HKI Statement zur Umwelt

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HKI Statement zur Umwelt
INDUSTRIEVERBAND
HAUS-, HEIZ- UND
KÜCHENTECHNIK E.V.
60528 Frankfurt am Main  Lyoner Str. 9
Postfach 71 04 01  (PLZ 60494)
 (069) 25 62 68-0  Fax: (069) 25 62 68-100
[email protected]  www.hki-online.de
Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe
und deren Bedeutung für die Umwelt
(Stand: Juni 2016)
1. CO2-Neutralität: Die Bundesregierung hat sich dem Leitprinzip einer nachhaltigen und
globalverantwortlichen Energiepolitik verpflichtet. Mit dem "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020"
sollen die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert
werden. Das CO2-neutrale Heizen mit Biomasse trägt maßgeblich zur Erreichung der Klimaschutzziele
in Deutschland bei.  mehr
2. Verfügbarkeit von Holz: Der nachwachsende Brennstoff Holz ist nachhaltig und regional
verfügbar. Damit verbunden sind kurze Transportwege, lokale Wertschöpfung und Beschäftigung in
Deutschland. Als maßgebliche Säule bei der Umsetzung der Klimaschutzziele kann das CO2-neutrale
Heizen mit Holz durch keinen anderen alternativen Energieträger ersetzt werden. mehr
3. Technologieoffenheit bei der Nutzung regenerativer Energien im Wärmebereich: Wärmenetze
sind nicht grundsätzlich die ökologisch und ökonomisch beste Lösung zur Wärmeerzeugung aus
biogenen Brennstoffen. Einzelraumfeuerstätten stellen eine für den Bürger günstige Möglichkeit zur
Nutzung regenerativer Energien dar.  mehr
Im Bereich ordnungsrechtlicher Vorgaben für die Nutzung regenerativer Energien (EEWärmeG, EnEV)
ist Technologieoffenheit ein wichtiger Faktor zur Erreichung der Klimaziele und zur Steigerung der
Akzeptanz beim Verbraucher.  mehr
4. Bestand an Einzelraumfeuerstätten: In Deutschland gibt es derzeit etwa 10-11 Millionen
Einzelraumfeuerstätten und ca. 0,9 Millionen Zentralheizungskessel für feste Brennstoffe. Allein die
Einzelraumfeuerstätten liefern insgesamt 59 % der Wärme aus erneuerbaren Energien.  mehr
5. Anteil der Emissionen aus Einzelraumfeuerstätten: Trotz erheblicher Optimierungen an der
Verbrennungstechnik der Geräte ist der relative Anteil der Einzelraumfeuerstätten an
Staubemissionen gleich geblieben bzw. teilweise in den letzten Jahren sogar angestiegen.
Hintergrund ist der hohe Bestand an technisch veralteten Geräten mit vergleichsweise hohen
Emissionswerten. Durch eine konsequente Modernisierungsstrategie und gezielte Investitionsanreize
in Form von Aufklärungskampagnen und Förderprogrammen kann dieser Entwicklung begegnet
werden.  mehr
6. Qualitätsmaßnahmen: Die Heizgeräteindustrie hat sich den Herausforderungen des
Emissionsschutzes gestellt. Die Emissionen moderner Feuerstätten in der Typprüfung konnten seit
den Anfängen der Staubmessung Ende der 70er Jahre um das 10fache reduziert werden.  mehr
7. Emissionen in der Praxis senken: Der größtmögliche Effekt zur Effizienzsteigerung und
Reduzierung der Emissionen besteht darin, den Austausch von Altgeräten voranzutreiben, da ein
Großteil der Emissionen aus den vielen älteren Feuerstätten stammt. Bis zu 69 Prozent der
Emissionen aus dem Bereich der Feuerstätten könnten dadurch vermieden werden.  mehr
8. Betreiberaufklärung: Emissionen können insbesondere auch durch den richtigen Betrieb der
Feuerstätte vermieden werden. Der HKI unterstützt tatkräftig die Aufklärung der Verbraucher zum
richtigen Heizen mit Holz: http://www.richtigheizenmitholz.de/
9. Innenraumluftbelastung: Untersuchungen unter realen Bedingungen zeigen, dass im
geschlossenen Betrieb die Feuerstätten nur einen geringen Einfluss auf die Qualität der
Innenraumluft haben. Der HKI gibt Hinweise zum richtigen Betrieb und zur Vermeidung von
Belastungen.  mehr
10.Daten, Zahlen, Fakten mehr
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CO2-Neutralität beim Heizen mit Holz
Die Bundesregierung hat sich dem Leitprinzip einer nachhaltigen und globalverantwortlichen
Energiepolitik verpflichtet. Mit dem "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" sollen die
Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Das
CO2-neutrale Heizen mit Biomasse trägt maßgeblich dazu bei und kann aufgrund der nachhaltigen,
regionalen Verfügbarkeit durch keinen anderen alternativen Energieträger ersetzt werden.
Bei der Verbrennung von Holz wird nur so viel Kohlendioxid (CO2) freigesetzt, wie auch beim
natürlichen Zersetzungsprozess im Wald entstehen würde. Man spricht daher beim Brennstoff Holz
von CO2-Neutralität.
59,9 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland
entstehen bei der Erzeugung von Raumwärme (vgl. Abb.
des Statistischen Bundesamts aus: „Umweltnutzung und
Wirtschaft – Energie“, 2015). Insgesamt wurden im Jahr
2013 im Bereich der Raumwärme 132 Millionen Tonnen
Kohlendioxid-Emissionen verursacht, im Jahr 2005 waren
es noch 139 Millionen Tonnen. Durch die Nutzung
erneuerbarer Energien zur Wärmebereitstellung konnten
laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2013 in Deutschland
Treibhausgasemissionen in Höhe von etwa 38 Millionen
Tonnen CO2-Äquivalente vermieden werden.
Eine weitere Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen kann durch den vermehrten Einsatz
Erneuerbarer Energien im Wärmebereich und die Modernisierung älterer Feuerstätten erreicht
werden. Der HKI Industrieverband setzt sich nachhaltig für klimafreundliche Innovationen im
Wärmemarkt ein.
Kamin-, Pellet- und Kachelöfen sind Lösungen, um den CO2-Problemen des Wärmemarktes entgegen
zu treten. In Kombination mit modernen, auf Öl bzw. Gas basierenden Heizsystemen, in Verbindung
mit Solaranlagen oder Wärmepumpen können diese hocheffizienten, emissionsarmen Geräte
heutigen Standards ohne jegliche Förderung und ohne hohe Kosten einen wertvollen Beitrag zur CO2Minderung leisten.
Aktuelle Daten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) belegen, dass das CO2neutrale Heizen mit Biomasse maßgeblich zum Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung
beiträgt und aufgrund der nachhaltigen, regionalen Verfügbarkeit durch keinen anderen alternativen
Energieträger ersetzt werden kann.
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Quelle: BMWi AGEE
Die Berechnungen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE) im Auftrag des BMWi zum
Wärmeverbrauch aus erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2015 weisen einen Anteil von
39,8% für Festbrennstofffeuerungsanlagen (Holz, Pellets) im Bereich der Haushalte aus. Dies entspricht
einer Wärmemenge von 61 Mrd. kWh.
Quelle: BMWi AGEE
Laut diesen Erhebungen lag der Anteil biogener Festbrennstoffe am Gesamtwärmeverbrauch aus
Biomasse in Deutschland im Jahr 2015 bei 76% und entsprach einer Wärmemenge von 104 Mrd. kWh.
(Quelle BMWi AGEE-Stat 02/2016).
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Verfügbarkeit von Holz und nachhaltige Holzwirtschaft
Der nachwachsende Brennstoff Holz ist regional verfügbar und dadurch mit kurzen Transportwegen,
regionaler Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland verbunden. Dies stärkt die lokale
Wirtschaft und stellt einen wichtigen Faktor für die Versorgungssicherheit der Verbraucher dar.
Deutschland ist eines der waldreichsten Länder der Europäischen Union. Mit 11,4 Millionen Hektar ist
knapp ein Drittel der Landesfläche mit Wald bedeckt. In den letzten zehn Jahren hat die Waldfläche
um 50.000 ha zugenommen. (Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Dritte
Bundeswaldinventur).
Von den 11,4 Millionen Hektar Wald in Deutschland sind 48 % Privatwald mit überwiegend
kleinstrukturierten, regionalen Besitzverhältnissen. 29 % des Waldes sind im Eigentum der Länder, 19
% im Eigentum von Körperschaften und 4 % im Eigentum des Bundes.
Der Holzvorrat befindet sich auf Rekordniveau. Mit 3,7 Milliarden m³ oder 336 m³ pro Hektar nimmt
Deutschland eine Spitzenposition (nach Österreich und Schweiz) in Europa ein. Innerhalb von zehn
Jahren (2002 bis 2012) ist der Holzvorrat um 7 % angestiegen.
Der jährliche Holzzuwachs liegt bei 121,6 m³ pro Hektar. Von 2002 bis 2012 wurden pro Jahr
durchschnittlich etwa 76 Millionen m³ Rohholz (Erntefestmeter ohne Rinde) geerntet. Es wurde
weniger Holz genutzt als nachgewachsen ist. Laut Bundeswaldinventur werden 87 % des
Holzzuwachses genutzt oder sterben natürlich ab. Die restlichen 13 % gehen in den Vorratsaufbau.
Holz wird somit auch den kommenden Generationen nachhaltig zur Verfügung stehen und wesentliche
ökonomische und ökologische Vorteile gegenüber den fossilen Brennstoffen bieten.
Durch die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder gibt es genügend nutzbares Holz. Für das Klima ist
es sogar gut dem Wald im Rahmen von Durchforstungen Holz zu entnehmen und es zu nutzen. Neu
keimende ebenso wie verbliebene Bäume füllen den freien Raum im Bestand. So wächst weiteres Holz
und wird CO2 gebunden. In einem Urwald oder in Flächen ohne Bewirtschaftung vergehen die Bäume
aufgrund ihres Alters und Konkurrenzsituation. Hier wird das gebundene CO2 bei der Zersetzung
freigesetzt.
56 Millionen Kubikmeter Holz wurden in Deutschland
im Jahr 2015 eingeschlagen (gerechnet ohne Rinde).
Laut Statistischem Bundesamt erfolgt 43 % des
gesamten Einschlags im Privatwald und gut ein Drittel
im Landeswald (32 %).
In 2015 wurden 10,5 Millionen Kubikmeter als
Energieholz genutzt, das entspricht 19 % des gesamten
Holzeinschlags. Im Jahr 2006 lag das Holzvolumen, das
für energetische Zwecke genutzt wurde, noch bei
8,3 Millionen Kubikmeter und einem Anteil am
Gesamtholzeinschlag von 13 %.
(Quelle Statistisches Bundesamt)
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Technologieoffenheit im Wärmemarkt
Wärmenetze sind nicht grundsätzlich die ökologisch und ökonomisch beste Lösung zur
Wärmeerzeugung aus biogenen Brennstoffen.
Einzelraumfeuerstätten wie z.B. Kamin-, Pellet- und Kachelöfen stellen eine für den Bürger günstige
und unabhängige Möglichkeit zur Nutzung regenerativer Energien dar. Sie sind Lösungen, die
hocheffizient und emissionsarm, unabhängig von Strom- und Wärmenetzen sowie fossilen
Brennstoffen und nahezu verlustfrei Wärme für den Aufstellungsraum liefern.
Hausbesitzer sollten grundsätzlich die Möglichkeit haben, die für Ihre individuelle Situation (Gebäude,
örtliche Gegebenheiten etc.), wie auch in Hinblick auf Effizienz und Klimaschutz, bestmögliche Art der
Wärmeerzeugung wählen zu können. Wir setzen uns daher für Technologieoffenheit und freien
Wettbewerb bei der Nutzung regenerativer Energien im Wärmemarkt ein.
Die Wahlfreiheit für ein ökologisch und ökonomisch individuell vorteilhaftes Heizsystem und den damit
verbundenen Energieträger wird für Hausbesitzer jedoch eingeschränkt durch sogenannte
Verbrennungsverbote für bestimmte Brennstoffe sowie Anschluss- und Benutzungszwänge, etwa an
bestehende oder geplante Nah- oder Fernwärmenetze. In Deutschland gibt es inzwischen mehr als
1100 derartige kommunale Markteingriffe. Betroffene Bürger werden an sehr langfristige Verträge mit
bis zu 20-jähriger Laufzeit und oftmals intransparenten, zeitlich und regional stark variierenden
Abnahmepreisen gebunden. Die monopolartige Preissetzung beschäftigt inzwischen in einigen Fällen
die Kartellbehörden.
Individuelle, energieeffiziente Lösungen, wie zum Beispiel Kamin- oder Kachelöfen oder moderne, auf
Gas oder Holz basierende Heizungstechniken und Kombilösungen, werden über Satzungen oder
Bebauungspläne verboten, um den Betrieb von Wärmenetzen insgesamt wirtschaftlich abbilden zu
können. Dadurch werden Effizienz- und Innovationsanreize als wichtige Triebfedern der Energiewende
untergraben. Für die Klimaschutzziele der Bundesregierung bedarf es jedoch einer schnellen
Modernisierung in energetisch veralteten Gebäudebeständen. Weiterentwicklungen und dynamische
Verbesserungen sowie die Kombination verschiedener Heizungssysteme sind hierfür unerlässlich.
Mit sinkendem Energieverbrauch durch energetische Gebäudesanierungen werden lokale
Wärmenetze zunehmend unwirtschaftlich. Generell können in ländlichen Gebieten mit überwiegend
freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern sowie geringer Anschlussdichte Wärmenetze kaum
wirtschaftlich betrieben werden. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie der Ostfalia Hochschule
Braunschweig/Wolfenbüttel (Quelle: „Überlegubngen zu Einsatzgrenzen und zur Gestaltung einer
zukünftigen Fern- und Nahwärmeversorgung“, Ostfalia Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel 2011).
Die Studie zeigt grundlegende Probleme der Finanzierbarkeit vieler Wärmeprojekte von
Bioenergiedörfern auf. Die Wärmeversorgung in Bioenergiedörfern basiert in der Regel auf lokalen
Nahwärmenetzen, die an Stelle fossiler Energieträger wie Heizöl oder Erdgas, Wärmeenergie aus
Biomasse, z.B. Biogas oder Holzhackschnitzeln, erzeugen. Aufgrund von Leitungsverlusten lohnen sich
die Investition in den Neu- und Ausbau solcher Wärmenetze nur in den wenigsten Fällen, da sie wegen
des relativ hohen Materialeinsatzes und der aufwändigen Verlegung hohe Investitions- und damit
kapitalgebundene Kosten verursachen, , eine separate Versorgung zur Spitzenheizlastabdeckung ist oft
notwendig. Umstellkosten, Anschlussgebühren sowie Grundkosten, die durch die Beteiligung an
Betreibergesellschaften anfallen, übersteigen vor allem bei Niedrigenergiehäusern die vorherigen
Kosten für fossile Brennstoffe.
5
Der Betrieb eines Wärmenetzes lohnt sich daher erst bei dichter Mehrfamilienhausbebauung mit
jeweils mehr als 20 Wohneinheiten und nur, wenn gleichzeitig ein hoher Stromanteil aus Kraft-WärmeKopplung erzeugt wird.
Nah- und Fernwärmenetze können also nur in dicht besiedelten Gebieten und bei hoher
Wärmeabnahme ökonomisch und ökologisch nachhaltig betrieben werden, bieten aber keinesfalls
pauschale Lösungen für alle Regionen.
Bewohnern und Hausbesitzern ist zu empfehlen, sich umfassend zu informieren, um sich für eine
individuell passende Energieversorgung entscheiden zu können.
Fazit:
 Für das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung ist Technologieoffenheit im
Wärmemarkt zwingend erforderlich.
 Die Effizienz von Nah- und Fernwärmenetzen sinkt mit Verbesserungen der Wärmedämmung
und bei geringer Siedlungsdichte.
 Wärmenetze sind nur dort zu errichten, wo sie ökonomisch und ökologisch sinnvoll sind.
 Einzelraumfeuerungsanlagen stellen eine für den Bürger günstige und bei entsprechender
Auswahl, richtigem Betrieb und optimaler Abstimmung des Systems (Feuerstätte –
Abgasanlage) emissionsseitig unproblematische Möglichkeit zur Nutzung regenerativer
Energien dar.
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Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und die Zusammenführung
mit dem Energieeinsparungsgesetz
Technologieoffenheit bei der Nutzung regenerativer Energien im Wärmebereich: Die von der
Bundesregierung geplante Vereinfachung beim Vollzug des Energieeinsparrechts und die damit
verbundene Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des ErneuerbareEnergien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ist zu begrüßen. Im Sinne nachhaltiger Effizienz- und
Innovationsanreize sollte Technologieoffenheit im Bereich der erneuerbaren Energien zur
Wärmeerzeugung in der Novelle des EEWärmeG fest verankert werden.
Hintergrundinformation zum Wärmemarkt und zum EEWärmeG: In Deutschland werden mehr als 40
Prozent der gesamten Endenergie im Gebäudebereich verbraucht und dabei knapp 30% der gesamten
CO2-Emissionen verursacht, mit deutlich fallender Tendenz (vgl. BMWi 2014: Sanierungsbedarf im
Gebäudebestand).
Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, den CO2-Ausstoß bis 2020 gegenüber 1990 um 40 Prozent
zu senken. Zudem soll der Anteil erneuerbarer Energien am Wärme- und Kälteverbrauch bis 2020 von
9,9 Prozent auf 14 Prozent erhöht werden (§ 1 Absatz 2 EEWärmeG).
Das 2008 in Kraft getretene EEWärmeG sieht eine anteilige Deckungspflicht des Wärme- oder
Kälteenergiebedarfs von Gebäuden durch erneuerbare Energien nur für Neubauten vor. Bei
Bestandsbauten ist ausschließlich die öffentliche Hand als Eigentümer verpflichtet, Maßnahmen zum
Klimaschutz durchzuführen. Für andere Bestandsbauten sieht das EEWärmeG eine finanzielle
Förderung in Form sog. Marktanreizprogramme vor. Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der
Bundesregierung steht nun jedoch eine Gesetzesänderung zur Einbeziehung privater Bestandsbauten
in die Regelungen zur Diskussion – wie bereits in Baden-Württemberg. Ein Gesetzentwurf zur
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag
sieht vor, die Eigentümer von Gebäuden zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien zu verpflichten.
Der Bestand an Heizungsanlagen lag 2014 in Deutschland bei circa 20,7 Mio. (Quelle BDH). Davon sind
13,3 Mio. Heizungsanlagen auf Basis von Erdgas, 5,8 Mio. Heizungsanlagen auf Basis von Heizöl, 0,7
Mio. Wärmepumpen (Erd- und Umweltwärme, diese liefern 7,3 Prozent der erneuerbaren Wärme)
und 0,9 Mio. Holzzentralheizungskessel.
Zusätzlich gibt es ca. 10 - 11 Mio. Einzelraumfeuerstätten (diese liefern 59 Prozent der erneuerbaren
Wärme) und ca. 2 Mio. solarthermische Anlagen zur Unterstützung von Gas- bzw. HeizölZentralheizungen (diese liefern 5,3 Prozent der erneuerbaren Wärme). Mehr als 90 Prozent der
Heizungsanlagen werden also mit fossiler Energie betrieben.
30 Prozent der Heizungsanlagen sind älter als 20 Jahre sind und 20 Prozent sogar älter als 25 Jahre
(Quelle BDH). Nur jede zehnte Anlage ist mit einem Solarthermie-System ausgestattet.
Der HKI Industrieverband begrüßt die geplante Gesetzesänderung in Bezug auf Neubauten und wirbt
aktiv sowohl für den Austausch von Altgeräten in Bestandsgebäuden als auch für die Substitution von
fossilen Brennstoffen durch erneuerbare Energieträger.
Ausbau der erneuerbaren Energien: Der nachwachsende Brennstoff Holz hat bereits einen
erheblichen Anteil an der Deckung des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien. Es ist das Ziel des
HKI Industrieverbandes, diesen Anteil weiter zu steigern und somit zur Erreichung der Klimaschutzziele
beizutragen.
7
Erfahrungen zu EnEV und EEWärmeG: EnEV und EEWärmeG konnten in der Vergangenheit als
ordnungsrechtliche
Instrumentarien
zusammen
mit
dem
MAP
und
dem
CO2Gebäudesanierungsprogramm die Energieeffizienz und den Anteil der erneuerbaren Energien im
Gebäudesektor steigern. Im Gebäudebestand führten sie zwar noch nicht zu einem mit den Energieund Klimazielen in Einklang stehenden Sanierungsumfang.
Die Erfahrungen aus Baden-Württemberg1 haben aber gezeigt, dass durch die Einführung eines
(bedingten) Sanierungszwanges weniger Heizungsanlagen modernisiert werden als in der
Vergangenheit und in anderen Bundesländern. Anstelle von Investitionen in effizientere
Heizungsanlagenwurden größere Aufwendungen für die Instandhaltung und Reparatur alter Anlagen
betrieben, um die hohen Kosten der Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu
vermeiden. Der Nutzungszwang hat zudem das Image der erneuerbaren Energien bei den
Hauseigentümern deutlich verschlechtert. Während vor der Einführung der Pflicht der Einsatz
erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung positiv bewertet wurde, wird nun mit ihnen das
negative Bild des Zwangs verbunden.
Der HKI Industrieverband spricht sich daher gegen den Nutzungszwang und für eine wettbewerbliche
Energie- und Klimapolitik mit Augenmaß aus. Energierelevante Maßnahmen zur Erreichung der
Klimaschutzziele müssen für die Bürger nachvollziehbar und vor allem wirtschaftlich tragbar sein. Die
Zusammenführung und Vereinfachung gesetzlicher Grundlagen ist aus unserer Sicht zielführend, von
einer grundsätzlichen Verschärfung der energetischen Anforderungen an den Gebäudebestand sollte
jedoch abgesehen werden. Stattdessen sollten die jeweils effizientesten Maßnahmen zur CO2Minderung im Einzelfall abgewogen werden.
Die im bestehenden EEWärmeG vorgesehene und über das Marktanreizprogramm (MAP) gewährte
finanzielle Förderung zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen hat sich zur Steigerung des Anteils
erneuerbarer Energien am Energieverbrauch im Gebäudebestand bewährt. Nach den Ergebnissen des
2. EEWärmeG-Erfahrungsberichtes erzielen die unter Inanspruchnahme der Förderung in den Jahren
2009 bis 2013 errichteten Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien seit dem Jahr
2013 eine jährliche Einsparung von insgesamt 3,534 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten. Um den Zubau
erneuerbarer Energien weiter anzukurbeln und zu beschleunigen, ist die Verbesserung der
bestehenden Anreizinstrumente einem Zwang vorzuziehen.
1
Evaluationsbericht zum EWärmeG Baden-Württemberg
8
Im Bereich der Wärmeerzeugung hat der Ausbau an erneuerbaren Energien in den letzten Monaten
bedauerlicherweise an Dynamik verloren. Dies liegt im Wesentlichen an dem Einbruch der
Energiepreise von Öl und Gas am Weltmarkt und der daraus resultierenden (Planungs-) Unsicherheit
beim Verbraucher. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen kann insbesondere die Holzfeuerung
aufgrund ihres bedeutenden Anteils an den erneuerbaren Energien im Wärmemarkt und der
vergleichsweise geringen Investitionskosten maßgeblich zur Erreichung der jüngst in Paris
beschlossenen Klimaschutzziele beitragen.
Gesetzlicher Abgleich und Vereinfachung von EnEV und EEWärmeG: Die Vereinfachung von EnEV und
EEWärmeG muss dem Zweck dienen, dass Regelwerk im Umfang zu reduzieren, damit es
übersichtlicher und transparenter für Hauseigentümer und Investoren wird. Auch muss die
Anwendung für Planer, Architekten, Ingenieure und ausführenden Gewerke eindeutiger und der
Vollzug gestärkt werden. Darüber hinaus müssen die langfristigen klimapolitischen Ziele der
Bundesregierung die Handlungsebene der Hauseigentümer und Investoren erreichen, wobei die
Akzeptanz der ordnungsrechtlichen Vorgaben erhöht werden muss. Dazu ist es notwendig,
Energieausweis, Nachweisverfahren, Kennwerte und Zielvorgaben anzupassen und in Einklang zu
bringen.
Wir befürworten die im Referentenentwurf vorgesehene stufenweise Verschärfung der energetischen
Anforderungen, allerdings sollten hier die Anforderungen weiterhin so gestellt werden, dass sie
Eigentümern größtmögliche Freiheit zur Wahl energetisch und wirtschaftlich geeigneten Maßnahmen
ermöglichen. Die Ausdehnung der Nutzungspflicht des EEWärmeG auf alle Bestandsgebäude sehen wir
allerdings kritisch.
Individueller Sanierungsfahrplan: Bei der Energieberatung und der Förderung energetischer
Maßnahmen sind zurzeit ausschließlich die maximal möglichen CO2- und Energieeinsparungen im
Fokus. Die individuelle Gebäudestruktur, die Baukultur sowie die persönlichen Bedürfnisse und die
Lebenssituation der Eigentümer und Mieter werden nicht berücksichtigt. Mit der Anpassung und
Novellierung von EnEV und EEWärmeG muss die individuelle und unabhängige Energieberatung
gestärkt werden. Eine Energieberatung sollte die Interessen der Eigentümer und Nutzer sowie den
Erfolg der Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Qualität und Kosten im Blick haben. Die energetischen
Maßnahmen sollten eine stufenweise Umsetzung finden und einen langen Zeitraum berücksichtigen.
Technologieoffenheit und Energieträger-neutraler Ansatz: Der HKI unterstützt Initiativen einer
marktwirtschaftlichen Politik, die Anreize zur Nutzung von Erneuerbaren Energien unbürokratisch
fördert, zum Beispiel durch steuerliche Anreizprogramme für die energetische Sanierung von
Gebäuden und beim Einsatz von Erneuerbaren Energieträgern.
In dem EEWärmeG von 2008 bestanden keinerlei Anforderungen an die Geräte. Daher sollten
Einzelraumfeuerstätten für biogene Brennstoffe wie Holz und Pellets, die die Anforderungen der
1.BImSchV 2.Stufe erfüllen, als Maßnahme zur Nutzung erneuerbaren Energien anerkannt werden. Da
Einzelraumfeuerstätten keine Bereitstellungsverluste haben, sind sie aus energetischen Aspekten
positiv zu bewerten.
In der Gesamtbetrachtung sind insbesondere die Altanlagen hinsichtlich hoher Emissionen
problematisch. Wie die folgenden Abbildungen deutlich zeigen, haben ältere Feuerstätten ein deutlich
höheres Emissionsniveau und verursachen den Großteil der Staubemissionen aus
Festbrennstofffeuerstätten. Mit dem Anerkennen von Geräten, die die 1.BImSchV 2.Stufe erfüllen,
würde gleichzeitig ein Anreiz zum Austausch veralteter Anlagen geschaffen.
9
Entwicklung der Emissionen von Kaminöfen
12000
400
10000
350
300
8000
250
6000
200
150
4000
100
CO 13% O2 in mg/m³l
Staub 13%O2 in mg/m³]
450
2000
50
0
0
Stand: Juli 2015
Quelle: HKI Industrieverband
Staubmengenanteile aus den Festbrennstofffeuerstätten abhängig vom Alter
6 % < 10 Jahre
49 % > 30 Jahre
14 % > 10 Jahre
32 % > 20 Jahre
Stand Juli 2015
Quelle: HKI Industrieverband
Fazit:
 Wir begrüßen die geplante Vereinfachung beim Vollzug des Energieeinsparrechtes und die
damit verbundene Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes und des
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes.
 Wir fordern eine höchstmögliche Technologieoffenheit im Bereich der erneuerbaren Energien
zur Wärmeerzeugung. Gebäudeeigentümer sollten die Möglichkeit haben, die für Sie am
besten geeignete Technologie auszuwählen.
 Einzelraumfeuerstätten für feste biogene Brennstoffe müssen im Rahmen der Nutzung
erneuerbaren Energien des EEWärmeG akzeptiert werden, wenn die Anforderungen der
1.BImSchV 2.Stufe erfüllt werden. Mit der Vereinfachung des Energieeinsparrechtes sollte
keine Verschärfung bei Bestandsgebäuden erfolgen, wenn die Wärmebereitstellung im
Wesentlichen durch Erneuerbare Energien im Sinne des EEWärmeG erfolgt.
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Bestand an Feuerstätten für feste Brennstoffe
Bestand Einzelraumfeuerstätten: In Deutschland gibt es etwa 10 - 11 Millionen
Einzelraumfeuerstätten und ca. 0,9 Millionen Zentralheizungskessel für feste Brennstoffe (Quellen:
Erhebung des ZIV, Schätzungen des HKI). Allein die Einzelraumfeuerstätten liefern einen Anteil von
insgesamt 59 % der Wärme aus erneuerbaren Energien.
Neben den wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen schätzen die Verbraucher insbesondere die
hohe Flexibilität und regionale Verfügbarkeit, wie auch den Komfort und die Behaglichkeit einer
Holzfeuerstätte.
Anlagenbestand im Wärmemarkt: Der Bestand an Heizungsanlagen lag 2014 in Deutschland bei circa
20,7 Mio. (Quelle BDH siehe Grafik), davon sind 13,3 Mio. Heizungsanlagen auf Basis von Erdgas, 5,8
Mio. Heizungsanlagen auf Basis von Heizöl, 0,7 Mio. Wärmepumpen (Erd- und Umweltwärme, diese
liefern 7,3 Prozent der erneuerbaren Wärme) und 0,9 Mio. Holzzentralheizungskessel.
Quelle: BDH
Zusätzlich gibt es ca. 2 Mio. solarthermische Anlagen zur Unterstützung von Gas- bzw. HeizölZentralheizungen (Quelle BDH). Hierzu liegen zurzeit nur Abschätzungen, aber leider keine genauen
Feuerstättenzahlen vor.
Gemäß der HKI-Absatzstatistik wurden im Jahr 2014 rund 400.000 Einzelraumfeuerstätten in den
Markt gebracht. Die folgende Abbildung gibt die Entwicklung der Absatzzahlen ab 1990 für
Deutschland wieder.
Von 2012 bis 2015 wurden insgesamt etwa 1,5 Mio. Feuerstätten (HKI Abschätzung) der Stufe 2 der 1.
BImSchV installiert bzw. ausgetauscht. Diese Geräte entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und
weisen geringe Emissionen auf.
11
Schätzungsweise 4 - 4,5 Mio. Feuerstätten (HKI-Abschätzung) sind in Betrieb, die zwischen 1995 und
2011 installiert wurden und den Anforderungen der 1. Stufe der 1. BImSchV entsprechen. Diese Zahl
ist insofern mit Unsicherheiten behaftet, da Kaminöfen nicht dieselbe Langlebigkeit wie Kachelöfen
aufweisen und ggf. bereits ersetzt worden sind. Diese 4 - 4,5 Mio. Feuerstätten entsprechen nicht
mehr dem Stand der Technik, sind jedoch von einer Austauschregelung gemäß 1. BImSchV nicht
betroffen.
Vom Gesamtbestand der 10 - 11 Mio. Einzelraumfeuerstätten weisen die restlichen 4 5 Millionen Feuerstätten (HKI-Abschätzung) eine veraltete Technik auf und erfüllen die Anforderungen
der 1. Stufe der 1.BImSchV nicht.
Schätzungsweise 1,9 - 2 Mio. Feuerstätten des Gesamtbestandes wurden vor 1974 installiert und
wären damit zum 01.01.2015 austauschpflichtig gewesen. Es ist davon auszugehen, dass diese
Feuerstätten von der Austauschpflicht der 1. BImSchV nicht ausgenommen sind, d.h. es handelt sich
weder um private Herde/Backöfen bis 15kW, offene Kamine, Grundöfen, Einzelraumfeuerungsanlagen
in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt, noch um vor
1950 aufgestellte Einzelraumfeuerungsanlagen.
Etwa 200.000 Geräte im Bestand (Abschätzung des HKI) wurden vor 1950 hergestellt bzw. errichtet
und sind daher nicht austauschpflichtig.
Die nachfolgende Darstellung beruht auf Erhebungen des Bundesverbandes der Schornsteinfeger –
Zentralinnungsverband (ZIV) (Quelle: Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks für 2015, ZIV) und
bezieht sich auf das Alter der Feuerstätten (Baujahr/Datum auf dem Typenschild). Die
Größenordnungen stimmen im Wesentlichen mit den HKI Abschätzungen überein.
12
Übersicht der Einzelraumfeuerungsanlagen in Deutschland [Stück]
187.000
vor 01.01.1950
2,035 Mio.
1,815 Mio.
726.000
1,430 Mio.
4,807 Mio.
1950 bis 1974/nicht feststellbar
1975 bis 1984
1985 bis 1994
1995 bis 21.03.2010
ab 22.03.2010
Gesamtzahl der Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe: ca. 11 Millionen
Fazit:
 Mit einem Bestand von 10 - 11 Millionen haben Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe
eine zentrale Bedeutung für die Wärmeversorgung in Deutschland.
 Davon sind 4 - 5 Millionen Feuerstätten technisch veraltet und erfüllen die Anforderungen der
1. BImSchV nicht. 4 - 4,5 Millionen Feuerstätten entsprechen nicht mehr dem Stand der
Technik und erfüllen nur die 1. Stufe der 1. BImSchV.
 Diese veralteten Feuerstätten führen zu erhöhten Emissionen und verursachen einen höheren
Ressourcenverbrauch als -modernere Geräte. Vorrangiges Ziel muss daher die Beschleunigung
des Austausches älterer Feuerstätten durch Zuschüsse oder Fördermaßnahmen sein. Auch die
Betreiberaufklärung kann hier einen wertvollen Beitrag leisten.
13
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Emissionen aus Einzelraumfeuerstätten
Anteil der Emissionen aus Einzelraumfeuerstätten: Optimierungen an der Verbrennungstechnik von
Einzelraumfeuerstätten haben in den vergangenen Jahren zu einer erheblichen Reduzierung der
Staubemissionen moderner Geräte geführt. Dennoch ist der relative Anteil der Einzelraumfeuerstätten
an Staubemissionen gleich geblieben bzw. teilweise in den letzten Jahren sogar angestiegen.
Hintergrund ist der weiterhin hohe Bestand an älteren Geräten mit veralteter Technik. Durch eine
konsequente Modernisierungsstrategie und gezielte Investitionsanreize in Form von
Aufklärungskampagnen und Förderprogrammen kann dieser Entwicklung begegnet werden.
Aufgrund der Brennstoffbeschaffenheit ist eine emissionsfreie Verbrennung bei Festbrennstoffen in
Einzelraumfeuerstätten nicht möglich. Feuerstätten für feste Brennstoffe emittieren neben
Kohlenmonoxid u.a. auch Feinstaub. Dieser Problematik ist sich die Branche bewusst und hat deshalb
die Einführung von Anforderungen an Feuerstätten für feste Brennstoffe im Rahmen der Novellierung
der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung ausdrücklich unterstützt.
Qualitätsmaßnahmen: Die Industrie hat sich auch technisch den Herausforderungen des
Emissionsschutzes gestellt. Die Emissionen moderner Feuerstätten in der Typprüfung konnten seit den
Anfängen der Staubmessung Ende der 70er Jahre um das 10fache reduziert werden.
Allerdings darf die Entwicklung an dieser Stelle nicht stagnieren. Die Reduzierung der Emissionen wird
in der Entwicklung moderner Feuerstätten weiter vorangetrieben mit dem Ziel, einen maximalen
Beitrag zur Reduzierung der Staubemissionen zu erreichen.
Die heutige Generation an Festbrennstofffeuerstätten ist mit moderner Verbrennungstechnik
ausgestattet. Moderne Feuerstätten emittieren heute gut 2/3 weniger Schadstoffe als ältere Geräte.
Wie die folgende Darstellung zeigt, konnten die Emissionen in der Typprüfung seit den Anfängen der
Staubmessung Ende der 70er Jahre bei gleicher Staubmessmethode um das 10fach reduziert werden.
Entwicklung der Emissionen von Kaminöfen
12000
Staub 13%O2 in mg/m³]
400
10000
350
300
8000
250
6000
200
150
4000
100
2000
50
0
CO 13% O2 in mg/m³l
450
0
Staub-Emission
Expon. (Staub-Emission)
Jahr
CO-Emission
Expon. (CO-Emission )
Quelle: HKI, Hochrechnung von Ergebnissen aus Typprüfberichten, 2015
Aus der Sicht des HKI Industrieverbandes stehen für die Reduzierung der Emissionen zunächst die
Primärmaßnahmen (konstruktive Maßnahmen), wie z. B. Verwendung modernster Materialen,
strömungstechnisch systematisierte Verbrennungsluft- und Abgasführung im Vordergrund. Emissionen
14
die bei Geräten moderner Bauart gar nicht erst entstehen, müssen auch nicht nachträglich entfernt
werden.
Sekundäre Emissionsminderungsmaßnahmen wie Partikelabscheider und Katalysatoren sind unter
Einhaltung der sicherheits- und funktionsrelevanten Anforderungen unterstützend möglich.
Quelle: CEFACD, 2016
Die Darstellung von C.E.F.AC.D. zeigt, dass die Entwicklung der Reduzierung der Emissionen auch
europaweit deutlich erkennbar ist. Der Effekt wird hier mit 90% angegeben.
Durch die deutlich verbesserte Verbrennungstechnik erzielen moderne Heizgeräte für feste
Brennstoffe heute neben niedrigeren Emissionen auch einen wesentlich höheren Wirkungsgrad als
ältere Geräte und damit einen geringeren Brennstoffverbrauch. Der Austausch eines alten Gerätes ist
also auch aus wirtschaftlichen Gründen empfehlenswert, denn der Endkunde erhält eine
energieeffizientere Feuerstätte und kann dadurch Heizkosten einsparen.
Die folgende Abbildung zu Hochrechnungen des HKI stellt die Staubmengenanteile je nach Alter der
Feuerstätten dar. Basis der Hochrechnungen waren Typprüfberichte von benannten Prüfstellen. Es
zeigt sich, dass ein Großteil der Emissionen aus den Feuerstätten für feste Brennstoffe aus älteren
emissionsreichen Feuerstätten stammt. Der größte mögliche Effekt für die Reduzierung der Emissionen
besteht darin, den Austausch der emissionsreichen Altgeräte voranzutreiben.
Staubmengenanteile aus den Festbrennstofffeuerstätten
abhängig vom Alter
6 % < 10 Jahre
49 % > 30 Jahre
14 % > 10 Jahre
32 % > 20 Jahre
Stand: Juli 2015,
Quelle: HKI Abschätzung
Bis zu 69% der Emissionen aus dem Bereich der Einzelraumfeuerstätten könnten durch den Austausch
von Feuerstätten, die 20 Jahre und älter sind, vermieden werden, was einer Reduktion der
Feinstaubemissionen um etwa 15.450 Tonnen p.a. in Deutschland entspricht.
15
31%
43%
26%
Reduzierung der Emissionen
um 26% beim Austausch der
zwischen 20 und 30 Jahre
alten Feuerstätten gegen
moderne Feuerstätten
Reduzierung der Emissionen
um 43% beim Austausch der
über 30 Jahre alten
Feuerstätten gegen moderne
Feuerstätten
Feuerstätten nicht älter 20 Jahre
Austausch EF 20 bis 30 Jahre
Austausch EF >30 Jahre
Stand: Juli 2015,
Quelle: HKI Abschätzung
Das Umweltbundesamt fasst die Lage im Hintergrundpapier zum Thema Umweltschutz und
nachhaltige Holznutzung (April 2016) wie folgt zusammen: „Es besteht ein erhebliches Potenzial für
Verbesserungen, vor allem durch den Austausch alter emissionsträchtiger Anlagen gegen moderne,
emissionsarme Anlagen, emissionsarmen Betrieb der Anlage durch den Betreiber, regelmäßige
Wartung der Anlage und die Verwendung des richtigen Brennstoffs. Um den Zielkonflikt zwischen
energetischer Holznutzung und Anforderungen der Luftreinhaltung zu minimieren, ist es erforderlich,
kleine Verbrennungsanlagen für Holz effizienter und emissionsärmer zu machen als sie es heute sind.“
Quelle: Umweltbundesamt, 2015
16
Die Darstellung des Umweltbundesamts zur Entwicklung der Emissionen aus Kleinfeuerungen
korreliert mit den Gradtagszahlen und dem Brennstoffverbrauch in den Haushalten. Die
Wintertemperaturen und die Entwicklung der Brennstoffpreise hatten demnach Einfluss auf den
Betrieb der Feuerstätten und die daraus resultierenden Emissionen.
Anteil der Emissionen aus Einzelraumfeuerstätten: Trotz erheblicher Optimierungen an der
Verbrennungstechnik der Geräte ist der relative Anteil der Einzelraumfeuerstätten an Staubemissionen
im Wesentlichen gleich geblieben. Hierzu zeigt die Darstellung des Umweltbundesamtes „Staub
(PM10) Emissionen nach Quellkategorien“, dass sich der Anteil der PM10-Emissionen aus den
Feuerungsanlagen der Haushalte an den Gesamten PM10-Emissionen im Zeitraum 1995 bis 2013 kaum
geändert hat.
Die Entwicklungsfortschritte moderner Feuerungslagen sind in diese Emissionsberechnung nicht
eingeflossen, da für die Berücksichtigung in der Berechnung eine Anpassung der Emissionsfaktoren
erfolgen muss. Ein UBA-Forschungsprojekt zur Überarbeitung der Emissionsfaktoren steht derzeit vor
der Veröffentlichung. Ausgehend von 3 Millionen ausgetauschten Geräten in 10 Jahren (Quelle: HKIAbschätzung basierend auf den Absatzzahlen der HKI-Statistik) ergibt sich eine Reduzierung der
Emissionsfaktoren und damit kleinere Emissionszahlen aus den Feuerstätten.
Hintergrund für die gleich bleibenden Emissionsanteile ist aber auch der weiterhin hohe Bestand an
Altgeräten sowie der rückläufige Anteil aus Industrie und Straßenverkehr.
Etwa 12% der Partikelemissionen (PM10-Emissionen) stammen laut den Berechnungen des
Umweltbundesamtes aus den Feuerungsanlagen der Haushalte.
17
PM 10 Emissionen in Deutschland in 2013 [kt]
27,7
31,5
PM10 Emissionen, gesamt 228,2
kt
PM 10 aus dem Straßenverkehr
PM 10 aus den
Feuerungsanlagen der Haushalte
Quelle: Umweltbundesamt, 2013
Die folgenden Abbildungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass es einen über die Jahre fallenden
Trend der Luftbelastung mit PM10 gibt, mit gewissen wahrscheinlich klimatisch bedingten
Schwankungen. Der zulässige Wert von 50 Überschreitungstagen der PM10-Mittelwerte wurde in 2015
deutschlandweit an einer Messstation (in Stuttgart) überschritten.
18
Probleme durch Überschreitungen des Jahresmittelwertes gibt es in Deutschland nicht und sind auch
trendmäßig für die Zukunft nicht zu erwarten. Um diesen Trend beizubehalten, ist aufgrund der langen
Lebensdauer von Feuerstätten ein beschleunigter Altgeräteaustausch z.B. durch lokale Förderungsund Anreizprogramme zu empfehlen.
Die Zahlen des Umweltbundesamtes zeigen auch, dass an insgesamt deutlich weniger Messstationen
die Anforderungen des PM-Tagesmittelwertes nicht eingehalten werden. Messstationen mit kritischen
Überschreitungen befinden sich seit 2012 nur an hochverkehrsbelasteten Standorten.
Bestimmung der Staubemission von Feuerstätten: Die normative Staubmessmethodik zum Nachweis
der Einhaltung der Anforderungen der 1. BImMSchV sowie der Ökodesign-Richtlinie bezieht sich auf
die Partikelmasse.
Partikelzahlen als Messgröße sind zwar in der Diskussion, aber weder qualitativ noch quantitativ kann
mit diesen derzeit eine Bewertung hinsichtlich der Einzelraumfeuerstätten erfolgen.
Für eine Vergleichbarkeit der Typprüfergebnisse wird während der Typprüfung auch bei der
Staubmessung in der notifizierten Prüfstelle ein Prüfdruck von 12 Pa eingestellt. Im Praxisbetrieb
herrscht jedoch Naturzug. Die Emissionen im Praxisbetrieb müssen daher von denen in der Typprüfung
abweichen. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei vergleichbarem Feuerstättenbetrieb
(vergleichbare Brennstoffqualität sowie gleiche Brennstoffmenge und Luftzuführung), die Ergebnisse
der Typprüfung in gleicher Relation zum Praxisbetrieb stehen, d.h. Feuerstätten mit niedrigen
Emissionen auf dem Prüfstand weisen auch in der Praxis niedrigere Emissionen auf als jene
Feuerstätten, bei denen in der Typprüfung hohe Emissionswerte gemessen wurden.
Eine weitere Verschärfung von Grenzwerten im Rahmen von Typprüfungen erscheint aus Gründen der
Messungenauigkeit aktuell verfügbarer Messverfahren und auch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit
zu den durch den Betreiber verursachten Praxisemissionen nicht zielführend.
Ziel sollte es vielmehr sein, den Betrieb von Feuerstätten mit hohen Emissionen und minderer
baulicher Qualität einzuschränken. Darüber hinaus sollte der Einfluss des Betreibers minimiert und
eine Verschlechterung des Emissionsverhaltens von Feuerstätten im Praxisbetrieb, z.B. durch
Verformung, vermieden werden, um auch im praktischen Betrieb dauerhaft niedrige Emissionen und
hohe Wirkungsgrade zu erzielen.
19
HKI Qualitätszeichen: Um dieses Ziel umzusetzen wurden mit dem HKI Qualitätszeichen praxisnahe
Anforderungen geschaffen, um Wirkungsgrade und Emissionen der Feuerstätten im Praxis-Betrieb an
die Wirkungsgrade und Emissionen der Typprüfung anzupassen.
Mit einer Verschärfung der Grenzwerte, wie von einigen Kommunen in Deutschland geplant, lässt sich
der Unterschied des Emissionsniveaus zwischen den Prüfstandergebnissen und dem realen Betrieb
nicht mindern. Das HKI Qualitätszeichen soll daher auch eine Hilfestellung für Kommunen sein, die mit
der Umsetzung der europäischen Vorgaben für Feinstaubemissionen Probleme haben und kann z.B.
bei der Erstellung von Luftreinhalteplänen Verwendung finden. Weitere Informationen finden Sie in
den Grundlagen des QZ (Link Grundlagen des QZ)
Fazit
 Die Luftbelastung mit Feinstaub in Deutschland wurde in den letzten Jahren weiter reduziert,
Probleme durch Überschreitungen des Jahresmittelwertes sind künftig nicht mehr zu
erwarten.
 Die Branche trägt zur Reduzierung der Luftbelastung bei und arbeitet kontinuierlich an der
weiteren Reduzierung der Emissionen aus den Feuerstätten. Die Emissionen moderner
Feuerstätten in der Typprüfung konnten bereits um das 10fache reduziert werden.
 Mit dem HKI Qualitätszeichen und seinen Anforderungen sollen Feuerstätten auch im
praktischen Betrieb dauerhaft niedrige Emissionen und hohe Wirkungsgrade erzielen.
 Problematisch sind die vergleichsweise hohen Emissionen aus älteren Feuerstätten. Für die
Reduzierung der Emissionen aus Feuerstätten muss daher der Austausch alter
emissionsträchtiger Anlagen gegen moderne, emissionsarme Anlagen forciert werden.
 Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Anreize zum Austausch und entsprechende
ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen zu generieren und auch umzusetzen.
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Emissionen in die Innenraumluft
Hintergrundinformation: Zahlreiche Quellen können die Qualität der Innenraumluft durch Schadstoffe
nachteilig beeinflussen. Zu ihnen gehören beispielsweise Bauprodukte, Möbel und andere
Einrichtungsgegenstände, die unterschiedliche Substanzen (z. B. Lacke, Lösemittel, Kleber, etc.) in die
Innenraumluft freisetzen. Die gesundheitliche Bewertung der Qualität der Innenraumluft wird auf
nationaler und europäischer Ebene diskutiert.
Es gibt sowohl vorübergehend aktive als auch passive Quellen, die zu einer Beeinträchtigung der
Innenluftqualität führen können. Zu den vorübergehend aktiven Quellen zählen z.B. das Tabakrauchen,
das Abbrennen von Kerzen oder die Verwendung von Duftölen in Lampen. Auch beim Kochen, durch
offene Feuerstellen (wie offene Kamine) und bei Renovierungsarbeiten gelangen Schadstoffe in die
Innenraumluft. Zu den passiven Quellen zählen beispielsweise Möbel, die kontinuierlich über eine
längere Zeit Substanzen in die Innenraumluft freisetzen. Der Mensch selbst beeinträchtigt die Qualität
der Innenraumluft, indem er Kohlendioxid und Feuchtigkeit ausatmet.
Untersuchungen unter realen Bedingungen zeigen, dass Feuerstätten im geschlossenen Betrieb nur
einen geringen Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft haben. Denn moderne, effiziente
Feuerstätten sind auf eine bestmögliche Abdichtung des Feuerraumes zum Aufstellraum ausgelegt. Die
während des Betriebes entstehenden Verbrennungsprodukte werden über die Abgasanlage sicher aus
der Feuerstätte abgeführt, so dass in der Regel Verbrennungsprodukte nicht aus dem Feuerraum in
den Aufstellraum gelangen können.
Bisherige Forschungsergebnisse: In einem Forschungsvorhaben des Fraunhofer Wilhelm-KlauditzInstituts (WKI) wurde der Einfluss von Feuerstätten für feste Brennstoffe auf die Innenraumlufthygiene
untersucht. Die Ergebnisse von Holzkaminöfen und Ethanolfeuerstellen zeigen, dass bei Holzkaminöfen
durch Undichtigkeiten und das Öffnen der Ofentüren Verbrennungsprodukte in den Innenraum
gelangen. Das WKI hatte diesbezüglich sieben Öfen in Wohnhäusern unter realen Bedingungen einer
raumlufthygienischen Bewertung unterzogen. Dabei wurden unter anderem die Emissionen von
flüchtigen organischen Verbindungen sowie Partikel im Aufstellraum aufgezeichnet. Die Ergebnisse
zeigen, dass im geschlossenen Betrieb die Holzkamine nur einen geringen Einfluss auf die Qualität der
Innenraumluft haben. Die Kurz- und Langzeit-Grenzwerte für die Innenraumlufthygiene, die von der
Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) des Umweltbundesamtes (UBA) definiert sind, wurden
während der Versuche nicht überschritten. Auch wurde während der Untersuchung vergeblich mit
einem Partikelzähler nach Leckagen in den Öfen gesucht, durch die Partikel in den Raum gelangen. Das
Öffnen der Feuerraumtür konnte als einzige Ursache für das Entweichen von gas- und partikelförmigen
Verbrennungsprodukten in den Raum ermittelt werden.
Die kritischsten Emissionen treten im Wesentlichen bei den Aktivitäten des Nutzers wie z.B. beim
Nachlegen von Brennstoff und bei der Verwendung von Anzündern auf Kohlenwasserstoffbasis auf.
Mit zunehmender Anzahl von Verbrennungszyklen nimmt der Partikelpeak beim Öffnen der
Feuerraumtür (bzw. beim Nachlegen von Brennstoff) ab. Dies ist wahrscheinlich auf den steigenden
Förderdruck im Schornstein durch dessen zunehmende Erwärmung zurückzuführen.
Andere Untersuchungen, zum Beispiel des Danish Building Research Institutes gemeinsam mit dem
DEC (Danish Ecological Council) haben gezeigt, dass in einem Wohnzimmer mit einem traditionellen
dänischen Kaminofen vor dem Anfeuern eine Hintergrundbelastung von etwa 1.700 Partikeln pro cm³
gemessen wurde. Nach einer dreistündigen Brenndauer hat sich die Konzentration ultrafeiner Partikel
im Wohnzimmer auf rund 30.000 Partikel pro cm³ erhöht. Allerdings ist die Bewertung von
Partikelanzahlen auch in Zusammenhang mit anderen Emittenten, wie beispielsweise Zigaretten,
Heizkörpern und Staubsaugern, unklar.
21
In Neubauten und Passivhäusern bzw. in gut isolierten Häusern besteht weiterhin das Problem der
ausreichenden strömungstechnischen Luftzufuhr, da der Kaminzug durch die hauseigene
Lüftungsanlage und die Dunstabzugshaube beeinflusst wird.
Fazit und HKI Empfehlung: Bei Feuerstätten können Verbrennungsprodukte in den Innenraum
gelangen. Innenraumluftuntersuchungen des Fraunhofer-Instituts für Holzforschung Wilhelm-KlauditzInstitut (WKI) unter realen Bedingungen zeigen, dass im geschlossenen Betrieb die Feuerstätten nur
einen geringen Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft haben. Die Emissionen treten hauptsächlich
nur bei Aktivitäten des Betreibers wie z. B. beim Nachlegen von Brennstoff und bei Verwendung von
Anzündern geringer Qualität auf. Die Richtwerte für die Innenraumlufthygiene, die von der
Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) des Umweltbundesamtes definiert wurden, werden in aller
Regel nicht überschritten. Die Hintergründe für die Effekte sind bisher nicht geklärt.
Es wird empfohlen, die Ofentür langsam zu öffnen, um eine Sogwirkung zu vermeiden und den mit
Raumluft vermischten Heizgasen die Gelegenheit zu geben, erneut eine stabile Strömung in Richtung
Schornstein auszubilden, die Tür nicht unnötig lange offen zu lassen und für einen kurzen Zeitraum ein
Fenster zu öffnen. Des Weiteren ist bei der Konstruktion des Feuerraums auf eine strömungstechnisch
günstige Ausführung zu achten. Weitere Informationen können der Verbraucheraufklärungsbroschüre
zum richtigen Heizen mit Holz http://www.richtigheizenmitholz.de/ entnommen werden.
22
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Moderne Heizungssysteme:
Eine Kombination aus regenerativen & fossilen Heizgeräten
Kamin-, Pellet- und Kachelöfen sind Lösungen, um den CO2-Problemen des Wärmemarktes entgegen
zu treten. Mit hocheffizienten Geräten existiert bereits heute eine emissionsarme Technologie, die
ohne jegliche Förderung bei akzeptablen Kosten einen wertvollen Beitrag zur CO2-Minderung leisten
kann. Der Einsatz biogener Brennstoffe zur dezentralen Wärmeerzeugung in Kleinfeuerungsanlagen
wie Kaminöfen trägt dazu bei, die CO2-Minderungsziele der Bundesregierung zu erreichen. Besonders
empfehlenswert sind individuelle, energieeffiziente sogenannte „Hybridlösungen“, wie zum Beispiel
Kamin- oder Kachelöfen in Kombination mit modernen, auf Öl bzw. Gas basierenden Heizsystemen in
Verbindung mit Solaranlagen oder Wärmepumpen.
Kombinierte Wärmeerzeuger: Sowohl in modernen
vergleichsweise geringen Wärmebedarf als auch in
Energieträger miteinander kombiniert werden, besteht
Leistungsbereich. Hier kann ein Kaminofen, Pelletofen
ergänzendes Heizsystem zum Einsatz kommen.
energiesparenden Gebäuden mit einem
o.g. Hybridsystemen, in denen mehrere
der Bedarf an einem Heizgerät in kleinem
oder Heizkamin (Einzelraumfeuerstätte) als
Die Einzelraumfeuerstätte kann über einen zentralen Pufferspeicher (oder getrennte Warmwasserund Heizwasserspeicher) in den Heizkreislauf eingebunden werden. Beide Wärmequellen geben ihre
Wärme bedarfsgesteuert gemeinsam dorthin ab.
Die Vorteile: Solange die Einzelraumfeuerstätte den Bedarf an Raumwärme und/oder Warmwasser
alleine deckt, bleibt beispielsweise die Gasheizung aus. Die zentrale Wärmeversorgung des Hauses
wird insgesamt weniger in Anspruch genommen. In dieser Zeit kann mit der Einzelraumfeuerstätte
recht preiswert und gleichzeitig klimaschonend mit Holz als nachwachsendem, regionalem Rohstoff
mit neutraler CO2-Bilanz geheizt werden.
Quelle: Bosch Thermotechnik GmbH, Buderus Deutschland
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Zahlen, Daten, Fakten
Zahlen, Daten,
Fakten
Erläuterungen
Quellen
1. Gerätebestand und Stand der Technik
10 - 11 Millionen
Gesamtbestand an Einzelraumfeuerstätten in
Deutschland
(vgl. auch Erhebung des ZIV für 2015)
vom Gesamtbestand wurden vor 1974 installiert und sind
gemäß der 1. BImSchV zum 01.01.2015
austauschpflichtig. Es ist davon auszugehen, dass in
diesen 1,9 - 2 Mio. alle nicht auszutauschenden Geräte
(alte Herde, offene Kamine) ausgeschlossen sind.
ZIV
200.000
vom Gesamtbestand sind älter als 50 Jahre und damit
nicht austauschpflichtig
HKI,
Schätzung
1,5 Millionen
Wurden durch Geräte der Stufe 2 der 1.BImSchV
ausgetauscht.
ZIV
HKI,
Schätzung
300.000 – 400.000
Geschätzte Anzahl der Geräte, die von insgesamt 1,9 Mio.
zwischen 2014-2015 tatsächlich ausgetauscht wurden.
HKI,
Schätzung
4 - 5 Millionen
veraltete Geräte (alle vor 1. Stufe 1. BImSchV)
HKI,
Schätzung
4 – 4,5 Millionen
Geräte die nicht dem Stand der Technik entsprechen (nur
1. Stufe 1. BImSchV)
HKI,
Schätzung
1,9 - 2 Millionen
HKI
HKI,
Schätzung
2. Emissionen und Emissionsreduzierung
10 Prozent
Anteil der Holzfeuerungen an den gesamten PMEmissionen
Umweltbundesamt
60-70 Prozent
Mögliche Emissionsreduzierung durch Austausch aller
Geräte, die älter als 20 Jahre sind
HKI
1 Mio. offene
Kamine
Diese Geräte weisen besonders hohe Emissionen und
einen geringen Wirkungsgrad auf. Sie dürfen nach der
1.BImSchV nur gelegentlich betrieben werden.
Dr. Schulz
24
3. Waldbestand und Holzvorrat in Deutschland
11,4 Millionen
Hektar
Mit 11,4 Millionen Hektar ist knapp ein Drittel der
Gesamtfläche Deutschlands mit Wald bedeckt. Damit ist
Deutschland eines der waldreichsten Länder Europas.
Bundesministeriu
m für Ernährung
und
Landwirtschaft,
Bundeswaldinven
tur
50.000 Hektar
Um 50.000 Hektar hat die Waldfläche in Deutschland in
den vergangenen 10 Jahren zugenommen (+0,4%).
Bundesministeriu
m für Ernährung
und
Landwirtschaft,
Bundeswaldinven
tur
3,7 Milliarden m³ oder
336 m³ pro Hektar
Mit einem Holzvorrat von 3,7 Milliarden m³ hat
Deutschland eine Spitzenposition in Europa. Innerhalb
von zehn Jahren (2002 - 2012) hat der Holzvorrat um
7 Prozent zugenommen.
Bundesministeriu
m für Ernährung
und
Landwirtschaft,
Bundeswaldinven
tur
121,6 Millionen m³
Durchschnittlicher Holzzuwachs pro Jahr in Deutschland.
Laut Bundeswaldinventur werden davon rund 81 Prozent
wirtschaftlich genutzt, 7 Prozent sterben natürlich ab und
und verbleiben als Totholz im Wald, 14 Prozent dienen
dem Vorratsaufbau im Wald.
Bundesministeriu
m für Ernährung
und
Landwirtschaft,
Bundeswaldinven
tur
56 Millionen m³
Gesamter Holzeinschlag in Deutschland im Jahr 2015
(Erntefestmeter ohne Rinde)
Statistisches
Bundesamt
10,5 Millionen m³
Anteil des als Energieholz genutzten Holzeinschlages in
2015 (19 Prozent des gesamten Holzeinschlags)
Statistisches
Bundesamt
25
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4. Grafiken und Schaubilder
Bestand an Heizungsanlagen in Deutschland
BDH
Der Bestand an Heizungsanlagen lag 2014 in Deutschland bei
etwa 20,7 Mio. (Quelle BDH siehe Grafik), davon sind 13,3
Mio. Heizungsanlagen auf Basis von Erdgas, 5,8 Mio.
Heizungsanlagen auf Basis von Heizöl, 0,7 Mio.
Wärmepumpen (Erd- und Umweltwärme) (Diese
Wärmepumpen liefern 7,3 Prozent der erneuerbaren Wärme)
und 0,9 Mio. Holzzentralheizungskessel für Biomasse.
HKI – Absatzstatistik
Gemäß der HKI Absatzstatistik wurden im Jahr 2014 etwa
400.000 Feuerstätten in den Markt gebracht. Einen
Höhepunkt erreichten die Absatzzahlen von Kaminöfen und
Dauerbrandöfen im Jahr 2006.
Die HKI-Darstellung gibt die Entwicklung der Absatzzahlen für
verschiedene Gerätekategoirien seit 1990 für Deutschland
wieder.
HKI,
Absatzstatistik
Deutschland weist im Jahr 2015 einen Anteil von 39,8% für die
Festbrennstofffeuerungsanlagen (Holz, Pellets) der Haushalte
am Wärmeverbrauch aus erneuerbaren Energien auf. Dies
entspricht einem Wärmeverbrauch von 61 Mrd. kWh.
BMWi, AGEEStat 02/2016
Der Anteil der Verbrennung biogener Festbrennstoffe am
Wärmeverbrauch aus Biomasse lag im Jahr 2015 bei 76%,was
einer Wärmemenge von 104 kWh entspricht.
BMWi, AGEEStat 02/2016
Die Holzenergie hat mit 73,5% einen erheblichen Anteil an der
Deckung der Wärmebereitstellung durch erneuerbare
Energien.
Agentur für
Erneuerbare
Energien
59,9 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland
entstehen bei der Erzeugung von Raumwärme. Insgesamt
wurden im Jahr 2013 im Bereich der Raumwärme 132
Millionen Tonnen Kohlendioxid-Emissionen verursacht.
Statistisches
Bundesamt
"Umweltnutzung und
Wirtschaft –
Energie", 2015
Allein durch die Nutzung der erneuerbaren Energien zur
Wärmebereitstellung konnten im Jahr 2013 in Deutschland
Treibhausgasemissionen in Höhe von etwa 38 Millionen
Tonnen CO2-Äquivalente vermieden werden.
56 Millionen Kubikmeter Holz wurden in Deutschland im Jahr
2015 eingeschlagen (gerechnet ohne Rinde).
Statistisches
Bundesamt
"Umweltnutzung und
Wirtschaft –
Energie", 2015
Darstellung zur Entwicklung der Gradtageszahlen und des
Holzabsatzes
Umweltbundesamt
Darstellung zur Anzahl der Überschreitungstage im Jahr 2015
Umweltbundesamt
Prognose der Staubfrachten
35,0
Waren es laut den Berechnungen des Umweltbundesamtes in
2011 noch 25 Kilotonnen PM2,5-Emissionen aus den
Feuerstätten so ist mit den Anforderungen der 1.BIMSchV bis
2020 mit einer Reduzierung auf 20 Kilotonnen zu rechnen.
30,0
25,0
20,0
Trend as calculated in 2009
Amendment 1.BImSchV calculated in 2009
Prognosis "Energiewende"2012
15,0
Emissions until 2011
10,0
5,0
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
0,0
1997
PM2,5 Kilotonnen
Umweltbundesamt
Entwicklung der PM10-Jahresmittelwerte
Die Zahlen des Umweltbundesamtes weisen einen
rückläufigen Trend bei den PM10-Immissionen in den letzten
Jahren auf.
Umweltbundesamt
Der Anteil der PM10 Emissionen aus den Feuerungsanlagen
der Haushalte an den Gesamten PM10 Emissionen hat sich im
Zeitraum 1995 bis 2013 kaum geändert hat.
Umweltbundesamt
Entwicklung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungen
Umweltbundesamt
Staub 13%O2 in mg/m³]
400
12000
10000
350
300
8000
250
6000
200
150
4000
100
2000
50
0
0
Staub-Emission
Expon. (Staub-Emission)
Jahr
CO-Emission
Expon. (CO-Emission )
CO 13% O2 in mg/m³l
450
Entwicklung der Emissionen von Kaminöfen
Europäische Entwicklung zur Reduzierung der CO2- und
Staubemissionen von Feuerstätten für feste Brennstoffe um
90%.
CEFACD
Reduzierung der Emissionen aus Feuerstätten: Moderne
Feuerstätten emittieren heute um 2/3 weniger Schadstoffe als
alte Geräte.
HKI
Darstellung der Entwicklung der Emissionen
HKI,
Schätzung
Staubmengenanteile abhängig vom Alter der Feuerstätten
HKI,
Schätzung aus
Typprüfbericht
en
Entwicklung der Wirkungsgrade [%] von Kaminöfen
84,0
82,0
80,0
78,0
76,0
74,0
72,0
70,0
1990
1995
2000
2005
2010
2015
2020
Staubmengenanteile aus den Festbrennstofffeuerstätten abhängig vom Alter
Ein Großteil der Emissionen wird von alten Feuerstätten
produziert. Nach Berechnungen des HKI Industrieverbandes
stammen etwa 32% der Emissionen aus Feuerstätten, die
zwischen 20 und 30 Jahre alt sind, und etwa 49% der
Emissionen sind aus Feuerstätten, über 30 Jahre alt sind.
6 % < 10 Jahre
49 % > 30 Jahre
14 % > 10 Jahre
32 % > 20 Jahre
Stand: Juli 2015
Potentiale zur Staubmengenreduktion durch den Austausch
älterer Einzelraumfeuerstätten
Feuerstätten nicht älter 20 Jahre
31%
43%
Austausch EF 20 bis 30 Jahre
HKI,
Schätzung
Beim Austausch der über 20 Jahre alten Feuerstätten durch
moderne Feuerstätten können die Emissionen aus
Feuerstätten um 69% (26%+43%) reduziert werden.
26%
Austausch EF >30 Jahre
Reduzierung der Emissionen um 26% beim Austausch der zwischen 20 und 30 Jahre
alten Feuerstätten gegen moderne Feuerstätten
Reduzierung der Emissionen um 43% beim Austausch der über 30 Jahre alten
Feuerstätten gegen moderne Feuerstätten
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