Broschüre Blocksatz
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Broschüre Blocksatz
Miteinander stark MiKoMi Inklusionslotse Cuxhaven Mit Kommunikation miteinander zur Inklusion Projekt vom Förderverein der Schule am Meer in Zusammenarbeit mit der Schule am Meer Schule am Meer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Cuxhaven Liebe Eltern, die Mitglieder des Fördervereins der Schule am Meer, Förderschule für geistige Entwicklung, sind ebenfalls Eltern von Kindern, die besondere Bedürfnisse haben. Aus Erfahrung wissen wir, wie groß die Verunsicherung und Veränderung ist, wenn Sie erfahren, dass Ihr Kind eine Einschränkung hat. Wir möchten Ihnen sagen, dass Sie nicht alleine sind und dass es viele Möglichkeiten der Unterstützung gibt. In dieser Broschüre haben wir Informationen zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen wichtige Ansprechpartner und Institutionen zu finden. Welche finanzielle Unterstützung kann ich wo beantragen? Welche Fördermöglichkeiten werden angeboten, sodass mein Kind seine Stärken bestmöglich ausbilden kann? Für diese und viele andere Fragen soll die Broschüre eine erste Hilfestellung sein. Die Umsetzung der Broschüre wurde über das BMFSFJFörderprogramm TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN in Zusammenarbeit mit der Stadt Cuxhaven ermöglicht. MiKoMi Mit Kommunikation miteinander zur Inklusion Projekt vom Förderverein Schule am Meer in Zusammenarbeit mit der Schule am Meer Inhaltsverzeichnis Gesundheitsamt Cuxhaven.......................................................... 3 Frühförderung Pflegestützpunkt......................................................................4 - 5 Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz............................................6 - 7 Eingliederungshilfen.................................................................8 - 10 Frühförderung, Kindergarten, Schule Blindengeld und Blindenhilfe.........................................................11 Hilfeleistungen der Krankenkassen...............................................11 Beantragung des Schwerbehindertenausweis..............................12 Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen.............................13 Kinderhospizdienst........................................................................14 Beirat für Menschen mit Behinderungen.......................................15 der Stadt Cuxhaven Beirat für Menschen mit Behinderungen.......................................16 des Landkreises Cuxhaven Mobile Dienste der Niedersächsischen.........................................17 Landesschulbehörde - Landkreis Cuxhaven Schule am Meer............................................................................18 Unterstützte Kommunikation..................................................19 - 20 Institutionen mit Beratungshilfen...................................................21 Zusätzliche Informationen.............................................................22 Gesundheitsamt Cuxhaven Beratungsstelle für Früherkennung und Frühförderung (BFF) Die Arbeit der Beratungsstelle zielt darauf ab, Entwicklungsauffälligkeiten und -rückstände bei Kindern frühzeitig zu erkennen und ein angemessenes Förderkonzept zu entwerfen. Das Hilfsangebot umfasst dementsprechend eine Entwicklungsbeurteilung, wenn nötig, eine Therapieplanung, zusätzliche Förderempfehlungen, sowie eine Elternberatung. Damit alle Aspekte kindlicher Entwicklung angemessen berücksichtigt werden können, setzt sich das BFF-Team aus verschieden Fachdisziplinen wie Kinderarzt, Psychologe, Krankengymnast und Frühförderer zusammen. . Unser Beratungsangebot richtet sich an alle Eltern von Kindern im Vorschulalter, die Entwicklungsstörungen ihres Kindes vermuten und dementsprechend fachliche Beratung . und Unterstützung suchen. Ansprechpartnerin: Landkreis Cuxhaven Inken Albern Gesundheitsvorsorge, Kinder- und jugendärztlicher Dienst Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven Telefon: Fax: E-Mail: Info : 3 04721 - 66-2085 04721 - 66-2115 [email protected] www.landkreis-cuxhaven.de Pflegestützpunkt Leistungen der Pflegeversicherung Wenn Ihr Kind auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung pflegebedürftig ist, erhalten Sie Leistungen der gesetzlichen . Pflegeversicherung. Das Kind wird bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegestufe mit einem gesunden Kind gleichen Alters verglichen. Dabei legt der MDK eine sogenannte "Entwicklungstabelle" zugrunde, in der nach Körperpflege, Ernährung und Mobilität der Pflegeaufwand für ein gesundes Kind in Minuten pro Tag, eingeteilt nach Lebensalter, erfasst ist. . Bei kranken oder behinderten Kindern wird nur der zusätzliche Hilfebedarf berücksichtigt, der sich z. B. als Langzeitfolge einer angeborenen Erkrankung oder Behinderung, einer intensiv-medizinischen Behandlung oder einer Operation im Bereich der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität ergibt und u. a. in häufigen Mahlzeiten oder zusätzlicher Körperpflege bzw. Lagerungsmaßnahmen bestehen kann. . Grundlage und Maßstab dabei ist immer die oben erwähnte Entwicklungstabelle. In dieser sinkt der angenommene Pflegeaufwand für das sich gesund entwickelnde Kind mit zunehmendem Alter kontinuierlich ab, so dass der Pflegebedarf für das kranke Kind mit zunehmendem Alter immer stärker als tatsächlicher Hilfebedarf für die Erteilung einer Pflegestufe zur Geltung kommt. . 4 Pflegestützpunkt Zusätzliche Betreuungsleistungen für Kinder Ist ein Kind in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt und muss verstärkt beaufsichtigt und betreut werden, kann es zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. Achtung: Um Betreuungsleistungen zu erhalten, ist eine Pflegebedürftigkeit nicht erforderlich. Grundlage für die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit bzw. eingeschränkten Alltagskompetenz ist immer der Vergleich zu einem gleichaltrigen altersentsprechend gesund entwickeltem Kind. Eine Beratung zur Beantragung, den Ansprüchen und Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie im Pflegestützpunkt. Ansprechpartnerin: Landkreis Cuxhaven Gabriele Knabe Pflegestützpunkt Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven 5 Telefon: Fax: E-Mail: 04721 - 66-2261 04721 - 66-270671 [email protected] Info : www.landkreis-cuxhaven.de Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz GmbH Im Bereich Freizeit können Sie diese Betreuungsangebote über die Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz für die Jungen und Mädchen mit Beeinträchtigungen in Anspruch nehmen: für Kinder und Jugendliche: Assistenzdienste: Einzelbetreuung Die Betreuerinnen und Betreuer der Lebenshilfe begleiten ein Kind oder einen Jugendlichen mit Beeinträchtigung in der Freizeit. Vorher findet eine Kennlernphase statt. Die Betreuung kann in der Familie stattfinden oder auch an anderen Orten – wie Sie es wünschen. für Jugendliche ab 15 Jahren: Freizeitangebote und Reisen: Gruppenbetreuung Neben regelmäßigen Aktivitäten wie Kegeln, Tischfußball, Spielen, Basteln und Schnacken, werden auch gemeinsame Feiern und Tagesausflüge, sowie Reisen ins In- und Ausland angeboten. Die Angebote können über Teilnehmerbeiträge und Leistungen der Pflegekasse (Verhinderungspflege und zusätzliche Betreuungsleistungen) finanziert werden. Die Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz berät Sie gern. Ansprechpartnerin: Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz Kirsten Wegner Wernerstraße 22, 27472 Cuxhaven Telefon: Fax: E-Mail: Info: 04721 - 508 521 4 04721 - 508 521 3 [email protected] www.lebenshilfe-cuxhaven.de 6 Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz GmbH Beratungsstellen: Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz Lebenshilfe-Zentrum Wernerstr. 22, 27472 Cuxhaven Info: www.lebenshilfe-cuxhaven.de 1) Beratungsstelle Teilhabeleistungen Telefon: 0 47 21 - 508 521 4 Fax: 0 47 21 - 508 521 3 [email protected] E-Mail: Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung 2) Beratungsstelle Persönliches Budget in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Bremerhaven e.V. Telefon: 0 47 21 - 508 521 2 Fax: 0 47 21 - 508 521 0 [email protected] E-Mail: Öffnungszeiten: Montag: 16:00 bis 18:00 Donnerstag: 12:00 bis 14:00 Weitere Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung 7 Eingliederungshilfen Eingliederungshilfen können beim Landkreis Cuxhaven beantragt werden. Zu den Eingliederungshilfen gehören entwicklungsfördernde Leistungen für minderjährige Menschen. Frühförderung Aufgabe der Frühförderung für Kinder mit einer Einschränkung ist es, zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Maßnahmen zur Behebung und Besserung der Beeinträchtigung des Kindes zu beginnen. Im Allgemeinen werden Leistungen der Frühförderung von sozialpädiatrischen Zentren oder von Frühförderstellen erbracht. Frühförderung setzt sich aus Leistungen der Krankenkassen und Leistungen der Eingliederungshilfe zusammen. Die Eltern müssen sich an den Kosten der Frühförderung nicht beteiligen. Kindergarten Für Kinder mit einer Einschränkung kommt entweder der Besuch eines Sonderkindergartens (vielfach auch Heil pädagogischer Kindergarten genannt) oder der Besuch . eines integrativen Kindergartens in Betracht. Die Kosten für den Besuch eines Sonderkindergartens trägt der Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe. Eltern müssen sich an diesen Kosten nicht beteiligen. Beim Besuch eines integrativen Kindergartens können von den Eltern die üblichen Kostenbeiträge erhoben werden. Die Fahrten mit einem Taxi zu einem Kindergarten werden . ebenfalls vom Sozialhilfeträger übernommen. 8 Eingliederungshilfen Schule Alle Kinder unterliegen – unabhängig davon, ob sie beeinträchtigt sind oder nicht – der Schulpflicht. Es gibt die allgemeinen Regelschulen und die Förderschulen. Mit Beginn des Schuljahres 2013 wird die inklusive Beschulung umgesetzt. . . Kinder mit einer Einschränkung haben das Recht auf einer all. gemeinen Regelschule beschult zu werden. . Die Entscheidung für den Besuch einer Regelschule oder einer Förderschule für geistige, körperliche oder motorische Entwicklung, mit besonderen Fördermöglichkeiten, liegt zunächst einmal bei den Eltern. . Ist das Kind für den Besuch einer Regelschule auf einen persönlichen Assistenten angewiesen, wird diese Leistung als Maßnahme der Eingliederungshilfe vom Sozialamt erbracht. An den Kosten des Assistenten müssen sich die Eltern nicht beteiligen. . Wird das Kind mit einer Beeinträchtigung in einer InternatsSonderschule beschult, weil am Wohnort der Familie keine geeignete Beschulungsmöglichkeit für das Kind besteht, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten für diese Schulmaßnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe. Die Kostenbeteiligung der Eltern beschränkt sich in diesem Fall auf die Kosten des Lebensunterhaltes (Unterkunft, Ernährung etc.), der im Internat erbracht wird. Angesetzt werden können nur Kosten in Höhe der Aufwendungen, die die Eltern für den häuslichen Lebensunterhalt des Kindes ersparen. . 9 Eingliederungshilfen Schule Benötigt das Kind für den Besuch der Schule spezielle Hilfsmittel (z.B. eine behinderungsbedingte Sonderausstattung für einen Computer, weil das Kind nicht lesbar schreiben kann), sind diese in der Regel nicht vom Sozialamt, sondern von der . Krankenkasse zu leisten. Die Förderschulen für Lernen werden mit der Umsetzung der inklusiven Beschulung in den nächsten Jahren aufgelöst. Die Förderschulen für geistige, körperliche und motorische Entwicklung stehen den Kindern mit einem erhöhten Förderungsbedarf weiter zur Verfügung. . Ansprechpartnerinnen: Landkreis Cuxhaven Jutta Maaß Eingliederungshilfe Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven Telefon: Fax: E-Mail: 04721 - 66-260 3 04721 - 66-270 229 [email protected] Landkreis Cuxhaven Claudia Zunker Eingliederungshilfe Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven Telefon: Fax: E-Mail: 04721 - 66-210 7 04721 - 66-270 619 [email protected] Info: www.landkreis-cuxhaven.de 10 Blindengeld und Blindenhilfe Sie können Blindengeld und Blindenhilfe beantragen: Blinde Menschen erhalten nach den Landesblindengeldgesetzen ein monatliches Blindengeld. . Ansprechpartnerin: Landkreis Cuxhaven Andrea Ottowitz Leistungsgewährung nach Spezialgesetzen "Hilfen für blinde Menschen“ Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven Telefon: Fax: E-Mail: info: 04721 - 66-229 7 04721 - 66-261 9 [email protected] www.landkreis-cuxhaven.de Krankenkassen Die Krankenkassen begleiten Sie finanziell mit folgenden Hilfeleistungen: ・ ・ ・ ・ ・ ・ ・ Arzneimittel Heilmittel Hilfsmittel Häusliche Krankenpflege, Verhinderungspflege Fahrkosten Begleitpersonen im Krankenhaus Haushaltshilfe Ansprechpartner ist Ihre Krankenkasse 11 Beantragung des Schwerbehindertenausweises Der Schwerbehindertenausweis muss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragt werden. Für Cuxhaven ist die Außenstelle Verden zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Verden Marienstr. 8, 27283 Verden (Aller) Tel: Fax: 0 42 31 - 14-0 0 42 31 - 14-153 Sprechzeiten, telefonische Erreichbarkeit Montag- Donnerstag: 8 - 16 Uhr Freitags: 8 - 14 Uhr Besuchszeiten Mo - Fr.: 9-12 Uhr und nach Vereinbarung Formulare erhalten Sie ggf. auch bei den Ärzten. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie führt im Kreishaus in Cuxhaven regelmäßig Sprechtage durch. Hier können Sie z.B. Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen oder Antworten auf spezielle Fragen zum Schwerbehindertenrecht erhalten. Die Sprechtage finden in der Regel am 3. Donnerstag eines Monats von 9.00 bis 12.30 Uhr in Raum 17 (Erdgeschoss) des Kreishauses in Cuxhaven statt. . Die Termine können auch der örtlichen Presse entnommen werden. . 12 Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), Blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") u. a. können einen Parkausweis beantragen. 1. EU – Parkausweis Für diesen Personenkreis wird ein europaweit gültiger EU-Parkausweis für Schwerbehinderte ausgestellt. Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „G“ und „B“ (Notwendigkeit ständiger Begleitung) und Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (Grad der Behinderung von wenigstens 80%) und weiteren Funktionsstörungen können einen orangen Parkausweis beantragen. 2. Oranger Parkausweis Für diesen Personenkreis wird ein im gesamten Bundesgebiet gültiger oranger Parkausweis mit der dazugehörigen Ausnahmegenehmigung ausgestellt. Das Parken wird dadurch erleichtert, indem u. a. an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung geparkt werden darf. Hinweis: Der orange Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen mit dem Rollstuhlsymbol. Für die Antragstellung ist die Vorlage des Personalausweises, des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie erforderlich. Bei Beantragung des EUParkausweises zusätzlich ein Lichtbild. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Grades der Schwerbehinderung und der Merkzeichen erfolgt durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstelle (Verden). . Beantragt und ausgestellt werden die Parkausweise bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Cuxhaven oder des Landkreises Cuxhaven. Ansprechpartnerin: Stadt Cuxhaven Angelika Gohlke Verkehr und Beiträge Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven im Gebäude des Bürgerbüros der Stadt Cuxhaven 13 Telefon: 04721 – 700 743 Kinderhospizdienst Kinderhospizdienst Cuxhaven-Bremerhaven e.V. Den ambulanten Kinderhospizdienst kann jede Familie mit einem schwerstbehinderten Kind oder einem Kind mit einer lebensverkürzenden Erkrankung im Landkreis Cuxhaven und Bremerhaven in Anspruch nehmen. Diese Hilfe ist kostenlos und wird herzlich gerne erbracht . Die Kinderhospizhelferinnen und Helfer(sog. Paten) werden über mehrere Monate für diesen Dienst ausgebildet. Sie arbeiten freiwillig, ehrenamtlich und unterliegen der Schweigepflicht.Die Arbeit beginnt zum Zeitpunkt der Diagnosestellung. Die Paten kommen in die Klinik und in die Familie und bringen vor allem Zeit mit. Sie unterstützen die Familie, solange diese das . wünscht. Die Paten sehen sich als Partner der betroffenen Kinder, möchten deren Eltern entlasten und kümmern sich auch um die Geschwisterkinder. Ihnen ist wichtig, Freiräume für die Familien zu schaffen, um eine möglichst hohe Lebensqualität und Selbstbestimmung zu erhalten. . Kinderhospizdienst: Wir wissen darum, dass es nicht immer einfach ist, Hilfe von fremden Menschen anzunehmen. Beim ersten Kontakt findet daher zunächst ein Kennenlernen, sowie ein Informationsaustausch statt. Die Paten möchten den Familien beistehen und sehen die Eltern dabei unabdingbar als “Fachleute” für Ihre Kinder. . Ansprechpartner: Kinderhospiz Cuxhaven-Bremerhaven e.V. Westerwischweg 89, 27474 Cuxhaven Telefon: E-Mail: Info: 0800 - 626 325 2 [email protected] www.kinderhospiz-cuxhaven.de 14 Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Cuxhaven - hat die Aufgabe sachverständige Vorschläge für die städtischen Gremien zu erarbeiten n - fördert die Integration von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen n - trägt dazu bei, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in den kommunalen Entscheidungsprozessen n berücksichtigt werden - gibt Empfehlungen zur Integration von Menschen mit Behinderungen unter Beachtung der verschiedenen Behinderungsformen. . Ansprechpartnerin: Stadt Cuxhaven Christa Behrend Schule, Familie und Sport Rathausstraße 1, 27472 Cuxhaven Telefon: Telefax: E-Mail: Info: 04721 - 700 669 04721 - 700 911 [email protected] www.cuxhaven.de Bürgerservice 15 Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Cuxhaven Der Beirat hat die Aufgabe, sich für die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft einzusetzen, deren Rechte zu wahren und damit der Gefahr von Isolierung entgegenzuwirken. : Dazu zählen insbesondere Ÿ Vertretung der Belange der Menschen mit Behinderungen gegenüber der Verwaltung, dem Kreistag und seinen Ausschüssen. . Ÿ Kontaktpflege mit allen in der Behindertenarbeit tätigen Einrichtungen, Diensten und Organisationen. . Ÿ Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen des Ÿ Ÿ Ÿ Ÿ Ÿ Landkreises, die Menschen mit Behinderungen betreffen oder betreffen können. . Initiativen zur Anpassung bestehender Einrichtungen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und bei der Schaffung neuer Umfelder. . Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Probleme von Menschen mit Behinderungen sowie Information über die Tätigkeit des Beirates. . Vermittlung von Beratung für Menschen mit Behinderungen in allen sie . betreffenden Angelegenheiten. Initiativen und Anregungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in Beruf und Gesellschaft. . Zusammenarbeit mit medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Fachkräften. . Ansprechpartnerin: Landkreis Cuxhaven Frauke Richert Sozialplanungsreferat Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven Telefon: E-Mail: Info: 04721 - 66-239 6 [email protected] www.landkreis-cuxhaven.de 16 Mobile Dienste der Niedersächsischen Landesschulbehörde Regionalabteilung Lüneburg im Landkreis Cuxhaven Die Mobilen Dienste beraten bei Förderschwerpunkten in den Bereichen Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung, bezugnehmend auf die Teilnahme am Schulunterricht. Wenn ihr Kind in einem dieser Bereich eine Einschränkung hat, oder sie nicht sicher sind, ob eine Einschränkung vorliegt, können sie eine Beratung über den mobilen Dienst in Anspruch nehmen. Zu den Beratungsangeboten gehören folgende Leistungen: - Beratung der Eltern - auch bei chronischen Erkrankungen Unterstützung bei der Hilfsmittelversorgung Anbahnung außerschulischer Fördermaßnahmen Beratung bei Umbaumaßnahmen Spezielle, zeitlich begrenzte Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler Ansprechpartnerinnen: Förderschwerpunkt Sehen Mobiler Dienst Ute Licht Telefon: 0421 - 555 509 E-Mail: [email protected] Förderschwerpunkt Hören Mobiler Dienst Birgit Kahle Telefon: 04723 - 490 682 E-Mail: [email protected] Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung Mobiler Dienst Irma Tönnis Telefon: 0471 - 309 461 99 E-Mail: [email protected] Info: www.mobile-dienste-lueneburg.de 17 Schule am Meer Schule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung Als Ansprechpartner für die Möglichkeiten einer Förderung im Bereich der Schule steht Ihnen in der Stadt Cuxhaven die Schule am Meer zur Verfügung. Sie können sich vor Ort informieren, wie Kinder mit einer Einschränkung in dieser Schule, oder auch in einer Regelschule gefördert werden können. Zu diesen Fördermöglichkeiten gehört auch der Bereich der Unterstützten Kommunikation, die zum Einen in der Schule am Meer eingesetzt wird, aber zum Anderen auch begleitend in den Regelschulen zur Unterstützung der Wissensvermittlung und Kommunkation für Kinder mit einer Beeinträchtigung im Schrift-/Sprachbereich zunehmend eingesetzt wird. Ansprechpartnerinnen: Schule am Meer Karin Ladda-Winkler Schulleitung Döser Feldweg 190, 27476 Cuxhaven Telefon: Fax: E-Mail: 0 47 21 - 383 14 0 47 21 - 426 238 [email protected] Schule am Meer Rebekka Schaefer Beauftragte für Unterstützte Kommunikation Terminvereinbarung über das Sekretariat 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Telefon: E-Mail: 04721 - 383 14 [email protected] 18 Informationen zur Unterstützten Kommunikation Unterstützte Kommunikation (UK) hilft bei der Verständigung, wenn die gesprochene oder geschriebenen Sprache nicht zur Kommunikation eingesetzt werden kann. Eine wichtige Aufgabe der UK ist es, mit den betroffenen Personen ein auf ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen aufbauendes Kommunikationssystem zu erarbeiten. UK muss gelernt, geübt und im alltäglichen Leben angewandt werden, dann hilft die UK allen Beteiligten zu mehr Autonomie und einem verständnisvollen Miteinander. Beratungsschwerpunkte: Ÿ Individuelle Beratung für betroffene Personen Ÿ Beratung für Personen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen: Familien, Begleitpersonen, Fachkräfte Ÿ Unterstützende Begleitung der Förderprozesse und beim Erstellen von Förderplänen. Ÿ Beratung und Unterstützung bei der Auswahl und Anpassung von Hilfsmitteln, sowie bei der Beantragung „Miteinander stark“ MiKoMi 19 Hilfsmittel zur Unterstützten Kommunikation: Es gibt folgende Hilfsmittel: Körpereigene Kommunikationsformen Gestik, Mimik, Gebärden nicht technische Kommunikationsformen Fotos, Symbole, Piktogramme, Schrift elektronische Sprachausgabegeräte Talker u.a. Computer, Tablet, Handy Bei einem nachgewiesenen Bedarf, werden die Kosten für Hilfsmittel, von den Krankenkassen übernommen ! “Der Einsatz Unterstützter Kommunikation bedeutet für den betroffenen Menschen, dass er seine kommunikativen Fähigkeiten im Alltag verbessern und somit seine Umwelt mehr beeinflussen kann, sich seine Partizipationsmöglichkeiten erhöhen und auf diese Weise sein Leben an Qualität gewinnt” (vgl. Kristen 2005, 15-18). (Aus: “Empfehlungen der Verankerung von Unterstützter Kommunikation in Einrichtungen” Hrsg.: UK-Netzwerk Weser-Ems, April 2010) 20 Institutionen mit Beratungshilfen Zusätzliche Institutionen in Cuxhaven, die Ihnen bei Anträgen und rechtlichen Fragen hilfreich zur Seite stehen: Die Formularfüchse Bürgerzentrum Lehfeld Lappeplatz 3, 27472 Cuxhaven Telefon: 0151 - 52 95 40 78 Sprechzeiten Montags und Donnerstags (ausgenommen Ferienzeiten) von 16 – 18 Uhr Sozialverband VdK Cuxhaven Geschäftsstelle Cuxhaven Segelckestraße 45-47, 27472 Cuxhaven Telefon: 04721 - 666 366 Telefax: 04721 - 665 960 E-Mail: [email protected] Info: www.vdk.de Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 15 Uhr; Freitag von 9 bis 12 Uhr Beratungszeiten: Mittwoch und Donnerstag 9 bis 12 Uhr und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung SoVD-Beratungszentrum Cuxhaven Sozialverband Deutschland e.V. Geschäftsstelle Cuxhaven Mittelstraße 7A, 27472 Cuxhaven Telefon: 04721 - 358 45 Info: www.sovd-cuxhaven.de Sprechzeiten Montag, Dienstag und Mittwoch 9 bis 12 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr 21 Zusätzliche Informationen www.familien-wegweiser.de Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche www.soziales.niedersachsen.de www.bvkm.de Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. www.aktion-mensch.de www.myhandicap.de Steuererleichterungen Für Menschen mit Behinderungen gibt es verschiedene Steuererleichterungen. Auf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen finden Sie die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter: www.ofd.niedersachsen.de Anwälte für Kinderrechte Wenn Sie für Ihr Kind besondere rechtliche Fragen haben, oder bei Rechtsstreitigkeiten, gibt es spezialisierte Anwälte für Kinderrechte. Das Informationsangebot des Inklusionslotsen erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Anregungen und Rückmeldungen, um den Inklusionslotsen weiterzuentwickeln und zu verbessern, sind jederzeit willkommen. 22 Für Kinder mit einem besonderen Förderbedarf gibt es viele Hilfeleistungen die Sie in Anspruch nehmen können. In dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick der finanziellen Hilfen, sowie den praktischen Fördermöglichkeiten aufzeigen. Herausgeber: Förderverein Schule am Meer Andrea Keibel, Projekt MiKoMi Döser Feldweg 190 27476 Cuxhaven www.schuleammeer.de