Friseur Ausschreibung GP II - Kreishandwerkerschaft Groß

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Friseur Ausschreibung GP II - Kreishandwerkerschaft Groß
Ausschreibung
zur
Gesellenprüfung Teil II
(nach neuer Verordnung)
im Friseur-Handwerk
Prüfungsmappe
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21. Mai 2008 sieht
vor, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Friseurs/der Friseurin so zu vermitteln, dass
die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt werden.
Dies schließt insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren ein (§5).
Das bedeutet, dass Vorgehensweisen begründet werden und Arbeitsziele dargestellt werden
müssen. Dies erfordert eine umfassende Dokumentation des Prüfungsteilnehmers der
Gesellenprüfung, die auch als objektiver Bewertungsmaßstab dienen wird.
Die Prüfungsmappe erfüllt diese Aufgabe. Die für die inhaltliche Ausgestaltung der
Ausbildungsordnung verantwortlichen Sozialpartner und ihre Sachverständigen befürworten
sie deshalb und empfehlen ihren Gebrauch, um eine bundeseinheitliche
Gesellenprüfung im Friseurhandwerk sicherzustellen.
(Quelle: Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks / Dienstleistunggewerkschaft
ver.di)
Während der Prüfung liegt die Mappe am Prüfungsplatz zur Kontrolle für die
Prüfungskommission bereit.
Für den Teil II der Gesellenprüfung hat der Prüfling 9 Stunden Zeit einschließlich der
gesetzlichen Pausen.
Modelle mit Extensions sind nicht zugelassen!
Wichtiger Hinweis!!!
Die „Prüfungsmappe“(Dokumentation) ist Bestandteil der Prüfung.
Sollte die Prüfungsmappe zur praktischen Prüfung nicht vorliegen, ist eine Teilnahme nicht
möglich.
Auf der Seite 61 ist das gewünschte Modul einzutragen.
Die Berichte auf den Seiten 43, 52, 55, 60 ebenso die Seiten des entsprechenden
Moduls, (z.B. Pflegende Kosmetik/Visagistik Seite 67) müssen vom Arbeitgeber mit Stempel
versehen und unterschrieben sein. Die Seiten der Module, welches Sie nicht gewählt haben,
können frei bleiben.
© Friseur-Innung Groß-Gerau
Ausschreibung GP II Stand 20.02.2012
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Aufgaben zur praktischen Prüfung
1. Beratungsgespräch
Der Prüfling soll nachweisen, dass er Kunden unter Berücksichtigung der Haarqualität und
–quantität, der Kopf- und Gesichtsform, der Gesamterscheinung ästhetischer Aspekte
sowie modischer Trends beraten und das Beratungsergebnis bei der Behandlung
umsetzen kann.
Hierfür müssen Hilfsmittel, z.B. ein Frisurenbuch, Farbkarten, Produkte etc. mitgebracht
und eingesetzt werden.
Seite 37 bis 41
Richtwertzeit 10 Minuten
2. Modischer Damenhaarschnitt
Der Prüfling soll nachweisen, dass er Haare mit modernen Techniken schneiden kann.
Kommentar: Der Prüfling erstellt einen modischen Haarschnitt mit deutlicher Veränderung in
Form und Fülle. Das gesamte Kopfhaar muss mindestens um 2 cm gekürzt werden.
Gefordert wird ein Trendhaarschnitt entsprechend der halbjährlich erscheinenden
Modehefte des Zentralverbands oder internationaler Modetrends, nicht älter als 1 Jahr.
Die Planung des Haarschnittes in Form einer Schnittbeschreibung in Wort, Zeichnung und
Bild muss eindeutig definiert sein. Dafür sind Abteillinien, Schnittlinien, Winkelangaben,
Kämmrichtungen, Angaben der Haarlängen um die Kopfrundung etc. zwingend erforderlich.
Eine Schnittgraphik ist in die vorgegebene Kopfabbildung einzuzeichnen. Außerdem ist ein
Foto oder eine Frisurenabbildung der Beschreibung beizufügen. Die Kopf- bzw. Frisurengröße
muss mind. 10x15 cm betragen.
Seite 42 bis 45
Richtwertzeit 50 Minuten
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Ausschreibung GP II Stand 20.02.2012
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3. Die Haarfarbe
Der Prüfling soll nachweisen, dass er Haarfarbe in Farbtiefe und Farbrichtung verändern
kann.
Empfehlung der Prüfungskommission: Das Modell soll maximal schulterlanges Haar haben.
Kommentar: Die Naturhaarfarbe (Ansatz) des Modells muss deutlich in der Farbtiefe
(mind. 2 Stufen) sowie in der Farbrichtung verändert werden (dunkler oder heller).
Dunkelbraune und schwarze Haarfarben sind nicht erlaubt.
Ansatzfärbungen von mindestens 2 cm Länge sind erlaubt, jedoch müssen dann die Längen
und Spitzen des Haares farblich angeglichen werden. Auch eine komplette Farbveränderung
in Ansatz, Längen und Spitzen ist erlaubt (Neufärbung).
Die Haarfarbe muss tragbar und passend zum gewählten Anlass sein.
Die erforderliche Farbveränderung muss mindestens 2/3 des gesamten Kopfhaares
betragen, 1/3 des Kopfhaares darf dem aktuellen Trend entsprechend ohne
Einschränkungen kreativ gestaltet werden.
Zum Farbausgleich der Längen und Spitzen sind physikalische Tönungen erlaubt!
Die Ansatzhaarfarbe muss mit oxidativer Haarfarbe oder oxidativer Tönung verändert
werden. Physikalische Tönungen, Lebensmittelfarben, Blondierungen etc. sind nicht
erlaubt.
Die aufgeschlagene Farbkarte muss mit den verwendeten Produkten am Platz liegen.
Die Zielfarbe muss in der Planung angegeben werden. Die Haarqualität und – quantität sind
zu berücksichtigen. Die Planung hat am Prüfungstag schriftlich und detailliert vorzuliegen. Alle
Hautschutzbestimmungen und Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.
Bitte beachten Sie: Die Prüfungskommission muss Ihre Arbeitsschritte und Ergebnisse
anhand Ihrer Planungsunterlagen nachvollziehen, deshalb sind detaillierte und korrekte
Angaben unumgänglich!
Das Ergebnis soll nicht dunkler als Farbtiefe 4 sein.
Bei Überschreitung der Arbeitszeit gibt es Punktabzug!
Seite 46 bis 48
Richtwertzeit 60 Minuten
4. Styling der modischen Damenfacharbeit
Der Prüfling soll nachweisen, dass er Styling- und Finishtechniken einsetzen kann.
Kommentar: Der Prüfling soll ein modisches Styling typgerecht und dem Anlass entsprechend
fertigen. Gefordert wird eine aktuelle Trend- und haltbare Föhnfrisur entsprechend der
halbjährlich erscheinenden Modehefte des Zentralverbands oder internationaler Modetrends.
Alle modischen Styling- und Finishtechniken sind erlaubt. Auch sind alle Geräte und
Produkte erlaubt, sie müssen jedoch fachgerecht eingesetzt werden.
Die Planung des Stylings muss schriftlich mit Abbildung oder Foto eindeutig fixiert werden.
Für das Foto oder die Frisurenabbildung ist eine Kopf- bzw. Frisurengröße von mind. 10 x 15
cm vorgeschrieben.
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Bitte beachten Sie: Die Prüfungskommission wird auch Ihre schriftlichen Aufzeichnungen für
die Bewertung einsehen. Sie wird ebenfalls darauf achten, wie pfleglich Ihr Umgang mit dem
Modell ist, also auch wie höflich, zuvorkommend und einfühlsam sie sich in dieser
Kundensituation zeigen.
Seite 49 bis 52
Richtwertzeit 30 Minuten
5. Make-up zum Anlass der Damenfacharbeit
Der Prüfling soll nachweisen, dass er kosmetische Behandlungen durchführen kann.
Kommentar: Das Make-up muss typgerecht und auf den besonderen Anlass abgestimmt sein.
Es wird ein modisches Make-up, dem aktuellen Trend entsprechend, gefordert. Das Make-up
muss tragbar und ästhetisch sein. Der Gesamteindruck von Frisurengestaltung, Make-up und
Kleidung soll ein harmonisch abgestimmtes Bild, passend zum gewählten Anlass, vermitteln.
Ein Fantasie-Make-up oder maskenhaftes Schminken ist nicht erlaubt.
Seite 53 bis 55
Richtwertzeit 30 Minuten
6. Prüfungsstück
Gestalten einer Herrenfrisur mit modernen Schneidetechniken und modischem Styling.
Kommentar: Für die Herrenfrisur ist ein modischer Trendhaarschnitt mit deutlicher
Veränderung der Haarlänge (mind. 2 cm) und Fülle zu erstellen. Gefordert wird eine aktuelle
Trendfrisur entsprechend der halbjährlich erscheinenden Modehefte des
Zentralverbands oder internationaler Modetrends (nicht älter als 1 Jahr). Alle modischen
Styling- und Finishtechniken sind erlaubt. Auch sind alle Geräte und Produkte erlaubt, sie
müssen jedoch fachgerecht eingesetzt werden (keine Aufsätze).
Die Planung des Haarschnittes in Form einer Schnittbeschreibung in Wort, Zeichnung und
Bild muss eindeutig definiert sein. Dafür sind Abteillinien, Schnittlinien, Winkelangaben,
Kämmrichtungen, Angaben der Haarlängen um die Kopfrundung etc. zwingend
erforderlich.
Eine Schnittgraphik ist in die vorgegebene Kopfabbildung einzuzeichnen. Außerdem ist ein
Foto oder eine Frisurenabbildung der Beschreibung beizufügen. Die Kopf- bzw. Frisurengröße
muss mind. 10 x 15 cm betragen.
Seite 56 bis 60
Richtwertzeit 45 Minuten
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Ausschreibung GP II Stand 20.02.2012
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Modul Pflegende Kosmetik/Visagistik
Kommentar: Für diesen selbst gewählten Prüfungsteil hat der Prüfling einen Behandlungsplan
zu erstellen. Dem Behandlungsplan muss eine umfangreiche Hautbeurteilung zugrunde
liegen, die auf dem Beurteilungsbogen auf den Seiten 63 und 64 zu dokumentieren ist. Die
Hautbeurteilung ist nicht nur die Grundlage zum Erstellen des Behandlungsplanes, sondern
auch ein Instrument zur Leistungsbeurteilung für die Prüfer.
Der Prüfling führt eine pflegende kosmetische Behandlung, einschließlich Hautbeurteilung,
Reinigung, Gesichtsmassage und Auftragen einer Packung durch. Die Prüfer beurteilen die
Leistung während der Behandlung auf der Grundlage des Behandlungsplanes.
Nach der pflegenden Behandlung soll eine umfangreiche dekorative Gestaltung des Gesichts
ausgeführt werden. Hierfür sind unter anderem das Ausgleichen der Gesichtsform und das
Anbringen von künstlichen Wimpern (muss) von Bedeutung. Die Make-up Gestaltung darf
aufwendiger, aber trotzdem noch tragbar sein.
Die Planung des Behandlungsablaufes muss in Wort, Zeichnung und Bild eindeutig definiert
sein.
Seite 62 bis 67
Richtwertzeit 90 Minuten
Modul Langhaarfrisuren
Kommentar: Der Prüfling soll eine typgerechte Hochsteckfrisur erstellen. Die Haare müssen
eingelegt werden (am Prüfungsort!). Die Frisur soll aus Steck- und Flechtelementen
gestaltet werden und eine saubere Linienführung aufweisen. Die Proportionen müssen gut
ausgearbeitet sein.
Alle Hilfsmittel sind erlaubt. Haarschmuck und Haarersatz können eingearbeitet werden,
dürfen jedoch nicht mehr als 1/3 des Kopfes bedecken.
Die Planung der Langhaarfrisur muss in Wort, Zeichnung oder Foto ausgearbeitet vorliegen.
Seite 68 bis 71
Richtwertzeit 90 Minuten
Modul Nageldesign/ - modellage
Kommentar: Der Prüfling soll eine Nagelmodellage an beiden Händen ausführen. Es sind alle
Arbeitstechniken erlaubt. Die gewählte Technik, z.B. Acryl-, Fiberglas-, Gel-Technik, muss
dokumentiert werden
Am Anschluss wird ein Nageldesign an mindestens 4 Fingernägel von 10 Fingern gestaltet.
Auch für diese Arbeit sind alle Techniken erlaubt.
Alle Arbeiten müssen unter Einhaltung der besonderen Hygienebestimmungen durchgeführt
werden.
Mitzubringen ist: eigene Absaugeinrichtung.
Seite 72 bis 76
Richtwertzeit 90 Minuten
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Seite 5 von 6
Modul Haarersatz
Kommentar: Der Prüfling soll eine Haarverlängerung oder Haarverdichtung am Modell
arbeiten. Mindestens 20% (1/5) des Kopfhaares müssen bearbeitet werden. Alle bekannten
Methoden bzw. Techniken sind erlaubt. Die Einarbeitungs- und Befestigungsmethoden
müssen jedoch fachspezifisch sein.
Die eingearbeiteten Haare müssen angepasst bzw. eingeschnitten werden. Abschließend ist
eine Frisur zu stylen. Alle professionellen Hilfsmittel und Präparate sind für das fachgerechte
Styling erlaubt.
Die Planung der Arbeiten muss in Wort, Zeichnung oder Foto ausgearbeitet vorliegen.
Seite 77 bis 82
Richtwertzeit 90 Minuten
Modul Coloration
Empfehlung der Prüfungskommission: Das Modell soll maximal schulterlanges Haar haben.
Kommentar: Der Prüfling soll eine moderne Colorations- und Strähnentechnik
(mind. 50 %) mit typgerechtem Styling ausführen. Die Farbtechnik muss mit mindesten
zwei unterschiedlichen Farben gearbeitet werden, die im Farbergebnis deutlich erkennbar
sind. Alle Techniken, auch Freihandtechniken, sind erlaubt. Das gesamte Kopfhaar muss
farblich kreativ gestaltet sein.
Die Haarfarbgebung der fertigen Frisur soll das typgerechte Styling-, (Föhntechnik)
harmonisch unterstützen.
Die Arbeitsplanung muss in Wort, Zeichnung oder Foto dokumentiert werden.
Die Farbkarte der benutzten Produkte muss offen am Arbeitsplatz liegen.
Bei Überschreitung der Arbeitszeit gibt es Punktabzug!
Seite 83 bis 90
Richtwertzeit 90 Minuten
© Friseur-Innung Groß-Gerau
Ausschreibung GP II Stand 20.02.2012
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