Sicherheits - Unfallkasse Sachsen

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Sicherheits - Unfallkasse Sachsen
Sicherheits
forum
3 . 2012
Mitteilungsblatt der
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Notebook & Co im Büro
und mobilen Einsatz
Sehhilfen am
Bildschirmarbeitsplatz
Schüler als Schulbus begleiter
Sicherheits
forum
Inhalt
Prävention
Mitteilungen
Notebook & Co im Büro und mobilen Einsatz
4
Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz
6
Umsetzung der DGUV Vorschrift 2
10
Umgang mit psychischen Belastungen
11
Neues aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht
15
Informationen für Kita und Schule
16
Schüler sorgen für Sicherheit im Schulbus
18
KWF-Expo 2012 – die Messe im Wald
22
Gefahrenzone Haltestelle
22
Tödlicher Unfall bei Waldarbeiten
23
Fachbereich „Erste Hilfe“ – neue Internetseite
24
Aktuelles zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
25
Deutscher Arbeitsschutzpreis
26
Neue Schriften im Regelwerk
30
Impressum
31
Liebe Leser!
Mit der immer größeren Leistungsfähigkeit mobiler
Bildschirmgeräte wie Laptops, Tablet-PC’s oder
auch Smartphones werden zunehmend neue Anwendungsmöglichkeiten erschlossen. Sicher können
sich dadurch viele Arbeitsabläufe verkürzen oder verbessern. Aber diese Entwicklung hat auch einen Haken.
Immer mehr Menschen arbeiten unterwegs und wollen dann
die mobilen Geräte auch an ihrem Arbeitsplatz im Büro nutzen. Doch
für eine mehrstündige Arbeit im Büro wurden solche Geräte aus ergonomischer
Sicht nicht entwickelt. Schulter- und Nackenverspannungen, Überreizung der
Augen sowie Bewegungsmangel, ohnehin schon die Grundprobleme heutiger
Bildschirmarbeit schlechthin, werden durch den dauernden Einsatz solcher Geräte
an einem festen Arbeitsplatz noch verschärft. Also lieber einmal weniger der
Faszination der Technik erliegen und mehr an sich selbst und seine Gesundheit
denken.
Ruhe und Ordnung im Schulbus – das wünschen sich Schüler, Eltern, Lehrer und
Busunternehmen gleichermaßen. Doch im Schulalltag sieht es oft anders aus. Viele
Schüler kennen Pöbeleien, Streitereien, beschmierte Sitze und Müll im Schulbus
nur allzu gut. Das muss aber nicht so sein. Schulbusbegleiter sorgen inzwischen in
verschiedenen Landkreisen Sachsen-Anhalts für Ruhe und Ordnung im Bus. Ein
sehr erfolgreiches Schulbusbegleiterprojekt mit Schülern startete 2009 im
Burgenlandkreis. Mit einer gezielten Ausbildung werden die Jugendlichen für diese
nicht immer leichte Aufgabe fitgemacht. Und wie sich in den letzten drei Jahren
zeigte, mit wachsendem Erfolg (S. 18).
Ihre Redaktion
Prävention
Notebook & Co
im Büro und
mobilen Einsatz
Notebooks, Tablet-PC’s oder auch Smartphones sind für viele nicht nur zum „un verzichtbaren“ Begleiter auf Dienstreisen
geworden. Gestiegene Leistungsfähigkeit
und erschwingliche Anschaffungspreise
führen auch dazu, dass mit ihnen zunehmend im Büro gearbeitet wird und sie die
herkömmlichen PC’s verdrängen. Doch
auf Dauer kann ihr Einsatz zu gesundheit lichen Problemen führen.
aptops mit großem Bildschirm oder
Tablet-PC’s verleiten dazu, sie
nicht nur für sporadische Eingaben
oder unterwegs zu benutzen, sondern
als alleiniges Arbeitsmittel am täglichen Arbeitsplatz zu verwenden. Doch
generell muss gesagt werden, dass
die Arbeit mit Notebook und Co. sowohl unterwegs als auch im Büro nur
die zweitbeste Lösung ist. Sie ersetzt
nicht die Arbeit an einem gut ausgestatteten ergonomischen Büroarbeits platz.
L
Das ergibt sich vor allem aus der Bildschirmarbeitsverordnung, einschlägigen Normen sowie arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Die meisten
Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bereich der Informationstechnologie sind an konstante
Ortsverhältnisse gebunden. Für wechselnde Arbeitsorte gibt es derzeit nur
wenige und sehr allgemeine Handlungsempfehlungen. Die Anforderungen der
Bildschirmarbeitsverordnung an Bildschirmgröße, Kontraste, Verstellbarkeit
des Bildschirms und die Tastatur sind
bei mobilen Geräten i.d.R. nicht ausreichend erfüllt.
Beinhaltet die Arbeitsplatzbeschreibung
den Einsatz eines Laptops oder Note books am festen Arbeitsplatz und ist
das Gerät zur Erfüllung der gestellten
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Aufgaben notwendig, liegt ein Bildschirmarbeitsplatz vor. Tragbare Bild schirmgeräte, die nicht den ergonomischen Forderungen insbesondere
bezüglich der Tastaturausführung,
Trennung von Tastatur und Bildschirm
oder der Qualität der Zeichendarstellung
erfüllen, sind für die dauernde Benut zung an einem festen Arbeitsplatz
nicht geeignet (vgl. LASI Veröffent lichung „Bildschirmarbeitsverordnung:
Auslegungshinweise zu den unbestimmten Rechtsbegriffen“, LV 14).
Aus diesem Tatbestand heraus ergibt
sich, dass mobile Computer die An forderungen der Bildschirmarbeitsverordnung schon deshalb nicht erfüllen, weil es an der erforderlichen Trennung von Bildschirm und Tastatur
fehlt. Eine dauerhafte Nutzung von
Laptops oder Notebooks am Arbeits platz darf also ohne Zusatzausstat tung nicht erfolgen. Doch welche
Mindestvorgaben sind für den Einsatz
von Laptops als reguläre Arbeitsplatz bildschirmgeräte nun zu beachten?
Für die Gestaltung von Bildschirmar beitsplätzen sind die Kriterien Sehab stand, Einstellbarkeit des Bildschirms,
Zeichenkontrast und -helligkeit sowie
Eingabemöglichkeiten (Tastatur, Maus)
von besonderer Bedeutung:
Monitor –
Sehabstand
Da Bildschirme von mobilen PC’s mittlerweile in ausreichender Größe und
ergonomischer Qualität angeboten
werden, sollte er als Dauerarbeitsplatz
17 Zoll nicht unterschreiten. Dieses
Maß ergibt sich aus der Anforderung
betreffend Zeichengröße und Abstand,
damit eine gute Lesbarkeit erreicht
wird. Da davon ausgegangen werden
muss, dass auch am Notebook der
Sehabstand, insbesondere bei der
Verwendung einer externen Tastatur
größer als 50 cm ist, ist ein kleinerer
Bildschirm nicht zu empfehlen.
Die Helligkeit der Anzeige des Moni tors sollte einstellbar sein und mindestens 100 cd/m2 erreichen. Der Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenuntergrund bzw. -zwischenraum sollte
das Verhältnis 4:1 erreichen. Um eine
flimmerfreie Darstellung zu ermöglichen, ist eine Bildwiederholungsrate
von min. 60 Hz einzuhalten.
Die Reflexionseigenschaften der Laptops müssen aufgrund der Einsatzart
den Klassen 1 bzw. in Negativdarstellung auch den Klassen I und II nach
DIN EN ISO 9241-7 entsprechen.
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Prävention
Farbgebung:
Gehäusefarbe
mit geringer
Reflexion
Für Notebooks, die am Arbeitsplatz regelmäßig als PC-Ersatz eingesetzt
werden, gilt entsprechend den Vorga ben für Monitore, dass sie kein schwarzes Gehäuse haben sollten. Die maximalen Reflexionswerte von 15 % bis
75 % werden sonst überschritten und
diese Geräte erhalten dann keine Zertifizierung der Berufsgenossenschaf ten.
Auch wenn davon auszugehen ist,
dass diese Geräte keine so große
Oberfläche und dank neuer, schlanker
Bauweise auch keinen starken Rand
um den Monitor herum mehr aufweisen, so sind sie nicht ideal für eine
Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz.
Reflexionen und Spiegelungen können
den Nutzer stören. Bei der Anschaf fung ist also darauf zu achten, dass
die Geräte eine matte Oberfläche, einen schmalen Rand und möglichst
keine schwarze Grundfarbe haben.
Entsprechende Geräte werden durchaus am Markt angeboten.
Tastatur
Im Zusammenhang mit der Nutzung
eines Notebooks als Bildschirmarbeitsplatz ist ein Satz aus dem Anhang
der Bildschirmarbeitsverordnung besonders wichtig: „Die Tastatur muss
vom Bildschirmgerät getrennt und
neigbar sein, damit die Benutzer eine
ergonomisch günstige Arbeitshaltung
einnehmen können.“ D.h., ein Arbeiten
im Büro ausschließlich mit der notebookeigenen Tastatur, sofern nicht abnehmbar, ist nicht gestattet. An jedem
Notebook-Arbeitsplatz muss eine externe Tastatur vorhanden sein. Dies ergibt sich wiederum aus der Definition
des Bildschirmarbeitsplatzes.
Arbeiten
unterwegs
Obwohl die mobile Bildschirmarbeit
ergonomisch nicht die günstigste Lö sung ist, ist die Nutzung mobiler Arbeitsmittel in unserer Gesellschaft unabdingbar geworden. So nimmt der
Anteil von PC-Arbeit außerhalb des
Büros ständig zu. Insbesondere für
Außendienstmitarbeiter lässt sich mobile Bildschirmarbeit nicht umgehen.
Worauf ist nun zu achten, wenn das
Arbeiten am Laptop unvermeidbar ist?
Die Arbeit sollte so kurz wie möglich
und so lange wie nötig dauern. Bei aller Mobilität sollten wir unsere eigene
dynamische Seite nicht vergessen:
Der Mensch ist nicht fürs Dauersitzen
gemacht. Auch bei der Arbeit unterwegs sollten Pausen eingelegt werden. Einmal aufstehen, ein paar Schritte gehen, die Augen entspannen –
dann kann man sich auch wieder besser auf die Arbeit konzentrieren.
Obwohl es sich anbietet das mobile
Bildschirmgeräte in allen Lebenslagen
zu verwenden, ist auf eine solide Arbeitshaltung zu achten. Das längere
Arbeiten mit dem Notebook auf dem
Schoß oder im Auto ist nicht zu empfehlen. In dieser Haltung treten schnell
Schulter- und Nackenverspannungen
auf, welche nicht selten in Kopfschmerzen enden. Planen Sie notwendige Arbeitsphasen bewusst ein und
setzen sich gerade nach längeren
Autofahrten bequem an einen Tisch,
um Ihre Arbeiten zu erledigen.
Von der technischen Ausstattung her
sollten sich die Laptops oder Notebooks bei Bildschirmgröße, Prozessorgeschwindigkeit, Speicherkapazität
und Schnittstellen an den zu bearbeitenden Aufgaben orientieren.
Netbooks, Subnotebooks oder Ultra
Mobile PC’s sind aufgrund der sehr
kleinen Tastatur und Bildschirmanzeige
eher eingeschränkt geeignet. Die Ge räte sollten grundsätzlich über ein GSZeichen, einen entspiegelten Bildschirm
und eine Bildschirmanzeige mit ausreichender Helligkeit verfügen. Um auch
bei schlechten Lichtverhältnissen die
Tastaturbeschriftung lesen zu können,
ist eine positiv beschriftete Tastatur
die bessere Wahl. Der Akku sollte einen mehrstündigen Betrieb zulassen
und das Gesamtgewicht 3 kg nicht
überschreiten.
Wolf Bönisch
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Prävention
Sehhilfen am
Bildschirmarbeitsplatz
Der Lichtsinn, dass Sehen, ist eine entscheidende Kommunikationsschnittstelle
des Menschen. Einschränkungen im Sehen bedeuten den Verlust von sachlichen und emotionalen Informationen. Diese Auswirkungen sind nicht zu unterschätzen. Deshalb sollten rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um Sehschwächen oder Augenproblemen vorzubeugen.
Eine Korrektur von Sehschwächen ist
mit verschiedenen Arten von Sehhilfen
möglich. Am weitesten verbreitet sind
Brillen, aber es setzen sich zunehmend Kontaktlinsen durch. In Einzelfällen kann das Sehvermögen aber
auch durch eine notwendige bzw. gewünschte Operation, wie z.B. der Laserbehandlung bei Kurzsichtigkeit,
wieder verbessert werden.
Sehhilfen bei
normaler
Sehschwäche
ie Ursachen von Sehschwächen
sind sehr vielfältig. Sie können angeboren sein, durch äußere Einflüsse
oder Krankheit im Kinder- oder Er wachsenenalter erworben werden
oder aber sie treten altersbedingt auf.
Allerdings gibt es bisher keine Anhaltspunkte bzw. medizinischen Erkennt nisse dafür, dass tägliches Arbeiten
am Bildschirm das Sehvermögen
nachhaltig verändert.
D
6
Bei Brillen als Sehhilfe gibt es unterschiedliche Varianten der Korrektur,
die jeweils abhängig sind von der Art
der vorhandenen Sehschwäche.
Monofokalgläser (Einstärkenbrillen)
werden zur Korrektur von Kurzsichtigkeit, in anderen Fällen als Lesebrille
zur Korrektur von bspw. Altersweitsichtigkeit oder aber auch für den Sehabstand am Arbeitsplatz verordnet
und genutzt. Bifokalgläser (Zweistär kenbrillen) kommen zum Einsatz,
wenn eine optimale Korrektur sowohl
in der Ferne als auch in der Nähe (z.B.
beim Lesen) erforderlich ist. Eine Aus führung als Gleitsichtbrille, d.h. ohne
störende Trennkanten, ist möglich und
wird häufig praktiziert.
Viele Menschen mit Sehschwächen im
Fern- und Nahbereich kommen mit ihrer üblichen Brille auch an ihrem Ar beitsplatz (z.B. Bildschirmarbeitsplatz)
ohne Probleme zurecht. Bei einigen
wenigen ist dies nicht der Fall, sie benötigen eine dritte Stärke für den speziellen Abstand zum Bildschirm. Eine
Kombination aus Fern- und Nahteil
reicht hier nicht aus. Werden alle Stär ken in ein Brillenglas integriert, sind es
Trifokalgläser (Dreistärkenbrillen). Diese
können ebenfalls als Gleitsichtbrille
ausgeführt werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sind in § 3 der Verordnung zur
arbeitsmedizinischen Vorsorge
(ArbMedVV) geregelt. Danach hat der
Arbeitgeber
• auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene
arbeitsmedizinische Vorsorge zu
sorgen,
• mit der Durchführung einen Arzt,
der bestimmte Anforderungen erfüllt
(§ 7 – Arbeits- oder Betriebsmedi ziner) zu beauftragen, bevorzugt
den bestellten Betriebsarzt und
• die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung während der Arbeitszeit zu ermöglichen.
Gemäß § 5 Absatz 1 ArbMedVV hat
der Arbeitgeber den Beschäftigten Angebotsuntersuchungen nach Maßgabe
des Anhangs der Verordnung anzubieten. D.h. in Form einer Erstuntersuchung und anschließend als Nachuntersuchungen in regelmäßigen Abständen. Im Teil 4 des Anhangs der
Verordnung heißt es im Absatz 2 zu
Angebotsuntersuchungen bei Tätig keiten an Bildschirmgeräten: „Die
Pflicht zum Angebot einer Untersuchung beschränkt sich auf eine angemessene Untersuchung der Augen
und des Sehvermögens. Erweist sich
auf Grund der Ergebnisse dieser
Untersuchung eine augenärztliche
Untersuchung als erforderlich, so ist
diese zu ermöglichen.“
Dies gilt auch für das Auftreten von
Sehbeschwerden, die auf die Tätigkeit
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Prävention
„Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge“ nach G 37,
BGI/GUV-I 504-37 – früher Auswahlkriterien ...). Eine vorzeitige Untersu chung ist auch beim Auftreten von
Sehbeschwerden erforderlich, wenn
diese auf die Bildschirmarbeit zurückgeführt werden und zwar unmittelbar
nach Kenntnis durch den Arbeitgeber
(Wunschuntersuchung – nach § 2 Abs.
5 ArbMedVV).
Bildschirm arbeitsbrille vom
Arbeitgeber?
am Bildschirm zurückführt werden, soweit der Arbeitgeber davon Kenntnis
erhält. Abweichend von dem Vorgenannten (§ 3 – Beauftragung Betriebsarzt) kann die Durchführung eines
Sehtests auch durch andere fachkundige Personen erfolgen. In einer Veröffentlichung des Länderausschusses
für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) mit dem Titel „Bildschirm arbeitsverordnung: Auslegungshinweise
zu den unbestimmten Rechtsbegriffen
(LV 14)“ vertritt der LASI folgenden
Standpunkt.
„Die Untersuchung der Augen ist eine
ärztliche Angelegenheit und diese
schließt regelmäßig die Prüfung des
Sehvermögens ein. Diese Untersuchung
sollte vorrangig von Betriebsärzten
durchgeführt werden, die die jeweiligen Bildschirmarbeitsplätze kennen
und damit in der Lage sind, den Ar beitgeber bei der sachgerechten Ge staltung der Arbeitsbedingungen, sowie die Beschäftigten bezüglich eines
zweckmäßigen Verhaltens zu beraten.
Die Durchführung des Sehtests kann
auch durch andere Personen (z.B.
Optiker) erfolgen. Die Anforderungen
des § 6 Bildschirmarbeitsverordnung
werden jedoch nur durch das Anbie ten einer angemessenen Untersuchung
der Augen und des Sehvermögens erfüllt.“
den. Als allgemein anerkannt für die
angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens gilt der
Berufsgenossenschaftliche Grundsatz
für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 37 „Bildschirmarbeits plätze“. Wird dieser angeboten und
durchgeführt, ist davon auszugehen,
dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt werden.
Die Zeitabstände zur Untersuchung
der Augen und des Sehvermögens
sind altersabhängig gestaffelt. Im BGGrundsatz G 37 ist die wiederkehren de Untersuchung bei Beschäftigten
unter 40 Jahre alle 5 Jahre und ab 40
Jahren alle 3 Jahre vorgesehen (vorzeitige Nachuntersuchung nach ärztlichem Ermessen; vgl. Abschnitt 2
Es wird geschätzt, dass 30 bis 40 Prozent der Beschäftigten ein nicht ausreichendes oder nicht ausreichend
korrigiertes Sehvermögen besitzen.
Wird bei der G 37 eine Fehlsichtigkeit
festgestellt, empfiehlt der Betriebsarzt
das Aufsuchen eines Augenarztes. Ist
das Tragen einer Sehhilfe erforderlich,
muss festgestellt werden, ob eine Universalbrille die Fehlsichtigkeit ausgleicht oder eine spezielle Bildschirm arbeitsbrille benötigt wird.
Wann bezahlt diese der Arbeitgeber?
Anhang Teil 4 Abs. 2 der ArbMedVV
führt aus: „Den Beschäftigten sind im
erforderlichen Umfang spezielle Seh hilfen für ihre Arbeit an Bildschirmge räten zur Verfügung zu stellen, wenn
Untersuchungsergebnis ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale
Der ehemalige § 6 Bildschirmarbeits verordnung wurde 2008 wortgleich in
den Teil 4 des Anhangs der ArbMedVV
überführt. Damit kann der Standpunkt
der LASI weiterhin herangezogen wer-
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Sehhilfen nicht geeignet sind.“ Der
LASI vertritt hierzu folgenden Stand punkt (aus „Bildschirmarbeitsverord nung - Auslegungshinweise zu den
unbestimmten Rechtsbegriffen“):
gen.“ Die BildscharbV setzte ursprünglich auf Basis von § 18 ArbSchG (Ver ordnungsermächtigungen) eine EURichtlinie zur Bildschirmarbeit in nationales Recht um.
„Den Beschäftigten sind spezielle
Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirm geräten vom Arbeitgeber zur Verfü gung zu stellen, wenn die Ergebnisse
der Vorsorgeuntersuchungen nach
dem berufsgenossenschaftlichen
Grundsatz G 37 (mit der augenärztlichen Ergänzungsuntersuchung) ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind. Normale Sehhilfen sind
Alltagsbrillen, die zur Korrektur einer
Fehlsichtigkeit notwendig sind und auf
die Benutzung im Alltag angepasst
sind. Spezielle Sehhilfen sind dagegen
Sehhilfen, die auf die besonderen Bedingungen und die spezifischen Seh anforderungen am Bildschirmarbeitsplatz angepasst sind.
Folgende Kriterien müssen also erfüllt
sein: Die Sehhilfe ist ausschließlich für
die Bildschirmarbeit erforderlich. Es
wird sonst keine Brille benötigt. Oder
es ist bereits eine Sehhilfe (Fern- oder
Lesebrille) vorhanden. Für die Bild schirmentfernung ist diese aber nicht
ausreichend. Um ein optimales Seh vermögen am Bildschirm zu gewährleisten, ist eine zusätzliche Bildschirm arbeitsbrille erforderlich, da die vorhandene normale Sehhilfe für die
Tätigkeit am Bildschirm nicht geeignet
ist. Dies ist allerdings eher der Aus nahmefall, da die meisten Arbeitneh mer mit ihrer normalen Sehhilfe zurechtkommen. Dann besteht auch keine Kostenübernahmepflicht seitens
des Arbeitgebers.
Eine spezielle Sehhilfe kann nur verschrieben werden, wenn ein Ausgleich
der Sehschwäche am spezifischen
Bildschirmarbeitsplatz mit einer normalen Sehhilfe nicht möglich ist. Die
Kosten für eine spezielle Sehhilfe für
die Bildschirmarbeit trägt der Arbeit geber. Er ist aber nur dann dazu verpflichtet ...., wenn der Betriebsarzt
(untersuchender Arzt nach G 37) bescheinigt, dass eine spezielle Sehhilfe
an dem spezifischen Arbeitsplatz notwendig und die normale Sehhilfe nicht
ausreichend ist. Die Kosten für qualitative Ausstattungsmerkmale dieser
Sehhilfen, z.B. Entspiegelung und
Lichtabsorption, können nur übernommen werden, wenn die Notwen digkeit durch einen pathologischen
Augenbefund belegt wird (augenärztliches Attest).“
In der Regel handelt es sich bei Bildschirmarbeitsbrillen um Einstärkenbrillen. Nur hierfür kommt die Kostenträgerschaft des Arbeitgebers in
Frage. Sonderwünsche des Arbeitnehmers (bspw. Designergestell, Super entspiegelung, Ausführung als Gleitsichtbrille u. Ä.) sind durch diesen
i.d.R. selbst zu finanzieren. Für spezielle Arbeitsplätze mit stetem Wechsel
zwischen Bildschirm und Textvorlage
oder schnellem Wechsel zwischen
Bildschirm und Publikumsverkehr,
sollte der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt prüfen, ob
die Kostenübernahme für eine Mehrstärkenbrille gewährt werden kann.
Der Arbeitgeber trägt demnach nur die
Kosten, wenn kein anderer Kostenträ ger dafür aufkommt (z.B. private oder
gesetzliche Krankenversicherung) und
es sich um eine spezielle Bildschirm arbeitsbrille (Einschliff für Abstand Au ge – Bildschirm) handelt. Diese Kos tenträgerschaft ist im Zusammenhang
mit § 3 Abs. 3 ArbSchG „Grundpflich ten des Arbeitgebers“ zu sehen. Dort
ist zu lesen: „Kosten für Maßnahmen
nach diesem Gesetz darf der Arbeit geber nicht den Beschäftigten auferle-
• Durchführung der G 37 durch Betriebsarzt (Erst- bzw. Nachuntersuchung).
• Wenn die Sehschärfe eines oder
beider Augen < 0,8 ist, dann eine
zusätzliche Untersuchung beim Augenarzt veranlassen
(Kostenübernahme für Untersuchung i.d.R. durch Krankenkasse).
• Ist eine Korrektur des Sehvermögens
erforderlich und eine Universalbrille
dazu ausreichend, dann erfolgt die
Kostenübernahme durch Krankenkasse bzw. privat.
In Bezug auf die Kostenerstattung
wird folgende Verfahrensweise empfohlen:
• Ist nach Durchführung einer augenärztlichen Ergänzungsuntersuchung
(falls erforderlich) und / oder Beurteilung aus der Sicht des Augenarztes
bzw. des Betriebsarztes eine spezielle Bildschirmarbeitsbrille erforderlich, muss der Arbeitgeber handeln.
• Anschließend kann die Prüfung der
Gewährung einer Bildschirmarbeitsbrille durch den Arbeitgeber (mit
kompletter oder anteiliger Kostenübernahme) in Absprache mit dem
Betriebsarzt erfolgen.
• Ist eine Bildschirmarbeitsbrille erforderlich, sollte vorab der Arbeitgeber
einen Kostenvoranschlag des
Optikers bestätigen. Erstattet werden im Allgemeinen eine einfache
Fassung und einfach entspiegelte
Silikatgläser.
• Wird eine andere Ausstattung notwendig, so ist diese individuell mit
dem Arbeitgeber unter Einbeziehung
des Betriebsarztes abzustimmen.
• Bestehen seitens des Arbeitnehmers
Sonderwünsche bzgl. Ausstattung,
so ist mit dem Arbeitgeber eine angemessene Kostenbeteiligung abzustimmen.
Bewährt hat sich die Festlegung eines
Festbetrages als Zuzahlung zu einer
notwendigen Bildschirmarbeitsbrille im
Rahmen des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitge ber und Personalrat. Es gibt in den
Rechtsvorschriften keinerlei Festlegungen bzgl. der maximalen Kosten
für eine Bildschirmarbeitsbrille bzw.
eine angemessene Kostenbeteiligung.
Es können demnach nur Orientierungs werte für eigene Festlegungen bzgl.
Kostenübernahme oder Zuzahlung im
Unternehmen herangezogen werden.
Beispiele zur
Orientierung
In der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bspw. noch Festbeträge
für Brillengläser gemäß § 36 SGB V
(z.B. für Kinder und Jugendliche).
Diesbezüglich erfolgte eine Bekanntmachung der Spitzenverbände der
Krankenkassen über eine bundesweite
neue Festsetzung von Festbeträgen
(u.a. für Sehhilfen) vom 23.10.2006 im
Bundesanzeiger vom 17.11.2006
(Festbeträge abhängig von Stärke und
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Literatur
Material). In einem Schnellbrief des
Finanzministeriums Sachsen-Anhalt
vom 22.11.2001 wurde bzgl. der Be schaffung eines Brillengestells für eine
Bildschirmarbeitsbrille ein Betrag von
10,23 Euro genannt. Ein Rundschreiben des Bundesinnenministeriums
vom 02.02.2004 zur Kostenerstattung
spezieller Sehhilfen für die Bildschirmarbeit enthielt einen Betrag von 20,45
Euro.
Der Kostenvorschlag eines bundesweit operierenden Optikers betrug vor
einigen Jahren, mit den Randbedingungen private Abrechnung, übliche
Stärke bis Abstand 1,0 m, Einstärken glas, keine Entspiegelung, etwa 50
Euro pro Glas, zzgl. 12 Euro für ein
einfaches Metallgestell. Unter Berück sichtigung jährlicher Kostensteigerungen sind heute Orientierungswerte
von ca. 60 Euro pro Glas und 20 Euro
für das Gestell realistisch. Der Zuzah lungsbetrag für eine Bildschirmarbeits brille durch einen Arbeitgeber würde
daher zurzeit bei ca. 140 bis 150 Euro
liegen. Dies ist zumindest ein guter
Verhandlungswert für eine Vereinba rung mit dem Personalrat.
Zwei Gerichtsurteile zur Verpflichtung
eines Arbeitsgebers und zur Kosten festsetzung sollen als Hilfe für mögliche Entscheidungen dienen:
Wer an einem etwa siebenstündigen
Arbeitstag auch nur 30 bis 45 min täg-
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lich am PC arbeitet, kann vom Arbeit geber eine angemessene Kostener stattung für eine bildschirmgerechte
Sehhilfe verlangen, wenn diese augenärztlich verordnet wurde. Das Urteil ist
rechtskräftig. Es war u.a. deswegen
wichtig, weil die BildscharbV diesen
Bereich nur sehr allgemein regelt (die
ArbMedVV jetzt kaum deutlicher) und
manche Arbeitgeber versuchen, sich
ihrer Verpflichtung zu entziehen und
die Kosten für eine Bildschirmbrille auf
die Beschäftigten selbst abzuwälzen.
(Arbeitsgericht Münster, AZ: 4 Ca 1034
b/99)
Die Kosten einer Bifokalbrille betrugen
163 Euro für das Gestell und 246 Euro
für die Gläser. Der Arbeitgeber hatte
nach Beihilferecht 10,23 Euro für das
Gestell und 143 Euro für die Gläser erstattet. Zu wenig befand das Gericht.
Angemessen, erforderlich und erstattungsfähig hielt es 20,45 Euro für
Gestell sowie 184 Euro für die Gläser.
Teurer hätte die Brille nicht sein müssen. Das Urteil war aber nicht rechtskräftig, da der Fall weiter vor das
Bundesverwaltungsgericht ging.
(Verwaltungsgericht Freiburg vom
11.10.2001, AZ: 3 K 1430/00 –
Beamter)
Rainer Kutzinski
• GUV- I 650 „Bildschirm- und
Büroarbeitsplätze“,
• BGI/GUV-I 504-37
„Handlungsanleitung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nach BG
Grundsatz G 37 – Bildschirmarbeitsplätze“,
• BGI 786 „Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz; Hilfen für die Verordnung von speziellen Sehhilfen“
(http://publikationen.dguv.de,
Regelwerk, Informationen)
• Faltblatt „Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz“
(www.vbg.de, Downloads & Medien,
Stichwort: Sehhilfen)
• LV 14 „Handlungsanleitung zur
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
bei der Bildschirmarbeit“,
• Ergänzung zur LV 14 „Bildschirmarbeitsverordnung: Auslegungshinweise zu den unbestimmten Rechtsbegriffen“
(http://lasi.osha.de, Publikationen,
LASI-Veröffentlichungen)
• Schutz der Augen bei der Bildschirmarbeit,
• Augenbeschwerden bei Bildschirmarbeit, Vorsorge und Bildschirmbrillen
in Betriebs- und Dienstvereinbarungen,
• Augenbelastung – arbeitsmedizinische Vorsorge nach Grundsatz G 37,
• Kostenübernahme für Augenuntersuchung und Bildschirmbrille
(www.ergo-online.de, Service,
Download-Area, Bildschirmarbeit)
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Prävention
Umsetzung der DGUV Vorschrift 2
Die UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2), die der Konkretisierung der Umsetzung des
Arbeitssicherheitsgesetzes dient, trat am 01. Januar 2011 in Kraft. Sie ersetzte die zuvor geltende UVV „Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (GUV-V A 6 / 7).
ie DGUV Vorschrift 2 ist für alle
Mitglieder der Unfallkasse
Sachsen-Anhalt verbindlich anzuwenden und umzusetzen. Gemäß Abspra chen zwischen Unfallversicherungsträgern und staatlichen Arbeitsschutzbehörden sollte das Jahr 2011 dazu
dienen, in den Unternehmen und Mit gliedsbetrieben die erforderliche An passung vorzunehmen. Nach inzwischen mehr als eineinhalb Jahren ist
es Zeit für eine Bestandsaufnahme in
Bezug auf die Umsetzung der UVV in
den Unternehmen. Die Unfallversicherungsträger haben sich auf wesentliche Aspekte in Bezug auf die Regel betreuung verständigt, die bei der
Überwachung der Umsetzung der
UVV angesprochen werden sollen.
D
Die Aufsichtspersonen der Abteilung
Prävention der Unfallkasse werden im
Rahmen verschiedener Aktivitäten,
z.B. bei Beratungen oder im Verlauf
von Begehungen, künftig diesbezüglich intensiver nachfragen. Im Bedarfsfall werden sie sich die Umsetzung
schriftlich nachweisen lassen. Der § 2
der DGUV Vorschrift 2 regelt Details
zur Bestellung von Betriebsärzten und
Fachkräften für Arbeitssicherheit. Er
führt im § 2 Abs. 1 Satz 2 aus: „Der
Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen nachzuweisen, wie er die Verpflichtung nach Satz
1 erfüllt hat.“
Im Regelfall interessiert, welche Ge samteinsatzzeit sich für die Grundbe treuung und die betriebsspezifische
Betreuung nach § 2 Abs. 3 UVV „Be triebsärzte und Fachkräfte für Arbeits sicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) ergeben hat und wie die Aufteilung der
Gesamteinsatzzeit auf die arbeitsmedizinische Betreuung durch Betriebs ärzte sowie die sicherheitstechnische
Betreuung durch Fachkräfte für Ar beitssicherheit erfolgte. Darüber hinaus wird eine Information benötigt, wie
die ermittelten Einsatzzeiten personell
abgedeckt werden, z.B. eigenes Per sonal oder vertragliche Bindung exter-
10
ner Anbieter. Die Information ist erforderlich, da Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte für die Unfallkasse wichtige Ansprechpartner sind.
Mit weiteren Detailfragen ist zu rechnen, bspw. nach der Zuordnung des
Betriebs zur Betreuungsgruppe bei
der Grundbetreuung, nach Einzelhei ten zur Ermittlung und Aufteilung der
Einsatzzeiten, nach Aufgabenaufteilung und Festlegungen zur Umsetzung
der Aufgaben, nach dem Vorliegen
von Vereinbarungen mit Betriebsarzt
und Fachkraft, der Information der
Beschäftigten und der Dokumentation
der erbrachten Leistungen.
Anmerkungen
Häufig sind insbesondere Fachkräfte
für Arbeitssicherheit mit weiteren
Aufgaben betraut, die sich nicht aus
dem Arbeitssicherheitsgesetz und der
DGUV Vorschrift 2, sondern aus anderen staatlichen Rechtsvorschriften ergeben. Zu nennen sind hier bspw. das
Abfallrecht, Umweltrecht, Gefahrstoff recht, der Gefahrguttransport, usw.
Die sich daraus ergebenden Aufgaben
(z.B. im Rahmen diverser Beauftragtenfunktionen) fallen jedoch nicht unter die Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische Betreuung nach
DGUV Vorschrift 2, sondern erfordern
zusätzliche Personalkapazität. Dies
muss bei Bestellung und Festlegung
der Einsatzzeiten zwingend beachtet
werden.
Der betriebsspezifische Teil der DGUV
Vorschrift 2 erfordert, im Gegensatz
zum ermittelten Anteil im Rahmen der
Grundbetreuung, in weiten Teilen nicht
zwingend den Einsatz eines Betriebs arztes. Hier können auch andere
Fachrichtungen herangezogen werden, z.B. Psychologen (bspw. bei
Tätigkeiten mit psychischer Fehlbe anspruchung) oder Gesundheitsmanager (bei betrieblicher Gesundheitsförderung, Einführung und Betreiben
eines Gesundheitsmanagements,
etc.).
Rainer Kutzinski
Sicherheitsforum
3 . 2012
Prävention
Umgang mit psychischen
Belastungen
Über Stress und Burnout wird heute fast täglich in verschiedenen Medien berichtet. Beide Begriffe sind dadurch zwar sehr bekannt, werden aber leider im
allgemeinen Sprachgebrauch nicht immer sachlich verwendet. Teilweise wird
schon der Eindruck vermittelt, es handele sich nicht um ernsthafte Probleme,
sondern um Gejammer aus der heutigen Arbeitswelt. Doch sie sind wesentliche
Faktoren für psychische Belastungen bei Menschen und können Auslöser von
schweren Gesundheitsstörungen sein.
en psychischen Belastungen am
Arbeitsplatz kommt eine immer
größere Bedeutung zu. Die teilweise
gravierenden Veränderungen der Arbeitswelt haben zu einem Wandel von
Belastungsfaktoren bei den Arbeitneh mern geführt. Hier wird vor allem von
arbeitsbedingten Gesundheitsgefah ren gesprochen.
D
Zur Verhütung von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten gibt es ein umfangreiches Regelwerk und jahrzehntelange Erfahrungen aller Beteiligten.
Doch mit der Erweiterung des Präventionsauftrages der Unfallversicherungsträger auf die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren wurde
Neuland betreten. Das Wissen über
die komplexen Wechselwirkungen zwischen Arbeitsbedingungen auf der einen und den gesundheitlichen Folgen
auf der anderen Seite ist nur wenigen
Experten bekannt und liegt meist nur
in Form isolierter Einzeluntersuchungen vor. Dies gilt insbesondere
für die psychischen Belastungen und
Beanspruchungen. Hier gibt es bisher
vergleichsweise wenige Erkenntnisse
über die Zusammenhänge zwischen
Arbeitsbedingungen und deren psychischen Folgen.
Für die meisten „klassischen“ Unfallund Gesundheitsgefahren sind den
Verantwortlichen die Rechtsgrundla gen bekannt, die sie zu entsprechenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes
verpflichten. Diese sind in zahlreichen
staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu finden, z.B. die
Unfallverhütungsvorschriften „Schu len“ oder „Kindertageseinrichtungen“,
die Gefahrstoffverordnung und die ihr
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3 . 2012
zugehörigen Technischen Regeln
(TRGS), die Biostoffverordnung und
die ihr zugehörigen Technischen Re geln (TRBA) etc. Für psychische Belastungen sind die rechtlichen Grund lagen weniger klar ersichtlich.
Arbeitsbedingte
Gesundheitsge fahr – psychische
Belastungen
Der Gesundheitsbegriff wird sehr weit
gefasst. Danach bedeutet Gesundheit
körperliches, geistiges und soziales
Wohlbefinden und ist nicht nur als
Freisein von Körperschäden und Krankheiten definiert (Definition der WHO,
1946).
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
sind dagegen Einflüsse, die – allgemein oder im Einzelfall – im nachvollziehbaren Zusammenhang mit dem
Arbeitsplatz oder der Tätigkeit über
das allgemeine Lebensrisiko hinaus
die Gesundheit beeinträchtigen können. Insbesondere handelt es sich um
Arbeitseinflüsse, die Gesundheitsbe einträchtigungen und Erkrankungen
verursachen oder mit verursachen
bzw. eine außerberuflich erworbene
Erkrankung oder eine gesundheitliche
Disposition in ihrem Verlauf ungünstig
beeinflussen können. Das schließt
auch das Zusammenwirken unterschiedlicher Arbeitseinflüsse mit ein.
Sie reichen von physikalischen und
stofflichen Gefährdungen bis hin zu
physischen und psychischen Belastungen.
11
Die Begriffe „arbeitsbedingte Gesund heitsgefahren“ und „psychische Be lastungen durch die Arbeit“ gehören
zusammen. Dieses neue Tätigkeitsfeld
für die Präventionsdienste bei Berufs genossenschaften und Unfallkassen
wurde anfänglich mit viel Skepsis betrachtet. Das äußerte sich auch dahingehend, dass bei Gefährdungsbeur teilungen die physischen und psychischen Belastungen lange kaum
Beachtung fanden. Als jedoch damit
begonnen wurde dieses neue Arbeits feld der Prävention „physische und
psychische Belastungen der Arbeit nehmer“ in die Seminartätigkeit zu integrieren, gab es Erstaunen.
Wie insbesondere psychische Belas tungen bei der Arbeit vermieden und
verarbeitet werden können, ist Be standteil vieler Seminare der Unfall kasse. Es werden zurzeit angeboten:
für Pädagogen
• Arbeitsorganisation – Zeitmanagement – Stressbewältigung – Stressmanagement
• Beanspruchungen und Herausforderungen als Schulleiter, Gesunde
Schule: Fit für heute – fit für morgen.
• Kommunikation – Kooperation und
Gesprächsführung – Stress nein
danke!
für Verwaltungen
• Arbeitsschutz und arbeitsbedingte
Gesundheitsgefahren in der Verwaltung – psychische Belastungen
• Stressabbau
Die Teilnehmerzahlen an den Semina ren zeigen das unvermindert große
Interesse unserer Versicherten an diesen Veranstaltungen.
12
Psychische Belastungen werden allgemein definiert: Psychische Belastung
ist die Gesamtheit der erfassbaren
Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch wirken.
Dabei zeigt die Abbildung 1 ein Belas tungs-Beanspruchungs-Konzept, das
diese Zusammenhänge veranschaulicht. Abbildung 2 enthält ein Dreiebe nenmodell psychischer Belastungen
im Beruf. Der Be schäf tigte ist in den 3
Ebenen unterschiedlich präsent. Dabei
ist es wichtig herauszufinden, welche
Ressourcen jeder selbst hat, um mit
Belastungen umzugehen.
Belastungs-Beanspruchungs-Konzept
Tätigkeitsinhalt
Organisation
besondere Bedingungen
arbeitsbedingte Belastungen
individuelle Leistungsvoraussetzungen
und Ressourcen
Beanspruchung
negative
Beanspruchungsfolgen
positive
Beanspruchungsfolgen
kurzfristig
langfristig
Unterforderung
(Monotonie, Sättigung)
mangelnde
Arbeitszufriedenheit
Überforderung
(Stress, Ermüdung)
hoher Krankenstand
Gesundheit
Erweiterung der
fachlichen Kompetenz
Burnout
Abb. 1
(aus „Psychische Belastungen am Arbeits- und Ausbildungsplatz – ein Hand buch“, GUV-I 8628)
Sicherheitsforum
3 . 2012
Prävention
Abb. 2
(aus „Praxishandbuch psychische Belastungen im Beruf“, Universum Verlag)
Stress- und
Burnouttest
Ein solcher Test kann hilfreich sein, um
herauszufinden, ob jemand stress- bzw.
burnout-gefährdet ist. Hier existiert ein
großes Angebot für entsprechende
Analysen. Dabei ist eine Trennung in
die 3 Ebenen Selbsteinschätzung, betriebliche Ebene und Gesellschaft zu
empfehlen (Abb. 2).
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3 . 2012
Bei der Beurteilung der betrieblichen
Situation (zu erledigende Aufgaben) ist
es von großer Bedeutung, ob selbstbestimmt oder nur fremdbestimmt gearbeitet werden kann. Ein selbstbestimmtes Arbeiten hat einen enormen
Vorteil hinsichtlich der Kompetenz der
Stressbewältigung.
Ständig unter Stress zu arbeiten birgt
die Gefahr, irgendwann in der Burn outfalle zu landen. Wenn einem die eigene Wahrnehmung nicht signalisiert,
dass man unter Dauerstress arbeitet,
wird es gefährlich. Die Talfahrt in das
Burnout beginnt unbemerkt, da vieles
sich im Inneren der Person abspielt.
Auch von Außen ist kaum zu bemerken, was abläuft. Die Fragen in den
genannten Tests, nach z.B. Humorlosigkeit, Reizbarkeit und Zynismus
verraten sehr viel über die Situation eines gefährdeten Kollegen. Also Augen
auf, wenn sich private Lebensumstände eines Mitarbeiters ändern. D.h.,
wenn der sonst so lebensfrohe Typ
nicht mehr mit zum Essen kommt,
sich einigelt und zurückzieht. Neben
13
Prävention
den Kollegen sind hier vor allem Vor gesetzte angesprochen.
Die Erfahrungen aus den Seminaren
zeigen immer wieder: Viele Betroffene
dachten bis zum Ausfall oder der
Krankschreibung noch, sie packen es
selbst und kommen aus der Situation
schon wieder heraus. Im Nachhinein
mussten sich aber alle eingestehen,
dass sie sich eher hätten jemandem
anvertrauen sollen. Nur wer die Zu sammenhänge kennt und an seinem
eigenen Gleichgewicht arbeitet, bringt
sich nicht in Gefahr. Hilfreich hierbei
können die genannten Seminarange bote sein.
Fazit
Folgende Schlagzeilen wie „Arbeit
macht krank und depressiv“, „Krank
durch Arbeitsdruck“, „Die Depression
ist der Arbeitsunfall der Postmoderne“
oder „Immer mehr Arbeitnehmer sind
psychisch krank“ sind bekannt.
14
Grundtenor aller ist, dass Arbeit zu
Stress führt und Beschäftigte dadurch
krank werden können. Zumindest wird
die Gesundheit durch Stress gefährdet.
Werden die Zusammenhänge genauer
betrachtet, ergibt sich ein anderes Bild.
Arbeitszufriedenheit ist das erstrebenswerte Ziel, neben Kollegialität und einem zukunftssicheren Arbeitsplatz. So
oder ähnlich sieht die Reihenfolge aus,
wenn Arbeitnehmer im öffentlichen
Dienst gefragt werden, was Ihnen in
Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit
wichtig ist. Keinen Stress zu haben
steht an vorletzter Stelle. Der Stress
keine Arbeit zu haben, ist da viel größer.
Jeder erlebt Stress an seinem Arbeits platz anders. Das die Arbeitsbedingungen zu Stress führen können ist
unbestritten.“ Die Tatsache, dass arbeitsbedingte Stressoren Krankheiten
auslösen können, zeigt die große Be deutung, die der Verhütung arbeitsbe-
dingter Gesundheitsgefahren (in diesem Fall von Stress) zukommt. Dazu
müssen viele beitragen. Beispielsweise
Arbeitgeber und Vorgesetzte, die geeignete Maßnahmen treffen müssen,
damit Mitarbeiter möglichst wenig
Stress ausgesetzt sind. Aber auch die
Mitarbeiter selbst, die lernen müssen,
mit Stress umzugehen, negativen
Folgen entgegenzuwirken und sich bei
Bedarf auch helfen zu lassen.
Willi Sens
Quellen:
Psychische Belastungen am Arbeitsund Ausbildungsplatz – ein Handbuch
(GUV-I 8628)
Praxishandbuch psychische Belastungen im Beruf, Universum Verlag
Wiesbaden, 2010
Sicherheitsforum
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Mitteilungen
Neues aus dem staatlichen
Arbeitsschutzrecht
m Gemeinsamen Ministerialblatt
(GMBl.) erfolgten Bekanntmachungen zu biologischen Arbeits stoffen. Es handelt sich um:
• die neugefasste TRBA 120 „Versuchstierhaltung“
• die neue TRBA 130 „Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen
Gefahrenlagen“,
• die Neufassung des ABAS Beschlusses 609 „Arbeitsschutz beim
Auftreten einer nicht ausreichend
impfpräventablen humanen
Influenza“.
(www.baua.de, Themen von A-Z, Bio logische Arbeitsstoffe, TRBA)
I
Bei der BAuA wurde der Beschluss
des ABAS – Technischer Bericht / Stellungnahme zum Thema „Anforderungen an Käfigwechselstationen“
veröffentlicht.
(www.baua.de, Themen von A-Z, Bio logische Arbeitsstoffe, ABAS, Stel lungnahmen des ABAS, Stellungnah men zur Labortechnik)
Die vom LASI herausgegebene Bro schüre „Arbeitszeitgestaltung in
Krankenhäusern“ (LV 30) ist in überarbeiteter Fassung erschienen.
(http://lasi.osha.de, Neuigkeiten, alternativ bei Publikationen)
Sicherheitsforum
3 . 2012
Im Gemeinsamen Ministerialblatt
(GMBl.) erfolgten Bekanntmachungen
zu Arbeitsstättenregeln. Es handelt
sich um:
• die neue ASR V3a.2 „Barrierefreie
Gestaltung von Arbeitsstätten“,
• die neue ASR A4.2 „Pausen- und
Bereitschaftsräume“,
• die geänderte ASR A3.5 „Raumtemperatur“ – Kapitel 5 „Ergänzende
Anforderungen für Baustellen“.
(www.baua.de, Themen von A–Z, Ar beitsstätten, Arbeitsstättenrecht, ASR)
Auf der Internetseite des Vereins Deut scher Revisionsingenieure wurde ein
interessanter Vortrag zum Download
eingestellt. Thema: „Anforderungen
an Gebäude aufgrund von Arbeitsstätten – Richtlinien (ASR) zur Ar beitsstättenverordnung“
(www.vdri.de, Fachinformationen,
nach Datum, 14.06.2012)
Betriebssicherheitsverordnung – die
Zukunft liegt vor uns“ – Moderner
Arbeitsschutz bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln im Betrieb, wurde genutzt, um Bilanz zu ziehen und schwerpunktmäßig aktuelle Themen und
Fragestellungen sowie Ansätze zur
Fortentwicklung der Betriebssicherheitsverordnung zu diskutieren. Aspekte des aktuellen Standes der Technik,
des Arbeitsschutzrechtes, erkannter
rechtlicher und struktureller Probleme
und nicht zuletzt ein besserer Transfer
in die betriebliche Praxis waren dabei
Leitthemen. Die Vorträge können heruntergeladen werden.
(www.baua.de, Themen von A–Z,
Anlagen- und Betriebssicherheit, ABS,
Veranstaltungen des ABS)
Die BAuA führte am 09.05.2012 in
Dresden einen Informationsnachmittag
im Rahmen des „Dresdner Treffpunkt
Sicherheit und Gesundheitsschutz“
zum Thema „Beleuchtung von Ar beitsstätten – neue Erkenntnisse und
Regeln“ durch.
(www.baua.de, Themen von A–Z,
Arbeitsstätten, Tagungen und Work shops)
Im Internetportal Licht.de gibt es umfangreiche Informationen rund um das
richtige Licht. Darunter sind interessante Broschüren, z.B. über Licht in
Sport und Freizeit, beim Lernen, im
Büro, im Gesundheitswesen, auf Stra ßen, beim Wohnen, über künstliche
Beleuchtung und deren Wirkung auf
Menschen, über Not- und Sicherheits beleuchtung.
(www.licht.de, Info und Service, Publi kationen und Downloads, LichtwissenSchriftenreihe)
Die gemeinsame Fachveranstaltung
des Ausschusses für Betriebssicher heit (ABS) und des BMAS „10 Jahre
Das BMAS hat die deutsche Übersetzung des „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie
2006/42/EG – 2. Auflage 2010“ freigegeben. Der Leitfaden soll die europaweit einheitliche Auslegung und Anwendung der Maschinenrichtlinie erleichtern. Sie ist europaweit seit dem
29.12.2009 anzuwenden. In Deutschland ist sie durch die Neunte Verord nung zum Produktsicherheitsgesetz in
nationales Recht umgesetzt.
(www.bmas.de, Suche: Maschinenrichtlinie)
Rainer Kutzinski
15
Mitteilungen
Informationen für Kita und Schule
Gestaltung von Kindertageseinrichtungen.
(www.unfallkasse-nrw.de,
Webcode:d10701)
Zum Thema Sonnenschutz für Kinder
hat das Bundesamt für Strahlenschutz
neben anderen Informationsmaterialien
auch interessante Unterrichtsmaterialien für Kindertagesstätten, Grundund Sekundarschulen veröffentlicht.
(www.bfs.de, optische Strahlung,
Informationskampagne Sonne aber sicher!, Unterrichtsmaterialien)
Themenbereich Kinder eine neue
Broschüre „Tipps für die erste Hilfe
am Kind“. In der Broschüre gibt es
einfache Empfehlungen und Handlungshilfen, um bei einer sogenannten
Bagatellverletzung, einer akuten Erkrankung oder gar einer lebensbedrohlichen Situation angemessen handeln zu können. In der Ersthelferausbildung erworbene Kenntnisse lassen
sich damit auffrischen.
(www.barmer-gek.de, Webcode:
127128)
Die Kommunale Unfallversicherung
Bayern hat vor einiger Zeit eine Broschüre zur Gesundheitsförderung für
Erzieherinnen mit dem Titel „Gesun des Arbeiten in Kindertagesstätten“
herausgegeben.
(www.kuvb.de, Medien, Druckschriften
und Broschüren)
Die Vorschriften für den Bau von Kin dertageseinrichtungen weichen zum
Teil deutlich von sonstigen Vorgaben
ab bzw. gehen darüber hinaus. In der
neuen Broschüre „Die sichere Kin dertageseinrichtung – Eine Arbeits hilfe zur Planung und Gestaltung“ der
Unfallkasse NRW werden die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen
benannt. Außerdem enthält sie praktische Hinweise und Anregungen zu deren Umsetzung und zur konkreten
16
In einem breit angelegten Projekt „Gesunde und ergonomische Klassen zimmer“ hat die DGUV unter Mitwirkung der Unfallkasse NRW untersucht,
wie Klassenräume optimal gestaltet
werden können. Ergebnisse zu Lichtund Farbkonzepten, Mobiliar, Akustik
und Klima werden jetzt in einem besonderen Bereich der „Sicheren
Schule“, des speziellen Internetauftritts der Unfallkasse NRW präsentiert.
Die bisherigen Informationen des Klassenraums der Sicheren Schule wurden
aktualisiert. Der ebenfalls neue Bereich
„Aula“ informiert über baurechtliche
und ausstattungstechnische Anforderungen schulischer Veranstaltungsstätten und gibt umfassende Informationen für ihren sicheren Betrieb.
(www.sichere-schule.de, unter K – Gesundheits- und lernförderndes Klassenzimmer)
Die BARMER GEK hat auf ihrer Inter netseite eine Infothek, in der zahlreiche interessante Broschüren heruntergeladen werden können. Darunter im
Der Schulalltag verlangt nicht nur den
Lehrkräften, sondern auch den Schülern ein enormes Pensum an Aufmerksamkeit und Lernbereitschaft ab. Mit
der Broschüre „Entspannung in der
Schule – Anleitungen und Beispiele“
Sicherheitsforum
3 . 2012
Mitteilungen
Entspannung in der Schule
Anleitungen und Beispiele
möchte die Unfallkasse NRW Schulen
helfen, sich auf dem Weg zur „guten
gesunden Schule“ weiter zu entwikkeln. Die Broschüre bietet eine Palette
erlernbarer Entspannungstechniken.
Die praktische Anwendung dieser Verfahren kann dabei helfen, gesundheitliche und soziale Folgeschäden eines
ungesunden Stress’ zu vermeiden und
eine entspannte Aufnahmebereitschaft
sowie Leistungsfähigkeit und -freude
wiederherzustellen.
(www.unfallkasse-nrw.de, WebCode:
N539)
Das Institut für Arbeitsschutz der
DGUV (IFA) hat einen Raumakustik rechner für Unterrichtsräume entwickelt. Mit der kostenlosen Software
lassen sich die Nachhallzeiten und
Toleranzgrenzen laut DIN 18041 berechnen und die Wirkung von Schallabsorbern an Decken und Wänden
bestimmen.
(www.dguv.de, Webcode: d130076)
Im Internetportal „Lernen und Ge sundheit“ der DGUV stehen zur Un terstützung von Lehrern sehr gute
Materialien zum Download zur Ver fügung, darunter Hintergrundinforma tionen für die Lehrkraft, Lehrmaterialien
und Fachmedien. Die Gesellschaft
für Pädagogik und Information (GPI)
hat das Schulportal der DGUV mit dem
Comenius EduMedia Siegel prämiert.
Es erhielt die begehrte Auszeichnung
„für seine besondere didaktische und
mediale Qualität“. Auf dem Portal werden folgende neue Medien angeboten:
Sicherheitsforum
3 . 2012
• Pimarstufe, Natur, Umwelt, Technik,
Lärmschutz – Hör genau
• Sekundarstufe I, Erste Hilfe:
Basiswissen)
• Sekundarstufe II, Stresskompetenz/
Arbeitsorganisation, Konzentrationaber richtig!
• Sekundarstufe II, Sucht- und Gewaltprävention, Sucht hat viele Gesichter
• Berufsbildende Schulen, Büroarbeit,
Arbeitsorganisation: Zeitmanagement
• Berufsbildende Schulen, Gesundheitsschutz, Ernährung: Dickmacher
im Griff
• Berufsbildende Schulen, Büroarbeit,
Bildschirmarbeit: gut sehen
(www.dguv-lug.de)
Nichts als Essen im Kopf
... von Selbstbewusstsein, Schönheitsidealen
und Körperwahrnehmung
Nach einer Studie des RKI hat ein Fünftel der 11- bis 17-jährigen Jugend lichen eine Essstörung. Betroffen sind
zu 90 Prozent Mädchen. Mit einer
Broschürenserie unterstützt die BARMER GEK jetzt Betroffene, Familien angehörige u.a. Die Broschüre „Nichts
als Essen im Kopf“ richtet sich an
Betroffene und liefert ihnen neben
Informationen zu Diagnosekriterien,
Folgeerkrankungen und typischen
Verhaltensweisen auch Tipps zu
Behandlungsmöglichkeiten. In „Immer
Ärger mit dem Essen“ finden Angehörige zum einen Hintergrundwissen
und zum anderen konkrete Tipps für
den Umgang mit Essstörungen.
„Psychogene Essstörungen“ schließlich wendet sich an Personen aus dem
persönlichen Umfeld, etwa Lehrer,
Trainer oder Arbeitskollegen.
(www.barmer-gek.de, Rundum gut versichert, Infothek, Broschüren bestellen, Essstörungen).
Nach den Schulferien begann für viele
Kinder eine neue Ära: Sie fahren zum
ersten Mal mit dem Rad zur Schule.
Damit dies auch gut gelingt, hat der
„pressedienst-fahrrad“ die zehn besten
Tipps für Eltern und radelnde Kinder
zusammengetragen.
(www.pd-f.de, Archiv, 2012, Kinder!
Zur Schule! Mim Fahrrad)
Die Verkehrssicherheitsaktion „Käpt’n
Blaubärs fantastische Verkehrsfibel“
wird im Auftrag des Bundesministe riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung realisiert. Im Juni hat Bun desverkehrsminister Peter Ramsauer
die neue „Käpt'n Blaubär Verkehrsfibel“ präsentiert. In der aktuellen Ausgabe stehen sicheres Fahrradfahren
und Helmtragen im Vordergrund. Sie
wird kostenlos an die Grundschulen
und Kindergärten in ganz Deutschland
über die Verkehrswachten verteilt.
(www.bmvbs.de, Suche: Blaubär)
Rainer Kutzinski
17
Mitteilungen
Schüler sorgen für
Sicherheit im Schulbus
Pöbeleien, Streitereien, beschmierte Sitze und Müll
im Schulbus – so haben sicher viele Schüler ihre
tägliche Fahrt mit dem Schulbus schon erlebt. Doch
das muss nicht so sein. Schulbusbegleiter sorgen
inzwischen in verschiedenen Landkreisen SachsenAnhalts für Ruhe und Ordnung im Bus. Neben Erwachsenen übernehmen
auch Schüler diese nicht immer leichte Aufgabe. Und wie es sich in den letzten drei Jahren zeigte, mit wachsendem Erfolg.
ehr als zehn Millionen Kinder und
Jugendliche nutzen in Deutsch land für ihren täglichen Weg zur Schu le einen Schulbus oder öffentliche Ver kehrsmittel. Dabei erweist sich der Bus
als ausgesprochen sicheres Beförderungsmittel. Bei seiner Nutzung ereignen sich deutlich weniger Unfälle als
bei den Schulwegen zu Fuß, mit dem
Rad oder im Pkw. Dennoch kommt es
bei der Schulbusbenutzung immer
wieder zu Problemen: Schüler verhalten sich an der Haltestelle oder beim
Einsteigen unvorsichtig, im Bus wird
gedrängelt oder gerangelt und nach
dem Aussteigen kommt es beim Über queren der Straße zu gefährlichen
Situationen.
M
Vielerorts wurden deshalb so genannte
Schulbusprojekte ins Leben gerufen.
Im Wesentlichen werden zwei verschiedene Projektformen unterschieden:
Busschulen richten sich in erster Linie
an Kinder in Grundschulen und Tages einrichtungen und vermitteln in kindgerechter Weise das Know-how bei
der Benutzung des Busses. Bei der
Busbegleitung setzt man dagegen neben Erwachsenen zunehmend auf engagierte ältere Schüler, die für ihre
Aufgabe entsprechend ausgebildet
werden. Hier stehen neben der sicheren Busnutzung auch die Konfliktver meidung und die Gewaltprävention im
Vordergrund.
18
Schüler als
Schulbusbeglei ter in SachsenAnhalt
In Sachsen-Anhalt beginnt und endet
für immer mehr Schüler der Schultag
mit der Fahrt im Schulbus. Durch
immer mehr Schließungen und Zusammenlegungen von Schulen in SachsenAnhalt müssen die Schüler immer weitere und längere Schulwege zurück legen. Zunehmend sind Schüler
dadurch gefrustet und reagieren mit
Sachbeschädigungen, Rangeleien und
Streitereien, Drängeln und Schubsen
in Bussen und an Haltestellen.
Deshalb wurde in einigen Landkreisen
versucht, die Situationen im Schulbus verkehr durch erwachsene Busbegleiter zu entschärfen.
Im Burgenlandkreis setzte man dagegen seit 2009 auf die Schüler selbst.
Denn die Erfahrungen von Ausbildern
belegen, dass sich Störenfriede im
Bus eher etwas von Gleichaltrigen sagen lassen. Erwachsene dagegen würden nicht immer den richtigen Umgangston finden und für Kinder und
Jugendliche teilweise kaum nachvollziehbare Regeln aufstellen.
Sicherheitsforum
3 . 2012
Im Vordergrund der Ausbildung steht immer der Eigenschutz.
Aber auch ein anderer Grund war ausschlaggebend für die Initiative in diesem Landkreis. Ein deutschlandweiter
ADAC-Buslinientest Ende 2008 ergab
für eine Linie im Burgenlandkreis das
ernüchternde Fazit, dass hier Schüler
in der schlechtesten Buslinie Deutsch lands unterwegs sind. Dies veranlasste die Verkehrsunternehmen im
Burgenlandkreis und die Koordinierungsstelle für Kinder, Eltern und Großeltern e.V. (KEG e.V.) aus Naumburg
nach einer ausgiebigen Situationsanalyse ein Projekt auf den Weg zu bringen, bei dem Jugendliche zu Schulbusbegleitern ausgebildet werden. Die
Idee hierzu lieferte ein Projekt aus dem
Landkreis Wittenberg, das bereits seit
einigen Jahren erfolgreich lief.
Qualifizierte
Aus- und
Weiterbildung
Die Jugendlichen werden in theoretischen und praktischen Belangen
ausgebildet. An die theoretische
Vermittlung rechtlicher Grundlagen,
Verhaltensregeln im Bus und der
Grundlagenausbildung in der Ersten
Hilfe schließt ein Präventionstraining
die Grundausbildung ab. Bestandteil
der insgesamt 24-stündigen Grundausbildung durch Mitarbeiter der Polizei, des Verkehrsunternehmens, von
Hilfsorganisationen und weiteren Partnern ist auch ein praktischer Teil mit
Rollenspielen, Situationsdarstellungen
und deren Auswertung im Bus. So erhalten die Jugendlichen soziale Kompetenzen vermittelt, mit denen Sie ein
Stück auf das Leben nach der Schule
vorbereitet werden. Dabei steht vor allem die Teamarbeit im Vordergrund.
Sehr wichtig sind auch die regelmäßigen Weiterbildungen der Schulbusbegleiter mit den Partnern. So sind ne-
So startetet im Schuljahr 2009/2010
das Projekt „Sicher mit dem Bus zur
Schule – Busbegleitung durch Schü lerinnen und Schüler“. Ziel war es, die
Fahrten in den Schulbussen sicherer
und für die Schüler stressfreier zu machen. Hinzu kommt, dass sich die Busfahrer durch mehr Ruhe und Ordnung
im Bus ausschließlich auf das Fahren
konzentrieren können.
Schulbusbegleiter beschwichtigen einen Störenfried.
Sicherheitsforum
3 . 2012
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Aufgaben werden meist im Team gelöst.
ben den Weiterbildungstagen in den
Schulen auch Wochenend-Camps
wichtige Bestandteile der hochwertigen Aus- und Weiterbildung.
Das Projekt wird i.d.R. in den Schulen
allen Fahrschülern ab der 7. Klasse
vorgestellt. Die Auswahl der einzelnen
Schüler erfolgt nach den eingegangenen Bewerbungen schulformübergreifend. Die Ausbildung erfolgt meistens
an Nachmittagen und die Erste-HilfeAusbildung an einem Samstag, d.h. es
wird von den Jugendlichen ehrenamtliches Engagement und ein gewisses
Maß an Eigenverantwortung erwartet.
Nach der erfolgreichen Einführung des
Projektes Ende 2009 in der Sekundar schule „Elsteraue“ in Reuden und der
Ausbildung von 13 Schulbusbegleitern
an dieser Schule, nahmen im darauf
folgenden Jahr 164 Schülerinnen und
Schülern an 20 Schulen im Burgenland kreis an einer Grundausbildung teil.
Damit konnte eine flächendeckende
Ausbildung erreicht werden. Da jedes
Jahr eine nicht unerhebliche Anzahl an
Schulbusbegleitern die Schule verlassen, sind kontinuierliche Ausbildungen
erforderlich. Mit Beginn des neuen
Schuljahres sind ca. 250 Schulbusbe gleiter täglich in den Schulbussen in
Sachsen-Anhalt und Thüringen unterwegs, um die Fahrten zur Schule und
nach Hause sicherer zu machen.
In der Vergangenheit konnten einige
geplante Ausbildungen wegen der feh-
20
lenden Mittel leider nicht durchgeführt
werden. Dies war bedauerlich, da die
Schulbusbegleiter durch ihren täglichen Einsatz Streitereien, Verschmutzungen der Busse und Sachbeschädigungen in den Bussen verhindern
und für eine ruhigere Atmosphäre in
den Bussen sorgen. Sie entlasten
durch Ihre Arbeit auch die Busfahrer.
Die wichtige Schnittstelle BusfahrerSchulbusbegleiter wird seit einiger Zeit
intensiver begleitet, was sich vor allem
in den Busfahrerschulungen und den
Weiterbildungen in den Verkehrsunter nehmen mit den Busfahrern wiederspiegelt. Damit hat der Verein vor allem im Saalekreis positive Erfahrungen
gemacht. Hier wird derzeit die flächendeckende Ausbildung von Schulbus begleitern umgesetzt.
Die Erfolge mit diesem Projekt sind
durchaus vorzeigbar. So ist nach Angaben des Busunternehmens PVG
Burgenlandkreis die Zahl der Sachbe schädigungen in Schulbussen durch
den Einsatz der jungen Schulbusbegleiter erheblich zurückgegangen. Die
Busfahrer fahren entspannter und können sich auf den Verkehr konzentrieren. Darüber hinaus erreichte beim
Schulbustest des ADAC im Jahr 2010
eine Buslinie im Burgenlandkreis das
Prädikat „gut“. Die Linie von Gleina
nach Reuden in der Nähe von Zeitz
kam dabei, durch den Einsatz von
Schulbusbegleitern, auf den fünften
Platz deutschlandweit!
Gruppenarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Aus- und Weiterbildung
Sicherheitsforum
3 . 2012
Mitteilungen
Schulbusbegleiter schon
in 6 Landkreisen
unterwegs
Die Entwicklung dieses Projektes hat
sich inzwischen auch in anderen
Landkreisen herumgesprochen. Seit
2011 erfolgte die Aus- und Weiterbil dung in weiteren fünf Landkreisen
Sachsen-Anhalts. Außer im Burgen landkreis sind Schulbusbegleiter im
Altmarkkreis Salzwedel, dem Saalekreis, dem Salzlandkreis sowie in den
Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und
Mansfeld-Südharz ausgebildet worden. Weitere Ausbildungen nach dem
KEG-Konzept erfolgten in Thüringen
und Brandenburg. In Sachsen läuft
derzeit die Vorbereitung im Landkreis
Leipzig.
Mittlerweile sind über 500 Schülerin nen und Schüler nach dem Konzept
des Vereins ausgebildet wurden. Ca.
60 Prozent der Jugendlichen bestehen
die anspruchsvolle Abschlussprüfung,
das dem hohen Qualitätsanspruch der
Projektbeteiligten entspricht. Der 300.
Schulbusbegleiter erhielt im Sommer
diesen Jahres den begehrten Ausweis
und die Teilnahmebescheinigung von
uns überreicht und ist jetzt täglich im
nördlichen Saalekreis unterwegs.
Verschiedene Sponsoren unterstützen
das Projekt langfristig. Auch das Land
Sachsen-Anhalt stellt seit diesem Jahr
Mittel bereit, um den Schulbusbeglei ternachwuchs weiter kontinuierlich
auszubilden. Natürlich haben die
Sponsoren ein wachsames Auge auf
die Jugendlichen, die schon des Öfteren nach der Schule eine Ausbildung
in den Unternehmen begonnen haben.
Auch die Landkreise beteiligen sich an
der Finanzierung der Ausbildung.
Unmittelbar vor den Sommerferien
konnte das erste Teamleiter-Camp in
Sachsen-Anhalt durchgeführt werden.
Die Teamleiter in den Schulen übernehmen zusätzliche Aufgaben und leiten ihr Team in regelmäßigen Treffen
selbstständig an. Momentan wird die
Ausbildung auf alle weiterführenden
Schulen im Altmarkkreis Salzwedel
ausgeweitet.
Ansprechpartner für Interessierte ist
der Verein Koordinierungsstelle für
Kinder, Eltern und Großeltern e.V.
(KEG e.V.) aus Naumburg.
Hintergrundinformationen und aktuelle
Berichte über das Projekt gibt es auf
der Internetseite www.Schulbusbeglei ter.de.
Uwe Köppen
Dominik Linke von der Sekundarschule in Gröbers ist der 300. Schulbusbegleiter in Sachsen-Anhalt.
Sicherheitsforum
3 . 2012
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Mitteilungen
KWF-Expo 2012 –
die Messe im Wald
Forum Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz anlässlich der KWF_Expo 2012
Die KWF-Expo fand vom 13. bis 16. Juni 2012 als Demo-Messe im Wald statt. Sie richtet sich speziell an die Forstunternehmen
und Forstverwaltungen. Veranstaltungsort war die Stadt Bopfingen in Baden-Württemberg. Auf einer 100 ha großen Feld- und
Waldfläche präsentierten über 400 Aussteller ihre neusten Entwicklungen und den umfassenden Stand der Technik im Forst.
ereichert wurde die KWF-Expo
durch Sonderschauen zu speziellen Themen, Prämierungen von Neuheiten und live stattfindende Meisterschaften. Im Themendorf BadenWürttemberg informierte die Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung
(DGUV) unter Federführung der Unfall kasse Baden-Württemberg zu aktuellen Themen aus Arbeits- und Gesund heitsschutz bei der Waldarbeit.
Abgerundet wurde die KWF-Expo
B
durch Foren zu aktuellen Themen, die
mit der Forstwirtschaft in Verbindung
stehen. Von Vertretern der DGUVGremien wurde über die Erfahrungen
beim Einsatz von Arbeitsschutzmana gementsystemen, der Wirksamkeit
und möglichen Gesundheitsgefahren
von permethrinimprägnierter Arbeitskleidung, den Auswirkungen psychischer Belastungen und über Sicher heitsanforderungen bei der Seilarbeit
berichtet. Diese Themen fanden ein
reges Interesse beim anwesenden
Fachpublikum. Durch die Sonderschau
und das Forum zu Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz wurde das
Bemühen um einen optimalen Schutz
der Beschäftigten bei der Waldarbeit
durch die DGUV unterstrichen und gefördert.
Günter Koch
Gefahrenzone Haltestelle
Mehr als zehn Millionen Kinder und Jugendliche nutzen in Deutschland für ihren Weg zur Schule einen Schulbus oder öffentliche
Verkehrsmittel. Dabei erweist sich der Omnibus als ausgesprochen sicheres Beförderungsmittel. Bei seiner Nutzung ereignen sich
deutlich weniger Unfälle als bei den Schulwegen zu Fuß, mit dem Rad oder im Pkw. Dennoch sind auch hier teilweise schwere
Unfälle zu verzeichnen. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hin.
ahezu zwei Drittel der Unfälle bei
der Schulbusnutzung ereignen
sich beim Aufenthalt im Fahrzeug
selbst. Schwere und tödliche Unfälle
passieren jedoch eher beim Überque ren der Fahrbahn vor dem Einsteigen
oder nach dem Verlassen des Busses.
Unachtsamkeit und Ablenkung der
Kinder spielen hier eine große Rolle,
weshalb Eltern auch den täglichen Weg
zur Bushaltestelle gemeinsam mit ihrem Kind genauso üben sollten wie
den Schulweg zu Fuß. Aber auch die
N
Unwissenheit motorisierter Verkehrs teilnehmer spielt bei den Unfällen an
Haltestellen eine Rolle.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bereits 1995 eine Regelung geschaffen, die an besonderen Haltestellen gilt, die von den Straßenverkehrsbehörden bestimmt werden. Dort
schaltet der Busfahrer das Warnblinklicht ein. Nur wenige Autofahrer wissen jedoch genau, wie sie sich dann
verhalten müssen.
Richtig ist es so: Nähert sich der Bus
mit eingeschaltetem Warnblinklicht der
Haltestelle, dürfen Auto- oder Motorradfahrer grundsätzlich nicht überholen. Dies dient vor allem dem Schutz
der Kinder, die den Bus noch erreichen wollen und die Fahrbahn möglicherweise unachtsam und in Eile überqueren.
Steht der Bus mit eingeschaltetem
Warnblinklicht an der Haltestelle, darf
man nur mit Schrittgeschwindigkeit (4
bis 7 km/h) und ausreichendem Ab stand an ihm vorbeifahren. Dabei
muss eine Gefährdung der Schüler
oder anderer Fußgänger ausgeschlossen sein. Der DVR weist darauf hin,
dass dies für alle Fahrzeuge gilt, unabhängig davon, in welche Richtung sie
fahren - also auch für diejenigen, die
dem haltenden Bus entgegenkommen, außer wenn die Fahrbahnen baulich getrennt sind, zum Beispiel durch
einen Mittelstreifen.
Quelle: DVR
Sicherheitsforum
3 . 2012
Tödlicher Unfall bei
Waldarbeiten
Die Arbeit im Wald ist heute dank moderner Tech nik und Arbeitsverfahren zwar nicht mehr so gefährlich und körperlich belastend wie noch vor
einigen Jahren. Dennoch passieren in diesem Bereich immer wieder Unfälle
mit z.T. schweren Verletzungen oder sogar mit tödlichem Ausgang. So leider
auch im August diesen Jahres in einem Waldgebiet im Landkreis Wittenberg.
eim Fällen von Kiefernstammholz
in einem Waldstück erlitt ein Mitarbeiter des Landesforstbetriebes
Sachsen-Anhalt einen tödlichen Ar beitsunfall. Der Unfall ereignete sich,
als der Waldarbeiter in der Nähe eines
Forstweges eine Kiefer (Stammfußdurchmesser ca. 54 cm und ca. 26 m
Länge) mit der Motorkettensäge fällen
wollte. Fallkerb, Splintschnitte und
Fällschnitt waren ausgeführt. Doch
beim Fallen des Baumes brach ein
Starkast der Kiefer in ca. 20 m Höhe
ab und traf den Waldarbeiter direkt am
Kopf. Dabei erlitt er schwere Verletzungen der Halswirbelsäule sowie einen Genick- und Schädelbruch, die
unmittelbar zum Tod führten.
B
Der abgebrochene Starkast ist mit hoher Wahrscheinlichkeit beim Fallen
des Baumes durch eine nur 4 m entfernte Kiefer unter Spannung geraten
und abgebrochen. Es handelte sich
nicht um einen Totholzast. Aufgrund
der unmittelbaren Nähe des Nachbarbaumes ist davon auszugehen, dass
sich der Astabbruch kurz nach Beginn
des Fallvorganges des Baumes ereignete.
Der Forstwirt selbst trug seine gesam te persönliche Schutzausrüstung und
befand sich zum Unfallzeitpunkt direkt
am Baumstubben. Obwohl der Fall vorgang des Baumes bereits begonnen hatte, muss er nicht auf die Rück weiche zurückgetreten sein. Mög licherweise blieb ihm dafür nicht mehr
genügend Zeit.
Sicherheitsforum
3 . 2012
Richtiges Ein schätzen und
Festlegen der
Rückweiche
Die Regel „Waldarbeiten“ (BGR/GUVR 2114) sagt im Abschnitt 3.2.6.4 aus:
„… Sobald der Baum zu fallen beginnt,
treten die mit der Fällung des Baumes
Beschäftigten auf der Rückweiche
mindestens so weit zurück, dass sie
sich außerhalb der Kronenprojektionsfläche befinden. Dort warten sie unter
Beobachtung des Kronenraumes bis
der Baum liegt und die benachbarten
Kronen ausgeschwungen haben. Während der Baum fällt, wird nicht mehr
gesägt („nicht mitgeschnitten“)…“
Durch Beachtung dieser Forderungen
sollen die mit der Baumfällung beschäftigten Personen in die Lage versetzt werden, herabfallenden gebrochenen Ästen auszuweichen und
damit schweren Verletzungen zu ent gehen. Es ist daher zwingend erforderlich, vor Beginn des Fällvorgangs für
ausreichende Rückweichen zu sorgen.
Dieser Arbeitsunfall verdeutlicht in
trauriger Weise einmal mehr, wie gefährlich das Fällen von Bäumen heute
immer noch ist. Trotz ständigen Fort schritts bei Technik und Geräten (z.B.
Helmfunk, immer leichtere Motorsä gen) bleibt die motormanuelle Baum fällung auch künftig eine sehr gefährliche Tätigkeit. Dabei können kleinste
Unaufmerksamkeiten verheerende
Folgen haben.
Eine auch nur geringfügig falsche Einschätzung des zu fällenden Baumes
kann sehr schnell zu einem Unfall führen. Dazu enthält die Regel „Waldarbeiten“ im Abschnitt 3.2.6.1
Folgendes:
„… Der zu fällende Baum wird vor der
Fällung beurteilt. Die Baumbeurteilung
beinhaltet u.a. folgende Gesichtspunkte:
• Kronenausbildung, Baumhöhe,
Wuchsform, Gewichtsverteilung,
Kronenausformung, Stammverlauf,
Schwerpunkt, Zwieselbildung, gebrochene Äste,
• Baumart,
• Stammdurchmesser, Gesundheitszustand, Wurzel- und Faserverlauf,
• Geländeverhältnisse, Umgebung,
Zustand der Nachbarbäume,
• Witterungseinflüsse (z.B. anhaftende
Nässe, Reif- und Schneebehang,
Wind) …“
Erst nach vollständiger und eindeutiger Baumbeurteilung kann der Fällvorgang begonnen werden.
Im Zusammenhang mit diesem Unfall
wird noch einmal auf die oft speziellen
Verhältnisse bei Randbäumen, Zwieseln und Bäumen mit einseitigen Star kästen hingewiesen, die eine korrekte
Baumbeurteilung zusätzlich erschweren. Alle mit dem Fällen von Bäumen
Beschäftigten sollten deshalb die
Anforderungen der Regel „Waldarbeiten“ (BGR/GUV-R 2114) genau befolgen, um die Unfallgefahren auf das
kleinstmögliche Maß zu reduzieren.
Matthias Käsebier
23
Mitteilungen
Fachbereich „Erste Hilfe” –
neue Internetseite
Am 13. März 2012 hat sich der Fachbereich „Erste Hilfe“ der DGUV konstituiert
und seine Arbeit aufgenommen. Der bisherige Fachausschuss „Erste Hilfe“
wurde aufgelöst. Nunmehr werden die typischen Querschnittsaufgaben für alle
Unfallversicherungsträger vom neuen Fachbereich übernommen.
it seiner interdisziplinären Beset zung, u.a. aus Aufsichtspersonen
verschiedener Unfallversicherungs träger, Arbeits- und Notfallmedizinern,
Vertretern der BG-Kliniken, Hilfsorga nisationen, Sanitätsfachleuten der
Bundeswehr, werden neueste medizinische und notfallmedizinische Er kenntnisse, Erfahrungswissen sowie
Fachmeinungen auf dem Gebiet der
Ersten Hilfe und des betrieblichen
Rettungswesens zusammengeführt.
M
Auf Grundlage der Bestimmungen zur
betrieblichen Ersten Hilfe in der UVV
„Grundsätze der Prävention“ (GUV-V
A1) bearbeitet der Fachbereich weiterhin das nachgeordnete Regelwerk zur
Ersten Hilfe. Dieses gilt es insbesondere auf dem aktuellen medizinischen
Stand zu halten und neuen Entwick lungen unter Beachtung des Leitlinien papiers zum Vorschriften- und Regel werk im Arbeitsschutz anzupassen.
Nach wie vor steht dabei das Ziel der
Straffung und besseren Verständlich keit der Informationen im Vordergrund,
um für die Praxis ein logisches und auf
das staatliche Recht abgestimmtes
Instrumentarium zur Verfügung zu stellen.
Im Betrieb ist der unmittelbare Kollege
der Erste am Unfallort. Deshalb legen
die Unfallversicherungsträger großen
Wert auf gut ausgebildete Ersthelfer
vor Ort und lassen auf ihre Kosten jedes Jahr über eine Million Versicherte
in Erster Hilfe aus- und fortbilden. Um
das erforderliche Niveau und die Ein heitlichkeit der Ausbildung von Erst helfern in allen Ausbildungsstellen
bundesweit gewährleisten zu können,
regelt der Fachbereich auch das Er mächtigungsverfahren für die ausbildenden Stellen sowie die Sicherung
der Ausbildungsqualität.
24
Neue
Internetadresse
Wichtige Informationen zur Ersten
Hilfe sind jetzt der Internetseite des
Fachbereiches „Erste Hilfe“ zu entnehmen, der durch eine neue Rubrik
„Ausbildungsstellen“ ergänzt wurde
(www.dguv.de/fb-erstehilfe). Diese
neue Rubrik enthält aktuelle Informa tionen für die Aus- und Fortbildung in
der betrieblichen Ersten Hilfe. Damit
ist die Rubrik sowohl für Mitgliedsbetriebe, als auch für die zur Ausbildung
ermächtigten Stellen interessant.
Navigationspunkte auf der Internetsei te sind neben den Ausbildungsstellen
bspw. Vorschriften und Regeln, Fragen
und Antworten sowie verschiedene
Themenfelder und Fachinformationen.
Die bisher bekannte Internetseite
www.bg-qseh.de wird zum 31.12.2012
eingestellt und als neue Rubrik des
Internetauftrittes Fachbereich „Erste
Hilfe“ weitergeführt. Dadurch werden
die Inhalte zwar verschoben, bleiben
dem Nutzer allerdings über den neuen
Zugangsweg erhalten. Letztlich wurde
der bisherige Auftritt der Qualitätssicherungsstelle in den Internetauftritt
des Fachbereiches „Erste Hilfe“ eingebunden.
Quelle: DGUV
Sicherheitsforum
3 . 2012
Mitteilungen
Aktuelles zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz
laut Gefahrstoffverordnung in seinem
Betrieb durchführen muss. Das Nachschlagewerk richtet sich an Betriebe,
Aufsichtsbehörden, Arbeitsmediziner
und andere, die sich mit Gefahrstoffen
und Gesundheitsschutz befassen. Es
enthält alle wichtigen Informationen,
um Gesundheitsgefährdungen durch
Gefahrstoffe zu beurteilen.
(http://publikationen.dguv.de, Suche:
12016)
Informationen zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
von Bund, Ländern und UV-Trägern
finden sich im GDA-Portal. Das Informationsangebot wurde um einen
Newsletter mit aktuellen Meldungen
zu Aktivitäten, Veröffentlichungen und
Terminen der GDA erweitert. Im ersten
Newsletter wurde über das GDA-Arbeitsprogramm „Gesund und erfolgreich arbeiten im Büro“ berichtet.
Darüber hinaus finden sich Hinweise
auf neue Inhalte des Portals und ein
Überblick zu Veranstaltungen mit
GDA-Themen.
(www.gda-portal.de, GDA-Newsletter)
Eine aktualisierte Fassung der bewährten IFA-Gefahrstoffliste hat das In stitut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
veröffentlicht. Die Gefahrstoffliste ist
ein Grundlagenwerk für die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber
Außerdem hat das IFA eine Liste der
krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden
Stoffe (KMR-Liste 2012, Stand: August 2012) zum Download eingestellt,
jeweils einmal mit neuen und alten
Einstufungsbezeichnungen.
(http://publikationen.dguv.de, Suche:
12044 bzw. 12042)
Der GESTIS-Stoffmanager ist ein Instrument zur Gefährdungsbeurteilung
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Das
Institut für Arbeitsschutz der Deut schen Gesetzlichen Unfallversicherung
(IFA) stellt diese kostenlose Onlinehilfe
u.a. in einem Artikel in der Zeitschrift
„Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft“
vor.
(www.dguv.de, Webcode: d4067,
Datenbank öffnen, Suche: Gestis)
Das IFA stellt seine bewährte Stoffdatenbank GESTIS nun auch als kostenlose App für Apple- und Android-Geräte zur Verfügung. Damit lässt sich jederzeit und überall recherchieren, was
es mit einem Stoff auf sich hat.
Einzelheiten zur App finden sich auf
der Internetseite des IFA.
(www.dguv.de, Webcode: d11892)
Wenn Beschäftigte mit gefährlichen
Stoffen arbeiten, brauchen sie einen
ausreichenden Schutz. Dazu müssen
Risiken erkannt und Maßnahmen ergriffen werden. Mit dem „Einfachen
Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe
(EMKG) Version 2.2. Eine Handlungs anleitung zur Gefährdungsbeurteilung
IFA
IF
FA Report
Report 1/20
1/2012
12
Gefahrstoffliste
Gef
fahrstoffliste 2012
2012
Gefahrstoffe
Gef
fahrstoff
ffe am Arbeitsplatz
Arbeit
Arbe splatz
Sicherheitsforum
3 . 2012
für Sicherheitsfachkräfte und andere
fachkundige Personen“ hat die BAuA
eine praxisnahe Handlungshilfe entwickelt.
(www.baua.de, Publikationen, Fachbeiträge)
Die Bewertung der vorhandenen
Schweißrauchexposition kann jetzt
mit Hilfe einer Software der BGHM online vorgenommen werden. Zur Be wertung der Gefährdung durch verschiedene Typen von Schweißrauchen
wurde ein empirisches Modell entwikkelt. Hierfür wurden sowohl Messergebnisse aus dem Labor und vom
Arbeitsplatz ausgewertet, als auch arbeitsmedizinische Erkenntnisse und
Erfahrungen über die Wirkung der
Schadstoffe zu Grunde gelegt. Die
Exposition des Schweißers gegenüber
Schweißrauchen am Arbeitsplatz
hängt von einer Reihe verschiedener
Faktoren ab.
(www.bghm.de, Webcode: 802)
Beim Sifa-Workshop 2012 der BAuA
behandelte der Themenblock „Aktuelles“ Vorschriften, Regeln und Handlungshilfen. Im Themenblock „In eigener Sache“ ging es nochmals um die
DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und
25
Mitteilungen
Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, besonders unter dem Aspekt der betriebsärztlichen Tätigkeit und der Kooperation zwischen Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt. Das Thema des
Jahres 2012 lautete „Gefährdungs beurteilung und Arbeitsschutzorganisation“. Im Mittelpunkt standen
dabei die GDA-Leitlinien „Gefähr dungsbeurteilung“ und „Organisation
des betrieblichen Arbeitsschutzes“.
Die Vorträge stehen zum Download
zur Verfügung.
(www.baua.de, Publikationen,
Fachbeiträge, Sifa-Workshop 2012)
Einfach systematisch!
Sicherheit und Gesundheitsschutz
im Unternehmen organisieren
Information für Kommunen – www.agu-kommunen.de
SIFA-WORKSHOP 2012
Informationsveranstaltung mit
Erfahrungsaustausch für Fachkräfte für
Arbeitssicherheit
am 10. und 11. Mai 2012 in der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin in Dresden
Die Arbeitswelt ist zunehmend vom
Wandel geprägt. Die Anforderungen
an die Gestaltung der Arbeitsplätze,
die Einhaltung von Grenzwerten und
die Ableitung gesetzeskonformer Maß nahmen zum Schutze der Beschäftigten werden auch aufgrund der Einflüs se europäischer Regelungen schwieriger. Umso wichtiger ist es, Sicherheit
und Gesundheit als Aufgabe des Ar beitgebers im Fokus zu behalten. Wie
diese den Anforderungen durch ein
systematisches Arbeits- und Gesund heitsschutzsystem gerecht werden,
erläutert eine neue Broschüre der
Unfallkasse NRW „Sicherheit und
Gesundheitsschutz im Unterneh men organisieren“.
(www.unfallkasse-nrw.de, WebCode:
N558)
26
Auf der Internetseite des Vereins Deutscher Revisionsingenieure wurde ein
dreiteiliger, sehr ausführlicher Vortrag
von Thomas Vogel – BG Bau, zum
Thema „Baugruben und Gräben“ eingestellt
(www.vdri.de, Fachinformationen,
nach Datum, 24.05.2012)
Die Unfallkasse NRW hat Informationen zur Thematik „Organisationsdefi zite, Gefährdungen und Belastungen
bei archäologischen Ausgrabungen“
veröffentlicht. Darunter, welche möglichen Gefährdungen und Belastungen
gibt es zu beachten, zu beseitigen
oder zu reduzieren. Desweiteren Hin weise zu Prüffristen von Arbeitsmitteln
bei archäologischen Ausgrabungen.
(www.unfallkasse-nrw.de, WebCode:
N554)
Ein neues Internetportal informiert über
Hilfsmittel und Hilfsmittelversorgung
für Menschen mit Behinderungen.
Die Produkte sind nach ihren Einsatzbereichen gegliedert und können schnell
recherchiert werden.
(www.rehadat-hilfsmittel.de)
Wer im Notfall keine Erste Hilfe leistet,
kann sich strafbar machen. Ersthelfer,
die Fehler machen, müssen keine
rechtlichen Konsequenzen befürchten.
Die Broschüre „Rechtsfragen bei
Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelfer“ wurde aktualisiert (Ausgabe
Juni 2012). Die Broschüre ist geeignet
Ersthelfern vorhandene Ängste und
Bedenken zu nehmen.
(http://publikationen.dguv.de, Suche:
10852)
Rechtsfragen bei
Erster-Hilfe-Leistung
durch Ersthelfer
Sicherheitsforum
3 . 2012
Mitteilungen
Hitzebeanspruchung und
Leistungsfähigkeit in Büroräumen
bei erhöhten Außentemperaturen
zum Thema werden auch verschiedene
Tests angeboten: Wie belastet bin ich?
Wie belastet sind meine Mitarbeiter?
Was können wir tun? Welche Erfahrungen haben andere Unternehmen
gemacht? Eine Handlungshilfe für Be schäftigte ist hier ebenfalls zu finden.
(www.psyga-transfer.de, Praxishilfen,
Handlungshilfen)
R. T. Hellwig, I. Nöske, S. Brasche, Hj. Gebhardt, I. Levchuk, W. Bischof
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Wie sich hohe Temperaturen in Büro räumen auf die Beschäftigten auswirken, das hat eine Studie der BAuA untersucht. Alle Ergebnisse befinden sich
im BAuA-Forschungsbericht „Hitzebeanspruchung und Leistungsfähigkeit in Büroräumen bei erhöhten
Außentemperaturen“.
(www.baua.de, Suche: F2039)
Im Internetauftritt von Ergo-Online ist
einer der Schwerpunkte die Büroar beit. Hier stehen zahlreiche interessante Themenflyer, Broschüren, Arbeitshilfen, Artikel, Betriebsanweisungen u.ä. zu Themen, wie Arbeiten
im Büro, Bildschirmarbeit, SoftwareErgonomie, Telearbeit und mobile Ar beit, Stress, Betriebsklima und Mobbing, Gefährdungsbeurteilungen sowie
Arbeit selbst gestalten und managen
zum Download zur Verfügung.
(www.ergo-online.de, Service,
Download-Area)
Anhand vieler Praxisbeispiele informiert die Initiative Neue Qualität der
Arbeit in einer neuen Handlungshilfe,
wie Führungskräfte die psychische
Gesundheit der Beschäftigten durch
einen gesundheitsgerechten Führungsstil fördern können. Es handelt sich
um den Sammelordner „Kein Stress
mit dem Stress – Lösungen und Tipps
für Führungskräfte und Unternehmen“.
Die Publikation zeigt auf, was Vorge setzte tun können, um Umfang und
Ursachen psychischer Belastungen zu
identifizieren. Neben Daten und Fakten
Sicherheitsforum
3 . 2012
Konflikt-ement
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Emoti rderu
Überfo
Kein Stress
mit dem Stress
Mit vielen
Arbeitshilfen
Lösungen und Tipps für
Führungskräfte und Unternehmen
und
Praxisbeispielen
–
Der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband hat gemeinsam mit
verdi vor einiger Zeit zwei Broschüren
zur Gesundheitsförderung an kommunalen Arbeitsplätzen und im Betrieb
mit den Titeln „Stress und Mobbing
a. D.“ sowie „Arbeiten und gesund
bleiben“ herausgegeben.
(www.kuvb.de, Medien, Druckschriften
& Broschüren, eigene Broschüren)
Die Zahl der betrieblichen Fehltage
aufgrund von Burnout ist seit 2004
stark gestiegen. „Die Menschen fühlen
sich in ihrem Leben und bei ihrer Arbeit immer häufiger überfordert. Die
psychosozialen Belastungen der modernen Gesellschaft werden erheblich
unterschätzt. Seelisch überlastete Personen erhalten zu spät Beratung sowie Hilfe und psychisch Kranke zu
spät eine Behandlung.“, stellt Prof. Dr.
Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
fest. Die BPtK hat eine Arbeitsunfähigkeitsstudie „Psychische Erkrankungen und Burnout 2012“ veröffentlicht.
(www.bptk.de, Aktuelle Nachrichten,
06.06.2012)
Psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung bzw. in einem ganzheitlichen Gesundheitsmanagement in
Studentenwerken zu berücksichtigen,
ist das Anliegen der Broschüre „Mehr
als Obstkorb und Rückenschule –
Psychische Belastungen und Gesundheit in Studentenwerken“ der
Unfallkasse NRW. Die neue Broschüre
möchte Perspektiven vermitteln, wie
ein Gesundheitsmanagementsystem in
der Praxis aufgebaut werden kann,
welche Schritte dabei zu unternehmen
sind, aber auch welche Hindernisse
dabei zu überwinden sind.
(www.unfallkasse-nrw.de, Webcode:
N537)
50
Prävention
Pr
rävention in NR
NRW
W
Stress und
Mobbing a. D.
Betriebliche Gesundheitsförderung
an kommunalen Arbeitsplätzen
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„Mehr als
Obstkorb
und
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sychische Bel
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Psychische
Belastungen
und
Gesundheit
nd Ge
sundheit
in St
udentenwerk
ken
Studentenwerken
Fallstudie
Fallstudie mit Interviews
Interviews
27
Mitteilungen
dem Pflegebedürftigen zusammen. Ein
solcher Urlaub will allerdings sorgfältig
geplant sein. Tipps dazu gibt die neue
Ausgabe des Pflegeinfobriefes „Zu
Hause pflegen – bleiben Sie gesund!“
der Unfallkasse NRW.
(www.unfallkasse-nrw.de, Webcode:
N535)
Die Wirkung von Medikamenten auf
die Wahrnehmung wird oft unterschätzt. Ein Informationsportal des
Deutschen Verkehrssicherheitsrates
informiert über die Risiken von Me dikamenteneinfluss im Straßenverkehr. Der Alkohol wird hier ebenfalls thematisiert.
(www.dvr.de, Medikamente und Straßenverkehr)
Die BARMER GEK hat auf ihrer Internetseite eine Infothek, in der zahlreiche interessante Broschüren angesehen, heruntergeladen oder bestellt
werden können. Darunter aus übergeordneten Themenbereichen, wie Ge sundheit und Prävention, Entspan nung und Stress, Ernährung, Sucht mittel, Pflege, Pflegeleistungen, Sport,
Kinder, Berufsstart, Studium, Essstörungen, Zahngesundheit, Patientenrechte, Haut, Atemwege, Herz und
Kreislauf, Krebserkrankungen, usw.
(www.barmer-gek.de, Rundum gut versichert, Infothek, Broschüren bestellen).
Ein vollständiger Impfschutz ist der
beste Weg, um sich und andere vor einer Vielzahl von Infektionskrankheiten
zu schützen. Schutzimpfungen sind
ein wichtiger Baustein der gesundheitlichen Vorsorge - und das in jedem
Lebensalter. Nach der Grundimmuni sierung im Kindesalter sollte der Impf schutz regelmäßig überprüft und ergänzt werden. Hierfür bietet die BZgA
auf ihrem speziellen Internetportal umfassende Informationen rund um das
Thema. Neben konkreten Erläute rungen zu den einzelnen Krankheits bildern und jeweiligen Impfungen, die
den verschiedenen Altersgruppen em pfohlen werden, gibt es auch zahlreiche interaktive Elemente.
(www.impfen-info.de)
sten können“. Es veranschaulicht auf
unterhaltsame Weise den Zusammenhang zwischen gesunder Ernährung,
Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit
bei der Arbeit. Beschäftigte können
sich über die richtige Ernährung bei
der Arbeit informieren und Arbeitgeber
erhalten Tipps, wie sie Einfluss auf die
Qualität der Ernährung ihrer Beschäftigten nehmen können.
(www.vbg.de, Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz, Aktuelles,
Gesundheitsmagazin)
Körperliche Anstrengung, psychische
Belastungen und Berge an Formalien
gehören zum Alltag in der häuslichen
Pflege. Viele pflegende Angehörige
möchten diesen Stress einmal unterbrechen und sich frischen Wind um
die Nase wehen lassen – auch mit
Zu Hause pflegen bleiben Sie gesund!
Info-Brief der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen und der DSH · Sommer 2012
Urlaub vom Pflegealltag
Das Thema der 5. Folge des VBG-Ge sundheitsmagazins lautet „Gesunde
Ernährung – Was Unternehmen lei-
28
Körperliche Anstrengung, psychische Belastungen und Berge an Formalien – das gehört
zur tagtäglichen häuslichen Pflege. Viele pflegende Angehörige wünschen sich, diesen
stressigen Alltagstrott einmal zu unterbrechen und sich frischen Wind um die Nase
wehen zu lassen. Das geht – auch mit dem Pflegebedürftigen zusammen. Allerdings
muss ein gemeinsamer Urlaub sorgfältig geplant werden.
Viele Motorradunfälle könnten durch
das richtige Training, eine gute Ausrüstung oder die richtige Beladung
vermieden werden. Um Sicherheit im
Motorradverkehr anschaulich zu illustrieren, greift eine neue Broschüre mit
dem Titel „Fahren mit Hirn“ der Kampagne „Runter vom Gas“ das Thema
in Bildform auf. Zeichnungen aus der
Feder des Cartoonisten Martin Perscheid erinnern an die zehn Grund regeln sicheren Motorradfahrens –
in bunten Farben, aber mit einer gehörigen Portion Humor.
(www.runtervomgas.de, Kampagnenmaterial, Motorradbroschüre)
Rainer Kutzinski
Sicherheitsforum
3 . 2012
Gewinnen Sie den Deutschen Arbeitsschutzpreis
Bewerben Sie sich bis zum 15. Februar 2013
Weniger Krankmeldungen, höhere Produktivität,
zufriedenere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter –
Prävention lohnt sich. Sicherheit und Gesundheitsschutz zahlen sich aber auch als gute Beispiele aus:
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis honoriert im Jahr
2013 erneut gute Ideen und praktische Lösungen
für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.
Studien zeigen: Ein aktives Gesundheitsmanagement
hat direkte Auswirkungen auf den Geschäftserfolg.
Mit dieser Botschaft geht der Deutsche Arbeitsschutzpreis in die nächste Runde. Machen Sie mit
– und tragen Sie mit Ihren Impulsen dazu bei, den
Arbeitsalltag sicherer, gesünder und motivierender
zu gestalten.
Worum geht’s beim
Deutschen Arbeitsschutzpreis?
Gefragt sind clevere Konzepte und Prozesse oder
neuartige Produkte und Technologien. Maßnahmen,
die den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb wirksam
verbessern – und zum Nachahmen anregen.
Zum Beispiel:
þ (LQ.RQ]HUQI¾KUWHLQVSH]LHOODXIVHLQH0LWDUEHLWHU
innen und Mitarbeiter abgestimmtes Gesundheitsmanagement ein, das unter anderem Rückenschulungen und Seminare zur Stressbewältigung
beinhaltet.
þ (LQ+DQGZHUNVEHWULHEVFKQ¾UWJHPHLQVDPPLW
3DUWQHUEHWULHEHQXQGGHU¸UWOLFKHQ+DQGZHUNVkammer ein Maßnahmenpaket, das den Arbeitsschutz auf Baustellen erhöht.
þ (LQ7HDPYRQ0LWDUEHLWHULQQHQXQG0LWDUEHLWHU
eines mittelständischen Bergwerkbetriebs
entwickelt eine Bodenraumbeleuchtung für
Flurförderzeuge, um Unfälle in der Dunkelheit
zu vermeiden.
Mitmachen lohnt sich:
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist
mit insgesamt 40.000 Euro dotiert.
Die Gewinner werden im November
¸ŦHQWOLFKDXIGHU)DFKPHVVH
$$LQ'¾VVHOGRUIJHHKUW
Gut zu wissen!
Teilnehmen können Unternehmen
und Institutionen aller Größen,
Branchen und Rechtsformen sowie
Einzelpersonen. Weitere Informationen
und die Bewerbungsunterlagen
ŧQGHQ6LHLP,QWHUQHWXQWHU
www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de
Als gemeinsame Ausrichter stehen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und
die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hinter
dem Arbeitsschutzpreis 2013, der Teil der Gemeinsamen
Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist.
Mitteilungen
Neue Schriften im Regelwerk
(Diese Materialien werden nicht als Druckexemplar zur Verfügung gestellt. Der Download ist möglich unter
http://publikationen.dguv.de)
30
•
Regel „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“
(BGR/GUV-R 199, Juli 2012)
Die bisherige BG-Regel „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“ (BGR 199) wurde redaktionell überarbeitet, dem aktuellen Stand der Normung angepasst und in eine
neue DGUV-Regel überführt.
•
Information „Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen“
(BGI/GUV-I 719, aktualisiert März 2012)
In der von der DGUV herausgegebenen Fassung vom April 2009 ist ein gravierender Druckfehler aufgetreten. Betroffen hiervon ist die Betriebsanweisung „Kohlendioxid in ortsfesten Feuerlöschanlagen“ im Anhang
3 auf der Seite 80. Hier steht der Hinweis: Im Notfall nur umluftabhängige Atemschutzgeräte einsetzen.
Richtig ist: Im Notfall nur umluftunabhängige Atemschutzgeräte einsetzen. In der neuen aktualisierten Ausgabe ist dieser Fehler korrigiert worden. Ferner wurden in dieser Ausgabe geänderte Gesetzesbezeichnungen angepasst.
•
Lärmschutz-Informationsblatt LSI 01-200 „Bezugsquellen für Werkstoffe, Bauelemente und
Werkzeuge“
(BGI/GUV-I 792-030, Januar 2012)
Mit dem überarbeiteten Lärmschutz-Informationsblatt bietet das IFA der DGUV eine Informationshilfe zur
Beschaffung von Einrichtungen zur Geräuschminderung, von Einzelteilen zu ihrer Herstellung und von geräuscharmen Werkzeugen an.
•
Information „Geräuschgeminderte Sägeblätter für Holz, Kunststoff und Aluminium“
(BGI/GUV-I 792-150, Juni 2012)
In Labor- und Praxismessungen an Format- und Tischkreissägen durchgeführte Vergleichsmessungen zeigen, dass die mit geräuschgeminderten Sägeblättern gegenüber Standardsägeblättern erreichbare Schallpegelminderung sowohl vom bearbeiteten Material als auch vom Dämpfungsprinzip abhängt.
Maximal wurden 12 dB(A) Schallpegelminderung festgestellt. Die Messergebnisse werden ausführlich beschrieben und in zahlreichen Abbildungen anschaulich dargestellt. Im Anhang sind 16 Hersteller für geräuschgeminderte Sägeblätter aufgelistet.
•
Information „Handbuch zur Ersten Hilfe“
(BGI/GUV-I 829, Juli 2012)
Das Handbuch wurde auf Grundlage der überarbeiteten Reanimationsempfehlungen des Deutschen Beirates für Wiederbelebung aktualisiert. Diese DGUV-Information soll Teilnehmern von Erste-Hilfe Ausbildungen für Betriebe als Nachschlagewerk zur Ergänzung Ihrer Ausbildung dienen. Dazu werden alle Inhalte
der betrieblichen Ersten-Hilfe-Ausbildung im Handbuch angesprochen und ausführlich erläutert.
Da in den Betrieben zahlreiche Ersthelfer vorhanden sind, sollte das Handbuch als Datei im internen
Netz zur Verfügung gestellt werden.
•
Information „Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe"
(BGI/GUV-I 5163, Mai 2012)
Bei der Organisation der Ersten Hilfe haben bereits viele Großunternehmen AED beschafft und ihre Mitarbeiter entsprechend geschult. Jedes Unternehmen, das AED beschafft und bereit hält, hat bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten und qualitätssichernde Maßnahmen zu ergreifen. Diese Informationsschrift
soll den Verantwortlichen die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen verdeutlichen, die
Gerätetechnik in einfacher Weise erläutern und insbesondere die nötige Qualifizierung der betrieblichen
Ersthelfer erklären.
Sicherheitsforum
3 . 2012
Mitteilungen
•
Informationsschrift „Absauganlagen einkaufen – aber richtig!“
(BGI/GUV-I 7006-2, Mai 2012)
Um Gefahrstoffe aus dem Arbeitsbereich zu entfernen, sind in manchen Fällen Absauganlagen erforderlich.
Das kann für Betriebe mit hohen Investitionen verbunden sein. In der Informationsschrift haben Praktiker die
wichtigsten Fragen zusammengestellt, denen Betriebe vor dem Einkauf nachgehen sollten – Fragen, wie
„Muss ich wirklich absaugen? Was muss bei der Auftragsvergabe geklärt sein? Wie bekomme ich die richtige Anlage? Wie sieht es aus mit Wartung, Prüfung und Wirksamkeit?“
•
Information „Einsatz von Photovoltaikanlagen“
(BGI/GUV-I 8657, Juli 2012)
Die Schrift enthält für Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen den neuesten Stand zu
Gefahren, erfolgreich erprobten Vorgehensweisen, wichtige Informationen zum Aufbau von PV-Anlagen,
Hinweise für die Einsatzvorbereitung bzw. zum Schutz im Einsatzfall sowie Details zum Einsatzende. Ergänzt
wird die Information durch ein übersichtliches Faltblatt „Einsatz an Photovoltaikanlagen – Vorgehensweise
im Schadensfall für stromerzeugende Solaranlagen“ (BGI/GUV-I 8567-1) im Taschenkartenformat, welches
einen schnellen Überblick über zu ergreifende Maßnahmen gibt.
•
Information „Psychische Belastungen im Straßenbetrieb und Straßenunterhalt“
(BGI/GUV-I 8763, )
Die Information ergänzt die bestehenden Informationsschriften zur Beurteilung von Gefährdungen am Ar beitsplatz bei der Straßenunterhaltung. Sie bietet eine Hilfestellung zum Verständnis und Erkennen psychischer Belastungen bei Arbeiten im Straßenverkehr sowie eine Sammlung guter Praxisbeispiele, die Hilfestellung geben bei der Vermeidung oder Reduzierung dieser Belastungen. Damit stellt sie eine Handlungshilfe
zu den in der Regel „Straßenbetrieb – Straßenunterhalt“ (BGR/GUV-R 2108) aufgezeigten Anforderungen an
die Gefährdungsbeurteilung bezüglich der Bewertung von psychischen Belastungen zur Verfügung.
•
Grundsatz „Prüfung von Kranen“ (BGG/GUV-G 905, August 2012) und
Grundsatz „Prüfbuch für den Kran“ (BGG/GUV-G 943, aktualisiert August 2012)
Es besteht weiterhin ein großer Bedarf nach diesen Vorgaben für die Prüfung von Kranen sowie für die
Dokumentation der Prüfung. In der vom Sachgebiet „Hebetechnik und Instandhaltung“ aktualisierten
Fassung sind wichtige Aktualisierungen zu den gültigen EG-Richtlinien, EN-Normen sowie Neuerungen zu
den Prüfhinweisen enthalten.
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Mitteilungsblatt der
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
ISSN 1619-3520
Mitglied der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung
Sicherheitsforum
3 . 2012
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Auflage
4.500 Exemplare
Ausgabe
September 2012
Erscheinungsweise
„Sicherheitsforum“ erscheint
vierteljährlich
31