Rundschreiben BSL - Das Komitee Deutscher Seehafenspediteure
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Rundschreiben BSL - Das Komitee Deutscher Seehafenspediteure
KDS im BSL e.V. ⋅ SPEDITIONSHAUS ⋅ Ost-West-Straße 69 ⋅ 20457 Hamburg An die Mitglieder des Fachausschusses Seehafen- und Seeschifffahrtsspedition nachrichtlich an die Geschäftsführung der Mitgliedsverbände Rundschreiben Nummer DSLV Nr. Autor E-Mail Telefon-DW Telefax-DW Anlage Datum 004 049 TS [email protected] 040 37 47 64 34 040 37 47 64 74 nein 17.03.2005 V:\Rundschreiben\KDS Rundschreiben\2005\kds-2005-004.doc Geschäftspolitik der CP Ships Gruppe Sehr geehrte Damen und Herren, im Containerverkehr wurde in Hamburg im Januar 2005 die Vorjahresmenge um 16,8 Prozent übertroffen. Damit setzt sich die dynamische Entwicklung der letzten Jahre im Containerverkehr fort und sorgt dafür, dass viele Häfen und Schiffe am Rande ihrer Kapazitäten arbeiten. Was für Hamburg gilt, gilt auch für viele andere Häfen in der ganzen Welt. Neben den Häfen gehören die Reedereien zu den großen Gewinnern dieser Entwicklung. Die Kehrseite der hohen Auslastung ist, dass sich viele Reedereien bemühen, ihre Einnahmenseite massiv zu erhöhen. Das ist legitim und grundsätzlich auch im Sinne der Spediteure, würden diese doch über die Spediteurkommission an den hohen Frachtraten partizipieren. Leider sieht die Praxis anders aus. Die Reedereien sind in der Vergangenheit recht unbefangen mit der Einführung von Zuschlägen umgegangen. Ohne größere Probleme hat die Geschäftsstelle rund 25 verschiedene Zuschläge ermitteln können. Viele der in Zuschläge „ausgelagerten“ Kosten sind ganz normale Betriebskosten, die in die normale Frachtkalkulation einbezogen werden müssten. Bei nicht wenigen Spediteuren ist der Eindruck entstanden, dass die eigentliche Kalkulation einer Frachtrate immer mehr an Bedeutung verloren hat und stattdessen nur noch mit Zuschlägen operiert wird. Und das sehr zum Leidwesen der Spediteure, da die Zuschläge oftmals – ungerechtfertigterweise - nicht in die Berechnung der Spediteurkommission miteinbezogen werden. Ein besonders markantes Beispiel für eine speditionsunfreundliche Geschäftspolitik liefert derzeit die CP Ships Gruppe. Zur Gruppe gehören folgende Reedereien: - ANZDL, Canada Maritime Cast, Contship Containerlines, Italia Line, Lykes Lines TMM Lines Zu den Kritikpunkten im Einzelnen: 1. Spediteurkommission (TMM Lines) Bereits vor rund zwei Jahren wurde der Versuch, damals von Canada Marittime, unternommen, den Spediteuren ihren berechtigten Anspruch auf die Zahlung der Spediteurkommission streitig zu machen. Damals ging es dabei „nur“ um die Verladungen der deutschen Großchemie. Offenbar soll dieser Schritt jetzt auf breiter Front umgesetzt werden. Mit Wirkung vom 1. Januar bzw. 1. Februar 2005 hat die TMM Lines die Höhe der Spediteurkommission für Verladungen in die USA und Mexiko zwischen 30 und 50 Prozent (!) gekürzt. Vorgehensweisen wie diese sind eine gute Gelegenheit, sich noch einmal den Sinn und Zweck der Spediteurkommission vor Augen zu halten: Die Spediteurkommission ist eine Entschädigung für Dienstleistungen, die der Spediteur für die Reedereien erbringt oder anders ausgedrückt, für Dienstleistungen, die die Reedereien sonst selbst erbringen müssten. Keine der zur CP Ships Gruppe gehörenden Reedereien dürften weder qualitativ noch quantitativ in der Lage sein, die Leistungen der Spediteure selbst zu erbringen. In Zeiten, in denen die Gewinnmargen der Spediteure immer geringer und die Anforderungen der Verlader immer größer werden, ist das Thema Spediteurkommission eine Grundsatzangelegenheit und gehört bei jeder Ratenverhandlung als fester Bestandteil auf die Agenda! Unter dem Strich ist es ohne Bedeutung, ob die Frachtrate USD 975,00 netto beträgt oder USD 1000,00 abzüglich 2,5 Prozent Spediteurkommission. Gewerbepolitisch gesehen, sind es aber Welten! 2. Lagergeldkosten durch Schiffsverzögerungen (Contship Containerlines und TMM Lines) Anfang November 2004 wurden verschiedene Mitgliedsfirmen – „der guten Ordnung halber“ – schriftlich darauf hingewiesen, dass ab sofort keine Lagergeldkosten mehr übernommen werden, die aus Schiffsverzögerungen entstanden sind. Begründet wurde dieser Schritt mit dem Hinweis, dass es sich in solchen Fällen um höhere Gewalt handelt. Entgegen der in dem Schreiben vertretenden Auffassung handelt es sich selbstverständlich nicht bei jeder Schiffsverzögerung um höhere Gewalt. Rechtlich gesehen wird höhere Gewalt wie folgt definiert: Seite 2 von 2 Objektive Voraussetzung für höhere Gewalt ist, dass das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat. In subjektiver Hinsicht wird voraus gesetzt, dass das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann. Für eine Vielzahl von Schiffsverzögerungen geht die Argumentation jedenfalls ins Leere. Hinzu kommt ein ganz wesentlicher Aspekt: Das Vorliegen höherer Gewalt muss seitens der Reederei nachgewiesen werden. Die bloße Behauptung, die Schiffsverzögerung sei aus höherer Gewalt entstanden, reicht nicht aus. Neben dem rechtlichen Aspekt muss auch hier wieder auf die mehr als kundenunfreundliche Vorgehensweise hingewiesen werden, die Maßnahme „ab sofort“ umsetzen zu wollen. Viele Spediteure sind längerfristig durch Preisabsprachen und Angebote gebunden. Für sie ist jede sofortige Änderungen der Einkaufsmodalitäten eine besondere Härte, denn sie können die erhöhten Kosten ihrerseits nicht in dieser Form an ihre Kunden weitergeben und würden letztlich hierauf sitzen bleiben. 3. Equipment Handover Charge (Canada Maritime) Wenn der konnossementsmäßige Empfänger von seinem Wahlrecht Gebrauch machen will und den Container-Nachlauf selbst oder durch eine andere Partei als die Reederei durchführen lassen will, soll ein EquipmentHandover-Zuschlag von € 20,00 pro Container fällig werden. Die Kreativität in der Erfindung neuer Zuschläge erreicht seit einiger Zeit bei vielen Reedereien und Linienagenten immer neue Höhepunkte. Service Fee, B/L release fee oder wie in diesem Fall, die Equipment-Handover Charge. Eines haben diese Gebühren immer gemeinsam: Sie werden für Tätigkeiten berechnet, die elementar mit der Auslieferung der Ware an den rechtmäßigen Empfänger und den Seefrachtvertrag geknüpft und daher bereits mit der Seefracht abgegolten sind. Eine gesonderte Vergütung ist daher nicht gerechtfertigt. Werden darüber hinaus diese Entgelte noch dazu eingesetzt, um Nachlauftransporte in Merchant Haulage zu diskriminieren, und somit in erster Linie Spediteure, wird eine Grenze überschritten, die nicht akzeptiert werden kann. Seite 3 von 3 4. ISPS-Surcharges (Gesamte CP Ships Gruppe) Nur der Form halber sei an dieser Stelle noch einmal auf die ausführlichen Diskussionen rund um die Berechnung der ISPS-Surcharges erinnert. Einzelheiten dazu können dem Rundschreiben KDS 08/2004 vom 01. Oktober 2004. All diese Punkte haben das Komitee Deutscher Seehafenspediteure Ende Dezember 2004 dazu bewogen, sich mit den vorgenannten Kritikpunkten an die CP Ships (Germany) GmbH zu wenden und zu fordern, wieder zu einer vertauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Spediteuren zurückzukehren. Und wie lautet die Antwort der CP Ships Gruppe auf dieses Ansinnen? „Wie Sie sicherlich den einschlägigen Presse- und Medienberichten entnommen haben, entstanden in unserer Branche in letzter Zeit tatsächlich einige Zusatzkosten, für die es verschiedene Gründe bzw. Anlässe gibt. Sicherlich verstehen Sie, dass wir als Reederei diese Kosten unmöglich absorbieren können, sondern sie leider an unsere Kunden weitergeben müssen.“ Neben der Tatsache, dass es sich bei den genannten Kritikpunkten, mit Ausnahme der ISPS-Surcharges, ausschließlich um CP Ships spezifische Themen handelt, die bei anderen Reedereien nicht üblich sind, muss man sich schon sehr über die Wertschätzung wundern, die berechtigte Anfragen aus der sicherlich nicht unbedeutendsten Kundengruppe im Hause von CP Ships genießen. Das Komitee Deutscher Seehafenspediteure hat die Firma CP Ships (Germany) GmbH erneut angeschrieben und um eine Beantwortung gebeten, die der Bedeutung der Sache und dem Ansehen einer internationalen Reedereigruppe angemessen ist. Über das Ergebnis werden wir Sie zeitnah informieren. Mit freundlichen Grüßen KDS IM BSL E.V. Kurt-Jürgen Schimmelpfeng Geschäftsführer Thomas Schröder Referent Seite 4 von 4