Aktionäre der Vossloh
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Aktionäre der Vossloh
Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der Vossloh Aktiengesellschaft, insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika oder anderweitig außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sollten die Hinweise in Ziffer 1 auf den Seiten 1 bis 3 und Ziffer 22 auf Seite 46 dieser Angebotsunterlage besonders beachten. Angebotsunterlage ÖFFENTLICHES ÜBERNAHMEANGEBOT (BARANGEBOT) der KB Holding GmbH Schlehdornstr. 3 82031 Grünwald Deutschland an die Aktionäre der Vossloh Aktiengesellschaft Vosslohstraße 4 58791 Werdohl Deutschland zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Vossloh Aktiengesellschaft zum Preis von EUR 48,50 je Aktie der Vossloh Aktiengesellschaft Annahmefrist: 16. Februar 2015 bis 16. März 2015, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) 18:00 Uhr (Ortszeit New York) Aktien der Vossloh Aktiengesellschaft: ISIN DE0007667107 Zum Verkauf eingereichte Aktien der Vossloh Aktiengesellschaft: ISIN DE000A14KR84 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. ALLGEMEINE HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS ............................................................................. 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 2. Rechtsgrundlagen ................................................................................... 1 Besondere Hinweise für Vossloh-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten .................. 1 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots ............. 2 Prüfung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ................................................................ 2 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage ................... 2 Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland............................................................................................ 3 HINWEISE ZU DEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN ANGABEN .......................................................................... 3 2.1 2.2 2.3 2.4 Allgemeines ........................................................................................... 3 Stand und Quelle der Angaben .............................................................. 4 Zukunftsgerichtete Aussagen, Absichten der Bieterin........................... 4 Keine Aktualisierung ............................................................................. 4 3. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS.................................................... 4 4. ANGEBOT ........................................................................................................ 7 5. ANNAHMEFRIST ............................................................................................ 8 5.1 5.2 5.3 6. BESCHREIBUNG DER BIETERIN ................................................................. 9 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 7. Dauer der Annahmefrist ......................................................................... 8 Verlängerungen der Annahmefrist ......................................................... 8 Weitere Annahmefrist ............................................................................ 9 Rechtliche Grundlagen der Bieterin....................................................... 9 Gesellschafterstruktur der Bieterin ........................................................ 9 Informationen zur Geschäftstätigkeit der Bieterin ............................... 10 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen ............................... 10 Gegenwärtig von der Bieterin oder von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen gehaltene Vossloh-Aktien; Zurechnung von Stimmrechten ................................................................................ 10 Angaben zu Wertpapiergeschäften ...................................................... 11 Mögliche Parallelerwerbe .................................................................... 11 BESCHREIBUNG VON VOSSLOH .............................................................. 11 7.1 7.2 7.3 7.4 Rechtliche Grundlagen und Kapitalsituation ....................................... 11 Genehmigtes Kapital ............................................................................ 12 Bedingtes Kapital ................................................................................. 12 Überblick über die Geschäftstätigkeit des Vossloh-Konzerns............. 13 i 7.5 7.6 7.7 Organe .................................................................................................. 15 Mit Vossloh gemeinsam handelnde Personen ..................................... 15 Angaben zu den Stellungnahmen des Vorstands und Aufsichtsrats von Vossloh ................................................................... 16 8. HINTERGRUND DES ANGEBOTS, WIRTSCHAFTLICHE UND STRATEGISCHE BEWEGGRÜNDE ............................................................ 16 9. ABSICHTEN DER BIETERIN UND DER BIETERMUTTERUNTERNEHMEN ........................................................................... 17 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 9.6 10. ERLÄUTERUNGEN ZUR PREISFINDUNG ................................................ 20 10.1 10.2 11. Fusionskontrollverfahren ..................................................................... 25 Stand der Fusionskontrollverfahren ..................................................... 30 Gestattung der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ................ 30 VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN VOLLZUG ............................................ 31 13.1 13.2 13.3 13.4 14. Zentrale Abwicklungsstelle ................................................................. 21 Annahmeerklärung und Umbuchung ................................................... 21 Weitere Erklärungen annehmender Vossloh-Aktionäre ...................... 22 Rechtsfolgen der Annahme .................................................................. 23 Annahme des Angebots innerhalb der Weiteren Annahmefrist .......... 24 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung ............................... 24 Kosten .................................................................................................. 25 Börsenhandel mit Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien ......... 25 BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN ...................... 25 12.1 12.2 12.3 13. Mindestangebotspreis .......................................................................... 20 Keine Entschädigung für den Verlust bestimmter Rechte ................... 21 ANNAHME UND ABWICKLUNG DES ANGEBOTS ................................ 21 11.1 11.2 11.3 11.4 11.5 11.6 11.7 11.8 12. Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und künftige Verpflichtungen von Vossloh .............................................................. 17 Vorstand und Aufsichtsrat von Vossloh .............................................. 17 Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretung ....................................................................... 17 Sitz von Vossloh, Standort wesentlicher Unternehmensteile .............. 18 Mögliche Strukturmaßnahmen............................................................. 18 Künftige Geschäftstätigkeit der Bieterin ............................................. 20 Vollzugsbedingungen .......................................................................... 31 Verzicht auf Vollzugsbedingungen ...................................................... 33 Ausfall von Vollzugsbedingungen ....................................................... 33 Veröffentlichungen zu Vollzugsbedingungen ..................................... 33 FINANZIERUNG DES ANGEBOTS ............................................................. 34 14.1 14.2 Maßnahmen zur Sicherstellung der vollständigen Erfüllung des Angebots .............................................................................................. 34 Finanzierungsbestätigung .................................................................... 35 ii 15. AUSWIRKUNGEN DES VOLLZUGS DES ANGEBOTS AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER BIETERIN.......... 35 15.1 15.2 15.3 15.4 16. Ausgangslage und Annahmen.............................................................. 35 Methodisches Vorgehen und Vorbehalte ............................................. 36 Erwartete Auswirkungen auf den Einzelabschluss der Bieterin .......... 37 Erwartete Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Bieterin ................................................................................................. 39 RÜCKTRITTSRECHT .................................................................................... 41 16.1 16.2 Voraussetzungen .................................................................................. 41 Ausübung des Rücktrittsrechts ............................................................ 41 17. HINWEISE FÜR VOSSLOH-AKTIONÄRE, DIE DAS ANGEBOT NICHT ANNEHMEN ..................................................................................... 42 18. GELDLEISTUNGEN UND GELDWERTE VORTEILE FÜR MITGLIEDER DES VORSTANDS ODER DES AUFSICHTSRATS VON VOSSLOH ............................................................................................. 45 19. STEUERN........................................................................................................ 45 20. VERÖFFENTLICHUNGEN UND MITTEILUNGEN .................................. 45 21. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND ................................. 46 22. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR US-AKTIONÄRE..................... 46 23. ERKLÄRUNG ÜBER DIE ÜBERNAHME DER VERANTWORTUNG ..................................................................................... 47 ANLAGEN: ANLAGE 1 ANLAGE 2 ANLAGE 3 ANLAGE 4 ANLAGE 5 Gesellschafterstruktur der Bieterin Die Bieterin kontrollierende Personen und Gesellschaften Tochterunternehmen der die Bieterin kontrollierenden Personen und Gesellschaften Tochterunternehmen der Vossloh Aktiengesellschaft Finanzierungsbestätigung iii 1. ALLGEMEINE HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS 1.1 Rechtsgrundlagen Das in dieser Angebotsunterlage (die Angebotsunterlage) enthaltene Kaufangebot (das Angebot) der KB Holding GmbH, einer nach deutschem Recht gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Grünwald, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 122175 (die Bieterin), ist ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb von Aktien der Vossloh Aktiengesellschaft mit Sitz in Werdohl, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 5292 (Vossloh oder die Zielgesellschaft), nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Die Aktionäre von Vossloh werden in der Folge als Vossloh-Aktionäre bezeichnet. Das Angebot erstreckt sich auf alle Aktien von Vossloh und wird ausschließlich nach deutschem Recht sowie bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (Vereinigte Staaten oder USA) durchgeführt. 1.2 Besondere Hinweise für Vossloh-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Diese Vorschriften unterscheiden sich nicht unerheblich von entsprechenden US-amerikanischen Rechtsvorschriften. So sind bestimmte Finanzinformationen in dieser Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt worden und daher nicht vergleichbar mit Finanzinformationen über USamerikanische Unternehmen und andere Unternehmen, deren Finanzinformationen in Übereinstimmung mit den Generally Accepted Accounting Principles in den Vereinigten Staaten ermittelt werden. Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der Exchange Act) und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Vorschriften des WpÜG durchgeführt. Dementsprechend unterliegt das Angebot Veröffentlichungs- und anderen Verfahrensvorschriften, etwa im Hinblick auf Rücktrittsrechte, Angebotszeitraum, Abwicklung und Zeitplan von Zahlungen, die sich von denen für die Durchführung von öffentlichen Angeboten in den Vereinigten Staaten unterscheiden können. Die Bieterin kann nach Rule 14e-5(b)(12)(i) des Exchange Act während der Laufzeit des Angebots Vossloh-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich außerhalb der Vereinigten Staaten erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin unter www.velvet-angebot.de veröffentlicht. Seite 1 Für Vossloh-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten (US-Aktionäre) können sich Schwierigkeiten ergeben, ihre Rechte und Ansprüche nach US-amerikanischen Bundesvorschriften zum Wertpapierrecht durchzusetzen, da sowohl Vossloh als auch die Bieterin ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben. US-Aktionäre sind möglicherweise nicht in der Lage, eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten oder deren Organmitglieder, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind, vor einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten wegen Verletzung US-amerikanischer Wertpapiervorschriften zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, Entscheidungen eines US-amerikanischen Gerichts gegen eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten zu vollstrecken. 1.3 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots Die Bieterin hat ihre Entscheidung zur Abgabe des Angebots nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am 20. Januar 2015 und mit ergänzender Mitteilung vom 27. Januar 2015 den Angebotspreis veröffentlicht. Die Veröffentlichung sowie eine unverbindliche englische Übersetzung sind im Internet unter www.velvet-angebot.de abrufbar. 1.4 Prüfung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat diese Angebotsunterlage nach deutschem Recht und in deutscher Sprache geprüft und ihre Veröffentlichung am 13. Februar 2015 gestattet. Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage und/oder des Angebots nach einem anderen Recht als dem Recht der Bundesrepublik Deutschland sind bislang weder erfolgt noch beabsichtigt. 1.5 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage Diese Angebotsunterlage wird am 16. Februar 2015 veröffentlicht durch (i) Bekanntgabe im Internet unter www.velvet-angebot.de und (ii) Bereithaltung von Exemplaren dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland (Anfragen per Telefax an +49 (0) 69 910 38794 oder per E-Mail an [email protected]) sowie Bekanntgabe im Bundesanzeiger, bei welcher Stelle die Angebotsunterlage bereitgehalten wird und unter welcher Adresse die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet erfolgt. Am 16. Februar 2015 wird darüber hinaus eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage, die von der BaFin nicht geprüft wurde, unter der vorgenannten Internetadresse eingestellt. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Diese Angebotsunterlage und sonstige mit dem Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen durch Dritte nicht in Länder Seite 2 versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht gestattet. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen diese Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften. 1.6 Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Das Angebot kann von allen in- und ausländischen Vossloh-Aktionären nach Maßgabe der in dieser Angebotsunterlage aufgeführten Bestimmungen und der jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Bieterin weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. Vossloh-Aktionäre, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Vereinigten Staaten in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen, das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Vereinigten Staaten annehmen wollen und/oder anderen Rechtsvorschriften als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Vereinigten Staaten unterliegen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. 2. HINWEISE ZU DEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN ANGABEN 2.1 Allgemeines Zeitangaben in dieser Angebotsunterlage werden, soweit nicht anders angegeben, in Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, gemacht. Soweit in dieser Angebotsunterlage Begriffe wie "zur Zeit", "derzeit", "momentan", "jetzt", "gegenwärtig" oder "heute" verwendet werden, beziehen sie sich auf das Datum der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, also den 16. Februar 2015. In dieser Angebotsunterlage enthaltene Verweise auf einen "Bankarbeitstag" beziehen sich auf einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main für den allgemeinen Kundenverkehr geöffnet sind. Die Angabe "EUR" bezieht sich auf die Währung Euro. "TEUR" bedeutet tausend Euro. Die Bieterin hat Dritte nicht ermächtigt, Aussagen zu dem Angebot oder dieser Angebotsunterlage zu machen. Falls Dritte dennoch entsprechende Aussagen machen, Seite 3 sind diese weder der Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen zuzurechnen. 2.2 Stand und Quelle der Angaben Die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen über Vossloh und Tochterunternehmen von Vossloh beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf allgemein zugänglichen Informationsquellen (wie z.B. veröffentlichten Jahresabschlüssen, Presseerklärungen und Analystenpräsentationen). Insbesondere wurden bei der Erstellung dieser Angebotsunterlage der Geschäftsbericht 2013 sowie der Konzernzwischenbericht von Vossloh zum 30. September 2014, die jeweils im Internet unter www.vossloh.de abrufbar sind, zugrunde gelegt. Die Richtigkeit öffentlich zugänglicher Informationen wurde nicht gesondert durch die Bieterin überprüft. 2.3 Zukunftsgerichtete Aussagen, Absichten der Bieterin Diese Angebotsunterlage und die darin in Bezug genommenen Unterlagen enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Auf solche Aussagen deuten insbesondere Begriffe wie "erwarten", "glauben", "sind der Ansicht", "versuchen", "schätzen", "beabsichtigen", "gehen davon aus" und "streben an" hin. Solche Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen der Bieterin im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck. Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf bestimmten, der Bieterin zum Datum der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sowie auf bestimmten Annahmen, Absichten und Einschätzungen der Bieterin zu diesem Zeitpunkt. Sie unterliegen Risiken und Ungewissheiten und können sich daher als unzutreffend herausstellen. Es ist möglich, dass die Bieterin ihre in dieser Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ändert. 2.4 Keine Aktualisierung Die Bieterin wird diese Angebotsunterlage (auch im Hinblick auf etwaige geänderte Absichten der Bieterin) nur aktualisieren, soweit dies nach dem WpÜG erforderlich ist. 3. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS Hinweis: Die nachfolgende Zusammenfassung enthält einen Überblick über bestimmte in dieser Angebotsunterlage enthaltene Angaben. Sie wird durch die an anderer Stelle in dieser Angebotsunterlage wiedergegebenen Informationen und Angaben ergänzt und ist im Zusammenhang mit diesen zu lesen. Für definierte Begriffe gelten die (ggf. später) in der Angebotsunterlage verwendeten Definitionen. Diese Zusammenfassung enthält somit nicht alle Informationen, die für Vossloh-Aktionäre relevant sein könnten. Vossloh-Aktionäre sollten daher die gesamte Angebotsunterlage aufmerksam lesen. Bieterin: KB Holding GmbH, Schlehdornstraße 3, 82031 Grünwald, Deutschland Seite 4 Zielgesellschaft: Vossloh Aktiengesellschaft, Vosslohstraße 4, 58791 Werdohl, Deutschland Gegenstand des Angebots: Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Vossloh Aktiengesellschaft (ISIN DE0007667107) mit einem anteiligen rechnerischen Betrag am Grundkapital von rund EUR 2,84 je Aktie, einschließlich der zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots bestehenden Nebenrechte, insbesondere der Gewinnanteilsberechtigung. Gegenleistung: EUR 48,50 je Vossloh-Aktie Annahmefrist: 16. Februar 2015 bis 16. März 2015, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) Weitere Annahmefrist: Die Weitere Annahmefrist beginnt voraussichtlich am 20. März 2015 und endet am 2. April 2015, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). ISIN: Vossloh-Aktien: ISIN DE0007667107 Zum Verkauf Eingereichte Vossloh-Aktien: ISIN DE000A14KR84 Annahme: Die Annahme des Angebots ist von dem jeweiligen VosslohAktionär während der Annahmefrist oder der Weiteren Annahmefrist schriftlich gegenüber der Depotführenden Bank (wie in Ziffer 11.2 definiert) zu erklären. Sie wird erst mit fristgerechter Umbuchung der Vossloh-Aktien, für die das Angebot angenommen worden ist, in die ISIN DE000A14KR84 für die Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien wirksam. Bedingungen: Der Vollzug des Angebots und die durch die Annahme des Angebots zustande gekommenen Verträge stehen unter den in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage dargelegten Vollzugsbedingungen. Dabei handelt es sich um die folgenden Bedingungen, die in Ziffer 13.1 im Einzelnen dargestellt sind: · fusionskontrollrechtliche Freigaben und · kein wesentlicher Rückgang des DAX. Die Bieterin rechnet mit einem Abschluss der fusionskontrollrechtlichen Freigabeverfahren bis voraussichtlich Ende des vierten Quartals 2015 (siehe Ziffer 12.1 und 12.2). Eine Seite 5 verbindliche Vorhersage ist jedoch nicht möglich. Kosten der Annahme: Die Annahme des Angebots wird nach den Regelungen in Ziffer 11.7 dieser Angebotsunterlage für die annehmenden Vossloh-Aktionäre, die ihre Aktien in einem Wertpapierdepot in der Bundesrepublik Deutschland halten, mit Ausnahme der Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung an die jeweilige Depotführende Bank kosten- und spesenfrei sein. Börsenhandel: Die Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien können entsprechend den näheren Bestimmungen der Ziffer 11.8 dieser Angebotsunterlage unter der ISIN DE000A14KR84 im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gehandelt werden. Der Handel beginnt voraussichtlich am dritten Bankarbeitstag nach Beginn der Annahmefrist. Es besteht keine Gewähr dafür, dass ein solcher Handel nach Beginn der Annahmefrist tatsächlich stattfindet. Der Handel wird eingestellt (i) mit Ablauf des letzten Tages der Weiteren Annahmefrist, sofern die Bedingungen gemäß der Ziffer 13.1.1 dieser Angebotsunterlage eingetreten sind oder auf sie wirksam verzichtet wurde oder (ii) am Ende des dritten, der Abwicklung dieses Übernahmeangebots unmittelbar vorausgehenden Börsenhandelstages. Veröffentlichungen: Diese Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung die BaFin am 13. Februar 2015 gestattet hat, wird am 16. Februar 2015 veröffentlicht durch (i) Bekanntgabe im Internet (zusammen mit einer unverbindlichen englischen Übersetzung) unter www.velvet-angebot.de und (ii) Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei der Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland (Anfragen unter Angabe der vollständigen Adresse per Telefax an +49 (0) 69 910 38794 oder per E-Mail an [email protected]). Die Bekanntmachung über die Bereithaltung von Exemplaren dieser Angebotsunterlage zur kostenfreien Ausgabe in Deutschland und die Internetadresse, unter welcher die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt, wird am 16. Februar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Alle nach dem WpÜG oder den anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten erforderlichen Mitteilungen und Bekanntmachungen werden im Internet unter www.velvetangebot.de (auf Deutsch und in unverbindlicher englischer Übersetzung) veröffentlicht. Mitteilungen und Bekanntmachungen nach dem WpÜG werden auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seite 6 Abwicklung: Hinsichtlich der Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien (unabhängig davon, ob das Angebot innerhalb der Annahmefrist oder innerhalb der Weiteren Annahmefrist angenommen wurde) erfolgt die Zahlung des Angebotspreises unverzüglich, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist. Falls Vollzugsbedingungen nach Ziffer 13.1.1 dieser Angebotsunterlage, auf die die Bieterin nicht zuvor wirksam verzichtet hat, bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist noch nicht eingetreten sind, erfolgt die Zahlung des Angebotspreises unverzüglich, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach dem Tag, an dem die Bieterin nach Ziffer 13.4 dieser Angebotsunterlage bekanntgibt, dass alle Vollzugsbedingungen nach Ziffer 13.1 (soweit auf diese nicht zuvor wirksam verzichtet wurde) eingetreten sind. Die Abwicklung des Angebots und die Zahlung des Kaufpreises an die annehmenden Vossloh-Aktionäre kann sich aufgrund der durchzuführenden fusionskontrollrechtlichen Verfahren (vgl. Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage) bis 10. Februar 2016 verzögern bzw. ganz entfallen. Die Bieterin rechnet jedoch mit einem Abschluss der fusionskontrollrechtlichen Verfahren bis voraussichtlich Ende des vierten Quartals 2015. Eine verbindliche Vorhersage ist jedoch nicht möglich. 4. ANGEBOT Die Bieterin bietet hiermit an, alle auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Vossloh (ISIN DE0007667107) mit einem anteiligen rechnerischen Betrag am Grundkapital von rund EUR 2,84 je Aktie (einzeln eine Vossloh-Aktie und gemeinsam die Vossloh-Aktien) zum Kaufpreis (der Angebotspreis) von EUR 48,50 je Vossloh-Aktie nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu erwerben. Der Angebotspreis in Höhe von EUR 48,50 je Vossloh-Aktie gilt für Vossloh-Aktien einschließlich aller Nebenrechte, insbesondere der Gewinnanteilsberechtigung, die zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots bestehen. Seite 7 5. ANNAHMEFRIST 5.1 Dauer der Annahmefrist Die Frist für die Annahme des Angebots beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 16. Februar 2015. Sie endet am 16. März 2015, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) 5.2 Verlängerungen der Annahmefrist Unter den nachfolgend genannten Umständen verlängert sich die Frist für die Annahme des Angebots jeweils automatisch wie folgt: · Die Bieterin kann das Angebot bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist nach Maßgabe von § 21 WpÜG ändern. Im Falle einer Änderung des Angebots gemäß § 21 WpÜG verlängert sich die Annahmefrist nach Ziffer 5.1 dieser Angebotsunterlage um zwei Wochen, sofern die Veröffentlichung der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist erfolgt (§ 21 Abs. 5 WpÜG), also bis zum 30. März 2015, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Dies gilt auch, falls das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt. · Wird während der Annahmefrist des vorliegenden Angebots von einem Dritten ein konkurrierendes Angebot (ein Konkurrierendes Angebot) abgegeben, und läuft die Annahmefrist für das vorliegende Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das Konkurrierende Angebot ab, so bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für das vorliegende Angebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das Konkurrierende Angebot (§ 22 Abs. 2 WpÜG). Dies gilt auch, falls das Konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt. · Wird im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine Hauptversammlung von Vossloh einberufen, beträgt die Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 3 WpÜG zehn Wochen ab der Veröffentlichung der Angebotsunterlage. Die Annahmefrist liefe dann bis zum 27. April 2015, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die Frist für die Annahme des Angebots, einschließlich aller sich aus Vorschriften des WpÜG ergebenden Verlängerungen dieser Frist (jedoch mit Ausnahme der in Ziffer 5.3 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Weiteren Annahmefrist), wird in dieser Angebotsunterlage einheitlich als Annahmefrist bezeichnet. Hinsichtlich des Rücktrittsrechts im Falle einer Änderung des Angebots oder der Abgabe eines Konkurrierenden Angebots wird auf die Ausführungen in Ziffer 16 dieser Angebotsunterlage verwiesen. Seite 8 5.3 Weitere Annahmefrist Vossloh-Aktionäre, die das Angebot nicht innerhalb der Annahmefrist angenommen haben, können es auch noch innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots durch die Bieterin gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG (die Weitere Annahmefrist) annehmen, sofern nicht eine der in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage dargelegten Vollzugsbedingungen bis zum Ende der Annahmefrist endgültig ausgefallen ist und nicht auf diese wirksam verzichtet wurde. Vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist gemäß Ziffer 5.2 wird der Lauf der Weiteren Annahmefrist voraussichtlich am 20. März 2015 in Gang gesetzt und am 2. April 2015, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) enden. 6. BESCHREIBUNG DER BIETERIN 6.1 Rechtliche Grundlagen der Bieterin Die Bieterin ist eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Grünwald, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 122175. Das Stammkapital der Bieterin beträgt EUR 588.245.000. Der Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens insbesondere von Beteiligungen. Das Geschäftsjahr der Bieterin ist das Kalenderjahr. Alleiniger Geschäftsführer der Bieterin ist Herr Heinz Hermann Thiele mit Geschäftsanschrift Schlehdornstr. 3, 82031 Grünwald, Deutschland. 6.2 Gesellschafterstruktur der Bieterin Alleinige Gesellschafterin der Bieterin ist die TIB Vermögens- und Beteiligungsholding GmbH (TIB), eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Grünwald, Deutschland, eingetragen ins Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 200367. Gesellschafter der TIB sind Herr Heinz Hermann Thiele mit einem Anteil von rund 19,30% am Stammkapital und die Stella Vermögensverwaltungs GmbH (Stella), eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Grünwald, Deutschland, eingetragen ins Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 118793, mit einem Anteil von rund 80,70% am Stammkapital. Herr Heinz Hermann Thiele hält rund 26,82% des Stammkapitals der Stella und nach deren Satzung 75% der Stimmrechte. Die Struktur der Gesellschafter der Bieterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage ist in einem Strukturdiagramm veranschaulicht, das dieser Angebotsunterlage als Anlage 1 beigefügt ist. Seite 9 6.3 Informationen zur Geschäftstätigkeit der Bieterin 6.3.1 Überblick Die Bieterin hält rund 94,99% der Anteile an der Knorr-Bremse Aktiengesellschaft (Knorr-Bremse, zusammen mit ihren Tochterunternehmen auch der Knorr-BremseKonzern), einer nach deutschem Recht gegründeten Aktiengesellschaft mit Sitz in München, eingetragen ins Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 42031. Knorr-Bremse ist die konzernführende Gesellschaft des Knorr-BremseKonzerns. Der Knorr-Bremse-Konzern ist ein Hersteller von Bremssystemen für Schienen- und Nutzfahrzeuge. Der Umsatz des Knorr-Bremse-Konzerns nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) betrug im Geschäftsjahr 2013 EUR 4.303 Mio. (2012: EUR 4.300 Mio). Der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr 2013 betrug EUR 367 Mio. (2012: EUR 295 Mio). Der Knorr-Bremse-Konzern unterteilt sich in die beiden Geschäftsbereiche Systeme für Schienenfahrzeuge und Systeme für Nutzfahrzeuge. Systeme für Schienenfahrzeuge. Im Bereich Systeme für Schienenfahrzeuge betreibt der Knorr-Bremse-Konzern die Entwicklung, die Produktion, den Vertrieb und den Service moderner Bremssysteme. Weitere Produktfelder sind Einstiegssysteme, Klimaanlagen, Steuerungskomponenten und Scheibenwischer, Bahnsteigtüren, Reibmaterial und Simulatoren sowie Fahrassistenzsysteme. Systeme für Nutzfahrzeuge. Im Bereich Systeme für Nutzfahrzeuge umfasst das Produktspektrum neben kompletten Bremssystemen inklusive Fahrassistenzsystemen auch Drehschwingungsdämpfer, Lösungen im Zusammenhang mit dem Antriebsstrang sowie Getriebesteuerungen zur Effizienzverbesserung und Kraftstoffeinsparung. 6.4 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage kontrollieren die in Anlage 2 aufgeführten Gesellschaften und Personen (gemeinsam die BieterMutterunternehmen) die Bieterin. Die in Anlage 3 aufgeführten Gesellschaften sind Tochterunternehmen der Bieterin oder einer oder mehrerer der in Anlage 2 aufgeführten Gesellschaften. Die in Anlage 2 und Anlage 3 aufgeführten Gesellschaften und Personen sind mit der Bieterin und untereinander gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG. Neben den in Anlage 2 und Anlage 3 aufgeführten Gesellschaften und Personen gibt es keine weiteren, mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen i.S.d. § 2 Abs. 5 WpÜG. 6.5 Gegenwärtig von der Bieterin oder von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen gehaltene VosslohAktien; Zurechnung von Stimmrechten Die Bieterin hält derzeit unmittelbar 3.996.383 Vossloh-Aktien, was einem Anteil von rund 29,99% des Grundkapitals und der Stimmrechte von Vossloh entspricht. Seite 10 Diese Stimmrechte sind nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG der TIB, der Stella und Herrn Heinz Hermann Thiele zuzurechnen. Darüber hinaus halten weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen noch deren Tochterunternehmen derzeit Vossloh-Aktien oder entsprechende Stimmrechte aus Vossloh-Aktien und ihnen sind auch keine Stimmrechte aus Vossloh-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage halten weder die Bieterin noch die mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG und deren Tochterunternehmen Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente im Sinne der §§ 25, 25a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). 6.6 Angaben zu Wertpapiergeschäften Innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots nach § 10 Abs. 1 S. 1 WpÜG am 20. Januar 2015 und seit dem 20. Januar 2015 bis zur Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage haben die Bieterin, die mit ihr gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen (siehe Ziffer 6.4) weder Vossloh-Aktien erworben noch den Erwerb von Vossloh-Aktien vereinbart. 6.7 Mögliche Parallelerwerbe Die Bieterin behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Vossloh-Aktien außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich (außerhalb der Vereinigten Staaten) direkt oder indirekt zu erwerben. Soweit solche Erwerbe erfolgen, wird dies unter Angabe der Anzahl und des Preises der so erworbenen Vossloh-Aktien nach den anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere § 23 Abs. 2 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG, im Bundesanzeiger und im Internet unter www.velvetangebot.de veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auch unter www.velvet-angebot.de veröffentlicht. 7. BESCHREIBUNG VON VOSSLOH 7.1 Rechtliche Grundlagen und Kapitalsituation Vossloh (zusammen mit ihren Tochterunternehmen auch der Vossloh-Konzern) ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Werdohl, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 5292. Gegenstand des Unternehmens ist die Leitung einer Gruppe von Unternehmen, die insbesondere in der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten sowie der Erbringung von Dienstleistungen aller Art für den Bereich der Verkehrstechnologie – insbesondere für die Eisenbahninfrastruktur und den Eisenbahnverkehr –, für die Sicherung von Verbindungen jeglicher Art, für die Oberflächentechnik und für den Maschinenbau tätig sind. Gegenstand des Unternehmens sind des Weiteren das Halten und der Erwerb von Beteiligungen, die Übernahme von Geschäftsführungsaktivitäten und die Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen, die die vorbezeichneten Produkte und Dienstleistungen entwickeln, herstellen, erbringen oder vertreiben. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens Seite 11 zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, sie kann auf den gezeigten Geschäftsfeldern auch selbst tätig werden. Das Grundkapital von Vossloh betrug zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage EUR 37.825.168,86. Das Grundkapital ist eingeteilt in 13.325.290 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Nach Auskunft von Vossloh hält Vossloh derzeit keine eigenen Aktien. Die Vossloh-Aktien sind zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und der Börse Düsseldorf unter ISIN DE 0007667107 zugelassen. Darüber hinaus werden die Vossloh-Aktien über das elektronische Handelssystem XETRA sowie im Freiverkehr an den Regionalbörsen in Berlin, Hamburg, Hannover, Stuttgart und München gehandelt. Die Aktien wurden im SDAX (seit dem 18. März 2013, zuvor MDAX), und in weitere Indizes aufgenommen. 7.2 Genehmigtes Kapital Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Mai 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen bar und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 7.500.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Den Aktionären ist hierbei ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand kann das Bezugsrecht der Aktionäre allerdings mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den in § 4 Abs. 2 der Satzung benannten Fällen ausschließen, namentlich: (i) für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, (ii) um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des genehmigtem Kapitals umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der Gesellschaft oder einer ihrer 100%-igen Konzerngesellschaften bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde, (iii) wenn die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet und die ausgegebenen Aktien insgesamt zehn von hundert des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten, und (iv) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen. 7.3 Bedingtes Kapital Weiterhin bestehen bedingte Kapitalia. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung um EUR 6.979.134,18 durch Ausgabe von 2.730.000 auf den Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsscheinen aus den von Vossloh und/oder 100%-igen unmittelbaren oder mittelbaren ausländischen Beteiligungsgesellschaften von Vossloh bis zum 28. Juni 1999 ausgegebenen Optionsschuldverschreibungen von ihren Optionsrechten zum Bezug von Stammaktien Gebrauch machen. Seite 12 Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung um EUR 356.986,54 durch Ausgabe von 139.641 auf den Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht. Die Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, welche aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25. Juni 1998 bzw. der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juni 2004 an Mitarbeiter im Rahmen des jeweiligen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms gewährt wurden bzw. werden, Bezugsrechte ausüben. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung um EUR 1.468.225,77 durch Ausgabe von 574.320 auf den Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, welche aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25. Juni 1998 sowie der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juni 2004 an Führungskräfte im Rahmen des jeweiligen Long-Term Incentive Plans gewährt wurden bzw. werden, Bezugsrechte auszuüben. Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung um bis zu EUR 3.782.500,00 von bis zu 1.479.585 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Mai 2010 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung von der Gesellschaft oder einer ihrer unmittelbaren oder mittelbaren 100-%igen Konzerngesellschaften begeben werden. Die Ausgabe der neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien erfolgt zudem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht wird oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder neue Aktien aus einer Ausnutzung eines genehmigten Kapitals zur Bedienung eingesetzt werden. Nach Information von Vossloh sind derzeit keine Bezugsrechte ausgegeben oder ausstehend, aufgrund deren Ausübung Aktien aus den bedingten Kapitalia ausgegeben werden können. 7.4 Überblick über die Geschäftstätigkeit des Vossloh-Konzerns Vossloh steht als Management- und Finanzholding an der Spitze des VosslohKonzerns und steuert und überwacht alle wesentlichen Aktivitäten innerhalb des Konzerns. Der Vossloh-Konzern ist weltweit in den Märkten für Bahntechnik tätig, wobei Produkte und Dienstleistungen für die Bahninfrastruktur, Schienenfahrzeuge sowie Komponenten für Schienenfahrzeuge und Busse das Kerngeschäft des Konzerns bilden. Der Vossloh-Konzern erwirtschaftete im gesamten Geschäftsjahr 2013 einen Umsatz von EUR 1.321,2 Mio. (2012: EUR 1.243,0 Mio.) und in den ersten drei Quartalen 2014 von EUR 967,7 Mio. (2013: EUR 958,5 Mio.). Das Ergebnis vor Zinsen und Ertragssteuern (EBIT) belief sich im gesamten Geschäftsjahr 2013 auf Seite 13 EUR 54,2 Mio. (2012: EUR 97,5 Mio.) und in den ersten drei Quartalen 2014 auf minus EUR 150,4 Mio. (2013: EUR 34,6 Mio.). Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) betrug im gesamten Geschäftsjahr 2013 6,1% (2012: 11,5%) und in den ersten drei Quartalen 2014 minus 24,3% (2012: 5,2%). Die Vorjahreszahlen wurden im Geschäftsbericht 2013 und auch in dem Konzernzwischenbericht zum 30. September 2014 aufgrund geänderten Ausweises bestimmter Bilanzpositionen teilweise angepasst (siehe den Geschäftsbericht 2013 von Vossloh, dort S. 153 sowie den Konzernzwischenbericht von Vossloh zum 30. September 2014, dort S. 9). Die Geschäftstätigkeit des Vossloh-Konzerns untergliedert sich in die zwei Geschäftsbereiche Rail Infrastructure und Transportation. Rail Infrastructure. Der Geschäftsbereich Rail Infrastructure bietet Produkte und Dienstleistungen für die Infrastruktur von Schienen an und umfasst die drei Geschäftsfelder Fastening Systems (Befestigungssysteme für Schienen), Switch Systems (Weichensysteme) und Rail Services. Im Geschäftsfeld Fastening Systems werden Schienenbefestigungen für sämtliche Einsatzbereiche vom Nahverkehr über den Schwerlastverkehr bis hin zu Hochgeschwindigkeitsstrecken entwickelt. Das Geschäftsfeld Switch Systems stattet Schienennetze von Stadtbahnen bis hin zu Hochgeschwindigkeitsstrecken mit Weichen- sowie Steuerungs- und Kontrollsystemen aus, installiert und wartet diese. Das Geschäftsfeld Rail Services bietet Dienstleistungen rund um die Schiene wie das Schweißen und den Transport, die Instandhaltung und präventive Pflege sowie die Aufarbeitung von Schienen an. Das Geschäftsfeld Fastening Systems erzielte im Geschäftsjahr 2013 einen Umsatz von EUR 376,4 Mio. (2012: EUR 291,4 Mio., erste drei Quartale 2014: EUR 248,5 Mio.), das Geschäftsfeld Switch Systems von EUR 460,7 Mio. (2012: EUR 451,3 Mio.; erste drei Quartale 2014: EUR 342,1 Mio.) und das Geschäftsfeld Rail Services von EUR 62,1 Mio. (2012: EUR 54,6 Mio.; erste drei Quartale 2014: EUR 52,9 Mio.). Der Umsatz im gesamten Geschäftsbereich Rail Infrastructure betrug im Geschäftsjahr 2013 EUR 896,0 Mio. (2012: EUR 792,4 Mio.; erste drei Quartale 2014: EUR 640,0 Mio.), was einem prozentualen Anteil am Gesamtumsatz von 67,8% entspricht (erste drei Quartale 2014: 66,1%). Das operative Ergebnis (EBIT) des Geschäftsfelds Rail Infrastructure betrug im Geschäftsjahr 2013 EUR 94,1 Mio. (2012: EUR 81,7 Mio.; erste drei Quartale 2014: minus EUR 5,7 Mio.). Im Geschäftsfeld Rail Infrastructure waren im Geschäftsjahr 2013 durchschnittlich 3.414 Mitarbeiter (erste drei Quartale 2014: 3.525) beschäftigt. Transportation. Der Geschäftsbereich Transportation umfasst die Aktivitäten im Bereich Schienenfahrzeuge und Systeme/Komponenten für Fahrzeuge einschließlich der entsprechenden Dienstleistungen. Das Geschäftsbereich Transportation umfasst zwei Geschäftsfelder: Transportation Systems und Electrical Systems. Das Geschäftsfeld Transportation Systems, mit seinen beiden Produktionsstandorten in Valencia (Vossloh Rail Vehicles) und Kiel (Vossloh Locomotives), ist Hersteller von Diesellokomotiven, bietet daneben auch Instandhaltungsdienstleistungen an und entwickelt und produziert Fahrzeuge für Nahverkehrsbahnen. Das Geschäftsfeld Electrical Systems entwickelt und produziert elektrische Schlüsselkomponenten und Systeme für Schienenfahrzeuge im öffentlichen Nahverkehr und für Lokomotiven. Neben der vollständigen Ausrüstung von Fahrzeugen umfasst die Geschäftstätigkeit auch die Klimatisie- Seite 14 rung von Schienenfahrzeugen, die Lieferung einzelner Komponenten, die Lieferung von Teilausrüstungen sowie Modernisierungen, Service und Wartungsleistungen. Das Geschäftsfeld Transportation Systems erzielte für das Geschäftsjahr 2013 einen Umsatz von EUR 261,9 Mio. (2012: EUR 293,7 Mio.; erste drei Quartale 2014: EUR 219,5 Mio.), das Geschäftsfeld Electrical Systems einen Umsatz von EUR 165,7 Mio. (2012: EUR 166,8 Mio.; erste drei Quartale 2014: EUR 111,2 Mio.). Der Geschäftsbereich Transportation verzeichnete im Geschäftsjahr 2013 insgesamt einen Umsatz von EUR 425,2 Mio. (2012: EUR 451,1 Mio.; erste drei Quartale 2014: EUR 327,7 Mio.), was einem prozentualen Anteil am Gesamtumsatz von 32,2% entspricht (erste drei Quartale 2014: 33,9%). Das operative Ergebnis (EBIT) des Geschäftsbereichs Transportation betrug im Geschäftsjahr 2013 minus EUR 21,2 Mio. (2012: EUR 35,5 Mio.; erste drei Quartale 2014: minus EUR 118,6 Mio.). Im Geschäftsbereich Transportation waren im Geschäftsjahr 2013 durchschnittlich 1.916 Mitarbeiter (erste drei Quartale 2014: 2.138) beschäftigt. Mit Ad-hoc Mitteilung vom 2. Dezember 2014 hat Vossloh die Eckpunkte der neuen Konzernstrategie veröffentlicht. Demnach wird der bisherige Geschäftsbereich Rail Infrastructure in drei neue Bereiche aufgeteilt, namentlich die Bereiche Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions. Diese drei neuen InfrastrukturBereiche bilden das künftige Kerngeschäft des Vossloh-Konzerns. Der bisherige Geschäftsbereich Transportation wird nicht mehr als Kerngeschäft definiert. Er soll zunächst als vierter Teilbereich des Konzerns bestehen bleiben; Ziel ist es jedoch, den Geschäftsbereich Transportation in Summe oder in Teilen in Abhängigkeit vom Fortschritt der durchgeführten Maßnahmen zur Restrukturierung und Neupositionierung des Vossloh-Konzerns bis spätestens 2017 zu verkaufen oder in eine Partnerschaft zu überführen, die nicht mehr von Vossloh kontrolliert wird. Durch diese Maßnahmen wird der längerfristige Umbau des Vossloh-Konzerns in ein neues Unternehmen der Bahn-Infrastruktur eingeleitet. Vorgesehen ist ebenfalls, die drei neuen Kernbereiche (Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions) gegebenenfalls durch Akquisitionen zu stärken. 7.5 Organe Der Vorstand von Vossloh besteht aus den folgenden Mitgliedern: Herr Dr. h.c. Hans M. Schabert (Sprecher des Vorstands), Herr Volker Schenk und Herr Oliver Schuster. Der Aufsichtsrat von Vossloh besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Ihm gehören derzeit nur fünf Mitglieder an. Dies sind: Herr Heinz Hermann Thiele, Frau Silvia Maisch (Arbeitnehmervertreterin), Herr Dr.-Ing. Wolfgang Schlosser, Herr Michael Ulrich (Arbeitnehmervertreter) und Herr Ursus Zinsli. Der Aufsichtsratsvorsitzende von Vossloh ist Herr Heinz Hermann Thiele. 7.6 Mit Vossloh gemeinsam handelnde Personen Nach Auskunft von Vossloh handelt es sich bei den in Anlage 4 aufgeführten Gesellschaften um Tochterunternehmen von Vossloh, die daher nach § 2 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Satz 3 WpÜG als untereinander und mit Vossloh gemeinsam handelnde Personen gelten. Auf Grundlage der der Bieterin vorliegenden Informationen existieren Seite 15 keine anderen Personen, die nach § 2 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Satz 3 WpÜG als mit Vossloh gemeinsam handelnde Personen gelten. 7.7 Angaben zu den Stellungnahmen des Vorstands und Aufsichtsrats von Vossloh Nach § 27 Abs. 1 WpÜG sind der Vorstand und der Aufsichtsrat von Vossloh jeweils verpflichtet, eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot sowie zu jeder seiner Änderungen abzugeben. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Vossloh müssen diese begründete Stellungnahme jeweils unverzüglich nach Übermittlung dieser Angebotsunterlage und deren Änderungen durch die Bieterin gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG veröffentlichen. 8. HINTERGRUND DES ANGEBOTS, WIRTSCHAFTLICHE BEWEGGRÜNDE UND STRATEGISCHE Die Bieterin geht mit dem vorliegenden Angebot einen konsequenten Schritt zum moderaten Ausbau und zur Absicherung ihres langfristigen unternehmerischen Investments bei Vossloh. Die Bieterin hat ihre Beteiligung an Vossloh in der Vergangenheit über Zukäufe schrittweise erhöht und hielt zuletzt eine Beteiligung von rund 29,99% der Vossloh-Aktien. Weitere Zukäufe der Bieterin hätten zur Überschreitung der Kontrollschwelle geführt und hätten die Verpflichtung der Bieterin ausgelöst, ein Pflichtangebot zu veröffentlichen. Die Bieterin hat sich nach Abwägung ihrer Handlungsalternativen dazu entschlossen, das vorliegende freiwillige öffentliche Übernahmeangebot zu veröffentlichen. Der moderate Ausbau des Investments bei Vossloh hat für beide Partner Vorteile, ohne Vossloh in ihrer Identität oder Eigenständigkeit zu gefährden. Die Bieterin unterstützt die vom Vorstand von Vossloh im Dezember 2014 veröffentlichte Strategie (siehe hierzu Ziffer 7.4 am Ende). Die Bieterin wird den vor Vossloh liegenden, längerfristigen, zweistufigen und schwierigen Restrukturierungs- und Transformationsprozess, bestehend aus der Abgabe der Kontrolle am Geschäftsbereich Transportation und der Neuordnung sowie des Ausbaus des bisherigen Geschäftsbereichs Rail Infrastructure, als unternehmerischer Investor begleiten. Die Bieterin beabsichtigt nicht, nach Vollzug des Übernahmeangebots sämtliche Anteile an Vossloh zu erwerben oder Vossloh von der Börse zu nehmen. Vielmehr soll Vossloh als eigenständiges Unternehmen weiter operieren. Insbesondere ist ein Zusammenschluss mit der Bieterin oder einer Gesellschaft des Knorr-Bremse Konzerns nicht geplant. Die Realisierung von Synergieeffekten ist daher nicht beabsichtigt. Ziel der Bieterin ist es, ihren Einfluss als Ankerinvestor weiter dazu zu nutzen, auf eine langfristig tragfähige Strategie hinzuwirken und die Geschäftstätigkeit weiterhin nachhaltig zu gestalten und sich mittelfristig auf das Geschäftsfeld Rail Infrastructure zu konzentrieren. Der Ausbau und die Absicherung ihres Investments stellen sich aus Sicht der Bieterin als logischer Schritt zur Erreichung dieser Ziele dar. Seite 16 9. ABSICHTEN DER BIETERIN UND DER BIETER-MUTTERUNTERNEHMEN Die nachfolgend beschriebenen Absichten der Bieterin und der BieterMutterunternehmen sind als einheitliche Absichten der Bieterin und der BieterMutterunternehmen dargestellt. Die jeweils in Ziffer 6.2 aufgeführten BieterMutterunternehmen haben keine Absichten, die von den in Ziffer 9.1 bis 9.6 dargestellten Absichten abweichen. 9.1 Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und künftige Verpflichtungen von Vossloh Über die beabsichtigte Unterstützung der vom Vorstand und Aufsichtsrat entwickelten und im Dezember 2014 veröffentlichten Strategie (siehe hierzu Ziffer 7.4 am Ende), hat die Bieterin keine konkreten Absichten hinsichtlich der künftigen Geschäftstätigkeit von Vossloh. Die Bieterin beabsichtigt damit nicht, die Geschäftstätigkeit von Vossloh und ihren Tochtergesellschaften darüber hinaus zu verändern. Vossloh und ihre Tochtergesellschaften sollen diese Unternehmensstrategie als eigenständige Unternehmen fortführen und erfolgreich umsetzen. Insgesamt verfolgt die Bieterin das Ziel, Vossloh bei der von ihr gewählten Ausrichtung zu unterstützen. Die Bieterin hat auch keine Absichten, die Verwendung des Vermögens oder die Finanzierungsstruktur von Vossloh zu ändern oder außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zukünftige Verpflichtungen für Vossloh zu begründen. Es existieren, über die im Dezember 2014 durch Vossloh veröffentlichte Strategie hinaus, keine Pläne, Vossloh zu veranlassen, sich von bestimmten Tochtergesellschaften oder Geschäftszweigen zu trennen. Die Bieterin behält sich aber vor, nach Vollzug dieses Angebots gemeinsam mit dem Vorstand von Vossloh die Unternehmensstruktur, Geschäftstätigkeiten und Finanzierung der Gesellschaften des Vossloh-Konzerns im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu überprüfen. 9.2 Vorstand und Aufsichtsrat von Vossloh Der Vorstand von Vossloh besteht aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat von Vossloh besteht aus sechs Mitgliedern, wobei vier Mitglieder von den Anteilseignern und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt werden. Ein Sitz der Anteilseignervertreter ist derzeit vakant und der Aufsichtsrat sucht derzeit unter Beteiligung des Aufsichtsratsvorsitzenden von Vossloh, Herrn Heinz Hermann Thiele, der gleichzeitig Geschäftsführer und mittelbarer Gesellschafter der Bieterin ist, nach einem neuen Aufsichtsratsmitglied zur Besetzung dieser Vakanz. Die Bieterin hat darüber hinaus keine Absichten, die Besetzung des Aufsichtsrats zu verändern. Die Zusammensetzung des Vorstands fällt in den Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats. Unbeschadet dessen beabsichtigt die Bieterin, dass die gegenwärtigen Vorstandsmitglieder auch nach Durchführung des Angebots als Vorstände tätig bleiben. Die Bieterin wird nach Vollzug dieses Angebots den konstruktiven und vertrauensvollen Dialog mit den Mitgliedern des Vorstands und den weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats fortsetzen. 9.3 Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretung Der Vollzug dieses Angebots hat keine Auswirkungen auf die Mitarbeiter des Vossloh-Konzerns, ihre Arbeitsverhältnisse und ihre Vertretungen. Die Bieterin beabsich- Seite 17 tigt nicht, auf den Vorstand Einfluss zu nehmen, Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeitern des Vossloh-Konzerns im Zusammenhang mit der Übernahme zu kündigen oder deren Beschäftigungsbedingungen zu ändern oder Änderungen hinsichtlich der Vertretungen der Arbeitnehmer vorzunehmen. 9.4 Sitz von Vossloh, Standort wesentlicher Unternehmensteile Die Bieterin beabsichtigt nicht, den Sitz von Vossloh zu verlegen und beabsichtigt auch nicht, auf eine Verlegung oder Schließung von Standorten wesentlicher Unternehmensteile hinzuwirken. 9.5 Mögliche Strukturmaßnahmen Nach Vollzug des Angebots könnte die Bieterin unter bestimmten Umständen, vor allem abhängig von der erreichten Mehrheit, folgende Strukturmaßnahmen treffen: (a) Sofern die Bieterin unmittelbar oder mittelbar eine Anzahl an Vossloh-Aktien hält, die ein Aktionär einer Aktiengesellschaft benötigt, um eine Übertragung der Vossloh-Aktien der außenstehenden Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-out) zu verlangen, könnte sie die für einen solchen Squeeze-out erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Die Bieterin könnte eine Übertragung der Vossloh-Aktien gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-out) verlangen, falls ihr oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen nach Vollzug des Angebots mindestens 95% des Grundkapitals von Vossloh gehören. Falls die Hauptversammlung von Vossloh die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt, wären für die Höhe der zu gewährenden Barabfindung die Verhältnisse im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung von Vossloh über die Übertragung der Aktien maßgeblich. Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Der Betrag der angemessenen Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger sein. Die Durchführung des aktienrechtlichen Squeeze-out würde automatisch zu einer Beendigung der Börsennotierung der Vossloh-Aktien führen. Gehören der Bieterin nach Vollzug des Angebots mindestens 90% des Grundkapitals von Vossloh, könnte die Bieterin nach ihrer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft (bzw. in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien) eine Übertragung der Vossloh-Aktien gemäß §§ 62 Abs. 5 UmwG, 327a ff. AktG (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) im Zusammenhang mit einer Verschmelzung verlangen. Falls die Hauptversammlung von Vossloh die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, 327a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt, wären für die Höhe der zu gewährenden Barabfindung die Verhältnisse im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung von Vossloh über die Übertragung der Aktien maßgeblich. Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft Seite 18 werden. Der Betrag der angemessenen Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger sein. Die Durchführung des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out würde automatisch zu einer Beendigung der Börsennotierung der Vossloh-Aktien führen. (b) Falls der Bieterin nach dem Vollzug des Angebots oder innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist mindestens 95% des Grundkapitals von Vossloh gehören, wäre sie berechtigt, einen Antrag nach § 39a WpÜG zu stellen, ihr die übrigen Vossloh-Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss zu übertragen (übernahmerechtlicher Squeeze-out). Die im Rahmen dieses Angebots gewährte Gegenleistung in Höhe von EUR 48,50 je Vossloh-Aktie gilt als angemessene Abfindung, wenn die Bieterin aufgrund dieses Angebots Aktien in Höhe von mindestens 90% des von dem Angebot betroffenen Grundkapitals erworben hat. Die Durchführung des übernahmerechtlichen Squeeze-out würde automatisch zu einer Beendigung der Börsennotierung der Vossloh-Aktien führen. VosslohAktionären, die das Angebot nicht angenommen haben, steht in dem Fall, dass die Bieterin berechtigt ist, einen Antrag nach § 39a WpÜG zu stellen, ein Andienungsrecht gegenüber der Bieterin nach § 39c WpÜG zu. Die Modalitäten der technischen Abwicklung der Andienung würden von der Bieterin rechtzeitig veröffentlicht werden. (c) Sollte die Bieterin nach Vollzug des Angebots mehr als 75 % des stimmberechtigten Grundkapitals der Vossloh halten, könnte die Bieterin den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags gemäß §§ 291 ff. AktG mit Vossloh als beherrschtem Unternehmen veranlassen. Unter einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag könnte die Bieterin dem Vossloh-Vorstand bindende Weisungen erteilen. Zudem wäre Vossloh verpflichtet, alle Jahresnettogewinne an die Bieterin abzuführen, die ohne die Gewinnabführung anfallen würden, abzüglich Verlustvorträgen und Einstellungen in die gesetzlichen Rücklagen. Die Bieterin wäre verpflichtet, die jährlichen Nettoverluste von Vossloh auszugleichen, die ohne einen solchen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag entstehen würden und nicht durch Entnahmen aus den während der Dauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags gebildeten Gewinnrücklagen vermindert wurden. Ein solcher Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag würde unter anderem eine Verpflichtung der Bieterin vorsehen, (i) die Vossloh-Aktien der außenstehenden Vossloh-Aktionäre auf deren Verlangen gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben, und (ii) an die verbleibenden außenstehenden Aktionäre einen Ausgleich durch wiederkehrende Zahlungen (Garantiedividende) zu leisten. Die Angemessenheit der Höhe der wiederkehrenden Zahlungen und der Barabfindung könnte in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Der Betrag der angemessenen Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger sein. (d) Die Bieterin könnte nach Vollzug des Angebots im Rahmen des gesetzlich Zulässigen Vossloh veranlassen, den Widerruf der Zulassung der VosslohAktien zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) und an der Börse Düsseldorf nach Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen zu beantragen bzw. Seite 19 den Handel an den Handelsplätzen Berlin, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart einzustellen. In ersterem Falle würden die Vossloh-Aktionäre nicht mehr von den gesteigerten Berichtspflichten des regulierten Marktes profitieren. Die Bieterin beabsichtigt keine der beschriebenen möglichen Strukturmaßnahmen, behält sich jedoch vor, diese in Zukunft durchzuführen, soweit die hierfür rechtlich erforderlichen Voraussetzungen vorliegen und dies wirtschaftlich sinnvoll ist. 9.6 Künftige Geschäftstätigkeit der Bieterin Bezüglich der Absichten im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit der Bieterin und der Bieter-Mutterunternehmen wird auf die Ausführungen in Abschnitt 9.1 verwiesen. Darüber hinaus haben die Bieterin und die Bieter-Mutterunternehmen keine Absichten, die Auswirkungen auf den Sitz der Gesellschaften oder den Standort wesentlicher Unternehmensteile, die Verwendung des Vermögens oder die künftigen Verpflichtungen der Bieterin und der Bieter-Mutterunternehmen, die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane der Bieterin und der Bieter-Mutterunternehmen oder, soweit vorhanden, auf die Arbeitnehmer, deren Vertretungen und Beschäftigungsbedingungen der Bieterin und der Bieter-Mutterunternehmen haben könnten. 10. ERLÄUTERUNGEN ZUR PREISFINDUNG 10.1 Mindestangebotspreis Der Angebotspreis in Höhe von EUR 48,50 je Vossloh-Aktie entspricht dem durch § 31 Abs. 1 WpÜG i.V.m. §§ 4, 5 WpÜG-Angebotsverordnung vorgeschriebenen Mindestpreis für die Vossloh-Aktien. (a) Nach § 5 WpÜG-Angebotsverordnung muss bei einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot gemäß §§ 29 ff. WpÜG die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Vossloh-Aktie während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots nach § 10 Abs. 1 S. 1 WpÜG entsprechen. Der Drei-Monats-Durchschnittskurs zum 19. Januar 2015 wurde von der BaFin mit EUR 48,50 mitgeteilt. Der Angebotspreis in Höhe von EUR 48,50 je Vossloh-Aktie entspricht diesem Wert. (b) Nach § 4 WpÜG-Angebotsverordnung muss bei einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot gemäß §§ 29 ff. WpÜG die Gegenleistung mindestens dem Wert der höchsten von der Bieterin, mit ihr gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG für den Erwerb von Vossloh-Aktien gewährten oder vereinbarten Gegenleistung entsprechen. In diesem sechsmonatigen Zeitraum haben die Bieterin, die mit ihr gemeinsam handelnden Personen und deren Tochtergesellschaften keine Vorerwerbe getätigt und auch keine Vereinbarungen über den Erwerb von Vossloh-Aktien geschlossen. Seite 20 Die Bieterin hält den Angebotspreis insbesondere vor dem Hintergrund des längerfristigen und schwierigen Restrukturierungs- und Transformationsprozesses für angemessen. Die Bieterin hat für die Zwecke der Ermittlung des Angebotspreises in Höhe von EUR 48,50 je Vossloh-Aktie keine anderen Bewertungsmethoden angewandt als vorstehend dargestellt. 10.2 Keine Entschädigung für den Verlust bestimmter Rechte Die Satzung von Vossloh sieht keine Anwendung von § 33b Abs. 2 WpÜG vor. Die Bieterin ist daher nicht verpflichtet, eine Entschädigung gemäß § 33b Abs. 5 WpÜG zu leisten. 11. ANNAHME UND ABWICKLUNG DES ANGEBOTS 11.1 Zentrale Abwicklungsstelle Die Bieterin hat die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, (die Zentrale Abwicklungsstelle) als zentrale Abwicklungsstelle für das Angebot beauftragt. 11.2 Annahmeerklärung und Umbuchung Hinweis: Vossloh-Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen bezüglich der Annahme des Angebots und dessen technischer Abwicklung an ihr jeweiliges depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden. Diese sind über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung des Angebots gesondert informiert worden und sind gehalten, Kunden, die in ihrem Depot Vossloh-Aktien halten, über das Angebot und die für dessen Annahme erforderlichen Schritte zu informieren. Vossloh-Aktionäre können das Angebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist (zur Annahme während der Weiteren Annahmefrist siehe unter Ziffer 11.5 dieser Angebotsunterlage): (i) schriftlich die Annahme des Angebots gegenüber ihrem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen (die Depotführende Bank) erklären (die Annahmeerklärung), und (ii) ihre Depotführende Bank anweisen, die Umbuchung der in ihrem Depot befindlichen Vossloh-Aktien, für die sie das Angebot annehmen wollen (die Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien), in die ISIN DE000A14KR84 bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien bis spätestens 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 12:00 Uhr (Ortszeit New York) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE000A14KR84 umgebucht worden sind. Diese Umbuchungen sind durch die jeweilige Depotführende Bank nach Erhalt der Annahmeerklärung zu veranlassen. Seite 21 Annahmeerklärungen, die bei der jeweiligen Depotführenden Bank nicht innerhalb der Annahmefrist oder falsch oder unvollständig ausgefüllt eingehen, gelten nicht als Annahme des Angebots und berechtigen den betreffenden Vossloh-Aktionär nicht zum Erhalt des Angebotspreises. Weder die Bieterin noch im Auftrag der Bieterin handelnde Personen sind verpflichtet, den betreffenden Vossloh-Aktionär über irgendwelche Mängel oder Fehler in der Annahmeerklärung zu unterrichten und haften nicht, falls keine solche Unterrichtung erfolgt. 11.3 Weitere Erklärungen annehmender Vossloh-Aktionäre Durch die Annahme des Angebots gemäß Ziffer 11.2 dieser Angebotsunterlage (a) weisen die annehmenden Vossloh-Aktionäre ihre jeweilige Depotführende Bank sowie etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien an und ermächtigen diese, · die Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien zunächst in dem Wertpapierdepot des annehmenden Vossloh-Aktionärs zu belassen, jedoch deren Umbuchung in die ISIN DE000A14KR84 bei der Clearstream Banking AG zu veranlassen; · ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien der Zentralen Abwicklungsstelle nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist zur Übereignung an die Bieterin zur Verfügung zu stellen (frühestens jedoch nach Eintritt der in Ziffer 13.1.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen, soweit die Bieterin auf diese nicht nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG wirksam verzichtet hat); · ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien (ISIN DE000A14KR84), jeweils einschließlich aller Nebenrechte, insbesondere der Gewinnanteilsberechtigung zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots, an die Bieterin Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises für die jeweiligen Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG nach den Bestimmungen des Angebots zu übertragen; · ihrerseits etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien sowie die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, der Bieterin oder der Zentralen Abwicklungsstelle alle für Erklärungen oder Veröffentlichungen der Bieterin nach dem WpÜG erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Anzahl der jeweils in die ISIN DE000A14KR84 eingebuchten Vossloh-Aktien börsentäglich während der Annahmefrist mitzuteilen; und · die Annahmeerklärung auf Verlangen an die Zentrale Abwicklungsstelle weiterzuleiten; Seite 22 (b) beauftragen und bevollmächtigen die annehmenden Vossloh-Aktionäre ihre jeweilige Depotführende Bank sowie die Zentrale Abwicklungsstelle, jeweils unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), alle zur Abwicklung des Angebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen und insbesondere die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien auf die Bieterin nach Maßgabe von vorstehendem Absatz (a) herbeizuführen; (c) erklären die annehmenden Vossloh-Aktionäre, dass · sie das Angebot für alle bei Erklärung der Annahme des Angebots in ihrem Wertpapierdepot bei der Depotführenden Bank befindlichen Vossloh-Aktien annehmen, es sei denn in der Annahmeerklärung ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt worden; · die Vossloh-Aktien, für die sie das Angebot annehmen, im Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums auf die Bieterin in ihrem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind; und · sie ihre Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien auf die Bieterin Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG unter den folgenden aufschiebenden Bedingungen übertragen: (i) Eintritt der Vollzugsbedingungen nach Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage, sofern die Bieterin auf diese nicht nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG wirksam verzichtet hat, sowie (ii) Ablauf der Weiteren Annahmefrist. Die in Ziffer 11.3 (a) bis 11.3 (c) dieser Angebotsunterlage aufgeführten Anweisungen, Erklärungen, Aufträge, Vollmachten und Ermächtigungen werden von den annehmenden Vossloh-Aktionären im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung des Angebots unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen erst im Fall des wirksamen Rücktritts von dem durch Annahme des Angebots geschlossenen Vertrag nach Ziffer 16 dieser Angebotsunterlage bzw. mit endgültigem Ausfall der in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen. 11.4 Rechtsfolgen der Annahme Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen dem annehmenden VosslohAktionär und der Bieterin ein Vertrag über den Verkauf der Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien an die Bieterin, jeweils nach Maßgabe der Bestimmungen des Angebots, zustande. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Der Vollzug des Vertrags erfolgt nur, nachdem alle in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen, auf die die Bieterin nicht zuvor nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG wirksam verzichtet hat, eingetreten sind. Der Vertrag entfällt (auflösen- Seite 23 de Bedingung), wenn eine oder mehrere der in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage genannten Vollzugsbedingungen nicht bis spätestens zu dem für den jeweiligen Bedingungseintritt bestimmten Enddatum eingetreten sind und die Bieterin auf die betreffenden Vollzugsbedingungen nicht nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG wirksam verzichtet hat, vgl. Ziffer 13.2 dieser Angebotsunterlage. Darüber hinaus erteilen die annehmenden Vossloh-Aktionäre mit Annahme des Angebots die in Ziffer 11.3 (a) und 11.3 (b) dieser Angebotsunterlage genannten Anweisungen, Ermächtigungen, Aufträge und Vollmachten und geben die in Ziffer 11.3 (c) dieser Angebotsunterlage aufgeführten Erklärungen ab. 11.5 Annahme des Angebots innerhalb der Weiteren Annahmefrist Die Bestimmungen der Angebotsunterlage gelten mit folgender Maßgabe sinngemäß auch für eine Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist. Die Umbuchung der in der Weiteren Annahmefrist angedienten Vossloh-Aktien bei der Clearstream Banking AG gilt als fristgerecht vorgenommen, sofern sie spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist bis 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 12:00 Uhr (Ortszeit New York) bewirkt wird. Vossloh-Aktionäre, die das Angebot innerhalb der Weiteren Annahmefrist annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen an ihre Depotführende Bank wenden. 11.6 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung Die Zahlung des Angebotspreises erfolgt an die jeweilige Depotführende Bank Zug um Zug gegen Übertragung der in der Annahmefrist und der Weiteren Annahmefrist Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien auf das Konto der Zentralen Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG. Die Zentrale Abwicklungsstelle wird den Angebotspreis – wenn bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist auch die Vollzugsbedingungen nach Ziffer 13.1.1 dieser Angebotsunterlage (Fusionskontrollrechtliche Freigabe), auf die die Bieterin nicht zuvor wirksam verzichtet hat, eingetreten sind – unverzüglich, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist über die Clearstream Banking AG an die jeweilige Depotführende Bank überweisen lassen. Falls Vollzugsbedingungen nach Ziffer 13.1.1 dieser Angebotsunterlage (Fusionskontrollrechtliche Freigabe), auf die die Bieterin nicht zuvor wirksam verzichtet hat, bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist noch nicht eingetreten sind, wird die Zentrale Abwicklungsstelle den Angebotspreis über die Clearstream Banking AG an die jeweilige Depotführende Bank unverzüglich, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach dem Tag, an dem die Bieterin nach Ziffer 13.4 dieser Angebotsunterlage bekanntgibt, dass alle Vollzugsbedingungen nach Ziffer 13.1 (soweit auf diese nicht zuvor wirksam verzichtet wurde) eingetreten sind, überweisen lassen. Die Abwicklung des Angebots und die Zahlung des Kaufpreises an die annehmenden Vossloh-Aktionäre kann sich aufgrund der durchzuführenden fusionskontrollrechtlichen Verfahren (vgl. Ziffer 12.1 und 13.1.1 dieser Angebotsunterlage) bis zum 10. Februar 2016 verzögern bzw. ganz entfallen. Die Bieterin rechnet jedoch mit einem Abschluss der fusionskontrollrechtlichen Verfahren bis voraussichtlich Ende des vierten Quartals 2015. Eine verbindliche Vorhersage ist jedoch nicht möglich. Seite 24 Mit der Zahlung des Angebotspreises an die jeweilige Depotführende Bank hat die Bieterin ihre Verpflichtung zur Zahlung des Angebotspreises erfüllt. Es obliegt den Depotführenden Banken, den Angebotspreis dem jeweiligen Verkäufer gutzuschreiben. 11.7 Kosten Die Annahme des Angebots wird für die Vossloh-Aktionäre, die ihre Aktien in einem Wertpapierdepot in der Bundesrepublik Deutschland halten, grundsätzlich frei von Kosten und Spesen der Depotführenden Banken sein (bis auf die Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung an die jeweilige Depotführende Bank). Zu diesem Zweck gewährt die Bieterin den Depotführenden Banken eine Ausgleichszahlung, die diesen gesondert mitgeteilt wird, und eine marktübliche Depotbankenprovision umfasst. Nur zur Sicherheit weist die Bieterin allerdings darauf hin, dass sie den Depotführenden Banken nicht vorschreiben kann, welche Kosten und Spesen von ihnen für die Annahme des Angebots berechnet werden. Etwaige zusätzliche Kosten und Spesen, die von Depotführenden Banken oder ausländischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen erhoben werden, sowie gegebenenfalls außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallende Aufwendungen sind jedoch von den betreffenden Vossloh-Aktionären selbst zu tragen. 11.8 Börsenhandel mit Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien Die Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien können im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter der ISIN DE000A14KR84 gehandelt werden. Der Handel beginnt voraussichtlich am dritten Bankarbeitstag nach Beginn der Annahmefrist. Der Handel mit den Zum Verkauf Eingereichten VosslohAktien im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird eingestellt (i) mit Ablauf des letzten Tages der Weiteren Annahmefrist, sofern die Bedingungen gemäß der Ziffer 13.1.1 dieser Angebotsunterlage eingetreten sind oder auf sie wirksam verzichtet wurde oder (ii) am Ende des dritten, der Abwicklung dieses Übernahmeangebots unmittelbar vorausgehenden Börsenhandelstages. Die Erwerber von unter ISIN DE000A14KR84 gehandelten Vossloh-Aktien übernehmen hinsichtlich dieser Aktien alle Rechte und Pflichten aus den durch die Annahme des Übernahmeangebots geschlossenen Verträgen. Die Bieterin weist darauf hin, dass Handelsvolumen und Liquidität der Zum Verkauf Eingereichten VosslohAktien von der jeweiligen Annahmequote abhängen und deshalb überhaupt nicht vorhanden oder gering sein und starken Schwankungen unterliegen können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass mangels Nachfrage der börsliche Verkauf von Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien nicht möglich sein wird. 12. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN 12.1 Fusionskontrollverfahren Die beabsichtigte Übernahme des Vossloh-Konzerns durch die Bieterin gemäß dem Angebot (die Transaktion) unterliegt fusionskontrollrechtlichen Freigaben bzw. dem Seite 25 Ablauf bestimmter Wartefristen der europäischen Fusionskontrolle und der Fusionskontrolle in weiteren Jurisdiktionen. 12.1.1 Europäische Union Die Transaktion unterliegt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (die EUFusionskontrollverordnung - FKVO), sofern der Fall nicht an das Bundeskartellamt (BKartA) verwiesen wird. Vor der formellen Einreichung der Anmeldung ist es üblich, ein informelles Vorverfahren zur Abstimmung der Anmeldung mit der Europäischen Kommission zu führen. Das Verfahren dient dazu, den genauen Informationsbedarf für die Anmeldung zu bestimmen. Die Dauer des Vorverfahrens ist nicht gesetzlich geregelt. Das Vorverfahren sollte laut Leitfaden der Europäischen Kommission jedoch zwei Wochen vor formeller Einreichung der Anmeldung begonnen werden. Die Europäische Kommission hat innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Anmeldung der Transaktion (Phase I) darüber zu entscheiden, ob die Transaktion genehmigt oder ein ausführliches Prüfverfahren (Phase II) eingeleitet wird. Ergeht innerhalb der Phase I keine Entscheidung, so gilt die Transaktion als genehmigt. Die Frist (Phase I) verlängert sich auf 35 Arbeitstage, wenn die Parteien Maßnahmen zur Ausräumung eventueller wettbewerbsrechtlicher Bedenken der Europäischen Kommission vorschlagen, oder wenn ein Mitgliedstaat verlangt, dass die Transaktion als Ganzes oder in Teilen den nationalen Kartellbehörden zur Prüfung gemäß den Fusionskontrollvorschriften des jeweiligen Landes vorgelegt wird. Die Europäische Kommission leitet nur dann ein ausführliches Prüfverfahren (Phase II) ein, wenn sie ernsthaft befürchtet, dass die Transaktion den Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen würde, und wenn die Parteien keine ausreichenden Maßnahmen zur Ausräumung dieser Bedenken vorgeschlagen haben. Wird ein ausführliches Prüfungsverfahren (Phase II) eingeleitet, kann die Untersuchung der Europäischen Kommission bis zu 90 weitere Arbeitstage in Anspruch nehmen. Diese Frist kann unter bestimmten Umständen verlängert werden, etwa wenn die Parteien Zusagen anbieten, um die Vereinbarkeit der Transaktion mit dem Gemeinsamen Markt herzustellen. Falls die Europäische Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen keine Entscheidung getroffen bzw. die Prüffrist nicht verlängert hat, gilt die Transaktion als genehmigt. Die Europäische Kommission kann die Freigabe von der Erfüllung bestimmter Zusagen der Parteien (wie z. B. der vorherigen Veräußerung vom Unternehmensteilen) abhängig machen. Hierzu kann sie sowohl in Phase I als auch in Phase II entscheiden, dass sie den Zusammenschluss nur unter bestimmten Bedingungen und/oder Auflagen freigibt. Die Bedingung, unter der die Freigabe steht, kann dabei auflösender Natur (Freigabe wird unwirksam, wenn eine bestimmte Zusage nicht erfüllt wird) oder aufschiebender Natur (Freigabe wird erst mit Erfüllung der Bedingung wirksam) sein. Ergeht die Freigabeent- Seite 26 scheidung unter einer Auflage, ist die Freigabe von Anfang an wirksam, es steht jedoch im Ermessen der Kommission, die Freigabeentscheidung bei Nichterfüllung der Auflage zu widerrufen. 12.1.2 Verweisung an das Bundeskartellamt EU Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt einer Kopie der Anmeldung von der Europäischen Kommission die Verweisung des Fusionskontrollverfahrens zu beantragen. Ein solcher Antrag könnte von der Bundesrepublik Deutschland in Betracht kommen. Die Europäische Kommission muss dann innerhalb von 35 Arbeitstagen nach der förmlichen Anmeldung über die Verweisung entscheiden, wenn sie kein ausführliches Prüfungsverfahren (Phase II) einleitet, und innerhalb von 65 Arbeitstagen nach der förmlichen Anmeldung, wenn sie ein ausführliches Prüfungsverfahren (Phase II) einleitet. Wenn die Europäische Kommission den Fall ganz oder teilweise an das BKartA verweist, finden die deutschen Fusionskontrollvorschriften ab der Verweisung Anwendung. In diesem Fall muss das BKartA innerhalb eines Monats nach Erhalt der Verweisungsentscheidung sowie der Verfügbarkeit sämtlicher für eine Anmeldung bei dem BKartA erforderlichen Informationen in deutscher Sprache (Phase I) entscheiden, ob es ein ausführliches Prüfungsverfahren für den Zusammenschluss einleitet (Phase II). Das Verfahren der Phase II wird durch das BKartA eingeleitet, wenn eine weitere Untersuchung der Transaktion erforderlich ist. Innerhalb des Verfahrens der Phase II müsste das BKartA entscheiden, ob die Transaktion genehmigt oder untersagt wird. Wenn die Entscheidung des BKartA den anmeldenden Unternehmen nicht innerhalb von vier Monaten ab Zugang einer Verweisungsentscheidung sowie Verfügbarkeit sämtlicher für eine Anmeldung bei dem BKartA erforderlichen Informationen in deutscher Sprache zugestellt worden ist, gilt die Transaktion als genehmigt. Der Untersuchungszeitraum wird auf fünf Monate verlängert, wenn eine Partei Zusagen zur Sicherstellung der Freigabeentscheidung durch das BKartA abgibt. Weitere Hemmungen der Fristen können im Falle von Informationsanfragen eintreten. 12.1.3 Volksrepublik China Die Transaktion unterliegt der chinesischen Fusionskontrolle nach dem chinesischen Antimonopolgesetz (AML). Danach müssen Zusammenschlüsse, welche die vom chinesischen Staatsrat festgelegten Schwellen überschreiten, beim chinesischen Handelsministerium (MOFCOM) angemeldet werden. Bevor das MOFCOM die Vollständigkeit der Anmeldung anerkennt und die Prüfungsfrist zu laufen beginnt (offizielles Verfahren), werden vorab mit dem MOFCOM die übermittelten Anmeldungsunterlagen besprochen und etwaige offene Punkte mit den Beteiligten des Zusammenschlussvorhabens geklärt (Vorabverfahren). Seite 27 Das MOFCOM soll innerhalb von 30 Tagen nach offiziellem Eingang der vollständigen Dokumente und Unterlagen der Beteiligten eine vorläufige Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens vornehmen und eine Entscheidung treffen, ob eine weitergehende Untersuchung durchgeführt wird und die Beteiligten darüber schriftlich informieren (Phase I). Sofern das MOFCOM entscheidet, eine weitergehende Prüfung durchzuführen, soll diese innerhalb von 90 Tagen nach der Phase-I-Entscheidung abgeschlossen werden (Phase II). Innerhalb der Frist soll das MOFCOM eine Entscheidung treffen, ob das Zusammenschlussvorhaben untersagt wird und dies den Beteiligten schriftlich mitteilen. Unter den folgenden Voraussetzungen kann das MOFCOM, nach schriftlicher Mitteilung an die Beteiligten, die im vorherigen Absatz beschriebene Frist um bis zu weitere 60 Tage verlängern (Phase III): · die Beteiligten stimmen der Verlängerung der Untersuchungsfrist zu; · die Dokumente oder Unterlagen, welche die Beteiligten eingereicht haben, sind fehlerhaft und erfordern eine weitere Überprüfung; oder · die relevanten Umstände haben sich nach der Anmeldung durch die Beteiligten wesentlich verändert. Nach den chinesischen Fusionskontrollvorschriften darf die Transaktion erst nach der Freigabe durch das MOFCOM vollzogen werden oder wenn die entsprechenden Fristen abgelaufen sind, ohne dass das MOFCOM eine entsprechende Entscheidung getroffen hat. Das Kartellverfahren in China kann deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als sich bei reiner Addition der vorgenannten Fristen ergäbe. Insbesondere existieren keine verbindlichen Fristen für das Vorabverfahren, so dass nicht genau abgesehen werden kann, wann das offizielle Verfahren eröffnet wird und damit der Lauf der Prüfungsfristen beginnt. Außerdem kann bei Nachfragen des MOFCOM im offiziellen Verfahren oder im Falle der Anforderung weiterer Unterlagen der Lauf der genannten Fristen gehemmt oder deren Dauer verlängert werden. Schließlich kann für den Fall, dass sich das MOFCOM und die Beteiligten über Maßnahmen zur Ausräumung von wettbewerbsrechtlichen Bedenken nicht innerhalb der Phasen I bis III einigen können, das MOFCOM die Beteiligten auffordern, die Anmeldung zurückzunehmen und diese neu einzureichen, wodurch wieder die Frist der Phase I zu laufen beginnt. Die Bieterin rechnet mit einem Abschluss des fusionskontrollrechtlichen Freigabeverfahrens in China bis voraussichtlich Ende des vierten Quartals 2015. 12.1.4 Russland Die Transaktion unterliegt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die russische Bundesantimonopolbehörde (FAS) gemäß dem russischen Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs (LPC). Seite 28 Die FAS ist grundsätzlich verpflichtet, Anmeldungen binnen 30 Kalendertagen nach Eingang zu prüfen (Phase I). Falls die FAS jedoch entscheidet, dass sie weitere Angaben, Dokumente oder Informationen benötigt oder dass die Transaktion zu einer Beschränkung des Wettbewerbs führen könnte, kann sie die Prüffrist auf bis zu 90 Kalendertage nach Eingang der Anmeldung verlängern (Phase II). Darüber hinaus kann die FAS die Anmeldung innerhalb der ersten 10 Kalendertage nach Einreichung als unvollständig zurückweisen. In diesem Fall beginnt die Prüffrist erneut ab dem Zeitpunkt, zu dem die Anmeldung, einschließlich aller eingereichten Dokumente, vollständig ist. Die Prüfungsphasen können unter bestimmten Umständen verlängert werden (z.B. bei Nachreichung weiterer Dokumente durch die Zusammenschlussbeteiligten). Nach den russischen Fusionskontrollvorschriften darf die Transaktion erst nach Freigabe durch die FAS vollzogen werden. 12.1.5 Südafrika Die Bieterin geht davon aus, dass die Transaktion der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die südafrikanische Wettbewerbskommission (Competition Commission) gemäß den Bestimmungen des Competition Act, No. 89 von 1998 in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Zusammenschlusskontrollschwellwerte der General Notice 216 von 2009 (Competition Act) unterliegt. Nach Einschätzung der Bieterin handelt es sich nach den Bestimmungen des Competition Act um einen mittelgroßen Zusammenschluss ("intermediate merger"). Die Frist für die Prüfung der Transaktion als mittelgroßer Zusammenschluss durch die Competition Commission beträgt 20 Arbeitstage nach Erhalt der vollständigen Anmeldung, wonach die Competition Commission die Transaktion (bedingt oder unbedingt) freigeben oder untersagen kann. Die Competition Commission kann diese Frist jedoch maximal um weitere 40 Arbeitstage verlängern. Sofern die Competition Commission innerhalb dieser gesetzlichen Frist keine Entscheidung erlässt, gilt die Transaktion als freigegeben. Sofern es sich bei der Transaktion um einen großen Zusammenschluss ("large merger") nach den Bestimmungen des Competition Act handeln sollte, wäre eine fusionskontrollrechtliche Freigabe durch das südafrikanische Wettbewerbsgericht (Competition Tribunal) erforderlich. In diesem Fall wären die oben genannten Fristen nicht anwendbar. Eine maximale Verfahrensdauer für die Zusammenschlusskontrolle durch das Competition Tribunal ist gesetzlich nicht bestimmt. Je nach Komplexität des Zusammenschlussvorhabens kann das Verfahren bis zu einer Freigabe mehrere Monate dauern. Die Transaktion darf erst nach Genehmigung durch die jeweils zuständige südafrikanischen Wettbewerbsbehörde (Competition Commission oder Competition Tribunal) vollzogen werden. 12.1.6 Türkei Die Transaktion unterliegt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die türkische Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu) und der Freigabe durch das Seite 29 türkische Wettbewerbsgremium (Rekabet Kurulu) als Beschlussorgan der Wettbewerbsbehörde. Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Anmeldung (Phase I) teilt das Wettbewerbsgremium den Parteien die Entscheidung zur Freigabe der Transaktion oder zur weiteren Prüfung in einer Phase II mit. Falls innerhalb der Phase I keine Mitteilung erfolgt, gilt die Transaktion als freigegeben. Ein schriftliches Ersuchen der Wettbewerbsbehörde um Nachreichung fehlender Angaben führt dazu, dass die Prüfungsfrist von 30 Tagen erneut zu laufen beginnt. Die Prüfungsphasen können unter bestimmten Umständen verlängert werden. Nach den türkischen Fusionskontrollvorschriften darf die Transaktion grundsätzlich erst nach Freigabe vollzogen werden. 12.1.7 U.S.A. Nach dem US Hart-Scott-Rodino Act von 1976 (HSR Act) und den Vorschriften, die aufgrund dieses Gesetzes von den Kartellbehörden der Vereinigten Staaten, von der Federal Trade Commission (FTC) und dem US Justizministerium (Department of Justice - DOJ) erlassen wurden, dürfen bestimmte Transaktionen erst durchgeführt werden, wenn sie diesen Behörden angezeigt wurden und bestimmte Wartezeiten (mindestens 30 Tage) abgelaufen, hinfällig geworden oder in sonstiger Weise beendet worden sind. Das DOJ oder die FTC sind berechtigt zu prüfen, ob die Transaktion den Wettbewerb in den Vereinigten Staaten wesentlich beeinträchtigen könnte. Das DOJ oder die FTC können jederzeit vor und nach Vollzug der Transaktion beim zuständigen Bundesgericht bestimmte Maßnahmen beantragen, wenn ihnen dies im öffentlichen Interesse als erforderlich oder wünschenswert erscheint. Solche Maßnahmen können unter anderem die Untersagung des Erwerbs der Vossloh-Aktien auf der Grundlage des Angebots oder die Anordnung umfassen, bereits erworbene Vossloh-Aktien wieder zu veräußern oder wesentliche Vermögenswerte von verbundenen Unternehmen der Bieterin oder des Zielunternehmens zu veräußern. Auch private Parteien (oder USBundesstaaten) dürfen Verfahren auf der Grundlage des US-Kartellrechts anstrengen. US-Bundesstaaten können auch nach dem anwendbaren einzelstaatlichen Recht klagen. 12.2 Stand der Fusionskontrollverfahren Die Bieterin befindet sich gegenwärtig im informellen Vorverfahren mit der Europäischen Kommission. Die Bieterin strebt an, die Anmeldung bei der Europäischen Kommission bis Mitte März 2015 vorzunehmen. Die Bieterin strebt an, die notwendigen Anmeldungen und Anträge an die zuständigen Fusionskontrollbehörden außerhalb der Europäischen Union bis Ende März 2015 vorzunehmen. 12.3 Gestattung der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage Die BaFin hat der Bieterin am 13. Februar 2015 die Veröffentlichung der deutschen Fassung dieser Angebotsunterlage gestattet. Seite 30 13. VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN VOLLZUG 13.1 Vollzugsbedingungen Das Angebot und die durch seine Annahme zustande gekommenen Verträge werden nur dann vollzogen, wenn die in Ziffern 13.1.1 und 13.1.2 genannten Bedingungen (die Vollzugsbedingungen) erfüllt sind: 13.1.1 Fusionskontrollrechtliche Freigabe Europäische Union und Deutschland (a) Seit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum 29. Januar 2016 (einschließlich): (1) hat die Europäische Kommission (i) die Transaktion gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 8 Abs. 1 oder Art. 8 Abs. 2 FKVO als für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt oder (ii) innerhalb der vorgeschriebenen Fristen keine Entscheidung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b oder lit. c FKVO oder nach Art. 8 Abs. 1, 2 oder 3 FKVO erlassen, so dass gemäß Art. 10 Abs. 6 FKVO die Transaktion als für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt gilt; oder (2) hat die Europäische Kommission (i) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a FKVO festgestellt, dass die Transaktion nicht unter die FKVO fällt; oder (ii) die Transaktion gemäß Art. 4 Abs. 4 oder Art. 9 Abs. 3 lit. b FKVO ganz oder teilweise an die Bundesrepublik Deutschland verwiesen bzw. innerhalb der Fristen des Art. 4 Abs. 4 oder des Art. 9 Abs. 4 lit. b FKVO keine Entscheidung erlassen und die in Art. 9 Abs. 4 lit. b FKVO bezeichneten vorbereitenden Schritte nicht unternommen, so dass die Transaktion als verwiesen gilt, wobei im Falle einer Teilverweisung hinsichtlich des nicht verwiesenen Teils der Transaktion die Voraussetzungen von obigem 13.1.1 (a) Absatz (1) vorliegen; und hat das BKartA (w) die Transaktion durch formellen Beschluss freigegeben oder mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für eine Untersagung nicht vorliegen; oder (x) mitgeteilt, dass die Transaktion nicht anmeldepflichtig ist; oder (y) innerhalb der Frist des § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB nicht mitgeteilt, ein Hauptprüfverfahren eröffnet zu haben; oder (z) die Transaktion nicht innerhalb der Prüfungsfrist des § 40 Abs. 2 Satz 2 GWB oder der verlängerten Prüfungsfrist des § 40 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 GWB untersagt. Volksrepublik China (b) Seit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum 29. Januar 2016 (einschließlich) hat das chinesische MOFCOM die Transaktion nach Maßgabe des AML freigegeben. Seite 31 Russland (c) Seit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum 29. Januar 2016 (einschließlich) hat die russische FAS die Transaktion nach Maßgabe des LPC freigegeben. Südafrika (d) Seit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum 29. Januar 2016 (einschließlich) hat die südafrikanische Competition Commission oder das südafrikanische Competition Tribunal die Transaktion freigegeben. Türkei (e) Seit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum 29. Januar 2016 (einschließlich) hat die türkische Wettbewerbsbehörde die Transaktion freigegeben oder die Parteien haben gemäß Artikel 10/2 des türkischen Gesetzes über den Schutz des Wettbewerbs innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Eingang einer vollständigen Anmeldung bei der türkischen Wettbewerbsbehörde keine Mitteilung erhalten, dass die Transaktion freigegeben wurde oder eine weitere Prüfung durchgeführt wird. U.S.A (f) Seit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum 29. Januar 2016 (einschließlich) sind entweder alle anwendbaren Wartezeiten nach dem HSR Act (und eventuelle Verlängerungen) abgelaufen, hinfällig geworden oder haben geendet, ohne dass die zuständigen USKartellbehörden beim zuständigen Bundesgericht einen Antrag auf Untersagung des Vollzugs des Zusammenschlusses oder auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung gestellt haben, oder – im Falle eines Antrags auf Untersagung des Vollzugs des Zusammenschlusses oder auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung – hat das zuständige Bundesgericht diesen Antrag rechtskräftig abgelehnt. Bei den unter vorstehendem Abschnitt 13.1.1 (a) bis (f) aufgeführten Bedingungen handelt es sich jeweils um eigenständige Vollzugsbedingungen. 13.1.2 Kein wesentlicher Rückgang des DAX Am letzten Tag der Annahmefrist beträgt der Tagesschlussstand des DAX (ISIN DE0008469008), wie von der Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, Deutschland (oder einem Nachfolgeunternehmen) festgestellt und auf ihrer Internetseite, derzeit www.deutsche-boerse.com, veröffentlicht, mindestens 8.000 Punkte. Seite 32 13.2 Verzicht auf Vollzugsbedingungen Die Bieterin kann – soweit zulässig – nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist auf eine, mehrere oder alle Vollzugsbedingungen verzichten. Vollzugsbedingungen, auf welche die Bieterin wirksam verzichtet hat, gelten für die Zwecke dieses Angebots als eingetreten. Für die Wahrung der Frist gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG ist die Veröffentlichung der Änderung des Angebots gemäß § 21 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG maßgeblich. Im Falle (i) eines Verzichts auf eine Vollzugsbedingung und (ii) der Veröffentlichung dieses Verzichts innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der in Ziffer 5.1 dieser Angebotsunterlage genannten Annahmefrist verlängert sich diese um zwei Wochen (§ 21 Abs. 5 WpÜG), also bis zum 30. März 2015, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). 13.3 Ausfall von Vollzugsbedingungen Sofern (i) die in 13.1.2 (kein wesentlicher Rückgang des DAX) genannte Vollzugsbedingung bei Ablauf der Annahmefrist nicht erfüllt ist, oder (ii) die in Ziffer 13.1.1 (Fusionskontrollrechtliche Freigabe) genannten Vollzugsbedingungen nicht bis zum 29. Januar 2016 erfüllt sind, und die Bieterin auf die betreffenden Vollzugsbedingungen nicht nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG zuvor wirksam verzichtet hat, erlischt das Angebot. Die durch die Annahme des Angebots zustande gekommenen Verträge werden in diesem Fall nicht vollzogen und entfallen (auflösende Bedingung); eingelieferte Aktien werden zurückgewährt. Entsprechend wird die Zentrale Abwicklungsstelle unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Bankarbeitstagen nach Bekanntgabe des Erlöschens des Angebots, über die Clearstream Banking AG die Rückbuchung der Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien (ISIN DE000A14KR84) in die ISIN DE0007667107 durch die Depotführenden Banken veranlassen. Die Rückbuchung soll für die Vossloh-Aktionäre, die ihre Aktien in einem Wertpapierdepot in der Bundesrepublik Deutschland halten, grundsätzlich frei von Kosten und Spesen der Depotführenden Banken sein. Gegebenenfalls anfallende ausländische Steuern oder Kosten und Gebühren ausländischer Depotführender Banken, die keine Depotverbindung bei der Clearstream Banking AG haben, sind allerdings von den betreffenden Vossloh-Aktionären selbst zu tragen. 13.4 Veröffentlichungen zu Vollzugsbedingungen Die Bieterin gibt unverzüglich im Internet auf der Internetseite www.velvetangebot.de (auf Deutsch und in unverbindlicher englischer Übersetzung) und im Bundesanzeiger bekannt, falls (i) auf eine Vollzugsbedingung wirksam verzichtet wurde, (ii) eine Vollzugsbedingung eingetreten ist, (iii) alle Vollzugsbedingungen entweder eingetreten sind oder auf sie wirksam verzichtet wurde, oder (iv) das Angebot nicht vollzogen wird, da eine Bedingung nach Ziffer 13.1 endgültig nicht eingetreten ist. Ebenso wird die Bieterin unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG bekannt geben, welche der in Ziffer 13.1.1 dieser Angebotsunterlage genannten Vollzugsbedingungen bis zu diesem Zeitpunkt eingetreten sind. Seite 33 14. FINANZIERUNG DES ANGEBOTS 14.1 Maßnahmen zur Sicherstellung der vollständigen Erfüllung des Angebots 14.1.1 Maximale Gegenleistung Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage sind nach den von Vossloh veröffentlichten Informationen 13.325.290 Vossloh-Aktien ausgegeben. Die Bieterin hält derzeit 3.996.383 Vossloh-Aktien. Der Gesamtbetrag, der erforderlich wäre, wenn alle Vossloh-Aktionäre das Angebot annehmen würden, beliefe sich auf EUR 452.451.989,50 (der Maximale Kaufpreis), d.h. der Angebotspreis von EUR 48,50 je Vossloh-Aktie multipliziert mit der Anzahl aller weiteren, nicht bereits von der Bieterin gehaltenen, 9.328.907 Vossloh-Aktien (die Weiteren Vossloh-Aktien). Darüber hinaus werden der Bieterin Kosten für die Abwicklung dieses Angebots entstehen, die voraussichtlich insgesamt EUR 7,0 Mio. betragen werden (die Transaktionsnebenkosten). Der Gesamtbetrag, den die Bieterin auf dieser Grundlage für den Vollzug des Angebots benötigen würde, beläuft sich daher voraussichtlich auf maximal EUR 459.451.989,50 (der Maximale Transaktionsbetrag). 14.1.2 Finanzierung des Angebots Die Bieterin hat vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage die notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des gemäß den Angebotsbedingungen bestehenden Anspruchs auf die Gegenleistung zur Verfügung stehen. Die Bieterin hat am 20. Januar 2015 mit der Deutsche Bank AG, Deutsche Asset & Wealth Managment, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt einen Kreditvertrag abgeschlossen, der der Bieterin eine Kreditlinie in Höhe von EUR 465.000.000 zur Finanzierung der Erfüllung der Gegenleistung im Zusammenhang mit der Übernahme von Vossloh bis zum 20. März 2016 zur Verfügung stellt (der Akquisitionskredit). Die Mittel aus diesem Akquisitionskredit können der Bieterin nach Maßgabe der Bestimmungen des Akquisitionskredits bereit gestellt werden, sobald bestimmte aufschiebende Bedingungen und Dokumentationserfordernisse erfüllt sind (oder die Deutsche Bank hierauf verzichtet hat) und wenn bestimmte weitere Bedingungen erfüllt sind und bestimmte Gewährleistungen und Zusicherungen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Kreditlinie zutreffend sind. Die Bieterin hat keinen Grund anzunehmen, dass die Bedingungen für eine Inanspruchnahme des Akquisitionskredits nicht erfüllt sein werden. Darüber hinaus ist der Akquisitionskredit zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage nicht gekündigt worden und es gibt nach Kenntnis der Bieterin keinen Grund zu der Annahme, dass der Akquisitionskredit gekündigt wird. Die Bieterin verfügt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage über liquide Mittel in Höhe von rund EUR 60 Mio. Die der Bieterin aus eigenen Mitteln und dem Akquisitionskredit zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen damit den Maximalen Transaktionsbetrag. Seite 34 Die Bieterin hat somit die notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des gemäß den Angebotsbedingungen bestehenden Anspruchs auf die Gegenleistung zur Verfügung stehen. 14.2 Finanzierungsbestätigung Die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, ein von der Bieterin unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat in dem als Anlage 5 beigefügten Schreiben vom 2. Februar 2015 gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG schriftlich bestätigt, dass die Bieterin die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass die zur vollständigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung nach den Angebotsbedingungen zur Verfügung stehen. 15. AUSWIRKUNGEN DES VOLLZUGS DES ANGEBOTS FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER BIETERIN AUF DIE VERMÖGENS-, Die in dieser Ziffer 15 enthalten Informationen über die Bieterin sowie Ansichten und zukunftsorientierte Aussagen beruhen jeweils auf der Annahme, dass die Bieterin alle derzeit ausgegebenen Vossloh-Aktien abzüglich der bereits von der Bieterin gehalten 3.996.383 Vossloh-Aktien und somit alle 9.328.907 Weiteren Vossloh-Aktien auf Grundlage dieses Angebots erwerben wird. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Auswirkungen des Erwerbs der Vossloh-Aktien auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin heute noch nicht genau vorhersagen lassen. Die nachstehenden Angaben beruhen auf vorläufigen und ungeprüften Einschätzungen der Bieterin, welche von den tatsächlichen Finanzergebnissen der Bieterin und von Vossloh abweichen können. Von den angegebenen Finanzinformationen kann nicht auf die zukünftigen finanziellen Risiken oder das zukünftige Ergebnis nach Vollzug der Transaktion geschlossen werden. Die folgenden Darstellungen sowie die zugrundeliegenden Annahmen wurden weder von Wirtschaftsprüfern geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen. 15.1 Ausgangslage und Annahmen Die in dieser Ziffer enthaltenen Angaben beruhen insbesondere auf folgender Ausgangslage und folgenden Annahmen: Ausgangslage ● Für die Bieterin liegt für das Geschäftsjahr 2013 ein ungeprüfter Jahresabschluss vor, der nach den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt wurde. Um die Auswirkungen des Angebots auf den Einzelabschluss der Bieterin zu zeigen, werden diese Finanzinformationen verwendet. ● Die Bieterin erstellt keinen Konzernabschluss. Die in diesem Abschnitt verwendeten konsolidierten Finanzinformationen wurden ausschließlich für die Zwecke der Darstellung in dieser Angebotsunterlage gemäß den Vorschriften Seite 35 des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes ermittelt und sind weder geprüft noch von den Organen der Bieterin im Sinne eines Konzernabschlusses festgestellt worden. ● Die Bieterin hält derzeit 3.996.383 Vossloh-Aktien. Annahmen ● Die Bieterin wird alle 9.328.907 Weiteren Vossloh-Aktien zum Angebotspreis von EUR 48,50 je Vossloh-Aktie, also gegen Zahlung des Maximalen Kaufpreises von EUR 452.451.989,50, erwerben. Die voraussichtlichen Transaktionsnebenkosten der Bieterin für die Abwicklung des Angebots werden EUR 7,0 Mio. betragen. Ausgehend von den vorgenannten Annahmen beträgt der von der Bieterin im Zusammenhang mit dem Angebot zu zahlende Maximale Transaktionsbetrag EUR 459.451.989,50. ● Die von der Bieterin zur Deckung des Maximalen Kaufpreises von EUR 452.451.989,50 benötigten Mittel werden in voller Höhe durch den Akquisitionskredit finanziert. ● Die Transaktionsnebenkosten in Höhe von EUR 7,0 Mio. werden aus den liquiden Mitteln finanziert und werden als Anschaffungskosten aktiviert. 15.2 Methodisches Vorgehen und Vorbehalte Zur Abschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen des Erwerbs aller 9.328.907 Weiteren Vossloh-Aktien auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin hat die Bieterin eine vorläufige und ungeprüfte Einschätzung der finanziellen Situation vorgenommen, wie sie sich im Falle der angenommenen Übernahme von Vossloh zum 31. Dezember 2013 auf der Grundlage der Zahlen für das Geschäftsjahr 2013 ergeben würde. Im Folgenden werden diese Auswirkungen (auf der Grundlage der in Ziffer 15.1 dieser Angebotsunterlage genannten Annahmen) auf eine Bilanz der Bieterin zum 31. Dezember 2013 und auf die Ertragslage für das Geschäftsjahr 2013 dargestellt. Abgesehen von dem Erwerb aller 9.328.907 Weiteren Vossloh-Aktien im Rahmen des Angebots werden in den folgenden Darstellungen keine sonstigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin berücksichtigt. Ferner wird darauf hingewiesen, dass sich die Auswirkungen der Übernahme von Vossloh auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin zum heutigen Tage nicht genau vorhersagen lassen. Die Gründe hierfür sind insbesondere die Folgenden: (a) Die genaue Höhe der der Bieterin im Zusammenhang mit dem Angebot entstehenden Kosten und der Transaktionsnebenkosten ist erst nach dem Vollzug des Angebots endgültig feststellbar. Auch die im Zusammenhang mit der Finanzierung entstehenden einmaligen Kosten können noch nicht abschließend beziffert werden. (b) Der Jahresabschluss und die konsolidierten Finanzinformationen der Bieterin für das Geschäftsjahr 2013 wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt. Der Konzernabschluss des Seite 36 Vossloh-Konzerns wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den nach § 315a Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Den Abschlüssen liegen daher unterschiedliche Bilanzierungsverfahren, grundsätze, -methoden und -richtlinien zugrunde. Die Quantifizierung der Auswirkungen der Unterschiede ist der Bieterin derzeit nicht möglich. Diese Auswirkungen sind dementsprechend in der Darstellung nicht berücksichtigt. Allerdings geht die Bieterin aufgrund der eigenen Erfahrungswerte davon aus, dass die Unterschiede nicht wesentlich sind. (c) Im Rahmen der Darstellung der Auswirkungen des Vollzugs des Angebots auf die konsolidierten Finanzinformationen der Bieterin werden etwaige Lieferund Leistungsbeziehungen zwischen dem Vossloh-Konzern und dem KnorrBremse-Konzern nicht eliminiert, da im Geschäftsjahr 2013 der Anteil des Umsatzes des Knorr-Bremse Konzerns mit dem Vossloh-Konzern nur bei rund EUR 11 Mio. lag und somit nur 0,26% des Konzernumsatzes des KnorrBremse Konzerns von rund EUR 4,3 Mrd. betrug. (d) Im Rahmen der Erstkonsolidierung ist eine Allokation des Kaufpreises auf die erworbenen Aktiva und Passiva durchzuführen. Da dies aber erst nach der Übernahme von Vossloh erfolgen kann, wurde eine Aufteilung auf die einzelnen Bilanzposten nicht vorgenommen. Der gesamte Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung wurde stattdessen als immaterieller Vermögenswert in Form des Geschäfts- oder Firmenwerts ausgewiesen. Die Ertragslage berücksichtigt demzufolge auch keine Belastung aus erhöhten Abschreibungen im Rahmen der Neubewertung der erworbenen Vermögenswerte. Allerdings geht die Bieterin aufgrund der eigenen Erfahrungswerte davon aus, dass eine Belastung aus solchen Abschreibungen nicht in wesentlicher Höhe anfallen wird. (e) Die Geschäftstätigkeit der Bieterin wird nach Vollzug des Angebots im Wesentlichen darin bestehen, die Beteiligungen an Vossloh und Knorr-Bremse sowie weitere Finanzanlagen zu halten und zu verwalten. Die Erträge der Bieterin ab diesem Zeitpunkt werden daher im Wesentlichen aus Erträgen aus den Beteiligungen an Vossloh und Knorr-Bremse sowie Erträgen aus dem übrigen liquiden Kapitalvermögen bestehen. Für die Zwecke der Darstellung in dieser Ziffer 15 basieren die dargestellten Umsätze auf dem Ergebnis von Vossloh und Knorr-Bremse für das Geschäftsjahr 2013. 15.3 Erwartete Auswirkungen auf den Einzelabschluss der Bieterin 15.3.1 Erwartete Auswirkungen auf die Bilanz der Bieterin Nach Maßgabe der in Ziffern 15.1 und 15.2 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vorbehalte und Annahmen und nach derzeitiger Einschätzung geht die Bieterin davon aus, dass ein Erwerb aller 9.328.907 Weiteren Vossloh-Aktien auf der Grundlage dieses Angebots im Wesentlichen die folgenden Auswirkungen auf die Bilanz der Bieterin haben wird: Seite 37 Auswirkungen auf die Bilanz der Bieterin zum 31.12.2013 gemäß HGB (vereinfacht) in Tausend Euro Bieterin zum 31.12.2013 (ungeprüft) Voraussichtliche Veränderung durch Vollzug des Angebot Bieterin nach Vollzug des Angebots zum 31.12.2013 (ungeprüft) AKTIVA Finanzanlagen Liquide Mittel Sonstige Aktiva Bilanzsumme 1.445.759 131.504 4.848 1.582.111 459.452 -7.000 0 452.452 1.905.211 124.504 4.848 2.034.563 PASSIVA Eigenkapital Verbindlichkeiten Sonstige Passiva Bilanzsumme 1.475.227 105.589 1.295 1.582.111 0 452.452 0 452.452 1.475.227 558.041 1.295 2.034.563 Abweichungen vom rechnerischen Ergebnis (sofern vorhanden) beruhen auf Rundungsdifferenzen. Nach Einschätzung der Bieterin würde sich der Erwerb aller 9.328.907 Weiteren Vossloh-Aktien nach diesem Angebot auf die Vermögens- und Finanzlage der Bieterin wie folgt auswirken: (a) Die Finanzanlagen werden voraussichtlich von TEUR 1.445.759 um TEUR 459.452 auf TEUR 1.905.211 steigen. Darin enthalten sind die Transaktionsnebenkosten von voraussichtlich TEUR 7.000, die bei der Bieterin als Anschaffungskosten aktiviert werden. (b) Die liquiden Mittel werden sich voraussichtlich von TEUR 131.504 um TEUR 7.000 auf TEUR 124.504 reduzieren. (c) Die Bilanzsumme wird sich voraussichtlich von TEUR 1.582.111 um TEUR 452.452 auf TEUR 2.034.563 erhöhen. (d) Das Eigenkapital wird voraussichtlich mit TEUR 1.475.227 unverändert bleiben. (e) Die Verbindlichkeiten der Bieterin werden sich voraussichtlich von TEUR 105.589 um TEUR 452.452 auf TEUR 558.041 erhöhen. Obwohl die Bilanz der Bieterin zum 31. Dezember 2014 noch nicht aufgestellt ist, erwartet die Bieterin auf Grundlage der ihr derzeit zur Verfügung stehenden Informationen, dass sich keine wesentlichen positiven oder negativen Veränderungen der erwarteten Auswirkungen auf die Bilanz der Bieterin zum 31. Dezember 2014 gegenüber der vorstehenden Darstellung zum 31. Dezember 2013 ergeben. Die liquiden Mittel haben sich zwar zum 31. Dezember 2014 voraussichtlich auf rund EUR 48 Mio. verringert, was aber durch eine entsprechende Erhöhung des Werts der Finanzanlagen mehr als kompensiert wird. Seite 38 15.3.2 Erwartete Auswirkungen auf die künftige Ertragslage der Bieterin Die künftige Ertragslage der Bieterin wird voraussichtlich durch folgende Faktoren beeinflusst: 15.4 (a) Nach der Abwicklung des Angebots werden die künftigen Erträge der Bieterin aus Erträgen aus ihren Beteiligungen an Vossloh und KnorrBremse sowie aus den Erträgen des übrigen liquiden Kapitalvermögens bestehen. Die Höhe dieser künftigen Erträge ist ungewiss. Die Hauptversammlung von Vossloh vom 28. Mai 2014 hat die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Vossloh-Aktie beschlossen. Auf der Grundlage der Erwartung, dass dies der Höhe der Dividende in zukünftigen Geschäftsjahren entspricht, erwartet die Bieterin, dass sich die künftigen Erträge aus ihrer Beteiligung an Vossloh, vorausgesetzt es kommt zu der angenommenen vollständigen Übernahme der 9.328.907 Weiteren VosslohAktien, ceteris paribus (unter sonst gleichen Bedingungen) auf ca. EUR 6,66 Mio. p.a. belaufen. (b) Die Aufwendungen der Bieterin erhöhen sich durch die Kosten der Finanzierung des Maximalen Kaufpreises voraussichtlich um EUR 5,0 Mio. p.a. (c) Unter Berücksichtigung der erwarteten Erträge aus der Beteiligung an Knorr-Bremse und der weiteren erwarteten Erträge aus dem übrigen liquiden Kapitalvermögen wird das Ergebnis der Bieterin auch in Zukunft deutlich positiv ausfallen. Erwartete Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Bieterin Der Erwerb aller 9.328.907 Weiteren Vossloh-Aktien im Rahmen des Angebots durch die Bieterin wird sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Bieterin voraussichtlich im Wesentlichen wie nachfolgend dargelegt auswirken. Die Erstellung der folgenden Informationen erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Angebot. Sie spiegeln nicht die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der Bieterin wider. Die nachfolgenden Angaben basieren auf ungeprüften konsolidierten Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2013 der Bieterin und dem geprüften Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 von Vossloh. Dabei wurde für Zwecke der Darstellung unterstellt, dass der Erwerb aller 9.328.907 Weiteren Vossloh-Aktien bereits zum 31. Dezember 2013 stattgefunden hat. Nach Maßgabe der in Ziffern 15.1 und 15.2 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vorbehalte und Annahmen und nach derzeitiger Einschätzung geht die Bieterin davon aus, dass ein Erwerb aller 9.328.907 Weiteren Vossloh-Aktien auf der Grundlage dieses Angebots im Wesentlichen die folgenden Auswirkungen auf die Bilanz des Konzerns der Bieterin haben wird: Seite 39 Auswirkungen auf die Konzernbilanz der Bieterin zum 31.12.2013 gemäß HGB (vereinfacht) in Millionen Euro AKTIVA Firmenwerte sonstige langfristige Vermögenswerte Flüssige Mittel Sonstige kurzfristige Vermögenswerte Summe Aktiva 1 PASSIVA Eigenkapital1 Finanzverbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten Summe Passiva Bieterin zum 31.12.2013 (ungeprüft) VosslohKonzern zum 31.12.2013 (geprüft) Voraussichtliche Änderungen durch Vollzug des Angebots (ungeprüft) Bieterin nach Vollzug des Angebots zum 31.12.2013 (ungeprüft) 72,2 376,5 280,9 729,6 1.409,2 937,9 369,0 55,5 -311,7 -7,0 1.466,5 986,4 1.171,2 3.590,5 785,3 1.586,3 0 -37,8 1.956,5 5.139,0 1.721,4 130,6 490,3 265,4 -490,3 452,5 1.721,4 848,5 1.738,5 3.590,5 830,6 1.586,3 0 -37,8 2.569,1 5.139,0 Einschließlich der Anteile anderer Gesellschafter. Abweichungen vom rechnerischen Ergebnis (sofern vorhanden) beruhen auf Rundungsdifferenzen. (a) Die Position Firmenwerte erhöht sich voraussichtlich von EUR 72,2 Mio. auf EUR 729,6 Mio. Der Anstieg entspricht dem entsprechenden Wert aus der Vossloh-Bilanz und dem sich bei einer Kapitalkonsolidierung ergebenden Firmenwert von Vossloh. (b) Die sonstigen langfristigen Vermögensgegenstände erhöhen sich voraussichtlich um den entsprechenden Wert aus der Vossloh-Bilanz und verringern sich auf Grund der Kapitalkonsolidierung um den Buchwert der bereits von der Bieterin gehaltenen 3.996.383 Vossloh Aktien. (c) Die flüssigen Mittel erhöhen sich voraussichtlich von EUR 937,9 Mio. auf EUR 986,4 Mio. Der Anstieg entspricht dem entsprechenden Wert aus der Vossloh-Bilanz abzüglich der aus liquiden Mitteln beglichenen Transaktionsnebenkosten von EUR 7,0 Mio. (d) Das Eigenkapital bleibt voraussichtlich unverändert bei EUR 1.721,4 Mio. (e) Die Finanzverbindlichkeiten erhöhen sich voraussichtlich aufgrund der Finanzierung des Maximalen Kaufpreises und der Finanzverbindlichkeiten von Vossloh von EUR 130,6 Mio. auf EUR 848,5 Mio. (f) Die sonstigen Bilanzpositionen erhöhen sich voraussichtlich aufgrund der Addition der Werte aus den Konzernbilanzen der Bieterin und von Vossloh. Auf der Grundlage der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Bieterin würde sich das Angebot auf die Ertragslage voraussichtlich wie folgt auswirken: Die Umsatzerlöse der Bieterin erhöhen sich voraussichtlich von EUR 4.302,7 Mio. um EUR 1.321,2 Mio. auf EUR 5.623,9 Mio. Durch die Zinsaufwendungen aus der Akquisitionsfinanzierung entstehen Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich EUR 5,0 Mio. p.a. Auch unter Berücksichtigung dieser Aufwendungen wird das Er- Seite 40 gebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Konzerns der Bieterin nach Vollzug der Übernahme deutlich positiv ausfallen. 16. RÜCKTRITTSRECHT 16.1 Voraussetzungen Vossloh-Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, haben die folgenden gesetzlichen Rücktrittsrechte: (a) Im Falle einer Änderung des Angebots gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG können Vossloh-Aktionäre von den durch die Annahme des Angebots geschlossenen Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist gemäß § 21 Abs. 4 WpÜG zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlichung der Angebotsänderung angenommen haben. (b) Im Falle eines Konkurrierenden Angebots gemäß § 22 Abs. 1 WpÜG können Vossloh-Aktionäre von den durch die Annahme des Angebots geschlossenen Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist gemäß § 22 Abs. 3 WpÜG zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage des Konkurrierenden Angebots angenommen haben. 16.2 Ausübung des Rücktrittsrechts Vossloh-Aktionäre können ihr Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 16.1 dieser Angebotsunterlage nur dadurch ausüben, dass sie vor Ablauf der Annahmefrist: · den Rücktritt für eine zu spezifizierende Anzahl von Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien schriftlich gegenüber ihrer Depotführenden Bank erklären und · ihre Depotführende Bank anweisen, die Rückbuchung einer Anzahl von in ihrem Depotkonto befindlichen Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien, die der Anzahl der Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien entspricht, für die der Rücktritt erklärt wurde, in die ISIN DE0007667107 bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Depotführenden Bank des zurücktretenden Vossloh-Aktionärs innerhalb der Annahmefrist und durch Rückbuchung der Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien, für die der Rücktritt erklärt wird, durch die Depotführende Bank in die ursprüngliche ISIN DE0007667107 bei der Clearstream Banking AG. Die Depotführende Bank ist gehalten, unverzüglich nach Erhalt der schriftlichen Erklärung des Rücktritts die Rückbuchung der Zum Verkauf Eingereichten Vossloh-Aktien, für die der Rücktritt erklärt wird, in die ursprüngliche ISIN DE0007667107 bei der Clearstream Banking AG zu veranlassen. Unverzüglich nach erfolgter Rückbuchung können die VosslohAktien wieder unter der ISIN DE0007667107 gehandelt werden. Die Rückbuchung der Aktien gilt als fristgerecht erfolgt, wenn diese spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach dem Ende der Annahmefrist bis 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 12:00 Uhr (Ortszeit New York) bewirkt wird. Seite 41 17. HINWEISE FÜR VOSSLOH-AKTIONÄRE, DIE DAS ANGEBOT NICHT ANNEHMEN Vossloh-Aktionäre, die beabsichtigen, das Angebot nicht anzunehmen, sollten Folgendes berücksichtigen: (a) Der gegenwärtige Börsenkurs der Vossloh-Aktie kann auch den Umstand reflektieren, dass die Bieterin am 20. Januar 2015 ihre Entscheidung zur Abgabe des vorliegenden Angebots veröffentlicht hat. Es ist ungewiss, ob sich der Börsenkurs der Vossloh-Aktie nach Durchführung des Angebots weiterhin auf dem derzeitigen Niveau bewegen oder darüber oder darunter liegen wird. (b) Die Durchführung des Angebots führt zu einer Verringerung des Streubesitzes der ausgegebenen Aktien bei Vossloh. Es ist weiter zu erwarten, dass das Angebot von und die Nachfrage nach Vossloh-Aktien nach Abwicklung des Angebots geringer als heute sein werden und somit die Liquidität der VosslohAktie sinkt. Es ist deshalb möglich, dass Kauf- und Verkaufsorders im Hinblick auf Vossloh-Aktien nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können. Darüber hinaus könnte die mögliche Einschränkung der Liquidität der Vossloh-Aktie dazu führen, dass es in der Zukunft bei der Vossloh-Aktie zu wesentlich stärkeren Kursschwankungen kommt. (c) Die Vossloh-Aktien sind derzeit im SDAX enthalten, einem von der Deutschen Börse AG berechneten Index, der aus 50 an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Unternehmen besteht. Die Durchführung des Angebots könnte theoretisch zu einer Verringerung des Streubesitzes der Aktien von Vossloh unter den im Leitfaden zu den Aktienindizes der Deutschen Börse (Version 6.29) in Kapitel 3.2.1.1 beschriebenen Mindest-Free-Float von 10% führen. Damit würde Vossloh nicht länger die Kriterien erfüllen, die die Deutsche Börse AG für den Verbleib der Vossloh-Aktie im SDAX-Index aufgestellt hat. Es wäre in diesem Fall zu erwarten, dass institutionelle Anleger, die den SDAX-Index in ihrem Portfolio spiegeln, sich von Vossloh-Aktien trennen und künftige Erwerbe von Vossloh-Aktien unterlassen werden. Ein demzufolge erhöhtes Angebot an Vossloh-Aktien zusammen mit einer geringeren Nachfrage nach Vossloh-Aktien kann den Börsenkurs der Vossloh-Aktie nachteilig beeinflussen. (d) Die Bieterin wird nach der Abwicklung dieses Angebots möglicherweise über die Stimmmehrheit in der Hauptversammlung verfügen und könnte je nach der Annahmequote auch über die erforderliche Stimmenmehrheit verfügen, um alle wichtigen gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen in der Hauptversammlung von Vossloh durchsetzen zu können. Dazu gehören z.B. Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen und, wenn die gesetzlichen und satzungsmäßigen Mehrheitserfordernisse erfüllt sind, auch der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei Kapitalmaßnahmen, sowie Umwandlungen, Verschmelzungen und die Auflösung der Gesellschaft. Nur bei einigen der genannten Maßnahmen bestünde nach deutschem Recht eine Pflicht der Bieterin, den Minderheitsaktionären auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung von Vossloh ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien gegen angemessene Abfindung zu unterbreiten oder einen Ausgleich zu gewähren. Da eine solche Unternehmensbewertung auf die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Seite 42 Vossloh-Hauptversammlung über die jeweilige Maßnahme bestehenden Verhältnisse abstellen müsste, könnte ein derartiges Abfindungsangebot wertmäßig dem Angebotspreis entsprechen, aber auch höher oder niedriger ausfallen. Die Durchführung einiger dieser Maßnahmen könnte zudem zu einer Beendigung der Börsennotierung der Vossloh-Aktien führen. (e) Die Bieterin könnte eine Übertragung der Vossloh-Aktien der außenstehenden Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung verlangen (Squeeze-out), wenn sie unmittelbar oder mittelbar die hierfür erforderliche Anzahl an Vossloh-Aktien hält. Die Bieterin könnte eine Übertragung der Vossloh-Aktien der außenstehenden Vossloh-Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-out) verlangen, falls ihr oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen nach Vollzug des Angebots mindestens 95% des Grundkapitals von Vossloh gehören. Falls die Hauptversammlung von Vossloh die Übertragung der VosslohAktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt, wären für die Höhe der zu gewährenden Barabfindung die Verhältnisse im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien maßgeblich. Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Der Betrag der angemessenen Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, aber auch höher oder niedriger sein. Die Durchführung des aktienrechtlichen Squeezeout würde automatisch zu einer Beendigung der Börsennotierung der VosslohAktien führen. Gehören der Bieterin nach Vollzug des Angebots mindestens 90% des Grundkapitals von Vossloh, könnte die Bieterin nach ihrer Umwandlung in eine Aktiengesellschaft (bzw. in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien) eine Übertragung der Vossloh-Aktien der außenstehenden Vossloh-Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 62 Abs. 5 UmwG, 327a ff. AktG (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) im Zusammenhang mit einer Verschmelzung verlangen. Falls die Hauptversammlung von Vossloh die Übertragung der Vossloh-Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG, 327a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt, wären für die Höhe der zu gewährenden Barabfindung die Verhältnisse im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien maßgeblich. Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Der Betrag der angemessenen Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, aber auch höher oder niedriger sein. Die Durchführung des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out würde automatisch zu einer Beendigung der Börsennotierung der Vossloh-Aktien führen. (f) Sofern der Bieterin nach der Abwicklung dieses Angebots mindestens 95% des stimmberechtigten Grundkapitals von Vossloh gehören, könnte sie einen Seite 43 Antrag nach § 39a WpÜG stellen, ihr die übrigen Vossloh-Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss zu übertragen (übernahmerechtlicher Squeeze-out). Ein solcher Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist gestellt werden. Die im Rahmen dieses Angebots gewährte Gegenleistung in Höhe von EUR 48,50 je Vossloh-Aktie ist als angemessene Abfindung anzusehen, wenn die Bieterin aufgrund dieses Angebots Aktien in Höhe von mindestens 90% des von dem Angebot betroffenen Grundkapitals erworben hat. Die Durchführung des übernahmerechtlichen Squeeze-out würde automatisch zu einer Beendigung der Börsennotierung der Vossloh-Aktien führen. Vossloh-Aktionären, die das Angebot nicht angenommen haben, steht in dem Fall, dass die Bieterin berechtigt ist, einen Antrag nach § 39a WpÜG zu stellen, ein Andienungsrecht gegenüber der Bieterin nach § 39c WpÜG zu. Die Modalitäten der technischen Abwicklung der Andienung würden von der Bieterin rechtzeitig veröffentlicht werden. (g) Die Bieterin könnte den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags gemäß §§ 291 ff. AktG mit Vossloh als beherrschtem Unternehmen veranlassen. Ein solcher Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag würde unter anderem eine Verpflichtung der Bieterin vorsehen, (i) den außenstehenden Vossloh-Aktionären den Erwerb ihrer Vossloh-Aktien gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten und (ii) an die verbleibenden außenstehenden Vossloh-Aktionäre einen Ausgleich durch wiederkehrende Zahlungen (Garantiedividende) zu leisten. Sowohl die Höhe der wiederkehrenden Zahlungen als auch die Höhe der Barabfindung würde auf der Grundlage der Verhältnisse im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ermittelt werden. Die Angemessenheit der Höhe der Garantiedividende und der Barabfindung könnte in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Der Betrag der angemessenen Garantiedividende könnte den Dividenden, die Vossloh in der Vergangenheit an ihre Aktionäre gezahlt hat, entsprechen, aber auch höher oder niedriger sein. Während der Laufzeit des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags hätten die verbleibenden außenstehenden Vossloh-Aktionäre außer der angemessenen Garantiedividende keinen Anspruch auf Dividenden. Der Betrag der angemessenen Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, aber auch höher oder niedriger sein. (h) Die Bieterin könnte nach Vollzug des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen Vossloh veranlassen, den Widerruf der Zulassung der Vossloh-Aktien zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) und der Börse Düsseldorf nach Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen zu beantragen bzw. den Handel an den Handelsplätzen Berlin, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart einzustellen. In ersterem Falle würden die Vossloh-Aktionäre nicht mehr von den gesteigerten Berichtspflichten des regulierten Markts profitieren. Seite 44 Die Bieterin beabsichtigt keine der beschriebenen möglichen Maßnahmen, behält sich jedoch vor, diese in Zukunft durchzuführen, soweit die hierfür rechtlich erforderlichen Voraussetzungen vorliegen und dies wirtschaftlich sinnvoll ist. 18. GELDLEISTUNGEN UND GELDWERTE VORTEILE FÜR MITGLIEDER VORSTANDS ODER DES AUFSICHTSRATS VON VOSSLOH DES Weder Vorstands- noch Aufsichtsratsmitgliedern von Vossloh wurden durch die Bieterin oder durch eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Zusammenhang mit diesem Angebot Geldleistungen oder sonstige geldwerte Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt. 19. STEUERN Die Bieterin empfiehlt den Vossloh-Aktionären, hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen einer Annahme dieses Angebots eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung einzuholen. 20. VERÖFFENTLICHUNGEN UND MITTEILUNGEN Gemäß § 14 Abs. 3 WpÜG wird diese Angebotsunterlage am 16. Februar 2015 veröffentlicht durch (i) Bekanntgabe im Internet unter www.velvet-angebot.de und (ii) Bereithaltung von Exemplaren dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt, Deutschland (Anfragen per Telefax an +49 (0) 69 910 38794 oder per E-Mail an [email protected]) sowie Bekanntgabe im Bundesanzeiger, bei welcher Stelle die Angebotsunterlage bereitgehalten wird und unter welcher Internetadresse die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt. Darüber hinaus wird die Bieterin eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage, die von der BaFin nicht geprüft wurde, unter der vorgenannten Internetadresse einstellen. Alle nach dem WpÜG oder den anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten erforderlichen Veröffentlichungen und Bekanntmachungen im Zusammenhang mit diesem Angebot werden im Internet unter www.velvetangebot.de (auf Deutsch und in unverbindlicher englischer Übersetzung) und, soweit gemäß WpÜG erforderlich, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bieterin wird die Mitteilungen nach § 23 Abs. 1 WpÜG wie folgt veröffentlichen: · nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage wöchentlich sowie in der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist täglich, · unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist, · unverzüglich nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist, und · gegebenenfalls unverzüglich nach Erreichen der für einen Ausschluss der übrigen Aktionäre nach § 39a Abs. 1 und 2 WpÜG erforderlichen Beteiligungshöhe. Seite 45 Veröffentlichungen der Bieterin gemäß § 23 Abs. 1 und 2 WpÜG und alle nach dem WpÜG erforderlichen weiteren Veröffentlichungen und Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Angebot werden auf Deutsch und in unverbindlicher englischer Übersetzung im Internet unter www.velvet-angebot.de veröffentlicht. Ferner werden Mitteilungen und Bekanntmachungen in deutscher Sprache im Bundesanzeiger veröffentlicht. 21. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Dieses Angebot und die Verträge, die infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommen, unterliegen deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Angebot (sowie jedem Vertrag, der infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommt) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, München, Deutschland. 22. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR US-AKTIONÄRE Dieses dem deutschen Recht unterliegende Angebot erfolgt an die US-Aktionäre in Übereinstimmung mit den anwendbaren US-amerikanischen Wertpapiergesetzen, einschließlich der aufgrund des Exchange Act erlassenen Regulation 14E. Dieses Angebot unterliegt nicht den Anforderungen der Regulation 14D des Exchange Act und dementsprechend wurde diese Angebotsunterlage weder bei der SEC eingereicht noch von dieser geprüft. US-Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass dieses Angebot im Hinblick auf die Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft erfolgt und damit den Offenlegungsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland unterliegt, die sich von denen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Die Bieterin kann nach Rule 14e-5(b)(12)(i) des Exchange Act während der Laufzeit dieses Angebots Vossloh-Aktien in anderer Weise als im Rahmen dieses Angebots über die Börse oder außerbörslich außerhalb der Vereinigten Staaten erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Soweit nach deutschem Recht erforderlich, werden Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden. Entsprechende Informationen werden auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung im Internet unter www.velvet-angebot.de veröffentlicht. Seite 46 ANLAGE 1 Gesellschafterstruktur der Bieterin Seite 48 ANLAGE 2 Die Bieterin kontrollierende Personen und Gesellschaften Name der Gesellschaft bzw. Person Stella Vermögensverwaltungs GmbH Sitz Grünwald Sitz (Land) Deutschland Thiele, Heinz Hermann München Deutschland TIB Vermögens- und Beteiligungsholding GmbH Grünwald Deutschland Seite 49 ANLAGE 3 Tochterunternehmen der die Bieterin kontrollierenden Personen und Gesellschaften Name der Gesellschaft Sitz Sitz (Land) Albatros GmbH München Deutschland Anchor Brake Shoe Company LLC West Chicago USA BCVS Canadian Holdings LLC Anjou Kanada BCVS Mexican Holdings LLC Cd Acuna Mexiko Bendix Commercial Vehicle Systems LLC Elyria USA Bendix CVS Canada Inc. Anjou Kanada Bendix CVS de Mexiko SA de CV Cd Acuna Mexiko Bendix Spicer Foundation Brake Canada, Inc. Kingston Kanada Bendix Spicer Foundation Brake LLC Elyria USA Black River Air Logistics Company LLC Watertown USA Bost Ibérica S.L. San Fernando de Henares Spanien BSFB Holdings, Inc. Elyria USA Casram Rail S.p.A. Crimido Italien Comet Fans S.r.l. Solaro Italien Distribuidora Bendix CVS (de) Mexico SA de CV Cd Acuna Mexiko Di-Pro LLC Fresno USA Dr. techn. Josef Zelisko Ges.m.b.H. Mödling Österreich EKA d.o.o. Skopje Mazedonien Foro Verwaltungs GmbH & Co. KG München Deutschland Hasse & Wrede CVS Dalian, China Ltd. Dalian China Hasse & Wrede GmbH Berlin Deutschland Heine Resistors GmbH Dresden Deutschland IFE-CR a.s. Brünn Tschechische Republik IFE North America LLC Westminster USA IFE-Tebel Technologies B.V. Leeuwarden Niederlande Seite 50 Name der Gesellschaft Sitz Sitz (Land) IFE-VICTALL Railway Vehicle Door Systems (Qingdao) Co., Ltd. Qingdao China IGE-CZ s.r.o. Brno Tschechische Republik Kalmar Tågkompetens AB Kalmar Schweden Kasim Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Grünwald Deutschland KB Gamma Beteiligungs GmbH München Deutschland KB Investment UK Ltd. Chippenham Großbritannien KB Lambda Beteiligungs GmbH München Deutschland KB Media GmbH Marketing und Werbung München Deutschland KB Omikron Beteiligungs GmbH München Deutschland KB Sigma Beteiligungs GmbH München Deutschland Kelen Park Kft. Budapest Ungarn Knorr-Amabhiliki (Pty.) Ltd. Kempton Park Südafrika Knorr Brake Company LLC Westminster USA Knorr Brake Corporation Canada Holdings Ltd. Montreal Kanada Knorr Brake Holding Corporation Watertown USA Knorr Brake Ltd. Kingston Kanada Knorr Brake Realty LLC Westminster USA Knorr Brake Truck Systems Company Watertown USA Knorr-Bremse 1520 OOO Burashevskoe Russland Knorr-Bremse / Nankou Air Supply Unit (Beijing) Co., Ltd. Nankou China Knorr-Bremse Aktiengesellschaft München Deutschland Knorr-Bremse Asia Pacific (Holding) Limited Hongkong China Knorr-Bremse Australia Pty. Ltd. Granville Australien Knorr-Bremse Benelux B.V.B.A. Heist-op-den-Berg Belgien Knorr-Bremse Beteiligungsgesellschaft mbH München Deutschland Knorr-Bremse Brake Equipment (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai China Knorr-Bremse Braking Systems for Commercial Vehicles (Dalian) Co., Ltd. Dalian China Seite 51 Name der Gesellschaft Sitz Sitz (Land) Knorr-Bremse Brasil (Holding) Administração e Participação Ltda. Itupeva Brasilien Knorr-Bremse CAFF Systems for Commercial Vehicles Chongqing Ltd. Chongqing China Knorr-Bremse Commercial Vehicle Systems Japan Ltd. Tokio Japan Knorr-Bremse Fékrendszerek Kft. Kecskemét Ungarn Knorr-Bremse Ges.m.b.H. Mödling Österreich Knorr-Bremse India Pvt. Ltd. Faridabad Indien Knorr-Bremse Investment GmbH München Deutschland Knorr-Bremse IT-Services GmbH München Deutschland Knorr-Bremse Nordic Rail Services AB Lund Schweden Knorr-Bremse Pensionsgesellschaft mbH München Deutschland Knorr-Bremse Polska SfN Sp. z o.o. Warschau Polen Knorr-Bremse Rail Systems CIS Holding OOO Moskau Russland Knorr-Bremse Rail Systems Italia S.r.l. Campi Bisenzio Italien Knorr-Bremse Rail Systems Japan Ltd. Tokio Japan Knorr-Bremse Rail Systems Korea Ltd. Seoul Südkorea Knorr-Bremse Rail Systems OOO Moskau Russland Knorr-Bremse Rail Systems Schweiz AG Niederhasli Schweiz Knorr-Bremse Rail Systems (Burton) Ltd. Stretton Großbritannien Knorr-Bremse Rail Systems (Machining) Ltd. Melksham Großbritannien Knorr-Bremse Rail Systems (UK) Ltd. Melksham Großbritannien Knorr-Bremse RailServices (UK) Ltd. Melksham Großbritannien Knorr-Bremse Railway Technologies (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai China Knorr-Bremse Raylı Sistemler Turkey Sanayi ve Ticaret Limited Şirketi Ankara Türkei Knorr-Bremse S.A. (Pty.) Ltd. Kempton Park Südafrika Knorr-Bremse S.R.L. Bukarest Rumänien Knorr-Bremse S.A Holding Company (UK) Ltd. Melksham Großbritannien Seite 52 Name der Gesellschaft Sitz Sitz (Land) Knorr-Bremse Sistemas para Veículos Comerciais Brasil Ltda. Itupeva Brasilien Knorr-Bremse Sistemas para Veículos Ferroviários Ltda. Itupeva Brasilien Knorr-Bremse Sistemi per Autoveicoli Commerciali S.p.A. Arcore Italien Knorr-Bremse System för Tunga Fordon AB Malmö Schweden Knorr-Bremse Systeme für Nutzfahrzeuge GmbH München Deutschland Knorr-Bremse Systeme für Nutzfahrzeuge Pensionsgesellschaft mbH München Deutschland Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH München Deutschland Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge Ibero Holding GmbH München Deutschland Knorr-Bremse Systemes Ferroviaires S.A. Reims Frankreich Knorr-Bremse Systèmes pour Véhicules Utilitaires France S.A. Lisieux Frankreich Knorr-Bremse Systems for Commercial Vehicles India Pvt. Ltd. Pune Indien Knorr-Bremse Systems for Commercial Vehicles Ltd. Bristol Großbritannien Knorr-Bremse Systems for Commercial Vehicles OOO Moskau Russland Knorr-Bremse Systems for Rail Vehicles (Suzhou) Co., Ltd. Suzhou China Knorr-Bremse Systemy dla Kolejowych Środków Lokomocji Pl. Sp. z o.o. Krakau Polen Knorr-Bremse Systémy pro užitková vozidla ČR s.r.o. Stráž nad Nisou Tschechische Republik Knorr-Bremse Technology Center India Private Limited Pune Indien Knorr-Bremse Ticari Arac Fren Sistemieri Limited Sirketi Istanbul Türkei Knorr-Bremse US Beteiligungs GmbH München Deutschland Knorr-Bremse US Investment GmbH München Deutschland Knorr-Bremse Vasúti Jármű Rendszerek Hungária Kft. Budapest Ungarn Seite 53 Name der Gesellschaft Sitz Sitz (Land) Knorr-Bremse Verwaltungsgesellschaft mbH München Deutschland LBG Immobilien- und Beteiligungs Holding GmbH Grünwald Deutschland M.S. Resistances S.A.S. Saint Chamond Frankreich Megalith Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG Mainz Deutschland Merak Jinxin Air Conditioning Systems (Wuxi) Co., Ltd. Wuxi China Merak Knorr Climatización S.A. Buenos Aires Argentinien Merak North America LLC Westminster USA Merak Sistemas Integrados de Climatización S.A. Getafe Spanien Metco Technical Consulting AG Zug Schweiz Microelettrica do Brasil Comercialização e Importação de Produtos Eletromecânicos Ltda. Barueri Brasilien Microelettrica Heine (Suzhou) Co., Ltd. Suzhou China Microelettrica Power (Pty.) Ltd. Johannesburg Südafrika Microelettrica Power Devices (Pty.) Ltd. Johannesburg Südafrika Microelettrica Scientifica (Pty.) Ltd. Johannesburg Südafrika Microelettrica Scientifica S.p.A. Buccinasco Italien Microelettrica USA LLC Randolph USA Moosacher Str. 82 Verwaltungs GmbH München Deutschland MST Electroteknik Sanayi ve Ticaret Limited Şirketi Şerifali Türkei New York Air Brake LLC Watertown USA Objektgesellschaft Moosacher Str. 82 GmbH & Co. KG München Deutschland Olympia Wohn Park GmbH & Co. KG Grünwald Deutschland Olympia Wohn Park Verwaltungs GmbH Grünwald Deutschland Opes Grundstücksverwaltungs und -verwertungs GmbH Opus Grundstückverwaltungs- und -verwertungs GmbH PCS Power Converter Solutions GmbH Grünwald Deutschland München Deutschland Berlin Deutschland Proteus GmbH Grünwald Deutschland Seite 54 Name der Gesellschaft Sitz Sitz (Land) Quadrum Grundstückverwaltungs- und -verwertungs GmbH SCI pour l'industrie Grünwald Deutschland Reims Frankreich Sigma Air Conditioning Pty. Ltd. Granville Australien Sigma Coachair (UK) Holdings Ltd. Newhall Großbritannien Sigma Coachair Group (China) Co. Ltd. Changzhou China Sigma Coachair Systems (US) Inc. Chicago USA Sigma Transit Systems Pty. Ltd. Granville Australien Skach Ges.m.b.H. Mödling Österreich Solenergy GmbH & Co. KG Grünwald Deutschland Solenergy Verwaltungsgesellschaft mbH Grünwald Deutschland STE Schwingungs-Technik GmbH Klieken Deutschland STEG LBG 1 Sarl Vaduz Liechtenstein Stella Vermögensverwaltung GmbH Grünwald Deutschland Swedtrac RailServices AB Solna Schweden Swedtrac Trafik AB Solna Schweden SWT Swedtrac Svets & Smide AB Solna Schweden Sydac Ltd. Manchester Großbritannien Sydac Pty. Ltd. Granville Australien Technologies Lanka Inc. La Pocatière Kanada TIB Vermögens- und Beteiligungsholding GmbH Grünwald Deutschland Transtechnik Asia Pacific Pty. Ltd. Sydney Australien Transtechnik Corporation Atlanta USA Transtechnik GmbH & Co KG Holzkirchen Deutschland Transtechnik Verwaltungs GmbH Holzkirchen Deutschland Unicupler GmbH Niederurnen Schweiz Ursus Vermögensverwaltungs GmbH Grünwald Deutschland Westinghouse Platform Screen Doors (Guangzhou) Limited Guangzhou China Westinghouse Platform Screen Doors Ltd. Walsall Großbritannien Seite 55 ANLAGE 4 Tochterunternehmen der Vossloh Aktiengesellschaft Name der Gesellschaft Sitz Sitz (Land) ADIF SE - Vossloh Cogifer Argentina SA Consorcio de Cooperacion Buenos Aires Argentinien APS electronic AG Niederbuchsiten Schweiz ATO-Asia Turnouts Limited Bangkok Thailand Cleveland Track Material, Inc. Cleveland USA Cogifer Americas, Inc. Cincinnati USA Cogifer Services (Malaysia) Sdn. Bhd. Kuala Lumpur Malaysia Erion France SAS Arc-lès-Gray Frankreich Erion Mantenimiento Ferroviario S.A. Madrid Spanien FÉDER-7 Rugógyártó Kft. Sárkeresztes Ungarn Futrifer-Indústrias Ferroviárias SA Lissabon Portugal GTS Gesellschaft für Gleistechnik Süd mbH Seevetal Deutschland 'J' Rail Components & Manufacturing, Inc. Grass Valley USA Jacquemard AVR SA St. Jean Bonnefonds Frankreich Locomotion Service GmbH Kiel Deutschland LOG Logistikgesellschaft Gleisbau mbH Hannover Deutschland OAO Vossloh Fastening Systems RUS Engels Russland OOO Vossloh Bahn- und Verkehrstechnik Moskau Russland Outreau Technologies SAS Outreau Frankreich Patil-Vossloh Rail Systems Pvt. Ltd. Hyderabad Indien Siema Applications SAS Villeurbanne Frankreich Stahlberg Roensch GmbH Seevetal Deutschland Suzhou Vossloh Track Systems Co., Ltd. Suzhou China Vossloh Australia Pty. Ltd. Sydney Australien Vossloh Beekay Castings Ltd. Bhilai Indien VOSSLOH COGIFER – SP TECHNOLOGIA L.L.C. Moskau Russland Vossloh Cogifer Argentina Buenos Aires Argentinien Vossloh Cogifer Australia Pty. Ltd. Sydney Australien Seite 56 Name der Gesellschaft Sitz Sitz (Land) Vossloh Cogifer do Brasil Metalúrgica MBM SA Sorocaba Brasilien Vossloh Cogifer do Brazil Administracao de Bens e Participacoes Ltda. Sorocaba Brasilien Vossloh Cogifer Finland OY Teijo Finnland Vossloh Cogifer HBA Makas Teknoloji Sanayi ve Ticaret Anonim Şirketi Ankara Türkei Vossloh Cogifer Italia S.r.l. Pomezia Italien Vossloh Cogifer Kihn SA Rumelange Luxemburg Vossloh Cogifer Kloos BV Nieuw-Lekkerland Niederlande Vossloh Cogifer Polska Sp.z o.o. Bydgoszcz Polen Vossloh Cogifer SA Rueil-Malmaison Frankreich Vossloh Cogifer Signalling India Private Limited Bangalore Indien Vossloh Cogifer Southern Africa Proprietary Kapstadt Limited Südafrika Vossloh Cogifer Turnouts India Private Limited Secunderabad Indien Vossloh Cogifer UK Limited Scunthorpe Großbritannien Vossloh Drázni Technika s.r.o. Prag Tschechien Vossloh Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH Düsseldorf Deutschland Vossloh Espana SA Valencia Spanien Vossloh Fastening Systems America Corp. Chicago USA Vossloh Fastening Systems China Co. Ltd. Kunshan China Vossloh Fastening Systems GmbH Werdohl Deutschland Vossloh Fastening Systems Southern Africa Proprietary Limited Kapstadt Südafrika Vossloh France International SAS Rueil-Malmaison Frankreich Vossloh France SAS Paris Frankreich Vossloh High Speed Grinding GmbH Seevetal Deutschland Vossloh International GmbH Werdohl Deutschland Vossloh Kiepe Beteiligungs GmbH Düsseldorf Deutschland Vossloh Kiepe Corporation Vancouver Kanada Vossloh Kiepe d.o.o. Niš Serbien Seite 57 Name der Gesellschaft Sitz Sitz (Land) Vossloh Kiepe Ges.m.b.H. Wien Österreich Vossloh Kiepe GmbH Düsseldorf Deutschland Vossloh Kiepe Inc. Alpharetta USA Vossloh Kiepe Limited Birmingham Großbritannien Vossloh Kiepe Main Line Technology GmbH Düsseldorf Deutschland Vossloh Kiepe S.r.l. Cernusco sul Naviglio Italien Vossloh Kiepe Southern Africa Proprietary Limited Kapstadt Südafrika Vossloh Kiepe Sp.z o.o. Krakau Polen Vossloh Kiepe UK Limited Birmingham Großbritannien Vossloh Laeis GmbH Trier Deutschland Vossloh Locomotives France SAS Antony Frankreich Vossloh Locomotives GmbH Kiel Deutschland Vossloh Maschinenfabrik Deutschland GmbH Werdohl Deutschland VOSSLOH MIN SKRETNICE DOO ZA Proizvodnjui Montazu Skretnica i Opreme Nis Niš Serbien Vossloh Mobile Rail Services GmbH Seevetal Deutschland Vossloh Nordic Switch Systems AB Ystad Schweden Vossloh Rail Center Bützow GmbH Bützow Deutschland Vossloh Rail Center Hamburg GmbH Hamburg Deutschland Vossloh Rail Center Leipzig GmbH Seevetal Deutschland Vossloh Rail Center Nürnberg GmbH Nürnberg Deutschland Vossloh Rail Services GmbH Seevetal Deutschland Vossloh Rail Services International GmbH Seevetal Deutschland Vossloh Rail Services North America Corporation Dover USA Vossloh Rail Services Scandinavia AB Helsingborg Schweden Vossloh Rail Technologies Ltd Sti. Erzincan Türkei Vossloh Ray Hizmetleri Limited Sirketi Istanbul Türkei Vossloh Signaling USA Inc. Cleveland USA Vossloh Sistemi S.r.l. Sarsina Italien Seite 58 Name der Gesellschaft Sitz Sitz (Land) Vossloh Skamo Sp.z o.o. Nowe Skalmierzyce Polen Vossloh Southern Africa Holdings Proprietary Ltd. Johannesburg Südafrika Vossloh Tehnica Feroviara SRL Bukarest Rumänien Vossloh Track Material, Inc. Wilmington USA Vossloh Track Systems GmbH Werdohl Deutschland Vossloh US Holdings Inc. Wilmington USA Vossloh Verwaltungsgesellschaft mbH Werdohl Deutschland Vossloh Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH Werdohl Deutschland Vossloh-Schwabe Australia Pty. Ltd. Sydney Australien Vossloh-Werke GmbH Werdohl Deutschland Vossloh-Werke International GmbH Werdohl Deutschland ZAO Vossloh Fastening Systems Rus Moskau Russland Seite 59 ANLAGE 5 Finanzierungsbestätigung Seite 60