Seminarübersicht 2007
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Seminarübersicht 2007
Newsletter September 2013 Strategische Ausrichtung Professionalität Prozess-Optimierung Aktuelle Informationen INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue ich mich, Ihnen heute wieder eine neue umfassende Ausgabe unseres Newsletters, September 2013, rund um das Thema „Internationales Personalmanagement – Mitarbeitereinsätze weltweit“ zusenden zu können. Entdecken Sie unter anderem die Neuigkeiten von unserem Kooperationspartner „Deutsche Fernschule“, Interessantes aus dem Steuer-, und Aufenthaltsrecht und zum Thema Interkulturelle Kompetenz. Des Weiteren möchten wir Sie herzlich zu unseren Veranstaltungen „2. HR International – Challenges and Best Practice“ sowie dem praxisorientierten HR-Networking „Internationale Personaleinsätze“ einladen. Mehr Informationen finden Sie hierzu auf den Seiten 20 und 21. Dieser Newsletter-Service ist für unsere Kunden und Interessenten gratis. Copyright 09/2013 Nachdruck, auch auszugsweise, verboten. Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Kai Mütze Geschäftsführer Die nachfolgenden Informationen sind lediglich allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson, juristischen Person oder Gesellschaft ausgerichtet. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der jeweiligen Situation. Ausschließlich erbringen wir unsere Leistungen vorbehaltlich der Prüfung der Zulässigkeit unter Unabhängigkeitsgesichtspunkten nur im Einzelfall. Sämtliche Angaben erfolgen daher ohne jegliche Gewähr. Die IAC Unternehmensberatung GmbH übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung noch haftet sie in irgendeiner anderen Weise für den Inhalt dieser Mandanteninformation. Aus diesem Grunde empfehlen wir stets, eine persönliche Beratung einzuholen. 2 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Inhalt Inhalt: Steuerrecht Beitritt Kroatiens zur EU: Folgen für die Umsatzsteuer ..................................................................... 4 Slowenien – Mehrwertsteuersätze ab dem 01.07.2013 erhöht ......................................................... 5 Aufenthaltsrecht Singapur – Verschärfte Anforderungen für Arbeitgeber ................................................................... 6 Kolumbien – Weitere Änderungen im Aufenthaltsrecht..................................................................... 6 Australien – Änderungen zum 457-Visum in Kraft ............................................................................ 7 Kasachstan – Beantragung von Quoten für 2014 ............................................................................. 9 Kasachstan – Erleichterungen für Mitarbeiter von Repräsentanzen ................................................. 9 China – Neues zum Exit and Entry Administrative Law .................................................................. 10 Philippinen – Verlängerung eines Besuchsvisums bis zu sechs Monate möglich .......................... 11 Mexiko – Bearbeitungszeiten für ID Card wieder verkürzt .............................................................. 12 Russland – Verzögerungen bei der Beantragung von Einladungsschreiben.................................. 12 USA – Erteilung von Angehörigenvisa für gleichgeschlechtliche Ehepartner................................. 13 USA – Green Card Lottery, Diversity Immigrant Visa Program 2015 beginnt ................................ 13 Sonstiges Saudi Arabien – Änderung des Wochenendes................................................................................ 14 Interkulturelle Kompetenz Wenn die Auslandsentsendung scheitert…..................................................................................... 15 Unser Kooperationspartner: Deutsche Fernschule e.V. Durch Beratung von Schulexperten Kosten sparen ........................................................................ 17 IAC GmbH intern Herzlich Willkommen im Team ........................................................................................................ 19 Termine und Veranstaltungen Einladung zum 2. HR International – Challenges and Best Practice am 13. und 14. November 2013 in Kassel.................................................................................................................................. 20 HR-Networking "Internationale Personaleinsätze" am 19. November 2013 ................................... 21 in Kassel ........................................................................................................................................... 21 3 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Steuerrecht Steuerrecht Beitritt Kroatiens zur EU: Folgen für die Umsatzsteuer Der Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Kroatien ist nach dem 30.6.2013 umsatzsteuerrechtlich anders zu behandeln als vor dem EU-Beitritt. Kernaussage: Zum 1.7.2013 ist Kroatien der Europäischen Union (EU) beigetreten. Mit dem EU-Beitritt stellt Kroatien im umsatzsteuerrechtlichen Sinne kein Drittland mehr dar, sondern einen Mitgliedsstaat. Hierdurch ergeben sich zahlreiche Auswirkungen auf die umsatzsteuerliche Behandlung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs mit Kroatien. Dies gilt sowohl für das deutsche Umsatzsteuerrecht als auch für das kroatische, das mit Beitritt an das gemeinsame Mehrwertsteuersystem anzupassen ist. Neue Verwaltungsanweisung: Einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums sind zu entnehmen: • die zu beachtenden, speziell den Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Mitgliedsstaaten betreffenden Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, • die Höhe der in Kroatien geltenden Erwerbs- und Lieferschwelle, • die Adressen der für die Erstattung von Vorsteuern zuständigen Behörden sowie • der Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Kroatien. Die Vorlage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers ist dabei u.a. Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Sie ist grundsätzlich vom Lieferanten aufzuzeichnen. Konsequenz: Lieferungen und Dienstleistungen nach bzw. von Kroatien, die nach dem 30.6.2013 erbracht werden, stellen nunmehr innergemeinschaftliche Lieferungen bzw. Dienstleistungen dar. Entsprechend ändert sich ihre steuerliche Erfassung. So werden z.B. Lieferungen nach Kroatien nun nicht mehr als Ausfuhren erfasst, sondern als innergemeinschaftliche Lieferungen. Zu beachten ist, dass sich hiermit auch Änderungen hinsichtlich der korrekten Rechnungsstellung und der zu erbringenden Nachweise ergeben sowie neue Meldepflichten (z.B. Zusammenfassende Meldung, ZM). Unternehmen, die Leistungsbeziehungen zu Kroatien unterhalten, müssen diese aufgrund der geänderten Rechtslage überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Anpassung ergreifen. Dies betrifft nicht nur die Erfassung im deutschen Umsatzsteuerrecht, sondern auch die steuerlichen Pflichten in Kroatien. Quelle: DHPG aktuell, September 2013 4 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Steuerrecht Slowenien – Mehrwertsteuersätze ab dem 01.07.2013 erhöht Auf Grund der anhaltenden Wirtschaftskrise hat die slowenische Regierung durch eine Gesetzesänderung die Sätze der Mehrwertsteuer erhöht. Folgende Änderungen sind ab am 01.07.2013 in Kraft getreten: Erhöhung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes auf 22% (vorher 20%) Erhöhung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf 9,5% (vorher 8,5%) Für grenzüberschreitende mehrwertsteuerpflichtige Dienstleistungserbringer sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen: Nach Artikel 60a Absatz 3 des Änderungsgesetzes gelten für Dienstleistungen, deren Erbringungszeitraum den 01.07.2013 einschließt, bereits die neuen Mehrwertsteuersätze. Die alten Mehrwertsteuersätze hingegen gelten noch für Dienstleistungen, die erst nach dem 01.07.2013 ausgeführt wurden, wofür jedoch vor dem 01.07.2013 bereits eine Vorauszahlung erfolgt ist (Artikel 60a Absatz 4 des Änderungsgesetzes). Auch bei Reverse-Charge-Verfahren kommen die oben genannten Regeln zur Anwendung, wenn die weiteren Voraussetzungen für den Übergang der Steuerschuld festzustellen sind. Haben Sie Fragen zum Thema Steuerrecht? Herr Mütze beantwortet Sie gern. Kontaktieren Sie ihn unter Tel. Nr.: 05692 997720-0 oder per E-Mail: [email protected] 5 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Aufenthaltsrecht Aufenthaltsrecht Singapur – Verschärfte Anforderungen für Arbeitgeber Beantragung eines Employment Passes erfordert Bereitstellung der Umsatzzahlen der letzten drei Jahre Das singapursche Arbeitsministerium fordert von Arbeitgebern ein Update der Umsatzzahlen der letzten drei Jahre im „Employment Pass Online (EPOL)“ System, bevor diese neue Anträge auf einen „Employment Pass“ für einen ausländischen Arbeitnehmer einreichen dürfen. Ausgenommen sind lediglich Unternehmen, die erst in 2013 gegründet worden sind. Vom 01. August 2013 an müssen die Daten für 2010, 2011 und 2012 aktualisiert werden. Gleichzeitig ist anzugeben, ob diese Zahlen auf geprüften Geschäftsberichten beruhen. Es wird empfohlen, die Daten frühzeitig abzugeben, wenn in den nächsten Wochen Antragstellungen geplant sind. Kolumbien – Weitere Änderungen im Aufenthaltsrecht Neues Gesetz ab sofort in Kraft Ergänzend zu den Reformen des Visasystems im Juni diesen Jahres (wir berichteten in unserem Newsletter Mai 2013) hat das kolumbianische Außenministerium nun weitere Änderungen angekündigt, die mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören: • • • • Einführung elektronischer Beantragungen sowohl beim kolumbianischen Außenministerium als auch bei kolumbianischen Vertretungen im Ausland; nach der elektronischen Einreichung hat das Außenministerium innerhalb von vier Tagen eine Entscheidung zu treffen Statuswechsel vor Ort erlaubt: Antragsteller dürfen ab sofort mit einem Touristenvisum nach Kolumbien einreisen und Geschäfts-, Aufenthalts- oder Arbeitsvisa im Land beantragen Kolumbianische Unternehmen, die einen ausländischen Arbeitnehmer unter der Visakategorie TP-4 (kurzfristige Einsätze bis drei Jahre) beschäftigen möchten, müssen die letzte Steuererklärung sowie Kontoauszüge der letzten sechs Monate vorlegen, die eine Haushalt von durchschnittlich ca. 32.000 USD aufweisen müssen. Für neu gegründete Unternehmen können diese Anforderungen entfallen oder abgeschwächt werden. Für Familienangehörige wird eine Altersgrenze von 25 Jahren eingeführt. Ältere Angehörige können nur noch dann durch den Hauptantragsteller gesponsert werden, wenn sie körperlich behindert oder finanziell vom Hauptantragsteller abhängig sind. 6 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Aufenthaltsrecht Australien – Änderungen zum 457-Visum in Kraft Seit 01. Juli 2013 gelten veränderte Bestimmungen bei der Beantragung Mit Wirkung zum 01. Juli 2013 sind die bereits angekündigten Änderungen im Hinblick auf das Visum der Kategorie 457 in Kraft getreten. Die nach jetzigem Stand wichtigsten Anpassungen laut Department of Immigration and Citizenship (DIAC) sind nachfolgend zusammengefasst: Umstellung auf Online-Beantragung Sämtliche Anträge auf ein Visum der Kategorie 457 werden ab sofort über ein OnlineAntragssystem des DIAC eingereicht. Eine Antragstellung in Papierform ist bis auf sehr wenige Ausnahmen nicht mehr möglich. Ausländische Unternehmen, die als sog. „offshore sponsor“ einen Antrag auf ein 457-Visum unterstützen, können Ihren Antrag somit nicht mehr in der nächsten australischen Vertretung stellen, sondern diese Anträge werden ab sofort direkt durch das DIAC in Australien bearbeitet. Erhöhung der Antragsgebühren Wie bereits angekündigt kommen bei der Beantragung eines 457-Visums seit dem 01. Juli 2013 deutlich erhöhte Gebühren zum Tragen. Die Gebühr zur Beantragung des Visums erhöht sich von $455 auf $900 und ist künftig auch für Familienmitglieder zu entrichten, die in den Antrag einbezogen sind. Auch die Gebühr zur Nominierung des Antragstellers („nomination application“) hat sich deutlich erhöht (nahezu Vervierfachung auf jetzt $330), wohingegen die Gebühr für die Beantragung der „Standard Business Sponsorship“ unverändert bei $420 liegt. Achtung: Eine weitere Erhöhung wurde zum 01. September 2013 angekündigt. Von diesem Datum an steigen die Antragsgebühren für alle Visakategorien um 15 %, einzige Ausnahme bilden Studenten- und Touristenvisa. Für ein Arbeitsvisum der Kategorie 457 werden die Antragsgebühren für den Hauptantragsteller sowie Familienangehörige über 18 Jahre dann bei AUD 1.035 liegen, minderjährige Angehörige entrichten AUD 260. Anhebung der Mindestgehaltsgrenzen Um eine Position unter dem 457-Programm nominieren zu dürfen, muss der Antragsteller ein bestimmtes Mindestgehalt beziehen. Dieses ist von bislang $51.400 auf nunmehr $53.900 angehoben worden. Gleichzeitig muss nachgewiesen werden, dass es sich um eine marktübliche Bezahlung für die angestrebte Position handelt. Ausnahme bildeten bislang Antragsteller mit einem Gehalt in Höhe von mind. $180.000, für die keine entsprechenden Nachweise erbracht werden mussten. Diese Ausnahmeregelung greift nun nur noch für Antragsteller mit einem Gehalt ab $250.000. Begrenzung der möglichen Nominierungen als Sponsor Antragsteller auf eine „Standard Business Sponsorship (SBS)“ müssen künftig angeben, wie viele Positionen unter der Sponsorenschaft nominiert werden sollen und diese Anzahl begründen. Bislang konnte ein Sponsor während der Gültigkeit seiner SBS beliebig viele ausländische Mitarbeiter nominieren. 7 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Aufenthaltsrecht Änderungen bei Trainingsanforderungen Wer einen ausländischen Arbeitnehmer sponsern möchte, muss nachweisen, dass im Zeitraum der Beschäftigung die Trainingsanforderungen des DIAC erfüllt werden. Demnach muss jährlich mindestens eine Summe in Höhe von 1 % der Bruttopayroll für die Fortbildung australischer Mitarbeiter ausgegeben werden. Bislang musste gezeigt werden, dass diese Anforderungen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt werden, zusätzlich wurde eine Bestätigung gefordert, dass dieses Level auch während der Zeit der SBS aufrechterhalten wird. Mit den neuen Regelungen sind voraussichtlich konkrete Zahlen für jedes Jahr der SBS vorzulegen. Im Falle einer Verlängerung ist nachzuweisen, dass die Trainingsanforderungen während der gesamten Laufzeit der SBS erfüllt worden sind, bislang waren entsprechende Nachweise nur für die letzten zwölf Monate zu erbringen. Nachweis englischer Sprachkenntnisse Sämtliche beschäftigungsbasierte Ausnahmeregelungen hinsichtlich englischer Sprachkenntnisse fallen unter den neuen Regelungen weg. Künftig müssen alle Antragsteller nachweisen, dass sie über ausreichende (= IELTS Test mit Ergebnis mind. 5) Englischkenntnisse verfügen, sofern nicht einer der nachfolgenden Punkte zutrifft: • • • Der Antragsteller bezieht ein Jahresgehalt in Höhe von mind. $ 96.400 Der Antragsteller hat eine mindestens fünfjährige Ausbildung durchlaufen, in der die Inhalte in englischer Sprache vermittelt worden sind Der Antragsteller ist Inhaber eines Reisepasses aus einem englischsprachigen Land (Neuseeland, UK, USA, Irland, Kanada) Geänderte Bedingungen für Visainhaber Inhaber eines 457-Visums müssen ihre Beschäftigung künftig spätestens 90 Tage nach der Einreise aufnehmen. Wer seine Beschäftigung in Australien aufgibt, hat unter den Neuregelungen 90 Tage Zeit, einen neuen Sponsor zu finden, ein neues Visum zu beantragen oder aus Australien auszureisen, bislang musste dies innerhalb von 28 Tagen geschehen. Des Weiteren können Gebühren für ein 457-Visum künftig rückerstattet werden, wenn der vorangehende Antrag auf Nominierung nicht bewilligt worden ist. Arbeitsmarktprüfungen geplant Das australische Parlament hat weiterhin angekündigt, künftig Arbeitsmarktprüfungen heranzuziehen, entsprechende Regelungen werden aber voraussichtlich erst innerhalb der nächsten sechs Monate in Kraft treten. Zu den Prüfungen werden unter anderem Nachweise gehören, dass für die ausgeschriebene Position australische Kräfte gesucht worden sind, aber nicht zur Verfügung stehen. In den ersten Wochen nach der Implementierung bekommen Arbeitgeber die Änderungen bereits deutlich zu spüren. Neben den strikteren Vorgaben und des erhöhten Aufwands zur Vorbereitung einer Antragstellung lassen sich nach wie vor auch deutlich verlängerte Bearbeitungszeiten beobachten, die derzeit durchschnittlich bei ca. vier bis sechs Wochen liegen. 8 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Aufenthaltsrecht Kasachstan – Beantragung von Quoten für 2014 Freiwillige Vormeldung verschafft Vorteile und wird daher empfohlen Bewerbungen für die Zuweisung von Quoten für das Jahr 2014 müssen im September 2013 eingereicht werden. Wer plant, im Jahr 2014 ausländische Mitarbeiter in Kasachstan einzusetzen und entsprechende Kontingente benötigt, sollte die entsprechenden Unterlagen also baldmöglichst vorbereiten und dem regional zuständigen Büro des Department of Labor überreichen. Hierin wird unter anderem angezeigt, in welchem Umfang und zu welchem Zweck der Einsatz ausländischer Mitarbeiter im folgenden Jahr geplant ist. Hintergrund: Die Erteilung von Arbeitserlaubnissen ist nur innerhalb der „Quote für die Genehmigung zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter“ möglich. Diese wird jährlich festgelegt und beträgt einen gewissen Prozentteil der wirtschaftlich aktiven Bevölkerung Kasachstans. Nur solange also entsprechende Kontingente verfügbar sind, dürfen ausländische Mitarbeiter eingestellt werden. Die Einreichung ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen, insbesondere für Unternehmen, die regelmäßig mehrere ausländische Arbeitnehmer beschäftigen. Die Quoten werden durch das kasachische Arbeitsministerium regional vergeben, nicht selten werden dabei auch zusätzliche Quoten verfügbar gemacht. Unternehmen, die die freiwillige Vormeldung abgegeben haben, werden bei deren Vergabe erfahrungsgemäß bevorzugt behandelt. Kasachstan – Erleichterungen für Mitarbeiter von Repräsentanzen Ausnahme von der „foreign worker ratio“; Wegfall von Sonderbestimmungen Laut einem Regierungsbeschluss, der zum 29. Juni 2013 in Kraft getreten ist, sind Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in Kasachstan von der sog. „foreign worker ratio“ ausgenommen. Es muss also nicht mehr zwingend ein Mindestanteil an kasachischen Arbeitskräften beschäftigt werden, um einen ausländischen Mitarbeiter einstellen zu dürfen. Gleichzeitig sollen Anträge auf Arbeitsgenehmigung seitens einer Repräsentanz von bestimmten Sonderregelungen ausgenommen sein. Dies kann z. B. die Anforderung sein, den ausländischen Mitarbeiter nach Verlassen des Landes durch eine lokale Kraft zu ersetzen. Auch spezielle Trainingsanforderungen könnten wegfallen. Noch ist jedoch unklar, wie die lokalen Behörden die neuen Regelungen konkret umsetzen. 9 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Aufenthaltsrecht China – Neues zum Exit and Entry Administrative Law Implementierung neuer Regularien zum 01. September 2013 bringt Änderungen mit sich Die Umsetzung des neuen Exit and Entry Administrative Law nimmt langsam Gestalt an. Die chinesische Regierung hat Regularien zur Implementierung des neuen Gesetzes veröffentlicht, die zum 1. September 2013 in Kraft getreten sind. Hierunter ergeben sich nach jetzigem Stand folgende Änderungen: Einführung neuer Visakategorien Zum 01. September wurden neue Visakategorien eingeführt, so dass nunmehr zwölf anstatt der bisherigen acht Arten von Visa existieren. Die vier neuen Visakategorien wurden bisher nur grob vorgestellt. Detaillierte Informationen (z. B. notwendige Dokumente, Beantragungsprozess) stehen weiterstgehend noch aus. • Das M-Visum wird ab sofort für Personen ausgestellt, die aufgrund von Business- und Handelsaktivitäten nach China reisen, also für Geschäftsreisende. Das bisherige Geschäftsreisevisum der Kategorie F wurde auf Tätigkeiten im Bereich des kulturellen Austausch, Interviews und Forschungsarbeiten beschränkt. • Das R-Visum soll hoch qualifizierten Experten zur Verfügung stehen, deren Expertise in China benötigt wird. Das R-1 Visum deckt dabei Aufenthalte von 180 Tagen bis zu fünf Jahren ab, unter der Kategorie R-2 sind Aufenthalte bis zu 180 Tagen möglich. • Das Visum der Kategorie Q steht Personen zur Verfügung, die lokale Familienangehörige in China haben, während die Kategorie S für Angehörige von Personen ausgestellt wird, die sich für einen Studien- oder Arbeitsaufenthalt in China befinden. Als Angehörige gelten Ehepartner, Kinder (unter 18 Jahre) und beide Elternpaare der Ehepartner. Hierbei wird zwischen S1 (long-term) und S2 (short-term) unterschieden. Arbeitsvisa der Kategorie Z sollen allem Anschein nach nun doch nicht in zwei Unterkategorien (Langzeit- und Kurzzeitaufenthalte) unterteilt werden. Änderungen in den Antragsprozessen Bei Beantragungen im Großraum Beijing sowie in Hangzhou und Wuhan wird von Antragsstellern auf Arbeitsgenehmigungen ab sofort ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Weiter ist es nun erforderlich, dass bei Beantragungen in Beijing und Shanghai das Original der Business License des chinesischen Unternehmens vorgelegt wird, welches den Antrag unterstützt. Sowohl in Beijing als auch in Shanghai sind Angehörige aufgefordert, bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung Heirats- bzw. Geburtsurkunden im Original sowie seit 01.09.2013 zusätzlich eine legalisierte Kopie vorzulegen. Ausnahmen bestehen nach neusten Informationen für Angehörige, die bereits in einer chinesischen Vertretung im Ausland ein S1- oder S2-Visum erhalten haben und in Shanghai eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Hierfür ist dann eine einfache Kopie ausreichend. Diese Änderungen gelten zu nächst nur für Neubeantragungen in Beijing und Shanghai, es ist aber durchaus wahrscheinlich, dass diese auch in anderen Städten eingeführt werden. 10 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Aufenthaltsrecht Seit dem 02.09.2013 stellt das Exit/Entry Bureau in Beijing nach der Antragstellung auf eine Aufenthaltsgenehmigung eine Bescheinigung („travel slip“) aus, die während der Bearbeitung zu Reisen innerhalb Chinas berechtigt. Auch in Shanghai wird dies bereit so praktiziert, neu ist hier, dass ein Foto des Antragstellers direkt auf die Bescheinigung gedruckt und nicht mehr separat mitgeführt werden muss. Gleichzeitig ist die Bearbeitungszeit für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung in Shanghai von den bisherigen 15 Werktagen (seit Juli 2013) auf nunmehr sieben Werktage verkürzt worden. Um den neuen Entwicklungen zu entsprechen, haben die chinesischen Vertretungen nun auch ein neues Antragsformular veröffentlicht, welches seit dem 01. September 2013 für die Beantragung von Visa in Botschaften oder Konsulaten im Ausland zu nutzen ist. Wir werden die Entwicklungen weiter für Sie beobachten und Sie entsprechend informieren. Philippinen – Verlängerung eines Besuchsvisums bis zu sechs Monaten möglich Die Verlängerung eines Besuchervisums auf den Philippinen ist seit Juli 2013 für bis zu sechs Monate möglich. Die Bearbeitung erfolgt derzeit ausschließlich über die Zentrale des Immigrationsbüros in Manila. Bislang war die Verlängerung eines Besuchsvisums für maximal zwei Monate möglich, so dass längerfristige Besucher regelmäßig die lokalen Behörden aufsuchen mussten. Wichtig ist dies auch für Inhaber einer sog. „Special Work Permit“, die während ihres Aufenthalts auf den Philippinen durchgehend im Besitz eines gültigen Besuchsvisums sein müssen. Gleichzeitig soll ein neuer Sticker eingeführt werden, der bei Verlängerungen statt eines Stempels in den Pass eingetragen wird und unter anderem Sicherheits- und Trackingmerkmale enthalten soll. Steuernummer für zahlreiche Arbeitsgenehmigungen erforderlich Wie das Immigrationsbüro mitteilt, müssen ausländische Antragsteller auf eine „Special Work Permit“ oder eine Arbeitsgenehmigung zur Tätigkeit in einer Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens (ROHQ) künftig zwingend eine lokale Steuernummer (Taxpayer Identification Number, TIN) besitzen, bevor der Antrag eingereicht werden kann. Die vorherige Beantragung einer TIN wird den Antragsprozess um einige Tage verlängern, was bei den Einsatzplanungen entsprechend zu berücksichtigen ist. Die Ausstellung einer TIN kann über den philippinischen Sponsor beantragt werden, ohne dass der ausländische Arbeitnehmer selber vor Ort ist. Für andere Arten von Arbeitsgenehmigungen, die eine Beschäftigung über sechs Monate erlauben, war eine TIN auch in der Vergangenheit erforderlich, mit der neuen Regelung greift diese Maßgabe nun deutlich weiter. 11 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Aufenthaltsrecht Mexiko – Bearbeitungszeiten für ID Card wieder verkürzt Ausstellung in ein bis vier Wochen möglich; beschleunigtes Verfahren in Mexiko Stadt Nach Einführung des neuen Einwanderungsrechts im November 2012 (wir berichteten in unseren Newslettern Februar und März 2013) hat es lange Zeit Verzögerungen bei der Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigungen (resident ID card) gegeben, welche zuletzt bis zu acht Wochen Zeit in Anspruch genommen hat. In Mexiko Stadt ist nun eine beschleunigte Bearbeitung eingeführt worden, innerhalb derer die Erteilung in ein bis zwei Wochen erfolgt. Das National Immigration Institute hat hierfür eine eigene Abteilung eröffnet, zusätzliche Gebühren werden nicht erhoben. In anderen Regionen hat sich die Bearbeitungszeit auf zwei bis vier Wochen verkürzt. Da die Aufenthaltsgenehmigung unter anderem erforderlich ist, um auf die lokale Payroll aufgenommen zu werden, einen Mietvertrag abzuschließen oder aus Mexiko aus- und wieder einzureisen, wird dies für Unternehmen und ausländische Arbeitnehmer deutliche Erleichterungen mit sich bringen. Russland – Verzögerungen bei der Beantragung von Einladungsschreiben Ausstellung im Moskau dauert 5-10 Werktage länger; zusätzlich Einführung neuer Sanktionen bei Verstößen Bei der Beantragung von Einladungsschreiben für Geschäftsreisen sowie für Arbeitsgenehmigungen sowohl im Bereich der hoch qualifizierten Spezialisten (HQS) als auch im regulären Verfahren beim Federal Migration Service (FMS) in Moskau ist derzeit mit Verzögerungen von fünf bis zehn Werktagen zu rechnen. Für hoch qualifizierte Spezialisten lassen sich bereits seit längerem Rückstände beobachten. Hintergrund ist der, dass der FMS Verantwortlichkeiten aus dem zentralen Büro in Moskau an regionale Stellen verlagert hat. Auch ein neues IT-System sowie eine grundsätzlich höhere Anzahl an Anträgen während der Sommermonate haben zu den Verzögerungen beigetragen. Neue Sanktionen bei Verstößen gegen bestehendes Recht Die russische Regierung hat neue Sanktionen für Verstöße gegen bestehendes Aufenthaltsrecht eingeführt. Ausländische Staatsangehörige, die den offiziellen Nachweis Ihres Aufenthaltsstatus verlieren und dies nicht melden, müssen nun mit Strafen zwischen 2.000 und 5.000 Rubeln (ca. 45-113 Euro) rechnen. Arbeitgeber können darüber hinaus mit bis zu 800.000 Rubeln (ca. 18.126 Euro) belangt werden, wenn die Steuerbehörden nicht über die Beendigung einer Beschäftigung oder über einen unbezahlten Urlaub > einem Monat Dauer informiert werden. Im Falle eines HQS belaufen sich die möglichen Strafen sogar auf bis zu 1.000.000 Rubel (ca. 22.660 Euro). 12 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Aufenthaltsrecht USA – Erteilung von Angehörigenvisa für gleichgeschlechtliche Ehepartner Rechtmäßig anerkannte Ehen berechtigen ab sofort zum Erhalt von Angehörigenvisa Die US-Vertretungen in Deutschland haben mitgeteilt, dass mit Wirkung zum 05. August 2013 begonnen wurde, Anträge auf Angehörigenvisa für gleichgeschlechtliche Ehepartner anzunehmen. Voraussetzung ist die, dass die Ehe ordnungsgemäß beurkundet und im Land der Eheschließung anerkannt ist. Dies gilt für Einwanderungs- ebenso wie für Nichteinwanderungsvisa. USA – Green Card Lottery, Diversity Immigrant Visa Program 2015 beginnt Ab dem 01. Oktober 2013 können Interessenten die Online-Registrierung für die Teilnahme an der sog. Green Card Lottery für das amerikanische Steuerjahr 2015 teilnehmen. Die Registrierungsphase endet am 02. November 2013. Über das parlamentarisch angeordnete Diversity Immigrant Visa Program werden jährlich bis zu 55.000 Diversity Visa zur Verfügung gestellt. Für die Registrierung müssen die Teilnehmer strikte Zugangsvoraussetzungen erfüllen und aus Ländern mit geringen Einwanderungsraten in die USA stammen. Durch das Lottery Verfahren wird eine zufällige Auswahl unter allen registrierten Personen getroffen, welche anschließend das Recht erhalten, einen Antrag auf Erteilung eines Diversity Visums stellen dürfen. Dabei müssen sich die Gewinner der Green Card Lottery allerdings aufgrund ihrer Ausbildung, Berufserfahrung oder aufgrund anderer Voraussetzungen dafür qualifizieren. In diesem Verfahren können die Bewerber eine Green Card für die USA erhalten. Diese berechtigt die Inhaber zu einem zeitlich unbegrenzten Aufenthalt in den USA und zur Arbeitsaufnahme. Bei einer erfolgreichen Teilnahme in diesem Jahr kann die Ausstellung der Green Cards für die Gewinner im Zeitraum vom 01. Oktober 2014 bis Ende September 2015 erfolgen. Sie haben Fragen zum Aufenthaltsrecht eines Landes, in das Sie im Rahmen einer Entsendung oder einer Auftragsabwicklung Mitarbeiter schicken wollen? Sie brauchen Unterstützung bei der Abwicklung von Arbeitsvisa? Wenn Sie Näheres zu unseren Serviceleistungen erfahren wollen oder sich ein unverbindliches Angebot zu einem konkreten Fall wünschen, freuen wir uns auf Ihren Anruf oder eine E-Mail. Sie erreichen unser Visa-Team unter Tel.: 05692 997720-0 oder per E-Mail: [email protected] 13 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Sonstiges Sonstiges Saudi Arabien – Änderung des Wochenendes Den Staatsbürgern von Saudi Arabien wurde durch Ihren Staatsoberhaupt König Abdullah ein neues Wochenende angeordnet. Treu dem Motto „Andere Länder, andere Sitten“ galten in Saudi Arabien bisher der Donnerstag und der Freitag als Wochenende. König Abdullah hat nun festgelegt, dass die Wochenenden nun künftig auf den Freitag und Samstag fallen. Die neue Regelung soll die internationale Zusammenarbeit zwischen Firmen und Behörden erleichtern. 14 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Interkulturelle Kompetenz Interkulturelle Kompetenz Wenn die Auslandsentsendung scheitert… Ein professionelles Debriefing hilft Mitarbeitern und Unternehmen, die gemachten Erfahrungen zu reflektieren und für künftige Einsätze zu nutzen Herr Jochen Schuppener, Interkultureller Coach & Berater und Partner unseres Netzwerkes Interkulturelle Kompetenz, ist in seinem Arbeitsbereich unter anderem spezialisiert auf die Themen Reintegration und Krisenbewältigung bei Auslandsentsendungen. IAC: Herr Schuppener, welches Risiko besteht, wenn eine Auslandsentsendung nicht so läuft wie geplant? Jochen Schuppener: Wenn eine Auslandsentsendung nicht so läuft wie geplant, besteht das Risiko einer vorzeitigen Beendigung, eines Abbruchs des Einsatzes. Das hat dann natürlich vielfache Konsequenzen: Für das entsendende Unternehmen finanzielle Einbußen in Form von Repatriierungskosten, aber auch Verlust von Kontakten zu wichtigen Kunden, Verlust von Kontakt zu Regierungsbeamten oder der Verlust von Marktanteilen. Für den Entsandten kann es zum Verlieren des Arbeitsplatzes kommen. Der vorzeitige Abbruch führt immer auch zu großer Unsicherheit, familiärem Durcheinander und gegebenenfalls schulischen Probleme der Kinder. IAC: Wo sehen Sie die größten Herausforderungen? JS: Die größten Herausforderungen eines Auslandsentsandten sind: • Interkulturelle Dynamiken z. B. die Art und Weise wie in der Gastkultur Entscheidungen getroffen werden, das Diskussionsverhalten, Kritikmanagement u.v.m. • Erwartungen bezüglich des beruflichen Erfolges: Die Repräsentation des Unternehmens, das Knüpfen von Kontakten und Anbahnen von Aufträgen etc. • Im persönlichen Bereich geht es um die Adaption an Land und Leute, das Knüpfen von Beziehungen, dem Finden von Freunden, dem Erlernen der lokalen Sprache u.v.m. • gegebenenfalls ist das Klima auch eine echte Herausforderung. IAC: Wie kann man dem entgegenwirken? JS: Erstens ist natürlich ein Screening vor der Entsendung wichtig. Ist die Person, die fachlich kompetent ist, auch aufgrund ihrer Resilienz geeignet und gewappnet, die oben genannten Herausforderungen zu meistern? Zweitens braucht es eine gute Vorbereitung, ein interkulturelles Training für alle Ausreisenden (Partner und gegebenenfalls Kinder). 15 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Interkulturelle Kompetenz Drittens: Verantwortliche Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern Interkulturelle Coaches zur Seite. Diese können dann im Bedarfsfall vom Mitarbeiter kontaktiert werden und/oder regelmäßige Gespräche sind von vornherein eingeplant. Dabei geht es um Business-relevante Themen, interkulturelle Aspekte, evtl. Schulfragen für Kinder und Möglichkeiten für den mit ausgereisten Partner oder auch Paarkonflikte, die bei den meisten aufgrund verschiedenster Dynamiken der Entsendung auftreten. Wenn die Auslandsentsendung scheitert – Angebot zu einem kostenlosen Erstgespräch Auf Anfrage bietet Herr Schuppener betroffenen Expatriates in den nächsten Wochen ein kostenloses Erstgespräch per Skype oder Telefon an. Dieses Angebot kann sowohl von Rückkehrern in Anspruch genommen werden, deren Auslandsentsendung aufgrund von Schwierigkeiten abgebrochen werden musste als auch von Mitarbeitern, die sich noch vor Ort befinden und mit konkreten Herausforderungen zu kämpfen haben. Ein professionelles Debriefing hilft nicht nur dem Mitarbeiter, die gemachten Erfahrungen zu reflektieren, sondern kann auch dazu beitragen, künftige Entsendungen erfolgreich(er) zu gestalten. Bei Interesse kommen Sie bitte jederzeit gern auf uns zu! Sie haben Fragen zum Thema ‚Interkulturelle Kompetenz’ oder wünschen weitere Informationen zu unserem Angebot? Ihre Ansprechpartnerin, Frau Christine Bethmann, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Telefon: 05692-997720-0 oder per E-Mail: [email protected] 16 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Kooperation Unser Kooperationspartner: Deutsche Fernschule e.V. Durch Beratung von Schulexperten Kosten sparen Eine adäquate Schulbildung im Ausland für die Kinder der entsendeten Mitarbeiter zu finden, kostet das Unternehmen viel Zeit oder viel Geld – oder beides. Und in den meisten Fällen ist die Bildung der Kinder ein ausschlaggebender Grund, warum eine Entsendung nicht angetreten oder frühzeitig abgebrochen wird. Zeit und Geld sind wie so oft die treibenden Faktoren, die auch die Entsendepraxis der meisten international tätigen Unternehmen prägen – und immer steht von beidem zu wenig zur Verfügung. Besonders teuer wird es allerdings, wenn in derzeit 5% aller Fälle die Entsendung scheitert. Der Erfolg eines Auslandseinsatzes ist an vielen Punkten gefährdet. Betrachtet man den gesamten Entsendungsprozess, so muss man feststellen: Die größte Gefahr bergen in allen kritischen Phasen die familienbezogenen Themen, darunter mit 89% an zweiter Stelle die Bildungschancen der Kinder im Ausland. Laut Brookfield-Studie tendiert der Expat-Markt wieder hin zum erfahrenen Enddreißiger, der in 65% der Fälle verheiratet ist und mit Partner ausreist. 49% der Expats nehmen auch ihre Kinder mit ins Ausland. Cartus spricht sogar von insgesamt 69% aller Entsandten, die mit Partner oder Familie ausreisen. Trotz eindeutiger Ergebnisse in den genannten Studien sehen nur 1% der Unternehmen die Sorge um die Ausbildung der Kinder als eine kritische Herausforderung im Entsendungsmanagement an. Das Privatleben wird in den Entsendungsgesprächen oft nicht oder nur am Rande angesprochen. Dabei ist eine der wichtigsten Sorgen der Eltern die gesicherte Bildungslaufbahn ihres Nachwuchses. Einige Relocation-Dienstleister vermitteln Schuloptionen vor Ort, die wenigsten jedoch können eine wirkliche Bildungsstrategie für die betroffenen Kinder anbieten. Oft wird die hochpreisige internationale Schule als Standardlösung übernommen, obwohl es bessere und günstigere Schulmöglichkeiten gäbe. Hier empfiehlt es sich, zuverlässige Informationen in einer professionellen Bildungsberatung einzuholen (www.deutschefernschule.de) Die Deutsche Fernschule beschult seit mehr als 40 Jahren deutsche Kinder im Ausland. Der bundesweit einzige Anbieter staatlich zugelassenen Fernunterrichts für Grundschüler wird vom Auswärtigen Amt empfohlen und betreute bereits mehr als 12.000 Schüler aus allen 16 Bundesländern. Zur Klientel gehören Kinder von Missionaren, Entwicklungshelfern, Diplomaten, Managern, Fachkräften und Berufssoldaten. Die entsendenden Unternehmen schätzen die Expertise der gemeinnützigen Organisation im Bereich Schuloptionen weltweit, die Familien profitieren gerne von dem flexiblen und individuellen Lehrangebot. Wo Kinder internationale oder lokale Schulen besuchen, kann das Fach Deutsch separat gebucht werden. Allein schon, damit die Rückkehr in das deutsche Schulsystem problemlos möglich bleibt. In abgelegenen oder rückständigen Regionen der Welt bietet die Fernschule das komplette Grundschulcurriculum per betreutem Fernunterricht. Die mehr als 40-jährige Erfahrung bestätigt, dass das kindgerechte, farbenfrohe Schulmaterial auch den Spaß am Lernen erhält und die Lernkompetenz des Schülers erhöht. 17 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Kooperation Schulberatung als Teil eines klugen Familienmanagement spart nicht nur potenzielle Ausfallkosten, sondern über die gesamte Laufzeit der Entsendung gesehen bares Geld und stärkt zudem das Image und die Attraktivität des Unternehmens. Zwei Praxisbeispiele aus Brasilien zeigen individuelle Schullösungen auf: Fernunterricht für Familie Held (Januar 2011-Januar 2012 in Brasilien) Der Vater ist in Sao Paulo für einen Maschinen- und Anlagenbauer tätig, die Mutter freiberufliche Dolmetscherin, Sohn Linus hat gerade das 1. Halbjahr der zweiten Klasse abgeschlossen. Trotz des Wohnsitzes im Stadtbezirk Sao Paulos waren die deutschen Schulen circa drei Stunden Fahrtzeit entfernt und kamen deshalb nicht in Frage. Die guten internationalen oder brasilianischen Privatschulen kosteten pro Monat einen hohen vierstelligen Betrag, den das entsendende Unternehmen nicht in voller Höhe übernommen hätte. Aus diesen Gründen entschied sich die Familie für den Fernunterricht. Frau Held unterrichtete Linus mit den selbsterklärenden Schulmaterialien zuhause, unterstützt durch die fachgerechte Betreuung von deutschen Pädagogen der Fernschule. Familie Köpf (ab Juli 2013 in Brasilien) Der Vater wird in Belo Horizonte für einen finnischen Anlagenbauer arbeiten und mit seiner Frau und drei Kindern (5, 8, 11 Jahre) ausreisen. Durch eine Entsendung 2007 ist die Familie mit der Region, Kultur und Sprache vertraut. Etwa drei Monate vor Ausreise konnten sie auf einem „Look&See-Trip“ Wohn- und Schuloptionen abklären. Alle drei Kinder werden auf die amerikanische Schule in Belo Horizonte gehen und zusätzlich per Fernunterricht das Fach Deutsch abdecken. Eine gute brasilianische Privatschule hatte kein ausreichendes Fremdsprachenangebot, da für die spätere Wiedereingliederung in einen deutschen Gymnasialzweig ab der sechsten Klasse zwei Fremdsprachen vorgewiesen werden müssen. Zudem entspricht das Schuljahr der amerikanischen Schule dem deutschen, während das brasilianische Schuljahr an das Kalenderjahr gebunden ist. So ist ein späterer Übergang zurück ins deutsche Schulsystem leichter. 18 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING IAC intern IAC GmbH intern Herzlich Willkommen im Team Am 01. September 2013 hat Herr Pascal Rüger seine 3 jährige Ausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann in unserer Unternehmensberatung begonnen. Wir freuen uns, dass wir Herrn Rüger für unsere Unternehmensberatung gewinnen konnten und heißen ihn in unserem Team herzlich willkommen. Also lautet der Beschluss, dass der Mensch was lernen muss. Nicht allein das ABC bringt den Menschen in die Höh'; nicht allein im Schreiben, Lesen übt sich ein vernünftig Wesen; nicht allein in Rechnungssachen soll der Mensch sich Mühe machen; sondern auch der Weisheit Lehren muss man mit Vergnügen hören. 19 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Termine Termine und Veranstaltungen Einladung zum 2. HR International – Challenges and Best Practice am 13. und 14. November 2013 in Kassel Nach dem großen Erfolg unserer Veranstaltungen im Frühjahr laden wir Sie herzlich ein, am 2. HR International – Challenges and Best Practice in Kassel teilzunehmen. Neben hochkarätigen Fachvorträgen erwartet Sie die Möglichkeit eines intensiven und offenen Austauschs von Erfahrungen und Best-Practice-Beispielen mit den anderen Teilnehmern. Thematisch stehen dabei folgende Inhalte im Vordergrund: • • • • • • • • Länderprofil Schweiz – Arbeiten und Leben in der Schweiz Grenzgängereigenschaften nach dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht, Schwerpunkt Schweiz und Frankreich Networking und Austausch der Teilnehmer über aktuelle Themen der Entsendepraxis Aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen Das neue Reisekostenrecht ab 01.01.2014 – Auswirkungen und Veränderungen für Auslandsaktivitäten Workshop Entsendegesprächsführung – Notwendige Inhalte und Rahmenbedingungen Betriebsprüfungen in der Praxis – Schwerpunkte der Betriebsprüfer Aktuelle Fragestellungen aus dem Teilnehmernetzwerk Ihre Referenten: • • • Herr Kai Mütze, Leiter der Veranstaltung, Geschäftsführer der IAC Unternehmensberatung GmbH und Sozialversicherungs-Experte Herr Marko Müller, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Member of NEXIA International Herr Rechtsanwalt N.N. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Termine. 20 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Termine HR-Networking "Internationale Personaleinsätze" am 19. November 2013 in Kassel Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Tagesveranstaltung hat in den letzten Jahren eine große Beliebtheit bei Ihnen entwickelt und wir möchten Sie herzlich zu unserem nächsten praxisorientierten HR-Networking für Personalleiter und Personalreferenten mit Auslandsbezug einladen. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Einsteiger ohne große Vorkenntnisse. Ganz speziell möchten wir in diesem HR-Networking das Thema China in den Mittelpunkt stellen. Neben den nachfolgenden Themen steht der intensive Erfahrungsaustausch untereinander im Vordergrund: • • Aktuelles aus dem Steuer-, Sozialversicherungs- und Aufenthaltsrecht bei internationalen Mitarbeitereinsätzen Themenspezifische Fragen aus dem Teilnehmernetzwerk Ihre Referenten: • • • • Herr Kai Mütze, Geschäftsführer der IAC Unternehmensberatung GmbH und Sozialversicherungs-Experte, Fachbuchautor und Fachreferent Frau Christine Bethmann, Consultant der IAC Unternehmensberatung GmbH Herr Marko Müller, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner der DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Member of NEXIA International Herr Björn Spilles, Steuerberater und Mitarbeiter im Team Global Mobility Tax Services der DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Member of NEXIA International Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltung erstmalig in Kassel stattfindet. Veranstaltungsort: Schlosshotel Kassel Bad Wilhelmshöhe Schlosspark 8 34131 Kassel Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um frühzeitige Anmeldung. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Termine. Ihre Partner für internationales Personalmanagement: 21 INTERNATIONAL ASSIGNMENT CONSULTING Winkelweg 6 34466 Wolfhagen Tel.: +49 5692 - 997720-0 Fax: +49 5692 - 997720-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.I-A-C.de 22