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Anlage 9 Stadt Bottrop 4. Fortschreibung zum Haushaltssanierungsplan - Haushalt 2016 Inhaltsverzeichnis: 1. Ausgangslage 2. Grundlagen 3. Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 683 1. Ausgangslage 1.1. Haushaltssicherung 1994 – 2005 Der Haushalt der Stadt Bottrop befindet sich seit 1994 in einem strukturellen Ungleichgewicht, d. h. die laufenden Ausgaben sind höher als die laufenden Einnahmen. Nachfolgend ist die Entwicklung der Defizite der bis einschließlich 2007 nach kameralen Grundsätzen bewirtschafteten Haushalte dargestellt: Jahr Gesamtfehlbetrag davon: originärer Fehlbetrag € originärer Überschuss € Abdeckung Altfehlbetrag € € Genehmigung des HSK 1994 3.498.872 3.498.872 - - 19.05.1994 1995 5.429.697 5.429.697 - - 07.07.1995 1996 6.433.362 2.934.490 - 3.498.872 30.09.1996 1997 6.518.374 1.088.677 - 5.429.697 25.04.1997 1998 12.246.015 5.812.653 - 6.433.362 16.03.1998 1999 12.926.714 6.408.340 - 6.518.374 16.03.1999 2000 12.130.630 115.385 12.246.015 06.04.2000 2001 17.668.111 - 12.926.714 keine Genehmigung 2002 9.104.931 2003 34.245.327 16.577.216 - 17.668.111 keine Genehmigung 2004 25.190.312 16.085.381 - 9.104.931 keine Genehmigung 2005 60.433.758 26.188.431 - 34.245.327 keine Genehmigung 2006 43.164.625 17.974.313 - 25.190.312 keine Genehmigung 2007 45.541.325 4.741.397 - - 3.025.699 14.892.433 12.130.630 28.05.2002 60.433.758 keine Genehmigung In der 1. Konsolidierungsphase (1994 – 1999) wurden Effekte in Höhe von insgesamt 60.835 T € erzielt. In der 2. Konsolidierungsphase (2000 – 2005) konnten 66.876 T € eingespart werden. 1.2 Haushaltssicherung ab 2006 Mit dem Haushaltsjahr 2006 wurde eine weitere Konsolidierungsphase bei der Stadt Bottrop eingeleitet. Der Rat der Stadt hat nach der Verabschiedung des Etats 2006 aufgrund der sich weiterhin dramatisch verschlechternden Finanzsituation der Stadt Bottrop am 04.04.2006 einen Grundsatzbeschluss zur Erarbeitung eines weiteren, umfangreichen Sparkonzeptes gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Rat der Stadt die erforderlichen Unterlagen für eine politische Beratung und Entscheidung zu erarbeiten, damit innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren ein originärer Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann. Das von der Verwaltung vorgelegte Konzept „Haushaltssanierung 2006 – 2017“ enthielt folgende Bestandteile: ⇒ Maßnahmen zur Erreichung eines verwaltungsinternen „Garantiebetrages“, die eine Absenkung der internen Verwaltungskosten um 1 Mio. € bis spätestens 2009 zum Ziel haben, ⇒ gewichtete Einsparungsmöglichkeiten bzw. Einnahmeverbesserungsmöglichkeiten bei außenwirksamen Leistungsbereichen, ⇒ Haushaltsverbesserungsmöglichkeiten bei städtischem Vermögen, insbesondere bei den städtischen Beteiligungen, 684 ⇒ Kostenreduktionsmöglichkeiten bei den Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit. Der Rat der Stadt hat nach Abschluss der Vorberatungen am 31.10.2006 Sparbeschlüsse mit einem Volumen von über 3,4 Mio. € in außenwirksamen Leistungsbereichen gefasst. Auch bei der zukünftigen Gestaltung der Arbeit der politischen Gremien wurden erhebliche Einschränkungen beschlossen, u. a. die Verringerung der Zahl der Ratsmandate, der Zahl der Mandate in den Bezirksvertretungen und die Anzahl der Ausschussmitglieder. Seit dem Haushaltsjahr 2008 wird der Haushalt der Stadt Bottrop nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements aufgestellt. Demnach gilt der Haushaltsplan der Stadt Bottrop nach § 75 Abs. 2 GO NRW dann als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Diese Verpflichtung ist auch dann erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Die geprüfte Eröffnungsbilanz der Stadt Bottrop zum 01.01.2008 weist eine Ausgleichsrücklage von 48,431 Mio. € aus. Für das Rechnungsjahr 2008 ist lt. aufgestelltem Jahresabschluss eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 421.995,82 € vorgesehen. Der Haushaltsplan 2009 schließt mit einem Defizit von 24.445.100 € ab. Der Haushaltsausgleich (in der Ergebnisplanung mit Erträgen und Aufwendungen) konnte gem. § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage für 2009 dargestellt werden. Wegen der defizitären Ertragssituation sowie der angespannten Liquiditätslage war die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 geboten. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.05.2009 das Haushaltssicherungskonzept 2009 beschlossen. Der Haushalt 2010 weist ein Defizit von 45,7 Mio. € aus. Die Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes war gem. § 76 Abs. 1 GO NRW für 2010 zwingend erforderlich, weil die Inanspruchnahme des Eigenkapitals nach der Planung in 2010 und Folgejahre oberhalb des Schwellenwertes des § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW liegt. Das Eigenkapital wird um mehr als 5 % in zwei aufeinander folgenden Jahren verringert. Darüber hinaus wird von 2011 bis 2013 der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert (§ 76 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW). Mit dem Haushalt 2011 hat der Rat der Stadt das Haushaltssicherungskonzept 2011 beschlossen. Die Bezirksregierung Münster hat in ihrer Verfügung vom 17.05.2011 festgestellt, dass das Haushaltssicherungskonzept in der vorgelegten Form nicht genehmigungsfähig ist und die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden darf. Die Stadt Bottrop unterlag damit dauerhaft den Restriktionen der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW. 2. Grundlagen 2.1 Gesetzliche Grundlagen Am 08.12.2011 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) beschlossen. Das Stärkungspaktgesetz sieht für die Jahre 2011 bis einschließlich 2020 Konsolidierungshilfen des Landes in Höhe von jährlich 350 Mio. € im Rahmen der Stufe 1 für insgesamt 34 Kommunen vor. Diese 34 Kommunen sind zur Teilnahme gesetzlich verpflichtet. Weitere 310 Mio. € werden ab 2014 jährlich im Rahmen der Stufe 2 des Gesetzes den Gemeinden zur Verfügung gestellt, deren Haushaltsdaten des Jahres 2010 den Eintritt der Überschuldung 2014 bis 2016 erwarten lassen. Die Teilnahme an der Stufe 2 war freiwillig. 685 Der Rat der Stadt hat am 13.03.2012 beschlossen, dem Stärkungspakt Stadtfinanzen beizutreten und eine Konsolidierungshilfe zu beantragen. Mit Bescheid der Bezirksregierung vom 29. Mai 2012 wurde die Teilnahme der Stadt Bottrop an der Konsolidierungshilfe gem. Stärkungspaktgesetz festgesetzt. Der Stufe 2 des Stärkungspaktgesetzes gehören 27 Kommunen an. Für die Stadt Bottrop werden Konsolidierungshilfen in nachfolgender Höhe erwartet: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Konsolidierungshilfe in T€ 2.028 4.438 11.446 11.446 11.446 11.446 11.446 7.624 3.807 0 Nach Korrektur der „strukturellen Lücke“ erhält die Stadt Bottrop eine um 18,33 % erhöhte Konsolidierungshilfe. Die Übersicht enthält die entsprechend angepassten Beträge. 2.2 Gesetzliche Rahmenbedingung bei freiwilliger Teilnahme Der genehmigte Haushaltssanierungsplan tritt nach § 6 Abs. 4 des Stärkungspaktgesetzes an die Stelle des Haushaltssicherungskonzeptes nach § 76 GO NW. Für den Haushaltssanierungsplan gelten die Vorschriften über das Haushaltssicherungskonzept entsprechend, soweit das Stärkungspaktgesetz keine abweichenden Regelungen trifft. Der Haushaltssanierungsplan bedarf gem. § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz der Genehmigung der Bezirksregierung. Die Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes kann nur unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden: - Der Haushaltsausgleich ist unter Einbeziehung der Landeshilfe bis spätestens 2018 zu erreichen. - Der Haushaltsausgleich ist ohne Landeshilfe spätestens im Jahr 2021 zu erreichen. - Die zum Erreichen der jährlichen Schritte notwendigen Teilziele werden im Haushaltssanierungsplan als Meilensteine dargestellt. - Nach Erreichen des Haushaltsausgleiches müssen die jährlichen Konsolidierungsschritte einen degressiven Abbau der zum Ausgleich erforderlichen Konsolidierungshilfe vorsehen. - Der vom Rat beschlossene Haushaltssanierungsplan ist der Bezirksregierung bis zum 30.11.2015 vorzulegen. 686 2. Überwachung / Controlling Zur Überwachung der Sparziele ist der Aufbau eines verwaltungsweiten Controllings erforderlich, um bei negativen, die Konsolidierungsziele gefährdenden Entwicklungen, wirksam gegensteuern zu können. Nach den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes sowie des Ausführungserlasses ist der Kommunalaufsicht regelmäßig über die Abwicklung der Haushaltswirtschaft sowie des Haushaltssanierungsplanes zu berichten. 2.4 Meilensteine Ermittlung der Meilensteine lt. erweiterter Finanzplanung Bottrop (Stand 19.09.2012) HH-Jahr Fehlbedarf ohne Stärkungspaktmittel Ausgleichsbetrag für vorweggenommene HSP-Maßnahmen Stärkungspaktmittel Fehlbedarf nach Berücksichtigung der Stärkungspaktmittel aber ohne eigene Einsparung Einsparung 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 -39.611 -29.231 -25.650 -20.744 -19.582 -18.836 -17.591 -16.289 -11.491 -9.932 -8.307 2.028 -718 3.588 -1.831 9.673 -2.218 9.673 -2.240 9.673 -2.262 9.673 -2.285 9.673 -2.308 6.443 -2.331 3.218 -2.354 0 -2.378 0 -37.583 -26.361 -17.808 -13.289 -12.149 -11.425 -10.203 -12.154 -10.604 -12.286 -10.685 700 Einsparung 700 700 700 700 700 700 700 700 700 700 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 1.656 Einsparung Einsparung Einsparung Einsparung Einsparung Einsparung Summe Einsparung (Meilensteine) Fehlbedarf nach Einsparung Eigenanteil Einsparung Starkungspakt 2.5 1.656 1.656 1.656 1.656 700 2.356 4.012 5.668 7.324 8.980 10.636 12.292 12.292 12.292 12.292 -36.883 1.048 -24.005 6.118 -13.796 8.122 -7.621 9.212 -4.825 10.027 -2.445 11.341 433 11.849 138 12.584 1.688 13.447 6 1.607 14.361 k. A. Berichtspflichten Die Einhaltung des Haushaltssanierungsplanes wird von der Bezirksregierung überwacht. Die Gemeinde ist verpflichtet, einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres mit der Vorlage der Haushaltssatzung des folgenden Haushaltsjahres und ihren Anlagen, zum 30.06. im laufenden Haushaltsjahr und zum 15. April des Folgejahres mit einem bestätigten Jahresabschluss jeweils einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes vorzulegen. 2.6 Folgen von Pflichtverstößen Kommt die Gemeinde ihrer Pflicht zur Vorlage des Haushaltssanierungsplanes nicht nach, weicht sie vom Haushaltssanierungsplan ab oder werden die Ziele aus anderen Gründen nicht erreicht, setzt die Bezirksregierung eine angemessene Frist zur Nachbesserung fest. Werden Maßnahmen zur Nachbesserung nicht ergriffen, ist durch das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) ein Beauftragter gemäß § 124 GO NW zu bestellen. Bei nicht absehbaren und von der Gemeinde nicht zu beeinflussenden erheblichen Veränderungen der finanziellen Situation kann die Bezirksregierung eine Anpassung des Haushaltssanierungsplanes genehmigen. 687 2.7 Beteiligung Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Bei der Erarbeitung und Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes können sich die Kommunen durch die GPA beraten lassen. Die Kosten für die Leistungen der GPA übernimmt das Land. Die GPA NRW hat die Stadt Bottrop bei der Erarbeitung des HSP unterstützt. Darüber hinaus werden bei der Umsetzung des HSP weitere Beratungsleistungen in Anspruch genommen. 3. Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 3.1 Grundlagen - Grundlage für die Ermittlung des Konsolidierungsbedarfes ist der vom Rat am 13.03.2012 verabschiedete Haushaltsplan 2012. Auf dieser Grundlage werden die Konsolidierungsbedarfe jährlich angepasst und in den Haushaltssanierungsplan eingearbeitet. - Für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung sollen sich die Gemeinden gemäß Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 08.07.2015 an den Orientierungsdaten 2016 bis 2019 ausrichten. - Für die Zeit nach dem Orientierungsdatenzeitraum legt der Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 07.03.2013 fest, dass jede Kommune individuell die Planungsdaten für folgende Einzahlungen/Erträge bzw. Auszahlungen/Aufwendungen anhand von sog. Wachstumsraten ermittelt: - Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (brutto) Grundsteuer A und B Sonstige Steuern und ähnliche Einzahlungen Schlüsselzuweisungen Landschaftsverbandsumlage Sozialtransferaufwendungen (soweit eine Berechung der individuellen Wachstumsraten möglich ist) Die Ermittlung der Wachstumsraten zur Berechnung der Plandaten erfolgt in Anlehnung eines geometrischen Mittels. Grundlage sind die tatsächlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen der jeweiligen Kommune über einen Zeitraum der letzten 10 Jahre. Hinsichtlich der notwendigen 10-Jahresbetrachtung sind die Rechnungsergebnisse des Vorvorjahres und der 9 davor liegenden Jahre als Berechnungsgrundlage heranzuziehen (für 2016 also die Jahre 2005-2014). 3.2 Erweiterte Finanzplanung Neben den Verpflichtungen aus dem Stärkungspaktgesetz, nicht umgesetzte Maßnahmen durch neue zu ersetzen sowie die für die jeweiligen Jahre beschlossenen Konsolidierungsbeträge (Meilensteine) in der Summe zu erwirtschaften, schreibt § 6 Abs. 2 des Gesetzes vor, dass spätestens in 2018 ein ausgeglichener Haushalt mit Konsolidierungshilfe und ab 2021 ohne Hilfen des Landes erreicht werden muss. Daher besteht das Erfordernis, neben den vorgenannten Verpflichtungen auch auf die negativen Veränderungen in der Haushalts- und Finanzplanung in der Haushaltssanierungsplanung zu reagieren. Zur Erreichung dieser in § 6 des Stärkungspaktgesetzes festgelegten Ziele ist für 2018 eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um weitere 100%-Punkte (insgesamt somit um 140%Punkte), auf 730 v. H., einzuplanen. Diese zusätzliche Erhöhung soll jedoch nur erfolgen, wenn dies 688 zur Erreichung der Konsolidierungsziele zwingend erforderlich ist, sofern weitere dringend notwendige Entlastungen nicht zum Tragen kommen. Die bislang für das Jahr 2021 vorgesehene nochmalige Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 50%-Punkte kann nach der vorliegenden Planung entfallen. Die sich aus den Grundsteuererhöhungen ergebenden Effekte sind wiederum in der vorgelegten 4. Fortschreibung der erweiterten Finanzplanung eingearbeitet. Diese stellt auf der Grundlage des Haushaltes 2016 die Ermittlung des Konsolidierungsbedarfes dar. 3.3 Maßnahmenübersicht Die Maßnahmenübersicht zum Haushaltssanierungsplan (Seiten 691 - 705) listet die Haushaltssanierungsmaßnahmen und die Konsolidierungsbeiträge auf. Hier sind aufgrund der Ergebnisse der vergangenen Controllingberichte sowie aufgrund politischer Beschlüsse Anpassungen vorgenommen worden. Die folgende Konsolidierungsmaßnahme ist weggefallen: 080101_5 Aufgabe des Sportplatzes Feldhausen Als Kompensation wurde die Maßnahme 080101_19 (Optimierung von Sportstätten) neu in den Haushaltssanierungsplan aufgenommen. Der Konsolidierungsbetrag entspricht dem der wegfallenden Maßnahme, sodass die Vorgabe des Stärkungspaktgesetzes erfüllt ist. 3.4 Fazit Mit den vorgenommenen Anpassungen wird ein Haushaltssanierungsplan vorgelegt, der den Genehmigungsbedingungen des Stärkungspaktgesetzes entspricht. Durch die Konsolidierungshilfe des Landes NRW in den Jahren 2012 - 2020 in Höhe von rd. 75 Mio. € und einen im HSP insgesamt ausgewiesenen Eigenanteil in Höhe von mittlerweile rd. 129,3 Mio. € kann in 2018 ein ausgeglichener Haushalt mit Konsolidierungshilfe bzw. in 2021 ohne Konsolidierungshilfe dargestellt werden. Ein Abbau der Kassenkredite erfolgt nach der derzeitigen Finanzplanung nunmehr ab dem Jahr 2018. 689 10.060 ha 690 Maßnahmenübersicht zur 4. Fortschreibung 2016 zum Haushaltssanierungsplan im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen der Stadt Bottrop Stand: 691 8. Dezember 2015 Maßnahmenübersicht Stand: 08.12.2015 Konsolidierungsbeiträge in € Nr. 010101_2 Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme Verzicht auf den Neujahrsempfang Vollzeitverrechnete Stellen 0 Ist 2012 0 Ist 2013 7.000 Ist 2014 7.000 2015 7.000 2016 7.000 2017 7.000 2018 7.000 2019 7.000 2020 7.000 2021 7.000 0 0 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 0,2 0 29.000 30.700 34.500 30.900 31.000 31.100 31.200 31.300 010101_3 Beendigung der Mitgliedschaft im DIfU 010101_4 Einschränkungen bei Ehrungen für Ehe- und Altersjubilare 010101_5 Einsparungen im Bereich Fraktionszuwendungen 0 0 0 0 7.400 7.400 7.400 7.400 7.400 7.400 7.400 010102_1 Kürzung bezirksbezogene Haushaltsansätze 0 0 166.150 166.150 332.300 332.300 332.300 332.300 332.300 332.300 332.300 010201_1 Reduzierung der städtepartnerschaftlichen Begegnungen 0 0 13.500 13.500 13.500 13.500 13.500 13.500 13.500 13.500 13.500 010201_2 Reduzierung der Verfügungsmittel 0 0 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 010501_1 Allg. Standardreduzierung bei Pflichtaufgaben der Rechnungsprüfung 0,5 0 9.000 41.800 0 18.500 37.600 38.300 39.100 39.900 40.700 010501_2 Spezielle Reduzierung von Prüfung und Beratung 0,5 0 0 0 0 36.900 37.600 38.300 39.100 39.900 40.700 010601_1 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Druckerei 0,6 0 0 0 0 0 13.900 28.200 28.800 29.400 29.900 010602_1 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Poststelle 0,4 0 0 0 0 0 9.400 19.200 19.600 20.000 20.400 010604_1 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Fahrbereitschaft 1 0 0 0 0 23.500 49.000 50.000 50.900 51.900 52.900 010604_2 Reduzierung der Selbstfahrerfahrzeuge 0 0 6.550 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 010606_1 Einsparung von arbeitsplatzbezogenen Druckkosten 0 0 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 010607_1 Standardreduzierung bei Büromöbeln 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 010701_1 Werbeeinnahmen Internetauftritt 0 0 0 10.200 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 692 Bemerkung 31.400 Anpassung des Konsolidierungsbetrages aufgrund der bisherigen Rechnungsergebnisse. Maßnahmenübersicht Stand: 08.12.2015 Konsolidierungsbeiträge in € Nr. 010701_2 Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme Reduzierung Abos und Fachliteratur Vollzeitverrechnete Stellen 0 Ist 2012 0 Ist 2013 4.000 Ist 2014 4.000 2015 4.000 2016 4.000 2017 4.000 2018 4.000 2019 4.000 2020 4.000 2021 4.000 010701_3 Aufgabe Ausschnittsdienst Medienveröffentlichungen 0 0 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 010701_4 Reduzierung von Anzeigen städt. Einrichtungen und Veranstaltungen 0 0 8.000 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 010701_5 Verzicht auf Honorarkräfte für Sonderprojekte 0 0 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 010701_6 Wegfall Zuschuss zum Rosenmontagszug 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 010701_7 Teilnahmebeitrag für den Rathaussturm Rosenmontag 0 0 1.580 1.650 1.600 1.600 1.600 1.600 1.600 1.600 1.600 010801_ 1 Reduzierung Personaleinsatz Schreibdienst 0,65 0 28.100 28.100 27.200 27.800 28.300 28.900 29.500 30.100 30.700 010801_ 2 Einsparung bei Fachzeitschriften 0 0 300 300 300 300 300 300 300 300 300 010801_ 3 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Personalabrechnung 0,5 11.500 13.400 22.500 24.200 24.700 25.200 25.700 26.200 26.700 27.200 010801_ 4 Verzicht auf Erfrischungsgelder 0 0 500 500 500 500 500 500 500 500 500 010801_ 5 Verzicht auf Pauschale für Ausscheidende und Jubilare 0 0 400 400 400 400 400 400 400 400 400 010801_ 6 Rückzug auf bedarfsorientierte Ausbildung 0 0 0 82.400 91.800 93.600 95.500 97.400 99.400 101.300 103.400 010801_ 7 Reduzierung der Fortbildung im Arbeitsschutz 0 0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 010801_ 8 Reduzierung im Freiwilligendienst u. a. 0 0 37.522 18.480 17.500 17.500 17.500 17.500 17.500 17.500 17.500 010801_ 9 Reduzierung von Mehrarbeit und Überstunden 0 0 134.000 133.800 185.700 378.900 386.400 394.200 402.000 410.100 418.300 010901_1 Erhöhung der Erträge aus kommunalen Beteiligungen 0 150.000 150.000 150.000 150.000 300.000 300.000 450.000 550.000 600.000 600.000 011001_1 Verzicht auf Honorarkraft für Fortbildung in Schulsekretariaten 0 0 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 4.800 693 Bemerkung Maßnahmenübersicht Stand: 08.12.2015 Konsolidierungsbeiträge in € Nr. 011002_1 Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme Reduzierung Personaleinsatz in der Organisationsberatung Vollzeitverrechnete Stellen 1 Ist 2012 0 Ist 2013 0 Ist 2014 0 2015 0 2016 0 2017 67.100 2018 68.500 2019 69.800 2020 71.200 2021 72.700 011201_1 Erhebung von Gebühren für grundbuchliche Erklärungen 0 0 700 1.792 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 011201_2 Erhöhung von Mieten und Pachten 0 0 35.000 43.425 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000 011201_3 Wegfall der Johanneskirmes in Kirchhellen 0 0 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 011201_4 Reduzierung des Personaleinsatzes im Immobilienmanagement 1 0 42.400 66.800 64.600 65.900 67.200 68.600 70.000 71.400 72.800 011202_1 Reduzierung des Personaleinsatzes in Planung und Bau 1 21.700 84.800 84.800 89.500 91.200 93.100 94.900 96.800 98.800 100.700 011202_2 Umstrukturierung der Sauna Rheinbaben 0 0 0 6.900 6.900 6.900 6.900 6.900 6.900 6.900 6.900 011202_4 Umstellung der Energieversorgung im Schulzentrum Kirchhellen Aufgabe des Saalbaus 0 0 30.000 30.000 30.000 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 2,69 0 0 0 0 0 634.000 634.000 634.000 634.000 0,5 41.000 60.300 55.200 57.000 58.100 59.300 60.500 61.700 62.900 64.200 011203_1 80.000 Aufgrund eines neu abgeschlossenen Wärmelieferungsvertrages können zusätzliche Einsparungen erzielt werden. 634.000 020101_1 Reduzierung des Personaleinsatzes bei Ordnungsangelegenheiten 020102_1 Reduzierung des Personaleinsatzes im Kommunalen Ordnungsdienst 1 0 41.700 42.500 45.200 46.100 47.050 47.950 48.950 49.900 50.900 020201_1 Reduzierung der Probeuntersuchungskosten 0 0 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 020201_2 Einsparung von Zertifizierungskosten Erhöhung der Verwaltungsgebühren im Veterinärwesen Schließung der Tierkörpersammelstelle Bedarfsgerechte Überwachung im ruhenden Verkehr 0 0 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 0 0 2.750 4.990 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 0 3.077 6.600 6.600 6.600 6.600 6.600 6.600 6.600 6.600 6.600 -2,5 0 137.000 137.000 137.000 137.000 137.000 137.000 137.000 137.000 137.000 -0,25 245.000 137.500 137.500 137.500 137.500 137.500 137.500 137.500 020301_1 020301_2 020401_1 020401_2 Bedarfsgerechte Überwachung im fließenden Verkehr 694 Bemerkung Maßnahmenübersicht Stand: 08.12.2015 Konsolidierungsbeiträge in € Nr. 020401_3 020401_4 Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme Senkung der Überschreitungsgrenze im fließenden Verkehr Überwachung beider Fahrspuren im fließenden Verkehr Vollzeitverrechnete Stellen 0 Ist 2012 370.000 -1 0 Ist 2013 Ist 2014 1.274.847 980.223 2015 200.000 2016 200.000 2017 200.000 2018 200.000 2019 200.000 2020 200.000 2021 200.000 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000 550.000 Bemerkung 020401_5 Fahrräder für Politessen 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 020402_1 Anpassung Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 0 0 20.000 20.000 20.000 22.000 22.000 22.000 24.000 24.000 24.000 020402_2 Reduzierung Vorzimmertätigkeit zugunsten Sachbearbeitung 0,1 0 4.000 4.100 4.200 4.300 4.400 4.400 4.500 4.600 4.700 020402_3 Verzicht auf Fördermittel für Verkehrserziehung 0 0 300 300 300 300 300 300 300 300 300 020402_4 Kürzung des Zuschusses an die Verkehrswacht Neuorganisation der Sondernutzung u. a. Plakatwerbung Einsatz eines Kassenautomaten 0 0 700 700 700 700 700 700 700 700 700 0 0 0 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 0,84 0 0 22.800 25.200 30.600 31.500 32.400 33.300 34.300 35.300 Anpassung des Konsolidierungsbetrages aufgrund der bisherigen Rechnungsergebnisse. Reduzierung des Personaleinsatzes in der KFZZulassung Mehreinnahmen durch Reservierung von Wunschkennzeichenreihen 0,5 7.800 25.700 26.900 22.600 23.100 23.500 24.000 24.500 25.000 25.500 0 0 1.120 2.240 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 020501_1 Reduzierung von Öffnungszeiten im Bürgerbüro 1,1 0 43.100 46.300 45.100 46.200 47.300 48.400 49.500 50.700 51.800 020501_2 Ergänzung der Verwaltungsgebührensatzung für Bürgerbüro und Standesamt 0 0 69.300 66.316 74.000 78.000 78.000 78.000 78.000 82.000 82.000 020601_1 Zusammenlegung der Standesamtsbezirke Bottrop und Kirchhellen Reduzierung des Personaleinsatzes für Zensus 0,7 0 0 0 33.900 34.600 35.200 35.900 36.700 37.400 38.100 0,5 0 27.500 28.000 24.200 24.700 25.200 25.700 26.200 26.700 27.200 Mehreinnahmen durch zeitnahe Satzungsänderung im Brandschutz u.a. 0 2.500 3.500 2.800 4.000 5.000 5.000 5.000 5.000 6.000 6.000 020402_5 020402_6 020402_7 020402_8 020801_1 020901_1 695 Maßnahmenübersicht Stand: 08.12.2015 Konsolidierungsbeiträge in € Nr. 020901_2 Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme Interkommunale Zusammenarbeit d. gemeinsame Beschaffung Vollzeitverrechnete Stellen 0 Ist 2012 0 Ist 2013 0 Ist 2014 5.000 2015 5.000 2016 8.000 2017 8.000 2018 8.000 2019 8.000 2020 8.000 2021 8.000 020901_3 Reduzierung des Personaleinsatzes durch Organisationsoptimierung, Controlling 1 0 0 0 64.500 65.800 67.100 68.500 69.800 71.200 72.700 020901_4 Optimierte Ersatzbeschaffung Löschfahrzeuge 0 0 0 0 54.800 54.800 54.800 54.800 54.800 54.800 54.800 030100_1 Reduzierung der Entgeltbefreiungen für Schulraumüberlassungen 0 0 5.281 11.942 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 030100_2 Reduzierung der Schulungen der Sekretärinnen 0 0 600 600 600 600 600 600 600 600 600 030100_3 Wegfall der Übernahme der Eigenanteile Schokoticket 0 0 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 030100_4 Kürzung der Schulbudgets 0 0 59.300 59.300 59.300 59.300 59.300 59.300 59.300 59.300 59.300 030100_5 Wegfall des Zuschusses zur Mittagsverpflegung und Kostenbeteiligung 0 0 411.000 411.000 411.000 411.000 411.000 411.000 411.000 411.000 411.000 030101_1 Anpassung der Elternbeiträge OGS 0 0 62.977 142.842 145.000 145.000 145.000 145.000 145.000 145.000 145.000 030101_2 Reduzierung des Unterrichtsmaterials OGS 0 0 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 030101_3 Aufgabe von Schulstandorten nach Schulentwicklungsplan 4 0 0 0 300.000 300.000 600.000 600.000 900.000 1.200.000 1.200.000 030104_1 Kosteneinsparung Abiturfeier Vestisches Gymnasium 0 0 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 030106_1 Aufgabe von Lehrschwimmbecken 0 0 0 90.000 90.000 90.000 90.000 90.000 90.000 90.000 90.000 030106_2 Aufgabe Förderschule Boy 0 0 75.000 158.000 181.500 181.500 181.500 181.500 181.500 181.500 181.500 030201_1 Wegfall des Zuschusses zur Schulbuchbeschaffung 0 0 49.000 49.000 49.000 49.000 49.000 49.000 49.000 49.000 49.000 030201_2 Wegfall bes. Mittel Schülerbeförderung/ Schülerfrühstück 0 0 27.500 27.500 27.500 27.500 27.500 27.500 27.500 27.500 27.500 030201_3 Beendigung "Fifty/Fifty" für Schuletats 0 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 040101_1 Erhöhung der Entgelte und Sachkostenreduzierung Theater und Konzerte 0 0 34.227 47.000 61.000 68.000 68.000 68.000 74.000 74.000 74.000 696 Bemerkung Maßnahmenübersicht Stand: 08.12.2015 Konsolidierungsbeiträge in € Nr. 040102_1 Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme Erhöhung der Entgelte und Sachkostenreduzierung Kulturwerkstatt Vollzeitverrechnete Stellen 0 Ist 2012 0 Ist 2013 3.516 Ist 2014 4.000 2015 4.000 2016 4.500 2017 4.500 2018 4.500 2019 5.000 2020 5.000 2021 5.000 Bemerkung 040201_1 Erhöhung Entgelte vhs-PLUS 0 0 14.246 23.694 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 040201_2 Verbesserung des Kostendeckungsgrades VHS allgemein 0 0 0 0 0 27.900 27.900 27.900 27.900 27.900 27.900 040202_1 Erhöhung der Eintrittspreise des Filmforums 0 0 5.948 2.687 4.000 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 040301_1 Erhöhung der Entgelte in der Musikschule 0 0 9.380 7.000 21.000 28.000 28.000 28.000 28.000 28.000 28.000 040301_2 Verzicht auf Geschwisterermäßigung Musikschule 0 0 6.700 3.500 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 040401_1 Erhöhung der Entgelte in der Stadtbücherei 0 0 7.500 4.000 23.400 23.400 23.400 23.400 23.400 23.400 23.400 040401_2 Einführung eines Selbstverbuchungssystems in der Stadtbücherei Reduzierung des Personaleinsatzes im Museum für Urund Ortsgeschichte 1,5 0 0 0 32.400 33.600 34.900 36.200 37.600 38.900 40.300 1 0 0 4.500 0 42.300 43.200 44.000 45.000 45.900 46.700 Nach frühzeitigem Ausscheiden eines Mitarbeiters des Museums für Ur- und Ortsgeschichte konnte die Maßnahme bereits ab 2014 realisiert werden. Gegenzurechnen ist die Beschäftigung eines Mitarbeiters in Teilzeit. 040501_1 2.500 Anpassung des Konsolidierungsbetrages aufgrund der zuletzt mäßig besuchten Filmvorstellungen. 040501_2 Reduzierung von Sachaufwand im Quadrat 0 0 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 040601_1 Erhöhung der Entgelte Stadtarchiv 0 0 2.900 2.432 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 050102_ 1 Wegfall des Zuschusses für Altentagesstätten 0 0 0 0 11.100 22.200 22.200 22.200 22.200 22.200 22.200 050102_ 2 Wegfall des Zuschusses zur Betreuung von Asylbewerbern 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 050102_ 3 Wegfall des Zuschusses an ZWAR-Gruppen 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 050102_ 4 Reduzierung des Zuschusses an die Suppenküche Kolüsch 0 0 0 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 050102_ 5 Wegfall des Zuschusses für den Mobilen Sozialen Dienst der Sozialstationen 0 0 0 0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 697 Maßnahmenübersicht Stand: 08.12.2015 Konsolidierungsbeiträge in € Nr. 050102_ 6 Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme Wegfall des Zuschusses für Erholungsfahrten Rheinbabenwerkstatt Vollzeitverrechnete Stellen 0 Ist 2012 0 Ist 2013 5.500 Ist 2014 5.500 2015 5.500 2016 5.500 2017 5.500 2018 5.500 2019 5.500 2020 5.500 2021 5.500 050102_7 Wegfall des Zuschusses zur Energiesparberatung 0 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 050103_1 Reduzierung freiwilliger Leistungen der Altenhilfe 0 0 0 0 4.950 4.950 4.950 4.950 4.950 4.950 4.950 050103_2 Wegfall der Zuwendungen an Behinderte Abschaffung des BottropPasses 0 0 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 0 0 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 050103_4 Reduzierung des Zuschusses für den Behindertenfahrdienst 0 0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 050104_1 Verzicht auf Dolmetscher 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 050104_4 Wegfall kultursensibler Dolmetscherdienst 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 050104_5 Reduzierung Projektarbeit Integrationsrat 0 0 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 050104_6 Reduzierung Sachmittel Ausund Fortbildung 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 050104_7 Reduzierung der Sachmittel für Stadtteilzentren 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 050104_8 Reduzierung Honorare "Rucksack" 0 0 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 050104_9 Reduzierung Honorare Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund 0 0 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 050104_10 Reduzierung Sachmittel Stadtteilarbeit 0 0 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 050201_1 Reduzierung Personaleinsatz SGB XII 0,3 6.100 17.700 18.200 15.600 15.900 16.200 16.500 16.900 17.200 17.500 050201_2 Wegfall der Beihilfen f. Kinder in Verwandtenpflege 0 0 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 050201_3 Verzicht auf die Fortschreibung des Sozialberichtes 1 0 51.600 78.100 79.900 81.500 83.100 84.800 86.500 88.200 90.000 050205_1 Optimierung der Abwicklung Bildung und Teilhabe 0 0 0 0 0 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 050301_1 Reduzierung des Personaleinsatzes im Sozialversicherungswesen 2,36 0 59.700 64.100 96.800 193.300 197.200 201.100 205.200 209.300 050103_3 698 Bemerkung 213.500 Umsetzung des zusätzlichen Einsparpotenzials in einer Größenordnung von 0,62 Stellen. Maßnahmenübersicht Stand: 08.12.2015 Konsolidierungsbeiträge in € Nr. 060101_1 Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme Erhöhung von Elternbeiträgen Vollzeitverrechnete Stellen 0 Ist 2012 0 Ist 2013 250.276 Ist 2014 208.000 2015 266.000 2016 266.000 2017 350.000 2018 350.000 2019 430.000 2020 430.000 2021 500.000 060101_2 Wegfall des Zuschusses zur Notfallbetreuung in KiTas 0 0 11.000 11.000 31.000 31.000 31.000 31.000 31.000 31.000 31.000 060101_3 Wegfall des Zuschusses zur Mittagsverpflegung KiTas 0 0 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000 060101_4 Erhöhung der Erträge für die U3-Betreuung 0 672.435 0 0 0 0 0 0 0 0 0 060201_1 Reduzierung der Betriebskosten des Jugendreferates 0 0 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 5.400 060201_2 Halbierung der Sachmittel Schulverweigerer Reduzierung der Mittel für die Stadtranderholung 0 0 11.700 11.700 11.700 11.700 11.700 11.700 11.700 11.700 11.700 0 0 23.200 23.200 23.200 23.200 23.200 23.200 23.200 23.200 23.200 Reduzierung der Mittel für Partizipation Reduzierung des Zuschusses für den Ring politischer Jugend 0 0 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 060201_6 Reduzierung der Zuschüsse der Jugendarbeit 0 0 7.300 7.300 7.300 7.300 7.300 7.300 7.300 7.300 7.300 060201_7 Wegfall des Zuschusses für Anschaffungen freier Träger 0 900 900 900 900 900 900 900 900 900 900 060201_8 Wegfall des Zuschusses zu Hausaufgabenhilfen 0 0 4.300 4.300 4.300 4.300 4.300 4.300 4.300 4.300 4.300 060202_1 Reduzierung der Unterhal-tung der Skateboardanlage 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 060202_2 Reduzierung der Zuschüsse an Einrichtungen der Kinderund Jugendarbeit 0 0 40.000 60.000 120.000 120.000 120.000 180.000 180.000 180.000 180.000 060202_3 Wegfall der Sachkostenzuschüsse an freie Träger 0 0 8.100 8.100 8.100 8.100 8.100 8.100 8.100 8.100 8.100 060202_4 Reduzierung des Fahrzeugeinsatzes in der Jugendarbeit 0 0 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 060301_1 Wegfall des Zuschusses für Familienerholungsmaßnahmen 0 0 1.900 1.900 1.900 1.900 1.900 1.900 1.900 1.900 1.900 060301_2 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Verwaltung 1 0 22.700 84.800 89.200 91.000 92.900 94.700 96.600 98.500 100.500 060301_3 Reduzierung der Hilfen zur Erziehung in Tagesgruppen 0 0 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 060201_3 060201_4 060201_5 699 Bemerkung Maßnahmenübersicht Stand: 08.12.2015 Konsolidierungsbeiträge in € Nr. 070101_1 Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme Wegfall des Zuschusses zur Schwangerenkonfliktberatung Vollzeitverrechnete Stellen 0 Ist 2012 0 Ist 2013 0 Ist 2014 0 2015 0 2016 12.800 2017 12.800 2018 12.800 2019 12.800 2020 12.800 2021 12.800 47.200 070101_2 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Zentralkartei 1 0 40.300 41.100 41.900 42.800 43.600 44.500 45.400 46.300 070101_3 Reduzierung des Personaleinsatzes der Arzthelferinnen 1 0 0 20.000 21.000 6.200 6.200 6.200 6.200 6.200 070101_4 Reduzierung des Personaleinsatzes im Sozialmedizinischen Dienst 1,2 6.100 48.200 56.900 54.200 55.300 56.400 57.600 58.700 59.900 61.100 080101_ 1 Reduzierung des Geschäftsaufwandes des Betriebsausschusses 0 0 700 1.000 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 080101_ 2 Wegfall der Verwendung der Entgelte für die Nutzung von Sportstätten zu Sportförderungszwecken 0 0 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 080101_ 3 Reduzierung der Sportfördermittel 0 0 32.100 30.000 40.000 30.000 40.000 30.000 40.000 30.000 40.000 080101_ 4 Erhöhung der Entgelte für die Benutzung von Sportanlagen 0 0 58.000 56.036 56.300 58.900 58.900 58.900 58.900 58.900 58.900 080101_ 5 Aufgabe des Sportplatzes Feldhausen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 080101_ 6 Aufgabe des Rasenplatzes Ebel 0 0 0 0 0 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 080101_ 7 Aufgabe des Sportplatzes Körnerschule Verschiebung der Erstellung eines Kunstrasenplatzes 0 0 13.800 12.218 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 0 0 39.000 0 0 0 0 0 0 0 0 080101_ 9 Reduzierung Betreuungsaufwand Sportplatz Jacobi 0 0 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 080101_10 Erzielung von Einnahmen aus Bandenwerbung 0 0 200 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 080101_11 Ausweitung von Sponsoringmaßnahmen 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 080101_12 Neuorganisation der Reinigung der Sportanlage Batenbrock 0,08 0 3.800 3.800 3.800 3.800 3.800 3.800 3.800 3.800 3.800 080101_ 8 700 Bemerkung 6.200 Durch Aufgabenverlagerungen kann der vorgesehene Konsolidierungsbetrag nicht realisiert werden, sodass die Maßnahme ab 2016 angepasst wird. 0 Aufgrund eines deutlichen Anstiegs an aktiven Spielern (mittlerweile wieder 5 Jugend- und 2 Seniorenmannschaften) soll der Sportplatz Feldhausen nicht aufgegeben werden. 9.000 Maßnahmenübersicht Stand: 08.12.2015 Konsolidierungsbeiträge in € Nr. 080101_13 Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme Erhöhung der Entgelte der Bäder Vollzeitverrechnete Stellen 0 Ist 2012 0 Ist 2013 7.000 Ist 2014 7.000 2015 11.000 2016 11.000 2017 18.000 2018 18.000 2019 22.000 2020 22.000 2021 29.000 1,02 0 0 44.400 45.400 46.300 47.400 48.400 49.400 50.500 51.600 080101_14 Reduzierung des öffentl. Badebetriebes in Boy/Welheim 080101_16 Verminderung der Verlustabdeckung an den BSBB durch höhere Erträge der ELE 0 0 1.467.209 1.797.636 1.918.034 1.961.556 1.969.698 1.980.593 1.995.923 2.011.508 080101_17 Umstellung der Energieversorgung im Hallenbad Kirchhellen 0 0 8.000 8.000 8.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 080101_18 Reduzierung des Zuschusses Stenkhoffbad Optimierung von Sportstätten 1 0 0 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 0 0 0 0 0 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 090101_1 Erhebung von Verwaltungsgebühren für Bereitstellung von Planunterlagen 0 0 850 78 500 500 500 500 500 500 500 090101_2 Verzicht auf städtebaulichen Wettbewerb Einsparung von Sachkosten für Gutachten 0 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 0 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 090101_4 Systemwechsel bei Geräten zur Verkehrsdatenerfassung 0 0 0 0 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 0 0 090101_5 Reduzierung Fachliteratur 0 0 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 090101_6 Einsparung von Druck- und Portokosten durch geänderte Verwaltungsabläufe 0 0 0 0 400 400 400 400 400 400 400 090101_7 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Generellen Planung 0,5 0 32.300 34.900 35.900 36.600 37.400 38.100 38.900 39.700 40.500 080101_19 090101_3 701 Bemerkung 2.027.355 Die Stadt Bottrop hat im Jahr 2012 ihren Anteil an der ELE um 9,634% auf 16,634% erhöht. Da diese neuen Geschäftsanteile dividendenberechtigt sind, werden für das Jahr 2015 in 2016 zusätzliche Dividendenerlöse von rd. 2,47 Mio.€ fließen. Nach Abzug der Zinsaufwendungen für die Aufnahme eines Investitionskredites über 25 Mio.€ im Zuge der Aufstockung der ELE-Anteile in Höhe von 506.697,23€ verbleibt für 2016 ein Netto-Erlös von 1.961.556 €. Die Konsolidierungsbeträge sind entsprechend auch für die Folgejahre anzupassen. 13.000 Zur Kompensation des Wegfalls der Maßnahme 080101_5 sollen im Zuge der Optimierung von Sportstätten Betriebskosten in gleicher Höhe eingespart werden. Maßnahmenübersicht Stand: 08.12.2015 Konsolidierungsbeiträge in € Nr. 090101_8 Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme Reduzierung des Personaleinsatzes in der Verkehrsplanung Vollzeitverrechnete Stellen 1 Ist 2012 0 Ist 2013 30.500 Ist 2014 82.800 2015 80.200 2016 81.800 2017 83.500 2018 85.100 2019 86.800 2020 88.600 2021 90.300 Bemerkung 090102_1 Reduzierung konsumtiver Aufwände bei Stadterneuerungsmaßnahmen 0 47.900 9.000 0 0 0 0 0 0 0 0 090102_2 Reduzierung diverser Mitgliedschaften 0 0 2.550 5.200 5.200 5.200 5.200 5.200 5.200 5.200 5.200 090201_1 Optimierung des Personaleinsatzes bei den Geobasisdaten 1 0 0 76.800 38.300 78.300 78.300 78.300 78.300 78.300 78.300 Anpassung des Konsolidierungsbetrages aufgrund der bisherigen Rechnungsergebnisse. 090301_1 Reduzierung von Personalkosten durch den Einsatz von ALKIS 0,5 0 26.600 28.300 24.200 24.700 25.200 25.700 26.200 26.700 27.200 090301_2 Reduzierung des Personaleinsatzes durch die Beendigung von Projektaufgaben 2 0 0 0 0 0 0 0 0 157.900 161.100 090301_3 Reduzierung von Sach- und Personalkosten durch Aufbau ABK 1,5 0 0 0 20.000 20.000 20.000 20.000 98.600 100.100 101.700 090301_4 Entgelterhöhung durch Werbung auf dem Stadtplan 0 0 0 3.750 0 0 3.000 0 0 0 3.000 090302_1 Reduzierung Anwendungssoftware durch Einführung ALKIS 0 0 0 17.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 090302_2 Verzicht auf Software-Wartung 0 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 090401_1 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Bodenordnung 0,5 0 0 0 0 20.000 41.700 42.600 43.400 44.300 45.200 090401_2 Erhöhung der Gebühren für Vorkaufsrechte 0 0 11.570 8.060 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 11.000 090401_3 Einführung von Gebühren für Hausnummern 0 0 4.700 4.656 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 2.500 100101_1 Mehreinnahmen bei Zwangsund Bußgeldern 0 0 7.900 9.000 20.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 100101_2 Erhöhung der Ablösesumme für Stellplätze 0 0 3.450 6.540 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Auf der Basis der bislang erlassenen Bußgeldbescheide wird der Konsolidierungsbetrag für die Folgejahre reduziert. 10.000 100101_3 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Bauaufsicht 1 0 0 0 37.000 83.100 84.800 86.500 88.200 90.000 91.800 702 Maßnahmenübersicht Stand: 08.12.2015 Konsolidierungsbeiträge in € Nr. 100101_4 Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme Verbesserung des Kostendeckungsgrades für statische Berechnungen Vollzeitverrechnete Stellen 0 Ist 2012 0 Ist 2013 0 Ist 2014 51.400 2015 51.600 2016 53.200 2017 54.900 2018 56.500 2019 58.200 2020 60.000 2021 61.700 Bemerkung 100101_5 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Vorprüfung 1 0 35.900 34.300 35.800 36.400 37.200 37.900 38.700 39.400 40.200 100101_6 Reduzierung bei fachbezogener Fortbildung 0 0 700 700 700 700 700 700 700 700 700 100201_1 Verzicht auf Fassadenwettbewerb 0 0 0 4.000 0 4.000 0 4.000 0 4.000 0 100201_2 Verzicht auf Förderung Denkmalpflege 0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 100301_1 Erhebung von Verwaltungsgebühren bei Beratungen zur Kostenmiete 0 0 630 810 1.800 1.800 1.800 1.800 1.800 1.800 1.800 100301_2 Reduzierung Personaleinsatz in der Wohnraumförderung 0,78 23.200 46.700 47.600 43.100 44.000 44.900 45.800 46.700 47.600 48.600 100302_1 Reduzierung Personaleinsatz in der Wohngeldstelle 0,5 0 47.600 48.500 24.200 50.500 51.500 52.500 53.600 54.700 55.800 Anpassung des Konsolidierungsbetrages aufgrund der bisherigen Rechnungsergebnisse. 100401_1 Einführung von Benutzungsgebühren für das Nachtasyl 0 0 6.234 2.360 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 100401_2 Erhöhung der Benutzungsgebühren für Obdachlose Einführung von Gebühren für Akten- und Katasterauskünfte 0 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 0 0 12.443 6.681 9.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 Nach der Einführung von Gebühren für Akten- und Katasterauskünfte ist die Nachfrage gesunken. Der Konsolidierungsbetrag ist entsprechend der geringeren Nachfrage anzupassen. 120101_1 Reduzierung des Personaleinsatzes in der Straßenunterhaltung 1 0 43.500 44.300 45.200 46.100 47.000 48.000 48.900 49.900 50.900 120101_2 Reduzierung Stromverbrauch Straßenbeleuchtung 0 0 0 0 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 120105_1 Erhöhung der Parkgebühren bei Parkeinrichtungen 0 0 198.083 212.838 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 120106_1 Erhöhung der Parkgebühren in Parkhäusern 0 0 0 42.750 34.000 34.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 120201_1 Leistungseinsparung Ortsbuslinie 290 83.800 83.800 83.800 83.800 83.800 83.800 83.800 83.800 83.800 110301_1 703 Maßnahmenübersicht Stand: 08.12.2015 Konsolidierungsbeiträge in € Nr. 130101_1 Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme Flächen- und Personalentwicklungskonzept Grünflächen- und Friedhofsunterhaltung Vollzeitverrechnete Stellen 12 0 Ist 2013 40.300 Ist 2014 82.200 2015 125.800 2016 171.000 2017 218.100 2018 266.900 2019 363.000 2020 462.800 2021 566.500 Verzicht auf "Bottrop grünt und blüht" Reduzierung von Sachkosten bei der Unterhaltung der Kleingärten Reduzierung der Förderung des Bezirksverbandes der Kleingärtner 0 0 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 0 0 1.650 1.650 1.650 1.650 1.650 1.650 1.650 1.650 1.650 0 0 1.850 1.850 1.850 1.850 1.850 1.850 1.850 1.850 1.850 130101_5 Erhöhung der Gebühren für Baumfällungen 0 0 16.340 15.655 9.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 Anpassung des Zielbetrages aufgrund erhöhter Anzahl von Anträgen auf Baumfällungen. 130101_6 Reduzierung Entsorgungsaufwand auf öffentl. Grünflächen 0 0 0 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 130101_7 Neuorganisation der Abfallbeseitigung in öffentl. Grün 0 0 0 0 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 130401_1 Reduzierung des Anteils an öffentlichem Grün auf Friedhöfen 0 0 307.984 188.500 320.000 189.000 189.000 189.000 189.000 189.000 189.000 Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für die im abgelaufenen Haushaltsjahr erworbenen Grabnutzungsrechte wurden passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet und die ausgewiesenen Erträge in entsprechender Höhe vermindert. Dieser Sachverhalt wurde bei der bisherigen Betrachtung nicht ergebnisverschlechternd berücksichtigt, sodass ab 2016 eine Anpassung des Zielbetrages erfolgt. 130701_2 Kündigung von Fachzeitschriften 0 0 200 200 200 200 200 200 200 200 200 140101_1 Abbruch des Projektes "AltBauNeu" 0 0 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 140101_2 Kündigung von Fachzeitschriften 0 0 100 100 100 100 100 100 100 100 100 140101_3 Umstellung Wasserstofffahrzeuge auf elektr. Energie 0 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 140101_4 Kündigung der Mitgliedschaft ICLEI 0 0 1.700 1.700 1.700 1.700 1.700 1.700 1.700 1.700 1.700 140102_1 Reduzierung von Geschäftsaufwendungen 0 0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 130101_2 130101_3 130101_4 Ist 2012 704 Bemerkung Maßnahmenübersicht Stand: 08.12.2015 Konsolidierungsbeiträge in € Nr. 140102_2 Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme Planmäßige Beendigung InnovationCity Vollzeitverrechnete Stellen Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2021 Bemerkung 707.600 Der Konsolidierungsbetrag ist aufgrund des zurzeit im Produkt InnovationCity (140102) für 2019 dargestellten Zuschussbedarfes angepasst worden. 150101_1 Erhebung von Gebühren für grundbuchliche Eintragungen 0 0 50 350 500 500 500 500 500 500 500 150101_2 Kündigung der Mitgliedschaft ZAK e.V. 0 0 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 150101_3 Verzicht auf Messeauftritte 0 0 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 150101_4 Reduzierung der Sachaufwendungen Zukunftsstandort 0 0 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 150101_5 Reduzierung des Personaleinsatzes im Startercenter 1,5 0 23.900 32.300 24.400 122.300 124.700 127.200 129.800 132.400 150101_6 Wegfall des zusätzlichen Zuschusses an die GSB 0 0 0 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 150101_7 Auflösung GSB 0 0 0 43.600 43.600 43.600 43.600 43.600 43.600 43.600 43.600 150101_8 Erträge aus Auskiesung 0 0 0 316.000 0 0 0 0 0 0 150102_1 Verbesserung Kostendeckungsgrad Marktgebühren/ Änderung Abfallbeseitigung 0 0 85.687 67.738 90.200 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 160101_1 Erhöhung Grundsteuer B 0 0 630.000 630.000 630.000 630.000 630.000 5.090.000 5.090.000 5.090.000 160101_2 Einführung Zweitwohnungsund Bettensteuer -0,5 0 0 25.312 141.000 50.000 50.000 90.000 90.000 90.000 705 135.000 Die Maßnahme ist bereits 2015 vollständig realisiert worden. Es ergeben sich höhere Konsolidierungseffekte als ursprünglich erwartet. 0 70.000 Anpassung der Maßnahme aufgrund erhöhter Marktreinigungskosten sowie leicht rückläufiger Gebührenerträge. 5.090.000 Erhöhung um 140%-Punkte auf 730 v. H. ab 2018, wenn dies zur Erreichung der Konsolidierungsziele zwingend erforderlich ist, sofern weitere dringend notwendige Entlastungen nicht zum Tragen kommen. (siehe Vorbericht HSP).*) 90.000 Anpassung des Zielbetrages unter Berücksichtigung der erwarteten Steuererträge, der Effekte aus dem Finanzausgleich sowie der mit der Umsetzung der Maßnahme verbundenen zusätzlichen Personalaufwendungen. Die Einführung einer Übernachtungssteuer wird zur Stärkung der touristischen Entwicklung im Stadtgebiet um 2 Jahre auf 2018 verschoben. Maßnahmenübersicht Stand: 08.12.2015 Konsolidierungsbeiträge in € Nr. 160101_3 Kurzbezeichnung der HSP-Maßnahme Erhöhung der Vergnügungssteuer Summe der Konsolidierungsbeiträge Vollzeitverrechnete Stellen 0 0 0 0 2016 260.000 2017 260.000 2018 260.000 2019 260.000 2020 520.000 60,27 1.652.711 7.868.651 9.233.133 10.386.384 11.513.206 12.846.898 17.682.793 18.424.823 19.358.058 0 Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 2015 2021 Bemerkung 520.000 Vorziehen der ursprünglich für 2018 vorgesehenen Erhöhung der Vergnügungssteuer von 16 auf 19% ab 2016. 20.331.105 *) Darüber hinaus kann lt. Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 10.12.2014 ab 2018 eine weitere Entlastung der über die sog. Zwischenmilliarde hinausgehenden und im Koalitionsvertrag vereinbarten kommunalen Entlastung in einer Größenordnung von bundesweit 2 Mrd. € eingeplant werden. Dies bedeutet für den städtischen Haushalt ab 2018 eine zusätzliche Entlastung von 3,36 Mio. € und ist in den vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2016 entsprechend ergebnisverbessernd eingeplant. Nach den Regelungen des o. a. Erlasses hat jedoch die Einplanung mit einem Prüfvermerk zu erfolgen. Dies bedeutet, dass in gleicher Höhe Ersatzmaßnahmen zu beschreiben sind, die ergriffen werden sollen, wenn die vorgesehene Entlastung nicht eintritt und dies zur Herstellung eines ausgeglichenen Haushaltes erforderlich ist. Als Ersatzmaßnahme soll daher ab 2018 eine zusätzliche Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 105%-Punkte vorgesehen werden. 706 4. Fortschreibung Sanierungsplanung - HSP 2016 (konsolidierte Daten aus Haushaltsplan und HSP) (Muster 1) - Stadt Bottrop Ergebnisplanung 2012 bis 2021 (gerundet auf volle 100 €) Ergebnisplan Ertrags- und Aufwandsarten 01 Steuern und ähnliche Abgaben 02 + Zuwendungen und allg. Umlagen davon Konsolidierungshilfe Stärkungspakt Ist 2012 (EUR) Ist 2013 (EUR) 2014 (EUR) 2015 (EUR) 2016 (EUR) 2017 (EUR) 2018 (EUR) 2019 (EUR) 2020 (EUR) 2021 (EUR) 107.708.233 103.892.635 108.053.000 110.456.000 116.465.000 124.178.000 132.482.000 136.796.000 140.428.800 143.351.600 103.561.800 106.900.376 119.053.300 123.729.400 126.739.700 126.846.100 127.982.800 126.030.500 124.036.700 122.114.100 2.028.255 4.438.264 11.446.000 11.446.000 11.446.000 11.446.000 11.446.000 7.624.000 3.807.000 0 65.901.711 65.646.470 72.040.000 75.250.000 74.720.000 78.830.000 82.060.000 85.830.000 87.812.700 89.841.200 1.901.363 2.399.188 1.911.100 2.253.600 2.033.600 2.038.600 2.043.600 2.048.600 2.069.100 2.089.800 48.722.765 49.817.291 52.421.200 52.700.300 56.918.700 57.622.400 58.328.400 59.186.300 59.865.200 60.533.000 4.229.195 4.098.127 4.211.600 3.818.300 4.056.800 3.873.900 3.842.300 3.843.300 3.892.700 3.934.500 06 + Kostenerstattungen u. Kostenumlagen 18.547.202 21.513.188 23.750.600 27.041.000 42.135.400 42.663.100 43.363.400 43.555.800 43.991.400 44.431.300 07 + Sonstige ordentliche Erträge davon Schlüsselzuweisungen 03 + Sonstige Transfererträge 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 18.747.288 17.377.036 20.497.200 17.513.500 17.017.600 17.088.200 17.260.900 17.332.200 17.505.500 17.680.600 08 + Aktivierte Eigenleistungen 596.667 623.653 857.000 947.000 997.000 1.017.000 1.017.000 1.017.000 1.027.200 1.037.500 09 +/- Bestandsveränderungen -4.683 -31.264 0 0 0 0 0 0 0 0 10 = Ordentliche Erträge 303.447.844 306.590.230 330.755.000 338.459.100 366.363.800 375.327.300 386.320.400 389.809.700 392.816.600 395.172.400 11 - Personalaufwendungen 91.399.377 88.216.664 90.007.800 92.470.800 97.014.900 96.914.100 98.213.300 99.104.100 100.095.200 101.096.100 5.921.498 8.069.248 8.420.000 4.768.000 8.628.000 8.688.000 8.778.000 8.868.000 8.956.700 9.046.300 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 46.306.657 46.517.439 52.705.700 53.519.800 63.229.800 58.120.600 53.906.700 52.427.800 52.452.100 52.981.600 14 - Bilanzielle Abschreibungen 25.323.141 24.550.458 23.852.300 23.329.300 23.936.300 23.089.600 22.488.000 21.838.000 21.163.200 20.509.300 112.192.642 114.956.611 119.886.000 127.104.000 143.043.500 145.773.100 148.055.700 150.835.800 150.723.600 153.524.600 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonst. ordentliche Aufwendungen 39.604.356 39.580.689 40.993.100 41.979.300 44.190.900 44.923.600 45.429.700 46.049.700 46.822.000 47.601.600 17 = Ordentliche Aufwendungen 320.747.671 321.891.109 335.864.900 343.171.200 380.043.400 377.509.000 376.871.400 379.123.400 380.212.800 384.759.500 18 = Ordentliches Ergebnis -17.299.827 -15.300.879 -5.109.900 -4.712.100 -13.679.600 -2.181.700 9.449.000 10.686.300 12.603.800 10.412.900 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis 26 = Jahresergebnis 878.407 1.130.115 430.500 411.100 473.300 448.600 593.400 696.500 853.400 860.400 8.742.678 7.249.399 8.673.800 8.183.000 9.051.500 8.638.100 8.642.700 8.983.700 9.500.000 9.300.000 -7.864.271 -6.119.284 -8.243.300 -7.771.900 -8.578.200 -8.189.500 -8.049.300 -8.287.200 -8.646.600 -8.439.600 -25.164.097 -21.420.163 -13.353.200 -12.484.000 -22.257.800 -10.371.200 1.399.700 2.399.100 3.957.200 1.973.300 55.437 49.804 60.000 55.000 50.000 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 55.437 49.804 60.000 55.000 50.000 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 -25.108.660 -21.370.359 -13.293.200 -12.429.000 -22.207.800 -10.326.200 1.439.700 2.434.100 3.987.200 1.998.300 707 Bemerkungen