Lohnempfehlungen

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Lohnempfehlungen
Lohnempfehlungen
1.
Allgemeines
- Die Angaben sollen PhysiotherapeutInnen als Orientierungshilfe dienen.
- Die Lohnfestlegung in freien Praxen ist Verhandlungssache und unterliegt marktwirtschaftlichen Aspekten.
- Das Lohnniveau variiert in Spitälern weniger stark wie in freien Praxen.
2.
3.
Grundvoraussetzungen
-
Es wird von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 bis 42.5 Stunden ausgegangen.
-
Inkonvenienzzulagen für Schicht- und Wochenenddienst werden in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich ausbezahlt und sollten Bestandteil der Anstellungsverhandlungen
sein.
-
Angestellte erhalten in der Regel 4 Wochen Ferien.
Teilzeitanstellung
- Der Bruttolohn wird wie folgt errechnet:
empfohlener Bruttolohn x individuelle Wochenstundenzahl
42 Stunden
4.
Stundenlohn
empfohlener Jahresverdienst (Monatslohn x 12 oder 13)
Anzahl Stunden pro Woche x 52
- Zusätzlich zum errechneten Stundenlohn muss ein Ferienanteil von 8,33% (bei 4 Wochen
Ferien) oder ein Ferienanteil von 10,63% (bei 5 Wochen) ausbezahlt werden.
- Zusätzlich wird empfohlen, auch den 13. Monatslohn anteilsmässig auszuzahlen.
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5.
Abzüge vom Bruttolohn
- AHV / IV / EO /
5.15% (ab 01.01.2011)
- ALV
1.1%
1,1% für Einkommensteile bis CHF 126'000.00; für Lohnteile über
CHF 126 000.00 bis zu einer Grenze von CHF 315'000.00 0,5 %;
keine Beiträge für Einkommensteile ab CHF 315'000.00.
- Betriebsunfallversicherung
obligatorisch
- NBU (Nicht Betriebs Unfall)
Ab 8h/ Woche obligatorisch
Kann Arbeitnehmer zu 100% abgezogen werden Aufteilung je zur Hälfte üblich.
- Berufliche Vorsorge (2. Säule)
obligatorisch ab Jahreseinkommen von
CHF 21‘060.00 (Aufteilung je zur Hälfte
Arbeitgeber/ Arbeitnehmer)
- freiwillige Taggeldversicherung
Arbeitgeber übernimmt mind. Hälfte -,
Arbeitnehmer bezahlt max. ½ der Prämie.
- Quellensteuer
Nur bei Ausländern und je nach Kanton
(keine Niederlassungbewilligung C).
Die Höhe der Quellensteuer ist kantonal unterschiedlich.
Weitere Informationen sind bei den kantonalen
Steuerverwaltungen ersichtlich.
6.
Anlaufstellen
Kantonal- / Regionalverbände
Eine Anlaufstelle für Lohnanfragen bieten die Kantonal- und Regionalverbände. Besuchen Sie
dazu unsere Website www.physioswiss.ch und wählen Sie ganz oben bei „Kantonalverbände“
den entsprechenden Verband an. So gelangen Sie direkt zur Kantonal-/RegionalverbandsWebsite und können sich entweder selbst auf die Suche nach Lohnangaben machen oder
aber den Vorstand telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Im Weiteren finden Sie hier bereits einige direkte Links zu kantonalen Lohnlisten (relevant für
Spitäler und Kliniken):
 Aargau
http://www.ksa.ch/public/pdf/03healthprofs/arbeiten_im_ksa/gav.pdf
 Basel Land
http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/fkd/pa/lohntabelle_2014.pdf
Lohnklasse
http://www.baselland.ch/2005-176_txt-htm.277837.0.html
14. April 2014/sm
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 Basel Stadt
http://www.arbeitgeber.bs.ch/lohntabelle-gross-bs.pdf
 Bern
http://www.fin.be.ch/fin/de/index/personal/anstellungsbedingungen/gehalt/Gehaltsklassenta
bellen.assetref/content/dam/documents/FIN/PA/de/ghk_ktp_01_2012_jg13.pdf
Lohnklasse 17
http://www.fin.be.ch/fin/de/index/personal/anstellungsbedingungen/gehalt/EinreihungRichtp
ositionsumschreibungen.assetref/content/dam/documents/FIN/PA/de/wdb-pv-anhang-i.pdf
 Genf
http://www.hug-ge.ch/conditions-de-travail
 Solothurn
http://www.so.ch/departemente/finanzen/personalamt/anstellungsbedingungengesamtarbeitsvertrag/lohnsystem/lohn-honorartabellen.html
Kantonale Gesundheitsdepartemente der Schweiz
Kantonale Lohntabellen können teils bei den entsprechenden Gesundheitsdepartementen der
Schweiz bezogen werden. Untenstehend finden Sie eine Liste der kantonalen Gesundheitsdepartemente der Schweiz.
Aargau
Departement Gesundheit und Soziales
https://www.ag.ch/de/dgs/dgs.jsp
062 835 29 00
AppenzellDepartement Gesundheit
Ausserrhoden www.ar.ch
071 353 61 11
AppenzellInnerrhoden
Gesundheits- und Sozialdepartement
www.ai.ch
071 788 93 11
Basel-Land
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
http://www.baselland.ch
061 552 51 11
Basel-Stadt
Gesundheitsdepartement
www.gd.bs.ch
061 267 61 96
Bern
Gesundheits- und Fürsorgedirektion
www.gef.be.ch
031 633 79 20
Freiburg
Amt für Gesundheit
http://www.fr.ch/ssp/de/pub/index.cfm
026 305 29 13
Genf
Département des Affaires régionales, de l'économie et
022 546 88 00
de la santé/ http://www.ge.ch/dares
Glarus
Departement Finanzen und Gesundheit
www.gl.ch
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055 646 61 11
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Graubünden
Gesundheitsamt
www.gesundheitsamt.gr.ch
081 257 26 44
Jura
Département de la Santé, des Affaires sociales,
du Personnel et des Communes / www.ju.ch
032 420 51 03
Luzern
Gesundheits- und Sozialdepartement
www.lu.ch
041 228 51 11
Neuenburg
Département de la justice, de la santé et de la securité
032 889 40 03
/ www.ne.ch
Nidwalden
Gesundheits- und Sozialdirektion
www.nw.ch
041 618 76 02
Obwalden
Gesundheitsamt
www.ow.ch
041 666 62 22
St. Gallen
Gesundheitsdepartement
www.sg.ch/verwaltung/gesundheitsdepartement.html
058 229 31 11
Schaffhausen
Gesundheitsamt
www.sh.ch
052 632 71 11
Schwyz
Amt für Gesundheit und Soziales
www.sz.ch
041 819 11 24
Solothurn
Gesundheitsamt
http://www.so.ch/
032 627 21 21
Thurgau
Departement für Finanzen und Soziales
www.gesundheitsamt.tg.ch
052 724 22 73
Tessin
Dipartimento della sanità e della socialità
www.ti.ch/DSS
91 814 44 80
Uri
Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
www.ur.ch
041 875 22 44
Wallis
Gesundheit, Sozialwesen und Energie
www.vs.ch
027 606 72 00
Waadt
Service de la santé publique
www.dsas.vd.ch
021 316 21 11
Zug
Gesundheitsdirektion
www.zug.ch/gesundheit
041 728 35 04
Zürich
Gesundheitsdirektion
www.gd.zh.ch
043 259 11 11
Fürstentum
Liechtenstein
Liechtensteinische Sanitätskommission
www.liechtenstein.li
+423 239 63 63
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Online-Lohnrechner
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund stellt auf seiner Internetseite ein Lohnberechnungsprogramm zur Verfügung. Unter www.lohnrechner.ch besteht die Möglichkeit, unter Lohnrechner verschiedene auf Ihren Beruf und Status zutreffende Faktoren einzugeben. Bei korrekter
Eingabe erhalten sie eine Einschätzung, in welchem Bereich ihr Lohnniveau zu finden ist.
Ebenso unter www.salarium.ch stellt das Bundesamt für Statistik (bfs) einen individuellen
Lohnrechner zur Verfügung, welcher Ihnen die Lohndaten liefert.
Auf diese zwei Möglichkeiten weißt physioswiss ohne Gewähr hin.
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