pdf Information gymnasiale Oberstufe

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DEUTSCHE SCHULE ATHEN
ΓΕΡΜΑΝΙΚΗ ΣΧΟΛΗ ΑΘΗΝΩΝ
Information zur
gymnasialen Oberstufe im 12- jährigen Klassenverband mit Reifeprüfung
Grundlagen:
(1) Richtlinien für die gymnasiale Oberstufe im Klassenverband an deutschen Auslandsschulen (vom BLASchA
verabschiedet am 28.09.1994 i. d. F. vom 17.09.2008)
(2) Ordnung der deutschen Reifeprüfung im Ausland (Beschluss der KMK vom 27.01.1995 i. d. F. vom 24.03.2004)
1. Organisation der gymnasialen Oberstufe (GO)
Die drei obersten Jahrgangsstufen bilden die GO; die 10. Klasse ist die Einführungsphase, die
11. und 12. Jahrgangsstufe bilden die Qualifikationsphase.
Abgeschlossen wird die GO im Klassenverband mit der Reifeprüfung. Sie ermöglicht den Zugang
zum Hochschulstudium im selben Umfang wie die Abiturprüfung mit Kurssystem.
2. Eintritt in die GO
Die Schüler, die die Versetzung in die 10. Klasse erhalten haben, treten automatisch in die
Einführungsphase der GO ein. Im 12-stufigen Bildungsgang müssen Realschüler, die am Ende
der 10. Jahrgangsstufe die Genehmigung erhalten, in die GO einzutreten, die 10. Jahrgangsstufe
auf gymnasialem Niveau wiederholen. Im Zeugnis der Klasse 10 müssen Realschüler im ersten
Durchgang insgesamt einen Notendurchschnitt von 3,0 erzielen. Zusätzlich darf in Deu, Ma und
Eng kein Fach 5 oder 6 sein und der Notendurchschnitt der drei Hauptfächer muss ebenfalls 3,0
betragen.
3. Organisation der 10. Klasse (Einführungsphase)
In der drittletzten Jahrgangsstufe sind 11 Fächer für die Schüler der DSA verbindlich. In Deutsch
(Deu), Fremdsprachen [Englisch (Eng), Neugriechisch (Ngr), Latein (La) oder Französisch (Fra)],
Geschichte (Ges), Mathematik (Ma) und Sport (Spo) wird der Unterricht fortgeführt.
In einem Wahlpflichtbereich hat der Schüler folgende Wahlmöglichkeiten zu treffen:
1. Kunst (BK) oder Musik (Mus)
2. Erdkunde (EK) oder Sozialkunde (Sok) oder Religion (Rel) (EK und Sok liegen parallel)
3. zwei Naturwissenschaften aus Biologie (Bio), Chemie (Ch), Physik (Phy)
Ein weiteres Fach kann zusätzlich noch gewählt werden:
1. eine dritte Gesellschaftswissenschaft (EK und Sok liegen parallel)
2. eine dritte Naturwissenschaft
Wer in der Qualifikationsphase 11 und 12 nur Englisch als Fremdsprache fortsetzen will oder
kann (z.B. endet Latein i.d.R. mit dem Erreichen des Latinums am Ende der 10. Klasse), muss
eine dritte Naturwissenschaft wählen. Ngr in der Qualifikationsphase (11+12) richtet sich nur an
griechische Muttersprachler.
Der Unterricht in Deu, Eng, La, Fra und Ma ist vierstündig. Ngr, Ges und die Naturwissenschaften (Bio, Ch, Phy) werden dreistündig unterrichtet, alle übrigen Fächer zweistündig.
In den vierstündigen Fächern und in Ngr für Muttersprachler werden zwei Klausuren im Halbjahr
geschrieben, in allen übrigen Fächern nur eine, in Spo keine.
4. Organisation der 11. und 12. Klasse (Qualifikationsphase)
In der 11. und 12. Klasse hat der Schüler 10 Qualifikationsfächer, die er aus der 10. Klasse
fortsetzt. Dabei gelten folgende Bedingungen:
1. Deu, Eng, Ma, Mus oder BK, Ges, die in 10 gewählte 2. Gesellschaftswissenschaft
(EK/Sok oder Rel) und Spo werden fortgesetzt.
2. Aus den Bereichen Fremdsprachen (Fra, La (falls es angeboten werden kann), Ngr für
Muttersprachler) und Naturwissenschaften (Bio, Ch, Phy) müssen 3 Fächer weitergeführt
werden.
3. In der 11. und 12. Klasse müssen insgesamt 70 Wochenstunden belegt werden.
Deutsche Schule Athen, Dimokritou 6 & Ziridi Str., GR-151 23 Amaroussion – Athen, Tel.: +30-2106199261, Fax: +30-2106199267,
[email protected], www.dsathen.gr
Informatik kann – falls es angeboten wird – ab der Klasse 10 gewählt werden und zählt nicht zu
den Qualifikationsfächern und ist für die Gesamtqualifikation nicht einbringbar.
Der Unterricht in Deu, Eng, Fra, La und Ma erfolgt vierstündig, in allen übrigen Fächern
dreistündig, Spo ist zweistündig.
In allen Fächern (ausgenommen Spo) werden zwei Klausuren im Halbjahr geschrieben, im
Halbjahr der Reifeprüfung eine Klausur. Die Halbjahresendnote ergibt sich zu gleichen Teilen aus
den Klausurleistungen und den übrigen im Unterricht erbrachten Leistungen (Sonstige Mitarbeit).
Ein Qualifikationsfach kann vorzeitig nicht abgewählt werden. Ein zusätzliches 11. Fach kann nur
nach der 11. Klasse abgewählt werden.
5. Reifeprüfung
Die Reifeprüfung besteht aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die vier
Prüfungsfächer müssen die drei Aufgabenfelder abdecken (AF I: sprachlich-musisch, AF II:
gesellschaftswissenschaftlich, AF III: mathematisch-naturwissenschaftlich).
- Deutsch ist immer schriftliches Prüfungsfach
- Das zweite und dritte schriftliche Prüfungsfach bestimmt der Schüler. Dazu benennt er
am Anfang der 12. Jahrgangsstufe je ein Fach aus zwei der vier Fächergruppen:
1. Ma
2. Eng, Fra
3. Bio, Ch, Phy
4. Ges, EK, Sok
- Das verbindliche mündliche Prüfungsfach benennt der Schüler aus seinen Qualifikationsfächern, die nicht zu seinen schriftlichen Prüfungsfächern gehören. Zusätzlich zu
den schriftlichen Prüfungsfächern (s.o.) also noch: Ngr, Rel, BK oder Mus.
Die Dauer der schriftlichen Prüfungen beträgt für Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik 4
Zeitstunden, Gesellschafts- und Naturwissenschaften 3 Zeitstunden.
Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt 15 – 20 Minuten.
6. Gesamtqualifikation
Die Gesamtqualifikation setzt sich aus drei Bereichen zusammen:
Bereich A
In diesem Bereich werden die Punkte, die in den drei schriftlichen Prüfungsfächern in den ersten
drei Halbjahren der Qualifikationsphase erreicht worden sind, mit doppelter Wertung für die
Qualifikation angerechnet. Kein Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen sein, in mindestens
sechs der neun Halbjahre müssen jeweils wenigstens 5 Punkte der einfachen Wertung erreicht
sein.
Bereich B
In diesem Bereich werden 22 Halbjahresleistungen der Qualifikationsfächer angerechnet, die
nicht zu den schriftlichen Prüfungsfächern gehören. Zu den 22 Halbjahresleistungen gehören die
Leistungen im mündlichen Prüfungsfach in den ersten drei Halbjahren der Qualifikationsphase.
Bestimmte Anrechnungspflichten (s. u.) müssen dabei beachtet werden.
In mindestens 16 der anzurechnenden 22 Halbjahre müssen wenigstens 5 Punkte erreicht sein.
Bereich C
In diesem Bereich werden in jedem der Prüfungsfächer die Leistungen im 2. Halbjahr der 12 in
einfacher und das Ergebnis der Reifeprüfung mit vierfacher Wertung angerechnet. Mindestens
100 Punkte müssen erreicht werden, in zwei Prüfungsfächern sind mindestens 25 Punkte zu
erzielen.
Sind die Bedingungen zum Bestehen der Reifeprüfung nach der schriftlichen Prüfung noch nicht
erfüllt, werden mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern angesetzt.
In den drei Bereichen der Gesamtqualifikation müssen die Halbjahresleistungen folgender
Fächer angerechnet werden:
- Deu
4
- Ma
4
- GW
4
[GW (Ges, EK/Sok, Rel), mind. 2 Ges]
- BK / Mus
3
[aus NW (Bio, Ch, Phy) mind. 4]
- FS und NW 14
[aus FS (Eng, Fra, Ngr) mind. 4]
Der Oberstufenkoordinator
Februar 2014