Rotteck-Gymnasium Freiburg – Direktion

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Rotteck-Gymnasium Freiburg – Direktion
September 2008
GFS - Merkblatt für Schülerinnen und Schüler der Kursstufe
Neben den Klausuren muss jede Schülerin und jeder Schüler im Laufe der Kursstufen 1 und
2 drei gleichwertige Feststellungen von Schülerleistungen, GFS, in drei verschiedenen
Fächern der eigenen Wahl erbringen (§6(3) NGVO). Eine zusätzliche GFS kann in einem
weiteren Fach freiwillig angefertigt werden.
Die GFS muss in den Anforderungen mit einer Klausur vergleichbar sein, z.B.
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schriftliche Hausarbeiten (4 bis 6 Seiten),
Referate (4 bis 6 Seiten),
Präsentationen (10 bis 15 Minuten) mit anschließendem Gespräch,
Projekte (auch experimentelle Arbeiten im naturw. Bereich) mit Protokoll,
mündliche Prüfungen (10 bis 15 Minuten),
Vorführungen in Sport, Musik, Bildende Kunst mit theoretischem Teil
Rahmenbedingungen am Rotteck-Gymnasium
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8.
Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, in den ersten drei Halbjahren der
Kursstufe drei GFS zu erbringen. Es wird dringend empfohlen, in jedem Halbjahr
mindestens eine GFS anzufertigen.
Wird eine GFS angemeldet, aber nicht fristgerecht gehalten, so werden in dem
Fach, in dem sie angemeldet wurde, 0 Punkte eingetragen.
Die Lehrkräfte in den Kursstufen 1 und 2 betreuen in jedem Halbjahr pro Kurs drei
Themen, die von Schülerinnen und Schülern vorgeschlagen oder von der Lehrkraft
angeboten werden können.
Die endgültige Festlegung des Themas oder Themenrahmens ist nur in Absprache
mit dem Fachlehrer oder der Fachlehrerin möglich.
Die GFS muss unterschiedliche Themenstellungen haben und in verschiedenen
Fächern erbracht werden.
Jede der drei verpflichtenden GFS muss eine andere Präsentationsform aufweisen.
Die Fachlehrerin/der Fachlehrer bescheinigt dem Schüler jeweils die fristgerechte
Anmeldung und die erzielten Punkte auf dem Schülerlaufzettel, den die
Schülerinnen und Schüler zu den festgesetzten Terminen Frau Cortesi vorlegen und
am Ende von K2.1 abgeben.
Die Schülerinnen und Schüler unterschreiben für jede GFS eine Erklärung, dass sie
alle benutzten Quellen angegeben haben. Die Nichtangabe von Quellen gilt als
Täuschungsversuch.
E Fugmann
Schulleiter
S. Cortesi
Oberstufenberaterin
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