Stadt Quedlinburg

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Stadt Quedlinburg
Stadt Quedlinburg
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: BV-StRQ/059/09
öffentlich
Anhörung der Stadt Quedlinburg in der gesetzlichen Phase der
Gemeindegebietsreform zum Gemeindeneugliederungsgesetz für den
Landkreis Harz
Erstellungsdatum: 08.10.2009
Beratungsfolge:
Datum der Sitzung
21.10.2009
05.11.2009
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss Quedlinburg
Stadtrat der Stadt Quedlinburg
Vorberatung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die anliegenden Stellungnahmen (Anlage 1 und Anlage 2) an das Ministerium
des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt zu der gesetzlichen Phase der Eingemeindungen der
Gemeinde Westerhausen
sowie
der Stadt Gernrode, der Gemeinde Bad Suderode und der Gemeinde Rieder.
Einreichende Fraktion:
Erarbeitet durch:
Verantwortlicher
Fachbereich:
Herr Dr. Brecht
Herr Scheller
Fachbereich 1
Fachbereich 2
Fachbereich 3
Fachbereich 4
Stabsstelle 0.3
Stabsstelle 0.4
Stabsstelle 0.5
Stabsstelle 0.6
Bürgermeister
Quedlinburg
gez. Brecht
gez. W. Scheller 08/10/09
gez. Masche
gez. Voigt
gez. Zerneke
gez. Langhammer
gez. W. Scheller 08/10/09
gez. Witzel
gez. Busch
gez. Goldbeck
gez. Brecht
Bürgermeister
Dr. Brecht
gez. Brecht
Erforderliche
Mitzeichnungen:
Sachverhalt:
Nach Abschluss der freiwilligen Phase der Gebietsreform in Sachsen-Anhalt am 30.06.2009 erfolgt
nunmehr die gesetzliche Phase auf der Grundlage der hierfür geltenden Bestimmungen insbesondere
des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 und der diesbezüglich
zwischenzeitlich vorliegenden Referentenentwürfe der Gesetze über die Neugliederung der
Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt.
In diesem Zusammenhang hat das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt die Stadt
Quedlinburg mit Schreiben vom 04.09.2009 zum Entwurf des Gesetzes über die Neugliederung der
Gemeinden des Landkreises Harz zu einer beabsichtigten Eingemeindung der Gemeinde
Westerhausen in die Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg angehört.
Weiterhin wird die Stadt Quedlinburg zu der beabsichtigten Eingemeindung der Stadt Gernrode, der
Gemeinde Bad Suderode und der Gemeinde Rieder in die Einheitsgemeinde Stadt Ballenstedt
angehört.
Da hier alternativ auch die Zuordnung der drei genannten Kommunen zur Einheitsgemeinde Stadt
Quedlinburg in Betracht kommen kann, ist die Stadt Quedlinburg aufgefordert, auch hierzu Stellung
zu nehmen.
Die Stellungnahmen der Stadt Quedlinburg zu dem Referentenentwurf und dem alternativ
unterbreiteten Vorschlag zur Eingemeindung in die Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg sind dem
Innenministerium bis spätestens 01.12.2009 vorzulegen.
Vor Erlass des Neugliederungsgesetzes als formelles Gesetz des Landtages sind die beteiligten
Gemeinden zur Stellungnahme aufgefordert. Zusätzlich sind die Bürger in den Gemeinden
anzuhören, die in dem Gebiet wohnen, die eine Änderung der Gemeindezugehörigkeit erfahren. Dies
bedeutet, dass die Stadt Quedlinburg als bestehende Einheitsgemeinde angehört wird und zusätzlich
in den Kommunen, die durch Eingemeindung in eine andere Kommune eingegliedert werden, eine
Bürgeranhörung nach § 17 Abs. 2 GO LSA durchzuführen ist.
Die Stellungnahme der Stadt Quedlinburg nach § 17 Abs. 2 GO LSA setzt einen Beschluss des
Stadtrates auf der Grundlage des § 44 Abs. 3 Nr. 15 GO LSA voraus.
Der Landtag ist nicht an die Stellungnahmen der Gemeinden gebunden.
Es liegt vielmehr in der parlamentarischen Entscheidungsfreiheit, ob er die Ansichten und Bedenken
der betroffenen Gemeinden bei seiner Entscheidung mit berücksichtigt oder nicht.
Verlangt wird jedoch, dass der Landtag die Anhörungsergebnisse in seinem Entscheidungsprozess
einfließen lässt, also sich mit den vorgelegten Argumenten auseinandersetzt.
Inhaltlich stimmt die Stadt Quedlinburg einer Eingemeindung der Gemeinde Westerhausen in die
Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg aus den in dem Gesetzentwurf enthaltenen Gründen zu.
Entgegen des vorliegenden Referentenentwurfes ist die Stadt Quedlinburg weiterhin der Ansicht,
dass die Stadt Gernrode, die Gemeinde Bad Suderode und die Gemeinde Rieder in die
Einheitsgemeinde Stadt Quedlinburg eingemeindet werden sollen.
Der Gesetzentwurf mit den Begründungen der §§ 5 und 7 liegt der Beschlussvorlage zur
umfassenden Information als Anlage 3 an.
Auf die dortigen Gründe für die beabsichtigten gesetzlichen Eingemeindungen wird verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen
Veranschlagung im laufenden Haushaltsjahr
⌧Nein
Ja
Ja
Verwaltungshaushalt
⌧
Pflichtaufgaben
freiwillige Aufgaben
Gesamtkosten
der Maßnahmen
(Beschaffungs-/
Herstellungskosten)
Jährliche
Folgekosten/
Folgelasten
EUR
Verpflichtungsermächtigungen
Ja
Vermögenshaushalt
HHst
HHst
EUR
EUR
Gesamtfinanzierung
Gesamtfinanzierung
Eigenanteil
Einnahmen (Zuschüsse,
Beiträge etc.)
EUR
EUR
keine
EUR
Nein
Finanzplan/Investprogramm
Nein
Jahr
EUR
Jahr
EUR
Jahr
EUR
Jahr
EUR
Jahr
EUR
Jahr
EUR
3 Anlagen:
Anlage 1:
Stellungnahme der Stadt Quedlinburg zur vorgesehenen Eingemeindung der
Gemeinde Westerhausen in die Einheitsgemeinde Quedlinburg
Anlage 2:
Stellungnahme der Stadt Quedlinburg zur vorgesehenen Eingemeindung der Stadt
Gernrode, der Gemeinde Bad Suderode und der Gemeinde Rieder zur
Einheitsgemeinde Ballenstedt
Anlage 3:
Auszug Referentenentwurf Gemeindeneugliederungsgesetz für den Landkreis Harz