Einrichtung einer Gesamtschule in Erle

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Einrichtung einer Gesamtschule in Erle
Beschlussvorlage
X
öffentlich
nichtöffentlich
Drucksache Nr.
09-14/5490
Referat, Auskunft erteilt, Telefon-Durchwahl
Datum
51 - Erziehung und Bildung - Herr Haenelt, Tel. 169-91 32
VB 4 - Kommunales Bildungsbüro - Herr Wondorf, Tel. 169-91 45
29.08.2013
Beratungsfolge
Zuständigkeiten
Beirat für Menschen mit Behinderungen
Integrationsrat
Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost
Ausschuss für Bildung
Rat der Stadt
Sitzungstermine Top
17.09.2013
18.09.2013
18.09.2013
10.10.2013
17.10.2013
2
2
1
3
4
1 = Anhörung
2 = mitbeteiligt bei
der Vorberatung
3 = federführende
Vorberatung
4 = Entscheidung
Betreff
Neuerrichtung einer 4-zügigen Gesamtschule mit 2-zügiger gymnasialer
Oberstufe im Stadtteil Erle bei gleichzeitiger auslaufender Auflösung der
Hauptschule an der Frankampstraße 111 und der Gerhart-HauptmannRealschule zum Schuljahr 2014/2015
Beschlussvorschlag
I. Errichtungsbeschluss: Gesamtschule im Stadtteil Erle
Mit Wirkung vom 01.08.2014 (Schuljahr 2014/2015) wird gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW
in Verbindung mit § 80 SchulG NRW eine 4-zügige städtische Gesamtschule mit 2-zügiger
gymnasialer Oberstufe beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 errichtet.
Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt, dass im Anmeldeverfahren für das Schuljahr
2014/2015 die für eine Errichtung notwendige Zahl von 100 Schülerinnen und Schüler
erreicht wird.
Die städtische Gesamtschule wird an nachfolgenden drei Standorten geführt, von denen
zwei auf angrenzenden Grundstücken liegen:
Sekundarstufe I: Mühlbachstraße 3, Frankampstraße 111
Sekundarstufe II: Surkampstraße 29
Sie startet am 01.08.2014 am Schulstandort Mühlbachstraße 3.
Die neue Schule führt die Bezeichnung:
Gesamtschule Erle
Städtische Ganztagsschule der Sekundarstufen I und II
Mühlbachstraße 3, 45891 Gelsenkirchen
Die Gesamtschule wird gemäß § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt, in der
Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen unterrichtet werden.
Der Schulträger stellt die notwendigen räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für
einen geordneten Betrieb der Schule sicher.
-2II. Auflösungsbeschluss: Hauptschule Frankampstraße und
Gerhart-Hauptmann-Realschule
Vorbehaltlich des Zustandekommens der Errichtung der Gesamtschule Erle werden
gleichzeitig die Hauptschule an der Frankampstraße 111 sowie die Gerhart-HauptmannRealschule gemäß § 81 Absatz 2 SchulG NRW mit Wirkung zum 01.08 2014 (Schuljahr
2014/2015) auslaufend aufgelöst. Eingangsklassen werden ab diesem Zeitpunkt dort nicht
mehr gebildet. Die Schüler/-innen der verbleibenden Jahrgangsstufen 6 bis 10 werden im
Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Möglichkeiten planmäßig bis zum
31.07.2019 (Ende Schuljahr 2018/2019) am jeweiligen Standort beschult. Ihnen wird
garantiert, dass sie ohne Einschränkung alle möglichen Schulabschlüsse der
aufzulösenden Schulen erreichen können.
III. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung der unter I. und II. genannten schulorganisatorischen Beschlüsse
wird im öffentlichen Interesse gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung
(VWGO) angeordnet.
Frank Baranowski
Problembeschreibung / Begründung
I. AUSGANGSLAGE
Rechtsgrundlage: § 81 Abs. 2 SchulG NRW
Über die Errichtung, Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land NRW nicht
Schulträger ist, beschließt der Schulträger, nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung.
1. Antrag der Schulen
Die Gerhart-Hauptmann-Realschule und die HS Frankampstraße haben in Abstimmung
miteinander am 05.04.2011 bzw. am 20.05.2011 beim Schulträger beantragt, die beiden
Schulen in eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe umzuwandeln. Das gemeinsame
Bestreben der Schulen zur Weiterentwicklung wird gestützt durch gleichlautende
Beschlüsse der Schulmitwirkungsgremien.
2. Schulentwicklung in Gelsenkirchen
Allgemein: Die Stadt Gelsenkirchen hat die Projektgruppe Bildung und Region (PBR) aus
Bonn mit der Erstellung eines Gutachtens zur Schulentwicklungsplanung für die Sek. I/II
beauftragt - dieses Gutachten sollte die Grundlage für einen durch den Rat der Stadt zu
beschließenden Schulentwicklungsplan sein. Die PBR hat ihr Gutachten
vereinbarungsgemäß im Februar 2010 vorgelegt. Der Ausschuss für Bildung (AfB) und
weitere Gremien haben mehrfach in dieser Angelegenheit beraten.
Stadtbezirk Ost: Der Gutachter hat für den Schulstandort HS Frankampstraße / GerhartHauptmann-Realschule „eine insgesamt fünfzügige Sekundarschule an zwei Standorten“
vorgeschlagen. Erläuterung: Zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens wurde vom
Gutachter bereits der Begriff „Sekundarschule“, also eines integrierten Schulsystems
verwendet.
-33. Workshop Schulentwicklungsplanung
Auf Anregung des AfB haben mehrere Workshops stattgefunden, in dem sich Politik und
Verwaltung über den Status-Quo und die weitere gesamtstädtische Entwicklung
austauschen konnten. Mit Herrn Dr. Ernst Rösner vom Institut für Schulentwicklungsforschung an der TU Dortmund stand mehrfach ein fachkundiger Referent beratend zur
Seite. Dabei wurde unter anderem auch die mögliche Errichtung einer Gesamtschule in
Erle beleuchtet.
II. BEGRÜNDUNG FÜR DIE ERRICHTUNG DER GESAMTSCHULE ERLE
Rechtsgrundlage: § 78 und § 82 SchulG NRW
§ 78 Abs. 4 SchulG NRW: Die Neuerrichtung einer Schule ist möglich, wenn ein
entsprechendes Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gemäß § 82 Abs. 5 SchulG
NRW gewährleistet ist. Bei der Feststellung des Bedürfnisses sind die Entwicklung des
Schüleraufkommens und der Wille der Erziehungsberechtigten zu berücksichtigen.
§ 82 Abs. 1 SchulG NRW: Die Schule muss die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Bei der Errichtung muss diese für mindestens 5 Jahre gesichert
sein; dabei gelten 25 Schülerinnen und Schüler als Klasse (Gesamtschulen müssen bei ihrer
Errichtung mindestens 4 Parallelklassen pro Jahrgang haben).
§ 82 Abs. 7 SchulG NRW: Für die Errichtung einer Gesamtschule sind daher mindestens
100 Schüler/-innen erforderlich.
1. Initiative der Schulen
Die Schulkonferenzen der GH-Realschule und der HS Frankampstraße haben im Hinblick
auf die Aussagen im Gutachten zur Schulentwicklung in der Stadt Gelsenkirchen
(demografische Entwicklung, etc.) und der allgemeinen Bildungsdiskussion in NRW die
Initiative ergriffen und die Errichtung einer Gesamtschule mit eigener gymnasialer
Oberstufe beim Schulträger beantragt. Sowohl Schulleitungen, Kollegien als auch die
Schulkonferenzen hätten sich sehr intensiv mit den inhaltlichen und strukturellen
Weiterentwicklungsmöglichkeiten auseinandergesetzt. Ziel sei es, für Eltern und Schüler
einen Mehrwert zu schaffen. Dieser werde vor allem in dem Vorhalten einer gymnasialen
Oberstufe vor Ort gesehen. Die hohe Zahl der mit Qualifikationsvermerk abgehenden
Schüler/-innen sei ein guter Beleg für die Annahme, dass eine gymnasiale Oberstufe auf
Dauer tragfähig sei.
Aus Vertretern beider Lehrerkollegien hat sich frühzeitig eine Arbeitsgruppe gebildet, um
ein pädagogisches Konzept für die neu zu errichtende Schule zu entwickeln. Dabei war
auch die Zügigkeit zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden
Räume ist eine durchgehende 5-Zügigkeit in der Sekundarstufe I nur mit Einschränkungen
möglich.
Schulraum wird mehr und mehr Lebensraum: Dies vor allem, weil nicht nur durch sich
verändernde Anforderungen an originären Unterricht, sondern auch durch Individuelle
Förderung, Inklusion, qualitative Ausgestaltung des Ganztages und eine Öffnung hin zum
Stadtteil heute besondere Anforderungen an Anzahl, Qualität und Ausstattung von
Schulräumen gestellt werden.
Ergebnis: Die neue Gesamtschule soll daher in der Sekundarstufe I zunächst 4-zügig
errichtet werden. Im Bedarfsfall soll die Schule jedoch auch fünf Eingangsklassen bilden
dürfen.
Das erarbeitete Konzept (Eckpunkte) ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
-42. Elternbefragung
Auftrag: Die schulpolitischen Sprecher/-innen des AfB haben den Schulträger gebeten, vor
der Entscheidung über anstehende schulorganisatorische Maßnahmen im weiterführenden
Schulbereich „zur Absicherung“ eine Elternbefragung der Jahrgänge 2 und 3 (relevante
Einschulungsjahrgänge in der Sek. I 2014/2015 und 2015/2016) durchzuführen. Die
Elternbefragung wurde im Ende 2012 durchgeführt. Die Rücklaufquote betrug 77,9% und
zeigte einmal mehr das große Interesse am Mitgestaltungswillen der Eltern in der Stadt
Gelsenkirchen. Die Befragungsergebnisse können daher nicht nur als repräsentativ
angesehen werden, sondern sie spiegeln gleichermaßen gut die Präferenzen bzw.
Einstellungen der Eltern wider.
Ziel: Eine wesentliche „Verabredung“ zwischen Politik und Verwaltung war, die Ergebnisse
mit einem starken Gewicht in den Entscheidungsprozess einfließen zu lassen. Wenngleich
die Eltern zweier Einschulungsjahrgänge nicht allein die künftige Schulentwicklungsplanung
bestimmen können, prägen und beeinflussen sie mit ihren geäußerten Bildungswünschen
und Erwartungen an die künftige Schulstruktur jedoch nicht unerheblich den weiteren
Prozess und den öffentlichen Diskurs.
Ergebnis:
Der Wunsch nach einem „hohen Schulabschluss“ überwiegt bei den Eltern (64,7%).
Fachhochschulreife = 6,5% / Abitur = 58,2%
Die Hauptschule wird nicht mehr angestrebt.
gewünscht = 1,1% / wahrscheinlich = 3,0%
Bildungsbeteiligungsquote 11,0%
aktuell: 9,2%
Gefragteste Schulform ist das Gymnasium.
gewünscht = 49,4% / wahrscheinlich = 29,4%
Bildungsbeteiligungsquote 29,4%
aktuell: 31,5%
Die Gesamtschule wird im tatsächlichen Anmeldeverfahren deutlich stärker nachgefragt als in
der Elternbefragung.
gewünscht = 17,5% / wahrscheinlich = 20,8%
Bildungsbeteiligungsquote 34,6%
aktuell: 35,8%
Der Realschulzuspruch ist noch stabil.
gewünscht = 21,1% / wahrscheinlich = 21,0%
Bildungsbeteiligungsquote 21,5%
aktuell: 19,6%
Ein Ganztagsangebot wünschen sich 89,2%.
offenes -freiwilliges- Angebot = 56,1% / gebundenes-verpflichtendes-Angebot = 18,7%,
egal, Hauptsache Ganztagsangebot = 14,4% -
Bewertung: Die Bildungsaspirationen der Eltern, also das Streben nach höheren
Abschlüssen für ihre Kinder (als sie selbst erreicht haben), spiegeln sich in besonderer
Weise in dem Ergebnis der Elternbefragung wider. Besonders auffällig ist die sehr hohe
Quote für das Gymnasium (49,4%), der Wunsch nach dem höchsten Bildungsabschluss
(64,7%), die nahezu nicht mehr stattfindende Hauptschule (1,1%) und die deutliche
Präferenz für den Ganztag (89,2%).
Nach dem Wunsch der Eltern dominieren bei dieser Augenblicksaufnahme die tradierten
(gegliederten) Schulformen (Realschule, Gymnasium) gegenüber den integrierten
Schulformen (Gesamtschule, Sekundarschule).
-5Allerdings: Die Antwortkategorie „Ich weiß es noch nicht“ (N= 215 /6,4%) fällt gegenüber der
Frage nach der „wahrscheinlichen Schulform“ (N = 782 = 22,9%) sehr gering aus - einen
Wunsch zu äußern fällt offensichtlich leichter, als in Klasse 2 oder 3 bereits eine reale
Einschätzung vorzunehmen.
Die Wünsche bezüglich der künftigen Schulform divergieren signifikant mit den realen
Übergangszahlen (Bildungsbeteiligungsquote von Jahrgang 4 in den Jahrgang 5). Eine
Bestätigung hierfür findet sich erneut in den realen Anmeldezahlen des Jahrgangs 5 für das
Schuljahr 2013/2014, wonach die Gesamtschule mit 35,8% die am höchsten angewählte
Schulform ist.
3. Demografische Entwicklung / Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebes
Rechtsgrundlage: § 80 Abs. 6 SchulG NRW
Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gemäß § 81 Abs. 3 ist die Schulentwicklungsplanung anlassbezogen darzulegen.
3.1 Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung
Schülerzahlen: Die Stadt Gelsenkirchen hat wie beschrieben die PBR beauftragt, auch
vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ein Gutachten über die
Schulentwicklung für die Sekundarstufen I und II in Gelsenkirchen zu erstellen. In diesem
Gutachten ist für die beiden genannten Schulen folgende Entwicklung prognostiziert:
Schule
HS an der Frankampstraße
Gerhart-Hauptmann-Realschule
Schülerzüge
Schuljahr
Schüler
Jahrg.5
2009/2010
2010/2011
2011/2012
46
37
58
1,9
1,5
2,4
6,2
5,8
6,4
121
120
111
4,3
4,3
4,0
aktuell 2012/2013
64
2,7
6,5
105
3,8
2,0
1,3
1,4
1,4
1,3
1,2
6,0
4,4
4,7
4,7
4,5
4,3
113
86
94
93
89
85
4,0
3,1
3,3
3,3
3,2
3,1
Gesamt
SEP-Frequenz 24
2013/2014*
49
2014/2015
30
2015/2016
34
2016/2017
34
2017/2018
32
2018/2019
30
* nach den vorliegenden Anmeldungen
Schülerzüge
Schüler
Jahrgang 5 SEP-Frequenz 28
Zusammenfassung: Das Gutachten sieht folgende Prognose für das Schuljahr 2018/2019
bezogen auf alle Jahrgänge der Sekundarstufe I vor:
GH-Realschule:
542 Schüler / 6 Jahrgänge / Frequenzwert 28 = 3,2 Schülerzüge
HS Frankampstraße: 257 Schüler / 6 Jahrgänge / Frequenzwert 24 = 1,8 Schülerzüge
Insgesamt:
= 5,0 Schülerzüge
-63.1.1 Gegenüberstellung Prognose tatsächliche Schülerzahl im Schuljahr 2012/2013
Die Situation an der HS Frankampstraße und an der GH-Realschule stellt sich im Schuljahr
2012/2013 in einer Gegenüberstellung zu der Prognose des o.a. Gutachten wie folgt dar:
Hauptschule an der Frankampstraße
Gutachten PBR Bonn
Schülerzahlen im Schuljahr 2012/2013
Differenz
- SEP- Frequenzwert 24 -
Jahrgang Schüler
5
37
6
52
7
59
8
70
9
71
10
83
Gesamt
372
Klassen Jahrgang
1,5
5
2,2
6
2,5
7
2,9
8
3,0
9
3,5
10
15,6 Gesamt
Schüler
64
64
52
73
75
85
413
Klassen
3
3
2
3
3
3
17
Schüler Klassen
+ 27
+ 12
- 7
+ 3
+ 4
+ 2
+ 41
+ 1,4
Gerhart-Hauptmann-Realschule
Gutachten PBR Bonn
Schülerzahlen im Schuljahr 2012/2013
Differenz
- SEP- Frequenzwert 28 -
Jahrgang Schüler
5
97
6
117
7
109
8
122
9
118
10
120
Gesamt
683
Klassen Jahrgang
3,5
5
4,2
6
3,9
7
4,3
8
4,2
9
4,3
10
24,4 Gesamt
Schüler
105
113
124
110
121
120
693
Klassen
4
4
4
4
4
4
24
Schüler Klassen
+ 8
- 4
+ 15
- 12
+ 3
0
+ 10
- 0,4
Ergebnis: Durch die deutliche Abweichung der tatsächlichen Schülerzahl der Hauptschule
von der prognostizierten Entwicklung ergibt sich vermeintlich die Notwendigkeit die
Prognose anzupassen. Allerdings ist jedoch mit Blick auf die Schulform „Hauptschule“
davon auszugehen, dass die Zahlen im Stadtgebiet weiter zurückgehen werden, dies wird
sich jedoch an einzelnen Standorten erst später als bei anderen bemerkbar machen.
Diese Aussage wird gestützt durch die durchgeführte Elternbefragung (siehe hierzu II./2),
wonach lediglich nur noch 1,1% die Hauptschule als Schulform für ihr Kind wünschen bzw.
die reale Einschätzung einer künftigen Schulanmeldung von 3,0% geäußert wurde. Diese
Entwicklung ist nicht nur in Gelsenkirchen sondern landesweit festzustellen.
Im Übrigen besteht kein (einklagbarer) Rechtsanspruch auf einen bestimmten
Schulstandort, sondern lediglich auf die Schulform.
-73.1.2 Entwicklung der Hauptschulen
Auch ein Blick auf die Schülerzahlen an den Hauptschulen in Gelsenkirchen insgesamt in
den vergangenen Jahren macht die Entwicklung deutlich:
Schuljahr
Schüler/innen
gesamt
Anmeldungen
Jahrgang 5
2007/2008
2008/2009
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2.365
2.254
2.174
2.072
2.052
1.979
317
293
263
208
230
167
Im Übrigen sind die Zahlen der Erstanmeldungen an Hauptschulen deutlich niedriger,
aber wegen des „persönlichen Anmeldeverfahrens“ nicht dokumentierbar.
3.2 Alternativen im Stadtbezirk Nord, Mitte und West
Sollten jedoch Eltern wünschen, dass ihr Kind eine Realschule oder eine Hauptschule
besucht, steht ein gutes Angebot in zumutbarer Entfernung an der RS Mühlenstraße,
an der Mulvany-Realschule, sowie an der HS Schwalbenstraße zur Verfügung. Mit dem
bestehenden Angebot an Realschulen kann dem Wunsch der Eltern nach dieser
Schulform ausreichend entsprochen werden (siehe Kapitel 2 „Elternbefragung“).
Die Schulen im Einzelnen:
3.2.1 Nord: RS Mühlenstraße (Stadtteil Buer) - Schuljahr 2012/2013Stadtbezirk Jahrgang
5
6
7
8
9
10
Schüler/innen
87
79
82
84
88
83
Zügigkeit
3
3
3
3
3
3
Max. Zügigkeit
4
4
4
4
4
4
Die Entfernung zwischen der GH-Realschule und der RS Mühlenstraße beträgt ca.
5,0 km. Die Schule kann mit der Straßenbahn 301 und der Buslinie 247 erreicht werden.
3.2.2 Mitte: Mulvany-Realschule (Stadtteil Bismarck) - Schuljahr 2012/2013Stadtbezirk Jahrgang
5
6
7
8
9
10
Schüler/innen
77
87
75
75
77
68
Zügigkeit
3
3
3
3
3
3
Max. Zügigkeit
3
3
3
3
3
3
Die Entfernung zwischen der GH-Realschule und der Mulvany-Realschule beträgt ca.
4,0 km. Die Schule kann mit der Straßenbahn 301 und der Buslinie 382 erreicht werden.
-83.2.3 West: HS Schwalbenstraße (Stadtteil Beckhausen) -Schuljahr 2012/2013Stadtbezirk Jahrgang
5
6
7
8
9
10
Schüler/innen
27
27
29
45
50
58
Zügigkeit
1
1
1
2
2
2
Max. Zügigkeit
2
2
2
2
2
2
Die Entfernung zwischen der HS Frankampstraße und der HS Schwalbenstraße beträgt
ca. 5,4 km. Diese Schule kann mit der Straßenbahn 301 erreicht werden.
Zusatzhinweis: Mit 5,4 km wirkt die Distanz auf den ersten Blick sehr groß. Bedingt durch
die vorteilhafte Direktverbindung der Linie 301 ist seit Jahren ein nicht unerhebliches
Schüleraufkommen auf der „West-Ost-Achse“ festzustellen.
3.3 Auswirkungen auf andere Schulformen
3.3.1 Gesamtschulen
Die städtischen Gesamtschulen Berger Feld (Stadtteil Erle), Horst und Buer-Mitte
(Stadtteil Buer) haben in den vergangenen Jahren jeweils deutliche Anmeldeüberhänge
verzeichnet. Durch die Neuerrichtung der Gesamtschule Erle ist an den vorhandenen
Standorten mit einem geringeren Anmeldeüberhang im Jahrgang 5 zu rechnen. Die drei
vorhandenen Schulen werden nicht in ihrem Bestand gefährdet.
Zur Gesamtschule Berger Feld: Sie liegt zwar im selben Stadtteil wie die neu zu
errichtende Gesamtschule Erle, hat jedoch eine andere pädagogische Ausrichtung mit
dem Schwerpunkt „Sport“ und durch ihre Funktion als Sportschule NRW bzw. Eliteschule
des Fußballs einen weitergehenden Einzugsbereich. Die Gesamtschule Erle sieht ihren
Schwerpunkt in den Bereichen „Naturwissenschaften“ und „Sprache (Bilingualität)“. Die
Profilunterschiede sind von den Eltern also gut zu erkennen. Außerdem kann durch eine
Kooperation in der gymnasialen Oberstufe, die sich durch die räumliche Nähe der
Standorte Surkampstraße und Adenauerallee anbietet, ein umfangreicheres Kursangebot
vorgehalten werden.
Zur Gesamtschule Buer-Mitte: Die im Schuljahr 2012/2013 neu errichtete Sekundarschule
Hassel (Stadtbezirk Nord / Stadtteil Hassel) hat gemäß den Vorgaben des SchulG NRW
einen Kooperationsvertrag u.a. mit der Gesamtschule Buer-Mitte geschlossen, wonach für
diese Kinder bei Vorliegen der Qualifikation eine Aufnahmegarantie in die gymnasiale
Oberstufe besteht. Da eine intensive Kooperation bereits in der Sek. I angelegt ist, wird es
zu Kompensationen bezüglich wegfallender Anmeldungen in der Sek. II aus Erle kommen.
Zur Gesamtschule Horst: Wegen der Lage der Schule und der Funktion als Stadtteilschule
werden keine Auswirkungen erwartet.
Zur Gesamtschule Ückendorf: Wegen der Lage der Schule werden keine Auswirkungen
erwartet.
3.3.2 Realschulen und Hauptschulen
Eine erhebliche Auswirkung auf die verbleibenden Realschulen und Hauptschulen ist nicht
zu erwarten. Die Gesamtschule Erle ist zunächst als wohnortnahes Angebot für den
Stadtteil konzipiert und wird vorwiegend aus dem Stadtteil bzw. Stadtbezirk Schülerinnen
-9und Schüler aufnehmen. Es wird erwartet, dass die künftige Schülerklientel der
entsprechen wird, die die Schulen bereits besuchen.
3.3.3 Gymnasien
Der Einzugsbereich der HS Frankampstraße und der GH-Realschule ist überwiegend der
Stadtbezirk Ost (HS = 54,8% / RS = 66,7%) und hiervon macht Stadtteil Erle
den größten Anteil aus (HS = 71,3% / RS = 72,8%). Da den Eltern mit der Gesamtschule
Erle künftig ein direkterer Weg zum Abitur angeboten werden kann, ist der Frage
nachgegangen worden, ob im unmittelbaren Einzugsbereich hierfür ein entsprechendes
Potential vorhanden ist.
Hierzu wurde exemplarisch die Bildungsbeteiligungsquote im Jahrgang 5 und
der Gesamtanteil aller Jahrgänge im Schuljahr 2012/2013 untersucht.
Schulform
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Sekundarschule
Gesamtschule
Gesamt
Jahrgang 5
Schuljahr 2012/2013
23
48
61
2
58
192
12,0 %
25,0 %
31,8 %
1,0 %
30, 2%
100 %
Alle Jahrgänge
Schuljahr 2012/2013
181
378
502
2
468
1.531
11, 8%
24,7 %
32,8 %
0,1 %
30,6 %
100 %
Bewertung:
Voraussichtlich werden einige Schüler/-innen Schüler „mit Gymnasialpotential“ im Stadtteil
Erle verbleiben. Die drei im Stadtbezirk Nord / Stadtteil Buer ansässigen Gymnasien (AvD,
Leibniz, MPG) führen in der Sekundarstufe I aktuell 12 Züge. Eine geringere Anmeldezahl
würde das Gymnasialangebot allerdings voraussichtlich nicht gefährden.
3.4 Abschließende Bewertung
Die Ende des Jahres 2012 durchgeführte Elternbefragung machte nochmals deutlich, dass
die Eltern sich für ihr Kind einen möglichst hohen Schulabschluss wünschen. Hinzu
kommt, dass der Wunsch nach den integrierten Ganztagssystemen ungebrochen ist wie
die aktuellen Anmeldezahlen für die Gesamtschulen und die Sekundarschule Hassel zum
Schuljahr 2013/2014 zeigen. Dies findet sich des Weiteren auch in der Tatsache wieder,
dass seit weit mehr als einem Jahrzehnt ein signifikanter Anmeldeüberhang an den
Gesamtschulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen besteht.
Ein Vergleich der Anmeldungen zu den tatsächlichen Aufnahmen (Jahrgang 5) an den
städtischen Gesamtschulen in den vergangenen Jahren stellt sich wie folgt dar. Dabei
wurde die Private Evangelische Gesamtschule Bismarck wegen ihres vorgezogenen
Anmeldeverfahrens nicht berücksichtigt.
Schuljahr
Anmeldungen
Aufnahmen
Ablehnungen
2007/2008
2008/2009
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
941
875
877
803
831
783
723
697
673
656
640
598
218
178
204
147
191
185
- 10 Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Gesamtschule Ückendorf oft nicht bis zur Kapazitätsgrenze aufgenommen hat, weil die im nördlichen Stadtgebiet abgelehnten Kinder nicht an
der Gesamtschule im äußersten Süden der Stadt angekommen sind, sondern sich an anderen, näher gelegenen Schulformen, angemeldet haben.
Die Gesamtschule Erle wird zu einer Reduzierung des bestehenden Nachfrageüberhanges
mindestens im nördlichen Stadtgebiet beitragen. Ein Bedürfnis für die Neuerrichtung einer
Gesamtschule als Ergänzung und Weiterentwicklung des bestehenden Schulangebotes in
Gelsenkirchen besteht. Mit ihr wird ein wohnortnahes, qualitativ hochwertiges und
bedarfsgerechtes Schulangebot gesichert, das an diesem Schulstandort zudem zukünftig
nach Maßgabe des SchulG NRW einen geordneten Schulbetrieb sicherstellt.
III. ABSTIMMUNG MIT BENACHBARTEN SCHULTRÄGERN
Rechtsgrundlage: § 80 Abs. 2 SchulG NRW
Bei der regionalen Schulentwicklungsplanung sollen die Schulträger zusammenarbeiten und
einvernehmliche Lösungen finden. Bei Konflikten steht die Bezirksregierung als Moderatorin
bereit; die Schulträger können auch eine andere Stelle mit der Moderation beauftragen.
Bei der Schulentwicklungsplanung gilt unter den Schulträgern das sogenannte Gebot der
gegenseitigen Rücksichtnahme. Mit der Antragstellung zur Errichtung eines neuen
Schulangebotes ist gem. SchulG NRW ein kommunaler Konsens mit benachbarten
Schulträgern herbeizuführen. Im Zuge der Errichtung der Gesamtschule Erle werden die
Städte Herne und Herten angeschrieben. Sollten Bedenken der Städte gegen die Errichtung
der Gesamtschule Erle bestehen, werden diese in den jeweiligen Sitzungen der politischen
Gremien vorgetragen.
IV. GANZTAG
Rechtsgrundlage: § 9 SchulG NRW
(1) Schulen können als Ganztagsschulen geführt werden, wenn die personellen, sächlichen und
schulorganisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Entscheidung des Schulträgers bedarf
der Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde.
Die Gesamtschule Erle wird wie alle anderen (nicht-)städtischen Gesamtschulen in
Gelsenkirchen als Ganztagsschule geführt.
V. BEZEICHNUNG DER GESAMTSCHULE ERLE
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 6 SchulG NRW
Jede Schule führt eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe
angibt. …. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort
unterscheiden.
Die Gesamtschule Erle führt zunächst folgende Bezeichnung:
Gesamtschule Erle
Städtische Ganztagsschule der Sekundarstufen I und II
Mühlbachstraße 3, 45892 Gelsenkirchen
- 11 VI. DARSTELLUNG DES AUFBAU- UND AUSLAUFBETRIEBES
Rechtsgrundlage:
Die Darstellung des „Aufbau- und Auslaufbetriebes“ ist obligatorischer Bestandteil des
Genehmigungsverfahrens der Bezirksregierung Münster.
Unterrichtsräume: Einschließlich der Außenstelle Surkampstraße verfügt die HS Frankampstraße insgesamt über 20 Unterrichtsräume und der Standort Mühlbachstraße über 26
Unterrichtsräume. Dieses Raumkontingent reicht aus, um sowohl den Aufbau-, als auch den
Auslaufbetrieb organisieren zu können.
Fachräume: Sind an allen drei Standorten in ausreichender Anzahl und Größe vorhanden.
Aufbau- und Auslaufbetrieb: Die mögliche Raumbelegung unter Berücksichtigung der
auslaufenden Klassen ergibt sich aus dem von den Schulen entwickelten Eckpunktepapier in
Anlage 1.
Fazit: An allen drei Standorten wird mittel- bis langfristig eine deutliche Entspannung der
Raumsituation im Bereich der Normalklassen erfolgen. Die Ausstattung mit Fachräumen ist
nach dem aktuellen Stand stimmig und ausreichend. Die Raumreserven können bei Bedarf
für anderweitige, bisher noch nicht bestimmte bzw. landesgesetzlich festgelegte Bedarfe
(z.B. allgemeine Differenzierung, im Bereich der Inklusion, Individuelle Förderung, des
Ganztages oder im Kontext „Stadtteilschule“) eingesetzt werden. Darüber hinaus wird der
neuen Gesamtschule die Möglichkeit eröffnet, bei bestehendem Bedarf auch fünf
Eingangsklassen zu bilden.
VII. SCHULMITWIRKUNG
Rechtsgrundlage: § 76 SchulG NRW „Mitwirkung beim Schulträger“
Schule und Schulträger wirken bei der Entwicklung des Schulwesens auf örtlicher Ebene
zusammen. Die Schule ist vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten
rechtzeitig zu beteiligen. Hierzu gehören insbesondere
1.Teilung, Zusammenlegung, Änderung und Auflösung der Schule
….
Formale Beteiligung: Die Gerhart-Hauptmann-Realschule und die Hauptschule an der
Frankampstraße haben die Beschlussvorlage als Entwurf mit der Bitte um Stellungnahme
erhalten. Gleichzeitig wurden auch die übrigen (nicht-)städtischen Gesamtschulen um eine
Stellungnahme gebeten – sie sind der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Sollten die Stellungnahmen bis zur Einreichungsfrist für die Beschlussvorlage nicht
vorliegen, wird deren Inhalt in der jeweiligen Sitzung der politischen Gremien vorgetragen.
Im Rahmen einer transparenten Schulentwicklungsplanung haben auch alle anderen
Gelsenkirchener Schulen mit gymnasialer Oberstufe (Gymnasien und Berufskollegs) den
Entwurf der Beschlussvorlage zur Kenntnis erhalten. Soweit von dort Stellungnahmen
abgegeben wurden, sind sie ebenfalls Bestandteil der Anlage 2, bzw. wird deren Inhalt
mündlich vorgetragen
- 12 VIII. VORLIEGEN EINER AUSREICHENDEN VERWALTUNGS- UND FINANZKRAFT DES
SCHULTRÄGERS
Rechtsgrundlage: § 81 Absatz 3 Satz 3 SchulG NRW
Der Schulträger hat die erforderliche Verwaltungs- und Finanzkraft nachzuweisen.
1. Bau- und Ausstattungsmaßnahmen
Die Gesamtschule Erle wird zunächst als 4-zügige Schule der Sekundarstufe I mit einer
2-zügigen gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahr 2014/2015 sukzessive in die
bestehenden Schulanlagen (Mühlbachstraße 3, Frankampstraße 111 und Surkampstraße
29) hineinwachsen. Die möglicherweise notwendig werdenden Bau- und
Ausstattungsmaßnahmen in den Schulgebäuden stehen nicht in ursächlichem
Zusammenhang mit der Errichtung der Gesamtschule Erle. Sie werden in dem/den
betreffenden Jahr/en aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert.
2. Mittagessen
Die Schulen bieten bereits jetzt im Rahmen der Übermittagbetreuung ein Mittagessen an.
Ein Essraum und eine Küche sind auf dem Grundstück der HS Frankampstraße
vorhanden. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch die Einführung des gebundenen
Ganztages sich die Zahl der Essensteilnehmer deutlich erhöht. Soweit die vorhandenen
Kapazitäten dennoch nicht ausreichen, kann durch Einführung von gestaffelten
Essenszeiten eine Erhöhung der Kapazität erreicht werden.
3. Personal
Auch entsteht kein Zusatzaufwand für nichtlehrendes Personal in der Gesamtschule Erle
oder in der Verwaltung.
Ergebnis: Die Errichtung der Gesamtschule Erle hat keine „negativen“ Auswirkungen auf
die Finanz- oder Verwaltungskraft der Stadt Gelsenkirchen.
IX. ANORDNUNG DER SOFORTIGEN VOLLZIEHUNG
Wegen des besonderen öffentlichen Interesses an einem nachfrageorientierten
Schulangebot und an der Planungssicherheit für das bevorstehende Anmeldeverfahren für
das Schuljahr 2014/2015 (Februar/März 2014) ist die Anordnung der sofortigen
Vollziehung notwendig. Nur so kann sichergestellt werden, dass Eltern zur Entscheidungsfindung rechtzeitig rechtlich gesicherte Informationen erhalten und eine Anmeldung an
Schulstandorten, die für eine auslaufende Auflösung vorgesehen sind, nicht mehr
vorgenommen werden kann.
Begründung:
Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ergibt sich aus der
Verpflichtung der Stadt Gelsenkirchen, für die Schülerinnen und Schüler der Schulen in
Gelsenkirchen einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten.
Diesem gesetzlichen Auftrag kann der Schulträger jedoch nicht gerecht werden, wenn die
im Beschlussvorschlag genannten schulorganisatorischen Maßnahmen (namentlich der
Errichtungsbeschluss und der Auflösungsbeschluss) beim Fortbestand des Suspensiveffektes eventuell eingelegter Rechtsmittel bei Ausschöpfung des Rechtsweges auf Jahre
hinaus nicht durchgeführt werden könnten.
- 13 Schulorganisatorische Maßnahmen sind nach ihrer Art und Bedeutung in besonderer
Weise auf alsbaldige Durchsetzbarkeit angewiesen. Es ist deshalb erforderlich, dass die
im Beschlussvorschlag genannten schulorganisatorischen Maßnahmen sofort wirksam
werden.
Gegenüber diesem besonderen öffentlichen Interesse hat das Interesse der
Erziehungsberechtigten, die beabsichtigen, ihre Kinder an der Hauptschule an der
Frankampstraße 111 und an der Gerhart-Hauptmann-Realschule anzumelden,
zurückzutreten. Andere Hauptschulen und Realschulen sind - wie im Kapitel II./3.1
Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung dargelegt - für diese Schülerinnen und
Schüler in zumutbarer Entfernung erreichbar und aufnahmefähig.
Das öffentliche Vollzugsinteresse ergibt sich ferner aus dem Interesse der Stadt
Gelsenkirchen, durch aufschiebende Wirkung eingelegter Rechtsmittel nicht zu
zusätzlichem finanziellen, personellen oder organisatorischen Aufwand gezwungen zu
werden.
X. FINANZIELLE BELASTUNGEN: keine
(siehe auch VIII.)
XI. ANLAGEN
Anlage 1: Eckpunkte „Pädagogisches Konzept der Gesamtschule Erle“
Anlage 2: Beschlüsse und Stellungnahmen im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens
Schulkonferenzbeschluss
Datum
Votum
Gerhart-Hauptmann-Realschule
Hauptschule Frankampstraße
01.07.2013
20.06.2013
einstimmig
einstimmig
Sonstige Stellungnahmen
Datum
Gesamtschule Ückendorf
Gesamtschule Buer-Mitte
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
15.07.2013
17.07.2013
17.07.2013
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