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Anlage 9
Stadt Bottrop
4. Fortschreibung zum Haushaltssanierungsplan - Haushalt 2016
Inhaltsverzeichnis:
1. Ausgangslage
2. Grundlagen
3. Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021
683
1.
Ausgangslage
1.1. Haushaltssicherung 1994 – 2005
Der Haushalt der Stadt Bottrop befindet sich seit 1994 in einem strukturellen Ungleichgewicht, d. h.
die laufenden Ausgaben sind höher als die laufenden Einnahmen. Nachfolgend ist die Entwicklung
der Defizite der bis einschließlich 2007 nach kameralen Grundsätzen bewirtschafteten Haushalte
dargestellt:
Jahr
Gesamtfehlbetrag
davon:
originärer
Fehlbetrag
€
originärer
Überschuss
€
Abdeckung
Altfehlbetrag
€
€
Genehmigung
des HSK
1994
3.498.872
3.498.872
-
-
19.05.1994
1995
5.429.697
5.429.697
-
-
07.07.1995
1996
6.433.362
2.934.490
-
3.498.872
30.09.1996
1997
6.518.374
1.088.677
-
5.429.697
25.04.1997
1998
12.246.015
5.812.653
-
6.433.362
16.03.1998
1999
12.926.714
6.408.340
-
6.518.374
16.03.1999
2000
12.130.630
115.385
12.246.015
06.04.2000
2001
17.668.111
-
12.926.714 keine Genehmigung
2002
9.104.931
2003
34.245.327
16.577.216
-
17.668.111 keine Genehmigung
2004
25.190.312
16.085.381
-
9.104.931 keine Genehmigung
2005
60.433.758
26.188.431
-
34.245.327 keine Genehmigung
2006
43.164.625
17.974.313
-
25.190.312 keine Genehmigung
2007
45.541.325
4.741.397
-
-
3.025.699
14.892.433
12.130.630
28.05.2002
60.433.758 keine Genehmigung
In der 1. Konsolidierungsphase (1994 – 1999) wurden Effekte in Höhe von insgesamt 60.835 T €
erzielt. In der 2. Konsolidierungsphase (2000 – 2005) konnten 66.876 T € eingespart werden.
1.2
Haushaltssicherung ab 2006
Mit dem Haushaltsjahr 2006 wurde eine weitere Konsolidierungsphase bei der Stadt Bottrop eingeleitet. Der Rat der Stadt hat nach der Verabschiedung des Etats 2006 aufgrund der sich weiterhin
dramatisch verschlechternden Finanzsituation der Stadt Bottrop am 04.04.2006 einen Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung eines weiteren, umfangreichen Sparkonzeptes gefasst. Die Verwaltung
wurde beauftragt, dem Rat der Stadt die erforderlichen Unterlagen für eine politische Beratung und
Entscheidung zu erarbeiten, damit innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren ein originärer Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann.
Das von der Verwaltung vorgelegte Konzept „Haushaltssanierung 2006 – 2017“ enthielt folgende
Bestandteile:
⇒ Maßnahmen zur Erreichung eines verwaltungsinternen „Garantiebetrages“, die eine Absenkung
der internen Verwaltungskosten um 1 Mio. € bis spätestens 2009 zum Ziel haben,
⇒ gewichtete Einsparungsmöglichkeiten bzw. Einnahmeverbesserungsmöglichkeiten bei außenwirksamen Leistungsbereichen,
⇒ Haushaltsverbesserungsmöglichkeiten bei städtischem Vermögen, insbesondere bei den städtischen Beteiligungen,
684
⇒ Kostenreduktionsmöglichkeiten bei den Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit.
Der Rat der Stadt hat nach Abschluss der Vorberatungen am 31.10.2006 Sparbeschlüsse mit einem Volumen von über 3,4 Mio. € in außenwirksamen Leistungsbereichen gefasst. Auch bei der
zukünftigen Gestaltung der Arbeit der politischen Gremien wurden erhebliche Einschränkungen beschlossen, u. a. die Verringerung der Zahl der Ratsmandate, der Zahl der Mandate in den Bezirksvertretungen und die Anzahl der Ausschussmitglieder.
Seit dem Haushaltsjahr 2008 wird der Haushalt der Stadt Bottrop nach den Regelungen des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements aufgestellt. Demnach gilt der Haushaltsplan der Stadt Bottrop
nach § 75 Abs. 2 GO NRW dann als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe
des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Diese Verpflichtung ist auch dann
erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.
Die geprüfte Eröffnungsbilanz der Stadt Bottrop zum 01.01.2008 weist eine Ausgleichsrücklage von
48,431 Mio. € aus. Für das Rechnungsjahr 2008 ist lt. aufgestelltem Jahresabschluss eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 421.995,82 € vorgesehen.
Der Haushaltsplan 2009 schließt mit einem Defizit von 24.445.100 € ab. Der Haushaltsausgleich (in
der Ergebnisplanung mit Erträgen und Aufwendungen) konnte gem. § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW
durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage für 2009 dargestellt werden.
Wegen der defizitären Ertragssituation sowie der angespannten Liquiditätslage war die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 geboten. Der Rat der Stadt
hat in seiner Sitzung am 19.05.2009 das Haushaltssicherungskonzept 2009 beschlossen.
Der Haushalt 2010 weist ein Defizit von 45,7 Mio. € aus. Die Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes war gem. § 76 Abs. 1 GO NRW für 2010 zwingend erforderlich, weil die Inanspruchnahme des Eigenkapitals nach der Planung in 2010 und Folgejahre oberhalb des Schwellenwertes des
§ 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW liegt. Das Eigenkapital wird um mehr als 5 % in zwei aufeinander folgenden Jahren verringert. Darüber hinaus wird von 2011 bis 2013 der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert (§ 76
Abs. 1 Nr. 1 GO NRW).
Mit dem Haushalt 2011 hat der Rat der Stadt das Haushaltssicherungskonzept 2011 beschlossen.
Die Bezirksregierung Münster hat in ihrer Verfügung vom 17.05.2011 festgestellt, dass das Haushaltssicherungskonzept in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig ist und die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden darf. Die Stadt Bottrop unterlag damit dauerhaft den Restriktionen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW.
2.
Grundlagen
2.1
Gesetzliche Grundlagen
Am 08.12.2011 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) beschlossen.
Das Stärkungspaktgesetz sieht für die Jahre 2011 bis einschließlich 2020 Konsolidierungshilfen des
Landes in Höhe von jährlich 350 Mio. € im Rahmen der Stufe 1 für insgesamt 34 Kommunen vor.
Diese 34 Kommunen sind zur Teilnahme gesetzlich verpflichtet.
Weitere 310 Mio. € werden ab 2014 jährlich im Rahmen der Stufe 2 des Gesetzes den Gemeinden
zur Verfügung gestellt, deren Haushaltsdaten des Jahres 2010 den Eintritt der Überschuldung 2014
bis 2016 erwarten lassen. Die Teilnahme an der Stufe 2 war freiwillig.
685
Der Rat der Stadt hat am 13.03.2012 beschlossen, dem Stärkungspakt Stadtfinanzen beizutreten
und eine Konsolidierungshilfe zu beantragen. Mit Bescheid der Bezirksregierung vom 29. Mai 2012
wurde die Teilnahme der Stadt Bottrop an der Konsolidierungshilfe gem. Stärkungspaktgesetz festgesetzt. Der Stufe 2 des Stärkungspaktgesetzes gehören 27 Kommunen an. Für die Stadt Bottrop
werden Konsolidierungshilfen in nachfolgender Höhe erwartet:
Jahr
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Konsolidierungshilfe in T€
2.028
4.438
11.446
11.446
11.446
11.446
11.446
7.624
3.807
0
Nach Korrektur der „strukturellen Lücke“ erhält die Stadt Bottrop eine um 18,33 % erhöhte Konsolidierungshilfe. Die Übersicht enthält die entsprechend angepassten Beträge.
2.2
Gesetzliche Rahmenbedingung bei freiwilliger Teilnahme
Der genehmigte Haushaltssanierungsplan tritt nach § 6 Abs. 4 des Stärkungspaktgesetzes an die
Stelle des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 76 GO NW. Für den Haushaltssanierungsplan
gelten die Vorschriften über das Haushaltssicherungskonzept entsprechend, soweit das Stärkungspaktgesetz keine abweichenden Regelungen trifft.
Der Haushaltssanierungsplan bedarf gem. § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz der Genehmigung der
Bezirksregierung.
Die Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes kann nur unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
-
Der Haushaltsausgleich ist unter Einbeziehung der Landeshilfe bis spätestens 2018 zu erreichen.
-
Der Haushaltsausgleich ist ohne Landeshilfe spätestens im Jahr 2021 zu erreichen.
-
Die zum Erreichen der jährlichen Schritte notwendigen Teilziele werden im Haushaltssanierungsplan als Meilensteine dargestellt.
-
Nach Erreichen des Haushaltsausgleiches müssen die jährlichen Konsolidierungsschritte einen
degressiven Abbau der zum Ausgleich erforderlichen Konsolidierungshilfe vorsehen.
-
Der vom Rat beschlossene Haushaltssanierungsplan ist der Bezirksregierung bis zum
30.11.2015 vorzulegen.
686
2. Überwachung / Controlling
Zur Überwachung der Sparziele ist der Aufbau eines verwaltungsweiten Controllings erforderlich,
um bei negativen, die Konsolidierungsziele gefährdenden Entwicklungen, wirksam gegensteuern zu
können.
Nach den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes sowie des Ausführungserlasses ist der Kommunalaufsicht regelmäßig über die Abwicklung der Haushaltswirtschaft sowie des Haushaltssanierungsplanes zu berichten.
2.4
Meilensteine
Ermittlung der Meilensteine lt. erweiterter Finanzplanung Bottrop (Stand 19.09.2012)
HH-Jahr
Fehlbedarf ohne Stärkungspaktmittel
Ausgleichsbetrag für vorweggenommene
HSP-Maßnahmen
Stärkungspaktmittel
Fehlbedarf nach Berücksichtigung der
Stärkungspaktmittel aber ohne eigene
Einsparung
Einsparung
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
-39.611
-29.231
-25.650
-20.744
-19.582
-18.836
-17.591
-16.289
-11.491
-9.932
-8.307
2.028
-718
3.588
-1.831
9.673
-2.218
9.673
-2.240
9.673
-2.262
9.673
-2.285
9.673
-2.308
6.443
-2.331
3.218
-2.354
0
-2.378
0
-37.583
-26.361
-17.808
-13.289
-12.149
-11.425
-10.203
-12.154
-10.604
-12.286
-10.685
700
Einsparung
700
700
700
700
700
700
700
700
700
700
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
1.656
Einsparung
Einsparung
Einsparung
Einsparung
Einsparung
Einsparung
Summe Einsparung (Meilensteine)
Fehlbedarf nach Einsparung
Eigenanteil Einsparung Starkungspakt
2.5
1.656
1.656
1.656
1.656
700
2.356
4.012
5.668
7.324
8.980
10.636
12.292
12.292
12.292
12.292
-36.883
1.048
-24.005
6.118
-13.796
8.122
-7.621
9.212
-4.825
10.027
-2.445
11.341
433
11.849
138
12.584
1.688
13.447
6
1.607
14.361 k. A.
Berichtspflichten
Die Einhaltung des Haushaltssanierungsplanes wird von der Bezirksregierung überwacht.
Die Gemeinde ist verpflichtet, einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres mit der Vorlage der
Haushaltssatzung des folgenden Haushaltsjahres und ihren Anlagen, zum 30.06. im laufenden
Haushaltsjahr und zum 15. April des Folgejahres mit einem bestätigten Jahresabschluss jeweils einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes vorzulegen.
2.6
Folgen von Pflichtverstößen
Kommt die Gemeinde ihrer Pflicht zur Vorlage des Haushaltssanierungsplanes nicht nach, weicht
sie vom Haushaltssanierungsplan ab oder werden die Ziele aus anderen Gründen nicht erreicht,
setzt die Bezirksregierung eine angemessene Frist zur Nachbesserung fest. Werden Maßnahmen
zur Nachbesserung nicht ergriffen, ist durch das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) ein
Beauftragter gemäß § 124 GO NW zu bestellen.
Bei nicht absehbaren und von der Gemeinde nicht zu beeinflussenden erheblichen Veränderungen
der finanziellen Situation kann die Bezirksregierung eine Anpassung des Haushaltssanierungsplanes genehmigen.
687
2.7
Beteiligung Gemeindeprüfungsanstalt (GPA)
Bei der Erarbeitung und Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes können sich die Kommunen
durch die GPA beraten lassen. Die Kosten für die Leistungen der GPA übernimmt das Land. Die
GPA NRW hat die Stadt Bottrop bei der Erarbeitung des HSP unterstützt. Darüber hinaus werden
bei der Umsetzung des HSP weitere Beratungsleistungen in Anspruch genommen.
3.
Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021
3.1
Grundlagen
-
Grundlage für die Ermittlung des Konsolidierungsbedarfes ist der vom Rat am 13.03.2012 verabschiedete Haushaltsplan 2012. Auf dieser Grundlage werden die Konsolidierungsbedarfe
jährlich angepasst und in den Haushaltssanierungsplan eingearbeitet.
-
Für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung sollen sich die Gemeinden gemäß Erlass
des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 08.07.2015 an den Orientierungsdaten
2016 bis 2019 ausrichten.
-
Für die Zeit nach dem Orientierungsdatenzeitraum legt der Erlass des Ministeriums für Inneres
und Kommunales vom 07.03.2013 fest, dass jede Kommune individuell die Planungsdaten für
folgende Einzahlungen/Erträge bzw. Auszahlungen/Aufwendungen anhand von sog. Wachstumsraten ermittelt:
-
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (brutto)
Grundsteuer A und B
Sonstige Steuern und ähnliche Einzahlungen
Schlüsselzuweisungen
Landschaftsverbandsumlage
Sozialtransferaufwendungen (soweit eine Berechung der individuellen Wachstumsraten
möglich ist)
Die Ermittlung der Wachstumsraten zur Berechnung der Plandaten erfolgt in Anlehnung eines geometrischen Mittels. Grundlage sind die tatsächlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen der jeweiligen Kommune über einen Zeitraum der letzten 10 Jahre. Hinsichtlich der notwendigen
10-Jahresbetrachtung sind die Rechnungsergebnisse des Vorvorjahres und der 9 davor liegenden
Jahre als Berechnungsgrundlage heranzuziehen (für 2016 also die Jahre 2005-2014).
3.2
Erweiterte Finanzplanung
Neben den Verpflichtungen aus dem Stärkungspaktgesetz, nicht umgesetzte Maßnahmen durch
neue zu ersetzen sowie die für die jeweiligen Jahre beschlossenen Konsolidierungsbeträge (Meilensteine) in der Summe zu erwirtschaften, schreibt § 6 Abs. 2 des Gesetzes vor, dass spätestens
in 2018 ein ausgeglichener Haushalt mit Konsolidierungshilfe und ab 2021 ohne Hilfen des Landes
erreicht werden muss.
Daher besteht das Erfordernis, neben den vorgenannten Verpflichtungen auch auf die negativen
Veränderungen in der Haushalts- und Finanzplanung in der Haushaltssanierungsplanung zu reagieren.
Zur Erreichung dieser in § 6 des Stärkungspaktgesetzes festgelegten Ziele ist für 2018 eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um weitere 100%-Punkte (insgesamt somit um 140%Punkte), auf 730 v. H., einzuplanen. Diese zusätzliche Erhöhung soll jedoch nur erfolgen, wenn dies
688
zur Erreichung der Konsolidierungsziele zwingend erforderlich ist, sofern weitere dringend notwendige Entlastungen nicht zum Tragen kommen. Die bislang für das Jahr 2021 vorgesehene nochmalige Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 50%-Punkte kann nach der vorliegenden
Planung entfallen.
Die sich aus den Grundsteuererhöhungen ergebenden Effekte sind wiederum in der vorgelegten
4. Fortschreibung der erweiterten Finanzplanung eingearbeitet.
Diese stellt auf der Grundlage des Haushaltes 2016 die Ermittlung des Konsolidierungsbedarfes
dar.
3.3
Maßnahmenübersicht
Die Maßnahmenübersicht zum Haushaltssanierungsplan (Seiten 691 - 705) listet die Haushaltssanierungsmaßnahmen und die Konsolidierungsbeiträge auf. Hier sind aufgrund der Ergebnisse der
vergangenen Controllingberichte sowie aufgrund politischer Beschlüsse Anpassungen vorgenommen worden.
Die folgende Konsolidierungsmaßnahme ist weggefallen:
080101_5 Aufgabe des Sportplatzes Feldhausen
Als Kompensation wurde die Maßnahme 080101_19 (Optimierung von Sportstätten) neu in den
Haushaltssanierungsplan aufgenommen. Der Konsolidierungsbetrag entspricht dem der wegfallenden Maßnahme, sodass die Vorgabe des Stärkungspaktgesetzes erfüllt ist.
3.4
Fazit
Mit den vorgenommenen Anpassungen wird ein Haushaltssanierungsplan vorgelegt, der den Genehmigungsbedingungen des Stärkungspaktgesetzes entspricht.
Durch die Konsolidierungshilfe des Landes NRW in den Jahren 2012 - 2020 in Höhe von
rd. 75 Mio. € und einen im HSP insgesamt ausgewiesenen Eigenanteil in Höhe von mittlerweile
rd. 129,3 Mio. € kann in 2018 ein ausgeglichener Haushalt mit Konsolidierungshilfe bzw. in 2021
ohne Konsolidierungshilfe dargestellt werden.
Ein Abbau der Kassenkredite erfolgt nach der derzeitigen Finanzplanung nunmehr ab dem Jahr
2018.
689
10.060 ha
690
Maßnahmenübersicht
zur 4. Fortschreibung 2016 zum Haushaltssanierungsplan
im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen
der Stadt Bottrop
Stand:
691
8. Dezember 2015
Maßnahmenübersicht
Stand: 08.12.2015
Konsolidierungsbeiträge in €
Nr.
010101_2
Kurzbezeichnung der
HSP-Maßnahme
Verzicht auf den
Neujahrsempfang
Vollzeitverrechnete
Stellen
0
Ist 2012
0
Ist 2013
7.000
Ist 2014
7.000
2015
7.000
2016
7.000
2017
7.000
2018
7.000
2019
7.000
2020
7.000
2021
7.000
0
0
8.400
8.400
8.400
8.400
8.400
8.400
8.400
8.400
8.400
0,2
0
29.000
30.700
34.500
30.900
31.000
31.100
31.200
31.300
010101_3
Beendigung der Mitgliedschaft
im DIfU
010101_4
Einschränkungen bei
Ehrungen für Ehe- und
Altersjubilare
010101_5
Einsparungen im Bereich
Fraktionszuwendungen
0
0
0
0
7.400
7.400
7.400
7.400
7.400
7.400
7.400
010102_1
Kürzung bezirksbezogene
Haushaltsansätze
0
0
166.150
166.150
332.300
332.300
332.300
332.300
332.300
332.300
332.300
010201_1
Reduzierung der
städtepartnerschaftlichen
Begegnungen
0
0
13.500
13.500
13.500
13.500
13.500
13.500
13.500
13.500
13.500
010201_2
Reduzierung der
Verfügungsmittel
0
0
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
010501_1
Allg. Standardreduzierung bei
Pflichtaufgaben der
Rechnungsprüfung
0,5
0
9.000
41.800
0
18.500
37.600
38.300
39.100
39.900
40.700
010501_2
Spezielle Reduzierung von
Prüfung und Beratung
0,5
0
0
0
0
36.900
37.600
38.300
39.100
39.900
40.700
010601_1
Reduzierung des
Personaleinsatzes in der
Druckerei
0,6
0
0
0
0
0
13.900
28.200
28.800
29.400
29.900
010602_1
Reduzierung des
Personaleinsatzes in der
Poststelle
0,4
0
0
0
0
0
9.400
19.200
19.600
20.000
20.400
010604_1
Reduzierung des
Personaleinsatzes in der
Fahrbereitschaft
1
0
0
0
0
23.500
49.000
50.000
50.900
51.900
52.900
010604_2
Reduzierung der
Selbstfahrerfahrzeuge
0
0
6.550
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
010606_1
Einsparung von
arbeitsplatzbezogenen
Druckkosten
0
0
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
010607_1
Standardreduzierung bei
Büromöbeln
0
0
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
010701_1
Werbeeinnahmen
Internetauftritt
0
0
0
10.200
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
692
Bemerkung
31.400 Anpassung des Konsolidierungsbetrages aufgrund der
bisherigen Rechnungsergebnisse.
Maßnahmenübersicht
Stand: 08.12.2015
Konsolidierungsbeiträge in €
Nr.
010701_2
Kurzbezeichnung der
HSP-Maßnahme
Reduzierung Abos und
Fachliteratur
Vollzeitverrechnete
Stellen
0
Ist 2012
0
Ist 2013
4.000
Ist 2014
4.000
2015
4.000
2016
4.000
2017
4.000
2018
4.000
2019
4.000
2020
4.000
2021
4.000
010701_3
Aufgabe Ausschnittsdienst
Medienveröffentlichungen
0
0
11.000
11.000
11.000
11.000
11.000
11.000
11.000
11.000
11.000
010701_4
Reduzierung von Anzeigen
städt. Einrichtungen und
Veranstaltungen
0
0
8.000
7.200
7.200
7.200
7.200
7.200
7.200
7.200
7.200
010701_5
Verzicht auf Honorarkräfte für
Sonderprojekte
0
0
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
010701_6
Wegfall Zuschuss zum
Rosenmontagszug
0
0
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
010701_7
Teilnahmebeitrag für den
Rathaussturm Rosenmontag
0
0
1.580
1.650
1.600
1.600
1.600
1.600
1.600
1.600
1.600
010801_ 1
Reduzierung Personaleinsatz
Schreibdienst
0,65
0
28.100
28.100
27.200
27.800
28.300
28.900
29.500
30.100
30.700
010801_ 2
Einsparung bei
Fachzeitschriften
0
0
300
300
300
300
300
300
300
300
300
010801_ 3
Reduzierung des
Personaleinsatzes in der
Personalabrechnung
0,5
11.500
13.400
22.500
24.200
24.700
25.200
25.700
26.200
26.700
27.200
010801_ 4
Verzicht auf
Erfrischungsgelder
0
0
500
500
500
500
500
500
500
500
500
010801_ 5
Verzicht auf Pauschale für
Ausscheidende und Jubilare
0
0
400
400
400
400
400
400
400
400
400
010801_ 6
Rückzug auf bedarfsorientierte Ausbildung
0
0
0
82.400
91.800
93.600
95.500
97.400
99.400
101.300
103.400
010801_ 7
Reduzierung der Fortbildung
im Arbeitsschutz
0
0
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
010801_ 8
Reduzierung im
Freiwilligendienst u. a.
0
0
37.522
18.480
17.500
17.500
17.500
17.500
17.500
17.500
17.500
010801_ 9
Reduzierung von Mehrarbeit
und Überstunden
0
0
134.000
133.800
185.700
378.900
386.400
394.200
402.000
410.100
418.300
010901_1
Erhöhung der Erträge aus
kommunalen Beteiligungen
0
150.000
150.000
150.000
150.000
300.000
300.000
450.000
550.000
600.000
600.000
011001_1
Verzicht auf Honorarkraft für
Fortbildung in
Schulsekretariaten
0
0
4.800
4.800
4.800
4.800
4.800
4.800
4.800
4.800
4.800
693
Bemerkung
Maßnahmenübersicht
Stand: 08.12.2015
Konsolidierungsbeiträge in €
Nr.
011002_1
Kurzbezeichnung der
HSP-Maßnahme
Reduzierung Personaleinsatz
in der Organisationsberatung
Vollzeitverrechnete
Stellen
1
Ist 2012
0
Ist 2013
0
Ist 2014
0
2015
0
2016
0
2017
67.100
2018
68.500
2019
69.800
2020
71.200
2021
72.700
011201_1
Erhebung von Gebühren für
grundbuchliche Erklärungen
0
0
700
1.792
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
011201_2
Erhöhung von Mieten und
Pachten
0
0
35.000
43.425
27.000
27.000
27.000
27.000
27.000
27.000
27.000
011201_3
Wegfall der Johanneskirmes in
Kirchhellen
0
0
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
011201_4
Reduzierung des
Personaleinsatzes im
Immobilienmanagement
1
0
42.400
66.800
64.600
65.900
67.200
68.600
70.000
71.400
72.800
011202_1
Reduzierung des
Personaleinsatzes in Planung
und Bau
1
21.700
84.800
84.800
89.500
91.200
93.100
94.900
96.800
98.800
100.700
011202_2
Umstrukturierung der Sauna
Rheinbaben
0
0
0
6.900
6.900
6.900
6.900
6.900
6.900
6.900
6.900
011202_4
Umstellung der
Energieversorgung im
Schulzentrum Kirchhellen
Aufgabe des Saalbaus
0
0
30.000
30.000
30.000
80.000
80.000
80.000
80.000
80.000
2,69
0
0
0
0
0
634.000
634.000
634.000
634.000
0,5
41.000
60.300
55.200
57.000
58.100
59.300
60.500
61.700
62.900
64.200
011203_1
80.000 Aufgrund eines neu abgeschlossenen
Wärmelieferungsvertrages können zusätzliche
Einsparungen erzielt werden.
634.000
020101_1
Reduzierung des
Personaleinsatzes bei
Ordnungsangelegenheiten
020102_1
Reduzierung des Personaleinsatzes im Kommunalen
Ordnungsdienst
1
0
41.700
42.500
45.200
46.100
47.050
47.950
48.950
49.900
50.900
020201_1
Reduzierung der
Probeuntersuchungskosten
0
0
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
020201_2
Einsparung von
Zertifizierungskosten
Erhöhung der
Verwaltungsgebühren im
Veterinärwesen
Schließung der
Tierkörpersammelstelle
Bedarfsgerechte Überwachung im ruhenden Verkehr
0
0
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
0
0
2.750
4.990
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
0
3.077
6.600
6.600
6.600
6.600
6.600
6.600
6.600
6.600
6.600
-2,5
0
137.000
137.000
137.000
137.000
137.000
137.000
137.000
137.000
137.000
-0,25
245.000
137.500
137.500
137.500
137.500
137.500
137.500
137.500
020301_1
020301_2
020401_1
020401_2
Bedarfsgerechte Überwachung im fließenden Verkehr
694
Bemerkung
Maßnahmenübersicht
Stand: 08.12.2015
Konsolidierungsbeiträge in €
Nr.
020401_3
020401_4
Kurzbezeichnung der
HSP-Maßnahme
Senkung der
Überschreitungsgrenze im
fließenden Verkehr
Überwachung beider
Fahrspuren im fließenden
Verkehr
Vollzeitverrechnete
Stellen
0
Ist 2012
370.000
-1
0
Ist 2013
Ist 2014
1.274.847
980.223
2015
200.000
2016
200.000
2017
200.000
2018
200.000
2019
200.000
2020
200.000
2021
200.000
550.000
550.000
550.000
550.000
550.000
550.000
550.000
Bemerkung
020401_5
Fahrräder für Politessen
0
0
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
020402_1
Anpassung Gebührenordnung
für Maßnahmen im
Straßenverkehr
0
0
20.000
20.000
20.000
22.000
22.000
22.000
24.000
24.000
24.000
020402_2
Reduzierung
Vorzimmertätigkeit zugunsten
Sachbearbeitung
0,1
0
4.000
4.100
4.200
4.300
4.400
4.400
4.500
4.600
4.700
020402_3
Verzicht auf Fördermittel für
Verkehrserziehung
0
0
300
300
300
300
300
300
300
300
300
020402_4
Kürzung des Zuschusses an
die Verkehrswacht
Neuorganisation der
Sondernutzung u. a.
Plakatwerbung
Einsatz eines
Kassenautomaten
0
0
700
700
700
700
700
700
700
700
700
0
0
0
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
0,84
0
0
22.800
25.200
30.600
31.500
32.400
33.300
34.300
35.300 Anpassung des Konsolidierungsbetrages aufgrund der
bisherigen Rechnungsergebnisse.
Reduzierung des
Personaleinsatzes in der KFZZulassung
Mehreinnahmen durch
Reservierung von
Wunschkennzeichenreihen
0,5
7.800
25.700
26.900
22.600
23.100
23.500
24.000
24.500
25.000
25.500
0
0
1.120
2.240
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
020501_1
Reduzierung von Öffnungszeiten im Bürgerbüro
1,1
0
43.100
46.300
45.100
46.200
47.300
48.400
49.500
50.700
51.800
020501_2
Ergänzung der Verwaltungsgebührensatzung für
Bürgerbüro und Standesamt
0
0
69.300
66.316
74.000
78.000
78.000
78.000
78.000
82.000
82.000
020601_1
Zusammenlegung der
Standesamtsbezirke Bottrop
und Kirchhellen
Reduzierung des Personaleinsatzes für Zensus
0,7
0
0
0
33.900
34.600
35.200
35.900
36.700
37.400
38.100
0,5
0
27.500
28.000
24.200
24.700
25.200
25.700
26.200
26.700
27.200
Mehreinnahmen durch
zeitnahe Satzungsänderung
im Brandschutz u.a.
0
2.500
3.500
2.800
4.000
5.000
5.000
5.000
5.000
6.000
6.000
020402_5
020402_6
020402_7
020402_8
020801_1
020901_1
695
Maßnahmenübersicht
Stand: 08.12.2015
Konsolidierungsbeiträge in €
Nr.
020901_2
Kurzbezeichnung der
HSP-Maßnahme
Interkommunale
Zusammenarbeit d.
gemeinsame Beschaffung
Vollzeitverrechnete
Stellen
0
Ist 2012
0
Ist 2013
0
Ist 2014
5.000
2015
5.000
2016
8.000
2017
8.000
2018
8.000
2019
8.000
2020
8.000
2021
8.000
020901_3
Reduzierung des Personaleinsatzes durch Organisationsoptimierung, Controlling
1
0
0
0
64.500
65.800
67.100
68.500
69.800
71.200
72.700
020901_4
Optimierte Ersatzbeschaffung
Löschfahrzeuge
0
0
0
0
54.800
54.800
54.800
54.800
54.800
54.800
54.800
030100_1
Reduzierung der
Entgeltbefreiungen für
Schulraumüberlassungen
0
0
5.281
11.942
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
030100_2
Reduzierung der Schulungen
der Sekretärinnen
0
0
600
600
600
600
600
600
600
600
600
030100_3
Wegfall der Übernahme der
Eigenanteile Schokoticket
0
0
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
030100_4
Kürzung der Schulbudgets
0
0
59.300
59.300
59.300
59.300
59.300
59.300
59.300
59.300
59.300
030100_5
Wegfall des Zuschusses zur
Mittagsverpflegung und
Kostenbeteiligung
0
0
411.000
411.000
411.000
411.000
411.000
411.000
411.000
411.000
411.000
030101_1
Anpassung der Elternbeiträge
OGS
0
0
62.977
142.842
145.000
145.000
145.000
145.000
145.000
145.000
145.000
030101_2
Reduzierung des
Unterrichtsmaterials OGS
0
0
31.500
31.500
31.500
31.500
31.500
31.500
31.500
31.500
31.500
030101_3
Aufgabe von Schulstandorten
nach Schulentwicklungsplan
4
0
0
0
300.000
300.000
600.000
600.000
900.000
1.200.000
1.200.000
030104_1
Kosteneinsparung Abiturfeier
Vestisches Gymnasium
0
0
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
030106_1
Aufgabe von
Lehrschwimmbecken
0
0
0
90.000
90.000
90.000
90.000
90.000
90.000
90.000
90.000
030106_2
Aufgabe Förderschule Boy
0
0
75.000
158.000
181.500
181.500
181.500
181.500
181.500
181.500
181.500
030201_1
Wegfall des Zuschusses zur
Schulbuchbeschaffung
0
0
49.000
49.000
49.000
49.000
49.000
49.000
49.000
49.000
49.000
030201_2
Wegfall bes. Mittel
Schülerbeförderung/
Schülerfrühstück
0
0
27.500
27.500
27.500
27.500
27.500
27.500
27.500
27.500
27.500
030201_3
Beendigung "Fifty/Fifty" für
Schuletats
0
18.000
18.000
18.000
18.000
18.000
18.000
18.000
18.000
18.000
18.000
040101_1
Erhöhung der Entgelte und
Sachkostenreduzierung
Theater und Konzerte
0
0
34.227
47.000
61.000
68.000
68.000
68.000
74.000
74.000
74.000
696
Bemerkung
Maßnahmenübersicht
Stand: 08.12.2015
Konsolidierungsbeiträge in €
Nr.
040102_1
Kurzbezeichnung der
HSP-Maßnahme
Erhöhung der Entgelte und
Sachkostenreduzierung
Kulturwerkstatt
Vollzeitverrechnete
Stellen
0
Ist 2012
0
Ist 2013
3.516
Ist 2014
4.000
2015
4.000
2016
4.500
2017
4.500
2018
4.500
2019
5.000
2020
5.000
2021
5.000
Bemerkung
040201_1
Erhöhung Entgelte vhs-PLUS
0
0
14.246
23.694
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
040201_2
Verbesserung des
Kostendeckungsgrades VHS
allgemein
0
0
0
0
0
27.900
27.900
27.900
27.900
27.900
27.900
040202_1
Erhöhung der Eintrittspreise
des Filmforums
0
0
5.948
2.687
4.000
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
040301_1
Erhöhung der Entgelte in der
Musikschule
0
0
9.380
7.000
21.000
28.000
28.000
28.000
28.000
28.000
28.000
040301_2
Verzicht auf Geschwisterermäßigung Musikschule
0
0
6.700
3.500
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
040401_1
Erhöhung der Entgelte in der
Stadtbücherei
0
0
7.500
4.000
23.400
23.400
23.400
23.400
23.400
23.400
23.400
040401_2
Einführung eines
Selbstverbuchungssystems in
der Stadtbücherei
Reduzierung des Personaleinsatzes im Museum für Urund Ortsgeschichte
1,5
0
0
0
32.400
33.600
34.900
36.200
37.600
38.900
40.300
1
0
0
4.500
0
42.300
43.200
44.000
45.000
45.900
46.700 Nach frühzeitigem Ausscheiden eines Mitarbeiters des
Museums für Ur- und Ortsgeschichte konnte die
Maßnahme bereits ab 2014 realisiert werden.
Gegenzurechnen ist die Beschäftigung eines Mitarbeiters
in Teilzeit.
040501_1
2.500 Anpassung des Konsolidierungsbetrages aufgrund der
zuletzt mäßig besuchten Filmvorstellungen.
040501_2
Reduzierung von
Sachaufwand im Quadrat
0
0
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
040601_1
Erhöhung der Entgelte
Stadtarchiv
0
0
2.900
2.432
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
050102_ 1
Wegfall des Zuschusses für
Altentagesstätten
0
0
0
0
11.100
22.200
22.200
22.200
22.200
22.200
22.200
050102_ 2
Wegfall des Zuschusses zur
Betreuung von Asylbewerbern
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
050102_ 3
Wegfall des Zuschusses an
ZWAR-Gruppen
0
0
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
050102_ 4
Reduzierung des Zuschusses
an die Suppenküche Kolüsch
0
0
0
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
050102_ 5
Wegfall des Zuschusses für
den Mobilen Sozialen Dienst
der Sozialstationen
0
0
0
0
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
697
Maßnahmenübersicht
Stand: 08.12.2015
Konsolidierungsbeiträge in €
Nr.
050102_ 6
Kurzbezeichnung der
HSP-Maßnahme
Wegfall des Zuschusses für
Erholungsfahrten
Rheinbabenwerkstatt
Vollzeitverrechnete
Stellen
0
Ist 2012
0
Ist 2013
5.500
Ist 2014
5.500
2015
5.500
2016
5.500
2017
5.500
2018
5.500
2019
5.500
2020
5.500
2021
5.500
050102_7
Wegfall des Zuschusses zur
Energiesparberatung
0
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
050103_1
Reduzierung freiwilliger
Leistungen der Altenhilfe
0
0
0
0
4.950
4.950
4.950
4.950
4.950
4.950
4.950
050103_2
Wegfall der Zuwendungen an
Behinderte
Abschaffung des BottropPasses
0
0
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
0
0
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
050103_4
Reduzierung des Zuschusses
für den Behindertenfahrdienst
0
0
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
050104_1
Verzicht auf Dolmetscher
0
0
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
050104_4
Wegfall kultursensibler
Dolmetscherdienst
0
0
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
050104_5
Reduzierung Projektarbeit
Integrationsrat
0
0
3.500
3.500
3.500
3.500
3.500
3.500
3.500
3.500
3.500
050104_6
Reduzierung Sachmittel Ausund Fortbildung
0
0
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
050104_7
Reduzierung der Sachmittel
für Stadtteilzentren
0
0
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
050104_8
Reduzierung Honorare
"Rucksack"
0
0
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
050104_9
Reduzierung Honorare
Förderung von Kindern mit
Migrationshintergrund
0
0
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
050104_10
Reduzierung Sachmittel
Stadtteilarbeit
0
0
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
050201_1
Reduzierung Personaleinsatz
SGB XII
0,3
6.100
17.700
18.200
15.600
15.900
16.200
16.500
16.900
17.200
17.500
050201_2
Wegfall der Beihilfen f. Kinder
in Verwandtenpflege
0
0
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
050201_3
Verzicht auf die Fortschreibung des Sozialberichtes
1
0
51.600
78.100
79.900
81.500
83.100
84.800
86.500
88.200
90.000
050205_1
Optimierung der Abwicklung
Bildung und Teilhabe
0
0
0
0
0
80.000
80.000
80.000
80.000
80.000
80.000
050301_1
Reduzierung des
Personaleinsatzes im
Sozialversicherungswesen
2,36
0
59.700
64.100
96.800
193.300
197.200
201.100
205.200
209.300
050103_3
698
Bemerkung
213.500 Umsetzung des zusätzlichen Einsparpotenzials in einer
Größenordnung von 0,62 Stellen.
Maßnahmenübersicht
Stand: 08.12.2015
Konsolidierungsbeiträge in €
Nr.
060101_1
Kurzbezeichnung der
HSP-Maßnahme
Erhöhung von Elternbeiträgen
Vollzeitverrechnete
Stellen
0
Ist 2012
0
Ist 2013
250.276
Ist 2014
208.000
2015
266.000
2016
266.000
2017
350.000
2018
350.000
2019
430.000
2020
430.000
2021
500.000
060101_2
Wegfall des Zuschusses zur
Notfallbetreuung in KiTas
0
0
11.000
11.000
31.000
31.000
31.000
31.000
31.000
31.000
31.000
060101_3
Wegfall des Zuschusses zur
Mittagsverpflegung KiTas
0
0
95.000
95.000
95.000
95.000
95.000
95.000
95.000
95.000
95.000
060101_4
Erhöhung der Erträge für die U3-Betreuung
0
672.435
0
0
0
0
0
0
0
0
0
060201_1
Reduzierung der Betriebskosten des Jugendreferates
0
0
5.400
5.400
5.400
5.400
5.400
5.400
5.400
5.400
5.400
060201_2
Halbierung der Sachmittel
Schulverweigerer
Reduzierung der Mittel für die
Stadtranderholung
0
0
11.700
11.700
11.700
11.700
11.700
11.700
11.700
11.700
11.700
0
0
23.200
23.200
23.200
23.200
23.200
23.200
23.200
23.200
23.200
Reduzierung der Mittel für
Partizipation
Reduzierung des Zuschusses
für den Ring politischer
Jugend
0
0
1.300
1.300
1.300
1.300
1.300
1.300
1.300
1.300
1.300
0
0
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
060201_6
Reduzierung der Zuschüsse
der Jugendarbeit
0
0
7.300
7.300
7.300
7.300
7.300
7.300
7.300
7.300
7.300
060201_7
Wegfall des Zuschusses für
Anschaffungen freier Träger
0
900
900
900
900
900
900
900
900
900
900
060201_8
Wegfall des Zuschusses zu
Hausaufgabenhilfen
0
0
4.300
4.300
4.300
4.300
4.300
4.300
4.300
4.300
4.300
060202_1
Reduzierung der Unterhal-tung
der Skateboardanlage
0
0
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
060202_2
Reduzierung der Zuschüsse
an Einrichtungen der Kinderund Jugendarbeit
0
0
40.000
60.000
120.000
120.000
120.000
180.000
180.000
180.000
180.000
060202_3
Wegfall der Sachkostenzuschüsse an freie Träger
0
0
8.100
8.100
8.100
8.100
8.100
8.100
8.100
8.100
8.100
060202_4
Reduzierung des Fahrzeugeinsatzes in der Jugendarbeit
0
0
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
060301_1
Wegfall des Zuschusses für
Familienerholungsmaßnahmen
0
0
1.900
1.900
1.900
1.900
1.900
1.900
1.900
1.900
1.900
060301_2
Reduzierung des
Personaleinsatzes in der
Verwaltung
1
0
22.700
84.800
89.200
91.000
92.900
94.700
96.600
98.500
100.500
060301_3
Reduzierung der Hilfen zur
Erziehung in Tagesgruppen
0
0
70.000
70.000
70.000
70.000
70.000
70.000
70.000
70.000
70.000
060201_3
060201_4
060201_5
699
Bemerkung
Maßnahmenübersicht
Stand: 08.12.2015
Konsolidierungsbeiträge in €
Nr.
070101_1
Kurzbezeichnung der
HSP-Maßnahme
Wegfall des Zuschusses zur
Schwangerenkonfliktberatung
Vollzeitverrechnete
Stellen
0
Ist 2012
0
Ist 2013
0
Ist 2014
0
2015
0
2016
12.800
2017
12.800
2018
12.800
2019
12.800
2020
12.800
2021
12.800
47.200
070101_2
Reduzierung des
Personaleinsatzes in der
Zentralkartei
1
0
40.300
41.100
41.900
42.800
43.600
44.500
45.400
46.300
070101_3
Reduzierung des
Personaleinsatzes der
Arzthelferinnen
1
0
0
20.000
21.000
6.200
6.200
6.200
6.200
6.200
070101_4
Reduzierung des
Personaleinsatzes im
Sozialmedizinischen Dienst
1,2
6.100
48.200
56.900
54.200
55.300
56.400
57.600
58.700
59.900
61.100
080101_ 1
Reduzierung des
Geschäftsaufwandes des
Betriebsausschusses
0
0
700
1.000
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
080101_ 2
Wegfall der Verwendung der
Entgelte für die Nutzung von
Sportstätten zu
Sportförderungszwecken
0
0
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
080101_ 3
Reduzierung der
Sportfördermittel
0
0
32.100
30.000
40.000
30.000
40.000
30.000
40.000
30.000
40.000
080101_ 4
Erhöhung der Entgelte für die
Benutzung von Sportanlagen
0
0
58.000
56.036
56.300
58.900
58.900
58.900
58.900
58.900
58.900
080101_ 5
Aufgabe des Sportplatzes
Feldhausen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
080101_ 6
Aufgabe des Rasenplatzes
Ebel
0
0
0
0
0
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
080101_ 7
Aufgabe des Sportplatzes
Körnerschule
Verschiebung der Erstellung
eines Kunstrasenplatzes
0
0
13.800
12.218
16.000
16.000
16.000
16.000
16.000
16.000
16.000
0
0
39.000
0
0
0
0
0
0
0
0
080101_ 9
Reduzierung
Betreuungsaufwand Sportplatz
Jacobi
0
0
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
1.200
080101_10
Erzielung von Einnahmen aus
Bandenwerbung
0
0
200
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
080101_11
Ausweitung von
Sponsoringmaßnahmen
0
0
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
080101_12
Neuorganisation der
Reinigung der Sportanlage
Batenbrock
0,08
0
3.800
3.800
3.800
3.800
3.800
3.800
3.800
3.800
3.800
080101_ 8
700
Bemerkung
6.200 Durch Aufgabenverlagerungen kann der vorgesehene
Konsolidierungsbetrag nicht realisiert werden, sodass die
Maßnahme ab 2016 angepasst wird.
0 Aufgrund eines deutlichen Anstiegs an aktiven Spielern
(mittlerweile wieder 5 Jugend- und 2
Seniorenmannschaften) soll der Sportplatz Feldhausen
nicht aufgegeben werden.
9.000
Maßnahmenübersicht
Stand: 08.12.2015
Konsolidierungsbeiträge in €
Nr.
080101_13
Kurzbezeichnung der
HSP-Maßnahme
Erhöhung der Entgelte der
Bäder
Vollzeitverrechnete
Stellen
0
Ist 2012
0
Ist 2013
7.000
Ist 2014
7.000
2015
11.000
2016
11.000
2017
18.000
2018
18.000
2019
22.000
2020
22.000
2021
29.000
1,02
0
0
44.400
45.400
46.300
47.400
48.400
49.400
50.500
51.600
080101_14
Reduzierung des öffentl.
Badebetriebes in Boy/Welheim
080101_16
Verminderung der
Verlustabdeckung an den
BSBB durch höhere Erträge
der ELE
0
0
1.467.209
1.797.636
1.918.034
1.961.556
1.969.698
1.980.593
1.995.923
2.011.508
080101_17
Umstellung der
Energieversorgung im
Hallenbad Kirchhellen
0
0
8.000
8.000
8.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
080101_18
Reduzierung des Zuschusses
Stenkhoffbad
Optimierung von Sportstätten
1
0
0
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
100.000
0
0
0
0
0
13.000
13.000
13.000
13.000
13.000
090101_1
Erhebung von Verwaltungsgebühren für Bereitstellung
von Planunterlagen
0
0
850
78
500
500
500
500
500
500
500
090101_2
Verzicht auf städtebaulichen
Wettbewerb
Einsparung von Sachkosten
für Gutachten
0
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
0
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
090101_4
Systemwechsel bei Geräten
zur Verkehrsdatenerfassung
0
0
0
0
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
0
0
090101_5
Reduzierung Fachliteratur
0
0
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
090101_6
Einsparung von Druck- und
Portokosten durch geänderte
Verwaltungsabläufe
0
0
0
0
400
400
400
400
400
400
400
090101_7
Reduzierung des
Personaleinsatzes in der
Generellen Planung
0,5
0
32.300
34.900
35.900
36.600
37.400
38.100
38.900
39.700
40.500
080101_19
090101_3
701
Bemerkung
2.027.355 Die Stadt Bottrop hat im Jahr 2012 ihren Anteil an der ELE
um 9,634% auf 16,634% erhöht. Da diese neuen
Geschäftsanteile dividendenberechtigt sind, werden für
das Jahr 2015 in 2016 zusätzliche Dividendenerlöse von
rd. 2,47 Mio.€ fließen. Nach Abzug der Zinsaufwendungen
für die Aufnahme eines Investitionskredites über 25 Mio.€
im Zuge der Aufstockung der ELE-Anteile in Höhe von
506.697,23€ verbleibt für 2016 ein Netto-Erlös von
1.961.556 €. Die Konsolidierungsbeträge sind
entsprechend auch für die Folgejahre anzupassen.
13.000 Zur Kompensation des Wegfalls der Maßnahme 080101_5
sollen im Zuge der Optimierung von Sportstätten
Betriebskosten in gleicher Höhe eingespart werden.
Maßnahmenübersicht
Stand: 08.12.2015
Konsolidierungsbeiträge in €
Nr.
090101_8
Kurzbezeichnung der
HSP-Maßnahme
Reduzierung des
Personaleinsatzes in der
Verkehrsplanung
Vollzeitverrechnete
Stellen
1
Ist 2012
0
Ist 2013
30.500
Ist 2014
82.800
2015
80.200
2016
81.800
2017
83.500
2018
85.100
2019
86.800
2020
88.600
2021
90.300
Bemerkung
090102_1
Reduzierung konsumtiver
Aufwände bei Stadterneuerungsmaßnahmen
0
47.900
9.000
0
0
0
0
0
0
0
0
090102_2
Reduzierung diverser
Mitgliedschaften
0
0
2.550
5.200
5.200
5.200
5.200
5.200
5.200
5.200
5.200
090201_1
Optimierung des
Personaleinsatzes bei den
Geobasisdaten
1
0
0
76.800
38.300
78.300
78.300
78.300
78.300
78.300
78.300 Anpassung des Konsolidierungsbetrages aufgrund der
bisherigen Rechnungsergebnisse.
090301_1
Reduzierung von
Personalkosten durch den
Einsatz von ALKIS
0,5
0
26.600
28.300
24.200
24.700
25.200
25.700
26.200
26.700
27.200
090301_2
Reduzierung des
Personaleinsatzes durch die
Beendigung von
Projektaufgaben
2
0
0
0
0
0
0
0
0
157.900
161.100
090301_3
Reduzierung von Sach- und
Personalkosten durch Aufbau
ABK
1,5
0
0
0
20.000
20.000
20.000
20.000
98.600
100.100
101.700
090301_4
Entgelterhöhung durch
Werbung auf dem Stadtplan
0
0
0
3.750
0
0
3.000
0
0
0
3.000
090302_1
Reduzierung
Anwendungssoftware durch
Einführung ALKIS
0
0
0
17.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
090302_2
Verzicht auf Software-Wartung
0
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
090401_1
Reduzierung des
Personaleinsatzes in der
Bodenordnung
0,5
0
0
0
0
20.000
41.700
42.600
43.400
44.300
45.200
090401_2
Erhöhung der Gebühren für
Vorkaufsrechte
0
0
11.570
8.060
11.000
11.000
11.000
11.000
11.000
11.000
11.000
090401_3
Einführung von Gebühren für
Hausnummern
0
0
4.700
4.656
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
100101_1
Mehreinnahmen bei Zwangsund Bußgeldern
0
0
7.900
9.000
20.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
100101_2
Erhöhung der Ablösesumme
für Stellplätze
0
0
3.450
6.540
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000 Auf der Basis der bislang erlassenen Bußgeldbescheide
wird der Konsolidierungsbetrag für die Folgejahre
reduziert.
10.000
100101_3
Reduzierung des
Personaleinsatzes in der
Bauaufsicht
1
0
0
0
37.000
83.100
84.800
86.500
88.200
90.000
91.800
702
Maßnahmenübersicht
Stand: 08.12.2015
Konsolidierungsbeiträge in €
Nr.
100101_4
Kurzbezeichnung der
HSP-Maßnahme
Verbesserung des
Kostendeckungsgrades für
statische Berechnungen
Vollzeitverrechnete
Stellen
0
Ist 2012
0
Ist 2013
0
Ist 2014
51.400
2015
51.600
2016
53.200
2017
54.900
2018
56.500
2019
58.200
2020
60.000
2021
61.700
Bemerkung
100101_5
Reduzierung des
Personaleinsatzes in der
Vorprüfung
1
0
35.900
34.300
35.800
36.400
37.200
37.900
38.700
39.400
40.200
100101_6
Reduzierung bei
fachbezogener Fortbildung
0
0
700
700
700
700
700
700
700
700
700
100201_1
Verzicht auf
Fassadenwettbewerb
0
0
0
4.000
0
4.000
0
4.000
0
4.000
0
100201_2
Verzicht auf Förderung
Denkmalpflege
0
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
100301_1
Erhebung von Verwaltungsgebühren bei Beratungen zur
Kostenmiete
0
0
630
810
1.800
1.800
1.800
1.800
1.800
1.800
1.800
100301_2
Reduzierung Personaleinsatz
in der Wohnraumförderung
0,78
23.200
46.700
47.600
43.100
44.000
44.900
45.800
46.700
47.600
48.600
100302_1
Reduzierung Personaleinsatz
in der Wohngeldstelle
0,5
0
47.600
48.500
24.200
50.500
51.500
52.500
53.600
54.700
55.800 Anpassung des Konsolidierungsbetrages aufgrund der
bisherigen Rechnungsergebnisse.
100401_1
Einführung von
Benutzungsgebühren für das
Nachtasyl
0
0
6.234
2.360
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
100401_2
Erhöhung der
Benutzungsgebühren für
Obdachlose
Einführung von Gebühren für
Akten- und Katasterauskünfte
0
0
0
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
0
0
12.443
6.681
9.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000 Nach der Einführung von Gebühren für Akten- und
Katasterauskünfte ist die Nachfrage gesunken. Der
Konsolidierungsbetrag ist entsprechend der geringeren
Nachfrage anzupassen.
120101_1
Reduzierung des
Personaleinsatzes in der
Straßenunterhaltung
1
0
43.500
44.300
45.200
46.100
47.000
48.000
48.900
49.900
50.900
120101_2
Reduzierung Stromverbrauch
Straßenbeleuchtung
0
0
0
0
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
120105_1
Erhöhung der Parkgebühren
bei Parkeinrichtungen
0
0
198.083
212.838
180.000
180.000
180.000
180.000
180.000
180.000
180.000
120106_1
Erhöhung der Parkgebühren in
Parkhäusern
0
0
0
42.750
34.000
34.000
75.000
75.000
75.000
75.000
75.000
120201_1
Leistungseinsparung
Ortsbuslinie 290
83.800
83.800
83.800
83.800
83.800
83.800
83.800
83.800
83.800
110301_1
703
Maßnahmenübersicht
Stand: 08.12.2015
Konsolidierungsbeiträge in €
Nr.
130101_1
Kurzbezeichnung der
HSP-Maßnahme
Flächen- und Personalentwicklungskonzept Grünflächen- und Friedhofsunterhaltung
Vollzeitverrechnete
Stellen
12
0
Ist 2013
40.300
Ist 2014
82.200
2015
125.800
2016
171.000
2017
218.100
2018
266.900
2019
363.000
2020
462.800
2021
566.500
Verzicht auf "Bottrop grünt und
blüht"
Reduzierung von Sachkosten
bei der Unterhaltung der
Kleingärten
Reduzierung der Förderung
des Bezirksverbandes der
Kleingärtner
0
0
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
0
0
1.650
1.650
1.650
1.650
1.650
1.650
1.650
1.650
1.650
0
0
1.850
1.850
1.850
1.850
1.850
1.850
1.850
1.850
1.850
130101_5
Erhöhung der Gebühren für
Baumfällungen
0
0
16.340
15.655
9.000
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000 Anpassung des Zielbetrages aufgrund erhöhter Anzahl
von Anträgen auf Baumfällungen.
130101_6
Reduzierung
Entsorgungsaufwand auf
öffentl. Grünflächen
0
0
0
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
130101_7
Neuorganisation der
Abfallbeseitigung in öffentl.
Grün
0
0
0
0
200.000
200.000
200.000
200.000
200.000
200.000
200.000
130401_1
Reduzierung des Anteils an
öffentlichem Grün auf
Friedhöfen
0
0
307.984
188.500
320.000
189.000
189.000
189.000
189.000
189.000
189.000 Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für die im
abgelaufenen Haushaltsjahr erworbenen
Grabnutzungsrechte wurden passive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet und die
ausgewiesenen Erträge in entsprechender Höhe
vermindert. Dieser Sachverhalt wurde bei der bisherigen
Betrachtung nicht ergebnisverschlechternd berücksichtigt,
sodass ab 2016 eine Anpassung des Zielbetrages erfolgt.
130701_2
Kündigung von
Fachzeitschriften
0
0
200
200
200
200
200
200
200
200
200
140101_1
Abbruch des Projektes
"AltBauNeu"
0
0
3.500
3.500
3.500
3.500
3.500
3.500
3.500
3.500
3.500
140101_2
Kündigung von
Fachzeitschriften
0
0
100
100
100
100
100
100
100
100
100
140101_3
Umstellung Wasserstofffahrzeuge auf elektr. Energie
0
0
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
140101_4
Kündigung der Mitgliedschaft
ICLEI
0
0
1.700
1.700
1.700
1.700
1.700
1.700
1.700
1.700
1.700
140102_1
Reduzierung von
Geschäftsaufwendungen
0
0
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
130101_2
130101_3
130101_4
Ist 2012
704
Bemerkung
Maßnahmenübersicht
Stand: 08.12.2015
Konsolidierungsbeiträge in €
Nr.
140102_2
Kurzbezeichnung der
HSP-Maßnahme
Planmäßige Beendigung
InnovationCity
Vollzeitverrechnete
Stellen
Ist 2012
Ist 2013
Ist 2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
7
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2021
Bemerkung
707.600 Der Konsolidierungsbetrag ist aufgrund des zurzeit im
Produkt InnovationCity (140102) für 2019 dargestellten
Zuschussbedarfes angepasst worden.
150101_1
Erhebung von Gebühren für
grundbuchliche Eintragungen
0
0
50
350
500
500
500
500
500
500
500
150101_2
Kündigung der Mitgliedschaft
ZAK e.V.
0
0
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
150101_3
Verzicht auf Messeauftritte
0
0
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
150101_4
Reduzierung der
Sachaufwendungen
Zukunftsstandort
0
0
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
150101_5
Reduzierung des
Personaleinsatzes im
Startercenter
1,5
0
23.900
32.300
24.400
122.300
124.700
127.200
129.800
132.400
150101_6
Wegfall des zusätzlichen
Zuschusses an die GSB
0
0
0
80.000
80.000
80.000
80.000
80.000
80.000
80.000
80.000
150101_7
Auflösung GSB
0
0
0
43.600
43.600
43.600
43.600
43.600
43.600
43.600
43.600
150101_8
Erträge aus Auskiesung
0
0
0
316.000
0
0
0
0
0
0
150102_1
Verbesserung
Kostendeckungsgrad
Marktgebühren/ Änderung
Abfallbeseitigung
0
0
85.687
67.738
90.200
70.000
70.000
70.000
70.000
70.000
160101_1
Erhöhung Grundsteuer B
0
0
630.000
630.000
630.000
630.000
630.000
5.090.000
5.090.000
5.090.000
160101_2
Einführung Zweitwohnungsund Bettensteuer
-0,5
0
0
25.312
141.000
50.000
50.000
90.000
90.000
90.000
705
135.000 Die Maßnahme ist bereits 2015 vollständig realisiert
worden. Es ergeben sich höhere Konsolidierungseffekte
als ursprünglich erwartet.
0
70.000 Anpassung der Maßnahme aufgrund erhöhter
Marktreinigungskosten sowie leicht rückläufiger
Gebührenerträge.
5.090.000 Erhöhung um 140%-Punkte auf 730 v. H. ab 2018, wenn
dies zur Erreichung der Konsolidierungsziele zwingend
erforderlich ist, sofern weitere dringend notwendige
Entlastungen nicht zum Tragen kommen. (siehe Vorbericht
HSP).*)
90.000 Anpassung des Zielbetrages unter Berücksichtigung der
erwarteten Steuererträge, der Effekte aus dem
Finanzausgleich sowie der mit der Umsetzung der
Maßnahme verbundenen zusätzlichen
Personalaufwendungen. Die Einführung einer
Übernachtungssteuer wird zur Stärkung der touristischen
Entwicklung im Stadtgebiet um 2 Jahre auf 2018
verschoben.
Maßnahmenübersicht
Stand: 08.12.2015
Konsolidierungsbeiträge in €
Nr.
160101_3
Kurzbezeichnung der
HSP-Maßnahme
Erhöhung der
Vergnügungssteuer
Summe der Konsolidierungsbeiträge
Vollzeitverrechnete
Stellen
0
0
0
0
2016
260.000
2017
260.000
2018
260.000
2019
260.000
2020
520.000
60,27 1.652.711
7.868.651
9.233.133
10.386.384
11.513.206
12.846.898
17.682.793
18.424.823
19.358.058
0
Ist 2012
Ist 2013
Ist 2014
2015
2021
Bemerkung
520.000 Vorziehen der ursprünglich für 2018 vorgesehenen
Erhöhung der Vergnügungssteuer von 16 auf 19% ab
2016.
20.331.105
*) Darüber hinaus kann lt. Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 10.12.2014 ab 2018 eine weitere Entlastung der über die sog. Zwischenmilliarde hinausgehenden und im Koalitionsvertrag vereinbarten
kommunalen Entlastung in einer Größenordnung von bundesweit 2 Mrd. € eingeplant werden. Dies bedeutet für den städtischen Haushalt ab 2018 eine zusätzliche Entlastung von 3,36 Mio. € und ist in den vorliegenden Entwurf des
Haushaltes 2016 entsprechend ergebnisverbessernd eingeplant. Nach den Regelungen des o. a. Erlasses hat jedoch die Einplanung mit einem Prüfvermerk zu erfolgen. Dies bedeutet, dass in gleicher Höhe Ersatzmaßnahmen zu beschreiben
sind, die ergriffen werden sollen, wenn die vorgesehene Entlastung nicht eintritt und dies zur Herstellung eines ausgeglichenen Haushaltes erforderlich ist. Als Ersatzmaßnahme soll daher ab 2018 eine zusätzliche Anhebung des Hebesatzes der
Grundsteuer B um 105%-Punkte vorgesehen werden.
706
4. Fortschreibung Sanierungsplanung - HSP 2016 (konsolidierte Daten aus Haushaltsplan und HSP) (Muster 1) - Stadt Bottrop
Ergebnisplanung 2012 bis 2021 (gerundet auf volle 100 €)
Ergebnisplan
Ertrags- und Aufwandsarten
01
Steuern und ähnliche Abgaben
02 + Zuwendungen und allg. Umlagen
davon Konsolidierungshilfe Stärkungspakt
Ist 2012 (EUR)
Ist 2013 (EUR)
2014 (EUR)
2015 (EUR)
2016 (EUR)
2017 (EUR)
2018 (EUR)
2019 (EUR)
2020 (EUR)
2021 (EUR)
107.708.233
103.892.635
108.053.000
110.456.000
116.465.000
124.178.000
132.482.000
136.796.000
140.428.800
143.351.600
103.561.800
106.900.376
119.053.300
123.729.400
126.739.700
126.846.100
127.982.800
126.030.500
124.036.700
122.114.100
2.028.255
4.438.264
11.446.000
11.446.000
11.446.000
11.446.000
11.446.000
7.624.000
3.807.000
0
65.901.711
65.646.470
72.040.000
75.250.000
74.720.000
78.830.000
82.060.000
85.830.000
87.812.700
89.841.200
1.901.363
2.399.188
1.911.100
2.253.600
2.033.600
2.038.600
2.043.600
2.048.600
2.069.100
2.089.800
48.722.765
49.817.291
52.421.200
52.700.300
56.918.700
57.622.400
58.328.400
59.186.300
59.865.200
60.533.000
4.229.195
4.098.127
4.211.600
3.818.300
4.056.800
3.873.900
3.842.300
3.843.300
3.892.700
3.934.500
06 + Kostenerstattungen u. Kostenumlagen
18.547.202
21.513.188
23.750.600
27.041.000
42.135.400
42.663.100
43.363.400
43.555.800
43.991.400
44.431.300
07 + Sonstige ordentliche Erträge
davon Schlüsselzuweisungen
03 + Sonstige Transfererträge
04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
18.747.288
17.377.036
20.497.200
17.513.500
17.017.600
17.088.200
17.260.900
17.332.200
17.505.500
17.680.600
08 + Aktivierte Eigenleistungen
596.667
623.653
857.000
947.000
997.000
1.017.000
1.017.000
1.017.000
1.027.200
1.037.500
09 +/- Bestandsveränderungen
-4.683
-31.264
0
0
0
0
0
0
0
0
10 = Ordentliche Erträge
303.447.844
306.590.230
330.755.000
338.459.100
366.363.800
375.327.300
386.320.400
389.809.700
392.816.600
395.172.400
11 - Personalaufwendungen
91.399.377
88.216.664
90.007.800
92.470.800
97.014.900
96.914.100
98.213.300
99.104.100
100.095.200
101.096.100
5.921.498
8.069.248
8.420.000
4.768.000
8.628.000
8.688.000
8.778.000
8.868.000
8.956.700
9.046.300
12 - Versorgungsaufwendungen
13 - Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen
46.306.657
46.517.439
52.705.700
53.519.800
63.229.800
58.120.600
53.906.700
52.427.800
52.452.100
52.981.600
14 - Bilanzielle Abschreibungen
25.323.141
24.550.458
23.852.300
23.329.300
23.936.300
23.089.600
22.488.000
21.838.000
21.163.200
20.509.300
112.192.642
114.956.611
119.886.000
127.104.000
143.043.500
145.773.100
148.055.700
150.835.800
150.723.600
153.524.600
15 - Transferaufwendungen
16 - Sonst. ordentliche Aufwendungen
39.604.356
39.580.689
40.993.100
41.979.300
44.190.900
44.923.600
45.429.700
46.049.700
46.822.000
47.601.600
17 = Ordentliche Aufwendungen
320.747.671
321.891.109
335.864.900
343.171.200
380.043.400
377.509.000
376.871.400
379.123.400
380.212.800
384.759.500
18 = Ordentliches Ergebnis
-17.299.827
-15.300.879
-5.109.900
-4.712.100
-13.679.600
-2.181.700
9.449.000
10.686.300
12.603.800
10.412.900
19 + Finanzerträge
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
21 = Finanzergebnis
22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
23 + Außerordentliche Erträge
24 - Außerordentliche Aufwendungen
25 = Außerordentliches Ergebnis
26 = Jahresergebnis
878.407
1.130.115
430.500
411.100
473.300
448.600
593.400
696.500
853.400
860.400
8.742.678
7.249.399
8.673.800
8.183.000
9.051.500
8.638.100
8.642.700
8.983.700
9.500.000
9.300.000
-7.864.271
-6.119.284
-8.243.300
-7.771.900
-8.578.200
-8.189.500
-8.049.300
-8.287.200
-8.646.600
-8.439.600
-25.164.097
-21.420.163
-13.353.200
-12.484.000
-22.257.800
-10.371.200
1.399.700
2.399.100
3.957.200
1.973.300
55.437
49.804
60.000
55.000
50.000
45.000
40.000
35.000
30.000
25.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
55.437
49.804
60.000
55.000
50.000
45.000
40.000
35.000
30.000
25.000
-25.108.660
-21.370.359
-13.293.200
-12.429.000
-22.207.800
-10.326.200
1.439.700
2.434.100
3.987.200
1.998.300
707
Bemerkungen

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