PDF / 190 KB - Stadt Bad Segeberg
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Ausschreibung für eine Mietfläche für Kfz-Schilderpräger Die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg schreibt eine Mietfläche von ca. 32 qm im eigenem Gebäude für die Herstellung und den Vertrieb von Kfz-Kennzeichen durch gewerbliche Schilderhersteller i.S.d. § 6 b ff. StVG in unmittelbarer Nähe/Verbindung der Zulassungsaußenstelle der Kreisverwaltung Segeberg, gelegen in 22844 Norderstedt, Oststr. 20 zum 01.01.2014 zur Anmietung aus. Die Räumlichkeiten befinden sich direkt im Gebäude mit unmittelbarer Verbindung zum Eingang der Zulassungsstelle. Zur Information: Zulassungsvorgänge in der Außenstelle Norderstedt mit Wechsel / Änderung des Kennzeichens gesamt: 25.818 davon Kurzzeitkennzeichen: 3.302, Ausfuhrkennzeichen:208 und rote Kennzeichen: 80 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zahlenangabe unverbindlich ist und jährlichen Schwankungen unterliegt. Weiterhin ist zu beachten, dass durch Gesetzesänderungen (z.B. Kennzeichenmitnahme bei Umzug innerhalb von Schleswig-Holstein) weniger Schilder geprägt werden und auch nicht alle benötigten Schilder vom in der Außenstelle Norderstedt ansässigen Schilderdienst bezogen werden. Die Mietfläche/n werden an den/die Bieter, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, befristet auf die Dauer von fünf Jahren vermietet. Neben der Miete fallen die Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung im Rahmen einer nicht abzurechnenden Pauschale von monatlich € 100,-- an. Die Versorgung der Mietfläche mit Strom obliegt dem Mieter/der Mieterin in Eigenregie und er/sie trägt auch die Kosten sowohl für den Anschluss als auch den Verbrauch. Das WC im Gebäude der Kfz-Zulassungsstelle steht zur Mitbenutzung zur Verfügung. Für den Mieter/die Mieterin besteht Betriebspflicht entsprechend den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle, wobei der Mieter/die Mieterin das Betriebsrisiko trägt. Die Mietsache ist vom Mieter/von der Mieterin für seine/ihre Zwecke und auf seine/ihre Kosten her- und einzurichten und mit den zur Schilderprägung erforderlichen Maschinen und Geräten auszustatten. Vom Mieter/von der Mieterin wird erwartet, dass er/sie zur ordnungsgemäßen und kontinuierlichen Geschäftsabwicklung möglichst gleichbleibendes und qualifiziertes Personal einsetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der Mieter/die Mieterin die Schilder in der gebotenen Qualität zum marktüblichen Preis anbietet. Die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg behält sich bzw. für seine Rechtsnachfolger ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, sollte in Folge einer gesetzlichen Kreisgebietsreform, freiwilliger Zusammenschlüsse von Kreisen oder organisatorischer Erfordernisse oder entsprechender Beschlüsse aus den Gremien des Kreises Segeberg eine Verlegung, Schließung oder Neukonzeptionierung der Räume aufgrund geänderter Erfordernisse der Kfz-Zulassungsstelle notwendig werden. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter/die Mieterin die Mietsache auf seine/ihre Kosten geräumt und besenrein zu übergeben. Eine Untervermietung ist nicht gestattet und ausgeschlossen. Vom Mieter/ der Mieterin wird weiterhin erwartet, dass er/sie den Winterdienst für seinen Bereich und für von seinen/ihren Kunden genutzten Bereiche übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Betriebszeiten, der nicht entgeltlich vergütet wird, sondern Inhalt der Vertragsbedingungen ist. Die hierfür erforderlichen Mittel und Gegenstände sind vom Mieter/der Mieterin zu stellen. Weiterhin hat der Mieter eine Mietsicherheit in Höhe von 3 Monatsmieten (Betrag demnach in Abhängigkeit vom Gebot) zu leisten in Form einer Bankbürgschaft. Hinweis: In den nächsten Jahren ist eine umfangreiche Sanierung/Umbau sowie Renovierung des Gebäudes geplant. Möglicherweise entstehen dadurch Einschränkungen, die sich negativ auf den Kennzeichenverkauf auswirken. Der Mieter / die Mieterin hat diese u. U. eintretenden negativen Einflüsse ersatzlos zu dulden. Als Zeitpunkt der Bereitstellung der Mietfläche und Betriebsaufnahme ist, vorbehaltlich der endgültigen Vergabebeschlussfassung, der 01.01.2014 vorgesehen. Es wird vom Mieter/von der Mieterin erwartet und ist von ihm/ihr sicherzustellen, dass bereits am Donnerstag, den 02.01.2014 eine Fertigung und Ausgabe von Kennzeichen möglich ist. Bieter/Bieterinnen werden gebeten, ihr Angebot schriftlich in einem geschlossenen, als Angebot gekennzeichneten Briefumschlag bis zum 13.11.2013 bei der Kreisverwaltung Segeberg Submissionsstelle Zimmer 603 Haus B Hamburger Str. 30 23795 Bad Segeberg einzureichen. Verspätet eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Weiterhin ist eine Bindefrist für das abgegebene Angebot bis zum 15.01.2014 zu versichern. In dem Angebot ist anzugeben, welcher Mietzins netto/kalt in EUR für diese Mietfläche konkret geboten wird. Das Mindestgebot der Netto-/Kaltmiete für die Mietfläche muss 650,00 € /Monat betragen, darunter liegende Angebote werden nicht berücksichtigt. Weiterhin wird erwartet, dass der Bieter/die Bieterin mindestens 30 Paar Kennzeichen im Jahr kostenlos fertigt, die aufgrund von fehlerhaft ausgestellten Kennzeichen-Berechtigungen durch Mitarbeiter/-Innen der Außenstelle gefertigt werden. Auch hier hat der Bieter/die Bieterin die Anzahl der max. kostenfreien Kennzeichen in seinem Gebot aufzuführen. Jeder Bieter / jede Bieterin hat außerdem die Nachweise über die Zulassung zur Prägung von retroreflektierenden Kennzeichenschildern und die Berechtigung zum Führen des DIN-Prüf- und Überwachungszeichens mit der zugehörigen Registriernummer beizufügen. Der Bewerbung sind weiter folgende Unterlagen beizufügen: 1. Eigenerklärung und Verpflichtung zu Angebotsabgaben an die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg sowie den Kreis Segeberg 2. Schufa- Auskunft und polizeiliches Führungszeugnis des/der in den Geschäftsräumen Betriebsverantwortlichen 3. Formular gem. § 6 b Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (s. Anlage) Alle Bescheinigungen bzw. Auszüge dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Darüber hinaus wird um Vorlage - einer Auflistung der vorgesehenen Verkaufspreise inkl. MwSt. für sämtliche zulässigen amtlichen Kennzeichen gebeten. Dabei ist anzugeben, ob der Preis sich jeweils auf ein Schild oder ein Schilderpaar bezieht. - Referenzen der letzten 3 Jahre zur bisherigen Tätigkeit des Bieters/ der Bieterin gebeten. - Sicherstellung, dass die im Betrieb eingesetzten Mitarbeiter nach den in Deutschland geltenden Gesetzen und Tarifverträgen eingestellt und entlohnt werden. Die Vergabe erfolgt nach wirtschaftlichen, organisatorischen Gewichtungspunkten sowie der Erfüllung der Anforderungen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt, Nebenangebote sind unzulässig. Der abzuschließende Vertrag unterliegt Anwendungsbereich des Vergaberechts. insgesamt nicht dem sachlichen Rückfragen sind an die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg, Hamburger Str.30, 23795 Bad Segeberg (Herr Hendrik Zloch, Zimmer 809 Haus B, Tel. 04551/951 - 162, Fax 04551/951 – 99822, Mail an [email protected]) zu richten. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters/der Bieterin Unklarheiten, die das abzugebende Gebot betreffen, so hat der Bieter/die Bieterin die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg vor der Angebotsabgabe schriftlich hierauf hinzuweisen. An die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg Submissionsstelle – Zimmer 603 Hamburger Str. 30 23795 Bad Segeberg Betr.: Ausschreibung des Mietvertrages für die Schilderprägung in der Außenstelle der Zulassungsstelle des Kreises Segeberg, Ostr. 20, 22844 Norderstedt Sehr geehrte Damen und Herren, folgendes verbindliche Angebot unterbreite/n ich/wir im Zusammenhang mit Ihrer Ausschreibung: 1.) Netto-/Kaltmiete monatlich zzgl. Nebenkosten: € ____________ 2.) Anzahl der maximal kostenfreien Paar Kennzeichen: ______________ Weiterhin füge/n ich/wir die in der Ausschreibung angeforderten Unterlagen ausnahmslos bei. Ich bestätige, dass die von mir wie oben angegebenen Daten auskömmlich sind und verzichte auf einen Einspruch wegen ggfls. unter 1.) angegebenen Beträgen und deren Übersteigung einer evtl. ortsüblichen Vergleichsmiete. ………………………………, den …………………………….. (Ort) (Datum) ………………………………………………….. (Stempel / Unterschrift/en) Eigenerklärung und Verpflichtung zu Angebotsabgaben an die Immobilienverwaltung des Kreise Segeberg / den Kreis Segeberg. Der Zuschlag wird nur Bietern/innen erteilt, die die Voraussetzungen a) – f) erfüllen). Zum Angebot:.......................................vom............................................................ Ich/Wir erkläre/n, a) dass ich/wir meinen/unseren gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben nachgekommen bin/sind und die gewerblichen Voraussetzungen für die Herstellung und den Vertrieb von Kfz-Kennzeichen erfülle/n. b) dass ich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n. c) dass ich/wir keine illegalen Beschäftigten einsetze/n. dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz gem. § 16 Abs. 1 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes mit einer Geldbuße von mind. 2.500 € belegt worden bin/sind. d) dass ich/wir im Hinblick auf mein/unser Angebot keine Kartellabrede, Preisbindung, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellen, getroffen habe/haben oder treffen werde/werden. e) dass für mein/unser Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt wurde, kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren, gesetzlich geregelten Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde ich/werden wir ihn auf Verlangen vorlegen. f) dass ich/wir der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg / dem Kreis Segeberg auf Verlangen die Einhaltung der genannten Erklärungen und Verpflichtungen a) f) nach Aufforderung nachweise/n und die Einsicht in meine/unsere Unterlagen gewähre/n. Ferner ist mir/uns bekannt, dass sich die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg / der Kreis Segeberg für den Fall, dass ich/wir unrichtige Erklärungen abgegeben habe/haben und bei Nichterfüllung der genannten Verpflichtungen die fristlose Kündigung des Mietvertrages für die Räumlichkeiten vorbehält. _____________________________den,........................ ................................................................... Firmenstempel ………………………………………………. (Unterschrift/en) Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg Kreis Segeberg -Die Landrätin- Zulassungsbehörde Hamburger Str. 30 23795 Bad Segeberg Anzeigepflicht nach § 6 b Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz Hiermit zeige ich entsprechend der oben genannten Vorschrift die von mir ausgeübte Herstellung und die damit verbundene Ausgabe von KfzKennzeichen an. Name: ______________________________________________________ Vorname: ____________________________________________________ Straße: ______________________________________________________ Wohnort: ____________________________________________________ Telefon: _____________________________________________________ ___________________________ ____________________________ Ort /Datum Unterschrift/en Raum für Schilderprägung in der Außenstelle der Zulassungsstelle in Norderstedt, Oststr. 20 (Teildarstellung des Gebäudes in Orange gekennzeichnet)