Ansprüche im Eigentümer-Besitzerverhältnis I, Eigentumsvermutung
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Ansprüche im Eigentümer-Besitzerverhältnis I, Eigentumsvermutung
§ 1006 BGB § 985 BGB Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht Repetitorium Sachenrecht – 8. Ansprüche im Eigentümer-Besitzerverhältnis I, Eigentumsvermutung, Verfügungen eines Nichtberechtigten (Montag, 20.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? § 1006 BGB § 985 BGB Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht 1 Welche Bedeutung hat die Vermutung des § 1006 BGB? 2 Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen? a Was muss man beim Anspruchsteller beachten? b Was muss man beim Anspruchsgegner beachten? c Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten? d Welche Regelungen sind auf § 985 BGB anwendbar? e Welche prozessualen Besonderheiten sind zu beachten? § 1006 BGB § 985 BGB Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht 1 Welche Bedeutung hat die Vermutung des § 1006 BGB? Welche Bedeutung hat die Vermutung des § 1006 BGB? Welche beiden Vermutungen enthält § 1006 BGB? Bewegliche Sache – nicht Grundstück (§ 891 BGB), nicht Sparbuch (§ 808 BGB) § 1006 BGB § 985 BGB KFZ-Brief: Aus PKW-Besitz folgt Vermutung für Eigentum an Zulassungsbescheinigung II Eigentümer Besitzer Absatz 1 § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht Absatz 2 Gegenwärtiger (mittel- oder unmittelbarer) Eigenbesitzer (§ 872 BGB) ist Eigentümer. Früherer (mittel- oder unmittelbare) Eigenbesitzer (§ 872 BGB) war während dieser Zeit Eigentümer. Widerlegbar, nicht anwendbar auf § 929 BGB (vorrangig § 932 BGB) Welche Bedeutung hat die Vermutung des § 1006 BGB? Welche drei Teilvermutungen hat § 1006 Abs. 1 BGB? § 1006 BGB § 985 BGB 1. Eigenbesitz bei Besitzerlangung (nicht: ursprünglich Fremdbes.) nicht widerlegt – bei Mitbesitz Miteigentum (§§ 1008, 741) Eigentümer 2. Eigentumserwerb bei Besitzerlangung Besitzer nicht widerlegt insbesondere § 1006 Abs. 1 S. 2 § 935 § 986 BGB Schuldrecht 3. Kein Eigentumsverl. während Besitzzeit (Rechtsfortdauerverm.) nicht widerlegt Prozessrecht Besitzer ist noch Eigentümer Welche Bedeutung hat die Vermutung des § 1006 BGB? Zu wessen Gunsten greift § 1006 BGB? § 1006 BGB Zugunsten des (Eigen-)Besitzers § 985 BGB Eigentümer Besitzer § 986 BGB Zugunsten von Personen, die von (Eigen-)Besitzer Rechte ableiten z.B. Vermieter z.B. Pfändungspfandgläubiger Schuldrecht Prozessrecht Beweis des Gegenteils erforderlich (§ 292 ZPO) Kein Vortrag zu §§ 929 ff. BGB erforderlich (str.) Welche Bedeutung hat die Vermutung des § 1006 BGB? Welche Bedeutung hat § 1362 Abs. 1 BGB (~§ 8 Abs. 1 LPartG)? § 1006 BGB § 985 BGB Eigentümer 1. Wirksame Ehe / Lebenspartnerschaft (keine Analogie auf nichteheliche Lebensgemeinschaft, str.) 2. Gemeinsamer Hausstand kein „Getrenntleben“ (auch wenn Lebensgemeinschaft später wiederhergestellt werden soll) Besitzer § 986 BGB 3. (mittelbarer oder unmittelbarer, aktueller oder früherer) Alleinbesitz eines Ehegatten / Mitbesitz beider Ehegatten Schuldrecht Prozessrecht Vermutung, dass Schuldner Eigentümer ist (nicht zwischen Ehegatten/Lebenspartnern, ggü. Dritten) Beachte § 739 ZPO für Zwangsvollstreckung (Gewahrsam§ 808 ZPO) § 1006 BGB § 985 BGB Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht 2 Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen? Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen? Wie prüft man § 985 BGB? § 1006 BGB § 985 BGB Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht I. (unmittelbarer oder mittelbarer) Besitz des Anspruchsgegners; Mitbesitz genügt; nicht gegen Besitzdiener II. Eigentum des Anspruchstellers Selbst wenn „entrechtet“ (z.B. Sicherungsnehmer, Leasinggeber, § 241a Abs. 2 BGB) III. Kein Recht zum Besitz des Anspruchsgegners (IV. Kein Untergang: Insbesondere § 275 Abs. 1 BGB) (V. Durchsetzbarkeit: Insbesondere Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB) Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen? Welche Rechtsnatur hat der Vindikationsanspruch? § 1006 BGB § 985 BGB § 1227 BGB für Pfandrecht Dinglicher Herausgabeanspruch § 986 BGB als Einwendung Sachbesitz als § 903 BGB entsprechender Zustand; Vermeidung von Gefährdung (§§ 932 ff. BGB) Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht aA: Einrede („kann … verweigern“) Gutgläubigkeit für § 985 BGB irrelevant Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen? Welche anderen Herausgabeansprüche sollte man (min. gedanklich) prüfen? § 1006 BGB § 985 BGB Poss. Besitzschutz (§ 861 BGB) Pet. Besitzschutz (§ 1007 Abs. 1, Abs. 2 BGB) Delikt (§§ 823 Abs. 1, 249 BGB) Kondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1, 2. Var. BGB) Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht GoA (§§ 683 S. 1, 677, 663 BGB) Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen? Wie verhält sich § 985 BGB zu vertraglichen Herausgabeansprüchen (z.B. § 546 BGB)? § 1006 BGB § 985 BGB Eigentümer Besitzer MM: Vorrang des Vertragsverhältnisses Ganz hM: Echte Anspruchskonkurrenz Freiwillige Weggabe = Einschränkung des Eigentums Rechtsverzicht nur während Besitzrecht Ges. Anspruch nur wenn kein Vertrag Wortlaut / Systematik Privatautonomie Kein Grund / kein Bedarf § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen? Was unterscheidet die Vindikation vom Erbschaftsanspruch (§ 2018 BGB)? § 1006 BGB § 985 BGB § 985 BGB § 2018 BGB Einzelsache (beachte § 1922 BGB) Nachlass als solcher (Gesamtheit) Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht vorrangig wegen § 2029 BGB (Modifikation der §§ 987 ff. BGB) Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen? Was gilt in Bezug auf Geld? (1) § 1006 BGB § 985 BGB Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht F findet auf dem Boden in seiner Stammkneipe 50 €. Damit bezahlt er seine Zeche von 30 € und erhält einen 20 € Schein als Wechselgeld. E, der die 50 € verloren hat, verlangt von F Herausgabe des 20 €-Scheins. Er meint zudem, F müsse ihm weitere 30 € erstatten. Zu Recht? Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen? Was gilt in Bezug auf Geld? (2) § 1006 BGB § 985 BGB Geldwertvindikation (frühere MM) Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht beliebige Zahlungsmittel, deren Wert der ohne Rechtsgrund in Besitz genommenen Scheine/Münzen entspricht Geldvindikation (ganz allgAnsicht) Spezialitätsprinzip Konkrete Münzen / Scheine Eigentumserwerb nach § 948 Abs. 2 BGB (Vermischung) Prozessrecht Konkurrierend insb. § 816 BGB, § 823 Abs. 1 BGB Gleichbehandlung mit Buchgeld § 1006 BGB § 985 BGB Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht a Was muss man beim Anspruchsteller beachten? Was muss man beim Anspruchsteller beachten? Was gilt, wenn mehrere Personen Eigentümer sind? § 1006 BGB § 985 BGB Miteigentümer Jeder unabhängig von den anderen auf Mitbesitz oder Herausgabe an alle (§§ 1011, 432 BGB) Miterben Nur gemeinschaftlich an alle (§ 2039 BGB) GbR Rechtsfähig (hM) – durch Vertreter (§§ 709, 714 BGB) an Gesellschaft Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht Was muss man beim Anspruchsteller beachten? Kann auch der Anwartschaftsberechtigte aus § 985 BGB vorgehen? § 1006 BGB § 985 BGB M1: Ja M2: Nein „wesensgleiches“ Minus wesensgleiches „Minus“ Keine Gefahr einer Konkurrenz wegen § 986 Abs. 1 S. 2 BGB Mögliche Anspruchskonkurrenz zwischen Eigentümer und Anwartschaftsberechtigten Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht Schutz ü. §§ 861,1007 BGB Praktisches Bedürfnis § 1007 Abs. 3 BGB verweist auf §§ 987 ff. BGB § 1006 BGB § 985 BGB Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht b Was muss man beim Anspruchsgegner beachten? Was muss man beim Anspruchsgegner beachten? Wie ist die Rechtslage bei Mitbesitzern (§ 866 BGB)? § 1006 BGB § 985 BGB Besitzer 1 Besitzer 2 Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht M1: Gesamtschuld (§ 421 BGB) jeder auf alles M2: Teilschuld (§ 420 BGB) jeder nur auf Teil Problem: § 858 BGB gegen Mitbesitzer erforderlich M1a: Ausnahmsweise § 431 BGB bei qual. MB Was muss man beim Anspruchsgegner beachten? Was regelt § 986 Abs. 1 S. 2 BGB? § 1006 BGB § 985 BGB Eigentümer Besitzer Eigentümer Keine Befugnis zur Besitzüberlassung Besitzrecht Mittelbarer Besitzer Besitzrecht Unmittelbarer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Herausgabe an mittelbaren Besitzer Prozessrecht Ausnahme: mittelbarer Besitzer will unm. Besitz nicht § 1006 BGB § 985 BGB Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht c Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten? Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten? Wodurch erlangt man ein „Recht zum Besitz“? § 1006 BGB Einwendung Beweislast bei Besitzer § 985 BGB Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Dingliche Besitzrechte Relative Besitzrechte Nießbrauch (§ 1036 BGB) Vertraglich Pfandrecht (§ 1205 BGB) Rechtsgeschäftsähnlich Anwartschaftsrecht (str.) Gesetz (zB § 1353 BGB) Verwaltungsbefugnis (InsO) Zurückbehaltungsrecht? Prozessrecht Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten? Begründet ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB ein Recht zum Besitz? § 1006 BGB BGH: Ja Ganz hLit: Nein § 985 BGB Eigentümer § 986 BGB abschließend Besitzer § 986 BGB Nach § 273 BGB muss jedenfalls vorübergehender Besitz gerechtfertigt sein Von § 273 BGB vorausgesetzte Gegenseitigkeit entfällt , wenn § 986 BGB bejaht wird Rechtsfolgenkorrektur: §§ 987 ff. BGB ohne EBV anwendbar, Einrede, Verurteilung Zug um Zug Korrekturbedarf belegt Fehlerhaftigkeit der BGHAuffassung Schuldrecht Prozessrecht Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten? Begründet ein Anwartschaftsrecht ein „Recht zum Besitz“? § 1006 BGB M1: dingliches Besitzrecht M2: kein Besitzrecht Wesensgleiches Minus Wesensgleiches Minus Schutzbedürfnis Schutz durch Vereinbarung § 985 BGB Eigentümer Besitzer § 986 BGB Besitz + Nutzungsrecht Schuldrecht Prozessrecht Klausur: Nur relevant bei gutgläubigem Erwerb des AWR Grenze: § 242 BGB Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten? Welche Folge hat § 241a Abs. 2 BGB? § 1006 BGB M1 Gesetzlicher Eigentumserwerb M2 Recht zum Besitz iSv § 986 BGB hM Nur negativer Anspruchsausschluss (auch von § 985 BGB), kein positives Rechtsverhältnis zum Eigentümer M4 Nur Ausschluss von Ersatzansprüchen und Verwahrungspflichten § 985 BGB Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht Aushändigungspflicht auf Verlangen (sonst: Auseinanderfallen von Eigentum und Besitz) Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten? Was regelt § 986 Abs. 1 S. 1, 2. Var. BGB? § 1006 BGB § 985 BGB Eigentümer Besitzer Eigentümer Besitzrecht Mittelbarer Besitzer Besitzrecht Unmittelbarer Besitzer Ununterbrochene Besitzkette schließt § 985 BGB aus § 986 BGB Schuldrecht Beachte: Entfällt Besitzrecht des mittelbaren Besitzers, kann Herausgabe verlangt werden! Prozessrecht hM: Es genügt Besitzüberlassung mit entsprechender Befugnis Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten? Was regelt § 986 Abs. 2 BGB? § 1006 BGB 1 § 985 BGB K §§ 929, 931 BGB E Eigentümer Besitzer 2 § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht § 535 Abs. 1 BGB M 3 Analog für § 929 S. 2 BGB, § 930 BGB Für unbewegliche Sachen: § 566 BGB (ggf. iVm § 578 BGB) Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten? Was gilt für den „nicht-so-berechtigten“ Besitzer? § 1006 BGB Überschreitung des Besitzrechts (Fremdbesitzerexzess) § 985 BGB Eigentümer Besitzer Besitzrecht erfasst konkrete Situation nicht §§ 987 ff. BGB neben Vertrag anwendbar § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht „noch nie“ Berechtigter Rückwirkende Anfechtung des rechtsbegründenden Vertrags „nicht mehr“ Berechtigter Insb. Kündigung, Rücktritt §§ 604 Abs. 3, 695 BGB schwebende Vindikationslage § 1006 BGB § 985 BGB Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht d Welche Regelungen sind auf § 985 BGB anwendbar? Welche Regelungen sind auf § 985 BGB anwendbar? Inwieweit kann man schuldrechtliche Normen auf § 985 BGB anwenden? § 1006 BGB § 985 BGB § 985 BGB Herausgabeanspruch = Leistungspflicht iSV § 241 Abs. 1 BGB = Schuldverhältnis Eigentümer Besitzer Anwendungen von Normen des Schuldrechts Verzug Nur bei Bösgläubigkeit (§ 990 Abs. 2 BGB) § 986 BGB Abtretung Nur Ausübungsermächtigung (§ 185 Abs. 1 BGB) Schuldrecht § 280 BGB Nur in Bezug auf § 241 Abs. 2 BGB Prozessrecht § 281 BGB Problem: § 281 Abs. 4 BGB Zwangskauf § 285 BGB idR kein Surrogat für Besitz;Vorrang der §§ 987 ff. BGB; Kumulation mit § 985 BGB § 1006 BGB § 985 BGB Eigentümer Besitzer § 986 BGB Schuldrecht Prozessrecht e Welche prozessualen Besonderheiten sind zu beachten? Welche prozessualen Besonderheiten sind zu beachten? Wie verhält sich § 985 BGB zu § 771 ZPO? § 1006 BGB besitzt für § 985 BGB Eigentümer Besitzer § 986 BGB Vollstreckungsgläubiger Vollstreckungsschuldner besitzt für besitzt für Gerichtsvollzieher Schuldrecht Prozessrecht Anspruch aus § 985 BGB gesperrt nur § 771 ZPO Eigentümer Welche prozessualen Besonderheiten sind zu beachten? Welcher Zeitpunkt ist für das Vorliegen der Voraussetzungen maßgeblich? § 1006 BGB Vor Klageerhebung: Bei Geltendmachung § 985 BGB Eigentümer Besitzer Nach Klageerhebung Eigentümer übereignet (§§ 930, 931 BGB) §§ 265, 266 ZPO § 986 BGB Ausn.: § 265 Abs. 3 ZPO Schuldrecht Prozessrecht Klageumstellung (§ 263 ZPO) oder Ermächtigung (§ 185 BGB) § 727 ZPO Besitzer übergibt (§ 854 Abs. 1 BGB) §§ 265, 266 ZPO § 727 ZPO Ausnahme § 325 Abs. 3 ZPO iVm §§ 932 ff. BGB