Friseur Ausschreibung GP II - Kreishandwerkerschaft Groß
Transcrição
Friseur Ausschreibung GP II - Kreishandwerkerschaft Groß
Ausschreibung zur Gesellenprüfung Teil II (nach neuer Verordnung) im Friseur-Handwerk Prüfungsmappe Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21. Mai 2008 sieht vor, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Friseurs/der Friseurin so zu vermitteln, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt werden. Dies schließt insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren ein (§5). Das bedeutet, dass Vorgehensweisen begründet werden und Arbeitsziele dargestellt werden müssen. Dies erfordert eine umfassende Dokumentation des Prüfungsteilnehmers der Gesellenprüfung, die auch als objektiver Bewertungsmaßstab dienen wird. Die Prüfungsmappe erfüllt diese Aufgabe. Die für die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildungsordnung verantwortlichen Sozialpartner und ihre Sachverständigen befürworten sie deshalb und empfehlen ihren Gebrauch, um eine bundeseinheitliche Gesellenprüfung im Friseurhandwerk sicherzustellen. (Quelle: Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks / Dienstleistunggewerkschaft ver.di) Während der Prüfung liegt die Mappe am Prüfungsplatz zur Kontrolle für die Prüfungskommission bereit. Für den Teil II der Gesellenprüfung hat der Prüfling 9 Stunden Zeit einschließlich der gesetzlichen Pausen. Modelle mit Extensions sind nicht zugelassen! Wichtiger Hinweis!!! Die „Prüfungsmappe“(Dokumentation) ist Bestandteil der Prüfung. Sollte die Prüfungsmappe zur praktischen Prüfung nicht vorliegen, ist eine Teilnahme nicht möglich. Auf der Seite 61 ist das gewünschte Modul einzutragen. Die Berichte auf den Seiten 43, 52, 55, 60 ebenso die Seiten des entsprechenden Moduls, (z.B. Pflegende Kosmetik/Visagistik Seite 67) müssen vom Arbeitgeber mit Stempel versehen und unterschrieben sein. Die Seiten der Module, welches Sie nicht gewählt haben, können frei bleiben. © Friseur-Innung Groß-Gerau Ausschreibung GP II Stand 20.02.2012 Seite 1 von 6 Aufgaben zur praktischen Prüfung 1. Beratungsgespräch Der Prüfling soll nachweisen, dass er Kunden unter Berücksichtigung der Haarqualität und –quantität, der Kopf- und Gesichtsform, der Gesamterscheinung ästhetischer Aspekte sowie modischer Trends beraten und das Beratungsergebnis bei der Behandlung umsetzen kann. Hierfür müssen Hilfsmittel, z.B. ein Frisurenbuch, Farbkarten, Produkte etc. mitgebracht und eingesetzt werden. Seite 37 bis 41 Richtwertzeit 10 Minuten 2. Modischer Damenhaarschnitt Der Prüfling soll nachweisen, dass er Haare mit modernen Techniken schneiden kann. Kommentar: Der Prüfling erstellt einen modischen Haarschnitt mit deutlicher Veränderung in Form und Fülle. Das gesamte Kopfhaar muss mindestens um 2 cm gekürzt werden. Gefordert wird ein Trendhaarschnitt entsprechend der halbjährlich erscheinenden Modehefte des Zentralverbands oder internationaler Modetrends, nicht älter als 1 Jahr. Die Planung des Haarschnittes in Form einer Schnittbeschreibung in Wort, Zeichnung und Bild muss eindeutig definiert sein. Dafür sind Abteillinien, Schnittlinien, Winkelangaben, Kämmrichtungen, Angaben der Haarlängen um die Kopfrundung etc. zwingend erforderlich. Eine Schnittgraphik ist in die vorgegebene Kopfabbildung einzuzeichnen. Außerdem ist ein Foto oder eine Frisurenabbildung der Beschreibung beizufügen. Die Kopf- bzw. Frisurengröße muss mind. 10x15 cm betragen. Seite 42 bis 45 Richtwertzeit 50 Minuten © Friseur-Innung Groß-Gerau Ausschreibung GP II Stand 20.02.2012 Seite 2 von 6 3. Die Haarfarbe Der Prüfling soll nachweisen, dass er Haarfarbe in Farbtiefe und Farbrichtung verändern kann. Empfehlung der Prüfungskommission: Das Modell soll maximal schulterlanges Haar haben. Kommentar: Die Naturhaarfarbe (Ansatz) des Modells muss deutlich in der Farbtiefe (mind. 2 Stufen) sowie in der Farbrichtung verändert werden (dunkler oder heller). Dunkelbraune und schwarze Haarfarben sind nicht erlaubt. Ansatzfärbungen von mindestens 2 cm Länge sind erlaubt, jedoch müssen dann die Längen und Spitzen des Haares farblich angeglichen werden. Auch eine komplette Farbveränderung in Ansatz, Längen und Spitzen ist erlaubt (Neufärbung). Die Haarfarbe muss tragbar und passend zum gewählten Anlass sein. Die erforderliche Farbveränderung muss mindestens 2/3 des gesamten Kopfhaares betragen, 1/3 des Kopfhaares darf dem aktuellen Trend entsprechend ohne Einschränkungen kreativ gestaltet werden. Zum Farbausgleich der Längen und Spitzen sind physikalische Tönungen erlaubt! Die Ansatzhaarfarbe muss mit oxidativer Haarfarbe oder oxidativer Tönung verändert werden. Physikalische Tönungen, Lebensmittelfarben, Blondierungen etc. sind nicht erlaubt. Die aufgeschlagene Farbkarte muss mit den verwendeten Produkten am Platz liegen. Die Zielfarbe muss in der Planung angegeben werden. Die Haarqualität und – quantität sind zu berücksichtigen. Die Planung hat am Prüfungstag schriftlich und detailliert vorzuliegen. Alle Hautschutzbestimmungen und Hygienemaßnahmen sind einzuhalten. Bitte beachten Sie: Die Prüfungskommission muss Ihre Arbeitsschritte und Ergebnisse anhand Ihrer Planungsunterlagen nachvollziehen, deshalb sind detaillierte und korrekte Angaben unumgänglich! Das Ergebnis soll nicht dunkler als Farbtiefe 4 sein. Bei Überschreitung der Arbeitszeit gibt es Punktabzug! Seite 46 bis 48 Richtwertzeit 60 Minuten 4. Styling der modischen Damenfacharbeit Der Prüfling soll nachweisen, dass er Styling- und Finishtechniken einsetzen kann. Kommentar: Der Prüfling soll ein modisches Styling typgerecht und dem Anlass entsprechend fertigen. Gefordert wird eine aktuelle Trend- und haltbare Föhnfrisur entsprechend der halbjährlich erscheinenden Modehefte des Zentralverbands oder internationaler Modetrends. Alle modischen Styling- und Finishtechniken sind erlaubt. Auch sind alle Geräte und Produkte erlaubt, sie müssen jedoch fachgerecht eingesetzt werden. Die Planung des Stylings muss schriftlich mit Abbildung oder Foto eindeutig fixiert werden. Für das Foto oder die Frisurenabbildung ist eine Kopf- bzw. Frisurengröße von mind. 10 x 15 cm vorgeschrieben. © Friseur-Innung Groß-Gerau Ausschreibung GP II Stand 20.02.2012 Seite 3 von 6 Bitte beachten Sie: Die Prüfungskommission wird auch Ihre schriftlichen Aufzeichnungen für die Bewertung einsehen. Sie wird ebenfalls darauf achten, wie pfleglich Ihr Umgang mit dem Modell ist, also auch wie höflich, zuvorkommend und einfühlsam sie sich in dieser Kundensituation zeigen. Seite 49 bis 52 Richtwertzeit 30 Minuten 5. Make-up zum Anlass der Damenfacharbeit Der Prüfling soll nachweisen, dass er kosmetische Behandlungen durchführen kann. Kommentar: Das Make-up muss typgerecht und auf den besonderen Anlass abgestimmt sein. Es wird ein modisches Make-up, dem aktuellen Trend entsprechend, gefordert. Das Make-up muss tragbar und ästhetisch sein. Der Gesamteindruck von Frisurengestaltung, Make-up und Kleidung soll ein harmonisch abgestimmtes Bild, passend zum gewählten Anlass, vermitteln. Ein Fantasie-Make-up oder maskenhaftes Schminken ist nicht erlaubt. Seite 53 bis 55 Richtwertzeit 30 Minuten 6. Prüfungsstück Gestalten einer Herrenfrisur mit modernen Schneidetechniken und modischem Styling. Kommentar: Für die Herrenfrisur ist ein modischer Trendhaarschnitt mit deutlicher Veränderung der Haarlänge (mind. 2 cm) und Fülle zu erstellen. Gefordert wird eine aktuelle Trendfrisur entsprechend der halbjährlich erscheinenden Modehefte des Zentralverbands oder internationaler Modetrends (nicht älter als 1 Jahr). Alle modischen Styling- und Finishtechniken sind erlaubt. Auch sind alle Geräte und Produkte erlaubt, sie müssen jedoch fachgerecht eingesetzt werden (keine Aufsätze). Die Planung des Haarschnittes in Form einer Schnittbeschreibung in Wort, Zeichnung und Bild muss eindeutig definiert sein. Dafür sind Abteillinien, Schnittlinien, Winkelangaben, Kämmrichtungen, Angaben der Haarlängen um die Kopfrundung etc. zwingend erforderlich. Eine Schnittgraphik ist in die vorgegebene Kopfabbildung einzuzeichnen. Außerdem ist ein Foto oder eine Frisurenabbildung der Beschreibung beizufügen. Die Kopf- bzw. Frisurengröße muss mind. 10 x 15 cm betragen. Seite 56 bis 60 Richtwertzeit 45 Minuten © Friseur-Innung Groß-Gerau Ausschreibung GP II Stand 20.02.2012 Seite 4 von 6 Modul Pflegende Kosmetik/Visagistik Kommentar: Für diesen selbst gewählten Prüfungsteil hat der Prüfling einen Behandlungsplan zu erstellen. Dem Behandlungsplan muss eine umfangreiche Hautbeurteilung zugrunde liegen, die auf dem Beurteilungsbogen auf den Seiten 63 und 64 zu dokumentieren ist. Die Hautbeurteilung ist nicht nur die Grundlage zum Erstellen des Behandlungsplanes, sondern auch ein Instrument zur Leistungsbeurteilung für die Prüfer. Der Prüfling führt eine pflegende kosmetische Behandlung, einschließlich Hautbeurteilung, Reinigung, Gesichtsmassage und Auftragen einer Packung durch. Die Prüfer beurteilen die Leistung während der Behandlung auf der Grundlage des Behandlungsplanes. Nach der pflegenden Behandlung soll eine umfangreiche dekorative Gestaltung des Gesichts ausgeführt werden. Hierfür sind unter anderem das Ausgleichen der Gesichtsform und das Anbringen von künstlichen Wimpern (muss) von Bedeutung. Die Make-up Gestaltung darf aufwendiger, aber trotzdem noch tragbar sein. Die Planung des Behandlungsablaufes muss in Wort, Zeichnung und Bild eindeutig definiert sein. Seite 62 bis 67 Richtwertzeit 90 Minuten Modul Langhaarfrisuren Kommentar: Der Prüfling soll eine typgerechte Hochsteckfrisur erstellen. Die Haare müssen eingelegt werden (am Prüfungsort!). Die Frisur soll aus Steck- und Flechtelementen gestaltet werden und eine saubere Linienführung aufweisen. Die Proportionen müssen gut ausgearbeitet sein. Alle Hilfsmittel sind erlaubt. Haarschmuck und Haarersatz können eingearbeitet werden, dürfen jedoch nicht mehr als 1/3 des Kopfes bedecken. Die Planung der Langhaarfrisur muss in Wort, Zeichnung oder Foto ausgearbeitet vorliegen. Seite 68 bis 71 Richtwertzeit 90 Minuten Modul Nageldesign/ - modellage Kommentar: Der Prüfling soll eine Nagelmodellage an beiden Händen ausführen. Es sind alle Arbeitstechniken erlaubt. Die gewählte Technik, z.B. Acryl-, Fiberglas-, Gel-Technik, muss dokumentiert werden Am Anschluss wird ein Nageldesign an mindestens 4 Fingernägel von 10 Fingern gestaltet. Auch für diese Arbeit sind alle Techniken erlaubt. Alle Arbeiten müssen unter Einhaltung der besonderen Hygienebestimmungen durchgeführt werden. Mitzubringen ist: eigene Absaugeinrichtung. Seite 72 bis 76 Richtwertzeit 90 Minuten © Friseur-Innung Groß-Gerau Ausschreibung GP II Stand 20.02.2012 Seite 5 von 6 Modul Haarersatz Kommentar: Der Prüfling soll eine Haarverlängerung oder Haarverdichtung am Modell arbeiten. Mindestens 20% (1/5) des Kopfhaares müssen bearbeitet werden. Alle bekannten Methoden bzw. Techniken sind erlaubt. Die Einarbeitungs- und Befestigungsmethoden müssen jedoch fachspezifisch sein. Die eingearbeiteten Haare müssen angepasst bzw. eingeschnitten werden. Abschließend ist eine Frisur zu stylen. Alle professionellen Hilfsmittel und Präparate sind für das fachgerechte Styling erlaubt. Die Planung der Arbeiten muss in Wort, Zeichnung oder Foto ausgearbeitet vorliegen. Seite 77 bis 82 Richtwertzeit 90 Minuten Modul Coloration Empfehlung der Prüfungskommission: Das Modell soll maximal schulterlanges Haar haben. Kommentar: Der Prüfling soll eine moderne Colorations- und Strähnentechnik (mind. 50 %) mit typgerechtem Styling ausführen. Die Farbtechnik muss mit mindesten zwei unterschiedlichen Farben gearbeitet werden, die im Farbergebnis deutlich erkennbar sind. Alle Techniken, auch Freihandtechniken, sind erlaubt. Das gesamte Kopfhaar muss farblich kreativ gestaltet sein. Die Haarfarbgebung der fertigen Frisur soll das typgerechte Styling-, (Föhntechnik) harmonisch unterstützen. Die Arbeitsplanung muss in Wort, Zeichnung oder Foto dokumentiert werden. Die Farbkarte der benutzten Produkte muss offen am Arbeitsplatz liegen. Bei Überschreitung der Arbeitszeit gibt es Punktabzug! Seite 83 bis 90 Richtwertzeit 90 Minuten © Friseur-Innung Groß-Gerau Ausschreibung GP II Stand 20.02.2012 Seite 6 von 6