VKV-Info Juni 2014

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VKV-Info Juni 2014
Der Bayer-Vertrauenskörpervorstand (VKV) informiert:
Ausgabe Juni 2014
Titelthema:
Das neue Rentenpaket
Das ist drin: Die neuen Leistungen
Mütterrente
Rente ab 63
Erwerbsminderungsrente
Höheres Reha-Budget
-1-
Ausgabe Juni 2014
1.
Das neue Rentenpaket
 Praktische Hinweise
 Fragen und Antworten
2.
Tariflexikon „Langzeitkonto“
3.
Kinderferienbetreuung
4.
Betriebsratswahl bestätigt IG BCE Kurs
5.
Die Ersten 100 Tage - Dreier Interview der BR-Spitze
6.
Darum bin ich Mitglied in der IG BCE
7.
Pausenfüller
8.
Girl‘s Day - Rückblick
9.
Aus der Region
 Bildungsurlaub
 IG BCE Bildungsstätte Bad Münder
 Die Fußball-WM beginnt...
 LAB-Supply
10.
Änderungen in der VKV-Besetzung
Schreib uns deine Meinung!
Ansprechpartner für Verbesserungen, Anmerkungen:
oder über unsere Facebook-Seite:
-2 -
[email protected]
www.facebook.com/vkvbaylev
Ausgabe Juni 2014
Das neue Rentenpaket
Praktische Hinweise
Der von der Bundesregierung
beschlossene Gesetzentwurf zur
Rente beinhaltet im Wesentlichen vier Komponenten: die
Rente ab 63, die sogenannte
Mütterrente, die Erwerbsminderungsrente und das RehaBudget. Auf Basis dieses Gesetzentwurfes hat die IG BCE
praktische Hinweise zur Rente
mit 63 sowie einen Katalog wichtiger Fragen und Antworten erstellt.
M
it dem Gesetzentwurf zu
einem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung
vom 29.01.2014 hat die Große
Stand 17. Mai 2014
Koalition im Rentenrecht eines
ihrer Projekte aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht.
Grundlage verabschiedet hat, ist
eine konkrete einzelfallbezogene
Beratung möglich.
F
B
ür die Versicherten der rentennahen Jahrgänge ist von
besonderem Interesse, ob und unter welchen Voraussetzungen sie
die Möglichkeit haben, eine abschlagsfreie Rente in Anspruch
nehmen zu können. Leider lassen
sich die damit verbundenen Fragen trotz der mit dem Kabinettsentwurf skizzierten gesetzlichen
Regelungen nicht abschließend
beantworten. Noch gibt es keine
Rechtsgrundlage, auf die sich
Versicherte berufen können. Erst
wenn der Deutsche Bundestag als
Gesetzgeber
die
gesetzliche
isher kann nur in Grundzügen erläutert werden, wie
sich eine vollständige Umsetzung
des vorliegenden Entwurfs auswirken wird.
Informationen
Gesetzentwurf
zum
1. Die geplante Übergangsregelung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte
D
ie geplante gesetzliche Regelung soll zum 1.7.2014 in
Kraft treten und ist im Kern ein
zeitweise gesetzlich erweiterter
Zugang zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte
nach derzeit geltendem Recht
sind die Vollendung des 65. Lebensjahres und erfüllte 45 Jahre
Wartezeit.
2. Kernpunkte der Neuregelung:
Der Gesetzentwurf sieht folgende
Voraussetzungen vor:
a. Zugangsvoraussetzung
mindestens vollendetes 63.
Lebensjahr
V
ersicherte der Geburtsjahrgänge vor 1953 können ab
dem beabsichtigten Inkrafttreten
am 1.7.2014 bei vollendetem 63.
Lebensjahr diese Rente ab-
-3-
Ausgabe Juni 2014
Das neue Rentenpaket
Praktische Hinweise
schlagsfrei in Anspruch nehmen.
Der Anspruch entsteht damit erstmals für den Geburtsjahrgang
1951, der 2014 das 63. Lebensjahr vollendet und noch keine
Rente bezieht.
F
ür die Geburtsjahrgänge ab
1953 gilt eine Staffelung
mit der das Zugangsalter schrittweise angehoben wird. Die Staffelung soll erstmals 2016 mit einer Anhebung um zwei Monate
beginnen und in der weiteren Folge 2029 für den Jahrgang 1964
zur bisherigen Regelung des Zugangs mit dem vollendeten 65.
Lebensjahr führen.
b. Zugangsvoraussetzung Wartezeit von 45 Jahren
F
ür die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 sind 45 Jahre Wartezeit zu erfüllen.
Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden angerechnet:
Zeiten mit Pflichtbeitragszeiten
aus versicherter Beschäftigung
oder selbständiger Tätigkeit
 Berücksichtigungszeiten,
 z. B. Kindererziehungszeiten
bis zum vollendeten 10. Lebensjahr,
 auf Antrag auch Zeiten nicht
erwerbsmäßiger Pflege vom
1.1.1994 bis 31.3.1995 bei
Erfüllung der weiteren Voraussetzungen,
 Ersatzzeiten
 z. B. Zeiten des militärischen
Dienstes aufgrund von Wehrpflicht
 Zeiten des Leistungsbezuges bei

-4 -
Krankheit,
Arbeitslosigkeit mit Anspruch
auf Arbeitslosengeld I (SGB
III),
 Kurzarbeitergeld,
 Unterhaltsgeld,
 Insolvenzgeld und
 Übergangsgeld


Ausgeschlossen bleiben jedoch
wie bisher die Zeiten des Bezuges
von
Arbeitslosenhilfe
und
SGB II-Leistungen.
3. Feststellung der Wartezeit
D
ie rentenrechtlichen Zeiten
und ihre mögliche Anrechnung auf die Wartezeit ergeben
sich aus dem ganz persönlichen
Versicherungsverlauf. Die Individualität des Versicherungsverlaufs macht es notwendig, dass
Versicherte bei ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft beantragen – am
besten schriftlich.
Wichtig ist im Antrag der Hinweis auf die beabsichtigte gesetzliche Regelung und die Bitte
um Prüfung, ob die Wartezeit
von 45 Jahren mit Vollendung
des 63. Lebensjahres erfüllt ist.
Der Rentenversicherungsträger
kann allerdings erst bei Vorliegen einer gesetzlichen Regelung
eine verbindliche Auskunft erteilen.
Erst, wenn diese Auskunft des
Rentenversicherungsträgers
vorliegt, sind weitere Überlegungen über einen Rentenantrag sinnvoll.
4. Die Auswirkungen für Versicherte, die nach dem
30.06.1951 geboren sind
D
ie Grafik Altersgrenzen ab
1.7.2014 ermöglicht eine
schnelle vergleichende Übersicht
über Wahlmöglichkeiten und Alternativen.
Versicherte, die 45 Jahre Wartezeit erfüllt haben und nach dem
30.06.1951 geboren sind, können
in der Regel das Inkrafttreten der
gesetzlichen Regelung zum beabsichtigten Termin 1.7.2014 abwarten.
Für die praktische Bedeutung
müssen die beabsichtigte Staffelung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§
236 b SGB VI Gesetzentwurf)
und die Staffelung der Altersrente für langjährig Versicherte (§
236 SGB VI) nebeneinander betrachtet werden, weil die Voraussetzungen - 35 Jahre Wartezeit
und frühestmögliche Rente bei
vollendetem 63. Lebensjahr ebenfalls erfüllt sind.
Unter der Voraussetzung, dass
die gesetzliche Regelung zum
1.7.2014 in Kraft tritt, können die
renteechtlichen Möglichkeiten im
Vergleich zum bisherigen Recht
beispielhaft dargestellt werden.
Ein Anspruch auf Vollständigkeit
ergibt sich daraus nicht.
5. Problemlage für vor Juli
1951 geborene Versicherte
V
ersicherte, die 45 Jahre
Wartezeit erfüllen und vor
dem 1.7.1951 geboren sind, ste-
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Das neue Rentenpaket
Praktische Hinweise
hen vor dem praktischen Problem, dass nicht sicher ist, ob und
wann die gesetzliche Regelung in
Kraft tritt. Daraus resultiert das
bereits benannte Problem, dass
auf der Basis eines Gesetzentwurfs keine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht.
Die angemessene Vorgehensweise bedarf der Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des
Gesetzentwurfs. Versicherten ist
daher dringend anzuraten, sich
unter Berücksichtigung einer verbindlichen Rentenauskunft in einem ersten Schritt vom zuständigen Rentenversicherungsträger
in den Beratungsstellen vor Ort
Möglichkeiten der Gestaltung
erläutern zu lassen.
B
estimmte Gestaltungsoptionen können nur in der Zu-
sammenschau von arbeits- und
sozialrechtlichen
Vorschriften
erörtert und ggf. entschieden werden. Dazu gehören:


bestehende Altersteilzeitregelungen und die Optionen bestehender oder gerade nicht bestehender Vereinbarungen zu deren vorzeitiger Beendigung.
Beispielsweise kann in Altersteilzeitvereinbarungen vereinbart sein, dass die Zugangsberechtigung zu einer abschlagsfreien Rente zu deren Antragstellung verpflichtet und damit
zur vorzeitiger Beendigung der
Altersteilzeitvereinbarung führt.
andere Arten der Beendigung
von Beschäftigungsverhältnissen, die eine Entscheidung darüber notwendig machen, die
Möglichkeit eines Antrages auf
eine Altersrente mit Abschlägen
oder des Bezuges von Arbeitslosengeld I unter Beachtung der
Regelungen zur Sperrzeit und
dem Ruhen des Arbeitslosengeldes I zu beachten.
F
olgendes kann in diese
Überlegungen einbezogen
werden:

Das derzeitige Rentenrecht bietet die Möglichkeit der wirksamen Rücknahme eines bereits
gestellten Rentenantrages bis
zum Ablauf der Widerspruchsfrist des ggf. bereits erteilten
Rentenbescheides1.

Beachte: Nachdem der Bescheid über eine bereits beantragte Altersrente mit Ablauf
der Widerspruchsfrist rechtskräftig geworden ist, ist ein
Wechsel in eine andere Alters(Fortsetzung auf Seite 7)
Altersgrenzen ab 1.7.2014
-5-
Ausgabe Juni 2014
Das neue Rentenpaket
Praktische Hinweise
Beispiel 1:
Beispiel 2:
Beispiel 3:
Versicherte, die am 12.
September 1951 geboren
sind und 45 Jahre Wartezeit erfüllen.
Versicherte, die am 12. September 1960
geboren sind und 45 Jahre Wartezeit erfüllen.
Versicherte, die am 12. September 1964 geboren sind
und 45 Jahre Wartezeit erfüllen.
derzeitiges Recht
Altersrente für besonders langjährig
Versicherte ohne Abschläge mit Vollendung des 65. Lebensjahres mit Rentenbeginn 1.10.2025 möglich.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge
mit Vollendung des 65.
Lebensjahres mit Rentenbeginn 1.10.2016 möglich.
Altersrente für langjährig
Versicherte mit vollendetem 63. Lebensjahr mit
Rentenbeginn 1.10.2014
und Abschlägen von
8,7% möglich.
Der Abschlag ergibt sich
aus der Staffelregelung für
die Altersrente für langjährig Versicherte, die für
den Geburtsjahrgang 1951
eine Anhebung für den
abschlagsfreien Zugang
zur Rente auf das vollendete 65. Lebensjahr und 5
Monate vorsieht.
nach dem Gesetzentwurf
Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge
mit Vollendung des 63.
Lebensjahres mit Rentenbeginn 1.10.2014 möglich.
Ergebnis des Vergleichs
Die Altersrente für langjährig Versicherte mit
Abschlag muss nicht in
Anspruch genommen werden.
-6 -
derzeitiges Recht
Altersrente für langjährig Versicherte
mit vollendetem 63. Lebensjahr mit Rentenbeginn 1.10.2023 und Abschlägen
von 12% möglich.
Der Abschlag ergibt sich aus der Staffelregelung für die Altersrente für langjährig
Versicherte, die für den Geburtsjahrgang
1960 eine Anhebung für den abschlagsfreien Zugang zur Rente auf das vollendete 66. Lebensjahr und 4 Monate vorsieht.
nach dem Gesetzentwurf
Altersrente für besonders langjährig
Versicherte ohne Abschläge mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 4 Monaten mit Rentenbeginn 1.10.2025 möglich.
Die Anhebung ergibt sich aus der vorgesehenen Staffelregelung.
Altersrente für langjährig Versicherte
mit vollendetem 63. Lebensjahr mit Rentenbeginn 1.10.2023 und Abschlägen von
12% möglich.
Der Abschlag ergibt sich aus der Staffelregelung für die Altersrente für langjährig
Versicherte, die für den Geburtsjahrgang
1955 eine Anhebung für den abschlagsfreien Zugang zur Rente auf das vollendete 66. Lebensjahr und 4 Monate vorsieht.
Ergebnis des Vergleichs
Es ergeben sich unterschiedliche Zeitpunkte des möglichen Rentenbezugs, die
eine individuelle Entscheidung nötig machen und je nach gewähltem Rentenbeginn mit Abschlägen verbunden sein
können.
derzeitiges Recht und
nach dem Gesetzentwurf
Altersrente für besonders
langjährig Versicherte ohne Abschläge mit Vollendung des 65. Lebensjahres
mit Rentenbeginn 1.10.2029
möglich.
Die Anhebung ergibt sich
aus der abgelaufenen Staffelregelung der vorgesehenen Regelung und der Rückkehr zur derzeitigen Regelung des Bezuges dieser
Rente ab dem vollendeten
65. Lebensjahr.
Altersrente für langjährig
Versicherte mit vollendetem
63. Lebensjahr mit Rentenbeginn 1.10.2027 und Abschlägen von 14,4% möglich.
Der Abschlag ergibt sich aus
der Staffelregelung für die
Altersrente für langjährig
Versicherte, und dem dann
geltenden Grundsatz des
Bezuges dieser Rente ohne
Abschlag ab dem vollendeten 67. Lebensjahr.
Ergebnis des Vergleichs
Es ergeben sich unterschiedliche Zeitpunkte des möglichen Rentenbezugs, die eine
individuelle Entscheidung
nötig machen und je nach
gewähltem Rentenbeginn
mit Abschlägen verbunden
sein können.
Ausgabe Juni 2014
Das neue Rentenpaket
Praktische Hinweise
(Fortsetzung von Seite 5)
rentenart nicht mehr möglich
(§ 34 Abs. 4 SGB VI). Dies bedeutet auch, dass Versicherte,
die bereits eine Altersrente mit
Abschlägen beziehen, aber die
Voraussetzungen für die Neuregelung erfüllen, nicht mehr in
die Altersrente für besonders
langjährig Versicherte ohne
Abschläge wechseln können.

Die Rente aus eigener Versicherung beginnt ab dem Folgemonat, in dem Versicherte das
maßgebliche Rentenalter erreichen, wenn die Rente spätestens
am Ende des dritten Monats,
der auf den Geburtstag folgt,
beantragt wird (§ 99 Abs. 1
SGB VI). Bei späterer Antragstellung beginnt die Rente ab
dem Antragsmonat.
A
lle Möglichkeiten der Gestaltung für Versicherte, die
bereits vor dem 1.7.2014 das 63.
Lebensjahr vollenden, sind mit
dem Risiko verbunden, dass sich
die Ziele der getroffenen Entscheidungen durch Änderungen
im Gesetzgebungsprozess nicht
verwirklichen.
Allgemeine Informationen zur Altersrente
für rentennahe Jahrgänge
D
ie „normale“ Altersrente ist
die Regelaltersrente, auf
die mit Erreichen des 67. Lebensjahres bei Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren
(60 Kalendermonate mit Beitragszeiten) Anspruch besteht.
Aufgrund einer Übergangsregelung können die nach dem
31.12.1948 geborenen Versicherten diese Rente nach einer Lebensaltersstaffelung vor dem 67.
Lebensjahr abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Für 2014 mit
Vollendung des 65. Lebensjahres
und drei Monaten. Die Staffelung
endet im Jahr 2029 für den Geburtsjahrgang 1964. Dann gilt für
alle Versicherten die Rente mit
67.
Neben der Regelaltersrente gibt
es weitere Altersrenten, die jeweils besondere Zugangsvoraussetzungen haben:
A
ltersrente für langjährig
Versicherte, auf die abschlagsfrei ebenfalls erst mit
Vollendung des 67. Lebensjahres
ein Anspruch besteht. Die erfüllte
Wartezeit von 35 Jahren ermöglicht jedoch die Inanspruchnahme
ab dem vollendeten 63. Lebensjahr.
Dann allerdings nicht abschlagsfrei. Für die möglichen vier Jahre
vorzeitigen Bezug entstehen
14,4% Abschlag (48 x 0,3%), der
Zugangsfaktor beträgt dann nicht
1,0 sondern 0,856.
A
uch für diese Rentenart gibt
es eine Übergangsregelung.
Während Geburtsjahrgänge vor
1949 diese Rente bei Erfüllung
von 35 Jahren Wartezeit bereits
ab dem vollendeten 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Anspruch
nehmen können, bei vorzeitiger
Inanspruchnahme ab dem vollendeten 63. Lebensjahr beträgt der
Abschlag dann nur 7,2%, gilt für
Geburtsjahrgänge ab 1949 wieder
eine Staffelung. Für 2014
bei Vollendung des 65. Lebensjahres im Januar wird die
Altersgrenze auf 65 Jahre plus
einen Monat angehoben. Damit
liegen die Voraussetzungen für
die abschlagsfreie Rente ab
1.3.2014 vor;
 bei Vollendung des 65. Lebensjahres im Februar wird die
Altersgrenze auf 65 Jahre plus
zwei Monate angehoben = Beginn der abschlagsfreien Rente
ab 1.5.2014 und
 bei späterer Vollendung des 65.
Lebensjahres im Laufe des Jahres Anhebung auf 65 Jahre plus
drei Monate.

Die Staffelung endet im Jahr
2029 für den Geburtsjahrgang
1964. Dann gilt für alle Versicherten die Rente mit 67.
A
ltersrente für Menschen
mit Schwerbehinderung
können anerkannte Schwerbehinderte 2014 mit vollendetem
63. abschlagsfrei und mit Abschlag von 10,8% mit vollendetem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich kann Altersrente
für Menschen mit Schwerbehinderung abschlagsfrei ab dem
vollendeten 65. Lebensjahr, erfüllten 35 Jahren Wartezeit und
anerkannter Schwerbehinderung
(Grad der Behinderung mindestens 50%) bei Beginn der Rente
in Anspruch genommen werden.
Eine Inanspruchnahme vor dem
65. Lebensjahr ist bei Erfüllung
-7-
Ausgabe Juni 2014
Das neue Rentenpaket
Praktische Hinweise
der weiteren Voraussetzungen ab
vollendetem 62. Lebensjahr möglich. Der Abschlag beträgt dann
10,8% = Zugangsfaktor 0,892.
D
ie Übergansregelung sieht
vor, dass Geburtsjahrgänge
vor 1964 frühestens ab dem vollendeten 63. Lebensjahr einen abschlagsfreien Anspruch haben
und die vorzeitige Inanspruchnahme frühestens ab vollendetem
60. Lebensjahr möglich ist. Die
Formulierung „frühestens“ bei
dem abschlagsfreien Anspruch
weist wieder auf die Staffelung
hin, die ab dem Geburtsjahrgang
1952 gilt und sich 2014 also noch
nicht auswirkt.
F
dem bis 31.12.2000 geltenden
Recht gibt es zwei weitere Übergangsregelungen:
oder berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000
geltenden Recht sind.

Geburtsjahrgänge vor 1951 haben abschlagsfreien Anspruch
auf diese Rente ab dem 63. Lebensjahr bei erfüllten 35 Jahren
Wartezeit und

vor dem 17.11.1950 geborene
Versicherte, die am 16.11.2000
schwerbehindert
(mindestens
GdB 50), berufs- oder erwerbsunfähig
nach
dem
bis
31.12.2000 geltenden Recht
waren, haben abschlagsfreien
Anspruch auf diese Rente ab
vollendetem 60. Lebensjahr,
wenn sie die Wartezeit von 35
Jahren erfüllt haben und bei deren Beginn schwerbehindert
ür Versicherte, die vor dem
1. Januar 1955 geboren sind
und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§
2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben
oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus
bezogen haben, gelten Sonderregelungen für die Zugangsvoraussetzungen der Übergangsregelungen der einzelnen Altersrenten.
ür berufs- oder erwerbsunfähige Versicherte nach
F
Betroffene Versicherte sollten
sich hierzu vom zuständigen Rentenversicherungsträger
beraten
lassen.
Das neue Rentenpaket
Fragen und Antworten
Die Rente ab 63
Abschläge in Rente gehen. Zukünftig sollen Versicherte nach
45 Jahren bereits mit 63 eine abschlagsfreie Rente erhalten können.
2. Welche Zeiten zählen zu
den 45 Jahren?
1. Was ist die Rente ab 63?
Seit 2012 können schon nach
heutigem Recht besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen
Rentenversicherung pflichtversichert waren, mit 65 Jahren ohne
-8 -
Insbesondere folgende Zeiten sollen bei den 45 Jahren mitzählen:

Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus
Beschäftigung,

Zeiten der geringfügigen, nicht
versicherungspflichtigen Beschäftigung (anteilige Berücksichtigung),

Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus
selbstständiger Tätigkeit,

Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht,

Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen,

Zeiten der Kindererziehung bis
zum zehnten Lebensjahr des
Kindes,

Zeiten, in denen Arbeitslosengeld,
Teilarbeitslosengeld,
Leistungen bei Krankheit (z.B.
Krankengeld, Verletztengeld)
oder Übergangsgeld bezogen
wurden,
Ausgabe Juni 2014
Das neue Rentenpaket
Fragen und Antworten

Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung,

Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld
und Winterausfallgeld,

Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld (Zahlungsunfähigkeit des
Arbeitgebers),

Ersatzzeiten.
N
icht berücksichtigt werden
bestimmte Anrechnungszeiten (z. B. wegen eines Schul-,
Fachschul- oder Hochschulbesuchs), Zeiten der freiwilligen
Versicherung, Zeiten des Bezugs
von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II, Zurechnungszeiten und zusätzliche Wartezeitmonate aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings.
3. Zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit unbegrenzt mit oder
nur maximal 5 Jahre?
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld sollen nach gegenwärtigem Stand zeitlich unbegrenzt
berücksichtigt werden. Zeiten des
Bezugs von Arbeitslosenhilfe und
Arbeitslosengeld II werden nicht
berücksichtigt.
4. Ab wann kann man die
Rente ab 63 abschlagsfrei
beziehen?
Wer 63 Jahre oder älter ist und
bislang noch keine Altersrente
bekommt, soll nach dem Gesetzentwurf ab 1. Juli 2014 die Altersrente für besonders langjährig
Versicherte abschlagsfrei erhalten
können, soweit die sonstigen Voraussetzungen für diese Altersrente erfüllt sind. Für ab 1953
geborene Versicherte wird die
Altersgrenze von 63 Jahren
schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
5. Wie verläuft die schrittweise Anhebung auf 65 Jahre?
Für Versicherte, die ab 1953 geboren sind, wird die Altersrente
von 63 Jahren wie folgt angehoben
Versicherte Anhebung
Geburtsum …
jahrgang
Monate
1953
1954
1955
1956
1957
1958
1959
1960
1961
1962
1963
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
22
auf Alter
Jahr
Monate
63
63
63
63
63
64
64
64
64
64
64
2
4
6
8
10
0
2
4
6
8
10
Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt
die Altersgrenze dann 65 Jahre.
6. Kann ein bereits gestellter
Rentenantrag zurückgenommen werden, um die abschlagsfreie Rente mit 63 zu
bekommen?
Ein Rentenantrag kann zurückgenommen werden, solange über
die beantragte Rente noch kein
bindender Rentenbescheid erteilt
worden ist. Bindend ist ein Rentenbescheid dann, wenn er – zum
Beispiel wegen Ablaufs der Widerspruchsfrist – nicht mehr angefochten werden kann.
7. Müssen Versicherte mit 63
in Rente gehen, wenn sie die
Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente erfüllen
oder können sie weiterarbeiten?
Arbeitnehmer/-innen, die bereits
die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, sind nicht verpflichtet, diese auch in Anspruch
zu nehmen. Sie können vorbehaltlich tarifvertraglicher oder
anderer arbeitsrechtlicher Einschränkungen weiterarbeiten
8. Wird auf die Rente ab 63
ein Nebenverdienst angerechnet oder kann unbegrenzt hinzuverdient werden?
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze kann neben einer Altersrente nur begrenzt hinzuverdient werden. Die Regelaltersgrenze steigt derzeit schrittweise
von 65 auf 67 Jahre. Abhängig
von der Höhe des Hinzuverdienstes wird die Altersrente in voller
Höhe oder als Teilrente gezahlt.
Wird die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten, erlischt der
Anspruch auf die Rente. Nach
Erreichen der Regelaltersgrenze
können
Rentnerinnen/Rentner
ohne Auswirkungen auf die Altersgrenze unbegrenzt hinzuverdienen.
9. Wie ist der Übergang von der
Altersteilzeit in die abschlagsfreie Rente mit 63?
Gerade der Übergang von der Altersteilzeit in die abschlagsfreie
Rente mit 63 bedarf in jedem Fall
einer Einzelbetrachtung. Entsprechenden Versicherten ist daher
-9-
Ausgabe Juni 2014
Das neue Rentenpaket
Fragen und Antworten
dringend an-zuraten, sich vor der
Beantragung der Rente z.B. in
den Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung vor Ort
eingehend beraten zu lassen.
V
ersicherte, die 45 Jahre
Wartezeit erfüllen und nach
dem 1.7.1951 geboren sind und
deren Altersteilzeitvertrag mit
dem 63. Lebensjahr endet, können in der Regel das Inkrafttreten
der gesetzlichen Regelung zum
beabsichtigten Termin 1.7.2014
abwarten und die abschlagsfreie
Rente mit 63 beantragen.
V
ersicherte, die 45 Jahre
Wartezeit erfüllen und deren Altersteilzeitvertrag erst nach
dem 63. Lebensjahr planmäßig
endet, sollten vor Beantragung
der abschlagsfreien Rente mit 63
genau prüfen, ob und wie in ihrem Einzelfall die Altersteilzeit
vorzeitig beendet werden kann.
G
rundsätzlich gilt nach den
meisten Tarifverträgen, dass
ab der Bezugsmöglichkeit einer
abschlagsfreien Rente das Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis automatisch endet. Eine individualrechtliche Vereinbarung über die Fortsetzung der Altersteilzeit bis zum
ursprünglich geplanten Zeitpunkt
ist grundsätzlich rechtlich statthaft. Sie setzt allerdings eine Einigung der Arbeitsvertragsparteien voraus. Gegen den Arbeitgeber ist sie nicht durchsetzbar. Arbeitnehmer/-innen, die vorzeitig
in eine abschlagsfreie Altersrente
wechseln, würden zudem vorzeitig den Platz für „AltersteilzeitNachrücker“ im Betrieb frei machen. Dies ist vor dem Hintergrund der üblichen Begrenzung
-10 -
der Altersteilzeitplätze auf 5 %
der Arbeitnehmer/-innen eines
Betriebes und in der Regel mehr
Bewerberinnen/Bewerbern
als
Plätze nicht unerheblich.
Dabei sind die konkreten tariflichen, betrieblichen und einzelvertraglichen Regelungen zu beachten.
Z
udem sind die finanziellen
Auswirkungen einer vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit zu prüfen (kein Erwerb weiterer Rentenansprüche mehr
durch die Altersteilzeit; ggf.
Wegfall einer Abfindung, die
Rentenabschläge
ausgleichen
sollte, aber bei einer abschlagsfreien Rente nicht mehr nötig ist;
Vergleich der Einkommenshöhe
aus Altersteilzeit und Rente).
I
m Vergleich zum derzeitigen
Recht ergibt sich für viele
Versicherte bei Inanspruchnahme
der abschlagsfreien Rente mit 63
in 2014 oder 2015 eine Einsparung von 8,7 % bei den Abschlägen. Bei einer Monatsrente von
1.000 Euro macht der Abschlag
87 Euro pro Monat aus – und dies
lebenslang. Bei einer durchschnittlichen Dauer des Rentenbezugs von 20 Jahren summiert
sich der eingesparte Abschlag auf
20.880 Euro.
10. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Besteuerung der
Renten?
Die frühere Inanspruchnahme der
Rente bewirkt einen günstigeren
Besteuerungsanteil bei der Besteuerung der Rente (Beispiel: 68
% in 2014 gegenüber 72 % in
2016), und zwar für die gesamte
Laufzeit der Rente. Dies ist insbesondere für alleinstehende NeuRentner und -Rentnerinnen mit
einer gesetzlichen Rente ab 2014
von mehr als 15.000 Euro und bei
Ehepartnern mit mehr als 30.000
Euro pro Jahr interessant.
Die sogenannte
Mütterrente
1. Was ist die Mütterrente?
Mit dem unpassenden Begriff
Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten
für Kinder gemeint, die vor 1992
geboren wurden. Für sie wird bislang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Es ist vorgesehen, ab 1. Juli 2014 für alle
Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden,
ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten anzurechnen.
2. Wie wirkt sich die Mütterrente auf die Rentenhöhe aus?
Bei einem Rentenbeginn vor dem
1. Juli 2014 wird die Rente für
jedes vor 1992 geborene Kind
pauschal um einen zusätzlichen
Entgeltpunkt erhöht. Dies entspricht derzeit einer Erhöhung
von 28,14 Euro im Westen und
25,74 Euro im Osten. Bei einem
späteren Rentenbeginn fließen die
auf zwei Jahre erweiterten Kindererziehungszeiten in die individuelle Rentenberechnung ein.
Ausgabe Juni 2014
Das neue Rentenpaket
Fragen und Antworten
3. Wird die Mütterrente brutto
oder netto ausgezahlt?
Die 28,14 Euro (West) und 25,74
Euro (Ost) für jedes vor 1992 geborene Kind sind Bruttowerte.
Sie unterliegen gegebenenfalls
einem Abzug von Beiträgen zur
Kranken- und Pflegeversicherung
sowie der Besteuerung.
4. Gibt es eine Nachzahlung für
vergangene Jahre?
Die Erhöhung ist für die Zeit ab
1. Juli 2014 vorgesehen. Rentennachzahlungen für Zeiträume vor
dem 1. Juli 2014 wird es nicht
geben.
5. Wie erhält man die Mütterrente, wenn man schon Rentner/
-in ist?
Wer vor dem 1. Juli 2014 bereits
eine Rente bezieht, bei der Kindererziehungszeiten für ein vor
1992 geborenes Kind berücksichtigt wurden, erhält die Mütterrente ohne Antrag. Er/sie muss nicht
von sich aus tätig werden.
6. Wie erhält man die Mütterrente, wenn man noch keine
Rente bezieht?
Auch wer bis zum 1. Juli 2014
noch keine Rente bezieht und bereits die Berücksichtigung der
Kindererziehungszeiten geltend
gemacht hat, braucht nicht von
sich aus tätig zu werden. Hier hat
die Deutsche Rentenversicherung
die Kindererziehungszeiten bereits im Rentenkonto gespeichert,
wenn die Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Die Deutsche Rentenversicherung prüft in diesen
Fällen von sich aus die Berück-
sichtigung der Mütter-rente und
speichert gegebenenfalls das weitere Jahr im Versicherungskonto.
E
twas anderes gilt für Versicherte mit Kindern, die bislang noch keine Zeiten der Kindererziehung bei der Rentenversicherung geltend gemacht haben
und für die deshalb auch noch
keine Kindererziehungszeiten im
Rentenkonto gespeichert sind. Sie
sollten die Berücksichtigung der
Kindererziehungszeiten für ihre
vor 1992 geborenen Kinder geltend machen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann auch
die Berücksichtigung der sogenannten Mütterrente.
D
ie Deutsche Rentenversicherung weist die Versicherten von sich aus darauf hin,
dass die Berücksichtigung der
Kindererziehungszeiten geltend
zu machen ist. Die Versicherten
erhalten den Hinweis erstmals mit
Erreichen des 43. Lebensjahres
im Rahmen des sogenannten
Kontenklärungsverfahrens.
In
diesem Verfahren wird geprüft,
ob im Rentenkonto alle für die
Rentenberechnung
relevanten
Zeiten enthalten sind. Die Kindererziehungszeiten sollten spätestens im Rentenantragsverfahren geltend gemacht werden.
7. Wird die Mütterrente auf die
Grundsicherung im Alter angerechnet?
Ja.
Weitere Informationen:
http://www.rentenpaket.de
http://www.igbce.de/themen/rente/
8. Kann die Mütterrente Auswirkungen auf eine gezahlte Hinterbliebenenrente haben?
Einkommen oberhalb eines im
Gesetz festgelegten Freibetrages
(derzeit 742,90 Euro in den alten
Bundesländern und 679,54 Euro
in den neuen Bundesländern)
werden zu 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Zum
anzurechnenden Einkommen gehört auch eine eigene Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Alters. Erhöht
sich eine solche Rente durch die
Berücksichtigung der Mütterrente
und wird der Freibetrag überschritten, kommt es zu einer Reduzierung der Hinterbliebenenrente.
9. Hat die Mütterrente Auswirkungen auf die Pfändung einer
Rente?
Erhöht sich eine Rente durch die
Mütterrente, kann dies dazu führen, dass sich dadurch erstmalig
ein pfändbarer Betrag oder ein
höherer pfändbarer Betrag als bisher ergibt.
10. Welche Auswirkungen hat
die Mütterrente auf einen bereits abgeschlossenen Versorgungsausgleich nach einer Ehescheidung?
Erhöht sich eine Rente durch die
Mütterrente, können die Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs
gegeben sein. Die Neuberechnung kann auf Antrag einer der
beteiligten Geschiedenen beim
Familiengericht eingeleitet werden. Der Antrag kann gestellt
werden, wenn mindestens einer
- 11 -
Ausgabe Juni 2014
Das neue Rentenpaket
Fragen und Antworten
von beiden Geschiedenen bereits
eine Rente bezieht oder innerhalb
der nächsten sechs Monate in
Rente gehen wird. Dabei kann es
für die Beteiligten zu einer Änderung der bisherigen Berechnung
des Versorgungsausgleichs kommen. Bevor ein Antrag auf Abänderung gestellt wird, sollten die
sich hieraus ergebenden Auswirkungen geprüft werden.
11. Wirken sich eigene Beitragszeiten aufgrund einer
beruflichen Tätigkeit während der Kindererziehung auf
die Höhe der Mütterrente
aus?
Treffen Kindererziehungszeiten
mit Beitragszeiten (z. B. aufgrund
einer beitragspflichtigen Beschäftigung) zusammen, werden zu
den Entgeltpunkten aus eigener
Beitragsleistung zusätzlich Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Die Summe
der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten und Kindererziehungszeiten ist allerdings durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.
Aktuell beträgt sie im Westen
71.400 Euro und im Osten 60.000
Euro. Um die Beitragsbemessungsgrenze einzuhalten, werden
die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten
gegebenenfalls
gemindert.
D
ies gilt jedoch nicht für Personen, deren Rente schon
vor dem 1. Juli 2014 begonnen
hat. Hier ist geplant, einen pauschalen Zuschlag in Höhe eines
persönlichen Entgeltpunktes zu
zahlen. Eine während der Erziehung ausgeübte Beschäftigung
hat bei diesem Personenkreis kei-12 -
ne Auswirkung auf die Höhe der
Mütterrente.
12. Bei wie vielen vor 1992
geborenen Kindern hat ein
Versicherter allein aus der
Kindererziehung einen Rentenanspruch?
Ein Anspruch auf eine Regelaltersrente setzt voraus, dass fünf
Jahre mit Beitragszeiten vorhanden sind. Infolge der Mütterrente
werden ab 1. Juli 2014 bei vor
1992 geborenen Kindern zwei
Jahre mit Beitragszeiten angerechnet. Das bedeutet, dass zukünftig drei vor 1992 geborene
Kinder erzogen worden sein müssen, um allein aus Kindererziehungszeiten einen Rentenanspruch zu erwerben.
Die Erwerbsminderungsrente
1. Was ist eine Erwerbsminderungsrente?
Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der
Lage sind, regelmäßig eine Erwerbstätigkeit im Umfang von
mindestens sechs Stunden am
Tag auszuüben, können einen
Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben. Voraussetzung ist unter an-
derem, dass insgesamt mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung
gezahlt wurden und in den letzten
fünf Jahren vor dem Eintritt der
Erwerbsminderung mindestens
drei Jahre Pflichtbeiträge für eine
versicherte Beschäftigung oder
Tätigkeit vorliegen.
2. Wie bemisst sich bisher
die Höhe der Erwerbsminderungsrente?
Die Höhe der Rente berechnet
sich aus den bis zum Eintritt der
Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Bei
einem Eintritt der Erwerbsminderung in jungen Jahren wird mit
der sogenannten Zurechnungszeit
gegenwärtig so getan, als ob noch
bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres weitergearbeitet worden wäre. Durch die Zurechnungszeit werden also zusätzliche
Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die
Zurechnungszeit wird mit dem
Durchschnittswert der bis zum
Eintritt der Erwerbsminderung
zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die
Rente.
3. Was ändert sich bei der Erwerbsminderungsrente?
Die Zurechnungszeit soll um
zwei Jahre verlängert werden.
Sie endet dann mit Vollendung
des 62. Lebensjahres. Das heißt,
Erwerbsgeminderte werden so
gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 62. Lebensjahr
statt wie bisher zum 60. Geburtstag weitergearbeitet haben.
Ausgabe Juni 2014
Das neue Rentenpaket
Fragen und Antworten
A
ußerdem sollen die letzten
vier Jahre vor Eintritt der
Erwerbsminderung zukünftig für
die Bewertung der Zurechnungszeit herausfallen, wenn dies für
den Versicherten günstiger ist.
Das heißt, Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren
vor Eintritt der Erwerbsminderung – z.B. durch den Wegfall
von Überstunden, den Wechsel in
Teilzeit oder durch Krankheitszeiten – wirken sich zukünftig
nicht mehr negativ auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus.
Ja, die Gesetzesänderung betrifft
auch Renten wegen Todes. Das
bedeutet, dass z. B. auch bei Witwen- und Witwerrenten sowie
Waisenrenten die Zurechnungszeit verlängert wird, sofern der
Verstorbene bei seinem Tod das
62. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Rente nach dem
30. Juni 2014 beginnt.
Das Reha-Budget
5. Wie stark steigen die Erwerbsminderungsrenten
durch die Neuregelung?
Durch die geplante Verlängerung
der Zurechnungszeit um zwei
Jahre fallen nach dem 30. Juni
2014 beginnende Renten wegen
voller Erwerbsminderung im
Durchschnitt monatlich um rund
40 Euro brutto höher aus als die
derzeit beginnenden entsprechenden Renten.
6. Gilt die Verlängerung der
Zurechnungszeit bis zum 62.
Lebensjahr für alle Renten, in
denen eine Zurechnungszeit
berücksichtigt wird und somit auch für Renten wegen
Todes?
Bei der jährlichen Anpassung des
Reha-Budgets soll künftig neben
der voraussichtlichen Lohnentwicklung zusätzlich die demografische Entwicklung berücksichtigt
werden. Das wird dazu führen,
dass der Deutschen Rentenversicherung in den nächsten Jahren
mehr Geld für Rehabilitationsleistungen zur Verfügung steht.
4. Warum wird das RehaBudget erhöht?
4. Für wen gilt die Neuregelung bei der Erwerbsminderungsrente?
Die Neuregelung gilt für alle Erwerbsminderungsrenten mit einem Beginn nach dem 30. Juni
2014.
3. Wie wird das Reha-Budget
zukünftig berechnet?
1. Was ist das Reha-Budget?
Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen
und beruflichen Rehabilitation,
wenn deren Erwerbsfähigkeit aus
gesundheitlichen Gründen erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Hierfür steht ein begrenzter Geldbetrag zur Verfügung –
das sogenannte Reha-Budget. Im
Jahr 2013 waren dies 5,8 Milliarden Euro.
2. Wie wurde das RehaBudget bisher berechnet?
Das Reha-Budget wird jährlich
nach gesetzlich festgelegten Regeln neu errechnet. Bisher richtete sich die Anpassung des RehaBudgets ausschließlich nach der
voraussichtlichen Lohnentwicklung (Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer).
Die demografische Entwicklung
führt dazu, dass die Generation
der Babyboomer in ein Alter
(45+) kommt, in dem RehaLeistungen häufiger notwendig
werden. Dies ist mit einer steigenden Zahl von Rehabilitationen
und steigenden Ausgaben verbunden. Um sicherzustellen, dass die
Rentenversicherung auch in Zukunft alle notwendigen RehaLeistungen für ihre Versicherten
finanzieren kann, ist eine Anpassung des Reha-Budgets an die
demografische Entwicklung erforderlich.
5. In welcher Größenordnung
wird das Reha-Budget erhöht?
Beginnend im Jahr 2014 wird das
jährliche Reha-Budget zunächst
um rund 100 Mio. Euro zusätzlich erhöht. Durch die Berücksichtigung der demografischen
Entwicklung steigt die Erhöhung
bis 2017 auf knapp 250 Mio. Euro an. Anschließend wird diese
zusätzliche Erhöhung des RehaBudgets wieder abgebaut.
- 13 -
Ausgabe Juni 2014
TV Lebensarbeitszeit und Demografie §8 „Langzeitkonten“
oder VEZ), sind so zu bemessen, als sei eine Einbringung
in das Langzeitkonto nicht
erfolgt.
Das Langzeitkonto bietet seit
Beginn an die Möglichkeit den
Übergang zwischen Bildungs-,
Arbeits- und Ruhestandsphasen gleitend zu gestalten.
Durch die zum Jahreswechsel
verabschiedeten
Gesamtbetriebsvereinbarungen zur Gestaltung der demografischen
Entwicklung bei Bayer sind
weitere Entnahme- und Förderungsmaßnahmen
hinzugekommen. In diesem Artikel
möchten wir einen Überblick
bieten, ohne zu sehr in die Details zu gehen.
I
m Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie sind unter § 8 „Langzeitkonten“ Rahmenbedingungen festgelegt, unter denen in einem Betrieb Langzeitkonten (LZK) geführt werden
können.
So müssen Langzeitkonten bei
Insolvenz gesichert sein.
 Arbeitnehmer/innen entscheiden selbst, ob und was sie ins
LZK einbringen möchten.
 Leistungen, die von der Entgelthöhe abhängen (bei Bayer
z. B. Pensionskassenbeitrag

-14 -
Was genau eingebracht werden
kann und für welche Zwecke
eine Entnahme erfolgen kann, ist
im Tarifvertrag nur grob umrissen. Dies ist in einer Betriebsvereinbarung zu detaillieren. Bei
Bayer ist eine solche Gesamtbetriebsvereinbarung seit 2007 abgeschlossen.
Was kann ich ins Langzeitkonto einbringen?
Z
eit, die in Geld umgerechnet
wird. Dabei kann folgendes
angespart werden:
Resturlaub über den gesetzl.
Mindesturlaub (20 Tage bei
einer 5-Tage-Woche) hinaus
 Mehrarbeit wahlweise inkl. der
Zuschläge darauf
 Altersfreizeit

G
eld - und zwar mindestens
250 Euro bei Einmalzahlungen oder 100 Euro monatlich
bei laufenden Zahlungen. Bei
höheren Einmalzahlungen kann
man auch einen Teil auszahlen
lassen und einen Teil ins LZK
einbringen. Folgende Bestandteile können genutzt werden:
Tarifangestellte max. 10% des
Tarifentgelts; Leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
max. 30% des Funktionseinkommens
 VEZ/VEK
 Individuelle
Einmalzahlung
(IEZ)

Tarifliche Schichtzulage
 Prämie aus dem Vorschlagswesen
Für welche Zwecke kann ich
Einlagen entnehmen?






Weiterbildung
Vorzeitiges Ausscheiden vor
der Rente
Kinderbetreuung in den ersten
sieben Lebensjahren
Pflege von Angehörigen
Sterbebegleitung
Es muss mindestens ein Monat
entnommen werden. Dabei kann
zwischen einer komplette Freistellung oder Teilzeit gewählt
werden. Die Zeit muss prinzipiell
im Langzeitkonto vorher angespart werden. Für die Pflege gewährt Bayer einen zinslosen Kredit als Pflegezeitkonto.
Welche Förderungen gibt es
für wen?
Tarifmitarbeiterinnen und Tarifmitarbeiter können die Chemietarifförderung I und II analog in Anspruch nehmen, soweit sie durch die Teilnahme
am Modell Einmalzahlung und
Altersvorsorge noch nicht ausgeschöpft ist
 Für die Einkommensgruppen
bis E7, X2 bzw. EB2 wird bei
Einbringung von 300 oder 600
Euro aus der VEZ noch mal
der gleiche Betrag aus dem
Demografiefond draufgelegt
(gilt derzeit bis 2016)
 Bei Entnahme zur Pflege, Kinderbetreuung, Belastungsreduzierung im Alter oder vorzeiti
Ausgabe Juni 2014
TV Lebensarbeitszeit und Demografie §8 „Langzeitkonten“
gem Ruhestand wird derzeit
bis 2016 aus dem Demografiefond ein Rentenbaustein finanziert. Der angelegte Betrag
entspricht für die Einkommensgruppen bis E7, X2 bzw.
EB2 25 % und für alle anderen
Tarifmitarbeiter 15 % des Entnahmebetrags.

Auch in der Freistellungsphase
besteht ein Anrecht auf bezahlten Urlaub. Ein komplettes
Jahr setzt sich also aus 6 Wochen Urlaub und 46 Wochen
Freistellungsphase zusammen.
Bei Bayer wird der Urlaub in
solch einem Fall dem LZK als
Geldwert hinzugerechnet.
Was passiert mit Guthaben,
am Ende meiner Bayer-Zeit ?

Die Verzinsung des Wertguthabens erfolgt in Höhe der
gesetzlichen Mindestverzinsung (2,75 % bis 2012; 1,75 %
ab 2013) zzgl. einer Überschussbeteiligung
(analog
Bei einem Unternehmenswechsel kann das Geld wahlweise ausgezahlt oder an den
Folgearbeitgeber oder an den
DRV Bund übertragen werden.
Bei einem Wechsel im Personalverbund Bayer bleibt das
LZK bestehen und wird in der
neuen Gesellschaft weitergeführt.
 In bestimmten Fällen kann das
Restguthaben bei Renteneintritt in eine lebenslange Rente
gewandelt werden
 Im Todesfall wird es an die
Erben ausgezahlt

Rheinische
Pensionskasse).
Die durchschnittliche Verzinsung der letzten Jahre lag bei 3
bis 4 %.
 Füllt man bei reduzierter Arbeitszeit zur Belastungsreduzierung sein Entgelt aus dem
Langzeitkonto auf, zählt man
bei der Berechnung der Altersfreizeittage weiterhin als Vollzeitbeschäftigter
 Im HR//online ist der aktuelle
Kontostand einsehbar. Die
Aktualisierung erfolgt monatlich.
Was ist sonst noch zu bedenken?
Pensionskassenbeiträge werden bei der Einbringung einbehalten, daher werden bei der
Entnahme im Allgemeinen
keine Bausteine in der betrieblichen Altersvorsorge aufgebaut (Ausnahme siehe Förderungen)
 Bei der Einbringung werden
keine Lohnsteuer und Sozialabgaben einbehalten. Diese
sind daher bei Entnahme zu
entrichten.

- 15 -
Ausgabe Juni 2014
Kinder-Ferienbetreuung
Eine gemeinsame Initiative von Gesamtbetriebsrat und Unternehmen
auf Grundlage des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie
B
erufliches Engagement und
Familienleben in Einklang
zu bringen, ist nicht immer einfach. Vor allem in den Ferienzeiten ist es für viele Beschäftigte
schwierig, eine passgenaue Betreuung für den Nachwuchs zu
organisieren. Mit einer Regelungsabsprache zur Kinderferienbetreuung wurde verabredet, dass
eine qualitativ hochwertige und
interessante Betreuung angeboten und Eltern mit einer finanziellen Förderung unterstützt werden. Die Konditionen der Ferienbetreuung werden jährlich gemeinsam mit dem Betriebsrat
beraten.
-16 -
J
e nach Angebot variieren die
Kosten. Die Eltern erhalten
einen Bruttozuschuss von 100
Euro pro Kind und Ferienwoche
für maximal 6 Wochen pro Jahr.
Das Angebot kann flexibel wochen-, tageweise oder halbtägig
gebucht werden. Betreut werden
in der Regel Schulkinder zwischen 6 und 14 Jahren, von denen ein sorgeberechtigter Elternteil bei Bayer tätig ist.
In Leverkusen können Kinder bei
einem der beiden Bayer-Vereine
TSV Bayer 04 oder RTHC Leverkusen angemeldet werden.
So funktioniert’s

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich z. B. auf HR//
online unter „Ferienbetreuung“
über das Angebot informieren.

Die Buchung erfolgt direkt
beim Verein. Dabei ist die Angabe aller erforderlichen Daten
wie Bayer-Gesellschaft und
Personalnummer wichtig.

Bezahlt werden die Ferienbetreuungskosten per Lastschrifteinzug.

Nach Ferienende wird der
Bruttobetrag über die Entgeltabrechnung erstattet.
Ausgabe Juni 2014
Betriebsratswahl
bestätigt IG BCE Kurs
D
ie Wahlen sind entschieden
– der Auftrag klar: IG BCE
Betriebsrätinnen und Betriebsräte
sollen auch weiterhin die Interessen der Beschäftigten vertreten
und mitgestalten. Das ist das Ergebnis der vom 18. Bis 20. März
durchgeführten Betriebsratswahl.
Die Wahlbeteiligung lag bei
51,4% und ist im Vergleich zu
2010 gesunken. ( 2010: 55,2%
Wahlbeteiligung). Die IG BCE
Fraktion konnte im Vergleich zu
2010 zwei Sitze zurückgewinnen
und ist mit 28 von 37 Sitzen der
klare Sieger dieser Wahl.
D
ie IG BCE Betriebsräte bedanken sich bei allen Wählerinnen und Wähler die mit Ihrem Votum den bisherigen Kurs
des Betriebsrates bestätigt haben.
Die neugewählten IG BCE Betriebsrätinnen und Betriebsräte sind:
Thomas
de WIn
Oliver
Zühlke
Roswitha
Süßelbeck
Heike
Hausfeld
Andrea
Holstein-Wagner
Helmut
Hansen
Joachim
von Styp
Eveline
Wengler
Stefan
Webers
Peter
Dunkel
Anita
Reisinger
Renate
Nasarke-Kuhn
Wilhelm
Crämer
Klaus
Longerich
Peter
Schröder
Simone
Werner
Ursula
Kierdorf
Martin
Wennig
Irena
Küstner
Marie-Agnes
Kratz
Randy
Rheindorf
Claudia
Schade
Jörg
Fahle
Sevket
Dumanoglu
Marietheres
Klankers
Ismet
Gezgen
Dieter
Seidel
Christina
Fidan
- 17 -
Ausgabe Juni 2014
Die Ersten 100 Tage
Dreier Interview der BR-Spitze
Oliver Zühlke
BR-Vorsitzender
nannten „HQA’s“ auseinander. Erste Ideen sollen
noch dieses Jahr mit den Kolleginnen und Kollegen
umgesetzt werden. Um die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und jungen Menschen zu stärken,
werden wir hierfür extra einen zusätzlichen Betriebsrat freistellen.
W
ie gesagt – nur erste Schritte – aber dennoch
erhoffe ich mir hierdurch eine Verbesserung.
Weitere Vorschläge werden wir in den nächsten Tagen diskutieren und mit den Vertrauensleuten umsetzen.
Redaktionsteam: Wie sahen die ersten hundert Tage aus?
R
oswitha Süßelbeck: Durch das gute Wahlergebnis sind wir IG BCE Betriebsräte gestärkt,
mit viel Elan und Lust an die Arbeit gegangen. Ein
dickes Dankeschön an alle unsere Wählerinnen und
Wähler.
Redaktionsteam: Gibt es schon Ideen, wie
man die Wahlbeteiligung bei den nächsten
Wahlen 2018 erhöhen kann?
O
liver Zühlke: Zunächst einmal ein riesiges
Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen, die zur Wahl gegangen sind. Immerhin haben
sich über 50 % der Belegschaft an der Wahl ihrer
Interessenvertretung beteiligt!
N
atürlich bin ich damit nicht zufrieden. Denn
schließlich blickt der Arbeitgeber auch auf die
Wahlbeteiligung und die Entwicklung. Wir müssen
besser werden, damit die Belegschaftsinteressen
noch effektiver vertreten werden können.
U
nsere Analyse hat gezeigt, dass besonders bei
jungen Menschen und kaufmännischen Mitarbeiter/-innen sowie Höherqualifizierten enormes
Potential steckt. Die Frage nach einer Erhöhung der
Wahlbeteiligung ist also u.a. gleichzeitig eine Frage
nach einer starken Zusammenarbeit mit diesen Personengruppen. Hierzu haben wir bereits erste Schritt
initiiert. Eine Projektgruppe der IG BCEBetriebsräte setzt sich mit den Themen für die soge-
-18 -
V
iel Alltagsarbeit steht an. Das Projekt 1000
Ideen für Gute Arbeit ist wichtig und wir werden es in den Betrieben weiter umsetzen. Einige Gesamtbetriebsvereinbarungen wurden mit dem Arbeitgeber verhandelt, beraten und beschlossen.
Roswitha Süßelbeck
stellv. BR-Vorsitzende
Ausgabe Juni 2014
Die Ersten 100 Tage
Dreier Interview der BR-Spitze
J
etzt galt es, die konstituierende Sitzung des Betriebsrates vorzubereiten. Die Betriebsratskolleginnen und Kollegen hatten konkrete Vorstellungen
in welchen Themenbereichen sie mitarbeiten möchten. Gut gefallen hat mir, wie engagiert sich die neu
gewählten Betriebsrätinnen und Betriebsräte in die
Arbeit eingebracht haben.
Thomas de Win
GBR-Vorsitzender
E
in richtiger Schritt war für mich, die Sachgebiete Bildung und Jugend sowie Arbeitsrecht
wieder in eigenen Ausschüssen zu bearbeiten.
In der ersten Sitzung des neuen Betriebsrates gab es
einstimmige Ergebnisse für alle Aufgabenbereiche.
Und natürlich freue ich mich über die erneute Wahl
zur stellvertretenden Vorsitzenden des Betriebsrates.
E
ine spannende Diskussion war, die zukünftigen
Schwerpunkte zu bewerten und festzulegen.
Dies sind die Themen:
Lebensarbeitszeit und Demografie durch weitere
Belastungsreduzierungen weiterentwickeln
 Gesamtbetriebsvereinbarung zu Werkverträgen
und Leiharbeit abschließen
 Vertrauensleutearbeit verstärken
 Langzeitkonto bei den Kolleginnen und Kollegen
bekannter machen und zu überzeugen sich zu beteiligen.

W
ir haben wichtige Inhalte auf unsere Agenda
geschrieben und schon eine ganze Reihe von
Aufgaben in den ersten 100 Tagen nach der Betriebsratswahl erledigt.
Ich bin überzeugt, dass wir eine gute Aufgabenverteilung in unserem IG BCE-Team gefunden haben,
um gute Arbeit für unsere Kolleginnen und Kollegen zu leisten.
Redaktionsteam: Die IG BCE Betriebsräte haben deutschlandweit Mandate im Bayer Konzern zurückerobert! Wie beurteilst Du das Ergebnis?
T
homas de Win: Zunächst einmal bin ich mit
den Wahlergebnissen im Gesamten sehr zufrie-
den. Mit rund 75% der Mandate, über alle Standorte
hinweg, haben die IG BCE-Betriebsräte große Unterstützung aus der Belegschaft erfahren.
Ich denke, dass das auch das Ergebnis guter und
nachhaltiger Arbeit aller Kolleginnen und Kollegen
an dem Standorten ist. Wir haben zusammen viele
positive Initiativen und Vereinbarungen für die Beschäftigten auf den Weg gebracht.
A
ls Beispiele seien hier genannt, die erneute
Verlängerung der Gesamtbetriebsvereinbarung
Beschäftigungssicherung bis Ende 2015, die zahlreichen Vereinbarungen zur Lebensarbeitszeit und Demografie, sowie die konstruktiv-kritische Begleitung vieler Strukturmaßnahmen im Konzern mit erweiterten Instrumenten zur Beschäftigungssicherung.
D
ie Ergebnisse zeigen wohl auch, dass wir auf
dem richtigen Weg sind und nicht nachlassen
dürfen, genau an diesen Feldern weiter zu arbeiten.
Hier bin ich zuversichtlich, dass uns das gemeinsam
mit unserer IG BCE gelingen wird.
- 19 -
Ausgabe Juni 2014
„Als Neuling bei Bayer habe ich mich blind darauf verlassen, dass wenn mein Chef sagt, ich sei
für eine Entgelterhöhung vorgeschlagen, dies auch
in den nächsten Monaten erfolgen würde. Doch
weit gefehlt. Es klappe einfach nicht. Auch meine
Nachfragen brachten mich nicht weiter.
Erst nachdem der gewerkschaftliche Vertrauensmann sich eingeschaltet hatte, wurde das Versprechen eingelöst. Einsatzfreude und das Wissen über
gute Richtbeispiele des Entgelttarifvertrages haben mich von der Mitgliedschaft in der IGBCE
überzeugt.
Heute sind gesellschaftliche
Solidarität und soziale Gerechtigkeit zentrale Werte
für mich.
Darum bin ich Mitglied .“
Marietheres Klankers
IGBCE-Betriebsrätin
„Braucht man wirklich eine Gewerkschaft wie die
IGBCE? Ja, denn ich möchte nicht auf meinen
Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mitbestimmung im Betrieb, Urlaubsgeld
usw. verzichten. Denn was vielfach die Opposition nicht verstehen möchte, nur wer sich einsetzt,
kann etwas verändern und hier fühle ich mich bei
der IGBCE richtig vertreten. Ich bin auch fest davon überzeugt das mit einer höheren Beteiligung
an der Gewerkschaft, Fragen wie Mindestlohn
oder Eindämmung von prekären Beschäftigungsverhältnissen (Leiharbeit oder
Werksverträge) heute im
Sinne des Arbeitnehmers
geregelt wären.“
Pascal Krüger,
VKV-Mitglied und
Vertrauensmann bei BPH
-20 -
Claudia Schade,
IG BCE Betriebsrätin
„Ich bin Mitglied in der IGBCE, weil bereits mein Vater Mitglied in der IGBCE
war und er mir schon vermittelt hat, wie wichtig es
ist einer starken Solidargemeinschaft beizutreten, die
im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handelt. Für mich
zählen hier nicht die ganzen Zusatzleistungen die
man als Mitglied bekommt – trotzdem DANKE –
aber in erster Linie geht es doch darum, das wir
nicht nur an heute, sondern auch an morgen denken und da ist die IGBCE mit ihren innovativen
Tarifverträgen Spitzenreiter in Deutschland. Wenn
ich nicht in der Gewerkschaft wäre, würde ich
mich als Trittbrettfahrer fühlen, da ich Leistungen
wie z. B. Tariferhöhungen, Tarifurlaub, Jahresleistung etc. beziehen, für die ich nichts einbringe.
IGBCE= Immer Gute Besondere Clevere Erfolge“
Hildegard Bender
VKV-Mitglied und
Vertrauensfrau bei BBS
„Wenn ich die freiwilligen
Leistungen von Bayer zu
Beginn meiner Ausbildung
und heute vergleiche, so ist
Vieles weggefallen. Bayer
zieht sich mehr und mehr
auf das tarifvertraglich Vereinbarte zurück.
Wir brauchen eine starke Gewerkschaft, um einen
weiteren sozialen Ausverkauf zu stoppen. Dabei
muss vorausschauend gehandelt werden, damit
der Standort Deutschland weiterhin attraktiv
bleibt. In der IG BCE sehe ich einen Partner, der
das Umfeld der chemischen Industrie kennt und
sich bei Vertragsverhandlungen konstruktiv einbringt.“
Ausgabe Juni 2014
Pausenfüller - Wortsafari
Bilde so viele mindestens 6-buchstabige Wörter, wie möglich
D
u darfst nur die Verbindungslinien von einem zum
anderen Buchstaben nutzen. Direkt zurückgehen ist nicht erlaubt,
jedoch können Buchstaben auf
dem beschriebenen Weg mehrmals benutzt werden.
G
ültig sind Begriffe aller
Wortarten, aber auch Vornamen, Namen von Persönlichkeiten, Fremdwörter, geografische
Bezeichnungen usw. soweit sie in
deutschen Wörterbüchern aufgeführt sind. Es zählen nur Wörter
mit mindestens 6 Buchstaben.
V
om rechten „T“ aus (2. Reihe von oben, 2. Reihe von
rechts) kann z. B. das Wort
„Tantal“ gebildet werden. Wir haben noch 12 weitere Begriffe gefunden. Das längste davon hat 20
Buchstaben und passt zum Titelthema.
Findet Ihr alle oder sogar mehr?
D
ie Liste gefundener Wörter
kann unter dem Stichwort
bzw. Betreff „Wortsafari Bayer“ mit Angabe von Name, Gesellschaft und - zur Kontaktaufnahme - Telefonnummer oder EMailadresse geschickt werden
an:
IG BCE / Bezirk Leverkusen
Moskauer Str. 4 a,
51373 Leverkusen
Oder per Mail an
[email protected].
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
13)
14)
15)
U
nter den Einsendern mit
den meisten korrekt gebildeten Wörtern werden Preise
verlost. Die Hauptpreise sind:
Einsendeschluss ist der 30. August 2014
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
1. iPod Shuffle 2 GB
mit 15€ iTunes Gutschein
2. 25€ Tankgutschein von Aral
3. Ein Strandtuch
- 21 -
Ausgabe Juni 2014
Girls Day bei Bayer
…Mädchen entdecken Berufe in Technik und Handwerk…
An jedem vierten Donnerstag
im April öffnen vor allem technische Unternehmen, Betriebe
mit technischen Abteilungen
und Ausbildungen, Hochschulen und Forschungszentren in
Deutschland ihre Türen für
Schülerinnen ab der Klasse 5.
Bedingt durch die Osterferien
fand die bundesweite Initiative
„Girls Day“ dieses Jahr am
27. März statt.
B
eim Girls`Day haben Jugendliche Gelegenheit, in
Berufe hineinzuschnuppern, die
sie zuvor noch nicht Erwägung
gezogen hatten, sie lernen Ausbildungsberufe und Studiengänge
in Technik, IT, Handwerk und
Naturwissenschaften kennen, in
denen Frauen bisher eher selten
vertreten sind und begegnen
weiblichen Vorbildern in Führungspositionen aus Wirtschaft,
Forschung, Technik oder Politik.
E
lf Mädchen der Jahrgangsstufen 7 bis 10 von Schulen
aus dem nahem Umkreis nahmen
in diesem Jahr die Gelegenheit
war, sich bei der Bayer Technology Services in der Technology
Development (TD) im Gebäude
Girls Day bei BMS
-22 -
E 41 umzusehen. Die Themenfelder der TD sind Bewertung von
Technologien, Prozessoptimierung, Bearbeitung von Verfahrensanalysen und Entwicklung
und Pilotierung von Apparaten
und Anlagen.
In den Arbeitsalltag von Laborantinnen, Technikerinnen und
Chemikerinnen konnten die
Schülerinnen im Mikroskopielabor einen eindrucksvollen Einblick gewinnen, beim Kennenlernen unterschiedlicher mikroskopischer Methoden sowie der
konfokalen Laserscanning Mikroskopie oder der Elektronenmikroskopie, die bei Bayer Technology Services für Projekte aus
den Life Sciences und im Polymerbereich angewendet werden.
Auch bei der Führung im Technikum fanden die Schülerinnen die
großen Anlagen sehr beeindruckend, in denen Versuche für die
BTS
Produktion durchgeführt werden.
B
ei der Bayer Business Services fand in diesem Jahr
der Girls‘ Day zum achten Mal
statt. 60 Mädchen bekamen u. a.
die Ausbildungsberufe in der IT
von Auszubildenden vorgestellt,
eine Führung durch das Rechenzentrum und konnten sich praktisch an Hardware, Software und
Social Media versuchen. Die Ergebnisse präsentierten sich die
Gruppen gegenseitig in einer Videokonferenz. Neben vielen Informationen und Eindrücken
durfte das Poloshirt in zartem
Lila als Souvenir mitgenommen
werden.
L
aut Bundesinstitut für Berufsbildung waren in 2013
die beliebtesten Ausbildungen
bei Mädchen Verkäuferin und
bei den Jungen die Ausbildung
zum KFZ-Mechatroniker. BesonBBS
Ausgabe Juni 2014
Girls Day bei Bayer
…Mädchen entdecken Berufe in Technik und Handwerk…
ders problematisch ist, dass die Tariflöhne in frauentypischen Berufen oft noch sehr niedrig sind. Eine Verkäuferin hat z. B. nach Abschluss ihrer Ausbildung ein Grundgehalt von 1.629 Euro brutto im
Monat zur Verfügung.
Wir als Betriebsrätinnen finden es sehr wichtig und
freuen uns über die Bereitschaft unserer Gesellschaft diesen Tag gemeinsam durchzuführen, da die
Hitliste der beliebtesten Ausbildungsberufe noch
geschlechterspezifisch ist.
N
ächster Jahr findet der Girl‘s Day zum gewohnten Termin wieder am vierten Donnerstag im April statt, also am 23.04.2015.
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Ausgabe Juni 2014
Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz
(AWbG) des Landes NRW haben
Arbeiter, Angestellte und Gleichgestellte Anspruch auf 5 Tage bezahlten Bildungsurlaub pro
Jahr. Azubis sind leider ausgenommen L.
Der Anspruch aus zwei Jahren kann zusammengefasst werden. Näheres hierzu könnt Ihr bei den
Bereichsbetriebsräten oder den gewerkschaftlichen Vertrauensleuten erfragen. Bei Firmen mit
mehr als 50 Beschäftigten gilt der Anspruch ohne
Einschränkung.
D
ie Arbeitnehmerweiterbildung kann bei „anerkannten
Bildungsveranstaltungen“, z. B. der IG
BCE, genommen werden. Um „anerkannt“ zu
werden, zählen u. a. berufliche und politische
Themenfelder, aber auch die (Unterrichts-) Zeiten
der Veranstaltung unterliegen einer gesetzlichen
Regelung.
S
einen Bildungsurlaub sollte man sich ca. 8-12
Wochen vor Beginn der Veranstaltung aussuchen, sich anmelden und mit der Anmeldebestätigung spätestens 6 Wochen vorher den Arbeitgeber
informieren. Bei den Bayergesellschaften wird
dies über HR-Direct mit einem Formblatt erledigt.
Dies kann entweder über HR-Direct/Online heruntergeladen oder mit dem abgedruckten Formular
eingereicht werden. Stehen dem Antrag keine
dringenden betrieblichen Gründe entgegen, muss
der Bildungsurlaub genehmigt werden.
I
m Seminarangebot der IG BCE findet bestimmt Jede(r) etwas. Die Angebote reichen
von reinen Frauenthemen über Tarifpolitik, Geschichte, Gesundheitsschutz und auch speziellen
Zielgruppen, wie AT-Angestellte (bei den Bayergesellschaften LM1.1 bis LM1.3) und Akademiker(innen).
A
ls Beispiele sollen die folgenden 3 Seminare
dienen:
„Alterssicherung – Grundlagen“ vom
07.09. bis 12.09.2014 in Haltern am See
S
ollte es mit der Genehmigung Probleme geben, könnt Ihr Euch auch an die Bereichsbetriebsräte wenden.
Nach dem Bildungsurlaub erhält man eine Teilnahmebescheinigung vom Veranstalter, die bei
HR-Direct eingereicht werden muss.
Das ist eigentlich alles, was zu 5 zusätzlichen Tagen Bildungsurlaub nötig ist.
-24 -
„Meine Stimme und ich“ vom 28.09. bis
03.10.2014 in Bad Münder
„Europa – unsere Chance zur Veränderung“ vom 12.10. bis 17.10.2014 in KagelMöllenhorst
D
er spezielle Vorteil für IG BCE Mitglieder:
Die Seminare und die Anreise (mit der
Bahn), sowie Unterkunft und Verpflegung sind
kostenlos!
Ausgabe Juni 2014
Bayer Direct Services GmbH
Team Payroll Core
Gebäude K9
51368 Leverkusen
Beantragung von Bildungsurlaub
Persönliche Daten Antragsteller/in :
Name
Pers.-Nr.
Hiermit beantrage ich Bildungsurlaub gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz in der Zeit
von
bis
Für folgende Bildungsveranstaltung:
Thema der Veranstaltung:
Veranstalter der Weiterbildung:
Veranstaltungsort:
Die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung sind beigefügt, insbesondere der Nachweis über die Anerkennung sowie das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben.
Da die Dauer der Veranstaltung die gesetzlich vorgesehene Höchstdauer für ein Jahr überschreitet bzw.
eine inhaltlich zusammenhängende Veranstaltung vorliegt, beantrage ich gleichzeitig:
(nur auszufüllen, wenn die o.g. Bildungsveranstaltung länger als 5 Tage dauert oder es sich um eine weitere
inhaltlich zusammenhängende Veranstaltung handelt)
□ meinen Anspruch aus dem nächsten Jahr in das laufende Jahr zu übertragen (Vorgriff)
□ den aus dem letzten Jahr antragsgemäß übertragenen Bildungsurlaub (Rückgriff).
Datum und Unterschrift Antragsteller/in
Stellungnahme des/der Vorgesetzten zur zeitlichen Lage des Bildungsurlaubs:
□ Dem Antrag stehen keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegen.
Der Antrag wird abgelehnt:
□ Dem Antrag stehen zwingende betriebliche Gründe entgegen
Begründung:
Datum und Unterschrift Vorgesetzte/r:
Bitte leiten Sie den Antrag zur weiteren Bearbeitung an Bayer Direct Services (HR//direct) weiter.
(Im Ablehnungsfall müssen keine weiteren Unterlagen beigefügt werden)
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Ausgabe Juni 2014
An
Bayer Direct Services GmbH
Team Payroll Core
Gebäude K9
51368 Leverkusen
Übertragung von Bildungsurlaub ins Folgejahr
Persönliche Daten Antragsteller/in :
Name
Pers.-Nr.
Im laufenden Jahr 2014 kann ich meinen Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz
(AWbG) aus betrieblichen Gründen nicht in Anspruch nehmen.
Ich beabsichtige im folgenden Jahr gemäß § 3 Absatz 1 AWbG die Zusammenfassung der Ansprüche und
mache daher die Übertragung von 5 Tagen Bildungsurlaub in das Jahr 2015 geltend.
Mit freundlichen Grüßen.
Ort, Datum und Unterschrift Antragsteller/in
Empfangsbestätigung:
Dieses Schriftstück haben wir heute erhalten.
Ort, Datum und Unterschrift Arbeitgeber
(bzw. Stelle, die den Antrag entgegennimmt)
Bitte leiten Sie den Antrag zur weiteren Bearbeitung an Bayer Direct Services (HR//direct) weiter.
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Ausgabe Juni 2014
Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und
Tagungszentrum in Bad Münder
D
as Wilhelm-Gefeller-Bildungs- und Tagungszentrum besteht seit über 50 Jahren
und ist nach dem ersten Vorsitzenden der IG Chemie-PapierKeramik (unsere Vorläuferorganisation) benannt. Im Laufe der
Jahre wurde das Bildungszentrum mehrfach erweitert und
modernisiert.
H
eute verfügt das Haus über
neun Seminarräume mit
moderner
Multimediatechnik,
acht Arbeitsgruppenräume, sechs
Appartements und 110 Zimmern.
Auch Eltern/Kind Zimmer können auf Anfrage zur Verfügung
gestellt werden.
I
n einem Jahr nehmen ca.
5.000 Kolleginnen und Kollegen aus dem In- und Ausland an
den Veranstaltungen teil. Üblicherweise reisen die Teilnehmer
Sonntagabend an und die Seminare enden Freitags nach dem
Mittagessen.
D
ie abendliche Freizeitgestaltung umfasst u.a.
Fitnessraum, Damensauna, gemischte Sauna, Tischtennis,
Minigolf, Bolzplatz, Fahrradverleih, Willis Kneipe mit Kegelbahn, Schwimmbad, Bibliothek,
Speckstein Gestaltung, QiGong,
Jonglieren lernen usw. Diese festen Angebote werden durch
wechselnde ergänzt, wie z. B.
Lesungen, Konzerte, Spiele- oder
Grillabende. Direkt am Bildungszentrum führen Wanderwege
vorbei, die zum Joggen und Walking einladen.
N
atürlich muss auch die
hervorragende Küche erwähnt werden, die gesundes und
schmackhaftes Essen auf den
Teller zaubert. Hier ist für jeden
Geschmack etwas dabei.
Weitere Informationen:
http://wgb.igbce.de
M
ir persönlich hat bei den
Seminaren der Austausch
mit den anderen Teilnehmern,
über Firmen- und Branchengrenzen hinweg, immer viel bedeutet
und den Horizont erweitert.
Fotos: Agentur Bilderfilm /BWS/Apel
In loser Folge wollen wir die
Bildungseinrichtungen der
IG BCE vorstellen. Den Start
macht das IG BCE Bildungszentrum in Bad Münder bei
Hannover.
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Ausgabe Juni 2014
Die Fußball-WM beginnt…
…aber wozu brauchen wir eigentlich die IG BCE?
Einige von euch werden sich
mit Sicherheit fragen: „Wozu
brauche ich eigentlich noch die
IG BCE oder überhaupt eine
Gewerkschaft? Ist doch sowieso schon alles geregelt.“
Beim Fußball würde man sagen: “Das Spiel ist gelaufen!“
Könnte man denken, stimmt
aber nicht, denn Fans wissen:“
Nach dem Spiel ist auch immer
vor dem Spiel!“
E
ine
Fußballweltmeisterschaft erfordert ein langes
Qualifizieren.
Die
anderen
Teams bleiben nicht stehen. Arbeitsprozesse, Technologien, Unternehmensstrukturen, Arbeitsoder Ausbildungsbedingungen,
alles befindet sich in einem ständigen Wandel. Hier müssen wir
gemeinsam dafür sorgen, dass
unsere Rechte als Beschäftigte
nicht ins Abseits geraten.
sich zusammenschließen. Das ist
die IG BCE! Nur wer gemeinsam
handelt, kann seine Rechte verteidigen und bei der Gestaltung
von neuen Inhalten mitreden.
F
ür ein erfolgreiches Team
zählt die gute Mischung aus
erfahrenen Profis und jungen
Nachwuchstalenten. Einer jungen
Mannschaft würde bei der WM
in schwierigen Spielsituationen
die Erfahrung fehlen und eine
alte Mannschaft hätte konditionell auf Dauer keine Chance.
Also werde Mitglied bei der
IG BCE, damit unser Team
noch stärker spielt!
Wir bleiben am Ball
S
elbst das, was momentan geregelt ist, kann nur durch eine starke IG BCE überwacht,
verteidigt und weiterentwickelt
werden. Schließlich ist ein Spielstand kein Naturgesetz, sondern
ein von allen Kolleginnen und
Kollegen mühevoll erkämpftes
Zwischenresultat. Wäre doch
ziemlich dumm, wenn Jogi Löw
jetzt Torwart und Abwehr noch
während des Spiels auswechseln
und nur durch Stürmer ersetzen
würde.
W
ichtig bleibt also, dass
Beschäftigte ihre Interessen gemeinsam vertreten und
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Spielen Sie mit
www.zukunftsgewerkschaft.de
Ausgabe Juni 2014
LAB SUPPLY
Zielgruppe Laborbeschäftigte
wieder mit eigenem Stand dabei
Am 09.04.2014 fand die LAB
SUPPLY in Leverkusen statt.
Dies ist eine Fachmesse für Labortechnik, die mit jährlicher
Tradition im Leverkusener Forum ausstellt. Neben vielen Informationsständen gab es auch
einige Fachvorträge zu den
verschiedensten Themen.
D
ies ist auch für die IGBCE
eine Chance viele Menschen aus unterschiedlichen Firmen und Teilkonzernen der Bayer-AG anzutreffen und zu sprechen. Die Zielgruppe für Laborbeschäftigte informierte die Be-
Rhein
2014
Die regionale Fachmesse für
Instrumentelle Analytik, Labortechnik
und Biotechnologie/Life Science
sucher über Gewerkschaft und
Tarifverträge sowie die Leistungen der Industrie Gewerkschaft
Bergbau Chemie und Energie.
E
inige Besucher wollten es
genau wissen. Z. B. Wie es
zu Kernaussagen wie „Leben
heißt Lernen“ kommt und was
genau mit Aussagen wie
„Kompetenz rund um das Arbeitsleben dafür steht die IGBCE“ gemeint ist.
K
rönender Abschluss war
die Verlosung zu einem
Quiz.
„Unsere persönlichen Highlights waren die
vielen Besucher an unserem Stand. Es war
schön zu sehen, wie viel Interesse an der
IGBCE als Gewerkschaft gezeigt wurde“, so
Marietheres Klankers, eine der Sprecherinnen der Zielgruppe für Laborbeschäftigte.
Marietheres Klankers
IG BCE Betriebsrätin
„Die Gespräche erstreckten sich über Fragen, wie ein Betriebsrat zu gründen ist oder
was für Vorteile ein IGBCE Mitglied hat.
Sogar einen Kontakt zum betreuenden Bezirk konnten wir herstellen.“
Marietheres, Dieter und Ulrike
bei der Preisauslosung
Stolzer Gewinner des 1. Preises
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Ausgabe Juni 2014
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Ausgabe Juni 2014
Personelle Änderungen im VKV
I
m Herbst letzten Jahres sind
Alexander Balint und Michael Braune aus dem Vertrauenskörpervorstand
auf
eigenen
Wunsch ausgeschieden. Nachnominiert wurde Ingrid Marks für
BCS und Pascal Krüger für BPH.
Wir begrüßen Beide im Team
und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
I
mmer auf dem Laufenden
über solche Informationen,
aber auch über anstehende Aktio-
Pascal Krüger, BPH
nen, laufende Tarifverhandlungen, die Gewinner aus unseren
Preisausschreiben und vieles
mehr, seid Ihr, wenn Ihr regelmäßig unsere Facebookseite besucht.
Ingrid Marks, BCS
www.facebook.com/vkvbaylev
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Ausgabe Juni 2014
Dein Vertrauenskörpervorstand
Hildegard Bender, BBS
 +49 (0) 214/30-30613
Ismet Gezgen, BPH
 +49 (0) 214/30-55091
Daniele Gioco, BMS
 +49(0) 214/30-37513
Ulrich Hennig, BBS
 +49 (0) 214/30-71093
Andrea Holstein-Wagner, BTS
 +49 (0) 214/30-26033
Peter Kamphaus, BTS
 +49 (0) 214/30-56844
Bildungsobmann
Pascal Krüger, BPH
 +49 (0)176/60971082
Ingrid, Marks BCS
 +49 (0)2173/38-4313
Brigitte Mosbach-Wetzka, BTS
 +49 (0) 214/30-23453
Schriftführerin
Marco Ontari, BMS
 +49 (0) 214/30-46072
Anita Reisinger, BCS
 +49 (0) 2173/38-3008
Randy Rheindorf, BMS
 +49 (0) 214/30-21588
stellv. Vorsitzender, Zielgruppenbeauftr.
Dieter Seidel (Vors.), BMS
 +49 (0) 214/30-39359
Vorsitzender
Joachim von Styp, BBS
 +49 (0) 214/30-44466
Kassierer
Simone Werner, BPH
 +49 (0) 214/30-44403
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V.i.S.d.P. Rolf Erler  IG BCE  Bezirk Leverkusen