Bilder der „sonntäglichen“ Schweiz

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Bilder der „sonntäglichen“ Schweiz
Bilder der
„sonntäglichen“ Schweiz
Die Schweizer Filmwochenschau
in der Ära des Kalten Krieges
Lizentiatsarbeit an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
Rebekka Fränkel
Referent: Prof. Dr. Bruno Fritzsche
Mai 2003
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................ 3
I.
Einleitung ......................................................................................................................... 5
1.
Schweizer Filmwochenschau, geistige Landesverteidigung und nationale Identität. 5
2.
Quellen und Forschung............................................................................................. 7
II. Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 19481975................................................................................................................................... 9
1.
Vorgeschichte: Ciné-Journal Suisse 1923-1936 und Schweizer Filmwochenschau
1940-1945................................................................................................................. 9
1.1. Ciné-Journal Suisse 1923-1936................................................................................ 9
1.2. Gründung der Schweizer Filmwochenschau .......................................................... 10
1.3. Die Schweizer Filmwochenschau in den Kriegsjahren 1940-1945 ......................... 11
2.
Weiterführung der Schweizer Filmwochenschau und neue Legitimation im Kontext
des Kalten Krieges.................................................................................................. 12
3.
Organisationsstrukturen.......................................................................................... 16
4.
Die Schweizer Filmwochenschau im Beziehungsgeflecht von Interessengruppen 21
5.
Finanzielle Voraussetzungen.................................................................................. 26
6.
Vertrieb und Verbreitung der Schweizer Filmwochenschau ................................... 29
7.
Produktionsbedingungen und Produktionsalltag..................................................... 32
8.
Programmkonzeption und Reaktion auf sozialen Wandel ...................................... 34
8.1. Das Fernsehen als Konkurrenz und als Partner ..................................................... 34
8.2. Programmkonzeption unter dem Eindruck des Fernsehens ................................... 37
8.3. Krisen und Reorganisationsversuche der 60er und 70er Jahre.............................. 38
III. Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg ............................................................ 44
1.
Geistige Landesverteidigung – das „Original“ und die „Neuauflage“ ...................... 44
1.1. Die geistige Landesverteidigung der 30er Jahre .................................................... 44
1.2. Die Renaissance der geistigen Landesverteidigung in der Ära des Kalten Krieges 46
1.3. Geistige Landesverteidigung als Doktrin und als Mentalität ................................... 49
2.
Die Schweizer Filmwochenschau als Instrument der geistigen Landesverteidigung
im Kalten Krieg........................................................................................................ 52
2.1. Argumentationsmuster von Bundesrat und eidgenössischem Parlament............... 52
2.1. Exponenten der geistigen Landesverteidigung im Umfeld der Schweizer
Filmwochenschau ................................................................................................... 58
Abkürzungsverzeichnis
IV. Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau.................................................... 61
1.
Von der „gefilmten Zeitung“ zum „Magazin“: Das Medium Wochenschau.............. 61
2.
Themenbereiche der Schweizer Filmwochenschau 1948-1975 ............................. 63
3.
Reflexe der geistigen Landesverteidigung in den Filmbeiträgen der Schweizer
Filmwochenschau: Analyse von Wochenschauausgaben 1948-1975 .................... 66
3.1. Vorbemerkungen zu methodischen Aspekten ........................................................ 66
3.2. Nationale „Grundwerte“........................................................................................... 68
3.3. Symbole nationaler Identität ................................................................................... 84
3.4. Bedrohungsperzeption und Ost-West-Beziehungen............................................. 101
V. Schlussbetrachtung .................................................................................................... 107
VI. Bibliografie ................................................................................................................... 111
1.
Quellen.................................................................................................................. 111
1.1. Ungedruckte Quellen ............................................................................................ 111
1.2. Amtliche Quellen................................................................................................... 111
1.3. Zeitgenössische Literatur...................................................................................... 112
2.
Darstellungen........................................................................................................ 114
VII. Anhang .............................................................................................................................. I
Tabelle 1: Funktionsträger der SFW 1940-1975................................................................. I
Tabelle 2: Visionierte SFW-Ausgaben (Stichprobe) .......................................................... II
Tabelle 3: Themenanteile der vier Wochenschauen in der Bundesrepublik Deutschland
1956 ................................................................................................................ IV
Tabelle 4: Sequenzenanalyse 1: SFW 761-2, 8. März 1957, Das Frauenstimmrecht in
Unterbäch........................................................................................................ IV
Tabelle 5: Sequenzenanalyse 2: SFW 456-4, 8. Dezember 1950, Löbliche Neugier....... VI
Tabelle 6: Sequenzenanalyse 3: SFW 523-3, 2. Mai 1952, Être prêt............................. VIII
Tabelle 7: Sequenzenanalyse 4: SFW 850-2, 2. Januar 1959, Winter im Walliser Bergdorf
.................................................................................................................................. X
Tabelle 8: Sequenzenanalyse 5: SFW 915-4, 22. April 1960, Vignolade ........................ XII
Tabelle 9: Sequenzenanalyse 6: SFW 462-2, 8. März 1957, Pazifisten!........................XIV
Tabelle 10: Chronologischer Überblick über die Entwicklung der Schweizer
Filmwochenschau 1940 bis 1975...................................................................XV
2
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
ACSI
Associazione dei Cinematografi della Svizzera Italiana
ACSR
Association Cinématographique Suisse Romande
Amtl. Bull.
Amtliches stenographisches Bulletin der Bundesversammlung
Art.
Artikel
AS
Amtliche Sammlung der Bundesgesetze und Verordnungen
ASASK
Arbeitsgemeinschaft schweizerischer Arbeitersport- und -kulturverbände
ASDCC
Association suisse pour le développement de la culture cinématographique
BAR
Schweizerisches Bundesarchiv
BB
Bundesbeschluss
BBl
Bundesblatt
Bd./Bde.
Band/Bände
BidW
Blick in die Welt
BR
Bundesrat
BRB
Bundesratsbeschluss
CJS
Ciné-Journal Suisse
CS
Coscienza Svizzera
Ebd.
Ebenda
EDI
Eidgenössisches Departement des Innern
EFZD
Eidgenössisches Finanz- und Zolldepartement
eidg.
eidgenössich
EMD
Eidgenössisches Militärdepartement
FAO
Food and Agriculture Organization of the United Nations
FHD
Frauenhilfsdienst
FOX
Fox Tönende Wochenschau
FVV
Film-Verleiher-Verband in der Schweiz (später Umbenennung in Schweiz.
Filmverleiherverband)
GV
Generalversammlung
H+H
Heer und Haus
IKRK
Internationales Komitee vom Roten Kreuz
INA
International Newsreel Association
Kap.
Kapitel
NDW
Neue Deutsche Wochenschau
NFP
Nationales Forschungsprogramm
NHG
Neue Helvetische Gesellschaft
3
Abkürzungsverzeichnis
NR
Nationalrat
NZZ
Neue Zürcher Zeitung
o.D.
ohne Datum
o.J.
ohne Jahr
OLMA
Ostschweizerische land- und milchwirtschaftliche Ausstellung
OSEC
Office suisse d'expansion commerciale, Lausanne / Schweizerische Zentrale
für Handelsförderung
PdA
Partei der Arbeit
PSI
Partito Socialista Italiano
RS
Rencontres Suisses
SAD
Schweizerischer Aufklärungsdienst
SAFFA
Schweizerische Ausstellung für Frauenarbeit
SFW
Schweizer Filmwochenschau
SLV
Schweizerischer Lichtspieltheater-Verband
SR
Ständerat
SRG
Schweizerische Rundfunkgesellschaft, ab 1960 Schweizerische Radio- und
Fernsehgesellschaft
SSR
Société suisse de radiodiffusion
StR
Stiftungsrat
SVZ
Schweizerische Verkehrszentrale
TB
Taschenbuch
UFA/Ufa
Universum Film AG
UNESCO
United Nations Educational, Scientific, and Cultural Organization
UNHCR
United Nations High Commissioner for Refugees
UNO
United Nations Organization
VSF
Verband Schweizerischer Filmproduzenten
WiB
Welt im Bild
4
Einleitung
I. Einleitung
1. Schweizer Filmwochenschau, geistige Landesverteidigung und nationale
Identität
Die Schweizer Filmwochenschau als „Chronistin schweizerischen Lebens“, ihre Filme als
audiovisuelles Archiv, das lückenlos 35 Jahre schweizerischen Alltags dokumentiert – so
sahen es die Verantwortlichen der Filmwochenschau. 1 Als Instrument der geistigen
Landesverteidigung und als Gegengewicht zu den Propaganda-Wochenschauen aus dem
nationalsozialistischen Deutschland 1940 durch einen Bundesratsentschluss gegründet und
im beginnenden Kalten Krieg mit verändertem Bedrohungsbild, aber mit identischer Funktion
weitergeführt, zeigt die Schweizer Filmwochenschau (SFW) allerdings die Schweiz unter
einem bestimmten, durch ihren Auftrag vorgegebenen Blickwinkel. So vermögen die Filme
zwar die Veränderung von Landschaften, Stadt- und Dorfbildern, Mode und vielem mehr zu
dokumentieren, gleichzeitig jedoch vermitteln, tradieren und konstruieren sie Vorstellungen
der Schweiz. Diesen Imaginationen gilt das Interesse der vorliegenden Arbeit.
Mit der geistigen Landesverteidigung sollte angesichts der Bedrohung durch die faschistischen und nationalsozialistischen Nachbarstaaten in den 30er Jahren durch die Rückbesinnung auf die politischen und kulturellen schweizerischen „Eigenarten“ der nationale
Zusammenhalt gestärkt und fremde Einflüsse abgewehrt werden. Dabei wurden Wertvorstellungen und nationale Geschichtsbilder aktualisiert, welche seit der nation-building-Phase
des 19. Jahrhunderts als Kennzeichen nationaler Identität im kollektiven Bewusstsein verankert waren. Die Intersubjektivierung der Vorstellungen, Bilder und Symbole, derer sich die
geistige Landesverteidigung bediente, war jedoch nicht ohne medial hergestellte Öffentlichkeit denkbar, die Entfaltung ihrer integrativen Wirkung auf Kommunikationsprozesse angewiesen. 2
Die medial vermittelten Leitbilder und Geschichtsbilder, welche die geistige Landesverteidigung sich angeeignet hatte, bestimmten das politische und kulturelle Klima der Schweiz bis
weit in die 60er Jahre. Unter der Annahme, dass sich Gesellschaft über Öffentlichkeit bzw. –
da moderne Gesellschaften medial integrierte Gesellschaften sind – über Kommunikation
konstituiert 3 , hatte die SFW einen nicht unbedeutenden Anteil an dieser Entwicklung. Denn
sie schien aus mehreren Gründen in besonderem Masse geeignet für die Verbreitung der
Bilder und Symbole nationaler Identität: Als audiovisuelles Medium war sie einerseits fähig,
1
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Redaktioneller Bericht über das Jahr 1966; BAR J II.143 (-)
1975/61, Bd. 98, Tausend Nummern Schweizer Filmwochenschau.
2
Imhof, Strukturwandel der Öffentlichkeitsforschung? Plädoyer für eine 'öffentlichkeitsoffene'
Rundfunkforschung, S. 38; Siegenthaler, Hirtenfolklore in der Industriegesellschaft. Nationale Identität
als Gegenstand der Mentalitäts- und Sozialgeschichte, S. 23.
3
Imhof, Strukturwandel, S. 38.
5
Einleitung
abstrakten Inhalten eine einprägsame visuelle Gestalt zu geben. Andererseits schrieben die
Bundesbehörden dem Film als „Ausdrucksmittel von ungewöhnlicher suggestiver Kraft“
einen ausserordentlich starken Einfluss auf die Meinungsbildung der Massen zu 4 und
schenkten ihm “im Hinblick auf die geistige Selbstbehauptung und schweizerische
Kulturwahrung grösste Aufmerksamkeit“ 5 . Und nicht zuletzt besass die SFW bis zur Einführung des Fernsehens Mitte der 50er Jahre das Monopol in der audiovisuellen Vermittlung
schweizerischen Geschehens.
Die in parlamentarischen Debatten bis 1969 stereotype Legitimierung der SFW mit ihrer Aufgabe im Dienste der geistigen Landesverteidigung legt die Vermutung nahe, dass sich die
von der geistigen Landesverteidigung propagierten Leitbilder und kollektiven Vorstellungen
auch in der SFW der Nachkriegszeit manifestieren. Die geistige Landesverteidigung, ab Mitte
der 30er Jahre als erfolgreiche Ideologie etabliert, wurde „im Orientierungsnotstand für wichtige Entscheidungen bewusst zu Hilfe gezogen“ und erfuhr bald eine Verinnerlichung. Damit
wurde sie zur Mentalität – so die von Theo Mäusli formulierte These. 6 Somit käme den
Filmbeiträgen der SFW ein hoher Stellenwert als aussagekräftige Quelle für die Analyse von
wirkungsmächtigen Mentalitäten in der Ära des Kalten Krieges zu. Die charakteristischen
Merkmale, durch die sich Mentalitätengeschichte definieren lässt, versprechen einen fruchtbaren Zugang: die Betonung der kollektiven Einstellungen, der Nachdruck, den sie auf unausgesprochene und unbewusste Annahmen legt, sowie das Interesse nicht nur für Inhalte,
sondern auch für die Struktur von Meinungen, für Kategorien, Metaphern und Symbole. 7
Im Zentrum der Arbeit steht also die Frage nach der Rolle der SFW im Dienste der geistigen
Landesverteidigung oder – allgemeiner – der nationalen Integration. Dabei interessiert vorab,
mit welchen Mitteln der audiovisuellen Darstellung nationale Identität vermittelt und auf welche ideologischen Grundlagen rekurriert wurde. Die Analyse von Filmbeiträgen der Jahre
1948-1975 in Kapitel IV soll gleichzeitig allfällige inhaltliche und formale Entwicklungen innerhalb dieses Zeitraums aufzeigen. Eine angemessene Bewertung der Resultate einer solchen Filmanalyse setzt jedoch Kenntnisse über die institutionellen Strukturen der SFW, über
die Finanzierung und über ihre Produktionsbedingungen voraus. Zudem bedarf der vielschichtige, vage und unterschiedlich konnotierte Begriff der geistigen Landesverteidigung
einer Erörterung, um Differenzierungen bezüglich ihrer verschiedenen Phasen, Erscheinungsformen, Strömungen und Inhalte zu ermöglichen. Der Filmanalyse vorangestellt werden deshalb die Kapitel II und III, welche sich mit diesen Themenkomplexen befassen.
4
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Schaffung einer Schweizerischen
Filmkammer vom 13. Juli 1937. BBl 1937 II, S. 479.
5
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Organisation und die Aufgaben der
schweizerischen Kulturwahrung und Kulturwerbung vom 9. Dezember 1938. BBl 1938 II, S. 1004f.
6
Mäusli, Jazz und Geistige Landesverteidigung, S. 33f.
7
Burke, Stärken und Schwächen der Mentalitätengeschichte, S. 127.
6
Einleitung
Der zeitliche Horizont umfasst die Jahre 1948 bis 1975. Der Beginn wird somit markiert
durch das Einsetzen des Kalten Kriegs mit dem Umsturz in der Tschechoslowakei und der
Berlinkrise sowie durch die Wiederaufnahme der wöchentlichen Erscheinungsfrequenz bei
der SFW, das Ende entspricht dem Datum ihrer Auflösung. Die Periode beinhaltet demnach
die „langen 50er Jahre“, die von den ausgehenden 40er bis Anfang der 60er Jahre reichen
und ganz im Zeichen des beschleunigten Wirtschaftswachstums und des Kalten Kriegs stehen, und den gesellschaftlichen Aufbruch der späten 60er und frühen 70er Jahre.
2. Quellen und Forschung
Der gesamte Bestand der 35mm-Filme der in je einer deutschen, französischen und italienischen Version produzierten SFW lagert bei der Cinémathèque Suisse in Lausanne. Kopien
der deutschen und französischen Ausgabe im Videoformat Digital Betacam sind im Schweizerischen Bundesarchiv zugänglich. Dieses archiviert zudem den gesamten Aktenbestand
sowie die Begleittexte (Kommentare) zu den Filmen und die an die Kinobetreiber gerichteten
Communiqués. Im Rahmen des vom Verein MEMORIAV 8 unterstützten Projekts „Politische
Information“ konnte ausserdem unter der Leitung von Eva Sutter ein Begleitprojekt zur Geschichte der Schweizer Filmwochenschau realisiert werden, dessen Kernstück Oral-HistoryInterviews mit verschiedenen ehemaligen SFW-Mitarbeitern bilden. Die Datenbank „Memobase“, die über Internet auf der Website von Memoriav 9 zugänglich ist, erlaubt die
Recherche von Daten der audiovisuellen Dokumente der SFW.
Das Forschungsinteresse an der SFW konzentrierte sich bislang hauptsächlich auf die Anfänge während des Zweiten Weltkrieges sowie die unmittelbare Nachkriegszeit. Dabei beschränkt sich die Arbeit von Roberta Mazzola, von der eine Zusammenfassung in
französischer Sprache vorliegt, 10 auf das erste Betriebsjahr, während Bernard Gasser die
Jahre 1923 bis 1945 und damit auch das erste, in den 20er und frühen 30er Jahren erschienene Ciné-Journal Suisse behandelt. 11 Die Lizentiatsarbeit von Laurent Knubel gibt
Aufschluss über die Umstände der Weiterführung der SFW nach dem Krieg und untersucht
die Filmbeiträge der Jahre 1945 bis 1948. 12 Zwei weitere Arbeiten befassen sich mit thematischen Aspekten der Beiträge: Der Film „Ciné-Journal Suisse au Féminin“ untersucht das
8
Verein zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz
<<http://www.memoriav.ch>>
10
Mazzola, La prima annata del Cinegiornale svizzero (1.8.1940-31.7.1941). Testo e contesto in una
proposta di lettura; Mazzola, Le Ciné-journal suisse, première année. Une analyse.
11
Gasser, Ciné-journal suisse. Aperçu historique (1923-1945) et analyse de tous les numéros de
1945.
12
Knubel, Images et représentation de la Suisse dans les actualités cinématograhiques suisses de
l'immédiat après-guerre (1945-1950).
9
7
Einleitung
Frauenbild in der SFW 13 und die Lizentiatsarbeit von Katharina Gerber bietet eine linguistische Annäherung an die Technikbeiträge der SFW. 14
13
Einleitung und Drehbuch in: Ciné-Journal Suisse au Féminin, 1940-1970. Un Film de Anne Cuneo,
Lucienne Lanaz, Eric Liebi, Urs Bolliger. Une étude cinématographique sur l'image de la femme dans
le cinéjournal suisse (actualités filmées).
14
Gerber, Die Schweizer Filmwochenschau. Betrachtungen zum Medium und zu den Technikbeiträgen der 50er und 60er Jahre.
8
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
II. Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und
Strukturen 1948-1975
Das audiovisuelle Erscheinungsbild der SFW wurde massgeblich durch die Entscheidungen
des jeweiligen Chefredaktors bezüglich der Sujetwahl sowie die Gestaltung von Bild und Ton
durch die Kameraleute und Cutter bestimmt. Verschiedene Faktoren beschränkten allerdings
die individuellen Entscheidungs- und Handlungsspielräume: die institutionellen und organisatorischen Strukturen, die rechtliche Verankerung sowie die finanziellen Voraussetzungen,
welche sich unmittelbar auf die Produktionsbedingungen auswirkten. Mit der Rekonstruktion
dieser Vorgaben möchte das folgende Kapitel auch die Voraussetzung für eine angemessene Wertung der im zweiten Teil der Arbeit analysierten Filmbeiträge schaffen. Eine knapp
gehaltene Chronologie findet sich im Anhang 15 und soll den Überblick über die Entwicklung
der SFW erleichtern.
1. Vorgeschichte: Ciné-Journal Suisse 1923-1936 und Schweizer Filmwochenschau 1940-1945
1.1.
Ciné-Journal Suisse 1923-1936
Der 1940 als Mittel der geistigen Landesverteidigung ins Leben gerufenen Schweizer Filmwochenschau ging ein Ciné-Journal Suisse 16 voraus, das von Emile Taponnier, Jacques
Béranger und Arthur-Adrien Porchet herausgegeben und am 14. September 1923 erstmals
in den Kinos gezeigt wurde. Ein Jahr später wurde das Office Cinémathographique in
Lausanne als Produktionsfirma gegründet. Das Schweizerische Ciné-Journal wurde in wöchentlichen Ausgaben in 120-130 Kinos der ganzen Schweiz mit Erfolg gezeigt. 17 Als 1930
die ersten vertonten Wochenschauen erschienen, liess auch das Office Cinémathographique
seine Wochenschau vertonen. Die Vertonung musste jedoch wegen der in der Schweiz fehlenden Infrastruktur in Paris in Auftrag gegeben werden, was zu einer finanziellen Krise
führte. Obwohl schliesslich ein Vertrag mit der Genfer Firma Cinégram erreicht wurde,
konnte das Ciné-Journal 1933 dem internationalen Preisdruck nicht mehr standhalten. Ein
Jahr lang erschien es noch als Bestandteil des französischen Eclair-Journal, 1935 musste es
jedoch sein Erscheinen einstellen. Nach einem weiteren, drei Monate dauernden Versuch
mit Unterstützung der Basler Eos-Film kam das definitive Ende im März 1936.
15
Anhang, S. XVff.
Für die Zeit bis 1945 stütze ich mich, soweit nicht anders vermerkt, auf die Studie von Gasser, Cinéjournal suisse, S. 17f.
17
Parallel dazu gab die Firma die „Semaine Suisse“ und die „Actualités“ heraus, welche dank eines
Abkommens mit Eclair und Fox-News ab 1925 international verbreitet wurden; vgl. Dumont, Geschichte des Schweizer Films. Spielfilme 1896-1965, S. 84.
16
9
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
1.2.
Gründung der Schweizer Filmwochenschau
Die Krise der Filmbranche in den 30er Jahren führte zu politischen Vorstössen, welche vom
Bund Massnahmen zum Schutz vor der ausländischen Konkurrenz forderten. Gleichzeitig
setzte sich allmählich die Erkenntnis durch, dass der Film zu einem „kulturpolitischen und
propagandistischen Faktor ersten Ranges“ 18 geworden war. Angesichts der zunehmenden
Propaganda im Dienste totalitärer Ideologien wurde nun „das Filmproblem auch für die
Schweiz zur nationalen Frage“ 19 , weshalb 1936 eine eidgenössische Studienkommission
eingesetzt und mit den Vorbereitungen zur Schaffung einer schweizerischen Filmkammer
betraut wurde. Bereits diese Studienkommission befasste sich eingehend mit der „Wochenschaufrage“. Sie erachtete es als bedenklich, „dass die Bevölkerung unseres Landes in einer
derart unkontrollierten Weise der getarnten ausländischen Propaganda ausgesetzt wird“ und
forderte, „dass die Wochenschau auch in den Dienst der schweizerischen Propaganda und
Kultur gestellt werde“ 20 . „Die Schaffung einer schweizerischen Wochenschau“ wird denn
auch in der Botschaft des Bundesrates über die Schaffung einer Schweizerischen Filmkammer explizit als Aufgabe der zu gründenden Institution genannt. 21
Zwischen März 1938 und Oktober 1939 fanden etliche Verhandlungsrunden über verschiedene Vorschläge zur Realisierung einer Filmwochenschau statt. Nachdem schliesslich das
aussichtsreichste Projekt am Widerstand der Association Cinématographique Suisse Romande (ACSR) gescheitert war, wurde auf Antrag der Filmkammer die Schweizer Filmwochenschau (SFW) durch einen Bundesratsbeschluss auf dem Gesetzesweg ins Leben
gerufen, um der verschärften Lage seit Kriegsbeginn und der zunehmenden Propaganda der
deutschen UFA-Wochenschauen wirksam zu begegnen. 22 Der Beschluss, der sich auf Art. 3
des Vollmachtenbeschlusses 23 stützte, verpflichtete die Kinos zur Abnahme und Vorführung
der SFW und unterstellte deren (privatwirtschaftliche) Herstellung sowie Vertrieb und Vorführung der Aufsicht der Filmkammer. Weil die Westschweizer Kinobetreiber die SFW – um
Bussen zu vermeiden – zwar vorgeführt, seit September 1941 jedoch nicht mehr bezahlt
hatten, musste mit einem weiteren Bundesratsbeschluss vom 12. März 1943 24 neben der
Vorführpflicht rückwirkend auch die Zahlungspflicht für die Abonnementsgebühren festgeschrieben werden.
18
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Schaffung einer Schweizerischen
Filmkammer vom 13. Juli 1937. BBl 1937 II, S. 479.
19
Ebd., S. 480.
20
Ebd., S. 494.
21
Ebd., S. 514.
22
Bundesratsbeschluss über die Vorführung einer schweizerischen Filmwochenschau in den Lichtspieltheatern des Landes (Vom 16. April 1940). AS 1940 56, S. 360f.
23
Bundesbeschluss über Massnahmen zum Schutze des Landes und zur Aufrechthaltung der
Neutralität vom 30. August 1939 (Vollmachtenbeschluss). AS 1939 55, S. 769f.
24
Bundesratsbeschluss über die Herstellung einer schweizerischen Filmwochenschau und deren
Vorführung in den Lichtspieltheatern des Landes. AS 1943 59, S. 208f.
10
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
1.3.
Die Schweizer Filmwochenschau in den Kriegsjahren 1940-1945
Am 1. August 1940 erschien die erste Ausgabe der neuen Schweizer Filmwochenschau in
den Kinos. Als Chefredaktor war Paul Ladame eingesetzt worden, der mit wenig Vorbereitungszeit und äusserst bescheidener Ausstattung die Arbeit aufnahm. Als Produktionsfirma
war die Firma Cinégram ausgewählt worden, die als zeitweilige Produzentin des ersten CinéJournal bereits Erfahrung aufweisen konnte; damit war Genf als Sitz der SFW vorgegeben.
Die gewählte Organisationsform führte bald zu Kompetenzproblemen, da die eigentlichen
Dreharbeiten durch Cinégram ausgeführt wurden, die Verantwortung für die Filmbeiträge
jedoch beim Chefredaktor lag. Auch der rechtliche und administrative Status der SFW war
völlig ungeklärt, da sie keine im Handelsregister eingetragene Firma war. Die Lösung lag
darin, der SFW die Rechtsform einer Stiftung zu geben, welche am 14.Januar 1942 gegründet wurde. Der zehnköpfige Stiftungsrat setzte sich zusammen aus Vertretern der Filmwirtschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik; sechs von ihnen waren zugleich Mitglied der
Filmkammer. 25 Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“ unterstand der Aufsicht der Filmkammer und hatte deren Anweisungen zu befolgen.
Von Beginn weg war das Verhältnis zwischen dem Stiftungsrat und dem Chefredaktor gespannt. Die Kritik des Stiftungsrates an Ladame richtete sich hauptsächlich gegen die fehlende Sorgfalt bei den Kommentaren, während sich die Mitarbeiter über die unzulängliche
Koordination und eine chaotische Arbeitsweise beklagten. 26 Schliesslich wurde Ladame die
Kündigung nahegelegt und per August 1944 Hans Laemmel als neuer Chefredaktor
eingestellt. 27
Insbesondere während der Kriegszeit befasste sich der Stiftungsrat regelmässig mit der Programmgestaltung und nahm – vor allem durch seine Programmkommission – auch Einfluss
auf die Themenwahl. 28 Weitaus gravierender war jedoch die Einflussnahme durch die Zensur, da sämtliche belichteten Filme der Zensurbehörde „Abteilung Presse und Funkspruch“,
Sektion Film vorgelegt werden mussten und sowohl Bild wie Ton geprüft wurden. 29 Die SFW
nahm während den Kriegsjahren häufig die Funktion des staatlichen Propagandainstruments
wahr. Nicht nur nahm sie sich der Topoi der geistigen Landesverteidigung an, sondern mit
wiederkehrenden Aufrufen zum „Mehranbau“ und zum landwirtschaftlichen Arbeitsdienst,
25
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Acte Constitutif de la Fondation du CJS, 14.1.1942; Aus den Verhandlungen des Bundesrates vom 16. September 1938. BBl 1938 II, S. 449f.
26
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la deuxième séance de la commission des programmes du CJS, 22.10.1942; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Procès-verbal, Séance du Conseil
de Fondation du CJS, 17.2.1942.
27
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation du CJS,
14.4.1944; BAR E 3001 (B) -/2, Bd. 79, Rapport du Conseil de Fondation sur l'exercice 1944.
28
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la deuxième séance de la commission des programmes du CJS, 22.10.1942.
29
Gasser, Ciné-journal suisse, S. 49-57, hier S. 49.
11
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
aber auch zur Altstoff-Verwertung oder zur Unterstützung der einheimischen Tourismusbranche diente sie als eigentliches Sprachrohr der Behörden. 30
2. Weiterführung der Schweizer Filmwochenschau und neue Legitimation im
Kontext des Kalten Krieges
Die Diskussion um die Zukunft der SFW nach dem Kriegsende 31 setzte bereits 1944 ein, als
eine Kommission mit der Abklärung dieser Frage betraut wurde. 32 Im Juni 1945 informierte
A.
Melliger, Vertreter des EDI, den Stiftungsrat über die Absicht des Bundesrats, dem Parlament die baldige Aufhebung des Vollmachtenbeschlusses vom 30. August 1939 und den
schrittweisen Abbau der darauf basierenden Massnahmen zu beantragen. Dies implizierte
auch die Aufhebung des Bundesratsbeschlusses vom 12. März 1943, der bis anhin die
Existenz der SFW gesichert hatte. Gleichzeitig forderte der Departementsvorsteher Philipp
Etter den Stiftungsrat auf, sich im Hinblick auf die Weiterführung Gedanken über Grundlagen
und Form einer zukünftigen SFW zu machen. 33 Denn die Aufhebung des Bundesratsbeschlusses per 31. Dezember 1945 bedeutete nicht nur den Verlust der rechtlichen Basis,
sondern sie brachte zugleich das Ende des Vorführ-Obligatoriums und damit den Verlust des
gesicherten Vertriebs. Und nicht zuletzt wurde die SFW mit dem Kriegsende auch ihrer
Existenzberechtigung beraubt, die durch ihre Funktion als Gegenpropaganda gegen die
Beeinflussung durch die ausländischen Wochenschauen definiert war.
Für das Jahr 1946 musste vorerst eine provisorische Lösung gefunden werden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Bewilligung einer Subvention von 200'000 Franken als ausserordentliche Ausgabe im Bundesbudget lag um 100'000 Franken unter dem Betrag des
Vorjahres und erlaubte nur noch ein zweiwöchentliches Erscheinen. Mit der freiwilligen Erneuerung des Obligatoriums für die Vorführung und Bezahlung der SFW leistete auch der
Schweizerische Lichtspieltheater-Verband (SLV) 34 einen entscheidenden Beitrag zur
Fortführung.
Bereits im Juni 1945 hatte eine Konferenz über die Zukunft der SFW stattgefunden. Die Teilnehmer – Mitglieder der Filmkammer, des Stiftungsrates der SFW sowie der Präsident des
SLV – hatten die Weiterführung der SFW als Element der Verteidigung gegen Einflüsse der
ausländischen Propaganda, der die Schweiz mit Sicherheit weiterhin ausgesetzt sein werde,
30
Um nur einige zu erwähnen: SFW 91-1 (24.4.1942), 95-1 (22.5.1942), 133-2 (5.3.1943), 139-5
(15.4.1943), 148-5 (18.6.1943), 198-1 (30.6.1944) (Anbauschlacht); 34-3 (21.3.1941), 35-2
(28.3.1941), 146-2 (4.6.1943) (Recycling); 101-4 (3.7.1942) (Tourismus).
31
Ausführlich zu dieser Übergangsperiode: Knubel, Images et représentation, S. 9-24.
32
BAR E 3001 (B) -/2, Bd. 79, Rapport du Conseil de Fondation sur l'exercice 1944.
33
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation, 14.6.1945.
34
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 107, Beschluss des SLV-Vorstandes betr. SFW, 7.12.1945.
12
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
und damit als nationales Interesse erachtet, aber auch den Nutzen für die Schweizer
Filmindustrie betont. Ferner war die Einsetzung einer Studienkommission beschlossen worden, die sich mit der zukünftigen Form der SFW befassen sollte. 35 Die erste Sitzung dieser
Kommission tagte am 19. Februar 1946, wieder mit Beteiligung von Vertretern der Filmkammer, des Stiftungsrates und der Verbände der Filmbranche sowie zwei Journalisten. Nicht
dabei war die ACSR, welche bereits früher ihre negative Stellungnahme zur Weiterführung
der SFW und ihre grundsätzliche Ablehnung der Filmkammer formuliert hatte. 36 Die
Wiederaufnahme des Dialogs mit der ACSR wurde denn auch als vordringliche Aufgabe
betrachtet, um eine Weiterexistenz der SFW nicht von vornherein durch deren Boykott zu
gefährden. Als weitere zu behandelnde Punkte nannte der Präsident der Filmkammer,
Antoine Borel, die rechtliche Form, die Produktion und den Vertrieb der SFW, sowie – an
letzter Stelle – das Programm. Hugo Mauerhofer, Vorsteher des Sekretariats der Filmkammer, wollte dagegen als Erstes die grundlegende Frage der Erfordernis einer Fortsetzung
der SFW geklärt wissen. 37 Ein Teil der Teilnehmer unterstützte dabei die Meinung von
Stiftungsrat Jacques Edouard Chable, der die Notwendigkeit aus kulturellen und politischen
Gründen für gegeben hielt:
„...il s'agit pour le CJS d'une mission à remplir; il faut éviter que l'expression du cinéma
suisse disparaisse de nos écrans. Il est possible que le public ne soit pas très
enthousiaste du CJS, mais, de l'avis de l'orateur, le résultat défavorable d'une
semblable consultation ne signifierait pas l'inutilité du CJS". 38
Die Mehrheit sprach sich jedoch für Abklärungen über das öffentliche Interesse an der Weiterführung der SFW aus, nach vorheriger Absprache mit Bundesrat Etter.
Eine starke Fraktion hielt allerdings einzig die Frage der Finanzierung und der Projektion
durch die Kinobesitzer für relevant 39 . Als bestimmend für die weitere Arbeit der Kommission
erwies sich der Vorschlag von Edmond Moreau (Mitglied der Filmkammer als Vertreter der
Filmwirtschaft sowie Stiftungsdelegierter der SFW), die Produktion der Wochenschau der
Privatwirtschaft zu übertragen, wie dies bei der Gründung der SFW anfänglich vorgesehen
war und wie es die ACSR seit 1940 gefordert hatte.
Die angestrebte Grundsatzdiskussion über das tatsächliche Bedürfnis nach einer Fortführung der SFW wurde von Bundesrat Etter verhindert, der die vorgeschlagenen Abklärungen
für inopportun und unerwünscht hielt 40 . Dagegen erhielt die Frage der Privatisierung an der
35
BAR E 3001 (B) -/2, Bd. 79, Procès-verbal de la conférence concernant l'avenir du CJS, 28.6.1945;
Knubel, Images et représentation, S. 15.
36
BAR E 3001 (B) -/2, Bd. 79, Stellungnahme ACSR zur Weiterführung der SFW.
37
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Procès-verbal de la première séance de la Commission d'étude
du CJS, 19.2.1946.
38
Ebd.
39
Knubel, Images et représentation, S. 18.
40
Ebd., S. 19.
13
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
zweiten Sitzung der Studienkommission weiteren Auftrieb durch die Ankündigung des
Vertreters des SLV, der Verband werde einer freiwilligen Verpflichtung zur Abonnierung der
SFW für 1947 nur unter der Bedingung zustimmen, dass Produktion und Vertrieb einer privaten Produktionsfirma übertragen würden. Trotz der Zweifel Mauerhofers, ob die unabdingbare
Bundessubvention
an
eine
private
Firma
ausgerichtet
würde,
wurde
eine
Subkommission mit der Ausarbeitung eines Vertrages zwischen der SFW und einer zukünftigen Produktionsfirma beauftragt. Gleichzeitig wurde die entsprechende Anpassung der Statuten der SFW an die Hand genommen. 41
In der vierten und letzten Kommissionssitzung äusserten sich die beiden Stiftungsräte Hans
Neumann (Mitglied der Filmkammer und Sekretär der Schweiz. Arbeiterbildungszentrale)
sowie Riccardo Rossi (freisinniger alt-Nationalrat und Direktor des Nationalbanksitzes in Lugano) ablehnend gegenüber einer Privatisierung. 42 Das definitive Scheitern dieser Pläne
brachte schliesslich die ausserordentliche Plenarsitzung der Filmkammer, wo bei der
Schlussabstimmung nicht nur die Vertreter der Kultur, sondern auch diejenigen der Filmwirtschaft (mit Ausnahme des Vertreters des Produzentenverbandes) klar für die Weiterführung
der SFW in der bisherigen Form votierten. Ausschlaggebend waren die Komplexität der Verträge und die unzureichende Kompetenzenregelung, welche zur Ansicht führten, die privatwirtschaftliche Lösung biete keine qualitativen und wirtschaftlichen Vorteile gegenüber dem
bisherigen Modus. Zustimmung fand jedoch der Entwurf der revidierten Statuten, welche neu
den Verbänden der Filmwirtschaft zugestand, ihre Vertreter im Stiftungsrat selber zu
bestimmen. Weiter wurde das Kreditbegehren von 200'000 Franken für 1947 gutgeheissen,
unter dem Vorbehalt, dass der SLV sein verbandsinternes Obligatorium zur Abonnierung der
SFW erneuerte. 43 Unter den gegebenen Umständen beschloss der Verband denn auch die
provisorische Verlängerung des Obligatoriums für 1947.
Auf der Ebene des Stiftungsrates versuchte Hans Laemmel, das konkrete Erscheinungsbild
der zukünftigen SFW zu thematisieren. Für ihn stellte sich vorab die Frage, mit welcher minimalen Ausstattung an Personal und Produktionsmitteln eine Wochenschau hergestellt
werden könne, welche dieser Bezeichnung noch gerecht würde. Er monierte, dass der Stiftungsrat weder ein klares Konzept erstelle noch sich gegen aussen entschieden für die SFW
engagiere, sondern sich ängstlich und nach buchhalterischen Kriterien mit unbefriedigenden
Lösungen zufrieden gebe. 44 Immerhin entsprach der Stiftungsrat schliesslich seiner
41
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd.106, Procès-verbal de la 2e séance de la Commission d'étude du CJS,
18.3.1946.
42
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Procès-verbal de la 4e et dernière séance de la Commission
d'étude du CJS, 28.6.1946.
43
BAR E 3001 (B) -/2, Bd. 79, Bericht Filmkammer an EDI betr. zukünftige Gestaltung der Filmwochenschau, 13.7.1946; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Schweiz. Filmkammer an SLV, Filmproduzentenverband und Filmverleiherverband betr. zukünftige Gestaltung der SFW, 8.6.1946.
44
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Hans Laemmel an Eugen Dietschi, 20.9.1946.
14
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
Forderung nach einer minimalen Länge von 180 Metern pro Ausgabe und der
Wiedereinführung der wöchentlichen Erscheinungsweise ab September 1947, die auch vom
SLV gewünscht worden war 45 . Voraussetzung dafür war allerdings die Bewilligung einer
Subventionserhöhung. 46
Bemerkenswert am Verlauf der Diskussion um die Weiterführung der SFW ist, dass der inhaltliche, programmatische Aspekt nie explizit erörtert wurde und die Debatte damit auf die
Perspektive der rechtlichen Form und der Produktion reduziert blieb. Den Vorstoss der Studienkommission, bei den interessierten Kreisen eine Vernehmlassung über das Bedürfnis
einer eigenständigen Schweizer Filmwochenschau durchzuführen, scheiterte an der entschiedenen Ablehnung durch Bundesrat Etter. Aber auch für Laemmel drängte sich eine inhaltliche Standortbestimmung offenbar nicht auf. Über die Legitimation der SFW in der
Nachkriegszeit scheint ein stillschweigender Konsens geherrscht zu haben, der jegliche
Auseinandersetzung über eine neue Rolle unter den veränderten politischen Bedingungen
blockierte. Dass mit dem Kriegsende das Erscheinen der SFW eingestellt würde, wurde offensichtlich nie ernsthaft in Betracht gezogen. Zwar hielt der Stiftungsrat im Mai 1944 fest,
dass die SFW ihre Aufgabe einbüsse und infolgedessen eingestellt werden müsse, sobald in
der Friedenszeit die ausländische Propaganda entfallen werde. Im gleichen Dokument äusserte er jedoch die Meinung, dass die Schweiz in der Nachkriegszeit weiterhin ideologischen
Einflüssen aus dem Ausland ausgesetzt sein werde. 47 Dem stillschweigenden Konsens lag
offenbar ebendiese Überzeugung zugrunde, dass mit dem beginnenden Kalten Krieg die
Aufgabe der SFW als Instrument der geistigen Landesverteidigung und der Gegenpropaganda weiterhin ihre Gültigkeit behalte. Auf dieser Einschätzung gründete auch die verbandsinterne Verpflichtung der SLV-Mitglieder zur Abonnierung der SFW, wie von den
Funktionären wiederholt betont wurde:
„[…] la position du SLV, qui ne soutiendra le CJS que dans un but patriotique, car il s'est
avéré que les membres ne le désirent pas spécialement“ 48
und
„Wir wiederholen erneut, dass die Mitgliedschaft [...] aus rein wirtschaftlichen Gründen
an der Weiterexistenz der Wochenschau kein Interesse hätte. Aber unser Verband ist
nach wie vor bereit, [...] durch Beibehaltung des Obligatoriums der Abnahme die Weiterexistenz der Wochenschau zu ermöglichen in der Meinung, damit einem öffentlichen
45
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation du CJS,
18.9.1946.
46
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation du CJS,
5.2.1947.
47
Knubel, Images et représentation, S. 14.
48
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd.106, Procès-verbal de la 2e séance de la Commission d'étude du CJS,
18.3.1946.
15
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
Interesse zu dienen und eine kulturelle Pflicht zu erfüllen und sich nicht bloss von wirtschaftlichen Überlegungen leiten zu lassen.“ 49
Die Chance der Zeit, eine eigentliche Weichenstellung vorzunehmen und für die SFW eine
neue Rolle in der Schweiz der Nachkriegszeit zu definieren, wurde von den Verantwortlichen
aller Ebenen klar verpasst. Wie diese Rolle von der Redaktion tatsächlich aufgefasst und
programmatisch umgesetzt wurde, kann deshalb nur aufgrund der Wochenschauausgaben,
also durch die Interpretation der filmischen Quellen, rekonstruiert werden.
3. Organisationsstrukturen
Die Organisationsstrukturen der SFW wurden auf verschiedenen Ebenen definiert: durch die
Statuten, durch ein Organisationsreglement sowie durch Pflichtenhefte.
Die Statuten vom 14. Januar 1942 50 blieben – mit leichten Modifikationen 1947 – bis 1973 in
Kraft. Sie regelten zunächst die rechtliche Form der SFW als Stiftung und legten ihren Sitz in
Genf fest. Als Zweck der Stiftung nennen sie „la production et l’exploitation du Ciné-journal
suisse“, und zwar unter Befolgung der Weisungen der Schweizerischen Filmkammer, deren
Aufsicht sie unterstellt war. Die finanziellen Mittel sollten sich zusammensetzen aus den Beiträgen der Behörden und Privater sowie aus den Einnahmen aus dem Vertrieb der Filme.
Der Stiftungsrat sollte aus fünf bis neun Mitgliedern bestehen, welche von der Filmkammer
für eine Amtszeit von drei Jahren nominiert wurden und vom EDI bestätigt werden mussten.
Die kulturpolitisch und wirtschaftlich an der Filmproduktion interessierten Kreise sollten angemessen im Stiftungsrat vertreten sein und dessen Zusammensetzung dem „nationalen
Zweck“ der SFW entsprechen. Schliesslich enthielten sie einen Passus, wonach die Stiftung
aufgelöst werden sollte, falls Produktion und Vertrieb der SFW einer anderen Firma übertragen würden.
Alle weiteren für das Funktionieren des Betriebs im Alltag wesentlichen Fragen regelte das
Organisationsreglement 51 , das der Genehmigung durch das EDI bedurfte. Es nannte die
Stiftungsorgane, welche Stiftungsrat, Präsident, den Stiftungs-Delegierten sowie das Sekretariat umfassten, und bezeichnete deren Funktion und Aufgaben.
Der Stiftungsrat war für die Einhaltung der Verordnungen der Filmkammer über die Herstellung und den Vertrieb der SFW verantwortlich. Zu seinen Kompetenzen gehörten u.a. Entscheide über sämtliche Geschäfte, die Bestätigung aller Verträge, die Genehmigung des
Jahresberichts zuhanden der Filmkammer, die Prüfung der Jahresrechnung und die Aufsicht
über die Geschäftsführung aller anderen Stiftungsorgane. Zu seinen Aufgaben gehörte
49
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 107, Brief SLV an Dietschi, 15.2.1947.
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Acte Constitutif de la Fondation du CJS, 14.1.1942.
51
Ebd.
50
16
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
ferner das Erstellen des Budgets, das ebenfalls von der Filmkammer genehmigt werden
musste.
Der Präsident wurde – ebenso wie der Delegierte – vom Stiftungsrat jeweils für die Dauer
eines Jahres nominiert. Er vertrat die Stiftung gegenüber Dritten, stellte den Kontakt mit der
Filmkammer sicher und bereitete die Sitzungen des Stiftungsrats vor.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Delegierten gehörten die Überwachung der technischen
und administrativen Arbeiten der SFW, die Erledigung der laufenden Geschäfte, die Organisation der Zusammenarbeit mit den Produzenten sowie das Erstellen des Jahresberichts und
der Jahresrechnung. Er war zudem für das Personal und für die Finanzen zuständig und
hatte sämtliche Rechnungen, Belege und Berichte zu visieren.
Als Sekretariat der Stiftung fungierte das Sekretariat der Filmkammer, welches insbesondere
die Organisation der Sitzungen des Stiftungsrats sowie die Protokollführung besorgte. Ausserdem verwaltete es die Subventionen der SFW und übernahm die Rechnungsprüfung.
Die Verbindung zwischen der Redaktion und dem Stiftungsrat wurde durch den Delegierten
gewährleistet. Dieser war Ansprechpartner für den Chefredaktor und stand bei Bedarf für
Besprechungen zur Verfügung 52 . Problematischer war die Zusammenarbeit mit dem für die
SFW zuständigen Sekretär der Filmkammer, L. Huelin. Als Buchhalter der SFW war er mit
der Verwaltung der Subventionsgelder betraut und scheint dem Chefredaktor nur bei drohender Budgetüberschreitung Einblick in die finanzielle Lage gewährt zu haben, wodurch
diesem eine weitsichtige Planung der Produktion praktisch verunmöglicht war. 53 Diese Situation veranlasste Laemmel zu einem Vorschlag zur Revision der Organisationsstrukturen, den
er im Mai 1959 dem Delegierten Edmond Moreau unterbreitete, verbunden mit einer Kündigungsdrohung. Der Entwurf sah die Aufwertung der Stelle des Chefredaktors zu der eines
Direktors vor, der direkt dem Stiftungsrat verantwortlich sein und damit die bisherige Funktion des Delegierten übernehmen sollte. Zudem forderte er die Verlegung der gesamten Administration nach Genf, die Modernisierung der Buchhaltung und die Einstellung eines
Buchhalters. 54 An seiner Sitzung vom Dezember 1959 meinte der Stiftungsrat, das Problem
durch die Anstellung eines Stellvertreters für den Chefredaktor lösen zu können 55 , worauf
Laemmel seine Kündigung einreichte. Nach einer Aussprache mit dem Stiftungsrat und
nachdem ein Ausschuss mit der Ausarbeitung eines neuen Organisationsreglements betraut
worden war, zog er diese vorläufig zurück. 56 Bereits Ende Februar 1960 lag der Entwurf vor
52
BAR Interview E. Sutter und Th. Schärer mit Hans Laemmel, 24.7.1999, CD-R 8, Disc D.
BAR Interview E. Sutter und Th. Schärer mit Hans Laemmel, 24.7.1999, CD-R 8, Disc B und D.
54
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Brief Laemmel an Moreau betr. Reorganisation der SFW,
5.5.1959.
55
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation du CJS,
3.12.1959.
56
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation, 13.1.1960.
53
17
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
und fand die Zustimmung sowohl von Laemmel wie von Moreau. 57 Nach Ablauf eines Jahres
zur Erprobung der definitiven Fassung sollte diese dem Vorsteher des EDI zur Genehmigung
vorgelegt werden. 58
Das neue Organisationsreglement 59 beliess die Funktion des Delegierten, reduzierte sie jedoch auf die administrativen Aufgaben und übertrug die Verantwortung für die Produktion
dem Chefredaktor. Dessen Funktion wurde neu in den Statuten als Stiftungsorgan aufgeführt
und in Art. 8 umschrieben, ohne sie jedoch derjenigen eines Direktors gleichzustellen. Für
seinen Kompetenzbereich erhielt der Chefredaktor neu die Zeichnungsberechtigung. Art. 9
verankerte die Stelle eines ersten Sekretärs und Stellvertreters des Chefredaktors zu dessen
Entlastung. Dagegen blieb die Buchhaltung dem Sekretariat des EDI überlassen, ebenso die
Verwaltung der Kredite, deren Auszahlung weiterhin ausschliesslich auf Verlangen des Delegierten erfolgte. Die verbesserte Transparenz der Finanzen – das vordringlichste Anliegen
Laemmels – wurde diesem dagegen vom Stiftungsrat zugesichert und offenbar erfüllt. 60
Dass Laemmel anfangs 1961 erneut seine Kündigung einreichte, scheint jedenfalls andere
Gründe zu haben. 61 Der Ärger des Stiftungsrats über die Kündigung im Moment, als das
revidierte Organisationsreglement zur Anwendung kam, zeugt davon, dass dessen
Bereitschaft zur Reorganisation allein durch die Hoffnung motiviert war, damit die weitere
Mitarbeit Laemmels zu sichern 62 , und nicht durch die Einsicht, dass die bisherige Struktur
unzweckmässig war, weil sie dem Chefredaktor jegliche auf betriebswirtschaftlichen
Prinzipien basierende Führung und Produktion der SFW verunmöglichte.
Das Thema der Reorganisation kam 1968 erneut zur Sprache. Der Anstoss dazu kam diesmal von aussen: Ein gemeinsamer Bericht der Ausschüsse von SFW und SLV über eine
zeitgemässere Gestaltung der SFW 63 hielt fest, dass eine solche Neugestaltung nicht ohne
strukturelle Anpassungen denkbar sei. 64 Die beiden Ausschüsse waren ins Leben gerufen
worden, nachdem der SLV 1967 ultimativ erklärt hatte, das Vorführobligatorium per Ende
1969 nicht mehr zu erneuern, falls die SFW bis zum 1. April 1969 keine wesentlichen
57
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Meyer an Dietschi, Berichterstattung über die Arbeit des
Ausschusses für ein neues Organisationsreglement, 29.2.1960.
58
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Aktennotiz Mauerhofer zhv. BR Tschudi, 6.7.1960.
59
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Organisationsreglement der Stiftung SFW, Übersetzung aus dem
franz. Originaltext, 30.4.1960.
60
BAR Interview E. Sutter und Th. Schärer mit Hans Laemmel, 24.7.1999, CD-R 8, Disc D.
61
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Demissionsschreiben Laemmel an Dietischi, o.D.
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 111, Rapport du Conseil de fondation sur l'exercice 1960. Im Interview
gibt Laemmel an, gekündigt zu haben, als er nicht mehr an eine Zukunft der SFW in der bestehenden
Form glaubte und der Stiftungsrat festhielt am Glauben, dass die SFW sich gegen das Fernsehen
durchsetzen könne.
62
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Meyer an Laemmel betr. Demission, 17.2.1961.
63
Ausführlicher zur Programmreform: siehe unten Kapitel II, S. 38-40.
64
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Gemeinsamer Bericht der Ausschüsse der SFW und des SLV
zum Problem der Gestaltung der SFW, 15.10.1968.
18
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
Verbesserungen aufweisen könne. 65 Obwohl das Ultimatum die SFW in ihrer Existenz bedrohte, dauerte es bis zum 2. November 1973, bis ein überarbeitetes Organisationsreglement vorlag, das die strukturellen Voraussetzungen für eine umfassende Neugestaltung der
Wochenschau bot.
Die Reformen beschränkten sich zunächst auf die vom Chefredaktor geforderte personelle
Aufstockung der Redaktion um einen Realisator und einen Journalisten, wobei man sich auf
die Einstellung eines Realisators beschränkte. 66 Die im August 1971 aufgenommene Diskussion über die Revision von Art. 6 des Organisationsreglements im Hinblick auf die zu schaffende Funktion eines Direktors und die Kompetenzen des Delegierten wurde vom
Stiftungsrat an einen Stiftungsratsausschuss und von diesem wiederum an eine Arbeitsgruppe delegiert. War zunächst die Aufhebung dieser Funktion diskutiert worden, so endete
man schliesslich beim Antrag, die bisherige Organisationsstruktur beizubehalten und die Tätigkeit des Chefredaktors nicht mehr im Reglement, sondern nur noch im Pflichtenheft zu
regeln. 67 Es brauchte wiederum die Intervention von aussen, diesmal von Bundesrat Hans
Peter Tschudi und von Alex Bänninger (wissenschaftlicher Beamter in der Sektion Film des
EDI), um doch noch zu einem Entscheid zugunsten der Stelle eines Direktors zu gelangen. 68
Die Diskussion über die Beibehaltung oder Streichung der Funktion des Delegierten war damit allerdings noch nicht abgeschlossen: Erst im März 1973 folgte der Stiftungsrat der Argumentation Bänningers, dass mit der Funktion eines Direktors mit eindeutiger Verantwortung
diejenige des Delegierten obsolet werde. 69 Dem EDI gingen die endlich eingereichten Entwürfe für das neue Organisationsregelement sowie die damit notwendige Statutenrevision
allerdings immer noch zu wenig weit. Es begrüsste zwar die Verselbständigung gegenüber
der Eidgenössischen Filmkommission sowie die Vereinfachung der Stiftungsstrukturen, forderte aber ein selbständig geführtes Sekretariat der SFW sowie die Bezeichnung eines Stiftungsvermögens. 70
65
BAR E 3011 (A) 1979/105, Bd. 19, Bericht der SLV-Kommission für die Neugestaltung der SFW,
20.9.1968; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Bericht des Stiftungsrates über das Betriebsjahr 1967.
66
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Analyse de la situation après 3 mois de réorganisation,
15.4.1970; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 103, Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses für die
Neugestaltung der SFW, 23.9.1970.
67
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 103, Beschlussprotokoll der Sitzung des Stiftungsratsaussschusses
der SFW, 22.9.1971; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 103, Beschlussprotokoll der Sitzung des Stiftungsrates der SFW, 3.6.1971; BAR E 3011 (A) 1979/105, Bd. 19, Beschlussprotokoll der Sitzung des Stiftungsrats der SFW, 3.12.1971; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Beschlussprotokoll der vom Stiftungsratsausschuss der SFW eingesetzten Arbeitsgruppe zur Behandlung des Organisationsreglements, 16.11.1971.
68
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 103, Beschlussprotokoll der Sitzung des Stiftungsrats der SFW,
22.2.1972.
69
BAR E 3011 (A) 1979/105, Bd. 19, Protokoll der Sitzung des Stiftungsrats der SFW, 26.3.1973.
70
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Brief des EDI betr. Änderung von Statuten und
Organisationsreglement, 14.6.1973.
19
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
Das neue Organisationsreglement trat, gleichzeitig mit den revidierten Statuten, am 1. Januar 1974 in Kraft – ein gutes Jahr vor dem definitiven Ende der SFW und 1¾ Jahre nachdem der mit der Umgestaltung betraute Chefredaktor Hermann Wetter wegen der
unzureichenden Organisationsstrukturen resigniert seinen Posten verlassen hatte.
Wichtigste Neuerungen waren die Funktion eines Direktors mit direkter Verantwortlichkeit
gegenüber dem Stiftungsrat, die Abschaffung des Stiftungsdelegierten und die Schaffung der
Funktion eines Vizepräsidenten. Die SFW wurde der Aufsicht der eidgenössischen Filmkommission enthoben und hatte diese lediglich mittels Jahresbericht und Jahresrechnung zu
informieren und deren Präsidenten mit beratender Stimme zu den Stiftungsratssitzungen
einzuladen. Die detaillierten Bestimmungen über die Kompetenzen des Direktors und des
Chefredaktors wurden dagegen durch Pflichtenhefte geregelt. 71
Die Änderungen der revidierten Statuten betrafen die Ergänzung des Zweckartikels durch
den Hinweis auf das Filmgesetz, die Verankerung eines Stiftungsvermögens sowie die Modalitäten für die Zusammensetzung des Stiftungsrats, dessen Ernennung nun ganz in die
Hände des Bundesrat gelegt wurde. 72
Das Ergebnis der jahrelangen Arbeit entspricht im Prinzip den bereits 1959 von Laemmel
erhobenen Forderungen, wobei dieser – aus finanziellen Erwägungen – die Funktionen des
Direktors und des Chefredaktors in Personalunion vorsah. Nicht nur wurde es bei der damaligen Überarbeitung des Organisationsreglements aus diesem Grund unterlassen, die Funktion des Direktors als Stiftungsorgan aufzuführen, sondern es wurde auch die Chance
verpasst, die erkannte Schwerfälligkeit der Organisationsstrukturen durch die Aufhebung der
Funktion des Delegierten zu beheben.
Die Genese der Reorganisation von 1974, die sich im Einzelnen wie eine Groteske liest,
führt drastisch die zunehmende Immobilität der verantwortlichen Organe vor Augen. Da der
Chefredaktor einerseits dem stetigen Produktionsdruck ausgesetzt und andererseits wegen
der Unterdotierung an Personal zusätzlich stark mit administrativen Arbeiten belastet war,
wäre es wohl umso mehr die Aufgabe des Stiftungsrats gewesen, den sich wandelnden Verhältnissen Rechnung tragende Perspektiven für die SFW zu entwickeln und Konzepte für die
nötigen organisatorischen Strukturen zu erarbeiten. Stattdessen hielt er unbeirrbar an den
1942 formulierten Grundsätzen fest und fand sich zu Änderungen bezüglich der Strukturen
wie auch des Programms stets nur unter massivem Druck von aussen bereit.
In einer schonungslosen Analyse zuhanden von Bundesrat Tschudi ortete Bänninger 1971
die Ursachen der fehlenden Dynamik und Effizienz sowohl auf personeller wie auf
71
72
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 103, Règlement organique de la fondation "CJS" (Entwurf), 2.11.1973.
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 103, Statuts de la fondation du CJS, 2.11.1973.
20
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
struktureller Ebene. Er nannte die Überalterung sowohl des Stiftungsrats, der keine Amtszeitbeschränkung kannte, wie der eidgenössischen Filmkommission und der Sektion Film:
„Im Stiftungsrat sind Verbandsinteressen, konservative Auffassungen und das Denken
der mittleren und ältern Generation vorherrschend und weitgehend bestimmend: entsprechend der Zusammensetzung der Eidg. Filmkommission, die die Tätigkeit des
Stiftungsrats kontrolliert.“ 73
Dazu kamen Interessenverflechtungen und sich überlagernde Kompetenzen. So waren beispielsweise vier Mitglieder des Stiftungsrates gleichzeitig Mitglieder der Filmkommission,
also der Aufsichtsbehörde über den Stiftungsrat. Die Ursache für die Schwerfälligkeit der
Strukturen macht Bänninger an den zahllosen Instanzen fest, die zusätzlich zu den Stiftungsorganen der SFW in deren Tätigkeit involviert waren: die Sektion Film des EDI, das
EDI, die eidgenössische Filmkommission, das eidgenössische Finanz- und Zolldepartement,
der Bundesrat, das Parlament sowie die Stiftungsaufsicht des Bundes.
Ironie des Schicksals war, dass in eben dem Moment, da die neue Organisationsstruktur wie
auch die formalen und inhaltlichen Reformen am Erscheinungsbild endlich zu sichtbaren
Resultaten führten, die Behörden das Ende der SFW veranlassten.
4. Die Schweizer Filmwochenschau im Beziehungsgeflecht von Interessengruppen
Mit der Statutenrevision von 1947 wurde der Anspruch der an der Produktion der SFW interessierten Kreise der Filmindustrie auf Sitze im Stiftungsrat in den Statuten verankert. Je ein
Sitz stand dem Verband Schweizerischer Filmproduzenten (VSF) und dem Film-VerleiherVerband in der Schweiz (FVV) zu und drei den Lichtspieltheaterverbänden, wobei zwei Vertreter des SLV und einer der ACSR vorgesehen waren. Diese Stiftungsräte wurden von den
Verbänden ernannt, mussten jedoch vom EDI bestätigt werden. Damit wurden breite Kreise
der Filmwirtschaft in die Belange der SFW eingebunden. Andererseits ergaben sich aus den
Doppelmandaten einiger Stiftungsräte 74 , welche zugleich Mitglieder der Filmkammer waren,
immer wieder wenig transparente Interessenkonflikte, zumal die Filmkammer ja als Aufsichtsorgan der SFW fungierte. Besonders brisant war die Position von Edmond Moreau,
welcher als Stiftungsdelegierter die Hauptverantwortung für die Führung der SFW trug: Er
war nicht nur gleichzeitig Mitglied der Filmkammer, sondern als in der Westschweiz tätiger
Verleiher auch Geschäftspartner der welschen Kinobetreiber. Diese Personalunion dürfte
73
BAR E 3011 (A) 1979/105, Bd. 19, Bänninger, Notiz über die Stiftung SFW an den Vorsteher des
EDI, 17.11.1971.
74
1948 waren drei der Stiftungsräte auch in der Filmkammer vertreten: der Delegierte Edmond
Moreau und Ernst Schwegler als Vertreter der Filmwirtschaft sowie Hans Neumann als Vertreter von
Kultur, Kunst und Wissenschaft. Ebenfalls Mitglied der Filmkammer war Alfred Masset, der Geschäftsleiter von Cinégram, welche mit den technischen Arbeiten für die SFW betraut war.
21
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
einer Entkrampfung des verhärteten Klimas zwischen den Westschweizer Kinos und der
SFW kaum zuträglich gewesen sein. 75
Das belastete Verhältnis spiegelt sich in den Protokollen der Stiftungsratssitzungen. Es findet
sich kaum eines darunter, das nicht das Problem thematisierte. Die Opposition der ACSR
gegenüber der SFW beruhte wohl hauptsächlich auf der fundamentalen Ablehnung der Filmkammer, welche als Verwalterin oder sogar als Produzentin der Wochenschau betrachtet
wurde. Die Gründe für diese Ablehnung wiederum erscheinen eher vorgeschoben. So wurde
– in Pressekampagnen und Eingaben an die Parlamentarier – mehrfach die Teilnahme des
damaligen Präsidenten der Filmkammer, Alfred Masnata, sowie des Filmkammermitgliedes
H. R. Meyer an der Gründungsversammlung der vom nationalsozialistischen Deutschland
initiierten Internationalen Filmkammer 1941 in Berlin angeführt. Weiter wurden die angeblich
einseitige Zusammensetzung der Schweizer Filmkammer kritisiert und die Privatisierung der
SFW gefordert. 76 Bestimmend scheinen aber vielmehr persönliche Animositäten zwischen
einflussreichen Exponenten der ACSR, namentlich dem ehemaligen Präsidenten Charles
Brönimann und dem langjährigen Verbandssekretär Robert Rey-Willer, und Mitgliedern der
Filmkammer sowie dem Stiftungsdelegierten Moreau gewesen zu sein. Trotz diverser Bemühungen seitens des Stiftungsrates und der Filmkammer und trotz politischen Vorstössen der
Nationalräte Henry Cottier und Virgile Moine hielt die ACSR weiterhin ihren Vorführboykott
aufrecht und liess die ihr zustehenden Sitze im Stiftungsrat und in der Filmkammer unbesetzt. 77 1950 sorgte sie nochmals für einen „Filmskandal“ 78 , als im Rahmen der Eröffnung
der Cinémathèque Suisse in einem Lausanner Kino eine Montage von FilmwochenschauBeiträgen gezeigt werden sollte und der entsprechende Kinobetreiber die Veranstaltung
unter dem Druck des Verbandes platzen lassen musste.
Erst 1951, nach dem Rücktritt des ACSR-Sekretärs Rey-Willer, verbesserte sich die Situation soweit, dass der Verband wieder Einsitz in der Filmkammer nahm und ab 1952 auch
einen Vertreter in den Stiftungsrat der SFW delegierte. An ihrer Generalversammlung vom
14. Februar 1951 verabschiedete zudem die ACSR eine Erklärung, worin festgehalten
wurde:
75
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation du CJS,
20.9.1951.
76
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 107, Vernehmlassung zu der Eingabe der ACSR an die Mitglieder der
Eidg. Räte betr. die SFW, die Filmkammer und den Bundesbeschluss vom 12. März 1943, 29.5.1943;
lo., "Querschuss aus dem Schmollwinkel," Basler Nachrichten, 30.5.1947; BAR J II.143 (-)1975/61,
Bd. 107, Brief EDI an Filmkammer, Stellungnahme BR Etter zum Postualt Cottier, 16.1.1948. Für die
Vorgeschichte des Konflikts vgl. auch Gasser, Ciné-journal suisse, S. 42-48.
77
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 107, EDI an Filmkammer, Stellungnahme BR Etter zum Postualt
Cottier, 16.1.1948.
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Wahl des Stiftungsrats der Stiftung SFW für 3-jährige Amtsperiode
bis 31.12.1950, 24.5.1948.
78
At., "Ein Filmskandal in der Westschweiz," NZZ, 9.11.1950.
22
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
"Le comité de l'ACSR ne fait aucune objection à ce que les membres de l'ACSR
s'abonnent au CJS et les engage à favoriser la diffusion de ces actualités dans le
mesure de leurs possibilités." 79
Ein Abkommen, analog zu demjenigen mit dem SLV, das die Mitglieder zur Abonnierung der
SFW verpflichtet hätte, kam allerdings nie zustande. Immerhin erhöhte sich die Zahl der
Abonnenten in der Westschweiz innerhalb von zwei Jahren von 28 auf 58. 80
Die Sorge um die spärliche Verbreitung in der Romandie begleitete die SFW bis zu ihrem
Ende. Der Stiftungsrat unternahm stets neue Versuche zur Gewinnung neuer Abonnenten in
der Westschweiz, sei es in direkten Gesprächen mit den Kinobesitzern durch seine Westschweizer Stiftungsräte oder deren Teilnahme an Generalversammlungen der ACSR, sei es
durch eine Konferenz des Schweizerischen Verbands zur Förderung der Filmkultur, an der
den Kinobesitzern ihre „mission d’intérêt général“ 81 in Erinnerung gerufen wurde, oder auch
auf dem Umweg über verschiedene Institutionen bis zur Einschaltung des Bundesrats. Denn
die schlechte Verbreitung in der Romandie wirkte sich nicht nur auf die Ertragslage aus,
sondern schmälerte auch die Legitimation der SFW, deren Auftrag nicht zuletzt darin bestand, „das Bewusstsein der schweizerischen Zusammengehörigkeit [zu] stärken“ 82 , und
machte sie damit anfechtbar, insbesondere bei der Beratung von Subventionserhöhungen im
Parlament.
Weitaus problemloser gestaltete sich dagegen die Zusammenarbeit mit dem SLV, welcher
die Kinobetreiber der Deutschschweiz und des Tessins vertrat. Seit 1946, nach der Aufhebung des Bundesratsbeschlusses vom 12. März 1943, sicherte er mit dem verbandsinternen
Obligatorium zur Abnahme, Vorführung und Bezahlung der SFW zu einem beträchtlichen
Teil deren Existenz, deckte doch der Anteil der bezahlten Abonnementsgebühren aus der
Deutschschweiz und dem Tessin bis zu 39% (1962) der Gesamtkosten. Das „freiwillige
Obligatorium“ stützte sich einerseits auf den Beschluss der Generalversammlung und
andererseits auf einen Vertrag zwischen SFW und SLV, der die Abonnementbedingungen
regelte.
Ganz ohne Opposition ging aber auch beim SLV die Erneuerung des Abkommens über das
Obligatorium nicht immer über die Bühne. Bereits 1949 war die Mehrheit der Mitglieder aus
wirtschaftlichen Überlegungen gegen die Beibehaltung des Obligatoriums, und nur dank dem
energischen Eintreten von Ernst Schwegler (Stiftungsrat der SFW und Mitglied der
Filmkammer) und dem SLV-Sekretär Th. Kern und deren „Hinweis auf höhere Gesichtspunkte, die dem tatsächlich berechtigten geschäftlichen Desinteressement vorgehen
79
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Rapport de gestion pour l'exercice 1950.
Im Verhältnis zu den vorhandenen Kinos bewegte sich die Zahl der Abonnenten in der Deutschschweiz (262) und im Tessin (26, 1952) allerdings immer noch auf einem deutlich höheren Niveau.
81
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Conférence organisée par l'Association suisse pour le développement de la culture cinématographique (ASDCC), 15.6.1955.
82
Bundesgesetz über das Filmwesen (Filmgesetz) vom 28. September 1962. AS 1962, S. 1706-1713.
80
23
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
sollen“ 83 , stimmte die Generalversammlung schliesslich der Verlängerung um ein Jahr zu.
1953 war es dann der Vorstand, der sich nach dem Entscheid des Bundesrats, die Aufstellung von Fernsehgeräten in öffentlichen Lokalen zuzulassen, gegen die Vertragsverlängerung aussprach. Dies blieb jedoch für die SFW folgenlos, da gleichzeitig der Beschluss der
Generalversammlung über das Obligatorium unangefochten blieb. 84 1954 und 1956 musste
Stiftungsrat Frédéric Fauquex die paritätische Kommission des Schweizerischen Verbandes
zur Förderung der Filmkultur, deren Präsident er war, als Vermittlungsinstanz einschalten,
weil die Associazione dei Cinematografi della Svizzera Italiana (ACSI) – die Tessiner Sektion
des SLV – das Obligatorium durch eine unverbindliche Empfehlung zur Abonnierung der
SFW ersetzen wollte. 85
Nachdem die Generalversammlung des SLV 1957 den Vertrag auf unbeschränkte Zeit verlängert hatte, bot diese Frage erst zehn Jahre später wieder Anlass zu Diskussionen. Bereits
1964 hatte sich der Vorstand des SLV mit der heftigen Kritik der Mitglieder an der SFW und
den negativen Publikumsreaktionen befasst 86 , und 1967 waren Ausschüsse sowohl des SLV
wie der SFW gegründet worden waren, um Vorschläge für die inhaltliche und formale Neugestaltung zu erarbeiten. Schliesslich beschloss die Generalversammlung 1967, das Obligatorium per Ende 1969 auslaufen zu lassen, sofern die SFW bis zum 1. April 1969 „keine
wesentlichen, dem Aktualitätsinteresse des Publikums und den gesamtschweizerischen Belangen vermehrt Rechnung tragende Veränderung der Programmierung vornimmt“ 87 . Viele
SLV-Mitglieder seien nicht prinzipiell gegen die SFW, wurde festgestellt, jedoch wollten sie
sich nicht eine Wochenschau aufzwingen lassen, „von welcher erklärt wird, sie sei als Institution nicht mehr zeitgemäss und ausserdem noch schlecht“. 88 Da jedoch erst Mitte 1969 mit
der Umsetzung der Vorschläge begonnen wurde, kam auch diesmal der SLV der SFW entgegen und räumte ihr eine Frist von weiteren zwei Jahren zur Erprobung des neuen Konzepts ein, um danach die Resultate zu beurteilen. Nach Werbeaktionen des Stiftungsrats bei
den Kinobesitzern mit der Vorführung von neueren Wochenschaunummern und nach einer
weiteren Verschiebung der Abstimmung stimmte der Verband an der Generalversammlung
vom Juni 1972 mit grosser Mehrheit der Fortsetzung des Obligatoriums zu. 89
83
Die Generalversammlung des SLV.
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation du CJS,
12.1.1954; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 107, Brief SLV an SFW betr. Vertrag über verbandsobligatorische Abnahme der SFW, 4.12.1953.
85
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 107, Brief Schweiz. Verband zur Förderung der Filmkultur an ACSI,
21.3.1956.
86
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 96, Procès-verbal de la séance du Conseil de fondation du CJS,
18.6.1964.
87
BAR E 3011 (A) 1979/105, Bd. 19, Bericht der SLV-Kommission für die Neugestaltung der SFW,
20.9.1968.
88
Ebd.
89
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 103, Beschlussprotokoll der Sitzung des Stiftungsrats der SFW,
9.3.1971; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Bericht des Stiftungsrates über das Geschäftsjahr 1972.
84
24
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
Die Abhängigkeit der SFW vom Wohlwollen des SLV zwang den Stiftungsrat, der sich mit
seinem Festhalten an den ideologisch geprägten und an den Kriegsjahren orientierten Vorstellungen über die Wochenschau zunehmend von den veränderten Bedürfnissen des Publikums entfremdete, auf die Anliegen der Kinobetreiber einzutreten und dem Verband bei der
Neukonzeption ein gewisses Mitspracherecht einzuräumen. Dabei teilte die Verbandsspitze
des SLV – der jeweilige Präsident sowie der langjährige Sekretär Th. Kern – stets die Meinung des Stiftungsrates bezüglich der übergeordneten Ziele der SFW als Mittel der geistigen
Landesverteidigung und appellierte bei Bedarf an die patriotische Verpflichtung der Mitglieder. Die Basis des SLV dagegen war in erster Linie an einer Wochenschau interessiert, die
dem Publikumsgeschmack entsprach, d.h. “interessanter und weniger allzubrav-bieder
gestaltet“ 90 war.
Auch im Verhältnis der SFW zum Armeefilmdienst konnte es gelegentlich zu Interessenkonflikten kommen. Anstoss zu Diskussionen bot dabei vor allem der Wunsch des Armeefilmdienstes, Filme oder zumindest Ausschnitte aus eigenen Produktionen zu militärischen
Themen im Rahmen der SFW zu zeigen. Laemmel war der Ansicht, die Ausstrahlung militärischer Sujets würde vom Publikum als Propaganda empfunden, und sah die Unabhängigkeit
der SFW gefährdet, während sich der Stiftungsrat für die Aufnahme von Ausschnitten aus
Filmen des Armeedienstes in einzelne Wochenschauausgaben aussprach. 91 Dennoch wurde
1960 eine ganze SFW-Ausgabe durch einen zehnminütigen, im Auftrag des Armeefilmdienstes produzierten Film mit dem Titel „Operation Schweiz“ 92 ersetzt, ein eigentlicher
Propagandafilm für die Aufrüstung der Armee, der von einem Rundschreiben des SLV an
seine Mitglieder begleitet wurde, mit der Anweisung, diesen vorzuführen. 93
Einen gewissen Einfluss auf die Programmation besassen auch die Schweizerische Zentrale
für Handelsförderung (OSEC) sowie die Schweizerische Verkehrszentrale (SVZ), die durch
die Stiftungsräte Robert Campiche (OSEC, 1952-1971) und Werner Kämpfen (SVZ, 19721975) mit der SFW verbunden waren. 94 Da die finanzielle Situation der SFW keine Produktion von Farbbeiträgen erlaubte, konnten solche im Allgemeinen nur mithilfe des
Reservefonds oder mit Beiträgen von Dritten realisiert werden. Bei den Farbreportagen
handelt es sich denn auch grösstenteils um Sujets, die für die Wirtschaft oder den Tourismus
von Interesse waren. So war der allererste farbige Beitrag der SFW – finanziert von der
90
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 96, Procès-verbal de la séance du Conseil de fondation du CJS,
18.6.1964.
91
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 111, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation du CJS,
4.6.1959.
92
SFW 936, 7.10.1960.
93
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 107, Vorführung Film des Armeefilmdienstes "Operation Schweiz" in
allen Lichtspieltheatern, Rundschreiben Nr. 13/1960.
94
Beide Organisationen waren auch in der Schweizerischen Filmkammer vertreten, vgl. Aus den Verhandlungen des Bundesrates vom 16. September 1938. BBl 1938 II, S. 449f.
25
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
OSEC und den Ausstellergruppen – der Weltausstellung 1958 in Brüssel gewidmet und
zeigte vor allem die Schweizer Aussteller, und zwar in der Länge je entsprechend ihren
finanziellen Beiträgen. 95 Die Themenvorschläge für solche Beiträge kamen jeweils von den
Wirtschaftsorganisationen, die Entscheidungsgewalt über die definitive Sujetwahl und die
Gestaltung der Beiträge behielt jedoch stets der Chefredaktor. 96
Dass breite Kreise in den Stiftungsrat eingebunden wurden, kam der SFW zunächst sicher
zugute. Insbesondere die jeweiligen Präsidenten, die stets dem Nationalrat oder Ständerat
angehörten, vermochten bei Parlamentsentscheiden jeweils wirkungsvoll für ihre Interessen
zu lobbyieren. Die Abhängigkeit vom SLV zeigte sich allerdings, wenn dieser – wie 1953 und
1967 – die Nichterneuerung des Verbandsobligatoriums als Druckmittel einsetzte. Als problematisch erwies sich auch die fehlende Verjüngung der meisten Gremien. Es scheint, dass
diese mit dem fortschreitenden Alter ihrer Mitglieder schliesslich so stark auf Konsens bedacht waren, dass sie bei divergierenden Meinungen praktisch entscheidungs- und handlungsunfähig wurden.
5. Finanzielle Voraussetzungen
Der ursprünglich von der Filmkammer vorgesehene Finanzierungsschlüssel für die SFW sah
die Beteiligung der Kinobesitzer und der Filmverleiher mit einem Anteil von je 50% an den
auf 210'000 Franken veranschlagten Kosten vor, wobei letzteren die Steuern auf die importierten Filme angerechnet sowie vom Bund eine Subvention von 30'000 Franken bezahlt
wurde, sodass ihr effektiver Anteil sich auf lediglich ca. 21% des Betrages belief. Die Kosten
des ersten Betriebsjahres stiegen jedoch wegen der erhöhten Ausgabenlänge auf rund
280'000 Franken. Die tatsächlichen Anteile beliefen sich damit auf 46.2% für die Kinobetreiber, 13.8% wurden durch die Film-Importsteuern gedeckt, 1.6% durch die Einnahmen der
SFW aus dem Verkauf von älteren Filmbeiträgen und von Rechten, und 38.4% schliesslich
hatte der Bund zu übernehmen. Nachdem die SFW 1942 als Stiftung eine gültige Rechtsform erhalten hatte, konnte die Subvention, die zunächst aus einem ausserordentlichen Kredit bestanden hatte, im ordentlichen Budget des Bundes verankert werden. Sie wurde auf
300'000 Franken erhöht und deckte nun rund 60% der Betriebskosten, während sich die
Anteile der Kinobetreiber und der Filmverleiher entsprechend auf 30 bzw. 7-8%
reduzierten. 97 Über die Jahre hinweg bis zum Ende der SFW 1975 trugen stets der Bund
sowie die Kinobetreiber der Deutschschweiz und des Tessins die Hauptlast der Kosten.
95
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 111, Redaktioneller Bericht über das Jahr 1958.
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Meyer, Bericht über die Besprechung mit den Herren Deonna und
Coutau von der Zentrale für Wirtschaftsförderung in Genf, 20.11.1968.
97
Gasser, Ciné-journal suisse, S. 28, 40f. Ausführlich für die Zeit von 1945-1950: Knubel, Images et
représentation, S. 33-38.
96
26
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
Mit der Aufhebung des Bundesratsbeschlusses vom 12. März 1943 per 31.Dezember 1945
stand die Subvention – auf 200'000 Franken reduziert – erneut auf einer provisorischen Basis und die SFW konnte ihren Betrieb nur dank der freiwilligen Erneuerung des Abonnierungs-Obligatoriums durch den SLV und nur mit reduziertem Angebot weiterführen. Die
Beschränkung auf jährlich 22 Ausgaben brachte einen empfindlichen Einbruch bei den Abonnementsgebühren, der noch verschärft wurde durch den fast vollständig befolgten Boykott
durch die der ACSR angeschlossenen Kinos. Insgesamt lag damit das Budget für 1946
44.8% unter demjenigen des Vorjahres. 98 Die Rückkehr zur wöchentlichen Erscheinungsweise der SFW ab September 1947 wurde durch die entsprechende Erhöhung der Abonnementstarife sowie durch die Erhöhung der Subvention um 50'000 Franken per 1948
ermöglicht. 99
Immer noch stand der Bundesbeitrag an die SFW auf unsicherem Fundament, da er im Budget der Filmkammer unter „Gemeinkosten und Sachausgaben der Filmkammer“ aufgeführt
wurde. So wurde aufgrund einer Forderung des Finanzdepartements (EFZD) 1948 die Arbeitsgemeinschaft Pro Helvetia angefragt, ob sie die Finanzierung der SFW übernehmen
könnte, was diese abschlägig beantwortete. 100 1949 forderte das EFZD die Schaffung
rechtlicher Grundlagen für die ordentliche Finanzierung der SFW und beabsichtigte
gleichzeitig eine Kürzung der Subvention um 100'000 . 101 Erst 1952 fand diese Situation mit
dem „Bundesbeschluss betreffend die Gewährung eines jährlichen Beitrages an die Stiftung
‚Schweizer Filmwochenschau’“ 102 ein Ende, wobei die parlamentarischen Kommissionen
nach einem Augenschein in Genf so beeindruckt waren von den bescheidenen technischen
und finanziellen Mitteln der SFW, dass sie die Erhöhung der vom Bundesrat vorgesehenen
Subvention von 260'000 auf 300'000 Franken beantragten 103 . Der Bundesbeschluss war bis
Ende 1961 befristet und wurde danach bis zum Inkrafttreten des Filmgesetzes 1963
verlängert.
Der Bundesbeschluss brachte auch eine Regelung der Verwendung von Betriebsüberschüssen der SFW. Wohl als Folge der fehlenden Transparenz über die finanzielle Lage und der
von Laemmel monierten selbstherrlichen Verwaltung der Kredite durch den zuständigen
Sekretär bei der Filmkammer hatte die SFW trotz der prekären finanziellen Lage immer
wieder beträchtliche Einnahmenüberschüsse ausgewiesen, über die die Filmkammer im
98
Knubel, Images et représentation, S. 35.
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 111, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation du CJS,
13.5.1947.
100
BAR E 3001 (B) -/2, Bd. 80, Arbeitsgemeinschaft Pro Helvetia an Sekretär EDI, Marcel Du
Pasquier, betr. Finanzierung der SFW, 5.6.1948.
101
BAR E 3001 (B) -/2, Bd. 80, EFZD an EDI betr. Finanzierung der SFW, 10.6.1949; BAR J II.143 (-)
1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation du CJS, 25.10.1949.
102
Bundesbeschluss betreffend die Gewährung eines jährlichen Beitrages an die Stiftung "Schweizer
Filmwochenschau" vom 11. Juni 1952. BBl 1952 II, S. 391f.
103
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 98, Rapport de gestion du Conseil de Fondation sur l'exercice 1952.
99
27
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
Einverständnis mit dem EDI bestimmte und die in den ersten Jahren in vollem Umfang dem
Bund zuflossen. 104 Später waren sie gemäss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und
den Lichtspieltheatern zwischen diesen verteilt worden, entsprechend der Höhe ihrer
Leistungen. 105 Die Überschüsse waren vom EFZD beanstandet worden und hatten zur
Forderung nach einer Kürzung der Subvention geführt. 106 Der Bundesbeschluss hielt nun
fest, dass Betriebsüberschüsse dem Reservefonds der Stiftung zufliessen sollten.
Mit den bis 1958 überwiegenden Einnahmenüberschüssen kontrastieren die stetigen Klagen
der Chefredaktoren über die Verweigerung von notwendigen Anschaffungen, die Arbeit mit
technisch veralteter Ausrüstung oder die Unterdotierung an Personal. 1967 stellte der Stiftungsrat den Antrag, den Betriebsüberschuss nicht dem Reservefonds zuzuweisen, sondern
ein Konto für technische Anschaffungen zu eröffnen, da die normalen Budgetmittel nicht
einmal die dringendsten Anschaffungen erlaubten. 107 Die knappen Mittel spiegelt auch der
tiefe Materialverbrauch im Verhältnis zum verwendeten Film, der weit unter demjenigen anderer Wochenschaubetriebe lag und jeweils im jährlichen Redaktionsbericht ausgewiesen
wurde.
Die Anhebung der Subventionen verlief äusserst langsam und beschleunigte sich erst in den
70er Jahren, einerseits im Zusammenhang mit der geforderten Neugestaltung des Programms, andererseits infolge der auf bis zu 10% ansteigenden jährlichen Inflationsrate 108 .
Die Umstellung auf monothematische Magazinausgaben brachte zusätzliche Personalkosten
mit sich und erforderte die Modernisierung der technischen Mittel, was zu einer eigentlichen
Kostenexplosion führte. Obwohl per 1973 der Bundesbeitrag von 550'000 auf 720'000 Franken erhöht worden war, wurde das Budget in jenem Jahr um rund 80'000 Franken überschritten. 109 Für 1974 budgetierte die SFW einen Aufwandüberschuss von 414'590 Franken,
dem Begehren für einen Nachtragskredit wurde jedoch nur teilweise (mit 300'000 Franken)
entsprochen. Für 1975 beantragte der Stiftungsrat gar eine Erhöhung der Subvention von
720'000 auf 1'334'490 Franken sowie die Prüfung der Übernahme der Abonnementsgebühren durch den Bund. 110 Das Parlament entschied jedoch nicht nur gegen die
geforderte
104
Knubel, Images et représentation, S. 34; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Weisungen betreffend
die Produktion einer Schweizerischen Filmwochenschau und deren Verwertung, 7.7.1942.
105
BAR E 3001 (B) -/2, Bd. 80, Bericht zur näheren Orientierung der Geschäftsprüfungskommission
des Ständerates über die SFW, 22.5.1950.
106
BAR E 3001 (B) -/2, Bd. 80, EFZD an EDI betr. Finanzierung der SFW, 10.6.1949; BAR J II.143 (-)
1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation du CJS, 25.10.1949.
107
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Bericht des Stiftungsrates über das Betriebsjahr 1967.
108
Siegenthaler, Die Schweiz 1914-1984.
109
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Fink an BR Hürlimann, Rechnung 1973 / Budget 1974,
16.4.1974.
110
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Fink an BR Hürlimann, Rechnung 1973 / Budget 1974,
16.4.1974.; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Fink an Hürlimann, Budget 1975, 30.4.1974.
28
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
Erhöhung, sondern kürzte den bisherigen Bundesbeitrag um die Hälfte auf 360'000 Franken.
Damit war das Ende der SFW eingeleitet: Am 24. Januar 1975 verfügte das EDI als Aufsichtsbehörde der Stiftung deren Auflösung mangels ausreichender Mittel. Das Begehren der
Subventionen 1940-1975
1'200'000
1'000'000
800'000
600'000
400'000
200'000
19
75
19
73
19
71
19
69
19
67
19
65
19
63
19
61
19
59
19
57
19
55
19
53
19
51
19
49
19
47
19
45
1
7.
19
4
1.
.8
.1
9
40
-3
1.
19
43
0
SFW nach einer Verdoppelung der Bundesbeitrages koinzidierte mit einem auf über eine
Milliarde Franken angestiegenen Defizit bei den Bundesfinanzen und, damit verbunden, rigorosen Sparvorgaben für das Budget 1975 und war deshalb von vornherein chancenlos.
6. Vertrieb und Verbreitung der Schweizer Filmwochenschau
Nach dem Einbruch des Absatzes und der Produktion infolge der Aufhebung des Bundesratsbeschlusses 1946 stieg die Abonnentenzahl der SFW in der Deutschschweiz und im
Tessin dank dem Verbandsobligatorium des SLV seit 1947 kontinuierlich an. In der Romandie hingegen, wo der Verleih durch Einzelverträge mit den Kinobetreibern geregelt war, entwickelte sich der Vertrieb nur zögerlich und erreichte nie mehr das Niveau der Kriegszeit, wo
das Obligatorium gegolten hatte, während er in der Deutschschweiz auf das 2½-fache und
im Tessin auf das Doppelte stieg. Ihre grösste Verbreitung hatte die SFW zwischen 1962
und 1968 mit mehr als 3'000 in der Schweiz vertriebenen Kopien jährlich.
Um die Produktionskosten tief zu halten und die einzelnen Kopien möglichst optimal auszuwerten, erfolgte der Verleih zeitlich gestaffelt. Entsprechend der jeweiligen Vorführwoche
gestalteten sich die Abonnementspreise, welche für die erste (und damit aktuelle) Woche um
29
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
ein Vielfaches über denjenigen für die letzten Wochen lagen. Wenn das Publikum der letzten
Kinos einer Auswertungsreihe die SFW sah, waren deshalb die „Aktualitäten“ bereits bis zu
zehn Wochen über die Leinwände gegangen. 111 Im Zusammenhang mit den Anstrengungen
Vertrieb: Anzahl Filmkopien pro Sprachregion
3000
2500
2000
Deutschschweiz
1500
Tessin
Romandie
1000
500
73
19
71
19
69
19
67
19
65
19
19
63
61
19
59
19
57
19
55
19
53
19
51
19
49
19
45
47
19
19
19
43
0
zur Neugestaltung der SFW wurde in den 60er Jahren auch eine Verkürzung der Spielzeit
auf fünf Wochen angestrebt, was wegen dem Mehrbedarf an Kopien eine Erhöhung der Tarife erforderte. 112 Eine zusätzliche Verwertung der SFW-Ausgaben oder einzelner Beiträge
durfte gemäss den Vereinbarungen mit dem SLV erst nach dem Durchlaufen der Kinos erfolgen. Dies betraf in den 50er und 60er Jahren vor allem die Verkäufe an das Schweizer
Fernsehen, welche sich damit praktisch auf Archivmaterial beschränken mussten. 113
Nicht betroffen von dieser Regelung waren der Verkauf an ausländische Fernsehanstalten
sowie der Austausch von Beiträgen mit ausländischen Wochenschauen, die der International
Newsreel Association (INA) angeschlossen waren. Da die INA mit einem Austauschverfahren funktionierte und die SFW keine ausländische Beiträge zeigen konnte, beliefen sich die
Lieferungen jedoch stets auf einem bescheidenen Niveau.
111
1949 betrug im Tessin die Spielzeit sogar noch 13 Wochen: BAR E 3001 (B) -/2, Bd. 80, Bericht
zur näheren Orientierung der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates über die SFW,
22.5.1950.
112
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 103, Beschlussprotokoll der Sitzung des Arbeitssausschusses des
Stiftungsrats der SFW zur Prüfung der neuen Gestaltung der SFW, 9.11.1967.
113
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Stellungnahme der SRG-Generaldirektion zum Postualt Jaeckle
zhv. BR Tschudi, 23.10.1961
30
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
In der zunehmend prekären finanziellen Situation der 70er Jahre – und begünstigt durch den
allmählichen Verzicht auf Aktualitäten – bemühte man sich vermehrt um weitere an der Vorführung der SFW interessierte Kreise. Wichtigste Lizenznehmer der SFW waren die
Schweizerische Verkehrszentrale, das eidgenössische politische Departement, welches einzelne Filme in den diplomatischen Vertretungen in 46 Staaten einsetzte, sowie die Cinémathèque Suisse, welche sie im Vorprogramm öffentlicher Veranstaltungen zeigte. 114
Die Zahl der Abonnenten vermittelt allerdings wenig Aufschluss über die tatsächliche Vorführung der SFW. So darf zum Beispiel bezweifelt werden, dass die Wochenschau, deren Beiträge zumindest partiell einen gewissen Aktualitätsbezug aufwiesen, von den Abonnenten für
die zehnte Woche tatsächlich noch vorgeführt wurde, und manche dieser Kinos liessen sich
die Kopie gar nicht erst zustellen. Die Projektion der SFW in den Kinos wurde an vielen Orten auch durch die polizeilich verordneten Schliessungszeiten behindert, da bei längeren
Spielfilmen oder mehreren Vorführungen mit der Wochenschau im Vorprogramm die Polizeistunde nicht mehr eingehalten werden konnte. Entsprechende Vorstösse der Filmkammer
und der Sektion Film des EDI bei der interkantonalen Polizeidirektorenkonferenz blieben
lange Zeit erfolglos. 115 Eigentlicher Grund für die trotz verbandsinternem Obligatorium
nachlassende Vorführung dürfte jedoch die in den 60er Jahren zunehmende Unzufriedenheit
der Kinobesitzer mit Form und Inhalten der Wochenschauausgaben gewesen sein. Umfragen des SLV bei seinen Mitgliedern über die effektive Vorführung der SFW ergaben 1963,
dass 83% der antwortenden Saalbesitzer die SFW zeigten, sofern sie nicht durch die Polizeistunde gehindert waren, und 17% völlig auf die Vorführung verzichteten. 1968 waren es
nur noch 55% der Mitglieder, welche die SFW regelmässig, 23%, die sie gelegentlich und
22%, die sie gar nie zeigten, was immer noch eine geschätzte jährliche Zuschauerzahl von
12 bis 15 Millionen bedeutete. Den Missmut gegenüber der SFW verdeutlicht zudem die Tatsache, dass gleichzeitig 40% der Kinobesitzer regelmässig und 13% gelegentlich ausländische Wochenschauen im Programm führten. 116
114
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 103, Vertrieb der Produktionen 1973/1974, 26.11.1974.
sch., Die Schweizer Filmwochenschau; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Düby an NR Mathias
Eggenberger, Präsident der Konferenz der kant. Polizeidirektoren, wegen flexiblerer Handhabung der
Kinopolizeistunde, 9.2.1966.
116
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 111, Procès-verbal de la séance du Conseil de fondation du CJS,
18.4.1963.
BAR E 3011 (A) 1979/105, Bd. 19, Bericht der SLV-Kommission für die Neugestaltung der SFW,
20.9.1968.
115
31
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
7. Produktionsbedingungen und Produktionsalltag
Die Produktion der SFW war über ihre ganze Existenz hinweg von der wenig komfortablen
finanziellen Situation geprägt. Davon zeugen die regelmässigen Klagen über die veraltete
technische Ausrüstung, aber auch über den knappen Personalbestand, der zu einem hohen
Produktionsdruck führte und keinerlei Spielraum für kreative Denkpausen oder grundsätzliche Debatten liess.
Bei der technischen Ausrüstung waren es insbesondere die Tonaufnahmegeräte, welche
stets dem technischen Stand hinterherhinkten und sich unmittelbar auf die Filmbeiträge auswirkten. Bereits 1946 wies Laemmel in einem Brief an Stiftungspräsident Eugen Dietschi auf
die Dringlichkeit der Anschaffung einer neuen Tonkamera hin, die vom Stiftungsrat nicht bewilligt worden war, obwohl die alte Kamera „trotz überaus gründlicher Vorbereitung und Prüfung fünf Minuten vor Beginn der grossen Rede Churchills in Zürich versagt hat, sodass
diese wichtigste Aktualität, die von ausländischen Wochenschauen durch dringliche Telegramme bestellt war, nicht gedreht werden konnte." 117 Für die Aufzeichnung von Ambianceton wurde nach langem Kampf die Anschaffung eines (nicht synchronen) Nagra-Aufnahmegerätes bewilligt, Synchronton-Aufnahmen bildeten jedoch weiterhin ein Problem. So mietete
man gelegentlich eine geeignete Kamera, man behalf sich mit Occasionen oder man baute
eine vorhandene Kamera für Direkttonaufnahmen um. 118 Noch 1970 verfügte die SFW über
keine handliche Kamera, welche für Direkttonaufnahmen geeignet war, sondern mietete jeweils eine 16mm-Arriflex, sodass das Filmmaterial danach auf 35mm „aufgeblasen“ werden
musste. 119 Dass die Filmbeiträge der SFW nur sehr selten Statements oder Interviews
enthalten, hat jedoch nicht nur mit der mangelhaften Ausrüstung zu tun, sondern auch mit
den Schwierigkeiten, die sich aus der Dreisprachigkeit der Filmwochenschau ergaben.
Der Personalbestand umfasste ca. elf Personen, wovon ein grosser Anteil Teilzeit arbeitete.
Neben dem Chefredaktor waren ein Redaktionssekretär, zwei bis drei Kameraleute, ein
Hilfskameramann und Tonassistent, eine Ton-Cutterin, eine Person als Hilfscutter und für die
Betreuung des Archivs, eine Buchhaltungsangestellte, je eine Sekretärin für den Verleih und
für Schreibarbeiten sowie ein externer Sprecher für den französischen Kommentar angestellt 120 . Etliche der Angestellten übten mehrere Tätigkeiten aus. So übernahm Hans
Laemmel neben seinen Aufgaben als Chefredaktor auch die Bild-Montage, half gelegentlich
117
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Hans Laemmel an Eugen Dietschi, 20.9.1946.
BAR, Interview L. Huguenin mit Charly Friedrich, 22.9.1999, CD-R 2, Disc A; BAR J II.143 (-)
1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la séance du Conseil du Fondation du CJS, 16.3.1951; BAR J
II.143 (-)1975/61, Bd. 111, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation du CJS, 3.11.1955.
119
BAR Interview E. Sutter mit Hermann Wetter, 3.8.1999, CD-R 4, Disc A.
120
Stand 1958: BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 111, Redaktioneller Bericht über das Jahr 1958.
118
32
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
mit bei der Ton-Montage und war Sprecher des deutschen Kommentars. 121 Der
Redaktionssekretär war jeweils Journalist und stammte aus der italienischen Schweiz, sodass er nicht nur die Beziehungen zum Tessin pflegen, sondern gleichzeitig auch die
Übersetzung des Kommentars ins Italienische besorgen und als italienischer Sprecher
fungieren konnte. 122 Auch die Tätigkeit der Kameraleute, die in Genf und in Zürich sowie
zeitweise auch in Bern stationiert waren, ging über die reine Dreharbeit hinaus. Sie waren in
der Regel allein unterwegs und arbeiteten nach den zuvor erteilten Anweisungen des
Chefredaktors. Dabei stellten sie auch die notwendigen Kontakte am Drehort her, besorgten
die
Beleuchtung
und
genossen
eine
grosse
Selbständigkeit
beim
Drehen,
die
journalistisches Denken voraussetzte. 123 Sie bekamen direkt den finanziellen Druck zu
spüren, indem sie Vorgaben für den Materialverbrauch zu beachten hatten: Das Verhältnis
des gefilmten zum montierten Film sollte 4:1 nicht überschreiten. Unter den in der
Filmbranche unerfahrenen Nachfolgern Laemmels, Charles Cantieni und Wolfgang
Achterberg, übernahm Georges Bartels, der zuvor während vieler Jahre als Kameramann
der SFW tätig gewesen war, die Bildmontage. 124 Erst 1970, unter Chefredaktor Ernst Wetter,
der mit der umfassenden Neukonzeption des SFW-Programms und der Umsetzung der vom
SLV geforderten Neugestaltung beauftragt war, erfuhr die personelle Situation gewisse
Veränderungen. Von den geforderten zusätzlichen Stellen eines Realisators und eines
Journalisten/Redaktors wurde ihm zwar nur ein Redaktor gewährt, der Stiftungsrat stellte ihm
jedoch zwei externe Berater für Themenvorschläge zur Seite, die allerdings von geringem
Nutzen waren. Die neue Gestaltung erforderte auch öfters die Anwesenheit Wetters bei den
Dreharbeiten und bei der Montage. Zudem wurden vermehrt Aufträge für monothematische
Ausgaben an junge, externe Filmschaffende vergeben. 125
Die wöchentliche Produktion der SFW erfolgte unter grossem Zeitdruck. Die Arbeitswoche
begann am Montag mit dem Entwickeln der eingetroffenen Filme und für die Redaktion mit
der Themenwahl und der Vorbereitung des Wochenprogramms. Nach dem Visionieren der
Rushes und der Selektion der Bilder begann der Cutter mit der Montage der Arbeitskopie in
den Räumen der Produktionsfirma Cinégram. Am Dienstag Morgen wurden bei Cinégram die
Negative geschnitten, am Nachmittag erfolgte die Tonmontage mit Ambiance, Musik und
gelegentlich Synchronton. Am Dienstag Abend oder Mittwoch Morgen wurde der deutsche
Kommentar verfasst, der dann übersetzt und im Tonstudio bei Cinégram in den drei
121
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 96, Procès-verbal de la séance du Conseil de fondation du CJS,
27.10.1961.
122
BAR Interview E. Sutter und Th. Schärer mit Hans Laemmel, 24.7.1999, CD-R 8, Disc B.
123
BAR, Interview L. Huguenin mit Charly Friedrich, 22.9.1999, CD-R 2, Disc A.
124
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 96, Procès-verbal de la séance du Conseil de fondation du CJS,
27.10.1961.
125
BAR Interview E. Sutter mit Hermann Wetter, 3.8.1999, CD-R 4, Disc A.
33
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
Sprachen aufgezeichnet wurde. Im Labor wurde dann der Lichtton hergestellt und danach
mit dem Ziehen der Kopien begonnen. Da in der Westschweiz der Programmwechsel bereits
am Donnerstag stattfand, mussten die französischen Kopien bereits am Mittwoch Abend zur
Post, während die übrigen am Donnerstag versandt werden konnten. 126
Der Verarbeitungsprozess konnte dank der grossen Routine der langjährigen Mitarbeiter
bewältigt werden, der ständige Produktionsdruck führte aber auch zu einer gewissen
stilistischen Erstarrung, vor allem bei der Bild- und Tonmontage, da keine Zeit für Experimente blieb. Die stereotype Machart der SFW-Ausgaben war denn auch einer der
Kritikpunkte und die Überwindung der Routine eine der Forderungen der SLV-Kommission
für die Neugestaltung der SFW. 127
8. Programmkonzeption und Reaktion auf sozialen Wandel
Die Entwicklung der Schweizer Filmwochenschau von den 50er Jahren bis zu ihrem Ende
1975 war wesentlich vom Aufkommen des Fernsehens geprägt. Hatte die SFW bisher das
Monopol, was die „Aktualitäten“-Berichterstattung mit bewegten Bildern anbelangt, so wurde
sie nun durch die Konkurrenz des neuen Mediums zur Neudefinition ihrer Rolle und ihrer
Möglichkeiten gezwungen. Die Tatsache, dass beide Medien von Subventionen des Bundes
abhängig waren, erzeugte einen zusätzlichen Legitimationsdruck auf die SFW.
8.1.
Das Fernsehen als Konkurrenz und als Partner
Am 17. Oktober 1952 fand eine erste Konferenz zwischen Vertretern der Schweizerischen
Rundfunkgesellschaft SRG und der SFW über eine mögliche Zusammenarbeit zwischen der
SFW und dem Fernsehen statt. Zuvor hatte das eidgenössische Parlament einem dreijährigen Versuchsbetrieb des Fernsehens zugestimmt und zwischen März und Juli 1952 waren
von der Radiogenossenschaft Basel initiierte und von den beiden Basler Halbkantonen finanzierte Versuchssendungen über die ca. 400 in der Schweiz vorhandenen Fernsehempfänger gegangen. 128 Für die SRG ging es bei diesem Treffen darum, eine Lösung zu
erzielen, die den Bezug von Filmmaterial der SFW ermöglichte. Diesem Anliegen stand jedoch die Sperrfrist von neun Wochen entgegen, die der Vorführzeit in den Kinos entsprach,
was mit den Bedürfnissen des Fernsehens unvereinbar war. Für eine weiter gehende
126
BAR Interview E. Sutter und Th. Schärer mit Hans Laemmel, 24.7.1999, CD-R 8, Disc B; BAR
Interview L. Huguenin mit Jean-Jacques Speierer, 13.7.1999, CD-R 3, Disc A; BAR Interview E. Sutter
mit Hermann Wetter, 3.8.1999, CD-R 4, Disc B.
127
BAR E 3011 (A) 1979/105, Bd. 19, Bericht der SLV-Kommission für die Neugestaltung der SFW,
20.9.1968.
128
Danuser /Treichler, Show - Information - Kultur. Das Schweizer Fernsehen: Von der Pionierzeit ins
moderne Medienzeitalter, S. 8-19, 184f.
34
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
Zusammenarbeit stellte SRG-Generaldirektor Marcel Bezençon zwei Vorschläge zur Diskussion: die Beauftragung der SFW für die Produktion von Filmmaterial für das Fernsehen oder
andernfalls die Begleitung des Kamerateams der SFW durch einen Kameramann des Fernsehens, um in gegenseitiger Absprache Sujets – in unterschiedlichen Einstellungen – zu
drehen. 129 Eine Expertenkommission, die sich des Problems annehmen sollte, konnte allerdings keine Einigung herbeiführen, denn die Vertreter der SFW mochten nicht die Existenz
der Wochenschau gefährden, um die finanziellen und personellen Probleme der neuen Konkurrenz zu lösen. Schliesslich willigten die Vertreter der SFW ein, dem Fernsehen während
der Versuchsphase nach Ablauf der Spielzeit in den Kinos das Filmmaterial kostenlos zu
Verfügung zu stellen. 130
Tatsächlich war die Sorge um die weitere Existenz der SFW nicht unbegründet. Denn im
Dezember 1953 lehnte es der Vorstand des SLV zunächst ab, den Vertrag mit der SFW über
die Verpflichtung der Verbandsmitglieder auf die Abonnierung der SFW zu erneuern, nachdem der Bundesrat die Zulassung von Fernsehgeräten in öffentlichen Lokalen beschlossen
hatte. Zudem warf der SLV die Frage auf, „ob die SFW nicht im Zuge des sich rasch
verbreitenden Fernsehens und dessen Tagesschau überflüssig werde“ 131 . Die Meinungen
innerhalb des Stiftungsrates darüber und über den zu erwartenden Publikumszustrom in den
Gaststätten waren geteilt. Während die einen die Qualität der Tagesschau als derart mangelhaft empfanden, dass sie nicht als Konkurrenz zu fürchten sei, hielten andere dies lediglich für „Kinderkrankheiten“. 132
Die Ungewissheit über die Möglichkeiten des neuen Mediums einerseits und das tatsächliche künftige Nutzungsverhalten andererseits wurde 1956 zusätzlich genährt durch das Vorhaben, die Tagesschau des Fernsehens in den Kinos auf die Grossleinwand zu projizieren.
Eine Ad-hoc-Kommission des Stiftungsrates sollte deshalb prüfen, in welchem Umfang und
in welcher Form die SFW angesichts dieses Szenarios ihr Programm den neuen Bedingungen anzupassen hätte. 133
Druck für eine engere Zusammenarbeit zwischen der SFW und dem Schweizer Fernsehen,
das am 1. Januar 1958 seinen definitiven Betrieb aufgenommen hatte, erfolgte auch von
Seiten des Parlaments. In einem Postulat forderte 1961 Nationalrat Erwin Jaeckle mit
129
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Conférence des représentants de la Fondation du CJS et de
ceux de la SSR en vue d'examiner les possibilités d'une collaboration concernant la Télévision,
17.10.1952.
130
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Conférence entre représentants du CJS et de la SSR, 5.12.1952;
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation du CJS,
30.4.1953.
131
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation du CJS,
12.1.1954.
132
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Protokoll der Sitzung des Stiftungsrats der SFW vom 28.4.54
133
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation du CJS,
4.10.1956.
35
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
mehreren Mitunterzeichnern den „Anschluss der Filmwochenschau an die aktuellen Bemühungen und technischen Möglichkeiten des Schweizer Fernsehens“ 134 . Die Stellungnahmen
sowohl der SRG wie der SFW zum „Postulat Jaeckle“ betonten vor allem die technischen
Unterschiede, welche einen solchen „Anschluss“ verunmöglichten, insbesondere die verschiedenen Filmformate. Zwar war die Reduktion des 35mm-Negativfilms der SFW auf das
16mm-Umkehrfilmformat des Fernsehens ohne weiteres möglich, der umgekehrte Austausch
jedoch nur mit Qualitätsverlusten und hohem technischem und finanziellem Aufwand. Sowohl die SRG wie die SFW unterstrichen zudem die bewusst gepflegte je eigenständige
Gestaltung sowie die Unterschiede der Medien mit ihrer täglichen bzw. wöchentlichen Erscheinungsweise. Die defensivere Argumentation der Vertreter der SFW erwähnte zudem
die Reichweite. Diese lag beim Fernsehen Ende 1961 bei ca. 540'000 (potenziellen) Zuschauern (bei 180'000 Konzessionen und unter der Annahme von drei Zuschauern pro Apparat), wovon allerdings ca. zwei Drittel ausländische Programme bevorzugten. Dagegen
erreichte die Filmwochenschau bei jährlich 30 bis 35 Millionen Kinoeintritten immer noch ein
sehr viel grösseres Publikum. 135 Betont wurde auch die nach wie vor als wichtig erachtete
Rolle der SFW als Instrument der geistigen Landesverteidigung. 136 Das Postulat wurde 1963
abgeschrieben, da es wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen und der technischen und
organisatorischen Voraussetzungen nicht zu verwirklichen sei. 137 Unruhe löste 1966 auch
der „Sparbericht" der Kommission Stocker aus, welche mit der Überprüfung der Bundessubventionen beauftragt war. Im Bericht wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht die Subvention
an die SFW im Hinblick auf die Aktualitäten-Berichterstattung des Fernsehens aufgehoben
werden sollte. 138
Das Fernsehen stellte jedoch nicht ausschliesslich eine unliebsame Konkurrenz dar. So
konnte die SFW beispielsweise dank der Belieferung verschiedener ausländischer Fernsehanstalten ihre Exporte eigener Beiträge steigern. Auch mit der SRG kam schliesslich nach
langen und zähen Verhandlungen eine zufrieden stellende Vereinbarung über die Nutzungsrechte des Schweizer Fernsehens an den Filmen der SFW zustande. 139 Längst hatten die
beiden Institutionen auch zu einer pragmatischen Zusammenarbeit gefunden, indem man bei
134
Vgl. Kap. III, S. 55.
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Meyer, Exposé zum Postulat Jaeckle, 3.10.1961.
136
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Stellungnahme der SRG-Generaldirektion zum Postualt Jaeckle
zhv. von BR Tschudi, 23.10.1961; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Meyer, Exposé zum Postulat
Jaeckle betr. SFW, 3.10.1961; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 108, Brief an BR Tschudi, Stellungnahme
zu Postulat Jaeckle, o.D. [1961].
137
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Postulat zu No 8250 des Nationalrats vom 21. September 1961
betr. Zusammenlegung von Filmwochenschau und Fernsehen, 30.1.1963.
138
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Bericht des Stiftungsrates über das Betriebsjahr 1966.
139
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 102, Vereinbarung zwischen der SRG und SFW, 29.7.1972.
135
36
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
grösseren Projekten die Dreharbeiten gemeinsam vorbereitete und die technische Infrastruktur wie z.B. das Beleuchtungsmaterial teilte. 140
8.2.
Programmkonzeption unter dem Eindruck des Fernsehens
Die 1956 gegründete Ad-hoc-Kommission des Stiftungsrates, welche allfällige formale und
inhaltliche Anpassungen der SFW an die durch das Fernsehen veränderten Bedingungen zu
prüfen hatte, gab im Juni 1957 ihre diesbezüglichen Empfehlungen ab: Die SFW sollte zur
Magazinform übergehen und die Aktualitäten dem Fernsehen überlassen, sie sollte Themen
vertiefter und vermehrt in dokumentarischem Stil darstellen, und sie sollte diese Beiträge in
Farbe produzieren. Ein Jahr später verlieh die Filmkammer diesen Vorschlägen mittels einer
Resolution Nachdruck:
„Der Stiftungsrat der Schweizer Filmwochenschau erhält den Auftrag, die Frage der farbigen Herausgabe und der durch das Aufkommen der Television nötig gewordenen
Änderung des Charakters der Filmwochenschau beförderlich zu prüfen und der
Filmkammer so rasch als möglich Bericht zu erstatten. Die Filmkammer spricht die bestimmte Erwartung aus, dass demnächst jährlich wenigstens drei bis vier Ausgaben
farbig erstellt werden sollten.“ 141
Die Produktion in Farbe war allerdings mit Kosten verbunden, die den knappen finanziellen
Rahmen der SFW sprengte. So rang sich der Stiftungsrat denn auch lediglich zum Vorsatz
durch, versuchsweise pro Monat ein Farbsujet in die ansonsten schwarzweissen Ausgaben
zu integrieren. Allerdings sollte es bis zum Ende der SFW bei vereinzelten, durch die Finanzierung durch Dritte ermöglichten farbigen Ausgaben bleiben. Aber auch die Umsetzung des
Vorschlages, auf die Magazinform umzustellen, wurde erst 1973, also 16 Jahre später, konsequent umgesetzt – zu einer Zeit, als sich das Ende bereits abzuzeichnen begann. Zunächst beschränkte man sich jedoch auf eine „Annäherung an den Magazinstil“ 142 , reduzierte
die Anzahl Sujets pro Ausgabe, vermied allzu schnell vergängliche Aktualitäten und versuchte, mit einer sorgfältigen filmischen Gestaltung in „Miniaturdokumentarfilmen“ die Vorteile der Wochenschau auszuspielen. 143 Diese Entwicklung wurde allerdings von Laemmels
Nachfolger, Chefredaktor Charles Cantieni, gestoppt.
Die Frage des Magazinformats und des Verzichts auf Aktualitäten wurde – aus unterschiedlichen Positionen – in den folgenden Jahren immer wieder aufgegriffen, ohne dass der Stiftungsrat oder die Redaktion zu einer eindeutigen Haltung fanden. So forderte 1960 der SLV,
dass die SFW auf die Idee des Magazincharakters zurückkomme. Der Stiftungsrat hielt dies
140
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 111, Redaktioneller Bericht über das Jahr 1959.
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation du CJS,
5.11.1958.
142
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 111, Redaktioneller Bericht über das Jahr 1957.
143
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 111, Redaktioneller Bericht über das Jahr 1958; BAR J II.143 (-)
1975/61, Bd. 111, Redaktioneller Bericht über das Jahr 1959.
141
37
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
jedoch für obsolet, da nur für den Fall geplant, dass die Tagesschau in den Kinos gezeigt
würde, und dieses Projekt wegen zu hoher Investitionen aufgegeben worden war. 144 Im
gleichen Jahr formulierte Nationalrat Theodor Eisenring in einem Vorstoss das Anliegen, die
SFW solle angesichts der immer noch bescheidenen Zahl der Konzessionäre die News nicht
dem Fernsehen überlassen 145 . Zwei Jahre später forderte – wiederum im Nationalrat –
Harald Huber anlässlich der Beratung des Filmgesetzes, dass, wenn schon grosse Bundesmittel in die SFW investiert würden, diese ihrer Aufgabe gerecht werden und nicht zu einem
„Kulturfilmchen en miniature“ degradiert werden solle. Bundesrat Tschudi liess darauf durch
den neuen Chef der Sektion Film, Oscar Düby, verschiedene am Film interessierte Persönlichkeiten über ihre Meinung befragen, ob die SFW ihren Zweck erfülle oder ob sie die Aktualitäten stärker betonen sollte. Die Befragten äusserten einmütig Zufriedenheit mit dem
Programm, einzig der Filmproduzent Max Dora beanstandete den „lehrerhaften und
schwerfälligen“ Kommentar des Chefredaktors und Sprechers Charles Cantieni. 146
8.3.
Krisen und Reorganisationsversuche der 60er und 70er Jahre
1964 wurde dann allerdings massive Kritik am Programm der SFW formuliert, und zwar von
Seiten des SLV, dessen Wohlwollen für die Existenz der SFW unverzichtbar war. Die Kritik
der SLV-Mitglieder stützte sich auf Publikumsreaktionen, die insbesondere in den Städten
heftig ausfielen und vor allem auf den schulmeisterlichen Kommentar, aber auch auf die biedere Gestaltung und den zu hohen Anteil an kulturellen Themen abzielten. 147 Dennoch sahen weder der Stiftungsrat noch Chefredaktor Cantieni einen Anlass, das bisherige Konzept
zu ändern. Im Jahresbericht des Chefredaktors legte dieser seinen Standpunkt dar:
„Die SFW muss sich selbst treu bleiben und einen eigenen Weg gehen. Wir verstehen
darunter eine Berichterstattung, die sachlich und wahrheitsgetreu sein will. Weder gebärden wir uns patriotisch, noch hängen wir unsere nationalen Errungenschaften an die
grosse Glocke. […] Wir machen die Mode nicht mit, alles Schweizerische zu kritisieren
oder gar in Frage zu stellen. Wir bestreben uns, wirklichkeitsnah zu filmen und sowohl
Pathetisches wie Sensationelles zu meiden. […] Nur so können wir Chronisten schweizerischen Lebens sein.“ 148
1967 legte der Arbeitsausschuss der SFW seinen „Bericht zum Problem der weiteren
Gestaltung der SFW“ 149 vor, der auf den vom neuen Chefredaktor Wolfgang Achterberg
144
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 111, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation du CJS,
12.10.1960.
145
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 107, Notiz BR Tschudi an Mauerhofer, Ausführungen betr. SFW im
Nationalrat, 16.6.1960.
146
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 96, Abschrift Brief des EDI an NR Dr. H. Huber, St. Gallen, 21.9.1962.
147
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 96, Procès-verbal de la séance du Conseil de fondation du CJS,
18.6.1964.
148
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Redaktioneller Bericht über das Jahr 1966.
149
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 108, Bericht des Arbeitsausschusses zum Problem der weiteren
Gestaltung der SFW, o.D.
38
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
ausgearbeiteten „Richtlinien“ basierte. Angestrebt wurden Reformen hinsichtlich Thematik,
Gestaltungsform und Vertriebsorganisation. Im Zentrum stand die Erkenntnis, dass das
Kinopublikum zu drei Vierteln aus der „jungen Generation“ bestand. Dieser Tatsache sollte
vermehrt Rechnung getragen werden. Der Bericht enthielt auch einen umfangreichen
Forderungskatalog, der u.a. zusätzliche Kredite für Aufträge an junge, freischaffende
Realisatoren und für die Erneuerung der ungenügenden technischen Grundausrüstung
sowie ein detailliertes Massnahmenkonzept für die Förderung der Verbreitung der SFW
enthielt. Von der Realisation einzelner Beiträge durch freie Filmschaffende erhoffte man sich
Impulse für eine zeitgemässere Gestaltung, und eine Modernisierung der technischen
Ausrüstung war unerlässlich für Verbesserungen auf der Ebene des Tons. Dem Vorwurf, die
SFW zeige ausschliesslich die „sonntägliche Schweiz“ 150 , wollte man mit gelegentlichen
längeren Reportagen zu aktuellen Problemen der Schweiz begegnen, ohne jedoch zu einem
reinen Dokumentar- oder Magazinstil zu überzugehen.
Der Bericht der entsprechenden Kommission des SLV vom 20. September 1968 151 erachtete
diese Vorschläge als ungenügend. Die Kommission, in die Vertreter der Presse, kultureller
Organisatoren und der Kirchen einbezogen waren, hielt eine grundlegende Neukonzeption
für unabdingbar, um den gesetzlichen Auftrag in Zukunft erfüllen zu können. Zusätzlich zu
den Vorschlägen des Stiftungsrates forderte die Kommission des SLV eine Erweiterung des
Themenspektrums, vor allem durch den Einbezug ausländischer Sujets. Sie betonte zudem
die Notwendigkeit effizienterer Strukturen, zusätzlicher finanzieller Mittel und der Modernisierung der Technik. Der SLV verband seine Forderungen mit dem Ultimatum, dass das verbandsinterne Obligatorium per Ende 1969 enden werde, sofern die Stiftung bis zum 1. April
1969 „keine wesentliche, dem Aktualitätsinteresse des Publikums und den gesamtschweizerischen Belangen vermehrt Rechnung tragende Veränderung der Programmierung“ vornehme. Ein abschliessender gemeinsamer Bericht beider Kommissionen hielt fest, dass die
strukturellen Anpassungen einer zweijährigen Versuchsperiode bedürfe, um eine Beurteilung
der Resultate vorzunehmen. 152
Die Umsetzung der Reformen verzögerte sich zunächst, weil der Bundesrat für die Gewährung einer Subventionserhöhung die Beratung der Teilrevision des Filmgesetzes abwarten
wollte. Eine weitere Verzögerung ergab sich durch die Kündigung des Chefredaktors
Achterberg auf den 30. September 1969. Mit der Anstellung von Hermann Wetter als dessen
150
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 108, Richtlinien zur weiteren Gestaltung der SFW zhv. der Stiftungsrats-Sitzung vom 30.11.1967; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Gemeinsamer Bericht der Ausschüsse der SFW und des SLV zum Problem der Gestaltung der SFW, 15.10.1968.
151
BAR E 3011 (A) 1979/105, Bd. 19, Bericht der SLV-Kommission für die Neugestaltung der SFW,
20.9.1968.
152
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Gemeinsamer Bericht der Ausschüsse der SFW und des SLV
zum Problem der Gestaltung der SFW, 15.10.1968.
39
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
Nachfolger fiel die Wahl erstmals auf einen Chefredaktor, der nicht nur solide Kenntnisse der
Filmproduktion mitbrachte und bereits Kurzfilme realisiert hatte, sondern auch konkrete Vorstellungen für die Umsetzung der Neugestaltung entwickelte. Unter seiner Ägide wurden nun
definitiv die Aktualitäten dem Fernsehen überlassen, neue gestalterische Mittel eingesetzt
und in monothematischen Ausgaben aktuelle Probleme thematisiert. Da die Produktion längerer Reportagen mit erheblich grösserem Arbeitsaufwand verbunden war (für Recherchen,
Drehbuch und Aufnahmen an verschiedenen Drehorten), forderte Wetter die Aufstockung
des Personals um einen Realisator und einen Journalisten anstelle der vom Stiftungsrat engagierten journalistischen Berater Ernst Mörgeli und Paul Riesen, deren Beratung für Wetter
wenig brauchbar war. 153 Mit der Einstellung von Peter Gerdes per 1. Oktober 1970 wurde
dem Begehren Wetters nur zur Hälfte entsprochen, die personelle Unterbesetzung blieb damit bestehen. Dass trotz der erfolgreichen Anstrengungen die publizistische Bedeutung der
SFW nicht gesteigert werden konnte, wurde denn auch nicht Wetter angelastet, sondern „der
zögerlichen Reorganisation und […] der starren Stiftungsleitung“ 154 . Zermürbt durch dieses
Umfeld und überlastet durch administrative Aufgaben, kündigte Wetter bereits per Ende
März 1972, übernahm jedoch in Teilzeit und als Übergangslösung ein Mandat für die Geschäftsführung und Administration. 155
Die Wahl eines Nachfolgers gestaltete sich schwierig, wohl nicht zuletzt wegen der vom
Stiftungsrat blockierten Entscheidung über die Reorganisation. Interimistisch lag die Leitung
der SFW bei Gerdes und beim Cutter Georges Bartels. Für die neu geschaffene Funktion
des Direktors fiel die Wahl schliesslich auf Max Dora, der seine Stelle am 1. April 1973 antrat. Mit ihm setzte man auf eine profilierte Persönlichkeit der Filmbranche, die als ausserordentlich erfolgreicher Manager bereits bei den meisten Schweizer Filmgesellschaften tätig
gewesen war. Als Produzent oder Produktionsleiter hatte er an vielen der bekanntesten
Schweizer Filme mitgewirkt und war zudem langjähriges Mitglied der eidgenössischen Filmkommission. 156 Dora trieb die begonnenen Reformen energisch voran, kritisierte aber alsbald
in einem „Bericht über die gegenwärtige Situation der SFW“ 157 die weitgehend fehlenden
Voraussetzungen zur Erfüllung des Auftrags, wie er im Bericht des Arbeitsausschusses formuliert war. Unter seiner Leitung wurde nun definitiv und konsequent die SFW als Magazin
mit in sich geschlossenen Themen produziert.
153
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Analyse de la situation après 3 mois de réorganisation,
15.4.1970; BAR Interview E. Sutter mit Hermann Wetter, 3.8.1999, CD-R 4, Disc A.
154
BAR E 3011 (A) 1979/105, Bd. 19, Bänninger, Notiz über die Stiftung SFW an den Vorsteher des
EDI, 17.11.1971.
155
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 103, Clottu an Wetter betr. "mesures transitoires" et cahier des charges Gerdes, 9.5.1972.
156
Dumont, Geschichte des Schweizer Films, S. 441, Anm. 1.
157
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, Dora, Vertraulicher Bericht über die gegenwärtige Situation der
SFW, 20.6.1973.
40
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
Während die neue Form der SFW allmählich auch positive Reaktionen seitens der Kinobesitzer erntete, mehrten sich gleichzeitig seit 1972 die Zeichen, die auf ein mögliches Ende
der SFW deuteten. Im EDI dürfte wohl Alex Bänninger, zunächst wissenschaftlicher
Mitarbeiter, später Chef der Sektion Film, mit seiner kritischen Einstellung gegenüber der
Filmwochenschau einen nicht unbedeutenden Beitrag zum Meinungsumschwung geleistet
haben. Im Januar 1972 stellte Bundesrat Tschudi bei einer Aussprache mit Vertretern des
Stiftungsrats klar, dass das Departement, falls sich nicht bald Erfolge der Reformen zeigten,
nicht weiter an der SFW festhalten wolle, und merkte an, er sei weder von der Qualität der
SFW noch von der bisherigen Tätigkeit des Stiftungsrates befriedigt. Ferner verlangte er eine
Verjüngung des Stiftungsrats – eine Forderung, die Bänninger zuvor mehrfach formuliert
hatte. 158 Bänninger erregte auch mit verschiedenen Äusserungen in der Öffentlichkeit – so
z.B. in einem Interview in der Sendung „Antenne“ des Schweizer Fernsehens – den Missmut
der SFW-Verantwortlichen, indem er die Subventionen der SFW mit denen der Filmförderung in Beziehung setzte und suggerierte, dass bei der Liquidation der SFW deren Subvention der allgemeinen Filmförderung zugute käme. 159
Die Krise zeigte sich auch in den zunehmenden Vakanzen im Stiftungsrat. Im Januar 1974,
als nach dem Inkrafttreten des neuen Organisationsreglements und der revidierten Statuten
der Bundesrat die bis dahin aufgeschobene Wahl des Stiftungsrats hätte vornehmen sollen,
reichte der Stiftungspräsident Gaston Clottu seinen Rücktritt ein. Bundesrat Hans Hürlimann
ernannte den bisherigen Delegierten Manfred Fink zum Präsidenten ad interim und verfügte,
dass der bisherige, nur noch aus sechs statt elf Mitgliedern bestehende Stiftungsrat im Amt
bleibe. 160
Hinzu kam die prekäre finanzielle Lage, die mit grossen Haushaltsdefiziten des Bundes koinzidierte. Trotz der per 1973 gewährten Subventionserhöhung musste die SFW für 1973 und
1974 Nachtragskredite beantragen, welchen für 1973 nur noch teilweise entsprochen
wurde. 161 Für 1974 dagegen wurden Einsparungen in der Grössenordnung von 130'000
Franken verlangt, die sich direkt auf das Programm auswirkten, beispielsweise durch Reprisen von Ausgaben der vergangenen anderthalb Jahre. 162 Der Bundesrat legte den Antrag
158
BAR E 3011 (A) 1979/105, Bd. 19, Beschlussprotokoll des Stiftungsrats-Ausschusses der SFW,
21.1.1972; BAR E 3011 (A) 1979/105, Bd. 19, Bänninger, Notiz über die Stiftung SFW an den Vorsteher des EDI, 17.11.1971; BAR E 3011 (A) 1979/105, Bd. 19, Bänninger, Erneuerung der Schweizer
Filmwochenschau.
159
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 103, Dora, Transkript Aussagen Alex Bänningers in "Antenne" vom
4.1.1974; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 103, Dora an Fink, Klagen über Verhalten Bänningers,
30.8.1974; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 103, Dora an Fink, 22.10.1974.
160
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, BR Hürlimann an Mitglieder des Stiftungsrats betr. StiftungsratsWahl, 28.2.1974.
161
Vgl. oben, Abschnitt „Finanzielle Voraussetzungen“, S. 28f.
162
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 103, Fink an Dora betr. Budget 1974 und Sparmassnahmen,
19.7.1974.
41
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
der Eidgenössischen Filmkommission zur Vernehmlassung vor. Da gemäss den Ausführungen Finks 163 eine wesentliche Reduktion des Budgets zu Qualitätseinbussen bei der SFW
führen würden und andererseits eine weitere Erhöhung der Subvention bei der
angespannten Finanzlage des Bundes nicht zu verantworten war, empfahl die Filmkommission dem Bundesrat, die nötigen Schritte für eine möglichst baldige Liquidation
einzuleiten. 164 Bundesrat Hürlimann verfügte hierauf die Einstellung der Produktion per Ende
1974 und die Vorbereitung der Liquidation. Ein Wiedererwägungsgesuch wurde von Fink von
vornherein als sinnlos erachtet. In einer Unterredung von Hürlimann mit Fink und Stiftungsrat
Jean-Jacques Speierer wurde die Frage erörtert, ob das „Massnahmenpaket für die
Herstellung des Gleichgewichts des Bundeshaushalts“ als Grundlage für die Auflösung der
SFW genüge oder ob die Änderung des entsprechenden Artikels des Filmgesetzes
erforderlich sei, wobei der Entscheid der Legislative aus rechtlichen und politischen Gründen
empfehlenswert erschien. 165 Deshalb wurde im Budget des Bundes für 1975 nochmals die
Subvention von 720'000 Franken eingesetzt, die allerdings vom Parlament auf die Hälfte
gekürzt wurde. Damit war die Produktion nicht mehr aufrecht zu erhalten: Als die rechtliche
Grundlage mit der Änderung des Filmgesetzes vom Parlament am 20. Juni 1975
beschlossen und die Referendumsfrist Ende September abgelaufen war, hatte die SFW
längst die „Auflösung der Stiftung mangels ausreichender Mittel“ 166 vollzogen. Als Gründe für
die Auflösung nannte die Botschaft des Bundesrates den Bedeutungsverlust mit dem
Aufkommen des Fernsehens – von dem auch die ausländischen Wochenschauen betroffen
waren –, die ungenügende Vorführung in den Kinos sowie den gestiegenen Finanzbedarf,
der dennoch lediglich die eingetretene Teuerung auszugleichen vermöge.
Am 27. März 1975 gelangte die letzte Nummer mit einem Rückblick auf die Geschichte der
SFW in die Kinos. Die Einstellung der Produktion scheint in der Öffentlichkeit wenig Bedauern ausgelöst zu haben. 167 Auch in der Debatte über die nötige (nachträgliche) Änderung
des Filmgesetzes war man mehrheitlich der Meinung, die SFW habe sich überlebt, nur vereinzelte Stimmen bedauerten den Entscheid. Sowohl in der nationalrätlichen wie in der ständerätlichen Kommission wurde zwar eingewendet, man hätte die Erträge aus den
Filmeinfuhrgebühren der SFW zukommen lassen können, und Ständerat Franz-Xaver Leu
163
Als Interimspräsident der SFW und Mitglied der Filmkommission befand auch er sich in einem
Interessenkonflikt.
164
BAR E 3011 (A) 1979/105, Bd. 21, Stiftung Schweizer Filmwochenschau. Ergebnisse der Plenarsitzung der eidgenössischen Filmkommission, Bericht an BR Hans Hürlimann, 19.6.1974.
165
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 104, BR Hürlimann an Stiftung SFW, zhv. Fink, 12.7.1974.
166
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend eine Änderung des Bundesgesetzes über das Filmwesen vom 26. Februar 1975. BBl 1975 I/2, S. 991-996.
167
Meyer, "Ein Relikt / Filmwochenschau muss sterben," National-Zeitung, 25.1.1975. Auch Bänninger
zitiert Pressestimmen, welche den Auflösungsentscheid des EDI zustimmend kommentieren: BAR E
3011 (A) 1979/105, Bd. 21, Bänninger, Schweizer Filmwochenschau. Einige Bemerkungen zur Änderung des Filmgesetzes.
42
Die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“: Organisation und Strukturen 1948-1975
beklagte sich, dass das Parlament damals ungenügend über die Tragweite des Budgetbeschlusses unterreichtet worden sei. 168 Da die Auflösung der SFW jedoch bereits mit der
Budgetkürzung eingeleitet worden war und die SFW sich bereits in Liquidation befand, blieb
dem Parlament nur noch, diesen Sachverhalt im Gesetz nachzuvollziehen. Beide Kommissionen stimmten denn auch dem Antrag des Bundesrates zu, ebenso das Parlament, wo die
Vorlage die Schlussabstimmung im Nationalrat mit 93 zu 3 Stimmen passierte. 169
168
BAR E 3011 (A) 1979/105, Bd. 21, Protokoll der ständerätlichen Kommission vom 13. 5.1975; BAR
E 3011 (A) 1979/105, Bd. 21, Protokoll der Sitzung der nationalrätlichen Kommission vom 14.5.1975.
169
"Änderung des Filmgesetzes," NZZ, 10.6.1975.
43
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
III. Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
Die Schweizer Filmwochenschau wurde als Sprachrohr der geistigen Landesverteidigung
gegründet und nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs weitergeführt, weil die Entscheidungsträger der Meinung waren, dass diese Funktion auch unter den veränderten Umständen ein Erfordernis bleibe. In den folgenden Abschnitten soll einerseits auf die Entwicklung,
Facetten und Wirkung der geistigen Landesverteidigung eingegangen werden und andererseits die SFW in diesem Umfeld situiert werden.
1. Geistige Landesverteidigung – das „Original“ und die „Neuauflage“
1.1.
Die geistige Landesverteidigung der 30er Jahre
Unter dem Begriff geistige Landesverteidigung wird die von den 1930er Jahren bis weit in die
Ära des Kalten Krieges reichende politisch-kulturelle Bewegung verstanden, „welche die
Stärkung von als schweizerisch deklarierten Werten und die Abwehr der faschistischen, nationalsozialistischen und kommunistischen Totalitarismen zum Ziel hatte“ 170 . Bereits 1933 forderte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats die Verteidigung der Demokratie
mittels entsprechender Radiosendungen, denn das Radio sei geeignet, „ausländischen Angriffen
auf
die
demokratische
Staatsform
mit
einer
geistigen
Landesverteidigung
entgegenzuarbeiten“. 171 Erste grössere Aufsätze, die sich mit geistiger Landesverteidigung
befassten, erschienen 1934 172 und 1935, als die Auseinandersetzung über die notwendige
Krisenpolitik ihren Höhepunkt erreichte, wurde die Diskussion vermehrt auch vom eidgenössischen Parlament aufgegriffen. Mit der „Botschaft des Bundesrates über die Organisation
und die Aufgaben der schweizerischen Kulturwahrung und Kulturwerbung“ 173 vom 9. Dezember 1938 erhielt die geistige Landesverteidigung gewissermassen offiziellen Status. Bundesrat Philipp Etter definierte darin die Konstanten schweizerischer „Eigenart“ durch die
Zugehörigkeit „zu den drei grossen geistigen Lebensräumen des Abendlandes“ und deren
Zusammenfassung im schweizerischen Staat, „bündische Gemeinschaft“ als Eigenart der
schweizerischen Demokratie und „Ehrfurcht vor der Würde und Freiheit des Menschen“ 174 .
Die Aufgabe der geistigen Landesverteidigung wurde darin gesehen, „die geistige Eigenart“
des Landes „neu ins Bewusstsein zu rufen“ und dadurch die „geistige Widerstandskraft“ des
170
Jorio, Geistige Landesverteidigung.
Zit. nach Scherrer, Aufschwung mit Hindernissen, 1931-1937, S. 87.
172
Jost, Bedrohung und Enge (1914-1945), S. 758.
173
Im Folgenden als „Kulturbotschaft“ zitiert.
174
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Organisation und die Aufgaben
der schweizerischen Kulturwahrung und Kulturwerbung vom 9. Dezember 1938. BBl 1938 Bd. II 90, S.
998.
171
44
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
Volkes „zu stählen“ 175 . Ihre Umsetzung wurde der Initiative der Bürger überlassen. Gleichzeitig schlug die Botschaft jedoch zur Förderung der Schweizer Kultur die Schaffung der Stiftung Pro Helvetia vor 176 , welche 1939 zunächst als Arbeitsgemeinschaft gegründet wurde.
Angesichts der Bedrohung vor allem durch das nationalsozialistische Deutschland vermochte die Kulturbotschaft die Bevölkerung tatsächlich zu einen, gerade weil weder die
„schweizerische Eigenart“ noch die Bedrohung näher definiert waren. Dies erlaubte es den
unterschiedlichsten Kreisen, das Code-Wort geistige Landesverteidigung ihren jeweiligen
Interessen entsprechend mit Bedeutung zu füllen.
Den Höhepunkt dieser Selbstbesinnung auf nationale Werte brachte die Landesausstellung
1939, wo nationale Identität visualisiert und zelebriert wurde, die geistige Landesverteidigung
mit der Ausgrenzung alles „Unschweizerischen“ und dem Rekurs auf eine mythisch überhöhte gemeinsame Geschichte jedoch auch eine Verengung erfuhr. Einen Eindruck davon,
auf welch heterogenen Interpretationen „schweizerischer Eigenart“ der nationale Zusammenhalt basierte, vermitteln die verschiedenen Erinnerungsbücher an die Landi. Während
„Das goldene Buch der LA 1939“ den Akzent auf die ländliche Schweiz setzt, „welche das
Charakteristische der Heimat pflegt und bewahrt“ 177 , auf die Schweiz „als Land der bäuerlichen Familienwirtschaft“ 178 , wird in „Eines Volkes Sein und Schaffen. Die Schweizerische
Landesausstellung 1939 Zürich in 300 Bildern“ weit mehr Beachtung der Arbeiterschaft und
dem Arbeitsfrieden geschenkt, wogegen der Bauernstand lediglich als Garant für die Lebensmittelversorgung des Landes erscheint. 179 In Ersterem scheinen mit der „Ablehnung des
Unschweizerischen in allen unseren Lebensäusserungen“ zuweilen Ausländerfeindlichkeit
und Anklänge an die nationalsozialistische Ideologie auf, für Letzteres erklärt sich dagegen
die Einmaligkeit der Eidgenossenschaft durch die Notwendigkeit gegenseitiger Empathie und
Toleranz. Die etwas willkürlich herausgegriffenen Positionen kennzeichnen zwei gegenläufige Tendenzen, die beide unter dem Dach der geistigen Landesverteidigung Platz fanden:
eine konservative, traditionalistische, der Moderne zutiefst skeptisch gegenüberstehende
sowie eine modernistische, tolerantere, weniger an der Mythologisierung denn an der Verbesserung der als verteidigungswürdig erachteten Werte interessierte. Andere, ebenfalls an
der Landi hoch gehaltene Konstanten schweizerischer Identität waren kaum umstritten, so
vor allem die Demokratie und der Föderalismus in Abgrenzung zu den totalitären Ideologien,
175
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Organisation und die Aufgaben
der schweizerischen Kulturwahrung und Kulturwerbung vom 9. Dezember 1938. BBl 1938 Bd. II 90, S.
998.
176
Ebd., S. 1020ff.
177
Wagner, Das goldene Buch der LA 1939, S. 14.
178
Ebd., S. 313.
179
Duttweiler, Eines Volkes Sein und Schaffen. Die Schweizerische Landesausstellung 1939 Zürich
in 300 Bildern, S. 54f.
45
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
aber auch Freiheit, Wehrhaftigkeit, Christentum, Viersprachigkeit, soziale Solidarität, Heimatliebe, Arbeitsethos, Kleinstaatlichkeit und die integrale Neutralität 180 .
Die Integrationskraft der geistigen Landesverteidigung gründete allerdings nicht nur auf solchen eher abstrakten, konservativ geprägten Werten, sondern vielmehr auf konkreten wirtschafts- und sozialpolitischen Leistungen, welche die militärische Landesverteidigung
ergänzten und damit die Verständigung aller relevanten politischen Gruppierungen in einem
„antitotalitären Basiskompromiss“ 181 ermöglichte. Bereits ab 1941 wurde dieser Konsens jedoch brüchig und mit der nach der Kriegswende im Winter 1942/43 einsetzenden Debatte
über die Nachkriegszeit büsste die geistige Landesverteidigung ihre Wirkungsmacht
weitgehend ein. 182
1.2.
Die Renaissance der geistigen Landesverteidigung in der Ära des Kalten
Krieges
Die Rede Winston Churchills im März 1946 im amerikanischen Fulton, wo er mit der Metapher vom „eisernen Vorhang“ die Zweiteilung der Welt ins öffentliche Bewusstsein rückte,
markierte bereits den Beginn des Kalten Krieges. 183 Die Verlagerung des Feindbildes vom
Nationalsozialismus und Faschismus erneut hin zum Bolschewismus hatte allerdings bereits
mit der sich abzeichnenden Niederlage der Achsenmächte begonnen, als das „Vaterland“ –
als Sprachrohr der Konservativen – die Alliierten auseinander dividierte und die Sowjetunion
mit dem nationalsozialistischen Deutschland gleichsetzte 184 . 1946 entwarf der Bundesrat mit
dem Bericht über die antidemokratischen Umtriebe in der Schweiz 1939-1945 185 die antikommunistische Politik der folgenden Jahre, welche den Kommunismus gewissermassen zum
Staatsfeind erhob, und leitete den weiteren Ausbau des Staatsschutzes ein 186 – dies in einer
180
Im Hof, Mythos Schweiz. Identität - Nation - Geschichte 1291-1991, S. 254. Vgl. auch Möckli,
Schweizergeist - Landigeist? Das schweizerische Selbstverständnis beim Ausbruch des Zweiten
Weltkrieges, S. 7, 38, 97.
181
Imhof in: Jost / Imhof, Geistige Landesverteidigung: helvetischer Totalitarismus oder antitotalitärer
Basiskompromiss? S. 371, 374.
182
Imhof, Wiedergeburt der geistigen Landesverteidigung: Kalter Krieg in der Schweiz, S. 205; Jost /
Imhof, Geistige Landesverteidigung, S. 373, 376.
183
Imhof, Wiedergeburt der geistigen Landesverteidigung, S. 174, 192; Kunz, Aufbruchstimmung und
Sonderfall-Rhetorik. Die Schweiz im Übergang von der Kriegs- zur Nachkriegszeit in der Wahrnehmung der Parteipresse 1943-1950, S. 118, 120.
184
Imhof, Das kurze Leben der geistigen Landesverteidigung. Von der 'Volksgemeinschaft' vor dem
Krieg zum Streit über die 'Nachkriegsschweiz' im Krieg, S. 59f.
185
Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die antidemokratische Tätigkeit von
Schweizern und Ausländern im Zusammenhang mit dem Kriegsgeschehen 1939-1945, Teil 3: Kommunistische Umtriebe (vom 21. Mai 1946). BBl 1946 II, S. 212-271.
186
Kreis, Staatsschutz in der Schweiz. Die Entwicklung von 1935-1990. Eine multidisziplinäre
Untersuchung im Auftrage des schweizerischen Bundesrates, S. 297f.
46
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
Zeit, als die Kommunisten mit der neu gegründeten Partei der Arbeit eine beachtliche
Akzeptanz besassen 187 .
Der Rückgriff auf die geistige Landesverteidigung wurde zunächst auch durch die aussenpolitische Isolation nach dem Krieg begünstigt. Der gescheiterte Versuch zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Sowjetunion, die Pressionen der Alliierten mittels schwarzer
Listen wegen der verweigerten Herausgabe deutscher Vermögenswerte, das Image als
Kriegsgewinnlerin hatten die Schweiz in ihrem Selbstbild verunsichert. Die Einbindung in die
westliche Allianz mit dem einsetzenden Kalten Krieg beförderte deshalb nicht nur die Lösung
der aussenpolitischen Probleme, sondern lieferte auch den neuen Orientierungsrahmen, der
sich an der Abgrenzung zum gemeinsamen Feind ausrichtete.
Im März 1946 wurde unter dem Patronat der Neuen Helvetischen Gesellschaft (NHG) eine
Volksumfrage durchgeführt. Der sechs Fragen enthaltende, an sämtliche Haushalte verteilte
Fragebogen sollte Aufschluss geben über die Meinung der Bevölkerung zu „einige[n] Grundfragen unserer Eidgenossenschaft“ 188 . Die Resultate, ergänzt durch diejenigen einer parallel
dazu auf wissenschaftlicher Basis durchgeführten Studie, wurden schliesslich unter dem Titel
„Die Schweiz hält durch“ 1948 in Buchform veröffentlicht. Sie dienten als Grundlage für die
Ausformulierung der Programme der sich neu formierenden Institutionen der geistigen Landesverteidigung, denn das Buch wollte „jene unverrückbaren Grundlagen“ darstellen, „auf
denen die Eigenart der schweizerischen Eidgenossenschaft beruht und auf deren bleibenden
Wert die grosse Mehrzahl der Antworten so eindrücklich hinweist“ 189 . Die Resultate spiegeln
denn auch die durch die geistige Landesverteidigung hochgehaltenen Wertvorstellungen und
das weitgehende Festhalten am Status quo, so in der Frage des Ausmasses des Föderalismus, der Landesverteidigung, der unbedingten Neutralität und des christlichen Fundaments
des Staates. Reformwillen kam lediglich im Wunsch nach dem Abbau des staatlichen Einflusses auf die Wirtschaft zum Ausdruck, hingegen wollte eine Mehrheit der Befragten den
Frauen nur in eng begrenztem Rahmen politische Rechte zugestehen. Die offene Zukunftsdiskussion der letzten Kriegsjahre hatte mithin bereits einem nostalgisch verklärten Blick auf
die „Volksgemeinschaft“ und die geistige Landesverteidigung jener Zeit Platz gemacht.
Die wichtigste Trägerinstitution der geistigen Landesverteidigung während der Kriegsjahre
war die der Generaladjutantur unterstellte Sektion Heer und Haus (H+H). Aus dem
Aufklärungsdienst Zivil von H+H, dessen Aufgabe in der Bekämpfung des Defätismus in der
Zivilbevölkerung
bestanden
hatte,
formierten
187
sich
nach
dem
Krieg
die
zivilen
Bei den Nationalratswahlen 1947 erreichte die PdA einen Wähleranteil von 5.1%, vgl. Gruner, Die
Parteien in der Schweiz, S. 148.
188
Verein Volksumfrage, Die Schweiz hält durch. Buch der Volksumfrage unter dem Patronat der
NHG, S. 7.
189
Ebd., S. 8.
47
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
Nachfolgeorganisationen Rencontres Suisses (RS, 1946), Schweizerischer Aufklärungsdienst (SAD, 1947) und Coscienza Svizzera (CS, 1948). 190 Während sich die RS von Beginn
weg von den Zielen der geistigen Landesverteidigung distanzierte, hielten die Deutschschweizer an diesen fest. Allerdings lehnten es zunächst sowohl die Pro Helvetia wie die
NHG ab, sich am Aufbau eines zivilen Aufklärungsdienstes zu beteiligen. Erst unter dem
Eindruck des sich verschärfenden Ost-West-Gegensatzes 1947 entstand schliesslich unter
der Ägide der Ortsgruppe Winterthur der NHG der SAD. Auch prominente Exponenten des
aufgelösten „Aufklärungsdienstes Zivil“ von H+H standen jedoch dem SAD kritisch gegenüber, so dessen ehemaliger Leiter, August R. Lindt, sowie frühere Referenten aus linken und
gewerkschaftlichen Kreisen, die nicht bereit waren, den nahtlosen Austausch des Feindbildes mitzutragen und sich an der „Aufklärung“ über die kommunistische Bedrohung zu beteiligen. Zudem waren die Kritiker der Meinung, mit der Aufhebung der Pressezensur sei die
Information wieder gewährleistet und damit keine weitere Aufklärungsarbeit erforderlich.
Die Inhalte der geistigen Landesverteidigung in ihrer zweiten Phase wurden massgeblich
geprägt durch den SAD bzw. ihren Präsidenten Hans A. Huber (1948 bis 1963). Zwar war
der Zweck des SAD in den Statuten mit der Förderung der „aufbauende[n] politische[n] Diskussion“, der Stärkung der vaterländischen Gesinnung, des „eidgenössische[n] Bewusstsein[s]“ und des Willens zum Widerstand gegen die Bedrohung der Demokratie 191 relativ
unbestimmt formuliert. Das tatsächliche Programm des SAD leitete sich jedoch ab aus der
Perzeption dieser Bedrohung als „revolutionärer Krieg“ der Sowjetunion mit dem „weltweiten
und dauernden Angriff auf die geistigen Grundlagen der übrigen Völker“ 192 . Aufgrund eines
Fünf-Phasen-Modells, das diesen Krieg in der Abfolge von Infiltration, Zersetzung, Bürgerund Befreiungskrieg, militärischem Krieg und schliesslich politischer Machtübernahme durch
den Kommunismus beschrieb 193 , verlagerte sich die Tätigkeit des SAD zunehmend von antikommunistischer „Aufklärungsarbeit“ auf den repressiven Kampf gegen den Feind im Innern.
Beispiele dafür sind die engen Kontakte mit der Bundesanwaltschaft und der Bundespolizei
(die bis zur Einsicht in Akten der Bundesanwaltschaft reichten 194 ) sowie die Spitzeltätigkeit
190
Ausführlich zu den verschiedenen Trägerorganisationen der geistigen Landesverteidigung im Kalten Krieg: Perrig, Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg: Der schweizerische Aufklärungsdienst
(SAD) und Heer und Haus 1945-1963; Kreis, Staatsschutz, S. 597-611; Bretscher-Spindler, Vom
Heissen zum Kalten Krieg. Vorgeschichte und Geschichte der Schweiz im Kalten Krieg 1943-1968, S.
204-247, 344-373; Frischknecht, Die unheimlichen Patrioten. Politische Reaktion in der Schweiz. Die
folgenden Ausführungen beruhen, wenn nicht anders vermerkt, auf: Perrig, Geistige Landesverteidigung, S. 33-52.
191
Statuten des SAD vom 4.12.1947, zit. nach: Perrig, Geistige Landesverteidigung, S. 33-52;. Huber,
Geistige Landesverteidigung im revolutionären Krieg. Erweiterter Text eines Vortrages vor der
Schweizerischen Staatsbürgerlichen Gesellschaft (Umschlag).
192
Huber, Geistige Landesverteidigung, S. 5.
193
Ebd., S. 14-23. Diese Phasenmodelle ziehen sich in variierter Form durch die Schriften der „geistigen Landesverteidiger“ der 50er und 60er Jahre.
194
Perrig, Geistige Landesverteidigung, S. 79. Zu den Beziehungen des SAD zu Bundesanwaltschaft
und Bundespolizei vgl. auch Kreis, Staatsschutz, S. 344-364.
48
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
und die Extremistenkartei, die der SAD-Sekretär Erwin Oskar Stauffer betrieb. 195 Auch die
Beteiligung an den Aufrufen zum Boykott von Osthandel und sportlichen und kulturellen
Kontakten mit kommunistischen Staaten 1956 und 1960/61 zeugen von einer zunehmenden
Militanz nach dem Ungarnaufstand und im Zusammenhang mit den so genannten Atomwaffeninitiativen 196 .
Nach dem Umsturz in der Tschechoslowakei wurde auch H+H als Abteilung im Armeestab
reaktiviert. Das neue Feindbild Kommunismus übernahm sie jedoch erst mit der Aufnahme
der Zusammenarbeit mit dem SAD 1951. 197 Aufgrund einer parlamentarischen Interpellation
wurde 1956 die Sektion H+H geschaffen, nachdem im Zusammenhang mit der Bekämpfung
der „Volksinitiative für eine Rüstungspause“ (Chevallier-Initiative) der Ruf nach verstärkter
geistiger Landesverteidigung ertönt war. 198
1.3.
Geistige Landesverteidigung als Doktrin und als Mentalität
Obwohl der Begriff geistige Landesverteidigung von einzelnen Organisationen zunehmend
mit Antikommunismus gleichgesetzt wurde und damit eine Umdeutung erfuhr gegenüber
dem, was die Landesausstellung 1939 evoziert hatte, blieb dennoch der „Landigeist“ in weiten Kreisen der Bevölkerung vorherrschend. Der Glaube an für die Schweiz charakteristische, unverrückbare Werte, wie sie damals propagiert worden waren und wie sie auch die
Volksumfrage der NHG festhielt, war von weiten Teilen der Bevölkerung internalisiert und
damit zur Mentalität geworden.
Exkurs: Adolf Guggenbühl
Die Konstanz der Leitbilder der originalen geistigen Landesverteidigung lässt sich anhand
der Tätigkeit von Adolf Guggenbühl nachzeichnen. Als langjähriges Mitglied des Stiftungsrates der SFW – von der Stiftungsgründung 1942 bis 1968 – trat er auch hier stets als unermüdlicher Hüter „schweizerischer Eigenart“ auf. 199 Vor allem als Verleger der Zeitschrift
„Schweizer Spiegel“ (1925-1972) und als Autor von Werken wie „Der Kampf um die schweizerische Eigenart“ (1939) und „Die Schweizer sind anders. Die Erhaltung der Eigenart – eine
Frage nationaler Existenz“ (1967) hatte sich Guggenbühl ganz diesem Thema verschrieben.
Die Bedrohungen, welche die Fortführung der geistigen Landesverteidigung nach dem Krieg
rechtfertigten, ortete Guggenbühl in der demographischen, wirtschaftlichen und geistigen
195
Perrig, Geistige Landesverteidigung, S. 81-85; Kreis, Staatsschutz, S. 362f.
Die 1959 eingereichte Volksinitiative für ein Verbot von Atomwaffen kam am 1.4.1962 zur Abstimmung, die Initiative der SP für ein Mitspracherecht des Volkes bei der Beschaffung von Atomwaffen
am 26.5.1963, beide wurden abgelehnt.
197
Perrig, Geistige Landesverteidigung, S. 93-95.
198
Ebd., S. 102ff, 110.
199
Siehe unten, S.59.
196
49
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
Überfremdung, im Aufschwung der Technik, in der europäischen Integration sowie in der
„Vermassung“– vom Kommunismus ist dagegen nicht die Rede. 200 Das Schlagwort der
Vermassung verweist auf den Einfluss von Wilhelm Röpkes damals breit rezipiertem Buch
„Gesellschaftskrisis der Gegenwart“, welches die Ursachen der „Vermassung“ in der
Proletarisierung, Mechanisierung und Industrialisierung, vor allem aber im Zerfall der bürgerlichen Familie sah. 201 Guggenbühls Kampf um die Erhaltung des „typisch Schweizerischen“
gründete damit eher in einem diffusen Unbehagen gegenüber dem beschleunigten gesellschaftlichen Wandel als in der Furcht vor einem konkreten äusseren Feind. Für ihn standen
vor allem Demokratie und Föderalismus als diejenigen Werte im Vordergrund, welche die
Schweiz als „Sonderfall“ begründeten, wobei er Toleranz als Grundlage des Föderalismus
betrachtete. Er trat für eine „totale Demokratie“ ein, welche den ganzen Menschen und die
ganze Kultur durchdringen sollte 202 und die ihm beispielsweise den Urnengang als quasireligiöses „Urerlebnis“ 203 erscheinen liess. Er repräsentiert damit eine konservative, aber
nicht repressive Variante der geistigen Landesverteidigung.
Beide scheinbar neuen Ausprägungen der geistigen Landesverteidigung, diejenige, deren
Funktion in der Sinnstiftung in einer Zeit der Verunsicherung infolge gesellschaftlicher Veränderungen bestand, und diejenige, welche den Kampf gegen die kommunistische Bedrohung zur vorrangigen Aufgabe erklärte, hatten allerdings ihren Ursprung in der Vorkriegszeit.
So nimmt die Kulturbotschaft von 1938 Bezug auf die „tiefgreifenden Umwälzungen, die sich
seit dem Weltkrieg im geistigen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben Europas
vollzogen“, und setzt dem den „festen Willen zur Selbstbehauptung“ entgegen, um die neuen
Aufgaben zu bewältigen. 204 In seinem Vortrag über die geistige Landesverteidigung vor dem
Vaterländischen Verband des Kantons Bern im Januar 1937 erwähnt Bundesrat Philipp Etter
weder den Nationalsozialismus noch den Faschismus als Bedrohung, warnt dafür aber eindringlich vor der Gefahr des Kommunismus. 205
In der Zeit des Kalten Krieges nun, mit der Fixierung auf dieses Feindbild und mit der
Ausrichtung auf einen gegenüber den realen weltpolitischen Verhältnissen blinden
200
Guggenbühl, Die Schweizer sind anders. Die Erhaltung der Eigenart - eine Frage nationaler Existenz, S. 11f, 224.
201
Die Breitenwirkung Röpkes zeigt Bretscher-Spindler auf: Bretscher-Spindler, Vom Heissen zum
Kalten Krieg, S. 30-42. Die „Vermassung“ wird im Übrigen auch im Buch der Volksumfrage als „grosse
Drohung unserer Zeit“ genannt: Verein Volksumfrage, Die Schweiz hält durch. Buch der Volksumfrage
unter dem Patronat der NHG, S. 55.
202
Guggenbühl, Für die totale Demokratie, S. 35.
203
Guggenbühl, Die Schweizer sind anders, S. 65f, 73; Guggenbühl, Kein einfach Volk der Hirten.
Betrachtungen zur schweizerischen Gegenwart, S. 41-43.
204
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Organisation und die Aufgaben
der schweizerischen Kulturwahrung und Kulturwerbung vom 9. Dezember 1938. BBl 1938 II, S. 985.
Vgl. dazu Kreis, Staatsschutz, S. 254-256.
205
Kreis, Staatsschutz. S. 254.
50
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
Antikommunismus, der denjenigen der NATO-Staaten bei weitem übertraf 206 , gerann die von
den entsprechenden Institutionen vertretene geistige Landesverteidigung zur starren Doktrin.
Auf stereotype Weise wurde zwar – im Rahmen von „positiver Abwehr“ und „Immunisierung“
– immer noch auf den bekannten Wertekatalog rekurriert 207 , aber insbesondere Ideale wie
Demokratie, Föderalismus, Neutralität und Wehrwillen verkamen zunehmend zu Worthülsen,
da sich jegliche kritische Auseinandersetzung mit solchen Themen unweigerlich dem Verdacht kommunistischer Infiltration aussetzte. Kritik an der damit verbundenen innenpolitischen Stagnation und dem Klima der Repression wurde zwar seit Mitte der 50er Jahre – und
vermehrt im Zusammenhang mit der Expo 1964 – formuliert, blieb jedoch marginal. 208
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Erfolg und die Langlebigkeit der geistigen
Landesverteidigung in erster Linie auf die Vagheit des Konzepts zurückzuführen sind. Dennoch haben stets auch Körperschaften oder einzelne Akteure den Begriff für sich reklamiert.
So wurde er für die Zeit des Zweiten Weltkriegs oft auf Protagonisten und Organisationen,
die sich dem aktiven Widerstand gegen den Nationalsozialismus und dem Kampf gegen den
Defätismus verschrieben hatten, reduziert. 209 Die Gleichsetzung von geistiger Landesverteidigung und Widerstand entspringt jedoch eher der nachträglichen Verklärung der
Epoche und der Instrumentalisierung dieses Mythos zur Legitimierung der erneuerten
geistigen Landesverteidigung der Nachkriegszeit; jedenfalls wird die Bedeutung der geistigen
Landesverteidigung für den damaligen Widerstandswillen heute eher als gering eingeschätzt. 210 Stärker noch beanspruchte in der zweiten Phase die institutionelle geistige
Landesverteidigung die Definitionsmacht über den Begriff, der ihr zur Legitimierung ihrer
Tätigkeit in der Bekämpfung des – inneren wie äusseren – kommunistischen Feindes diente.
Entsprechend erschöpfte sich der „Basiskompromiss“ diesmal in der „geistigen“ Aufrüstung
des Antikommunismus sowie in der militärischen Aufrüstung, wogegen die wirtschaftlichen
und sozialpolitischen Komponenten im Unterschied zur ersten Phase fehlen. 211
Gleichzeitig – so scheint mir – gab es über beide Perioden hinweg immer auch das „Original“
der geistigen Landesverteidigung, die in der Rückbesinnung auf das „Schweizerische“ in
206
Perrig, Geistige Landesverteidigung, S. 31. Vgl. auch von Salis, Die Schweiz im Kalten Krieg. Referat an einer Tagung des Philipp-Albert-Stapfer-Hauses in Lenzburg (1961), S. 194.
207
Kägi, Was haben wir zu verteidigen?; Huber, Geistige Landesverteidigung.
208
Beispielsweise Burckhardt et al., Achtung: die Schweiz; Expo 64. Trugbild der Schweiz; Imboden,
Helvetisches Malaise; von Salis, Schweiz im Kalten Krieg.
209
Vgl. v.a. Meyer, Anpassung oder Widerstand. Die Schweiz zur Zeit des deutschen Nationalsozialismus.
210
Skeptisch v.a. Jost in: Jost /Imhof, Geistige Landesverteidigung, S. 174f. und Mooser, Die 'Geistige
Landesverteidigung' in den 1930er Jahren. Profile und Kontexte eines vielschichtigen Phänomens der
schweizerischen politischen Kultur in der Zwischenkriegszeit, S. 707. Zustimmend dagegen: Lasserre,
Schweiz: Die dunkeln Jahre. Öffentliche Meinung 1939-1945.
211
Imhof, Wiedergeburt der geistigen Landesverteidigung, S. 180f.
51
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
Kultur, Politik und Geschichte bestand, die ihre Unbestimmtheit bewahrte und die von breiten
Bevölkerungskreisen getragen wurde und verinnerlicht worden war. Diese Spielart der geistigen Landesverteidigung konnte durchaus ohne den repressiven Antikommunismus auskommen und vermochte auch Kreisen, welche solcher Dämonisierung des Kommunismus
distanziert gegenüberstanden, als Orientierungsrahmen in einer Zeit des beschleunigten
sozialen Wandels zu dienen. Ihre Wirkungsmacht beruhte wohl hauptsächlich auf den Symbolen und Bildern, wie sie die Landesausstellung 1939 so erfolgreich inszeniert hatte. Als
Mentalität wirkte sie bis in die 80er Jahre hinein fort, und ihre Symbole lassen sich bis heute
– vor allem in Fragen der Aussenpolitik – abrufen und für politische Interessen instrumentalisieren.
2. Die Schweizer Filmwochenschau als Instrument der geistigen Landesverteidigung im Kalten Krieg
2.1.
Argumentationsmuster von Bundesrat und eidgenössischem Parlament
Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen der SFW weiterhin eine Existenzberechtigung
zukomme und welche Rolle ihr dabei zufalle, wurde vornehmlich im Rahmen der parlamentarischen Debatten über ihre Subventionierung und die gesetzlichen Grundlagen erörtert. In
der Zeit zwischen 1948 bis 1975 waren dies vier Anlässe, welche die Gelegenheit bieten,
Konstanz und Entwicklung der Argumentationsmuster zu verfolgen:
Bundesbeschluss betreffend die Gewährung eines jährlichen Beitrages an die Stiftung
„Schweizer Filmwochenschau“ vom 11. Juni 1952
Bundesbeschluss über die Verlängerung des Bundesbeschlusses betreffend die Gewährung eines jährlichen Beitrages an die Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“ vom
29. September 1961
Bundesgesetz über das Filmwesen (Filmgesetz) vom 28. September 1962
Bundesgesetz betreffend Änderung des Bundesgesetzes über das Filmwesen (Filmgesetz) vom 19. Dezember 1969
Anders als 1946/47 212 , wo die Diskussion um die Weiterführung der SFW im engen Kreis der
wirtschaftlich oder kulturell am Film Interessierten stattfand, waren für die Beratung der Vorlagen in den eidgenössischen Parlamentskammern sorgfältigere Argumentationen nötig. Als
1951 auf Druck der Finanzverwaltung eine rechtliche Grundlage für die Subventionierung der
SFW dem Parlament vorgelegt wurde 213 , gab die Botschaft des Bundesrats eine
Argumentationsfigur vor, die in allen die SFW betreffenden Geschäften der folgenden Jahre
212
Siehe oben, Kapitel II., S. 12-16.
Seit dem 23.Oktober 1945, als der Abbau der Vollmachtenbeschlüsse auch die Aufhebung des
BRB vom 12. März 1943 betr. die Filmwochenschau mit sich brachte, waren die Subventionen an die
SFW ohne rechtliche Grundlage erfolgt.
213
52
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
stets von neuem aufgegriffen wurde. Bei diesem Muster werden zunächst ausführlich die
Umstände der Gründung der SFW 1940 geschildert sowie der damals bestimmte Zweck,
nämlich den im Dienst der nationalsozialistischen Propaganda stehenden „ausländischen
Filmaktualitäten etwas positiv Schweizerisches entgegenzustellen“ 214 . Die Botschaft von
1951 rekurriert sogar auf die „Kulturbotschaft“ von 1938, wo im Zusammenhang mit der Forderung nach einer schweizerischen Wochenschau festgestellt wird, „dass dem Film im Hinblick auf die geistige Selbstbehauptung und schweizerische Kulturwahrung grösste
Aufmerksamkeit zugewendet werden muss, sowohl im Sinne möglicher Abwehr unschweizerischer Einflüsse als auch nach der Richtung positiver Betonung schweizerischer Werte“ 215 .
Die Notwendigkeit des weiteren Erscheinens der Schweizer Filmwochenschau wird schliesslich damit begründet, dass die Motive, die zur Gründung der Wochenschau geführt hatten,
grundsätzlich weiterbestünden:
„Auch heute behält die Schweizer Filmwochenschau entschieden ihre Existenzberechtigung. Sie ist nach wie vor als schweizerisches Gegengewicht gegen die zahlreichen
Filmberichterstattungen gedacht, die in erheblichem Mass nach politischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengestellt sind und auf schweizerische Bedürfnisse keinerlei Rücksicht nehmen. […] Vertiefung und Bereicherung des Bewusstseins
unseres Volkes um die Fülle und den Wert der nationalen Güter, Befruchtung der
Beziehungen zwischen den einzelnen Landesteilen, bildhafte Orientierung über Ereignisse im eigenen Lande, Stärkung der moralischen Widerstandskraft des Volkes, das
sind Aufgaben, die durch das Kriegsende an Aktualität nichts eingebüsst haben.“ 216
Zum Schluss wird der einleitenden Feststellung, dass es sich bei der SFW „nicht nur um eine
kulturelle, sondern auch um eine eminent staatspolitische Angelegenheit“ handle, Nachdruck
verliehen:
„Es handelt sich also bei der Schweizer Filmwochenschau um ein Unternehmen von
durchaus nationaler Bedeutung. […] Die Erhaltung der Filmwochenschau ist für uns als
ein Minimum in staatspolitischer Hinsicht zu betrachten.“ 217
Das Parlament stimmte schliesslich der Vorlage nicht nur zu, sondern folgte dem Antrag der
vorbereitenden Kommissionen und erhöhte den im Entwurf eingesetzten Betrag von 260'000
auf 300'000 Franken und fügte zudem die für die SFW wichtige Bestimmung hinzu, dass allfällige Betriebsüberschüsse an den Reservefonds der Stiftung fallen sollten. 218 Einen
Anhaltspunkt für die wohl breite Akzeptanz, welche die Argumentation des Bundesrats
214
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Subventionierung der SFW.
BBl 1951 II, S. 973.
215
Ebd. Der Urheber der Botschaft, Bundesrat Etter, war 1951/52 immer noch und blieb bis 1959
Vorsteher des EDI.
216
Ebd., S. 980f.
217
Ebd., S. 971, 981.
218
Bundesbeschluss betreffend die Gewährung eines jährlichen Beitrages an die Stiftung "Schweizer
Filmwochenschau" vom 11. Juni 1952. BBl 1952 II, S. 391f; BAR J II.143, 1975/61, Bd. 107, Finanzkommission des Ständerates, Protokoll der Sitzung vom 3.5.1952; BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 107,
Protokoll Sitzung der NR-Kommission zur Prüfung des Beschlussentwurfes betr. die Gewährung eines
jrl. Beitrages an die SFW vom 22./23. Januar 1952 in Genf.
53
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
besass – und die auch vor dem Hintergrund der „heissen Phase“ des Kalten Kriegs während
des Koreakrieges zu sehen ist – bietet eine Resolution der Arbeitsgemeinschaft schweizerischer Arbeitersport- und -kulturverbände (ASASK), welche an ihre Mitglieder appellierte, bei
denjenigen Kinobetreibern, welche die SFW nicht vorführten, „dem Verlangen nach einer
kulturell gepflegten, fortschrittlich-volksverbundenen SFW“ Ausdruck zu geben. 219
1961 hatte das Parlament über die Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 11. Juni 1952
zu befinden, da dieser auf zehn Jahre befristet war und sich die Beratung des Filmgesetzes
verzögerte, welches in Zukunft die Subventionierung der SFW regeln sollte. Sowohl die Subventionierung der SFW wie auch das Filmgesetz konnten sich inzwischen auf den neuen
Artikel 27ter der Bundesverfassung stützen, der den Bund ermächtigte, „die einheimische
Filmproduktion und filmkulturelle Bestrebungen zu fördern“. Diesen für die SFW verbesserten Bedingungen stand jedoch ein erhöhter Legitimationsdruck entgegen, seit das Schweizer
Fernsehen 1957 seinen regulären Betrieb aufgenommen hatte. Auf den neuen „Filmartikel“
Bezug nehmend, stellt die Botschaft des Bundesrates vom 12. Mai 1961 fest, die finanzielle
Unterstützung der SFW stelle „zweifellos sowohl eine Förderung der einheimischen Filmproduktion wie auch eminenter filmkultureller Bestrebungen dar“. Gleichzeitig betont sie jedoch
die „staatspolitische Aufgabe von nicht geringer Bedeutung“, welche sie als Instrument der
geistigen Landesverteidigung erfülle. 220 In Abgrenzung zu den ausländischen Wochenschauen, welche „letzten Endes um Zustimmung oder Sympathie für politische Systeme“
rängen, aber auch in Abgrenzung zum Fernsehen wird die Leistung der SFW folgendermassen charakterisiert:
„Demgegenüber zeigt die Schweizer Filmwochenschau neben einem mehr oder weniger
breiten Aktualitätenbericht immer wieder schweizerische Sitte und Lebensart, schweizerische Arbeit in Industrie, Handwerk und Landwirtschaft, im Inland wie im Ausland. Ja,
dieser Teil der Schweizer Filmwochenschau, der Hinweis auf zeitlose Werte nämlich,
nimmt seit dem Aufkommen des Fernsehens einen immer breiteren Platz ein. Das
Fernsehen ist naturgemäss in der Lage, über Aktualitäten rascher und lebendiger zu berichten, so dass die Filmwochenschau, ohne das Informationsbedürfnis des Publikums
zu vernachlässigen, das Dokumentarische und Kulturelle mehr und mehr in den Vordergrund stellen darf." 221
Diese Aufgabenteilung zwischen SFW und Fernsehen fand in den parlamentarischen Kommissionen zwar mehrheitlich Zustimmung, eine starke Kommissionsminderheit jedoch
kritisierte die Entwicklung der SFW zu einem „magazine national“ 222 und forderte mit einem
219
BAR E 3001 (B) -/2, Bd. 80, Bericht zur näheren Orientierung der Geschäftsprüfungskommission
des Ständerates über die SFW, 22.5.1950.
220
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Verlängerung des
Bundesbeschlusses betreffend die Gewährung eines jährlichen Beitrages an die Stiftung "Schweizer
Filmwochenschau" vom 12. Mai 1961. BBl 1961 II/1, S. 1078.
221
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Verlängerung des
Bundesbeschlusses betreffend die Gewährung eines jährlichen Beitrages an die Stiftung "Schweizer
Filmwochenschau" vom 12. Mai 1961, S. 1073.
222
Filmwochenschau. Beitrag (SR). Amtl. Bull. 1961 Herbstsession, S. 174. (Votum SR Fauquex)
54
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
Postulat den Bundesrat auf, „zu prüfen, ob nicht die Schweizer Filmwochenschau den aktuellen Bemühungen und technischen Möglichkeiten des schweizerischen Fernsehens angeschlossen werden sollte“ 223 . Wenn auch die Begründung nicht unbedingt von grosser
Sachkenntnis der Materie zeugt, so wird doch mit dem Votum von Nationalrat Jaeckle (als
Sprecher der Kommissionsminderheit) erstmals das Zustimmungsritual durchbrochen:
„Persönlich bedaure ich, dass wir hier einmal mehr in einer völlig veränderten Lage einem Routinegeschäft routinemässig zustimmen und nicht heute schon dazu ausholen,
zu prüfen, ob die Filmwochenschau in der gegenwärtigen Form überhaupt noch
gerechtfertigt ist, ob nicht viel mehr [...] im Sinne der Integrationsbestrebungen eine europäische Wochenschau gegründet werden sollte, die unsere Sicht auch ins Ausland
tragen würde.“ 224
Dennoch wurde die Verlängerung des Bundesbeschlusses in beiden Kammern einstimmig
angenommen.
Im Entwurf zum neu zu schaffenden Filmgesetz betrafen Artikel 8 und 10 die Filmwochenschau. Art. 8, Absatz 1 und 2 verpflichteten den Bund zur Herausgabe der SFW und zu deren Unterstützung durch einen jährlichen Beitrag. Als Novum wurde in Absatz 3 erstmals seit
ihrem Bestehen explizit ein Leistungsauftrag für die SFW formuliert:
"Die Wochenschau soll den nationalen Interessen dienen, das Verständnis der Kinobesucher für die geistigen, sozialen und wirtschaftlichen Belange des Landes fördern, das
Bewusstsein der schweizerischen Zusammengehörigkeit stärken und das Bedürfnis
nach Information und Unterhaltung befriedigen." 225
Absatz 4 ermächtigte den Bundesrat, den Betrieb der SFW für die Zeit des Aktivdienstes zu
regeln „und damit deren Erscheinen auch in Zeiten zu sichern, wo ihr als Instrument der
geistigen Landesverteidigung höchste Bedeutung zukommt“ 226 . Obwohl sich hier die Funktion der SFW als aktuelles Instrument der geistigen Landesverteidigung hin zu einer potenziellen Nutzung der SFW in dieser Funktion in Krisenzeiten verschiebt, unterliess es im
Parlament kaum ein Redner, auf die wertvollen Dienste der SFW im Rahmen der (aktuellen)
geistigen Landesverteidigung hinzuweisen. Art. 10 regelte zudem die Verwendung des Ertrages aus den Gebühren der Spielfilm-Kontingentierung, welche als Beitrag an die Kosten
der SFW zu verwenden war, wie dies seit 1940 der Fall war. Das Parlament erweiterte
223
Filmwochenschau. Beitrag (NR). Amtl. Bull. 1961 Herbstsession, S. 362.
Ebd., S. 360
225
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Entwurf eines Bundesgesetzes über
das Filmwesen (Filmgesetz) vom 28. November 1961. BBl 1961 II, S. 1067; Bundesgesetz über das
Filmwesen (Filmgesetz) vom 28. September 1962. AS 1962, S. 1706-1713. Ein ähnlich gehaltener
Programmauftrag bestand auch für die SRG. Die Konzession vom 27.10.1964 hielt in den Richtlinien,
Art. 13, u.a. fest, dass deren Programme “den Interessen des Landes dienen [und] die nationale Einheit und Zusammengehörigkeit stärken” solle. Die Formulierungen der verschiedenen Konzessionen
finden sich abgedruck in: Saxer /Ganz-Blättler, Fernsehen DRS: Werden und Wandel einer Institution.
Ein Beitrag zur Medienhistoriographie als Institutionengeschichte, S. 165-172. Vgl. dazu auch:
Wuerth, Stereotypisierung von Sprachregionen im Schweizer Fernsehen.
226
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Entwurf eines Bundesgesetzes über
das Filmwesen (Filmgesetz) vom 28. November 1961. BBl 1961 II, S. 1062.
224
55
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
schliesslich Art. 8.1 insofern, als es den Bund nicht nur zur Herausgabe der SFW, sondern
auch zur Förderung ihrer Verbreitung verpflichtete.
Aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen, dass die Spielfilm-Förderung zu wenig
Wirkung zeigte, legte der Bundesrat 1969 einen Entwurf für die Revision des Filmgesetzes
vom 28. September 1962 vor. Darin sah er auch Änderungen betreffend die Bestimmungen
über die SFW vor, indem er neu eine Verzichtklausel in Art. 8.1 einfügte für den Fall, dass
die „Verbreitung oder Gestaltung der Wochenschau die Verwirklichung der Ziele im Sinne
von Absatz 3 nicht mehr gewährleisten“. Entsprechend sollte der revidierte Art. 10 dem Bund
erlauben, in diesem Falle die Erträge aus den Filmeinfuhrgebühren dem allgemeinen Filmförderungskredit zufliessen zu lassen. 227 Die bundesrätliche Botschaft referiert im Wesentlichen die im „Gemeinsamen Bericht der Ausschüsse der SFW und des SLV zum Problem der
Gestaltung der Schweizer Filmwochenschau“ enthaltene Kritik und die vorgeschlagenen
Massnahmen. Obschon die Existenzberechtigung der SFW weiterhin bejaht wird, hält sie
fest, dass ein weiter abnehmendes Publikumsinteresse die Weiterführung nicht mehr rechtfertigen würde, und fordert entsprechende Reformen bei der SFW. 228
Dieser Entwurf blieb, was die Änderungen bezüglich der SFW anbelangt, in beiden Räten
chancenlos. Er wurde mehrheitlich als Angriff auf die SFW verstanden, den es abzuwehren
galt. Die Einwände gegen die Verzichtklausel richteten sich unter anderem gegen die
demotivierende Wirkung auf das Personal der SFW und die Probleme, die sie bei der ohnehin schwierigen Suche nach einem neuen Chefredaktor bewirken würde. Unbestritten war jedoch, dass die SFW inhaltlicher und formaler Reformen bedurfte. So wurden denn auch von
verschiedenen Votanten Vorschläge für eine den veränderten Verhältnissen entsprechende
neue Rolle der SFW geäussert. Erwähnt wurde etwa die Assimilation der Fremdarbeiter, zu
der die SFW beitragen könne, indem sie mit der Darstellung vielfältiger Aspekte der Schweiz
das Verständnis für das Land fördere. Auch das staatsbürgerliche Interesse der Jugend
hoffte man mit der SFW zu wecken, zumal der im Gesetz formulierte Auftrag als treffende
Umschreibung staatsbürgerlichen Unterrichts gelten könne. Ganz allgemein könne sie die
Aufgabe wahrnehmen, beim Publikum – dank der „kommunikativen Kraft“ des audiovisuellen
Mediums – „manifeste und latente Probleme wirksam ins Bewusstsein zu heben und damit
zu einem wirklichkeitsnahen, nationalen Selbstverständnis beizutragen“ 229 . Vereinzelt wurde
jedoch auch Kritik geübt am Programm der SFW. So wurde unter anderem angeregt, dass
die SFW „lediglich Kulturträger sein und darauf verzichten sollte, Tagesaktualitäten in
227
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Änderung des Bundesgesetzes
über das Filmwesen (Filmgesetz) vom 21. Mai 1969. BBl 1969 I, S. 1194f.
228
Ebd., S. 1193f.
229
Filmgesetz. Änderung (NR). Amtl. Bull. 1969, S. 582f (Egli).
56
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
verdünnter Form zu verbreiten“; die vertiefte Darstellung aktueller Themen würde gleichzeitig
eine Qualitätssteigerung mit sich bringen. 230
Die Artikel, welche die SFW zum Gegenstand hatten, wurden schliesslich unverändert im
revidierten Filmgesetz belassen, wohl nicht zuletzt, weil nötigenfalls das Ende der SFW auch
mit der Verweigerung des Bundesbeitrags bei der jährlichen Debatte über den Voranschlag
hätte herbeigeführt werden können.
Dieses Verfahren kam 1974 tatsächlich zur Anwendung, indem das Parlament bei der Budgetberatung die ohnehin unzureichende Subvention kürzte, so dass der Bundesrat mittels
einer Verfügung am 14. Januar 1975 die SFW mangels ausreichender Mittel aufheben und
die Liquidation anordnen musste. Die Gesetzesänderung vom 20. Juni 1975 vollzog deshalb
nur noch die bereits Realität gewordene Auflösung der SFW nach. 231
Bemerkenswert ist die – trotz vereinzelt geäusserter Kritik – durchwegs positive Bewertung
der SFW in den Parlamentsdebatten, die zumindest seit 1964 232 kaum mehr die öffentliche
Meinung reflektiert. Sie kommt insbesondere auch in den Änderungen zum Ausdruck, welche das Parlament wiederholt an den Gesetzesentwürfen zu Gunsten der SFW vornahm.
Die Argumentation für die Erhaltung und Förderung der SFW folgte stets dem Paradigma,
dass sie als unverzichtbarer Bestandteil der geistigen Landesverteidigung und damit als
staatspolitische Notwendigkeit zu betrachten sei. Im Vordergrund stand der staatspolitische
Aspekt sogar dann, wenn es, wie bei der Beratung des Filmgesetzes, eigentlich klar um
Kulturpolitik ging. Die Bedeutung der geistigen Landesverteidigung als Argumentationsfigur
erreichte ihren Höhepunkt bei der Revision des Filmgesetzes 1969. Das Filmgesetz wurde
nun gesamthaft diesem Kontext zugeordnet:
„Die Filmgesetzgebung ist Teil des Komplexes, den wir mit ‘geistiger Landesverteidigung’ umschreiben. Ich nehme an, dass diese Feststellung heute von niemandem
bestritten wird...“ 233
Diese Kulmination korreliert mit einer erstaunlichen Zahl an Publikationen 234 zur geistigen
Landesverteidigung in den 60er Jahren, während gleichzeitig die Akzeptanz der
230
Filmgesetz. Änderung (SR). Amtl. Bull. 1969, S. 358 (Heimann).
Voranschlag der Eidgenossenschaft für 1975. Amtliches stenographisches Bulletin der Bundesversammlung (NR) 1974, S. 1623-1627; Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend eine Änderung des Bundesgesetzes über das Filmwesen vom 26. Februar 1975. BBl 1975 I/2, S.
991-996; Bundesgesetz über das Filmwesen (Filmgesetz). Änderung vom 20. Juni 1975. BBl 1975
II/1, S. 179f.
232
Kritik des SLV am Programm der SFW aufgrund von Publikumsreaktionen, vgl. Kapitel II, S. 24f.
233
Filmgesetz. Änderung (NR). Amtl. Bull. 1969, S. 580 (Eibel).
234
Um nur einige zu nennen: Brunner, Die Landesverteidigung der Schweiz. Systematische Darstellung und Handbuch der geistigen, militärischen und wirtschaftlichen Landesverteidigung, des Zivilschutzes und der völkerrechtlichen Pflichten aus Neutralitäts- und Kriegsrecht; Celio, Die Totale
Landesverteidigung. Vortrag, gehalten am 28. November 1967 auf Einladung der Ortsgruppe Zürich
231
57
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
entsprechenden Institutionen und deren in diesem Zeitraum forcierten Aktivitäten selbst in
militärischen Kreisen bereits im Schwinden begriffen war 235 .
2.1.
Exponenten der geistigen Landesverteidigung im Umfeld der Schweizer
Filmwochenschau
Im Vergleich zu den eidgenössischen Parlamenten hatten die direkt in die Tätigkeit der SFW
involvierten Personen 236 einen ungleich stärkeren, mitunter unmittelbar im Programm
sichtbaren Einfluss. Dieser war naturgemäss am grössten bei den Chefredaktoren. Weder
die Statuten noch das Organisationsreglement oder das Pflichtenheft enthielten Vorgaben
darüber, dass die Wochenschauausgaben eine Mission im Dienste der geistigen Landesverteidigung widerspiegeln sollten. Einen verbindlichen Auftrag der SFW enthielt einzig das
Filmgesetz, die Formulierung liess den Verantwortlichen jedoch einen grossen Spielraum in
der Programmgestaltung. Explizite Äusserungen der Chefredaktoren zur geistigen Landesverteidigung als übergeordnetes Kriterium ihrer Programmarbeit finden sich allerdings kaum.
Der Redaktionsbericht für das Jahr 1959 enthält Erläuterungen von Hans Laemmel zur Themenwahl für die Wochenschaubeiträge, welche diesen Punkt ansprechen:
"Eine der wichtigsten Richtlinien bei der Sujetauswahl wird freilich durch die allgemeine
Aufgabe der SFW bestimmt, ein Instrument der ‚geistigen Landesverteidigung’ zu sein
und ihren Erfolg nicht einfach durch eine Häufung möglichst populärer Sujets zu suchen. Andererseits muss der Redaktor sich stets des Umstandes bewusst sein, dass die
SFW ihre Aufgabe nur dann erfüllen kann, wenn sie dem grossen Publikum gefällt." 237
1962 gab sein Nachfolger Charles Cantieni dem Stiftungsrat „Einblick in die geistige Konzeption einer Ausgabe“ und formulierte dabei seinen Standpunkt:
„Der Kommentar […] ergänzt das Bild. Er will sachlich sein und doch Ausdruck einer
schweizerischen Gesinnung. Das Positive liegt mir näher, die Betonung des Aufbauenden, menschlich Bewegenden, das was uns in gemeinsamen Idealen verbindet.
Glorifizierung und Hurrapatriotismus vermeide ich; aus meiner demokratischen und
antikommunistischen Einstellung mache ich kein Hehl, wenn ich auch in der Kritik zurückhaltend bin.“ 238
Damit umschrieb er einige der Hauptanliegen der damaligen geistigen Landesverteidigung.
Obschon sich in der Programmation quantitativ keine signifikanten Unterschiede gegenüber
der Ära Laemmel feststellen lassen, legt der subjektive Eindruck aufgrund der visionierten
Filme die Vermutung nahe, dass Cantienis „schweizerische Gesinnung“ nicht ganz frei von
der Neuen Helvetischen Gesellschaft; Melliger, Bewegung um die 'geistige Landesverteidigung';
Meyer, Anpassung oder Widerstand; Guggenbühl, Die Schweizer sind anders.
235
Z.B. Kritik an Aufrufen zum Osthandel-Boykott, Einschränkung der Tätigkeit von H+H, ergebnislose
Bestrebungen zur Gründung eines Instituts für die geistige Landesverteidigung.
236
Für die Amtszeiten der Chefredaktoren, Präsidenten und Delegierten der SFW siehe Tab. 1 im
Anhang, S. I.
237
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 111, Redaktioneller Bericht über das Jahr 1959.
238
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Cantieni, Exposé über die ideellen Ziele der Wochenschau,
6.11.1962.
58
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
Chauvinismus war. 239 Mitunter scheint die angebliche Mission im Dienste der geistigen
Landesverteidigung auch ohne tatsächliche schriftliche Verankerung zu Selbstzensur geführt
zu haben. So schrieb 1967 Wolfgang Achterberg, der in einem Zeitungsartikel als „liberaler,
moderner Chefredaktor“ 240 geschildert wird, zur Idee, die SFW zu einem Forum für
Cinéasten zu machen, dies sei undurchführbar, weil „statutengemäss die oberste Aufgabe
der SFW" in der geistigen Landesverteidigung liege, "welche ihr eine Reihe von staatspolitischen und kulturellen Verpflichtungen auferlegt“ 241 .
Möglicherweise wurde dieser Leitgedanke vom Stiftungsrat so präsent gehalten, dass er
auch ohne explizite Verpflichtung für die Chefredaktoren mehr oder minder handlungsleitend
blieb. Tatsächlich fühlten sich wohl eine Mehrheit der Stiftungsräte der Idee der geistigen
Landesverteidigung verpflichtet. Als eifrigster Verfechter ist Adolf Guggenbühl zu nennen,
der sich als Autor und Verleger ganz auf das Thema eingeschworen hatte und im Stiftungsrat nahezu jede Entwicklung der SFW mit seinem ceterum censeo bekämpfte: Die SFW
habe bei ihrem ursprünglichen Zweck zu bleiben und müsse Instrument der geistigen Landesverteidigung sein, denn die geistige Beeinflussung sei in friedlichen Zeiten notwendiger
als in Zeiten der unmittelbaren Bedrohung. Es gehe nicht darum, den jungen Leuten etwas
Unterhaltendes zu zeigen, sondern vielmehr darum, etwas zur Vorführung zu bringen, was
sie im Grunde genommen ablehnten. 242 Mehrere welsche Stiftungsräte waren in Institutionen
engagiert, die sich der geistigen Landesverteidigung oder dem Antikommunismus verschrieben hatten. So waren Frédéric Fauquex, Sydney de Coulon und Gaston Clottu Mitglieder des
Patronatskomitees der Aktion freier Staatsbürger. Auf einen parlamentarischen Vorstoss des
liberalen Ständerats Fauquex geht auch die Schaffung der neuen Sektion Heer und Haus
1956 zurück.
Unter den für die SFW zuständigen Beamten im EDI befasste sich der Sekretär Alphons
Melliger intensiv mit geistiger Landesverteidigung. 1965 gab er in der Zeitschrift „Schweizer
Rundschau“ unter dem Titel „Bewegung um die geistige Landesverteidigung“ einen Überblick
über die Bestrebungen zu einer Intensivierung und Koordination der geistigen Landesverteidigung seit 1960 und fügte seine eigenen, kritischen Gedanken zu deren Zielen und Aufgaben bei. 243 Oscar Düby, 1962-1969 Chef der Sektion Filmwesen, knüpfte den Kontakt zu
Ernst Mörgeli, der 1970 als redaktioneller Berater für die SFW engagiert wurde. 244 Vermutlich
versprach man sich von ihm unter anderem eine Verbesserung der Beziehungen zum
239
Siehe Kap. IV S. 101.
Cortesi, "Der arme Mann von der Wochenschau. Geldmangel bedroht eine alte Kino-Institution,"
Neue Presse, 2.7.1968.
241
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 108, Redaktioneller Bericht über das Jahr 1967.
242
BAR E 3011 (A) 1979/105, Bd. 19, Protokoll der Sitzung des Stiftungsrats der SFW, 1.12.1967.
243
Melliger, Bewegung um die 'geistige Landesverteidigung'.
244
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 103, Beschlussprotokoll der Sitzung des Stiftungsrats der SFW,
17.12.1969.
240
59
Geistige Landesverteidigung im Kalten Krieg
Fernsehen DRS, da er dort als freier Mitarbeiter tätig war. Mörgeli kann allerdings als Hardliner der geistigen Landesverteidigung bezeichnet werden. Er war ab 1950 Redaktor des Mitteilungsblatts „Information“ der NHG, das auch dem SAD zur Verfügung stand, und forderte
nach dem Ungarnaufstand in einem Leitartikel die Bewaffnung sämtlicher Haushalte mit
Molotow-Cocktails. Von 1958-1964 war er Sekretär des SAD, und beim Schweizerischen
Ost-Institut war er Mitglied des beratenden Ausschusses. 245 Der Beizug Mörgelis fiel
ausgerechnet in die Aufbruchsphase, wo die SFW ein zeitgemässeres Erscheinungsbild
anstrebte.
Auch die Führung des SLV vertrat eine strikt antikommunistische Haltung und unterstützte
die SFW in erster Linie aus ideologischen Motiven. 1956 forderte sie in einem Rundbrief
nicht nur die eigenen Mitglieder, sondern auch die Filmklubs zum Boykott von Filmen aus
kommunistischen Staaten auf zum Zeichen des Protests gegen die Niederschlagung des
Aufstandes in Ungarn. 246 . Auch die Redaktion der SFW bekam den Druck des SLV zu spüren. Eine Bemerkung Laemmels im Communiqué zu einem SFW-Beitrag über die von der
Cinémathèque veranstaltete polnische Filmwoche, wo er meinte, das polnische Filmschaffen
sei bisher in den schweizerischen Kinoprogrammen zu kurz gekommen, empfand der SLV
als Angriff auf seine Politik gegenüber Filmen aus dem Osten und äusserte Zweifel, dass ein
solcher Beitrag in den Rahmen der SFW gehöre. Bei seinem Protest unterliess er es nicht,
auf die Abhängigkeit der SFW vom Wohlwollen des SLV hinzuweisen. 247
Es scheint, dass für die Redaktion der ideologische Rahmen, innerhalb dem sie sich zu bewegen hatte, stets gegeben war. Dies obschon ihre Funktion als Instrument der geistigen
Landesverteidigung weder in den Statuten noch im Pflichtenheft des Chefredaktors
festgeschrieben war und obwohl auch das Filmgesetz ihren Auftrag eher vage formulierte.
Offenbar verstand sich ihre Rolle von selbst, allein aufgrund des in ihrem Umfeld geführten
Diskurses.
245
Perrig, Geistige Landesverteidigung, S. 55, 62; Frischknecht, Unheimliche Patrioten, S. 71, 74, 9395, 111, 599
246
Dumont, Geschichte des Schweizer Films, S. 430; Schmid, Die Schweiz nach dem Krieg. Vom
Landigeist zur Hochkonjunktur. Zehn Ereignisse, die das Bild der modernen Schweiz prägten, S. 14.
247
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la séance du Conseil de Fondation, 13.1.1960.
60
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
IV. Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Die Schweizer Filmwochenschau war gewissen genrebedingten Gesetzmässigkeiten unterworfen, die für alle Wochenschauen galten. Als halbstaatliche Institution und als Folge ihrer
Entstehungsgeschichte unterschied sie sich jedoch in wesentlichen Punkten von ihrer ausländischen Konkurrenz. Diese Aspekte, die in den folgenden Abschnitten thematisiert werden, gilt es stets in die Analyse der Filmbeiträge einzubeziehen, welcher der Hauptteil dieses
Kapitels gewidmet ist.
1. Von der „gefilmten Zeitung“ zum „Magazin“: Das Medium Wochenschau
Die Wochenschau ist ein „standardisiertes, periodisch erscheinendes Programmformat, das
mehrere nichtfiktionale, aktuelle Kurzfilme […] zu einem eigenständigen Filmprogramm von
10 bis 15 Minuten Länge zusammenfasst“ 248 . Als periodisches Aktualitätenprogramm und
feste Institution im Beiprogramm der Kinos konnte sie sich etablieren, nachdem die französische Firma Pathé 1907 vom Verkauf ihrer Filme auf das Verleihsystem umgestellt hatte. Als
erste Wochenschau erschien denn auch 1908 das Pathé-Journal, gefolgt 1910 von den
Gaumont-Actualités und kurz darauf vom Eclair-Journal. 249 1927 führte die amerikanische
Fox Movietone News als erste die Tonwochenschau ein. Die Blütezeit der Wochenschauen
und ihre grösste Verbreitung liegt in den 50er Jahren, wo sie in den meisten Kinos – auch in
speziellen Aktualitätenkinos – gezeigt wurden. Das Aufkommen des Fernsehens leitete in
den meisten Ländern ihren Niedergang ein: Ins Jahr 1975 fällt nicht nur das Ende der SFW,
sondern auch dasjenige des Pathé-Journals, und 1977 erschienen die letzten Ausgaben der
Neuen Deutschen Wochenschau und der deutschen Ufa-Wochenschau.
Der Begriff Aktualitäten und die häufig gebrauchte Bezeichnung gefilmte Zeitung (französisch: la presse filmée) evozieren eine falsche Vorstellung der Aktualität von Wochenschauen. Bedingt durch den relativ schwerfälligen Produktionsprozess, waren die gezeigten
Ereignisse im besten Fall eine knappe Woche alt und konnten in denjenigen Kinos, welche
auf spätere Vorführwochen abonniert waren, auch bereits drei Monate zurückliegen. Dies
sowie die Tatsache, dass das Publikum im Allgemeinen wegen des Spielfilms im Kino sass
und die „Aktualitäten“ ungefragt als Vorprogramm vorgeführt bekam, bestimmte Form und
Inhalte der Wochenschau wesentlich mit. Zwar wurde sie vor allem in Kriegszeiten immer
auch für Propagandazwecke instrumentalisiert 250 , ansonsten hatte jedoch das Element der
248
Rother, Sachlexikon Film, S. 327f. Die Schweizer Filmwochenschau hatte allerdings eine Länge
von nur ca. 6½ Minuten.
249
Huret, Ciné-actualités: histoire de la presse filmée 1985-1980, S. 28-30.
250
Die Bedeutung, die der Wochenschau als Propagandainstrument beigemessen wurde, illustriert die
Tatsache, dass Josef Goebbels jeweils persönlich die Wochenschauausgaben auf ihren
Wirkungsgrad hin überprüfte, oder auch die Tatsache, dass nach dem Zweiten Weltkrieg die
61
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Unterhaltung einen übergeordneten Stellenwert im Potpourri der Beiträge. Die Auffassung
der Produzenten, Aufgabe der Wochenschau sei die Einstimmung des Publikums auf den
Hauptfilm, zog immer wieder Kritik auf sich, welche sich im Grunde gegen die Ablenkung der
Zuschauer von den tatsächlichen Gegenwartsproblemen durch die beliebige Aneinanderreihung disparater Beiträge mit minimalem Informationswert richtete und stattdessen einen aufklärerischen Impetus forderte. Sogar die Sportbeiträge seien „Ausdruck der Gedankenlosigkeit, der es um nichts weiter zu tun ist, als die Augen und Ohren zu stopfen, damit einem
Hören und Sehen vergeht" 251 . Allerdings bestand möglicherweise eine Diskrepanz zwischen
angenommenem und tatsächlichem Publikumsinteresse: Gemäss einer 1957/58 in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Zuschauerbefragung schätzten 55.8% der Befragten die Wochenschau hauptsächlich als Medium der (visuellen) Information, obwohl sie sich
zu einem guten Teil aus Beiträgen über Sensationen und Katastrophen zusammensetzte. 252
Was Enzensberger als Darstellung der „Welt als Scherbenhaufen“ 253 beschreibt, nämlich die
Mixtur aus zusammenhanglosen, austauschbaren Sujets, unterliegt bei genauerer Betrachtung einem auf unausgesprochenen Regeln basierenden Ordnungsprinzip. Der Eindruck der
Homogenität der Wochenschauen beruht zumindest teilweise auf der stereotypen Abfolge
der Beiträge aus einem relativ eng beschränkten Themenspektrum.
In der Schweizer Filmwochenschau werden die Ausgaben jeweils durch ein optisches sowie
ein akustisches Signet 254 eröffnet, anfänglich gefolgt von der eingeblendeten Ausgabenummer. Abgeschlossen werden sie durch die Einblendung eines Schriftzugs „Ende“. Beginn und
Schluss der einzelnen Beiträge werden ebenfalls durch die Musik markiert und mittels
Blende voneinander abgegrenzt. Dass die Beiträge kaum je Originaltöne aufweisen, sondern
mit dem gesprochenen Kommentar und Musik sowie einer sehr begrenzten Auswahl an Geräuschen (aus dem Archiv) unterlegt sind, hat technische Gründe. Denn die Geräte für synchrone Tonaufnahmen wogen so schwer, dass sie nur an im Voraus planbaren, leicht
zugänglichen Drehorten – v.a. für Reden – zum Einsatz kamen. Den Sprecherstimmen kam
zudem eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Kontinuität des Erscheinungsbildes
zu. 255
Besatzungsmächte die Leitung der deutschen Wochenschauen übernahmen und sie in den Dienst der
reeducation stellten. Und nicht zuletzt war auch die SFW ein Kind der (Gegen-)Propaganda. Vgl.
Purzer, Gesellschaftliche/politische Leitbilder (Deutschland/Deutschland) im Wandel der Kino-Wochenschau zum aktuellen Fernsehen; Hallig, Erinnerungen an die Arbeit bei der 'Welt im Film'.
251
Kracauer, Die Filmwochenschau, S. 14. Vgl. auch: Kracauer, Wochenschau-Theater; Enzensberger, Scherbenwelt. Die Anatomie einer Wochenschau (1957); Puiseux, Du rite au mythe: les
actualités.
252
Hagemann, Filmbesucher und Wochenschau. Eine Untersuchung des Instituts für Publizistik der
Universität Münster, S. 26f.
253
Enzensberger, Scherbenwelt, S. 116f
254
Beide wurden im Laufe der Zeit mehrmals geändert.
255
So wurden 1946 bei der Ablösung der nationalsozialistischen „Deutschen Wochenschau“ durch die
„Welt im Film“ unter der Ägide der amerikanischen und britischen Besatzungstruppen die Sprecher
62
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
In der Machart der Beiträge der SFW lassen sich zwei Muster unterscheiden, die Hans
Laemmel als „Miniaturdokumentarfilme“ 256 und als „kleine Aktualitätenberichte“ bezeichnete. 257 Die Beiträge im Stil der „kleinen Aktualitätenberichte“ zeichnen sich aus durch ihre
Kürze und Oberflächlichkeit, einen Kommentar, der lediglich das nachvollzieht, was bereits
das Bild vermittelt, sowie durch Fakten- und Informationsarmut. Die Funktion der Beiträge ist
ausschliesslich die, dem Publikum den Eindruck des unmittelbaren Dabeiseins bei den
gezeigten Ereignissen zu vermitteln. Die Miniaturdokumentarfilme dagegen sind länger, in
Bild und Text sorgfältiger gestaltet und weisen eine narrative Struktur auf. Der Kommentar
nimmt gegenüber dem Bild eine eher dienende Rolle ein. 258 Zudem sind sie bis ins Detail
arrangiert und inszeniert. Der langjährige Kameramann Franz Vlasak beschrieb dies
folgendermassen:
„Die Wirklichkeit braucht Regie. Es passiert viel in unserem Lande, aber selbstverständlich nicht immer, wenn wir dabei sind, oder in einer Form, die sich für Aufnahmen eignet.
Das ist der Grund, dass 60 bis 70% unserer Aufnahmen rekonstruiert gefilmt werden
müssen.“ 259
Die erwähnten allgemeinen Charakteristika der Wochenschauen gelten im Wesentlichen
auch für die SFW. Allerdings hebt diese sich in zwei wesentlichen Punkten von den meisten
anderen Wochenschauen ab: Das Themenspektrum beschränkte sich – mit wenigen Ausnahmen – auf die Schweiz bzw. das Auftreten und Wirken der Schweiz im Ausland, und es
schloss Politik praktisch aus.
2. Themenbereiche der Schweizer Filmwochenschau 1948-1975
Bereits bei der Gründung der SFW stand der Einbezug ausländischer Wochenschaubeiträge
zur Diskussion, schliesslich wurde sie jedoch bewusst als Ergänzung zu den (weiterhin gezeigten) ausländischen Aktualitätenprogrammen konzipiert. Als exklusiv mit nationalen
Themen befasste Wochenschau scheint sie eine singuläre Stellung innerhalb des Genres
eingenommen zu haben. 260 Bei den deutschen Wochenschauen lag das Verhältnis von
aus der Kriegszeit beibehalten, weil man sich von der Vermittlung der neuen Inhalte und Form durch
die vertrauten Stimmen eine bessere Aufnahme beim Publikum versprach. Vgl. Hallig, Erinnerungen,
S. 47.
256
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 98, Redaktioneller Bericht über das Jahr 1956.;BAR J II.143 (-)
1975/61, Bd. 111, Redaktioneller Bericht über das Jahr 1958. Laemmel bemerkt dazu, dass die Qualität dieser Beiträge in hohem Masse vom Können und Verständnis der Kameramänner abhänge.
257
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 111, Redaktioneller Bericht über das Jahr 1959. Katharina Gerber
benutzt in ihrer Lizentiatsarbeit zur SFW (aus linguistischer Perspektive) für die „kleinen Aktualiltätenfilme“ den Begriff „gefilmte Revue“, um das statische Element zu betonen.
258
Gerber, Schweizer Filmwochenschau, S. 23-28.
259
Vlasak in der Seeländer Zeitung, 6.1.1956, zit. nach Schärer /Sutter, Chronik der Schweizer
Filmwochenschau.
260
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd.103, Laemmel, Einschaltung ausländischer Sujets.
63
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Inland- und Auslandbeiträgen bei ca. 60% zu 40%, bei international orientierten Unternehmen umgekehrt bei 40% zu 60%. 261
Für den Jahresbericht des Stiftungsrates der SFW 1953 wurde erstmals rudimentär versucht,
die produzierten Sujets zu rubrizieren, und von 1954 bis 1966 (und nochmals 1968 262 ) fügten
die Chefredaktoren ihren redaktionellen Jahresberichten jeweils eine Sujet-Statistik bei, welche die Beiträge nach ca. 23 Kategorien aufschlüsselt und so einen Überblick über die
„Konjunkturzyklen“ bestimmter Themengruppen bietet. 263 Die Beiträge wurden folgenden
Rubriken zugeordnet 264 :
1. Sport (21.2%)
2. Kunst, Architektur, Literatur, Musik (9.5%)
3. Bräuche, Feste (6.6%)
4. Politik, Diplomatie, Int. Organisationen (6.1%)
5. Tourismus, Verkehr (5.5%)
6. Schweizerisches Leben, soziale Fragen
7. Technik (5.3%)
8. Volkswirtschaft (4.6%)
9. Nächstenhilfe (4.4%)
10. Militärisches (inkl. Militärsport) (3.5%)
11. Wissenschaft, Medizin (3.3%)
12. Schule, Erziehung (3.0%)
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
Flugwesen, Schifffahrt (2.8%)
Naturgeschichte (mit Zoo) (2.4%)
Gäste der Schweiz (ohne Politik) (2.3%)
Mode (2.2%)
Diverses (2.0%)
Film (1.8%)
Volkskunde (1.8%)
Natur- und Heimatschutz (1.7%)
Religiöses Leben (1.7%)
Katastrophen, Rettungswesen (1.7%)
Theater, Ballett, Kabarett (1.2%)
Statistische Angaben der vier deutschen Wochenschauen Blick in die Welt (BidW), Fox
Tönende Wochenschau (FOX), Neue Deutsche Wochenschau (NDW) und Welt im Bild
(WiB) für das Jahr 1956 265 lassen zumindest für einige Themenbereiche einen Vergleich mit
den Werten der SFW für das selbe Jahr zu. Evident sind die Unterschiede im Bereich Politik,
der in den deutschen Wochenschauen einen durchschnittlichen Anteil von 27.1% 266 aufweist
gegenüber 4.9% in der SFW. Diese misst dagegen der Kultur eine deutlich grössere Bedeutung bei: 11.27% 267 gegenüber 7.7% in den deutschen Wochenschauen. Markant
unterscheidet sich auch der Anteil des Bereichs Unterhaltung, den Enzensberger 268 mit
durchschnittlich 25% beziffert, während er bei der SFW nur gerade 8.6% 269 ausmacht. Was
261
Wiers, Das Wochenschaugeschäft. Wochenschau als Vorläufer der Tagesschau?, S. 114.
Mit der 1970 in Angriff genommenen Neukonzeption wurde diese Rubrizierung wohl obsolet.
263
Da bei einzelnen Rubriken nicht transparent ist, welche Themen ihnen zugeordnet wurden, ist eine
nachträgliche Ergänzung der Statistik durch die fehlenden Jahrgänge wenig sinnvoll. Die nach der
Umsetzung des neuen Programmkonzepts (ab Ende 1969) erschienenen Beiträge lassen ohnehin
keinen Vergleich mit den bisherigen Werten zu.
264
Hier nach Sujet-Anteilen am Gesamtprogramm der Jahre 1954-1966 und 1968 aufgeführt.
265
Knappheide, Werner, Die deutschen Wochenschauen 1956 in Inhalt und Aufbau, ein Vergleich.
Filmseminar Sommersemester 1956, Institut für Publizistik der Universität Münster, S. 25-28. Zit. nach
Schwarz, Wochenschau, westdeutsche Identität und Geschlecht in den fünfziger Jahren, S. 497.
266
Allerdings entfallen hier 19.3% auf die Aussenpolitik!
267
Rubriken Kunst, Architektur, Literatur, Musik, Film und Theater, Ballett, Kabarett zusammengefasst.
268
Enzensberger, Scherbenwelt, S. 108.
269
Rubriken Gäste der Schweiz, Katastrophen/Rettungswesen, Mode und Naturgeschichte/Zoo, die
als Themen mit ausgeprägtem Unterhaltungs- oder Sensationscharakter betrachtet werden können.
262
64
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
die Dominanz der Sportbeiträge betrifft, so entspricht der in der SFW für 1956 ausgewiesene
Anteil von 23.7% dem der deutschen Wochenschauunternehmen, wo er sich auf
durchschnittlich 24.2% beläuft.
Einen beachtlichen Anteil kam in der SFW jenen Themen zu, die schweizerischen Alltag,
Brauchtum und kulturelle oder handwerkliche Überlieferung spiegeln. So beanspruchen die
Rubriken Schweizerisches Lebe /soziale Fragen, Bräuche/Feste, Volkskunde und Natur- und
Heimatschutz zusammengenommen durchschnittlich 15.8% des Programms, in den Konjunkturzeiten Anfang der 50er Jahre sowie in der ersten Hälfte der 60er Jahre konnte ihr
Anteil auf 17.4% (1954) oder gar 19.1% (1961) steigen.
Dies entspricht den Kriterien für die Auswahl der Sujets, wie sie Hans Laemmel formuliert
hatte. Angestrebt wurde nicht nur Ausgewogenheit bezüglich geografischer und sprachlicher
Regionen, sondern auch „bei kulturellen, sozialen und religiösen Aspekten des nationalen
Lebens“ 270 . Im Vordergrund stand dabei stets die Eignung für eine filmische Umsetzung. 271
Zudem mussten sie sich in der nötigen Kürze darstellen lassen, was wohl mit ein Grund dafür ist, dass Politik in der SFW kaum je inhaltlich, sondern vorzugsweise in Personifizierungen und in rituellen Situationen wie Ankunft oder Abreise auf dem Flughafen oder am
Bahnhof oder Vereidigungen dargestellt wird. Mit Rücksicht auf die Situation des Publikums,
dessen Anwesenheit ja nicht der SFW galt, stellte auch das Moment der Unterhaltung ein
Kriterium dar. Zusätzlich musste berücksichtigt werden, dass die Filme auch nach zehn Wochen Spielzeit noch ein Minimum an Aktualität aufweisen sollten. 272
Als übergeordnetes Kriterium bei der Sujetwahl nennt Hans Laemmel „die allgemeine Aufgabe der SFW […], ein Instrument der ‚geistigen Landesverteidigung’ zu sein“ 273 und präzisiert dies folgendermassen:
„Die SFW kann dem Lande nur dienen, wenn sie in ihrer Haltung und in der Auswahl ihrer Sujets die lebendigen Kräfte des schweizerischen Lebens berücksichtigt: den Föderalismus und den wachen Regionalismus (die nichts mit Engstirnigkeit und dem meist zu
Unrecht gescholtenen ‚Kantönligeist’ zu tun haben).“ 274
Wie sich diese Direktiven in den Beiträgen der SFW konkretisieren, welche Repräsentationen dafür eingesetzt werden, in welchen Bildern der unscharfe Begriff der geistigen Landesverteidigung aufscheint und welche Botschaften daran geknüpft werden, welches Bild der
Schweiz so schliesslich von der Filmwochenschau entworfen und vermittelt wurde: Auf diese
Fragen soll im Folgenden mit der Analyse von Filmbeiträgen eingegangen werden.
270
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 108, Redaktioneller Bericht 1955.
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 98, Redaktioneller Rapport 1954.
272
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, Redaktioneller Bericht über das Jahr 1966.
273
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 111, Redaktioneller Bericht über das Jahr 1959.
274
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 111, Redaktioneller Bericht über das Jahr 1960.
271
65
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
3. Reflexe der geistigen Landesverteidigung in den Filmbeiträgen der Schweizer Filmwochenschau: Analyse von Wochenschauausgaben 1948-1975
3.1.
Vorbemerkungen zu methodischen Aspekten
Das für die Analyse des Filmmaterials verwendete Quellenkorpus umfasst 166 Ausgaben der
SFW mit insgesamt 704 Beiträgen aus dem Zeitraum 1948 bis 1975, basierend auf einer
einfachen Zufalls-Stichprobe, welche elektronisch mithilfe des Programms Research
Randomizer erhoben wurde. 275 Damit wurden 12.5% des Bestandes dieser Periode erfasst.
Die Erfahrung aus früherer Arbeit mit Filmen der SFW legte ein solches Verfahren nahe, um
eine vorschnelle Verengung des Blickwinkels zu vermeiden, da bei einer Selektion aufgrund
historischer Eckdaten oder thematischer Kriterien gerade auch Beiträge nicht erfasst würden,
welche – in unerwartetem Kontext – besonders aussagekräftig sind in Bezug auf die
Darstellung „schweizerischer Eigenart“. Der Visionierung und Auswertung dieses Filmmaterials wurde ein Kriterienraster unterlegt, dem Elemente nationaler Identität und Inhalte der
geistigen Landesverteidigung zugrunde liegen. 276 Eine erste Gruppe von Kriterien umfasst
Wertvorstellungen, aus welchen die geistige Landesverteidigung „schweizerische Eigenart“
herleitet, eine zweite die Symbole, in welchen sich diese verdichten, und eine dritte Kategorie beinhaltet die verschiedenen Bedrohungsbilder während der Zeit des Kalten Krieges.
Die Beiträge, welche eines oder mehrere Kriterien dieses Rasters erfüllten, wurden in die
Analyse einbezogen. Eine detaillierte technische Inhalts- und Kontextanalyse der einzelnen
Sequenzen, wie sie oft gefordert wird, 277 ist allerdings für ein Korpus dieser Grösse nicht
praktikabel. Die Anwendung einer solchen eingehenden Filmanalyse wird sich deshalb auf
einige wenige, ausführlicher besprochene Beispiele beschränken. Bei den solcherart herausgehobenen Beiträgen handelt es sich zumeist um Miniaturdokumentarfilme, die in hohem Masse inszeniert sind und einen klaren Gestaltungswillen erkennen lassen. Sie repräsentieren jeweils Kernthemen der geistigen Landesverteidigung oder nationaler Identität und
lösen häufig durch Abweichungen von der routinemässigen Machart Irritationen aus, welche
eine eingehendere Interpretation als lohnenswert erscheinen lassen.
Grundsätzlich werde ich die SFW-Beiträge als publizistische Aussagen 278 interpretieren. Dies
impliziert, dass die Hauptsujets der Bildinformation eines Filmbeitrages, ebenso wie der
275
<<http://www.randomizer.org>>
Siehe dazu Kapitel III. Beigezogen wurde zudem: Arbeitsgruppe "Geistige Landesverteidigung" am
Deutschen Seminar der Universität Basel, Schlagwortregister zur Kulturpolitik in ausgewählten
schweizerischen Zeitschriften 1933-1939, mit bibliographischen Angaben.
277
Hickethier, Film- und Fernsehanalyse; Wyss, Auch Historiker müssen im Bilde sein. Vom Nutzen
audiovisueller Quellen für die Geschichtswissenschaft; Opgenoorth, Einführung in das Studium der
neueren Geschichte, S. 112f
278
Damit werden die divergierenden Grundauffassungen angesprochen, welche historische Filmquellen als Informationsquellen (Überrestequellen), als publizistische Quellen (Traditionsquellen) oder als
filmisches Kunstwerk betrachten und entsprechend interpretieren. Vgl. Körber, Wie interpretiert man
eine Wochenschau? Überlegungen an Beispielen aus der Nachkriegszeit, S. 137f.
276
66
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
gesprochene Text sowie Musik und Geräusch, einer bewussten Absicht entsprechen und
damit im Dienste einer bestimmten Aussageintention stehen. Die Wirkung eines Beitrages
beruht auf dem Zusammenwirken dieser drei Informationsschichten, welche daher jede
Analyse stets berücksichtigen muss.
Die
verschiedenen
einnehmen.
279
Gestaltungsebenen
können
je
unterschiedliche
Funktionen
So dient das Bild nicht nur der Wiedergabe von „Wirklichkeit“, welche dem
Publikum das Gefühl der Augenzeugenschaft vermittelt, sondern kann auch – oft mittels
gestellter Aufnahmen – Aufforderungen oder Warnungen dramatisch darstellen oder als
Träger von Stimmung fungieren. Hier wird auch die besondere Fähigkeit audiovisueller
Quellen von Interesse sein, symbolische Bedeutung zu transportieren, aus Alltagsbildern
beispielsweise Sinnbilder für einen ganzen Vorstellungskomplex zu generieren.
Die sprachliche Ebene steht in unterschiedlicher Relation zum Bild, je nachdem, ob sie dieses erklärt, durch zusätzliche Information ergänzt oder durch wertende Aussagen interpretiert. Letztere Funktion kann unter Umständen ausschliesslich durch paraverbale Faktoren,
namentlich durch die Prosodie zum Ausdruck kommen, beispielsweise wenn eine Wertung
lediglich durch den ironischen Tonfall oder ein Zögern des Sprechers wahrnehmbar wird,
nicht aber im schriftlichen Begleittext.
Unterschiedliche Rollen in Bezug auf das Bild können auch Geräusche und Musik spielen.
Geräusche stellen gewöhnlich den (authentischen oder dem Archiv entnommenen) akustischen Hintergrund des bewegten Bildes dar. Musik dagegen kann Lokal- oder Zeitkolorit
evozieren; als Trägerin von Stimmungen kann sie jedoch auch als „emotionale Interpretationshilfe“ 280 eingesetzt werden.
Die SFW-Beiträge folgen bis Ende der 60er Jahre stets einem narrativen Prinzip. Diesem
sind nicht nur die Entscheidungen bezüglich der Wahl von Kamerastandort, Perspektive und
Bildausschnitt untergeordnet, sondern erst recht die Montage, mit der die gefilmte „Realität“
zur story wird, zum gestalteten Werk mit einer bestimmten Aussageabsicht. Ziel der folgenden Betrachtungen ist es, diese Aussageintentionen und die Mittel ihrer Realisation herauszuarbeiten und auf die Konzepte hin – oder die Mentalitäten – die ihnen zugrunde liegen, zu
untersuchen.
279
Ich halte mich im Folgenden an die methodischen Überlegungen von: Körber, Wie interpretiert man
eine Wochenschau.
280
Ebd., S. 147.
67
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
3.2.
Nationale „Grundwerte“
Sowohl die als Ideologie gezielt eingesetzte wie auch die als Mentalität unbewusst das Denken und Handeln leitende geistige Landesverteidigung orientiert sich am tatsächlich oder
vermeintlich Besonderen, Unverwechselbaren, spezifisch „Schweizerischen“ in Geschichte,
Kultur und Politik. Als Werte, denen im nationalen Selbstverständnis eine grundlegende Bedeutung zukommt, sind zunächst die direkte Demokratie, der Föderalismus, die Sprachenvielfalt, die Neutralität und die Milizarmee zu nennen; auf ihnen gründet die Vorstellung vom
„Sonderfall“ Schweiz. Aber auch das Christentum und der konfessionelle Friede, die humanitäre Tradition sowie Sozialpartnerschaft und Arbeitsfriede gelten als Elemente schweizerischer „Eigenart“. Es fragt sich nun, wo in den Filmbeiträgen der SFW Bezüge zu diesen
grösstenteils abstrakten Idealen erkennbar und auf welche Weise sie visualisiert werden.
Die direkte Demokratie, als zentrales Element der schweizerischen Identität, wird im mythologisch überhöhten Geschichtsbild auf die alten Eidgenossen zurückgeführt. Der Gründungsmythos, wie er durch das Weisse Buch von Sarnen aus dem 15. Jahrhundert tradiert
ist, wurde von der geistigen Landesverteidigung aufgegriffen und gewann vor allem durch die
Publikationen des Historikers Karl Meyer in den 30er und 40er Jahren enorme Popularität.
Aus dem Rekurs auf die Befreiungstradition speist sich denn auch das schweizerische
Selbstverständnis als älteste Demokratie der Welt.
In der SFW wird Demokratie hauptsächlich in personalisierter Form, repräsentiert durch
(Bundes-)Politiker dargestellt. So zeigt sie 1950 unter dem Titel „Der neue Bundesrat“ 281 die
Wahl und Vereidigung von Josef Escher und seinen Empfang in Brig, wo er mit einem
Volksfest im Stockalperpalast als erster Walliser Bundesrat gefeiert wird (SFW 445-4, 282 ).
Dem selben Schema folgt 1966 der Bericht vom festlichen Empfang des neu gewählten Nationalratspräsidenten Alfred Schaller in Basel sowie derjenige für den neuen Ständeratspräsidenten Willi Rohner in St. Gallen (SFW 1240-1). Mit der Schilderung von Schallers
Werdegang vom SBB-Stationslehrling über die Tätigkeit im Schifffahrtsamt, als Präsident der
Mustermesse und Basler Regierungsrat bis zu diesem prestigeträchtigen Amt wird – über
den Kommentar – der Eindruck von Volksnähe hergestellt, ebenso wenn Rohner im Zug mit
Nationalrat Eugen Dietschi und alt Bundesrat Karl Kobelt gezeigt wird, wie er „einen währschaften Jass klopft“. Beide Beiträge stellen Demokratie in den Rahmen von Ritualen,
welche nicht nur mit einer gewissen Feierlichkeit verbunden sind, sondern mit den
281
Bis Mitte 1956 wurde den Beiträgen üblicherweise ein eingeblendeter Titel vorangestellt.
Die Angaben beziehen sich jeweils auf die Ausgabenummer sowie auf die Beitragsnummer innerhalb der Ausgabe. Sämtliche in der Stichprobe enthaltenen und visionierten Ausgaben sind mit Erscheinungsdatum im Anhang aufgeführt.
282
68
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
wiederkehrenden Abläufen solcher Ereignisse auch Konstanz signalisieren. Dies gilt auch für
SFW 699-1, welche die Vereidigung des neu gewählten Nationalrats in der ersten Sitzung
der Legislaturperiode zeigt.
Aussergewöhnlicher nimmt sich dagegen die Einweihung eines Denkmals für einen ehemaligen Bundesrat aus, von der SFW 891-5 vom 6.11.1959 berichtet. Bereits 1956 hatte die
SFW den Beginn der Arbeit des Bildhauers Ernst Suter am monumentalen Denkmal für
Hermann Obrecht festgehalten. Diese Aufnahmen leiten den Beitrag über die Einweihung
des Denkmals drei Jahre später ein, bevor die nun vollendete, überdimensionierte Statue,
die Obrecht in wehrhafter Pose darstellt, in der Totale erscheint und die Einweihungsfeier mit
alt Bundesrat Walter Stampfli und Nationalrat Eugen Dietschi eingefangen wird. Das Wissen,
weshalb gerade Obrecht mit einem solchen Heldendenkmal geehrt wird, konnte offenbar
beim Publikum vorausgesetzt werden, wird doch lediglich im für die Kinobetreiber bestimmten Communiqué darauf eingegangen:
„Entstehung und Einweihung der vom Bildhauer Ernst Suter geschaffenen Monumentalstatue zum Andenken an Bundesrat Hermann Obrecht, der in drohender Zeit, im
Frühjahr 1940, in öffentlicher Rede gesagt hat: Wir Schweizer werden nicht ins Ausland
wallfahrten gehen; wer uns angreift, dem wartet unerbittlich der Krieg.“ 283
Dieser Satz, am 16. März 1939, am Tag nach der deutschen Annexion der Tschechoslowakei, in einer Rede vor der Neuen Helvetischen Gesellschaft in Basel geäussert, hatte mit
seiner klaren Stellungnahme für den Unabhängigkeitswillen der Schweiz eine ausserordentliche Wirkung, war doch die damalige Stimmung von Ungewissheit und Beunruhigung über
die Haltung des Bundesrats gegenüber nationalsozialistischem und faschistischem Gedankengut geprägt. Damit wurde Obrecht zum Widerstandssymbol gegen das Naziregime
und verkörperte den schweizerischen Freiheits- und Wehrwillen, dem im mythisch überhöhten Bild der Alten Eidgenossen als Kämpfer für die Freiheit 284 eine zentrale Bedeutung
zukommt.
Die eigentlichen demokratischen Prozesse, wie sie sich zum Beispiel in der konkreten Tätigkeit der Parlamentarier zeigen, werden in der SFW praktisch ausgeblendet. Eine Ausnahme
bildet ein Beitrag über die Jahresversammlung von Delegierten der Schweizer Jugendparlamente 1965 in Chur. Hier sehen wir die Jugendlichen über die Übernahme der Privatbahnen
durch die SBB debattieren und abstimmen (SFW 1162-2). Da die Beschlüsse folgenlos blieben und die SFW damit keine Gefahr lief, der Parteinahme bezichtigt zu werden, eignete
sich dieses Sujet offenbar, um Demokratie für einmal nicht bloss als Ritual, sondern als
283
Comminiqué Nr. 891 vom 6. November 1959. Das mit dem Film versandte Communiqué listete
jeweils die Beiträge mit einer knappen Inhaltsangabe auf und vermerkte die Filmlänge (in Metern).
284
Marchal, Die 'Alten Eidgenossen' im Wandel der Zeiten. Das Bild der frühen Eidgenossen im
Traditionsbewusstsein und in der Identitätsvorstellung der Schweizer vom 15. bis ins 20. Jahrhundert,
S. 401.
69
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Prozess zu visualisieren. Dem steht der Beitrag SFW 373-1 vom 11.2.1949 gegenüber, wo
es um die ausserordentliche Session zur Reform der Bundesfinanzen im Januar und Februar
1949 geht. Hier gibt die SFW Impressionen aus der Wandelhalle des Bundeshauses wieder
und zeigt nebst Bundespräsident Ernst Nobs eine grosse Zahl von Parlamentariern quer
durch alle Parteien, die in kleinen Gruppen zusammen stehen und diskutieren. Dass es sich
dabei um Nationalräte handelt, „die während der Debatte um die direkte Bundessteuer hervorgetreten sind“, wird wieder nur im Communiqué erwähnt. 285 Der Kommentar nennt
Namen und Parteizugehörigkeit der im Bild Erscheinenden, nicht jedoch die Positionen, die
sie vertreten, ausser bei den Freisinnigen:
„Der freisinnige Parteipräsident Pini-Biasca wird mit seinem Kollegen Bühler-Zürich in
dieser entscheidenden Debatte seine Stimme den Verfechtern des Föderalismus
leihen.“
In dieser vagen Formulierung dürfte die Positionierung kaum Anstoss erregt haben. Damit
scheint für die SFW allerdings die Grenze der erlaubten politischen Aussage erreicht zu sein.
Unterschiedliche Standpunkte werden zwar im Beitrag zweimal angetönt, sie dienen jedoch
nur als formales Strukturprinzip, um die Menge der Ratsmitglieder in Gruppen zu gliedern,
die „gleicher Meinung“ oder „sicher anderer Meinung“ sind, ohne dass diese Meinungen
ausgeführt würden.
Fünf mal thematisierte die SFW im Laufe ihrer Existenz das Frauenstimmrecht und damit
einen brisanteren Aspekt der schweizerischen Referendumsdemokratie. Die Stichprobe enthält zwei dieser Beiträge. In der Ausgabe vom 8. März 1957 (SFW 761-2) geht es um den
ersten Urnengang von Frauen in der Schweiz überhaupt. Der Gemeinderat der Walliser Gemeinde Unterbäch gewährte den Frauen für die eidgenössische Abstimmung vom 3. März
das Stimmrecht und löste damit grosses Aufsehen bis über die Landesgrenzen hinaus aus.
Bei der Abstimmung ging es um die Ergänzung der Bundesverfassung durch einen Artikel
22bis über den Zivilschutz, der eine obligatorische Schutzdienstpflicht für Frauen vorsah. Die
Gemeinde stellte für die Frauen eine separate Urne auf, da ihre Stimmen ja nicht gültig waren. Beim Bericht der SFW 286 handelt es sich um einen sorgfältig gemachten Beitrag, der
sich die Zeit nimmt, die Zuschauer in das abgelegene Dorf und seinen Alltag einzuführen. Er
situiert zunächst das Dorf, indem er die ankommende Seilbahn und die Inschrift an der Fassade „Willkommen in Unterbäch“ zeigt. In drei jeweils näher rückenden Kameraeinstellungen
sehen wir sodann eine Mädchengruppe beim Spielen auf dem Dorfplatz, welche für eine zukünftige Frauengeneration stehen kann, für die das Stimmrecht eine Selbstverständlichkeit
darstellen wird. Dann führt uns das Bild Männer und Frauen bei alttäglichen Arbeiten vor,
wobei die betreffenden Personen sich vom grossen Interesse, das dem Dorf plötzlich zuteil
285
286
Communiqué Nr. 373 vom 11. Februar 1949.
Vgl. Sequenzenanalyse 1 im Anhang, S. IV, und Filmkopie auf CD-R.
70
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
wird, scheinbar nicht aus der Ruhe bringen lassen. Damit kontrastiert das Büro, wo der Gemeindepräsident hinter einem mit Post überhäuften Schreibtisch sitzt und die gesammelten
Zeitungsausschnitte sichtet: Es wird deutlich, dass der Gemeinderatsbeschluss für das
Frauenstimmrecht grosse Beachtung findet. Schliesslich sehen wir die vor dem Abstimmungslokal wartenden Männer und Frauen, die neben der Urne postierten Pressefotografen
und die Frauen bei der Stimmabgabe. Dabei wirken die Fotografen beinahe etwas deplatziert
neben den Frauen, welche ungerührt ihre Stimmzettel in die Urne einlegen, als sei dies reine
Routine. Dieser Aspekt wird sowohl von der Kamera, die einen diskret beobachteten Gestus
einnimmt, wie auch vom Kommentar betont, indem er diesem Verhalten die historische Bedeutung entgegenstellt:
„Der historische Tag der eidgenössischen Abstimmung ist gekommen; zum ersten Mal
warten Frauen vor dem kleinen Wahllokal. Wovor haben sie Angst? Vor dem Heer der
Reporter, die den grossen Augenblick festhalten wollen. Fühlen sich die Frauen von
Unterbäch als heldenhafte Vorkämpferinnen? Nein, sie tun mit Würde etwas, das ihnen
ganz einfach und selbstverständlich vorkäme, wären die Photographen nicht da. Sie
wissen, dass ihre Stimmen noch nicht mitgezählt werden. Trotzdem geschieht hier etwas Bedeutsames – auch wenn diesmal noch allein die Männerstimmen gültig sind.“
Diese Darstellung des Ereignisses als Selbstverständlichkeit impliziert, dass die Einführung
des Frauenstimmrechts längst überfällig wäre, obschon explizit weder von der Diskriminierung der Frauen die Rede ist noch von der Tatsache, dass eine Demokratie, welche nur für
die Hälfte der BürgerInnen gilt, längst keinen Vorzeigecharakter mehr hat und damit in krassem Widerspruch steht zum von Stolz begleiteten Selbstbild als „älteste Demokratie der
Welt“. Dennoch nimmt die SFW – so scheint mir – hier eine ungewöhnlich eindeutige Position ein, die wohl möglich war, weil die Aktion letztlich „nur“ von symbolischer Bedeutung
war.
Anders, nämlich kontradiktorisch wurde 1970 verfahren, als der Bundesrat nach der 1959
gescheiterten Vorlage erneut eine Abstimmungsvorlage über das Frauenstimmrecht auf
Bundesebene verabschiedete: Der Hauptteil des SFW-Beitrages (1392-1) bestand in Interviews mit der Ex-Präsidentin des schweizerischen Verbands für das Frauenstimmrecht, Lotti
Ruckstuhl, sowie mit Ida Monn, Präsidentin des Bundes gegen das Frauenstimmrecht.
Trotzdem finden sich Hinweise auf einen eigenen Standpunkt der SFW-Macher. Ein solcher
ist das Wort „endlich“ im ersten Satz des Kommentars:
„Vielleicht bringt das Jahr 1970 den Schweizer Frauen endlich das Stimmrecht in eidgenössischen Angelegenheiten.“
Zudem zeigt der Film vor den Interviews kurz geschnittene Sequenzen 287 von arbeitenden
Frauen in verschiedensten Tätigkeiten: bei Montagearbeiten in der Fabrik, als Buchhalterin,
287
Es handelt sich um Bilder aus dem SFW-Archiv, die bereits benutzt worden waren in SFW 1236-1
vom 11. November 1966 in einer Abstimmungsvorschau über die Frauenstimmrechts-Vorlage im
Kanton Zürich, wobei damals akademische Berufe stärker gewichtet waren.
71
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Telefonistin, Verkehrspolizistin und als Zahnärztin. Frauen, die in der Arbeitswelt „ihren Mann
stehen“, kann nicht die Kompetenz als vollwertige Bürgerin abgesprochen werden, lässt sich
daraus folgern.
Föderalismus im engen, politischen Sinn ist für die SFW kaum ein Thema, wohl aber der
Föderalismusgedanke als kultureller Pluralismus, als Vielfalt in der Einheit und nationale
Einheit in der Vielfalt. Für die geistige Landesverteidigung der 30er und 40er Jahre bedeutete der Föderalismus die Abgrenzung gegenüber der zentralistischen Einheitsidee der totalitären Staaten, in der Nachkriegszeit wurde er dann als "Antwort auf das ausweglose
Entweder-Oder von Individualismus und Kollektivismus" 288 dargestellt.
Der kulturelle Aspekt kommt in mehreren Beiträgen des Korpus zum Ausdruck. SFW 752-2
(1957) bringt einen Bericht über die Buchreihe „Schweizer Heimatbücher“, wobei die Kamera
zuerst die Arbeit des Fotografen für den neuen Band über das Bergell begleitet und danach
den Herausgeber Walter Laederach in seinem Haus bei einer Besprechung mit dem
Verleger Paul Haupt porträtiert. Der Kommentar unterstreicht den Wert der Buchreihe als
Dokumentation der Vielgestaltigkeit des Landes:
„Durch Dr. Walter Laederachs Hände sind schon unzählige Photographien, Zeichnungen und Manuskriptblätter gegangen, um zu jenen Broschüren zusammengestellt zu
werden, in denen das tausendfältige Bild unserer Heimat in so eindringlicher Weise lebendig wird.“
Ein weiterer Beitrag (SFW 778-2, 1957) ist dem neuen Schweizerischen Bauernmuseum in
Wohlenschwil gewidmet, das die Vielfalt bäuerlicher Kultur in Handwerk, Bauernhaustypen
und Trachten präsentiert. Ein Bericht über die Ausstellung „Das Schweizer Buch“ rückt mit
der Viersprachigkeit ein weiteres Merkmal der föderalistischen Idee in helvetischer Ausprägung ins Bewusstsein (SFW 983-3, 1961). Fahnen als Symbole des Föderalismus prägen
gleich zwei Beiträge, welche in der SFW vom 24.5.1957 aufeinander folgen und die Mentalität geistiger Landesverteidigung transportieren. Im ersten mit dem Titel „Rotary International
Convention“ geht es um ein internationales Rotariertreffen in Luzern. Der Film (SFW 772-1)
zeigt Pfadfinder, welche die 98 Fahnen aller vertretenen Länder auf die Bühne tragen. Für
den folgenden Verlauf gibt der Kommentar in Worten wieder, was das Bild zeigt:
„Ein folkloristisches Festspiel gibt am Eröffnungsabend […] Kunde vom lebendigen
schweizerischen Brauchtum; es endet mit dem Aufmarsch aller Kantons- und
Gemeindefahnen unseres kleinen Landes, das die Gäste aus der grossen Welt als
lebendige Einheit in der Vielfalt seiner Festlichkeit erleben.“
Der Anlass inszenierte hier eine eigentliche Reminiszenz an die Landi 1939, welche der
Kommentar noch akzentuiert, indem er explizit die Formel von der Einheit in der Vielfalt
288
Verein Volksumfrage, Die Schweiz hält durch, S. 70.
72
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
zitiert und die Kleinstaatlichkeit herausstreicht. Im darauf folgenden Beitrag „150 Jahre
Eidgenössischer Turnverein“ (772-2) tragen Stafettenläufer aus allen Kantonen ihre Kantonsfahne nach Aarau, den Gründungsort des Turnvereins. Zu sehen sind die Läufer beim
Start in Neuchâtel und Bellinzona, wo der Rahmen besonders feierlich gestaltet war, „wie
immer, wenn die Tessiner ihrer eidgenössischen Verbundenheit Ausdruck geben wollen“,
wie der Kommentar betont. Auch hier stehen die Fahnen für den nationalen Zusammenhalt
über die Sprachgrenzen hinaus.
Besonders eindrücklich versucht der Beitrag „Löbliche Neugier“ (SFW 456-4,1950 289 ) eine
Einheit über alle regionalen, sprachlichen und sozialen Schranken hinweg zu konstruieren.
Der mit 82 Metern 290 überdurchschnittlich lange, narrativ gestaltete Film über die Volkszählung erweckt zunächst den Eindruck eines Propagandafilms, der die Bevölkerung zur
Kooperation ermuntern sollte. Gegen diese Interpretation spricht allerdings die Verwendung
des Perfekts im Kommentar, welche die Zählung als bereits abgeschlossen erscheinen lässt,
so dass auch hier wohl eher die nationale Integration als Aussageintention im Vordergrund
steht. Der Film beginnt mit dem Bereitstellen und dem Verteilen der Mappen mit den Fragebögen an die VolkszählerInnen und schliesst mit der Abgabe von eingesammelten Formularen bei der Amtsstelle. Dazwischen reiht sich ein Panorama von Menschen, die in
unterschiedlichsten Behausungen und Verhältnissen leben, denen die Volkszählungsformulare überbracht werden oder die wir beim Ausfüllen der Fragebögen sehen. Vorgeführt werden uns – in dieser Reihenfolge – eine junge Hausfrau mit Kleinkind, deren Mann im
Hintergrund beim Rasieren zu sehen ist, eine alte Frau, deren Mann im Hintergrund ein
Fussbad nimmt (beide Paare in einem älteren Mietshaus wohnend), der älteste Einwohner
der Schweiz im Kreis seiner Familie, ein junges, (noch) kinderloses Ehepaar, eine Urner
Grossfamilie mit 20 Kindern, ein allein lebender Mann, ein Mann, der in einer Hütte neben
dem Hühnerhaus lebt, Variétékünstler und Schauspieler in der Garderobe, Fahrende im
Wohnwagen sowie der Kapitän und die Matrosen eines Rheinschiffes im Basler Hafen.
Neben der Tatsache, dass keine sichtlich gut situierten Personen gezeigt werden, fällt auf,
wie wohlwollend, aber auch euphemistisch gerade die Menschen am Rande der Gesellschaft
kommentiert werden. So wird der in der Hütte hausende Mann als „Freiheitsdurstiger“, der
„auf die Frage nach dem eigenen Badezimmer mit einem stolzen ‚Nein’“ antwortet,
bezeichnet. Und der Kommentar fährt weiter mit der interessanten Metapher für den Staat
als alle ihre Kinder gleichermassen liebende, aber disziplinierende Mutter:
„Die brave Mutter Helvetia hat aber nicht nur ihre sesshaften Kinder gezählt. Niemand
ist der Statistik entgangen, so schwer es vielen fallen mochte, zwischen Kulisse und
Bühne, zwischen Mitternacht und Morgen, die Formulare auszufüllen. Sogar das
289
290
Siehe Sequenzenanalyse 2 im Anhang, S. VI, und Filmkopie auf CD-R.
Entspricht 3 Minuten 4 Sekunden.
73
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
fremde, dunkle Volk der Fahrenden hat die Zeichen seines rastlosen Lebens in die
wohlgeordneten Rubriken eingetragen.“
Dass die vordergründige Toleranz – zumindest was die Fahrenden betrifft – in keiner Weise
den tatsächlichen Lebensbedingungen entsprach, ist mittlerweile bekannt. 291 Zudem wird sie
begleitet von der unterschwelligen Drohung, dass selbst Randständige sich nicht dem Zugriff
des Staates zu entziehen vermögen. Die hier konstruierte Einheit dürfte bei manchen der
Dargestellten wenig mit ihrer subjektiven Wahrnehmung übereingestimmt haben.
Tatsächliche oder potenzielle Konflikte werden in den Filmbeiträgen der SFW generell ausgeblendet oder, wie in SFW 1277-2 (1967) über das 20-Jahr-Jubiläum des Rassemblement
Jurassien, heruntergespielt. Während das Bild den Festumzug mit Jura-Fahnen und den
mitmarschierenden Béliers, die Wagen mit verschiedenen Sujets sowie Roland Béguelin als
Redner zeigt, meint der Kommentar, dass „sogar die sonst eher aggressive Separatistenjugend […] mehr an ein Familienfest [zu] denken [scheint] als an eine politische Massendemonstration.“ Als mögliche Lösung für das Juraproblem, das die Grenzen des
Föderativsystems offen legt, erläutert der Kommentar ein Gutachten des Historikers Herbert
Lüthy, das die Schaffung zweier Halbkantone vorschlägt. Dass das Thema von der SFW mit
äusserster Vorsicht angegangen wurde, erklärt sich in diesem Falle wohl auch durch frühere
Erfahrungen, denn 1947 bereits hatte ein Beitrag unter dem Titel „Ein neuer Kanton?“ eine
Rüge von Bundesrat Etter sowie die Aufforderung, den Beitrag aus dem Verkehr zu ziehen,
zur Folge gehabt. 292
Im Unterschied zu den bisher betrachteten, als spezifisch schweizerisch erachteten Grundwerten erlangte die Neutralität erst in den Nachkriegsjahren ihren Platz innerhalb dieses
Wertekanons. Die Bevölkerung hatte während des Zweiten Weltkrieges eine „emotionale
Affinität“ 293 zur Neutralität entwickelt und war mehrheitlich der Auffassung, das Land sei wegen der schweizerischen Neutralitätspolitik vom Krieg verschont geblieben. Dies liess die
Aufgabe dieser Maxime nach dem Krieg ebenso undenkbar erscheinen wie eine Adaption an
die veränderten geopolitischen Bedingungen. Der hohe Stellenwert der Neutralität wurde in
der unmittelbaren Nachkriegszeit von Aussenminister Petitpierre und dem Gesamtbundesrat
291
Vgl. Leimgruber et al., Das Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse. Historische Studie aufgrund
der Akten der Stiftung Pro Juventute im Schweizerischen Bundesarchiv.
292
Dies geschah aufgrund der Intervention des damaligen Berner Erziehungsrats und nachmaligen
Bundesrats Markus Feldmann bei Etter. Die Reportage hatte die Feier zum 100 Jahr-Jubiläum der
Société Jurassienne d'Emulation zum Inhalt, an der Unabhängigkeitsforderungen laut wurden (SFW
309-4). Vgl. BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 106, EDI an Dietschi betr. Film "Ein neuer Kanton?"; BAR
Interview E. Sutter und Th. Schärer mit Hans Laemmel, 24.7.1999, CD-R 8, Disc A.
293
Möckli, Neutralität, Solidarität, Sonderfall – Die Konzeptionierung der schweizerischen Aussenpolitik der Nachkriegszeit, 1943-1947, S. 285.
74
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
durch die gezielte Idealisierung und Verabsolutierung der Neutralitätsmaxime zementiert und
die Schweiz zum internationalen Sonderfall stilisiert. 294
Die Stichprobe weist einen einzigen Beitrag auf, der die Neutralität explizit erwähnt, was allerdings wenig erstaunt, da in der SFW aussenpolitische Themen nur marginal vertreten
sind. Beim erwähnten Film handelt es sich um die monothematische Ausgabe SFW 1543
(1973), welche die Unterzeichnung des Friedensvertrages für Vietnam in Paris zum Anlass
nimmt, in einem ersten Teil unter Verwendung von Archivmaterial auf die Genfer Friedenskonferenz von 1954 und auf Stationen des Vietnamkriegs zurückzublenden. Der zweite Teil
thematisiert die Bombenangriffe, welche kurz vor Weihnachten vor allem die Zivilbevölkerung
getroffen hatten, und die weltweiten Demonstrationen gegen die amerikanische Kriegsführung. Im Kommentar heisst es:
„In Kundgebungen und Gesuchen wurde auch die schweizerische Landesregierung
aufgefordert, gewisse Vorkommnisse zu verurteilen. Doch unsere Staatspolitik ruht fest
auf dem Begriff der Neutralität, Meinungen darf nur der Bürger äussern.“
In der anschliessend gezeigten Strassenumfrage sehen wir verschiedene Passanten, befragt
nach ihrer Meinung über die Haltung des Bundesrats gegenüber dem Vietnamkrieg, verständnislos den Kopf schütteln.
Relativ häufig sind Beiträge, welche die UNO betreffen. Die Stichprobe weist zehn Berichte
auf, wovon fünf vom jährlich veranstalteten „Tag der Vereinten Nationen“ in Genf berichten.
Aber auch Konferenzen der UNO-Unterorganisationen und die „guten Dienste“ der Schweiz,
die sie im Rahmen von UNO-Einsätzen leistete, sind Themen der SFW, so zum Beispiel im
Bericht über den Transport von UNO-Truppen von Neapel nach Ägypten durch die Swissair
während der Suezkrise (SFW 746-4, 1956). Damit spiegelt die SFW die helvetische Aussenpolitik nach dem Verzicht auf einen UNO-Beitritt 1946, dem das Festhalten an der Neutralität
im Wege gestanden war. Die Schweiz trat darauf allen Spezialorganisationen bei und formulierte den Bezugspunkt ihrer Aussenpolitik in der Devise „Neutralität und Solidarität“.
Seit dem Zweiten Weltkrieg wurde die Neutralität als untrennbarer Bestandteil des Unabhängigkeitswillens verstanden, mit Neutralität war fortan denn auch stets die bewaffnete Neutralität gemeint. Dies verknüpft sie eng mit dem Wehrwillen als nationale Tugend, wobei die
starke Milizarmee ebenfalls erst mit dem einsetzenden Kalten Krieg zum Merkmal schweizerischer Eigenart stilisiert wurde. 295
In den 30 untersuchten Beiträgen zu diesem Themenkomplex geht es zu einem grossen Teil
um neue Waffentypen und Aufrüstung, um die Ausbildung von Rekruten und Offizieren, um
Manöver und Waffenschauen, um wehrsportliche Anlässe, und drei Beiträge behandeln den
294
295
Möckli, Neutralität, Solidarität, Sonderfall, S. 285f.
Jorio, Geistige Landesverteidigung.
75
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Frauenhilfsdienst (FHD). Auf den ganzen Bestand bezogen, zeigt die Sujet-Statistik, dass die
markanten Ereignisse des Kalten Krieges quantitativ keine signifikanten Ausschläge zur
Folge hatten, jedoch lassen sich in Bild und Ton der Beiträge zu militärischen Themen qualitative Veränderungen feststellen. Mit diesen politisch angespannten Phasen korrelieren die
Beiträge, in welchen am deutlichsten eine Überhöhung der Milizarmee und des Unabhängigkeitswillens zu beobachten sind.
Im Kontext des Koreakrieges ist SFW 523-3 (1952) 296 anzusiedeln. Der Film trägt den
eingeblendeten Titel „Être prêt“ 297 und behandelt die Abgabe von Taschenmunition an die
Soldaten. Er beginnt damit, dass wir einen Direktor – wie der Kommentar erläutert – in seinem Büro mit der Sekretärin beim Diktieren sehen. In der folgenden Sequenz steht der Direktor mit einem Arbeiter vor dem Schmelzofen einer Giesserei. Schliesslich werden der
Direktor und der Arbeiter nebeneinander in Uniform in Reih und Glied stehend bei der Inspektion und beim Fassen der Taschenmunition gezeigt. Der Kommentar lautet:
„Eh oui! même ici, patron et ouvrier se retrouvent côte à côte. L’ordre de marche pour
l’inspection ne fait pas de distinction sociale. Et quand les inspections, les écoles de
recrues et les cours annuels arrivent é leur terme et que l’on distribue les munitions de
poche, nul ne se préoccupe de différences sociales ou politiques, mais bien de la
volonté commune d’être prêt à toute éventualité.“
Daran schliesst sich das Bild eines heimkehrenden Soldaten in einem Walliser Bergdorf, der
von Frau und Tochter empfangen wird. In der Stube angekommen, hängt er das Gewehr an
die mit religiösen Bildern behängte Wand, packt seinen Rucksack aus und versorgt das Munitionspaket in der Schublade des Sekretärs, beobachtet von dem Mädchen. Der Kommentar
unterlegt wieder die Bedeutung der Szene:
„Et il nous semble tout naturel que le paysan du Valais rentre chez lui, le cours de
répétition terminé, avec armes, équipement... et munitions. Mais l’étranger s’étonne de
constater, grâce à ce reportage, que la Suisse est le seul pays du monde qui puisse se
permettre l’audace de renforcer de cette manière sa préparation militaire.“
Der Beitrag reflektiert damit nicht nur das allgemeine militärische Bedrohungsgefühl der Zeit,
sondern vereinigt weitere Versatzstücke aus dem Wertekatalog der geistigen Landesverteidigung. Neben Wehrbereitschaft und Wehrwillen, welche das eigentliche Thema darstellen,
werden das einvernehmliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeiter und der soziale
Friede angesprochen, und mit dem Bergbauer, der ohne zwingenden narratorischen Grund
die Protagonisten des ersten Teils ablöst, wird zudem das idealisierte Bild des freiheitsliebenden und demokratischen Hirtenvolks der Alpenregionen ins Spiel gebracht. Das im
Film gezeichnete Bild der Schweizer Armee ist kongruent mit demjenigen von Adolf
Guggenbühl, der sich als Verleger und als Stiftungsrat der SFW unermüdlich für die geistige
296
297
Vgl. Sequenzenanalyse 3 im Anhang, S. VIII, und Filmkopie auf CD-R.
Diese Ausgabe ist nur in der französischen Version zugänglich.
76
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Landesverteidigung engagierte: die Armee als „Organisation par excellence, wo unsere nationale Einheit nicht nur in der Theorie, sondern in Wirklichkeit repräsentiert wird“ und „wo der
demokratische Geist, [...] [sich] ausdrücken soll“ 298 , der durch das temporäre Zusammenleben von Bürgern über Klassen- und Bildungsschranken hinweg grosse Bedeutung für den
nationalen Zusammenhalt zukommt und die nicht die Macht, sondern die Widerstandsidee
verkörpert. 299
Ins gleiche Jahr fällt eine Reportage (SFW 548-1), die eigentlich der Sparte Technik zugerechnet wurde und über die Fertigstellung der Palagnedra-Staumauer im Melezzatal berichtet. Tatsächlich wird der Beitrag jedoch dominiert von einer Übung der Grenadiertruppen, bei
der die vor der Überflutung stehenden Ställe mit Maschinengewehren, Handgranaten und
Flammenwerfern gestürmt und zerstört werden. Die Motive für diesen thematischen Sprung
sind wohl nicht mehr zu klären, indessen fällt der Film bemerkenswert aus dem Rahmen der
sonst schlüssigen narrativen Form der Beiträge.
Unzweideutig steht dagegen der Beitrag 746-5 vom 23. 11.1956 im Zusammenhang mit der
Niederschlagung des Ungarnaufstands. Er zeigt ebenfalls, aber wesentlich ausführlicher die
„ausserordentlich eindrucksvollen Übungen der Grenadierrekruten in Losone“ 300 Die Bilder
geben einen dramatischen Eindruck von vielfältigen Übungen der Rekruten und wilden Häuserkampfszenen. Der Kommentar stellt dabei die Verbindung zum aktuellen Ereignis her und
beschwört den Freiheitswillen, der die Schweizer mit den Ungarn verbindet:
„Grenadiere bekämpfen Nahziele – und jetzt zeigt es sich, weshalb ihre Beweglichkeit
und ihr Mut so intensiv geschult wurden. Hier kann sich jeder auf jeden verlassen, und
gemeinsam überwinden sie die unglaublichsten Schwierigkeiten. Was eine gut ausgerüstete und voll ausgebildete Truppe im Häuserkampf zu leisten vermöchte, haben die
ungarischen Freiheitskämpfer bewiesen, die nichts als den Mut der Verzweiflung
hatten.“
Die gehäufte Untersicht auf das Geschehen betont den heroischen Gestus und rückt so auch
bildlich die Rekruten in die Nähe der als Helden gefeierten ungarischen Kämpfer.
Die fliessenden Grenzen zwischen Bürger und Soldat, die Nähe von Militär und Zivilgesellschaft kommt in einem Beitrag über die Sprengung einer baufälligen Kirche in Saas Fee, die
einem Neubau weichen muss, zum Ausdruck. Der Film (SFW 892-1, 1959) zeigt die Sprengung der Kirche durch Luftschutz-Soldaten und den präzisen Fall des gesprengten Kirchturms. Zum Schluss sehen wir den Pfarrer im Gespräch mit den Soldaten, begleitet vom
Kommentar:
„Glückliches Land, wo der Priester das Militär loben kann, das seine Kirche gesprengt
hat!“
298
Guggenbühl, Die Schweizer sind anders, S. 291.
Ebd., S. 96.
300
Communiqué Nr. 746 vom 23.11.1956.
299
77
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Für diese enge Verbindung zwischen Bürger und Armee stehen auch die eidgenössischen
Schützenfeste, welche, wie die Sänger- und Turnfeste, eine eigene Festtradition verkörpern
und stets auch Ausdruck der nationalen Verbundenheit sind. 301 1952 ist ein sehr kurzer Beitrag der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Schützenvereins auf dem Rütli gewidmet, wo an der „patriotischen Feier“ auch Henri Guisan und Bundesrat Karl Kobelt als
Ehrengäste teilnahmen (SFW 525-1). Ausführlicher wurde hingegen vom eidgenössischen
Schützenfest 1958 in Biel berichtet, wo die Schützen beim Schiessen sowie die Arbeit der
Zeiger eingefangen wurde (SFW 829-2). Hier erscheint am offiziellen Tag der Bundesrat in
corpore. Gemäss Kommentar sind es „unbefangene Festfreude, sportlicher Wetteifer und
Wille zur Wehrbereitschaft“, welche die besondere Stimmung an diesen Festen bewirken.
1974 widerspiegelt schliesslich eine monothematische Ausgabe (SFW 1611) die veränderte
Einstellung der Jugend gegenüber dem Militär. Unter dem Titel „17 Wochen ‚für d’ Katz’?“
porträtiert der in seiner Aussage merkwürdig unentschlossene Film von Lys Wiedmer eine
Rekrutenschule. Die Bilder zeigen die einrückenden Rekruten (mit Statements im Off) beim
Fassen von Kleidern und Gewehr, beim Exerzieren, mit Gasmasken auf der Kampfbahn, bei
Nahkampfübungen und bei einer „Durchhalteübung“ im Gebirge. Der – spärlich eingesetzte –
Kommentar thematisiert gleich zu Beginn des Films den Generationenkonflikt und den
Wertewandel:
„Junge Schweizer. Sie fragen verunsichert: Was erwartet uns eigentlich? ‚Bewaffnete
Neutralität’, ‚Unabhängigkeit des Vaterlandes’ – für diese Generation sind das keine
Wertbegriffe mehr. […] Die Armee verlangt von diesen Jungen, von Konsum verwöhnten Antiautoritären, ausgerechnet widerspruchslosen Gehorsam!“
Der Kommentar zeigt im Weiteren zwar Verständnis für die Mühen der Rekruten mit Autoritäten und Gleichschritt, betont aber gleichzeitig den „Teamgeist“, die Überwindung von Angst
und die Erfahrung physischer und psychischer Leistungsgrenzen als positive Aspekte. Kritik,
die über die abschliessende Feststellung hinausgegangen wäre, das Verhältnis zwischen
Jugend und Armee müsse verbessert werden, wäre der SFW wohl nicht ohne Folgen möglich gewesen.
Die 1946 im Rahmen der Volksumfrage „Die Schweiz hält durch“ Befragten sprachen sich zu
80.3% – in der Deutschschweiz waren es sogar 91.5% – für die Zusammenarbeit zwischen
Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus als geeigneten Weg zur Verbesserung der Lage der
Arbeiterschaft. Die Untersuchung kommentiert das Resultat folgendermassen:
301
'Eidgenössische Feste' Kap. 2: Verbandsfeste als Nationalfeste. Historisches Lexikon der Schweiz
[elektronische Publikation HLS], Version vom 9.5.2000.
78
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
„Eine eindeutige Mehrheit will unbedingt an den traditionellen schweizerischen Methoden festhalten: Zusammenarbeit, Arbeitsfrieden und schiedsgerichtliche Streiterledigung.“ 302
Arbeitsfrieden und Sozialpartnerschaft wurden damit als schweizerische Werte gedeutet,
bevor sie sich tatsächlich etabliert hatten. Denn zwischen 1946 und 1948 erreichten die
Streikwellen nochmals einen Höhepunkt, bevor mit der Hochkonjunktur der 50er Jahre die
Arbeitgeber sich zunehmend zum Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen mit Friedensklauseln bereit fanden. 303 Während die Arbeitskämpfe bald aus dem Entstehungsprozess der
Sozialpartnerschaft 304 ausgeblendet wurden, erschien diese nun, begünstigt durch den
einsetzenden Kalten Krieg und die wieder auflebende geistige Landesverteidigung, als traditioneller schweizerischer Wert. 305
In den Beiträgen der SFW scheint das Thema Sozialpartnerschaft bzw. Arbeitskämpfe nicht
sehr häufig auf. Von den Beiträgen, welche in unregelmässigen Abständen den 1. Mai dokumentieren, ist einer in der Stichprobe enthalten. SFW 431-1 (1950) zeigt unter dem eingeblendeten Titel „Fest der Arbeit“ Bilder vom 1. Mai-Umzug in Bern. In leichter Aufsicht sind
Teile des Umzugs zu sehen: mitgetragene Fahnen, Blasmusik, marschierende Männer in
Anzügen, Jugendliche mit einem Transparent, uniformierte Beamte, die in Viererkolonne
marschieren, mitmarschierende Frauen sowie die Menschenmenge auf dem Bundesplatz.
Die einzige Parole, die wir zu sehen bekommen, steht auf dem Transparent der Jugendlichen: „Wir Jungen wollen mit den Alten die Welt in Freiheit neu gestalten“. Im Kommentar
wird festgestellt, dass auch die Frauen für ihre Ziele demonstrierten, das Publikum erfährt
jedoch weder über diese Ziele noch allgemein über die Forderungen der TeilnehmerInnen
näheres. Allerdings ist fraglich, ob es solche überhaupt gab, denn in den 50er Jahren stand
der 1. Mai zunehmend im Zeichen des Erreichten und erstarrte in der Zeit des Kalten Krieges, immer schlechter besucht, zum folkloristischen Ritual. So liess sich im selben Jahr in
Basel die sozialdemokratische Prominenz von einer Trachtengruppe begleiten, und in Zürich
und Winterthur waren Teile des Umzugs dem 600-Jahr-Jubiläum der Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft gewidmet. 306
SFW 539-1 dokumentiert 1952 ein Phänomen, das mit den neuen Beziehungen zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmerschaft einherging: Zwar brachten die erreichten Gesamtarbeitsverträge den Gewerkschaften einen rasanten Anstieg der Mitgliederzahlen, gleichzeitig
wurde jedoch die Arbeiteridentität und -solidarität durch Betriebsidentität und -solidarität
302
Verein Volksumfrage, Die Schweiz hält durch, S. 158f.
Degen, Die Linke zwischen Wirtschaftsboom, Westintegration und Geistiger Landesverteidigung,
S. 155.
304
Der Begriff bürgerte sich in der Schweiz allerdings erst in den 60er Jahren ein: Ebd., S. 157.
305
Degen, Von 'Ausbeutern' und 'Scharfmachern' zu 'Sozialpartnern', S. 269.
306
Degen, Die ersten 100 Maifeiern in der Schweiz, S. 18.
303
79
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
abgelöst. 307 Der Beitrag trägt den Titel „Stumpenkrieg“ und stellt zunächst in Aufsicht und mit
einem Schwenk die Gemeinde Reinach vor als „Herz der Schweizer Stumpen- und
Zigarrenindustrie, die ungefähr 5000 Arbeiter beschäftigt“ 308 . Es folgen Aufnahmen von
Arbeitern und Arbeiterinnen, die in einer Fabrikhalle von Hand Stumpen und Zigarren
wickeln. Mit einer Überblendung wird zum nächsten Schauplatz in Aarau übergeleitet, wo
eine Demonstration für die Aufrechterhaltung der Tabakkontingentierung stattfindet. Sehr
kurz geschnitten, sehen wir den Demonstrationszug mit Trachtenleuten und Arbeiterinnen,
dann, erhöht stehend, Männer in Anzügen und Männer und Frauen in Trachten, bei denen
es sich laut Kommentar um die Fabrikanten, die Vertreter der Kantonsregierung und Nationalratspräsident Karl Renold sowie um eine Waadtländer- und eine Tessinerdelegation handelt, und zuletzt erfasst die Kamera mit einem Schwenk und in Aufsicht die Kundgebung auf
dem Platz. Dass hier Fabrikanten und Arbeiter gemeinsam demonstrieren, wird auch vom
Kommentar hervorgehoben. Die Veranstaltung hat einen folkloristischen Anstrich, und obwohl der Demonstrationszug damit eher als Umzug erscheint, ist er offenbar der Arbeiterschaft vorbehalten, während die Arbeitgeber und Regierungsvertreter sich würdevoll auf dem
Podium präsentieren.
Das gute Einvernehmen zwischen den Sozialpartnern und einen fürsorglichen Patron sehen
wir auch in SFW 759-3 (1957) repräsentiert, wo Arbeiter einer Glarner Fabrik zuerst bei der
Arbeit und danach bei einem vom Arbeitgeber für die Belegschaft organisierten Konzert mit
einem Streichquartett zu sehen sind. Etwas kämpferischer – wenn nicht in der Erscheinung,
so doch in der Forderung – wirkt der Beitrag SFW 1206-2 (1966). Er hält die Demonstration
des Föderativverbands des eidgenössischen Betriebspersonals in Bern für die Einführung
der 44-Stunden-Woche fest, wobei auch hier die Beamten in wohlgeordneter Formation marschieren und neben Plakaten mit ihren Forderungen auch die Schweizerfahne mittragen.
Wieder vermerkt der Kommentar wohlwollend den „diszipliniertem Zug“, in dem sich die Beamten zum Münsterplatz begeben.
Das hier vermittelte Bild des Konsenses zwischen den Sozialpartnern entspricht wohl, abgesehen von diesem letztgenannten Bericht, weitgehend den tatsächlichen Gegebenheiten,
denn auch die Gewerkschaften begnügten sich zumindest in den 50er Jahren mit dem Stolz
auf das Erreichte und wachten über den Arbeitsfrieden. 309 Materieller Wohlstand, soziale
Sicherheit und politische Stabilität wurden als Resultat des Arbeitsfriedens gedeutet, sodass
er in der Folge zum identitätsstiftenden Wert avancierte. 310
307
Degen, Von 'Ausbeutern', S. 266f.
Begleittext 539, 12.9.1952
309
Tanner, Zwischen 'American Way of Life' und geistiger Landesverteidigung. Gesellschaftliche
Widersprüche in der Schweiz der 50er Jahre, S. 356.
310
Degen, Arbeitsfrieden.
308
80
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Einen festen Platz im helvetischen Selbstverständnis nimmt auch die humanitäre Tradition
ein, obwohl zwischen Anspruch und Wirklichkeit oft eine beträchtliche Kluft besteht. Die nach
dem Zweiten Weltkrieg verstärkten humanitären Aktivitäten der Schweiz sind auch vor dem
Hintergrund der Bestrebungen zu sehen, das Land aus der aussenpolitisch isolierten Position zu befreien und das beschädigte internationale Ansehen zu verbessern. 311 Direkter Ausdruck dieser humanitären Politik war die Schweizer Spende, die zum grossen Teil durch
Bundesbeiträge alimentiert wurde und im kriegsversehrten Europa humanitäre Hilfe leisten
und den Wiederaufbau unterstützen sollte. In den unmittelbaren Nachkriegsjahren berichtete
die SFW häufig und in eindringlichen Bildern von den Hilfeleistungen der Schweizer Spende
und vom Leiden der Menschen in den zerbombten Städten. Insgesamt 33 Beiträge beziehen
sich auf die Schweizer Spende bzw. deren Nachfolgeorganisationen, die Schweizer Europahilfe (ab 1948) und die Schweizer Auslandhilfe (ab 1956). Davon sind 6 Beiträge in der
Stichprobe enthalten, wobei in zweien die SFW als Plattform für Spendenaufrufe diente,
einmal für Friedrich Traugott Wahlen in seiner Funktion als Direktor der Abteilung für Landwirtschaft der FAO und einmal für Bundesrat Petitpierre (SFW 661-1, 1955 und 759-1,
1957). Die SFW visualisiert damit auch die Bedeutung der aussenpolitischen Maxime
„Neutralität und Solidarität“. Im Zeichen der Solidarität standen auch die humanitäre Arbeit
des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und – im Rahmen der guten Dienste
der Schweiz – das Gastrecht für Friedenskonferenzen in Genf.
All dies sind auch Themen der SFW, die sie beispielsweise in Berichten über Einsätze des
IKRK bei Gefangenenbesuchen in Vietnam (SFW 523-2, 1952) und bei der Rückführung
palästinensischer Flüchtlinge in die besetzte Westbank (SFW 1277-1, 1967) behandelt. SFW
1127-1 zeigt die Feier zum 100-Jahr-Jubiläum der Genfer Konvention 1964 an der Expo.
Dass das IKRK dabei auch als Symbol nationaler Identität gewertet wurde, macht der Kommentar deutlich, indem er den Bezug zur Feier 25 Jahre zuvor an der Landi herstellt:
„Die Kundgebung in Lausanne ist ein Bekenntnis der Schweiz zu den Idealen des Roten
Kreuzes, genau wie jene vor 25 Jahren anlässlich der Landi in Zürich.“
Bei den in Genf stattfindenden internationalen Konferenzen filmte die SFW jeweils auch im
Auftrag ausländischer Wochenschauen, so 1954 bei der Indochinakonferenz (SFW 621-1)
und 1959 bei der Aussenminister-Konferenz der Siegermächte über den sowjetischen Entwurf für einen deutschen Friedensvertrag (SFW 871-2) 312 . Die ausgesprochen faktenarmen
Beiträge zeigen in stereotypen Bildern die Ankunft der Aussenminister auf dem Flughafen
oder vor dem Palais des Nations, wobei die jeweils ins Bild gerückte Menge von Pressefotografen und Filmteams die Bedeutung des Ereignisses unterstreicht.
311
312
Schmid, Schweiz nach dem Krieg, S. 7; Hug, Schweizer Spende an die Kriegsgeschädigten.
BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 108, Redaktioneller Bericht 1955.
81
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Einen weiteren Schwerpunkt in der Berichterstattung bildet die humanitäre Hilfe zugunsten
von Kindern und bei Naturkatastrophen im Ausland. Beiträge über Erholungsaufenthalte für
tuberkulosekranke oder vom Krieg betroffene Kinder, über das Kinderdorf Pestalozzi in
Trogen 313 sowie über die Katastrophenhilfe etwa im überschwemmten Indien und nach dem
Erdbeben in Skopje 314 belegen die staatliche und private Tätigkeit in diesen Bereichen. Mit
Beginn der 60er Jahre reflektiert die SFW zudem das wachsende Bewusstsein für die NordSüd-Problematik, das sich auch in der Gründung des Dienstes für technische Zusammenarbeit 1960 manifestiert. In den zahlreichen Beiträgen über Entwicklungszusammenarbeit dominieren Beiträge über Ausbildungsgänge für Teilnehmer aus Entwicklungsländern in der
Schweiz 315 sowie über Investitionen privater Unternehmen in Ländern der Dritten Welt 316 ; oft
bringt dabei der Kommentar eine paternalistische Haltung zum Ausdruck.
Mit dem Schlagwort der humanitären Tradition wird gemeinhin zuerst das Bild der Schweiz
als Asylland verbunden. Auf einige der Beiträge über die Flüchtlingsthematik soll deshalb im
Folgenden etwas ausführlicher eingegangen werden. 1950 thematisierte ein Beitrag unter
dem positiv-hoffnungsvoll konnotierten Titel „... in ein neues Leben“ die unfreiwillige Ausreise
von Flüchtlingen (SFW 431-2). Der Film zeigt die Kriegsflüchtlinge, „denen die Schweiz nur
vorübergehend Asyl gewähren konnte“ 317 , bei der Arbeit, bei der medizinischen Untersuchung und bei der Abreise ins neue Exilland Australien. Dort sehen wir sie wieder bei der
Ankunft in Melbourne. Im Kommentar kommt zwar Mitgefühl für das Schicksal der Flüchtlinge zum Ausdruck, er enthält jedoch keinerlei Information zu Herkunft und Fluchtgründen
der Betroffenen oder zu den Gründen ihrer Ausreise. Möglicherweise konnten die Hintergründe jedoch beim zeitgenössischen Publikum als bekannt vorausgesetzt werden: Die
Schweiz verstand sich immer noch mehr als Transitland denn als Asylland, und für diejenigen Flüchtlinge, für die eine Rückkehr ins Herkunftsland nach dem Kriegsende nicht in Frage
kam, wurde bis in die frühen 50er Jahre in Zusammenarbeit mit den internationalen
Migrations-Organisationen die Auswanderung in Drittstaaten – darunter Australien –
vorbereitet. 318 Mit dem Schlusssatz stellt der Kommentar die erzwungene Ausreise in ein
positives Licht:
„Welche Befreiung für diese gehetzten Menschen, das grosse Land zu betreten, in dem
ihr neues Leben beginnt!“
313
SFW 476-1 (1951), 516-4 (1952), 695-2 (1955), 778-1 (1957), 983-1 (1961), 1290-3 (1967).
SFW 635-2 (1954), 1109-3 (1964).
315
SFW 992-1 (1961), 1078-2 (1963), 1163-3 (1965).
316
SFW 1063-1 (1963), 1240-2 (1966).
317
Communiqué 431 vom 5.5.1950
318
Unabhängige Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg, Die Schweiz und die Flüchtlinge
zur Zeit des Nationalsozialismus, S. 179-182; Vuillemier, Flüchtlinge und Immigranten in der Schweiz.
Ein historischer Überblick, S. 87f.
314
82
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
1957 befassen sich zwei Beiträge mit der Einreise sehr unterschiedlicher Flüchtlinge. SFW
778-1 zeigt die Ankunft von 10 aufgrund privater Initiative von Wien in die Schweiz geholten
ungarischen Kindern und begleitet sie zu ihrem neuen Aufenthaltsort auf Rigi-Kaltbad in
einem Kinderheim, wo sie von bereits hier lebenden ungarischen Flüchtlingen in Empfang
genommen werden. SFW 793-4 berichtet unter dem Titel „Nach 40-jähriger Flucht...“ von der
Ankunft von 30 alten und kranken weissrussischen Flüchtlingen, die seit der russischen Revolution offenbar in verschiedenen Staaten, zuletzt in Hongkong, Asyl gesucht hatten und
nun durch Bemühungen des europäischen Migrationskomitees und der UNHCR in der
Schweiz Aufnahme fanden.
In einem längeren Beitrag (SFW 996-2) wird 1964 die Ankunft von 23 tibetischen Flüchtlingen wohlwollend kommentiert, wobei auch die Vorzüge der Schweiz als Asylland herausgestrichen werden. Eine gewisse Identifikation mit den Tibetern wird über die heimatliche
Topografie hergestellt: sie werden in den „Ostschweizer Voralpen [untergebracht], einer
Landschaft, die jener gleicht, die sie für immer hinter sich lassen mussten.“
Schliesslich porträtiert eine monothematische Ausgabe (SFW 1581) vom November 1973 die
in Burgdorf lebenden, ein Jahr zuvor aus Uganda vertriebenen indischstämmigen Flüchtlinge
und versucht, sowohl deren Probleme wie auch diejenigen einer erfolgreichen Integration zu
beleuchten. Der Film hält den Alltag der Flüchtlinge fest: die Arbeit in der PlattenspielerFabrik Lenco, eine Frau, die sich nach der Arbeit um Kind und Haushalt kümmert,
Flüchtlinge in einem Flüchtlingsheim und beim Einzug in die eigene Wohnung. In Interviews
berichten der Lenco-Geschäftsleiter und ein körperlich behinderter Mitarbeiter von ihren
durchwegs positiven Erfahrungen mit den Flüchtlingen. Auch diese selber kommen zu Wort
und schildern ihre Probleme mit der Sprache, dem Klima und – als gut ausgebildete Leute –
mit dem Verlust von Sozialprestige. Der Kommentar liefert dazu Informationen, welche das
Bild ergänzen. So erfährt man, dass Burgdorf eine der wenigen Gemeinden mit einer
ständigen Flüchtlingskommission ist und dieser Kommission die Tatsache zu verdanken ist,
dass die Flüchtlinge sowohl Arbeit als auch Wohnungen gefunden haben. Aus dem
Kommentar geht auch hervor, dass die zufrieden stellende Situation nicht ohne das
Engagement oder die Risikobereitschaft der beteiligten Beamten, Arbeitgeber und Vermieter
denkbar gewesen wäre. Für einmal erschöpft sich der Beitrag nicht darin, ein weiteres
unhinterfragtes Exempel humanitärer Tradition zu präsentieren, sondern regt die Diskussion
über grundsätzliche Fragen der Asylpolitik an. Zum Schluss des Beitrags, der mit einem
Zusammenschnitt von Bildern an der Schweizer Grenze ankommender Flüchtlinge in der
Zeitspanne vom Zweiten Weltkrieg bis zur Gegenwart endet, wird im Kommentar die
drohende Diskrepanz zwischen Ideal und Praxis emphatisch angesprochen:
83
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
„Die Schweiz galt von jeher als Land, in dem Vertriebene und Entrechtete Obdach finden konnten. In immer kürzeren Zeitabständen treffen Flüchtlinge ein […]. Die Schweiz
betreibt heute eine humanitäre Asylpolitik, die es fortzusetzen gilt. Es geht um Menschen.“
Die Beiträge zu nationalen „Grundwerten“ spiegeln die Schwierigkeit, Abstraktes zu visualisieren. Die SFW löst dieses Problem, indem sie zu Personalisierungen greift und vorwiegend
Handlungen zeigt, welche als Äusserungsformen solcher Werte verstanden werden können.
Gerade wegen der schwierigen filmischen Darstellung kommt dem Kommentar oft eine entscheidende Funktion zu. Ihm ist es überlassen, explizite Bezüge zu den entsprechenden
Leitbildern oder auch zur geistigen Landesverteidigung herzustellen. Auch da, wo ausnahmsweise potenziell kontroverse Themen ins Bild gerückt werden, ist es die Aufgabe des
Kommentars, mit euphemistischen Formulierungen allfällige kritische Fragen zu zerstreuen.
3.3.
Symbole nationaler Identität
Werte besitzen handlungsleitenden Charakter, sie lassen sich folglich – wie oben dargestellt
– durch Handlungen, die sich bewusst oder unbewusst aus diesen Werten ableiten, visualisieren. Die Wirkungsweise von Symbolen dagegen beruht ausschliesslich auf Konvention:
Etwas sinnlich Wahrnehmbares wird zum symbolischen Zeichen, indem ihm durch Konvention eine Bedeutung zugesprochen wird. Die identitätsstiftende Funktion von Symbolen
schweizerischer Identität ist demnach willkürlich und beruht auf bewusst vorgenommenen
Zuschreibungen. 319 Den grössten Fundus für solche Verknüpfungen bietet das mythologische und mythisch überhöhte Geschichtsbild. So erklärt sich, dass beispielsweise die Alpen
über ihre Bedeutung als tektonische Erscheinung oder als landschaftlich prägendes Element
hinaus ein Symbol nationaler Identität darstellen, weil dieses Geschichtsbild einen Zusammenhang herstellt mit der Gründung der Eidgenossenschaft, die auf die angeblichen Hirten
der Bergkantone zurückgeführt wird. Nationale Identität konstituiert sich also nicht nur durch
das Bekenntnis zu gemeinsamen Werten, sondern in der Schweiz – wie auch in anderen
multikulturellen Gesellschaften – durch die gemeinsame Geschichte und die geografischen
Eigenheiten des Landes als wichtigste Elemente. 320 Die mythologische Überhöhung des
Geschichtsbildes erfolgte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Kontext des nation
building. In den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde die eidgenössische Gründungsgeschichte erneut zum nationalen Mythos erhoben, und zwar im Bewusstsein, dass es
sich um Mythen handelte. 321 Diesem Geschichtsbild kam sowohl bei der Gründung des
319
Dies die semiotische Definition des Symbols, vgl. Linke et al., Studienbuch Linguistik, S. 22f.
Marchal /Mattioli, Nationale Identität - allzu Bekanntes in neuem Licht, S. 15.
321
Marchal, Mythos im 20. Jahrhundert. Der Wille zum Mythos oder die Versuchung des 'neuen
Mythos' in einer säkularisierten Welt, S. 223.
320
84
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Bundesstaates wie in der Zeit der geistigen Landesverteidigung eine wichtige Rolle als
Integrationsfaktor zu, und es vermochte sich in der nachfolgenden Zeit zu halten, weil es mit
dem Gefühl der Bewährung verknüpft wurde. 322
Gerade ihre Qualität als sinnlich Erfahrbares macht Symbole zum attraktiven Gegenstand
des audiovisuellen Mediums Wochenschau, und umgekehrt erscheinen audiovisuelle Medien
besonders geeignet, um symbolische Bedeutungen zu transportieren und damit auch stets
die zugehörigen Konventionen zu aktualisieren. So erstaunt es nicht, dass das mythische
Geschichtsbild nicht nur als Grundlage der Bedeutungszuschreibung eine grosse Präsenz
in der SFW besitzt, sondern auch in zahlreichen Berichten der SFW über geschichtliche Jubiläen reflektiert wird: 1948 feierte Aarau das 700-Jahr-Jubiläum (SFW 353-4), 1951 Zürich
das 600-Jahr-Jubiläum des Beitritts zur Eidgenossenschaft (SFW 476-4 und 482-3), 1953
wurden 150 Jahre seit der Gründung des Kantons Aargau gefeiert (SFW 588-5), die Stadt
St. Gallen feierte 1954 die 500-jährige Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft (SFW 636-1),
und schliesslich wurde 1969 in Basel der Schlacht von St. Jakob an der Birs 525 Jahre zuvor
gedacht (SFW 1374-2). Das Zürcher Jubiläum fand in der SFW gleich zweimal ausführlich
Eingang: zuerst im Zusammenhang mit dem Sechseläuten, das ganz im Zeichen der Geschichte stand, und noch einmal mit dem offiziellen Festakt.
Sowohl die gefilmten Ereignisse wie auch die Machart der Beiträge folgen einem nur wenig
variierten Schema. Zentrales Element der Feiern war zumeist der Umzug oder das Festspiel
mit der szenischen Darstellung historischer Figuren und (zumeist kriegerischer) Ereignisse.
Weitere unabdingbare Bestandteile waren die Behördenvertreter und hohen Militärs als
Ehrengäste sowie Fahnen, Banner und Standarten. Auffallend ist, dass unter den
Ehrengästen die militärischen Repräsentanten stark vertreten sind – zumindest vermittelt die
SFW diesen Eindruck, indem sie auf diese fokussiert und sie im Kommentar heraushebt.
Insbesondere Ex-General Henri Guisan war bei patriotischen Feiern stets zugegen und
wurde ins Bild gerückt. Als lebendiges Symbol des Selbstbehauptungswillens und als Integrationsfigur während des Zweiten Weltkriegs erscheint er in der Filmwochenschau als
eigentliche Leitfigur der Nachkriegszeit und geniesst eine geradezu überwältigende Präsenz
in ihren Beiträgen. 323 Das Militär ist in den Berichten zu den historischen Jubiläen häufig
auch durch Bundesrat Karl Kobelt als EMD-Vorsteher vertreten, der beim Stadt-Jubiläum von
Aarau, bei der Feier in St. Gallen und in Zürich anwesend war, hier gemeinsam mit
Bundesrat Ernst Nobs. Weitere Bundesräte sind zwar zuweilen im Bild zu sehen, werden
322
Marchal, Die 'Alten Eidgenossen', S. 400.
Im untersuchten Zeitraum von 1948 bis 1975 kommt Guisan in 64 Beiträgen vor, meistens nur am
Rande des eigentlichen Themas, dem er aber mit seiner Anwesenheit eine besondere Bedeutung
verleiht. Allein in der Stichprobe erscheint Guisan in neun Berichten, wovon drei seine Person zum
eigentlichen Thema haben.
323
85
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
aber nicht oder nur pauschal als Behördenvertreter erwähnt. Damit setzen die Berichte einen
Akzent auf das Militärische, der mit den historischen Darstellungen korrespondiert, welche
die Wehrhaftigkeit und Kriegstüchtigkeit der Alten Eidgenossen betonen. 324
Die Gedenkfeier an die Schlacht von St. Jakob an der Birs unterscheidet sich von den übrigen Feiern dadurch, dass hier keine szenische Darstellung der Vergangenheit stattfindet,
sondern lediglich Figuren in Rüstungen die Helden von damals repräsentieren. Im Mittelpunkt stehen die Feier auf dem Basler Münsterplatz sowie die Kranzniederlegung am
Schlachtendenkmal durch Soldaten. Nur sehr kurz erscheint Bundesrat Nello Celio als Redner im Bild, jedoch nimmt der Kommentar – positiv wertend – auf den Inhalt der Rede Bezug:
„Bundesrat Celio, am Sankt-Jakobsdenkmal wie auf dem Münsterplatz, hat nicht versäumt, die richtigen Akzente zu setzen. Mit dem Gedenken an die Draufgänger von
1444 verbindet sich die tiefe Überzeugung, dass der Freiheits- und Verteidigungswille
einer Nation niemals von den praktischen Erfolgschancen abhängen darf.“
Dass 1969 die SFW mit der Paraphrase der Rede Celios (der 1968 vom EMD ins Finanzdepartement gewechselt hatte) so explizit den Konnex zwischen den Helden der Geschichte
und der Gegenwart herstellte, deutet darauf hin, dass die Funktion des mythisch überhöhten
Geschichtsbildes nicht mehr die gleiche Selbstverständlichkeit besass wie noch in den 50er
Jahren.
Bei historischen Themen, die ausserhalb der mythisierten Epoche der Alten Eidgenossen
liegen, kommt die SFW in Bild und Ton ohne emotionalisierte und emotionalisierende Elemente aus. So berichtete sie 1957 (SFW 792-3) unter dem Titel „Vor 4200 Jahren“ in informativem Stil über archäologische Funde einer steinzeitlichen Siedlung am Burgäschisee im
Kanton Solothurn.
Auch die Idealisierung der Alpen und der ländlichen Schweiz hat ihren Ursprung in den
geschichtlichen Mythen. Der Gründungsmythos lässt die Bauern als diejenigen erscheinen,
welchen der Staatsbildungsprozess der Eidgenossenschaft zu verdanken sei. Im 18. Jahrhundert erfolgte die Verknüpfung dieser Vorstellung mit der Topografie: Der Ackerbauer als
Identifikationsfigur wurde durch den idealisierten Hirten abgelöst, Hirtentum und Gebirge
prägten nun die nationalen Identitätsvorstellungen. 325 In der Zeit der geistigen Landesverteidigung erlebte die Bauernideologie nochmals einen Höhepunkt, der sich in der von
Bauernführer Ernst Laur geprägten Parole „Schweizerart ist Bauernart“ 326 widerspiegelt. Die
Bedeutung der Alpen in den schweizerischen Identitätsbildern schliesst an die idealisierte
324
Marchal, Die 'Alten Eidgenossen', S. 402.
Kreis, Die Schweiz unterwegs. Schlussbericht des NFP 21 "Kulturelle Vielfalt und nationale Identität", S. 62f; Marchal, Die 'Alten Eidgenossen', S. 401; Walter, 'Alpen', Kap. 5.2: Die Alpen und die
schweizerische Identität.
326
Laur, Der Schweizer Bauer, seine Heimat und sein Werk, S. 86.
325
86
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Vorstellung der Hirten an, die Alpenlandschaft wird so zum Hort der Freiheit. Gleichzeitig ist
mit den Alpen die Identität mit der erfahrbaren Landschaft als Heimat verknüpft. Eine besondere Stellung nahm dabei der Gotthard ein: Die neue geopolitische Bedeutung seit der
Eröffnung des Eisenbahntunnels 1882 brachte eine eigentliche Gotthardbegeisterung mit
sich. 327 Er galt nun, über seine geschichtliche Funktion als Sitz des „Kernvolks“ der Schweiz
hinaus, zugleich als Sinnbild der Lage im Herzen Europas und begründete ein Sendungsbewusstsein der Schweiz als Vermittlerin zwischen den Sprachen und Kulturen. In den 30er
Jahren dominierte dann die symbolische Bedeutung als Kristallisationspunkt des auf sich
selbst zurückgeworfenen Landes. Die Landi 1939 schliesslich thematisierte den Gotthard als
„Brennpunkt unseres Landes – Symbol unserer Geschichte und unserer geographischen
Lage“ 328 .
Die SFW-Beiträge, welche die Alpen thematisieren, gruppieren sich um die Aspekte Alpenübergänge, die Alpen als Tourismus- und Freizeitregion, die Nutzung der Wasserkraft für die
Energiegewinnung, Naturkatastrophen, das Rettungswesen und, damit verbunden, das
Flugwesen für Rettungs- und Transporteinsätze. In der Stichprobe am stärksten vertreten
sind Beiträge, die sich mit Alpenübergängen befassen, einerseits im Zusammenhang mit
Unterhalts- und Schneeräumungsarbeiten an den bestehenden Pässen und andererseits mit
der Projektierung und dem Bau neuer Nord-Süd-Verbindungen. Die Berichte aus den 50er
Jahren betonen dabei stark den Kampf gegen die Naturgewalten und rücken diejenigen,
welche diesen Kampf auf sich nehmen, in ein heroisches Licht. Im Kommentar macht sich
dies auch in kriegerisch konnotierten Phrasen bemerkbar, wenn es beispielsweise in einem
Bericht über die bereits im Oktober eingeschneiten Pässe (841-1, 1958) heisst: „Doch so
schnell geben sich die Leute hüben und drüben nicht geschlagen, […] und nach ein paar
Tagen ist dieser erste Angriff des Winters am Gotthard abgewehrt“. Bei der feierlichen Aufhebung der Wintersperre am Simplon-Pass im späten Frühling sehen wir offizielle Vertreter
Italiens und der Schweiz, die sich auf der Passhöhe vor gehissten Fahnen die Hand schütteln, sowie “offizielle Autokolonnen“ zwischen hohen Schneemauern auf der Fahrt in den
Süden (SFW 525-5, 1952). Die feierlich zelebrierte Wiedereröffnung macht die grosse Bedeutung der Pässe für die betreffenden Regionen deutlich. Dass Projekten für neue NordSüd-Strassenverbindungen auch Opposition erwachsen konnte, geht aus dem Beitrag SFW
438-2 (1950) über eine Konferenz in Genf zur Realisierung des Montblanc-Tunnels mit
anschliessendem Augenschein der Teilnehmer bei der Einstichstelle in Chamonix hervor.
327
Dies spiegelt sich u.a. in den Schriften von Gonzague de Reynold, im „Spiel vom St. Gotthard“ von
Georg Thürer (1932) und sogar im geografischen Werk „Die Alpen“ des ETH-Professors Paul Niggli,
vgl. Marchal, Die 'Alten Eidgenossen', S. 374-380.
328
Wagner, Das goldene Buch der LA 1939, S. 12.
87
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Beiläufig wird im Kommentar erwähnt, dass das Projekt „heftig umstritten“ sei; auf die
Gründe wird allerdings nicht eingegangen.
In den unter Chefredaktor Achterberg Ende der 60er Jahre entstandenen Beiträgen erscheinen die Alpen dann eher als lästiges Hindernis für die schnelle (Auto-)Fahrt in den Süden,
und der heroische Kampf gegen Berg und Schnee weicht der Faszination der Technik. So
wird im Beitrag 1249-4 (1967) geradezu enthusiastisch über die Eröffnung des SanBernardino-Tunnels berichtet. Während man für die Bilder keinen Aufwand scheute und den
Verlauf der neuen Strasse sogar in Luftaufnahmen zeigt, greift auch der Kommentar zu
Superlativen:
„Was hier an Kehren und Brücken errichtet wird, gehört zu den modernsten und
schönsten Ingenieurleistungen in ganz Europa. Die Fertigstellung der N13 ist durchaus
ein europäisches Ereignis. […] Bei einem solchen Grossereignis darf ein Bundesrat
umso weniger fehlen, als am San Bernardino Schweizer Geschichte geschrieben wird.“
Auch der Räumung der Gotthard-Passstrasse sind jetzt nur noch finanzielle Grenzen gesetzt, denn mit neuen, leistungsfähigen Schneefräsen ist sie in wenigen Tagen zu bewerkstelligen (SFW 1361-1, 1969).
Hingegen wurden beim Bau der grössten und höchstgelegenen Stauwerke in den Walliser
Alpen und beim Einsatz von Kleinflugzeugen für Gletscherlandungen bei Rettungsaktionen
Helden generiert. In eindrücklichen Bildern berichtet die SFW vom 6. April 1951 unter dem
Titel „Arbeiter im Hochgebirge“ von den Baustellen am Dixence-Stauwerk (473-3). Sie begleitete in einem zweiten Flugzeug einen Versorgungsflug und filmte den Abwurf von Gütern
über den Baustellen, wobei in Luftaufnahmen auch die alte Staumauer und die Barackendörfer zu sehen sind. Danach zeigt sie die Arbeiten in den Stollen und schliesst den Beitrag
mit dem katholischen Gottesdienst in der hochalpinen Schneelandschaft, an dem neben den
Arbeitern auch eine Gruppe von Trachtenfrauen teilnimmt. Der Kommentar erläutert, dass
die Arbeiter und Ingenieure den ganzen Winter in den auf 2’500 Metern liegenden Baracken
verbracht haben. Hier werden die höchsten Berge der Alpen, die zukünftige höchste Staumauer der Welt, die Zähigkeit der Arbeiter, die christliche Religion und die Trachten zu einem
Film verwoben, der eine ganze Reihe von Versatzstücken nationaler Identitätsvorstellungen
evoziert. Auch hier, ebenso wie im Beitrag über die Aufrichtefeier bei der Mauvoisin-Staumauer (SFW 793-1, 1957), erscheinen die Metaphern vom „harten Kampf mit dem Berg“,
dessen „Kräfte [die Arbeiter] zu zähmen gedenken“.
Als eigentlicher, moderner Held der Berge erscheint jedoch der Gletscherpilot Hermann
Geiger, der in 5 Beiträgen der Stichprobe erscheint 329 . Für seine Pioniertaten als
Rettungsflieger erhielt er nicht nur 1956 die Auszeichnung der Schweizer Sportjournalisten
(SFW 710-3), sondern 1959 wurde ihm sogar vom Nuntius in der Schweiz, Gustavo Testa,
329
Insgesamt kommt Geiger in 23 SFW-Beiträgen vor.
88
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
und dem Walliser Bischof Nestor Adam im päpstlichen Auftrag der St. Gregor-Ritterorden
verliehen (SFW 872-1, 1959).
Über die ländliche Schweiz zu berichten, gehörte zu den Kernaufgaben der SFW,
entsprechend dem im Filmgesetz formulierten Auftrag, „das Verständnis der Kinobesucher
für die geistigen, sozialen und wirtschaftlichen Belange des Landes [zu] fördern [und] das
Bewusstsein der schweizerischen Zusammengehörigkeit [zu] stärken“ 330 . Sie tat dies, indem
sie einerseits an die idealisierten Vorstellungen der ländlichen Schweiz als Hüterin der
Tradition und als Verkörperung der „echten“ Schweiz anknüpfte, und indem sie andererseits
immer wieder die harten Lebensbedingungen der Bergbevölkerung darstellte, die vom
steigenden Lebensstandard und dem Angebot an Konsumgütern, welche die beispiellose
wirtschaftliche Konjunkturphase der 50er und 60er Jahre mit sich brachte, kaum profitieren
konnte. Diese Beiträge sind meistens von überdurchschnittlicher Länge und bilden damit den
Schwerpunkt der jeweiligen Ausgabe. Sie sind im Stil des Miniaturdokumentarfilms gehalten
und sorgfältig gestaltet, der Kommentar oft von Empathie geprägt. Anlass für solche Filme
war häufig eine Hilfsaktion, mehrheitlich der Schweizer Berghilfe, deren Ziel es war (und ist),
durch die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bergbevölkerung der Abwanderung
entgegenzuwirken. 331 Sie enthalten jedoch nur selten einen eigentlichen Spendenaufruf,
sondern erfüllen indirekt diese Funktion, indem sie dem Publikum das Wohlstandsgefälle vor
Augen führen und die durch Spendengelder ermöglichten Hilfeleistungen aufzeigen. Als
Beispiel dieser Kategorie von Beiträgen kann der Bericht gelten, der 1960 unter dem Titel
„3000 Betten“ erschien (SFW 915-2). Hier geht es um eine Aktion des Schweizerischen
Roten Kreuzes, das an bedürftige Bergbauernfamilien Betten verteilte. Porträtiert wird ein
Tessiner Bergdorf, dessen Name und geografische Lage – wie oft in der SFW – nicht
genannt werden, und dem damit ein exemplarischer Charakter verliehen wird. Mit Ansichten
des Dorfes nimmt die Kamera zuerst die touristische Perspektive ein, die durch den
Kommentar unterstützt wird, der das Dorf als „idyllisch“ und „Frieden und Glück“ atmend
beschreibt. Die Perspektive wechselt, wenn ein Mädchen gezeigt wird, das eine einzelne
Kuh und ein paar Schafe hütet und eine Frau zu sehen ist, welche von Hand Mist auf ein
kleines
terrassiertes
Landstück
ausstreut.
Schliesslich
sehen
wir
die
engen
Wohnverhältnisse einer Bergbauernfamilie, wo fünf zum Teil defekte Betten der Kinder ein
Zimmer ausfüllen, und abschliessend die Lieferung von neuen Betten. Der Kommentar
beschreibt das Leben der Bergbauern als Benachteiligte: Trotz harter Arbeit decken die
Erträge nicht die Lebenskosten und erlauben schon gar nicht die Anschaffung neuer Betten.
330
Bundesgesetz über das Filmwesen (Filmgesetz) vom 28. September 1962. AS 1962, S. 1708.
Siehe Kapitel III, S. 55.
331
Kurzporträt Schweizer Berghilfe <<http://www.berghilfe.ch/d/unit_1/1_portr.html>>
89
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Explizit wird auf das soziale Gefälle hingewiesen, wenn die Porträtierten als „eine der vielen
Schweizer Familien“ bezeichnet werden, „die mitten in der Hochkonjunktur im Verborgenen –
und würdig – bittere Armut leiden“.
Anders wird im Beitrag „Winter im Bergdorf“ (SFW 850-2, 1959) verfahren, wo die von der
Schweizer Berghilfe ermöglichte Wasserversorgung im Walliser Bergdorf Betten zum Anlass
genommen wird, das hier im Winter praktizierte traditionelle Handwerk festzuhalten. 332 So
zeigt der Film nacheinander einen Bergbauern mit seinem Sohn beim Holzsägen, einen
Schreiner beim Schnitzen von Türen für Kommoden und Schränke, einen Vater mit seinem
Sohn beim Dreschen und einen Mann beim „Wannen“ (Trennen von Korn und Spreu). Eine
alte Wassermühle, in welcher die Bauern bisher das Getreide mahlten, und Frauen, die am
eisbesetzten Dorfbrunnen Wäsche waschen, leiten zum eigentlichen Ereignis über: Beides
gehört nun, mit dem Anschluss der Häuser an die Wasserversorgung, der Vergangenheit an.
Dies verdeutlicht die Innenansicht einer Küche, wo die Bewohnerin am Wasserhahn den
Kochtopf füllt. Hier würde man den Beitrag für abgeschlossen halten, jedoch werden nun
nochmals traditionelle Arbeiten gezeigt: alte Frauen beim Spinnen und Weben sowie ein alter Mann beim Flechten einer Kräze. Obwohl die Sequenz mit den Frauen am Dorfbrunnen
unbeschönigt kommentiert wird als "Bild, das wir romantisch finden, obschon es für die
Frauen nichts als Mühsal und Ungemach bedeutet“ und der Anschluss an die Wasserversorgung als „Geschenk, dessen Wert wir Stadtleute kaum ermessen können“ bezeichnet wird,
überwiegt die Idealisierung in jenen den Beitrag dominierenden Teilen, wo es um das Handwerk geht. Der Kommentar betont dabei die Tradition und bedient sich einer Sprache, welche die Tätigkeiten in mythischer Vorzeit verankert, wenn er die Arbeit des Schnitzers
beschreibt, der „mit gemessener, von alters her überlieferter Gebärde“ das Holz bearbeitet,
das Wannen als „uralte Gebärde“ bezeichnet oder den Fortschritt des fliessenden Wassers
durch die Bemerkung: „Aber das Neue lebt mit dem Überlieferten unter dem gleichen Dach“
mit den traditionellen Arbeiten verknüpft.
Auch Beiträge, die nicht durch eine karitative Aktion motiviert sind, berichten von den Lebensumständen in den Bergregionen. Der anrührende Film „Bergbauernkinder im Winter“
(SFW 752-3, 1957) macht den Alltag von Kindern zum Thema. Die Kamera begleitet die drei
Kinder einer Bündner Bergbauernfamilie vom Aufstehen um vier Uhr früh bis in die Schule,
die sie nur im Winter besuchen. Da der Vater verunglückt ist, übernimmt der ältere Knabe
vor dem Frühstück die Stallarbeit, während das Mädchen in der Küche hilft. Bei Mondschein
sehen wir die Kinder mit dem Sturmlicht auf dem Schulweg, der gemäss Kommentar je nach
Schneeverhältnissen zwei bis drei Stunden dauert. In der Schulstube schliesslich, wo in
einer Ecke die Schuhe und Laternen der Kinder stehen, sieht man diese bald einmal gegen
332
Siehe Sequenzenanalyse 4 im Anhang, S. X, und Filmkopie auf CD-R.
90
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
den Schlaf ankämpfen. Auch wenn die Bilder sicher inszeniert sind, stellen sie wohl nur die
tatsächliche Situation nach. Der Kommentar rundet den Beitrag folgendermassen ab:
„Tapfere Bergbauernkinder, kleine Helden des Alltags: eueren täglichen Mühen und
Kämpfen haben wir diesen kleinen Bildbericht gewidmet.“
Für die Idealisierung und Heroisierung boten sich offenbar vor allem Beiträge über traditionelle bäuerliche und handwerkliche Arbeiten an, wie dies bereits im Beitrag „Winter im Bergdorf“ deutlich wurde. Als heroisch erscheint im Beitrag „Holz aus den Bergen“ (SFW 507-1,
1952) auch die Arbeit des Holztransports. Im ersten Teil zeigt er Waldarbeiter im Albulatal,
die mit von Pferden gezogenen Schleppschlitten Baumstämme auf engem, steilem Weg ins
Tal transportieren, während im zweiten Teil bei Rougemont das Holz über Schneisen den
Berg hinunter befördert wird. Dabei stehen die Männer mit Stangen am Rand der Schneise
und leiten damit die Stämme in die richtige Bahn. Die Dramatik der Bilder entsteht durch die
Untersicht, in der die Kamera diese Manöver einfängt, so dass die Baumstämme direkt auf
sie – und die Arbeiter – zu donnern. Der Kommentar unterstützt einerseits das Heroische der
Bilder, indem er die Gefährlichkeit der Arbeit und den Mut der Männer herausstreicht, stellt
sie jedoch gleichzeitig mit dem Hinweis auf „die schweren Unglücksmeldungen aus den
winterlichen Bergwäldern“ in ein nüchternes Licht.
Verschiedentlich werden die verschwindende bäuerliche Kultur und das traditionelle Handwerk implizit oder explizit unter dem Aspekt des strukturellen Wandels beleuchtet. So kommt
1957 in einem Bericht über die Eröffnung eines Schweizerischen Bauernmuseums die Musealisierung und damit die Sorge um die Erhaltung der Tradition der aussterbenden Volkskunst zum Ausdruck (SFW 778-2). SFW 821-1 (1958) zeigt die Bestrebungen im Tessin auf,
die
Heimindustrie
zu
revitalisieren
und
damit
der
Bergbevölkerung
zusätzliche
Einnahmequellen zu verschaffen, indem die in den Bergdörfern hergestellten Strohflechtereien und handgewobenen Stoffe von Gewerbeschülerinnen in Lugano zu modernen
Kleidern und Accessoires verarbeitet wurden. Diese Synthese von traditioneller Handarbeit
und dem Zeitgeschmack angepasstem Design wurde im Hinblick auf die SAFFA 1958 angestrebt, wo die Arbeiten ausgestellt werden sollten.
Auch nach der eingeleiteten Programmreform behielten altes Handwerk und aussterbende
Berufe ihren Platz in der SFW: 1970 erschien ein Beitrag über die letzten Mäusefänger (SFW
1430-2), und unter dem Titel „Wie lange noch?“ näherte sich 1974 die monothematische
Ausgabe SFW 1628 in ethnografischer Absicht verschiedenen im Verschwinden begriffenen
handwerklichen Berufen. Der Kommentar erwähnt diese Intention explizit:
„Viele Berufe sterben langsam aus; dies allein ist noch kein Grund zu nostalgischen Betrachtungen, aber Grund genug, zu erfassen, was sich noch erfassen lässt.“
91
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Porträtiert werden ein Kammmacher, ein „Örgelidoktor“, der Schwyzerörgeli repariert, eine
Viehglocken-Schlosserei, eine Seilerei und eine Hammerschmiede, die allerdings nur noch
vom Heimatschutz für Vorführungen betrieben wird. Der Beitrag schliesst mit der Arbeit eines
Schafhirten, die zu den ältesten Berufen zählt und – entgegen den Erwartungen – dank der
steigenden Zahl von Schafen in der Schweiz nicht vom Aussterben bedroht sei.
Allen diesen Beiträgen, auch diesem letztgenannten, ist eine unterschwellige Idealisierung
der Handarbeit eigen, welche in der vorindustriellen Produktion die „heile Welt“ versinnbildlicht sieht. Dies erinnert an die Bestrebungen der geistigen Landesverteidigung, „urwüchsige“
Volkskunst in den Dienst nationaler Ideologie zu stellen. 333
Berichte über schweizerisches Brauchtum gehören zu den quantitativ am besten vertretenen Themen in der SFW. Sie boten sich an, um die kulturelle Vielfalt der Schweiz aufzuzeigen, aber auch, um auf gemeinsame Traditionen zu verweisen, auf die sich die Bräuche,
trotz unterschiedlicher Ausprägung, zurückführen lassen. Die Vielfalt spiegelt sich in den
Beiträgen durch eine auf regionale Ausgewogenheit ausgerichtete Wahl der Sujets. So sind
neben bekannten Anlässen wie der Basler Fasnacht auch unbekanntere Bräuche wie der
Bachfischet in Aarau und Suhr repräsentiert. Manchen der Beiträge ist die Routine anzusehen, mit der diejenigen Ereignisse, die – wie die Basler Fasnacht – ihren festen Platz im
Programm der SFW hatten, gefilmt wurden. Auch die Kommentare weisen zwei auffallende,
repetitive Elemente auf. Zum einen wird mit Formulierungen wie „seit undenkbaren Zeiten“,
„aus alter Überlieferung“ 334 , „von Generation zu Generation überliefert“, „wie vor Hunderten
von Jahren“ 335 oder einfach mit den Adjektiven „uralt“ 336 oder „alt“ bzw. „älteste“ 337 die Tradition angesprochen, deren Ursprung so in einer mythischen Vergangenheit angesiedelt wird.
Als zweiter Topos ist die Betonung des „Echten“ (SFW 788-1), oder „Lebendigen“ zu
nennen, das gewisse Bräuche als Teil dieses Kontinuums auszeichnet und gleichzeitig
unterscheidet von anderen, die – von den ursprünglichen Sinnzusammenhängen entfremdet
– zuweilen nur dank touristischer Nachfrage überlebt haben und zur Folklore 338 geworden
sind. Als ambivalent erscheinen in diesem Zusammenhang die Winzerfeste. Authentizität
wird hauptsächlich den Winzern selber zugeschrieben, die beispielsweise bei der Arbeit in
den Rebbergen sowie bei Tanz- und Musikproben für das Winzerfest des Gebiets La Côte
gezeigt werden (SFW 729-5, 1956), denn „so wächst dieses Winzerfest […] aus dem
333
Oehler, Volkskunst.
SFW 446-3 (1950): Bachfischet.
335
SFW 1096-1 (1964): Glocken im Wallis.
336
SFW 458-6 (1950): Sternsingen, 462-1 (1951): Spätes Neujahr, 821-3 (1958): Alte Volksmasken
u.a.m.
337
SFW 915-4 (1960): Vignolade, 1351-4 (1969): Karneval in Chiasso und Fasnacht in Basel.
338
'Bräuche' Kap. 4: Bedeutungswandel der Bräuche. Historisches Lexikon der Schweiz [elektronische
Publikation HLS], Version vom 16.2.2002.
334
92
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
eigenen Boden“. Ähnlich beim Winzerfest von Lugano, wo Stadt und Land einander
gegenübergestellt und entsprechend gewertet werden: auf der einen Seite die „echte,
würdige Tessinerschönheit“ bei den Weinbauern „in der ländlichen Stille“ des Malcantone,
auf der anderen der Winzerumzug als Stadtfest, wo „manche Bilder eher von Nizza als vom
Tessin“ entlehnt sind (SFW 788-1, 1957). Unangefochten authentisch erscheinen dagegen
Bräuche, die nicht der Festkultur, sondern lokaler alpiner Alltagskultur zuzuordnen sind. Im
Beitrag „Glocken im Wallis“ (SFW 1096-1, 1964), der die aussterbende Kunst des Glockenspiels dokumentiert, schlägt der Kommentar wohl deshalb einen geradezu pathetischen Ton
an. Das Bild zeigt nacheinander einen Glockenspieler in Ernen, der die Glocken mit Handstricken und Tretvorrichtung zum Läuten bringt, den Glockenspieler von Veysonnaz, der das
inzwischen elektrifizierte Glockenspiel mittels Tastatur betätigt, und zuletzt den Carillonneur
von Grimentz, der das Glockenspiel von Hand besonders schön beherrscht. Die Tradition
des Glockenspiels wird im Kommentar besonders dem Wallis zugeschrieben, „kaum ein anderer Kanton unseres Landes“ habe „so viele schöne alte Glocken aus der Vergangenheit in
unsere Gegenwart herübergerettet“. Die Glocken werden als „alt und ehrwürdig“ bezeichnet,
die Kunst des Glockenspiels als „von Generation zu Generation“ überliefert, der Glockenspieler spielt „wie vor Hunderten von Jahren“ und durch sein Spiel hat sich „ein Stück Wallis
[…] in Töne verwandelt“.
Die Darbietung von „Kitsch und falsche[r] Folklore“ 339 für Touristen ist auch Gegenstand der
monothematischen SFW-Ausgabe 1610, die am 14. Juni 1974 im Zuge der Sparmassnahmen als Reprise, mit eingeblendetem Text: „Erfolgreiches wieder aufgeführt“, erschien. 340
Unter dem Titel „This week in Lucerne“ hält der Film Touristenströme bei der
Stadtbesichtigung und das Sortiment eines Souvenirladens fest und zeigt organisierte Ausflüge,
zu
deren
festem
Programm
Auftritte
von
Trachtenfrauen,
Alphornbläsern,
Fahnenschwingern, Ländlergruppen und Jodlerchören gehören. Diese kommen insbesondere beim abendlichen Fondue-Essen zum Einsatz, wo die Veranstaltungen in Schunkeln,
gemeinsamen Jodel-Versuchen und Bier-Trink-Wettbewerben enden. Der Kommentar versucht, die offenbar verbreiteten Klagen über diese Kommerzialisierung von Brauchtum zu
relativieren, indem er einerseits das Publikum daran erinnert, dass „der Schweizer […] im
Ausland auch nicht anders“ handle, und andererseits, dass Tourismus und Souvenirhandel
„nun mal ein Geschäft“ seien und entsprechend den Gesetzen des Marktes zu folgen hätten.
Dennoch schwingt auch Bedauern mit:
„Ob wir es wahrhaben wollen oder nicht, das Vergnügen ist echt, obwohl es leider
mithilft, Cliché-Vorstellungen weiterzuverbreiten.“
339
340
Communiqué Nr. 1610 vom 14. Juni 1974.
Ursprünglich SFW 1566 vom 13.7.1973.
93
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Da wo es in der SFW um Landwirtschaft im engeren Sinn geht, ist in den Beiträgen im
Verlauf der Jahre eine Veränderung weg von einer idealisierten Darstellung hin zur Thematisierung von Rationalisierung, Technisierung, Überproduktion, Demonstrationen und Strukturwandel zu beobachten. Diejenigen in der Stichprobe enthaltenen Berichte, welche mit den
Vorstellungen der bäuerlichen Eigenart der Schweiz, mit Alpenmythos und mit alpinen Bräuchen befrachtet sind, beschränken sich auf die Jahre 1948 bis 1960. So zeigt SFW 358-1
(1948) unter dem Titel „Gletscherwein“ die Ernte der „Heidenreben“ im höchstgelegenen
Weinbaugebiet Europas bei Visperterminen. Männer und Frauen in Trachten sind dabei am
steilen Hang bei der Weinlese zu sehen. Der Tradition verpflichtet war auch die OLMA 1949,
wo die Verarbeitung von Hanf und Flachs durch Trachtenfrauen demonstriert wurde und die
„edle, althergebrachte Handarbeit wieder zu Ehren“ kam. Ziel war es laut Kommentar, „den
Bauern zu zeigen, wie bedeutsam es für sie ist, aus eigenem Boden solch schöne Gewebe
zu gewinnen.“ (SFW 404-4). Beinahe als Idylle erscheint die Schafschur auf der Belalp, die
SFW 792-4 (1957) unter dem Titel „Herbstbild aus den Walliser Bergen“ wiedergibt. Allerdings kontrastiert der Kommentar den im Bild vorherrschenden romantisierenden Blick:
„Sorgsam und umständlich wird jedes Tier von Hand geschoren, und was wie ein
herbstliches Idyll aussieht, ist für die Leute auf Belalp eine lange ermüdende Arbeit.“
Der letzte Beitrag dieser Art ist der Vignolade, gewidmet, welche das Communiqué 341 als
„schöner, schlicht und echt gebliebener Walliserbrauch zur Einleitung der Arbeit in den
Weinbergen“ beschreibt (SFW 915, 1960 342 ). Als einer der wenigen Farbfilme, der hier als
letzter Beitrag an die sonst aus Schwarzweiss-Filmen bestehende Ausgabe angefügt wurde,
erhält er ein spezielles Gewicht und lässt darauf schliessen, dass die Redaktion dem Sujet
eine besondere Bedeutung beimass. Es handelt sich dabei um einen Arbeitsbrauch der
Bauern von Grimentz, welche mit ihren Werkzeugen und der Schweizerfahne trommelnd und
pfeifend in den gemeindeeigenen, bei Sierre im Tal gelegenen Rebberg marschieren, um
dort die ersten Frühjahrsarbeiten zu verrichten. Dort angekommen, sehen wir sie am Boden
kniend beim Gebet und danach, wieder von Trommeln und Pfeifen begleitet, den Boden
zwischen den Rebstöcken hackend und schliesslich gemeinsam Wein trinkend. Hier werden
nochmals mehrere Komponenten nationaler Identität zusammengeführt: das „Hirtenvolk“
(bzw. die Bergbauern), das ins Tal steigt, Demokratie, verstanden als genossenschaftliche
Tradition der alten Eidgenossen 343 , christliche Tradition, alpines Brauchtum sowie die
Schweizer Fahne als nationales Symbol. Ob diese besondere Konstellation von Werten und
Symbolen den hohen finanziellen Aufwand für den Farbfilm legitimiert hatte oder ob sich das
Sujet lediglich als besonders farbenfroher Beitrag anbot, lässt sich nicht eruieren.
341
Communiqué Nr. 915 vom 22. April 1960.
Vgl. Sequenzenanalyse 5 im Anhang, S. XII, und Filmkopie auf CD-R.
343
Mooser, "Geistige Landesverteidigung", S. 701.
342
94
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Bemerkenswert ist jedoch, dass dieser Farbbeitrag unmittelbar auf einen Bericht über die
erste elektronisch gesteuerte Futtermühle der Schweiz folgte, so dass die Vignolade einen
eindrücklichen Kontrast zur Technisierung und Automatisierung bildete, von der auch die
Landwirtschaft betroffen war.
Bereits 1952 beginnt die Berichterstattung der SFW über die technische Entwicklung in der
Landwirtschaft mit einem Beitrag über die Uperisierung von Milch, der das Verfahren vorführt
und den – neben der verbesserten Haltbarkeit – entscheidenden Vorteil, dass die Milch
keimfrei ist, durch einen vergleichenden Blick durchs Mikroskop belegt (SFW 523-4). Weitere
Berichte zeigen die automatisierte Kelterung und Pressung der angelieferten Trauben zu
Wein (SFW 1087, 1963), den Milchtransport in Tanklastwagen, welche die Milchkannen ablösen (1139-3, 1964) sowie die automatisierte Bewirtschaftung von Käse (1450-2, 1971).
Einen teilweise kritischen Ton weisen diejenigen Beiträge auf, welche die landwirtschaftliche
Überproduktion zum Inhalt haben. Im Bericht SFW 992-2 über die Grosskundgebung der
Bauern am 17. November 1961 vor dem Bundeshaus, die nach dem offiziellen Teil in Ausschreitungen der empörten Bauern und heftige Polizeieinsätze gemündet hatte, überwiegt
allerdings Empathie, obwohl diese Szenen die Öffentlichkeit schockiert hatten. 344 Die (erstmals vom Schweizerischen Bauernverband selber organisierte) Demonstration richtete sich
gegen den Bundesratsentscheid, den Milchpreis um nur 2% statt der vom Verband geforderten 4% zu erhöhen, und mobilisierte rund 40'000 Bauern 345 . Der Entscheid fiel vor dem
Hintergrund der dramatisch zunehmenden Defizite in der Milchrechnung 346 . Die Unzufriedenheit der Bauern dagegen hatte ihren Grund darin, dass die Produzentenpreise der allgemeinen Teuerung hinterherhinkten und der grosse Teil der bäuerlichen Betriebe eine relative
wirtschaftliche Schlechterstellung erfuhr. 347 In den Bildern beschränkt sich die SFW auf den
„würdigen“ Teil und zeigt den Demonstrationszug mit Bauern in Sonntagsanzügen. Die Kamera fokussiert auf ein Transparent mit der Aufschrift „Bundesrat wir fordern von Dir Gerechtigkeit“, und schliesslich sehen wir die riesige Kundgebung vor dem Bundeshaus, wobei
die Redner nicht sichtbar, sondern lediglich im Off-Ton zu hören sind. Der Kommentar artikuliert die Anliegen der Demonstranten, die sich ausgeschlossen fühlten „von der Prosperität,
die grosse Teile unserer Bevölkerung begünstigt“, unterscheidet aber klar zwischen der
friedlichen Kundgebung, die uns mahne, „Sorge zu tragen zu unserem Bauernstand“ und jenen Teilnehmern, „die am Nachmittag mit Tränengas und Knütteln auseinandergetrieben
werden mussten“. Kritik an der Überproduktion und Vernichtung von Produkten kommt
344
Moser, Der Stand der Bauern. Bäuerliche Politik, Wirtschaft und Kultur gestern und heute, S. 237f.
Ebd., S. 235f. Der SFW-Kommentar spricht von 35'000 Teilnehmern.
346
Die Bundessubventionen für die Milchverwertung waren von rund 11 Millionen Franken 1953 auf
112 Millionen Franken für das Jahr 1960 angestiegen, was mehr als 50% der gesamten Landwirtschaftssubventionen bedeutete. Vgl. Brugger, Agrarpolitik des Bundes seit 1914, S. 59.
347
Moser, Stand der Bauern, S. 234.
345
95
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
dagegen im Beitrag mit dem Titel „Tomatenschwemme: muss das sein?“ zum Ausdruck
(SFW 1276-2, 1967). Der Bericht zeigt die Herstellung von Tomatenkonzentrat in einer
Konservenfabrik und erläutert, dass importierte Tomaten verarbeitet werden müssen, da die
Walliser Salat-Tomaten für die Konservierung ungeeignet seien. Es folgen Bilder, welche die
Tomatenernte und das Vernichten der Überschüsse zeigen. Zum Schluss sehen wir Nonnen,
die in einem mit Tomaten beladenen Auto wegfahren, um sie an Bedürftige zu verteilen. Im
Kommentar wird hier die Kritik deutlich artikuliert (wenn auch der Vergleich mit Brasilien und
Afrika kaum einsichtig ist):
„Sind wir in Brasilien oder Afrika? Das Verfaulen und Zerstören von Nahrungsmitteln
dünkt uns eine Schande. Heute sind es die Tomaten, gestern waren es die Erdbeeren,
morgen ist es vielleicht die Milch.“
Einige Berichte nehmen auf den Strukturwandel, von dem die Agrarwirtschaft betroffen ist,
Bezug. So zeigt SFW 1078-4 (1963) unter dem Titel „Die Industrialisierung des Wallis“ zwei
neue Uhrenfabriken im Unterwallis, die ausschliesslich einheimische Arbeitskräfte beschäftigt, die zuvor in der Landwirtschaft tätig gewesen waren, und denen mit den neuen Arbeitsplätzen eine Alternative zur Landflucht geboten wird. Der Beitrag SFW 1282-3 nimmt die
OLMA 1967 zum Anlass, um ebenfalls strukturelle Probleme der Landwirtschaft zu thematisieren. Nur ein kurzer erster Teil des Beitrags geht auf die OLMA ein und zeigt die offiziellen
Gäste mit Bundesrat Nello Celio beim Rundgang durch die Ausstellung sowie Bauern, die
ihre Zuchtstiere vorführen. Der Rest des Beitrags illustriert mit Archivbildern die Gründe für
die Produktionssteigerung in der Rindviehhaltung (gemäss Kommentar: künstliche Besamung, gesündere Ställe, auf die Produktionsziele optimiertes Futter) und die paradoxe Tatsache, dass gleichzeitig grosse Mengen an (billigerem) Rindfleisch importiert werden. 348 Ein
weiterer Beitrag von 1970 kombiniert die Versteigerung eines Bauernhofes mit einer Kunstauktion. Der Kommentar liefert im ersten Teil die Hintergrundinformation, dass jährlich etwa
3'200 landwirtschaftliche Betriebe verschwänden, ohne dass jedoch die landwirtschaftliche
Nutzfläche im selben Mass abnähme, und erläutert im zweiten Teil die versteigerten Bilder,
wobei – eher verwirrend – die Bilder von der Gant und der Auktion teilweise alternierend
montiert sind (SFW 1411-2).
Idealisierte Vorstellungen der Agrarwirtschaft konzentrieren sich demnach auf die Berglandwirtschaft, und zwar speziell auf Orte oder Tätigkeiten, wo nach traditionellen Methoden gearbeitet wird oder wo Arbeit an alpines Brauchtum geknüpft ist. Der Bergbauer erscheint
einerseits als der „gute“ Bauer, der unter erschwerten Bedingungen arbeitet, den keine
348
Der Beitrag veranschaulicht exemplarisch die Unmöglichkeit, in einem Filmbeitrag von 75 Sekunden komplexe Sachverhalte, die generell schwer zu visualisieren sind, erhellend darzustellen. Erschwerend kommt für das Publikum hinzu, dass die Erwartung geweckt wird, es handle sich um eine
Reportage über die OLMA, der überwiegende Teil der Bilder jedoch dem Archiv entnommen ist, ohne
dass dies kenntlich gemacht würde.
96
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Schuld trifft an der Überproduktion und der nicht involviert ist in die als skandalös empfundenen Lebensmittel-Vernichtungsaktionen. Andererseits steht er auf der Verliererseite und
bleibt ausgeschlossen vom erhöhten Lebensstandard, den die lange Periode des Wirtschaftswachstums bescherte. Damit eignet er sich weit mehr als der Flachlandbauer zur
Idealisierung und als Projektionsfläche für Mythen und Bilder der nationalen Identität.
Zugleich liefert die Berglandwirtschaft ästhetische Bilder, die für das zumeist städtische Kinopublikum wohl auch den Reiz des Exotischen besassen. Nüchterner präsentieren sich
dagegen die Berichte über die Landwirtschaft des Flachlands, wo eine gewisse Ratlosigkeit
über die unerfreuliche Entwicklung überwiegt. Oft scheint unklar zu sein, wogegen sich der
Unmut zu richten hat, ob die Bauern, indem sie ihre Produktion nicht an den Bedürfnissen
des Marktes orientieren, als Urheber der Misere oder vielmehr als Opfer einer verfehlten
Landwirtschaftpolitik zu betrachten sind.
Bereits im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts entstanden Vereinigungen, welche den
Schutz von Symbolen nationaler Identität zum Ziel hatten: 1905 wurde der Schweizer
Heimatschutz, 1909 der Schweizerische Bund für Naturschutz 349 gegründet. Die Erhaltung
von Kulturdenkmälern, welche die historischen Wurzeln des Landes repräsentieren, und von
für die Schweiz charakteristischen Landschaften zählte auch zu den Anliegen der geistigen
Landesverteidigung.
Von den Beiträgen, welche den Naturschutz dokumentieren, ist gleich der erste des Korpus
einem Ereignis gewidmet, das nationale Bedeutung erlangte: der Kundgebung in Rheinau
vom September 1952 gegen den Bau des geplanten Flusskraftwerkes. 15'000 Personen
hatten sich versammelt, um gegen den Beschluss des Bundesrates zu demonstrieren, an
der Konzession für das Kraftwerk festzuhalten, obschon parlamentarische Vorstösse und
eine Petition deren Rückzug verlangten. 350 Der Bericht (SFW 538-5) in einer Länge von nur
gerade 18 Sekunden zeigt den Rhein mit der Klosterkirche Rheinau sowie die Menschenmenge, während der Kommentar das Anliegen der Demonstrierenden nennt, die „Schönheit
der Stromlandschaft“ zu retten. 351 Themen der weiteren – nicht sehr zahlreichen – Beiträge
zum Naturschutz sind die Pflege des Wildbestandes, indem junge Rehe ausgesetzt werden
(SFW 548-5, 1952) oder das Wild in strengen Wintern mit Futter versorgt wird (SFW 661-3,
1955, SFW 1298-2, 1968) sowie der Versuch zur Wiederansiedlung des Kiebitzes (SFW
349
Heute: Pro Natura
Schmid, Schweiz nach dem Krieg, S. 22f.
351
Bereits im September 1951 war unter dem Titel „Eine einzigartige Stromlandschaft“ (SFW 492-3)
ein Beitrag ausgestrahlt worden, der die Schönheit der Landschaft zwischen Rheinfall und Rheinau
sowie die Folgen eines Kraftwerks aufzeigte und der der SFW eine Beanstandung von Bundesrat
Josef Escher eingebracht hatte. (Vgl. BAR J II.143 (-)1975/61, Bd. 110, Procès-verbal de la séance du
Conseil de Fondation, 5.6.1952.) Ein weiterer kurzer Beitrag dokumentierte schliesslich den Baubeginn (SFW 598-4, 20. November 1953).
350
97
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
626-3, 1954). In den 60er Jahren verschiebt sich dann der Akzent vom Naturschutz auf die
Bekämpfung der Umweltverschmutzung. So berichtet SFW 1127-2 (1964) von der Schiffstaufe des ersten schweizerischen Gewässerschutz-Bootes, mit dem im Vierwaldstättersee
Wasserproben entnommen werden sollen, um dann im hydrobiologischen Labor der ETH
„die komplizierten Vorgänge […] der Gewässerverschmutzung“ zu erforschen. Und ein weiterer Bericht zeigt 1967 ein internationales Einsatzlager, organisiert von der St. Galler Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege, wo junge Freiwillige in der Gotthardregion den von Touristen
zurückgelassenen Unrat einsammeln (SFW 1273-4).
Bei den Berichten zum Heimatschutz ist vor allem die Rolle der Jugend erwähnenswert.
1960 zeigt ein kurzer Bericht unter dem Titel „Jugend kämpft um ein historisches Gebäude“
eine Demonstration zur Rettung des vom Abbruch bedrohten Leszinski-Hauses (SFW 9052). Zunächst wird der die Häuserfront am rechten Reussufer prägende Riegelbau ins Bild
gerückt, bevor der Fackelzug zu sehen ist, in dem viele Plakate mitgeführt werden und der
von Verbindungsstudenten angeführt wird. Im Kommentar werden die Jugendlichen, die „gegen die Verstümmelung ihres heimatlichen Stadtbildes“ demonstrieren, als Vorbilder dargestellt, welche sich nicht nur von wirtschaftlichen Überlegungen leiten lassen:
Dieser Protestmarsch ist in der Geschichte des Heimatschutzes einzigartig: junge Menschen kämpfen um ein altes, ehrwürdiges Bauwerk. Möge der Ruf dieser für geistige
Werte entflammten Jugend gehört werden!“
Auch im Film von Jean-François Rohrbasser, erschienen in der monothematischen Ausgabe
SFW 1637 im Dezember 1974 unter dem Titel „Wiedergefundene Vergangenheit“, sind es
junge, zugezogene Leute, die mit kunsthandwerklichen Ateliers und Kunstausstellungen das
mittelalterliche Städtchen Romainmôtier neu belebten und wohl auch das Bewusstsein für
den historischen Wert des abgelegenen Ortes weckten. Wie oft in jenen Filmen der späten
60er und der 70er Jahre, welche sich einer narrativen Struktur verweigern, wird die Aussageintention weder durch die Bilder noch über den Kommentar klar erkennbar. Das Bild zeigt
Eindrücke des Städtchens, beginnend mit Ansichten der romanischen Klosterkirche, gefolgt
von Impressionen von Ateliers und einem Café. Zu sehen sind ferner Renovationsarbeiten
an den alten Häusern, EinwohnerInnen in ihren Wohnungen, fotografierende Touristen, Kinder, die zur Schule gehen, und verschiedene Kunsthandwerkerinnen sowie ein Künstler bei
der Arbeit. Der Kommentar ist ambivalent. Wenn es heisst:
„In Romainmôtier lebt man mit einem Mythos, jenem des ‚goldenen Zeitalters’, der
‚guten alten Zeit’ […].In Romainmôtier zu leben heisst für die meisten, die Gesellschaft
anzuklagen: Wer hier wohnt, ist unglücklich über das Stadtleben, über unsere Arbeitsverhältnisse, unsere heutigen Werte. Man flüchtet die Gegenwart, die Realität.“
so schwingt Missbilligung mit. Gleichzeitig werden wohlwollend „junge Intellektuelle“ als
dankbarste Besucher bezeichnet, „welche nach echten Werten in unserer Vergangenheit
98
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
suchen“. Der Kommentar endet mit der Feststellung, dass das Dorf weiterleben müsse, weil
„unsere Gesellschaft […] solche Stätten kultureller Konfrontation“ brauche. Der Film scheint
sich auf Konflikte im Dorf um unterschiedliche Vorstellungen der jungen Zugezogenen und
der alteingesessenen Einwohner über die Bewahrung bzw. Erneuerung des historischen
Dorfbildes zu beziehen, was im Beitrag jedoch nicht explizit erwähnt wird. 352
Gerade dieser Film macht deutlich, dass Heimatschutz und Naturschutz zwar von Exponenten der geistigen Landesverteidigung postuliert wurden 353 , diese die Themen jedoch nicht zu
besetzen vermochten. Auch die übrigen Berichte über die Erneuerung der alten Reussbrücke in Bremgarten (SFW 573-2, 1953), die dringend nötige Restaurierung der Abteikirche
Bellelay (SFW 746-3, 1956), oder die Restaurierung der wieder entdeckten Fresken in der
Basler Peterskirche (SFW 1109, 1964) lassen keine ideologische Vereinnahmung des
Themas erkennen. Allenfalls könnte eine solche in SFW 793-3 (1960) über die Fassadenrenovation am Schloss Jegenstorf vermutet werden, wo die Arbeiten im „freiwilligen Frondienst“ durch Handwerker und Unternehmer ausgeführt werden und die Vergangenheit des
Gebäudes als Hauptquartier von General Guisan während des Zweiten Weltkriegs herausgestrichen wird.
Einen weiteren Topos, der im Zusammenhang mit nationaler Identität zu erwähnen ist, stellen das angeblich typisch schweizerische Arbeitsethos und, damit verbunden, die herausragenden wissenschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leistungen
von Schweizern oder Schweizer Unternehmen dar. Während andere Vorstellungen von
vermeintlich „nationalen Tugenden“ wie etwa Freiheitsliebe oder Verteidigungswille aus der
Geschichte hergeleitet werden, so handelt es sich hier lediglich um ein Autostereotyp. Die
zahlreichen Reportagen über solche Leistungen reflektieren den zeittypischen Fortschrittsglauben und die Technikbegeisterung, sie zeichnen aber auch das Bild einer fortschrittlichen
Schweiz, die sich in der internationalen Konkurrenz zu behaupten vermag. Damit bilden sie
einen Kontrast zu der sonst häufigen Betonung von Kontinuität und Tradition. Die Beiträge
transportieren (und evozieren) im Allgemeinen einen gewissen Nationalstolz, was jedoch
kein spezifisches Merkmal der SFW darstellt. Im Folgenden soll deshalb nur kurz auf einige
Beobachtungen eingegangen werden, die sich aus der Analyse ergeben.
Ein auffälliges Kennzeichen der Beiträge über wissenschaftliche und technische Errungenschaften und unternehmerische Erfolge ist die gehäufte Verwendung von Superlativen in den
352
Dieser Konflikt besteht offenbar nach wie vor, vgl. Mutter, "Romainmôtier: Wo der Geist weht und
viele Geister umgehen," Basler Zeitung, 29.12.1999.
353
Guggenbühl, Kein einfach Volk der Hirten, S. 185f; Guggenbühl, Die Schweizer sind anders, S.
303ff.;Kägi, Was haben wir zu verteidigen? S. 10f; Knobel, Wie sie St. Jakob sah. Gedanken zur
geistigen Landesverteidigung. Herausgegeben unter Mithilfe der Dienststelle Heer und Haus des
Eidgenössischen Militärdepartementes, S. 13, 21; Wagner, Goldenes Buch, S. 34.
99
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Kommentaren 354 , mit denen das Dargestellte zum Aussergewöhnlichen erklärt wird. Zugleich
lässt die für die SFW typische räumlich und zeitlich unbestimmte Situierung des Gezeigten
dieses als Exempel erscheinen, das als stellvertretend für andere Bereiche oder Firmen
gelten kann und damit auf die nationalen Identitätsvorstellungen als Ganzes zurückwirkt.
Eine weitere Beobachtung beschränkt sich weitgehend auf die 60er Jahre: Während zuvor
die Superlative durch Bild und Ton jeweils begründet wurden, so erscheinen in dieser Periode auch Beiträge, welche der behaupteten Spitzenleistung keine Belege folgen lassen.
Selbst da, wo solche zumindest visuell präsentiert werden, bleiben die gezeigten technischen Anlagen, Produktionsvorgänge oder Produkte ohne die Erklärungen des Kommentars
für ein Laienpublikum zumeist unverständlich . 355
Der Beitrag „Ein Rekord der Präzision“ (SFW 850-1 1959) kann als Beispiel für eine in Bild
und Ton durchgeführte Aussageintention gelten: Der Film zeigt die Produktion der „kleinsten
Kugellager der Welt“, die „in einer Bieler Fabrik“ entstehen. Der Bericht lässt zwar viele Fragen offen, beispielsweise für welche Verwendungszwecke die „11 Zehntelsmillimeter“
grossen Kugellager in Frage kommen, aber er erläutert im Kommentar die verschiedenen im
Bild sichtbaren Arbeitsschritte von Menschen und Präzisionsinstrumenten, sodass sich die
dahinter stehende Leistung dem Publikum erschliesst. Anders der Film „Fortschrittliche
Porzellanindustrie“ (SFW 1200-5, 1966), der im Kommentar mit der Aussage beginnt:
„In Langenthal besitzt unser Land ihre (sic!) einzige Porzellan-Fabrik. Sie zählt mit ihren
1000 Angestellten und den modernen Einrichtungen zu den fortschrittlichsten der Welt.“
Hierauf verschiebt sich der Akzent jedoch auf die Tradition:
„Und doch verleugnet sie ihre Herkunft nicht. Ein uraltes Handwerk wird nie ganz durch
Automaten und Maschinen zu ersetzen sein […].“
Wodurch sich die besondere Fortschrittlichkeit des Betriebs manifestiert, ist auch im weiteren
Verlauf des Beitrags nicht zu erkennen, denn das Bild konzentriert sich auf die Arbeitsprozesse, die in Handarbeit ausgeführt werden, und das blosse Vorhandensein von Förderbändern genügt sicher nicht, um die Aussage zu stützen. Mit der blossen Behauptung einer
herausragenden Qualität, die für das Publikum nicht nachvollziehbar wird, bringt dieser Beitrag lediglich eine chauvinistische Attitüde zum Ausdruck.
Im Unterschied zu den oben betrachteten „Grundwerten“ erweisen sich nationale Symbole
als ausserordentlich „cinégen“. Besonders bunt nehmen sich selbst im Schwarzweissfilm die
354
Dieses Phänomen stellt auch Gerber bei der linguistischen Analyse von Technikbeiträgen fest:
Gerber, Schweizer Filmwochenschau, S. 56ff.
355
Da die Stichprobe für die genannte Periode nur wenige Filme zu diesem Themenkomplex und nur
einen einzigen Beitrag, der als Beleg dienen kann, enthält, muss sich der Befund hier auf die Kenntnis
weiterer SFW-Filme stützen.
100
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Themen rund um Alpen, ländliche Schweiz und Brauchtum aus, welche diesen Abschnitt
dominieren. Sie dienen als Kristallisationspunkt von Heimatgefühl und bieten dem Publikum
ein Identifikationsangebot. Die Filmbeiträge sind dabei vielschichtig und weisen mehrere,
sich überlagernde Bedeutungsebenen auf, die je individuell ausgedeutet werden können. Die
Idealisierung, die offenbar erst die symbolischen Bedeutungen eröffnet, wird allerdings immer wieder durchbrochen, wenn mit nüchternem Blick die Lebenssituation der benachteiligten Bergbevölkerung gezeigt wird. Auch in diesen Beiträgen fällt dem Kommentar die
Funktion zu, die (impliziten) Bezüge zur Tradition und zur mythisch überhöhten Geschichte
herzustellen. Hier kommt aber auch ganz besonders die charakteristische Fähigkeit des
Bildmediums zur Geltung, die „für wahr gehaltenen, aber nicht begründbaren und auch nicht
zu besprechenden Vorstellungen einer Gesellschaft, eben ihre Mythen“ zu vermitteln. 356
3.4.
Bedrohungsperzeption und Ost-West-Beziehungen
Die Bedrohungsbilder Adolf Guggenbühls, der die „nationale Eigenart“ ausschliesslich durch
Überfremdung, Technik und die europäische Integration bedroht sah, welche die geistige
Landesverteidigung als "nie endende Aufgabe“ 357 erscheinen lassen, sind nicht repräsentativ
für die Bedrohungsperzeption, welche das geistige Klima der Nachkriegszeit dominierte. Sie
lassen sich auch in der SFW nicht feststellen, mit Ausnahme einzelner Sujets, die eine gewisse Skepsis gegenüber der Technik, vor allem gegenüber der Automatisierung, erkennen
lassen. 358 Allerdings ist auch die Zahl der Beiträge, welche eine deutlich antikommunistische
Haltung zum Ausdruck bringen, eher bescheiden, und ihr Auftreten korreliert auffällig mit den
kritischen Phasen des Kalten Krieges.
1948 nehmen zwei Reportagen aus der Tschechoslowakei Bezug auf den Ost-West-Antagonismus und den im Februar erfolgten Staatsstreich. Ein kurzer Bericht von 26 Sekunden mit
dem eingeblendeten Titel „Schweizer Spende auch in Osteuropa“ verwendet Aufnahmen der
tschechoslowakischen Wochenschau, um über die Tätigkeit der Schweizer-Spende zu
informieren (SFW 344-2, 11.6.1948). Zu sehen ist ein Rotkreuz-Fahrzeug, aus dem
Hilfsgüter ausgeladen werden. Dies wird von folgendem Kommentar begleitet:
„Diese Bilder […] zeugen für [die] Tätigkeit der Schweizerspende in einem Land, das
durch seine neue politische Struktur weiter von uns entfernt ist, als es die Distanz BernPrag in Kilometern auszudrücken vermag. Aber die Hilfe mit Medikamenten und Instrumenten ist dringend, und wahre Hilfsbereitschaft kennt keine Grenzen und Distanzen.“
356
Fritzsche, Das Bild als historische Quelle. Über den (Nicht-)Gebrauch von Bildern in der historischen Forschung, S. 24.
357
Guggenbühl, Die Schweizer sind anders, S. 11f.
358
Vgl. Gerber, Schweizer Filmwochenschau, S. 64-75.
101
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Im zweiten Beitrag (SFW 353-5, 24.9.1948) geht es um eine in der Tschechoslowakei stattfindende UNESCO-Konferenz zur „Erziehung der Nachkriegsjugend“ 359 . Der in französischer
Sprache eingeblendete Titel „La Suisse et l’Unesco“ deutet die in der SFW der unmittelbaren
Nachkriegsjahre häufig feststellbare Zustimmung, zuweilen beinahe Begeisterung über das
Engagement der Schweiz in internationalen Organisationen und die Erleichterung über die
wieder offenen Grenzen an. Der Film zeigt zunächst Kinder auf verschiedenen Kontinenten –
möglicherweise handelt es sich um von der UNESCO zur Verfügung gestelltes Material –
bevor an der Konferenz auf einzelne Teilnehmer fokussiert wird, darunter natürlich auf den
Schweizer Delegierten. In der Formulierung des Kommentars lässt sich auch hier die
Ablehnung gegenüber dem kommunistischen System (bereits vor dem Hintergrund der
Berlin-Blockade) nur zwischen den Zeilen herauslesen:
„Ein Blick auf die Kongressarbeit […] lässt uns hoffen, der Westen und der Osten hätten
hier zum Wohle der Weltjugend loyal zusammengearbeitet.“
1951, im Kontext des Koreakrieges, findet sich dagegen einer der spärlichen Berichte, die
eine explizit antikommunistische Haltung zum Ausdruck bringen, und zudem einer der wenigen, in welchen auch dem Bild eine wesentliche Rolle an dieser Aussage zufällt. Im Film
SFW 462-2 360 geht es um eine Tagung des Büros des Weltfriedensrates (World Peace
Council) in Genf. Der Weltfriedensrat war das ständige Organ der 1949 gegründeten atompazifistischen Friedensbewegung, die sich 1950 mit dem Stockholmer Appell für die Ächtung
der Atombombe engagiert hatte. Bereits das Ausrufzeichen im eingeblendeten Titel
„Pazifisten!“ kündigt die mehr als skeptische Haltung gegenüber den Absichten der Teilnehmer an. Der Film beginnt, indem ein auf einem Tisch stehender, kegelförmiger
Fähnchenbaum ins Bild gerückt wird. Der Schwarzweissfilm bringt mit sich, dass die meisten
Embleme nicht identifizierbar sind, deutlich erkennbar ist jedoch dasjenige der Sowjetunion
sowie eines mit der Darstellung einer Friedenstaube. Hierauf sind zwei Männer zu sehen,
welche die Eingangstreppe eines Holzhauses hinaufsteigen, wobei der eine vermummt ist
und der andere den Hut tief ins Gesicht gezogen hat, was folgendermassen kommentiert
wird:
„In Genf tagten die Führer der ‚Partisanen des Friedens’ 361 . Einige scheuten die
Kamera; andere, wie Pietro Nenni, gaben sich durchaus jovial.“
Neben Nenni, dem Führer der italienischen sozialistischen Partei (PSI), werden weitere
ankommende Teilnehmer mit Namen genannt, so der Präsident des sowjetischen
359
Communiqué Nr. 353 vom 24. September 1948.
Vgl. Sequenzenanalyse 6 im Anhang, S. XIV, und Filmkopie auf CD-R.
361
Der Begriff entspricht einer Selbstbezeichnung der Aktivisten der Weltfriedensbewegung, vgl
Stebler, "Frieden bewegt. Zum 50. Jahrestag der Pariser Friedenskonferenz," Unsere Welt. Zeitung
der Schweizerischen Friedensbewegung 1999.
360
102
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Schriftstellervereins Fadev und Léon Nicole. Bild und Ton lassen den PdA-Parteipräsidenten
Nicole nicht in einem günstigen Licht erscheinen: Die Kamera sitzt ihm buchstäblich im
Nacken, sodass sein Kopf und Nacken in Nahaufnahme das Bild dominieren, während der
Kommentar ihn „als Gast […], den die russische Presse für den besten Kenner der Schweiz
hält“, bezeichnet. Gegen Nicole war 1949 ein parteiinternes Verfahren eingeleitet worden
wegen einer Äusserung, falls die Sowjetarmeen schweizerisches Hoheitsgebiet betreten
sollten, würden sie von den Schweizer Kommunisten als Befreier begrüsst werden; 1952
wurde er an einem ausserordentlichen Parteitag seiner Ämter enthoben und trat aus der PdA
aus. 362 Der Kommentar ist somit durchaus als sarkastisch zu verstehen, konnte Nicole der
Öffentlichkeit doch geradezu als Beweis für die Existenz einer 5. Kolonne dienen. Im Innern
des Hauses werden schliesslich weitere Teilnehmer ins Bild gerückt, unter ihnen „Herr Siao
aus dem so überaus friedlichen China“ – wobei die Prosodie deutlich die Ironie auf der
Phrase „überaus friedlichen“ signalisiert – sowie der Präsident Frédéric Joliot-Curie (Kernphysiker und Nobelpreisträger). Mit Emphase schliesst der Kommentar:
„Welchen Frieden bereiten diese Pazifisten vor? Die Menschheit will einen Frieden in
Freiheit, ohne Deportationen, Konzentrationslager und Angriffsdrohungen.“
Dies zielt unmissverständlich auf die Sowjetunion ab und bringt nicht nur die – wohl verbreiteten – Ängste und kollektiven Vorstellungen zum Ausdruck, sondern impliziert auch, dass
sämtliche Teilnehmer in deren Diensten stehen. Tatsächlich war der Weltfriedensrat, trotz
des Anspruchs politischer Unabhängigkeit, bis zum Zusammenbruch des Ostblocks politisch
und finanziell von der Sowjetunion und deren verbündeten Staaten abhängig. 363 Der Film
erweckt den Eindruck, dass die Kamera ein konspiratives Treffen zumindest teilweise lichtscheuer Gestalten eingefangen habe, und dass sich selbst „grosse Namen“ (Joliot-Curie) für
sowjetische Interessen instrumentalisieren lassen. Dieses Bild der Pazifisten teilte auch die
Bundespolizei, welche die sogenannten „Friedenskampagnen“ der Kommunisten als besonders gefährlich einschätzte, denn die „Leute werden damit von der Herzseite her weich gemacht; ein Körnchen Zweifel setzt sich in der Seele fest, ob die Kommunisten wirklich nur
das Schlechte wollen“, und damit sei „der unbedingte Widerstandswillen“ bereits
angeschlagen. 364
Ein weiterer Beitrag aus dem selben Zeitabschnitt kommt sogar ohne Worte aus, um seine
Aussage zu transportieren. Er ist betitelt mit „Der XXI. Automobilsalon in Genf“ (SFW 470-2,
1951) und zeigt zuerst die Vorbereitungsarbeiten für die Ausstellung, um dann das Publikum
in der etwas stereotypen Machart solcher Berichte von Stand zu Stand durch die Hallen zu
362
Munzinger Archiv Personen (36/1965)
Der Grosse Brockhaus in 24 Bänden, Bd 24, S. 25 (19, völlig neu bearb. Aufl.)
364
Zitiert nach Kreis, Staatsschutz, S. 378.
363
103
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
führen, während im Ton die verschiedenen neuen Automodelle kommentiert werden. Etwa in
der Mitte des Beitrags stockt plötzlich der Kommentar:
„[…] eine andere deutsche Kleinwagenmarke taucht nach langer Pause wieder auf;
auch Schweden ist vertreten; im russischen Stand jedoch …“
Gleichzeitig wird der sowjetische Stand ins Bild gerückt, wo die Schrifttafel der Firma
MOSCVITCH zu sehen ist und mit einem vertikalen Kameraschwenk zum Boden der Koje
auf ein kleines, handgeschriebenes Schildchen mit dem Text „La voiture n’est pas arrivée“
fokussiert wird. Dazu ist zweimal eine kurze, in die Tonspur montierte Tonsequenz mit
Gelächter zu hören. Es folgen – wohl nicht ganz zufällig – die „mächtigen amerikanischen
Wagen“. Die mit dem Gelächter ausgedrückte Häme wird noch verstärkt, indem dem
kommunistischen System die Konsumgüter des Westens – die hier auch als Sinnbild der
Mobilität zu verstehen sind – entgegengehalten werden. Mit dem „Korea-Boom“, der die
lange Phase des Wirtschaftswachstums einleitete, wurden Autos und Haushaltgeräte zunehmend zu Symbolen eines neuen Freiheitsbegriffs, die Freiheit des Westens mithin zum
Synonym für die Wahlfreiheit des Konsumenten. 365 Dass der kommunistische Osten in
dieser Hinsicht nicht viel zu bieten hatte, hätte kein prägnanteres Bild als die leere
Ausstellungskoje veranschaulichen können.
Weitere Beiträge spiegeln insofern den Kalten Krieg, als gewisse mehr oder weniger alltägliche Sujets im Lichte eines aktuellen politischen Ereignisses durch einen antikommunistischen Wahrnehmungsfilter geprägt erscheinen 366 , oder indem sie Aktionen militanter
antikommunistischer Organisationen zeigen, ohne deren Hintergründe darzulegen. So
berichtet SFW 1136-4 (1964) von der Einweihung eines Kennedy-Gedenksteins. Dieser
wurde von der Vereinigung Pro Libertate errichtet, die unter dem Eindruck des Ungarnaufstandes entstanden war und die „in jedem Jahr in einer nächtlichen Feier auf dem Belpberg
bei Bern jener Völker [gedenkt], die noch immer ihre Freiheit entbehren müssen“, wie der
Kommentar erläutert. Der Film beginnt und endet mit pathetischen Bildern, welche die
wehende Schweizer- und US-Fahne vor dem Hintergrund eines grossen Feuers zeigen.
Dazwischen sind vorwiegend junge Leute mit Fackeln zu sehen, der Gedenkstein mit der
Inschrift erscheint im Bild sowie die Kranzniederlegung durch Uniformierte, beobachtet vom
amerikanischen Botschafter Henry Cox und dem Berner Regierungsrat Dewet Buri, die den
Anlass der kleinen Gruppierung mit ihrer Anwesenheit aufwerten. Dass es sich bei der Pro
Libertate um eine Vereinigung handelte, die sich ganz am rechten Rand des politischen
365
Leimgruber, Zur Konzeption der Ausstellung, S. 17.
Schwarz, Perlon - der Stoff der neuen Harmonie. Eine geschlechtergeschichtliche Lektüre bundesdeutscher Wochenschauen der fünfziger Jahre, S. 133.
366
Z.B. der bereits erwähnte Film „Grenadiere“, SFW 746-5 vom 23.11.1956, siehe S. 78.
104
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
Spektrums bewegte und später von den modernisierten antikommunistischen Organisationen als zu radikal gemieden wurde 367 , wird im Kommentar nicht erhellt.
Nur in subtilen Andeutungen sind jeweils die ungleich verteilten Sympathien für die Teilnehmer internationaler Konferenzen mit sowjetischer Beteiligung in Genf erkennbar; dasselbe
gilt für die Erwähnung von Diplomaten in den Berichten. Die Rolle der Schweiz als Gastland
und Anbieterin von Guten Diensten erlaubte keine verbal oder visuell diffamierenden
Äusserungen, sodass Wertungen oft nur in der Prosodie des Sprechers aufscheinen und
damit nicht eindeutig festzumachen sind. Dass in der Darstellung von Diplomaten oft private
Facetten betont werden – wie in SFW 456-1 (1950), wo bei der Ankunft des Gesandten der
chinesischen Volksrepublik im Begleittext erwähnt wird, dass dieser von seiner Familie
begleitet wird – entspricht jedoch einem Darstellungsmuster, das sich auch auf Politiker wie
generell auf prominente Personen erstreckt und es dem Kommentar erlaubt, sich jeglicher
Wertung und Stellungnahme zu enthalten.
Immer wieder brachte die SFW jedoch – zumindest in der Ära Laemmel – eine offene Haltung gegenüber Kultur aus dem Osten zum Ausdruck. Indem sie zwar die kommunistische
Ideologie ablehnte, gleichzeitig aber den kulturellen Äusserungen der Menschen aus den
Ostblockstaaten Interesse entgegenbrachte, nahm sie eine differenziertere Haltung ein als
die
auf
ein
antikommunistisches
Feindbild
fixierten
Organisationen
der
geistigen
Landesverteidigung. Damit setzte sie sich gelegentlich auch harscher Kritik aus. 368 Als
einziges Beispiel innerhalb des Korpus muss dazu SFW 687-2 (1955) dienen. Die Reportage
berichtet von den 10. Genfer Rencontres Internationales zum Thema „La culture est-elle en
péril?“, wo – unter anderen – der sowjetische Schriftsteller Ilja Ehrenburg als Gast eingeladen war, der auch verschiedene Ämter in kulturpolitischen und politischen Führungsgremien
der Sowjetunion bekleidete 369 . Im Film führt Jean Rodolphe von Salis ein kurzes Interview
mit Ehrenburg über kulturelle Beziehungen zwischen Ost und West, das von der SFW mit
Synchronton aufgezeichnet wurde. In den vorsichtigen Äusserungen sind sich Ehrenburg
und von Salis soweit einig, dass der kulturelle Austausch den guten Willen beider Seiten
voraussetze und nur auf der Grundlage von Gegenseitigkeit zu verwirklichen sei. Als fünf
Jahre später Ehrenburg erneut als Referent an den Rencontres Internationales auftrat –
diesmal ohne dass die SFW darüber berichtete – wurde dies vom SAD, der nicht nur
367
Frischknecht, Die unheimlichen Patrioten. Politische Reaktion in der Schweiz, S. 87.
So folgte 1959 dem Beitrag 896-1 über die polnische Filmwoche in Lausanne ein Protestschreiben
des SLV, siehe Kap. III, S. 60.
369
Wilpert, Lexikon der Weltliteratur. Biographisch-bibliographisches Handwörterbuch nach Autoren
und anonymen Werken, S. 432.
368
105
Die Filmbeiträge der Schweizer Filmwochenschau
wirtschaftliche Beziehungen mit den Ostblockstaaten, sondern auch sportliche und kulturelle
Kontakte bekämpfte, zum Skandal stilisiert. 370
Die wenigen Beiträge, welche eine offenkundig antikommunistische Haltung artikulieren, erhalten umso grösseres Gewicht, als sonst die Vermeidung von kontroversen Themen als
oberstes Prinzip zu gelten scheint. Sie sind ausschliesslich im Kontext markanter Ereignisse
des kalten Krieges anzutreffen und geben wohl die allgemein angespannte Stimmungslage
wieder. Nur ganz vereinzelt liess sich die SFW jedoch von antikommunistischen Hardlinern
der geistigen Landesverteidigung vereinnahmen, im Allgemeinen grenzte sie sich durch ihre
offene Haltung gegenüber kulturellen Kontakten zwischen Ost und West von diesen ab. Bei
Themen, welche die schweizerische Aussenpolitik oder Diplomatie berühren, sind allfällige
(negative) Wertungen höchstens in stimmlichen Nuancen des Sprechers wahrnehmbar, die
mit dem Stilmittel der angedeuteten Ironie arbeiten.
In den vorhergehenden Abschnitten erwiesen sich hauptsächlich die im Stil des Miniaturdokumentarfilms gedrehten Filmbeiträge als ergiebig für den Nachweis von Spuren nationaler
Vorstellungen, während diejenigen Beiträge, die der Kategorie der „kleinen Aktualitätenberichte“ zugerechnet werden können, lediglich „abgefilmte“ Anlässe und Ereignisse präsentieren, welche einen Bezug zu Werten oder Symbolen der geistigen Landesverteidigung
aufweisen. Dieser letzte Abschnitt zu Feindbildern und Ost-West-Beziehungen dagegen
zeichnet sich durch das vollständige Fehlen solcher durchkomponierter und hochgradig inszenierter Beiträge aus.
370
Der SAD forderte sogar von Salis und Bundesrat Tschudi zum Rücktritt aus dem Patronatskomitee
der Rencontres Inernationales auf. Vgl. Perrig, Geistige Landesverteidigung, S. 87, 161.
106
Schlussbetrachtung
V. Schlussbetrachtung
Die halbamtliche Schweizer Filmwochenschau hatte einen Auftrag zu erfüllen, der bis zum
Inkrafttreten des Filmgesetzes 1963 nirgends verbindlich festgeschrieben und auch hier nur
vage formuliert war. Dennoch bestanden für die jeweiligen Redaktoren keine Zweifel an ihrer
Aufgabe im Dienste der geistigen Landesverteidigung. Diese Pflicht wurde offenbar allein
aufgrund der Entstehungsgeschichte der SFW und aufgrund des in ihrem Umfeld geführten
Diskurses als gegeben betrachtet. Nachvollziehen lässt sich dieser wirkungsmächtige Diskurs in den Sitzungs-Protokollen des Stiftungsrats und verschiedener Kommissionen, in den
Botschaften des Bundesrats und den Protokollen der Verhandlungen in den eidgenössischen
Räten sowie gelegentlich in Zeitschriften- oder Zeitungsartikeln. Die repetitiv verwendete
Argumentationsfigur von der geistigen Landesverteidigung als raison d’être der SFW spiegelt
dabei stets auch die Vagheit des Begriffs und die unterschiedlichen Vorstellungen, die mit
ihm verknüpft wurden: als Mittel im Kampf gegen den (vermeintlichen) kommunistischen
Feind von aussen und im Innern, als Orientierungsrahmen in einer Zeit des beschleunigten
sozialen Wandels oder, in einer nostalgisch verklärenden Facette, als Versuch, das Bewusstsein der nationalen Schicksalsgemeinschaft während des Zweiten Weltkriegs in die
Nachkriegszeit hinüberzuretten.
Zur Umsetzung des im Filmgesetz festgeschriebenen Integrationsauftrags bediente sich die
dreisprachig produzierte SFW unterschiedlicher Mittel. Zunächst war sie darauf bedacht, die
verschiedenen Landes- und Sprachregionen möglichst ausgewogen im Programm zu repräsentieren und damit das gegenseitige Verständnis für deren „Eigenarten“ zu fördern. Die
Stärkung des nationalen Zusammenhalts versuchte sie aber auch zu erreichen, indem sie
sich im Kanon der als typisch schweizerisch erachteten Werte und im Fundus nationaler
Symbole bediente und diese explizit oder implizit in ihren Beiträgen zur Geltung brachte. Die
Leitfrage des Hauptteils dieser Arbeit lautete denn auch, welche dieser Werte und Symbole
der SFW als geeignet erschienen für eine filmische Umsetzung, welche gestalterischen Mittel zur Visualisierung benutzt wurden und schliesslich, welches Bild der Schweiz daraus
resultierte. Das Filmkorpus wurde deshalb auf solche nationale Werte und Symbole sowie
auf Bedrohungsperzeptionen des Kalten Krieges hin untersucht, welche zum Kernbestand
der geistigen Landesverteidigung gezählt werden.
Bei den im nationalen Selbstverständnis verankerten Werten und Leitbildern löste die SFW
das Problem der bildlichen Darstellung von Abstrakta, indem sie zu Personalisierungen griff
sowie Handlungen zeigte, in denen sich solche Grundwerte repräsentierten. Die grundsätzliche Bedeutung, die aktuelle Gültigkeit oder Reformbedürftigkeit von Leitbildern, die permanent mit veränderten gesellschaftlichen Bedingungen in Übereinstimmung gebracht werden
müssten, wurde dagegen kaum je thematisiert. Im geistigen Klima der Zeit des Kalten
107
Schlussbetrachtung
Krieges, wo sich jegliche kritische Auseinandersetzung mit unhinterfragten Werten dem Verdacht kommunistischer Gesinnung aussetzte, erstaunt dies allerdings nicht.
Symbole nationaler Identität waren dagegen als bild- und ausdrucksstarke Sujets geradezu
prädestiniert für die filmische Nutzbarmachung im Rahmen des Integrationsauftrages. Der
hier dominierende Themenkomplex von Alpen, ländlicher Schweiz, (Berg-)Landwirtschaft
und Brauchtum bezog seine Symbolkraft aus Zuschreibungen, die ihn mit den Mythen der
eidgenössischen Gründungsgeschichte verknüpften. So entstanden in der SFW meist als
Miniaturdokumentarfilme gestaltete Filmbeiträge mit komplexer, symbolisch aufgeladener
Tiefenstruktur,
die
dem
Publikum
individuelle
Ausdeutungen
anboten
und
deren
identitätsstiftende Bedeutungen – solange die zugehörigen Konventionen unhinterfragt
blieben – wohl zumeist unbewusst rezipiert wurden. Aussagen der Redaktoren und
Kameraleute 371 lassen darauf schliessen, dass auch produktionsseitig die Verwendung
solcher Symbole in der Regel nicht einer bewussten Absicht entsprang, dass diese Beiträge
somit Mentalitäten reflektieren. Allerdings konnte auch gezeigt werden, dass einzelnen
Beiträgen, insbesondere da, wo narratorische Brüche Irritation hervorrufen, wohl eine
bewusste Aussageintention zugrunde liegt, die – zumeist mit dem Verweis auf gemeinsame
Traditionen – bestrebt ist, das Bewusstsein nationaler Einheit präsent zu halten. Solchen
Filmen, welche den Akzent auf Traditionen setzen und diese positiv bewerten, steht
gleichzeitig eine grosse Zahl von Beiträgen gegenüber, die von wirtschaftlichen, technischen
und wissenschaftlichen Leistungen von Schweizern berichten und damit nicht nur den
zeittypischen Fortschrittsoptimismus zum Ausdruck bringen, sondern auch das Bild einer
modernen, zukunftsgerichteten Schweiz zeichnen.
In der Darstellung und Benennung eines äusseren oder inneren Feindes verhielt sich die
SFW im Allgemeinen zurückhaltend. Die wenigen Sujets, die keinen Zweifel an vorhandenen
Feindbildern zulassen, koinzidieren auffällig mit den heissen Phasen des Kalten Krieges. Im
Allgemeinen entzog sich die SFW der Vereinnahmung durch die antikommunistischen Institutionen der geistigen Landesverteidigung und mit ihrer offenen Haltung gegenüber einem
kulturellen Austausch mit den Ostblockländern setzte sie sich gar der Kritik aus.
Im Dienste einer national integrativen Wirkung standen auch verschiedene Stilmittel, die sich
in den Beiträgen der SFW beobachten lassen. So ist ihnen oft eine räumliche und zuweilen
auch zeitliche Unbestimmtheit eigen, welche dem Gezeigten eine paradigmatische Bedeutung verleiht, die für die ganze Schweiz zu gelten scheint. Eine nicht zu unterschätzende
Bedeutung kommt jeweils dem Kommentar zu: Häufig schränkt er die Vielfalt möglicher Interpretationsmöglichkeiten, welche das Bild bietet, auf die eine, intendierte Deutung ein.
371
Vgl. dazu die Oral-History-Interviews mit ehemaligen SFW-Mitarbeitern im Rahmen des Begleitprojekts zur Geschichte der Schweizer Filmwochenschau.
108
Schlussbetrachtung
Dass manche Beiträge eindeutig einer Mentalität (oder Ideologie) der geistigen Landesverteidigung zugeordnet werden können, ist denn auch oft auf solche explizite Verweise des
Kommentars zurückzuführen. Vor allem aber versuchte die SFW dem nationalen Zusammenhalt zu dienen, indem sie ein positives, idealisiertes Bild der Schweiz entwarf, das bis
zur Umsetzung der Programmreform 1970 konsequent sämtliche Konflikte, Prozesse und
Probleme des Landes ausblendete. Dieses ganz am Konsens orientierte Bild einer „sonntäglichen“ Schweiz schloss allerdings die Lebenswirklichkeiten und Anliegen breiter Bevölkerungsgruppen aus: Sowohl den Arbeitern und Gewerkschaften wie auch den Frauen wurde
nur ein bescheidener Platz zugestanden.
Der Beitrag der SFW zur nationalen Integration litt zudem unter dem Makel, dass sie seit
dem Ende des Zweiten Weltkrieges in der Romandie nur in unbefriedigender Zahl vorgeführt
und damit in der Westschweiz kaum zur Kenntnis genommen wurde. Seit den frühen 60er
Jahren, mit dem Beginn des einsetzenden gesellschaftlichen und kulturellen Umbruchs, der
das Ende der langen 50er Jahre markierte, büsste sie auch in der Deutschschweiz zunehmend ihre Integrationskraft ein. Die Wirkungsmacht der nationalen Symbole schwand unter
der Erosion der Konventionen, die bisher ihre Selbstverständlichkeit garantiert hatten, und
auch die geistige Landesverteidigung verlor zunehmend an Akzeptanz.
Das Ende der SFW steht im Zusammenhang mit der zunehmenden Verbreitung des Fernsehens als neuem Leitmedium, von der auch die Wochenschauen des Auslands betroffen waren. Bereits zu Beginn der 50er Jahre waren allerdings Konzepte entworfen worden, um dem
veränderten medialen Umfeld zu begegnen. Daran, dass diese Konzeptionen erst zu Anwendung gelangten, als die SFW ihr Ansehen weitgehend eingebüsst hatte und als unzeitgemäss empfunden wurde, trug wohl der Stiftungsrat eine nicht geringe Schuld. Überaltert
und so sehr auf Konsens bedacht, dass er praktisch entscheidungs- und handlungsunfähig
wurde, blockierte er alle Anstrengungen der Redaktion, adäquate Massnahmen für eine Programmerneuerung zu ergreifen.
Weitgehend offen bleibt die Frage, welche Bedeutung der SFW als medialer Vermittlerin von
gemeinsanen Werten und Traditionen, nationalen Symbolen und Inhalten der geistigen Landesverteidigung zukommt. Über ihre tatsächliche Wirksamkeit und Akzeptanz gäbe die Auswertung der in den Aktenbeständen der SFW erhaltenen umfangreichen Sammlung von
Presseausschnitten Aufschluss. Fest steht indessen, dass sie ein hervorragendes Medium
war, um solche Vorstellungskomplexe, auf denen das schweizerische Selbstverständnis
gründet, durch kommunikative Prozesse präsent zu halten. Insebesondere nationale Symbole entfalten ihre sinnstiftende Kraft erst durch die Visualisierung. Zudem sind sie, da ihre
symbolische Bedeutung auf Konventionen beruht, in besonderem Masse auf deren stetige
109
Schlussbetrachtung
Aktualisierung angewiesen. Obschon die Beiträge, welche, oft mit suggestiver Kraft, SinnBilder „nationaler Eigenart“ tradierten und aktualisierten, nur einen wohl dosierten Anteil am
Programm hatten, trug die SFW sicher mit dazu bei, dass sich die Mentalität der geistigen
Landesverteidigung so lange erhalten konnte. Dass – in schwindendem Ausmass – die von
der geistigen Landesverteidigung hoch gehaltenen nationalen Werte und Symbole immer
noch als Code-Worte funktionieren, beweist die Tatsache ihrer fortgesetzten Instrumentalisierung bei aussenpolitischen Fragen.
110
Bibliografie
VI. Bibliografie
1. Quellen
1.1.
Ungedruckte Quellen
Schweizerisches Bundesarchiv, Bern (BAR):
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E 3001 (B) -/2
EDI, Bundesamt für Kulturpflege
Bde.79, 80
E 3011 (A) 1979/105
EDI, Bundesamt für Kulturpflege
Bde. 19, 21
Audiovisuelle Quellen:
J II 143 (-) 1996/386
Schweizer Filmwochenschau, Videokassetten
–
Interviews mit ehemaligen Mitarbeitern der Schweizer
Filmwochenschau, CD-R 1-8
1.2.
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Neutralität vom 30. August 1939 (Vollmachtenbeschluss). AS 1939 55. S. 769f.
Bundesratsbeschluss über die Vorführung einer schweizerischen Filmwochenschau in den
Lichtspieltheatern des Landes vom 16. April 1940. AS 1940 56. S. 360f.
Bundesratsbeschluss über die Herstellung einer schweizerischen Filmwochenschau und
deren Vorführung in den Lichtspieltheatern des Landes vom 12. März 1943. AS 1943 59. S.
208f.
Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die antidemokratische Tätigkeit
von Schweizern und Ausländern im Zusammenhang mit dem Kriegsgeschehen 1939-1945,
Teil 3: Kommunistische Umtriebe vom 21. Mai 1946. BBl 1946 II. S. 212-271.
111
Bibliografie
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Subventionierung der
Schweizer Filmwochenschau vom 3. Dezember 1951. BBl 1951 III/2. S. 971-984.
Bundesbeschluss betreffend die Gewährung eines jährlichen Beitrages an die Stiftung
"Schweizer Filmwochenschau" vom 11. Juni 1952. BBl 1952 II. S. 391f.
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Verlängerung des Bundesbeschlusses betreffend die Gewährung eines jährlichen Beitrages an die Stiftung "Schweizer
Filmwochenschau" vom 12. Mai 1961. BBl 1961 II/1. S. 1071-1075.
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Entwurf eines Bundesgesetzes
über das Filmwesen (Filmgesetz) vom 28. November 1961. BBl 1961 II. S. 1029-1075.
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Bundesgesetz über das Filmwesen (Filmgesetz) vom 28. September 1962. AS 1962. S.
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Voranschlag der Eidgenossenschaft für 1975 (Nationalrat). Amtl. Bull. 1974 NR. S. 16231627.
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend eine Änderung des Bundesgesetzes über das Filmwesen vom 26. Februar 1975. BBl 1975 I/2. S. 991-996.
Bundesgesetz über das Filmwesen (Filmgesetz). Änderung vom 20. Juni 1975. BBl 1975
II/1. S. 179f.
1.3.
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118
Anhang
VII. Anhang
Tabelle 1: Funktionsträger der SFW 1940-1975
Chefredaktoren:
Paul Alexis Ladame
1940-15.10.1944
Hans Laemmel
15.8.1944-31.8.1961
Charles Cantieni
1.9.1961-31.12.1966
Wolfgang Achterberg
1.1.1967-30.9.1969
Hermann Wetter
1.10.1969-31.3.1972
Peter Gerdes (ad interim)
1.4.1972-31.3.1973
Peter Gerdes (Redaktor)
1.4.1973-1975
Direktor:
Max Dora (Direktor)
1.4.1973-1975
Stiftungs-Präsidenten:
Antoine Vodoz (Staatsrat VD)
1942-1945
Eugen Dietschi (NR, SR, Journalist, FDP-
1946-1968
Parteipräsident)
Gaston Clottu (NR, Rechtsanwalt)
1969-1974
Manfred Fink, geschäftsleitender Vize-Prä-
1974-1975
sident (Vertreter des SLV, Fürsprecher)
Stiftungs-Delegierte:
Edmond Moreau (Vertreter des Film-Verlei-
1942-1962
her-Verbands in der Schweiz FVV)
Paul Meyer (Vertreter des Verbands
1963-1971
Schweiz. Filmproduzenten VSF, Direktor
Central-Film, Zürich)
Manfred Fink (SLV, Fürsprecher)
1972-1973
I
Anhang
Tabelle 2: Visionierte SFW-Ausgaben (Stichprobe)
Jahr
SFWNummer
Datum
1948
344
349
1949
1950
1951
1952
1953
1954
SFWNummer
Datum
11.06.1948
626
04.06.1954
27.08.1948
635
27.08.1954
353
24.09.1948
636
03.09.1954
358
29.10.1948
661
25.02.1955
360
12.11.1948
687
16.09.1955
373
11.02.1949
691
14.10.1955
381
08.04.1949
695
11.11.1955
404
28.10.1949
699
09.12.1955
408
25.11.1949
710
24.02.1956
416
20.01.1950
713
16.03.1956
428
14.04.1950
717
13.04.1956
431
05.05.1950
729
06.07.1956
438
23.06.1950
746
23.11.1956
439
30.06.1950
752
04.01.1957
445
22.09.1950
756
01.02.1957
446
29.09.1950
759
22.02.1957
456
08.12.1950
761
08.03.1957
458
22.12.1950
772
25.05.1957
462
19.01.1951
778
05.07.1957
470
16.03.1951
788
04.10.1957
473
06.04.1951
792
01.11.1957
476
27.04.1951
793
08.11.1957
482
01.06.1951
821
23.05.1958
507
11.01.1952
829
19.07.1958
512
15.02.1952
841
31.10.1958
516
14.03.1952
521
18.04.1952
844/
845
21.11.1958/
28.11.1958
523
02.05.1952
846
05.12.1958
850
02.01.1959
862
27.03.1959
872
05.06.1959
891
06.11.1959
892
13.11.1959
905
12.02.1960
915
22.04.1960
935
30.09.1960
946
16.12.1960
947
23.12.1960
956
24.02.1961
979
25.08.1961
983
22.09.1961
525
16.05.1952
526
23.05.1952
538
05.09.1952
539
12.09.1952
546
31.10.1952
548
14.11.1952
569
10.04.1953
571
24.04.1953
573
08.05.1953
588
11.09.1953
591
02.10.1953
597
13.11.1953
621
Jahr
1955
1956
1957
1958
1959
1960
1961
30.04.1954
II
Anhang
Jahr
1962
1963
1964
1965
1966
1967
1968
1969
SFWNummer
Datum
SFWNummer
Datum
992
24.11.1961
1353
21.03.1969
996
22.12.1961
1361
16.05.1969
998
05.01.1962
1374
05.09.1969
999
12.01.1962
1392
09.01.1970
1004
16.02.1962
1411
22.05.1970
1019
01.06.1962
1424
11.09.1970
1023
29.06.1962
1430
23.10.1970
1043
07.12.1962
1440
01.01.1971
1060
05.04.1963
1444
29.01.1971
1063
26.04.1963
1450
12.03.1971
1071
21.06.1963
1451
19.03.1971
1078
30.08.1963
1453
02.04.1971
1087
01.11.1963
1454
09.04.1971
1096
03.01.1964
1479
22.10.1971
1098
17.01.1964
1483
19.11.1971
1104
28.02.1964
1484
26.11.1971
1107
20.03.1964
1490
07.01.1972
1109
03.04.1964
1494
28.01.1972
1127
28.08.1964
1496
18.02.1972
1136
30.10.1964
1501
24.03.1972
1139
20.11.1964
1513
16.06.1972
1153
26.02.1965
1521
01.09.1972
1162
30.04.1965
1532
17.11.1972
1163
07.05.1965
1539
05.01.1973
1200
11.02.1966
1543
02.02.1973
1204
11.03.1966
1557
11.05.1973
1206
25.03.1966
1570
06.09.1973
1240
09.12.1966
1581
23.11.1973
1249
10.02.1967
1587
04.01.1974
1255
24.03.1967
1588
11.01.1974
1260
28.04.1967
1600
05.04.1974
1273
18.08.1967
1610
07.06.1974
1276
08.09.1967
1611
14.06.1974
1277
15.09.1967
1620
23.08.1974
1282
20.10.1967
1624
20.09.1974
1286
17.11.1967
1625
27.09.1974
1289
08.12.1967
1628
18.10.1974
1290
15.12.1967
1637
20.12.1974
1298
09.02.1968
1645
14.02.1975
1303
15.03.1968
1650
21.03.1975
1308
19.04.1968
1651
27.03.1975
1312
17.05.1968
1314
31.05.1968
1351
07.03.1969
Jahr
1970
1971
1972
1973
1974
1975
III
Anhang
Tabelle 3: Themenanteile der vier Wochenschauen in der Bundesrepublik Deutschland
1956 (nach Sujet-Anzahl)
Thema
NDW
WiB
FOX
BidW
Anzahl
%
Anzahl
%
Anzahl
%
Anzahl
%
Aussenpolitik
57
23.5%
44
17.5%
45
18.3%
45
17.9%
Innenpolitik
18
7.4%
20
8.0%
22
8.9%
17
6.7%
Kultur
20
8.2%
19
7.6%
15
6.1%
22
8.7%
Wirtschaft / Technik
18
7.4%
30
12.0%
22
8.9%
32
12.7%
Sport
65
26.7%
64
25.5%
63
25.6%
48
19.0%
Vermischte Neuigkeiten
58
23.9%
74
29.5%
79
32.1%
88
34.9%
7
2.9%
243
100.0%
Sonstiges
total
0.0%
251
100.0%
0.0%
246
100.0%
0.0%
252
100.0%
Tabelle 4: Sequenzenanalyse 1: SFW 761-2, 8. März 1957, Das Frauenstimmrecht in
Unterbäch (48 m)
SeKamera
Inhalt
Wirkung
quenz
1.
Aufsicht
Seilbahn nähert sich Bergstation Die Zuschauer werden an den Ort
2.
leichte UnAussenaufnahme der Bergstation herangeführt. Information, dass es
tersicht
mit Inschrift „Willkommen in Un- sich um ein Bergdorf handelt und
dieses mit der Seilbahn erreichbar
terbäch“
ist.
Durch den stufenweise näher rü3.
Totale
Dorfplatz und Kirche mit umsteckenden Kamerastandort nähern
henden Holzhäusern, von ferne
ist eine sich bewegende Kinder- sich die Betrachter vorsichtig,
ohne sie in ihrem Spiel zu stören,
gruppe sichtbar.
der Kinder-Idylle. Indem der Mann
4.
Totale
Mann zieht Wagen vorbei und
mit dem Wagen das Bild durchgibt Blick frei auf Mädchengruppe, die ein Kreisspiel spielt. quert und damit den Blick auf die
Im Hintergrund schneebedeckte Mädchen versperrt, entsteht der
Eindruck, dass hier nichts inszeBerge.
5.
Totale
In der Mitte des Kreises kauern- niert ist, die Kamera nur beodes Mädchen, Rücken und Beine bachtet. Die Mädchen stellen die
der um es herum hüpfenden Kin- zukünftigen Frauen dar, die vielleicht einmal in den Genuss des
der
regulären Frauenstimmrechts
kommen werden. Möglicherweise
wird dieser Prozess durch die Abstimmung hier sogar beschleunigt.
6.
Totale, pas- Mann fährt mit Heu-Schlitten
Auch hier wird suggeriert, dass
siver
schneebedeckten Hang hinunter. das Alltagsleben seinen gewohnSchwenk
ten Lauf nimmt und die Einwohne-
IV
Anhang
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
Einwohner sägt im Freien Brenn- rInnen sich in keiner Weise durch
die Anwesenheit des Kameraholz.
manns stören lassen.
Frau hängt im Freien Wäsche
zum Trocknen auf.
Halbtotale
Ältere Frau sitzt am Spinnrad und
unterhält sich mit neben ihr stehender jüngeren Frau.
Halbnah
Spinnende Frau im Profil
Die Berge von Post und von Zeileichter
Stuhl, Gemeindepräsident sitzt
Schwenk
im Büro am mit Post überhäuften tungsberichten zeigen, dass der
Gemeinderatsbeschluss, den
aufwärts auf Schreibtisch, öffnet BriefumFrauen das Stimmrecht für diese
Schreibtisch schlag und breitet die daraus
Abstimmung zu gewähren, eine
entnommenen Zeitungsausriesige Beachtung findet. Dies
schnitte aus.
steht im Kontrast zur ungerührten
Haltung der Bevölkerung, die sich
verhält, als handle es sich bei der
Beteiligung der Frauen an der Abstimmung, von deren Ausgang sie
unmittelbar betroffen sind, um eine
selbstverständliche, natürliche
Sache.
Schemenhaftes Bild von MänAufsicht
(Gegenlicht), nern mit Hüten, die vor einem
Haus (vermutlich vor dem
Schwenk
Abstimmungslokal) warten.
rechts aufHausfassade und Giebel.
wärts
Halbtotale
Im Abstimmungslokal wartende
Frauen in Arbeitskleidung und
zum Teil mit Kopftüchern plaudern miteinander.
Halbtotale
Mann und Frau unterhalten sich Die gemeinsam wartenden (Mann
beim Warten.
und Frau) signalisieren das
Einvernehmen zwischen den
Geschlechtern.
Halbtotale
Bereit stehende Gruppe von
Die anwesenden Presseleute und
Pressefotografen mit Kameras
Fotografen wirken beinahe etwas
deplatziert neben den so natürlich
Halbnah
Frau mit Kopftuch an der Urne,
erscheinenden Frauen.
Detail
Hand legt Stimmcouvert ein.
Halbnah
Jüngere Frau legt Stimmzettel in Erst bei der jüngeren Frau, die
etwas unsicherer wirkt, treten die
Urne ein.
Fotografen in Aktion, das plötzliHalbtotale
Pressefotografen mit Blitzlicht
che Blitzlichtgewitter scheint sie
Frau fotografierend
Halbtotale
Jüngere Frau verlässt den Raum zusätzlich zu irritieren.
und blickt lachend zurück.
Halbnah
Weitere Frauen an der Urne beim
Abstimmen
Halbnah
Mann legt Stimmzettel in drei
Der Mann, der seine Unterlagen in
verschiedene Urnen ein.
drei Urnen einwirft, macht deutlich,
dass die Frauen nur ein auf eine
einzelne Sachfrage reduziertes
Stimmrecht wahrnehmen und damit noch weit entfernt sind von
tatsächlicher Gleichberechtigung.
Américaine,
dann Halbnah
Halbtotale
V
Anhang
Tabelle 5: Sequenzenanalyse 2: SFW 456-4, 8. Dezember 1950, Löbliche Neugier (82 m)
SeKamera
quenz
1
Leichte Aufsicht
2
Halbnah
3
Totale
4
Totale
5
Wischblende
6
Halbtotale
7
Halbnah
8
Totale
9
10
11
Américaine
Blende
Halbtotale
12
13
Halbtotale,
Schwenk
abwärts
Halbtotale
14
15
16
Blende
Halbnah
Totale
17
18
19
20
21
Inhalt
Wirkung
Innenansicht von Magazinraum,
Tische mit Schachteln, Papieren
und Rollen sowie Angestellte in
weissen Schürzen
Ein Mann packt Papiere in Kartonmappen
Männer Schlange stehend, Angestellter überreicht Mappe.
Der grosse Raum, die grossen
Tische und vielen Schachteln und
Mappen evozieren, dass es sich
um ein gross angelegtes Unternehmen handle.
Sich öffnende Tür in sichtlich
altem Haus, ältere Frau
Blick wird frei auf Mann, der sich
aus Wassertopf Wasser in Fussbad eingiesst.
Frau mit Fragebogen in der
Hand schliesst die Türe.
Auch hier bescheidene Verhältnisse. Älteres Paar, der Mann
offenbar mit Fussbeschwerden.
Ebenfalls Eindruck, dass die
Volkszählerin in die Intimsphäre
eindringt und stört.
Ebenso die lange Schlange der
Wartenden, die ihre Unterlagen
abholen.
Frauen und Männer kommen mit Überleitung zur Arbeit der einzelMappe unter dem Arm aus Genen VolkszählerInnen
bäude.
Verschiedene Personentypen und
Lebenssituationen werden stets
durch eine Blende abgegrenzt.
Frau (von hinten) steht vor Woh- Eindruck, dass die Volkszählerin
nungstür, die sich öffnet, Haushöchst ungelegen kommt. Unklar
frau in Schürze erscheint,
ist, ob sie am frühen Morgen vorVolkszählerin übergibt Fragebo- beikommt, oder ob es sich beim
gen.
Mann um einen Schichtarbeiter
Hausfrau schaut Fragebogen an, handelt, der erst am Mittag aufsteht.
während Mann, der sich das
Die Familie lebt offensichtlich in
Gesicht mit Rasierschaum eineher bescheidenen Verhältnissen
pinselt, auftaucht.
in einem grösseren Mietshaus.
Weinendes Kleinkind auf dem
Töpfchen
Hausfrau schliesst Wohnungstür.
Mann (Hans Gnehm) trinkt Wein.
Gnehm sitzt mit Grossfamilie am
Tisch.
Nahaufnahme Füllfeder Unterschrift unter Fragebogen setzend
Blende
Halbnah
Junges Ehepaar beim Ausfüllen
von Fragebogen
Blende
Totale
Stube. Von Kindern umgebener
Mann auf Sofa füllt Fragebogen
aus,
Schwenk
Grossfamilie sitzt am Tisch und
füllt ebenfalls Fragebögen aus.
VI
Angeblich ältester Mann der
Schweiz, der gut aufgehoben erscheint in der Grossfamilie. Er
scheint mit einem gewissen Stolz
das Formular zu unterzeichnen.
Paar, das (noch) kinderlos ist, als
Kontrast zum „ältesten“ Mann.
Noch wesentlich grössere Grossfamilie als die vorherige. Kinderschar, die von erwachsenem
jungen Mann bis zum Säugling
reicht. Alle sind in der Stube ver-
Anhang
22
Halbnah
23
Halbnah
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
Frau füllt Volkszählungs-Fragebogen aus, Mädchen schaut zu.
Kinder halten weinenden
Säugling auf dem Arm.
sammelt.
Die älteren Kinder sind sich offenbar gewohnt, die jüngeren zu
betreuen.
Halbnah
Junger Mann auf dem Sofa beim Das Bild soll die Ähnlichkeit zwischen Vater und Sohn verdeutliAusfüllen des Fragebogens
chen und verweist auf Kontinuität.
Nahaufnahme Gesicht des jungen Mannes
Halbnah
Gesicht von älterem Mann
(Vater)
Nahaufnahme Feder Zahl „20“ in Fragebogen
Information über die Zahl der
(Frage zur Anzahl der Kinder)
Kinder
schreibend
Blende
Wieder Kontrast, indem alleinsteNahaufnahme Feder trägt Zahl 1 in Feld ein
hender Mann gezeigt wird. Die
Halbnah
Mann sitzt an Arbeitstisch und
Räume erscheinen aufgeräumt
füllt Fragebogen aus.
und ordentlich, eher modern einTotale
Wohnzimmer mit Sitzgruppe,
gerichtet; grosszügige RaumverMann sitzt mit Formularen auf
hältnisse.
Sofa
Totale
Volkszähler geht auf Pfad neben Kontrast. Hier sind offenbar die
Verhältnisse so armselig, dass
Gartenschuppen vorbei.
Halbtotale
Volkszähler steht vor Gartentor, sich der Blick ins Innere der Behausung verbietet.
Bewohner kommt zum Tor und
lässt sich Fragebogen geben.
Halbtotale
Mann geht zwischen Hühnern
davon.
Blende
Totale
Leuchtschrift „Hotel“
Umfeld von unsteten Lebensverhältnissen wird eingeführt.
Totale
Beleuchtetes Schild „Cabaret“
Totale
Drei Männer auf der Bühne,
Eindruck von Personen, die dem
Nummerngirl trägt Schild mit
Klischee vom etwas unseriösen
Aufschrift „Ende“ vorbei.
Lebensstil entsprechen. Aber
auch sie werden von den VolksHalbtotale
Variétékünstler in der Garderobe, Volkszähler legt ihnen Fra- zählern erfasst.
gebogen hin.
Halbnah
Spiegelbild von Schauspieler,
der sich Hut aufsetzt und sich
schminkt
Halbnah
Schauspielerin am Schminktisch
mit Spiegelbild, Angestellte
bringt ihr Fragebogen.
Blende
Totale
Vorne offener, auf Waldlichtung Das Bild macht klar, dass es sich
stehender Wagen, darin sitzen
um Fahrende handelt. Der idylliLeute.
sche Standort des Wagens zeichnet ein idealisierendes Bild.
Halbnah
Mann und Frau im Wagen über
Auch Fahrende können sich der
Volkszählungsformular gebeugt, Zählung nicht entziehen.
zuschauender Knabe
Nahaufnahme Gesichter von Mann und Kind
Das Bild wahrt die Intimsphäre der
Leute, indem es zwar die GeNahaufnahme Hand Felder des Fragebogens
sichter der Personen zeigt, nicht
ausfüllend
aber die Inneneinrichtung des
Wagens.
VII
Anhang
47
Halbtotale
(Gegenlicht)
48
49
Blende
Aufsicht
Totale
Halbtotale
50
51
52
53
54
55
56
57
58
Fahrende beim Ausfüllen der
Dafür wird die schöne Aussicht mit
Fragebögen (von hinten mit Blick Blick von innen gezeigt – wieder
ins Freie)
romantisierende Darstellung.
Basler Rheinhafen mit Lastschiffen
Schiffe, halb verdeckter Bug mit
Schiffsnamen „Vicosoprano“
Schiffswand und Fenster, Blick
Schwenk,
durchs Fenster auf Mann und
Totale
zwei Frauen, die an Tisch sitzen
und Fragebögen ausfüllen
Halbnah
Innenansicht, Mann und Frauen
beim Ausfüllen der Formulare
Nahaufnahme Gesicht von Mann
Nahaufnahme Hand beim Ausfüllen von Formular
Detail
Eintrag „auf dem Rhein“ (Frage
nach Gemeinde des Arbeitsortes)
Halbnah
Weitere Männer und Frauen sitzen an einem Tisch und füllen
Fragebögen aus.
Nahaufnahme Gesicht eines Matrosen
Detail
Eintrag Schiffsname „M/s
Vicosoprano“
Aufsicht
Lastschiffe, zuvorderst ist das
Schiff „Vicosoprano“ erkennbar.
59
60
Blende
Halbtotale
61
Halbtotale
Volkszähler bringen Mappen in
die Verteilstelle zurück.
Angestellter versorgt Mappe in
Regal.
Das Bild führt an neuen Handlungsort des Rheinhafens heran.
Stufenweise Annäherung an die
auf dem Schiff lebenden Leute
Auch auf dem Wasser können
sich die Leute nicht der Zählung
entziehen.
Der Schiffsname stellt die Verbindung her zur Bergregion und verleiht damit den Eignern und Matrosen, im Unterschied zu den
Fahrenden und Variétékünstlern,
eine gewisse Seriosität.
Eindruck, dass die Zählung abgeschlossen ist, alle Einwohner, ungeachtet ihrer verschiedenen
Lebensumstände, sind vom Staat
erfasst worden. Das Versorgen
der Mappen in die systematische
Ordnung des Regals repräsentiert
die effiziente Bürokratie.
Tabelle 6: Sequenzenanalyse 3: SFW 523-3, 2. Mai 1952, Être prêt (35 m)
SeKamera
quenz
1
Totale
2
Halbnah
3
Halbtotale
Inhalt
Wirkung
Direktor und Sekretär einander
schräg gegenüber am Pult sitzend, Sekretärin beim Schreiben
oder Stenografieren
Direktor liest Text von Blatt ab
und diktiert.
Loderndes Feuer
Person des Direktors wird eingeführt in Tätigkeit, welche die Hierarchie deutlich macht.
VIII
Fokussierung auf Direktor führt ihn
als Hauptperson ein.
Anhang
Schwenk
Halbtotale
Direktor nähert sich in Überkleidern in Giessereihalle von hinten
dem vor dem Feuer stehenden
Arbeiter, der ein Werkstück ins
Feuer hält.
Feuer
Direktor spricht mit Arbeiter.
7
Totale, LinksSchwenk
aufwärts
Halbtotale
Américaine
Soldaten stehen in Reih und
Glied,
Direktor und Arbeiter stehen in
Uniform nebeneinander.
Offizier kontrolliert Gewehre.
8
Totale
4
5
6
9
10
11
Schwenk
Totale
Handwagen, beladen mit Munitionspaketen, wird herangefahren.
Halbnah,
Offizier
Schwenk
Tisch mit aufgestapelten MunitiTotale
onspaketen
Totale
Soldaten, darunter der Arbeiter
und der Direktor, defilieren an
Tisch vorbei und nehmen Taschenmunition entgegen.
Nahaufnahme Hände mit Munitionspaket auf
dessen Etikette die Aufschrift:
„24 scharfe Gewehrpatronen“
lesbar ist
12
Totale
13
Aufsicht
14
Totale
15
16
Soldaten packen Munitionspakete in Rucksäcke ein.
Soldaten stehen in Reih und
Glied und verlassen den Platz.
Strasse, Walliser Ställe und im
Hintergrund Schneeberge
Dächer, Kirchturmspitze und
Schwenk
Berge
Nahaufnahme Kopf und winkender Arm von
Frau (von hinten),
Aufsicht,
Soldat kommt auf das Haus zu.
Totale
Halbtotale
Haus mit Steindach und Balkon,
darauf stehende Personen, Soldat (von hinten gesehen) nähert
sich dem Haus.
IX
Etablierung von Bild eines Direktors, der sich nicht scheut, in der
dreckigen und stickigen Giesserei
zu erscheinen.
Das Gespräch vor dem Feuer mit
dem Arbeiter während eines vermutlich kritischen Arbeitsprozesses lässt auf eine gewisse Vertrautheit schliessen, auf einen
Patron, der sich um „seine“ Arbeiter kümmert.
Orts- und Situationswechsel,
wobei Klassengegensatz bzw.
Hierarchie aufgehoben wird
Sowohl der Direktor wie der Arbeiter sind der militärischen Hierarchie unterstellt.
Der Direktor und der Arbeiter werden als gleichermassen vertrauenswürdig und verantwortungsvoll
behandelt.
Es wird klar, dass es sich tatsächlich um scharfe Munition handelt
und dass damit die Soldaten volles Vertrauen geniesen, dass sie
diese nur im Rahmen ihrer militärischen Bereitschaft verwenden.
Das Thema erscheint abgeschlossen, die Wehrmänner gehen mit
der Munition nach Hause.
Eindruck eines typischen
Bergbauerndorfs
Der aus dem Militärdienst oder
von der Inspektion kommende
Bergbauer wird von Frau und Kind
zuhause erwartet.
Anhang
17
Innenansicht
18
Totale
Stube mit religiösen Bildern an
der Wand, Soldat kommt und
hängt das Gewehr an die Wand.
19
Soldat packt Tornister aus, die
kleine Tochter steht beobachtend daneben.
Nahaufnahme Sekretär-Schublade wird aufgezogen, Hand versorgt Munitionspaket und verschliesst den
Sekretär.
20
Américaine
Soldat stellt Tornister weg und
streicht der kleinen Tochter (etwas unbeholfen) über den Kopf.
Die Stube mit den religiösen Bildern evoziert das klischeehafte
Bild einer typischen, stark religiös
verankerten Walliser Bergbauernfamilie. Das Gewehr wird so
aufgehängt, dass es den Zugriff
auf den Lichtschalter behindert,
was auf eine Inszenierung hindeutet, die weit über das Nachstellen hinausgeht.
Der Mann packt sehr ordentlich
seine Utensilien aus und legt sie
zum Versorgen bereit. Die Munition wird griffbereit mitten in der
Stube verstaut – etwas gar zugänglich in einem Haushalt mit
Kindern. Damit wird eigentlich das
Bild des verantwortungsvollen
Soldaten und Bürgers etwas untergraben.
Der Soldat ist wieder in seiner
vertrauten Umgebung angekommen, aber die Wehrbereitschaft
bleibt auch hier bestehen, die
Grenzen zwischen zivilem und
militärischem Leben sind fliessend.
Tabelle 7: Sequenzenanalyse 4: SFW 850-2, 2. Januar 1959, Winter im Walliser Bergdorf (96 m)
SeKamera
Inhalt
Wirkung
quenz
1. Aufsicht
Schneelandschaft mit Kirche und Eindruck eines vom Tourismus
Häusern
relativ unberührten Walliser Bergdorfes
2. Aufsicht
Dorf
3. Totale
Mann zersägt im Freien HolzTypische winterliche Arbeit
stamm, Knabe schaut zu.
4. Halbtotale
Knabe ergreift anderes Ende der Die Kinder lernen von klein auf die
Säge und und hilft beim Sägen. traditionellen Arbeiten und nehmen scheinbar freiwillig daran teil.
5. Halbnah
Sägender Knabe
6. Totale, Unter- Vater und Sohn beim Sägen
sicht
7. Halbtotale,
Schnitzer in Werkstatt beim
Winterliche Arbeit als Nebenerdann Halbnah Schnitzen
werb, Kunsthandwerk, das als
Untersicht
„typisch bäuerlich“ gilt
8. Détail
Schnitzmesser, das Holz
Konzentrierte und kunstvolle
bearbeitet
Arbeit des Schreiners und Schnitzers
9. Totale
Ausgebreitete Schnitzmesser
Die ausgelegten Werkzeuge vermitteln den Eindruck von Ordent10. Nahaufnahme Schnitzende Hand
lichkeit und Bedächtigkeit.
X
Anhang
11. Schwenk
Totale
12. Blende
13. AbwärtsSchwenk,
Totale
14. Halbnah, fixe
Kamera
15. Halbtotale,
fixe Kamera
16. Halbnah
17. Totale
18. Halbtotale
19. Zoom (+)
20. Halbtotale
21.
22.
23.
24.
Halbtotale
Detail
Detail
AbwärtsSchwenk
25. Halbtotale
26. Schwenk
27. Aufsicht
28. Halbtotale
29. Halbnah
30. Halbnah
31. Halbnah
Bauernmöbel mit Schnitzereien
Die in der Werkstatt ausgestellten
Möbel zeugen von der Handfertigkeit des Mannes und zeigen, dass
es sich hier nicht um Arbeit für
den Eigenbedarf handelt.
Vater (von hinten) und Sohn in
Scheune beim Dreschen
Der Schwenk evoziert einen kurzen Moment der Ungewissheit
über den neuen Schauplatz.
Durch die starre Kamera und die
grossen Bewegungen von Kopf
und Oberkörper des Mannes im
Bild entsteht eine sehr dynamische Wirkung. Auch hier wird offenbar im Flachland nicht mehr
praktiziertes Handwerk den Kindern weitervermittelt, wobei der
Sohn Stolz auf sein Können ausstrahlt. Die im Bild erscheinenden
Kinder (bzw. Söhne) stehen für
die Kontinuität der Tradition.
Ein kurzer Moment des Rätselns
über das, was man sieht, entsteht
Der Kommentar suggeriert, dass
es sich um den selben Mann handle.
Dreschender Mann
Auf- und Ab-Bewegung der beiden Dreschflegel
Dreschender Knabe
Sich bewegender Korb mit Getreidekörnern
Mann beim Wannen
Körner
Aussenansicht einer Mühle und
sich drehendes Mühlrad
Laufendes Mühlrad
Zahnräder
Korn im Mahlwerk
In Mehlkammer rieselndes Mehl
und Mehlhaufen
Eisbesetzter Dorfbrunnen,
auf zwei Frauen, die am Brunnen
mit Waschbrettern Wäsche waschen
Waschende Frauen und dritte
Frau, die mit kleinem Mädchen
an der Hand zum Brunnen
kommt und Eimer mit Wasser
füllt
Wasserstrahl, im Hintergrund
Schürze und Arm der Frau, die
das Mädchen an der Hand hält
Es wird deutlich, dass die Mühle
tatsächlich noch in Betrieb ist und
benutzt wird.
Indem der Blick zuerst auf das Eis
fällt, ist sofort klar, dass es sich
hier um sehr mühsame Arbeit
handelt, die dem überwiegend
städtischen Publikum anachronistisch erscheinen muss, ebenso
wie die Tatsache, dass das Wasser am Dorfbrunnen geholt
werden muss.
Auch hier wird das Kind, wenn
auch zuschauend, an den alltäglichen Arbeiten der Erwachsenen
beteiligt.
Mädchen schaut zur Kamera und Hier steht das Mädchen allerdings
rückt näher zur Frau.
für eine zukünftige Generation, für
Frau nimmt den gefüllten Eimer die solche Arbeit der Vergangenund fasst mit der anderen Hand heit angehören wird.
das Mädchen bei der Hand,
beide entfernen sich.
Waschende Frauen im Profil
XI
Anhang
32. Totale
Frau mit Mädchen geht auf der
schneebedeckten Strasse davon.
33. Schwenk und Aussenansicht eines Walliser
Untersicht
Hauses
34. Totale
Wasserhahn an der Wand und
Hand, die Wasserhahn aufdreht
35. Nahaufnahme Gesicht der Frau im Profil
36.
Frau geht aus dem Bild, Spülbecken wird sichtbar.
37. Halbtotale
Elektrokochherd
38. Américaine
Frau kommt zum Herd, setzt
Kochtopf auf den Herd und
schliesst ihn mit Deckel
39. Halbtotale
Ältere Frau sitzt am Spinnrad
und spinnt
40. Nahaufnahme Gesicht der Frau
41. Detail
Wolle und Hand, die Wolle zieht,
42. Detail
sich drehende Spule
43. Detail
Zettel-Fäden auf Webstuhl
44. Schwenk auf am Webstuhl sitzende ältere
Frau
45. Nahaufnahme Gesicht der Frau im Halbprofil
46. Aufsicht
Füsse, die Pedale bedienen
47. Schwenk
über gewobenen Stoff
48. Halbnah
Älterer, Pfeife rauchender Mann
49. Totale
Holzgerüst von Kräze und flechtende Hände
50. Totale
Mann sitzt auf spezieller Arbeitsbank und setzt Holzlättchen in
Kräze ein.
Das Bild führt über von den
Dorfansichten zur Innenansicht
des einzelnen Hauses, das stellvertretend zeigt, dass das Dorf in
den Genuss der Wasserversorgung gekommen ist.
Die Küche erscheint immer noch
karg und wenig komfortabel eingerichtet, aber immerhin nun ausgestattet mit üblicher Infrastruktur.
Dass hier nochmals Personen bei
handwerklichen (häuslichen) Tätigkeiten im Bild erscheinen, befremdet, da die Erzählung mit den
infrastrukturellen Neuerungen
abgeschlossen erschien.
Es bleibt unklar, ob die älteren
Menschen ihre Arbeiten aus finanzieller Not oder aus Freude an
einer befriedigenden Tätigkeit im
Alter ausüben.
Das Herstellen der Kräze verweist
noch einmal auf eine dem städtischen Publikum wohl schon ziemlich fremde Welt und betont erneut
den Schauplatz der Bergregion,
wo solche Rückentragkörbe
immer noch Verwendung finden.
Tabelle 8: Sequenzenanalyse 5: SFW 915-4, 22. April 1960, Vignolade (50 m)
SeKamera
quenz
1. Totale
2.
Halbtotale
Inhalt
Wirkung
Fahnenträger mit Schweizerfahne und Pfeifer und Trommler
ziehen unter Torbogen hindurch.
Umzug, Bauern in Arbeitskleidern mit Weinfässchen und
Zinnkrug sowie mit Werkzeugen
marschieren vorbei.
Allgemein: Der (verblasste) Farbfilm bewirkt einen ganz speziellen
Eindruck der Buntheit und gleichzeitig, mit der modernen Technologie, von der Gegenwärtigkeit
des Brauchtums.
XII
Anhang
3.
Totale
Bauern gehen auf Weg (von
hinten gefilmt)
Im Hintergrund Rebberg und
schneebedeckte Berge
Der strahlend blaue Himmel, das
Rot der Fahne und die weissen
Schwenk
Schneeberge bieten reizvolle
Kontraste. Es entsteht ein etwas
exotisches Bild, das nicht ganz
eingeordnet werden kann: handelt
es sich um ein Fest, um Brauchtum, um Arbeit?
4. Halbtotale
Die Bauern knien am Boden und Das gemeinsame Beten unterbeten.
streicht, dass es sich nicht um
alltägliche Arbeit, sondern um
einen besonderen Anlass handelt.
Ebenso das Platzieren der Fahne,
5. Schwenk
Mann reicht einem andern eine
die weithin sichtbar ist. Sie verleiht
Schweizerfahne in den Baum
dem Anlass neben der religiösen
hinauf, wo sie von diesem entgegengenommen und im Wipfel zusätzlich eine patriotische Note.
befestigt wird.
6. Totale
Flatternde Fahne zwischen
Ästen
Die gemeinsame Arbeit zur Musik
7. Halbtotale
Pfeifer spielen auf
der Trommler und Pfeifer wirkt
Schwenk
Rebberg und darin arbeitende
archaisch.
Bauern
Das Bild der gemeinsam in einer
8. Halbnah
Pfeifer
Reihe arbeitenden Männer unter9. Nahaufnahme Trommelschlegel und Tommel
streicht die Zusammengehörigkeit
10. Totale
Die Bauern arbeiten in einer
Reihe und hacken den Rebberg. der Bauern und verweist auf die
11. Deatail
Hackengabeln lockern die Erde. genossenschaftliche Tradition.
12. Totale
Hackende Männer (von hinten)
und Rebberg
13. Halbtotale
Trommler und Pfeifer (von hinten) und
Aufsicht
Bauern beim Hacken
14. Halbnah
Pfeifer (Profil) und Trommler
(von hinten)
15. Nahaufnahme Hand hält Glas, Wein wird aus
Auch die Zinnkanne verleiht dem
Zinnkanne eingeschenkt, Hand
Bild typisches Lokalkolorit. Der
reicht das Glas weiter.
Wein versinnbildlicht den Lohn der
gezeigten Arbeit.
16. Halbnah
Pfeifer nimmt Glas entgegen
17. Untersicht,
Bauern prosten sich zu und trinSchwenk
ken Wein.
18. Nahaufnahme Bauer trinkt Wein
19. Totale
Gruppe von trinkenden und
Gruppe von arbeitenden Bauern
im Rebberg, Dorf und Rebberge
im Hintergrund
XIII
Anhang
Tabelle 9: Sequenzenanalyse 6: SFW 462-2, 8. März 1957, Pazifisten! (21 m)
SeKamera
quenz
1.
2.
Nahaufnahme
3.
Halbtotale,
Profil
4.
Halbnah
5.
Nahaufnahme
6.
Halbnah
und
Nahaufnahme
7.
Nahaufnahme
8.
Halbnah
9. Halbnah
10. Nahaufnahme
Inhalt
Wirkung
Eingeblendeter Titel
„Pazifisten !“
Fähnchenbaum (Kegel mit
eingesteckten Fähnchen), erkennbar sind ein SowjetunionFähnchen und gegenüber ein
Fähnchen mit Friedenstaube.
Aussenansicht von Holzhaus mit
Treppenaufgang
Zwei Männer gehen die Eingangstreppe hinauf, der eine mit
vermummtem Gesicht, der andere mit tief ins Gesicht gezogenem Hut. Schattenwurf auf
Hauswand
Pietro Nenni im Gespräch mit
einer nicht näher bezeichneten
Frau
Fadev geht mit Begleiter und
Begleiterin vorbei.
Léon Nicole steigt die Treppe
hinauf,
Kopf im Profil, so dass Hörgerät
sichtbar wird, Nicole betritt das
Haus.
Dr. von Schmid im Haus im Gespräch mit Murakowski (Halbprofil bzw. Profil)
Murakowski und von Schmid im
Halbprofil und von hinten
Sitzender Herr Siao, sprechend
Frédéric Joliot-Curie sitzt an
Tisch und spricht mit nicht erkennbarer Person
Joliot-Curie
11. Leichte Aufsicht, halbnah
12. Aufsicht
Tisch mit Papieren und Fähnchenbäumen
13. Nahaufnahme Broschüre oder Programm mit
Friedenstaube-Bild,
14. Détail
Text „SESSION DU BUREAU
DU CONSEIL MONDIAL DE LA
PAIX“
15. Schwenk
Über dem Fenster befestigtes
Transparent oder Band mit
Aufschrift: „NOUS FERONS
TOUT POUR QUE L’ANNÉE
1951 SOIT UNE ÉTAPE
DÉCISIVE DE LA LUTTE POUR
LA PAIX“
XIV
Andere Fähnchen sind wegen der
Schwarzweisswiedergabe nicht
identifizierbar.
Das Holzhaus vermittelt das Bild
eines eher bescheidenen Tagungsortes. Die Männer erscheinen als ausserordentlich zwielichtig und verdächtig, der Eindruck
wird durch den Schattenwurf noch
verstärkt.
Die Gezeigten erscheinen in
einem neutralen Licht.
Die Kamera zeigt Nicole in sehr
unvorteilhaftem Bild und sitzt ihm
buchstäblich im Nacken
Obwohl in ungewöhnlich vielen
Nah- oder Halbnah-Aufnahmen
gezeigt, erscheinen die gezeigten
Personen in neutralem Bild, Wertungen werden jedoch über die
Prosodie der Sprecherstimme
vermittelt.
Mit der Wiederaufnahme der Eingangssequenz wird zum Ende des
Beitrags übergeleitet.
Die gezeigten Texte können in der
normalen Vorführung des Films
kaum entziffert werden. Der
Kommentar bezieht sich jedoch
auf die Parole, indem er sie implizit als unglaubwürdig darstellt.
Anhang
Tabelle 10: Chronologischer Überblick über die Entwicklung der Schweizer Filmwochenschau 1940 bis 1975
16.4.1940
Bundesratsbeschluss (BRB) über die Vorführung einer schweizerischen
Filmwochenschau in den Lichtspieltheatern des Landes
1.8.1940
Erste Ausgabe der SFW, Chefredaktor ist Paul Ladame
14.1.1942
Gründung der Stiftung „Schweizer Filmwochenschau“
12.3.1943
BRB über die Herstellung einer schweizerischen Filmwochenschau und deren Vorführung in den Lichtspieltheatern des Landes, ersetzt denjenigen von
1940 und schreibt nachträglich die Pflicht zur Bezahlung der obligatorischen
Abonnemente fest.
1945
Der Bundesrat gewährt eine Subvention von Fr. 335'000 für 1945.
15.8.1944
Stellenantritt Hans Laemmel als Nachfolger des Chefredaktors Paul Ladame,
dem die Kündigung nahegelegt worden war
November
1945
BRB für Subvention von Fr. 200'000 als ausserordentliche Ausgaben im
Bundesbudget
30.11.1945
Kündigung des Chefkameramannes Georges Alexath wegen Differenzen mit
Laemmel
7.12.1945
Beschluss des Vorstandes des SLV für ein verbandsinternes Obligatorium
zur Abonnierung der SFW
31.12.1945
Aufhebung des BRB vom 12.3.1943, die Abonnierungspflicht für die Kinos
erlischt.
1946
14-tägliche Erscheinungsweise der SFW in durchschnittlicher Länge von 250
Metern
Boykott der SFW durch die der ACSR angeschlossenen welschen Kinos
20.1.1946
Ernennung von NR Eugen Dietschi zum Stiftungspräsidenten als Nachfolger
des verstorbenen Antoine Vodoz
19.2.194628.6.1945
4 Sitzungen der Studienkommission zur zukünftigen Form der SFW, Privatisierungspläne werden in der Schlussabstimmung abgelehnt.
1.4.1947
Feste Anstellung des Kameramannes Georges Bartels, der bereits vorher
gelegentlich für die SFW tätig war. Arbeitete mit Unterbruch 1949-1952 bis
zum Ende der SFW als Kameramann, Cutter und Archivverantwortlicher
5.9.1947
Rückkehr zur wöchentlichen Erscheinungsweise mit durchschnittlich 180 m
Länge
13.11.1947
Verabschiedung der revidierten Statuten der SFW, Änderung von Art. 5:
Zusammensetzung des Stiftungsrats
20.8.1948
Neues Organisationsreglement
8.4.1949
Einstellung des Kameramannes Franz Vlasak, bis 1975 für die SFW in Zürich
stationiert
XV
Anhang
10.6.1949
Das eidg. Finanz- und Zolldepartement fordert rechtliche Grundlagen für die
Finanzierung der SFW.
14.2.1951
Die ACSR verabschiedet an der Generalversammlung eine Erklärung, die
den Boykott der SFW beendet.
1952
Die ACSR nimmt Einsitz im Stiftungsrat der SFW.
11.6.1952
BB betreffend die Gewährung eines jährlichen Beitrages an die Stiftung
"Schweizer Filmwochenschau". Das Parlament erhöht den Beitrag auf Fr.
300'000 gegenüber den im Entwurf vorgesehenen Fr. 260'000. Regelung,
dass Betriebsüberschüsse dem Reservefonds der Stiftung zufallen.
17.10.1952
Konferenz mit Vertretern der SFW und der SRG über mögliche Zusammenarbeit im Hinblick auf den Versuchsbetrieb des Fernsehen
19.10.1952
Bildung einer Expertenkommission für eine allfällige Zusammenarbeit mit
dem Fernsehen
17.11.1953
Der Vorstand des SLV lehnt die Erneuerung des Vertrags mit der SFW betr.
das Vorführobligatoriums ab. Da das Obligatorium zudem durch einen internen Beschluss des SLV von 1945 geregelt wird, bleibt es dennoch weiter
bestehen.
1956
Der Schweiz. Verband zur Förderung der Filmkultur beruft eine Sitzung mit
dem Tessiner Lichspieltheaterverband ACSI ein, um wegen dessen
Weigerung, das Verbandsobligatorium zu verlängern, zu vermitteln.
4.10.1956
Der Stiftungsrat beschliesst die Gründung einer Kommission zur Prüfung, in
welchem Ausmass und in welcher Form die SFW an die veränderten
Bedingungen angepasst werden müssten, falls die TV-Nachrichten in den
Kinos vorgeführt würden.
1957
Empfehlungen der Ad-hoc-Kommission: Die SFW solle zur Magazin-Form
übergehen und die Aktualitäten dem Fernsehen überlassen, sie solle mehr
dokumentarische Beiträge und diese in Farbe herstellen.
Verlängerung des Vertrags zwischen SLV und SFW über das AbonnierungsObligatorium ohne zeitliche Begrenzung
25.4.1958
Erster Farbbeitrag der SFW (über die Schweizer Aussteller an der
Weltausstellung in Brüssel)
1958
Beschluss, dass die SFW zur Magazinform übergehen solle, ohne
Aktualitäten ganz aufzugeben
Mai 1959
Brief Laemmels an den Delegierten Moreau, in dem er eine radikale Reform
der Organisationsstruktur mit aufgewerteter Stellung des Chefredaktors vorschlägt
Ende 1959
Kündigung Laemmels wegen fehlender Reformbereitschaft des Stiftungsrates
Bildung von Kommission für die Revision des Organisationsreglements
23.1.1960
Provisorischer Rückzug der Kündigung durch Laemmel
XVI
Anhang
6.4.1960
Neues Organisationsreglement
1960
Erneute Kündigung Laemmels
1.9.1961
Neuer Chefredaktor Charles Cantieni
21.9.1961
Postulat von NR Jaeckle betr. Zusammenlegung von Filmwochenschau und
Fernsehen
29.9.1961
BB über die Verlängerung des BB vom 11.6.1952 betreffend die Gewährung
eines jährlichen Beitrages an die Stiftung "Schweizer Filmwochenschau"
1962
Definitive Einführung der neuen Organisationsstrukturen
Ende 1962
Rücktritt von Edmond Moreau als Stiftungs-Delegierter nach 21 Jahren im
Amt
1.1.1963
Neuer Delegierter Paul Meyer
Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Filmwesen (Filmgesetz)
Erhöhung des Bundesbeitrags um Fr. 100'000 auf Fr. 400’000
1963-1965
Umkopierung der ersten 491 SFW-Ausgaben, da leicht entflammbare
Nitratfilme
1964
An der Generalversammlung (GV) des SLV Diskussion über Qualität der
SFW und über das Publikumsinteresse an ihr. Die Mitglieder äussern heftige
Kritik am Programm der SFW.
1966
Der Sparbericht der Kommission Stocker enthält die Frage, ob die Subvention an die SFW im Hinblick auf die Aktualitäten im Fernsehen nicht
aufgehoben werden sollte.
1.1.1967
Neuer Chefredaktor Wolfgang Achterberg als Nachfolger von Cantieni
1967
Je eine Kommission der SFW und des SLV erarbeiten Vorschläge für eine
Programmreform der SFW.
23.5.1967
Der SLV beschliesst an seiner GV, das Obligatorium per Ende 1969 nicht
mehr zu erneuern, sollte die SFW bis zum 1.4.969 keine Fortschritte in der
Programmgestaltung aufweisen.
15.10.1968
Gemeinsamer Bericht der Kommissionen von SLV und SFW über die Neugestaltung des Programms
1969
NR Gaston Clottu löst Eugen Dietschi als Stiftungspräsident ab.
Teilrevision des Filmgesetzes. Die für die SFW nachteiligen Änderungen
werden vom Parlament abgelehnt.
Kündigung von Chefredaktor Achterberg per 30.9.1969
1.10.1969
Neuer Chefredaktor Hermann Wetter
1.1.1970
Erhöhung der Subvention auf Fr. 550’000
XVII
Anhang
1.1.1970
Beginn mit Umsetzung der Reformen
1970
Ernst Mörgeli und R. Riesen werden als Consultants engagiert.
Einstellung von Peter Gerdes zunächst als Realisator, dann als Redaktor
31.3.1972
Rücktritt von Chefredaktor Wetter
1.4.1972
Peter Gerdes wird interimistischer Chefredaktor.
1972
Die Validierung des Stiftungsrats durch den Bundesrat wird wegen der
geplanten Reorganisation nur für 1 Jahr (statt 3 Jahre) vorgenommen.
Der SLV stimmt an der GV der Beibehaltung des verbandsinternen Abonnierungsobligatoriums zu.
Erste Produktionsaufträge für monothematische Sujets an freischaffende
Filmer / Realisatoren
1973
Wahl von Manfred Fink zum geschäftsführenden Vize-Präsidenten
Erhöhung der Subvention auf Fr. 720’000
21.1.1973
Der Stiftungsrat wählt Max Dora (Filmproduzent und langjähriges Mitglied der
eidg. Filmkommission) zum Direktor der SFW.
1.4.1973.
Stellenantritt Dora
2.11.1973
Verabschiedung der neuen Statuten und des revidierten Organisationsreglements
Diskussion von Sparmassnahmen
21.1.1974
Nach dem Rücktritt von Gaston Clottu wird Fink vom Bundesrat zum Präsidenten ad interim ernannt. Der Bundesrat verfügt zudem, dass die bisherigen
verbliebenen Stiftungsräte im Amt bleiben.
26.1.1974
Inkrafttreten der neuen Statuten und des neuen Organisationsreglements
16.4.1974
Der Stiftungsrat beantragt einen Nachtragskredit für die Rechung 1973 und
für das Budget 1974. Zusätzlich Antrag auf Erhöhung des Bundesbeitrags
von Fr. 720'000 auf Fr. 1'334'490 für 1975, auf vorsorgliche Erhöhung des
Bundesbeitrages für 1976-1980 um jeweils 10% und auf Prüfung der Frage,
ob der Bund die Abonnementsgebühren übernehmen würde.
19.6.1974
Plenarsitzung der eidg. Filmkommission. Beschluss, BR Hürlimann die Liquidation der SFW zu empfehlen, da die nötige Subventionserhöhung angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes nicht verantwortbar sei.
28.6.1974
BR Hürlimann verfügt die Einstellung der Produktion der SFW per Ende 1974
und die Vorbereitung der Liquidation.
August 1974
Im Rahmen des Sparprogramms werden erfolgreiche Beiträge als Reprisen
im Programm gezeigt.
Nov. 1974
In der Budgetberatung wird vom Parlament der vorgesehene Beitrag für die
XVIII
Anhang
SFW von Fr. 720'000 auf Fr. 360'000 gekürzt.
27.3.1975
Die letzte SFW-Ausgabe kommt in die Kinos.
20.6.1975
Änderung des Filmgesetzes, Streichung der Artikel, welche die SFW betrafen
XIX

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