Bauart-Zulassung für Geldspielgeräte Nr.: 2595 Name: „ADM291“

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Bauart-Zulassung für Geldspielgeräte Nr.: 2595 Name: „ADM291“
Bauart-Zulassung für Geldspielgeräte
Nr.: 2595
Name: „ADM291“
Das Dokument besteht aus:
• Zulassungsschein einschließlich eventueller Nachträge
Dokumenthistorie:
Bezeichnung
Datum
Zulassungsschein 28.11.2011
Charakter
Erstausgabe
Bemerkungen
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Braunschweig und Berlin
Innerstaatliche Bauartzulassung
Bauart:
Geldspielgerät nach § 33c GewO
Bezeichnung:
ADM291
Bauartzulassungsnummer: 2595
Zulassungsinhaber:
Austrian Gaming Industries GmbH
2352 Gumpoldskirchen
Österreich
Gültig bis:
1. Januar 2014
Grundlage der
Zulassungsprüfung:
Technische Richtlinie der PTB für Geldspielgeräte,
Version 4.1 vom 21. April 2009
Rechtsbezug:
Gewerbeordnung (GewO) in der Neufassung vom
22. Februar 1999 in Verbindung mit der Spielverordnung
(SpielV) in der Neufassung vom 27. Januar 2006
Geschäftszeichen:
PTB-8.53-4053051
Anzahl der Seiten:
8
Der Zulassung liegen die eingereichten Unterlagen und das vorgestellte Mustergerät zugrunde.
Im Auftrag
Berlin,
28. November 2011
Für die Prüfung:
Krebs
Für die Zulassung:
Siegel
Kuschfeldt
Hinweise und Rechtsbehelfsbelehrung siehe letzte Seite der Anlage, die Bestandteil der innerstaatlichen Bauartzulassung ist.
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Anlage
zur Bauartzulassung, Nummer: 2595 vom: 28. November 2011
Teil I:
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Kennzeichnung der Bauart
Nähere Angaben zu den Eigenschaften befinden sich im Teil II.
(1) Bildliche Darstellung mit Beschriftung spielverordnungsrelevanter Elemente
Grafikvariationen nicht spielverordnungsrelevanter Elemente sind optional
Maße:
Breite x Höhe x Tiefe: 710 mm x 1492 mm x 807 mm
Frontansicht mit Spielfeld
dargestellt ist das nicht abschaltbare Spiel "AMERICAN POKER II deluxe"
5
7
4
8
6
9
10
2
3
1
11
Funktionselemente:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Gerätekennzeichnungsfeld
Zulassungszeichen-Fach
Vorgesehener Platz für Nachprüf-Plakette
Münzeinwurf
Auswurftaste bei Versagen
Banknotenannahme
7.
8.
Geldspeicher
Umschalttaste für Spiele mit automatischer
bzw. Einzel- Einsatzabbuchung
9. Auslösetaste für Einzel- Einsatzabbuchung
10. Auszahlungstaste für Geldspeicher
11. Münzausgabe-Fach
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Anlage
zur Bauartzulassung, Nummer: 2595 vom: 28. November 2011
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(2) Pflichtaufschriften
Folgende Aufschriften zur Einsatzleistung, Geldspeicherung, Geldauszahlung und weitere
Erläuterungen sind auf der Frontscheibe mindestens vorhanden:
EINSATZLEISTUNGEN
Auf dem unteren Bildschirm befinden sich
unterhalb
des
Geldspeichers
die
ovalen
Auswahlfelder Autostart und Start. Einsätze
werden automatisch vom Geldspeicher abgebucht,
sofern die Funktion Autostart aktiv ist, welches
durch eine rote Umrandung des Auswahlfeldes
Autostart signalisiert wird; eine Berührung dieses
Feldes deaktiviert die Funktion Autostart. Durch
Berührung des Auswahlfeldes Start wird eine
einmalige Einsatzleistung ausgelöst.
GELDSPEICHER
Der Geldspeicher wird links unten im unteren
Bildschirm angezeigt. Eingeworfenes Geld und
erzielte Gewinne werden dort gespeichert. Die
Geldannahme ist auf einen Geldspeicherstand von
25 Euro
begrenzt.
Durch
Betätigung
der
Auszahlung-Taste wird der im Geldspeicher
angezeigte Geldbetrag ausgezahlt. Die Auszahlung
kann durch Betätigung der Punkte-Autostart Taste unterbrochen werden.
{über der PUNKTE-BANK auf dem unteren Bildschirm}
Max. 100000
Textliche Abweichungen sind möglich, dürfen den Sinngehalt jedoch nicht verändern.
(3) Gerätekennzeichnungsfeld
Geldspielgerät (§33c GewO)
ADM291
Zulassungs-Nr.: (AUSTRIAN GAMING INDUSTRIES)
< Nr. des Zulassungszeichens >
(4) Software
Die Identifikatoren spielverordnungsrelevanter Softwareteile sind bei geschlossener Tür in
unbespieltem Zustand (Geld- und Punktespeicher = 0) von außen durch gleichzeitiges
Betätigen und Halten der Tasten „RISIKO / SETZEN“ und „RISIKO“ und anschließendem
Betätigen und Halten der Taste „PUNKTE START / NEHMEN“ abruf- und anzeigbar.
In einem Fenster auf dem unteren Bildschirm erscheinen nach Betätigung folgende Anzeigen:
ADM291 V8.8-0 14-OCT-2011
Kontrollmodul V8.7-0 (TR4.1) 20-OKT-2010
CRC: 538341FC
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Teil II
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Weitere Bauarteigenschaften
(1) Hardware/ Software
Basisarchitektur: COOLFIRE II
Mainboardtyp: P554
Prozessor(en): Freescale Integrated Coldfire Mircoprozessor MCF5475
Speicher:
512 MB DDR-SDRAM D5108AFTA-5B-E oder kompatible
Programmspeicher: Compact Flash-Karte (mind. 8 GByte) mit Schreib- und Leseschutz
Kernel:
64 MB Flash ROM SPANSION GL128N90FFIR2 oder kompatible
Software:
Version der Spielsteuerung:
V8.8-0
Version der modular in die Software der Spielsteuerung integrierten
Kontrolleinrichtung:
V8.7-0
Unter Verwendung des Kernels V8.8-9G
MD5-Checksumme (cfi-Binärfile):
A36F FCFF 538D 15D9 2763 70BD 6AE0 CFFF hexadezimal
(2) Auslesehilfsmittel
Software:
CFReader V1.1-4
MD5-Checksumme Installationsdatei (setup_CFReader.exe):
E89A 373E E3A5 C71A A72B B270 9268 FB30 hexadezimal
MD5-Checksumme (CFWriter.exe):
C46E 970B 5774 D4F3 15AA 1B49 759A 32BD hexadezimal
(3) Geldtechnik
Münzprüfer:
NRI-G13.mftxUxx/x - xxx1xxxx-xx
Banknotenprüfer (optional):
Cashflow SC-083, Fa.: MARS oder
UBA, Fa.: Japan Cash Machine
für Einzel- Betrieb
Münzausgabeeinheit:
2 Stück Hopper Typ:
MKIV Universal Hopper USB, Fa.: Money Controls oder
Hopper T3, Fa.: Azkoyen
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(4) Innenansicht
5
2
6
1
4
3
Bauteile / -gruppen:
1.
2.
Steuerungsprogramm- Einheit mit
Kontrolleinrichtung
Münzprüfer
3.
4.
5.
6.
0,20 €- Hopper
2,00 €- Hopper
Banknotenannahme
Schnittstelle (b / VDAI) (Kabelverlängerung)
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Innen- Teilansicht
Detailansicht Steuerungsprogramm- Einheit
1
3
2
Bauteile / -gruppen:
1. Steuerungsprogramm- Einheit mit
Kontrolleinrichtung
2. Schnittstelle (a)
3. Schnittstelle (b) (mit Kabelverlängerung)
4
5
4. Schnittstelle (c)
5. Bauteil zur herstellerseitigen Vorauswahl
von Spielsystemen
(5) Schnittstellen und Zusatzgeräte
(Prüf-)Schnittstelle (a); (nur zugänglich für die PTB)
Schnittstelle (b / VDAI); gemäß Spezifikation „VDAI Standardschnittstelle“;
zum Anschluss von
Drucker / Speicher / Kommunikationskomponenten für die
Ausgabe / Speicherung / Übertragung steuerlicher und anderer statistischer Daten
Schnittstelle (c); zum Anschluss eines Bauteils zur herstellerseitigen Vorauswahl von
Spielsystemen
(6) Besondere Funktionen
Diese Funktionen sind teilweise nicht für den Spieler zugänglich, sondern den jeweils
autorisierten Stellen vorbehalten.
interne Servicetastatur / Bildschirm-Servicemenü
- für die Prüfung von Gerätefunktionen,
- für die Einstellung von Geräteeigenschaften
einschließlich der Einstellung von Spielsystemen
Eine nähere Beschreibung erfolgt in der Bedienungsanleitung.
Speicherung und Anzeige von Betriebsdaten, wie z.B. Beginn der Aufstellung, Termin
der nächsten Überprüfung. Diese Funktionen sind freiwillig und unterliegen nicht der
Bauartprüfung. Sie sind nachrangig und ersetzen nicht die Anbringung des PTBZulassungszeichens und der Prüfplakette gemäß § 7 SpielV.
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Teil III
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Weitere Bestimmungen
(1) Ausführungsvarianten
Die Nachbaugeräte zu dieser Bauart dürfen sich in den folgenden Eigenschaften vom
geprüften Baumuster unterscheiden:
- Mechanik: Mechanische Bauteile können durch funktionsgleiche ersetzt werden.
- Elektronik: Im Teil II genannte elektronische Bauteile können durch
funktionsgleiche ersetzt werden, wenn ihr Typ dort nicht näher spezifiziert ist.
- Zusatzgeräte: Im Teil II genannte Zusatzgeräte können durch funktionsgleiche,
ersetzt werden, wenn ihr Typ dort nicht näher spezifiziert ist.
- Überwachungsvorrichtungen: Zusätzliche Überwachungsvorrichtungen,
Schlösser oder Alarmanlage sind erlaubt, sofern Rückwirkungen auf die
Spielsteuerung, Kontrolleinrichtung und Geldbewegungen offenkundig
ausgeschlossen werden können.
- Spielregeln und Gewinnplan: Die Darstellung von Spielregeln und Gewinnplan
sowie andere grafische Darstellungen können variieren, solange die Funktionen
des Spielgerätes unverändert bleiben.
Änderungen, die über den hier beschriebenen Umfang hinaus gehen, sind nicht erlaubt,
insbesondere dürfen sich die Nachbaugeräte zu dieser Bauart in den folgenden
Eigenschaften vom geprüften Baumuster nicht unterscheiden:
- Software: Die die Bauart bestimmende Software muss bitweise identisch zur
Software des Baumusters sein.
- Ausgestaltung des Spielfeldes: Betätigungsvorrichtungen, die im Teil I
Ziffer (1) gekennzeichnet sind, müssen baugleich zum Baumuster sein.
(2) Auflagen
(A) Anbringung der Nummer des Zulassungszeichens
Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 8 SpielV ist an jedem Nachbaugerät die Nummer des
Zulassungszeichens im Gerätekennzeichnungsfeld dauerhaft unveränderbar und deutlich
lesbar so anzubringen, dass eine Verfälschung bemerkt werden kann.
(B) Unveränderbarkeit der Nachbaugeräte
Die Nachbaugeräte dürfen an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen
nicht verändert werden; Ausnahmen regelt Teil III Ziffer (1) dieser Anlage zum
Zulassungsschein.
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Anlage
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(C) Beifügung einer Bedienungsanleitung
Jedem Nachbaugerät ist eine Bedienungsanleitung beizufügen, die mindestens folgende
Informationen enthält:
- die zur Bedienung und Betrieb erforderlichen allgemeinen Anleitungen,
- Benennung und Beschreibung der zum Anschluss erlaubten Zusatzgeräte
gemäß Teil II Ziffer (5) dieser Anlage zum Zulassungsschein,
- Beschreibung der besonderen Funktionen gemäß Teil II Ziffer (6) dieser Anlage zum
Zulassungsschein.
(D) Spiel- und Gewinnplan
Falls der vollständige Spiel- und Gewinnplan nicht direkt auf dem Spielgerät angebracht
ist, ist dieser zu jedem Nachbaugerät für den Spieler leicht zugänglich bereitzustellen und
ein entsprechender Hinweis auf dem Spielgerät anzubringen.
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Hinweise
Innerstaatliche Bauartzulassungen ohne Unterschrift und Siegel haben keine Gültigkeit. Diese Innerstaatliche Bauartzulassung darf nur
unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge bedürfen der Genehmigung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt.
Die Zulassung beruht ausschließlich auf den Vorschriften der §§ 33 c und folgende der Gewerbeordnung und den hierzu erlassenen
Vorschriften der Spielverordnung. Vorschriften des Arbeitschutzes, der Sicherheitstechnik oder des Gesundheitswesens sowie
Schutzrechte irgendwelcher Art werden durch die Zulassung nicht berührt.
Rücknahme und Widerruf
Gemäß § 33 e Abs. 2 der GewO ist die Zulassung zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre
Versagung rechtfertigen würden, oder wenn der Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten
Merkmalen verändert.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Physikalisch-Technischen
Bundesanstalt unter einer der folgenden Anschriften einlegen:
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundesallee 100
Abbestraße 2-12
38116 Braunschweig
10587 Berlin