Bunclesverbancl Pflegemanagement

Transcrição

Bunclesverbancl Pflegemanagement
- _ . _ . _ - - - _ . _ - - - -- _ . _
---
Bundesverband
Bunclesverbancl
Pflegemanagement
•
•
Ludger Risse.
cJo Sl ChristophOrus--Krankenhaus
Christophorus.-Krankenhaus,, 59368 Weme
ludgor
LLldgor
Risse, do
Christophorus--Krankenhaus,
An den
Landtag NRW
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit u. Soziales
Postfach 101143
40002 Düsseldorf
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Ludger Risse
1. Vorsitzender
LANDTAG
NORDRHEIN·WESTFALEN
16. WAHLPERIODE
clo
cJo S1.
St. Christophorus-Krankenhaus
Am See 1,
1. 59368 Werne
STELLUNGNAHME
02389787-1190
-1190
Tel. 02389787
Fax 02389787 -1176
37 24 308
Mobil 0177 3724308
16/1929
ludger
[email protected]@bvludger.risse@bv·
pflegemanagement.de
www.bv-pflegemanagement.de
A01, A11, A10
Werne,
Werne. den 04.08.2014
Zweites
Gesetz zur Änderung
des
Krankenhausgestaltungsgesetzes
des
Landes
Nordrhein Westfalen
Gesetzesentwurf Drucksache 16/5412, öffentliche Anhörung
Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben der
Landesregierung. Wir verweisen darauf, dass diese Stellungnahme in enger Abstimmung mit
dem Pflegerat NRW entstanden ist. Aus diesem Grunde nimmt die Landesgruppe NRW des
Bundesverbandes Pflegemanagement an der Anhörung nicht teil und überträgt das Mandat an
den Pflegerat NRW.
Grundsätzlich begrüßen wir das Gesetzesvorhaben. Wir teilen jedoch die Auffassung,
Auffassung , dass
Patientenstruktur, sinnvoll
einige Anpassungen, z.B. aufgrund der sich laufend verändernden Patientenstruktur,
sind.
artikulieren, mit der Bitte im laufenden
sind. Zusätzlich möchten wir aber eine zunehmende Sorge artikulieren,
Verfahren zu prüfen,
Verfahren
prüfen, ob die Landesregierung hier Regulierungsmöglichkeiten realisieren kann.
Die . zunehmende
Privatisierung
von
Krankenhäusern
durch
Übernahme
von
Einrichtungen kommunaler oder freigemeinnütziger Trägerschaften hat aus . unserer
Wahrnehmung sehr negative Effekte auf die Patientenversorgung in den Regionen, als
auch auf die Belange der Mitarbeiter dieser Kliniken.
Krankenhäuser sind Gesundheitseinrichtungen im Range der Daseinsvorsorge. Damit
obliegt es auch den Aufgaben des Landes, gesetzliche Regelungen zu treffen und
-
-
Bund8sverband
Pffegemanage~ent ~.v -:- VereInsregIster des Amtsgenchts Saarbrucken' VR 3001
Umsatzsteuer.1D: 27/624/50090
Bankverbindung· Deutsche Apotheker· und Ärztebank BLZ 300 606 01 Konto", 0006819702
.
Vo~itzender Peter Bechtel. RbP Geschäfts{ührenn: Sabine Girts. RA. und Betnebswlrtln (VWA), RbP
: :-
,
Bundesverband
Pflegemanagement
darüber Aufsicht zu führen, dass die finanziellen Mittel, welche für die Investitionen und
für die Patientenversorgung zur Verfügung gestellt werden, auch vollumfänglich zur
Wahrnehmung dieser Aufgaben zur Verfügung stehen. Es ist bekannt und dokumentiert,
dass deutliche Gewinnerwartungen bestehen und erhebliche Renditen ausgeschüttet
werden.
Hierbei
handelt
Sozialversicherungssystem.
es
sich
Gern
um
wird
Steuermittel
begründet,
und
dass
Beiträge
diese
aus
Gewinne
dem
durch
Optimierungsprozesse erreicht werden. Allein durch Verbesserung der Betriebsabläufe ist
das aber niemals zu erreichen.
Wir erleben hier primär zwei Komponenten:
1. Einsparungen durch Haustarifverträge und Personalreduzierung.
2. Durch Fokussierung auf Gewinn versprechende Diagnosen und Prozeduren (DRG), mit der
Folge, dass die Versorgung eher kostenträchtiger Patienten möglichst minimiert wird.
Darunter fallen beispielsweise betagte oder an Demenz erkrankte Menschen.
Wir sehen es als eine Aufgabe des Gesetzgebers sicher zu stellen, dass die im Krankenhaus
erwirtschafteten Mittel vollumfänglich für den gesellschaftlichen Auftrag der stationären
Patientenversorgung
zur
Verfügung
stehen
und
nicht
zu
deutlichen
Teilen
als
Gewinnausschüttungen oder Dividende zugunsten privaten Vermögens aus dem Sozialsystem
gezogen werden.
Zu § 3 Absatz (2)
Wir begrüßen, dass die Belange hoch betagter, behinderter und dementer Patienten im
Gesetzesvorhaben Berücksichtigung finden.
Zur Präzisierung schlagen wir folgende Veränderung vor: .... entwickeln entsprechende
Pflege- und Behandlungskonzepte.
Obwohl wir diesen neu eingefügten Grundsatz sehr begrüßen, weisen wir darauf hin, dass die
Umsetzung in den Krankenhäusern in allererster Linie eine pflegerische Aufgabe darstellt.
Gleichzeitig. passen aber die benötigten pflegerischen Personalressourcen - die erforderlichen
und oftmals sehr zeitintensiven Pflege- und Behandlungsmaßnahmen - bei dieser Zielgruppe
nicht zu den vorhandenen Personalressourcen. Wir sehen also die Gefahr, dass ein sehr
sinnvoller Gesetzesbestandteil in den Kliniken nicht realisiert werden kann.
'"
~""
~ "~ ~
.
i'C"
,"~?~<
~
,ce,,,,);
"~~""~~5f>~"''''::;
O~'~iS)!~"
ShY:(t\~a"~
"~~~
-,
~
-~
~~
",,'i:
\"l~
~
~
Q
"."
v
","
"'=
~""?~",,,"::x
Bulidesverl5and RfJegema-nagement e.YI.;· Xlereinsregister aesiXmtsgeric5ts 'SaarörucKen: \IR 3001 ;- tJmsatzsteuer-I[};~271624150090
','
·{'L~'~,
. Bankve,oinduii1i r IDeutsche .'fPottleKe,. und )\rztebank' Btz 300 606 01 . Konton'. 000 6819 Z02 '.
/
>er" " ' ,
R" .c
r~"
'"
'
\
"
" , ' - ~ Vorsitzender: 8:e~e~ Elechtel, fRbR-· GesQhaftsfuhrerin: Saolne Gifts, B.A und Betriebswirtin (VYlVA)} RbR
"
"
:-0 ~
~ ,-~ ~ 0<0 '~ "- 0 ~
"" "A
~
)
r
v
A
~~:
%
'"
_
n
,,=
"
~'~ '"
_
"
,
-
'
Bundesverband
Pflegemanagement
Zu § 5 Absatz (2)
Der Begriff Versorgungsmanagement muss aus unserer Sicht präzisiert oder an anderer
Stelle differenzierter erläutert werden.
Zu § 15 Beteiligte an der Krankenhausversorgung
Die vorgenommene Erweiterung betrachten wir als sinnvoll. Zusätzlich halten wir es für
unerlässlich,
dass
auch
Pflegeexperten,
mindestens
als
weitere
Beteiligte,
in
den
Landesausschuss aufgenommen werden.
Begründung: Die unter (3) aufgeführten Aufgaben des Landesausschusses haben mittelbare und
unmittelbare Auswirkungen auf die Situation der Pflege in den Krankenhäusern. Wir sind daher
der Ansicht, dass bei der Erstellung von Rahmenvorgaben oder der Aufstellung des
Investitionsprogramms auch die Pflegeexpertise erforderlich ist. Dieses gilt insbesondere, da
verstärkt Qualitätsvorgaben durch die Landesregierung vorgenommen werden.
§ 31 Betriebsleitung
Wir begrüßen die Veränderung in der Leitung mit dem Status "gleichrangig". Aus unserer Sicht
ist dieses eine zwingende Voraussetzung für das erfolgreiche Wirken eines Hauses, im Sinne der
bestmöglichen medizinischen und pflegerischen Versorgung für die Patienten. Landesweit
beobachten wir, dass sich die Krankenhäuser, in welchen dieses Gremium schon jetzt
gleichrangig arbeitet, durch hohe Qualitäten in der medizinischen und pflegerischen Versorgung
und ethisches Handeln auszeichnen. Eine erfolgreich wirkende Krankenhausleitung in diesem
Sinne beugt einer allzu sehr einseitig wirtschaftlichen orientierten Ausrichtung vor.
Gleichwohl schlagen wir vor, den in Krankenhäusern weniger üblichen Begriff Betriebsleitung
gegen Krankenhausleitung auszutauschen.
Weiteres
Bei den Änderungsvorhaben, die in diesem Schreiben nicht angesprochen wurden, können Sie
von unserem Einverständnis ausgehen.
~"''( ~~...>...../
Dipl. Pflegewirt (FH)
Ludger Risse
,co
~
>~("~"'~",~",
~~ ~"
"h",
_
"',
'"_
~
~ ~
":..
,;
';-
'"
~"'-"'-7"~,~Ij''''-"~~oC'~./'~
"'""~B~~"-'~*f."
,,~,
0'
$'::.-Y<~
"'_~
~
"';:;
dY
,~
BunHesverbanlrRfIegemanagEuuent e:V: '·~;wereinsregisteEdes Amtsgerichts Saa'rbrücken Y VR"30D1
BaI1Rve'fbind_uhg: Geutsche ARottieK~rM ~l!nd Arztebank • SITZ BOa 60'6'01:
y~ ;,' v: "' '";5 "
fr
o
~ "'0
'~~"J
v
v" ;
'"
~
~ 'i:
<
y
,
~
~
<
:[
'"'
~
"f
",,"",~
~'~':;,,"v~)
"v",
~""""
""
"
Kontoik 000 68\1'9 702
v
~
_h
:;
',~ ;
"
"
'"
tV?l~iti~hder:;l?e~er Becht~kl~}jl? : Gesc~a!lsfLilirenn:vSa~jne GIftS, B.~. unq B;et~eb"sIlf1i1in (YlfNA), Rbfr
s'~/"?
~
'WmsatzsteueJ-)ID:~27f624J50b90 ""~ \~" ,
"":\
r
~
,
"
'
"
:"
~'\
y
~~ ~
"