Sicherheits - Unfallkasse Sachsen
Transcrição
Sicherheits - Unfallkasse Sachsen
Sicherheits forum 3 . 2012 Mitteilungsblatt der Unfallkasse Sachsen-Anhalt Notebook & Co im Büro und mobilen Einsatz Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz Schüler als Schulbus begleiter Sicherheits forum Inhalt Prävention Mitteilungen Notebook & Co im Büro und mobilen Einsatz 4 Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz 6 Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 10 Umgang mit psychischen Belastungen 11 Neues aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht 15 Informationen für Kita und Schule 16 Schüler sorgen für Sicherheit im Schulbus 18 KWF-Expo 2012 – die Messe im Wald 22 Gefahrenzone Haltestelle 22 Tödlicher Unfall bei Waldarbeiten 23 Fachbereich „Erste Hilfe“ – neue Internetseite 24 Aktuelles zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 25 Deutscher Arbeitsschutzpreis 26 Neue Schriften im Regelwerk 30 Impressum 31 Liebe Leser! Mit der immer größeren Leistungsfähigkeit mobiler Bildschirmgeräte wie Laptops, Tablet-PC’s oder auch Smartphones werden zunehmend neue Anwendungsmöglichkeiten erschlossen. Sicher können sich dadurch viele Arbeitsabläufe verkürzen oder verbessern. Aber diese Entwicklung hat auch einen Haken. Immer mehr Menschen arbeiten unterwegs und wollen dann die mobilen Geräte auch an ihrem Arbeitsplatz im Büro nutzen. Doch für eine mehrstündige Arbeit im Büro wurden solche Geräte aus ergonomischer Sicht nicht entwickelt. Schulter- und Nackenverspannungen, Überreizung der Augen sowie Bewegungsmangel, ohnehin schon die Grundprobleme heutiger Bildschirmarbeit schlechthin, werden durch den dauernden Einsatz solcher Geräte an einem festen Arbeitsplatz noch verschärft. Also lieber einmal weniger der Faszination der Technik erliegen und mehr an sich selbst und seine Gesundheit denken. Ruhe und Ordnung im Schulbus – das wünschen sich Schüler, Eltern, Lehrer und Busunternehmen gleichermaßen. Doch im Schulalltag sieht es oft anders aus. Viele Schüler kennen Pöbeleien, Streitereien, beschmierte Sitze und Müll im Schulbus nur allzu gut. Das muss aber nicht so sein. Schulbusbegleiter sorgen inzwischen in verschiedenen Landkreisen Sachsen-Anhalts für Ruhe und Ordnung im Bus. Ein sehr erfolgreiches Schulbusbegleiterprojekt mit Schülern startete 2009 im Burgenlandkreis. Mit einer gezielten Ausbildung werden die Jugendlichen für diese nicht immer leichte Aufgabe fitgemacht. Und wie sich in den letzten drei Jahren zeigte, mit wachsendem Erfolg (S. 18). Ihre Redaktion Prävention Notebook & Co im Büro und mobilen Einsatz Notebooks, Tablet-PC’s oder auch Smartphones sind für viele nicht nur zum „un verzichtbaren“ Begleiter auf Dienstreisen geworden. Gestiegene Leistungsfähigkeit und erschwingliche Anschaffungspreise führen auch dazu, dass mit ihnen zunehmend im Büro gearbeitet wird und sie die herkömmlichen PC’s verdrängen. Doch auf Dauer kann ihr Einsatz zu gesundheit lichen Problemen führen. aptops mit großem Bildschirm oder Tablet-PC’s verleiten dazu, sie nicht nur für sporadische Eingaben oder unterwegs zu benutzen, sondern als alleiniges Arbeitsmittel am täglichen Arbeitsplatz zu verwenden. Doch generell muss gesagt werden, dass die Arbeit mit Notebook und Co. sowohl unterwegs als auch im Büro nur die zweitbeste Lösung ist. Sie ersetzt nicht die Arbeit an einem gut ausgestatteten ergonomischen Büroarbeits platz. L Das ergibt sich vor allem aus der Bildschirmarbeitsverordnung, einschlägigen Normen sowie arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Die meisten Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bereich der Informationstechnologie sind an konstante Ortsverhältnisse gebunden. Für wechselnde Arbeitsorte gibt es derzeit nur wenige und sehr allgemeine Handlungsempfehlungen. Die Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung an Bildschirmgröße, Kontraste, Verstellbarkeit des Bildschirms und die Tastatur sind bei mobilen Geräten i.d.R. nicht ausreichend erfüllt. Beinhaltet die Arbeitsplatzbeschreibung den Einsatz eines Laptops oder Note books am festen Arbeitsplatz und ist das Gerät zur Erfüllung der gestellten 4 Aufgaben notwendig, liegt ein Bildschirmarbeitsplatz vor. Tragbare Bild schirmgeräte, die nicht den ergonomischen Forderungen insbesondere bezüglich der Tastaturausführung, Trennung von Tastatur und Bildschirm oder der Qualität der Zeichendarstellung erfüllen, sind für die dauernde Benut zung an einem festen Arbeitsplatz nicht geeignet (vgl. LASI Veröffent lichung „Bildschirmarbeitsverordnung: Auslegungshinweise zu den unbestimmten Rechtsbegriffen“, LV 14). Aus diesem Tatbestand heraus ergibt sich, dass mobile Computer die An forderungen der Bildschirmarbeitsverordnung schon deshalb nicht erfüllen, weil es an der erforderlichen Trennung von Bildschirm und Tastatur fehlt. Eine dauerhafte Nutzung von Laptops oder Notebooks am Arbeits platz darf also ohne Zusatzausstat tung nicht erfolgen. Doch welche Mindestvorgaben sind für den Einsatz von Laptops als reguläre Arbeitsplatz bildschirmgeräte nun zu beachten? Für die Gestaltung von Bildschirmar beitsplätzen sind die Kriterien Sehab stand, Einstellbarkeit des Bildschirms, Zeichenkontrast und -helligkeit sowie Eingabemöglichkeiten (Tastatur, Maus) von besonderer Bedeutung: Monitor – Sehabstand Da Bildschirme von mobilen PC’s mittlerweile in ausreichender Größe und ergonomischer Qualität angeboten werden, sollte er als Dauerarbeitsplatz 17 Zoll nicht unterschreiten. Dieses Maß ergibt sich aus der Anforderung betreffend Zeichengröße und Abstand, damit eine gute Lesbarkeit erreicht wird. Da davon ausgegangen werden muss, dass auch am Notebook der Sehabstand, insbesondere bei der Verwendung einer externen Tastatur größer als 50 cm ist, ist ein kleinerer Bildschirm nicht zu empfehlen. Die Helligkeit der Anzeige des Moni tors sollte einstellbar sein und mindestens 100 cd/m2 erreichen. Der Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenuntergrund bzw. -zwischenraum sollte das Verhältnis 4:1 erreichen. Um eine flimmerfreie Darstellung zu ermöglichen, ist eine Bildwiederholungsrate von min. 60 Hz einzuhalten. Die Reflexionseigenschaften der Laptops müssen aufgrund der Einsatzart den Klassen 1 bzw. in Negativdarstellung auch den Klassen I und II nach DIN EN ISO 9241-7 entsprechen. Sicherheitsforum 3 . 2012 Prävention Farbgebung: Gehäusefarbe mit geringer Reflexion Für Notebooks, die am Arbeitsplatz regelmäßig als PC-Ersatz eingesetzt werden, gilt entsprechend den Vorga ben für Monitore, dass sie kein schwarzes Gehäuse haben sollten. Die maximalen Reflexionswerte von 15 % bis 75 % werden sonst überschritten und diese Geräte erhalten dann keine Zertifizierung der Berufsgenossenschaf ten. Auch wenn davon auszugehen ist, dass diese Geräte keine so große Oberfläche und dank neuer, schlanker Bauweise auch keinen starken Rand um den Monitor herum mehr aufweisen, so sind sie nicht ideal für eine Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz. Reflexionen und Spiegelungen können den Nutzer stören. Bei der Anschaf fung ist also darauf zu achten, dass die Geräte eine matte Oberfläche, einen schmalen Rand und möglichst keine schwarze Grundfarbe haben. Entsprechende Geräte werden durchaus am Markt angeboten. Tastatur Im Zusammenhang mit der Nutzung eines Notebooks als Bildschirmarbeitsplatz ist ein Satz aus dem Anhang der Bildschirmarbeitsverordnung besonders wichtig: „Die Tastatur muss vom Bildschirmgerät getrennt und neigbar sein, damit die Benutzer eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung einnehmen können.“ D.h., ein Arbeiten im Büro ausschließlich mit der notebookeigenen Tastatur, sofern nicht abnehmbar, ist nicht gestattet. An jedem Notebook-Arbeitsplatz muss eine externe Tastatur vorhanden sein. Dies ergibt sich wiederum aus der Definition des Bildschirmarbeitsplatzes. Arbeiten unterwegs Obwohl die mobile Bildschirmarbeit ergonomisch nicht die günstigste Lö sung ist, ist die Nutzung mobiler Arbeitsmittel in unserer Gesellschaft unabdingbar geworden. So nimmt der Anteil von PC-Arbeit außerhalb des Büros ständig zu. Insbesondere für Außendienstmitarbeiter lässt sich mobile Bildschirmarbeit nicht umgehen. Worauf ist nun zu achten, wenn das Arbeiten am Laptop unvermeidbar ist? Die Arbeit sollte so kurz wie möglich und so lange wie nötig dauern. Bei aller Mobilität sollten wir unsere eigene dynamische Seite nicht vergessen: Der Mensch ist nicht fürs Dauersitzen gemacht. Auch bei der Arbeit unterwegs sollten Pausen eingelegt werden. Einmal aufstehen, ein paar Schritte gehen, die Augen entspannen – dann kann man sich auch wieder besser auf die Arbeit konzentrieren. Obwohl es sich anbietet das mobile Bildschirmgeräte in allen Lebenslagen zu verwenden, ist auf eine solide Arbeitshaltung zu achten. Das längere Arbeiten mit dem Notebook auf dem Schoß oder im Auto ist nicht zu empfehlen. In dieser Haltung treten schnell Schulter- und Nackenverspannungen auf, welche nicht selten in Kopfschmerzen enden. Planen Sie notwendige Arbeitsphasen bewusst ein und setzen sich gerade nach längeren Autofahrten bequem an einen Tisch, um Ihre Arbeiten zu erledigen. Von der technischen Ausstattung her sollten sich die Laptops oder Notebooks bei Bildschirmgröße, Prozessorgeschwindigkeit, Speicherkapazität und Schnittstellen an den zu bearbeitenden Aufgaben orientieren. Netbooks, Subnotebooks oder Ultra Mobile PC’s sind aufgrund der sehr kleinen Tastatur und Bildschirmanzeige eher eingeschränkt geeignet. Die Ge räte sollten grundsätzlich über ein GSZeichen, einen entspiegelten Bildschirm und eine Bildschirmanzeige mit ausreichender Helligkeit verfügen. Um auch bei schlechten Lichtverhältnissen die Tastaturbeschriftung lesen zu können, ist eine positiv beschriftete Tastatur die bessere Wahl. Der Akku sollte einen mehrstündigen Betrieb zulassen und das Gesamtgewicht 3 kg nicht überschreiten. Wolf Bönisch Sicherheitsforum 3 . 2012 5 Prävention Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz Der Lichtsinn, dass Sehen, ist eine entscheidende Kommunikationsschnittstelle des Menschen. Einschränkungen im Sehen bedeuten den Verlust von sachlichen und emotionalen Informationen. Diese Auswirkungen sind nicht zu unterschätzen. Deshalb sollten rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um Sehschwächen oder Augenproblemen vorzubeugen. Eine Korrektur von Sehschwächen ist mit verschiedenen Arten von Sehhilfen möglich. Am weitesten verbreitet sind Brillen, aber es setzen sich zunehmend Kontaktlinsen durch. In Einzelfällen kann das Sehvermögen aber auch durch eine notwendige bzw. gewünschte Operation, wie z.B. der Laserbehandlung bei Kurzsichtigkeit, wieder verbessert werden. Sehhilfen bei normaler Sehschwäche ie Ursachen von Sehschwächen sind sehr vielfältig. Sie können angeboren sein, durch äußere Einflüsse oder Krankheit im Kinder- oder Er wachsenenalter erworben werden oder aber sie treten altersbedingt auf. Allerdings gibt es bisher keine Anhaltspunkte bzw. medizinischen Erkennt nisse dafür, dass tägliches Arbeiten am Bildschirm das Sehvermögen nachhaltig verändert. D 6 Bei Brillen als Sehhilfe gibt es unterschiedliche Varianten der Korrektur, die jeweils abhängig sind von der Art der vorhandenen Sehschwäche. Monofokalgläser (Einstärkenbrillen) werden zur Korrektur von Kurzsichtigkeit, in anderen Fällen als Lesebrille zur Korrektur von bspw. Altersweitsichtigkeit oder aber auch für den Sehabstand am Arbeitsplatz verordnet und genutzt. Bifokalgläser (Zweistär kenbrillen) kommen zum Einsatz, wenn eine optimale Korrektur sowohl in der Ferne als auch in der Nähe (z.B. beim Lesen) erforderlich ist. Eine Aus führung als Gleitsichtbrille, d.h. ohne störende Trennkanten, ist möglich und wird häufig praktiziert. Viele Menschen mit Sehschwächen im Fern- und Nahbereich kommen mit ihrer üblichen Brille auch an ihrem Ar beitsplatz (z.B. Bildschirmarbeitsplatz) ohne Probleme zurecht. Bei einigen wenigen ist dies nicht der Fall, sie benötigen eine dritte Stärke für den speziellen Abstand zum Bildschirm. Eine Kombination aus Fern- und Nahteil reicht hier nicht aus. Werden alle Stär ken in ein Brillenglas integriert, sind es Trifokalgläser (Dreistärkenbrillen). Diese können ebenfalls als Gleitsichtbrille ausgeführt werden. Arbeitsmedizinische Vorsorge Die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sind in § 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Danach hat der Arbeitgeber • auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen, • mit der Durchführung einen Arzt, der bestimmte Anforderungen erfüllt (§ 7 – Arbeits- oder Betriebsmedi ziner) zu beauftragen, bevorzugt den bestellten Betriebsarzt und • die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Gemäß § 5 Absatz 1 ArbMedVV hat der Arbeitgeber den Beschäftigten Angebotsuntersuchungen nach Maßgabe des Anhangs der Verordnung anzubieten. D.h. in Form einer Erstuntersuchung und anschließend als Nachuntersuchungen in regelmäßigen Abständen. Im Teil 4 des Anhangs der Verordnung heißt es im Absatz 2 zu Angebotsuntersuchungen bei Tätig keiten an Bildschirmgeräten: „Die Pflicht zum Angebot einer Untersuchung beschränkt sich auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Ergebnisse dieser Untersuchung eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen.“ Dies gilt auch für das Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Tätigkeit Sicherheitsforum 3 . 2012 Prävention „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge“ nach G 37, BGI/GUV-I 504-37 – früher Auswahlkriterien ...). Eine vorzeitige Untersu chung ist auch beim Auftreten von Sehbeschwerden erforderlich, wenn diese auf die Bildschirmarbeit zurückgeführt werden und zwar unmittelbar nach Kenntnis durch den Arbeitgeber (Wunschuntersuchung – nach § 2 Abs. 5 ArbMedVV). Bildschirm arbeitsbrille vom Arbeitgeber? am Bildschirm zurückführt werden, soweit der Arbeitgeber davon Kenntnis erhält. Abweichend von dem Vorgenannten (§ 3 – Beauftragung Betriebsarzt) kann die Durchführung eines Sehtests auch durch andere fachkundige Personen erfolgen. In einer Veröffentlichung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) mit dem Titel „Bildschirm arbeitsverordnung: Auslegungshinweise zu den unbestimmten Rechtsbegriffen (LV 14)“ vertritt der LASI folgenden Standpunkt. „Die Untersuchung der Augen ist eine ärztliche Angelegenheit und diese schließt regelmäßig die Prüfung des Sehvermögens ein. Diese Untersuchung sollte vorrangig von Betriebsärzten durchgeführt werden, die die jeweiligen Bildschirmarbeitsplätze kennen und damit in der Lage sind, den Ar beitgeber bei der sachgerechten Ge staltung der Arbeitsbedingungen, sowie die Beschäftigten bezüglich eines zweckmäßigen Verhaltens zu beraten. Die Durchführung des Sehtests kann auch durch andere Personen (z.B. Optiker) erfolgen. Die Anforderungen des § 6 Bildschirmarbeitsverordnung werden jedoch nur durch das Anbie ten einer angemessenen Untersuchung der Augen und des Sehvermögens erfüllt.“ den. Als allgemein anerkannt für die angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens gilt der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 37 „Bildschirmarbeits plätze“. Wird dieser angeboten und durchgeführt, ist davon auszugehen, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt werden. Die Zeitabstände zur Untersuchung der Augen und des Sehvermögens sind altersabhängig gestaffelt. Im BGGrundsatz G 37 ist die wiederkehren de Untersuchung bei Beschäftigten unter 40 Jahre alle 5 Jahre und ab 40 Jahren alle 3 Jahre vorgesehen (vorzeitige Nachuntersuchung nach ärztlichem Ermessen; vgl. Abschnitt 2 Es wird geschätzt, dass 30 bis 40 Prozent der Beschäftigten ein nicht ausreichendes oder nicht ausreichend korrigiertes Sehvermögen besitzen. Wird bei der G 37 eine Fehlsichtigkeit festgestellt, empfiehlt der Betriebsarzt das Aufsuchen eines Augenarztes. Ist das Tragen einer Sehhilfe erforderlich, muss festgestellt werden, ob eine Universalbrille die Fehlsichtigkeit ausgleicht oder eine spezielle Bildschirm arbeitsbrille benötigt wird. Wann bezahlt diese der Arbeitgeber? Anhang Teil 4 Abs. 2 der ArbMedVV führt aus: „Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Seh hilfen für ihre Arbeit an Bildschirmge räten zur Verfügung zu stellen, wenn Untersuchungsergebnis ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Der ehemalige § 6 Bildschirmarbeits verordnung wurde 2008 wortgleich in den Teil 4 des Anhangs der ArbMedVV überführt. Damit kann der Standpunkt der LASI weiterhin herangezogen wer- Sicherheitsforum 3 . 2012 7 Prävention 8 Sehhilfen nicht geeignet sind.“ Der LASI vertritt hierzu folgenden Stand punkt (aus „Bildschirmarbeitsverord nung - Auslegungshinweise zu den unbestimmten Rechtsbegriffen“): gen.“ Die BildscharbV setzte ursprünglich auf Basis von § 18 ArbSchG (Ver ordnungsermächtigungen) eine EURichtlinie zur Bildschirmarbeit in nationales Recht um. „Den Beschäftigten sind spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirm geräten vom Arbeitgeber zur Verfü gung zu stellen, wenn die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 (mit der augenärztlichen Ergänzungsuntersuchung) ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind. Normale Sehhilfen sind Alltagsbrillen, die zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit notwendig sind und auf die Benutzung im Alltag angepasst sind. Spezielle Sehhilfen sind dagegen Sehhilfen, die auf die besonderen Bedingungen und die spezifischen Seh anforderungen am Bildschirmarbeitsplatz angepasst sind. Folgende Kriterien müssen also erfüllt sein: Die Sehhilfe ist ausschließlich für die Bildschirmarbeit erforderlich. Es wird sonst keine Brille benötigt. Oder es ist bereits eine Sehhilfe (Fern- oder Lesebrille) vorhanden. Für die Bild schirmentfernung ist diese aber nicht ausreichend. Um ein optimales Seh vermögen am Bildschirm zu gewährleisten, ist eine zusätzliche Bildschirm arbeitsbrille erforderlich, da die vorhandene normale Sehhilfe für die Tätigkeit am Bildschirm nicht geeignet ist. Dies ist allerdings eher der Aus nahmefall, da die meisten Arbeitneh mer mit ihrer normalen Sehhilfe zurechtkommen. Dann besteht auch keine Kostenübernahmepflicht seitens des Arbeitgebers. Eine spezielle Sehhilfe kann nur verschrieben werden, wenn ein Ausgleich der Sehschwäche am spezifischen Bildschirmarbeitsplatz mit einer normalen Sehhilfe nicht möglich ist. Die Kosten für eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit trägt der Arbeit geber. Er ist aber nur dann dazu verpflichtet ...., wenn der Betriebsarzt (untersuchender Arzt nach G 37) bescheinigt, dass eine spezielle Sehhilfe an dem spezifischen Arbeitsplatz notwendig und die normale Sehhilfe nicht ausreichend ist. Die Kosten für qualitative Ausstattungsmerkmale dieser Sehhilfen, z.B. Entspiegelung und Lichtabsorption, können nur übernommen werden, wenn die Notwen digkeit durch einen pathologischen Augenbefund belegt wird (augenärztliches Attest).“ In der Regel handelt es sich bei Bildschirmarbeitsbrillen um Einstärkenbrillen. Nur hierfür kommt die Kostenträgerschaft des Arbeitgebers in Frage. Sonderwünsche des Arbeitnehmers (bspw. Designergestell, Super entspiegelung, Ausführung als Gleitsichtbrille u. Ä.) sind durch diesen i.d.R. selbst zu finanzieren. Für spezielle Arbeitsplätze mit stetem Wechsel zwischen Bildschirm und Textvorlage oder schnellem Wechsel zwischen Bildschirm und Publikumsverkehr, sollte der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt prüfen, ob die Kostenübernahme für eine Mehrstärkenbrille gewährt werden kann. Der Arbeitgeber trägt demnach nur die Kosten, wenn kein anderer Kostenträ ger dafür aufkommt (z.B. private oder gesetzliche Krankenversicherung) und es sich um eine spezielle Bildschirm arbeitsbrille (Einschliff für Abstand Au ge – Bildschirm) handelt. Diese Kos tenträgerschaft ist im Zusammenhang mit § 3 Abs. 3 ArbSchG „Grundpflich ten des Arbeitgebers“ zu sehen. Dort ist zu lesen: „Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeit geber nicht den Beschäftigten auferle- • Durchführung der G 37 durch Betriebsarzt (Erst- bzw. Nachuntersuchung). • Wenn die Sehschärfe eines oder beider Augen < 0,8 ist, dann eine zusätzliche Untersuchung beim Augenarzt veranlassen (Kostenübernahme für Untersuchung i.d.R. durch Krankenkasse). • Ist eine Korrektur des Sehvermögens erforderlich und eine Universalbrille dazu ausreichend, dann erfolgt die Kostenübernahme durch Krankenkasse bzw. privat. In Bezug auf die Kostenerstattung wird folgende Verfahrensweise empfohlen: • Ist nach Durchführung einer augenärztlichen Ergänzungsuntersuchung (falls erforderlich) und / oder Beurteilung aus der Sicht des Augenarztes bzw. des Betriebsarztes eine spezielle Bildschirmarbeitsbrille erforderlich, muss der Arbeitgeber handeln. • Anschließend kann die Prüfung der Gewährung einer Bildschirmarbeitsbrille durch den Arbeitgeber (mit kompletter oder anteiliger Kostenübernahme) in Absprache mit dem Betriebsarzt erfolgen. • Ist eine Bildschirmarbeitsbrille erforderlich, sollte vorab der Arbeitgeber einen Kostenvoranschlag des Optikers bestätigen. Erstattet werden im Allgemeinen eine einfache Fassung und einfach entspiegelte Silikatgläser. • Wird eine andere Ausstattung notwendig, so ist diese individuell mit dem Arbeitgeber unter Einbeziehung des Betriebsarztes abzustimmen. • Bestehen seitens des Arbeitnehmers Sonderwünsche bzgl. Ausstattung, so ist mit dem Arbeitgeber eine angemessene Kostenbeteiligung abzustimmen. Bewährt hat sich die Festlegung eines Festbetrages als Zuzahlung zu einer notwendigen Bildschirmarbeitsbrille im Rahmen des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitge ber und Personalrat. Es gibt in den Rechtsvorschriften keinerlei Festlegungen bzgl. der maximalen Kosten für eine Bildschirmarbeitsbrille bzw. eine angemessene Kostenbeteiligung. Es können demnach nur Orientierungs werte für eigene Festlegungen bzgl. Kostenübernahme oder Zuzahlung im Unternehmen herangezogen werden. Beispiele zur Orientierung In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bspw. noch Festbeträge für Brillengläser gemäß § 36 SGB V (z.B. für Kinder und Jugendliche). Diesbezüglich erfolgte eine Bekanntmachung der Spitzenverbände der Krankenkassen über eine bundesweite neue Festsetzung von Festbeträgen (u.a. für Sehhilfen) vom 23.10.2006 im Bundesanzeiger vom 17.11.2006 (Festbeträge abhängig von Stärke und Sicherheitsforum 3 . 2012 Literatur Material). In einem Schnellbrief des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt vom 22.11.2001 wurde bzgl. der Be schaffung eines Brillengestells für eine Bildschirmarbeitsbrille ein Betrag von 10,23 Euro genannt. Ein Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 02.02.2004 zur Kostenerstattung spezieller Sehhilfen für die Bildschirmarbeit enthielt einen Betrag von 20,45 Euro. Der Kostenvorschlag eines bundesweit operierenden Optikers betrug vor einigen Jahren, mit den Randbedingungen private Abrechnung, übliche Stärke bis Abstand 1,0 m, Einstärken glas, keine Entspiegelung, etwa 50 Euro pro Glas, zzgl. 12 Euro für ein einfaches Metallgestell. Unter Berück sichtigung jährlicher Kostensteigerungen sind heute Orientierungswerte von ca. 60 Euro pro Glas und 20 Euro für das Gestell realistisch. Der Zuzah lungsbetrag für eine Bildschirmarbeits brille durch einen Arbeitgeber würde daher zurzeit bei ca. 140 bis 150 Euro liegen. Dies ist zumindest ein guter Verhandlungswert für eine Vereinba rung mit dem Personalrat. Zwei Gerichtsurteile zur Verpflichtung eines Arbeitsgebers und zur Kosten festsetzung sollen als Hilfe für mögliche Entscheidungen dienen: Wer an einem etwa siebenstündigen Arbeitstag auch nur 30 bis 45 min täg- Sicherheitsforum 3 . 2012 lich am PC arbeitet, kann vom Arbeit geber eine angemessene Kostener stattung für eine bildschirmgerechte Sehhilfe verlangen, wenn diese augenärztlich verordnet wurde. Das Urteil ist rechtskräftig. Es war u.a. deswegen wichtig, weil die BildscharbV diesen Bereich nur sehr allgemein regelt (die ArbMedVV jetzt kaum deutlicher) und manche Arbeitgeber versuchen, sich ihrer Verpflichtung zu entziehen und die Kosten für eine Bildschirmbrille auf die Beschäftigten selbst abzuwälzen. (Arbeitsgericht Münster, AZ: 4 Ca 1034 b/99) Die Kosten einer Bifokalbrille betrugen 163 Euro für das Gestell und 246 Euro für die Gläser. Der Arbeitgeber hatte nach Beihilferecht 10,23 Euro für das Gestell und 143 Euro für die Gläser erstattet. Zu wenig befand das Gericht. Angemessen, erforderlich und erstattungsfähig hielt es 20,45 Euro für Gestell sowie 184 Euro für die Gläser. Teurer hätte die Brille nicht sein müssen. Das Urteil war aber nicht rechtskräftig, da der Fall weiter vor das Bundesverwaltungsgericht ging. (Verwaltungsgericht Freiburg vom 11.10.2001, AZ: 3 K 1430/00 – Beamter) Rainer Kutzinski • GUV- I 650 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze“, • BGI/GUV-I 504-37 „Handlungsanleitung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nach BG Grundsatz G 37 – Bildschirmarbeitsplätze“, • BGI 786 „Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz; Hilfen für die Verordnung von speziellen Sehhilfen“ (http://publikationen.dguv.de, Regelwerk, Informationen) • Faltblatt „Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz“ (www.vbg.de, Downloads & Medien, Stichwort: Sehhilfen) • LV 14 „Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei der Bildschirmarbeit“, • Ergänzung zur LV 14 „Bildschirmarbeitsverordnung: Auslegungshinweise zu den unbestimmten Rechtsbegriffen“ (http://lasi.osha.de, Publikationen, LASI-Veröffentlichungen) • Schutz der Augen bei der Bildschirmarbeit, • Augenbeschwerden bei Bildschirmarbeit, Vorsorge und Bildschirmbrillen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen, • Augenbelastung – arbeitsmedizinische Vorsorge nach Grundsatz G 37, • Kostenübernahme für Augenuntersuchung und Bildschirmbrille (www.ergo-online.de, Service, Download-Area, Bildschirmarbeit) 9 Prävention Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 Die UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2), die der Konkretisierung der Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes dient, trat am 01. Januar 2011 in Kraft. Sie ersetzte die zuvor geltende UVV „Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (GUV-V A 6 / 7). ie DGUV Vorschrift 2 ist für alle Mitglieder der Unfallkasse Sachsen-Anhalt verbindlich anzuwenden und umzusetzen. Gemäß Abspra chen zwischen Unfallversicherungsträgern und staatlichen Arbeitsschutzbehörden sollte das Jahr 2011 dazu dienen, in den Unternehmen und Mit gliedsbetrieben die erforderliche An passung vorzunehmen. Nach inzwischen mehr als eineinhalb Jahren ist es Zeit für eine Bestandsaufnahme in Bezug auf die Umsetzung der UVV in den Unternehmen. Die Unfallversicherungsträger haben sich auf wesentliche Aspekte in Bezug auf die Regel betreuung verständigt, die bei der Überwachung der Umsetzung der UVV angesprochen werden sollen. D Die Aufsichtspersonen der Abteilung Prävention der Unfallkasse werden im Rahmen verschiedener Aktivitäten, z.B. bei Beratungen oder im Verlauf von Begehungen, künftig diesbezüglich intensiver nachfragen. Im Bedarfsfall werden sie sich die Umsetzung schriftlich nachweisen lassen. Der § 2 der DGUV Vorschrift 2 regelt Details zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Er führt im § 2 Abs. 1 Satz 2 aus: „Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung nach Satz 1 erfüllt hat.“ Im Regelfall interessiert, welche Ge samteinsatzzeit sich für die Grundbe treuung und die betriebsspezifische Betreuung nach § 2 Abs. 3 UVV „Be triebsärzte und Fachkräfte für Arbeits sicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) ergeben hat und wie die Aufteilung der Gesamteinsatzzeit auf die arbeitsmedizinische Betreuung durch Betriebs ärzte sowie die sicherheitstechnische Betreuung durch Fachkräfte für Ar beitssicherheit erfolgte. Darüber hinaus wird eine Information benötigt, wie die ermittelten Einsatzzeiten personell abgedeckt werden, z.B. eigenes Per sonal oder vertragliche Bindung exter- 10 ner Anbieter. Die Information ist erforderlich, da Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte für die Unfallkasse wichtige Ansprechpartner sind. Mit weiteren Detailfragen ist zu rechnen, bspw. nach der Zuordnung des Betriebs zur Betreuungsgruppe bei der Grundbetreuung, nach Einzelhei ten zur Ermittlung und Aufteilung der Einsatzzeiten, nach Aufgabenaufteilung und Festlegungen zur Umsetzung der Aufgaben, nach dem Vorliegen von Vereinbarungen mit Betriebsarzt und Fachkraft, der Information der Beschäftigten und der Dokumentation der erbrachten Leistungen. Anmerkungen Häufig sind insbesondere Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit weiteren Aufgaben betraut, die sich nicht aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2, sondern aus anderen staatlichen Rechtsvorschriften ergeben. Zu nennen sind hier bspw. das Abfallrecht, Umweltrecht, Gefahrstoff recht, der Gefahrguttransport, usw. Die sich daraus ergebenden Aufgaben (z.B. im Rahmen diverser Beauftragtenfunktionen) fallen jedoch nicht unter die Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, sondern erfordern zusätzliche Personalkapazität. Dies muss bei Bestellung und Festlegung der Einsatzzeiten zwingend beachtet werden. Der betriebsspezifische Teil der DGUV Vorschrift 2 erfordert, im Gegensatz zum ermittelten Anteil im Rahmen der Grundbetreuung, in weiten Teilen nicht zwingend den Einsatz eines Betriebs arztes. Hier können auch andere Fachrichtungen herangezogen werden, z.B. Psychologen (bspw. bei Tätigkeiten mit psychischer Fehlbe anspruchung) oder Gesundheitsmanager (bei betrieblicher Gesundheitsförderung, Einführung und Betreiben eines Gesundheitsmanagements, etc.). Rainer Kutzinski Sicherheitsforum 3 . 2012 Prävention Umgang mit psychischen Belastungen Über Stress und Burnout wird heute fast täglich in verschiedenen Medien berichtet. Beide Begriffe sind dadurch zwar sehr bekannt, werden aber leider im allgemeinen Sprachgebrauch nicht immer sachlich verwendet. Teilweise wird schon der Eindruck vermittelt, es handele sich nicht um ernsthafte Probleme, sondern um Gejammer aus der heutigen Arbeitswelt. Doch sie sind wesentliche Faktoren für psychische Belastungen bei Menschen und können Auslöser von schweren Gesundheitsstörungen sein. en psychischen Belastungen am Arbeitsplatz kommt eine immer größere Bedeutung zu. Die teilweise gravierenden Veränderungen der Arbeitswelt haben zu einem Wandel von Belastungsfaktoren bei den Arbeitneh mern geführt. Hier wird vor allem von arbeitsbedingten Gesundheitsgefah ren gesprochen. D Zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gibt es ein umfangreiches Regelwerk und jahrzehntelange Erfahrungen aller Beteiligten. Doch mit der Erweiterung des Präventionsauftrages der Unfallversicherungsträger auf die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren wurde Neuland betreten. Das Wissen über die komplexen Wechselwirkungen zwischen Arbeitsbedingungen auf der einen und den gesundheitlichen Folgen auf der anderen Seite ist nur wenigen Experten bekannt und liegt meist nur in Form isolierter Einzeluntersuchungen vor. Dies gilt insbesondere für die psychischen Belastungen und Beanspruchungen. Hier gibt es bisher vergleichsweise wenige Erkenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und deren psychischen Folgen. Für die meisten „klassischen“ Unfallund Gesundheitsgefahren sind den Verantwortlichen die Rechtsgrundla gen bekannt, die sie zu entsprechenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichten. Diese sind in zahlreichen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu finden, z.B. die Unfallverhütungsvorschriften „Schu len“ oder „Kindertageseinrichtungen“, die Gefahrstoffverordnung und die ihr Sicherheitsforum 3 . 2012 zugehörigen Technischen Regeln (TRGS), die Biostoffverordnung und die ihr zugehörigen Technischen Re geln (TRBA) etc. Für psychische Belastungen sind die rechtlichen Grund lagen weniger klar ersichtlich. Arbeitsbedingte Gesundheitsge fahr – psychische Belastungen Der Gesundheitsbegriff wird sehr weit gefasst. Danach bedeutet Gesundheit körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden und ist nicht nur als Freisein von Körperschäden und Krankheiten definiert (Definition der WHO, 1946). Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind dagegen Einflüsse, die – allgemein oder im Einzelfall – im nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz oder der Tätigkeit über das allgemeine Lebensrisiko hinaus die Gesundheit beeinträchtigen können. Insbesondere handelt es sich um Arbeitseinflüsse, die Gesundheitsbe einträchtigungen und Erkrankungen verursachen oder mit verursachen bzw. eine außerberuflich erworbene Erkrankung oder eine gesundheitliche Disposition in ihrem Verlauf ungünstig beeinflussen können. Das schließt auch das Zusammenwirken unterschiedlicher Arbeitseinflüsse mit ein. Sie reichen von physikalischen und stofflichen Gefährdungen bis hin zu physischen und psychischen Belastungen. 11 Die Begriffe „arbeitsbedingte Gesund heitsgefahren“ und „psychische Be lastungen durch die Arbeit“ gehören zusammen. Dieses neue Tätigkeitsfeld für die Präventionsdienste bei Berufs genossenschaften und Unfallkassen wurde anfänglich mit viel Skepsis betrachtet. Das äußerte sich auch dahingehend, dass bei Gefährdungsbeur teilungen die physischen und psychischen Belastungen lange kaum Beachtung fanden. Als jedoch damit begonnen wurde dieses neue Arbeits feld der Prävention „physische und psychische Belastungen der Arbeit nehmer“ in die Seminartätigkeit zu integrieren, gab es Erstaunen. Wie insbesondere psychische Belas tungen bei der Arbeit vermieden und verarbeitet werden können, ist Be standteil vieler Seminare der Unfall kasse. Es werden zurzeit angeboten: für Pädagogen • Arbeitsorganisation – Zeitmanagement – Stressbewältigung – Stressmanagement • Beanspruchungen und Herausforderungen als Schulleiter, Gesunde Schule: Fit für heute – fit für morgen. • Kommunikation – Kooperation und Gesprächsführung – Stress nein danke! für Verwaltungen • Arbeitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren in der Verwaltung – psychische Belastungen • Stressabbau Die Teilnehmerzahlen an den Semina ren zeigen das unvermindert große Interesse unserer Versicherten an diesen Veranstaltungen. 12 Psychische Belastungen werden allgemein definiert: Psychische Belastung ist die Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch wirken. Dabei zeigt die Abbildung 1 ein Belas tungs-Beanspruchungs-Konzept, das diese Zusammenhänge veranschaulicht. Abbildung 2 enthält ein Dreiebe nenmodell psychischer Belastungen im Beruf. Der Be schäf tigte ist in den 3 Ebenen unterschiedlich präsent. Dabei ist es wichtig herauszufinden, welche Ressourcen jeder selbst hat, um mit Belastungen umzugehen. Belastungs-Beanspruchungs-Konzept Tätigkeitsinhalt Organisation besondere Bedingungen arbeitsbedingte Belastungen individuelle Leistungsvoraussetzungen und Ressourcen Beanspruchung negative Beanspruchungsfolgen positive Beanspruchungsfolgen kurzfristig langfristig Unterforderung (Monotonie, Sättigung) mangelnde Arbeitszufriedenheit Überforderung (Stress, Ermüdung) hoher Krankenstand Gesundheit Erweiterung der fachlichen Kompetenz Burnout Abb. 1 (aus „Psychische Belastungen am Arbeits- und Ausbildungsplatz – ein Hand buch“, GUV-I 8628) Sicherheitsforum 3 . 2012 Prävention Abb. 2 (aus „Praxishandbuch psychische Belastungen im Beruf“, Universum Verlag) Stress- und Burnouttest Ein solcher Test kann hilfreich sein, um herauszufinden, ob jemand stress- bzw. burnout-gefährdet ist. Hier existiert ein großes Angebot für entsprechende Analysen. Dabei ist eine Trennung in die 3 Ebenen Selbsteinschätzung, betriebliche Ebene und Gesellschaft zu empfehlen (Abb. 2). Sicherheitsforum 3 . 2012 Bei der Beurteilung der betrieblichen Situation (zu erledigende Aufgaben) ist es von großer Bedeutung, ob selbstbestimmt oder nur fremdbestimmt gearbeitet werden kann. Ein selbstbestimmtes Arbeiten hat einen enormen Vorteil hinsichtlich der Kompetenz der Stressbewältigung. Ständig unter Stress zu arbeiten birgt die Gefahr, irgendwann in der Burn outfalle zu landen. Wenn einem die eigene Wahrnehmung nicht signalisiert, dass man unter Dauerstress arbeitet, wird es gefährlich. Die Talfahrt in das Burnout beginnt unbemerkt, da vieles sich im Inneren der Person abspielt. Auch von Außen ist kaum zu bemerken, was abläuft. Die Fragen in den genannten Tests, nach z.B. Humorlosigkeit, Reizbarkeit und Zynismus verraten sehr viel über die Situation eines gefährdeten Kollegen. Also Augen auf, wenn sich private Lebensumstände eines Mitarbeiters ändern. D.h., wenn der sonst so lebensfrohe Typ nicht mehr mit zum Essen kommt, sich einigelt und zurückzieht. Neben 13 Prävention den Kollegen sind hier vor allem Vor gesetzte angesprochen. Die Erfahrungen aus den Seminaren zeigen immer wieder: Viele Betroffene dachten bis zum Ausfall oder der Krankschreibung noch, sie packen es selbst und kommen aus der Situation schon wieder heraus. Im Nachhinein mussten sich aber alle eingestehen, dass sie sich eher hätten jemandem anvertrauen sollen. Nur wer die Zu sammenhänge kennt und an seinem eigenen Gleichgewicht arbeitet, bringt sich nicht in Gefahr. Hilfreich hierbei können die genannten Seminarange bote sein. Fazit Folgende Schlagzeilen wie „Arbeit macht krank und depressiv“, „Krank durch Arbeitsdruck“, „Die Depression ist der Arbeitsunfall der Postmoderne“ oder „Immer mehr Arbeitnehmer sind psychisch krank“ sind bekannt. 14 Grundtenor aller ist, dass Arbeit zu Stress führt und Beschäftigte dadurch krank werden können. Zumindest wird die Gesundheit durch Stress gefährdet. Werden die Zusammenhänge genauer betrachtet, ergibt sich ein anderes Bild. Arbeitszufriedenheit ist das erstrebenswerte Ziel, neben Kollegialität und einem zukunftssicheren Arbeitsplatz. So oder ähnlich sieht die Reihenfolge aus, wenn Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gefragt werden, was Ihnen in Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit wichtig ist. Keinen Stress zu haben steht an vorletzter Stelle. Der Stress keine Arbeit zu haben, ist da viel größer. Jeder erlebt Stress an seinem Arbeits platz anders. Das die Arbeitsbedingungen zu Stress führen können ist unbestritten.“ Die Tatsache, dass arbeitsbedingte Stressoren Krankheiten auslösen können, zeigt die große Be deutung, die der Verhütung arbeitsbe- dingter Gesundheitsgefahren (in diesem Fall von Stress) zukommt. Dazu müssen viele beitragen. Beispielsweise Arbeitgeber und Vorgesetzte, die geeignete Maßnahmen treffen müssen, damit Mitarbeiter möglichst wenig Stress ausgesetzt sind. Aber auch die Mitarbeiter selbst, die lernen müssen, mit Stress umzugehen, negativen Folgen entgegenzuwirken und sich bei Bedarf auch helfen zu lassen. Willi Sens Quellen: Psychische Belastungen am Arbeitsund Ausbildungsplatz – ein Handbuch (GUV-I 8628) Praxishandbuch psychische Belastungen im Beruf, Universum Verlag Wiesbaden, 2010 Sicherheitsforum 3 . 2012 Mitteilungen Neues aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht m Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) erfolgten Bekanntmachungen zu biologischen Arbeits stoffen. Es handelt sich um: • die neugefasste TRBA 120 „Versuchstierhaltung“ • die neue TRBA 130 „Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen“, • die Neufassung des ABAS Beschlusses 609 „Arbeitsschutz beim Auftreten einer nicht ausreichend impfpräventablen humanen Influenza“. (www.baua.de, Themen von A-Z, Bio logische Arbeitsstoffe, TRBA) I Bei der BAuA wurde der Beschluss des ABAS – Technischer Bericht / Stellungnahme zum Thema „Anforderungen an Käfigwechselstationen“ veröffentlicht. (www.baua.de, Themen von A-Z, Bio logische Arbeitsstoffe, ABAS, Stel lungnahmen des ABAS, Stellungnah men zur Labortechnik) Die vom LASI herausgegebene Bro schüre „Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern“ (LV 30) ist in überarbeiteter Fassung erschienen. (http://lasi.osha.de, Neuigkeiten, alternativ bei Publikationen) Sicherheitsforum 3 . 2012 Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) erfolgten Bekanntmachungen zu Arbeitsstättenregeln. Es handelt sich um: • die neue ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“, • die neue ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“, • die geänderte ASR A3.5 „Raumtemperatur“ – Kapitel 5 „Ergänzende Anforderungen für Baustellen“. (www.baua.de, Themen von A–Z, Ar beitsstätten, Arbeitsstättenrecht, ASR) Auf der Internetseite des Vereins Deut scher Revisionsingenieure wurde ein interessanter Vortrag zum Download eingestellt. Thema: „Anforderungen an Gebäude aufgrund von Arbeitsstätten – Richtlinien (ASR) zur Ar beitsstättenverordnung“ (www.vdri.de, Fachinformationen, nach Datum, 14.06.2012) Betriebssicherheitsverordnung – die Zukunft liegt vor uns“ – Moderner Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln im Betrieb, wurde genutzt, um Bilanz zu ziehen und schwerpunktmäßig aktuelle Themen und Fragestellungen sowie Ansätze zur Fortentwicklung der Betriebssicherheitsverordnung zu diskutieren. Aspekte des aktuellen Standes der Technik, des Arbeitsschutzrechtes, erkannter rechtlicher und struktureller Probleme und nicht zuletzt ein besserer Transfer in die betriebliche Praxis waren dabei Leitthemen. Die Vorträge können heruntergeladen werden. (www.baua.de, Themen von A–Z, Anlagen- und Betriebssicherheit, ABS, Veranstaltungen des ABS) Die BAuA führte am 09.05.2012 in Dresden einen Informationsnachmittag im Rahmen des „Dresdner Treffpunkt Sicherheit und Gesundheitsschutz“ zum Thema „Beleuchtung von Ar beitsstätten – neue Erkenntnisse und Regeln“ durch. (www.baua.de, Themen von A–Z, Arbeitsstätten, Tagungen und Work shops) Im Internetportal Licht.de gibt es umfangreiche Informationen rund um das richtige Licht. Darunter sind interessante Broschüren, z.B. über Licht in Sport und Freizeit, beim Lernen, im Büro, im Gesundheitswesen, auf Stra ßen, beim Wohnen, über künstliche Beleuchtung und deren Wirkung auf Menschen, über Not- und Sicherheits beleuchtung. (www.licht.de, Info und Service, Publi kationen und Downloads, LichtwissenSchriftenreihe) Die gemeinsame Fachveranstaltung des Ausschusses für Betriebssicher heit (ABS) und des BMAS „10 Jahre Das BMAS hat die deutsche Übersetzung des „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – 2. Auflage 2010“ freigegeben. Der Leitfaden soll die europaweit einheitliche Auslegung und Anwendung der Maschinenrichtlinie erleichtern. Sie ist europaweit seit dem 29.12.2009 anzuwenden. In Deutschland ist sie durch die Neunte Verord nung zum Produktsicherheitsgesetz in nationales Recht umgesetzt. (www.bmas.de, Suche: Maschinenrichtlinie) Rainer Kutzinski 15 Mitteilungen Informationen für Kita und Schule Gestaltung von Kindertageseinrichtungen. (www.unfallkasse-nrw.de, Webcode:d10701) Zum Thema Sonnenschutz für Kinder hat das Bundesamt für Strahlenschutz neben anderen Informationsmaterialien auch interessante Unterrichtsmaterialien für Kindertagesstätten, Grundund Sekundarschulen veröffentlicht. (www.bfs.de, optische Strahlung, Informationskampagne Sonne aber sicher!, Unterrichtsmaterialien) Themenbereich Kinder eine neue Broschüre „Tipps für die erste Hilfe am Kind“. In der Broschüre gibt es einfache Empfehlungen und Handlungshilfen, um bei einer sogenannten Bagatellverletzung, einer akuten Erkrankung oder gar einer lebensbedrohlichen Situation angemessen handeln zu können. In der Ersthelferausbildung erworbene Kenntnisse lassen sich damit auffrischen. (www.barmer-gek.de, Webcode: 127128) Die Kommunale Unfallversicherung Bayern hat vor einiger Zeit eine Broschüre zur Gesundheitsförderung für Erzieherinnen mit dem Titel „Gesun des Arbeiten in Kindertagesstätten“ herausgegeben. (www.kuvb.de, Medien, Druckschriften und Broschüren) Die Vorschriften für den Bau von Kin dertageseinrichtungen weichen zum Teil deutlich von sonstigen Vorgaben ab bzw. gehen darüber hinaus. In der neuen Broschüre „Die sichere Kin dertageseinrichtung – Eine Arbeits hilfe zur Planung und Gestaltung“ der Unfallkasse NRW werden die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen benannt. Außerdem enthält sie praktische Hinweise und Anregungen zu deren Umsetzung und zur konkreten 16 In einem breit angelegten Projekt „Gesunde und ergonomische Klassen zimmer“ hat die DGUV unter Mitwirkung der Unfallkasse NRW untersucht, wie Klassenräume optimal gestaltet werden können. Ergebnisse zu Lichtund Farbkonzepten, Mobiliar, Akustik und Klima werden jetzt in einem besonderen Bereich der „Sicheren Schule“, des speziellen Internetauftritts der Unfallkasse NRW präsentiert. Die bisherigen Informationen des Klassenraums der Sicheren Schule wurden aktualisiert. Der ebenfalls neue Bereich „Aula“ informiert über baurechtliche und ausstattungstechnische Anforderungen schulischer Veranstaltungsstätten und gibt umfassende Informationen für ihren sicheren Betrieb. (www.sichere-schule.de, unter K – Gesundheits- und lernförderndes Klassenzimmer) Die BARMER GEK hat auf ihrer Inter netseite eine Infothek, in der zahlreiche interessante Broschüren heruntergeladen werden können. Darunter im Der Schulalltag verlangt nicht nur den Lehrkräften, sondern auch den Schülern ein enormes Pensum an Aufmerksamkeit und Lernbereitschaft ab. Mit der Broschüre „Entspannung in der Schule – Anleitungen und Beispiele“ Sicherheitsforum 3 . 2012 Mitteilungen Entspannung in der Schule Anleitungen und Beispiele möchte die Unfallkasse NRW Schulen helfen, sich auf dem Weg zur „guten gesunden Schule“ weiter zu entwikkeln. Die Broschüre bietet eine Palette erlernbarer Entspannungstechniken. Die praktische Anwendung dieser Verfahren kann dabei helfen, gesundheitliche und soziale Folgeschäden eines ungesunden Stress’ zu vermeiden und eine entspannte Aufnahmebereitschaft sowie Leistungsfähigkeit und -freude wiederherzustellen. (www.unfallkasse-nrw.de, WebCode: N539) Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) hat einen Raumakustik rechner für Unterrichtsräume entwickelt. Mit der kostenlosen Software lassen sich die Nachhallzeiten und Toleranzgrenzen laut DIN 18041 berechnen und die Wirkung von Schallabsorbern an Decken und Wänden bestimmen. (www.dguv.de, Webcode: d130076) Im Internetportal „Lernen und Ge sundheit“ der DGUV stehen zur Un terstützung von Lehrern sehr gute Materialien zum Download zur Ver fügung, darunter Hintergrundinforma tionen für die Lehrkraft, Lehrmaterialien und Fachmedien. Die Gesellschaft für Pädagogik und Information (GPI) hat das Schulportal der DGUV mit dem Comenius EduMedia Siegel prämiert. Es erhielt die begehrte Auszeichnung „für seine besondere didaktische und mediale Qualität“. Auf dem Portal werden folgende neue Medien angeboten: Sicherheitsforum 3 . 2012 • Pimarstufe, Natur, Umwelt, Technik, Lärmschutz – Hör genau • Sekundarstufe I, Erste Hilfe: Basiswissen) • Sekundarstufe II, Stresskompetenz/ Arbeitsorganisation, Konzentrationaber richtig! • Sekundarstufe II, Sucht- und Gewaltprävention, Sucht hat viele Gesichter • Berufsbildende Schulen, Büroarbeit, Arbeitsorganisation: Zeitmanagement • Berufsbildende Schulen, Gesundheitsschutz, Ernährung: Dickmacher im Griff • Berufsbildende Schulen, Büroarbeit, Bildschirmarbeit: gut sehen (www.dguv-lug.de) Nichts als Essen im Kopf ... von Selbstbewusstsein, Schönheitsidealen und Körperwahrnehmung Nach einer Studie des RKI hat ein Fünftel der 11- bis 17-jährigen Jugend lichen eine Essstörung. Betroffen sind zu 90 Prozent Mädchen. Mit einer Broschürenserie unterstützt die BARMER GEK jetzt Betroffene, Familien angehörige u.a. Die Broschüre „Nichts als Essen im Kopf“ richtet sich an Betroffene und liefert ihnen neben Informationen zu Diagnosekriterien, Folgeerkrankungen und typischen Verhaltensweisen auch Tipps zu Behandlungsmöglichkeiten. In „Immer Ärger mit dem Essen“ finden Angehörige zum einen Hintergrundwissen und zum anderen konkrete Tipps für den Umgang mit Essstörungen. „Psychogene Essstörungen“ schließlich wendet sich an Personen aus dem persönlichen Umfeld, etwa Lehrer, Trainer oder Arbeitskollegen. (www.barmer-gek.de, Rundum gut versichert, Infothek, Broschüren bestellen, Essstörungen). Nach den Schulferien begann für viele Kinder eine neue Ära: Sie fahren zum ersten Mal mit dem Rad zur Schule. Damit dies auch gut gelingt, hat der „pressedienst-fahrrad“ die zehn besten Tipps für Eltern und radelnde Kinder zusammengetragen. (www.pd-f.de, Archiv, 2012, Kinder! Zur Schule! Mim Fahrrad) Die Verkehrssicherheitsaktion „Käpt’n Blaubärs fantastische Verkehrsfibel“ wird im Auftrag des Bundesministe riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung realisiert. Im Juni hat Bun desverkehrsminister Peter Ramsauer die neue „Käpt'n Blaubär Verkehrsfibel“ präsentiert. In der aktuellen Ausgabe stehen sicheres Fahrradfahren und Helmtragen im Vordergrund. Sie wird kostenlos an die Grundschulen und Kindergärten in ganz Deutschland über die Verkehrswachten verteilt. (www.bmvbs.de, Suche: Blaubär) Rainer Kutzinski 17 Mitteilungen Schüler sorgen für Sicherheit im Schulbus Pöbeleien, Streitereien, beschmierte Sitze und Müll im Schulbus – so haben sicher viele Schüler ihre tägliche Fahrt mit dem Schulbus schon erlebt. Doch das muss nicht so sein. Schulbusbegleiter sorgen inzwischen in verschiedenen Landkreisen SachsenAnhalts für Ruhe und Ordnung im Bus. Neben Erwachsenen übernehmen auch Schüler diese nicht immer leichte Aufgabe. Und wie es sich in den letzten drei Jahren zeigte, mit wachsendem Erfolg. ehr als zehn Millionen Kinder und Jugendliche nutzen in Deutsch land für ihren täglichen Weg zur Schu le einen Schulbus oder öffentliche Ver kehrsmittel. Dabei erweist sich der Bus als ausgesprochen sicheres Beförderungsmittel. Bei seiner Nutzung ereignen sich deutlich weniger Unfälle als bei den Schulwegen zu Fuß, mit dem Rad oder im Pkw. Dennoch kommt es bei der Schulbusbenutzung immer wieder zu Problemen: Schüler verhalten sich an der Haltestelle oder beim Einsteigen unvorsichtig, im Bus wird gedrängelt oder gerangelt und nach dem Aussteigen kommt es beim Über queren der Straße zu gefährlichen Situationen. M Vielerorts wurden deshalb so genannte Schulbusprojekte ins Leben gerufen. Im Wesentlichen werden zwei verschiedene Projektformen unterschieden: Busschulen richten sich in erster Linie an Kinder in Grundschulen und Tages einrichtungen und vermitteln in kindgerechter Weise das Know-how bei der Benutzung des Busses. Bei der Busbegleitung setzt man dagegen neben Erwachsenen zunehmend auf engagierte ältere Schüler, die für ihre Aufgabe entsprechend ausgebildet werden. Hier stehen neben der sicheren Busnutzung auch die Konfliktver meidung und die Gewaltprävention im Vordergrund. 18 Schüler als Schulbusbeglei ter in SachsenAnhalt In Sachsen-Anhalt beginnt und endet für immer mehr Schüler der Schultag mit der Fahrt im Schulbus. Durch immer mehr Schließungen und Zusammenlegungen von Schulen in SachsenAnhalt müssen die Schüler immer weitere und längere Schulwege zurück legen. Zunehmend sind Schüler dadurch gefrustet und reagieren mit Sachbeschädigungen, Rangeleien und Streitereien, Drängeln und Schubsen in Bussen und an Haltestellen. Deshalb wurde in einigen Landkreisen versucht, die Situationen im Schulbus verkehr durch erwachsene Busbegleiter zu entschärfen. Im Burgenlandkreis setzte man dagegen seit 2009 auf die Schüler selbst. Denn die Erfahrungen von Ausbildern belegen, dass sich Störenfriede im Bus eher etwas von Gleichaltrigen sagen lassen. Erwachsene dagegen würden nicht immer den richtigen Umgangston finden und für Kinder und Jugendliche teilweise kaum nachvollziehbare Regeln aufstellen. Sicherheitsforum 3 . 2012 Im Vordergrund der Ausbildung steht immer der Eigenschutz. Aber auch ein anderer Grund war ausschlaggebend für die Initiative in diesem Landkreis. Ein deutschlandweiter ADAC-Buslinientest Ende 2008 ergab für eine Linie im Burgenlandkreis das ernüchternde Fazit, dass hier Schüler in der schlechtesten Buslinie Deutsch lands unterwegs sind. Dies veranlasste die Verkehrsunternehmen im Burgenlandkreis und die Koordinierungsstelle für Kinder, Eltern und Großeltern e.V. (KEG e.V.) aus Naumburg nach einer ausgiebigen Situationsanalyse ein Projekt auf den Weg zu bringen, bei dem Jugendliche zu Schulbusbegleitern ausgebildet werden. Die Idee hierzu lieferte ein Projekt aus dem Landkreis Wittenberg, das bereits seit einigen Jahren erfolgreich lief. Qualifizierte Aus- und Weiterbildung Die Jugendlichen werden in theoretischen und praktischen Belangen ausgebildet. An die theoretische Vermittlung rechtlicher Grundlagen, Verhaltensregeln im Bus und der Grundlagenausbildung in der Ersten Hilfe schließt ein Präventionstraining die Grundausbildung ab. Bestandteil der insgesamt 24-stündigen Grundausbildung durch Mitarbeiter der Polizei, des Verkehrsunternehmens, von Hilfsorganisationen und weiteren Partnern ist auch ein praktischer Teil mit Rollenspielen, Situationsdarstellungen und deren Auswertung im Bus. So erhalten die Jugendlichen soziale Kompetenzen vermittelt, mit denen Sie ein Stück auf das Leben nach der Schule vorbereitet werden. Dabei steht vor allem die Teamarbeit im Vordergrund. Sehr wichtig sind auch die regelmäßigen Weiterbildungen der Schulbusbegleiter mit den Partnern. So sind ne- So startetet im Schuljahr 2009/2010 das Projekt „Sicher mit dem Bus zur Schule – Busbegleitung durch Schü lerinnen und Schüler“. Ziel war es, die Fahrten in den Schulbussen sicherer und für die Schüler stressfreier zu machen. Hinzu kommt, dass sich die Busfahrer durch mehr Ruhe und Ordnung im Bus ausschließlich auf das Fahren konzentrieren können. Schulbusbegleiter beschwichtigen einen Störenfried. Sicherheitsforum 3 . 2012 19 Aufgaben werden meist im Team gelöst. ben den Weiterbildungstagen in den Schulen auch Wochenend-Camps wichtige Bestandteile der hochwertigen Aus- und Weiterbildung. Das Projekt wird i.d.R. in den Schulen allen Fahrschülern ab der 7. Klasse vorgestellt. Die Auswahl der einzelnen Schüler erfolgt nach den eingegangenen Bewerbungen schulformübergreifend. Die Ausbildung erfolgt meistens an Nachmittagen und die Erste-HilfeAusbildung an einem Samstag, d.h. es wird von den Jugendlichen ehrenamtliches Engagement und ein gewisses Maß an Eigenverantwortung erwartet. Nach der erfolgreichen Einführung des Projektes Ende 2009 in der Sekundar schule „Elsteraue“ in Reuden und der Ausbildung von 13 Schulbusbegleitern an dieser Schule, nahmen im darauf folgenden Jahr 164 Schülerinnen und Schülern an 20 Schulen im Burgenland kreis an einer Grundausbildung teil. Damit konnte eine flächendeckende Ausbildung erreicht werden. Da jedes Jahr eine nicht unerhebliche Anzahl an Schulbusbegleitern die Schule verlassen, sind kontinuierliche Ausbildungen erforderlich. Mit Beginn des neuen Schuljahres sind ca. 250 Schulbusbe gleiter täglich in den Schulbussen in Sachsen-Anhalt und Thüringen unterwegs, um die Fahrten zur Schule und nach Hause sicherer zu machen. In der Vergangenheit konnten einige geplante Ausbildungen wegen der feh- 20 lenden Mittel leider nicht durchgeführt werden. Dies war bedauerlich, da die Schulbusbegleiter durch ihren täglichen Einsatz Streitereien, Verschmutzungen der Busse und Sachbeschädigungen in den Bussen verhindern und für eine ruhigere Atmosphäre in den Bussen sorgen. Sie entlasten durch Ihre Arbeit auch die Busfahrer. Die wichtige Schnittstelle BusfahrerSchulbusbegleiter wird seit einiger Zeit intensiver begleitet, was sich vor allem in den Busfahrerschulungen und den Weiterbildungen in den Verkehrsunter nehmen mit den Busfahrern wiederspiegelt. Damit hat der Verein vor allem im Saalekreis positive Erfahrungen gemacht. Hier wird derzeit die flächendeckende Ausbildung von Schulbus begleitern umgesetzt. Die Erfolge mit diesem Projekt sind durchaus vorzeigbar. So ist nach Angaben des Busunternehmens PVG Burgenlandkreis die Zahl der Sachbe schädigungen in Schulbussen durch den Einsatz der jungen Schulbusbegleiter erheblich zurückgegangen. Die Busfahrer fahren entspannter und können sich auf den Verkehr konzentrieren. Darüber hinaus erreichte beim Schulbustest des ADAC im Jahr 2010 eine Buslinie im Burgenlandkreis das Prädikat „gut“. Die Linie von Gleina nach Reuden in der Nähe von Zeitz kam dabei, durch den Einsatz von Schulbusbegleitern, auf den fünften Platz deutschlandweit! Gruppenarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Aus- und Weiterbildung Sicherheitsforum 3 . 2012 Mitteilungen Schulbusbegleiter schon in 6 Landkreisen unterwegs Die Entwicklung dieses Projektes hat sich inzwischen auch in anderen Landkreisen herumgesprochen. Seit 2011 erfolgte die Aus- und Weiterbil dung in weiteren fünf Landkreisen Sachsen-Anhalts. Außer im Burgen landkreis sind Schulbusbegleiter im Altmarkkreis Salzwedel, dem Saalekreis, dem Salzlandkreis sowie in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Mansfeld-Südharz ausgebildet worden. Weitere Ausbildungen nach dem KEG-Konzept erfolgten in Thüringen und Brandenburg. In Sachsen läuft derzeit die Vorbereitung im Landkreis Leipzig. Mittlerweile sind über 500 Schülerin nen und Schüler nach dem Konzept des Vereins ausgebildet wurden. Ca. 60 Prozent der Jugendlichen bestehen die anspruchsvolle Abschlussprüfung, das dem hohen Qualitätsanspruch der Projektbeteiligten entspricht. Der 300. Schulbusbegleiter erhielt im Sommer diesen Jahres den begehrten Ausweis und die Teilnahmebescheinigung von uns überreicht und ist jetzt täglich im nördlichen Saalekreis unterwegs. Verschiedene Sponsoren unterstützen das Projekt langfristig. Auch das Land Sachsen-Anhalt stellt seit diesem Jahr Mittel bereit, um den Schulbusbeglei ternachwuchs weiter kontinuierlich auszubilden. Natürlich haben die Sponsoren ein wachsames Auge auf die Jugendlichen, die schon des Öfteren nach der Schule eine Ausbildung in den Unternehmen begonnen haben. Auch die Landkreise beteiligen sich an der Finanzierung der Ausbildung. Unmittelbar vor den Sommerferien konnte das erste Teamleiter-Camp in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden. Die Teamleiter in den Schulen übernehmen zusätzliche Aufgaben und leiten ihr Team in regelmäßigen Treffen selbstständig an. Momentan wird die Ausbildung auf alle weiterführenden Schulen im Altmarkkreis Salzwedel ausgeweitet. Ansprechpartner für Interessierte ist der Verein Koordinierungsstelle für Kinder, Eltern und Großeltern e.V. (KEG e.V.) aus Naumburg. Hintergrundinformationen und aktuelle Berichte über das Projekt gibt es auf der Internetseite www.Schulbusbeglei ter.de. Uwe Köppen Dominik Linke von der Sekundarschule in Gröbers ist der 300. Schulbusbegleiter in Sachsen-Anhalt. Sicherheitsforum 3 . 2012 21 Mitteilungen KWF-Expo 2012 – die Messe im Wald Forum Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz anlässlich der KWF_Expo 2012 Die KWF-Expo fand vom 13. bis 16. Juni 2012 als Demo-Messe im Wald statt. Sie richtet sich speziell an die Forstunternehmen und Forstverwaltungen. Veranstaltungsort war die Stadt Bopfingen in Baden-Württemberg. Auf einer 100 ha großen Feld- und Waldfläche präsentierten über 400 Aussteller ihre neusten Entwicklungen und den umfassenden Stand der Technik im Forst. ereichert wurde die KWF-Expo durch Sonderschauen zu speziellen Themen, Prämierungen von Neuheiten und live stattfindende Meisterschaften. Im Themendorf BadenWürttemberg informierte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter Federführung der Unfall kasse Baden-Württemberg zu aktuellen Themen aus Arbeits- und Gesund heitsschutz bei der Waldarbeit. Abgerundet wurde die KWF-Expo B durch Foren zu aktuellen Themen, die mit der Forstwirtschaft in Verbindung stehen. Von Vertretern der DGUVGremien wurde über die Erfahrungen beim Einsatz von Arbeitsschutzmana gementsystemen, der Wirksamkeit und möglichen Gesundheitsgefahren von permethrinimprägnierter Arbeitskleidung, den Auswirkungen psychischer Belastungen und über Sicher heitsanforderungen bei der Seilarbeit berichtet. Diese Themen fanden ein reges Interesse beim anwesenden Fachpublikum. Durch die Sonderschau und das Forum zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wurde das Bemühen um einen optimalen Schutz der Beschäftigten bei der Waldarbeit durch die DGUV unterstrichen und gefördert. Günter Koch Gefahrenzone Haltestelle Mehr als zehn Millionen Kinder und Jugendliche nutzen in Deutschland für ihren Weg zur Schule einen Schulbus oder öffentliche Verkehrsmittel. Dabei erweist sich der Omnibus als ausgesprochen sicheres Beförderungsmittel. Bei seiner Nutzung ereignen sich deutlich weniger Unfälle als bei den Schulwegen zu Fuß, mit dem Rad oder im Pkw. Dennoch sind auch hier teilweise schwere Unfälle zu verzeichnen. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hin. ahezu zwei Drittel der Unfälle bei der Schulbusnutzung ereignen sich beim Aufenthalt im Fahrzeug selbst. Schwere und tödliche Unfälle passieren jedoch eher beim Überque ren der Fahrbahn vor dem Einsteigen oder nach dem Verlassen des Busses. Unachtsamkeit und Ablenkung der Kinder spielen hier eine große Rolle, weshalb Eltern auch den täglichen Weg zur Bushaltestelle gemeinsam mit ihrem Kind genauso üben sollten wie den Schulweg zu Fuß. Aber auch die N Unwissenheit motorisierter Verkehrs teilnehmer spielt bei den Unfällen an Haltestellen eine Rolle. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bereits 1995 eine Regelung geschaffen, die an besonderen Haltestellen gilt, die von den Straßenverkehrsbehörden bestimmt werden. Dort schaltet der Busfahrer das Warnblinklicht ein. Nur wenige Autofahrer wissen jedoch genau, wie sie sich dann verhalten müssen. Richtig ist es so: Nähert sich der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht der Haltestelle, dürfen Auto- oder Motorradfahrer grundsätzlich nicht überholen. Dies dient vor allem dem Schutz der Kinder, die den Bus noch erreichen wollen und die Fahrbahn möglicherweise unachtsam und in Eile überqueren. Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) und ausreichendem Ab stand an ihm vorbeifahren. Dabei muss eine Gefährdung der Schüler oder anderer Fußgänger ausgeschlossen sein. Der DVR weist darauf hin, dass dies für alle Fahrzeuge gilt, unabhängig davon, in welche Richtung sie fahren - also auch für diejenigen, die dem haltenden Bus entgegenkommen, außer wenn die Fahrbahnen baulich getrennt sind, zum Beispiel durch einen Mittelstreifen. Quelle: DVR Sicherheitsforum 3 . 2012 Tödlicher Unfall bei Waldarbeiten Die Arbeit im Wald ist heute dank moderner Tech nik und Arbeitsverfahren zwar nicht mehr so gefährlich und körperlich belastend wie noch vor einigen Jahren. Dennoch passieren in diesem Bereich immer wieder Unfälle mit z.T. schweren Verletzungen oder sogar mit tödlichem Ausgang. So leider auch im August diesen Jahres in einem Waldgebiet im Landkreis Wittenberg. eim Fällen von Kiefernstammholz in einem Waldstück erlitt ein Mitarbeiter des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt einen tödlichen Ar beitsunfall. Der Unfall ereignete sich, als der Waldarbeiter in der Nähe eines Forstweges eine Kiefer (Stammfußdurchmesser ca. 54 cm und ca. 26 m Länge) mit der Motorkettensäge fällen wollte. Fallkerb, Splintschnitte und Fällschnitt waren ausgeführt. Doch beim Fallen des Baumes brach ein Starkast der Kiefer in ca. 20 m Höhe ab und traf den Waldarbeiter direkt am Kopf. Dabei erlitt er schwere Verletzungen der Halswirbelsäule sowie einen Genick- und Schädelbruch, die unmittelbar zum Tod führten. B Der abgebrochene Starkast ist mit hoher Wahrscheinlichkeit beim Fallen des Baumes durch eine nur 4 m entfernte Kiefer unter Spannung geraten und abgebrochen. Es handelte sich nicht um einen Totholzast. Aufgrund der unmittelbaren Nähe des Nachbarbaumes ist davon auszugehen, dass sich der Astabbruch kurz nach Beginn des Fallvorganges des Baumes ereignete. Der Forstwirt selbst trug seine gesam te persönliche Schutzausrüstung und befand sich zum Unfallzeitpunkt direkt am Baumstubben. Obwohl der Fall vorgang des Baumes bereits begonnen hatte, muss er nicht auf die Rück weiche zurückgetreten sein. Mög licherweise blieb ihm dafür nicht mehr genügend Zeit. Sicherheitsforum 3 . 2012 Richtiges Ein schätzen und Festlegen der Rückweiche Die Regel „Waldarbeiten“ (BGR/GUVR 2114) sagt im Abschnitt 3.2.6.4 aus: „… Sobald der Baum zu fallen beginnt, treten die mit der Fällung des Baumes Beschäftigten auf der Rückweiche mindestens so weit zurück, dass sie sich außerhalb der Kronenprojektionsfläche befinden. Dort warten sie unter Beobachtung des Kronenraumes bis der Baum liegt und die benachbarten Kronen ausgeschwungen haben. Während der Baum fällt, wird nicht mehr gesägt („nicht mitgeschnitten“)…“ Durch Beachtung dieser Forderungen sollen die mit der Baumfällung beschäftigten Personen in die Lage versetzt werden, herabfallenden gebrochenen Ästen auszuweichen und damit schweren Verletzungen zu ent gehen. Es ist daher zwingend erforderlich, vor Beginn des Fällvorgangs für ausreichende Rückweichen zu sorgen. Dieser Arbeitsunfall verdeutlicht in trauriger Weise einmal mehr, wie gefährlich das Fällen von Bäumen heute immer noch ist. Trotz ständigen Fort schritts bei Technik und Geräten (z.B. Helmfunk, immer leichtere Motorsä gen) bleibt die motormanuelle Baum fällung auch künftig eine sehr gefährliche Tätigkeit. Dabei können kleinste Unaufmerksamkeiten verheerende Folgen haben. Eine auch nur geringfügig falsche Einschätzung des zu fällenden Baumes kann sehr schnell zu einem Unfall führen. Dazu enthält die Regel „Waldarbeiten“ im Abschnitt 3.2.6.1 Folgendes: „… Der zu fällende Baum wird vor der Fällung beurteilt. Die Baumbeurteilung beinhaltet u.a. folgende Gesichtspunkte: • Kronenausbildung, Baumhöhe, Wuchsform, Gewichtsverteilung, Kronenausformung, Stammverlauf, Schwerpunkt, Zwieselbildung, gebrochene Äste, • Baumart, • Stammdurchmesser, Gesundheitszustand, Wurzel- und Faserverlauf, • Geländeverhältnisse, Umgebung, Zustand der Nachbarbäume, • Witterungseinflüsse (z.B. anhaftende Nässe, Reif- und Schneebehang, Wind) …“ Erst nach vollständiger und eindeutiger Baumbeurteilung kann der Fällvorgang begonnen werden. Im Zusammenhang mit diesem Unfall wird noch einmal auf die oft speziellen Verhältnisse bei Randbäumen, Zwieseln und Bäumen mit einseitigen Star kästen hingewiesen, die eine korrekte Baumbeurteilung zusätzlich erschweren. Alle mit dem Fällen von Bäumen Beschäftigten sollten deshalb die Anforderungen der Regel „Waldarbeiten“ (BGR/GUV-R 2114) genau befolgen, um die Unfallgefahren auf das kleinstmögliche Maß zu reduzieren. Matthias Käsebier 23 Mitteilungen Fachbereich „Erste Hilfe” – neue Internetseite Am 13. März 2012 hat sich der Fachbereich „Erste Hilfe“ der DGUV konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Der bisherige Fachausschuss „Erste Hilfe“ wurde aufgelöst. Nunmehr werden die typischen Querschnittsaufgaben für alle Unfallversicherungsträger vom neuen Fachbereich übernommen. it seiner interdisziplinären Beset zung, u.a. aus Aufsichtspersonen verschiedener Unfallversicherungs träger, Arbeits- und Notfallmedizinern, Vertretern der BG-Kliniken, Hilfsorga nisationen, Sanitätsfachleuten der Bundeswehr, werden neueste medizinische und notfallmedizinische Er kenntnisse, Erfahrungswissen sowie Fachmeinungen auf dem Gebiet der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens zusammengeführt. M Auf Grundlage der Bestimmungen zur betrieblichen Ersten Hilfe in der UVV „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A1) bearbeitet der Fachbereich weiterhin das nachgeordnete Regelwerk zur Ersten Hilfe. Dieses gilt es insbesondere auf dem aktuellen medizinischen Stand zu halten und neuen Entwick lungen unter Beachtung des Leitlinien papiers zum Vorschriften- und Regel werk im Arbeitsschutz anzupassen. Nach wie vor steht dabei das Ziel der Straffung und besseren Verständlich keit der Informationen im Vordergrund, um für die Praxis ein logisches und auf das staatliche Recht abgestimmtes Instrumentarium zur Verfügung zu stellen. Im Betrieb ist der unmittelbare Kollege der Erste am Unfallort. Deshalb legen die Unfallversicherungsträger großen Wert auf gut ausgebildete Ersthelfer vor Ort und lassen auf ihre Kosten jedes Jahr über eine Million Versicherte in Erster Hilfe aus- und fortbilden. Um das erforderliche Niveau und die Ein heitlichkeit der Ausbildung von Erst helfern in allen Ausbildungsstellen bundesweit gewährleisten zu können, regelt der Fachbereich auch das Er mächtigungsverfahren für die ausbildenden Stellen sowie die Sicherung der Ausbildungsqualität. 24 Neue Internetadresse Wichtige Informationen zur Ersten Hilfe sind jetzt der Internetseite des Fachbereiches „Erste Hilfe“ zu entnehmen, der durch eine neue Rubrik „Ausbildungsstellen“ ergänzt wurde (www.dguv.de/fb-erstehilfe). Diese neue Rubrik enthält aktuelle Informa tionen für die Aus- und Fortbildung in der betrieblichen Ersten Hilfe. Damit ist die Rubrik sowohl für Mitgliedsbetriebe, als auch für die zur Ausbildung ermächtigten Stellen interessant. Navigationspunkte auf der Internetsei te sind neben den Ausbildungsstellen bspw. Vorschriften und Regeln, Fragen und Antworten sowie verschiedene Themenfelder und Fachinformationen. Die bisher bekannte Internetseite www.bg-qseh.de wird zum 31.12.2012 eingestellt und als neue Rubrik des Internetauftrittes Fachbereich „Erste Hilfe“ weitergeführt. Dadurch werden die Inhalte zwar verschoben, bleiben dem Nutzer allerdings über den neuen Zugangsweg erhalten. Letztlich wurde der bisherige Auftritt der Qualitätssicherungsstelle in den Internetauftritt des Fachbereiches „Erste Hilfe“ eingebunden. Quelle: DGUV Sicherheitsforum 3 . 2012 Mitteilungen Aktuelles zum Arbeits- und Gesundheitsschutz laut Gefahrstoffverordnung in seinem Betrieb durchführen muss. Das Nachschlagewerk richtet sich an Betriebe, Aufsichtsbehörden, Arbeitsmediziner und andere, die sich mit Gefahrstoffen und Gesundheitsschutz befassen. Es enthält alle wichtigen Informationen, um Gesundheitsgefährdungen durch Gefahrstoffe zu beurteilen. (http://publikationen.dguv.de, Suche: 12016) Informationen zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) von Bund, Ländern und UV-Trägern finden sich im GDA-Portal. Das Informationsangebot wurde um einen Newsletter mit aktuellen Meldungen zu Aktivitäten, Veröffentlichungen und Terminen der GDA erweitert. Im ersten Newsletter wurde über das GDA-Arbeitsprogramm „Gesund und erfolgreich arbeiten im Büro“ berichtet. Darüber hinaus finden sich Hinweise auf neue Inhalte des Portals und ein Überblick zu Veranstaltungen mit GDA-Themen. (www.gda-portal.de, GDA-Newsletter) Eine aktualisierte Fassung der bewährten IFA-Gefahrstoffliste hat das In stitut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) veröffentlicht. Die Gefahrstoffliste ist ein Grundlagenwerk für die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber Außerdem hat das IFA eine Liste der krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffe (KMR-Liste 2012, Stand: August 2012) zum Download eingestellt, jeweils einmal mit neuen und alten Einstufungsbezeichnungen. (http://publikationen.dguv.de, Suche: 12044 bzw. 12042) Der GESTIS-Stoffmanager ist ein Instrument zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Das Institut für Arbeitsschutz der Deut schen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) stellt diese kostenlose Onlinehilfe u.a. in einem Artikel in der Zeitschrift „Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft“ vor. (www.dguv.de, Webcode: d4067, Datenbank öffnen, Suche: Gestis) Das IFA stellt seine bewährte Stoffdatenbank GESTIS nun auch als kostenlose App für Apple- und Android-Geräte zur Verfügung. Damit lässt sich jederzeit und überall recherchieren, was es mit einem Stoff auf sich hat. Einzelheiten zur App finden sich auf der Internetseite des IFA. (www.dguv.de, Webcode: d11892) Wenn Beschäftigte mit gefährlichen Stoffen arbeiten, brauchen sie einen ausreichenden Schutz. Dazu müssen Risiken erkannt und Maßnahmen ergriffen werden. Mit dem „Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) Version 2.2. Eine Handlungs anleitung zur Gefährdungsbeurteilung IFA IF FA Report Report 1/20 1/2012 12 Gefahrstoffliste Gef fahrstoffliste 2012 2012 Gefahrstoffe Gef fahrstoff ffe am Arbeitsplatz Arbeit Arbe splatz Sicherheitsforum 3 . 2012 für Sicherheitsfachkräfte und andere fachkundige Personen“ hat die BAuA eine praxisnahe Handlungshilfe entwickelt. (www.baua.de, Publikationen, Fachbeiträge) Die Bewertung der vorhandenen Schweißrauchexposition kann jetzt mit Hilfe einer Software der BGHM online vorgenommen werden. Zur Be wertung der Gefährdung durch verschiedene Typen von Schweißrauchen wurde ein empirisches Modell entwikkelt. Hierfür wurden sowohl Messergebnisse aus dem Labor und vom Arbeitsplatz ausgewertet, als auch arbeitsmedizinische Erkenntnisse und Erfahrungen über die Wirkung der Schadstoffe zu Grunde gelegt. Die Exposition des Schweißers gegenüber Schweißrauchen am Arbeitsplatz hängt von einer Reihe verschiedener Faktoren ab. (www.bghm.de, Webcode: 802) Beim Sifa-Workshop 2012 der BAuA behandelte der Themenblock „Aktuelles“ Vorschriften, Regeln und Handlungshilfen. Im Themenblock „In eigener Sache“ ging es nochmals um die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und 25 Mitteilungen Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, besonders unter dem Aspekt der betriebsärztlichen Tätigkeit und der Kooperation zwischen Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt. Das Thema des Jahres 2012 lautete „Gefährdungs beurteilung und Arbeitsschutzorganisation“. Im Mittelpunkt standen dabei die GDA-Leitlinien „Gefähr dungsbeurteilung“ und „Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“. Die Vorträge stehen zum Download zur Verfügung. (www.baua.de, Publikationen, Fachbeiträge, Sifa-Workshop 2012) Einfach systematisch! Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen organisieren Information für Kommunen – www.agu-kommunen.de SIFA-WORKSHOP 2012 Informationsveranstaltung mit Erfahrungsaustausch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit am 10. und 11. Mai 2012 in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dresden Die Arbeitswelt ist zunehmend vom Wandel geprägt. Die Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsplätze, die Einhaltung von Grenzwerten und die Ableitung gesetzeskonformer Maß nahmen zum Schutze der Beschäftigten werden auch aufgrund der Einflüs se europäischer Regelungen schwieriger. Umso wichtiger ist es, Sicherheit und Gesundheit als Aufgabe des Ar beitgebers im Fokus zu behalten. Wie diese den Anforderungen durch ein systematisches Arbeits- und Gesund heitsschutzsystem gerecht werden, erläutert eine neue Broschüre der Unfallkasse NRW „Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unterneh men organisieren“. (www.unfallkasse-nrw.de, WebCode: N558) 26 Auf der Internetseite des Vereins Deutscher Revisionsingenieure wurde ein dreiteiliger, sehr ausführlicher Vortrag von Thomas Vogel – BG Bau, zum Thema „Baugruben und Gräben“ eingestellt (www.vdri.de, Fachinformationen, nach Datum, 24.05.2012) Die Unfallkasse NRW hat Informationen zur Thematik „Organisationsdefi zite, Gefährdungen und Belastungen bei archäologischen Ausgrabungen“ veröffentlicht. Darunter, welche möglichen Gefährdungen und Belastungen gibt es zu beachten, zu beseitigen oder zu reduzieren. Desweiteren Hin weise zu Prüffristen von Arbeitsmitteln bei archäologischen Ausgrabungen. (www.unfallkasse-nrw.de, WebCode: N554) Ein neues Internetportal informiert über Hilfsmittel und Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderungen. Die Produkte sind nach ihren Einsatzbereichen gegliedert und können schnell recherchiert werden. (www.rehadat-hilfsmittel.de) Wer im Notfall keine Erste Hilfe leistet, kann sich strafbar machen. Ersthelfer, die Fehler machen, müssen keine rechtlichen Konsequenzen befürchten. Die Broschüre „Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelfer“ wurde aktualisiert (Ausgabe Juni 2012). Die Broschüre ist geeignet Ersthelfern vorhandene Ängste und Bedenken zu nehmen. (http://publikationen.dguv.de, Suche: 10852) Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelfer Sicherheitsforum 3 . 2012 Mitteilungen Hitzebeanspruchung und Leistungsfähigkeit in Büroräumen bei erhöhten Außentemperaturen zum Thema werden auch verschiedene Tests angeboten: Wie belastet bin ich? Wie belastet sind meine Mitarbeiter? Was können wir tun? Welche Erfahrungen haben andere Unternehmen gemacht? Eine Handlungshilfe für Be schäftigte ist hier ebenfalls zu finden. (www.psyga-transfer.de, Praxishilfen, Handlungshilfen) R. T. Hellwig, I. Nöske, S. Brasche, Hj. Gebhardt, I. Levchuk, W. Bischof Stress A verd rbeitsicht ung v otio ru eits Em rforde Arb W N ÀL Q R . Bur Übe nou t W Q PH H J D Q 0D her Work DemWaograndfiscel ork-L Balan ifece Change-Motivation Management Selbst- m Chancenkeit anagement gerechtig Wie sich hohe Temperaturen in Büro räumen auf die Beschäftigten auswirken, das hat eine Studie der BAuA untersucht. Alle Ergebnisse befinden sich im BAuA-Forschungsbericht „Hitzebeanspruchung und Leistungsfähigkeit in Büroräumen bei erhöhten Außentemperaturen“. (www.baua.de, Suche: F2039) Im Internetauftritt von Ergo-Online ist einer der Schwerpunkte die Büroar beit. Hier stehen zahlreiche interessante Themenflyer, Broschüren, Arbeitshilfen, Artikel, Betriebsanweisungen u.ä. zu Themen, wie Arbeiten im Büro, Bildschirmarbeit, SoftwareErgonomie, Telearbeit und mobile Ar beit, Stress, Betriebsklima und Mobbing, Gefährdungsbeurteilungen sowie Arbeit selbst gestalten und managen zum Download zur Verfügung. (www.ergo-online.de, Service, Download-Area) Anhand vieler Praxisbeispiele informiert die Initiative Neue Qualität der Arbeit in einer neuen Handlungshilfe, wie Führungskräfte die psychische Gesundheit der Beschäftigten durch einen gesundheitsgerechten Führungsstil fördern können. Es handelt sich um den Sammelordner „Kein Stress mit dem Stress – Lösungen und Tipps für Führungskräfte und Unternehmen“. Die Publikation zeigt auf, was Vorge setzte tun können, um Umfang und Ursachen psychischer Belastungen zu identifizieren. Neben Daten und Fakten Sicherheitsforum 3 . 2012 Konflikt-ement manag o Emoti rderu Überfo Kein Stress mit dem Stress Mit vielen Arbeitshilfen Lösungen und Tipps für Führungskräfte und Unternehmen und Praxisbeispielen – Der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband hat gemeinsam mit verdi vor einiger Zeit zwei Broschüren zur Gesundheitsförderung an kommunalen Arbeitsplätzen und im Betrieb mit den Titeln „Stress und Mobbing a. D.“ sowie „Arbeiten und gesund bleiben“ herausgegeben. (www.kuvb.de, Medien, Druckschriften & Broschüren, eigene Broschüren) Die Zahl der betrieblichen Fehltage aufgrund von Burnout ist seit 2004 stark gestiegen. „Die Menschen fühlen sich in ihrem Leben und bei ihrer Arbeit immer häufiger überfordert. Die psychosozialen Belastungen der modernen Gesellschaft werden erheblich unterschätzt. Seelisch überlastete Personen erhalten zu spät Beratung sowie Hilfe und psychisch Kranke zu spät eine Behandlung.“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. Die BPtK hat eine Arbeitsunfähigkeitsstudie „Psychische Erkrankungen und Burnout 2012“ veröffentlicht. (www.bptk.de, Aktuelle Nachrichten, 06.06.2012) Psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung bzw. in einem ganzheitlichen Gesundheitsmanagement in Studentenwerken zu berücksichtigen, ist das Anliegen der Broschüre „Mehr als Obstkorb und Rückenschule – Psychische Belastungen und Gesundheit in Studentenwerken“ der Unfallkasse NRW. Die neue Broschüre möchte Perspektiven vermitteln, wie ein Gesundheitsmanagementsystem in der Praxis aufgebaut werden kann, welche Schritte dabei zu unternehmen sind, aber auch welche Hindernisse dabei zu überwinden sind. (www.unfallkasse-nrw.de, Webcode: N537) 50 Prävention Pr rävention in NR NRW W Stress und Mobbing a. D. Betriebliche Gesundheitsförderung an kommunalen Arbeitsplätzen bstk korb u „Mehr als Obstkorb und als O nd Rückenschule“ Rückenschule“ P sychische Bel astungen u Psychische Belastungen und Gesundheit nd Ge sundheit in St udentenwerk ken Studentenwerken Fallstudie Fallstudie mit Interviews Interviews 27 Mitteilungen dem Pflegebedürftigen zusammen. Ein solcher Urlaub will allerdings sorgfältig geplant sein. Tipps dazu gibt die neue Ausgabe des Pflegeinfobriefes „Zu Hause pflegen – bleiben Sie gesund!“ der Unfallkasse NRW. (www.unfallkasse-nrw.de, Webcode: N535) Die Wirkung von Medikamenten auf die Wahrnehmung wird oft unterschätzt. Ein Informationsportal des Deutschen Verkehrssicherheitsrates informiert über die Risiken von Me dikamenteneinfluss im Straßenverkehr. Der Alkohol wird hier ebenfalls thematisiert. (www.dvr.de, Medikamente und Straßenverkehr) Die BARMER GEK hat auf ihrer Internetseite eine Infothek, in der zahlreiche interessante Broschüren angesehen, heruntergeladen oder bestellt werden können. Darunter aus übergeordneten Themenbereichen, wie Ge sundheit und Prävention, Entspan nung und Stress, Ernährung, Sucht mittel, Pflege, Pflegeleistungen, Sport, Kinder, Berufsstart, Studium, Essstörungen, Zahngesundheit, Patientenrechte, Haut, Atemwege, Herz und Kreislauf, Krebserkrankungen, usw. (www.barmer-gek.de, Rundum gut versichert, Infothek, Broschüren bestellen). Ein vollständiger Impfschutz ist der beste Weg, um sich und andere vor einer Vielzahl von Infektionskrankheiten zu schützen. Schutzimpfungen sind ein wichtiger Baustein der gesundheitlichen Vorsorge - und das in jedem Lebensalter. Nach der Grundimmuni sierung im Kindesalter sollte der Impf schutz regelmäßig überprüft und ergänzt werden. Hierfür bietet die BZgA auf ihrem speziellen Internetportal umfassende Informationen rund um das Thema. Neben konkreten Erläute rungen zu den einzelnen Krankheits bildern und jeweiligen Impfungen, die den verschiedenen Altersgruppen em pfohlen werden, gibt es auch zahlreiche interaktive Elemente. (www.impfen-info.de) sten können“. Es veranschaulicht auf unterhaltsame Weise den Zusammenhang zwischen gesunder Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit bei der Arbeit. Beschäftigte können sich über die richtige Ernährung bei der Arbeit informieren und Arbeitgeber erhalten Tipps, wie sie Einfluss auf die Qualität der Ernährung ihrer Beschäftigten nehmen können. (www.vbg.de, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Aktuelles, Gesundheitsmagazin) Körperliche Anstrengung, psychische Belastungen und Berge an Formalien gehören zum Alltag in der häuslichen Pflege. Viele pflegende Angehörige möchten diesen Stress einmal unterbrechen und sich frischen Wind um die Nase wehen lassen – auch mit Zu Hause pflegen bleiben Sie gesund! Info-Brief der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen und der DSH · Sommer 2012 Urlaub vom Pflegealltag Das Thema der 5. Folge des VBG-Ge sundheitsmagazins lautet „Gesunde Ernährung – Was Unternehmen lei- 28 Körperliche Anstrengung, psychische Belastungen und Berge an Formalien – das gehört zur tagtäglichen häuslichen Pflege. Viele pflegende Angehörige wünschen sich, diesen stressigen Alltagstrott einmal zu unterbrechen und sich frischen Wind um die Nase wehen zu lassen. Das geht – auch mit dem Pflegebedürftigen zusammen. Allerdings muss ein gemeinsamer Urlaub sorgfältig geplant werden. Viele Motorradunfälle könnten durch das richtige Training, eine gute Ausrüstung oder die richtige Beladung vermieden werden. Um Sicherheit im Motorradverkehr anschaulich zu illustrieren, greift eine neue Broschüre mit dem Titel „Fahren mit Hirn“ der Kampagne „Runter vom Gas“ das Thema in Bildform auf. Zeichnungen aus der Feder des Cartoonisten Martin Perscheid erinnern an die zehn Grund regeln sicheren Motorradfahrens – in bunten Farben, aber mit einer gehörigen Portion Humor. (www.runtervomgas.de, Kampagnenmaterial, Motorradbroschüre) Rainer Kutzinski Sicherheitsforum 3 . 2012 Gewinnen Sie den Deutschen Arbeitsschutzpreis Bewerben Sie sich bis zum 15. Februar 2013 Weniger Krankmeldungen, höhere Produktivität, zufriedenere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – Prävention lohnt sich. Sicherheit und Gesundheitsschutz zahlen sich aber auch als gute Beispiele aus: Der Deutsche Arbeitsschutzpreis honoriert im Jahr 2013 erneut gute Ideen und praktische Lösungen für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit. Studien zeigen: Ein aktives Gesundheitsmanagement hat direkte Auswirkungen auf den Geschäftserfolg. Mit dieser Botschaft geht der Deutsche Arbeitsschutzpreis in die nächste Runde. Machen Sie mit – und tragen Sie mit Ihren Impulsen dazu bei, den Arbeitsalltag sicherer, gesünder und motivierender zu gestalten. Worum geht’s beim Deutschen Arbeitsschutzpreis? Gefragt sind clevere Konzepte und Prozesse oder neuartige Produkte und Technologien. Maßnahmen, die den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb wirksam verbessern – und zum Nachahmen anregen. Zum Beispiel: þ (LQ.RQ]HUQI¾KUWHLQVSH]LHOODXIVHLQH0LWDUEHLWHU innen und Mitarbeiter abgestimmtes Gesundheitsmanagement ein, das unter anderem Rückenschulungen und Seminare zur Stressbewältigung beinhaltet. þ (LQ+DQGZHUNVEHWULHEVFKQ¾UWJHPHLQVDPPLW 3DUWQHUEHWULHEHQXQGGHU¸UWOLFKHQ+DQGZHUNVkammer ein Maßnahmenpaket, das den Arbeitsschutz auf Baustellen erhöht. þ (LQ7HDPYRQ0LWDUEHLWHULQQHQXQG0LWDUEHLWHU eines mittelständischen Bergwerkbetriebs entwickelt eine Bodenraumbeleuchtung für Flurförderzeuge, um Unfälle in der Dunkelheit zu vermeiden. Mitmachen lohnt sich: Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist mit insgesamt 40.000 Euro dotiert. Die Gewinner werden im November ¸ŦHQWOLFKDXIGHU)DFKPHVVH $$LQ'¾VVHOGRUIJHHKUW Gut zu wissen! Teilnehmen können Unternehmen und Institutionen aller Größen, Branchen und Rechtsformen sowie Einzelpersonen. Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen ŧQGHQ6LHLP,QWHUQHWXQWHU www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de Als gemeinsame Ausrichter stehen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hinter dem Arbeitsschutzpreis 2013, der Teil der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist. Mitteilungen Neue Schriften im Regelwerk (Diese Materialien werden nicht als Druckexemplar zur Verfügung gestellt. Der Download ist möglich unter http://publikationen.dguv.de) 30 • Regel „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“ (BGR/GUV-R 199, Juli 2012) Die bisherige BG-Regel „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“ (BGR 199) wurde redaktionell überarbeitet, dem aktuellen Stand der Normung angepasst und in eine neue DGUV-Regel überführt. • Information „Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen“ (BGI/GUV-I 719, aktualisiert März 2012) In der von der DGUV herausgegebenen Fassung vom April 2009 ist ein gravierender Druckfehler aufgetreten. Betroffen hiervon ist die Betriebsanweisung „Kohlendioxid in ortsfesten Feuerlöschanlagen“ im Anhang 3 auf der Seite 80. Hier steht der Hinweis: Im Notfall nur umluftabhängige Atemschutzgeräte einsetzen. Richtig ist: Im Notfall nur umluftunabhängige Atemschutzgeräte einsetzen. In der neuen aktualisierten Ausgabe ist dieser Fehler korrigiert worden. Ferner wurden in dieser Ausgabe geänderte Gesetzesbezeichnungen angepasst. • Lärmschutz-Informationsblatt LSI 01-200 „Bezugsquellen für Werkstoffe, Bauelemente und Werkzeuge“ (BGI/GUV-I 792-030, Januar 2012) Mit dem überarbeiteten Lärmschutz-Informationsblatt bietet das IFA der DGUV eine Informationshilfe zur Beschaffung von Einrichtungen zur Geräuschminderung, von Einzelteilen zu ihrer Herstellung und von geräuscharmen Werkzeugen an. • Information „Geräuschgeminderte Sägeblätter für Holz, Kunststoff und Aluminium“ (BGI/GUV-I 792-150, Juni 2012) In Labor- und Praxismessungen an Format- und Tischkreissägen durchgeführte Vergleichsmessungen zeigen, dass die mit geräuschgeminderten Sägeblättern gegenüber Standardsägeblättern erreichbare Schallpegelminderung sowohl vom bearbeiteten Material als auch vom Dämpfungsprinzip abhängt. Maximal wurden 12 dB(A) Schallpegelminderung festgestellt. Die Messergebnisse werden ausführlich beschrieben und in zahlreichen Abbildungen anschaulich dargestellt. Im Anhang sind 16 Hersteller für geräuschgeminderte Sägeblätter aufgelistet. • Information „Handbuch zur Ersten Hilfe“ (BGI/GUV-I 829, Juli 2012) Das Handbuch wurde auf Grundlage der überarbeiteten Reanimationsempfehlungen des Deutschen Beirates für Wiederbelebung aktualisiert. Diese DGUV-Information soll Teilnehmern von Erste-Hilfe Ausbildungen für Betriebe als Nachschlagewerk zur Ergänzung Ihrer Ausbildung dienen. Dazu werden alle Inhalte der betrieblichen Ersten-Hilfe-Ausbildung im Handbuch angesprochen und ausführlich erläutert. Da in den Betrieben zahlreiche Ersthelfer vorhanden sind, sollte das Handbuch als Datei im internen Netz zur Verfügung gestellt werden. • Information „Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe" (BGI/GUV-I 5163, Mai 2012) Bei der Organisation der Ersten Hilfe haben bereits viele Großunternehmen AED beschafft und ihre Mitarbeiter entsprechend geschult. Jedes Unternehmen, das AED beschafft und bereit hält, hat bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten und qualitätssichernde Maßnahmen zu ergreifen. Diese Informationsschrift soll den Verantwortlichen die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen verdeutlichen, die Gerätetechnik in einfacher Weise erläutern und insbesondere die nötige Qualifizierung der betrieblichen Ersthelfer erklären. Sicherheitsforum 3 . 2012 Mitteilungen • Informationsschrift „Absauganlagen einkaufen – aber richtig!“ (BGI/GUV-I 7006-2, Mai 2012) Um Gefahrstoffe aus dem Arbeitsbereich zu entfernen, sind in manchen Fällen Absauganlagen erforderlich. Das kann für Betriebe mit hohen Investitionen verbunden sein. In der Informationsschrift haben Praktiker die wichtigsten Fragen zusammengestellt, denen Betriebe vor dem Einkauf nachgehen sollten – Fragen, wie „Muss ich wirklich absaugen? Was muss bei der Auftragsvergabe geklärt sein? Wie bekomme ich die richtige Anlage? Wie sieht es aus mit Wartung, Prüfung und Wirksamkeit?“ • Information „Einsatz von Photovoltaikanlagen“ (BGI/GUV-I 8657, Juli 2012) Die Schrift enthält für Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen den neuesten Stand zu Gefahren, erfolgreich erprobten Vorgehensweisen, wichtige Informationen zum Aufbau von PV-Anlagen, Hinweise für die Einsatzvorbereitung bzw. zum Schutz im Einsatzfall sowie Details zum Einsatzende. Ergänzt wird die Information durch ein übersichtliches Faltblatt „Einsatz an Photovoltaikanlagen – Vorgehensweise im Schadensfall für stromerzeugende Solaranlagen“ (BGI/GUV-I 8567-1) im Taschenkartenformat, welches einen schnellen Überblick über zu ergreifende Maßnahmen gibt. • Information „Psychische Belastungen im Straßenbetrieb und Straßenunterhalt“ (BGI/GUV-I 8763, ) Die Information ergänzt die bestehenden Informationsschriften zur Beurteilung von Gefährdungen am Ar beitsplatz bei der Straßenunterhaltung. Sie bietet eine Hilfestellung zum Verständnis und Erkennen psychischer Belastungen bei Arbeiten im Straßenverkehr sowie eine Sammlung guter Praxisbeispiele, die Hilfestellung geben bei der Vermeidung oder Reduzierung dieser Belastungen. Damit stellt sie eine Handlungshilfe zu den in der Regel „Straßenbetrieb – Straßenunterhalt“ (BGR/GUV-R 2108) aufgezeigten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung bezüglich der Bewertung von psychischen Belastungen zur Verfügung. • Grundsatz „Prüfung von Kranen“ (BGG/GUV-G 905, August 2012) und Grundsatz „Prüfbuch für den Kran“ (BGG/GUV-G 943, aktualisiert August 2012) Es besteht weiterhin ein großer Bedarf nach diesen Vorgaben für die Prüfung von Kranen sowie für die Dokumentation der Prüfung. In der vom Sachgebiet „Hebetechnik und Instandhaltung“ aktualisierten Fassung sind wichtige Aktualisierungen zu den gültigen EG-Richtlinien, EN-Normen sowie Neuerungen zu den Prüfhinweisen enthalten. Impressum Mitteilungsblatt der Unfallkasse Sachsen-Anhalt ISSN 1619-3520 Mitglied der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Sicherheitsforum 3 . 2012 Herausgeber Unfallkasse Sachsen-Anhalt Käsperstraße 31 · 39261 Zerbst/Anhalt Telefon: 03923 751-0 Fax: 03923 751-333 E-Mail: [email protected] Internet: www.ukst.de Verantwortlich für den Inhalt Direktor Max Rönninger Redaktion Uwe Köppen, Reinhard Neuberth, Rainer Kutzinski Layout Frauke Lewerenz, Diplom-Designerin Bildnachweis picture alliance, DGUV, KEG e.V., DVR Satz, Druck & Versand LEWERENZ Medien+Druck GmbH Gewerbestraße 2 06869 Coswig (Anhalt) Tel. 034903 4 73 10 · Fax 4 73 77 Auflage 4.500 Exemplare Ausgabe September 2012 Erscheinungsweise „Sicherheitsforum“ erscheint vierteljährlich 31