3. Beschluss 2015 - Landgericht Aurich
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3. Beschluss 2015 - Landgericht Aurich
3204 E - LG 3. Beschluss über die Änderung der richterlichen Geschäftsverteilung für das Geschäftsjahr 2015 I. Das Präsidium stellt fest: Richterin Wörtmann ist mit Wirkung zum 01.04.2015 an das Amtsgericht Wittmund versetzt und mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft an das Landgericht Aurich abgeordnet. Richter Sanders (AG Wittmund) ist mit Wirkung zum 01.04.2015 mit der Hälfte seiner Arbeitskraft an das Landgericht Aurich abgeordnet. II. Aus diesem Anlass beschließt das Präsidium mit Wirkung zum 01.04.2015: Richterin Wörtmann scheidet aus der 5. Zivilkammer aus. Richterin Wörtmann bleibt mit reduzierten Arbeitskraftanteil der 3. Großen Strafkammer (Schwurgerichtskammer I) zu 2/10, der 2. Großen Strafkammer zu 1/10, der 2. Großen Jugendkammer zu 1/10 und der Kammer für Bußgeldsachen zu 1/10 zugewiesen. Ferner bleibt sie Beisitzerin im Fall des § 76 Abs.6 GVG an erster Stelle in der 1. Kleinen Strafkammer, Beisitzerin im Fall des § 76 Abs.6 GVG an erster Stelle in der 2. Kleinen Strafkammer sowie Beisitzerin im Fall des § 76 Abs.6 GVG an erster Stelle in der 3. Kleinen Strafkammer. Richter Sanders wird der 4. Großen Strafkammer (Schwurgericht II) mit 1/10, der 1. Großen Strafkammer mit 2/10 und der 1. Großen Jugendkammer mit 2/10 seiner Arbeitskraft zugewiesen. III. Die Präsidiumsmitglieder Präs´inLG Seewald und VRiLG Gronewold sind wegen Urlaubs an der Mitwirkung verhindert. Aurich, den 27.03.2015 Das Präsidium des Landgerichts Rohlfs Heinemeier Döring Vogelsang Klus