TV7 - Anwendung der Netznutzungstarife auf die

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TV7 - Anwendung der Netznutzungstarife auf die
TV7 - Anwendung
der Netznutzungstarife
auf die Produzenten
A. Gegenstand und Anwendungsbereich
Diese Richtlinie bezweckt die Eingrenzung
der Energiemengen, welche die Produzenten
für interne Dienste verbrauchen; sie definiert
zudem, was Groupe E als Verteilnetzbetreiber
unter internen Diensten versteht.
Diese Richtlinie findet auf alle Produzenten
Anwendung, unabhängig vom Produktionsmittel und von der Methode der Energieentnahme
sowie von möglichen, mit einem Energielieferanten vereinbarten Modalitäten.
Die Richtlinie bezieht sich ausschliesslich auf die
die Netznutzung und nicht auf die Energielieferung.
B. Definitionen
Produzent
Produzenten sind sämtliche physische Einheiten,
die an das Netz von Groupe E angeschlossen
sind und Produktionsanlagen besitzen, die in das
Verteilnetz von Groupe E einspeisen können.
Produktionsanlagen
Die Produktionsanlagen sind physische Bestandteile, die ausschliesslich zur Produktion von
elektrischer Energie dienen.
C. Eingrenzung der Messpunkte
Als Messpunkte werden nur die Messstellen
betrachtet, die für die Messung der Einspeisungen und Entnahmen notwendig sind (interne
Dienste); sie werden dem Produzenten daher
mit einem angemessenen Grundpreis in Rechnung gestellt.
Die zusätzlichen, von Groupe E zur Berechnung
oder Bestimmung von Verlusten verwendeten
Messstellen werden Produzenten nicht mit
einem Grundpreis in Rechnung gestellt.
D. Eingrenzung des Verbrauchs
des Produzenten
Interne Dienste sind Installationen, die elektrische Energie verbrauchen und die für die Produktionsanlagen unerlässlich sind; die internen
Dienste werden unmittelbar und ausschliesslich
auf den Produktionsanlagen verwendet. Die Beheizung oder Beleuchtung der Räumlichkeiten,
welche die Produktionsanlagen beherbergen,
gehören zu den internen Diensten.
Die elektrische Energie wird als durchgeleitet
betrachtet, wenn die Menge der produzierten
Energie (und als solche gemessen) geringer
ist als die verbrauchte Energie (und als solche
gemessen). Groupe E berücksichtigt somit die
Nettoenergie in einer Messperiode (z.B. pro
Viertelstunde, sofern die Anlagen mit Lastkurven-Zählern ausgerüstet sind). Gemäss den
Empfehlungen des VSE ist für die internen
Dienste mit Ausnahme der Grundpreise kein
Netznutzungsentgelt zu entrichten.
Die Büros und anderen Räume, die nicht unmittelbar für die Produktion von elektrischer Energie genutzt werden und sich in der Nähe eines
Unter gewissen Umständen kann Groupe E in
Absprache mit dem Produzenten in Erwägung
ziehen, die gesamte produzierte Energie in das
Interne Dienste
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Produktionswerks befinden, können keinesfalls
als interne Dienste betrachtet werden.
TV7 - Anwendung
der Netznutzungstarife
auf die Produzenten
Netz einzuspeisen; der gesamte Verbrauch wird
dann als durchgeleitete Energie angesehen. Dies
gilt insbesondere für die Produzenten, die nach
dem Modell «Kostendeckende Vergütung»
vergütet werden und für ihre Produktion zur Bilanzgruppe für erneuerbare Energien gehören.
Falls die Netzanschlussstelle der internen Dienste
sich von der Netzanschlussstelle der Produktionsanlagen unterscheidet, wird die Energie
der internen Dienste immer als durchgeleitet
angesehen. Die Netznutzung wird dann zu
den von den geltenden Tarifen vorgesehenen
Bedingungen fakturiert.
E. Fakturierung der Netznutzung
In der NS und MS entsprechen die Anschlusskosten und die Beiträge an die Netzkosten der
Produktionsstandorte denjenigen, die auf die
Verbrauchsstandorte auf den gleichen Spannung-sebenen Anwendung finden (Technische
Vorschrift PT1). Für die Produktionsstandorte,
die Energie in höhere Spannungsebenen einspeisen, werden diese Beiträge in einem besonderen Kostenvoranschlag geregelt.
Sämtliche, dem Produzenten angerechneten
Messpunkte werden nach den geltenden
Netznutzungstarifen mit einem Grundpreis in
Rechnung gestellt.
Verlangt der Produzent eine Dienstleistung für
zusätzliche Messstellen vom Verteilnetzverwalter Groupe E (Lieferung und Installation eines
Zählers, Fernablesung usw.), so wird diese dem
Produzenten nach den Tarifen der « Zusatzleistungen » von Groupe E in Rechnung gestellt.
Wird ein einziger Zweiwegzähler ohne Lastkurve
für die Registrierung eines Kunden/Produzenten installiert, wird auf seinem Grundpreis
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«Verbraucher» ein Aufpreis verrechnet.
Dem Produzenten wird die gesamte, als durchgeleitet betrachtete Energie in Rechnung gestellt.
Der Tarif, der auf den Produzenten angewendet wird, wird einzeln bestimmt, kann aber
keinesfalls von den Tarifen für Endverbraucher
abweichen.