Niedersächsisches Kultusministerium Frau Ministerin Frauke

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Niedersächsisches Kultusministerium Frau Ministerin Frauke
Niedersächsisches Kultusministerium
Frau
Ministerin Frauke Heiligenstadt
Schiffgraben 12
Uwe Schünemann MdL
Werneckestraße 31
37603 Holzminden
Mobil: 016096333301
[email protected]
30159 Hannover
Sehr geehrte Frau Ministerin,
nach den mir vorliegenden offiziellen Zahlen zum Stichtag 15.09.2015 beträgt die Unterrichtsversorgung an der OBS Stadtoldendorf 95,3 %.
Zum 01.02.2016 wurden daher der Schule drei Lehrerstellen genehmigt. Davon zwei im Bereich
Sprachförderung für Flüchtlinge und eine Festanstellung mit den Fächern Chemie und Biologie.
Leider ist bis zum heutigen Tage die Verstärkung nicht in Stadtoldendorf angekommen. Nach
Rückfrage bei der Landesschulbehörde soll aufgrund von Personalproblemen eine Bearbeitung
der entsprechenden Ausschreibungen nicht vor den Osterferien möglich sein. Mit einer Arbeitsaufnahme der drei Lehrkräfte sei daher nicht vor Mitte/Ende Mai zu rechnen.
Als örtlicher Landtagsabgeordneter kann ich diese Verzögerung nicht akzeptieren. Wenn der
Landtag frühzeitig mit dem Nachtrag 2015 bereits im Herbst zusätzliche Stellen und Haushaltsmittel zur Verfügung stellt, sollten Sie als verantwortliche Ministerin dafür Sorge tragen, dass
eine zeitnahe Besetzung dieser freien Stellen nicht an einer verzögerten Bearbeitung durch die
Landesschulbehörde scheitert.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wann definitiv die Stellen für Sprachförderung und die
Stelle für Biologie und Chemie an der OBS Stadtoldendorf besetzt werden. Welche Prioritäten
setzen Sie? Während an der OBS Bodenwerder dankenswerterweise eine Stelle für Naturwissenschaften zum 01.02.2016 besetzt wurde, bleibt die gleiche Stelle in Stadtoldendorf vakant.
Die Eltern im Landkreis verlangen, dass alle Schulen optimal ausgestattet werden. Diese Forderung ist nachvollziehbar und wird von mir nachdrücklich unterstützt.
Ich bitte um eine zeitnahe Antwort. Mein letzter Brief ist erst nach über zwei Monaten beantwortet worden. In diesem Zusammenhang weise ich auf das Urteil des Staatsgerichtshofes hin.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schünemann MdL