Hotel- und Gaststätten-

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Hotel- und Gaststätten-
Kurier
Hotel- und Gaststätten-Kurier
Hotel- und Gaststätten-
Januar 2015 | Heft 1
Fachkräftemangel begegnen
Infoveranstaltung in Villingen-Schwenningen von DEHOGA, Arbeitsagentur und IHK
Hotel- und Gaststättenverband
Schwarzwald-Bodensee e.V. im
Mehrwertsteuer: Mappus macht Hoffnung
DEHOGA fordert weniger Bürokratie und kritisiert Konjunkturpaket der Bundesregieru
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für
die Hotellerie wird kommen. Das jedenfalls glaubt Stefan Mappus. Baden-Württemberg jedenfalls werde kontinuierlich
versuchen, das über den Bundesrat
durchzusetzen, kündigte der Vorsitzende
der CDU-Landtagsfraktion in Sinsheim
an. Mappus zeigte als Gastredner beim
Delegiertentag des DEHOGA-Landesverbandes auch Verständnis für andere Anliegen der Branche und signalisierte unter anderem Gesprächsbereitschaft, was
die vom DEHOGA kritisierte Strafandrohung gegen Wirte bei Verstößen gegen
das Nichtraucherschutzgesetz in ihrem
Betrieb angeht.
Ansonsten aber sah Mappus bei dem
Mindestlohngesetz,
Arbeitszeitgesetz,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
jetzt
vorliegenden Gesetzentwurf
für ein
Allergenkennzeichnung,
GEMA-Nachliebe Mitglieder,
neues Nichtraucherschutzgesetz
keinen
forderungen,
Rauchmelder-Pfl
icht,was
Bet-die
Spielraum,
insbesondere
nicht,
2014 gehört der Vergangenheit an. Es tensteuer sind nur einige der neuen
Bestimmung über die Zubereitung einfabrachte viele Höhen. Die Übernach- Belastungen. Und Teile der Politik hacher Speisen in Raucherlokalen angeht.
tungen gingen landesweit nach oben.
Auch die Umsätze sind bei Vielen gestiegen. Sie alle, wir alle, arbeiteten
mehr als 2013.
2014 brachte aber auch Tiefen. Und
davon eine ganze Menge: Es muss gelingen, die Kosten in den Griff zu bekommen. Ich kann nur jede Unternehmerin, jeden Unternehmer aufrufen
seinen Betrieb fit zu halten und fit zu
machen. Der DEHOGA Kosten Check
ist ein guter Einstieg für eine erste
Analyse.
Wegen der unsäglichen Bürokratie werden viele von uns 2014
in schlechter Erinnerung behalten:
Erwartet vom neuen Gaststättengesetz vor allem
weniger Bürokratie: Peter Schmid, Präsident des
DEHOGA Baden-Württemberg.
kraten glücklicherweise gezügelt worden.
vielen
DEHOGA
Da Auch
sei nuninmal
das Urteil
des KreisBundesverstellen läuft hier Einiges – z. B. jetzt
fassungsgerichts „sehr restriktiv“ gewewieder bei den Neujahrsempfängen
sen, und „hinter diese Restriktionen
mit viel Politprominenz. Zahlreiche
können wir nicht zurück“, so der CDU-
Fortsetzung auf Seite 2
ben dabei nicht immer gut ausgesehen. Das muss ganz deutlich gesagt
werden. Aber genau hier bitte ich Sie,
aus deM inHalt:
anzusetzen. Es ist unser aller Aufgabe,
die Kontakte zu Kommunalpolitikern,
erster regio-Wirteball
2
Kreisräten, Landtags- und Bundesinterview mit Fritz engelhardt
4
tagsabgeordneten sowie ParlamentaKennzeichnungspfl
icht
allergene
6
riern des Europäischen Parlaments zu
termine
in
den
Kreisen
11
nutzen und auf die schier erdrückende
2015mit einer positiven
12
Bürokratie
aufmerksam
zuzumachen.
Schon
wieder
geht ein Jahr
Ende. Für vielerechtsänderungen
war das Jahr 2008
Auf Bundes- verbunden.
und Landesebene
ist der
sachbezugswerte
13 BereiEntwicklung
Allerdings
hat die sogenannte
Finanzkrise in vielen
DEHOGA schon sehr aktiv, teils mit Erschwangere:
was
ist
zu
beachten?
chen eine totale Verunsicherung hervorgerufen. Die sich schon seit längerer15Zeit abfolgen. Das ist natürlich nicht öffentdeHoGa akademie:
zeichnende Konjunkturschwäche in der Automobilindustrie
wurde durch die schocklich wahrnehmbar. So sind Regeluntermine vor ort
18
artige
Finanzkrise
noch
verschärft.
Hinzu
kommt,
dass
durch
Aussagen von Politikern
gen zwar leider nicht ausgeblieben,
deHoGa kompakt
21
und
die Krise
noch
zusätzlich herbeigerufen wurde. Wir alle wissen
dochMassenmedien
sind die Fantasien
einiger
Büro-
Frohe Weihnachten
und ein erfolgreiches Neues Jahr 2008
nicht, wie stark uns die kommenden Ereignisse und wirtschaftlichen Folgen treffen
werden. Aber im Gegensatz zu vielen Aussagen in der Öffentlichkeit sollten wir eher
dazu beitragen, mehr Optimismus auszustrahlen. Vielleicht sollten wir uns die Worte des neuen amerikanischen Präsidenten Barack Obama zu eigen machen, wenn wir
Hotel- und Gaststätten-Kurier
Fortsetzung von Seite 1
politische Positionen und Argumente
für Ihre Gespräch finden Sie bei Ihrem
DEHOGA Kreisvorsitzenden oder unter www.dehogabw.de/informieren/
unsere-meinung.html Nutzen Sie die
Chancen! Mit dem Internetangebot
des DEHOGA Baden-Württemberg
(dehogabw.de) sind Sie gewappnet.
Es bietet ein randvolles Füllhorn an
Informationen, die nur abgerufen
werden wollen. Sofern Sie sich noch
nicht registriert haben, kann ich nur
empfehlen, dieses in den ruhigeren
Tagen anzugehen. Sie werden begeistert sein.
Den Kurier haben wir einem Update
unterzogen. Mit dem neuen Layout
wollen wir den Nutzen Ihres Mitgliedermagazins untermauern: für eine
bessere Lesbarkeit und eine klarere
Übersicht. Wir hoffen, dieses gefällt
Ihnen.
Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für ihre ehrenamtliche Tätig-
keit für unsere großartige, vielfältige
Branche und Ihnen als Mitglied in
der Branchenfamilie für Ihre Treue.
Gemeinsam können wir mehr erreichen.
Für das neue Jahr 2015 wünsche ich
Ihnen, Ihren Familien und Mitarbeitern viel Erfolg, Glück und Gesundheit.
Ihr Dieter Wäschle
Vorsitzender
DEHOGA Schwarzwald-Bodensee
Fast 200 Gastronomen und Hoteliers
tauschen sich aus und feiern
Ein soziales Netzwerk: Das Neueste von
Kollegen hören, sich mit Bekannten austauschen, neue Leute kennenlernen, sich
verabreden und feiern – und das mit
knapp 200 Kolleginnen und Kollegen
gleichzeitig. Die DEHOGA Kreisstellen
Freiburg-Land, Emmendingen, Müllheim und Freiburg-Stadt hatten zum
ersten Regio-Wirteball In die Winzerhalle Achkarren im Kaiserstuhl eingeladen,
und die Veranstaltung wurde der Hammer. Die Kreisvorsitzenden Peter Ehrhardt, Ralph Gut, Kurt Lahn und Christoph Glück hatten die Organisation an
Jürgen Schüssler von der Krone in Achkarren überantwortet, der mit derartigen Veranstaltungen offenbar große Erfahrung hat, so gut war die Umsetzung
eines großen Abends, so reibungslos der
Ablauf und so abwechslungsreich das
Programm. Viele zollten ihm und seinem
Team Anerkennung. Zum echten Event
wurde die Veranstaltung mit Fünfgangmenü nicht nur wegen der zwei Weine
zu jedem Gang, die von Reinhard Danner aus Oberkirch unterhaltsam charakterisiert wurden. Für Faszination und
bissigen badischen Spaß sorgten Franz
Schüssele aus Schuttertal und Michael
Helfer. Schüssele spielte auf Gegenständen die man essen kann oder auf Küchengeräten Musik: Seien es die badische Bierflöte mit Tannenzäpleflasche,
die geschnitzte Möhre, die getrocknete
Gurke, der Trichter am Gartenschlauch
oder die „schwäbische Weinpanschflöte“,
eine Art Panflöte aus unterschiedlich gefüllten Flaschen. Mit dieser Kunst hatte
2
Schüssele schon das SWR-Fernsehen auf
sich aufmerksam gemacht. Die perfekte
musikalische Stimmung kam von der
Freiburger Band Retrosage, die auch viel
zeitgenössischen Pop spielte. Den Event
nutzte der stellvertretende Vorsitzende
des DEHOGA Schwarzwald-Bodensee
Peter Ehrhardt, um seinen Kreismitgliedern sowie der anwesenden Presse die
aktuelle Lage der Branche zu skizzieren
und die vielen Beratungsangebote sowie
die politischen Aktivitäten des DEHOGA
zu vermitteln. So viele Mitglieder wären
durch reguläre Kreisversammlungen
vermutlich nicht erreicht worden. Doch
dann wurde weitergefeiert und Viele
gingen früh nach Hause, also in den frühen Morgenstunden.
Peter Ehrhardt, Stellvertretender Vorsitzender des DEHOGA Schwarzwald-Bodensee und Kreisvorsitzender
neben Ralf Gut, Vorsitzender des DEHOGA Emmendingen vor nahezu 200 Gästen bei dem von Jürgen Schüssler perfekt organisierten und durchgeführten ersten Regio-Wirteball. Ehrhardt bringt den anwesenden
Kolleginnen und Kollegen sowie der Presse die aktuelle Situation sowie die Maßnahmen des DEHOGA nahe.
Hotel- und Gaststätten-Kurier
Die Verbandsgeschäftsstellen
erreichen Sie über:
Zentralgeschäftsstelle Freiburg:
Günterstalstr. 78, 79100 Freiburg i. Br.,
Telefon 0761 73400, [email protected],
Geschäftsführer:
RAss Alexander Hangleiter
Stellv. Geschäftsführerin:
RAin Doris Hertweck
Geschäftsstelle Baden-Baden:
Lichtentaler Str. 43, 76530 Baden-Baden,
Telefon 07221 23445
Geschäftsführer: RA Markus Fricke
Geschäftsstelle Konstanz:
Petershauser Str. 32, 78467 Konstanz,
Telefon 07531 22678
Geschäftsführerin: RAin Ines Kleiner
Januar 2015 | Heft 1
Inflation lag im November
bei 0,6 Prozent
Die Verbraucherpreise in Deutschland
sind zwischen November 2013 und
November 2014 um 0,6 Prozent gestiegen. Damit hat sich die Inflationsrate
laut Statistischem Bundesamt weiter
abgeschwächt. In den vier Monaten zuvor hatte die Inflation stabil jeweils 0,8
Prozent betragen. Eine niedrigere Teuerungsrate als im November 2014 wurde
zuletzt im Februar 2010 mit 0,5 Prozent
gemessen.
Im November 2014 dämpften erneut
besonders die Mineralölprodukte die
Inflation: Die Preise hierfür lagen 5,8
Prozent niedriger als im November
2013. Während dabei Heizöl und Kraftstoffe deutlich günstiger wurden, stiegen die Strompreise um 1,9 Prozent. Die
Preise für Nahrungsmittel lagen im November auf Vorjahresniveau. Günstiger
als vor einem Jahr waren dabei unter
anderem Speisefette und -öle (- 12 %)
und Obst (- 1,6 %), wohingegen die Preise für Gemüse (+ 1,5 %) sowie Brot und
Getreideerzeugnisse (+ 1,3 %) binnen
Jahresfrist zulegten.
Impressum
Postvertriebsstück des Hotel- und
Gaststättenverbandes DEHOGA
Schwarzwald-Bodensee e.V.
Herausgeber:
doRi Verlag und Werbung
UG (haftungsbeschränkt)
Wasenweilerstraße 13 · 79268 Bötzingen
Telefon 07663 9130900 · Fax 07663 9130901
[email protected]
Redaktion:
Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA
Schwarzwald-Bodensee e.V.,
Günterstalstr. 78, 79100 Freiburg i. Br.,
Klaus Althoff, Alexander Hangleiter:
Telefon 0761 73400, Fax 0761 700963
Wolfgang Grosholz:
Telefon + Fax 0761 62653
doRi Verlag und Werbung
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Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 14.
Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte und Fotos übernehmen Verlag und
Redaktion keine Haftung.
Erscheinungsweise: monatlich. Bezugspreis
für Nichtmitglieder jährlich 35 Euro
Für Mitglieder ist der Bezugspreis im
Mitgliedsbeitrag enthalten.
Hinweis gemäß § 26 I Bundesdatenschutz:
Der Versand des HOGA-KURIER erfolgt
über eine Adressdatei, die mit der elektronischen Datenverarbeitung geführt wird.
METRO C&C Deutschland GmbH
Industriestraße 42
79194 Gundelfingen
3
Hotel- und Gaststätten-Kurier
Interview:
Die Unternehmer nicht entmutigen
Die Reizthemen Mindestlohn, Arbeitszeitgesetz und Allergenkennzeichnung sorgen trotz guter Wirtschaftslage für Frust und Sorgen bei
vielen Gastronomen und Hoteliers.
DEHOGA-Präsident Fritz Engelhardt
redet im Interview Klartext: Mit der
Unterstützung der Mitglieder durch
den Verband ist es für ihn in der aktuellen Situation nicht getan. Trotz
schwieriger Mehrheitsverhältnisse in
Bund und Land gelte es, zu kämpfen
und politisch Widerstand zu leisten.
Herr Engelhardt, die Situation der
Branche ist eigenartig: Trotz guter
Gästenachfrage überwiegen bei vielen
zum Jahresbeginn die Sorgen. Verstehen Sie das?
Fritz Engelhardt: Ja, ich kann das gut
verstehen. Was an politisch verursachten Zumutungen in letzter Zeit auf unsere Unternehmen einprasselt, sprengt
einfach den Rahmen des Erträglichen.
Die Probleme mit den Arbeitszeiten,
die durch das Mindestlohngesetz in
den Fokus rücken, sind für sich genommen schon schwierig genug. Und dann
kommt mitten im Weihnachtsgeschäft noch die Neuregelung zur Allergenkennzeichnung offener Waren. Ich
kann gut nachvollziehen, wenn mancher Kollege und manche Kollegin da
am Verzweifeln sind. Gerade die Kleinbetriebsinhaber wissen nicht mehr,
wie sie die ganze Bürokratie und den
Vorschriftenwahnsinn, den man uns
zumutet, noch stemmen sollen.
Was tut der Verband in dieser Lage für
seine Mitglieder?
Zunächst einmal das, was am für den
Einzelnen in der konkreten Situation
am Wichtigsten ist: Wir unterstützen
die Betriebe, wenn es darum geht, mit
den neuen Bestimmungen irgendwie
klarzukommen. Ein gutes Beispiel
dafür ist unsere sehr erfolgreiche Informationsoffensive
Mindestlohn:
Seit Ende September haben fast 1.500
Mitglieder unsere Vor-Ort-Seminare
besucht. Die Geschäftsstellen infor-
4
mieren in hunderten von Einzelgesprächen. Die Umsetzungshilfen, die
wir in unserem OnlineServicecenter
im Internet anbieten – Merkblätter
und Arbeitsvorlagen – werden tausendfach heruntergeladen. Unser Verband leistet hier im Moment wirklich
sehr gute Arbeit.
Wie sind die Reaktionen der
Mitglieder?
Positiv. Natürlich freut sich keiner
über das, was unsere Juristen in
den Mindestlohn-Seminaren vortragen müssen. Aber es gibt praktisch
keine Negativstimmung und keine
Vorwürfe in Richtung Verband. Unsere
Mitglieder wissen sehr wohl, wie die
Entscheidung im Bundestag gelaufen
ist und wer politisch verantwortlich
ist. Gegen die Riesenmehrheit der
Großen Koalition und gegen 86 Prozent Mindestlohn-Befürworter in der
Bevölkerung hatten die ganzen gut
begründeten Proteste der Wirtschaftsverbände so gut wie keine Chance.
Jetzt müssen die Unternehmen mit
der neuen Situation klarkommen –
und dabei helfen wir, so gut es geht.
Das wird von der ganz überwiegenden
Zahl der Betriebsinhaber anerkannt
– dafür spricht im Übrigen auch die
sehr gute Resonanz auf unsere Leistungsangebote. Der DEHOGA Baden-
Württemberg verzeichnet derzeit in
allen Bereichen erfreulich gute Entwicklung.
Beim Thema Allergenkennzeichnung
gab’s aber auch Kritik. Hat der DEHOGA da zu spät informiert?
Nein. Geschlafen hat nicht der Verband,
sondern die Politik. Die hat sich mit
Umsetzung der EU-Richtlinie mehr als
drei Jahre Zeit gelassen, was eigentlich
ein Skandal ist. Und als dann im Juli
2014 endlich ein Entwurf auf den Tisch
kam, der extrem bürokratisch und praxisfern war, ging die Verwirrung erst
richtig los: Sogenannte „Fachmedien“
und selbst ernannte Branchenexperten haben ihre Pseudo-Weisheiten
unter die Leute gebracht, einige wohl
nur mit dem Ziel, ihren Bekanntheitsgrad zu steigern oder schnelle
Geschäfte zu machen. Wenn unser
Verband im Herbst auch mit solchen
Informationen rausgegangen wäre,
hätte die Politik den ersten, schlechten Entwurf umgesetzt. Dass es nicht
bei diesem Entwurf geblieben ist, ist
ein Erfolg der DEHOGA-Verbandsarbeit.
Konnte der DEHOGA Verbesserungen
erreichen?
Ja, der DEHOGA konnte durchsetzen,
dass mündliche Allergeninformatio-
Januar 2015 | HeFt 1
nen als Ergänzung zur schriftlichen Dokumentation möglich bleiben. Dadurch lassen sich
fußnotengespickte Speisekarten vermeiden. Es
wird dadurch zum Beispiel einfacher, kurzfristig
wechselnde Tagesgerichte anzubieten. Das ist
schon eine deutliche Verbesserung – und ohne
den DEHOGA hätte es diese Verbesserung nicht gegeben.
Abgesehen von der politischen Arbeit: Wo sehen
Sie die Hauptaufgabe des DEHOGA im kommenden Jahr?
Ich glaube, wir haben gerade in der aktuellen
politischen Konstellation die Aufgabe, Chancen
aufzuzeigen und die Unternehmerinnen und
Unternehmer nicht zu entmutigen, sondern sie zu
stärken. Dabei spielen unsere Dienstleistungen eine
wichtige Rolle: Die Seminare, die wir in der DEHOGA Akademie anbieten, die Leistungen unserer DEHOGA Beratung
oder auch unsere Gastro-Initiativen wie „Schmeck den Süden“ sind dazu da, die Macher und die Tatkräftigen in der
Branche zu fördern. Denn es gibt sie ja, die erfolgreichen
Konzepte,die starken Unternehmerinnen und Unternehmer, die Ideen, die unsre Branche voranbringen. Wir sind
eine dynamische, wirtschaftlich erfolgreiche Branche. Und
wir, der DEHOGA Baden-Württemberg, sind der Verband für
die guten Gastgeber im Land – kein lahmer Jammerverein,
sondern ein konstruktiver Mitgestalter und eine starke Gemeinschaft. Dass unsere Leistungen und Angebote bei den
Mitgliedern immer gefragter sind – wir haben praktisch in
allen Bereichen 2014 Rekordwerte erreicht – zeigt, dass wir
auf dem richtigen Weg sind.
Kämpfen
und
Widerstand
leisten
Sie sind mit dem Erreichten zufrieden?
Natürlich nicht. Es besteht überhaupt kein Anlass zur
Selbstzufriedenheit, denn unterm Strich bleibt ja wieder
eine weitere bürokratische Mehrbelastung für unsere Betriebe. Deshalb sage ich auch ganz klar: Wir dürfen uns mit
der Rolle als „Umsetzungshelfer“ für politisch verursachte
Zumutungen nicht zufrieden geben. Unterstützung für Mitglieder ist wichtig, aber das allein reicht nicht: Wir müssen
kämpfen und Widerstand leisten, denn so kann es nicht
weitergehen.
Wie erfolgversprechend ist der politische Widerstand in der
aktuellen Situation? Was kann die Branche konkret erreichen?
Die politischen Mehrheitsverhältnisse in Berlin und Stuttgart sind alles andere als einfach für uns. Auf Bundesebene
regiert die Große Koalition aus Union und SPD mit gewaltiger Mehrheit – die Opposition findet im Parlament kaum
mehr statt. Und in Stuttgart haben wir eine grün-rote Landesregierung, mit der wir zwar operativ in einigen Bereichen gut zusammenarbeiten, die aber in wichtigen Fragen
grundlegend andere Positionen vertritt als wir: Wirtschaftsund Finanzminister Nils Schmid hat sich vor
kurzem öffentlich erneut dafür ausgesprochen, die Hotelmehrwertsteuer zu erhöMut
hen – sogar der Tourismusminister lehnt
machen und
die 7%-Mehrwertsteuer auf BeherberChancen
gungsleistungen ab, obwohl unser Erfolg als Tourismusland eine Menge mit
aufzeigen
dieser Steuersenkung zu tun hat. Auch bei
der berechtigten Forderung, die Internatskosten-Zuschüsse für unsere Auszubildenden
zu erhöhen, kommen wir bei dieser Landesregierung nicht
voran.
Also doch keine Chance für politischen Widerstand in der aktuellen Konstellation?
Das sehe ich anders. 2016 sind Landtagswahlen, und die
werden in jedem Fall spannend. Wir starten unseren Wahlkampf schon beim DEHOGA-Frühlingsfest am 27. April 2015
in Stuttgart. Ich freue mich jetzt schon, wenn wir gemeinsam mit 4.000 Kolleginnen und Kollegen im Zelt Flagge
zeigen. Natürlich laden wir da wieder Gäste aus Politik ein.
Dann werden wir hören, was die zu unseren Anliegen und
Positionen zu sagen haben. Als große, beschäftigungsstarke Branche haben wir ein beachtliches politisches Gewicht.
Das sollte man nicht unterschätzen.
Herr Engelhardt, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Sicheres Internet für Sie und Ihre Gäste mit dem Bereos HOTSPOT
Schützen Sie sich vor ungerechtfertigten Abmahnungen
und Schadensersatzforderungen.
Wenn Sie Ihren Gästen einen Internetzugang zur Verfügung stellen, sind Sie
in erster Linie für alle Aktivitäten des Gastes im Internet verantwortlich, da
diese über Ihren Anschluss erfolgen. Häufig sehen sich Gastgeber daher mit
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//
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5
Hotel- und Gaststätten-Kurier
Allergenkennzeichnung:
Leitfaden und Umsetzungshilfen für die betriebliche Praxis
Seit dem 13. Dezember gilt die neue nationale Allergenverordnung: Auf den letzten Drücker hat der Bundesrat am 28.
November eine vorläufige Verordnung
verabschiedet, mit der die Kennzeichnung allergener Stoffe bei unverpackt
verkauften Lebensmitteln geregelt
wird. Wichtig dabei: Es ist – ergänzend
zur schriftlichen Dokumentation – auch
eine mündliche Auskunft möglich.
Nach dieser Verordnung müssen die 14
Haupt-Allergene (siehe Seite 8) auch in
unverpackter Ware gekennzeichnet werden. Auf dieser und der nächsten Seite
informieren wir über die wichtigsten
Fakten zu diesem Thema und über die
Umsetzungshilfen, die der DEHOGA für
seine Mitglieder zur Verfügung stellt:
Checkliste und Formblatt zur verpflichtenden Allergeninformation geben
Tipps und Handlungsempfehlungen
für Küche, Service und Management.
www.dehogabw.de/servicecenter
Leitfaden „Allergeninformation“: Der
DEHOHA-Bundesverband hat einen
praktischen Leitfaden mit dem Titel „Allergeninformation – Leitfaden für Gastronomie und Hotellerie“ zusammengestellt. Diese Publikation kann per E-Mail
([email protected]) bestellt oder beim
DEHOGA Shop gekauft werden www.dehoga-shop.de DEHOGA-Mitglieder bezahlen für den Leitfaden 4,90 Euro,
Nichtmitglieder 9,90 Euro. Teilnehmer
an der DEHOGA-Hygieneschulung erhalten ihn ohne
zusätzliche Kosten.
Zum Aushang in der Küche:
Poster Allergieauslöser und
deren Vorkommsen. www.
dehogabw.de/servicecenter
DEHOGA-Hygieneoffensive:
Das Thema Allergenkennzeichnung steht 2015 im
Zentrum der erfolgreichen
DEHOGA-Hygieneoffensive.
Mitglieder und Mitarbeiter
sind eingeladen, sich an den
Schulungsveranstaltungen in
allen Teilen Baden-Württembergs zu beteiligen.
Außerdem wird es bei der DEHOGA-Hygiene-offensive dieses
Jahr noch ausführlicher und praxisbezogener um die Belehrung
der Mitarbeiter nach dem Infektionsschutzgesetz und die vorbeugende Schädlingsbekämpfung
(Monitoring) gehen.
Die Referenten der DEHOGA-Hygieneschulungen arbeiten alle selbst in ProfiKüchen, sie kennen also die Praxis und
sprechen aus Erfahrung. Die Schulungen
dauern etwa 1,5 Stunden. Der Besuch
einer Schulung lässt sich zwischen Mittags- und Abendgeschäft unterbringen
und ist auf jeden Fall gut investierte Zeit.
Jeder Teilnehmer bekommt ein Zertifi-
Ganz aktuell nach dem Beschluss des Bundesrates
herausgegeben: der Leitfaden Allergeninformationen. Teilnehmer an der DEHOGA-Hygieneschulung
erhalten die Broschüre umsonst.
kat, das er bei der Lebensmittelkontrolle
als Schulungsnachweis vorlegen kann.
Die Teilnahme an einer DEHOGAHygieneschulung kostet 20 Euro pro
Person
www.dehogabw.de/hygieneoffensive.
DEHOGA hat für die Branche wichtige Verbesserungen erreicht
Der beständig wachsende „bürokratische
Pflichtenkatalog“ stellt viele Betriebe im Gastgewerbe vor zunehmende Probleme. Auf
der anderen Seite geht es beim Thema Allergenkennzeichnung um den Gesundheitsschutz der Gäste. Hier bekennt sich das Gastgewerbe selbstverständlich zu seiner Verantwortung.
Dass sich die Bundespolitik mit der Umsetzung
der seit 2011 bekannten EU-Richtlinie zur Allergeninformation in nationales Recht mehr
als drei Jahre (!) Zeit gelassen hat und auf diese
Weise für erhebliche Unsicherheit und extre-
6
men Zeitdruck bei der Umsetzung gesorgt hat,
verdient massive Kritik.
Für gastgewerbliche Betriebe bedeutet die am
28. November beschlossene Verordnung zwar
eine erneute Bürokratie-Mehrbelastung – gegenüber dem wenig praxisgerechten Entwurf,
den das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft im Juli 2014 vorgelegt hatte,
wurden jedoch wichtige Verbesserungen erreicht. Dies betrifft insbesondere die „KladdenLösung“ mit ergänzender mündlicher Information, die nun möglich ist – anders als noch im Juli
2014 geplant.
Während der DEHOGA sich auf politischer Ebene also erfolgreich für eine Nachbesserung der
Verordnung einsetzte haben, selbsternannte
„Experten“ und sogenannte „Fachzeitschriften“
für erhebliche Verunsicherung in vielen Betrieben gesorgt. Ihre „Ratschläge“ sind inzwischen
in weiten Teilen Makulatur. Der DEHOGA sieht
indes in der jetzt beschlossenen vorläufigen
Verordnung eine Bestätigung seiner Arbeit und
arbeitet nun – auf Grundlage der 28. November
2014 endgültig beschlossenen Verordnung – mit
Hochdruck an rechtssicheren, praxisgerechten
Umsetzungshilfen für seine Mitgliedsbetriebe.
Januar 2015 | HeFt 1
Schriftlich, ggf. mündlich ergänzt:
So müssen die Gäste informiert werden
die am 28. november vom Bundesrat beschlossene vorläufige Verordnung lässt folgende Möglichkeiten zu:
• Kennzeichnung in Speise-, Getränkekarten und Preisverzeichnissen.
• Kennzeichnung im Text der Speisekarte, unmittelbar an
der Bezeichnung des jeweiligen allergenen Lebensmittels;
„Enthält“ gefolgt von der allergenen Zutat. Beispiel:
Schweizer Wurstsalat (enthält Erdnüsse, Kuhmilch, Sellerie, Senf) mit Weizenbrot.
• Alternativ können Sie mit Hilfe von Fuß- und Endnoten
arbeiten. Diese müssen durch Schriftart, Schriftstil oder
Farbe hervorgehoben werden.
• Sollten Sie sich für ein anderes schriftliches oder elektronisches Kommunikationsmittel entscheiden (zum Beispiel
für eine Kladde/einen Ordner oder für eine separate Allergikerkarte), so müssen Sie Ihre Gäste entweder am
Lebensmittel selbst oder auf einem Aushang in der Verkaufsstätte darauf hinweisen, wo und wie sie die Informationen erhalten bzw. abrufen können.
• Gleichzeitig muss für die Gäste (und ggf. für die Lebensmittelkontrolle) eine leicht zugängliche schriftliche Dokumentation der in den Speisen vorhandenen Allergene zur
Verfügung stehen. Hierbei ist eine Tabelle mit Ankreuzmöglichkeiten ausreichend.
• Außerdem muss entweder bei den Speisen (z. B. bei Catering und Buffet) oder in einem Aushang (z. B. beim a-laCarte-Essen) an einer gut sichtbaren Stelle in der Verkaufsstätte deutlich lesbar darauf hingewiesen werden,
dass Informationen mündlich auf Nachfrage und zugleich
auch schriftlich (Dokumentation) zur Verfügung stehen.
Vorläufig keine sanktionen
Die vorläufige Verordnung sieht keine Sanktionen vor. Die
Lebensmittelüberwachungsbehörden werden bis zum Inkrafttreten einer endgültigen Regelung – voraussichtlich im
Sommer 2015 – keine Bußgelder verhängen, so das Bundesministerium. Eine Entwarnung ist das indes nicht, denn Probleme kann es trotzdem geben – dann, wenn eine Allergiker
nicht oder falsch informiert wurde.
Generell gilt: Es ist wichtig, dass die Informationen Ihren
Gästen unmittelbar und leicht zugänglich sind.
Beispiel für einen aushang-text:
„Liebe Gäste, soweit Sie von Allergien betroffen sind, melden Sie sich. Gerne gibt Ihnen unsere separate Allergikerkarte Auskunft über die in den Speisen enthaltenen allergenen
Zutaten.“
Falls keine ausführliche separate Allergikerkarte angeboten wird, reicht auch das Vorhalten eines Aktenordners
oder einer „Kladde“, in der die Verwendung allergener Zutaten in Gerichten dokumentiert ist, zum Beispiel in Form
einer Tabelle, die zum Beispiel Ankreuzmöglichkeiten bietet.
tiPP: Nutzen Sie hierzu die Vorlagen die Checklisten/Vorlagen des DEHOGA.
Mündliche auskunft:
Die Verordnung sieht ausdrücklich die mündliche Auskunft
als Ergänzung zur schriftlichen Dokumentation vor. Allerdings ist dies an die vier folgenden Voraussetzungen geknüpft:
• Die mündliche Auskunft muss durch den Gastwirt oder
durch hinreichend unterrichtetes Service- und Küchenpersonal erfolgen.
• Mündliche Informationen/Auskünfte müssen unverzüglich vor Kaufabschluss und vor Abgabe des Lebensmittels
zur Verfügung gestellt werden.
Restaurant in Kirchzarten zu verpachten
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Veranstaltungen der Wirtsleute, wie z. B. Hochzeiten oder andere
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7
6 DEHOGA MAGAZIN 1.15 Aktuell
Hotel- und Gaststätten-Kurier
Die 14 Hauptallergene und wo sie überall vorkommen
Eier
Sojabohnen
Fisch
Senf
Milch
Lupine
Sellerie
Glutenhaltiges Getreide
Sesamsamen
Erdnüsse
Schwefeldioxid und Sulfite
Schalenfrüchte
Weichtiere
Krebstiere
Dazu gehören: Eier aller Vogelarten
Vorkommen: Mayonnaise, Pfannkuchen, Omelette, Kuchen,
Gebäck, Brot, Nudeln, Croûtons, Frikadellen, Hackbraten,
Burger, Produkte mit Teigmantel und Panade, Kartoffel-Fertigprodukte, Feinkostsalate, Pasteten, Quiches, Soßen, Dressings, Desserts.
Dazu gehören: alle Fischarten, Kaviar
Vorkommen: Kräcker, Soßen, Fonds, Würzpasten, Suppen,
Surimi, Sardellenwurst, Brotaufstriche, Feinkostsalate, Pasteten.
Dazu gehört: Milch aller Säugetiere
Vorkommen: Brot, Kuchen, Koch-, Roh-,Bratwurst, Feinkostsalate, Margarine, Nussnougatcreme, Müsli, Schokolade,
Karamell, Aufläufe, Gratin, Kartoffelpüree, Kroketten, Chips,
Suppen, Soßen, Dressing, Marinaden, Desserts, Kakao, Molken-, Frucht und Instantdrinks.
Vorkommen: Gewürzbrot, Wurst, Fleischerzeugnisse und
-zubereitungen, Kräuterkäse, Fertiggerichte, Feinkostsalate,
eingelegte Gemüse, Suppengewürz, Brühe, Suppen, Eintopf, Soßen, Dressing, Essig, Marinaden, Gewürzmischungen, Curry, salzige Snacks.
Vorkommen: Brot, Knäckebrot, Gebäck, Müsli, vegetarische
Gerichte, Falafel, Salate, Humus, Feinkostsalate, Marinaden,
Desserts.
Dazu gehören (mit Schwefel behandelt): Trockenobst,
getrocknetes gemüse, Pilze, Tomatenpüree, Kartoffelprodukte, Wein, Bier
Vorkommen: Fruchtzubereitungen, Müsli, Fleischerzeugnisse und -zubereitungen, Feinkostsalate, Suppen, Soßen,
Sauerkraut, Fruchtsaft, getrocknete Kartoffelerzeugnisse,
gesalzener Trockenfisch.
Dazu gehören: Schnecken, Abalone, Oktopus, Tintenfisch,
Calamares, Muscheln, Austern.
Vorkommen: Würzpasten, Paella, Suppen, Soßen, Marinaden, Feinkostsalate.
8
Vorkommen: Brot, Kuchen, Feinkostsalate, Margarine, Schokocreme, vegetarische Brotaufstriche, Müsli, Schokolade,
Kekse, Kaugummi, Soßen, Dressing, Marinaden, Mayonnaise, Eis, eiweißangereicherte Erfrischungsgetränke, Fertiggerichte.
Vorkommen: Fleischerzeugnisse und -zubereitungen, Fertiggerichte, Feinkostsalate, Suppen, Soßen, Dressing, Mayonnaise, Ketchup, eingelegte Gemüse, Gewürzmischungen, Käse.
Vorkommen: Brot, Gebäck, Pizza, Nudeln, Snacks, fettreduzierte Fleischerzeugnisse, Fleischersatz, vegetarische und
glutenfreie Prodkte, Desserts, milchfreier Eisersatz, Kaffeeersatz, Flüssigwürze.
Dazu gehören: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel,
Kamut, Emmer, Einkorn, Grünkern.
Vorkommen: Brot, Kuchen, Nudeln, Suppen, Soßen, Paniermehl, Panade, Wurstwaren, Dessert, Schokolade, Eis, Bier.
Vorkommen: Margarine, Brot, Gebäck, Schokocreme,
vegetarischer Brotaufstrich, Müsli, Frühstücksflocken, Schokolade, Feinkostsalate, Marinaden, Satésoße, Eis, aromatisierter Kaffee.
Dazu gehören: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecanüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- und
Queenslandnüsse
Vorkommen: Brot, Kuchen, Brühwürste, Rohwürste, Pasteten, Feinkostsalat, Joghurt, Käse, Nuss-/Nougatcreme, Müsli, Schokolade, Marzipan, Kekse, Dressings, Curry, Pesto, Desserts, Likör, aromatisierter Kaffee.
Dazu gehören: Krebs, Schrimps, Garnelen, Langusten, Hummer, Scampi.
Vorkommen: Feinkostsalate, Suppen, Saucen, Paella, Bouillabaisse, Sashimi, Surimi.
Fragen
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zur Alle
Januar 2015 | HeFt 1
Wer Auswege sucht,
muss vorsichtig sein
Bürokratie – jede Möglichkeit für Gespräche
mit der Politik nutzen
Können sich Betriebe die komplizierte
Allergenkennzeichnung durch pauschale Hinweise ersparen? – Wer das
glaubt und nach Auswegen sucht,
muss vorsichtig sein, wie unter anderem folgende bei der DEHOGA-Fachgruppe Gastronomie eingegangene
„Vorschläge“ zeigen:
Das Gastgewerbe erlebt derzeit eine
Flut von Bürokratie und Reglementierung. Sei es das durch die Dokumentationspflicht in den Vordergrund gerückte
Arbeitszeitgesetz, sei es die rekordverdächtig kurzfristige Verabschiedung
der Allergenkennzeichnungsverordnung
zum 13. Dezember 2014, sei es die
Rauchmelderpflicht seit Januar oder die
angestrebten Gebühren für Lebensmittelerstkontrollen. Die Liste ließe sich
beliebig fortführen. Umso wichtiger ist
es, die Politik auf sämtlichen Ebenen
auf die unglaublichen Belastungen, die
diese Regelungen in der Summe mit
sich bringen, aufmerksam zu machen.
Und hier ist jeder Unternehmer aufgerufen, mit seinen Abgeordneten aus
Bundes- oder Landtag aus persönlicher
Sicht Klartext zu sprechen. Denn größere Authentizität, höhere Glaubwürdigkeit und persönlichere Verbindlichkeit
ließen sich kaum herstellen. Selbstverständlich unternehmen nicht nur
der DEHOGA Bundesverband sowie die
DEHOGA Landesverbände, allen voran
der DEHOGA Baden-Württemberg, sehr
intensive Anstrengungen zugunsten
der Branche. Besonders wichtig ist aber
auch der Austausch vor Ort. Beispiels-
• „Wir weisen in unseren Speisenkarten
darauf hin, dass auf Grund der frischen
Zubereitung grundsätzlich alle Allergene in allen Gerichten in Spuren vorhanden sein können und unsere Betriebe nicht in der Lage sind, allergenfreie Gerichte anzubieten. Ist dieses
Vorgehen zulässig?“
• Hinweis auf der Speisekarte: „Unsere
Gerichte sind nicht für Allergiker geeignet!“
WICHTIG: Beide Vorgehensweisen sind
rechtlich unzulässig und auch nicht
geeignet, eine mögliche Haftung auszuschließen.
Die Verordnung hat das Ziel, sämtlichen Verbrauchern im Sinne von
umfassendem Verbraucher- und Gesundheitsschutzes weitreichende Informationen über Lebensmittel zur
Verfügung zu stellen. Alle Verbraucher sollen grundsätzlich in die Lage
versetzt werden, das gewünschte
Lebensmittel zu finden und eine
Wahl zu treffen, die ihren individuellen Ernährungsbedürfnissen entspricht.
Dabei ist es – laut Verordnung – auch
wichtig, dass sämtliche Verbraucher
Informationen über allergene Zutaten erhalten, um eine fundierte Wahl
treffen und Lebensmittel auswählen
zu können, die für sie unbedenklich
sind. Eine fehlende oder fehlerhafte
Lebensmittelinformation/-kennzeichnung kann zivilrechtlich, öffentlichrechtlich und strafrechtlich relevant
werden.
weise hat die Vereinigung badischer Unternehmerverbände Ende Dezember in
Freiburg unter Beteiligung der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, des Handelsverbands Südbaden, des Badischen
Landwirtschaftlichen Hauptverbandes
und des DEHOGA Schwarzwald-Bodensee anlässlich eines Informationsgesprächs mit MdB Peter Weiß (CDU)
zum kommenden Bildungsurlaubsgesetz sehr deutliche Kritik an den fehlenden Detailregelungen beim Mindestlohngesetz und den zu engen Grenzen
des Arbeitszeitgesetzes geübt. Gegenüber dem Mitglied im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages wurden
schnelle, praxisorientierte und flexible
Lösungen eingefordert. Der Abgeordnete des Wahlkreises Emmendingen-Lahr
und Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Bundestagsfraktion hörte
genau zu und nahm viele Anregungen
mit. Auch wenn abzuwarten bleibt, ob
dieses konkrete Folgen haben wird, ist
damit doch ein weiteres Mal aus einer
andren Richtung eine konkrete Positionierung erfolgt, die sich in eine lange
Kette einreihen lässt und hoffentlich
in ihrer Gesamtheit Wirkung entfalten
wird.
Im Gespräch (von links):Rechtsanwältin Cornelia Rupp-Hafner, Geschäftsführerin Bauwirtschaft BadenWürttemberg, Rechtsanwalt Michael Hafner, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg
und der Vereinigung Badischer Unternehmerverbände (VBU), Peter Weiß, Mitglied des Bundestages für den
Wahlkreis Emmendingen-Lahr (CDU), Alexander Hangleiter, Hauptgeschäftsführer DEHOGA SchwarzwaldBodensee, Manfred Noppel, Stellvertretender Geschäftsführer der VBU und ehemaliger Hauptgeschäftsführer
des Handelsverbandes Südbaden, anlässlich eines Gesprächs über das kommende Gesetz zum Bildungsurlaub.
9
Hotel- und Gaststätten-Kurier
Mindestlohn:
Nachbesserungen eingefordert
Auch kurz vor Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns ließ der DEHOGA nichts unversucht, Verbesserungen für die Branche zu erreichen.
Im Dialog mit den zuständigen Ministerien, dem Zoll und der Deutschen
Rentenversicherung wurden kurz vor
dem Jahreswechsel noch mehrere
wichtige Entscheidungen getroffen.
Ein aktueller Überblick:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Die zahlreichen Rückmeldungen der
Mitglieder bestätigen, dass die Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit das zentrale Problem für die Branche darstellt. Der DEHOGA hat schon
während des Gesetzgebungsverfahrens
auf diese enorme bürokratische Belastung hingewiesen. Allerdings ist von
Seiten der Politik noch keine sachgerechte Auseinandersetzung mit der unflexiblen 10-Stunden-Höchstarbeitszeit
erfolgt. Derzeit gibt es nur die Möglichkeit, bei der Aufsichtsbehörde für den
Arbeitsschutz längere Arbeitszeiten
während der Saison oder Kampagne
zu beantragen. Allerdings schafft diese
Regelung keine Abhilfe für den im Gastgewerbe typischen Fall der ungeplant
länger dauernden Veranstaltung (es sei
denn diese ist saisonbedingt).
Einschränkung der Aufzeichnungspflicht für Gutverdiener
Als Erfolg unserer Lobbyarbeit kann
diese Nachricht aus dem Bundeskabinett gewertet werden: Arbeitnehmer
mit einem Entgelt von mehr als 2 .958
Euro im Monat werden von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen.
Damit ist zwar immer noch die überwiegende Zahl der Mitarbeiter im
Gastgewerbe von der Aufzeichnungspflicht betroffen. Viele Führungskräfte fallen aber raus – ein Schritt in die
richtige Richtung.
Typische Fragen zum
Arbeitszeitkonto
Die Berechnung des Mindestlohnes
bei Wochen- und Monatsarbeitszeit
10
:
ONLINE@ nd
u
elle Infos
Aktu
Thema
Hilfen zum
unter
finden Sie
gabw.
www.deho hn
lo
de/mindest
sowie Anforderungen an Arbeitszeitkonten sind ebenfalls häufig von
Mitgliedern nachgefragt. Hier konnte
der Verband in Gesprächen mit dem
Zoll einige Verbesserungen erreichen.
Unterschiedlich lange Monate: Nach
Kritik des Verbandes ist man sich nun
mit BMAS, BMF und Zoll einig geworden, dass im Falle von verstetigten Monatslöhnen eine Jahresbetrachtung
zulässig sei. Die Vereinbarung von
Arbeitszeitkonten einzig zum Zweck
des Ausgleichs unterschiedlich langer
Monate ist nun also nicht mehr nötig.
Allerdings behalten Arbeitszeitkonten
ihre Bedeutung zum Ausgleich von
Überstunden (sog. Flexi-Konten). Bei
Vertragsformulierung sind tarifliche
Bestimmungen zu beachten! Im Zweifelsfall die DEHOGA-Geschäftsstelle
kontaktieren.
Minusstunden aus 2014: Der Zoll hat
folgende Klarstellung kommuniziert:
Soweit Minusstunden aus einem Arbeitszeitkonto, die im Jahr 2014 aufgelaufen sind und die noch mit einem
Stundenlohn unterhalb 8,50 Euro vergütet wurden, mit Plusstunden aus
2015 auf dem Arbeitszeitkonto „verrechnet“ werden, ist keine Differenz
zwischen dem für 2014 vereinbarten
(und auch ausgezahltem Stundenlohn) und 8,50 Euro zu zahlen.
Keine Begrenzung für Minusstunden
im Arbeitszeitkonto: Entgegen der ur-
sprünglichen Rechtsauffassung des Bundesarbeitsministeriums, teilt es nun mit, dass die
50-Prozent-Grenze beim Arbeitszeitkonto nur für Plusstunden gilt und
nicht für Minusstunden. Saisonbetriebe mit Schließungsmonaten können
also auch ihre Mindestlohnbezieher
weiterhin durchgehend beschäftigen.
Kost und Logis
Können Verpflegung und Logis für
Mitarbeiter auf den Mindestlohn angerechnet werden? Auf diese häufig
gestellte Frage gibt es jetzt eine Antwort des Zolls, die aus Branchensicht
jedoch unbefriedigend ist: Angerechnet werden kann nur in Höhe der
Differenz zwischen dem Nettolohn
des Mitarbeiters und der festgelegten
Pfändungsfreigrenze (derzeit 1. 049
Euro). Darunter darf der in Geld bezahlte Lohn bei Vollzeitkräften nicht
liegen.
Eine finanzielle Bedeutung erlangt die
Anrechnung daher nur für Saisonbeschäftigte, die innerhalb der Saison
deutlich mehr Arbeitsstunden als die
typische tarifliche regelmäßige Arbeitszeit leisten (Arbeitszeitgesetz beachten!) sowie für Arbeitnehmer, die
etwas mehr als den Mindestlohn verdienen. Nähere Informationen finden
Sie direkt bei den DEHOGA-Geschäftsstellen. (rei)
Gut besucht waren die Informationsveranstaltungen des DEHOGA zum Thema Mindestlohn und das selbst
in der Vorweihnachtszeit: 60 Teilnehmer kamen am 8. Dezember im Kreis Waldshut, sogar 95 waren es bei
der Veranstaltung für die Mitglieder in und um Freiburg am 15. Dezember in Umkirch.
Foto: Schindler
Januar 2015 | HeFt 1
Fragebogen im Internet
Umfrage zur DEHOGA-Rechtsberatung
Welche Erwartungen haben DEHOGAMitglieder an die Rechtsberatung des
Verbandes? Ihre Meinung ist gefragt!
Kostenlose Rechtsberatung durch
Juristen des DEHOGA zählt zu den
wichtigsten Vorteilen der DEHOGAMitgliedschaft: Ganz gleich, ob es um
arbeitsrechtliche Fragen, um Pachtoder Bierbezugsverträge geht – die
Branchenspezialisten des Verbandes
kennen sich aus und unterstützen
Mitglieder mit ihrem juristischem
Fachwissen. Um sein Angebot optimal
an die Bedürfnisse der Mitglieder anzupassen, hat der Verband eine Umfrage gestartet und fragt nach Ihrer
Meinung:
Was schätzen Sie an der Rechtsberatung? Was könnte man noch verbessern?
Den
Fragebogen
gibt
es im Internet unter: www.dehogabw.
de/fragebogen
Die DEHOGA-Rechtsberatung zählt zu den
wichtigsten Dienstleistungen des Verbandes.
RendezVino: DEHOGA-Fachtag auf der Weinmesse
KARLSRUHE. Die Wein- und Genussmesse RendezVino bringt vom 19. bis 22.
Februar 2015 Weinerzeuger, Händler,
Gastronomen und Freunde feiner Weine
und Esskultur in der Messe Karlsruhe
zusammen. Nach dem erfolgreichen
Auftakt bei der vergangenen RendezVino bietet die Karlsruher Messe- und
Kongress-GmbH (KMK) am 19. Februar
2015 in Zusammenarbeit mit dem DEHOGA und dem Badischen Weinbauverband erneut ein Programm speziell
für Fachbesucher an – den zweiten DE-
:
©2010 brainstorm-werbeagentur.de
E
TERMIN
HOGA-Fachtag. Hier können sich Fachbesucher kostenfrei in Impulsvorträgen branchenbekannter Sommeliers
und Weinexperten über aktuelle Trends
informieren sowie Weine und exquisite Delikatessen verkosten. Referenten
sind beim 2. DEHOGA-Fachtag der Gastronom Gerhard Retter, Sascha Speicher, Chefredakteur von Meiningers
Sommelier, sowie der Sommelier und
Dozent Dominik Trick. Bei den Themen
geht es u.a. um innovative Weinrestaurantkonzepte und erfolgreiche An-
gebotspflege. Eine freie Verkostung zu
zwei ausgewählten Wein-Themen sowie ein geführter Messerundgang runden das Programm ab.
Anmeldungen für den 2. DEHOGAFachtag sind unter www.rendezvino.
info/für Besucher/Highlights möglich.
Das Angebotsspektrum der RendezVino umfasst Weine, Sekte und Brände
sowie Delikatessen wie Trüffelprodukte, Käse- und Wurstspezialitäten,
Gewürze, Senfe, Öle, Kaffee und Schokolade.
deHoGa Waldshut
Neujahrsempfang
Montag, 19. Januar 2015, 20.30 Uhr
Hotel Bercher, Walsdshut-Tiengen,
Tiengen
deHoGa emmendingen, Freiburg-land,
Freiburg-stadt, Hochschwarzwald,
Müllheim
Neujahrsempfang
Mittwoch, 21. Januar 2015, 15.00 Uhr
Schlossbergrestaurant Dattler, Freiburg
deHoGa emmendingen
Kreisversammlung
Montag, 19. Januar 2015, 13.30 Uhr
Busfahrt zu Faller Konfitüre, Utzenfeld,
Treffpunkt: Festplatz Emmendingen,
Busabfahrt 13.30 Uhr
Mops fi del
deHoGa Wolfach
Kreisversammlung
Dienstag, 10. März 2015
Hotel Kleeblatt, Zell a. H.
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Rohrmatten 12 | 79224 Umkirch | Tel. 0 7665 - 93 41 99 0 | e-Mail: [email protected] | www.huber-stannek.de
11
Hotel- und Gaststätten-Kurier
Rechtsänderungen:
2015 bringt viel Neues
Jeder Jahreswechsel bringt gesetzliche
Neuregelungen. Beim Übergang von
2014 auf 2015 waren es besonders viele.
Dazu kommen noch eine routinemäßiger Änderungen, wie zum Beispiel im
Bereich der Sozialversicherung. Hier ein
Überblick von A wie Arbeitslosenversicherung bis Z wie Zahnersatz.
Die zwei für die Branche wichtigsten
Neuerungen sind die Einführung des
Mindestlohnes (siehe Seite 10) und die
schon am 13. Dezember in Kraft getretene Verpflichtung, Allergene auch in lose
verkauften Lebensmitteln zu kennzeichnen (Seite 4 bis 6). In beiden Fällen werden die Betriebe der Branche eine Menge
zu tun haben. Da wird der eine oder andere ob der Tatsache aufatmen, dass die
anderen Änderungen von nicht ganz so
gravierender Natur sind.
Altersentlastungsbetrag: Für Einkünfte,
die nicht Renten oder Pensionen sind,
erhalten mindestens 65 Jahre alte Steuerpflichtige einen „Altersentlastungsbetrag“. Für den Jahrgang, der den Freibetrag erstmals 2015 beanspruchen kann
(wenn also 2014 das 64. Lebensjahr vollendet wurde), bleiben 24,0 Prozent der
Einkünfte, maximal 1.140 Euro im Jahr,
abzugsfrei (2014 waren es 1.216 Euro).
Arbeitslosenversicherungsbeiträge für
Selbstständige: Der Beitrag für die „auf
Antrag pflichtversicherten“ (vorher als
Arbeitnehmer tätigen) Selbstständigen
erhöht sich von 82,95 Euro auf 85,05
Euro monatlich. Existenzgründer zahlen
im ersten Jahr nur den halben Beitrag.
Autofahrer: Bei einem Umzug in einen
anderen Zulassungsbezirk ist ein neues
Kennzeichen nicht mehr erforderlich.
Die Fahrzeughalter können ihr bisheriges Zeichen weiter führen – oder sich
ein neues zuteilen lassen. Zum Straßenverkehrsamt müssen sie wegen der Ummeldung trotzdem. Soll ein Fahrzeug abgemeldet werden, kann dies bequemer
erledigt werden: über das Internetportal
www.fahrzeugzulassung-deutschland.
12
de des Kraftfahrtbundesamtes. Regional
können kommunale Online-Portale eingerichtet werden. Die Neuerung gilt nur
für Pkws & Co, die nach 2014 angemeldet worden waren.
Betriebliche Altersvorsorge: Bezieher
von Betriebsrenten, die gesetzlich krankenpflichtversichert sind, brauchen 2015
nur dann Beiträge davon an ihre Krankenkasse abzuführen, wenn die Rente
höher ist als 141,75 (bisher: 138,25) Euro.
Mehrere Betriebsrenten werden zusammengezogen, um festzustellen, ob die
Geringfügigkeitsgrenze überschritten
wird. Für freiwillig Krankenversicherte
gilt die gesamte Befreiungsregel nicht.
Betriebsfeste: Vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsveranstaltungen sind ab
2015 zu Lasten der Arbeitnehmer erst
steuerpflichtig, wenn sie 150 (bisher:
110) Euro pro Mitarbeiter übersteigen.
Briefporto: Ein nationaler Brief (bis 20
Gramm) kostet seit 1. Januar 62 statt 60
Cent. Erst Ergänzungs-Briefmarken im
Wert von 2 Cent machen die noch aktuellen „60er“ vollwertig. Gleichzeitig wurde
das Entgelt für den Kompaktbrief bis 50
Gramm im nationalen Versand von 0,90
auf zukünftig 0,85 Euro abgesenkt. Das
Porto für schwerere Briefe bleibt konstant,
ebenso das Postkartenporto mit 45 Cent.
Gelegenheitsgeschenke sind Zuwendungen der Arbeitgeber an ihre Beschäftigten „aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses“. Bisher waren
solche Gaben bis zu 40 Euro (einschließlich Mehrwertsteuer) steuerfrei – allerdings nicht in barer Münze, sondern als
„Sache“ wie Blumen, Wein oder Pralinen.
Zum 1. Januar 2015 steigt der Freibetrag
auf 60 Euro. Der Aufwand für den Arbeitgeber ist nach wie vor Betriebsausgabe.
Gläser und Krüge: Zum 1. Januar 2015
trat das neue Mess- und Eichgesetz
(MessEG) in Kraft, das unter anderem
Änderungen bei den Ausschankmaßen
mit sich bringt. Diese Ausschankmaße
gibt es künftig: 1 cl, 2 cl, 4 cl, 5 cl und 10 cl
sowie 0,1 l, 0,15 l, 0,2 l, 0,25 l, 0,3 l, 0,33 l,
0,4 l, 0,5 l sowie 1 Liter, 1,5 Liter, 2, 3, 4
und 5 Liter. Ausnahmen sind Kaffee,
Tee, Kakao und Schokoladengetränke.
Diese müssen nicht in geeichten Gefäßen abgegeben werden. Für Ton- oder
Keramikkrüge muss der Gastwirt auf
Verlangen die ordnungsgemäße Füllmenge mit einem Umfüllmaß prüfen.
Die Gläser müssen künftig in der Nähe
des Eichstriches statt Namen oder Logo
des Glasherstellers das EU-spezifische
CE-Zeichen mit Herstellungsjahr und
Nummer der Stelle der Konfirmitätsbewertung haben, die das Ausschankbehältnis zertifiziert hat.
WICHTIG: Der im Betrieb vorhandene
Glasbestand darf weiter verwendet werden, bis die Gläser zu Bruch gegangen
sind.
Kirchensteuer: Ab 2015 ziehen die Geldinstitute und Kapitalgesellschaften von
den Zinserträgen und Dividenden ihrer
Kunden automatisch Kirchensteuern
ab. Natürlich nur von denen, die einer
kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören. Die Daten dafür
erhalten sie einmal im Jahr vom Bundeszentralamt für Steuern. Wer dieses
Verfahren nicht möchte, der kann sich
beim Zentralamt einen Sperrvermerk
eintragen lassen (ein Formular dafür
kann unter www.formularebfinv.de
heruntergeladen werden). Dann muss
der Steuerzahler aber in seiner Einkommensteuererklärung zu seinen Kapitalerträgen seine Kirchensteuerpflicht mitteilen. Das Finanzamt „kennt“ aber die
betreffenden Fälle, weil es automatisch
über den Sperrvermerk informiert wird.
Krankenkassenreform: Der Beitragssatz
zur gesetzlichen Krankenversicherung
wird von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent
gesenkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Satz in je 7,3 Prozent (bisher: 7,3 % für Arbeitgeber und
8,2 % für seine Mitarbeiter). Die einzelnen Krankenkassen haben das Recht,
von ihren Mitgliedern einen Zuschlag
zu erheben. Der könnte zum Beispiel 0,9
Prozent betragen, um auf die bisherige
Gesamtbeitragshöhe zu gelangen. Wer
einer Krankenkasse angehört, die den
Januar 2015 | Heft 1
Zusatzbeitrag einführt, der darf zu einer Kasse „ohne“ wechseln – unabhängig davon, wie lange er seiner bisherigen Kasse
angehört hatte (sonst muss die Mitgliedschaft bereits 18 Monate bestanden haben, ehe gewechselt werden kann). Damit
diebetragen,
unterschiedliche
der Mitglieder
der
zent
um auf dieEinkommensstruktur
bisherige Gesamtbeitragshöhe
zu gelangen.
Wer
einer Krankenkasse
die den Zusatzbeitrag einführt,
der
Krankenkassen
nichtangehört,
zu Wettbewerbsverzerrungen
für einzeldarf zu einer Kasse „ohne“ wechseln – unabhängig davon, wie lange
ne Kassen führt, ist ein vollständiger Einkommensausgleich für
er seiner bisherigen Kasse angehört hatte (sonst muss die Mitgliedschaft
bereits 18 Monate
bestanden
haben,
ehe gewechselt
werden
die Versicherer
vorgesehen,
die einen
Zusatzbeitrag
erheben.
kann). Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der Mitglieder der Krankenkassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen für einzelLebensversicherung:
Für Verträge,Einkommensausgleich
die ab 2015 abgeschlossen
ne
Kassen führt, ist ein vollständiger
für die
Versicherer
vorgesehen,
einen Zusatzbeitrag
erheben.
werden, brauchen
diedie
Unternehmen
statt bisher
1,75 Prozent
nur noch 1,25 Prozent
an Zinsen
die abgeschlossen
eingezahlten werden,
Beiträge
Lebensversicherung:
Für Verträge,
die auf
ab 2015
brauchen
die Unternehmen
statt bisher
1,75 Prozent nur
noch 1,25
(minus Kosten
verschiedener
Art einschließlich
Risikoanteil)
Prozent an Zinsen auf die eingezahlten Beiträge (minus Kosten ver„garantiert“
zu zahlen. Kleines
Bonbon:
Im Gegenzug
wird
die
schiedener
Art einschließlich
Risikoanteil)
„garantiert“
zu zahlen.
Kleines
Bonbon: Im
Gegenzug
die Beteiligung der Kunden
an RisikoBeteiligung
der
Kundenwird
an Risiko-Überschüssen
erhöht:
von 75
Überschüssen erhöht: von 75 auf 90 Prozent. Solche Überschüsse entauf 90 dann,
Prozent.
Solche
entstehen
wenn bei
stehen
wenn
beiÜberschüsse
der Lebensdauer
derdann,
Versicherten
Abweichungen
zu den
der Versicherung
verwendeten
der Lebensdauer
dervon
Versicherten
Abweichungen
zu„Sterbetaden von
feln“ bestehen. Treten also weniger Risiken ein, als kalkuliert worden
der
Versicherung
verwendeten
„Sterbetafeln“
bestehen.
Treten
war, werden sowohl Bestands- als auch Neukunden ab 2015 mit einer
also weniger
Risiken ein, als kalkuliert
worden
war,
werden
sohöheren
Überschussbeteiligung
bedacht. All
dies gilt
auch
für RiesterundBestandsRürup-Verträge.
wohl
als auch Neukunden ab 2015 mit einer höheren
Aktuell DEHOGA MAGAZIN 1.15
13
Umsatzsteuer für die Sauna: Ab dem 1. Juli 2015 gilt für das Saunieren nicht mehr der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent.
Ab diesem Zeitpunkt wird der volle Umsatzsteuersatz von 19 Prozent fällig. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz galt bisher unter
anderem „für die Verabreichung von Heilbädern“. Dazu zählte die
Finanzverwaltung bislang auch das Saunieren, obwohl der Bundesfinanzhof bereits mit Urteil vom 12. Mai 2005 entschieden hat,
dass
in der Sauna in
einem Fitnessstudio
keine „Verabreichung von
1. Verpflegung
Tageswerte
Monatswerte
Heilbädern“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes stattfindet. Das
Frühstück
Euro 1,63
Euro 49,00
Bunderfinanzministerium
sich90,00
darüber hinweggesetzt und
Mittagessen
Euro 3,00 hat Euro
Euro 3,00
Eurovom
90,0020. März 2007 ausgeführt,
inAbendessen
einem Nichtanwendungserlass
Vollverpflegung
Euro 7,63
Euro 229,00
dass auch eine Sauna im Fitnessstudio „allgemeinen Heilzwecken
Die Bereitstellung
oder Überlassung
von Getränken
zum Beispiel von
Kaffee, Tee,
dienen
kann“ und
die Anwendung
deswie
ermäßigten
Steuersatzes
Milch oder Mineralwasser zum Trinken während der Arbeit im Betrieb ist steuer- und
deshalb
weiterhin für zulässig erklärt. Jetzt hat man im gleichen
sozialversicherungsfrei.
Ministerium die Meinung offenbar geändert und mit Schreiben
2. Unterkunft
vom
28. Oktober 2014 diesen Nichtanwendungserlass aufgehoben
und
die Dinge
so geregelt,
Der Wert
für Unterkunft
beträgt dass ab dem 1. Juli 2015 alle Saunaleisfür Volljährige
223,00 EuroSteuersatz
im Monat/7,43
pro Kalendertag
tungen
dem
allgemeinen
zuEuro
unterwerfen
sind.
für Auszubildende 189,55 im Monat/6,32 Euro pro Kalendertag
Sachbezugswerte 2015
Bei Belegung mit
zwei Personenvon
beträgt
Wert für die Unterkunft
Zahnersatz
– Befreiung
derderZuzahlung:
Die Verdienstgrenze
für Volljährige
133,80 Euro im Monat/4,46 Euro pro Kalendertag
für
Befreiung 100,35
vom im
(35Monat/3,34
bis 50prozentigen)
Eigenanteil der VerÜberschussbeteiligung
bedacht. All dies gilt auch
für
RiesterMinijob
I: Minijobber, die rentenversicherungspflichtig
sind
(die
Mögfürdie
Auszubildende
Euro pro Kalendertag
13eilichkeit,
sich davon befreien zu lassen, also nicht genutzt haben), Aktuell
sicherten steigtDEHOGA
von 1.106 Euro MAGAZIN
im Monat auf 1.1341.15
Euro, bei
und Rürup-Verträge.
brauchen ab 2015 nicht mehr 3,9 Prozent ihres „Brutto“ als Eigenbeinem unterhaltsberechtigten Angehörigen von 1.520,75 Euro auf
trag beizusteuern (der Arbeitgeber zahlt 15 %), sondern nur noch 3,7
Prozent.
auf die Beitragssatzsenkung
von 18,9 auf 18,7 ProMinijobDas
I: geht
Minijobber,
die rentenversicherungspflichtig
sind 1.559,25 Euro, bei zwei solcher Angehörigen von 1.796,50 Euro auf
zent zurück. Das ergibt einen Höchstbeitrag von 16,65 Euro pro Mo(die
davon befreien
zu (statt
lassen,
also6,48)
nicht
ge- 1.842,75 Euro.
nat
(=Möglichkeit,
3,7 % von 450sich
€). Mindestens
sind 6,28
bisher
Euro
zunutzt
zahlen,
was einem
Monatsverdienst
von 175
Euro3,9
entspricht
(auch
haben),
brauchen
ab
2015
nicht
mehr
Prozent
ihres
zent
betragen,
um nicht
auf die
Gesamtbeitragshöhe
wenn
im Minijob
sobisherige
viel verdient
werden sollte). zu gelangen.
„Brutto“
als Eigenbeitrag
beizusteuern
(der Arbeitgeber
Wer
einer Krankenkasse
angehört,
die den Zusatzbeitrag
einführt,zahlt
der
darf zu einer Kasse „ohne“ wechseln – unabhängig davon, wie lange
Minijob
II:
Wer eine
„kurzfristige“
Beschäftigung
ausübt,
der Beitragsdarf bis15 %),
sondern
nur
noch
3,7
Prozent.
Das
geht
auf
die
er seiner bisherigen Kasse angehört hatte (sonst muss die Mitgliedher im Laufe eines Jahres 50 Arbeitstage arbeiten, ohne von dem Ver1. Verpflegung
Tageswerte
Monatswerte
schaft
bereits 18von
Monate
bestanden
haben,zurück.
ehe gewechselt
werden
satzsenkung
18,9 auf
18,7 Prozent
Das ergibt
einen
dienst Sozialabgaben entrichten zu müssen. Auch der Arbeitgeber ist
kann). Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der MitglieHöchstbeitrag
von
16,65
Euro
pro
Monat
(=
3,7
%
von
450
€).
in
solchen
Fällen
von
der
Zahlung
von
Sozialabgaben
befreit.
Ab
2015
Frühstück
Euro 1,63
Euro 49,00
der der Krankenkassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen für einzelwird
die Grenze
auf
Arbeitstage
im Laufe
eines
Jahres
heraufgesetzt.
Mittagessen
Euro 3,00
Euro 90,00
ne
Kassen
führt,
ist70
ein
vollständiger
Einkommensausgleich
für
Mindestens
sind
6,28
(statt bisher
6,48)
Euro
zu zahlen,
wasdie
eiAbendessen
Euro 3,00
Euro 90,00
Versicherer vorgesehen, die einen Zusatzbeitrag erheben.
nem Monatsverdienst
von 175 EuroSelbstanzeige“
entspricht (auch
wenn im
Selbstanzeige:
Bei der „strafbefreienden
so genannter
Vollverpflegung
Euro 7,63
Euro 229,00
Steuersünder
bringt
2015
unter
anderem
folgende
Neuerungen:
Lebensversicherung:
Für Verträge,
ab 2015
abgeschlossen werden,
Minijob nicht so viel
verdient die
werden
sollte).
Sachbezugswerte 2015
brauchen die Unternehmen statt bisher 1,75 Prozent nur noch 1,25
○ Sanktionslos
bleibt
Selbstanzeige
nur
noch, wenn
maximal
25ver000
Prozent
an Zinsen
aufdie
die
eingezahlten
Beiträge
(minus
Kosten
(bisher: Art
50 000)
Euro
Steuern
hinterzogen
wurden
schiedener
einschließlich
Risikoanteil)
„garantiert“
zu zahlen.
KleiMinijob
II:
Wer
einean
„kurzfristige“
Beschäftigung
ausübt,
der
nes
Bonbon:
Im über
Gegenzug
diewird
Beteiligung
Kunden an Risiko○ Für
Beträge
25 000wird
Euro
aber einder
Strafzuschlag
von 10
darf
bisher
im
Laufe
eines
Jahres
50
Arbeitstage
arbeiten,
ohne
Überschüssen
erhöht: von 75 auf 90 Prozent. Solche Überschüsse entProzent erhoben
stehen
dann,
wenn Sozialabgaben
bei der Lebensdauer
der
Versicherten
○von
Beträgt
die
Nachzahlungssumme
mehr
als 100 000
Euro,
dann steigt
dem
Verdienst
entrichten
zu
müssen.
Auch
Abweichungen
zu den
von
Versicherung verwendeten „Sterbetader Strafzuschlag
auf
15 der
Prozent
der
Arbeitgeber
ist
in
solchen
Fällen
von
der
Zahlung
von
Sozifeln“
Treten alsovon
weniger
alssind
kalkuliert
worden
○ Abbestehen.
einer Steuerschuld
einerRisiken
Millionein,
Euro
es 20 Prozent
war,
sowohl
auch
Neukunden
abSteuerstraftaten
2015
mit einer
befreit.
Ab 2015als
wird
die
Grenzealle
auf
70
Arbeitstage
○alabgaben
Eswerden
sind ferner
imBestandsRahmen
der
Selbstanzeige
höheren
Überschussbeteiligung
All dies
gilt auch
für Riesder zurückliegenden
Jahrebedacht.
zu offenbaren
(bisher:
5 Jahre).
im
Laufe
eines Jahres10
heraufgesetzt.
terund
Rürup-Verträge.
Umsatzsteuer für die Sauna: Ab dem 1. Juli 2015 gilt für das Saunieren
Minijob I: Minijobber, die rentenversicherungspflichtig sind (die Mögnicht
mehr der ermäßigte
Umsatzsteuersatz von
7 Prozent. AbsodieSelbstanzeige:
Beibefreien
der „strafbefreienden
Selbstanzeige“
gelichkeit,
sich davon
zu lassen, also nicht
genutzt haben),
sem Zeitpunkt wird der volle Umsatzsteuersatz von 19 Prozent fällig.
brauchen
ab
2015
nicht
mehr
3,9
Prozent
ihres
„Brutto“
als Eigenbeinannter
Steuersünder
bringt galt
2015
unter
anderem
folgende
Der
ermäßigte
Mehrwertsteuersatz
bisher
unter
anderem
„für
die
trag beizusteuern (der Arbeitgeber zahlt 15 %), sondern nur noch 3,7
Verabreichung
von
Heilbädern“.
Dazu zählte die
Neuerungen:
Prozent.
Das geht
auf
die Beitragssatzsenkung
vonFinanzverwaltung
18,9 auf 18,7 Probislang
auch Das
das Saunieren,
obwohl
der Bundesfinanzhof
bereits
mit
zent
zurück.
ergibt
einen
Höchstbeitrag
von
16,65
Euro
prowenn
Mo•
Sanktionslos
bleibt
die
Selbstanzeige
nur
noch,
Urteil
Mai
2005
entschiedensind
hat,6,28
dass(statt
in der
Sauna
in einem
nat
(= vom
3,7 %12.
von
450
€). Mindestens
bisher
6,48)
Euro
Fitnessstudio
„Verabreichung
von
im Sinne
des
zahlen,
maximal
25.000
(bisher: 50.000)
Euro
an
Steuern
hinzu
was keine
einem
Monatsverdienst
vonHeilbädern“
175
Euro
entspricht
(auch
Umsatzsteuergesetzes
Das Bunderfinanzministerium
hat
wenn
im Minijob
nichtstattfindet.
so viel verdient
werden sollte).
terzogen
wurden
sich darüber hinweggesetzt und in einem Nichtanwendungserlass vom
20.
auch
eine
im
Fitnessstudio
„all• März
Für II:2007
Beträge
über dass
25.000
EuroSauna
wird
aber der
ein
Minijob
Werausgeführt,
eine „kurzfristige“
Beschäftigung
ausübt,
darfStrafbisgemeinen
Heilzwecken
dienen
kann“ und
die Anwendung
ermäher
im Laufe
eines Jahres
50 Arbeitstage
arbeiten,
ohne vondes
dem
Ver
zuschlag
von
10
Prozent
erhoben
ßigtenSozialabgaben
Steuersatzes deshalb
weiterhin
für zulässig
erklärt.
Jetzt hat
dienst
entrichten
zu müssen.
Auch der
Arbeitgeber
ist
in
Fällen
von
der Zahlung
von Sozialabgaben
befreit.
Ab
•solchen
Beträgt
die Ministerium
Nachzahlungssumme
mehr als
100.000
Euro,
man
im gleichen
die Meinung
offenbar
geändert
und2015
mit
wird
die Grenze
70
Arbeitstage
im Laufe
eines Jahres heraufgesetzt.
Schreiben
vom auf
28.
Oktober
2014 diesen
auf dann
steigt
der
Strafzuschlag
aufNichtanwendungserlass
15
Prozent
gehoben und die Dinge so geregelt, dass ab dem 1. Juli 2015 alle SauSelbstanzeige:
Bei
der
„strafbefreienden
Selbstanzeige“
so genannter
• Ab einerdem
Steuerschuld
von
einer
Euro
sind es
naleistungen
allgemeinen
Steuersatz
zuMillion
unterwerfen
sind.
Steuersünder bringt 2015 unter anderem folgende Neuerungen:
20 Prozent
Zahnersatz – Befreiung von der Zuzahlung: Die Verdienstgrenze für
○
bleibt
die
Selbstanzeige
nur noch,
wenn
maximal
25 000
•Sanktionslos
Es sind vom
ferner
im50prozentigen)
Rahmen
der
Selbstanzeige
alle
die
Befreiung
(35
bis
Eigenanteil
der Versicher(bisher:
50 000)
an
Steuern
wurden
ten
steigt von
1106Euro
Euro
im
Monat hinterzogen
auf 1134 Euro,
bei
einem
unter
Steuerstraftaten
der
zurückliegenden
10
Jahre
zu
offen○ Für Beträge über 25 000 Euro wird aber ein Strafzuschlag von 10
haltsberechtigten Angehörigen von 1 520,75 Euro auf 1 559,25 Euro,
erhoben
Prozent
baren
(bisher:
5 Jahre). von 1 796,50 Euro auf 1 842,75 Euro. ◀
bei
zwei
solcher
Angehörigen
○ Beträgt die Nachzahlungssumme mehr als 100 000 Euro, dann steigt
der Strafzuschlag auf 15 Prozent
○ Ab einer Steuerschuld von einer Million Euro sind es 20 Prozent
○ Es sind ferner im Rahmen der Selbstanzeige alle Steuerstraftaten
der zurückliegenden 10 Jahre zu offenbaren (bisher: 5 Jahre).
Umsatzsteuer für die Sauna: Ab dem 1. Juli 2015 gilt für das Saunieren
Die Bereitstellung oder Überlassung von Getränken wie zum Beispiel von Kaffee, Tee,
Milch oder Mineralwasser zum Trinken während der Arbeit im Betrieb ist steuer- und
sozialversicherungsfrei.
2. Unterkunft
Der Wert für Unterkunft beträgt
für Volljährige
223,00 Euro im Monat/7,43 Euro pro Kalendertag
für Auszubildende 189,55 im Monat/6,32 Euro pro Kalendertag
Belegung
mit Umsatzsteuer
zwei Personen beträgt
der
Wert für
Unterkunft
19Bei
statt
7 Prozent
müssen
Hotels
ab die
1. Juli
auf einnahmen aus dem
für Volljährige
133,80 Euro im Monat/4,46 Euro pro Kalendertag
Betrieb
einer Sauna abführen.
für Auszubildende
100,35 im Monat/3,34 Euro pro Kalendertag
Beitragsbemessungsgrenzen in der
Sozialversicherung
Werte für 2015
2015 jährlich
2015 monatlich
2014 jährlich
Renten- und Arbeitslosenversicherung
72 600 Euro
6 050 Euro
69 600 Euro
2014 monatlich
5 800 Euro
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
49 500 Euro
4 125 Euro
47 250 Euro
3 937,50 Euro
Entgeltgrenze gesetzliche Krankenversicherung
54 900 Euro
52 200 Euro
13
19 statt 7 Prozent Umsatzsteuer müssen Hotels ab 1. Juli auf einnahmen aus dem
Betrieb einer Sauna abführen.
Hotel- und Gaststätten-Kurier
Interview:
Ich will Vorurteile abbauen
die industrie- und Handelskammern
in Baden-Württemberg entsenden
regelmäßig ausbildungsbotschafter
an schulen, das sind auszubildende,
die den schülern einblicke in ihren
arbeitsalltag geben und so bei der Berufswahl helfen sollen. eine Botschafterin des Gastgewerbes ist rebecca
steimle (23), Köchin im dritten lehrjahr im Hotel Maritim in stuttgart.
Wir haben mit ihr darüber gesprochen, wie sie junge Menschen für eine
ausbildung im Hotel oder restaurant
begeistert.
Frau Steimle, wenn jemand vor einer
Schulklasse steht und etwas erklärt,
hört doch kaum jemand zu, oder?
rebecca steimle: (lacht) Das mag vielleicht manchmal so sein, wenn dieser
jemand ein Lehrer ist oder ein Berufsberater vom Amt. Aber meine Erfahrung ist: Wenn junge Menschen zu
jungen Menschen sprechen, kommt
das viel besser an. Ich habe auch nicht
einfach den vorbereiteten Vortrag von
der IHK vorgelesen, sondern mich entschieden, frei von meinem Beruf zu erzählen, das ist glaubwürdiger. Und ich
bringe meinen Messerkoffer mit, das
macht die Schüler neugierig.
Wie überzeugen Sie die Schüler noch –
außer mit ihren Messern?
Mit Worten. Ich bin einfach offen und
ehrlich. Und ich versuche, Vorurteile
abzubauen. „Da muss ich doch immer
Florian Rassmann
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klingeln
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14
abends und am Wochenende arbeiten
und verdiene so wenig“ diese Aussagen kommen immer. Klar, Gastgewerbe ist kein Bürojob von neun bis fünf.
Aber ich persönlich kann mit einem
freien Sonntag wenig anfangen, da
hab ich lieber unter der Woche frei und
kann Dinge erledigen. Und auch eine
Schicht, die um 15 Uhr nachmittags
beginnt, kommt mir entgegen, so habe
ich vormittags Zeit für mein Hobby,
das Reiten. Für mich kommt es darauf
an, dass mir mein Beruf Spaß macht
und nicht, wieviel Geld ich verdiene.
Was genau macht Ihnen an Ihrem Beruf denn Spaß?
Ich will lieber mit meinen Händen arbeiten, den ganzen Tag im Büro sitzen,
das wäre nichts für mich. Und ich bin
gerne kreativ. Das Maritim ist ein sehr
guter Ausbildungsbetrieb, in dem wir
das Kochen von der Pike auf lernen.
Und man hat gute Aufstiegschancen.
Nach meiner Ausbildung möchte ich
gern an der Hochschule Heilbronn Hotelmanagement studieren.
Warum sind Sie Ausbildungsbotschafterin geworden?
Ich wäre froh gewesen, wenn es zu
meiner Schulzeit schon Ausbildungsbotschafter gegeben hätte. Wie ge-
sagt, wenn Eltern oder Lehrer auf die
Jugendlichen einreden, schalten diese
oft auf Durchzug, aber Gleichaltrigen
hören sie eher zu. Das ist eine gute
Möglichkeit, Schüler für eine Ausbildung in unserer Branche zu gewinnen.
Konnten Sie schon junge Menschen zu einer Ausbildung im Gastgewerbe bringen?
Konkret verfolge ich das nicht. Aber ich
stoße auf jeden Fall immer auf sehr viel
Interesse der Schüler. Erst vor kurzem
stand ich vor einer Schulklasse und
dachte: Das wird schwer, die zu begeistern, aber am Ende waren sie alle voll
dabei. Viele fragten mich, wie und wo
sie sich bewerben oder Praktika machen
können, und ich gebe Tipps. Auch das
gehört zu meinen Aufgaben als Ausbildungsbotschafterin. Auch wenn ich
jetzt meine Ausbildung bald abschließe
und keine Botschafterin mehr bin – ich
würde es jederzeit wieder machen.
❱ ONLINE@:
Haben auch Sie einen Auszubildenden,
der die Begeisterung für seinen Beruf
im Gastgewerbe an andere junge
Menschen weitergeben kann? Mehr
Informationen zu den Ausbildungsbotschaftern gibt es bei der IHK BadenWürttemberg auf www.bw.ihk.de
Januar 2015 | HeFt 1
DEHOGA Akademie:
Rekordjahr 2014
den, im Betrieb halten und motivieren
– das kann sehr gut gelingen mit Seminaren an der DEHOGA Akademie.
„Unsere Seminare werden ständig auf
neue Trends, Zielgruppen und veränWeiterbildung steht hoch im Kurs in der
derte Marktsituationen angepasst“, sagt
Branche – das zeigen die rekordwerte
Thomas Schwenck. Auch Profis
der deHoGa akademie. Mehr als 2.500
können an der Akademie
teilnehmer aus 850 Betrieben besuchvon Profis noch etwas
Auch
ten im vergangenen Jahr die Gastlernen und sind immer
rolernwelt in Bad Überkingen.
immer mehr
auf dem neuesten
Mitarbeiter besu- Stand. Das kommt so
„Wir erreichten 2014 über zehn
chen unsere
gut an, dass 2014 ein
Prozent mehr Teilnehmer als im
Teilnehmer im DurchSeminare
Vorjahr“, sagt Thomas Schwenck,
schnitt mehr als drei
Leiter der DEHOGA Akademie. „Nicht
Mal im Jahr ein Seminur die Unternehmer selbst bilden sich
nar besuchte. Auch im jetzt
weiter, auch immer mehr Mitarbeiter
neu erschienenen Seminarprogramm
besuchen unsere Seminare.“ Das lohnt
für 2015 finden Sie mehr als 100 untersich, fachlich und finanziell, dank dem
schiedlichen Themen aus der Branche
Gutscheinsystem. Je mehr Gutscheine
für die Branche. Neu in diesem Jahr: Seman kauft, desto günstiger wird jedes
minare für Fortgeschrittene zu den Theeinzelne Seminar. Kein Wunder, dass
men Onlinevertrieb und Social Media.
auch die Zahl der verkauften Gutscheine
2014 auf 1.150 stieg und somit höher als
in den Jahren zuvor.
❱ SERVICE:
Woher kommt der große Wissensdrang?
DEHOGA-Mitglieder bekommen 30
„Immer mehr Gastronomen und HoteProzent Rabatt auf alle Seminare. Wer
liers erkennen, dass Qualifikation ein
Gutscheine nutzt, spart noch mehr.
wirksames Mittel ist, um dem FachkräfMehr Infos und Direktbuchung auf
temangel entgegenzuwirken“, sagt Thowww.dehoga-akademie.de
mas Schwenck. Mitarbeiter weiterbil-
Mehr Zulauf als je zuvor hatte die DEHOGA Akademie in Bad Überkingen im vergangenen Jahr.
Großen Anteil daran hat das Gutscheinsystem: Je
mehr Gutscheine man kauft, desto günstiger wird
das einzelne Seminar.
Schwangere Mitarbeiterinnen –
Beim Regierungspräsidium anmelden
Eine Frauenquote braucht das Gastgewerbe weder auf Leitungsebene,
noch im operativen Geschäft. Denn
Frauen spielen seit jeher eine große
Rolle in Gastronomie und Hotellerie.
Somit gehören auch werdende Mütter unter den Mitarbeiterinnen zum
Gastgewerbe. Doch mit der Freude
über das Mutterglück gehen auch
gesetzliche Pflichten einher. Weitgehend unbekannt ist unter Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, dass sie
Schwangere beim Regierungspräsidium mittels Formblatts anmelden
müssen. Diese Pflicht ergibt sich aus
§ 5 des Mutterschutzgesetzes. Das Regierungspräsidium ist Aufsichtsbehörde im Bereich des Mutterschutzes
und berät die Arbeitgeber einerseits,
wacht aber andererseits auch über die
Einhaltung des Mutterschutzgesetzes.
So wird beispielsweise über finanzielle Ausgleichsansprüche für Arbeitsverbote und Schutzfristen durch
das Umlageverfahren U2 nach dem
Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
informiert. Belehrt wird über gesetzliche Schutzvorschriften, wie z. B. die
Beschränkung der Arbeitszeit bis 22
Uhr bis zum 4. Schwangerschaftsmonat und bis 20 Uhr ab dem 5. Monat.
Morgens vor 6 Uhr dürfen sie nicht
arbeiten. Die Arbeitszeit ist auf maximal 8,5 Stunden täglich begrenzt.
Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist
werdenden oder stillenden Müttern
nur erlaubt, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im
Anschluss an eine Nachtruhe gewährt
wird.
Darüber und über weitere Pflichten
unterrichtet der DEHOGA mit seinem speziellen Merkblatt, das sich
z. B. im Internet unter www.dehogabw.de für Mitglieder findet oder über
die Geschäftsstellen zu beziehen ist.
Der Anmeldebogen des Regierungspräsidiums sowie ein branchenspezifisches Merkblatt für das Gastgewerbe
findet sich im Internet unter folgender
Domain: www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1191861/
index.html
15
Hotel- und Gaststätten-Kurier
Studie zur Ausbildungszufriedenheit
im Gastgewerbe
Bis in die Nacht arbeiten, am Wochenende Dienst schieben, wenn gleichaltrige
Freunde ihren Freizeitaktivitäten nachgehen. Immer freundlich und zuvorkommend sein und das bei vergleichsweise
geringem Verdienst. Genügend Gründe
für junge Menschen bei der Ausübung
ihres ersten Jobs in der Hotellerie und
Gastronomie unzufrieden zu sein? Wie
der DEHOGA Bundesverband berichtet,
kommt eine aktuelle Studie der Hochschule Fresenius und der Personalberatung „managerberater“ zu einem deutlich differenzierteren Bild: Neben einem
guten Betriebsklima ist demnach auch
eine einwandfreie Feedbackkultur des
Vorgesetzten ein wichtiger Einflussfaktor. Als besonders zufrieden äußerten
sich Auszubildende, die einen Sinn in ihrer Tätigkeit sehen und über ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit in ihrem
Job verfügen.
„Gerade in der Hotel- und Gastronomiebranche muss ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung von Mitarbeiterführung entstehen. Angesichts
der spezifischen Erwartungen bei Vertretern der Generation Y werden hier die
Älteren einen Schritt auf die Jüngeren
zugehen müssen. Die Azubis wünschen
sich, mit einem Betrieb mitzuwachsen
zu dürfen und nicht, dass sie am ersten Tag der Ausbildung die gleichen
Tätigkeiten ausführen müssen, wie am
letzten. Dieses Bedürfnis nach Anerkennung und Weiterentwicklung sollten die
Unternehmen erfüllen – nicht zuletzt,
weil enttäuschte Azubis über ihre enttäuschenden Erfahrungen reden. Und
dann ist der Ruf des Unternehmens ganz
schnell ruiniert“, so die Anregungen der
Studienautoren. Für die Studie hatten
rund 1.100 Auszubildende im Hotel- und
Gastronomiegewerbe Auskunft zu ihrer
Zufriedenheit im Job gegeben.
Betriebe berichten von gutem Weihnachtsgeschäft
Weihnachtszeit, kulinarische Genüsse,
mit Familie, Freunden und Kollegen
gemeinsame Stunden verbringen – das
bleibt im hektischen Alltag ein beliebtes Ritual, so die aktuelle Umfrage des
DEHOGA Bundesverbands. Für rund 80
Prozent der Betriebe in Gastronomie
und Hotellerie lief das Weihnachtsgeschäft 2014 im Vorjahresvergleich
bisher besser bzw. gleich erfolgreich.
„Das gute Weihnachtsgeschäft rundete damit ein erfolgreiches Jahr 2014
ab“, kommentierte DEHOGA-Präsident
Ernst Fischer die Ergebnisse. 28,1 Prozent der befragten Betriebe geben an,
das Weihnachtsgeschäft habe sich im
Vergleich zum Vorjahr besser als erwartet entwickelt, 51,7 Prozent sprechen
von gleich guten Umsätzen. Nur 20,2
Prozent geben schlechtere Umsätze
an. Die Umfrage bestätigt darüber hinaus einmal mehr, dass die Gäste zu
Weihnachten traditionell speisen: Auf
Platz Eins der kulinarischen „Renner“
lag die Gans (55,1 Prozent), gefolgt von
Wildgerichten (47,1 Prozent), Rind (34,8
Prozent) und Ente (31,6 Prozent). Das
Geschäft mit Firmen-Weihnachtsfeiern
verlief in 2014 dagegen schleppend:
45,2 Prozent der Betriebe sprechen im
Vorjahresvergleich von bisher schlechteren Umsätzen, 42 Prozent von gleich
guten, lediglich 12,8 Prozent von besseren Geschäften. Ursache könnte sein,
dass die Betriebe mit Blick auf die konjunkturelle Entwicklung mit ihren Ausgaben doch eher vorsichtig umgingen.
Insgesamt erwies sich das Weihnachtsgeschäft 2014 für Gastronomie und
Hotellerie positiv – ganz im Sinne des
Gesamtjahres: Rund 30.000 neue sozialversicherungspflichtige
Arbeitsplätze (plus 3,2 %), dazu ein deutliches
Umsatzplus – so lautete die BranchenBilanz nach drei Quartalen. „Besonders
motivierend ist, dass der Jobmotor
Gastronomie und Hotellerie weiter auf
vollen Touren läuft“, so Fischer. 954.700
Menschen waren nach Angabe der
Bundesagentur für Arbeit im September 2014 in Gastronomie und Hotellerie sozialversicherungspflichtig be-
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schäftigt. „Dieser Wert markiert ein
neues Allzeit-Hoch – darauf können
wir alle gemeinsam stolz sein“, so der
DEHOGA-Präsident. In den vergangenen zehn Jahren haben die Betriebe des
Gastgewerbes insgesamt 210.000 neue
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen. Das ist ein Plus von
rund 30 Prozent. Zum Vergleich: In der
Gesamtwirtschaft waren es im selben
Zeitraum rund 13 Prozent.
Für seine Umfrage zum Weihnachtsgeschäft 2014 hatte der DEHOGA Bundesverband in der Woche vom 10. bis
17. Dezember rund 7.000 Unternehmen
befragt.
Seit 1. Januar 2015 können
auch 0,15 und 0,33-LiterGläser angeboten werden
Ob man diese Neuerung wirklich
braucht, sei dahingestellt. Fakt ist aber:
Seit 1. Januar dürfen Getränke auch in
0,15- und 0,33-Liter-Gläsern ausgeschenkt werden. Möglich macht es das
neue Mess- und Eichgesetz, das zum
Jahreswechsel in Kraft trat. Hintergrund ist eine bereits zwölf Jahre alte
EU-Richtlinie, deren Übergangsfristen
in Deutschland in diesem Jahr auslaufen. Mehr dazu: siehe Seite 12.
Januar 2015 | Heft 1
Kreisstelle Müllheim
feierte Weihnachten
Kreisstelle Konstanz
Ausgefallener Weihnachtsgruß (Nachlese)
DEHOGA ist auch Austausch und persönliche Kommunikation. Am 8. Dezember
2014 feierte die Kreisstelle Müllheim
auch im abgelaufenen Jahr wieder eine
Weihnachtsfeier. Eingeladen hatte der
Kreisvorsitzende Kurt Lahn zu Tonis Tenne in Eschbach, und es wurde ein gemütlicher und persönlicher Abend. Hier hatten
die Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit, sich darüber auszutauschen, wie sie
mit den aktuellen Anforderungen um
Allergenkennzeichnung und Arbeitszeitaufzeichnungen umgehen. Aber die Profis aus dem Gastgewerbe wussten auch
abzuschalten und zu feiern. Die Zahl der
Teilnehmer war leider geringer als im
Vorjahr. Mit dem ersten Regio-Wirteball
in Achkarren hatte es eine hochkarätige
Veranstaltung in zeitlicher Nähe gegeben.
Weihnachten liegt hinter uns. Wie
ausgefallen und flippig sich ein Weihnachtsgruß von anderen abheben
kann, hat die DEHOGA Kreisstelle Konstanz bewiesen und diesen wollen wir
ihnen nicht vorenthalten.
Festlich drapiert posierten für die Grußbotschaft
(von links): Holger Boos, Ines Kleiner, Michelangelo Canestrini, Enzo Stragapede, Ciro Lungo,
Tino Schumann, Luigi Pesaro, Tom Kugler, Ina
Brand, Markus Hänsler, Manfred Hölzl, Heidi
Müller und Herbert Brand
Foto: Aurelia Scherrer.
BGN zahlt 452 Millionen
Euro – neuer Höchststand
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Mannheim
hat 2013 die höchste Entschädigungssumme an ihre Versicherten ausbezahlt:
452,8 Millionen Euro. Mit 217 Millionen
ging der größte Teil in die Rentenzahlungen. 151,3 Millionen wurden in die
Heilbehandlung von Unfallverletzten
und Patienten mit Berufskrankheiten
investierte. Ein stationärer Behandlungsfall kostete durchschnittlich ca. 4.500
Euro. Die Zahl der Berufsunfälle lag bei
200.000 Euro.
17
Hotel- und Gaststätten-Kurier
DEHOGA Dienstleistung:
Termine in Freiburg und Mannheim
Die DEHOGA Akademie, bekannt für
ihre langjährige Erfahrung und orientiert am Erfolg der gastgewerblichen
Betriebe, bietet auch außerhalb der
Gastro-Lernwelt in Bad Überkingen in
bewährter DEHOGA Akademie-Qualität tolle Seminare und Trainings an.
In 2015 sind mehr als 30 Seminartage im Raum Freiburg und Mannheim
von den Profis geplant, die zielgerichtet für DEHOGA Mitglieder und deren
Mitarbeiter ausgesucht sind. Weitere
Inforamtionen finden sich im Internet
unter: www.dehoga-akademie.de
e für Beschwerden
chritte für die konfliktfreie
werdebehandlung
18
chtige Auftreten bei Kunde und
ALLE SEMINARE IN FREIBURG
Für Azubis Das richtige Verhalten gegenüber
unseren Gästen: Knigge-Training Datum
Kurs-Nr.
23.02.2015 BW-15-313
Für Azubis: Aktiver Verkauf im Restaurant für Azubis 24.02.2015 BW-15-316
Social-Media Marketing für Azubis 25.02.2015 BW-15-323
Für Azubis:
Erfolgreich im Gästereklamationsmanagement 26.02.2015 BW-15-325
Für Azubis: English in Hotel und Restaurant 27.02.2015 BW-15-327
Gründungs-Orientierungstag 05.03.2015 BW-15-502
Hotelfachmann/-frau: Prüfungsvorbereitung 24.03.2015 BW-15-306
Restaurantfachmann/-frau: Prüfungsvorbereitung 25.03.2015 BW-15-303
Gründungs-Orientierungstag 20.05.2015 W-15-508
Restaurant-Management von A-Z 10.06.2015 BW-15-153
Housekeeping – Training für Zimmerdamen 11.06.2015 BW-15-162
Gründungs-Orientierungstag 08.09.2015 BW-15-513
Erfolgreiches Marketing für kleinere
und mittlere Betriebe 05.10.2015 BW-15-233
ServiceQualität Deutschland I / Coach 06.-07.10.2015
BW-15-8000-04
Reklamationen souverän bearbeiten 08.10.2015 W-15-113
Ertragsoptimierung in der mittelständischen
Hotellerie
12.10.2015 BW-15-224
Pfiffige Speisekartengestaltung mit Erfolgsgarantie 27.10.2015 BW-15-222
Gastronomie-Aktionen, die einschlagen 28.10.2015 BW-15-121
Mit Sprache begeistern: Kundenmailings und mehr 11.11.2015 BW-15-125
Gründungs-Orientierungstag
11.11.2015 BW-15-517
Sprache, Text und Stil im Internet 12.11.2015 BW-15-126
Vom Mitarbeiter zur Führungskraft 16.11.2015 BW-15-114
Datum
Kurs-Nr.
Gründungs-Orientierungstag 30.03.2015
BW-15-504
Für Azubis Das richtige Verhalten gegenüber
unseren Gästen: Knigge-Training 19.10.2015 BW-15-315
Für Azubis: Social-Media Marketing für Azubis 20.10.2015 BW-15-324
Für Azubis:
Erfolgreich im Gästereklamationsmanagement ALLE SEMINARE IN MANNHEIM
21.10.2015 BW-15-326
Für Azubis: Aktiver Verkauf im Restaurant für Azubis 22.10.2015 BW-15-318
Für Azubis: English in Hotel und Restaurant 23.10.2015 BW-15-329
Das perfekte Bankett 26.10.2015 BW-15-131
Gründungs-Orientierungstag 29.10.2015 BW-15-516
Restaurantmanagement von A-Z 16.11.2015 BW-15-253
Chinesische Kultur für Hotellerie und Gastronomie 18.11.2015 BW-15-107
Englisch für Mitarbeiter mit Gastkontakt 19.-20.11.2015 BW-15-106
ServiceQualität Deutschland I / Coach 25.-26.11.2015 BW-15-8000-05
Januar 2015 | Heft 1
A ka d e m i e i m g a n ze n L a n d – Stand 6.11.2014
4
Seminaranmeldung
Ihre Investition:
1-Tagesseminare
180,00 Euro
Azubi-Seminare
40,00 Euro
ServiceQualität Deutschland: 295,00 Euro
Alle Preise für DEHOGA-Mitglieder, zzgl. Mehrwertsteuer.
Weitere Informationen zu den Konditionen finden Sie im aktuellen Programm oder online auf www.dehoga-akademie.de
BETRIEBSDATEN
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Ja
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Geburtsdatum:
(2. Teilnehmer)
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Ich bezahle mit Gutscheinen
5er Gutscheinpaket
Seminartitel:
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(Vor- und Zuname)
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Seminartitel:
Rechnung an privat
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mir bekannt. Sie können
als Download unter www.dehoga-akademie.de oder unter o.g.
Telefonnummer abgefragt werden.
2. Teilnehmer:
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Hotel- und Gaststätten-Kurier
Seminarangebot
Fachkräftemangel begegnen
Power Briefing
Future Service Sells
– Smart und
Infoveranstaltung
in Villingen-Schwenningen
von DEHOGA, Arbeitsagentur und IHK
Motivierende statt demotivierende
mit Spaß verkaufen im Service
Seminar-Inhalte:
Die
Vorlage
Das Bewusstsein für modernen
Service
Der „energetische“ Gastkontakt
Produktkenntnis und Beratung
Sog statt Druck: Produktentwicklung
Die besten Verkaufstechniken der
Welt
Termin:
Ort:
Kurs-Nr.:
Gebühren:
Referentin:
Dauer:
16.-17. März 2015
Freiburg
BW-15-43
345,- Euro zzgl. Mwst.
Andrea Grudda
2 Tage
Erfolgsrezepte für den jungen
Service: Easy Leading© und
Power Briefing©
Seminar-Inhalte:
Der Leader als Leuchtturm
Das Bewußtsein: Am Betrieb arbeiten
Das Service Drehbuch
Seminaranmeldung
Kommunikation
Wie kann ich den Verkauf steigern?
Die Vorlage
Termin:
Ort:
Kurs-Nr.:
Gebühren:
Referentin:
Dauer:
18.-19. März 2015
Freiburg
BW-15-44
345,- Euro zzgl. Mwst.
Hans-Jürgen Hartauer
2 Tage
Termin:
25. Februar 2015
Ort:
Bad Überkingen
Kurs-Nr.:
BW-15-16
Gebühren: 180,- Euro zzgl. Mwst.
Die Vorlage
Referent: David Heidelberg
Dauer:
1 Tag
Online-Vertrieb in der
Hotellerie II
Online-Vertrieb in der
Hotellerie I
Seminar-Inhalte:
Begriffe und Grundlagen zum
Online-Vertrieb
Zimmer- und Preiskategorien im
Internet
Die wichtigsten Buchungsportale
Direktbuchungen über die eigene
Website
Die Bedeutung von HotelBewertungssystemen
Seminar-Inhalte:
Die Hotel-Homepage als Mittelpunkt der Online-Distribution
Optimale Raten-Modelle für den
Online-Vertrieb
Einsatz von Channelmanagement-Systemen
Segen und Fluch: Cost-per-ClickModelle (CPC)
Nutzung von Analyse-Tools zur
Ermittlung der Conversion
Termin:
Ort:
Kurs-Nr.:
Gebühren:
Referent:
Dauer:
26. Februar 2015
Bad Überkingen
BW-15-17
180,- Euro zzgl. Mwst.
David Heidelberg
1 Tag
Future Service Sells / 16.-17. März 2015
Erfolgsrezepte für den jungen Service / 18.-19. März 2015
Online-Vertrieb in der Hotellerie I / 25. Februar 2015
Online-Vertrieb in der Hotellerie II / 26. Februar 2015
Absender:
Sind Sie Mitglied oder arbeiten Sie in einem
Mitgliedsbetrieb des DEHOGA BadenWürttemberg:
Betrieb
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Strasse
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Ja, bitte senden Sie uns weitere
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Ja, bitte senden Sie uns das aktuelle
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Am Besten per Fax: 07331 - 9 32 50 9 oder Telefon: 07331 - 9 32 50 0 oder per Post an: DEHOGA Akademie, Hausener Straße 19, 73337 Bad Überkingen
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akt
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DEHOGA
Januar 2015 | Heft 1
Bundesverfassungsgericht hält aktuelle
Ausnahmen der Erbschaftsteuer für unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat das
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Form für unzulässig erklärt. Die
darin vorgesehenen Steuerbefreiungen beim Vererben von Betrieben sind
nach Ansicht der Richter des Ersten Senats weitgehend verfassungswidrig.
Allerdings: Der Senat betonte in seiner
Entscheidung, dass der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen
Sachgrund darstellt, Betriebe teilweise
oder vollständig von der Steuer zu befreien. Damit ebneten die Richter den
Weg dafür, dass auch die nun notwendige Neufassung des Gesetzes Ausnahmeregelungen für kleine Betriebe
vorsieht. Nach dem Urteil hat der Gesetzgeber nun bis zum 30. Juni 2016
Zeit, mehrere Ausnahmeregelungen
aus dem Gesetz zu streichen. Bis dahin
sind die derzeitigen Vorschriften weiter anwendbar. Geklagt hatte ein Privatmann, der eine größere Geldsumme geerbt hatte und sich gegenüber
Firmenerben durch das Erbschaftsrecht benachteiligt sah.
Das Urteil lässt darauf hoffen, dass
auch künftig kleinere und mittlere Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer vollständig entlastet werden,
um ihre Existenz und Arbeitsplätze
nicht zu gefährden. Wünschenswert
wäre aus Sicht des DEHOGA allerdings,
eine noch weitgehendere Konsequenz
aus dem Urteil zu ziehen: „Der Gesetzgeber sollte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer zum Anlass
nehmen, die Erbschaftsteuer vollständig abzuschaffen“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Die
Einnahmen aus der Erbschaftsteuer
betragen weniger als ein Prozent des
gesamten Steueraufkommens. Von
diesem einen Prozent stammen nur
acht Prozent aus vererbtem Betriebsvermögen. Sollte der Gesetzgeber an
der Erbschaftsteuer festhalten, muss
es für die Vererbung von Betriebsvermögen auf jeden Fall Verschonungsregelungen nach den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts
geben.
Andernfalls könnte der Erbfall zur Insolvenz von mittelständischen Unternehmen führen.“
Eine endgültige und umfassende Bewertung des Urteils seitens des DEHOGA ist erst möglich, wenn die Urteilsgründe vorliegen, was allerdings noch
einige Zeit dauern kann. Wir werden
Sie in DEHOGA kompakt natürlich auf
dem Laufenden halten.
Deutsche absolvierten 2014 rund 1,6 Milliarden Reisetage –
Reiselaune weiter gut
Die Deutschen sind auch 2014 wieder
mehr gereist: 1,6 Milliarden Reisetage
bedeuteten ein Plus von 1,2 Prozent.
Das geht aus dem aktuellen Tourismusindex des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW)
hervor. „Wir sind begeistert von dieser
weiter außerordentlichen Reisefreude
in unserem Land.
Die Deutschen haben in diesem Jahr
noch einmal 19 Millionen Reisetage mehr absolviert als 2013. Drei von
vier Deutschen sind 2014 auf die verschiedensten Arten gereist, und pro
Kalendertag haben sie in diesem Jahr
mehr als 50.000 zusätzliche Reisetage absolviert. Und ein Ende scheint
vorerst nicht in Sicht“, kommentierte
BTW-Präsident Dr. Michael Frenzel die
Ergebnisse.
Zwar ist die Stimmung laut Tourismusindex derzeit nicht mehr ganz
so überschwänglich, wie sie noch im
Sommer war. Der Prognose-Teilindex, der angelehnt an den GfK-Konsumklimaindex die Bereitschaft der
Deutschen zeigt, in den kommenden
Monaten in Reisetage zu investieren,
liegt mit 2,15 Punkten aber weiterhin
im positiven und damit steigenden
Bereich. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Dynamik ab April 2015
wieder zunimmt und der Index Richtung Herbst wieder einen Wert von
rund 2,5 Punkten erreicht. Sollten
sich die Rahmenbedingungen nicht
grundlegend ändern, erwartet die
deutsche Tourismuswirtschaft damit
einen erneuten Wachstumsschub insbesondere ab April 2015. Frenzel: „Auf
Basis der Ergebnisse des BTW-Tourismusindex gehen wir optimistisch und
voller Spannung in das Tourismusjahr
2015.“
Gewerbe- und Industriekühlung
Gewerbe- und Industrieklimatisierung
Kühl- und Tiefkühlzellen
Thekenbau und Gastronomieeinrichtungen
21
Hotel- und Gaststätten-Kurier
GEMA I –
Tarifveränderungen ab 1. Januar 2015
Zum 1. Januar 2015 ist es bei den
GEMA-Tarifen zu folgenden Änderungen gekommen:
Bereits im letzten Jahr im Rahmen der
GEMA-Tarifreform konnte durch die
Verhandlungen der Bundesvereinigung der Musikveranstalter ja erreicht
werden, dass sich die Erhöhungen bei
Musikveranstaltungen mit Livemusik
oder Tonträgermusik effektiv auf sechs
Jahre und bei Musikkneipen und Discotheken auf effektiv neun Jahre aufteilen. Für einige Betriebe greift daher
ab dem 1. Januar 2015 die 2. Stufe der
Tariferhöhungen. Alle weiteren Tarife
erhöhen sich – bis auf die nachfolgenden Ausnahmen – grundsätzlich um
1,5 Prozent.
Tarife für Radio und Fernsehen – neuer Tarif der VG Media
Die VG Media fordert bereits seit
2013 einen neuen Zuschlag auf die
GEMA-Tarife für TV und Radio, da ihr
offensichtlich entsprechende Filmurheberrechte und Moderatorenrechte
der privaten Fernseh- und privaten
Radiosender übertragen wurden. In
sehr schwierigen und über anderthalb Jahre dauernden Verhandlungen
konnten jetzt der DEHOGA und die
Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der VG Media eine Übergangsregelung treffen, bis gegebenenfalls durch die Aufsichtsbehörde oder
die Gerichte abschließend geklärt ist,
wie viele Rechte die VG Media tatsächlich hat, wie diese zu bewerten sind
und ob dann die Tarife der anderen
Verwertungsgesellschaften
(GEMA,
GVL, VG Wort) noch angemessen sind
oder eventuell reduziert werden müssten. Zum 1. Januar 2015 erhebt die VG
Media auf die jeweiligen GEMA-TVTarife einen Zuschlag für Verbandsmitglieder von 20 Prozent (Nichtmitglieder 25 %) sowie auf die jeweiligen
GEMA-Radio-Tarife einen Zuschlag in
Höhe von 12 Prozent (Nichtmitglieder
15 %). Das Inkasso wird von der GEMA
durchgeführt. Für Verbandsmitglieder
konnten deutlich höhere Forderungen
und insbesondere Nachforderungen
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DEHOGA
für die letzten zwei Jahre abgewehrt
werden. Nichtmitglieder müssen hingegen mit entsprechenden Nachforderungen rechnen.
Hotelsendetarif – deutliche Erhöhungen abgewehrt
Gegen massive Erhöhungen im Hotelsendetarif hatten sich der DEHOGA und die Bundesvereinigung der
Musikveranstalter zur Wehr gesetzt
und in den letzten 2,5 Jahren ein
Schiedsstellenverfahren gegen die
VG Media geführt. Mit Erfolg! Die
Forderung der VG Media in Höhe von
8,70 Euro pro Zimmer/Jahr ist genauso vom Tisch, wie Nachforderungen
für die Jahre 2012 und 2013. Dadurch
blieben der Hotellerie mehrere Millionen Euro erspart. Nach Vorliegen
der Schiedsstellenentscheidung einigten sich die Verbände jetzt mit der
VG Media auf eine Gebühr – wie in
2014 – in Höhe von nur 6,00 Euro pro
Zimmer/Jahr bis Ende 2019. Durch
das Schiedsstellenverfahren und die
harten, langwierigen Verhandlungen des DEHOGA konnten Belastungen in Höhe von ca. 16 Millionen für
die nächsten fünf Jahre abgewehrt
werden!
Auch mit der ZWF, eine Verwertungsgesellschaft, die ausländische und
inländische Filmurheber vertritt,
konnte eine Verlängerung des bestehenden Gesamtvertrages bis Ende
2018 vereinbart werden. Die Gebühren erhöhen sich – wie beim entsprechenden GEMA-Tarif – um 1,5 Prozent von 6,56 Euro auf 6,65 Euro pro
Zimmer/Jahr für Verbandsmitglieder.
Nichtmitglieder zahlen 8,31 Euro.
Sponsorengelder werden künftig berücksichtigt – Klarstellungen vereinbart
Bereits seit mehreren Jahren gibt es
entsprechende GEMA-Regeln (siehe
hierzu GEMA-Tarife U-V oder M-V),
wonach bei der Höhe der GEMA-Gebühren auch die vom Musikveranstalter erzielten „sonstigen geldwerten Vorteile“ berücksichtigt werden
müssen. Dieser Anspruch wurde vor
kurzem erneut durch das „Urteil“ der
urheberrechtlichen Schiedsstelle bestätigt. Die GEMA hat angekündigt,
dass sie zukünftig genau darauf achten wird, ob der Veranstalter für eine
Veranstaltung Einnahmen durch Werbung oder Sponsoring erzielt. Geldwie auch Sachzuwendungen zählen
zu den geldwerten Vorteilen, soweit
sie steuerpflichtige Umsätze i. S. des
Umsatzsteuergesetzes darstellen. Sollten zukünftig Sponsorenleistungen
für eine Veranstaltung vorliegen, wird
die GEMA einen Zuschlag in Höhe von
zehn Prozent auf die GEMA-Basisgebühren erheben. Der DEHOGA hat
mit der GEMA hierzu Klarstellungen
vereinbart und wird in Kürze ein entsprechendes Merkblatt mit weiteren
Detailinformationen für Mitglieder
herausgeben.
Neuer Tarif für Stadtfeste – massive
Steigerungen verhindert
Den Tarif U-St für Stadtfeste und ähnliche Veranstaltungen, die im Freien auf
öffentlichen Plätzen stattfinden, wollte die GEMA schon seit mehreren Jahren reformieren. Zusammen mit der
Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände konnten sich nun der
DEHOGA und die Bundesvereinigung
der Musikveranstalter mit der GEMA
auf eine neue, linearisierte Struktur
verständigen. Die ursprünglichen Forderungen der GEMA, die erhebliche
Steigerungen mit sich gebracht hätten, konnten erfolgreich abgewehrt
werden. Der neue Tarif sieht nunmehr
Stufen von je 500 Quadtratmeter vor,
wobei es im Bereich bis 1.500 Quadtratmeter sogar zu Entlastungen von
bis zu 27 Prozent, aber auch zu Steigerungen um ca. 10 bis 35 Euro kommt.
Im Bereich bis 5.000 Quadtratmeter
liegen die Erhöhungen bei ca. 40 bis
max. 95 Euro. Über 5.000 Quadtratmeter konnten die Erhöhungen auf drei
Jahre gestreckt werden, sodass hier
jährliche Erhöhungen von nur ca. 5 bis
6 Prozent auf die Veranstalter zukommen.
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DEHOGA
Januar 2015 | Heft 1
GEMA II –
GEMA erhebt noch in 2014 Nachberechnung bzgl. GVL-Vervielfältigungszuschlag
GEMA und auch die Verwertungsgesellschaft GVL, die die Musiker, Sänger,
Interpreten und Tonträgerhersteller
vertritt, erheben schon seit vielen Jahren urheberrechtliche Gebühren für
Vervielfältigungen, also immer dann,
wenn Musikwerke kopiert und mittels Laptop/PC oder selbstgebrannten
Tonträgern (z. B. CDs) wiedergegeben
werden. Auf die jeweiligen GEMAWiedergabetarife wurden in der Vergangenheit entsprechende GEMA- wie
auch GVL-Vervielfältigungszuschläge
erhoben.
Mit der GEMA konnte der DEHOGA mit
Wirkung zum 1. April 2013 eine neue
Berechnung für Vervielfältigungen
gemäß des neuen GEMA-Tarifes VR-Ö
vereinbaren, wodurch viele Musikveranstalter entlastet wurden. Mit der
GVL hingegen konnte bisher noch keine Lösung gefunden werden. Hier wollen GVL wie auch DEHOGA zunächst
eine rechtskräftige Entscheidung im
bis zum BGH geführten, parallelen
Verfahren bzgl. der GVL-Wiedergabetarife abwarten.
Als Übergangslösung wurde daher mit
der GVL vereinbart, dass die Vervielfältigungsrechte der GVL bis zur abschließenden Verständigung auf einen
neuen Tarif – wie in der Vergangenheit
auch – als Zuschlagtarif erhoben werden. Das bedeutet, dass die bisher ausgesetzten und noch erhobenen GVLZuschläge rückwirkend ab dem 1. April
2013 nachzuberechnen sind. Die Zuschläge betragen – jeweils bezogen auf
die Höhe des entsprechenden Wiedergabetarifes – zehn Prozent bei der Vervielfältigung von Tonträgern (bzw. 13
Prozent bei der Vervielfältigung aus Radioprogrammen). Vor dem Hintergrund
wird die GEMA jetzt entsprechende
Nachberechnungen für die GVL für die
Zeit ab dem 1. April 2013 vornehmen.
Betroffen sind vor allem Betriebe mit
Verträgen über Hintergrundmusik.
Bundestag beschließt Freibetrag von 110 Euro bei Betriebsfeiern
Die Veränderungen bei der steuerlichen Behandlung von Betriebsfeiern
sind vom Bundestag Anfang Dezember
2014 noch einmal abgeändert und im
Rahmen des Zollkodexanpassungsgesetzes in der neuen Form auch verabschiedet worden. Pro Arbeitnehmer gilt
künftig ein Freibetrag von 110 Euro, für
den keine Lohnsteuer entrichtet werden muss. Nur für Kosten, die darüber
hinausgehen, müssen feiernde Arbeitnehmer künftig Lohnsteuer zahlen.
Die Lohnsteuer kann aber nach wie vor
der Arbeitgeber pauschal übernehmen.
Reisekosten werden dabei nicht einbezogen. Zuvor stand eine Anhebung
der bislang geltenden Freigrenze von
110 auf 150 Euro zur Diskussion, bei
der auch Reisekosten mit eingerechnet
worden wären. Eine Freigrenze hat je-
doch zur Folge, dass schon bei einem
Überschreiten der Grenze um nur einen Cent der gesamte Betrag versteuert
werden muss. Der DEHOGA Bundesverband geht davon aus, dass sich die
Neuregelung nicht negativ auf die Ausrichtung von Weihnachtsfeiern und Co.
auswirken wird – das gilt auch in der
nun verabschiedeten Fassung des Gesetzes.
Österreichische Hoteliervereinigung startet Petition gegen Anhebung des Steuersatzes
In Österreich wächst die Sorge vor einer Anhebung des bislang auf zehn
Prozent reduzierten Mehrwertsteuersatzes in der Hotellerie. Grund sind
die aktuellen Diskussionen rund um
eine mögliche Reform des Mehrwertsteuersystems. Ein Gesetzentwurf
liegt zwar noch nicht vor, die Österreichische Hoteliervereinigung ÖHV hat
aber vorsorglich bereits eine Petition
gegen die höhere Mehrwertsteuer
gestartet. „Wer die Mehrwertsteuer
verdoppelt, erhöht den Zimmerpreis
um fast zehn Prozent! Das darf die
Regierung unseren Gästen nicht antun!“, erklärten die ÖHV-Präsidenten
Michaela Reitterer und Mag. Gregor
Hoch. „Die EU empfiehlt eine Mehrwertsteuer von fünf Prozent auf ar-
beitsintensive Dienstleistungen – das
sollte für die Hotellerie gelten und
nicht zwanzig Prozent!“ Reitterer und
Hoch wollen jetzt gemeinsam mit
Gästen, Mitarbeitern und Geschäftspartnern die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Hotelnächtigungen verhindern. Unter www.oehv.at/petition
findet sich ein Link zur Online-Petition und zur Unterschriften-Liste zum
Download. Die Unterschriften sollen
dem Finanzminister übergeben werden. „Das MwSt-Konzept muss bleiben, was es ist: ein Papiertiger, ein
Rechenfehler, ein misslungenes Experiment. Wir müssen unsere Gäste und
unsere Mitarbeiter davor schützen“,
erklärten die Gastgeber und Arbeitgeber-Vertreter.
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23
Hotel- und Gaststätten-Kurier
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DEHOGA
Mindestlohn-Bürokratie –
Normenkontrollrat bestätigt massiven Erfüllungsaufwand und Zusatzkosten
Der jährliche Erfüllungsaufwand für
die Wirtschaft durch gesetzgeberische
Maßnahmen hat sich stark erhöht –
und der Löwenanteil geht dabei auf das
Konto des gesetzlichen Mindestlohns.
„Der rapide Anstieg des Erfüllungsaufwands ist fast ausschließlich auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns
durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz zurückzuführen, das zusätzlichen
jährlichen Erfüllungsaufwand von rund
9,7 Milliarden Euro hauptsächlich auf
Seiten der Wirtschaft verursacht“,
heißt es im von der Bundesregierung
Anfang Dezember vorgelegten Jahresbericht 2014 des Nationalen Normen-
kontrollrates mit dem Titel „Folgekosten ernst nehmen – Chancen nutzen“.
Zum Vergleich der Auswirkungen des
Mindestlohngesetzes schreibt der Rat:
„Die zusätzliche Belastung im Berichtszeitraum von gut neun Milliarden Euro
beträgt etwa das Dreifache des Erfüllungsaufwands, der seit Mitte 2011 insgesamt entstanden ist. Damit stehen
Bundesregierung und Parlament wieder weitgehend dort, wo die Bemühungen um Bürokratieabbau und Kostensenkungen begonnen haben.“
Diese Zahlen untermauern noch einmal zentrale Argumente des DEHOGA
gegen den gesetzlichen Mindestlohn.
„Solche Fakten müssen zwingend Bestandteil einer zeitnahen Evaluierung
des Mindestlohns und seiner Folgen
sein. Mit solchen Zusatzbelastungen für die Betriebe schwächt man
eindeutig den Wirtschaftsstandort
Deutschland. Gleichzeitig führt man
mit einer einzigen gesetzgeberischen
Maßnahme die gesamten Ziele in Sachen Bürokratieabbau ad absurdum
und macht sämtliche in vier Jahren
erreichten Erfolge auf einen Schlag
zunichte“, kommentierte DEHOGAHauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges die Ergebnisse des Normenkontrollrats.
Weniger Aufwand für Erstehilfekurs
Mehr Praxiswissen – weniger Zeitaufwand. Nach diesen Maßgaben wurde nach
Angaben der BGN die Grundausbildung
von betrieblichen Ersthelfern neu gestaltet. Auf einen Tag statt bisher zwei hat
sich dadurch der Zeitaufwand für die Betriebe verringert – bei höherer praktischer
Kompetenz der Ausgebildeten. Auch die
erforderliche eintägige Fortbildung (regelmäßig alle zwei Jahre) wurde aufgewertet.
Sie umfasst nun neun Ausbildungseinheiten statt bisher acht. Die Lehrgänge selbst
müssen bei eine zugelassenen Ausbildungsorganisation geleistet werden. Neu
gestaltet wurde das Anmeldeverfahren.
Das entsprechende Formular gibt es bei
der BGN. Angefordert werden kann es über
das Internet: www.bgn.de, shortlink =
1439; per E-Mail unter Angabe der BGNBetriebsstättennummer: ersthelferausbil-
[email protected]; durch einen Anruf bei der
BGN in Mannheim: 0621 4456-3222.
Umsatz des Gastgewerbes
auch im Oktober im Plus
Vier Prozent mehr Übernachtungen im Oktober
DEHOGA-Kinospot in
Niedersachsen
Die Unternehmen des Gastgewerbes in
Deutschland haben im Oktober 2014
nominal 3,9 und real 1,3 Prozent mehr
umgesetzt als im Oktober 2013. Laut
Statistischem Bundesamt setzten die
Beherbergungsbetriebe nominal 3,1
Prozent mehr und real genauso viel um
wie im Vorjahresmonat. Der Umsatz in
der Gastronomie stieg nominal um 4,4
und real um 2,1 Prozent. Innerhalb der
Gastronomie lag der Umsatz der Caterer nominal um 5,7 und real um 3,8
Prozent über dem Wert des Vorjahresmonats.
Von Januar bis Oktober 2014 hat das
deutsche Gastgewerbe damit nominal
3,2 und real 1,0 Prozent mehr umgesetzt als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Im Oktober 2014 haben die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 39,9
Millionen Übernachtungen in- und
ausländischer Gäste gezählt. Laut Statistischem Bundesamt war dies ein Plus
von 4 Prozent gegenüber Oktober 2013.
Gäste aus dem Ausland übernachteten
2 Prozent häufiger und damit 6,5 Millionen Mal. Die Übernachtungszahl inländischer Gäste stieg um 5 Prozent auf
33,4 Millionen.
In den ersten zehn Monaten des Jahres
stieg die Zahl der Gästeübernachtungen
damit im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 3 Prozent auf
370,9 Millionen. Davon entfielen 65,3
Millionen Übernachtungen auf Gäste
aus dem Ausland (+ 5 %) und 305,6 Millionen auf inländische Gäste (+ 2 %).
Seit 22. November 2014 läuft die Azubikampagne zur Bewerbung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe in
Niedersachsen – und das mit großer Resonanz. Eingesetzt werden Postkarten,
Flyer, Plakate, Bierdeckel, ein Jobquiz –
der Hingucker im wahrsten Sinne des
Wortes ist allerdings ein Kino-Spot. Der
Spot, der ursprünglich vom DEHOGA
Baden-Württemberg produziert wurde,
läuft in sieben Städten Niedersachens
und das in ausverkauften Kinosälen mit
vielen jungen Menschen – zum Beispiel
vor dem Blockbuster „Die Tribute von Panem“. Der Spot kommt bei den Mitgliedsbetrieben wie auch bei den Jugendlichen
gut an und wird auch auf Azubi-Veranstaltungen eingesetzt. https://www.
youtube.com/watch?v=09uK2zl_cGc
24
❱ ONLINE@:
Weitere Informationen zur Ersthelferausbildung wie Zahl der vorgeschriebenen
Ersthelfer pro Betriebsstätte und eine Liste
der zugelassenen Ausbildungsstellen im
Internet unter: www.dguv.de/fb-erstehilfe
Januar 2015 | Heft 1
Ein Beispiel für gelebte Wertschätzung –
Wiedener Eck ehrt langjährige Mitarbeiter
Ganter hat den
Umsatz gesteigert
Mangelnde Wertschätzung! Die Kritik,
der sich das Gastgewerbe immer wieder ausgesetzt sieht, kennen Maria und
Martin Wissler nicht. In ihrem Vier-Sterne-Berghotel Wiedener Eck zwischen
Münstertal und Wiesental steht die
Wertschätzung für die Mitarbeiter ganz
weit oben. „Ich mag meine Mitarbeiter
halt“, sagt der 55-jährige Wirt und Vater
von drei Kindern. Um dieser Wertschätzung weiteren Ausdruck zu verleihen,
ehrte er gleich fünf Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für ihre langjährige
Unternehmenstreue anlässlich der betrieblichen Weihnachtsfeier im Hotel
Vier Löwen in Schönau. Mit stolzen 28
Jahren Mitarbeit führt Koch und Kellner
Wolfgang Graf die Liste der geehrten an.
Seit 25 Jahre kocht auch Rüdiger Wedel
mit dem Chef in der Küche, „was nicht
immer ganz einfach ist“, wie Wissler augenzwinkernd zugab. „Ein bisschen Werwolf, was man bei Leuten wie uns sein
muss“ scherzte der gut gelaunte Hotelier
anerkennend über Hotelfachfrau Doreen
Wuckelt, die das Verwaltungs-„backup“
der Chefin sei – und das seit 20 Jahren.
Oberkellner Angelo Caruso, ebenfalls
20 Jahre dabei, merke sich die Eigenheiten jedes Gastes, womit er der richtige
Mann am richtigen Platz sei. Auch Waltraut Pfefferle, seit 20 Jahren im Housekeeping, sei in ihrem Metier hervorragend und stets zuverlässig. Schließlich
dankte der frühere Kreisvorsitzende des
FREIBURG (ag). Der Wind in der Braubranche weht schon längere Zeit rau. Der
Verdrängungswettbewerb der Brauereien untereinander ist groß. Er wird teilweise von Preissteigerungen begleitet,
die den Absatz nicht unbedingt fördern.
Da stimmt es optimistisch, wenn die
Privatbrauerei Ganter das Geschäftsjahr
2013/14 mit einer Umsatzsteigerung um
3,7 Prozent auf 17,3 Millionen Euro abgeschlossen hat. Das ist mehr als das Umsatzplus von 2,1 Prozent, das die Statistik
für die Brauereien in Baden-Württemberg ausweist.
Im Hause Ganter führt man diese Entwicklung auf eine in die südbadische
Landschaft passende Unternehmenspolitik zurück, die man auch mit Kundennähe begründen kann. Als erfolgreich
wird ebenfalls der Ausbau von Spezialitäten gesehen, eine Schiene, wie sie auch
als regionale Konkurrenz benutzt wird.
Nachdem Ganter schon eine personelle
Verschlankung gefahren ist, beschäftigt
die Brauerei aktuell 41 Mitarbeiter und
ist damit ein stabiler Arbeitgeber.
DEHOGA Lörrach seiner Frau Maria für
30 erfolgreiche Jahre im Wiedener Eck,
das er von seinen Eltern übernommen
hatte, die ebenfalls gut gelaunt anwesend waren. Der Geschäftsführer des DEHOGA in Freiburg, Alexander Hangleiter, zeichnete die Geehrten sodann mit
der Ehrenurkunde für Mitarbeiter des
DEHOGA Schwarzwald-Bodensee aus
und betonte, wie hoch der menschliche
Stellenwert für die Dienstleistungsbranche sei und folgerte dabei, dass so lange
Betriebstreue ein Indikator für ein gutes
Betriebsklima sein muss. Auch Wiedens
Bürgermeister Berthold Klingele wurde
von Unternehmer Wissler eingeladen
und hielt eine Rede auf die Mitarbeiter,
ohne zu verschweigen, dass das Wiedener Eck ein Aushängeschild der Gemeinde und von einem familiären Charakter mit gegenseitigem Respekt geprägt
sei. Spricht man Martin Wissler darauf
an, woher er seine Mitarbeiter bekäme,
scherzt er bisweilen: „Die mache ich
selbst.“ Denn tatsächlich arbeiten seine
drei Kinder Caroline, Lorenz und Johannes alle im Betrieb mit – ein Mehrgenerationenbetrieb. Nachdenklich stimmt
den erfahrenen Gastgeber aber, dass er
einst sechs Azubis ausbilden konnte, er
heute aber nur noch einen bekommen
habe. Hier mache sich der demografische Wandel und das Image der Branche
bemerkbar. An diesem Abend wurde jedoch erst mal heiter gefeiert.
Zusammen über 93 Jahre im Wiedener Eck: Familie Wissler ehrt bei ihrer Weihnachtsfeier 5 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter; hintere Reihe von links: Angelo Caruso, Rüdiger Wedel, Martin Wissler, Alexander Hangleiter
vordere Reihe von links: Wolfgang Graf, Waltraut Pfefferle, Maria Wissler, Doreen Wuckelt.
25
Hotel- und Gaststätten-Kurier
Großes Engagement gewürdigt –
Freiämter Hof mit Inklusionspreis ausgezeichnet
Großer Imagegewinn für das Gastgewerbe: Der Verein Unternehmensforum
e. V. hat den deutschen Inklusionspreis
2014 an Georgia und Kurt Haas vom
Freiämter Hof in Freiamt (Landkreis
Emmendingen) vergeben. Mit dem Preis
in der Kategorie kleiner Unternehmen
mit einem bis zehn Beschäftigten werden positive Beispiele für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen
mit Behinderungen ausgezeichnet
und bekannt gemacht. Schirmherrin
ist Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles. Mit ausgezeichnet
wurde die Ärztin Dr. Heide ForstreuterWalbert, die ihre Praxis im gleichen
Gebäude hat. Das Paar und die Ärztin
beschäftigen Manuel Reinbold, der eine
Querschnittslähmung erlitten hat, für
je 15 Stunden. Nachdem der 24-jährige
nach seiner Lehre zum Industriekaufmann keine Arbeitsstelle gefunden hatte, handelten die Ausgezeichneten und
stemmten Einiges: Das Gebäude musste
für einen sechsstelligen Betrag barrierefrei umgebaut werden. So waren ein
Aufzug einzubauen, die Eingänge und
Toiletten umzubauen und der Arbeitsplatz angemessen einzurichten. Dabei
hat die Agentur für Arbeit Unterstützung teilweise bis zu 50 Prozent der Aufwendungen getragen. Die Kosten zur
Einrichtung des Arbeitsplatzes wurden
Georgia und Kurt Haas und Dr. Heide Forstreuter-Walbert mit Manuel Reinbold vor dem Freiämter Hof im
Kreis Emmendingen. Familie Haas war in Begleitung von Manuel in Berlin ausgezeichnet worden.
zum Teil vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
übernommen. Manuel Reinbold kümmert sich nun um die Veranstaltungen
der Festscheune, die Zimmerbuchungen, den Schriftverkehr sowie die Internetwerbung. In der Hausarztpraxis
erledigt er die Verwaltung. Familie Haas
resümiert: „Wer Menschen mit Behinderung einstellt, sollte sich vorher genau
Gedanken machen, ob er dieses finan-
ziell stemmen könne und ob es auch
zwischenmenschlich passt.“ Bei ihnen
habe der große Vorteil bestanden, dass
sie Manuel, einen Freund ihres Sohnes,
schon vorher gut gekannt und geschätzt
hatten. Der Umgang miteinander sei somit auch sehr familiär. Es ist zu hoffen
und zu wünschen, dass dieses positive
Beispiel Schule macht. Es ist auch ein
Beispiel, was im Gastgewerbe alles möglich ist.
Hotel Kreuz-Post in Burkheim investiert
(KA). Im Dezember 2014 erfolgte in
Burkheim der erste Spatenstich für
den neuen Anbau des Hotel KreuzPost, in dem künftig auf 800 Quadratmetern ein großer Wellness- und
Spa-Bereich mit Schwimmbad, Saunen und Behandlungsräumen entstehen soll. Wie Reiner Gehr, Eigentümer des Hotels Kreuz-Post, mitteilte,
ist geplant, das Millionen-Projekt im
Dezember 2015 zu eröffnen.
Das Hotel-Restaurant Kreuz-Post hat
bereits eine mehr als 200-jährige Geschichte hinter sich. Es verfügt bislang neben dem Restaurant über 35
Zimmer mit 59 Betten.
26
„Mit dem neuen Wellness- und SpaBereich wollen wir auch im Winter
für die Gäste attraktiv werden“, sagte
Gehr, der außerdem in den nächsten
Monaten alle Zimmer auf den neuesten Stand bringen will. Die Zahl
der Mitarbeiter wird sich durch den
Wellnessbereich von 25 auf 30 erhöhen.
Einfach war die Erweiterung des Hotels nicht, weil zunächst mit Hilfe
der Gemeinde ein neuer Flächennutzungsplan aufgestellt werden musste.
Dabei werden die bestehenden Kegelbahnen in verschiedene Behand-
lungsräume für Ayurveda, Massagen,
Thermo-Spa und Kosmetik umgebaut. Gleichzeitig wird der bisherige
Parkplatz auf die andere Straßenseite in Richtung Bischoffingen verlegt,
auf 60 Stellplätze erweitert und die
Bushaltestelle in den Parkplatz integriert.
Vogtsburgs Bürgermeister Gabriel
Schweizer lobte das unternehmerische Engagement der Familie Gehr
und zeigte sich überzeugt, dass mit
dem Vorhaben die richtige Entscheidung für eine erfolgreiche Zukunft
des Hauses getroffen wurde.
Januar 2015 | Heft 1
Das Projekt Historische Gasthöfe und Gasthäuser
in Baden
Baden ist schon lange zu einem Begriff
für Gastfreundschaft geworden, wie sie
in zahlreichen familiengeführten Häusern zum Teil schon seit Generationen
gepflegt wird. Die Geschichte eines Gasthauses ist oft eng mit der örtlichen und
regionalen Geschichte verknüpft. Diese
historischen Aspekte möchte Frank J.
Ebner interessierten Gästen vermitteln.
Seit seinem Buch zu den historischen
Gasthöfen und Gasthäusern (Schillinger-Verlag Freiburg, 2002) hat Frank Joachim Ebner diese Idee nicht los gelassen.
An die 50 Gasthäuser haben sich bereits
der Initiative angeschlossen und entrichten einen überschaubaren Beitrag,
mit dem von unterschiedlichen Autoren
ein informativer Internetauftritt gestaltet wird. Die beteiligten Häuser werden
auch äußerlich mit einem Hinweisschild
gekennzeichnet. Die Internetseite www.
historische-gasthaeuser.de führt die
beteiligten historischen Gasthäuser auf
und verzeichnet monatlich zwischen
60.000 bis 100.000 Zugriffe.
25 historische Gasthäuser in Baden –
Ein Handbuch für Zeitreisende
In einem erklärenden Vorwort zu diesem
Buch beschreibt Frank J. Ebner die Vorgehensweise, damit die Leser sich anhand
der 25 historischen Gasthäuser zu einer
eigenen Zeitreise auf den Weg machen
könne: „Die hier vorgestellten Gaststätten bieten mehr als rein kulinarische
Genüsse. Es handelt sich um 25 Traditionshäuser in Südbaden, die allesamt mit
spannenden Ereignissen der Orts- und
Landesgeschichte verknüpft sind. Den
Autoren geht es jedoch nicht primär um
mächtige Potentaten und große Politik.
Unsere Betrachtung berücksichtigt vorzugsweise die kleinen Anekdoten und
das menschlich Schicksalhafte. Kurz gesagt: Freud und Leid der Menschen rund
ums historische Gasthaus. Im Vordergrund stehen daher die Haus-, Familienund Regionalgeschichte.
Ergänzend werden in diesem Handbuch
für Zeitreisende sieben Zeitzeugen vorgestellt, die nicht nur aus vergangenen
Lebens- und Arbeitswelten erzählen.“
Ebner geht es vor allem um die Dokumentation von „gastronomischen Zeitmaschinen“, wie er den Mikrokosmos
Gasthaus beschreibt. Diese Gasthäuser
haben meist ihren zentralen Platz augenfällig neben der Kirche und dem
Rathaus. Ein Kriterium der Auswahl,
sind mindestens 100 Jahre Öffnungszeit.
Das Gasthaus in zentraler Lage, begriffen auch als zentrale Einrichtung, in der
Dorf- und Weltpolitik gemacht, gefeiert
und getrauert wird. Historische (Dorf-)
Gasthäuser sind gelebte (Dorf-)Geschichte. Ein weiteres Kriterium ist eine Bausubstanz, die den Ursprung noch erkennen lässt und die nicht mit modischem
Unrat verziert und mit Laubsägenromantik verschönert wurde. Das Buch
stellt historische und aktuelle Aufnahmen gegeneinander und zeigt baulich
gewachsene und behutsame Veränderungen. Ein traditionsreicher Familienbetrieb in mindestens dritter Generation
sollte ein weiteres Auswahlkriterium
Monika Hansen vom ältesten Gasthaus Deutschlands, dem Roten Bären in Freiburg bekommt das
Hinweisschild „Historisches Gasthaus in Baden“ von
Frank J. Ebner überreicht. (pb mwk)
sein. Besitzer eines (Dorf)-Gasthauses
sind echte Menschen, oft Originale, mit
einer eigenen Geschichte, die mit ihrem
guten Namen seit Generationen für das
Produkt auf und um den Teller einstehen
und den Gast teilhaben lassen – und in
ihre Familie mit ihrer natürlichen Gastfreundschaft mit einbeziehen.
Das auf 212 Seiten mit historischen Ansichten, Postkarten und aktuellen Bildern reichhaltig ausgestattete Buch ist
im Meßkircher Gmeiner-Verlag erschienen (ISBN 978-3-8392-1478-7) und kostet 14,99 €.
Grauburgunder-Symposium mit vielseitigem Programm
VOGTSBURG (ag). Das Grauburgunder-Symposium findet 2015 mit einem vielseitigen Programm statt.
Gleichzeitig ist es auch auf mehrere
Orte verteilt. Neu sind: Eine öffentliche Präsentation im Freiburger Konzerthaus. Zu einer Kellerparty wird
ins Weingut Franz Keller in Oberbergen eingeladen. Eine Verkostung der
Siegerweine ist im Konzerthaus in
Freiburg geplant. Das GrauburgunderSymposium wird vom 19. bis 21. Juni
ausgerichtet. Der jährliche Wettbewerb um den internationalen Grauburgunder-Preis wird, um ein breites
Echo zu finden, im In- und Ausland
ausgeschrieben. Die für die Winzer
vorderen Plätze werden am 18. Juni im
Weingut Franz Keller in Oberbergen
vorgestellt. Ab 20 Uhr sind alle Wein-
und Gourmetfreunde zur Kellerparty
bei Franz Keller eingeladen. Da wird
Gelegenheit sein, die Siegerweine zu
probieren und bei einem Flying-Dinner mit Musik und guter Unterhaltung zu genießen. In früheren Jahren
war das Grauburgunder-Symposium
immer von Weinfreunden besucht
worden. Der Grauburgunder hat neue
Liebhaber gefunden.
27
Hotel- und Gaststätten-Kurier
Rebstock Egringen:
Krause übergibt an Krause
Gasthäuser
wichtige Kulturplätze
EGRINGEN/KREIS LÖRRACH (la). Der
Rebstock, altehrwürdige Gaststätte im
Egringer Dorfkern, ist mit erstmaliger
urkundlicher Erwähnung 1425 als Taverne eine der ältesten Gaststätten im Dreiländereck. Im 162. Jahr, also seit 1853,
befindet sich das als Hotel-Restaurant
betriebene Haus im Besitz der Familie
Aberer-Krause. Nun hat die die siebte
Familiengeneration, also Brunhilde und
Dieter Krause-Aberer, den Familienbetrieb an Sohn Martin Krause übergeben,
der seit November Chef auf dem Rebstock ist, aber nach wie vor auf die im
40. Jahr hier tätigen Eltern zählen kann.
Der aus Eimeldingen stammende gelernte Winzer Dieter Krause, schulte sich
– vor der Übernahme der Verantwortung
im Egringer Rebstock mit seiner Frau
Brunhilde – zum Koch um. Brunhilde
Aberer-Krause hatte das Restaurantfach
unter anderem in der damals Michelinbesternten Kanderner Weserei gelernt.
Die beiden Rebstock-Wirtsleute freuen
sich dieser Tage über die Fortsetzung der
Familientradition. Martin Krause, 26 Jahre alt, lernte das Kochhandwerk von der
Pike auf im Zwei-Sterne-Haus Dreikönig
in Basel, arbeitete dann im ebenfalls
besternten Schlosshotel Bühler Höhe in
Bühl, dann im Tessin und im Teufelhof
in Basel. Später studierte er an der Hotelfachschule in Heidelberg, machte dort
seinen Hotel-Betriebswirt, absolvierte
anschließend eine zusätzliche Lehre als
Restaurantfachmann und als Sommelier. Nach weiteren beruflichen Stationen in der Schweiz kam er nach Egringen
zurück. Er werde den Stil und das Niveau
des Familienbetriebs nicht grundlegend
ändern, sondern in Zusammenarbeit mit
den Eltern und dem 17-köpfigen Mitar-
Aktion des Schauspielers Martin
Wangler
Zwischen 28. Dezember 2014 und 5.
Januar 2015 tourte der Schauspieler
Martin Wangler durch diverse Gasthäuser in Südbaden. Wangler ist bekannt z. B. aus der Serie „Die Fallers“
im SWR Fernsehen.
Er zog durch den Schwarzwaldgasthof
Zur Traube in Titisee-Neustadt, den
Gasthof Sommerau in Bonndorf, die
Halde in Oberried, das Naturfreundehaus in Breitnau, das Gasthaus
zum Lochheiri in Schluchsee und die
Dammenmühle in Lahr. Wangler trat
bei seiner „Uff de Ofebank-Tour“ auf
Hutsammlungs-Basis auf, also gegen
Spenden. Als „Fidelius Waldvogel“, ein
Schwarzwälder Urgestein, gab er mit
Akkordeon und Gitarre alte und neue
Lieder aus dem Schwarzwald zum Besten. Damit ließ er die „Stubete“ wieder
aufleben, das abendliche, gesellige,
nachbarschaftliche Zusammentreffen.
Wanglers Anliegen lag in erster Linie
darin, die Kulturaufgabe der Dorf- und
Landgasthäuser zu betonen und einen
Focus auf das „kleine, wichtige“ zu
bringen. Diese „leise“ Tour durch Dorfund Landgasthäuser möchte er in den
kommenden Jahren generell zwischen
Weihnachten und Drei-König fahren
und sieht dies als seinen Beitrag zur
Pflege guter Wirtshauskultur. Zu wünschen ist, dass die Resonanz ausreichend war und die Unterstützung groß
genug, denn die Rahmenbedingungen
für das Dorfgasthaus sind ungünstig.
Gut ist dabei, dass durch diese Aktion
ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt
der Wirtshauskultur unterstrichen
wird.
28
Die Wirtsleute Brunhilde und Dieter Aberer-Krause
haben den Rebstock kürzlich ihrem Sohn Martin
Krause (stehend) übertragen.
Foto: Ralph Lacher
beiterteam, darunter vier Auszubildenden, den Rebstock weiterführen als ein
Hotel-Restaurant, das sich den kulinarischen und gastlichen Traditionen des
Markgräflerland, also Region und Saison
verpflichtet fühlt, dabei vom einfachen
Vesper bis zum Gourmet-Menü eine große Bandbreite bietet. Der Rebstock hat
aktuell rund 90 Plätze in zwei Gasträumen, dazu in der schönen Gartenwirtschaft davor in der warmen Jahreszeit
weitere 30 Plätze und 22 Gästebetten in
elf Hotelzimmern.
Die Seniors freuen sich über die Fortsetzung der Familientradition, wohl wissend, dass dies in der Gastronomie in
der Region keine Selbstverständlichkeit
ist. „Wir haben ziemliche Nachwuchsprobleme in Gastronomie und Hotellerie
hierzulande“, sagt Dieter Krause, der seit
langen Jahren als zweiter Vorsitzender
der Kreisstelle des DEHOGA Lörrach berufsständisch engagiert ist.
Januar 2015 | Heft 1
Top-Auszubildende von Brenners Park-Hotel
in Baden-Baden
(KA). Bereits zum neunten Mal zeichnete
der Deutsche Industrie- und Handelstag
(DIHK) in Berlin die besten deutschen Auszubildenden nebst den Ausbildungsbetrieben für Ihre besonderen Leistungen aus. Bei
einer von Barbara Schöneberger moderierten Galaveranstaltung, an der rund 1.000
Gäste teilnahmen, wurden über 200 TopAzubis aus allen Berufszweigen geehrt. Dabei waren auch die beiden Auszubildenden
Amrei Svenja Huber (23 Jahre) und Angelika Grundler (22 Jahre) von Brenners ParkHotel & Spa. Amrei Svenja Huber wurde
Franz Hug war Vater
des Reckenberg
dabei als Deutschlands beste Absolventin
im Berufsfeld Koch/Köchin und Angelika
Grundler als beste deutsche Absolventin
bei den Restaurantfachleuten ausgezeichnet. Ihr Können zeigten die beiden bereits
zuvor bei der Stadtmeisterschaft in BadenBaden und den baden-württembergischen
Jugendmeisterschaften. Besonders erfreut
zeigte sich auch der geschäftsführende
Direktor des Brenners Park-Hotel & Spa,
Frank Marrenbach, der wissen ließ, dass
diese Auszeichnung auch das Qualitätsdenken seines Hauses widerspiegelt.
Franz Hug
Freuten sich über die Auszeichnung: (Von links) Angelika Grundler, Frank Marrenbach und Amrei Svenja Huber.
Europa-Park wieder mit Besucherrekord
Der Europa-Park hat mit der Fünf-Millionen-Marke nicht nur einen Besucherrekord geknackt, sondern mit großem
Abstand seine Marktführerposition ausgebaut. Als erster deutscher Freizeitpark
in der Geschichte konnte der EuropaPark über fünf Millionen Gäste in einem
Jahr begrüßen und hat sich damit auch
international als alleiniger Rekordhalter
unter den saisonalen Freizeitparks bewiesen. In Baden-Württemberg hat der
Europa-Park zum Beispiel das Cannstatter Volksfest weit hinter sich gelassen.
Bundesweit liegt der Park im badischen
Rust als Tourismusziel vor Sehenswürdigkeiten wie dem Kölner Dom.
Michael und Miriam Mack sowie Jürgen und Mauritia Mack gratulieren Familie Richter aus Neuffen.
F oto: Grosholz
STEGEN (ag). Das Landhotel Reckenberg
in Stegen-Eschbach war das Lebenswerk
von Franz Hug, der im 95. Lebensjahr gestorben ist. Seine berufliche Karriere, die
ihn erst in späteren Jahren zum Beruf des
Gastronomen führte, war sehr vielseitig.
Zunächst übte Hug erst den Beruf des
Sattlers und Raumausstatters in angesehenen Freiburger Fachgeschäften aus.
Wie für viele seiner Generation war der
Zweite Weltkrieg eine Unterbrechung
seiner beruflichen Tätigkeit. Franz Hug
wurde Soldat und kam nach dem Krieg in
englische Gefangenschaft, ehe er später
in seine Heimat im Dreisamtal zurückkehrte. Hug heiratete Maria Läufer, die
einen Bauernhof in die Ehe einbrachte.
Der nächste berufliche Schritt war eine
Tätigkeit im Verlagswesen. In dieser Zeit
war er auch Verwalter einer Kantine.
Inzwischen schon Mitte 50 und auf dem
Weg zum Gastronomen machte sich Hug
an den Bau des Reckenbergs. Zunächst
wurde es Landgasthof und dann Hotel.
Der Standort in Eschbach war gut gewählt. Er verschaffte sich Anerkennung
und was natürlich besonders wichtig
war, Gäste in sein Lokal.
Seinen Sohn Gerhard hat Franz Hug in
guten Häusern in der Schweiz und in
Deutschland ausbilden lassen. Er hat
schon 1989 Hotel und Restaurant übernommen und weiter ausgebaut.
29
Hotel- und Gaststätten-Kurier
Waldshuter Hof von langjährigem Mitarbeiter
übernommen
Nach 34 schönen und erlebnisreichen
unternehmerischen Jahren übergeben
Antonie und Siegfried Conzelmann
ihren Waldshuter Hof in Waldshut an
ihren langjährigen Mitarbeiter und
Küchenchef Tom Kretschmar. Mit Hotelfachfrau Stefanie Runge wird der
neue Inhaber, der bei Conzelmanns
einst gelernt hatte, dann Erfahrungen
sammelte und dann in den Waldshuter Hof zurückkehrte, das Haus im
bisherigen Stiel weiterführen. Beide
kennen schließlich Haus und Gäste
sehr gut – Kretschmar seit zehn, Runge seit drei Jahren. Antonie Conzel-
mann hofft, dass auch alle Mitarbeiter,
die den Waldshuter Hof zum Teil seit
vielen Jahren mit geprägt haben, weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen
werden. Siegfried Conzelmann, begeisterter Skifahrer, Radrennfahrer und
Segler, wird seine Hobbys nun vermutlich mehr ausleben können als bisher.
Mit Rat und Tat stehen beide weiterhin zur Verfügung, soweit diese gebraucht werden. „Mitarbeiter und Gäste werden uns sicherlich fehlen, aber
wir freuen uns auch auf eine ruhigere
Zeit“, fasst Antonie Conzelmann die
Übergabe zusammen.
Hotel Kronjuwel in
Waldkirch eröffnet
(KA). Seit Dezember 2014 hat das Restaurant Krone und das Hotel Kronjuwel in Waldkirch geöffnet. Bei der
Eröffnung begrüßten eine QueenDouble sowie Inhaber Giuseppe Lombardo zahlreiche Bürger im Foyer des
neuen Hotels.
Viele Zimmer, darunter die „Kastelburgsuite“ und ein barrierefrei-rollstuhlgerechtes Zimmer waren bereits
von Hotelgästen belegt, so dass die
Besucher nur zwei der insgesamt 29
Zimmer anschauen konnten. Besichtigt werden konnten das Standardzimmer und die „Kronjuwelsuite“. Das
Design wird geprägt von Kronen und
Juwelen, dass bei den Gästen großen
Anklang fand. Die Besucher zeigten
sich beeindruckt von der Architektur,
die die „alte Krone“ im neuen Glanz
erscheinen lässt.
Brandschutz schließt
Europäischen Hof
von heute auf morgen
r, 2014
Die zwei neuen im Waldshuter Hof, Stephanie Runge und Tom Kretschmar (links) neben der erfahrenen Familie Antonie und Siegfried Conzelmann im Waldshuter Hof.
Format wie bisher 121 x 48 mm
Planung
Beratung
Verkauf
Kundendienst
Titisee-Neustadt
Service- &
Vertriebspartner
30
Der Graus jedes Hoteliers ist ein Feuer
im Hotel. Zumindest genauso schlimm
ist, was dem Hotel Steigenberger Europäischen Hof in Baden-Baden einem Bericht des SWR nach am 18.
Dezember widerfahren ist: Die Stadt
als Brandschutzbehörde fordert alle
Gäste auf, das Haus unverzüglich und
endgültig zu räumen. Der Hotelbetrieb
wird bis auf weiteres untersagt. Hintergrund sei, so der SWR, das erhebliche Brandschutzmängel bestünden.
Deren Behebung hätte die Stadt aber
mehrfach angemahnt. Der Europäische Hof mit seinen 230 Zimmern ist
das Gründungshotel der Steigenberger-Kette. Nach einer Pressemeldung
des gleichen Tages will Steigenberger
das Haus mindestens weitere 20 Jahre
betreiben und umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen durchführen,
um erneut Grand-Hotel Standard zu
erreichen. Es ist zu hoffen, dass dieses
gelingt und kein nachhaltiger Imageschaden zurückbleibt.
Januar 2015 | Heft 1
Neue Marke
Naturpark-Hotel
(KA). Eine neue Marke wird künftig
den „Naturpark Südschwarzwald“ bereichern. Alle Betriebe, die Naturparkwirte sind und das EMAS-Zertifikat
(Eco-Management and Audit Scheme)
haben können mitmachen und sich
Naturpark-Hotel nennen. Mit dieser
neuen Marke soll den Gästen Regionalität, Nachhaltigkeit und Qualität
garantiert werden. Das Projekt wird
finanziell gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Bereits die Hälfte der 50
Naturparkwirte im Südschwarzwald
sind schon Naturpark-Hotels.
Für das EMAS-Zertifikat müssen die
Betriebe an einem neunmonatigen Seminar mit mehreren Schulungsterminen teilnehmen. Sie werden dabei von
externen, staatlich geprüften Gutachtern begleitet. Häufig werden Energie-,
Wasser-, Material- und Abfalleinsparungen erreicht und dadurch Kosten
gesenkt. Auch die Arbeits- und Gebäudesicherheit wird überprüft.
Bei der Vorstellung der neuen Marke im Naturparkhotel Waldfrieden
bei Familie Hupfer in Todtnau-Herrenschwand betonte der NaturparkGeschäftsführer Roland Schöttle: dass
man mit den Themen Regionalität
und Nachhaltigkeit zusammen mit
den Naturparkwirten einen wichtigen
Beitrag zur Weiterentwicklung der
Modellregion „Naturpark Südschwarzwald“ leisten wolle.
Klaus-Günther Wiesler vom Seehotel
Wiesler, Titisee, unterstrich die Bedeutung des Managementsystems,
das auch die kontinuierliche Verbesserung der Mitarbeiterqualifizierungund Motivation zum Ziel habe um die
Naturparkwirte fit für die Zukunft zu
machen.
Dieses Log
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kennzeich
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Naturpark
-Hotel
Die Broschüre „Naturpark-Hotels –
Urlaub mit Herz für die Natur“ liefert
neben Adressen der Naturpark-Hotels
und Infos zum Projekt auch Tipps zu
nachhaltigen Freizeitangeboten im
Naturpark Südschwarzwald.
Naturpark-Hotels sind:
Romantik-Hotel Spielweg,
Münstertal
Vitalhotel Grüner Baum, Todtnau
Waldhotel am Notschreipass, Todtnau
Landgasthof Bergblick, Bernau
Gasthof Linde, Löffingen
Gasthof Sommerau, Bonndorf
Hotel Restaurant Peterle, Feldberg
Hotel Restaurant Zum fröhlichen
Landmann, Steinen-Kirchhausen
Waldeck Spa Hotel, Bad Dürrheim
Hotel Alte Post, Müllheim
Hotel Die Halde, Oberried-Hofsgrund
Landidyll Hotel Zum Kreuz, Glottertal
Seehotel Wiesler, Titisee-Neustadt
Gasthof Schwarzwaldhaus, Bernau
Hotel Adler, Bärental
Hotel-Gasthof Hirschen, SchluchseeFischbach
Hotel Gasthof Vier Löwen, Schönau
Hotel Nägele, Höchenschwand
Hotel Schwarzwaldgasthof Rößle,
Todtmoos-Strick
Hotel Waldfrieden, Todtnau-Herren
schwand
Landhotel Mühle zu Gersbach, Schopfheim-Gersbach
Schwarzwaldgasthof Zum Goldenen
Adler, Oberried
Wochner´s Hotel Sternen, Schluchsee
(Obere Reihe von links): Lothar Burghardt, Manager der Naturparkwirte Südschwarzwald e. V., Klaus-Günther Wiesler, Seehotel Wiesler und Vorsitzender der Naturparkwirte Südschwarzwald e. V., Dorothee, Volker
und Irmgard Hupfer, derWaldfrieden naturparkhotel Todtnau-Herrenschwand, Roland Schöttle, Geschäftsführer des Naturparks Südschwarzwald, Dr. Sven Eckardt, „Tellerrand“ Energie- und Umweltberatung für
Hotels.
(Untere Reihe): Martin Buchleither, Julia und Magdalena Maier, Naturpark-Hotel Mühle zu Gersbach,
Schopfheim.
Vertrieb
Wartung
Reparaturen
Zubehör
Touch- und Funk-Kassensysteme
für Gastronomie und Handel
Telefon 0761 3847410
Fax
0761 3847409
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31
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Di. 24.02. 14 - 17 Uhr
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Di. 10.03. 14 - 17 Uhr
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