Merkblatt/Sicherheitshinweise 1. Bei Personenbeförderung

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Merkblatt/Sicherheitshinweise 1. Bei Personenbeförderung
Stadt Bogen
Merkblatt/Sicherheitshinweise
Sachstand: 02.12.2011
für Faschingszug-Teilnehmer in Bogen„49. Faschingszug am 19. Februar 2012“
1. Bei Personenbeförderung auf Anhänger/Traktoren sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
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Nach Möglichkeit sollte bei den Wägen als Zugmaschine ein Oldtimer-Traktor verwendet
werden.
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Es dürfen sich keine Personen während der An- u. Abfahrt auf den Wägen befinden
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Ebenso ist während des Zuges ein Zu- oder Absteigen vom Wagen verboten !!
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Die Ladefläche muss eben, tritt- und rutschfest sein.
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Für jeden Sitz- und Stehplatz muss eine ausreichende Sicherung gegen Verletzungen
und Hinunterfallen bestehen. Das Geländer auf dem Wagen muss mind. eine Höhe von
1,20 m aufweisen
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Die Aufbauten müssen sicher gestaltet und am Anhänger fest angebracht sein. Durch die
angebrachten Aufbauten dürfen die Sichtverhältnisse des Fahrers und die Lenkfähigkeit
des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden.
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Der Wagen (Fahrzeug incl. Aufbau) darf eine Höhe von 4 m nicht überschreiten.
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Teilnehmende Fahrzeuge, die keine amtl. Zulassung besitzen, müssen eine „rote Nummer“ befestigen.
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Für die Fahrer der Fahrzeuge(auch Traktoren) besteht Alkoholverbot u. ein Mindestalter
von 18 J. Für Traktoren finden sie im Anh. einige weitere Hinw. des LRA SR-Bogen.
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Links und rechts von jedem Faschingswagen, bei größeren Traktoren, und bei Pferden haben Begleitpersonen zu gehen um die Sicherheit zu gewährleisten.
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Die Zugnummer sollte bereits vor der Anfahrt gut sichtbar an den Fahrzeugen vorne
links angebracht werden. Außerdem sollte sie der Fahrer oder ein Ansprechpartner (Vorstand) kennen und auf Anfrage dem Zugführer mitteilen!
Zusätzlich werden wieder Zettel mit der Beschreibung der Gruppe verschickt, die
unter der Nummer anzubringen sind.
2.
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Es ist untersagt:
Federn, Sägespäne, Styropor o. ä. auszuwerfen bzw. auszublasen.
leere Bonbonkartons auf der Straße zu entsorgen !
auf dem Aufstellungsplatz u. der Zugstrecke die Musikanlagen unnötig laut aufzudrehen.
keine „harten Gegenstände“ (Feuerzeuge usw.) auszuwerfen
die Bonbons, Chips und Gummibärchentüten auf die Straße zu werfen.
Sie sollen weit in die Menge der Zuschauer geworfen werden.
(Gefahr für die aufsammelnden Kinder)
Stadt Bogen
Merkblatt/Sicherheitshinweise
Sachstand: 02.12.2011
für Faschingszug-Teilnehmer in Bogen„49. Faschingszug am 19. Februar 2012“
3. Alkohol auf den Wägen bzw. alkoholisierte Teilnehmer
Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei Alkoholeinfluss
eine Haftung der Stadt Bogen bei Unfall oder Verletzung von Personen ausgeschlossen ist.
Stark alkoholisierten Teilnehmern wird die Teilnahme untersagt.
4. Achtung – Start des Zuges 2012 bereits um 13.30 Uhr
Deshalb müssen sich alle Teilnehmer um 12 Uhr am Volksfestplatz einfinden und nur die
Anfahrt über die Umgehungsstraße SR 2125 benutzen.
5. Hinweise zum Thema/Qualität der Gruppe
Mit dem Motto „ Bog´n lodt ei – olle san dabei !“ wird Ihrem Einfallsreichtum keine Grenze
gesetzt. In der Gestaltung sind Sie also völlig frei.
Bitte achten sie auf folgende Dinge:
- Qualität der Gruppe und des Themas
- typische „Bogener Themen bzw. Themen der Region“ wählen
- Der Faschingswagen soll kein Werbewagen mit vielen Werbetafeln werden
- Ein Teilnehmer, der nur mit einer „Bierflasche“ in der Hand auf dem Wagen steht, verkörpert nicht das Ziel eines Faschingszuges.
6. Wegstrecke
Aufstellung VFP – Kotaustr. – Bahnhofstr. – Stadtplatz – Auflösung des Zuges in Höhe Blumenparadies Holzner.
7. Auflösung des Zuges (WICHTIG)
Die offizielle Zugstrecke des Faschingszuges beginnt am Volksfestplatz (Kotaustr. 12 - Freibad) und endet auf der Höhe des „Blumenparadies Holzner“ ( Deggendorfer-Str. 3.)
Am Ende der Zugstrecke (Deggendorfer-Str. 3) haben alle Personen von den Wägen abzusteigen, anschließend gilt wieder die Straßenverkehrsordnung.
Dies bedeutet natürlich auch, dass die Haftung für Wägen, Personen etc. ab diesem
Zeitpunkt wieder auf die Teilnehmer selbst übergeht.
8. Unterstützung der Stadt Bogen
Die Stadt Bogen zahlt für die Teilnahme eine kleine Aufwandsentschädigung.
Die Auszahlung erfolgt am Faschingssonntag ab 12.00 Uhr im Sportheim am Volkfestplatz
Außerdem trägt die Stadt Bogen bei Bestellung von Bonbons, Gummibärchen oder Chips einen Teil der Kosten.
Wir bitten um Einhaltung der Punkte – das Nichtbeachten kann bis zum Ausschluss der
Gruppe führen.
Wir wollen wirklich keiner Gruppe den Faschingsspaß vermiesen, aber es haben sich gerade in den letzten Jahren Dinge eingeschlichen, die uns zum Handeln zwingen.
Denken sie immer daran, dass trotz aller Gaudi die Sicherheit an erster Stelle steht !!
Danke für Ihr Verständnis !!!
Bei Rückfragen:
Stadt Bogen, Stadtplatz 56, 94327 Bogen, H. Freundorfer - Tel.-Nr. 09422/505109
[email protected], www.bogen.de