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Nr. 3 30. Juni 2014 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Der Deutsche Fußball-Bund trauert um seinen ehemaligen Nationalspieler Georg Stollenwerk DEUTSCHER FUSSBALL-BUND Bayerischer Fußball-Verband: Josef A m a n n (Fischach), Georg B u c h e r (Schwabmünchen), Jürgen R o t h (Langenmosen), Helmut S c h m i d (Augsburg), Hermann W i ß m i l l e r (Marktoberdorf). (Düren) der am 1. Mai 2014 im Alter von 83 Jahren verstorben ist. Georg Stollenwerk bestritt in der Zeit zwischen 1951 und 1960 insgesamt 23 Länderspiele und gehörte zum Aufgebot des Deutschen FußballBundes bei der Weltmeisterschaft 1958 in Schweden. Der gebu ̈rtige Du ̈rener war von 1953 bis 1964 fu ̈r den 1. FC Köln aktiv und stand in den Jahren 1962 und 1964 im Kader der FC-Meister-Mannschaften. Georg Stollenwerk war ein außergewöhnlicher Fußballer, der sich durch seine Spielstärke und Defensivku ̈nste großartige Verdienste erworben hat. Mit der Familie trauern wir um einen stets fairen und sympathischen Sportler, dem wir ein ehrendes Andenken bewahren werden. Deutscher Fußball-Bund Wolfgang Niersbach Präsident Helmut Sandrock Generalsekretär Berliner Fußball-Verband: Uwe S p e c h t (Berlin), Ralf B ö h m (Berlin). Fußball-Landesverband Brandenburg: Karsten W i t t e (Beelitz). Hamburger Fußball-Verband: Joachim D i p n e r (Hamburg), Heinz J ö r n (Hamburg), Hermann K ö h l e r (Holm), Wolfgang S c h w a r z e (Büsum). Fußballverband Niederrhein: Peter B i r w e (Krefeld), Wolfgang I n g e n l e u f (Krefeld), Eduard O l s z a k (Oberhausen), Hans-Achim P e t e r s (Emmerich am Rhein), Hans-Bernd R e u s c h e n b a c h (Oberhausen), Georg S c h o p h a u s (Oberhausen), Werner V e r h u f e n (Wesel). Niedersächsischer Fußballverband: Rainer H e l m s (Springe), Hartmut K l o c k e (Bad Rothenfelde), Paul W e y m a n n (Fürstenau). Fußballverband Rheinland: Alfons Fa s s e l (Siershahn), Willibald H a n n a p p e l (RansbachBaumbach), Karl-Peter K a u e r (Bell), Erich R e s e c h (Gusterath), Reinhard S e i b e l (Weinähr), Ludwig W e b e r (Badem). DFB-Präsidium Saarländischer Fußballverband: Hans-Peter B e c k e r (St. Ingbert). Ehrungen Südbadischer Fußballverband: Josef V e t t e r (Offenburg-Weier). Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes hat Udo J ü r g e n s (Meilen/Schweiz) aufgrund seiner langjährigen Verbundenheit zum Fußballsport und seiner besonderen Verbindung zur deutschen Fußball-Nationalmannschaft mit der DFB-Verdienstspange ausgezeichnet. Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen: Fritz M ü l l e r (Barntrup), Günter N i e r e (Barntrup). Berufung W Das DFB-Präsidium verlieh die DFB-Verdienstnadel an: Badischer Fußballverband: Friedbert Z i e g l e r (Epfenbach). Das DFB-Präsidium hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2014 in Frankfurt/Main den fu ̈r den Bereich „Gesellschaftliche Verantwortung“ zuständigen DFBDirektor Willi H i n k als Beisitzer in den Vorstand der DFB-Kulturstiftung berufen. OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Namen des Produkts, die Diagnose, die Dosis, den Zeitpunkt und die Dauer der Verschreibung sowie die Art der Verabreichung angeben. Außerdem müssen auf dem Formular sämtliche Ausnahmegenehmigungen eingetragen werden. Änderungen der Anti-Doping-Richtlinien des DFB Das DFB-Präsidium hat in seiner Sitzung am 9. Mai 2014 in Frankfurt/Main gemäß § 34 Absatz 4, erster Spiegelstrich der DFB-Satzung beschlossen, die §§ 6, 9, 10, 11, 12 und 13 sowie die Anhänge A und B der Anti-Doping-Richtlinien des DFB wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen und § 12a neu zu fassen: Blutproben: Hier sind Medikamente, die insbesondere die Blutgerinnung beeinflussen (z. B. Aspirin, nicht steoridale Entzündungshemmer) bzw. Blutungen oder Bluttransfusionen in den letzten sechs Monaten anzugeben. §6 § 6 Nr. 3., zweiter Absatz erhält folgenden neuen Wortlaut: § 11 Der Doping-Kontrollarzt ist für das gesamte Verfahren der Doping-Kontrolle und die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich, das heißt insbesondere für das Auslosen der Spieler, das Ausfüllen der erforderlichen Formulare, die fristgemäße Lieferung der Urin-/Blutproben an das ausgewählte Labor sowie die Weiterleitung der Kopien der Formulare an die DFB-Zentralverwaltung. § 11 Nr. 1. erhält folgende neue Fassung: 1. Falls ein Spieler die Abgabe einer Dopingprobe (Urin und/oder Blut) verweigert oder nur eine geringere als die in § 12 Nr. 3., Satz 2 vorgeschriebene Urinmenge abgibt, muss er die Gründe dafür schriftlich darlegen. In jedem Fall ist der Doping-Kontrollarzt verpflichtet, dies zu vermerken und die Anti-Doping-Kommission umgehend wissen zu lassen. Gleiches gilt bei einer zu geringen Blutmenge. § 6 Nr. 7., Absätze 1 und 2 werden neu gefasst: Dem DFB und dem Träger der 4. Spielklasse ist eine Bestätigungsliste über den Erhalt, die Kenntnisnahme und Anerkennung der geltenden AntiDoping-Richtlinien des DFB, unterzeichnet von Spielern, Betreuern und Vereinsverantwortlichen, von den Vereinen zu übermitteln. Die Nichtvorlage dieser Liste stellt ein unsportliches Verhalten dar. § 12 § 12 erhält folgende neue Überschrift: Verfahren für die Entnahme von Urinproben § 12 Nrn. 12. und 13. werden neu gefasst: Die Vereine sind dafür verantwortlich, dass auch neu verpflichtete Spieler, Betreuer und Vereinsverantwortliche sämtliche relevanten Anti-DopingUnterlagen ausgehändigt bekommen und den Erhalt bestätigen. 12. Der Doping-Kontrollarzt ist für die Veranlassung des Transports der Urinproben zum Labor verantwortlich. 13. Die Urinproben sind unversehrt dem mit der Analyse betrauten Laboratorium zuzuleiten. Im Falle von Freitags-, Samstags- oder Sonntagsspielen erfolgt die Abholung beim zuständigen Doping-Kontrollarzt durch das beauftragte Transportunternehmen montags, im Falle von Wochentagsspielen am darauffolgenden Werktag. Die Zuleitung hat so zu erfolgen, dass die Zustellung bei dem beauftragten Labor bis spätestens 12.00 Uhr des auf die Abholung folgenden Tages erfolgt. §9 Nach der Überschrift von § 9 wird folgender Satz eingefügt: Doping-Kontrollen können Blut- und/oder Urinproben umfassen. § 10 § 10 Nr. 1. wird neu gefasst: § 12a 1. Bei Spielen, bei denen Doping-Kontrollen stattfinden, hat der Mannschaftsarzt die „Ärztliche Bescheinigung“ für die ausgelosten bzw. zur Kontrolle bestimmten Spieler auszufüllen und diese persönlich dem Doping-Kontrollarzt zu übergeben, nachdem das Formular vom Spieler und vom Mannschaftsarzt unterzeichnet wurde. Es wird ein neuer § 12a mit folgendem Wortlaut eingefu ̈gt: Verfahren für die Entnahme von Blutproben 1. Der Doping-Kontrollarzt lost die Spieler in Übereinstimmung mit § 8 der Anti-Doping-Richtlinien aus. Urinproben: Von einem Spieler kann zusätzlich zur Blutprobe auch eine Urinprobe verlangt werden. Haben diese Spieler 72 Stunden vor dem Spiel irgendein Medikament eingenommen oder wurde ihnen ein solches verabreicht, oder wurde eine Therapie durchgeführt, so muss der Mannschaftsarzt dies auf dem Formular eintragen und den Falls auch eine Urinprobe verlangt wird, erfolgt die Blutentnahme in der Regel vor der Abgabe der Urinprobe. 2 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN der Doping-Kontrollarzt die versiegelten, mit einer Codenummer gekennzeichneten Glasflaschen mit den Blutproben des Spielers in die Transportkühltasche. 2. Falls auch eine Urinprobe verlangt wird, wird ein Teil des Doping-Kontrollraums für die Blutentnahme abgetrennt. 3. Dem Spieler wird im Allgemeinen auf der Innenseite des Unterarms venös Blut entnommen. Der Spieler sitzt dabei auf einem Stuhl und stützt seinen Arm ab. 10. Die Blutentnahme wird gemäß dem herkömmlichen klinischen Verfahren vorgenommen. In zwei Blutentnahmeröhrchen werden mindestens 3 ml oder 5 ml Blut entnommen (3 ml oder 5 ml für die A-Probe und 3 ml oder 5 ml für die B-Probe). Falls erforderlich wird das Verfahren wiederholt und unter Verwendung von 3-mloder 5-ml-Blutentnahmeröhrchen von derselben Venenpunktion weiteres Blut entnommen. 4. Die Blutentnahme erfolgt durch eine fachmännische (lege artis) Venenpunktion, die keine gesundheitlichen Risiken birgt. Vereinzelt kann ein lokaler Bluterguss auftreten. 5. Der Spieler darf das für die Blutentnahme benötigte Material auswählen. 11. Wenn der Blutfluss eines Spielers nach der Entnahme einer geringen Blutmenge versiegt, wird das Verfahren am anderen Arm wiederholt, um die vorgeschriebene Blutmenge zu entnehmen. 6. Zu Beginn des Doping-Kontrollverfahrens erläutert der Doping-Kontrollarzt dem ausgelosten Spieler unter Mithilfe des Mannschaftsarztes das Blutentnahmeverfahren. 12. Nachdem die Proben abgegeben und in die zwei Behältnisse verteilt wurden, werden die Deckel mit den Flaschen verschraubt. Der Spieler und der Anti-Doping-Beauftragte müssen überprüfen, ob die Behältnisse richtig verschlossen wurden. 7. Angaben zu folgenden Punkten sind zwingend vorgeschrieben: a) Einnahme von Medikamenten, die die Venenpunktion beeinträchtigen könnten (insbesondere Mittel mit Auswirkungen auf die Blutgerinnung), z. B. Aspirin, nicht steroidale Entzündungshemmer; 13. Beanstandungen bzw. Abweichungen von diesen Bestimmungen sind auf dem Protokoll unter „Bemerkungen" aufzuführen. Ebenso müssen unter dem Punkt „Bemerkungen" auf dem Protokoll Medikamente, die insbesondere die Blutgerinnungszeit beeinflussen (z. B. Aspirin, nicht steoridale Entzündungshemmer) bzw. Blutungen oder Bluttransfusionen in den letzten sechs Monaten angegeben werden. Der Doping-Kontrollarzt befragt den Spieler hierzu ausdrücklich. Der Doping-Kontrollarzt vervollständigt anschließend das Formular für die Doping-Kontrolle. Dieses Formular wird vom Spieler, dem Anti-Doping-Beauftragten sowie vom Doping-Kontrollarzt unterzeichnet. Mit ihren Unterschriften bestätigen der Spieler und der Anti-Doping-Beauftragte sowie der Doping-Kontrollarzt die Exaktheit des Protokolls und beurkunden, dass die Kontrolle korrekt und gemäß den Anti-Doping-Richtlinien durchgeführt wurde. Die Unterschriften sind rechtsverbindlich. b) Gerinnungsstörungen, die sich auf die Gerinnungszeit auswirken könnten; c) aller in den letzten sechs Monaten erhaltenen Bluttransfusionen. Diese sind in das entsprechende Formular Doping-Kontrolle einzutragen. Vor der Blutentnahme wird der Spieler gefragt, ob er das Verfahren und den Zweck der Probenahme verstanden hat. Falls der Spieler Medikamente eingenommen hat, die sich auf die Gerinnungszeit auswirken könnten, müssen bei diesem Spieler spezielle Vorkehrungen hinsichtlich der Blutstillung getroffen werden. 8. Der Doping-Kontrollarzt ist verantwortlich für die: a) Hygiene und die Sterilität des Verfahrens; b) Anwendung der Instrumente für die Blutentnahme; c) 14. Das Protokoll wird in folgenden Exemplaren ausgeführt: Präparation der Blutproben, z. B. den Zusatz von gerinnungshemmenden Substanzen (Antikoagulanzien); A Original (weiß) zu Händen des Doping-Kontrollarztes, d) Versorgung der Spieler nach der Blutentnahme. B Kopie (blau) zu Händen der Anti-DopingKommission, Der Doping-Kontrollarzt bzw. sein(e) Assistent (en) müssen während der Blutentnahme sterile Handschuhe tragen. Nur ihnen und den Spielern ist der Umgang mit den Proben gestattet. C Kopie (grün) zu Händen des Spielers, D Kopie (gelb) zu Händen des mit der Analyse beauftragten Labors. 9. Der Spieler bestimmt, ob er oder der DopingKontrollarzt nach der Blutentnahme, die durch den Doping-Kontrollarzt vorgenommen wird, die Blutproben in die speziellen Flaschen verpackt und diese versiegelt. Anschließend legt Im Protokoll müssen im Original und in der Kopie B und C folgende Punkte vermerkt sein: (1) Austragungsort, Bezeichnung und Datum der Begegnung 3 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN (2) Vorname und Nachname des Doping-Kontrollarztes 3. Bei Ankunft im Labor wird die Unversehrtheit der Verpackung und des Urin-Blutbehälters vom für die Analyse verantwortlichen Chemiker überprüft und schriftlich bestätigt. (3) Vorname, Nachname und Geburtsdatum des Spielers (4) Name des Clubs, Nummer und Geschlecht des Spielers, Name des Anti-Doping-Beauftragten nebst dem folgenden Text (Original und Kopien B bis D): Anhang A Liste der verbotenen Substanzen und Methoden Die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden wird durch die Verbotsliste 2014 ersetzt. (5) In unserer Gegenwart und unter unserer strikten Kontrolle wurde um….. Uhr ….. Minuten die Blutkontrolle abgeschlossen, die mit der Codenummer ….. bezeichnet ist. Anhang B Erlangung einer medizinischen Ausnahmegenehmigung (TUE) (6) Die Blutprobe wurde auf zwei mit den Buchstaben A und B nebst der Codenummer bezeichnete Behältnisse verteilt. Die Anlage 1 (TUE-Antrag) wird durch das aktuelle Formular 2014 ersetzt. (7) Die Proben sind vorschriftsmäßig hermetisch verschlossen und in Verwahrung genommen worden. Die Anlage 2 (Leitfaden UEFA) wird ebenfalls durch die aktuelle Ausgabe 2014 ersetzt. Die Änderungen treten zum 1. Juli 2014 in Kraft. (8) Der Spieler hat die Abgabe einer Blutprobe verweigert. ja/nein (9) Alle Vorgänge wurden in Anwesenheit des Doping-Kontrollarztes, seines Helfers, des Anti-Doping-Beauftragten und des Spielers durchgeführt. DFB-Spielausschuss Änderungen der Fußballregeln 15. Der Doping-Kontrollarzt erhält das Blatt A zusammen mit dem Original der ärztlichen Bescheinigung (§ 10). Die Kopie B zusammen mit der Kopie der ärztlichen Bescheinigung erhält in einem verschlossenen Umschlag die Anti-Doping-Kommission. Kopie C erhält der kontrollierte Spieler. Kopie D (gelb) wird dem verschlossenen Transportbehälter (Nanocool-Box) für das Labor beigefügt. Die Nanocool-Box wird sodann in die Kühltasche für den Transport gegeben. Gemäß § 48 Nr. 2. c) der DFB-Satzung veröffentlicht der DFB-Spielausschuss im Einvernehmen mit dem DFB-Schiedsrichter-Ausschuss die Anpassungen der Fußballregeln die, wie vom International Football Association Board der FIFA bei seiner Tagung am 1. März 2014 beschlossen, ab 1. Juli 2014 wirksam werden. Regel 4 – Ausrüstung der Spieler Die Entscheidung des International Football Association Board wurde neu formuliert und ergänzt: 16. Vor dem Transport zum Labor wird der Versandbehälter vom Doping-Kontrollarzt fest verschlossen, wobei der Anti-Doping-Beauftragte und der Spieler anwesend sein können. Vorgeschriebene Grundausrüstung Die vorgeschrieben Grundausrüstung darf keine politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bilder aufweisen. Die Blutproben sind unversehrt und gekühlt dem mit der Analyse betrauten Laboratorium zuzuleiten, und zwar spätestens 36 Stunden nach Abnahme der Proben. Der DFB wird dem Doping-Kontrollarzt ein Kurierunternehmen benennen, das die Proben entsprechend den Vorschriften zu dem mit der Analyse beauftragten Labor transportieren wird. Der Doping-Kontrollarzt ist verantwortlich für die Beauftragung dieses Unternehmens und die Information an das beauftragte Labor über den Eingang der Proben, damit dieses die entsprechenden Vorkehrungen für die Probenanalyse, die innerhalb von 48 Stunden nach der Abnahme erfolgen muss, treffen kann. Das Team des Spielers, dessen vorgeschriebene Grundausrüstung politische, religiöse oder persönliche Slogans, Botschaften oder Bilder aufweist, wird vom Ausrichter des betreffen-den Wettbewerbs oder der FIFA bestraft. Unterwäsche Spieler dürfen keine Unterwäsche mit politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bildern oder Werbeaufschriften mit Ausnahme des Herstellerlogos zur Schau stellen. Ein Spieler oder das Team eines Spielers, der Unterwäsche mit politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bildern oder Werbeaufschriften mit Ausnahme des Herstellerlogos zur Schau stellt, wird vom Ausrichter des betreffenden Wettbewerbs mit einer Strafe belegt. § 13 § 13 Nr. 3. wird geändert: 4 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Die Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter wurde unter „Weitere Ausrüstungsgegenstände“ mit einem neuen vierten Absatz erweitert: Anfragen zur Spielleitung und der Schriftverkehr sind direkt an die Abteilung Spielbetrieb in der DFBZentralverwaltung zu richten. Etwaige Kopfbedeckungen: 1.3. • müssen schwarz oder in der Hauptfarbe des Hemdes gehalten sein (vorausgesetzt, die Spieler desselben Teams tragen dieselbe Farbe), Teilnahme/Modus Die Qualifikation für den DFB-Vereinspokal der Herren sowie die Teilnahmeberechtigung sind in § 45 Nr. 1.3. der DFB-Spielordnung geregelt. • müssen der professionellen Erscheinung der Spielerausrüstung entsprechen, 1.4. • dürfen nicht an das Hemd angemacht sein, Die Ziehung für die erste Hauptrunde wird nach dem jeweils festgelegten Meldetermin durchgeführt. Die Ziehungen für die weiteren Hauptrunden finden grundsätzlich nach Abschluss aller Spiele der vorhergehenden Hauptrunde statt. Die Termine sind auf der Grundlage des Rahmenterminkalenders rechtzeitig festzulegen. • dürfen weder für den Träger noch für einen anderen Spieler eine Gefahr darstellen (zum Beispiel Öffnungs-/Verschlussmechanismus um den Nacken), • dürfen keine Teile aufweisen, die von der Oberfläche abstehen (vorstehende Elemente). Die Klubs werden im Nachgang umgehend über das offizielle Ergebnis informiert. Durchführungsbestimmungen zum DFB-Vereinspokal der Herren Die Auslosung erfolgt auf der Grundlage der vom Präsidium beschlossenen Ziehungsordnung. Der DFB-Spielausschuss hat mit Zustimmung des DFBPräsidiums gemäß § 51 der DFB-Spielordnung nachstehende neue Fassung der Durchführungsbestimmungen zum DFB-Vereinspokal der Herren erlassen: 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1. Statuarische Grundlagen 1.5. Termine/Ansetzung Basis für die Ansetzungen sind die verabschiedeten Termine des offiziellen Rahmenterminkalenders. Aufgrund des Fernsehvertrages und des damit fest vorgegebenen Sendeschemas ist die Ansetzung an bestimmte Anstoßzeiten und an die Anforderungen des TV gebunden, das heißt die teilnehmenden Klubs sind gehalten, den Vorgaben der Fernsehanstalten zu entsprechen. Die Spiele im DFB-Vereinspokal der Herren sind Bundesspiele gemäß § 42 Nr. 5. der Spielordnung des DFB, an denen die Klubs der Lizenzligen gemäß § 16b Nr. 5. der DFB-Satzung in Verbindung mit § 45 Nr. 1.3, § 46 Nr. 2.1.1 der DFB-Spielordnung von der ersten Hauptrunde an teilzunehmen verpflichtet sind. Weiterhin sind bei den Ansetzungen etwaige Restriktionen der Sicherheitsbehörden sowie die internationalen und nationalen Spieltermine zu berücksichtigen. Somit gelten sämtliche für Bundesspiele anwendbaren Bestimmungen des Deutschen Fußball-Bundes (nachfolgend „DFB“ genannt). Es gelten insbesondere die DFB-Spielordnung und die Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung. Ansetzungswünsche können unmittelbar nach dem Ergebnis der Auslosung durch die Klubs beim DFB eingereicht werden, es besteht jedoch kein Anspruch auf Erfüllung. Die Spiele werden nach den Spielregeln der FIFA durchgeführt. Auf § 49 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung wird ausdrücklich hingewiesen, wonach das Heimrecht in keinem Fall getauscht werden kann. Die Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung und die DFB-Spielordnung sind im Internet auf der Homepage des DFB unter www.dfb.de im Bereich DFB-Info abrufbar. Die Spielleitung kann grundsätzlich jeden Termin für die Ansetzung von Pokalspielen bzw. Nachholspielen nutzen. Soweit in diesen Durchführungsbestimmungen von „Klubs“ gesprochen wird, werden hierunter gleichermaßen die am DFB-Pokal teilnehmenden Vereine und Fußball-Kapitalgesellschaften verstanden. 1.2. Auslosung Steht das gemeldete Stadion an einem der Spieltermine nicht zur Verfügung oder kann ein Spiel aus Sicherheitsgründen nicht in dem gemeldeten Stadion ausgetragen werden, kann das Spiel durch den DFB in ein anderes Stadion verlegt werden. Gleiches gilt, wenn ein Stadion nicht über die notwendigen Voraussetzungen für eine TV-Produktion nach den vorgegebenen Standards verfügt. Spielleitung Spielleiter des DFB-Vereinspokals ist der Vorsitzende des DFB-Spielausschusses. 5 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN • Amateurspieler dürfen nach einem Vereinswechsel eingesetzt werden, die bereits für Freundschaftsspiele der Amateurmannschaft dieses Vereins spielberechtigt sind (§ 44 Nr. 6. der DFB-Spielordnung). Die Klubs, die nicht über ein gemäß den Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen geeignetes Stadion verfügen, sind verpflichtet, ein den Anforderungen entsprechendes Ausweichstadion in Abstimmung mit dem DFB zu benennen. 1.6. Spielberechtigungen 1.7. Regelungen für Eintrittskarten 1.6.1. Spielereinsatz in Lizenzspielermannschaften 1.7.1. Eintrittskarten für DFB und Landesverbände Ausweise, die die Zutrittsberechtigungen zur vorgesehenen Spielstätte im Ligaspielbetrieb regeln, haben bei Spielen des DFB-Pokals keine Gültigkeit. Folgende Eintrittskarten sind gemäß § 25 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung von den Klubs unmittelbar nach Bekanntgabe der Ansetzung zur Verfügung zu stellen: Für den Spieleinsatz gelten unter anderem die nachstehenden Bestimmungen: § 53 Nr. 2. der DFB-Spielordnung (Auszug): • Einsatz von Amateuren und Vertragsspielern: Es dürfen sich bis zu drei vereinseigene Amateure und Vertragsspieler gleichzeitig im Spiel befinden. Eintrittskarten für den DFB § 53a der DFB-Spielordnung („Local-Player-Regelung“): • Fünf Ehrenkarten inklusive VIP-Berechtigung der besten Kategorie mit ungehinderter Sicht zum Spielfeld und zu den Ersatzspielerbänken auf Höhe der Mittellinie sowie vier Durchfahrtsscheine. Diese sind dem DFB rechtzeitig (bei Beginn des Ticketings) zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind fünf weitere Ehrenkarten der besten Kategorie bis 48 Stunden vor dem Anpfiff auf Anfrage des DFB am Stadion zu hinterlegen. Sofern der DFB diese Tickets nicht abruft, sind diese für den freien Verkauf freigegeben. • Jeder Klub ist verpflichtet, zwölf Lizenzspieler deutscher Staatsangehörigkeit unter Vertrag zu halten. • Die am DFB-Vereinspokal teilnehmenden Vereine und Kapitalgesellschaften müssen im Rahmen der Förderung der Nachwuchsarbeit im deutschen Fußball eine Mindestanzahl lokal ausgebildeter Spieler als Lizenzspieler unter Vertrag haben. Lokal ausgebildete Spieler können „vom Klub ausgebildet“ oder „vom Verband ausgebildet“ sein. Voraussetzung ist, dass nicht mehr als die Hälfte der Spieler vom Verband ausgebildet ist. • Zukaufskarten VIP: Die Klubs stellen dem DFB auf Anfrage, die bis spätestens 14 Tage nach der Auslosung erfolgt sein muss, maximal zehn weitere VIP-Tickets (Tribünenkarten der 1. Kategorie inklusive VIP-Zugangsberechtigung und mit VIP-Parkplatzberechtigung) zum ausgewiesenen Kaufpreis zur Verfügung. • Es müssen mindestens acht lokal ausgebildete Spieler bei dem Klub als Lizenzspieler unter Vertrag stehen, wovon mindestens vier vom Klub ausgebildet sein müssen. • Kaufkarten für den DFB: Bei Bedarf ist dem DFB ebenfalls ein entsprechendes Kontingent an sonstigen Kaufkarten zur Verfügung zu stellen. Der DFB wird auch hier etwaigen Bedarf frühzeitig anmelden. • „Vom Klub ausgebildet“: Der Spieler war in drei Spielzeiten im Alter zwischen 15 und 21 Jahren für den Klub spielberechtigt. • „Vom Verband ausgebildet“: Der Spieler war in drei Spielzeiten im Alter zwischen 15 und 21 Jahren für einen Klub im Bereich des DFB spielberechtigt. • Ab der 2. Hauptrunde sind zwei Arbeitskarten für Chaperons gemäß 1.17. dieser Durchführungsbestimmungen zu überlassen. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus § 5a Lizenzordnung Spieler (LOS). 1.6.2. Eintrittskarten für den Regional- und den Landesverband Spielereinsatz in Amateurvereinen: • Jeweils fünf Ehrenkarten inklusive VIP-Berechtigung für den Regional- und den Landesverband des Heimvereins. Diese sind den Verbänden rechtzeitig (bei Beginn des Ticketings) zur Verfügung zu stellen. • Die Regelungen des § 12a Nrn. 4. und 5. der DFB-Spielordnung zum Mindesteinsatz von deutschen U 23-Spielern und von Nicht-EUAusländern bzw. Nicht-Europäern gelten nicht für Vereinspokalspiele auf DFB-Ebene gegen Lizenzspielermannschaften (§ 12a Nr. 6. der DFB-Spielordnung): Schiedsrichterkarten • Für jedes Spiel sind bis zu 300 Freikarten, möglichst Sitzplätze, für Schiedsrichter bereitzustellen. Die Ausgabe dieser Karten übernimmt der zuständige Landesverband an einer besonderen Kasse für Schiedsrichter. • Es können unbegrenzt Ü 23-Spieler und ausländische Spieler bei Spielen gegen Lizenzspielermannschaften eingesetzt werden. 6 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Ausnahmen ten Wunsch sind diese mindestens eine Woche im Voraus an Sky Deutschland zu senden. • Darüber hinausgehende Regelungen über die Ausgabe von Frei-, Ehren- und Pressekarten bedürfen der Zustimmung des DFB und sind mit dem Gastverein abzustimmen. 1.7.2. Nach Möglichkeit erhält Sky Deutschland Zugriff auf weitere Kaufkarten bis spätestens 14 Tage vor dem Spieltermin. Eintrittskarten für den Gastverein SportA • 10% der Sitzplatzkarten, hiervon bei Heimspielen im DFB-Pokal von Mannschaften der Bundesliga mindestens 100 Sponsorenkarten und von Mannschaften der 2.Bundesliga mindestens 30 Sponsorenkarten sowie 10% der Stehplatzkarten sind bis zwei Wochen vor dem offiziellen Spieltermin für den Gastverein zu reservieren. Die Klubs stellen SportA vier Ehrenkarten inklusive VIP-Berechtigung und Parkplatzberechtigung sowie acht Tickets der 1. Kategorie (ohne VIP-Zugangsberechtigung) zur Verfügung, sofern SportA diese spätestens eine Woche nach der jeweiligen Auslosung abruft. Die Klubs stellen SportA bei den Halbfinalspielen 25 Ehrenkarten inklusive VIP-Berechtigung und Parkplatzberechtigung zur Verfügung, sofern SportA diese spätestens eine Woche nach der jeweiligen Auslosung abruft. • Falls keine Stehplätze im Gastbereich vorhanden sind: Reservierung von mindestens 600 Karten anderer Platzarten. 1.7.3.2. Pay-TV Livespiele (soweit nicht durch 1.7.3.1. erfasst) • Der Zuschauer der Gastmannschaft darf bei der Preisgestaltung nicht schlechter gestellt werden als der Zuschauer der Heimmannschaft. Infront Die Klubs stellen dem DFB bzw. seinem Vermarktungspartner Infront nach der Auslosung 30 zusammenhängende Ehrenkarten der 1. Kategorie inklusive VIP-Berechtigung sowie zehn der entsprechenden Durchfahrtsscheine zur Verfügung. • Die Eintrittspreise sollten im Vorfeld mit der Gastmannschaft abgestimmt werden. • Die Gastvereine erhalten fünf Ehrenkarten für nebeneinander liegende Plätze aus der 1. Kategorie und zehn weitere Ehrenkarten aus der 2. Kategorie sowie drei Durchfahrtsscheine. Sky Deutschland Die Klubs stellen Sky Deutschland vier VIP-Tickets (inklusive VIP-Parkplatzberechtigung) sowie zehn Tickets der 1. Kategorie (ohne VIP-Zugangsberechtigung) durch Hinterlegung an der jeweiligen Spielstätte zur Verfügung. Auf gesonderten Wunsch sind diese mindestens eine Woche im Voraus Sky Deutschland zuzusenden. • Der Heimverein muss die etwaige Ausgabe von weiteren Freikarten mit dem Gastverein und dem DFB bereits im Vorfeld abstimmen. 1.7.3. Eintrittskarten für TV- und Bandenwerbepartner Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen des Deutschen Fußball-Bundes zur Vermarktung des DFB-Vereinspokals der Herren mit seinen Partnern und Dienstleistern stellt der Heimverein die nachfolgenden Ticket-Kontingente zur Verfügung. Nach Möglichkeit erhält Sky Deutschland Zugriff auf weitere Kaufkarten bis spätestens 14 Tage vor dem Spieltermin. SportA 1.7.3.1. Free-TV Livespiele Die Klubs stellen SportA vier Ehrenkarten inklusive VIPBerechtigung und Parkplatzberechtigung sowie acht Tickets der 1. Kategorie (ohne VIP-Zugangsberechtigung) zur Verfügung, sofern SportA diese spätestens eine Woche nach der jeweiligen Auslosung abruft. Infront Die Klubs stellen dem DFB bzw. seinem Vermarktungspartner Infront zeitnah nach der Auslosung 120 zusammenhängende Ehrenkarten der 1. Kategorie inklusive VIP-Berechtigung sowie 30 der entsprechenden Durchfahrtsscheine zur Verfügung. 1.7.3.3. Zukaufskarten Infront für die Top-Partner DFB-Pokal Nach Möglichkeit erhält der Vermarkter Zugriff auf weitere Kaufkarten bis spätestens 14 Tage vor dem Spieltermin. Die Klubs stellen Infront auf Anfrage von Infront, die bis spätestens 14 Tage nach der Auslosung erfolgt sein muss, zur Weitergabe an die TOP-Partner des DFB-Pokals weitere, zusammenhängende Tribünenkarten der 1. Kategorie zum ausgewiesenen Kaufpreis zur Verfügung (bis zu 170 Stück bei den Runden 1 bis 3, bis zu 220 Stück beim Viertelfinale und bis zu 100 Stück beim Halbfinale). Die Rechnungsstellung und der Versand erfolgen direkt an den/die benannten DFB-Pokal-Partner. Sky Deutschland Die Klubs stellen Sky Deutschland vier Ehrenkarten inklusive VIP-Berechtigung und Parkplatzberechtigung sowie zehn Tickets der 1. Kategorie (ohne VIPZugangsberechtigung) durch Hinterlegung an der jeweiligen Spielstätte zur Verfügung. Auf gesonder- 7 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 1.8. Akkreditierungen 1.8.1. DFB (Match-Delegierter siehe 10.) treuer und die Auswechselspieler aufgestellt werden. Für den Trainer und seinen Assistenten können besondere Sitzgelegenheiten neben den Spielbänken aufgestellt werden. Der DFB erhält durch den Heimverein rechtzeitig eine All-Area-Akkreditierung für den Match-Delegierten. Diese ist im Vorfeld des Spieltermins postalisch an den DFB zu versenden. 1.9.3. Über etwaigen weiteren Bedarf an Akkreditierungen zur Abwicklung des Spiels wird der DFB den Klub rechtzeitig informieren. 1.8.2. Die Aufwärmbereiche befinden sich grundsätzlich hinter dem eigenen Tor, auf der dem SchiedsrichterAssistenten gegenüberliegenden Seite, wo dies nicht möglich ist, hinter Schiedsrichter-Assistent 1. Die endgültige Entscheidung trifft der Schiedsrichter aufgrund der örtlichen Gegebenheiten. Infront Infront wird die Klubs über den Bedarf an Akkreditierungen und über die benötigte Qualität der Akkreditierungen zur Wahrnehmung der mit der Zentralvermarktung verbundenen Aufgaben am Spieltag informieren. Es müssen Warmlauf-Shirts (Leibchen) verwendet werden, die eine andere Farbe als die Trikots der beiden Mannschaften haben. 1.9.4. Die Klubs sind verpflichtet, die angeforderte Anzahl an Akkreditierungen Infront rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 1.8.3. Sportcast wird die Klubs über den Bedarf an Akkreditierungen und über die Qualität der Akkreditierungen zur Wahrnehmung der mit der Produktion verbundenen Aufgaben am Spieltag informieren. Der Heimverein informiert den Gastverein im Vorfeld des Spiels über den zum Einsatz kommenden Spielball. Auf Wunsch stellt der Heimverein zudem sicher, dass eine ausreichende Anzahl der beim Pokalspiel zum Einsatz kommenden Spielbälle für dessen Trainingszwecke leihweise zur Verfügung gestellt wird. Die Klubs sind verpflichtet, die angeforderte Anzahl an Akkreditierungen Sportcast rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Organisation im Innenraum 1.9.1. Coaching-Zone und Aufenthalt im Innenraum Es ist durch die Klubs dafür Sorge zu tragen, dass acht bis zehn Balljungen/-mädchen mit Ersatzspielbällen rund um das Spielfeld verteilt sind. Die Schiedsrichter sind angewiesen, darauf zu achten, dass sich Trainer, Arzt, Mannschaftsverantwortliche, Masseure und Auswechselspieler während des Spiels nicht am Spielfeldrand aufhalten. 1.10. Themen Schiedsrichterwesen 1.10.1. Ansetzung Schiedsrichter-, SchiedsrichterAssistenten und Vierte Offizielle Die Schiedsrichter-Teams werden gemäß § 55, Absatz 2, Nr. 2.1.a) vom Vorsitzenden der DFB-Schiedsrichter-Kommission Elite angesetzt und erhalten über DFBnet Kenntnis von dem Auftrag zur Leitung der Pokalspiele. Für alle Pokalspiele werden vom DFB landesverbandsneutrale Schiedsrichter-Gespanne angesetzt. Die FIFA erlaubt in den Bestimmungen für die Technische Zone, dass jeweils nur eine Person von der Technischen Zone aus Anweisungen geben darf. Nicht auf der Ersatzspielerbank Platz nehmen dürfen Personen, denen durch Entscheidung der Rechtsorgane des DFB oder seiner Mitgliedsverbände die Ausbildungserlaubnis entzogen oder die Fähigkeit, Funktionen auszuüben, aberkannt oder als Spieler eine Sperre auferlegt worden ist. Entsprechendes gilt für vorgesperrte und für nach zwei Verwarnungen (Gelb/Rot) ausgeschlossene Spieler. 1.10.2. Vierter Offizieller Der Vierte Offizielle kommt bei allen Spielen zum Einsatz. Ihm ist in der Nähe der Mittellinie zwischen den Coaching-Zonen die Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Ausübung seiner Tätigkeit einzurichten. Dies umfasst einen Tisch zur Erledigung von schriftlichen Arbeiten sowie zur Aufbewahrung der Auswechseltafel und gegebenenfalls Ersatzfahnen. Im Übrigen wird auf § 23 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung verwiesen. 1.9.2. Spielbälle Im DFB-Vereinspokal kommt kein einheitlicher Spielball zum Einsatz, sodass die Vereine den Spielball individuell auswählen können. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der gewählte Spielball über die notwendige Qualität verfügt und am Spieltag in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht. Sportcast 1.9. Aufwärmbereiche Platzierung der Bänke im Innenraum: Gemäß § 23 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung sollen in mindestens fünf Meter Abstand vom Spielfeldrand, und zwar an der Seite des Spielfelds in Höhe der Mittellinie, je zwei Bänke für Trainer, Masseure, Sportarzt, Mannschaftsbe- 1.10.3. Betreuung Eine umfassende Schiedsrichter-Betreuung findet nicht statt. Lediglich die Fahrten vom Hotel ins Stadion und zurück sowie eine Betreuung im Stadion 8 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN werden vom Heimverein organisiert. Die Kontaktaufnahme kann frühestens zwei Tage vorher durch die Schiedsrichter-Betreuer erfolgen, nachdem den Klubs die Ansetzungsliste zugegangen ist. Die Schiedsrichter-Teams verpflegen sich in Eigenverantwortung. wechseltafel muss nicht elektronisch sein, sodass auch manuelle Auswechseltafeln verwendet werden können. Sollte der Heimverein nicht im Besitz einer elektronischen Auswechseltafel sein, wird empfohlen, diese leihweise beim Gastverein anzufragen. Alle für den Austausch vorgesehenen Spieler sind vor dem Spiel im elektronischen Spielbericht (siehe 1.11.) aufzuführen. Auf dem Spielbericht sind die Namen von nicht mehr als 18 Spielern anzugeben. Wenigstens einer dieser Auswechselspieler muss als Torwart nominiert sein. Die Kontaktdaten der für die Fahrten zuständigen Person sind der DFB-Schiedsrichter-Abteilung mitzuteilen und werden an das eingesetzte Schiedsrichter-Team weitergegeben. Die Anreise der Schiedsrichter-Teams erfolgt in der Regel am Vortag des Spiels, die Heimreise (abhängig von der Anstoßzeit) nach dem Spiel oder am nächsten Tag. Gastgebende Klubs aus einer Spielklasse unterhalb der 3. Liga werden zu diesem Zweck gebeten, der Schiedsrichter-Abteilung beim DFB ein geeignetes Hotel vorzuschlagen, in dem die benötigten Zimmer reserviert werden können. 1.11. Spielbericht Online Seit der Spielzeit 2008/2009 werden alle Spielberichte über das Spielbericht-Online-System abgewickelt. Die Amateurvereine, die bisher noch nicht mit dem Spielbericht-Online gearbeitet haben, werden separat über den genauen Ablauf informiert. 1.10.4. Abrechnung Die Abrechnungen der vom DFB angesetzten Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten sowie des Vierten Offiziellen werden der DFB-Zentralverwaltung zugeleitet, dort geprüft, bezahlt und anschließend dem Heimverein in Rechnung gestellt. Folgende infrastrukturellen Grundvoraussetzungen sind durch den Heimverein im Stadion sicherzustellen: • PC/Notebook und A4-Drucker (s/w) plus Internet-Zugang über ISDN/DSL/WLAN/GPRS/UMTS für die Mannschaftsaufstellung vor dem Spiel in der Geschäftsstelle und im Stadion bzw. für die Schiedsrichter nach dem Spiel im Stadion, möglichst mit kurzem Weg von der Schiedsrichterkabine. Bis einschließlich dem Achtelfinale werden reine Lizenzliga-Paarungen mit mindestens einer Bundesligamannschaft wie ein Bundesligaspiel (3.800/ 2.000/1.000 €), alle anderen Begegnungen wie Spiele der 2. Bundesliga (2.000/1.000/500 €) honoriert. Ab dem Viertelfinale gelten die Bundesligasätze für alle Spiele. Kommt es zu einem Ausfall des Online-Systems ist der herkömmliche Schiedsrichterbericht zu erstellen. Die Nacherfassung wird später durch die spielleitende Stelle erfolgen. 1.10.5. Beobachtung Grundsätzlich werden zu allen Spielen Schiedsrichter-Coaches angesetzt. Für diese werden Eintrittskarten für Plätze auf der Höhe der Mittellinie (wenn möglich Presseplätze) mit uneingeschränkter Sicht benötigt; dies ist bei der Zuteilung der Eintrittskarten an den DFB zu berücksichtigen. Nach § 28 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung sind die Klubs verpflichtet, nach dem Spiel den Spielbericht durch einen Verantwortlichen gegenzuzeichnen. Mit der Unterschrift nehmen die Klubs lediglich Kenntnis von den Eintragungen des Schiedsrichters. 1.10.6. Spieleraustausch Im DFB-Pokal dürfen während des ganzen Spieles (einschließlich einer eventuellen Verlängerung) drei Spieler ausgetauscht werden. Alle Amateurvereine unterhalb der 3. Liga sind verpflichtet, umgehend die Meldung der verantwortlichen Ansprechpartner für den elektronischen Spielbericht einzureichen. Die gemeldeten Ansprechpartner erhalten ca. zwei Wochen vor Spielbeginn den Zugriff auf den Spielbericht im DFB-Pokal freigeschaltet. Neu eintretende Spieler haben sich beim Vierten Offiziellen zu melden. Sie dürfen das Spielfeld nur in Höhe der Mittellinie und erst dann betreten, wenn der ausscheidende Spieler das Spielfeld verlassen hat. Die Auswechslung ist vollzogen, wenn der Ersatzspieler mit Genehmigung des Schiedsrichters das Spielfeld betritt. Der Spielbericht ist spätestens 75 Minuten vor Spielbeginn abzuschließen. Bei Rückfragen steht den Klubs DFB-Medien als Dienstleister direkt zur Verfügung. Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, sobald der neue Spieler mit Zustimmung des Schiedsrichters das Spielfeld betreten hat. Bei der Auswechslung ist zwingend eine Nummerntafel zu verwenden. Diese muss erkennbar machen, welcher Spieler das Spielfeld verlässt und welcher Spieler neu zum Einsatz kommt. Die Aus- 1.12. Sperren • Ein Spieler einer Amateur- oder Lizenzspielermannschaft, der in der Endrunde des DFB-Vereinspokals fünfmal durch Vorweisen der Gelben Karte verwarnt wurde, ist für das nächste 9 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN • Vorderseite Hemd: maximal 200 cm² Spiel dieser Endrunde gesperrt, an dem seine Mannschaft teilnimmt. Ein vom Ligaspielbetrieb abweichender eigener Werbepartner ist in jedem bestrittenen Wettbewerb auf Antrag möglich und bedarf der Genehmigung des DFB. • Die Übernahme einer Verwarnung oder bereits verwirkten Sperre aufgrund von fünf Gelben Karten in die Pokal-Endrunde des nächsten Spieljahres entfällt. Gemäß Beschluss des DFB-Präsidiums sind gemäß § 11 der Allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung eigene Werbepartner der Vereine auf dem Trikotärmel in der Spielzeit 2014/2015 nicht möglich. • Bei einem Feldverweis nach zwei Verwarnungen (Gelb/Rot) ist der Spieler für das nächste für ihn anstehende Pokalspiel auf DFB-Ebene gesperrt. Die Sperre für einen Feldverweis nach zwei Verwarnungen entfällt erst mit Ablauf des nachfolgenden Spieljahres. Das DFB-Präsidium hat nach Abstimmung mit dem Ligaverband entschieden, ein Angebot des Vermarkters Infront zur Ärmelwerbung (Volkswagen Gruppe) anzunehmen. Somit wird die Volkswagen-Gruppe bei allen Spielen im DFB-Vereinspokal als exklusiver Partner auf dem Ärmel vertreten sein. Die Klubs sind verpflichtet, das VW-Ärmellogo bei allen Spielen entsprechend auf dem linken Ärmel anzubringen. Die notwendigen Ärmellogos für die Spielkleidung werden allen Vereinen vor der 1. Hauptrunde zur Verfügung gestellt. Im weiteren Verlauf des Wettbewerbs können weitere Logos kostenfrei bei der DFB-Zentralverwaltung angefordert werden. • Nach einem Feldverweis (Rote Karte) ist der Spieler bis zur Entscheidung durch das DFBSportgericht (erste Instanz) für jeglichen Spielbetrieb gesperrt. Die Klubs und Spieler sind selbst verantwortlich zu prüfen, welche Spieler für den DFB-Vereinspokal aufgrund eines Feldverweises (Rote Karte), eines Feldverweises nach zwei Verwarnungen (Gelb/Rote Karte) oder nach Erhalt von fünf Verwarnungen (Gelbe Karten) gesperrt sind. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass Sperren nur dann abgeleistet werden können, wenn der betreffende Spieler zum Zeitpunkt des jeweiligen Spiels auf der Spielberechtigungsliste aufgeführt und somit spielberechtigt war. 1.13.2. Anbringung des DFB-Pokal-Ärmellogos Gemäß § 13 der Allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung sind die Klubs zur Anbringung des DFB-Pokal-Wettbewerbslogos auf dem rechten Ärmel des Hemdes der Torhüter und Feldspieler bei allen Spielen verpflichtet. Auf dem linken Ärmel ist das VW-Ärmellogo verpflichtend anzubringen. Etwaige zentralvermarktete Ärmellogos aus den Ligen der teilnehmenden Vereine dürfen im DFB-Vereinspokal nicht zum Einsatz kommen. Im Vorfeld der jeweiligen Spielrunden erhalten die Klubs eine unverbindliche Liste, aus der die aktuellen Sperren der Spieler für die Spiele im DFB-Vereinspokal hervorgehen. Die Übersendung der Liste lässt die alleinige Verantwortung des Klubs für die Beachtung möglicher Sperren unberührt. Den Klubs wird empfohlen, Spieler, die einen Vereinswechsel vorgenommen haben, zu fragen, ob diese in den letzten drei Jahren eine Sperre für Spiele des DFB-Vereinspokals erhalten haben und mit dem DFB abzuklären, ob tatsächlich noch eine Sperre für den Spieler besteht. Die Finalteilnehmer sind ferner verpflichtet, das vom DFB vorgegebene und zur Verfügung gestellte Finalbadge auf der offiziellen Spielkleidung sowie auf der sonstigen beim offiziellen Einlauf der Mannschaften getragenen Ausrüstungsgegenständen (Hymnen- und Trainingsjacken) anzubringen. Die Positionierung erfolgt grundsätzlich mittig auf der Trikotvorderseite. Auch in allen anderen Zweifelsfällen wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem DFB empfohlen. 1.13.3. Abstimmung der Spielkleidung 1.13. Um eine deutliche Unterscheidbarkeit der Spielkleidung sicherzustellen, hat eine rechtzeitige Abstimmung unter den beteiligten Mannschaften zu erfolgen. Ausrüstung (Spielkleidung) 1.13.1. Genehmigung Spielkleidung Zur Genehmigung ist von allen am DFB-Vereinspokal der Herren teilnehmenden Mannschaften zwingend eine Hauptspielkleidung, bestehend aus Hemd, Hose und Stutzen, der Feldspieler im Original rechtzeitig beim DFB vorzulegen. Die Klubs werden bei der Wahl der Spielkleidung die Regelbestimmungen sowie die Interessen der Zuschauer im Stadion und der Fernsehzuschauer beachten und deutlich zu unterscheidende Spielkleidung tragen und sich dazu in den Farben der Spielkleidung abstimmen. Dabei muss die reisende Mannschaft gegebenenfalls ihre Kleidung wechseln. Ersatz-Spielkleidung ist von der reisenden Mannschaft in jedem Fall bereitzuhalten. Es wird insbesondere auf die maximalen Größen für Trikotwerbung hingewiesen: Nicht möglich ist, dass eine Mannschaft in Grün gegen eine Mannschaft in Rot antritt. Weiterhin ist es Es gelten die Allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung des DFB. 10 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN nicht möglich, dass Teams die gleichen Farben in unterschiedlicher Aufteilung verwenden. 1.14.4. DFB-Pokal-Mittelkreisaufleger (nur Free-TV-Spiele) Der Heimverein teilt dazu dem Gastverein seine Spielkleidung frühzeitig mit. Der Gastverein wählt daraufhin entsprechend seine Spielkleidung aus und meldet diese zusammen mit der Spielkleidung des Heimvereins an den DFB. Diese Meldung muss per Email unter Beifügung von Fotos der Spielkleidung erfolgen. Die Klubs erhalten vom DFB nur dann eine Rückantwort, wenn die von den Klubs gewählten Spielkleidungen den Anforderungen aus Schiedsrichtersicht nicht vollständig entsprechen. Bei allen Free-TV-Live-Spielen kommt ein Mittelkreisaufleger mit dem DFB-Pokal-Logo zum Einsatz. Der Heimverein hat dafür Sorge zu tragen, dass der Mittelkreisaufleger vor Beginn des Spiels (wenn möglich mit Stadionöffnung), in der Halbzeit und nach dem Spiel liegt. Die Wegnahme des Mittelkreisauflegers erfolgt während der Platzwahl, unmittelbar im Anschluss an das Shake-Hand-Prozedere. Der Heimverein stellt für das Auflegen und die Wegnahme mindestens acht bis zehn Personen zur Verfügung. Die Stutzen einer Mannschaft müssen zur klaren Unterscheidung von der anderen Mannschaft in der Farbe einheitlich sein. Wollen die Spieler Tapebänder anbringen, so müssen diese die gleiche Farbe haben, wie der Teil der Stutzen, den sie bedecken. 1.14. 1.15. Hinweise zum Finale Der Veranstalter des Deutschen Pokal-Endspiels ist der DFB. Der Endspielort wird durch das Präsidium des DFB festgelegt. Abläufe am Spieltag 1.14.1. Anstoßzeiten Der Verein, der sich zuerst für das Endspiel qualifiziert hat, wird bei der Endspielpaarung an erster Stelle genannt. Aus der Erstnennung ergeben sich kein Heimrecht oder damit verbundene Rechte und Pflichten. Die Pokalspiele sind pünktlich zu den veröffentlichten Anstoßzeiten zu beginnen. Dies ist insbesondere aufgrund der Live-Übertragung aller Spiele und der TV-Live-Konferenz von hoher Bedeutung. Die veranstaltenden Klubs haben bei ihren organisatorischen Maßnahmen zu beachten, dass ein verspäteter Spielbeginn (z. B. wegen starken Andrangs vor den Stadiontoren) nicht möglich ist. Anderslautende Meldungen der Schiedsrichter werden dem Kontrollausschuss des DFB zugeleitet. Sobald die Endspielpaarung feststeht, findet ein Finalisten-Meeting mit den qualifizierten Vereinen statt. Sollten sich bei diesem Meeting die beiden Finalisten nicht in einzelnen relevanten Punkten einigen können, z. B. Wahl der Spielkleidung, Zuordnung der Fan-Kurven und Kabinen etc., entscheidet das Los. Ausnahmsweise ist ein verspäteter Spielbeginn möglich, wenn die Polizei oder zuständige Sicherheitsbehörde den Schiedsrichter entsprechend anweist. Dies ist auf dem Spielbericht zu vermerken bzw. von der anordnenden Stelle schriftlich zu bestätigen. Bei dem im Vorfeld des Finales stattfindenden „CupHandover“ übergibt der aktuelle Pokalsieger, vertreten durch einen bekannten Vereins-Repräsentanten (Vorstand, Manager, Sportliche Leitung), die Trophäe. Beide Finalisten sind hierbei mit dem Manager/Sportdirektor und mindestens einem Spieler, der am aktuellen Wettbewerb teilgenommen hat, vertreten. 1.14.2. DFB-Pokal-Hymne Der DFB stellt den jeweiligen Heimvereinen aller Spiele die DFB-Pokal-Hymne zur Verfügung, die beim Einlaufen der Mannschaften (wenn die Mannschaften das Spielfeld betreten) zu spielen ist. Die Finalteilnehmer sind verpflichtet das Finale mit dem offiziellen Finalbadge (siehe 1.13.2) zu bestreiten. Die DFB-Pokal-Hymne wird in unterschiedlichen Längen zur Verfügung gestellt. Die entsprechende Version ist je nach Stadiongegebenheiten auszuwählen. Unmittelbar nach der Qualifikation für das Finale des DFB-Vereinspokals ist von beiden Vereinen eine vom DFB übermittelte Erklärung zur Vermarktung unterschrieben einzureichen. 1.14.3. Einlauf der Mannschaften Bei allen Spielen wird ein einheitliches Einlauf-Prozedere (analog Spielen in UEFA-Wettbewerben) inklusive Shake-Hands der Mannschaften umgesetzt. Die verbindliche Erklärung über die Abnahme der den beiden Finalisten im Rahmen der Vermarktung des DFB-Pokalendspiels zur Verfügung stehenden Hospitality-Pakete muss durch diese spätestens am Tag des Finalistenmeetings erfolgen. Es ist eine Muster-Vorlage enthalten, welche vom jeweiligen DFB-Match-Delegierten im Vorfeld auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst wird. Die Heimvereine sind angehalten, die Vorlage in den Mannschafts- sowie Schiedsrichterkabinen auszuhängen. Der DFB-Match-Delegierte unterstützt und koordiniert die Umsetzung des Einlaufens am Spieltag. 1.16. Einzureichende Unterlagen Die an der Endrunde um den DFB-Vereinspokal teilnehmenden Klubs haben bis zu dem vom DFB fest- 11 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN gelegten Zeitpunkt vor Beginn der ersten Runde des DFB-Vereinspokals folgende Unterlagen bzw. Erklärungen einzureichen: 1.17. Anti-Doping Bei allen Spielen um den DFB-Vereinspokal sind Doping-Kontrollen möglich. Die Durchführung der Kontrollen richtet sich nach den DFB-Anti-DopingRichtlinien. • Meldung der Ansprechpartner des jeweiligen Bereichs für Rückfragen, Insbesondere ist jeder Verein verpflichtet, gegenüber dem DFB einen Anti-Doping-Beauftragten zu benennen, der mit den Anti-Doping-Richtlinien vertraut sein muss, und der sowohl zur Auslosung der zu kontrollierenden Spieler in der Halbzeit, zur Eröffnung der Umschläge in der 75. Spielminute und zu den weiteren Aufgaben zur Verfügung stehen muss. Er ist auch dafür verantwortlich, dass die ausgelosten Spieler direkt nach Spielende vom Spielfeld in den Doping-Kontrollraum gebracht werden. • Schriftliche Erklärung (ein Formular), • ein eventuell auftretendes Defizit selbst zu tragen, • über den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung gegen Ansprüche, die gegen sie selbst oder Dritte im Zusammenhang mit den DFB-Pokalspielen erhoben werden könnten, • wonach für die TV-Live-Übertragung ein werbefreies Stadion zur Verfügung steht (ist der Verein nicht Eigentümer des Stadions, ist eine Erklärung des Eigentümers notwendig), Erhält ein Spieler während eines Spiels einen Feldverweis (Gelb/Rote oder Rote Karte), muss er zur Verfügung stehen, um sich der Doping-Kontrolle zu unterziehen, falls er ausgelost oder als Ersatz bestimmt wurde. • dass das gemeldete Stadion für alle Spiele im DFB-Pokal zur Verfügung steht. Sollte ein ausgewechselter oder des Feldes verwiesener Spieler zur Kontrolle ausgelost oder als Ersatz bestimmt sein, ist er sofort nach Bekanntgabe der Auslosung vom Anti-Doping-Beauftragten des Vereins unter die Aufsicht des zuständigen Chaperons bzw. des Doping-Kontrollarztes oder seines Helfers zu stellen. Die Vereine sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich ihre ausgewechselten oder des Feldes verwiesenen Spieler zur 75. Spielminute in unmittelbarer Nähe des Auslosungsortes befinden. • Liste der Amateurspieler, die im DFB-Vereinspokal eingesetzt werden sollen, • muss vom zuständigen DFB-Mitgliedsverband bestätigt sein. • Meldung der Farbe der Spielkleidung und der bereitzuhaltenden Ersatzkleidung für Mannschaft und Torwart. • Meldung des Trikotwerbepartners gemäß den „Allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung“. Chaperons kommen in der 1. Hauptrunde des DFBVereinspokal 2014/2015 nicht zum Einsatz. Ab der 2. Hauptrunde sind Chaperons im Einsatz, dementsprechend sind zwei Eintrittskarten für diese zur Verfügung zu stellen. • Mit dem Gastverein abgestimmte Eintrittspreise aller Platzarten. Vereine unterhalb der 3. Liga müssen zudem zwingend die nachfolgenden Unterlagen einreichen: 2. FINANZIELLE BESTIMMUNGEN 2.1. Einnahmenverteilung/Spielabrechnung • Meldung Bankverbindung, Gemäß § 42 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung ist unmittelbar nach Erhalt der Schiedsrichter-Abrechnung (ca. vier Wochen) nach jedem Spiel die Abrechnung vorzunehmen und eine Ausfertigung der Abrechnung an die DFB-Zentralverwaltung, Abteilung Spielbetrieb, einzusenden. Die TV-Gelder können erst nach Vorliegen der kompletten Abrechnung und nach Bestätigung durch den Gastverein, dass er die ihm zustehenden Einnahmen aus Kartenverkauf und Bandenwerbung erhalten hat, ausgezahlt werden. Die beim DFB einzureichende Abrechnung ist dem Gastverein vorzulegen und durch diesen gegenzeichnen zu lassen. • Erklärung zum Stadion (Naturrasen), welche zwingend über die von DFB-Medien bereitgestellte Stadiondatenbank erfasst werden muss, • Meldung Ansprechpartner elektronischer Spielbericht. Sollten dem DFB einige der einzureichenden bzw. geforderten Unterlagen aufgrund der Teilnahme an einem DFB-Zulassungsverfahren bzw. dem DFLLizenzierungsverfahren bereits vorliegen, so kann bezugnehmend auf diese auf Antrag von einem nochmaligen Einreichen abgesehen werden. Dies ist schriftlich unter Hinweis auf die dem DFB bereits vorliegenden Unterlagen zu vermerken. Der DFB kann auf die Vorlage einzelner Unterlagen bzw. Erklärungen verzichten. Es wird auf die Abrechnungsvorschriften und das beigefügte, nach den Bestimmungen des § 50 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung erstellte Abrechnungsschema für DFB-Vereinspokalspiele hingewiesen. Das Abrechnungsformular ist per Email abrufbar. 12 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Es wird in diesem Zusammenhang auf § 50 Nrn. 2. und 3. der Durchführungsbestimmungen zur DFBSpielordnung hingewiesen, wonach der Einnahmeteilung (einschließlich Verbandsbeitrag) die Einnahmen aus dem Kartenverkauf unterliegen. Die Auslagenerstattung ist zunächst mit dem Gastverein abzustimmen, bevor die endgültige Abrechnung beim DFB eingereicht werden kann. Abschlagszahlungen (33 1⁄3 % der Nettoeinnahme) am Spieltag sind gemäß § 50 Nr. 3. möglich und sollten im Vorfeld zwischen den Vereinen abgestimmt werden. 1 Eventuelle Vorverkaufsgebühren oder Anteile für die Nutzung von Verkehrsverbünden gehören nur dann nicht zu den Einnahmen aus Eintrittskarten, wenn diese klar auf der Eintrittskarte (oder Rechnung) getrennt ausgewiesen sind. Auf Antrag und bei Vorliegen der schriftlichen Zustimmung beider Vereine kann die dem Gastverein zustehende Zahlung direkt mit den TV-Geldern des Heimvereins verrechnet und ausgezahlt werden. Aus Platzgründen ist es oftmals nicht möglich, alle Bestandteile auf dem Ticket selbst auszuweisen, sodass dies durch entsprechende Hinweise kompensiert werden kann. 2.1.2. Sonstige Einnahmen, z. B. aus Catering und aus den das Spiel betreffenden Sonderveranstaltungen, sowie zusätzliche Werbeeinnahmen stehen dem Heimverein zu. Weitere gegebenenfalls abzugsfähige Gebühren müssen an Dienstleister weitergegeben werden und dürfen nicht direkt durch den Heimverein für eigene Zwecke vereinnahmt werden (analog Vorverkaufsgebühren). 2.2. Für die Abgaben an den öffentlichen Nahverkehr ist auf Verlangen der Vertrag mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen vorzulegen. Einnahmen aus der nationalen und internationalen Verwertung der Medienrechte Das DFB-Präsidium hat die Verteilung des auf den DFB-Pokal entfallenden Betrages aus dem Fernsehvertrag für die Spielzeiten 2014/2015 und 2015/ 2016 beschlossen. Die Teilnehmer werden über die jeweiligen Beträge separat informiert. Bei der Behandlung von verkauften VIP-Tickets (Logen-/Business-Seat-Tickets) ist mindestens der Wert der höchsten Sitzplatzkategorie anzusetzen. Ehrenkarten und Freikarten an Geschäftspartner (Sponsoring) sind grundsätzlich den Einnahmen hinzuzurechnen (bewertet mit vergleichbarer Karten-Kategorie). Unübliche Rabatte sind im Vorfeld abzustimmen. Es handelt sich hierbei jeweils um Nettobeträge. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Leistung des entsprechenden Betrages durch den Fernsehpartner an den DFB. Die endgültige Höhe des jeweils zu leistenden Betrages hängt von der tatsächlich erbrachten Zahlung des Vertragspartners des DFB im Bereich der Medienrechte ab. Der Heimverein kann ausschließlich Veranstaltungskosten in Höhe von 15% der festgestellten Bruttoeinnahme (ohne MwSt.) pauschal geltend machen. Mit diesen Veranstaltungskosten sind alle Kosten mit Ausnahme der vom DFB in Rechnung gestellten Schiedsrichterkosten und Verbandsabgaben abgedeckt. Der vom DFB an den Teilnehmer weiterzuleitende Betrag verringert sich gegebenenfalls entsprechend. Einnahmen aus Bandenvermarktung entfallen aufgrund der ab der Spielzeit 2009/2010 eingeführten zentralen Bandenvermarktung. 2.1.1. Sonstige Einnahmen 2.3. Einnahmen aus der Verwertung der Bandenwerbung Seit der Spielzeit 2009/2010 wird eine vollständige zentrale Bandenvermarktung aller Spiele umgesetzt. Auslagenerstattung für den Gastverein Bezüglich der Auslagenerstattung für den Gastverein können gemäß § 50 der DFB-Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung geltend gemacht werden: Das Präsidium des DFB hat für die Spielzeiten 2014/2015 und 2015/16 die Verteilung der Einnahmen aus der zentralen Vermarktung der Bandenwerbung beschlossen. Die teilnehmenden Klubs werden hierüber separat informiert. Es erfolgt eine einheitliche Behandlung der Free-TV- und Pay-TVSpiele. • Fahrtkosten für die reisende Mannschaft für bis zu 22 Personen für das tatsächlich in Anspruch genommene Verkehrsmittel. Die Kosten dürfen jedoch nicht höher sein als die Kosten für die Deutsche Bahn unter Einbeziehung aller möglichen Sondertarife (bis 100 km einfache Entfernung zweite Wagenklasse, darüber hinaus erste Wagenklasse). Es handelt sich hierbei jeweils um Nettobeträge. Da bei den Free-TV-Spielen der Heimverein für die Neutralisation verantwortlich ist (siehe 6.5), während bei allen anderen Spielen Infront die Kosten hierfür übernimmt, erhält der Heimverein eines Free-TVSpiels eine Neutralisations-Pauschale in Höhe von 15.000 €, um hier eine finanzielle Schlechterstellung zu verhindern. • Tatsächliche Übernachtungskosten im Falle einer Entfernung von mindestens 250 km vom Sitz des Vereins für höchstens 22 Personen und einer Nacht für nicht mehr als 40 € pro Person. 13 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN An die Stadioneigentümer werden keine Abgaben abgeführt. Sofern Abgaben an Stadioneigentümer dennoch zu leisten sind, sind diese vom Heimverein zu tragen. • Sanitätsraum • Doping-Kontrollraum gemäß Anti-Doping-Richtlinien • Umkleideräume Mannschaften (mindestens 40 m², mindestens sechs Einzelduschen, mindestens zwei WCs) Voraussetzung für die Auszahlung ist die Leistung des entsprechenden Betrages durch den Fernsehpartner an den DFB. Die endgültige Höhe des jeweils zu leistenden Betrages hängt von der tatsächlich erbrachten Zahlung des Vertragspartners des DFB im Bereich Bandenwerbung ab. • Umkleideräume Schiedsrichter (mindestens 20 m², mindestens zwei Einzelduschen) • PC/Laptop mit Internetzugang und Drucker im Stadion Diese kann variieren, beispielsweise wenn die TVÜbertragung nicht in voller Länger erfolgt oder sogar ganz entfällt. Der vom DFB an den Teilnehmer weiterzuleitende Betrag verringert sich gegebenenfalls entsprechend. Das Finale wird gesondert abgerechnet. • Fluchtlichtanlage (mindestens 800 Lux) bei Abendspielen • Beschallungsanlage Veranstaltungsorganisation 2.4. Einnahmen aus der zentralen Vermarktung des Ärmels • Vorlage eines mit der Polizei abgestimmten Sicherheitskonzepts (inklusive Kommunikationsplan) Das DFB-Präsidium hat nach Abstimmung mit dem Ligaverband entschieden, ein Angebot des Vermarkters Infront zur Ärmelwerbung anzunehmen. • Vorlage eines Flucht- und Rettungswegeplans Somit wird die Volkswagen-Gruppe bei allen Spielen im DFB-Vereinspokal als exklusiver Partner auf dem Ärmel vertreten sein (siehe 1.13.2.). • Einsatz von geschulten Ordnungsdienstkräften (gewerbliche oder vereinseigene Ordner) in geeigneter Anzahl (Abstimmung mit der örtlichen Polizei) Für das Tragen der Ärmelwerbung erhält jeder Teilnehmer jeweils 10.000,00 € pro Spiel und Runde. 3. • Meldung eines Ansprechpartners vom Heimverein für den Bereich Sicherheit (Sicherheitsbeauftragter) Zur Überprüfung der Eignung der gemeldeten Stadien für die Austragung der Pokalspiele ist von Klubs unterhalb der 3. Spielklasse (soweit sie noch nicht am Zulassungsverfahren des DFB für den Spielbetrieb in der 3. Liga teilgenommen haben) die „Erklärung zum Stadion“ umgehend vollständig beantwortet und unterschrieben vorzulegen. STADIEN/SPIELSTÄTTEN Es gelten die DFB-Sicherheitsrichtlinien mit den dazugehörigen Anlagen. Diese sind auf der Homepage des DFB (www.dfb.de) abrufbar. In jedem Fall müssen die Stadien nachfolgenden technischen und sicherheitstechnischen Mindestanforderungen entsprechen: Die endgültige Entscheidung über die sicherheitstechnische Tauglichkeit eines Stadions fällt die DFBHauptabteilung Prävention und Sicherheit unter Mitwirkung der DFB-Kommission für Prävention & Sicherheit & Fußballkultur. Stadioninfrastruktur: • Unterteilung des Stadions in mindestens zwei Sektoren für Heim- und Gästefans mit jeweils eigenen Zugängen, Toiletten, Kiosken und Parkflächen • Leit- und Kontrolleinrichtungen in den Eingangsbereichen Falls erforderlich wird durch die DFB-Kommission für Prävention & Sicherheit & Fußballkultur in Absprache mit der DFB-Abteilung Prävention und Sicherheit eine Stadionbesichtigung vorgenommen. • ausreichend große Pufferzonen zwischen Heimund Gästefanbereichen (bei Spielen mit erhöhtem Risiko) 3.1. Spielfeldzustand Der Heimverein muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den bestmöglichen Zustand des Spielfelds sicherzustellen. Vereine ohne vereinseigene Plätze sind verpflichtet, beim Platzeigentümer für die Bespielbarkeit des Spielfelds zu sorgen. • Spielfeldumfriedung (mindestens 2,20 Meter hohe Einzäunung) vor dem Stehplatzbereich der Gästefans • sicherer Zugang für Mannschaften und Schiedsrichter zwischen den Kabinen und Spielfeld Insbesondere bei Austragung der 3. und 4. Hauptrunde, wenn die klimatischen Verhältnisse dies erfordern, müssen Einrichtungen wie eine Rasenheizung vorhanden sein, damit das Spielfeld ganzjährig bespielbar ist. • Sicherheitsbereich für Mannschaftsbusse, Schiedsrichter-Fahrzeuge und Fahrzeuge der Vereinsverantwortlichen und Offiziellen • Sicherheitszentrale 14 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Die Rasenhöhe bei Naturrasen sollte grundsätzlich höchstens 30 Millimeter betragen, und die gesamte Rasenfläche muss gleich hoch geschnitten sein. Die Heimvereine stellen eine ausreichende Bewässerung der Spielfläche im Vorfeld der Partie sicher. Grundsätzlich muss die Bewässerung 60 Minuten vor dem Anstoß beendet sein. Das Spielfeld kann jedoch auch nach diesem Zeitpunkt bewässert werden, sofern der Schiedsrichter und beide Vereine zustimmen. 3.2. Es wird insbesondere auf § 21 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung verwiesen, wonach der Platzverein für einen ausreichenden Ordnungsdienst und gegebenenfalls Polizeischutz zu sorgen hat. Die Beurteilung eines ausreichenden Ordnungsdienstes ist von Fall zu Fall anhand der konkreten Verhältnisse, möglichst in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Stadioneigentümer, zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Platzanlagen, die nicht über eine ausreichende Spielfeldumfriedung verfügen. Erfahrungen der Polizei im Umgang mit Fan-Gruppen sind zu nutzen und Ansprechpartner miteinander in Verbindung zu bringen. Torlinientechnologie Der Einsatz von Torlinientechnologie im DFB-Vereinspokal der Herren ist gemäß der FIFA-Vorgaben grundsätzlich möglich. 4. SICHERHEIT 4.1. Zusätzliche Tribünen Bekannte bauliche und infrastrukturelle Schwachstellen müssen besonders gesichert werden. Bei den Überlegungen und Maßnahmen ist sowohl die Sicherheit der Aktiven als auch die der Zuschauer zu berücksichtigen. So sind bei vorhandenen Umfriedungen Fluchttore unbedingt zu besetzen und ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Alle Platzordner sind äußerlich so kenntlich zu machen, dass sie weithin zu erkennen sind, damit alle am Spiel Beteiligten und die Zuschauer den Anweisungen dieser Personen Folge leisten können. Es wird empfohlen, die verantwortlichen Ordner zusätzlich mit einem Ausweis mit Lichtbild auszustatten. Die Errichtung provisorischer Tribünen ist grundsätzlich nicht gestattet. Sofern bei einem Pokalspiel zusätzliche Zuschauertribünen errichtet werden sollen, ist in jedem Fall vor Auftragserteilung Rücksprache mit der Hauptabteilung Prävention und Sicherheit beim DFB erforderlich. Es wird auf § 10 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung verwiesen: 4.3. • Der Bau von zusätzlichen Tribünen ist nur mit Genehmigung des DFB gestattet. Nach § 22 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung ist der Alkoholausschank bei Bundesspielen innerhalb des Spielgeländes grundsätzlich untersagt. Mit ausdrücklicher, vom Klub nachzuweisender schriftlicher Einwilligung der örtlich zuständigen Sicherheitsorgane und unter Einbindung der Polizei, können Ausnahmen zugelassen werden. • Die Verantwortung für die Aufstellung und eine sich daraus ergebende Haftung gegenüber Dritten hat der Platzverein zu tragen. • Nach Erstellung der Zusatztribüne ist durch die städtische Bauaufsichtsbehörde an Ort und Stelle eine Kontrolle durchzuführen und das Ergebnis der spielleitenden Stelle unaufgefordert vorzulegen. Die Genehmigung der zuständigen Behörden für den Alkoholausschank ist automatisch und unaufgefordert von den Vereinen für jede Pokalrunde bei der Hauptabteilung Prävention und Sicherheit beim DFB vorzulegen. • Bezüglich der anteiligen Kostenübernahme durch den Gastverein ist seine vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich. 4.4. 4.2. Alkoholausschank Platzordnung Innenraumumzäunung Bei der Innenraumumzäunung (Spielfeldumfriedung) sind die vorhandenen Fluchttore auf Ihre Funktionalität zu überprüfen. Falls vor, während oder nach dem Spiel Feuerwerkskörper entzündet werden, sind die Heimvereine und zudem die Gastvereine bei Fehlverhalten ihrer Anhänger für derartige Vorkommnisse verantwortlich. Dies sind die Klubs außerdem auch für alle anderen Ereignisse, die durch mangelnde Platzaufsicht entstehen. Verschiedene Vorkommnisse auf Sportplatzanlagen haben nicht nur zur Verunsicherung der sich korrekt verhaltenden Besucher beigetragen, sie haben vielmehr gezeigt, welche große Verantwortung der Veranstalter bei der Abwicklung solcher Ereignisse trägt. Insbesondere ist auch ein besonderes Augenmerk auf die qualitative und quantitative separate Ver- und Entsorgung (Toiletten/Kioske) zu richten. Diese müssen ferner mit Ordnerpersonal besetzt werden, das über Funk erreichbar sein muss. Die Rettungstore dürfen nur vom Innenraum zu öffnen sein und müssen durch einen Festhalter gegen Rückschlag gesichert sein. Neben den Maßnahmen im Stadiongelände sollen Vorkehrungen für die Sicherheit im Umfeld des Stadions getroffen werden. Über die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen ist der Hauptabteilung Prävention und Sicherheit beim 15 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN DFB zeitgerecht, gegebenenfalls durch die Protokolle der jeweiligen Sicherheitsbesprechung zu berichten. - Vereinspokal (Wortmarke) - DFB-Pokal (Wortmarke) - DFB-Pokal (Wortbildmarke) 4.5. Wortbildmarke Pokal Bundesweit wirksame Stadionverbote Die bestehenden bundesweit wirksamen Stadionverbote haben Gültigkeit in den Stadien/bei den Vereinen und Kapitalgesellschaften, die am System der bundesweit wirksamen Stadionverbote teilnehmen. Findet ein Pokalspiel bei einem Verein/einer Kapitalgesellschaft statt, der/die nicht am System der bundesweit wirksamen Stadionverbote teilnimmt, da er/sie nicht an der zwischen Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga, der 4. Spielklassenebene des DFB und der DFL geschlossenen Vereinbarung teilnimmt, haben die bundesweit wirksamen Stadionverbote grundsätzlich keine Gültigkeit. Jedoch können durch die Übertragung des Hausrechts auf den Gegner, sofern dieser am vorgenannten System teilnimmt, die bundesweit wirksamen Stadionverbote Gültigkeit für dieses Spiel erlangen. Gleichermaßen können dann auch durch den das Hausrecht innehabenden Verein bundesweit wirksame Stadionverbote aufgrund von Sicherheitsstörungen anlässlich dieses Pokalspiels ausgesprochen werden. Bildmarke Pokal Formmarke Pokal Wird das Hausrecht nicht übertragen, besteht die Möglichkeit des Ausschlusses von mit Stadionverboten belegten Personen über örtliche Hausverbote. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Hauptabteilung Prävention und Sicherheit ([email protected]), um die hier richtige Vorgehensweise abzustimmen. Kommt aufgrund von Störungen bei den Spielen, bei denen der Hausrechteinhaber nicht an dem vorgenannten System teilnimmt, der Ausspruch von bundesweit wirksamen Stadionverboten in Betracht, so kann, soweit die Voraussetzungen vorliegen, die Zuständigkeit des DFB aufgrund der Drittortregelung gegeben sein und ein Ausspruch über diesen erfolgen. Eine Nutzung der Marken des DFB darf nur in Abstimmung und nach vorheriger Genehmigung durch den DFB erfolgen 5.2. Auch in diesen Fällen bitten wir um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Hauptabteilung Prävention und Sicherheit des DFB. Die Anwendungen der Marken des DFB-Pokals sind für einzelne Bereiche vorgeschrieben bzw. erwünscht und werden in den unten aufgeführten Punkten im Detail festgehalten. Eine redaktionelle Verwendung (Publikationen, Internet etc.) ist grundsätzlich erlaubt. Eine kommerzielle Verwendung ist ohne vorherige Zustimmung durch den DFB ausdrücklich ausgeschlossen. Die genauen Verwendungsregeln für die unterschiedlichen Verwendergruppen sind in den DFB-Pokal-Guidelines definiert. Für alle unter Punkt 4. aufgeführten Sicherheits-/ Stadionfragen ist die Hauptabteilung Prävention und Sicherheit des DFB Ansprechpartner und steht für erforderliche Abstimmungen sowie beratend und unterstützend zur Verfügung. 5. DIE TOP-MARKE DFB-POKAL 5.1. Das Logo Richtlinien Anwendungsmöglichkeiten Jedem teilnehmenden Verein werden der Styleguide sowie die Marken des DFB-Pokals (druckfähige EPS) zur Verfügung gestellt. Für den DFB sind unter anderem folgende Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen: Zum Download stehen alle Dokumente auf der entsprechenden Plattform: 16 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN https://dfb.folderflex.com/webshare/DFB/ DFB-Pokal_2014-2015 (Passwort: DFB-P-2014) 5.2.2. Auf der Spielkleidung ist verpflichtend ein Badge des DFB-Pokal-Logos auf dem rechten Ärmel und ein Badge für den Ärmelsponsor „Volkswagen“ auf dem linken Ärmel anzubringen (siehe 1.13.1., 1.13.2. und 2.4.). Jegliche Nutzung/Verwendung muss mit dem DFB abgestimmt werden. Dies gilt insbesondere für die Herstellung und den Vertrieb von Produkten (Merchandising) unter Verwendung der DFB-Pokal-Marken. 5.2.3. Für das Endspiel im DFB-Vereinspokal gelten weitere umfangreiche Anwendungsrichtlinien, die den Teilnehmern rechtzeitig im Vorfeld überlassen werden. 5.2.1. Spielkleidung PK-Raum Über den verbindlichen Einsatz der vom DFB-Vermarktungspartner zur Verfügung gestellten FlashInterview-Wände (siehe 7.3.) hinaus, ist eine Verwendung des DFB-Pokal-Logos auf sämtlichen medienrelevanten Objekten wie Stadion Im Stadioninnenraum wird ein Branding für die im Kameraschwenkbereich relevanten Bereiche vom Vermarktungspartner des DFB angebracht (siehe 8.4). – Rückwand Pressekonferenz – Rückwände Mixed Zone Beispiel Abdeckplane 2. Reihe (alle Spiele): verpflichtend. Logos anderer Spielklassen auf den Rückwänden sind nicht zulässig. 5.2.4. Stadion-TV Ist im Stadion eine Videoleinwand vorhanden, so ist die Einbindung des DFB-Pokal-Logos verbindlich. Das Logo ist dauerhaft auf der Videonleinwand einzublenden. Bei Bedarf kann das DFB-Pokal-Logo als animierte Datei runtergeladen werden. Grundsätzlich ist die Verwendung der Videoleinwand gestattet, sofern bei deren Einsatz der sportliche Verlauf des Spiels nicht beeinträchtigt wird sowie Spieler und Schiedsrichter/-Assistenten nicht gestört oder irritiert werden. Gemäß der generellen Werbefreiheit (Absatz 6 dieses Reglements) bedürfen Einblendungen/Presentings/etc. der ausdrücklichen Zustimmung des Vermarkters. Die Verwendung von Spielbildern der aktuellen Begegnung ist verboten. Ausnahmen sind von der DFB-Zentralverwaltung zu genehmigen. Beispiel Spielertunnel (optional, in der Regel Free-TV Live-Spiele): 5.2.5. Leibchen (BIBS) Der DFB stellt dem Heimverein für die akkreditierten Medienvertreter aus TV (Erstverwerter, Zweitverwerter, Stadion TV) und Fotografen BIBS zur Verfügung. Diese werden dem Klub vom jeweiligen Produktionsverantwortlichen von Sportcast übergeben, der auch die Verteilung der TV-Leibchen koordiniert (Fotografen müssen vom Verein übernommen werden). Klubs sind dafür verantwortlich, dass die BIBS wieder vollständig an Sportcast zurückgegeben werden. Fehlende BIBS werden dem Klub in Rechnung gestellt. 5.2.6. Drucksachen Auf sämtlichen Drucksachen zum Pokal-Wettbewerb ist das DFB-Pokal-Logo zu integrieren. Verpflichtend ist die Verwendung des DFB-PokalLogos auf folgenden Objekten: – Ankündigungsplakate – Stadionzeitung – Tickets 17 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Eine Verwendung auf allen anderen Drucksachen (z. B. Parkschein, Menükarte, etc.) ist erwünscht. 6.2. Für die Spielzeiten 2012/2013 bis 2015/2016 hat der DFB die Infront Sports & Media AG mit der Vermarktung der Stadionbandenwerbung beauftragt. Die Mitarbeiter von Infront Sports & Media AG sowie deren Dienstleister arbeiten im Auftrag des DFB und damit im Auftrag der am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs. Jegliche Nutzung/Verwendung muss mit dem DFB abgestimmt werden. 5.2.7. Homepage des Vereins Auf der Vereins-Homepage ist das DFB-Pokal-Logo im entsprechenden Wettbewerbsbereich zu integrieren. 5.2.8. Sonstige Rechte des DFB 6.3. Verpflichtung zur Ausstrahlung eines DFB-Kampagnen-Spots – Bandenwerbung an den zu erstellenden Spielfeldabgrenzungen (vgl. Bandenplan) – Flash-Interview-Wände anlässlich sämtlicher Spiele um den DFB-Vereinspokal der Herren. Der Heimverein hat zudem sicherzustellen, dass alle weiteren vereinseigenen Werbebotschaften und -logos (unter anderem Balljungen, CamCarpets, etc.) aus dem TV-relevanten Bereich entfernt werden und das Stadion somit „werbefrei“ ist (siehe 6.4.2.). Verpflichtung zur Überlassung einer Anzeige im Stadionheft für eine Kampagne des DFB Ferner sind die unter 1.7.3. aufgelisteten Eintrittskarten mit/ohne Hospitality, die von den teilnehmenden Klubs zur Verfügung gestellt werden, Teil des Vermarktungskonzepts. Der DFB erhält das Recht auf eine vollseitige, nach Möglichkeit farbige, Anzeige in einem gegebenenfalls für ein Pokalspiel produziertes Stadionmagazin/-programm des Heimvereins. Der DFB wird diese Anzeige den teilnehmenden Klubs kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung stellen. 6.3.1. Aus den vorliegenden DFB-Pokal-Richtlinien geht hervor, dass jede kommerzielle Produktnutzung (Verkauf, GiveAways/Streuartikel, Partnerpromotion etc.), unter der Verwendung von DFB-PokalMarken lizenzpflichtig ist. 6.3.2. Die gewünschten Produktdesigns sind vor Produktion dem DFB zur Freigabe vorzulegen. 6.3.3. 6.1. Allgemeines Flash-Interview-Wände Alle von ARD und Sky direkt nach Spielende am Spielfeldrand durchgeführten Interviews (sogenannte Flash-Interviews) sind verpflichtend vor den vom DFB-Vermarktungspartner Infront produzierten, bereitgestellten und aufgebauten Flash-Interview-Wänden durchzuführen. Der DFB-Match-Delegierte ist zusammen mit dem Produktionsverantwortlichen von Sportcast für die Positionierung zuständig. Die Lizenzgebühr wird mit 15% auf den Herstellerpreis X (Angabe pro Produk/pro Stück) und die gesamte Produktionsmenge (Angabe pro Produkt/pro Stück) berechnet. Für Abrechnungszwecke sind die Herstellerpreise sowie die finalen Produktionsmengen / Produkt dem DFB mitzuteilen. ZENTRALE VERMARKTUNG Bandenwerbung an den zu erstellenden Spielfeldabgrenzungen Der Vermarktungspartner des DFB wird auf seine Kosten die von ihm zur Verfügung gestellten Bandensysteme im Stadion aufbauen. Die technischen Anforderungen, wie z. B. Stromversorgung, sind vom Heimverein kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Merchandising (Fanartikel) und Lizenzen 6. Vermarktungskonzept Infront Das vom DFB vergebene Vermarktungskonzept überträgt vollständig und ausschließlich die Rechte zur Vergabe und Nutzung folgender Werbeflächen: Die am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Heimspiele auf den Video-Projektionswürfeln oder Video-Wänden im Stadion (sofern vorhanden) einen DFB-Spot zu einer aktuellen sozialen Kampagne des DFB auszustrahlen. Der DFB wird die Spots den teilnehmenden Klubs kostenfrei und rechtzeitig anliefern bzw. zur Verfügung stellen. Dieser Spot ist mindestens einmal unmittelbar vor dem Einlauf der Mannschaften, einmal in der Halbzeit sowie einmal unmittelbar nach Spielende abzuspielen. 5.2.9. Vermarktungspartner/ Dienstleister DFB-Pokal-Trailer im StadionTV Die am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs werden im Rahmen ihrer Heimspiele auf der im jeweiligen Stadion vorhandenen technischen Einrichtung, sofern vorhanden, (z. B. Video-Projektionswürfeln oder Video-Wänden) mindestens dreimal (z. B. vor dem Anstoß, in der Halbzeitpause und nach Spielende) den DFB-Pokal-Trailer mit den Logos der DFB-Pokal-Top- Die Klubs/Stadionbetreiber für DFB-Pokal-Veranstaltungen müssen die Vorgaben der Durchführungsbestimmungen zum DFB-Vereinspokal und zur DFBSpielordnung einhalten. 18 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Partner abspielen. Der DFB wird die Spots den teilnehmenden Klubs kostenfrei und rechtzeitig anliefern bzw. zur Verfügung stellen. 6.4. Werbefreiheit, Clean Stadium und Namensrechte am Stadion 6.4.1. Werbefreiheit und Clean Stadium Promotion-Aktivitäten und Verteilung von Promotionmaterial im Stadionumfeld sind nur nach Freigabe durch DFB/Infront möglich. Die Branchen-Exklusivität der Pokal-Partner ist zu berücksichtigen. Das Branding im DFB-Pokal-Design (inklusive entsprechender Interview-Rücksetzer) wird durch den Vermarktungspartner des DFB sichergestellt. Weiterhin gilt, dass die der Führungskamera gegenüberliegende Längsseite auf Spielfeldniveau frei von Fan-Bannern zu halten ist. Das Ordnungspersonal im Stadion ist dementsprechend zu informieren. Bei Free-TV-Spielen stellt der Heimverein das Stadion komplett werbefrei („clean stadium“) am Spieltag-1 um 10.00 Uhr zur Verfügung. Hierfür erhält der Heimverein eine Neutralisierungs-Pauschale in Höhe von 15.000 € (siehe 2.3.) Ferner wird der Heimverein den Vermarktungspartner des DFB bestmöglich unterstützen und mit ihm eng zusammenarbeiten. Bei den nur im Pay-TV live übertragenen Spielen stellt der Vermarktungspartner Infront die Werbefreiheit im Stadioninnenraum auf eigene Kosten sicher. Die Neutralisation erfolgt im DFB-PokalDesign. 6.4.2. Regelung der Namensrechte am Stadion Mit Zustimmung des DFB und in Absprache mit Infront ist es unter nachfolgenden Bedingungen in Ausnahmefällen möglich, dass Werbeflächen des Stadion-Namensgebers im Innenbereich des Stadions verbleiben können: Die Werbefreiheit umfasst unter anderem beispielhaft, jedoch nicht abschließend, folgende Elemente: – kompletter Stadion-Innenraum • Die Namensgebung des Stadions berührt nicht die vom Vermarkter der Bandenwerbung vergebenen Exklusivitäten für die Bandenwerbepartner – Bereiche der Zugänge zu den Mannschaftskabinen – Mixed Zone • Es handelt sich nicht um zusätzliche zu den im Regelspielbetrieb üblichen Werbeflächen – Spielfeldzugang – Spielertunnel – CamCarpets / Get-ups • Die Werbeflächen können im TV-Bild nicht gleichzeitig mit der vom Vermarkter installierten Bandenwerbung gesehen werden – Entfernung vereinseigener Flash-InterviewWände • Die Platzierungen befinden sich mindestens zehn Meter oberhalb der Bandenwerbung – Anzeigetafel • Je Laufmeter Werbefläche (ein Meter mal ein Meter) ist eine Vergütung von 250,00 €, zuzüglich USt., an Infront zu zahlen. – Einlaufteppiche – Trainer- und Ersatzbänke – bestehende, mobile Werbeträger – Stadion-Naming-Right-Kennzeichnung im Innenraum 6.5. Umsetzung des Vermarktungskonzepts – Bekleidung der Ordner und Balljungen 6.5.1. Planung, Organisation und Produktion – Auswechseltafel (Branding erfolgt durch DFB/Infront) Nach jeder Auslosung einer Spielrunde der vertragsgegenständlichen Spiele wird Infront die Eignung der Stadien für die Bandenvermarktung unter Berücksichtigung der relevanten DFB- und FIFA-Vorgaben feststellen und bei denjenigen Stadien, für die einschlägige Daten fehlen, eine Stadionbesichtigung vornehmen. Die Besichtigungstermine sind mit dem DFB und den Klubs abzustimmen. – Ballfangnetze – etc. Die Exklusivitäten der DFB-Pokal-Partner sind im Besonderen zu beachten. Vorhandene transportable Bandensysteme der ersten Bandenreihe und sonstige mobile Werbeträger des Heimvereins sind vom Klub rechtzeitig (in der Regel zwei Tage vor dem Spieltag) zu entfernen. 6.5.2. Die Neutralisation (Werbefreiheit) der Mixed Zone ist durch den Klub vorzunehmen, die Gestaltung im DFB-Pokal-Design (inklusive entsprechender Interview-Rücksetzer) wird durch den Vermarktungspartner des DFB sichergestellt. Von Seiten des Vermarktungspartners des DFB wird dem jeweiligen Heimverein ein zuständiger Ansprechpartner benannt, welcher für Infront für die Umsetzung des Vermarktungskonzepts verantwortlich ist. Die Produktion der Werbeträger sowie die entsprechende Kostentragung obliegen Infront. 19 Ansprechpartner Verein und Infront OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Ebenso ist vom jeweiligen Heimverein ein verantwortlicher Mitarbeiter zu benennen. 7. VERMARKTUNG MEDIENRECHTE 7.1. Vorbemerkung Gemäß § 47 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung gilt, dass ausschließlich der DFB berechtigt ist, im Auftrag und für Rechnung der Klubs Verhandlungen über die Übertragung von Spielen durch Fernsehen und Rundfunk zu führen, Verträge abzuschließen und die Vergütung hierfür zu verteilen. Fernsehen, Hörfunk, elektronische Medien und Bandenwerbung 7.2. Der DFB besitzt gemäß § 52 Nr. 2.3. der DFB-Spielordnung das Recht, über Rundfunkübertragungen von Spielen um den DFB-Vereinspokal Verträge zu schließen. Beginnend ab der Spielzeit 2012/2013 (bis zur Spielzeit 2015/2016) wurde ein TV-Vertrag für den DFB-Pokal abgeschlossen. Der DFB hat Vereinbarungen mit der ARD und Sky abgeschlossen. Dies gilt auch für mögliche Vertragspartner des DFB. Der DFB ist im Besitz sämtlicher zur Erreichung der Zwecke dieses Vertrags erforderlichen Rechte und ist zur Übertragung dieser Rechte befugt. Die Verträge sehen vor, dass die ARD pro Saison acht Live-Spiele im DFB-Pokal (ein Livespiel ab der 1. Runde bis zum Achtelfinale, zwei Live-Spiele im Viertel-/Halbfinale) und Finale überträgt (sogenannte Free-TV Livespiele). Entsprechendes gilt auch für die Rechte bezüglich aller anderen Bild- und Tonträger, gegenwärtiger und künftiger technischer Einrichtungen jeder Art und in jeder Programm- und Verwertungsform, insbesondere über Internet oder andere OnlineDienste, sowie möglicher Vertragspartner. Gleiches gilt für den Abschluss von Werbeverträgen (Bandenwerbung, Anzeigenwerbung etc.). Sky überträgt alle 63 Spiele live und in der Konferenz. Ferner sind umfassende Highlight-Berichterstattungen von den Spielen am gleichen Spieltag bei ARD und Sky verabredet (siehe 6.3.) Sky besitzt zusätzlich exklusive Web-TV-Rechte (Live-Streaming) sowie die exklusiven Verwertungsrechte für Sportsbars und die Gastronomie. Die Einnahmen aus der Verwertung der vorstehend aufgeführten Rechte stehen dem DFB im Rahmen der satzungsrechtlichen, vertraglichen und sonstigen Regelungen zu. 7.3. Vermarktung Medienrechte und TV-Partner Eine Auslosung der 1. oder 2. Runde findet jeweils bei Sky statt. Die übrigen Auslosungen werden von der ARD ausgestrahlt. Rahmenzeitplan und derzeitiges TV-Konzept Datum Anzahl der Spiele Uhrzeit Sender Pay (Live) Sender Free 2 19.00 Uhr Sky – 1 20.00 Uhr Sky – 9 15.30 Uhr Sky ARD 1 18.00 Uhr Sky – 2 20.30 Uhr Sky – 5 14.30 Uhr Sky ARD 5 16.00 Uhr Sky ARD 2 18.30 Uhr Sky – 1 20.30 Uhr Sky – 3 18.30 Uhr Sky ARD 1 20.30 Uhr Sky ARD (Live) 1. Hauptrunde Freitag Samstag Sonntag Montag 20 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Anzahl der Spiele Uhrzeit Sender Pay (Live) Sender Free 4 19.30 Uhr Sky ARD 4 20.30 Uhr Sky ARD 4 19.00 Uhr Sky ARD 3 20.30 Uhr Sky ARD 1 20.30 Uhr Sky ARD (Live) 2 19.00 Uhr Sky ARD 2 20.30 Uhr Sky ARD 2 19.00 Uhr Sky ARD 1 20.30 Uhr Sky ARD 1 20.30 Uhr Sky ARD (Live) Dienstag 1 20.30 Uhr Sky ARD (Live) Dienstag oder Mittwoch 2 19.00 Uhr Sky ARD Mittwoch 1 20.30 Uhr Sky ARD (Live) Dienstag 1 20.30 Uhr Sky ARD (Live) Mittwoch 1 20.30 Uhr Sky ARD (Live) 1 20.00 Uhr Sky ARD (Live) Datum 2. Hauptrunde Dienstag Mittwoch Achtelfinale Dienstag Mittwoch Viertelfinale Halbfinale Finale Samstag 7.4. Mitarbeiter von Sportcast arbeiten im Auftrag des DFB und damit im Auftrag der am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs. DFB-Eigenproduktion des Basis-Signals Der DFB nimmt für alle DFB-Pokalspiele die Produktion eines für die mediale Verwertung geeigneten TV-Basis-Signals selbst vor. Die Live-Produktion erfolgt in fünf unterschiedlichen Kamerastandards, die von ARD und Sky gemeinsam mit dem DFB verabschiedet worden sind. 7.5. Ansprechpartner Produktions-Dienstleister Sportcast Den Klubs steht von Sportcast pro Spiel ein Ansprechpartner, der sogenannte Produktions-Verantwortliche (PV), zur Verfügung. Dieser nimmt auch an den Vorbesichtungen mit Verein/Stadionbetreiber und an den redaktionellen Vor- und Nachbesprechungen der TV-Partner teil. Ein Klub wird während der gesamten Pokalsaison von einem Ansprechpartner des Produktions-Dienstleisters betreut. Produktions-Dienstleister Vom DFB wurde die Firma Sportcast, ein Tochterunternehmen der DFL, als technischer Dienstleister mit der TV-Basis-Signal-Produktion beauftragt. Die 21 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 7.6. Anforderungen an die Klubs hinsichtlich der TV-Produktion 7.6.1. Stadionverantwortlicher Medien-Leibchen an Fotografen erfolgt über die Klubs. Diese Leibchen/BIBS werden am Produktionstag von Sportcast an die Klubs und nach der Produktion von den Klubs an Sportcast übergeben. Jeder Verein benennt eine Person, die für die gesamte Saison als kompetenter, technisch versierter Ansprechpartner des Klubs bzw. des Stadions Sportcast sowie deren Dienstleistern kostenfrei zur Verfügung steht. 7.6.5. Die Klubs sind gehalten, den Produktions-Dienstleister Sportcast bei der Produktion der vorgesehenen Bilder in der Kabine vor Ankunft der Mannschaft bzw. die Bilder der Ankunft der Mannschaft selbst bestmöglich zu unterstützen. Am Produktionstag sollte dieser Ansprechpartner ab Aufbaubeginn bis zur Beendigung des Abbaus (ca. zwei Stunden nach Übertragungsende) vor Ort anwesend sein und den Zugang zu allen relevanten Räumlichkeiten oder Bereichen ermöglichen. 7.6.2. 7.6.6. Medienverantwortlicher Vorbesichtigungen Nach der Auslosung zur 1. Hauptrunde werden von Sportcast Stadien unterhalb der 3. Liga auf Ihre Eignung für eine Live-Produktion vorbesichtigt, um die genauen Medienstandorte wie Kommentatorenplätze, Kamerapositionen, etc. festzulegen und in Form eines Protokolls festzuhalten. Dabei werden die Klubs im Einzelfall gebeten, relevante Daten über einen Fragebogen von Sportcast einzureichen. 7.7. Anforderungen an Medieneinrichtungen hinsichtlich der TV-Produktion 7.7.1. TV Compound Ausreichender, kostenfreier und befestigter Stellplatz für alle nötigen Technik-, Rüst- und Dekofahrzeuge der Technik des Produktions-Dienstleiters des Basis-Signals (Sportcast) und der unilateralen Technik der Sender ARD und Sky in unmittelbarer Nähe zum Stadion, zusammenhängend, mit unbedingter Ausrichtung des Satelliten-Fahrzeugs nach Süden +/- 30° und einem direkten Zugang zum Stadion sollte gewährleistet sein. Grundsätzlich sind von den Klubs Vorbesichtigungen aller Stadien vor den jeweiligen Spielen mit allen relevanten Personen der Klubs und der Stadien zu ermöglichen. 7.6.4. Sicherheit von Medieneinrichtungen Die Klubs sind verantwortlich, dass bei allen Spielen des DFB-Pokals insbesondere die Medieneinrichtungen TV-Compound und die Medienparkplätze so abgesichert sind, dass ein reibungsloser Ablauf der TV-Übertragung stattfinden kann und tragen diesbezüglich eventuell anfallende Kosten. Jeder Verein benennt einen Medienverantwortlichen, der zwecks Absprachen zur Umsetzung der zeitlichen Vorgaben der übertragenden Live-Sender und zur Erleichterung der redaktionellen Arbeit (Interviewpartner etc.) bis ca. eine Stunde nach Übertragungsende zur Verfügung steht. 7.6.3. Unterstützung Sportcast 7.7.2. Medienparkplätze Kostenfreie Bereitstellung von genügend Parkraum, zugänglich ab Eintreffen der Übertragungstechnik, ausreichend für alle Teammitglieder von ARD, Sky, ARD-Hörfunk und deren beauftragten Dienstleister, EB-Teams, Maskenbildner oder freies technisches Personal in unmittelbarer Nähe zum Stadion (Ladetätigkeit), sollte gewährleistet sein. TV-Akkreditierungen und Akkreditierungen Hörfunk TV-Akkreditierungen erfolgen ausnahmslos durch den vom DFB beauftragten Produktions-Dienstleister Sportcast. TV-Akkreditierungswünsche von anderen TV-Sendern als ARD oder Sky müssen zentral über den DFB bzw. Sportcast erfolgen und dürfen nicht über den Verein beantragt werden. 7.7.3. Stromversorgung Die Klubs/Stadionbetreiber sind verantwortlich, kostenfrei eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für TV-Produktion und Bandenwerbeflächen zur Verfügung zu stellen. Der DFB hat auch eine Vereinbarung mit dem ARD– Hörfunk. Die ARD-Hörfunksender können von den Klubs akkreditiert werden. Der ARD-Hörfunk darf in den Stadien der Klubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga dieselben Kommentatorenplätze wie bei Spielen der DFL nutzen. Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung ist für das Basis-Signal und die unilaterale Übertragungstechnik und deren Fahrzeuge sowie alle relevanten Medienpositionen wie Kommentatorenplätze, Kameras etc. zur Verfügung zu stellen. Dies gilt unter der Maßgabe, dass der Produktions-Dienstleiter des Basis-Signals (Sportcast) den Verein über Anzahl und Größen aller Fahrzeuge und deren Strombedarf vor Durchführung der Vorbesichtigung rechtzeitig informiert. Privater Hörfunk kann nach Information durch den DFB und Print-Journalisten von den Klubs akkreditiert werden (siehe 9.2.3.). Über den Produktions-Dienstleister werden MedienLeibchen/BIBS zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe für die an der Produktion des TV-Signals beteiligten Mitarbeiter erfolgt über Sportcast. Die Ausgabe der Werden Aggregate eingesetzt/zur Verfügung gestellt, ist für deren Inbetriebnahme und Betreuung 22 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN durch einen Techniker, spätestens mit Aufbaubeginn und bis zum Ende des Abbaus, Sorge zu tragen. 7.7.4. deo-Projektionswürfeln oder Video-Wänden im Stadion (sofern vorhanden) mindestens drei Sky-Spots (Länge maximal 45 Sekunden) eingeblendet werden. Sky wird die Spots den teilnehmenden Klubs kostenfrei und rechtzeitig anliefern. Dem Verein/ Stadionbetreiber entstehende, durch die Einspielung der Video-Spots von Sky ausgelöste Zusatzkosten, sind von Sky zu tragen. Kamerapodeste/-gerüste Die Klubs/Stadionbetreiber sind verantwortlich, Kamerapodeste oder –gerüste, die zur Erstellung des Basis-Signals für das jeweilige Spiel gemäß dem vorgesehenen Kamerastandard notwendig sind, kostenfrei zur Verfügung zu stellen. 7.7.5. Im Falle des Nichtvorhandenseins einer Video-Wand wird der Klub entsprechende werbliche Stadiondurchsagen tätigen. Kommentatorenplätze Kommentatorenplätze sollen ARD und Sky seitens der Klubs/Stadionbetreiber in ausreichendem Maße und in entsprechender Sichtqualität auf den Platz zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen durch Sportcast bei der Vorbesichtigungstour erfasst und an ARD und Sky kommuniziert werden. Des Weiteren sind die teilnehmenden Klubs dazu verpflichtet, pro Klub und Saison einmalig im Rahmen des Stadion-TV (sofern vorhanden) eine Promotion-Maßnahme für Sky Deutschland durchzuführen. Form und Inhalt werden zwischen Sky, DFB und Klub abgestimmt. Dem Klub entstehende Zusatzkosten sind von Sky zu tragen. Auswahl und Anzahl der Plätze für die jeweiligen Sender findet nach der jeweiligen Spielaufteilung statt. 7.8.2. ARD Sky Deutschland hat das Recht, bei ausgewählten Spielen in den Stadien der teilnehmenden Klubs/ Stadionbetreiber ein „Point of Interest-Modul“ zu platzieren (z. B. ein Sky Deutschland-Kicker oder andere Promotion-Materialien). Hierzu stellen die Klubs/Stadionbetreiber Sky Deutschland eine prominent platzierte Fläche in den zentralen B2B/VIPBereichen zur Verfügung. – Bei ARD-Live-Spielen: mindestens vier Kommentatorenplätze – Bei ARD-Zusammenfassungen: mindestens drei Kommentatorenplätze (Reporter, Reporter-Assistent und Stadionredakteur) – Observer Seats pro Spiel ARD: sechs (ab Viertelfinale zehn) 7.8.3. Sky – Sky Live-Spiele: mindestens vier Kommentatorenplätze Studiopositionen Insbesondere bei den acht Free-TV-Live-Spielen kann es zu einem Bedarf an zusätzlichen Positionen, wie zum Beispiel für Outdoor-Studios für ARD und Sky, kommen. Hierfür ist ein entsprechender Platz vorzusehen, der gegebenenfalls auch Beeinträchtigungen der Zuschauerkapazität bzw. konkrete Beschränkungen von Sitz- bzw. Stehplätzen zur Folge haben kann. 7.8.4. Verpflichtende Leistungen der Klubs für Sky Deutschland 7.8.1. Spots im Stadion-TV Öffentliche Vorführung in VIP-Bereichen Die am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs/Stadionbetreiber verpflichten sich, im Rahmen ihrer Heimspiele ausschließlich das Programm von Sky Deutschland öffentlich (in VIP-Bereichen, Logen, Medienbereichen, gegebenenfalls Videowalls) vorzuführen. Ausgenommen sind lediglich Beiträge des vereinseigenen Stadion-TV sowie Beiträge von ARD, deren Programm ebenfalls bei den von ARD live übertragenen Spielen ausgestrahlt werden darf. Sky Deutschland stellt den teilnehmenden Klubs/ Stadionbetreiber soweit möglich hierfür die erforderliche Infrastruktur in Form von Digitalreceivern inklusive Smartcard plus Deutschland Sport-Abonnement kostenfrei zur Verfügung, sofern nicht bereits eine Ausstattung der Klubs/Stadionbetreiber über den Bundesliga-Vertrag erfolgt ist. Dies ist bei Beginn des Kartenverkaufs, unmittelbar nach Bekanntwerden der Auslosung und der zeitgenauen Ansetzung des Kartenverkaufs durch die Klubs unbedingt zu beachten. Der Verkauf der Eintrittskarten kann mit infrage kommenden Studiopositionen kollidieren, sodass ein kompletter Ausverkauf unbedingt zunächst mit dem DFB und Sportcast abzustimmen ist. 7.8. Anzeige im jeweiligen Stadionheft DFB-Pokal Sky Deutschland erhält das Recht zur Inanspruchnahme einer 1/1 (ganzseitigen) Anzeigenseite in jeder Ausgabe des Vereinshefts oder Stadionmagazins in Bezug zum DFB-Pokal bzw. im Vorfeld eines anstehenden DFB-Pokalspiels. Die Gestaltungshoheit liegt bei Sky Deutschland. Die Vereine informieren den DFB rechtzeitig über den Redaktionsschluss. – Observer Seats pro Spiel Sky: vier 7.7.6. Promotion-Maßnahmen im Stadion Dem Verein/Stadionbetreiber entstehende, insbesondere technische, Zusatzkosten sind von Sky Deutschland zu tragen. Die am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs bemühen sich im Rahmen ihrer Heimspiele, dass auf den Vi- 23 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 7.9. Vermarktung Hörfunkrechte Der Medienverantwortliche hat folgende Aufgaben und Pflichten: Der DFB hat auch eine Vereinbarung mit dem ARD– Hörfunk. Die ARD-Hörfunksender können von den Klubs akkreditiert werden. • Umsetzung und Kontrolle der DFB-Durchführungsbestimmungen im DFB-Pokal für den Medienbereich. Ferner hat der DFB eine Vereinbarung über die Vermarktung an Rechten für private Hörfunksender mit der Agentur Duisberg Teams. Anfragen privater Hörfunksender sind an die Agentur Duisberg Teams direkt weiterzuleiten. • Verantwortlicher Ansprechpartner für die Medien innerhalb der Spielwoche (beispielsweise für Fragen der Akkreditierung) und bei den Heim- und Auswärtsspielen seines Vereins. Erst nach Genehmigung und Information durch den DFB (Kontakte Marketing) kann eine Akkreditierung privater Hörfunksender durch den Heimverein erfolgen. 7.10. • Verantwortlicher Ansprechpartner bei Heimspielen für die Medien im Stadion ab spätestens drei Stunden vor Spielbeginn. Er nimmt die aufgebaute Fernseh- oder Bewegbildproduktion (im Folgenden „Fernsehproduktion“ genannt) bis spätestens zwei Stunden vor Spielbeginn ab. Vermarktung Internet/Mobil Sky hat das exklusive Recht, alle Spiele sowie die Konferenz und die Zusammenfassung „Alle Spiele – Alle Tore („ASAT“) live gegen Entgelt im Internet zu streamen und über „Sky Go“ mobil zu übertragen. • Ausgabe der Mannschaftsaufstellungen an die Schiedsrichter mindestens 30 Minuten vor Spielbeginn. Die Mannschaftsaufstellung muss auch als Presseinformation in Schriftform allen Medienvertretern (Fernsehen, Print, Hörfunk, Fotografen, Internet) spätestens 30 Minuten vor Spielanpfiff ausgehändigt werden. Auf der ausgehändigten Mannschaftsaufstellung muss das Logo des DFB-Pokals gedruckt sein. Anfragen über die Nutzung von Bewegtbildern der Spiele im Internet bzw. über mobile Technologien sind an die Direktion Marketing des DFB weiterzuleiten. 7.11. Anfragen weiterer TV-Sender Anfragen weiterer TV-Sender sind ebenfalls an den DFB weiterzuleiten. • Die Medienverantwortlichen der am Spiel beteiligten Vereine koordinieren die Auswahl der Gesprächspartner für die Interviews im Rahmen des Spiels. 7.12. • Verantwortlicher Ansprechpartner in MedienAngelegenheiten für den Deutschen FußballBund. Mediale Verwertungsrechte der teilnehmenden Klubs Die medialen Verwertungsrechte der am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs können sich an den Regelungen für die Klubs der Bundesliga orientieren. Einzelanfragen sind an den DFB zu richten. 8. 8.1.2. Der Verein setzt bei Heimspielen ausreichend qualifiziertes und geschultes Ordnungspersonal gemäß der Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen ein. Der Sensibilität und der besonderen Bedeutung der Arbeit in den Medienbereichen ist bei der Auswahl des in diesen Bereichen eingesetzten Ordnungspersonals besonders Rechnung zu tragen. Der Verein trifft die erforderlichen und angemessenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Medienvertreter und Medienbereiche und ermöglicht dadurch ein ungestörtes und professionelles Arbeiten der Medienvertreter. Der Medienverantwortliche und die Führungskräfte des Ordnungsdienstes stellen sicher, dass die im Medienbereich eingesetzten Mitarbeiter des Ordnungsdienstes von den jeweils gültigen Durchführungsbestimmungen für den Medienbereich Kenntnis erlangen und an deren Umsetzung mitwirken. MEDIENRICHTLINIEN FÜR DIE TEILNEHMER IM DFB-POKAL Alle teilnehmenden Vereine und Kapitalgesellschaften im DFB-Pokal (im Folgenden „Vereine“ genannt) müssen die nachfolgenden Medienrichtlinien erfüllen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf im Zusammenspiel zwischen Vereinen und Medien zu gewährleisten. 8.1. Personelle Anforderungen 8.1.1. Medienverantwortlicher Ordnungsdienst Die teilnehmenden Vereine müssen im DFB-Pokal eine/n hauptamtliche/n Medienverantwortliche/n (im Folgenden „der Medienverantwortliche“ genannt) benennen. Der Medienverantwortliche soll über Berufserfahrung im Medienbereich verfügen und bei allen Heim- und Auswärtsspielen seines Vereins im DFB-Pokal vor Ort sein. 8.2. Infrastrukturelle Anforderungen 8.2.1. Pressetribüne Die Pressetribüne soll in einer zentralen Position im überdachten Teil der Haupttribüne, in der sich unter 24 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN anderem die Mannschaftskabinen und die übrigen Medieneinrichtungen (Pressekonferenzraum, Mixed Zone) befinden, eingerichtet sein. 8.2.2.2. Hörfunk Im zentralen Bereich der Pressetribüne sind mindestens drei Kommentatoren-Positionen mit je zwei Arbeitsplätzen einzurichten. Diese sind jeweils mit Pult, Strom (mindestens zwei Steckdosen) und einer ISDN-Mehrfachsteckdose ausgestattet. Die Pulte müssen eine Größe und Position haben, die die Aufstellung von Monitoren ohne Sichtbehinderung auf das Spielfeld oder für andere Medienvertreter ermöglicht. Deshalb sollen die Monitore schräg in das Pult eingelassen werden können. Sie muss über einen separaten Zugang und Plätze mit nummerierten Einzelsitzen verfügen. Die Medienbereiche und -Parkplätze müssen von der Pressetribüne aus leicht zu erreichen sowie deutlich ausgeschildert und gekennzeichnet sein. Eine akustische Störung durch das vom Heimverein veranstaltete Rahmenprogramm (beispielsweise StadionTV) muss ausgeschlossen werden. Die Lautsprecheranlage im Bereich der Pressetribüne muss regulier- bzw. ausschaltbar sein. 8.2.3. Medienbereich 8.2.3.1. Akkreditierungsstelle Klubs der Bundesliga haben mindestens 100 und Klubs der 2. Bundesliga mindestens 50, die übrigen Klubs mindestens 25 fest eingerichtete Arbeitsplätze mit Pult, Strom und ISDN-Anschluss (oder Wireless LAN) für die Medienvertreter bereitzustellen. Es ist eine zentrale Anlaufstelle (beispielsweise ein Medienbüro) für die Abholung der Akkreditierungsunterlagen und sonstige Anfragen der Medien einzurichten und ab spätestens drei Stunden vor Spielbeginn dauerhaft zu besetzen. 8.2.2. 8.2.3.2. Pressekonferenzraum Kommentatoren-Positionen Es muss ein Pressekonferenzraum für mindestens 40 Medienvertreter vorhanden sein. Dieser muss sowohl vom Bereich der Mannschaftskabinen als auch von der Mixed Zone aus leicht erreichbar sein. Der Zugang für die Trainer und andere Vereinsangehörige muss ohne das Durchqueren von den Zuschauern zugänglichen Bereichen möglich sein. Der Raum soll vom VIP-Raum getrennt und wie folgt eingerichtet sein: An einer Seite des Pressekonferenzraums befindet sich ein Podium für mindestens fünf Personen mit entsprechender Mikrofonanlage. Hinter diesem Podium ist eine Präsentations-Wand aufzustellen, in die unter anderem auch das Logo DFB-Pokal zu integrieren ist. Am gegenüberliegenden Ende des Raums soll eine Plattform für Fernsehkameras und die erforderlichen Stative aufgebaut sein. Der Raum ist mit einer Split-Box und einer Tonanlage sowie einem Zugang zu den Kabelwegen auszustatten. Die Kommentatoren-Positionen für die Bereiche Fernsehen und Hörfunk müssen, soweit erforderlich – zum Beispiel um eine akustische Beeinträchtigung zu verhindern – durch Plexiglas von anderen Arbeitsplätzen abtrennbar sein. Optional können die Arbeitsplätze auf der Pressetribüne im TV- und Hörfunk-Bereich innerhalb von Kabinen liegen, deren Standort die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. 8.2.2.1. Fernsehen Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga haben mindestens sechs (die übrigen Klubs mindestens drei) Kommentatoren-Positionen mit je drei bis vier Arbeitsplätzen im zentralen Bereich zwischen den beiden 16-Meter-Linien auf der Seite der Führungskamera einzurichten. Die Kommentatoren-Positionen sollen von beiden Seiten zugänglich sein. Sie müssen über eine gute, unbehinderte Sicht auf das gesamte Spielfeld verfügen und entsprechend hoch liegen. Eine Kommentatoren-Position soll mindestens 180 cm breit, 100 cm tief und 75 cm hoch sein und ist wie folgt auszustatten: 8.2.3.3. Medienarbeitsraum Ein separater Medienarbeitsraum mit installierten Arbeitsplätzen (Telefon, ISDN-Anschluss oder Wireless LAN und Strom) muss vorhanden sein (Klubs der Bundesliga für mindestens 20 Personen, übrige Klubs für mindestens zehn Personen). Als Medienarbeitsraum kann auch ein dafür eingerichteter Teil des Pressekonferenzraums genutzt werden. • Die Pulte haben eine Größe und Position, die die Aufstellung von Monitoren ohne Sichtbehinderung auf das Spielfeld und für andere Medienvertreter ermöglicht. Deshalb sollen die Monitore schräg in das Pult eingelassen werden können. 8.2.3.4. Fotografenarbeitsraum Die Stadien sollen über einen Fotografenarbeitsraum verfügen. Ist dies nicht der Fall, so muss gewährleistet werden, dass die Fotografen den Medienarbeitsraum mitbenutzen können. In Stadien der Bundesliga müssen drei ISDN-Anschlüsse sowie nach Möglichkeit ein Hotspot für Wireless LAN im Innenraum für Fotografen vorhanden sein (übrige Klubs ein bis zwei ISDN-Anschlüsse, falls möglich ein Hotspot für Wireless LAN). Diese sind nach Möglichkeit in dem für die Fotografen vorgesehenen Arbeitsbereich hinter den Toren zu installieren. • Die Einzelsitze sollen höhenverstellbar sein. • Für mögliche Abendspiele sollen die Pulte mit Schreiblichtern ausgestattet sein. • Je Position müssen mindestens zwei Steckdosen und zwei ISDN-Mehrfachsteckdosen zur Verfügung stehen. • Die Gesamtausstattung soll dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. 25 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 8.2.4. Mixed Zone 8.2.6. Fernseh-Produktion und Kamera-Positionen Bereich 3: Internet Es ist zu gewährleisten, dass die für die Produktion des Fernseh-Signals erforderlichen Kameras feste Positionen, gegebenenfalls auf Podesten, im Tribünenbereich und im Innenraum haben. Von allen Kamera-Positionen muss jederzeit freie Sicht auf das gesamte Spielfeld vorhanden sein. Die Anzahl der Kameras und Mikrofone kann auf Wunsch der Fernseh-Produktion in Abstimmung mit dem Heimverein unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten erhöht werden. Bei Einrichtung neuer Kamera-Positionen und technischer Neuerungen ist die Zustimmung der DFB-Zentralverwaltung erforderlich. Die für die Fernseh-Produktion erforderlichen Stromanschlüsse sind mit der entsprechenden Kapazität durch den Heimverein bereitzustellen. Sofern die erforderliche Starkstromversorgung nicht über permanente Anschlüsse gewährleistet werden kann, ist vereinsseitig ein entsprechendes Notstromaggregat zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl und Positionen der Kameras (und Mikrofone) richten sich nach den Anforderungen von Sportcast und variieren von Spiel zu Spiel. 8.2.4.3. Aufteilung bei Unterteilung in vier Bereiche 8.2.7. Bereich 1: Fernsehen Bereich 3: Print Für die Medienvertreter, zumindest aber für die Fotografen und die Mitarbeiter des Fernsehens, soll mindestens ein separater Stadionzugang vorhanden sein. Bereich 4: Internet 8.2.8. Im Fernseh-Bereich der Mixed Zone ist eine Präsentations-Wand zu installieren, in der unter anderem das Logo des DFB-Pokals integriert ist. Der Heimverein muss gewährleisten, dass die Spieler und Trainer die Mixed Zone sicher und ohne Kontakt zu den Zuschauerbereichen passieren können. Die Medienverantwortlichen beider Vereine haben darauf zu achten, dass alle Spieler und Trainer auf dem Weg aus dem Bereich der Umkleidekabinen die Mixed Zone passieren. Für die Medienvertreter muss eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen (mindestens zehn) in unmittelbarer Stadionnähe zur Verfügung gestellt werden. Den Fotografen und EB-Teams, die schweres Arbeitsgerät mitsichführen, sollen bevorzugte Parkplätze im unmittelbaren Umfeld des Stadions zugewiesen werden. Die Mixed Zone ist in einem zentralen, möglichst überdachten Bereich zwischen den Umkleidekabinen und Mannschaftsausgängen bzw. den Parkplätzen der Mannschaftsbusse einzurichten und als solche dauerhaft auszuweisen. Sie muss sowohl von den Umkleidekabinen als auch von der Pressetribüne aus leicht erreichbar sein. Die Mixed Zone muss Platz für mindestens 40 Pressevertreter bieten, für Zuschauer gesperrt sein und soll – falls räumlich möglich – in zwei bis vier Bereiche unterteilbar sein: 8.2.4.1. Aufteilung bei Unterteilung in zwei Bereiche Bereich 1: Fernsehen und Hörfunk Bereich 2: Print und Internet 8.2.4.2. Aufteilung bei Unterteilung in drei Bereiche Bereich 1: Fernsehen und Hörfunk Bereich 2: Print Bereich 2: Hörfunk 8.2.5. 8.2.9. Stadionzugang PKW-Parkplätze Parkbereich für Übertragungswagen In Absprache mit dem Produktions-Dienstleister Sportcast muss ein geeigneter, abgetrennter Parkbereich für Übertragungswagen, Schnittmobil etc. bestimmt werden. Dieser soll unmittelbar an die Produktionsseite des Stadions angrenzen und eine Fläche von mindestens 600 m² aufweisen. Der Parkbereich muss ebenerdig liegen und soll gepflastert oder asphaltiert (Traglast bis zu 40 t) sein. Er muss mit Stromzufuhr und Notstromaggregat ausgestattet sein. Vom Heimverein sind für den Zeitraum von einer Stunde vor Stadionöffnung bis zur Schließung des Stadions angemessene Sicherheitsvorkehrungen für die Überwachung der Übertragungswagen zu treffen. Flash-Interview-Zone Für Flash-Interviews der live- und erstverwertenden Fernsehsender direkt nach Spielende ist ein spezieller Bereich, die sogenannte Flash-Interview-Zone, in einem Bereich in Spielfeldnähe zwischen den Ersatzbänken und den Umkleidekabinen vorzusehen. Diese muss als mobile Einheit kurzfristig aufgebaut werden können. Sie darf in der Endphase des laufenden Spiels allerdings keine Sichtbehinderung darstellen und nicht den Ablauf der Veranstaltung stören. Die Flash-Interviews finden verpflichtend vor den vom DFB-Vermarktungspartner Infront produzierten, bereitgestellten und aufgebauten Flash-Interview-Wänden (transparenten Interview-Rücksetzern) statt, die nach dem Spiel an einer festen Stelle in Spielfeldnähe aufgestellt und während der Interviews nicht versetzt werden. Auf dieser Fläche ist zudem auch die Sendezone für Radioübertragungen, einschließlich aller Satellitenverbindungen (Uplink/Downlink), zu integrieren. Deshalb soll der Platz in alle Himmelsrichtungen frei von großen Hindernissen (beispielsweise Gebäude, Mauern und Bäume) sein. 26 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 8.2.10. Verkabelung diese Nachweise nicht erbringen kann, kann die Akkreditierungsanfrage abgelehnt werden. In Streitfällen bei der Akkreditierung für die Bereiche Print, Internet und Fotografen wird die Direktion Kommunikation des DFB eingeschaltet. Sämtliche Kabel sollen in gesicherten Kabelwegen (beispielsweise Kabelschächte oder Kabelbrücken) vom Übertragungswagen-Stellplatz zu den relevanten Medienbereichen und Produktionsplätzen im Stadion (Kommentatoren-Positionen, Kamera-Standorte) verlegt werden. In diesem Zusammenhang soll auch eine fest installierte Verkabelung der Übertragungswagen mit den Fernseheinrichtungen im Stadion vorgesehen werden. 8.3.4.1. 8.3.4.1.1. Print Für den Meisterschafts-Spielbetrieb ausgesprochene Dauer-Akkreditierungen gelten für die Spiele im DFB-Pokal nicht. Ausnahmen sind nach Absprache mit der DFB-Direktion Kommunikation möglich. 8.2.11. Kosten Die Medienvertreter tragen die im Rahmen ihrer Arbeit anfallenden Kosten (ISDN, Telefon, Strom) grundsätzlich selbst. Die Kosten der laufenden Fernseh-Produktion (beispielsweise Strom) werden von den Fernsehsendern respektive Sportcast und dem DFB getragen. Die Kosten für die Installation der dauerhaften Einrichtungen für die Fernseh-Produktion (Kamerapodeste und festgelegte Kabelwege, feste Arbeitsplätze mit Strom- und ISDN-fähigem Telefon-Anschluss) trägt der jeweilige Verein. Die Akkreditierung der Print-Journalisten bezieht sich ausschließlich auf die Pressetribüne sowie nach Spielende auf die Mixed Zone und – je nach Kapazität – auf den Pressekonferenzraum. Ein Zugang zum Innenraum ist vor, während und nach dem Spiel sowie in der Halbzeitpause nicht möglich. Nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimverein in Ausnahmefällen eine zeitlich befristete Akkreditierung für bestimmte Zonen des Zuschauerbereichs vergeben. 8.2.12. Ausnahmegenehmigungen 8.3.4.1.2. Fernsehen Sollten – insbesondere von Klubs aus der Regionalliga bzw. aus anderen Amateurklassen – einzelne Punkte nicht erfüllt werden können, so ist der DFB rechtzeitig darüber zu informieren, um adäquate Lösungen im Sinne des Wettbewerbs zu finden. 8.3. Akkreditierung von Medien 8.3.1. Zuständigkeit Es sind grundsätzlich nur EB-Teams aus den Sportredaktionen von Fernsehsendern zu akkreditieren. In der Woche vor dem jeweiligen Spieltag informiert Sportcast die Vereine über die pro Spiel zu akkreditierenden EB-Teams. 8.3.4.1.3. Hörfunk Während die Landesrundfunkanstalten der ARD keine gesonderte Vereinbarung mit dem DFB benötigen, dürfen nur solche private Hörfunksender zur Berichterstattung (Live und/oder Nachberichterstattung) akkreditiert werden, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem DFB abgeschlossen haben. Pro privatem Hörfunksender dürfen maximal drei Mitarbeiter akkreditiert werden. Die Akkreditierung der Medienvertreter erfolgt durch den Heimverein. 8.3.2. Antrag Für eine Akkreditierung ist spätestens zehn Tage vor einem Spiel beim Heimverein ein Antrag zu stellen. 8.3.3. 8.3.4.1.4. Fotografen Presseausweis Voraussetzung für eine Akkreditierung ist, dass die Fotografen vor jeder Akkreditierung eine schriftliche Erklärung ausfüllen und unterschreiben. In dieser verpflichten sie sich unter anderem, während des laufenden Spiels (einschließlich der Halbzeitpause) keine Fotos (Stand- und Sequenzbilder) aus dem Stadion und/oder vom Spiel zur Publikation im Internet, Online-Medien und für mobilfunkfähige Endgeräte (z. B. per MMS) persönlich zur Verfügung zu stellen oder durch Dritte zur Verfügung stellen zu lassen. Ausnahmen hierzu, beispielsweise zur Nutzung für die Internetauftritte der Klubs, können vom DFB in einem zu definierenden Umfang genehmigt werden. Berechtigt, einen Antrag auf Akkreditierung zu stellen, sind Sportjournalisten, die einen offiziellen Presseausweis nachweisen können. Insbesondere sind dies Ausweise folgender Verbände/Organisationen: • VDS (Verband Deutscher Sportjournalisten) • DJU (Deutschen Journalisten Union) – verdi.medien • DJV (Deutscher Journalisten Verband) • AIPS 8.3.4. Besondere Voraussetzungen Redaktionsauftrag 8.3.4.1.5. Online Zusätzlich zum Presseausweis kann der Medienverantwortliche des Heimvereins den Nachweis eines konkreten Redaktionsauftrags und/oder eines Arbeitsnachweises verlangen (z. B. Ausschnitte veröffentlichter Fotos oder Texte). Falls ein Journalist Mitarbeiter von Internetauftritten bereits akkreditierter Fernseh- und Hörfunksender oder Printmedien müssen in jedem Fall eine eigene Akkreditierung beantragen. Es ist sicherzustellen, dass Akkre- 27 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Dienstleister Sportcast akkreditiert und erhalten Tagesakkreditierungen für den jeweiligen Spieltag. Auch Parkscheine sind von Spiel zu Spiel und in Abhängigkeit von der Platzkapazität auszugeben. ditierungen von Print- und TV-Journalisten nicht an deren Mitarbeiter aus dem Bereich Internet weitergegeben werden können. 8.3.4.1.6. Ausreichende Kapazität Die Akkreditierung bezieht sich auf alle fernsehrelevanten Arbeitsbereiche (in der Regel auf den Innenraum und die Mixed Zone). Nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimverein in Ausnahmefällen eine begrenzte Anzahl zeitlich befristeter Akkreditierungen für die Pressetribüne, den Pressekonferenzraum und den Zuschauerbereich vergeben. Akkreditierungen dürfen nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten erteilt werden. Für den Fall, dass bei bestimmten Spielen der Platz nicht ausreicht, sollen nach Möglichkeit alle berechtigten Medienunternehmen berücksichtigt werden, wenn auch mit einer geringeren Anzahl an Akkreditierungen als beantragt. In keinem Fall – auch bei Nichtauslastung der Pressetribüne (bzw. des Innenraums) – dürfen unberechtigte Journalisten oder Dritte akkreditiert werden. Bei Nichtauslastung der Pressetribüne sollen die freien Plätze zudem nicht durch den Verein für zusätzliche Kauf- bzw. Ehrenkarten genutzt werden. Der Spielertunnel und das Spielfeld dürfen generell nicht betreten werden. Ausnahmen gelten für die Fernsehmitarbeiter, die beispielsweise unmittelbar vor Spielbeginn die Platzwahl aufzeichnen. Es werden nur EB-Teams aus den Sportredaktionen von Fernsehsendern (keine Magazinsendungen etc.) akkreditiert. Ausnahmen werden vom DFB und Sportcast gesondert mitgeteilt. 8.3.4.1.7. Ausnahmen Ausnahmen von dieser Regelung, beispielsweise für nicht-hauptberuflich tätige Journalisten, Mitarbeiter von Fan-Klubs etc. sind nur im Einzelfall und nach erfolgter Absprache mit dem Deutschen Fußball-Bund möglich. 8.3.5. Während die Sende-Anstalten der ARD keine gesonderte Vereinbarung mit dem DFB benötigen, dürfen nur solche privaten Fernsehsender zur Nachberichterstattung akkreditiert werden, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem DFB abgeschlossen haben. Rechte akkreditierter Medienvertreter Die mit einer Akkreditierung verbundene Zugangsberechtigung wird gemäß des jeweiligen Berichterstattungs- und Arbeitsauftrags (Fernsehen, Hörfunk, Fotografie, Print, Internet) für unterschiedliche Bereiche des Stadions erteilt. Grundsätzlich gilt, dass Spielfeld, Spielertunnel und -kabinen nicht von Medienvertretern betreten werden dürfen. Der Stadioninnenraum umfasst das Spielfeld sowie den sich daran anschließenden Bereich bis zur baulichen Abgrenzung zum Zuschauerbereich. Als Zuschauerbereich werden die Tribünen verstanden, die direkt an den Innenraum angrenzen und auf denen sich die Zuschauer aufhalten. In der Woche vor dem jeweiligen Spieltag informiert Sportcast die Klubs über die Anzahl der für das jeweilige Spiel akkreditierten EB-Teams. 8.3.5.2.1. Erstverwertender Fernsehsender Pro Spiel wird an die erstverwertenden Fernsehsender eine mit Sportcast vor der Produktion abgestimmte Anzahl von Arbeitskarten mit und ohne Innenraumberechtigung ausgegeben. Die Mitarbeiter mit Innenraumakkreditierung erhalten an jedem Spieltag bei der Akkreditierung zur Identifizierung rote Leibchen. Dieser Erstverwerter ist im Regelfall Sky (bei den nur Pay-TV-Live-Spielen) sowie beim Free-TV-Live-Spiel die ARD. Für alle Spiele ist die Firma Sportcast mit der Produktion des Signals beauftragt. Moderatoren und Reporter müssen keine Leibchen tragen. Für die Ehrentribüne und den VIP-Bereich werden grundsätzlich keine Akkreditierungen für Medienvertreter vergeben. In Ausnahmefällen kann der Heimverein oder der DFB mit einem eindeutigen redaktionellen Zweck verbundene (z. B. Interview) und zeitlich befristete Akkreditierungen für einzelne Medienvertreter vergeben. 8.3.5.1. 8.3.5.2.2. Zweitverwertende Fernsehsender Pro Spiel wird an die zweitverwertenden Fernsehsender eine mit Sportcast vor der Produktion abgestimmte Anzahl von Arbeitskarten mit Innenraumberechtigung ausgegeben. Die Mitarbeiter mit Innenraumakkreditierung erhalten an jedem Spieltag bei der Akkreditierung zur Identifizierung blaue Leibchen. Print Die Akkreditierung der Print-Journalisten bezieht sich ausschließlich auf die Pressetribüne sowie, nach Spielende, auf die Mixed Zone und den Pressekonferenzraum. Ein Zugang zum Innenraum ist nicht möglich. Nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimverein in Ausnahmefällen eine zeitlich befristete Akkreditierung für bestimmte Zonen des Zuschauerbereichs vergeben. 8.3.5.2. 8.3.5.3. Hörfunk/Audio Die Akkreditierung von Mitarbeitern bezieht sich ausschließlich auf die Pressetribüne sowie, nach Spielende, auf die Mixed Zone und auf den Pressekonferenzraum. Ein Zugang zum Innenraum ist nicht möglich. Erstrechteverwerter der ARD-Hörfunkanstalten dürfen nach Spielende Flash-Inter- Fernsehen Die Mitarbeiter des Fernsehens werden ausschließlich über den vom DFB beauftragten Produktions- 28 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 9.2. views am Spielfeldrand führen, wenn sie ein schwarzes Leibchen tragen. Alle weiteren Interviews nach dem Spiel sind ausschließlich in der Mixed Zone durchzuführen. In der ausschließlich für Interviews nach dem Spiel vorgesehenen Flash-Interview-Zone dürfen sich grundsätzlich nur die mit einer entsprechenden Akkreditierung versehenen Mitarbeiter der erstverwertenden Fernsehsender aufhalten. Die Verantwortlichen der erstverwertenden Fernsehsender stimmen sich kurz vor Spielende mit den Medienverantwortlichen der beteiligten Vereine über die Durchführung der Flash-Interviews nach Spielende und über die Interviewpartner ab. 8.3.5.4. Fotografen Die Akkreditierung bezieht sich ausschließlich auf den Innenraum und – je nach Kapazität – auf den Pressekonferenzraum. Das Spielfeld darf nicht betreten werden. Nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimverein in Ausnahmefällen auch eine zeitlich befristete Akkreditierung für die Pressetribüne und für bestimmte Zonen des Zuschauerbereichs vergeben. Bei der Akkreditierung vor dem jeweiligen Spiel erhalten die Fotografen vom Heimverein ein silbergraues Leibchen mit dem Logo DFB-Pokal, das beim Arbeiten im Innenraum zu tragen und nach Spielende wieder zurückzugeben ist. Ein Zugang zu der Pressetribüne, der Pressekonferenz und dem Zuschauerbereich ist in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Vereins zeitlich befristet für eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern des Fernsehens möglich. Der Spielertunnel und das Spielfeld dürfen nicht betreten werden. Ausnahmen gelten für die Fernsehmitarbeiter, die beispielsweise unmittelbar vor Spielbeginn die Platzwahl aufzeichnen. 8.3.5.5. Online Online-Medien dürfen zwischen An- und Abpfiff des Spiels keine unerlaubte Live- und Near-Live-Berichterstattung (Video, Audio, Fotografie und Text) vom Spiel sowie nach Abpfiff aus der Mixed Zone und von der Pressekonferenz vornehmen. Die für die erstverwertenden Fernsehsender im Innenraum tätigen Personen haben während des gesamten Zeitraums ihrer Tätigkeit rote Leibchen zu tragen. Diese berechtigen auch zum Aufenthalt und zur Durchführung von Interviews nach Spielende im Innenraum. Die Akkreditierung der Online-Journalisten bezieht sich ausschließlich auf die Pressetribüne sowie, nach Spielende, auf die Mixed Zone und – je nach Kapazität – auf den Pressekonferenzraum. Ein Zugang zum Innenraum ist nicht möglich. Nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimverein in Ausnahmefällen auch eine zeitlich befristete Akkreditierung für bestimmte Zonen des Zuschauerbereichs vergeben. Diese Regelung gilt in gleicher Weise für Mitarbeiter der Vereine bzw. für deren Dienstleister, die eigene Internet-Auftritte betreiben oder betreiben lassen. Berichterstattung von Vereinsmitarbeitern in Live-Text- und Live-Audio ist zulässig. 9. ARBEITSRICHTLINIEN IN DEN EINZELNEN MEDIEN-BEREICHEN 9.1. Innenraum Flash-Interview-Zone Von den für Zweit- und Drittverwerter tätigen Personen sind in gleicher Weise blaue Leibchen zu tragen. Diese berechtigen jedoch nicht zur Durchführung von Interviews nach Spielende im Innenraum, sondern ausschließlich in der Mixed Zone. Mitarbeiter von Fernseh- oder Online-Medien der Vereine („Klub-TV“) tragen bei ihrer Tätigkeit weiße Leibchen. Diese berechtigen jedoch nicht zur Durchführung von Interviews nach Spielende im Innenraum, sondern ausschließlich in der Mixed Zone. Moderatoren und Reporter, die für die genannten Verwerter live „vor der Kamera“ tätig sind, müssen keine Leibchen tragen. Sofern diese jedoch im Innenraum tätig sind, müssen sie mit einer entsprechenden Akkreditierung ausgestattet sein und diese deutlich sichtbar tragen. 9.3. TV Zur Erstellung des Fernseh-Signals dürfen Mitarbeiter der entsprechenden Fernsehsender im Innenraum arbeiten. Im Innenraum müssen Medienvertreter ihre Akkreditierung und ein entsprechendes Leibchen deutlich sichtbar tragen. Sie dürfen sich nur in den Bereichen aufhalten, die ihnen zur Ausübung ihrer Tätigkeit zugeordnet sind. Der Aufenthalt im Innenraum ist zudem auf die Dauer der Ausübung der Tätigkeit als Medienvertreter beschränkt. 9.3.1. Fernseh-Produktion Alle im Innenraum befindlichen Gegenstände, z. B. Trainerbänke und Werbebanden, müssen so platziert werden, dass das Sichtfeld der Kameras zur Aufnahme des Spielgeschehens nicht beeinträchtigt wird. Davon darf, mit Ausnahme der an der Mittellinie aufgestellten Fahnen, die vom Heimverein auf Anfrage der Fernseh-Produktion und nach Zustimmung des Schiedsrichters entfernt werden können, der Spielfeldaufbau nicht berührt werden. Bis zehn Minuten nach Spielende dürfen nur die erstverwertenden Fernsehsender Interviews führen. Alle anderen Medienvertreter führen ihre Interviews ausschließlich im Anschluss an diese zehnminütige Frist in der Mixed Zone. 29 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Während die Landesrundfunkanstalten der ARD keine gesonderte Vereinbarung mit dem DFB benötigen, dürfen nur solche privaten Hörfunksender zur Berichterstattung (Live- und/oder Nachberichterstattung) akkreditiert werden, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem DFB abgeschlossen haben. Bei Zustimmung des Heimvereins (bis zur Abnahme der Fernseh-Produktion) und des Schiedsrichters kann eine stationäre Kamera auf Höhe der Mittellinie für die Signal-Produktion des erstverwertenden Fernsehsenders eingerichtet werden. Diese Kamera darf jedoch nur dann eingesetzt werden, wenn sich die Führungskamera auf der gleichen Seite befindet. Sie ist in Sitzhöhe einzurichten und darf in keinem Fall zu einer Sichtbehinderung für die Trainer führen. In keinem Fall dürfen Kameras an Gegenständen, die den Spielfeldaufbau umfassen, befestigt werden. Zudem dürfen Kameras nicht in das Spielfeld hineinragen. Der DFB stellt den Klubs eine entsprechende Auflistung der privaten Hörfunksender zur Verfügung, mit denen er eine Vereinbarung geschlossen hat. Ergänzungen und Veränderungen während der Spielzeit werden gesondert mitgeteilt. Die Akkreditierung von Mitarbeitern bezieht sich ausschließlich auf die Pressetribüne sowie nach Spielende auf die Mixed Zone und – je nach Kapazität – auf den Pressekonferenzraum. Um Verletzungsgefahr zu vermeiden, müssen die in der Nähe des Spielfeldrands befindlichen Kameras in jedem Fall mit einer Schutzpolsterung (Kamerabande) ausgestattet sein. Für die Produktion des Fernseh-Signals sind ausschließlich sogenannte Atmo-Mikrofone einzusetzen. Generell gilt, dass maximal drei Mitarbeiter pro privatem Hörfunksender akkreditiert werden dürfen. Der Einsatz von Richtmikrofonen ist unzulässig. Dabei gilt es zu beachten, dass die Atmo-Mikrofone ausschließlich für die Aufzeichnung der Spiel- und Stadionatmosphäre genutzt werden. Nicht gestattet ist deren Ausrichtung auf die Ersatz- und Trainerbänke und Strafräume, um etwa Originaltöne von Spielern, Trainern, Schiedsrichtern aufzuzeichnen. 9.3.2. 9.5. Der für die Fotografen vorgesehene Arbeitsbereich im Innenraum befindet sich hinter den beiden Toren. Die Fotografen können in diesen Bereichen eine Position hinter der ersten Reihe der Bandenwerbung frei wählen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass das Sichtfeld von stationären Kameras der Fernseh-Produktion im Hintertorbereich durch ihre Position nicht eingeschränkt wird. EB-Teams EB-Teams (maximal bestehend aus einem Kameramann, einem Tontechniker und einem Redakteur), die in der Regel für Zweit- und Drittverwerter tätig sind, dürfen während des Spiels nur hinter den Toren und in Absprache mit Sportcast arbeiten. Sie können in diesen beiden Bereichen eine Position hinter der ersten Reihe der Bandenwerbung frei wählen. Sie haben lediglich dafür Sorge zu tragen, dass das Sichtfeld von stationären Kameras der Fernseh-Produktion im Hintertorbereich durch ihre Positionierung nicht eingeschränkt wird. Mit Zustimmung des Heimvereins und sofern das Sichtfeld der stationären Kameras der Fernseh-Produktion nicht eingeschränkt wird, dürfen Fotografen in Ausnahmefällen auch an den Seitenlinien arbeiten. Der Arbeitsbereich umfasst auf der Seite, auf der sich die Trainerbänke befinden, auf jeder Spielfeldhälfte die Zone zwischen der Eckfahne und Strafraumgrenze. Mit Zustimmung des Heimvereins sowie Sportcast und sofern das Sichtfeld der stationären Kameras der Fernseh-Produktion nicht eingeschränkt wird, dürfen EB-Teams in Ausnahmefällen auch an den Seitenlinien arbeiten. Auf der Seite, auf der sich die Trainerbänke befinden, umfasst der Arbeitsbereich auf jeder Spielfeldhälfte maximal die Zone zwischen der Eckfahne und der Verlängerung der 16-Meter-/ Strafraum-Linie. 9.6. Pressetribüne Die auf der Pressetribüne tätigen Medienvertreter dürfen andere dort tätige Medienvertreter in ihrer Arbeit nicht beeinträchtigen, behindern oder einschränken. Interviews mit Trainern und Spielern sind während des Spiels und in der Halbzeitpause nicht erlaubt. Ausschließlich der live übertragende Fernsehsender darf in der Halbzeitpause mit Zustimmung des Vereins Interviews mit Trainern und Spielern führen, wobei letztere nicht am Spiel beteiligt sein sollen. 9.4. Fotografen 9.7. Mixed Zone Die Mixed Zone dient allen akkreditierten Medienvertretern dazu, Interviews mit Spielern nach Spielende zu führen, nachdem diese die Umkleidekabinen verlassen haben. Die Medienvertreter führen ihre Interviews ausschließlich in den ihnen zugeordneten Bereichen. Die Vereine können festlegen, dass die Interviews im Bereich von Fernsehen und Hörfunk ausschließlich vor entsprechenden Interview-Rückwänden durchzuführen sind. Hörfunk/Audio Hörfunkvertreter mit Ausnahme der Erstrechteverwerter der ARD-Anstalten müssen ihre Interviews in der Mixed Zone führen. 30 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN 9.8. Pressekonferenz sation durch die Klubs nach den einschlägigen Bestimmungen des DFB erfolgt. Die Pressekonferenz soll spätestens 20 Minuten nach Spielende beginnen. Im Pressekonferenzraum dürfen sich grundsätzlich nur die mit einer entsprechenden Akkreditierung versehenen Medienvertreter aufhalten. 10.2. Der Klub hat selbstverständlich seinen Aufgaben und Pflichten nach den einschlägigen Richtlinien und Verordnungen nachzukommen. Der Einsatz des Match-Delegierten dient zur Hilfestellung und Unterstützung. Die Pressekonferenz sollte vor einer SponsorenRückwand stattfinden, auf der das Logo des DFBPokals prominent platziert ist. Diese können gegebenenfalls auch temporär als Aufkleber auf bereits vorhandenen Rückwänden angebracht werden. Die einzelnen Verantwortlichkeiten des veranstaltenden Klubs und seiner Beauftragten bleiben im Vorfeld und am Spieltag unberührt, werden jedoch durch den Match-Delegierten aktiv unterstützt. Bei der Pressekonferenz am Vortag des Pokalendspiels haben beide Finalisten sicherzustellen, dass sie durch den verantwortlichen Trainer und einen Spieler, der beim Pokalfinale auf dem Spielberichtsbogen/im Aufgebot stehen wird, vertreten sind. 9.9. Einbindung/Rechte Dies gilt insbesondere für die Sicherheitsfragen, die vom Klub zu beantworten und durchzuführen sind. Dem Match-Delegierten obliegt hier nur die Kontrollfunktion. Ausnahmegenehmigungen In besonders begründeten Fällen kann die DFB-Zentralverwaltung auf Antrag des Vereins Ausnahmen von den vorstehenden Anforderungen zulassen. Der DFB-Match-Delegierte wird am Spieltag frühzeitig (drei bis vier Stunden vor Anpfiff) am Spielort eintreffen und sich mit allen Beteiligten in Verbindung setzen. 10. 10.3. DER DFB-MATCH-DELEGIERTE Seit der Saison 2008/2009 kommen Verantwortliche des DFB bei allen Spielen als Match-Delegierte zum Einsatz. Der jeweils eingeteilte Match-Delegierte wird im Vorfeld des Spiels Kontakt mit dem Heimverein aufnehmen und gegebenenfalls an der durchzuführenden Vorbesichtigung der Spielstätte gemeinsam mit dem Vermarkter Infront und dem ProduktionsDienstleister Sportcast teilnehmen. Die VB wird mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf zu dem Spieltermin stattfinden. Der DFB wird pro Spiel einen DFB-Match-Delegierten benennen und diese Besetzung frühzeitig allen Beteiligten kommunizieren. 10.1. Durchführung einer Vorbesichtigung (VB) Aufgabe Ist die Spielstätte allen Beteiligten bekannt, kann eine VB mit Zustimmung aller Beteiligten gegebenenfalls entfallen. Die Entscheidung hierüber trifft der DFB. Der Match-Delegierte ist für die Überwachung der ordnungsgemäßen Spielorganisation zuständig und sorgt dafür, dass die Klubs die DFB-Wettbewerbsbestimmungen vor, während und nach dem Spiel einhalten. Der Match-Delegierte fungiert als Bindeglied zwischen den Dienstleistern des DFB, dem zuständigen Vermarkter Infront, den TV-Anstalten, dem Klub und dem DFB. 11. FINALE Die besonderen technisch-organisatorischen und wirtschaftlichen Bedingungen und Abläufe des Deutschen Pokalendspiels in Berlin werden den beiden qualifizierten Teilnehmern in einem Finalisten-Meeting im Berliner Olympiastadion unmittelbar nach dem zweiten Halbfinalspiel gesondert mitgeteilt. Der Match-Delegierte unterstützt die Vereine und deren Verantwortliche bei den spieltagsrelevanten Abläufen und gewährleistet die Einhaltung der vertraglichen Pflichten aller Beteiligten. Ziel des Einsatzes der Match-Delegierten bei allen Spielen ist die Optimierung der Abläufe und Prozesse am Spieltag. 12. Der Match-Delegierte steht den Klubs bei Fragen während der Vorbereitung des Spiels sowie am Spieltag direkt vor Ort zur Verfügung. Er wird zudem die Ablauforganisation für die TV-Produktion und den Countdown vor dem Spiel unterstützen, um so optimale Bedingungen für alle Beteiligten zu garantieren. NICHTBEACHTUNG DER BESTIMMUNGEN Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen können von den Rechtsinstanzen des DFB als unsportliches Verhalten gemäß § 1 Nr. 4. der DFBRechts- und Verfahrensordnung bestraft werden, sofern die Satzung oder die Ordnungen des DFB nichts anderes bestimmen. In der Vorbereitung des Spieltags wird durch den Match-Delegierten sichergestellt, dass die Organi- 31 Reisen wie die Profis ... mit den Profis DFB-Reisebüro GmbH Das offizielle Reisebüro des Deutschen Fußball-Bundes DFB-Reisebüro GmbH Otto-Fleck-Schneise 6a D-60528 Frankfurt am Main Tel. +49 (0)69 677 207-20 Fax +49 (0)69 677 207-29 www.dfb-reisebuero.de A Hogg Robinson Group company OFFIZIELLE MITTEILUNGEN DFL Deutsche Fußball Liga GmbH spielberechtigt ist, vermindert sich die Ausbildungsentschädigung entsprechend seiner Spielberechtigungszeit bei diesem Verein. Richtlinien zur Festsetzung der Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit 2013/2014 Zu den Spielberechtigungszeiten werden die Wartefristen beim Vereinswechsel – Zeitraum bis zur Erteilung der Spielerlaubnis für Pflichtspiele – zugunsten des jeweils abgebenden Vereins gerechnet. Dies gilt auch dann, wenn nur die Wartefrist zum Fünf-Jahres-Zeitraum gehört. Der Vorstand des Ligaverbandes hat beschlossen, die freiwillige Zahlung einer Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit 2013/2014 auf Grundlage der nachfolgenden Richtlinien fortzuführen: Wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele erst nach dem 1. eines Monats für einen früheren Verein erteilt, wird dieser Monat bei der Errechnung der Ausbildungsentschädigung dem jeweils abgebenden Verein zugerechnet. 1. Wenn ein Verein bzw. eine Kapitalgesellschaft der Lizenzligen (nachfolgend: Lizenzverein) in der Spielzeit 2013/2014 einen Amateur oder Vertragsspieler, der in dieser Spielzeit höchstens sein 23. Lebensjahr vollendet hat, erstmalig als Lizenzspieler unter Vertrag genommen hat oder in der Spielzeit 2012/2013 unter Vertrag genommen hat und der Spieler zudem in der Spielzeit 2013/2014 erstmalig als Lizenzspieler in einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen eingesetzt worden ist, erhalten die früheren Vereine bzw. Kapitalgesellschaften (nachfolgend einschließlich Lizenzvereine: Vereine) des Spielers für eine erfolgreiche Nachwuchsarbeit eine Ausbildungsentschädigung aus einem vom Ligaverband freiwillig eingerichteten Solidaritätspool. Die Ausbildungsentschädigung soll von den Vereinen vorrangig für Zwecke der Nachwuchsarbeit im Fußball verwendet werden. 2. Ansprüche auf eine Ausbildungsentschädigung müssen bis zum 31.12.2014 geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Der Anspruch ist gewahrt, wenn ihn der Antragsteller bei seinem Mitgliedsverband, dem Ligaverband oder dem DFB rechtzeitig schriftlich geltend gemacht hat. Vertragsabschlüsse von Lizenzspielern, die in der Spielzeit 2013/2014 höchstens das 23. Lebensjahr vollendet haben, sind spätestens in der Juni-Ausgabe der Offiziellen Mitteilungen des DFB und danach in den Amtlichen Mitteilungen der Mitgliedsverbände des DFB zu veröffentlichen. 3. Die Ausbildungsentschädigung wird um eine vom Lizenzverein für denselben Spieler bereits früher an einen nach Nr. 1. entschädigungsberechtigten Verein gezahlte Entschädigung (auch Entschädigungen für die Auflösung eines bestehenden Vertrages) gekürzt. Die Ausbildungsentschädigung beträgt a) im Bereich der Bundesliga 50.000.– € 4. Ein Ausbildungsentschädigungsanspruch eines Klubs in Bezug auf den Fünf-Jahres-Zeitraum entfällt für Lizenzspieler unter 23 Jahren, die einem Aufsteiger in die 2. Bundesliga angehören, wenn der Spieler für Pflichtspiele der Seniorenoder Junioren-Mannschaften des vertragsschließenden Vereins oder dessen Tochtergesellschaft länger als zwei Jahre vor der Lizenzerteilung an den Verein (1.7.) spielberechtigt war. Der Ausbildungsentschädigungsanspruch für den Vaterverein nach Nr. 1. Absatz 4 bleibt unberührt. b) im Bereich der 2. Bundesliga 22.500.– €. Stichtage für die Berechnung der Ausbildungsentschädigung sind der 1.7. eines Jahres, wenn der Lizenzspielervertrag in der Zeit zwischen dem 1.7. und 31.12. in Kraft getreten ist, oder der 1.1. eines Jahres, wenn dieser Vertrag zwischen dem 1.1. und 30.6. in Kraft getreten ist. 10 % der Ausbildungsentschädigung gemäß a) bzw. b) stehen dem Verein zu, für den der Spieler erstmals im Bereich des DFB und nachweisbar drei Jahre ununterbrochen spielberechtigt war (Vaterverein). 5. Die Höhe der Ausbildungsentschädigung nach Nrn. 1. bis 3. wird im Einvernehmen mit dem Ligaverband von der DFB-Zentralverwaltung festgesetzt. Schriftliche Vereinbarungen der Parteien sind grundsätzlich im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten. Der Anspruch auf die übrige Ausbildungsentschädigung steht jedem Verein, für den der Spieler innerhalb der letzten fünf Jahre vor seiner Verpflichtung als Lizenzspieler spielberechtigt war, zeitanteilig nach Monaten zu. Gegen die zu begründende und mit Rechtsmittelbelehrung zu versehende Entscheidung ist innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung Beschwerde an den Ständigen Beschwerdeausschuss zulässig. Innerhalb der Beschwerdefrist ist eine Beschwerdegebühr in Höhe von € 300,00 zu entrichten. Der Beschwerdeausschuss setzt sich aus zwei vom Vorstand des Ligaverbandes benannten Vorstandsmitgliedern des Ligaverbandes und dem DFB-Vizepräsidenten für Rechts- Vorstehende Ansprüche können nebeneinander geltend gemacht werden. Lässt sich eine Anspruchsberechtigung für den Vaterverein nicht feststellen, wird die gesamte Ausbildungsentschädigung verteilt. Bei einem Vertragsabschluss mit einem Spieler, der für den vertragsschließenden Verein bereits 33 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN angelegenheiten zusammen, die eines der beiden Vorstandsmitglieder des Ligaverbandes zum Vorsitzenden bestimmen. Marcel H a l s t e n b e rg , geb. 27.9.1991, ab 1.7.2013 zum FC St. Pauli 1910; Michael H e i n l o t h , geb. 9.2.1992, ab 1.7.2013 zum SC Paderborn 07; Erstmalige Verpflichtung von Amateuren/Vertragsspielern als Lizenzspieler in der Spielzeit 2013/2014, die in dieser Spielzeit höchstens ihr 23. Lebensjahr vollendet haben und zudem erstmalig als Lizenzspieler in einem Meisterschaftsspiel der Lizenzmannschaft in der Spielzeit 2013/2014 eingesetzt wurden Sebastian H e r t n e r, geb. 2.5.1991, ab 1.7.2013 zur TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA; Jonas H o f m a n n , geb. 14.7.1992, ab 1.7.2013 zur Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA; Fabian H o l t h a u s , geb. 17.1.1995, ab 1.7.2013 zur VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft; Florian H ü b n e r, geb. 1.3.1991, ab 1.7.2013 zum SV Sandhausen 1916; Levent Ayc i c e k , geb. 14.2.1994, ab 1.11.2013 zur SV Werder Bremen GmbH & Co. KGaA; Björn J o p e k , geb. 24.8.1993, ab 1.7.2013 zum 1. FC Union Berlin; Fabio K a u f m a n n , geb. 8.9.1992, ab 1.7.2013 zum VfR Aalen 1921; Rico B e n a t e l l i , geb. 17.3.1992, ab 1.7.2013 zum FC Erzgebirge Aue; Sebastian Ke r k , geb. 17.4.1994, ab 1.7.2013 zum SC Freiburg; Danny B l u m , geb. 7.1.1991, ab 1.7.2013 zum SV Sandhausen 1916; Tim K l e i n d i e n s t , geb. 31.8.1995, ab 1.7.2013 zum FC Energie Cottbus; Dustin B o m h e u e r, geb. 17.4.1991, ab 1.7.2013 zu Fortuna Düsseldorf; Antonio-Mirko C o l a k , geb. 17.9.1993, ab 1.2.2014 zum 1. FC Nürnberg; Dominik Ko h r, geb. 31.1.1994, ab 1.7.2013 zur Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, ab 1.1.2014 zur FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA; Kerem D e m i r b a y, geb. 3.7.1993, ab 1.7.2013 zum Hamburger SV; Okan Adil Ku r t , geb. 11.1.1995, ab 1.7.2013 zum FC St. Pauli von 1910; Tim D i e r ß e n , geb. 15.1.1996, ab 1.1.2014 zur Hannover 96 GmbH & Co. KGaA; Sebastian M a i e r, geb. 18.9.1993, ab 1.7.2013 zum FC St. Pauli von 1910; Dorian D i r i n g , geb. 11.4.1992, ab 1.7.2013 zum FC Erzgebirge Aue; Patrick M a i n k a , geb. 6.11.1994, ab 1.8.2013 zur DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA; Marvin D u c k s c h , geb. 7.3.1994, ab 1.7.2013 zur Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA; Dennis M a s t , geb. 15.2.1992, ab 1.7.2013 zum Karlsruher SC; Hakan C a l h a n o g l u , geb. 8.2.1994, ab 1.7.2013 zum Hamburger SV; Maximilian M e y e r, geb. 18.9.1995, ab 1.10.2013 zum FC Schalke 04; Niko G i e ß e l m a n n , geb. 26.9.1991, ab 1.7.2013 zur SpVgg Greuther Fürth GmbH & Co. KGaA; Paul M i l d e, geb. 25.1.1995, ab 1.7.2013 zur SG Dynamo Dresden; Vincenzo G r i f o, geb. 7.4.1993, ab 1.7.2013 zur TSG 1899 Hoffenheim FußballSpielbetriebs GmbH, ab 1.1.2014 zur SG Dynamo Dresden; Sebastian M ro w c a , geb. 16.1.1994, ab 1.7.2013 zum FC Energie Cottbus Hany M u k h t a r, geb. 21.3.1995, ab 1.7.2013 zur Hertha BSC GmbH & Co. KGaA; Koray G ü n t e r, geb. 16.8.1994, ab 1.7.2013 zur Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA; Tobias M ü l l e r, geb. 31.5.1993, ab 1.7.2013 zur SG Dynamo Dresden; Jan G ya m e ra h , geb. 18.6.1995, ab 1.7.2013 zur VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft; Maximilian O e s t e r h e l w e g , geb. 21.7.1990, 1.1.2014 zum VfR Aalen 1921; 34 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Stefan O r t e g a M o re n o, geb. 6.11.1992, ab 1.7.2013 zur DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA; Jean Z i m m e r, geb. 6.12.1993, ab 1.8.2013 zum 1. FC Kaiserslautern; Simon Zo l l e r, geb. 26.6.1991, ab 1.7.2013 zum 1. FC Kaiserslautern. Antonio R ü d i g e r, geb. 3.3.1993, ab 1.7.2013 zum VfB Stuttgart; Alban S a b a h , geb. 22.6.1992, ab 1.7.2013 zur SG Dynamo Dresden; Erstmalige Verpflichtung als Lizenzspieler in der Spielzeit 2012/2013 und erstmaliger Einsatz in einem Meisterschaftsspiel der Lizenzmannschaft in der Spielzeit 2013/2014 Saliou S a n é , geb. 19.7.1992, ab 1.7.2013 zum SC Paderborn 07; Marian S a r r, geb. 30.1.1995, ab 1.7.2013 zur Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA; Fabian S c h n e l l h a rd t , geb. 12.1.1994, ab 1.7.2013 zur 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA; Niklas S t a r k , geb. 11.4.1995, ab 1.7.2013 zum 1. FC Nürnberg; Onur B u l u t , geb. 16.4.1994, ab 1.7.2012 zur VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft; Marvin S t e fa n i a k , geb. 3.2.1995, ab 1.7.2013 zur SG Dynamo Dresden; Tugrul E ra t , geb. 17.6.1992, ab 1.7.2012 zu Fortuna Düsseldorf; Marc S t e n d e ra , geb. 10.12.1995, ab 13.12.2013 zur Eintracht Frankfurt Fußball AG; Yannick G e r h a rd t , geb. 13.3.1994, ab 1.1.2013 zur 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA; Niklas S ü l e, geb. 3.9.1995, ab 1.10.2013 zur TSG 1899 Hoffenheim FußballSpielbetriebs GmbH; Rani K h e d i ra , geb. 27.1.1994, ab 1.2.2013 zum VfB Stuttgart; Valmir S u l e j m a n i , geb. 1.2.1996, ab 1.4.2014 zur Hannover 96 GmbH & Co. KGaA; Marius M ü l l e r, geb. 12.7.1993, ab 1.7.2012 zum 1. FC Kaiserslautern; Robin S z a r k a , geb. 17.9.1991, ab 1.7.2013 zur TSG 1899 Hoffenheim FußballSpielbetriebs GmbH; Lukas R a e d e r, geb. 30.12.1993, ab 1.7.2012 zur FC Bayern München AG; Sinan Te ke rc i , geb. 22.9.1993, ab 1.7.2013 zum 1. FC Nürnberg; Benedikt S a l l e r, geb. 22.9.1992, ab 30.8.2012 zum 1. FSV Mainz 05; Maximilian T h i e l , geb. 3.2.1993, ab 1.7.2013 zur 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA; Erik T h o m m y, geb. 20.8.1994, ab 1.1.2014 zur FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA; Jeremy To l j a n , geb. 8.8.1994, ab 14.8.2012 zur TSG 1899 Hoffenheim FußballSpielbetriebs GmbH; Manuel To r re s J i m e n e z , geb. 5.1.1991, ab 1.7.2013 zum Karlsruher SC; Julian We i g l , geb. 8.9.1995 , ab 1.3.2014 zur TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA; Michael V i t z t h u m , geb. 20.6.1992, ab 1.7.2012 zum VfB Stuttgart, ab 1.7.2013 zum Karlsruher SC; Tim We l ke r, geb. 8.9.1993, ab 1.7.2013 zum SC Paderborn 07; Fabian We i ß , geb. 23.2.1992, ab 1.7.2012 zum VfR Aalen 1921. Timo We r n e r, geb. 6.3.1996, ab 7.3.2014 zum VfB Stuttgart; Gemäß den Richtlinien zur Festsetzung der Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit 2013/2014 müssen Ansprüche auf eine Ausbildungsentschädigung bis zum 31.12.2014 geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Der Anspruch ist gewahrt, wenn ihn der Antragsteller bei seinem Mitgliedsverband, dem Ligaverband oder dem DFB rechtzeitig schriftlich geltend gemacht hat. Johannes Wu r t z , geb. 19.6.1992, ab 1.7.2013 zur SV Werder Bremen GmbH & Co. KGaA, ab 1.9.2013 zum SC Paderborn 07; Eroll Ze j n u l l a h u , geb. 19.10.1994, ab 1.7.2013 zum 1. FC Union Berlin; Markus Z i e re i s , geb. 26.8.1992, ab 1.7.2013 zur FSV Frankfurt 1899 Fußball GmbH; 35 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Zahl der Vereine und Mitglieder 2014 Mitglieder Verbände Vereine Senioren Junioren (15-18) Junioren (bis 14) Frauen Mädchen (bis 16) insgesamt Bayern Württemberg Baden Südbaden Hessen SÜD Mittelrhein Niederrhein Westfalen WEST NORD Südwest Rheinland Saarland Berlin Brandenburg MecklenburgVorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen NORDOST DFB INSGESAMT Hamburg Niedersachsen Bremen Schleswig-Holstein SÜDWEST 36 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Zahl der Mannschaften 2014 Mannschaften Verbände Senioren Junioren (15-18) Junioren (bis 14) Frauen Mädchen (bis 16) insgesamt Bayern Württemberg Baden Südbaden Hessen SÜD Mittelrhein Niederrhein Westfalen WEST Hamburg Niedersachsen Schleswig-Holstein NORD Südwest Rheinland Saarland SÜDWEST Berlin Brandenburg MecklenburgVorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen NORDOST Bremen DFB INSGESAMT 37 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Zahl der Vereine, Mitglieder und Mannschaften im Vergleich 2013/2014 Verbände 2013 Vereine 2014 + - 2013 Mitglieder 2014 Bayern Württemberg Baden Südbaden Hessen SÜD Mittelrhein Niederrhein Westfalen WEST Bremen Schleswig-Holstein + - Mannschaften 2014 + - Berlin Brandenburg MecklenburgVorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen NORDOST Hamburg Niedersachsen NORD Südwest Rheinland Saarland SÜDWEST DFB INSGESAMT 38 2013 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Zahl der Junioren-Mannschaften im Vergleich 2013/2014 Verbände Junioren-Mannschaften A+B 2013 2014 + - Junioren-Mannschaften C-G 2013 2014 + - Bayern Württemberg Baden Südbaden Hessen SÜD Mittelrhein Niederrhein Westfalen WEST Bremen Schleswig-Holstein insgesamt 2014 + - Südwest Rheinland Saarland SÜDWEST Berlin Brandenburg MecklenburgVorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen NORDOST Hamburg Niedersachsen NORD DFB INSGESAMT 39 2013 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Zahl der Frauen und Mädchen sowie -Mannschaften im Vergleich 2013/2014 Verbände Mitglieder Mannschaften Frauen 2013 Frauen 2014 Mädchen (bis 16) 2013 Mädchen (bis 16) 2014 Frauen 2013 Frauen 2014 Mädchen (bis 16) 2013 Mädchen (bis 16) 2014 Württemberg Baden Südbaden Hessen Mittelrhein Niederrhein Westfalen WEST Hamburg Niedersachsen Bremen Schleswig-Holstein Südwest Rheinland Saarland SÜDWEST Berlin Brandenburg MecklenburgVorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen NORDOST Bayern SÜD NORD DFB INSGESAMT 40 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Verbände nach Zahl der Vereine, Mitglieder und Mannschaften 2014 a) Landesverbände Verbände Vereine Verbände Mannschaften 1. Bayern 1. Bayern 2. Westfalen 2. Niedersachsen 3. Westfalen 3. Niedersachsen 3. Westfalen 4. Hessen 4. Württemberg 4. Württemberg 5. Württemberg 5. Hessen 5. Hessen 6. Niederrhein 6. Niederrhein 6. Niederrhein 7. Mittelrhein 7. Mittelrhein 7. Mittelrhein 8. Thüringen 8. Südbaden 8. Südbaden 9. Südwest 9. Rheinland 1. Bayern 2. Niedersachsen Mitglieder Verbände 9. Südwest 10. Rheinland 10. Baden 10. Südwest 11. Sachsen 11. Rheinland 11. Sachsen 12. Sachsen-Anhalt 12. Hamburg 12. Schleswig-Holstein 13. Südbaden 13. Schleswig-Holstein 13. Baden 14. Brandenburg 14. Berlin 14. Brandenburg 15. Schleswig-Holstein 15. Sachsen 15. Sachsen-Anhalt 16. Baden 16. Brandenburg 16. Hamburg 17. MecklenburgVorpommern 17. Saarland 17. Thüringen 18. Hamburg 18. Thüringen 18. Berlin 19. Berlin 19. Sachsen-Anhalt 19. Saarland 20. Saarland 20. MecklenburgVorpommern 20. MecklenburgVorpommern 21. Bremen 21. Bremen 21. Bremen INSGESAMT b) Regionalverbände 1. SÜD 1. SÜD 2. WEST 2. WEST 3. NORDOST 3. NORD 3. NORD 4. NORD 4. NORDOST 4. NORDOST 5. SÜDWEST 5. SÜDWEST 5. SÜDWEST 1. SÜD 2. WEST INSGESAMT 41 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN B-Lizenz-Ausbildung DFB-Zentralverwaltung Gebühren pro Lehrgang inklusive Prüfungsgebühr (2,5 Wochen inklusive Prüfung) 650,00 € DFB verzeichnet erneuten Mitgliederrekord Die Zahl der Mitglieder des Deutschen Fußball-Bundes hat den höchsten Stand in der Verbandsgeschichte erreicht. Insgesamt 6.851.892 Mitglieder und damit 29.659 mehr als im Vorjahr sind derzeit in den 21 Landesverbänden des DFB gemeldet. A-Lizenz-Ausbildung Gebühren pro Lehrgang inklusive Prüfungsgebühr (3 Wochen inklusive Prüfung) 800,00 € Steigerungen gibt es zudem im Bereich der Vereine und der Frauen-Mannschaften. Mit 25.513 ist die Zahl der Klubs so hoch wie noch nie, im Jahr 2013 waren es 25.456. Und bei den im DFB registrierten Frauen-Teams konnte mit 5.855 (2013/5.782) ebenfalls eine Bestmarke erreicht werden. Fußball-Lehrer-Lehrgang Gebühren pro Lehrgang inklusive Prüfungsgebühr (44 Wochen) 11.000,00 € Torwart-Trainer-Ausbildung „Der Mitgliederrekord unterstreicht den enormen Stellenwert und die hohe Anziehungskraft des Fußballs in Deutschland. Dass wir trotz der allgemeinen demografischen Entwicklungen einen leichten Anstieg bei den Vereinen verzeichnen können, ist genauso erfreulich wie der positive Trend im Frauenfußball“, sagt DFB-Präsident Wolfgang Niersbach und ergänzt: „Um die vielen Mitglieder an der Basis in Zukunft noch besser erreichen und effektiver unterstützen zu können, haben wir mit dem Masterplan Amateurfußball ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht.“ Gebühren pro Lehrgang (1 Woche) 300,00 € B-Lizenz-Fortbildung Gebühren pro Lehrgang (2 Tage) 150,00 € Lizenz-Verlängerung Verwaltungsgebühr (Verlängerung erfolgt alle 3 Jahre) Die Gesamtzahl der Mannschaften ist nur noch leicht rückläufig. 2013 waren 165.229 Teams gemeldet, 2014 sind es 164.384. Mit 0,51 Prozent ist der Rückgang bei den Mannschaften damit deutlich niedriger als im Zeitraum von 2012 bis 2013 – das Minus hatte damals 2,33 Prozent betragen. Zentrale Ursache der Entwicklung ist auch hier der demografische Wandel. Er hat zur Folge, dass die rückläufige Tendenz im Bereich der Juniorinnen- und Junioren-Teams am stärksten ausfällt. 2013 gab es in diesem Bereich 100.035 gemeldete Mannschaften, 2014 sind es 99.546. 40,00 € Ab 2015 wird die B-Lizenz in DFB-Elite-JugendLizenz umbenannt. Dies gilt für die Aus- und Fortbildung im B-Lizenz-Bereich (ab 2015 DFB-Elite-Jugend-Bereich). Offizielle Mitteilungen Herausgeber: Deutscher Fußball-Bund e.V. Dazu erklärt Niersbach: „Die Entwicklungen bei den Jugend-Mannschaften machen uns deutlich, dass wir hier vor großen Herausforderungen stehen. Wir sehen bereits erste Resultate der gemeinsamen Anstrengungen von DFB, Landesverbänden und Vereinen, aber wir werden künftig durch innovative Konzepte und Ideen noch mehr für Jugendliche und die Ehrenamtlichen tun. Dazu gehört das neue Onlineportal Fussball.de, auf dem ab 29. Juli 2014 jeder Fußballer umfangreiche Serviceangebote finden wird und sich wie ein Profi darstellen kann.“ Anschrift: Otto-Fleck-Schneise 6, 60528 Frankfurt/Main Telefon: 0 69/6 78 80 Telefax: 0 69/6 78 82 66 Internet: www.dfb.de www.fussball.de E-Mail: [email protected] Bankverbindung: Commerzbank Frankfurt/Main Kto.-Nr. 649 200 300, BLZ 500 400 00 Verantwortlich: Klaus Koltzenburg Technische Gesamtherstellung: Gebühren Trainer-Ausbildung Druckerei Hassmüller Graphische Betriebe Die Gebühren für die Trainer-Ausbildung innerhalb des Deutschen Fußball-Bundes werden ab 1. Januar 2015 wie folgt geändert: GmbH & Co. KG Frankfurt/Main 42 FRÜHER DAS HERZ DER MANNSCHAFT. HEUTE DIE SEELE DES VEREINS. Jürgen, ehemaliger Jugend-, Herren- und Seniorenspieler beim SC Union 06 Berlin. Einer von 18 Millionen Aktiven, die jeden Tag beweisen, dass die Leidenschaft „Fußball“ nicht beim Schlusspfiff endet. Mehr über Jürgen und den Amateurfußball in Deutschland auf kampagne.dfb.de UNSERE AMATEURE. ECHTE PROFIS. Verzeichnis lieferbarer DFB-Schriften und DFB-DVDs (Zu beziehen über die DFB-Zentralverwaltung, Otto-Fleck-Schneise 6, 60528 Frankfurt/Main, Telefax 0 69/6 78 82 66, E-Mail [email protected]) Preis pro Exemplar 쎱 DFB-Journal (Jahres-Abonnement) € 12,00 쎱 Satzung und Ordnungen des DFB € 20,00 쎱 Schiedsrichter-Handbuch des DFB € 12,00 쎱 Amtliche Fußballregeln € 쎱 Praxis-Leitfaden für die Ausbildung von Talenten (Ringbuchordner inklusive DVD) € 25,00 쎱 Sportplatzbau und -erhaltung (4. überarbeitete Auflage) € 24,95 쎱 Philippka-Sportverlag, Rektoratsweg 36, 48159 Münster, http://trainermedien.dfb.de 쎱 DFB-Fachbuch-Reihe „Verteidigen mit System“ € 38,00 쎱 DFB-Lehrbuch-Reihe „Fußball von morgen“ Band 1 : Kinderfußball € 28,00 DFB-DVD-Reihe Spielen und Üben mit Bambini Spielen und Üben mit F-Junioren Trainieren mit E- und D-Junioren Modernes Verteidigen (Doppel-DVD) Täuschungen Ballorientiertes Verteidigen Ballzauber (Übungen zum Einzeltraining) Einzeltraining für Torwarte € € € € € € € € 쎱 Zeitschrift „fußballtraining“ (Jahres-Abonnement) € 52,80 쎱 Zeitschrift „fußballtraining junior” (Jahres-Abonnement) € 24,00 쎱 AWD Druck + Verlag GmbH, Otto-Brenner-Straße 7, 52477 Alsdorf DFB-Schiedsrichter-Zeitung (Jahres-Abonnement) € 15,00 Meyer & Meyer Fachverlag & Buchhandel GmbH, Von-Coels-Straße 390, 52080 Aachen „Typische Fußballverletzungen vermeiden und effektiv behandeln“ € 18,95 쎱 쎱 1,00 29,00 29,00 29,00 49,00 33,00 16,00 21,00 18,50