Ansprüche im Eigentümer-Besitzerverhältnis I, Eigentumsvermutung

Transcrição

Ansprüche im Eigentümer-Besitzerverhältnis I, Eigentumsvermutung
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
Repetitorium Sachenrecht – 8. Ansprüche im
Eigentümer-Besitzerverhältnis I,
Eigentumsvermutung, Verfügungen eines
Nichtberechtigten (Montag, 20.04.2015)
Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M.
(Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New York)
Was behandeln wir heute?
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
1
Welche Bedeutung hat die Vermutung des § 1006 BGB?
2
Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB
wissen?
a
Was muss man beim Anspruchsteller beachten?
b
Was muss man beim Anspruchsgegner
beachten?
c
Was muss man beim "Recht zum Besitz"
beachten?
d
Welche Regelungen sind auf § 985 BGB
anwendbar?
e
Welche prozessualen Besonderheiten sind zu
beachten?
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
1
Welche Bedeutung hat die
Vermutung des § 1006 BGB?
Welche Bedeutung hat die Vermutung des § 1006 BGB?
Welche beiden Vermutungen
enthält § 1006 BGB?
Bewegliche Sache – nicht Grundstück (§ 891 BGB),
nicht Sparbuch (§ 808 BGB)
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
KFZ-Brief: Aus PKW-Besitz folgt Vermutung für
Eigentum an Zulassungsbescheinigung II
Eigentümer
Besitzer
Absatz 1
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
Absatz 2
Gegenwärtiger (mittel- oder unmittelbarer)
Eigenbesitzer (§ 872 BGB) ist Eigentümer.
Früherer (mittel- oder unmittelbare) Eigenbesitzer
(§ 872 BGB) war während dieser Zeit Eigentümer.
Widerlegbar, nicht anwendbar auf § 929 BGB (vorrangig § 932 BGB)
Welche Bedeutung hat die Vermutung des § 1006 BGB?
Welche drei Teilvermutungen
hat § 1006 Abs. 1 BGB?
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
1. Eigenbesitz bei Besitzerlangung (nicht: ursprünglich Fremdbes.)
nicht widerlegt – bei Mitbesitz  Miteigentum (§§ 1008, 741)
Eigentümer
2. Eigentumserwerb bei Besitzerlangung
Besitzer
nicht widerlegt  insbesondere § 1006 Abs. 1 S. 2  § 935
§ 986 BGB
Schuldrecht
3. Kein Eigentumsverl. während Besitzzeit (Rechtsfortdauerverm.)
nicht widerlegt
Prozessrecht
Besitzer ist noch Eigentümer
Welche Bedeutung hat die Vermutung des § 1006 BGB?
Zu wessen Gunsten greift § 1006 BGB?
§ 1006 BGB
Zugunsten des
(Eigen-)Besitzers
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Zugunsten von Personen, die von
(Eigen-)Besitzer Rechte ableiten
z.B. Vermieter
z.B. Pfändungspfandgläubiger
Schuldrecht
Prozessrecht
Beweis des Gegenteils erforderlich (§ 292 ZPO)
Kein Vortrag zu §§ 929 ff. BGB erforderlich (str.)
Welche Bedeutung hat die Vermutung des § 1006 BGB?
Welche Bedeutung hat § 1362 Abs. 1 BGB
(~§ 8 Abs. 1 LPartG)?
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Eigentümer
1. Wirksame Ehe / Lebenspartnerschaft
(keine Analogie auf nichteheliche Lebensgemeinschaft, str.)
2. Gemeinsamer Hausstand  kein „Getrenntleben“ (auch wenn
Lebensgemeinschaft später wiederhergestellt werden soll)
Besitzer
§ 986 BGB
3. (mittelbarer oder unmittelbarer, aktueller oder früherer)
Alleinbesitz eines Ehegatten / Mitbesitz beider Ehegatten
Schuldrecht
Prozessrecht
Vermutung, dass Schuldner Eigentümer ist
(nicht zwischen Ehegatten/Lebenspartnern, ggü. Dritten)
Beachte § 739 ZPO für Zwangsvollstreckung
(Gewahrsam§ 808 ZPO)
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
2
Was muss man zum
Herausgabeanspruch aus §
985 BGB wissen?
Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen?
Wie prüft man § 985 BGB?
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
I.
(unmittelbarer oder mittelbarer) Besitz des
Anspruchsgegners; Mitbesitz genügt; nicht gegen
Besitzdiener
II. Eigentum des Anspruchstellers
 Selbst wenn „entrechtet“ (z.B. Sicherungsnehmer,
Leasinggeber, § 241a Abs. 2 BGB)
III. Kein Recht zum Besitz des Anspruchsgegners
(IV. Kein Untergang: Insbesondere § 275 Abs. 1 BGB)
(V. Durchsetzbarkeit: Insbesondere
Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB)
Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen?
Welche Rechtsnatur hat der
Vindikationsanspruch?
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
§ 1227 BGB
für Pfandrecht
Dinglicher Herausgabeanspruch
§ 986 BGB als
Einwendung
Sachbesitz als § 903 BGB
entsprechender Zustand;
Vermeidung von Gefährdung
(§§ 932 ff. BGB)
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
aA: Einrede („kann
… verweigern“)
Gutgläubigkeit für
§ 985 BGB irrelevant
Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen?
Welche anderen Herausgabeansprüche
sollte man (min. gedanklich) prüfen?
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Poss. Besitzschutz
(§ 861 BGB)
Pet. Besitzschutz
(§ 1007 Abs. 1, Abs. 2
BGB)
Delikt
(§§ 823 Abs. 1, 249 BGB)
Kondiktion (§ 812 Abs. 1
S. 1, 2. Var. BGB)
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
GoA (§§ 683 S. 1, 677,
663 BGB)
Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen?
Wie verhält sich § 985 BGB zu vertraglichen
Herausgabeansprüchen (z.B. § 546 BGB)?
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
MM: Vorrang des
Vertragsverhältnisses
Ganz hM: Echte
Anspruchskonkurrenz
Freiwillige Weggabe =
Einschränkung des
Eigentums
Rechtsverzicht nur
während Besitzrecht
Ges. Anspruch nur wenn
kein Vertrag
Wortlaut / Systematik
Privatautonomie
Kein Grund /
kein Bedarf
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen?
Was unterscheidet die Vindikation vom
Erbschaftsanspruch (§ 2018 BGB)?
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
§ 985 BGB
§ 2018 BGB
Einzelsache
(beachte § 1922 BGB)
Nachlass als solcher
(Gesamtheit)
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
vorrangig wegen § 2029 BGB
(Modifikation der §§ 987 ff. BGB)
Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen?
Was gilt in
Bezug auf Geld? (1)
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
F findet auf dem Boden in seiner Stammkneipe 50 €.
Damit bezahlt er seine Zeche von 30 € und erhält einen
20 € Schein als Wechselgeld.
E, der die 50 € verloren hat, verlangt von F Herausgabe
des 20 €-Scheins. Er meint zudem, F müsse ihm weitere
30 € erstatten. Zu Recht?
Was muss man zum Herausgabeanspruch aus § 985 BGB wissen?
Was gilt in
Bezug auf Geld? (2)
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Geldwertvindikation
(frühere MM)
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
beliebige Zahlungsmittel,
deren Wert der ohne
Rechtsgrund in Besitz
genommenen
Scheine/Münzen entspricht
Geldvindikation
(ganz allgAnsicht)
Spezialitätsprinzip
 Konkrete Münzen /
Scheine
Eigentumserwerb nach § 948
Abs. 2 BGB (Vermischung)
Prozessrecht
Konkurrierend insb. § 816 BGB, § 823 Abs. 1 BGB
 Gleichbehandlung mit Buchgeld
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
a
Was muss man beim
Anspruchsteller beachten?
Was muss man beim Anspruchsteller beachten?
Was gilt, wenn mehrere Personen
Eigentümer sind?
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Miteigentümer
Jeder unabhängig von den
anderen auf Mitbesitz oder
Herausgabe an alle
(§§ 1011, 432 BGB)
Miterben
Nur gemeinschaftlich an alle
(§ 2039 BGB)
GbR
Rechtsfähig (hM) – durch
Vertreter (§§ 709, 714 BGB)
an Gesellschaft
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
Was muss man beim Anspruchsteller beachten?
Kann auch der Anwartschaftsberechtigte
aus § 985 BGB vorgehen?
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
M1: Ja
M2: Nein
„wesensgleiches“ Minus
wesensgleiches „Minus“
Keine Gefahr einer
Konkurrenz wegen § 986
Abs. 1 S. 2 BGB
Mögliche
Anspruchskonkurrenz
zwischen Eigentümer und
Anwartschaftsberechtigten
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
Schutz ü. §§ 861,1007 BGB
Praktisches Bedürfnis
§ 1007 Abs. 3 BGB verweist
auf §§ 987 ff. BGB
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
b
Was muss man beim
Anspruchsgegner beachten?
Was muss man beim Anspruchsgegner beachten?
Wie ist die Rechtslage
bei Mitbesitzern (§ 866 BGB)?
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Besitzer 1
Besitzer 2
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
M1: Gesamtschuld (§ 421
BGB)  jeder auf alles
M2: Teilschuld (§ 420
BGB)  jeder nur auf Teil
Problem: § 858 BGB
gegen Mitbesitzer
erforderlich
M1a: Ausnahmsweise
§ 431 BGB bei qual. MB
Was muss man beim Anspruchsgegner beachten?
Was regelt § 986 Abs. 1 S. 2 BGB?
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
Eigentümer
Keine Befugnis zur
Besitzüberlassung
Besitzrecht
Mittelbarer Besitzer
Besitzrecht
Unmittelbarer Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Herausgabe an mittelbaren Besitzer
Prozessrecht
Ausnahme: mittelbarer Besitzer will unm. Besitz nicht
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
c
Was muss man beim "Recht
zum Besitz" beachten?
Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten?
Wodurch erlangt man ein
„Recht zum Besitz“?
§ 1006 BGB
Einwendung  Beweislast bei Besitzer
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Dingliche Besitzrechte
Relative Besitzrechte
Nießbrauch (§ 1036 BGB)
Vertraglich
Pfandrecht (§ 1205 BGB)
Rechtsgeschäftsähnlich
Anwartschaftsrecht (str.)
Gesetz (zB § 1353 BGB)
Verwaltungsbefugnis (InsO)
Zurückbehaltungsrecht?
Prozessrecht
Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten?
Begründet ein Zurückbehaltungsrecht
nach § 273 BGB ein Recht zum Besitz?
§ 1006 BGB
BGH: Ja
Ganz hLit: Nein
§ 985 BGB
Eigentümer
§ 986 BGB abschließend
Besitzer
§ 986 BGB
Nach § 273 BGB muss
jedenfalls vorübergehender
Besitz gerechtfertigt sein
Von § 273 BGB
vorausgesetzte
Gegenseitigkeit entfällt ,
wenn § 986 BGB bejaht wird
Rechtsfolgenkorrektur:
§§ 987 ff. BGB ohne EBV
anwendbar, Einrede,
Verurteilung Zug um Zug
Korrekturbedarf belegt
Fehlerhaftigkeit der BGHAuffassung
Schuldrecht
Prozessrecht
Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten?
Begründet ein Anwartschaftsrecht
ein „Recht zum Besitz“?
§ 1006 BGB
M1: dingliches Besitzrecht
M2: kein Besitzrecht
Wesensgleiches Minus
Wesensgleiches Minus
Schutzbedürfnis
Schutz durch Vereinbarung
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Besitz + Nutzungsrecht
Schuldrecht
Prozessrecht
Klausur: Nur relevant bei
gutgläubigem Erwerb
des AWR
Grenze: § 242 BGB
Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten?
Welche Folge hat § 241a Abs. 2 BGB?
§ 1006 BGB
M1
Gesetzlicher Eigentumserwerb
M2
Recht zum Besitz iSv § 986 BGB
hM
Nur negativer Anspruchsausschluss (auch von § 985
BGB), kein positives Rechtsverhältnis zum Eigentümer
M4
Nur Ausschluss von Ersatzansprüchen und
Verwahrungspflichten
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
Aushändigungspflicht auf Verlangen (sonst:
Auseinanderfallen von Eigentum und Besitz)
Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten?
Was regelt § 986 Abs. 1 S. 1, 2. Var. BGB?
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
Eigentümer
Besitzrecht
Mittelbarer Besitzer
Besitzrecht
Unmittelbarer Besitzer
Ununterbrochene
Besitzkette
schließt
§ 985 BGB aus
§ 986 BGB
Schuldrecht
Beachte: Entfällt Besitzrecht des mittelbaren Besitzers,
kann Herausgabe verlangt werden!
Prozessrecht
hM: Es genügt Besitzüberlassung mit
entsprechender Befugnis
Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten?
Was regelt § 986 Abs. 2 BGB?
§ 1006 BGB
1
§ 985 BGB
K
§§ 929, 931 BGB
E
Eigentümer
Besitzer
2
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
§ 535 Abs. 1 BGB
M
3
Analog für § 929 S. 2 BGB,
§ 930 BGB
Für unbewegliche Sachen: § 566 BGB (ggf. iVm § 578 BGB)
Was muss man beim "Recht zum Besitz" beachten?
Was gilt für den
„nicht-so-berechtigten“ Besitzer?
§ 1006 BGB
Überschreitung des Besitzrechts (Fremdbesitzerexzess)
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
Besitzrecht erfasst konkrete Situation nicht
§§ 987 ff. BGB neben Vertrag anwendbar
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
„noch nie“
Berechtigter
Rückwirkende Anfechtung des
rechtsbegründenden Vertrags
„nicht mehr“
Berechtigter
Insb. Kündigung, Rücktritt
§§ 604 Abs. 3, 695 BGB
 schwebende Vindikationslage
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
d
Welche Regelungen sind auf
§ 985 BGB anwendbar?
Welche Regelungen sind auf § 985 BGB anwendbar?
Inwieweit kann man schuldrechtliche Normen
auf § 985 BGB anwenden?
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
§ 985 BGB  Herausgabeanspruch
= Leistungspflicht iSV § 241 Abs. 1 BGB = Schuldverhältnis
Eigentümer
Besitzer
Anwendungen von Normen des Schuldrechts
Verzug
Nur bei Bösgläubigkeit (§ 990 Abs. 2 BGB)
§ 986 BGB
Abtretung
Nur Ausübungsermächtigung (§ 185 Abs. 1 BGB)
Schuldrecht
§ 280 BGB
Nur in Bezug auf § 241 Abs. 2 BGB
Prozessrecht
§ 281 BGB
Problem: § 281 Abs. 4 BGB  Zwangskauf
§ 285 BGB
idR kein Surrogat für Besitz;Vorrang der
§§ 987 ff. BGB; Kumulation mit § 985 BGB
§ 1006 BGB
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Schuldrecht
Prozessrecht
e
Welche prozessualen
Besonderheiten sind zu
beachten?
Welche prozessualen Besonderheiten sind zu beachten?
Wie verhält sich § 985 BGB
zu § 771 ZPO?
§ 1006 BGB
besitzt für
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
§ 986 BGB
Vollstreckungsgläubiger
Vollstreckungsschuldner
besitzt für
besitzt für
Gerichtsvollzieher
Schuldrecht
Prozessrecht
Anspruch aus § 985 BGB gesperrt
nur § 771 ZPO
Eigentümer
Welche prozessualen Besonderheiten sind zu beachten?
Welcher Zeitpunkt ist für das Vorliegen der
Voraussetzungen maßgeblich?
§ 1006 BGB
Vor Klageerhebung: Bei Geltendmachung
§ 985 BGB
Eigentümer
Besitzer
Nach Klageerhebung
Eigentümer
übereignet
(§§ 930, 931 BGB)
§§ 265,
266
ZPO
§ 986 BGB
Ausn.: § 265 Abs. 3 ZPO
Schuldrecht
Prozessrecht
Klageumstellung (§ 263
ZPO) oder Ermächtigung
(§ 185 BGB)  § 727 ZPO
Besitzer übergibt
(§ 854 Abs. 1 BGB)
§§ 265,
266
ZPO
§ 727 ZPO  Ausnahme
§ 325 Abs. 3 ZPO iVm
§§ 932 ff. BGB