Merkblatt für am Umzug fahrende Kraftfahrzeuge Besondere

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Merkblatt für am Umzug fahrende Kraftfahrzeuge Besondere
Merkblatt für am Umzug fahrende Kraftfahrzeuge
Besondere Bedingungen beim Mitführen von Kraftfahrzeugen
1 Zulassung / Versicherung
1.1Zugmaschinen und Anhänger müssen zunächst ohne Ladung alle
zulassungsrechtlichen Vorschriften erfüllen (FZV/StVO).
1.2„Rote Nummern“ bzw. „Kurzzeitkennzeichen“ sind unzulässig.
1.3Der Einsatz von Kraftfahrzeugen („Funfahrzeugen“), die über keine
Betriebserlaubnis verfügen, ist nur zulässig, wenn eine Ausnahmegenehmigung
von der Zulassungspflicht nach § 70 Abs. 1 Ziffer 2 StVO von der zuständigen
Bezirksregierung vorliegt.
1.4Zulassungspflichtige Fahrzeuge müssen ausreichend versichert sein. Bei der
Versicherung muss eine entsprechend Deckungszusage für diese Veranstaltung
angefordert und auf Verlangen vorgezeigt werden.
1.5Mitgeführte Kfz müssen verkehrs- und betriebssicher sein. Für zulassungsfreie
Kfz muss eine Betriebserlaubnis mitgeführt werden.
2 Abmessungen
2.1Unabhängig von behördlichen Vorgaben muss das Fahrzeug durch alle
Engstellen des Umzugs passen.
2.2Die Normmaße der StVO/StVZO (2,55m Breite, 4,0m Höhe, 12,00m Länge LKW,
16,50m Länge SZM + Tieflader, 18,75m Länge LKW-Züge) und die höchstens
zulässigen Gesamtgewichte sind einzuhalten.
2.3Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen einschl. deren Anhänger dürfen
ausnahmsweise 3,10m breit sein, wenn für diese eine § 70 StVO (z.B. RvS)
vorliegt. Alle anderen Maße wie unter Punkt 2.2.
2.4Für eine überbreite Ladung (mehr als 2,55m bzw. 3,10m), muss bei der
Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5
StVO von § 22 StVO beantragt werden. Zugfahrzeuge und Anhänger sind von
dieser Regelung nicht erfasst (siehe 1.1).
Überschreiten Zugfahrzeug und Anhänger die zulässigen Abmessungen,
Achslasten und Gesamtgewichte so handelt es sich immer um einen
Schwertransport, für den ein Gutachten eines amtl. Anerkannten
Sachverständigen (z.B. TÜV) bescheinigt, dass keine Bedenken gegen die
Verkehrssicherheit des Fahrzeuges auf solchen Veranstaltungen bestehen.
3 Ladung und Verkleidung von Zugfahrzeug und Anhänger
3.1Auf den An- und Abfahrten zum Umzugsbereich dürfen keine Personen befördert
werden.
3.2Es darf jeweils nur ein Anhänger pro Zugmaschine mitgeführt werden.
3.3Die Ladung ist immer durch eine zuverlässige fachkundige Person (Kfz-,
Zimmerer-, Schreinermeister, etc.) auf ihre Sicherheit insbesondere
was die Personenbeförderung anbelangt, zu überprüfen. Die Abnahme
ist durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zu
bestätigen.
3.4Grundsätzlich ist die Verkleidung bei Anhängern erwünscht, gerade vor den
Rädern, so dass keine Personen (Kinder) unter das Fahrzeug geraten können.
3.5Bei jeder (Voll) Verkleidung der Anhänger ist zu gewährleisten, dass die für die
Straßenbenutzung notwendigen Verkehrssicherheitseinrichtungen voll
funktionsfähig und gut sichtbar sind (z.B. Kfz-Kennzeichen, (Brems-)
Beleuchtung, ggf. Seitenbeleuchtung, etc.).
3.6Eine Vollverkleidung der Zugmaschinen darf nur im abgesperrten
Umzugsbereich mit entsprechenden Einweisern zum Einsatz kommen. Für An-
und Abfahrten darf die Verkehrssicherheit (Sicht des Fahrers) durch eine
Vollverkleidung in keiner Weise beeinträchtigt werden. Alle normalen Sichtfelder
des Fahrers sind zu gewährleisten.
4 Für alle teilnehmenden Fahrzeuge gilt:
4.1Die Zugfahrzeugführer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
4.2Die eingesetzten Zugfahrzeuge dürfen nur mit entsprechend vorhandener
Fahrerlaubnis gefahren werden.
4.3Jeder Wagen muss von mindestens 2 volljährigen Personen begleitet werden.
Für den Fahrer und die Begleitpersonen gilt absolutes Alkoholverbot
4.4Die Aufbauten müssen mit einem stabilen Geländer versehen sein, das ein
herunterfallen von Fahrzeugen verhindert. Die Ladefläche muss eben, tritt- und
rutschfest sein. Die Aufbauten müssen vor Anreise nach 3.3 abgenommen sein.
4.5Die Fahrzeuge dürfen nur im Schritttempo fahren!!!
4.6Die Beförderung von Personen auf der Ladefläche von Fahrzeugen ist auf der
Fahrt zum Umzug, sowie auf der Rückfahrt streng verboten!!
Die FG Rottach 97 Kempten e.V. wünscht Euch einen unfallfreien und schönen
Umzug in Kempten