Stellungnahme des Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG nach
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Stellungnahme des Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG nach
Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 27 Absatz 3 Satz 1, 14 Absatz 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Stellungnahme des Aufsichtsrats der HeidelbergCement AG Berliner Straße 6 69120 Heidelberg nach § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Spohn Cement GmbH Diekstraat 3 25870 Norderfriedrichskoog an die Aktionäre der HeidelbergCement AG Aktien der HeidelbergCement AG: ISIN DE0006047004 (WKN 604700) Zum Verkauf Angemeldete Aktien der HeidelbergCement AG: ISIN DE000A0EPVL1 (WKN A0EPVL) 2/5 Die Spohn Cement GmbH mit Sitz in Norderfriedrichskoog (die „Bieterin“) hat am 28. Juni 2005 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Bieterin (das „Angebot“ oder das „Übernahmeangebot“) an alle Aktionäre der HeidelbergCement AG mit Sitz in Heidelberg („HeidelbergCement“ oder die „Gesellschaft“) zum Erwerb der von ihnen gehaltenen nennwertlosen Stückaktien der HeidelbergCement (jeweils eine „HeidelbergCement-Aktie“) zu einem Kaufpreis von EUR 60,- je HeidelbergCement-Aktie veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wurde dem Aufsichtsrat der HeidelbergCement am 28. Juni 2005 vom Vorstand der Gesellschaft übermittelt. Der Aufsichtsrat der HeidelbergCement hat sich in einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 9. Juli 2005 eingehend mit dem Übernahmeangebot befasst und beschlossen, folgende Stellungnahme (die „Stellungnahme“) gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG) abzugeben: I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1. Informationen zum Übernahmeangebot (a) Durchführung des Übernahmeangebots Das Angebot wird von der Bieterin als auf den Erwerb aller HeidelbergCementAktien gerichtetes Übernahmeangebot nach den Vorschriften des WpÜG durchgeführt. (b) Wirtschaftlicher und strategischer Hintergrund des Übernahmeangebots Die Bieterin strebt mit dem Übernahmeangebot den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der HeidelbergCement an. Der Vollzug des Übernahmeangebots ist jedoch nicht durch das Erreichen einer bestimmten Mindestbeteiligung der Bieterin an der HeidelbergCement bedingt. Mit einer eventuellen Stimmrechtsmehrheit in der Hauptversammlung möchte die Bieterin nach ihren Angaben die vom Vorstand der HeidelbergCement verfolgte Unternehmensstrategie der Gesellschaft, insbesondere die Konzentration des Unternehmens auf sein Kerngeschäft bei weiterer Internationalisierung, unterstützen und gleichzeitig die weitere unabhängige und selbständige Entwicklung der HeidelbergCement sichern. (c) Eckpunkte des Übernahmeangebots Gegenstand des Übernahmeangebots ist der Erwerb aller nicht bereits von der Bieterin gehaltenen und unter der ISIN DE0006047004 (WKN 604700) gehandelten Stückaktien der HeidelbergCement, jeweils mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2005. Der Angebotspreis beträgt EUR 60,- je HeidelbergCementAktie. Die Annahmefrist hat am 28. Juni 2005 begonnen und endet (vorbehaltlich etwaiger gesetzlich vorgeschriebener Verlängerungen) am 26. Juli 2005, 24.00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit. Die Bieterin hat mitgeteilt, dass die weitere Annahmefrist voraussichtlich am 30. Juli 2005 beginnen und am 12. August 2005, 24.00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit, enden wird. Das Übernahmeangebot und die durch seine Annahme geschlossenen Verträge stehen unter den in Ziffer 14.1 der Angebotsunterlage beschriebenen aufschiebenden Bedingungen. 3/5 Vorstehende Angaben geben lediglich einige ausgewählte Informationen aus der Angebotsunterlage wieder. Wir empfehlen den Aktionären der HeidelbergCement, in jedem Fall die gesamte Angebotsunterlage vollständig zu lesen. (d) Veröffentlichung des Übernahmeangebots Die Angebotsunterlage ist durch Bekanntgabe im Internet unter der Adresse http://www.spohn-cement.de sowie durch Bereithaltung kostenloser Exemplare zur Ausgabe bei der Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Telefon: 069/910-33289, Telefax: 069/910-85293, veröffentlicht worden. 2. Informationen zu dieser Stellungnahme (a) Rechtliche Grundlage Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 WpÜG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer Zielgesellschaft zu einem Übernahmeangebot eine begründete Stellungnahme abzugeben. Im Hinblick darauf gibt der Aufsichtsrat der HeidelbergCement die vorliegende Stellungnahme ab. Der Vorstand der HeidelbergCement hat mit Stellungnahme vom 8. Juli 2005 zu dem Übernahmeangebot Stellung genommen. (b) Tatsächliche Grundlagen Sämtliche in dieser Stellungnahme enthaltenen Angaben, Prognosen, Werturteile und in die Zukunft gerichteten Aussagen und Absichten beruhen auf den Informationen, über die der Aufsichtsrat der HeidelbergCement zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Stellungnahme verfügt, und geben seine zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzungen und Absichten wieder. Diese können sich danach ändern. Die in dieser Stellungnahme enthaltenen Angaben zur Bieterin und deren Absichten beruhen (soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt) ausschließlich auf den in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben. Der Aufsichtsrat der HeidelbergCement weist darauf hin, dass er nicht in der Lage ist, die in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben und die darin geäußerten Absichten zu verifizieren oder ihre Umsetzung zu gewährleisten. (c) Veröffentlichung der Stellungnahme und etwaiger Stellungnahmen zu Änderungen des Übernahmeangebots Diese Stellungnahme wird – ebenso wie alle Stellungnahmen des Aufsichtsrats zu etwaigen Änderungen des Übernahmeangebots – gemäß §§ 27 Absatz 3, 14 Absatz 3 Satz 1 WpÜG durch Bekanntgabe im Internet unter der Adresse http://www.heidelbergcement.de → Investor Relations → Unsere Aktie → Übernahmeangebot Spohn Cement veröffentlicht und wird bei der HeidelbergCement AG (Unternehmenskommunikation), Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg (Fax: 06221/481 217) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Hierauf wird durch Bekanntmachung in der Frankfurter Allgemeine Zeitung hingewiesen. 4/5 (d) Aktualisierung der Stellungnahme Der Aufsichtsrat der HeidelbergCement wird die vorliegende Stellungnahme nur aktualisieren oder ergänzen, soweit er dazu nach den Vorschriften des WpÜG verpflichtet ist. (e) Eigenverantwortlichkeit der HeidelbergCement-Aktionäre Jeder HeidelbergCement-Aktionär muss unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die zukünftige Entwicklung des Wertes und Börsenkurses der HeidelbergCementAktien seine eigene Entscheidung darüber treffen, ob und für wie viele HeidelbergCement-Aktien er das Übernahmeangebot annimmt oder nicht. Bei ihrer Entscheidung über die Annahme bzw. Nichtannahme des Übernahmeangebots sollten sich die HeidelbergCement-Aktionäre aller ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen bedienen und ihre individuellen Belange ausreichend berücksichtigen. Insbesondere die individuellen steuerlichen Verhältnisse jedes Aktionärs können im Einzelfall zu Bewertungen führen, die von denen des Aufsichtsrats der Gesellschaft abweichen. Der Aufsichtsrat der HeidelbergCement empfiehlt den Aktionären der HeidelbergCement daher, gegebenenfalls individuelle steuerliche und rechtliche Beratung einzuholen. II. KEINE GELDLEISTUNGEN ODER GELDWERTEN VORTEILE Die Mitglieder des Aufsichtsrats der HeidelbergCement bestätigen, dass ihnen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot weder von der Bieterin noch von einer mit der Bieterin gemeinsam handelnden Person Geldleistungen oder geldwerte Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt wurden. III. ABSICHT DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS, DAS ÜBERNAHMEANGEBOT ANZUNEHMEN Von den 7 Mitgliedern des aus 16 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrats von HeidelbergCement, die HeidelbergCement-Aktien selbst oder mittels von ihnen beherrschter Gesellschaften halten, beabsichtigen die Herren Senator E.h. Dr. med. h.c. Adolf Merckle sowie Heinz Schmitt das Übernahmeangebot für sämtliche Aktien, Frau Waltraud Hertreiter für 90%, Herr Theo Beermann für 75%, Herr Rolf Hülstrunk für 90%, Herr Hans Georg Kraut für 63% und Herr Heinz Schirmer für 75% ihrer Aktien anzunehmen. IV. MÖGLICHE INTERESSENKONFLIKTE Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Senator E.h. Dr. med. h.c. Adolf Merckle hält über die von ihm beherrschte Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke Aktiengesellschaft 49,33 % des Stammkapitals der Bieterin. Herr Ludwig Merckle, der ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats ist, hält über die von ihm beherrschte LuMe Vermögensverwaltung GmbH 12,66 % des Stammkapitals der Bieterin. Mit Rücksicht hierauf haben sich beide Herren Merckle weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die vorliegende Stellungnahme beteiligt. 5/5 V. STELLUNGNAHME Der Aufsichtsrat der HeidelbergCement schließt sich der Stellungnahme des Vorstands der Gesellschaft vom 8. Juli 2005, insbesondere dem in Abschnitt IX. der Stellungnahme des Vorstands dargestellten Ergebnis, mit folgender Maßgabe an: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat vor Abgabe dieser Stellungnahme keine Unternehmensbewertung der HeidelbergCement, insbesondere nicht unter Zugrundelegung der in dem Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW-Standard ES 1 n.F.)“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. niedergelegten Grundsätze und Methoden, durchgeführt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass eine zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführte Unternehmensbewertung zu dem Ergebnis kommen könnte, dass der Angebotspreis in Höhe von EUR 60,- je HeidelbergCement-Aktie nicht den vollen Wert der HeidelbergCement-Aktie reflektiert. Der Aufsichtsrat hat die im Auftrag des Vorstands der Gesellschaft von Goldman, Sachs & Co. oHG abgegebene schriftliche Stellungnahme („Fairness Opinion“) (vgl. Abschnitt III. 3. der Stellungnahme des Vorstands der Gesellschaft vom 8. Juli 2005) zur Kenntnis genommen. In der Fairness Opinion kommt Goldman, Sachs & Co. oHG unter den darin genannten Annahmen und Vorbehalten und auf Basis der in der Fairness Opinion genannten Untersuchungen und Analysen zu dem Ergebnis, dass zum 8. Juli 2005 der Angebotspreis in Höhe von EUR 60,- je HeidelbergCement-Aktie in bar gegenüber den HeidelbergCement-Aktionären aus finanzieller Sicht angemessen ist. Goldman, Sachs & Co. oHG trifft keine Aussage dazu, ob das Übernahmeangebot aus Sicht der Bieterin sowie der mit ihr gemeinsam handelnden Personen Dr. Adolf Merckle, Dr. Philipp Merckle, Ludwig Merckle, Tobias Merckle und Jutta Merckle und bestimmter ihnen gehörender Gesellschaften finanziell angemessen ist. Der Aufsichtsrat sieht keinen Anhaltspunkt, die Richtigkeit dieser Beurteilung in Frage zu stellen. Heidelberg, den 9. Juli 2005 HeidelbergCement AG Der Aufsichtsrat