BUNDESPOLIZEI kompakt, Ausgabe 5/2013 (PDF, 3MB, Datei ist nicht

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BUNDESPOLIZEI kompakt, Ausgabe 5/2013 (PDF, 3MB, Datei ist nicht
Zeitschrift der Bundespolizei
ISSN 2190-6718
40. Jahrgang
5-2013
Polizei und Medien
Pressearbeit in der Bundespolizei
In- & Ausland
Interview:
Alles klar, Herr Kommissar?
Seite 14
Personal & Haushalt
Die neue Nachwuchswerbekampagne
der Bundespolizei
Seite 18
Sport & Gesundheit
Gesunde Ernährung zum
Selbermachen
Seite 32
| 5-2013
Foto: Rudolf Höser
Foto: Liemersdorf
Foto: Bundespolizei
Inhalt
Ein Kinderbuch entsteht
Portrait: Hagen Becker
Umgang mit der Presse
Öffentlichkeitsarbeit einmal anders:
Eine Kinderbuchautorin lässt ihre
Protagonisten einen Piraten im Kölner
Hauptbahnhof jagen und recherchierte
dazu bei der Bundespolizeiinspektion
Köln – mit realen Rollenvorbildern.
Seine Karikaturen zieren Präventionsplakate, Taschenkalender und einige
Ausgaben der
: Hagen
Becker, Dienstgruppenleiter bei der
Bundespolizeiinspektion Flughafen
Hamburg, Zeichner und Musiker,
Waffenrechtsexperte und Fotograf.
Ob im Großeinsatz am Bahnhof oder
während einer alltäglichen Kontrolle
im Flughafen: Beim Anblick einer
Fernsehkamera spürt so mancher ein
deutliches Kribbeln in der Nackengegend. Wie also mit der Presse
richtig umgehen?
kompakt
Seite 20
Seite 24
Seite 26
„„ Titelthema
Polizei und Medien . . . . . . . . . . 4
Kommentar . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Außenansicht (1) . . . . . . . . . . . . 9
„„ Portrait
Karikaturist Hagen Becker . . . . 24
„„ Technik & Logistik
Sicherer Umgang mit
Passwörter . . . . . . . . . . . . . . . 38
LIES . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
„„ In- & Ausland
Alles klar, Herr Kommissar? . . . . 10
Außenansicht (2) . . . . . . . . . . . 14
Damals ...
Die Kraft der Erinnerung . . . . . 15
„„ Personal & Haushalt
Nachwuchsgewinnung . . . . . . . 18
Wie ein Kinderbuch entsteht . . 20
5 Fragen an ... . . . . . . . . . . . . 23
„„ Recht & Wissen
Was Polizisten im Umgang mit
der Presse wissen sollten . . . . . 26
Liberalisierung des innerdeutschen
Fernbusreiseverkehrs . . . . . . . . 29
INPOL und die Protokolldaten . . 32
Die Ahnungslosigkeit der
Auskunftsgeber . . . . . . . . . . . . 34
„„ Sport & Gesundheit
Gesunde Ernährung zum
Selbermachen . . . . . . . . . . . . . 35
„„ Leserbriefe
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
„„ Zu guter Letzt
WIR in der Bundespolizei . . . . . 42
Ergänzung/Korrektur . . . . . . . . 43
| 5-2013
Impressum
Herausgeber
Bundespolizeipräsidium
Redaktion
Ivo Priebe (V.i.S.d.P.),
Anja Voss, Marcus Bindermann,
Nathalie Lumpé, Ines Rabe, Rudolf Höser,
Daniela Scholz, Ulrike Wulf, Kurt Lachnit,
Torsten Tiedemann, Thomas Borowik,
Thorsten Völlmecke, Fabian Hüppe,
Christian Altenhofen, Torsten Tamm
Foto: Daniel Nedwed
3
Anschrift
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Telefon
0331 97997-9405
Telefax
0331 97997-9411
E-Mail
[email protected]
Intranet Bundespolizei
kompakt.polizei.bund.de
Internet
bundespolizei.de/kompakt
Layout & Satz
Mandy Deborah Zutz,
Fachinformations- und Medienstelle
der Bundespolizei
Druck
Warlich, Meckenheim
Auflage
10 600
Erscheinung
6-mal jährlich
Wir danken allen Beteiligten für ihre
Mitarbeit. Für den Inhalt der Beiträge sind
grundsätzlich die Verfasser verantwortlich.
Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Vervielfältigung
außerhalb der Bundespolizei nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Herausgebers. Dies gilt auch für die Aufnahme in
elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf Datenträgern. Die Redaktion
behält sich vor, Beiträge und Leserbriefe
zu kürzen.
Redaktionsschluss
16. Oktober 2013
Titelbild
Christian Skerbic
Liebe Leserinnen und Leser,
die mediale Reaktion auf den
spektakulären Fahndungserfolg der
Bundespolizei im Zusammenhang
mit der Festnahme des international
gesuchten schweizerischen Vergewaltigers, mutmaßlichen Entführers
und Mörders Fabrice A. war riesig.
Dass der Anteil der Bundespolizei an
diesem Erfolg angemessen berücksichtigt wurde, lag nicht zuletzt
auch an der schnellen, flexiblen und
gezielten „Vermarktung“ durch die
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der
beteiligten Dienststellen. Im Ergebnis
berichteten regionale, überregionale
und internationale Medien hundertfach über die herausragende Fahndungsleistung.
Hierzu passend liegt der inhaltliche
Schwerpunkt dieser
auf dem
Thema Polizei und Medien. So haben
wir einen ehemaligen Pressesprecher
getroffen, der resümiert, wie Erzählungen und Wirklichkeit sich doch
manchmal voneinander unterscheiden, da Erinnerungen im Laufe der
Jahre verblassen. Zudem berichtet
ein Schauspieler, der in den letzten
Jahren immer mal wieder in die Rolle
eines Polizeibeamten geschlüpft ist,
von seinem ganz eigenen Dienstalltag, und schließlich haben wir – da
die Bundespolizei mittlerweile auch
in einem Kinderbuch auf Streife geht
– mit einer Autorin über die Entstehung ihres Buches gesprochen.
Doch dies ist nur ein aktueller
Beleg für die positive Entwicklung der
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der
Direktionen und Inspektionen. Auch
die immer umfangreicher werdenden
Pressespiegel mit bundespolizeilichem Bezug zeigen dies eindrucksvoll. Den dafür Verantwortlichen
gebührt an dieser Stelle Dank.
Ich wünsche Ihnen viel Freude
beim Lesen!
kompakt
Ihr Ivo Priebe
Redaktion Bundespolizei
kompakt
Foto: Rudolf Höser
Titelthema
Polizei und Medien
„Israelische Drohnen für die Bundespolizei?“, „Handydaten gelöscht!“,
„Keine Videoüberwachung am Bonner Hauptbahnhof?“, „Institutioneller
und struktureller Rassismus“, „Ausbildungshilfe für Weißrussland?“,
„Erschossene Rockerhunde“, „Piratenflaggen und Quietscheentchen?“ …
Kein polizeilich brisantes oder sicherheitspolitisches Thema, mit dem die
Bundespolizei in den vergangenen Monaten nicht in Verbindung gebracht
wurde.
Spät
estens bei solchen
Schlagzeilen sind
die Öffentlichkeitsarbeiter der Bundespolizei gefragt. Denn sie sind weit
mehr als nur sprichwörtliche „Oberoffiziere für Blumen und Gastgeschenke“, wie manche leider immer
noch behaupten. Letzteres liegt in
erster Linie daran, dass Komplexität,
Bedeutung und Auswirkung der Vorgänge, mit denen sich die Pressestellen in der Regel beschäftigen, in
dem einen oder anderen Fall stark unterschätzt werden. Zur Verdeutlichung
ein kurzer Blick in die Wirkmechanismen moderner Öffentlichkeitsarbeit;
die Dynamik und Zusammenhänge
unserer gesellschaftspolitischen
Entwicklung werden in der Fachliteratur wie folgt beschrieben: „Unterschiedliche Interessenlagen einzelner
gesellschaftlicher Gruppierungen
sind in einem Gemeinschaftswesen
mit pluralistischer Gesellschafts- und
Wirtschaftsverfassung etwas ganz
Normales, ja Notwendiges. Eine
Gesellschaft ohne Gegensätze hätte
ihren Antriebsmotor verloren, sie
würde erstarren. Sozialer Wandel,
also notwendige Veränderung der
gesellschaftlichen Struktur, käme
nicht mehr zustande.
Andererseits aber würden ständige
Machtkämpfe einzelner Interessengruppen ohne Ausgleich, ohne
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Konsens, dauernd zu Zusammenstößen und Konflikten führen. Die
Gesellschaft würde in zahllose Interessenkoalitionen und Minigruppen
zersplittern. Dadurch wüchse die
Gefahr der Repression durch die eine
oder andere große Machtgruppe, was
– wie die Geschichte der Weimarer
Republik zeigt – im totalitären System
enden kann.“1
Medien im Wandel
Diese Ausgangslage lässt die
Anforderungen an die mit der Presseund Öffentlichkeitsarbeit betrauten
Verantwortlichen erahnen und zeigt
gleichzeitig deren Ansatzpunkt.
Öffentlichkeitsarbeit soll – und muss –
Brücken bauen, Kommunikation
ermöglichen, Konsens herstellen,
Kompromisse vorbereiten und Krisen
managen. Die sich ständig verändernden politischen und sozialen Rahmenbedingungen, die aufgrund der
vielfältigen Wechselbeziehungen und
Abhängigkeiten zwischen der Polizei
und „ihrer“ Gesellschaft notwendigerweise auch zu Veränderungen innerhalb der Polizei führen, bewirkten
auch den viel diskutierten und noch
nicht abgeschlossenen Paradigmenwechsel in unserer Organisation.
Die Entwicklung hin zu mehr Dienstleistungsorientierung und Bürgerfreundlichkeit vor dem Hintergrund
sich verknappender Ressourcen und
anspruchsvolleren polizeilichen Aufgaben hat einen direkten Einfluss auf
die polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und fordert eine völlig
andere Qualität als noch vor einigen
Jahren. Dabei spielt die rasante Veränderung und Entwicklung der
Medienlandschaft eine entscheidende
Rolle. Das Informationsangebot ist
vielfältiger denn je. Wurde der Gewinn
der ersten Fußballweltmeisterschaft
durch die deutsche Nationalmannschaft 1954 von einem Großteil der
Bevölkerung – wenn überhaupt –
noch am Radio oder vor den wenigen
Schaufenstern der gerade erst aufkommenden Elektronikgeschäfte verfolgt, so ist das aktuelle Informationsangebot kaum noch zu überblicken.
Klassische Medien wie Zeitungen,
Magazine, Radio, Fernsehen wurden
durch umfangreiche Onlineangebote
ergänzt, zuweilen sogar
verdrängt. Dies führte
in der Entwicklung zu
neuen Mitbewerbern wie
Twitter, Facebook oder
YouTube. Das Ende von
Zeitungen wie der Financial
Times Deutschland, die Krise
der Frankfurter Rundschau oder
der Verkauf von gewachsenen
Springer-Blättern an die WAZMediengruppe sind noch nicht das
Ende der Fahnenstange, das Ergebnis dieser Entwicklung ist noch lange
nicht absehbar. Interessant ist zudem,
dass der Absatz von mobilen Endgeräten wie Tablet-PCs den Absatz von
herkömmlichen Computern mittlerweile übertrifft; ein Indiz dafür, dass
sich das Nutzungsverhalten der
Konsumenten grundlegend ändert,
klassische Medien weiter auf dem
Rückzug sind und an Markteinfluss
verlieren.
Diese nur grob skizzierten Entwicklungen führen zwangsläufig zu den
derzeit im Medienbereich mit nicht
aufzuhaltender Dynamik zu erlebenden Begleiterscheinungen. Der Druck
auf die Journalisten, Nachrichtenwert
zu schaffen, schnell – und insbesondere schneller als die Konkurrenz – zu sein und dabei möglichst
wenig Kosten zu verursachen, steigt
ständig. Wurde es vor zehn Jahren
noch klaglos akzeptiert, erst zwei
Tage nach einer Parlamentsdebatte
die journalistischen Kommentare zu
lesen, erwartet man diese heute (fast)
live. Hinzu kommt, dass es selbst in
den Reihen der Hauptstadtpresse
immer weniger Journalisten gibt, die
die Möglichkeit haben, sich auf „ihr“
Kernthema zu spezialisieren und ihr
diesbezügliches Wissen aktuell zu
halten. Nicht jede Redaktion erlaubt
es sich noch (oder kann es sich erlauben), ihre publizistischen Spezialisten zu einem abendfüllenden
5
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Hintergrundgespräch ohne unmittelbaren Output zu entsenden.
6
Haben journalistische und publizistische Grundsätze vor diesem
Hintergrund noch einen unumstößlichen Wert? Das Ziel, in erster Linie
wirtschaftlich erfolgreich zu sein,
kann kaum verschwiegen werden.
Das erklärt eine gewisse – mindestens gefühlte – Oberflächlichkeit,
Einseitigkeit oder gar Voreingenommenheit.
Wenn ein Reporter das Handybild eines von Bundespolizisten umringten, blutüberströmten Reisenden
hat, dann braucht er eine Geschichte,
die zum Bild passt. Wenn die offizielle
Stellungnahme der Bundespolizei
nicht so spannend wie die Geschichte der Familie des vermeintlichen
Opfers ist, dann ist das Ergebnis fast
schon programmiert und liest sich
in reißerischen Schlagzeilen eines
großen Boulevardblattes … Bei all
dem hat sich der – grundgesetzlich
Foto: Christian Skerbic
Maßnahmen der Polizei stehen häufig unmittelbar im Interesse der Medien.
geschützte – Wert der Pressefreiheit
und damit der Medien für unsere
Gesellschaft natürlich nicht geändert.
Der Kern der öffentlichen Aufgabe
der Medien, durch ihre Berichterstattung zu einer individuellen und
freien öffentlichen Meinungsbildung
beizutragen, ist heute so relevant wie
eh und je. Die Medien sind Mittler
zwischen dem Volk und dessen
gewählten parlamentarischen Vertretern. Eine freie Presse ist weiterhin
unverzichtbar für eine freiheitliche
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Demokratie – in der alle Macht vom
Volke ausgeht.
Selbstverständnis
moderner Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Jeder Einzelne von uns erlebt
den Alltag durch Hören und Sehen,
erklärt sich selbst durch Sprache und
Schrift, er nimmt Informationen auf
und gibt sie weiter – kurz: er kommuniziert.
Kommunikation vollzieht sich
dabei auf verschiedenen Ebenen –
der persönlichen und der medialen.
„Öffentlichkeitsarbeit besteht darin,
die durch Kommunikation vermittelte
Wirklichkeit mitzugestalten und mitzuorganisieren.“2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist das Management
von Kommunikationsprozessen für
Organisationen und Personen mit
deren Bezugsgruppen. Sie will den
politischen, wirtschaftlichen und
sozialen Handlungsspielraum einer
Organisation im Prozess öffentlicher
Meinungsbildung schaffen und
sichern. Sie hat in diesem Zusammenhang die Funktion, die Zielsetzung
und Interessen, Tätigkeiten und
Verhaltensweisen einer Organisation
zu verdeutlichen und deren Identität
nach innen und außen zu vermitteln.
Öffentlichkeitsarbeit, verstanden
als Management von Kommunikation,
realisiert sich als Regelkreis von
Meinungsbildung sowie Einstellungsund Verhaltensänderung, indem sie
zielorientiert den Informationsfluss
gestaltet und streut, Meinung und
Meinungsbildung beobachtet und
analysiert und die jeweiligen Resultate
in den internen Entscheidungsprozess
einbringt.
Öffentlichkeitsarbeit ist
Chefsache!
In den zwei Seiten ihrer Funktion
– Organisationsinteressen zu vertreten und öffentliche Interessen in
die Organisation einfließen zu lassen – kann die Öffentlichkeitsarbeit
zum Interessenausgleich beitragen,
Konfliktfelder begrenzen und Konflikte
konstruktiv lösen. Sie ist zielgerichtete
und systematische Gestaltung von
kommunikativen Beziehungen. Sie
besitzt somit innerhalb der Gesamtkommunikation einer Organisation
zentrale Kompetenz und hat eine
strategische Führungsaufgabe zu
erfüllen. Die damit betrauten Bereiche
sind genau aus diesem Grunde dem
Behörden-/Dienststellenleiter jeweils
direkt unterstellt. Wer nicht kommuniziert, führt nicht! Das gilt im Übrigen
uneingeschränkt für die externe und
die interne Kommunikation. Öffentlichkeitsarbeit heute ist ein Mittel zur
Durchsetzung der strategischen Ziele
der jeweiligen Organisation und trägt
dadurch zur Ermöglichung der täglichen – taktischen – Aufgaben bei.
Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kann jedoch nur einen
Teil der Wahrnehmung beeinflussen.
Gerade im Bereich der Polizei – und
damit der Eingriffsverwaltung – werden das Bild und die Wahrnehmung
in der Öffentlichkeit natürlich auch
tagtäglich von jedem einzelnen Beamten positiv oder negativ beeinflusst.
Ein unfreundliches Auftreten bei der
Passkontrolle ist im Einzelfall genauso relevant wie ein unausgewogener
Artikel in einer Boulevardzeitung.
Wer also in unserer Organisation den
Anspruch hat, täglich Erfolgreiches
und Gutes zu lesen und zu hören
(was durchaus nicht unberechtigt
ist), der sollte selbst und in seinem
Bereich durch Professionalität,
Kommunikation und Auftreten das
Seinige dazu beitragen. Trotzdem
lassen sich fragliche Schlagzeilen
leider nicht immer verhindern.
Ivo Priebe,
Gero von Vegesack
1
Reineke/Eisele: Taschenbuch Öffentlichkeitsarbeit. 2. Auflage, 1994, Seite 30.
A. a. O., Seite 16.
2
7
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Kommentar:
Beziehungsweise
8
Das Joch der Ehe ist so schwer, dass man zwei Personen braucht, um es zu tragen –
manchmal drei.
Alexandre Dumas der Ältere, französischer Schriftsteller (1802-1870)
Eine monogame Beziehung ist
das trotzdem nicht. Schon eher eine
Ménage-à-trois. Denn auch wenn
man ihn nicht immer sofort sieht –
es liegt da noch einer mit im Bett.
Der unsichtbare Dritte lugt unter der
Decke hervor und passt auf, dass das
Spiel, das die anderen treiben, seinen
Regeln folgt. Und diese sind zuweilen
sehr undurchsichtig, manchmal sogar
verwirrend bis widersprüchlich: Mal
will er alles genauestens wissen, mal
lediglich unterhalten werden. Mal
braucht er jemanden zum Vergöttern,
mal jemanden, um ihn zu hassen. Mal
möchte er gehätschelt, mal lieber
gescholten werden. Gäbe es ihn
nicht, den Zuschauer, Leser, Zuhörer,
wäre vielleicht – nein: bestimmt!
– einiges viel einfacher.
Einfacher – ja, aber auch besser?
Zweifel daran sind berechtigt. Denn
wo kämen wir hin, wenn die beiden
anderen nur auf eigene Interessen
bedacht handeln würden? Die behördliche Öffentlichkeitsarbeit würde
wahrscheinlich recht bald zu einem
hässlichen Monster namens Propaganda mutieren, statt für Transparenz
zu sorgen. Und die Presse – für wen,
worüber und wozu sollte sie dann
noch berichten? Sie wäre nur noch
ein willenloses Werkzeug in der Hand
eines Despoten. Aus eigenem Antrieb
die Öffentlichkeit zu manipulieren oder
auch nur sich zu diesem Zweck instrumentalisieren zu lassen, ebnet den
Weg zu einer Diktatur. Die zwei sind
deshalb gut beraten, die Launen des
unsichtbaren Dritten zu ertragen. Ist
es nicht so, dass diese Capricen die
Grundlage ihrer eigenen Existenzen
sind – und der eigentliche Auftrag?
Wenn die Sonne scheint und die
Menschen gut gelaunt sind, ist der
Umgang miteinander einfach. Pressearbeit zu machen, wenn sich alle lieb
haben – das kann fast jeder. Worauf
es tatsächlich ankommt, woran alle
gemessen werden, das ist das Verhalten in und der Umgang mit Krisensituationen. Wie solide eine Ehe ist,
zeigt sich ja nicht beim Schmusen,
sondern wenn es in der Beziehung
kriselt.
Noch hat niemand eine Eheberatungsstelle für die Bundespolizei
und die Presse eingerichtet. Ist Sand
im Getriebe, muss der Reinigungsprozess aus eigener Kraft bewältigt
werden. Und so spielt jeder die ihm
zugedachte Rolle: Die einen agieren,
die anderen sehen zu und passen
auf, dass niemand trickst. Denn was
der unsichtbare Dritte überhaupt nicht
mag, ist das Gefühl, verschaukelt zu
werden. Aber mit den Gefühlen ist
es so eine Sache – kann man ihnen
immer trauen? Gerade in einer Ehe
zu dritt?
Thomas Borowik
Foto: Mike Borowik
Die
Bundespolizei und die
Medien – mal lieben sie
sich, mal schimpfen sie übereinander,
was das Zeug hält. Manchmal sind
sie Verbündete, von Zeit zu Zeit aber
auch Gegenspieler. Angenehme und
von Fairness geprägte Begegnungen
gibt es da genauso wie kontroverse
und deprimierende Episoden. Wie in
manch einer alten Ehe. Nach langer
Zeit, die man miteinander verbracht
hat, scheint jeder genau zu wissen,
was der andere will und wie er tickt.
Nur ist man nicht immer bereit, auf
die Wünsche des Partners einzugehen oder Kompromisse zu schließen.
Arrangieren muss man sich irgendwie
trotzdem, auch wenn es gelegentlich wehtun mag. Sich scheiden zu
lassen, ist hier nämlich nicht möglich.
Fremdgehen? Mangels einer Alternative ausgeschlossen.
Der Autor (44) ist Pressesprecher der Bundespolizeidirektion München. Der dienstälteste
Redakteur greift in seiner Kolumne die polarisierenden Aspekte des jeweiligen Titelthemas auf.
kompakt | 5-2013
Kolumne: Die Außenansicht (1)
Journalisten und Polizisten –
Vertrauen als Voraussetzung für
Erfolg
Vor
zwei Monaten präsentierte sich die
Bundespolizei am Fernbahnhof des
Frankfurter Flughafens. Mitten im
Strom der Reisenden hatten sich die
Beamten mit ihrem Infostand postiert
und ermutigten die Menschen, bei
Straftaten nicht wegzuschauen. Die
Bundespolizei, hieß es, brauche die
Unterstützung der Bevölkerung, um
kriminelle Handlungen zu verfolgen.
Die Aktion kam bei den Reisenden
gut an. Viele blieben stehen und
suchten das Gespräch. Offenheit und
Transparenz wollte die Bundespolizei
damit signalisieren. Denn aus der
Vergangenheit hat die Behörde gelernt, dass das Vertrauen der Bürger
eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, als Polizei erfolgreich zu sein.
Und genau das gilt in gewisser
Weise auch für das Verhältnis zwischen Bundespolizei und Medien.
Es gab Zeiten, in denen das Verständnis füreinander sicherlich nicht
so groß war wie heute. Journalisten
haben den Ruf, „unbequem“ zu sein;
allein schon dadurch, dass sie alles
hinterfragen und sich mit den Antworten, die sie erhalten, in der Regel
nicht zufriedengeben. Allerdings
gewinnt man den Eindruck, als habe
sich das Bild des Journalisten gerade
auch bei der Polizei zum Positiven
gewandelt. Medien werden nicht
mehr nur als „Feind“, sondern auch
als „Partner“ wahrgenommen. Wie
auch andere Sicherheitsbehörden
hat die Bundespolizei erkannt, dass
das Verhältnis zu Presse, Rundfunk
und Fernsehen nur dann funktionieren kann, wenn gegenseitiges
Vertrauen vorhanden ist.
Aus Sicht der Medien hat diese
neue Transparenz gerade im Umgang
mit sicherheitspolitischen Themen
vieles erleichtert. In Zeiten, in denen
die Bundespolizei zunehmend mit
organisierter Kriminalität und der
anhaltenden Bedrohung durch den
internationalen Terrorismus zu tun
hat, ist es notwendig, auf einen
vertrauensvollen Austausch bauen zu
können. Wie sonst soll es in Zeiten
des Internets, in der Journalisten
quasi im Sekundentakt mit Informationen überflutet werden, gelingen,
innerhalb kürzester Zeit zu selektieren, was wahr ist und was falsch?
Das zu leisten ist natürlich die
ureigene Aufgabe der Medien und
macht qualitativ hochwertigen Journalismus aus. Dennoch sind auch
die Medien bei ihren Einschätzungen
zu einem gewissen Teil auf die Behörden angewiesen, die mit ihrem
Wissen und ihren Einschätzungen
oft wichtige Puzzleteile liefern. Die
Bundespolizei hat es folglich selbst in
der Hand, wie gut eine Berichterstattung sein kann. Dass sie dies erkannt
und sich als eines der wesentlichen
Sicherheitsorgane in ihrer Kommunikationsstruktur geöffnet hat, ist
erfreulich.
Und noch etwas sollte das gegenseitige Verständnis wecken: der fast
gleiche Auftrag an die Gesellschaft.
Polizisten ermitteln, Journalisten
recherchieren. Beide haben es sich
zum Ziel gesetzt, Missstände aufzudecken und dafür zu sorgen, dass sie
hinterher im besten Falle nicht wieder
auftreten. Das zeigt, dass die Belange
von Polizei und Medien gar nicht so
unterschiedlich sind.
Katharina Iskandar
9
Foto: Nik Konietzny/Agentur Focus
In- & Ausland
Alles klar, Herr Kommissar?
Es gibt wohl kaum einen anderen deutschen Schauspieler, der so häufig in
Polizei- und Krimiserien zu sehen war wie er: Allein in Deutschlands erfolgreichster Actionserie „Alarm für Cobra 11 – Die Autobahnpolizei“ (RTL) gab
René Steinke rund 80 Mal den Kriminalhauptkommissar (KHK) Tom Kranich,
in der Kultserie „Der letzte Bulle“ (SAT.1) hatte er mehrere Gastauftritte als
Arzt und er spielte – als Haupt- oder Nebendarsteller – in „Die Wache“,
„Küstenwache“, „Notruf Hafenkante“, „Mordkommission“, „Polizeiruf 110“
und der „SoKo“-Reihe.
Selbst
verständlich
war Steinke
auch in vielen „polizeifremden“ Fernsehfilmen oder -serien zu sehen, so
zum Beispiel in „Pastewka“, „Plötzlich
Papa – Einspruch abgelehnt“ und
romantischen Komödien wie „Klick
ins Herz“. Doch viele Fans verbinden
seinen Namen noch immer mit KHK
Tom Kranich – auch wenn der bereits
2006 den Serientod starb … Für die
sprach Petra Perlia mit
René Steinke über die Rolle, die ihn
bekannt machte, und über Berührungspunkte mit der „echten“ Polizei.
kompakt
kompakt
: Herr Steinke, noch bis
vor Kurzem (bis April dieses Jahres,
Anmerkung der Redaktion) waren Sie
in der mehrfach ausgezeichneten Anwaltsserie „Danni Lowinski“ zu sehen.
In der vierten Staffel spielten Sie den
Staatsanwalt August von Grün, der
sich nicht nur um den Abschluss von
Ermittlungsverfahren bemühte, sondern auch um Rechtsanwältin Lowinski (Annette Frier). Auch wenn Sie hier
einmal mehr Ihre Vielseitigkeit unter
Beweis stellen konnten – für viele Ihrer
Fans sind Sie bis heute vor allem der
„Cop“ aus „Alarm für Cobra 11“,
der auf den Autobahnen rund um Köln
gegen Mörder, Erpresser und Autoschieber gekämpft hat.
René Steinke: Ja, das stimmt.
Wenn auch die einzige Gemeinsamkeit
der beiden Rollen darin besteht, dass
ich wieder verbeamtet bin [lacht] …
kompakt: … und „Uniform“ tragen.
Apropos Uniform: Wenn Sie an Ihre
Zeit als „Polizist“ zurückdenken – gab
es vor oder während der Dreharbeiten
Berührungspunkte mit „echten“
Kollegen?
| 5-2013
René Steinke: Na klar! Wir haben
viele echte Kollegen getroffen und
vieles von ihnen
gelernt! Wir
mussten eine Art
Pseudoausbildung
absolvieren, um die
Basics zu trainieren.
Wir mussten lernen, wie
man schießt, aber auch,
wie man eine Waffe hält, die
man gerade nicht benutzt;
wir lernten, wie man sich absichert, wie man einen Verdächtigen verhaftet und so weiter.
kompakt: Das klingt nach vollem
Körpereinsatz. Wie haben Sie sich
fit gehalten? Ähnlich wie die echten
Kollegen, von denen ja bekannt ist,
dass sie viel Sport treiben?
René Steinke: Nein, ich brauchte
kein zusätzliches Fitnesstraining. Ich
hatte schon vor Drehbeginn eine ganz
gute Grundkondition – sonst hätte
ich die Rolle nicht bekommen. Wir
wurden vorher gecastet und da wurde
schon geschaut, was wir körperlich
so drauf haben. Und die Rolle selbst
war dann physisch so herausfordernd, dass ich allein dadurch topfit
war – wir sind viel gerannt, geklettert,
gesprungen, haben gekämpft … So
gut in Form wie damals bin ich nie
mehr gewesen [lacht]! Bei bis zu 200
Drehtagen im Jahr konnte ich mir den
Gang ins Fitnessstudio sparen. Wir
kamen sogar mit dem Spezialeinsatzkommando (SEK) in Berührung. Wenn
die Jungs einen Kollegen zu Boden
werfen mussten, dann haben wir denen vorher gesagt: Bitte sanft! – Die
Jungs haben allerdings eine andere
Vorstellung von sanft als wir – die
fahren einfach ihr Programm ab!
Das lässt die Szenen natürlich wahrhaftiger aussehen … Aber die Kollegen taten uns manchmal wirklich leid.
kompakt: Sind wenigstens Sie bles-
surenfrei durch die Serie gekommen?
René Steinke: Halbwegs. Ich
musste fünfmal in die Klinik – aber nur
zum Flicken: Platzwunden, die genäht
wurden.
kompakt
: Im Jahr 2006 sind
Sie nach insgesamt vier Pilotfilmen
und 79 Folgen aus der Serie ausgestiegen. Warum?
11
René Steinke: Erstmals hatte ich
meinen Dienst bei der Autobahnpolizei nach drei Jahren quittiert, also
im Jahr 2002. Die Figur des Tom
Kranich war – so glaubte ich – zu
Ende erzählt. Nach zweijähriger
Pause fragte RTL aber an, ob ich
nicht wieder einsteigen wolle. Ich
wollte! Nach zwei weiteren Jahren
stand dann allerdings für mich fest:
Jetzt lass’ ich mich erschießen [lacht]!
Der Grund war, dass ich mit meinem
KHK-Kollegen Semir Gerkhan
(Erdogan Atalay) wirklich fast alles
durch hatte – und zudem wollte ich
mich anderen Projekten widmen.
Alarm für Cobra 11
Foto: SAT.1/Frank Dicks
René Steinke als Staatsanwalt August von Grün mit „Filmpartnerin“ Danni Lowinski (Annette Frier) in der gleichnamigen SAT.1-Serie.
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12
Außerdem habe ich festgestellt: Es
knarzt langsam im Gebälk! Als ich in
die Serie eingestiegen bin, da war ich
36 – als ich ausstieg immerhin 43!
Wenn man bedenkt, dass ein Stuntman bei „Cobra 11“ selten älter als
Mitte 20 ist!
kompakt: … wobei Sie die Stunts
ja – hoffentlich (!) – nicht selber ausgeführt haben …?
René Steinke: Nein – nicht ganz!
Was wir selbst gemacht haben, war
immer nur die entschärfte Variante.
Wenn wir von einem hohen Haus
springen sollten, dann sind wir aus
dem ersten Stock gehüpft … die
Stuntmen und die richtige Kameraeinstellung haben dann für den Rest
und den richtigen Effekt gesorgt.
Und wenn wir – natürlich gut gesichert – aus dem Heli hingen, dann
sind wir nicht selbst abgesprungen.
Da durften dann wieder die Stuntmen
übernehmen!
kompakt: Klingt so, als hätte Ihnen
das alles viel Spaß gemacht!
René Steinke: Ja, davon träumt
doch fast jeder kleine Junge! Wann
kann man schon mal – natürlich bei
kalkuliertem Risiko! – von Auto zu
Auto springen, sich Verfolgungsjagden auf der Autobahn liefern, Autos
zum Überschlag bringen, herumballern oder eben am Heli hängen?
Das ist doch viel besser, als zum
Beispiel eine Frau anzubaggern,
die man dann auch noch an seinen
Nebenbuhler verliert [lacht – und
spielt auf seine Rolle als „Dr. Niklas
Hold“ in „Der letzte Bulle“ an, in der er
vergeblich um die Polizeipsychologin
Tanja wirbt, die sich für den „Bullen“
Mick (Henning Baum) entscheidet].
kompakt
: Hat sich Ihre Sicht
auf die Polizei durch Ihre Rollen
verändert? Und wenn ja, wie?
René Steinke: Na ja, eigentlich
hatte ich schon immer – zumindest
in Nachwendezeiten – eine gute
Meinung von der Polizei. Ich denke:
Wie man in den Wald hineinruft, so
schallt es heraus. Und dank meiner
Rolle als Tom Kranich bin ich heute
sogar selbst „Ehrenkommissar“ –
mit richtiger Uniform! Während die
Polizei für mich heute normaler Bestandteil des Alltags ist, so war das
früher allerdings anders, da waren
Polizisten für mich oft keine Ordnungshüter, sondern eher Gegner.
Das hat mit meinen persönlichen
Erfahrungen zu tun. Ich bin in OstBerlin aufgewachsen, wir wohnten
direkt an der Mauer. Und wenn ich mit
Freunden unterwegs war, dann ist es
Foto: RTL
Semir Gerkhan (Erdogan Atalay) und Tom Kranich
(René Steinke) in „Alarm für Cobra 11 – Die Autobahnpolizei“: keine Folge ohne spektakuläre Verfolgungsjagd oder gewaltige Explosionen.
| 5-2013
kompakt: Und wie sieht es heute
bei „privaten“ Kontakten mit der
Polizei aus? Wenn Sie zum Beispiel
in eine Verkehrskontrolle geraten?
René Steinke: Dann gehen die
„Kollegen“ sehr freundlich mit mir
um – aber es gibt keine Extrawürste!
Vielleicht erkennen die mich aber
auch gar nicht [lacht].
kompakt
: Weil Sie im Osten aufgewachsen sind, haben Sie Ihre Ausbildung auch an der renommierten
Hochschule für Schauspielkunst
„Ernst Busch“ (HFS) in Berlin-Niederschöneweide absolviert. Wie man
Ihrem Lebenslauf entnehmen kann,
haben Sie zwar schon sehr früh,
nämlich mit gerade einmal 14 Jahren,
13
Foto: RTL
schon mal spät geworden. Manchmal
bin ich dann in der Nacht nach Hause
gerannt, weil’s mir zu langweilig war
zu laufen. Und da ist es schon mal
vorgekommen, dass plötzlich Scheinwerfer und eine Kalaschnikow auf
mich gerichtet waren … Ich rückte
dann zitternd meinen Ausweis raus
– und nachdem klar war, dass ich
nicht flüchten, sondern nur nach
Hause wollte, durfte ich meiner Wege
ziehen. Oder zum Beispiel auch unser
„ABV“ – Abschnittsbevollmächtigter –,
der in regelmäßigen Abständen im
Haus Erkundigungen über mich einholte: Wann kommt der René denn
abends so nach Hause? … Bringt er
oft Leute mit? … Was sich aber durch
meine „Arbeit“ als „Polizist“ und insbesondere durch die Rolle in „Cobra
11“ verändert hat: Ich bin aufmerksamer geworden, zum Beispiel wenn
ich auf der Autobahn unterwegs bin.
Wenn ich einen Unfall sehe und Helfer bereits vor Ort sind, dann riskiere
ich keinen weiteren Blick. Zum einen
habe ich mehr als genug – auch beim
Dreh gestellte – Unfälle gesehen,
zum anderen will ich durch eigene
Unachtsamkeit keinen weiteren Unfall
verursachen!
Action vor und hinter der Kamera: René Steinke bei den Dreharbeiten zu „Alarm für Cobra 11 – Die Autobahnpolizei“. Einen Teil der Stunts hat er selbst ausgeführt.
gewusst, dass Sie Schauspieler
werden wollen, mussten allerdings bis
zum Beginn der Ausbildung im Wendejahr 1989 eine gewisse „Wartezeit“
überbrücken. Obwohl Sie schon 1986
ihre erste Hauptrolle gespielt haben
(„Vernehmung der Zeugen“), wurden
Sie erst drei Jahre später zur Ausbildung zugelassen.
René Steinke: Ja, das ist richtig.
Ich habe mich daher zunächst als
Nachrichtentechniker ausbilden lassen, aber schnell gemerkt, dass ich
das als Alternative nicht mein Leben
lang machen will. Ich sattelte also um
und arbeitete von 1987 bis 1989, als
ich dann an der Schauspielschule aufgenommen wurde, als Rettungssanitäter beim Deutschen Roten Kreuz.
Das war eine wertvolle Zeit und wunderbare Erfahrung. Ich war rundum
glücklich und erfüllt, wenn wir Menschen helfen konnten. Wenn wir zum
Beispiel nicht nur ein schwer verletztes Kind erstversorgen, sondern auch
dessen besorgte Mutter tatsächlich
beruhigen konnten … Oder wenn wir
eine alte Dame gerade noch rechtzeitig in die Klinik bringen und auf
dem Weg dahin stabilisieren konnten.
Solche Einsätze vergisst man nicht …
kompakt
: Wäre für Sie auch der
Beruf des Polizisten eine Alternative
zum Schauspielerberuf gewesen?
René Steinke: Den Polizistenberuf
hatte ich damals noch nicht auf dem
Schirm [lacht]. Aber rückblickend
würde ich sagen: selbstverständlich!
kompakt
: Neben der Schauspielerei ist Ihnen das Helfen noch immer
sehr wichtig. Sie engagieren sich
seit Jahren unter anderem für schwer
erkrankte Kinder.
René Steinke: Ja, das ist mir eine
Herzensangelegenheit. So ähnlich
heißt übrigens auch einer der Vereine, deren Arbeit ich sehr schätze:
Herzenswünsche e. V. Dieser Verein
erfüllt schwer erkrankten Kindern und
Jugendlichen einige ihrer manchmal
letzten Wünsche. Wer sich auch
engagieren oder einen der Vereine
unterstützen will, findet dazu mehr
Infos auf meiner Homepage
(www.renesteinke.com).
kompakt: Herzlichen Dank für das
Gespräch, Herr Steinke!
Aufgrund des großen Erfolgs
der Serie ist eine weitere „Danni
Lowinski“- Staffel geplant, sodass
René Steinke spätestens Anfang
2014 als Staatsanwalt August von
Grün auf die Leinwand zurückkehren
wird.
| 5-2013
Kolumne: Die Außenansicht (2)
Besuch bei einem Mythos
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Hatte
ich wirklich gedacht, sie würden
mir vertrauliche Einblicke hinter ihre
Kulissen gewähren? Die sie umschwirrenden Attribute waren mindestens Respekt einflößend: geheim,
legendär, weltberühmt. Und Mogadischu, immer wieder Mogadischu.
Die GSG 9, DIE GSG 9. Nun saß
ich in der kühlen Ledergarnitur des
Konferenzzimmers und versuchte
ihren Kommandeur und sechs seiner
Führungskräfte davon zu überzeugen,
einem Dokumentarfilm zum 40. Jubiläum zuzustimmen. Inklusive Kamerabegleitung ins Heiligste des deutschen
Antiterrorkampfs: Einsatzübungen.
Litt ich etwa unter Größenwahn oder
schlicht an Naivität? Ich fühlte mich
wie unter einem Brennglas – beäugt,
geprüft, taxiert. Und das war erst der
Anfang. Monatelang mussten bürokratische Hürden übersprungen werden.
Ein selbstverständlicher Ritt durch die
bundespolizeilichen und -politischen
Institutionen. Innerlich war ich bereits
an dem Punkt, mich damit zu trösten:
Na ja, einen Versuch war’s immerhin
wert. Doch irgendwann sah ich mich
tatsächlich mit meinem Kamerateam
das Büro von Kommandeur Olaf
Lindner für ein Interview umgestalten
und bei einer maritimen Nachtübung
in Südeuropa im Schnellboot einem
Schiff nähern. Denn als die Entscheidung einmal gefallen war, sich auf
diesen fremden Beobachter einzulassen, schien der Vertrauensvorschuss
nahezu grenzenlos zu sein – unter
zwei zentralen Bedingungen: Identitätsschutz der Beamten und keine
Transparenz taktischer Abläufe; Spielregeln, die selbst für Vorschulkinder
zu begreifen waren. Ansonsten hatte
ich ziemlich freie Hand.
Der positive Ton, die offene Atmosphäre sowie der direkte, schonungslose, konstruktive Umgang miteinander – und den „Eindringlingen“ – war
für mich das Merkmal der Zusammenarbeit mit den „Neunern“. Der Besuch
bei diesem Mythos war entzaubernd.
Denn ein Mythos ist virtuell, ungreifbar, unwirklich. Doch für mich war die
Antiterroreinheit der Bundespolizei
sehr präsent, sehr professionell und
auch sehr menschlich. Mogadischu
war ein sagenhafter Erfolg. Aber
1977 ist lange her. Und die heutigen Anforderungen an die GSG 9,
gerade nach 9/11, scheinen mit den
Gründungsjahren kaum noch etwas
gemein zu haben. Mir hat der Verband
im Rahmen von „ATLAS“ während der
größten Übung europäischer Spezialeinheiten aller Zeiten noch einmal
Zugang gewährt – ein Signal, dass ich
die Spielregeln zuvor nicht ignoriert
hatte. Aber einer Illusion darf man
nicht unterliegen – auch bei Deutschlands polizeilichem Aushängeschild
gilt, analog zum Fußball: Nach dem
Film ist vor dem Film! Und ein Vertrauensvorschuss muss immer wieder
aufs Neue gerechtfertigt werden. Fast
wie im richtigen Leben. Eben kein
Mythos.
Uli Weidenbach
Foto: privat
Uli Weidenbach ist Journalist, Dokumentarfilmer
und Autor. Seine Reportage „Mythos GSG 9“
entstand 2012 für die
ZDF-Reihe „History“.
| 5-2013
Foto: privat
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Der Autor als Pressesprecher des Grenzschutzkommandos Süd – mit einem Fernsehteam im Einsatzraum.
Damals ...
Die Kraft der Erinnerung: Was (nicht) war und was davon übrig bleibt
Ging
es Ihnen nicht
auch schon mal
so? Bei einer mehr oder weniger
dienstlich geprägten Veranstaltung
– Weihnachtsfeier, Jubiläum oder
Verabschiedung – saßen Sie neben
einem Zeitgenossen, der unbedingt
seine Erinnerungen mit Ihnen teilen
wollte? So etwas kann, abhängig vom
Erzähler, der Geschichte, aber auch
von der Dauer der Darbietung, sehr
amüsant sein. Es kann allerdings
auch mal lästig oder gar peinlich
werden …
In meiner Funktion als Pressesprecher war ich gar nicht so selten der
auserwählte Zuhörer. Viele solcher
Begegnungen konnte ich genießen.
Als unangenehm und im Ergebnis
unergiebig empfand ich es aber,
wenn meine Gesprächspartner ihr
Mitteilungsbedürfnis unermüdlich mit
der Aussage: „Das war halt noch der
alte BGS“ garnierten. Diese Her-
ren merkten oftmals gar nicht, dass
sie damit nichts anderes taten, als
öffentlich einzuräumen: „Zu der Zeit
bin ich in meiner beruflichen Entwicklung stehen geblieben.“ Mit ähnlichen
Phrasen, etwa: „Das ist nicht mehr
mein BGS“ beziehungsweise „…
nicht mehr meine Bundespolizei“,
signalisierten sie zudem, dem heutigen Berufsbild eines Bundespolizisten eher ablehnend gegenüberzustehen, zumindest aber kein Interesse
dafür aufbringen zu wollen.
Nun, wer vorhat, alte Geschichten zum Gegenstand anderer Leute
Interesse zu machen, findet leicht
eine Gelegenheit dazu. Gesprächsrunden, Diskussionsforen und
Vorträge eignen sich hervorragend,
um Erinnerungen in den Umlauf zu
bringen. Einen guten Anlass, Journalisten, Schriftsteller oder sonstige
Berufskommunikatoren als dankbare
Zuhörer zu gewinnen, bieten Jubiläen
jeglicher Art. In historische Zusammenhänge gebracht – zum
Beispiel Mauerfall, Terroranschlag
während der Olympiade 1972 in
München, 60 Jahre Bundespolizei –,
stellen Erzählungen über selbst
Erlebtes eine hervorragende Grundlage für Reportagen und Interviews
dar. Wer dabei war, ist quasi selbst
ein Teil der Geschichte. Dies verleiht
Worten ein besonderes Gewicht
und Berichten die nötige Würze in
Form von Authentizität. Immer wieder
zaubern also die Medien wie aus dem
Hut einen passenden Zeitzeugen
und präsentieren ihn einer breiten
Öffentlichkeit. Voraussetzung hierfür
ist natürlich dessen Erinnerung an
möglichst spektakuläre Ereignisse,
die sich auch entsprechend vermarkten lassen. Obwohl mittlerweile viele
Jahre vergangen sind, weiß ich noch
genau, wie ich mal in einem solchen
Fall als Behördensprecher intervenieren musste:
| 5-2013
Ein Stück Geschichte: Graf Castell gibt dem Bayerischen Rundfunk ein Interview an der ehemaligen
deutsch-deutschen Grenze. Kurz zuvor gingen die Schlagbäume zwischen Thüringen und Bayern hoch,
die Minen auf dem ostdeutschen Gebiet wurden geräumt.
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Eine große regionale Tageszeitung
berichtete an einem Jahrestag der Befreiung der Geiseln aus der LufthansaMaschine „Landshut“ über den legendären BGS-Einsatz in Mogadischu
– und interviewte einen ehemaligen
GSG 9-Beamten. Dieser nutzte die
ihm zuteilgewordene Aufmerksamkeit
der Redaktion auch zur Selbstdarstellung. Vielleicht war es ein bloßes
Missgeschick, vielleicht aber erhoffte
sich der inzwischen selbstständige Inhaber eines Sicherheitsunternehmens
kostenlose Werbung und somit einen
wirtschaftlichen Vorteil für seine Firma
– wir werden es wohl nie erfahren.
Sein Wissen über die Befreiungsaktion in der somalischen Hauptstadt
im Oktober 1977 gab der Mann
jedenfalls stellenweise recht reißerisch und nicht minder überzeugend
so wieder, dass er sich einer gewissen Bewunderung und Hochachtung
beim Leser sicher sein konnte.
Kurz darauf erschien bei mir in
der Pressestelle jemand, der diesen
Spezialisten gut kannte. Er berichtete,
dass es sich zwar um einen ehemaligen Angehörigen dieser Spezialeinheit der Bundespolizei handelte, dieser aber zur fraglichen Zeit gar nicht
in Mogadischu war und somit auch
nicht am Einsatz beteiligt gewesen
sein konnte. Meine Nachfrage bei der
GSG 9 bestätigte dies und die Dinge
nahmen ihren Lauf. Die Zeitung musste den Artikel relativieren. Wie peinlich
dies dem Betroffenen Exbeamten
– aber auch dem verantwortlichen Redakteur! – gewesen sein muss, kann
man sich allzu gut vorstellen …
So ist es eben mit den Erinnerungen: Es sind Geschichten mit persönlicher Einfärbung. Je nach Platzierung
der eigenen Person in Richtung Mittelpunkt des Geschehens ist mitunter
große Vorsicht im Umgang mit ihnen
angesagt. Ist eine Veröffentlichung
beabsichtigt, sollte man die Hintergründe unbedingt überprüfen. Denn
viele Reminiszenzen stellen sich nach
längerer Zeit nur noch in verklärter
Weise dar. Belastende Bestandteile hat man schnell – bewusst oder
unbewusst – aus seinem Gedächtnis verdrängt, und eine Darstellung
erfolgt gerne in einer den damaligen
Sachverhalt glorifizierenden oder
auch dramatisierenden Form.
Für mich steht fest: Worauf es
ankommt, ist Aufrichtigkeit. Ich weiß
es aus langjähriger Erfahrung, denn
oft genug musste ich selbst Journalisten Rede und Antwort stehen.
Immer wieder spielten da – und tun
dies nach wie vor – auch meine
Erinnerungen eine tragende Rolle.
Oberstes Gebot war mir aber immer,
eine disziplinierte, sachliche Haltung
zu wahren. Bitten der Medien und
Vorgaben vorgesetzter Dienststellen
und Personen standen dabei nicht
selten im Widerspruch. Für mich als
Pressesprecher war es meistens eine
Gratwanderung, beiden Ansprüchen
zugleich auch nur annähernd gerecht
zu werden. Die schönste Bestätigung,
dass es richtig war, an meinen Prinzipien festzuhalten, bekam ich erst
vor Kurzem. Eine Journalistin einer
großen Tageszeitung sagte mir nach
einem Interview etwas, was ich als
hohes Lob für unseren gesamten Berufsstand empfunden habe: Interviews
mit Polizeibeamten enthalten höchste
Glaubwürdigkeit, da diese Gesprächspartner sachliche Aussagen jeder
übertreibenden Ausschmückung
vorziehen.
Geschichte kann mal bitterernst,
mal unterhaltsam sein – manchmal sogar beides zugleich. Fast immer ist sie
aber lehrreich für die, die nach uns
kommen. Deshalb ist es so wichtig,
das Wissen über Vergangenes nicht
erlöschen zu lassen. Unsere Professionalität erfordert aber, mit persönlichen Erinnerungen und vor allem
mit der Veröffentlichung derselben
verantwortungsvoll umzugehen –
auch dann, wenn die Dienstzeit
schon lange vorbei ist.
Manto Graf zu Castell-Rüdenhausen,
Thomas Borowik
| 5-2013
Manto Graf zu Castell-Rüdenhausen
leitete zuletzt die Pressestelle der
Bundespolizeidirektion München.
Der Öffentlichkeitsarbeit hatte er
sich erstmals im Mai 1996, nach
zahlreichen Verwendungen in Ausbildung und Einsatz sowie in Stäben,
verschrieben. Dieser Berufung blieb
er bis zu seinem Ausscheiden aus
dem Dienst im Januar 2009 treu.
Während dieser Zeit stand er zunächst für die Bundesländer Bayern
und Baden-Württemberg insgesamt
sechs Leitern der Mittelbehörden
Grenzschutzkommando Süd, Grenzschutzpräsidium Süd, Bundespolizeipräsidium Süd und schließlich der
Bundespolizeidirektion München als
verantwortlicher Pressesprecher zur
Seite.
Foto: privat
Foto: privat
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Foto: Marcus Bindermann
Personal & Haushalt
Nachwuchsgewinnung:
Die Bundespolizei beschreitet
neue Wege
Die demografische Entwicklung, rückläufige Schulabgängerzahlen und die
damit verbundene steigende Konkurrenz unter den Arbeitgebern um den
besten Nachwuchs verschärfen den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt.
Um auch zukünftig genügend Interessenten für eine Ausbildung oder ein
Studium bei der Bundespolizei gewinnen zu können, startet die Bundespolizei nun die neue Kommunikationskampagne zur Nachwuchswerbung.
Die
Vorbereitungen für
die Kampagne unter
dem Slogan „Mit Sicherheit vielfältig“
gehen mit großen Schritten voran.
Vor wenigen Wochen wurde im
Intranet das „Gesicht für die Bundespolizei“ gesucht. Dieses „Gesicht“
sind Kolleginnen und Kollegen aus
Dienststellen der Bundespolizei, die
in ihrer typischen Dienstkleidung
und -ausstattung, ob im Dienst- oder
Einsatzanzug, ob mit Einsatzschutzhelm oder Diensthund, die verschie-
denen Aufgaben und Verwendungen
darstellen. Wir konnten uns über
zahlreiche Bewerbungen freuen und
passende „Gesichter“ aus unseren
Reihen gewinnen. Wir beschränken
uns bei den Motiven auf die Kernaufgaben und Spezialverwendungen.
Denn wegen der Vielfalt an Tätigkeiten
in der Bundespolizei können wir nicht
alle Arbeitsbereiche darstellen.
In den Monaten Juli und August
fanden in der Bundespolizeiabteilung
Blumberg und in einem Berliner Fotostudio die Fotoshootings für die Kampagne statt. Alle Beteiligten hatten viel
Spaß bei der etwas anderen Art des
Dienstes, und die Ergebnisse können
sich sehen lassen.
Aber das Shooting war nur ein
Baustein auf dem Weg zu den fertigen
Motiven – den zentralen Elementen
unserer Kommunikationskampagne
zur Nachwuchsgewinnung. Es folgten
unzählige Abstimmungen über Texte,
| 5-2013
Anpassungen am Layout und ein
stetes Feilen an den Entwürfen, bis
endlich die
fertigen Motive
vorlagen und freigegeben werden
konnten.
Die Motive sollen
zur Wiedererkennung
der Bundespolizei in der
Bevölkerung und insbesondere bei der Zielgruppe
beitragen. Daneben gehen wir
mit der Nutzung moderner Medien
erstmalig völlig neue Wege, um die
bewährten Rekrutierungsmethoden,
wie beispielsweise die Präsentation
auf Berufsmessen, zu ergänzen und
junge Bewerberinnen und Bewerber
in ihrer Umgebung zu erreichen.
Im Rahmen des umfangreichen
Kommunikationskonzepts werden die
Motive immer wiederkehrend genutzt,
um die Bundespolizei bei der Zielgruppe und darüber hinaus bekannter
zu machen. Entwickelt wurde das
Konzept mit der Firma Serviceplan,
einer unter anderem auf Online
Marketing, Product Placement und
Corporate Communication spezialisierten Agentur.
Bewerber gebündelt auf der Microsite
www.komm-zur-bundespolizei.de
zu finden sein werden. Die Microsite
wird darüber hinaus als sogenannte
responsive Version entwickelt, das
heißt, sie kann auch auf Tablets und
Smartphones dargestellt werden.
Dies trägt wiederum dem Nutzerverhalten der Zielgruppe Rechnung, da
diese sich mittlerweile fast nur noch
mit Smartphones im Netz bewegt.
Die Facebook Fanpage dient
darüber hinaus als Möglichkeit, im
sozialen Netzwerk direkt mit interessierten Usern zu kommunizieren, sich
kritischen Fragen zu stellen und die
Bundespolizei als attraktiven und vielseitigen Arbeitgeber zu präsentieren.
Und warum das alles?
Die gemeinsam mit der Firma
Serviceplan erarbeitete Kommunikationskampagne ist zunächst für fünf
Jahre angelegt. Darin wird die bisherige Nachwuchswerbung durch unsere
Einstellungsberater mit vielfältigen
Maßnahmen begleitet und zielgerichtet
ergänzt.
Der Fokus liegt dabei einerseits auf
den Wochen kurz vor Bewerbungsbeginn, andererseits sollen aber auch
ständig aktualisierte Inhalte die Interessenten außerhalb dieser Wochen
ansprechen. Damit wollen wir im Blick
der Zielgruppe und im „Gespräch“
bleiben.
Daneben wird es in den kommenden Jahren immer wieder Aktionen
geben, die es so bislang in der
Bundespolizei nicht gab. Dazu zählen
unter anderem zwei Sportevents
und die Kooperation mit einem
Jugendmagazin, bei der Leser als
Ausbildungsscouts die Bundespolizei
besuchen und anschließend über ihre
Eindrücke berichten.
Die Microsite und die Fanpage
gehen voraussichtlich am 14. Oktober
2013 an den Start. Wir freuen uns auf
zahlreiche Besucher der neuen Auftritte auch aus den eigenen Reihen
und hoffen auf viele Likes auf der Fanpage und Feedbacks zur Microsite.
Stephan Ihns
Die Microsite ist eine Ergänzung
der Homepage und wird den bisherigen Punkt „Karriere“ auf der Bundespolizeiwebseite nahezu vollständig
ablösen, sodass alle wichtigen
Informationen für Bewerberinnen und
Grafik: Facebook
Viele Maßnahmen sind geplant,
um das Profil der Bundespolizei
deutlicher zu prägen und die Wahrnehmung als eigenständige Polizei zu
stärken. Ab Oktober 2013 wird zusätzlich zur bestehenden Homepage
www.bundespolizei.de eine Microsite im Internet und eine Fanpage auf
Facebook geschaltet.
Foto: Bundespolizei
Die neuen Medien
19
| 5-2013
Wie ein Kinderbuch
entsteht
20
Der Weg von zunächst unbeschriebenen Seiten zu einem fertigen Kinderbuch hat immer seine eigene Geschichte – so auch in diesem Fall. Hier ist
es auch die über eine ganz andere Art der Öffentlichkeitsarbeit: Eine Autorin
und Illustratorin recherchiert in einer Bundespolizeidienststelle für ihr Buchprojekt und die Tochter einer Bundespolizistin dient als Rollenvorbild für
eine Protagonistin im Buch1.
Polizei
wie Spannung und Action sowie die
Lesekompetenzen berücksichtigt
werden müssen. Dass dies eine
Gratwanderung ist, wird sich später an
einzelnen Details auch noch zeigen!
bücher für
Kinder gibt es
viele. Aber eines über die speziellen
Aufgaben der Bundespolizei?
Fehlanzeige! Zumindest bisher. Denn
Petra Liemersdorf, Kinderbuchautorin
und Illustratorin aus dem rheinlandpfälzischen Oberdürenbach, möchte
diese Lücke füllen. Erfahrungen mit
Vor-Ort-Recherchen hat sie bereits
beim Technischen Hilfswerk gesammelt: Ihr Buch „Tom, der THW-Helfer“
erschien 2012 bereits in der dritten
Auflage.
Bei einem ersten Vorgespräch in
Köln wird das Ziel konkreter, und das
Projekt „Kinderbuch“ kann starten:
Martina Dressler von der Bundespolizeiinspektion Köln wird der Autorin
bei ihren Recherchen mit polizeifachlichem Rat zur Seite stehen. So
entsteht zunächst ein Fahrplan, der
die Ziele des Buches zusammenfasst:
Es soll für Kinder im Grundschulalter
spannend und lesenswert sein, Präventionsbotschaften vermitteln und
einen Imagegewinn für die Bundespolizei bringen. Und vielleicht weckt
es ja auch in dem einen oder anderen
kleinen Leser den Wunsch, später
selbst Polizist zu werden.
Das Kinderbuch über die Bundespolizei soll ein „erzählendes Sachbuch“ werden. Die Kinder nehmen
die Informationen im Gewand einer
spannenden Geschichte besser auf
als bei einer Aneinanderreihung von
Sachinformationen. Klar ist dabei,
dass – gemäß dem bekannten Motto –
der Wurm dem Fisch und nicht dem
Angler schmecken muss; will heißen,
das Buch soll nicht in erster Linie
beinhalten, was wünschenswert aus
Sicht der Erwachsenen ist, sondern
es muss vor allem den kleinen Lesern
gefallen. Diese Mischform ist jedoch
anspruchsvoller und schwieriger als
andere mögliche Formen wie ein
reines Sachbuch oder ein Roman, weil
einerseits die Realität des Dienstalltags der Bundespolizei nicht aus den
Augen verloren werden darf, andererseits aber die kindlichen Vorlieben
Die Themen der geplanten Geschichte decken einen großen Teil
der Aufgaben und des Alltags bei der
Bundespolizei ab, unter anderem
wird es um Bahnanlagen und deren
Gefahren gehen, um Großveranstaltungen sowie um unseren Dienst auf
Flughäfen und natürlich darum, dass
Frauen längst eine wichtige und nicht
mehr wegzudenkende Rolle in der
Bundespolizei spielen. Schauplätze
der Handlung sollen der Hauptbahnhof
Köln, ein Drehkreuz im internationalen
Bahnverkehr, und der Flughafen
Köln/Bonn sein.
An einem Rosenmontag im Karneval startet das Projekt am Kölner
Hauptbahnhof. Das Ziel ist es, die
Autorin eine Großveranstaltung und die
Arbeit der Bundespolizei rund um den
Kölner Hauptbahnhof an diesem Tag
miterleben zu lassen. Unsere Kollegin
Martina Dressler ermöglicht Petra Liemersdorf einen umfangreichen Blick
hinter die Kulissen eines Großeinsatzes wie dem am Rosenmontag.
Viele Eindrücke wirken auf die
Autorin ein. Mit einer Menge an
| 5-2013
Aufmerksam prüft Fabienne das Dokument:
ob der Ausweis wohl echt ist?
Informationen und Fotos im Gepäck
beginnt Petra Liemersdorf nun, die
konkrete Geschichte zu entwickeln.
Deren Hauptfiguren sind: ein Junge,
ein Mädchen und ihre Mutter, eine
Bundespolizistin. Die Charaktere sind
damit nah an der Realität – denn Martina Dresslers Tochter Fabienne und
Petra Liemersdorfs Sohn Florian
dienen als Rollenvorbilder für die
beiden Kinder im Zielgruppenalter des
Buches.
Die beiden Kinder entdecken aktiv
den Kölner Hauptbahnhof und die
Wache dort. Sie dürfen Einsatzbekleidung, wie zum Beispiel Helme,
anprobieren und ein Funkgerät selbst
in die Hand nehmen, in einem Dokumentenprüfgerät einen Pass auf seine
Echtheit überprüfen, Fingerabdrücke
nehmen und vieles mehr. Petra
Liemersdorf beobachtet sie dabei
und hält ihre Reaktionen fest. Für die
Kinder ist das ein großartiger Tag –
Erlebnisse, die nicht alltäglich sind.
Ein weiterer spannender Programmpunkt steht bei der Bundespolizei-Fliegergruppe in Sankt
Augustin an. Ein Hubschrauber
steht bereit; die Kinder besichtigen
das Cockpit und begutachten jede
Probesitzen im Polizeiwagen: begeistert erkundet
Florian die Technik.
Foto: Liemersdorf
Einzelheit des „Helis“. Auch dieser
Besuch ist sehr eindrucksvoll und
hat sich für die Kinder gelohnt.
Bundespolizei so umfangreich, dass
man damit mehrere Bücher füllen
könnte!
Material ist nun reichlich vorhanden, und für Petra Liemersdorf
beginnt nun die Hauptarbeit. Aus der
Fülle an Material muss sie dasjenige
herausfiltern, was schließlich Eingang
ins Buch finden soll. Ihrer Ansicht
nach ist das Aufgabenspektrum der
Nachdem der erste Entwurf des
Kinderbuches – noch mit Skizzen
illustriert – steht, werden Entwurfexemplare zur Einholung von Fachmeinungen an verschiedene Personen
verschickt: zwei Grundschullehrer,
eine Psychologin/Pädagogin,
Foto: Liemersdorf
In den folgenden Wochen und
Monaten treffen sich alle Beteiligten
regelmäßig. Martina Dressler beantwortet dabei die Fragen der Autorin
und bereitet das Highlight der Recherche vor: einen Besuch der Rollenvorbilder Fabienne und Florian bei
der Bundespolizei. Im Vordergrund
steht dabei die Frage: Wie erleben die
Kinder die Arbeit der Bundespolizei?
Die Sicht eines Kindes auf die Bundespolizei kennenzulernen, hilft der
Autorin schließlich, ihre Geschichte zu
vollenden.
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eine Germanistin, die das Lektorat
übernimmt, einige Bundespolizisten
und an Testleser aus der Zielgruppe.
Einer der Testleser, Petra Liemersdorfs Sohn Florian, wünscht sich für
den ersten Teil des Buches, der Pirat
solle mit einer Pistole im Bahnhof
um sich schießen. Ein Gespräch mit
Martina Dressler klärt, was realistisch
geht und was nicht. So müsste man
den Bahnhof nach einem Schusswechsel sperren. Dies ist für die
Handlung der Geschichte aber nicht
machbar. Hier tritt nun einer der Fälle
ein, die eingangs erwähnt wurden:
Der Anspruch an eine Geschichte steht in Konkurrenz zur nötigen
Realitätstreue eines Sachbuches.
Und so schlägt der Pirat im ersten Teil
der Geschichte einen Mann nieder
und flieht dann – eine Pistole kommt
dabei nicht zum Einsatz. Nur so viel
sei schon verraten: Für die Kinder,
Max und Fabi, beginnt nun eine
spannende Verfolgungsjagd, die mit
einer Überraschung und einer tollen
Belohnung endet.
Ohne das
Engagement der
Mitarbeiter der
Bundespolizeidienststellen wäre
das Buchprojekt
kaum möglich
gewesen. Die
Bundespolizei
ist in dem Kinderbuch nicht nur
Thema, die
Geschichte trägt
in vielen Details
auch ihre Handschrift. Wenn
das Buch vielen
Kindern Freude
bereitet, ihnen
die Bundespolizei
und die Gefahren
auf Bahnanlagen
näherbringt, dann
hat sich die Arbeit
für alle Beteiligten gelohnt.
Eine spannende
Erfahrung war sie
allemal.
Nathalie Lumpé
Foto: Liemersdorf
1
Petra Liemersdorf:
„Max und Fabi jagen
den Piraten“.
Meckenheim:
WDV Medien Verlag
GmbH, 2012. ISBN
978-3-930376-80-3
Auf dem Bahnsteig: an der Notrufsäule kann man schnell Hilfe holen.
5
Fragen an ...
Als Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion München ist Berti Habelt (53)
ein bekannter und gut beschäftigter Mann,
„Fulltime-Job“ ist in seinem Fall eine Untertreibung. Ein garantiert ruhiger Feierabend,
ein wirklich freies Wochenende – davon
kann einer wie er nur träumen.
Stattdessen gibt es Medienarbeit in jeder
erdenklichen Form, beinahe rund um die Uhr.
Kein Wunder, auf seinem Diensthandy sind
mehr als 200 Kontakte gespeichert:
fast alles Journalisten und Pressesprecherkollegen. Klar, dass auch die Telefonnummer
von „Bundes-Berti“ jedes Mal gewählt wird,
wenn weiß-blaue Streifenwagen mit Martinshorn und Blaulicht durch die bayerische
Landeshauptstadt unterwegs sind und die
Bahnlautsprecher am Bahnsteig verkünden:
„Wegen eines Polizeieinsatzes ist die S-BahnStammstrecke bis auf Weiteres gesperrt ...“
1. Was schätzen Sie bei der
Bundespolizei am meisten?
Als Pressesprecher ist man immer ganz nah
oder sogar mitten im Einsatzgeschehen. Und
dann sind da die verschiedenen Facetten der
Medienarbeit, die mich immer wieder aufs
Neue herausfordern – Routine gibt es nicht.
2. Was schätzen Sie bei der
Bundespolizei am wenigsten?
Mich belastet die Unplanbarkeit des eigenen
Lebens, denn medienträchtige Ereignisse halten
sich nicht an Dienstzeiten. Feiertage, Geburtstage
und private Vorhaben – all das läuft fast immer
anders ab als geplant.
Foto: Markus Haiß
Berti Habelt
3. Was war Ihr bisher schönstes
Erlebnis im Dienst?
Als Fußball-(Triple-Sieger)-Fan fand ich natürlich
das „Sommermärchen 2006“ anlässlich der Weltmeisterschaft im eigenen Land unvergesslich.
Zum Zweiten erlebte ich den „Papsteinsatz“ mit
unserem bayerischen Oberhirten sehr intensiv,
sehr beeindruckend.
4. Was war das Schlimmste, was
Sie im Dienst erlebt haben?
Hier fallen mir schlagartig mehrere Ereignisse ein,
vor allem Unfälle und Suizide im Bahnbereich, insbesondere wenn Kinder betroffen waren. Und der
Mordfall „Dominik Brunner“ an einem Münchner
S-Bahnhof.
5. Was wäre Ihre erste Amtshandlung,
wenn Sie heute zum Präsidenten
der Bundespolizei ernannt würden?
Ich würde das betriebliche Gesundheitsmanagement stärken
und weiter ausbauen. Von unseren Beamten wird sehr viel
abverlangt – die körperlichen und psychischen Belastungen
sind immens. Hier gilt es, das Tafelsilber unserer „Firma“
– nämlich die Motivation und Leistungsfähigkeit der Belegschaft – zu erhalten. Als nebenamtlicher Sucht- und Sozialberater weiß ich, wovon ich spreche …
Das Interview führte Thomas Borowik.
Collage: Hagen Becker
Portrait
Markant und kreativ:
Der Karikaturist hinter den
Präventionskalendern
Das Handy klingelt, 17 E-Mails sind bereits gelesen und ausgewertet. Hagen
Becker (44) ist Dienstgruppenleiter und sitzt in seinem Büro am Flughafen
Hamburg. Er ist fast fertig mit der täglichen Vorbereitung. Das Briefing der
Dienstgruppe beginnt in etwa zehn Minuten. Es verteilt sich an diesen Tag
viel Arbeit auf wenig Personal. Von der Frühschicht bekommt Hagen Becker
einen aufwendigen Fall übergeben. Seine Gedanken kreisen jetzt um die
weitere Diensteinteilung und darum, wer den aktuellen Fall übernehmen
soll. Jetzt klingelt das Telefon. Das Display zeigt eine Nummer aus Potsdam
an. Das Präsidium? Was haben die denn mit dem Fall zu tun?
Hagen
Becker geht
ans Telefon
und eine sympathische Stimme am
anderen Ende der Leitung fragt, ob
er sich vorstellen könnte, an einem
neuen Projekt mitzuarbeiten. Es ginge
um Taschenkalender und Karikaturen.
Hagen Becker muss sich erst einmal
kurz gedanklich sortieren. Denn das
passt gerade gar nicht in seinen Kopf.
Obwohl er eigentlich immer für eine
gute Idee und passende kreative
Zeichnung zu haben ist. Hagen
Becker ist noch völlig im täglichen
Geschäft versunken. Jetzt muss er
doch einmal nachfragen, mit wem er
da eigentlich genau spricht. Denn die
Stimme ist ihm gänzlich unbekannt.
Es ist eine Dame aus dem Bundespolizeipräsidium, die gern Karikatur-
vorschläge für Taschenkalender
haben möchte. „Ideen habe ich
sicher, und vorstellen kann ich es mir
auch“, sagt Hagen Becker.
Er erhielt also die groben Themenrichtungen und damit war der Grundstein für die kreative Ideenfindung der
Motive für die Präventionskalender
gelegt. Schon wenige Monate später
| 5-2013
„Zeichnen ist eine Art
Realitätsbewältigung für
mich.“
Karikaturen sind eine Leidenschaft von Hagen Becker. Er sagt:
„Das wahre Leben ist oftmals Karikatur genug und muss eigentlich nur
noch abgezeichnet werden.“
Zeichnen ist für ihn eine Art Realitätsbewältigung auf satirische, zuweilen
auch sarkastische Weise. Seine
Zeichnungen sind auf den Punkt und
enthalten in der Regel immer eine
Botschaft.
Bisher kamen die Anfragen nach
Zeichnungen oder Karikaturen aus
dem Freundes- und Bekanntenkreis
sowie von den Kollegen der eigenen
Dienststelle: „Wir haben da eine Verabschiedung nach 40 Dienstjahren.
Du kennst den Kollegen doch schon
lange. Könntest du nicht mal etwas
Passendes entwerfen?“ Alternativ
zeichnete er auch gern schon mal
„Motivationsfolien“ für Unterrichte und
Fortbildungen. „Nebenbei“ entwarf
Hagen Becker auch das Verbandsabzeichen der Bundespolizeiinspektion
Flughafen Hamburg. Oft dauert es
von der Anfrage über die Ideenfindung bis zum Entwurf nur wenige
Minuten.
„Von mir aus könnte der Tag gern
48 Stunden haben, es gäbe genug
zu tun.“
Hagen Becker, 1969 in Lüchow
geboren, 1,94 Meter groß und von
kräftiger Statur, ist nicht nur äußerlich ein markanter Typ. Kein Haar
auf dem Kopf,
dafür wächst der
außergewöhnliche Bart hervorragend. Becker
ist verheiratet,
hat zwei Kinder
und lebt auf dem
Land im Kreis
Stormarn bei
Hamburg.
Im Juli 1989
startete er beim
damaligen Bundesgrenzschutz
(BGS) mit der
Grundausbildung
in Bayreuth; sozusagen ein fliegender Wechsel,
denn sein Vater,
Hagen Becker mit Great Highland Bagpipe auf der Hochzeit einer Freundin
Oberstabsmeister a. D. Heinz
Becker, wurde in diesem Jahr pensiSmallpipe ...“ Die Aufzählung scheint
oniert. Heute arbeitet Hagen Becker
kein Ende nehmen zu wollen. Da
am Flughafen Hamburg und wird nicht Hagen Becker seine Sache immer
nur dort wegen seiner Kenntnisse im
gründlich macht, gehört zum DudelWaffenrecht sehr geschätzt. Waffensack natürlich auch die richtige Kleirecht bedeutet für ihn insbesondere:
dung. In einem Kilt mit Great Highland
„Nicht nur die trockene Theorie, das
Bagpipe ist er dann schon einmal auf
pure Paragrafenpauken, sondern die
einer Hochzeit bei Freunden zu sehen
Darstellung mit deutlichem Praxisbeoder auf der Bühne eines Mittelalterzug.“
markts mit seiner Band „Die Vertriebenen“, dann aber ohne Kilt, sondern in
„Grundsätzlich spiele ich alles,
mittelalterlicher Gewandung.
was ich so in die Finger bekomme.“
Wer also in Norddeutschland auf
Im Kern ist Hagen Becker aber
einem Mittelaltermarkt unterwegs ist
nicht nur Bundespolizist, leidenschaft- und genau hinschaut, entdeckt viellicher Einsatztrainer und Waffenexper- leicht unseren Kollegen. Bis dahin ist
te. Zudem ist er eben auch KarikatuHagen Becker aber wieder als Dienstgruppenleiter am Flughafen Hamburg
rist, außerdem Fotograf und Musiker.
im Einsatz und beschäftigt sich mit
Sein musikalischer Schwerpunkt liegt
luftsicherheits- und grenzpolizeilichen
dabei zwar auf Instrumenten aus dem
Mittelalter, aber grundsätzlich spielt er Themen – bis vielleicht wieder ganz
unverhofft das Telefon klingelt.
alles, was er in die Finger bekommt:
„Gitarre, Irish Bouzouki, diverse Flöten, Didgeridoo, Mandoline, SchlagMaik Lewerenz
zeug, Bodhrán, Banjo, Akkordeon,
Bardenharfe, Trompete, Dudelsäcke
vom Schotten über Hümmelchen,
Schäferpfeife, Marktsäcke bis hin zur
25
Foto: Nadine Wentzke
waren die ersten Exemplare auf dem
Markt. Aktuell geht die Bundespolizeiserie der Präventionskalender
bereits ins dritte
Jahr. Die Entwürfe
für 2014 liegen
schon in der Schublade.
Foto: Bundespolizei
Recht & Wissen
Was Polizisten im Umgang mit
der Presse wissen sollten
„Presseauskünfte erfolgen durch die Pressestelle. Journalisten sind an die
Pressesprecher zu verweisen.“ So steht ist es im Einsatzbefehl, Ziffer 6.
Was aber tun, wenn sich während eines Einsatzes ein Journalist meldet und
sich mit dem Verweis an die Pressestelle nicht zufriedengibt, sondern beharrlich bleibt? Was tun, wenn Medienvertreter im Regeldienst anrufen oder
während einer Kontrolle auf Sie zukommen? Hier ein kleiner Ratgeber aus
der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit.
In der Ausbildung haben wohl die
meisten von uns zum Umgang mit der
Presse die beiden folgenden Sätze
gehört: „Darüber darf ich Ihnen keine
Auskunft geben. Bitte wenden Sie
sich an die Pressestelle.“ Eine sehr
praktische Regel, bestehen doch
Vorbehalte, in einigen Fällen gar
Ängste gegenüber der Presse. „Im
Umgang mit der Presse kannst du
nur verlieren!“ „Die drehen dir das
Wort im Mund herum!“ „Ein falsches
Wort – und du kannst dir dein ‚Diszi’
abholen!“ Solche und ähnliche Zitate
sind immer wieder von Polizisten zu
hören, wenn es um dieses Thema
geht. Und viele fragen sich: Darf ein
Journalist mich und mein Handeln
überhaupt fotografieren oder filmen?
Kann ich das als Polizist untersagen?
Darf ich vielleicht sogar die Kamera
beschlagnahmen oder dem Reporter
einen Platzverweis erteilen und dies
auch zwangsweise durchsetzen?
Fragen über Fragen – und spätestens
jetzt wird jeder Polizist ein zartes, aber
deutliches Kribbeln im Nacken spüren
– verknüpft mit dem Wunsch, niemals
in eine solche Situation zu geraten.
Falls doch, so werden Sie dankbar
sein, an dieser Stelle weitergelesen
zu haben.
Die Öffentlichkeit
interessiert sich für
Polizeieinsätze
Überall wo Blaulicht, Martinshorn
und Polizei sind, versammeln sich
in Windeseile auch Trauben von
| 5-2013
Neugierigen. Sie beobachten das
Geschehen, rätseln, wie es dazu
kommen konnte
und bewerten
die Maßnahmen
der Polizei. Nicht
selten tritt dann auch
rasch die Presse auf
den Plan, um über das
Ereignis zu berichten.
Schön, wenn ein Pressesprecher dann in der Nähe
ist – so wie es bei Großveranstaltungen der Fall ist. Da diese
ohnehin im Fokus der Öffentlichkeit und damit auch im Interesse der
Medien stehen, ist hier regelmäßig
für die Pressebetreuung gesorgt.
In Absprache mit dem Einsatzleiter
erläutert der Pressesprecher den interessierten Journalisten tiefgründig das
polizeiliche Handeln.
Aber immer häufiger ist zu beobachten, dass Journalisten selbst
einfache polizeiliche Eingriffsmaßnahmen wie Personen- oder Fahrzeugkontrollen beobachten, aufzeichnen
und ihre Beiträge im Nu in die Sendehäuser schicken. Hieraus entsteht ein
Wettbewerb unter den Journalisten
um die Aktualität der Informationen,
die, wie andere Waren auch, nach
den Gesetzen des Marktes verkauft
werden. Besonders aktiv in diesem
Bereich sind die freien Journalisten
und Fotografen. Und schließlich
lassen sich viele Redaktionen auch
von den eigenen Zuschauern, Hörern
oder Lesern über kuriose, interessante oder skandalöse Ereignisse per
Smartphone-Schnappschuss informieren.
und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik
übt oder auf andere Weise an der
Meinungsbildung mitwirkt. Verankert
ist dies in den Landespressegesetzen, deren Grundlage Artikel 5 des
Grundgesetzes ist, der die Presse-,
Meinungs-, Rundfunk- und Informationsfreiheit garantiert. Ein demokratisches System ist deshalb ohne eine
freie Presse nicht denkbar.
Muss ich der Presse
Auskunft geben?
Aus dem Grundrecht der Meinungsfreiheit resultiert das Recht,
dass in unserem Land niemand zu
einer Meinungsäußerung gezwungen
werden darf. Das gilt natürlich auch
für Polizeibeamte. Allerdings handelt
der Polizeibeamte im Dienst zumeist
im Auftrag und Sinne seiner Behörde.
Diese ist gegenüber der Presse wiederum auskunftspflichtig. Sie kann die
Auskunft nur dann verweigern, wenn
beispielsweise der Erfolg einer Maßnahme dadurch gefährdet wäre oder
sie gegen die Geheimhaltungs- oder
Datenschutzvorschriften verstoßen
würde. Was heißt das konkret? Bei
der „Was tun sie hier?!-Frage ist der
Polizeibeamte als Behördenvertreter
beispielsweise dazu verpflichtet, der
Presse darüber Auskunft zu erteilen,
dass hier in der Zeit von 13-14 Uhr
eine Personenfahndung durchgeführt wird. Die Antwort auf die Frage
„Warum?“ kann sich dann aber auf
eine allgemeine Formulierung wie die
folgende beschränken: „Da konkrete
Hinweise auf eine flüchtige Person
vorliegen.“ Die Information, dass
Fahnder bei ihren Ermittlungen den
Tipp bekamen, dass ein flüchtiger
Täter um 13:30 Uhr mit dem Zug
ankommen wird, unterliegt nicht nur
der Geheimhaltung, sondern würde
auch den Erfolg der Maßnahme bei
einer Veröffentlichung gefährden.
Ebenso wird der Polizeibeamte nach
der Festnahme niemals den Namen
des Verhafteten preisgeben oder
bestätigen. Dies widerspräche dem
Datenschutz.
27
Und wie ist das mit
dem Recht am eigenen
Bild?
Wie jeder andere Bürger auch
können sich Polizisten auf das Recht
am eigenen Bild berufen. Allerdings
kann dieses Recht drastisch einge-
Die Bundespolizei ist gegenüber der Presse auskunftspflichtig. Ein Interview gibt oft Gelegenheit,
die behördliche Bewertung eines Sachverhaltes zu erklären.
Oft als „Vierte Gewalt im Staat“
tituliert, erfüllt die Presse einen
gesellschaftlichen Auftrag, wenn sie
in Angelegenheiten von öffentlichem
Interesse Nachrichten beschafft
Foto: Marcus Bindermann
Die Aufgabe der
Presse
| 5-2013
10 goldene Regeln im
Umgang mit der Presse:
1. Die Pressefreiheit hat
Verfassungsrang.
28
2. Für die Polizei gibt es gegenüber der Presse eine Auskunftspflicht.
3. Das Recht am eigenen Bild
gilt für Polizisten nur sehr
eingeschränkt.
Foto: Bundespolizei
4. Aufnahmen zulassen, sofern
die eigenen polizeilichen
Maßnahmen nicht tatsächlich
beeinträchtigt werden.
5. Für jeden Offensichtliches
kann bestätigt werden.
Umstände, die für jeden offensichtlich sind, können in einem Interview bestätigt werden. Eigene Einschätzungen und persönliche Meinungen sind genau so tabu wie Hinweise auf Personalstärken oder
Einsatztaktiken.
6. Nicht zu eigenen Einschätzungen oder Meinungen
hinreißen lassen.
schränkt werden. Entscheidend ist
das gesteigerte Informationsbedürfnis
der Öffentlichkeit. So müssen die
Beamten im Grenzkontrollschalter,
die Personenschützer im Einsatz oder
die Absperrkräfte bei einer Großveranstaltung Fotos dulden, während
Aufnahmen vor der eigenen Wohnung
oder im Pausenraum der Dienststelle
ebenso wie Portraitaufnahmen unzulässig sind. Wissen sollte man hierzu,
dass das Recht am eigenen Bild nicht
vor dem eigentlichen Fotografieren
selbst schützt; vielmehr schützt es vor
der rechtswidrigen Verwendung des
Bildes.
7. Keine Hinweise auf Einsatztaktiken oder Personalstärken.
Kann ich einen Platzverweis erteilen oder
die Kamera beschlagnahmen?
Jeder kennt die unschönen Szenen, wenn Polizeibeamte versuchen,
das Fotografieren oder Filmen der
eigenen Maßnahme oder anderer
Beteiligter zu verhindern. Auch wenn
die rechtlichen Voraussetzungen für
einen Platzverweis oder eine Beschlagnahme vorliegen, sollte man auf
den Vollzug oder gar die zwangsweise
Durchsetzung verzichten. Die Veröffentlichung eines Fotos schadet in der
Regel niemandem. Die zwangsweise
Einwirkung auf einen Fotografen hingegen ist in der öffentlichen Wahrnehmung oft nur sehr schwer zu erklären
und lässt die Polizei stets in einem
schlechten Licht erscheinen. Vielmehr sollte man den Fotografen oder
Kameramann im Gespräch darauf hinweisen, dass seine Berichterstattung
zum Beispiel die Fahndung nach dem
Flüchtigen behindert. In aller Regel
werden die Journalisten den polizeilichen Anweisungen Folge leisten und
diese im Idealfall sogar durch eine
„gute Presse“ unterstützen.
Ein Journalist repräsentiert seine Leser, Zuhörer und Zuschauer
Sollten Sie einmal in die Situation
kommen, mit der Presse kommunizieren zu müssen, dann sollten Sie
8. Verschlusssachenanweisung
und Datenschutz beachten.
9. Nur Fragen über die eigene
Behörde beantworten.
10. Stets freundlich bleiben und
immer korrekt auftreten.
dies nicht verweigern. Stellen Sie
sich Journalisten als eine Passantengruppe vor, die Ihre polizeiliche
Arbeit beobachtet. Umstände, die für
jeden offensichtlich sind, können Sie
ohne Weiteres bestätigen, in dem Sie
gestellte Fragen in Ihrer Antwort noch
einmal aufgreifen. Lassen Sie sich
durch geschickte, indirekte, suggestive oder provokante Fragestellungen
nie zu eigenen Einschätzungen oder
Meinungen hinreißen. Vor allem aber:
Bleiben Sie stets ruhig, freundlich
und treten Sie immer korrekt auf! Kein
Grund für Unbehagen also …
Christian Altenhofen
| 5-2013
Foto: Bundespolizei
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Liberalisierung des innerdeutschen Fernbusreiseverkehrs
Die zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Novellierung des fast 80 Jahre
alten Personenbeförderungsgesetzes hat zu einer Liberalisierung des Fernbusverkehrs in Deutschland geführt. Viele neue Angebote auf einem schnell
wachsenden Markt erfordern auch, dass polizeiliche Maßnahmen angepasst
werden. Warum Busreisen (wieder) in Mode kommen, welche Möglichkeiten
sich daraus für Straftäter ergeben und wie die Bundespolizeiinspektion Konstanz darauf reagiert, lesen Sie auf den folgenden Seiten.
Der
Fernbusverkehr war
in den vergangenen
Jahrzehnten ein sehr begrenzter
Verkehrssektor. Neben Busshuttles zu
Verkehrsflughäfen existierte lediglich
der sogenannte Berlin-Verkehr, der zu
Zeiten der deutschen Teilung entstanden war und nach der deutschen
Wiedervereinigung 1990 Berlin noch
über ein Fernbusnetz beispielsweise
mit Hamburg verband. Darüber hinaus
betrieben in der Nachkriegszeit die
damalige Deutsche Bundesbahn sowie die ehemalige Deutsche Bundespost Buslinien, die zwischen Ballungszentren und ländlichen Regionen
verkehrten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1960 festgestellt, dass
ein Fernbusverkehr auf der Straße die
Bahn schwächen könne und diese
aufgrund ihrer staatspolitischen sowie
wirtschafts- und sozialpolitischen
Bedeutung geschützt werden müsse.
So wurde die staatliche Begrenzung
des Fernbusverkehrs für viele Jahre
festgeschrieben.
| 5-2013
30
Fernbusreiseverkehr
als Wachstumsmarkt
Zahlreiche Unternehmen bieten
seitdem Fahrten im innerdeutschen
Fernbusreiseverkehr an. Weitere
namhafte deutsche Unternehmen
erklärten ihre Absicht, sich zukünftig Marktanteile durch den Aufbau
eigener Strukturen oder durch Kooperationsformen sichern zu wollen.
Mittlerweile entstehen immer mehr
innerdeutsche, aber auch grenzüberschreitende Netzstrukturen. Nach
Branchenangaben bestehen in diesem Markt erhebliche Potenziale.
Die Zahlen schwanken dabei von
einem Marktvolumen von einigen
hundert Millionen Euro bis hin zu fünf
Milliarden. Marktprognosen halten
langfristig einen Linienbusanteil von
bis zu zehn Prozent am Verkehrsaufkommen (derzeit rund ein Prozent)
für möglich. Von Verkehrsverbänden
wird erwartet, dass im laufenden Jahr
bis zu 30 neue Fernbusunternehmen
in den Markt eintreten könnten – von
den derzeit über 4 000 Busunternehmen in Deutschland seien rund 100
in der Lage, ein Netz von 300 bis 400
Kilometer langen Strecken aufzubauen. So werden durch eine Fortführung
der innerdeutschen Netzlinien in jede
Himmelsrichtung weitere europäische
Ziele miteinander verknüpft. Durch
einen Verbund der Verkehrsunternehmen oder Kooperationsformen mit
ausländischen Netzbetreibern können
nun so, teils mehrmals täglich, mehr
als 100 europäische Ziele von verschiedenen Zu- und Ausstiegsorten
innerhalb der Bundesrepublik erreicht
werden – bis hin nach Marokko.
Ein Fortschritt für die
Reisenden
Über das Mobilitätsverhalten liegen
heute noch keine verlässlichen Daten
vor. Es ist jedoch zu vermuten, dass
für Geschäftsreisende die Faktoren
Zeit und Komfort weiterhin bedeutsam
sind und sie somit bevorzugt klassische Verkehrsträger wie Flugzeug,
Geschäftswagen und Bahn nutzen.
Der Fernbus hingegen scheint sich
Anonyme Buchungsmöglichkeiten verringern im Fernbusreiseverkehr für Straftäter das Entdeckungsrisiko.
Foto: Bundespolizei
Dieser Aspekt trat jedoch in den
vergangenen Jahren zunehmend in
den Hintergrund. Zwar sind lukrative
Strecken des Nahverkehrs (unter
50 Kilometern oder einer Stunde
Fahrzeit) wie einst vor der Konkurrenz auf der Straße geschützt. Doch
die umweltpolitischen Vorteile des
Busverkehrs ermöglichten einzelnen
Anbietern mit wettbewerbsfähigen
und kostengünstigen Geschäftsmodellen Ausnahmegenehmigungen
und machten schließlich den Weg zur
Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes frei.
Foto: Bundespolizei
Kontrolle eines Fernreisebusses: Bei der Schleusungskriminalität und Verstößen gegen Verbringungsverbote zeigen sich die Schattenseiten der neuen Reiseangebote.
| 5-2013
zu einer preiswerten und zuverlässigen Beförderungsalternative
zu entwickeln.
Günstige, schnelle, zuverlässige
und teilweise grenzüberschreitende
Verbindungen mit guten Anschlussmöglichkeiten bieten aber auch für
das polizeiliche Gegenüber optimale
Voraussetzungen. Es bestehen viele
Buchungsmöglichkeiten, beispielsweise über das Internet, Reisebüros
oder Callcenter. Häufig kann zudem
auch unmittelbar vor Fahrtantritt beim
Busfahrer ein Ticket gelöst werden,
ohne digitale Spuren durch eine Buchung im Internet oder Kartenzahlung
zu hinterlassen. Eine Identitätsprüfung
durch den Busfahrer findet häufig
nicht statt – die Gepäckzuordnung
beziehungsweise Lagerung ist unübersichtlich. Zusätzlich gibt es auch
Angebote, unbegleitetes Gepäck
aufzugeben und am Zielort abholen zu
lassen.
Busshuttlehaltestellen an Verkehrsflughäfen. Hier bestehen zudem gute
Verkehrsanbindungen in andere
Schengenstaaten mit geringem
Kontrollrisiko.
Mögliche Deliktsbereiche
im Fernbusverkehr
Illegale Migration
n unerlaubte Einreise und
unerlaubter Aufenthalt
n Schleusungskriminalität
n Urkundendelikte
n Verstöße gegen Verbringungsverbote
n Waffen- und Sprengstoffdelikte
n Betäubungsmittelverstöße
n Politisch motivierte Kriminalität
n Reisebewegungen von Gefährdern oder Personen unter
Beobachtung
Folgen für die Polizei
Was für den Nutzer die Buchung
unkompliziert und die Reise komfortabel macht, erschwert jedoch die
polizeilichen Überwachungsmaßnahmen und die Strafverfolgung.
Bei einer Kontrolle würde im Falle von
strafrechtlichen Feststellungen die
Täterermittlung mangels Gepäckzuordnung oder gezielter Verschleierung
erschwert. In der Schleusungskriminalität ist die Mitfahrt eines Schleusers
im Gegensatz zum Individualverkehr
mit Fahrzeugen nicht notwendig; Täter
können so das Entdeckungsrisiko
minimieren. Die neu entstehenden
Netzknoten und Umsteigemöglichkeiten befinden sich zudem häufig
nicht im „klassischen Kontrollraum“
der Bundespolizei. Sie liegen oft an
zentralen Omnibusbahnhöfen, die
teils abseits der Bahnanlagen des
Bundes verortet sind, oder nutzen die
Regionale Annäherung
an das Phänomen
Fernbusreiseverkehr
Vor dem Hintergrund der nachhaltigen Gefahrenvorsorge und
Kriminalitätsbekämpfung im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei
stellt sich die Frage der Annäherung
an den neuen Akteur Fernbusreiseverkehr. Im Zuständigkeitsbereich der
Bundespolizeiinspektion Konstanz
wurde zunächst ein Abschnitt (Revier Friedrichshafen) des bisherigen
Einsatzraumes betrachtet und eine
strukturierte Bestandsaufnahme der
Verkehre vorgenommen. Dabei fiel
beispielsweise auf, dass bei einem
Linienbusbetreiber innerhalb weniger
Monate täglich rund ein Dutzend Anschluss- und Umsteigeverbindungen
neu entstanden sind (einschließlich
des umstiegsfreien grenzüberschreitenden Verkehrs in die Schweiz). Die
Erkenntnisse wurden gesammelt und
aufbereitet, um Handlungsempfehlungen für den Streifeneinsatz im gesamten Inspektionsbereich zu geben.
Die allgemeine Binnengrenzfahndung
und die Maßnahmen im Phänomenbereich Fernbusreiseverkehr werden
fortwährend koordiniert durch:
„„Abstimmung von Maßnahmen mit
benachbarten deutschen und
schweizerischen Behörden
„„Aufbereitung und Fortschreibung
möglicher Fahndungsschwerpunkte, -zeiträume und -orte
„„zielgerichtete Fortbildung der Mit-
arbeiter in Dienstunterrichten
„„Hospitationen bei benachbarten
Behörden
„„Auswertung der Fahndungsansätze
hinsichtlich folgender Erfordernisse: Leichtigkeit des Verkehrs
(Pünktlichkeit im Linienverkehr),
taktische Eignung (Infrastruktur bei
Kontrollstellen) und Beschwerdeaufkommen von Reisenden oder
Verkehrsbetreibern
Bei der Betrachtung des innerdeutschen Fernbusreiseverkehrs ist es
derzeit zu früh, die Wirksamkeit der
lokalen Handlungsempfehlungen im
Binnengrenzraum zu bewerten. Im
seit Jahren bestehenden grenzüberschreitenden Fernbusreiseverkehr
liegen bei der Bundespolizeiinspektion Konstanz jedoch Erfahrungswerte
vor. Demnach gibt es eine sehr hohe
Wahrscheinlichkeit von polizeilichen
Feststellungen bei Fahndungskontrollen von Fernbussen.
Jochen Kaiser,
Nico Bär
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Wer fragt wen (ab) und
warum wird das gespeichert?
INPOL und die Protokolldaten
32
Foto: Walter Sprenz
Der Polizeibeamte Neugierig hat drei Kinder, die überwiegend wohlerzogen
sind. Doch wie es nun einmal so ist – die älteste Tochter wird so langsam
flügge. Da wäre es doch interessant zu wissen, mit wem genau sie sich ihre
Zeit vertreibt. Ihr neuer Freund jedenfalls scheint doch etwas undurchsichtig
zu sein. Parallel dazu erreichen Herrn Neugierig auch noch ein paar Gerüchte über einen Kameraden aus dem Sportverein: Über diesen Herrn
munkelt man so einiges ... Schnell ist da die Versuchung groß, sich selbst
ein bisschen schlauer zu machen, denn die erlösenden Antworten sind
schließlich greifbar nah: im polizeilichen Informationssystem INPOL.
Es
ist verständlich, dass
manch einer es vermeiden
möchte, dass beispielsweise dubiose
Onlinehändler in Internetauktionshäusern versuchen, einem das hart
verdiente Geld aus der Tasche zu
ziehen. Dank verschiedener Suchmaschinen und der sozialen Medien
kann man sich mittlerweile als
Privatperson schon vor Geschäftsabschlüssen relativ gut einen ersten
Eindruck verschaffen; zumindest
was private und geschäftliche Informationen betrifft. Dennoch bleibt die
Glaubwürdigkeit oftmals zweifelhaft.
Wie praktisch ist da der eigene Beruf
als Bundespolizist: Er gewährt Zugriff
auf eine schier unerschöpfliche
Datensammlung. Denn im Gegensatz
zum Internet umfasst das im Dienst
genutzte INPOL knapp 4,5 Millionen
vertrauliche und zudem verlässliche
Datensätze von Personen, die bereits
polizeilich erfasst worden sind. Man
muss das System nur mit ein paar
Daten – einem Namen oder einem
Fahrzeugkennzeichen – füttern und
schon wird auf einen Blick sichtbar,
ob die „gesuchte“ Person zur Fahndung ausgeschrieben ist, schon
einmal im Gefängnis saß oder sonst
irgendwie polizeilich in Erscheinung
trat.
Screenshot: Bundespolizei
| 5-2013
Nur ein Klick bis zur unberechtigten Abfrage …
Deshalb fühlt sich vielleicht mancher – eben wie Herr Neugierig –
dazu berufen, bei INPOL oder anderen polizeilichen Datensammlungen
zu „recherchieren“. Schnell ist vergessen, dass es sich bei INPOL um
ein Fahndungssystem handelt, das
nur zum dienstlichen Gebrauch zur
Verfügung steht. Eine Abfrage aus
anderen Gründen ist deshalb eine
unberechtigte Datenabfrage, die
dienstrechtliche Konsequenzen hat.
Dies kann auch überprüft werden.
Denn um unberechtigte Abfragen
zu vermeiden, werden die Abfragen
regelmäßig stichprobenartig durch
den behördlichen Datenschutzbeauftragten kontrolliert. Besteht der
Verdacht, dass ungerechtfertigt
abgefragt wurde, kann dies in einem
Disziplinarverfahren anhand einer
Protokolldatenauswertung geprüft
werden. Herr Neugierig ist im Fall der
Fälle also schnell überführt …
Protokolldaten lügen
nicht
Richtig ist, dass es lang umstritten
war, Daten per Abruf aus Datenbanken zu übermitteln. Erst im Jahr 1990
(mit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes) wurde ein automatisierter Datenabruf durch eine andere
als die speichernde Behörde zulässig.
Sobald solch ein automatisiertes
Abrufverfahren in einer Organisation
geführt wird, ist die abrufende Stelle
für die Prüfung der Zulässigkeit jedes
einzelnen Abrufs verantwortlich.
Das System INPOL zählt zu diesen
Abrufverfahren, weil es auch auf den
Datenbestand anderer Polizeibehörden zugreift. Deshalb muss die
Bundespolizei dafür sorgen, dass die
von ihren Bediensteten vorgenommenen Abrufe zulässig sind. Alle Abrufe
müssen deshalb protokolliert und
stichprobenartig kontrolliert werden.
Bei jedem Abruf kann anschließend
überprüft werden, wer wann welche
Daten abgerufen hat. Die bisherige
Speicherfrist von sechs Monaten wurde durch das Gesetz zur Neuregelung
der Bestandsdatenauskunft nun auf
ein Jahr verlängert.
Protokolldaten in der
Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung
Die gespeicherten Protokolldaten
dienen primär der Datenschutzkontrolle. In Ausnahmefällen können sie
aber auch ausgewertet und genutzt
werden, wenn ohne ihre Verwendung
die Verhinderung oder Verfolgung
einer schwerwiegenden Straftat
gegen Leib, Leben oder Freiheit einer
Person aussichtslos oder wesentlich
erschwert würde. Voraussetzung dafür
ist aber, dass alle anderen Mittel zur
Gefahrenabwehr oder Straftatenverfolgung ausgeschöpft sind. Angewendet
wurde dieser Ermittlungsansatz vor ei-
niger Zeit beispielsweise nach einem
versuchten Tötungsdelikt in einer
nordrhein-westfälischen Kleinstadt.
Zeugenaussagen zufolge hatte sich
die dringend tatverdächtige Person
zuvor am dortigen Bahnhof aufgehalten. Da nicht ausgeschlossen werden
konnte, dass diese Person bereits
dort Adressat polizeilicher Maßnahmen war, wurde eine INPOL-Protokolldatenauswertung veranlasst. Und
tatsächlich – die gesuchte Person war
nur Stunden vor der Tat am Bahnhof
kontrolliert worden. Weil ihre Personalien dabei mit dem Datenbestand im
System INPOL abgeglichen worden
waren, war nun aus den Protokolldaten nicht nur der Name ablesbar,
sondern auch die genaue Uhrzeit der
Kontrolle. Zwei wesentliche Informationen, die den Ermittlern bei der
Überführung halfen …
Praxishinweis
Ist eine Auswertung von Protokolldaten erforderlich, kann
diese über das Referat 53 im
Bundespolizeipräsidium unter
[email protected]
beantragt werden. Dabei muss
der Sachverhalt so dargestellt
und erläutert werden, dass durch
den Datenschutzbeauftragten die
Voraussetzungen für eine Protokolldatenauswertung gemäß § 33
Absatz 8 Bundespolizeigesetz
geprüft werden können.
Ulf Birckner,
Manja Barth
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Die Ahnungslosigkeit der
Auskunftsgeber
34
Erstens: anders. Zweitens: als man denkt. Es scheint, als ob die Pressesprecher der Bundespolizei – und aller anderen Bundesbehörden – jahrzehntelang keine Ahnung von den essenziellen Grundlagen ihrer Arbeit gehabt
hätten. War man noch bis vor Kurzem davon ausgegangen, dass die Pressegesetze der Länder auch für Bundesbehörden gelten, so hat nun ein Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) für Furore gesorgt. Endgültige Klarheit wird indes erst ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bringen.
Die
fassungsunmittelbar garantiert, dass
das Grundgesetz einen klagbaren
Rechtsanspruch auf Erteilung einer
bestimmten Information zuerkennt,
soweit ihm nicht berechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder
öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen entgegenstehen, wie sie beispielhaft in den
Landespressegesetzen aufgeführt
sind.“1
Foto: Bundespolizei
höchsten Verwaltungsrichter entschieden
kürzlich, dass die Auskunftsansprüche, die aus den Landesgesetzen
erwachsen, die Einrichtungen des
Bundes nicht tangieren. Dies ergebe
sich aus der fehlenden Gesetzgebungskompetenz der Länder. Diese
seien dazu nicht legitimiert, Bundesbehörden zur Auskunft gegenüber
den Medien zu verpflichten.
Ganz hilfs- und rechtlos ob dieses
Befundes sieht das Gericht die
Presse nicht. Denn mangels eines
entsprechenden Bundesgesetzes
entfalte hier – ausnahmsweise –
das Grundgesetz (GG) unmittelbare
Wirkung. Journalisten könnten sich
demnach auf das Grundrecht auf
Pressefreiheit aus dem Artikel 5
Absatz 1 Satz 2 GG berufen und so
auch von Bundesbehörden Auskunft verlangen: „Fehlt es an einer
Regelung des zuständigen Gesetzgebers, ist ein Minimalstandard an
Auskunftspflichten in der Weise ver-
Dem Verdikt des BVerwG lag
die Klage eines Zeitungsredakteurs
zugrunde, der über Exnazis im
Bundesnachrichtendienst (BND)
recherchierte. Der Reporter wollte
erfahren, wie viele der zwischen
1950 und 1980 aktiven Mitarbeiter
des BND und dessen Vorgängers,
der Organisation Gehlen, früher
Angehörige einer NS-Organisation
gewesen waren. Seine Anfrage stützte
er auf das Berliner Pressegesetz.
Bundesregierung und wies die Klage
zurück. Die Bundesrichter stellten
zudem fest, dass in dem verhandelten
Fall nicht einmal der Rückgriff auf das
Grundgesetz zum Erfolg geführt hätte,
weil der BND über die eingeforderte
Information nicht verfügt hatte. Der
Auskunftsanspruch beziehe sich nämlich lediglich auf die Informationen,
die der Behörde aktuell vorliegen.
Eine Informationsbeschaffungspflicht
bestehe hingegen nicht, hielt das
BVerwG fest.
Bundesinnenminister Hans-Peter
Friedrich erklärte hierzu, in dem Verfahren sei es „nie um eine Einschränkung der Pressefreiheit“ gegangen.
„In der Praxis von Bundesbehörden
zu Presseanfragen erwarte ich keine
Änderung“, so Friedrich in seiner
Reaktion auf den Richterspruch.
Der unterlegene Journalist hat indes
Verfassungsbeschwerde erhoben.
Erst wenn das BVerfG Recht gesprochen hat, wird also definitiv klar
sein, wovon unsere Pressesprecher
Ahnung haben müssen.
Thomas Borowik
1
Pressemitteilung des BVerwG Nr. 11/2013
Das Gericht folgte in seinem
Urteil der Rechtsauffassung der
zum Urteil 6 A 2.12 vom 20. Februar 2013.
Foto: Christian Peters
Sport & Gesundheit
Gut und günstig essen?
Gesunde Ernährung zum
Selbermachen!
Vernünftig zu essen und zu trinken ist die Grundlage dafür, den Körper fit zu
halten. Gerade für Polizisten ist die richtige Ernährung ein ganz wichtiges
Thema. Denn es gibt wenig vergleichbare Berufe, in denen körperliche
Fitness eine so dominierende Rolle spielt; dafür aber viele Möglichkeiten,
sich auch unter den ungünstigen Voraussetzungen des Schichtdienstes gut
und gesundheitsbewusst zu ernähren. Wir geben Beispiele, wie das funktioniert, und Rezepte, die leicht nachzumachen sind.
Körper
liche Leistungsfähigkeit
ist die unverzichtbare Grundvoraussetzung dafür, dass Polizeivollzugsbeamte die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben erfüllen können.
Ein sportlicher Körper und Fitness
signalisieren zudem die Leistungsfähigkeit des Beamten und fördern
damit das Vertrauen der Bürger in die
Handlungsfähigkeit der Polizei.
Ein Großteil der Kolleginnen und
Kollegen frönt sehr intensiv dem
sportlichen Aspekt, eine wirklich
gesunde Ernährung kommt aber
häufig zu kurz. Die Gründe dafür sind
vielfältig und können zum Beispiel
auch den unregelmäßigen Arbeitszeiten geschuldet sein. Dabei ist auch
in dieser beruflichen Situation ein abwechslungsreicher und kalorienarmer
Speiseplan durchaus möglich.
Wenn es um die Ernährung geht,
dann ist der menschliche Organismus
relativ anpassungsfähig. Ernährt der
Mensch sich über einen kurzen Zeitraum falsch, so hat das höchstens
unmittelbare, aber keine langfristigen
Folgen. Eine Fehlernährung über
einen längeren Zeitraum führt jedoch
zu einer starken Belastung des Organismus. Das macht sich zum Beispiel
besonders bei Personen, deren
| 5-2013
Arbeitsumstände körperliche Fitness
verlangen oder deren Arbeitszeiten
dem Schichtdienst unterliegen, nachteilig bemerkbar.
Bei der Energiezufuhr in Form von
Nahrung spielt nicht nur die Menge
der Nahrung, sondern auch deren
Qualität eine wichtige Rolle. Denn
Mahlzeit ist nicht gleich Mahlzeit.
Sie sollte aus vollwertigen und ausgewogenen Zutaten bestehen.
So individuell wie jeder Mensch
ist, so unterschiedlich sind auch
seine Anforderungen an die Energieund Nährstoffzufuhr. Hierfür gibt es
entsprechende Referenzwerte1, die
dabei helfen sollen, den persönlichen
täglichen Energiebedarf zu ermitteln
und die gezielte Auswahl an Lebensmitteln auch noch zu optimieren.
Die Nahrung lässt sich in fünf
Hauptgruppen einteilen:
„„Kohlenhydrate
„„Fette
„„Proteine
„„Vitamine und
„„Mineralstoffe.
Um nicht an einer Mangelernährung zu leiden, ist es wichtig,
die Nahrungszufuhr so zusammenzusetzen, dass man jede Hauptgruppe
ausreichend berücksichtigt und nicht
zu viel oder zu wenig von ihr zu sich
nimmt. Generell spricht man von
folgender Verteilung: 50 bis 55
Prozent Kohlenhydrate, 30 Prozent
Fette und 15 bis 20 Prozent Eiweiße.
Es geht nicht darum, beim Essen
penibel mit der Briefwaage die Einhaltung der Referenzwerte zu überprüfen. Oft genügen ein paar kleine
Kniffe, um die individuellen Lieblingsgerichte durch ein leichtes Abändern
gesünder zu machen oder einfache,
leckere und gesunde Gerichte zu
zaubern. Wenn dann dabei auch noch
Geld gespart werden kann, dann
schlägt man gleich zwei Fliegen mit
einer Klappe. Denn die selbst zubereiteten Speisen schmecken meis-
Frühstück: Magerquarkmüsli
Zutaten:
250 g Magerquark
50 ml fettarme Milch oder
100 g Joghurt
100 g Haferflocken/Cornflakes/Mischmüsli
2 TLMarmelade (Samtmarmelade, Geschmacksrichtung
nach Belieben)
Früchte oder andere Geschmackskomponenten nach Vorliebe
Foto: Christian Peters
36
Damit unser Körper arbeiten kann,
benötigt er Energie, die er aus den
täglichen Mahlzeiten gewinnt. Nur so
lassen sich Atmung, Herzschlag, Bewegung, Verdauung, Wachstum und
viele weitere Funktionen aufrechterhalten. Bei diesen Funktionen handelt
es sich um die Grundfunktionen des
Körpers. Der dafür benötigte Energiebedarf heißt Grundumsatz.
Zubereitung:
1. Magerquark glatt rühren, unter Beigabe von Milch und/oder Joghurt
2. Für den Geschmack und ein wenig Süße etwas Marmelade einrühren
3. Kohlenhydratanteil einrühren in Form von Haferflocken/Cornflakes/Mischmüsli
4. Nach Wunsch mit saisonalen Früchten verfeinern
Für Zwischendurch: Quarkjoghurt mit Honig, Früchten und Nüssen
Die Zutaten sind wie beim Frühstück: anstatt Marmelade Honig und Nüsse verwenden.
Zubereitung:
1. Quark mit Joghurt/Milch glatt rühren
2. Früchte in mundgerechte Stücke schneiden
3. Quarkmasse geschichtet mit Honig und Früchten einfüllen
4. Nüsse drüberstreuen, fertig
In einer Frischhaltebox lässt sich das Magerquarkmüsli und der Quarkjoghurt anschließend einfach transportieren.
| 5-2013
tens nicht nur besser, sondern bei der
richtigen Auswahl an Lebensmitteln
sind sie auch günstiger und gesünder.
Auf den Seiten finden Sie ein paar
einfache Rezepte, die schnell für den
Dienst vorbereitet werden können.
Der Fokus bei den Rezepten liegt auf
leichter Kost und natürlich darf es
auch mal Fleisch sein. Geflügel bietet
sich als leichte warme Mittagsmahlzeit
an. Und wenn es auch mal schnell gehen muss, aber trotzdem schmecken
soll, dann kann man das Mittagsbrot
auch gut kalt genießen.
Haben Sie Interesse an weiteren
Tipps und spannenden Antworten
auf viele Ernährungsfragen?
Dann schreiben Sie uns. Wir freuen
uns auf zahlreiche Zuschriften!
Stephan W. Dillig
1
http://www.ernaehrung.de/tipps/
allgemeine_infos/ernaehr10.php
Der Autor Stephan Walter Dillig
war Angehöriger des 65. Studienjahrgangs. Seine Diplomarbeit
hatte den Schwerpunkt „Ernährung
im Schichtdienst“. Dillig ist ausgebildeter Koch und arbeitet seit
rund zwei Jahren am Flughafen
Frankfurt am Main. Er kennt die
Herausforderung beim Zusammenspiel von gesunder Ernährung und
wechselnden Schichtzeiten aus
seinem eigenen Alltag.
Mittagsmahlzeit: Mediterranes Hähnchen
4Hähnchenschenkel
2-3Zucchini
1Zwiebel
2Knoblauchzehen
300 g Kartoffeln
1-2Paprikaschoten
250 g Pilze
Kräuter der Provence, Salz, Pfeffer, Olivenöl
Foto: Christian Peters
Zutaten:
Zubereitung:
1. 2 bis 4 Hähnchenschenkel nach Belieben leicht panieren, würzen
2. Gemüse in gleich große Stücke schneiden (Walnussgröße)
3. Kartoffeln waschen und würfeln (nach Belieben auch mit Schale)
4. Gemüse in eine Form legen, würzen, 2 EL Olivenöl darübergeben
5. Kartoffeln darauf verteilen, danach das Hähnchen (mit der Haut nach oben) auf die Kartoffelschicht legen
6. 50 bis 60 Minuten im Backofen erhitzen (bei 200 °C, Umluft, mittlere Schiene, vorgeheizt)
7. Aus dem Backofen nehmen, anrichten und servieren
Mittagsbrot: Belegtes Fladenbrot
1 Packung Ziegenkäse (Fetakäse, je nach Geschmack)
2 Tomaten
1 Zwiebel
Gewürze und vielleicht Crema di Balsamico
Zubereitung:
1. Schafskäse und Tomaten in Scheiben schneiden,
Tomaten würzen
2. Fladenbrot in Stücke schneiden, mit Käse füllen
3. 8 bis 10 Minuten im Backofen erhitzen (bei 180° C, Umluft, auf mittlerer Schiene)
4. Herausnehmen, Tomaten hineinlegen, würzen, fertig
Foto: Christian Peters
Zutaten:
37
Grafik: Jonas Kramer
Technik & Logistik
Grafik: Jonas Kramer
Behandle deine Passwörter
wie deine Zahnbürste!
Zahnhygiene ist für die meisten Menschen selbstverständlich. Der richtige
Umgang mit Zugangsdaten hingegen leider noch nicht. Doch Nachlässigkeit
kann in beiden Fällen einen großen Schaden verursachen. Lesen Sie, was
Zahnpflege und Passwörter gemeinsam haben …
Zähne
putzen ist
wichtig! Dies
wurde uns von Kindesbeinen an eingeschärft – dient es doch dem Schutz
der Zähne und damit dem eigenen
Wohlbefinden. So ist es auch nicht
verwunderlich, dass uns das schlechte Gewissen packt, wenn es doch einmal vergessen oder ausnahmsweise
nur oberflächlich ausgeführt wurde.
Wenn wir mit unseren Passwörtern
ähnlich gewissenhaft umgehen würden wie mit unserer Zahnbürste, wäre
ein großes Problem in der Informationssicherheit erheblich verringert.
Doch bisher fehlt im Umgang mit
Passwörtern vielen Menschen ein
festes Ritual wie beim Zähneputzen.
Würden Sie eine beliebige Zahnbürste verwenden? – Vermutlich
nicht! Die meisten von uns haben klare Anforderungen an ihre Zahnbürste.
Sie machen sich Gedanken darum,
welche Bürste an ihre Zähne darf
oder nicht. Und vor allem: Sie teilen
ihre Zahnbürste nicht!
Dementsprechend sollten auch
nur Passwörter gewählt werden, die
den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen und unsere Daten
schützen können. Passwörter aus
Groß- und Kleinbuchstaben, Sonderzeichen und Ziffern mit mindestens
acht Stellen sind dabei das absolute
Mindestmaß; besser, Sie fügen noch
weitere Stellen hinzu. Ein Passwort
sollte sich für unberechtigte Dritte
als ein sinnloses Zeichenchaos darstellen.
Passwörter sollten ebenso wie
Zahnbürsten niemals getauscht oder
weitergegeben werden. Der Unterschied ist, dass Sie Ihre Zahnbürste
im Badezimmer offen zugänglich
liegen lassen können, denn so schnell
wird sie niemand benutzen. Passwörter hingegen sind begehrt und
müssen entsprechend gründlich vor
jeglichem Zugriff geschützt werden.
Daher sollten sie möglichst nie aufgeschrieben werden.
Das Zähneputzen erfolgt in der
Regel nicht in der Öffentlichkeit.
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Zahnbürsten werden schnell abgenutzt und verlieren ihre Putzwirkung.
Daher tauschen wir sie regelmäßig
aus. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch bei Passwörtern wird
diese Notwendigkeit selten gesehen,
nicht zuletzt, weil es uns schwerfällt,
all unsere Passwörter zu behalten.
Passwörtern sieht man die „Abnutzung“ nicht an, sie werden oft
jahrelang verwendet. Doch Angreifer
versuchen permanent, Passwörter
zu „knacken“: Je mehr Zeit zur Verfügung steht, umso wahrscheinlicher
wird es, dass ein Passwort tatsächlich
„geknackt“ wird – mit der Zeit nutzen
sich Passwörter also ab und verlieren
ihre Schutzwirkung. Neunstellige
Passwörter können bei einfachen
Passwortverschlüsselungsverfahren mit einem Spiele-PC innerhalb
von 8 Monaten geknackt werden.
Bei 7 Stellen sind nur 54 Minuten
notwendig, um jede Kombination zu
knacken. Daher ist ein regelmäßiges
Wechseln von Passwörtern dringend
nötig.
Darüber hinaus ist es wichtig, für
jeden Account oder jede Anwendung unterschiedliche Passwörter zu
verwenden. Passwörter, die dienst-
lich verwendet werden, dürfen nicht
zusätzlich im privaten Bereich (wie
zum Beispiel bei Facebook, beim
Onlinebanking oder in Foren) verwendet werden. Auch im privaten Bereich
sollte man sich die Mühe machen,
unterschiedliche Passwörter zu verwenden. Denn wenn Internetdienste
gehackt wurden, besteht die Gefahr,
dass alle bekannt gewordenen Passwörter der Nutzer dieses Dienstes
sofort auch bei anderen verbreiteten
Diensten ausprobiert werden. Die
Presse berichtet regelmäßig über
solche Fälle.
dient da als Erinnerungshilfe:
So wie die Mundhygiene vor Karies
und Zahnbelag bewahrt, so können
auch einfache Verhaltensweisen vor
unberechtigtem Zugriff auf persönliche Daten schützen.
39
Wenn Sie mehr erfahren möchten –
etwa wie Sie ein sicheres Passwort
erstellen und es sich einfach merken –,
lesen Sie sich die Flyer zur Informationssicherheit in Ihrer Dienststelle
durch. Sie erkennen sie an der Zahnbürste auf dem Deckblatt.
In Amerika sind die Server eines
großen IT-Sicherheitsdienstleisters
unter anderem deshalb gehackt
worden, weil ein Geschäftsführer für
seinen privaten E-Mail-Account das
gleiche Passwort verwendet hatte wie
für seinen dienstlichen Zugang. Die
Folge: 50 000 interne Firmen-E-Mails
mit vertraulichen Inhalten gelangten
an die Öffentlichkeit!
Heino Schönfeld
Hundertprozentige Sicherheit kann
es nicht geben. Trotzdem kann jeder
Einzelne dafür sorgen, es potenziellen
Angreifern so schwer wie möglich
zu machen. Das Bild der Zahnbürste
Sicher mit Passwörtern umgehen
Geheim halten
Halten Sie Ihre Passwörter vor jedem geheim. Passwörter nicht aufschreiben.
Sicher bilden
Passwörter sollten aus einer mindestens 8-stelligen, für andere nicht nachvollziehbaren Zeichenfolge aus Ziffern, Sonderzeichen, Groß- und Kleinbuchstaben bestehen.
Regelmäßig ändern
Ändern Sie Ihre Passwörter in regelmäßigen Abständen. Intervalle von
60 bis 120 Tagen sind optimal.
Überall anders wählen
Vermeiden Sie Generalschlüssel. Wählen Sie für jede Anwendung ein
anderes Passwort.
Sicher verwenden
Geben Sie Passwörter nur auf vertrauenswürdigen Computern beziehungsweise Intra- oder Internetseiten ein. Achten Sie auf eine verschlüsselte
Verbindung (SSL, erkennbar an der Adresszeile https://...).
Grafik: Jonas Kramer
Übertragen Sie dies auch auf die
Verwendung Ihrer Passwörter. Geben
Sie Passwörter
nur an vertrauenswürdigen
Computern ein,
nicht in Internetcafés
und Hotelcomputern,
da diese sehr häufig mit
Schadsoftware verseucht
sind. Achten Sie bei der
Eingabe darauf, dass Ihnen
niemand über die Schulter
schaut und dass eine verschlüsselte Verbindung des Rechners
besteht. Sie erkennen dies an der
Abkürzung „https“ (Hypertext Transfer
Protocol Secure) am Anfang der Adresszeile. Das „s“ zeigt die verschlüsselte Verbindung an.
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LIES mich … Münchner
Infoplattform bundesweit
im Intranet abrufbar
40
Über den Link in der Quernavigation gelangt der Anwender zu LIES.
In
so einer Situation wünscht
man sich alle nötigen Daten
auf einen Blick. Dieses Problem erkannte auch der Kontrollbeamte Frank
Pospisil. 2006 rief der Bundespolizist
vom Münchner Flughafen eine Intranetanwendung ins Leben, die später
als Länderspezifisches Informationsund Erkenntnissystem, kurz: LIES,
von sich reden machen sollte.
Zunächst war die Intranetseite nur
lokal verfügbar. Doch als sie 2009
bei der Schengenevaluierung großen
Zuspruch erfuhr, kam der Stein
allmählich ins Rollen. Wenig später
stellte die Münchner Flughafeninspektion die Infoplattform auf einer
Behördenleitertagung vor. Nach und
nach wuchs das Interesse anderer
Dienststellen in der ganzen Bundesrepublik. Die Nachfrage nach den
neuesten LIES-DVDs aus München
war schließlich so groß, dass Ende
2012 die Entscheidung fiel, eine
deutschlandweite Nutzung zu ermöglichen.
Die Redaktion Onlinedienste der
Fachinformations- und Medienstelle
der Bundespolizei und die beiden
LIES-Bearbeiter vom Flughafen
München, Philipp Lorenz und
Hueseyin Filiz, verfeinerten und
bereiteten LIES auf den großen Auftritt
vor. Ende Mai 2013 ging die neue
Website schließlich online und ist seitdem über einen Link für die gesamte
Bundespolizei erreichbar. Der Aufwand scheint sich gelohnt zu haben:
Bereits innerhalb des ersten Monats
gab es mehr als 70 000 Zugriffe auf
LIES.
Christian Köglmeier,
Thomas Borowik
LIES ist ein speziell für Grenzkontrollbeamte entwickeltes Intranetportal,
das es dem Nutzer ermöglicht, sämtliche verfügbare Informationen über
ein Reisedokument abzurufen. Es ist nach Ländern gegliedert, enthält
aktuelle Warnhinweise und zeigt in nur wenigen Klicks, welche Einreisevoraussetzungen der Dokumenteninhaber erfüllen muss und was der
Kontrollbeamte zu beachten hat. Viele weitere nützliche Seiten wie die
mit der „Ausführlichen Form“ (Übersicht über ausländerrechtliche Bestimmungen) sind verlinkt. Zusätzlich erschließt die Anwendung die gängigsten
Rechtsquellen. Dadurch ist LIES nicht nur für die Kontrollebene an Flughäfen interessant, sondern auch für andere Nutzer, die grenzpolizeiliche
Informationen nun übersichtlich aufbereitet nutzen können.
Screenshot: Bundespolizei
Viele Bundespolizisten kennen das: Man sitzt in seiner Kontrollbox, einen
mehr oder weniger exotischen Flugpassagier samt Reisepass vor sich,
und sucht verzweifelt – im Kopf oder sonst wo – nach Infos über die
speziellen Einreisevoraussetzungen. Wie lange darf sich der Reisende
wo aufhalten? Welche Dokumente braucht er? Ist das vorgelegte Papier
überhaupt anerkannt?
Leserbriefe
Zum Titelthema
„So sehen die Bürger die Bundespolizei“
Unlängst
wurde
auf der
Intranetseite der Bundespolizeidirektion Stuttgart ein Auszug aus einer
Studie der Hochschule für Polizei
Baden-Württemberg zum Thema
„Wie beeinflussen das äußere Erscheinungsbild und die Art der Kommunikation von Polizeibeamten die
Gewaltbereitschaft von jungen
Menschen?“ veröffentlicht. Unter
anderem wird darin auch ein Urteil des
Oberverwaltungsgerichts RheinlandPfalz (Aktenzeichen 2 B 11357/03
OVG) zum Thema „Äußeres Erscheinungsbild“ zitiert. Darin heißt es: „Die
Polizei könne die ihr übertragenen
Aufgaben nur erfüllen, wenn sie in
der Bevölkerung Ansehen genieße
und ihr von den Bürgern Achtung und
Vertrauen entgegengebracht werde.
(...) Auf jeden Fall müsse vermieden
werden, dass sich Bürger polizeilichen
Anordnungen schon deshalb widersetzen, weil sie aufgrund des äußeren
Erscheinungsbildes eine persönliche
Abneigung gegen den Beamten empfänden.“ Hierzu wurden im Rahmen
der Studie Befragungen durchgeführt.
Ein Ergebnis war unter anderem:
Aus der Antwort der
Redaktion:
„Will die Polizei Maßnahmen durchsetzen, so erzeugt eine korrekte Uniform
am wenigsten Gewaltbereitschaft. Eine
unordentliche, unkorrekte Uniform hingegen steigert die Gewaltbereitschaft.“
kompakt
Ihr Artikel in der
3-2013
und diese Studie weisen für mich in
die gleiche Richtung. Leider wird die
PDV 014 seit geraumer Zeit überarbeitet. In dieser Zeit wurden uns Beamten
im Einzeldienst viele verschiedene
neue Bekleidungsgegenstände zur
Verfügung gestellt. Mir scheint, es existiert ein Wettbewerb unter dem Titel:
„Wer kombiniert (diese Bekleidungsgegenstände) am lustigsten?“ Wann
sagt endlich jemand, dass das Tragen
der Hose lang in Kombination mit dem
Funktionsshirt (blau) im Einzeldienst
nicht unbedingt schick oder dass die
Hose des Einsatzanzuges nicht zwingend die richtige Wahl für den Einzeldienst im Regeldienst ist? Und dass
die Schirmmütze schonend gelagert
im Schrank verbleibt und das Basecap
zum Dienstanzug getragen wird, ist
leider auch bereits der Normalfall.
Olaf Berg, Konstanz
Die
Stück für Stück neu
eingeführten Bekleidungsgegenstände führen – so
alltagstauglich und nützlich sie auch
meist sind – häufig zu fantasievollen
Kombinationen. Leider scheint das
Bewusstsein für die Wahrnehmung
durch Dritte noch nicht bei allen
Bediensteten der Bundespolizei mit
der nötigen Sensibilität ausgeprägt zu
sein. Die Inkraftsetzung der PDV 014
steht bislang noch aus, die Vorschrift
befindet sich als Entwurfsversion gerade in der Mitzeichnungsphase
im Bundespolizeipräsidium.
Die Trageweise einzelner Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände
ist jedoch in den meisten Fällen schon
jetzt genau geregelt. So enthalten in
aller Regel die Einführungserlasse
oder -verfügungen konkrete Anweisungen darüber, wie die Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände
zu tragen beziehungsweise welche
Trageweisen verboten sind.
Marcus Bindermann
Fotos: Kurt Lachnit, Bundespolizei
Zu guter Letzt
WIR in der Bundespolizei
Am 4. und 5. September fand in Fuldatal die Veranstaltung „WIR in der
Bundespolizei“ statt. Etwa 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen
Status- und Laufbahngruppen der Bundespolizei waren der Einladung nach
Nordhessen gefolgt. Die zweitägige Veranstaltung diente vorrangig dem
persönlichen Austausch der Beschäftigten, um das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Identifikation in der Bundespolizei zu stärken.
Heitere,
aber
bisweilen
auch ernste Töne schlug der Präsident des Bundespolizeipräsidiums,
Dr. Dieter Romann, in seiner Ansprache an: „Jeder Bereich, ob Einzeldienst, Verbände oder Verwaltung,
ist wichtig und hat seine Bedeutung.“
Und er fügte hinzu: „Ohne Bundespolizei ist jeder Versuch, Zuwanderung zu steuern, aussichtslos. Ohne
die Bundespolizei hebt kein Flugzeug
ab, ohne Bundespolizei gibt es keine
sicheren Bahnhöfe. Wir, die Bundespolizei, sind die Säule der inneren
Sicherheit in Deutschland.“
Daneben hatten die Teilnehmer
Gelegenheit, sich bei Fachvorträgen
über aktuelle Themen zu informieren:
die neue Generation der Körperscanner, die Automatisierte Biometriegestützte Grenzkontrolle oder das
Bilaterale Polizeiprojekt AfghanistanDeutschland, aber auch die Sicherheitsarbeit des Deutschen FußballBundes oder die Leidenschaft im
Berufsalltag.
Der Abend klang schließlich bei
einem gemeinsamen Abendessen und
musikalischer Umrahmung durch das
Bundespolizeiorchester Hannover aus.
Am zweiten Veranstaltungstag wurden den Veranstaltungsteilnehmern
bei einer Hausmesse unterschiedliche
Einsatz- und Verwendungsbereiche der
Bundespolizei vorgestellt. So konnten
unter anderem das neue Trainings-
system P30 CM (Colour-Marker)
ausprobiert oder ein Kontrollboot der
Bundespolizei See besichtigt werden.
Der Personenschutz Ausland und die
Flugsicherheitsbegleiter gaben einen
Einblick in ihren Dienstalltag und
warben um Nachwuchs.
Veranstalter und Teilnehmer waren
sich einig: So eine Veranstaltung muss
wiederholt werden. Das drückte auch
Dr. Dieter Romann in seinem Resümee
so aus. So soll es schöne Tradition
werden, dass Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aus der gesamten Bundespolizei regelmäßig zu einer gemeinsamen Veranstaltung zusammenkommen.
Kurt Lachnit
| 5-2013
Ergänzung zur
3-2013
kompakt
43
Kein Sonderurlaub bei Knochenmarkspende
notwendig
Für
Beamtinnen
und Beamte
der Bundespolizei ist es nicht
erforderlich, für die Abwesenheit vom Dienst während einer
Knochenmarkspende Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung
zu beantragen. Zum Nachweis der
Ausfalltage muss lediglich eine von
der Entnahmeklinik der Deutschen
Knochenmarkspenderdatei (DKMS)
ausgestellte Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigung (Krankschreibung)
vorgelegt werden.
Nach einer 2012 mit der DKMS
geschlossenen Vereinbarung gehen
die Dienstausfalltage der Beamtinnen
und Beamte bei einer Knochenmarkspende zulasten der Bundespolizei.
Wenn auch Sie spenden wollen
oder noch Fragen zur Verfahrensweise
haben, können Sie sich gerne an das
Referat 83 (Ärztlicher und Sicherheitstechnischer Dienst) des Bundespolizeipräsidiums unter 0331 97997-8317
oder [email protected]
wenden.
Ulrich Müseler,
Leiter Ärztlicher und
Sicherheitstechnischer Dienst
beim Bundespolizeipräsidium
Korrektur zur
4-2013
kompakt
Damals … Bundesinnenminister war nicht
Bundeskanzler
Marcus Bindermann
Quelle: Rolf Unterberg, Bundesregierung
Quelle: Julia Fassbender, Bundesregierung
In kompakt
der letzten Ausgabe der
ist uns bedauerlicherweise ein Fehler unterlaufen.
Natürlich ist der ehemalige Bundesinnen- sowie spätere Bundesaußenund Bundesverteidigungsminister
Gerhard Schröder (CDU) nicht identisch mit dem gleichnamigen späteren
Bundeskanzler und SPD-Politiker.
Vielen Leserinnen und Lesern war das
natürlich sofort aufgefallen. Wir danken an dieser Stelle für die Hinweise.
Gerhard Schröder (CDU),
Bundesminister des Innern von 1953 bis 1961
Gerhard Schröder (SPD),
Bundeskanzler von 1998 bis 2005
Spenden für
Helfer in Not:
Bundespolizei-Stiftung
Sparda-Bank West eG
Konto-Nr.: 683 680
BLZ: 370 605 90
Die Spenden werden ausschließlich und unmittelbar zu
mildtätigen Zwecken verwendet. Die Geldzuwendungen
können zweckgebunden
erfolgen. Die BundespolizeiStiftung ist befugt, Spendenquittungen auszustellen.
Mehr erfahren Sie unter:
www.bundespolizei.de

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