BUNDESPOLIZEI kompakt, Ausgabe 5/2013 (PDF, 3MB, Datei ist nicht
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BUNDESPOLIZEI kompakt, Ausgabe 5/2013 (PDF, 3MB, Datei ist nicht
Zeitschrift der Bundespolizei ISSN 2190-6718 40. Jahrgang 5-2013 Polizei und Medien Pressearbeit in der Bundespolizei In- & Ausland Interview: Alles klar, Herr Kommissar? Seite 14 Personal & Haushalt Die neue Nachwuchswerbekampagne der Bundespolizei Seite 18 Sport & Gesundheit Gesunde Ernährung zum Selbermachen Seite 32 | 5-2013 Foto: Rudolf Höser Foto: Liemersdorf Foto: Bundespolizei Inhalt Ein Kinderbuch entsteht Portrait: Hagen Becker Umgang mit der Presse Öffentlichkeitsarbeit einmal anders: Eine Kinderbuchautorin lässt ihre Protagonisten einen Piraten im Kölner Hauptbahnhof jagen und recherchierte dazu bei der Bundespolizeiinspektion Köln – mit realen Rollenvorbildern. Seine Karikaturen zieren Präventionsplakate, Taschenkalender und einige Ausgaben der : Hagen Becker, Dienstgruppenleiter bei der Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg, Zeichner und Musiker, Waffenrechtsexperte und Fotograf. Ob im Großeinsatz am Bahnhof oder während einer alltäglichen Kontrolle im Flughafen: Beim Anblick einer Fernsehkamera spürt so mancher ein deutliches Kribbeln in der Nackengegend. Wie also mit der Presse richtig umgehen? kompakt Seite 20 Seite 24 Seite 26 Titelthema Polizei und Medien . . . . . . . . . . 4 Kommentar . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Außenansicht (1) . . . . . . . . . . . . 9 Portrait Karikaturist Hagen Becker . . . . 24 Technik & Logistik Sicherer Umgang mit Passwörter . . . . . . . . . . . . . . . 38 LIES . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 In- & Ausland Alles klar, Herr Kommissar? . . . . 10 Außenansicht (2) . . . . . . . . . . . 14 Damals ... Die Kraft der Erinnerung . . . . . 15 Personal & Haushalt Nachwuchsgewinnung . . . . . . . 18 Wie ein Kinderbuch entsteht . . 20 5 Fragen an ... . . . . . . . . . . . . 23 Recht & Wissen Was Polizisten im Umgang mit der Presse wissen sollten . . . . . 26 Liberalisierung des innerdeutschen Fernbusreiseverkehrs . . . . . . . . 29 INPOL und die Protokolldaten . . 32 Die Ahnungslosigkeit der Auskunftsgeber . . . . . . . . . . . . 34 Sport & Gesundheit Gesunde Ernährung zum Selbermachen . . . . . . . . . . . . . 35 Leserbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Zu guter Letzt WIR in der Bundespolizei . . . . . 42 Ergänzung/Korrektur . . . . . . . . 43 | 5-2013 Impressum Herausgeber Bundespolizeipräsidium Redaktion Ivo Priebe (V.i.S.d.P.), Anja Voss, Marcus Bindermann, Nathalie Lumpé, Ines Rabe, Rudolf Höser, Daniela Scholz, Ulrike Wulf, Kurt Lachnit, Torsten Tiedemann, Thomas Borowik, Thorsten Völlmecke, Fabian Hüppe, Christian Altenhofen, Torsten Tamm Foto: Daniel Nedwed 3 Anschrift Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam Telefon 0331 97997-9405 Telefax 0331 97997-9411 E-Mail [email protected] Intranet Bundespolizei kompakt.polizei.bund.de Internet bundespolizei.de/kompakt Layout & Satz Mandy Deborah Zutz, Fachinformations- und Medienstelle der Bundespolizei Druck Warlich, Meckenheim Auflage 10 600 Erscheinung 6-mal jährlich Wir danken allen Beteiligten für ihre Mitarbeit. Für den Inhalt der Beiträge sind grundsätzlich die Verfasser verantwortlich. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Vervielfältigung außerhalb der Bundespolizei nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herausgebers. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf Datenträgern. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge und Leserbriefe zu kürzen. Redaktionsschluss 16. Oktober 2013 Titelbild Christian Skerbic Liebe Leserinnen und Leser, die mediale Reaktion auf den spektakulären Fahndungserfolg der Bundespolizei im Zusammenhang mit der Festnahme des international gesuchten schweizerischen Vergewaltigers, mutmaßlichen Entführers und Mörders Fabrice A. war riesig. Dass der Anteil der Bundespolizei an diesem Erfolg angemessen berücksichtigt wurde, lag nicht zuletzt auch an der schnellen, flexiblen und gezielten „Vermarktung“ durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der beteiligten Dienststellen. Im Ergebnis berichteten regionale, überregionale und internationale Medien hundertfach über die herausragende Fahndungsleistung. Hierzu passend liegt der inhaltliche Schwerpunkt dieser auf dem Thema Polizei und Medien. So haben wir einen ehemaligen Pressesprecher getroffen, der resümiert, wie Erzählungen und Wirklichkeit sich doch manchmal voneinander unterscheiden, da Erinnerungen im Laufe der Jahre verblassen. Zudem berichtet ein Schauspieler, der in den letzten Jahren immer mal wieder in die Rolle eines Polizeibeamten geschlüpft ist, von seinem ganz eigenen Dienstalltag, und schließlich haben wir – da die Bundespolizei mittlerweile auch in einem Kinderbuch auf Streife geht – mit einer Autorin über die Entstehung ihres Buches gesprochen. Doch dies ist nur ein aktueller Beleg für die positive Entwicklung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Direktionen und Inspektionen. Auch die immer umfangreicher werdenden Pressespiegel mit bundespolizeilichem Bezug zeigen dies eindrucksvoll. Den dafür Verantwortlichen gebührt an dieser Stelle Dank. Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen! kompakt Ihr Ivo Priebe Redaktion Bundespolizei kompakt Foto: Rudolf Höser Titelthema Polizei und Medien „Israelische Drohnen für die Bundespolizei?“, „Handydaten gelöscht!“, „Keine Videoüberwachung am Bonner Hauptbahnhof?“, „Institutioneller und struktureller Rassismus“, „Ausbildungshilfe für Weißrussland?“, „Erschossene Rockerhunde“, „Piratenflaggen und Quietscheentchen?“ … Kein polizeilich brisantes oder sicherheitspolitisches Thema, mit dem die Bundespolizei in den vergangenen Monaten nicht in Verbindung gebracht wurde. Spät estens bei solchen Schlagzeilen sind die Öffentlichkeitsarbeiter der Bundespolizei gefragt. Denn sie sind weit mehr als nur sprichwörtliche „Oberoffiziere für Blumen und Gastgeschenke“, wie manche leider immer noch behaupten. Letzteres liegt in erster Linie daran, dass Komplexität, Bedeutung und Auswirkung der Vorgänge, mit denen sich die Pressestellen in der Regel beschäftigen, in dem einen oder anderen Fall stark unterschätzt werden. Zur Verdeutlichung ein kurzer Blick in die Wirkmechanismen moderner Öffentlichkeitsarbeit; die Dynamik und Zusammenhänge unserer gesellschaftspolitischen Entwicklung werden in der Fachliteratur wie folgt beschrieben: „Unterschiedliche Interessenlagen einzelner gesellschaftlicher Gruppierungen sind in einem Gemeinschaftswesen mit pluralistischer Gesellschafts- und Wirtschaftsverfassung etwas ganz Normales, ja Notwendiges. Eine Gesellschaft ohne Gegensätze hätte ihren Antriebsmotor verloren, sie würde erstarren. Sozialer Wandel, also notwendige Veränderung der gesellschaftlichen Struktur, käme nicht mehr zustande. Andererseits aber würden ständige Machtkämpfe einzelner Interessengruppen ohne Ausgleich, ohne | 5-2013 Konsens, dauernd zu Zusammenstößen und Konflikten führen. Die Gesellschaft würde in zahllose Interessenkoalitionen und Minigruppen zersplittern. Dadurch wüchse die Gefahr der Repression durch die eine oder andere große Machtgruppe, was – wie die Geschichte der Weimarer Republik zeigt – im totalitären System enden kann.“1 Medien im Wandel Diese Ausgangslage lässt die Anforderungen an die mit der Presseund Öffentlichkeitsarbeit betrauten Verantwortlichen erahnen und zeigt gleichzeitig deren Ansatzpunkt. Öffentlichkeitsarbeit soll – und muss – Brücken bauen, Kommunikation ermöglichen, Konsens herstellen, Kompromisse vorbereiten und Krisen managen. Die sich ständig verändernden politischen und sozialen Rahmenbedingungen, die aufgrund der vielfältigen Wechselbeziehungen und Abhängigkeiten zwischen der Polizei und „ihrer“ Gesellschaft notwendigerweise auch zu Veränderungen innerhalb der Polizei führen, bewirkten auch den viel diskutierten und noch nicht abgeschlossenen Paradigmenwechsel in unserer Organisation. Die Entwicklung hin zu mehr Dienstleistungsorientierung und Bürgerfreundlichkeit vor dem Hintergrund sich verknappender Ressourcen und anspruchsvolleren polizeilichen Aufgaben hat einen direkten Einfluss auf die polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und fordert eine völlig andere Qualität als noch vor einigen Jahren. Dabei spielt die rasante Veränderung und Entwicklung der Medienlandschaft eine entscheidende Rolle. Das Informationsangebot ist vielfältiger denn je. Wurde der Gewinn der ersten Fußballweltmeisterschaft durch die deutsche Nationalmannschaft 1954 von einem Großteil der Bevölkerung – wenn überhaupt – noch am Radio oder vor den wenigen Schaufenstern der gerade erst aufkommenden Elektronikgeschäfte verfolgt, so ist das aktuelle Informationsangebot kaum noch zu überblicken. Klassische Medien wie Zeitungen, Magazine, Radio, Fernsehen wurden durch umfangreiche Onlineangebote ergänzt, zuweilen sogar verdrängt. Dies führte in der Entwicklung zu neuen Mitbewerbern wie Twitter, Facebook oder YouTube. Das Ende von Zeitungen wie der Financial Times Deutschland, die Krise der Frankfurter Rundschau oder der Verkauf von gewachsenen Springer-Blättern an die WAZMediengruppe sind noch nicht das Ende der Fahnenstange, das Ergebnis dieser Entwicklung ist noch lange nicht absehbar. Interessant ist zudem, dass der Absatz von mobilen Endgeräten wie Tablet-PCs den Absatz von herkömmlichen Computern mittlerweile übertrifft; ein Indiz dafür, dass sich das Nutzungsverhalten der Konsumenten grundlegend ändert, klassische Medien weiter auf dem Rückzug sind und an Markteinfluss verlieren. Diese nur grob skizzierten Entwicklungen führen zwangsläufig zu den derzeit im Medienbereich mit nicht aufzuhaltender Dynamik zu erlebenden Begleiterscheinungen. Der Druck auf die Journalisten, Nachrichtenwert zu schaffen, schnell – und insbesondere schneller als die Konkurrenz – zu sein und dabei möglichst wenig Kosten zu verursachen, steigt ständig. Wurde es vor zehn Jahren noch klaglos akzeptiert, erst zwei Tage nach einer Parlamentsdebatte die journalistischen Kommentare zu lesen, erwartet man diese heute (fast) live. Hinzu kommt, dass es selbst in den Reihen der Hauptstadtpresse immer weniger Journalisten gibt, die die Möglichkeit haben, sich auf „ihr“ Kernthema zu spezialisieren und ihr diesbezügliches Wissen aktuell zu halten. Nicht jede Redaktion erlaubt es sich noch (oder kann es sich erlauben), ihre publizistischen Spezialisten zu einem abendfüllenden 5 | 5-2013 Hintergrundgespräch ohne unmittelbaren Output zu entsenden. 6 Haben journalistische und publizistische Grundsätze vor diesem Hintergrund noch einen unumstößlichen Wert? Das Ziel, in erster Linie wirtschaftlich erfolgreich zu sein, kann kaum verschwiegen werden. Das erklärt eine gewisse – mindestens gefühlte – Oberflächlichkeit, Einseitigkeit oder gar Voreingenommenheit. Wenn ein Reporter das Handybild eines von Bundespolizisten umringten, blutüberströmten Reisenden hat, dann braucht er eine Geschichte, die zum Bild passt. Wenn die offizielle Stellungnahme der Bundespolizei nicht so spannend wie die Geschichte der Familie des vermeintlichen Opfers ist, dann ist das Ergebnis fast schon programmiert und liest sich in reißerischen Schlagzeilen eines großen Boulevardblattes … Bei all dem hat sich der – grundgesetzlich Foto: Christian Skerbic Maßnahmen der Polizei stehen häufig unmittelbar im Interesse der Medien. geschützte – Wert der Pressefreiheit und damit der Medien für unsere Gesellschaft natürlich nicht geändert. Der Kern der öffentlichen Aufgabe der Medien, durch ihre Berichterstattung zu einer individuellen und freien öffentlichen Meinungsbildung beizutragen, ist heute so relevant wie eh und je. Die Medien sind Mittler zwischen dem Volk und dessen gewählten parlamentarischen Vertretern. Eine freie Presse ist weiterhin unverzichtbar für eine freiheitliche | 5-2013 Demokratie – in der alle Macht vom Volke ausgeht. Selbstverständnis moderner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Jeder Einzelne von uns erlebt den Alltag durch Hören und Sehen, erklärt sich selbst durch Sprache und Schrift, er nimmt Informationen auf und gibt sie weiter – kurz: er kommuniziert. Kommunikation vollzieht sich dabei auf verschiedenen Ebenen – der persönlichen und der medialen. „Öffentlichkeitsarbeit besteht darin, die durch Kommunikation vermittelte Wirklichkeit mitzugestalten und mitzuorganisieren.“2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist das Management von Kommunikationsprozessen für Organisationen und Personen mit deren Bezugsgruppen. Sie will den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Handlungsspielraum einer Organisation im Prozess öffentlicher Meinungsbildung schaffen und sichern. Sie hat in diesem Zusammenhang die Funktion, die Zielsetzung und Interessen, Tätigkeiten und Verhaltensweisen einer Organisation zu verdeutlichen und deren Identität nach innen und außen zu vermitteln. Öffentlichkeitsarbeit, verstanden als Management von Kommunikation, realisiert sich als Regelkreis von Meinungsbildung sowie Einstellungsund Verhaltensänderung, indem sie zielorientiert den Informationsfluss gestaltet und streut, Meinung und Meinungsbildung beobachtet und analysiert und die jeweiligen Resultate in den internen Entscheidungsprozess einbringt. Öffentlichkeitsarbeit ist Chefsache! In den zwei Seiten ihrer Funktion – Organisationsinteressen zu vertreten und öffentliche Interessen in die Organisation einfließen zu lassen – kann die Öffentlichkeitsarbeit zum Interessenausgleich beitragen, Konfliktfelder begrenzen und Konflikte konstruktiv lösen. Sie ist zielgerichtete und systematische Gestaltung von kommunikativen Beziehungen. Sie besitzt somit innerhalb der Gesamtkommunikation einer Organisation zentrale Kompetenz und hat eine strategische Führungsaufgabe zu erfüllen. Die damit betrauten Bereiche sind genau aus diesem Grunde dem Behörden-/Dienststellenleiter jeweils direkt unterstellt. Wer nicht kommuniziert, führt nicht! Das gilt im Übrigen uneingeschränkt für die externe und die interne Kommunikation. Öffentlichkeitsarbeit heute ist ein Mittel zur Durchsetzung der strategischen Ziele der jeweiligen Organisation und trägt dadurch zur Ermöglichung der täglichen – taktischen – Aufgaben bei. Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kann jedoch nur einen Teil der Wahrnehmung beeinflussen. Gerade im Bereich der Polizei – und damit der Eingriffsverwaltung – werden das Bild und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit natürlich auch tagtäglich von jedem einzelnen Beamten positiv oder negativ beeinflusst. Ein unfreundliches Auftreten bei der Passkontrolle ist im Einzelfall genauso relevant wie ein unausgewogener Artikel in einer Boulevardzeitung. Wer also in unserer Organisation den Anspruch hat, täglich Erfolgreiches und Gutes zu lesen und zu hören (was durchaus nicht unberechtigt ist), der sollte selbst und in seinem Bereich durch Professionalität, Kommunikation und Auftreten das Seinige dazu beitragen. Trotzdem lassen sich fragliche Schlagzeilen leider nicht immer verhindern. Ivo Priebe, Gero von Vegesack 1 Reineke/Eisele: Taschenbuch Öffentlichkeitsarbeit. 2. Auflage, 1994, Seite 30. A. a. O., Seite 16. 2 7 | 5-2013 Kommentar: Beziehungsweise 8 Das Joch der Ehe ist so schwer, dass man zwei Personen braucht, um es zu tragen – manchmal drei. Alexandre Dumas der Ältere, französischer Schriftsteller (1802-1870) Eine monogame Beziehung ist das trotzdem nicht. Schon eher eine Ménage-à-trois. Denn auch wenn man ihn nicht immer sofort sieht – es liegt da noch einer mit im Bett. Der unsichtbare Dritte lugt unter der Decke hervor und passt auf, dass das Spiel, das die anderen treiben, seinen Regeln folgt. Und diese sind zuweilen sehr undurchsichtig, manchmal sogar verwirrend bis widersprüchlich: Mal will er alles genauestens wissen, mal lediglich unterhalten werden. Mal braucht er jemanden zum Vergöttern, mal jemanden, um ihn zu hassen. Mal möchte er gehätschelt, mal lieber gescholten werden. Gäbe es ihn nicht, den Zuschauer, Leser, Zuhörer, wäre vielleicht – nein: bestimmt! – einiges viel einfacher. Einfacher – ja, aber auch besser? Zweifel daran sind berechtigt. Denn wo kämen wir hin, wenn die beiden anderen nur auf eigene Interessen bedacht handeln würden? Die behördliche Öffentlichkeitsarbeit würde wahrscheinlich recht bald zu einem hässlichen Monster namens Propaganda mutieren, statt für Transparenz zu sorgen. Und die Presse – für wen, worüber und wozu sollte sie dann noch berichten? Sie wäre nur noch ein willenloses Werkzeug in der Hand eines Despoten. Aus eigenem Antrieb die Öffentlichkeit zu manipulieren oder auch nur sich zu diesem Zweck instrumentalisieren zu lassen, ebnet den Weg zu einer Diktatur. Die zwei sind deshalb gut beraten, die Launen des unsichtbaren Dritten zu ertragen. Ist es nicht so, dass diese Capricen die Grundlage ihrer eigenen Existenzen sind – und der eigentliche Auftrag? Wenn die Sonne scheint und die Menschen gut gelaunt sind, ist der Umgang miteinander einfach. Pressearbeit zu machen, wenn sich alle lieb haben – das kann fast jeder. Worauf es tatsächlich ankommt, woran alle gemessen werden, das ist das Verhalten in und der Umgang mit Krisensituationen. Wie solide eine Ehe ist, zeigt sich ja nicht beim Schmusen, sondern wenn es in der Beziehung kriselt. Noch hat niemand eine Eheberatungsstelle für die Bundespolizei und die Presse eingerichtet. Ist Sand im Getriebe, muss der Reinigungsprozess aus eigener Kraft bewältigt werden. Und so spielt jeder die ihm zugedachte Rolle: Die einen agieren, die anderen sehen zu und passen auf, dass niemand trickst. Denn was der unsichtbare Dritte überhaupt nicht mag, ist das Gefühl, verschaukelt zu werden. Aber mit den Gefühlen ist es so eine Sache – kann man ihnen immer trauen? Gerade in einer Ehe zu dritt? Thomas Borowik Foto: Mike Borowik Die Bundespolizei und die Medien – mal lieben sie sich, mal schimpfen sie übereinander, was das Zeug hält. Manchmal sind sie Verbündete, von Zeit zu Zeit aber auch Gegenspieler. Angenehme und von Fairness geprägte Begegnungen gibt es da genauso wie kontroverse und deprimierende Episoden. Wie in manch einer alten Ehe. Nach langer Zeit, die man miteinander verbracht hat, scheint jeder genau zu wissen, was der andere will und wie er tickt. Nur ist man nicht immer bereit, auf die Wünsche des Partners einzugehen oder Kompromisse zu schließen. Arrangieren muss man sich irgendwie trotzdem, auch wenn es gelegentlich wehtun mag. Sich scheiden zu lassen, ist hier nämlich nicht möglich. Fremdgehen? Mangels einer Alternative ausgeschlossen. Der Autor (44) ist Pressesprecher der Bundespolizeidirektion München. Der dienstälteste Redakteur greift in seiner Kolumne die polarisierenden Aspekte des jeweiligen Titelthemas auf. kompakt | 5-2013 Kolumne: Die Außenansicht (1) Journalisten und Polizisten – Vertrauen als Voraussetzung für Erfolg Vor zwei Monaten präsentierte sich die Bundespolizei am Fernbahnhof des Frankfurter Flughafens. Mitten im Strom der Reisenden hatten sich die Beamten mit ihrem Infostand postiert und ermutigten die Menschen, bei Straftaten nicht wegzuschauen. Die Bundespolizei, hieß es, brauche die Unterstützung der Bevölkerung, um kriminelle Handlungen zu verfolgen. Die Aktion kam bei den Reisenden gut an. Viele blieben stehen und suchten das Gespräch. Offenheit und Transparenz wollte die Bundespolizei damit signalisieren. Denn aus der Vergangenheit hat die Behörde gelernt, dass das Vertrauen der Bürger eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, als Polizei erfolgreich zu sein. Und genau das gilt in gewisser Weise auch für das Verhältnis zwischen Bundespolizei und Medien. Es gab Zeiten, in denen das Verständnis füreinander sicherlich nicht so groß war wie heute. Journalisten haben den Ruf, „unbequem“ zu sein; allein schon dadurch, dass sie alles hinterfragen und sich mit den Antworten, die sie erhalten, in der Regel nicht zufriedengeben. Allerdings gewinnt man den Eindruck, als habe sich das Bild des Journalisten gerade auch bei der Polizei zum Positiven gewandelt. Medien werden nicht mehr nur als „Feind“, sondern auch als „Partner“ wahrgenommen. Wie auch andere Sicherheitsbehörden hat die Bundespolizei erkannt, dass das Verhältnis zu Presse, Rundfunk und Fernsehen nur dann funktionieren kann, wenn gegenseitiges Vertrauen vorhanden ist. Aus Sicht der Medien hat diese neue Transparenz gerade im Umgang mit sicherheitspolitischen Themen vieles erleichtert. In Zeiten, in denen die Bundespolizei zunehmend mit organisierter Kriminalität und der anhaltenden Bedrohung durch den internationalen Terrorismus zu tun hat, ist es notwendig, auf einen vertrauensvollen Austausch bauen zu können. Wie sonst soll es in Zeiten des Internets, in der Journalisten quasi im Sekundentakt mit Informationen überflutet werden, gelingen, innerhalb kürzester Zeit zu selektieren, was wahr ist und was falsch? Das zu leisten ist natürlich die ureigene Aufgabe der Medien und macht qualitativ hochwertigen Journalismus aus. Dennoch sind auch die Medien bei ihren Einschätzungen zu einem gewissen Teil auf die Behörden angewiesen, die mit ihrem Wissen und ihren Einschätzungen oft wichtige Puzzleteile liefern. Die Bundespolizei hat es folglich selbst in der Hand, wie gut eine Berichterstattung sein kann. Dass sie dies erkannt und sich als eines der wesentlichen Sicherheitsorgane in ihrer Kommunikationsstruktur geöffnet hat, ist erfreulich. Und noch etwas sollte das gegenseitige Verständnis wecken: der fast gleiche Auftrag an die Gesellschaft. Polizisten ermitteln, Journalisten recherchieren. Beide haben es sich zum Ziel gesetzt, Missstände aufzudecken und dafür zu sorgen, dass sie hinterher im besten Falle nicht wieder auftreten. Das zeigt, dass die Belange von Polizei und Medien gar nicht so unterschiedlich sind. Katharina Iskandar 9 Foto: Nik Konietzny/Agentur Focus In- & Ausland Alles klar, Herr Kommissar? Es gibt wohl kaum einen anderen deutschen Schauspieler, der so häufig in Polizei- und Krimiserien zu sehen war wie er: Allein in Deutschlands erfolgreichster Actionserie „Alarm für Cobra 11 – Die Autobahnpolizei“ (RTL) gab René Steinke rund 80 Mal den Kriminalhauptkommissar (KHK) Tom Kranich, in der Kultserie „Der letzte Bulle“ (SAT.1) hatte er mehrere Gastauftritte als Arzt und er spielte – als Haupt- oder Nebendarsteller – in „Die Wache“, „Küstenwache“, „Notruf Hafenkante“, „Mordkommission“, „Polizeiruf 110“ und der „SoKo“-Reihe. Selbst verständlich war Steinke auch in vielen „polizeifremden“ Fernsehfilmen oder -serien zu sehen, so zum Beispiel in „Pastewka“, „Plötzlich Papa – Einspruch abgelehnt“ und romantischen Komödien wie „Klick ins Herz“. Doch viele Fans verbinden seinen Namen noch immer mit KHK Tom Kranich – auch wenn der bereits 2006 den Serientod starb … Für die sprach Petra Perlia mit René Steinke über die Rolle, die ihn bekannt machte, und über Berührungspunkte mit der „echten“ Polizei. kompakt kompakt : Herr Steinke, noch bis vor Kurzem (bis April dieses Jahres, Anmerkung der Redaktion) waren Sie in der mehrfach ausgezeichneten Anwaltsserie „Danni Lowinski“ zu sehen. In der vierten Staffel spielten Sie den Staatsanwalt August von Grün, der sich nicht nur um den Abschluss von Ermittlungsverfahren bemühte, sondern auch um Rechtsanwältin Lowinski (Annette Frier). Auch wenn Sie hier einmal mehr Ihre Vielseitigkeit unter Beweis stellen konnten – für viele Ihrer Fans sind Sie bis heute vor allem der „Cop“ aus „Alarm für Cobra 11“, der auf den Autobahnen rund um Köln gegen Mörder, Erpresser und Autoschieber gekämpft hat. René Steinke: Ja, das stimmt. Wenn auch die einzige Gemeinsamkeit der beiden Rollen darin besteht, dass ich wieder verbeamtet bin [lacht] … kompakt: … und „Uniform“ tragen. Apropos Uniform: Wenn Sie an Ihre Zeit als „Polizist“ zurückdenken – gab es vor oder während der Dreharbeiten Berührungspunkte mit „echten“ Kollegen? | 5-2013 René Steinke: Na klar! Wir haben viele echte Kollegen getroffen und vieles von ihnen gelernt! Wir mussten eine Art Pseudoausbildung absolvieren, um die Basics zu trainieren. Wir mussten lernen, wie man schießt, aber auch, wie man eine Waffe hält, die man gerade nicht benutzt; wir lernten, wie man sich absichert, wie man einen Verdächtigen verhaftet und so weiter. kompakt: Das klingt nach vollem Körpereinsatz. Wie haben Sie sich fit gehalten? Ähnlich wie die echten Kollegen, von denen ja bekannt ist, dass sie viel Sport treiben? René Steinke: Nein, ich brauchte kein zusätzliches Fitnesstraining. Ich hatte schon vor Drehbeginn eine ganz gute Grundkondition – sonst hätte ich die Rolle nicht bekommen. Wir wurden vorher gecastet und da wurde schon geschaut, was wir körperlich so drauf haben. Und die Rolle selbst war dann physisch so herausfordernd, dass ich allein dadurch topfit war – wir sind viel gerannt, geklettert, gesprungen, haben gekämpft … So gut in Form wie damals bin ich nie mehr gewesen [lacht]! Bei bis zu 200 Drehtagen im Jahr konnte ich mir den Gang ins Fitnessstudio sparen. Wir kamen sogar mit dem Spezialeinsatzkommando (SEK) in Berührung. Wenn die Jungs einen Kollegen zu Boden werfen mussten, dann haben wir denen vorher gesagt: Bitte sanft! – Die Jungs haben allerdings eine andere Vorstellung von sanft als wir – die fahren einfach ihr Programm ab! Das lässt die Szenen natürlich wahrhaftiger aussehen … Aber die Kollegen taten uns manchmal wirklich leid. kompakt: Sind wenigstens Sie bles- surenfrei durch die Serie gekommen? René Steinke: Halbwegs. Ich musste fünfmal in die Klinik – aber nur zum Flicken: Platzwunden, die genäht wurden. kompakt : Im Jahr 2006 sind Sie nach insgesamt vier Pilotfilmen und 79 Folgen aus der Serie ausgestiegen. Warum? 11 René Steinke: Erstmals hatte ich meinen Dienst bei der Autobahnpolizei nach drei Jahren quittiert, also im Jahr 2002. Die Figur des Tom Kranich war – so glaubte ich – zu Ende erzählt. Nach zweijähriger Pause fragte RTL aber an, ob ich nicht wieder einsteigen wolle. Ich wollte! Nach zwei weiteren Jahren stand dann allerdings für mich fest: Jetzt lass’ ich mich erschießen [lacht]! Der Grund war, dass ich mit meinem KHK-Kollegen Semir Gerkhan (Erdogan Atalay) wirklich fast alles durch hatte – und zudem wollte ich mich anderen Projekten widmen. Alarm für Cobra 11 Foto: SAT.1/Frank Dicks René Steinke als Staatsanwalt August von Grün mit „Filmpartnerin“ Danni Lowinski (Annette Frier) in der gleichnamigen SAT.1-Serie. | 5-2013 12 Außerdem habe ich festgestellt: Es knarzt langsam im Gebälk! Als ich in die Serie eingestiegen bin, da war ich 36 – als ich ausstieg immerhin 43! Wenn man bedenkt, dass ein Stuntman bei „Cobra 11“ selten älter als Mitte 20 ist! kompakt: … wobei Sie die Stunts ja – hoffentlich (!) – nicht selber ausgeführt haben …? René Steinke: Nein – nicht ganz! Was wir selbst gemacht haben, war immer nur die entschärfte Variante. Wenn wir von einem hohen Haus springen sollten, dann sind wir aus dem ersten Stock gehüpft … die Stuntmen und die richtige Kameraeinstellung haben dann für den Rest und den richtigen Effekt gesorgt. Und wenn wir – natürlich gut gesichert – aus dem Heli hingen, dann sind wir nicht selbst abgesprungen. Da durften dann wieder die Stuntmen übernehmen! kompakt: Klingt so, als hätte Ihnen das alles viel Spaß gemacht! René Steinke: Ja, davon träumt doch fast jeder kleine Junge! Wann kann man schon mal – natürlich bei kalkuliertem Risiko! – von Auto zu Auto springen, sich Verfolgungsjagden auf der Autobahn liefern, Autos zum Überschlag bringen, herumballern oder eben am Heli hängen? Das ist doch viel besser, als zum Beispiel eine Frau anzubaggern, die man dann auch noch an seinen Nebenbuhler verliert [lacht – und spielt auf seine Rolle als „Dr. Niklas Hold“ in „Der letzte Bulle“ an, in der er vergeblich um die Polizeipsychologin Tanja wirbt, die sich für den „Bullen“ Mick (Henning Baum) entscheidet]. kompakt : Hat sich Ihre Sicht auf die Polizei durch Ihre Rollen verändert? Und wenn ja, wie? René Steinke: Na ja, eigentlich hatte ich schon immer – zumindest in Nachwendezeiten – eine gute Meinung von der Polizei. Ich denke: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Und dank meiner Rolle als Tom Kranich bin ich heute sogar selbst „Ehrenkommissar“ – mit richtiger Uniform! Während die Polizei für mich heute normaler Bestandteil des Alltags ist, so war das früher allerdings anders, da waren Polizisten für mich oft keine Ordnungshüter, sondern eher Gegner. Das hat mit meinen persönlichen Erfahrungen zu tun. Ich bin in OstBerlin aufgewachsen, wir wohnten direkt an der Mauer. Und wenn ich mit Freunden unterwegs war, dann ist es Foto: RTL Semir Gerkhan (Erdogan Atalay) und Tom Kranich (René Steinke) in „Alarm für Cobra 11 – Die Autobahnpolizei“: keine Folge ohne spektakuläre Verfolgungsjagd oder gewaltige Explosionen. | 5-2013 kompakt: Und wie sieht es heute bei „privaten“ Kontakten mit der Polizei aus? Wenn Sie zum Beispiel in eine Verkehrskontrolle geraten? René Steinke: Dann gehen die „Kollegen“ sehr freundlich mit mir um – aber es gibt keine Extrawürste! Vielleicht erkennen die mich aber auch gar nicht [lacht]. kompakt : Weil Sie im Osten aufgewachsen sind, haben Sie Ihre Ausbildung auch an der renommierten Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ (HFS) in Berlin-Niederschöneweide absolviert. Wie man Ihrem Lebenslauf entnehmen kann, haben Sie zwar schon sehr früh, nämlich mit gerade einmal 14 Jahren, 13 Foto: RTL schon mal spät geworden. Manchmal bin ich dann in der Nacht nach Hause gerannt, weil’s mir zu langweilig war zu laufen. Und da ist es schon mal vorgekommen, dass plötzlich Scheinwerfer und eine Kalaschnikow auf mich gerichtet waren … Ich rückte dann zitternd meinen Ausweis raus – und nachdem klar war, dass ich nicht flüchten, sondern nur nach Hause wollte, durfte ich meiner Wege ziehen. Oder zum Beispiel auch unser „ABV“ – Abschnittsbevollmächtigter –, der in regelmäßigen Abständen im Haus Erkundigungen über mich einholte: Wann kommt der René denn abends so nach Hause? … Bringt er oft Leute mit? … Was sich aber durch meine „Arbeit“ als „Polizist“ und insbesondere durch die Rolle in „Cobra 11“ verändert hat: Ich bin aufmerksamer geworden, zum Beispiel wenn ich auf der Autobahn unterwegs bin. Wenn ich einen Unfall sehe und Helfer bereits vor Ort sind, dann riskiere ich keinen weiteren Blick. Zum einen habe ich mehr als genug – auch beim Dreh gestellte – Unfälle gesehen, zum anderen will ich durch eigene Unachtsamkeit keinen weiteren Unfall verursachen! Action vor und hinter der Kamera: René Steinke bei den Dreharbeiten zu „Alarm für Cobra 11 – Die Autobahnpolizei“. Einen Teil der Stunts hat er selbst ausgeführt. gewusst, dass Sie Schauspieler werden wollen, mussten allerdings bis zum Beginn der Ausbildung im Wendejahr 1989 eine gewisse „Wartezeit“ überbrücken. Obwohl Sie schon 1986 ihre erste Hauptrolle gespielt haben („Vernehmung der Zeugen“), wurden Sie erst drei Jahre später zur Ausbildung zugelassen. René Steinke: Ja, das ist richtig. Ich habe mich daher zunächst als Nachrichtentechniker ausbilden lassen, aber schnell gemerkt, dass ich das als Alternative nicht mein Leben lang machen will. Ich sattelte also um und arbeitete von 1987 bis 1989, als ich dann an der Schauspielschule aufgenommen wurde, als Rettungssanitäter beim Deutschen Roten Kreuz. Das war eine wertvolle Zeit und wunderbare Erfahrung. Ich war rundum glücklich und erfüllt, wenn wir Menschen helfen konnten. Wenn wir zum Beispiel nicht nur ein schwer verletztes Kind erstversorgen, sondern auch dessen besorgte Mutter tatsächlich beruhigen konnten … Oder wenn wir eine alte Dame gerade noch rechtzeitig in die Klinik bringen und auf dem Weg dahin stabilisieren konnten. Solche Einsätze vergisst man nicht … kompakt : Wäre für Sie auch der Beruf des Polizisten eine Alternative zum Schauspielerberuf gewesen? René Steinke: Den Polizistenberuf hatte ich damals noch nicht auf dem Schirm [lacht]. Aber rückblickend würde ich sagen: selbstverständlich! kompakt : Neben der Schauspielerei ist Ihnen das Helfen noch immer sehr wichtig. Sie engagieren sich seit Jahren unter anderem für schwer erkrankte Kinder. René Steinke: Ja, das ist mir eine Herzensangelegenheit. So ähnlich heißt übrigens auch einer der Vereine, deren Arbeit ich sehr schätze: Herzenswünsche e. V. Dieser Verein erfüllt schwer erkrankten Kindern und Jugendlichen einige ihrer manchmal letzten Wünsche. Wer sich auch engagieren oder einen der Vereine unterstützen will, findet dazu mehr Infos auf meiner Homepage (www.renesteinke.com). kompakt: Herzlichen Dank für das Gespräch, Herr Steinke! Aufgrund des großen Erfolgs der Serie ist eine weitere „Danni Lowinski“- Staffel geplant, sodass René Steinke spätestens Anfang 2014 als Staatsanwalt August von Grün auf die Leinwand zurückkehren wird. | 5-2013 Kolumne: Die Außenansicht (2) Besuch bei einem Mythos 14 Hatte ich wirklich gedacht, sie würden mir vertrauliche Einblicke hinter ihre Kulissen gewähren? Die sie umschwirrenden Attribute waren mindestens Respekt einflößend: geheim, legendär, weltberühmt. Und Mogadischu, immer wieder Mogadischu. Die GSG 9, DIE GSG 9. Nun saß ich in der kühlen Ledergarnitur des Konferenzzimmers und versuchte ihren Kommandeur und sechs seiner Führungskräfte davon zu überzeugen, einem Dokumentarfilm zum 40. Jubiläum zuzustimmen. Inklusive Kamerabegleitung ins Heiligste des deutschen Antiterrorkampfs: Einsatzübungen. Litt ich etwa unter Größenwahn oder schlicht an Naivität? Ich fühlte mich wie unter einem Brennglas – beäugt, geprüft, taxiert. Und das war erst der Anfang. Monatelang mussten bürokratische Hürden übersprungen werden. Ein selbstverständlicher Ritt durch die bundespolizeilichen und -politischen Institutionen. Innerlich war ich bereits an dem Punkt, mich damit zu trösten: Na ja, einen Versuch war’s immerhin wert. Doch irgendwann sah ich mich tatsächlich mit meinem Kamerateam das Büro von Kommandeur Olaf Lindner für ein Interview umgestalten und bei einer maritimen Nachtübung in Südeuropa im Schnellboot einem Schiff nähern. Denn als die Entscheidung einmal gefallen war, sich auf diesen fremden Beobachter einzulassen, schien der Vertrauensvorschuss nahezu grenzenlos zu sein – unter zwei zentralen Bedingungen: Identitätsschutz der Beamten und keine Transparenz taktischer Abläufe; Spielregeln, die selbst für Vorschulkinder zu begreifen waren. Ansonsten hatte ich ziemlich freie Hand. Der positive Ton, die offene Atmosphäre sowie der direkte, schonungslose, konstruktive Umgang miteinander – und den „Eindringlingen“ – war für mich das Merkmal der Zusammenarbeit mit den „Neunern“. Der Besuch bei diesem Mythos war entzaubernd. Denn ein Mythos ist virtuell, ungreifbar, unwirklich. Doch für mich war die Antiterroreinheit der Bundespolizei sehr präsent, sehr professionell und auch sehr menschlich. Mogadischu war ein sagenhafter Erfolg. Aber 1977 ist lange her. Und die heutigen Anforderungen an die GSG 9, gerade nach 9/11, scheinen mit den Gründungsjahren kaum noch etwas gemein zu haben. Mir hat der Verband im Rahmen von „ATLAS“ während der größten Übung europäischer Spezialeinheiten aller Zeiten noch einmal Zugang gewährt – ein Signal, dass ich die Spielregeln zuvor nicht ignoriert hatte. Aber einer Illusion darf man nicht unterliegen – auch bei Deutschlands polizeilichem Aushängeschild gilt, analog zum Fußball: Nach dem Film ist vor dem Film! Und ein Vertrauensvorschuss muss immer wieder aufs Neue gerechtfertigt werden. Fast wie im richtigen Leben. Eben kein Mythos. Uli Weidenbach Foto: privat Uli Weidenbach ist Journalist, Dokumentarfilmer und Autor. Seine Reportage „Mythos GSG 9“ entstand 2012 für die ZDF-Reihe „History“. | 5-2013 Foto: privat 15 Der Autor als Pressesprecher des Grenzschutzkommandos Süd – mit einem Fernsehteam im Einsatzraum. Damals ... Die Kraft der Erinnerung: Was (nicht) war und was davon übrig bleibt Ging es Ihnen nicht auch schon mal so? Bei einer mehr oder weniger dienstlich geprägten Veranstaltung – Weihnachtsfeier, Jubiläum oder Verabschiedung – saßen Sie neben einem Zeitgenossen, der unbedingt seine Erinnerungen mit Ihnen teilen wollte? So etwas kann, abhängig vom Erzähler, der Geschichte, aber auch von der Dauer der Darbietung, sehr amüsant sein. Es kann allerdings auch mal lästig oder gar peinlich werden … In meiner Funktion als Pressesprecher war ich gar nicht so selten der auserwählte Zuhörer. Viele solcher Begegnungen konnte ich genießen. Als unangenehm und im Ergebnis unergiebig empfand ich es aber, wenn meine Gesprächspartner ihr Mitteilungsbedürfnis unermüdlich mit der Aussage: „Das war halt noch der alte BGS“ garnierten. Diese Her- ren merkten oftmals gar nicht, dass sie damit nichts anderes taten, als öffentlich einzuräumen: „Zu der Zeit bin ich in meiner beruflichen Entwicklung stehen geblieben.“ Mit ähnlichen Phrasen, etwa: „Das ist nicht mehr mein BGS“ beziehungsweise „… nicht mehr meine Bundespolizei“, signalisierten sie zudem, dem heutigen Berufsbild eines Bundespolizisten eher ablehnend gegenüberzustehen, zumindest aber kein Interesse dafür aufbringen zu wollen. Nun, wer vorhat, alte Geschichten zum Gegenstand anderer Leute Interesse zu machen, findet leicht eine Gelegenheit dazu. Gesprächsrunden, Diskussionsforen und Vorträge eignen sich hervorragend, um Erinnerungen in den Umlauf zu bringen. Einen guten Anlass, Journalisten, Schriftsteller oder sonstige Berufskommunikatoren als dankbare Zuhörer zu gewinnen, bieten Jubiläen jeglicher Art. In historische Zusammenhänge gebracht – zum Beispiel Mauerfall, Terroranschlag während der Olympiade 1972 in München, 60 Jahre Bundespolizei –, stellen Erzählungen über selbst Erlebtes eine hervorragende Grundlage für Reportagen und Interviews dar. Wer dabei war, ist quasi selbst ein Teil der Geschichte. Dies verleiht Worten ein besonderes Gewicht und Berichten die nötige Würze in Form von Authentizität. Immer wieder zaubern also die Medien wie aus dem Hut einen passenden Zeitzeugen und präsentieren ihn einer breiten Öffentlichkeit. Voraussetzung hierfür ist natürlich dessen Erinnerung an möglichst spektakuläre Ereignisse, die sich auch entsprechend vermarkten lassen. Obwohl mittlerweile viele Jahre vergangen sind, weiß ich noch genau, wie ich mal in einem solchen Fall als Behördensprecher intervenieren musste: | 5-2013 Ein Stück Geschichte: Graf Castell gibt dem Bayerischen Rundfunk ein Interview an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze. Kurz zuvor gingen die Schlagbäume zwischen Thüringen und Bayern hoch, die Minen auf dem ostdeutschen Gebiet wurden geräumt. 16 Eine große regionale Tageszeitung berichtete an einem Jahrestag der Befreiung der Geiseln aus der LufthansaMaschine „Landshut“ über den legendären BGS-Einsatz in Mogadischu – und interviewte einen ehemaligen GSG 9-Beamten. Dieser nutzte die ihm zuteilgewordene Aufmerksamkeit der Redaktion auch zur Selbstdarstellung. Vielleicht war es ein bloßes Missgeschick, vielleicht aber erhoffte sich der inzwischen selbstständige Inhaber eines Sicherheitsunternehmens kostenlose Werbung und somit einen wirtschaftlichen Vorteil für seine Firma – wir werden es wohl nie erfahren. Sein Wissen über die Befreiungsaktion in der somalischen Hauptstadt im Oktober 1977 gab der Mann jedenfalls stellenweise recht reißerisch und nicht minder überzeugend so wieder, dass er sich einer gewissen Bewunderung und Hochachtung beim Leser sicher sein konnte. Kurz darauf erschien bei mir in der Pressestelle jemand, der diesen Spezialisten gut kannte. Er berichtete, dass es sich zwar um einen ehemaligen Angehörigen dieser Spezialeinheit der Bundespolizei handelte, dieser aber zur fraglichen Zeit gar nicht in Mogadischu war und somit auch nicht am Einsatz beteiligt gewesen sein konnte. Meine Nachfrage bei der GSG 9 bestätigte dies und die Dinge nahmen ihren Lauf. Die Zeitung musste den Artikel relativieren. Wie peinlich dies dem Betroffenen Exbeamten – aber auch dem verantwortlichen Redakteur! – gewesen sein muss, kann man sich allzu gut vorstellen … So ist es eben mit den Erinnerungen: Es sind Geschichten mit persönlicher Einfärbung. Je nach Platzierung der eigenen Person in Richtung Mittelpunkt des Geschehens ist mitunter große Vorsicht im Umgang mit ihnen angesagt. Ist eine Veröffentlichung beabsichtigt, sollte man die Hintergründe unbedingt überprüfen. Denn viele Reminiszenzen stellen sich nach längerer Zeit nur noch in verklärter Weise dar. Belastende Bestandteile hat man schnell – bewusst oder unbewusst – aus seinem Gedächtnis verdrängt, und eine Darstellung erfolgt gerne in einer den damaligen Sachverhalt glorifizierenden oder auch dramatisierenden Form. Für mich steht fest: Worauf es ankommt, ist Aufrichtigkeit. Ich weiß es aus langjähriger Erfahrung, denn oft genug musste ich selbst Journalisten Rede und Antwort stehen. Immer wieder spielten da – und tun dies nach wie vor – auch meine Erinnerungen eine tragende Rolle. Oberstes Gebot war mir aber immer, eine disziplinierte, sachliche Haltung zu wahren. Bitten der Medien und Vorgaben vorgesetzter Dienststellen und Personen standen dabei nicht selten im Widerspruch. Für mich als Pressesprecher war es meistens eine Gratwanderung, beiden Ansprüchen zugleich auch nur annähernd gerecht zu werden. Die schönste Bestätigung, dass es richtig war, an meinen Prinzipien festzuhalten, bekam ich erst vor Kurzem. Eine Journalistin einer großen Tageszeitung sagte mir nach einem Interview etwas, was ich als hohes Lob für unseren gesamten Berufsstand empfunden habe: Interviews mit Polizeibeamten enthalten höchste Glaubwürdigkeit, da diese Gesprächspartner sachliche Aussagen jeder übertreibenden Ausschmückung vorziehen. Geschichte kann mal bitterernst, mal unterhaltsam sein – manchmal sogar beides zugleich. Fast immer ist sie aber lehrreich für die, die nach uns kommen. Deshalb ist es so wichtig, das Wissen über Vergangenes nicht erlöschen zu lassen. Unsere Professionalität erfordert aber, mit persönlichen Erinnerungen und vor allem mit der Veröffentlichung derselben verantwortungsvoll umzugehen – auch dann, wenn die Dienstzeit schon lange vorbei ist. Manto Graf zu Castell-Rüdenhausen, Thomas Borowik | 5-2013 Manto Graf zu Castell-Rüdenhausen leitete zuletzt die Pressestelle der Bundespolizeidirektion München. Der Öffentlichkeitsarbeit hatte er sich erstmals im Mai 1996, nach zahlreichen Verwendungen in Ausbildung und Einsatz sowie in Stäben, verschrieben. Dieser Berufung blieb er bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienst im Januar 2009 treu. Während dieser Zeit stand er zunächst für die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg insgesamt sechs Leitern der Mittelbehörden Grenzschutzkommando Süd, Grenzschutzpräsidium Süd, Bundespolizeipräsidium Süd und schließlich der Bundespolizeidirektion München als verantwortlicher Pressesprecher zur Seite. Foto: privat Foto: privat 17 Foto: Marcus Bindermann Personal & Haushalt Nachwuchsgewinnung: Die Bundespolizei beschreitet neue Wege Die demografische Entwicklung, rückläufige Schulabgängerzahlen und die damit verbundene steigende Konkurrenz unter den Arbeitgebern um den besten Nachwuchs verschärfen den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt. Um auch zukünftig genügend Interessenten für eine Ausbildung oder ein Studium bei der Bundespolizei gewinnen zu können, startet die Bundespolizei nun die neue Kommunikationskampagne zur Nachwuchswerbung. Die Vorbereitungen für die Kampagne unter dem Slogan „Mit Sicherheit vielfältig“ gehen mit großen Schritten voran. Vor wenigen Wochen wurde im Intranet das „Gesicht für die Bundespolizei“ gesucht. Dieses „Gesicht“ sind Kolleginnen und Kollegen aus Dienststellen der Bundespolizei, die in ihrer typischen Dienstkleidung und -ausstattung, ob im Dienst- oder Einsatzanzug, ob mit Einsatzschutzhelm oder Diensthund, die verschie- denen Aufgaben und Verwendungen darstellen. Wir konnten uns über zahlreiche Bewerbungen freuen und passende „Gesichter“ aus unseren Reihen gewinnen. Wir beschränken uns bei den Motiven auf die Kernaufgaben und Spezialverwendungen. Denn wegen der Vielfalt an Tätigkeiten in der Bundespolizei können wir nicht alle Arbeitsbereiche darstellen. In den Monaten Juli und August fanden in der Bundespolizeiabteilung Blumberg und in einem Berliner Fotostudio die Fotoshootings für die Kampagne statt. Alle Beteiligten hatten viel Spaß bei der etwas anderen Art des Dienstes, und die Ergebnisse können sich sehen lassen. Aber das Shooting war nur ein Baustein auf dem Weg zu den fertigen Motiven – den zentralen Elementen unserer Kommunikationskampagne zur Nachwuchsgewinnung. Es folgten unzählige Abstimmungen über Texte, | 5-2013 Anpassungen am Layout und ein stetes Feilen an den Entwürfen, bis endlich die fertigen Motive vorlagen und freigegeben werden konnten. Die Motive sollen zur Wiedererkennung der Bundespolizei in der Bevölkerung und insbesondere bei der Zielgruppe beitragen. Daneben gehen wir mit der Nutzung moderner Medien erstmalig völlig neue Wege, um die bewährten Rekrutierungsmethoden, wie beispielsweise die Präsentation auf Berufsmessen, zu ergänzen und junge Bewerberinnen und Bewerber in ihrer Umgebung zu erreichen. Im Rahmen des umfangreichen Kommunikationskonzepts werden die Motive immer wiederkehrend genutzt, um die Bundespolizei bei der Zielgruppe und darüber hinaus bekannter zu machen. Entwickelt wurde das Konzept mit der Firma Serviceplan, einer unter anderem auf Online Marketing, Product Placement und Corporate Communication spezialisierten Agentur. Bewerber gebündelt auf der Microsite www.komm-zur-bundespolizei.de zu finden sein werden. Die Microsite wird darüber hinaus als sogenannte responsive Version entwickelt, das heißt, sie kann auch auf Tablets und Smartphones dargestellt werden. Dies trägt wiederum dem Nutzerverhalten der Zielgruppe Rechnung, da diese sich mittlerweile fast nur noch mit Smartphones im Netz bewegt. Die Facebook Fanpage dient darüber hinaus als Möglichkeit, im sozialen Netzwerk direkt mit interessierten Usern zu kommunizieren, sich kritischen Fragen zu stellen und die Bundespolizei als attraktiven und vielseitigen Arbeitgeber zu präsentieren. Und warum das alles? Die gemeinsam mit der Firma Serviceplan erarbeitete Kommunikationskampagne ist zunächst für fünf Jahre angelegt. Darin wird die bisherige Nachwuchswerbung durch unsere Einstellungsberater mit vielfältigen Maßnahmen begleitet und zielgerichtet ergänzt. Der Fokus liegt dabei einerseits auf den Wochen kurz vor Bewerbungsbeginn, andererseits sollen aber auch ständig aktualisierte Inhalte die Interessenten außerhalb dieser Wochen ansprechen. Damit wollen wir im Blick der Zielgruppe und im „Gespräch“ bleiben. Daneben wird es in den kommenden Jahren immer wieder Aktionen geben, die es so bislang in der Bundespolizei nicht gab. Dazu zählen unter anderem zwei Sportevents und die Kooperation mit einem Jugendmagazin, bei der Leser als Ausbildungsscouts die Bundespolizei besuchen und anschließend über ihre Eindrücke berichten. Die Microsite und die Fanpage gehen voraussichtlich am 14. Oktober 2013 an den Start. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher der neuen Auftritte auch aus den eigenen Reihen und hoffen auf viele Likes auf der Fanpage und Feedbacks zur Microsite. Stephan Ihns Die Microsite ist eine Ergänzung der Homepage und wird den bisherigen Punkt „Karriere“ auf der Bundespolizeiwebseite nahezu vollständig ablösen, sodass alle wichtigen Informationen für Bewerberinnen und Grafik: Facebook Viele Maßnahmen sind geplant, um das Profil der Bundespolizei deutlicher zu prägen und die Wahrnehmung als eigenständige Polizei zu stärken. Ab Oktober 2013 wird zusätzlich zur bestehenden Homepage www.bundespolizei.de eine Microsite im Internet und eine Fanpage auf Facebook geschaltet. Foto: Bundespolizei Die neuen Medien 19 | 5-2013 Wie ein Kinderbuch entsteht 20 Der Weg von zunächst unbeschriebenen Seiten zu einem fertigen Kinderbuch hat immer seine eigene Geschichte – so auch in diesem Fall. Hier ist es auch die über eine ganz andere Art der Öffentlichkeitsarbeit: Eine Autorin und Illustratorin recherchiert in einer Bundespolizeidienststelle für ihr Buchprojekt und die Tochter einer Bundespolizistin dient als Rollenvorbild für eine Protagonistin im Buch1. Polizei wie Spannung und Action sowie die Lesekompetenzen berücksichtigt werden müssen. Dass dies eine Gratwanderung ist, wird sich später an einzelnen Details auch noch zeigen! bücher für Kinder gibt es viele. Aber eines über die speziellen Aufgaben der Bundespolizei? Fehlanzeige! Zumindest bisher. Denn Petra Liemersdorf, Kinderbuchautorin und Illustratorin aus dem rheinlandpfälzischen Oberdürenbach, möchte diese Lücke füllen. Erfahrungen mit Vor-Ort-Recherchen hat sie bereits beim Technischen Hilfswerk gesammelt: Ihr Buch „Tom, der THW-Helfer“ erschien 2012 bereits in der dritten Auflage. Bei einem ersten Vorgespräch in Köln wird das Ziel konkreter, und das Projekt „Kinderbuch“ kann starten: Martina Dressler von der Bundespolizeiinspektion Köln wird der Autorin bei ihren Recherchen mit polizeifachlichem Rat zur Seite stehen. So entsteht zunächst ein Fahrplan, der die Ziele des Buches zusammenfasst: Es soll für Kinder im Grundschulalter spannend und lesenswert sein, Präventionsbotschaften vermitteln und einen Imagegewinn für die Bundespolizei bringen. Und vielleicht weckt es ja auch in dem einen oder anderen kleinen Leser den Wunsch, später selbst Polizist zu werden. Das Kinderbuch über die Bundespolizei soll ein „erzählendes Sachbuch“ werden. Die Kinder nehmen die Informationen im Gewand einer spannenden Geschichte besser auf als bei einer Aneinanderreihung von Sachinformationen. Klar ist dabei, dass – gemäß dem bekannten Motto – der Wurm dem Fisch und nicht dem Angler schmecken muss; will heißen, das Buch soll nicht in erster Linie beinhalten, was wünschenswert aus Sicht der Erwachsenen ist, sondern es muss vor allem den kleinen Lesern gefallen. Diese Mischform ist jedoch anspruchsvoller und schwieriger als andere mögliche Formen wie ein reines Sachbuch oder ein Roman, weil einerseits die Realität des Dienstalltags der Bundespolizei nicht aus den Augen verloren werden darf, andererseits aber die kindlichen Vorlieben Die Themen der geplanten Geschichte decken einen großen Teil der Aufgaben und des Alltags bei der Bundespolizei ab, unter anderem wird es um Bahnanlagen und deren Gefahren gehen, um Großveranstaltungen sowie um unseren Dienst auf Flughäfen und natürlich darum, dass Frauen längst eine wichtige und nicht mehr wegzudenkende Rolle in der Bundespolizei spielen. Schauplätze der Handlung sollen der Hauptbahnhof Köln, ein Drehkreuz im internationalen Bahnverkehr, und der Flughafen Köln/Bonn sein. An einem Rosenmontag im Karneval startet das Projekt am Kölner Hauptbahnhof. Das Ziel ist es, die Autorin eine Großveranstaltung und die Arbeit der Bundespolizei rund um den Kölner Hauptbahnhof an diesem Tag miterleben zu lassen. Unsere Kollegin Martina Dressler ermöglicht Petra Liemersdorf einen umfangreichen Blick hinter die Kulissen eines Großeinsatzes wie dem am Rosenmontag. Viele Eindrücke wirken auf die Autorin ein. Mit einer Menge an | 5-2013 Aufmerksam prüft Fabienne das Dokument: ob der Ausweis wohl echt ist? Informationen und Fotos im Gepäck beginnt Petra Liemersdorf nun, die konkrete Geschichte zu entwickeln. Deren Hauptfiguren sind: ein Junge, ein Mädchen und ihre Mutter, eine Bundespolizistin. Die Charaktere sind damit nah an der Realität – denn Martina Dresslers Tochter Fabienne und Petra Liemersdorfs Sohn Florian dienen als Rollenvorbilder für die beiden Kinder im Zielgruppenalter des Buches. Die beiden Kinder entdecken aktiv den Kölner Hauptbahnhof und die Wache dort. Sie dürfen Einsatzbekleidung, wie zum Beispiel Helme, anprobieren und ein Funkgerät selbst in die Hand nehmen, in einem Dokumentenprüfgerät einen Pass auf seine Echtheit überprüfen, Fingerabdrücke nehmen und vieles mehr. Petra Liemersdorf beobachtet sie dabei und hält ihre Reaktionen fest. Für die Kinder ist das ein großartiger Tag – Erlebnisse, die nicht alltäglich sind. Ein weiterer spannender Programmpunkt steht bei der Bundespolizei-Fliegergruppe in Sankt Augustin an. Ein Hubschrauber steht bereit; die Kinder besichtigen das Cockpit und begutachten jede Probesitzen im Polizeiwagen: begeistert erkundet Florian die Technik. Foto: Liemersdorf Einzelheit des „Helis“. Auch dieser Besuch ist sehr eindrucksvoll und hat sich für die Kinder gelohnt. Bundespolizei so umfangreich, dass man damit mehrere Bücher füllen könnte! Material ist nun reichlich vorhanden, und für Petra Liemersdorf beginnt nun die Hauptarbeit. Aus der Fülle an Material muss sie dasjenige herausfiltern, was schließlich Eingang ins Buch finden soll. Ihrer Ansicht nach ist das Aufgabenspektrum der Nachdem der erste Entwurf des Kinderbuches – noch mit Skizzen illustriert – steht, werden Entwurfexemplare zur Einholung von Fachmeinungen an verschiedene Personen verschickt: zwei Grundschullehrer, eine Psychologin/Pädagogin, Foto: Liemersdorf In den folgenden Wochen und Monaten treffen sich alle Beteiligten regelmäßig. Martina Dressler beantwortet dabei die Fragen der Autorin und bereitet das Highlight der Recherche vor: einen Besuch der Rollenvorbilder Fabienne und Florian bei der Bundespolizei. Im Vordergrund steht dabei die Frage: Wie erleben die Kinder die Arbeit der Bundespolizei? Die Sicht eines Kindes auf die Bundespolizei kennenzulernen, hilft der Autorin schließlich, ihre Geschichte zu vollenden. 21 | 5-2013 22 eine Germanistin, die das Lektorat übernimmt, einige Bundespolizisten und an Testleser aus der Zielgruppe. Einer der Testleser, Petra Liemersdorfs Sohn Florian, wünscht sich für den ersten Teil des Buches, der Pirat solle mit einer Pistole im Bahnhof um sich schießen. Ein Gespräch mit Martina Dressler klärt, was realistisch geht und was nicht. So müsste man den Bahnhof nach einem Schusswechsel sperren. Dies ist für die Handlung der Geschichte aber nicht machbar. Hier tritt nun einer der Fälle ein, die eingangs erwähnt wurden: Der Anspruch an eine Geschichte steht in Konkurrenz zur nötigen Realitätstreue eines Sachbuches. Und so schlägt der Pirat im ersten Teil der Geschichte einen Mann nieder und flieht dann – eine Pistole kommt dabei nicht zum Einsatz. Nur so viel sei schon verraten: Für die Kinder, Max und Fabi, beginnt nun eine spannende Verfolgungsjagd, die mit einer Überraschung und einer tollen Belohnung endet. Ohne das Engagement der Mitarbeiter der Bundespolizeidienststellen wäre das Buchprojekt kaum möglich gewesen. Die Bundespolizei ist in dem Kinderbuch nicht nur Thema, die Geschichte trägt in vielen Details auch ihre Handschrift. Wenn das Buch vielen Kindern Freude bereitet, ihnen die Bundespolizei und die Gefahren auf Bahnanlagen näherbringt, dann hat sich die Arbeit für alle Beteiligten gelohnt. Eine spannende Erfahrung war sie allemal. Nathalie Lumpé Foto: Liemersdorf 1 Petra Liemersdorf: „Max und Fabi jagen den Piraten“. Meckenheim: WDV Medien Verlag GmbH, 2012. ISBN 978-3-930376-80-3 Auf dem Bahnsteig: an der Notrufsäule kann man schnell Hilfe holen. 5 Fragen an ... Als Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion München ist Berti Habelt (53) ein bekannter und gut beschäftigter Mann, „Fulltime-Job“ ist in seinem Fall eine Untertreibung. Ein garantiert ruhiger Feierabend, ein wirklich freies Wochenende – davon kann einer wie er nur träumen. Stattdessen gibt es Medienarbeit in jeder erdenklichen Form, beinahe rund um die Uhr. Kein Wunder, auf seinem Diensthandy sind mehr als 200 Kontakte gespeichert: fast alles Journalisten und Pressesprecherkollegen. Klar, dass auch die Telefonnummer von „Bundes-Berti“ jedes Mal gewählt wird, wenn weiß-blaue Streifenwagen mit Martinshorn und Blaulicht durch die bayerische Landeshauptstadt unterwegs sind und die Bahnlautsprecher am Bahnsteig verkünden: „Wegen eines Polizeieinsatzes ist die S-BahnStammstrecke bis auf Weiteres gesperrt ...“ 1. Was schätzen Sie bei der Bundespolizei am meisten? Als Pressesprecher ist man immer ganz nah oder sogar mitten im Einsatzgeschehen. Und dann sind da die verschiedenen Facetten der Medienarbeit, die mich immer wieder aufs Neue herausfordern – Routine gibt es nicht. 2. Was schätzen Sie bei der Bundespolizei am wenigsten? Mich belastet die Unplanbarkeit des eigenen Lebens, denn medienträchtige Ereignisse halten sich nicht an Dienstzeiten. Feiertage, Geburtstage und private Vorhaben – all das läuft fast immer anders ab als geplant. Foto: Markus Haiß Berti Habelt 3. Was war Ihr bisher schönstes Erlebnis im Dienst? Als Fußball-(Triple-Sieger)-Fan fand ich natürlich das „Sommermärchen 2006“ anlässlich der Weltmeisterschaft im eigenen Land unvergesslich. Zum Zweiten erlebte ich den „Papsteinsatz“ mit unserem bayerischen Oberhirten sehr intensiv, sehr beeindruckend. 4. Was war das Schlimmste, was Sie im Dienst erlebt haben? Hier fallen mir schlagartig mehrere Ereignisse ein, vor allem Unfälle und Suizide im Bahnbereich, insbesondere wenn Kinder betroffen waren. Und der Mordfall „Dominik Brunner“ an einem Münchner S-Bahnhof. 5. Was wäre Ihre erste Amtshandlung, wenn Sie heute zum Präsidenten der Bundespolizei ernannt würden? Ich würde das betriebliche Gesundheitsmanagement stärken und weiter ausbauen. Von unseren Beamten wird sehr viel abverlangt – die körperlichen und psychischen Belastungen sind immens. Hier gilt es, das Tafelsilber unserer „Firma“ – nämlich die Motivation und Leistungsfähigkeit der Belegschaft – zu erhalten. Als nebenamtlicher Sucht- und Sozialberater weiß ich, wovon ich spreche … Das Interview führte Thomas Borowik. Collage: Hagen Becker Portrait Markant und kreativ: Der Karikaturist hinter den Präventionskalendern Das Handy klingelt, 17 E-Mails sind bereits gelesen und ausgewertet. Hagen Becker (44) ist Dienstgruppenleiter und sitzt in seinem Büro am Flughafen Hamburg. Er ist fast fertig mit der täglichen Vorbereitung. Das Briefing der Dienstgruppe beginnt in etwa zehn Minuten. Es verteilt sich an diesen Tag viel Arbeit auf wenig Personal. Von der Frühschicht bekommt Hagen Becker einen aufwendigen Fall übergeben. Seine Gedanken kreisen jetzt um die weitere Diensteinteilung und darum, wer den aktuellen Fall übernehmen soll. Jetzt klingelt das Telefon. Das Display zeigt eine Nummer aus Potsdam an. Das Präsidium? Was haben die denn mit dem Fall zu tun? Hagen Becker geht ans Telefon und eine sympathische Stimme am anderen Ende der Leitung fragt, ob er sich vorstellen könnte, an einem neuen Projekt mitzuarbeiten. Es ginge um Taschenkalender und Karikaturen. Hagen Becker muss sich erst einmal kurz gedanklich sortieren. Denn das passt gerade gar nicht in seinen Kopf. Obwohl er eigentlich immer für eine gute Idee und passende kreative Zeichnung zu haben ist. Hagen Becker ist noch völlig im täglichen Geschäft versunken. Jetzt muss er doch einmal nachfragen, mit wem er da eigentlich genau spricht. Denn die Stimme ist ihm gänzlich unbekannt. Es ist eine Dame aus dem Bundespolizeipräsidium, die gern Karikatur- vorschläge für Taschenkalender haben möchte. „Ideen habe ich sicher, und vorstellen kann ich es mir auch“, sagt Hagen Becker. Er erhielt also die groben Themenrichtungen und damit war der Grundstein für die kreative Ideenfindung der Motive für die Präventionskalender gelegt. Schon wenige Monate später | 5-2013 „Zeichnen ist eine Art Realitätsbewältigung für mich.“ Karikaturen sind eine Leidenschaft von Hagen Becker. Er sagt: „Das wahre Leben ist oftmals Karikatur genug und muss eigentlich nur noch abgezeichnet werden.“ Zeichnen ist für ihn eine Art Realitätsbewältigung auf satirische, zuweilen auch sarkastische Weise. Seine Zeichnungen sind auf den Punkt und enthalten in der Regel immer eine Botschaft. Bisher kamen die Anfragen nach Zeichnungen oder Karikaturen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis sowie von den Kollegen der eigenen Dienststelle: „Wir haben da eine Verabschiedung nach 40 Dienstjahren. Du kennst den Kollegen doch schon lange. Könntest du nicht mal etwas Passendes entwerfen?“ Alternativ zeichnete er auch gern schon mal „Motivationsfolien“ für Unterrichte und Fortbildungen. „Nebenbei“ entwarf Hagen Becker auch das Verbandsabzeichen der Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg. Oft dauert es von der Anfrage über die Ideenfindung bis zum Entwurf nur wenige Minuten. „Von mir aus könnte der Tag gern 48 Stunden haben, es gäbe genug zu tun.“ Hagen Becker, 1969 in Lüchow geboren, 1,94 Meter groß und von kräftiger Statur, ist nicht nur äußerlich ein markanter Typ. Kein Haar auf dem Kopf, dafür wächst der außergewöhnliche Bart hervorragend. Becker ist verheiratet, hat zwei Kinder und lebt auf dem Land im Kreis Stormarn bei Hamburg. Im Juli 1989 startete er beim damaligen Bundesgrenzschutz (BGS) mit der Grundausbildung in Bayreuth; sozusagen ein fliegender Wechsel, denn sein Vater, Hagen Becker mit Great Highland Bagpipe auf der Hochzeit einer Freundin Oberstabsmeister a. D. Heinz Becker, wurde in diesem Jahr pensiSmallpipe ...“ Die Aufzählung scheint oniert. Heute arbeitet Hagen Becker kein Ende nehmen zu wollen. Da am Flughafen Hamburg und wird nicht Hagen Becker seine Sache immer nur dort wegen seiner Kenntnisse im gründlich macht, gehört zum DudelWaffenrecht sehr geschätzt. Waffensack natürlich auch die richtige Kleirecht bedeutet für ihn insbesondere: dung. In einem Kilt mit Great Highland „Nicht nur die trockene Theorie, das Bagpipe ist er dann schon einmal auf pure Paragrafenpauken, sondern die einer Hochzeit bei Freunden zu sehen Darstellung mit deutlichem Praxisbeoder auf der Bühne eines Mittelalterzug.“ markts mit seiner Band „Die Vertriebenen“, dann aber ohne Kilt, sondern in „Grundsätzlich spiele ich alles, mittelalterlicher Gewandung. was ich so in die Finger bekomme.“ Wer also in Norddeutschland auf Im Kern ist Hagen Becker aber einem Mittelaltermarkt unterwegs ist nicht nur Bundespolizist, leidenschaft- und genau hinschaut, entdeckt viellicher Einsatztrainer und Waffenexper- leicht unseren Kollegen. Bis dahin ist te. Zudem ist er eben auch KarikatuHagen Becker aber wieder als Dienstgruppenleiter am Flughafen Hamburg rist, außerdem Fotograf und Musiker. im Einsatz und beschäftigt sich mit Sein musikalischer Schwerpunkt liegt luftsicherheits- und grenzpolizeilichen dabei zwar auf Instrumenten aus dem Mittelalter, aber grundsätzlich spielt er Themen – bis vielleicht wieder ganz unverhofft das Telefon klingelt. alles, was er in die Finger bekommt: „Gitarre, Irish Bouzouki, diverse Flöten, Didgeridoo, Mandoline, SchlagMaik Lewerenz zeug, Bodhrán, Banjo, Akkordeon, Bardenharfe, Trompete, Dudelsäcke vom Schotten über Hümmelchen, Schäferpfeife, Marktsäcke bis hin zur 25 Foto: Nadine Wentzke waren die ersten Exemplare auf dem Markt. Aktuell geht die Bundespolizeiserie der Präventionskalender bereits ins dritte Jahr. Die Entwürfe für 2014 liegen schon in der Schublade. Foto: Bundespolizei Recht & Wissen Was Polizisten im Umgang mit der Presse wissen sollten „Presseauskünfte erfolgen durch die Pressestelle. Journalisten sind an die Pressesprecher zu verweisen.“ So steht ist es im Einsatzbefehl, Ziffer 6. Was aber tun, wenn sich während eines Einsatzes ein Journalist meldet und sich mit dem Verweis an die Pressestelle nicht zufriedengibt, sondern beharrlich bleibt? Was tun, wenn Medienvertreter im Regeldienst anrufen oder während einer Kontrolle auf Sie zukommen? Hier ein kleiner Ratgeber aus der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit. In der Ausbildung haben wohl die meisten von uns zum Umgang mit der Presse die beiden folgenden Sätze gehört: „Darüber darf ich Ihnen keine Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle.“ Eine sehr praktische Regel, bestehen doch Vorbehalte, in einigen Fällen gar Ängste gegenüber der Presse. „Im Umgang mit der Presse kannst du nur verlieren!“ „Die drehen dir das Wort im Mund herum!“ „Ein falsches Wort – und du kannst dir dein ‚Diszi’ abholen!“ Solche und ähnliche Zitate sind immer wieder von Polizisten zu hören, wenn es um dieses Thema geht. Und viele fragen sich: Darf ein Journalist mich und mein Handeln überhaupt fotografieren oder filmen? Kann ich das als Polizist untersagen? Darf ich vielleicht sogar die Kamera beschlagnahmen oder dem Reporter einen Platzverweis erteilen und dies auch zwangsweise durchsetzen? Fragen über Fragen – und spätestens jetzt wird jeder Polizist ein zartes, aber deutliches Kribbeln im Nacken spüren – verknüpft mit dem Wunsch, niemals in eine solche Situation zu geraten. Falls doch, so werden Sie dankbar sein, an dieser Stelle weitergelesen zu haben. Die Öffentlichkeit interessiert sich für Polizeieinsätze Überall wo Blaulicht, Martinshorn und Polizei sind, versammeln sich in Windeseile auch Trauben von | 5-2013 Neugierigen. Sie beobachten das Geschehen, rätseln, wie es dazu kommen konnte und bewerten die Maßnahmen der Polizei. Nicht selten tritt dann auch rasch die Presse auf den Plan, um über das Ereignis zu berichten. Schön, wenn ein Pressesprecher dann in der Nähe ist – so wie es bei Großveranstaltungen der Fall ist. Da diese ohnehin im Fokus der Öffentlichkeit und damit auch im Interesse der Medien stehen, ist hier regelmäßig für die Pressebetreuung gesorgt. In Absprache mit dem Einsatzleiter erläutert der Pressesprecher den interessierten Journalisten tiefgründig das polizeiliche Handeln. Aber immer häufiger ist zu beobachten, dass Journalisten selbst einfache polizeiliche Eingriffsmaßnahmen wie Personen- oder Fahrzeugkontrollen beobachten, aufzeichnen und ihre Beiträge im Nu in die Sendehäuser schicken. Hieraus entsteht ein Wettbewerb unter den Journalisten um die Aktualität der Informationen, die, wie andere Waren auch, nach den Gesetzen des Marktes verkauft werden. Besonders aktiv in diesem Bereich sind die freien Journalisten und Fotografen. Und schließlich lassen sich viele Redaktionen auch von den eigenen Zuschauern, Hörern oder Lesern über kuriose, interessante oder skandalöse Ereignisse per Smartphone-Schnappschuss informieren. und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt. Verankert ist dies in den Landespressegesetzen, deren Grundlage Artikel 5 des Grundgesetzes ist, der die Presse-, Meinungs-, Rundfunk- und Informationsfreiheit garantiert. Ein demokratisches System ist deshalb ohne eine freie Presse nicht denkbar. Muss ich der Presse Auskunft geben? Aus dem Grundrecht der Meinungsfreiheit resultiert das Recht, dass in unserem Land niemand zu einer Meinungsäußerung gezwungen werden darf. Das gilt natürlich auch für Polizeibeamte. Allerdings handelt der Polizeibeamte im Dienst zumeist im Auftrag und Sinne seiner Behörde. Diese ist gegenüber der Presse wiederum auskunftspflichtig. Sie kann die Auskunft nur dann verweigern, wenn beispielsweise der Erfolg einer Maßnahme dadurch gefährdet wäre oder sie gegen die Geheimhaltungs- oder Datenschutzvorschriften verstoßen würde. Was heißt das konkret? Bei der „Was tun sie hier?!-Frage ist der Polizeibeamte als Behördenvertreter beispielsweise dazu verpflichtet, der Presse darüber Auskunft zu erteilen, dass hier in der Zeit von 13-14 Uhr eine Personenfahndung durchgeführt wird. Die Antwort auf die Frage „Warum?“ kann sich dann aber auf eine allgemeine Formulierung wie die folgende beschränken: „Da konkrete Hinweise auf eine flüchtige Person vorliegen.“ Die Information, dass Fahnder bei ihren Ermittlungen den Tipp bekamen, dass ein flüchtiger Täter um 13:30 Uhr mit dem Zug ankommen wird, unterliegt nicht nur der Geheimhaltung, sondern würde auch den Erfolg der Maßnahme bei einer Veröffentlichung gefährden. Ebenso wird der Polizeibeamte nach der Festnahme niemals den Namen des Verhafteten preisgeben oder bestätigen. Dies widerspräche dem Datenschutz. 27 Und wie ist das mit dem Recht am eigenen Bild? Wie jeder andere Bürger auch können sich Polizisten auf das Recht am eigenen Bild berufen. Allerdings kann dieses Recht drastisch einge- Die Bundespolizei ist gegenüber der Presse auskunftspflichtig. Ein Interview gibt oft Gelegenheit, die behördliche Bewertung eines Sachverhaltes zu erklären. Oft als „Vierte Gewalt im Staat“ tituliert, erfüllt die Presse einen gesellschaftlichen Auftrag, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft Foto: Marcus Bindermann Die Aufgabe der Presse | 5-2013 10 goldene Regeln im Umgang mit der Presse: 1. Die Pressefreiheit hat Verfassungsrang. 28 2. Für die Polizei gibt es gegenüber der Presse eine Auskunftspflicht. 3. Das Recht am eigenen Bild gilt für Polizisten nur sehr eingeschränkt. Foto: Bundespolizei 4. Aufnahmen zulassen, sofern die eigenen polizeilichen Maßnahmen nicht tatsächlich beeinträchtigt werden. 5. Für jeden Offensichtliches kann bestätigt werden. Umstände, die für jeden offensichtlich sind, können in einem Interview bestätigt werden. Eigene Einschätzungen und persönliche Meinungen sind genau so tabu wie Hinweise auf Personalstärken oder Einsatztaktiken. 6. Nicht zu eigenen Einschätzungen oder Meinungen hinreißen lassen. schränkt werden. Entscheidend ist das gesteigerte Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. So müssen die Beamten im Grenzkontrollschalter, die Personenschützer im Einsatz oder die Absperrkräfte bei einer Großveranstaltung Fotos dulden, während Aufnahmen vor der eigenen Wohnung oder im Pausenraum der Dienststelle ebenso wie Portraitaufnahmen unzulässig sind. Wissen sollte man hierzu, dass das Recht am eigenen Bild nicht vor dem eigentlichen Fotografieren selbst schützt; vielmehr schützt es vor der rechtswidrigen Verwendung des Bildes. 7. Keine Hinweise auf Einsatztaktiken oder Personalstärken. Kann ich einen Platzverweis erteilen oder die Kamera beschlagnahmen? Jeder kennt die unschönen Szenen, wenn Polizeibeamte versuchen, das Fotografieren oder Filmen der eigenen Maßnahme oder anderer Beteiligter zu verhindern. Auch wenn die rechtlichen Voraussetzungen für einen Platzverweis oder eine Beschlagnahme vorliegen, sollte man auf den Vollzug oder gar die zwangsweise Durchsetzung verzichten. Die Veröffentlichung eines Fotos schadet in der Regel niemandem. Die zwangsweise Einwirkung auf einen Fotografen hingegen ist in der öffentlichen Wahrnehmung oft nur sehr schwer zu erklären und lässt die Polizei stets in einem schlechten Licht erscheinen. Vielmehr sollte man den Fotografen oder Kameramann im Gespräch darauf hinweisen, dass seine Berichterstattung zum Beispiel die Fahndung nach dem Flüchtigen behindert. In aller Regel werden die Journalisten den polizeilichen Anweisungen Folge leisten und diese im Idealfall sogar durch eine „gute Presse“ unterstützen. Ein Journalist repräsentiert seine Leser, Zuhörer und Zuschauer Sollten Sie einmal in die Situation kommen, mit der Presse kommunizieren zu müssen, dann sollten Sie 8. Verschlusssachenanweisung und Datenschutz beachten. 9. Nur Fragen über die eigene Behörde beantworten. 10. Stets freundlich bleiben und immer korrekt auftreten. dies nicht verweigern. Stellen Sie sich Journalisten als eine Passantengruppe vor, die Ihre polizeiliche Arbeit beobachtet. Umstände, die für jeden offensichtlich sind, können Sie ohne Weiteres bestätigen, in dem Sie gestellte Fragen in Ihrer Antwort noch einmal aufgreifen. Lassen Sie sich durch geschickte, indirekte, suggestive oder provokante Fragestellungen nie zu eigenen Einschätzungen oder Meinungen hinreißen. Vor allem aber: Bleiben Sie stets ruhig, freundlich und treten Sie immer korrekt auf! Kein Grund für Unbehagen also … Christian Altenhofen | 5-2013 Foto: Bundespolizei 29 Liberalisierung des innerdeutschen Fernbusreiseverkehrs Die zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Novellierung des fast 80 Jahre alten Personenbeförderungsgesetzes hat zu einer Liberalisierung des Fernbusverkehrs in Deutschland geführt. Viele neue Angebote auf einem schnell wachsenden Markt erfordern auch, dass polizeiliche Maßnahmen angepasst werden. Warum Busreisen (wieder) in Mode kommen, welche Möglichkeiten sich daraus für Straftäter ergeben und wie die Bundespolizeiinspektion Konstanz darauf reagiert, lesen Sie auf den folgenden Seiten. Der Fernbusverkehr war in den vergangenen Jahrzehnten ein sehr begrenzter Verkehrssektor. Neben Busshuttles zu Verkehrsflughäfen existierte lediglich der sogenannte Berlin-Verkehr, der zu Zeiten der deutschen Teilung entstanden war und nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 Berlin noch über ein Fernbusnetz beispielsweise mit Hamburg verband. Darüber hinaus betrieben in der Nachkriegszeit die damalige Deutsche Bundesbahn sowie die ehemalige Deutsche Bundespost Buslinien, die zwischen Ballungszentren und ländlichen Regionen verkehrten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1960 festgestellt, dass ein Fernbusverkehr auf der Straße die Bahn schwächen könne und diese aufgrund ihrer staatspolitischen sowie wirtschafts- und sozialpolitischen Bedeutung geschützt werden müsse. So wurde die staatliche Begrenzung des Fernbusverkehrs für viele Jahre festgeschrieben. | 5-2013 30 Fernbusreiseverkehr als Wachstumsmarkt Zahlreiche Unternehmen bieten seitdem Fahrten im innerdeutschen Fernbusreiseverkehr an. Weitere namhafte deutsche Unternehmen erklärten ihre Absicht, sich zukünftig Marktanteile durch den Aufbau eigener Strukturen oder durch Kooperationsformen sichern zu wollen. Mittlerweile entstehen immer mehr innerdeutsche, aber auch grenzüberschreitende Netzstrukturen. Nach Branchenangaben bestehen in diesem Markt erhebliche Potenziale. Die Zahlen schwanken dabei von einem Marktvolumen von einigen hundert Millionen Euro bis hin zu fünf Milliarden. Marktprognosen halten langfristig einen Linienbusanteil von bis zu zehn Prozent am Verkehrsaufkommen (derzeit rund ein Prozent) für möglich. Von Verkehrsverbänden wird erwartet, dass im laufenden Jahr bis zu 30 neue Fernbusunternehmen in den Markt eintreten könnten – von den derzeit über 4 000 Busunternehmen in Deutschland seien rund 100 in der Lage, ein Netz von 300 bis 400 Kilometer langen Strecken aufzubauen. So werden durch eine Fortführung der innerdeutschen Netzlinien in jede Himmelsrichtung weitere europäische Ziele miteinander verknüpft. Durch einen Verbund der Verkehrsunternehmen oder Kooperationsformen mit ausländischen Netzbetreibern können nun so, teils mehrmals täglich, mehr als 100 europäische Ziele von verschiedenen Zu- und Ausstiegsorten innerhalb der Bundesrepublik erreicht werden – bis hin nach Marokko. Ein Fortschritt für die Reisenden Über das Mobilitätsverhalten liegen heute noch keine verlässlichen Daten vor. Es ist jedoch zu vermuten, dass für Geschäftsreisende die Faktoren Zeit und Komfort weiterhin bedeutsam sind und sie somit bevorzugt klassische Verkehrsträger wie Flugzeug, Geschäftswagen und Bahn nutzen. Der Fernbus hingegen scheint sich Anonyme Buchungsmöglichkeiten verringern im Fernbusreiseverkehr für Straftäter das Entdeckungsrisiko. Foto: Bundespolizei Dieser Aspekt trat jedoch in den vergangenen Jahren zunehmend in den Hintergrund. Zwar sind lukrative Strecken des Nahverkehrs (unter 50 Kilometern oder einer Stunde Fahrzeit) wie einst vor der Konkurrenz auf der Straße geschützt. Doch die umweltpolitischen Vorteile des Busverkehrs ermöglichten einzelnen Anbietern mit wettbewerbsfähigen und kostengünstigen Geschäftsmodellen Ausnahmegenehmigungen und machten schließlich den Weg zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes frei. Foto: Bundespolizei Kontrolle eines Fernreisebusses: Bei der Schleusungskriminalität und Verstößen gegen Verbringungsverbote zeigen sich die Schattenseiten der neuen Reiseangebote. | 5-2013 zu einer preiswerten und zuverlässigen Beförderungsalternative zu entwickeln. Günstige, schnelle, zuverlässige und teilweise grenzüberschreitende Verbindungen mit guten Anschlussmöglichkeiten bieten aber auch für das polizeiliche Gegenüber optimale Voraussetzungen. Es bestehen viele Buchungsmöglichkeiten, beispielsweise über das Internet, Reisebüros oder Callcenter. Häufig kann zudem auch unmittelbar vor Fahrtantritt beim Busfahrer ein Ticket gelöst werden, ohne digitale Spuren durch eine Buchung im Internet oder Kartenzahlung zu hinterlassen. Eine Identitätsprüfung durch den Busfahrer findet häufig nicht statt – die Gepäckzuordnung beziehungsweise Lagerung ist unübersichtlich. Zusätzlich gibt es auch Angebote, unbegleitetes Gepäck aufzugeben und am Zielort abholen zu lassen. Busshuttlehaltestellen an Verkehrsflughäfen. Hier bestehen zudem gute Verkehrsanbindungen in andere Schengenstaaten mit geringem Kontrollrisiko. Mögliche Deliktsbereiche im Fernbusverkehr Illegale Migration n unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt n Schleusungskriminalität n Urkundendelikte n Verstöße gegen Verbringungsverbote n Waffen- und Sprengstoffdelikte n Betäubungsmittelverstöße n Politisch motivierte Kriminalität n Reisebewegungen von Gefährdern oder Personen unter Beobachtung Folgen für die Polizei Was für den Nutzer die Buchung unkompliziert und die Reise komfortabel macht, erschwert jedoch die polizeilichen Überwachungsmaßnahmen und die Strafverfolgung. Bei einer Kontrolle würde im Falle von strafrechtlichen Feststellungen die Täterermittlung mangels Gepäckzuordnung oder gezielter Verschleierung erschwert. In der Schleusungskriminalität ist die Mitfahrt eines Schleusers im Gegensatz zum Individualverkehr mit Fahrzeugen nicht notwendig; Täter können so das Entdeckungsrisiko minimieren. Die neu entstehenden Netzknoten und Umsteigemöglichkeiten befinden sich zudem häufig nicht im „klassischen Kontrollraum“ der Bundespolizei. Sie liegen oft an zentralen Omnibusbahnhöfen, die teils abseits der Bahnanlagen des Bundes verortet sind, oder nutzen die Regionale Annäherung an das Phänomen Fernbusreiseverkehr Vor dem Hintergrund der nachhaltigen Gefahrenvorsorge und Kriminalitätsbekämpfung im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei stellt sich die Frage der Annäherung an den neuen Akteur Fernbusreiseverkehr. Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Konstanz wurde zunächst ein Abschnitt (Revier Friedrichshafen) des bisherigen Einsatzraumes betrachtet und eine strukturierte Bestandsaufnahme der Verkehre vorgenommen. Dabei fiel beispielsweise auf, dass bei einem Linienbusbetreiber innerhalb weniger Monate täglich rund ein Dutzend Anschluss- und Umsteigeverbindungen neu entstanden sind (einschließlich des umstiegsfreien grenzüberschreitenden Verkehrs in die Schweiz). Die Erkenntnisse wurden gesammelt und aufbereitet, um Handlungsempfehlungen für den Streifeneinsatz im gesamten Inspektionsbereich zu geben. Die allgemeine Binnengrenzfahndung und die Maßnahmen im Phänomenbereich Fernbusreiseverkehr werden fortwährend koordiniert durch: Abstimmung von Maßnahmen mit benachbarten deutschen und schweizerischen Behörden Aufbereitung und Fortschreibung möglicher Fahndungsschwerpunkte, -zeiträume und -orte zielgerichtete Fortbildung der Mit- arbeiter in Dienstunterrichten Hospitationen bei benachbarten Behörden Auswertung der Fahndungsansätze hinsichtlich folgender Erfordernisse: Leichtigkeit des Verkehrs (Pünktlichkeit im Linienverkehr), taktische Eignung (Infrastruktur bei Kontrollstellen) und Beschwerdeaufkommen von Reisenden oder Verkehrsbetreibern Bei der Betrachtung des innerdeutschen Fernbusreiseverkehrs ist es derzeit zu früh, die Wirksamkeit der lokalen Handlungsempfehlungen im Binnengrenzraum zu bewerten. Im seit Jahren bestehenden grenzüberschreitenden Fernbusreiseverkehr liegen bei der Bundespolizeiinspektion Konstanz jedoch Erfahrungswerte vor. Demnach gibt es eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit von polizeilichen Feststellungen bei Fahndungskontrollen von Fernbussen. Jochen Kaiser, Nico Bär 31 | 5-2013 Wer fragt wen (ab) und warum wird das gespeichert? INPOL und die Protokolldaten 32 Foto: Walter Sprenz Der Polizeibeamte Neugierig hat drei Kinder, die überwiegend wohlerzogen sind. Doch wie es nun einmal so ist – die älteste Tochter wird so langsam flügge. Da wäre es doch interessant zu wissen, mit wem genau sie sich ihre Zeit vertreibt. Ihr neuer Freund jedenfalls scheint doch etwas undurchsichtig zu sein. Parallel dazu erreichen Herrn Neugierig auch noch ein paar Gerüchte über einen Kameraden aus dem Sportverein: Über diesen Herrn munkelt man so einiges ... Schnell ist da die Versuchung groß, sich selbst ein bisschen schlauer zu machen, denn die erlösenden Antworten sind schließlich greifbar nah: im polizeilichen Informationssystem INPOL. Es ist verständlich, dass manch einer es vermeiden möchte, dass beispielsweise dubiose Onlinehändler in Internetauktionshäusern versuchen, einem das hart verdiente Geld aus der Tasche zu ziehen. Dank verschiedener Suchmaschinen und der sozialen Medien kann man sich mittlerweile als Privatperson schon vor Geschäftsabschlüssen relativ gut einen ersten Eindruck verschaffen; zumindest was private und geschäftliche Informationen betrifft. Dennoch bleibt die Glaubwürdigkeit oftmals zweifelhaft. Wie praktisch ist da der eigene Beruf als Bundespolizist: Er gewährt Zugriff auf eine schier unerschöpfliche Datensammlung. Denn im Gegensatz zum Internet umfasst das im Dienst genutzte INPOL knapp 4,5 Millionen vertrauliche und zudem verlässliche Datensätze von Personen, die bereits polizeilich erfasst worden sind. Man muss das System nur mit ein paar Daten – einem Namen oder einem Fahrzeugkennzeichen – füttern und schon wird auf einen Blick sichtbar, ob die „gesuchte“ Person zur Fahndung ausgeschrieben ist, schon einmal im Gefängnis saß oder sonst irgendwie polizeilich in Erscheinung trat. Screenshot: Bundespolizei | 5-2013 Nur ein Klick bis zur unberechtigten Abfrage … Deshalb fühlt sich vielleicht mancher – eben wie Herr Neugierig – dazu berufen, bei INPOL oder anderen polizeilichen Datensammlungen zu „recherchieren“. Schnell ist vergessen, dass es sich bei INPOL um ein Fahndungssystem handelt, das nur zum dienstlichen Gebrauch zur Verfügung steht. Eine Abfrage aus anderen Gründen ist deshalb eine unberechtigte Datenabfrage, die dienstrechtliche Konsequenzen hat. Dies kann auch überprüft werden. Denn um unberechtigte Abfragen zu vermeiden, werden die Abfragen regelmäßig stichprobenartig durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten kontrolliert. Besteht der Verdacht, dass ungerechtfertigt abgefragt wurde, kann dies in einem Disziplinarverfahren anhand einer Protokolldatenauswertung geprüft werden. Herr Neugierig ist im Fall der Fälle also schnell überführt … Protokolldaten lügen nicht Richtig ist, dass es lang umstritten war, Daten per Abruf aus Datenbanken zu übermitteln. Erst im Jahr 1990 (mit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes) wurde ein automatisierter Datenabruf durch eine andere als die speichernde Behörde zulässig. Sobald solch ein automatisiertes Abrufverfahren in einer Organisation geführt wird, ist die abrufende Stelle für die Prüfung der Zulässigkeit jedes einzelnen Abrufs verantwortlich. Das System INPOL zählt zu diesen Abrufverfahren, weil es auch auf den Datenbestand anderer Polizeibehörden zugreift. Deshalb muss die Bundespolizei dafür sorgen, dass die von ihren Bediensteten vorgenommenen Abrufe zulässig sind. Alle Abrufe müssen deshalb protokolliert und stichprobenartig kontrolliert werden. Bei jedem Abruf kann anschließend überprüft werden, wer wann welche Daten abgerufen hat. Die bisherige Speicherfrist von sechs Monaten wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft nun auf ein Jahr verlängert. Protokolldaten in der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung Die gespeicherten Protokolldaten dienen primär der Datenschutzkontrolle. In Ausnahmefällen können sie aber auch ausgewertet und genutzt werden, wenn ohne ihre Verwendung die Verhinderung oder Verfolgung einer schwerwiegenden Straftat gegen Leib, Leben oder Freiheit einer Person aussichtslos oder wesentlich erschwert würde. Voraussetzung dafür ist aber, dass alle anderen Mittel zur Gefahrenabwehr oder Straftatenverfolgung ausgeschöpft sind. Angewendet wurde dieser Ermittlungsansatz vor ei- niger Zeit beispielsweise nach einem versuchten Tötungsdelikt in einer nordrhein-westfälischen Kleinstadt. Zeugenaussagen zufolge hatte sich die dringend tatverdächtige Person zuvor am dortigen Bahnhof aufgehalten. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass diese Person bereits dort Adressat polizeilicher Maßnahmen war, wurde eine INPOL-Protokolldatenauswertung veranlasst. Und tatsächlich – die gesuchte Person war nur Stunden vor der Tat am Bahnhof kontrolliert worden. Weil ihre Personalien dabei mit dem Datenbestand im System INPOL abgeglichen worden waren, war nun aus den Protokolldaten nicht nur der Name ablesbar, sondern auch die genaue Uhrzeit der Kontrolle. Zwei wesentliche Informationen, die den Ermittlern bei der Überführung halfen … Praxishinweis Ist eine Auswertung von Protokolldaten erforderlich, kann diese über das Referat 53 im Bundespolizeipräsidium unter [email protected] beantragt werden. Dabei muss der Sachverhalt so dargestellt und erläutert werden, dass durch den Datenschutzbeauftragten die Voraussetzungen für eine Protokolldatenauswertung gemäß § 33 Absatz 8 Bundespolizeigesetz geprüft werden können. Ulf Birckner, Manja Barth 33 | 5-2013 Die Ahnungslosigkeit der Auskunftsgeber 34 Erstens: anders. Zweitens: als man denkt. Es scheint, als ob die Pressesprecher der Bundespolizei – und aller anderen Bundesbehörden – jahrzehntelang keine Ahnung von den essenziellen Grundlagen ihrer Arbeit gehabt hätten. War man noch bis vor Kurzem davon ausgegangen, dass die Pressegesetze der Länder auch für Bundesbehörden gelten, so hat nun ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) für Furore gesorgt. Endgültige Klarheit wird indes erst ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bringen. Die fassungsunmittelbar garantiert, dass das Grundgesetz einen klagbaren Rechtsanspruch auf Erteilung einer bestimmten Information zuerkennt, soweit ihm nicht berechtigte schutzwürdige Interessen Privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen entgegenstehen, wie sie beispielhaft in den Landespressegesetzen aufgeführt sind.“1 Foto: Bundespolizei höchsten Verwaltungsrichter entschieden kürzlich, dass die Auskunftsansprüche, die aus den Landesgesetzen erwachsen, die Einrichtungen des Bundes nicht tangieren. Dies ergebe sich aus der fehlenden Gesetzgebungskompetenz der Länder. Diese seien dazu nicht legitimiert, Bundesbehörden zur Auskunft gegenüber den Medien zu verpflichten. Ganz hilfs- und rechtlos ob dieses Befundes sieht das Gericht die Presse nicht. Denn mangels eines entsprechenden Bundesgesetzes entfalte hier – ausnahmsweise – das Grundgesetz (GG) unmittelbare Wirkung. Journalisten könnten sich demnach auf das Grundrecht auf Pressefreiheit aus dem Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG berufen und so auch von Bundesbehörden Auskunft verlangen: „Fehlt es an einer Regelung des zuständigen Gesetzgebers, ist ein Minimalstandard an Auskunftspflichten in der Weise ver- Dem Verdikt des BVerwG lag die Klage eines Zeitungsredakteurs zugrunde, der über Exnazis im Bundesnachrichtendienst (BND) recherchierte. Der Reporter wollte erfahren, wie viele der zwischen 1950 und 1980 aktiven Mitarbeiter des BND und dessen Vorgängers, der Organisation Gehlen, früher Angehörige einer NS-Organisation gewesen waren. Seine Anfrage stützte er auf das Berliner Pressegesetz. Bundesregierung und wies die Klage zurück. Die Bundesrichter stellten zudem fest, dass in dem verhandelten Fall nicht einmal der Rückgriff auf das Grundgesetz zum Erfolg geführt hätte, weil der BND über die eingeforderte Information nicht verfügt hatte. Der Auskunftsanspruch beziehe sich nämlich lediglich auf die Informationen, die der Behörde aktuell vorliegen. Eine Informationsbeschaffungspflicht bestehe hingegen nicht, hielt das BVerwG fest. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich erklärte hierzu, in dem Verfahren sei es „nie um eine Einschränkung der Pressefreiheit“ gegangen. „In der Praxis von Bundesbehörden zu Presseanfragen erwarte ich keine Änderung“, so Friedrich in seiner Reaktion auf den Richterspruch. Der unterlegene Journalist hat indes Verfassungsbeschwerde erhoben. Erst wenn das BVerfG Recht gesprochen hat, wird also definitiv klar sein, wovon unsere Pressesprecher Ahnung haben müssen. Thomas Borowik 1 Pressemitteilung des BVerwG Nr. 11/2013 Das Gericht folgte in seinem Urteil der Rechtsauffassung der zum Urteil 6 A 2.12 vom 20. Februar 2013. Foto: Christian Peters Sport & Gesundheit Gut und günstig essen? Gesunde Ernährung zum Selbermachen! Vernünftig zu essen und zu trinken ist die Grundlage dafür, den Körper fit zu halten. Gerade für Polizisten ist die richtige Ernährung ein ganz wichtiges Thema. Denn es gibt wenig vergleichbare Berufe, in denen körperliche Fitness eine so dominierende Rolle spielt; dafür aber viele Möglichkeiten, sich auch unter den ungünstigen Voraussetzungen des Schichtdienstes gut und gesundheitsbewusst zu ernähren. Wir geben Beispiele, wie das funktioniert, und Rezepte, die leicht nachzumachen sind. Körper liche Leistungsfähigkeit ist die unverzichtbare Grundvoraussetzung dafür, dass Polizeivollzugsbeamte die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben erfüllen können. Ein sportlicher Körper und Fitness signalisieren zudem die Leistungsfähigkeit des Beamten und fördern damit das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit der Polizei. Ein Großteil der Kolleginnen und Kollegen frönt sehr intensiv dem sportlichen Aspekt, eine wirklich gesunde Ernährung kommt aber häufig zu kurz. Die Gründe dafür sind vielfältig und können zum Beispiel auch den unregelmäßigen Arbeitszeiten geschuldet sein. Dabei ist auch in dieser beruflichen Situation ein abwechslungsreicher und kalorienarmer Speiseplan durchaus möglich. Wenn es um die Ernährung geht, dann ist der menschliche Organismus relativ anpassungsfähig. Ernährt der Mensch sich über einen kurzen Zeitraum falsch, so hat das höchstens unmittelbare, aber keine langfristigen Folgen. Eine Fehlernährung über einen längeren Zeitraum führt jedoch zu einer starken Belastung des Organismus. Das macht sich zum Beispiel besonders bei Personen, deren | 5-2013 Arbeitsumstände körperliche Fitness verlangen oder deren Arbeitszeiten dem Schichtdienst unterliegen, nachteilig bemerkbar. Bei der Energiezufuhr in Form von Nahrung spielt nicht nur die Menge der Nahrung, sondern auch deren Qualität eine wichtige Rolle. Denn Mahlzeit ist nicht gleich Mahlzeit. Sie sollte aus vollwertigen und ausgewogenen Zutaten bestehen. So individuell wie jeder Mensch ist, so unterschiedlich sind auch seine Anforderungen an die Energieund Nährstoffzufuhr. Hierfür gibt es entsprechende Referenzwerte1, die dabei helfen sollen, den persönlichen täglichen Energiebedarf zu ermitteln und die gezielte Auswahl an Lebensmitteln auch noch zu optimieren. Die Nahrung lässt sich in fünf Hauptgruppen einteilen: Kohlenhydrate Fette Proteine Vitamine und Mineralstoffe. Um nicht an einer Mangelernährung zu leiden, ist es wichtig, die Nahrungszufuhr so zusammenzusetzen, dass man jede Hauptgruppe ausreichend berücksichtigt und nicht zu viel oder zu wenig von ihr zu sich nimmt. Generell spricht man von folgender Verteilung: 50 bis 55 Prozent Kohlenhydrate, 30 Prozent Fette und 15 bis 20 Prozent Eiweiße. Es geht nicht darum, beim Essen penibel mit der Briefwaage die Einhaltung der Referenzwerte zu überprüfen. Oft genügen ein paar kleine Kniffe, um die individuellen Lieblingsgerichte durch ein leichtes Abändern gesünder zu machen oder einfache, leckere und gesunde Gerichte zu zaubern. Wenn dann dabei auch noch Geld gespart werden kann, dann schlägt man gleich zwei Fliegen mit einer Klappe. Denn die selbst zubereiteten Speisen schmecken meis- Frühstück: Magerquarkmüsli Zutaten: 250 g Magerquark 50 ml fettarme Milch oder 100 g Joghurt 100 g Haferflocken/Cornflakes/Mischmüsli 2 TLMarmelade (Samtmarmelade, Geschmacksrichtung nach Belieben) Früchte oder andere Geschmackskomponenten nach Vorliebe Foto: Christian Peters 36 Damit unser Körper arbeiten kann, benötigt er Energie, die er aus den täglichen Mahlzeiten gewinnt. Nur so lassen sich Atmung, Herzschlag, Bewegung, Verdauung, Wachstum und viele weitere Funktionen aufrechterhalten. Bei diesen Funktionen handelt es sich um die Grundfunktionen des Körpers. Der dafür benötigte Energiebedarf heißt Grundumsatz. Zubereitung: 1. Magerquark glatt rühren, unter Beigabe von Milch und/oder Joghurt 2. Für den Geschmack und ein wenig Süße etwas Marmelade einrühren 3. Kohlenhydratanteil einrühren in Form von Haferflocken/Cornflakes/Mischmüsli 4. Nach Wunsch mit saisonalen Früchten verfeinern Für Zwischendurch: Quarkjoghurt mit Honig, Früchten und Nüssen Die Zutaten sind wie beim Frühstück: anstatt Marmelade Honig und Nüsse verwenden. Zubereitung: 1. Quark mit Joghurt/Milch glatt rühren 2. Früchte in mundgerechte Stücke schneiden 3. Quarkmasse geschichtet mit Honig und Früchten einfüllen 4. Nüsse drüberstreuen, fertig In einer Frischhaltebox lässt sich das Magerquarkmüsli und der Quarkjoghurt anschließend einfach transportieren. | 5-2013 tens nicht nur besser, sondern bei der richtigen Auswahl an Lebensmitteln sind sie auch günstiger und gesünder. Auf den Seiten finden Sie ein paar einfache Rezepte, die schnell für den Dienst vorbereitet werden können. Der Fokus bei den Rezepten liegt auf leichter Kost und natürlich darf es auch mal Fleisch sein. Geflügel bietet sich als leichte warme Mittagsmahlzeit an. Und wenn es auch mal schnell gehen muss, aber trotzdem schmecken soll, dann kann man das Mittagsbrot auch gut kalt genießen. Haben Sie Interesse an weiteren Tipps und spannenden Antworten auf viele Ernährungsfragen? Dann schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf zahlreiche Zuschriften! Stephan W. Dillig 1 http://www.ernaehrung.de/tipps/ allgemeine_infos/ernaehr10.php Der Autor Stephan Walter Dillig war Angehöriger des 65. Studienjahrgangs. Seine Diplomarbeit hatte den Schwerpunkt „Ernährung im Schichtdienst“. Dillig ist ausgebildeter Koch und arbeitet seit rund zwei Jahren am Flughafen Frankfurt am Main. Er kennt die Herausforderung beim Zusammenspiel von gesunder Ernährung und wechselnden Schichtzeiten aus seinem eigenen Alltag. Mittagsmahlzeit: Mediterranes Hähnchen 4Hähnchenschenkel 2-3Zucchini 1Zwiebel 2Knoblauchzehen 300 g Kartoffeln 1-2Paprikaschoten 250 g Pilze Kräuter der Provence, Salz, Pfeffer, Olivenöl Foto: Christian Peters Zutaten: Zubereitung: 1. 2 bis 4 Hähnchenschenkel nach Belieben leicht panieren, würzen 2. Gemüse in gleich große Stücke schneiden (Walnussgröße) 3. Kartoffeln waschen und würfeln (nach Belieben auch mit Schale) 4. Gemüse in eine Form legen, würzen, 2 EL Olivenöl darübergeben 5. Kartoffeln darauf verteilen, danach das Hähnchen (mit der Haut nach oben) auf die Kartoffelschicht legen 6. 50 bis 60 Minuten im Backofen erhitzen (bei 200 °C, Umluft, mittlere Schiene, vorgeheizt) 7. Aus dem Backofen nehmen, anrichten und servieren Mittagsbrot: Belegtes Fladenbrot 1 Packung Ziegenkäse (Fetakäse, je nach Geschmack) 2 Tomaten 1 Zwiebel Gewürze und vielleicht Crema di Balsamico Zubereitung: 1. Schafskäse und Tomaten in Scheiben schneiden, Tomaten würzen 2. Fladenbrot in Stücke schneiden, mit Käse füllen 3. 8 bis 10 Minuten im Backofen erhitzen (bei 180° C, Umluft, auf mittlerer Schiene) 4. Herausnehmen, Tomaten hineinlegen, würzen, fertig Foto: Christian Peters Zutaten: 37 Grafik: Jonas Kramer Technik & Logistik Grafik: Jonas Kramer Behandle deine Passwörter wie deine Zahnbürste! Zahnhygiene ist für die meisten Menschen selbstverständlich. Der richtige Umgang mit Zugangsdaten hingegen leider noch nicht. Doch Nachlässigkeit kann in beiden Fällen einen großen Schaden verursachen. Lesen Sie, was Zahnpflege und Passwörter gemeinsam haben … Zähne putzen ist wichtig! Dies wurde uns von Kindesbeinen an eingeschärft – dient es doch dem Schutz der Zähne und damit dem eigenen Wohlbefinden. So ist es auch nicht verwunderlich, dass uns das schlechte Gewissen packt, wenn es doch einmal vergessen oder ausnahmsweise nur oberflächlich ausgeführt wurde. Wenn wir mit unseren Passwörtern ähnlich gewissenhaft umgehen würden wie mit unserer Zahnbürste, wäre ein großes Problem in der Informationssicherheit erheblich verringert. Doch bisher fehlt im Umgang mit Passwörtern vielen Menschen ein festes Ritual wie beim Zähneputzen. Würden Sie eine beliebige Zahnbürste verwenden? – Vermutlich nicht! Die meisten von uns haben klare Anforderungen an ihre Zahnbürste. Sie machen sich Gedanken darum, welche Bürste an ihre Zähne darf oder nicht. Und vor allem: Sie teilen ihre Zahnbürste nicht! Dementsprechend sollten auch nur Passwörter gewählt werden, die den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen und unsere Daten schützen können. Passwörter aus Groß- und Kleinbuchstaben, Sonderzeichen und Ziffern mit mindestens acht Stellen sind dabei das absolute Mindestmaß; besser, Sie fügen noch weitere Stellen hinzu. Ein Passwort sollte sich für unberechtigte Dritte als ein sinnloses Zeichenchaos darstellen. Passwörter sollten ebenso wie Zahnbürsten niemals getauscht oder weitergegeben werden. Der Unterschied ist, dass Sie Ihre Zahnbürste im Badezimmer offen zugänglich liegen lassen können, denn so schnell wird sie niemand benutzen. Passwörter hingegen sind begehrt und müssen entsprechend gründlich vor jeglichem Zugriff geschützt werden. Daher sollten sie möglichst nie aufgeschrieben werden. Das Zähneputzen erfolgt in der Regel nicht in der Öffentlichkeit. | 5-2013 Zahnbürsten werden schnell abgenutzt und verlieren ihre Putzwirkung. Daher tauschen wir sie regelmäßig aus. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch bei Passwörtern wird diese Notwendigkeit selten gesehen, nicht zuletzt, weil es uns schwerfällt, all unsere Passwörter zu behalten. Passwörtern sieht man die „Abnutzung“ nicht an, sie werden oft jahrelang verwendet. Doch Angreifer versuchen permanent, Passwörter zu „knacken“: Je mehr Zeit zur Verfügung steht, umso wahrscheinlicher wird es, dass ein Passwort tatsächlich „geknackt“ wird – mit der Zeit nutzen sich Passwörter also ab und verlieren ihre Schutzwirkung. Neunstellige Passwörter können bei einfachen Passwortverschlüsselungsverfahren mit einem Spiele-PC innerhalb von 8 Monaten geknackt werden. Bei 7 Stellen sind nur 54 Minuten notwendig, um jede Kombination zu knacken. Daher ist ein regelmäßiges Wechseln von Passwörtern dringend nötig. Darüber hinaus ist es wichtig, für jeden Account oder jede Anwendung unterschiedliche Passwörter zu verwenden. Passwörter, die dienst- lich verwendet werden, dürfen nicht zusätzlich im privaten Bereich (wie zum Beispiel bei Facebook, beim Onlinebanking oder in Foren) verwendet werden. Auch im privaten Bereich sollte man sich die Mühe machen, unterschiedliche Passwörter zu verwenden. Denn wenn Internetdienste gehackt wurden, besteht die Gefahr, dass alle bekannt gewordenen Passwörter der Nutzer dieses Dienstes sofort auch bei anderen verbreiteten Diensten ausprobiert werden. Die Presse berichtet regelmäßig über solche Fälle. dient da als Erinnerungshilfe: So wie die Mundhygiene vor Karies und Zahnbelag bewahrt, so können auch einfache Verhaltensweisen vor unberechtigtem Zugriff auf persönliche Daten schützen. 39 Wenn Sie mehr erfahren möchten – etwa wie Sie ein sicheres Passwort erstellen und es sich einfach merken –, lesen Sie sich die Flyer zur Informationssicherheit in Ihrer Dienststelle durch. Sie erkennen sie an der Zahnbürste auf dem Deckblatt. In Amerika sind die Server eines großen IT-Sicherheitsdienstleisters unter anderem deshalb gehackt worden, weil ein Geschäftsführer für seinen privaten E-Mail-Account das gleiche Passwort verwendet hatte wie für seinen dienstlichen Zugang. Die Folge: 50 000 interne Firmen-E-Mails mit vertraulichen Inhalten gelangten an die Öffentlichkeit! Heino Schönfeld Hundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben. Trotzdem kann jeder Einzelne dafür sorgen, es potenziellen Angreifern so schwer wie möglich zu machen. Das Bild der Zahnbürste Sicher mit Passwörtern umgehen Geheim halten Halten Sie Ihre Passwörter vor jedem geheim. Passwörter nicht aufschreiben. Sicher bilden Passwörter sollten aus einer mindestens 8-stelligen, für andere nicht nachvollziehbaren Zeichenfolge aus Ziffern, Sonderzeichen, Groß- und Kleinbuchstaben bestehen. Regelmäßig ändern Ändern Sie Ihre Passwörter in regelmäßigen Abständen. Intervalle von 60 bis 120 Tagen sind optimal. Überall anders wählen Vermeiden Sie Generalschlüssel. Wählen Sie für jede Anwendung ein anderes Passwort. Sicher verwenden Geben Sie Passwörter nur auf vertrauenswürdigen Computern beziehungsweise Intra- oder Internetseiten ein. Achten Sie auf eine verschlüsselte Verbindung (SSL, erkennbar an der Adresszeile https://...). Grafik: Jonas Kramer Übertragen Sie dies auch auf die Verwendung Ihrer Passwörter. Geben Sie Passwörter nur an vertrauenswürdigen Computern ein, nicht in Internetcafés und Hotelcomputern, da diese sehr häufig mit Schadsoftware verseucht sind. Achten Sie bei der Eingabe darauf, dass Ihnen niemand über die Schulter schaut und dass eine verschlüsselte Verbindung des Rechners besteht. Sie erkennen dies an der Abkürzung „https“ (Hypertext Transfer Protocol Secure) am Anfang der Adresszeile. Das „s“ zeigt die verschlüsselte Verbindung an. | 5-2013 LIES mich … Münchner Infoplattform bundesweit im Intranet abrufbar 40 Über den Link in der Quernavigation gelangt der Anwender zu LIES. In so einer Situation wünscht man sich alle nötigen Daten auf einen Blick. Dieses Problem erkannte auch der Kontrollbeamte Frank Pospisil. 2006 rief der Bundespolizist vom Münchner Flughafen eine Intranetanwendung ins Leben, die später als Länderspezifisches Informationsund Erkenntnissystem, kurz: LIES, von sich reden machen sollte. Zunächst war die Intranetseite nur lokal verfügbar. Doch als sie 2009 bei der Schengenevaluierung großen Zuspruch erfuhr, kam der Stein allmählich ins Rollen. Wenig später stellte die Münchner Flughafeninspektion die Infoplattform auf einer Behördenleitertagung vor. Nach und nach wuchs das Interesse anderer Dienststellen in der ganzen Bundesrepublik. Die Nachfrage nach den neuesten LIES-DVDs aus München war schließlich so groß, dass Ende 2012 die Entscheidung fiel, eine deutschlandweite Nutzung zu ermöglichen. Die Redaktion Onlinedienste der Fachinformations- und Medienstelle der Bundespolizei und die beiden LIES-Bearbeiter vom Flughafen München, Philipp Lorenz und Hueseyin Filiz, verfeinerten und bereiteten LIES auf den großen Auftritt vor. Ende Mai 2013 ging die neue Website schließlich online und ist seitdem über einen Link für die gesamte Bundespolizei erreichbar. Der Aufwand scheint sich gelohnt zu haben: Bereits innerhalb des ersten Monats gab es mehr als 70 000 Zugriffe auf LIES. Christian Köglmeier, Thomas Borowik LIES ist ein speziell für Grenzkontrollbeamte entwickeltes Intranetportal, das es dem Nutzer ermöglicht, sämtliche verfügbare Informationen über ein Reisedokument abzurufen. Es ist nach Ländern gegliedert, enthält aktuelle Warnhinweise und zeigt in nur wenigen Klicks, welche Einreisevoraussetzungen der Dokumenteninhaber erfüllen muss und was der Kontrollbeamte zu beachten hat. Viele weitere nützliche Seiten wie die mit der „Ausführlichen Form“ (Übersicht über ausländerrechtliche Bestimmungen) sind verlinkt. Zusätzlich erschließt die Anwendung die gängigsten Rechtsquellen. Dadurch ist LIES nicht nur für die Kontrollebene an Flughäfen interessant, sondern auch für andere Nutzer, die grenzpolizeiliche Informationen nun übersichtlich aufbereitet nutzen können. Screenshot: Bundespolizei Viele Bundespolizisten kennen das: Man sitzt in seiner Kontrollbox, einen mehr oder weniger exotischen Flugpassagier samt Reisepass vor sich, und sucht verzweifelt – im Kopf oder sonst wo – nach Infos über die speziellen Einreisevoraussetzungen. Wie lange darf sich der Reisende wo aufhalten? Welche Dokumente braucht er? Ist das vorgelegte Papier überhaupt anerkannt? Leserbriefe Zum Titelthema „So sehen die Bürger die Bundespolizei“ Unlängst wurde auf der Intranetseite der Bundespolizeidirektion Stuttgart ein Auszug aus einer Studie der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg zum Thema „Wie beeinflussen das äußere Erscheinungsbild und die Art der Kommunikation von Polizeibeamten die Gewaltbereitschaft von jungen Menschen?“ veröffentlicht. Unter anderem wird darin auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts RheinlandPfalz (Aktenzeichen 2 B 11357/03 OVG) zum Thema „Äußeres Erscheinungsbild“ zitiert. Darin heißt es: „Die Polizei könne die ihr übertragenen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie in der Bevölkerung Ansehen genieße und ihr von den Bürgern Achtung und Vertrauen entgegengebracht werde. (...) Auf jeden Fall müsse vermieden werden, dass sich Bürger polizeilichen Anordnungen schon deshalb widersetzen, weil sie aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes eine persönliche Abneigung gegen den Beamten empfänden.“ Hierzu wurden im Rahmen der Studie Befragungen durchgeführt. Ein Ergebnis war unter anderem: Aus der Antwort der Redaktion: „Will die Polizei Maßnahmen durchsetzen, so erzeugt eine korrekte Uniform am wenigsten Gewaltbereitschaft. Eine unordentliche, unkorrekte Uniform hingegen steigert die Gewaltbereitschaft.“ kompakt Ihr Artikel in der 3-2013 und diese Studie weisen für mich in die gleiche Richtung. Leider wird die PDV 014 seit geraumer Zeit überarbeitet. In dieser Zeit wurden uns Beamten im Einzeldienst viele verschiedene neue Bekleidungsgegenstände zur Verfügung gestellt. Mir scheint, es existiert ein Wettbewerb unter dem Titel: „Wer kombiniert (diese Bekleidungsgegenstände) am lustigsten?“ Wann sagt endlich jemand, dass das Tragen der Hose lang in Kombination mit dem Funktionsshirt (blau) im Einzeldienst nicht unbedingt schick oder dass die Hose des Einsatzanzuges nicht zwingend die richtige Wahl für den Einzeldienst im Regeldienst ist? Und dass die Schirmmütze schonend gelagert im Schrank verbleibt und das Basecap zum Dienstanzug getragen wird, ist leider auch bereits der Normalfall. Olaf Berg, Konstanz Die Stück für Stück neu eingeführten Bekleidungsgegenstände führen – so alltagstauglich und nützlich sie auch meist sind – häufig zu fantasievollen Kombinationen. Leider scheint das Bewusstsein für die Wahrnehmung durch Dritte noch nicht bei allen Bediensteten der Bundespolizei mit der nötigen Sensibilität ausgeprägt zu sein. Die Inkraftsetzung der PDV 014 steht bislang noch aus, die Vorschrift befindet sich als Entwurfsversion gerade in der Mitzeichnungsphase im Bundespolizeipräsidium. Die Trageweise einzelner Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände ist jedoch in den meisten Fällen schon jetzt genau geregelt. So enthalten in aller Regel die Einführungserlasse oder -verfügungen konkrete Anweisungen darüber, wie die Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände zu tragen beziehungsweise welche Trageweisen verboten sind. Marcus Bindermann Fotos: Kurt Lachnit, Bundespolizei Zu guter Letzt WIR in der Bundespolizei Am 4. und 5. September fand in Fuldatal die Veranstaltung „WIR in der Bundespolizei“ statt. Etwa 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Status- und Laufbahngruppen der Bundespolizei waren der Einladung nach Nordhessen gefolgt. Die zweitägige Veranstaltung diente vorrangig dem persönlichen Austausch der Beschäftigten, um das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Identifikation in der Bundespolizei zu stärken. Heitere, aber bisweilen auch ernste Töne schlug der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, in seiner Ansprache an: „Jeder Bereich, ob Einzeldienst, Verbände oder Verwaltung, ist wichtig und hat seine Bedeutung.“ Und er fügte hinzu: „Ohne Bundespolizei ist jeder Versuch, Zuwanderung zu steuern, aussichtslos. Ohne die Bundespolizei hebt kein Flugzeug ab, ohne Bundespolizei gibt es keine sicheren Bahnhöfe. Wir, die Bundespolizei, sind die Säule der inneren Sicherheit in Deutschland.“ Daneben hatten die Teilnehmer Gelegenheit, sich bei Fachvorträgen über aktuelle Themen zu informieren: die neue Generation der Körperscanner, die Automatisierte Biometriegestützte Grenzkontrolle oder das Bilaterale Polizeiprojekt AfghanistanDeutschland, aber auch die Sicherheitsarbeit des Deutschen FußballBundes oder die Leidenschaft im Berufsalltag. Der Abend klang schließlich bei einem gemeinsamen Abendessen und musikalischer Umrahmung durch das Bundespolizeiorchester Hannover aus. Am zweiten Veranstaltungstag wurden den Veranstaltungsteilnehmern bei einer Hausmesse unterschiedliche Einsatz- und Verwendungsbereiche der Bundespolizei vorgestellt. So konnten unter anderem das neue Trainings- system P30 CM (Colour-Marker) ausprobiert oder ein Kontrollboot der Bundespolizei See besichtigt werden. Der Personenschutz Ausland und die Flugsicherheitsbegleiter gaben einen Einblick in ihren Dienstalltag und warben um Nachwuchs. Veranstalter und Teilnehmer waren sich einig: So eine Veranstaltung muss wiederholt werden. Das drückte auch Dr. Dieter Romann in seinem Resümee so aus. So soll es schöne Tradition werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der gesamten Bundespolizei regelmäßig zu einer gemeinsamen Veranstaltung zusammenkommen. Kurt Lachnit | 5-2013 Ergänzung zur 3-2013 kompakt 43 Kein Sonderurlaub bei Knochenmarkspende notwendig Für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei ist es nicht erforderlich, für die Abwesenheit vom Dienst während einer Knochenmarkspende Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung zu beantragen. Zum Nachweis der Ausfalltage muss lediglich eine von der Entnahmeklinik der Deutschen Knochenmarkspenderdatei (DKMS) ausgestellte Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung (Krankschreibung) vorgelegt werden. Nach einer 2012 mit der DKMS geschlossenen Vereinbarung gehen die Dienstausfalltage der Beamtinnen und Beamte bei einer Knochenmarkspende zulasten der Bundespolizei. Wenn auch Sie spenden wollen oder noch Fragen zur Verfahrensweise haben, können Sie sich gerne an das Referat 83 (Ärztlicher und Sicherheitstechnischer Dienst) des Bundespolizeipräsidiums unter 0331 97997-8317 oder [email protected] wenden. Ulrich Müseler, Leiter Ärztlicher und Sicherheitstechnischer Dienst beim Bundespolizeipräsidium Korrektur zur 4-2013 kompakt Damals … Bundesinnenminister war nicht Bundeskanzler Marcus Bindermann Quelle: Rolf Unterberg, Bundesregierung Quelle: Julia Fassbender, Bundesregierung In kompakt der letzten Ausgabe der ist uns bedauerlicherweise ein Fehler unterlaufen. Natürlich ist der ehemalige Bundesinnen- sowie spätere Bundesaußenund Bundesverteidigungsminister Gerhard Schröder (CDU) nicht identisch mit dem gleichnamigen späteren Bundeskanzler und SPD-Politiker. Vielen Leserinnen und Lesern war das natürlich sofort aufgefallen. Wir danken an dieser Stelle für die Hinweise. Gerhard Schröder (CDU), Bundesminister des Innern von 1953 bis 1961 Gerhard Schröder (SPD), Bundeskanzler von 1998 bis 2005 Spenden für Helfer in Not: Bundespolizei-Stiftung Sparda-Bank West eG Konto-Nr.: 683 680 BLZ: 370 605 90 Die Spenden werden ausschließlich und unmittelbar zu mildtätigen Zwecken verwendet. Die Geldzuwendungen können zweckgebunden erfolgen. Die BundespolizeiStiftung ist befugt, Spendenquittungen auszustellen. Mehr erfahren Sie unter: www.bundespolizei.de