Ärzteblatt Baden-Württemberg 07-2007

Transcrição

Ärzteblatt Baden-Württemberg 07-2007
ISSN 0720-3489
7
2007
Ärzteblatt
Baden-Württemberg
E 1041
62. Jahrgang
Amts- und Mitteilungsblatt
der ärztlichen Körperschaften
Gentner Verlag
Foto: Baden-Württembergische Bank (Bildarchiv)
Bad Mergentheim
Inhalt 07 • 2007
Ärzteblatt
Baden-Württemberg
EDITORIAL
KAMMERN UND KV
356
Der Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg und Vorsitzende des
Ausschusses „Nichtärztliche medizinische Fachberufe „ bei der Landesärztekammer, Dr. med. Michael Datz, befasst sich mit dem Thema „Medizinische
Fachangestellte“ und stellt fest: „ Die Bezirksärztekammern bleiben nach dem
Berufsausbildungsgesetz nach wie vor die koordinierende und zuständige
Stelle für die Ausbildung“.
357
„ Ist die Einzelpraxis ein Auslaufmodell?“ – eine aktuelle Frage, jüngst
­diskutiert bei der Bodensee-Fortbildung des NAV-Virchow-Bundes.
360
361
Rund 10 000 Bürgerinnen und Bürger besuchten an verschiedenen Orten in
Baden-Württemberg das KV-Präventions-Mobil
Der jüngste Deutsche Ärztetag in Münster ist immer noch in der Diskussion.
Dr. med. Matthias Fabian geht der Frage nach, ob Münster nicht auch eine
Art Westfälischen Friedens im Gebiet der Inneren- und Allgemeinmedizin gebracht hat.
WITSCHAFT
Ärzteschaft ohne Orientierung – Wohin KBV?
364
Vermögen gezielt verwalten
370
RECHTSFRAGEN
371
TERMINE
372
BEKANNTMACHUNGEN
374
IMPRESSUM
382
Bad Mergentheim
Das Prädikat „Bad“ des renommierten Kurorts im Hohenlohischen wurde Bad Mergentheim (fotografiert von der
BW-Bank) 1926 wegen seiner Bittersalzquellen verliehen. Die Heilquellen waren schon in der Bronzezeit bekannt,
waren zwischendurch aber verschüttet und in Vergessenheit geraten. Erst 1826 stieß ein Schäfer des Johanniterhofs auf eine Sickerstelle des bitteren, salzigen Wassers. Heute ist Bad Mergentheim mit zirka 100 000 Gästen
pro Jahr das größte Heilbad Baden-Württembergs. Bekannt ist die Tauberstadt auch für seine Ordensgeschichte:
Ab 1219 ließ sich der Deutsche Orden dort nieder. Ihm wurde die gotische Wasserburg vermacht, die sich bald
zum Sitz einer blühenden Ordensniederlassung entwickelte. Nach dem Verlust der preußischen Stammlande
des Ordens, 1525, wurde sie im Stil der Renaissance zum Residenzschloss umgebaut. Sie war Residenz des Hochund Deutschmeisters des Ritterordens und fungierte damit fast drei Jahrhunderte lang als mehr oder minder
geheime „Schaltzentrale“ der Macht in Europa und dem gesamten Mittelmeerraum. Mit der Säkularisation und der Aufhebung des Ordens
unter Napoleon endete die Hoch- und Blütezeit des Mergentheimer Schlosses. 1809 ging es in den Besitz Württembergs über. Heute sind
dort Ausstellungen zur Stadtgeschichte zu sehen.
Seit vielen Jahren ist auch die Baden-Württembergische Bank in Bad Mergentheim präsent. Heil- und Freiberufler finden in ihr einen starken
Partner für Vermögens- und Finanzangelegenheiten. Interessierte finden sie am Gänsmarkt 7 in 97980 Bad Mergentheim sowie im Internet
unter www.bw-bank.de. VermögensManager Stefan Hajek berät sie gerne persönlich. Er ist unter (0 79 31) 9753-12 telefonisch zu erreichen,
per Fax unter -20.
ÄBW 07 • 2007
355
Editorial
Die Medizinische Fachangestellte
Dr. med.
Michael Datz
Präsident der
Ärztekammer
Südwürttemberg
356
A
b dem 1. August 2006 bilden
wir unsere neuen Auszubildenden in den Praxen zur Medizinischen Fachangestellten aus. Die
Änderung der Berufsbezeichnung
„Arzthelferin/Arzthelfer“ war längst
fällig, da sich zum Beispiel in den
Handwerksberufen der Begriff Helfer
für eine ungelernte Hilfskraft eingebürgert hat. Mit der neuen Ausbildungsverordnung des Bundesbildungsministeriums hat sich aber
nicht nur der Name der Berufsbezeichnung geändert, sondern auch
der Lehrplan der Berufsschulen sieht
eine völlig andere Unterrichtsgestaltung vor. Das duale Ausbildungssystem bleibt erhalten. Nach wie vor
sind die Ärztinnen und Ärzte in den
niedergelassenen Praxen die Ausbilder, die Qualifikation als Ausbilder
ist durch die Niederlassung als Arzt
gegeben. Ein spezieller Eignungsnachweis muss nicht erbracht werden, das Verfahren bleibt also wie
wir es bisher gewohnt sind.
Diese Regelung zu erhalten, bedurfte allerdings eingehender Verhandlungen der Bundesärztekammer sowie der Ärztekammern in den
Ländern mit den Kulturministerien,
da anfänglich von dort eine zusätzliche Ausbilderqualifikation gefordert wurde, was für uns Ärztinnen
und Ärzte erneut bürokratische Aufwendungen mit sich gebracht hätte.
Die Bezirksärztekammern bleiben
nach dem Berufsausbildungsgesetz
nach wie vor die koordinierende
und zuständige Stelle für die Ausbildung. Detaillierte Fragen zur Ausbildung beantworten Ihnen gerne die
dafür spezialisierten Mitarbeiterinnen in den Bezirkskammern.
Die Wissensvermittlung in den
Berufsschulen erfolgt nun nicht
mehr in einzelnen Fächern, sondern
in so genannten Lernfeldern. Die
Ausbildungsziele werden beschrieben und der Unterricht soll den
Lehrstoff so vermitteln, wie es dem
Arbeitsablauf in unseren Praxen entspricht. Dies setzt bei den Berufs-
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schulen ein hohes Maß an Flexibilität der Lehrenden voraus, denn nun
müssen in einer Unterrichtseinheit
Wissensinhalte mehrerer Fachgebiete vermittelt werden. Die ehemaligen Fachlehrer müssen sich also
auch auf anderen Gebieten weiterbilden, oder es müssen mehrere
Lehrkräfte über ein Thema referieren, jeweils aus der betreffenden
Sicht. Im Ausbildungsrahmenplan
finden sich die Ausbildungsteile Medizin und Verwaltung wieder, neben
Praxismanagement, Kommunikation,
Prävention und Notfallmanagement.
Neu hinzugekommen ist der Bereich
Qualitätsmanagement.
Die Qualifikation der Medizinischen Fachangestellten orientiert
sich an den gestiegenen Anforderungen in unseren Praxen. Durch
das neue Ausbildungssystem soll eine noch universeller einsetzbare
Mitarbeiterin für den Praxisalltag
ausgebildet werden, die ganz flexibel bei den verschiedenen medizinischen Fachrichtungen eingesetzt
werden kann. Aus meiner Sicht stellt
der neue Lehrplan für die Auszubildenden eine erhöhte Lernbereitschaft voraus. Konnten früher
schlechtere Leistungen in einem
Fach mit besseren Noten in einem
anderen Fach kompensiert werden,
ist dies nun nicht mehr so leicht
möglich, da ein breit gefächertes
Wissen über die gestellten Aufgaben
für die Beurteilung ausschlaggebend
ist. Für die Auszubildenden und die
Berufsschulen hat sich also ab dem
1. August sehr viel geändert.
as kommt aber auf uns Ausbilder zu? Die bislang in Wochenabschnitten eingeteilten Ausbildungsinhalte wurden in
weiträumige Blöcke gegliedert. Jeweils ein Block vor der Zwischenprüfung und einer nach der Zwischenprüfung von je achtzehnmonatiger
Dauer. Diese Blöcke sind wiederum
jeweils in vier Ausbildungsabschnitte unterteilt. Innerhalb dieses
Zeitfensters ist es dem Ausbilder
W
weitgehend selbst überlassen, mit
welcher Gewichtung er die betreffenden Kenntnisse vermittelt. Meine
große Bitte an alle ausbildenden
Ärztinnen und Ärzte ist es daher,
sich Gedanken um die eigene spezielle Gewichtung zu machen und
sich nun verstärkt um die Ausbildung unserer neuen Mitarbeiterinnen zu kümmern. Geben Sie genügend Hilfestellung und unterstützen Sie die Berufsschulen, die sehr
viel mehr an Veränderungen ertragen müssen als wir! Es wäre sicher
hilfreich, würden sich viele von uns
– trotz der hohen Belastung – die
Zeit nehmen und zu den Pflegschaftsabenden der Berufsschulen
(dort Elternabend genannt) gehen
und vielleicht auch eine erfahrene
ausgelernte Medizinische Fachangestellte mitnehmen, damit von dieser
Warte aus noch einmal das neue
System kennen gelernt werden
kann. Nur durch eigenes Engagement werden wir den zu erwartenden Fachkräftemangel abmildern
können.
Grundlegend verändert wurde
auch die Prüfungsordnung. Der endgültigen Fassung gingen kontroverse Verhandlungen in unserem Berufsbildungsausschuss voraus. Erstaunlicherweise forderte der Berufsverband der medizinischen
Fachberufe e. V. für die mündliche
Prüfung eine längere Prüfungsdauer
für seine angehenden Kolleginnen,
als die ärztlichen Vertreter des Ausschusses dies wollten. Mit 75 Minuten Dauer wurde dann aber doch
ein gangbarer Kompromiss ausgehandelt. Die Qualität der Abschlussprüfung, die bei uns in Baden­Württemberg im Gegensatz zu anderen Bundesländern als gemeinsame Prüfung von Ärztekammer und
Berufsschule abgehalten wird, hat
sich grundlegend geändert. Die
Prüflinge bekommen in der mündlichen Prüfung einen konkreten Prüfungsfall, den sie nach einer Vorbereitungszeit anhand praktischer
Kammern und KV
Übungen demonstrieren müssen.
Daran schließt sich ein höchstens
15-minütiges Fachgespräch an. Die
Berufschulen benötigen also eine
Menge medizintechnisches Anschauungsmaterial. Für die Überlassung von ausgemusterten Geräten,
Instrumenten oder überlagerten Einmalverbrauchsgütern sind uns die
Berufsschulen sicher dankbar, da die
Prüfungssituationen realistisch, wie
im Praxisablauf, gestaltet werden
müssen.
Für die Erarbeitung der Musterfragen haben wir bei der
Landesärzte­kammer eine Kommission gebildet, die diese Fragen entwirft, um eine landeseinheitliche
Prüfungsstruktur zu erreichen. Eine
dieser Fragen werden wir als
­Anschauungsmaterial demnächst
auf der Homepage der LÄK veröffentlichen. Die ersten regulären Prüfungen nach der neuen Ausbildungsverordnung werden in zwei
Jahren anstehen. Jede Auszubildende, die ihre Ausbildung noch als
Arzthelferin, also vor dem 1. August
2006 begonnen hat, wird im Regelfall ihre Berufsausbildung als Arzthelferin abschließen. Ein „Umschreiben“ der Arzthelferinnenbriefe ist
nicht vorgesehen. Es steht aber jeder nach „altem Recht“ geprüften
Arzthelferin frei, sich als Medizinische Fachangestellte (MedFA) zu
bezeichnen und sich auf eine entsprechende Stelle zu bewerben. ■
Dr. med. Michael Datz
Auch die Einzelpraxis
hat Zukunft
Fortbildung auf hoher
(Boden)See.
Unser Bild von links:
Andrea Schannath,
Justitiarin des NAV,
Dr. Claudia KlammtAsprion, Fachanwältin
für Medizinrecht,
Dr. Zalewski, Dr. Bitt­
mann, Dr. Bogner,
NAV-Landesvorsitzen­
der, Johannes Weindel
und Andreas Vogt.
Foto:
Jan-Helge Tholander
Die ärztliche Einzelpraxis wird
es auch in der Zukunft noch
geben – und das nicht nur auf
den Inseln in der Nordsee.
Aber die Zukunft gehört auch
den verschiedensten Formen
ärztlicher Zusammenarbeit.
Keine Zukunft also ohne Ko­
operation, ohne Zusammen­
arbeit der Niedergelassenen
mit dem Krankenhaus, des
Krankenhauses mit den
Nieder­gelassenen oder der
verschiedenen Fachgruppen.
Das muss nicht schlecht sein.
Das kann funktionieren, vor­
ausgesetzt die Informationen
und die daraus folgenden
­Planungen stimmen.
D
er NAV-Virchow-Bund in Baden-Württemberg hatte sich
für seine diesjährige Bodensee-Fortbildung das Thema „Die Einzelpraxis – ein Auslaufmodell?
Flucht in die Kooperation? Was ändert sich in der Patientenversorgung?“ vorgenommen und kompetente und informierte Gesprächspartner zu einer fast dreistündigen
„Diskussion auf der Fähre“ unter der
Moderation von Bernd Seguin vom
NDR-Hörfunk eingeladen. Es wurde
eine lebhafte Auseinandersetzung
um das Arztrechtsänderungsgesetz,
um Fragen künftigen Wettbewerbs
im Gesundheitswesen und um Recht
und Unrecht einer zunehmenden
und nahezu ausschließlichen Ökonomisierung in der Krankenbehandlung. Deutlich wurde auch, dass innerhalb der Ärzteschaft noch viel zu
wenig Informationen zu den neuen
Möglichkeiten verschiedenster Versorgungsformen vorhanden sind,
und noch viel zu viele Ärztinnen und
Ärzte nicht wissen, dass ihnen gerade hier die KV mit Rat und Tat zur
Seite stehen könnte, denn hier ist
offensichtlich eine Masse Kompetenz am Schlummern.
„Es gibt keinen Anlass für eine
Flucht in die Kooperation“ stellte Dr.
Thomas Zalewski, Vorstandsmitglied
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, fest. Aber weil
der Gesundheitsmarkt für ambulante ärztliche Versorgung in der Zukunft kontinuierlich wachsen werde,
sei eine Zusammenarbeit der Ärzte
in allen möglichen Formen unumgänglich. Dabei werde die GKV immer weniger zu tun haben, der GKVMarkt werde gesetzlich sektioniert
und die niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzte müssten sich mit einer
Entmonopolisierung der ambulanten
Versorgung abfinden mit dem Einzug wettbewerblicher Strukturen.
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357
Kammern und KV
Auf lange Zeit gesehen ist auch
für Dr. Zalewski die Einzelpraxis ein
Auslaufmodell, wobei gleichzeitig
die Zahl der angestellten Ärztinnen
und Ärzte zunehmen werde. „Die
Freiberuflichkeit wird zurückge­
drängt werden“. So gesehen sei Ko­
operation sinnvoll, weil sie – richtig
organisiert – Kosten senken könne,
und unter allen Gesichtspunkten der
Qualitätssicherung auch Umsatzund Gewinnsteigerung ermögliche.
„Es gibt ein breites Spektrum von
Kooperationsformen. Die KV kann
sie Ihnen aufzeigen und Sie be­
raten.“ Die KV Baden-Württemberg
hat dazu übrigens auch ein Ko­
operationshandbuch entwickelt.
Auch Dr. Klaus Bittmann, der
Bundesvorsitzende des NAVVirchow-Bundes, räumt ein, dass
Ärzte heute ökonomisch denken
müssen mit allen daraus folgenden
Strukturveränderungen. Vernetzte
Einzelpraxen seien ein Modell der
Zukunft, auch wenn diese Form der
Zusammenarbeit nicht ganz neu sei.
„Es gibt keine Schutzzäune mehr“
stellt Bittmann fest und damit müs­
se sich die Ärzteschaft klug ausein­
andersetzen. Und dazu gehöre zum
Beispiel der „Abschluss klar defi­
nierter Verträge zu einem bezahl­
baren Preis“ so Andreas Vogt, der
Leiter der Landesvertretung TK
­Baden-Württemberg. Und noch
­enger zusammengefasst formulierte
Johannes Windel, der Geschäftsfüh­
rer Klinikum Friedrichshafen GmbH:
„Zusammenarbeit muss das Ziel
■
sein – gegen die Politik“. Jürgen Dreher
Tennismeisterschaften
Die Offenen Württembergischen
Tennismeisterschaften für Ärzte und
Apotheker in Zimmern bei Rottweil
haben sich als fester Termin eta­
bliert: Am zweiten September-Wo­
chenende – in diesem Jahr vom
7. bis 9. September 2007 – treffen
sich wieder Ärztinnen, Ärzte und
Apotheker/-innen bereits zum fünf­
ten Mal zum sportlichen Wettstreit
und zur Weiterbildung. Gastgeber ist
wie in den Vorjahren der TC Zim­
■
mern-Horgen.
360
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10 000 am KV Mobil
D
as KV Mobil der Kassenärzt­
lichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) hat rund
10 000 Bürgerinnen und Bürger an­
gelockt. Die zahlreichen Besucher
nahmen die Gelegenheit zur Ge­
sundheitsberatung wahr und infor­
mierten sich über die Früherken­
nungsuntersuchungen der Gesetz­
lichen Krankenversicherung (GKV).
Der Startschuss zur zweiwöchigen
Präventionskampagne der KVBW
war im Rahmen des 1. Allgäuer Ge­
sundheitsforums in Leutkirch am
Samstag, 16. Juni, gefallen, es
folgten Termine in Schwäbisch
Gmünd, Sindelfingen, Esslingen,
Waiblingen, Ettlingen, Freiburg,
Mosbach und Konstanz.
Das KV Mobil soll die Bürger da­
zu ermuntern, regelmäßig zur Früh­
erkennung zum Arzt zu gehen.
­„Prima, wenn man quasi im Vorbei­
gehen etwas für seine Gesundheit
tun kann“, lobten viele Bürger die
von den niedergelassenen Ärzten am
KV Mobil angebotenen Gesundheits­
tests, wie Herz-Kreislauf-Check und
Fitnesstest. Das Informationsangebot
fokussiert auf die Früherkennungsan­
gebote „Check Up 35“ und „Jugend­
gesundheitsuntersuchung J1“.
Wer seine neuen Erkenntnisse
über eine gesunde Lebensweise so­
fort in die Tat umsetzen wollte,
konnte sich außerdem direkt vor Ort
sportlich an der Tischtennisplatte
betätigen. Zahlreiche tischtennisbe­
geisterte Teilnehmer aus allen Al­
tersgruppen spielten eine Partie.
Andere ließen sich beim Fit­
nesscheck fachkundig darüber bera­
ten, welche Art von Sport für sie in
Frage kommt.
Die Gesundheitskampagne
KV Mobil wurde unterstützt von pro­
minenten Sportlern, wie BahnradOlympiasieger und Leiter des Olym­
piastützpunktes Karl Link und ExVfB-Profi Hansi Müller. Auch weitere
Prominente, wie Erwin Staudt (Prä­
sident VfB Stuttgart), Elmar Steg­
mann (Oberbürgermeister Leutkirch)
und Dr. Bernd Vöhringer (Ober­
bürgermeister Sindelfingen) haben
dem KV Mobil bereits einen Besuch
abgestattet. Zudem begleiteten
mehrere Medien die Aktion als Ko­
operationspartner, zum Beispiel SWR
4 Radio Stuttgart, Sindelfinger Zei­
tung, Remszeitung Schwäbisch
Gmünd und Esslinger Zeitung.
Mundartdichter Rolf Gerlach,
SWR-Moderator Wolfgang Walker
und Radweltmeister Rudi Altig sowie
Valerie Belenki, Turnweltmeister,
Olympiasieger und WM-Botschafter
der Turn-WM ließen sich von den
Fachärzten über die Risikofaktoren
von Herzinfarkt und Schlaganfall be­
raten. Dr. med. Gisela Dahl, Mitglied
des Vorstandes der KVBW, nahm sich
sowohl für die Bürger wie auch für
die Ehrengäste Zeit. Der Besuch in
Esslingen hat deutlich gemacht: „Mit
etwas gezielter Aufklärung leuchtet
allen ein, dass Prävention eine der
wichtigsten Säulen für unsere Ge­
sundheit ist. Wenn Risikofaktoren
frühzeitig erkannt werden, dann ver­
bessert das die Lebensqualität der
Betroffenen – und Krankheiten ent­
stehen vielleicht gar nicht oder ver­
■
laufen sehr viel harmloser.“
Heidelberger Auszeichnung
Dr. Wiebke Ludwig-Peitsch (32),
Funktionsoberärztin an der Klinik für
Dermatologie, Venerologie und
Allergo­logie des Mannheimer Uni­
versitätsklinikums, ist mit dem KarlFreudenberg-Preis 2007 der Heidel­
berger Akademie der Wissen­
schaften ausgezeichnet worden. Sie
wird damit für ihre Forschungs­
arbeiten aus dem Bereich der Zell­
biologie geehrt. Der mit 6 000 Euro
dotierte Preis wird alljährlich für Ar­
beiten aus dem Bereich der Natur­
wissenschaften verliehen. Er wurde
1986 von dem Weinheimer Unter­
nehmen Freudenberg zur Förderung
des wissenschaftlichen Nachwuchses
in Baden-Württemberg gestiftet. ■
Anzeige
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Westfälischer Frieden im
Gebiet Innere Medizin und
Allgemeinmedizin?
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Dr. Matthias Fabian
Ein Hausarzt braucht Erfahrungen aus mehreren medizinischen
Bereichen. Die sehr differenzierten
Weiterbildungsvorschriften für den
früheren Allgemeinmediziner waren
zwar inhaltlich erstrebenswert, aber
in der Realität immer schwerer erreichbar. Hinzu kommt die veränderte Versorgungsstruktur mit
­Gynäkologen, Kinderärzten und
Chirurgen, sodass der Hausarzt
überwiegend mit Ausnahme des
ländlichen Raumes nicht mehr der
Generalist früherer Jahre sein muss.
Dieser versorgungspolitischen Realität und dem medizinischen Streit
wurde durch zwei Entscheidungen
Rechnung getragen. Zum einen kam
es zur Förderung von Weiterbildungs­
stellen in der Allgemeinmedizin
durch Krankenkassen, Deutsche
Krankenhausgesellschaft und Kassen­
ärztliche Vereinigungen. Zum anderen wurde auf dem 105. Deutschen
Ärztetag im Jahr 2002 in Rostock die
Grundlage für eine gemeinsame
weitere Entwicklung der Allgemeinmedizin und der Inneren Medizin
gelegt. Beide Gebiete wurden in
einem Gebiet zusammengefasst und
verfügen über eine gemeinsame
Basis­weiterbildung. Dieses wurde
2003 in Köln bestätigt, gilt bis heute
und wurde auch in allen Landesärzte­
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 
er letzte Deutsche Ärztetag
tagte in Münster, wo vor fast
360 Jahren der Westfälische
Frieden den Dreißigjährigen Krieg
beendete. Nun beendet der Deutsche Ärztetag keine Kriege, er
könnte aber in die Geschichte eingehen, indem man später rückblickend
feststellt, dass auf diesem Ärztetag
ein seit hundert Jahren dauernder
Zwist zwischen Haus- und Fachärzten, bzw. Allgemeinmedizinern
und Internisten beendet wurde.
Wieso das? Seit Jahrzehnten
streitet die Berufspolitik über den
richtigen Hausarzt. Diese Diskussion
ist nicht akademischer Natur, sondern entscheidet über Qualität, Ressourcen und Weiterbildungswege.
Nachdem in den 70er Jahren vom
Bundessozialgericht bei der Behandlung von Patienten der Facharzt­
standard zur Pflicht gemacht wurde,
hat die Allgemeinmedizin den praktischen Arzt immer stärker verdrängt. In den 90er Jahren wurde
dann im Sozialgesetzbuch V die
hausärztliche Versorgung im
§ 73 (1a) näher geregelt. Hausärzte
waren jetzt Allgemeinmediziner,
Kinder­ärzte, Ärzte die schon an der
hausärztlichen Versorgung teilnahmen und Internisten. Der Internist
musste sich zwischen hausärztlicher
und fachärztlicher Versorgung entscheiden. Im Falle der hausärztlichen
Versorgung durfte er fortan bestimmte Leistungen nicht mehr erbringen. Die Rivalität zwischen Allgemeinmedizinern und Internisten
setzte sich aber fort. Hintergrund
waren unterschiedliche Vergütungen, unterschiedliche Beurteilungen, welche Weiterbildungs­
inhalte für einen Hausarzt richtig
sind und das Problem des Zugangs
zur ärztlichen Weiterbildung. Dies
dürfte eines der Hauptprobleme
sein.
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Kammern und KV
kammern umgesetzt. Aus Sicht der
Internisten hatte diese zukunftsweisende Einigung einen kleinen
Schönheitsfehler. Den Internisten
mit eigenem Titel gab es dadurch
nicht mehr. Insbesondere im Krankenhaus wird der Internist neben
dem Schwerpunktinternisten aber
weiterhin gebraucht. Dies bewog
fünf Landesärztekammern, eine abweichende Weiterbildungsordnung
unter Erhalt des Internisten zu erstellen. Hiermit war der Konflikt wieder offen. Außerdem wird die jetzige
Situation europarechtlich als schwierig bis nicht rechtskonform erachtet.
Auf dem jetzigen Ärztetag in
Münster wurde nun in der MusterWeiterbildungsordnung im gemeinsamen Gebiet Innere Medizin und
Allgemeinmedizin neben dem Facharzt für Innere- und Allgemein­
medizin, den Schwerpunkten, die
jetzt zu Fachärzten Innere Medizin
und Spezialität geändert wurden, als
dritte Säule der Facharzt für Innere
Medizin mit fünfjähriger Weiterbildungszeit eingeführt. Damit ist der
Internist als Basis der internistischen
Krankenhausversorgung neben den
weiteren internistischen Spezialisierungen im Krankenhaus wieder vorhanden.
Damit es zur Umsetzung der Beschlüsse in die Weiterbildungsordnungen der Bundesländer und zum
Frieden zwischen den „Parteien“
kommt, sollten wir uns die Ist-Situation noch mal anschauen, um daraus die weiteren Handlungsschritte
abzuleiten.
• Die medizinische Versorgung hat
sich vom Krankenhaus in die ambulante Medizin verschoben.
• Im Krankenhaus wird zunehmend,
auch durch das DRG-System bedingt, eine immer stärker spezialisierte Medizin von Spezialisten
durchgeführt.
• Weiterbildung kann nicht mehr
nur im Krankenhaus stattfinden,
sondern muss zunehmend auch
im ambulanten Bereich stattfinden.
• Der Hausarzt kann seiner Aufgabe
nur nachkommen, wenn er Weiterbildung auch im ambulanten Bereich absolviert hat.
• Wir brauchen deutlich mehr Hausärzte als Internisten und internis­
362
ÄBW 07 • 2007
tische Schwerpunktärzte (Kardiologen, Gastroenterologen, u.w.).
• Die Finanzierung der Weiterbildung ist nur noch unzureichend
berücksichtigt.
Unsere gemeinsamen Anstrengungen sollten sich also auf folgende Dinge richten. Der Hausarzt
braucht Erfahrung in der ambulanten Medizin. Die Weiterbildung in
der ambulanten Medizin muss durch
Förderprogramme weiter finanziell
gesichert werden und auch fair
durch die Weiterbilder erfolgen.
Durch stringentes Handeln aller Beteiligten muss dem jungen Arzt oder
der jungen Ärztin klar sein, dass sie
nach zwei bis drei Jahren Innerer
Medizin zum ersten Mal vor der Entscheidung stehen, ob sie hausärztlich tätig sein möchten. Nach zweijähriger Weiterbildung im ambulanten Bereich wären sie dann als
Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin adäquat weitergebildete Hausärzte. Wenn sie ihr Tätigkeitsfeld weiter im Krankenhaus
sehen, können sie sich auf den Weg
zum Internisten machen. Ohne eine
ambulante Weiterbildung werden
sie aber nicht hausärztlich tätig werden können. Als Internist werden sie
nur im Krankenhaus eine wirtschaftliche Grundlage finden. Andernfalls
müssten sie die ambulante Zeit für
den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin noch nachholen. Auch
dieses ist für viele sicher ein denkbarer Weg.
Eine hohe Verantwortung
kommt den Schwerpunktweiter­
bildern zu. Bisher konnten sie zur
Krankenversorgung auf Weiterbildungsinternisten mit einer Erfahrung von null bis sechs Jahren zurückgreifen. Dies wird künftig nicht
mehr so sein. Es wäre nicht sinnvoll,
wenn künftig zur Vereinfachung der
Arbeitsabläufe im Krankenhaus nur
noch Schwerpunktverträge in der
Weiterbildung abgeschlossen würden, die dann inhaltlich gar nicht erfüllt werden könnten oder – noch
schlimmer – gar keine Weiterbildung
mehr stattfindet. Wie schon immer
muss der Weiterbildungsassistent für
sich persönlich eine Entscheidung
treffen, die sich im Dreieck zwischen
eigenen Interessen, Marktchancen
und Angebot an Weiterbildungsstel-
len bewegt. Die jetzige Muster­Weiterbildungsordnung hat das Gerüst zu einer vernünftigen medizinischen Versorgung im ambulanten
und im Krankenhausbereich gelegt.
Ärztekammern und Kassenärztliche
Vereinigungen müssen nur noch
mehr Transparenz in die Marktchancen bringen. Derzeit kann der Weiterbildungsassistent nicht mal annährend erkennen, in welchem Jahr
in welcher Arztgruppe wie viele
Nachfolger gebraucht werden. Hier
könnten beide Institutionen für ein
Mehr an Transparenz sorgen und damit eine Entscheidung für den einen
oder anderen Weg der Weiterbildung erleichtern.
Wenn alle Beteiligten – Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen, Allgemeinärzte und Internisten, Krankenhäuser und Weiterbilder – an einem Strick in die gleiche Richtung ziehen, dann hätte der
Beschluss des Münsteraner Ärztetages von 2007 das Zeug zum ärzt■
lichen Westfälischen Frieden.
Dr. Matthias Fabian
Mitglied im Vorstand der LÄK
Örtliche Zuständigkeit der Bezirks­
ärztekammern für die Durchfüh­
rung von mündlichen Prüfungen
nach der Weiterbildungsordnung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg (WBO 2006)
Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat in
seiner Sitzung am 20. Juni 2007 in
Abänderung seines Beschlusses vom
15. Februar 2006 (ÄBW 2006, Seite
173) nach § 13 Absatz 1 Satz 3 WBO
den Bezirksärztekammern die
­Zuständigkeit für die Durchführung
von mündlichen Prüfungen in der
Zusatzweiterbildung „Palliativ­
medizin“ wie folgt übertragen:
Palliativmedizin
BÄK Nordwürttemberg für ihren
Bereich
BÄK Südwürttemberg für ihren
Bereich
BÄK Nordbaden zugleich für die
BÄK Südbaden
■
Kammern und KV
Ärzteschaft ohne Orientierung –
Wohin KBV?
O
Dr. med.
Birgit Clever
rientierungsprobleme bestehen nicht erst seit gestern.
Symptom der tiefgreifenden
Krise der verfassten Ärzteschaft und
aktueller Höhepunkt ist der Abwahlantrag gegenüber dem Vorstand der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der am 5. Juli zwar in nichtöffentlicher Sitzung der KBV-Vertreterversammlung behandelt, aber mit
großem medialen Interesse begleitet
wurde. Dabei wollte man eigentlich
im stillen Kämmerlein die tiefgreifenden Interessenskollisionen, die
die Ärzteschaft intern durchziehen,
per Abwahl lösen. Lieber ein Ende
mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Der Unmut hatte sich in
letzter Zeit immer mehr auf den
hausärztlichen Vertreter in der KBV,
Ulrich Weigelt konzentriert, obwohl
die Probleme der verfassten Ärzteschaft vielfältig und weit über die
Person von Weigelt hinausgehend
sind. Führt man sich vor Augen, mit
welchem Aufwand allein im letzten
Jahr unsere berufspolitische Führungselite um den richtigen Weg gerungen hat, kann man schon verstehen, dass sich mancher irgendwann
entnervt eine radikale strukturelle
Lösung eines schwer lösbaren Problems wünscht.
Kraftakte und Winkelzüge
Im Protestjahr 2006 hatte sich
der Vorsitzende der Kassenärztliche
Bundesvereinigung bemüht, die KBV
noch rechtzeitig in die Phalanx der
protestierenden Ärzteschaft einzureihen, war doch die Interessensvertretung der niedergelassenen Ärzte
und Psychotherapeuten durch die
KBV im Rahmen des anstehenden
Gesetzgebungsverfahrens zum WSG
zunehmend in die Kritik geraten.
Zu angepasst, befanden viele
Kollegen, sei der Kurs der KBV, gekennzeichnet durch vorauseilenden
Gehorsam und den Ausverkauf der
Interessen der Ärzteschaft. Es wurde
vermutet, Köhler selbst könnte der
364
ÄBW 07 • 2007
Erfinder der Grundzüge des in den
ersten Eckpunkten zum WSG angedachten neuen pauschalierten Vergütungssystems gewesen sein, das
so merkwürdig viele Übereinstimmungen mit dem von ihm kurz darauf im Frühsommer 2006 als KBVEntwicklung präsentierten neuen
Honorarkonzept zeigte. Wer sonst
hätte sich diese gesetzlichen Regelungen ausdenken können? Unwahrscheinlich, dass es die Kassen, noch
unwahrscheinlicher, dass es Ministerialbeamte gewesen waren. Immerhin macht die KBV ja bei jeder Gelegenheit geltend, gute Kontakte zur
Politik zu pflegen und dass maßgebliche Impulse und Ausarbeitungen
im Honorarbereich bisher immer
ausschließlich von der KBV gekommen und geleistet wurden. Die Kollegen landauf landab reagierten allerdings höchst befremdet, im neuen Honorarkonzept der KBV Qualitätszu- und abschläge zu finden, die
dann jede Menge neuer Überprüfungen durch die KVen zur Folge
gehabt hätten. Man war sich zunehmend der Interessensvertretung
durch Herrn Köhler nicht mehr sicher und warf ihm Basisferne vor.
Die Spannung zwischen Ärzten und
Psychotherapeuten und der Spitze
ihrer Körperschaft wuchs. Der Versuch von KBV und KVen, sich im
Schlepptau der Ärztekammern im
letzten Moment noch geschwind an
die Spitze der Protestbewegung zu
setzen, konnte nicht wirklich überzeugen und die wachsenden Kluft
nicht mehr schließen.
Die Geburtstunde des Referendums
Ganz unvermittelt wartete Herr
Köhler daraufhin noch im Sommer
letzten Jahres mit einer neuen Idee
auf, die Vertragsärzte und Psychotherapeuten in einer repräsentativen
Meinungsumfrage nach ihrem Wissen und ihren Wünschen gegenüber
KBV und ihrer jeweiligen Landes-KV
zu befragen. Das Referendum war
geboren. Aus dem Ergebnis wollte
Köhler Rückschlüsse für die zukünftige Ausrichtung der Körperschaft
ziehen und die eigene Arbeit legitimieren. Haben die Berufsprotestierer
recht? Was will die schweigende
Mehrheit der Ärzte und Psychotherapeuten? Sollen KVen und KBV verstärkt auf einen Systemausstieg oder
auf systemkonforme Arbeit innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen zusteuern? Freier Markt
oder doch lieber das kollektivvertragliche System? Kostenerstattung
oder Sachleistungssystem? Verweigerung oder Gangbarmachen der
Gesetze?
Wer hat die Interpretationshoheit
über die Ergebnisse
Herr Köhler konnte ganz zufrieden aus dem Ergebnis des Referendums den Auftrag ableiten, nach
dem Protestjahr die Kräfte der KBV
und KVen wieder verstärkt auf eine
systemkonforme Umsetzung der
jetzt vorliegenden Gesetze zu konzentrieren. Zu Hilfe kamen ihm dabei einige in letzter Minute erreichten Veränderungen im WSG zugunsten der Ärzteschaft. Kurz zuvor hatte die KBV dieses Gesetz noch heftig
kritisiert und gar mit Nicht-Umsetzung gedroht. Angesichts der Umfrageergebnisse könnte man diesen
neuen Umsetzungseifer als eine der
Meinung der eigenen Mitglieder
verpflichtete Flexibilität einordnen –
73 % der Mitglieder bevorzugen
auch für die Zukunft das heutige
kollektivvertragliche System. Nur 15
% würden ein marktwirtschaftliches
System bevorzugen und magere 7%
ein staatliches System. 63 % aller
Befragten sehen als zukunftssichere
Interessensvertretung weiterhin das
KV-System.
Man könnte aber auch kritisch
sagen, dass 63% aller Befragten
nicht gerade die Masse sind, sondern
die folgerichtige Quittung dafür,
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Abteilung Innere Medizin I
dass sich die KBV gerne nach allen
Seiten offen hält und letztlich dadurch in keiner Richtung wirklich zu
überzeugen vermag.
Parallel zu diesen Vorgängen vertiefte sich fortlaufend ein weiteres Problem:
Ärzte und Psychotherapeuten
trotz schöner Korbmodelle und
engagiert vorgetragener Fundamentalkritik gegenüber dem
bestehenden, unterfinanzierten System schnell gegen Null
bewegen.
Rückbesinnung
Die Hausärzte verfolgten in ihrem Berufsverband eine Interessenpolitik, die sich mit der Ausrichtung
des KV-Systems nicht wirklich gut
vertrug. Auch hier wuchs Misstrauen: Zwischen den KV-Funktionären,
die ganz mit der KV identifiziert waren und denen, die sich vor allem
dem BDA verpflichtet fühlten, zwischen den hausärztlichen KV-Vorsitzenden einerseits und Herrn Weigelt
auf der anderen Seite. Erst unterschwellig, dann aber immer unverhohlener wurde um die Frage gerungen, wer die Interessen der
Hausärzte vertritt, ohne dass es gelang, zu einer strategischen Partnerschaft zu finden.
Kein Kompaß
KBV und KVen scheinen immer
wieder die Orientierung zwischen
Interessensvertretung und körperschaftlichen Aufgaben zu verlieren,
und sich von inneren und äußeren
Drücken hin und her werfen zu lassen. Deshalb verkommen regelmäßig die starken Worte des Aufbegehrens wie die der Protestzeit kurze
Zeit später zu Worthülsen. Das Hinund Her sollte mit der Interpretation
der Ergebnisse des Referendums bemäntelt werden. „Gängigmachen
des Gesetzes“ heißt das dann oder
„unsere Mitglieder erwarten das von
uns“. In Wirklichkeit geht es nur darum die peinliche Kluft zu schließen,
die zwischen den großen Worten
und dem darauf folgenden Handeln
klafft. Hier können sich allerdings
KBV und eine ganze Reihe der ÄrzteProtestler die Hand reichen. Nach
dem brandaktuellen BSG-Urteil, in
dem am Beispiel der Kieferorthopäden in Niedersachsen die Zahlungsverpflichtung der Krankenkassen gegenüber Ärzten, die per Zulassungsrückgabe „aus dem System“ ausgestiegen sind, klar verneint wird, wird
sich die Zahl der ausstiegswilligen
Nachhaltige Glaubwürdigkeit könnte hingegen wiederhergestellt werden mit einer
ehrlichen, nicht beschönigenden und dabei durchaus
wertenden Analyse dessen,
was KBV und KVen leisten, und
als Körperschaften auch leisten
können und müssen. Erst dann
könnte die Ärzteschaft darüber
befinden, ob sie das, was KBV
und KVen in ihrem Körperschaftsstatus können, als Interessensvertretung wertschätzen
oder wirklich lieber gegen einen Systemausstieg oder den
derzeit hochgepriesenen freien
Wettbewerb eintauschen wollen. Liberalisierung ist schließlich kein Wert an sich, nur weil
das Wort „liberal“ darin enthalten ist, und schon gar keine Garantie dafür, dass es der Ärzteschaft und ihren Patienten hinterher besser geht. Soweit der
freie Vertragswettbewerb nämlich vor allem auf eine Individualisierung des Vertrags- und
Einkommensrisikos des einzelnen Arztes zielt, diesem aber
hochorganisierte Einkaufskartelle gegenüberstehen, gibt
man die errungen geglaubte
Freiheit schon beim Eintritt in
die Schöne Neue Welt wieder
ab und sollte sich schleunigst
an die in mancherlei Hinsicht
vergleichbare Situation zurückerinnern, die zur Gründung der
KVen im Interesse einer zuvor
zersplitterten und verarmten
Ärzteschaft geführt hatte.
Ein klares Bekenntnis zum
gegebenen körperschaftlichen
Status, der eine Interessensvertretung im wettbewerblichen Sinn nur in klar definierten Grenzen zulässt, wäre
überfällig. Es müsste herausgearbeitet werden, dass die Inter-
ÄBW 07 • 2007
INNERE MEDIZIN
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Kammern und KV
essensvertretung der Ärzteschaft
durch die KVen just in deren Wahrnehmung ihrer körperschaftlichen
Aufgaben und damit auch der kollektivvertraglichen Absicherung der
ärztlichen Tätigkeit besteht. Das Bewusstsein, dass dies ein großer Wert
an sich ist, ist vielen Ärzten inzwischen abhanden gekommen - und
offenbar vor allem vielen von denen,
die berufspolitisch den Ton angeben. Mit viel Öffentlichkeitsarbeit zu
den eigenen Mitgliedern hin, müssten KBV und KVen dafür sorgen,
dass der Körperschaftsstatus wieder
positiv wahrgenommen wird. Es ist
nicht wirklich klug, immer in das
Hohelied des freien Wettbewerbs
einzustimmen, aus dem die KVen
die Ärzte vor einigen Jahrzehntchen
doch gerade gerettet haben. Haben
denn alle vergessen, dass jeder Arzt
vor der Etablierung der KVen im
Konfirmandenanzug einzeln zu den
Kassen pilgern musste, um einen
Vertrag zu bekommen - oder auch
nicht? Haben sich die Kollegen, die
sich so sehr für den freien Wettbewerb stark machen, wirklich klargemacht, dass sie sich damit erneut
erst so richtig in die Arme der Krankenkassen werfen und in die Abhängigkeit begeben würden? Trügt
eventuell die Hoffnung, selbst natürlich als Sieger aus dem Wettbewerb
hervorzugehen, und dass allenfalls
die anderen Kollegen die Verlierer
sein könnten? Oder dass niemand
der Verlierer wäre, weil wir einem erneuten Ärztemangel entgegengehen, die Ärzte obendrein absolut solidarisch gemeinsam zueinander stehen und dann die Preise und die Bedingungen diktieren könnten?
Kommt das Paradies sicher mit dem
Ende der Bedarfsplanung und lässt
uns wieder zu wirklich freien Ärzten
werden, oder könnte es sein, dass
das Festhalten am Sachleistungsund Kollektivvertragssystem die realistische Anerkennung des Umstands
ist, dass dies trotz allem die besten
Rahmenbedingungen für die Freiberuflichkeit sind?
Falsche Polarisierung
Nicht nur falsche Heilsversprechungen per Systemausstieg sondern auch die Polarisierung von „Re-
366
ÄBW 07 • 2007
gulierungsbehörde“ versus „bevorzugter Dienstleister für Ärzte und
Psychotherapeuten“ ist nicht hilfreich sondern in der Sache irreführend und falsch. Statt einer unzutreffenden Gegensatzbildung brauchen
wir dringend die Erkenntnis, dass es
keinen Sinn macht, wenn KBV und
KVen ihren körperschaftlichen Status
versuchen zu verleugnen oder zu
überwinden, denn sie sind nun einmal Körperschaften. Und genau dieser Körperschaftsstatus, der auch Regulierungskompetenzen im Sinne
der Kollegen einschließt, ist der
Wettbewerbsvorteil der KVen. Es gilt
ihn zu nutzen. Statt ihren Körperschaftsstatus dauernd zu bejammern, könnten und müssten die
KVen versuchen, genau auf dieser
Grundlage zum bevorzugten Dienstleister zu werden. Die professionelle
Erfüllung der körperschaftlichen
Aufgaben ist das Fundament, auf
das sich die KVen im Wettbewerb
stützen können – und das ist m.E.
das eigentliche Problem, denn davon sind wir leider noch viel zu weit
entfernt. Nur wenn es KBV und KVen
gelingt, den Körperschaftsstatus mit
den immer neuen Anforderungen zu
verschränken, werden sie überleben
können. Und nur dann macht ihr
Überleben auch einen Sinn.
Realismus
Selbst überzeugte Propagandisten des Systemausstiegs, die noch
im Sommer die Ärzteschaft kurz vor
dem Durchbruch sahen, im Herbst
den Startschuss zum Systemausstieg
dann vorsichtshalber schon mal auf
das Frühjahr 2007 verlegten und inzwischen von mindestens 2-3 weiteren Jahren reden, die die Kollegen
noch bräuchten, bis sie reif für diesen Schritt seien, scheinen inzwischen realisiert zu haben, dass es eine Balance gibt zwischen aufrührerischem Freiheitsstreben und dem
Sicherheitsbedürfnis für die eigene
Existenz. Gerade in Deutschland darf
man das Sicherheitsbedürfnis als
handlungsleitendes Motiv nicht unterschätzen. Es ist ein immanenter
Bestandteil unseres Charakters, unterstützt und verstärkt durch die Tatsache, dass mit einem Durchschnittsalter der Ärzte von 51 Jahren
die im Laufe des Lebens erworbenen liquiditätseinengenden Verpflichtungen in der Regel ziemlich
hoch sein dürften. Dazu gilt es zu
bedenken, dass sich - wenn überhaupt - nur das Versorgungsangebot
hochspezialisierter Fachärzte wirklich gut für den freien Wettbewerb
eignet, das der Hausärzte schon wesentlich schlechter und das der Psychotherapeuten am allerwenigsten.
Die Grenzen der Macht
Ob die Ärzteschaft in der Lage
sein wird, diese schwierige Situation
zu meistern, ohne allzu viel Federn
zu lassen, ist in Anbetracht auch
sehr unterschiedlicher Interessen innerhalb der Gesamtgruppe mehr als
fraglich.
Dies würde auf jeden Fall voraussetzen, dass die Protagonisten
in den KVen anerkennen müssten,
eben nicht alles zu können, nicht
jeden und wenn auch noch so legi­
timen Wunsch der Ärzteschaft erfüllen und nicht jede Forderung
durchsetzen zu können – d.h. am
Poli­tik­himmel keine Götter in Weiß
zu sein. Sie müssten die Beschränkung des eigenen Handlungsspielraums dann auch noch den Kollegen gegenüber transparent machen, und sie müssten ihre Macht
in gewissem Umfang mit den Verbänden teilen. Die Funktionsträger
der Körperschaften müssten vor
allem auch die bittere Wahrheit
kommunizieren, dass es in naher
Zukunft nicht mehr Geld im System
geben wird, nach 2011 wahrscheinlich auch nur unwesentlich mehr
und vor allem, dass daran keine KV
und keine KBV etwas ändern kann.
Gewinnen können höchstens ein
paar besonders Gewitzte auf dem
freien Markt, aber ohne dass dabei
wie häufig glauben gemacht werden soll, die gesamte Versorgung
genesen würde. Nein, das bisschen
mehr Plus, das die an einer Stelle
machen führt dann zwingend zu
noch ein bisschen mehr Minus an
einer anderen Stelle. Insgesamt
bleibt es immerein Nullsummenspiel, denn die Gelddruckmaschine
ist mit den Gesetzen nicht mitgeliefert worden.
Kammern und KV
Der Vorteil einer ehrlichen Analyse wäre, dass sich die KVen mit dem
Verzicht, eine nicht vorhandene
Macht zu proklamieren, auch entlasten würden, und sich sehr viel mehr
auf ein handwerklich gutes Verwaltungsgeschäft konzentrieren
könnten, ohne sich dauernd Versagen in der Interessensvertretung
nachsagen lassen zu müssen. Stärke
kann nur entstehen, wenn man sich
auf die Aufgaben konzentriert, für die
man ausgestattet ist, nicht in dem
man in fremden Gebieten wildert.
Aber Machtverzicht ist schwer.
Niemand macht das freiwillig gern.
KVen und KBV wollen als marktbeherrschende Körperschaften bestehen bleiben, ihre körperschaftlichen
Aufgaben weiter wahrnehmen und
Köhler will sich gleichzeitig mit voller
Kraft in den Wettbewerb stürzen. Er
will in Ablösung der kürzlich erst zu
Grabe getragenen KBV-Consult nun
eine „Vertragskoordinierungsgemeinschaft“ als künftiges Substitut der
Bundesmantelverträge, die den Hintergrund für die derzeitigen Gesamtverträge bilden. Diese Konstruktion
soll Ansprechpartner für die bundesweit agierenden Krankenkassen und
deren Vertragsangebote sein, jedoch
keineswegs die Befugnisse der
Landes-KVen eingreifen, denen das
Roll-Out der Verträge wie bisher
auch vorbehalten bliebe. Ziel ist mit
KVen und KBV über alle anderen Mitbewerber auf dem Gesundheitsmarkt
zu triumphieren, die besten Verträge
machen, den größten Zulauf verzeichnen – kurz Marktführer werden.
Dass sich hier der Konflikt mit dem
Hausarztverband weiter zuspitzen
muss, ist sonnenklar.
Inzwischen wurde bei der KBVVertreterversammlung in Münster
im Mai diesen Jahres sogar noch ein
neueres Gebilde als Gegenmodell
zur unattraktiven „Regulierungsbehörde“ ausgerufen: „New Company“
heißt die Zauberformel, von unabhängigem Unternehmen ist die Rede, von Kartellrecht und Geschäftsfeldanalyse – aber alles bleibt sehr
schwammig. Hoffen wir mal, dass da
nicht nur viel Geld vergraben wird –
man hat ja schon gehört, dass sich
Unternehmensberatungsfirmen
nicht lumpen lassen. Die Halbwertszeit der immer neu sprudelnden
Ideen - KV-Consult, dann ARGE, jetzt
New Company - könnten aber schon
nachdenklich stimmen.
Zum einen geht es letztlich doch
nur um die Frage, wie mit griffigen
Formeln Macht geschaffen und erhalten werden kann und nebenbei
um die Frage, was die Ärzteschaft
will und wie die Ziele zu erreichen
wären. Die „Regulierungsbehörde“ ist
ein gutes Beispiel. Niemand will eine
Regulierungsbehörde, alle wollen
Freiheit. Und schwupps ist die Freiheit mit dem Wettbewerb assoziiert,
nur leider stimmt das eben nicht so
einfach. Die vermeintliche wettbewerbliche Gestaltungsfreiheit entpuppt sich bei näherem Hinschauen
als Freiheit ganz weniger wirtschaftlich potenter Player. Alle anderen
dürfen sich dann ganz frei ausbeuten
lassen mit schlechten oder gar keinen Verträgen. Davor wird auch eine
wettbewerblich orientierte KBV nicht
schützen, denn die sagt auch: „die
Zeiten, in denen die KV alle gleich
lieb haben konnte, sind vorbei.“ Warum sollten die Ärzte und Psychotherapeuten unter diesen Vorzeichen
die Entwicklung der KBV in Richtung
Wettbewerber unterstützen?
Schöne neue Welt
In der jüngsten Vertreterversammlung der KBV ist nun eine richtungsweisende Entscheidung gefal-
len. Die Delegierten haben Herrn
Weigelt das Vertrauen entzogen und
Herrn Köhler im Amt bestätigt –
beides mit eindeutigen Mehrheiten.
Damit hat die KBV klar gemacht,
dass sie keine zu weitgehende Vermischung von Verbands- und Körperschaftspolitik in ihren Gremien
auf Dauer zu dulden bereit ist – so
der Vorwurf an Weigelt. Die schwierige Aufgabe, die der KBV sowieso,
jetzt aber unter verschärften Bedingungen, zufällt, besteht darin, sich
als überzeugende Sachwalterin der
Interessen aller Ärzte zu profilieren.
Wie wir alle wissen, ist das ungefähr
so schwierig, wie die Quadratur des
Kreises. Ob das nun besser gelingen
wird, ob auch der BDA sich zukünftig in der Interessensvertretung der
KBV wieder finden oder nun verstärkt auf die eigenen Kräfte setzen
wird, wird sich bald zeigen. Aber
auch die Fachärzte müssen noch ein
paar Hausaufgaben machen, denn
auch bei ihnen ist im einzelnen
nicht immer ausgemacht, ob sie sich
durch die KVen in ihren Interessen
vertreten lassen oder vielleicht doch
lieber die individuelle Freiheit suchen wollen.
Die Quadratur des Kreises wird
■
also wahrscheinlich ausbleiben.
Birgit Clever
Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVBW
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ÄBW 07 • 2007
367
Vermischtes
Professor Dr. med.
Hinrich Cramer zum
75. Geburtstag
P
rofessor Dr. med. Hinrich
Cramer, Arzt für Neurologie
und Psychiatrie und langjäh­
riger Leiter des klinischen und neu­
rochemischen Labors an der Neuro­
logischen Universitätsklinik Freiburg/
Breisgau, begeht am 17. August
2007 seinen 75. Geburtstag.
Hinrich Cramer begann nach der
Promotion in München und mehr­
jähriger Tätigkeit an der Pariser Sal­
pêtrière an der Abteilung für kli­
nische Neurophysiologie bei Richard
Jung in Freiburg (1961). Er habili­
tierte sich 1969 im Fach Neurologie
und klinische Neurophysiologie. Von
1969 bis 1971 war er Gastwissen­
schaftler in Bethesda, Maryland.
Nach der Ernennung zum Professor
(1978) war er bis 1997 als Kliniker,
akademischer Lehrer und Forscher
an der Neurologischen Universitäts­
klinik in Freiburg tätig.
Vier Hauptarbeitsgebiete seiner
Forschungsgruppe beschäftigten
sich mit Aminosäuren und biogenen
Aminen als Neurotransmitter, der
Neurochemie und Neuroendokrino­
logie des Schlafs, zyklischen Nukleo­
tiden und umfassenden Liquorstu­
dien an neurogastrointestinalen
Peptiden insbesondere bei Basal­
ganglien- und Demenzerkran­
kungen.
Zwei Bücher, 130 klinisch-neuro­
logische, neurochemische, neuro­
pharmakologische, neurophysiolo­
gische und psychiatrische Original­
arbeiten in internationalen wissen­
schaftlichen Zeitschriften belegen
seine reichhaltige Forschungsaktivi­
tät. Als Doktorvater hat er nahezu
dreißig Kandidaten der Medizin auf
sehr persönliche und motivierende
Weise betreut, und mehrere seiner
Mitarbeiter haben sich später habili­
■
tiert.
Klaus Rißler, Basel
Norbert Rösler, Berlin
368
ÄBW 07 • 2007
Schlüsseldienst kostet mehr als
Hausbesuch des Arztes
„Wenn ein Schlüsseldienst für die
Anfahrt besser bezahlt wird als ein
Arzt für einen Hausbesuch bei einem
kranken Patienten, und wenn eine
künstliche Beatmung mit Herzmassa­
ge weniger kostet als die Programm­
radreparatur an der Waschmaschine,
dann stimmt etwas nicht.“ Das er­
klärte der Vorsitzende des Vorstands
der Kassenärztlichen Bundesvereini­
gung (KBV), Dr. Andreas Köhler, in
Berlin. Ärzte bekämen im Vergleich
zur freien Wirtschaft „oft absurd we­
nig Geld für ihre Leistungen.“
Köhler sagte, 30 Prozent der
Leistungen, die niedergelassene
Ärzte in der gesetzlichen Kranken­
versicherung erbrächten, würden
derzeit nicht bezahlt. Er wolle darauf
hin arbeiten, dass sich die Situation
mit der nächsten Honorar­reform
bessere. 2008 soll eine PauschalenGebührenordnung und 2009 eine
Gebührenordnung in ­Euro kommen.
Die niedergelassenen Ärzte werden
ab 2009 dann nicht mehr Punkte ab­
rechnen, ­sondern Preise in Euro und
■
Cent.
Ambulante Versorgung und Verbraucherpreise im Vergleich
Arztleistungen
Euro*
Verbraucherpreise
Euro
kurzes ärztliches Zeugnis
4,09
Bockwurst mit Kartoffelsa­
lat und Getränk (Schnell­
imbiss)
4,50
hausärztliche Beratung
7,67
Kinokarte
7,00
Erstversorgung einer klei­
nen Wunde
7,92
Ohrläppchenpiercing
Nasenpiercing/Stichkanal­
dehnung
8,00
15,00
Wegepauschale
Schlüsseldienst
(am Tag) bis 10 km
Anfahrt
(laut WiSo-Recherche)
11,80
Wegepauschale für den
Arzt (Tag)
bei 0 bis 2 km Anfahrt
bei 2 bis 5 km Anfahrt
bei 5 bis 10 km Anfahrt
3,20
6,30
9,20
Enddarmspiegelung
11,75
Ölwechsel am Auto zu­
züglich Filter, DiscountWerkstatt
19,00
hausärztliche Ganzkörper­
untersuchung
15,33
allgemeine Untersuchung
Hund (1,5-facher Satz
GOT, zuzüglich Mehrwert­
steuer)
16,11
künstliche Beatmung mit
Herzmassage
127,75
Programmradreparatur an
der Waschmaschine inklu­
sive Anfahrt
150,00
*(Der Punktwert wurde hier mit dem kalkulatorisch üblichen Wert von
5,11 Cent berechnet; der tatsächliche Auszahlungspunktwert liegt oft deutlich darunter.)
Industrieinformation
EU-Zulassung für Januvia® als Zusatztherapie bei Typ-2-Diabetes
J
anuvia® (Sitagliptin, MSD), ein
neues orales Antidiabetikum zur
Behandlung von Typ-2-Diabe­
tikern, hat kürzlich die EU-Zulassung
erhalten. Es ist das erste Medikament einer neuen Klasse oraler Antidiabetika, der so genannten Dipep­
tidyl-Peptidase-4 (DPP-4)-Inhibitoren. DPP-4-Inhibitoren führen
wirkmechanismusbedingt glukoseabhängig zu einer Senkung des Blutzuckerspiegels. Januvia® ist bei Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus
zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle in Kombination mit Metformin
indiziert, wenn Diät und Bewegung
plus Metformin den Blutzucker nicht
ausreichend senken. Bei Patienten
mit Typ-2-Diabetes mellitus, für die
eine Anwendung eines PPARgammaAgonisten (d. h. ein Thiazolidin bzw.
Glitazon) geeignet ist, ist Januvia® in
Kombination mit einem Glitazon indiziert, wenn Diät und Bewegung
plus Monotherapie mit einem Glitazon den Blutzucker nicht ausreichend senken.
zureichend kontrolliert. In beiden
Vergleichsgruppen zeigte sich eine
vergleichbare Wirksamkeit mit einer
HbA1c-Senkung um durchschnittlich
0,7 Prozent. Deutliche Vorteile besaß
der neue DPP-4-Inhibitor hinsichtlich
der Verträglichkeit: Während die Patienten in der Therapiegruppe mit
Januvia® im Mittel 1,5 kg abnahmen,
zeigte die mit dem Sulfonylharnstoff
behandelte Patientengruppe eine
mittlere Gewichtszunahme von
1,1 kg. Hypoglykämien traten bei
­signifikant mehr Patienten der
Glipizid­gruppe (32 Prozent) auf als
unter Januvia® mit nur 4,9 Prozent.
Mehr Patienten erreichten HbA1cZielwert unter Medikation mit Januvia®
In einer anderen Studie, in der
Januvia® ebenfalls zusätzlich zu Metformin gegeben wurde, erzielten unter dem DPP-4-Inhibitor dreimal so
viele Patienten den HbA1c-Zielwert
der International Diabetes Federation von unter 6,5 Prozent wie unter
Metformin alleine. Es wurde gezeigt,
dass Januvia® als Zusatztherapie zu
Metformin oder einem Glitazon eine
komplementäre Wirksamkeit besitzt.
„In Europa zählen wir zurzeit
mehr als 53 Millionen Patienten mit
Typ-2-Diabetes. Dies sind acht Prozent der Bevölkerung. Und von diesen zeigt etwa die Hälfte eine nur
unzureichende Einstellung ihres
Wirksame Blutzuckersenkung mit
Januvia® einmal täglich
In einer klinischen Studie erhielten Patienten zusätzlich zu Metformin entweder Januvia® oder den
Sulfonylharnstoff Glipizid. Ihr Blut­
zuckerspiegel war unter Metformin
alleine mit einem durchschnittlichen
HbA1c-Wert von 7,5 Prozent nur un-
Blutzuckerspiegels“, so Dr. Stefan
Oschmann, Präsident von MSD für
die Region Europa, Mittlerer Osten,
Afrika und Kanada. „Die EU-Zulassung für Januvia® gibt diesen Patienten eine dringend notwendige
neue Behandlungsoption, um ihren
Diabetes in den Griff zu bekommen.
Gleichzeitig unterstreicht sie das Engagement von MSD im Bereich Diabetes.“
Januvia®: Inkretinverstärkung
zur physiologischen Blutzuckersteuerung
Januvia® wird einmal täglich oral
eingenommen. Es ist ein wirkstarker
und hochselektiver DPP-4-Inhibitor.
Diese neue Substanzklasse wirkt
über die Verstärkung eines körper­
eigenen Systems, nämlich des
Inkretin­systems, blutzuckersenkend.
Bei Typ-2-Diabetikern ist der Inkretin­
effekt trotz erhöhter Blutzuckerspiegel vermindert. Inkretine erzielen
auf zwei Wegen eine physiologische
Blutzuckersenkung: Zum einen bewirken sie eine verstärkte pankreatische Insulinsekretion, zum anderen
eine reduzierte hepatische Glukoseproduktion. DPP-4-Inhibitoren verstärken die körpereigene Fähigkeit
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ÄBW 07 • 2007
369
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Freiberufe
Kleiner Schlossplatz 11
70173 Stuttgart
Telefon
(07 11) 1 24-3 18 43
Telefax
(07 11) 1 24-3 15 37
E-Mail:
carsten.stierle@
bw-bank.de
er dauerhafte Erfolg in der Ver­
mögensanlage beruht auf
­einer langfristigen und syste­
matischen Planung. Was für Medizi­
ner im Arbeitsalltag selbstverständ­
lich ist, wird im finanziellen Bereich
manchmal vernachlässigt. Wer hat
nach einem anstrengenden Arbeits­
tag schon Zeit und Muße, sich inten­
siv um die privaten Vermögensan­
gelegenheiten zu kümmern? Die
Folge: Veränderungen an den natio­
nalen und internationalen Aktienund Rentenmärkten spiegeln sich in
der Zusammensetzung des Vermö­
gensportfolios nicht wider. Vielmehr
bleibt es Zufallsprodukt von Einzel­
fallentscheidungen. Einige Anlagen
bergen mitunter überhöhte Risiken,
bei anderen bleiben Wachstum­
schancen womöglich ungenutzt. Ein
„roter Faden“ in der Vermögensanla­
ge ist nicht erkennbar.
Gesamtvermögen und finanzielle
Verpflichtungen
Werden die Wünsche und Ziele
des Anlegers in der bestehenden
Vermögensstruktur verwirklicht? Die
Antwort auf diese Frage liefert eine
sorgfältige Vermögensanalyse durch
einen erfahrenen Vermögensmana­
ger. Entscheidend ist es dabei, die
gesamte finanzielle Situation zu hin­
terfragen – begonnen beim ge­
wünschten Anlagebetrag bis hin zu
finanziellen Verpflichtungen.
Ist das Gesamtvermögen unter
Risikoaspekten ausreichend ge­
streut? Wie wirkt sich eine ver­
änderte Ertragslage der Arztpraxis
auf die private Situation aus? Lässt
sich der heutige Lebensstandard
auch im Ruhestand aufrechterhal­
ten? Ist die Familie ausreichend ab­
gesichert? Ist die Vermögensstruktur
steuerlich optimal?
Analyse der einzelnen Vermögensbausteine
Für einen Überblick über das
Gesamtvermögen werden zunächst
die einzelnen Vermögenselemente
370
ÄBW 07 • 2007
untersucht. Hierzu gehören neben
dem Anlagevermögen im klas­
sischen Sinn auch Immobilien,
­Beteiligungen sowie die eigene
Arztpraxis. Im Wesentlichen werden
drei Anlagearten unterschieden:
Geldvermögen, Sachvermögen und
Produktivvermögen.
Ziel der Vermögensplanung ist
es nun, die Vermögensgegenstände
aufeinander abzustimmen. Sie soll­
ten sowohl einzeln als auch in ihrer
Gesamtheit die persönlichen Anla­
geziele abbilden. Hierfür gleicht der
Vermögensmanager die bestehende
Vermögens-, Liquiditäts- und Risiko­
situation mit den Zielvorgaben des
Anlegers ab. Daraus ergibt sich eine
Soll-Anlagestruktur, aus der konkrete
Maßnahmen abgeleitet werden. Ab­
hängig vom Anlagebetrag werden
bei der BW-Bank zwei Varianten der
Vermögensverwaltung unterschie­
den: Die Fonds-Vermögensverwal­
tung und die individuelle Vermö­
gensverwaltung.
hinsichtlich Chancen und Risiken auf
einen Anlagetyp maßgeschneidert
ist. Innerhalb der Anlagestrategie für
das jeweilige Depot wählen die
Fonds-Vermögensverwalter der BWBank aus einer Palette von über
6 000 in Deutschland zugelassenen
Fonds die aussichtsreichsten natio­
nalen und internationalen Fonds
aus. Ab einem Anlagebetrag von
100 000 Euro können Anleger in
eines der Depotmodelle investieren.
Dabei wählen sie das aus, das ihrem
Risikoprofil entspricht. Mit der Ent­
scheidung für ein Depotmodell dele­
gieren sie die Verwaltung ihres De­
pots und müssen selbst keine Anla­
geentscheidungen mehr treffen. Ihr
Ansprechpartner bleibt der vertraute
Vermögensmanager, der ihnen re­
gelmäßig Rechenschaftsberichte
vorlegt. Weiterhin werden gemein­
sam Veränderungen im persönlichen
Umfeld des Anlegers besprochen
und bei Bedarf entsprechende An­
passungen vorgenommen.
Risiken vermeiden
Chancen nutzen
Basis der Fonds-Vermögensver­
waltung sind strukturierte Anlage­
möglichkeiten in verschiedene erst­
klassige Investmentfonds. Um einen
Investmentfonds zu bestücken, bün­
delt der Fondsmanager die Anlage­
beträge mehrerer Anleger und in­
vestiert sie als Gesamtsumme. Durch
das entstandene Volumen kann er
seinen Fonds mit einer Vielzahl an
Bausteinen zusammenfügen – seien
es Aktien, Renten, Rohstoffe, Geld­
märkte oder Immobilien – und diese
gewichten. Bei der Fondsverwaltung
geht er nach strengen Anlagegrund­
sätzen vor. Er reagiert kurzfristig auf
die Bewegungen der Märkte, nutzt
Ertragschancen und optimiert
­Risiken. Dabei überwacht er ständig
die Fondsstruktur und passt sie
­gegebenenfalls an – immer im Rah­
men der gewünschten Risikoprä­
ferenz.
In ihrer Fonds-Vermögensver­
waltung bietet die BW-Bank fünf De­
potmodelle an, von denen jedes
In der individuellen Vermögens­
verwaltung werden Anleger ab
einem Betrag von 250 000 Euro be­
treut. Sie profitieren dabei von einer
optimierten Aufteilung der einzel­
nen Vermögensbausteine in natio­
nale und internationale Aktien,
Renten, Zertifikate sowie exotische
Produkte. Bei seinen Anlageentschei­
dungen greift der Vermögensverwal­
ter auf ein dichtes Informationsnetz
innerhalb des Konzerns zurück. So
fließen unter anderem umfangreiche
Analysen und Empfehlungen des
­bereits mehrfach ausgezeichneten
Researchteams der LBBW mit in
­seine Empfehlungen ein.
Beide Formen der Vermögens­
verwaltung bieten eine transparente
und steueroptimierte Preisgestal­
tung auf Basis eines Komplettpreises
(„all-in-fee“). Zusätzliche Einzelge­
bühren – zum Beispiel für Ausgabe­
aufschläge bei Fonds oder Transakti­
onskosten bei sonstigen Wertpapie­
■
ren – fallen nicht an. Rechtsfragen
Verordnung von Anabolika
>>> Verordnet ein Arzt seinem Pa­
tienten 5 000 Tabletten des Medika­
ments Methadinon Anabol auf
einem Privatrezept, von dem er
weiß, dass es sich um ein Anabo­
likum handelt, schädigt er damit das
Ansehen der Ärzteschaft in erheb­
lichem Maße. Selbst wenn er den
„Patienten“ über die Nebenwir­
kungen eines Anabolikums allge­
mein aufgeklärt hat, wiegt das Fehl­
verhalten so schwer, dass es mit ei­
ner Geldbuße von 10 000 DM
(ca. 5 110 Euro) zu ahnden ist.
Urteil des Ärztlichen Berufsgerichts
Niedersachsen vom 06. 06. 2001
(BG 11/00)
Wiederholter Berufspflichtenverstoß
>>> Verstößt ein Arzt wiederholt
gegen berufsrechtliche Pflichten,
reicht ein bloßer Verweis nicht mehr
aus. Als angemessene Reaktion
muss vielmehr eine Geldbuße ver­
hängt werden, die sich an den wirt­
schaftlichen Verhältnissen des be­
schuldigten Arztes zu orientieren
hat.
Urteil des Berufsgerichts für die
Heilberufe beim OLG Nürnberg vom
21. 07. 2004 (BG-Ä 4/04)
Verbotene Heilsversprechen
>>> Ein Arzt, der im Internet als
Vorsitzender eines Vereins mit der
Veröffentlichung wirbt, Krebs sei
heilbar, verstößt damit gegen
§ 11 Abs. 2 Satz 2 Berufsordnung.
Es ist unzulässig, Heilerfolge, insbe­
sondere bei nicht heilbaren Krank­
heiten, als gewiss zuzusichern.
Urteil des Berufsgerichts für die Heil­
berufe beim OLG München vom
28. 01. 2004 (BG-Ä 31/03)
Direktvertrieb von Sehhilfen
durch Augenärzte
>>> 1. Ein allgemeiner Hinweis des
Augenarztes an jeden von ihm be­
handelten Patienten, er könne sich
gleich bei ihm eine Fassung aus dem
vorrätig gehaltenen Bestand an
­Brillen aussuchen, die von der
­Firma XY dann fertig gestellt und an
den Patienten ausgehändigt würde,
stellt einen Verstoß gegen das Zuwei­
sungsverbot des § 34 Abs. 5 BO dar
und verletzt zudem das Trennungs­
gebot des § 3 Abs. 2 BO, wonach es
Ärzten untersagt ist, im Zusammen­
hang mit der Ausübung der ärzt­
lichen Tätigkeit Waren und andere
Gegenstände abzugeben oder unter
ihrer Mitwirkung abgeben zu lassen.
2. Solange nicht zusätzlich deutlich
wird, wieso gerade der durch die
Vermittlung begünstigte Augenopti­
ker XY in der Lage sein sollte, anders
als andere Augenoptiker die ärzt­
liche Verordnung bestmöglichst in­
terpretieren und somit Unsicher­
heiten des Therapieerfolges aus­
schließen zu können, ist die Zuwei­
sung und die Mitwirkung am
Vertrieb einer Sehhilfe durch den
Augenarzt nicht gerechtfertigt.
Urteil des LG Hannover vom
16. 05. 2006 (26 O 130/05)
Reisemedizinisches Zentrum
>>> 1. Die Bezeichnung einer Arzt­
praxis als „Reisemedizinisches Zen­
trum F“ ist irreführend, wenn die
Praxis auf dem Gebiet der Reiseme­
dizin hinsichtlich ihrer Größe und
hinsichtlich des Angebots und der
Durchführung von reisemedizi­
nischen Leistungen im Raum F keine
führende Stellung einnimmt.
2. Ein Eintrag im Telefonbuch unter
der Rubrik „Tropenmedizin“ ist nicht
zulässig, wenn der Praxisinhaber
nicht über die Zusatzbezeichnung
„Tropenmedizin“ oder eine sonstige
Qualifikation im Bereich der Tropen­
medizin verfügt.
Beschluss des OLG Frankfurt/Main
vom 31. 07. 2006 (6 U 55/06)
Redaktion:
Prof. Dr. iur.
Hans Kamps
72770 Reutlingen
Haldenhaustr. 11
Werbung im Telefonbuch
>>> Ein (Zahn)Arzt, der im Ruhrge­
biet-Telefonbuch eine Vielfach-An­
zeige schaltet, die 2,5 mal 4,3 Zenti­
meter groß ist, die Anschrift der Pra­
xis, die Internet-Adresse sowie das
Spezialgebiet enthält und auf jeder
vierten Seite des Telefonbuchs er­
scheint, überschreitet die Grenze zur
sachlichen Information der Öffent­
lichkeit und möglicher Patienten
und verstößt damit gegen das
(zahn)ärztliche Werbeverbot.
Urteil des Berufsgerichts für Heil­
berufe beim VerwG Münster
31. 05. 2006 (19 K 1581/05.T)
Gewerbliche Diät- und
­Ernährungsberatung
>>> Ein niedergelassener Arzt, der
eine gewerbliche Diät- und Ernäh­
rungsberatung und Abgabe von
Nahrungsergänzungsmitteln und di­
ätetischen Lebensmitteln in seinen
Praxisräumen betreibt und dieses
Konzept bewirbt, verletzt seine Be­
rufspflicht und hat die Werbung zu
unterlassen.
Urteil des LG Darmstadt vom
■
14. 04. 2005 (6 U 111/04)
Anzeige
ÄBW 07 • 2007
371
Termine
Termine
7 Info
>>> Seminar für Psychotherapeu-
Thema
Thema
Balintgruppe
Eignung auch zur Facharztaner­
kennung und psychosomatischen
Grundversorgung etc.
Zusatzweiterbildung
„Psychotherapie – fachgebunden“
für Ärzte nach der neuen
Weiterbildungsordnung
K Termin
K Termin
ab August 2007
Beginn Wintersemester 2007/2008,
Dauer 2 Jahre, curriculär aufgebaute
Weiterbildung, pro Semester 12
Mittwochabende
Informationsveranstaltungen:
Mi, 01. 08. 2007, 20.30 Uhr,
Do, 20. 09. 2007, 20.30 Uhr
(Ort: Sonnenberg Klinik Stuttgart)
14-tägig, jeweils mittwochs, 18 Uhr,
2 Stunden
7 Info
>>> Ort: Praxis Dr. Jürgen Jakob, MaxJoseph-Str. 4, 68167 Mannheim.
Auskunft und Anmeldung (erbeten):
Tel. (06 21) 33 23 22,
E-Mail: [email protected]
tische Weiterbildung Stuttgart (SPWS).
Kontakt/Anmeldung: Frau Sonntag,
Sonnenberg Klinik, Christian-Belser-Str.
79, 70597 Stuttgart,
Tel. (07 11) 67 81-7 00, Fax -7 09,
E-Mail: [email protected]
Thema
Psychosomatische Weiterbildung
K Termin
a) Autogenes Training:
08.–09. 09. 2007
(Sa, 11–19 Uhr, So, 9–16 Uhr)
b) Klinische Hypnose:
13.–14. 10. 2007
(Sa, 10–19 Uhr, So, 9–16 Uhr)
c) Progressive Muskelentspannung
(Aufbauseminar):
10. –11. 11. 2007
(Sa, 10–19 Uhr, So, 9–16 Uhr)
7 Info
>>> Ort: jeweils Heidelberg.
Zum Gedenken
Christiane Pawelke, Staufen
*
Dr. med. Dora Hartmann, Schwäbisch Hall
*
Dr. med. Hedwig Wanner, Biberach
*
Dr. med. Hans Herrmann, Sontheim
*
Dr. med. /IMF Bukarest Hans Wiesenmayer,
Immenstaad
*
Inge Schroeder, Stuttgart
*
Rainer Schneider, Wellendingen
*
Dr. med. Philomena Schreiter, Nürtingen
*
Dr. med. Klara-Helene Edelhoff, Beilstein
*
Dr. med. Friedrich-Wilhelm Weber, Baden-Baden *
Dr. med. Kurt Dettling, Rottenburg
*
Dr. med. Gerhard Eising, Stuttgart
*
Dr. med. Anton Koch, Ulm
*
Dr. med. Bernd Athen, Stuttgart
*
Hasso Schroeder, Stuttgart
*
Dr. med. Maria-Theresia Mann, Freiburg
*
Dr. med. Walter Schmidt, Tengen
*
Dr. med. Karl-Gottfried Wiemer, Kehl
*
Dr. med. Hans Mittelstraß, Filderstadt
*
Dr. med. Margarete Gügel-Frank, Konstanz
*
Friedemann Bayer, Waiblingen
*
Dr. med. Helmut Irion, Lorch
*
Dr.-medic Venczel Szabo, Denkingen
*
Dr. med. Helga Boos, Heidelberg
*
dr/Univ. Novi Sad Geza Doro, Pforzheim
*
Dr. med. Wolfram Bappert, Stuttgart
*
Prof. Dr. med. Ewald Lönne, Radolfzell
*
372
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
Thema
09. 06. 1919
12. 02. 1925
20. 02. 1912
28. 05. 1913
†
†
†
†
30. 01. 2006
12. 02. 2007
19. 02. 2007
09. 04. 2007
17. 12. 1924
29. 08. 1925
17. 12. 1954
20. 02. 1917
23. 03. 1923
27. 07. 1929
22. 10. 1949
23. 09. 1948
21. 01. 1954
22. 02. 1941
24. 05. 1924
14. 04. 1919
04. 09. 1919
07. 10. 1920
10. 01. 1929
26. 08. 1923
16. 01. 1952
18. 07. 1919
03. 08. 1957
04. 02. 1949
07. 03. 1940
11. 02. 1921
09. 05. 1935
†
†
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†
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†
†
†
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†
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†
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†
†
22. 04. 2007
23. 04. 2007
28. 04. 2007
28. 04. 2007
30. 04. 2007
04. 05. 2007
05. 05. 2007
05. 05. 2007
06. 05. 2007
07. 05. 2007
11. 05. 2007
16. 05. 2007
17. 05. 2007
19. 05. 2007
21. 05. 2007
22. 05. 2007
24. 05. 2007
25. 05. 2007
26. 05. 2007
27. 05. 2007
30. 05. 2007
31. 05. 2007
04. 06. 2007
ÄBW 07 • 2007
Auskunft/Anmeldung: Heidelberger
Akademie für Gesundheitsbildung,
Bergheimer Str. 76, 69115 Heidelberg,
Tel. (0 62 21) 91 19 31, Fax 91 19 55;
www.hag-hd.de
DEGUM-Refresherkurs
„Abdominelle Sonographie“
mit Farbduplex- und Kontrastmittel­
sonographie – Einführung in die
Farbduplexsonographie; abdomi­
nelle Gefäße; Leber-, Nieren- und
­Tumorperfusion; Signalverstärker,
praktische Übungen
K Termin
Mi, 12. 09. 2007, 14–20 Uhr
7 Info
>>> Ort: Stuttgart. Wissenschaftl.
Leitung: Prof. Becker, Eckernförde.
Anmeldung:
Anke Dix,
Tel. (0 91 31) 9 40-61 12,
Fax 84-13 51 51,
E-Mail:
[email protected]
Thema
VII. Heidelberger Symposium zur
interdisziplinären Arbeit in der
Sozialpsychiatrie
Thema: Sucht
K Termin
Mi, 19. 09. 2007
7 Info
>>> Ort: SAP University, Raiffeisenring
37, 68789 St. Leon-Rot.
Kontakt: St. Thomas e. V., France
Beaumont, Karlsruher Str. 48, 68723
Schwetzingen, Tel. (0 62 02) 1 27 92-0,
Fax 1 27 92-20,
Mobiltelefon (01 79) 1 38 67 01,
E-Mail; [email protected];
www.st-thomas.de
Thema
Hohenheimer Homöopathiekurse
zur Erlangung der Zusatzbezeich­
nung: A-, B-, D- und F-Kurs
K Termin
19.–23. 09. 2007 (Mi–So)
7 Info
>>> Ort: Stuttgart-Hohenheim.
Veranstalter: Dozenten des LV BadenWürttemberg des DZVHÄ.
Auskunft/Anmeldung:
www.hohomkurse.de bzw.
Dr. Wolfgang Krause, Hauptstr. 46,
73037 Göppingen,
Tel. (0 71 61) 92 36 63.
Thema
Seminar „ADHS, psychosomatische Erkrankungen, Schlafstörungen“
K Termin
21.–23. 09. 2007 (Fr–So)
7 Info
>>> Veranstalter/Ort: Akademie
homöopathischer Ärzte, Bad Imnau
(mit Dr. Heiner Frei, Laupen/Schweiz).
Auskunft/Anmeldung: Dr. H. Schraegle,
Tel. (0 70 83) 85 76,
E-Mail: [email protected]
Thema
64. Psychotherapie-Seminar
Freudenstadt
RahmenThema: Alkoholismus und
Familie
K Termin
23.–28. 09. 2007 (So–Fr)
7 Info
>>> Ort: Freudenstadt.
Kontakt: Prof. Dr. Hartmut Schneider
(Seminarleitung), Klinik Hohenfreudenstadt, Tripsenweg 17, 72250 Freudenstadt, Tel. (0 74 41) 5 34-7 11, -7 03,
Fax 5 34-6 66, E-Mail:
[email protected]
Thema
Thema
Thema
Sonographiekurs der Stütz- und
Bewegungsorgane (Grundkurs)
Theorie und Praxis der Psycho­
somatischen Grundversorgung
Curriculum in Zusammenarbeit mit
der Akademie für Ärztliche Fort­
bildung der BÄK, nach den Richt­
linien der KV für niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte sowie für
­Ko­lleginnen und Kollegen in der
Facharztausbildung
15. Zytologische Fortbildungs­
tagung Stuttgart
Themen: Aktuelles zur HPV-Impfung;
gut- und bösartige Läsionen am En­
dozervikalepithel und Endometrium;
Aspekte zur Differenzialzytologie;
Diaquiz; Diskussion der von Teilneh­
mern mitgebrachten Präparate am
Master-Mikroskopsystem (Leinwand)
K Termin
29.–30. 09. 2007 (Sa–So)
7 Info
>>> Ort: Höfen/Enz. Veranstalter ist
der Verein zur Förderung von Kunst
und Können in der Medizin e. V.
Wissenschaftl. Leitung: Prof. Dr. med.
Stefan Sell. Kosten: 280 Euro (inkl.
Verpflegung).
Info/Anmeldung: www.sonokurs.com
oder in dringenden Fällen unter
Tel. (0 70 81) 1 79-1 71,
Fax 1 79-1 45.
Thema
Curriculum Psychosomatische
Grundversorgung
K Termin
jeweils samstags, 9–17 Uhr:
29. 09., 17. 11. 2007;
12. 01., 08. 03., 26. 04. 2008
sowie jeweils mittwochs,
17–22 Uhr: 24. 10., 05. 12. 2007;
13. 02., 02. 04. 2008
7 Info
>>> Ort/Veranstalter:
Arbeitsgemeinschaft Psychosomatische
Grundversorgung, c/o Universitäts­
klinikum für Psycho­somatische Medizin
und Psychotherapie, Am Hochsträß 8,
89081 Ulm.
Auskunft/Anmeldung:
Tel. (07 31) 5 00-6 19 01
(Frau Findling, 10–12 Uhr),
E-Mail: [email protected]
Thema
DEGUM-Sonographie-Grundkurs
Themen: Abdomen, Retroperitone­
um, Schilddrüse, Urogenitaltrakt
(nach den Richtlinien der DEGUM
und der KV)
K Termin
30. 09.–03. 10. 2007 (So–Mi)
7 Info
>>> Ort: Universitätsklinikum
Tübingen (Kliniken Berg), Innere Me­
dizin und Radiologie, CRONA-Gebäude,
Ebene B04, Seminarraum 220,
Otfried-Müller-Str. 10,
72076 Tübingen.
Eine Anmeldung ist wegen begrenzter
Teilnehmerzahl erforderlich.
Auskunft: Prof. Dr. A. von Herbay,
Frau U. Koppenhöfer,
Tel. (0 70 71) 29-8 44 57,
Fax 29-44 57,
E-Mail: Alexandra.vonHerbay@
med.uni-tuebingen.de
K Termin
K Termin
Veranstaltungstermine
2007/2008:
freitags:
05. 10. 2007, 07. 03. 2008
samstags:
06. 10., 10. 11. 2007, 12. 01.,
26. 01., 08. 03. 2008
mittwochs:
17. 10., 28. 11. 2007, 13. 02. 2008
mittwochs und freitags:
jeweils 18.15–22.15 Uhr,
samstags 9.30–16.15 Uhr
Sa, 20. 10. 2007, 10–18 Uhr
7 Info
>>> Ort: 69115 Heidelberg, Bergheimer
Str. 20, Abt. Medizinische Psychologie.
Kosten: 950 Euro (Psychosomatische
Grundversorgung inkl. Balintgruppe),
500 Euro (Psychosomatik im Rahmen
der FA-Weiterbildung inkl. Balintgruppe).
Organisation:
Dr. med. Dipl.-Psych. M. Schwab,
Med. Universitätsklinik Heidelberg,
Tel. (0 62 21) 56 87 74 oder 56 86 49.
Auskunft: Heidelberger Institut für
Tiefenpsychologie, Sekretariat,
Tel. (0 62 21) 8 95 30 30,
www.hit-heidelberg.de
Thema
7 Info
>>> Ort: Tagungsräume der KVBW,
Bezirksdirektion Stuttgart, Albstadtweg
11, 70567 Stuttgart (Möhringen), Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage.
Anmeldung: Dr. B. R. Mangold,
Hofer Str. 9a, 71636 Ludwigsburg,
Tel. (0 71 41) 92 40 10, Fax 92 23 18,
E-Mail: [email protected].
Gebühr: 160 Euro (Ärztinnen/Ärzte),
120 Euro (Zytologieassistentinnen/
-assistenten); inkl. sind die Kosten für
Mikroskop, Kaffeeausschank, Mittag­
essen. Überweisung: Dr. B. Mangold,
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Stuttgart, Konto 0 006 937 691,
BLZ 600 906 09,
Kennwort: Zyto-Kongress.
Die Registrierung der Teilnahme erfolgt
in der Reihenfolge der Anmeldung
­(begrenzte Teilnehmerzahl und Mikroskopierplätze). Die Anmeldung wird mit
Überweisung der Teilnahmegebühr
endgültig.
Es ist erwünscht, interessante zyto­
logische Präparate, die histologisch
oder durch Verlauf abgeklärt wurden,
zur Diskussion mitzubringen.
12. Jahrestagung des Rheumazentrums Württemberg am
Universitätsklinikum Tübingen –
Thema: Moderne Therapiekonzepte
in der Rheumatologie
K Termin
Sa, 20. 10. 2007, 9.30 Uhr
7 Info
>>> Ort: Universitätsklinikum
Tübingen, CRONA-Kliniken,
Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 Tübingen,
Großer Hörsaal (Ebene B04, Raum 210).
Veranstalter: Rheumazentrum Württemberg gemeinsam mit der BÄK
­Südwürttemberg.
Kontakt: Doz. Dr. I. Günaydin, Rheuma­
ambulanz, Med. Klinik und Poliklinik II,
72076 Tübingen,
Tel. (0 70 71) 29-8 40 95, E-Mail:
[email protected]
ÄBW 07 • 2007
373
Bekanntmachungen
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 40
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 76 98 90
Fax 7 69 89 50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
„Jugendliche und Alkohol“
ein Symposium der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Termin: Montag, 19. November
2007, 10.00–15.45 Uhr
Ort: CVJM Stuttgart e. V.,
Büchsenstraße 37, 70174
Stuttgart (Stuttgart-Mitte)
Themen:
• Begrüßung und Einführung
Dr. Christoph von Ascheraden,
Vorsitzender des Ausschusses
„Suchtmedizin“; Matthias Felsenstein, Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung
• Grußwort
Ministerin Dr. Monika Stolz MdL
Baden-Württemberg
• Wirkung des Alkohols auf die
Körperentwicklung und das
zentrale Nervensystem
Jugendlicher
• Suchtmittel und Gehirn: Neurobiologische Auswirkungen
bei Jugendlichen
Dr. Andrea Ludolph, Kinder- und
Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, Universitätsklinikum Ulm
Diskussion
• Psychiatrische Komorbidität
bei Jugendlichen mit Alkoholproblemen
Dr., M.A. Gottfried Maria Barth,
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie,
Universitätsklinikum Tübingen
Diskussion
• Peergruppenverhalten und
jugendliche Trends – Erfahrungen mit dem Projekt „be.
free“ im Landkreis Konstanz
Johannes Fuchs, Stabsstelle Gesundheits- und Sozialplanung
des Landkreises Konstanz, Kommunaler Suchtbeauftragter des
Landkreises Konstanz
Diskussion
• Trinken bis der Arzt kommt?
– Bundesmodellprojekt
„HaLT“ zur Prävention des
riskanten Rauschtrinkens bei
Jugendlichen
Dipl.-Päd. Heidi Kuttler, Villa
Schöpflin, Zentrum für Suchtprävention (bwlv), Lörrach
Diskussion
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Fortbildung und Qualitätssicherung
z. Hd. Frau Mangold
Jahnstraße 40
70597 Stuttgart
Telefon: (07 11) 7 69 89-24
Fax: (07 11) 7 69 89-82
E-Mail: [email protected]
Name (mit Titel):
Vorname:
Facharztbez.:
Geburtsdatum:
Anschrift:
Telefon / Fax:
E-Mail:
374
ÄBW 07 • 2007
• Jugendliche und Alkohol – das
Thema aus Sicht der Polizei
Kriminaldirektor Uwe Stürmer,
Innenministerium Baden-Württemberg, Landespolizeipräsidium
Diskussion
• Ambulante und stationäre
Versorgungsangebote in
Baden-Württemberg für
alkoholgefährdete Kinder
und Jugendliche
Prof. Dr. Renate Schepker, Kinderund Jugendpsychiatrie, Zentrum
für Psychiatrie – Die Weissenau,
Ravensburg
Diskussion
• Prävention und Intervention
in der Kinder- und Jugendarztpraxis
Dr. Wolf-Rüdiger Horn, Gernsbach, Suchtbeauftragter des Bundesverbandes der Kinder- und
Jugendärzte e. V. (BVKJ)
Diskussion
• Resümee
Dr. Christoph von Ascheraden
Gebühr: kostenfrei
Anmeldung erforderlich
Die Veranstaltung ist mit 5 Punkten auf das Fortbildungszertifikat
der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt.
Anmeldung und Programm­
anforderung bitte an:
Verordnung über die Meldepflicht bei Aviärer Influenza beim
Menschen (Aviäre-Influenza-Meldepflicht-Verordnung – AIMPV) vom
11. Mai 2007
Auf Grund des § 15 AbS. 1 des
Infektionsschutzgesetzes vom
20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),
der zuletzt durch Artikel 57 Nr. 1
der Verordnung vom 31. Oktober
2006 (BGBl. I S. 2407) geändert
worden ist, verordnet das Bundes­
ministerium für Gesundheit:
§1
(1) Die Pflicht zur namentlichen
Meldung nach § 6 AbS. 1 Satz 1
Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes wird ausgedehnt auf
1. den Krankheitsverdacht,
2. die Erkrankung sowie
3. den Tod eines Menschen
an Aviärer Influenza. Die Meldung eines Krankheitsverdachts
nach Nummer 1 hat nur zu erfolgen, wenn der Verdacht nach
dem Stand der Wissenschaft sowohl durch das klinische Bild als
auch durch einen wahrscheinlichen epidemiologischen Zusammenhang begründet ist. Die dazu
vom Robert Koch-Institut auf der
Grundlage von § 4 AbS. 2 Nr. 1
des Infektionsschutzgesetzes veröffentlichte Empfehlung ist zu
berücksichtigen.
(2) § 7 des Infektionsschutzgesetzes bleibt unberührt.
§2
Diese Verordnung tritt am Tag
nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Bonn, den 11. Mai 2007
Die Bundesministerin für
­Gesundheit
Ulla Schmidt
Unsere E-Mail-Adresse: [email protected]
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 5
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax 7 69 81-5 00
Terminankündigung
Kurs für die Fachkunde zum
„Leitenden Notarzt“
Termin:
8.–12. Oktober 2007 (Mo–Fr)
41. KW (40 Stunden)
Veranstaltungsort:
Landesfeuerwehrschule BadenWürttemberg,
76646 Bruchsal
(gemäß Satzung der Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg
über die Eignungsvoraussetzungen für Leitende Notärzte im
Rettungsdienst vom 15. Dezember 2004)
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. rer. nat. Dr. med. B. Dirks
(Ulm), Prof. Dr. med. K. Ellinger
(Ravensburg), Dr. med. A. HennBeilharz, (Stuttgart)
Teilnahmegebühr:
562,– Euro (zuzüglich Tages­
verpflegung und Übernachtung
in der Landesfeuerwehrschule)
Teilnehmerzahl begrenzt
Auskunft/Anmeldung:
Bezirksärztekammer
­Nord­württemberg
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Tel. (07 11) 7 69 81-5 70
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
E-Mail: [email protected]
Workshop
Geliebt, verfolgt, gejagt – Stalking!
Umgang mit dem Phänomen –
Grundlagen.
Der aus der englischen Jagdsprache stammende Begriff „Stalking“
für „sich anpirschen“, „anschleichen“ oder das „Einkreisen der
Beute“ wird in unserem Sprachraum als ein Synonym für ein
komplexes Täter- und Tatverhal-
ten benutzt, das dem des Mobbing teilweise entspricht. Es geht
hier allerdings vor allem um Belästigung, Verfolgung, Überwachung und Psychoterror. Stalking
kommt nicht ausschließlich nach
Beendigung einer Partnerschaft
oder noch während der Beziehung in Betracht, sondern spielt
eine ebenso große Rolle im Arbeitsleben.
Das Seminar vermittelt Professio­
nen aus den verschiedenen
Praxis­bereichen, grundlegende
Kenntnisse über den Umgang
mit dem Phänomen Stalking,
zeigt Handlungsalternativen im
Umgang mit den Opfern auf und
gibt wichtige Tipps zur Beweis­
sicherung und Dokumentation.
Termin:
Samstag, 20. Oktober 2007,
9.00–16.30 Uhr
Ort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart
Leitung:
Dipl.-Verw.-Wirt (FH) Stephan
Rusch, Bremen
Kriminalhauptkommissar LKA
Bremen
Zielgruppe:
Ärzte/Assistenzpersonal
Fortbildungsstunden/-Punkte:
Der Workshop ist modular auf
vier Doppel(schul)stunden (8 Unterrichtsstunden) ausgerichtet
und wird bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur
zertifizierten Fortbildung angemeldet.
Teilnehmergebühr:
80,– Euro (einschließlich Tagungsverpflegung)
Teilnehmerzahl:
ca. 20 Personen (bei nicht ausreichender Beteiligung hat der Veranstalter das Recht, den Workshop abzusagen).
Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart
Tel. (07 11) 7 69 81-0/-5 70
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
E-Mail: [email protected]
Allgemeinarzt
Nr. 0707
Landkreis Böblingen
71083 Herrenberg
Allgemeinarzt
Nr. 0708
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax 7 87 52 74
Landkreis Göppingen
73312 Geislingen
Allgemeinarzt
Nr. 0709
Ausschreibung von
Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 104 Abs. 4 SGB V auf Antrag
der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertragsarztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Augenärzte
Rems-Murr-Kreis
73614 Schorndorf
Nr. 0701
Frauenärzte
Landkreis Ludwigsburg
70839 Gerlingen
BAG-Anteil
Nr. 0702
Stadtkreis Stuttgart
70567 Stuttgart
Nr. 0703
Landkreis Ludwigsburg
70825 Korntal-Münchingen
Nr. 0704
Hausärzte
Landkreis Ludwigsburg
71706 Markgröningen
Allgemeinarzt
BAG-Anteil
Nr. 0705
Landkreis Böblingen
71083 Herrenberg
Allgemeinarzt
BAG-Anteil
Nr. 0706
Ostalbkreis
73494 Rosenberg
Landkreis Ludwigsburg
71672 Marbach
Allgemeinarzt
Nr. 0710
Landkreis Ludwigsburg
74366 Kirchheim am Neckar
Allgemeinarzt
Nr. 0711
Landkreis Böblingen
71229 Leonberg
Allgemeinarzt
Nr. 0712
Landkreis Böblingen
71111 Waldenbuch
Allgemeinarzt
Nr. 0713
Stadtkreis Heilbronn
74074 Heilbronn
Allgemeinarzt
Nr. 0722
Hautärzte
Rems-Murr-Kreis
71332 Waiblingen
Nr. 0723
HNO-Ärzte
Stadtkreis Heilbronn
74072 Heilbronn
Nr. 0714
Internisten (fachärztlich)
Landkreis Böblingen
71063 Sindelfingen
BAG-Anteil
Nr. 0715
Kinderärzte
Ostalbkreis
73430 Aalen
BAG-Anteil
Nr. 0716
ÄBW 07 • 2007
375
Bekanntmachungen
Nervenärzte
Stadtkreis Stuttgart
70182 Stuttgart
BAG-Anteil
Nr. 0717
einigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Stuttgart, Postfach 80 06 08 in 70506 Stuttgart,
schriftlich einzureichen und muss
die vollständige Anschrift, Facharztanerkennung, Angaben zum
frühestmöglichen Praxisübernahmezeitpunkt sowie das Einverständnis zur Weitergabe der Bewerbung an den Praxisübergeber
enthalten.
Orthopäden
Main-Tauber-Kreis
97877 Wertheim
BAG-Anteil
Nr. 0718
Stadtkreis Stuttgart
70435 Stuttgart
Nr. 0719
Psychotherapeuten
Hohenlohekreis
74676 Niedernhall
TP E ärztlich
Nr. 0720
Radiologen
Landkreis Böblingen
71065 Sindelfingen
BAG-Anteil
Nr. 0721
Nähere Informationen zu diesen
ausgeschriebenen Praxen sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie über die Abteilung Ärzteberatung bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Stuttgart, Telefon
(07 11) 78 75-3 00. Wir machen
ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass die in der „Warteliste“ eingetragenen Ärzte nicht automatisch
als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Die
formlose Bewerbung ist innerhalb von vier Wochen unter dem
Stichwort „Ausschreibung“ und
unter Angabe der jeweiligen Ziffer bei der Kassenärztlichen Ver-
Auf folgende, bereits früher veröffentlichte Ausschreibungen
können noch Bewerbungen eingehen:
Augenärzte in 89518 Heidenheim
Nr. 0101
Frauenärzte in 75031 Eppingen
Nr. 0104
Frauenärzte in 71229 Leonberg
Nr. 0903
Hausärzte in 72669
Unterensingen
Nr. 0105
Hausärzte in 97957
Wittighausen
Nr. 0307
Hausärzte in 73527 Schwäbisch
Gmünd
Nr. 1204
HNO-Ärzte in 74206
Bad Wimpfen
Nr. 0507
Kinderärzte in 73660 Urbach
Nr. 1206
Zu diesen und insbesondere
auch zu weiteren Niederlassungs, Kooperations- und Übernahmemöglichkeiten bietet Ihnen
die Bezirksdirektion Stuttgart eine persönliche Beratung an. Terminvereinbarung bitte unter Telefon (07 11) 78 75-3 00.
Anzeige
376
ÄBW 07 • 2007
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax 5 96 11 40
Fortbildungsseminar für Ärztinnen
nach der Familienpause
Erster Teil:
17. bis 28. September 2007
Zweiter Teil:
18. bis 29. Februar 2008
Vorlesungszeiten:
In der Regel zwischen 9.00 und
15.00 Uhr
Seminarort:
Seminarzentrum der
SRH-Business Academy,
Bonhoefferstraße 12,
69123 Heidelberg
Seminargebühr:
450,– Euro pro zweiwöchigem
Seminarteil (die Seminarteile
können getrennt gebucht
­werden).
Information und Anmeldung:
Frau Dr. Andrea Koch, ­
Telefon (07 21) 49 42 80;
Frau Dipl.-Psych. Ines Ellesser,
IB-Bildungszentrum Mannheim,
Neckarauer Straße 106–116,
Telefon (06 21) 81 98-1 50.
Veranstalter:
Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Medizinischen Fakultät
der Universität Heidelberg und
dem IB-Bildungszentrum Mannheim.
Fortbildungspunkte:
60 Fortbildungspunkte pro
Seminar­teil werden bei der
Landesärztekammer beantragt.
Fortbildungsveranstaltung für
Transfusionsverantwortliche und
Transfusionsbeauftragte gemäß
den Richtlinien zur Gewinnung von
Blut und Blutbestandteilen und zur
Anwendung von Blutprodukten
(Hämotherapie)
Gemäß der Novellierung 2005
der Richtlinien zur Gewinnung
von Blut und Blutbestandteilen
und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) ist
für Transfusionsverantwortliche
und Transfusionsbeauftragte
­eine theo­retische Fortbildung
­einer Landesärztekammer erforderlich.
Am Institut für Transfusions- und
Laboratoriumsmedizin des Klinikums Pforzheim wird am
14. und 15. September 2007
eine entsprechende Weiterbildung in zwei Blöcken angeboten.
Es handelt sich hierbei um
­einen – jeweils 8 Stunden umfassenden – theoretischen Unterricht, gemäß den Fortbildungs­
inhalten des Curriculums der
Bundesärztekammer zur Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher/-­Beauftragter. Die Veranstaltung ist mit 9 Punkten pro
Fortbildungstag zur Zertifizierung an­gemeldet.
Block I:
Fr, 14. September 2007
Für Ärztinnen und Ärzte, die ausschließlich Plasmaderivate anwenden.
Block I und II:
Fr, 14. September 2007 und
Sa, 15. September 2007
Für Ärztinnen und Ärzte,
die – neben Plasmaderivaten –
Blutkomponenten anwenden.
Der Unkostenbeitrag beträgt:
70,– Euro zzgl. MwSt. für Block I
135,– Euro zzgl. MwSt. für Block I
und II
Arbeitsunterlagen, Tagungsgetränke und Mittagessen sind im
Preis enthalten.
Verbindliche Anmeldungen sind
bis zum 3. September 2007 erbeten an:
Herrn Chefarzt Dr. Thomas Wüst
Institut für Transfusions- und
­Laboratoriumsmedizin
Bekanntmachungen
Klinikum Pforzheim GmbH
Kanzlerstraße 2–6
75175 Pforzheim
Tel.: (0 72 31) 9 69-23 28/23 27
Fax: (0 72 31) 9 69 29 92
E-Mail:
[email protected]
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie ausführliche Tagungsunterlagen sowie die Zahlungsaufforderung.
Fortbildungsveranstaltung zur
Qualifikation als
Qualitätsbeauftragte(r)
Hämotherapie
Gemäß der am 5. November
2005 in Kraft getretenen Novellierung der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung
von Blutprodukten (Hämotherapie) wird für alle Einrichtungen,
die Blutkomponenten und/oder
Plasmaderivate zur Behandlung
von Hämostasestörungen anwenden, ein(e) Beauftragte(r) im Bereich Hämotherapie gefordert.
Für dieses Mandat werden genaue Qualifikationsvoraussetzungen definiert.
Punkt 1.6.3 der Richtlinien zur
Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung
von Blutprodukten (Hämotherapie) definiert die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Qualitätsbeauftragte (r) wie folgt:
Grundsätzliche Voraussetzung ist
die Approbation als Arzt und eine mindestens dreijährige ärztliche Tätigkeit. Darüber hinaus
muss eine der folgenden Qualifikationen vorliegen:
a) Erfüllung der Voraussetzung
für die Zusatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“
b) 40 Stunden theoretische, von
einer Ärztekammer anerkannte,
Fortbildung
„Qualitätsbeauftragte(r) Hämotherapie“.
Die Übergangsregelungen besagen, dass wer zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Richtlinie als
Qualitätsbeauftragte(r) tätig war,
diese Tätigkeit weiter ausüben
darf, unter der Bedingung, dass
eine der oben genannten Qualifikationen innerhalb von 2 Jahren
nach Inkrafttreten der Richtlinien
nachgewiesen wird. Weitere Ausnahmeregelungen bestehen
nicht.
Am Institut für Transfusions- und
Laboratoriumsmedizin des Klinikums Pforzheim wird vom
24. bis 28. September 2007
­unter der Leitung von Herrn
Chefarzt Dr. Thomas Wüst und
Frau ltd. Oberärztin Dr. Christiane
Saadé die nach den Richtlinien
geforderte 40-stündige zertifizierte Fortbildung angeboten.
Der Kurs orientiert sich streng
am Musterkurrikulum für Qualitätsbeauftragte Hämotherapie
der Bundesärztekammer und ist
mit 40 Punkten zur Zertifizierung
angemeldet.
Da der Kurs auch praktischen Unterricht in Kleingruppen vorsieht,
ist die Teilnehmerzahl auf 24 Personen begrenzt.
Der Unkostenbeitrag beträgt
750,– Euro zzgl. MwSt.; Arbeitsunterlagen, Zertifikate, Tagungsgetränke und Mittagessen sind
im Preis enthalten.
Verbindliche Anmeldungen sind
bis zum 3. September 2007 erbeten an:
Herrn Chefarzt Dr. Thomas Wüst
Institut für Transfusions- und
­Laboratoriumsmedizin
Klinikum Pforzheim GmbH
Kanzlerstraße 2–6
75175 Pforzheim
Tel.: (0 72 31) 9 69-23 28/23 27
Fax: (0 72 31) 9 69 29 92
E-Mail:
[email protected]
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie ausführliche Tagungsunterlagen sowie die Zahlungsaufforderung.
im Planungsbereich Mannheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 01. 2008
Kennziffer HÄ/260,
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich KarlsruheLand
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 01. 2008
Kennziffer HÄ/261,
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax 5 96 11 88
Ausschreibung von
­Vertragsarzt­sitzen
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 AbS. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertragsarztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Frauenärztliche Praxis
im Planungsbereich RheinNeckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 10. 2007
Kennziffer FR/155,
Hausärztliche Praxis
– internistisch –
im Planungsbereich KarlsruheStadt
Praxisübernahmezeitpunkt: 03.
01. 2008
Kennziffer HÄ/263,
Hausärztliche Praxis
– internistisch –
im Planungsbereich RheinNeckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 10. 2007
Kennziffer HÄ/264,
Frauenärztliche Praxis
im Planungsbereich RheinNeckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer FR/156,
HNO-Praxis
(Gemeinschaftspraxis-Anteil)
im Planungsbereich Freudenstadt
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 01. 2008
Kennziffer HNO/49,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 01. 2008 bzw. späterer Zeitpunkt
Kennziffer HÄ/259,
Hausärztliche Praxis
– internistisch –
(Gemeinschaftspraxis-Anteil)
Hausärztliche Praxis
– internistisch –
im Planungsbereich RheinNeckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer HÄ/262,
Kinder- und Jugendmedizinische Praxis
im Planungsbereich NeckarOdenwald-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer K/85,
Nervenärztliche Praxis
(Gemeinschaftspraxis-Anteil)
im Planungsbereich Heidelberg
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer NP/51,
Orthopädische Praxis
(bisheriger GemeinschaftspraxisAnteil)
im Planungsbereich Rhein­Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 10. 2007
Kennziffer O/83,
ÄBW 07 • 2007
377
Bekanntmachungen
Urologische Praxis
(Gemeinschaftspraxis-Anteil)
im Planungsbereich Mannheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
03. 03. 2008
Kennziffer U/35,
Urologische Praxis
(Gemeinschaftspraxis-Anteil)
im Planungsbereich Heidelberg
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 10. 2007
Kennziffer U/36.
Nähere Informationen zu diesen
ausgeschriebenen Praxen sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon
(07 21) 59 61-3 12. Sollten Sie sich
zu einer Bewerbung entschließen,
so sind mit Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nach­
zuweisen (Arztregistereintragung,
Führungszeugnis etc.). Die vollständigen Zulassungsunterlagen
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M I S E R E O R
FÖRDERKREIS
EINANDER DIE HAND REICHEN
Kommen Sie in unseren Kreis!
Mehr Infos: www.misereor.de
oder telefonisch 0241/442-578
Ich möchte Fördermitglied
bei MISEREOR werden!
Schicken Sie mir Unterlagen zum Förderkreis
Vorname, Name
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Bitte senden Sie den Coupon an:
Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e.V.
Mozartstr. 9 · 52064 Aachen
378
sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der
­jeweiligen Kennziffer bis zum
10. 08. 2007 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185
Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warte­liste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten.
Des Weiteren werden folgende
Psychotherapeutensitze ausgeschrieben:
Praxis eines Facharztes für Psychotherapeutische Medizin
im Planungsbereich RheinNeckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 01. 2008
Kennziffer ÄP/26,
Praxis eines Psychologischen
Psychotherapeuten
im Planungsbereich KarlsruheLand
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 01. 2008
Kennziffer PP/34.
Nähere Informationen zu diesen
ausgeschriebenen Praxen sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
­Telefon (07 21) 59 61-1 63. Sollten Sie sich zu einer Bewerbung
entschließen, so sind mit Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen
(Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollständigen Zulassungsunterlagen
sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der
jeweiligen Kennziffer bis zum
10. 08. 2007 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185
Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht
automatisch als Bewerber für
die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten.
ÄBW 07 • 2007
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax 89 28 68
Bezirksberufsgericht für Ärzte in
Freiburg
Durch Verfügung des Ministeriums
für Arbeit und Soziales BadenWürttemberg vom 30. 05. 2007 –
Az. 55-5415.2-1.2 – wurden im
Einvernehmen mit dem Justiz­
ministerium Baden-Württemberg
gemäß § 21 AbS. 4 i.V.m. § 8
AbS. 2 des Heilberufe-Kammer­
gesetzes i.d.F. vom 16. März 1995
(GBl. S. 314), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom
14. Februar 2006 (GBl. S. 23,
ber. S. 83), mit Wirkung vom
01. 09. 2007 für die Dauer von
5 Jahren
Herr
Dr. med. Jürgen Gerlach
Friedhofstraße 4
79285 Ebringen
zum 1. ärztlichen Beisitzer des
Bezirksberufsgerichts für Ärzte
in Freiburg
und
Frau
Dr. med. Brigitte Zander
Friedhofstraße 4
79199 Kirchzarten
zur stellvertretenden 1. ärztlichen Beisitzerin des Bezirksberufsgerichts für Ärzte in
Freiburg
bestellt.
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax 8 41 07
I. Schwerpunktpraxis für Drogenabhängige
Facharzt mit Fachkunde Suchtmedizin im Rahmen einer Sonderbedarfszulassung gesucht
zum Betrieb einer Schwerpunktpraxis für Drogenabhängige inkl.
Methadonsubstitution im
Landkreis Ortenau
Stadt Offenburg
Zeitpunkt: 01. 10. 2007,
spätestens 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. SP-OG-07/07
II.Ausschreibung von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur
Wiederbesetzung gemäß § 103
AbS. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben:
Hausarzt
– diabetologische
Schwerpunktpraxis –
Landkreis Schwarzwald-BaarKreis
78050 Villingen-Schwenningen
(örtliche BAG/allgemeinärztlicher
Anteil)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Termin
Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007
Chiffre-Nr. 07/07-1
Hausarzt
Landkreis Konstanz
78244 Gottmadingen
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Termin
Unsere E-Mail-Adresse: [email protected]
Bekanntmachungen
Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007
Chiffre-Nr. 07/07-2
Hausarzt
Landkreis Ortenaukreis
77694 Kehl
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 02. 2008
Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007
Chiffre-Nr. 07/07-3
Anästhesiologie
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
(örtliche BAG)
Zeitpunkt: 01. 10. 2007
Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007
Chiffre-Nr. 07/07-4
Augenheilkunde
Stadtkreis Freiburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Termin
Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007
Chiffre-Nr. 07/07-5
Augenheilkunde
Landkreis Waldshut
79761 Waldshut-Tiengen
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Termin
Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007
Chiffre-Nr. 07/07-6
Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Landkreis Ortenaukreis
77855 Achern
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Termin
Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007
Chiffre-Nr. 07/07-7
Nervenheilkunde
Landkreis Konstanz
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007
Chiffre-Nr. 07/07-8
Ärztliche Psychotherapie
tiefenpsychologisch fundierte
und analytische Psychotherapie
Stadtkreis Freiburg
79104 Freiburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Bewerbungsfrist bis 13. 08. 2007
Chiffre-Nr. 07/07-9
Bewerbungen nur durch Fach­
ärztinnen/-ärzte für Psychothera­
peutische Medizin oder Psychoso­
matische Medizin und Psychothe­
rapie möglich
Nähere Informationen erhalten
Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Freiburg, Telefon
(07 61) 8 84-2 74, Frau Wabnitz.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung
müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein (z. B. Arztregistereintragung, Facharzt u. a.).
Der formlosen schriftlichen Bewerbung (bitte Chiffre-Nr. angeben) ist eine Auflistung des beruflichen Werdegangs beizufügen. Die Bewerbung ist bis zur
jeweils genannten Bewerbungsfrist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, einzureichen.
Die in der Warteliste der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Freiburg (§ 103 AbS. 5 SGB V)
aufgenommenen Ärzte werden
hiermit aufgefordert, sich bei Interesse ebenfalls zu bewerben.
Eine gesonderte Mitteilung ergeht nicht.
Nachfolgend informiert die
Kassenärztliche Vereinigung
­Baden-Württemberg, Bezirks­
direktion Freiburg, über eine
­Praxisübernahme in einem Planungsbereich, der keiner Zulassungsbeschränkung unterliegt:
Hausarzt
Landkreis Tuttlingen
78588 Denkingen
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 10. 2007
Bei Interesse bietet die Kassenärztliche Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Freiburg, unter der Telefonnummer (07 61) 8 84-2 74 die Vermittlung an.
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 91 74 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Niedergelassene Vertragsärzte, ermächtigte Krankenhausärzte und
Fachärzte, die in nach § 108 SGB
V zugelassenen Kliniken angestellt sind, sind seit dem
01. 07. 2004 gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Erworben
werden müssen 250 Fortbildungs­
punkte in 5 Jahren. Da der Deutsche Ärztetag 2004 beschlossen
hat, in den jeweiligen Fortbildungskategorien keine Punkteobergrenzen mehr zu fordern,
­haben Ärztinnen und Ärzte heute
die Möglichkeit, frei zu entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre CME-Punkte sammeln möchten. Damit wurde der
Weg frei, die Fortbildung zeitund ortsunabhängig auch über
Printmedien, CD-ROMs und Online-Fortbildung zu gestalten.
Die Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ wurde von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg auf der Basis des Curriculums der Dt. Gesellschaft für
­Pa­lliativmedizin entwickelt und
ist von der Landesärztekammer
­Baden-Württemberg mit
10 Punkten anerkannt.
Für weitere Informationen oder
zur Bestellung der CD-Rom
(39,– Euro) wenden Sie sich bitte
an die unten angegebene Adresse.
10. Gesundheitsforum
Südwürttemberg
„… bis der Notarzt kommt“
Für viele Ärztinnen und Ärzte, die
nicht die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ erworben haben, ergeben sich in Bereitschafts- und
Notdiensten oft nicht alltägliche
Situationen mit ungewohnten Problemen, die häufig unter Zeitdruck
bewältigt werden müssen. Das
10. Gesundheitsforum Südwürttemberg ist dieser Thematik mit
typischen Beispielen vor dem Hintergrund der Reanimationsrichtlinien sowie juristischen und finanziellen Aspekten gewidmet.
Termin:
Samstag, 6. Oktober 2007,
9.30 –13.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 19/2007)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Cafe-Restaurant Eiszeit,
Eywiesenstr. 8, 88212 Ravensburg
Gebühr: keine
Die Veranstaltung ist bei der
Landesärztekammer Baden­Württemberg mit 4 Fortbildungspunkten angemeldet.
Plastische Chirurgie und
Schönheitsoperationen
Termin:
Mittwoch, 12. September 2007,
19.30–22.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 17/2007)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Cafe-Restaurant Eiszeit,
Eywiesenstr. 8, 88212 Ravensburg
Die Veranstaltung ist bei Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 4 Fortbildungspunkten
angemeldet.
Impfseminar
Termin:
Samstag, 15. September 2007,
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 5/2007)
Leitung: Dr. med. Michael
Schulze, Vizepräsident der
­Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11, 7
2770 Reutlingen
Die Veranstaltung ist von der
Landesärztekammer Baden­­Württemberg mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
ÄBW 07 • 2007
379
Bekanntmachungen
Psychoonkologie – psychologische Begleitung von und
heilsamer Umgang mit Krebspatienten
Termin:
Samstag, 20. Oktober 2007,
9.00–13.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 15/2007)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
­Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Die Veranstaltung ist bei der
Landesärztekammer Baden­Württemberg mit 6 Fortbildungspunkten angemeldet.
Power Point-Seminar
Termin:
Samstag, 20. Oktober 2007,
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 14/2007)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Reutlingen
Ort: Handwerkskammer
-Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Gebühr: 50,– Euro
Die Veranstaltung ist bei der
Landesärztekammer Baden­Württemberg mit 4 Fortbildungspunkten angemeldet.
Homepage für den Arzt
Patienten suchen sich ihre Ärztinnen und Ärzte immer häufiger
nicht mehr im Telefonbuch aus,
sondern über die Informationen
auf der Homepage im Internet.
Die Internetseite kann also entscheidend sein für den Beginn
eines Patienten-Arzt-Kontaktes.
Bei der Errichtung einer Homepage muss die Berufsordnung der
Landesärztekammer Baden­Württemberg beachtet werden.
Dieses Seminar vermittelt die
Kenntnisse, die erforderlich sind,
damit Ärztinnen und Ärzte ihre
Internetpräsentation selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse
in Windows XP oder Windows
Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 10. November 2007,
9.00–15.00 Uhr
380
(Anmeldungs-Nr. 20/2007)
Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
­Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072
Tübingen
Gebühr: 99,– Euro (inkl. Verpflegung)
Mindestteilnehmerzahl: 8
Falls die Mindestteilnehmerzahl 5
Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Die Veranstaltung ist bei der
Landesärztekammer Baden­Württemberg mit 7 Fortbildungspunkten angemeldet.
Rhetorik-Seminar: Reden vor
Gruppen
Termin:
Samstag, 6. Oktober 2007,
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 2007-1)
Leitung: Frau Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 120,– Euro
Mindestteilnehmerzahl: 8
Falls die Mindestteilnehmerzahl 5
Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Die Veranstaltung ist von der
Landesärztekammer Baden­Württemberg mit 11 Fortbildungspunkten anerkannt.
Rhetorik-Seminar: Diskutieren
und Argumentieren
Termin:
Samstag, 24. November 2007,
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 2007-2)
Leitung: Frau Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
ÄBW 07 • 2007
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 120,– Euro
Mindestteilnehmerzahl: 8
Falls die Mindestteilnehmerzahl 5
Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Die Veranstaltung ist von der
Landesärztekammer Baden­Württemberg mit 11 Fortbildungspunkten anerkannt.
Vorankündigungen
Grundlagen der Medizinischen
Begutachtung
Die Erstellung von medizinischen
Gutachten gehört zur ärztlichen
Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und
gesetzlichen Versicherungsträgern
und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und
Ärzte Gutachten anfertigen. Die
hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im
Rahmen der Fortbildung gibt es
nur vereinzelt und zum Teil sehr
verschiedene Angebote, die sich
dieses Themas annehmen.
Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32
Stunden anbietet.
Termine:
Freitag, 11. Januar 2008,
9.00–16.15 Uhr
Samstag, 12. Januar 2008,
9.00–17.30 Uhr
Freitag, 25. Januar 2008,
9.00–16.05 Uhr
Samstag, 26. Januar 2008,
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 1/2008)
Mindestteilnehmerzahl:
40 Personen
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kursunterlagen und Verpflegung)
Die Veranstaltung ist bei der
Landesärztekammer Baden­Württemberg mit 32 Fortbildungspunkten angemeldet.
40-Stunden-Kurs „Palliativ­
medizin“ nach der
Weiterbildungs­ordnung
In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist u. a. die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses
erforderlich, für welchen die
Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 22. Februar 2008,
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 23. Februar 2008,
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 24. Februar 2008,
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 7. März 2008,
14.00–18.15 Uhr
Samstag, 8. März 2008,
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 9. März 2008,
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 2/2008)
Mindestteilnehmerzahl: ­
35 Personen
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Chefarzt am Kreiskrankenhaus
Laupheim
Ort: Ärztehaus, Sitzungssaal,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 350,– Euro
Die Veranstaltung ist bei der
Landesärztekammer Baden­Württemberg mit 40 Fortbildungspunkten angemeldet.
Fallseminare Palliativmedizin
Nach der allgemeinen Übergangsbestimmung des
§ 20 AbS. 8 der neugefassten Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 15. 03. 2006 (in Kraft
getreten am 01. 05. 2006) sind
­eine mindestens 12-monatige
­regelmäßige und überwiegende
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Tauchmedizin:
Das neue Standardwerk
für den Tauchsport.
Tätigkeit in der Palliativmedizin innerhalb der letzten 8 Jahre vor Einführung der neuen Weiterbildungsordnung sowie umfassende Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten
in diesem Bereich nachzuweisen.
Dies kann entweder geschehen
durch:
• Nachweis einer 12-monatigen Tätigkeit bei einem zur Weiterbildung befugten Arzt oder
• durch dokumentierten Nachweis
über die palliativmedizinische Versorgung von 25 Patienten innerhalb von 5 Jahren oder
• durch 120 Stunden Fallseminare
einschließlich Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die Fallseminare besuchen
möchten, bietet die ­Akademie für
Ärztliche Fort­bildung der
­Bezirksärztekammer Süd­
württemberg die Fall­seminare in
drei Modulen zu je 40 Stunden im
Ärztehaus ­Reutlingen an.
Module I–II (80 Stunden)
Termin:
21.–28. Juni 2008 (Sa–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 4/2008)
Teilnehmerzahl: 15 Personen
Gebühr: 845,– Euro
Modul III (40 Stunden)
Termin:
24.–27. September 2008
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 5/2008)
Teilnehmerzahl: 15 Personen
Gebühr: 425,– Euro
Ort: jeweils Ärztehaus
Reut­lingen, Haldenhaustr. 11
In den Modulen I und II werden die Kenntnisse des Grundkurses vertieft. Die Teilnahme
an den Modulen I und II ist
Voraussetzung für die Teilnahme an Modul II.
Die Module I–III sind bei der
Landesärztekammer Baden­Württemberg mit jeweils 40
Fortbildungspunkten angemeldet.
Notfallmedizinisches Training für Arzthelferinnen
Termine:
Teil I:
Mittwoch, 25. Juli 2007,
14.00–18.00 Uhr
Teil II:
Mittwoch, 1. August 2007,
14.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH12/2007
und AH13/2007)
Leitung: Dr. med. Blickle,
Neckartailfingen
Ort: DRK-Rettungszentrum
­Tübingen, Steinlachwasen 26,
72072 Tübingen
Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag
pro Person inkl. Skript
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-4 15
oder -4 16, Fax (0 71 21) 9 174 00, E-Mail: fortbildung@
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Fax: (07 11) 6 36 72-7 60
E-Mail: [email protected]
Firma/Institution
erverlag
.de
20.12.2005
15:23:24
Uhr
Beruf/Abteilung/Funktion
Straße / Postfach
Nr.
-
Land
PLZ
Ort
Telefon
Telefax
E-Mail
Datum
Unterschrift
Moderne_Tauchmedizin_Anz_91x260_2 2
med_062
ÄBW 07 • 2007
381
12.04.2007 13:30:09 Uhr
Bekanntmachungen
Hausärztliche Praxis
– Allgemeinmedizin –
Bodenseekreis
Langenargen
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. BO 60
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 91 71 00
Ausschreibung von Vertragsarzt­
sitzen
Nach der Anordnung von Zu­
lassungsbeschränkungen durch
den Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen werden ge­
mäß § 103 AbS. 4 SGB V auf An­
trag der betreffenden Ärzte bzw.
deren Erben die folgenden Ver­
tragsarztsitze zur Übernahme/
Wiederbesetzung ausgeschrie­
ben:
Hausärztliche Praxis
– Allgemeinmedizin –
Ulm (Stadt)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. UL 31
Hausärztliche Praxis
– Allgemeinmedizin –
Kreis Tübingen
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre-Nr. TÜ 32
Hausärztliche Praxis
– Allgemeinmedizin –
Kreis Ravensburg
Übernahme eines Gemeinschaft­
spraxisanteils
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre-Nr. RV 72
Hausärztliche Praxis
– Allgemeinmedizin –
Bodenseekreis
Friedrichshafen
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 09. 2007
Chiffre-Nr. BO 58
Hausärztliche Praxis
– Allgemeinmedizin –
Kreis Ravensburg
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre-Nr. RV 71
Hausärztliche Praxis
Ulm (Stadt)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre-Nr. UL 28
Hausärztliche Praxis
Bodenseekreis
Kressbronn
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre-Nr. BO 59
Innere Medizin
– fachärztlich –
Kardiologie
Reutlingen (Stadt)
Übernahme eines Gemeinschaft­
spraxisanteils
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. RT 50
Innere Medizin
– fachärztlich –
Kardiologie
Ulm (Stadt)
Übernahme eines Gemeinschaft­
spraxisanteils
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. UL 29
Innere Medizin
– fachärztlich –
Kardiologie
Ulm (Stadt)
Übernahme eines Gemeinschaft­
spraxisanteils
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. UL 30
Innere Medizin
– fachärztlich –
Reutlingen (Stadt)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. RT 32
Urologie
Kreis Reutlingen
Metzingen
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: ab 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. RT 51
Urologie
Bodenseekreis
Friedrichshafen
Übernahme eines Gemeinschaft­
spraxisanteils
Zeitpunkt: 01. 01. 2008
Chiffre-Nr. BO 61
Gynäkologie und Geburtshilfe
Kreis Biberach
Übernahme eines Gemeinschaft­
spraxisanteils
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre-Nr. BC 80
Nähere Informationen vorab er­
halten Sie bei der Kassenärzt­
lichen Vereinigung Baden-Würt­
temberg, Bezirksdirektion Reut­
lingen, Telefon (0 71 21)
9 17-2 39, Frau Kaupp.
Die formlose schriftliche Bewer­
bung ist unter dem Stichwort
„Ausschreibung“ unter Angabe
der jeweiligen Chiffre-Nummer
bis zum 20. 08. 2007 bei der Kas­
senärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Reutlingen, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen, einzureichen,
die vollständigen Bewerbungsun­
terlagen können in Ausnahmefäl­
len spätestens bis zum Tag der
Sitzung des relevanten Zulas­
sungsausschusses nachgereicht
werden.
Wir weisen darauf hin, dass die in
der Warteliste eingetragenen
Ärzte nicht automatisch als Be­
werber für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten. Eine
gesonderte Mitteilung ergeht
nicht.
Impressum
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrike Wahl (Vorsitzende),
Dr. med. Hoffmann-Goldmayer (stellv. Vorsitzender),
Dr. med. Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Gisela Dahl,
Dr. med. Herz, Dr. med. Geldmacher, Dr. med. Schade,
Dr. med. Datz, PD Dr. med. Christian Benninger
Verantwortlicher Chefredakteur:
Jürgen Dreher
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 89 45
Telefax (07 11) 76 98 98 59
E-Mail: [email protected]
Verlag und Anzeigenverwaltung:
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart,
Anzeigenverkaufsleitung:
Sebastian von Beckerath
Telefon (07 11) 63 67 28 49
Telefax (07 11) 63 67 27 60
E-Mail: [email protected]
Anzeigenverwaltung:
Angela Grüssner (Leitung)
Rudolf Beck
Telefon (07 11) 63 67 28 61
Telefax (07 11) 63 67 27 60
E-Mail: [email protected]
Gesamt-Anzeigenleitung:
Christian Hennig (verantwortlich)
Abonnement/Einzelhefte:
Leserservice Ärzteblatt Baden-Württemberg
Postfach 13 63, 82034 Deisenhofen
Telefon (0 89) 8 58 53-5 55
Telefax (0 89) 85 85 36 25 51
Z. Z. ist Anzeigenpreisliste Nr. 50 vom 1. 1. 2007 gültig.
Gesamtherstellung:
Layout: GreenTomato Süd GmbH,
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG,
Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg
Bezugspreise:
Inland: jährlich 109,20 € zzgl. Versand­kosten 18,00 €
(inkl. der ­jeweils gül­tigen MwSt.).
EU-Länder-­Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland:
jährlich 109,20 € zzgl. Versandkosten 24,60 €
EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 109,20 €
zzgl. Versandkosten 24,60 € zzgl. MwSt.
(Export- oder Importland).
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ÄBW 07 • 2007

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