Tagesordnung
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Tagesordnung
Rat Nr. 1/2007 am Dienstag, dem 13. Februar 2007, 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Werl I. Öffentliche Sitzung Tagesordnung: TOP Nr. Vorlage Nr. Tagesordnungspunkt 1 Feststellung der fristgerechten und ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit 2 Einwohnerfragestunde 3 Bestimmung eines Ratsmitgliedes und eines/einer Stellvertreters/Stellvertreterin zur Mitunterzeichnung der Niederschrift 4 603 Antrag der CDU-Fraktion: Umbesetzung Planungs- u. Bauausschuss, Aufsichtsrat BBG u. GWS 5 605 Wirtschaftsplan des Kommunalbetriebes Werl 2007 6 606 Haushaltsplan und Stellenplan 2007 7 589 Jahresabschluss 2006; Bildung der Haushaltsausgabereste im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 8 570 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Übergabe des Lehrschwimmbeckens in die Trägerschaft der städt. Bäder- u. Beteiligungsgesellschaft (BBG) 9 569 Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch; hier: Erlass einer Abweichungssatzung 10 595 Festsetzung verkaufsoffener Sonntage in Werl im Jahre 2007 11 590 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werl (Westönnen) hier: Beschluss gem. § 2 BauGB (Feststellungsbeschluss) 12 591 Bebauungsplan Nr. 98 „Westönner Schützenstraße“ hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB 13 607 Umbesetzung der Mitglieder der Verwaltung im Agendabeirat 14 536 Änderung der Gebührensatzung der Musikschule Werl-Wickede (Ruhr) -Ense zum 01.04.2007 und 01.04.2008 15 604 Gebührensatzung für die Benutzung der städt. Friedhöfe und Totenhallen im Stadtgebiet Werl 16 Mitteilungen 568 17 Über- und außerplanmäßige Ausgaben Anfragen Beschlussvorlage Stadt Werl Vorlage-Nr. TOP Der Bürgermeister zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des Betriebssausschuss Hauptausschusses Rates Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt Aufwendungen Einnahmen nein nein einmalig einmalig ja am 12.02.2007 13.02.2007 605 I/5 Personalrat ist zu beteiligen ja nein Zustimmung ist beantragt liegt vor nein jährlich in Höhe von jährlich in Höhe von € € bei HHSt. Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei HHSt. (Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung) Nachrichtlich: Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen durchschnittlichen Zinssatzes nein jährlich in Höhe von € (siehe Wirtschaftsplan 2006 ff.) Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten) € bei HHSt. Datum: 31.01.2007 nein Unterschrift einmalig jährlich in Höhe von Sichtvermerke Abt. 81.4 AZ Die 20 BL Beig. BM Sachdarstellung: Wirtschaftsplan 2007 für den Kommunalbetrieb Werl Gemäß §§ 14 bis 17 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV.NRW: S.644) geändert durch das Gesetz vom 06.01.2005 (GV.NRW: S.15) in Verbindung mit § 12 der Betriebssatzung des Kommunalbetriebes Werl ist ein Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht, aufzustellen. Gemäß § 23 EigVO haben Eigenbetriebe, die mehr als einen Betriebszweig haben, für den Schluss des Wirtschaftsjahres eine Gewinn- und Verlustrechnung für jeden Betriebszweig aufzustellen, die in den Anhang aufzunehmen ist. Auch auf die Planung ist diese Vorschrift umzusetzen. Die Betriebsleitung fügt als Anlage zu dieser Vorlage den oben genannten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2007 bei. Beschlussvorschlag: I. Der Betriebsauschuss gibt folgende Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Werl: 1. Der Wirtschaftsplan 2007 für den Kommunalbetrieb Werl wird wie folgt festgestellt: im Erfolgsplan im Aufwand im Ertrag Überschuss auf auf 12.843.700,00 EURO 14.256.600,00 EURO 1.412.900,00 EURO im Aufwand im Ertrag auf auf 3.661.000,00 EURO 3.661.000,00 EURO im Vermögensplan 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2007 zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich sind, wird auf 0,00 EURO festgesetzt. 3. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für 2007 wird auf 415.000,00 EURO festgesetzt. 4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000,00 EURO festgesetzt. 5. Die Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2007 wird festgestellt. Anlage(n): Wirtschaftsplan des Kommunalbetriebes Werl für das Wirtschaftsjahr 2007 bestehend aus: • • • • • • • • • Erfolgsplan (Plan-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007) Plan der Betriebszweigergebnisse 2007 Vermögensplan 2007 gemäß § 16 Abs. (1) a) EigVO Liquiditätsplan 2007 Investitionsplan 2007 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Stellenübersicht 2007 Mittelfristige Ergebnisplanung (§ 84 GO) für den Zeitraum der Jahre 2007 – 2010 Mittelfristige Finanzplanung (§ 84 GO) für den Zeitraum der Jahre 2007 - 2010 Beschlussvorlage Stadt Werl Der Bürgermeister zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses Rates 13.02.2007 Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt Aufwendungen Einnahmen nein nein am einmalig einmalig ja Vorlage-Nr. TOP 606 I/6 Personalrat ist zu beteiligen ja nein Zustimmung ist beantragt liegt vor nein jährlich in Höhe von jährlich in Höhe von € € bei HHSt. Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei HHSt. (Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung) Nachrichtlich: Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen durchschnittlichen Zinssatzes nein jährlich in Höhe von € Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten) € bei HHSt. Datum: 31.01.2007 nein Unterschrift Abt. 20-Finanzen AZ 20 20 1 einmalig jährlich in Höhe von Sichtvermerke 20 FBL Beig. BM Haushaltsplan und Stellenplan 2007 Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2007 wurde in der Sitzung des Rates am 14.12.2006 eingebracht und anschließend in den Fachausschüssen beraten. In der Sitzung des Hauptausschusses am 01.02.2007 wurden die nicht in den Fachausschüssen behandelten Bereiche, der Entwurf der Haushaltssatzung 2007, das Haushaltssicherungskonzept 2007 ff., das Investitionsprogramm sowie der Stellenplan 2007 beraten. Die Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2008 bis 2010 wurde zur Kenntnis genommen. Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2007 wurde gemeinsam mit dem Haushaltsplan vorgelegt. Der Personalrat wurde zum Stellenplanentwurf angehört. Bisher wurde keine Stellungsnahme abgegeben. Nach dem derzeitigen Stand der Beratungen zum Kreishaushalt werden die Kosten der Unterkunft nicht nach der geplanten 50/50-Regelung (Kreisumlage/tatsächlicher Aufwand der einzelnen Kommunen), sondern komplett über die allgemeine Kreisumlage abgerechnet. Die Auswirkungen weiterer angekündigter Verbesserungen werden z.Z. vom Kreis berechnet. Die Verwaltung geht davon aus, dass endgültige Zahlen bis zur Ratsitzung am 13.02.2007 vorliegen. Die sich zwischenzeitlich bereits ergebenen Änderungen im Verwaltungshaushalt und im Investitionsprogramm 2008 bis 2010 sind in der beigefügten Liste aufgeführt. Änderungsvorschlage aus den Beratungen in den Fachausschüssen werden dem Rat zur Beschlussfassung im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2007 vorgelegt. Die Maßnahmen des Vermögenshaushaltes wurden im Rahmen der Prioritätenliste 2007 bereits am 14.12.2006 durch den Rat beschlossen. Das Genehmigungsverfahren mit der Kommunalaufsicht wird z.Z. durchgeführt. Es wird vorgeschlagen, das Investitionsprogramm 2008 bis 2010 in der zur Sitzung vorgelegten Fassung zu verabschieden. Weiter wird vorgeschlagen, die Kreditaufnahme für die Folgejahre auf höchstens 1,3 Mio. € pro Jahr zu begrenzen. Dies bedeutet, dass aus dem vorliegenden Investitionsprogramm für die Jahre 2008 bis 2010 noch Maßnahmen i.H.v. rd. 1,4 Mio. € in spätere Jahre zu verschieben sind. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen: 1. 2. 3. 4. 5. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007, das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2007 ff., das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 bis 2010 und der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2007; und den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2007 bis 2009 zur Kenntnis zu nehmen; einschließlich der sich seit der Einbringung ergebenen Änderungen. Beschlussvorlage Stadt Werl Der Bürgermeister zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses Rates 13.02.2007 Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt Aufwendungen Einnahmen nein nein am einmalig einmalig ja Vorlage-Nr. TOP 589 I/7 Personalrat ist zu beteiligen ja nein Zustimmung ist beantragt liegt vor nein jährlich in Höhe von jährlich in Höhe von € € bei HHSt. Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei HHSt. (Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung) Nachrichtlich: Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen durchschnittlichen Zinssatzes nein jährlich in Höhe von € Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten) € bei HHSt. Datum: 22.01.2007 Abt. 20 AZ 20 25 1 nein Unterschrift einmalig jährlich in Höhe von Sichtvermerke 20 FBL Beig. BM Sachdarstellung: Jahresabschluss 2006 Bildung der Haushaltsausgabereste im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Gem. dem „Handlungsrahmen zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten“ wird dem Rat die Haushaltsausgaberesteliste 2006 zur Beratung über die Verwendung der Haushaltsausgabereste vorgelegt. Entsprechende Aufstellungen, getrennt nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, sind als Anlage beigefügt. Zur Vorbereitung auf die doppelte Buchführung wurden im Verwaltungshaushalt bei einigen Haushaltsstellen (z.B. Kostenerstattung an den KBW) Reste gebildet um alle jahresbezogenen Ausgaben darzustellen. Beschlussvorschlag: Die gebildeten Haushaltsausgabereste 2006 werden beschlossen. Vorlage-Nr. 570 TOP I/8 Beschlussvorlage Stadt Werl Der Bürgermeister zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des 01.02.2007 13.02.2007 Hauptausschusses Rates Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt Aufwendungen Einnahmen nein nein am einmalig einmalig ja Vorlage-Nr. TOP 569 I/9 Personalrat ist zu beteiligen ja nein Zustimmung ist beantragt liegt vor nein jährlich in Höhe von jährlich in Höhe von € € bei HHSt. Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei HHSt. (Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung) Nachrichtlich: Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen durchschnittlichen Zinssatzes nein jährlich in Höhe von € Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten) € bei HHSt. Datum: 10.01.2007 Abt. 30.1 AZ 30.1/Lu. nein Unterschrift einmalig jährlich in Höhe von Sichtvermerke 20 FBL Beig. BM Sachdarstellung: Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB); hier: Erlass einer Abweichungssatzung Die Pflicht zur Entrichtung von Erschließungsbeiträgen (sogenannte sachliche Beitragspflicht) entsteht gemäß § 133 Abs. 1, 2 Baugesetzbuch (BauGB) kraft Gesetzes, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Zu diesen Voraussetzungen zählt u. a. die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage. Wann eine Erschließungsanlage als endgültig hergestellt anzusehen ist, hat die Gemeinde nach § 132 Nr. 4 BauGB durch Satzung zu regeln, die auch die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage enthalten muss. In der Stadt Werl werden diese Merkmale in § 9 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Werl vom 19.11.2002 (Erschließungsbeitragssatzung) festgelegt. Hier ist u. a. in Abs. 2 geregelt, dass die flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlagen endgültig hergestellt sind, wenn Gehwege eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten oder Pflaster aufweisen. Bei der Erschließungsanlage „Adolf-von-Hatzfeld-Straße“ in Werl sind die Herstellungsmerkmale bezüglich des Ausbaues von Teilstücken des Gehweges an der nördlichen Seite (siehe Lageplan) nicht erfüllt, da in diesem Bereich kein Gehweg ausgebaut wurde. Auf den Gehwegausbau in diesen Bereichen wurde verzichtet, da der abgeänderte Ausbauplan dies so vorsah und von den Anliegern bei der zweiten Bürgerinformation aus Gründen der Kostenersparnis so gewünscht und akzeptiert wurde. Der Endausbau wurde dann ohne den Ausbau von drei Teilstücken des nördlichen Gehweges (siehe Lageplan) vom Werksausschuss am 06.02.2001 beschlossen. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge soll daher, da auf den Ausbau des Gehweges verzichtet wird, durch den Erlass einer Abweichungssatzung erfolgen. Die Abweichungs- satzung hat zur Folge, dass mit ihrem Inkrafttreten die sachliche Beitragspflicht entsteht und die Straße abgerechnet werden kann. Grundlage für den Erlass einer entsprechenden einzelfallbezogenen Abweichungssatzung ist § 9 Abs. 4 der Erschließungsbeitragssatzung vom 19.11.2002. Danach kann der Rat im Einzelfall die Bestandteile und die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen abweichend von § 9 Abs. 2 der Satzung festlegen. Beschlussvorschlag: Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Werl wird beschlossen. Anlage: 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Werl 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Werl vom Aufgrund des § 7 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 306) - SGV. NRW. 2023 - in Verbindung mit § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Art. 3 Zehntes Euro-Einführungsgesetz vom 15.12.2001 (BGBl. I S. 3762), hat der Rat der Stadt Werl in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: §1 Gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Werl vom 19.11.2002 werden die Bestandteile und Herstellungsmerkmale für die nachstehende Erschließungsanlage abweichend von den in § 9 Abs. 2 a) dieser Satzung genannten Merkmalen der endgültigen Herstellung wie folgt festgelegt: Auf die Anlegung des Gehweges an der nördlichen Seite der „Adolf-von-HatzfeldStraße“ ab der Einmündung „Scheidinger Straße“ bis zum Ende des Bebauungsplanes Nr. 12 vom 25.07.1975 (siehe schraffierter Bereich im Lageplan) wird verzichtet. §2 Die vorstehende Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Werl vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Werl, den (Grossmann) Bürgermeister Beschlussvorlage Stadt Werl Der Bürgermeister zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses Rates 13.02.2007 Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt Aufwendungen Einnahmen nein nein am einmalig einmalig ja Vorlage-Nr. TOP 595 I/10 Personalrat ist zu beteiligen ja nein Zustimmung ist beantragt liegt vor nein jährlich in Höhe von jährlich in Höhe von € € bei HHSt. Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei HHSt. (Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung) Nachrichtlich: Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen durchschnittlichen Zinssatzes nein jährlich in Höhe von € Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten) € bei HHSt. Datum: 29.01.2007 nein Unterschrift Abt. 30.2 AZ 30.2-Aß einmalig jährlich in Höhe von Sichtvermerke 20 FBL Beig. BM Sachdarstellung: Festsetzung verkaufsoffener Sonntage in Werl im Jahre 2007 Der Wirtschaftsring Werl e.V. hat beantragt, im Rahmen seiner Aktivitäten über den traditionellen Michaelis-Sonntag, der in diesem Jahr am 23.09. stattfindet, hinaus drei zusätzliche verkaufsoffene Sonntage in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr durchführen zu dürfen. Folgende Veranstaltungen sind hierfür vorgesehen: a) Werler Frühlingsfest am 01.04.2007, b) Siederfest am 10.06.2007, c) Werler Münztag am 04.11.2007. Die Veranstaltungen haben sich schon seit Jahren als Angebote von überörtlicher Bedeutung etabliert. In großer Zahl nehmen auswärtige Besucher/innen regelmäßig in jedem Jahr an diesen Veranstaltungen teil, deren Versorgungsbedarf durch Öffnung der Ladengeschäfte abgedeckt wird. Ausstellungen, Heimatfeste, Märkte und dgl. können als traditionelle Veranstaltungen angesehen werden. Bereits in den letzten Jahren hat der Rat der Stadt Werl daher für diese Veranstaltungen die entsprechenden Ordnungsbehördlichen Verordnungen beschlossen. Nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonnund Feiertagen geöffnet sein. Bereits seit Jahren ist der verkaufsoffene Sonntag innerhalb der Michaeliswoche festgesetzt, so dass es hierfür keiner besonderen Regelung bedarf. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit der Hauptgottesdienste Rücksicht zu nehmen. Darum ist der Zeitraum von 13.00 bis 18.00 Uhr vorgesehen. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Werl. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Jahr 2007 in der Stadt Werl vom Aufgrund des § 7 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Bst. f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666 / SGV.NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 (Erster Teil) des Gesetzes v. 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498), sowie § 6 Abs. 4 Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516 / SGV NRW 7113) in Verbindung mit Nr. 4.6.5 der Anlage zu der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (GV.NRW S. 54 / SGV.NRW 281) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.11.2004 (GV.NRW S. 744) sowie des § 31 Abs. 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV.NRW S. 528 / SGV.NRW 2060), zuletzt geändert durch Artikel 73 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV.NRW. S. 274) in der jeweils gültigen Fassung wird aufgrund des Beschlusses des Rates vom 13.02.2007 für die Stadt Werl verordnet: §1 Verkaufstellen in der Stadt Werl dürfen aus Anlass des „Werler Frühlingsfestes“ am 01.04.2007, des „Siederfestes“ am 10.06.2007 und des „Werler Münztages“ am 04.11.2007 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. §2 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen hält oder in diesen Geschäftszeiten andere als die zugelassenen Waren verkauft. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 Ladenöffnungsgesetz mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. §3 Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Ordnungsbehördliche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Werl vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit verkündet. Werl, den Stadt Werl Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde (Grossmann) Beschlussvorlage Stadt Werl Der Bürgermeister zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des Planungs- und Bauausschusses Hauptausschusses Rates Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt Aufwendungen Einnahmen nein nein einmalig einmalig ja am 08.02.2007 13.02.2007 590 I/11 Vorlage-Nr. TOP Personalrat ist zu beteiligen ja nein Zustimmung ist beantragt liegt vor nein jährlich in Höhe von jährlich in Höhe von € € bei HHSt. Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei HHSt. (Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung) Nachrichtlich: Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen durchschnittlichen Zinssatzes nein jährlich in Höhe von € Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten) € bei HHSt. Datum: 23.01.2007 nein Unterschrift Abt. 61 AZ 61/We einmalig jährlich in Höhe von Sichtvermerke 20 FBL Beig. BM Sachdarstellung: 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werl (Westönnen) hier: Beschluss gem. § 2 BauGB (Feststellungsbeschluss) Der Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes hat in der Zeit vom 18.12.2006 bis einschließlich 19.01.2007 gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. In dieser Zeit wurden Anregungen vorgebracht. Über diese ist zu beraten und zu beschließen. Als nächster Verfahrensschritt ist die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 BauGB zu beschließen. Die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die planungsrechtliche Grundlage für den im Parallelverfahren geführten Bebauungsplan Nr. 98 „Westönner Schützenstraße“. Beschlussvorschlag: Es wird a) b) c) über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 73. Änderung des Flächenutzungsplanes die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werl gem. § 2 BauGB, die Begründung zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werl beschlossen. Anlagen Änderungsentwurf Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan Anregungen Begründung Beschlussvorlage Stadt Werl Der Bürgermeister zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des Planungs- und Bauausschusses Hauptausschusses Rates Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt Aufwendungen Einnahmen nein nein einmalig einmalig ja am 08.02.2007 13.02.2007 Vorlage-Nr. TOP 591 I/12 Personalrat ist zu beteiligen ja nein Zustimmung ist beantragt liegt vor nein jährlich in Höhe von jährlich in Höhe von € € bei HHSt. Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei HHSt. (Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung) Nachrichtlich: Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen durchschnittlichen Zinssatzes nein jährlich in Höhe von € Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten) € bei HHSt. Datum: 23.01.2007 Abt. 61 AZ 61/We nein Unterschrift einmalig jährlich in Höhe von Sichtvermerke 20 FBL Beig. BM Sachdarstellung: Bebauungsplan Nr. 98 „Westönner Schützenstraße“ hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 98 „Westönner Schützenstraße“ hat in der Zeit vom 18.12.2006 bis einschließlich 19.01.2007 gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. In dieser Zeit wurden Anregungen vorgebracht. Über diese ist zu beraten und zu beschließen. Als nächster Verfahrensschritt ist der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. In einem Parallelverfahren wird die 73. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Beschlussvorschlag: Es wird a) b) c) über die vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 98 „Westönner Schützenstraße“ der Bebauungsplan Nr. 98 „Westönner Schützenstraße“ als Satzung gem. § 10 BauGB, die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 98 „Westönner Schützenstraße“ beschlossen. Anlagen Übersichtsplan Planentwurf Anregungen Begründung Beschlussvorlage Stadt Werl Der Bürgermeister zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses Rates 13.02.2007 Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt Aufwendungen Einnahmen nein nein am einmalig einmalig ja Vorlage-Nr. TOP 607 I/13 Personalrat ist zu beteiligen ja nein Zustimmung ist beantragt liegt vor nein jährlich in Höhe von jährlich in Höhe von € € bei HHSt. Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei HHSt. (Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung) Nachrichtlich: Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen durchschnittlichen Zinssatzes nein jährlich in Höhe von € Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten) € bei HHSt. Datum: 31.01.2007 Abt. 61 Agenda-Büro AZ 61-Pr nein Unterschrift einmalig jährlich in Höhe von Sichtvermerke 20 FBL Beig. BM Sachdarstellung: Umbesetzung der Mitglieder der Verwaltung im Agenda-Beirat Für die Verwaltung waren bisher Frau Schulte und Herr Pradel vom Agenda-Büro und Frau Singh als Vertreterin im Agenda-Beirat. Durch die Neustrukturierung der Verwaltung, haben sich im Bereich 61 Aufgaben verlagert, in Folge dessen ist Frau Schulte nicht mehr im Bereich Agenda tätig. Frau Singh ist aus dem Arbeitsverhältnis bei der Stadt Werl ausgeschieden. Um dieser Neuorganisation Rechnung zu tragen ist auch eine Umbesetzung im AgendaBeirat erforderlich. Da die Volkshochschule immer wieder in die Agenda-Arbeit eingebunden ist und auch von dort Projekte, die den Agendagedanken aufgreifen, durchführt und die Räumlichkeiten für die Agendazusammenkünfte genutzt werden, ist es sinnvoll, die Volkshochschule in den Agenda-Beirat einzubeziehen. Die Verwaltung schlägt daher Herrn Pradel und Herrn Klesse als Mitglieder für die Verwaltung und Herrn Pöpsel als Stellvertreter im Agenda-Beirat vor. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in einer Sondersitzung des Agenda-Beirates, am 5. März diesen Jahres, der Vorsitz des Gremiums aus dessen Reihen neu besetzt werden soll. Der Agenda-Beirat hat daher in seiner letzten Sitzung die Fraktionen aufgefordert, darüber zu beraten, welche Personen als Fraktionsvertreter dem Beirat angehören sollen, die gfs. als Vorsitzende/r zur Verfügung stehen. Diesbezügliche Umbesetzungen des Agenda-Beirates müssten in dieser Ratssitzung vorgenommen werden. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dass Herr Pradel und Herr Klesse als Mitglieder der Verwaltung und Herr Pöpsel als Stellvertreter dem Agenda-Beirat angehören. Vorlage-Nr 536 TOP I/14 Beschlussvorlage Stadt Werl Der Bürgermeister zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des Interkommunaler Kulturausschuss Hauptausschusses Rates Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt Aufwendungen Einnahmen nein nein einmalig einmalig ja am 12.12.2006 15.02.2007 Personalrat ist zu beteiligen ja nein Zustimmung ist beantragt liegt vor nein jährlich in Höhe von € jährlich in Höhe von 5.000 € bei HHSt. 3330110003 Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei HHSt. (Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung) Nachrichtlich: Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen durchschnittlichen Zinssatzes nein jährlich in Höhe von € Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten) € bei HHSt. Datum: 27.11.2006 Abt. Bildung u. Kultur AZ 40-Musikschule nein Unterschrift einmalig jährlich in Höhe von Sichtvermerke 20 FBL Beig. BM Sachdarstellung: Änderung der Gebührensatzung der Musikschule Werl-Wickede(Ruhr)-Ense zum 01.04.2007 und 01.04.2008 Die Musikschule ist aufgefordert, den Zuschussbedarf mittelfristig erheblich zu senken. Als Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels sind die Anhebung und Umstrukturierung der Musikschulgebühren zum 01. April 2007 und 01. April 2008 geplant. Für das Haushaltsjahr 2007 können Mehreinnahmen von ca. 5.000 € (7.500,00 €/jährlich) erwirtschaftet werden, vorausgesetzt, es folgen keine Abmeldungen. Die Mehreinnahmen im Haushaltsjahr 2008 werden danach 7.500,00 € betragen. Für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 würde dadurch der Zuschussbedarf der Stadt Werl um jeweils ca. 2,2 % gesenkt werden können. In der Gebührensatzung für die Musikschule Werl-Wickede(Ruhr)-Ense ergeben sich folgende Änderungen: 1. Ausweisung der Musikschulgebühren als Jahresgebühr Die aktuelle Rechtsprechung erlaubt keine Erhebung von Gebühren für unterrichtsfreie Zeiten. Die Jahresgebühr errechnet sich aus 40 Unterrichtswochen, sie wird in 12 Teilbeträgen erhoben 2. Anhebung der Gebühren zum 01.04.2007 und zum 01.04.2008 3. Durch die Veränderung des § 1 der Gebührensatzung (Maßnahmen beim Zahlungsverzug) soll der Verwaltung ermöglicht werden, Schülerinnen und Schüler vom Unterricht auszuschließen, wenn der Entgeltschuldner (Eltern bzw. Erziehungsberechtigte) nach Aufforderung weiterhin mit einem Viertel der Jahresgebühr in Verzug ist. 4. Veränderungen zu § 2 Gebührensatzung: a. Die Einzelunterrichtsgebühr für die 30 Minuteneinheit soll überproportional steigen, da dieses Unterrichtsangebot im Vergleich zu anderen Unterrichtseinheiten (22,5 und 45 Minuten) eine zu geringe Deckung aufweist. b. Im Bereich Klassenmusizieren ist eine gestaffelte Unterrichtsgebühr je nach Gruppenstärke notwendig, weil hier der Deckungsgrad bei einer Gruppe von unter 10 Schülerinnen und Schüler zu gering ist. c. Die Gebühr für die Miete von Instrumenten wird gestaffelt nach Ausleihjahren. Dies soll für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ein Anreiz sein, ein eigenes Instrument für Ihre Kinder anzuschaffen. 5. Erstattung für Unterrichtsausfall, den die Musikschule zu vertreten hat (alt: § 3 letzter Satz, neu: § 2 / III). Fällt im Kalenderjahr der Unterricht mehr als fünfmal aus Gründen aus, die die Musikschule zu vertreten hat (Krankheit der Lehrkraft etc.), können die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten auf schriftlichen Antrag für jede ausgefallene Unterrichtsstunde 1/40 der Jahresgebühr erstattet bekommen. 6. Gebührenermäßigung (§ 3 ) Die Musikschule gewährt laut § 3 der Gebührensatzung Ermäßigungen für Familienmitglieder. Diese Ermäßigung soll auch weiterhin gewährt werden. Im Jahr 2005 wurden Ermäßigungen in Höhe von 13.781,32 € gewährt. Mit der jetzt vorliegenden Gebührenerhöhung nähert sich die Musikschule den im privaten Markt üblichen Unterrichtsgebühren an. Die Grenzen der Akzeptanz bei den Eltern der Musikschüler werden damit erreicht sein. Es besteht die Gefahr, dass bei weiterer Erhöhung der Gebühren keine zusätzlichen Einnahmen erzielt werden, sondern durch Abmeldungen von Schülern das eigentliche Ziel der Senkung des Zuschussbedarfs verfehlt würde. Die weiteren, zum Teil redaktionellen Änderungen in der Gebührensatzung für die Musikschule Werl-Wickede (Ruhr)-Ense werden in der Sitzung von der Musikschulleiterin erläutert. Beigefügt sind die zurzeit gültige Gebührensatzung (Anlage 1), die zur Beschlussfassung anstehenden Gebührensatzungen mit Wirkung zum 01.04.2007 (Anlage 2) und mit Wirkung zum 01.04.2008 (Anlage 3) sowie eine Gegenüberstellung der alten und neuen Musikschulgebühren mit der Berechnung des Kostendeckungsgrades unter Zugrundelegung der Gesamtkosten der Musikschule (Anlage 4). Beschlussvorschlag: Der Interkommunale Kulturausschuss schlägt dem Rat der Stadt Werl vor, die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung der Musikschule Werl-Wickede(Ruhr)-Ense mit Wirkung zum 01.04.2007 und die als Anlage 3 beigefügte Gebührensatzung der Musikschule Werl-Wickede-Ense mit Wirkung zum 01.04.2008 zu beschließen. Beschlussvorlage Stadt Werl Der Bürgermeister zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des Betriebsausschusses Hauptausschusses Rates Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt Aufwendungen Einnahmen nein nein einmalig einmalig ja am 12.02.2007 13.02.2007 Vorlage-Nr. TOP 604 I/15 Personalrat ist zu beteiligen ja nein Zustimmung ist beantragt liegt vor nein jährlich in Höhe von jährlich in Höhe von € € bei HHSt. Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei HHSt. (Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung) Nachrichtlich: Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und des derzeitigen durchschnittlichen Zinssatzes nein jährlich in Höhe von € Direkte Folgekosten (ohne Finanzierungskosten) € bei HHSt. Datum: 31.01.07 Abt. 81.1 AZ Ti nein Unterschrift einmalig jährlich in Höhe von Sichtvermerke 20 BL Beig. BM Sachdarstellung: Gebührensatzung für die Benutzung der städt. Friedhöfe und Totenhallen im Stadtgebiet Werl Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.06 die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2007, Version 4, genehmigt und die Gebührensatzung für die Benutzung der städt. Friedhöfe und Totenhallen im Stadtgebiet Werl vom 15.12.2006 beschlossen. Diese Gebührensatzung wurde dann in der vorgeschriebenen Form durch Aushang in der Zeit vom 15.12. bis 22.12.06 öffentlich bekannt gemacht. Nun wurde festgestellt, dass über die Gebühr der neuen Bestattungsform „UrnenGemeinschaftsfeld“ kein Beschluss gefasst wurde, da diese versehentlich in der Anlage zur Vorlage gefehlt hat. Dies soll nun nachgeholt werden; daher ist es erforderlich, die Gebührensatzung entsprechend zu ändern. Beschlussvorschlag: Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städt. Friedhöfe und Totenhallen im Stadtgebiet Werl vom 15.12.2006 wird beschlossen (Anlage 1). Mitteilung Stadt Werl Der Bürgermeister zur öffentlichen nichtöffentlichen Sitzung des am am am 13.02.2007 Hauptausschusses Rates Datum: 10.01.2007 Abt. 20 Nr .568 Unterschrift 20 Sichtvermerke FBL Beig. BM AZ 20 22 2/1 Über- und außerplanmäßige Ausgaben Auf der Grundlage der Zuständigkeitsordnung der Stadt Werl vom 11.11.1999, zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 21.12.2004, sind in der Zeit vom 01.10. bis 31.12.2006 folgende über- und außerplanmäßigen Mehrausgaben genehmigt worden, die dem Rat zu Kenntnis zu geben sind: Verwaltungshaushalt Haushaltsstelle 8800-500003 Bezeichnung Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen Betrag € 6.734,49 € Begründung Zur Verfüllung alter Kanalleitungen auf dem Spielplatz Taubenpöthen sind unvorhersehbare Kosten entstanden. Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bei der HHSt. 7710-210002 (Überschuss Kommunalbetrieb Werl) (6.614,49 €) und bei der HHSt. 8801150055 (Rückzahlung von Energieaufwendungen) (120,-- €) gedeckt.