ktuell ohnen - Bürogemeinschaft der Mietervereine in Hagen

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ktuell ohnen - Bürogemeinschaft der Mietervereine in Hagen
09455
Wohnen Aktuell
ZEITUNG FÜR MIETER
Heute lesen Sie
Kommentar
Warum Berlin,
Hamburg oder
München? Seite 2
7205 Beratungen
Seite 3
in 2014
Nebenkosten
sind die Nr. Eins
Ausgabe 2/2015
Der neugewählte Vorstand des DMB
Hagen. (MV) Die Miet-Nebenkosten,
korrekt eigentlich „Betriebskosten“,
bleiben die Nummer eins bei den
Rechtsberatungsthemen der Mietervereine. Nach wie vor ist nahezu jede
zweite Abrechnung falsch, unplausibel, unvollständig oder erklärungsbedürftig. Häufig ist der Verteilerschlüssel nicht nachvollziehbar oder
Belege sind nicht einsehbar. Manchmal kommt sie zu spät; dann muss
der Mieter nicht nachzahlen.
Foto: Bernd Bohlen
Deutscher Mietertag 2015: Keine Überraschungen bei der Vorstandswahl
Wo kann Mieter
Belege einsehen?
Seite 4
Grillen für Mieter
nicht verboten
Seite 5
Unsere
Beratungsstellen
Seite 7
Das Leitbild
des DMB
Seite 9
Einbau von
Rauchmeldern
Seite 12
Dr. Franz-Georg Rips bleibt „gerne“ Präsident
Hamburg. (MV) Keine Überraschungen gab es bei der Wahl des Bundesvorstandes des
Deutschen Mieterbundes anlässlich des Deutschen Mietertages 2015 in Hamburg. Dr.
Franz-Georg Rips ist und bleibt Präsident des Deutschen Mieterbundes. Die Delegierten
des 66. Deutschen Mietertages wählten ihn mit überwältigender Mehrheit von 96,46
Prozent für vier weitere Jahre zu ihrem Präsidenten. „Ich nehme die Wahl an, ich bin
gerne Präsident des Deutschen Mieterbundes“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips zu seiner
Wiederwahl.
Ebenfalls mit großer Mehrheit wurden die bisherigen Vorstandsmitglieder Ellen Schultz
(Sachsen-Anhalt, Vizepräsidentin), Wolfgang Hessenauer (Hessen, Vizepräsident),
Heidrun Clausen (Schleswig-Holstein, Schriftführerin), Jürgen Effenberger (NordrheinWestfalen, Kassierer), Reiner Wild (Berlin, stellv. Schriftführer), Anke Matejka (Sachsen,
stellv. Kassiererin), Franz-Xaver Corneth (Nordrhein-Westfalen, Beisitzer), Randolph Fries
(Niedersachsen-Bremen, Beisitzer) und Rolf Gaßmann (Baden-Württemberg, Besitzer) wiedergewählt. Neu im
(Di)
DMB-Vorstand sind Siegmund Chychla (Hamburg, Beisitzer) und Beatrix Zurek (Bayern, Beisitzerin).
Wohngeld wird 2016 erhöht
Berlin. (MV) Arbeitslose, Rentner und Geringverdiener
können ab 2016 mit höherem Wohngeld rechnen. Der
Bundestag hat eine Reform des entsprechenden Gesetzes
beschlossen, von dem rund 870 000 Haushalte profitieren
sollen. Zuletzt wurde das Wohngeld 2009 geändert. Es soll
künftig alle zwei Jahre überprüft und an die Entwicklung
der Einkommen, Warmmieten und Nebenkosten angepasst
werden. Der DMB begrüßt die Erhöhung. „Sie war längst
überfällig", so der Bundesdirektor, Lukas Siebenkotten. Er
kündigte an, der DMB werde die Mieter umfassend über
(Di)
ihre Rechte rund um das Wohngeld informieren.
Achtung! Dieses Jahr Mitgliederversammlungen
Wer
hier
in die
Zukunft
schaut,
Foto:
Bohlen
lesen Sie
auf
Seite 8
In Düsseldorf wurde runder Geburtstag gefeiert
Hagen – Schwelm – Herdecke-Wetter Bernhard „Felix“ von Grünberg wurde 70
Hagen. (MV) Für die Mietervereine
Hagen e.V., Herdecke-Wetter e.V. und
Schwelm und Umgebung e.V. finden
in diesem Jahr noch Mitgliederversammlungen statt. Die Einladungen
und konkreten Angaben zu Ort und
Zeit finden Sie auf Seite 10. Bei den
Mietervereinen
Herdecke-Wetter
und Schwelm erfolgen auch
Ehrungen langjähriger Mitglieder.
Im Mieterverein Hagen sind es zu
viele zu ehrende Mitglieder; die Versammlung, in der auch die Neuwahl
des Vorstandes ansteht, würde stundenlang dauern. Deshalb wird es für
den Mieterverein Hagen im nächsten Jahr eine besondere Versammlung zu diesem Zweck geben. Dafür
ergehen noch gesonderte Einladungen. Ebenfalls im nächsten Jahr
werden Mitgliederversammlungen
der Mietervereine Sauerland und
Umgebung e.V., Lennetal und
Umgebung e.V. und Nordhessen e.V.
stattfinden. Auch dort sind Vorstände neu zu wählen und langjährige
Mitglieder zu ehren. Die Bekanntgabe von Ort und Zeit erfolgt ebenfalls
rechtzeitig in unserer Mitgliederzeitung „WohnenAktuell“.
(Di)
Hagen. (MV) Um allen Mißverständnissen vorzubeugen: Er heißt tatsächlich Bernhard von Grünberg –
aber zumindest beim Deutschen Mieterbund nennen
ihn alle „Felix“. Warum, das entzieht sich unserer
Kenntnis. Bei den Mietervereinen der Bürogemeinschaft ist er bestens bekannt. Nicht nur, weil er seit
Jahren Vorsitzender des Landesverbandes NordrheinWestfalen des Deutschen Mieterbundes ist. Zu vielen
Veranstaltungen in Hagen war ihm der Weg nicht zu
weit: Bei der großen Ehrungsveranstaltung im Jahre
2008 in der Hagener Stadthalle gehörte er zu den
Ehrengästen und Festrednern genauso wie zur 90-Jahr-Feier des Mietervereins in Hagen. Wann immer die Unterstützung des Landesverbandes
gebraucht wurde – auf „Felix“ war Verlass! Deshalb gratulieren wir ihm, der
„nebenbei“ noch Landtagsabgeordneter ist, besonders herzlich!
(Di)
2 Meldung und Meinung
Der Kommentar – von Klaus-P. Dietrich
Warum Berlin,
Hamburg oder München?
Wir lesen nahezu täglich von
eklatant steigenden Mieten in
Städten wie Berlin, Hamburg oder
München. Dazu gesellen sich
inzwischen auch schon Stuttgart
oder beispielsweise Münster – und
andere Universitätsstädte. Denn
die vielen Studenten möchten
auch nicht allzu weit von ihrer
Hochschule leben. Die Wohnungen dort sind zwangsläufig knapp
und sehr teuer. Angebot und
Nachfrage regeln da eher den Preis
als der dafür eigentlich gedachte
Mietspiegel. Wobei „regeln“ für
diesen Sachverhalt sicher nicht
das richtige Wort ist. Es wird
gezahlt was verlangt wird – der
„normale“ Mieter mit einem
„normalen“ Einkommen kommt
dort nicht zum Zuge. Die mit
Vorschusslorbeeren ins Rennen
geschickte „Mietpreisbremse“ gibt
es auch noch gar nicht an vielen
dieser Wohnungs-Brennpunkte.
Und die Bremswirkung ist – wenn
überhaupt vorhanden – deutlich
überschaubar!
Aber was in aller Welt bringt so
viele Menschen dazu, unbedingt
in den teuren Städten leben zu
wollen? In den letzten Jahren war
ich aus beruflichen Gründen u. a.
in Berlin, Hamburg und München.
Sicher – es sind schöne Städte mit
teilweise ausdruckstarken und
charaktervollen Elementen und
Stadtvierteln. Ich persönlich allerdings möchte in keiner dieser
Städte meinen Lebensmittelpunkt haben! Offensichtlich ist es
aber für bestimmte Bevölkerungskreise derzeit „in“, unbedingt in
diesen Häusermeeren leben zu
wollen. Eine junge Frau sagte mir
kürzlich, dass sie zum Beispiel den
„Ruhrpott“ viel reizvoller fände,
weil man dort viele unterschiedlichen Städte mit verschiedenen
kulturellen Angeboten relativ
nahe beieinander habe. Außerdem gäbe es
dort auch vielfältige Arbeitsplatz-Angebote und
diverse
Möglichkeiten
von
attraktiven
Freizeitaktivitäten.
Und in der Regel fände man auch
schöne Wohnungen in guten
Wohnlagen, die erschwinglich
seien.
Wenn man sich den Märkischen Kreis oder das Sauerland
genauer anschaut, fällt zuerst auf,
dass die meisten Städte und
Gemeinden über einen – teilweise
eklatanten – Einwohnerschwund
klagen. Zwangsläufig ist das
Wohnen zur Miete dort nicht
besonders teuer. Gute Chancen
also, eine ausreichend große Wohnung in guter Lage zu finden. Aber
die Infrastruktur sei dort unterirdisch, wird oftmals argumentiert.
In vielen kleineren und mittleren
Städten „auf dem Lande“ haben
private Initiativen allerdings die
Situation deutlich verbessert.
Eine Erkenntnis sollten wir aus
den unhaltbaren Zuständen auf
dem Wohnungsmarkt der Brennpunkte Berlin, Hamburg, München und weitere gewinnen: Alle
Bereiche des Lebens den „Märkten“ zu überlassen, die es schon
richten werden, ist ein Fehler!
Selbst wenn mächtige Interessengruppen da andere Ansichten
vertreten. Das tun sie deshalb, weil
sie gut daran verdienen! Und
Wohnen ist nach wie vor ein
Grundbedürfnis des Menschen.
Jeder braucht irgendwo ein Dach
über dem Kopf und eine Tür, die er
hinter sich schließen kann – von
innen. Allein deshalb sind
spekulative Verfahrensweisen hier
genauso verwerflich wie der Terminhandel mit Lebensmitteln!
Einen schönen Tag noch!
Eine unserer Mitarbeiterinnen sieht einem freudigen Ereignis
entgegen. Deshalb suchen wir zum 1. September d. J.
eine Fachkraft (m/w) als Mutterschaftsvertretung, die in unserer
Geschäftsstelle in Hagen unseren Fachjuristen zuarbeitet.
Eine / ein
Rechtsanwalts-Fachangestellte(r)
in Vollzeit
die/der neben dem Sekretariat auch allgemeine Verwaltungsaufgaben erledigen kann und zeitweise in der Anmeldung den
persönlichen und telefonischen Kontakt zu unseren Mitgliedern
pflegt, würde gut zu uns passen.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte an:
Vorstand der Mietervereine, Frankfurter Straße 74, 58095 Hagen
Telefonische Informationen erhalten Sie unter 0 23 31 / 2 04 36 24
WohnenAktuell 2/2015
Mietertag: Leitantrag des DMV-Vorstands und Beirats
Mietrecht sozialer gestalten –
mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen
Die Bundesrepublik Deutschland ist
im wirtschaftlichen, sozialen und
politischen Sinne keine Insel. Das
gilt in besonderem Maße für das
Wohnungswesen und die Wohnungspolitik. So sind auch wegen
jahrelang stagnierender Neubautätigkeit in Ballungsgebieten neue
Wohnungsmarktprobleme
entstanden. Die Wohnraumknappheit
führt
vielerorts
zu
prekären
Lebensverhältnissen, für die es
rascher Lösungen bedarf. Die
Zuwanderungsüberschüsse aus den
ost- und südeuropäischen Ländern
und in jüngerer Zeit auch die
Flüchtlingszuwanderung
aus
Krisenländern außerhalb Europas
haben den demographisch bedingten Bevölkerungsrückgang nicht
nur ausgeglichen, sondern zum
Bevölkerungsanstieg und Wohnungsknappheit in vielen Städten
beigetragen. Gleichzeitig sind die
Wohnungsmärkte vieler Universitätsstädte nicht auf die größere Zahl
von Studenten vorbereitet. Die
Reaktion darauf kann und darf
nicht zunehmende Abschottung
gegenüber Neubürgern sein. Es ist
beschämend, wenn im reichsten
Land Europas Bürger mit prekären
Arbeits-,
Einkommensund
Wohnbedingungen gegen Zuwanderer ausgespielt werden. Der
Deutsche Mieterbund erinnert
daran, dass es unter deutlich
schwierigeren wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen nach dem Zweiten Weltkrieg gelungen ist, einen
großen Flüchtlingsstrom in den
Arbeits- und Wohnungsmarkt zu
integrieren. Während also auf der
einen Seite die Nachfrager nach
Wohnraum in den prosperierenden
und bevorzugten Ballungsgebieten
immer internationaler werden,
findet dieser Prozess auch auf der
Anbieterseite statt, oft jedoch mit
verheerenden
Konsequenzen für
die Rechtssicherheit der Mietvehältnisse. Seit der internationalen
Banken- und Finanzmarktkrise im
Jahre 2008 drängt ein besonderer
Investorentypus auf die deutschen
Wohnungsmärkte und bemächtigt
sich des „Betongoldes“. Zudem wird
ein
immer größerer Anteil des
Mietwohnungsbestandes
von
börsennotierten Wohnungsunternehmen gehalten. Grundsätzlich
sind bei den meisten gewerblichen
Vermietern die Renditeerwartungen hoch oder zumindest deutlich
angestiegen. Auf den angespannten
Wohnungsmärkten steigt daher der
Druck auf die Mieter deutlich an.
Denn für den Mieter ist die Mietwohnung der Mittelpunkt seiner
Existenz. Sie ist Heimat für ihn und
seine Familie und unabdingbar für
den Aufbau und den Erhalt von
Nachbarschaften und Freundschaften. Sie ist Ort der Erholung und
damit auch wichtige Voraussetzung zur Ausübung des Berufs und
der Erwerbstätigkeit, aber auch der
Pflege der Kultur. Sie schafft die
Rückzugsmöglichkeit aus dem
öffentlichen in den privaten
Bereich. Sie bildet die Voraussetzung
für eine selbstbestimmte und
würdevolle Lebensgestaltung und
untersteht damit auch dem Grundrecht des Artikels 1 GG.
Auszug Leitantrag vom 29. 5. 2015
DMB Mieterbund 24 Info
Wer den Makler bestellt, bezahlt auch
Seit dem 1. Juni 2015 gilt in Deutschland bei der Wohnungsvermittlung
das Bestellerprinzip. Wer den Makler bestellt, muss zahlen. Bisher war es
üblich, dass der Vermieter den Makler beauftragte, der Mieter ihn aber
bezahlen musste. Sobald sich der Wohnungssuchende an einen Makler
gewandt hatte, ließ der sich eine Vereinbarung unterschreiben oder es
kam ein mündlicher Vertrag zustande, wonach der Makler berechtigt war,
die Provision vom Mieter zu fordern. Jetzt gibt es das Bestellerprinzip. Das
funktioniert nach dem Motto: „Wer bestellt, der zahlt". Das bedeutet:
Wendet sich der Vermieter an einen Makler und erteilt ihm den Auftrag,
einen Mieter für seine Wohnung zu suchen, muss der Vermieter den
Makler bezahlen. Mieter müssen die Maklerprovision seit dem 1. Juni nur
dann zahlen, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben – schriftlich
bzw. in Textform – und der Makler dann ausschließlich aufgrund dieses
Auftrags tätig wird und eine Wohnung beschafft, über die der Mietvertrag
schließlich zustande kommt. Voraussetzung ist also, dass der Makler auf
„Bestellung" des Mieters, nach dessen Auftragserteilung tätig wird.
Beweispflichtig für diesen Ablauf ist der Makler. Verlangt ein Makler,
obwohl diese Voraussetzungen nicht vorliegen, trotzdem Provision vom
Mieter, ist das unzulässig. Der Mieter kann seine Zahlung verweigern. Hat
er bereits gezahlt, kann er sein Geld zurückfordern. Sein Anspruch verjährt
erst nach 3 Jahren. Außerdem riskiert der Makler eine Geldbuße bis zur
Höhe von 25.000 Euro.
Zahlen und Fakten 3
WohnenAktuell 2/2015
Bürogemeinschaft der Mietervereine hat arbeitsreiches und erfolgreiches Jahr hinter sich
7205 persönliche Rechtsberatungen im Jahre 2014
Hagen. (MV) Die Bürogemeinschaft der Mietervereine Hagen, Schwelm, Herdecke-Wetter, Lennetal, Sauerland und Nordhessen hat wieder ein
arbeitsreiches Jahr hinter sich. In 26 Beratungsstellen standen sechs Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte und ein Diplom-Jurist den Mitgliedern der Vereine beratend zur Seite. In der
Geschäfts- und Beratungsstelle in Hagen gilt seit
einigen Jahren die Sechs-Tage-Woche: Dort steht
den Ratsuchenden auch samstags von 9 bis 13
Uhr ein Fachjurist zur Verfügung. Dazu kommt
noch die morgendliche Telefonberatung, ebenfalls an sechs Tagen in der Woche.
Auch die Mitgliederentwicklung ist insgesamt
zufriedenstellend. Angesichts des allgemeinen
Bevölkerungsrückganges im Tätigkeitsgebiet
zeigt sich die Mitgliederzahl stabil. Die Vertragsanwälte der MV haben im Jahre 2014 insgesamt
121 Prozesse für unsere Mitglieder geführt; fast alle
wurden gewonnen oder endeten zumindest in
einem positiven Vergleich. Nur 6 Prozesse gingen
verloren! Wobei man ganz klar sagen muss, dass es
in der mit Abstand größten Anzahl der Streitfälle
zwischen Mietern und Vermietern zu außergerichtlichen Einigungen kommt. Und das ist auch
gut so. Denn ein Gerichtsverfahren ist immer mit
Kosten und einem nicht unerheblichen Zeitaufwand für alle Beteiligten bei oftmals ungewissem Ausgang verbunden.
7205 persönliche Rechtsberatungen durch
unsere Fachjuristen und Vertragsanwälte sind
eine Hausnummer, die zeigt, dass wir uns für
unsere Mitglieder die erforderliche Zeit nehmen.
Dazu kommen ungezählte Telefonate, die unsere
Rechtsberater im Rahmen der täglichen Telefonberatung geführt haben. Und natürlich die 6033
Briefe, die unsere Verwaltungsmitarbeiterinnen
in 2014 für unsere Mitglieder geschrieben haben.
8102 bei uns eingegangene Briefe mussten
gelesen, bearbeitet und ggf. beantwortet werden.
Wobei wir für unsere Mitglieder die gesamte
Korrespondenz übernehmen – kostenlos! Und das
Briefporto, mit Ausnahme der Kosten für Einschreiben, stellen wir unseren Mitgliedern auch
nicht in Rechnung. Auf dieses „Rundum-SorglosPaket“ ist die Bürogemeinschaft der Mietervereine zu Recht stolz.
Ein weiterer Pluspunkt ist die „RechtsschutzRichtlinie“, nach deren Vorgaben Mitglieder
notfalls auch die Prozesskosten-Übernahme
beantragen können. Voraussetzung ist allerdings –
wie bei einer „normalen“ Rechtsschutzversicherung auch, dass zwischen dem Eintritt in den
Mieterverein und dem Beginn des Rechtsfalles
eine Wartefrist von mindestens drei Monaten
eingehalten werden muss. Das ist eine Vorsichtsmaßnahme. Denn es gibt sicher Zeitgenossen, die
anderenfalls nach Beginn eines Rechtsfalles
schnell in den Mieterverein eintreten würden,
um einen teuren Rechtsanwalt zu sparen.
(Di)
Guter Rat ist oftmals teurer als bei den Mietervereinen der Bürogemeinschaft in Hagen
Umfangreiches Leistungspaket zum günstigen Preis
Hagen. (MV) Wo gibt es das noch? Die Mitgliedschaft in einem Mieterverein, in dem man einen
Fachjuristen so oft konsultieren kann wie es
erforderlich ist – und das sechs Tage in der Woche;
wo der Verein sowohl für Porto (ausgenommen
Einschreiben) als auch für die gesamte Korrespondenz aufkommt; wo an sechs Tagen in der Woche
die telefonische Kurzberatung angeboten wird!
Und wenn alle außergerichtlichen Bemühungen
nicht zum Erfolg führen? Dann bietet die
Bürogemeinschaft der Mietervereine in Hagen
(Mieterverein Hagen e.V., Mieterverein HerdeckeWetter e.V., Mieterverein Schwelm und Umgebung e.V., Mieterverein Sauerland und Umgebung
e.V., Mieterverein Nordhessen e.V., Mieterverein
Lennetal und Umgbung e.V.) den Rechtsschutz
nach genehmigter Richtlinie, und zwar ohne
Selbstbeteiligung des Mitglieds. Ach ja – und das
alles gibt es für 54 Euro im Jahr (einmalige
Aufnahmegebühr 25 Euro)!
Ein Preis-Leistungs-Verhältnis, das keinen
Vergleich scheuen muss! Das nur möglich ist,
weil sich sechs Vereine Räume, Menschen
Gesamt
und Büromaschinen bzw. -möbel teilen!
Die sogenannte „Schwarze Null“, von der
108,ein gewisser Herr Schäuble so gern redet, ist
96,von uns unter den derzeitigen Rahmenbedingungen
nicht mehr lange zu halten! Die
102,Vorstände der Vereine können die Höhe des
96,Mitgliedsbeitrages noch bis Ende 2015
garantieren.
Denn es hilft niemandem, wenn
96,die Mietervereine auf Dauer rote Zahlen
103,80 zuzügl. Schreibgebühren schreiben und deshalb die ohnehin knappe
Zahl der Mitarbeiterinnen oder Rechtsbera66,- kein Rechtsschutz
ter verringern müssen. Das würde zwangsläu94,- zuzügl. Schreibgebühren fig auch zu einer Einschränkung des Leistungspakets und der Ansprechbarkeit
72,- kein Rechtsschutz
führen. Um Ihnen einen Überblick über die
84,Mitgliedsbeiträge in der „Nachbarschaft“ zu
geben, haben wir in der Tabelle mal eine
92,Reihe von Mietervereinen und deren
Beitragssätze
aufgelistet. Die in der Regel
72,- kein Rechtsschutz
anfallenden Aufnahmegebühren haben wir
92,nicht aufgeführt, weil sie ja nur einmal
anfallen. Interessant ist auch, dass es Mieter85,vereine gibt, die für durchzuführende
Stark vor Ort
Mieterverein
Beitrag
Rechtsschutz
MV Bochum
84,-
24,-
MV Bottrop
69,-
27,-
Mietervereine
MV Dortmund
81,-
21,-
Mieter u. Pächter Dortmund
72,-
24,-
MV Duisburg
69,-
27,-
die starken Partner an Ihrer Seite
75,- Vermieter
28,80
Ärger mit dem
MV Düsseldorf
66,–
Nebenkosten-Abrechnung
MV Essen
70,24,Mängel
an
der
Wohnung
Mietergemeinschaft Essen
72,–
Schönheitsreparaturen
MV
Gelsenkirchen
70,14,Kündigung
droht
MV
Iserlohn
80,12,MV
Niederrhein
72,- wird –verlangt
Mieterhöhung
MV Leverkusen
20,Wechsel des72,Eigentümers
MV Groß-Duisburg
MV Lüdenscheid
60,-
25,-
?
Wir stehen unseren
Mitgliedern
90,90,incl.
mit
Rat
und
Tat
zur
Seite!
96,- zuzügl. Schreibgebühren
MV Ostwestfalen-Lippe
63,33,MV Minden
Mieterverein
125,90,- Hagen
35,MV
75,MV Schwerte
54,21,Geschäftsstelle:
Mieterverein
93,MV Siegerland
69,24,Frankfurter
Straße 74
Herdecke-Wetter
Hagen
62,- 58095
MV Soest
62,–
kein Rechtsschutz
Mieterverein
86,MV
Solingen
68,- Schwelm
18,MV Recklinghausen
und
Umgebung
MV
Wuppertal
57,-
Telefon
0 23 31
80,- / 2 04 36 - 0
23,-
Korrespondenz zusätzlich noch Schreibgebühren verlangen. Natürlich gehen wir
davon aus, dass alle Vereine gut und im
Interesse ihrer Mitglieder wirtschaften; aber
die Rahmenbedingungen sind sicher
unterschiedlich. Bei uns sind sie eben
besonders günstig.
(Di)
4 Urteile aktuell
WohnenAktuell 2/2015
Der Bundesgerichtshof stärkt wieder die Rechte der Mieter
Bei Schönheitsreparaturen genau hinschauen
durch den Mieter bezogen auf die
Arbeiten, die wirksam mietvertraglich vereinbart waren. Das BGH sah
die Sache jedoch anders und folgte
der Argumentation des Mieters.
Auch wenn im Mietvertrag die
Pflicht zur Durchführung von
Schönheitsreparaturen in verschiedenen, sprachlich unabhängig voneinander formulierten Klauseln
geregelt ist, handelt es sich um eine
einheitliche Rechtspflicht. Das
heißt, die Unwirksamkeit einer
Klausel kann – bei einer gebotenen
Gesamtschau der Regelung – zur Unwirksamkeit der gesamten Schönheitsreparaturklauseln führen.
Hagen. (MV) Schönheitsreparaturen
in Mietwohnungen – dieses Thema
hat es schon zur BeschäftigungsGarantie von Bundesrichtern gebracht. Aber weil es hier häufig
darum geht, in welcher Form sich
die Verpflichtung zur Übernahme
dieser Arbeiten im Mietvertrag
wiederfindet, gibt es immer mal
wieder Hochbetrieb bei den Gerichten in dieser Sache. Denn die konkrete Formulierung entscheidet
letztendlich darüber, ob der Mieter
oder der Vermieter dafür zuständig
ist; das heißt wer die Kosten zu
tragen hat.
lich auf den konkreten Renovierungsbedarf ankommt. In einer
zweiten Klausel hatte der Vermieter
vorgegeben, dass Schönheitsreparaturen in Küche, Bad und Duschräumen alle 3 Jahre, in Wohn- und
Schlafzimmern alle 5 Jahre und in
sonstigen Räumen alle 7 Jahre
durchzuführen sind. Unwirksam, da
hier die Renovierungsfristen fest
vorgegeben werden und nicht
veränderbar sind.
Wo kann der Mieter
Belege einsehen?
Hagen. (MV) Dass der Mieter Belege,
die Grundlage seiner NebenkostenAbrehnung sind, einsehen darf, ist
unbestritten. Aber wo das geschehen
kann, darüber ist man häufig unterschiedlicher Auffassung. Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht
Dortmund (423 C 8722/14) darüber
zu entscheiden, ob ein Mieter zur
Verwaltung des Vermieters 16 Kilometer weit fahren muss, um dort die
gewünschte Einsicht vorzunehmen.
Das Besondere an diesem Fall ist
allerdings, dass der Vermieter unmittelbar bei der Wohnanlage, in der
auch der betroffene Mieter seine
Wohnung hat, ein Stadtteilbüro
unterhält. In diesem Büro veranstaltet der Vermieter regelmäßig Sprechstunden für Mieter und MietInteressenten. Weil der Vermieter
sich weigerte, die Belege dorthin zu
verbringen, damit der Mieter vor Ort
Einsicht nehmen kann, zog dieser
vor Gericht – und gewann: Dem
Mieter sei die 16 km lange Fahrt
nicht zuzumuten.
(Di)
§
§
§
Manchmal versuchen es Vermieter mit einer gewissen „Kreativität“
wie im vorliegenden Fall, den der
Bundesgerichtshof (VIII ZR 21/13) zu
entscheiden hatte. Der Mietvertrag
enthielt eine prinzipiell wirksame
Klausel und eine, die nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung unwirksam ist. Der Vermieter pochte nun auf die Durchführung der Schönheitsreparaturen
Vorliegend hatte der Vermieter in
einer
Schönheitsreparaturklausel
geregelt, der Mieter müsse Lackierarbeiten an Fenstern, Türen und
Heizkörpern alle 5 Jahre durchführen, es sei denn, sie seien nicht
erforderlich. Diese Klausel stufte der
Bundesgerichtshof als wirksam ein,
da es sich nicht um eine starre
Renovierungsfrist handelt, es letzt-
Wenn Wärmeleitungen ungedämmt sind:
Heizkostenabrechnung nach VDI
lung berücksichtigt. Diese Praxis
bestätigte jetzt auch der Bundesgerichtshof (VIII ZR 193/14): Nach der
Heizkostenverordnung kann der
Wärmeverbrauch der Nutzer in
Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt
sind und deshalb ein wesentlicher
Anteil des Wärmeverbrauchs nicht
erfasst wird, nach anerkannten
Regeln der Technik bestimmt werden. Der so bestimmte Verbrauch
wird dann dem einzelnen Nutzer
als erfasster Wärmeverbrauch zugeordnet. Das Beiblatt „Verfahren zur
Berücksichtigung der Rohrwärmeabgabe" der VDI-Richtlinie 2077
enthält die nach der Heizkostenverordnung geforderten anerkannten
Regeln der Technik. Eine Verweisung in einem Gesetz oder in einer
Verordnung auf entsprechende
Regeln der Technik ist, so der BGH
weiter, zulässig.
(Di)
Hagen. (MV) In den meisten
Mietshäusern sorgt eine Zentralheizung für warme Wohnungen. Die
Heizkosten werden in der Regel
zum Teil nach Größe der Wohnung,
zum anderen Teil nach dem tatsächlichen Verbrauch – mit Hilfe
von Heizkostenverteilern – abgerechnet. Heizkostenverteiler können im Wesentlichen aber nur die
Wärme erfassen, die die Heizkörper
freisetzen. Wärme, die von ungedämmten Rohrleitungen abgegeben wird, bleibt weitgehend unberücksichtigt. Da sich aber die Umlage der verbrauchsabhängig zu
verteilenden Heizkosten nach dem
erfassten Verbrauch richtet, kommt
es zu Verzerrungen und Ungereimtheiten. In diesen Fällen kann nach
der Heizkostenverordnung im Ergebnis auf eine Regelung des VDI
(Verein Deutscher Ingenieure) zurückgegriffen werden, die die Rohrwärmeabgabe bei der Kostenvertei-
Stefan
Wintersohle
Rechtsanwalt
Frankfurter Straße 74
58095 Hagen
Mieter darf eigene Kinder aufnehmen
Hagen. (MV) Eltern kennen das: Die
Kinder werden größer und ziehen
irgendwann in eine eigene Wohnung. Aber häufig kommt es vor,
dass die „Lebensplanung“ eines –
inzwischen volljährigen – Kindes
aus dem Ruder läuft. In der Folge
trennen sich vielleicht Partner, eine
gemeinsame Wohnung wird auf-
§
•
§
Fachanwalt für
Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Fax 0 23 31 / 2 04 36 29
eMail [email protected]
gelöst. Und dann steht das „Kind“
mit dem Koffer in der Hand wieder
vor der elterlichen Wohnungstür.
Und hier sagt das Landgericht Potsdam (4 S 96/123): Der Mieter einer
ausreichend großen Wohnung darf
auch sein volljähriges Kind ohne
Erlaubnis des Vermieters wieder in
seiner Wohnung aufnehmen. (Di)
Urteile in Kürze
§
§
Telefon 0 23 31 / 3 41 99 50
Der Vermieterargumentation, er
stütze seinen Anspruch nur auf die
wirksame Klausel, wonach Türen,
Fenster und Heizkörper zu lackieren
seien, erteilte der Bundesgerichtshof
eine Abfuhr. Die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen ist,
soweit sie dem Mieter im Mietvertrag auferlegt ist, eine einheitliche,
nicht in Einzelmaßnahme aufspaltbare Rechtspflicht. Die Unwirksamkeit der einen Regelung führt
konsequenterweise dann auch zur
Unwirksamkeit
der
gesamten
Schönheitsreparaturklausel.
(Di)
Ein Vermieter muss dem Mieterhöhungsschreiben nicht den Mietspiegel beifügen, wenn dieser allgemein zugänglich ist. Der Mietspiegel muss nicht kostenlos sein. Es
reicht, wenn er gegen eine Gebühr
von 5 Euro bei der Stadtverwaltung
oder Verbänden erhältlich ist (LG
Karlsruhe 9 S 17/14).
Eine Klausel im Mietvertrag, die
dem Vermieter ein Recht zur Wohnungsbesichtigung ohne konkreten
Anlass einräumt, ist unwirksam. Der
Wunsch des Vermieters, die Wohnung zu vermessen und seiner Frau
zu zeigen, reicht nicht aus (AG
Stuttgart-Bad Cannstatt 6 C 1267/14).
Steht im Mietvertrag, dass bei
Uneinigkeit über durchzuführende
Sachönheitsreparaturen oder Schäden ein Schiedsgutachter verbindlich über die Verpflichtung des
Mieters zur Kostentragung entscheidet, ist dies wegen unangemessener
Benachteiligung des Mieters unwirksam (AG Leipzig 166 C 3153/13).
Die Wohngebäudeversicherung
muss nicht zahlen, wenn der Kunde
nach einem Wohnungsbrand als
Ursache einen technischen Defekt
am Elektroherd nennt, während er
in Wahrheit einen Topf mit Fett auf
dem eingeschalteten Herd vergessen
hatte (OLG Oldenburg 5 U 79/14).
Kann ein Mieter in der Küche
keine Hängeschränke aufhängen,
weil die Wände nur mit Gipskartonplatten versehen sind, ist der
Vermieter in der Pflicht. Er muss die
Wände ausreichend verstärken (LG
Berlin 67 S 355/14).
Igel sind keine Haustiere, die vom
Mieter wie Vögel oder Hamster
ohne Erlaubnis des Vermieters in der
Wohnung gehalten werden dürfen
(AG Berlin-Spandau 12 C 133/14).
Der generelle Ausschluss der
Haltung von Katzen und Hunden in
AGB (Mietvertrag) ist unwirksam.
Ob die beabsichtigte Tierhaltung
vertragsgemäß ist, ist im Einzelfall
zu prüfen. Die Haltung zweier
Labrador-Retriever-Hunde in einer
Etagenwohnung mit einer Größe
von 50 qm ist vertragsgemäß (AG
Reinbek 11 C 15/14).
Ihr gutes Recht 5
WohnenAktuell 2/2015
Es gibt zwar keine einheitliche Rechtsprechung – aber:
Grillen ist für Mieter nicht generell verboten
Nachbarn zu nehmen wie ein
Mieter. Stefan Wintersohle, Fachanwalt für Mietrecht, stellt klar: „Man
Hagen. (MV) Spätestens im Mai
schon hat für viele Menschen die
fünfte Jahreszeit – die Grillsaison –
begonnen. Aber wer
nicht
auf
einem
Bauernhof auf der
grünen Wiese wohnt
oder zumindest über
ein großes Grundstück verfügt, der
muss viele Dinge
beachten, um sich
keinen Ärger einzuhandeln. Regel Nr. 1:
Niemand darf durch
das Grillen zu Schaden
kommen
oder
unzumutbar belästigt
werden. Was zumutbar
ist,
darüber
streiten
sich
die
Beteiligten allerdings
oft genug vor den
Gerichten. Es spielt
übrigens keine Rolle,
ob auf dem Balkon, der Terrasse oder
im Garten die Holzkohle entzündet
bzw. der Gas- oder Elektrogrill
angeworfen wird. Ein Hauseigentümer hat genauso Rücksicht auf die
kann nicht grundsätzlich sagen, dass
Mieter überhaupt nicht grillen
dürfen! Es sei denn, dieses ist
ausdrücklich im Mietvertrag so
festgelegt. Das ist nach meinem
Ein Problem nicht nur in der kalten Jahreszeit:
Schimmel gefährdet die Gesundheit
Höhe von 20 Euro zuzüglich
Mehrwertsteuer. Die Erstellung und
Zusendung des Protokolls ist im
Preis enthalten. In der Regel reicht
die Inaugenscheinnahme durch den
Experten, um das Vorhandensein
von Feuchtigkeit und Schimmel
und deren Ursachen festzustellen. In
sehr seltenen Fällen allerdings sind
auch Probe-Entnahmen und LaborAnalysen erforderlich, deren Kosten
für den Einzelfall errechnet werden. Die protokollierten Ergebnisse der Untersuchungen und die
notwendigen Konsequenzen können Sie dann direkt mit dem
Rechtsberater Ihres Mietervereins
besprechen.
Kontakt: EHRHARDT Umwelt +
Wohnen, Dipl.-Biologe Joachim P.
Ehrhardt, Steinkuhlstraße 12, 44799
Bochum, Telefon 02 34 / 38 36 19,
Mobil 01 79 / 4 93 15 67, Mail:
[email protected]. (Di)
Hagen. (MV) Wenn sich Schimmel
in der Wohnung wohlfühlt, tun das
die Menschen unter Umständen
nicht mehr! Außerdem drohen Gesundheitsgefahren. Deshalb bieten
die Mietervereine der Bürogemeinschaft Hagen für ihre Mitglieder
einen besonderen Service an: Der
Diplom-Biologe Joachim P. Ehrhardt
kontrolliert Ihre Wohnung und das
Umfeld, wenn Räume in der Wohnung feucht sind oder ein Schimmelbefall vermutet wird. Der Fachmann kommt zu Ihnen, untersucht
den Sachverhalt und gibt Sanierungsempfehlungen. Handelt es
sich um einen Baumangel – oder
lüftet der Mieter vielleicht falsch?
Für eine Tätigkeitsdauer bis zu einer
Stunde vor Ort kostet das 70 Euro
zuzüglich Fahrtkosten (30 Cent je
Kilometer) und Mehrwertsteuer.
Für jede angefangene Viertelstunde
mehr entstehen weitere Kosten in
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Internationale Fachspedition
Mitglied im Verband der Möbelspediteure
Ist Ihr Nachbar schon
im Mieterverein?
Hagen. (MV) Grundsätzlich kann
der Mieter bei Wohnungsmängeln
die Miete in einem angemessenen
Umfang kürzen oder mindern. Statt
dessen oder daneben kann der
Mieter auch einen Teil der Miete
zurückbehalten, und zwar so lange,
bis der Vermieter den Mangel wieder
beseitigt hat. Dann muss der Mieter
den zurückbehaltenen Teil der
Miete aber nachzahlen. Geschieht
das nicht, drohen Zahlungsverzug
und damit Kündigung der Wohnung. Zu der Frage, wie viel Zeit der
Mieter für die Nachzahlung der
Miete hat, entschied jetzt der
Bundesgerichtshof (VIII ZR 221/14),
dies sei eine Frage des Einzelfalls und
entzöge sich einer generalisierenden
Betrachtung. Die Auffassung des
Landgerichts, der Mieter müsse
Vorkehrungen für den Fall treffen,
dass sein Zurückbehaltungsrecht
kurzfristig wegen der Mängelbeseitigung entfalle, sei richtig.
Keine Rolle spiele es, ob der Mieter
während der Mängelbeseitigung im
Ausland war oder nicht. Bei einem
lang andauernden Streit im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung hätte der Mieter jederzeit
damit rechnen müssen, dass der
Vermieter den Mangel beseitigt. Der
Mieter könne nicht argumentieren,
er müsse das (zurückbehaltene) Geld
(Di)
erst „flüssig machen".
Wenn Gemeinschaftsräume beheizt werden
Alle Mieter müssen die Kosten tragen
Hagen. (MV) Werden gemeinschaftlich genutzte Räume in einem
Mietshaus beheizt, trägt nicht der
Vermieter die Kosten. Die Heizkosten müssen nicht einzeln erfasst
werden; deshalb brauchen an den
Heizkörpern in solchen Räumen
auch keine Heizkostenverteiler
angebracht werden. Statt dessen
werden die Kosten anteilig auf alle
Mieter umgelegt. Die Höhe der
Kosten für die einzelnen Mieter
richtet sich nach den Heizkosten der
jeweiligen Wohnungen. Hat ein
Mieter in seiner Wohnung höhere
Heizkosten als sein Nachbar, so wird
er auch für die Heizkosten der
Gemeinschaftsräume stärker zur
Kasse gebeten als dieser.
Anders sieht die Sache bei gemeinschaftlich genutzten Räumen
„mit einem sehr hohen Wärmeoder Warmwasserverbrauch“ aus.
Hierzu zählen zum Beispiel ein
Schwimmbad, eine Sauna oder
auch die Tiefgarage. Dort ist der Verbrauch einzeln zu erfassen und von
den anderen Heizkosten getrennt
abzurechnen. Diese Kosten können
dann, wenn es im Mietvertrag so
vereinbart ist, auf die Mieter im
Hause verteilt werden. Als Verteilerschlüssel bieten sich Wohnungsgröße oder Personenzahl an.
(Di)
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Möbella nsport
Klaviertra
Kenntnisstand aber äußerst selten
der Fall. Was Häufigkeit und auch
Dauer dieses Freizeitvergnügens
betrifft, haben wir in
Nordrhein Westfalen eine
Rechtsprechung, die in ihrer
Uneinheitlichkeit
einer
Farbpalette oder einem
Flickenteppich ähnelt!“ Der
Mieterverein
Hagen
empfiehlt
daher,
ein
grundsätzlich
klärendes
Gespräch mit dem Vermieter zu führen. Das bedeutet
aber nicht, dass man nach
dessen Zustimmung den
Grill ohne Rücksicht auf
Mitbewohner und Nachbarn anwerfen kann, so der
Mieterverein weiter. Anwalt
Wintersohle hat deshalb
einen Tipp parat, der sich
aber wohl nicht immer
anwenden
lässt:
„Wer
Problemen beim Grillen
von vornherein aus dem Weg gehen
will, für den gibt es nur eins – alle, die
betroffen sind oder sich belästigt
fühlen könnten, zur Grillparty mit
(Text und Bild: Di)
einladen!“
Zurückgehaltene
Miete zügig zahlen
(Di)
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durch HTel. (0 23 35) 6 25 25
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Ihr Mieterverein ist nur so weit von
Ihnen entfernt wie das nächste Telefon! Unsere Rechtsberater stehen
Ihnen für telefonische Kurzauskünfte
montags bis freitags von 8.30 bis
9.15 Uhr und samstags von 9.00 bis
9.30 Uhr zur Verfügung. Bitte halten
Sie Ihre Mitgliedsnummer und die
nötigen Unterlagen bereit.
Diplom-Jurist Klaus K. Helms
0 23 31 / 2 04 36 - 14
Rechtsanwalt Franz Michalek
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Rechtsanwältin Claudia Scholten
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Rechtsanwalt Stefan Wintersohle
0 23 31 / 2 04 36 - 13
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WohnenAktuell 2/2015
Schon wieder ein Jubiläum bei den Mietervereinen
Klaus K. Helms seit 25 Jahren dabei
Hagen. (MV) In diesem Jahr geht es Schlag auf Schlag: Runde Geburtstage,
Jubiläen – und nicht zuletzt Mutterfreuden prägen den privaten Bereich
bei der Bürogemeinschaft der Mietervereine in Hagen. Am 1. Mai hat es
den Diplom-Juristen Klaus K. Helms erwischt.
Seine Arbeit für die
Mietervereine begann natürlich nicht am „Tag
der Arbeit“ im Jahre 1990. Denn am Tag der
Arbeit wird nie gearbeitet – der heißt nur so.
Man sagt von dem Fachjuristen Helms, dass er
eigentlich lieber Klaus K. Schalke-Helms
heißen würde. Womit auch schon viel
darüber verraten ist, woran sein Herz hängt
und wie er am liebsten seine Freizeit
verbringt. Aber alle unserer Mitglieder, die
bei Klaus K. zur Rechtsberatung waren,
wussten das schon vorher. Denn wenn man
sich in seinem Büro gründlich umschaut, kann man
unschwer erkennen, dass unser Diplom-Jurist ein
bekennender Fan des Gelsenkirchener Fußballclubs FC
Schalke 04 ist. Deshalb wünschen wir nicht nur ihm für
die Zukunft alles Gute, sondern auch seinem Verein für
die kommende Bundesliga-Saison viel Erfolg und die
notwendigen Tore. Auch wenn die BVB-Fans in unserem
Büro das vielleicht nicht unterschreiben würden.
(Di)
Prozessvertretung
durch Vertragsanwälte – nach Richtlinie
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kostengünstig – durch Diplom-Biologen
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10 % Rabatt für Mitglieder (nur im Großraum Hagen / Ennepe-Ruhr)
Mietervereine
– die starken Partner
an Ihrer Seite
Sie telefoniert seit 25 Jahren für die Mietervereine
MV
Guter Rat ist hier nicht teuer
Die Mitgliedschaft im Mieterverein kostet für Wohnungsmieter und selbstnutzende
Wohnungseigentümer 54,- € jährlich. Hinzu kommt eine Aufnahmegebühr von 25 Euro.
Ab 1. Juni weht frischer Wind in Eschwege
Rechtsanwältin Schill-Dunkel im Team
Eschwege. (MV) In unserer letzten Ausgabe war es schon angekündigt:
Rechtsanwältin Astrid Schill-Dunkel arbeitet ab 1.
Juni dieses Jahres als Vertragsanwältin für den
Mieterverein Nordhessen e.V. Sie studierte in
Göttingen Rechtswissenschaften. Ihr
Referendariat absolvierte sie in Kassel und
Düsseldorf. Außerdem führte sie ein
mehrmonatiges Praktikum in eine deutschfranzösische Anwaltskanzlei nach Paris. Mehrere
Jahre arbeitete Frau Schill-Dunkel in einer
Rechtsanwaltskanzlei in Peine und hatte dort den
Schwerpunkt Miet- und Arbeitsrecht. Sie betreute
u. a. einen Haus- und Grundeigentümerverein,
erwarb daneben die Qualifikation „Fachanwältin
für Arbeitsrecht“. Seit 2001 arbeitet sie als selbständige Anwältin in
Eschwege, hat seit 2014 auch die Qualifikation zur Fachanwältin für
Sozialrecht erworben. In ihrer Freizeit fährt sie gerne Ski und Rad.
(Di)
Angelika Gehrmann feiert Jubiläum
Hagen. (MV) „Mieterverein – Gehrmann – guten Tag“. Wie oft sie diesen
oder ähnliche Sätze in den letzten 25 Jahren gesagt hat, das kann sie gar
nicht mehr zählen. Sie ist in der Regel die erste Ansprechpartnerin für
Mitglieder,
wenn es um einen Beratungstermin geht, oder
auch für Interessenten, die Mitglied in einem
unserer Mietervereine werden möchten. Und es
gibt Tage, da braucht sie schon sehr gute
Nerven, um diesen Job zu machen! Mehr als
ein halbes Arbeitsleben ist Angelika
Gehrmann am 1. Juli 2015 für die
Bürogemeinschaft der Mietervereine tätig. Sie
hat Rechtsberater, Kolleginnen und auch
Vorstandsmitglieder kommen und gehen
(Di)
sehen – sie ist immer noch da.
Unsere Beratungsstellen 7
WohnenAktuell 2/2015
Hagen
Eschwege
Büroöffnungszeiten: Montags von
9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis
19.00 Uhr, dienstags bis freitags von
9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis
17.30 Uhr, samstags von 9.00 bis
13.00 Uhr.
Jeden Dienstag, 14.00 bis 17.00 Uhr –
An den Anlagen 7, Kanzlei SchillDunkel.
(
0 56 51 / 33 96 98
Rechtsanwältin Astrid Schill-Dunkel
Telefonische Erreichbarkeit: Montags
von 8.15 bis 19.00 Uhr, dienstags bis
freitags von 8.15 bis 17.30 Uhr,
samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr.
Finnentrop
Telefonische Kurzberatung montags
bis freitags von 8.30 bis 9.15 Uhr,
samstags von 9.00 bis 9.30 Uhr.
Telefon 0 23 31 / 2 04 36 - 0
Telefax 0 23 31 / 2 04 36 29
Beratung für Mitglieder nach Voranmeldung.
Kurzberatung ohne Voranmeldung
dienstags und donnerstags 9.30 bis
12.00 Uhr, evtl. längere Wartezeiten.
Geschäftsstelle: Frankfurter Str. 74,
58095 Hagen (Buslinien 510, 512, 516
und 519, Haltestelle CineStar).
Mail: [email protected]
Diplom-Jurist Klaus K. Helms
Rechtsanwalt Franz Michalek
Rechtsanwältin Claudia Scholten
Rechtsanwalt Stefan Wintersohle
Altena
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat,
16.00 bis 17.00 Uhr – Bürgerzentrum
Burg Holtzbrink, Kirchstraße 20.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Diplom-Jurist Klaus K. Helms
Arnsberg
Jeden Mittwoch, 15.30 bis 17.00 Uhr –
Altes Rathaus, Alter Markt 19, EG,
Zi. 9.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwalt Stefan Wintersohle
Bad Wildungen
Jeden Dienstag, 16.00 bis 18.00 Uhr –
Brunnenstraße 41.
(
0 56 21 / 7 22 11
Rechtsanwalt Gerhard H. Wiegand
Brilon
Jeden 1. und 3. Montag im Monat,
12.00 bis 13.30 Uhr – Altes Amtshaus,
Verwaltungsgebäude, Bahnhofstraße
33, 2. OG, Zi. 26 (Trauzimmer).
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwältin Claudia Scholten
Jeden Montag, 15.30 bis 17.30 Uhr –
Haus Ennepetal, Gasstraße 10.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwalt Franz Michalek
§§§§
Wir sind für Sie da!
Stefan W
intersoh
le
Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat,
16.00 bis 17.00 Uhr – Bürgertreff,
neben dem Rathaus.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwalt Stefan Wintersohle
Gevelsberg
Jeden Mittwoch, 15.00 bis 16.30 Uhr –
Bürgerzentrum, Mittelstraße 86, Raum
B 002, EG (im rechten Gebäudetrakt).
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Diplom-Jurist Klaus K. Helms
Herdecke
Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat,
17.00 bis 18.30 Uhr – Robert-Bonnermann-Schule, Bahnhofstraße 7.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Diplom-Jurist Klaus K. Helms
Korbach
Jeden Dienstag, 14.00 bis 17.00 Uhr –
Gemeindehaus Kilianstraße, neben
der Kilian-Kirche, 1. OG.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwältin Melanie Breuer
Lennestadt
Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat,
14.30 bis 15.30 Uhr – Rathaus
Lennestadt-Altenhundem, HelmutKumpf-Straße 25, Zi. 11.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwalt Stefan Wintersohle
Marsberg
Jeden 1. und 3. Montag im Monat,
14.30 bis 15.30 Uhr – Bürgerhaus,
Casparistraße, Zi. 3.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwältin Claudia Scholten
Meinerzhagen
Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat,
11.30 bis 12.30 Uhr – Kath. Pfarramt
St. Marien, Kampstraße 3, Besprechungsraum Jugendheim.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwalt Stefan Wintersohle
Menden
Ennepetal
§§§
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat,
14.00 bis 15.00 Uhr – Städtischer
Seniorentreff, Neumarkt 3 / neben
Rathaus, Raum 1.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwältin Claudia Scholten
Unsere Beratungsstelle in Olpe, Franziskanerstraße 8
Meschede
Schwelm
Jeden Mittwoch, 14.00 bis 15.00 Uhr –
VdK, Stiftsplatz 3, Fußgängerzone.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwalt Stefan Wintersohle
Jeden Mittwoch, 16.30 bis 18.00 Uhr –
Gemeinschaftsgrundschule, Engelbertstraße 2.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwalt Franz Michalek
Neheim-Hüsten
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat,
16.00 bis 17.30 Uhr – ArnsbergHüsten, Petrus Haus St. Petri,
Kirchplatz 4, Eingang neben der
Bücherei.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwältin Claudia Scholten
Olpe
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Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat,
14.30 bis 15.30 Uhr –
Rathaus,
Rathausplatz 1.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwalt Stefan Wintersohle
Warburg
Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat,
13.00 bis 14.00 Uhr – Altes Lyzeum,
Franziskanerstraße 8, Zi. 16.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwalt Stefan Wintersohle
Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat,
11.30 bis 12.30 Uhr – Volkshochschule, Rathaus zwischen den
Städten, 1. Etage, Seminarraum 3.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwältin Melanie Breuer
Olsberg
Werdohl
Jeden 1. und 3. Montag im Monat,
10.00 bis 11.00 Uhr – Rathaus, Bigger
Platz 6, 2. OG, Zi. 205.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwältin Claudia Scholten
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat,
14.00 bis 15.00 Uhr – Rathausanbau,
Eingang Lüdenscheider Str. 6, Zi. 61.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Diplom-Jurist Klaus K. Helms
Plettenberg
Wetter
Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat,
13.00 bis 14.00 Uhr – Altes Rathaus,
Bahnhofstraße 103, Stadtarchiv.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwalt Stefan Wintersohle
Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat,
16.00 bis 17.30 Uhr – Bürgerhaus,
Kaiserstraße 132, Zi. 6, 1. OG.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Diplom-Jurist Klaus K. Helms
Schmallenberg
Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat,
16.00 bis 17.00 Uhr –
Kurhaus
Fredeburg, Am Kurhaus 4.
(
0 23 31 / 2 04 36 - 0
Rechtsanwalt Stefan Wintersohle
Kurzfristig notwendige
Änderungen
entnehmen Sie bitte der
Tagespresse
8 Urteile aktuell
WohnenAktuell 2/2015
Bundesgerichtshof: Fristlose Kündigung unwirksam
Lärm vom Bolzplatz einer benachbarten Schule
Mieter hält Vorauszahlungen zurück, Nicht in jedem Fall Mietminderung
Hagen. (MV) Mieter können nicht eigentlichen Anwendungsbereich
weil Vermieter nicht abgerechnet hat ohne
weiteres die Miete wegen hinaus“ ausstrahle. In der Verhand-
§
humorlos mit fristloser Kündigung
und Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs. Das Landgericht teilte
seine Position – und so wurde
schließlich der Bundesgerichtshof
angerufen.
Die Karlsruher Richter allerdings
folgten der Argumentation des Mieters und kritisierten die Arbeit des
Landgerichtes deutlich: Mieter können einer mit Zahlungsverzug
begründeten Vermieterkündigung
und der darauf fußenden Räumungsklage entgegenhalten, sie
seien berechtigt gewesen, die laufenden
Betriebskostenzahlungen
zurückzuhalten, weil der Vermieter
bisher nicht rechtzeitig abgerechnet
habe. Hätte das Landgericht als Vorinstanz dies alles berücksichtigt,
hätte es feststellen müssen, dass kein
eine fristlose Kündigung rechtfertigender Zahlungsrückstand vorlag.
Da das Landgericht der Mieterargumentation nicht nachging, hob der
BGH dessen Entscheidung auf. (Di)
Hagen. (MV) Eigentlich ist juristisch
alles klar bei den Betriebskosten, die
oft auch Nebenkosten genannt
werden. Aber es gibt immer wieder
Vermieter, die nach „Gutsherrenart“
handeln. Und so mancher Mieter
kann froh sein, dass er bei seinem
Mieterverein nicht nur fachlichen
Rat, sondern notfalls auch die
erforderliche Unterstützung vor
Gericht erhält. Im vorliegenden Fall
hat der Bundesgerichtshof (VIII ZR
208/14) das Urteil eines Landgerichts
„wegen Verletzung der Gewährung
rechtlichen Gehörs“ aufgehoben.
Folgender Sachverhalt: Ein Vermieter hatte die Nebenkosten zwei
Abrechnungsperioden hintereinander nicht ordnungsgemäß innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zwölfmonatsfrist abgerechnet.
Der Mieter teilte seinem Vermieter
daraufhin mit, dass er ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden
Nebenkosten-Vorauszahlungen geltend mache. Dieser reagierte recht
§
Wenn das Jobcenter innerhalb der Schonfrist nachzahlt
Fristlose Kündigung unwirksam
Dezember 2012.
Der Bundesgerichtshof (VIII ZR
236/14) widersprach der Auffassung
des Vermieters und entschied, die
fristlose Kündigung sei unwirksam
geworden, weil die Mietrückstände
bis auf einen geringfügigen Betrag in
Höhe von 48 Euro innerhalb der
gesetzlichen Schonfrist – bis zur
Erhebung der Räumungsklage –
nachgezahlt worden seien. Zwar sei
nach dem Gesetz die vollständige
Nachzahlung erforderlich, nach
Treu und Glauben könne aber der
geringfügige Betrag von 48 Euro aus
einem
weit
zurückliegendem
Zeitraum wegen der außergewöhnlichen Umstände (hier Verschulden
des Jobcenters) außer Betracht
bleiben. Die ordentliche Kündigung
mit der entsprechenden Kündigungsfrist scheiterte allein schon
daran, dass der Mieter den zahlungsrückstand
nicht
schuldhaft
verursacht habe.
(Di)
Hagen. (MV) Wird die Miete vom
Jobcenter direkt an den Vermieter
gezahlt und wird diese – eindeutig
verschuldet durch das Jobcenter –
für mehrere Monate nicht gezahlt,
muss der Mieter in der Regel mit
einer fristlosen Kündigung rechnen.
Das ist die gängige Rechtsprechung.
Es gibt aber auch Sonderfälle wie
diesen:
Im Oktober 2012 teilte das
Jobcenter dem Mieter mit, dass es die
Miete in Zukunft direkt an den
Vermieter überweisen werde. Weder
im November noch im Dezember
ging allerdings Geld auf dem
Vermieterkonto ein. Außerdem
hatte der Mieter noch Mietschulden
in Höhe von 148 Euro aus dem Jahre
2010. Auf die fristlose Kündigung im
Dezember 2012 wegen Zahlungsverzugs zahlte der Mieter von seinen
Mietschulden 100 Euro, außerdem
überwies das Jobcenter die Mieten
für die Monate November und
§
Claudia
Scholten
Rechtsanwältin
Frankfurter Straße 74
58095 Hagen
§
§
Telefon 0 23 31 / 3 41 99 78
•
§
Lärms vom Bolzplatz einer benachbarten Schule mindern. Dies
entschied der Bundesgerichtshof in
einem kürzlich verkündeten Urteil.
Der BGH hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg auf und wies den
Fall zur weiteren Sachaufklärung an
die Vorinstanz zurück. Zur Begründung hieß es, Kinderlärm sei laut
Gesetz hinzunehmen (VIII ZR
197/14).
Die Vorinstanz hatte den beklagten Mietern zuletzt eine Mietminderung von 10 Prozent zugesprochen.
Diese hatten die Miete eigenmächtig
um 20 Prozent gekürzt. Das OLG
hatte dies damit begründet, dass das
Bundesimmissionsschutzgesetz, das
Kinderlärm grundsätzlich billigt,
erst 2011 und damit lange nach
Abschluss des Mietvertrags in Kraft
getreten sei. Der BGH wies diese
Ansicht nun zurück und betonte,
dass das gesetzliche „Toleranzgebot“
zu Kinderlärm „weit über seinen
Freiburg. (MV) Der Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages in der
Wohnung des Mieters kann als Haustürgeschäft unter Umständen
wirksam widerrufen werden. Im vorliegenden Fall tauchte der Vermieter
mit drei anderen Personen in der Wohnung des Mieters auf und
überzeugte ihn, einen Mietaufhebungsvertrag zu unterschreiben. Nach
reiflicher Üvberlegung widerrief der Mieter kurze Zeit später die
Vereinbarung. Das Amtsgericht Freiburg (53 C 1059/13) folgte der
Argumentation des Mieters und wies die eingereichte Räumungsklage ab.
Neue Wohnung – neues Konto?
Dann denken Sie bitte an Ihren Mieterverein, damit Briefe und unsere
Zeitung WohnenAktuell auch in Zukunft den Weg zu Ihnen finden.
Diesen Coupon ausfüllen, ausschneiden, auf eine Postkarte kleben und
senden an:
Geschäftsstelle der Mietervereine, Frankfurter Str. 74, 58095 Hagen
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Änderungen der Bankverbindung müssen schriftlich mitgeteilt werden.
Mitgliedsnummer
Geburtsdatum
Name, Vorname
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Haus-Nr.
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DE
IBAN
Fax 0 23 31 / 2 04 36 29
eMail [email protected]
§
Vertrag in der Wohnung des Mieters
„Haustürgeschäft“ – und damit widerrufbar
Straße
Fachanwältin für
Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
lung hatte der Senat erkennen
lassen, dass er im Fall wenig juristischen Raum für Mietminderungen
sieht. Nun muss die Vorinstanz nach
Maßgabe des BGH prüfen, ob der
Lärm nicht von Kindern, sondern
von Jugendlichen oder jungen
Erwachsenen verursacht wurde, die
abends oder am Wochenende auf
dem Platz Fußball gespielt hatten.
Dieses Argument der beklagten
Mieter hatte das Hamburger Gericht
nicht geprüft. Der Bolzplatz war
2010 nachträglich auf einem Schulgelände in Hamburg errichtet worden, 20 Meter von der Terrasse der
Mieter entfernt. Diese hatten die
Erdgeschosswohnung 1993 gemietet. Eigentlich sollen auf dem Bolzplatz mit hohem Metallzaun und
einem Tor nur Kinder bis zu zwölf
Jahren spielen und das auch nur
unter der Woche bis 18 Uhr. Die Mieter sahen sich jedoch von Jugendlichen gestört, die außerhalb der Öffnungszeiten des Platzes kicken. (Di)
Name und Ort des Kreditinstitutes
Vermischtes 9
WohnenAktuell 2/2015
Richtschnur für die Arbeit der Mietervereine in der Bürogemeinschaft Hagen:
Das Leitbild des Deutschen Mieterbundes
Wir sind die politische Interessenvertretung
aller Mieter – unabhängig und engagiert
Wir setzen uns für alle Mieter ein. Für gutes, sicheres
und bezahlbares Wohnen – etwas, das auch in einer
sich stets wandelnden Gesellschaft mit veränderten
Lebens- und Wohnbedürfnissen niemals verloren
gehen darf. Seit mehr als hundert Jahren nehmen wir
Einfluss auf die Wohnungs- und Sozialpolitik, die
Gesetzgebung und die Mietrechtsprechung. Wir sind
parteipolitisch neutral und unabhängig von
staatlichen Zuschüssen.
Wir setzen uns ein für die
• Wahrung der Rechte und Interessen der Mieter in
allen Bereichen des Wohnungswesen und des
Mietrechts
• Stärkung des Mieterschutzes, eine soziale
Wohnungspolitik und eine soziale Stadtentwicklung
• öffentliche Förderung des Mietwohnungsbaus und
der Gebäudesanierung
Alle Mieter sind uns wichtig, unabhängig von
Herkunft, finanzieller Situation und Status. Auf dem
Wohnungsmarkt benachteiligten Mietern gilt unser
besonderes Augenmerk.
Wir sind die Experten auf Seiten der Mieter.
Ob Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung oder
Kündigung – Mietrecht ist unser Handwerk. Als
professioneller Dienstleister bieten wir kompetente
Mietrechtsberatung und maßgeschneiderte Lösungen
für die Bedürfnisse eines jeden Mitglieds. Um diese
Qualität zu erhalten, setzen wir auf ständige
Fortbildung unserer Mitarbeiter. Unsere Stärken sind
Einfühlungsvermögen, das passende Know-how, die
langjährige Erfahrung und vor allem die Kenntnisse
aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir
lösen Probleme, die das Mietverhältnis betreffen. Denn
wir sind in Deutschland die Mietrechtsexperten Nr. 1.
Wir bieten umfassenden Mietrechtsschutz - auch vor
Gericht.
Unsere Rechtsberatung setzt zunächst auf
außergerichtliche Lösungen. Kommt es dennoch zum
Prozess, betreuen mit uns zusammenarbeitende
Rechtsanwälte Sie auch während des
Gerichtsverfahrens. Zur Mitgliedschaft gehört in der
Regel eine Mietrechtsschutzversicherung, die vor
Prozesskosten schützt und für Sicherheit sorgt.
Wir sind für die Mieter da, wenn sie uns brauchen.
Ob Telefon, E-Mail oder persönliches Gespräch, bei
unserer Beratung haben wir für jeden Mieter das
passende Angebot. Wir nehmen uns Zeit für die Fragen
und Probleme der Mieter und treten für verständliche
und einvernehmliche Lösungen ein.
Für uns ist Wohnen mehr als nur ein Dach über dem
Kopf.
Ob Energieeinsparung, Streitschlichtung unter
Nachbarn oder Umzugsberatung – wir bieten ein
breites Spektrum von Dienstleistungen rund ums
Wohnen – durch Beratung, informative Tipps und
Vermittlung von Hilfsangeboten.
Wir machen Mietrecht verständlich, denn gut
informiert ist halb gewonnen.
Durch Infoblätter, Broschüren und Fachliteratur sowie
unsere Internetseiten klären wir Mieter und
Verbraucher über das Mietrecht auf. Auch über Presse,
Funk und Fernsehen bieten wir Informationen und
Service rund ums Mieten und Wohnen. Wissen schafft
Kompetenz und ermöglicht einen Umgang auf
Augenhöhe. Oftmals hilft schon Aufklärung, um
Unklarheiten zu beseitigen und Streitigkeiten zu
vermeiden.
In der Gemeinschaft sind wir stark.
Mietprobleme lassen sich gemeinsam besser
bewältigen als allein. Deshalb unterstützen wir
Bewohnerinitiativen und Mietergemeinschaften.
Unsere solidarische Verbandsstruktur garantiert
Mitgliedern seit mehr als hundert Jahren bundesweit
professionelle Hilfestellung zu einem günstigen
Beitrag. Zudem bieten wir vielfältige
Mitwirkungsmöglichkeiten.
Wir stehen für Fairness, Ehrlichkeit und Offenheit.
Dr. Eckard Pahlke
scheidet aus
DMB-Vorstand aus
Hamburg. (MV) Der Vorstand des
Deutschen Mieterbundes hat eine
prägende Persönlichkeit weniger:
Der bisherige Vizepräsident des
DMB, Dr. Eckard Pahlke aus Hamburg, beendete nach 36 Jahren seine
Arbeit an der Spitze der Mieterorganisation. Bei den Vorstandswahlen
trat er nicht mehr an. Er wurde von
den Delegierten des Deutschen Mietertages mit lang anhaltendem Beifall aus seinem Amt verabschiedet.
Er gehörte dem Vorstand des DMB
seit 1979 ununterbrochen an. In den
36 Jahren war er stellvertretender
Kassierer, später Beisitzer und seit
2007 Vizepräsident und einer der
beiden Stellvertreter des Präsidenten
des DMB. Dr. Pahlke hat sich im
Präsidium immer wieder um die
optimale Darstellung der zahlreichen Aktivitäten des DMB gekümmert. Als Medienprofi hat er unzählige Fernseh- und Rundfunksendungen mit praktischen Beispielen unterlegt, darin mietrechtliche Fragestellungen aufgearbeitet. Er war
eines der Gesichter des DMB und hat
dessen Lösungskompetenz immer
wieder hervorragend herausgestellt.
Mieterbund-Präsident Rips dankte
Dr. Pahlke, hob seine praxisorientierte, anpackende und hilfsbereite
Art hervor und stellte fest: „Du warst
für uns immer wieder das Gesicht
des DMB im Fernsehen und die
Stimme des DMB im Radio.“
(Di)
Unsere Leistungen, unser Engagement und unsere
Ziele können wir nur erfolgreich anbieten, wenn wir
diese Werte
auch selbst
Fachanwalt für
leben. Deshalb
Miet- und
sind uns
Fairness,
Wohnungseigentumsrecht
Ehrlichkeit und
Rechtsanwalt
Offenheit
Familienrecht
genauso
Arbeitsrecht
Frankfurter Straße 74
wichtig wie
58095 Hagen
LeistungsTelefon 0 23 31 / 3 41 99 40 • Fax 0 23 31 / 2 04 36 29
bereitschaft,
eMail [email protected]
Verantwortung
Rechtsberatung
auch in polnischer Sprache
und Kreativität.
Franz
Michalek
§
§
§
10 Mitgliederversammlungen
Bitte melden Sie sich an
Nach den geltenden Vereinssatzungen müssen sich Mitglieder, die an den Versammlungen teilnehmen möchten, mit einer Frist von zwei Wochen vor dem
Versammlungstag schriftlich anmelden. Füllen Sie bitte den untenstehenden
Coupon aus und senden Sie ihn an die Geschäftsstelle der Mietervereine, Frankfurter Straße 74, 58095 Hagen.
Den fristgerecht angemeldeten Mitgliedern wird der Geschäftsbericht per Post
rechtzeitig zugeschickt. Kassen- und Kassenprüfungsbericht können nach Terminvereinbarung in den zwei Wochen vor der Versammlung in der Geschäftsstelle
eingesehen werden. Die Stimmkarten werden unmittelbar vor der Versammlung
ausgegeben.
Während der Versammlung werden Getränke und ein Imbiss gereicht. Die Kosten
übernimmt der Verein.
Personen an der Mitgliederversammlung
Name, Vorname
Straße, Haus-Nr.
PLZ
Ort
Telefon
Datum
Mitgliedsnummer
Einladung zur
Mitgliederversammlung
Mieterverein Hagen e.V.
Der Vorstand lädt hiermit ein zur
Mitgliederversammlung
am Freitag, 6. November 2015, 18.00 Uhr,
in der Gaststätte „St. Bonifatius”, Berliner Straße 110a,
58135 Hagen.
Tagesordnung:
Ich bin Mitglied des Mietervereins
und werde mit
teilnehmen.
WohnenAktuell 2/2015
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und der Beschlussfähigkeit
3. Wahl einer Mandatsprüfungskommission
4. Geschäftsbericht
5. Kassen- und Kassenprüfungsbericht
6. Aussprache zu TOP 4 und 5
7. Entlastung des Vorstands
8. Wahl des 1.,2. und 3. Vorsitzenden
9. Wahl des erweiterten Vorstands
10. Änderung des § 8 Abs. 5 der Satzung
11. Wahl eines Rechnungsprüfers
12. Anträge
12. Kurzvortrag zum Thema Betriebskosten
13. Verschiedenes
Unterschrift
Einladung zur
Einladung zur
Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlung
Mieterverein
Herdecke-Wetter e.V.
Mieterverein
Schwelm und Umgebung e.V.
Der Vorstand lädt hiermit ein zur
Der Vorstand lädt hiermit ein zur
Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlung
am Mittwoch, 4. November 2015, 18.00 Uhr, im
„Bürgerhaus” (Villa Vorsteher), Kaiserstraße 132,
58300 Wetter.
am Freitag, 30. Oktober 2015, 18.00 Uhr, im Haus
Ennepetal, Gaststätte „Zorbas”, Gasstraße 10,
58256 Ennepetal.
Tagesordnung:
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und der Beschlussfähigkeit
3. Wahl einer Mandatsprüfungskommission
4. Geschäftsbericht
5. Kassen- und Kassenprüfungsbericht
6. Aussprache zu TOP 4 und 5
7. Entlastung des Vorstands
8. Wahl des 1. und 2. Vorsitzenden
9. Änderung des § 8 Abs. 5 der Satzung
10. Wahl eines Rechnungsprüfers
11. Anträge
12. Ehrung langjähriger Mitglieder
13. Verschiedenes
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
und der Beschlussfähigkeit
3. Wahl einer Mandatsprüfungskommission
4. Geschäftsbericht
5. Kassen- und Kassenprüfungsbericht
6. Aussprache zu TOP 4 und 5
7. Entlastung des Vorstands
8. Wahl des 2. Vorsitzenden
9. Änderung des § 8 Abs. 5 der Satzung
10. Wahl eines Rechnungsprüfers
11. Anträge
12. Ehrung langjähriger Mitglieder
13. Verschiedenes
Leser werben Mitglieder 11
WohnenAktuell 2/2015
Für jedes neu gewonnene Mitglied erhalten Sie eine Prämie von 15 Euro!
Bitte ausfüllen, ausschneiden und senden an: Geschäftsstelle der Mietervereine, Frankfurter Straße 74, 58095 Hagen
Beitrittserklärung
Mitglieds-Nr. (wird vom Mieterverein eingetragen)
Ich / wir erkläre(n) hiermit ab
meinen / unseren Beitritt zum Mieterverein
und erkenne(n) gleichzeitig die Vereinssatzung an, die mir / uns auf besonderen Wunsch ausgehändigt wird.
Es ist mir / uns bekannt, dass ein Austritt entsprechend der Kündigungsbedingungen in § 4 Absatz 2 nur mit einer Frist von einem Jahr zum Ende
des Kalenderjahres erfolgen kann. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Ich bin / wir sind damit einverstanden, dass bei einer Adressänderung diese dem Mieterverein durch den Postdienst bekanntgegeben wird und
die Mitglieds-Daten EDV-mäßig beim Mieterverein gespeichert werden (BDSG).
Ich bin / wir sind darüber informiert worden, dass ich / wir die regelmäßig erscheinende Mitgliederzeitung „WohnenAktuell” erhalten werde(n).
Durch diese Zeitung werden auch alle für das Mitgliedschafts-Verhältnis wichtigen Informationen mitgeteilt, sofern das nicht anderweitig
geschieht.
Bitte nachfolgende Angaben in Druckschrift!
Anrede, Titel
Vorname selbst / Ehegatte / Lebensgefährte(in)
Beruf
Name selbst / Ehegatte / Lebensgefährte(in)
Beruf Ehegatte / Lebensgefährte(in)
Geburtsdatum
Geburtsdatum Ehegatte / Lebensgefährte(in)
Straße / Hausnummer
Telefon
PLZ
Telefax
Wohnort
Handy
Ort
E-Mail
Datum
Unterschrift des neuen Mitglieds / Ehegatten / Lebensgefährten(in)
o
Ich möchte meinen Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschrift bezahlen. Bitte senden Sie mir das entsprechende Formular zu.
Bei Eintritt in den Verein und sofortiger Inanspruchnahme von Leistungen ist die Zahlung von Aufnahmegebühr und
Erstbeitrag in bar erforderlich!
Geworben durch:
Name / Vorname
WohnenAktuell – Herausgeber: Bürogemeinschaft der
Mietervereine (Mieterverein Hagen e.V., Mieterverein
Schwelm und Umgebung e.V., Mieterverein HerdeckeWetter e.V., Mieterverein Sauerland und Umgebung e.V.,
Mieterverein Lennetal und Umgebung e.V., Mieterverein
Nordhessen e.V.), Frankfurter Straße 74, 58095 Hagen,
Telefon: 0 23 31 / 2 04 36 - 0, Fax: 0 23 31 / 2 04 36 - 29,
Mail: [email protected]; Internet: www.mieter-
Straße / Haus-Nr.
PLZ
vereine-hagen.de. – Vorstandsmitglieder: Klaus H. Budde,
Thomas Wessner, Andreas Weber, Jürgen Klippert, Frank
Haurand, Klaus-P. Dietrich),
Verlag: Eigenverlag
Redaktion: Klaus-P. Dietrich (verantw., Di) – Die mit Namen
gekennzeichneten Beiträge geben die Meinung des
Verfassers wieder. – Für unaufgefordert eingesandte
Manuskripte wird keine Haftung übernommen.
Wohnort.
Satz und Layout: Klaus-P. Dietrich
Erscheinungsweise: Vierteljährlich; Einzelpreis: 1,50 Euro
(für Mitglieder im Beitrag enthalten); Auflage: 15 000.
Druck: Aschendorff Druckzentrum, An der Hansalinie 1,
48163 Münster.
Nachdruck – auch auszugsweise – mit Quellenangabe und
Belegexemplar gestattet.
12 Ihr gutes Recht
WohnenAktuell 2/2015
Wenn der Vormieter Geld für die Küche haben will
Vertragspartner des Mieters
ist ausschließlich der Vermieter
Hagen. (MV) Wer kennt das nicht? Ein Mensch,
der dringend eine Wohnung suchte, hat endlich
etwas Passendes gefunden. Alles perfekt – Anzahl
und Zuschnitt der Räume, großer Balkon, GästeWC. Bis auf die alte Einbauküche, für die der
Vormieter noch richtig Geld haben möchte. Was
tun? Zahlen oder nicht zahlen – das ist hier die
Frage.
Die Rechtslage ist klar: Der neue Mieter schließt
mit dem Vermieter einen Mietvertrag ab. Der
bisherige Mieter hat damit nichts zu tun, kann
auch daraus in der Regel keinerlei Ansprüche
ableiten. Aber wenn der Vormieter im Auftrage
des Vermieters einen Nachmieter sucht, hat er
natürlich eine starke Position. Denn er kann dem
Vermieter diesen Nachmieter vorschlagen – oder
auch nicht. Und er kann ein wenig pokern, indem
er zum Beispiel erklärt, dass er noch gar nicht
genau wisse, wann er ausziehen wird. Wenn
jedoch der neue Mieter in den Kauf der Einbauküche einwillige, dann könne man sofort über den
Termin der Wohnungsübergabe reden. Dem
Vermieter werde er eine entsprechende Empfehlung geben.
Das heißt aber nicht, dass „für alten Müll“
horrende Preise zu
zahlen sind. „Grundsätzlich kann der alte
Mieter mit dem neuen
natürlich einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen; wenn jedoch der Wert der Möbel in
einem offensichtlichen Mißverhältnis zum geforderten Preis steht, handelt es sich um Wucher.
Dann ist ein solcher Vertrag unwirksam,“ so
Rechtsanwältin Claudia Scholten. Der Kaufpreis
dürfe höchstens bis zu 50 Prozent über dem
Zeitwert liegen. Der Marktwert, auch Zeitwert genannt, kann anhand von Neupreis, Alter und
Zustand der Küchen nur geschätzt werden.
So werden Sie nicht über den Tisch gezogen:
Bevor Sie Ihrem Vormieter die Einbauküche
abkaufen, klären Sie mit dem Vermieter, ob der
Einbau der Küche mit seinem Einverständnis
erfolgte. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie
die Küche bei Ihrem Auszug aus der Wohnung auf
eigene Kosten beseitigen müssen. Wer also auf
Nummer sicher gehen will, informiert den
Vermieter, trifft die Ablösevereinbarung schriftlich und übergibt sie dem Vermieter zur Kenntnis.
Lassen Sie sich die Originalrechnung der Küche
zeigen, denn nur so können Sie Neupreis und
Alter feststellen. „Können Sie sich mit dem
Vormieter über den Zeitwert nicht einigen,
ziehen Sie einen Gutachter hinzu. Beispiel:
Gezahlt wurden für Einbauküche und Möbel
6000 €. Der Zeitwert beträgt jedoch nur 2500 €.
Ein 50-prozentiger Aufschlag auf den Zeitwert –
also 1250 € – ist zulässig. Das heißt, die Vereinbarung ist bis zu einem Betrag von 3.750 € gültig. Die
restlichen 2.500 € können innerhalb von vier
Jahren zurückverlangt werden“ meint Rechtsanwältin Scholten abschließend.
Lesenswert ist auch die Broschüre des Deutschen Mieterbundes „Geld sparen beim Umzug".
Sie hilft, teure Fehler zu vermeiden. Die Broschüre
kostet fünf Euro und ist bei den Mietervereinen
erhältlich. Sie können sie auch im Internet
(Di)
bestellen.
Mieter muss Einbau von Rauchmeldern durch Vermieter dulden
Hagen. (MV) Über Sinn oder Unsinn
von Rauchmeldern in Wohnungen
wird längst nicht mehr gestritten.
Was aber ist, wenn der Vermieter alle
Wohnungen einheitlich mit diesen
Lebensrettern ausstatten möchte,
der eine oder andere Mieter das aber
schon getan hat? Darüber hatte der
Bundesgerichtshof (VIII ZR 216/14
und VIII ZR 290/14) zu befinden. Der
BGH hat zwei Urteile des Landgerichts Halle bestätigt, in denen es um
die Frage ging, ob der Mieter den
Einbau von Rauchwarnmeldern
durch den Vermieter auch dann zu
dulden hat, wenn er die Wohnung
zuvor schon selbst mit von ihm
ausgewählten Rauchwarnmeldern
ausgestattet hat. In beiden Fällen
hatte die Vermieterin beschlossen,
den eigenen Wohnungsbestand einheitlich mit Rauchwarnmeldern
auszustatten und warten zu lassen.
In beiden Fällen hatten die beklag-
ten Mieter den Einbau mit Hinweis
darauf abgelehnt, dass sie bereits
eigene Rauchwarnmelder angebracht hätten. Der BGH hat entschieden, dass die von den Vermietern beabsichtigten Maßnahmen
rechtens sind. Dadurch, dass der
Einbau und die spätere Wartung der
Rauchwarnmelder für das gesamte
Gebäude „in einer Hand" sind, werde
ein hohes Maß an Sicherheit
gewährleistet, das zu einer nachhal-
Bei Blumenkästen auf Balkon oder Fensterbank kommt es auf den Einzelfall an
Bunte Blumen am Fenster müssen sicher sein
Hagen. (MV) Viele Menschen
möchten ihr Wohnumfeld durch
bunte Blumen verschönern, zum
Beispiel auf der Außen-Fensterbank
oder am Balkongeländer. Es gibt
viele verschiedene Farben – und
noch mehr verschiedene Gerichtsurteile zu diesem Thema. Grundsätzlich lässt sich dazu eins sagen: Es
darf weder von Blumentöpfen oder kästen noch von der Bepflanzung
eine Gefährdung oder erhebliche
Belästigung für andere ausgehen.
Das Landgericht Hamburg (316 S
79/04) hatte folgenden Fall zu
entscheiden: Ein Eigentümer wollte
seinen Mietern untersagen, bepflanzte Blumentöpfe außen am
Balkongeländer anzubringen. Er
meinte, das Gießwasser könne die
Nachbarn stören, wenn die Blumenkästen außen und nicht innen am
Balkongeländer angebracht wür-
den. Das LG sah das anders: Es spiele
auch keine Rolle, ob die Blumen in
Töpfen oder in Blumenkästen
gepflanzt seien. Allerdings müssten
die Behälter so gesichert sein,
dass sie auch heftigem Wind
widerstehen könnten.
Das Landgericht Berlin (67
S 278/09) bestätigte die
fristlose Kündigung eines
Mietvertrages, weil sich die
Mieterin weigerte, Blumentöpfe gegen Herabstürzen
ausreichend zu sichern. Die
Mieterin behauptete, dass
keinerlei Gefahr bestehe. Als
schließlich doch ein Blumentopf vom Balkon herabstürzte, sprach der Vermieter eine
Abmahnung aus. Nachdem auch
diese nicht weiter beachtet wurde,
erhielt die Mieterin die fristlose
Kündigung.
Herabfallende Blüten oder Blätter
müssen die unten wohnenden
Mieter dulden. Eine Ausnahme gilt,
wenn der Balkonbewuchs so um-
fangreich ist, dass er zu einer
erheblichen Belästigung führt. Knöterich zum Beispiel muss zurückgeschnitten werden, wenn er über die
(Di)
Balkonbrüstung wuchert.
tigen Verbesserung auch im Vergleich zu einem Zustand führt, der
bereits durch den Einbau der vom
Mieter selbst ausgewählten Rauchwarnmeldern erreicht ist. Darüber
hinaus ergibt sich die Duldungspflicht der beklagten Mieter auch
daraus, dass den Klägerinnen der
Einbau von Rauchwarnmeldern
durch eine gesetzliche Verpflichtung (§ 47 Abs. 4 BauO LSA**)
(Di)
auferlegt ist.
Legionellen
im Trinkwasser
Berlin. (MV) Der Bundesgerichtshof
(VIII ZR 161/14) hatte folgenden Fall
auf dem Tisch: Eine Berlinerin
forderte vom Vermieter ihres Vaters
Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil dieser an einer durch
Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündung gestorben war. Das
zuständige Bezirksamt stellte in der
Wohnung des Vaters und im Keller
des Mietshauses eine starke Legionellen-Kontamination fest. Es ging
dann um die Frage, ob der Vermieter
seine Pflicht zur Kontrolle des
Trinkwasser verletzt hat. Amts- und
Landgericht wiesen die Klage ab, der
BGH jedoch hob das LG-Urteil auf.
Das Landgericht muss noch einmal
ermitteln. Die Karlsruher Richter
kritisierten
insbesondere
die
„lückenhafte
Beweiswürdigung“
und den zu hohen Maßstab, den das
Landgericht im vorliegenden Fall
(Di)
angelegt habe.