Ärzteblatt Baden-Württemberg 07-2007
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 07-2007
ISSN 0720-3489 7 2007 Ärzteblatt Baden-Württemberg E 1041 62. Jahrgang Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Gentner Verlag Foto: Baden-Württembergische Bank (Bildarchiv) Bad Mergentheim Inhalt 07 • 2007 Ärzteblatt Baden-Württemberg EDITORIAL KAMMERN UND KV 356 Der Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg und Vorsitzende des Ausschusses „Nichtärztliche medizinische Fachberufe „ bei der Landesärztekammer, Dr. med. Michael Datz, befasst sich mit dem Thema „Medizinische Fachangestellte“ und stellt fest: „ Die Bezirksärztekammern bleiben nach dem Berufsausbildungsgesetz nach wie vor die koordinierende und zuständige Stelle für die Ausbildung“. 357 „ Ist die Einzelpraxis ein Auslaufmodell?“ – eine aktuelle Frage, jüngst diskutiert bei der Bodensee-Fortbildung des NAV-Virchow-Bundes. 360 361 Rund 10 000 Bürgerinnen und Bürger besuchten an verschiedenen Orten in Baden-Württemberg das KV-Präventions-Mobil Der jüngste Deutsche Ärztetag in Münster ist immer noch in der Diskussion. Dr. med. Matthias Fabian geht der Frage nach, ob Münster nicht auch eine Art Westfälischen Friedens im Gebiet der Inneren- und Allgemeinmedizin gebracht hat. WITSCHAFT Ärzteschaft ohne Orientierung – Wohin KBV? 364 Vermögen gezielt verwalten 370 RECHTSFRAGEN 371 TERMINE 372 BEKANNTMACHUNGEN 374 IMPRESSUM 382 Bad Mergentheim Das Prädikat „Bad“ des renommierten Kurorts im Hohenlohischen wurde Bad Mergentheim (fotografiert von der BW-Bank) 1926 wegen seiner Bittersalzquellen verliehen. Die Heilquellen waren schon in der Bronzezeit bekannt, waren zwischendurch aber verschüttet und in Vergessenheit geraten. Erst 1826 stieß ein Schäfer des Johanniterhofs auf eine Sickerstelle des bitteren, salzigen Wassers. Heute ist Bad Mergentheim mit zirka 100 000 Gästen pro Jahr das größte Heilbad Baden-Württembergs. Bekannt ist die Tauberstadt auch für seine Ordensgeschichte: Ab 1219 ließ sich der Deutsche Orden dort nieder. Ihm wurde die gotische Wasserburg vermacht, die sich bald zum Sitz einer blühenden Ordensniederlassung entwickelte. Nach dem Verlust der preußischen Stammlande des Ordens, 1525, wurde sie im Stil der Renaissance zum Residenzschloss umgebaut. Sie war Residenz des Hochund Deutschmeisters des Ritterordens und fungierte damit fast drei Jahrhunderte lang als mehr oder minder geheime „Schaltzentrale“ der Macht in Europa und dem gesamten Mittelmeerraum. Mit der Säkularisation und der Aufhebung des Ordens unter Napoleon endete die Hoch- und Blütezeit des Mergentheimer Schlosses. 1809 ging es in den Besitz Württembergs über. Heute sind dort Ausstellungen zur Stadtgeschichte zu sehen. Seit vielen Jahren ist auch die Baden-Württembergische Bank in Bad Mergentheim präsent. Heil- und Freiberufler finden in ihr einen starken Partner für Vermögens- und Finanzangelegenheiten. Interessierte finden sie am Gänsmarkt 7 in 97980 Bad Mergentheim sowie im Internet unter www.bw-bank.de. VermögensManager Stefan Hajek berät sie gerne persönlich. Er ist unter (0 79 31) 9753-12 telefonisch zu erreichen, per Fax unter -20. ÄBW 07 • 2007 355 Editorial Die Medizinische Fachangestellte Dr. med. Michael Datz Präsident der Ärztekammer Südwürttemberg 356 A b dem 1. August 2006 bilden wir unsere neuen Auszubildenden in den Praxen zur Medizinischen Fachangestellten aus. Die Änderung der Berufsbezeichnung „Arzthelferin/Arzthelfer“ war längst fällig, da sich zum Beispiel in den Handwerksberufen der Begriff Helfer für eine ungelernte Hilfskraft eingebürgert hat. Mit der neuen Ausbildungsverordnung des Bundesbildungsministeriums hat sich aber nicht nur der Name der Berufsbezeichnung geändert, sondern auch der Lehrplan der Berufsschulen sieht eine völlig andere Unterrichtsgestaltung vor. Das duale Ausbildungssystem bleibt erhalten. Nach wie vor sind die Ärztinnen und Ärzte in den niedergelassenen Praxen die Ausbilder, die Qualifikation als Ausbilder ist durch die Niederlassung als Arzt gegeben. Ein spezieller Eignungsnachweis muss nicht erbracht werden, das Verfahren bleibt also wie wir es bisher gewohnt sind. Diese Regelung zu erhalten, bedurfte allerdings eingehender Verhandlungen der Bundesärztekammer sowie der Ärztekammern in den Ländern mit den Kulturministerien, da anfänglich von dort eine zusätzliche Ausbilderqualifikation gefordert wurde, was für uns Ärztinnen und Ärzte erneut bürokratische Aufwendungen mit sich gebracht hätte. Die Bezirksärztekammern bleiben nach dem Berufsausbildungsgesetz nach wie vor die koordinierende und zuständige Stelle für die Ausbildung. Detaillierte Fragen zur Ausbildung beantworten Ihnen gerne die dafür spezialisierten Mitarbeiterinnen in den Bezirkskammern. Die Wissensvermittlung in den Berufsschulen erfolgt nun nicht mehr in einzelnen Fächern, sondern in so genannten Lernfeldern. Die Ausbildungsziele werden beschrieben und der Unterricht soll den Lehrstoff so vermitteln, wie es dem Arbeitsablauf in unseren Praxen entspricht. Dies setzt bei den Berufs- ÄBW 07 • 2007 schulen ein hohes Maß an Flexibilität der Lehrenden voraus, denn nun müssen in einer Unterrichtseinheit Wissensinhalte mehrerer Fachgebiete vermittelt werden. Die ehemaligen Fachlehrer müssen sich also auch auf anderen Gebieten weiterbilden, oder es müssen mehrere Lehrkräfte über ein Thema referieren, jeweils aus der betreffenden Sicht. Im Ausbildungsrahmenplan finden sich die Ausbildungsteile Medizin und Verwaltung wieder, neben Praxismanagement, Kommunikation, Prävention und Notfallmanagement. Neu hinzugekommen ist der Bereich Qualitätsmanagement. Die Qualifikation der Medizinischen Fachangestellten orientiert sich an den gestiegenen Anforderungen in unseren Praxen. Durch das neue Ausbildungssystem soll eine noch universeller einsetzbare Mitarbeiterin für den Praxisalltag ausgebildet werden, die ganz flexibel bei den verschiedenen medizinischen Fachrichtungen eingesetzt werden kann. Aus meiner Sicht stellt der neue Lehrplan für die Auszubildenden eine erhöhte Lernbereitschaft voraus. Konnten früher schlechtere Leistungen in einem Fach mit besseren Noten in einem anderen Fach kompensiert werden, ist dies nun nicht mehr so leicht möglich, da ein breit gefächertes Wissen über die gestellten Aufgaben für die Beurteilung ausschlaggebend ist. Für die Auszubildenden und die Berufsschulen hat sich also ab dem 1. August sehr viel geändert. as kommt aber auf uns Ausbilder zu? Die bislang in Wochenabschnitten eingeteilten Ausbildungsinhalte wurden in weiträumige Blöcke gegliedert. Jeweils ein Block vor der Zwischenprüfung und einer nach der Zwischenprüfung von je achtzehnmonatiger Dauer. Diese Blöcke sind wiederum jeweils in vier Ausbildungsabschnitte unterteilt. Innerhalb dieses Zeitfensters ist es dem Ausbilder W weitgehend selbst überlassen, mit welcher Gewichtung er die betreffenden Kenntnisse vermittelt. Meine große Bitte an alle ausbildenden Ärztinnen und Ärzte ist es daher, sich Gedanken um die eigene spezielle Gewichtung zu machen und sich nun verstärkt um die Ausbildung unserer neuen Mitarbeiterinnen zu kümmern. Geben Sie genügend Hilfestellung und unterstützen Sie die Berufsschulen, die sehr viel mehr an Veränderungen ertragen müssen als wir! Es wäre sicher hilfreich, würden sich viele von uns – trotz der hohen Belastung – die Zeit nehmen und zu den Pflegschaftsabenden der Berufsschulen (dort Elternabend genannt) gehen und vielleicht auch eine erfahrene ausgelernte Medizinische Fachangestellte mitnehmen, damit von dieser Warte aus noch einmal das neue System kennen gelernt werden kann. Nur durch eigenes Engagement werden wir den zu erwartenden Fachkräftemangel abmildern können. Grundlegend verändert wurde auch die Prüfungsordnung. Der endgültigen Fassung gingen kontroverse Verhandlungen in unserem Berufsbildungsausschuss voraus. Erstaunlicherweise forderte der Berufsverband der medizinischen Fachberufe e. V. für die mündliche Prüfung eine längere Prüfungsdauer für seine angehenden Kolleginnen, als die ärztlichen Vertreter des Ausschusses dies wollten. Mit 75 Minuten Dauer wurde dann aber doch ein gangbarer Kompromiss ausgehandelt. Die Qualität der Abschlussprüfung, die bei uns in BadenWürttemberg im Gegensatz zu anderen Bundesländern als gemeinsame Prüfung von Ärztekammer und Berufsschule abgehalten wird, hat sich grundlegend geändert. Die Prüflinge bekommen in der mündlichen Prüfung einen konkreten Prüfungsfall, den sie nach einer Vorbereitungszeit anhand praktischer Kammern und KV Übungen demonstrieren müssen. Daran schließt sich ein höchstens 15-minütiges Fachgespräch an. Die Berufschulen benötigen also eine Menge medizintechnisches Anschauungsmaterial. Für die Überlassung von ausgemusterten Geräten, Instrumenten oder überlagerten Einmalverbrauchsgütern sind uns die Berufsschulen sicher dankbar, da die Prüfungssituationen realistisch, wie im Praxisablauf, gestaltet werden müssen. Für die Erarbeitung der Musterfragen haben wir bei der Landesärztekammer eine Kommission gebildet, die diese Fragen entwirft, um eine landeseinheitliche Prüfungsstruktur zu erreichen. Eine dieser Fragen werden wir als Anschauungsmaterial demnächst auf der Homepage der LÄK veröffentlichen. Die ersten regulären Prüfungen nach der neuen Ausbildungsverordnung werden in zwei Jahren anstehen. Jede Auszubildende, die ihre Ausbildung noch als Arzthelferin, also vor dem 1. August 2006 begonnen hat, wird im Regelfall ihre Berufsausbildung als Arzthelferin abschließen. Ein „Umschreiben“ der Arzthelferinnenbriefe ist nicht vorgesehen. Es steht aber jeder nach „altem Recht“ geprüften Arzthelferin frei, sich als Medizinische Fachangestellte (MedFA) zu bezeichnen und sich auf eine entsprechende Stelle zu bewerben. ■ Dr. med. Michael Datz Auch die Einzelpraxis hat Zukunft Fortbildung auf hoher (Boden)See. Unser Bild von links: Andrea Schannath, Justitiarin des NAV, Dr. Claudia KlammtAsprion, Fachanwältin für Medizinrecht, Dr. Zalewski, Dr. Bitt mann, Dr. Bogner, NAV-Landesvorsitzen der, Johannes Weindel und Andreas Vogt. Foto: Jan-Helge Tholander Die ärztliche Einzelpraxis wird es auch in der Zukunft noch geben – und das nicht nur auf den Inseln in der Nordsee. Aber die Zukunft gehört auch den verschiedensten Formen ärztlicher Zusammenarbeit. Keine Zukunft also ohne Ko operation, ohne Zusammen arbeit der Niedergelassenen mit dem Krankenhaus, des Krankenhauses mit den Niedergelassenen oder der verschiedenen Fachgruppen. Das muss nicht schlecht sein. Das kann funktionieren, vor ausgesetzt die Informationen und die daraus folgenden Planungen stimmen. D er NAV-Virchow-Bund in Baden-Württemberg hatte sich für seine diesjährige Bodensee-Fortbildung das Thema „Die Einzelpraxis – ein Auslaufmodell? Flucht in die Kooperation? Was ändert sich in der Patientenversorgung?“ vorgenommen und kompetente und informierte Gesprächspartner zu einer fast dreistündigen „Diskussion auf der Fähre“ unter der Moderation von Bernd Seguin vom NDR-Hörfunk eingeladen. Es wurde eine lebhafte Auseinandersetzung um das Arztrechtsänderungsgesetz, um Fragen künftigen Wettbewerbs im Gesundheitswesen und um Recht und Unrecht einer zunehmenden und nahezu ausschließlichen Ökonomisierung in der Krankenbehandlung. Deutlich wurde auch, dass innerhalb der Ärzteschaft noch viel zu wenig Informationen zu den neuen Möglichkeiten verschiedenster Versorgungsformen vorhanden sind, und noch viel zu viele Ärztinnen und Ärzte nicht wissen, dass ihnen gerade hier die KV mit Rat und Tat zur Seite stehen könnte, denn hier ist offensichtlich eine Masse Kompetenz am Schlummern. „Es gibt keinen Anlass für eine Flucht in die Kooperation“ stellte Dr. Thomas Zalewski, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, fest. Aber weil der Gesundheitsmarkt für ambulante ärztliche Versorgung in der Zukunft kontinuierlich wachsen werde, sei eine Zusammenarbeit der Ärzte in allen möglichen Formen unumgänglich. Dabei werde die GKV immer weniger zu tun haben, der GKVMarkt werde gesetzlich sektioniert und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssten sich mit einer Entmonopolisierung der ambulanten Versorgung abfinden mit dem Einzug wettbewerblicher Strukturen. ÄBW 07 • 2007 357 Kammern und KV Auf lange Zeit gesehen ist auch für Dr. Zalewski die Einzelpraxis ein Auslaufmodell, wobei gleichzeitig die Zahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte zunehmen werde. „Die Freiberuflichkeit wird zurückge drängt werden“. So gesehen sei Ko operation sinnvoll, weil sie – richtig organisiert – Kosten senken könne, und unter allen Gesichtspunkten der Qualitätssicherung auch Umsatzund Gewinnsteigerung ermögliche. „Es gibt ein breites Spektrum von Kooperationsformen. Die KV kann sie Ihnen aufzeigen und Sie be raten.“ Die KV Baden-Württemberg hat dazu übrigens auch ein Ko operationshandbuch entwickelt. Auch Dr. Klaus Bittmann, der Bundesvorsitzende des NAVVirchow-Bundes, räumt ein, dass Ärzte heute ökonomisch denken müssen mit allen daraus folgenden Strukturveränderungen. Vernetzte Einzelpraxen seien ein Modell der Zukunft, auch wenn diese Form der Zusammenarbeit nicht ganz neu sei. „Es gibt keine Schutzzäune mehr“ stellt Bittmann fest und damit müs se sich die Ärzteschaft klug ausein andersetzen. Und dazu gehöre zum Beispiel der „Abschluss klar defi nierter Verträge zu einem bezahl baren Preis“ so Andreas Vogt, der Leiter der Landesvertretung TK Baden-Württemberg. Und noch enger zusammengefasst formulierte Johannes Windel, der Geschäftsfüh rer Klinikum Friedrichshafen GmbH: „Zusammenarbeit muss das Ziel ■ sein – gegen die Politik“. Jürgen Dreher Tennismeisterschaften Die Offenen Württembergischen Tennismeisterschaften für Ärzte und Apotheker in Zimmern bei Rottweil haben sich als fester Termin eta bliert: Am zweiten September-Wo chenende – in diesem Jahr vom 7. bis 9. September 2007 – treffen sich wieder Ärztinnen, Ärzte und Apotheker/-innen bereits zum fünf ten Mal zum sportlichen Wettstreit und zur Weiterbildung. Gastgeber ist wie in den Vorjahren der TC Zim ■ mern-Horgen. 360 ÄBW 07 • 2007 10 000 am KV Mobil D as KV Mobil der Kassenärzt lichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) hat rund 10 000 Bürgerinnen und Bürger an gelockt. Die zahlreichen Besucher nahmen die Gelegenheit zur Ge sundheitsberatung wahr und infor mierten sich über die Früherken nungsuntersuchungen der Gesetz lichen Krankenversicherung (GKV). Der Startschuss zur zweiwöchigen Präventionskampagne der KVBW war im Rahmen des 1. Allgäuer Ge sundheitsforums in Leutkirch am Samstag, 16. Juni, gefallen, es folgten Termine in Schwäbisch Gmünd, Sindelfingen, Esslingen, Waiblingen, Ettlingen, Freiburg, Mosbach und Konstanz. Das KV Mobil soll die Bürger da zu ermuntern, regelmäßig zur Früh erkennung zum Arzt zu gehen. „Prima, wenn man quasi im Vorbei gehen etwas für seine Gesundheit tun kann“, lobten viele Bürger die von den niedergelassenen Ärzten am KV Mobil angebotenen Gesundheits tests, wie Herz-Kreislauf-Check und Fitnesstest. Das Informationsangebot fokussiert auf die Früherkennungsan gebote „Check Up 35“ und „Jugend gesundheitsuntersuchung J1“. Wer seine neuen Erkenntnisse über eine gesunde Lebensweise so fort in die Tat umsetzen wollte, konnte sich außerdem direkt vor Ort sportlich an der Tischtennisplatte betätigen. Zahlreiche tischtennisbe geisterte Teilnehmer aus allen Al tersgruppen spielten eine Partie. Andere ließen sich beim Fit nesscheck fachkundig darüber bera ten, welche Art von Sport für sie in Frage kommt. Die Gesundheitskampagne KV Mobil wurde unterstützt von pro minenten Sportlern, wie BahnradOlympiasieger und Leiter des Olym piastützpunktes Karl Link und ExVfB-Profi Hansi Müller. Auch weitere Prominente, wie Erwin Staudt (Prä sident VfB Stuttgart), Elmar Steg mann (Oberbürgermeister Leutkirch) und Dr. Bernd Vöhringer (Ober bürgermeister Sindelfingen) haben dem KV Mobil bereits einen Besuch abgestattet. Zudem begleiteten mehrere Medien die Aktion als Ko operationspartner, zum Beispiel SWR 4 Radio Stuttgart, Sindelfinger Zei tung, Remszeitung Schwäbisch Gmünd und Esslinger Zeitung. Mundartdichter Rolf Gerlach, SWR-Moderator Wolfgang Walker und Radweltmeister Rudi Altig sowie Valerie Belenki, Turnweltmeister, Olympiasieger und WM-Botschafter der Turn-WM ließen sich von den Fachärzten über die Risikofaktoren von Herzinfarkt und Schlaganfall be raten. Dr. med. Gisela Dahl, Mitglied des Vorstandes der KVBW, nahm sich sowohl für die Bürger wie auch für die Ehrengäste Zeit. Der Besuch in Esslingen hat deutlich gemacht: „Mit etwas gezielter Aufklärung leuchtet allen ein, dass Prävention eine der wichtigsten Säulen für unsere Ge sundheit ist. Wenn Risikofaktoren frühzeitig erkannt werden, dann ver bessert das die Lebensqualität der Betroffenen – und Krankheiten ent stehen vielleicht gar nicht oder ver ■ laufen sehr viel harmloser.“ Heidelberger Auszeichnung Dr. Wiebke Ludwig-Peitsch (32), Funktionsoberärztin an der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie des Mannheimer Uni versitätsklinikums, ist mit dem KarlFreudenberg-Preis 2007 der Heidel berger Akademie der Wissen schaften ausgezeichnet worden. Sie wird damit für ihre Forschungs arbeiten aus dem Bereich der Zell biologie geehrt. Der mit 6 000 Euro dotierte Preis wird alljährlich für Ar beiten aus dem Bereich der Natur wissenschaften verliehen. Er wurde 1986 von dem Weinheimer Unter nehmen Freudenberg zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Baden-Württemberg gestiftet. ■ Anzeige Westfälischer Frieden im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin? D Dr. Matthias Fabian Ein Hausarzt braucht Erfahrungen aus mehreren medizinischen Bereichen. Die sehr differenzierten Weiterbildungsvorschriften für den früheren Allgemeinmediziner waren zwar inhaltlich erstrebenswert, aber in der Realität immer schwerer erreichbar. Hinzu kommt die veränderte Versorgungsstruktur mit Gynäkologen, Kinderärzten und Chirurgen, sodass der Hausarzt überwiegend mit Ausnahme des ländlichen Raumes nicht mehr der Generalist früherer Jahre sein muss. Dieser versorgungspolitischen Realität und dem medizinischen Streit wurde durch zwei Entscheidungen Rechnung getragen. Zum einen kam es zur Förderung von Weiterbildungs stellen in der Allgemeinmedizin durch Krankenkassen, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Kassen ärztliche Vereinigungen. Zum anderen wurde auf dem 105. Deutschen Ärztetag im Jahr 2002 in Rostock die Grundlage für eine gemeinsame weitere Entwicklung der Allgemeinmedizin und der Inneren Medizin gelegt. Beide Gebiete wurden in einem Gebiet zusammengefasst und verfügen über eine gemeinsame Basisweiterbildung. Dieses wurde 2003 in Köln bestätigt, gilt bis heute und wurde auch in allen Landesärzte ÄBW 07 • 2007 er letzte Deutsche Ärztetag tagte in Münster, wo vor fast 360 Jahren der Westfälische Frieden den Dreißigjährigen Krieg beendete. Nun beendet der Deutsche Ärztetag keine Kriege, er könnte aber in die Geschichte eingehen, indem man später rückblickend feststellt, dass auf diesem Ärztetag ein seit hundert Jahren dauernder Zwist zwischen Haus- und Fachärzten, bzw. Allgemeinmedizinern und Internisten beendet wurde. Wieso das? Seit Jahrzehnten streitet die Berufspolitik über den richtigen Hausarzt. Diese Diskussion ist nicht akademischer Natur, sondern entscheidet über Qualität, Ressourcen und Weiterbildungswege. Nachdem in den 70er Jahren vom Bundessozialgericht bei der Behandlung von Patienten der Facharzt standard zur Pflicht gemacht wurde, hat die Allgemeinmedizin den praktischen Arzt immer stärker verdrängt. In den 90er Jahren wurde dann im Sozialgesetzbuch V die hausärztliche Versorgung im § 73 (1a) näher geregelt. Hausärzte waren jetzt Allgemeinmediziner, Kinderärzte, Ärzte die schon an der hausärztlichen Versorgung teilnahmen und Internisten. Der Internist musste sich zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung entscheiden. Im Falle der hausärztlichen Versorgung durfte er fortan bestimmte Leistungen nicht mehr erbringen. Die Rivalität zwischen Allgemeinmedizinern und Internisten setzte sich aber fort. Hintergrund waren unterschiedliche Vergütungen, unterschiedliche Beurteilungen, welche Weiterbildungs inhalte für einen Hausarzt richtig sind und das Problem des Zugangs zur ärztlichen Weiterbildung. Dies dürfte eines der Hauptprobleme sein. Kammern und KV kammern umgesetzt. Aus Sicht der Internisten hatte diese zukunftsweisende Einigung einen kleinen Schönheitsfehler. Den Internisten mit eigenem Titel gab es dadurch nicht mehr. Insbesondere im Krankenhaus wird der Internist neben dem Schwerpunktinternisten aber weiterhin gebraucht. Dies bewog fünf Landesärztekammern, eine abweichende Weiterbildungsordnung unter Erhalt des Internisten zu erstellen. Hiermit war der Konflikt wieder offen. Außerdem wird die jetzige Situation europarechtlich als schwierig bis nicht rechtskonform erachtet. Auf dem jetzigen Ärztetag in Münster wurde nun in der MusterWeiterbildungsordnung im gemeinsamen Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin neben dem Facharzt für Innere- und Allgemein medizin, den Schwerpunkten, die jetzt zu Fachärzten Innere Medizin und Spezialität geändert wurden, als dritte Säule der Facharzt für Innere Medizin mit fünfjähriger Weiterbildungszeit eingeführt. Damit ist der Internist als Basis der internistischen Krankenhausversorgung neben den weiteren internistischen Spezialisierungen im Krankenhaus wieder vorhanden. Damit es zur Umsetzung der Beschlüsse in die Weiterbildungsordnungen der Bundesländer und zum Frieden zwischen den „Parteien“ kommt, sollten wir uns die Ist-Situation noch mal anschauen, um daraus die weiteren Handlungsschritte abzuleiten. • Die medizinische Versorgung hat sich vom Krankenhaus in die ambulante Medizin verschoben. • Im Krankenhaus wird zunehmend, auch durch das DRG-System bedingt, eine immer stärker spezialisierte Medizin von Spezialisten durchgeführt. • Weiterbildung kann nicht mehr nur im Krankenhaus stattfinden, sondern muss zunehmend auch im ambulanten Bereich stattfinden. • Der Hausarzt kann seiner Aufgabe nur nachkommen, wenn er Weiterbildung auch im ambulanten Bereich absolviert hat. • Wir brauchen deutlich mehr Hausärzte als Internisten und internis 362 ÄBW 07 • 2007 tische Schwerpunktärzte (Kardiologen, Gastroenterologen, u.w.). • Die Finanzierung der Weiterbildung ist nur noch unzureichend berücksichtigt. Unsere gemeinsamen Anstrengungen sollten sich also auf folgende Dinge richten. Der Hausarzt braucht Erfahrung in der ambulanten Medizin. Die Weiterbildung in der ambulanten Medizin muss durch Förderprogramme weiter finanziell gesichert werden und auch fair durch die Weiterbilder erfolgen. Durch stringentes Handeln aller Beteiligten muss dem jungen Arzt oder der jungen Ärztin klar sein, dass sie nach zwei bis drei Jahren Innerer Medizin zum ersten Mal vor der Entscheidung stehen, ob sie hausärztlich tätig sein möchten. Nach zweijähriger Weiterbildung im ambulanten Bereich wären sie dann als Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin adäquat weitergebildete Hausärzte. Wenn sie ihr Tätigkeitsfeld weiter im Krankenhaus sehen, können sie sich auf den Weg zum Internisten machen. Ohne eine ambulante Weiterbildung werden sie aber nicht hausärztlich tätig werden können. Als Internist werden sie nur im Krankenhaus eine wirtschaftliche Grundlage finden. Andernfalls müssten sie die ambulante Zeit für den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin noch nachholen. Auch dieses ist für viele sicher ein denkbarer Weg. Eine hohe Verantwortung kommt den Schwerpunktweiter bildern zu. Bisher konnten sie zur Krankenversorgung auf Weiterbildungsinternisten mit einer Erfahrung von null bis sechs Jahren zurückgreifen. Dies wird künftig nicht mehr so sein. Es wäre nicht sinnvoll, wenn künftig zur Vereinfachung der Arbeitsabläufe im Krankenhaus nur noch Schwerpunktverträge in der Weiterbildung abgeschlossen würden, die dann inhaltlich gar nicht erfüllt werden könnten oder – noch schlimmer – gar keine Weiterbildung mehr stattfindet. Wie schon immer muss der Weiterbildungsassistent für sich persönlich eine Entscheidung treffen, die sich im Dreieck zwischen eigenen Interessen, Marktchancen und Angebot an Weiterbildungsstel- len bewegt. Die jetzige MusterWeiterbildungsordnung hat das Gerüst zu einer vernünftigen medizinischen Versorgung im ambulanten und im Krankenhausbereich gelegt. Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen müssen nur noch mehr Transparenz in die Marktchancen bringen. Derzeit kann der Weiterbildungsassistent nicht mal annährend erkennen, in welchem Jahr in welcher Arztgruppe wie viele Nachfolger gebraucht werden. Hier könnten beide Institutionen für ein Mehr an Transparenz sorgen und damit eine Entscheidung für den einen oder anderen Weg der Weiterbildung erleichtern. Wenn alle Beteiligten – Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen, Allgemeinärzte und Internisten, Krankenhäuser und Weiterbilder – an einem Strick in die gleiche Richtung ziehen, dann hätte der Beschluss des Münsteraner Ärztetages von 2007 das Zeug zum ärzt■ lichen Westfälischen Frieden. Dr. Matthias Fabian Mitglied im Vorstand der LÄK Örtliche Zuständigkeit der Bezirks ärztekammern für die Durchfüh rung von mündlichen Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg (WBO 2006) Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2007 in Abänderung seines Beschlusses vom 15. Februar 2006 (ÄBW 2006, Seite 173) nach § 13 Absatz 1 Satz 3 WBO den Bezirksärztekammern die Zuständigkeit für die Durchführung von mündlichen Prüfungen in der Zusatzweiterbildung „Palliativ medizin“ wie folgt übertragen: Palliativmedizin BÄK Nordwürttemberg für ihren Bereich BÄK Südwürttemberg für ihren Bereich BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden ■ Kammern und KV Ärzteschaft ohne Orientierung – Wohin KBV? O Dr. med. Birgit Clever rientierungsprobleme bestehen nicht erst seit gestern. Symptom der tiefgreifenden Krise der verfassten Ärzteschaft und aktueller Höhepunkt ist der Abwahlantrag gegenüber dem Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der am 5. Juli zwar in nichtöffentlicher Sitzung der KBV-Vertreterversammlung behandelt, aber mit großem medialen Interesse begleitet wurde. Dabei wollte man eigentlich im stillen Kämmerlein die tiefgreifenden Interessenskollisionen, die die Ärzteschaft intern durchziehen, per Abwahl lösen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Der Unmut hatte sich in letzter Zeit immer mehr auf den hausärztlichen Vertreter in der KBV, Ulrich Weigelt konzentriert, obwohl die Probleme der verfassten Ärzteschaft vielfältig und weit über die Person von Weigelt hinausgehend sind. Führt man sich vor Augen, mit welchem Aufwand allein im letzten Jahr unsere berufspolitische Führungselite um den richtigen Weg gerungen hat, kann man schon verstehen, dass sich mancher irgendwann entnervt eine radikale strukturelle Lösung eines schwer lösbaren Problems wünscht. Kraftakte und Winkelzüge Im Protestjahr 2006 hatte sich der Vorsitzende der Kassenärztliche Bundesvereinigung bemüht, die KBV noch rechtzeitig in die Phalanx der protestierenden Ärzteschaft einzureihen, war doch die Interessensvertretung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten durch die KBV im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zum WSG zunehmend in die Kritik geraten. Zu angepasst, befanden viele Kollegen, sei der Kurs der KBV, gekennzeichnet durch vorauseilenden Gehorsam und den Ausverkauf der Interessen der Ärzteschaft. Es wurde vermutet, Köhler selbst könnte der 364 ÄBW 07 • 2007 Erfinder der Grundzüge des in den ersten Eckpunkten zum WSG angedachten neuen pauschalierten Vergütungssystems gewesen sein, das so merkwürdig viele Übereinstimmungen mit dem von ihm kurz darauf im Frühsommer 2006 als KBVEntwicklung präsentierten neuen Honorarkonzept zeigte. Wer sonst hätte sich diese gesetzlichen Regelungen ausdenken können? Unwahrscheinlich, dass es die Kassen, noch unwahrscheinlicher, dass es Ministerialbeamte gewesen waren. Immerhin macht die KBV ja bei jeder Gelegenheit geltend, gute Kontakte zur Politik zu pflegen und dass maßgebliche Impulse und Ausarbeitungen im Honorarbereich bisher immer ausschließlich von der KBV gekommen und geleistet wurden. Die Kollegen landauf landab reagierten allerdings höchst befremdet, im neuen Honorarkonzept der KBV Qualitätszu- und abschläge zu finden, die dann jede Menge neuer Überprüfungen durch die KVen zur Folge gehabt hätten. Man war sich zunehmend der Interessensvertretung durch Herrn Köhler nicht mehr sicher und warf ihm Basisferne vor. Die Spannung zwischen Ärzten und Psychotherapeuten und der Spitze ihrer Körperschaft wuchs. Der Versuch von KBV und KVen, sich im Schlepptau der Ärztekammern im letzten Moment noch geschwind an die Spitze der Protestbewegung zu setzen, konnte nicht wirklich überzeugen und die wachsenden Kluft nicht mehr schließen. Die Geburtstunde des Referendums Ganz unvermittelt wartete Herr Köhler daraufhin noch im Sommer letzten Jahres mit einer neuen Idee auf, die Vertragsärzte und Psychotherapeuten in einer repräsentativen Meinungsumfrage nach ihrem Wissen und ihren Wünschen gegenüber KBV und ihrer jeweiligen Landes-KV zu befragen. Das Referendum war geboren. Aus dem Ergebnis wollte Köhler Rückschlüsse für die zukünftige Ausrichtung der Körperschaft ziehen und die eigene Arbeit legitimieren. Haben die Berufsprotestierer recht? Was will die schweigende Mehrheit der Ärzte und Psychotherapeuten? Sollen KVen und KBV verstärkt auf einen Systemausstieg oder auf systemkonforme Arbeit innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen zusteuern? Freier Markt oder doch lieber das kollektivvertragliche System? Kostenerstattung oder Sachleistungssystem? Verweigerung oder Gangbarmachen der Gesetze? Wer hat die Interpretationshoheit über die Ergebnisse Herr Köhler konnte ganz zufrieden aus dem Ergebnis des Referendums den Auftrag ableiten, nach dem Protestjahr die Kräfte der KBV und KVen wieder verstärkt auf eine systemkonforme Umsetzung der jetzt vorliegenden Gesetze zu konzentrieren. Zu Hilfe kamen ihm dabei einige in letzter Minute erreichten Veränderungen im WSG zugunsten der Ärzteschaft. Kurz zuvor hatte die KBV dieses Gesetz noch heftig kritisiert und gar mit Nicht-Umsetzung gedroht. Angesichts der Umfrageergebnisse könnte man diesen neuen Umsetzungseifer als eine der Meinung der eigenen Mitglieder verpflichtete Flexibilität einordnen – 73 % der Mitglieder bevorzugen auch für die Zukunft das heutige kollektivvertragliche System. Nur 15 % würden ein marktwirtschaftliches System bevorzugen und magere 7% ein staatliches System. 63 % aller Befragten sehen als zukunftssichere Interessensvertretung weiterhin das KV-System. Man könnte aber auch kritisch sagen, dass 63% aller Befragten nicht gerade die Masse sind, sondern die folgerichtige Quittung dafür, Anzeige Abteilung Innere Medizin I dass sich die KBV gerne nach allen Seiten offen hält und letztlich dadurch in keiner Richtung wirklich zu überzeugen vermag. Parallel zu diesen Vorgängen vertiefte sich fortlaufend ein weiteres Problem: Ärzte und Psychotherapeuten trotz schöner Korbmodelle und engagiert vorgetragener Fundamentalkritik gegenüber dem bestehenden, unterfinanzierten System schnell gegen Null bewegen. Rückbesinnung Die Hausärzte verfolgten in ihrem Berufsverband eine Interessenpolitik, die sich mit der Ausrichtung des KV-Systems nicht wirklich gut vertrug. Auch hier wuchs Misstrauen: Zwischen den KV-Funktionären, die ganz mit der KV identifiziert waren und denen, die sich vor allem dem BDA verpflichtet fühlten, zwischen den hausärztlichen KV-Vorsitzenden einerseits und Herrn Weigelt auf der anderen Seite. Erst unterschwellig, dann aber immer unverhohlener wurde um die Frage gerungen, wer die Interessen der Hausärzte vertritt, ohne dass es gelang, zu einer strategischen Partnerschaft zu finden. Kein Kompaß KBV und KVen scheinen immer wieder die Orientierung zwischen Interessensvertretung und körperschaftlichen Aufgaben zu verlieren, und sich von inneren und äußeren Drücken hin und her werfen zu lassen. Deshalb verkommen regelmäßig die starken Worte des Aufbegehrens wie die der Protestzeit kurze Zeit später zu Worthülsen. Das Hinund Her sollte mit der Interpretation der Ergebnisse des Referendums bemäntelt werden. „Gängigmachen des Gesetzes“ heißt das dann oder „unsere Mitglieder erwarten das von uns“. In Wirklichkeit geht es nur darum die peinliche Kluft zu schließen, die zwischen den großen Worten und dem darauf folgenden Handeln klafft. Hier können sich allerdings KBV und eine ganze Reihe der ÄrzteProtestler die Hand reichen. Nach dem brandaktuellen BSG-Urteil, in dem am Beispiel der Kieferorthopäden in Niedersachsen die Zahlungsverpflichtung der Krankenkassen gegenüber Ärzten, die per Zulassungsrückgabe „aus dem System“ ausgestiegen sind, klar verneint wird, wird sich die Zahl der ausstiegswilligen Nachhaltige Glaubwürdigkeit könnte hingegen wiederhergestellt werden mit einer ehrlichen, nicht beschönigenden und dabei durchaus wertenden Analyse dessen, was KBV und KVen leisten, und als Körperschaften auch leisten können und müssen. Erst dann könnte die Ärzteschaft darüber befinden, ob sie das, was KBV und KVen in ihrem Körperschaftsstatus können, als Interessensvertretung wertschätzen oder wirklich lieber gegen einen Systemausstieg oder den derzeit hochgepriesenen freien Wettbewerb eintauschen wollen. Liberalisierung ist schließlich kein Wert an sich, nur weil das Wort „liberal“ darin enthalten ist, und schon gar keine Garantie dafür, dass es der Ärzteschaft und ihren Patienten hinterher besser geht. Soweit der freie Vertragswettbewerb nämlich vor allem auf eine Individualisierung des Vertrags- und Einkommensrisikos des einzelnen Arztes zielt, diesem aber hochorganisierte Einkaufskartelle gegenüberstehen, gibt man die errungen geglaubte Freiheit schon beim Eintritt in die Schöne Neue Welt wieder ab und sollte sich schleunigst an die in mancherlei Hinsicht vergleichbare Situation zurückerinnern, die zur Gründung der KVen im Interesse einer zuvor zersplitterten und verarmten Ärzteschaft geführt hatte. Ein klares Bekenntnis zum gegebenen körperschaftlichen Status, der eine Interessensvertretung im wettbewerblichen Sinn nur in klar definierten Grenzen zulässt, wäre überfällig. Es müsste herausgearbeitet werden, dass die Inter- ÄBW 07 • 2007 INNERE MEDIZIN Refresher Freiburg 21. - 25. November 2007 40 CME- Punkte ● Update in den neuesten diagnostischen und ● Refresherkurs für Internisten, Allgemeinmediziner therapeutischen Leitlinien und Assistenzärzte mit über 40 Stunden umfassende Fortbildung ● intensives Programm für Assistenzärzte zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung Wissenschaftliche Leitung: Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. R. Mertelsmann – Universitätsklinikum Freiburg Ch. Bode – Universitätsklinikum Freiburg F. Keller – Universitätsklinikum Ulm H.-H. Peter – Universitätsklinikum Freiburg M. Tamm – Universitätsspital Basel J. Müller-Quernheim – Universitätsklinikum Freiburg Drs. h. c. H. Blum – Universitätsklinikum Freiburg W. G. Zoller – Katharinenhospital Stuttgart J. Seufert – Universitätsklinikum Freiburg M. Kellerer – Marienhospital Stuttgart B. V. Hach-Wunderle – Krankenhaus Nordwest und Venenzentrum Frankfurt am Main Behandelte Themenbereiche: Hämatologie /Onkologie – Kardiologie – Angiologie – Nephrologie – Rheumatologie – Pneumologie – Gastroenterologie – Endokrinologie – Infektiologie Kursort: Aula des Kollegiengebäudes I Albert – Ludwigs – Universität Freiburg Werthmannplatz 3, 79085 Freiburg Preise: 490,- € (Fachärzte); 460,- € (Assistenzärzte) Einzeltage: 115,- €/Tag (Fach- und Assistenzärzte) Anmeldung / Information: www.fomf.de 01801 – 95 96 97 Weitere Kurse: Gastro / Diabetes, Update – Refresher 26. - 28. Oktober 2007, Zürich Kardio / Pneumo, Update – Refresher 02. - 04. November 2007, Zürich 18 Credits (anrechenbar in Deutschland) 19,5 Credits (anrechenbar in Deutschland) FomF GmbH – Salzschlirfer Straße 8 – 60386 Frankfurt www.fomf.de - [email protected] - Tel. / Fax: 01801 – 95 96 97 Kammern und KV essensvertretung der Ärzteschaft durch die KVen just in deren Wahrnehmung ihrer körperschaftlichen Aufgaben und damit auch der kollektivvertraglichen Absicherung der ärztlichen Tätigkeit besteht. Das Bewusstsein, dass dies ein großer Wert an sich ist, ist vielen Ärzten inzwischen abhanden gekommen - und offenbar vor allem vielen von denen, die berufspolitisch den Ton angeben. Mit viel Öffentlichkeitsarbeit zu den eigenen Mitgliedern hin, müssten KBV und KVen dafür sorgen, dass der Körperschaftsstatus wieder positiv wahrgenommen wird. Es ist nicht wirklich klug, immer in das Hohelied des freien Wettbewerbs einzustimmen, aus dem die KVen die Ärzte vor einigen Jahrzehntchen doch gerade gerettet haben. Haben denn alle vergessen, dass jeder Arzt vor der Etablierung der KVen im Konfirmandenanzug einzeln zu den Kassen pilgern musste, um einen Vertrag zu bekommen - oder auch nicht? Haben sich die Kollegen, die sich so sehr für den freien Wettbewerb stark machen, wirklich klargemacht, dass sie sich damit erneut erst so richtig in die Arme der Krankenkassen werfen und in die Abhängigkeit begeben würden? Trügt eventuell die Hoffnung, selbst natürlich als Sieger aus dem Wettbewerb hervorzugehen, und dass allenfalls die anderen Kollegen die Verlierer sein könnten? Oder dass niemand der Verlierer wäre, weil wir einem erneuten Ärztemangel entgegengehen, die Ärzte obendrein absolut solidarisch gemeinsam zueinander stehen und dann die Preise und die Bedingungen diktieren könnten? Kommt das Paradies sicher mit dem Ende der Bedarfsplanung und lässt uns wieder zu wirklich freien Ärzten werden, oder könnte es sein, dass das Festhalten am Sachleistungsund Kollektivvertragssystem die realistische Anerkennung des Umstands ist, dass dies trotz allem die besten Rahmenbedingungen für die Freiberuflichkeit sind? Falsche Polarisierung Nicht nur falsche Heilsversprechungen per Systemausstieg sondern auch die Polarisierung von „Re- 366 ÄBW 07 • 2007 gulierungsbehörde“ versus „bevorzugter Dienstleister für Ärzte und Psychotherapeuten“ ist nicht hilfreich sondern in der Sache irreführend und falsch. Statt einer unzutreffenden Gegensatzbildung brauchen wir dringend die Erkenntnis, dass es keinen Sinn macht, wenn KBV und KVen ihren körperschaftlichen Status versuchen zu verleugnen oder zu überwinden, denn sie sind nun einmal Körperschaften. Und genau dieser Körperschaftsstatus, der auch Regulierungskompetenzen im Sinne der Kollegen einschließt, ist der Wettbewerbsvorteil der KVen. Es gilt ihn zu nutzen. Statt ihren Körperschaftsstatus dauernd zu bejammern, könnten und müssten die KVen versuchen, genau auf dieser Grundlage zum bevorzugten Dienstleister zu werden. Die professionelle Erfüllung der körperschaftlichen Aufgaben ist das Fundament, auf das sich die KVen im Wettbewerb stützen können – und das ist m.E. das eigentliche Problem, denn davon sind wir leider noch viel zu weit entfernt. Nur wenn es KBV und KVen gelingt, den Körperschaftsstatus mit den immer neuen Anforderungen zu verschränken, werden sie überleben können. Und nur dann macht ihr Überleben auch einen Sinn. Realismus Selbst überzeugte Propagandisten des Systemausstiegs, die noch im Sommer die Ärzteschaft kurz vor dem Durchbruch sahen, im Herbst den Startschuss zum Systemausstieg dann vorsichtshalber schon mal auf das Frühjahr 2007 verlegten und inzwischen von mindestens 2-3 weiteren Jahren reden, die die Kollegen noch bräuchten, bis sie reif für diesen Schritt seien, scheinen inzwischen realisiert zu haben, dass es eine Balance gibt zwischen aufrührerischem Freiheitsstreben und dem Sicherheitsbedürfnis für die eigene Existenz. Gerade in Deutschland darf man das Sicherheitsbedürfnis als handlungsleitendes Motiv nicht unterschätzen. Es ist ein immanenter Bestandteil unseres Charakters, unterstützt und verstärkt durch die Tatsache, dass mit einem Durchschnittsalter der Ärzte von 51 Jahren die im Laufe des Lebens erworbenen liquiditätseinengenden Verpflichtungen in der Regel ziemlich hoch sein dürften. Dazu gilt es zu bedenken, dass sich - wenn überhaupt - nur das Versorgungsangebot hochspezialisierter Fachärzte wirklich gut für den freien Wettbewerb eignet, das der Hausärzte schon wesentlich schlechter und das der Psychotherapeuten am allerwenigsten. Die Grenzen der Macht Ob die Ärzteschaft in der Lage sein wird, diese schwierige Situation zu meistern, ohne allzu viel Federn zu lassen, ist in Anbetracht auch sehr unterschiedlicher Interessen innerhalb der Gesamtgruppe mehr als fraglich. Dies würde auf jeden Fall voraussetzen, dass die Protagonisten in den KVen anerkennen müssten, eben nicht alles zu können, nicht jeden und wenn auch noch so legi timen Wunsch der Ärzteschaft erfüllen und nicht jede Forderung durchsetzen zu können – d.h. am Politikhimmel keine Götter in Weiß zu sein. Sie müssten die Beschränkung des eigenen Handlungsspielraums dann auch noch den Kollegen gegenüber transparent machen, und sie müssten ihre Macht in gewissem Umfang mit den Verbänden teilen. Die Funktionsträger der Körperschaften müssten vor allem auch die bittere Wahrheit kommunizieren, dass es in naher Zukunft nicht mehr Geld im System geben wird, nach 2011 wahrscheinlich auch nur unwesentlich mehr und vor allem, dass daran keine KV und keine KBV etwas ändern kann. Gewinnen können höchstens ein paar besonders Gewitzte auf dem freien Markt, aber ohne dass dabei wie häufig glauben gemacht werden soll, die gesamte Versorgung genesen würde. Nein, das bisschen mehr Plus, das die an einer Stelle machen führt dann zwingend zu noch ein bisschen mehr Minus an einer anderen Stelle. Insgesamt bleibt es immerein Nullsummenspiel, denn die Gelddruckmaschine ist mit den Gesetzen nicht mitgeliefert worden. Kammern und KV Der Vorteil einer ehrlichen Analyse wäre, dass sich die KVen mit dem Verzicht, eine nicht vorhandene Macht zu proklamieren, auch entlasten würden, und sich sehr viel mehr auf ein handwerklich gutes Verwaltungsgeschäft konzentrieren könnten, ohne sich dauernd Versagen in der Interessensvertretung nachsagen lassen zu müssen. Stärke kann nur entstehen, wenn man sich auf die Aufgaben konzentriert, für die man ausgestattet ist, nicht in dem man in fremden Gebieten wildert. Aber Machtverzicht ist schwer. Niemand macht das freiwillig gern. KVen und KBV wollen als marktbeherrschende Körperschaften bestehen bleiben, ihre körperschaftlichen Aufgaben weiter wahrnehmen und Köhler will sich gleichzeitig mit voller Kraft in den Wettbewerb stürzen. Er will in Ablösung der kürzlich erst zu Grabe getragenen KBV-Consult nun eine „Vertragskoordinierungsgemeinschaft“ als künftiges Substitut der Bundesmantelverträge, die den Hintergrund für die derzeitigen Gesamtverträge bilden. Diese Konstruktion soll Ansprechpartner für die bundesweit agierenden Krankenkassen und deren Vertragsangebote sein, jedoch keineswegs die Befugnisse der Landes-KVen eingreifen, denen das Roll-Out der Verträge wie bisher auch vorbehalten bliebe. Ziel ist mit KVen und KBV über alle anderen Mitbewerber auf dem Gesundheitsmarkt zu triumphieren, die besten Verträge machen, den größten Zulauf verzeichnen – kurz Marktführer werden. Dass sich hier der Konflikt mit dem Hausarztverband weiter zuspitzen muss, ist sonnenklar. Inzwischen wurde bei der KBVVertreterversammlung in Münster im Mai diesen Jahres sogar noch ein neueres Gebilde als Gegenmodell zur unattraktiven „Regulierungsbehörde“ ausgerufen: „New Company“ heißt die Zauberformel, von unabhängigem Unternehmen ist die Rede, von Kartellrecht und Geschäftsfeldanalyse – aber alles bleibt sehr schwammig. Hoffen wir mal, dass da nicht nur viel Geld vergraben wird – man hat ja schon gehört, dass sich Unternehmensberatungsfirmen nicht lumpen lassen. Die Halbwertszeit der immer neu sprudelnden Ideen - KV-Consult, dann ARGE, jetzt New Company - könnten aber schon nachdenklich stimmen. Zum einen geht es letztlich doch nur um die Frage, wie mit griffigen Formeln Macht geschaffen und erhalten werden kann und nebenbei um die Frage, was die Ärzteschaft will und wie die Ziele zu erreichen wären. Die „Regulierungsbehörde“ ist ein gutes Beispiel. Niemand will eine Regulierungsbehörde, alle wollen Freiheit. Und schwupps ist die Freiheit mit dem Wettbewerb assoziiert, nur leider stimmt das eben nicht so einfach. Die vermeintliche wettbewerbliche Gestaltungsfreiheit entpuppt sich bei näherem Hinschauen als Freiheit ganz weniger wirtschaftlich potenter Player. Alle anderen dürfen sich dann ganz frei ausbeuten lassen mit schlechten oder gar keinen Verträgen. Davor wird auch eine wettbewerblich orientierte KBV nicht schützen, denn die sagt auch: „die Zeiten, in denen die KV alle gleich lieb haben konnte, sind vorbei.“ Warum sollten die Ärzte und Psychotherapeuten unter diesen Vorzeichen die Entwicklung der KBV in Richtung Wettbewerber unterstützen? Schöne neue Welt In der jüngsten Vertreterversammlung der KBV ist nun eine richtungsweisende Entscheidung gefal- len. Die Delegierten haben Herrn Weigelt das Vertrauen entzogen und Herrn Köhler im Amt bestätigt – beides mit eindeutigen Mehrheiten. Damit hat die KBV klar gemacht, dass sie keine zu weitgehende Vermischung von Verbands- und Körperschaftspolitik in ihren Gremien auf Dauer zu dulden bereit ist – so der Vorwurf an Weigelt. Die schwierige Aufgabe, die der KBV sowieso, jetzt aber unter verschärften Bedingungen, zufällt, besteht darin, sich als überzeugende Sachwalterin der Interessen aller Ärzte zu profilieren. Wie wir alle wissen, ist das ungefähr so schwierig, wie die Quadratur des Kreises. Ob das nun besser gelingen wird, ob auch der BDA sich zukünftig in der Interessensvertretung der KBV wieder finden oder nun verstärkt auf die eigenen Kräfte setzen wird, wird sich bald zeigen. Aber auch die Fachärzte müssen noch ein paar Hausaufgaben machen, denn auch bei ihnen ist im einzelnen nicht immer ausgemacht, ob sie sich durch die KVen in ihren Interessen vertreten lassen oder vielleicht doch lieber die individuelle Freiheit suchen wollen. Die Quadratur des Kreises wird ■ also wahrscheinlich ausbleiben. Birgit Clever Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVBW Anzeige Prof. Dr. Niels Korte Marian Lamprecht KORTE RECHTSANWÄLTE Absage durch Hochschule oder ZVS? - Klagen Sie einen Studienplatz ein! Wir haben seit 1998 zahlreiche Mandate im Bereich Hochschulrecht erfolgreich betreut. Unsere Kanzlei liegt direkt an der Humboldt-Universität. Prof. Dr. Niels Korte lehrt selbst an einer Berliner Hochschule. Entfernung spielt keine Rolle - wir werden bundesweit für Sie tätig. Zur Terminvereinbarung in Stuttgart: 0711 - 490 10 490 oder 24 Stunden kostenfrei: 0800-226 79 226 www.studienplatzklagen.com Unter den Linden 12 www.anwalt.info 10117 Berlin-Mitte [email protected] ÄBW 07 • 2007 367 Vermischtes Professor Dr. med. Hinrich Cramer zum 75. Geburtstag P rofessor Dr. med. Hinrich Cramer, Arzt für Neurologie und Psychiatrie und langjäh riger Leiter des klinischen und neu rochemischen Labors an der Neuro logischen Universitätsklinik Freiburg/ Breisgau, begeht am 17. August 2007 seinen 75. Geburtstag. Hinrich Cramer begann nach der Promotion in München und mehr jähriger Tätigkeit an der Pariser Sal pêtrière an der Abteilung für kli nische Neurophysiologie bei Richard Jung in Freiburg (1961). Er habili tierte sich 1969 im Fach Neurologie und klinische Neurophysiologie. Von 1969 bis 1971 war er Gastwissen schaftler in Bethesda, Maryland. Nach der Ernennung zum Professor (1978) war er bis 1997 als Kliniker, akademischer Lehrer und Forscher an der Neurologischen Universitäts klinik in Freiburg tätig. Vier Hauptarbeitsgebiete seiner Forschungsgruppe beschäftigten sich mit Aminosäuren und biogenen Aminen als Neurotransmitter, der Neurochemie und Neuroendokrino logie des Schlafs, zyklischen Nukleo tiden und umfassenden Liquorstu dien an neurogastrointestinalen Peptiden insbesondere bei Basal ganglien- und Demenzerkran kungen. Zwei Bücher, 130 klinisch-neuro logische, neurochemische, neuro pharmakologische, neurophysiolo gische und psychiatrische Original arbeiten in internationalen wissen schaftlichen Zeitschriften belegen seine reichhaltige Forschungsaktivi tät. Als Doktorvater hat er nahezu dreißig Kandidaten der Medizin auf sehr persönliche und motivierende Weise betreut, und mehrere seiner Mitarbeiter haben sich später habili ■ tiert. Klaus Rißler, Basel Norbert Rösler, Berlin 368 ÄBW 07 • 2007 Schlüsseldienst kostet mehr als Hausbesuch des Arztes „Wenn ein Schlüsseldienst für die Anfahrt besser bezahlt wird als ein Arzt für einen Hausbesuch bei einem kranken Patienten, und wenn eine künstliche Beatmung mit Herzmassa ge weniger kostet als die Programm radreparatur an der Waschmaschine, dann stimmt etwas nicht.“ Das er klärte der Vorsitzende des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereini gung (KBV), Dr. Andreas Köhler, in Berlin. Ärzte bekämen im Vergleich zur freien Wirtschaft „oft absurd we nig Geld für ihre Leistungen.“ Köhler sagte, 30 Prozent der Leistungen, die niedergelassene Ärzte in der gesetzlichen Kranken versicherung erbrächten, würden derzeit nicht bezahlt. Er wolle darauf hin arbeiten, dass sich die Situation mit der nächsten Honorarreform bessere. 2008 soll eine PauschalenGebührenordnung und 2009 eine Gebührenordnung in Euro kommen. Die niedergelassenen Ärzte werden ab 2009 dann nicht mehr Punkte ab rechnen, sondern Preise in Euro und ■ Cent. Ambulante Versorgung und Verbraucherpreise im Vergleich Arztleistungen Euro* Verbraucherpreise Euro kurzes ärztliches Zeugnis 4,09 Bockwurst mit Kartoffelsa lat und Getränk (Schnell imbiss) 4,50 hausärztliche Beratung 7,67 Kinokarte 7,00 Erstversorgung einer klei nen Wunde 7,92 Ohrläppchenpiercing Nasenpiercing/Stichkanal dehnung 8,00 15,00 Wegepauschale Schlüsseldienst (am Tag) bis 10 km Anfahrt (laut WiSo-Recherche) 11,80 Wegepauschale für den Arzt (Tag) bei 0 bis 2 km Anfahrt bei 2 bis 5 km Anfahrt bei 5 bis 10 km Anfahrt 3,20 6,30 9,20 Enddarmspiegelung 11,75 Ölwechsel am Auto zu züglich Filter, DiscountWerkstatt 19,00 hausärztliche Ganzkörper untersuchung 15,33 allgemeine Untersuchung Hund (1,5-facher Satz GOT, zuzüglich Mehrwert steuer) 16,11 künstliche Beatmung mit Herzmassage 127,75 Programmradreparatur an der Waschmaschine inklu sive Anfahrt 150,00 *(Der Punktwert wurde hier mit dem kalkulatorisch üblichen Wert von 5,11 Cent berechnet; der tatsächliche Auszahlungspunktwert liegt oft deutlich darunter.) Industrieinformation EU-Zulassung für Januvia® als Zusatztherapie bei Typ-2-Diabetes J anuvia® (Sitagliptin, MSD), ein neues orales Antidiabetikum zur Behandlung von Typ-2-Diabe tikern, hat kürzlich die EU-Zulassung erhalten. Es ist das erste Medikament einer neuen Klasse oraler Antidiabetika, der so genannten Dipep tidyl-Peptidase-4 (DPP-4)-Inhibitoren. DPP-4-Inhibitoren führen wirkmechanismusbedingt glukoseabhängig zu einer Senkung des Blutzuckerspiegels. Januvia® ist bei Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle in Kombination mit Metformin indiziert, wenn Diät und Bewegung plus Metformin den Blutzucker nicht ausreichend senken. Bei Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus, für die eine Anwendung eines PPARgammaAgonisten (d. h. ein Thiazolidin bzw. Glitazon) geeignet ist, ist Januvia® in Kombination mit einem Glitazon indiziert, wenn Diät und Bewegung plus Monotherapie mit einem Glitazon den Blutzucker nicht ausreichend senken. zureichend kontrolliert. In beiden Vergleichsgruppen zeigte sich eine vergleichbare Wirksamkeit mit einer HbA1c-Senkung um durchschnittlich 0,7 Prozent. Deutliche Vorteile besaß der neue DPP-4-Inhibitor hinsichtlich der Verträglichkeit: Während die Patienten in der Therapiegruppe mit Januvia® im Mittel 1,5 kg abnahmen, zeigte die mit dem Sulfonylharnstoff behandelte Patientengruppe eine mittlere Gewichtszunahme von 1,1 kg. Hypoglykämien traten bei signifikant mehr Patienten der Glipizidgruppe (32 Prozent) auf als unter Januvia® mit nur 4,9 Prozent. Mehr Patienten erreichten HbA1cZielwert unter Medikation mit Januvia® In einer anderen Studie, in der Januvia® ebenfalls zusätzlich zu Metformin gegeben wurde, erzielten unter dem DPP-4-Inhibitor dreimal so viele Patienten den HbA1c-Zielwert der International Diabetes Federation von unter 6,5 Prozent wie unter Metformin alleine. Es wurde gezeigt, dass Januvia® als Zusatztherapie zu Metformin oder einem Glitazon eine komplementäre Wirksamkeit besitzt. „In Europa zählen wir zurzeit mehr als 53 Millionen Patienten mit Typ-2-Diabetes. Dies sind acht Prozent der Bevölkerung. Und von diesen zeigt etwa die Hälfte eine nur unzureichende Einstellung ihres Wirksame Blutzuckersenkung mit Januvia® einmal täglich In einer klinischen Studie erhielten Patienten zusätzlich zu Metformin entweder Januvia® oder den Sulfonylharnstoff Glipizid. Ihr Blut zuckerspiegel war unter Metformin alleine mit einem durchschnittlichen HbA1c-Wert von 7,5 Prozent nur un- Blutzuckerspiegels“, so Dr. Stefan Oschmann, Präsident von MSD für die Region Europa, Mittlerer Osten, Afrika und Kanada. „Die EU-Zulassung für Januvia® gibt diesen Patienten eine dringend notwendige neue Behandlungsoption, um ihren Diabetes in den Griff zu bekommen. Gleichzeitig unterstreicht sie das Engagement von MSD im Bereich Diabetes.“ Januvia®: Inkretinverstärkung zur physiologischen Blutzuckersteuerung Januvia® wird einmal täglich oral eingenommen. Es ist ein wirkstarker und hochselektiver DPP-4-Inhibitor. Diese neue Substanzklasse wirkt über die Verstärkung eines körper eigenen Systems, nämlich des Inkretinsystems, blutzuckersenkend. Bei Typ-2-Diabetikern ist der Inkretin effekt trotz erhöhter Blutzuckerspiegel vermindert. Inkretine erzielen auf zwei Wegen eine physiologische Blutzuckersenkung: Zum einen bewirken sie eine verstärkte pankreatische Insulinsekretion, zum anderen eine reduzierte hepatische Glukoseproduktion. DPP-4-Inhibitoren verstärken die körpereigene Fähigkeit zur Blutzuckersteuerung bei Typ-2Diabetikern, indem sie die Spiegel ■ der aktiven Inkretine erhöhen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Dr. Kay Rispeter, MSD Sharp & Dohme GmbH, Lindenplatz 1, 85540 Haar, Telefon: (0 89) 45 61-19 37, Fax: (0 89) 45 61-13 29, E-Mail: [email protected] Anzeige Null Versetzungssorgen... ...aber 4 Beurteilungen Sieg K la Vor Ver h T ER sse ........ u nd a lt e n.... ........ Zu n ........ n Pr ivat sc h ulen M- B EUR TE ILU Siegmann Privatschulen ........ ........ ...... ........ Sch ........ u lja ........ ........ h r .. ........ ........ ........ ........ ........ ........ ........ ........ ........ ....... .. ........ a me ........ man Wer weiß was geht, kann gegensteuern. Deshalb gibt es bei uns vier Term-Beurteilungen pro Jahr. Das schafft Eltern die nötige Transparenz und nimmt Schülern die Angst. Denn Fehlentwicklungen werden erkannt und rechtzeitig korrigiert. NG ........ ■ Privates Gymnasium staatlich genehmigt ■ Privat-College ■ NLP-Akademie ■ Private Kinderschule 25 S-Bahn Stadtmitte, Calwer Str. 34, 70173 Stuttgart, Tel. 07 11/2 39 77-6, www.siegmann-privatschulen.de JAHRE ....... ÄBW 07 • 2007 369 Ethik in der Medizin Wirtschaftinformationen Vermögen gezielt verwalten D Carsten Stierle Dipl.-Bank betriebswirt (Bankakademie) Baden-Württembergische Bank Kompetenz zentrum Heil- und Freiberufe Kleiner Schlossplatz 11 70173 Stuttgart Telefon (07 11) 1 24-3 18 43 Telefax (07 11) 1 24-3 15 37 E-Mail: carsten.stierle@ bw-bank.de er dauerhafte Erfolg in der Ver mögensanlage beruht auf einer langfristigen und syste matischen Planung. Was für Medizi ner im Arbeitsalltag selbstverständ lich ist, wird im finanziellen Bereich manchmal vernachlässigt. Wer hat nach einem anstrengenden Arbeits tag schon Zeit und Muße, sich inten siv um die privaten Vermögensan gelegenheiten zu kümmern? Die Folge: Veränderungen an den natio nalen und internationalen Aktienund Rentenmärkten spiegeln sich in der Zusammensetzung des Vermö gensportfolios nicht wider. Vielmehr bleibt es Zufallsprodukt von Einzel fallentscheidungen. Einige Anlagen bergen mitunter überhöhte Risiken, bei anderen bleiben Wachstum schancen womöglich ungenutzt. Ein „roter Faden“ in der Vermögensanla ge ist nicht erkennbar. Gesamtvermögen und finanzielle Verpflichtungen Werden die Wünsche und Ziele des Anlegers in der bestehenden Vermögensstruktur verwirklicht? Die Antwort auf diese Frage liefert eine sorgfältige Vermögensanalyse durch einen erfahrenen Vermögensmana ger. Entscheidend ist es dabei, die gesamte finanzielle Situation zu hin terfragen – begonnen beim ge wünschten Anlagebetrag bis hin zu finanziellen Verpflichtungen. Ist das Gesamtvermögen unter Risikoaspekten ausreichend ge streut? Wie wirkt sich eine ver änderte Ertragslage der Arztpraxis auf die private Situation aus? Lässt sich der heutige Lebensstandard auch im Ruhestand aufrechterhal ten? Ist die Familie ausreichend ab gesichert? Ist die Vermögensstruktur steuerlich optimal? Analyse der einzelnen Vermögensbausteine Für einen Überblick über das Gesamtvermögen werden zunächst die einzelnen Vermögenselemente 370 ÄBW 07 • 2007 untersucht. Hierzu gehören neben dem Anlagevermögen im klas sischen Sinn auch Immobilien, Beteiligungen sowie die eigene Arztpraxis. Im Wesentlichen werden drei Anlagearten unterschieden: Geldvermögen, Sachvermögen und Produktivvermögen. Ziel der Vermögensplanung ist es nun, die Vermögensgegenstände aufeinander abzustimmen. Sie soll ten sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit die persönlichen Anla geziele abbilden. Hierfür gleicht der Vermögensmanager die bestehende Vermögens-, Liquiditäts- und Risiko situation mit den Zielvorgaben des Anlegers ab. Daraus ergibt sich eine Soll-Anlagestruktur, aus der konkrete Maßnahmen abgeleitet werden. Ab hängig vom Anlagebetrag werden bei der BW-Bank zwei Varianten der Vermögensverwaltung unterschie den: Die Fonds-Vermögensverwal tung und die individuelle Vermö gensverwaltung. hinsichtlich Chancen und Risiken auf einen Anlagetyp maßgeschneidert ist. Innerhalb der Anlagestrategie für das jeweilige Depot wählen die Fonds-Vermögensverwalter der BWBank aus einer Palette von über 6 000 in Deutschland zugelassenen Fonds die aussichtsreichsten natio nalen und internationalen Fonds aus. Ab einem Anlagebetrag von 100 000 Euro können Anleger in eines der Depotmodelle investieren. Dabei wählen sie das aus, das ihrem Risikoprofil entspricht. Mit der Ent scheidung für ein Depotmodell dele gieren sie die Verwaltung ihres De pots und müssen selbst keine Anla geentscheidungen mehr treffen. Ihr Ansprechpartner bleibt der vertraute Vermögensmanager, der ihnen re gelmäßig Rechenschaftsberichte vorlegt. Weiterhin werden gemein sam Veränderungen im persönlichen Umfeld des Anlegers besprochen und bei Bedarf entsprechende An passungen vorgenommen. Risiken vermeiden Chancen nutzen Basis der Fonds-Vermögensver waltung sind strukturierte Anlage möglichkeiten in verschiedene erst klassige Investmentfonds. Um einen Investmentfonds zu bestücken, bün delt der Fondsmanager die Anlage beträge mehrerer Anleger und in vestiert sie als Gesamtsumme. Durch das entstandene Volumen kann er seinen Fonds mit einer Vielzahl an Bausteinen zusammenfügen – seien es Aktien, Renten, Rohstoffe, Geld märkte oder Immobilien – und diese gewichten. Bei der Fondsverwaltung geht er nach strengen Anlagegrund sätzen vor. Er reagiert kurzfristig auf die Bewegungen der Märkte, nutzt Ertragschancen und optimiert Risiken. Dabei überwacht er ständig die Fondsstruktur und passt sie gegebenenfalls an – immer im Rah men der gewünschten Risikoprä ferenz. In ihrer Fonds-Vermögensver waltung bietet die BW-Bank fünf De potmodelle an, von denen jedes In der individuellen Vermögens verwaltung werden Anleger ab einem Betrag von 250 000 Euro be treut. Sie profitieren dabei von einer optimierten Aufteilung der einzel nen Vermögensbausteine in natio nale und internationale Aktien, Renten, Zertifikate sowie exotische Produkte. Bei seinen Anlageentschei dungen greift der Vermögensverwal ter auf ein dichtes Informationsnetz innerhalb des Konzerns zurück. So fließen unter anderem umfangreiche Analysen und Empfehlungen des bereits mehrfach ausgezeichneten Researchteams der LBBW mit in seine Empfehlungen ein. Beide Formen der Vermögens verwaltung bieten eine transparente und steueroptimierte Preisgestal tung auf Basis eines Komplettpreises („all-in-fee“). Zusätzliche Einzelge bühren – zum Beispiel für Ausgabe aufschläge bei Fonds oder Transakti onskosten bei sonstigen Wertpapie ■ ren – fallen nicht an. Rechtsfragen Verordnung von Anabolika >>> Verordnet ein Arzt seinem Pa tienten 5 000 Tabletten des Medika ments Methadinon Anabol auf einem Privatrezept, von dem er weiß, dass es sich um ein Anabo likum handelt, schädigt er damit das Ansehen der Ärzteschaft in erheb lichem Maße. Selbst wenn er den „Patienten“ über die Nebenwir kungen eines Anabolikums allge mein aufgeklärt hat, wiegt das Fehl verhalten so schwer, dass es mit ei ner Geldbuße von 10 000 DM (ca. 5 110 Euro) zu ahnden ist. Urteil des Ärztlichen Berufsgerichts Niedersachsen vom 06. 06. 2001 (BG 11/00) Wiederholter Berufspflichtenverstoß >>> Verstößt ein Arzt wiederholt gegen berufsrechtliche Pflichten, reicht ein bloßer Verweis nicht mehr aus. Als angemessene Reaktion muss vielmehr eine Geldbuße ver hängt werden, die sich an den wirt schaftlichen Verhältnissen des be schuldigten Arztes zu orientieren hat. Urteil des Berufsgerichts für die Heilberufe beim OLG Nürnberg vom 21. 07. 2004 (BG-Ä 4/04) Verbotene Heilsversprechen >>> Ein Arzt, der im Internet als Vorsitzender eines Vereins mit der Veröffentlichung wirbt, Krebs sei heilbar, verstößt damit gegen § 11 Abs. 2 Satz 2 Berufsordnung. Es ist unzulässig, Heilerfolge, insbe sondere bei nicht heilbaren Krank heiten, als gewiss zuzusichern. Urteil des Berufsgerichts für die Heil berufe beim OLG München vom 28. 01. 2004 (BG-Ä 31/03) Direktvertrieb von Sehhilfen durch Augenärzte >>> 1. Ein allgemeiner Hinweis des Augenarztes an jeden von ihm be handelten Patienten, er könne sich gleich bei ihm eine Fassung aus dem vorrätig gehaltenen Bestand an Brillen aussuchen, die von der Firma XY dann fertig gestellt und an den Patienten ausgehändigt würde, stellt einen Verstoß gegen das Zuwei sungsverbot des § 34 Abs. 5 BO dar und verletzt zudem das Trennungs gebot des § 3 Abs. 2 BO, wonach es Ärzten untersagt ist, im Zusammen hang mit der Ausübung der ärzt lichen Tätigkeit Waren und andere Gegenstände abzugeben oder unter ihrer Mitwirkung abgeben zu lassen. 2. Solange nicht zusätzlich deutlich wird, wieso gerade der durch die Vermittlung begünstigte Augenopti ker XY in der Lage sein sollte, anders als andere Augenoptiker die ärzt liche Verordnung bestmöglichst in terpretieren und somit Unsicher heiten des Therapieerfolges aus schließen zu können, ist die Zuwei sung und die Mitwirkung am Vertrieb einer Sehhilfe durch den Augenarzt nicht gerechtfertigt. Urteil des LG Hannover vom 16. 05. 2006 (26 O 130/05) Reisemedizinisches Zentrum >>> 1. Die Bezeichnung einer Arzt praxis als „Reisemedizinisches Zen trum F“ ist irreführend, wenn die Praxis auf dem Gebiet der Reiseme dizin hinsichtlich ihrer Größe und hinsichtlich des Angebots und der Durchführung von reisemedizi nischen Leistungen im Raum F keine führende Stellung einnimmt. 2. Ein Eintrag im Telefonbuch unter der Rubrik „Tropenmedizin“ ist nicht zulässig, wenn der Praxisinhaber nicht über die Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“ oder eine sonstige Qualifikation im Bereich der Tropen medizin verfügt. Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 31. 07. 2006 (6 U 55/06) Redaktion: Prof. Dr. iur. Hans Kamps 72770 Reutlingen Haldenhaustr. 11 Werbung im Telefonbuch >>> Ein (Zahn)Arzt, der im Ruhrge biet-Telefonbuch eine Vielfach-An zeige schaltet, die 2,5 mal 4,3 Zenti meter groß ist, die Anschrift der Pra xis, die Internet-Adresse sowie das Spezialgebiet enthält und auf jeder vierten Seite des Telefonbuchs er scheint, überschreitet die Grenze zur sachlichen Information der Öffent lichkeit und möglicher Patienten und verstößt damit gegen das (zahn)ärztliche Werbeverbot. Urteil des Berufsgerichts für Heil berufe beim VerwG Münster 31. 05. 2006 (19 K 1581/05.T) Gewerbliche Diät- und Ernährungsberatung >>> Ein niedergelassener Arzt, der eine gewerbliche Diät- und Ernäh rungsberatung und Abgabe von Nahrungsergänzungsmitteln und di ätetischen Lebensmitteln in seinen Praxisräumen betreibt und dieses Konzept bewirbt, verletzt seine Be rufspflicht und hat die Werbung zu unterlassen. Urteil des LG Darmstadt vom ■ 14. 04. 2005 (6 U 111/04) Anzeige ÄBW 07 • 2007 371 Termine Termine 7 Info >>> Seminar für Psychotherapeu- Thema Thema Balintgruppe Eignung auch zur Facharztaner kennung und psychosomatischen Grundversorgung etc. Zusatzweiterbildung „Psychotherapie – fachgebunden“ für Ärzte nach der neuen Weiterbildungsordnung K Termin K Termin ab August 2007 Beginn Wintersemester 2007/2008, Dauer 2 Jahre, curriculär aufgebaute Weiterbildung, pro Semester 12 Mittwochabende Informationsveranstaltungen: Mi, 01. 08. 2007, 20.30 Uhr, Do, 20. 09. 2007, 20.30 Uhr (Ort: Sonnenberg Klinik Stuttgart) 14-tägig, jeweils mittwochs, 18 Uhr, 2 Stunden 7 Info >>> Ort: Praxis Dr. Jürgen Jakob, MaxJoseph-Str. 4, 68167 Mannheim. Auskunft und Anmeldung (erbeten): Tel. (06 21) 33 23 22, E-Mail: [email protected] tische Weiterbildung Stuttgart (SPWS). Kontakt/Anmeldung: Frau Sonntag, Sonnenberg Klinik, Christian-Belser-Str. 79, 70597 Stuttgart, Tel. (07 11) 67 81-7 00, Fax -7 09, E-Mail: [email protected] Thema Psychosomatische Weiterbildung K Termin a) Autogenes Training: 08.–09. 09. 2007 (Sa, 11–19 Uhr, So, 9–16 Uhr) b) Klinische Hypnose: 13.–14. 10. 2007 (Sa, 10–19 Uhr, So, 9–16 Uhr) c) Progressive Muskelentspannung (Aufbauseminar): 10. –11. 11. 2007 (Sa, 10–19 Uhr, So, 9–16 Uhr) 7 Info >>> Ort: jeweils Heidelberg. Zum Gedenken Christiane Pawelke, Staufen * Dr. med. Dora Hartmann, Schwäbisch Hall * Dr. med. Hedwig Wanner, Biberach * Dr. med. Hans Herrmann, Sontheim * Dr. med. /IMF Bukarest Hans Wiesenmayer, Immenstaad * Inge Schroeder, Stuttgart * Rainer Schneider, Wellendingen * Dr. med. Philomena Schreiter, Nürtingen * Dr. med. Klara-Helene Edelhoff, Beilstein * Dr. med. Friedrich-Wilhelm Weber, Baden-Baden * Dr. med. Kurt Dettling, Rottenburg * Dr. med. Gerhard Eising, Stuttgart * Dr. med. Anton Koch, Ulm * Dr. med. Bernd Athen, Stuttgart * Hasso Schroeder, Stuttgart * Dr. med. Maria-Theresia Mann, Freiburg * Dr. med. Walter Schmidt, Tengen * Dr. med. Karl-Gottfried Wiemer, Kehl * Dr. med. Hans Mittelstraß, Filderstadt * Dr. med. Margarete Gügel-Frank, Konstanz * Friedemann Bayer, Waiblingen * Dr. med. Helmut Irion, Lorch * Dr.-medic Venczel Szabo, Denkingen * Dr. med. Helga Boos, Heidelberg * dr/Univ. Novi Sad Geza Doro, Pforzheim * Dr. med. Wolfram Bappert, Stuttgart * Prof. Dr. med. Ewald Lönne, Radolfzell * 372 Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen Thema 09. 06. 1919 12. 02. 1925 20. 02. 1912 28. 05. 1913 † † † † 30. 01. 2006 12. 02. 2007 19. 02. 2007 09. 04. 2007 17. 12. 1924 29. 08. 1925 17. 12. 1954 20. 02. 1917 23. 03. 1923 27. 07. 1929 22. 10. 1949 23. 09. 1948 21. 01. 1954 22. 02. 1941 24. 05. 1924 14. 04. 1919 04. 09. 1919 07. 10. 1920 10. 01. 1929 26. 08. 1923 16. 01. 1952 18. 07. 1919 03. 08. 1957 04. 02. 1949 07. 03. 1940 11. 02. 1921 09. 05. 1935 † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † 22. 04. 2007 23. 04. 2007 28. 04. 2007 28. 04. 2007 30. 04. 2007 04. 05. 2007 05. 05. 2007 05. 05. 2007 06. 05. 2007 07. 05. 2007 11. 05. 2007 16. 05. 2007 17. 05. 2007 19. 05. 2007 21. 05. 2007 22. 05. 2007 24. 05. 2007 25. 05. 2007 26. 05. 2007 27. 05. 2007 30. 05. 2007 31. 05. 2007 04. 06. 2007 ÄBW 07 • 2007 Auskunft/Anmeldung: Heidelberger Akademie für Gesundheitsbildung, Bergheimer Str. 76, 69115 Heidelberg, Tel. (0 62 21) 91 19 31, Fax 91 19 55; www.hag-hd.de DEGUM-Refresherkurs „Abdominelle Sonographie“ mit Farbduplex- und Kontrastmittel sonographie – Einführung in die Farbduplexsonographie; abdomi nelle Gefäße; Leber-, Nieren- und Tumorperfusion; Signalverstärker, praktische Übungen K Termin Mi, 12. 09. 2007, 14–20 Uhr 7 Info >>> Ort: Stuttgart. Wissenschaftl. Leitung: Prof. Becker, Eckernförde. Anmeldung: Anke Dix, Tel. (0 91 31) 9 40-61 12, Fax 84-13 51 51, E-Mail: [email protected] Thema VII. Heidelberger Symposium zur interdisziplinären Arbeit in der Sozialpsychiatrie Thema: Sucht K Termin Mi, 19. 09. 2007 7 Info >>> Ort: SAP University, Raiffeisenring 37, 68789 St. Leon-Rot. Kontakt: St. Thomas e. V., France Beaumont, Karlsruher Str. 48, 68723 Schwetzingen, Tel. (0 62 02) 1 27 92-0, Fax 1 27 92-20, Mobiltelefon (01 79) 1 38 67 01, E-Mail; [email protected]; www.st-thomas.de Thema Hohenheimer Homöopathiekurse zur Erlangung der Zusatzbezeich nung: A-, B-, D- und F-Kurs K Termin 19.–23. 09. 2007 (Mi–So) 7 Info >>> Ort: Stuttgart-Hohenheim. Veranstalter: Dozenten des LV BadenWürttemberg des DZVHÄ. Auskunft/Anmeldung: www.hohomkurse.de bzw. Dr. Wolfgang Krause, Hauptstr. 46, 73037 Göppingen, Tel. (0 71 61) 92 36 63. Thema Seminar „ADHS, psychosomatische Erkrankungen, Schlafstörungen“ K Termin 21.–23. 09. 2007 (Fr–So) 7 Info >>> Veranstalter/Ort: Akademie homöopathischer Ärzte, Bad Imnau (mit Dr. Heiner Frei, Laupen/Schweiz). Auskunft/Anmeldung: Dr. H. Schraegle, Tel. (0 70 83) 85 76, E-Mail: [email protected] Thema 64. Psychotherapie-Seminar Freudenstadt RahmenThema: Alkoholismus und Familie K Termin 23.–28. 09. 2007 (So–Fr) 7 Info >>> Ort: Freudenstadt. Kontakt: Prof. Dr. Hartmut Schneider (Seminarleitung), Klinik Hohenfreudenstadt, Tripsenweg 17, 72250 Freudenstadt, Tel. (0 74 41) 5 34-7 11, -7 03, Fax 5 34-6 66, E-Mail: [email protected] Thema Thema Thema Sonographiekurs der Stütz- und Bewegungsorgane (Grundkurs) Theorie und Praxis der Psycho somatischen Grundversorgung Curriculum in Zusammenarbeit mit der Akademie für Ärztliche Fort bildung der BÄK, nach den Richt linien der KV für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie für Kolleginnen und Kollegen in der Facharztausbildung 15. Zytologische Fortbildungs tagung Stuttgart Themen: Aktuelles zur HPV-Impfung; gut- und bösartige Läsionen am En dozervikalepithel und Endometrium; Aspekte zur Differenzialzytologie; Diaquiz; Diskussion der von Teilneh mern mitgebrachten Präparate am Master-Mikroskopsystem (Leinwand) K Termin 29.–30. 09. 2007 (Sa–So) 7 Info >>> Ort: Höfen/Enz. Veranstalter ist der Verein zur Förderung von Kunst und Können in der Medizin e. V. Wissenschaftl. Leitung: Prof. Dr. med. Stefan Sell. Kosten: 280 Euro (inkl. Verpflegung). Info/Anmeldung: www.sonokurs.com oder in dringenden Fällen unter Tel. (0 70 81) 1 79-1 71, Fax 1 79-1 45. Thema Curriculum Psychosomatische Grundversorgung K Termin jeweils samstags, 9–17 Uhr: 29. 09., 17. 11. 2007; 12. 01., 08. 03., 26. 04. 2008 sowie jeweils mittwochs, 17–22 Uhr: 24. 10., 05. 12. 2007; 13. 02., 02. 04. 2008 7 Info >>> Ort/Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft Psychosomatische Grundversorgung, c/o Universitäts klinikum für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Am Hochsträß 8, 89081 Ulm. Auskunft/Anmeldung: Tel. (07 31) 5 00-6 19 01 (Frau Findling, 10–12 Uhr), E-Mail: [email protected] Thema DEGUM-Sonographie-Grundkurs Themen: Abdomen, Retroperitone um, Schilddrüse, Urogenitaltrakt (nach den Richtlinien der DEGUM und der KV) K Termin 30. 09.–03. 10. 2007 (So–Mi) 7 Info >>> Ort: Universitätsklinikum Tübingen (Kliniken Berg), Innere Me dizin und Radiologie, CRONA-Gebäude, Ebene B04, Seminarraum 220, Otfried-Müller-Str. 10, 72076 Tübingen. Eine Anmeldung ist wegen begrenzter Teilnehmerzahl erforderlich. Auskunft: Prof. Dr. A. von Herbay, Frau U. Koppenhöfer, Tel. (0 70 71) 29-8 44 57, Fax 29-44 57, E-Mail: Alexandra.vonHerbay@ med.uni-tuebingen.de K Termin K Termin Veranstaltungstermine 2007/2008: freitags: 05. 10. 2007, 07. 03. 2008 samstags: 06. 10., 10. 11. 2007, 12. 01., 26. 01., 08. 03. 2008 mittwochs: 17. 10., 28. 11. 2007, 13. 02. 2008 mittwochs und freitags: jeweils 18.15–22.15 Uhr, samstags 9.30–16.15 Uhr Sa, 20. 10. 2007, 10–18 Uhr 7 Info >>> Ort: 69115 Heidelberg, Bergheimer Str. 20, Abt. Medizinische Psychologie. Kosten: 950 Euro (Psychosomatische Grundversorgung inkl. Balintgruppe), 500 Euro (Psychosomatik im Rahmen der FA-Weiterbildung inkl. Balintgruppe). Organisation: Dr. med. Dipl.-Psych. M. Schwab, Med. Universitätsklinik Heidelberg, Tel. (0 62 21) 56 87 74 oder 56 86 49. Auskunft: Heidelberger Institut für Tiefenpsychologie, Sekretariat, Tel. (0 62 21) 8 95 30 30, www.hit-heidelberg.de Thema 7 Info >>> Ort: Tagungsräume der KVBW, Bezirksdirektion Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart (Möhringen), Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage. Anmeldung: Dr. B. R. Mangold, Hofer Str. 9a, 71636 Ludwigsburg, Tel. (0 71 41) 92 40 10, Fax 92 23 18, E-Mail: [email protected]. Gebühr: 160 Euro (Ärztinnen/Ärzte), 120 Euro (Zytologieassistentinnen/ -assistenten); inkl. sind die Kosten für Mikroskop, Kaffeeausschank, Mittag essen. Überweisung: Dr. B. Mangold, Deutsche Apotheker- und Ärztebank Stuttgart, Konto 0 006 937 691, BLZ 600 906 09, Kennwort: Zyto-Kongress. Die Registrierung der Teilnahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung (begrenzte Teilnehmerzahl und Mikroskopierplätze). Die Anmeldung wird mit Überweisung der Teilnahmegebühr endgültig. Es ist erwünscht, interessante zyto logische Präparate, die histologisch oder durch Verlauf abgeklärt wurden, zur Diskussion mitzubringen. 12. Jahrestagung des Rheumazentrums Württemberg am Universitätsklinikum Tübingen – Thema: Moderne Therapiekonzepte in der Rheumatologie K Termin Sa, 20. 10. 2007, 9.30 Uhr 7 Info >>> Ort: Universitätsklinikum Tübingen, CRONA-Kliniken, Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 Tübingen, Großer Hörsaal (Ebene B04, Raum 210). Veranstalter: Rheumazentrum Württemberg gemeinsam mit der BÄK Südwürttemberg. Kontakt: Doz. Dr. I. Günaydin, Rheuma ambulanz, Med. Klinik und Poliklinik II, 72076 Tübingen, Tel. (0 70 71) 29-8 40 95, E-Mail: [email protected] ÄBW 07 • 2007 373 Bekanntmachungen Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: J ahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 76 98 90 Fax 7 69 89 50 Weitere Infos unter www.laek-bw.de „Jugendliche und Alkohol“ ein Symposium der Landesärztekammer Baden-Württemberg Termin: Montag, 19. November 2007, 10.00–15.45 Uhr Ort: CVJM Stuttgart e. V., Büchsenstraße 37, 70174 Stuttgart (Stuttgart-Mitte) Themen: • Begrüßung und Einführung Dr. Christoph von Ascheraden, Vorsitzender des Ausschusses „Suchtmedizin“; Matthias Felsenstein, Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung • Grußwort Ministerin Dr. Monika Stolz MdL Baden-Württemberg • Wirkung des Alkohols auf die Körperentwicklung und das zentrale Nervensystem Jugendlicher • Suchtmittel und Gehirn: Neurobiologische Auswirkungen bei Jugendlichen Dr. Andrea Ludolph, Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Universitätsklinikum Ulm Diskussion • Psychiatrische Komorbidität bei Jugendlichen mit Alkoholproblemen Dr., M.A. Gottfried Maria Barth, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum Tübingen Diskussion • Peergruppenverhalten und jugendliche Trends – Erfahrungen mit dem Projekt „be. free“ im Landkreis Konstanz Johannes Fuchs, Stabsstelle Gesundheits- und Sozialplanung des Landkreises Konstanz, Kommunaler Suchtbeauftragter des Landkreises Konstanz Diskussion • Trinken bis der Arzt kommt? – Bundesmodellprojekt „HaLT“ zur Prävention des riskanten Rauschtrinkens bei Jugendlichen Dipl.-Päd. Heidi Kuttler, Villa Schöpflin, Zentrum für Suchtprävention (bwlv), Lörrach Diskussion Landesärztekammer Baden-Württemberg Fortbildung und Qualitätssicherung z. Hd. Frau Mangold Jahnstraße 40 70597 Stuttgart Telefon: (07 11) 7 69 89-24 Fax: (07 11) 7 69 89-82 E-Mail: [email protected] Name (mit Titel): Vorname: Facharztbez.: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon / Fax: E-Mail: 374 ÄBW 07 • 2007 • Jugendliche und Alkohol – das Thema aus Sicht der Polizei Kriminaldirektor Uwe Stürmer, Innenministerium Baden-Württemberg, Landespolizeipräsidium Diskussion • Ambulante und stationäre Versorgungsangebote in Baden-Württemberg für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche Prof. Dr. Renate Schepker, Kinderund Jugendpsychiatrie, Zentrum für Psychiatrie – Die Weissenau, Ravensburg Diskussion • Prävention und Intervention in der Kinder- und Jugendarztpraxis Dr. Wolf-Rüdiger Horn, Gernsbach, Suchtbeauftragter des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ) Diskussion • Resümee Dr. Christoph von Ascheraden Gebühr: kostenfrei Anmeldung erforderlich Die Veranstaltung ist mit 5 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt. Anmeldung und Programm anforderung bitte an: Verordnung über die Meldepflicht bei Aviärer Influenza beim Menschen (Aviäre-Influenza-Meldepflicht-Verordnung – AIMPV) vom 11. Mai 2007 Auf Grund des § 15 AbS. 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), der zuletzt durch Artikel 57 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundes ministerium für Gesundheit: §1 (1) Die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 AbS. 1 Satz 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes wird ausgedehnt auf 1. den Krankheitsverdacht, 2. die Erkrankung sowie 3. den Tod eines Menschen an Aviärer Influenza. Die Meldung eines Krankheitsverdachts nach Nummer 1 hat nur zu erfolgen, wenn der Verdacht nach dem Stand der Wissenschaft sowohl durch das klinische Bild als auch durch einen wahrscheinlichen epidemiologischen Zusammenhang begründet ist. Die dazu vom Robert Koch-Institut auf der Grundlage von § 4 AbS. 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes veröffentlichte Empfehlung ist zu berücksichtigen. (2) § 7 des Infektionsschutzgesetzes bleibt unberührt. §2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Bonn, den 11. Mai 2007 Die Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt Unsere E-Mail-Adresse: [email protected] Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: J ahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax 7 69 81-5 00 Terminankündigung Kurs für die Fachkunde zum „Leitenden Notarzt“ Termin: 8.–12. Oktober 2007 (Mo–Fr) 41. KW (40 Stunden) Veranstaltungsort: Landesfeuerwehrschule BadenWürttemberg, 76646 Bruchsal (gemäß Satzung der Landesärzte kammer Baden-Württemberg über die Eignungsvoraussetzungen für Leitende Notärzte im Rettungsdienst vom 15. Dezember 2004) Wissenschaftliche Leitung: Dr. rer. nat. Dr. med. B. Dirks (Ulm), Prof. Dr. med. K. Ellinger (Ravensburg), Dr. med. A. HennBeilharz, (Stuttgart) Teilnahmegebühr: 562,– Euro (zuzüglich Tages verpflegung und Übernachtung in der Landesfeuerwehrschule) Teilnehmerzahl begrenzt Auskunft/Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Tel. (07 11) 7 69 81-5 70 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 E-Mail: [email protected] Workshop Geliebt, verfolgt, gejagt – Stalking! Umgang mit dem Phänomen – Grundlagen. Der aus der englischen Jagdsprache stammende Begriff „Stalking“ für „sich anpirschen“, „anschleichen“ oder das „Einkreisen der Beute“ wird in unserem Sprachraum als ein Synonym für ein komplexes Täter- und Tatverhal- ten benutzt, das dem des Mobbing teilweise entspricht. Es geht hier allerdings vor allem um Belästigung, Verfolgung, Überwachung und Psychoterror. Stalking kommt nicht ausschließlich nach Beendigung einer Partnerschaft oder noch während der Beziehung in Betracht, sondern spielt eine ebenso große Rolle im Arbeitsleben. Das Seminar vermittelt Professio nen aus den verschiedenen Praxisbereichen, grundlegende Kenntnisse über den Umgang mit dem Phänomen Stalking, zeigt Handlungsalternativen im Umgang mit den Opfern auf und gibt wichtige Tipps zur Beweis sicherung und Dokumentation. Termin: Samstag, 20. Oktober 2007, 9.00–16.30 Uhr Ort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Leitung: Dipl.-Verw.-Wirt (FH) Stephan Rusch, Bremen Kriminalhauptkommissar LKA Bremen Zielgruppe: Ärzte/Assistenzpersonal Fortbildungsstunden/-Punkte: Der Workshop ist modular auf vier Doppel(schul)stunden (8 Unterrichtsstunden) ausgerichtet und wird bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur zertifizierten Fortbildung angemeldet. Teilnehmergebühr: 80,– Euro (einschließlich Tagungsverpflegung) Teilnehmerzahl: ca. 20 Personen (bei nicht ausreichender Beteiligung hat der Veranstalter das Recht, den Workshop abzusagen). Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstraße 5 70597 Stuttgart Tel. (07 11) 7 69 81-0/-5 70 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 E-Mail: [email protected] Allgemeinarzt Nr. 0707 Landkreis Böblingen 71083 Herrenberg Allgemeinarzt Nr. 0708 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax 7 87 52 74 Landkreis Göppingen 73312 Geislingen Allgemeinarzt Nr. 0709 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 104 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertragsarztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Augenärzte Rems-Murr-Kreis 73614 Schorndorf Nr. 0701 Frauenärzte Landkreis Ludwigsburg 70839 Gerlingen BAG-Anteil Nr. 0702 Stadtkreis Stuttgart 70567 Stuttgart Nr. 0703 Landkreis Ludwigsburg 70825 Korntal-Münchingen Nr. 0704 Hausärzte Landkreis Ludwigsburg 71706 Markgröningen Allgemeinarzt BAG-Anteil Nr. 0705 Landkreis Böblingen 71083 Herrenberg Allgemeinarzt BAG-Anteil Nr. 0706 Ostalbkreis 73494 Rosenberg Landkreis Ludwigsburg 71672 Marbach Allgemeinarzt Nr. 0710 Landkreis Ludwigsburg 74366 Kirchheim am Neckar Allgemeinarzt Nr. 0711 Landkreis Böblingen 71229 Leonberg Allgemeinarzt Nr. 0712 Landkreis Böblingen 71111 Waldenbuch Allgemeinarzt Nr. 0713 Stadtkreis Heilbronn 74074 Heilbronn Allgemeinarzt Nr. 0722 Hautärzte Rems-Murr-Kreis 71332 Waiblingen Nr. 0723 HNO-Ärzte Stadtkreis Heilbronn 74072 Heilbronn Nr. 0714 Internisten (fachärztlich) Landkreis Böblingen 71063 Sindelfingen BAG-Anteil Nr. 0715 Kinderärzte Ostalbkreis 73430 Aalen BAG-Anteil Nr. 0716 ÄBW 07 • 2007 375 Bekanntmachungen Nervenärzte Stadtkreis Stuttgart 70182 Stuttgart BAG-Anteil Nr. 0717 einigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Postfach 80 06 08 in 70506 Stuttgart, schriftlich einzureichen und muss die vollständige Anschrift, Facharztanerkennung, Angaben zum frühestmöglichen Praxisübernahmezeitpunkt sowie das Einverständnis zur Weitergabe der Bewerbung an den Praxisübergeber enthalten. Orthopäden Main-Tauber-Kreis 97877 Wertheim BAG-Anteil Nr. 0718 Stadtkreis Stuttgart 70435 Stuttgart Nr. 0719 Psychotherapeuten Hohenlohekreis 74676 Niedernhall TP E ärztlich Nr. 0720 Radiologen Landkreis Böblingen 71065 Sindelfingen BAG-Anteil Nr. 0721 Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie über die Abteilung Ärzteberatung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Telefon (07 11) 78 75-3 00. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der „Warteliste“ eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Die formlose Bewerbung ist innerhalb von vier Wochen unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Ziffer bei der Kassenärztlichen Ver- Auf folgende, bereits früher veröffentlichte Ausschreibungen können noch Bewerbungen eingehen: Augenärzte in 89518 Heidenheim Nr. 0101 Frauenärzte in 75031 Eppingen Nr. 0104 Frauenärzte in 71229 Leonberg Nr. 0903 Hausärzte in 72669 Unterensingen Nr. 0105 Hausärzte in 97957 Wittighausen Nr. 0307 Hausärzte in 73527 Schwäbisch Gmünd Nr. 1204 HNO-Ärzte in 74206 Bad Wimpfen Nr. 0507 Kinderärzte in 73660 Urbach Nr. 1206 Zu diesen und insbesondere auch zu weiteren Niederlassungs, Kooperations- und Übernahmemöglichkeiten bietet Ihnen die Bezirksdirektion Stuttgart eine persönliche Beratung an. Terminvereinbarung bitte unter Telefon (07 11) 78 75-3 00. Anzeige 376 ÄBW 07 • 2007 Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax 5 96 11 40 Fortbildungsseminar für Ärztinnen nach der Familienpause Erster Teil: 17. bis 28. September 2007 Zweiter Teil: 18. bis 29. Februar 2008 Vorlesungszeiten: In der Regel zwischen 9.00 und 15.00 Uhr Seminarort: Seminarzentrum der SRH-Business Academy, Bonhoefferstraße 12, 69123 Heidelberg Seminargebühr: 450,– Euro pro zweiwöchigem Seminarteil (die Seminarteile können getrennt gebucht werden). Information und Anmeldung: Frau Dr. Andrea Koch, Telefon (07 21) 49 42 80; Frau Dipl.-Psych. Ines Ellesser, IB-Bildungszentrum Mannheim, Neckarauer Straße 106–116, Telefon (06 21) 81 98-1 50. Veranstalter: Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg und dem IB-Bildungszentrum Mannheim. Fortbildungspunkte: 60 Fortbildungspunkte pro Seminarteil werden bei der Landesärztekammer beantragt. Fortbildungsveranstaltung für Transfusionsverantwortliche und Transfusionsbeauftragte gemäß den Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) Gemäß der Novellierung 2005 der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) ist für Transfusionsverantwortliche und Transfusionsbeauftragte eine theoretische Fortbildung einer Landesärztekammer erforderlich. Am Institut für Transfusions- und Laboratoriumsmedizin des Klinikums Pforzheim wird am 14. und 15. September 2007 eine entsprechende Weiterbildung in zwei Blöcken angeboten. Es handelt sich hierbei um einen – jeweils 8 Stunden umfassenden – theoretischen Unterricht, gemäß den Fortbildungs inhalten des Curriculums der Bundesärztekammer zur Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher/-Beauftragter. Die Veranstaltung ist mit 9 Punkten pro Fortbildungstag zur Zertifizierung angemeldet. Block I: Fr, 14. September 2007 Für Ärztinnen und Ärzte, die ausschließlich Plasmaderivate anwenden. Block I und II: Fr, 14. September 2007 und Sa, 15. September 2007 Für Ärztinnen und Ärzte, die – neben Plasmaderivaten – Blutkomponenten anwenden. Der Unkostenbeitrag beträgt: 70,– Euro zzgl. MwSt. für Block I 135,– Euro zzgl. MwSt. für Block I und II Arbeitsunterlagen, Tagungsgetränke und Mittagessen sind im Preis enthalten. Verbindliche Anmeldungen sind bis zum 3. September 2007 erbeten an: Herrn Chefarzt Dr. Thomas Wüst Institut für Transfusions- und Laboratoriumsmedizin Bekanntmachungen Klinikum Pforzheim GmbH Kanzlerstraße 2–6 75175 Pforzheim Tel.: (0 72 31) 9 69-23 28/23 27 Fax: (0 72 31) 9 69 29 92 E-Mail: [email protected] Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie ausführliche Tagungsunterlagen sowie die Zahlungsaufforderung. Fortbildungsveranstaltung zur Qualifikation als Qualitätsbeauftragte(r) Hämotherapie Gemäß der am 5. November 2005 in Kraft getretenen Novellierung der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) wird für alle Einrichtungen, die Blutkomponenten und/oder Plasmaderivate zur Behandlung von Hämostasestörungen anwenden, ein(e) Beauftragte(r) im Bereich Hämotherapie gefordert. Für dieses Mandat werden genaue Qualifikationsvoraussetzungen definiert. Punkt 1.6.3 der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) definiert die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Qualitätsbeauftragte (r) wie folgt: Grundsätzliche Voraussetzung ist die Approbation als Arzt und eine mindestens dreijährige ärztliche Tätigkeit. Darüber hinaus muss eine der folgenden Qualifikationen vorliegen: a) Erfüllung der Voraussetzung für die Zusatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ b) 40 Stunden theoretische, von einer Ärztekammer anerkannte, Fortbildung „Qualitätsbeauftragte(r) Hämotherapie“. Die Übergangsregelungen besagen, dass wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie als Qualitätsbeauftragte(r) tätig war, diese Tätigkeit weiter ausüben darf, unter der Bedingung, dass eine der oben genannten Qualifikationen innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinien nachgewiesen wird. Weitere Ausnahmeregelungen bestehen nicht. Am Institut für Transfusions- und Laboratoriumsmedizin des Klinikums Pforzheim wird vom 24. bis 28. September 2007 unter der Leitung von Herrn Chefarzt Dr. Thomas Wüst und Frau ltd. Oberärztin Dr. Christiane Saadé die nach den Richtlinien geforderte 40-stündige zertifizierte Fortbildung angeboten. Der Kurs orientiert sich streng am Musterkurrikulum für Qualitätsbeauftragte Hämotherapie der Bundesärztekammer und ist mit 40 Punkten zur Zertifizierung angemeldet. Da der Kurs auch praktischen Unterricht in Kleingruppen vorsieht, ist die Teilnehmerzahl auf 24 Personen begrenzt. Der Unkostenbeitrag beträgt 750,– Euro zzgl. MwSt.; Arbeitsunterlagen, Zertifikate, Tagungsgetränke und Mittagessen sind im Preis enthalten. Verbindliche Anmeldungen sind bis zum 3. September 2007 erbeten an: Herrn Chefarzt Dr. Thomas Wüst Institut für Transfusions- und Laboratoriumsmedizin Klinikum Pforzheim GmbH Kanzlerstraße 2–6 75175 Pforzheim Tel.: (0 72 31) 9 69-23 28/23 27 Fax: (0 72 31) 9 69 29 92 E-Mail: [email protected] Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie ausführliche Tagungsunterlagen sowie die Zahlungsaufforderung. im Planungsbereich Mannheim Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2008 Kennziffer HÄ/260, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich KarlsruheLand Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2008 Kennziffer HÄ/261, Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax 5 96 11 88 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 AbS. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertragsarztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Frauenärztliche Praxis im Planungsbereich RheinNeckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 10. 2007 Kennziffer FR/155, Hausärztliche Praxis – internistisch – im Planungsbereich KarlsruheStadt Praxisübernahmezeitpunkt: 03. 01. 2008 Kennziffer HÄ/263, Hausärztliche Praxis – internistisch – im Planungsbereich RheinNeckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 10. 2007 Kennziffer HÄ/264, Frauenärztliche Praxis im Planungsbereich RheinNeckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer FR/156, HNO-Praxis (Gemeinschaftspraxis-Anteil) im Planungsbereich Freudenstadt Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2008 Kennziffer HNO/49, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2008 bzw. späterer Zeitpunkt Kennziffer HÄ/259, Hausärztliche Praxis – internistisch – (Gemeinschaftspraxis-Anteil) Hausärztliche Praxis – internistisch – im Planungsbereich RheinNeckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/262, Kinder- und Jugendmedizinische Praxis im Planungsbereich NeckarOdenwald-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer K/85, Nervenärztliche Praxis (Gemeinschaftspraxis-Anteil) im Planungsbereich Heidelberg Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer NP/51, Orthopädische Praxis (bisheriger GemeinschaftspraxisAnteil) im Planungsbereich RheinNeckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 10. 2007 Kennziffer O/83, ÄBW 07 • 2007 377 Bekanntmachungen Urologische Praxis (Gemeinschaftspraxis-Anteil) im Planungsbereich Mannheim Praxisübernahmezeitpunkt: 03. 03. 2008 Kennziffer U/35, Urologische Praxis (Gemeinschaftspraxis-Anteil) im Planungsbereich Heidelberg Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 10. 2007 Kennziffer U/36. Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-3 12. Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nach zuweisen (Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollständigen Zulassungsunterlagen Anzeige M I S E R E O R FÖRDERKREIS EINANDER DIE HAND REICHEN Kommen Sie in unseren Kreis! Mehr Infos: www.misereor.de oder telefonisch 0241/442-578 Ich möchte Fördermitglied bei MISEREOR werden! Schicken Sie mir Unterlagen zum Förderkreis Vorname, Name Straße, Nr. PLZ, Ort Bitte senden Sie den Coupon an: Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e.V. Mozartstr. 9 · 52064 Aachen 378 sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Kennziffer bis zum 10. 08. 2007 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Des Weiteren werden folgende Psychotherapeutensitze ausgeschrieben: Praxis eines Facharztes für Psychotherapeutische Medizin im Planungsbereich RheinNeckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2008 Kennziffer ÄP/26, Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten im Planungsbereich KarlsruheLand Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 01. 2008 Kennziffer PP/34. Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-1 63. Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen (Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollständigen Zulassungsunterlagen sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Kennziffer bis zum 10. 08. 2007 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. ÄBW 07 • 2007 Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax 89 28 68 Bezirksberufsgericht für Ärzte in Freiburg Durch Verfügung des Ministeriums für Arbeit und Soziales BadenWürttemberg vom 30. 05. 2007 – Az. 55-5415.2-1.2 – wurden im Einvernehmen mit dem Justiz ministerium Baden-Württemberg gemäß § 21 AbS. 4 i.V.m. § 8 AbS. 2 des Heilberufe-Kammer gesetzes i.d.F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Februar 2006 (GBl. S. 23, ber. S. 83), mit Wirkung vom 01. 09. 2007 für die Dauer von 5 Jahren Herr Dr. med. Jürgen Gerlach Friedhofstraße 4 79285 Ebringen zum 1. ärztlichen Beisitzer des Bezirksberufsgerichts für Ärzte in Freiburg und Frau Dr. med. Brigitte Zander Friedhofstraße 4 79199 Kirchzarten zur stellvertretenden 1. ärztlichen Beisitzerin des Bezirksberufsgerichts für Ärzte in Freiburg bestellt. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax 8 41 07 I. Schwerpunktpraxis für Drogenabhängige Facharzt mit Fachkunde Suchtmedizin im Rahmen einer Sonderbedarfszulassung gesucht zum Betrieb einer Schwerpunktpraxis für Drogenabhängige inkl. Methadonsubstitution im Landkreis Ortenau Stadt Offenburg Zeitpunkt: 01. 10. 2007, spätestens 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. SP-OG-07/07 II.Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 AbS. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausarzt – diabetologische Schwerpunktpraxis – Landkreis Schwarzwald-BaarKreis 78050 Villingen-Schwenningen (örtliche BAG/allgemeinärztlicher Anteil) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007 Chiffre-Nr. 07/07-1 Hausarzt Landkreis Konstanz 78244 Gottmadingen (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Unsere E-Mail-Adresse: [email protected] Bekanntmachungen Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007 Chiffre-Nr. 07/07-2 Hausarzt Landkreis Ortenaukreis 77694 Kehl (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 02. 2008 Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007 Chiffre-Nr. 07/07-3 Anästhesiologie Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (örtliche BAG) Zeitpunkt: 01. 10. 2007 Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007 Chiffre-Nr. 07/07-4 Augenheilkunde Stadtkreis Freiburg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007 Chiffre-Nr. 07/07-5 Augenheilkunde Landkreis Waldshut 79761 Waldshut-Tiengen (Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007 Chiffre-Nr. 07/07-6 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Landkreis Ortenaukreis 77855 Achern (Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007 Chiffre-Nr. 07/07-7 Nervenheilkunde Landkreis Konstanz (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007 Chiffre-Nr. 07/07-8 Ärztliche Psychotherapie tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie Stadtkreis Freiburg 79104 Freiburg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007 Chiffre-Nr. 07/07-9 Bewerbungen nur durch Fach ärztinnen/-ärzte für Psychothera peutische Medizin oder Psychoso matische Medizin und Psychothe rapie möglich Nähere Informationen erhalten Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Freiburg, Telefon (07 61) 8 84-2 74, Frau Wabnitz. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein (z. B. Arztregistereintragung, Facharzt u. a.). Der formlosen schriftlichen Bewerbung (bitte Chiffre-Nr. angeben) ist eine Auflistung des beruflichen Werdegangs beizufügen. Die Bewerbung ist bis zur jeweils genannten Bewerbungsfrist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, einzureichen. Die in der Warteliste der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Freiburg (§ 103 AbS. 5 SGB V) aufgenommenen Ärzte werden hiermit aufgefordert, sich bei Interesse ebenfalls zu bewerben. Eine gesonderte Mitteilung ergeht nicht. Nachfolgend informiert die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirks direktion Freiburg, über eine Praxisübernahme in einem Planungsbereich, der keiner Zulassungsbeschränkung unterliegt: Hausarzt Landkreis Tuttlingen 78588 Denkingen (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 10. 2007 Bei Interesse bietet die Kassenärztliche Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Freiburg, unter der Telefonnummer (07 61) 8 84-2 74 die Vermittlung an. Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 91 74 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Niedergelassene Vertragsärzte, ermächtigte Krankenhausärzte und Fachärzte, die in nach § 108 SGB V zugelassenen Kliniken angestellt sind, sind seit dem 01. 07. 2004 gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Erworben werden müssen 250 Fortbildungs punkte in 5 Jahren. Da der Deutsche Ärztetag 2004 beschlossen hat, in den jeweiligen Fortbildungskategorien keine Punkteobergrenzen mehr zu fordern, haben Ärztinnen und Ärzte heute die Möglichkeit, frei zu entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre CME-Punkte sammeln möchten. Damit wurde der Weg frei, die Fortbildung zeitund ortsunabhängig auch über Printmedien, CD-ROMs und Online-Fortbildung zu gestalten. Die Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ wurde von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg auf der Basis des Curriculums der Dt. Gesellschaft für Palliativmedizin entwickelt und ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 10 Punkten anerkannt. Für weitere Informationen oder zur Bestellung der CD-Rom (39,– Euro) wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Adresse. 10. Gesundheitsforum Südwürttemberg „… bis der Notarzt kommt“ Für viele Ärztinnen und Ärzte, die nicht die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ erworben haben, ergeben sich in Bereitschafts- und Notdiensten oft nicht alltägliche Situationen mit ungewohnten Problemen, die häufig unter Zeitdruck bewältigt werden müssen. Das 10. Gesundheitsforum Südwürttemberg ist dieser Thematik mit typischen Beispielen vor dem Hintergrund der Reanimationsrichtlinien sowie juristischen und finanziellen Aspekten gewidmet. Termin: Samstag, 6. Oktober 2007, 9.30 –13.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 19/2007) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Cafe-Restaurant Eiszeit, Eywiesenstr. 8, 88212 Ravensburg Gebühr: keine Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 4 Fortbildungspunkten angemeldet. Plastische Chirurgie und Schönheitsoperationen Termin: Mittwoch, 12. September 2007, 19.30–22.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 17/2007) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Cafe-Restaurant Eiszeit, Eywiesenstr. 8, 88212 Ravensburg Die Veranstaltung ist bei Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 4 Fortbildungspunkten angemeldet. Impfseminar Termin: Samstag, 15. September 2007, 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 5/2007) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 7 2770 Reutlingen Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt. ÄBW 07 • 2007 379 Bekanntmachungen Psychoonkologie – psychologische Begleitung von und heilsamer Umgang mit Krebspatienten Termin: Samstag, 20. Oktober 2007, 9.00–13.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 15/2007) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 6 Fortbildungspunkten angemeldet. Power Point-Seminar Termin: Samstag, 20. Oktober 2007, 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 14/2007) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Ort: Handwerkskammer -Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Gebühr: 50,– Euro Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 4 Fortbildungspunkten angemeldet. Homepage für den Arzt Patienten suchen sich ihre Ärztinnen und Ärzte immer häufiger nicht mehr im Telefonbuch aus, sondern über die Informationen auf der Homepage im Internet. Die Internetseite kann also entscheidend sein für den Beginn eines Patienten-Arzt-Kontaktes. Bei der Errichtung einer Homepage muss die Berufsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg beachtet werden. Dieses Seminar vermittelt die Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre Internetpräsentation selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 10. November 2007, 9.00–15.00 Uhr 380 (Anmeldungs-Nr. 20/2007) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Gebühr: 99,– Euro (inkl. Verpflegung) Mindestteilnehmerzahl: 8 Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 7 Fortbildungspunkten angemeldet. Rhetorik-Seminar: Reden vor Gruppen Termin: Samstag, 6. Oktober 2007, 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 2007-1) Leitung: Frau Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 120,– Euro Mindestteilnehmerzahl: 8 Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 11 Fortbildungspunkten anerkannt. Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Termin: Samstag, 24. November 2007, 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 2007-2) Leitung: Frau Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm ÄBW 07 • 2007 Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 120,– Euro Mindestteilnehmerzahl: 8 Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 11 Fortbildungspunkten anerkannt. Vorankündigungen Grundlagen der Medizinischen Begutachtung Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32 Stunden anbietet. Termine: Freitag, 11. Januar 2008, 9.00–16.15 Uhr Samstag, 12. Januar 2008, 9.00–17.30 Uhr Freitag, 25. Januar 2008, 9.00–16.05 Uhr Samstag, 26. Januar 2008, 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 1/2008) Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kursunterlagen und Verpflegung) Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 32 Fortbildungspunkten angemeldet. 40-Stunden-Kurs „Palliativ medizin“ nach der Weiterbildungsordnung In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist u. a. die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 22. Februar 2008, 14.00–17.30 Uhr Samstag, 23. Februar 2008, 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 24. Februar 2008, 9.00–15.00 Uhr Freitag, 7. März 2008, 14.00–18.15 Uhr Samstag, 8. März 2008, 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 9. März 2008, 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 2/2008) Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Chefarzt am Kreiskrankenhaus Laupheim Ort: Ärztehaus, Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 350,– Euro Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 40 Fortbildungspunkten angemeldet. Fallseminare Palliativmedizin Nach der allgemeinen Übergangsbestimmung des § 20 AbS. 8 der neugefassten Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 15. 03. 2006 (in Kraft getreten am 01. 05. 2006) sind eine mindestens 12-monatige regelmäßige und überwiegende Anzeige Tauchmedizin: Das neue Standardwerk für den Tauchsport. Tätigkeit in der Palliativmedizin innerhalb der letzten 8 Jahre vor Einführung der neuen Weiterbildungsordnung sowie umfassende Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten in diesem Bereich nachzuweisen. Dies kann entweder geschehen durch: • Nachweis einer 12-monatigen Tätigkeit bei einem zur Weiterbildung befugten Arzt oder • durch dokumentierten Nachweis über die palliativmedizinische Versorgung von 25 Patienten innerhalb von 5 Jahren oder • durch 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die Fallseminare besuchen möchten, bietet die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Süd württemberg die Fallseminare in drei Modulen zu je 40 Stunden im Ärztehaus Reutlingen an. Module I–II (80 Stunden) Termin: 21.–28. Juni 2008 (Sa–Sa) (Anmeldungs-Nr. 4/2008) Teilnehmerzahl: 15 Personen Gebühr: 845,– Euro Modul III (40 Stunden) Termin: 24.–27. September 2008 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 5/2008) Teilnehmerzahl: 15 Personen Gebühr: 425,– Euro Ort: jeweils Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11 In den Modulen I und II werden die Kenntnisse des Grundkurses vertieft. Die Teilnahme an den Modulen I und II ist Voraussetzung für die Teilnahme an Modul II. Die Module I–III sind bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit jeweils 40 Fortbildungspunkten angemeldet. Notfallmedizinisches Training für Arzthelferinnen Termine: Teil I: Mittwoch, 25. Juli 2007, 14.00–18.00 Uhr Teil II: Mittwoch, 1. August 2007, 14.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH12/2007 und AH13/2007) Leitung: Dr. med. Blickle, Neckartailfingen Ort: DRK-Rettungszentrum Tübingen, Steinlachwasen 26, 72072 Tübingen Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag pro Person inkl. Skript Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-4 15 oder -4 16, Fax (0 71 21) 9 174 00, E-Mail: fortbildung@ baek-sw.de Anzeige Setzen Sie auf Bewährtes! ÄBW-markt etabliert und effektiv. Einfach ÄBW-ma rkt Gentner Verlag Postfach 10 17 42 70015 Stu ttgart Auftrag geber: (bitte Name/Vorn ame vollständig ausfü llen) Straße/Hau snr. PLZ/Ort ausfülle n und prä sent sei n! Der ÄBW -ma Württemb rkt im Ärzteb latt Bad enPlattform, erg bietet Ihnen die in Baden- auf der Sie mit alle wirkungsvolle Württemb n Ärzten Und dies kostengün erg kommunizi eren kön als zum stiger und Beispiel nen! effektiver in überreg oder Onl inebörse ionalen Ärz n. Mit dem fahren Sie tetiteln zusätzlich immer zweigle ÄBW-markt isig unter ww – ohne Mehrko , in Print und sten – im w.laek-b Inte w.de > Ärz teblatt. rnet Sie habe n 18 Rub riken zur ❏ Stelle Auswah nangebote ❏ Stelle l: ngesuche ❏ Diens 4,00 € pro tleistungen mm Höhe ❏ Gewe 2,25 € pro (1-spaltig) rbl. 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Chiffre (Gebü rift kreuzter hr: 9,20 ❏ mit Telefo Rubrik ersch €) einen (bitte nnummer deutlich in Block schrift/Sch reibmaschi ne ausfü llen): ÄBW-m arkt ÄBW-m arkt Ch. Klingmann · K.Tetzlaff (Hrsg.) Moderne Tauchmedizin ◾ Handbuch für Tauchlehrer, Taucher und Ärzte Unter Mitarbeit zahlreicher Fachautoren 1. Auflage 2007, ISBN 978-3-87247-645-6 Gebunden, 792 Seiten, fünffarbig, zahlreiche Abbildungen € 59.- / sFr 115.Aktuelles Fachwissen. Moderne Methodik. Hoher Nutzwert. Bestellcoupon Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) der Neuerscheinung Ch. Klingmann • K. Tetzlaff (Hrsg.) „Moderne Tauchmedizin“ (Best.-Nr. 64500), 1. Auflg. 2007, zum Preis von € 59.- zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu. Gentner Verlag • Buchservice Medizin Postfach 101742 • 70015 Stuttgart • Tel. 0711/63672-857 Fax-Hotline: 0711/63672-735 E-mail: [email protected] Name, Vorname E-Mail Telefon/Tel efax k@gentn -7 60 258 HOTLIN E ÄBW-ma 49 und -8 rkt 61 · Tele fax (07 11) Anzeigen: 6 36 72-7 60 · E-M ail bec ) 6 36 72 11.indd x (07 11 ABW-Markt- 6 36 72-8 l per Fa Telefon (07 11) Schnel ÄBW Anzeigenservice: Tel.: (07 11) 6 36 72-8 49 Fax: (07 11) 6 36 72-7 60 E-Mail: [email protected] Firma/Institution erverlag .de 20.12.2005 15:23:24 Uhr Beruf/Abteilung/Funktion Straße / Postfach Nr. - Land PLZ Ort Telefon Telefax E-Mail Datum Unterschrift Moderne_Tauchmedizin_Anz_91x260_2 2 med_062 ÄBW 07 • 2007 381 12.04.2007 13:30:09 Uhr Bekanntmachungen Hausärztliche Praxis – Allgemeinmedizin – Bodenseekreis Langenargen Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. BO 60 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 91 71 00 Ausschreibung von Vertragsarzt sitzen Nach der Anordnung von Zu lassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden ge mäß § 103 AbS. 4 SGB V auf An trag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Ver tragsarztsitze zur Übernahme/ Wiederbesetzung ausgeschrie ben: Hausärztliche Praxis – Allgemeinmedizin – Ulm (Stadt) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. UL 31 Hausärztliche Praxis – Allgemeinmedizin – Kreis Tübingen Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre-Nr. TÜ 32 Hausärztliche Praxis – Allgemeinmedizin – Kreis Ravensburg Übernahme eines Gemeinschaft spraxisanteils Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre-Nr. RV 72 Hausärztliche Praxis – Allgemeinmedizin – Bodenseekreis Friedrichshafen Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 09. 2007 Chiffre-Nr. BO 58 Hausärztliche Praxis – Allgemeinmedizin – Kreis Ravensburg Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre-Nr. RV 71 Hausärztliche Praxis Ulm (Stadt) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre-Nr. UL 28 Hausärztliche Praxis Bodenseekreis Kressbronn Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre-Nr. BO 59 Innere Medizin – fachärztlich – Kardiologie Reutlingen (Stadt) Übernahme eines Gemeinschaft spraxisanteils Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. RT 50 Innere Medizin – fachärztlich – Kardiologie Ulm (Stadt) Übernahme eines Gemeinschaft spraxisanteils Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. UL 29 Innere Medizin – fachärztlich – Kardiologie Ulm (Stadt) Übernahme eines Gemeinschaft spraxisanteils Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. UL 30 Innere Medizin – fachärztlich – Reutlingen (Stadt) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. RT 32 Urologie Kreis Reutlingen Metzingen Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: ab 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. RT 51 Urologie Bodenseekreis Friedrichshafen Übernahme eines Gemeinschaft spraxisanteils Zeitpunkt: 01. 01. 2008 Chiffre-Nr. BO 61 Gynäkologie und Geburtshilfe Kreis Biberach Übernahme eines Gemeinschaft spraxisanteils Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre-Nr. BC 80 Nähere Informationen vorab er halten Sie bei der Kassenärzt lichen Vereinigung Baden-Würt temberg, Bezirksdirektion Reut lingen, Telefon (0 71 21) 9 17-2 39, Frau Kaupp. Die formlose schriftliche Bewer bung ist unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Chiffre-Nummer bis zum 20. 08. 2007 bei der Kas senärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, einzureichen, die vollständigen Bewerbungsun terlagen können in Ausnahmefäl len spätestens bis zum Tag der Sitzung des relevanten Zulas sungsausschusses nachgereicht werden. Wir weisen darauf hin, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Be werber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Eine gesonderte Mitteilung ergeht nicht. Impressum Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrike Wahl (Vorsitzende), Dr. med. Hoffmann-Goldmayer (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Herz, Dr. med. Geldmacher, Dr. med. Schade, Dr. med. Datz, PD Dr. med. Christian Benninger Verantwortlicher Chefredakteur: Jürgen Dreher Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 E-Mail: [email protected] Verlag und Anzeigenverwaltung: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. 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