Einrichtung einer Gesamtschule in Erle
Transcrição
Einrichtung einer Gesamtschule in Erle
Beschlussvorlage X öffentlich nichtöffentlich Drucksache Nr. 09-14/5490 Referat, Auskunft erteilt, Telefon-Durchwahl Datum 51 - Erziehung und Bildung - Herr Haenelt, Tel. 169-91 32 VB 4 - Kommunales Bildungsbüro - Herr Wondorf, Tel. 169-91 45 29.08.2013 Beratungsfolge Zuständigkeiten Beirat für Menschen mit Behinderungen Integrationsrat Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost Ausschuss für Bildung Rat der Stadt Sitzungstermine Top 17.09.2013 18.09.2013 18.09.2013 10.10.2013 17.10.2013 2 2 1 3 4 1 = Anhörung 2 = mitbeteiligt bei der Vorberatung 3 = federführende Vorberatung 4 = Entscheidung Betreff Neuerrichtung einer 4-zügigen Gesamtschule mit 2-zügiger gymnasialer Oberstufe im Stadtteil Erle bei gleichzeitiger auslaufender Auflösung der Hauptschule an der Frankampstraße 111 und der Gerhart-HauptmannRealschule zum Schuljahr 2014/2015 Beschlussvorschlag I. Errichtungsbeschluss: Gesamtschule im Stadtteil Erle Mit Wirkung vom 01.08.2014 (Schuljahr 2014/2015) wird gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW in Verbindung mit § 80 SchulG NRW eine 4-zügige städtische Gesamtschule mit 2-zügiger gymnasialer Oberstufe beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 errichtet. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt, dass im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2014/2015 die für eine Errichtung notwendige Zahl von 100 Schülerinnen und Schüler erreicht wird. Die städtische Gesamtschule wird an nachfolgenden drei Standorten geführt, von denen zwei auf angrenzenden Grundstücken liegen: Sekundarstufe I: Mühlbachstraße 3, Frankampstraße 111 Sekundarstufe II: Surkampstraße 29 Sie startet am 01.08.2014 am Schulstandort Mühlbachstraße 3. Die neue Schule führt die Bezeichnung: Gesamtschule Erle Städtische Ganztagsschule der Sekundarstufen I und II Mühlbachstraße 3, 45891 Gelsenkirchen Die Gesamtschule wird gemäß § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt, in der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen unterrichtet werden. Der Schulträger stellt die notwendigen räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für einen geordneten Betrieb der Schule sicher. -2II. Auflösungsbeschluss: Hauptschule Frankampstraße und Gerhart-Hauptmann-Realschule Vorbehaltlich des Zustandekommens der Errichtung der Gesamtschule Erle werden gleichzeitig die Hauptschule an der Frankampstraße 111 sowie die Gerhart-HauptmannRealschule gemäß § 81 Absatz 2 SchulG NRW mit Wirkung zum 01.08 2014 (Schuljahr 2014/2015) auslaufend aufgelöst. Eingangsklassen werden ab diesem Zeitpunkt dort nicht mehr gebildet. Die Schüler/-innen der verbleibenden Jahrgangsstufen 6 bis 10 werden im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Möglichkeiten planmäßig bis zum 31.07.2019 (Ende Schuljahr 2018/2019) am jeweiligen Standort beschult. Ihnen wird garantiert, dass sie ohne Einschränkung alle möglichen Schulabschlüsse der aufzulösenden Schulen erreichen können. III. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung der unter I. und II. genannten schulorganisatorischen Beschlüsse wird im öffentlichen Interesse gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) angeordnet. Frank Baranowski Problembeschreibung / Begründung I. AUSGANGSLAGE Rechtsgrundlage: § 81 Abs. 2 SchulG NRW Über die Errichtung, Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land NRW nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger, nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. 1. Antrag der Schulen Die Gerhart-Hauptmann-Realschule und die HS Frankampstraße haben in Abstimmung miteinander am 05.04.2011 bzw. am 20.05.2011 beim Schulträger beantragt, die beiden Schulen in eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe umzuwandeln. Das gemeinsame Bestreben der Schulen zur Weiterentwicklung wird gestützt durch gleichlautende Beschlüsse der Schulmitwirkungsgremien. 2. Schulentwicklung in Gelsenkirchen Allgemein: Die Stadt Gelsenkirchen hat die Projektgruppe Bildung und Region (PBR) aus Bonn mit der Erstellung eines Gutachtens zur Schulentwicklungsplanung für die Sek. I/II beauftragt - dieses Gutachten sollte die Grundlage für einen durch den Rat der Stadt zu beschließenden Schulentwicklungsplan sein. Die PBR hat ihr Gutachten vereinbarungsgemäß im Februar 2010 vorgelegt. Der Ausschuss für Bildung (AfB) und weitere Gremien haben mehrfach in dieser Angelegenheit beraten. Stadtbezirk Ost: Der Gutachter hat für den Schulstandort HS Frankampstraße / GerhartHauptmann-Realschule „eine insgesamt fünfzügige Sekundarschule an zwei Standorten“ vorgeschlagen. Erläuterung: Zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens wurde vom Gutachter bereits der Begriff „Sekundarschule“, also eines integrierten Schulsystems verwendet. -33. Workshop Schulentwicklungsplanung Auf Anregung des AfB haben mehrere Workshops stattgefunden, in dem sich Politik und Verwaltung über den Status-Quo und die weitere gesamtstädtische Entwicklung austauschen konnten. Mit Herrn Dr. Ernst Rösner vom Institut für Schulentwicklungsforschung an der TU Dortmund stand mehrfach ein fachkundiger Referent beratend zur Seite. Dabei wurde unter anderem auch die mögliche Errichtung einer Gesamtschule in Erle beleuchtet. II. BEGRÜNDUNG FÜR DIE ERRICHTUNG DER GESAMTSCHULE ERLE Rechtsgrundlage: § 78 und § 82 SchulG NRW § 78 Abs. 4 SchulG NRW: Die Neuerrichtung einer Schule ist möglich, wenn ein entsprechendes Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gemäß § 82 Abs. 5 SchulG NRW gewährleistet ist. Bei der Feststellung des Bedürfnisses sind die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Erziehungsberechtigten zu berücksichtigen. § 82 Abs. 1 SchulG NRW: Die Schule muss die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Bei der Errichtung muss diese für mindestens 5 Jahre gesichert sein; dabei gelten 25 Schülerinnen und Schüler als Klasse (Gesamtschulen müssen bei ihrer Errichtung mindestens 4 Parallelklassen pro Jahrgang haben). § 82 Abs. 7 SchulG NRW: Für die Errichtung einer Gesamtschule sind daher mindestens 100 Schüler/-innen erforderlich. 1. Initiative der Schulen Die Schulkonferenzen der GH-Realschule und der HS Frankampstraße haben im Hinblick auf die Aussagen im Gutachten zur Schulentwicklung in der Stadt Gelsenkirchen (demografische Entwicklung, etc.) und der allgemeinen Bildungsdiskussion in NRW die Initiative ergriffen und die Errichtung einer Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe beim Schulträger beantragt. Sowohl Schulleitungen, Kollegien als auch die Schulkonferenzen hätten sich sehr intensiv mit den inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklungsmöglichkeiten auseinandergesetzt. Ziel sei es, für Eltern und Schüler einen Mehrwert zu schaffen. Dieser werde vor allem in dem Vorhalten einer gymnasialen Oberstufe vor Ort gesehen. Die hohe Zahl der mit Qualifikationsvermerk abgehenden Schüler/-innen sei ein guter Beleg für die Annahme, dass eine gymnasiale Oberstufe auf Dauer tragfähig sei. Aus Vertretern beider Lehrerkollegien hat sich frühzeitig eine Arbeitsgruppe gebildet, um ein pädagogisches Konzept für die neu zu errichtende Schule zu entwickeln. Dabei war auch die Zügigkeit zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Räume ist eine durchgehende 5-Zügigkeit in der Sekundarstufe I nur mit Einschränkungen möglich. Schulraum wird mehr und mehr Lebensraum: Dies vor allem, weil nicht nur durch sich verändernde Anforderungen an originären Unterricht, sondern auch durch Individuelle Förderung, Inklusion, qualitative Ausgestaltung des Ganztages und eine Öffnung hin zum Stadtteil heute besondere Anforderungen an Anzahl, Qualität und Ausstattung von Schulräumen gestellt werden. Ergebnis: Die neue Gesamtschule soll daher in der Sekundarstufe I zunächst 4-zügig errichtet werden. Im Bedarfsfall soll die Schule jedoch auch fünf Eingangsklassen bilden dürfen. Das erarbeitete Konzept (Eckpunkte) ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. -42. Elternbefragung Auftrag: Die schulpolitischen Sprecher/-innen des AfB haben den Schulträger gebeten, vor der Entscheidung über anstehende schulorganisatorische Maßnahmen im weiterführenden Schulbereich „zur Absicherung“ eine Elternbefragung der Jahrgänge 2 und 3 (relevante Einschulungsjahrgänge in der Sek. I 2014/2015 und 2015/2016) durchzuführen. Die Elternbefragung wurde im Ende 2012 durchgeführt. Die Rücklaufquote betrug 77,9% und zeigte einmal mehr das große Interesse am Mitgestaltungswillen der Eltern in der Stadt Gelsenkirchen. Die Befragungsergebnisse können daher nicht nur als repräsentativ angesehen werden, sondern sie spiegeln gleichermaßen gut die Präferenzen bzw. Einstellungen der Eltern wider. Ziel: Eine wesentliche „Verabredung“ zwischen Politik und Verwaltung war, die Ergebnisse mit einem starken Gewicht in den Entscheidungsprozess einfließen zu lassen. Wenngleich die Eltern zweier Einschulungsjahrgänge nicht allein die künftige Schulentwicklungsplanung bestimmen können, prägen und beeinflussen sie mit ihren geäußerten Bildungswünschen und Erwartungen an die künftige Schulstruktur jedoch nicht unerheblich den weiteren Prozess und den öffentlichen Diskurs. Ergebnis: Der Wunsch nach einem „hohen Schulabschluss“ überwiegt bei den Eltern (64,7%). Fachhochschulreife = 6,5% / Abitur = 58,2% Die Hauptschule wird nicht mehr angestrebt. gewünscht = 1,1% / wahrscheinlich = 3,0% Bildungsbeteiligungsquote 11,0% aktuell: 9,2% Gefragteste Schulform ist das Gymnasium. gewünscht = 49,4% / wahrscheinlich = 29,4% Bildungsbeteiligungsquote 29,4% aktuell: 31,5% Die Gesamtschule wird im tatsächlichen Anmeldeverfahren deutlich stärker nachgefragt als in der Elternbefragung. gewünscht = 17,5% / wahrscheinlich = 20,8% Bildungsbeteiligungsquote 34,6% aktuell: 35,8% Der Realschulzuspruch ist noch stabil. gewünscht = 21,1% / wahrscheinlich = 21,0% Bildungsbeteiligungsquote 21,5% aktuell: 19,6% Ein Ganztagsangebot wünschen sich 89,2%. offenes -freiwilliges- Angebot = 56,1% / gebundenes-verpflichtendes-Angebot = 18,7%, egal, Hauptsache Ganztagsangebot = 14,4% - Bewertung: Die Bildungsaspirationen der Eltern, also das Streben nach höheren Abschlüssen für ihre Kinder (als sie selbst erreicht haben), spiegeln sich in besonderer Weise in dem Ergebnis der Elternbefragung wider. Besonders auffällig ist die sehr hohe Quote für das Gymnasium (49,4%), der Wunsch nach dem höchsten Bildungsabschluss (64,7%), die nahezu nicht mehr stattfindende Hauptschule (1,1%) und die deutliche Präferenz für den Ganztag (89,2%). Nach dem Wunsch der Eltern dominieren bei dieser Augenblicksaufnahme die tradierten (gegliederten) Schulformen (Realschule, Gymnasium) gegenüber den integrierten Schulformen (Gesamtschule, Sekundarschule). -5Allerdings: Die Antwortkategorie „Ich weiß es noch nicht“ (N= 215 /6,4%) fällt gegenüber der Frage nach der „wahrscheinlichen Schulform“ (N = 782 = 22,9%) sehr gering aus - einen Wunsch zu äußern fällt offensichtlich leichter, als in Klasse 2 oder 3 bereits eine reale Einschätzung vorzunehmen. Die Wünsche bezüglich der künftigen Schulform divergieren signifikant mit den realen Übergangszahlen (Bildungsbeteiligungsquote von Jahrgang 4 in den Jahrgang 5). Eine Bestätigung hierfür findet sich erneut in den realen Anmeldezahlen des Jahrgangs 5 für das Schuljahr 2013/2014, wonach die Gesamtschule mit 35,8% die am höchsten angewählte Schulform ist. 3. Demografische Entwicklung / Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebes Rechtsgrundlage: § 80 Abs. 6 SchulG NRW Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gemäß § 81 Abs. 3 ist die Schulentwicklungsplanung anlassbezogen darzulegen. 3.1 Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung Schülerzahlen: Die Stadt Gelsenkirchen hat wie beschrieben die PBR beauftragt, auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ein Gutachten über die Schulentwicklung für die Sekundarstufen I und II in Gelsenkirchen zu erstellen. In diesem Gutachten ist für die beiden genannten Schulen folgende Entwicklung prognostiziert: Schule HS an der Frankampstraße Gerhart-Hauptmann-Realschule Schülerzüge Schuljahr Schüler Jahrg.5 2009/2010 2010/2011 2011/2012 46 37 58 1,9 1,5 2,4 6,2 5,8 6,4 121 120 111 4,3 4,3 4,0 aktuell 2012/2013 64 2,7 6,5 105 3,8 2,0 1,3 1,4 1,4 1,3 1,2 6,0 4,4 4,7 4,7 4,5 4,3 113 86 94 93 89 85 4,0 3,1 3,3 3,3 3,2 3,1 Gesamt SEP-Frequenz 24 2013/2014* 49 2014/2015 30 2015/2016 34 2016/2017 34 2017/2018 32 2018/2019 30 * nach den vorliegenden Anmeldungen Schülerzüge Schüler Jahrgang 5 SEP-Frequenz 28 Zusammenfassung: Das Gutachten sieht folgende Prognose für das Schuljahr 2018/2019 bezogen auf alle Jahrgänge der Sekundarstufe I vor: GH-Realschule: 542 Schüler / 6 Jahrgänge / Frequenzwert 28 = 3,2 Schülerzüge HS Frankampstraße: 257 Schüler / 6 Jahrgänge / Frequenzwert 24 = 1,8 Schülerzüge Insgesamt: = 5,0 Schülerzüge -63.1.1 Gegenüberstellung Prognose tatsächliche Schülerzahl im Schuljahr 2012/2013 Die Situation an der HS Frankampstraße und an der GH-Realschule stellt sich im Schuljahr 2012/2013 in einer Gegenüberstellung zu der Prognose des o.a. Gutachten wie folgt dar: Hauptschule an der Frankampstraße Gutachten PBR Bonn Schülerzahlen im Schuljahr 2012/2013 Differenz - SEP- Frequenzwert 24 - Jahrgang Schüler 5 37 6 52 7 59 8 70 9 71 10 83 Gesamt 372 Klassen Jahrgang 1,5 5 2,2 6 2,5 7 2,9 8 3,0 9 3,5 10 15,6 Gesamt Schüler 64 64 52 73 75 85 413 Klassen 3 3 2 3 3 3 17 Schüler Klassen + 27 + 12 - 7 + 3 + 4 + 2 + 41 + 1,4 Gerhart-Hauptmann-Realschule Gutachten PBR Bonn Schülerzahlen im Schuljahr 2012/2013 Differenz - SEP- Frequenzwert 28 - Jahrgang Schüler 5 97 6 117 7 109 8 122 9 118 10 120 Gesamt 683 Klassen Jahrgang 3,5 5 4,2 6 3,9 7 4,3 8 4,2 9 4,3 10 24,4 Gesamt Schüler 105 113 124 110 121 120 693 Klassen 4 4 4 4 4 4 24 Schüler Klassen + 8 - 4 + 15 - 12 + 3 0 + 10 - 0,4 Ergebnis: Durch die deutliche Abweichung der tatsächlichen Schülerzahl der Hauptschule von der prognostizierten Entwicklung ergibt sich vermeintlich die Notwendigkeit die Prognose anzupassen. Allerdings ist jedoch mit Blick auf die Schulform „Hauptschule“ davon auszugehen, dass die Zahlen im Stadtgebiet weiter zurückgehen werden, dies wird sich jedoch an einzelnen Standorten erst später als bei anderen bemerkbar machen. Diese Aussage wird gestützt durch die durchgeführte Elternbefragung (siehe hierzu II./2), wonach lediglich nur noch 1,1% die Hauptschule als Schulform für ihr Kind wünschen bzw. die reale Einschätzung einer künftigen Schulanmeldung von 3,0% geäußert wurde. Diese Entwicklung ist nicht nur in Gelsenkirchen sondern landesweit festzustellen. Im Übrigen besteht kein (einklagbarer) Rechtsanspruch auf einen bestimmten Schulstandort, sondern lediglich auf die Schulform. -73.1.2 Entwicklung der Hauptschulen Auch ein Blick auf die Schülerzahlen an den Hauptschulen in Gelsenkirchen insgesamt in den vergangenen Jahren macht die Entwicklung deutlich: Schuljahr Schüler/innen gesamt Anmeldungen Jahrgang 5 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2.365 2.254 2.174 2.072 2.052 1.979 317 293 263 208 230 167 Im Übrigen sind die Zahlen der Erstanmeldungen an Hauptschulen deutlich niedriger, aber wegen des „persönlichen Anmeldeverfahrens“ nicht dokumentierbar. 3.2 Alternativen im Stadtbezirk Nord, Mitte und West Sollten jedoch Eltern wünschen, dass ihr Kind eine Realschule oder eine Hauptschule besucht, steht ein gutes Angebot in zumutbarer Entfernung an der RS Mühlenstraße, an der Mulvany-Realschule, sowie an der HS Schwalbenstraße zur Verfügung. Mit dem bestehenden Angebot an Realschulen kann dem Wunsch der Eltern nach dieser Schulform ausreichend entsprochen werden (siehe Kapitel 2 „Elternbefragung“). Die Schulen im Einzelnen: 3.2.1 Nord: RS Mühlenstraße (Stadtteil Buer) - Schuljahr 2012/2013Stadtbezirk Jahrgang 5 6 7 8 9 10 Schüler/innen 87 79 82 84 88 83 Zügigkeit 3 3 3 3 3 3 Max. Zügigkeit 4 4 4 4 4 4 Die Entfernung zwischen der GH-Realschule und der RS Mühlenstraße beträgt ca. 5,0 km. Die Schule kann mit der Straßenbahn 301 und der Buslinie 247 erreicht werden. 3.2.2 Mitte: Mulvany-Realschule (Stadtteil Bismarck) - Schuljahr 2012/2013Stadtbezirk Jahrgang 5 6 7 8 9 10 Schüler/innen 77 87 75 75 77 68 Zügigkeit 3 3 3 3 3 3 Max. Zügigkeit 3 3 3 3 3 3 Die Entfernung zwischen der GH-Realschule und der Mulvany-Realschule beträgt ca. 4,0 km. Die Schule kann mit der Straßenbahn 301 und der Buslinie 382 erreicht werden. -83.2.3 West: HS Schwalbenstraße (Stadtteil Beckhausen) -Schuljahr 2012/2013Stadtbezirk Jahrgang 5 6 7 8 9 10 Schüler/innen 27 27 29 45 50 58 Zügigkeit 1 1 1 2 2 2 Max. Zügigkeit 2 2 2 2 2 2 Die Entfernung zwischen der HS Frankampstraße und der HS Schwalbenstraße beträgt ca. 5,4 km. Diese Schule kann mit der Straßenbahn 301 erreicht werden. Zusatzhinweis: Mit 5,4 km wirkt die Distanz auf den ersten Blick sehr groß. Bedingt durch die vorteilhafte Direktverbindung der Linie 301 ist seit Jahren ein nicht unerhebliches Schüleraufkommen auf der „West-Ost-Achse“ festzustellen. 3.3 Auswirkungen auf andere Schulformen 3.3.1 Gesamtschulen Die städtischen Gesamtschulen Berger Feld (Stadtteil Erle), Horst und Buer-Mitte (Stadtteil Buer) haben in den vergangenen Jahren jeweils deutliche Anmeldeüberhänge verzeichnet. Durch die Neuerrichtung der Gesamtschule Erle ist an den vorhandenen Standorten mit einem geringeren Anmeldeüberhang im Jahrgang 5 zu rechnen. Die drei vorhandenen Schulen werden nicht in ihrem Bestand gefährdet. Zur Gesamtschule Berger Feld: Sie liegt zwar im selben Stadtteil wie die neu zu errichtende Gesamtschule Erle, hat jedoch eine andere pädagogische Ausrichtung mit dem Schwerpunkt „Sport“ und durch ihre Funktion als Sportschule NRW bzw. Eliteschule des Fußballs einen weitergehenden Einzugsbereich. Die Gesamtschule Erle sieht ihren Schwerpunkt in den Bereichen „Naturwissenschaften“ und „Sprache (Bilingualität)“. Die Profilunterschiede sind von den Eltern also gut zu erkennen. Außerdem kann durch eine Kooperation in der gymnasialen Oberstufe, die sich durch die räumliche Nähe der Standorte Surkampstraße und Adenauerallee anbietet, ein umfangreicheres Kursangebot vorgehalten werden. Zur Gesamtschule Buer-Mitte: Die im Schuljahr 2012/2013 neu errichtete Sekundarschule Hassel (Stadtbezirk Nord / Stadtteil Hassel) hat gemäß den Vorgaben des SchulG NRW einen Kooperationsvertrag u.a. mit der Gesamtschule Buer-Mitte geschlossen, wonach für diese Kinder bei Vorliegen der Qualifikation eine Aufnahmegarantie in die gymnasiale Oberstufe besteht. Da eine intensive Kooperation bereits in der Sek. I angelegt ist, wird es zu Kompensationen bezüglich wegfallender Anmeldungen in der Sek. II aus Erle kommen. Zur Gesamtschule Horst: Wegen der Lage der Schule und der Funktion als Stadtteilschule werden keine Auswirkungen erwartet. Zur Gesamtschule Ückendorf: Wegen der Lage der Schule werden keine Auswirkungen erwartet. 3.3.2 Realschulen und Hauptschulen Eine erhebliche Auswirkung auf die verbleibenden Realschulen und Hauptschulen ist nicht zu erwarten. Die Gesamtschule Erle ist zunächst als wohnortnahes Angebot für den Stadtteil konzipiert und wird vorwiegend aus dem Stadtteil bzw. Stadtbezirk Schülerinnen -9und Schüler aufnehmen. Es wird erwartet, dass die künftige Schülerklientel der entsprechen wird, die die Schulen bereits besuchen. 3.3.3 Gymnasien Der Einzugsbereich der HS Frankampstraße und der GH-Realschule ist überwiegend der Stadtbezirk Ost (HS = 54,8% / RS = 66,7%) und hiervon macht Stadtteil Erle den größten Anteil aus (HS = 71,3% / RS = 72,8%). Da den Eltern mit der Gesamtschule Erle künftig ein direkterer Weg zum Abitur angeboten werden kann, ist der Frage nachgegangen worden, ob im unmittelbaren Einzugsbereich hierfür ein entsprechendes Potential vorhanden ist. Hierzu wurde exemplarisch die Bildungsbeteiligungsquote im Jahrgang 5 und der Gesamtanteil aller Jahrgänge im Schuljahr 2012/2013 untersucht. Schulform Hauptschule Realschule Gymnasium Sekundarschule Gesamtschule Gesamt Jahrgang 5 Schuljahr 2012/2013 23 48 61 2 58 192 12,0 % 25,0 % 31,8 % 1,0 % 30, 2% 100 % Alle Jahrgänge Schuljahr 2012/2013 181 378 502 2 468 1.531 11, 8% 24,7 % 32,8 % 0,1 % 30,6 % 100 % Bewertung: Voraussichtlich werden einige Schüler/-innen Schüler „mit Gymnasialpotential“ im Stadtteil Erle verbleiben. Die drei im Stadtbezirk Nord / Stadtteil Buer ansässigen Gymnasien (AvD, Leibniz, MPG) führen in der Sekundarstufe I aktuell 12 Züge. Eine geringere Anmeldezahl würde das Gymnasialangebot allerdings voraussichtlich nicht gefährden. 3.4 Abschließende Bewertung Die Ende des Jahres 2012 durchgeführte Elternbefragung machte nochmals deutlich, dass die Eltern sich für ihr Kind einen möglichst hohen Schulabschluss wünschen. Hinzu kommt, dass der Wunsch nach den integrierten Ganztagssystemen ungebrochen ist wie die aktuellen Anmeldezahlen für die Gesamtschulen und die Sekundarschule Hassel zum Schuljahr 2013/2014 zeigen. Dies findet sich des Weiteren auch in der Tatsache wieder, dass seit weit mehr als einem Jahrzehnt ein signifikanter Anmeldeüberhang an den Gesamtschulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen besteht. Ein Vergleich der Anmeldungen zu den tatsächlichen Aufnahmen (Jahrgang 5) an den städtischen Gesamtschulen in den vergangenen Jahren stellt sich wie folgt dar. Dabei wurde die Private Evangelische Gesamtschule Bismarck wegen ihres vorgezogenen Anmeldeverfahrens nicht berücksichtigt. Schuljahr Anmeldungen Aufnahmen Ablehnungen 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 941 875 877 803 831 783 723 697 673 656 640 598 218 178 204 147 191 185 - 10 Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Gesamtschule Ückendorf oft nicht bis zur Kapazitätsgrenze aufgenommen hat, weil die im nördlichen Stadtgebiet abgelehnten Kinder nicht an der Gesamtschule im äußersten Süden der Stadt angekommen sind, sondern sich an anderen, näher gelegenen Schulformen, angemeldet haben. Die Gesamtschule Erle wird zu einer Reduzierung des bestehenden Nachfrageüberhanges mindestens im nördlichen Stadtgebiet beitragen. Ein Bedürfnis für die Neuerrichtung einer Gesamtschule als Ergänzung und Weiterentwicklung des bestehenden Schulangebotes in Gelsenkirchen besteht. Mit ihr wird ein wohnortnahes, qualitativ hochwertiges und bedarfsgerechtes Schulangebot gesichert, das an diesem Schulstandort zudem zukünftig nach Maßgabe des SchulG NRW einen geordneten Schulbetrieb sicherstellt. III. ABSTIMMUNG MIT BENACHBARTEN SCHULTRÄGERN Rechtsgrundlage: § 80 Abs. 2 SchulG NRW Bei der regionalen Schulentwicklungsplanung sollen die Schulträger zusammenarbeiten und einvernehmliche Lösungen finden. Bei Konflikten steht die Bezirksregierung als Moderatorin bereit; die Schulträger können auch eine andere Stelle mit der Moderation beauftragen. Bei der Schulentwicklungsplanung gilt unter den Schulträgern das sogenannte Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Mit der Antragstellung zur Errichtung eines neuen Schulangebotes ist gem. SchulG NRW ein kommunaler Konsens mit benachbarten Schulträgern herbeizuführen. Im Zuge der Errichtung der Gesamtschule Erle werden die Städte Herne und Herten angeschrieben. Sollten Bedenken der Städte gegen die Errichtung der Gesamtschule Erle bestehen, werden diese in den jeweiligen Sitzungen der politischen Gremien vorgetragen. IV. GANZTAG Rechtsgrundlage: § 9 SchulG NRW (1) Schulen können als Ganztagsschulen geführt werden, wenn die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Entscheidung des Schulträgers bedarf der Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde. Die Gesamtschule Erle wird wie alle anderen (nicht-)städtischen Gesamtschulen in Gelsenkirchen als Ganztagsschule geführt. V. BEZEICHNUNG DER GESAMTSCHULE ERLE Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 6 SchulG NRW Jede Schule führt eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. …. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Die Gesamtschule Erle führt zunächst folgende Bezeichnung: Gesamtschule Erle Städtische Ganztagsschule der Sekundarstufen I und II Mühlbachstraße 3, 45892 Gelsenkirchen - 11 VI. DARSTELLUNG DES AUFBAU- UND AUSLAUFBETRIEBES Rechtsgrundlage: Die Darstellung des „Aufbau- und Auslaufbetriebes“ ist obligatorischer Bestandteil des Genehmigungsverfahrens der Bezirksregierung Münster. Unterrichtsräume: Einschließlich der Außenstelle Surkampstraße verfügt die HS Frankampstraße insgesamt über 20 Unterrichtsräume und der Standort Mühlbachstraße über 26 Unterrichtsräume. Dieses Raumkontingent reicht aus, um sowohl den Aufbau-, als auch den Auslaufbetrieb organisieren zu können. Fachräume: Sind an allen drei Standorten in ausreichender Anzahl und Größe vorhanden. Aufbau- und Auslaufbetrieb: Die mögliche Raumbelegung unter Berücksichtigung der auslaufenden Klassen ergibt sich aus dem von den Schulen entwickelten Eckpunktepapier in Anlage 1. Fazit: An allen drei Standorten wird mittel- bis langfristig eine deutliche Entspannung der Raumsituation im Bereich der Normalklassen erfolgen. Die Ausstattung mit Fachräumen ist nach dem aktuellen Stand stimmig und ausreichend. Die Raumreserven können bei Bedarf für anderweitige, bisher noch nicht bestimmte bzw. landesgesetzlich festgelegte Bedarfe (z.B. allgemeine Differenzierung, im Bereich der Inklusion, Individuelle Förderung, des Ganztages oder im Kontext „Stadtteilschule“) eingesetzt werden. Darüber hinaus wird der neuen Gesamtschule die Möglichkeit eröffnet, bei bestehendem Bedarf auch fünf Eingangsklassen zu bilden. VII. SCHULMITWIRKUNG Rechtsgrundlage: § 76 SchulG NRW „Mitwirkung beim Schulträger“ Schule und Schulträger wirken bei der Entwicklung des Schulwesens auf örtlicher Ebene zusammen. Die Schule ist vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Hierzu gehören insbesondere 1.Teilung, Zusammenlegung, Änderung und Auflösung der Schule …. Formale Beteiligung: Die Gerhart-Hauptmann-Realschule und die Hauptschule an der Frankampstraße haben die Beschlussvorlage als Entwurf mit der Bitte um Stellungnahme erhalten. Gleichzeitig wurden auch die übrigen (nicht-)städtischen Gesamtschulen um eine Stellungnahme gebeten – sie sind der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Sollten die Stellungnahmen bis zur Einreichungsfrist für die Beschlussvorlage nicht vorliegen, wird deren Inhalt in der jeweiligen Sitzung der politischen Gremien vorgetragen. Im Rahmen einer transparenten Schulentwicklungsplanung haben auch alle anderen Gelsenkirchener Schulen mit gymnasialer Oberstufe (Gymnasien und Berufskollegs) den Entwurf der Beschlussvorlage zur Kenntnis erhalten. Soweit von dort Stellungnahmen abgegeben wurden, sind sie ebenfalls Bestandteil der Anlage 2, bzw. wird deren Inhalt mündlich vorgetragen - 12 VIII. VORLIEGEN EINER AUSREICHENDEN VERWALTUNGS- UND FINANZKRAFT DES SCHULTRÄGERS Rechtsgrundlage: § 81 Absatz 3 Satz 3 SchulG NRW Der Schulträger hat die erforderliche Verwaltungs- und Finanzkraft nachzuweisen. 1. Bau- und Ausstattungsmaßnahmen Die Gesamtschule Erle wird zunächst als 4-zügige Schule der Sekundarstufe I mit einer 2-zügigen gymnasialen Oberstufe ab dem Schuljahr 2014/2015 sukzessive in die bestehenden Schulanlagen (Mühlbachstraße 3, Frankampstraße 111 und Surkampstraße 29) hineinwachsen. Die möglicherweise notwendig werdenden Bau- und Ausstattungsmaßnahmen in den Schulgebäuden stehen nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Errichtung der Gesamtschule Erle. Sie werden in dem/den betreffenden Jahr/en aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert. 2. Mittagessen Die Schulen bieten bereits jetzt im Rahmen der Übermittagbetreuung ein Mittagessen an. Ein Essraum und eine Küche sind auf dem Grundstück der HS Frankampstraße vorhanden. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch die Einführung des gebundenen Ganztages sich die Zahl der Essensteilnehmer deutlich erhöht. Soweit die vorhandenen Kapazitäten dennoch nicht ausreichen, kann durch Einführung von gestaffelten Essenszeiten eine Erhöhung der Kapazität erreicht werden. 3. Personal Auch entsteht kein Zusatzaufwand für nichtlehrendes Personal in der Gesamtschule Erle oder in der Verwaltung. Ergebnis: Die Errichtung der Gesamtschule Erle hat keine „negativen“ Auswirkungen auf die Finanz- oder Verwaltungskraft der Stadt Gelsenkirchen. IX. ANORDNUNG DER SOFORTIGEN VOLLZIEHUNG Wegen des besonderen öffentlichen Interesses an einem nachfrageorientierten Schulangebot und an der Planungssicherheit für das bevorstehende Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2014/2015 (Februar/März 2014) ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung notwendig. Nur so kann sichergestellt werden, dass Eltern zur Entscheidungsfindung rechtzeitig rechtlich gesicherte Informationen erhalten und eine Anmeldung an Schulstandorten, die für eine auslaufende Auflösung vorgesehen sind, nicht mehr vorgenommen werden kann. Begründung: Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ergibt sich aus der Verpflichtung der Stadt Gelsenkirchen, für die Schülerinnen und Schüler der Schulen in Gelsenkirchen einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten. Diesem gesetzlichen Auftrag kann der Schulträger jedoch nicht gerecht werden, wenn die im Beschlussvorschlag genannten schulorganisatorischen Maßnahmen (namentlich der Errichtungsbeschluss und der Auflösungsbeschluss) beim Fortbestand des Suspensiveffektes eventuell eingelegter Rechtsmittel bei Ausschöpfung des Rechtsweges auf Jahre hinaus nicht durchgeführt werden könnten. - 13 Schulorganisatorische Maßnahmen sind nach ihrer Art und Bedeutung in besonderer Weise auf alsbaldige Durchsetzbarkeit angewiesen. Es ist deshalb erforderlich, dass die im Beschlussvorschlag genannten schulorganisatorischen Maßnahmen sofort wirksam werden. Gegenüber diesem besonderen öffentlichen Interesse hat das Interesse der Erziehungsberechtigten, die beabsichtigen, ihre Kinder an der Hauptschule an der Frankampstraße 111 und an der Gerhart-Hauptmann-Realschule anzumelden, zurückzutreten. Andere Hauptschulen und Realschulen sind - wie im Kapitel II./3.1 Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung dargelegt - für diese Schülerinnen und Schüler in zumutbarer Entfernung erreichbar und aufnahmefähig. Das öffentliche Vollzugsinteresse ergibt sich ferner aus dem Interesse der Stadt Gelsenkirchen, durch aufschiebende Wirkung eingelegter Rechtsmittel nicht zu zusätzlichem finanziellen, personellen oder organisatorischen Aufwand gezwungen zu werden. X. FINANZIELLE BELASTUNGEN: keine (siehe auch VIII.) XI. ANLAGEN Anlage 1: Eckpunkte „Pädagogisches Konzept der Gesamtschule Erle“ Anlage 2: Beschlüsse und Stellungnahmen im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Schulkonferenzbeschluss Datum Votum Gerhart-Hauptmann-Realschule Hauptschule Frankampstraße 01.07.2013 20.06.2013 einstimmig einstimmig Sonstige Stellungnahmen Datum Gesamtschule Ückendorf Gesamtschule Buer-Mitte Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 15.07.2013 17.07.2013 17.07.2013 - 14 -