Karl-Heinz Fezer: Klausurenkurs zum Schuldrecht Allgemeiner Teil

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Karl-Heinz Fezer: Klausurenkurs zum Schuldrecht Allgemeiner Teil
Karl-Heinz Fezer: Klausurenkurs zum Schuldrecht Allgemeiner Teil (8. Auflage 2013), 279
S., 24, 90 €
Einleitung
Das vorliegende Werk bildet den zweiten Teil der Klausurenkurs-Trilogie von Karl-Heinz Fezer. Es
soll der Wiederholung und Vertiefung des Allgemeinen Teils des Schuldrechts dienen. Es gilt zudem
das zum Klausurenkurs zum BGB AT Gesagte.
Karl-Heinz Fezer ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht der Wirtschaftsordnung
und Recht der Internationalen Wirtschaftsbeziehungen an der Universität Konstanz,
Honorarprofessor an der Universität Leipzig und Richter am OLG Stuttgart.
Kritik
Zielsetzung dieses Repetitoriums ist die Vermittlung von Examenswissen und der Klausurenlehre.
Adressat ist der fortgeschrittene Student bzw. der Examenskandidat. Dem Anfänger will die Arbeit
mit dem Buch wohl eher Frust als Fortschritt bieten.
Insgesamt 32 anspruchsvolle Fälle zum Schuldrecht AT sind Inhalt des Klausurenkurses. Abgefragt
werden die schuldrechtlichen Grundbegriffe, die Entstehung und der Inhalt von Schuldverhältnissen
und der Vertrag zugunsten Dritter. Weiterhin wird das System der Leistungsstörungen einschließlich
der Schutzpflichtverletzungen und dem Erlöschen von Schuldverhältnissen behandelt. Darauf folgen
Fälle zur Abtretung, Schuldner- und Gläubigermehrheiten. Den Abschluss bilden kurze,
problemorientierte Fälle zum Schadensersatzrecht.
Vorweg gesagt, der Klausurenkurs eignet sich gut zur Vertiefung und Wiederholung von des
Schuldrechts. Das die Sachverhalte in ihrer Länge nicht dem Examensfall entsprechen, sollte klar
sein. Der Klausurenkurs will nicht die Examensklausur nachbilden, sondern die Probleme des
Schuldrechts auf Examensniveau. Und das gelingt ihm auch weitesgehend.
Dennoch, dem Klausurenkurs lasten auch noch in seiner 8. Auflage Schwächen an:
Zum einem findet sich in manchen Falllösungen eine abstrakte Darstellung zum Meinungsstreit des in
Frage stehenden Problems. Die Subsumtion des konkreten Sachverhalts unter dieses Streit erfolgt
dann leider an der ein oder anderen Stelle doch recht dürftig und nicht wirklich überzeugend.
Zum anderen finden sich leider auch Fehler in manchen Falllösungen, was in der 8. Auflage eigentlich
nicht vorkommen sollte. Insbesondere in der Mitte des Buches
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14 Fall: Hier beginnt die Lösung mit dem dinglichen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB.
Richtig wäre aber, aufgrund des Rücktritts vom Kaufvertrag, mit einem schuldrechtlicher
Herausgabeanspruch aus §§ 346, 323 BGB zu beginnen.
15 Fall: Ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 I BGB (Anspruch des Verkäufers auf
Schadensersatz aus §§ 280 I, II, 286 BGB) verhindert einen wirksamen Rücktritt, weil es an
der Durchsetzbarkeit des Anspruchs des Käufers fehlt. Das gilt auch noch am 2. Juli.
16 Fall: Die culpa in contrahendo wird entgegen der Darstellung im Buch bei vorsätzlicher
Täuschung des Verkäufers nicht vom Kaufrecht verdrängt. Grund ist, dass der vorsätzlich
täuschende Verkäufer nicht schützenswert ist.
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17 Fall: In der Falllösung muss sich der Autor entscheiden. Es liegt entweder eine DSL oder
ein VSD vor. Beides schließt sich aus. Ist Erkennbarkeit gegeben, kann keine zufällige
Schadensverlagerung aus Sicht des Schädigers vorliegen.
Abschließendes Urteil
Der Klausurenkurs hat Schwächen. Er hat aber auch Stärken und ist zur Wiederholung des
Schuldrechts geeignet. Er fragt nämlich nicht nur die typischen Fallkonstellationen ab, sondern stellt
die Fallfrage in die genau andere Richtung. Das schafft tieferes Verständnis für schuldrechtliche
Wechselbeziehungen. Zum anderen werden auch ungewöhnliche Sachverhalte zum Gegenstand der
Prüfung gemacht.
Damit kann der Klausurenkurs, wenn auch mit Einschränkungen, zur Durcharbeit empfohlen werden.
Rezensent: David van Koppen