PDF / 190 KB - Stadt Bad Segeberg

Transcrição

PDF / 190 KB - Stadt Bad Segeberg
Ausschreibung
für eine Mietfläche für Kfz-Schilderpräger
Die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg schreibt eine Mietfläche von ca. 32
qm im eigenem Gebäude für die Herstellung und den Vertrieb von Kfz-Kennzeichen
durch gewerbliche Schilderhersteller i.S.d. § 6 b ff. StVG in unmittelbarer
Nähe/Verbindung der Zulassungsaußenstelle der Kreisverwaltung Segeberg,
gelegen in
22844 Norderstedt, Oststr. 20
zum 01.01.2014 zur Anmietung aus.
Die Räumlichkeiten befinden sich direkt im Gebäude mit unmittelbarer Verbindung
zum Eingang der Zulassungsstelle.
Zur Information: Zulassungsvorgänge in der Außenstelle Norderstedt mit Wechsel /
Änderung des Kennzeichens gesamt: 25.818 davon Kurzzeitkennzeichen: 3.302,
Ausfuhrkennzeichen:208 und rote Kennzeichen: 80
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zahlenangabe unverbindlich ist
und jährlichen Schwankungen unterliegt. Weiterhin ist zu beachten, dass durch
Gesetzesänderungen (z.B. Kennzeichenmitnahme bei Umzug innerhalb von
Schleswig-Holstein) weniger Schilder geprägt werden und auch nicht alle benötigten
Schilder vom in der Außenstelle Norderstedt ansässigen Schilderdienst bezogen
werden.
Die Mietfläche/n werden an den/die Bieter, der/die den Zuschlag erhält/erhalten,
befristet auf die Dauer von fünf Jahren vermietet. Neben der Miete fallen die
Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung im Rahmen einer nicht
abzurechnenden Pauschale von monatlich € 100,-- an. Die Versorgung der
Mietfläche mit Strom obliegt dem Mieter/der Mieterin in Eigenregie und er/sie trägt
auch die Kosten sowohl für den Anschluss als auch den Verbrauch. Das WC im
Gebäude der Kfz-Zulassungsstelle steht zur Mitbenutzung zur Verfügung. Für den
Mieter/die Mieterin besteht Betriebspflicht entsprechend den Öffnungszeiten der
Zulassungsstelle, wobei der Mieter/die Mieterin das Betriebsrisiko trägt. Die
Mietsache ist vom Mieter/von der Mieterin für seine/ihre Zwecke und auf seine/ihre
Kosten her- und einzurichten und mit den zur Schilderprägung erforderlichen
Maschinen und Geräten auszustatten. Vom Mieter/von der Mieterin wird erwartet,
dass er/sie zur ordnungsgemäßen und kontinuierlichen Geschäftsabwicklung
möglichst gleichbleibendes und qualifiziertes Personal einsetzt. Es wird
vorausgesetzt, dass der Mieter/die Mieterin die Schilder in der gebotenen Qualität
zum marktüblichen Preis anbietet. Die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg
behält sich bzw. für seine Rechtsnachfolger ein außerordentliches Kündigungsrecht
vor, sollte in Folge einer gesetzlichen Kreisgebietsreform, freiwilliger
Zusammenschlüsse von Kreisen oder
organisatorischer Erfordernisse oder
entsprechender Beschlüsse aus den Gremien des Kreises Segeberg eine Verlegung,
Schließung oder Neukonzeptionierung der Räume aufgrund geänderter
Erfordernisse der Kfz-Zulassungsstelle notwendig werden.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter/die Mieterin die Mietsache
auf seine/ihre Kosten geräumt und besenrein zu übergeben. Eine Untervermietung
ist nicht gestattet und ausgeschlossen.
Vom Mieter/ der Mieterin wird weiterhin erwartet, dass er/sie den Winterdienst für
seinen Bereich und für von seinen/ihren Kunden genutzten Bereiche übernimmt im
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Betriebszeiten, der nicht entgeltlich
vergütet wird, sondern Inhalt der Vertragsbedingungen ist. Die hierfür erforderlichen
Mittel und Gegenstände sind vom Mieter/der Mieterin zu stellen. Weiterhin hat der
Mieter eine Mietsicherheit in Höhe von 3 Monatsmieten (Betrag demnach in
Abhängigkeit vom Gebot) zu leisten in Form einer Bankbürgschaft.
Hinweis: In den nächsten Jahren ist eine umfangreiche Sanierung/Umbau sowie
Renovierung des Gebäudes geplant. Möglicherweise entstehen dadurch
Einschränkungen, die sich negativ auf den Kennzeichenverkauf auswirken. Der
Mieter / die Mieterin hat diese u. U. eintretenden negativen Einflüsse ersatzlos zu
dulden.
Als Zeitpunkt der Bereitstellung der Mietfläche und Betriebsaufnahme ist,
vorbehaltlich der endgültigen Vergabebeschlussfassung, der 01.01.2014
vorgesehen. Es wird vom Mieter/von der Mieterin erwartet und ist von ihm/ihr
sicherzustellen, dass bereits am Donnerstag, den 02.01.2014 eine Fertigung und
Ausgabe von Kennzeichen möglich ist.
Bieter/Bieterinnen werden gebeten, ihr Angebot schriftlich in einem geschlossenen,
als Angebot gekennzeichneten Briefumschlag bis zum 13.11.2013 bei der
Kreisverwaltung Segeberg
Submissionsstelle Zimmer 603 Haus B
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
einzureichen. Verspätet eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Weiterhin
ist eine Bindefrist für das abgegebene Angebot bis zum 15.01.2014 zu versichern.
In dem Angebot ist anzugeben, welcher Mietzins netto/kalt in EUR für diese
Mietfläche konkret geboten wird. Das Mindestgebot der Netto-/Kaltmiete für die
Mietfläche muss 650,00 € /Monat betragen, darunter liegende Angebote werden
nicht berücksichtigt.
Weiterhin wird erwartet, dass der Bieter/die Bieterin mindestens 30 Paar
Kennzeichen im Jahr kostenlos fertigt, die aufgrund von fehlerhaft ausgestellten
Kennzeichen-Berechtigungen durch Mitarbeiter/-Innen der Außenstelle gefertigt
werden. Auch hier hat der Bieter/die Bieterin die Anzahl der max. kostenfreien
Kennzeichen in seinem Gebot aufzuführen.
Jeder Bieter / jede Bieterin hat außerdem die Nachweise über die Zulassung zur
Prägung von retroreflektierenden Kennzeichenschildern und die Berechtigung zum
Führen des DIN-Prüf- und Überwachungszeichens mit der zugehörigen
Registriernummer beizufügen.
Der Bewerbung sind weiter folgende Unterlagen beizufügen:
1. Eigenerklärung und Verpflichtung zu Angebotsabgaben an die
Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg sowie den Kreis Segeberg
2. Schufa- Auskunft und polizeiliches Führungszeugnis des/der in den
Geschäftsräumen Betriebsverantwortlichen
3. Formular gem. § 6 b Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (s. Anlage)
Alle Bescheinigungen bzw. Auszüge dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Darüber hinaus wird um Vorlage
- einer Auflistung der vorgesehenen Verkaufspreise inkl. MwSt. für
sämtliche zulässigen amtlichen Kennzeichen gebeten. Dabei ist
anzugeben, ob der Preis sich jeweils auf ein Schild oder ein Schilderpaar
bezieht.
- Referenzen der letzten 3 Jahre zur bisherigen Tätigkeit des Bieters/ der
Bieterin gebeten.
- Sicherstellung, dass die im Betrieb eingesetzten Mitarbeiter nach den in
Deutschland geltenden Gesetzen und Tarifverträgen eingestellt und entlohnt werden.
Die Vergabe erfolgt nach wirtschaftlichen, organisatorischen Gewichtungspunkten
sowie der Erfüllung der Anforderungen.
Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt, Nebenangebote sind
unzulässig.
Der abzuschließende Vertrag unterliegt
Anwendungsbereich des Vergaberechts.
insgesamt
nicht
dem
sachlichen
Rückfragen sind an die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg, Hamburger
Str.30, 23795 Bad Segeberg (Herr Hendrik Zloch, Zimmer 809 Haus B, Tel.
04551/951 - 162, Fax 04551/951 – 99822, Mail an [email protected]) zu
richten.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters/der Bieterin
Unklarheiten, die das abzugebende Gebot betreffen, so hat der Bieter/die Bieterin die
Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg vor der Angebotsabgabe schriftlich
hierauf hinzuweisen.
An die Immobilienverwaltung
des Kreises Segeberg
Submissionsstelle – Zimmer 603
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Betr.: Ausschreibung des Mietvertrages für die Schilderprägung in der
Außenstelle der Zulassungsstelle des Kreises Segeberg, Ostr. 20, 22844
Norderstedt
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes verbindliche Angebot unterbreite/n ich/wir im Zusammenhang mit Ihrer
Ausschreibung:
1.) Netto-/Kaltmiete monatlich zzgl. Nebenkosten:
€ ____________
2.) Anzahl der maximal kostenfreien Paar Kennzeichen:
______________
Weiterhin füge/n ich/wir die in der Ausschreibung angeforderten Unterlagen
ausnahmslos bei. Ich bestätige, dass die von mir wie oben angegebenen Daten
auskömmlich sind und verzichte auf einen Einspruch wegen ggfls. unter 1.)
angegebenen Beträgen und deren Übersteigung einer evtl. ortsüblichen
Vergleichsmiete.
………………………………, den ……………………………..
(Ort)
(Datum)
…………………………………………………..
(Stempel / Unterschrift/en)
Eigenerklärung und Verpflichtung zu Angebotsabgaben an die Immobilienverwaltung
des Kreise Segeberg / den Kreis Segeberg. Der Zuschlag wird nur Bietern/innen erteilt,
die die Voraussetzungen a) – f) erfüllen).
Zum Angebot:.......................................vom............................................................
Ich/Wir erkläre/n,
a) dass ich/wir meinen/unseren gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und
Sozialabgaben nachgekommen bin/sind und die gewerblichen Voraussetzungen für
die Herstellung und den Vertrieb von Kfz-Kennzeichen erfülle/n.
b) dass ich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n.
c) dass ich/wir keine illegalen Beschäftigten einsetze/n.
dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
gem. § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes
gem. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz
gem. § 16 Abs. 1 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes
mit einer Geldbuße von mind. 2.500 € belegt worden bin/sind.
d) dass ich/wir im Hinblick auf mein/unser Angebot keine Kartellabrede, Preisbindung,
ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellen, getroffen habe/haben oder treffen
werde/werden.
e) dass für mein/unser Unternehmen
kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren
beantragt wurde,
kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren
eröffnet wurde,
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren,
gesetzlich geregelten Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde,
kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde ich/werden wir ihn auf
Verlangen vorlegen.
f) dass ich/wir der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg / dem Kreis Segeberg
auf Verlangen die Einhaltung der genannten Erklärungen und Verpflichtungen a) f) nach Aufforderung nachweise/n und die Einsicht in meine/unsere Unterlagen
gewähre/n.
Ferner ist mir/uns bekannt, dass sich die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg / der
Kreis Segeberg für den Fall, dass ich/wir unrichtige Erklärungen abgegeben habe/haben
und bei Nichterfüllung der genannten Verpflichtungen die fristlose Kündigung des
Mietvertrages für die Räumlichkeiten vorbehält.
_____________________________den,........................
...................................................................
Firmenstempel
……………………………………………….
(Unterschrift/en)
Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg
Kreis Segeberg -Die Landrätin- Zulassungsbehörde Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg
Anzeigepflicht nach § 6 b Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz
Hiermit zeige ich entsprechend der oben genannten Vorschrift die von mir
ausgeübte Herstellung und die damit verbundene Ausgabe von KfzKennzeichen an.
Name: ______________________________________________________
Vorname: ____________________________________________________
Straße: ______________________________________________________
Wohnort: ____________________________________________________
Telefon: _____________________________________________________
___________________________ ____________________________
Ort /Datum
Unterschrift/en
Raum für Schilderprägung in der Außenstelle der Zulassungsstelle in Norderstedt, Oststr. 20
(Teildarstellung des Gebäudes in Orange gekennzeichnet)

Documentos relacionados