Schutz der Beschäftigten durchgesetzt

Transcrição

Schutz der Beschäftigten durchgesetzt
be wegen
F A C H B E R E I C H
·
P O S T D I E N S T E
H e f t
·
S P E D I T I O N E N
·
L O G I S T I K
0 6 - 0 7 / 2 0 0 9
Foto: Joachim Röttgers
Neue Maschinen bei der Deutschen Post AG
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vorerst verzich
REVAS-Pausen
Schutz der Beschäftigten
durchgesetzt
| MENSCHEN . MEINUNGEN . MELDUNGEN
INHALT
Titelthema
4
Neue Maschinen bei
der Post AG: Schutz
für Beschäftigte erzielt
5
Gute Arbeit gestalten
6
AGV Postdienste
ist am Zug
7
Post für alle
Postdienste
Postpolitik
Tarifpolitik
8-9
Post will Nacht
zum Tag machen
10
Tarifabschluss bei
Post-Logistiktöchtern
10-11 Tarifvertrag
Zustellteamleiter
Weltweit
12
Europäisches
Betriebsratsforum
Uni legt Studie vor
13
ETF-Kongress
14
ETF-Frauenkongress
Service
14-15 Termine
IMPRESSUM
bewegen
Nr. 06-07/2009
8. Jahrgang
Herausgeber:
Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand:
Frank Bsirske, Andrea Kocsis
Redaktion:
Dr. Sigrun Schmid (verantwortlich),
Gabriele Sander, Dr. Helma Nehrlich
E-Mail:
[email protected]
Online-Ausgabe:
www.verdi-Fachbereiche.de
Redaktionsanschrift:
ver.di Bundesverwaltung
Fachbereich Postdienste,
Speditionen und Logistik
10112 Berlin
Telefon 0 30/69 56-0
Fax 0 30/69 56-37 62
Erscheinungsweise:
9 Ausgaben pro Jahr
Redaktionsschluss:
Heft 08-09/2009: 20. August 2009
Heft 10/2009: 24. September 2009
Gestaltung + Layout:
alpha print medien AG
Druckauflage:
252 000
Herstellung + Druck:
apm AG Darmstadt,
Kleyerstraße 3,
64295 Darmstadt,
www.alpha-print-medien.de
2
06-07/2009 | ver.di
NACHRICHTEN
Kurzarbeitergeld
für LKW-Fahrer
Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) wird der
tarifvertraglich gezahlte Bruttolohn zugrunde gelegt. In
der
Güterverkehrsbranche
machen darüber hinaus regelmäßige Zahlungen für Überstunden und Bereitschaftszeiten einen Teil des Verdienstes
aus. Das blieb bisher bei der
Berechnung des Kug unberücksichtigt.
Nun haben sich Spitzenvertreter des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales,
der Arbeitgeberverbände der
Branche und ver.di darauf verständigt, dass zukünftig bei
der Berechnung des Kug der
durchschnittliche Entgeltanspruch des Arbeitnehmers der
letzten drei Monate vor dem
Beginn der individuellen Kurzarbeit herangezogen wird.
Damit wird den betrieblichen
Realitäten Rechnung getraHeinrich Fritz
gen.
Aufsichtsratswahl
Filialvertrieb
Die Kandidatinnen und Kandidaten von ver.di für die Wahl
der Arbeitnehmervertretung
in den Aufsichtsrat der Postbank Filialvertrieb AG (Pb FV
AG) stehen fest. Auf der Nominierungsversammlung am
Betriebsratswahlen
bei PIN Mail AG
16. Juni wurden vorgeschlagen (von links vorn): Ernst
Gaupp, Mitglied des Betriebsrates (BR) Pb FV AG, Stuttgart;
Wilfried Anhäuser, Vorsitzender Gesamtbetriebsrat (GBR)
Pb FV AG; Mario Materne,
stellvertretender Vorsitzender
des BR Pb FV AG, München;
Andrea Hintze, Mitglied des
BR Pb FV AG, Berlin; Susanne
Bleidt, Mitglied des GBR Pb FV
AG, Frankfurt am Main.; Dr.
Sigrun Schmid, Bereichsleiterin, ver.di-Bundesfachbereich;
Christopher Justin, leitender
Angestellter Pb FV AG; Katrin
Willnecker, Referentin, ver.diBundesfachbereich; Michael
Kelber, Mitglied des BR Pb FV
AG, Nürnberg; Günter Effen,
Mitglied des GBR Pb FV AG,
Essen; Bernd Rose, Mitglied
des GBR Pb FV AG, Dortmund
und Heike Herold, stellvertretende Vorsitzende des BR Pb
FV AG, Hamburg. Nicht auf
dem Foto sind Birgit Deppe,
stellvertretende Vorsitzende
des BR Pb FV AG, Bonn;
Sabine Springinsgut und Doris Schreckenberg, Referentinnen, ver.di-Bundesfachbereich.
Die Aufsichtsratswahl findet
am 24. Februar 2010 statt.
Die Arbeitnehmerbank setzt
sich zusammen aus fünf
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie einem
leitenden Angestellten des
Konzerns und zwei Gewerkred
schaftsvertretern.
Mitte Mai wurden bei der
Pin Mail AG in Berlin Betriebsratswahlen durchgeführt. Alle 13 gewählten
Kandidatinnen und Kandidaten sind von der ver.di-Liste.
Das ist ein eindeutiges ErBenedikt Frank
gebnis.
Ausbildung bei
Filialvertrieb AG
Am 8. Juni fanden Verhandlungen über die Anzahl der
Ausbildungsplätze 2010 im
Konzern Postbank statt. Dabei wurde vereinbart, dass
das Gesamtausbildungsplatzangebot im Konzern Postbank auf dem Niveau von
2009 fortgeschrieben wird
und damit insgesamt 345
Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Hiervon entfallen auf die Postbank Filialvertrieb AG 110
Ausbildungsplätze, was eine
Erhöhung um 20 Ausbildungsplätze gegenüber 2009
Thorsten Kühn
bedeutet.
Frauennetzwerk
Foto: Christian von Polentz/transit
bewegen
Kandidaten für die Wahl der Arbeitnehmervertretung in den
Aufsichtsrat der Postbank Filialvertrieb AG.
Am 11. und 12. Mai kamen
in Fulda der Bundesfachbereichsfrauenvorstand und
die Sekretärinnen für Frauenarbeit des Fachbereiches Postdienste, Speditionen und Logistik der Landesbezirke zu ihrem jährlichen
Netzwerktreffen zusammen.
Im Fokus der Diskussion
standen die frauenpolitischen Aktivitäten zu den Betriebsratswahlen 2010. Die
Teilnehmerinnen betonten,
dass es nicht nur wichtig sei,
Frauen ihrem Beschäftigtenanteil entsprechend bei der
Listenaufstellung und den
Betriebsratswahlen zu berücksichtigen, wie es im Paragraf 38 BetrVG geregelt
ist. Es sei auch darauf zu achten, dass bei den Freistellungen die Frauen ebenso vertreten sind, damit die glei-
| MENSCHEN . MEINUNGEN . MELDUNGEN
che Teilhabe an den Chancen
und Positionen im Betrieb
und in den Organen der Interessenvertretung gegeben ist.
Sabine Springinsgut
Foto: ver.di
Protest bei DHL
Express Germany
Die DHL Express Germany
GmbH will ein rigoroses Einsparprogramm auf Kosten
der Beschäftigten umsetzen.
Neben Standortschließungen plant der Arbeitgeber
Entlassungen im Terminal
Handling, Outsourcing der
Dienste am Samstag und
Sonntag, die Fremdvergabe
des Bereiches Data Entry sowie eine Flexibilisierung der
Arbeitszeit in allen Bereichen. Der Arbeitgeber begründet das mit der schlechten wirtschaftlichen Situation, untermauert das jedoch
nicht mit Fakten.
Ende Februar hatten der Gesamtbetriebsrat und ver.di
Gespräche mit dem Arbeitgeber aufgenommen und eine Beschäftigungssicherung
und den Ausschluss von Outsourcing eingefordert. Obwohl es bisher keine Einigung in einem Interessenausgleich und keinen Sozialplan gibt, betreibt der
Arbeitgeber die Standortschließungen und spricht
Kündigungen aus. Auch andere Instrumente zur Sicherung der Arbeitsplätze, wie
beispielsweise Kurzarbeit,
wurden nicht angewandt.
Ihren Unmut gegen eine Unternehmenspolitik, die respektlos gegenüber den Be-
Tarifabschluss bei
Federal Express
schäftigten ist, zeigten Mitarbeiter, Betriebsräte, Vertreter des Konzern- und
Gesamtbetriebsrates
und
ver.di auf einer Kundgebung
am 25. Juni in Bruchsal. Sie
demonstrierten am Rande
einer Konferenz der Betriebsräte von DHL Express
Germany und erhielten Unterstützung von Bundesund Landtagsabgeordneten,
von
Kommunalpolitikern
und dem Bürgermeister.
Der Arbeitgeber ist nun gefordert, verantwortungsvoll
Karin Korthals
zu handeln.
Für die rund 1500 Beschäftigten des Express-Dienstleisters
Federal
Express
Europe Inc. hat ver.di einen Entgelttarifvertrag abgeschlossen. Die Löhne und
Gehälter steigen um insgesamt 3,4 Prozent. Im Dezember dieses Jahres erfolgt eine
Einmalzahlung in Höhe von
100 Euro an alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob
sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Während der ersten
elf Monate werden die Entgelte nicht angehoben. Die
Unterwegs für
Arbeitnehmerrechte
und Tarifrecht und zur betrieblichen Mitbestimmung.
Ein Schwerpunkt war auch
das Thema Kurzarbeitergeld.
Beschäftigten dieser Branche wird eine hohe Flexibilität abverlangt und der Wettbewerb wird oftmals über
Löhne und Arbeitsbedingungen ausgetragen. Es galt, ihnen Mut zu machen, sich zu
organisieren und mit Unterstützung von ver.di Betriebsratswahlen einzuleiten.
Grundgehälter steigen im Juni 2010 um 1,9 Prozent und
im Oktober um 1,5 Prozent.
Der Tarifvertrag läuft vom
1. Juli 2009 bis zum 30. November 2010. Während der
Laufzeit sind betriebsbedingte Beendigungs- und
Änderungskündigungen ausgeschlossen. So konnte, neben den Entgelterhöhungen,
eine umfangreiche Beschäftigungssicherung
erreicht
werden.
Der Tarifabschluss bei Federal Express Europe Inc. steht
unter dem Vorbehalt der Zustimmung der TarifkommisHermann Völlings
sion.
Klage von ver.di gegen GNBZ erfolgreich
In vielen Speditions- und
Logistikunternehmen gibt
es keine Betriebsräte. Daher
war der ver.di-Fachbereich
von Ende Mai bis Mitte Juni
mit einem Infomobil in Niedersachsen und Bremen unterwegs, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Rechte und
Möglichkeiten zu informieren. Sie erhielten Handlungshilfen zum Arbeits-
Foto: ver.di
bewegen
Im August 2007 hatte die große Koalition beschlossen,
den deutschen Briefmarkt zum 1. Januar 2008 vollständig
zu liberalisieren und die Beschäftigten zeitgleich mit einem allgemein verbindlichen Mindestlohn vor Lohn- und
Sozialdumping zu schützen.
Um den Post-Mindestlohn von acht bis 9,80 Euro pro
Stunde zu verhindern, hatten die Arbeitgeber von neuen
Briefdiensten im Oktober 2007 eine Scheingewerkschaft
gegründet. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln stellte
am 20. Mai 2009 fest, dass die sogenannte Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) nicht tariffähig ist. Damit wurde ein Beschluss des Arbeitsgerichtes Köln vom 30. Oktober 2008 bestätigt. Auf Antrag
von ver.di hatte das Arbeitsgericht Köln bereits am 30.
Oktober 2008 festgestellt, dass die GNBZ nicht tariffähig
ist. Diesen Beschluss hatte das Arbeitsgericht unter anderem damit begründet, dass der Vorstand der GNZB
überwiegend aus Leitungspersonal von Unternehmen
der privaten Zustellbranche bestehe, die Arbeitgeberseite in erheblichem Umfang die Mitgliederwerbung übernommen und die GNZB mit finanziellen Zuwendungen
unterstützt habe, die GNZB mit rund 1300 Mitgliedern
nicht die nötige Durchsetzungsfähigkeit habe und dass
die von ihr geschlossenen Tarifverträge Gefälligkeitstarifverträge seien. Gegen diesen Beschluss hatten die
GNBZ und der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (NBZ) Beschwerde eingelegt (siehe bewegen
11/2008).
Das LAG Köln hat diese Beschwerde nun mit der Entscheidung vom 20. Mai 2009 zurückgewiesen. ver.di bewertet den Beschluss des LAG Köln als positives Signal
für starke und unabhängige Gewerkschaften. „Es bleibt
dabei: Die GNBZ war und ist nicht tariffähig. Die beiden
von ihr im Dezember 2007 geschlossenen Verträge zur
Verhinderung des Mindestlohnes sind keine Tarifverträge, sondern Makulatur“, sagte die ver.di-Vize Andrea
red
Kocsis.
Thomas Warner
3
06-07/2009 | ver.di
bewegen
| TITELTHEMA
Neue Maschinen bei der Deutschen Post AG
Schutz für Beschäftigte erzielt
Bis zum Jahr 2012 stattet die Deutsche Post AG schrittweise ihre Briefzentren mit neuen Maschinen aus. ver.di
konnte durchsetzen, dass es für die von der Rationalisierungsmaßnahme betroffenen Beschäftigten keine Änderungskündigung zur Absenkung der Wochenarbeitszeit
gibt. Dieser Schutz gilt für mindestens 18 Monate.
Foto: Joachim Röttgers
Zwei neue Maschinentypen werden in
der stationären Bearbeitung der Briefzentren eingeführt: Eine neue Integrierte Anschriftenlese- und Videocodiermaschine (ILVM neu) und eine neue Großbriefsortieranlage (GSA neu). Schrittweise werden die neuen Maschinen in
allen Briefzentren installiert. Der Einbau
der neuen ILVM hat begonnen. Der
Start der neuen GSA ist ab Januar 2010
vorgesehen.
Im November vergangenen Jahres
hatte ver.di den Arbeitgeber aufgefordert, in Verhandlungen einzutreten und
Schutzregelungen für die von dieser Rationalisierungsmaßnahme betroffenen
Beschäftigten zu vereinbaren (siehe bewegen Heft 4/2009).
Nach überaus schwierigen Verhandlungen ist es ver.di gemeinsam mit dem
Gesamtbetriebsrat gelungen, einen guten Schutz für die Beschäftigten durchzusetzen.
Es wurde vereinbart, dass die von
der Einführung der neuen Maschinen
4
06-07/2009 | ver.di
betroffenen Beschäftigten mindestens
18 Monate vor Änderungskündigungen
zum Zwecke der Absenkung der Wochenarbeitszeit geschützt sind. Dieser
Schutzzeitraum von 18 Monaten beginnt mit der Inbetriebnahme der letzten Maschine in dem jeweiligen Briefzentrum.
Welche Mitarbeiter von dieser Maßnahme betroffen sind, ist jeweils vor
Ort zwischen Niederlassungsleitung
und Betriebsrat einvernehmlich festzulegen.
Von dieser Vereinbarung zum
Schutz vor Änderungskündigungen
ausgenommen sind Beschäftigte, die
noch nicht länger als zwei Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Post AG
beschäftigt sind oder im Sinne des Paragraf 8 SGB IV als geringfügig beschäftigt zählen.
Praktisch vollzieht sich der Schutz
vor Änderungskündigungen, indem die
durch die neuen, kürzeren Maschinenlaufzeiten entstehende Differenz zwischen der arbeitsvertraglichen und der
dienstplanmäßigen Wochenarbeitszeit
auf ein besonderes individuelles Arbeitszeitkonto gebucht und zu festgelegten Konditionen an anderer Stelle
erbracht wird.
Wenn zum Beispiel ein Beschäftigter
eine arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit von 20 Stunden hat und im Zuge dieser Maßnahme auf einem Dienstplan mit einer Wochenarbeitszeit von
18,5 Stunden eingesetzt wird, dann
wird diese Differenz von 1,5 Stunden
auf das besondere individuelle Arbeitszeitkonto gebucht. Die entsprechende
Buchung erfolgt wöchentlich. Dieses
besondere Arbeitszeitkonto, auf dem
nur die Minderleistung gebucht wird,
die durch die Differenz zwischen der arbeitsvertraglichen und dienstplanmäßigen Wochenarbeitszeit entsteht, wird
außerhalb des Arbeitszeitkontos nach
dem Tarifvertrag 37 b geführt.
Um eine geschuldete Minderleistung
abzubauen, kann der Beschäftigte in einem Dienstplan mit höherer Wochenarbeitszeit vertretungsweise eingesetzt
werden bis sein Konto mit der Minderleistung wieder ausgeglichen ist. Das
Arbeitszeitkonto kann auch durch
Mehrleistungen aus dem Arbeitszeitkonto nach dem Tarifvertrag 37 b oder
durch sonstige Freizeitansprüche ausgeglichen werden. Hiervon ausgenommen
ist jedoch die gemäß Manteltarifvertrag
zu gewährende Anzahl von Freischichten. Sie dienen der Regeneration.
Zum Ausgleich der entstandenen
Minderleistung können betroffene Beschäftigte auch stunden- oder tageweise in anderen Konzerngesellschaften
der Deutschen Post AG arbeiten. Dazu
kann allerdings niemand gezwungen
werden, sondern dies geht nur freiwillig nach dem entsprechenden Tarifvertrag Nr. 121.
An Tagen, an denen der Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgeltes −
beispielsweise Krankheit, Urlaub, Sonderurlaub, Fortbildung − von der Arbeit
befreit ist, gilt die dienstplanmäßige Arbeitszeit als erbracht. Sollte es sich bei
der Arbeitsbefreiung um eine zusammenhängende Kalenderwoche handeln, gilt die arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit als erbracht.
Das besondere individuelle Arbeitszeitkonto wird längstens für 18 Monate
nach Inbetriebnahme der letzten Maschine in dem jeweiligen Briefzentrum
geführt und ist maximal über einen
Zeitraum von 21 Monaten auszugleichen. Darüber hinaus kann kein Beschäftigter zum Ausgleich herangezogen werden.
In den Briefzentren der Deutschen
Post AG arbeiten fast ausschließlich
Teilzeitkräfte. Sie wären von einer weiteren Absenkung ihrer wöchentlichen
Arbeitszeit wegen veränderter Maschinenlaufzeiten negativ betroffen gewesen. Dank des jetzt durchgesetzten
Schutzes vor einer Änderungskündigung wird keinem Beschäftigten in die
Tasche gegriffen. Dieses Verhandlungsergebnis ist nur durch das geschlossene
Handeln von ver.di und Betriebsräten
möglich geworden. Es ist unser geRolf Bauermeister
meinsamer Erfolg!
bewegen
| TITELTHEMA
Gute Arbeit gestalten
Susanne Bleidt | Unser GesamtbeGrundsätzlich gilt: Beschäftigte sind
triebsrat hat sich auf einer Klausurtabei der Erstellung der Gefährdungsbegung speziell mit psychischen Belastunurteilung mit einzubeziehen, das
gen am Arbeitsplatz auseinandergeschreibt das Arbeitsschutzgesetz vor!
setzt. Wir haben darauf hingearbeitet,
Jeder Beschäftigte sollte sich nicht
dass die Mustergefährscheuen, seine Vorgesetzdungsbeurteilung für unseten nach der aktuellen Geren Betrieb so angepasst
fährdungsbeurteilung für
wurde, dass auch psyseinen Bereich zu fragen
chische Belastungen erfasst
und sich an seinen Betriebswerden. Weitere Themen
rat wenden.
sind Belastungen der BeSusanne Bleidt | Die Einführungsanweisung zur Geschäftigten durch langes
fährdungsbeurteilung sieht
Stehen
und
schlechtes
vor, dass bei festgestellten
Raumklima. Ein auffallend
psychischen Belastungen,
hoher Krankenstand, große
das Arbeitsumfeld unterVakanzen bei den Kunden- Susanne Bleidt
sucht wird. Dafür gibt es
berater- und Filialleiterarein Verfahren, das regelt, dass die Bebeitsplätzen und häufige Beschwerden
triebsräte über die Art und Weise der
über den immensen Vertriebsdruck bei
Durchführung und die Ausführenden
den Mitarbeitern im Service und Vermitentscheiden können. Dadurch, dass
kauf und den Kundenberatern zeigen,
nur Musterregelungen vereinbart wurdass hier Handlungsbedarf gegeben ist.
den, sind die Beteiligungsrechte der
bewegen | Wie setzt ihr das in Zuörtlichen Betriebsräte und damit ihre
sammenarbeit mit den Betriebsräten
Gestaltungsräume nicht verbraucht.
um und wie werden die Beschäftigten
Zunächst haben die Betriebsräte auf
eingebunden?
den Betriebsversammlungen das Thema
Wolfgang Euler | Bei Arbeitsschutzpsychische Belastungen angesprochen.
problemen tauschen sich Betriebsräte
Beeindruckend war hierbei, wie bewegt
und Gesamtbetriebsrat intensiv aus, sudie Beschäftigten waren, weil sie sich in
chen gemeinsam nach Lösungen. Bei
den anonym vorgetragenen Beispielen
der Erprobung neuer Arbeitsmittel bewiedergefunden haben. Hilfreich dabei
bewegen | Welche Themen sind für
sprechen die Betriebsräte mit den Bewar, dass die Betriebsräte über viele Moeuch dringlich, die über Gefährdungsschäftigten die auftretenden Probleme:
nate die Unterschriften unter die vorliebeurteilungen analysiert werden?
Wie sie zurechtkommen, was gut und
genden Gefährdungsbeurteilungen verWolfgang Euler | In allen Briefzentren
was schlecht ist. Die Betriebsräte schiweigerten, mit dem Hinweis, dass psywerden bis zum Jahr 2012 neue Intecken uns dann die Erfahrungsberichte,
chische Belastungen nicht erfasst sind.
grierte Anschriftenlese- und
die wir in die Gespräche mit
Aus den ersten Untersuchungen erVideocodiermaschinen
dem Arbeitgeber einbringaben sich eindeutige Handlungsaufträ(ILVM neu) und neue Großgen. Der Gesamtbetriebsrat
ge. Es wurden Entrümpelungsaktionen
briefsortieranlagen
(GSA
begutachtet
gemeinsam
durchgeführt, Sackkarren und Stehhilneu) eingeführt. Da geht es
bei
Betriebsbegehungen
fen wurden beschafft. Sehr gut werden
um die Ergonomie, die Ausmit dem Arbeitsschutz,
von den Beschäftigten die fast in allen
stattung der Maschinen mit
dem
Betriebsärztlichen
Betrieben durchgeführten AntistressseSachmitteln – zum Beispiel
Dienst und der zuständigen
minare angenommen und bewertet.
mit Weichtrittmatten – oder
Fachabteilung der Zentrale
Durch die intensiv geführte Diskussiauch um den Personaleindie Arbeitsmittel. Bei dieser
on in den Betrieben ist fast in allen Besatz an den Maschinen. In
Gelegenheit finden auch
reichen auch der Arbeitgeber der Meider Zustellung beschäftigt Wolfgang Euler
Gespräche mit den Benung, dass für die Gesundheit der Beuns die Einführung neuer
schäftigten statt.
schäftigten einiges verbessert werden
Paketzustellfahrzeuge. Hier sind neben
Bei Gesprächen mit dem Arbeitgemuss und unterstützt nun Untersuchunder Ergonomie auch die klimatischen
ber wird es immer schwieriger positive
gen des Arbeitsumfeldes. Die nächste
Bedingungen im Fahrzeug Thema. Was
Lösungen für die Beschäftigten zu erHerausforderung ist, Maßnahmen zu
uns für alle Bereiche mit großer Sorge
reichen, da der Kostendruck auf der Arkonzipieren, die das Führungsverhalten
erfüllt, ist die ständig zunehmende Leisbeitgeberseite immens hoch ist. Aber
verbessern, das als wesentliche Belastungsverdichtung.
wir lassen da nicht locker!
tungsursache ausgemacht wurde.
Foto: privat
Foto: Christian von Polentz/transit
Eine einfache Erkenntnis: Wer sich bei
seiner Arbeit wohlfühlt, gute Arbeitsbedingungen hat, ist auch leistungsfähiger und produktiver. Schlechte Arbeitsbedingungen sind häufig an einem
erhöhten Krankheitsstand ablesbar. Mit
dem Instrument der Gefährdungsbeurteilung – geregelt im Arbeitsschutzgesetz – können alle aus der Arbeit resultierenden Belastungen systematisch erfasst, bewertet und verringert werden.
Es geht nicht allein um Lärm, dicke Luft
und schlechtes Licht, sondern auch um
psychische Beeinträchtigungen wie
krank machenden Leistungsdruck. Alle
diese gesundheitsgefährdenden Faktoren sind zu reduzieren. Grundsätzlich
ist dazu der Arbeitgeber in der Pflicht,
in Zusammenarbeit mit den Betriebsräten, unter Einbeziehung der Beschäftigten. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist zudem ein kontinuierlicher
Verbesserungsprozess. Die Arbeitswelt
ändert sich ständig, so durch neue
Technik, veränderte Produktionsabläufe oder neue Leistungsvorgaben. Wie
Betriebsräte mit der Gefährdungsbeurteilung arbeiten, darüber sprach bewegen mit Wolfgang Euler vom Gesamtbetriebsrat der Deutschen Post AG und
mit Susanne Bleidt vom Gesamtbetriebsrat der Postbank Filialvertrieb AG.
5
06-07/2009 | ver.di
bewegen
| POSTDIENSTE
AGV Postdienste ist am Zug
Der Post-Mindestlohn muss rechtssicher werden.
ver.di hat den Arbeitgeberverband
Postdienste e. V. aufgefordert, beim
Bundesarbeitsministerium gemeinsam
die Neuverordnung des Post-Mindestlohnes von acht bis 9,80 Euro pro
Stunde zu beantragen. Ein solcher gemeinsamer Antrag der beiden Tarifvertragsparteien ist die Voraussetzung
dafür, dass der Bundesarbeitsminister
Olaf Scholz (SPD) den Post-Mindestlohn auf Basis des seit 24. April 2009
geltenden neuen Arbeitnehmer-Entsendegesetzes neu verordnen kann.
Mit einer solchen Neuverordnung
könnte der Post-Mindestlohn endlich
rechtssicher gemacht und damit auch
verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzung. Mit Entscheidung vom 18. Dezember 2008 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ausgeführt, dass das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales mit der Verordnung des Mindestlohnes für die Briefdienstebranche seine gesetzliche Verordnungs-Ermächtigung überschritten
habe, weil es das bis dato geltende
Arbeitnehmer-Entsendegesetz nur ermögliche, die Rechtsnormen eines Tarifvertrages ausschließlich auf alle nicht
tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erstrecken – also auf die
sogenannten Außenseiter. Jetzt ist das
neue Arbeitnehmer-EntMindestlöhne für Facharbeiter ausgesuchter Branchen
sendegesetz
in Deutschland in Euro je Stunde
in Kraft. Dieses setzt an
9,00 Euro
Briefzusteller
genau dieser
9,80 Euro
Stelle an.
Die neu
9,65 Euro
Maler und
gefasste Ver11,05 Euro
Lackierer
ordnungskompetenz
9,80 Euro
des BundesBaugewerbe
12,85 Euro
arbeitsministers trägt der
West
Ost
zunehmenQuelle: WSI-Tarifarchiv
den Ausbreitung
von
in allen Betrieben wirksam durchgeScheingewerkschaften und der gegesetzt werden.
benenfalls reklamierten TarifkonkurZiel des Post-Mindestlohnes ist es,
renz Rechnung. Nach dem neuen Gedie Beschäftigten in dem vollständig lisetz kann die Rechtsnorm eines Tarifberalisierten Briefmarkt vor Lohn- und
vertrages nun auf alle unter seinen GelSozialdumping zu schützen. So hat es
tungsbereich fallenden und nicht an ihn
die große Koalition im August 2007 begebundenen Arbeitgeber und Arbeitschlossen. Mit überwältigender Mehrnehmer erstreckt werden. Damit trifft
heit haben Bundestag und sodann der
die durch das Oberverwaltungsgericht
Bundesrat der Aufnahme der Branche
im Dezember 2008 vorgetragene Beder Briefdienste in das Arbeitnehmergründung nicht mehr zu.
Entsendegesetz im Dezember 2007 zuFakt ist: Das Unternehmen Pin Mail
gestimmt. Der Tarifvertrag, den ver.di
AG in Berlin bezahlt seinen Beschäftigund der Arbeitgeberverband Postdiensten den gesetzlichen Mindestlohn. Eine
te e. V. im November 2007 abgeschlosMehrzahl der Unternehmen allerdings –
sen hatten, wurde durch Verordnung
und hier allen voran die TNT – enthält
des Bundesarbeitsministers zum 1. Jaihren Beschäftigten den ihnen zustenuar 2008 auf alle nicht an den Tarifverhenden Lohn von acht bis 9,80 Euro vor.
trag gebundenen Arbeitgeber und ArDass der Mindestlohn in weiten Teilen
beitnehmer erstreckt.
nicht gezahlt wird, belegt auch das ZwiAuch eineinhalb Jahre nach ihrem
schenergebnis einer von der BundesInkrafttreten ist die Mindestlohn-Vernetzagentur in Angriff genommenen
ordnung immer noch Gegenstand einer
Vollerhebung vom März 2009. Basis
6
06-07/2009 | ver.di
dieser Erhebung ist eine behördliche
Auskunftsanordnung an die Lizenznehmer. Diese haben außerhalb der Deutschen Post AG mit Stichtag vom 31. Dezember 2008 folgende durchschnittliche Stundenlöhne gezahlt: An Briefzusteller in den alten Bundesländern pro
Stunde durchschnittlich 8,23 Euro, in
den neuen Bundesländern durchschnittlich 7,09 Euro pro Stunde. Bei
den Verteilkräften und Fahrern waren
es durchschnittlich 8,55 Euro in den alten Bundesländern und 7,47 Euro in
den neuen Bundesländern.
Zuständig für die Kontrolle der Mindestlohnverordnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist die dem
Bundesfinanzministerium zugeordnete
Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Kontrollen finden auch statt. Mit Verweis
auf die verwaltungsrechtliche Auseinandersetzung allerdings werden die
festgestellten Verstöße nicht geahndet.
Mit anderen Worten: Wer seine Beschäftigten um den gesetzlich verordneten Lohn prellt, muss derzeit nicht
einmal ein Bußgeld fürchten! Vor dem
Hintergrund des politischen Wollens
der Bundesregierung, nämlich „angemessene Arbeitsbedingungen in einem
sich öffnenden Briefmarkt“ sicherzustellen, ist dieser Sachverhalt ein politischer Skandal!
Die SPD hat gegenüber ver.di signalisiert, eine entsprechende Neuverordnung des Post-Mindestlohnes zu unterstützen. In der ersten gemeinsamen
Antragsbegründung von ver.di und
dem AGV Postdienste zur Einführung
des Post-Mindestlohnes vom September 2007 steht geschrieben: „Der durch
die bisherige Liberalisierung entstandene Wettbewerb in der Branche wird
nicht, wie vom Gesetzgeber durch das
Postgesetz intendiert, über einen Wettbewerb in der Qualität der Dienstleistungen und Produkte, sondern über einen Wettbewerb bei den Beschäftigungsbedingungen geführt.“
Damit das nicht so bleibt, muss der
Post-Mindestlohn rechtssicher werden.
Hier ist die Tarifvertragspartei AGV
Postdienste am Zug. ver.di erwartet,
dass jetzt zügig der gemeinsame Antrag beim Bundesarbeitsminister gesis
stellt wird.
bewegen
| POSTPOLITIK
Post für alle!
Postdienstleistungen sind keine beliebigen Handelswaren, die angeboten werden, wenn es gerade passt oder
sich rechnet. Vielmehr muss es für die Menschen in diesem Land eine flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen geben. Das hat der Bund zu gewährleisten. So steht es in der Verfassung.
Damit das in der freien Marktwirtschaft
auch funktioniert, hat der Gesetzgeber
zeitgleich mit der Umwandlung der
Post von einer Behörde in eine Aktiengesellschaft im Jahr 1995 festgelegt,
dass flächendeckend erbrachte Postdienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sind. Geregelt ist das im
Umsatzsteuergesetz. Seit dem Jahr
2008 ist der deutsche Postmarkt vollständig liberalisiert. Die Deutsche Post
AG ist nicht mehr alleine in der Pflicht,
den postalischen Universaldienst zu erbringen. Deshalb hatte die Bundesregierung Ende vergangenen Jahres eine
Neufassung des Umsatzsteuergesetzes
auf den Weg gebracht. Das geschah mit
dem Ziel, künftig alle Unternehmen, die
flächendeckend und tatsächlich Universaldienstleistungen anbieten, von der
Umsatzsteuer zu befreien (siehe bewegen Heft 4/2009).
jene Bundestagsabgeordneten, die aus
ländlichen
Wahlkreisen
kommen.
Schließlich gibt es in der Union große
Sympathien für den Ansatz, wahlweise
nur Briefe oder nur Pakete von der Umsatzsteuer zu befreien.
Ausgebremst wurden die marktliberalen Ansätze mancher Abgeordneter
der Union – und der FDP in Gänze sowieso – auch durch ein Ende April er-
folgtes Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Steuerfreiheit von PostUniversaldienstleistungen. Das Urteil
stellt klar, dass postalische Universaldienstleistungen, die den grundlegenden Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, von der Umsatzsteuer zu befreien sind. Damit hat auch der Europäische Gerichtshof der Weltsicht der FDP,
die Umsatzsteuerbefreiung sei eine Unternehmenssubvention, eine klare Absage erteilt. Diese Rechtssprechung in der
Europäischen Union wird in dem nach
der Bundestagswahl wieder auflebenden Gesetzesvorgang zur Umsatzsteuerbefreiung zu berücksichtigen sein.
Für ver.di ist und bleibt klar: Wir
kämpfen weiterhin für einen flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Universaldienst im Interesse der Bevölkesis
rung und der Beschäftigten.
Im Mai 2009 allerdings hat sich die große Koalition darauf verständigt, diese
Gesetzesänderung in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr vorzunehmen. Hintergrund hierfür sind nach Einschätzung von ver.di Differenzen zwischen der SPD und Teilen von CDU/CSU
über den Umfang eines künftig von der
Umsatzsteuer befreiten Universaldienstes. Die SPD legt als Voraussetzung einer
Umsatzsteuerbefreiung den Maßstab eines umfassenden Universaldienstes an.
Das gilt sowohl für die Produkte, sprich
ein umfassendes Angebot von Briefund Paketsendungen, als auch für den
räumlichen Bezug, wonach es einer
bundesweiten Versorgung bedarf. Die
Linie von CDU/CSU ist weniger klar. Der
Wirtschaftsflügel der Union würde sich
am liebsten der europarechtswidrigen
Position der FDP anschließen und die
Umsatzsteuerbefreiung ganz abschaffen. Das Augenmerk auf die flächendeckende Versorgung richten vor allem
Foto: ver.di
Entscheidung fällt nach
der Bundestagswahl
Ob es sich rechnet, Briefe und Pakete auch in Kleinstädten und ländlichen Gebieten
zuzustellen, darf laut Verfassung nicht die Frage sein.
7
06-07/2009 | ver.di
bewegen
| TARIF
Post will Nacht zum Tag machen
Wer abends oder nachts in Schicht arbeitet, muss auf
Vieles im familiären und sozialen Leben verzichten und
unterliegt besonderen physischen Herausforderungen.
Dafür erhalten die Beschäftigten unter anderem Freischichten und Zuschläge.
Seit über 25 Jahren bestehen zur Humanisierung des Schichtdienstes in den
Brief- und Paketzentren der Post die Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Schichtdienstleistende (REVAS). Im Zusammenhang
mit der Forderung der Deutschen Postgewerkschaft, Beeinträchtigungen des
Leistungsvermögens der Beschäftigten
im Nacht- und Schichtdienst zu reduzieren, verpflichtete sich das Bundespostministerium, dafür eine entsprechende Regelung zu schaffen. In der
darauf folgenden Verfügung des Bundespostministeriums vom 11. Oktober
1983 heißt es unter anderem: „Die
schneller eintretende Ermüdung soll
ebenfalls im Rahmen der Personalbemessung durch – gegenüber dem Tagesdienst – höhere Erholungszeiten
ausgeglichen werden. Der Sinn und die
Berechtigung dieser zusätzlichen Erholungszeiten besteht darin, die aktuelle
Ermüdung zu überwinden und das Leistungsvermögen für die Fortführung der
Arbeiten innerhalb einer Schicht wieder herzustellen.“
Mit der Verfügung wurden entsprechende Regelungen für Arbeitsleistungen im Schichtdienst mit Früh- und
Spätstunden und Arbeitsleistungen im
Schichtdienst in den Nachtstunden
festgelegt.
Für den Schichtdienst in den Nachtstunden ist die dort eintretende schnellere Ermüdung durch eine zusätzliche
Erholungszeit (REVAS-Pause) von sechs
Minuten pro Nachtstunde auszugleichen. Die Erholungszeiten nach den
REVAS sind zu Kurzpausen oder in Kombination mit anderen Erholungszeiten
zu Pausen zusammengefasst zweckentsprechend in den Dienstplänen festgelegt worden.
Streichung der REVAS
ist unplausibel
Nun hat die Deutsche Post AG angekündigt, die Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für
Schichtdienstleistende zum 1. Juli 2009
zu streichen. Das erfolgte mit der Begründung, sie seien „weder erforderlich noch zeitgemäß“.
Alle, die Schichtdienste in den
hoch technisierten Brief- und Paketzentren leisten, wissen, dass die Belastung der Beschäftigten seit der
Einführung der Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für
Schichtdienstleistende 1983 dramatisch zugenommen hat, bedingt durch
die Arbeitsverdichtung durch neue,
immer schnellere Maschinen, und immer kürzere und häufigere Nachtschichten. Damit sind Erholungszeiten
notwendiger denn je.
Da REVAS-Pausen bezahlte Arbeitszeiten sind, hätte ihre Streichung auch
zur Folge, dass die Arbeitszeit in der
Nacht um zehn Prozent steigt und damit der Leistungsdruck.
8
06-07/2009 | ver.di
| TARIF
Arbeitswissenschaftlich ist belegt, dass der Mensch einem
Leistungstief zwischen null Uhr und sechs Uhr unterliegt. Da
sich dieses Leistungsmuster auch im Verlauf mehrerer aufeinander folgender Nachtschichten nur unwesentlich ändert,
ist schließlich ein Abfall der Leistungsbereitschaft, der Produktivität, der Konzentration, der Aufmerksamkeit und auch
des Befindens der Beschäftigten in dieser Zeit belegbar.
Diese Erkenntnis galt bei der Deutschen Post AG auch
noch am 1. Dezember 2005. Zu diesem Zeitpunkt wurde
unter dem Geschäftszeichen 995/103 angewiesen: „Die
Gründe für die Einführung von REVAS, die Zweckbestimmung und die Anspruchsvoraussetzungen bestehen unverändert fort.“
Diese Zusage ist mindestens bis zum 31. Dezember 2010
gültig. Eine Aufhebung der Regelungen zur Verbesserung
der Arbeitsbedingungen für Schichtdienstleistende durch
die Deutsche Post AG würde eine willkürliche Maßnahme
darstellen, der keine plausible Begründung zugrunde liegt.
Die Aufhebung der Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Schichtdienstleistende hält auch einer juristischen Prüfung nicht stand.
Für uns gilt: Zusagen sind wie Verträge einzuhalten. Daraus ergibt sich auch ein Anspruch auf Fortbestand der Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für
Schichtdienstleistende, da hier eine Gesamtzusage der
Deutschen Post AG gegenüber den Beschäftigten besteht.
Die Beschäftigten müssen darauf vertrauen können, dass
zugesagte Leistungen von der Deutschen Post AG erbracht
werden.
Die Rechtssprechung hat bestätigt, dass eine Gesamtzusage an alle Arbeitnehmer des Betriebes oder einen nach
abstrakten Merkmalen bestimmten Teil von ihnen eine in allgemeiner Form gerichtete ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers darstellt, bestimmte Leistungen erbringen zu wollen. An eine Gesamtzusage ist der Arbeitgeber gebunden.
Dienstpläne unterliegen der
Mitbestimmungspflicht
Die von den Beschäftigten in Anspruch genommene Zusage
der Deutschen Post AG stand nie unter einem Widerrufsvorbehalt. Auch daher ist die Deutsche Post AG daran gebunden.
Darüber hinaus sind die REVAS-Pausen in Dienstplänen
als Pausen ausgewiesen und mit den Betriebsräten im Mitbestimmungsverfahren vereinbart. Da mit Anweisung vom
1. Dezember 2005 eine Fortgewährung der REVAS bis zum
31. Dezember 2010 zugesagt ist, besteht die Mitbestimmung des Betriebsrates zur zeitlichen Lage von bezahlten
Kurzpausen. Das bestätigte eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes im Jahre 2003.
Die Betriebsräte und ver.di kritisieren deutlich die beabsichtigte Aufhebung der REVAS-Zeiten. Unsere Position ist
klar: Die REVAS-Pausen dienen der Humanisierung der
Nachtarbeit. Mit der Zusage vom Dezember 2005 haben
Beschäftigte in der Nachtschicht einen Anspruch darauf.
Das wird ver.di für die Mitglieder, wenn nötig, auch einStephan Teuscher
klagen!
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Arbeitgeber ist an seine
Gesamtzusage gebunden
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bewegen
| TARIF
Warnstreiks brachten Erfolg
Foto: ver.di
Tarifabschluss bei Logistiktöchtern im Postkonzern
Die Logistikunternehmen DHL Home
Delivery GmbH und Fulfilment Plus
GmbH haben bundesweit zehn Standorte. Sie sind unter anderem zuständig
für den Versand an Privatkunden von
Tchibo oder Amazon. Für die rund 1400
Beschäftigten verhandelte ver.di von
Ende April bis Ende Mai 2009 die Entgelttarifverträge.
Im Jahre 2007 konnten erstmals für
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der DHL Home Delivery GmbH
– damals noch DHL Fulfilment – und
der Fulfilment Plus GmbH ein Mantel-
tarifvertrag und Entgelttarifverträge
abgeschlossen werden. Damit endete
der jahrelange tariflose Zustand für
beide Gesellschaften. Die Arbeitsund Einkommensbedingungen der Beschäftigten wurden auf ein stabiles
Fundament gestellt. Durch nun gleiche
Standards konnten die Arbeitgeber die
Standorte untereinander nicht mehr
ausspielen. Und es wurde eine Stärkung des gewerkschaftlichen Organisationsgrades erreicht. Dies hat sich
bei dem diesjährigen Tarifabschluss
bezahlt gemacht.
Als in der zweiten Verhandlungsrunde deutlich wurde, dass die Arbeitgeber nicht bereit waren, ein vertretbares
Angebot vorzuschlagen, legten Beschäftigte der DHL Home Delivery
GmbH in Hessen, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zeitlich
befristet ihre Arbeit nieder.
Vor dem Hintergrund der Warnstreiks
konnte in der dritten Verhandlungsrunde
der Durchbruch erzielt werden. Die Tabellenentgelte erhöhen sich mit dem Abschluss um knapp fünf Prozent. Da neben
den prozentualen Erhöhungen Mindesterhöhungsbeträge von 40 Euro im ersten
und 45 Euro im zweiten Schritt vereinbart
wurden, steigen die Entgelte in den unteren drei Entgeltgruppen – Stufen eins bis
drei – um bis zu 5,9 Prozent. Damit wurden ein wichtiger struktureller Effekt erzielt und einer weiteren Lohnspreizung
zwischen unteren und oberen Entgeltgruppen entgegengewirkt.
Außerdem konnte für Beschäftigte
mit Besitzstandszulagen neben den
Tabelleneffekten – Abbau von Besitzstandszulagen – zusätzliche Einmalzahlungen von bis zu 570 Euro vereinbart
werden, wenn sie weder unmittelbar
über die Lohnerhöhung noch mittelbar
über die variable Vergütung von den erhöhten Zahlbeträgen profitieren.
Hermann Völlings
Tarifvertrag Zustellteamleiter
Die Vergütung für Zustellteamleiter im Briefbereich wurde tarifvertraglich neu geregelt. In der Paketzustellung
gab es bisher diese Funktion nicht. Die Tätigkeit des
Zustellteamleiters wurde nun auch auf den Paketbereich
übertragen. Die Regelungen sind am 1. Juli in Kraft getreten.
Im Tarifvertrag wurde vereinbart, dass
die Funktion des Zustellteamleiters –
früher Gruppenführer – im Briefbereich
in Zustellstützpunkten ohne Leitungsfunktionen und ausgelagerten Zustellstützpunkten mit bis zu 75 Zustellbezirken eingerichtet werden können.
Einem Zustellteamleiter in den Zustellstützpunkten werden sechs bis elf Zustellbezirke zugeordnet, inklusive sei10
06-07/2009 | ver.di
nes eigenen Zustellbezirkes. Für den Paketbereich wurde festgelegt, dass in
den Zustellbasen und in abgesetzten
Zustellbasen die Funktion eines Zustellteamleiters eingerichtet werden kann.
Zusätzlich kann in den Zustellbasen mit
einem so genannten „Servicepoint“ die
Funktion für einen zweiten Zustellteamleiter eingerichtet werden. Die Zustellteamleiterinnen beziehungsweise
die Zustellteamleiter üben Tätigkeiten
zur Unterstützung der Zustellstützpunktleitung oder der Zustellbasenleitung aus, wie beispielsweise die Anwesenheitskontrolle und die Weiterleitung
der Geschäftspost. Zustellteamleiter
haben keine personellen Entscheidungsbefugnisse, dafür sind die Zustellstützpunktleitungen oder Zustellbasenleitungen zuständig.
Freiwillige Übernahme
der Tätigkeit
Die Übernahme der Tätigkeiten eines
Zustellteamleiters oder seines Vertreters ist freiwillig. Sie kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat been-
bewegen
| TARIF / JUGEND
det werden. Die Beendigung darf nicht
sanktioniert werden.
Deutlich höhere Vergütung
Die Vergütung erhöht sich bis zu 60 Prozent. Sie wurde von der Vergütung der
Einsatztage umgestellt auf eine Monatsvergütung. Der Gruppenführer in der
Briefzustellung erhält bei Zuordnung von
sechs Zustellbezirken eine monatliche
Vergütung in Höhe von 100 Euro. Für jeden weiteren Zustellbezirk steigt die Vergütung um 20 Euro, somit auf maximal
200 Euro bei elf Zustellbezirken, inklusive des eigenen Zustellbezirkes.
Die Vertreter erhalten arbeitstäglich
für jeden zugeordneten Zustellbezirk
einen Euro, maximal jedoch die Vergütung des Zustellteamleiters. Das bedeutet, dass der Vertreter eines Zustellteamleiters von zehn Zustellbezirken an 20
Arbeitstagen ebenfalls 200 Euro erhält.
Die Zustellteamleiter in der Paketzustellung erhalten monatlich pauschal
200 Euro, eine Vertretung findet hier
nicht statt.
Beamtinnen und Beamten, die eine
Funktion als Zustellteamleiter übernehmen, werden 86 Prozent der genannten Beträge gezahlt.
Regelung der
Entgeltfortzahlung
Eine weitere Verbesserung stellt die Regelung zur Entgeltfortzahlung dar. Sofern die Ausfalltage bei Urlaub, Fortbildung, Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des
Entgeltes nicht einen Kalendermonat
umfassen und die Tätigkeit des Zustellteamleiters mindestens an einem Arbeitstag im Kalendermonat tatsächlich
ausgeübt wird, wird die Vergütung weiter gewährt.
Vergütung in
Arbeitszeitkonten
Das Verhandlungsziel, neben der Vergütungserhöhung erneut einen Freizeitanspruch zu vereinbaren, konnte
nicht durchgesetzt werden. Jedoch erfolgt mit der Vergütung keine Gegenrechnung in den Zustell-Arbeitszeitkonten. Damit wird in der Zustellung die
benötigte Arbeitszeit in Ist-Zeit erfasst.
Eine Erhöhung der durchschnittlichen
wöchentlichen Arbeitszeit ist damit
Stephan Teuscher
ausgeschlossen.
Nachwuchskräfte
bei der Post DHL
Das Ausbildungsjahr geht
zu Ende. Die Situation bei
der Übernahme der ausgebildeten Fachkräfte ist unbefriedigend. Die Deutsche
Post DHL bot lediglich ein
halbes Prozent mehr Übernahmen an, als im Ausbildungspakt vereinbart.
Bei der abschließenden Verhandlung zur
Übernahme der Nachwuchskräfte in diesem Jahr im Konzern Deutsche Post DHL
am 10. Juni erklärte der Arbeitgeber, seiner Verpflichtung aus dem Ausbildungspakt nachzukommen und von den 1563
ausgebildeten jungen Menschen mindestens 30 Prozent zu übernehmen. Zudem hätten jene, die mobil seien, eine
sehr gute Chance, einen unbefristeten
Arbeitsplatz mit einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden zu erhalten. Der
Arbeitgeber schätzt 1238 von den 1563
Ausgebildeten als persönlich und fachlich für eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis geeignet ein.
Insgesamt 477 ausgebildeten Fachkräften bietet nun die Deutsche Post
DHL eine unbefristete Übernahme in eine Vollzeitbeschäftigung an. Das sind
stolze 0,5 Prozent mehr als im Ausbildungspakt festgeschrieben. 100 von ihnen erhalten das Angebot, in der Zustellung unbefristet beschäftigt zu werden mit einer Wochenarbeitszeit von
38,5 Stunden. Das Beschäftigungsan-
mit uns. sicher.
Azubi-Sonderaktion
bis 31. März 2010
GUV/FAKULTA-Mitglied werden
und bis 31.12.2010 keinen
GUV/FAKULTA-Beitrag bezahlen
• Postdienste
• Speditionen
• Logistik
• Kurier-, Express- und
Paketdienste
www.verdi.de
www.guv-fakulta.de
Eine starke Gemeinschaft
gebot gilt jedoch nicht in ihrer derzeitigen Niederlassung, sondern in den Niederlassungen Brief Karlsruhe, Stuttgart,
Reutlingen und Ravensburg. Diese 100
Nachwuchskräfte müssen sich im Rahmen einer „Jobbörse“ bewerben. Die
Niederlassungen wählen nach dem
Best-Eignungs-Verfahren unter den eingegangen Bewerbungen aus.
Ein befristetes Angebot zwischen
sechs und 24 Monaten in einer Vollzeitbeschäftigung wird 476 ausgebildeten
Fachkräften unterbreitet. 83 Ausgebildete werden eine weiterführende Ausbildung im Konzern absolvieren.
Im Ergebnis erhalten 202 der Ausgebildeten, die persönlich und fachlich
für eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis geeignet sind, kein Angebot vom Konzern. Teilzeitangebote,
wie in den vergangenen Jahren, schloss
der Arbeitgeber nicht aus.
Insgesamt ist die Übernahmesituation sehr unbefriedigend, insbesondere
in den Tochtergesellschaften. Der Arbeitgeber war nicht bereit, über das
von ihm unterbreitete Angebot hinauszugehen und verwies auf die schwierige wirtschaftliche Situation in Deutschland. Ein Totschlagargument.
Die Jugendvertretungen und Betriebsräte werden sich gemeinsam mit
ver.di weiter für bessere Perspektiven
der ausgebildeten Fachkräfte einsetzen. Dabei hat die unbefristete Weiterbeschäftigung in Vollzeit Priorität.
Thorsten Kühn
Besonderer Schutz für Auszubildende. Auszubildende
tragen vom ersten Tag der Ausbildung an eine hohe Verantwortung. Nicht alle Risiken am Arbeitsplatz sind abgesichert. Schnell ist ein Schaden verursacht oder Unfall
passiert. Das kann teuer werden, wenn der Arbeitgeber
Schadensersatz verlangt. Hier bieten ver.di und die GUV/
FAKULTA einen besonderen Schutz an: Von Rechtsschutz
über Schadensersatzbeihilfe und Notfallunterstützung für
21 Euro Jahresbeitrag der GUV/FAKULTA zusätzlich zum
ver.di-Mitgliedsbeitrag. Wer von den Auszubildenden bis
zum 31. März 2010 Mitglied von ver.di und der GUV/
FAKULTA wird, erhält bis Ende nächsten Jahres diesen
Schutz kostenlos. Mehr Informationen über die ver.diLandesbezirke oder über die Hotline der GUV/FAKULTA
0 18 01/22 44 22.
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06-07/2009 | ver.di
bewegen
| WELTWEIT
Europäisches Betriebsratsforum
bisher in den Schubladen der Manager
lagen. Von Respekt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
sei in den Ländern nicht viel zu spüren.
Nur Resultate und die Interessen der Aktionäre ständen offenbar im Mittelpunkt
des Handelns einiger Manager. Die Leidtragenden seien die Beschäftigten und
ihre Familien, die keineswegs die Verantwortung für die Krise tragen, so das
Fazit von Elmar Kallfelz, dem Vorsitzenden des EBRF. Andrea Kocsis forderte
vom Konzern Deutsche Post DHL, als einen der größten Arbeitgeber in Europa
und der Welt, seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung nachzukommen.
Die Mitglieder des EBRF verabschiedeten ein Statement, das sie dem Konzernvorstand übergaben. Darin verlangen sie von ihm ein neues Denken, das
die Belange der Beschäftigten stärker in
Foto: EBRF
Das Europäische Betriebsratsforum
(EBRF) des Konzerns Deutsche Post DHL
befasste sich in seiner Sitzung Anfang
Juni mit der Politik des Unternehmens
in der Wirtschaftskrise und den Folgen
für die Beschäftigten. An der Beratung
nahmen auch Vertreter der internationalen Gewerkschaften UNI und ETF und
die ver.di-Vize Andrea Kocsis teil.
Die Länderberichte der Mitglieder
des EBRF zeigten deutlich, dass massive
Restrukturierungsmaßnahmen, Fremdvergabe im Inland und ins Ausland, Entlassungen, Arbeitsverdichtung und Einschränkungen bei Sozialleistungen im
Konzern gängige Praxis sind. Vor allem
die Senkung von Personalkosten scheint
als geeignetes Mittel zur Krisenbewältigung gesehen zu werden. Zudem werde
die Krise als Vorwand genommen, um
weitere Maßnahmen umzusetzen, die
Die Mitglieder des Europäischen Betriebsratsforums des Konzerns Deutsche Post DHL
fordern Respekt für die Beschäftigten.
UNI legt Studie vor
„Ich bin alleinerziehende Mutter mit
zwei Kindern im schulpflichtigen Alter.
Ich nahm eine Stelle als Zustellerin bei
Selekt Mail und Sandd an. Offiziell arbeite ich dienstags, donnerstags und
freitags, aber in Wirklichkeit ist es mehr
als ein Nebenjob. Ich verdiene drei Euro
pro Stunde. Ich glaube nicht, dass ich
über die Unternehmen versichert bin.
Es ist schon seltsam. Da arbeitet man
für das Unternehmen und gewisse Dinge, wie einen Regenmantel, muss man
aus eigener Tasche bezahlen. Das gilt
auch für Fahrräder.”
So beschreibt eine Postzustellerin in
den Niederlanden ihre Lage. Wie ist das
im 21. Jahrhundert überhaupt möglich?
12
06-07/2009 | ver.di
Der Frage geht die Studie der UNI Global
Union auf den Grund. Sie basiert auf Fallstudien von Ländern, in denen die Liberalisierung erfolgte und von Ländern, die
dabei sind, diese zu verhindern. Im ersten Teil der Studie werden die treibenden
Kräfte der Liberalisierung und das einzelstaatliche Umfeld untersucht und es
wird analysiert, wie einstmals staatliche
Postdienstebetreiber auf die Marktöffnung vorbereitet wurden. Weitere Themen sind Formen und Stadien der Liberalisierung und Privatisierung sowie die
Rolle der Regulierungsbehörden.
Im zweiten Teil werden die Auswirkungen der Liberalisierung betrachtet:
Wie viel Wettbewerb tatsächlich auf
den Mittelpunkt rückt. Der Konzern solle intelligente Wege gehen. Betriebsbedingte Kündigungen seien keine Handlungsoption. Alle Möglichkeiten einer
anderweitigen Unterbringung betroffener Beschäftigter im Konzern seien zu
prüfen und zu nutzen. Ein möglicher
Personalüberhang solle für die Qualifizierungsoffensiven mit Blick auf den erwarteten Aufschwung genutzt werden.
Bei transnationalen und nationalen
Vorhaben erwarte das EBRF vom Management, dass die zuständigen Arbeitnehmervertretungen in den Ländern
frühzeitig in die Entscheidungsprozesse
einbezogen werden. Die Arbeitsgesetze
der Länder seien einzuhalten und sozialverträgliche Lösungen im respektvollen
und lösungsorientierten Dialog zwischen
den Sozialpartnern zu vereinbaren.
Fremdvergabe im Inland und ins
Ausland verböten sich als Ausweg aus
der Krise. Niedriglöhne und unzumutbare Arbeitsbedingungen dürften keine
Unterstützung durch einen der größten
Arbeitgeber erfahren. Es müsse eine
Rückbesinnung auf nachhaltige Werte
der Unternehmensentwicklung erfolgen
und die Managerbezüge müssten sich
daran orientieren.
Weiter solle die Deutsche Post DHL
globale Mindeststandards zu den Arbeitnehmerrechten mit den internationalen Gewerkschaften vereinbaren (siered
he bewegen 05/2009).
dem Postmarkt existiert, die Auswirkungen auf die nationalen Postdienstebetreiber, die Anzahl der Wettbewerber, ihr Marktanteil und der Effekt des
„Sahne-Abschöpfens“. Weiter werden
die Auswirkungen auf die Beschäftigung untersucht und die Auseinandersetzungen der Gewerkschaften mit
dem Liberalisierungsprozess.
Die Studie belegt das Versagen der
Liberalisierungsstrategie, die zu erhöhter Arbeitslosigkeit, verschlechterten
Arbeitsbedingungen und schlechterem
Service für Kunden geführt hat. Die UNI
fordert daher die EU auf, einen Aufschub der dritten Postdiensterichtlinie
einzuleiten und eine gründliche Debatte darüber zu führen. Die Studie ist abrufbar unter http://www.presseportal.
ch/go2/UNIglobalunionger
red
bewegen
| WELTWEIT
Fotos: ETF
Ein Europa der Arbeitnehmer
Die Delegierten legten die Schwerpunkte in der gewerkschaftlichen Arbeit auf europäischer Ebene für die nächsten vier Jahre fest.
„Starke Gewerkschaften für nachhaltifahrtsstaatlichen Politik, einer aktiveren
gen Verkehr“ – unter diesem Motto
Arbeitsmarktpolitik sowie der Stärkung
fand vom 27. bis 29. Mai 2009 in Portusozialer Grundrechte gegenüber den
gal der Kongress der Europäischen
Marktfreiheiten.
Transportarbeiter-Föderatibewegen | Was bewegte
on (ETF) statt. Die Delegierdie Kongressteilnehmer beten der Mitgliedsgewerksonders?
schaften debattierten FolHarald Meyer | Das Lohngen von Krise und Globaligefälle in der EU und der
sierung.
Kompromiss zur EU-DienstAuf dem Kongress dabei
leistungsrichtlinie.
Diese
war auch Harald Meyer,
sorgen dafür, dass in den
Mitglied des ver.di-Bundeswestlichen Ländern Löhne
fachgruppenvorstandes Speditionen, Logistik und Kugnadenlos unterboten und
rier-, Express-, Paketdienste
die
Arbeitsbedingungen
Harald Meyer
drastisch
verschlechtert
und Betriebsratsvorsitzender der BLG Autoterminal Hamburg
werden und die Kollegen aus den neuen Mitgliedsstaaten dazu missbraucht
GmbH & Co. KG. bewegen sprach mit
werden, um Sozialstandards weiter abihm über Eindrücke und Arbeitsergebnisse des Kongresses.
zusenken. Zudem kommen im Windschatten der Krise Arbeitnehmerrechte,
bewegen | Wie hast Du Dich unter
die wir erfolgreich erstritten und verteiden Delegierten aus 33 europäischen
digt haben, unter Druck.
Ländern als ver.di-Vertreter gefühlt?
Harald Meyer | Für mich war es der
bewegen | Welche Strategie können
erste internationale Kongress dieser
wir dagegensetzen?
Größe. Trotz Sprachbarrieren fühlte ich
Harald Meyer | Das Zaubermittel ist
mich Zuhause. Es ist beeindruckend,
das Gleiche, wie seit Beginn der Gewie groß die Gemeinsamkeiten zwiwerkschaftsbewegung:
Solidarität.
schen den Mitgliedsgewerkschaften
Eduardo Chagas, der Generalsekretär
sind. Ich konnte feststellen, dass ver.di
der ETF, hat es in seiner Eröffnungsrede
einen sehr guten Namen bei den euroauf den Punkt gebracht. Wir müssen in
päischen Gewerkschaften hat. Unsere
der ETF ein starkes Netzwerk von starAnträge erhielten große Zustimmung,
ken Gewerkschaften bilden. Mit dieser
vor allem der Antrag „Für ein soziales
Kraft wird es gelingen ein „Europa der
Europa“. Er benennt die Defizite in der
Arbeitnehmer“ zu bilden. Der Kongress
Wirtschafts-, Sozial-, Lohn- und Steuergibt mir Hoffnung, dass wir auf dem
politik der EU, die zu sozialen Spannunrichtigen Weg sind.
gen führten und beschreibt ein alternabewegen | In welche Richtung zielen
tives Wirtschafts- und Sozialmodell, gedie wesentlichen Kongressbeschlüsse?
prägt von einer verbesserten wohl-
Harald Meyer | Wir haben Arbeitsschwerpunkte für die nächsten vier Jahre festgelegt. Wir brauchen in der EU im
Transportgewerbe verbindliche gute
Sozialstandards. Sonst bleibt ein Sozialer Dialog wirkungslos. Und wir brauchen auch außerhalb der EU gute Sozialstandards.
Die ETF will die Vorschläge zur Umsetzung ihrer Strategie zu „nachhaltigem Verkehr“ gegenüber der Kommission, dem Parlament und dem Rat der
Europäischen Union vertreten. Die Verkehrspolitik hat sich bisher vorrangig
auf die Liberalisierung und Schaffung
eines Binnenmarktes für alle Verkehrsträger konzentriert. Das hat zu einem
Verkehrssystem geführt das weder ökologisch noch nachhaltig und schon gar
nicht fair ist. Die ETF verlangt die Analyse der sozialen Folgen daraus und fordert eine Politik, die auf ein ökologisch,
sozial und ökonomisch nachhaltiges
Verkehrssystem“ in ganz Europa zielt.
Die ETF, 1999 gegründet, ist die regionale Sektion der Internationalen
Transportarbeiterföderation (ITF) und
Teil des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB). Die ETF vertritt aktuell
2,5 Millionen Mitglieder aus 223 Gewerkschaften in den Transportbereichen in über 40 Ländern. Die ETF ist
in Sektoren, u. a. zum Straßenverkehr
und der Logistik, gegliedert. Die Europäische Transportarbeiter-Föderation ist anerkannter Partner im Sozialen Dialog, in dem sie Arbeitnehmerinteressen auch im EU-Gesetzgebungsprozess wahrnimmt.
13
06-07/2009 | ver.di
bewegen
| WELTWEIT / SERVICE
Gleichstellung im
Verkehrsgewerbe
TERMINE
AHLEN: BeG Senioren Münsterland-Süd
Berufe und Beschäftigung im VerkehrsTransportarbeiterinnen sind. Zudem
gewerbe, oft geprägt durch schwere
schlagen sie dem ETF-Kongress Gekörperliche Arbeit und langes Fernbleiwerkschafterinnen zur Wahl in den Exeben von Zuhause, galten früher als
kutivausschuss der ETF und in den FrauMännerdomäne. Das hat sich geändert.
enausschuss vor. Der Frauenausschuss
Doch die wachsende Anzahl weiblikoordiniert die angenommen Arbeitscher Arbeitnehmer in der Branche
aufträge, auf die sich die Delegierten
bringt spezifische Anforderungen an
des Frauenkongresses verständigt hadas Arbeitsumfeld mit sich. Es ist daher
ben. Vorsitzende des Frauenausschuswichtig, diese Anforderungen zu beses wurde Colette Parsons von der Gestimmen, um das männerorientierte Arwerkschaft Unite aus Großbritannien.
beitsumfeld schrittweise an die BedürfDie Delegierten des Frauenkongresnisse beider Geschlechter anzupassen.
ses verständigten sich auf die ArbeitsDazu sind auch verlässliche Daten nöschwerpunkte bis 2013: Vor dem Hintig, denn ein Grund für
die
unbefriedigende
Anpassung der Branche an die Bedürfnisse
ihrer Arbeitnehmerinnen ist im Datenmangel begründet.
Bekannt ist, dass
sich häufig die weiblichen Beschäftigen in
prekären Arbeitsverhältnissen befinden, gekennzeichnet durch befristete Arbeitsverträge
oder Teilzeitarbeit mit
Weibliche Arbeitnehmer im Verkehrsgewerbe treffen auf
schlechter Bezahlung ein überwiegend männerorientiertes Arbeitsumfeld.
bei gleichzeitigen hohen
Anforderungen an die Flexibilität ihrer Artergrund, dass im Verkehrsgewerbe Gebeitszeit. Dies ist speziell in den Unterwalt gegen Arbeitnehmer und Arbeitnehmen der Logistikbranche zu beobachnehmerinnen häufig vorkommt, sollen
ten, deren Geschäftsmodell über VerlaLeitlinien erarbeitet werden, um diese
gerungen und Outsourcing funktioniert.
Situation zu ändern. Weiter soll die VerÜber diese Situation diskutierten rund
tretung von Frauen auf gewerkschaftlifünfzig Delegierte aus 33 europäischen
cher Ebene und in den gewerkschaftliLändern auf dem Kongress des Frauenchen Entscheidungsgremien zur durchausschusses in der ETF am 23. Mai 2009
gängigen Formulierung von nationalen
in Portugal.
Gleichstellungsplänen verbessert werDer Kongress des Frauenausschusden. Und damit Tarifverträge auf natioses tagt vor jedem ETF-Kongress und
naler und betrieblicher Ebene Aspekte
bringt in den Exekutivausschuss der ETF,
enthalten, die für die Frauen in der Verden verschiedenen Sektionen und beim
kehrswirtschaft von entscheidender BeKongress Vorschläge und Entschliedeutung sind, soll eine starke Genderßungsanträge ein, die von Bedeutung
Dimension in Tarifverhandlungen aufMalene Volkers
für die Beschäftigungsbedingungen der
gebaut werden.
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06-07/2009 | ver.di
Foto: Jan Bergrath
Frauen ist ein gleichberechtigter Zugang zu Beschäftigungen und Aufstiegsmöglichkeiten im Verkehrsgewerbe noch nicht gegeben. Wie das zu ändern ist, berieten
Gewerkschafterinnen aus 33 europäischen Ländern auf
dem Kongress des Frauenausschusses der ETF.
FB 9, 10, Mitgliedertreff, jd. 1. Mittwoch
im Monat, 10 – 12 Uhr, AWO-Haus, Freiheit 1.
BERLIN: BeG Senioren Pankow/Weißensee/Prenzlauer Berg FB 10, Sprechstd.,
jd. 3. Dienstag im Monat (außer Juli u.
August), 10 – 12 Uhr, Volkssolidarität,
Wichertstr. 71.
BeG Senioren Steglitz/Zehlendorf, FB 10,
Sprechstd., jd. 1. Montag im Monat,
10 – 12 Uhr, Ratskeller Zehlendorf,
Kirchstr.; Busfahrt nach Graal-Müritz,
18. August, Abfahrt: 8 Uhr, Rathaus Steglitz, Anmeldung Tel. 0 30/
77 39 14 31 Fr. Burwitz/Hr. Hartfiel.
BeG Senioren Tempelhof/Neukölln FB
10, Sprechstd., 20. Juli, 17. August, 21.
September, 19. Oktober, jeweils 12 Uhr,
Restaurant „Discount One“; Putenessen, 21. August, Feldberger Seenplatte; Landschweinessen, 11. September,
Glashütte; Wanderung, 9. Oktober; Auskunft Tel. 0 30/4 52 77 44 Hr. Arndt.
BICKELHEIM: Sprechstd. m. d. Polizei,
1. Dienstag im Monat, 19 – 22 Uhr, Autohof Gau Bickelheim.
BOCHUM: BeG Senioren FB 10, Sprechstd., 1. Freitag im Monat, 10.30 – 12 Uhr,
Postamt, Multifunktionsraum, Eingang
Ferdinandstr.; Mitgliederversammlung,
17. August, 14.30 Uhr, „Haus der Begegnung“, Alsenstr. 19.
BOTTROP: BeG Senioren FB 9, 10,
Stammtisch, 1. Montag im Monat, 17.30
Uhr, Gaststätte „Hürter“, Gladbecker Str.
19 a.
BRAUNSCHWEIG/SALZGITTER: OV Senioren FB 9, 10, Seniorentreffen, 2.
Montag im Monat, 15 Uhr; Treffen jüngerer Senioren, letzter Dienstag im Monat, 15 Uhr, „G-Hotel“, Dresdenstr. 10,
Vorsitzender Peter Bartels, Tel. 05 31/
2 62 26 45, E-Mail: peterheidrun.bartels
@t-online.de.
BREMEN: OV Senioren FB 9, 10, Treffen,
1. Dienstag im Monat, 16 Uhr, DGBHaus, Bahnhofsplatz.
CASTROP-RAUXEL: BeG Postsenioren,
Stammtisch, jd. Dienstag, 10.30 Uhr,
Gaststätte „Zum Bus“, Im Ort 11.
DORTMUND-LÜNEN: BeG Senioren FB
10, Sprechstd., letzter Dienstag im
Monat, 10 – 12 Uhr, ver.di-Haus, Königswall 36.
DÜSSELDORF: BeG Senioren FB 10,
Stammtisch, 2. Dienstag im Monat,
14 Uhr, „Goldener Kessel“, Schumacher
Altstadt, Bolker Str. 44.
bewegen
| SERVICE
DUISBURG: BeG Senioren FB 10, Sommertreff, 15. Juli, „Mattlerhof“, Wehoferstr. 42; Besichtigung Rheinfels-Quellen, 27. August, Treff: Firma Hövelmann,
Römerstr. 109, Anmeldung bei Betriebsgruppenvorstand.
ESSEN: BeG Senioren, Stammtisch, 2.
Mittwoch im Monat, 10.30 Uhr, Gaststätte „Schröder“, Schäferstr. 17, nahe Hbf.
GIESSEN: OV Sped/KEP/Log Mittelhessen, Stammtisch, 1. Samstag im Monat,
11 – 13 Uhr, Gaststätte „Justus im Hessischen Hof“, Frankfurter Str. 7.
GÖPPINGEN: BeG Senioren FB 10, Fahrt
nach Besigheim mit Stadtführung, 16.
Juli, Treff: Bhf. Geislingen/Steige 9 Uhr,
Bhf. Göppingen 9.20 Uhr, Bhf.
Süßen 9.20 Uhr; Fahrt zur Landesgartenschau Rechbergshausen, 6. August,
Treff: Haupteingang Landesgartenschau, Graf-Degenfeld-Str. o. Fahrgemeinschaften: TVA-Platz 13 Uhr, Süßen
Feuerwehr-P 13.15 Uhr, GP H-Staufenhalle 13.30 Uhr; Fahrt zum Weinfest –
Weingut Zaiß, Obertürkheim, 13. August, Treff: Bhf. Geislingen/Steige 12
Uhr, Bhf. Göppingen 12.30 Uhr, Bhf. Süßen 12.30 Uhr.
GÜTERSLOH: BeG Senioren, FB 9, 10, Info-Treff, jd. Donnerstag, 10 – 12 Uhr,
Friedrich-Ebert-Str., Eingang Posthof.
HAMBURG: BeG Post Hamburg Süd,
VE-Treff „Mo-Mo“, 1. Montag im Monat,
15 Uhr, Kantine Postamt Harburg, Harburger Poststr. 1.
HALLE: Seniorenkreis Post, Exkursion
nach Bad Dürrenberg, 2. September,
Treff: 11 Uhr, Borlach-Museum, individuelle Anreise mit Linie 5 Riebeckplatz, 9.29 Uhr, Anmeldung Tel. 03 45/
1 21 12 29.
KIRCHHEIM: BeG Senioren, Stammtisch,
3. Mittwoch im Monat, 15 Uhr, VfL-Gaststätte, Jesinger Str. 105.
LEIPZIG: BeG Senioren FB 10, Streitwald,
Stadtrundfahrt Kohren-Sahlis, 10. September, Abfahrt: 10 Uhr Hbf./Ostseite,
Ankunft: 18 Uhr, Preis: 27,50 Euro, Kassierung, 15. Juli, Gewerkschaftshaus,
Karl-Liebknecht-Str. 30, R. 419/Etage IV,
10 – 12 Uhr; Mitgliederversammlung mit
Ines Jahn, 29. September, 14.30 Uhr,
Telekom-Saal, Querstr.
LINKER NIEDERRHEIN: BeG Senioren FB
10, Vorstand, VL, Gesprächsrunde für
Mitglieder aus Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, 18. August, 15 Uhr, Haus
NOAH Neuss, Berghäuschensweg 28 a,
Bushst. Meertal, Bus 841, 854, 874.
LÜDENSCHEID: OV Lenne/Volme FB 10,
Sprechstd., 1. Freitag im Monat, 15 –
17 Uhr, Frachtbüro-Innendienst, Postamt,
Tel. 0 23 51/17 83 53; Seminar 22./23. August, Anmeldung, Tel. 0 23 92/5 06 40 72,
H. Swoboda.
LUDWIGSHAFEN: BeG Senioren FB 1, 9,
10, Theater „De Bräutigam vun hinnedraus“, 19. Juli, 14.30 Uhr, „Alte Werkstatt“, Frankenthal, Eintritt: 14 Euro.
MANNHEIM: Postsenioren FB 10, Monatstreff, 3. August, 7. September,
5. Oktober, 14 Uhr, Clubhaus „ESC-BlauWeiß-Mannheim“, Am Neckarplatt.
MAYEN: Sprechstd. für alle DGB-Mitglieder, jd. Montag, 16 – 18 Uhr, DAA, Hahnengasse 4, jd. Mittwoch, 9.30 – 11.30
Uhr, Gebäude Bhf. Mayen Ost.
METTMANN/RATINGEN: BeG Senioren
FB 10, Sprechstd., jd. Dienstag,
9.30 – 11.30 Uhr, Poststr. 24 – 26, Zi.
210, Ratingen.
NAHE-HUNSRÜCK-IDAR-OBERSTEIN-BIRKENFELD-BAUMHOLDER-KIRN: BeG Se-
nioren FB 9, 10, Sprechstd., Hilfe bei
Steuererklärung, 1. Montag im Monat,
14 – 16 Uhr, DGB-Haus, Wilhelmstr. 25;
Reise nach Stralsund und Binz, 23. September – 4. Oktober, Anmeldung, Tel.
0 67 85/1 74 44 o. 01 71/ 2 63 41 53, Alfred Weis.
NEUSS: BeG Senioren FB 10, Sprechstd.,
jd. 1. Montag im Monat, 10 – 12 Uhr,
ver.di-Geschäftsstelle, Hammer Landstr.
5, 3. Etage.
NORDOBERPFALZ: BeG Senioren FB 9,
10, jd. 1. Mittwoch Monatstreff, 14 Uhr,
Gaststätte „Bräustüberl“, Weiden; Besuch des Seniorenbeauftragten von Weiden, 5. August; gemütliches Beisammensein, 2. September; Bundesbeihilfeverordnung, Referentin: Hedwig Krimmer, 7. Oktober.
NÜRNBERG: BeG Senioren FB 1, 9, 10,
Annafest in Forchheim, 30. Juli, Treff:
13.30 Uhr, Nürnberg Hbf. Mittelhalle; Besuch Luisenfestspiele, „Der Brandner Kaspar“, 7. August; Versammlung, 3. September, 14.30 Uhr, Referent: Martin Burgert, Bundestagsabgeordneter; 1. Oktober, 14.30 Uhr, BRK zu Gast; Weinfahrt
ins Frankenland, 8. Oktober, Abfahrt:
Langwasser Süd, 10 Uhr, Rückkehr ca. 22
Uhr; Kultur-Freizeit-Gewerkschaftstreffen
ver.di-Senioren bundesweit, 25. – 31. Oktober, Bernsteinküste/Polen.
ORTENAU: BeG Senioren Post und Telekom, Sprechstd., jd. Mittwoch, 11 – 12
Uhr, ver.di-Geschäftsstelle Offenburg,
Okenstr. 1c, Tel. 07 81/91 71 14.
REUTLINGEN: BeG Senioren, Stammtisch, 2. Donnerstag im Monat, 14.30
Uhr, Sportparkgaststätte.
ROSENHEIM: BeG Postsenioren FB 10,
Wies‘n-Stammtisch, 31. August, 14 Uhr,
Auerbräugarten; Moorwanderung in
Grassau/Chiemgau, 7. September, 13.30
Uhr, Treff: Info-Punkt Kirchplatz Grassau,
im Anschluss gewerkschaftliche Infos
im Bergbadstüberl; Infonachmittag, 21.
September, Bergheim des ESV Rosenheim in Oberaudorf, Treff: 12.30 Uhr
Schwimmbadparkplatz Oberaudorf.
SCHWÄBISCH GMÜND: BeG Senioren FB
9, 10, Stammtisch, 2. Dienstag im Monat, 14.30 Uhr, Postkantine.
ULM: BeG Post- und Telekommunikation,
Monatstreff, Anmeldung zur Fahrt ins
Blaue, 6. August, 1. Oktober, 14.30 Uhr,
„Krone“; Fahrt ins Blaue, 17. September.
WERRA-MEIßNER: BeG Senioren FB 9,
10, Besichtigung Zigarrenfabrik Treffurt,
27. August, Anmeldung Tel. 0 55 42/
89 38, Hr. Böning; Ausflug Werratalsee,
1. Oktober, 14 Uhr; Infoveranstaltung
und Jahresplanung 2010, 29. Oktober,
14 Uhr, Eschwege/Niddawitzhausen,
Gaststätte „Rost“ an der B 27.
WORMS: BeG Postsenioren, Sprechstd.,
1. Mittwoch im Monat, 14.30 Uhr;
Stammtisch, 15 – 17 Uhr, „Alte Schule“,
Neuhausen.
WOLFENBÜTTEL: OV Senioren FB 9, 10,
Sprechstd., jd. Mittwoch, 9.30 – 12 Uhr,
ver.di-Büro, 1. Etage, Rosenwall 1;
ver.di-Lohnsteuer-Service Tel. 0 53 31/
88 26 80.
WÜRZBURG: BeG Senioren FB 9, 10, jd.
Mittwoch Wanderungen im Landkreis,
Info, Tel. 09 31/7 69 19; Fahrt nach Bad
Orb, 15. Juli, Abfahrt: 13 Uhr; Sommerfest, 22. Juli, 14 Uhr; Versammlung,
6. August, 1. Oktober „Vierjahreszeiten“, 14.30 Uhr; Schiffsfahrt, 19. August; Wanderung ins Blaue, 3. September; Zugfahrt nach Retzbach, 19. September; ver.di-Herbstfest, 24. September, 14.30 Uhr; Fahrt nach Volkach-Fährbrück, 21. Oktober, Abfahrt 13
Uhr (Infos in der „Main-Post“).
ZERBST: BeG Senioren FB 10, Besuch
Landtag Magdeburg, 24. August, Treff:
Bhf. 8.45 Uhr, Info Tel. 0 39 23/21 32;
Führung im Schloss Zerbst, 20. September, 10 Uhr, Treff: Schlossparkeingang;
Herbstfrühstück mit Erfahrungsaustausch, 5. Oktober, 10 Uhr, Postamt,
1. Etage, Anmeldung bis 1. Oktober Tel.
0 39 23/6 25 98 o. 78 06 09.
ZWICKAU: BeG Senioren FB 10, Ausflug
Erholungspark „Neuseenland/Cospudener-See“, 9 September, Abfahrt: 9 Uhr
Zwickau, Alte Reichenbacher Str./Nähe
Zentralhst., Anmeldung bis 31. August.
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06-07/2009 | ver.di
Deutsche Post AG
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