Zehn Dinge, die Sie über Unterhalt wissen sollten

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Zehn Dinge, die Sie über Unterhalt wissen sollten
Zehn Dinge, die Sie über Unterhalt
wissen sollten
Fachanwalt für Familienrecht
Kurt Schulte Herbrüggen
47249 Duisburg
Münchener Straße 78
Telefon: 0203 77 27 97
E-Buch Version: 1.8 vom 17.11.2013
Spezialisierung, Können und Erfahrung
Im Familienrecht geht es nicht nur ums "Gewinnen". Sehr viele Mandanten wollen
keinen „Rosenkrieg“. Sie wollen eine faire Trennung. Sie wollen aus ihren Kindern keine
Scheidungskrüppel machen. Sie wollen deshalb keinen Anwalt, der "den Hammer kreisen lässt" und durch sein Vorgehen und seinen Ton das Maximum an verbrannter Erde
erzeugt.
Sie wollen zwar einen Anwalt, der das Wissen hat, sie effektiv gegenüber dem Partner
und dem Gericht zu vertreten. Sie wollen aber auch einen Anwalt, der die Erfahrung hat,
Sie und Ihre Familie wohlbehalten durch diese existenzielle Krise zu bringen.
Als langjähriger Fachanwalt für Familienrecht habe ich das juristische Wissen, Sie
angemessen zu beraten. Dank meiner Ausbildung als Mediator habe ich das Instrumentarium, zu ausgewogenen und fairen Lösungen zu kommen.
- kombiniert mit moderner Technik.
Außerdem benutzte ich modernste technische Lösungen, um den
Mandatsablauf zu optimieren: Sie können mit mir über eine
Video-Software-Lösung kommunizieren, um, ohne in meine Praxis fahren zu müssen, mit mir sprechen zu können.
Ich bin altmodisch. Ich bin der Meinung, dass am Anfang eines
Mandats das persönliche Gespräch mit dem Anwalt oder der
Anwältin stehen sollte, um den Sachverhalt von allen Seiten zu erfassen. Nicht zuletzt
muss das persönliche Vertrauensverhältnis begründet werden, das Voraussetzung für
ein gelungenes und erfolgreiches Mandatsverhältnis ist.
Vielleicht sehen wir uns.
Viel Erfolg bei der Lektüre dieses Buches und alles Gute
Kurt Schulte Herbrüggen
1. Die Düsseldorfer Tabelle - was ist das?
Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Richtlinie.
1.1 Was bedeutet das für die Geltung der Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle wird, wie der Name schon andeutet, von den Senaten
des
Oberlandesgerichts
Düsseldorf
zusammengestellt,
die
sich
mit
Familienrecht beschäftigen.
Im Prinzip ist die Geltung der Düsseldorfer Tabelle damit auf dem Bezirk des
Oberlandesgerichts Düsseldorf beschränkt.
Es gibt eine Vielzahl von anderen Tabellen einzelner Oberlandesgerichte, die
von der Düsseldorfer Tabelle abweichen. Sie müssen also in jedem Falle
nachsehen, ob nicht die Zuständigkeit eines anderen Oberlandesgerichtes
gegeben ist, das eine eigene Tabelle herausgegeben hat.
Wesentliche Unterschiede zwischen den einzelnen Oberlandesgerichten gibt es
vor allem bei dem berufsbedingten Aufwendungen und den Quoten des
Unterhalts in Bezug auf das Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
1.2 Wie verbindlich ist die Düsseldorfer Tabelle?
Dass die Düsseldorfer Tabelle kein Gesetz ist, bedeutet zunächst einmal, dass
davon abgewichen werden kann, auch von untergeordneten Gerichten.
Dies wird im Normalfall nicht vorkommen, da Eckpunkte der Düsseldorfer
Tabelle wie zum Beispiel die Selbstbehalte nicht in jeder Entscheidung eines
Gerichts neu festgelegt werden sollen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf signalisiert durch die Tabelle, dass es die
Frage der Selbstbehalte bis zur Herausgabe einer neuen Tabelle so behandeln
wird, wie in der gültigen Tabelle dargelegt. Jeder Familienrichter, der anders
entscheidet, riskiert, dass sein Beschluss aufgehoben wird.
Die Düsseldorfer Tabelle dient also vor allem der Vereinheitlichung der
Rechtsprechung im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
1.2 Düsseldorfer Leitlinien
Es gibt auch noch die so genannten “Düsseldorfer Leitlinien“. Darin werden die
Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle erläutert.
Es ist sinnvoll, in Einzelfragen auch in die Düsseldorfer Leitlinien zu schauen.
Erst
mit
den
Düsseldorfer
Leitlinien
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf.
ergibt
sich
ein
Gesamtbild
der
2. Unterhaltsansprüche entstehen nicht automatisch
Unterhaltsansprüche entstehen nicht automatisch. Unterhalt muss vielmehr
ausdrücklich geltend gemacht werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der Unterhaltsberechtigte kann den Unterhaltspflichtigen auffordern, einen
bestimmten
Unterhaltsbetrag
oder
einen
bestimmten
Prozentsatz
an
Kindesunterhalt gemäß § 1612 a Abs. 1 BGB zu zahlen. Gerade, wenn der
Unterhalt zum ersten Mal geltend gemacht wird, ist diese Variante aber nicht
optimal.
2. Der Unterhaltspflichtige kann stattdessen aufgefordert werden, Auskunft
über sein Einkommen zu erteilen. Erfolgt dieser Aufforderung “zum Zweck der
Unterhaltsberechnung“, kommt der Unterhaltsverpflichtete bereits durch diese
in Verzug, ohne dass ein bestimmter Betrag ohne Kenntnis des tatsächlichen
Einkommens beziffert werden muss.
Tipp: Bei “unsicheren Kantonisten“ kann es sinnvoll sein, die Aufforderung zur
Unterhaltszahlung bzw. zur Auskunftserteilung durch einen Gerichtsvollzieher
zustellen zu lassen. Dies ist die einzige wirklich sichere Art und Weise, den
Zugang eines Schriftstücks zu beweisen. Daneben hat die Zustellung durch den
Gerichtsvollzieher auch noch eine, nennen wir es einmal, „aufmunternde“
Wirkung.
3. Was ist ein Unterhalts -“Titel“?
Juristische Laien wissen häufig mit dem Wort “Titel“ nichts anzufangen. Was ist
damit gemeint?
Ein Unterhaltstitel (oder ein “Titel“ allgemein) ist ein Dokument, das berechtigt,
die im Dokument genannte Forderung durch Zwangsvollstreckung beizutreiben.
Konkret: zahlt der Unterhaltsschuldner nicht, kann ich ohne großes Federlesen
eine Lohnpfändung beantragen.
Unterhaltstitel können sein: Urteile bzw. Beschlüsse von Gerichten, notarielle
Urkunden, Urkunden von Jugendämtern über Kindesunterhalt und noch einige
andere mehr.
3.1 Wie komme ich an einen Unterhaltstitel?
Grundsätzlich ist der Unterhaltsschuldner verpflichtet, einen Titel errichten zu
lassen, beispielsweise bei einem Notar. Die Kosten der notariellen Urkunde hat
dann allerdings der Unterhaltsgläubiger zu tragen.
Es gibt eine Ausnahme: Das Jugendamt kann die Unterhaltspflicht für ein
minderjähriges Kind titulieren. In diesem Fall ist der Unterhaltsschuldner
verpflichtet, zum Jugendamt zu gehen und dies zu veranlassen. Die Ausnahme
gibt es deshalb, weil das Jugendamt das fast kostenlos macht.
3.2 Warum fragt Ihr Anwalt, ob es einen Titel gibt?
Es ist enorm wichtig, zu wissen, ob ein Unterhaltstitel besteht oder nicht.
1. Gibt es bereits einen Titel, brauche ich nicht zu klagen. Tue ich es trotzdem,
verliere ich den Prozess, weil kein Anlass für die Klage bestand.
2. Von der Frage, ob ein Unterhaltstitel besteht, hängt die Frage ab, was für
eine Art der Klage einzureichen ist. Wird die falsche Klageart gewählt, kann es
sein, dass das Gericht bereits aus diesem formalen Grund die Klage abweist.
Tipp: Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, alle Unterlagen sorgfältig
aufzubewahren. Ein erfahrener Anwalt kann diese Unterlagen durchsehen und
sehr schnell feststellen, was in der Vergangenheit gemacht wurde oder eben
auch nicht.
Tipp:
Das gilt übrigens auch für Zahlungsquittungen und - Belege!
Als
Unterhaltsschuldner sollten Sie alle Zahlungsbelege bis zum 22. Lebensjahr des
Kindes aufbewahren (18 Jahre bis zur Volljährigkeit + 3 Jahre Verjährungsfrist).
Banken heben Kontounterlagen nur 10 Jahre auf.
Nehmen Sie einen Aktenordner und heften Sie alles hintereinander ab.
4. Der Auskunftsanspruch des Unterhaltsberechtigten
Wie bereits oben dargestellt, ist die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
ein Weg, den Unterhaltsschuldner in Verzug zu setzen.
4.1 Warum man immer erst Auskunft verlangen sollte
Es
ist
davon
abzuraten,
ohne
eine
Auskunft
zum
Einkommen
Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Es fehlt dann nämlich eine sichere
Berechnungsgrundlage für den Unterhalt.
Dies kann dann dazu führen, dass zu wenig Unterhalt geltend gemacht wird.
Bei
lange
laufenden
Unterhaltsansprüchen
wie
zum
Beispiel
dem
Kindesunterhalt kann dies einen großen Verlust bedeuten.
4.2 Warum man nicht um die Auskunft streiten sollte
Aus der Sicht des Unterhaltsverpflichteten sollten Auskunftsansprüche immer
sofort befriedigt werden.
Nur wenn wirklich offensichtlich ist, dass ein Unterhaltsanspruch nicht besteht,
sollte man sich weigern, Auskunft zu erteilen. Beispiel: Es besteht keine
Verpflichtung, Auskunft zu erteilen, wenn dies bereits innerhalb der letzten
zwei Jahre geschehen ist, § 1605 Abs. 2 BGB.
Geht es dagegen beispielsweise um die Frage, ob der Unterhaltsanspruch
wegen Fehlverhaltens des anderen verwirkt ist, sollte man diese Frage erst im
Hauptprozess geltend machen.
Eine Diskussion der Frage, ob Auskunft erteilt werden muss, lohnt noch aus
einem
anderen
Grund
nicht:
Klagt
die
Gegenseite
und
beantragt
Verfahrenskostenhilfe, dann bekommt sie die Verfahrenskostenhilfe für den
gesamten Prozess und nicht nur für die Auskunft.
Das Gericht klärt die Frage der Verwirkung dann doch erst im Hauptverfahren.
Ich finde es ungünstig, dass man
In einer nebensächlichen Sache - ob Auskunft zu erteilen ist oder nicht über einen wichtigen Punkt streitet,
in diesem unwichtigen Punkt die Gegenseite häufig völlig überflüssigerweise
die erste Runde gewinnen lässt,
und
man
sich
einen
Gegner
einhandelt,
der
wegen
bewilligter
Verfahrenskostenhilfe munter weiterprozessieren kann und sich um die
Kosten nicht kümmern muss.
5. Was macht das Jugendamt?
Im Zweifel nichts. Die zuständige Sachbearbeiterin ist entweder krank,
schwanger oder im Urlaub.
5.1 Das Jugendamt als Beistand
Das Jugendamt taucht oft als Beistand des minderjährigen Kindes auf. Es soll
dem
minderjährigen
Kind
und
dem
jungen
Erwachsenen
helfen,
Unterhaltsansprüche durchzusetzen.
Da die Gerichte mittlerweile durchgehend Beratungshilfe in diesen Fällen
verweigern, eben mit der Begründung, das Jugendamt könne tätig werden, ist
es auch sinnvoll, das Jugendamt in Anspruch zu nehmen, wenn man die
Anwaltskosten nicht selbst übernehmen will.
In schwierigen Einzelfällen kommen meiner Beobachtung nach die Jugendämter
regelmäßig ins Schleudern. Es fehlt dann in meinen Augen einfach der fundierte
juristische Sachverstand.
Auch in der Zwangsvollstreckung lassen die Jugendämter oft jede Initiative
vermissen. Wenn nur irgendwas bezahlt wird, ist der Eifer, mehr hereinzuholen,
ausgesprochen beschränkt.
Oft wird die Zwangsvollstreckung durch einen Anwalt energischer sein.
Zu berücksichtigen ist aber, dass Zwangsvollstreckung von den Kosten her
mittlerweile ein teures Vergnügen geworden ist.
5.2 Das Jugendamt als UVG-Behörde
Viele Bürger wissen nicht, dass das Jugendamt noch in einer anderen Rolle tätig
wird, nämlich als Verteiler von Unterhaltsvorschuss-Leistungen. Das ist eine
ganz andere Funktion und mit der des Beistandes nicht zu verwechseln.
Wenn das Jugendamt Unterhaltsvorschüsse geltend macht, macht es nur die
von ihm selbst gezahlten, der Höhe nach geringeren Beträge geltend.
6. An wen muss der Unterhalt gezahlt werden?
Bei minderjährigen Kindern ist der Unterhalt grundsätzlich an den betreuenden
Elternteil zu zahlen, bei volljährigen Kindern an diese selbst.
Achtung: Beim Kindesunterhalt kann es vorkommen, dass ein Kind sowohl
Unterhaltsvorschussleistungen als auch Hartz IV erhält. Dann geht der Unterhalt
an die zahlende Behörde über.
Praktisch gesehen, dürfte es ziemlich egal sein, an welche der beiden infrage
kommenden Behörden – Jugendamt oder Hartz IV Behörde – man zahlt, solange
man nicht an das Kind bzw. den betreuenden Elternteil zahlt.
Zahlt man weiter an den betreuenden Elternteil, kann es passieren, dass man
noch einmal an die Behörde zahlen muss, weil durch die Zahlung an den
Elternteil keine schuldbefreiende Wirkung eingetreten ist.
7. Was ist Trennungsunterhalt - was nachehelicher Unterhalt?
Beim Unterhalt des Ehegatten gibt es zwei Unterhaltstatbestände, die
auseinandergehalten
werden
müssen.
Das
ist
einmal
der
sogenannte
Trennungsunterhalt, der in der Zeit der Trennung und während der Dauer des
Scheidungsverfahrens bis zur Rechtskraft der Scheidungsbeschlusses gezahlt
werden muss und der sogenannte nacheheliche Unterhalt, der in der Zeit nach
Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses geschuldet wird.
7.1 Beide Unterhaltstatbestände haben voneinander abweichende Voraussetzungen
Nur der nacheheliche Unterhalt kann zeitlich begrenzt oder auch der Höhe nach
begrenzt werden.
Auf Trennungsunterhalt kann nicht, auch nicht durch Ehevertrag, verzichtet
werden. Deshalb findet man in Eheverträgen auch keinen Verzicht auf
Trennungsunterhalt, aber auf nachehelichen Unterhalt.
Das führt dazu, dass häufig versucht wird, das Scheidungsverfahren zu
verzögern, weil es Trennungsunterhalt gibt, aber keinen nachehelichen
Unterhalt, zum Beispiel wegen eines Ehevertrages.
7.2 Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
Achtung: Ich bekomme recht häufig den Satz zu hören, dass es nach der
Scheidung keinen Unterhalt mehr gäbe. Der Satz ist eindeutig falsch.
8. Die Rangverhätnisse beim Unterhalt
Die Rangverhältnisse beim Unterhaltsanspruch sind sehr wichtig.
Dadurch, dass der Unterhalt des minderjährigen Kindes im Rang allen anderen
Unterhaltsansprüchen vorgeht, kann es passieren, dass die Kindesmutter
keinen Unterhalt bekommt, weil erst der Unterhaltsanspruch der Kinder
befriedigt werden muss.
Mit minderjährigen Kindern meint das Gesetz dabei nicht nur die ehelichen
Kinder, sondern auch Kinder aus einer anderen Ehe oder nichteheliche Kinder.
Die Ehefrau kann somit bereits aufgrund der Tatsache, dass Kinder, auch nicht
aus der Ehe stammende, da sind, keinen Unterhaltsanspruch haben, allein weil
das verfügbare Einkommen bereits von den Kindern aufgezehrt wird.
Da Unterhaltsansprüche mehrerer Kinder, auch älterer Kinder, nicht gerade
gering
sind,
kann
das
Vorhandensein
von
zwei
Kindern
bei
einem
Normalverdiener bereits dazu führen, dass kein Geld für die Kindesmutter übrig
ist.
9. Kann man zusammen einen Rechtsanwalt nehmen?
Eins sei klargestellt: die Bearbeitung einer Unterhaltssache durch einen Anwalt
geht nicht.
Der Anwalt ist der Vertreter einer Partei. Er kann und darf also Personen, die
entgegengesetzte - der eine will Unterhalt haben, der andere soll zahlen Interessen haben, nicht vertreten.
Trotzdem höre ich immer wieder, dass der Anwalt der Gegenseite den
Unterhaltsanspruch ausgerechnet habe. Man sollte dieser Unterhaltsberechnung
mit größter Vorsicht entgegentreten. Der Anwalt ist verpflichtet, immer die für
seinen Mandanten beste Berechnungsweise zu nehmen.
Achtung: Dass die Düsseldorfer Tabelle »Tabelle« heißt, bedeutet nicht, dass
man den Unterhalt einfach ablesen kann. Das mag beim Unterhalt für ein Kind
gehen.
Es sind aber viele Wertungsfragen vorhanden und viele Einzelpukte
nicht erfasst.
Das führt dazu, dass die Berechnung, bewusst oder aus Mangel an
Informationen, falsch sein kann.
Beispielsweise
kann
man
berufsbedingte
Aufwendungen
nach
der
Düsseldorfer Tabelle pauschaliert, aber auch konkret berechnen. Hat der
Unterhaltsverpflichtete erhebliche Kosten für die Fahrten zur Arbeitsstätte und
wird dies nicht berücksichtigt, kann ihn das im Monat einige 100 € kosten.
10. Wie werde ich eine Unterhaltsvollstreckung wieder los?
Immer wieder gibt es Leute, die ihren Unterhalt nicht bezahlen. Ich spreche
jetzt nicht von denen, die dies bewusst tun und in ihrem ganzen Leben keinen
Unterhalt zahlen werden.
Ich spreche von denen, die arbeitslos werden und dann zum Beispiel nach
einiger
Zeit
wieder
anfangen
zu
arbeiten.
Dann
ist
auf
einmal
die
Unterhaltspfändung da.
Die nächste Frage, die sich dann stellt: Wie werde ich diese Pfändung wieder
los?
Die Antwort: das geht nicht ohne Einwilligung der anderen Seite.
Wenn der Unterhaltsgläubiger nicht zustimmt, was sehr häufig der Fall sein
wird, werden sie die Unterhaltspfändung erst los, wenn das Arbeitsverhältnis
beendet wird oder der Unterhaltsanspruch wegfällt.
Es ist unbedingt erforderlich, dass man sich in Fällen der Arbeitslosigkeit mit
dem Unterhaltsgläubiger in Verbindung setzt. Behörden wie Jugendämter et
cetera werden häufig bereit sein, eine Stundungsvereinbarung zu treffen. Das
verhindert, dass auf einmal wegen größerer Unterhaltsrückstände vollstreckt
wird.
Außerdem sollte man prüfen, ob der Unterhaltsanspruch nicht weggefallen ist.
Zum Beispiel gibt es Leute, die arbeitslos werden, weil sie krank geworden sind.
Hier
kann
es
durchaus
sein,
dass
mangels
Leistungsfähigkeit
kein
Unterhaltsanspruch mehr besteht, auch kein Kindesunterhaltsanspruch.
Es hilft nur der Grundsatz: nur redenden Menschen kann geholfen werden. Ist
die Pfändung erst da, wird häufig nichts mehr zu retten sein.
11. Hat Ihnen diese E-Buch gefallen? - Ich habe noch mehr für Sie!
Ein weiteres E-Buch:
Scheidung für Anfänger
Finden Sie hier.
12. Sie sollen mich kennenlernen - ich stelle mich vor.
Mein Name ist Kurt Schulte Herbrüggen.
Ich bin 1951 in Duisburg geboren. Ich habe hier mein
Abitur gemacht und dann in Freiburg / Breisgau und Genf
Jura studiert.
Seit 1976 bin ich Rechtsanwalt, seit 1997 Fachanwalt für
Familienrecht, seit 2004 ausgebildeter Mediator.
Ich bin voll und ganz auf das Familienrecht spezialisiert.
Fachanwalt für Familienrecht
Kurt Schulte Herbrüggen
47249 Duisburg-Buchholz
Münchener Straße 78
Telefon:
0203 77 27 97
Homepage: www.scheidung-professionell.de
www.familienrecht-professionell.de
www.recht-professionell.de
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[email protected]
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kshduisburg
Rechtsanwalt Schulte Herbrüggen in 47249 Duisburg ist Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Körperschaft des öffentlichen Rechts
, Freiligrathstraße 25
40479
Düsseldorf.
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet: Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Die für mich maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen finden Sie bei der Anwaltskammer in der Rubrik
„Angaben gemäß § 6 TDG“.
Haftung
Ich lehne jede Haftung, gleich aus welchem Grund, ab. Ich habe diese Informationen nach bestem Wissen
und Gewissen zusammengestellt, kann und will aber nicht garantieren, dass sie richtig, immer aktuell und
inhaltlich vollständig sind. Beachten Sie insbesondere, dass durch mittlerweile eingetretene Änderungen,
sei es der Rechtsprechung oder der gesetzlichen Vorschriften, Informationen unrichtig geworden sein
können.
Dies E-Buch dient der allgemeinen Information und ist nicht auf den Einzelfall zugeschnitten. Es soll Ihnen
grundlegende Informationen liefern und nicht Ihren speziellen Fall lösen. Bitte beachten Sie, dass das
gesamte Familienrecht ein Gebiet für Spezialisten ist.
Mit der Zurverfügungstellung diese E-Buchs ist der Abschluss eines anwaltlichen Beratungsvetrages nicht
verbunden. Es handelt sich auch nicht um das Angebot auf Abschluss eines solchen.
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Dankeschön.
Fachanwalt für Familienrecht
Kurt Schulte Herbrüggen

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