Lohnempfehlungen
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Lohnempfehlungen
Lohnempfehlungen 1. Allgemeines - Die Angaben sollen PhysiotherapeutInnen als Orientierungshilfe dienen. - Die Lohnfestlegung in freien Praxen ist Verhandlungssache und unterliegt marktwirtschaftlichen Aspekten. - Das Lohnniveau variiert in Spitälern weniger stark wie in freien Praxen. 2. 3. Grundvoraussetzungen - Es wird von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 bis 42.5 Stunden ausgegangen. - Inkonvenienzzulagen für Schicht- und Wochenenddienst werden in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich ausbezahlt und sollten Bestandteil der Anstellungsverhandlungen sein. - Angestellte erhalten in der Regel 4 Wochen Ferien. Teilzeitanstellung - Der Bruttolohn wird wie folgt errechnet: empfohlener Bruttolohn x individuelle Wochenstundenzahl 42 Stunden 4. Stundenlohn empfohlener Jahresverdienst (Monatslohn x 12 oder 13) Anzahl Stunden pro Woche x 52 - Zusätzlich zum errechneten Stundenlohn muss ein Ferienanteil von 8,33% (bei 4 Wochen Ferien) oder ein Ferienanteil von 10,63% (bei 5 Wochen) ausbezahlt werden. - Zusätzlich wird empfohlen, auch den 13. Monatslohn anteilsmässig auszuzahlen. physioswiss Lohnempfehlungen 5. Abzüge vom Bruttolohn - AHV / IV / EO / 5.15% (ab 01.01.2011) - ALV 1.1% 1,1% für Einkommensteile bis CHF 126'000.00; für Lohnteile über CHF 126 000.00 bis zu einer Grenze von CHF 315'000.00 0,5 %; keine Beiträge für Einkommensteile ab CHF 315'000.00. - Betriebsunfallversicherung obligatorisch - NBU (Nicht Betriebs Unfall) Ab 8h/ Woche obligatorisch Kann Arbeitnehmer zu 100% abgezogen werden Aufteilung je zur Hälfte üblich. - Berufliche Vorsorge (2. Säule) obligatorisch ab Jahreseinkommen von CHF 21‘060.00 (Aufteilung je zur Hälfte Arbeitgeber/ Arbeitnehmer) - freiwillige Taggeldversicherung Arbeitgeber übernimmt mind. Hälfte -, Arbeitnehmer bezahlt max. ½ der Prämie. - Quellensteuer Nur bei Ausländern und je nach Kanton (keine Niederlassungbewilligung C). Die Höhe der Quellensteuer ist kantonal unterschiedlich. Weitere Informationen sind bei den kantonalen Steuerverwaltungen ersichtlich. 6. Anlaufstellen Kantonal- / Regionalverbände Eine Anlaufstelle für Lohnanfragen bieten die Kantonal- und Regionalverbände. Besuchen Sie dazu unsere Website www.physioswiss.ch und wählen Sie ganz oben bei „Kantonalverbände“ den entsprechenden Verband an. So gelangen Sie direkt zur Kantonal-/RegionalverbandsWebsite und können sich entweder selbst auf die Suche nach Lohnangaben machen oder aber den Vorstand telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Im Weiteren finden Sie hier bereits einige direkte Links zu kantonalen Lohnlisten (relevant für Spitäler und Kliniken): Aargau http://www.ksa.ch/public/pdf/03healthprofs/arbeiten_im_ksa/gav.pdf Basel Land http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/fkd/pa/lohntabelle_2014.pdf Lohnklasse http://www.baselland.ch/2005-176_txt-htm.277837.0.html 14. April 2014/sm I:\12 Dienstleistungen\2 Merkblätter\3 Merkblätter (öffentlich)\Word\Lohnempfehlungen d.docx Seite 2/5 physioswiss Lohnempfehlungen Basel Stadt http://www.arbeitgeber.bs.ch/lohntabelle-gross-bs.pdf Bern http://www.fin.be.ch/fin/de/index/personal/anstellungsbedingungen/gehalt/Gehaltsklassenta bellen.assetref/content/dam/documents/FIN/PA/de/ghk_ktp_01_2012_jg13.pdf Lohnklasse 17 http://www.fin.be.ch/fin/de/index/personal/anstellungsbedingungen/gehalt/EinreihungRichtp ositionsumschreibungen.assetref/content/dam/documents/FIN/PA/de/wdb-pv-anhang-i.pdf Genf http://www.hug-ge.ch/conditions-de-travail Solothurn http://www.so.ch/departemente/finanzen/personalamt/anstellungsbedingungengesamtarbeitsvertrag/lohnsystem/lohn-honorartabellen.html Kantonale Gesundheitsdepartemente der Schweiz Kantonale Lohntabellen können teils bei den entsprechenden Gesundheitsdepartementen der Schweiz bezogen werden. Untenstehend finden Sie eine Liste der kantonalen Gesundheitsdepartemente der Schweiz. Aargau Departement Gesundheit und Soziales https://www.ag.ch/de/dgs/dgs.jsp 062 835 29 00 AppenzellDepartement Gesundheit Ausserrhoden www.ar.ch 071 353 61 11 AppenzellInnerrhoden Gesundheits- und Sozialdepartement www.ai.ch 071 788 93 11 Basel-Land Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion http://www.baselland.ch 061 552 51 11 Basel-Stadt Gesundheitsdepartement www.gd.bs.ch 061 267 61 96 Bern Gesundheits- und Fürsorgedirektion www.gef.be.ch 031 633 79 20 Freiburg Amt für Gesundheit http://www.fr.ch/ssp/de/pub/index.cfm 026 305 29 13 Genf Département des Affaires régionales, de l'économie et 022 546 88 00 de la santé/ http://www.ge.ch/dares Glarus Departement Finanzen und Gesundheit www.gl.ch 14. April 2014/sm I:\12 Dienstleistungen\2 Merkblätter\3 Merkblätter (öffentlich)\Word\Lohnempfehlungen d.docx 055 646 61 11 Seite 3/5 physioswiss Lohnempfehlungen Graubünden Gesundheitsamt www.gesundheitsamt.gr.ch 081 257 26 44 Jura Département de la Santé, des Affaires sociales, du Personnel et des Communes / www.ju.ch 032 420 51 03 Luzern Gesundheits- und Sozialdepartement www.lu.ch 041 228 51 11 Neuenburg Département de la justice, de la santé et de la securité 032 889 40 03 / www.ne.ch Nidwalden Gesundheits- und Sozialdirektion www.nw.ch 041 618 76 02 Obwalden Gesundheitsamt www.ow.ch 041 666 62 22 St. Gallen Gesundheitsdepartement www.sg.ch/verwaltung/gesundheitsdepartement.html 058 229 31 11 Schaffhausen Gesundheitsamt www.sh.ch 052 632 71 11 Schwyz Amt für Gesundheit und Soziales www.sz.ch 041 819 11 24 Solothurn Gesundheitsamt http://www.so.ch/ 032 627 21 21 Thurgau Departement für Finanzen und Soziales www.gesundheitsamt.tg.ch 052 724 22 73 Tessin Dipartimento della sanità e della socialità www.ti.ch/DSS 91 814 44 80 Uri Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion www.ur.ch 041 875 22 44 Wallis Gesundheit, Sozialwesen und Energie www.vs.ch 027 606 72 00 Waadt Service de la santé publique www.dsas.vd.ch 021 316 21 11 Zug Gesundheitsdirektion www.zug.ch/gesundheit 041 728 35 04 Zürich Gesundheitsdirektion www.gd.zh.ch 043 259 11 11 Fürstentum Liechtenstein Liechtensteinische Sanitätskommission www.liechtenstein.li +423 239 63 63 14. April 2014/sm I:\12 Dienstleistungen\2 Merkblätter\3 Merkblätter (öffentlich)\Word\Lohnempfehlungen d.docx Seite 4/5 physioswiss Lohnempfehlungen Online-Lohnrechner Der Schweizerische Gewerkschaftsbund stellt auf seiner Internetseite ein Lohnberechnungsprogramm zur Verfügung. Unter www.lohnrechner.ch besteht die Möglichkeit, unter Lohnrechner verschiedene auf Ihren Beruf und Status zutreffende Faktoren einzugeben. Bei korrekter Eingabe erhalten sie eine Einschätzung, in welchem Bereich ihr Lohnniveau zu finden ist. Ebenso unter www.salarium.ch stellt das Bundesamt für Statistik (bfs) einen individuellen Lohnrechner zur Verfügung, welcher Ihnen die Lohndaten liefert. Auf diese zwei Möglichkeiten weißt physioswiss ohne Gewähr hin. 14. April 2014/sm I:\12 Dienstleistungen\2 Merkblätter\3 Merkblätter (öffentlich)\Word\Lohnempfehlungen d.docx Seite 5/5