Technische Bestimmungen Drag Racing Automobile

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Technische Bestimmungen Drag Racing Automobile
TEIL III
Technische Bestimmungen für die Fahrzeuggruppen / klassen
Sektion 1
Public Race................................... Seite
3-2
Sektion 2
E.T.-Handicap............................... Seite
3-6
Sektion 3
Super Street.................................. Seite 3-13
Sektion 4
Super Gas..................................... Seite 3-16
Sektion 5
Super Comp ...................................................... Seite 3-19
Sektion 8
Competition Eliminator.................. Seite 3-22
Sektion 22
Junior Dragster ............................. Seite 3-59
Das Reglement der FIA – Klassen Top Methanol Funny
Car, Top Methanol Dragster, Pro Modified, Pro Stock, Funny Car und Top Fuel Dragster ist auf der Webseite der FIA
zu finden (www.fia.com)
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
SEKTION 1
TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
UND VORSCHRIFTEN
PUBLIC RACE
1 - MOTOR
Jeder Veranstalter ist berechtigt, eigene Klassenbezeichnungen festzulegen, dieses können Zeit-, Typen- oder auch Gewichtsklassen sein.
1.1 Motor
Alle Motorentypen sind zugelassen. Die Verwendung von Motoren mit Turbo- oder Kompressor ist
nur dann gestattet, wenn das Fahrzeug serienmäßig
damit ausgerüstet ist. Jede Art der Gemischaufbereitung erlaubt.
Zeitsteuerungen, wie Zähler, Zeitanzeigen usw.
sind, soweit in den Klassenbestimmungen nicht anders aufgeführt, verboten. Jegliche Systeme, mit
denen die Position des Fahrzeuges auf der Rennstrecke angezeigt oder übertragen wird, sind verboten. Datenaufzeichnung, ausgenommen „rückspielbare Drehzahlmesser“, sind verboten. Computer,
ausgenommen aus der Serie für den Fahrzeugtyp,
sind im Public Race verboten
Bezeichnung
Die Bezeichnung PR wird der Startnummer vorangestellt. Die Gruppe Public Race ist in zwei (2) Klassen aufgeteilt.
Es wird nur der jeweilige Klassensieger ermittelt, es
kann ein Gesamtsieger der Gruppe PR ausgefahren
werden (wird in der Ausschreibung geregelt).
Da die auf der Viertelmeile (402,34m) gefahrenen
Zeiten nicht mit denen der Achtelmeile (201,17m)
vergleichbar sind, wird nachfolgende Umrechnung
vorgenommen:
10.00 = *6.40; 11.00 = *7.00; 12.00 = *7.50 und
14.00 = *8.60.
Anm.: Alle mit * markierte Werte, gelten für die 1/8
Meile (201.17m).
SEKTION 1A
KLASSE 1
Serienfahrzeuge
12,00 (*7,50) Sek. oder langsamer
Klassenbedingungen.
Die Klasse 1 ist reserviert für Fahrzeuge, die schneller als 16,50 (*10,30) Sek. aber langsamer als 11,99
(*7,49) Sek. die 1/4 Meile durchfahren.
Der Teilnehmer hat den Nachweis über die Serienmäßigkeit des Fahrzeuges zu erbringen.
Jegliche Modifikation, die an Karosserie oder Motor
vorgenommen wurde, sowie das Mindestgewicht
müssen im Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder einem DMSB Wagenpass dokumentiert sein. Bei Teilnehmern aus der EU oder der Schweiz muss ein
vergleichbares Dokument bei der Technischen Abnahme vorgelegt werden.
Das in den Fahrzeugpapieren eingetragene Gewicht
darf nicht unterschritten werden.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
1.2 Auspuff
Die Auspuffanlage darf geändert werden, die maximale Lautstärke von 98  2dB(A), nach DMSBNahfeld-Meßmethode, jedoch nicht überschritten
werden.
1.3 Katalysator
Automobile deren Erstzulassung nach dem 01. Januar 1987 erfolgte, müssen mit einem Katalysator
ausgerüstet sein.
1.4 Kraftstoff
Es ist nur handelsübliches, bleifreies Benzin, Diesel
Propan oder Erdgas als Kraftstoff zulässig.
1.5 Lachgas (N2O)
Die Verwendung von Lachgas (N2O) ist verboten.
2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Antrieb
Allradantrieb ist nur zulässig, wenn das Fahrzeug
serienmäßig damit ausgestattet ist.
2.2 Hinterachsgetriebe (Differential)
Die Verwendung eines Sperrdifferential oder einer
serienmäßig zuschaltbaren Differentialsperre ist erlaubt. Verschweißen der Ausgleichräder im Differential ist verboten.
3 - BREMSEN UND FEDERUNG
3.1 Bremsen
Alle Fahrzeuge müssen mit voll funktionsfähigen
hydraulischen Vierradbremsen ausgestattet sein.
3.2 Stützräder (wheelie bars)
Die Verwendung von Stützrädern (wheelie bars) ist
verboten.
3.3 Lenkung
Der minimaler Durchmesser des Lenkrades darf
279mm (11“) nicht unterschreiten.
4 - RAHMEN; CHASSIS
4.1 Überrollbügel / -käfig
Für alle Automobile die langsamer als 12.00 Sek
(*7.50) die ¼ Meile durchfahren, wird ein Überrollbügel / -käfig empfohlen. Cabriolets die schneller als
13,99 Sek (8,59 Sek.) die ¼ Meile durchfahren,
müssen mit einem Überrollbügel ausgerüstet sein.
Für Automobile vom Type Buggy ist generell ein
Überrollbügel vorgeschrieben.
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4.2 Kopfschutz
Überrollvorrichtungen müssen im Kopfbereich mit
einer ausreichenden Polsterung versehen werden,
damit der Helm nicht in direktem Kontakt mit den
Rohren kommen kann.
5 - RÄDER UND REIFEN
5.1 Räder
Die verwendeten Räder dürfen nicht über die Kontur
der Kotflügel hinaus stehen und müssen in den
Fahrzeugpapieren, siehe Klassenbedingungen, eingetragen sein. Radkappen müssen für die Zeit des
Rennens entfernt werden.
5.2 Reifen
Die verwendete Reifengröße muss in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein. Für die Zeit der
Veranstaltung ist die Verwendung von Rennreifen
(Slicks) auf der Antriebsachse, bzw. den Antriebsachsen erlaubt, wenn diese auf den in den
Fahrzeugpapieren eingetragenen Felgen passen.
6 - INNENAUSSTATTUNG
6.1 Innenverkleidung
Der Innenraum muss erhalten bleiben und den Eigenschaften eines Straßenfahrzeugs entsprechen.
Die Innenverkleidung darf durch Leichtgewichtmaterialien ersetzt werden. Die Verwendung von Magnesium ist verboten.
6.2 Sitze
Fond- und Beifahrersitze dürfen für die Zeit der Veranstaltung entfernt werden.
7 - KAROSSERIE
7.1 Karosserie
Alle Veränderungen an der Karosserie müssen in
den Fahrzeugpapieren, siehe Klassenbedingungen,
eingetragen sein.
7.2 Windschutzscheibe
Die Windschutzscheibe muss in einem guten Zustand sein und darf keine Risse oder andere Beschädigungen aufweisen.
9.2 Feuerlöscher
Feuerlöscher sind erlaubt, müssen jedoch, wenn
vorhanden, sicher befestigt sein (keine Schlauchschellen oder Kabelbinder).
10 - FAHRER
10.1 Fahrerbekleidung
Alle Fahrer müssen während des Rennen langärmelige Oberbekleidung, lange Hosen sowie geeignete
Handschuhe tragen.
10.2 Helme
Jeder Fahrer muss einen Helm tragen. Die Helme
müssen für Motorsportwettbewerbe zugelassen sein
und mit einem der nachstehenden Prüfzeichen versehen sein.
- B.S.I. BS 6658-85 Typ A/FR (GB)
- Snell Foundation K98, 2000, SA 2000, SA2005
- SFI 31.1 (Helm mit offenen Gesichtsbereich)
- SFI 31.2 (Integralhelm)
Siehe generelle Bestimmungen 10.7.
10.3 Lizenzen
Jeder Teilnehmer einer vom DMSB genehmigten
Veranstaltung muss im Besitz einer gültigen Lizenz
sein. Teilnehmer im Public Race, Klasse 1, müssen
im Besitz einer Nationalen DMSB Lizenz, einer Nationalen Lizenz Stufe A oder einer Veranstaltungsbzw. Tageslizenz sein. Die Ausgabe von Veranstaltungs- bzw. Tageslizenzen wird vom Veranstalter in
der Ausschreibung bzw. auf dem Nennformular geregelt. Teilnehmer aus den EU-Staaten müssen im
Besitz einer Lizenz mit EU-Logo sein, Teilnehmer
aus der Schweiz müssen eine Lizenz des Schweizer
ASN vorweisen.
10.4 Sicherheitsgurte
Es müssen mindestens 3-Punkt Sicherheitsgurte
verwendet werden. Es wird jedem Fahrer dringend
empfohlen, einen 4-Punkt Sicherheitsgurt (Hosenträgergurt) zu verwenden. Ausgenommen sind nur
Fahrzeuge, die serienmäßig nur mit einem Beckengurt ausgestattet sind.
8 - ELEKTRIK
8.1 Batterie
Die Batterie muss sicher befestigt sein. Batterien
dürfen nicht im Fahrzeuginnenraum montiert sein,
ausgenommen sie sind dort serienmäßig (z.B. VWKäfer) installiert.
8.2 Beleuchtungseinrichtungen
Die Beleuchtungseinrichtungen müssen funktionsfähig sein.
8.3 Stromkreisunterbrecher / Hauptschalter
Siehe Generelle Bestimmungen 8.4
9 - HILFSYSTEME
9.1 Computer
Nur serienmäßig installierte Computersysteme sind
zulässig.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
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SEKTION 1B
MODIFIED PUBLIC
Verbesserte (modifizierte) Serienfahrzeuge
10,90 Sek. bis 11,99 Sek.
(*6,90 - *7,49 Sek.)
Klassenbedingungen.
Die Klasse Modified Public ist reserviert für Fahrzeuge, die schneller als 12,00 (*7,50) Sek. aber
langsamer als 10,90 (*6,90) Sek die 1/4 Meile
(402,34m). durchfahren. Jegliche Modifikation, die
an Karosserie oder Motor vorgenommen wurde,
muss im Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief oder einem
DMSB Wagenpass dokumentiert sein. Bei Teilnehmern aus der EU oder der Schweiz muss ein vergleichbares Dokument bei der Technischen Abnahme vorgelegt werden.
Nachfolgende Mindestgewichte sind einzuhalten (alle Gewichtsangaben einschließlich Fahrer und Fahrerausrüstung).
US-Fahrzeuge mit geändertem Serienmotor
(Aufladung oder Big Block)
1.500Kg
US-Fahrzeuge mit Serienmotor
1.300Kg
VW-Golf
900Kg
VW-Käfer
800Kg
Alle anderen Fahrzeuge
mit geänderten Serienmotor
1.000Kg
Bei allen Fahrzeugen mit geändertem Serienmotor
darf das in den Fahrzeugpapieren eingetragene
Leergewicht nicht unterschritten werden.
TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
UND VORSCHRIFTEN
1 - MOTOR
1.1 Motor
Alle Motorentypen sind zugelassen. Motoren dürfen
nur dann mit Turbo- oder Kompressoraufladung
ausgestattet werden, wenn der Hubraum 6000 ccm
nicht übersteigt. Die Art der Gemischaufbereitung ist
freigestellt. Elektronische Einspritzanlagen müssen
den generellen Bestimmungen 9.1 entsprechen.
1.2 Auspuff
Die Auspuffanlage darf geändert werden, die maximale Lautstärke von 98  2dB(A), nach DMSBNahfeld-Meßmethode, jedoch nicht überschritten
werden.
1.3 Katalysator
Automobile deren Erstzulassung nach dem 01. Januar 1987 erfolgte, müssen mit einem Katalysator
ausgerüstet sein.
1.4 Kompressor
Werden Kompressoren 6-71 oder größer verwendet,
dann muss ein Kompressorrückhaltesystem nach
SFI 14.2 (Restrain-System) verwendet werden.
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1.5 Kraftstoff
Es ist nur handelsübliches, bleifreies Benzin, Diesel
Propan oder Erdgas als Kraftstoff zulässig.
Kraftstoffleitungen müssen außerhalb des Fahrgastraumes verlegt werden. Werden Leitungen an
der Kupplungsglocke vorbeigeführt, so müssen sie
durch ein Stahlrohr von 400mm Länge und 3,2mm
Wandstärke geschützt werden. Verlegen der Kraftstoffleitungen im Kardantunnel ist verboten.
1.6 Lachgas (N2O)
Die Verwendung von Lachgas (N2O) ist verboten.
1.7 Ölkreislauf
Trockensumpfschmierung ist erlaubt. Leitungen zum
Öltank müssen außerhalb des Fahrgastraumes verlegt werden. Werden Leitungen an der Kupplungsglocke vorbeigeführt, so müssen sie durch ein Stahlrohr von 400mm Länge und 3,2mm Wandstärke geschützt werden. Verlegen der Leitungen im Kardantunnel ist verboten. Siehe generelle Bestimmungen
1.9.
2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Antrieb
Allradantrieb ist nur zulässig, wenn das Fahrzeug
serienmäßig damit ausgestattet ist.
Bei Fahrzeugen mit Kardanwellenantrieb muss die
Kardanwelle mit einem Fangring gegen herunterfallen gesichert werden (siehe Zeichnung). Der Sicherungsring muss an den Rahmenquerträgern, im Abstand von max. 150 mm zum vorderen Kardangelenk, mechanisch sicher befestigt sein, um die Kardanwelle bei Bruch des Kardangelenks abzufangen.
Der Ring muss aus 6 mm x 51 mm Stahlblech oder
geschweißtem Stahlrohr 22 mm x 1,5 mm gefertigt
sein. Es wird dringend empfohlen, den Ring rund
und nicht rechteckig auszuführen, um die Belastung
des Rings zu verringern.
genehmigter Kardanwellen-Fangring
150mm
(6“) max
vorderes
Kardangelenk
51mm
(2“) max
2.2 Hinterachsgetriebe (Differential)
Die Verwendung eines Sperrdifferential oder einer
serienmäßig zuschaltbaren Differentialsperre ist erlaubt. Verschweißen der Ausgleichräder im Differential ist verboten.
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3 - BREMSEN UND FEDERUNG
3.1 Bremsen
Alle Fahrzeuge müssen mit voll funktionsfähigen
hydraulischen Vierradbremsen ausgestattet sein.
3.2 Stützräder (wheelie bars)
Die Verwendung von Stützrädern (wheelie bars) ist
verboten, ausgenommen sind nur Fahrzeugen vom
Typ VW-Käfer mit Slicks auf den Antriebsrädern.
3.3 Lenkung
Der minimaler Durchmesser des Lenkrades darf
279mm (11“) nicht unterschreiten.
4 - RAHMEN; CHASSIS
4.1 Überrollbügel
Alle Fahrzeuge die schneller als 12,00 Sek. (*7,50)
aber langsamer als 10.99 Sek. (*6,99) die ¼ Meile
durchfahren, müssen mit einen Überrollbügel ausgestattet sein. Siehe auch 4.10 Überrollbügel in den
Generellen Technischen Bestimmungen.
4.2 Überrollkäfig
Alle Fahrzeuge die schneller als 11,00 Sek. (*7,00)
die ¼ Meile durchfahren, müssen mit einem Überrollkäfig ausgestattet sein. Ausgenommen sind Vollkarosseriefahrzeugen mit unveränderter Serienkonstruktion (Spritzwand und Bodenblech zusammenhängend) bis zu einer Zeit von 10,00 Sek. (*6.40) für
die ¼ Meile. Bei diesen Fahrzeugen darf der Überrollkäfig durch einen Überrollbügel ersetzt werden.
Siehe auch 4.11 Überrollkäfig in den Generellen
Technischen Bestimmungen.
4.3 Kopfschutz
Überrollbügel oder -käfige müssen im Kopfbereich
mit einer ausreichenden Polsterung versehen werden, damit der Helm nicht in direktem Kontakt mit
den Rohren kommen kann.
5 - RÄDER UND REIFEN
5.1 Räder
Die verwendeten Räder dürfen nicht über die Kontur
der Kotflügel hinaus stehen, die zugelassenen Größen müssen in den Fahrzeugpapieren, siehe Klassenbedingungen, eingetragen sein. Radkappen
müssen für die Zeit des Rennens entfernt werden.
5.2 Reifen
Die verwendete Reifengröße muss in den Fahrzeugpapieren (siehe Klassenbedingungen) eingetragen sein. Für die Zeit der Veranstaltung ist die
Verwendung von Rennreifen (Slicks) auf der Antriebsachse, bzw. den Antriebsachsen, erlaubt. Die
Reifengröße für Slicks ist freigestellt, sie müssen jedoch von den Kotflügeln vollständig abgedeckt werden.
6 - INNENAUSSTATTUNG
6.1 Innenverkleidung
Der Innenraum muss erhalten bleiben und den Eigenschaften eines Straßenfahrzeugs entsprechen.
Die Innenverkleidung darf durch LeichtgewichtmateDMSB Drag Racing Reglement Teil III
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rialien ersetzt werden. Die Verwendung von Magnesium ist verboten.
6.2 Sitze
Fond- und Beifahrersitze dürfen entfernt werden.
7 - KAROSSERIE
7.1 Karosserie
Die Karosserie darf modifiziert werden, es muss jedoch das Aussehen als Straßenfahrzeug erhalten
bleiben. Änderungen müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein (siehe Klassenbedingungen).
Geänderte Karosserieteile ( z.B. Kotflügel, Kofferraumhaube, Motorhaube) dürfen aus GFK bestehen.
7.2 Windschutzscheibe
Die Windschutzscheibe muss in einem guten Zustand sein und darf keine Risse oder andere Beschädigungen aufweisen.
8 - ELEKTRIK
8.1 Batterie
Die Batterie muss sicher befestigt sein. Batterien
dürfen nicht im Fahrzeuginnenraum montiert sein,
ausgenommen sie sind dort serienmäßig (z.B. VWKäfer) installiert.
8.2 Beleuchtungseinrichtungen
Die Beleuchtungseinrichtungen müssen funktionsfähig sein.
8.3 Stromkreisunterbrecher / Hauptschalter
Siehe Generelle Bestimmungen 8.4
9 - HILFSYSTEME
9.1 Computer
Nur serienmäßig installierte Computersysteme sind
zulässig.
9.2 Feuerlöscher
Feuerlöscher sind erlaubt, müssen jedoch, wenn
vorhanden, sicher befestigt sein (keine Schlauchschellen oder Kabelbinder).
10 - FAHRER
10.1 Fahrerbekleidung
Flammenabweisende Overalls bzw. Anzüge sowie
Socken, Schuhe und Handschuhe gemäß FIAPrüfnorm 1986 sind vorgeschrieben.
10.2 Helme
Jeder Fahrer muss einen Helm tragen. Die Helme
müssen für Motorsportwettbewerbe zugelassen sein
und mit einem der nachstehenden Prüfzeichen versehen sein.
- B.S.I. BS 6658-85 Typ A/FR (GB)
- Snell Foundation K98, 2000, SA2000, SA2005
- SFI 31.1 (Helm mit offenen Gesichtsbereich)
- SFI 31.2 (Integralhelm)
Siehe generelle Bestimmungen 10.7.
10.3 Lizenzen
Jeder Teilnehmer einer vom DMSB genehmigten
Veranstaltung muss im Besitz einer gültigen Lizenz
sein. Teilnehmer im Modified Public Race müssen
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im Besitz einer Nationalen DMSB Lizenz, einer Nationalen Lizenz Stufe A oder einer Internationalen
Fahrerlizenz Stufe C sein. Teilnehmer aus den EUStaaten müssen im Besitz einer Lizenz mit EU-Logo
sein, Teilnehmer aus der Schweiz müssen eine Lizenz des Schweizer ASN vorweisen.
10.4 Sicherheitsgurte
Es müssen mindestens zwei (2) Schulter- und ein
Beckengurt, die je zwei Befestigungspunkte an der
Karosserie haben, benutzt werden. Die Schultergurte können auch nur einen Befestigungspunkt, dann
symmetrisch (Y-Gurt) zum Sitz angebracht, haben.
Die Gurtbreite muss minimal 7,5cm betragen.
SEKTION 2
E.T. HANDICAP RACING
Serien - Karosserien,
Modifizierte - Karosserien (Altereds), Dragster
Jeder Veranstalter ist berechtigt, eine eigene Klassenbezeichnung festzulegen. Da die auf der Viertelmeile (402,336m) gefahrenen Zeiten nicht mit denen der Achtelmeile (201,168) vergleichbar sind,
wird für E.T. Handicap-Rennen nachfolgende Umrechnung vorgenommen:
9.90 = *6.30; 10.00 = *6.40; 11.00 = *7.00; 12.00 =
*7.50; und 14.00 = *8.60.
Anm.: Alle mit Sternchen * markierte Werte, gelten
für die 1/8 Meile (201.168m).
Zeitsteuerungen, wie Zähler, Zeitanzeigen usw.
sind, soweit in den Klassenbestimmungen nicht anders aufgeführt, verboten. Jegliche Systeme, die die
Position des Fahrzeuges auf der Rennstrecke anzeigen oder übertragen, sind verboten. Datenaufzeichnungssysteme (Data Recorders) sind in den
Klassen Super Pro und Advanced ET zugelassen. In
allen anderen E.T.- Klassen sind (Data Recorders),
ausgenommen „rückspielbare Drehzahlmesser“,
verboten. Computer, ausgenommen aus der Serie
für den Fahrzeugtyp, sind im E.T. Handicap-Rennen
verboten
SEKTION 2A
E.T. SUPER PRO, PRO,
SPORTSMAN
7.00 (*4.40) Sek. oder langsamer
Bezeichnungen
E.T. SUPER PRO : 7.00 bis 8.99 (*4.40-5.72)
E.T. PRO : 9.00 bis 11.99 (*5,73-7,49)
E.T. SPORTSMAN : 12.00 oder langsamer
(*7.50 oder langsamer)
Jedes Fahrzeug das schneller als 217 Km/h (135nph)
fährt, muss den minimalen Bestimmungen für 9,99 Sek.
Fahrzeuge entsprechen
TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
UND VORSCHRIFTEN
1 - MOTOR
1.1 Motor
Es ist nur ein Kolbenverbrennungsmotor aus der Automobil-, Motorrad- oder Schneemobilproduktion zulässig. Fahrzeuge mit Motorrad- oder Schneemobilantrieb ohne Rückwärtsgang dürfen den Burnout
nicht über die Startlinie durchführen. Bei Fahrzeugen die schneller als 10,99 Sek. (*6,99) fahren dürDMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
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fen keine Schwingungsdämpfer aus Gusseisen
wendet werden. Sie müssen der Spezifikation
18.1 entsprechen. Die horizontale Höhe der
telachse der Kurbelwelle über dem Boden,
914mm (36“) nicht überschreiten.
Siehe generelle Bestimmungen 1.2
verSFI
Mitdarf
1.2 Ölauffangvorrichtung
Ab dem 1. Januar 2010 muss jedes Fahrzeug, das
schneller als 9,90 Sek. die ¼ Meile bzw. 6,30 Sek.
die 1/8 Meile durchfährt, mit einer vorschriftsmäßig
montierten unteren Motorschutzvorrichtung entsprechend SFI 7.1 oder 7.2 ausgerüstet sein. Die
Schutzvorrichtung muss in einem einwandfreien Zustand sein. Die Entscheidung über die Zulassung
der verwendeten Schutzvorrichtung liegt bei den
Technischen Kommissaren der jeweiligen Veranstaltung.
1.3 Abgasanlage
Wettbewerbsabgasanlagen sind erlaubt. Die Abgase
müssen aus dem Fahrzeug heraus, vom Fahrer und
Kraftstofftank weg, nach hinten geleitet werden.
Siehe generelle Bestimmungen 1.3
1.4 Kraftstoff
Benzin, Methanol, Benzin-Alkohol-Gemisch, Diesel,
Erdgas und Propan sind als Kraftstoff erlaubt. Die
Verwendung von Nitromethan ist verboten.
1.5 Kraftstoffsystem
Kraftstoffeinfüllstutzen die sich innerhalb des Kofferraums befinden, müssen mit einer Entlüftung zur
Außenseite des Fahrzeugs ausgestattet sein. Tankdeckel mit Entlüftungsventil sind verboten.
Wenn im Kofferraum Batterien, Kraftstoffpumpen
oder Kraftstoffeinfüllstutzen installiert sind, muss
dieser mit einer Trennwand aus Stahlblech (min.
0,6mm / 0,024“) oder aus Aluminium (0,8mm /
0,032“) versehen sein, die den Fahrgastraum vollständig abtrennt. Alle Kraftstoffleitungen müssen
außerhalb der Fahrerzelle angebracht werden.
Kraftstofftanks müssen sich innerhalb der Karosserie befinden.
Siehe generelle Bestimmungen 1.5 und 1.5.1.
1.6 Überlaufbehälter
Ein Auffangbehälter für Kühlwasserüberlauf mit min.
0,47 ltr. Kapazität muss vorhanden sein.
Siehe generelle Bestimmungen 1.7.
1.7 Lachgas (N2O)
Die Verwendung von handelsüblich erwerbbarem
Lachgas ist erlaubt. Befinden sich Lachgasflaschen
im Innenraum, so müssen diese mit einem Überdruckventil und einer Entlüftung nach Außen ausgestattet sein. Druckflaschen für Lachgas müssen
mit einem eingeschlagenen Prüfzeichen über min.
124 bar (DOT -1800 pounds) versehen und sicher
im Fahrzeug montiert sein. Kabelbinder oder
Schlauchschellen zur Befestigung sind verboten. Als
Druckschläuche, von der N2O-Flasche zum Magnetventil, müssen mit Stahlgeflecht ummantelte Hochdruckschläuche oder FIA genehmigte Hochdruckschläuche verwendet werden. Lachgasflaschen dürfen nicht erhitzt werden.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
Siehe generelle Bestimmungen 1.9
1.8 Kompressor, Turbolader
Erlaubt, wenn Benzin, Rennbenzin oder Methanol
als Kraftstoff verwendet wird. Bei Verwendung von
Kompressoren des Roots-Typ und Methanol muss
ein Rückhaltessystem nach SFI 14.1 verwendet
werden.
Siehe generelle Bestimmungen 1.10, 1.11.
1.9 Ventildeckel
Bei mit Methanol und Kompressor betriebenen Motoren müssen gegossene oder aus Metall gefertigte
Ventildeckel verwendet werden und mit allen vorgesehenen Befestigungsschrauben befestigt sein.
2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradschutz
Bei allen Fahrzeugen die schneller als 7,49 (*4,49)
Sek. fahren und mit Schwungrad und einer Kupplung ausgerüstet sind, müssen Kupplung und
Schwungrad die Spezifikation SFI 1.1 ,1.2, 1.3 oder
1.4 erfüllen. Ein Schwungradschutz nach SFI 6.2
oder 6.3 ist bei allen Fahrzeugen vorgeschrieben die
mit nicht serienmäßigen Kompressor oder Turbolader ausgestattet sind oder die mit Lachgas (N2O)
betrieben werden und schneller als 7,49 (*4,49) Sek.
fahren. Für Fahrzeuge die schneller als 7,49 (*4,49)
Sek. fahren und eine Kupplung nach SFI 1.2 mit
mehr als 2 Scheiben oder eine Kupplung nach SFI
1.3, 1.4, oder 1.5 mit maximal 2 Scheiben verwenden, ist ein Schwungradschutz nach SFI 6.2 oder
6.3 vorgeschrieben. Für Fahrzeuge die schneller als
7,49 (*4,49) Sek. fahren und eine Kupplung nach
SFI 1.3 oder 1.4 mit mehr als 2 Scheiben verwenden
ist ein Schwungradschutz nach SFI 6.2 vorgeschrieben. Bei allen Fahrzeugen die von 9,99 (*6,39) Sek.
bis 7,50 (*4,50) Sek. fahren ist eine Kupplung (max.
2 Scheiben) und ein Schwungrad nach SFI 1.1 oder
1.2 und ein Schwungradschutz nach SFI 6.1, 6.2
oder 6.3 vorgeschrieben. Bei allen Fahrzeugen die
von 10,00 (*6,40) Sek. bis 11,99 (*7.49) Sek. fahren
oder Fahrzeugen mit Wankelmotoren ist ein
Schwungradschutz aus einer mindestens 6.35mm
dicken Stahlplatte, welche die Getriebeglocke 360
Grad umschließt, oder ein Schwungradschutz nach
SFI 6.1, 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10.
2.2 Antrieb
Allradantrieb ist nur bei Fahrzeugen erlaubt, die serienmäßig damit ausgestattet sind. Die Kardanwelle
muss bei allen Fahrzeugen die schneller als 13.99
(*8.59) Sek. fahren gegen Herunterfallen mit einem
Fangring gesichert werden. Ausgenommen sind mit
Straßenreifen ausgerüstete Fahrzeuge, die langsamer als 13.00 (*8.14) Sek. fahren.
Siehe generelle Bestimmungen 2.4.
2.3 Hinterachse
Fahrzeugen die schneller als 10,99 (*6,99) Sek. fahren und alle Fahrzeuge mit Sperrdifferential müssen
mit verstärkten Achsen und einem SteckachsRückhalte-System ausgerüstet sein. Bei FahrzeuSeite 3-7
gen die schneller als 10,99 (*6,99) Sek. fahren und
mehr als 907Kg wiegen, muss eine hinten vorhandene Einzelradaufhängung durch eine Starrachsanordnung ersetzt werden (Z.B. 1963 – 1989 Corvette). Wird bei Fahrzeugen, egal welches Gewicht oder E.T., die Einzelradaufhängung an der Hinterachse beibehalten, so muss jede Antriebswelle
durch einen 360º Fangring, minimale Abmessung
25mm x 6,4mm (1“ x ¼“), gesichert werden.
Siehe generelle Bestimmungen 2.2 und 2.11.
2.4 Automatikgetriebe
Gegen unbeabsichtigtes Einlegen des Rückwärtsganges bei Automatikgetrieben muss am Schalthebel eine selbstsichernde Sperre vorhanden sein. Ein
funktionierender Leerlaufsicherheitsschalter ist für
alle Automatikgetriebe vorgeschrieben. Fahrzeuge
die schneller als 9,99 (*6,39) Sek. fahren müssen
mit einer SFI 29.1 entsprechenden Mitnehmerscheibe und einem Mitnehmerscheibenschutz nach SFI
30.1 ausgerüstet sein. Bei Fahrzeugen die schneller
als 10.99 (*6,99) Sek. bzw. die mehr als 217 km/h
(135 mph)fahren ist ein Getriebeschutz nach SFI 4.1
vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 2.14.
2.5 Planetengetriebe, nicht Serie (Typ Lenco)
Ein Getriebeschutz nach SFI 4.1 ist bei allen Fahrzeugen mit Kompressormotor vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 2.12, 2.13.
3 - BREMSEN UND FEDERUNG
3.1 Bremsen
Hydraulische Vierradbremsen sind bei allen Karosseriefahrzeugen die schneller als 7.99 (*4.99) Sek.
fahren vorgeschrieben. Bei Dragstern, Funny Cars
oder Fahrzeuge die langsamer als 8,00 (*5,00) Sek.
fahren muss mindestens die Hinterachse mit einer
hydraulischen Bremse (ein Bremssattel pro Rad)
ausgestattet sein. Dragster die langsamer als 10.99
(*6.99) Sek. fahren, ein Gesamtgewicht von weniger
als 454kg haben und die mit einer einteiligen Hinterachse ausgestattet sind, dürfen mit einer hydraulischen Einscheibenbremse mit zwei Bremszangen
ausgerüstet werden.
Siehe generelle Bestimmungen 3.1.
3.2 Lenkung
Siehe generelle Bestimmungen 3.3 und 4.1.
3.3 Federung, Altereds & Dragster
Die Vorderachse muss mit einer Automobilfederung
ausgestattet sein. Die Hinterachse darf starr montiert sein. Jedes gefederte Rad muss mit mindestens
einem (1) hydraulischen Stoßdämpfer ausgestattet
sein. Bei Fahrzeugen die weniger als 1.066 kg wiegen und einen Radstand von 3.050mm (120“) oder
mehr haben, ist die Federung freigestellt.
Siehe generelle Bestimmungen 3.2, 3.4, 3.5.
3.4 Federung, Serienkarosserie
Alle Fahrzeuge müssen mit einer im Automobilbau
üblichen Federung ausgestattet sein. Jedes gefederte Rad muss mit mindestens einem (1) hydraulischen
Stoßdämpfer ausgerüstet sein. Erleichtern von SeDMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
rienteilen der Federung sowie starr montierte Aufhängungen sind verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 3.2, 3.4, 3.5.
3.5 Stützräder (wheelie bars)
Erlaubt. Die Räder müssen aus nichtmetallischem
Material bestehen.
4 - RAHMEN; CHASSIS
4.1 Ballast (Zusatzgewicht)
Erlaubt. Siehe generelle Bestimmungen 4.2.
4.2 Motorschutzplatte
Vorgeschrieben bei allen Heckmotor-Dragstern.
Siehe generelle Bestimmungen 4.3.
4.3 Bodenfreiheit
Minimal 7,6cm (3“), gemessen von der Fahrzeugfront bis 30,5cm (12“) hinter der Mittellinie der Vorderachse. Für den Rest des Fahrzeuges ist eine
Bodenfreiheit von 5,1 cm (2“) vorgeschrieben, ausgenommen sind Ölwanne und Auspuffkrümmer.
4.4 Bremsfallschirm
Vorgeschrieben bei allen Fahrzeugen die schneller
als 241 km/h (150 mph) fahren.
Siehe generelle Bestimmungen 4.8.
4.5 Überrollbügel
Ein Überrollbügel ist in allen Fahrzeugen vorgeschrieben, die zwischen 11,00 (*7,00) Sek. und
11,99 (*7,49) Sek. fahren sowie in Cabrios die
schneller als 13,99 (*8,59) Sek. aber langsamer als
11,00 (*7,00) Sek. fahren. Für allen langsameren
Fahrzeuge wird ein Überrollbügel dringend empfohlen. Siehe generelle Bestimmungen 4.10 und 10.6.
4.6 Überrollkäfig
Ein Überrollkäfig muss in allen Fahrzeugen und Cabrios vorhanden sein, die schneller als 10,99 (*6,99)
Sek. fahren sowie in allen Fahrzeugen, die eine Geschwindigkeit von mehr als 217 km/h erreichen. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit vollständiger unveränderter Karosserie, unveränderter Spritzwand, sowie
original Fahrzeugboden (von der Spritzwand bis zum
Fahrzeugende; veränderte Radkästen sind erlaubt)
die zwischen 10,00 (*6,40) und 10,99 (*6,99) Sek.
fahren. Bei diesen Fahrzeugen darf der Überrollkäfig
durch einen Überrollbügel ersetzt werden.
Das Chassis von Fahrzeugen die zwischen 7,50
(*4,50) und 9,99 (*6,39) Sek. fahren, muss in einem
Drei-Jahres-Intervall vom DMSB bzw. dem zuständigen ASN überprüft werden und mit einer Plakette
bzw. im Wagenpass bestätigt werden. Heckmotordragster müssen der Spezifikation SFI 2.7B entsprechen. Fahrzeuge, die schneller als 8,49 aber
langsamer als 7,50 Sek. und/oder schneller als
236Km/h (180mph) fahren, müssen den SFI Spezifikationen entsprechen, die für die verwendete Karosserie bestimmt sind. Das Plating des Chassis von
Fahrzeugen die nach dem 01.01.2004 gebaut wurden
ist verboten
Jeder Überrollkäfig muss den Spezifikationen für die
verwendete Karosserie entsprechen, die in den gene-
Seite 3-8
rellen Bestimmungen unter 4.11 bzw. 10.6 aufgelistet
sind.
4.7 Radstand und Spurbreite
Der minimale Radstand darf 2.286 mm (90“) nicht
unterschreiten, außer wenn in dem Fahrzeug der
Originalmotor verwendet wird. Die Differenz des
Radstandes von links nach rechts darf maximal
25,4mm (1“) betragen. Bei Dragstern ist dieses Maß
50,1mm (2“). Die minimale Spurbreite der Vorderachse darf bei Dragstern 660mm (26“) nicht unterschreiten.
5 - RÄDER UND REIFEN
5.1 Reifen
Rennreifen (Slicks) sind erlaubt. Bei Dragstern muss
der Durchmesser der Vorderräder mindestens 13
Zoll betragen.
5.2 Räder
Es müssen Automobilräder verwendet werden die
für den Gebrauch auf der Straße geeignet sind. Minimale Rädergröße ist 13 Zoll, außer bei Fahrzeugen mit serienmäßig kleineren Rädern und Originalmotor. Die Radbolzen müssen nach dem Aufschrauben der Radmutter mindestens den Durchmesser des Radbolzens in den sechskantigen Teil
der
Radmutter
ragen.
AutomobilDrahtspeichenräder oder Motorradräder dürfen bei
Dragstern als Vorderräder verwendet werden, wenn
das Fahrzeug weniger als 816,5kg wiegt. Siehe generelle Bestimmungen 5.2.
6 - INNENAUSSTATTUNG
6.1 Sitze
Es sind alle Sitze aus Aluminium, Verbundwerkstoff,
doppellagigem Poly- oder Fiberglas zugelassen,
wenn sie stabil befestigt sind und aus dem Automobilbereich stammen.
Siehe generelle Bestimmungen 6.2.
6.2 Innenverkleidung
Die Innenverkleidung der Fahrerzelle muss aus Aluminium, Stahl oder Fiberglas bestehen. Die Verwendung von Magnesium ist verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 6.1.
6.3 Polsterung
Freigestellt.
6.4 Fensternetz
Vorgeschrieben bei allen Vollkarosseriefahrzeugen
die mit einem Überrollkäfig ausgestattet sein müssen. Siehe generelle Bestimmungen 6.3.
7 - KAROSSERIE
7.1 Spoiler, Altereds & Dragster
Alle Spoiler müssen fest an dem Fahrzeug montiert
sein. Seitliche Luftleitbleche sind erlaubt, müssen
jedoch mindestens 152mm von einem Reifen entfernt sein. Der vordere Karosserieüberhang darf
nicht mehr als 762mm (30“) vor der Mittellinie der
Vorderachse betragen.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
7.2 Spoiler, Karosseriefahrzeugen
Jegliche Art von Spoiler erlaubt der fest an der Karosserie oder dem Überrollkäfig montiert ist. Eine
Verstellung während der Fahrt ist verboten.
7.3 Karosserie, Altereds
Die Karosserie ist in Ausführung und Modifikation
freigestellt. Die Verwendung von Kombi-Karossen,
Pickup-Limosinen (Ranchero, El Camino), PickupTrucks ist erlaubt. Karosserien aus Fiberglas sind
erlaubt. Die Scharniere von abnehmbaren Türen
müssen mit einer Verriegelung versehen sein.
7.4 Karosserie, Dragster
Karosserieverkleidungen und Fahrerzelle müssen
aus Metall (Stahl, Aluminium, Titan) oder Fiberglas
bestehen und bis zur Feuerschutzwand gefertigt
sein. Die Fahrerzelle muss so gefertigt sein, dass
Körper oder Körperteile des Fahrers im Falle eines
Unfalles nicht mit der Fahrbahn, den Rädern und
Reifen oder dem Auspuffsystem in Berührung kommen können. Ein zusätzlicher Boden, unabhängig
von der Fahrzeugkarosserie, muss bei Dragstern
installiert werden, auf dem die Beine des Fahrers
liegen können. Die Vorderräder dürfen nicht verkleidet werden. Bei Frontmotor-Dragstern darf die Lufteinlaßhutze nicht mehr als 27.9 cm (11“) über den
oberen Rand des Vergasers hinaus ragen.
7.5 Karosserie, Serienfahrzeuge
Ein vollständiges Dach und eine Windschutzscheibe
muss vorhanden sein. Bei geschlossener Karosserie
müssen zwei Ausstiege vorhanden sein. Vier Serienkotflügel oder Duplikate aus Fiberglas sind vorgeschrieben. Die Kotflügel dürfen geändert werden
um genügend Abstand zum Reifen zu gewähren.
Bei geänderten Kotflügeln müssen die Kanten gebördelt oder eingerollt sein.
Siehe generelle Bestimmungen 7.4..
7.6 Feuerschutzwand
Vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 6.1, 7.5.
7.7 Boden
Vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 7.6.
7.8 Motorhaube
Die Verwendung einer Motorhaube ist freigestellt,
jedoch müssen alle Vergaser mit einem Feuerrückschlagschutz abgedeckt sein. Lufthutzen auf der
Motorhaube dürfen nicht mehr als 27,9cm (11“) über
die Oberfläche der Motorhaube ragen.
Siehe generelle Bestimmungen 1.4.
7.9 Windschutzscheibe, Altereds & Dragster
Freigestellt. Ein Windabweiser ist vorgeschrieben.
7.10 Windschutzscheibe und Fenster, Seriefahrzeuge
Windschutzscheibe und Fenster in gutem Zustand,
ohne Sprünge und Beschädigungen, sind vorgeschrieben. Sie dürfen durch schlagfestes Material
von 3mm (1/8“) ersetzt werden. Die Windschutzscheibe darf nicht ausgeschnitten werden um Platz
Seite 3-9
für Lufthutze oder Vergaser etc. zu gewinnen. Die
Tönung der Windschutzscheibe bzw. der Fenster
muss den gesetzlichen Vorschriften genügen. Alle
Seitenfenster müssen während des Training/Rennen
geschlossen sein. Es dürfen fest montierte Seitenscheiben verwendet werden. Aufkleber sind nur auf
der Heckscheibe und den beiden hinteren Seitenfenster zugelassen.
8 - ELEKTRIK
8.1 Batterie
Batterien müssen sicher befestigt und dürfen nicht in
der Fahrerzelle montiert sein.
Siehe generelle Bestimmungen 8.1.
8.2 Verzögerungseinrichtungen (Delay box
/Device)
Nicht Zulässig. Siehe generelle Bestimmungen 8.2
8.3 Zündung
Zeitgesteuerte, unterbrechende Zündanlagen (stutter boxes) sind verboten. Der Einsatz von Drehzahlbegrenzern an der Startline und/oder für die maximale Drehzahl sind erlaubt. Zweistufige Drehzahlbegrenzer sowie alle anderen Drehzahlbegrenzer,
die zwar legal sind aber geändert wurden um die
Drehzahl während des Laufes zu steuern, sind verboten.
8.4 Stromkreisunterbrecher
Vorgeschrieben bei allen Fahrzeugen mit Batterie
und die schneller als 9,99 (*6,39) Sek. fahren bzw.
deren Höchstgeschwindigkeit über 217 km/h (135
mph) liegt, sowie bei allen Fahrzeugen, bei denen
die Batterie in den Kofferraum versetzt wurde.
Siehe generelle Bestimmungen 8.4.
8.5 Rückleuchten
Alle Fahrzeuge müssen bei Nachtveranstaltungen
mit einem funktionstüchtigen Rücklicht ausgerüstet
sein. Blinkende oder Stroboskoblichter sind verboten. Siehe generelle Bestimmungen 8.6.
9 - HILFSYSTEME
9.1 Computer
Siehe generelle Bestimmungen 9.1.
9.2 Datenaufzeichnung
Siehe generelle Bestimmungen 9.2.
9.3 Feuerlöschsysteme
Erlaubt, müssen sicher montiert sein
9.4 Schleppfahrzeuge
Nur in der Klasse Super Pro erlaubt.
Siehe generelle Bestimmungen 9.9.
9.5 Warm up
Siehe generelle Bestimmungen 9.4, 9.11.
10 - FAHRER
10.1 Armfangriemen
Muss in allen offenen Fahrzeugen mit offener Karosserie vorhanden sein, die schneller als 11.99
(*7.49) Sek. fahren. Siehe generelle Bestimmungen
10.3.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
10.2 Lizenzen
Eine für diese Gruppe gültige Lizenz vom DMSB /
FIA ist vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.4.
10.3 Sicherheitsgurte
In allen Fahrzeugen sind Sicherheitsgurte vorgeschrieben. 5-Punkt Sicherheitsgurte, min. 7,5 cm
(3“) breit, die den SFI-Bestimmungen 16.1 entsprechen sind in allen Fahrzeugen vorgeschrieben, die
schneller als 11,99 (*7,49) Sek. fahren, bzw. in Cabriolets die schneller als 13,99 (*8,59) Sek. fahren.
Den Überprüfungsintervall für Sicherheitsgurte nach
SFI 16.1 ist den generellen Bestimmungen 0.1 zu
entnehmen. Siehe generelle Bestimmungen 10.5.
10.4 Kopfschutz
Ein Kopfschutz (Polsterung) ist bei allen Fahrzeugen
vorgeschrieben, die mit einem Überrollbügel oder
Überrollkäfig ausgestattet sind.
Siehe generelle Bestimmungen 10.6.
10.5 Helm
Ein Helm der den Bestimmungen SNELL K98, 2000,
SA2005 oder SFI 31.1, 31.2, oder BSI BS 6658-85
Typ A (inkl. aller Neufassungen) entspricht ist vorgeschrieben. Fahrer von kompressoraufgeladenen
Frontmotorfahrzeugen müssen einen Helm verwenden, der den Bestimmungen SNELL SA2000,
SA2005 oder SFI 31.1A, 31.2A oder BSI BS 665885 Typ A (inkl. aller Neufassungen) entspricht.
Siehe generelle Bestimmungen 10.7.
10.6 Nackenstütze
Die Verwendung einer Nackenstütze ist in allen
Fahrzeugen die schneller als 9,99 (*6,39) Sek. Fahren bzw. eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als
217 km/h (135 mph) erreichen, vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.8.
10.7 Fahreranzug
Kurze Hosen, freie Beine, ärmellose Hemden oder
freie Oberkörper sind während des Wettbewerbs für
den Fahrer im Fahrzeug verboten.
Fahreranzüge nach SFI 3.2A/15 müssen in einem 5Jahresintervall vom Hersteller überprüft und neu
zertifiziert werden.
Fahrzeiten 10.00 (*6.40) bis 11.99 (*7.49) Sek und
nicht aufgeladener Motor:
Jeder Fahrer muss eine Jacke tragen, die SFI
3.2A/1 oder FIA-Standard entspricht.
Fahrzeiten 9.99 (*6.39) bis 7.50 (*4.50) Sek. oder
mehr als 217km/h (135mph):
Jeder Fahrer muss eine Jacke und Hose tragen, die
SFI 3.2A/5 oder FIA-Standard entspricht. Bei Fahrzeugen mit offener Karosserie sind Handschuhe
nach SFI 3.3/1 und Armfangriemen vorgeschrieben.
Fahrzeiten 12.00 (*7.50) oder langsamer und
Buggy Typen-Fahrzeuge:
Jeder Fahrer muss eine Jacke tragen, die SFI
3.2A/1 oder FIA-Standard entspricht und muss
Schutzhandschuhe nach SFI 3.3/1 tragen, sowie
Armfangriemen benutzen.
Seite 3-10
Fahrzeuge mit Frontmotor, Kompressor-, Turbooder Lachgasaufladung (N2O), offene Karosserie, ohne OEM oder Stahlfeuerschutzwand, Automatikgetriebe in der Fahrerzelle (kein Fahrzeugboden über dem Getriebe:
Fahreranzug nach SFI 3.2A/15, Handschuhe und
Schuhe oder Stiefel nach SFI 3.3/5.
SEKTION 2B
ADVANCED E.T.
6.00 (*3.50) bis 7.49 (*4.49) Sek.
Diese Klasse ist vorgesehen für Fahrzeuge die zwischen 7.49 (*4,49) und 6.00 (*3,50) Sek. fahren.
Technische Bestimmungen und Vorschriften sind
die gleichen wie unter Sektion 2A mit nachfolgenden
Ausnahmen bzw. Zusätzen. Computer, ausgenommen aus der Serie für den Fahrzeugtyp, sind im E.T.
Handicap-Rennen verboten
TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
UND VORSCHRIFTEN
1 - MOTOR
1.1 Motor
Schwingungsdämpfer müssen den Spezifikation SFI
18.1 entsprechen.
1.2 Abgasanlage
Alle Fahrzeuge mit Karosserie, die mit Methanol betrieben und mit Kompressor aufgeladen werden,
müssen mit doppelwandigen oder wärmeisolierten
Abgasrohren ausgerüstet sein. Die Isolation muss
bis zum Beginn der Krümmung am Fahrzeugboden
ausgeführt sein.
1.3 Lachgas (N2O)
Die Verwendung von handelsüblich erwerbbarem
Lachgas ist bei kompressoraufgeladenen Motoren
verboten, bei allen anderen Motoren erlaubt. Befinden sich Lachgasflaschen im Innenraum, so müssen
diese mit einem Überdruckventil und einer Entlüftung nach Außen ausgestattet sein. Druckflaschen
für Lachgas müssen mit einem eingeschlagenen
Prüfzeichen über min. 124 bar (DOT -1800 pounds)
versehen und sicher im Fahrzeug montiert sein Kabelbinder oder Schlauchschellen zur Befestigung
sind verboten. Als Druckschläuche von der N2OFlasche zum Magnetventil müssen mit Stahlgeflecht
ummantelte Hochdruckschläuche oder FIA genehmigte Hochdruckschläuche verwendet werden.
Lachgasflaschen dürfen nicht erhitzt werden. Siehe
generelle Bestimmungen 1.9,
1.4 Kompressor, Turbolader
Erlaubt wenn Benzin, Rennbenzin oder Methanol als
Kraftstoff verwendet wird. Es muss ein Kompressorrückhaltessystem nach SFI 14.1 verwendet werden.
Siehe generelle Bestimmungen 1.10, 1.11.
1.5 Ventildeckel
Bei mit Methanol und Kompressor betriebenen Motoren müssen gegossene oder aus Metall gefertigte
Ventildeckel verwendet werden und mit allen vorgesehenen Befestigungsschrauben befestigt sein.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
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2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradschutz
Vorgeschrieben sind Schwungrad und Kupplung
nach SFI 1.1, 1.2, 1.3, 1,4 oder 1.5. Ein Schwungradschutz nach SFI 6.2 oder 6.3 ist bei allen Fahrzeugen mit Kompressor-, Turbo- oder Lachgasaufladung (N2O) vorgeschrieben. Wird eine Kupplung
mit max. 2 Scheiben nach SFI 1.3, 1.4 oder 1.5 oder
mehr als 2 Scheiben nach SFI 1.2 verwendet, so ist
ein Schutz nach SFI 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.
Bei Verwendung von Kupplungen nach SFI 1,3, 1.4
oder 1.5 mit mehr als 2 Scheiben ist ein Schwungradschutz nach SFI 6.3 vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen die mit Kompressor-, Turbo- oder Lachgas
aufgeladen sind, müssen verwendete Mehrscheibenkupplungen der SFI Spezifikation 1.5 entsprechen.
Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10.
2.2 Hinterachse
Verbesserte, bewegliche (full floating) Hinterachsen
sind an allen Fahrzeugen vorgeschrieben, die
schneller als 6,50 Sek. oder 338 Km/h (210mph)
fahren. Einzelradaufhängung an der Hinterachse
verboten.
2.3 Automatikgetriebe
Ein Getriebeschutz nach SFI 4.1 ist vorgeschrieben.
Automatikgetrieben müssen mit einer SFI 29.1 entsprechenden Mitnehmerscheibe und einem Mitnehmerscheibenschutz nach SFI 30.1 ausgerüstet sein.
Siehe generelle Bestimmungen 2.14.
2.4 Planetengetriebe, nicht Serie (Typ Lenco)
Ein Getriebeschutz nach SFI 4.1 ist bei allen Fahrzeugen mit Kompressormotor vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 2.12, 2.13.
3 - BREMSEN UND FEDERUNG
3.1 Bremsen
Hydraulische Vierradbremsen sind bei allen mit einer Karosserie ausgerüsteten Fahrzeugen vorgeschrieben. Bei Dragstern und Funny Cars muss
mindestens die Hinterachse mit einer hydraulischen
Bremse (ein Bremssattel pro Rad) ausgestattet sein.
3.22 Lenkung
Für abnehmbare Lenkräder sind handelsübliche
Schnellwechsel Lenkräder nach SFI 42.1 vorgeschrieben.
4 - RAHMEN UND FAHRWERK
4.1 Bremsfallschirm
Muss vorhanden sein.
Siehe generelle Bestimmungen 4.8.
4.2 Überrollkäfig
Das Chassis von Fahrzeugen mit Karosserie muss
den Bestimmungen nach SFI 25.1D entsprechen.
Funny Car Fahrgestelle müssen SFI 10.1D entsprechen. Der Rahmen von Heckmotor-Dragstern muss
den Bestimmungen nach SFI 2.5A, der von Frontmotor-Dragstern nach SFI 2.4B entsprechen. Überrollkäfig und Rahmen müssen jährlich durch den
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DMSB bzw. ASN überprüft und zertifiziert werden.
Metallisieren von Rahmen oder Chassis die nach
dem 01.01.1999 gefertigt wurden ist verboten. Lackieren ist erlaubt. Siehe generelle Bestimmungen
4.11, 10.6
7 - KAROSSERIE
7.1 Spoiler
Jegliche Art von Spoiler an Serienkarossen erlaubt.
Der Spoiler muss fest an der Karosserie oder dem
Überrollkäfig montiert und darf während der Fahrt
nicht verstellbar sein.
9 - HILFSYSTEME
9.1 Feuerlöschsysteme
Dragster und nicht aufgeladenen Karosseriefahrzeuge:
Vorgeschrieben bei Methanol verbrennenden Frontmotoren sowie bei Fahrzeugen mit Kompressor- oder Turboaufgeladenen Motoren und bei allen
Heckmotorfahrzeugen mit geschlossenem Cockpit.
Minimale Füllung 2,5 Kg.
Siehe generelle Bestimmungen 9.3.
Kompressoraufgeladene Methanolmotore
(Vollkarosserie oder Funny Car):
Minimal Füllung 9Kg, FIA oder ASN zugelassene
Systeme vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 9.3.
9.2 Schleppfahrzeuge
Erlaubt. Siehe generelle Bestimmungen 9.9.
9.3 Warm-up
Siehe generelle Bestimmungen 9.4 und 9.11.
10 - FAHRER
10.1 Armfangriemen
Vorgeschrieben in allen Fahrzeugen mit offener Karosserie und Funny Cars. Siehe generelle Bestimmungen 6.3, 10.3.
10.2 Lizenzen
Eine für diese Gruppe gültige Lizenz vom DMSB /
ASN ist vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.4.
10.3 Sicherheitsgurte
5-Punkt Sicherheitsgurte, min. 7,5 cm (3“) breit und
die den SFI-Bestimmungen 16.1 entsprechen, sind
in allen Fahrzeugen vorgeschrieben. Sicherheitsgurte die in Fahrzeugen, die mit Kompressor aufgeladenen und Methanol betriebenen Frontmotoren ausgestattet sind, benutzt werden, müssen mit einem
feuerfestem Material umhüllt sein. Den Überprüfungsintervall für Sicherheitsgurte ist den generellen
Bestimmungen 0.1 zu entnehmen.
Siehe generelle Bestimmungen 10.5.
10.4 Helm
Ein Helm der den Bestimmungen SNELL K98, 2000,
2005 oder SFI 41.1, 41.2 oder BSI BS 6658-85 Typ
A (inkl. aller Neufassungen) entspricht ist vorgeschrieben. Fahrer von kompressoraufgeladenen
Frontmotorfahrzeugen müssen einen Helm tragen,
Seite 3-12
der den Bestimmungen SNELL SA2000, SA2005
oder SFI 31.1A, 31.2A oder BSI BS 6658-85 Typ A
(inkl. aller Neufassungen) entspricht.
Siehe generelle Bestimmungen 10.7.
10.5 Nackenstütze / HANS
Die Verwendung einer Nackenstütze nach SFI 3.3
ist vorgeschrieben. Ab 01.Januar 2010 ist die Verwendung eines von der FIA homologiertem bzw. der
SFI-Spezifikation 38.1 entsprechendem HANS System (Head and Neck Support/Restrain Device) empfohlen. Siehe generelle Bestimmungen 10.8.
10.6 Fahreranzug
Fahreranzüge nach SFI 3.2A/15 müssen in einem 5Jahresintervall vom Hersteller überprüft und neu
zertifiziert werden.
Nicht aufgeladene Fahrzeuge:
Fahreranzug (Jacke und Hose) nach SFI 3.2A/5 und
Schutzhandschuhe nach SFI 3.3/1.
Frontmotorfahrzeuge mit Kompressor- oder Turboaufladung und geschlossene Karosserie oder
Lachgasaufladung (N2O) mit offener oder geschlossener Karosserie oder Fahrzeuge mit Automatikgetriebe in der Fahrerzelle (kein Fahrzeugboden über dem Getriebe):
Jacke und Hose oder einteiliger Fahreranzug nach
SFI 3.2A/15, Handschuhe nach SFI 3.3/5 und Schuhe oder Stiefel nach SFI 3.3/5.
Frontmotorfahrzeuge mit Kompressor oder Turboaufladung und offene Karosserie:
Jacke und Hose oder einteiliger Fahreranzug nach
SFI 3.2A/20, Handschuhe nach SFI 3.3/15 und
Schuhe oder Stiefel nach SFI 3.3/15.
Heckmotorfahrzeuge mit Kompressor-, Turbound/oder Lachgasaufladung:
Jacke und Hose nach SFI 3.2A/15, Handschuhe und
Schuhe oder Stiefel nach SFI 3.3/5.
SEKTION 3
SUPER STREET
Bezeichnung und Definition
Das Kurzzeichen ist S/ST und wird gefolgt von der
Startnummer. Diese Gruppe ist vorgesehen für
Fahrzeuge mit geschlossener Karosserie, vollständigen Kotflügeln, Motorhaube, Kühlergrill, Dach,
Windschutzscheibe und funktionierenden Türen.
Sportwagen, Kombis und Kleinlastwagen sind zugelassen. Altereds mit freistehenden Rädern, Dragster,
Funny Cars oder Motorräder sind in dieser Gruppe
nicht zugelassen. Das Mindestgewicht, einschließlich Fahrer, beträgt für 8-Zylinder-Fahrzeuge
1.270kg, für 6-Zylinder-Fahrzeuge 907kg und für 4Zylinder-Fahrzeuge 544kg.
TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
UND VORSCHRIFTEN
1 - MOTOR
1.1 Motor
Jeder Automobilmotor ist zugelassen. Schwingungsdämpfer aus Gusseisen sind verboten. Es
müssen Schwingungsdämpfer nach SFI 18.1 verwendet werden oder solche, die aus einem Stück
Stahl gefertigt wurden.
1.2 Abgasanlage
Es sind maximal zwei (2) Auspuffendrohre erlaubt.
Die Abgase müssen aus dem Fahrzeug heraus,
vom Fahrer und Kraftstofftank weg, nach hinten geleitet werden. Es wird empfohlen Schalldämpfer
(Noise restrictor / Muffler) zu verwenden. Siehe generelle Bestimmungen 1.3.
1.3 Kraftstoff
Benzin, Methanol, Benzin-Alkohol-Gemisch, Diesel,
Erdgas, Lachgas (N20) oder Propan sind als Kraftstoff erlaubt.
1.4 Kraftstoffsystem
Kraftstoffzellen und Kraftstofftanks der Rennsportzulieferungsindustrie sind zugelassen. Kraftstofftanks
dürfen nicht in der Fahrerzelle installiert werden.
Wenn der Tank oder der Kraftstoffeinfüllstutzen sich
innerhalb des Kofferraums befinden, muss dieser
mit einer Trennwand aus Stahlblech (min.
0,6mm/0,024“) oder aus Aluminium (0,8mm/0,032“)
versehen sein, die den Fahrgastraum vollständig abtrennt und Tank oder Einfüllstutzen müssen mit einer Entlüftung zur Außenseite des Fahrzeugs ausgestattet sein.
Kraftstoffverteilerblöcke dürfen nicht an der Feuerschutzwand (Spritzwand) montiert werden.
Siehe generelle Bestimmungen 1.5.
1.5 Gemischaufbereitung
Jede Art der Gemischaufbereitung erlaubt. Elektronische Einspritzanlagen sind erlaubt, sofern sie den
generellen Bestimmungen 9.1 entsprechen.
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1.6 Überlaufbehälter
Vorgeschrieben. Siehe generelle Bestimmungen
1.7.
1.7 Kompressor, Turbolader
Nur erlaubt wenn Benzin oder Diesel als Kraftstoff
verwendet wird. Es dürfen nur Standard Roots-TypKompressoren verwendet werden.
Siehe generelle Bestimmungen 1.10, 1.11.
1.8 Gaspedal, Drosselklappe
Siehe generelle Bestimmungen 1.12.
2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradschutz
Bei allen Fahrzeugen die mit Schwungrad und
Kupplung ausgerüstet sind, müssen Kupplung und
Schwungrad die Spezifikation SFI 1.1, 1.2, 1.3 oder
1.4 (max. 2 Scheiben) erfüllen. Die Schwungradabdeckung muss SFI 6.2 oder 6.3 erfüllen, wenn eine
Kupplung nach SFI 1.3 oder 1.4 verwendet wird. Bei
Fahrzeugen mit Wankelmotoren ist ein Schwungradschutz aus einer mindestens 6.35mm dicken
Stahlplatte, welche die Getriebeglocke 360 Grad
umschließt, oder ein Schwungradschutz nach SFI
6.1, 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10.
2.2 Antrieb
Die Kardanwelle muss bei allen Fahrzeugen gegen
herunterfallen mit einem Fangring gesichert werden.
Siehe generelle Bestimmungen 2.4.
2.3 Hinterachse
Es müssen verstärkte Steckachswellen verwendet
werden. Ein Steckachs-Rückhalte-System muss installiert sein. Bei Fahrzeugen die mehr als 907kg.
wiegen, muss eine hinten vorhandene Einzelradaufhängung durch eine Starrachsanordnung ersetzt
werden. Wenn die Einzelradaufhängung ersetzt
wird, dürfen die Rahmenquerträger verändert werden. Siehe generelle Bestimmungen 2.11.
2.4 Automatikgetriebe
Gegen unbeabsichtigtes Einlegen des Rückwärtsganges bei Automatikgetrieben muss am Schalthebel eine selbstsichernde Sperre vorhanden sein. Ein
funktionierender Leerlaufsicherheitsschalter ist für
alle Automatikgetriebe vorgeschrieben. Eine zuschaltbare Getriebebremse (Trans brake) ist erlaubt.
Der Schaltvorgang des Getriebe kann manuell oder,
durch voreinstellbarer Zeitsteuerung, elektrisch,
pneumatisch, mechanisch oder hydraulisch erfolgen.
Siehe generelle Bestimmungen 2.14.
2.5 Automatikgetriebeschutz
Siehe generelle Bestimmungen 2.13.1.
3 - BREMSEN UND FEDERUNG
3.1 Bremsen
Hydraulische Vierradbremsen vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 3.1.
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3.2 Lenkung
Nur Lenkungen aus dem Automobilbau sind zugelassen. Der Durchmesser des Lenkrades muss mindestens 279mm (11“) betragen.
Siehe generelle Bestimmungen 3.3 und 4.1.
3.3 Federung
Die vordere Radaufhängung muss denen von Automobilherstellern verwendeten entsprechen. Jedes
gefederte Rad muss mit mindestens einem (1) hydraulischen Stoßdämpfer ausgestattet sein. Siehe
generelle Bestimmungen 3.2, 3.4, 3.5.
3.4 Traktionsstreben
Erlaubt, siehe generelle Bestimmungen 3.5.
3.5 Stützräder (wheelie bars)
Erlaubt, siehe generelle Bestimmungen 3.6.
4 - RAHMEN
4.1 Ballast (Zusatzgewicht)
Erlaubt, siehe generelle Bestimmungen 4.2.
4.2 Stoßfänger
Montage freigestellt.
4.3 Rahmen
Siehe generelle Bestimmungen 4.4.
4.4 Bodenfreiheit
Siehe generelle Bestimmungen 4.5.
4.5 Bremsfallschirm
Empfohlen, siehe generelle Bestimmungen 4.8.
4.6 Überrollbügel, Überrollkäfig
Eine Überrolleinrichtung ist vorgeschrieben sie muss
den Bestimmungen des verwendeten Karosserietyp
entsprechen, wie es in den generellen Bestimmungen 4.4, 4.10, 4.11 und 10.6 festgelegt ist.
4.7 Radstand
Der minimale Radstand darf 2.286 mm (90“) nicht
unterschreiten, der maximale Radstand darf 3.048
mm (120“) nicht überschreiten, außer das Fahrzeug
wurde mit größerem Radstand serienmäßig hergestellt. Die Differenz des Radstandes von links nach
rechts darf maximal 25,4mm (1“) betragen.
5 - RÄDER UND REIFEN
5.1 Reifen
Rennreifen (Slicks) sind erlaubt. Die Reifen der Hinterräder müssen mit mindestens acht (8) 4,5mm
Schrauben auf jeder Seite der Felgen verschraubt
sein. Siehe generelle Bestimmungen 5.1.1.
5.2 Räder
Die Verwendung von Drahtspeichenrädern oder Motorradrädern ist verboten. Minimale Rädergröße ist
13 Zoll, außer bei Fahrzeugen mit serienmäßig kleineren Rädern und Originalmotor.
Siehe generelle Bestimmungen 5.2.
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6 - INNENAUSSTATTUNG
6.1 Innenverkleidung
Die Innenverkleidung der Fahrerzelle muss aus Aluminium oder Stahl bestehen. Die Verwendung von
Magnesium ist verboten.
soweit erhöht werden, wie die Karosserie abgesenkt
wurde. Siehe generelle Bestimmungen 7.4.
7.3 Feuerschutzwand
Muss vorhanden sein.
Siehe generelle Bestimmungen 6.1, 7.5.
6.2 Sitze
Es sind alle Sitze aus Aluminium, Verbundwerkstoff,
doppellagigem Poly- oder Fiberglas zugelassen,
wenn sie stabil befestigt sind und aus dem Automobilbereich stammen.
Siehe generelle Bestimmungen 6.2.
7.4 Boden
Muss vorhanden sein.
Siehe generelle Bestimmungen 6.1, 7.6.
6.3 Persenning
Abdeckung der Fahrerzelle und/oder der Ladefläche
bei Pick-ups mit Persenning ist gestattet, sofern das
Ein- bzw. Aussteigen des Fahrers nicht behindert
wird.
7.6 Spoiler und Luftleitbleche
Heckspoiler erlaubt. Eigenbau Luftleitbleche oder
Spoiler sind verboten. Am Dach montierte Spoiler,
die nicht serienmäßig zur Karosserie gehören, sind
verboten. Bei Roadstern sind vordere Luftleitbleche
oder Spoiler gestattet. Jede Art der Verstellung von
Spoilern oder Luftleitbleche während der Fahrt, ist
verboten. Siehe generelle Bestimmungen 7.2.
6.4 Polsterung
Freigestellt.
6.5 Fensternetz
Vorgeschrieben bei allen Fahrzeugen mit Überrollkäfig. Siehe generelle Bestimmungen 6.3.
7 - KAROSSERIE
7.1 Karosserie
Alle Fahrzeuge müssen eine vollständige Karosserie
verwenden. Coupé, Limousinen, Roadster, Kombiwagen, Sportwagen, Vans und Pick-up sind zugelassen. Die Karosserie darf aus Fiberglas bestehen.
Die Türscharnieren von abnehmbaren Türen müssen mit Sicherheitsstiften oder ähnlichen Verriegelungen ausgestattet sein. Fahrzeuge mit Dach und
Windschutzscheibe müssen über zwei (2) Fahrerausstiege verfügen. Cabriolets und Fahrzeuge mit
abnehmbarem Dach dürfen ohne Dach gefahren
werden.
Das Fahrzeugdach darf abgesenkt werden. Fahrzeuge ohne Dach benötigen keine funktionierenden
Türen. Die Karosserie darf abgeflacht und in Sektionen geteilt werden. Bei Roadstern und Sportwagen
dürfen Dach und Windschutzscheibe entfernt werden. Die Karosserie darf auf dem Chassis zurückgesetzt werden, jedoch dürfen die hinteren Radkästen nicht in die Türen reichen. Bei Fahrzeugen mit
vollständiger Karosserie darf eine verwendete Lufteinlaßhutze nicht mehr als 279 mm (11“) über der
Motorhaubenoberfläche ragen.
7.2 Kotflügel
Es müssen vollständige Kotflügel verwendet werden, Kopien aus Fiberglas sind zulässig. Die vorderen Kotflügel dürfen verlängert werden um einem
vergrößerten Radstand anzupassen. Die vorderen,
inneren Radkästen dürfen entfernt werden.
Die hinteren Kotflügel dürfen geändert werden um
genügend Abstand zum Reifen zu gewähren. Bei
geänderten Kotflügeln müssen die Kanten gebördelt
oder eingerollt sein.
Bei Roadstern dürfen die hinteren Kotflügel an das
Heckblech angepasst werden, jedoch dürfen sie nur
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
7.5 Straßenausrüstung
Der Einbau der Frontscheinwerfer wird empfohlen,
es kann in der Ausschreibung gefordert sein.
7.7 Fahrzeugdach
Falls das Fahrzeug serienmäßig mit einem abnehmbaren Dach ausgerüstet ist, darf dieses während des Rennens abgenommen werden. Bei Cabriolets darf das Dach versenkt sein. Bei allen anderen Karosserien darf das Dach abgeflacht werden.
7.8 Windschutzscheibe und Fenster
Fahrzeuge mit Dach und Windschutzscheibe müssen
alle Fenster installiert haben. Klappbare Windschutzscheiben bei Roadstern und Sportwagen dürfen entfernt werden. Alle Windschutzscheiben müssen aus
klaren oder werksseitig getönten Sicherheitsglas bestehen. Es darf auch Plexiglas oder anderes splitterfreies Material von minimal 3 mm Dicke verwendet
werden. Die Startnummern dürfen nur auf den hinteren Seitenfenstern aufgeklebt werden.
Siehe generelle Bestimmungen 7.3 und 7.9.
7.9 Windabweiser
Wird keine Windschutzscheibe verwendet, so muss
ein Windleitblech aus Metall oder anderem feuerfesten Material verwendet werden.
8 - ELEKTRIK
8.1 Batterie
Muss sicher befestigt sein.
Siehe generelle Bestimmungen 8.1.
8.2 Verzögerungseinrichtungen (Delay box
/Device)
Erlaubt. Siehe generelle Bestimmungen 8.2.
8.3 Zündung
Zeitgesteuerte Zündunterbrechungssysteme (stutter
boxes) sind verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 8.3
8.4 Stromkreisunterbrecher
Vorgeschrieben. Siehe generelle Bestimmungen
8.4.
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8.5 Rückleuchten
Alle Fahrzeuge müssen bei Nachtveranstaltungen
mit einem funktionstüchtigen Rücklicht ausgerüstet
sein. Blinkende oder Stroboskoblichter sind verboten. Siehe generelle Bestimmungen 8.6.
9 - HILFSSYSTEME
9.1 Computer, Datenaufzeichnung
Siehe generelle Bestimmungen 9.1 und 9.2
9.2 Schleppfahrzeuge
Verboten.
9.3 Warm up
Siehe generelle Bestimmungen 9.11
10 - FAHRER
10.1 Armfangriemen
Vorgeschrieben bei allen Fahrzeugen mit offener
Karosserie. Siehe generelle Bestimmungen 6.3,
10.3.
10.2 Lizenzen
Eine für diese Gruppe gültige Lizenz vom DMSB /
ASN ist vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.4.
10.3 Fahrerposition
Der Körper des Fahrers muss in der Originalposition, links oder rechts neben der Kardanwelle befinden. Der Sitz darf maximal 254 mm (10“) nach hinten versetzt werden.
10.4 Sicherheitsgurte
Es muss mindestens ein Vierpunkt Gurtsystem verwendet werden.
Siehe generelle Bestimmungen 10.5.
10.5 Kopfabstützung
Vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.6.
10.6 Helm
Vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.7.
10.7 Fahreranzug
Siehe generelle Bestimmungen 10.10.
SEKTION 4
SUPER GAS
Bezeichnung und Definition
Das Kurzzeichen ist S/G und wird gefolgt von der
Startnummer. Diese Gruppe ist vorgesehen für
Fahrzeuge mit geschlossener Karosserie, vollständigen Kotflügeln, Motorhaube, Kühlergrill, Dach,
Windschutzscheibe und funktionierenden Türen. Die
Montage der Stoßstangen ist freigestellt. Der Kühlergrill darf durch ein Blech ersetzt werden. Roadster
mit Linkssteuerung sind zugelassen. Altereds mit
freistehenden Rädern, Dragster, Funny Cars oder
Motorräder sind in dieser Gruppe nicht zugelassen.
Das Mindestgewicht, einschließlich Fahrer, beträgt
für 8-Zylinder-Fahrzeuge 952kg, für 6-ZylinderFahrzeuge 748kg und für 4-Zylinder-Fahrzeuge
544kg.
TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
UND VORSCHRIFTEN
1 - MOTOR
1.1 Motor
Jeder Automobilmotor ist zugelassen. Schwingungsdämpfer aus Gusseisen sind verboten. Es
müssen Schwingungsdämpfer nach SFI 18.1 verwendet werden oder solche, die aus einem Stück
Stahl gefertigt wurden.
1.2 Ölauffangvorrichtung
Ab dem 1. Januar 2010 muss jedes Fahrzeug mit
einer vorschriftsmäßig montierten unteren Motorschutzvorrichtung, entsprechend SFI 7.1 oder 7.2,
ausgerüstet sein. Die Schutzvorrichtung muss in einem einwandfreien Zustand sein. Die Entscheidung
über die Zulassung der verwendeten Schutzvorrichtung liegt bei den Technischen Kommissaren der
jeweiligen Veranstaltung.
1.3 Abgasanlage
Es sind maximal zwei (2) Auspuffendrohre erlaubt.
Die Abgase müssen aus dem Fahrzeug heraus,
vom Fahrer und Kraftstofftank weg, nach hinten geleitet werden. Es wird empfohlen Schalldämpfer
(Noise restrictor / Muffler) zu verwenden. Siehe generelle Bestimmungen 1.3.
1.4 Kraftstoff
Benzin, Methanol, Benzin-Alkohol-Gemisch, Diesel,
Erdgas, Lachgas (N20) oder Propan sind als Kraftstoff erlaubt.
1.5 Kraftstoffsystem
Kraftstoffzellen und Kraftstofftanks der Rennsportzulieferungsindustrie sind zugelassen. Kraftstofftanks
dürfen nicht in der Fahrerzelle installiert werden.
Wenn der Tank oder der Kraftstoffeinfüllstutzen sich
innerhalb des Kofferraums befinden, muss dieser
mit einer Trennwand aus Stahlblech (min.
0,6mm/0,024“) oder aus Aluminium (0,8mm/0,032“)
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
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versehen sein, die den Fahrgastraum vollständig abtrennt. Tank oder Einfüllstutzen müssen mit einer
Entlüftung zur Außenseite des Fahrzeugs ausgestattet sein.
Kraftstoffverteilerblöcke dürfen nicht an der Feuerschutzwand (Spritzwand) montiert werden.
Siehe generelle Bestimmungen 1.5.
1.6 Gemischaufbereitung
Jede Art der Gemischaufbereitung erlaubt. Elektronische Einspritzanlagen sind erlaubt, sofern sie den
generellen Bestimmungen 9.1 entsprechen.
Die Mitnehmerscheibe muss die Spezifikation SFI
29.1 erfüllen. Siehe generelle Bestimmungen 2.14.
2.5 Automatikgetriebeschutz
Ein Getriebeschutz nach SFI 4.1 ist vorgeschrieben.
Automatikgetriebe müssen mit einem Mitnehmerscheibenschutz nach SFI 30.1 ausgerüstet sein.
Siehe generelle Bestimmungen 2.14.1.
3 - BREMSEN UND FEDERUNG
1.7 Überlaufbehälter
Vorgeschrieben. Siehe generelle Bestimmungen
1.7.
3.1 Bremsen
Beide Hinterräder müssen mit hydraulischen Bremsen ausgerüstet sein. Wenn alle vier Räder gefedert
sind, müssen hydraulische Vierradbremsen verwendet werden. Siehe generelle Bestimmungen 3.1.
1.8 Kompressor, Turbolader
Nur erlaubt wenn Benzin oder Diesel als Kraftstoff
verwendet wird. Es dürfen nur Standard Roots-Typ
Kompressoren verwendet werden.
Siehe generelle Bestimmungen 1.10, 1.11.
3.2 Lenkung
Der Durchmesser des Lenkrades muss mindestens
279mm (11“) betragen. Die Verwendung von Butterfly Lenkgriffen ist verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 3.3 und 4.1.
1.9 Gaspedal, Drosselklappe
Siehe generelle Bestimmungen 1.12.
3.3 Federung
Die vordere Radaufhängung muss denen von Automobilherstellern verwendeten entsprechen Die
Verwendung von Stoßdämpfern ist freigestellt, ebenso eine eventuelle Hinterachsfederung.
Siehe generelle Bestimmungen 3.2, 3.4, 3.5.
2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradschutz
Bei allen Fahrzeugen die mit Schwungrad und
Kupplung ausgerüstet sind, müssen Kupplung und
Schwungrad die Spezifikation SFI 1.1, 1.2, 1.3 oder
1.4 (max. 2 Scheiben) erfüllen. Die Schwungradabdeckung muss SFI 6.2 oder 6.3 erfüllen, wenn eine
Kupplung nach SFI 1.3 oder 1.4 verwendet wird. Bei
Fahrzeugen mit Wankelmotoren ist ein Schwungradschutz aus einer mindestens 6.35mm dicken
Stahlplatte, welche die Getriebeglocke 360 Grad
umschließt, oder ein Schwungradschutz nach SFI
6.1, 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10.
2.2 Antrieb
Die Kardanwelle muss bei allen Fahrzeugen gegen
herunterfallen mit einem Fangring gesichert werden.
Siehe generelle Bestimmungen 2.4.
2.3 Hinterachse, Differential
Es müssen verstärkte Steckachsen verwendet werden. Ein Steckachs-Sicherungssystem muss installiert sein. Bei Fahrzeugen die mehr als 907kg. wiegen, muss eine hinten vorhandene Einzelradaufhängung durch eine Starrachsanordnung ersetzt
werden. Wenn die Einzelradaufhängung ersetzt
wird, dürfen die Rahmenquerträger verändert werden. Sperrdifferentiale und/oder Schnellwechsel Differentiale sind zugelassen.
Siehe generelle Bestimmungen 2.2 und 2.11.
2.4 Automatikgetriebe
Gegen unbeabsichtigtes Einlegen des Rückwärtsganges bei Automatikgetrieben muss am Schalthebel eine selbstsichernde Sperre vorhanden sein. Ein
funktionierender Leerlaufsicherheitsschalter ist für
alle Automatikgetriebe vorgeschrieben. Eine zuschaltbare Getriebebremse (Trans brake) ist erlaubt.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
3.4 Traktionsstreben
Erlaubt, siehe generelle Bestimmungen 3.5.
3.5 Stützräder (wheelie bars)
Erlaubt, siehe generelle Bestimmungen 3.6.
4 - RAHMEN
4.1 Ballast (Zusatzgewicht)
Erlaubt, siehe generelle Bestimmungen 4.2.
4.2 Stoßfänger
Montage freigestellt.
4.3 Rahmen
Siehe generelle Bestimmungen 4.4.
4.4 Bodenfreiheit
Siehe generelle Bestimmungen 4.5.
4.5 Bremsfallschirm
Ein Bremsfallschirm ist für alle Fahrzeuge vorgeschrieben, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr
als 240km/h fahren. Für alle anderen Fahrzeuge wird
er empfohlen. Siehe generelle Bestimmungen 4.8.
4.6 Überrollkäfig
Ein Überrollkäfig ist vorgeschrieben. Er muss den
Bestimmungen des verwendeten Karosserietyps
entsprechen, wie es in den generellen Bestimmungen 4.4, 4.11 und 10.6 festgelegt ist. Überprüfung
des Chassis nach DMSB / ASN Richtlinien.
4.7 Radstand
Der minimale Radstand darf 2.286 mm (90“) nicht
unterschreiten, der maximale Radstand darf 3.048
mm (120“) nicht überschreiten, außer das Fahrzeug
wurde mit größerem Radstand serienmäßig herge-
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stellt. Die Differenz des Radstandes von links nach
rechts darf maximal 51mm (2“) betragen.
Lufteinlaßhutze nicht mehr als 279 mm (11“) über
der Motorhaubenoberfläche ragen.
5 - RÄDER UND REIFEN
7.2 Kotflügel
Es müssen vollständige Kotflügel verwendet werden, Kopien aus Fiberglas sind zulässig. Die vorderen Kotflügel dürfen verlängert werden um einen
vergrößerten Radstand anzupassen. Die vorderen,
inneren Radkästen dürfen entfernt werden. Die hinteren Kotflügel dürfen geändert werden um genügend Abstand zum Reifen zu gewähren. Bei geänderten Kotflügeln müssen die Kanten gebördelt oder
eingerollt sein. Bei Roadstern dürfen die hinteren
Kotflügel an das Heckblech angepasst werden, jedoch dürfen sie nur soweit erhöht werden, wie die
Karosserie abgesenkt wurde. Siehe generelle Bestimmungen 7.4.
5.1 Reifen
Rennreifen (Slicks) sind erlaubt. Die Reifen der Hinterräder müssen mit mindestens acht (8) 4,5mm
Schrauben auf jeder Seite der Felgen verschraubt
sein. Siehe generelle Bestimmungen 5.1.1.
5.2 Räder
Die Verwendung von Drahtspeichenrädern oder Motorradrädern ist verboten. Minimale Rädergröße ist
13 Zoll, außer bei Fahrzeugen mit serienmäßig kleineren Rädern und Originalmotor.
Siehe generelle Bestimmungen 5.2.
6 - INNENAUSSTATTUNG
6.1 Sitze
Es sind alle Sitze aus Aluminium, Verbundwerkstoff,
doppellagigem Poly- oder Fiberglas zugelassen,
wenn sie stabil befestigt sind und aus dem Automobilbereich stammen.
Siehe generelle Bestimmungen 6.2.
6.2 Innenverkleidung
Die Innenverkleidung der Fahrerzelle muss aus Aluminium oder Stahl bestehen. Die Verwendung von
Magnesium ist verboten.
6.3 Persenning
Abdeckung der Fahrerzelle und/oder der Ladefläche
bei Pick-ups mit einer Persenning ist gestattet, sofern das Ein- bzw. Aussteigen des Fahrers nicht behindert wird.
6.4 Polsterung
Freigestellt.
6.5 Fensternetz
Vorgeschrieben. Siehe generelle Bestimmungen
6.3.
7 - KAROSSERIE
7.1 Karosserie
Alle Fahrzeuge müssen eine vollständige Karosserie
verwenden. Coupé, Limousinen, Roadster, Kombiwagen, Sportwagen, Vans und Pick-up sind zugelassen. Die Karosserie darf aus Fiberglas bestehen.
Die Türscharnieren von abnehmbaren Türen müssen mit Sicherheitsstiften oder ähnlichen Verriegelungen ausgestattet sein. Fahrzeuge mit Dach und
Windschutzscheibe müssen über zwei (2) Fahreraustiege verfügen. Cabriolets und Fahrzeuge mit
abnehmbarem Dach dürfen ohne Dach gefahren
werden. Das Fahrzeugdach darf abgesenkt werden.
Fahrzeuge ohne Dach benötigen keine funktionierenden Türen. Die Karosserie darf abgeflacht und in
Sektionen geteilt werden. Bei Roadstern und Sportwagen dürfen Dach und Windschutzscheibe entfernt
werden. Die Karosserie darf auf dem Chassis zurückgesetzt werden, jedoch dürfen die hinteren Radkästen nicht in die Türen reichen. Bei Fahrzeugen
mit vollständiger Karosserie darf eine verwendete
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
7.3 Feuerschutzwand
Muss vorhanden sein.
Siehe generelle Bestimmungen 6.1, 7.5.
7.4 Boden
Muss vorhanden sein.
Siehe generelle Bestimmungen 6.1, 7.6.
7.5 Straßenausrüstung
Der Einbau der Frontscheinwerfen wird empfohlen,
er kann in der Ausschreibung gefordert sein.
7.6 Spoiler und Luftleitbleche
Heckspoiler erlaubt. Am Dach montierte Spoiler, die
nicht serienmäßig zur Karosserie gehören, sind verboten. Bei Roadstern sind vordere Luftleitbleche oder Spoiler gestattet. Jede Art der Verstellung von
Spoilern oder Luftleitbleche während der Fahrt, ist
verboten.
7.7 Fahrzeugdach
Falls das Fahrzeug serienmäßig mit einem abnehmbaren Dach ausgerüstet ist, darf dieses während des Rennens abgenommen werden. Bei Cabriolets darf das Dach versenkt sein. Bei allen anderen Karosserien darf das Dach abgeflacht werden.
7.8 Windschutzscheibe, Fenster
Fahrzeuge mit Dach und Windschutzscheibe müssen
alle Fenster installiert haben. Klappbare Windschutzscheiben bei Roadstern und Sportwagen dürfen entfernt werden. Alle Windschutzscheiben müssen aus
klaren oder werksseitig getönten Sicherheitsglas bestehen. Es darf auch Plexiglas oder anderes Splitterfreies Material von minimal 3 mm Dicke verwendet
werden. Die Startnummern dürfen nur auf den hinteren Seitenfenstern aufgebracht werden.
Siehe generelle Bestimmungen 7.3 und 7.9.
7.9 Windabweiser
Wird keine Windschutzscheibe verwendet, so muss
ein Windleitblech aus Metall oder anderem feuerfesten Material verwendet werden.
8 - ELEKTRIK
8.1 Batterie
Siehe generelle Bestimmungen 8.1.
Seite 3-18
8.2 Verzögerungseinrichtungen (Delay box
/Device)
Erlaubt. Siehe generelle Bestimmungen 8.2.
8.3 Zündung
Zeitgesteuerte Zündunterbrechungssysteme (stutter
boxes) sind verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 8.3 und 8.5
8.4 Stromkreisunterbrecher
Vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 8.4.
8.5 Rückleuchten
Alle Fahrzeuge müssen bei Nachtveranstaltungen
mit einem funktionstüchtigen Rücklicht ausgerüstet
sein. Blinkende oder Stroboskoblichter sind verboten. Siehe generelle Bestimmungen 8.6.
9 - HILFSSYSTEME
9.1 Computer, Datenaufzeichnung
Siehe generelle Bestimmungen 9.1 und 9.2
9.2 Schleppfahrzeuge
Verboten.
9.3 Warm up
Siehe generelle Bestimmungen 9.11
10 - FAHRER
10.1 Armfangriemen
Vorgeschrieben bei allen Fahrzeugen mit offener Karosserie. Siehe generelle Bestimmungen 6.3, 10.3.
10.2 Lizenzen
Eine für diese Gruppe gültige Lizenz vom DMSB /
ASN ist vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.4.
10.3 Fahrerposition
Der Körper des Fahrers muss in der Originalposition, links oder rechts neben der Kardanwelle befinden. Der Sitz darf maximal 254 mm (10“) nach hinten versetzt werden.
10.4 Sicherheitsgurte
Es muss mindestens ein Fünfpunkt Gurtsystem, minimal 76 mm (3“) Gurtbreite, verwendet werden, das
der Spezifikation SFI 16.1 oder dem entsprechenden FIA Standard entspricht.
Siehe generelle Bestimmungen 10.5,
10.5 Kopfschutz
Vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.6.
10.6 Helm
Vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.7.
10.7 Nackenstütze
Die Verwendung einer Nackenstütze ist vorgeschrieben. Siehe generelle Bestimmungen 10.8.
10.8 Fahreranzug
Siehe generelle Bestimmungen 10.10.
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DMSB Stand 01.01.2009
SEKTION 5
SUPER COMP
Bezeichnung und Definition
Das Kurzzeichen ist S/C und wird gefolgt von der
Startnummer. Diese Gruppe ist vorgesehen für
Dragster, Altereds Typ 1 und 2 und Funny Cars. Motorräder sind in dieser Gruppe nicht zugelassen.
Das Mindestgewicht, einschließlich Fahrer, beträgt
für 8 - Zylinder Fahrzeuge 612kg, für 6 - und für 4 Zylinder Fahrzeuge 454kg.
TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
UND VORSCHRIFTEN
1 - MOTOR
1.1 Motor
Jeder Automobilmotor ist zugelassen. Schwingungsdämpfer aus Gusseisen sind verboten. Es
müssen Schwingungsdämpfer nach SFI 18.1 verwendet werden oder solche, die aus einem Stück
Stahl gefertigt wurden. Siehe generelle Bestimmungen 1.2.
1.2 Ölauffangvorrichtung
Ab dem 1. Januar 2009 muss jedes Fahrzeug mit
einer vorschriftsmäßig montierten unteren Motorschutzvorrichtung, entsprechend SFI 7.1 oder 7.2,
ausgerüstet sein. Die Schutzvorrichtung muss in einem einwandfreien Zustand sein. Die Entscheidung
über die Zulassung der verwendeten Schutzvorrichtung liegt bei den Technischen Kommissaren der
jeweiligen Veranstaltung.
1.3 Abgasanlage
Die Abgase müssen aus dem Fahrzeug heraus,
vom Fahrer und Kraftstofftank weg, nach hinten geleitet werden. Es wird empfohlen Schalldämpfer
(Noise restrictor / Muffler) zu verwenden. Siehe generelle Bestimmungen 1.3.
1.4 Kraftstoff
Benzin, Methanol, Benzin-Alkohol-Gemisch, Diesel,
Erdgas, Lachgas (N20) oder Propan sind als Kraftstoff erlaubt.
1.5 Kraftstoffsystem
Kraftstoffzellen und Kraftstofftanks der Rennsportzulieferungsindustrie sind zugelassen. Kraftstofftanks
dürfen nicht in der Fahrerzelle installiert werden.
Siehe generelle Bestimmungen 1.5 und 1.5.1.
1.6 Gemischaufbereitung
Jede Art der Gemischaufbereitung erlaubt. Elektronische Einspritzanlagen sind erlaubt, sofern sie den
generellen Bestimmungen 9.1 entsprechen.
1.7 Überlaufbehälter
Vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 1.7.
Seite 3-19
1.8 Kompressor, Turbolader
Nur erlaubt wenn Benzin, Methanol oder Diesel als
Kraftstoff verwendet wird. Es dürfen nur Standard
Roots-Typ Kompressoren verwendet werden.
Siehe generelle Bestimmungen 1.10, 1.11.
1.9 Gaspedal, Drosselklappe
Siehe generelle Bestimmungen 1.12.
2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradabdeckung
Bei allen Fahrzeugen die mit Schwungrad und Kupplung ausgerüstet sind, müssen Kupplung und
Schwungrad die Spezifikation SFI 1.1, 1.2, 1.3 oder
1.4 (max. 2 Scheiben) erfüllen. Die Schwungradabdeckung muss SFI 6.2 oder 6.3 erfüllen, wenn eine
Kupplung nach SFI 1.3 oder 1.4 verwendet wird. Bei
Fahrzeugen mit Wankelmotoren ist ein Schwungradschutz aus einer mindestens 6.35mm dicken Stahlplatte, welche die Getriebeglocke 360 Grad umschließt, oder ein Schwungradschutz nach SFI 6.1,
6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10.
2.2 Antrieb
Die Kardanwelle muss bei allen Fahrzeugen gegen
herunterfallen mit einem Fangring gesichert werden.
Siehe generelle Bestimmungen 2.4.
2.3 Hinterachse, Differential
Es müssen verstärkte Steckachsen verwendet werden. Ein Steckachsen Sicherungssystem muss installiert sein. Bei Fahrzeugen die mehr als 907kg.
wiegen, muss eine hinten vorhandene Einzelradaufhängung durch eine Starrachsanordnung ersetzt
werden. Wenn die Einzelradaufhängung ersetzt
wird, dürfen die Rahmenquerträger verändert werden. Sperrdifferentiale und/oder Schnellwechseldifferentiale sind zugelassen.
Siehe generelle Bestimmungen 2.2 und 2.11.
2.4 Planetengetriebe, nicht Serie (Typ Lenco)
Ein Getriebeschutz nach SFI 4.1 ist bei allen Fahrzeugen vorgeschrieben, die mit Kompressor, Methanol oder Lachgas betrieben werden.
Siehe generelle Bestimmungen 2.13.
2.5 Automatikgetriebe
Gegen unbeabsichtigtes Einlegen des Rückwärtsganges bei Automatikgetrieben muss am Schalthebel eine selbstsichernde Sperre vorhanden sein. Ein
funktionierender Leerlaufsicherheitsschalter ist für
alle Automatikgetriebe vorgeschrieben. Eine zuschaltbare Getriebebremse (Trans brake) ist erlaubt.
Die Mitnehmerscheibe muss die Spezifikation SFI
29.1 erfüllen. Siehe generelle Bestimmungen 2.14.
2.6 Automatikgetriebeschutz
Ein Getriebeschutz nach SFI 4.1 ist vorgeschrieben.
Automatikgetriebe müssen mit einem Mitnehmerscheibenschutz nach SFI 30.1 ausgerüstet sein.
Siehe generelle Bestimmungen 2.14.1.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
3 - BREMSEN UND FEDERUNG
3.1 Bremsen
Beide Hinterräder müssen mit hydraulischen Bremsen ausgerüstet sein. Vierradbremsen werden empfohlen. Wird eine Handbremse verwendet, so muss
diese in der Fahrerzelle montiert sein. Die Bremsleitungen müssen aus Stahl gefertigt sein. Alle Bremsleitungen die am Motor vorbeigeführt werden müssen zusätzlich geschützt sein.
Siehe generelle Bestimmungen 3.1.
3.2 Lenkung
Siehe generelle Bestimmungen 3.3 und 4.1.
3.3 Federung
Jegliche im Automobilbau verwendete Federung ist
zugelassen. Die Vorderachse darf starr montiert
sein, wenn der Radstand 3.088mm oder mehr beträgt. Werden H-Träger oder rohrartige Vorderachsen verwendet, so muss die Vorderachse mit
Schubstreben am Rahmen befestigt werden.
Schubstreben sind nicht erforderlich, wenn sich die
Befestigungspunkte einer starr montierte Vorderachse 457mm (18“) oder weniger vom vorderen
Achsschenkelbolzen entfernt sind.
Die Hinterachse darf starr montiert sein.
Siehe generelle Bestimmungen 3.2 und 3.4.
3.4 Traktionsstreben
Siehe generelle Bestimmungen 3.5.
3.5 Stützräder (wheelie bars)
Erlaubt, siehe generelle Bestimmungen 3.6.
4 - RAHMEN
4.1 Ballast (Zusatzgewichte)
Erlaubt, siehe generelle Bestimmungen 4.2.
4.2 Motorschutzplatte
Eine Motorschutzplatte muss bei allen Heckmotorfahrzeugen zwischen Überrollkäfig und Motor installiert sein, um Fahrer und Kraftstofftank zu schützen.
Minimale Materialstärke, 3mm (1/8“) 6061 T6Aluminium oder 1,5mm (0,060“) Stahlblech.
Siehe generelle Bestimmungen 4.3.
4.3 Bodenfreiheit
Siehe generelle Bestimmungen 4.5.
4.4 Bremsfallschirm
Ein Bremsfallschirm ist für alle Fahrzeuge vorgeschrieben. Siehe generelle Bestimmungen 4.8.
4.5 Differentialabstützung
Eine Abstützung, die ein Drehen des Differentialgetriebes verhindert, ist bei allen Frontmotorfahrzeugen vorgeschrieben. Siehe generelle Bestimmungen
4.9.
4.6 Überrollkäfig
Ein Überrollkäfig ist vorgeschrieben. Er muss den
Bestimmungen des verwendeten Karosserietyps
entsprechen, wie es in den generellen Bestimmungen 4.4, 4.11 und 10.6 festgelegt ist. Überprüfung
des Chassis nach DMSB / ASN Richtlinien.
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4.7 Radstand und Spurbreite
Der minimale Radstand darf 2.286 mm (90“) nicht
unterschreiten. Die Differenz des Radstandes von
links nach rechts darf maximal 51mm (2“) betragen.
Die minimale Spurbreite der Vorderachse darf bei
Dragstern 660mm (26“) nicht unterschreiten.
5 - RÄDER UND REIFEN
5.1 Reifen
Rennreifen (Slicks) sind erlaubt. Bei Dragstern muss
der Durchmesser der Vorderräder mindestens 13
Zoll betragen. Die Reifen der Hinterräder müssen
mit mindestens acht (8) 4,5mm Schrauben auf jeder
Seite der Felgen verschraubt sein.
Siehe generelle Bestimmungen 5.1, 5.1.1 und 5.1.2.
5.2 Räder
Die Verwendung von Drahtspeichenrädern bei
Dragstern ist nur dann gestattet, wenn das Fahrzeuggesamtgewicht, ohne Fahrer, 817kg nicht überschreitet. Siehe generelle Bestimmungen 5.2.
6 - INNENAUSSTATTUNG
6.1 Innenverkleidung
Die Innenverkleidung der Fahrerzelle muss aus Aluminium oder Stahl bestehen. Die Verwendung von
Magnesium ist verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 6.1.
6.2 Sitze
Siehe generelle Bestimmungen 6.2.
6.3 Persenning
Abdeckung der Fahrerzelle und/oder der Ladefläche
bei Pick-ups mit einer Persenning ist gestattet, sofern das Ein- bzw. Aussteigen des Fahrers nicht behindert wird.
6.4 Polsterung
Freigestellt.
6.5 Fensternetz
Vorgeschrieben. Siehe generelle Bestimmungen
6.3.
7 - KAROSSERIE
7.1 Spoiler und Luftleitbleche
Erlaubt. Frontspoiler oder Luftleitbleche dürfen nicht
mehr als 762mm (30“) über die Mittellinie der Vorderachse vorstehen. Bei Funny Cars oder Vollkarosseriefahrzeugen darf der vordere Überhang
1.016mm (40“) nicht überschreiten.
Siehe generelle Bestimmungen 7.2.
7.2 Karosserie
Karosserie und Fahrerzelle müssen aus Metall
(Stahl, Aluminium, Titan) oder Fiberglas bestehen
und bis zur Feuerschutzwand reichen. Die Fahrerzelle muss so gefertigt sein, dass Körper oder Körperteile des Fahrers im Falle eines Unfalles nicht mit
der Fahrbahn, den Rädern und Reifen oder dem
Auspuffsystem in Berührung kommen können. Ein
zusätzlicher Boden, unabhängig vom Fahrzeugrahmen muss bei Dragstern installiert werden, auf dem
die Beine des Fahrers liegen können. Bei Frontmotorfahrzeugen mit offener Karosserie darf die Lufteinlaßhutze nicht mehr als 27.9 cm (11“) über den
oberen Rand des Vergasers hinaus ragen. Bei
Fahrzeugen mit vollständiger Karosserie darf eine
verwendete Lufteinlaßhutze nicht mehr als 279mm
(11“) über der Motorhaubenoberfläche ragen.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
Seite 3-21
7.3 Feuerschutzwand
Muss vorhanden sein.
Siehe generelle Bestimmungen 6.1, 7.5.
7.4 Boden
Muss vorhanden sein.
Siehe generelle Bestimmungen 7.6.
7.5 Windschutzscheibe, Fenster
Fahrzeuge mit Dach und Windschutzscheibe müssen
alle Fenster installiert haben. Klappbare Windschutzscheiben bei Roadstern und Sportwagen dürfen entfernt werden. Alle Windschutzscheiben müssen aus
klaren oder werksseitig getönten Sicherheitsglas bestehen. Es darf auch Plexiglas oder anderes Splitterfreies Material von minimal 3mm Dicke verwendet
werden. Die Startnummern dürfen nur auf den hinteren Seitenfenstern aufgebracht werden.
Siehe generelle Bestimmungen 7.3 und 7.9.
7.6 Windabweiser
Wird keine Windschutzscheibe verwendet, so muss
ein Windabweiser aus Metall oder anderem feuerfesten Material verwendet werden.
Siehe generelle Bestimmungen 7.8.
8 - ELEKTRIK
8.1 Batterie
Alle mit Säure gefüllte Batterien müssen mit Metallhalterungen, außerhalb der Fahrerzelle, sicher befestigt sein. Siehe generelle Bestimmungen 8.1.
10 - FAHRER
10.1 Armfangriemen
Vorgeschrieben bei allen Fahrzeugen mit offener
Karosserie und Funny Cars. Siehe generelle Bestimmungen 10.3.
10.2 Lizenzen
Eine für diese Gruppe gültige Lizenz vom DMSB /
ASN ist vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.4.
10.3 Sicherheitsgurte
Es muss mindestens ein Fünfpunkt Gurtsystem, minimal 76mm (3“) Gurtbreite, verwendet werden, das
der Spezifikation SFI 16.1 oder dem entsprechenden FIA Standard entspricht.
Siehe generelle Bestimmungen 10.5,
10.4 Kopfschutz
Vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.6.
10.5 Helm
Vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.7.
10.6 Nackenstütze
Die Verwendung einer Nackenstütze ist vorgeschrieben. Siehe generelle Bestimmungen 10.8.
10.7 Fahrerkleidung
Siehe generelle Bestimmungen 10.10.
8.2 Verzögerungseinrichtungen (Delay box /Device)
Erlaubt. Siehe generelle Bestimmungen 8.2.
8.3 Zündung
Zeitgesteuerte Zündunterbrechungssysteme (stutter
boxes) sind verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 8.3.
8.4 Stromkreisunterbrecher
Vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 8.4.
8.5 Rückleuchten
Alle Fahrzeuge müssen bei Nachtveranstaltungen
mit einem funktionstüchtigen Rücklicht ausgerüstet
sein. Blinkende oder Stroboskoblichter sind verboten. Siehe generelle Bestimmungen 8.6.
9 - HILFSSYSTEME
9.1 Computer, Datenaufzeichnung
Siehe generelle Bestimmungen 9.1 und 9.2
9.2 Feuerlöschsystem
Siehe generelle Bestimmungen 9.3.
9.3 Schubbügel
Siehe generelle Bestimmungen 9.8.
9.4 Schleppfahrzeuge
Zugelassen. Siehe generelle Bestimmungen 9.8.
9.5 Warm up
Siehe generelle Bestimmungen 9.11
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
Seite 3-22
SEKTION 8
COMPETITION ELIMINATOR
Die Kategorie Competition ist reserviert für qualifizierte Fahrzeuge der Klassen A, B, C, D, E, F, AA,
AB, BA; BB, CA, CB, DA, DB, EA, EB, FA, FB, BN,
DT, ET und FT,/Dragster, sowie A, B, C, D, E, G, H,
I, AA, BA, BB, CA, CB, DA, DB, AT, BT, CT, DT, AN,
BN, CN und DN/Altered. Die Klassen werden ermittelt, indem das Fahrzeuggesamtgewicht inklusive
Fahrer, in Kilogramm (kg), durch den Gesamthubraum des Motors, in Liter (l), dividiert wird.
Die Eliminationsläufe werden mit Handicap-Start
durchgeführt, wobei das Competition Index ControlSystem (CIC) verwendet werden kann (Regelung in
der Ausschreibung). Die Break-Out Regel findet keine Anwendung.
SEKTION 8A
DRAGSTER
Bezeichnung:
A/D, B/D, C/D, D/D, E/D, F/D, AA/D, AB/D, BA/D,
BB/D, CA/D, CB/D, DA/D, DB/D, EA/D, EB/D, FA/D,
FB/D, BN/D, DT/D, ET/D und FT/D, werden der
Startnummer vorangestellt.
Die Einteilung erfolgt in 22 Wettbewerbsklassen.
Klassen:
Klasse Kg/Liter
A/D
94 - 110
B/D
111 - 124
C/D
125 - 137
D/D
138 - 193
E/D
194 - 231
oder
219 - 231
F/D
232 -
386
386
386
AA/D
AB/D
BA/D
BB/D
CA/D
CB/D
DA/D
DB/D
EA/D
EB/D
FA/D
FB/D
150 - 177
150 - 177
178 - 199
178 - 199
200 - 220
200 - 220
221 - 309
221 - 309
310 - 370
310 - 370
371 371 -
1), 2), 3) High Helix Kompressor
1), 2), 3) Standard Kompressor
1), 2), 3) High Helix Kompressor
1), 2), 3) Standard Kompressor
1), 2), 3) High Helix Kompressor
1), 2), 3) Standard Kompressor
1), 2), 3) High Helix Kompressor
1), 2), 3) Standard Kompressor
1), 2), 3) High Helix Kompressor
1), 2), 3) Standard Kompressor
1), 2), 3) High Helix Kompressor
1), 2), 3) Standard Kompressor
BN/D
160-
612
DT/D
ET/D
FT/D
255 - 358 1), 2), 3)
nur Turbo
359 - 428 2), 3)
nur Turbo, max 6-Zyl.
429 386
nur Turbo, max 4-Zyl.
Min.Gew.(kg)
612
612
612
Bemerkungen
1), 2), 3)
max. 4-Zylinder
max. 4-Zyl./4 Vent./Zyl.
max. Hubraum 2.54 l.
nur Lachgas (N2O)
Minimales Gewicht
1) 612 kg für V8 Motoren
2) 454 kg für 6-Zylinder-Motoren
3) 386 kg für 4-Zylinder-Motoren
Maximales Gewicht in allen Klassen: 1.100 kg.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
TECHNISCHE BESTIMMUNGEN UND
VORSCHRIFTEN
1 - MOTOR
1.1 Motor
Jede Art von Automobilverbrennungsmotoren sind
erlaubt. Jegliche Änderung erlaubt. Es darf maximal
ein (1) Motor verwendet werden. Die Verwendung
von Schwingungsdämpfern aus Gusseisen ist verboten. Es müssen Schwingungsdämpfer nach SFI
18.1 verwendet werden oder solche, die aus einem
Stück Stahl gefertigt wurden. Siehe generelle Bestimmungen 1.2
1.2 Ölauffangvorrichtung
Ab dem 1. Januar 2009 muss jedes Fahrzeug mit
einer vorschriftsmäßig montierten unteren Motorschutzvorrichtung entsprechend SFI 7.1 oder 7.2
ausgerüstet sein. Die Schutzvorrichtung muss in einem einwandfreien Zustand sein. Die Entscheidung
über die Zulassung der verwendeten Schutzvorrichtung liegt bei den Technischen Kommissaren der
jeweiligen Veranstaltung.
1.3 Abgasanlage
Wettbewerbsabgasanlagen erlaubt. Das Abgassystem
muss so angebracht sein, dass die Abgase nach außerhalb der Karosserie, weg von Fahrer und Kraftstofftanks, geführt werden.
1.4 Kraftstoff
Benzin oder Methanol erlaubt. Die Verwendung von
Lachgas (N2O) ist in einigen Klassen erlaubt. Die Verwendung von Propylenoxyd ist verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 1.6, 1.8 und 1.11.
1.5 Kraftstoffsystem
Kraftstoffzellen erlaubt. Die Verwendung elektronische Einspritzanlagen von Automobilherstellern oder deren Zulieferer ist erlaubt. Benzinleitungen dürfen nicht durch die Fahrerzelle geführt werden und
müssen durch einen Zwischenboden oder durch ein
umhüllendes Rohr von der Fahrerzelle getrennt
sein. Künstliches kühlen oder aufheizen des Kraftstoff ist verboten. Die Verwendung von nicht fabrikmäßig hergestellten Benzinpumpen ist verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 1.5 und 1.5.1.
1.6 Überlaufbehälter
Müssen vorhanden sein.
Siehe generelle Bestimmungen 1.7.
1.7 Ölkreislauf
Trockensumpfschmierung ist erlaubt. Die Verwendung externer einstufiger Ölpumpen ist erlaubt.
1.8 Gaspedal, Drosselklappe
Die Betätigung der Drosselklappe muss manuell
durch den Fuß des Fahrers erfolgen. Elektronische,
pneumatische, hydraulische oder jegliche andere
Vorrichtung zur Drosselklappensteuerung ist verboten. Siehe generelle Bestimmungen 1.12.
1.9 Kompressor
In verschiedenen Klassen erlaubt.
Siehe generelle Bestimmungen 1.10 und 1.11.
Seite 3-23
1.10 Turbolader
In verschiedenen Klassen erlaubt. Jedoch keinerlei
Modifikation des Turbogehäuses erlaubt.
1.11 Lachgas (N2O)
In verschiedenen Klassen erlaubt. Das System
muss fabrikmäßig hergestellt sein. Das Aufheizen
der Druckflasche oder Schläuche ist verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 1.9.
1.12 Kurbelgehäuseentlüftung
Vorgeschrieben. Siehe generelle Bestimmungen 1.13.
2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradschutz
Schwungrad und Kupplung müssen den SFI Spezifikationen 1.1 oder 1.2 (max. 2 Scheiben) der
Schwungradschutz den SFI Spezifikationen 6.1, 6.2
oder 6.3 genügen, oder die Kupplung muss SFI 1.2
(3 oder mehr Scheiben) und das Schwungrad muss
SFI 6.2 oder 6.3 entsprechen. Die Verwendung von
mehrstufigen Kupplungen (multi-Stage oder lock up
Type) ist verboten. Der Schwungradschutz darf in
keiner Weise am Rahmen verschweißt werden. Die
Kupplungsbetätigung muss manuell durch den Fuß
des Fahrers erfolgen. Elektrische, elektronische,
pneumatische, hydraulische oder jegliche andere
Vorrichtung zur Betätigung der Kupplung ist verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.9.
2.2 Antrieb
Eine Vorrichtung (Anti-blowback device) zur Sicherung der Kupplungsglocke bei einer eventuellen
Kupplungsexplosion muss installiert sein. Ausgenommen sind die Klassen E/D und F/D.
Siehe generelle Bestimmungen 2.1.
2.3 Hinterachse, Differential
Verstärkte, verbesserte Steckachsen, keine Serienachsen, sind vorgeschrieben. Steckachsenrückhaltevorrichtungen sind vorgeschrieben. Schnellwechsel- und/oder Sperrdifferentiale sind erlaubt.
Siehe generelle Bestimmungen 2.2.
2.4 Getriebe
Kupplungslose Getriebe sind zulässig. Planetengetriebe aus der Produktion der Rennsportindustrie mit max
fünf (5) Vorwärtsgänge und einem Rückwärtsgang sind
erlaubt. Automatische und/oder zeitgesteuerte Schaltvorrichtungen an manuellen Schaltgetrieben sind verboten. Das Schalten der Gänge kann mechanisch oder
pneumatisch (Air-Shifter) erfolgen, muss jedoch manuell durch den Fahrer ausgelöst werden. Keinesfalls
dürfen elektrische oder elektronische Schaltvorrichtungen verwendet werden. Wenn pneumatische Schalvorrichtungen verwendet werden, so muss die Druckluftflasche dauerhaft eingebaut und sicher befestigt sein.
Automatikgetriebe müssen mit einer internen Ölpumpe
und Kupplungspakete ausgestattet sein, welche in Verbindung mit Bändern die Schaltvorgänge steuern, um
als automatisches Getriebe angesehen zu werden Die
Mitnehmerscheibe muss die Spezifikation SFI 29.1 erfüllen. Siehe generelle Bestimmungen 2.12, 2.13,
2.13.1 und 2.14.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
2.5 Gewichtsreduktion
Für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe und Wandler
kann das Gewicht wie folgt verringert werden.
Klasse A/D, E/D, F/D ........................... 45kg
Klasse B/D ............................................ 65kg
Klasse C/D............................................ 85kg
Klasse D/D.......................................... 100kg
Das minimale Gewicht der Klasse darf jedoch nicht
unterschritten werden.
2.6 Automatikgetriebeschutz
Der Schutz für Automatikgetriebe muss der SFISpezifikation 4.1 entsprechen, der für die Mitnehmerscheibe der SFI-Spezifikation 30.1.
Siehe generelle Bestimmungen 2.14 und 2.14.1.
3 - BREMSEN UND FEDERUNG
3.1 Bremsen
Jedes Hinterrad muss mit einer hydraulischen Bremse ausgerüstet sein. Wird ein Handbremshebel zur
Betätigung der Hinterradbremsen verwendet, so
muss dieser innerhalb der Karosserie bzw. der Fahrerzelle installiert sein. Die Bremsleitungen müssen
in Stahl ausgeführt sein bzw. müssen den internationalen Vorschriften DOT oder DIN/ISO entsprechen. Alle Bremsleitungen die bei Heckmotorantrieben durch den Motorraum bzw. am Motor vorbei geführt werden, müssen zusätzlich geschützt werden.
3.2 Lenkung
Bei langen Lenkwellen muss eine Vorrichtung angebracht werden, die ein Eindringen der Lenkwelle in
den Fahrerraum bei einem Frontalaufprall verhindert. Siehe generelle Bestimmungen 3.3.
3.3 Federung
Jede Art von Autofederung ist erlaubt. Die Hinterachse
kann als Starrachse ausgeführt sein. Die Vorderachsen darf als Starrachse ausgeführt werden, wenn der
Radstand mehr als 3.048mm (120“) beträgt.
Werden I-Träger oder rohrartige Vorderachsen verwendet, so muss die Vorderachse mit Schubstreben
am Rahmen befestigt werden. Schubstreben sind nicht
erforderlich, wenn sich die Befestigungspunkte einer
starr montierte Vorderachse 457mm (18“) oder weniger
vom vorderen Achsschenkelbolzen entfernt sind.
Siehe generelle Bestimmungen 3.4.
3.4 Stützräder (wheelie bars)
Zulässig, die Räder müssen aus einem nichtmetallischem Material bestehen.
Siehe generelle Bestimmungen 3.6.
4 - RAHMEN
4.1 Ballast
Zulässig. Siehe generelle Bestimmungen 4.2.
4.2 Motorschutzplatte
Vorgeschrieben. Siehe generelle Bestimmungen 4.3
4.3 Bodenfreiheit
Siehe generelle Bestimmungen 4.5
Seite 3-24
4.4 Fallschirm
Vorgeschrieben. Siehe generelle Bestimmungen
4.8.
4.5 Differentialabstützung
Vorgeschrieben an allen Frontmotorfahrzeugen. Siehe generelle Bestimmungen 4.9.
4.6 Überrollkäfig
Ein Überrollkäfig ist vorgeschrieben und muss den
Spezifikationen der generellen Bestimmungen 4.4,
4.11 und 10.6 entsprechen. Die Abnahme des Überrollkäfig und des Chassis muss durch den DMSB
bzw. zuständigen ASN erfolgen.
4.7 Radstand & Spurbreite
Der minimale Radstand darf 2286mm (90") nicht unterschreiten. Die maximale Abweichung des
Radstandes von links nach rechts darf nicht mehr
als 50,8 mm (2") betragen. Die minimale Spurbreite
vorne, darf 660 mm (26") nicht unterschreiten..
5 - RÄDER UND REIFEN
5. 1 Reifen
Es müssen Autoreifen eines Rennreifenherstellers
verwendet werden.
5.2 Hinterreifen, Slicks
Die Hinterreifen müssen an jeder Seite des Rades
mit mindestens 12 Schrauben, min. 4,5mm Durchmesser, gesichert sein.
Siehe generelle Bestimmungen 5.1.
5.3 Vorderreifen
In den Klassen E/D und F/D sind Motorradreifen für
Hochgeschwindigkeit der Typen Avon 2.25 S17 oder
2.50 S17 erlaubt.
Siehe generelle Bestimmungen 5.1.2.
5.4 Räder
Autospeichenräder an der Vorderachse sind dann
erlaubt, wenn das Gesamtgewicht des Fahrzeuges,
inklusive Fahrer, 817kg (1.800 pounds) nicht überschreitet.
6 - INNENAUSSTATTUNG
6.1 Polsterung
Freigestellt. Magnesium ist verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 6.1 und 6.2.
7 - KAROSSERIE
7.1 Spoiler, Luftleitbleche
Seitliche Luftleitbleche, sicher montiert, sind erlaubt.
Kein Teil der Luftleitbleche darf näher als 152mm
(6“) an die Räder heranreichen. Frontspoiler sind erlaubt, dürfen jedoch nicht breiter als die Spurbreite
der Vorderräder sein und nicht mehr als 762mm
(30“) über die Mittellinie der Vorderachse vorstehen.
Maximale Höhe 254 mm (10"). An Spoilern dürfen
senkrechte Seitenbleche mit einer max. Höhe von
229mm angebracht werden.. Die Bodenfreiheit
muss 76 mm (3“) betragen. Jede Möglichkeit der
Justierung oder Verstellung währen der Fahrt ist
verboten.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
7.2 Karosserie
Altered-Typ Karosserien sind verboten.
Karosserie sowie Motorabdeckung müssen aus feuerfestem Material sein und bis zur Feuerschutzwand
reichen. Die Fahrerzelle, Rahmenstruktur, Überrollvorrichtung und Karosserie müssen so konstruiert
sein, dass weder Körper noch Beine oder Arme des
Fahrers mit Rädern, Reifen, Abgassystem oder der
Fahrbahn in Berührung kommen können.
Sollte der Fahrer mit dem Fahrzeugboden in Berührung kommen können, so muss ein zusätzlicher Boden und Querverstrebungen vorhanden sein. Die
Beine des Fahrers müssen innerhalb des Rahmens
durch einen zusätzlichen Boden oder ähnliches,
vom Fahrzeugrahmen unabhängige Schutzvorrichtung, geschützt sein.
Bei Fahrzeugen mit offenen Rädern und Frontmotor
darf die Luftansaughutze nicht höher als 279mm
(11“) über die Vergaser reichen. Höhere verjüngte
Hutzen sind dann erlaubt, wenn durch diese Verjüngung die Sicht verbessert wird. Verkleiden der Vorderräder ist verboten.
7.3 Windabweiser
Muss vorhanden sein.
Siehe generelle Bestimmungen 7.8.
8 - ELEKTRIK
8.1 Batterie
Siehe generelle Bestimmungen 8.1.
8.2 Verzögerungseinrichtungen (Delay box
/Device)
Verboten. Siehe generelle Bestimmungen 8.2.
8.3 Zündung
Siehe generelle Bestimmungen 8.3.
8.4 Stromkreisunterbrecher
Vorgeschrieben bei allen Fahrzeugen mit Batterie im
Fahrzeug. Siehe generelle Bestimmungen 8.4.
8.5 Rückleuchten
Alle Fahrzeuge müssen bei Nachtveranstaltungen
mit einem funktionstüchtigem Rücklicht ausgerüstet
sein. Blinkende oder Stroboskoblichter sind verboten. Siehe generelle Bestimmungen 8.6.
9 - HILFSSYSTEME
9.1 Computer / Datenrecorder
Siehe generelle Bestimmungen 9.1 and 9.2.
9.2 Feuerlöschsysteme
Vorgeschrieben bei Fahrzeugen mit Vollkarosse und
geschlossenem Cockpit. Minimale Kapazität 2.5 kg.
Siehe generelle Bestimmungen 9.3.
9.3 Schubbügel
Siehe generelle Bestimmungen 9.3.
9.4 Schleppfahrzeuge
Sind erlaubt. Siehe generelle Bestimmungen 9.9.
9.5 Warm up
Siehe generelle Bestimmungen 9.11
Seite 3-25
10 - FAHRER
SEKTION 8B
10.1 Armfangriemen
Die Verwendung von Armfangriemen ist vorgeschrieben. Siehe generelle Bestimmungen 10.3.
ALTERED
10.2 Lizenzen
Eine für diese Gruppe gültige Lizenz vom DMSB /
ASN ist vorgeschrieben.
Siehe Generelle Bestimmungen 10.4.
Definition Typ 1:
Altereds, Roadsters und Funny Cars speziell für
Dragsterrennen gebaut. Die Karosserie muss serienmäßig hergestellten Fahrzeugen gleichen.
10.3 Fahrer
Jede Position des Fahrers ist erlaubt, solange sie in
Übereinstimmung mit den generellen Bestimmungen
ist. Bei Fahrzeugen bei denen keine Querverstrebungen über den Beinen des Fahrers angebracht
sind, müssen die Beine mit Haltern oder anderen
Vorrichtungen so geschützt werden, dass sie bei einem Unfall nicht außerhalb des Chassis gelangen.
10.4 Sicherheitsgurte
Es muss mindestens ein Fünfpunkt Gurtsystem, minimal 76 mm (3“) Gurtbreite, verwendet werden, das
der Spezifikation SFI 16.1 oder dem entsprechenden FIA-Standard entspricht.
Siehe generelle Bestimmungen 10.5.
10.5 Kopfschutz
Vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.6.
10.6 Helm
Siehe generelle Bestimmungen 10.7.
10.7 Nackenstütze / HANS
Vorgeschrieben. Ab 01.Januar 2010 ist in allen Klassen deren Index schneller als 7,50 Sek. ist (bzw.
4,50 Sek. 1/8 Meile) oder die schneller als 320 Km/h
(200 mph) fahren, die Verwendung eines von der
FIA homologiertem bzw. der SFI-Spezifikation 38.1
entsprechendem HANS-System (Head and Neck
Support/Restrain Device) empfohlen.
Siehe generelle Bestimmungen 10.8.
10.8 Fahreranzug
Vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.10.
Definition Typ 2:
Vollkarosserie Fahrzeuge mit funktionsfähigen Türen und Roadster mit vier Kotflügeln. Alle vier Räder
müssen gefedert und gebremst sein.
Für Typ 2 Fahrzeuge, die in den Klassen A/A, B/A,
AA/A, AB/A, AT/A, AN/A, BN/A und CN/A starten, ist
ein Überrollkäfig erforderlich, der der SFISpezifikation 25.1D entspricht.
Bezeichnung
A/A, B/A, C/A, D/A, E/A, F/A, G/A, H/A,I/A, AT/A,
BT/A, CT/A, DT/A, AA/A, AB/A, BA/A, BB/A, CA/A,
CB/A, DA/A, DB/A, AN/A, BN/A, CN/A und DN/A,
werden der Startnummer vorangestellt.
Die Einteilung erfolgt in 25 Wettbewerbsklassen.
Klassen
Klasse Kg/Liter
A/A
94 - 129
B/A
130 - 149
C/A
150 - 179
D/A
180 - 207
E/A
208 - 234
F/A
235 - 262
G/A
263 - 290
H/A
291 - 317
I/A
318 AA/A 150 - 207
AB/A 150 - 207
BA/A 208 - 299
BB/A 208 - 299
CA/A 300 - 399
CB/A 300 - 399
DA/A 400 DB/A 400 AT/A 163 - 226
BT/A 227 - 349
CT/A 350 - 499
DT/A 500 AN/A 110 - 139
BN/A 140 - 169
CN/A 170 - 199
DN/A 200 -
Min. Gew.(kg) Bemerkungen
1), 2)
1), 2)
680
1), 3), 4), 5)
1), 3), 4), 5)
1), 3), 4), 5)
1), 3), 4), 5)
1), 3), 4), 5)
1), 3), 4), 5)
1), 2)
High Helix Kompressor
1), 2)
Standard Kompressor
3), 4), 6) High Helix Kompressor
3), 4), 6) Standard Kompressor
High Helix Kompressor
Standard Kompressor
High Helix Kompressor
Standard Kompressor
1), 2)
nur Turbomotoren
3), 4), 6)
nur Turbomotoren
nur Turbomotoren
nur Turbomotoren
1), 2)
nur Lachgas (N2O)
1), 2)
nur Lachgas (N2O)
1), 2)
nur Lachgas (N2O)
nur Lachgas (N2O)
Minimales Gewicht:
1) Typ 1 680 kg
2) Typ 2 1066 kg
3) Typ 1 950 kg, für V8-Motoren
4) Typ 1 900 kg, für 6-Zylindermotoren.
5) Typ 1 500 kg, für 4-Zylindermotoren
6) 612 kg, für 4-Zylindermotoren
Maximales Gewicht in allen Klassen: 1.350 kg.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
Seite 3-26
TECHNISCHE BESTIMMUNGEN UND
VORSCHRIFTEN
1 - MOTOR
1.1 Motor
Jede Art von Automobilverbrennungsmotor ist erlaubt. Jegliche Änderung erlaubt. Es darf maximal
ein (1) Motor verwendet werden. Der Motor muss
vor dem Fahrer montiert sein, die hintere Motorplatte
muss sich vor den Füßen des Fahrers befinden. Die
Verwendung von Schwingungsdämpfern aus Gusseisen ist verboten. Es müssen Schwingungsdämpfer
nach SFI 18.1 verwendet werden oder solche, die
aus einem Stück Stahl gefertigt wurden.
Siehe generelle Bestimmungen 1.2
1.2 Ölauffangvorrichtung
Ab dem 1. Januar 2009 muss jedes Fahrzeug mit
einer vorschriftsmäßig montierten unteren Motorschutzvorrichtung entsprechend SFI 7.1 oder 7.2
ausgerüstet sein. Die Schutzvorrichtung muss in einem einwandfreien Zustand sein. Die Entscheidung
über die Zulassung der verwendeten Schutzvorrichtung liegt bei den Technischen Kommissaren der
jeweiligen Veranstaltung.
1.3 Heckmotorfahrzeuge
Bei Fahrzeuge die serienmäßig mit einem Heckmotor ausgestattet sind, darf dieser vor die Hinterachse
versetzt werden. Es ist auch erlaubt den Heckmotor
soweit nach vorne zu versetzen, dass er vor dem
Fahrer montiert ist.
Siehe generelle Bestimmungen 1.2
1.4 Abgassystem
Wettbewerbsabgasanlagen erlaubt. Das Abgassystem muss so angebracht sein, dass die Abgase
nach außerhalb der Karosserie, weg von Fahrer und
Kraftstofftanks, geführt werden.
1.5 Kraftstoff
Benzin oder Methanol erlaubt. Die Verwendung von
Lachgas (N2O) ist in einigen Klassen erlaubt. Die
Verwendung von Propylenoxyd ist verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 1.6, 1.8 and 1.11.
1.6 Kraftstoffsystem
Die Verwendung elektronische Einspritzanlagen von
Automobilherstellern oder deren Zulieferer ist erlaubt. Benzinleitungen dürfen nicht durch die Fahrerzelle geführt werden und müssen durch einen
Zwischenboden oder durch ein umhüllendes Rohr
von der Fahrerzelle getrennt sein. Künstliches kühlen oder aufheizen des Kraftstoffs ist verboten. Die
Verwendung von nicht fabrikmäßig hergestellten
Benzinpumpen ist verboten.
Bei Type 2-Fahrzeugen müssen Kraftstoffzellen verwendet werden, die den Spezifikation SFI 28.1 oder
FIA/FT3 entsprechen.
Siehe generelle Bestimmungen 1.5 und 1.5.1.
1.7 Überlaufbehälter
Müssen vorhanden sein.
Siehe generelle Bestimmungen 1.7.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
1.8 Ölkreislauf
Trockensumpfschmierung ist erlaubt. Die Verwendung externer einstufiger Ölpumpen ist erlaubt.
1.9 Gaspedal, Drosselklappe
Die Betätigung Drosselklappe muss manuell durch
den Fuß des Fahrers erfolgen. Elektronische, pneumatische, hydraulische oder jegliche andere Vorrichtung zur Drosselklappensteuerung ist verboten. Siehe generelle Bestimmungen 1.12.
1.10 Kompressor
In verschiedenen Klassen erlaubt.
Siehe generelle Bestimmungen 1.10 and 1.11.
1.11 Turbolader
In verschiedenen Klassen erlaubt, es sind jedoch
keinerlei Modifikation des Turbogehäuses erlaubt.
1.12 Lachgas (N2O)
In verschiedenen Klassen erlaubt. Das System
muss fabrikmäßig hergestellt sein. Das Aufheizen
der Druckflasche oder Schläuche ist verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 1.9.
1.13 Kurbelgehäuseentlüftung
Vorgeschrieben. Siehe generelle Bestimmungen 1.13.
2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradschutz
Schwungrad und Kupplung müssen den SFISpezifikationen 1.1 oder 1.2 (max. 2 Scheiben) der
Schwungradschutz den SFI Spezifikationen 6.1, 6.2
oder 6.3 genügen, oder die Kupplung muss SFI 1.2
(3 oder mehr Scheiben) und das Schwungrad muss
SFI 6.2 oder 6.3 entsprechen. Die Verwendung von
mehrstufigen Kupplungen (multi-Stage oder lock up
Type) ist verboten. Der Schwungradschutz darf in
keiner Weise am Rahmen verschweißt werden. Die
Kupplungsbetätigung muss manuell durch den Fuß
des Fahrers erfolgen. Elektrische, elektronische,
pneumatische, hydraulische oder jegliche andere
Vorrichtung zur Betätigung der Kupplung ist verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.9.
2.2 Antrieb
Siehe generelle Bestimmungen 2.4
2.3 Hinterachse, Differential
Verstärkte, verbesserte, Steckachsen sind vorgeschrieben. Steckachsenrückhaltevorrichtungen sind
vorgeschrieben. Schnellwechsel- und/oder Sperrdifferentiale sind erlaubt. Starre Hinterachsen sind für
alle Fahrzeuge vorgeschrieben, die schwerer als
900kg sind. Siehe generelle Bestimmungen 2.2.
2.4 Getriebe
Kupplungslose Getriebe sind zulässig. Planetengetriebe aus der Produktion der Rennsportindustrie mit max.
fünf (5) Vorwärtsgängen und einem Rückwärtsgang
sind erlaubt. Automatische und/oder zeitgesteuerte
Schaltvorrichtungen an manuellen Schaltgetrieben sind
verboten. Das Schalten der Gänge kann mechanisch
oder pneumatisch (Air-Shifter) erfolgen, muss jedoch
manuell durch den Fahrer ausgelöst werden. KeinesSeite 3-27
falls dürfen elektrische oder elektronische Schaltvorrichtungen verwendet werden. Werden pneumatische
Schalvorrichtungen verwendet, so muss die Druckluftflasche dauerhaft eingebaut und sicher befestigt sein.
Automatikgetriebe müssen mit einer internen Ölpumpe
und Kupplungspakete ausgestattet sein, welche in Verbindung mit Bändern die Schaltvorgänge steuern, um
als automatisches Getriebe angesehen zu werden Die
Mitnehmerscheibe muss die Spezifikation SFI 29.1 erfüllen. Siehe generelle Bestimmungen 2.12, 2.13,
2.13.1 und 2.14.
2.5 Gewichtsreduktion
Für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe und Wandler
kann das Gewicht wie folgt verringert werden.
Klasse A/A ......................................................... 45kg
Klasse B/A ........................................................ 90kg
Klasse C/A .......................................................113kg
Klasse D/A, E/A, F/A, G/A, H/A, I/A (V8-Motor)....113kg
Klasse D/A, E/A, F/A, G/A, H/A, I/A (6.Zyl.-Motor) . 68kg
Klasse D/A, E/A, F/A, G/A, H/A, I/A (4 Zyl.-Motor) . 45kg
Das minimale Gewicht der Klasse darf jedoch nicht
unterschritten werden.
2.6 Automatikgetriebeschutz
Der Schutz für Automatikgetriebe muss der SFISpezifikation 4.1 entsprechen, der für die Mitnehmerscheibe der SFI-Spezifikation 30.1.
Siehe generelle Bestimmungen 2.14 und 2.14.1.
3 - BREMSEN UND FEDERUNG
3.1 Bremsen
Jedes Hinterrad muss mit einer hydraulischen Bremse ausgerüstet sein. Wird ein Handbremshebel zur
Betätigung der Hinterradbremsen verwendet, so
muss dieser innerhalb der Karosserie bzw. der Fahrerzelle installiert sein. Type 1- und Type 2Fahrzeuge der Klassen A, B, AA, BB, AT, BT, AN,
BN, CN und DN müssen an allen vier Rädern mit
hydraulischen Bremsen ausgerüstet sein.
Die Bremsleitungen müssen in Stahl ausgeführt sein
bzw. müssen den internationalen Vorschriften DOT
oder DIN/ISO entsprechen. Alle Bremsleitungen die
bei Heckmotorantrieben durch den Motorraum bzw.
am Motor vorbei geführt werden, müssen zusätzlich
geschützt werden.
Siehe generelle Bestimmungen 3.1.
3.2 Lenkung
Der minimale Lenkraddurchmesser muss 280 mm
(11") betragen. Siehe generelle Bestimmungen 3.3.
3.3 Federung Typ 1:
Jede Art von Autofederung ist erlaubt. Die Hinterachse kann als Starrachse ausgeführt sein. Die Vorderachsen darf als Starrachse ausgeführt werden,
wenn der Radstand mehr als 3.048mm (120“) beträgt.
3.4 Federung Typ 2:
Autofederung inklusive Stoßdämpfer an allen vier
Rädern ist vorgeschrieben. Es muss mindestens ein
(1) hydraulischer Stoßdämpfer an jedem gefedertem
Rad vorhanden sein.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
Siehe generelle Bestimmungen 3.2, 3.4 und 3.5.
3.5 Traktionsstreben
Erlaubt. Siehe generelle Bestimmungen 3.4 and 3.5.
3.6 Stützräder (wheelie bars)
Zulässig, die Räder müssen aus einem nichtmetallischem Material bestehen.
Siehe generelle Bestimmungen 3.6.
4 - RAHMEN
4.1 Ballast
Zulässig. Siehe generelle Bestimmungen 4.2.
4.2 Stossfänger
Freigestellt, jedoch wenn verwendet, dann müssen
diese den Originalstossfängern entsprechen. Verkleidung als Spoiler ist nicht gestattet.
4.3 Bodenfreiheit
Siehe generelle Bestimmungen 4.5.
4.4 Fallschirm
Vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 4.8.
4.5 Überrollkäfig
Ein Überrollkäfig ist vorgeschrieben und muss den
Spezifikationen der generellen Bestimmungen 4.4,
4.11 und 10.6 entsprechen. Die Abnahme des Überrollkäfig sowie des Chassis muss durch den DMSB
bzw. den zuständigen ASN erfolgen.
Bei Typ 2-Fahrzeuge der Klassen A, B, AA, AT, AN,
BN und CN muss der Überrollkäfig den Spezifikation
SFI 25.1A entsprechen, das Material ist ausgenommen. Bei Neukonstruktion eines Typ 2-Fahrzeuges
wird empfohlen, den Überrollkäfig den Spezifikationen SFI 25.1B entsprechend zu erstellen.
Siehe generelle Bestimmungen 4.4, 4.11 und 10.6
4.6 Radstand; Altereds & Roadsters
Der minimale Radstand darf 2.286 mm (90“) nicht
unterschreiten, der maximale 3.175 mm (125") nicht
überschreiten. Die Differenz des Radstandes von
links nach rechts darf maximal 25,4mm (1“) betragen.
4.7 Radstand; Funny Cars
Der minimale Radstand darf 2.540mm (100") nicht
unterschreiten, der maximale 3.175mm (125") nicht
überschreiten. Die Hinterräder dürfen seitlich nicht
aus der Karosserie herausstehen. Der minimale Abstand der Hinterräder zur Karosserie muss 76mm
(3") und der der Vorderräder 152mm (6“) betragen.
4.8 Radstand; Altereds Typ 2
Der minimale Radstand darf 2.286 mm (90“) nicht
unterschreiten. Bei Typ 2-Fahrzeugen die den SFISpezifikation 25.1D entsprechen müssen, darf der
minimale Radstand 2.540mm (100“) nicht unterschreiten. Der maximale Radstand darf 3.175mm
(125") nicht überschreiten. Die Differenz des
Radstandes von links nach rechts darf maximal
25,4mm (1“) betragen.
Seite 3-28
5 - RÄDER UND REIFEN
5.1 Reifen
Es müssen Autoreifen eines Rennreifenherstellers
verwendet werden.
5.2 Hinterreifen, Slicks
Die Hinterreifen müssen an jeder Seite des Rades
mit mindestens 12 Schrauben, min. 4,5mm Durchmesser, gesichert sein.
Siehe generelle Bestimmungen 5.1.
5.3 Räder
Die Verwendung von Rädern der Rennsport- und
Zubehörindustrie ist erlaubt. Autospeichenräder an
der Vorderachse sind bei Typ 1 Fahrzeugen erlaubt,
wenn das Gesamtgewicht des Fahrzeuges 800Kg
nicht überschreitet. Die Verwendung von Motorradräder ist verboten.
5.4 Räder Typ 2 Fahrzeuge
Minimaler Rädergröße ist 13 Zoll (33cm), außer bei
Fahrzeugen die serienmäßig mit kleineren Rädern
ausgerüstet sind und mit dem Originalmotor angetrieben werden. Die minimale Radbreite darf 3,5 Zoll
(89mm) nicht unterschreiten.
Siehe generelle Bestimmungen 5.2.
6 - INNENAUSSTATTUNG
6.1 Innenverkleidung
Die Innenverkleidung der Fahrerzelle muss aus Aluminiumblech oder Stahlblech bestehen. Die Verwendung von Magnesium ist verboten.
6.2 Fahrersitz
Der Fahrersitz muss bei Typ 2-Fahrzeugen in der
Originalposition montiert sein.
Siehe generelle Bestimmungen 6.2.
6.3 Fensternetz, Armfangriemen
Vorgeschrieben.
Siehe Generelle Bestimmungen 6.3.
7 - KAROSSERIE
7.1 Spoiler
Frontspoiler sind nur bei Fahrzeugen mit freistehenden Rädern erlaubt, dürfen jedoch nicht breiter als
die Spurbreite der Vorderräder sein, nicht mehr als
762mm (30“) über die Mittellinie der Vorderachse
vorstehen und nicht hinter der Vorderachse enden.
Maximale Höhe 254mm (10"). An Spoilern dürfen
senkrechte Seitenbleche mit einer max. Höhe von
229mm angebracht werden.
Siehe generelle Bestimmungen 7.2.
7.2 Karosserie Typ 1-Fahrzeuge
Es muss eine Karosserie verwendet werden, die
kommerziell erwerbbar ist. Die Anpassung an das
Fahrwerk ist erlaubt. Veränderungen in Höhe, Breite, Länge oder Kontur ist nicht gestattet. Der Überhang der Karosserie, gemessen von der Mittellinie
der Vorderachse bis zum vorderen Karosserieende,
darf bei Altereds und Roadstern 762mm (30“), bei
Funny Cars 1.016mm (40“) nicht überschreiten
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
Funny Cars müssen mit einem Notausstieg versehen sein, der über dem Fahrer im Dach angebracht
ist und eine minimale Größe von 457mm x 432mm
(18x17“) hat.
7.3 Karosserie Typ 2-Fahrzeuge
Es muss eine handelsübliche Karosserie verwendet
werden. Die Karosserie muss vollständig und mit
vier Kotflügeln ausgestattet sein und darf aus Fiberglas bestehen. Der Überhang der Karosserie, gemessen von der Mittellinie der Vorderachse bis zum
vorderen Karosserieende, darf 1.016mm (40“) nicht
überschreiten.
7.4 Feuerschutzwand
Muss vorhanden sein.
Siehe generelle Bestimmungen 7.5.
7.5 Boden
Muss vorhanden sein.
Siehe generelle Bestimmungen 7.6.
7.6 Motorhaube, Ansaughutze
Die Verwendung einer Motorhaube ist freigestellt,
der Vergaser muss dann jedoch mit einem Feuerrückschlagschutz abgedeckt sein. Bei Fahrzeugen
mit vollständiger Karosserie darf eine verwendete
Lufteinlaßhutze nicht mehr als 279 mm (11“) über
der Motorhaubenoberfläche ragen.
Bei Fahrzeugen mit offener Karosserie darf die Lufteinlaßhutze nicht mehr als 279 mm (11“) über den
oberen Rand des Vergasers hinaus ragen.
Siehe generelle Bestimmungen 1.4 und 7.7.
7.7 Radkästen
Vorhandene Radkästen dürfen vergrößert werden,
um die Verwendung größerer Räder zu erlauben.
Wenn neue Radkästen verwendet werden, so muss
jeder Radkasten die Innenseite komplett und die
obere Hälfte (180°) des Rades vollständig vom Innenraum abtrennen.
7.8 Windschutzscheibe, Fenster
Windschutzscheibe und Fenster sind bei Typ 1Fahrzeugen und Roadstern freigestellt, es muss jedoch ein Windabweiser verwendet werden.
Für Typ 2-Fahrzeuge und Funny Cars ist die Verwendung einer Windschutzscheibe vorgeschrieben.
Alle verwendeten Windschutzscheiben oder Windabweiser müssen aus Polycarbonat (Lexan) gefertigt sein. Die minimale Höhe der Fensteröffnungen,
vertikal gemessen, darf 127mm (5“) nicht unterschreiten.
Siehe Generelle Bestimmungen 7.3, 7.8 und 7.9.
8 - ELEKTRIK
8.1 Batterie
Maximal dürfen zwei (2) Batterien verwendet werden, die außerhalb der Fahrerzelle installiert sind.
Das maximale Gewicht der Batterien inklusive Batteriekasten darf 70kg nicht überschreiten.
Siehe generelle Bestimmungen 8.1.
8.2 Verzögerungseinrichtungen (Delay boxes)
Verboten. Siehe generelle Bestimmungen 8.2.
Seite 3-29
8.3 Zündung
Siehe generelle Bestimmungen 8.3.
8.4 Stromkreisunterbrecher
Vorgeschrieben wenn die Batterie im Fahrzeug installiert ist. Siehe generelle Bestimmungen 8.4.
Siehe generelle Bestimmungen 10.8.
10.8 Fahreranzug
Vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.10.
8.5 Rückleuchten
Alle Fahrzeuge müssen bei Nachtveranstaltungen
mit einem funktionstüchtigen Rücklicht ausgerüstet
sein. Blinkende oder Stroboskoblichter sind verboten. Siehe generelle Bestimmungen 8.6.
9 - HILFSSYSTEME
9.1 Computer / Datenrecorder
Siehe generelle Bestimmungen 9.1 and 9.2.
9.2 Feuerlöschsysteme
Erlaubt, Handfeuerlöscher verboten.
Siehe generelle Bestimmungen 9.3.
9.3 Schubbügel
Siehe generelle Bestimmungen 9.8.
9.4 Schleppfahrzeuge
Sind erlaubt. Siehe generelle Bestimmungen 9.9.
9.5 Warm up
Siehe generelle Bestimmungen 9.11
10 - FAHRER
10.1 Armfangriemen
Die Verwendung von Armfangriemen ist bei Fahrzeugen mit offener Karosserie vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.3.
10.2 Lizenzen
Eine für diese Gruppe gültige Lizenz vom DMSB /
ASN ist vorgeschrieben.
Siehe Generelle Bestimmungen 10.4.
10.3 Fahrer
Der Fahrer muss hinter dem Motor jedoch vor der
Hinterachse sitzen. Bei Typ 2-Fahrzeugen muss der
Fahrer in der Originalposition sitzen.
10.4 Sicherheitsgurte
Es muss mindestens ein Fünfpunkt Gurtsystem, minimal 75 mm (3“) Gurtbreite, verwendet werden, das
der Spezifikation SFI 16.1 oder dem entsprechenden FIA-Standard entspricht.
Siehe generelle Bestimmungen 10.5.
10.5 Kopfschutz
Vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.6.
10.6 Helm
Siehe generelle Bestimmungen 10.7.
10.7 Nackenstütze
Vorgeschrieben. Ab 01.Januar 2010 ist in allen Klassen deren Index schneller als 7,50 Sek. ist (bzw.
4,50 Sek. 1/8 Meile) oder die schneller als 320 Km/h
(200 mph) fahren, die Verwendung eines von der
FIA homologiertem bzw. der SFI-Spezifikation 38.1
entsprechendem HANS-System (Head and Neck
Support/Restrain Device) empfohlen.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
Seite 3-30
SEKTION 22
JUNIOR DRAGSTER
Bezeichnung und Definition
Minor: Diese Klasse ist reserviert für Kinder im Alter
von 8 und 9 Jahren. Die schnellste gefahrene Zeit
über die 1/8 Meile darf 12:90 Sek. nicht unterschreiten. Dieses gilt sowohl für eine selbst gewählte Zeit
(Dial in) wie auch bei Gleichstart. Jeder Fahrer/in
der bzw. die während der Veranstaltung, Qualifikation oder Elimination, schneller als 12:70 Sek. fährt,
wird einmal verwarnt. Sollte der/die gleiche Fahrer/in
ein weiteres mal schneller als 12:70 Sek. fahren, so
wird er/sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Fahrer/in der/die währen der Veranstaltung schneller als 12:50 Sek. fährt, wird von
der weiteren Teilnahme sofort ausgeschlossen.
Major: Diese Klasse ist reserviert für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren. Die
schnellste gefahrene Zeit über die 1/8 Meile darf
8:90 Sek. nicht unterschreiten. Dieses gilt sowohl für
eine selbst gewählte Zeit (Dial in) wie auch bei
Gleichstart. Jeder Fahrer/in der bzw. die während
der Veranstaltung, Qualifikation oder Elimination,
schneller als 8:70 Sek. fährt, wird einmal verwarnt.
Sollte der/die gleiche Fahrer/in ein weiteres mal
schneller als 8:70 Sek. fahren, so wird er/sie von der
weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Fahrer/in der/die währen der Veranstaltung schneller als
8:50 Sek. fährt, wird von der weiteren Teilnahme sofort ausgeschlossen.
Advanced: Reserviert für Jugendliche im Alter von
13 bis 17 Jahren. Die 1/8 Meile darf nicht schneller
als 7:90 Sekunden durchfahren werden Dieses gilt
sowohl für eine selbst gewählte Zeit (Dial in) wie
auch bei Gleichstart. Jeder Fahrer/in der bzw. die
während der Veranstaltung, Qualifikation oder Elimination, schneller als 7:90 Sek. Oder schneller als
140 Km/h (87mph) fährt, wird von der weiteren Teilnahme sofort ausgeschlossen.
In jeder Klasse wird ein Lauf als verloren gewertet,
wenn die Klassenzeit oder selbst gewählte Zeit (Dial
in) während der Elimination unterboten wird (Break
out Regel).
Jedes Fahrzeug muss die Rennstrecke innerhalb
der Bremszone mit eigener Motorkraft verlassen.
TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
UND VORSCHRIFTEN
1 - MOTOR
1.1 Abgasanlage
Unabhängig von der Ausführung der Abgasanlage
darf kein Teil des Endrohres mehr als 685mm (27“)
über das Ende des Motors hinausragen. Der Ausgang des Endrohres muss nach hinten, weg von
Fahrer und Motor, gerichtet sein.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
1.2 Drosselklappe, Gaspedal
Die Betätigung Drosselklappe muss manuell durch
den Fuß des Fahrers erfolgen. Eine Rückholfeder
muss an der Drosselklappe so installiert sein, dass
beim Loslassen des Gaspedals die Drosselklappe
geschlossen wird. Nur mechanische Begrenzung
der Drosselklappenöffnung erlaubt (z.B. Anschlag
unter dem Gaspedal). Elektronische, pneumatische,
hydraulische oder jegliche andere Vorrichtung zur
Drosselklappensteuerung ist verboten.
1.3 Kraftstoff
Benzin, Methanol oder Benzin-Alkohol-Gemisch
sind als Kraftstoff erlaubt. Die Verwendung von
Lachgas (N20), Propylenoxyd und /oder Nitromethan
als Kraftstoff oder Kraftstoffzusatz sind verboten
1.4 Kraftstoffsystem
Jeder Saugvergaser ist zugelassen. Einspritzanlagen sind verboten. Eine zusätzliche Kraftstoffsaugpumpe, die über das Vakuum des Ansaugsystems
gesteuert wird, ist erlaubt. Mit Druck arbeitende
Kraftstoffsysteme sind verboten. Der Kraftstofftank
muss sich hinter dem Fahrer, unterhalb der Schulterstrebe des Überrollkäfigs, befinden und sicher befestigt sein. Die maximale Kapazität des Kraftstofftanks oder Kraftstoffzelle darf 3,9ltr nicht überschreiten. Kraftstofftanks oder -zellen müssen mit verschraub- oder verschließbaren Tankdeckeln ausgestattet sein. Entlüftungen müssen nach unten,
nicht in Fahrtrichtung, gerichtet sein. Jegliche zusätzliche Öffnungen im Kraftstofftank oder -zelle
sind verboten.
1.5 Kompressor, Turbolader
Verboten.
1.6 Kurbelgehäuseentlüftung
Wenn verwendet, muss diese sicher befestigt sein
und in einem Überlaufbehälter enden. Dieser muss
so ausgeführt sein (nach oben geschlossen), dass
kein Öl auf die Rennstrecke gelangen kann.
1.7 Motor
Alle Fahrzeuge dürfen nur mit einem (1) Motor ausgestattet sein, der im Heck des Fahrzeuges montiert
ist und nicht mehr als 5 PS hat. Es muss sich um
einen Viertakt-Ottomotor handeln. Der Motorblock
muss ein 5 PS unveränderter Gussblock sein. Bearbeitung und polieren der Ein- und Auslasskanäle,
mechanische Bearbeitung der Blockdichtfläche sowie Bohren der Zylinder ist erlaubt. Es dürfen andere als die Serienzylinderköpfe verwendet werden.
Jegliches Aufbringen von Material auf der Blockdichtfläche, Verwendung von Distanzscheiben zwischen Block und Zylinderkopf sowie jegliche Modifikation die die Höhe des Zylinders vergrößert ist verboten.
1.8 Nockenwelle
Jede Art von Nockenwelle ist erlaubt. Jede Ventilgröße ist zugelassen, es muss jedoch die Serienventilführung verwendet werden. Jede Art Ventilfeder ist erlaubt.
Seite 3-31
1.9 Ölkreislauf
Ölzusätze zur Leistungssteigerung sind verboten.
1.10 Starter
Es müssen Seilzugstarter oder Fremdstarter verwendet werden. Jede vom Fahrer aus zu aktivierende Starteinrichtung ist verboten.
1.11 Zündsystem
Batteriezündungen sind verboten.
2 - KRAFTÜBERTRAGUNG
2.1 Getriebe
Zahnradgetriebe sind verboten. Es dürfen nur Systeme verwendet werden, die mit Treibriemen und
Drehmomentwandler arbeiten.
2.2 Ketten- / Treibriemenschutz
Alle Fahrzeuge müssen mit einem Treibriemenbzw. Kettenschutz ausgerüstet sein. Dieser Schutz
muss so ausgeführt sein, dass er die Gesamtbreite
des Antriebs abdeckt und mindestens bis zur Mitte
der Treibräder reicht. Die Verwendung von Kunststoffabdeckungen für Treibriemen ist erlaubt.
eine (1) hydraulische Bremse zu verwenden, wenn
eine Gokart-Bremse von mindesten 178mm (7“)
Durchmesser verwendet wird. Das Antriebskettenrad als Bremstrommel zu verwenden ist verboten.
Durchbohren, zum Erleichtern von Teilen der
Bremsanlage ist verboten. Feststellen der Vorderradbremse (Line loc’s) ist verboten. Eine Handbremse darf verwendet werden, wenn diese direkt
mit der Fußbremse gekoppelt ist. Die Handbremse
darf nicht unabhängig von der Fußbremse arbeiten.
Schließen und Öffnen der Bremse darf nur durch
den Fahrer direkt erfolgen. Jegliche Bremsunterstützung durch elektrische, pneumatische oder andere
Hilfsmittel ist verboten.
3.2 Lenkung
Feststellschrauben an Verbindungen der Lenksäulen sind verboten. Alle Teile der Lenkung müssen
mit Schaftschrauben verschraubt sein. Alle Uniballverbindungen müssen mit Unterlegscheiben gesichert sein, um ein Herausziehen der Lager zu verhindern. Der minimale Durchmesser der Lenksäule
muss 12,7mm (0,50“) betragen. Die Verwendung
flexibler Lenksäulen ist verboten.
3.3 Stützräder (wheelie bars)
Erlaubt. Jedoch die Verwendung als „fünftes Rad“
zur Erfassung von Messdaten ist verboten.
4 - RAHMEN
Wenn ein Kettenantrieb verwendet wird, muss der
Kettenschutz aus min. 1,5mm (0,060“) Stahlblech
oder 3,2mm (0,125“) Aluminium gefertigt sein. Jeder
Antriebsschutz muss fest und sicher am Fahrzeug
befestigt sein, die Verwendung von Kabelbindern
oder Ähnlichem ist verboten. Alle beweglichen Teile
des Motors oder Antriebs müssen durch den Rahmen oder anderen Abdeckungen geschützt werden.
2.3 Kupplung
Maximale eine (1) Fliehkraft-Trockenkupplung ist erlaubt. Der Antrieb kann über Treibriemen oder Kette
erfolgen. Kupplungen an der Achse sind verboten.
2.4 Schwungrad
Wird ein Anderer als der Serienvergaser verwendet,
muss ein Schwungrad aus dem Rennsportzubehörmarkt verwendet werden. Bei Verwendung des Serienvergasers kann das Serien-Stahlschwungrad
oder eines der Rennsportindustrie verwendet werden. Die Verwendung von Aluminiumgussschwungrädern ist verboten. Modifizieren der Keilnut ist erlaubt. Jegliches Erleichtern oder Verändern des Serienschwungrades ist verboten.
3 - BREMSEN UND FEDERUNG
3.1 Bremsen
Zwei hydraulische oder vom DMSB genehmigte mechanische Trommel- oder Scheibenbremsen sind an
den Hinterrädern vorgeschrieben. Vorderradbremsen sind nur in Verbindung mit Hinterradbremsen
zugelassen. Es ist erlaubt an der Antriebsachse nur
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
Rahmeninspektion
Bei allen Fahrzeugen muss alle 3 Jahre eine Rahmenabnahme durchgeführt werden.
4.1 Achsengeometrie
Bei jedem Fahrzeug müssen Spur, Nachlauf und
Sturz der Achsen so eingestellt sein, dass das Fahrzeug bei jeder Geschwindigkeit zu kontrollieren ist.
4.2 Befestigungen
Schlauchschellen und Kabelbinder dürfen nur für Befestigungen von Kabeln öder Schläuchen verwendet
werden. Alle anderen Verbindungen müssen geschweißt, verschraubt oder mit Verbindern aus der
Luftfahrttechnik hergestellt sein. Schnellverschlüsse
müssen aus Metall sein.
4.3 Bodenfreiheit
Minimal 76mm (3“), gemessen vom vorderen Ende
des Fahrzeuges bis 305mm (12“) hinter der Mittellinie der Vorderachse. Bis zum hinteren Fahrzeugende muss der Abstand zur Fahrbahn mindesten
51mm (2“) betragen.
4.4 Gewicht
Minimalgewicht, ohne Fahrer und Fahrerausrüstung,
ist 102kg (225 pound). Es ist erlaubt max. 11,4kg
(25 pound) als Ballast mittels Verschraubungen, eine (1) 20mm (3/4“) Schraube je 2,25 Kg (5 pound)
Ballast bzw. zwei (2) 20mm Schrauben je 11,4kg
(25 pound) am Rahmen zu befestigen. Befestigungen mit Schlauchschellen, Kabelbinder oder ähnlichem sind verboten. Bewegliche Zusatzgewichte
müssen aus Metallplatten, Stangen oder Rohren
sein und wie oben beschrieben befestigt werden. Mit
Seite 3-32
Bleischrot gefüllte Ballastrohre müssen an den Enden mit Verschraubungen verschlossen sein. Ballast
in der Fahrerzelle unterzubringen ist verboten. Jeder
Ballast muss sichtbar angebracht sein.
4.6 Trennwand
Eine Trennwand aus 1,6mm (1/16“) Aluminium
muss zwischen Motor und Überrollkäfig so montiert
werden, dass es vom unteren Rahmen bis über dem
Helm des Fahrers reicht. Zwischen Schulterbügel
und Helmoberkante muss die Trennwand mindesten
178mm (7“) breit sein. Oberhalb des Helms darf das
Blech abgerundet und dem Chassis angepasst werden. Zweiteilige Trennwände sind dann erlaubt,
wenn im montierten Zustand kein Luftspalt entsteht.
Die Verwendung von Kohlefaser ist verboten.
4.7 Überrollkäfig
Die Konstruktion des Überrollkäfigs muss mit dem
Standard für Dragster 5-Punkt Überrollkäfigkonstruktionen, wie es dir nachfolgenden Skizzen darstellen,
übereinstimmen. Alle verwendeten Rohre des Überrollkäfig und des Chassis müssen aus gezogenem
Stahl ausgeführt sein. Der minimale Durchmesser und
die minimale Wandstärke ist der u. a. Tabelle zu entnehmen. Im Bereich der Fahrerzelle, vom Fußteil bis
hinter dem Sitz, darf der Abstand der senkrechten
Verstrebungen nicht mehr als 51mm (20“) betragen.
Im Fußbereich muss eine diagonale Strebe von min.
19mm (3/4“) und min. 2,1mm (0,83“) Wandstärke
vorhanden sein. Alle Rohre die mit dem Fahrer ev. in
Berührung kommen können, müssen gepolstert sein.
Die Polsterung muss so ausgeführt sein, dass sie unter Druck noch mindesten 6,35mm (1/4“). Ausdünnen
der Polsterung ist verboten. Wird an Stelle von gezogenem Stahl Chrom-Molybdän als Material für Käfig
und Chassis verwendet, so reicht eine Wandstärke
von 1,5mm.
AD
mm
A
B
C
28,6
22,2
19,0
inch
1 1/8
7/8
3/4
mm
inch
GS
mm
inch
1,5
0,058
2,1
0,083
1,5
0,058
2,1
0,083
1,5
0,058
2,1
0,083
AD = Äußerer Durchmesser
CM = Wandstärke Chrom-Molybdän
GS = Wandstärke gezogener Stahl
C
B
C
B
508 m m
m ax (20“)
B
508 m m
m ax (20“)
Ausführung 2
A
B
C
508mm
max
B
C
B
508mm
max
B
C
508mm
max
Draufsicht
B
C
<==== Vorne
Rohrtabelle
CM
A
Radstand maximal
3.180mm (150“)
4.5 Radstand
Der minimale Radstand darf 2.286 mm (90“) nicht
unterschreiten, der maximale Radstand darf 3.810
mm (150“) nicht überschreiten. Die Differenz des
Radstandes von links nach rechts darf maximal
51mm (2“) betragen.
Ausführung 1
A
B
A
C
B
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
Seite 3-33
Vorderansichten
B
6 - INNENAUSSTATTUNG
B
C
C
B
C
B
B
B
B
B
Ausführung 1
Ausführung 2
Rückansicht
B
B
B
6.1 Anzeigeinstrumente
Drehzahlmesser, Temperaturanzeige für Motor und
Abgas sind zugelassen. Der Drehzahlmesser darf
nur die Motordrehzahl anzeigen oder aufzeichnen.
Es dürfen auch für die Temperatur Anzeigeinstrumente mit Aufzeichnung verwendet werden.
6.2 Fußbereichschutz
Alle Fahrzeuge müssen mit einem Fußbereichsschutz ausgestattet sein. Dieser Schutz muss direkt
vor oder nach der Diagonalstrebe für den Fußbereich installiert sein und aus min. 0,6mm (0,024“)
Stahlblech oder 0,8mm (0,032“) Aluminiumblech bestehen.
6.3 Innenverkleidung
Die Innenverkleidung der Fahrerzelle muss aus Aluminium, Stahl, Fiberglas oder Kohlefaser bestehen. Die Verwendung von Magnesium ist verboten.
6.4 Polsterung
Freigestellt.
Die Konstruktion des Überrollkäfig muss so ausgeführt sein, dass der Fahrer aus jedem Winkel (360º)
geschützt ist. Alle Schweißarbeiten an ChromMolybdän müssen mit Schutzgasschweißgeräten
(TIG) durchgeführt werden. Schweißarbeiten an gezogenem Stahl können mit normalen Schweißgeräten
(MIG) erfolgen, es wird jedoch empfohlen auch hier
Schutzgasschweißungen
vorzunehmen.
Alle
Schweißnähte müssen frei von Schlacken und porösen Schweißstellen sein. Das Verschleifen der
Schweißnähte ist verboten.
5 - RÄDER UND REIFEN
5.1 Räder
Die Vorderräder müssen eine minimalen Durchmesser von 5 Zoll haben. Der Achsdurchmesser muss
mindestens 12,7mm (1/2“) betragen. Die Achsenmutter muss entweder mit einem Splint gesichert
oder selbstsichernd sein. Die Hinterräder müssen
einen minimalen Durchmesser von 8 Zoll aufweisen.
Jegliche Modifikation der Räder ist verboten.
5.2 Reifen
Die Hinterräder müssen die minimalen Maße von 18
Zoll Durchmesser und 7 1/2 Zoll Breite aufweisen,
wie es auf den Seitenwänden der Reifen gekennzeichnet ist, kann aber auch durch Messung bei der
Technischen Abnahme überprüft und festgestellt
werden. An den Vorderreifen muss vom Hersteller
der maximale Reifendruck angegeben sein. Kein
Reifen darf über den, vom Hersteller angegebenen
Höchstdruck, aufgepumpt werden. Alle verwendeten
Reifen müssen Luftdruckreifen sein, die Verwendung von Vollgummirädern ist verboten. Die Reifen
werden von den Technischen Kommissaren während der Abnahme und vor jedem Lauf visuell auf
eventuelle Defekte überprüft.
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
6.5 Sitze
Es sind alle Sitze aus Aluminium, Verbundwerkstoff,
doppellagigem Poly- oder Fiberglas zugelassen. Sie
müssen stabil konstruiert und sicher befestigt sein.
7 - KAROSSERIE
7.1 Boden
Ein Bodenblech muss auf den unterem Rahmenträgern, vom Fahrersitz bis 152mm (6“) hinter den Pedalen, vorhanden sein und muss über die gesamte
Breite des Rahmens reichen sowie die Diagonalund Querstreben abdecken.
7.2 Karosserie
Karosserieverkleidungen und Fahrerzelle müssen
aus Stahl, Aluminium, Fiberglas oder Kohlefaser bestehen und bis zum Fußbereichsschutz reichen. Die
Fahrerzelle muss so gefertigt sein, dass weder Körper noch Körperteile des Fahrers mit der Fahrbahn,
den Rädern und Reifen oder dem Auspuffsystem in
Berührung kommen können. Der vordere Karosserieüberhang darf 381mm (15“), gemessen von der
Mittellinie der Vorderachse bis zum vorderen Ende
des Fahrzeuges, nicht überschreiten. Die Karosserie
muss als Dragster ausgeführt sein. Funny Car-,
Roadster- oder Altered-Karosserien sind verboten.
Abdecken der Fahrerzelle mit Plexiglas oder anderem Material ist verboten.
7.3 Spoiler und Luftleitbleche
Spoiler und Luftleitbleche müssen so befestigt sein,
dass Bewegungen ausgeschlossen sind. Kein Teil
von Spoilern oder Luftleitblechen darf mit den Rädern in Berührung kommen. Es dürfen keine Spannfedern an Spoilern oder Luftleitblechen verwendet
werden. Jegliche Verstellmöglichkeit an Spoilern
oder Luftleitblechen während der Fahrt ist verboten.
Luftleitbleche müssen mit dem Rahmen verschraubt
sein.
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7.4 Startnummern
Siehe generelle Bestimmungen 7.3.
torfahrzeugen geschoben werden. Abschleppseile
dürfen nicht am Überrollkäfig befestigt werden.
7.5 Windabweiser
Alle Fahrzeuge müssen mit einem Windabweiser
ausgestattet sein.
Siehe generelle Bestimmungen 7.8.
9.7 Sprechfunk
Jeder Sprechfunk zwischen Fahrer und Team, sowie jegliche Art von Datenübertragung oder Telemetrie ist verboten.
8 - ELEKTRIK
8.1 Batterie
Trocken- oder Nasszellenbatterien erlaubt. Sie müssen außerhalb der Fahrerzelle sicher montiert sein.
9.8 Warm up
Siehe generelle Bestimmungen 9.11.
8.2 Verzögerungseinrichtungen (Delay box
/Device)
Verboten.
8.3 Zündunterbrechung
Ein fest montierter Zündunterbrechungsschalter
muss so im Cockpit installiert sein, dass der Fahrer
diesen im angeschnallten Zustand erreicht. Ein
zweiter Unterbrechungsschalter muss an der Trennwand, max. 75mm (3“) vom oberen Rahmenrohr, so
installiert und deutlich gekennzeichnet sein, dass
Teammitglieder oder Rennoffizielle diesen leicht erreichen können. Der zweite Schalter darf nicht in
Berührung mit dem Fahrer kommen. Es dürfen nur
Schalter, keine Taster verwendet werden. Die
Schaltstellungen müssen deutlich mit „ON“ und
„OFF“ gekennzeichnet sein. Alle Kabelverbindungen
müssen geschraubt oder gelötet sein. Steckverbindungen sind verboten. Am Zündkabel muss im Abstand von 25,4mm (1“) ein Kabelbinder von min.
150mm (6“) befestigt sein.
9 - HILFSSYSTEME
9.1 Computer
Siehe generelle Bestimmungen 9.1.
9.2 Datenaufzeichnung
Verboten. Siehe generelle Bestimmungen 9.2.
9.3 Elektronische Steuerungen
Jegliche elektronische Einrichtungen die Funktionen
am Fahrzeug steuern oder regeln, sind verboten.
Alle Funktionssteuerungen müssen direkt durch den
Fahrer ausgeführt werden.
9.4 Hebevorrichtungen
Siehe generelle Bestimmungen 9.5.
9.5 Stellhilfen
Jegliche Systeme die den Fahrer beim Stellen (staging) des Fahrzeuges unterstützen, sind verboten.
9.6 Schleppen
Immer wenn ein JUNIOR DRAGSTER geschleppt
wird, muss der Fahrer im Fahrzeug sitzen. Es dürfen
keine Personen auf dem Fahrzeug mitfahren. Zum
Schleppen dürfen keine großen Fahrzeuge (PKW,
Mini-Trucks oder Kombis) verwendet werden. Jedes
Fahrzeug im Schlepp muss mit einer fluoreszierenden, hellen, farbigen Flagge versehen sein, die in
einer Mindesthöhe von 1,5m über dem Boden befestigt ist. JUNIOR DRAGSTER dürfen nicht mit Mo-
DMSB Drag Racing Reglement Teil III
DMSB Stand 01.01.2009
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10 - FAHRER
10.1 Armfangriemen
Müssen verwendet werden.
Siehe generelle Bestimmungen 10.3.
10.2 Bekleidung, Team
Siehe generelle Bestimmungen 10.1.
10.3 Fahreralter
Mindestalter für diese Gruppe ist 8 (acht) Jahre. Siehe auch Bezeichnung und Definition.
10.4 Fahreranzug
Ein Fahrerjacke die den Spezifikationen SFI 3.2A/1
oder ein Fahreroverall der dem FIA-Standard 1986
entspricht, ist vorgeschrieben. Weiterhin müssen
lange, abriebfeste Hosen, Schuhe, Socken und
Handschuhe getragen werden.
10.5 Helm
Ein Helm ist für jeden Fahrer vorgeschrieben.
Siehe generelle Bestimmungen 10.8.
10.6 Lizenzen
Eine für diese Gruppe gültige Lizenz vom DMSB /
ASN ist vorgeschrieben.
10.7 Nackenstütze
Die Verwendung einer Nackenstütze ist vorgeschrieben. Siehe generelle Bestimmungen 10.8.
10.8 Sicherheitsgurte
Ein 5-Punkt Sicherheitsgurtsystem, minimale Gurtbreite 50mm (1 3/4“), muss verwendet werden. Alle
Sicherheitsgurte müssen zusammenpassen und als
System hergestellt sein. Ein Gurtschloss das alle
fünf Gurte gleichzeitig löst ist vorgeschrieben. Wird
ein hebelbetätigtes Gurtschloss verwendet, dann
muss das Gurtschloss so abgedeckt werden, dass
mit den Armfangriemen nicht versehentlich das
Schloss geöffnet werden kann. Die Befestigung der
Gurte muss am Rahmen, an Querstreben oder an
verstärkten Aufnahmen erfolgen. Die Gurte müssen
so installiert sein, dass die Bewegung des Fahrers
nach vorne oder oben verhindert wird. Es ist verboten die Gurte um die Rohre des Rahmens zu wickeln. Es dürfen unter keinen Umständen Schrauben durch das Gurtgewebe geführt werden.
Siehe generelle Bestimmungen 10.5.
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