64 Bundespolizei vermeidet unnötige Beschaffung von IT

Transcrição

64 Bundespolizei vermeidet unnötige Beschaffung von IT
– 247 –
64
Bundespolizei vermeidet unnötige Beschaffung von IT-Gerät
(Kapitel 0625 Titelgruppe 55)
64.0
Die Bundespolizei wird auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes ihre Reserve an ITGeräten reduzieren. Die dadurch verfügbaren Geräte wird sie in Dienststellen einsetzen,
die noch nicht vollständig mit Informationstechnik ausgestattet sind. Auf diese Weise
kann sie mehrere Millionen Euro für Beschaffungen einsparen.
64.1
Der Bundesrechnungshof hat mit Unterstützung des Prüfungsamtes des Bundes Koblenz
den Einsatz der Informationstechnik (IT) bei der Bundespolizei geprüft und dabei festgestellt:
Die Bundespolizei ermittelte ihren Bedarf an Arbeitsplatzcomputern und anderen ITGeräten (z. B. Druckern und Scannern) auf der Grundlage ihres Organisations- und
Dienstpostenplans. Darüber hinaus sah sie IT-Ausstattungen für besondere Funktionen
(z. B. Personalrat und Vertrauenspersonen) sowie in Lehrsälen vor. Über das so ermittelte Ausstattungssoll hinaus hielt sie weitere IT-Geräte vor, um kurzfristig Ersatz bei technischen Ausfällen bereitstellen und Sonderaufgaben bewältigen zu können (sog. Kreislaufreserve).
Das Bundesministerium des Innern (Bundesministerium) hatte die Kreislaufreserve auf
15 % des ermittelten Ausstattungssolls festgelegt. Im Dezember 2004 plante die Bundespolizei, die Reserve auf 20 % zu erhöhen. Dabei erstellte sie weder eine Risikoanalyse noch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Andere Möglichkeiten zur Risikovorsorge
bezog sie nicht in ihre Überlegungen ein.
Ab dem Jahre 2005 begann die Bundespolizei, die Kreislaufreserve wie geplant auf insgesamt rund 2 900 Arbeitsplatzausstattungen aufzustocken. Es erhielten auch solche
Präsidien Reserven, deren nachgeordnete Dienststellen noch nicht über die vorgesehene IT-Grundausstattung verfügten. Bei einem Preis von durchschnittlich 2 000 Euro pro
Arbeitsplatzausstattung wären für die gesamte geplante Kreislaufreserve Ausgaben in
Höhe von rund 5,8 Mio. Euro angefallen.
Ende 2006 begann das Bundesministerium mit einer Neuorganisation der Bundespolizei,
die sich auch auf die Organisation der IT auswirken wird.
64.2
Der Bundesrechnungshof hat darauf hingewiesen, dass die Kreislaufreserve erhebliches
Kapital bindet. Er hat empfohlen, in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung verbunden mit
einer Risikoabschätzung zu untersuchen, ob und in welcher Höhe eine solche Reserve
notwendig ist. Dabei sollte als Alternative vorrangig geprüft werden, inwieweit bei Bedarf
kurzfristig IT-Geräte aus Rahmenverträgen des Bundes abgerufen werden können. Es
sollten aber auch weitere Möglichkeiten, wie der Kauf bei örtlichen Händlern oder Leasing, einbezogen werden.
Der Bundesrechnungshof hat weiter angeregt, bereits für die Kreislaufreserve beschaffte
Geräte denjenigen Dienststellen zu überlassen, die ihren IT-Sollbestand noch nicht erreicht haben. Für diese Dienststellen müssten dann weniger neue Geräte angeschafft
werden.
64.3
Das Bundesministerium hat zugesagt, bei der begonnenen Neuorganisation der Bundespolizei die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes einzubeziehen und die Kreislaufreserve anzupassen.
64.4
Der Bundesrechnungshof geht davon aus, dass keine Nachteile für den IT-Betrieb entstehen, wenn die Kreislaufreserve wegfällt oder zumindest erheblich reduziert wird. Denn
im Bedarfsfalle gibt es andere, wirtschaftliche Möglichkeiten, um kurzfristig benötigte ITGeräte zu beschaffen. Die Bundespolizei kann die schon vorhandenen Geräte aus der
Kreislaufreserve nutzen, um ihre Dienststellen wie geplant mit IT auszustatten, und
dadurch Ausgaben für Beschaffungen in Millionenhöhe einsparen.
Der Bundesrechnungshof wird im Jahre 2009 eine Kontrollprüfung durchführen und sich
davon überzeugen, dass die Bundespolizei die Zusagen umgesetzt hat.