VKV-Info Juni 2014
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VKV-Info Juni 2014
Der Bayer-Vertrauenskörpervorstand (VKV) informiert: Ausgabe Juni 2014 Titelthema: Das neue Rentenpaket Das ist drin: Die neuen Leistungen Mütterrente Rente ab 63 Erwerbsminderungsrente Höheres Reha-Budget -1- Ausgabe Juni 2014 1. Das neue Rentenpaket Praktische Hinweise Fragen und Antworten 2. Tariflexikon „Langzeitkonto“ 3. Kinderferienbetreuung 4. Betriebsratswahl bestätigt IG BCE Kurs 5. Die Ersten 100 Tage - Dreier Interview der BR-Spitze 6. Darum bin ich Mitglied in der IG BCE 7. Pausenfüller 8. Girl‘s Day - Rückblick 9. Aus der Region Bildungsurlaub IG BCE Bildungsstätte Bad Münder Die Fußball-WM beginnt... LAB-Supply 10. Änderungen in der VKV-Besetzung Schreib uns deine Meinung! Ansprechpartner für Verbesserungen, Anmerkungen: oder über unsere Facebook-Seite: -2 - [email protected] www.facebook.com/vkvbaylev Ausgabe Juni 2014 Das neue Rentenpaket Praktische Hinweise Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Rente beinhaltet im Wesentlichen vier Komponenten: die Rente ab 63, die sogenannte Mütterrente, die Erwerbsminderungsrente und das RehaBudget. Auf Basis dieses Gesetzentwurfes hat die IG BCE praktische Hinweise zur Rente mit 63 sowie einen Katalog wichtiger Fragen und Antworten erstellt. M it dem Gesetzentwurf zu einem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 29.01.2014 hat die Große Stand 17. Mai 2014 Koalition im Rentenrecht eines ihrer Projekte aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht. Grundlage verabschiedet hat, ist eine konkrete einzelfallbezogene Beratung möglich. F B ür die Versicherten der rentennahen Jahrgänge ist von besonderem Interesse, ob und unter welchen Voraussetzungen sie die Möglichkeit haben, eine abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen zu können. Leider lassen sich die damit verbundenen Fragen trotz der mit dem Kabinettsentwurf skizzierten gesetzlichen Regelungen nicht abschließend beantworten. Noch gibt es keine Rechtsgrundlage, auf die sich Versicherte berufen können. Erst wenn der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber die gesetzliche isher kann nur in Grundzügen erläutert werden, wie sich eine vollständige Umsetzung des vorliegenden Entwurfs auswirken wird. Informationen Gesetzentwurf zum 1. Die geplante Übergangsregelung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte D ie geplante gesetzliche Regelung soll zum 1.7.2014 in Kraft treten und ist im Kern ein zeitweise gesetzlich erweiterter Zugang zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach derzeit geltendem Recht sind die Vollendung des 65. Lebensjahres und erfüllte 45 Jahre Wartezeit. 2. Kernpunkte der Neuregelung: Der Gesetzentwurf sieht folgende Voraussetzungen vor: a. Zugangsvoraussetzung mindestens vollendetes 63. Lebensjahr V ersicherte der Geburtsjahrgänge vor 1953 können ab dem beabsichtigten Inkrafttreten am 1.7.2014 bei vollendetem 63. Lebensjahr diese Rente ab- -3- Ausgabe Juni 2014 Das neue Rentenpaket Praktische Hinweise schlagsfrei in Anspruch nehmen. Der Anspruch entsteht damit erstmals für den Geburtsjahrgang 1951, der 2014 das 63. Lebensjahr vollendet und noch keine Rente bezieht. F ür die Geburtsjahrgänge ab 1953 gilt eine Staffelung mit der das Zugangsalter schrittweise angehoben wird. Die Staffelung soll erstmals 2016 mit einer Anhebung um zwei Monate beginnen und in der weiteren Folge 2029 für den Jahrgang 1964 zur bisherigen Regelung des Zugangs mit dem vollendeten 65. Lebensjahr führen. b. Zugangsvoraussetzung Wartezeit von 45 Jahren F ür die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 sind 45 Jahre Wartezeit zu erfüllen. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden angerechnet: Zeiten mit Pflichtbeitragszeiten aus versicherter Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit Berücksichtigungszeiten, z. B. Kindererziehungszeiten bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, auf Antrag auch Zeiten nicht erwerbsmäßiger Pflege vom 1.1.1994 bis 31.3.1995 bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen, Ersatzzeiten z. B. Zeiten des militärischen Dienstes aufgrund von Wehrpflicht Zeiten des Leistungsbezuges bei -4 - Krankheit, Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I (SGB III), Kurzarbeitergeld, Unterhaltsgeld, Insolvenzgeld und Übergangsgeld Ausgeschlossen bleiben jedoch wie bisher die Zeiten des Bezuges von Arbeitslosenhilfe und SGB II-Leistungen. 3. Feststellung der Wartezeit D ie rentenrechtlichen Zeiten und ihre mögliche Anrechnung auf die Wartezeit ergeben sich aus dem ganz persönlichen Versicherungsverlauf. Die Individualität des Versicherungsverlaufs macht es notwendig, dass Versicherte bei ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft beantragen – am besten schriftlich. Wichtig ist im Antrag der Hinweis auf die beabsichtigte gesetzliche Regelung und die Bitte um Prüfung, ob die Wartezeit von 45 Jahren mit Vollendung des 63. Lebensjahres erfüllt ist. Der Rentenversicherungsträger kann allerdings erst bei Vorliegen einer gesetzlichen Regelung eine verbindliche Auskunft erteilen. Erst, wenn diese Auskunft des Rentenversicherungsträgers vorliegt, sind weitere Überlegungen über einen Rentenantrag sinnvoll. 4. Die Auswirkungen für Versicherte, die nach dem 30.06.1951 geboren sind D ie Grafik Altersgrenzen ab 1.7.2014 ermöglicht eine schnelle vergleichende Übersicht über Wahlmöglichkeiten und Alternativen. Versicherte, die 45 Jahre Wartezeit erfüllt haben und nach dem 30.06.1951 geboren sind, können in der Regel das Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung zum beabsichtigten Termin 1.7.2014 abwarten. Für die praktische Bedeutung müssen die beabsichtigte Staffelung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236 b SGB VI Gesetzentwurf) und die Staffelung der Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236 SGB VI) nebeneinander betrachtet werden, weil die Voraussetzungen - 35 Jahre Wartezeit und frühestmögliche Rente bei vollendetem 63. Lebensjahr ebenfalls erfüllt sind. Unter der Voraussetzung, dass die gesetzliche Regelung zum 1.7.2014 in Kraft tritt, können die renteechtlichen Möglichkeiten im Vergleich zum bisherigen Recht beispielhaft dargestellt werden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit ergibt sich daraus nicht. 5. Problemlage für vor Juli 1951 geborene Versicherte V ersicherte, die 45 Jahre Wartezeit erfüllen und vor dem 1.7.1951 geboren sind, ste- Ausgabe Juni 2014 Das neue Rentenpaket Praktische Hinweise hen vor dem praktischen Problem, dass nicht sicher ist, ob und wann die gesetzliche Regelung in Kraft tritt. Daraus resultiert das bereits benannte Problem, dass auf der Basis eines Gesetzentwurfs keine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht. Die angemessene Vorgehensweise bedarf der Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des Gesetzentwurfs. Versicherten ist daher dringend anzuraten, sich unter Berücksichtigung einer verbindlichen Rentenauskunft in einem ersten Schritt vom zuständigen Rentenversicherungsträger in den Beratungsstellen vor Ort Möglichkeiten der Gestaltung erläutern zu lassen. B estimmte Gestaltungsoptionen können nur in der Zu- sammenschau von arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften erörtert und ggf. entschieden werden. Dazu gehören: bestehende Altersteilzeitregelungen und die Optionen bestehender oder gerade nicht bestehender Vereinbarungen zu deren vorzeitiger Beendigung. Beispielsweise kann in Altersteilzeitvereinbarungen vereinbart sein, dass die Zugangsberechtigung zu einer abschlagsfreien Rente zu deren Antragstellung verpflichtet und damit zur vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeitvereinbarung führt. andere Arten der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, die eine Entscheidung darüber notwendig machen, die Möglichkeit eines Antrages auf eine Altersrente mit Abschlägen oder des Bezuges von Arbeitslosengeld I unter Beachtung der Regelungen zur Sperrzeit und dem Ruhen des Arbeitslosengeldes I zu beachten. F olgendes kann in diese Überlegungen einbezogen werden: Das derzeitige Rentenrecht bietet die Möglichkeit der wirksamen Rücknahme eines bereits gestellten Rentenantrages bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist des ggf. bereits erteilten Rentenbescheides1. Beachte: Nachdem der Bescheid über eine bereits beantragte Altersrente mit Ablauf der Widerspruchsfrist rechtskräftig geworden ist, ist ein Wechsel in eine andere Alters(Fortsetzung auf Seite 7) Altersgrenzen ab 1.7.2014 -5- Ausgabe Juni 2014 Das neue Rentenpaket Praktische Hinweise Beispiel 1: Beispiel 2: Beispiel 3: Versicherte, die am 12. September 1951 geboren sind und 45 Jahre Wartezeit erfüllen. Versicherte, die am 12. September 1960 geboren sind und 45 Jahre Wartezeit erfüllen. Versicherte, die am 12. September 1964 geboren sind und 45 Jahre Wartezeit erfüllen. derzeitiges Recht Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge mit Vollendung des 65. Lebensjahres mit Rentenbeginn 1.10.2025 möglich. Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge mit Vollendung des 65. Lebensjahres mit Rentenbeginn 1.10.2016 möglich. Altersrente für langjährig Versicherte mit vollendetem 63. Lebensjahr mit Rentenbeginn 1.10.2014 und Abschlägen von 8,7% möglich. Der Abschlag ergibt sich aus der Staffelregelung für die Altersrente für langjährig Versicherte, die für den Geburtsjahrgang 1951 eine Anhebung für den abschlagsfreien Zugang zur Rente auf das vollendete 65. Lebensjahr und 5 Monate vorsieht. nach dem Gesetzentwurf Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge mit Vollendung des 63. Lebensjahres mit Rentenbeginn 1.10.2014 möglich. Ergebnis des Vergleichs Die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag muss nicht in Anspruch genommen werden. -6 - derzeitiges Recht Altersrente für langjährig Versicherte mit vollendetem 63. Lebensjahr mit Rentenbeginn 1.10.2023 und Abschlägen von 12% möglich. Der Abschlag ergibt sich aus der Staffelregelung für die Altersrente für langjährig Versicherte, die für den Geburtsjahrgang 1960 eine Anhebung für den abschlagsfreien Zugang zur Rente auf das vollendete 66. Lebensjahr und 4 Monate vorsieht. nach dem Gesetzentwurf Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 4 Monaten mit Rentenbeginn 1.10.2025 möglich. Die Anhebung ergibt sich aus der vorgesehenen Staffelregelung. Altersrente für langjährig Versicherte mit vollendetem 63. Lebensjahr mit Rentenbeginn 1.10.2023 und Abschlägen von 12% möglich. Der Abschlag ergibt sich aus der Staffelregelung für die Altersrente für langjährig Versicherte, die für den Geburtsjahrgang 1955 eine Anhebung für den abschlagsfreien Zugang zur Rente auf das vollendete 66. Lebensjahr und 4 Monate vorsieht. Ergebnis des Vergleichs Es ergeben sich unterschiedliche Zeitpunkte des möglichen Rentenbezugs, die eine individuelle Entscheidung nötig machen und je nach gewähltem Rentenbeginn mit Abschlägen verbunden sein können. derzeitiges Recht und nach dem Gesetzentwurf Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge mit Vollendung des 65. Lebensjahres mit Rentenbeginn 1.10.2029 möglich. Die Anhebung ergibt sich aus der abgelaufenen Staffelregelung der vorgesehenen Regelung und der Rückkehr zur derzeitigen Regelung des Bezuges dieser Rente ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Altersrente für langjährig Versicherte mit vollendetem 63. Lebensjahr mit Rentenbeginn 1.10.2027 und Abschlägen von 14,4% möglich. Der Abschlag ergibt sich aus der Staffelregelung für die Altersrente für langjährig Versicherte, und dem dann geltenden Grundsatz des Bezuges dieser Rente ohne Abschlag ab dem vollendeten 67. Lebensjahr. Ergebnis des Vergleichs Es ergeben sich unterschiedliche Zeitpunkte des möglichen Rentenbezugs, die eine individuelle Entscheidung nötig machen und je nach gewähltem Rentenbeginn mit Abschlägen verbunden sein können. Ausgabe Juni 2014 Das neue Rentenpaket Praktische Hinweise (Fortsetzung von Seite 5) rentenart nicht mehr möglich (§ 34 Abs. 4 SGB VI). Dies bedeutet auch, dass Versicherte, die bereits eine Altersrente mit Abschlägen beziehen, aber die Voraussetzungen für die Neuregelung erfüllen, nicht mehr in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge wechseln können. Die Rente aus eigener Versicherung beginnt ab dem Folgemonat, in dem Versicherte das maßgebliche Rentenalter erreichen, wenn die Rente spätestens am Ende des dritten Monats, der auf den Geburtstag folgt, beantragt wird (§ 99 Abs. 1 SGB VI). Bei späterer Antragstellung beginnt die Rente ab dem Antragsmonat. A lle Möglichkeiten der Gestaltung für Versicherte, die bereits vor dem 1.7.2014 das 63. Lebensjahr vollenden, sind mit dem Risiko verbunden, dass sich die Ziele der getroffenen Entscheidungen durch Änderungen im Gesetzgebungsprozess nicht verwirklichen. Allgemeine Informationen zur Altersrente für rentennahe Jahrgänge D ie „normale“ Altersrente ist die Regelaltersrente, auf die mit Erreichen des 67. Lebensjahres bei Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren (60 Kalendermonate mit Beitragszeiten) Anspruch besteht. Aufgrund einer Übergangsregelung können die nach dem 31.12.1948 geborenen Versicherten diese Rente nach einer Lebensaltersstaffelung vor dem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Für 2014 mit Vollendung des 65. Lebensjahres und drei Monaten. Die Staffelung endet im Jahr 2029 für den Geburtsjahrgang 1964. Dann gilt für alle Versicherten die Rente mit 67. Neben der Regelaltersrente gibt es weitere Altersrenten, die jeweils besondere Zugangsvoraussetzungen haben: A ltersrente für langjährig Versicherte, auf die abschlagsfrei ebenfalls erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres ein Anspruch besteht. Die erfüllte Wartezeit von 35 Jahren ermöglicht jedoch die Inanspruchnahme ab dem vollendeten 63. Lebensjahr. Dann allerdings nicht abschlagsfrei. Für die möglichen vier Jahre vorzeitigen Bezug entstehen 14,4% Abschlag (48 x 0,3%), der Zugangsfaktor beträgt dann nicht 1,0 sondern 0,856. A uch für diese Rentenart gibt es eine Übergangsregelung. Während Geburtsjahrgänge vor 1949 diese Rente bei Erfüllung von 35 Jahren Wartezeit bereits ab dem vollendeten 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Anspruch nehmen können, bei vorzeitiger Inanspruchnahme ab dem vollendeten 63. Lebensjahr beträgt der Abschlag dann nur 7,2%, gilt für Geburtsjahrgänge ab 1949 wieder eine Staffelung. Für 2014 bei Vollendung des 65. Lebensjahres im Januar wird die Altersgrenze auf 65 Jahre plus einen Monat angehoben. Damit liegen die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente ab 1.3.2014 vor; bei Vollendung des 65. Lebensjahres im Februar wird die Altersgrenze auf 65 Jahre plus zwei Monate angehoben = Beginn der abschlagsfreien Rente ab 1.5.2014 und bei späterer Vollendung des 65. Lebensjahres im Laufe des Jahres Anhebung auf 65 Jahre plus drei Monate. Die Staffelung endet im Jahr 2029 für den Geburtsjahrgang 1964. Dann gilt für alle Versicherten die Rente mit 67. A ltersrente für Menschen mit Schwerbehinderung können anerkannte Schwerbehinderte 2014 mit vollendetem 63. abschlagsfrei und mit Abschlag von 10,8% mit vollendetem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Grundsätzlich kann Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung abschlagsfrei ab dem vollendeten 65. Lebensjahr, erfüllten 35 Jahren Wartezeit und anerkannter Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50%) bei Beginn der Rente in Anspruch genommen werden. Eine Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr ist bei Erfüllung -7- Ausgabe Juni 2014 Das neue Rentenpaket Praktische Hinweise der weiteren Voraussetzungen ab vollendetem 62. Lebensjahr möglich. Der Abschlag beträgt dann 10,8% = Zugangsfaktor 0,892. D ie Übergansregelung sieht vor, dass Geburtsjahrgänge vor 1964 frühestens ab dem vollendeten 63. Lebensjahr einen abschlagsfreien Anspruch haben und die vorzeitige Inanspruchnahme frühestens ab vollendetem 60. Lebensjahr möglich ist. Die Formulierung „frühestens“ bei dem abschlagsfreien Anspruch weist wieder auf die Staffelung hin, die ab dem Geburtsjahrgang 1952 gilt und sich 2014 also noch nicht auswirkt. F dem bis 31.12.2000 geltenden Recht gibt es zwei weitere Übergangsregelungen: oder berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind. Geburtsjahrgänge vor 1951 haben abschlagsfreien Anspruch auf diese Rente ab dem 63. Lebensjahr bei erfüllten 35 Jahren Wartezeit und vor dem 17.11.1950 geborene Versicherte, die am 16.11.2000 schwerbehindert (mindestens GdB 50), berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht waren, haben abschlagsfreien Anspruch auf diese Rente ab vollendetem 60. Lebensjahr, wenn sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und bei deren Beginn schwerbehindert ür Versicherte, die vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben, gelten Sonderregelungen für die Zugangsvoraussetzungen der Übergangsregelungen der einzelnen Altersrenten. ür berufs- oder erwerbsunfähige Versicherte nach F Betroffene Versicherte sollten sich hierzu vom zuständigen Rentenversicherungsträger beraten lassen. Das neue Rentenpaket Fragen und Antworten Die Rente ab 63 Abschläge in Rente gehen. Zukünftig sollen Versicherte nach 45 Jahren bereits mit 63 eine abschlagsfreie Rente erhalten können. 2. Welche Zeiten zählen zu den 45 Jahren? 1. Was ist die Rente ab 63? Seit 2012 können schon nach heutigem Recht besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren, mit 65 Jahren ohne -8 - Insbesondere folgende Zeiten sollen bei den 45 Jahren mitzählen: Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, Zeiten der geringfügigen, nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung (anteilige Berücksichtigung), Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit, Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen, Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (z.B. Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden, Ausgabe Juni 2014 Das neue Rentenpaket Fragen und Antworten Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung, Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld, Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers), Ersatzzeiten. N icht berücksichtigt werden bestimmte Anrechnungszeiten (z. B. wegen eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs), Zeiten der freiwilligen Versicherung, Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II, Zurechnungszeiten und zusätzliche Wartezeitmonate aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings. 3. Zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit unbegrenzt mit oder nur maximal 5 Jahre? Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld sollen nach gegenwärtigem Stand zeitlich unbegrenzt berücksichtigt werden. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II werden nicht berücksichtigt. 4. Ab wann kann man die Rente ab 63 abschlagsfrei beziehen? Wer 63 Jahre oder älter ist und bislang noch keine Altersrente bekommt, soll nach dem Gesetzentwurf ab 1. Juli 2014 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei erhalten können, soweit die sonstigen Voraussetzungen für diese Altersrente erfüllt sind. Für ab 1953 geborene Versicherte wird die Altersgrenze von 63 Jahren schrittweise auf 65 Jahre angehoben. 5. Wie verläuft die schrittweise Anhebung auf 65 Jahre? Für Versicherte, die ab 1953 geboren sind, wird die Altersrente von 63 Jahren wie folgt angehoben Versicherte Anhebung Geburtsum … jahrgang Monate 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 auf Alter Jahr Monate 63 63 63 63 63 64 64 64 64 64 64 2 4 6 8 10 0 2 4 6 8 10 Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt die Altersgrenze dann 65 Jahre. 6. Kann ein bereits gestellter Rentenantrag zurückgenommen werden, um die abschlagsfreie Rente mit 63 zu bekommen? Ein Rentenantrag kann zurückgenommen werden, solange über die beantragte Rente noch kein bindender Rentenbescheid erteilt worden ist. Bindend ist ein Rentenbescheid dann, wenn er – zum Beispiel wegen Ablaufs der Widerspruchsfrist – nicht mehr angefochten werden kann. 7. Müssen Versicherte mit 63 in Rente gehen, wenn sie die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente erfüllen oder können sie weiterarbeiten? Arbeitnehmer/-innen, die bereits die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, sind nicht verpflichtet, diese auch in Anspruch zu nehmen. Sie können vorbehaltlich tarifvertraglicher oder anderer arbeitsrechtlicher Einschränkungen weiterarbeiten 8. Wird auf die Rente ab 63 ein Nebenverdienst angerechnet oder kann unbegrenzt hinzuverdient werden? Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze kann neben einer Altersrente nur begrenzt hinzuverdient werden. Die Regelaltersgrenze steigt derzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Abhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes wird die Altersrente in voller Höhe oder als Teilrente gezahlt. Wird die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten, erlischt der Anspruch auf die Rente. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentnerinnen/Rentner ohne Auswirkungen auf die Altersgrenze unbegrenzt hinzuverdienen. 9. Wie ist der Übergang von der Altersteilzeit in die abschlagsfreie Rente mit 63? Gerade der Übergang von der Altersteilzeit in die abschlagsfreie Rente mit 63 bedarf in jedem Fall einer Einzelbetrachtung. Entsprechenden Versicherten ist daher -9- Ausgabe Juni 2014 Das neue Rentenpaket Fragen und Antworten dringend an-zuraten, sich vor der Beantragung der Rente z.B. in den Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung vor Ort eingehend beraten zu lassen. V ersicherte, die 45 Jahre Wartezeit erfüllen und nach dem 1.7.1951 geboren sind und deren Altersteilzeitvertrag mit dem 63. Lebensjahr endet, können in der Regel das Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung zum beabsichtigten Termin 1.7.2014 abwarten und die abschlagsfreie Rente mit 63 beantragen. V ersicherte, die 45 Jahre Wartezeit erfüllen und deren Altersteilzeitvertrag erst nach dem 63. Lebensjahr planmäßig endet, sollten vor Beantragung der abschlagsfreien Rente mit 63 genau prüfen, ob und wie in ihrem Einzelfall die Altersteilzeit vorzeitig beendet werden kann. G rundsätzlich gilt nach den meisten Tarifverträgen, dass ab der Bezugsmöglichkeit einer abschlagsfreien Rente das Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis automatisch endet. Eine individualrechtliche Vereinbarung über die Fortsetzung der Altersteilzeit bis zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt ist grundsätzlich rechtlich statthaft. Sie setzt allerdings eine Einigung der Arbeitsvertragsparteien voraus. Gegen den Arbeitgeber ist sie nicht durchsetzbar. Arbeitnehmer/-innen, die vorzeitig in eine abschlagsfreie Altersrente wechseln, würden zudem vorzeitig den Platz für „AltersteilzeitNachrücker“ im Betrieb frei machen. Dies ist vor dem Hintergrund der üblichen Begrenzung -10 - der Altersteilzeitplätze auf 5 % der Arbeitnehmer/-innen eines Betriebes und in der Regel mehr Bewerberinnen/Bewerbern als Plätze nicht unerheblich. Dabei sind die konkreten tariflichen, betrieblichen und einzelvertraglichen Regelungen zu beachten. Z udem sind die finanziellen Auswirkungen einer vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit zu prüfen (kein Erwerb weiterer Rentenansprüche mehr durch die Altersteilzeit; ggf. Wegfall einer Abfindung, die Rentenabschläge ausgleichen sollte, aber bei einer abschlagsfreien Rente nicht mehr nötig ist; Vergleich der Einkommenshöhe aus Altersteilzeit und Rente). I m Vergleich zum derzeitigen Recht ergibt sich für viele Versicherte bei Inanspruchnahme der abschlagsfreien Rente mit 63 in 2014 oder 2015 eine Einsparung von 8,7 % bei den Abschlägen. Bei einer Monatsrente von 1.000 Euro macht der Abschlag 87 Euro pro Monat aus – und dies lebenslang. Bei einer durchschnittlichen Dauer des Rentenbezugs von 20 Jahren summiert sich der eingesparte Abschlag auf 20.880 Euro. 10. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Besteuerung der Renten? Die frühere Inanspruchnahme der Rente bewirkt einen günstigeren Besteuerungsanteil bei der Besteuerung der Rente (Beispiel: 68 % in 2014 gegenüber 72 % in 2016), und zwar für die gesamte Laufzeit der Rente. Dies ist insbesondere für alleinstehende NeuRentner und -Rentnerinnen mit einer gesetzlichen Rente ab 2014 von mehr als 15.000 Euro und bei Ehepartnern mit mehr als 30.000 Euro pro Jahr interessant. Die sogenannte Mütterrente 1. Was ist die Mütterrente? Mit dem unpassenden Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wird bislang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Es ist vorgesehen, ab 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten anzurechnen. 2. Wie wirkt sich die Mütterrente auf die Rentenhöhe aus? Bei einem Rentenbeginn vor dem 1. Juli 2014 wird die Rente für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal um einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhöht. Dies entspricht derzeit einer Erhöhung von 28,14 Euro im Westen und 25,74 Euro im Osten. Bei einem späteren Rentenbeginn fließen die auf zwei Jahre erweiterten Kindererziehungszeiten in die individuelle Rentenberechnung ein. Ausgabe Juni 2014 Das neue Rentenpaket Fragen und Antworten 3. Wird die Mütterrente brutto oder netto ausgezahlt? Die 28,14 Euro (West) und 25,74 Euro (Ost) für jedes vor 1992 geborene Kind sind Bruttowerte. Sie unterliegen gegebenenfalls einem Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Besteuerung. 4. Gibt es eine Nachzahlung für vergangene Jahre? Die Erhöhung ist für die Zeit ab 1. Juli 2014 vorgesehen. Rentennachzahlungen für Zeiträume vor dem 1. Juli 2014 wird es nicht geben. 5. Wie erhält man die Mütterrente, wenn man schon Rentner/ -in ist? Wer vor dem 1. Juli 2014 bereits eine Rente bezieht, bei der Kindererziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind berücksichtigt wurden, erhält die Mütterrente ohne Antrag. Er/sie muss nicht von sich aus tätig werden. 6. Wie erhält man die Mütterrente, wenn man noch keine Rente bezieht? Auch wer bis zum 1. Juli 2014 noch keine Rente bezieht und bereits die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten geltend gemacht hat, braucht nicht von sich aus tätig zu werden. Hier hat die Deutsche Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten bereits im Rentenkonto gespeichert, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Deutsche Rentenversicherung prüft in diesen Fällen von sich aus die Berück- sichtigung der Mütter-rente und speichert gegebenenfalls das weitere Jahr im Versicherungskonto. E twas anderes gilt für Versicherte mit Kindern, die bislang noch keine Zeiten der Kindererziehung bei der Rentenversicherung geltend gemacht haben und für die deshalb auch noch keine Kindererziehungszeiten im Rentenkonto gespeichert sind. Sie sollten die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für ihre vor 1992 geborenen Kinder geltend machen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann auch die Berücksichtigung der sogenannten Mütterrente. D ie Deutsche Rentenversicherung weist die Versicherten von sich aus darauf hin, dass die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten geltend zu machen ist. Die Versicherten erhalten den Hinweis erstmals mit Erreichen des 43. Lebensjahres im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens. In diesem Verfahren wird geprüft, ob im Rentenkonto alle für die Rentenberechnung relevanten Zeiten enthalten sind. Die Kindererziehungszeiten sollten spätestens im Rentenantragsverfahren geltend gemacht werden. 7. Wird die Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet? Ja. Weitere Informationen: http://www.rentenpaket.de http://www.igbce.de/themen/rente/ 8. Kann die Mütterrente Auswirkungen auf eine gezahlte Hinterbliebenenrente haben? Einkommen oberhalb eines im Gesetz festgelegten Freibetrages (derzeit 742,90 Euro in den alten Bundesländern und 679,54 Euro in den neuen Bundesländern) werden zu 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Zum anzurechnenden Einkommen gehört auch eine eigene Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Alters. Erhöht sich eine solche Rente durch die Berücksichtigung der Mütterrente und wird der Freibetrag überschritten, kommt es zu einer Reduzierung der Hinterbliebenenrente. 9. Hat die Mütterrente Auswirkungen auf die Pfändung einer Rente? Erhöht sich eine Rente durch die Mütterrente, kann dies dazu führen, dass sich dadurch erstmalig ein pfändbarer Betrag oder ein höherer pfändbarer Betrag als bisher ergibt. 10. Welche Auswirkungen hat die Mütterrente auf einen bereits abgeschlossenen Versorgungsausgleich nach einer Ehescheidung? Erhöht sich eine Rente durch die Mütterrente, können die Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs gegeben sein. Die Neuberechnung kann auf Antrag einer der beteiligten Geschiedenen beim Familiengericht eingeleitet werden. Der Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens einer - 11 - Ausgabe Juni 2014 Das neue Rentenpaket Fragen und Antworten von beiden Geschiedenen bereits eine Rente bezieht oder innerhalb der nächsten sechs Monate in Rente gehen wird. Dabei kann es für die Beteiligten zu einer Änderung der bisherigen Berechnung des Versorgungsausgleichs kommen. Bevor ein Antrag auf Abänderung gestellt wird, sollten die sich hieraus ergebenden Auswirkungen geprüft werden. 11. Wirken sich eigene Beitragszeiten aufgrund einer beruflichen Tätigkeit während der Kindererziehung auf die Höhe der Mütterrente aus? Treffen Kindererziehungszeiten mit Beitragszeiten (z. B. aufgrund einer beitragspflichtigen Beschäftigung) zusammen, werden zu den Entgeltpunkten aus eigener Beitragsleistung zusätzlich Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Die Summe der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten und Kindererziehungszeiten ist allerdings durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Aktuell beträgt sie im Westen 71.400 Euro und im Osten 60.000 Euro. Um die Beitragsbemessungsgrenze einzuhalten, werden die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten gegebenenfalls gemindert. D ies gilt jedoch nicht für Personen, deren Rente schon vor dem 1. Juli 2014 begonnen hat. Hier ist geplant, einen pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes zu zahlen. Eine während der Erziehung ausgeübte Beschäftigung hat bei diesem Personenkreis kei-12 - ne Auswirkung auf die Höhe der Mütterrente. 12. Bei wie vielen vor 1992 geborenen Kindern hat ein Versicherter allein aus der Kindererziehung einen Rentenanspruch? Ein Anspruch auf eine Regelaltersrente setzt voraus, dass fünf Jahre mit Beitragszeiten vorhanden sind. Infolge der Mütterrente werden ab 1. Juli 2014 bei vor 1992 geborenen Kindern zwei Jahre mit Beitragszeiten angerechnet. Das bedeutet, dass zukünftig drei vor 1992 geborene Kinder erzogen worden sein müssen, um allein aus Kindererziehungszeiten einen Rentenanspruch zu erwerben. Die Erwerbsminderungsrente 1. Was ist eine Erwerbsminderungsrente? Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, regelmäßig eine Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens sechs Stunden am Tag auszuüben, können einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben. Voraussetzung ist unter an- derem, dass insgesamt mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden und in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen. 2. Wie bemisst sich bisher die Höhe der Erwerbsminderungsrente? Die Höhe der Rente berechnet sich aus den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Bei einem Eintritt der Erwerbsminderung in jungen Jahren wird mit der sogenannten Zurechnungszeit gegenwärtig so getan, als ob noch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres weitergearbeitet worden wäre. Durch die Zurechnungszeit werden also zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit wird mit dem Durchschnittswert der bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente. 3. Was ändert sich bei der Erwerbsminderungsrente? Die Zurechnungszeit soll um zwei Jahre verlängert werden. Sie endet dann mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Das heißt, Erwerbsgeminderte werden so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 62. Lebensjahr statt wie bisher zum 60. Geburtstag weitergearbeitet haben. Ausgabe Juni 2014 Das neue Rentenpaket Fragen und Antworten A ußerdem sollen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung zukünftig für die Bewertung der Zurechnungszeit herausfallen, wenn dies für den Versicherten günstiger ist. Das heißt, Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung – z.B. durch den Wegfall von Überstunden, den Wechsel in Teilzeit oder durch Krankheitszeiten – wirken sich zukünftig nicht mehr negativ auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus. Ja, die Gesetzesänderung betrifft auch Renten wegen Todes. Das bedeutet, dass z. B. auch bei Witwen- und Witwerrenten sowie Waisenrenten die Zurechnungszeit verlängert wird, sofern der Verstorbene bei seinem Tod das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Rente nach dem 30. Juni 2014 beginnt. Das Reha-Budget 5. Wie stark steigen die Erwerbsminderungsrenten durch die Neuregelung? Durch die geplante Verlängerung der Zurechnungszeit um zwei Jahre fallen nach dem 30. Juni 2014 beginnende Renten wegen voller Erwerbsminderung im Durchschnitt monatlich um rund 40 Euro brutto höher aus als die derzeit beginnenden entsprechenden Renten. 6. Gilt die Verlängerung der Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr für alle Renten, in denen eine Zurechnungszeit berücksichtigt wird und somit auch für Renten wegen Todes? Bei der jährlichen Anpassung des Reha-Budgets soll künftig neben der voraussichtlichen Lohnentwicklung zusätzlich die demografische Entwicklung berücksichtigt werden. Das wird dazu führen, dass der Deutschen Rentenversicherung in den nächsten Jahren mehr Geld für Rehabilitationsleistungen zur Verfügung steht. 4. Warum wird das RehaBudget erhöht? 4. Für wen gilt die Neuregelung bei der Erwerbsminderungsrente? Die Neuregelung gilt für alle Erwerbsminderungsrenten mit einem Beginn nach dem 30. Juni 2014. 3. Wie wird das Reha-Budget zukünftig berechnet? 1. Was ist das Reha-Budget? Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, wenn deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Hierfür steht ein begrenzter Geldbetrag zur Verfügung – das sogenannte Reha-Budget. Im Jahr 2013 waren dies 5,8 Milliarden Euro. 2. Wie wurde das RehaBudget bisher berechnet? Das Reha-Budget wird jährlich nach gesetzlich festgelegten Regeln neu errechnet. Bisher richtete sich die Anpassung des RehaBudgets ausschließlich nach der voraussichtlichen Lohnentwicklung (Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer). Die demografische Entwicklung führt dazu, dass die Generation der Babyboomer in ein Alter (45+) kommt, in dem RehaLeistungen häufiger notwendig werden. Dies ist mit einer steigenden Zahl von Rehabilitationen und steigenden Ausgaben verbunden. Um sicherzustellen, dass die Rentenversicherung auch in Zukunft alle notwendigen RehaLeistungen für ihre Versicherten finanzieren kann, ist eine Anpassung des Reha-Budgets an die demografische Entwicklung erforderlich. 5. In welcher Größenordnung wird das Reha-Budget erhöht? Beginnend im Jahr 2014 wird das jährliche Reha-Budget zunächst um rund 100 Mio. Euro zusätzlich erhöht. Durch die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung steigt die Erhöhung bis 2017 auf knapp 250 Mio. Euro an. Anschließend wird diese zusätzliche Erhöhung des RehaBudgets wieder abgebaut. - 13 - Ausgabe Juni 2014 TV Lebensarbeitszeit und Demografie §8 „Langzeitkonten“ oder VEZ), sind so zu bemessen, als sei eine Einbringung in das Langzeitkonto nicht erfolgt. Das Langzeitkonto bietet seit Beginn an die Möglichkeit den Übergang zwischen Bildungs-, Arbeits- und Ruhestandsphasen gleitend zu gestalten. Durch die zum Jahreswechsel verabschiedeten Gesamtbetriebsvereinbarungen zur Gestaltung der demografischen Entwicklung bei Bayer sind weitere Entnahme- und Förderungsmaßnahmen hinzugekommen. In diesem Artikel möchten wir einen Überblick bieten, ohne zu sehr in die Details zu gehen. I m Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie sind unter § 8 „Langzeitkonten“ Rahmenbedingungen festgelegt, unter denen in einem Betrieb Langzeitkonten (LZK) geführt werden können. So müssen Langzeitkonten bei Insolvenz gesichert sein. Arbeitnehmer/innen entscheiden selbst, ob und was sie ins LZK einbringen möchten. Leistungen, die von der Entgelthöhe abhängen (bei Bayer z. B. Pensionskassenbeitrag -14 - Was genau eingebracht werden kann und für welche Zwecke eine Entnahme erfolgen kann, ist im Tarifvertrag nur grob umrissen. Dies ist in einer Betriebsvereinbarung zu detaillieren. Bei Bayer ist eine solche Gesamtbetriebsvereinbarung seit 2007 abgeschlossen. Was kann ich ins Langzeitkonto einbringen? Z eit, die in Geld umgerechnet wird. Dabei kann folgendes angespart werden: Resturlaub über den gesetzl. Mindesturlaub (20 Tage bei einer 5-Tage-Woche) hinaus Mehrarbeit wahlweise inkl. der Zuschläge darauf Altersfreizeit G eld - und zwar mindestens 250 Euro bei Einmalzahlungen oder 100 Euro monatlich bei laufenden Zahlungen. Bei höheren Einmalzahlungen kann man auch einen Teil auszahlen lassen und einen Teil ins LZK einbringen. Folgende Bestandteile können genutzt werden: Tarifangestellte max. 10% des Tarifentgelts; Leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter max. 30% des Funktionseinkommens VEZ/VEK Individuelle Einmalzahlung (IEZ) Tarifliche Schichtzulage Prämie aus dem Vorschlagswesen Für welche Zwecke kann ich Einlagen entnehmen? Weiterbildung Vorzeitiges Ausscheiden vor der Rente Kinderbetreuung in den ersten sieben Lebensjahren Pflege von Angehörigen Sterbebegleitung Es muss mindestens ein Monat entnommen werden. Dabei kann zwischen einer komplette Freistellung oder Teilzeit gewählt werden. Die Zeit muss prinzipiell im Langzeitkonto vorher angespart werden. Für die Pflege gewährt Bayer einen zinslosen Kredit als Pflegezeitkonto. Welche Förderungen gibt es für wen? Tarifmitarbeiterinnen und Tarifmitarbeiter können die Chemietarifförderung I und II analog in Anspruch nehmen, soweit sie durch die Teilnahme am Modell Einmalzahlung und Altersvorsorge noch nicht ausgeschöpft ist Für die Einkommensgruppen bis E7, X2 bzw. EB2 wird bei Einbringung von 300 oder 600 Euro aus der VEZ noch mal der gleiche Betrag aus dem Demografiefond draufgelegt (gilt derzeit bis 2016) Bei Entnahme zur Pflege, Kinderbetreuung, Belastungsreduzierung im Alter oder vorzeiti Ausgabe Juni 2014 TV Lebensarbeitszeit und Demografie §8 „Langzeitkonten“ gem Ruhestand wird derzeit bis 2016 aus dem Demografiefond ein Rentenbaustein finanziert. Der angelegte Betrag entspricht für die Einkommensgruppen bis E7, X2 bzw. EB2 25 % und für alle anderen Tarifmitarbeiter 15 % des Entnahmebetrags. Auch in der Freistellungsphase besteht ein Anrecht auf bezahlten Urlaub. Ein komplettes Jahr setzt sich also aus 6 Wochen Urlaub und 46 Wochen Freistellungsphase zusammen. Bei Bayer wird der Urlaub in solch einem Fall dem LZK als Geldwert hinzugerechnet. Was passiert mit Guthaben, am Ende meiner Bayer-Zeit ? Die Verzinsung des Wertguthabens erfolgt in Höhe der gesetzlichen Mindestverzinsung (2,75 % bis 2012; 1,75 % ab 2013) zzgl. einer Überschussbeteiligung (analog Bei einem Unternehmenswechsel kann das Geld wahlweise ausgezahlt oder an den Folgearbeitgeber oder an den DRV Bund übertragen werden. Bei einem Wechsel im Personalverbund Bayer bleibt das LZK bestehen und wird in der neuen Gesellschaft weitergeführt. In bestimmten Fällen kann das Restguthaben bei Renteneintritt in eine lebenslange Rente gewandelt werden Im Todesfall wird es an die Erben ausgezahlt Rheinische Pensionskasse). Die durchschnittliche Verzinsung der letzten Jahre lag bei 3 bis 4 %. Füllt man bei reduzierter Arbeitszeit zur Belastungsreduzierung sein Entgelt aus dem Langzeitkonto auf, zählt man bei der Berechnung der Altersfreizeittage weiterhin als Vollzeitbeschäftigter Im HR//online ist der aktuelle Kontostand einsehbar. Die Aktualisierung erfolgt monatlich. Was ist sonst noch zu bedenken? Pensionskassenbeiträge werden bei der Einbringung einbehalten, daher werden bei der Entnahme im Allgemeinen keine Bausteine in der betrieblichen Altersvorsorge aufgebaut (Ausnahme siehe Förderungen) Bei der Einbringung werden keine Lohnsteuer und Sozialabgaben einbehalten. Diese sind daher bei Entnahme zu entrichten. - 15 - Ausgabe Juni 2014 Kinder-Ferienbetreuung Eine gemeinsame Initiative von Gesamtbetriebsrat und Unternehmen auf Grundlage des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie B erufliches Engagement und Familienleben in Einklang zu bringen, ist nicht immer einfach. Vor allem in den Ferienzeiten ist es für viele Beschäftigte schwierig, eine passgenaue Betreuung für den Nachwuchs zu organisieren. Mit einer Regelungsabsprache zur Kinderferienbetreuung wurde verabredet, dass eine qualitativ hochwertige und interessante Betreuung angeboten und Eltern mit einer finanziellen Förderung unterstützt werden. Die Konditionen der Ferienbetreuung werden jährlich gemeinsam mit dem Betriebsrat beraten. -16 - J e nach Angebot variieren die Kosten. Die Eltern erhalten einen Bruttozuschuss von 100 Euro pro Kind und Ferienwoche für maximal 6 Wochen pro Jahr. Das Angebot kann flexibel wochen-, tageweise oder halbtägig gebucht werden. Betreut werden in der Regel Schulkinder zwischen 6 und 14 Jahren, von denen ein sorgeberechtigter Elternteil bei Bayer tätig ist. In Leverkusen können Kinder bei einem der beiden Bayer-Vereine TSV Bayer 04 oder RTHC Leverkusen angemeldet werden. So funktioniert’s Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich z. B. auf HR// online unter „Ferienbetreuung“ über das Angebot informieren. Die Buchung erfolgt direkt beim Verein. Dabei ist die Angabe aller erforderlichen Daten wie Bayer-Gesellschaft und Personalnummer wichtig. Bezahlt werden die Ferienbetreuungskosten per Lastschrifteinzug. Nach Ferienende wird der Bruttobetrag über die Entgeltabrechnung erstattet. Ausgabe Juni 2014 Betriebsratswahl bestätigt IG BCE Kurs D ie Wahlen sind entschieden – der Auftrag klar: IG BCE Betriebsrätinnen und Betriebsräte sollen auch weiterhin die Interessen der Beschäftigten vertreten und mitgestalten. Das ist das Ergebnis der vom 18. Bis 20. März durchgeführten Betriebsratswahl. Die Wahlbeteiligung lag bei 51,4% und ist im Vergleich zu 2010 gesunken. ( 2010: 55,2% Wahlbeteiligung). Die IG BCE Fraktion konnte im Vergleich zu 2010 zwei Sitze zurückgewinnen und ist mit 28 von 37 Sitzen der klare Sieger dieser Wahl. D ie IG BCE Betriebsräte bedanken sich bei allen Wählerinnen und Wähler die mit Ihrem Votum den bisherigen Kurs des Betriebsrates bestätigt haben. Die neugewählten IG BCE Betriebsrätinnen und Betriebsräte sind: Thomas de WIn Oliver Zühlke Roswitha Süßelbeck Heike Hausfeld Andrea Holstein-Wagner Helmut Hansen Joachim von Styp Eveline Wengler Stefan Webers Peter Dunkel Anita Reisinger Renate Nasarke-Kuhn Wilhelm Crämer Klaus Longerich Peter Schröder Simone Werner Ursula Kierdorf Martin Wennig Irena Küstner Marie-Agnes Kratz Randy Rheindorf Claudia Schade Jörg Fahle Sevket Dumanoglu Marietheres Klankers Ismet Gezgen Dieter Seidel Christina Fidan - 17 - Ausgabe Juni 2014 Die Ersten 100 Tage Dreier Interview der BR-Spitze Oliver Zühlke BR-Vorsitzender nannten „HQA’s“ auseinander. Erste Ideen sollen noch dieses Jahr mit den Kolleginnen und Kollegen umgesetzt werden. Um die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und jungen Menschen zu stärken, werden wir hierfür extra einen zusätzlichen Betriebsrat freistellen. W ie gesagt – nur erste Schritte – aber dennoch erhoffe ich mir hierdurch eine Verbesserung. Weitere Vorschläge werden wir in den nächsten Tagen diskutieren und mit den Vertrauensleuten umsetzen. Redaktionsteam: Wie sahen die ersten hundert Tage aus? R oswitha Süßelbeck: Durch das gute Wahlergebnis sind wir IG BCE Betriebsräte gestärkt, mit viel Elan und Lust an die Arbeit gegangen. Ein dickes Dankeschön an alle unsere Wählerinnen und Wähler. Redaktionsteam: Gibt es schon Ideen, wie man die Wahlbeteiligung bei den nächsten Wahlen 2018 erhöhen kann? O liver Zühlke: Zunächst einmal ein riesiges Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen, die zur Wahl gegangen sind. Immerhin haben sich über 50 % der Belegschaft an der Wahl ihrer Interessenvertretung beteiligt! N atürlich bin ich damit nicht zufrieden. Denn schließlich blickt der Arbeitgeber auch auf die Wahlbeteiligung und die Entwicklung. Wir müssen besser werden, damit die Belegschaftsinteressen noch effektiver vertreten werden können. U nsere Analyse hat gezeigt, dass besonders bei jungen Menschen und kaufmännischen Mitarbeiter/-innen sowie Höherqualifizierten enormes Potential steckt. Die Frage nach einer Erhöhung der Wahlbeteiligung ist also u.a. gleichzeitig eine Frage nach einer starken Zusammenarbeit mit diesen Personengruppen. Hierzu haben wir bereits erste Schritt initiiert. Eine Projektgruppe der IG BCEBetriebsräte setzt sich mit den Themen für die soge- -18 - V iel Alltagsarbeit steht an. Das Projekt 1000 Ideen für Gute Arbeit ist wichtig und wir werden es in den Betrieben weiter umsetzen. Einige Gesamtbetriebsvereinbarungen wurden mit dem Arbeitgeber verhandelt, beraten und beschlossen. Roswitha Süßelbeck stellv. BR-Vorsitzende Ausgabe Juni 2014 Die Ersten 100 Tage Dreier Interview der BR-Spitze J etzt galt es, die konstituierende Sitzung des Betriebsrates vorzubereiten. Die Betriebsratskolleginnen und Kollegen hatten konkrete Vorstellungen in welchen Themenbereichen sie mitarbeiten möchten. Gut gefallen hat mir, wie engagiert sich die neu gewählten Betriebsrätinnen und Betriebsräte in die Arbeit eingebracht haben. Thomas de Win GBR-Vorsitzender E in richtiger Schritt war für mich, die Sachgebiete Bildung und Jugend sowie Arbeitsrecht wieder in eigenen Ausschüssen zu bearbeiten. In der ersten Sitzung des neuen Betriebsrates gab es einstimmige Ergebnisse für alle Aufgabenbereiche. Und natürlich freue ich mich über die erneute Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden des Betriebsrates. E ine spannende Diskussion war, die zukünftigen Schwerpunkte zu bewerten und festzulegen. Dies sind die Themen: Lebensarbeitszeit und Demografie durch weitere Belastungsreduzierungen weiterentwickeln Gesamtbetriebsvereinbarung zu Werkverträgen und Leiharbeit abschließen Vertrauensleutearbeit verstärken Langzeitkonto bei den Kolleginnen und Kollegen bekannter machen und zu überzeugen sich zu beteiligen. W ir haben wichtige Inhalte auf unsere Agenda geschrieben und schon eine ganze Reihe von Aufgaben in den ersten 100 Tagen nach der Betriebsratswahl erledigt. Ich bin überzeugt, dass wir eine gute Aufgabenverteilung in unserem IG BCE-Team gefunden haben, um gute Arbeit für unsere Kolleginnen und Kollegen zu leisten. Redaktionsteam: Die IG BCE Betriebsräte haben deutschlandweit Mandate im Bayer Konzern zurückerobert! Wie beurteilst Du das Ergebnis? T homas de Win: Zunächst einmal bin ich mit den Wahlergebnissen im Gesamten sehr zufrie- den. Mit rund 75% der Mandate, über alle Standorte hinweg, haben die IG BCE-Betriebsräte große Unterstützung aus der Belegschaft erfahren. Ich denke, dass das auch das Ergebnis guter und nachhaltiger Arbeit aller Kolleginnen und Kollegen an dem Standorten ist. Wir haben zusammen viele positive Initiativen und Vereinbarungen für die Beschäftigten auf den Weg gebracht. A ls Beispiele seien hier genannt, die erneute Verlängerung der Gesamtbetriebsvereinbarung Beschäftigungssicherung bis Ende 2015, die zahlreichen Vereinbarungen zur Lebensarbeitszeit und Demografie, sowie die konstruktiv-kritische Begleitung vieler Strukturmaßnahmen im Konzern mit erweiterten Instrumenten zur Beschäftigungssicherung. D ie Ergebnisse zeigen wohl auch, dass wir auf dem richtigen Weg sind und nicht nachlassen dürfen, genau an diesen Feldern weiter zu arbeiten. Hier bin ich zuversichtlich, dass uns das gemeinsam mit unserer IG BCE gelingen wird. - 19 - Ausgabe Juni 2014 „Als Neuling bei Bayer habe ich mich blind darauf verlassen, dass wenn mein Chef sagt, ich sei für eine Entgelterhöhung vorgeschlagen, dies auch in den nächsten Monaten erfolgen würde. Doch weit gefehlt. Es klappe einfach nicht. Auch meine Nachfragen brachten mich nicht weiter. Erst nachdem der gewerkschaftliche Vertrauensmann sich eingeschaltet hatte, wurde das Versprechen eingelöst. Einsatzfreude und das Wissen über gute Richtbeispiele des Entgelttarifvertrages haben mich von der Mitgliedschaft in der IGBCE überzeugt. Heute sind gesellschaftliche Solidarität und soziale Gerechtigkeit zentrale Werte für mich. Darum bin ich Mitglied .“ Marietheres Klankers IGBCE-Betriebsrätin „Braucht man wirklich eine Gewerkschaft wie die IGBCE? Ja, denn ich möchte nicht auf meinen Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mitbestimmung im Betrieb, Urlaubsgeld usw. verzichten. Denn was vielfach die Opposition nicht verstehen möchte, nur wer sich einsetzt, kann etwas verändern und hier fühle ich mich bei der IGBCE richtig vertreten. Ich bin auch fest davon überzeugt das mit einer höheren Beteiligung an der Gewerkschaft, Fragen wie Mindestlohn oder Eindämmung von prekären Beschäftigungsverhältnissen (Leiharbeit oder Werksverträge) heute im Sinne des Arbeitnehmers geregelt wären.“ Pascal Krüger, VKV-Mitglied und Vertrauensmann bei BPH -20 - Claudia Schade, IG BCE Betriebsrätin „Ich bin Mitglied in der IGBCE, weil bereits mein Vater Mitglied in der IGBCE war und er mir schon vermittelt hat, wie wichtig es ist einer starken Solidargemeinschaft beizutreten, die im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handelt. Für mich zählen hier nicht die ganzen Zusatzleistungen die man als Mitglied bekommt – trotzdem DANKE – aber in erster Linie geht es doch darum, das wir nicht nur an heute, sondern auch an morgen denken und da ist die IGBCE mit ihren innovativen Tarifverträgen Spitzenreiter in Deutschland. Wenn ich nicht in der Gewerkschaft wäre, würde ich mich als Trittbrettfahrer fühlen, da ich Leistungen wie z. B. Tariferhöhungen, Tarifurlaub, Jahresleistung etc. beziehen, für die ich nichts einbringe. IGBCE= Immer Gute Besondere Clevere Erfolge“ Hildegard Bender VKV-Mitglied und Vertrauensfrau bei BBS „Wenn ich die freiwilligen Leistungen von Bayer zu Beginn meiner Ausbildung und heute vergleiche, so ist Vieles weggefallen. Bayer zieht sich mehr und mehr auf das tarifvertraglich Vereinbarte zurück. Wir brauchen eine starke Gewerkschaft, um einen weiteren sozialen Ausverkauf zu stoppen. Dabei muss vorausschauend gehandelt werden, damit der Standort Deutschland weiterhin attraktiv bleibt. In der IG BCE sehe ich einen Partner, der das Umfeld der chemischen Industrie kennt und sich bei Vertragsverhandlungen konstruktiv einbringt.“ Ausgabe Juni 2014 Pausenfüller - Wortsafari Bilde so viele mindestens 6-buchstabige Wörter, wie möglich D u darfst nur die Verbindungslinien von einem zum anderen Buchstaben nutzen. Direkt zurückgehen ist nicht erlaubt, jedoch können Buchstaben auf dem beschriebenen Weg mehrmals benutzt werden. G ültig sind Begriffe aller Wortarten, aber auch Vornamen, Namen von Persönlichkeiten, Fremdwörter, geografische Bezeichnungen usw. soweit sie in deutschen Wörterbüchern aufgeführt sind. Es zählen nur Wörter mit mindestens 6 Buchstaben. V om rechten „T“ aus (2. Reihe von oben, 2. Reihe von rechts) kann z. B. das Wort „Tantal“ gebildet werden. Wir haben noch 12 weitere Begriffe gefunden. Das längste davon hat 20 Buchstaben und passt zum Titelthema. Findet Ihr alle oder sogar mehr? D ie Liste gefundener Wörter kann unter dem Stichwort bzw. Betreff „Wortsafari Bayer“ mit Angabe von Name, Gesellschaft und - zur Kontaktaufnahme - Telefonnummer oder EMailadresse geschickt werden an: IG BCE / Bezirk Leverkusen Moskauer Str. 4 a, 51373 Leverkusen Oder per Mail an [email protected]. 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) U nter den Einsendern mit den meisten korrekt gebildeten Wörtern werden Preise verlost. Die Hauptpreise sind: Einsendeschluss ist der 30. August 2014 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 1. iPod Shuffle 2 GB mit 15€ iTunes Gutschein 2. 25€ Tankgutschein von Aral 3. Ein Strandtuch - 21 - Ausgabe Juni 2014 Girls Day bei Bayer …Mädchen entdecken Berufe in Technik und Handwerk… An jedem vierten Donnerstag im April öffnen vor allem technische Unternehmen, Betriebe mit technischen Abteilungen und Ausbildungen, Hochschulen und Forschungszentren in Deutschland ihre Türen für Schülerinnen ab der Klasse 5. Bedingt durch die Osterferien fand die bundesweite Initiative „Girls Day“ dieses Jahr am 27. März statt. B eim Girls`Day haben Jugendliche Gelegenheit, in Berufe hineinzuschnuppern, die sie zuvor noch nicht Erwägung gezogen hatten, sie lernen Ausbildungsberufe und Studiengänge in Technik, IT, Handwerk und Naturwissenschaften kennen, in denen Frauen bisher eher selten vertreten sind und begegnen weiblichen Vorbildern in Führungspositionen aus Wirtschaft, Forschung, Technik oder Politik. E lf Mädchen der Jahrgangsstufen 7 bis 10 von Schulen aus dem nahem Umkreis nahmen in diesem Jahr die Gelegenheit war, sich bei der Bayer Technology Services in der Technology Development (TD) im Gebäude Girls Day bei BMS -22 - E 41 umzusehen. Die Themenfelder der TD sind Bewertung von Technologien, Prozessoptimierung, Bearbeitung von Verfahrensanalysen und Entwicklung und Pilotierung von Apparaten und Anlagen. In den Arbeitsalltag von Laborantinnen, Technikerinnen und Chemikerinnen konnten die Schülerinnen im Mikroskopielabor einen eindrucksvollen Einblick gewinnen, beim Kennenlernen unterschiedlicher mikroskopischer Methoden sowie der konfokalen Laserscanning Mikroskopie oder der Elektronenmikroskopie, die bei Bayer Technology Services für Projekte aus den Life Sciences und im Polymerbereich angewendet werden. Auch bei der Führung im Technikum fanden die Schülerinnen die großen Anlagen sehr beeindruckend, in denen Versuche für die BTS Produktion durchgeführt werden. B ei der Bayer Business Services fand in diesem Jahr der Girls‘ Day zum achten Mal statt. 60 Mädchen bekamen u. a. die Ausbildungsberufe in der IT von Auszubildenden vorgestellt, eine Führung durch das Rechenzentrum und konnten sich praktisch an Hardware, Software und Social Media versuchen. Die Ergebnisse präsentierten sich die Gruppen gegenseitig in einer Videokonferenz. Neben vielen Informationen und Eindrücken durfte das Poloshirt in zartem Lila als Souvenir mitgenommen werden. L aut Bundesinstitut für Berufsbildung waren in 2013 die beliebtesten Ausbildungen bei Mädchen Verkäuferin und bei den Jungen die Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker. BesonBBS Ausgabe Juni 2014 Girls Day bei Bayer …Mädchen entdecken Berufe in Technik und Handwerk… ders problematisch ist, dass die Tariflöhne in frauentypischen Berufen oft noch sehr niedrig sind. Eine Verkäuferin hat z. B. nach Abschluss ihrer Ausbildung ein Grundgehalt von 1.629 Euro brutto im Monat zur Verfügung. Wir als Betriebsrätinnen finden es sehr wichtig und freuen uns über die Bereitschaft unserer Gesellschaft diesen Tag gemeinsam durchzuführen, da die Hitliste der beliebtesten Ausbildungsberufe noch geschlechterspezifisch ist. N ächster Jahr findet der Girl‘s Day zum gewohnten Termin wieder am vierten Donnerstag im April statt, also am 23.04.2015. - 23 - Ausgabe Juni 2014 Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) des Landes NRW haben Arbeiter, Angestellte und Gleichgestellte Anspruch auf 5 Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr. Azubis sind leider ausgenommen L. Der Anspruch aus zwei Jahren kann zusammengefasst werden. Näheres hierzu könnt Ihr bei den Bereichsbetriebsräten oder den gewerkschaftlichen Vertrauensleuten erfragen. Bei Firmen mit mehr als 50 Beschäftigten gilt der Anspruch ohne Einschränkung. D ie Arbeitnehmerweiterbildung kann bei „anerkannten Bildungsveranstaltungen“, z. B. der IG BCE, genommen werden. Um „anerkannt“ zu werden, zählen u. a. berufliche und politische Themenfelder, aber auch die (Unterrichts-) Zeiten der Veranstaltung unterliegen einer gesetzlichen Regelung. S einen Bildungsurlaub sollte man sich ca. 8-12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung aussuchen, sich anmelden und mit der Anmeldebestätigung spätestens 6 Wochen vorher den Arbeitgeber informieren. Bei den Bayergesellschaften wird dies über HR-Direct mit einem Formblatt erledigt. Dies kann entweder über HR-Direct/Online heruntergeladen oder mit dem abgedruckten Formular eingereicht werden. Stehen dem Antrag keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen, muss der Bildungsurlaub genehmigt werden. I m Seminarangebot der IG BCE findet bestimmt Jede(r) etwas. Die Angebote reichen von reinen Frauenthemen über Tarifpolitik, Geschichte, Gesundheitsschutz und auch speziellen Zielgruppen, wie AT-Angestellte (bei den Bayergesellschaften LM1.1 bis LM1.3) und Akademiker(innen). A ls Beispiele sollen die folgenden 3 Seminare dienen: „Alterssicherung – Grundlagen“ vom 07.09. bis 12.09.2014 in Haltern am See S ollte es mit der Genehmigung Probleme geben, könnt Ihr Euch auch an die Bereichsbetriebsräte wenden. Nach dem Bildungsurlaub erhält man eine Teilnahmebescheinigung vom Veranstalter, die bei HR-Direct eingereicht werden muss. Das ist eigentlich alles, was zu 5 zusätzlichen Tagen Bildungsurlaub nötig ist. -24 - „Meine Stimme und ich“ vom 28.09. bis 03.10.2014 in Bad Münder „Europa – unsere Chance zur Veränderung“ vom 12.10. bis 17.10.2014 in KagelMöllenhorst D er spezielle Vorteil für IG BCE Mitglieder: Die Seminare und die Anreise (mit der Bahn), sowie Unterkunft und Verpflegung sind kostenlos! Ausgabe Juni 2014 Bayer Direct Services GmbH Team Payroll Core Gebäude K9 51368 Leverkusen Beantragung von Bildungsurlaub Persönliche Daten Antragsteller/in : Name Pers.-Nr. Hiermit beantrage ich Bildungsurlaub gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz in der Zeit von bis Für folgende Bildungsveranstaltung: Thema der Veranstaltung: Veranstalter der Weiterbildung: Veranstaltungsort: Die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung sind beigefügt, insbesondere der Nachweis über die Anerkennung sowie das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben. Da die Dauer der Veranstaltung die gesetzlich vorgesehene Höchstdauer für ein Jahr überschreitet bzw. eine inhaltlich zusammenhängende Veranstaltung vorliegt, beantrage ich gleichzeitig: (nur auszufüllen, wenn die o.g. Bildungsveranstaltung länger als 5 Tage dauert oder es sich um eine weitere inhaltlich zusammenhängende Veranstaltung handelt) □ meinen Anspruch aus dem nächsten Jahr in das laufende Jahr zu übertragen (Vorgriff) □ den aus dem letzten Jahr antragsgemäß übertragenen Bildungsurlaub (Rückgriff). Datum und Unterschrift Antragsteller/in Stellungnahme des/der Vorgesetzten zur zeitlichen Lage des Bildungsurlaubs: □ Dem Antrag stehen keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegen. Der Antrag wird abgelehnt: □ Dem Antrag stehen zwingende betriebliche Gründe entgegen Begründung: Datum und Unterschrift Vorgesetzte/r: Bitte leiten Sie den Antrag zur weiteren Bearbeitung an Bayer Direct Services (HR//direct) weiter. (Im Ablehnungsfall müssen keine weiteren Unterlagen beigefügt werden) - 25 - Ausgabe Juni 2014 An Bayer Direct Services GmbH Team Payroll Core Gebäude K9 51368 Leverkusen Übertragung von Bildungsurlaub ins Folgejahr Persönliche Daten Antragsteller/in : Name Pers.-Nr. Im laufenden Jahr 2014 kann ich meinen Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) aus betrieblichen Gründen nicht in Anspruch nehmen. Ich beabsichtige im folgenden Jahr gemäß § 3 Absatz 1 AWbG die Zusammenfassung der Ansprüche und mache daher die Übertragung von 5 Tagen Bildungsurlaub in das Jahr 2015 geltend. Mit freundlichen Grüßen. Ort, Datum und Unterschrift Antragsteller/in Empfangsbestätigung: Dieses Schriftstück haben wir heute erhalten. Ort, Datum und Unterschrift Arbeitgeber (bzw. Stelle, die den Antrag entgegennimmt) Bitte leiten Sie den Antrag zur weiteren Bearbeitung an Bayer Direct Services (HR//direct) weiter. -26 - Ausgabe Juni 2014 Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum in Bad Münder D as Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum besteht seit über 50 Jahren und ist nach dem ersten Vorsitzenden der IG Chemie-PapierKeramik (unsere Vorläuferorganisation) benannt. Im Laufe der Jahre wurde das Bildungszentrum mehrfach erweitert und modernisiert. H eute verfügt das Haus über neun Seminarräume mit moderner Multimediatechnik, acht Arbeitsgruppenräume, sechs Appartements und 110 Zimmern. Auch Eltern/Kind Zimmer können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. I n einem Jahr nehmen ca. 5.000 Kolleginnen und Kollegen aus dem In- und Ausland an den Veranstaltungen teil. Üblicherweise reisen die Teilnehmer Sonntagabend an und die Seminare enden Freitags nach dem Mittagessen. D ie abendliche Freizeitgestaltung umfasst u.a. Fitnessraum, Damensauna, gemischte Sauna, Tischtennis, Minigolf, Bolzplatz, Fahrradverleih, Willis Kneipe mit Kegelbahn, Schwimmbad, Bibliothek, Speckstein Gestaltung, QiGong, Jonglieren lernen usw. Diese festen Angebote werden durch wechselnde ergänzt, wie z. B. Lesungen, Konzerte, Spiele- oder Grillabende. Direkt am Bildungszentrum führen Wanderwege vorbei, die zum Joggen und Walking einladen. N atürlich muss auch die hervorragende Küche erwähnt werden, die gesundes und schmackhaftes Essen auf den Teller zaubert. Hier ist für jeden Geschmack etwas dabei. Weitere Informationen: http://wgb.igbce.de M ir persönlich hat bei den Seminaren der Austausch mit den anderen Teilnehmern, über Firmen- und Branchengrenzen hinweg, immer viel bedeutet und den Horizont erweitert. Fotos: Agentur Bilderfilm /BWS/Apel In loser Folge wollen wir die Bildungseinrichtungen der IG BCE vorstellen. Den Start macht das IG BCE Bildungszentrum in Bad Münder bei Hannover. - 27 - Ausgabe Juni 2014 Die Fußball-WM beginnt… …aber wozu brauchen wir eigentlich die IG BCE? Einige von euch werden sich mit Sicherheit fragen: „Wozu brauche ich eigentlich noch die IG BCE oder überhaupt eine Gewerkschaft? Ist doch sowieso schon alles geregelt.“ Beim Fußball würde man sagen: “Das Spiel ist gelaufen!“ Könnte man denken, stimmt aber nicht, denn Fans wissen:“ Nach dem Spiel ist auch immer vor dem Spiel!“ E ine Fußballweltmeisterschaft erfordert ein langes Qualifizieren. Die anderen Teams bleiben nicht stehen. Arbeitsprozesse, Technologien, Unternehmensstrukturen, Arbeitsoder Ausbildungsbedingungen, alles befindet sich in einem ständigen Wandel. Hier müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Rechte als Beschäftigte nicht ins Abseits geraten. sich zusammenschließen. Das ist die IG BCE! Nur wer gemeinsam handelt, kann seine Rechte verteidigen und bei der Gestaltung von neuen Inhalten mitreden. F ür ein erfolgreiches Team zählt die gute Mischung aus erfahrenen Profis und jungen Nachwuchstalenten. Einer jungen Mannschaft würde bei der WM in schwierigen Spielsituationen die Erfahrung fehlen und eine alte Mannschaft hätte konditionell auf Dauer keine Chance. Also werde Mitglied bei der IG BCE, damit unser Team noch stärker spielt! Wir bleiben am Ball S elbst das, was momentan geregelt ist, kann nur durch eine starke IG BCE überwacht, verteidigt und weiterentwickelt werden. Schließlich ist ein Spielstand kein Naturgesetz, sondern ein von allen Kolleginnen und Kollegen mühevoll erkämpftes Zwischenresultat. Wäre doch ziemlich dumm, wenn Jogi Löw jetzt Torwart und Abwehr noch während des Spiels auswechseln und nur durch Stürmer ersetzen würde. W ichtig bleibt also, dass Beschäftigte ihre Interessen gemeinsam vertreten und -28 - Spielen Sie mit www.zukunftsgewerkschaft.de Ausgabe Juni 2014 LAB SUPPLY Zielgruppe Laborbeschäftigte wieder mit eigenem Stand dabei Am 09.04.2014 fand die LAB SUPPLY in Leverkusen statt. Dies ist eine Fachmesse für Labortechnik, die mit jährlicher Tradition im Leverkusener Forum ausstellt. Neben vielen Informationsständen gab es auch einige Fachvorträge zu den verschiedensten Themen. D ies ist auch für die IGBCE eine Chance viele Menschen aus unterschiedlichen Firmen und Teilkonzernen der Bayer-AG anzutreffen und zu sprechen. Die Zielgruppe für Laborbeschäftigte informierte die Be- Rhein 2014 Die regionale Fachmesse für Instrumentelle Analytik, Labortechnik und Biotechnologie/Life Science sucher über Gewerkschaft und Tarifverträge sowie die Leistungen der Industrie Gewerkschaft Bergbau Chemie und Energie. E inige Besucher wollten es genau wissen. Z. B. Wie es zu Kernaussagen wie „Leben heißt Lernen“ kommt und was genau mit Aussagen wie „Kompetenz rund um das Arbeitsleben dafür steht die IGBCE“ gemeint ist. K rönender Abschluss war die Verlosung zu einem Quiz. „Unsere persönlichen Highlights waren die vielen Besucher an unserem Stand. Es war schön zu sehen, wie viel Interesse an der IGBCE als Gewerkschaft gezeigt wurde“, so Marietheres Klankers, eine der Sprecherinnen der Zielgruppe für Laborbeschäftigte. Marietheres Klankers IG BCE Betriebsrätin „Die Gespräche erstreckten sich über Fragen, wie ein Betriebsrat zu gründen ist oder was für Vorteile ein IGBCE Mitglied hat. Sogar einen Kontakt zum betreuenden Bezirk konnten wir herstellen.“ Marietheres, Dieter und Ulrike bei der Preisauslosung Stolzer Gewinner des 1. Preises - 29 - Ausgabe Juni 2014 -30 - Ausgabe Juni 2014 Personelle Änderungen im VKV I m Herbst letzten Jahres sind Alexander Balint und Michael Braune aus dem Vertrauenskörpervorstand auf eigenen Wunsch ausgeschieden. Nachnominiert wurde Ingrid Marks für BCS und Pascal Krüger für BPH. Wir begrüßen Beide im Team und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. I mmer auf dem Laufenden über solche Informationen, aber auch über anstehende Aktio- Pascal Krüger, BPH nen, laufende Tarifverhandlungen, die Gewinner aus unseren Preisausschreiben und vieles mehr, seid Ihr, wenn Ihr regelmäßig unsere Facebookseite besucht. Ingrid Marks, BCS www.facebook.com/vkvbaylev - 31 - Ausgabe Juni 2014 Dein Vertrauenskörpervorstand Hildegard Bender, BBS +49 (0) 214/30-30613 Ismet Gezgen, BPH +49 (0) 214/30-55091 Daniele Gioco, BMS +49(0) 214/30-37513 Ulrich Hennig, BBS +49 (0) 214/30-71093 Andrea Holstein-Wagner, BTS +49 (0) 214/30-26033 Peter Kamphaus, BTS +49 (0) 214/30-56844 Bildungsobmann Pascal Krüger, BPH +49 (0)176/60971082 Ingrid, Marks BCS +49 (0)2173/38-4313 Brigitte Mosbach-Wetzka, BTS +49 (0) 214/30-23453 Schriftführerin Marco Ontari, BMS +49 (0) 214/30-46072 Anita Reisinger, BCS +49 (0) 2173/38-3008 Randy Rheindorf, BMS +49 (0) 214/30-21588 stellv. Vorsitzender, Zielgruppenbeauftr. Dieter Seidel (Vors.), BMS +49 (0) 214/30-39359 Vorsitzender Joachim von Styp, BBS +49 (0) 214/30-44466 Kassierer Simone Werner, BPH +49 (0) 214/30-44403 -32 - V.i.S.d.P. Rolf Erler IG BCE Bezirk Leverkusen