Broschüre Blocksatz

Transcrição

Broschüre Blocksatz
Miteinander stark
MiKoMi
Inklusionslotse
Cuxhaven
Mit Kommunikation miteinander zur Inklusion
Projekt vom Förderverein der Schule am Meer
in Zusammenarbeit mit der Schule am Meer
Schule am Meer
Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung
in Cuxhaven
Liebe Eltern,
die Mitglieder des Fördervereins der Schule am Meer, Förderschule für geistige Entwicklung, sind ebenfalls Eltern von
Kindern, die besondere Bedürfnisse haben. Aus Erfahrung
wissen wir, wie groß die Verunsicherung und Veränderung
ist, wenn Sie erfahren, dass Ihr Kind eine Einschränkung hat.
Wir möchten Ihnen sagen, dass Sie nicht alleine sind und
dass es viele Möglichkeiten der Unterstützung gibt.
In dieser Broschüre haben wir Informationen zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen wichtige Ansprechpartner und Institutionen zu finden. Welche finanzielle Unterstützung kann ich wo beantragen? Welche Fördermöglichkeiten werden angeboten, sodass mein Kind seine Stärken
bestmöglich ausbilden kann? Für diese und viele andere
Fragen soll die Broschüre eine erste Hilfestellung sein.
Die Umsetzung der Broschüre wurde über das BMFSFJFörderprogramm TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ
STÄRKEN in Zusammenarbeit mit der Stadt Cuxhaven
ermöglicht.
MiKoMi
Mit Kommunikation miteinander zur Inklusion
Projekt vom Förderverein Schule am Meer
in Zusammenarbeit mit der Schule am Meer
Inhaltsverzeichnis
Gesundheitsamt Cuxhaven.......................................................... 3
Frühförderung
Pflegestützpunkt......................................................................4 - 5
Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz............................................6 - 7
Eingliederungshilfen.................................................................8 - 10
Frühförderung, Kindergarten, Schule
Blindengeld und Blindenhilfe.........................................................11
Hilfeleistungen der Krankenkassen...............................................11
Beantragung des Schwerbehindertenausweis..............................12
Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen.............................13
Kinderhospizdienst........................................................................14
Beirat für Menschen mit Behinderungen.......................................15
der Stadt Cuxhaven
Beirat für Menschen mit Behinderungen.......................................16
des Landkreises Cuxhaven
Mobile Dienste der Niedersächsischen.........................................17
Landesschulbehörde - Landkreis Cuxhaven
Schule am Meer............................................................................18
Unterstützte Kommunikation..................................................19 - 20
Institutionen mit Beratungshilfen...................................................21
Zusätzliche Informationen.............................................................22
Gesundheitsamt Cuxhaven
Beratungsstelle für Früherkennung und Frühförderung (BFF)
Die Arbeit der Beratungsstelle zielt darauf ab, Entwicklungsauffälligkeiten und -rückstände bei Kindern frühzeitig zu erkennen und ein angemessenes Förderkonzept zu
entwerfen.
Das Hilfsangebot umfasst dementsprechend eine Entwicklungsbeurteilung, wenn nötig, eine Therapieplanung,
zusätzliche Förderempfehlungen, sowie eine Elternberatung.
Damit alle Aspekte kindlicher Entwicklung angemessen
berücksichtigt werden können, setzt sich das BFF-Team aus
verschieden Fachdisziplinen wie Kinderarzt, Psychologe,
Krankengymnast und Frühförderer zusammen. .
Unser Beratungsangebot richtet sich an alle Eltern von
Kindern im Vorschulalter, die Entwicklungsstörungen ihres
Kindes vermuten und dementsprechend fachliche Beratung
.
und Unterstützung suchen.
Ansprechpartnerin:
Landkreis Cuxhaven Inken Albern
Gesundheitsvorsorge, Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Info :
3
04721 - 66-2085
04721 - 66-2115
[email protected]
www.landkreis-cuxhaven.de
Pflegestützpunkt
Leistungen der Pflegeversicherung
Wenn Ihr Kind auf Grund einer Erkrankung oder Behinderung
pflegebedürftig ist, erhalten Sie Leistungen der gesetzlichen
.
Pflegeversicherung.
Das Kind wird bei der Begutachtung zur Feststellung der
Pflegestufe mit einem gesunden Kind gleichen Alters verglichen. Dabei legt der MDK eine sogenannte "Entwicklungstabelle" zugrunde, in der nach Körperpflege, Ernährung und
Mobilität der Pflegeaufwand für ein gesundes Kind in Minuten
pro Tag, eingeteilt nach Lebensalter, erfasst ist. .
Bei kranken oder behinderten Kindern wird nur der zusätzliche Hilfebedarf berücksichtigt, der sich z. B. als Langzeitfolge
einer angeborenen Erkrankung oder Behinderung, einer
intensiv-medizinischen Behandlung oder einer Operation im
Bereich der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
ergibt und u. a. in häufigen Mahlzeiten oder zusätzlicher
Körperpflege bzw. Lagerungsmaßnahmen bestehen
kann. .
Grundlage und Maßstab dabei ist immer die oben erwähnte
Entwicklungstabelle. In dieser sinkt der angenommene Pflegeaufwand für das sich gesund entwickelnde Kind mit zunehmendem Alter kontinuierlich ab, so dass der Pflegebedarf für
das kranke Kind mit zunehmendem Alter immer stärker als
tatsächlicher Hilfebedarf für die Erteilung einer Pflegestufe zur
Geltung kommt. .
4
Pflegestützpunkt
Zusätzliche Betreuungsleistungen für Kinder
Ist ein Kind in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt und muss verstärkt beaufsichtigt und betreut werden,
kann es zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten.
Achtung: Um Betreuungsleistungen zu erhalten, ist eine
Pflegebedürftigkeit nicht erforderlich.
Grundlage für die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit
bzw. eingeschränkten Alltagskompetenz ist immer der
Vergleich zu einem gleichaltrigen altersentsprechend
gesund entwickeltem Kind.
Eine Beratung zur Beantragung, den Ansprüchen und Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie im Pflegestützpunkt.
Ansprechpartnerin:
Landkreis Cuxhaven Gabriele Knabe
Pflegestützpunkt
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven
5
Telefon:
Fax:
E-Mail:
04721 - 66-2261
04721 - 66-270671
[email protected]
Info :
www.landkreis-cuxhaven.de
Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz GmbH
Im Bereich Freizeit können Sie diese Betreuungsangebote
über die Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz für die Jungen und
Mädchen mit Beeinträchtigungen in Anspruch nehmen:
für Kinder und Jugendliche:
Assistenzdienste: Einzelbetreuung
Die Betreuerinnen und Betreuer der Lebenshilfe begleiten ein
Kind oder einen Jugendlichen mit Beeinträchtigung in der
Freizeit. Vorher findet eine Kennlernphase statt. Die Betreuung kann in der Familie stattfinden oder auch an anderen
Orten – wie Sie es wünschen.
für Jugendliche ab 15 Jahren:
Freizeitangebote und Reisen: Gruppenbetreuung
Neben regelmäßigen Aktivitäten wie Kegeln, Tischfußball,
Spielen, Basteln und Schnacken, werden auch gemeinsame
Feiern und Tagesausflüge, sowie Reisen ins In- und Ausland
angeboten.
Die Angebote können über Teilnehmerbeiträge und Leistungen der Pflegekasse (Verhinderungspflege und zusätzliche
Betreuungsleistungen) finanziert werden. Die Lebenshilfe
Cuxhaven Assistenz berät Sie gern.
Ansprechpartnerin:
Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz Kirsten Wegner
Wernerstraße 22, 27472 Cuxhaven
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Info:
04721 - 508 521 4
04721 - 508 521 3
[email protected]
www.lebenshilfe-cuxhaven.de
6
Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz GmbH
Beratungsstellen:
Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz
Lebenshilfe-Zentrum
Wernerstr. 22, 27472 Cuxhaven
Info: www.lebenshilfe-cuxhaven.de
1) Beratungsstelle Teilhabeleistungen
Telefon:
0 47 21 - 508 521 4
Fax:
0 47 21 - 508 521 3
[email protected]
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00
Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung
2) Beratungsstelle Persönliches Budget
in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Bremerhaven e.V.
Telefon:
0 47 21 - 508 521 2
Fax:
0 47 21 - 508 521 0
[email protected]
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Montag:
16:00 bis 18:00
Donnerstag:
12:00 bis 14:00
Weitere Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung
7
Eingliederungshilfen
Eingliederungshilfen können beim Landkreis Cuxhaven beantragt werden.
Zu den Eingliederungshilfen gehören entwicklungsfördernde
Leistungen für minderjährige Menschen.
Frühförderung
Aufgabe der Frühförderung für Kinder mit einer Einschränkung ist es, zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit
Maßnahmen zur Behebung und Besserung der Beeinträchtigung des Kindes zu beginnen. Im Allgemeinen
werden Leistungen der Frühförderung von sozialpädiatrischen Zentren oder von Frühförderstellen erbracht.
Frühförderung setzt sich aus Leistungen der Krankenkassen
und Leistungen der Eingliederungshilfe zusammen.
Die Eltern müssen sich an den Kosten der Frühförderung nicht
beteiligen.
Kindergarten
Für Kinder mit einer Einschränkung kommt entweder der
Besuch eines Sonderkindergartens (vielfach auch Heil pädagogischer Kindergarten genannt) oder der Besuch
.
eines integrativen Kindergartens in Betracht.
Die Kosten für den Besuch eines Sonderkindergartens trägt
der Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Eltern müssen sich an diesen Kosten nicht beteiligen.
Beim Besuch eines integrativen Kindergartens können von
den Eltern die üblichen Kostenbeiträge erhoben werden.
Die Fahrten mit einem Taxi zu einem Kindergarten werden
.
ebenfalls vom Sozialhilfeträger übernommen.
8
Eingliederungshilfen
Schule
Alle Kinder unterliegen – unabhängig davon, ob sie beeinträchtigt sind oder nicht – der Schulpflicht. Es gibt die allgemeinen Regelschulen und die Förderschulen.
Mit Beginn des Schuljahres 2013 wird die inklusive Beschulung umgesetzt. .
.
Kinder mit einer Einschränkung haben das Recht auf einer all.
gemeinen Regelschule beschult zu werden.
.
Die Entscheidung für den Besuch einer Regelschule oder
einer Förderschule für geistige, körperliche oder motorische
Entwicklung, mit besonderen Fördermöglichkeiten, liegt
zunächst einmal bei den Eltern. .
Ist das Kind für den Besuch einer Regelschule auf einen
persönlichen Assistenten angewiesen, wird diese Leistung als
Maßnahme der Eingliederungshilfe vom Sozialamt erbracht.
An den Kosten des Assistenten müssen sich die Eltern nicht
beteiligen. .
Wird das Kind mit einer Beeinträchtigung in einer InternatsSonderschule beschult, weil am Wohnort der Familie keine
geeignete Beschulungsmöglichkeit für das Kind besteht,
übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten für diese
Schulmaßnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Die Kostenbeteiligung der Eltern beschränkt sich in diesem
Fall auf die Kosten des Lebensunterhaltes (Unterkunft,
Ernährung etc.), der im Internat erbracht wird. Angesetzt
werden können nur Kosten in Höhe der Aufwendungen, die
die Eltern für den häuslichen Lebensunterhalt des Kindes
ersparen. .
9
Eingliederungshilfen
Schule
Benötigt das Kind für den Besuch der Schule spezielle Hilfsmittel (z.B. eine behinderungsbedingte Sonderausstattung für
einen Computer, weil das Kind nicht lesbar schreiben kann),
sind diese in der Regel nicht vom Sozialamt, sondern von der
.
Krankenkasse zu leisten.
Die Förderschulen für Lernen werden mit der Umsetzung der
inklusiven Beschulung in den nächsten Jahren aufgelöst.
Die Förderschulen für geistige, körperliche und motorische
Entwicklung stehen den Kindern mit einem erhöhten
Förderungsbedarf weiter zur Verfügung. .
Ansprechpartnerinnen:
Landkreis Cuxhaven Jutta Maaß
Eingliederungshilfe
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven
Telefon:
Fax:
E-Mail:
04721 - 66-260 3
04721 - 66-270 229
[email protected]
Landkreis Cuxhaven Claudia Zunker
Eingliederungshilfe
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven
Telefon:
Fax:
E-Mail:
04721 - 66-210 7
04721 - 66-270 619
[email protected]
Info:
www.landkreis-cuxhaven.de
10
Blindengeld und Blindenhilfe
Sie können Blindengeld und Blindenhilfe beantragen:
Blinde Menschen erhalten nach den Landesblindengeldgesetzen ein monatliches Blindengeld.
.
Ansprechpartnerin:
Landkreis Cuxhaven Andrea Ottowitz
Leistungsgewährung nach Spezialgesetzen
"Hilfen für blinde Menschen“
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven
Telefon:
Fax:
E-Mail:
info:
04721 - 66-229 7
04721 - 66-261 9
[email protected]
www.landkreis-cuxhaven.de
Krankenkassen
Die Krankenkassen begleiten Sie finanziell mit folgenden
Hilfeleistungen:
・
・
・
・
・
・
・
Arzneimittel
Heilmittel
Hilfsmittel
Häusliche Krankenpflege, Verhinderungspflege
Fahrkosten
Begleitpersonen im Krankenhaus
Haushaltshilfe
Ansprechpartner ist Ihre Krankenkasse
11
Beantragung des Schwerbehindertenausweises
Der Schwerbehindertenausweis muss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragt werden.
Für Cuxhaven ist die Außenstelle Verden zuständig:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Verden Marienstr. 8, 27283 Verden (Aller)
Tel:
Fax:
0 42 31 - 14-0
0 42 31 - 14-153
Sprechzeiten, telefonische Erreichbarkeit
Montag- Donnerstag: 8 - 16 Uhr
Freitags:
8 - 14 Uhr
Besuchszeiten
Mo - Fr.: 9-12 Uhr und nach Vereinbarung
Formulare erhalten Sie ggf. auch bei den Ärzten.
Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und
Familie führt im Kreishaus in Cuxhaven regelmäßig
Sprechtage durch. Hier können Sie z.B. Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen oder Antworten auf
spezielle Fragen zum Schwerbehindertenrecht erhalten.
Die Sprechtage finden in der Regel am 3. Donnerstag eines
Monats von 9.00 bis 12.30 Uhr in Raum 17 (Erdgeschoss) des
Kreishauses in Cuxhaven statt. .
Die Termine können auch der örtlichen Presse entnommen
werden.
.
12
Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
(Merkzeichen "aG"), Blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") u. a. können
einen Parkausweis beantragen.
1. EU – Parkausweis
Für diesen Personenkreis wird ein europaweit gültiger EU-Parkausweis
für Schwerbehinderte ausgestellt.
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „G“ und „B“ (Notwendigkeit ständiger Begleitung) und Funktionsstörungen an den unteren
Gliedmaßen (Grad der Behinderung von wenigstens 80%) und weiteren
Funktionsstörungen können einen orangen Parkausweis beantragen.
2. Oranger Parkausweis
Für diesen Personenkreis wird ein im gesamten Bundesgebiet gültiger
oranger Parkausweis mit der dazugehörigen Ausnahmegenehmigung
ausgestellt.
Das Parken wird dadurch erleichtert, indem u. a. an Parkuhren und bei
Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung geparkt
werden darf. Hinweis: Der orange Ausweis berechtigt nicht zum Parken
auf ausgewiesenen Parkplätzen mit dem Rollstuhlsymbol.
Für die Antragstellung ist die Vorlage des Personalausweises, des
Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides des Landesamtes
für Soziales, Jugend und Familie erforderlich. Bei Beantragung des EUParkausweises zusätzlich ein Lichtbild.
Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Grades
der Schwerbehinderung und der Merkzeichen erfolgt durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen
Außenstelle (Verden). .
Beantragt und ausgestellt werden die Parkausweise bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Cuxhaven oder des Landkreises Cuxhaven.
Ansprechpartnerin:
Stadt Cuxhaven Angelika Gohlke
Verkehr und Beiträge
Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven
im Gebäude des Bürgerbüros der Stadt Cuxhaven
13
Telefon: 04721 – 700 743
Kinderhospizdienst
Kinderhospizdienst Cuxhaven-Bremerhaven e.V.
Den ambulanten Kinderhospizdienst kann jede Familie mit einem
schwerstbehinderten Kind oder einem Kind mit einer
lebensverkürzenden Erkrankung im Landkreis Cuxhaven und
Bremerhaven in Anspruch nehmen. Diese Hilfe ist kostenlos und
wird herzlich gerne erbracht
.
Die Kinderhospizhelferinnen und Helfer(sog. Paten) werden über
mehrere Monate für diesen Dienst ausgebildet. Sie arbeiten
freiwillig, ehrenamtlich und unterliegen der Schweigepflicht.Die
Arbeit beginnt zum Zeitpunkt der Diagnosestellung. Die Paten
kommen in die Klinik und in die Familie und bringen vor allem Zeit
mit. Sie unterstützen die Familie, solange
diese
das
.
wünscht.
Die Paten sehen sich als Partner der betroffenen Kinder,
möchten deren Eltern entlasten und kümmern sich auch um die
Geschwisterkinder. Ihnen ist wichtig, Freiräume für die Familien zu
schaffen, um eine möglichst hohe Lebensqualität und Selbstbestimmung zu erhalten. .
Kinderhospizdienst:
Wir wissen darum, dass es nicht immer einfach ist, Hilfe von
fremden Menschen anzunehmen. Beim ersten Kontakt findet daher
zunächst ein Kennenlernen, sowie ein Informationsaustausch statt.
Die Paten möchten den Familien beistehen und sehen die Eltern
dabei unabdingbar als “Fachleute” für Ihre Kinder. .
Ansprechpartner:
Kinderhospiz Cuxhaven-Bremerhaven e.V.
Westerwischweg 89, 27474 Cuxhaven
Telefon:
E-Mail:
Info:
0800 - 626 325 2
[email protected]
www.kinderhospiz-cuxhaven.de
14
Beirat für Menschen mit Behinderungen
der Stadt Cuxhaven
- hat die Aufgabe sachverständige Vorschläge für die
städtischen Gremien zu erarbeiten n
- fördert die Integration von Menschen mit Behinderungen in
allen gesellschaftlichen Lebensbereichen n
- trägt dazu bei, dass die Belange von Menschen mit
Behinderungen in den kommunalen Entscheidungsprozessen
n
berücksichtigt werden
- gibt Empfehlungen zur Integration von Menschen mit
Behinderungen unter Beachtung der verschiedenen Behinderungsformen.
.
Ansprechpartnerin:
Stadt Cuxhaven Christa Behrend
Schule, Familie und Sport
Rathausstraße 1, 27472 Cuxhaven
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Info:
04721 - 700 669
04721 - 700 911
[email protected]
www.cuxhaven.de
Bürgerservice
15
Beirat für Menschen mit Behinderungen
des Landkreises Cuxhaven
Der Beirat hat die Aufgabe, sich für die Mitwirkung von
Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft
einzusetzen, deren Rechte zu wahren und damit der Gefahr
von Isolierung entgegenzuwirken.
:
Dazu zählen insbesondere
Ÿ Vertretung der Belange der Menschen mit Behinderungen gegenüber
der Verwaltung, dem Kreistag und seinen Ausschüssen. .
Ÿ Kontaktpflege mit allen in der Behindertenarbeit tätigen Einrichtungen,
Diensten und Organisationen.
.
Ÿ Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen des
Ÿ
Ÿ
Ÿ
Ÿ
Ÿ
Landkreises, die Menschen mit Behinderungen betreffen oder betreffen können. .
Initiativen zur Anpassung bestehender Einrichtungen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und bei der Schaffung neuer
Umfelder. .
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Probleme von Menschen mit
Behinderungen sowie Information über die Tätigkeit des Beirates. .
Vermittlung von Beratung für Menschen mit Behinderungen in allen sie
.
betreffenden Angelegenheiten.
Initiativen und Anregungen zur Eingliederung von Menschen mit
Behinderungen in Beruf und Gesellschaft. .
Zusammenarbeit mit medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Fachkräften. .
Ansprechpartnerin:
Landkreis Cuxhaven Frauke Richert
Sozialplanungsreferat
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven
Telefon:
E-Mail:
Info:
04721 - 66-239 6
[email protected]
www.landkreis-cuxhaven.de
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Mobile Dienste
der Niedersächsischen Landesschulbehörde
Regionalabteilung Lüneburg im Landkreis Cuxhaven
Die Mobilen Dienste beraten bei Förderschwerpunkten in den
Bereichen Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung, bezugnehmend auf die Teilnahme am Schulunterricht. Wenn ihr Kind in einem dieser Bereich eine
Einschränkung hat, oder sie nicht sicher sind, ob eine
Einschränkung vorliegt, können sie eine Beratung über den mobilen
Dienst in Anspruch nehmen.
Zu den Beratungsangeboten gehören folgende Leistungen:
-
Beratung der Eltern - auch bei chronischen Erkrankungen
Unterstützung bei der Hilfsmittelversorgung
Anbahnung außerschulischer Fördermaßnahmen
Beratung bei Umbaumaßnahmen
Spezielle, zeitlich begrenzte Förderung einzelner Schülerinnen
und Schüler
Ansprechpartnerinnen:
Förderschwerpunkt Sehen
Mobiler Dienst Ute Licht
Telefon:
0421 - 555 509
E-Mail:
[email protected]
Förderschwerpunkt Hören
Mobiler Dienst Birgit Kahle
Telefon:
04723 - 490 682
E-Mail:
[email protected]
Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung
Mobiler Dienst Irma Tönnis
Telefon:
0471 - 309 461 99
E-Mail:
[email protected]
Info:
www.mobile-dienste-lueneburg.de
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Schule am Meer
Schule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung
Als Ansprechpartner für die Möglichkeiten einer Förderung
im Bereich der Schule steht Ihnen in der Stadt Cuxhaven
die Schule am Meer zur Verfügung.
Sie können sich vor Ort informieren, wie Kinder mit einer
Einschränkung in dieser Schule, oder auch in einer Regelschule gefördert werden können.
Zu diesen Fördermöglichkeiten gehört auch der Bereich
der Unterstützten Kommunikation, die zum Einen in der
Schule am Meer eingesetzt wird, aber zum Anderen auch
begleitend in den Regelschulen zur Unterstützung der
Wissensvermittlung und Kommunkation für Kinder mit
einer Beeinträchtigung im Schrift-/Sprachbereich zunehmend eingesetzt wird.
Ansprechpartnerinnen:
Schule am Meer Karin Ladda-Winkler
Schulleitung
Döser Feldweg 190, 27476 Cuxhaven
Telefon:
Fax:
E-Mail:
0 47 21 - 383 14
0 47 21 - 426 238
[email protected]
Schule am Meer Rebekka Schaefer
Beauftragte für Unterstützte Kommunikation
Terminvereinbarung über das Sekretariat 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Telefon:
E-Mail:
04721 - 383 14
[email protected]
18
Informationen zur Unterstützten Kommunikation
Unterstützte Kommunikation (UK) hilft bei der Verständigung,
wenn die gesprochene oder geschriebenen Sprache nicht
zur Kommunikation eingesetzt werden kann.
Eine wichtige Aufgabe der UK ist es, mit den betroffenen
Personen ein auf ihren individuellen Fähigkeiten und
Bedürfnissen aufbauendes Kommunikationssystem zu
erarbeiten.
UK muss gelernt, geübt und im alltäglichen Leben angewandt
werden, dann hilft die UK allen Beteiligten zu mehr Autonomie
und einem verständnisvollen Miteinander.
Beratungsschwerpunkte:
Ÿ Individuelle Beratung für betroffene Personen
Ÿ Beratung für Personen aus dem sozialen Umfeld der
Betroffenen: Familien, Begleitpersonen, Fachkräfte
Ÿ Unterstützende Begleitung der Förderprozesse und beim
Erstellen von Förderplänen.
Ÿ Beratung
und Unterstützung bei der Auswahl und
Anpassung von Hilfsmitteln, sowie bei der Beantragung
„Miteinander stark“
MiKoMi
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Hilfsmittel zur Unterstützten Kommunikation:
Es gibt folgende Hilfsmittel:
Körpereigene Kommunikationsformen
Gestik, Mimik, Gebärden
nicht technische Kommunikationsformen
Fotos, Symbole, Piktogramme, Schrift
elektronische Sprachausgabegeräte
Talker u.a.
Computer, Tablet, Handy
Bei einem nachgewiesenen Bedarf, werden die Kosten
für Hilfsmittel, von den Krankenkassen übernommen !
“Der Einsatz Unterstützter Kommunikation bedeutet für den
betroffenen Menschen, dass er seine kommunikativen
Fähigkeiten im Alltag verbessern und somit seine Umwelt
mehr beeinflussen kann, sich seine Partizipationsmöglichkeiten erhöhen und auf diese Weise sein Leben an
Qualität gewinnt”
(vgl. Kristen 2005, 15-18).
(Aus: “Empfehlungen der Verankerung von Unterstützter
Kommunikation in Einrichtungen”
Hrsg.: UK-Netzwerk Weser-Ems, April 2010)
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Institutionen mit Beratungshilfen
Zusätzliche Institutionen in Cuxhaven, die Ihnen bei Anträgen und
rechtlichen Fragen hilfreich zur Seite stehen:
Die Formularfüchse
Bürgerzentrum Lehfeld
Lappeplatz 3, 27472 Cuxhaven
Telefon: 0151 - 52 95 40 78
Sprechzeiten
Montags und Donnerstags (ausgenommen Ferienzeiten)
von 16 – 18 Uhr
Sozialverband VdK Cuxhaven
Geschäftsstelle Cuxhaven
Segelckestraße 45-47, 27472 Cuxhaven
Telefon: 04721 - 666 366
Telefax: 04721 - 665 960
E-Mail: [email protected]
Info: www.vdk.de
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 15 Uhr;
Freitag von 9 bis 12 Uhr
Beratungszeiten:
Mittwoch und Donnerstag 9 bis 12 Uhr
und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung
SoVD-Beratungszentrum Cuxhaven
Sozialverband Deutschland e.V.
Geschäftsstelle Cuxhaven
Mittelstraße 7A, 27472 Cuxhaven
Telefon:
04721 - 358 45
Info:
www.sovd-cuxhaven.de
Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 17 Uhr
21
Zusätzliche Informationen
www.familien-wegweiser.de
Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche
www.soziales.niedersachsen.de
www.bvkm.de
Bundesverband
für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
www.aktion-mensch.de
www.myhandicap.de
Steuererleichterungen
Für Menschen mit Behinderungen gibt es verschiedene Steuererleichterungen.
Auf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Niedersachsen finden
Sie die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter:
www.ofd.niedersachsen.de
Anwälte für Kinderrechte
Wenn Sie für Ihr Kind besondere rechtliche Fragen haben,
oder bei Rechtsstreitigkeiten, gibt es spezialisierte Anwälte für
Kinderrechte.
Das Informationsangebot des Inklusionslotsen erhebt nicht den Anspruch
auf Vollständigkeit. Anregungen und Rückmeldungen, um den
Inklusionslotsen weiterzuentwickeln und zu verbessern, sind jederzeit
willkommen.
22
Für Kinder mit einem besonderen Förderbedarf gibt es
viele Hilfeleistungen die Sie in Anspruch nehmen können.
In dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen kleinen
Überblick der finanziellen Hilfen, sowie den praktischen
Fördermöglichkeiten aufzeigen.
Herausgeber:
Förderverein Schule am Meer
Andrea Keibel, Projekt MiKoMi
Döser Feldweg 190
27476 Cuxhaven
www.schuleammeer.de

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