offizielle mitteilungen

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offizielle mitteilungen
Nr. 3
30. Juni 2014
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Der Deutsche Fußball-Bund trauert um seinen
ehemaligen Nationalspieler
Georg Stollenwerk
DEUTSCHER
FUSSBALL-BUND
Bayerischer Fußball-Verband: Josef A m a n n
(Fischach), Georg B u c h e r (Schwabmünchen),
Jürgen R o t h (Langenmosen), Helmut S c h m i d
(Augsburg), Hermann W i ß m i l l e r (Marktoberdorf).
(Düren)
der am 1. Mai 2014 im Alter von 83 Jahren
verstorben ist.
Georg Stollenwerk bestritt in der Zeit zwischen
1951 und 1960 insgesamt 23 Länderspiele und
gehörte zum Aufgebot des Deutschen FußballBundes bei der Weltmeisterschaft 1958 in
Schweden.
Der gebu
̈rtige Du
̈rener war von 1953 bis 1964
fu
̈r den 1. FC Köln aktiv und stand in den Jahren
1962 und 1964 im Kader der FC-Meister-Mannschaften.
Georg Stollenwerk war ein außergewöhnlicher
Fußballer, der sich durch seine Spielstärke und
Defensivku
̈nste großartige Verdienste erworben
hat.
Mit der Familie trauern wir um einen stets fairen
und sympathischen Sportler, dem wir ein ehrendes Andenken bewahren werden.
Deutscher Fußball-Bund
Wolfgang Niersbach
Präsident
Helmut Sandrock
Generalsekretär
Berliner Fußball-Verband: Uwe S p e c h t (Berlin),
Ralf B ö h m (Berlin).
Fußball-Landesverband Brandenburg: Karsten
W i t t e (Beelitz).
Hamburger Fußball-Verband: Joachim D i p n e r
(Hamburg), Heinz J ö r n (Hamburg), Hermann
K ö h l e r (Holm), Wolfgang S c h w a r z e (Büsum).
Fußballverband Niederrhein: Peter B i r w e (Krefeld), Wolfgang I n g e n l e u f (Krefeld), Eduard
O l s z a k (Oberhausen), Hans-Achim P e t e r s
(Emmerich am Rhein), Hans-Bernd R e u s c h e n b a c h (Oberhausen), Georg S c h o p h a u s (Oberhausen), Werner V e r h u f e n (Wesel).
Niedersächsischer Fußballverband: Rainer
H e l m s (Springe), Hartmut K l o c k e (Bad
Rothenfelde), Paul W e y m a n n (Fürstenau).
Fußballverband Rheinland: Alfons Fa s s e l
(Siershahn), Willibald H a n n a p p e l (RansbachBaumbach), Karl-Peter K a u e r (Bell), Erich
R e s e c h (Gusterath), Reinhard S e i b e l
(Weinähr), Ludwig W e b e r (Badem).
DFB-Präsidium
Saarländischer Fußballverband: Hans-Peter
B e c k e r (St. Ingbert).
Ehrungen
Südbadischer Fußballverband: Josef V e t t e r
(Offenburg-Weier).
Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes hat
Udo J ü r g e n s (Meilen/Schweiz) aufgrund seiner
langjährigen Verbundenheit zum Fußballsport und
seiner besonderen Verbindung zur deutschen Fußball-Nationalmannschaft mit der DFB-Verdienstspange ausgezeichnet.
Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen:
Fritz M ü l l e r (Barntrup), Günter N i e r e (Barntrup).
Berufung
W
Das DFB-Präsidium verlieh die DFB-Verdienstnadel
an:
Badischer Fußballverband: Friedbert Z i e g l e r
(Epfenbach).
Das DFB-Präsidium hat in seiner Sitzung am 9. Mai
2014 in Frankfurt/Main den fu
̈r den Bereich „Gesellschaftliche Verantwortung“ zuständigen DFBDirektor Willi H i n k als Beisitzer in den Vorstand
der DFB-Kulturstiftung berufen.
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Namen des Produkts, die Diagnose, die Dosis, den
Zeitpunkt und die Dauer der Verschreibung sowie
die Art der Verabreichung angeben. Außerdem
müssen auf dem Formular sämtliche Ausnahmegenehmigungen eingetragen werden.
Änderungen der
Anti-Doping-Richtlinien des DFB
Das DFB-Präsidium hat in seiner Sitzung am 9. Mai
2014 in Frankfurt/Main gemäß § 34 Absatz 4, erster Spiegelstrich der DFB-Satzung beschlossen,
die §§ 6, 9, 10, 11, 12 und 13 sowie die Anhänge
A und B der Anti-Doping-Richtlinien des DFB wie
folgt zu ändern bzw. zu ergänzen und § 12a neu zu
fassen:
Blutproben:
Hier sind Medikamente, die insbesondere die
Blutgerinnung beeinflussen (z. B. Aspirin, nicht
steoridale Entzündungshemmer) bzw. Blutungen
oder Bluttransfusionen in den letzten sechs Monaten anzugeben.
§6
§ 6 Nr. 3., zweiter Absatz erhält folgenden neuen
Wortlaut:
§ 11
Der Doping-Kontrollarzt ist für das gesamte Verfahren der Doping-Kontrolle und die ordnungsgemäße
Durchführung verantwortlich, das heißt insbesondere für das Auslosen der Spieler, das Ausfüllen der
erforderlichen Formulare, die fristgemäße Lieferung
der Urin-/Blutproben an das ausgewählte Labor sowie die Weiterleitung der Kopien der Formulare an
die DFB-Zentralverwaltung.
§ 11 Nr. 1. erhält folgende neue Fassung:
1. Falls ein Spieler die Abgabe einer Dopingprobe
(Urin und/oder Blut) verweigert oder nur eine geringere als die in § 12 Nr. 3., Satz 2 vorgeschriebene Urinmenge abgibt, muss er die Gründe
dafür schriftlich darlegen. In jedem Fall ist der
Doping-Kontrollarzt verpflichtet, dies zu vermerken und die Anti-Doping-Kommission umgehend
wissen zu lassen. Gleiches gilt bei einer zu geringen Blutmenge.
§ 6 Nr. 7., Absätze 1 und 2 werden neu gefasst:
Dem DFB und dem Träger der 4. Spielklasse ist eine
Bestätigungsliste über den Erhalt, die Kenntnisnahme und Anerkennung der geltenden AntiDoping-Richtlinien des DFB, unterzeichnet von
Spielern, Betreuern und Vereinsverantwortlichen,
von den Vereinen zu übermitteln. Die Nichtvorlage
dieser Liste stellt ein unsportliches Verhalten dar.
§ 12
§ 12 erhält folgende neue Überschrift:
Verfahren für die Entnahme von Urinproben
§ 12 Nrn. 12. und 13. werden neu gefasst:
Die Vereine sind dafür verantwortlich, dass auch
neu verpflichtete Spieler, Betreuer und Vereinsverantwortliche sämtliche relevanten Anti-DopingUnterlagen ausgehändigt bekommen und den
Erhalt bestätigen.
12. Der Doping-Kontrollarzt ist für die Veranlassung des Transports der Urinproben zum Labor
verantwortlich.
13. Die Urinproben sind unversehrt dem mit der
Analyse betrauten Laboratorium zuzuleiten. Im
Falle von Freitags-, Samstags- oder Sonntagsspielen erfolgt die Abholung beim zuständigen
Doping-Kontrollarzt durch das beauftragte Transportunternehmen montags, im Falle von Wochentagsspielen am darauffolgenden Werktag.
Die Zuleitung hat so zu erfolgen, dass die Zustellung bei dem beauftragten Labor bis spätestens 12.00 Uhr des auf die Abholung folgenden
Tages erfolgt.
§9
Nach der Überschrift von § 9 wird folgender Satz
eingefügt:
Doping-Kontrollen können Blut- und/oder Urinproben umfassen.
§ 10
§ 10 Nr. 1. wird neu gefasst:
§ 12a
1. Bei Spielen, bei denen Doping-Kontrollen stattfinden, hat der Mannschaftsarzt die „Ärztliche
Bescheinigung“ für die ausgelosten bzw. zur Kontrolle bestimmten Spieler auszufüllen und diese
persönlich dem Doping-Kontrollarzt zu übergeben, nachdem das Formular vom Spieler und vom
Mannschaftsarzt unterzeichnet wurde.
Es wird ein neuer § 12a mit folgendem Wortlaut
eingefu
̈gt:
Verfahren für die Entnahme von Blutproben
1. Der Doping-Kontrollarzt lost die Spieler in Übereinstimmung mit § 8 der Anti-Doping-Richtlinien aus.
Urinproben:
Von einem Spieler kann zusätzlich zur Blutprobe auch eine Urinprobe verlangt werden.
Haben diese Spieler 72 Stunden vor dem Spiel
irgendein Medikament eingenommen oder wurde
ihnen ein solches verabreicht, oder wurde eine
Therapie durchgeführt, so muss der Mannschaftsarzt dies auf dem Formular eintragen und den
Falls auch eine Urinprobe verlangt wird, erfolgt
die Blutentnahme in der Regel vor der Abgabe
der Urinprobe.
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OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
der Doping-Kontrollarzt die versiegelten, mit einer Codenummer gekennzeichneten Glasflaschen mit den Blutproben des Spielers in die
Transportkühltasche.
2. Falls auch eine Urinprobe verlangt wird, wird
ein Teil des Doping-Kontrollraums für die Blutentnahme abgetrennt.
3. Dem Spieler wird im Allgemeinen auf der Innenseite des Unterarms venös Blut entnommen.
Der Spieler sitzt dabei auf einem Stuhl und
stützt seinen Arm ab.
10. Die Blutentnahme wird gemäß dem herkömmlichen klinischen Verfahren vorgenommen. In
zwei Blutentnahmeröhrchen werden mindestens 3 ml oder 5 ml Blut entnommen (3 ml oder
5 ml für die A-Probe und 3 ml oder 5 ml für die
B-Probe). Falls erforderlich wird das Verfahren
wiederholt und unter Verwendung von 3-mloder 5-ml-Blutentnahmeröhrchen von derselben Venenpunktion weiteres Blut entnommen.
4. Die Blutentnahme erfolgt durch eine fachmännische (lege artis) Venenpunktion, die keine gesundheitlichen Risiken birgt. Vereinzelt kann
ein lokaler Bluterguss auftreten.
5. Der Spieler darf das für die Blutentnahme
benötigte Material auswählen.
11. Wenn der Blutfluss eines Spielers nach der Entnahme einer geringen Blutmenge versiegt, wird
das Verfahren am anderen Arm wiederholt, um
die vorgeschriebene Blutmenge zu entnehmen.
6. Zu Beginn des Doping-Kontrollverfahrens erläutert der Doping-Kontrollarzt dem ausgelosten Spieler unter Mithilfe des Mannschaftsarztes das Blutentnahmeverfahren.
12. Nachdem die Proben abgegeben und in die zwei
Behältnisse verteilt wurden, werden die Deckel
mit den Flaschen verschraubt. Der Spieler und
der Anti-Doping-Beauftragte müssen überprüfen, ob die Behältnisse richtig verschlossen
wurden.
7. Angaben zu folgenden Punkten sind zwingend
vorgeschrieben:
a) Einnahme von Medikamenten, die die Venenpunktion beeinträchtigen könnten (insbesondere Mittel mit Auswirkungen auf die Blutgerinnung), z. B. Aspirin, nicht steroidale Entzündungshemmer;
13. Beanstandungen bzw. Abweichungen von diesen
Bestimmungen sind auf dem Protokoll unter „Bemerkungen" aufzuführen. Ebenso müssen unter
dem Punkt „Bemerkungen" auf dem Protokoll
Medikamente, die insbesondere die Blutgerinnungszeit beeinflussen (z. B. Aspirin, nicht steoridale Entzündungshemmer) bzw. Blutungen oder
Bluttransfusionen in den letzten sechs Monaten
angegeben werden. Der Doping-Kontrollarzt befragt den Spieler hierzu ausdrücklich. Der Doping-Kontrollarzt vervollständigt anschließend
das Formular für die Doping-Kontrolle. Dieses
Formular wird vom Spieler, dem Anti-Doping-Beauftragten sowie vom Doping-Kontrollarzt unterzeichnet. Mit ihren Unterschriften bestätigen der
Spieler und der Anti-Doping-Beauftragte sowie
der Doping-Kontrollarzt die Exaktheit des Protokolls und beurkunden, dass die Kontrolle korrekt
und gemäß den Anti-Doping-Richtlinien durchgeführt wurde. Die Unterschriften sind rechtsverbindlich.
b) Gerinnungsstörungen, die sich auf die Gerinnungszeit auswirken könnten;
c)
aller in den letzten sechs Monaten erhaltenen
Bluttransfusionen. Diese sind in das entsprechende Formular Doping-Kontrolle einzutragen.
Vor der Blutentnahme wird der Spieler gefragt,
ob er das Verfahren und den Zweck der Probenahme verstanden hat. Falls der Spieler Medikamente eingenommen hat, die sich auf die Gerinnungszeit auswirken könnten, müssen bei diesem Spieler spezielle Vorkehrungen hinsichtlich
der Blutstillung getroffen werden.
8. Der Doping-Kontrollarzt ist verantwortlich für
die:
a) Hygiene und die Sterilität des Verfahrens;
b) Anwendung der Instrumente für die Blutentnahme;
c)
14. Das Protokoll wird in folgenden Exemplaren
ausgeführt:
Präparation der Blutproben, z. B. den Zusatz
von gerinnungshemmenden Substanzen (Antikoagulanzien);
A Original (weiß) zu Händen des Doping-Kontrollarztes,
d) Versorgung der Spieler nach der Blutentnahme.
B Kopie (blau) zu Händen der Anti-DopingKommission,
Der Doping-Kontrollarzt bzw. sein(e) Assistent
(en) müssen während der Blutentnahme sterile
Handschuhe tragen. Nur ihnen und den Spielern ist der Umgang mit den Proben gestattet.
C Kopie (grün) zu Händen des Spielers,
D Kopie (gelb) zu Händen des mit der Analyse
beauftragten Labors.
9. Der Spieler bestimmt, ob er oder der DopingKontrollarzt nach der Blutentnahme, die durch
den Doping-Kontrollarzt vorgenommen wird,
die Blutproben in die speziellen Flaschen verpackt und diese versiegelt. Anschließend legt
Im Protokoll müssen im Original und in der Kopie B und C folgende Punkte vermerkt sein:
(1) Austragungsort, Bezeichnung und Datum
der Begegnung
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OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
(2) Vorname und Nachname des Doping-Kontrollarztes
3. Bei Ankunft im Labor wird die Unversehrtheit
der Verpackung und des Urin-Blutbehälters
vom für die Analyse verantwortlichen Chemiker
überprüft und schriftlich bestätigt.
(3) Vorname, Nachname und Geburtsdatum
des Spielers
(4) Name des Clubs, Nummer und Geschlecht
des Spielers, Name des Anti-Doping-Beauftragten nebst dem folgenden Text (Original
und Kopien B bis D):
Anhang A
Liste der verbotenen Substanzen und Methoden
Die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden
wird durch die Verbotsliste 2014 ersetzt.
(5) In unserer Gegenwart und unter unserer
strikten Kontrolle wurde um….. Uhr ….. Minuten die Blutkontrolle abgeschlossen, die
mit der Codenummer ….. bezeichnet ist.
Anhang B
Erlangung einer medizinischen Ausnahmegenehmigung (TUE)
(6) Die Blutprobe wurde auf zwei mit den Buchstaben A und B nebst der Codenummer bezeichnete Behältnisse verteilt.
Die Anlage 1 (TUE-Antrag) wird durch das aktuelle
Formular 2014 ersetzt.
(7) Die Proben sind vorschriftsmäßig hermetisch verschlossen und in Verwahrung genommen worden.
Die Anlage 2 (Leitfaden UEFA) wird ebenfalls durch
die aktuelle Ausgabe 2014 ersetzt.
Die Änderungen treten zum 1. Juli 2014 in Kraft.
(8) Der Spieler hat die Abgabe einer Blutprobe
verweigert. ja/nein
(9) Alle Vorgänge wurden in Anwesenheit des
Doping-Kontrollarztes, seines Helfers, des
Anti-Doping-Beauftragten und des Spielers
durchgeführt.
DFB-Spielausschuss
Änderungen der Fußballregeln
15. Der Doping-Kontrollarzt erhält das Blatt A zusammen mit dem Original der ärztlichen Bescheinigung (§ 10). Die Kopie B zusammen mit
der Kopie der ärztlichen Bescheinigung erhält
in einem verschlossenen Umschlag die Anti-Doping-Kommission. Kopie C erhält der kontrollierte Spieler. Kopie D (gelb) wird dem verschlossenen Transportbehälter (Nanocool-Box)
für das Labor beigefügt. Die Nanocool-Box wird
sodann in die Kühltasche für den Transport gegeben.
Gemäß § 48 Nr. 2. c) der DFB-Satzung veröffentlicht
der DFB-Spielausschuss im Einvernehmen mit dem
DFB-Schiedsrichter-Ausschuss die Anpassungen
der Fußballregeln die, wie vom International Football Association Board der FIFA bei seiner Tagung
am 1. März 2014 beschlossen, ab 1. Juli 2014 wirksam werden.
Regel 4 – Ausrüstung der Spieler
Die Entscheidung des International Football Association Board wurde neu formuliert und ergänzt:
16. Vor dem Transport zum Labor wird der Versandbehälter vom Doping-Kontrollarzt fest verschlossen, wobei der Anti-Doping-Beauftragte
und der Spieler anwesend sein können.
Vorgeschriebene Grundausrüstung
Die vorgeschrieben Grundausrüstung darf keine politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bilder aufweisen.
Die Blutproben sind unversehrt und gekühlt
dem mit der Analyse betrauten Laboratorium
zuzuleiten, und zwar spätestens 36 Stunden
nach Abnahme der Proben. Der DFB wird dem
Doping-Kontrollarzt ein Kurierunternehmen benennen, das die Proben entsprechend den Vorschriften zu dem mit der Analyse beauftragten
Labor transportieren wird. Der Doping-Kontrollarzt ist verantwortlich für die Beauftragung dieses Unternehmens und die Information an das
beauftragte Labor über den Eingang der Proben, damit dieses die entsprechenden Vorkehrungen für die Probenanalyse, die innerhalb
von 48 Stunden nach der Abnahme erfolgen
muss, treffen kann.
Das Team des Spielers, dessen vorgeschriebene
Grundausrüstung politische, religiöse oder persönliche Slogans, Botschaften oder Bilder aufweist, wird
vom Ausrichter des betreffen-den Wettbewerbs
oder der FIFA bestraft.
Unterwäsche
Spieler dürfen keine Unterwäsche mit politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder
Bildern oder Werbeaufschriften mit Ausnahme des
Herstellerlogos zur Schau stellen. Ein Spieler oder das
Team eines Spielers, der Unterwäsche mit politischen,
religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder
Bildern oder Werbeaufschriften mit Ausnahme des
Herstellerlogos zur Schau stellt, wird vom Ausrichter
des betreffenden Wettbewerbs mit einer Strafe belegt.
§ 13
§ 13 Nr. 3. wird geändert:
4
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Die Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der
FIFA für Schiedsrichter wurde unter „Weitere Ausrüstungsgegenstände“ mit einem neuen vierten
Absatz erweitert:
Anfragen zur Spielleitung und der Schriftverkehr
sind direkt an die Abteilung Spielbetrieb in der DFBZentralverwaltung zu richten.
Etwaige Kopfbedeckungen:
1.3.
• müssen schwarz oder in der Hauptfarbe des Hemdes gehalten sein (vorausgesetzt, die Spieler desselben Teams tragen dieselbe Farbe),
Teilnahme/Modus
Die Qualifikation für den DFB-Vereinspokal der Herren sowie die Teilnahmeberechtigung sind in § 45
Nr. 1.3. der DFB-Spielordnung geregelt.
• müssen der professionellen Erscheinung der Spielerausrüstung entsprechen,
1.4.
• dürfen nicht an das Hemd angemacht sein,
Die Ziehung für die erste Hauptrunde wird nach
dem jeweils festgelegten Meldetermin durchgeführt. Die Ziehungen für die weiteren Hauptrunden
finden grundsätzlich nach Abschluss aller Spiele
der vorhergehenden Hauptrunde statt. Die Termine
sind auf der Grundlage des Rahmenterminkalenders rechtzeitig festzulegen.
• dürfen weder für den Träger noch für einen anderen
Spieler eine Gefahr darstellen (zum Beispiel Öffnungs-/Verschlussmechanismus um den Nacken),
• dürfen keine Teile aufweisen, die von der Oberfläche abstehen (vorstehende Elemente).
Die Klubs werden im Nachgang umgehend über das
offizielle Ergebnis informiert.
Durchführungsbestimmungen
zum DFB-Vereinspokal der Herren
Die Auslosung erfolgt auf der Grundlage der vom
Präsidium beschlossenen Ziehungsordnung.
Der DFB-Spielausschuss hat mit Zustimmung des DFBPräsidiums gemäß § 51 der DFB-Spielordnung nachstehende neue Fassung der Durchführungsbestimmungen zum DFB-Vereinspokal der Herren erlassen:
1.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1.
Statuarische Grundlagen
1.5.
Termine/Ansetzung
Basis für die Ansetzungen sind die verabschiedeten
Termine des offiziellen Rahmenterminkalenders.
Aufgrund des Fernsehvertrages und des damit fest
vorgegebenen Sendeschemas ist die Ansetzung an
bestimmte Anstoßzeiten und an die Anforderungen
des TV gebunden, das heißt die teilnehmenden
Klubs sind gehalten, den Vorgaben der Fernsehanstalten zu entsprechen.
Die Spiele im DFB-Vereinspokal der Herren sind
Bundesspiele gemäß § 42 Nr. 5. der Spielordnung
des DFB, an denen die Klubs der Lizenzligen gemäß
§ 16b Nr. 5. der DFB-Satzung in Verbindung mit
§ 45 Nr. 1.3, § 46 Nr. 2.1.1 der DFB-Spielordnung
von der ersten Hauptrunde an teilzunehmen verpflichtet sind.
Weiterhin sind bei den Ansetzungen etwaige Restriktionen der Sicherheitsbehörden sowie die internationalen und nationalen Spieltermine zu berücksichtigen.
Somit gelten sämtliche für Bundesspiele anwendbaren Bestimmungen des Deutschen Fußball-Bundes
(nachfolgend „DFB“ genannt). Es gelten insbesondere die DFB-Spielordnung und die Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung.
Ansetzungswünsche können unmittelbar nach dem
Ergebnis der Auslosung durch die Klubs beim DFB
eingereicht werden, es besteht jedoch kein Anspruch auf Erfüllung.
Die Spiele werden nach den Spielregeln der FIFA
durchgeführt.
Auf § 49 der Durchführungsbestimmungen zur
DFB-Spielordnung wird ausdrücklich hingewiesen,
wonach das Heimrecht in keinem Fall getauscht
werden kann.
Die Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung und die DFB-Spielordnung sind im Internet
auf der Homepage des DFB unter www.dfb.de im Bereich DFB-Info abrufbar.
Die Spielleitung kann grundsätzlich jeden Termin
für die Ansetzung von Pokalspielen bzw. Nachholspielen nutzen.
Soweit in diesen Durchführungsbestimmungen von
„Klubs“ gesprochen wird, werden hierunter gleichermaßen die am DFB-Pokal teilnehmenden Vereine und Fußball-Kapitalgesellschaften verstanden.
1.2.
Auslosung
Steht das gemeldete Stadion an einem der Spieltermine nicht zur Verfügung oder kann ein Spiel aus
Sicherheitsgründen nicht in dem gemeldeten Stadion ausgetragen werden, kann das Spiel durch den
DFB in ein anderes Stadion verlegt werden. Gleiches
gilt, wenn ein Stadion nicht über die notwendigen
Voraussetzungen für eine TV-Produktion nach den
vorgegebenen Standards verfügt.
Spielleitung
Spielleiter des DFB-Vereinspokals ist der Vorsitzende
des DFB-Spielausschusses.
5
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
• Amateurspieler dürfen nach einem Vereinswechsel eingesetzt werden, die bereits für
Freundschaftsspiele der Amateurmannschaft
dieses Vereins spielberechtigt sind (§ 44 Nr. 6.
der DFB-Spielordnung).
Die Klubs, die nicht über ein gemäß den Richtlinien
zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen
geeignetes Stadion verfügen, sind verpflichtet, ein
den Anforderungen entsprechendes Ausweichstadion in Abstimmung mit dem DFB zu benennen.
1.6.
Spielberechtigungen
1.7.
Regelungen für Eintrittskarten
1.6.1.
Spielereinsatz in
Lizenzspielermannschaften
1.7.1.
Eintrittskarten für DFB
und Landesverbände
Ausweise, die die Zutrittsberechtigungen zur vorgesehenen Spielstätte im Ligaspielbetrieb regeln, haben bei Spielen des DFB-Pokals keine Gültigkeit. Folgende Eintrittskarten sind gemäß § 25 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung von
den Klubs unmittelbar nach Bekanntgabe der Ansetzung zur Verfügung zu stellen:
Für den Spieleinsatz gelten unter anderem die
nachstehenden Bestimmungen:
§ 53 Nr. 2. der DFB-Spielordnung (Auszug):
• Einsatz von Amateuren und Vertragsspielern:
Es dürfen sich bis zu drei vereinseigene Amateure und Vertragsspieler gleichzeitig im Spiel
befinden.
Eintrittskarten für den DFB
§ 53a der DFB-Spielordnung („Local-Player-Regelung“):
• Fünf Ehrenkarten inklusive VIP-Berechtigung
der besten Kategorie mit ungehinderter Sicht
zum Spielfeld und zu den Ersatzspielerbänken
auf Höhe der Mittellinie sowie vier Durchfahrtsscheine. Diese sind dem DFB rechtzeitig (bei Beginn des Ticketings) zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren sind fünf weitere Ehrenkarten der
besten Kategorie bis 48 Stunden vor dem Anpfiff auf Anfrage des DFB am Stadion zu hinterlegen. Sofern der DFB diese Tickets nicht abruft,
sind diese für den freien Verkauf freigegeben.
• Jeder Klub ist verpflichtet, zwölf Lizenzspieler
deutscher Staatsangehörigkeit unter Vertrag
zu halten.
• Die am DFB-Vereinspokal teilnehmenden Vereine
und Kapitalgesellschaften müssen im Rahmen der
Förderung der Nachwuchsarbeit im deutschen
Fußball eine Mindestanzahl lokal ausgebildeter
Spieler als Lizenzspieler unter Vertrag haben. Lokal ausgebildete Spieler können „vom Klub ausgebildet“ oder „vom Verband ausgebildet“ sein. Voraussetzung ist, dass nicht mehr als die Hälfte der
Spieler vom Verband ausgebildet ist.
• Zukaufskarten VIP: Die Klubs stellen dem DFB
auf Anfrage, die bis spätestens 14 Tage nach
der Auslosung erfolgt sein muss, maximal
zehn weitere VIP-Tickets (Tribünenkarten der
1. Kategorie inklusive VIP-Zugangsberechtigung und mit VIP-Parkplatzberechtigung) zum
ausgewiesenen Kaufpreis zur Verfügung.
• Es müssen mindestens acht lokal ausgebildete
Spieler bei dem Klub als Lizenzspieler unter
Vertrag stehen, wovon mindestens vier vom
Klub ausgebildet sein müssen.
• Kaufkarten für den DFB: Bei Bedarf ist dem
DFB ebenfalls ein entsprechendes Kontingent
an sonstigen Kaufkarten zur Verfügung zu stellen. Der DFB wird auch hier etwaigen Bedarf
frühzeitig anmelden.
• „Vom Klub ausgebildet“: Der Spieler war in
drei Spielzeiten im Alter zwischen 15 und
21 Jahren für den Klub spielberechtigt.
• „Vom Verband ausgebildet“: Der Spieler
war in drei Spielzeiten im Alter zwischen 15
und 21 Jahren für einen Klub im Bereich
des DFB spielberechtigt.
• Ab der 2. Hauptrunde sind zwei Arbeitskarten
für Chaperons gemäß 1.17. dieser Durchführungsbestimmungen zu überlassen.
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus § 5a
Lizenzordnung Spieler (LOS).
1.6.2.
Eintrittskarten für den Regional- und den Landesverband
Spielereinsatz in Amateurvereinen:
• Jeweils fünf Ehrenkarten inklusive VIP-Berechtigung für den Regional- und den Landesverband des Heimvereins. Diese sind den Verbänden rechtzeitig (bei Beginn des Ticketings)
zur Verfügung zu stellen.
• Die Regelungen des § 12a Nrn. 4. und 5. der
DFB-Spielordnung zum Mindesteinsatz von
deutschen U 23-Spielern und von Nicht-EUAusländern bzw. Nicht-Europäern gelten nicht
für Vereinspokalspiele auf DFB-Ebene gegen
Lizenzspielermannschaften (§ 12a Nr. 6. der
DFB-Spielordnung):
Schiedsrichterkarten
• Für jedes Spiel sind bis zu 300 Freikarten,
möglichst Sitzplätze, für Schiedsrichter bereitzustellen. Die Ausgabe dieser Karten übernimmt der zuständige Landesverband an einer besonderen Kasse für Schiedsrichter.
• Es können unbegrenzt Ü 23-Spieler und ausländische Spieler bei Spielen gegen Lizenzspielermannschaften eingesetzt werden.
6
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Ausnahmen
ten Wunsch sind diese mindestens eine Woche im
Voraus an Sky Deutschland zu senden.
• Darüber hinausgehende Regelungen über die
Ausgabe von Frei-, Ehren- und Pressekarten
bedürfen der Zustimmung des DFB und sind
mit dem Gastverein abzustimmen.
1.7.2.
Nach Möglichkeit erhält Sky Deutschland Zugriff
auf weitere Kaufkarten bis spätestens 14 Tage vor
dem Spieltermin.
Eintrittskarten für den Gastverein
SportA
• 10% der Sitzplatzkarten, hiervon bei Heimspielen im DFB-Pokal von Mannschaften der
Bundesliga mindestens 100 Sponsorenkarten
und von Mannschaften der 2.Bundesliga mindestens 30 Sponsorenkarten sowie 10% der
Stehplatzkarten sind bis zwei Wochen vor dem
offiziellen Spieltermin für den Gastverein zu
reservieren.
Die Klubs stellen SportA vier Ehrenkarten inklusive
VIP-Berechtigung und Parkplatzberechtigung sowie
acht Tickets der 1. Kategorie (ohne VIP-Zugangsberechtigung) zur Verfügung, sofern SportA diese
spätestens eine Woche nach der jeweiligen Auslosung abruft. Die Klubs stellen SportA bei den Halbfinalspielen 25 Ehrenkarten inklusive VIP-Berechtigung und Parkplatzberechtigung zur Verfügung, sofern SportA diese spätestens eine Woche nach der
jeweiligen Auslosung abruft.
• Falls keine Stehplätze im Gastbereich vorhanden sind: Reservierung von mindestens 600
Karten anderer Platzarten.
1.7.3.2. Pay-TV Livespiele
(soweit nicht durch 1.7.3.1. erfasst)
• Der Zuschauer der Gastmannschaft darf bei der
Preisgestaltung nicht schlechter gestellt werden
als der Zuschauer der Heimmannschaft.
Infront
Die Klubs stellen dem DFB bzw. seinem Vermarktungspartner Infront nach der Auslosung 30 zusammenhängende Ehrenkarten der 1. Kategorie inklusive VIP-Berechtigung sowie zehn der entsprechenden Durchfahrtsscheine zur Verfügung.
• Die Eintrittspreise sollten im Vorfeld mit
der Gastmannschaft abgestimmt werden.
• Die Gastvereine erhalten fünf Ehrenkarten für
nebeneinander liegende Plätze aus der 1. Kategorie und zehn weitere Ehrenkarten aus der
2. Kategorie sowie drei Durchfahrtsscheine.
Sky Deutschland
Die Klubs stellen Sky Deutschland vier VIP-Tickets
(inklusive VIP-Parkplatzberechtigung) sowie zehn
Tickets der 1. Kategorie (ohne VIP-Zugangsberechtigung) durch Hinterlegung an der jeweiligen
Spielstätte zur Verfügung. Auf gesonderten
Wunsch sind diese mindestens eine Woche im Voraus Sky Deutschland zuzusenden.
• Der Heimverein muss die etwaige Ausgabe
von weiteren Freikarten mit dem Gastverein
und dem DFB bereits im Vorfeld abstimmen.
1.7.3.
Eintrittskarten für
TV- und Bandenwerbepartner
Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen des
Deutschen Fußball-Bundes zur Vermarktung des
DFB-Vereinspokals der Herren mit seinen Partnern
und Dienstleistern stellt der Heimverein die nachfolgenden Ticket-Kontingente zur Verfügung.
Nach Möglichkeit erhält Sky Deutschland Zugriff
auf weitere Kaufkarten bis spätestens 14 Tage vor
dem Spieltermin.
SportA
1.7.3.1. Free-TV Livespiele
Die Klubs stellen SportA vier Ehrenkarten inklusive VIPBerechtigung und Parkplatzberechtigung sowie acht
Tickets der 1. Kategorie (ohne VIP-Zugangsberechtigung) zur Verfügung, sofern SportA diese spätestens
eine Woche nach der jeweiligen Auslosung abruft.
Infront
Die Klubs stellen dem DFB bzw. seinem Vermarktungspartner Infront zeitnah nach der Auslosung
120 zusammenhängende Ehrenkarten der 1. Kategorie inklusive VIP-Berechtigung sowie 30 der entsprechenden Durchfahrtsscheine zur Verfügung.
1.7.3.3. Zukaufskarten Infront
für die Top-Partner DFB-Pokal
Nach Möglichkeit erhält der Vermarkter Zugriff auf
weitere Kaufkarten bis spätestens 14 Tage vor dem
Spieltermin.
Die Klubs stellen Infront auf Anfrage von Infront, die
bis spätestens 14 Tage nach der Auslosung erfolgt
sein muss, zur Weitergabe an die TOP-Partner des
DFB-Pokals weitere, zusammenhängende Tribünenkarten der 1. Kategorie zum ausgewiesenen Kaufpreis zur Verfügung (bis zu 170 Stück bei den Runden 1 bis 3, bis zu 220 Stück beim Viertelfinale und
bis zu 100 Stück beim Halbfinale). Die Rechnungsstellung und der Versand erfolgen direkt an den/die
benannten DFB-Pokal-Partner.
Sky Deutschland
Die Klubs stellen Sky Deutschland vier Ehrenkarten
inklusive VIP-Berechtigung und Parkplatzberechtigung sowie zehn Tickets der 1. Kategorie (ohne VIPZugangsberechtigung) durch Hinterlegung an der
jeweiligen Spielstätte zur Verfügung. Auf gesonder-
7
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
1.8.
Akkreditierungen
1.8.1.
DFB (Match-Delegierter siehe 10.)
treuer und die Auswechselspieler aufgestellt werden.
Für den Trainer und seinen Assistenten können besondere Sitzgelegenheiten neben den Spielbänken
aufgestellt werden.
Der DFB erhält durch den Heimverein rechtzeitig
eine All-Area-Akkreditierung für den Match-Delegierten. Diese ist im Vorfeld des Spieltermins postalisch an den DFB zu versenden.
1.9.3.
Über etwaigen weiteren Bedarf an Akkreditierungen zur Abwicklung des Spiels wird der DFB den
Klub rechtzeitig informieren.
1.8.2.
Die Aufwärmbereiche befinden sich grundsätzlich
hinter dem eigenen Tor, auf der dem SchiedsrichterAssistenten gegenüberliegenden Seite, wo dies
nicht möglich ist, hinter Schiedsrichter-Assistent 1.
Die endgültige Entscheidung trifft der Schiedsrichter aufgrund der örtlichen Gegebenheiten.
Infront
Infront wird die Klubs über den Bedarf an Akkreditierungen und über die benötigte Qualität der Akkreditierungen zur Wahrnehmung der mit der Zentralvermarktung verbundenen Aufgaben am Spieltag informieren.
Es müssen Warmlauf-Shirts (Leibchen) verwendet
werden, die eine andere Farbe als die Trikots der
beiden Mannschaften haben.
1.9.4.
Die Klubs sind verpflichtet, die angeforderte Anzahl
an Akkreditierungen Infront rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
1.8.3.
Sportcast wird die Klubs über den Bedarf an Akkreditierungen und über die Qualität der Akkreditierungen zur Wahrnehmung der mit der Produktion
verbundenen Aufgaben am Spieltag informieren.
Der Heimverein informiert den Gastverein im Vorfeld
des Spiels über den zum Einsatz kommenden Spielball. Auf Wunsch stellt der Heimverein zudem sicher,
dass eine ausreichende Anzahl der beim Pokalspiel
zum Einsatz kommenden Spielbälle für dessen Trainingszwecke leihweise zur Verfügung gestellt wird.
Die Klubs sind verpflichtet, die angeforderte Anzahl
an Akkreditierungen Sportcast rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Organisation im Innenraum
1.9.1.
Coaching-Zone und Aufenthalt
im Innenraum
Es ist durch die Klubs dafür Sorge zu tragen, dass acht
bis zehn Balljungen/-mädchen mit Ersatzspielbällen
rund um das Spielfeld verteilt sind.
Die Schiedsrichter sind angewiesen, darauf zu achten, dass sich Trainer, Arzt, Mannschaftsverantwortliche, Masseure und Auswechselspieler während
des Spiels nicht am Spielfeldrand aufhalten.
1.10.
Themen Schiedsrichterwesen
1.10.1. Ansetzung Schiedsrichter-, SchiedsrichterAssistenten und Vierte Offizielle
Die Schiedsrichter-Teams werden gemäß § 55, Absatz 2, Nr. 2.1.a) vom Vorsitzenden der DFB-Schiedsrichter-Kommission Elite angesetzt und erhalten über
DFBnet Kenntnis von dem Auftrag zur Leitung der Pokalspiele. Für alle Pokalspiele werden vom DFB landesverbandsneutrale Schiedsrichter-Gespanne angesetzt.
Die FIFA erlaubt in den Bestimmungen für die Technische Zone, dass jeweils nur eine Person von der
Technischen Zone aus Anweisungen geben darf.
Nicht auf der Ersatzspielerbank Platz nehmen dürfen Personen, denen durch Entscheidung der Rechtsorgane des DFB oder seiner Mitgliedsverbände die
Ausbildungserlaubnis entzogen oder die Fähigkeit,
Funktionen auszuüben, aberkannt oder als Spieler
eine Sperre auferlegt worden ist. Entsprechendes
gilt für vorgesperrte und für nach zwei Verwarnungen (Gelb/Rot) ausgeschlossene Spieler.
1.10.2. Vierter Offizieller
Der Vierte Offizielle kommt bei allen Spielen zum
Einsatz. Ihm ist in der Nähe der Mittellinie zwischen
den Coaching-Zonen die Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Ausübung seiner Tätigkeit einzurichten.
Dies umfasst einen Tisch zur Erledigung von schriftlichen Arbeiten sowie zur Aufbewahrung der Auswechseltafel und gegebenenfalls Ersatzfahnen.
Im Übrigen wird auf § 23 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung verwiesen.
1.9.2.
Spielbälle
Im DFB-Vereinspokal kommt kein einheitlicher Spielball zum Einsatz, sodass die Vereine den Spielball
individuell auswählen können. Es ist jedoch sicherzustellen, dass der gewählte Spielball über die notwendige Qualität verfügt und am Spieltag in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht.
Sportcast
1.9.
Aufwärmbereiche
Platzierung der Bänke im Innenraum:
Gemäß § 23 der Durchführungsbestimmungen zur
DFB-Spielordnung sollen in mindestens fünf Meter
Abstand vom Spielfeldrand, und zwar an der Seite
des Spielfelds in Höhe der Mittellinie, je zwei Bänke
für Trainer, Masseure, Sportarzt, Mannschaftsbe-
1.10.3. Betreuung
Eine umfassende Schiedsrichter-Betreuung findet
nicht statt. Lediglich die Fahrten vom Hotel ins Stadion und zurück sowie eine Betreuung im Stadion
8
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
werden vom Heimverein organisiert. Die Kontaktaufnahme kann frühestens zwei Tage vorher durch
die Schiedsrichter-Betreuer erfolgen, nachdem den
Klubs die Ansetzungsliste zugegangen ist. Die
Schiedsrichter-Teams verpflegen sich in Eigenverantwortung.
wechseltafel muss nicht elektronisch sein, sodass
auch manuelle Auswechseltafeln verwendet werden
können. Sollte der Heimverein nicht im Besitz einer
elektronischen Auswechseltafel sein, wird empfohlen, diese leihweise beim Gastverein anzufragen.
Alle für den Austausch vorgesehenen Spieler sind
vor dem Spiel im elektronischen Spielbericht (siehe
1.11.) aufzuführen. Auf dem Spielbericht sind die
Namen von nicht mehr als 18 Spielern anzugeben.
Wenigstens einer dieser Auswechselspieler muss
als Torwart nominiert sein.
Die Kontaktdaten der für die Fahrten zuständigen
Person sind der DFB-Schiedsrichter-Abteilung mitzuteilen und werden an das eingesetzte Schiedsrichter-Team weitergegeben.
Die Anreise der Schiedsrichter-Teams erfolgt in der
Regel am Vortag des Spiels, die Heimreise (abhängig von der Anstoßzeit) nach dem Spiel oder am
nächsten Tag. Gastgebende Klubs aus einer Spielklasse unterhalb der 3. Liga werden zu diesem
Zweck gebeten, der Schiedsrichter-Abteilung beim
DFB ein geeignetes Hotel vorzuschlagen, in dem die
benötigten Zimmer reserviert werden können.
1.11.
Spielbericht Online
Seit der Spielzeit 2008/2009 werden alle Spielberichte über das Spielbericht-Online-System abgewickelt.
Die Amateurvereine, die bisher noch nicht mit dem
Spielbericht-Online gearbeitet haben, werden separat über den genauen Ablauf informiert.
1.10.4. Abrechnung
Die Abrechnungen der vom DFB angesetzten
Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten sowie des Vierten Offiziellen werden der DFB-Zentralverwaltung zugeleitet, dort geprüft, bezahlt und
anschließend dem Heimverein in Rechnung gestellt.
Folgende infrastrukturellen Grundvoraussetzungen
sind durch den Heimverein im Stadion sicherzustellen:
• PC/Notebook und A4-Drucker (s/w) plus Internet-Zugang über ISDN/DSL/WLAN/GPRS/UMTS
für die Mannschaftsaufstellung vor dem Spiel
in der Geschäftsstelle und im Stadion bzw. für
die Schiedsrichter nach dem Spiel im Stadion,
möglichst mit kurzem Weg von der Schiedsrichterkabine.
Bis einschließlich dem Achtelfinale werden reine Lizenzliga-Paarungen mit mindestens einer Bundesligamannschaft wie ein Bundesligaspiel (3.800/
2.000/1.000 €), alle anderen Begegnungen wie
Spiele der 2. Bundesliga (2.000/1.000/500 €) honoriert. Ab dem Viertelfinale gelten die Bundesligasätze für alle Spiele.
Kommt es zu einem Ausfall des Online-Systems ist
der herkömmliche Schiedsrichterbericht zu erstellen. Die Nacherfassung wird später durch die spielleitende Stelle erfolgen.
1.10.5. Beobachtung
Grundsätzlich werden zu allen Spielen Schiedsrichter-Coaches angesetzt. Für diese werden Eintrittskarten für Plätze auf der Höhe der Mittellinie (wenn
möglich Presseplätze) mit uneingeschränkter Sicht
benötigt; dies ist bei der Zuteilung der Eintrittskarten an den DFB zu berücksichtigen.
Nach § 28 der Durchführungsbestimmungen zur
DFB-Spielordnung sind die Klubs verpflichtet, nach
dem Spiel den Spielbericht durch einen Verantwortlichen gegenzuzeichnen. Mit der Unterschrift nehmen die Klubs lediglich Kenntnis von den Eintragungen des Schiedsrichters.
1.10.6. Spieleraustausch
Im DFB-Pokal dürfen während des ganzen Spieles
(einschließlich einer eventuellen Verlängerung) drei
Spieler ausgetauscht werden.
Alle Amateurvereine unterhalb der 3. Liga sind verpflichtet, umgehend die Meldung der verantwortlichen
Ansprechpartner für den elektronischen Spielbericht
einzureichen. Die gemeldeten Ansprechpartner erhalten ca. zwei Wochen vor Spielbeginn den Zugriff auf
den Spielbericht im DFB-Pokal freigeschaltet.
Neu eintretende Spieler haben sich beim Vierten
Offiziellen zu melden. Sie dürfen das Spielfeld nur in
Höhe der Mittellinie und erst dann betreten, wenn
der ausscheidende Spieler das Spielfeld verlassen
hat. Die Auswechslung ist vollzogen, wenn der Ersatzspieler mit Genehmigung des Schiedsrichters
das Spielfeld betritt.
Der Spielbericht ist spätestens 75 Minuten vor
Spielbeginn abzuschließen.
Bei Rückfragen steht den Klubs DFB-Medien als
Dienstleister direkt zur Verfügung.
Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, sobald der neue Spieler mit Zustimmung des Schiedsrichters das Spielfeld betreten
hat. Bei der Auswechslung ist zwingend eine Nummerntafel zu verwenden. Diese muss erkennbar machen, welcher Spieler das Spielfeld verlässt und
welcher Spieler neu zum Einsatz kommt. Die Aus-
1.12.
Sperren
• Ein Spieler einer Amateur- oder Lizenzspielermannschaft, der in der Endrunde des DFB-Vereinspokals fünfmal durch Vorweisen der Gelben Karte verwarnt wurde, ist für das nächste
9
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
• Vorderseite Hemd: maximal 200 cm²
Spiel dieser Endrunde gesperrt, an dem seine
Mannschaft teilnimmt.
Ein vom Ligaspielbetrieb abweichender eigener
Werbepartner ist in jedem bestrittenen Wettbewerb
auf Antrag möglich und bedarf der Genehmigung
des DFB.
• Die Übernahme einer Verwarnung oder bereits verwirkten Sperre aufgrund von fünf Gelben Karten in die Pokal-Endrunde des nächsten Spieljahres entfällt.
Gemäß Beschluss des DFB-Präsidiums sind gemäß
§ 11 der Allgemeinverbindlichen Vorschriften über
die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung eigene Werbepartner der Vereine auf dem Trikotärmel in der Spielzeit 2014/2015 nicht möglich.
• Bei einem Feldverweis nach zwei Verwarnungen (Gelb/Rot) ist der Spieler für das nächste
für ihn anstehende Pokalspiel auf DFB-Ebene
gesperrt. Die Sperre für einen Feldverweis
nach zwei Verwarnungen entfällt erst mit Ablauf des nachfolgenden Spieljahres.
Das DFB-Präsidium hat nach Abstimmung mit dem
Ligaverband entschieden, ein Angebot des Vermarkters Infront zur Ärmelwerbung (Volkswagen Gruppe)
anzunehmen. Somit wird die Volkswagen-Gruppe bei
allen Spielen im DFB-Vereinspokal als exklusiver
Partner auf dem Ärmel vertreten sein. Die Klubs sind
verpflichtet, das VW-Ärmellogo bei allen Spielen entsprechend auf dem linken Ärmel anzubringen. Die
notwendigen Ärmellogos für die Spielkleidung werden allen Vereinen vor der 1. Hauptrunde zur Verfügung gestellt. Im weiteren Verlauf des Wettbewerbs
können weitere Logos kostenfrei bei der DFB-Zentralverwaltung angefordert werden.
• Nach einem Feldverweis (Rote Karte) ist der
Spieler bis zur Entscheidung durch das DFBSportgericht (erste Instanz) für jeglichen
Spielbetrieb gesperrt.
Die Klubs und Spieler sind selbst verantwortlich zu
prüfen, welche Spieler für den DFB-Vereinspokal
aufgrund eines Feldverweises (Rote Karte), eines
Feldverweises nach zwei Verwarnungen (Gelb/Rote
Karte) oder nach Erhalt von fünf Verwarnungen
(Gelbe Karten) gesperrt sind. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass Sperren nur dann abgeleistet
werden können, wenn der betreffende Spieler zum
Zeitpunkt des jeweiligen Spiels auf der Spielberechtigungsliste aufgeführt und somit spielberechtigt
war.
1.13.2. Anbringung des DFB-Pokal-Ärmellogos
Gemäß § 13 der Allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der
Spielkleidung sind die Klubs zur Anbringung des
DFB-Pokal-Wettbewerbslogos auf dem rechten Ärmel des Hemdes der Torhüter und Feldspieler bei allen Spielen verpflichtet. Auf dem linken Ärmel ist
das VW-Ärmellogo verpflichtend anzubringen. Etwaige zentralvermarktete Ärmellogos aus den Ligen der teilnehmenden Vereine dürfen im DFB-Vereinspokal nicht zum Einsatz kommen.
Im Vorfeld der jeweiligen Spielrunden erhalten die
Klubs eine unverbindliche Liste, aus der die aktuellen Sperren der Spieler für die Spiele im DFB-Vereinspokal hervorgehen. Die Übersendung der Liste
lässt die alleinige Verantwortung des Klubs für die
Beachtung möglicher Sperren unberührt.
Den Klubs wird empfohlen, Spieler, die einen Vereinswechsel vorgenommen haben, zu fragen, ob
diese in den letzten drei Jahren eine Sperre für
Spiele des DFB-Vereinspokals erhalten haben und
mit dem DFB abzuklären, ob tatsächlich noch eine
Sperre für den Spieler besteht.
Die Finalteilnehmer sind ferner verpflichtet, das
vom DFB vorgegebene und zur Verfügung gestellte
Finalbadge auf der offiziellen Spielkleidung sowie
auf der sonstigen beim offiziellen Einlauf der Mannschaften getragenen Ausrüstungsgegenständen
(Hymnen- und Trainingsjacken) anzubringen. Die
Positionierung erfolgt grundsätzlich mittig auf der
Trikotvorderseite.
Auch in allen anderen Zweifelsfällen wird eine
rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem DFB empfohlen.
1.13.3. Abstimmung der Spielkleidung
1.13.
Um eine deutliche Unterscheidbarkeit der Spielkleidung sicherzustellen, hat eine rechtzeitige Abstimmung unter den beteiligten Mannschaften zu erfolgen.
Ausrüstung (Spielkleidung)
1.13.1. Genehmigung Spielkleidung
Zur Genehmigung ist von allen am DFB-Vereinspokal der Herren teilnehmenden Mannschaften zwingend eine Hauptspielkleidung, bestehend aus
Hemd, Hose und Stutzen, der Feldspieler im Original
rechtzeitig beim DFB vorzulegen.
Die Klubs werden bei der Wahl der Spielkleidung die
Regelbestimmungen sowie die Interessen der Zuschauer im Stadion und der Fernsehzuschauer beachten und deutlich zu unterscheidende Spielkleidung tragen und sich dazu in den Farben der Spielkleidung abstimmen. Dabei muss die reisende
Mannschaft gegebenenfalls ihre Kleidung wechseln.
Ersatz-Spielkleidung ist von der reisenden Mannschaft in jedem Fall bereitzuhalten.
Es wird insbesondere auf die maximalen Größen für
Trikotwerbung hingewiesen:
Nicht möglich ist, dass eine Mannschaft in Grün gegen eine Mannschaft in Rot antritt. Weiterhin ist es
Es gelten die Allgemeinverbindlichen Vorschriften
über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der
Spielkleidung des DFB.
10
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
nicht möglich, dass Teams die gleichen Farben in
unterschiedlicher Aufteilung verwenden.
1.14.4. DFB-Pokal-Mittelkreisaufleger
(nur Free-TV-Spiele)
Der Heimverein teilt dazu dem Gastverein seine
Spielkleidung frühzeitig mit. Der Gastverein wählt
daraufhin entsprechend seine Spielkleidung aus
und meldet diese zusammen mit der Spielkleidung
des Heimvereins an den DFB. Diese Meldung muss
per Email unter Beifügung von Fotos der Spielkleidung erfolgen. Die Klubs erhalten vom DFB nur
dann eine Rückantwort, wenn die von den Klubs gewählten Spielkleidungen den Anforderungen aus
Schiedsrichtersicht nicht vollständig entsprechen.
Bei allen Free-TV-Live-Spielen kommt ein Mittelkreisaufleger mit dem DFB-Pokal-Logo zum Einsatz.
Der Heimverein hat dafür Sorge zu tragen, dass der
Mittelkreisaufleger vor Beginn des Spiels (wenn
möglich mit Stadionöffnung), in der Halbzeit und
nach dem Spiel liegt. Die Wegnahme des Mittelkreisauflegers erfolgt während der Platzwahl, unmittelbar im Anschluss an das Shake-Hand-Prozedere.
Der Heimverein stellt für das Auflegen und die Wegnahme mindestens acht bis zehn Personen zur Verfügung.
Die Stutzen einer Mannschaft müssen zur klaren
Unterscheidung von der anderen Mannschaft in der
Farbe einheitlich sein. Wollen die Spieler Tapebänder anbringen, so müssen diese die gleiche Farbe
haben, wie der Teil der Stutzen, den sie bedecken.
1.14.
1.15.
Hinweise zum Finale
Der Veranstalter des Deutschen Pokal-Endspiels ist
der DFB. Der Endspielort wird durch das Präsidium
des DFB festgelegt.
Abläufe am Spieltag
1.14.1. Anstoßzeiten
Der Verein, der sich zuerst für das Endspiel qualifiziert hat, wird bei der Endspielpaarung an erster
Stelle genannt. Aus der Erstnennung ergeben sich
kein Heimrecht oder damit verbundene Rechte und
Pflichten.
Die Pokalspiele sind pünktlich zu den veröffentlichten Anstoßzeiten zu beginnen. Dies ist insbesondere aufgrund der Live-Übertragung aller Spiele
und der TV-Live-Konferenz von hoher Bedeutung.
Die veranstaltenden Klubs haben bei ihren organisatorischen Maßnahmen zu beachten, dass ein verspäteter Spielbeginn (z. B. wegen starken Andrangs
vor den Stadiontoren) nicht möglich ist. Anderslautende Meldungen der Schiedsrichter werden dem
Kontrollausschuss des DFB zugeleitet.
Sobald die Endspielpaarung feststeht, findet ein
Finalisten-Meeting mit den qualifizierten Vereinen
statt. Sollten sich bei diesem Meeting die beiden
Finalisten nicht in einzelnen relevanten Punkten einigen können, z. B. Wahl der Spielkleidung, Zuordnung der Fan-Kurven und Kabinen etc., entscheidet
das Los.
Ausnahmsweise ist ein verspäteter Spielbeginn
möglich, wenn die Polizei oder zuständige Sicherheitsbehörde den Schiedsrichter entsprechend anweist. Dies ist auf dem Spielbericht zu vermerken
bzw. von der anordnenden Stelle schriftlich zu bestätigen.
Bei dem im Vorfeld des Finales stattfindenden „CupHandover“ übergibt der aktuelle Pokalsieger, vertreten durch einen bekannten Vereins-Repräsentanten (Vorstand, Manager, Sportliche Leitung), die
Trophäe. Beide Finalisten sind hierbei mit dem Manager/Sportdirektor und mindestens einem Spieler,
der am aktuellen Wettbewerb teilgenommen hat,
vertreten.
1.14.2. DFB-Pokal-Hymne
Der DFB stellt den jeweiligen Heimvereinen aller
Spiele die DFB-Pokal-Hymne zur Verfügung, die
beim Einlaufen der Mannschaften (wenn die Mannschaften das Spielfeld betreten) zu spielen ist.
Die Finalteilnehmer sind verpflichtet das Finale mit
dem offiziellen Finalbadge (siehe 1.13.2) zu bestreiten.
Die DFB-Pokal-Hymne wird in unterschiedlichen Längen zur Verfügung gestellt. Die entsprechende Version ist je nach Stadiongegebenheiten auszuwählen.
Unmittelbar nach der Qualifikation für das Finale
des DFB-Vereinspokals ist von beiden Vereinen eine
vom DFB übermittelte Erklärung zur Vermarktung
unterschrieben einzureichen.
1.14.3. Einlauf der Mannschaften
Bei allen Spielen wird ein einheitliches Einlauf-Prozedere (analog Spielen in UEFA-Wettbewerben) inklusive Shake-Hands der Mannschaften umgesetzt.
Die verbindliche Erklärung über die Abnahme der
den beiden Finalisten im Rahmen der Vermarktung
des DFB-Pokalendspiels zur Verfügung stehenden
Hospitality-Pakete muss durch diese spätestens am
Tag des Finalistenmeetings erfolgen.
Es ist eine Muster-Vorlage enthalten, welche vom
jeweiligen DFB-Match-Delegierten im Vorfeld auf
die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst
wird. Die Heimvereine sind angehalten, die Vorlage
in den Mannschafts- sowie Schiedsrichterkabinen
auszuhängen. Der DFB-Match-Delegierte unterstützt und koordiniert die Umsetzung des Einlaufens am Spieltag.
1.16.
Einzureichende Unterlagen
Die an der Endrunde um den DFB-Vereinspokal teilnehmenden Klubs haben bis zu dem vom DFB fest-
11
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
gelegten Zeitpunkt vor Beginn der ersten Runde
des DFB-Vereinspokals folgende Unterlagen bzw.
Erklärungen einzureichen:
1.17.
Anti-Doping
Bei allen Spielen um den DFB-Vereinspokal sind Doping-Kontrollen möglich. Die Durchführung der
Kontrollen richtet sich nach den DFB-Anti-DopingRichtlinien.
• Meldung der Ansprechpartner des jeweiligen
Bereichs für Rückfragen,
Insbesondere ist jeder Verein verpflichtet, gegenüber dem DFB einen Anti-Doping-Beauftragten zu
benennen, der mit den Anti-Doping-Richtlinien vertraut sein muss, und der sowohl zur Auslosung der
zu kontrollierenden Spieler in der Halbzeit, zur Eröffnung der Umschläge in der 75. Spielminute und zu
den weiteren Aufgaben zur Verfügung stehen muss.
Er ist auch dafür verantwortlich, dass die ausgelosten Spieler direkt nach Spielende vom Spielfeld in
den Doping-Kontrollraum gebracht werden.
• Schriftliche Erklärung (ein Formular),
• ein eventuell auftretendes Defizit selbst zu
tragen,
• über den Abschluss einer ausreichenden
Haftpflichtversicherung gegen Ansprüche,
die gegen sie selbst oder Dritte im Zusammenhang mit den DFB-Pokalspielen erhoben werden könnten,
• wonach für die TV-Live-Übertragung ein
werbefreies Stadion zur Verfügung steht
(ist der Verein nicht Eigentümer des Stadions, ist eine Erklärung des Eigentümers
notwendig),
Erhält ein Spieler während eines Spiels einen Feldverweis (Gelb/Rote oder Rote Karte), muss er zur
Verfügung stehen, um sich der Doping-Kontrolle zu
unterziehen, falls er ausgelost oder als Ersatz bestimmt wurde.
• dass das gemeldete Stadion für alle Spiele
im DFB-Pokal zur Verfügung steht.
Sollte ein ausgewechselter oder des Feldes verwiesener Spieler zur Kontrolle ausgelost oder als Ersatz
bestimmt sein, ist er sofort nach Bekanntgabe der
Auslosung vom Anti-Doping-Beauftragten des Vereins unter die Aufsicht des zuständigen Chaperons
bzw. des Doping-Kontrollarztes oder seines Helfers
zu stellen. Die Vereine sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich ihre ausgewechselten oder des Feldes
verwiesenen Spieler zur 75. Spielminute in unmittelbarer Nähe des Auslosungsortes befinden.
• Liste der Amateurspieler, die im DFB-Vereinspokal eingesetzt werden sollen,
• muss vom zuständigen DFB-Mitgliedsverband bestätigt sein.
• Meldung der Farbe der Spielkleidung und der
bereitzuhaltenden Ersatzkleidung für Mannschaft und Torwart.
• Meldung des Trikotwerbepartners gemäß den
„Allgemeinverbindlichen Vorschriften über
die Beschaffenheit und Ausgestaltung der
Spielkleidung“.
Chaperons kommen in der 1. Hauptrunde des DFBVereinspokal 2014/2015 nicht zum Einsatz. Ab der
2. Hauptrunde sind Chaperons im Einsatz, dementsprechend sind zwei Eintrittskarten für diese zur
Verfügung zu stellen.
• Mit dem Gastverein abgestimmte Eintrittspreise aller Platzarten.
Vereine unterhalb der 3. Liga müssen zudem zwingend die nachfolgenden Unterlagen einreichen:
2.
FINANZIELLE BESTIMMUNGEN
2.1.
Einnahmenverteilung/Spielabrechnung
• Meldung Bankverbindung,
Gemäß § 42 der Durchführungsbestimmungen zur
DFB-Spielordnung ist unmittelbar nach Erhalt der
Schiedsrichter-Abrechnung (ca. vier Wochen) nach
jedem Spiel die Abrechnung vorzunehmen und eine
Ausfertigung der Abrechnung an die DFB-Zentralverwaltung, Abteilung Spielbetrieb, einzusenden.
Die TV-Gelder können erst nach Vorliegen der kompletten Abrechnung und nach Bestätigung durch
den Gastverein, dass er die ihm zustehenden Einnahmen aus Kartenverkauf und Bandenwerbung erhalten hat, ausgezahlt werden. Die beim DFB einzureichende Abrechnung ist dem Gastverein vorzulegen und durch diesen gegenzeichnen zu lassen.
• Erklärung zum Stadion (Naturrasen), welche
zwingend über die von DFB-Medien bereitgestellte Stadiondatenbank erfasst werden
muss,
• Meldung Ansprechpartner elektronischer Spielbericht.
Sollten dem DFB einige der einzureichenden bzw.
geforderten Unterlagen aufgrund der Teilnahme an
einem DFB-Zulassungsverfahren bzw. dem DFLLizenzierungsverfahren bereits vorliegen, so kann
bezugnehmend auf diese auf Antrag von einem
nochmaligen Einreichen abgesehen werden. Dies ist
schriftlich unter Hinweis auf die dem DFB bereits
vorliegenden Unterlagen zu vermerken. Der DFB
kann auf die Vorlage einzelner Unterlagen bzw. Erklärungen verzichten.
Es wird auf die Abrechnungsvorschriften und das
beigefügte, nach den Bestimmungen des § 50 der
Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung
erstellte Abrechnungsschema für DFB-Vereinspokalspiele hingewiesen. Das Abrechnungsformular
ist per Email abrufbar.
12
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Es wird in diesem Zusammenhang auf § 50 Nrn. 2.
und 3. der Durchführungsbestimmungen zur DFBSpielordnung hingewiesen, wonach der Einnahmeteilung (einschließlich Verbandsbeitrag) die Einnahmen aus dem Kartenverkauf unterliegen.
Die Auslagenerstattung ist zunächst mit dem Gastverein abzustimmen, bevor die endgültige Abrechnung beim DFB eingereicht werden kann.
Abschlagszahlungen (33 1⁄3 % der Nettoeinnahme)
am Spieltag sind gemäß § 50 Nr. 3. möglich und
sollten im Vorfeld zwischen den Vereinen abgestimmt werden.
1
Eventuelle Vorverkaufsgebühren oder Anteile für
die Nutzung von Verkehrsverbünden gehören nur
dann nicht zu den Einnahmen aus Eintrittskarten,
wenn diese klar auf der Eintrittskarte (oder Rechnung) getrennt ausgewiesen sind.
Auf Antrag und bei Vorliegen der schriftlichen Zustimmung beider Vereine kann die dem Gastverein
zustehende Zahlung direkt mit den TV-Geldern des
Heimvereins verrechnet und ausgezahlt werden.
Aus Platzgründen ist es oftmals nicht möglich, alle
Bestandteile auf dem Ticket selbst auszuweisen, sodass dies durch entsprechende Hinweise kompensiert werden kann.
2.1.2.
Sonstige Einnahmen, z. B. aus Catering und aus den
das Spiel betreffenden Sonderveranstaltungen,
sowie zusätzliche Werbeeinnahmen stehen dem
Heimverein zu.
Weitere gegebenenfalls abzugsfähige Gebühren
müssen an Dienstleister weitergegeben werden und
dürfen nicht direkt durch den Heimverein für eigene
Zwecke vereinnahmt werden (analog Vorverkaufsgebühren).
2.2.
Für die Abgaben an den öffentlichen Nahverkehr ist
auf Verlangen der Vertrag mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen vorzulegen.
Einnahmen aus der nationalen und internationalen Verwertung der Medienrechte
Das DFB-Präsidium hat die Verteilung des auf den
DFB-Pokal entfallenden Betrages aus dem Fernsehvertrag für die Spielzeiten 2014/2015 und 2015/
2016 beschlossen. Die Teilnehmer werden über die
jeweiligen Beträge separat informiert.
Bei der Behandlung von verkauften VIP-Tickets (Logen-/Business-Seat-Tickets) ist mindestens der Wert
der höchsten Sitzplatzkategorie anzusetzen. Ehrenkarten und Freikarten an Geschäftspartner (Sponsoring) sind grundsätzlich den Einnahmen hinzuzurechnen (bewertet mit vergleichbarer Karten-Kategorie).
Unübliche Rabatte sind im Vorfeld abzustimmen.
Es handelt sich hierbei jeweils um Nettobeträge.
Voraussetzung für die Auszahlung ist die Leistung
des entsprechenden Betrages durch den Fernsehpartner an den DFB. Die endgültige Höhe des jeweils zu leistenden Betrages hängt von der tatsächlich erbrachten Zahlung des Vertragspartners des
DFB im Bereich der Medienrechte ab.
Der Heimverein kann ausschließlich Veranstaltungskosten in Höhe von 15% der festgestellten
Bruttoeinnahme (ohne MwSt.) pauschal geltend machen. Mit diesen Veranstaltungskosten sind alle
Kosten mit Ausnahme der vom DFB in Rechnung gestellten Schiedsrichterkosten und Verbandsabgaben abgedeckt.
Der vom DFB an den Teilnehmer weiterzuleitende Betrag verringert sich gegebenenfalls entsprechend.
Einnahmen aus Bandenvermarktung entfallen aufgrund der ab der Spielzeit 2009/2010 eingeführten zentralen Bandenvermarktung.
2.1.1.
Sonstige Einnahmen
2.3.
Einnahmen aus der Verwertung
der Bandenwerbung
Seit der Spielzeit 2009/2010 wird eine vollständige
zentrale Bandenvermarktung aller Spiele umgesetzt.
Auslagenerstattung für den Gastverein
Bezüglich der Auslagenerstattung für den Gastverein können gemäß § 50 der DFB-Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung geltend gemacht
werden:
Das Präsidium des DFB hat für die Spielzeiten
2014/2015 und 2015/16 die Verteilung der Einnahmen aus der zentralen Vermarktung der Bandenwerbung beschlossen. Die teilnehmenden Klubs
werden hierüber separat informiert. Es erfolgt eine
einheitliche Behandlung der Free-TV- und Pay-TVSpiele.
• Fahrtkosten für die reisende Mannschaft für
bis zu 22 Personen für das tatsächlich in Anspruch genommene Verkehrsmittel.
Die Kosten dürfen jedoch nicht höher sein als
die Kosten für die Deutsche Bahn unter Einbeziehung aller möglichen Sondertarife (bis
100 km einfache Entfernung zweite Wagenklasse, darüber hinaus erste Wagenklasse).
Es handelt sich hierbei jeweils um Nettobeträge.
Da bei den Free-TV-Spielen der Heimverein für die
Neutralisation verantwortlich ist (siehe 6.5), während
bei allen anderen Spielen Infront die Kosten hierfür
übernimmt, erhält der Heimverein eines Free-TVSpiels eine Neutralisations-Pauschale in Höhe von
15.000 €, um hier eine finanzielle Schlechterstellung
zu verhindern.
• Tatsächliche Übernachtungskosten im Falle einer Entfernung von mindestens 250 km vom
Sitz des Vereins für höchstens 22 Personen
und einer Nacht für nicht mehr als 40 € pro
Person.
13
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
An die Stadioneigentümer werden keine Abgaben
abgeführt. Sofern Abgaben an Stadioneigentümer
dennoch zu leisten sind, sind diese vom Heimverein
zu tragen.
• Sanitätsraum
• Doping-Kontrollraum gemäß Anti-Doping-Richtlinien
• Umkleideräume Mannschaften (mindestens
40 m², mindestens sechs Einzelduschen,
mindestens zwei WCs)
Voraussetzung für die Auszahlung ist die Leistung
des entsprechenden Betrages durch den Fernsehpartner an den DFB. Die endgültige Höhe des jeweils zu leistenden Betrages hängt von der tatsächlich erbrachten Zahlung des Vertragspartners des
DFB im Bereich Bandenwerbung ab.
• Umkleideräume Schiedsrichter (mindestens
20 m², mindestens zwei Einzelduschen)
• PC/Laptop mit Internetzugang und Drucker im
Stadion
Diese kann variieren, beispielsweise wenn die TVÜbertragung nicht in voller Länger erfolgt oder sogar
ganz entfällt. Der vom DFB an den Teilnehmer weiterzuleitende Betrag verringert sich gegebenenfalls entsprechend. Das Finale wird gesondert abgerechnet.
• Fluchtlichtanlage (mindestens 800 Lux) bei
Abendspielen
• Beschallungsanlage
Veranstaltungsorganisation
2.4.
Einnahmen aus der zentralen
Vermarktung des Ärmels
• Vorlage eines mit der Polizei abgestimmten
Sicherheitskonzepts (inklusive Kommunikationsplan)
Das DFB-Präsidium hat nach Abstimmung mit dem
Ligaverband entschieden, ein Angebot des Vermarkters Infront zur Ärmelwerbung anzunehmen.
• Vorlage eines Flucht- und Rettungswegeplans
Somit wird die Volkswagen-Gruppe bei allen Spielen
im DFB-Vereinspokal als exklusiver Partner auf dem
Ärmel vertreten sein (siehe 1.13.2.).
• Einsatz von geschulten Ordnungsdienstkräften (gewerbliche oder vereinseigene Ordner)
in geeigneter Anzahl (Abstimmung mit der
örtlichen Polizei)
Für das Tragen der Ärmelwerbung erhält jeder Teilnehmer jeweils 10.000,00 € pro Spiel und Runde.
3.
• Meldung eines Ansprechpartners vom Heimverein für den Bereich Sicherheit (Sicherheitsbeauftragter)
Zur Überprüfung der Eignung der gemeldeten Stadien für die Austragung der Pokalspiele ist von
Klubs unterhalb der 3. Spielklasse (soweit sie noch
nicht am Zulassungsverfahren des DFB für den
Spielbetrieb in der 3. Liga teilgenommen haben) die
„Erklärung zum Stadion“ umgehend vollständig beantwortet und unterschrieben vorzulegen.
STADIEN/SPIELSTÄTTEN
Es gelten die DFB-Sicherheitsrichtlinien mit den dazugehörigen Anlagen. Diese sind auf der Homepage
des DFB (www.dfb.de) abrufbar.
In jedem Fall müssen die Stadien nachfolgenden
technischen und sicherheitstechnischen Mindestanforderungen entsprechen:
Die endgültige Entscheidung über die sicherheitstechnische Tauglichkeit eines Stadions fällt die DFBHauptabteilung Prävention und Sicherheit unter
Mitwirkung der DFB-Kommission für Prävention &
Sicherheit & Fußballkultur.
Stadioninfrastruktur:
• Unterteilung des Stadions in mindestens zwei
Sektoren für Heim- und Gästefans mit jeweils
eigenen Zugängen, Toiletten, Kiosken und Parkflächen
• Leit- und Kontrolleinrichtungen in den Eingangsbereichen
Falls erforderlich wird durch die DFB-Kommission
für Prävention & Sicherheit & Fußballkultur in Absprache mit der DFB-Abteilung Prävention und
Sicherheit eine Stadionbesichtigung vorgenommen.
• ausreichend große Pufferzonen zwischen Heimund Gästefanbereichen (bei Spielen mit erhöhtem Risiko)
3.1.
Spielfeldzustand
Der Heimverein muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den bestmöglichen Zustand
des Spielfelds sicherzustellen. Vereine ohne vereinseigene Plätze sind verpflichtet, beim Platzeigentümer für die Bespielbarkeit des Spielfelds zu sorgen.
• Spielfeldumfriedung (mindestens 2,20 Meter
hohe Einzäunung) vor dem Stehplatzbereich
der Gästefans
• sicherer Zugang für Mannschaften und Schiedsrichter zwischen den Kabinen und Spielfeld
Insbesondere bei Austragung der 3. und 4. Hauptrunde, wenn die klimatischen Verhältnisse dies erfordern, müssen Einrichtungen wie eine Rasenheizung vorhanden sein, damit das Spielfeld ganzjährig bespielbar ist.
• Sicherheitsbereich für Mannschaftsbusse, Schiedsrichter-Fahrzeuge und Fahrzeuge der Vereinsverantwortlichen und Offiziellen
• Sicherheitszentrale
14
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Die Rasenhöhe bei Naturrasen sollte grundsätzlich
höchstens 30 Millimeter betragen, und die gesamte
Rasenfläche muss gleich hoch geschnitten sein. Die
Heimvereine stellen eine ausreichende Bewässerung der Spielfläche im Vorfeld der Partie sicher.
Grundsätzlich muss die Bewässerung 60 Minuten
vor dem Anstoß beendet sein. Das Spielfeld kann jedoch auch nach diesem Zeitpunkt bewässert werden, sofern der Schiedsrichter und beide Vereine
zustimmen.
3.2.
Es wird insbesondere auf § 21 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung verwiesen,
wonach der Platzverein für einen ausreichenden
Ordnungsdienst und gegebenenfalls Polizeischutz
zu sorgen hat. Die Beurteilung eines ausreichenden
Ordnungsdienstes ist von Fall zu Fall anhand der
konkreten Verhältnisse, möglichst in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Stadioneigentümer, zu
überprüfen. Dies gilt insbesondere für Platzanlagen, die nicht über eine ausreichende Spielfeldumfriedung verfügen. Erfahrungen der Polizei im
Umgang mit Fan-Gruppen sind zu nutzen und Ansprechpartner miteinander in Verbindung zu bringen.
Torlinientechnologie
Der Einsatz von Torlinientechnologie im DFB-Vereinspokal der Herren ist gemäß der FIFA-Vorgaben
grundsätzlich möglich.
4.
SICHERHEIT
4.1.
Zusätzliche Tribünen
Bekannte bauliche und infrastrukturelle Schwachstellen müssen besonders gesichert werden. Bei
den Überlegungen und Maßnahmen ist sowohl die
Sicherheit der Aktiven als auch die der Zuschauer
zu berücksichtigen. So sind bei vorhandenen Umfriedungen Fluchttore unbedingt zu besetzen und
ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Alle Platzordner sind äußerlich so kenntlich zu machen, dass
sie weithin zu erkennen sind, damit alle am Spiel Beteiligten und die Zuschauer den Anweisungen dieser Personen Folge leisten können. Es wird empfohlen, die verantwortlichen Ordner zusätzlich mit einem Ausweis mit Lichtbild auszustatten.
Die Errichtung provisorischer Tribünen ist grundsätzlich nicht gestattet. Sofern bei einem Pokalspiel
zusätzliche Zuschauertribünen errichtet werden
sollen, ist in jedem Fall vor Auftragserteilung Rücksprache mit der Hauptabteilung Prävention und
Sicherheit beim DFB erforderlich. Es wird auf § 10
der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung verwiesen:
4.3.
• Der Bau von zusätzlichen Tribünen ist nur mit
Genehmigung des DFB gestattet.
Nach § 22 der Durchführungsbestimmungen zur
DFB-Spielordnung ist der Alkoholausschank bei Bundesspielen innerhalb des Spielgeländes grundsätzlich
untersagt. Mit ausdrücklicher, vom Klub nachzuweisender schriftlicher Einwilligung der örtlich zuständigen Sicherheitsorgane und unter Einbindung der Polizei, können Ausnahmen zugelassen werden.
• Die Verantwortung für die Aufstellung und
eine sich daraus ergebende Haftung gegenüber Dritten hat der Platzverein zu tragen.
• Nach Erstellung der Zusatztribüne ist durch
die städtische Bauaufsichtsbehörde an Ort
und Stelle eine Kontrolle durchzuführen und
das Ergebnis der spielleitenden Stelle unaufgefordert vorzulegen.
Die Genehmigung der zuständigen Behörden für
den Alkoholausschank ist automatisch und unaufgefordert von den Vereinen für jede Pokalrunde bei
der Hauptabteilung Prävention und Sicherheit beim
DFB vorzulegen.
• Bezüglich der anteiligen Kostenübernahme
durch den Gastverein ist seine vorherige
schriftliche Zustimmung erforderlich.
4.4.
4.2.
Alkoholausschank
Platzordnung
Innenraumumzäunung
Bei der Innenraumumzäunung (Spielfeldumfriedung) sind die vorhandenen Fluchttore auf Ihre
Funktionalität zu überprüfen.
Falls vor, während oder nach dem Spiel Feuerwerkskörper entzündet werden, sind die Heimvereine und
zudem die Gastvereine bei Fehlverhalten ihrer Anhänger für derartige Vorkommnisse verantwortlich.
Dies sind die Klubs außerdem auch für alle anderen
Ereignisse, die durch mangelnde Platzaufsicht entstehen. Verschiedene Vorkommnisse auf Sportplatzanlagen haben nicht nur zur Verunsicherung der sich
korrekt verhaltenden Besucher beigetragen, sie haben vielmehr gezeigt, welche große Verantwortung
der Veranstalter bei der Abwicklung solcher Ereignisse
trägt. Insbesondere ist auch ein besonderes Augenmerk auf die qualitative und quantitative separate
Ver- und Entsorgung (Toiletten/Kioske) zu richten.
Diese müssen ferner mit Ordnerpersonal besetzt
werden, das über Funk erreichbar sein muss.
Die Rettungstore dürfen nur vom Innenraum zu öffnen sein und müssen durch einen Festhalter gegen
Rückschlag gesichert sein.
Neben den Maßnahmen im Stadiongelände sollen
Vorkehrungen für die Sicherheit im Umfeld des Stadions getroffen werden.
Über die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen ist
der Hauptabteilung Prävention und Sicherheit beim
15
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
DFB zeitgerecht, gegebenenfalls durch die Protokolle der jeweiligen Sicherheitsbesprechung zu berichten.
- Vereinspokal (Wortmarke)
- DFB-Pokal (Wortmarke)
- DFB-Pokal (Wortbildmarke)
4.5.
Wortbildmarke Pokal
Bundesweit wirksame Stadionverbote
Die bestehenden bundesweit wirksamen Stadionverbote haben Gültigkeit in den Stadien/bei den
Vereinen und Kapitalgesellschaften, die am System
der bundesweit wirksamen Stadionverbote teilnehmen.
Findet ein Pokalspiel bei einem Verein/einer Kapitalgesellschaft statt, der/die nicht am System der
bundesweit wirksamen Stadionverbote teilnimmt,
da er/sie nicht an der zwischen Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga, der 4. Spielklassenebene des DFB
und der DFL geschlossenen Vereinbarung teilnimmt, haben die bundesweit wirksamen Stadionverbote grundsätzlich keine Gültigkeit. Jedoch können durch die Übertragung des Hausrechts auf den
Gegner, sofern dieser am vorgenannten System teilnimmt, die bundesweit wirksamen Stadionverbote
Gültigkeit für dieses Spiel erlangen. Gleichermaßen
können dann auch durch den das Hausrecht innehabenden Verein bundesweit wirksame Stadionverbote aufgrund von Sicherheitsstörungen anlässlich
dieses Pokalspiels ausgesprochen werden.
Bildmarke Pokal
Formmarke Pokal
Wird das Hausrecht nicht übertragen, besteht die
Möglichkeit des Ausschlusses von mit Stadionverboten belegten Personen über örtliche Hausverbote. In
diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Hauptabteilung Prävention und Sicherheit ([email protected]), um
die hier richtige Vorgehensweise abzustimmen.
Kommt aufgrund von Störungen bei den Spielen,
bei denen der Hausrechteinhaber nicht an dem vorgenannten System teilnimmt, der Ausspruch von
bundesweit wirksamen Stadionverboten in Betracht, so kann, soweit die Voraussetzungen vorliegen, die Zuständigkeit des DFB aufgrund der Drittortregelung gegeben sein und ein Ausspruch über
diesen erfolgen.
Eine Nutzung der Marken des DFB darf nur in Abstimmung und nach vorheriger Genehmigung durch
den DFB erfolgen
5.2.
Auch in diesen Fällen bitten wir um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Hauptabteilung Prävention
und Sicherheit des DFB.
Die Anwendungen der Marken des DFB-Pokals sind
für einzelne Bereiche vorgeschrieben bzw. erwünscht
und werden in den unten aufgeführten Punkten im
Detail festgehalten. Eine redaktionelle Verwendung
(Publikationen, Internet etc.) ist grundsätzlich erlaubt. Eine kommerzielle Verwendung ist ohne vorherige Zustimmung durch den DFB ausdrücklich ausgeschlossen. Die genauen Verwendungsregeln für die
unterschiedlichen Verwendergruppen sind in den
DFB-Pokal-Guidelines definiert.
Für alle unter Punkt 4. aufgeführten Sicherheits-/
Stadionfragen ist die Hauptabteilung Prävention
und Sicherheit des DFB Ansprechpartner und steht
für erforderliche Abstimmungen sowie beratend
und unterstützend zur Verfügung.
5.
DIE TOP-MARKE DFB-POKAL
5.1.
Das Logo
Richtlinien Anwendungsmöglichkeiten
Jedem teilnehmenden Verein werden der Styleguide sowie die Marken des DFB-Pokals (druckfähige EPS) zur Verfügung gestellt.
Für den DFB sind unter anderem folgende Marken
beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen:
Zum Download stehen alle Dokumente auf der entsprechenden Plattform:
16
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
https://dfb.folderflex.com/webshare/DFB/
DFB-Pokal_2014-2015
(Passwort: DFB-P-2014)
5.2.2.
Auf der Spielkleidung ist verpflichtend ein Badge
des DFB-Pokal-Logos auf dem rechten Ärmel und
ein Badge für den Ärmelsponsor „Volkswagen“ auf
dem linken Ärmel anzubringen (siehe 1.13.1.,
1.13.2. und 2.4.).
Jegliche Nutzung/Verwendung muss mit dem DFB abgestimmt werden. Dies gilt insbesondere für die Herstellung und den Vertrieb von Produkten (Merchandising) unter Verwendung der DFB-Pokal-Marken.
5.2.3.
Für das Endspiel im DFB-Vereinspokal gelten weitere
umfangreiche Anwendungsrichtlinien, die den Teilnehmern rechtzeitig im Vorfeld überlassen werden.
5.2.1.
Spielkleidung
PK-Raum
Über den verbindlichen Einsatz der vom DFB-Vermarktungspartner zur Verfügung gestellten FlashInterview-Wände (siehe 7.3.) hinaus, ist eine Verwendung des DFB-Pokal-Logos auf sämtlichen medienrelevanten Objekten wie
Stadion
Im Stadioninnenraum wird ein Branding für die im Kameraschwenkbereich relevanten Bereiche vom Vermarktungspartner des DFB angebracht (siehe 8.4).
– Rückwand Pressekonferenz
– Rückwände Mixed Zone
Beispiel Abdeckplane 2. Reihe (alle Spiele):
verpflichtend. Logos anderer Spielklassen auf den
Rückwänden sind nicht zulässig.
5.2.4.
Stadion-TV
Ist im Stadion eine Videoleinwand vorhanden, so ist
die Einbindung des DFB-Pokal-Logos verbindlich.
Das Logo ist dauerhaft auf der Videonleinwand einzublenden. Bei Bedarf kann das DFB-Pokal-Logo als
animierte Datei runtergeladen werden.
Grundsätzlich ist die Verwendung der Videoleinwand gestattet, sofern bei deren Einsatz der sportliche Verlauf des Spiels nicht beeinträchtigt wird sowie Spieler und Schiedsrichter/-Assistenten nicht
gestört oder irritiert werden. Gemäß der generellen
Werbefreiheit (Absatz 6 dieses Reglements) bedürfen Einblendungen/Presentings/etc. der ausdrücklichen Zustimmung des Vermarkters.
Die Verwendung von Spielbildern der aktuellen Begegnung ist verboten. Ausnahmen sind von der
DFB-Zentralverwaltung zu genehmigen.
Beispiel Spielertunnel (optional, in der Regel
Free-TV Live-Spiele):
5.2.5.
Leibchen (BIBS)
Der DFB stellt dem Heimverein für die akkreditierten
Medienvertreter aus TV (Erstverwerter, Zweitverwerter, Stadion TV) und Fotografen BIBS zur Verfügung.
Diese werden dem Klub vom jeweiligen Produktionsverantwortlichen von Sportcast übergeben, der auch
die Verteilung der TV-Leibchen koordiniert (Fotografen müssen vom Verein übernommen werden). Klubs
sind dafür verantwortlich, dass die BIBS wieder vollständig an Sportcast zurückgegeben werden. Fehlende BIBS werden dem Klub in Rechnung gestellt.
5.2.6.
Drucksachen
Auf sämtlichen Drucksachen zum Pokal-Wettbewerb ist das DFB-Pokal-Logo zu integrieren.
Verpflichtend ist die Verwendung des DFB-PokalLogos auf folgenden Objekten:
– Ankündigungsplakate
– Stadionzeitung
– Tickets
17
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Eine Verwendung auf allen anderen Drucksachen
(z. B. Parkschein, Menükarte, etc.) ist erwünscht.
6.2.
Für die Spielzeiten 2012/2013 bis 2015/2016 hat
der DFB die Infront Sports & Media AG mit der Vermarktung der Stadionbandenwerbung beauftragt.
Die Mitarbeiter von Infront Sports & Media AG sowie
deren Dienstleister arbeiten im Auftrag des DFB
und damit im Auftrag der am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs.
Jegliche Nutzung/Verwendung muss mit dem DFB
abgestimmt werden.
5.2.7.
Homepage des Vereins
Auf der Vereins-Homepage ist das DFB-Pokal-Logo
im entsprechenden Wettbewerbsbereich zu integrieren.
5.2.8.
Sonstige Rechte des DFB
6.3.
Verpflichtung zur Ausstrahlung eines DFB-Kampagnen-Spots
– Bandenwerbung an den zu erstellenden Spielfeldabgrenzungen (vgl. Bandenplan)
– Flash-Interview-Wände anlässlich sämtlicher
Spiele um den DFB-Vereinspokal der Herren.
Der Heimverein hat zudem sicherzustellen, dass
alle weiteren vereinseigenen Werbebotschaften und
-logos (unter anderem Balljungen, CamCarpets,
etc.) aus dem TV-relevanten Bereich entfernt werden und das Stadion somit „werbefrei“ ist (siehe
6.4.2.).
Verpflichtung zur Überlassung einer Anzeige im
Stadionheft für eine Kampagne des DFB
Ferner sind die unter 1.7.3. aufgelisteten Eintrittskarten mit/ohne Hospitality, die von den teilnehmenden Klubs zur Verfügung gestellt werden, Teil
des Vermarktungskonzepts.
Der DFB erhält das Recht auf eine vollseitige, nach
Möglichkeit farbige, Anzeige in einem gegebenenfalls für ein Pokalspiel produziertes Stadionmagazin/-programm des Heimvereins. Der DFB wird diese
Anzeige den teilnehmenden Klubs kostenfrei und
rechtzeitig zur Verfügung stellen.
6.3.1.
Aus den vorliegenden DFB-Pokal-Richtlinien geht
hervor, dass jede kommerzielle Produktnutzung
(Verkauf, GiveAways/Streuartikel, Partnerpromotion etc.), unter der Verwendung von DFB-PokalMarken lizenzpflichtig ist.
6.3.2.
Die gewünschten Produktdesigns sind vor Produktion dem DFB zur Freigabe vorzulegen.
6.3.3.
6.1.
Allgemeines
Flash-Interview-Wände
Alle von ARD und Sky direkt nach Spielende am
Spielfeldrand durchgeführten Interviews (sogenannte Flash-Interviews) sind verpflichtend vor den
vom DFB-Vermarktungspartner Infront produzierten, bereitgestellten und aufgebauten Flash-Interview-Wänden durchzuführen. Der DFB-Match-Delegierte ist zusammen mit dem Produktionsverantwortlichen von Sportcast für die Positionierung
zuständig.
Die Lizenzgebühr wird mit 15% auf den Herstellerpreis X (Angabe pro Produk/pro Stück) und die gesamte Produktionsmenge (Angabe pro Produkt/pro
Stück) berechnet. Für Abrechnungszwecke sind die
Herstellerpreise sowie die finalen Produktionsmengen / Produkt dem DFB mitzuteilen.
ZENTRALE VERMARKTUNG
Bandenwerbung an den zu
erstellenden Spielfeldabgrenzungen
Der Vermarktungspartner des DFB wird auf seine
Kosten die von ihm zur Verfügung gestellten Bandensysteme im Stadion aufbauen. Die technischen
Anforderungen, wie z. B. Stromversorgung, sind vom
Heimverein kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Merchandising (Fanartikel) und Lizenzen
6.
Vermarktungskonzept Infront
Das vom DFB vergebene Vermarktungskonzept
überträgt vollständig und ausschließlich die Rechte
zur Vergabe und Nutzung folgender Werbeflächen:
Die am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Heimspiele auf den Video-Projektionswürfeln oder Video-Wänden im Stadion (sofern vorhanden) einen DFB-Spot zu einer
aktuellen sozialen Kampagne des DFB auszustrahlen. Der DFB wird die Spots den teilnehmenden
Klubs kostenfrei und rechtzeitig anliefern bzw. zur
Verfügung stellen. Dieser Spot ist mindestens einmal unmittelbar vor dem Einlauf der Mannschaften,
einmal in der Halbzeit sowie einmal unmittelbar
nach Spielende abzuspielen.
5.2.9.
Vermarktungspartner/ Dienstleister
DFB-Pokal-Trailer im StadionTV
Die am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs werden im
Rahmen ihrer Heimspiele auf der im jeweiligen Stadion vorhandenen technischen Einrichtung, sofern
vorhanden, (z. B. Video-Projektionswürfeln oder Video-Wänden) mindestens dreimal (z. B. vor dem Anstoß, in der Halbzeitpause und nach Spielende) den
DFB-Pokal-Trailer mit den Logos der DFB-Pokal-Top-
Die Klubs/Stadionbetreiber für DFB-Pokal-Veranstaltungen müssen die Vorgaben der Durchführungsbestimmungen zum DFB-Vereinspokal und zur DFBSpielordnung einhalten.
18
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Partner abspielen. Der DFB wird die Spots den teilnehmenden Klubs kostenfrei und rechtzeitig anliefern bzw. zur Verfügung stellen.
6.4.
Werbefreiheit, Clean Stadium
und Namensrechte am Stadion
6.4.1.
Werbefreiheit und Clean Stadium
Promotion-Aktivitäten und Verteilung von Promotionmaterial im Stadionumfeld sind nur nach Freigabe durch DFB/Infront möglich. Die Branchen-Exklusivität der Pokal-Partner ist zu berücksichtigen.
Das Branding im DFB-Pokal-Design (inklusive entsprechender Interview-Rücksetzer) wird durch den
Vermarktungspartner des DFB sichergestellt.
Weiterhin gilt, dass die der Führungskamera gegenüberliegende Längsseite auf Spielfeldniveau frei
von Fan-Bannern zu halten ist. Das Ordnungspersonal im Stadion ist dementsprechend zu informieren.
Bei Free-TV-Spielen stellt der Heimverein das Stadion komplett werbefrei („clean stadium“) am Spieltag-1 um 10.00 Uhr zur Verfügung. Hierfür erhält
der Heimverein eine Neutralisierungs-Pauschale in
Höhe von 15.000 € (siehe 2.3.)
Ferner wird der Heimverein den Vermarktungspartner des DFB bestmöglich unterstützen und mit ihm
eng zusammenarbeiten.
Bei den nur im Pay-TV live übertragenen Spielen
stellt der Vermarktungspartner Infront die Werbefreiheit im Stadioninnenraum auf eigene Kosten
sicher. Die Neutralisation erfolgt im DFB-PokalDesign.
6.4.2.
Regelung der Namensrechte am Stadion
Mit Zustimmung des DFB und in Absprache mit Infront ist es unter nachfolgenden Bedingungen in
Ausnahmefällen möglich, dass Werbeflächen des
Stadion-Namensgebers im Innenbereich des Stadions verbleiben können:
Die Werbefreiheit umfasst unter anderem beispielhaft, jedoch nicht abschließend, folgende Elemente:
– kompletter Stadion-Innenraum
• Die Namensgebung des Stadions berührt
nicht die vom Vermarkter der Bandenwerbung
vergebenen Exklusivitäten für die Bandenwerbepartner
– Bereiche der Zugänge zu den Mannschaftskabinen
– Mixed Zone
• Es handelt sich nicht um zusätzliche zu den im
Regelspielbetrieb üblichen Werbeflächen
– Spielfeldzugang
– Spielertunnel
– CamCarpets / Get-ups
• Die Werbeflächen können im TV-Bild nicht
gleichzeitig mit der vom Vermarkter installierten Bandenwerbung gesehen werden
– Entfernung vereinseigener Flash-InterviewWände
• Die Platzierungen befinden sich mindestens
zehn Meter oberhalb der Bandenwerbung
– Anzeigetafel
• Je Laufmeter Werbefläche (ein Meter mal ein
Meter) ist eine Vergütung von 250,00 €, zuzüglich USt., an Infront zu zahlen.
– Einlaufteppiche
– Trainer- und Ersatzbänke
– bestehende, mobile Werbeträger
– Stadion-Naming-Right-Kennzeichnung im
Innenraum
6.5.
Umsetzung des Vermarktungskonzepts
– Bekleidung der Ordner und Balljungen
6.5.1.
Planung, Organisation und Produktion
– Auswechseltafel (Branding erfolgt durch
DFB/Infront)
Nach jeder Auslosung einer Spielrunde der vertragsgegenständlichen Spiele wird Infront die Eignung der Stadien für die Bandenvermarktung unter
Berücksichtigung der relevanten DFB- und FIFA-Vorgaben feststellen und bei denjenigen Stadien, für
die einschlägige Daten fehlen, eine Stadionbesichtigung vornehmen. Die Besichtigungstermine sind
mit dem DFB und den Klubs abzustimmen.
– Ballfangnetze
– etc.
Die Exklusivitäten der DFB-Pokal-Partner sind im
Besonderen zu beachten.
Vorhandene transportable Bandensysteme der ersten Bandenreihe und sonstige mobile Werbeträger
des Heimvereins sind vom Klub rechtzeitig (in der
Regel zwei Tage vor dem Spieltag) zu entfernen.
6.5.2.
Die Neutralisation (Werbefreiheit) der Mixed Zone
ist durch den Klub vorzunehmen, die Gestaltung im
DFB-Pokal-Design (inklusive entsprechender Interview-Rücksetzer) wird durch den Vermarktungspartner des DFB sichergestellt.
Von Seiten des Vermarktungspartners des DFB wird
dem jeweiligen Heimverein ein zuständiger Ansprechpartner benannt, welcher für Infront für die
Umsetzung des Vermarktungskonzepts verantwortlich ist.
Die Produktion der Werbeträger sowie die entsprechende Kostentragung obliegen Infront.
19
Ansprechpartner Verein und Infront
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Ebenso ist vom jeweiligen Heimverein ein verantwortlicher Mitarbeiter zu benennen.
7.
VERMARKTUNG
MEDIENRECHTE
7.1.
Vorbemerkung
Gemäß § 47 der Durchführungsbestimmungen zur
DFB-Spielordnung gilt, dass ausschließlich der DFB
berechtigt ist, im Auftrag und für Rechnung der
Klubs Verhandlungen über die Übertragung von
Spielen durch Fernsehen und Rundfunk zu führen,
Verträge abzuschließen und die Vergütung hierfür
zu verteilen.
Fernsehen, Hörfunk, elektronische Medien und Bandenwerbung
7.2.
Der DFB besitzt gemäß § 52 Nr. 2.3. der DFB-Spielordnung das Recht, über Rundfunkübertragungen
von Spielen um den DFB-Vereinspokal Verträge zu
schließen.
Beginnend ab der Spielzeit 2012/2013 (bis zur
Spielzeit 2015/2016) wurde ein TV-Vertrag für den
DFB-Pokal abgeschlossen. Der DFB hat Vereinbarungen mit der ARD und Sky abgeschlossen.
Dies gilt auch für mögliche Vertragspartner des DFB.
Der DFB ist im Besitz sämtlicher zur Erreichung der
Zwecke dieses Vertrags erforderlichen Rechte und
ist zur Übertragung dieser Rechte befugt.
Die Verträge sehen vor, dass die ARD pro Saison
acht Live-Spiele im DFB-Pokal (ein Livespiel ab der
1. Runde bis zum Achtelfinale, zwei Live-Spiele im
Viertel-/Halbfinale) und Finale überträgt (sogenannte Free-TV Livespiele).
Entsprechendes gilt auch für die Rechte bezüglich
aller anderen Bild- und Tonträger, gegenwärtiger
und künftiger technischer Einrichtungen jeder Art
und in jeder Programm- und Verwertungsform,
insbesondere über Internet oder andere OnlineDienste, sowie möglicher Vertragspartner. Gleiches gilt für den Abschluss von Werbeverträgen
(Bandenwerbung, Anzeigenwerbung etc.).
Sky überträgt alle 63 Spiele live und in der Konferenz. Ferner sind umfassende Highlight-Berichterstattungen von den Spielen am gleichen Spieltag
bei ARD und Sky verabredet (siehe 6.3.)
Sky besitzt zusätzlich exklusive Web-TV-Rechte
(Live-Streaming) sowie die exklusiven Verwertungsrechte für Sportsbars und die Gastronomie.
Die Einnahmen aus der Verwertung der vorstehend
aufgeführten Rechte stehen dem DFB im Rahmen
der satzungsrechtlichen, vertraglichen und sonstigen Regelungen zu.
7.3.
Vermarktung Medienrechte
und TV-Partner
Eine Auslosung der 1. oder 2. Runde findet jeweils
bei Sky statt. Die übrigen Auslosungen werden von
der ARD ausgestrahlt.
Rahmenzeitplan und
derzeitiges TV-Konzept
Datum
Anzahl der Spiele
Uhrzeit
Sender Pay (Live)
Sender Free
2
19.00 Uhr
Sky
–
1
20.00 Uhr
Sky
–
9
15.30 Uhr
Sky
ARD
1
18.00 Uhr
Sky
–
2
20.30 Uhr
Sky
–
5
14.30 Uhr
Sky
ARD
5
16.00 Uhr
Sky
ARD
2
18.30 Uhr
Sky
–
1
20.30 Uhr
Sky
–
3
18.30 Uhr
Sky
ARD
1
20.30 Uhr
Sky
ARD (Live)
1. Hauptrunde
Freitag
Samstag
Sonntag
Montag
20
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Anzahl der Spiele
Uhrzeit
Sender Pay (Live)
Sender Free
4
19.30 Uhr
Sky
ARD
4
20.30 Uhr
Sky
ARD
4
19.00 Uhr
Sky
ARD
3
20.30 Uhr
Sky
ARD
1
20.30 Uhr
Sky
ARD (Live)
2
19.00 Uhr
Sky
ARD
2
20.30 Uhr
Sky
ARD
2
19.00 Uhr
Sky
ARD
1
20.30 Uhr
Sky
ARD
1
20.30 Uhr
Sky
ARD (Live)
Dienstag
1
20.30 Uhr
Sky
ARD (Live)
Dienstag oder Mittwoch
2
19.00 Uhr
Sky
ARD
Mittwoch
1
20.30 Uhr
Sky
ARD (Live)
Dienstag
1
20.30 Uhr
Sky
ARD (Live)
Mittwoch
1
20.30 Uhr
Sky
ARD (Live)
1
20.00 Uhr
Sky
ARD (Live)
Datum
2. Hauptrunde
Dienstag
Mittwoch
Achtelfinale
Dienstag
Mittwoch
Viertelfinale
Halbfinale
Finale
Samstag
7.4.
Mitarbeiter von Sportcast arbeiten im Auftrag des
DFB und damit im Auftrag der am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs.
DFB-Eigenproduktion des Basis-Signals
Der DFB nimmt für alle DFB-Pokalspiele die Produktion eines für die mediale Verwertung geeigneten
TV-Basis-Signals selbst vor. Die Live-Produktion erfolgt in fünf unterschiedlichen Kamerastandards,
die von ARD und Sky gemeinsam mit dem DFB verabschiedet worden sind.
7.5.
Ansprechpartner Produktions-Dienstleister Sportcast
Den Klubs steht von Sportcast pro Spiel ein Ansprechpartner, der sogenannte Produktions-Verantwortliche (PV), zur Verfügung. Dieser nimmt auch an
den Vorbesichtungen mit Verein/Stadionbetreiber
und an den redaktionellen Vor- und Nachbesprechungen der TV-Partner teil. Ein Klub wird während
der gesamten Pokalsaison von einem Ansprechpartner des Produktions-Dienstleisters betreut.
Produktions-Dienstleister
Vom DFB wurde die Firma Sportcast, ein Tochterunternehmen der DFL, als technischer Dienstleister
mit der TV-Basis-Signal-Produktion beauftragt. Die
21
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
7.6.
Anforderungen an die Klubs
hinsichtlich der TV-Produktion
7.6.1.
Stadionverantwortlicher
Medien-Leibchen an Fotografen erfolgt über die
Klubs. Diese Leibchen/BIBS werden am Produktionstag von Sportcast an die Klubs und nach der
Produktion von den Klubs an Sportcast übergeben.
Jeder Verein benennt eine Person, die für die gesamte Saison als kompetenter, technisch versierter
Ansprechpartner des Klubs bzw. des Stadions
Sportcast sowie deren Dienstleistern kostenfrei zur
Verfügung steht.
7.6.5.
Die Klubs sind gehalten, den Produktions-Dienstleister Sportcast bei der Produktion der vorgesehenen Bilder in der Kabine vor Ankunft der Mannschaft bzw. die Bilder der Ankunft der Mannschaft
selbst bestmöglich zu unterstützen.
Am Produktionstag sollte dieser Ansprechpartner
ab Aufbaubeginn bis zur Beendigung des Abbaus
(ca. zwei Stunden nach Übertragungsende) vor Ort
anwesend sein und den Zugang zu allen relevanten
Räumlichkeiten oder Bereichen ermöglichen.
7.6.2.
7.6.6.
Medienverantwortlicher
Vorbesichtigungen
Nach der Auslosung zur 1. Hauptrunde werden von
Sportcast Stadien unterhalb der 3. Liga auf Ihre Eignung für eine Live-Produktion vorbesichtigt, um die
genauen Medienstandorte wie Kommentatorenplätze, Kamerapositionen, etc. festzulegen und in
Form eines Protokolls festzuhalten. Dabei werden
die Klubs im Einzelfall gebeten, relevante Daten
über einen Fragebogen von Sportcast einzureichen.
7.7.
Anforderungen an Medieneinrichtungen
hinsichtlich der TV-Produktion
7.7.1.
TV Compound
Ausreichender, kostenfreier und befestigter Stellplatz für alle nötigen Technik-, Rüst- und Dekofahrzeuge der Technik des Produktions-Dienstleiters
des Basis-Signals (Sportcast) und der unilateralen
Technik der Sender ARD und Sky in unmittelbarer
Nähe zum Stadion, zusammenhängend, mit unbedingter Ausrichtung des Satelliten-Fahrzeugs nach
Süden +/- 30° und einem direkten Zugang zum Stadion sollte gewährleistet sein.
Grundsätzlich sind von den Klubs Vorbesichtigungen aller Stadien vor den jeweiligen Spielen mit allen relevanten Personen der Klubs und der Stadien
zu ermöglichen.
7.6.4.
Sicherheit von Medieneinrichtungen
Die Klubs sind verantwortlich, dass bei allen Spielen
des DFB-Pokals insbesondere die Medieneinrichtungen TV-Compound und die Medienparkplätze so abgesichert sind, dass ein reibungsloser Ablauf der
TV-Übertragung stattfinden kann und tragen diesbezüglich eventuell anfallende Kosten.
Jeder Verein benennt einen Medienverantwortlichen, der zwecks Absprachen zur Umsetzung der
zeitlichen Vorgaben der übertragenden Live-Sender und zur Erleichterung der redaktionellen Arbeit
(Interviewpartner etc.) bis ca. eine Stunde nach
Übertragungsende zur Verfügung steht.
7.6.3.
Unterstützung Sportcast
7.7.2.
Medienparkplätze
Kostenfreie Bereitstellung von genügend Parkraum,
zugänglich ab Eintreffen der Übertragungstechnik,
ausreichend für alle Teammitglieder von ARD, Sky,
ARD-Hörfunk und deren beauftragten Dienstleister,
EB-Teams, Maskenbildner oder freies technisches
Personal in unmittelbarer Nähe zum Stadion (Ladetätigkeit), sollte gewährleistet sein.
TV-Akkreditierungen und
Akkreditierungen Hörfunk
TV-Akkreditierungen erfolgen ausnahmslos durch
den vom DFB beauftragten Produktions-Dienstleister Sportcast.
TV-Akkreditierungswünsche von anderen TV-Sendern als ARD oder Sky müssen zentral über den DFB
bzw. Sportcast erfolgen und dürfen nicht über den
Verein beantragt werden.
7.7.3.
Stromversorgung
Die Klubs/Stadionbetreiber sind verantwortlich,
kostenfrei eine unterbrechungsfreie Stromversorgung für TV-Produktion und Bandenwerbeflächen
zur Verfügung zu stellen.
Der DFB hat auch eine Vereinbarung mit dem ARD–
Hörfunk. Die ARD-Hörfunksender können von den
Klubs akkreditiert werden. Der ARD-Hörfunk darf
in den Stadien der Klubs der Bundesliga und der
2. Bundesliga dieselben Kommentatorenplätze wie
bei Spielen der DFL nutzen.
Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung ist für
das Basis-Signal und die unilaterale Übertragungstechnik und deren Fahrzeuge sowie alle relevanten
Medienpositionen wie Kommentatorenplätze, Kameras etc. zur Verfügung zu stellen. Dies gilt unter
der Maßgabe, dass der Produktions-Dienstleiter des
Basis-Signals (Sportcast) den Verein über Anzahl
und Größen aller Fahrzeuge und deren Strombedarf
vor Durchführung der Vorbesichtigung rechtzeitig
informiert.
Privater Hörfunk kann nach Information durch den
DFB und Print-Journalisten von den Klubs akkreditiert werden (siehe 9.2.3.).
Über den Produktions-Dienstleister werden MedienLeibchen/BIBS zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe
für die an der Produktion des TV-Signals beteiligten
Mitarbeiter erfolgt über Sportcast. Die Ausgabe der
Werden Aggregate eingesetzt/zur Verfügung gestellt, ist für deren Inbetriebnahme und Betreuung
22
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
durch einen Techniker, spätestens mit Aufbaubeginn und bis zum Ende des Abbaus, Sorge zu tragen.
7.7.4.
deo-Projektionswürfeln oder Video-Wänden im Stadion (sofern vorhanden) mindestens drei Sky-Spots
(Länge maximal 45 Sekunden) eingeblendet werden. Sky wird die Spots den teilnehmenden Klubs
kostenfrei und rechtzeitig anliefern. Dem Verein/
Stadionbetreiber entstehende, durch die Einspielung
der Video-Spots von Sky ausgelöste Zusatzkosten,
sind von Sky zu tragen.
Kamerapodeste/-gerüste
Die Klubs/Stadionbetreiber sind verantwortlich, Kamerapodeste oder –gerüste, die zur Erstellung des
Basis-Signals für das jeweilige Spiel gemäß dem
vorgesehenen Kamerastandard notwendig sind,
kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
7.7.5.
Im Falle des Nichtvorhandenseins einer Video-Wand
wird der Klub entsprechende werbliche Stadiondurchsagen tätigen.
Kommentatorenplätze
Kommentatorenplätze sollen ARD und Sky seitens
der Klubs/Stadionbetreiber in ausreichendem Maße
und in entsprechender Sichtqualität auf den Platz
zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen durch
Sportcast bei der Vorbesichtigungstour erfasst und
an ARD und Sky kommuniziert werden.
Des Weiteren sind die teilnehmenden Klubs dazu
verpflichtet, pro Klub und Saison einmalig im Rahmen des Stadion-TV (sofern vorhanden) eine Promotion-Maßnahme für Sky Deutschland durchzuführen. Form und Inhalt werden zwischen Sky, DFB
und Klub abgestimmt. Dem Klub entstehende Zusatzkosten sind von Sky zu tragen.
Auswahl und Anzahl der Plätze für die jeweiligen
Sender findet nach der jeweiligen Spielaufteilung
statt.
7.8.2.
ARD
Sky Deutschland hat das Recht, bei ausgewählten
Spielen in den Stadien der teilnehmenden Klubs/
Stadionbetreiber ein „Point of Interest-Modul“ zu
platzieren (z. B. ein Sky Deutschland-Kicker oder
andere Promotion-Materialien). Hierzu stellen die
Klubs/Stadionbetreiber Sky Deutschland eine prominent platzierte Fläche in den zentralen B2B/VIPBereichen zur Verfügung.
– Bei ARD-Live-Spielen: mindestens vier Kommentatorenplätze
– Bei ARD-Zusammenfassungen: mindestens drei
Kommentatorenplätze (Reporter, Reporter-Assistent und Stadionredakteur)
– Observer Seats pro Spiel ARD: sechs (ab Viertelfinale zehn)
7.8.3.
Sky
– Sky Live-Spiele: mindestens vier Kommentatorenplätze
Studiopositionen
Insbesondere bei den acht Free-TV-Live-Spielen
kann es zu einem Bedarf an zusätzlichen Positionen, wie zum Beispiel für Outdoor-Studios für ARD
und Sky, kommen. Hierfür ist ein entsprechender
Platz vorzusehen, der gegebenenfalls auch Beeinträchtigungen der Zuschauerkapazität bzw. konkrete Beschränkungen von Sitz- bzw. Stehplätzen
zur Folge haben kann.
7.8.4.
Verpflichtende Leistungen der Klubs
für Sky Deutschland
7.8.1.
Spots im Stadion-TV
Öffentliche Vorführung in VIP-Bereichen
Die am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs/Stadionbetreiber verpflichten sich, im Rahmen ihrer Heimspiele ausschließlich das Programm von Sky
Deutschland öffentlich (in VIP-Bereichen, Logen,
Medienbereichen, gegebenenfalls Videowalls) vorzuführen. Ausgenommen sind lediglich Beiträge des
vereinseigenen Stadion-TV sowie Beiträge von ARD,
deren Programm ebenfalls bei den von ARD
live übertragenen Spielen ausgestrahlt werden darf.
Sky Deutschland stellt den teilnehmenden Klubs/
Stadionbetreiber soweit möglich hierfür die erforderliche Infrastruktur in Form von Digitalreceivern
inklusive Smartcard plus Deutschland Sport-Abonnement kostenfrei zur Verfügung, sofern nicht bereits eine Ausstattung der Klubs/Stadionbetreiber
über den Bundesliga-Vertrag erfolgt ist.
Dies ist bei Beginn des Kartenverkaufs, unmittelbar
nach Bekanntwerden der Auslosung und der zeitgenauen Ansetzung des Kartenverkaufs durch die
Klubs unbedingt zu beachten. Der Verkauf der Eintrittskarten kann mit infrage kommenden Studiopositionen kollidieren, sodass ein kompletter Ausverkauf unbedingt zunächst mit dem DFB und Sportcast abzustimmen ist.
7.8.
Anzeige im jeweiligen
Stadionheft DFB-Pokal
Sky Deutschland erhält das Recht zur Inanspruchnahme einer 1/1 (ganzseitigen) Anzeigenseite in jeder Ausgabe des Vereinshefts oder Stadionmagazins in Bezug zum DFB-Pokal bzw. im Vorfeld eines
anstehenden DFB-Pokalspiels. Die Gestaltungshoheit liegt bei Sky Deutschland. Die Vereine informieren den DFB rechtzeitig über den Redaktionsschluss.
– Observer Seats pro Spiel Sky: vier
7.7.6.
Promotion-Maßnahmen im Stadion
Dem Verein/Stadionbetreiber entstehende, insbesondere technische, Zusatzkosten sind von Sky
Deutschland zu tragen.
Die am DFB-Pokal teilnehmenden Klubs bemühen
sich im Rahmen ihrer Heimspiele, dass auf den Vi-
23
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
7.9.
Vermarktung Hörfunkrechte
Der Medienverantwortliche hat folgende Aufgaben
und Pflichten:
Der DFB hat auch eine Vereinbarung mit dem ARD–
Hörfunk. Die ARD-Hörfunksender können von den
Klubs akkreditiert werden.
• Umsetzung und Kontrolle der DFB-Durchführungsbestimmungen im DFB-Pokal für den
Medienbereich.
Ferner hat der DFB eine Vereinbarung über die Vermarktung an Rechten für private Hörfunksender
mit der Agentur Duisberg Teams. Anfragen privater
Hörfunksender sind an die Agentur Duisberg Teams
direkt weiterzuleiten.
• Verantwortlicher Ansprechpartner für die Medien innerhalb der Spielwoche (beispielsweise
für Fragen der Akkreditierung) und bei den
Heim- und Auswärtsspielen seines Vereins.
Erst nach Genehmigung und Information durch den
DFB (Kontakte Marketing) kann eine Akkreditierung privater Hörfunksender durch den Heimverein erfolgen.
7.10.
• Verantwortlicher Ansprechpartner bei Heimspielen für die Medien im Stadion ab spätestens drei Stunden vor Spielbeginn. Er nimmt
die aufgebaute Fernseh- oder Bewegbildproduktion (im Folgenden „Fernsehproduktion“
genannt) bis spätestens zwei Stunden vor
Spielbeginn ab.
Vermarktung Internet/Mobil
Sky hat das exklusive Recht, alle Spiele sowie die
Konferenz und die Zusammenfassung „Alle Spiele –
Alle Tore („ASAT“) live gegen Entgelt im Internet zu
streamen und über „Sky Go“ mobil zu übertragen.
• Ausgabe der Mannschaftsaufstellungen an die
Schiedsrichter mindestens 30 Minuten vor
Spielbeginn. Die Mannschaftsaufstellung muss
auch als Presseinformation in Schriftform allen
Medienvertretern (Fernsehen, Print, Hörfunk,
Fotografen, Internet) spätestens 30 Minuten
vor Spielanpfiff ausgehändigt werden. Auf der
ausgehändigten Mannschaftsaufstellung muss
das Logo des DFB-Pokals gedruckt sein.
Anfragen über die Nutzung von Bewegtbildern der
Spiele im Internet bzw. über mobile Technologien sind
an die Direktion Marketing des DFB weiterzuleiten.
7.11.
Anfragen weiterer TV-Sender
Anfragen weiterer TV-Sender sind ebenfalls an den
DFB weiterzuleiten.
• Die Medienverantwortlichen der am Spiel beteiligten Vereine koordinieren die Auswahl der
Gesprächspartner für die Interviews im Rahmen des Spiels.
7.12.
• Verantwortlicher Ansprechpartner in MedienAngelegenheiten für den Deutschen FußballBund.
Mediale Verwertungsrechte
der teilnehmenden Klubs
Die medialen Verwertungsrechte der am DFB-Pokal
teilnehmenden Klubs können sich an den Regelungen für die Klubs der Bundesliga orientieren. Einzelanfragen sind an den DFB zu richten.
8.
8.1.2.
Der Verein setzt bei Heimspielen ausreichend qualifiziertes und geschultes Ordnungspersonal gemäß
der Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei
Bundesspielen ein. Der Sensibilität und der besonderen Bedeutung der Arbeit in den Medienbereichen ist bei der Auswahl des in diesen Bereichen
eingesetzten Ordnungspersonals besonders Rechnung zu tragen. Der Verein trifft die erforderlichen
und angemessenen Sicherheitsmaßnahmen zum
Schutz der Medienvertreter und Medienbereiche und
ermöglicht dadurch ein ungestörtes und professionelles Arbeiten der Medienvertreter. Der Medienverantwortliche und die Führungskräfte des Ordnungsdienstes stellen sicher, dass die im Medienbereich
eingesetzten Mitarbeiter des Ordnungsdienstes von
den jeweils gültigen Durchführungsbestimmungen
für den Medienbereich Kenntnis erlangen und an
deren Umsetzung mitwirken.
MEDIENRICHTLINIEN
FÜR DIE TEILNEHMER
IM DFB-POKAL
Alle teilnehmenden Vereine und Kapitalgesellschaften im DFB-Pokal (im Folgenden „Vereine“ genannt)
müssen die nachfolgenden Medienrichtlinien erfüllen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf im
Zusammenspiel zwischen Vereinen und Medien zu
gewährleisten.
8.1.
Personelle Anforderungen
8.1.1.
Medienverantwortlicher
Ordnungsdienst
Die teilnehmenden Vereine müssen im DFB-Pokal
eine/n hauptamtliche/n Medienverantwortliche/n
(im Folgenden „der Medienverantwortliche“ genannt) benennen. Der Medienverantwortliche soll
über Berufserfahrung im Medienbereich verfügen
und bei allen Heim- und Auswärtsspielen seines
Vereins im DFB-Pokal vor Ort sein.
8.2.
Infrastrukturelle Anforderungen
8.2.1.
Pressetribüne
Die Pressetribüne soll in einer zentralen Position im
überdachten Teil der Haupttribüne, in der sich unter
24
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
anderem die Mannschaftskabinen und die übrigen
Medieneinrichtungen (Pressekonferenzraum, Mixed
Zone) befinden, eingerichtet sein.
8.2.2.2. Hörfunk
Im zentralen Bereich der Pressetribüne sind mindestens drei Kommentatoren-Positionen mit je zwei Arbeitsplätzen einzurichten. Diese sind jeweils mit
Pult, Strom (mindestens zwei Steckdosen) und einer
ISDN-Mehrfachsteckdose ausgestattet. Die Pulte
müssen eine Größe und Position haben, die die Aufstellung von Monitoren ohne Sichtbehinderung auf
das Spielfeld oder für andere Medienvertreter ermöglicht. Deshalb sollen die Monitore schräg in das
Pult eingelassen werden können.
Sie muss über einen separaten Zugang und Plätze
mit nummerierten Einzelsitzen verfügen. Die Medienbereiche und -Parkplätze müssen von der Pressetribüne aus leicht zu erreichen sowie deutlich
ausgeschildert und gekennzeichnet sein. Eine akustische Störung durch das vom Heimverein veranstaltete Rahmenprogramm (beispielsweise StadionTV) muss ausgeschlossen werden. Die Lautsprecheranlage im Bereich der Pressetribüne muss
regulier- bzw. ausschaltbar sein.
8.2.3.
Medienbereich
8.2.3.1. Akkreditierungsstelle
Klubs der Bundesliga haben mindestens 100 und
Klubs der 2. Bundesliga mindestens 50, die übrigen Klubs mindestens 25 fest eingerichtete Arbeitsplätze mit Pult, Strom und ISDN-Anschluss
(oder Wireless LAN) für die Medienvertreter bereitzustellen.
Es ist eine zentrale Anlaufstelle (beispielsweise ein
Medienbüro) für die Abholung der Akkreditierungsunterlagen und sonstige Anfragen der Medien einzurichten und ab spätestens drei Stunden vor Spielbeginn dauerhaft zu besetzen.
8.2.2.
8.2.3.2. Pressekonferenzraum
Kommentatoren-Positionen
Es muss ein Pressekonferenzraum für mindestens
40 Medienvertreter vorhanden sein. Dieser muss sowohl vom Bereich der Mannschaftskabinen als auch
von der Mixed Zone aus leicht erreichbar sein. Der
Zugang für die Trainer und andere Vereinsangehörige muss ohne das Durchqueren von den Zuschauern zugänglichen Bereichen möglich sein. Der Raum
soll vom VIP-Raum getrennt und wie folgt eingerichtet sein: An einer Seite des Pressekonferenzraums
befindet sich ein Podium für mindestens fünf Personen mit entsprechender Mikrofonanlage. Hinter diesem Podium ist eine Präsentations-Wand aufzustellen, in die unter anderem auch das Logo DFB-Pokal
zu integrieren ist. Am gegenüberliegenden Ende des
Raums soll eine Plattform für Fernsehkameras und
die erforderlichen Stative aufgebaut sein. Der Raum
ist mit einer Split-Box und einer Tonanlage sowie einem Zugang zu den Kabelwegen auszustatten.
Die Kommentatoren-Positionen für die Bereiche
Fernsehen und Hörfunk müssen, soweit erforderlich – zum Beispiel um eine akustische Beeinträchtigung zu verhindern – durch Plexiglas von anderen
Arbeitsplätzen abtrennbar sein. Optional können
die Arbeitsplätze auf der Pressetribüne im TV- und
Hörfunk-Bereich innerhalb von Kabinen liegen, deren Standort die vorgenannten Voraussetzungen
erfüllt.
8.2.2.1. Fernsehen
Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga haben mindestens sechs (die übrigen Klubs mindestens drei)
Kommentatoren-Positionen mit je drei bis vier Arbeitsplätzen im zentralen Bereich zwischen den beiden 16-Meter-Linien auf der Seite der Führungskamera einzurichten. Die Kommentatoren-Positionen
sollen von beiden Seiten zugänglich sein. Sie müssen über eine gute, unbehinderte Sicht auf das gesamte Spielfeld verfügen und entsprechend hoch
liegen. Eine Kommentatoren-Position soll mindestens 180 cm breit, 100 cm tief und 75 cm hoch sein
und ist wie folgt auszustatten:
8.2.3.3. Medienarbeitsraum
Ein separater Medienarbeitsraum mit installierten
Arbeitsplätzen (Telefon, ISDN-Anschluss oder Wireless LAN und Strom) muss vorhanden sein (Klubs
der Bundesliga für mindestens 20 Personen, übrige
Klubs für mindestens zehn Personen). Als Medienarbeitsraum kann auch ein dafür eingerichteter Teil
des Pressekonferenzraums genutzt werden.
• Die Pulte haben eine Größe und Position, die
die Aufstellung von Monitoren ohne Sichtbehinderung auf das Spielfeld und für andere
Medienvertreter ermöglicht. Deshalb sollen
die Monitore schräg in das Pult eingelassen
werden können.
8.2.3.4. Fotografenarbeitsraum
Die Stadien sollen über einen Fotografenarbeitsraum verfügen. Ist dies nicht der Fall, so muss gewährleistet werden, dass die Fotografen den Medienarbeitsraum mitbenutzen können. In Stadien
der Bundesliga müssen drei ISDN-Anschlüsse sowie
nach Möglichkeit ein Hotspot für Wireless LAN im
Innenraum für Fotografen vorhanden sein (übrige
Klubs ein bis zwei ISDN-Anschlüsse, falls möglich
ein Hotspot für Wireless LAN). Diese sind nach Möglichkeit in dem für die Fotografen vorgesehenen Arbeitsbereich hinter den Toren zu installieren.
• Die Einzelsitze sollen höhenverstellbar sein.
• Für mögliche Abendspiele sollen die Pulte mit
Schreiblichtern ausgestattet sein.
• Je Position müssen mindestens zwei Steckdosen und zwei ISDN-Mehrfachsteckdosen zur
Verfügung stehen.
• Die Gesamtausstattung soll dem aktuellen
Stand der Technik entsprechen.
25
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
8.2.4.
Mixed Zone
8.2.6.
Fernseh-Produktion und Kamera-Positionen
Bereich 3: Internet
Es ist zu gewährleisten, dass die für die Produktion
des Fernseh-Signals erforderlichen Kameras feste
Positionen, gegebenenfalls auf Podesten, im Tribünenbereich und im Innenraum haben. Von allen Kamera-Positionen muss jederzeit freie Sicht auf das
gesamte Spielfeld vorhanden sein. Die Anzahl der
Kameras und Mikrofone kann auf Wunsch der Fernseh-Produktion in Abstimmung mit dem Heimverein
unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten erhöht werden. Bei Einrichtung neuer Kamera-Positionen und technischer Neuerungen ist die Zustimmung der DFB-Zentralverwaltung erforderlich. Die
für die Fernseh-Produktion erforderlichen Stromanschlüsse sind mit der entsprechenden Kapazität
durch den Heimverein bereitzustellen. Sofern die
erforderliche Starkstromversorgung nicht über permanente Anschlüsse gewährleistet werden kann, ist
vereinsseitig ein entsprechendes Notstromaggregat zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl und Positionen der Kameras (und Mikrofone) richten sich
nach den Anforderungen von Sportcast und variieren von Spiel zu Spiel.
8.2.4.3. Aufteilung bei Unterteilung in vier Bereiche
8.2.7.
Bereich 1: Fernsehen
Bereich 3: Print
Für die Medienvertreter, zumindest aber für die Fotografen und die Mitarbeiter des Fernsehens, soll
mindestens ein separater Stadionzugang vorhanden sein.
Bereich 4: Internet
8.2.8.
Im Fernseh-Bereich der Mixed Zone ist eine Präsentations-Wand zu installieren, in der unter anderem
das Logo des DFB-Pokals integriert ist. Der Heimverein muss gewährleisten, dass die Spieler und
Trainer die Mixed Zone sicher und ohne Kontakt zu
den Zuschauerbereichen passieren können. Die Medienverantwortlichen beider Vereine haben darauf
zu achten, dass alle Spieler und Trainer auf dem
Weg aus dem Bereich der Umkleidekabinen die
Mixed Zone passieren.
Für die Medienvertreter muss eine ausreichende
Anzahl an Parkplätzen (mindestens zehn) in unmittelbarer Stadionnähe zur Verfügung gestellt werden. Den Fotografen und EB-Teams, die schweres
Arbeitsgerät mitsichführen, sollen bevorzugte Parkplätze im unmittelbaren Umfeld des Stadions zugewiesen werden.
Die Mixed Zone ist in einem zentralen, möglichst
überdachten Bereich zwischen den Umkleidekabinen und Mannschaftsausgängen bzw. den Parkplätzen der Mannschaftsbusse einzurichten und als solche dauerhaft auszuweisen. Sie muss sowohl von
den Umkleidekabinen als auch von der Pressetribüne aus leicht erreichbar sein. Die Mixed Zone
muss Platz für mindestens 40 Pressevertreter bieten, für Zuschauer gesperrt sein und soll – falls
räumlich möglich – in zwei bis vier Bereiche unterteilbar sein:
8.2.4.1. Aufteilung bei Unterteilung in zwei Bereiche
Bereich 1: Fernsehen und Hörfunk
Bereich 2: Print und Internet
8.2.4.2. Aufteilung bei Unterteilung in drei Bereiche
Bereich 1: Fernsehen und Hörfunk
Bereich 2: Print
Bereich 2: Hörfunk
8.2.5.
8.2.9.
Stadionzugang
PKW-Parkplätze
Parkbereich für Übertragungswagen
In Absprache mit dem Produktions-Dienstleister
Sportcast muss ein geeigneter, abgetrennter Parkbereich für Übertragungswagen, Schnittmobil etc.
bestimmt werden. Dieser soll unmittelbar an die
Produktionsseite des Stadions angrenzen und eine
Fläche von mindestens 600 m² aufweisen. Der
Parkbereich muss ebenerdig liegen und soll gepflastert oder asphaltiert (Traglast bis zu 40 t) sein. Er
muss mit Stromzufuhr und Notstromaggregat ausgestattet sein. Vom Heimverein sind für den Zeitraum von einer Stunde vor Stadionöffnung bis zur
Schließung des Stadions angemessene Sicherheitsvorkehrungen für die Überwachung der Übertragungswagen zu treffen.
Flash-Interview-Zone
Für Flash-Interviews der live- und erstverwertenden
Fernsehsender direkt nach Spielende ist ein spezieller Bereich, die sogenannte Flash-Interview-Zone, in
einem Bereich in Spielfeldnähe zwischen den Ersatzbänken und den Umkleidekabinen vorzusehen.
Diese muss als mobile Einheit kurzfristig aufgebaut
werden können. Sie darf in der Endphase des laufenden Spiels allerdings keine Sichtbehinderung
darstellen und nicht den Ablauf der Veranstaltung
stören.
Die Flash-Interviews finden verpflichtend vor den
vom DFB-Vermarktungspartner Infront produzierten, bereitgestellten und aufgebauten Flash-Interview-Wänden (transparenten Interview-Rücksetzern)
statt, die nach dem Spiel an einer festen Stelle in
Spielfeldnähe aufgestellt und während der Interviews nicht versetzt werden.
Auf dieser Fläche ist zudem auch die Sendezone für
Radioübertragungen, einschließlich aller Satellitenverbindungen (Uplink/Downlink), zu integrieren.
Deshalb soll der Platz in alle Himmelsrichtungen
frei von großen Hindernissen (beispielsweise Gebäude, Mauern und Bäume) sein.
26
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
8.2.10. Verkabelung
diese Nachweise nicht erbringen kann, kann die Akkreditierungsanfrage abgelehnt werden. In Streitfällen bei der Akkreditierung für die Bereiche Print,
Internet und Fotografen wird die Direktion Kommunikation des DFB eingeschaltet.
Sämtliche Kabel sollen in gesicherten Kabelwegen
(beispielsweise Kabelschächte oder Kabelbrücken)
vom Übertragungswagen-Stellplatz zu den relevanten Medienbereichen und Produktionsplätzen im
Stadion (Kommentatoren-Positionen, Kamera-Standorte) verlegt werden. In diesem Zusammenhang soll
auch eine fest installierte Verkabelung der Übertragungswagen mit den Fernseheinrichtungen im Stadion vorgesehen werden.
8.3.4.1.
8.3.4.1.1. Print
Für den Meisterschafts-Spielbetrieb ausgesprochene
Dauer-Akkreditierungen gelten für die Spiele im
DFB-Pokal nicht. Ausnahmen sind nach Absprache
mit der DFB-Direktion Kommunikation möglich.
8.2.11. Kosten
Die Medienvertreter tragen die im Rahmen ihrer Arbeit anfallenden Kosten (ISDN, Telefon, Strom)
grundsätzlich selbst. Die Kosten der laufenden Fernseh-Produktion (beispielsweise Strom) werden von
den Fernsehsendern respektive Sportcast und dem
DFB getragen. Die Kosten für die Installation der
dauerhaften Einrichtungen für die Fernseh-Produktion (Kamerapodeste und festgelegte Kabelwege,
feste Arbeitsplätze mit Strom- und ISDN-fähigem
Telefon-Anschluss) trägt der jeweilige Verein.
Die Akkreditierung der Print-Journalisten bezieht
sich ausschließlich auf die Pressetribüne sowie
nach Spielende auf die Mixed Zone und – je nach Kapazität – auf den Pressekonferenzraum.
Ein Zugang zum Innenraum ist vor, während und
nach dem Spiel sowie in der Halbzeitpause nicht
möglich. Nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung
kann der Heimverein in Ausnahmefällen eine zeitlich befristete Akkreditierung für bestimmte Zonen
des Zuschauerbereichs vergeben.
8.2.12. Ausnahmegenehmigungen
8.3.4.1.2. Fernsehen
Sollten – insbesondere von Klubs aus der Regionalliga bzw. aus anderen Amateurklassen – einzelne
Punkte nicht erfüllt werden können, so ist der DFB
rechtzeitig darüber zu informieren, um adäquate
Lösungen im Sinne des Wettbewerbs zu finden.
8.3.
Akkreditierung von Medien
8.3.1.
Zuständigkeit
Es sind grundsätzlich nur EB-Teams aus den
Sportredaktionen von Fernsehsendern zu akkreditieren. In der Woche vor dem jeweiligen Spieltag informiert Sportcast die Vereine über die pro Spiel zu
akkreditierenden EB-Teams.
8.3.4.1.3. Hörfunk
Während die Landesrundfunkanstalten der ARD
keine gesonderte Vereinbarung mit dem DFB benötigen, dürfen nur solche private Hörfunksender
zur Berichterstattung (Live und/oder Nachberichterstattung) akkreditiert werden, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem DFB abgeschlossen
haben. Pro privatem Hörfunksender dürfen maximal drei Mitarbeiter akkreditiert werden.
Die Akkreditierung der Medienvertreter erfolgt
durch den Heimverein.
8.3.2.
Antrag
Für eine Akkreditierung ist spätestens zehn Tage
vor einem Spiel beim Heimverein ein Antrag zu stellen.
8.3.3.
8.3.4.1.4. Fotografen
Presseausweis
Voraussetzung für eine Akkreditierung ist, dass die
Fotografen vor jeder Akkreditierung eine schriftliche Erklärung ausfüllen und unterschreiben. In
dieser verpflichten sie sich unter anderem, während
des laufenden Spiels (einschließlich der Halbzeitpause) keine Fotos (Stand- und Sequenzbilder) aus
dem Stadion und/oder vom Spiel zur Publikation im
Internet, Online-Medien und für mobilfunkfähige
Endgeräte (z. B. per MMS) persönlich zur Verfügung
zu stellen oder durch Dritte zur Verfügung stellen
zu lassen. Ausnahmen hierzu, beispielsweise zur
Nutzung für die Internetauftritte der Klubs, können
vom DFB in einem zu definierenden Umfang genehmigt werden.
Berechtigt, einen Antrag auf Akkreditierung zu stellen, sind Sportjournalisten, die einen offiziellen
Presseausweis nachweisen können. Insbesondere
sind dies Ausweise folgender Verbände/Organisationen:
• VDS (Verband Deutscher Sportjournalisten)
• DJU (Deutschen Journalisten Union) –
verdi.medien
• DJV (Deutscher Journalisten Verband)
• AIPS
8.3.4.
Besondere Voraussetzungen
Redaktionsauftrag
8.3.4.1.5. Online
Zusätzlich zum Presseausweis kann der Medienverantwortliche des Heimvereins den Nachweis eines
konkreten Redaktionsauftrags und/oder eines Arbeitsnachweises verlangen (z. B. Ausschnitte veröffentlichter Fotos oder Texte). Falls ein Journalist
Mitarbeiter von Internetauftritten bereits akkreditierter Fernseh- und Hörfunksender oder Printmedien müssen in jedem Fall eine eigene Akkreditierung beantragen. Es ist sicherzustellen, dass Akkre-
27
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Dienstleister Sportcast akkreditiert und erhalten
Tagesakkreditierungen für den jeweiligen Spieltag.
Auch Parkscheine sind von Spiel zu Spiel und in Abhängigkeit von der Platzkapazität auszugeben.
ditierungen von Print- und TV-Journalisten nicht an
deren Mitarbeiter aus dem Bereich Internet weitergegeben werden können.
8.3.4.1.6. Ausreichende Kapazität
Die Akkreditierung bezieht sich auf alle fernsehrelevanten Arbeitsbereiche (in der Regel auf den Innenraum und die Mixed Zone). Nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimverein in Ausnahmefällen eine begrenzte Anzahl zeitlich befristeter
Akkreditierungen für die Pressetribüne, den Pressekonferenzraum und den Zuschauerbereich vergeben.
Akkreditierungen dürfen nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten erteilt werden. Für den Fall, dass
bei bestimmten Spielen der Platz nicht ausreicht, sollen nach Möglichkeit alle berechtigten Medienunternehmen berücksichtigt werden, wenn auch mit einer
geringeren Anzahl an Akkreditierungen als beantragt. In keinem Fall – auch bei Nichtauslastung der
Pressetribüne (bzw. des Innenraums) – dürfen unberechtigte Journalisten oder Dritte akkreditiert werden. Bei Nichtauslastung der Pressetribüne sollen die
freien Plätze zudem nicht durch den Verein für zusätzliche Kauf- bzw. Ehrenkarten genutzt werden.
Der Spielertunnel und das Spielfeld dürfen generell
nicht betreten werden. Ausnahmen gelten für die
Fernsehmitarbeiter, die beispielsweise unmittelbar
vor Spielbeginn die Platzwahl aufzeichnen.
Es werden nur EB-Teams aus den Sportredaktionen
von Fernsehsendern (keine Magazinsendungen
etc.) akkreditiert. Ausnahmen werden vom DFB und
Sportcast gesondert mitgeteilt.
8.3.4.1.7. Ausnahmen
Ausnahmen von dieser Regelung, beispielsweise für
nicht-hauptberuflich tätige Journalisten, Mitarbeiter von Fan-Klubs etc. sind nur im Einzelfall und
nach erfolgter Absprache mit dem Deutschen Fußball-Bund möglich.
8.3.5.
Während die Sende-Anstalten der ARD keine gesonderte Vereinbarung mit dem DFB benötigen, dürfen
nur solche privaten Fernsehsender zur Nachberichterstattung akkreditiert werden, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem DFB abgeschlossen haben.
Rechte akkreditierter Medienvertreter
Die mit einer Akkreditierung verbundene Zugangsberechtigung wird gemäß des jeweiligen Berichterstattungs- und Arbeitsauftrags (Fernsehen, Hörfunk, Fotografie, Print, Internet) für unterschiedliche Bereiche des Stadions erteilt. Grundsätzlich
gilt, dass Spielfeld, Spielertunnel und -kabinen nicht
von Medienvertretern betreten werden dürfen. Der
Stadioninnenraum umfasst das Spielfeld sowie den
sich daran anschließenden Bereich bis zur baulichen Abgrenzung zum Zuschauerbereich. Als Zuschauerbereich werden die Tribünen verstanden,
die direkt an den Innenraum angrenzen und auf denen sich die Zuschauer aufhalten.
In der Woche vor dem jeweiligen Spieltag informiert
Sportcast die Klubs über die Anzahl der für das jeweilige Spiel akkreditierten EB-Teams.
8.3.5.2.1. Erstverwertender Fernsehsender
Pro Spiel wird an die erstverwertenden Fernsehsender eine mit Sportcast vor der Produktion abgestimmte Anzahl von Arbeitskarten mit und ohne Innenraumberechtigung ausgegeben. Die Mitarbeiter
mit Innenraumakkreditierung erhalten an jedem
Spieltag bei der Akkreditierung zur Identifizierung
rote Leibchen. Dieser Erstverwerter ist im Regelfall
Sky (bei den nur Pay-TV-Live-Spielen) sowie beim
Free-TV-Live-Spiel die ARD. Für alle Spiele ist die
Firma Sportcast mit der Produktion des Signals beauftragt. Moderatoren und Reporter müssen keine
Leibchen tragen.
Für die Ehrentribüne und den VIP-Bereich werden
grundsätzlich keine Akkreditierungen für Medienvertreter vergeben. In Ausnahmefällen kann der
Heimverein oder der DFB mit einem eindeutigen
redaktionellen Zweck verbundene (z. B. Interview)
und zeitlich befristete Akkreditierungen für einzelne
Medienvertreter vergeben.
8.3.5.1.
8.3.5.2.2. Zweitverwertende Fernsehsender
Pro Spiel wird an die zweitverwertenden Fernsehsender eine mit Sportcast vor der Produktion abgestimmte Anzahl von Arbeitskarten mit Innenraumberechtigung ausgegeben. Die Mitarbeiter mit Innenraumakkreditierung erhalten an jedem Spieltag
bei der Akkreditierung zur Identifizierung blaue
Leibchen.
Print
Die Akkreditierung der Print-Journalisten bezieht
sich ausschließlich auf die Pressetribüne sowie,
nach Spielende, auf die Mixed Zone und den Pressekonferenzraum. Ein Zugang zum Innenraum ist nicht
möglich. Nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung
kann der Heimverein in Ausnahmefällen eine zeitlich
befristete Akkreditierung für bestimmte Zonen des
Zuschauerbereichs vergeben.
8.3.5.2.
8.3.5.3.
Hörfunk/Audio
Die Akkreditierung von Mitarbeitern bezieht sich
ausschließlich auf die Pressetribüne sowie, nach
Spielende, auf die Mixed Zone und auf den Pressekonferenzraum. Ein Zugang zum Innenraum ist
nicht möglich. Erstrechteverwerter der ARD-Hörfunkanstalten dürfen nach Spielende Flash-Inter-
Fernsehen
Die Mitarbeiter des Fernsehens werden ausschließlich über den vom DFB beauftragten Produktions-
28
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
9.2.
views am Spielfeldrand führen, wenn sie ein
schwarzes Leibchen tragen. Alle weiteren Interviews nach dem Spiel sind ausschließlich in der
Mixed Zone durchzuführen.
In der ausschließlich für Interviews nach dem Spiel
vorgesehenen Flash-Interview-Zone dürfen sich
grundsätzlich nur die mit einer entsprechenden Akkreditierung versehenen Mitarbeiter der erstverwertenden Fernsehsender aufhalten. Die Verantwortlichen der erstverwertenden Fernsehsender
stimmen sich kurz vor Spielende mit den Medienverantwortlichen der beteiligten Vereine über die
Durchführung der Flash-Interviews nach Spielende
und über die Interviewpartner ab.
8.3.5.4. Fotografen
Die Akkreditierung bezieht sich ausschließlich auf
den Innenraum und – je nach Kapazität – auf den
Pressekonferenzraum. Das Spielfeld darf nicht betreten werden. Nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimverein in Ausnahmefällen
auch eine zeitlich befristete Akkreditierung für die
Pressetribüne und für bestimmte Zonen des Zuschauerbereichs vergeben. Bei der Akkreditierung
vor dem jeweiligen Spiel erhalten die Fotografen
vom Heimverein ein silbergraues Leibchen mit dem
Logo DFB-Pokal, das beim Arbeiten im Innenraum
zu tragen und nach Spielende wieder zurückzugeben ist.
Ein Zugang zu der Pressetribüne, der Pressekonferenz und dem Zuschauerbereich ist in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Vereins zeitlich befristet
für eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern des
Fernsehens möglich.
Der Spielertunnel und das Spielfeld dürfen nicht betreten werden. Ausnahmen gelten für die Fernsehmitarbeiter, die beispielsweise unmittelbar vor
Spielbeginn die Platzwahl aufzeichnen.
8.3.5.5. Online
Online-Medien dürfen zwischen An- und Abpfiff des
Spiels keine unerlaubte Live- und Near-Live-Berichterstattung (Video, Audio, Fotografie und Text)
vom Spiel sowie nach Abpfiff aus der Mixed Zone
und von der Pressekonferenz vornehmen.
Die für die erstverwertenden Fernsehsender im Innenraum tätigen Personen haben während des gesamten
Zeitraums ihrer Tätigkeit rote Leibchen zu tragen. Diese
berechtigen auch zum Aufenthalt und zur Durchführung von Interviews nach Spielende im Innenraum.
Die Akkreditierung der Online-Journalisten bezieht
sich ausschließlich auf die Pressetribüne sowie,
nach Spielende, auf die Mixed Zone und – je nach
Kapazität – auf den Pressekonferenzraum. Ein Zugang zum Innenraum ist nicht möglich. Nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung kann der Heimverein in Ausnahmefällen auch eine zeitlich befristete
Akkreditierung für bestimmte Zonen des Zuschauerbereichs vergeben. Diese Regelung gilt in gleicher
Weise für Mitarbeiter der Vereine bzw. für deren
Dienstleister, die eigene Internet-Auftritte betreiben
oder betreiben lassen. Berichterstattung von Vereinsmitarbeitern in Live-Text- und Live-Audio ist
zulässig.
9.
ARBEITSRICHTLINIEN
IN DEN EINZELNEN
MEDIEN-BEREICHEN
9.1.
Innenraum
Flash-Interview-Zone
Von den für Zweit- und Drittverwerter tätigen Personen sind in gleicher Weise blaue Leibchen zu tragen. Diese berechtigen jedoch nicht zur Durchführung von Interviews nach Spielende im Innenraum, sondern ausschließlich in der Mixed Zone.
Mitarbeiter von Fernseh- oder Online-Medien der
Vereine („Klub-TV“) tragen bei ihrer Tätigkeit weiße
Leibchen. Diese berechtigen jedoch nicht zur
Durchführung von Interviews nach Spielende im Innenraum, sondern ausschließlich in der Mixed Zone.
Moderatoren und Reporter, die für die genannten
Verwerter live „vor der Kamera“ tätig sind, müssen
keine Leibchen tragen. Sofern diese jedoch im
Innenraum tätig sind, müssen sie mit einer entsprechenden Akkreditierung ausgestattet sein und
diese deutlich sichtbar tragen.
9.3.
TV
Zur Erstellung des Fernseh-Signals dürfen Mitarbeiter der entsprechenden Fernsehsender im Innenraum arbeiten.
Im Innenraum müssen Medienvertreter ihre Akkreditierung und ein entsprechendes Leibchen deutlich
sichtbar tragen. Sie dürfen sich nur in den Bereichen aufhalten, die ihnen zur Ausübung ihrer Tätigkeit zugeordnet sind. Der Aufenthalt im Innenraum
ist zudem auf die Dauer der Ausübung der Tätigkeit
als Medienvertreter beschränkt.
9.3.1.
Fernseh-Produktion
Alle im Innenraum befindlichen Gegenstände, z. B.
Trainerbänke und Werbebanden, müssen so platziert werden, dass das Sichtfeld der Kameras zur
Aufnahme des Spielgeschehens nicht beeinträchtigt wird. Davon darf, mit Ausnahme der an der Mittellinie aufgestellten Fahnen, die vom Heimverein
auf Anfrage der Fernseh-Produktion und nach Zustimmung des Schiedsrichters entfernt werden können, der Spielfeldaufbau nicht berührt werden.
Bis zehn Minuten nach Spielende dürfen nur die erstverwertenden Fernsehsender Interviews führen. Alle
anderen Medienvertreter führen ihre Interviews
ausschließlich im Anschluss an diese zehnminütige
Frist in der Mixed Zone.
29
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Während die Landesrundfunkanstalten der ARD
keine gesonderte Vereinbarung mit dem DFB
benötigen, dürfen nur solche privaten Hörfunksender zur Berichterstattung (Live- und/oder Nachberichterstattung) akkreditiert werden, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem DFB abgeschlossen haben.
Bei Zustimmung des Heimvereins (bis zur Abnahme
der Fernseh-Produktion) und des Schiedsrichters
kann eine stationäre Kamera auf Höhe der Mittellinie für die Signal-Produktion des erstverwertenden Fernsehsenders eingerichtet werden. Diese Kamera darf jedoch nur dann eingesetzt werden, wenn
sich die Führungskamera auf der gleichen Seite befindet. Sie ist in Sitzhöhe einzurichten und darf in
keinem Fall zu einer Sichtbehinderung für die Trainer führen. In keinem Fall dürfen Kameras an Gegenständen, die den Spielfeldaufbau umfassen, befestigt werden. Zudem dürfen Kameras nicht in das
Spielfeld hineinragen.
Der DFB stellt den Klubs eine entsprechende Auflistung der privaten Hörfunksender zur Verfügung,
mit denen er eine Vereinbarung geschlossen hat.
Ergänzungen und Veränderungen während der
Spielzeit werden gesondert mitgeteilt.
Die Akkreditierung von Mitarbeitern bezieht sich
ausschließlich auf die Pressetribüne sowie nach
Spielende auf die Mixed Zone und – je nach Kapazität – auf den Pressekonferenzraum.
Um Verletzungsgefahr zu vermeiden, müssen die in
der Nähe des Spielfeldrands befindlichen Kameras
in jedem Fall mit einer Schutzpolsterung (Kamerabande) ausgestattet sein. Für die Produktion des
Fernseh-Signals sind ausschließlich sogenannte
Atmo-Mikrofone einzusetzen.
Generell gilt, dass maximal drei Mitarbeiter pro
privatem Hörfunksender akkreditiert werden dürfen.
Der Einsatz von Richtmikrofonen ist unzulässig. Dabei gilt es zu beachten, dass die Atmo-Mikrofone
ausschließlich für die Aufzeichnung der Spiel- und
Stadionatmosphäre genutzt werden. Nicht gestattet ist deren Ausrichtung auf die Ersatz- und Trainerbänke und Strafräume, um etwa Originaltöne von
Spielern, Trainern, Schiedsrichtern aufzuzeichnen.
9.3.2.
9.5.
Der für die Fotografen vorgesehene Arbeitsbereich
im Innenraum befindet sich hinter den beiden Toren. Die Fotografen können in diesen Bereichen eine
Position hinter der ersten Reihe der Bandenwerbung frei wählen. Sie haben dafür Sorge zu tragen,
dass das Sichtfeld von stationären Kameras der
Fernseh-Produktion im Hintertorbereich durch ihre
Position nicht eingeschränkt wird.
EB-Teams
EB-Teams (maximal bestehend aus einem Kameramann, einem Tontechniker und einem Redakteur),
die in der Regel für Zweit- und Drittverwerter tätig
sind, dürfen während des Spiels nur hinter den Toren und in Absprache mit Sportcast arbeiten. Sie
können in diesen beiden Bereichen eine Position
hinter der ersten Reihe der Bandenwerbung frei
wählen. Sie haben lediglich dafür Sorge zu tragen,
dass das Sichtfeld von stationären Kameras der
Fernseh-Produktion im Hintertorbereich durch ihre
Positionierung nicht eingeschränkt wird.
Mit Zustimmung des Heimvereins und sofern das
Sichtfeld der stationären Kameras der Fernseh-Produktion nicht eingeschränkt wird, dürfen Fotografen in Ausnahmefällen auch an den Seitenlinien arbeiten. Der Arbeitsbereich umfasst auf der Seite,
auf der sich die Trainerbänke befinden, auf jeder
Spielfeldhälfte die Zone zwischen der Eckfahne und
Strafraumgrenze.
Mit Zustimmung des Heimvereins sowie Sportcast
und sofern das Sichtfeld der stationären Kameras
der Fernseh-Produktion nicht eingeschränkt wird,
dürfen EB-Teams in Ausnahmefällen auch an den
Seitenlinien arbeiten. Auf der Seite, auf der sich die
Trainerbänke befinden, umfasst der Arbeitsbereich
auf jeder Spielfeldhälfte maximal die Zone zwischen
der Eckfahne und der Verlängerung der 16-Meter-/
Strafraum-Linie.
9.6.
Pressetribüne
Die auf der Pressetribüne tätigen Medienvertreter
dürfen andere dort tätige Medienvertreter in ihrer
Arbeit nicht beeinträchtigen, behindern oder einschränken.
Interviews mit Trainern und Spielern sind während
des Spiels und in der Halbzeitpause nicht erlaubt.
Ausschließlich der live übertragende Fernsehsender
darf in der Halbzeitpause mit Zustimmung des Vereins Interviews mit Trainern und Spielern führen,
wobei letztere nicht am Spiel beteiligt sein sollen.
9.4.
Fotografen
9.7.
Mixed Zone
Die Mixed Zone dient allen akkreditierten Medienvertretern dazu, Interviews mit Spielern nach Spielende zu führen, nachdem diese die Umkleidekabinen verlassen haben. Die Medienvertreter führen
ihre Interviews ausschließlich in den ihnen zugeordneten Bereichen. Die Vereine können festlegen,
dass die Interviews im Bereich von Fernsehen und
Hörfunk ausschließlich vor entsprechenden Interview-Rückwänden durchzuführen sind.
Hörfunk/Audio
Hörfunkvertreter mit Ausnahme der Erstrechteverwerter der ARD-Anstalten müssen ihre Interviews in
der Mixed Zone führen.
30
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
9.8.
Pressekonferenz
sation durch die Klubs nach den einschlägigen Bestimmungen des DFB erfolgt.
Die Pressekonferenz soll spätestens 20 Minuten
nach Spielende beginnen. Im Pressekonferenzraum
dürfen sich grundsätzlich nur die mit einer entsprechenden Akkreditierung versehenen Medienvertreter aufhalten.
10.2.
Der Klub hat selbstverständlich seinen Aufgaben
und Pflichten nach den einschlägigen Richtlinien
und Verordnungen nachzukommen. Der Einsatz des
Match-Delegierten dient zur Hilfestellung und Unterstützung.
Die Pressekonferenz sollte vor einer SponsorenRückwand stattfinden, auf der das Logo des DFBPokals prominent platziert ist. Diese können gegebenenfalls auch temporär als Aufkleber auf bereits
vorhandenen Rückwänden angebracht werden.
Die einzelnen Verantwortlichkeiten des veranstaltenden Klubs und seiner Beauftragten bleiben im
Vorfeld und am Spieltag unberührt, werden jedoch
durch den Match-Delegierten aktiv unterstützt.
Bei der Pressekonferenz am Vortag des Pokalendspiels haben beide Finalisten sicherzustellen, dass
sie durch den verantwortlichen Trainer und einen
Spieler, der beim Pokalfinale auf dem Spielberichtsbogen/im Aufgebot stehen wird, vertreten sind.
9.9.
Einbindung/Rechte
Dies gilt insbesondere für die Sicherheitsfragen, die
vom Klub zu beantworten und durchzuführen sind.
Dem Match-Delegierten obliegt hier nur die Kontrollfunktion.
Ausnahmegenehmigungen
In besonders begründeten Fällen kann die DFB-Zentralverwaltung auf Antrag des Vereins Ausnahmen
von den vorstehenden Anforderungen zulassen.
Der DFB-Match-Delegierte wird am Spieltag frühzeitig (drei bis vier Stunden vor Anpfiff) am Spielort
eintreffen und sich mit allen Beteiligten in Verbindung setzen.
10.
10.3.
DER DFB-MATCH-DELEGIERTE
Seit der Saison 2008/2009 kommen Verantwortliche des DFB bei allen Spielen als Match-Delegierte
zum Einsatz.
Der jeweils eingeteilte Match-Delegierte wird im
Vorfeld des Spiels Kontakt mit dem Heimverein aufnehmen und gegebenenfalls an der durchzuführenden Vorbesichtigung der Spielstätte gemeinsam mit
dem Vermarkter Infront und dem ProduktionsDienstleister Sportcast teilnehmen. Die VB wird mit
ausreichendem zeitlichem Vorlauf zu dem Spieltermin stattfinden.
Der DFB wird pro Spiel einen DFB-Match-Delegierten benennen und diese Besetzung frühzeitig allen
Beteiligten kommunizieren.
10.1.
Durchführung einer
Vorbesichtigung (VB)
Aufgabe
Ist die Spielstätte allen Beteiligten bekannt, kann eine
VB mit Zustimmung aller Beteiligten gegebenenfalls
entfallen. Die Entscheidung hierüber trifft der DFB.
Der Match-Delegierte ist für die Überwachung der ordnungsgemäßen Spielorganisation zuständig und sorgt
dafür, dass die Klubs die DFB-Wettbewerbsbestimmungen vor, während und nach dem Spiel einhalten.
Der Match-Delegierte fungiert als Bindeglied zwischen den Dienstleistern des DFB, dem zuständigen
Vermarkter Infront, den TV-Anstalten, dem Klub
und dem DFB.
11.
FINALE
Die besonderen technisch-organisatorischen und
wirtschaftlichen Bedingungen und Abläufe des Deutschen Pokalendspiels in Berlin werden den beiden
qualifizierten Teilnehmern in einem Finalisten-Meeting im Berliner Olympiastadion unmittelbar nach
dem zweiten Halbfinalspiel gesondert mitgeteilt.
Der Match-Delegierte unterstützt die Vereine und
deren Verantwortliche bei den spieltagsrelevanten
Abläufen und gewährleistet die Einhaltung der vertraglichen Pflichten aller Beteiligten. Ziel des Einsatzes der Match-Delegierten bei allen Spielen ist die
Optimierung der Abläufe und Prozesse am Spieltag.
12.
Der Match-Delegierte steht den Klubs bei Fragen
während der Vorbereitung des Spiels sowie am
Spieltag direkt vor Ort zur Verfügung. Er wird zudem die Ablauforganisation für die TV-Produktion
und den Countdown vor dem Spiel unterstützen, um
so optimale Bedingungen für alle Beteiligten zu garantieren.
NICHTBEACHTUNG
DER BESTIMMUNGEN
Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen können von den Rechtsinstanzen des DFB als
unsportliches Verhalten gemäß § 1 Nr. 4. der DFBRechts- und Verfahrensordnung bestraft werden,
sofern die Satzung oder die Ordnungen des DFB
nichts anderes bestimmen.
In der Vorbereitung des Spieltags wird durch den
Match-Delegierten sichergestellt, dass die Organi-
31
Reisen wie die Profis
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OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
DFL Deutsche Fußball
Liga GmbH
spielberechtigt ist, vermindert sich die Ausbildungsentschädigung entsprechend seiner Spielberechtigungszeit bei diesem Verein.
Richtlinien zur Festsetzung der
Ausbildungsentschädigung für
jüngere Lizenzspieler in der
Spielzeit 2013/2014
Zu den Spielberechtigungszeiten werden die
Wartefristen beim Vereinswechsel – Zeitraum bis
zur Erteilung der Spielerlaubnis für Pflichtspiele –
zugunsten des jeweils abgebenden Vereins gerechnet. Dies gilt auch dann, wenn nur die Wartefrist zum Fünf-Jahres-Zeitraum gehört.
Der Vorstand des Ligaverbandes hat beschlossen,
die freiwillige Zahlung einer Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit
2013/2014 auf Grundlage der nachfolgenden Richtlinien fortzuführen:
Wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele erst nach
dem 1. eines Monats für einen früheren Verein
erteilt, wird dieser Monat bei der Errechnung der
Ausbildungsentschädigung dem jeweils abgebenden Verein zugerechnet.
1. Wenn ein Verein bzw. eine Kapitalgesellschaft der
Lizenzligen (nachfolgend: Lizenzverein) in der Spielzeit 2013/2014 einen Amateur oder Vertragsspieler, der in dieser Spielzeit höchstens sein 23. Lebensjahr vollendet hat, erstmalig als Lizenzspieler
unter Vertrag genommen hat oder in der Spielzeit
2012/2013 unter Vertrag genommen hat und der
Spieler zudem in der Spielzeit 2013/2014 erstmalig als Lizenzspieler in einem Meisterschaftsspiel
der Lizenzligen eingesetzt worden ist, erhalten die
früheren Vereine bzw. Kapitalgesellschaften (nachfolgend einschließlich Lizenzvereine: Vereine) des
Spielers für eine erfolgreiche Nachwuchsarbeit eine
Ausbildungsentschädigung aus einem vom Ligaverband freiwillig eingerichteten Solidaritätspool. Die
Ausbildungsentschädigung soll von den Vereinen
vorrangig für Zwecke der Nachwuchsarbeit im Fußball verwendet werden.
2. Ansprüche auf eine Ausbildungsentschädigung
müssen bis zum 31.12.2014 geltend gemacht
werden (Ausschlussfrist). Der Anspruch ist
gewahrt, wenn ihn der Antragsteller bei seinem
Mitgliedsverband, dem Ligaverband oder dem
DFB rechtzeitig schriftlich geltend gemacht hat.
Vertragsabschlüsse von Lizenzspielern, die in
der Spielzeit 2013/2014 höchstens das 23. Lebensjahr vollendet haben, sind spätestens in der
Juni-Ausgabe der Offiziellen Mitteilungen des
DFB und danach in den Amtlichen Mitteilungen
der Mitgliedsverbände des DFB zu veröffentlichen.
3. Die Ausbildungsentschädigung wird um eine vom
Lizenzverein für denselben Spieler bereits früher
an einen nach Nr. 1. entschädigungsberechtigten
Verein gezahlte Entschädigung (auch Entschädigungen für die Auflösung eines bestehenden
Vertrages) gekürzt.
Die Ausbildungsentschädigung beträgt
a) im Bereich der Bundesliga
50.000.– €
4. Ein Ausbildungsentschädigungsanspruch eines
Klubs in Bezug auf den Fünf-Jahres-Zeitraum
entfällt für Lizenzspieler unter 23 Jahren, die
einem Aufsteiger in die 2. Bundesliga angehören,
wenn der Spieler für Pflichtspiele der Seniorenoder Junioren-Mannschaften des vertragsschließenden Vereins oder dessen Tochtergesellschaft
länger als zwei Jahre vor der Lizenzerteilung an
den Verein (1.7.) spielberechtigt war. Der Ausbildungsentschädigungsanspruch für den Vaterverein nach Nr. 1. Absatz 4 bleibt unberührt.
b) im Bereich der 2. Bundesliga 22.500.– €.
Stichtage für die Berechnung der Ausbildungsentschädigung sind der 1.7. eines Jahres, wenn der
Lizenzspielervertrag in der Zeit zwischen dem 1.7.
und 31.12. in Kraft getreten ist, oder der 1.1. eines Jahres, wenn dieser Vertrag zwischen dem
1.1. und 30.6. in Kraft getreten ist.
10 % der Ausbildungsentschädigung gemäß a)
bzw. b) stehen dem Verein zu, für den der Spieler
erstmals im Bereich des DFB und nachweisbar
drei Jahre ununterbrochen spielberechtigt war
(Vaterverein).
5. Die Höhe der Ausbildungsentschädigung nach
Nrn. 1. bis 3. wird im Einvernehmen mit dem
Ligaverband von der DFB-Zentralverwaltung
festgesetzt. Schriftliche Vereinbarungen der Parteien sind grundsätzlich im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten.
Der Anspruch auf die übrige Ausbildungsentschädigung steht jedem Verein, für den der Spieler innerhalb der letzten fünf Jahre vor seiner
Verpflichtung als Lizenzspieler spielberechtigt
war, zeitanteilig nach Monaten zu.
Gegen die zu begründende und mit Rechtsmittelbelehrung zu versehende Entscheidung ist innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung Beschwerde an den Ständigen Beschwerdeausschuss zulässig. Innerhalb der Beschwerdefrist
ist eine Beschwerdegebühr in Höhe von € 300,00
zu entrichten. Der Beschwerdeausschuss setzt
sich aus zwei vom Vorstand des Ligaverbandes
benannten Vorstandsmitgliedern des Ligaverbandes und dem DFB-Vizepräsidenten für Rechts-
Vorstehende Ansprüche können nebeneinander
geltend gemacht werden.
Lässt sich eine Anspruchsberechtigung für den
Vaterverein nicht feststellen, wird die gesamte
Ausbildungsentschädigung verteilt.
Bei einem Vertragsabschluss mit einem Spieler,
der für den vertragsschließenden Verein bereits
33
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
angelegenheiten zusammen, die eines der beiden
Vorstandsmitglieder des Ligaverbandes zum Vorsitzenden bestimmen.
Marcel H a l s t e n b e rg , geb. 27.9.1991,
ab 1.7.2013 zum FC St. Pauli 1910;
Michael H e i n l o t h , geb. 9.2.1992,
ab 1.7.2013 zum SC Paderborn 07;
Erstmalige Verpflichtung von
Amateuren/Vertragsspielern als
Lizenzspieler in der Spielzeit
2013/2014, die in dieser Spielzeit
höchstens ihr 23. Lebensjahr
vollendet haben und zudem erstmalig
als Lizenzspieler in einem
Meisterschaftsspiel der
Lizenzmannschaft in der Spielzeit
2013/2014 eingesetzt wurden
Sebastian H e r t n e r, geb. 2.5.1991,
ab 1.7.2013 zur TSV München von 1860 GmbH &
Co. KGaA;
Jonas H o f m a n n , geb. 14.7.1992,
ab 1.7.2013 zur Borussia Dortmund GmbH & Co.
KGaA;
Fabian H o l t h a u s , geb. 17.1.1995,
ab 1.7.2013 zur VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft;
Florian H ü b n e r, geb. 1.3.1991,
ab 1.7.2013 zum SV Sandhausen 1916;
Levent Ayc i c e k , geb. 14.2.1994,
ab 1.11.2013 zur SV Werder Bremen GmbH & Co.
KGaA;
Björn J o p e k , geb. 24.8.1993,
ab 1.7.2013 zum 1. FC Union Berlin;
Fabio K a u f m a n n , geb. 8.9.1992,
ab 1.7.2013 zum VfR Aalen 1921;
Rico B e n a t e l l i , geb. 17.3.1992,
ab 1.7.2013 zum FC Erzgebirge Aue;
Sebastian Ke r k , geb. 17.4.1994,
ab 1.7.2013 zum SC Freiburg;
Danny B l u m , geb. 7.1.1991,
ab 1.7.2013 zum SV Sandhausen 1916;
Tim K l e i n d i e n s t , geb. 31.8.1995,
ab 1.7.2013 zum FC Energie Cottbus;
Dustin B o m h e u e r, geb. 17.4.1991,
ab 1.7.2013 zu Fortuna Düsseldorf;
Antonio-Mirko C o l a k , geb. 17.9.1993,
ab 1.2.2014 zum 1. FC Nürnberg;
Dominik Ko h r, geb. 31.1.1994,
ab 1.7.2013 zur Bayer 04 Leverkusen Fußball
GmbH,
ab 1.1.2014 zur FC Augsburg 1907 GmbH & Co.
KGaA;
Kerem D e m i r b a y, geb. 3.7.1993,
ab 1.7.2013 zum Hamburger SV;
Okan Adil Ku r t , geb. 11.1.1995,
ab 1.7.2013 zum FC St. Pauli von 1910;
Tim D i e r ß e n , geb. 15.1.1996,
ab 1.1.2014 zur Hannover 96 GmbH & Co. KGaA;
Sebastian M a i e r, geb. 18.9.1993,
ab 1.7.2013 zum FC St. Pauli von 1910;
Dorian D i r i n g , geb. 11.4.1992,
ab 1.7.2013 zum FC Erzgebirge Aue;
Patrick M a i n k a , geb. 6.11.1994,
ab 1.8.2013 zur DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co.
KGaA;
Marvin D u c k s c h , geb. 7.3.1994,
ab 1.7.2013 zur Borussia Dortmund GmbH & Co.
KGaA;
Dennis M a s t , geb. 15.2.1992,
ab 1.7.2013 zum Karlsruher SC;
Hakan C a l h a n o g l u , geb. 8.2.1994,
ab 1.7.2013 zum Hamburger SV;
Maximilian M e y e r, geb. 18.9.1995,
ab 1.10.2013 zum FC Schalke 04;
Niko G i e ß e l m a n n , geb. 26.9.1991,
ab 1.7.2013 zur SpVgg Greuther Fürth GmbH &
Co. KGaA;
Paul M i l d e, geb. 25.1.1995,
ab 1.7.2013 zur SG Dynamo Dresden;
Vincenzo G r i f o, geb. 7.4.1993,
ab 1.7.2013 zur TSG 1899 Hoffenheim FußballSpielbetriebs GmbH,
ab 1.1.2014 zur SG Dynamo Dresden;
Sebastian M ro w c a , geb. 16.1.1994,
ab 1.7.2013 zum FC Energie Cottbus
Hany M u k h t a r, geb. 21.3.1995,
ab 1.7.2013 zur Hertha BSC GmbH & Co. KGaA;
Koray G ü n t e r, geb. 16.8.1994,
ab 1.7.2013 zur Borussia Dortmund GmbH & Co.
KGaA;
Tobias M ü l l e r, geb. 31.5.1993,
ab 1.7.2013 zur SG Dynamo Dresden;
Jan G ya m e ra h , geb. 18.6.1995,
ab 1.7.2013 zur VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft;
Maximilian O e s t e r h e l w e g , geb. 21.7.1990,
1.1.2014 zum VfR Aalen 1921;
34
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Stefan O r t e g a M o re n o, geb. 6.11.1992,
ab 1.7.2013 zur DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co.
KGaA;
Jean Z i m m e r, geb. 6.12.1993,
ab 1.8.2013 zum 1. FC Kaiserslautern;
Simon Zo l l e r, geb. 26.6.1991,
ab 1.7.2013 zum 1. FC Kaiserslautern.
Antonio R ü d i g e r, geb. 3.3.1993,
ab 1.7.2013 zum VfB Stuttgart;
Alban S a b a h , geb. 22.6.1992,
ab 1.7.2013 zur SG Dynamo Dresden;
Erstmalige Verpflichtung als
Lizenzspieler in der Spielzeit
2012/2013 und erstmaliger Einsatz
in einem Meisterschaftsspiel der
Lizenzmannschaft in der Spielzeit
2013/2014
Saliou S a n é , geb. 19.7.1992,
ab 1.7.2013 zum SC Paderborn 07;
Marian S a r r, geb. 30.1.1995,
ab 1.7.2013 zur Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA;
Fabian S c h n e l l h a rd t , geb. 12.1.1994,
ab 1.7.2013 zur 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA;
Niklas S t a r k , geb. 11.4.1995,
ab 1.7.2013 zum 1. FC Nürnberg;
Onur B u l u t , geb. 16.4.1994,
ab 1.7.2012 zur VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft;
Marvin S t e fa n i a k , geb. 3.2.1995,
ab 1.7.2013 zur SG Dynamo Dresden;
Tugrul E ra t , geb. 17.6.1992,
ab 1.7.2012 zu Fortuna Düsseldorf;
Marc S t e n d e ra , geb. 10.12.1995,
ab 13.12.2013 zur Eintracht Frankfurt Fußball AG;
Yannick G e r h a rd t , geb. 13.3.1994,
ab 1.1.2013 zur 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA;
Niklas S ü l e, geb. 3.9.1995,
ab 1.10.2013 zur TSG 1899 Hoffenheim FußballSpielbetriebs GmbH;
Rani K h e d i ra , geb. 27.1.1994,
ab 1.2.2013 zum VfB Stuttgart;
Valmir S u l e j m a n i , geb. 1.2.1996,
ab 1.4.2014 zur Hannover 96 GmbH & Co. KGaA;
Marius M ü l l e r, geb. 12.7.1993,
ab 1.7.2012 zum 1. FC Kaiserslautern;
Robin S z a r k a , geb. 17.9.1991,
ab 1.7.2013 zur TSG 1899 Hoffenheim FußballSpielbetriebs GmbH;
Lukas R a e d e r, geb. 30.12.1993,
ab 1.7.2012 zur FC Bayern München AG;
Sinan Te ke rc i , geb. 22.9.1993,
ab 1.7.2013 zum 1. FC Nürnberg;
Benedikt S a l l e r, geb. 22.9.1992,
ab 30.8.2012 zum 1. FSV Mainz 05;
Maximilian T h i e l , geb. 3.2.1993,
ab 1.7.2013 zur 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA;
Erik T h o m m y, geb. 20.8.1994,
ab 1.1.2014 zur FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA;
Jeremy To l j a n , geb. 8.8.1994,
ab 14.8.2012 zur TSG 1899 Hoffenheim FußballSpielbetriebs GmbH;
Manuel To r re s J i m e n e z , geb. 5.1.1991,
ab 1.7.2013 zum Karlsruher SC;
Julian We i g l , geb. 8.9.1995 ,
ab 1.3.2014 zur TSV München von 1860 GmbH &
Co. KGaA;
Michael V i t z t h u m , geb. 20.6.1992,
ab 1.7.2012 zum VfB Stuttgart,
ab 1.7.2013 zum Karlsruher SC;
Tim We l ke r, geb. 8.9.1993,
ab 1.7.2013 zum SC Paderborn 07;
Fabian We i ß , geb. 23.2.1992,
ab 1.7.2012 zum VfR Aalen 1921.
Timo We r n e r, geb. 6.3.1996,
ab 7.3.2014 zum VfB Stuttgart;
Gemäß den Richtlinien zur Festsetzung der Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in
der Spielzeit 2013/2014 müssen Ansprüche auf eine Ausbildungsentschädigung bis zum 31.12.2014
geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Der Anspruch ist gewahrt, wenn ihn der Antragsteller bei
seinem Mitgliedsverband, dem Ligaverband oder
dem DFB rechtzeitig schriftlich geltend gemacht
hat.
Johannes Wu r t z , geb. 19.6.1992,
ab 1.7.2013 zur SV Werder Bremen GmbH & Co. KGaA,
ab 1.9.2013 zum SC Paderborn 07;
Eroll Ze j n u l l a h u , geb. 19.10.1994,
ab 1.7.2013 zum 1. FC Union Berlin;
Markus Z i e re i s , geb. 26.8.1992,
ab 1.7.2013 zur FSV Frankfurt 1899 Fußball GmbH;
35
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Zahl der Vereine und Mitglieder 2014
Mitglieder
Verbände
Vereine
Senioren
Junioren
(15-18)
Junioren
(bis 14)
Frauen
Mädchen
(bis 16)
insgesamt
Bayern
Württemberg
Baden
Südbaden
Hessen
SÜD
Mittelrhein
Niederrhein
Westfalen
WEST
NORD
Südwest
Rheinland
Saarland
Berlin
Brandenburg
MecklenburgVorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
NORDOST
DFB INSGESAMT
Hamburg
Niedersachsen
Bremen
Schleswig-Holstein
SÜDWEST
36
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Zahl der Mannschaften 2014
Mannschaften
Verbände
Senioren
Junioren
(15-18)
Junioren
(bis 14)
Frauen
Mädchen
(bis 16)
insgesamt
Bayern
Württemberg
Baden
Südbaden
Hessen
SÜD
Mittelrhein
Niederrhein
Westfalen
WEST
Hamburg
Niedersachsen
Schleswig-Holstein
NORD
Südwest
Rheinland
Saarland
SÜDWEST
Berlin
Brandenburg
MecklenburgVorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
NORDOST
Bremen
DFB INSGESAMT
37
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Zahl der Vereine, Mitglieder und Mannschaften im Vergleich 2013/2014
Verbände
2013
Vereine
2014
+
-
2013
Mitglieder
2014
Bayern
Württemberg
Baden
Südbaden
Hessen
SÜD
Mittelrhein
Niederrhein
Westfalen
WEST
Bremen
Schleswig-Holstein
+
-
Mannschaften
2014
+
-
Berlin
Brandenburg
MecklenburgVorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
NORDOST
Hamburg
Niedersachsen
NORD
Südwest
Rheinland
Saarland
SÜDWEST
DFB INSGESAMT
38
2013
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Zahl der Junioren-Mannschaften im Vergleich 2013/2014
Verbände
Junioren-Mannschaften A+B
2013 2014
+
-
Junioren-Mannschaften C-G
2013 2014
+
-
Bayern
Württemberg
Baden
Südbaden
Hessen
SÜD
Mittelrhein
Niederrhein
Westfalen
WEST
Bremen
Schleswig-Holstein
insgesamt
2014
+
-
Südwest
Rheinland
Saarland
SÜDWEST
Berlin
Brandenburg
MecklenburgVorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
NORDOST
Hamburg
Niedersachsen
NORD
DFB INSGESAMT
39
2013
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Zahl der Frauen und Mädchen sowie -Mannschaften im Vergleich 2013/2014
Verbände
Mitglieder
Mannschaften
Frauen
2013
Frauen
2014
Mädchen
(bis 16)
2013
Mädchen
(bis 16)
2014
Frauen
2013
Frauen
2014
Mädchen
(bis 16)
2013
Mädchen
(bis 16)
2014
Württemberg
Baden
Südbaden
Hessen
Mittelrhein
Niederrhein
Westfalen
WEST
Hamburg
Niedersachsen
Bremen
Schleswig-Holstein
Südwest
Rheinland
Saarland
SÜDWEST
Berlin
Brandenburg
MecklenburgVorpommern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
NORDOST
Bayern
SÜD
NORD
DFB INSGESAMT
40
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
Verbände nach Zahl der Vereine, Mitglieder und Mannschaften 2014
a) Landesverbände
Verbände
Vereine
Verbände
Mannschaften
1. Bayern
1. Bayern
2. Westfalen
2. Niedersachsen
3. Westfalen
3. Niedersachsen
3. Westfalen
4. Hessen
4. Württemberg
4. Württemberg
5. Württemberg
5. Hessen
5. Hessen
6. Niederrhein
6. Niederrhein
6. Niederrhein
7. Mittelrhein
7. Mittelrhein
7. Mittelrhein
8. Thüringen
8. Südbaden
8. Südbaden
9. Südwest
9. Rheinland
1. Bayern
2. Niedersachsen
Mitglieder
Verbände
9. Südwest
10. Rheinland
10. Baden
10. Südwest
11. Sachsen
11. Rheinland
11. Sachsen
12. Sachsen-Anhalt
12. Hamburg
12. Schleswig-Holstein
13. Südbaden
13. Schleswig-Holstein
13. Baden
14. Brandenburg
14. Berlin
14. Brandenburg
15. Schleswig-Holstein
15. Sachsen
15. Sachsen-Anhalt
16. Baden
16. Brandenburg
16. Hamburg
17. MecklenburgVorpommern
17. Saarland
17. Thüringen
18. Hamburg
18. Thüringen
18. Berlin
19. Berlin
19. Sachsen-Anhalt
19. Saarland
20. Saarland
20. MecklenburgVorpommern
20. MecklenburgVorpommern
21. Bremen
21. Bremen
21. Bremen
INSGESAMT
b) Regionalverbände
1. SÜD
1. SÜD
2. WEST
2. WEST
3. NORDOST
3. NORD
3. NORD
4. NORD
4. NORDOST
4. NORDOST
5. SÜDWEST
5. SÜDWEST
5. SÜDWEST
1. SÜD
2. WEST
INSGESAMT
41
OFFIZIELLE
MITTEILUNGEN
B-Lizenz-Ausbildung
DFB-Zentralverwaltung
Gebühren pro Lehrgang inklusive Prüfungsgebühr
(2,5 Wochen inklusive Prüfung)
650,00 €
DFB verzeichnet erneuten
Mitgliederrekord
Die Zahl der Mitglieder des Deutschen Fußball-Bundes hat den höchsten Stand in der Verbandsgeschichte erreicht. Insgesamt 6.851.892 Mitglieder
und damit 29.659 mehr als im Vorjahr sind derzeit
in den 21 Landesverbänden des DFB gemeldet.
A-Lizenz-Ausbildung
Gebühren pro Lehrgang inklusive Prüfungsgebühr
(3 Wochen inklusive Prüfung)
800,00 €
Steigerungen gibt es zudem im Bereich der Vereine
und der Frauen-Mannschaften. Mit 25.513 ist die
Zahl der Klubs so hoch wie noch nie, im Jahr 2013
waren es 25.456. Und bei den im DFB registrierten
Frauen-Teams konnte mit 5.855 (2013/5.782)
ebenfalls eine Bestmarke erreicht werden.
Fußball-Lehrer-Lehrgang
Gebühren pro Lehrgang inklusive Prüfungsgebühr
(44 Wochen)
11.000,00 €
Torwart-Trainer-Ausbildung
„Der Mitgliederrekord unterstreicht den enormen
Stellenwert und die hohe Anziehungskraft des Fußballs in Deutschland. Dass wir trotz der allgemeinen
demografischen Entwicklungen einen leichten Anstieg bei den Vereinen verzeichnen können, ist genauso erfreulich wie der positive Trend im Frauenfußball“, sagt DFB-Präsident Wolfgang Niersbach
und ergänzt: „Um die vielen Mitglieder an der Basis
in Zukunft noch besser erreichen und effektiver unterstützen zu können, haben wir mit dem Masterplan Amateurfußball ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht.“
Gebühren pro Lehrgang
(1 Woche)
300,00 €
B-Lizenz-Fortbildung
Gebühren pro Lehrgang
(2 Tage)
150,00 €
Lizenz-Verlängerung
Verwaltungsgebühr
(Verlängerung erfolgt alle 3 Jahre)
Die Gesamtzahl der Mannschaften ist nur noch
leicht rückläufig. 2013 waren 165.229 Teams gemeldet, 2014 sind es 164.384. Mit 0,51 Prozent ist
der Rückgang bei den Mannschaften damit deutlich
niedriger als im Zeitraum von 2012 bis 2013 – das
Minus hatte damals 2,33 Prozent betragen. Zentrale Ursache der Entwicklung ist auch hier der demografische Wandel. Er hat zur Folge, dass die rückläufige Tendenz im Bereich der Juniorinnen- und
Junioren-Teams am stärksten ausfällt. 2013 gab es
in diesem Bereich 100.035 gemeldete Mannschaften, 2014 sind es 99.546.
40,00 €
Ab 2015 wird die B-Lizenz in DFB-Elite-JugendLizenz umbenannt. Dies gilt für die Aus- und Fortbildung im B-Lizenz-Bereich (ab 2015 DFB-Elite-Jugend-Bereich).
Offizielle Mitteilungen
Herausgeber: Deutscher Fußball-Bund e.V.
Dazu erklärt Niersbach: „Die Entwicklungen bei den
Jugend-Mannschaften machen uns deutlich, dass
wir hier vor großen Herausforderungen stehen. Wir
sehen bereits erste Resultate der gemeinsamen Anstrengungen von DFB, Landesverbänden und Vereinen, aber wir werden künftig durch innovative Konzepte und Ideen noch mehr für Jugendliche und die
Ehrenamtlichen tun. Dazu gehört das neue Onlineportal Fussball.de, auf dem ab 29. Juli 2014 jeder
Fußballer umfangreiche Serviceangebote finden
wird und sich wie ein Profi darstellen kann.“
Anschrift: Otto-Fleck-Schneise 6,
60528 Frankfurt/Main
Telefon: 0 69/6 78 80
Telefax: 0 69/6 78 82 66
Internet: www.dfb.de
www.fussball.de
E-Mail: [email protected]
Bankverbindung: Commerzbank Frankfurt/Main
Kto.-Nr. 649 200 300, BLZ 500 400 00
Verantwortlich: Klaus Koltzenburg
Technische Gesamtherstellung:
Gebühren Trainer-Ausbildung
Druckerei Hassmüller Graphische Betriebe
Die Gebühren für die Trainer-Ausbildung innerhalb
des Deutschen Fußball-Bundes werden ab 1. Januar
2015 wie folgt geändert:
GmbH & Co. KG Frankfurt/Main
42
FRÜHER DAS HERZ
DER MANNSCHAFT.
HEUTE DIE SEELE
DES VEREINS.
Jürgen, ehemaliger Jugend-, Herren- und Seniorenspieler beim SC Union 06 Berlin.
Einer von 18 Millionen Aktiven, die jeden Tag beweisen, dass die Leidenschaft „Fußball“ nicht beim Schlusspfiff endet.
Mehr über Jürgen und den Amateurfußball in Deutschland auf kampagne.dfb.de
UNSERE AMATEURE. ECHTE PROFIS.
Verzeichnis lieferbarer DFB-Schriften
und DFB-DVDs
(Zu beziehen über die DFB-Zentralverwaltung,
Otto-Fleck-Schneise 6, 60528 Frankfurt/Main,
Telefax 0 69/6 78 82 66, E-Mail [email protected])
Preis pro Exemplar
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DFB-Journal (Jahres-Abonnement)
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Satzung und Ordnungen des DFB
€ 20,00
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Schiedsrichter-Handbuch des DFB
€ 12,00
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Amtliche Fußballregeln
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(Ringbuchordner inklusive DVD)
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21,00
18,50

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