Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2008

Transcrição

Ärzteblatt Baden-Württemberg 04-2008
ISSN 0720-3489
4
2008
Ärzteblatt
Baden-Württemberg
E 1041
63. Jahrgang
Amts- und Mitteilungsblatt
der ärztlichen Körperschaften
Gentner Verlag
Waiblingen (Foto: Stadt Waiblingen, Abt. Öffentlichkeitsarbeit)
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Ärzteblatt
Baden-Württemberg
EDITORIAL
Dr. Birgit Clever, Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVBW, fragt:
„Unnötiges Spektakel oder ernsthaftes Ringen?“
168
KAMMERN UND KV
Fragen zum Korbmodell – Folgen des kollektiven Systemausstiegs
170
Management Akademie zertifiziert
172
Verordnungsforum der KVBW
173
Die sterile Aufbereitung von Instrumenten in der Arztpraxis
174
Ärztliche Fortbildung und Pharmaindustrie
179
WIRTSCHAFT
Hausse oder Baisse: Lehren daraus ziehen
181
RECHTSFRAGEN
Hygiene und Infektionsprävention
182
VERMISCHTES
Strahlenschutz in der Röntgentherapie –
Empfehlungen der Strahlenschutzkommission
184
TERMINE
186
BEKANNTMACHUNGEN
189
IMPRESSUM
197
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Waiblingen
Waiblingen, beiderseits der Rems gelegen, bekam das Stadtrecht im Jahre 1250 verliehen. Zu dieser Zeit
­gehörte es bereits zum Hause Württemberg und war Wohn- und Alterssitz von Angehörigen der gräflichen
und herzoglichen Familie. Unglück brach im Jahre 1634 über die Stadt herein, als kaiserliche Soldaten
im Zuge des Dreißigjährigen Krieges Waiblingen fast vollständig niederbrannten. Die Altstadt entstammt
deshalb überwiegend der Zeit des Wiederaufbaus zwischen 1640 und 1700. Hervorzuheben sind hierbei
die zahlreichen Fachwerkhäuser, darunter das alte Rathaus mit seinen offenen Arkaden am Marktplatz.
­Sehenswert sind darüber hinaus die zwei ältesten Kirchen der Stadt, die bereits 1269 erwähnte Nikolaus­
kirche und die Michaelskirche, erbaut zwischen 1470 und 1480, sowie Reste der ehemaligen Stadtbefestigung, deren Höhepunkt der Beinsteiner Torturm bildet. Zum Verweilen lädt der romantische Apotheker­
garten (Foto: Stadt Waiblingen, Abt. Öffentlichkeitsarbeit) ein. Eingebettet zwischen Nikolauskirche,
Stadtmauer und Mühlbach werden dort nach dem Vorbild mittelalterlicher Klostergärten verschiedene Kräuter angebaut.
Die Anlage besteht aus zwölf Beeten, in denen die Kräuter ihrer heilenden Wirkung auf bestimmte Organe nach geordnet sind.
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ÄBW 04 • 2008
167
Editorial
Unnötiges Spektakel oder
ernsthaftes Ringen?
Dr. med. Birgit Clever
Vorsitzende der
­Vertreterversammlung
der KVBW
168
A
uslöser war die Ausschreibung
eines Vertrages nach § 73 b
durch die AOK Ende letzten
Jahres. Auslöser für eine Grundsatz­
debatte unter den Delegierten der
Vertreterversammlung der KVBW.
Man war sich einig, dass angesichts
der aktuellen gesundheitspolitischen
Situation der wohlfeile Ruf nach
Wettbewerb keineswegs als allum­
fassendes und alleiniges Allheilmit­
tel für die Nöte der Ärzte und Psy­
chotherapeuten begriffen werden
könne. Das SGB V greift tief in die
bisherige Systematik unseres Ge­
sundheitswesens ein. § 116 b und
MVZs führen eindeutig zu einer
­Stärkung des stationären Sektors,
die Einführung des freivertraglichen
Bereichs im ambulanten Sektor über
§ 73 b und c ist in seinen Auswir­
kungen noch nicht endgültig abzu­
schätzen. Noch ist keineswegs aus­
gemacht, wer letztlich zu den Ge­
winnern und Verlierern dieses Wett­
bewerbs zählen wird. Und es ist
auch noch nicht ausgemacht, ob der
Ärzteschaft im Wettbewerb mit einer
an Kapitalinteressen ausgerichteten
profitorientierten Medizin am Ende
noch genügend Gestaltungsmög­
lichkeiten für eine humane Medizin
bleiben. Da ist Skepsis angebracht.
Die Delegierten der Vertreterver­
sammlung der KVBW haben deshalb
auf ihrer Klausurtagung im Januar
die Zusammenarbeit aller derzeit
­gestaltenden Kräfte im ambulanten
Bereich zum Schutz der niederge­
lassenen Kollegen eingefordert.
Es sei ein Gebot der Vernunft, so die
Delegierten, dass im freivertraglichen
Bereich des § 73 b und c alle Player,
auch die KV, im Interesse der von
­ihnen vertretenen Kollegen nicht
gegeneinander, sondern syner­
gistisch tätig werden.
Einigkeit bestand auch darüber,
dass es derzeit (wohl noch) keine
­Alternative zur KV gebe. Allerdings
sei ein erheblicher Wandel im Selbst­
verständnis der KV, und besonders
ÄBW 04 • 2008
im Vorstand unabdingbar. Es gebe
keine Möglichkeit, auch nicht für die
KV, sich der gesetzgeberisch verän­
derten Lage im Gesundheitswesen –
und sei sie noch so ungeliebt – zu
verschließen, will sie auch zukünftig
gestaltend tätig werden und sich
nicht nur grundsätzlich bremsendem
Bewahren von bisher Bewährtem
­verschreiben. Nicht Bremsen dürfe
im Vordergrund des Denkens und
Handelns stehen, sondern der Wille
als Motor für innovative Weiterent­
wicklungen tätig zu werden – so die
Forderung der Delegierten. Die Vor­
standsarbeit müsse aus der Isolation
der Vorstandsetage herausgelöst und
wieder an die Vorstellungen der Basis
angeglichen werden. Die KV müsse
sich damit arrangieren und sich ge­
genüber neuen, auch konkurrierenden Strukturen öffnen, wenn maß­
gebliche Gruppen in der Ärzteschaft
dies forderten.
Die Delegierten forderten den
Vorstand auf, endlich die Realität
­anzuerkennen. Die besteht in den
gesetzlichen Vorgaben insbesondere
zum § 73 b, der, anders als beim
§ 73 c, den Verbänden eine Ver­
handlungspriorität einräumt. In den
Debatten entstand das Bild eines
„Versorgungsschiffes KV“, das flan­
kiert wird von einem oder mehreren
wendigen und schlagkräftigen Ver­
bände-Schnellbooten. Die Delegier­
ten der KVBW waren sich einig, dass
das „Versorgungsschiff KVBW“ die
Vertragsgestaltung der „Schnell­
boote Hausarztverband und MEDI“
mit der AOK nicht behindern oder
gar verhindern, sondern konstruktiv
und freundlich begleiten solle. Da­
mit erteilten die Delegierten dezi­
diert auch der von KBV-Chef Köhler
vertretenen Linie eine Absage, der
die Losung ausgegeben hatte sich
KV-seitig der Kooperation bei Ver­
trägen, die nicht über die KV ab­
gewickelt werden, zu verschließen.
Nicht alle Vorstandsmitglieder
­sahen sich in der Lage, sich in der
darauffolgenden Vertreterversamm­
lung Ende Januar auf die Erwartungen
und Forderungen der Delegierten ein­
zustellen. Dies führte zu einer Situati­
on, die den Blätterwald rauschen ließ.
Es werde mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit zu einem umfang­
reichen Revirement des Vorstands
kommen, hieß es in den Medien.
Die Vertreterversammlung am
05. 03. 2008 war denn auch durch
sehr unterschiedliche Meinungen im
Vorstand und heftige Debatten im
Plenum gekennzeichnet. Abwahlan­
träge gegen alle Vorstandsmitglieder
lagen vor, die erforderliche Stimmen­
zahl für eine Amtsentbindung/Amts­
enthebung des Vorstandsvorsitzenden
Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer wur­
de jedoch nicht erreicht. Immerhin
hatte Herr Dr. Hoffmann-Goldmayer
seine bisherige Position, insbesondere
in Hinblick auf die Rolle der KV, bei
der Abwicklung des 73 b überdacht
und sich konsequenterweise bereits
in der Vertreterversammlung im
Januar als Einziger im Vorstand er­
kennbar bewegt. Er hatte damit
positiv auf die Rahmenvorgaben der
Delegierten reagiert. Allerdings ist
davon auszugehen, dass gleichwohl
auch eine nicht unerhebliche Zahl
derer, die ihn im Amt bestätigt haben,
zukünftig trotzdem sehr achtsam sein
Tun beobachten und begleiten wird.
Die Beschlussfassung über die Ab­
wahlanträge der übrigen Vorstands­
mitglieder wurde vertagt.
Ob damit das Ringen um den
Kurs der KVBW seinen Zenit über­
schritten hat, bleibt abzuwarten.
Sicher sind nicht alle Fragen geklärt
und schon gar nicht alle Konflikte
gelöst, aber dem Vorstand wurde
ein deutliches Signal gegeben. Er
wird sich deutlicher als bisher nach
der Decke strecken müssen, die stra­
tegische Ausrichtung bestimmt die
■
Vertreterversammlung.
Dr. Birgit Clever
Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVBW
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viele Ärzte sich auch über einen kollektiven Ausstieg aus dem System
der vertragsärztlichen Versorgung
im Rahmen des sogenannten „Korbmodells“ Gedanken machen. An die
KV Baden-Württemberg treten viele
Niedergelassene mit ganz konkreten
Fragen rund um einen möglichen
Systemausstieg heran. Von großem
Interesse sind hierbei vor allem die
Konsequenzen nach einem solchen
Schritt. Die Antworten auf die
­häufigsten Fragen haben wir hier
zusammengefasst.
1. Was versteht man unter
dem Begriff „Korbmodell“?
Unter dem Begriff „Korbmodell“
ist der kollektive Zulassungsverzicht
einer Vielzahl von Ärzten in die gesundheitspolitische Diskussion ein-
gegangen. In den von Treuhändern
verwalteten Körben werden die
­Bereitschaftserklärungen ausstiegswilliger Vertragsärzte gesammelt,
um zunächst die Anzahl der Ärzte,
die sich an einem kollektiven Zu­
lassungsverzicht beteiligen würden,
zu ermitteln.
2. Darf ein Arzt, der im Wege
des „Korbmodells“ auf seine
Zulassung verzichtet hat, weiterhin die Behandlung GKV-Ver­
sicherter über die KV abrechnen?
Nach dem Verzicht auf die
Z­ ulassung erlischt der Status als Vertragsarzt. Die Verzichtserklärung ist
unwiderruflich und wird zum Ende
des Quartals, in dem sie abgegeben
wird, wirksam. Der Arzt ist nach
­Ablauf des Quartals nicht mehr zur
Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung berechtigt und darf
­daher keine Behandlung von GKVVersicherten mehr über die KV
­abrechnen.
3. Ist nach dem kollektiven
­Systemausstieg eine Direkt­
abrechnung mit den Kranken­
kassen möglich?
Zwar sieht Paragraf 95 b Abs. 3
SGB V vor, dass die Krankenkasse,
die – auf den einfachen GOÄ-Satz
beschränkte – Vergütung mit be­
freiender Wirkung an den Arzt bezahlt, wenn ein Versicherter einen
Arzt in Anspruch nimmt, der im
­Rahmen einer „Korbaktion“ auf seine
Zulassung verzichtet hat. Das Bundessozialgericht (BSG) hat jedoch in
seiner Entscheidung vom 27. Juni
2007 hierzu klargestellt, dass dieser
unmittelbare Vergütungsanspruch
ausschließlich in Bezug auf solche
Fälle gilt, in denen ein GKV-Ver­
sicherter dazu berechtigt war,
170
ÄBW 04 • 2008
einen Arzt, der in einer konzertierten Aktion auf seine Zulassung
verzichtet hat, zu konsultieren.
Die Versicherten sind jedoch grundsätzlich bei der Inanspruchnahme
von GKV-Leistungen auf zugelassene
Leistungserbringer beschränkt.
Nach dem kollektiven Systemausstieg sind die hieran teilnehmenden
Ärzte jedoch keine Vertragsärzte
mehr. Nichtvertragsärzte können
von GKV-Versicherten jedoch nur
ausnahmsweise konsultiert werden,
so zum Beispiel
– in Notfällen,
– bei nicht aufschiebbaren
Leistungen oder
– wenn eine Krankenkasse
eine Leistung zu Unrecht
abgelehnt hat.
Nur soweit diese Ausnahmefälle
vorliegen, kann ein im Rahmen des
„Korbmodells“ aus der vertragsärztlichen Versorgung ausgestiegener
Arzt noch GKV-Versicherte behandeln und diese Leistungen gegen­
über der Krankenkasse zum einfachen GOÄ-Satz abrechnen.
Im Übrigen kommt für eine Be­
handlung gesetzlich Versicherter
­keine Direktabrechnung mit den
Krankenkassen in Betracht.
4. Kann ein Arzt nach dem
Systemausstieg GKV-Versicherte
auf Kostenerstattungsbasis
behandeln?
Auch im Rahmen des Kosten­
erstattungsmodells sind GKV-Ver­
sicherte grundsätzlich auf die zu­
gelassenen Leistungserbringer beschränkt. Eine Kostenerstattung für
die Konsultation von Nicht-Vertragsärzten ist ausnahmsweise unter
den Voraussetzungen möglich, dass
medizinische und soziale Gründe
­dies rechtfertigen und die Krankenkasse dem zugestimmt hat. Allerdings dürfen nach Paragraf 13
Kammern und KV
Anzeige
g
5. Bezieht sich der Ausschluss
der GKV-Versicherten auch auf
Verordnungen?
Verordnungen zulasten der
GKV wie beispielsweise Arznei- oder
Heilmittel dürfen ausschließlich von
Vertragsärzten ausgestellt werden.
Ärzte, die kollektiv auf ihre Zulassung verzichtet haben, dürfen lediglich privat verordnen, sodass die
Kosten für die verordneten Leistungen vollumfänglich durch den Ver­
sicherten zu tragen sind.
6. Besteht für die Ärzte nach dem
kollektiven Systemausstieg noch
die Möglichkeit zum Abschluss
von Selektivverträgen?
Sämtliche Selektivverträge, seien
es hausarztzentrierte Versorgungsverträge nach Paragraf 73 b SGB V,
besondere Versorgungsverträge
nach Paragraf 73 c SGBV oder Integrierte Versorgungsverträge nach
Paragraf 140 a ff. SGB V stehen nach
dem ausdrücklichen Wortlaut des
Gesetzes nur Vertragsärzten offen.
Durch den kollektiven Zulassungsverzicht erlischt jedoch der Vertragsarztstatus, sodass hieraus keine
Rechte mehr hergeleitet werden
können. Damit entfällt auch die
Möglichkeit des Abschlusses von
oder der Beteiligung an Selektiv­
verträgen.
7. Der Ausstieg einer Vielzahl von
Ärzten kann zu einem „Systemversagen“ der vertragsärztlichen
Versorgung führen. Wie erfolgt
deren Sicherstellung nach dem
kollektiven Zulassungsverzicht?
Haben mehr als 50 Prozent aller
Ärzte in einem Zulassungsbezirk in
einem aufeinander abgestimmten
Verfahren auf ihre Zulassung verzichtet und geht der Sicherstellungs-
auftrag dann infolge einer Fest­
stellung des Sozialministeriums,
dass die vertragsärztliche Versorgung nicht mehr sichergestellt
ist, auf die Krankenkassen über,
erfolgt die ärztliche Versorgung
der Versicherten durch Leistungs­
erbringer (Ärzte, Krankenhäuser
etc.), mit denen die Krankenkassen
Einzelverträge schließen. Verträge
mit Ärzten, die im Rahmen des
­kollektiven Systemausstieges auf
­ihre Zulassung verzichtet haben,
sind gesetzlich ausgeschlossen
(§ 72 a Abs. 3 S. 3 SGB V). Darüber
hinaus können die Krankenkassen
Eigeneinrichtungen errichten, in
denen die ambulante ärztliche
Versorgung der Versicherten erfolgt. Infolge eines kollektiven
Zulassungsverzichts ist es daher
durchaus möglich, dass weite
Teile der ambulanten ärztlichen
Leistungen in den stationären
Sektor verlagert werden.
8. Können Ärzte nach einem
­kollektiven Zulassungsverzicht in
die vertragsärztliche Versorgung
zurückkehren?
Soweit es infolge des kollektiven
Zulassungsverzichtes zu einer Feststellung des Sozialministeriums
kommt, dass die vertragsärztliche
Versorgung nicht mehr sichergestellt
ist, darf nach Paragraf 95 b Abs. 2
SGB V eine erneute Zulassung
­frühestens nach Ablauf von sechs
Jahren seit Abgabe der Verzichts­
erklärung erteilt werden. Eine
erneute Zulassung nach sechs
Jahren setzt jedoch voraus, dass
die Zulassungsvoraussetzungen
weiterhin vorliegen und dass ins­
besondere keine Sperrung des
­Zulassungsbezirks für das jeweilige
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auf ihre Zulassung verzichtet haben,
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ÄBW 04 • 2008
171
Kammern und KV
Management Akademie zertifiziert
Z
Dipl.-oec. Monika Mayer
Sachgebietsleiterin,
Management Akademie
der KVBW
172
ertifikate von externen Prüfern
schaffen für den Kunden mehr
Sicherheit auf immer unübersichtlicher werdenden Märkten.
Dies gilt auch für den Fortbildungssektor. Daher hat die Management
Akademie (MAK) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) intern ein Qualitäts­
management aufgebaut und dieses
jetzt zertifizieren lassen. Für die
­Zertifizierung wurde ein Modell
­namens LQW (Lernorientierte Qualität in der Weiterbildung) gewählt,
das speziell für Bildungseinrichtungen geschaffen wurde. LQW gilt
als das am weitesten verbreitete
Qualitätsmanagement-Verfahren in
der Weiterbildung in Deutschland.
Über 530 Organisationen wurden
nach diesem Verfahren bereits
zertifiziert, darunter viele Volkshochschulen.
Zur erfolgreichen Testierung
mussten 57 Anforderungen aus
11 Qualitätsbereichen erfüllt und in
einem Selbstreport nachgewiesen
werden. Der Selbstreport bildete
gemeinsam mit dem Qualitäts­
management-Handbuch die Grundlage für die Visitation. Die externe
Überprüfung im Rahmen der Visita­
tion bestätigte die hohe Professio­
nalität der MAK: „Die Management
Akademie der KV Baden-Württemberg hat in ihren Beschreibungen
des Selbstreports gezeigt, dass
sie eine professionell aufgestellte
Organisation ist, der es hervorragend gelingt, einen hohen Qualitätsanspruch nicht nur zu beschreiben,
sondern auch zu leben. Der durch
den Selbstreport sichtbar gewordene hohe Anspruch wurde durch
die Visitation zusätzlich gestützt“,
so die Gutachterin Frau Sigrid Harp
in ihrem Visitationsprotokoll.
Eine externe Zertifizierung zu
erlangen, war für die MAK ein
­wichtiges Ziel – nicht zuletzt, weil
sie selbst viele Fortbildungen in
Qualitätsmanagement für nieder­
gelassene Vertragsärzte, Vertrags-
ÄBW 04 • 2008
psychotherapeuten und deren
Praxismitarbeiter(innen) anbietet.
Für die Ärzte in eigener Praxis ist die
Einführung von Qualitätsmanagement gesetzliche Pflicht. Die MAK
hat sich dieser Aufgabe freiwillig
­gestellt – weil sie vom Nutzen des
Qualitätsmanagements überzeugt
ist und weiß, dass dieses Führungsinstrument eine wichtige Rolle
für die Qualität der Arbeit und
die (Weiter-)Entwicklung des Unternehmens spielt.
Im Zuge des Qualitätsentwicklungsprozesses wurden zahlreiche
Verfahren neu eingeführt und ver­
ändert. So wurden Anforderungs­
kataloge und Kompetenzprofile für
Trainer angelegt, strukturierte
­Kundeninterviews als Befragungs­
instrument neu etabliert, ein Fehler-,
Beschwerde- und Ideenmanagement eingeführt, Checklisten für
qualitätsgesicherte Infrastrukturen
geschaffen, veränderte Verfahren
der Kursevaluation erprobt und ein
umfassendes Berichts- und Controllingsystem implementiert. Darüber
hinaus wurden die wichtigsten
­Verfahren und Arbeitsabläufe beschrieben, Schnittstellen aufgezeigt
und Gesamtprozessverantwortliche
benannt. Im Mittelpunkt aller Qualitätsbemühungen aber standen das
Leitbild und die Definition gelungenen Lernens. Sie zogen sich wie
ein roter Faden durch den Qualitätsentwicklungsprozess und legten als
oberstes Ziel fest: Die MAK möchte
in Fragen der Fortbildung der Ansprechpartner der ersten Wahl für
alle Ärzte, Psychotherapeuten und
deren Praxismitarbeiter sein. Mit
einem weitreichenden, maßgeschneiderten Fortbildungsprogramm
will sie Praxen bei der effizienten
Unternehmensführung und der
Steuerung ihres ökonomischen
­Erfolgs unterstützen. Die MAK ist
überzeugt, dass die Kunden von
ihr als modernem Dienstleister
­erwarten, dass sie ihnen ein Mehr
an sozialer, persönlicher, fachlicher
und methodischer Kompetenz
­vermittelt. Vor diesem Hintergrund
hält die MAK einen Lernprozess
für gelungen, wenn ihre Seminar­
inhalte erfolgreich vermittelt
­wurden, die Teilnehmer ihr Wissen
erweitern konnten und der Lernstoff in erwarteter Weise im individuellen Umfeld angewendet werden
kann.
Maßstab und Richtschnur für
das Handeln der MAK ist die Zufriedenheit ihrer Kunden – der Praxis­
inhaber und ihrer Teams. Auf deren
Bedürfnisse ist ihre Arbeit ausge­
richtet und deren Existenzsicherung
ist ihr oberstes Ziel.
Im Ergebnis legte der Qualitätsentwicklungsprozess sinnvolle Verbesserungsmöglichkeiten offen.
Die genaue Beschreibung der Prozesse und Verfahren sorgte für mehr
Klarheit in den Arbeitsabläufen
und reduzierte Doppelarbeiten und
Fehlerquellen. Durch die Klärung
von Schnittstellen und Verantwortlichkeiten wurde die Transparenz
erhöht und die Arbeit erleichtert.
Die Identifikation der Mitarbeiter
mit der MAK wurde gestärkt, die
Einarbeitung neuer Mitarbeiter
erleichtert und das Zusammen­
gehörigkeitsgefühl gefördert.
Das LQW-Zertifikat hat eine
­Gültigkeit von vier Jahren. Da die
­erneute Zertifizierung an zahlreiche
und hohe Anforderungen geknüpft
ist, kann sich die MAK auf dem
­Erreichten aber nicht ausruhen.
Im Sinne eines kontinuierlichen
Verbesserungsprozesses wird es
auch weiterhin ihr Bestreben sein,
Bewährtes auf den Prüfstein zu
stellen und zu hinterfragen, ob es
nicht doch noch besser gehen kann
– im Interesse und zur Zufriedenheit
der Kunden, der Mitarbeiter der
MAK und des Gesamtunternehmens
■
der KVBW.
Dipl.-oec. Monika Mayer
Sachgebietsleiterin,
Management Akademie der KVBW
Kammern und KV
Verordnungsforum
der KVBW
W
ir müssen die Ärzte bei der
Lösung des Problems unterstützen: Kann ich ein bestimmtes Arzneimittel verordnen
oder laufe ich dann Gefahr, für diese
Verordnungen in Regress genommen zu werden? Für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat die kontinuierliche
Beratung und Information rund um
das Thema rationelle Arzneimittelverordnung deswegen eine sehr
­hohe Priorität“, erklärte Vorstandsmitglied Dr. Jan Geldmacher rund
um die Veröffentlichung der aktuellen Ausgabe der Broschüre „Verordnungsforum“. Die fortlaufende
Reihe gibt den Vertragsärzten wichtige Ratschläge zur wirtschaftlichen
Verordnungsweise von Arzneimitteln
an die Hand.
Ärzte in Baden-Württemberg
haben in der Vergangenheit rationell
und sparsam verordnet. Dadurch
konnten unterdurchschnittliche Ausgaben für die Krankenkassen erreicht werden, auch wenn es in den
Jahren 2005 und 2006 zu deutlichen
Budgetüberschreitungen gekommen
ist. „Arzneimittelbudgets haben zunehmend keinen Bezug zur Realität
mehr. Die real notwendigen Aus­
gaben werden damit verleugnet. Ein
fast aussichtsloses Spardiktat wird
verhängt“, prangert Dr. Geldmacher
an. „Für Baden-Württemberg steht
beispielsweise mit einem jährlichen
Betrag von 314 Euro je Versichertem
bundesweit nur das zweitniedrigste
Budget für die Versorgung mit
Arzneimitteln zur Verfügung. Dies
einzuhalten, erreicht kein noch so
rigider Sparkurs der Ärzte. Auch
die Krankenkassen und die Politiker
müssten alle Bürger permanent über
den Sparzwang und die notwendigen Einschränkungen aufklären.“
Dr. Geldmacher weiter: „Auch
die ersten Ausgabenzahlen für den
Januar 2008 zeigen, dass die Rechnung nicht aufgehen kann. Die KV
Baden-Württemberg liegt mit einem
Zuwachs von 15,32 Prozent auf
Platz zwei im Ranking der größten
Steigerungen der KVen und deutlich
über dem Bundesdurchschnitt von
12,63 Prozent.“ Eine differenzierte
Analyse dieses Kostenanstieges in
Baden-Württemberg und somit auch
ein zielgerichtetes Gegensteuern
sind jedoch kaum möglich. Hintergrund sind immer noch fehlende
Daten von Kassenseite.
Dennoch werde deutlich, wo
die Mitglieder der KVBW zielgerichtet unterstützt werden können.
So informiert unter anderem die
Broschüre „Verordnungsforum 6“
über den verstärkten Einsatz von
Generika oder den Austausch von
Me-Too- oder Spezialpräparaten.
Sehr praxisnah vermittelt das Verordnungsforum hierzu konkrete
Verordnungstipps rund um 13 Leit­
substanzen. „Wir werden jedoch
auch beleuchten müssen, welche
Kosten durch die Hochschulambulanzen und den stationären Bereich
bei der Entlassung oder durch die
Psychiatrischen Institutsambulanzen
in Baden-Württemberg verursacht
werden. Es muss zwischen ambulant
und stationär eine bessere Absprache geben.“ Dr. Geldmacher sieht ein
weiteres Problem, wenn es zu einer
breiten Öffnung von Krankenhausambulanzen bei der Umsetzung des
Paragrafen 116 b SGB V kommen
sollte. Denn für diese Einrichtungen
gelten keine Arzneimittelrichtlinien
und auch die KV hat auf deren
Verschreibung keinen Einfluss.
Mit der Broschüre unterstützt
die KVBW ihr breites Informationsangebot zur rationalen Arzneimittelverordnung, zu dem auch persönliche und schriftliche Beratung,
Schulungen oder Fortbildungen
gehören. Das Verordnungsforum 6
mit den Schwerpunkten „Arznei­
mittelvereinbarung 2008, Leit­
substanzen“ ist auf der Homepage
der KVBW zu finden:
■
www.kvbawue.de.
Hohe Auszeichnung für
Dr. Gerhard Dieter aus Wehr
D
er Vorstand
der Bezirksärztekammer
Südbaden hat im
vergangenen Jahr
beschlossen, die
Albert-FraenkelPlakette neben
Professor Nolte und
Dr. Nazary auch an
Dr. Gerhard Dieter
aus Wehr zu verleihen. Wie im ÄBW
12/2007 berichtet,
konnte Dr. Dieter
an der Vertreterversammlung nicht teilnehmen, weshalb
die Auszeichnung jetzt nachgeholt wurde.
In seiner Laudatio hob Kammerpräsident Dr. Gerhard
Schade hervor, dass der Internist Dr. Dieter bereits seit
1983 Delegierter der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südbaden ist. Mehrmals war er Delegierter
der Landesärztekammer Baden-Württemberg und zeitweise auch Delegierter beim Deutschen Ärztetag. 1985
wurde er zum Delegierten der KV Südbaden gewählt,
1988 dann zunächst Vorstandsmitglied der KV Süd­
baden, danach zweiter Vorsitzender und schließlich
­erster Vorsitzender der KV Südbaden, bis diese 2004
durch die Zwangsfusion der Kassenärztlichen Ver­
einigungen in Baden-Württemberg aufgelöst wurde.
Nach den Worten von Kammerpräsident Dr. Schade
vertrat Dr. Dieter in allen fachlichen und berufspolitischen Diskussionen stets eine klare und unmissverständliche Position: „Mit lebhafter Körpersprache und ab
und an einem gewinnenden Lachen“ sei Dr. Dieter ein
überzeugender Debattenredner, der jedoch auch Kritik
vertrage und sich überzeugen lasse. Sein Engagement
halte unverändert an, er arbeite weiter in seiner Praxis,
sei Delegierter in den Vertreterversammlungen von
Bezirksärztekammer und KVBW, ferner Beiratsmitglied
in der Bezirksdirektion Freiburg der KVBW und auch
ärztlicher Beisitzer in der Gutachterkommission für
Fragen ärztlicher Haftpflicht bei der Bezirksärztekammer
Süd­baden. „Ob all seiner Verdienste ist Dr. Dieter ein
ge­achteter Kollege, ein kompetenter Politiker und
vielen von uns ein guter Freund geworden“, betonte
Dr. Schade. Besonderer Verdienst sei sein soziales Engagement in Baden-Württemberg, nicht nur für die Ärzteschaft, sondern auch für Patienten. „Dr. Dieter hat sich
um das Ansehen der Ärzteschaft außerordentliche
Verdienste erworben, die weit über die Grenzen von
Südbaden und Baden-Württemberg hinausreichen.
Deshalb ehrt ihn der Vorstand der Bezirksärztekammer
■
Südbaden mit der Albert-Fraenkel-Plakette.“
ÄBW 04 • 2008
173
Kammern und KV
Die sterile Aufbereitung
von Instrumenten in der Arztpraxis
I. Einleitung
Dr. iur. Regine Kiesecker
Dr. med. Manfred Eissler
174
Ausgelöst u. a. durch die Kurs­
angebote der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg für
Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte zur Sterilgutaufbereitung
kam es zu Anfragen aus der Ärzteschaft bezüglich der geltenden
Rechtslage zu diesem Thema.
Aus diesem Grunde haben sich der
Vorstand der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg und der Vorstand
der Landesärztekammer damit
­beschäftigt.
Es schälten sich zwei Themenkomplexe heraus, die getrennt zu
betrachten sind. Zum einen die
­Frage, welche Geräte zur Sterilgut­
aufbereitung in der Praxis zulässig
bzw. noch zulässig sind, insbesondere die Frage nach der Zulässigkeit
der immer noch vielfach verwen­
deten Heißluft-Sterilisatoren. Zum
anderen die Frage nach der Qualifikation des Praxispersonals, also
­insbesondere der Arzthelferinnen
bzw. der Medizinischen Fachan­
gestellten.
Beide Fragen betreffen die Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit der Praxen, in denen operiert
wird, insbesondere aber auch die
hausärztlichen Praxen mit der so­
genannten „kleinen Chirurgie“, und
betreffen auch die Maßnahmen,
für die steriles Gerät benötigt wird,
zum Beispiel zum Fäden ziehen u. a.
Es ist davon auszugehen, dass in
vielen Praxen noch mit HeißluftSterilisatoren älterer Bauart gearbeitet wird. Eine Rechtslage, die die
Verwendung dieser Geräte nicht
mehr zulassen würde, würde akut
die medizinische Versorgung, insbesondere in der hausärztlichen Medizin und speziell auf dem Lande gravierend beeinträchtigen. Das gilt in
gleicher Weise auch bezüglich der
Anforderungen an die Qualifikation
der Arzthelferinnen bzw. der Medi­
zinischen Fachangestellten.
ÄBW 04 • 2008
Nachstehend werden die wesentlichen Gesetze, Verordnungen,
Richtlinien, Leitlinien u. ä., die in
diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, angeführt und juristisch
gewürdigt.
II. Rechtliche Regelungen
zur Hygiene in der Arztpraxis
1. Hygienevorschriften für Arztpraxen und Einrichtungen, in denen
ambulante Operationen stattfinden,
finden sich in einer Vielzahl von
(bundes-)gesetzlichen Bestimmungen
wie dem Infektionsschutz­gesetz
(IfSG), dem Medizinproduktegesetz (MPG), das auf den Vorgaben
der EU-Richtlinie 93/42 EWG über
Medizinprodukte beruht, der Medizinprodukteverordnung (MPVO),
der Medizinproduktebetreiber­
verordnung (MPBetreibV), dem
­Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der
Biostoffverordnung (BioStoffV),
der Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
2. Gemäß § 15 SGB VII erlassen
die Unfallversicherungsträger
Unfallverhütungsvorschriften als
verbindliche Regelungen über
Maßnahmen, die der Arbeitgeber/
Unternehmer zur Verhütung von
Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten
und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen hat sowie Regelungen zur Form der Übertragung
dieser Aufgaben auf andere Personen. Zu nennen sind hier z. B.
die berufsgenossenschaftliche Regel
„Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege – BGR/TRBA 250“, die
unter anderem die Gliederung eines
Hygieneplans enthält und die
BG-Regel BGR 206 – Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst.
3. Auf Landesebene verpflichtet das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst BW
(ÖGDG) die Gesundheitsämter dar­
über zu wachen, dass gesundheitsrechtliche Bestimmungen und die
Anforderungen der Hygiene in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen eingehalten
werden. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1
ÖGDG muss das Gesundheitsamt
u. a. in Krankenhäusern, Einrichtungen zur Tagespflege, Dialyseeinrichtungen und Einrichtungen für
das ambulante Operieren routinemäßig die Anforderungen an die
Hygiene überwachen. Arztpraxen
hingegen können nur überwacht
werden, wenn Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass die Anforderungen
an die Hygiene dort nicht einge­
halten werden.
4. Darüber hinaus regeln eine
Vielzahl von weiteren Normen und
Richtlinien, die auf gesetzlichen Vorgaben beruhen, aber selbst keinen
Gesetzescharakter haben, hygiene­
relevante Vorgaben. Zu nennen sind
hier in erster Linie die Richtlinien
von sogenannten Referenzgremien
(siehe Leitfaden Praxishygiene, hrsg.
v. LGA Baden-Württemberg, S. 8 f.).
So hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-KochInstitut (RKI) auf der Basis des § 23
Abs. 2 IfSG die Aufgabe erhalten,
Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der
Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen
zu erstellen. Auf die von diesem Gremium in Zusammenarbeit mit dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) erlassene
„Empfehlung zu den Anforderungen an die Hygiene bei der
Aufbereitung von Medizinprodukten“ (Bundesgesundheitsblatt
2004 (47), 1021) wird unten noch
zurückzukommen sein. Darüber hinaus regelt § 4 Abs. 2 MPBetreibV,
dass eine ordnungsgemäße Auf­
Kammern und KV
bereitung von Medizinprodukten
vermutet wird, wenn die gemeinsame Empfehlung der genannten
Hygiene-Kommission zu den Anforderungen an die Hygiene bei der
Aufbereitung von Medizinprodukten
beachtet wird. Wichtig ist, dass die
Empfehlungen/Richtlinien dieser
Gremien zwar rechtlich nicht verbindlich sind. Es handelt sich hierbei
aber um fachlich fundierte Empfehlungen entsprechend dem aktuellen
Stand von Wissenschaft und Technik.
Sie gelten in einem Haftungsfall
oder einem sonstigen Schadens­
prozess als sogenannte antizipierte
Sachverständigengutachten.
Abweichungen von Vorgaben dieser
Institutionen müssen daher unbedingt fachlich begründet werden.
Auch dürfen sie auf keinen Fall zu
einem niedrigeren Schutzniveau
für Patienten und medizinischem
Personal führen.
5. Weiterhin gibt es Technische
Regeln und gerade im Bereich der
Sterilisation eine Vielzahl von DINNormen, die durch die Richtlinie
93/42 EWG über Medizinprodukte
und das Medizinproduktegesetz in
ihrer Bedeutung aufgewertet worden sind. Sie stellen den Stand der
Technik dar, den der Hersteller bei
der Konzeption und der Fertigung
sowie dem Betrieb bzw. der Anwendung von Medizinprodukten zu beachten hat. Das Gleiche gilt für Leitlinien/Empfehlungen, etwa die der
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF). Auch diese Normen haben nur empfehlenden Charakter, gelten aber ebenfalls
als sogenannte antizipierte Sachverständigengutachten und werden im
Schadensfall ebenso zur Beurteilung
des jeweiligen Sorgfaltsmaßstabs
herangezogen.
III. A
nforderungen an Sterilisa­
tionsgeräte – ist die Sterilisa­
tion mit Heißluft-Sterilisatoren
noch zulässig und lege artis?
1. Gemäß § 4 Abs. 2 S. 1
MPBetreibV ist die Reinigung,
Desinfektion und Sterilisation von
Medizinprodukten mit geeigneten
validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren
nachvollziehbar gewährleistet ist
und die Sicherheit und Gesundheit
von Patienten, Anwendern oder
­Dritten nicht gefährdet wird. Eine
ordnungsgemäße Aufbereitung
nach Satz 1 wird vermutet, wenn
die schon genannte Empfehlung der
Hygiene-Kommission beim RKI zu
den Anforderungen an die Hygiene
bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird (§ 4 Abs. 2
S. 2 MPBetreibV). Diese gesetzliche
Vermutung bedeutet, dass sich derjenige, der sich an diese Empfehlungen bei der Aufbereitung von
Medizinprodukten hält, rechtlich
auf der sicheren Seite befindet.
Denn diese Vermutung kann in
einem Gerichtsprozess nicht widerlegt werden. Hieraus ergibt sich
die nach diesseitiger Auffassung
herausragende Bedeutung dieser
RKI-Empfehlung bezüglich der
Anforderungen an die Hygiene
bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.
Auch aus der Zusammensetzung
der Kommission für Krankenhaus­
hygiene und Infektionsprävention,
deren Mitglieder ausweislich des
§ 23 Abs. 2 IfSG vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen
mit den obersten Gesundheitsbehörden berufen werden, kann nur
gefolgert werden, dass die Vorgaben
dieser Kommission in den Augen
des Gesetzgebers, aber auch der
Gerichte den Stand der Wissenschaft und Technik wiedergeben,
der für die Aufbereitung von Medizinprodukten in Krankenhaus
und Praxis maßgebend ist. Sonstige Richtlinien, Leitlinien oder Empfehlungen, insbesondere der Fachgesellschaften, können zwar ebenfalls eine wichtige Richtschnur für
das korrekte ärztliche Handeln bei
der Aufbereitung von Medizinprodukten sein. Im Zweifel wird sich ein
Gericht in einem Prozess, in dem es
um die korrekte Aufbereitung von
Medizinprodukten geht, aber immer
an dem Standard orientieren, den
die Empfehlungen der HygieneKommission beim RKI vorgeben.
2. Vor der Aufbereitung muss
der Arzt als verantwortlicher Anwender das Medizinprodukt in seinem
Risiko bewerten und einstufen.
Medizinprodukte werden im Wesentlichen eingestuft in unkritische Medizinprodukte, das heißt Medizinprodukte, die lediglich mit intakter
Haut in Berührung kommen,
­semikritische Medizinprodukte,
das sind Medizinprodukte, die mit
Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen,
und kritische Medizinprodukte,
nämlich Medizinprodukte zur Anwendung von Blut, Blutprodukten
und anderen sterilen Arzneimitteln
und Medizinprodukten, die die Haut
oder Schleimhaut durchdringen und
dabei in Kontakt mit Blut, inneren
Geweben oder Organen kommen,
einschließlich Wunden. Semikritische
und kritische Medizinprodukte werden dann weiter unterteilt in solche,
bei denen die Aufbereitung ohne besondere Anforderungen (Gruppe A)
oder mit erhöhten Anforderungen
(Gruppe B) durchgeführt werden
muss. Schließlich gibt es bei kritischen Medizinprodukten noch die
Gruppe C. Das sind solche Produkte,
bei denen an die Aufbe­reitung besonders hohe Anforderungen gestellt
werden müssen. Die Tabelle 1 der
RKI-Richtlinie verdeutlicht, dass bei
den kritischen Medizinprodukten, die
sterilisiert werden müssen, die
ÄBW 04 • 2008
175
Kammern und KV
Dampfsterilisation als das Sterilisationsverfahren state of the art angesehen wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang sicherlich, dass die
Medizinprodukte, die bei chirurgischen Eingriffen, auch der kleinen
Chirurgie, Anwendung finden, wie
z. B. Schere, Pinzette, Klemme und
Nadelhalter in die Stufe „Kritisch B“
eingestuft werden und hier die
Dampfsterilisation als geeignete
Maßnahme benannt wird. Bei den
semikritischen Medizinprodukten (als
Beispiele werden in der Tabelle das
Spekulum sowie das flexible Endoskop (Gastroskop) genannt) wird die
Sterilisation als optionaler Arbeitsschritt angesehen. Angaben, mit
welchem Verfahren in diesen Fällen
die Sterilisation durchgeführt werden
sollte, sind in der Kommissionsempfehlung nicht enthalten.
Unter 2.2.4 der Empfehlung der
Hygiene-Kommission des RKI wird
darauf hingewiesen, dass der Anwendung von thermischen Sterilisationsverfahren mit Sattdampf
aufgrund ihrer zuverlässigeren Wirksamkeit der Vorzug vor nicht thermischen Verfahren zu geben ist.
Hierbei handelt es sich um eine
nachdrückliche Empfehlung der
Hygiene-Kommission, die auf gut
begründeten Hinweisen für die
Wirksamkeit des empfohlenen
Verfahrens beruht.
Zur Anwendung nicht thermischer Verfahren empfiehlt die
Kommission, dass insbesondere vor
der Anwendung nicht thermischer
Verfahren und bei Medizinprodukten
der Einstufung „Kritisch C“ die „Leistungsgrenzen der angewendeten
Verfahren zu definieren, zu dokumentieren und unter Berücksichtigung der vorausgehenden Anwendung des Medizinproduktes zu bewerten“ sind. Auch diese Aussage
wird als nachdrückliche Empfehlung der Kommission eingestuft
und sollte beachtet werden.
Hilfreich zur Entscheidung, bei
welchen Medizinprodukten Heißluft-Sterilisatoren noch zur An­
wendung kommen können, sind vor
allem die Informationen des LGA
Baden-Württemberg zu „Sterilisation
und sterilen Blutversorgung“ oder
anderer (Landes-)Gesundheitsämter,
also der Behörden, die die Hygiene
176
ÄBW 04 • 2008
in der Arztpraxis zu überwachen haben. Hiernach stehen für die sterile
Aufbereitung ärztlicher Instrumente
Autoklaven, also die Dampfsterilisatoren, und „noch – allenfalls zweitrangig – Heißluft-Sterilisatoren zur
Verfügung … Die Dampfsterilisation
ist für viele Materialien das wirksamste, sicherste und am häufigsten
verwendete Verfahren und gilt immer dann als Methode der Wahl,
wenn sie ohne ausdrückliche Kontraindikation (Materialunverträglichkeit) angewendet werden kann.“
An anderer Stelle heißt es dann zur
Heißluft-Sterilisation: „Trockene
Hitze benötigt aus folgenden Gründen deutlich höhere Sterilisations­
temperaturen als das Autoklavieren:
Trockene Keime sind hitzeresistenter
als feuchte, und trockene Luft besitzt eine geringere Wärmekapazität
als Wasserdampf. Die Wärmeübertragung erfolgt langsamer als bei der
Dampfsterilisation. Im Sterilisiergut
können sich „Kälteinseln“ bilden, sodass bei kürzerer Betriebsdauer die
notwendige Temperatur nicht überall erreicht wird …“ Das Landesgesundheitsamt weist darauf hin, dass
neuerdings die Heißluft-Sterilisation
ohne Verfahrensvalidierung in der
Routine immer skeptischer bewertet
wird, da die Prozessparameter bei
den meist verwendeten Gerätetypen
weder angezeigt noch ausgedruckt
werden, und weil eine automatische
Verriegelung zur Verhinderung einer
Manipulation im Betriebsablauf zumeist fehlt. Andererseits sind viele
Autoklaven (Kleingeräte) in Arztund Zahnarztpraxen ebenfalls noch
nicht so ausgestaltet, dass die auch
hier vorgesehene Validierung der
Programme technisch möglich ist.
Zudem gibt es bereits Heißluft-Sterilisatoren, welche die Temperatur an
verschiedenen Stellen im Innenraum
kontinuierlich messen und den Programmablauf mit den prozessrelevanten Parametern für die Qualitätssicherungsdokumentation lückenlos
ausdrucken können. Die Nachrüstung mit einer elektromagnetischen
Türverriegelung verhindert eine
Manipulation durch nachträgliches
Einlegen von Sterilisiergut. Deshalb
werden vom LGA Heißluft-Sterilisa­
tionsgeräte, die die beschriebenen
Anforderungen erfüllen, akzeptiert.
Es können also Metall, Glas,
Porzellan (z. B. Schere, Klemme,
Pinzette, Nadelhalter, scharfer Löffel und Ähnliches) in Abhängigkeit
vom Gerät bei mindestens 180°
Celsius Hitze noch mit HeißluftSterilisatoren sterilisiert werden,
ohne dass gegen hygienerechtliche Vorgaben verstoßen wird,
wenn die vorbeschriebene Prozessvalidierung gegeben ist. Anderes Sterilisiergut muss mit dem
Autoklaven sterilisiert werden.
Wer sich nicht sicher ist, ob
sein Heißluft-Sterilisator noch in
der Praxis eingesetzt werden
kann, kann sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden und
sich dort beraten lassen.
Angesichts der relativ hohen
Anschaffungskosten für Autoklaven,
die ab zirka 2500 Euro zzgl. MwSt.
erhältlich sind und durchschnittlich
zirka 6000 Euro zzgl. MwSt. kosten,
kann sich für manche Praxis durchaus
die Frage stellen, ob es Alternativen
gibt. So wäre eine Möglichkeit die Verwendung von Einmalartikeln. Oder
die Sterilisationen könnten als Auftragsleistung aus der Praxis ausgelagert werden. Manche Krankenhäuser
und Einrichtungen für das ambulante
Operieren wären vermutlich bereit,
auch Fremdgeräte zu sterilisieren.
IV. Anforderungen
an das „Hygiene“-Personal
Die rechtliche Verantwortung für
die Hygiene in der Arztpraxis hat der
Praxisinhaber. Er stellt das Personal
ein, erteilt Arbeitsanweisungen, legt
den Hygieneplan für die Praxis fest
etc. Der Praxisinhaber kann allerdings je nach Qualifikation seiner
Mitarbeiter Aufgaben der Hygiene
teilweise delegieren. Seine Endverantwortung bleibt freilich bestehen.
1. Der Betreiber von Medizinprodukten, also auch der Inhaber der
Arztpraxis, darf nur Personen mit der
Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung) von Medizinprodukten beauftragen, die die Sachkenntnis, Voraussetzungen und die erforderlichen
Mittel zur ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen
(§ 4 Abs. 1 MPBetreibV). Darüber
Kammern und KV
hinaus regelt § 4 Abs. 3 MPBetreibV,
dass die Voraussetzungen für die
korrekte Instandhaltung von Medizinprodukten unter anderem nur
dann erfüllt sind, wenn die mit der
Instandhaltung Beauftragten „aufgrund ihrer Ausbildung und praktischen Tätigkeit über die erforderlichen Sachkenntnisse bei der
Instandhaltung von Medizinprodukten“ verfügen. Der Gesetzgeber stellt also in der MPBetreibV
ganz bewusst hohe Anforderungen
an das Personal, das mit der Aufbereitung von Medizinprodukten auch
in Arztpraxen befasst werden darf.
2. Weitere rechtsverbindliche
Vorschriften, die spezielle Anforderungen an das mit der Hygiene in
der Arztpraxis beschäftigte Personal
stellen, sind insbesondere noch in
den bereits erwähnten BG-Regeln
BGR 206 und BGR/TRBA 250 zu fin-
den. Für die Ausführung von Desinfektionsarbeiten wird nach BGR 206
aber die Qualifikation als MFA/Arzthelferin als ausreichend angesehen,
wenn die Desinfektionsarbeiten im
Rahmen eines Hygieneplans durchgeführt werden. Nach der BGR/TRBA
250, der berufsgenossenschaftlichen
Regel zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen, darf der Unternehmer
Schutzmaßnahmen der Hygiene nur
auf fachlich geeignete Personen
übertragen. Fachlich geeignet sind
Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung Infektionsgefahren erkennen und Maßnahmen
zu ihrer Abwehr treffen können,
u. a. Arzthelferinnen und MFA.
Ein besonderer darüber hinaus
gehender Ausbildungsstandard
wird also von diesen Unfallverhütungsvorschriften nicht gefordert.
3. Die Empfehlungen der Hygiene-Kommission verdeutlichen die
hohe Verantwortung, die mit der
Aufbereitung von Medizinprodukten
verbunden ist. Der für die Aufbereitung Verantwortliche (der Betreiber)
muss unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers schriftlich festlegen, ob, mit welchem Verfahren
und unter welchen Bedingungen (z.
B. Räume, Arbeitsmittel, Qualifikation
des Personals) Medizinprodukte, die
in seinem Verantwortungsbereich
betrieben werden,
aufbereitet und gelagert werden.
Weiter heißt es: „Es ist dabei zu beachten, dass der jeweils Zuständige
seine Aufgabe aufgrund seiner Position und Qualifikation auch tatsächlich erfüllen kann. Von entscheidender Bedeutung sind ein hoher
Ausbildungsstand und regelmäßige
Unterweisungen … Anforderungen
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ÄBW 04 • 2008
177
Kammern und KV
an die Ausbildung sind in
Deutschland beschrieben (siehe
Anhang A).“ Im Anhang A der Hygiene-Empfehlung wird zur Ausbildung des Personals beispielhaft auf
Ausbildungsrichtlinien des Senats
der Freien und Hansestadt Hamburg
sowie auf die Ausbildungsrichtlinien der Deutschen Gesellschaft
für Sterilgutversorgung e. V.
(DGSV) verwiesen. Diese Ausbildungsrichtlinien sehen Fachkundelehrgänge im Umfang von mindestens 80 Stunden zum Erwerb der
Tätigkeitsbezeichnung „Technische
Sterilisationsassistentin/technischer
Sterilisationsassistent“ vor. Daneben
bietet der DGSV einen 40-stündigen
Sachkundelehrgang an, der speziell
die gemäß § 4 Abs. 3 MPBetreibV
geforderte Sachkenntnis vermitteln
soll. Wer diesen Kurs absolviert, ist
auf der sicheren Seite. Denn die für
die Überwachung der Hygiene in der
Arztpraxis zuständigen Behörden,
wie die Gesundheitsämter in BadenWürttemberg, sehen diesen Kurs als
ausreichend an, damit die vom Gesetzgeber geforderte Sachkunde
vermittelt werden kann. Das LGA
Baden-Württemberg lässt darüber
hinaus für ausgebildete Arzthelferinnen, die über 5 Jahre in einer
OP-Praxis oder Praxisklinik mit speziellem Patientenprofil unter direkter
Anleitung und Kontrolle eines Facharztes arbeiten, einen 2-Tageskurs
mit intensiver Studienbegleitung
und Kenntnisprüfung als Alternative
zum 5-Tageskurs zu.
4. Legt man diese Vorgaben zugrunde, ist eine ausgebildete Arzthelferin in den Augen der für die
Hygieneüberwachung zuständigen
178
ÄBW 04 • 2008
Landesbehörden, die sich auf die
Anforderungen der RKI-Hygieneempfehlung berufen, allein mit
ihrer Ausbildung als Arzthelferin
in der Regel nicht ausreichend
qualifiziert, die Aufbereitung,
insbesondere die Sterilisation von
Medizinprodukten sachgerecht
vorzunehmen. Dies, obwohl Maßnahmen der Arbeits- und Praxis­
hygiene und der Schutz vor Infek­
tionskrankheiten im Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung nach der entsprechenden
Ausbildungsverordnung mit einem
hohen Zeitanteil während der gesamten Ausbildung abgebildet sind.
Der schulische Ausbildungsplan zum
Erwerb der Bezeichnung „Medizinische Fachangestellte“ sieht im
Lernfeld 80 h Praxishygiene und
Schutz vor Infektionskrankheiten
vor. Die Wartung und Pflege medizinischer Produkte ist dabei in der
Lernsituation 3 (insgesamt 12 h) mit
abgedeckt, die Sterilisation ist Teil
der Lernsituation 4 (insgesamt 16 h).
Nach diesseitiger Auffassung
müsste die im Rahmen der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten erworbene Qualifizierung
ausreichend sein, um die vom Gesetzgeber in § 4 Abs. 3 MPBetreibV
geregelten Anforderungen an die
Sachkunde des Personals, das mit
der Aufbereitung/Sterilisation von
Medizinprodukten befasst ist, zu erfüllen. Die Landesgesundheitsämter
sehen das aber anders.
Auch die für den Vollzug des
Medizinprodukterechts zuständigen
obersten Landesbehörden haben
sich vor Kurzem mit Fragen zu Anforderungen an die Sachkenntnis
des mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betrauten Personals
befasst und haben nunmehr einen
abgestimmten Anforderungskatalog
beschlossen, der bei Nachweis
einer abgeschlossenen Ausbildung
zum Arzthelfer/zur Arzthelferin
oder zum/zur Medizinischen Fach­
angestellten lediglich eine spezifische Fortbildung fordert, deren
Stundenzahl nicht vorgegeben wird,
die aber unter 40 Unterrichtsstunden liegen soll und die mit einer
Kenntnisprüfung abgeschlossen
wird. Mit dieser abgeschwächten
Anforderung an die zu fordernde
Sachkenntnis soll berücksichtigt
und weiter verbessert werden, dass
die Vermittlung von Kenntnissen zur
hygienischen Aufbereitung von
Medizinprodukten in den Aus­
bildungsrichtlinien verankert ist.
V. Zusammenfassung
Das Heißluftverfahren zur Sterilisation von Geräten und sonstigen
Medizinprodukten ist nicht unzu­
lässig. Es wird aber nur noch eingeschränkt, als ein dem wissenschaftlichen und medizinisch-technischen
Standard entsprechendes Verfahren,
anerkannt. Mittelfristig und auf
Dauer wird dieses Verfahren wegen
seiner offensichtlichen Nachteile
gegenüber der Dampfsterilisation
daher keinen Bestand haben
können.
An die Qualifikation des Praxispersonals, das mit der Sterilisation
befasst ist, werden vom Gesetzgeber
hohe Anforderungen gestellt. Grundsätzlich zu Recht. Denn die Einhaltung hygienerechtlicher Vorgaben ist
zur Infektionsverhütung zum Patienten- und Personalschutz elementar wichtig. Wer sich hieran als verantwortlicher Praxisinhaber nicht
hält, läuft insbesondere Gefahr, in
einem Haftungsprozess oder einem
sonstigen Schadensprozess den Beweis korrekten Handelns bei der Aufbereitung von Medizinprodukten allein deswegen nicht führen zu können, weil er die Anforderungen an
die besonderen Sachkenntnisse, die
an denjenigen Beschäftigten gestellt
werden, der mit der Aufbereitung
befasst ist, nicht nachweisen kann.
Diese Gefahr darf nicht unterschätzt
werden (siehe die entsprechende
Rechtsspalte in diesem Heft).
Die Landesärztekammer BadenWürttemberg wird aber weiter dafür
eintreten, dass die Ausbildung zur
Medizinischen Fachangestellten als
ausreichend angesehen werden
kann, die Hygiene in der Arztpraxis
einschließlich der Aufbereitung/
Sterilisation von Medizinprodukten
■
sicherzustellen.
Dr. iur. Regine Kiesecker
Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred Eissler
Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Kammern und KV
Ärztliche Fortbildung und Pharmaindustrie
S
pätestens seit dem sogenannten „Herzklappenskandal“
stehen Ärztinnen und Ärzte in
den Medien unter „Generalverdacht“,
ihr Einkommen mit Zuwendungen
der Pharmaindustrie aufzubessern.
In letzter Zeit tritt jedoch ein anderer Aspekt in den Vordergrund:
Ärztliche Fortbildungen werden in
Print- und TV-Beiträgen häufig als
„getarnte Werbeveranstaltungen“
der Arzneimittelproduzenten dar­
gestellt. Dabei ist in der ärztlichen
Berufsordnung (§ 35) klar geregelt:
wenn medizinische Fortbildungs­
veranstaltungen unter ärztlicher
Leitung stattfinden, dann ist ein
Sponsoring erlaubt, soweit die Veranstaltung lediglich in Teilen und
in angemessenem Umfang dadurch finanziert wird und die
Beziehungen zum Sponsor offen­
gelegt werden.
Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat
die aktuelle Debatte zum Anlass genommen, sich im Rahmen seiner
Klausurtagung eingehend mit dem
Thema Fortbildung und Sponsoring
zu befassen.
Die Ärztekammer ist gemäß
Heilberufe-Kammergesetz seit jeher
für die Förderung der ärztlichen
Fortbildung verantwortlich. Zudem
haben Vertragsärzte gemäß § 95 d
Sozialgesetzbuch V eine regelmäßige Fortbildung gegenüber der
Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen, für Fachärzte in der Klinik
gilt die Regelung des Gemeinsamen
Bundesausschusses entsprechend
§ 137 b Sozialgesetzbuch V. Veranstalter müssen die Anerkennung
einer Fortbildung auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg beantragen und dabei auch eventuelles
Sponsoring angeben und erklären,
dass die Produktneutralität gewahrt
bleibt, beispielsweise durch einen
ausgewogenen Überblick über geeignete pharmazeutische Präparate
und die Angabe von Alternativen
oder durch die durchgängige Nen-
nung von Generika statt Produkt­
namen.
Diese Vorgehensweise wird inzwischen auch von Teilen der Industrie unterstützt. Über das „ethisch
einwandfreie Pharmamarketing“
wacht die Freiwillige Selbstkontrolle
der Arzneimittelindustrie (FSA), der
über 120 Hersteller angehören. Der
Verein hat sich 2004 einen Kodex
gegeben, in dem klare Regeln für
die Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise definiert sind.
Verstöße der Mitglieder gegen den
Kodex werden über eine eigene
Spruchkammer abgehandelt, das
Fehlverhalten von Nicht-Mitgliedern
hat in der Regel eine Zivilklage
der FSA zur Folge. Im vergangenen
Jahr hat die FSA 34 Verfahren abgeschlossen, von denen 23 mit einer
Abmahnung oder einem Urteil gegen Unternehmen endeten. Die FSA
beurteilt dabei beispielsweise die
Angemessenheit von Tagungsorten,
die Hotelauswahl, die Bewirtung
oder das Rahmenprogramm.
Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat
sich bei seiner Klausurtagung auch
mit der wenig bekannten SteuerProblematik gesponserter Fortbildungsveranstaltungen befasst: Eine
Ärztekammer als Körperschaft des
öffentlichen Rechts mit hoheitlichen
Aufgaben ist zwar grundsätzlich
von der Körperschaftssteuer befreit.
Wenn sich die Kammer oder eine
ihrer Untergliederungen (also beispielsweise eine Kreisärzteschaft)
aber zumindest auch gewerblich
betätigt (sie also zur Erzielung von
Einnahmen handelt), so kann es sich
bei der Ärztekammer oder einer ihrer Untergliederungen nach der
steuerrechtlichen Rechtssprechung
um einen sogenannten Betrieb gewerblicher Art handeln. Dies könnte
dann zur Folge haben, dass die
Ärztekammer und ihre Untergliederungen steuerpflichtig werden und
unter anderem zur Bezahlung von
Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer herangezogen werden.
Problematisch ist weiterhin, wenn
beispielsweise eine Kreisärzteschaft
gegen Entgelt für ein Unternehmen
Öffentlichkeitsarbeit betreibt: Ein
hervorgehobenes oder zu großes
Logo des eine Fortbildungsveranstaltung finanzierenden Pharmaunternehmens auf Ankündigungen
und Einladungen zu der Veranstaltung oder auf Werbetafeln bei der
Veranstaltung kann ein Indiz dafür
sein, dass es sich bei der Kreisärzteschaft um einen Betrieb gewerblicher Art handelt. Steuerrechtler
gehen nämlich schon dann von
einem Betrieb gewerblicher Art aus,
wenn die Beteiligten – beispielsweise Pharmaunternehmen und Kreisärzteschaft – irgendwelche Leistungen und Gegenleistungen austauschen. Nicht zuletzt deshalb sollten
gerade Kammer-Untergliederungen
dringend darauf achten, dass Sponsoren ihre Zahlungen (beispielsweise
für Räumlichkeiten, Verpflegung
oder Referentenhonorare) immer
direkt an den jeweiligen Empfänger
leisten.
Zahlreiche weitere Facetten des
komplexen Themas „Ärztliche Fortbildung und Pharmaindustrie“ hat
der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg bei seiner
Klausurtagung diskutiert, wie zum
Beispiel die strafrechtlichen Konsequenzen von Vorteilsnahme und Bestechung. Die einhellige Meinung
des Kammervorstands zum Thema
„Ärztliche Fortbildung und Pharmaindustrie“ am Ende der Tagung:
Die Sensibilität der Ärzteschaft und
der Arzneimittelhersteller hinsichtlich einer potenziellen Zusammen­
arbeit ist hoch, und beide Seiten
verurteilen als Fortbildungsveranstaltung getarnte Werbung ganz
entschieden. Die steuerrechtlichen
Aspekte in der Zusammenarbeit
mit Dritten werden sicherlich
weiterhin Gegenstand von
■
Diskus­sionen sein.
Dr. med. Oliver Erens,
Leiter der Ärztlichen
Pressestelle,
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Dr. Oliver Erens
ÄBW 04 • 2008
179
Kammern und KV
Ärztliche Tätigkeit
in eigener Praxis
D
as Merkblatt „Aufnahme und
Ausübung ärztlicher Tätigkeit
in eigener Praxis“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg
mit den Bezirksärztekammern
informiert über alle Aspekte der
Niederlassung als Vertrags- oder
Privatarzt. So geht es unter anderem
um erlaubte Information und berufswidrige Werbung, das ärztliche
Honorar, die Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst sowie die
Haftpflichtversicherung des Arztes.
Das Merkblatt ist im Internetauftritt
der Landesärztekammer zu finden:
www.aerztekammer-bw.de (Themen
■
A-Z/Merkblätter für Ärzte).
PraxisEDV Check
Medizinische
Fachangestellte
ie Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW)
führt seit geraumer Zeit eine
Referenzliste von Ärzten, die an
einem Austausch mit Kollegen interessiert sind. Diese Liste enthält nun
neben Praxis-EDV-Systemen auch
Archivierungssoftware. Ärzte, die
gerne mit ihren Kollegen über ihre
Erfahrungen in den EDV-Systemen
sprechen möchten, können sich in
die Referenzliste aufnehmen lassen,
nach dem Motto „Aus der Praxis –
für die Praxis“. Kontaktaufnahme
über die Bezirksdirektion Karlsruhe
der KVBW, Keßlerstraße 1,
■
76185 Karlsruhe.
u allen Aspekten der Berufsausbildung von Medizinischen
Fachangestellten informiert ein
Merkblatt der Landesärztekammer
Baden-Württemberg mit den Bezirksärztekammern. Im Kapitel Ausbildungsverhältnis geht es unter anderem um Ausbildungsziel, Berufsausbildungsvertrag, Vergütung sowie
Probe- und Arbeitszeit. Ferner finden
sich eine ausführliche Darstellung
des Berufsschulbesuchs mit einer
Auflistung der Schulbezirke. Das
Merkblatt ist im Internetauftritt der
Landesärztekammer zu finden:
www.aerztekammer-bw.de (Themen
A-Z/Medizinische Fachangestellte). ■
D
Z
Nachruf
Am 19. März 2008 verstarb unser Ehrenvorsitzender
Dr. med. Gerhard Kurz im Alter von 84 Jahren.
Geboren am 1. 11. 1923 in Stuttgart war er seit dem
1. 2. 1953 als Arzt für Allgemeinmedizin in Mannheim niedergelassen. Neben seiner jahrzehntelangen ärztlichen Tätigkeit mit stetiger Präsenz und Ansprechbarkeit für seine
Patienten in Mannheim, hat er sich weit über das übliche
Maß hinaus für die Belange der Ärzteschaft eingesetzt.
Sein BPA (Berufsverband der praktischen Ärzte, heute
Deutscher Hausärzteverband) Landesverband Baden
Württemberg, den er mit seinem Freund Ernst Arrus
in Baden Württemberg auf- und ausgebaut hat, lag ihm
besonders am Herzen. Er baute die Organisation und
die Landesgeschäftsstelle, die sich bis 1988 in seinem
Haus befand, auf und weckte das Bewusstsein und
Interesse der Kollegen für berufspolitische Belange, was
ihm mit seiner Erfahrung, seinem Verstand, seiner Solidität und steten Verlässlichkeit, nicht zuletzt auch mit seinem humorvollen
Temperament, vorzüglich gelang.
1964 trat er in den Verband ein, er war Gründungsmitglied des Hausärzteverbandes Baden Württemberg e. V. und seit 1965 Delegierter des Landesverbandes, Bundesdelegierter sowie Mitglied des Gesamtvorstandes des
Bundesverbandes.
Bis 1978 bekleidete er das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden im
Hausärzteverband Baden Württemberg, um ab 1978 bis zum Jahre 1990
als Vorsitzender den Landesverband zu führen und diesen zu einem
herausragenden, einflussreichen und anerkannten Partner in der berufs­
politischen Landschaft des Landes zu machen.
Seit 1981 war er im Vorstand der BPA Wirtschaftsgesellschaft für Hausärzte.
Darüber hinaus hat er sich in Kammer und KV nicht nur für die Hausärzte
eingesetzt. Seine offene, verlässliche und kompromissbereite Art war
­geschätzt und wurde landesweit anerkannt.
Gerhard Kurz war seit 1971 bis 1988 Mitglied des Gesamtvorstandes
der Ärzteschaft Mannheim und betätigte sich in den Referaten ärztliche
Fortbildung und im ärztlichen Notfalldienst.
180
ÄBW 04 • 2008
Seit 1970 war er Delegierter der Bezirksärztekammer
Nordbaden und seit 1974 Delegierter der Landesärztekammer Baden Württemberg. Ab 1975 arbeitete er im
Widerspruchausschuss des Weiterbildungsausschusses
für Allgemeinmedizin mit.
Auf mehreren Deutschen Ärztetagen von 1981 in Trier
bis 1988 in Frankfurt war er als Delegierter tätig.
Nicht nur im Hausärzteverband und in der Kammer,
sondern auch in der Kassenärztlichen Vereinigung hat
Gerhard Kurz intensiv mitgearbeitet.
1981 wurde Dr. Kurz als Mitglied der Vertreterversammlung der KV Nordbaden gewählt.
Seit 1985 war er stellvertretender Beisitzer des Disziplinarausschusses und seit 1985 Vorsitzender der Langzeit
EKG Kommission der KV Nordbaden.
Seine Tätigkeit als Prüfarzt begann er schon 1968 als
Mitglied und war seit 1972 Vorsitzender der Prüfungskommission Allgemeinärzte bei den Ersatzkassen.
In dieser langen Zeit hat er in seinen Ämtern mit seiner Einsatzfreude,
seinem fundierten Urteil und nicht zuletzt seiner Offenheit für andere
Standpunkte viele Freunde in den Selbstverwaltungsorganen gewonnen.
Gerhard Kurz hat großen Anteil an der Entwicklung und dem Ansehen
der heutigen Allgemeinmedizin als Fachgebiet.
Gerhard Kurz hat sich fast 30 Jahre lang uneigennützig und ehrenamtlich
für die Belange der Ärzteschaft eingesetzt und damit stark zur Wahrung
unseres freien Berufsstandes beigetragen. Da blieb es nicht aus, dass ihm
auch entsprechende Ehrungen zuteil wurden.
So erhielt er 1988 die Albert-Schweitzer-Medaille der Bezirksärztekammer
Nordbaden für sein herausragendes Engagement in der Ärzteschaft und
am 28. Juni 1989 wurde ihm das Verdienstkreuz am Bande des Verdienst­
ordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Alle, die ihn begleiten durften, ihm begegnet sind oder die mit ihm zu
tun hatten, werden ihm ein ehrendes Gedenken erweisen und ihn nicht
vergessen.
Deutscher Hausärzteverband
Landesverband Baden-Württemberg
Wirtschaft
Hausse oder Baisse: Lehren daraus ziehen
E
ines der interessantesten
Phänomene an den Kapital­
märkten sind die immer wieder
auftretenden Übertreibungsphasen.
Obwohl die Marktteilnehmer diese
Phasen schon häufig erlebt haben,
tragen sie durch ihr Verhalten immer
wieder zu deren Entstehen bei.
Doch egal ob Hausse oder Baisse
– jeder Anleger kann daraus
brauchbare Lehren für den eigenen
Anlageerfolg ziehen.
Der Grund einer Übertreibungs­
phase an den Kapitalmärkten ist,
dass bei den Anlegern die nüchterne
Betrachtung von Chancen und
Risiken von emotionalen Einschät­
zungen beeinflusst wird: In Boom­
phasen verstärkt die positive Wert­
entwicklung die Erwartungshaltung
in Analysen und Berichterstattun­
gen, was wiederum im Wechselspiel
zu einem größeren Anlegerinteresse
und weiter steigenden Kursen führt.
So setzt sich die Spirale nach oben
fort. In Schwächephasen ist es
genau umgekehrt: Dann führt die
Überbetonung der Risiken in der
Regel zu einer Spirale nach unten.
Isoliert betrachtet sind Hausse
und Baisse keine beunruhigenden
Phänomene für die Kapitalmärkte,
da sie sich im Laufe der Zeit aus­
gleichen. Für den einzelnen Kapital­
anleger können sie jedoch schwer­
wiegendere Folgen haben. Die Er­
fahrungen zeigen, dass negative
Übertreibungsphasen langfristig da­
zu führen, dass Marktteilnehmer aus
dem Markt ausscheiden. Aufgrund
der ausgeprägten Kursverluste in
den Jahren 2000 bis 2003 hat sich
die Zahl der Fonds- und Aktienan­
leger seit 2001 deutlich verringert.
Auch die positive Kursentwicklung
seit 2003 inklusive dem Erreichen
der historischen Höchststände des
DAX konnte diesen langfristigen
­Effekt nicht wesentlich aufhalten.
Viele Aktionäre und Fonds­
anleger wurden durch die extremen
Kursverluste der Jahre 2001 bis
2003 so sehr abgeschreckt, dass
sie nicht mehr in diese Anlageform
investieren. Langfristig betrachtet
eine schlechte Entscheidung,
was die 1990 mit dem Nobelpreis
ausgezeichnete Portfoliotheorie
von Harry M. Markowitz wissen­
schaftlich belegt.
Denn mit einem Aktieninvest­
ment kann grundsätzlich dann
langfristig eine höhere Rendite als
beispielsweise mit einer Sparanlage
erzielt werden, wenn der Anleger
nicht zwingend zu einem bestimm­
ten Zeitpunkt verkaufen muss.
Zu beobachten ist außerdem,
dass Übertreibungsphasen andere,
für den Anlageerfolg wichtige
Aspekte in den Hintergrund stellen.
So lassen sich Anleger häufig von
aktuellen positiven oder negativen
Entwicklungen beeinflussen.
Grundsätzlich ist jedoch für die
sorgfältige Auswahl der passenden
Anlageinstrumente eine ganzheit­
liche Betrachtung der Kunden­
situation unerlässlich. Hier sollten
Faktoren wie die Zusammensetzung des Gesamtvermögens,
die Risikoabsicherung oder auch
steuerliche Aspekte berücksichtigt
werden.
Allen Anlegern ist zu empfehlen,
große Euphorie oder Pessimismus
stets zu hinterfragen. Die eigene
Anlageentscheidung sollte auf Basis
der gesamten Vermögenssituation
und der persönlichen Ziele und
Wünsche getroffen werden. Dann
steht einer erfolgreichen Vermögen­
■
sanlage nichts mehr im Wege.
Dirk Reinecker
Diplom-Volkswirt
Baden-Württembergische Bank
Leiter Zielgruppen­
management
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Telefon
(07 11) 1 24-4 92 78
Telefax
(07 11) 1 27-6 64 92 78
E-Mail: dirk.reinecker@
bw-bank.de
Leserbrief
Meine Meinung
Als Augenarzt seit 32 Jahren erhalte ich seit Jahren zirka 2,50 Euro
netto pro Monat und Patient, egal, wie oft dieser in die Praxis kommt.
24 Euro brutto pro Quartal und Patient sind eine Zumutung und Beleidi­
gung. Dafür hebt kein Lehrling eine Schraube auf. Für die einen Monat
dauernde Betreuung eines Patienten kann ich mir nicht einmal ein halbes
Hähnchen pro Monat kaufen. Das kostet nämlich 3,30 Euro.
Wenn man seinen Kaktus nicht ab und zu gießt, verdörrt er.
Bei privat Versicherten wie U. Schmidt, K. Lauterbach und Konsorten ist
anscheinend der Verstand verdörrt, wenn sie glauben, mit diesem Hun­
gerlohn auch nur einen Hund hinter dem Ofen hervorlocken zu können.
So, wie unser Staat seine Ärzte behandelt, gehört er selbst geohrfeigt,
bis ihm der Kopf wackelt. Ein solcher Staat gräbt sich sein eigenes Grab(!).
Arrogante Ignoranten leiten unser Gesundheitssystem. Oder was sie dafür
halten. Die Ärzte sind nur noch die Trottel der Nation. Ideologie ist wich­
tiger als Fachkenntnisse. Es wird ein böses Ende nehmen mit
diesem Sozialneid-Sozialismus. Und das Erwachen wird fürchterlich sein.
Vor allem für die armen Patienten, weniger für die Verantwortlichen.
Der Großteil der Ärzte ist bereits erwacht, und dieses Erwachen war in der
Tat furchtbar. Aber die Angst macht sie feige: „Wes’ Brot ich ess’,
des’ Lied ich sing“!
Arzt zu sein ist unmöglich geworden. Wir sind zu Bütteln und billigen
Befehlsempfängern degradiert. Der Patient kann nicht billig genug behan­
delt werden. Ein sogenannter „Arzt“, der eingebunden ist in Leitlinien-,
Fortbildungs- und Qualitätsmanagements-Zwang, ist, weil er zudem
weniger verdient als ein Handwerker, eine wahrhaft jämmerliche Gestalt.
Und so fühle ich mich heute. Leider.
Dr. med. Jens-Uwe Schwarz
Eppingen
ÄBW 04 • 2008
181
Rechtsfragen
Hygiene und Infektionsprävention
S
Redaktion:
Prof. Dr. iur.
Hans Kamps
72770 Reutlingen
Haldenhaustr. 11
eit dem 1. 1. 2001 ist gemäß
§ 23 Abs. 2 IfSG beim Robert
Koch-Institut (RKI) eine Kommission für Krankenhaushygiene
und Infektionsprävention eingerichtet, die in ihren Richtlinien ständig
Hygieneempfehlungen für Krankenhäuser und alle anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens
(z. B. Arztpraxen, Einrichtungen für
ambulantes Operieren, Dialysezentren) gibt. Einzelheiten finden sich
unter www.rki.de. Die Gesundheitsämter in den Landratsämtern können Arztpraxen infektionshygienisch
überwachen (§ 36 Abs. 2 IfSG). Derartige anlassbezogene Begehungen,
z. B. bei Infektionen oder Beschwerden, finden ohne vorherige Ankündigung statt. Der Arzt des Gesundheitsamtes hat ein Zugangsrecht
(§ 16 Abs. 2 IfSG).
Händedesinfektion
>>> 1. Desinfiziert ein Arzt seine
Hände vor einer Injektion nicht, stellt
dies einen Verstoß gegen elementare
Behandlungsregeln dar. Es handelt
sich um einen groben Behandlungsfehler, weil dieses Versäumnis aus
objektiver Sicht bei Anlegung des für
Ärzte geltenden Ausbildungs- und
Wissensmaßstabs nicht mehr verständlich und verantwortbar ist.
2. Wegen der Umkehr der Beweislast
muss der Arzt den Nachweis führen,
dass es sich bei dem im Anschluss an
seine Behandlung aufgetretenen
Krankheitsgeschehen nicht um eine
auf mangelnde Desinfektion zurückzuführende Infektion handelt.
OLG Düsseldorf
vom 04. 06. 1987 – 8 U 113/85
Kniepunktion
bei weiterer Wunde
>>> Eine Kniepunktion stellt bei
einer gleichzeitig bestehenden eitrigen Wunde am Ellenbogen hohe
Anforderungen an die Hygiene.
OLG Düsseldorf
vom 5. 7. 1990 – 8 U 270/88
182
ÄBW 04 • 2008
Spritzenwechsel
bei Kniepunktion
>>> 1. Kommt es im Verlauf einer
Kniepunktion bei liegender Kanüle
zu einem Spritzenwechsel, hat der
Arzt nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie
und Traumatologie sterile Handschuhe zu tragen. Ein Verstoß gegen
diese Hygienevorschrift stellt regelmäßig einen groben Behandlungsfehler dar.
2. Deuten die klinischen Symptome
eindeutig darauf hin, dass ein Patient unter einem Kniegelenkempyem
leidet, ist eine unverzügliche chirurgische Sanierung des Infektionsherdes zwingend erforderlich.
Eine Verzögerung der gebotenen
Maßnahme kann wegen des raschen
Keimwachstums zu erheblichen
gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
OLG Düsseldorf
vom 15. 06. 2000 – 8 U 99/99
Injektion bei ungenügender
Einwirkungszeit
des Desinfektionsmittels
>>> Injiziert ein Arzt gleich nach
dem Abreiben der Einstichstelle mit
Alkohol ein Medikament, wird die
allgemein angenommene Einwirkungszeit von 30 Sekunden er­
heblich unterschritten, was einen
groben Behandlungsfehler darstellt.
OLG Stuttgart
vom 20. 07. 1989 – 14 U 21/88
Spritzenabszess
>>> 1. Eine Patientin, der ein
­ rthopäde eine Spritze im NackenO
bereich verabreicht und die dadurch
infolge mangelnder Hygiene in der
Arztpraxis eine StaphylokokkenInfektion erleidet, hat Anspruch auf
Schadensersatz.
2. Ist eine medizinische Fachan­
gestellte Trägerin des Bakteriums
Staphylokokkus aureus, stammt
der bei der Patientin entstandene
Schaden aus dem Bereich, dessen
Gefahren ein Arzt objektiv voll
ausschließen muss. Er hat die
Darlegungs- und Beweislast dafür,
dass ihn kein Verschulden trifft.
3. Entlasten kann sich der Arzt nur,
wenn er nachweist, dass er insgesamt die gebotene Hygienesorgfalt
gewahrt hat. Dies ist nicht der Fall,
wenn Desinfektionsmittel nicht in
ihren Originalbehältnissen aufbewahrt, sondern umgefüllt wurden,
Durchstechflaschen mit Injektionsmitteln über mehrere Tage hinweg
Verwendung fanden, Flächendesinfektionsmittel mit einer langen Einwirkungszeit fehlerhaft zur Haut­
desinfektion eingesetzt wurden,
sich die medizinischen Fachangestellten ihre Hände vor dem Aufziehen einer Spritze nicht desinfizierten
und Arbeitsflächen nicht, wie es
geboten gewesen wäre, jeden Tag,
sondern nur einmal wöchentlich
desinfiziert wurden.
BGH
vom 20. 3. 2007 – VI ZR 158/06
Aufgezogene Spritze
>>> Injiziert ein Arzt Impletol in
den Lendenwirbelbereich und benutzt er dabei eine Spritze, die er
bei seinem vorhergehenden nächtlichen Krankenbesuch aufgezogen
und mit einem Wattebausch bedeckt
auf dem Tisch des Krankenzimmers
liegen gelassen hatte, stellt dies
einen groben Behandlungsfehler
dar. Der Arzt hat für den Tod des
Patienten wegen der Umkehr der
Beweislast Schadensersatz zu leisten.
Urteil des BGH
vom 12. 03. 1968 – VI ZR 85/66
Hygienevorschriften
bei Operation eines Lipoms
>>> 1. Ein Chirurg, der bei einer
operativen Entfernung eines Lipoms
keinen sterilen Kittel trägt und dessen im Operationsraum anwesende
Mitarbeiterin weder eine Kopfbe­
deckung noch einen Mundschutz
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Rechtsfragen
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trägt, verletzt seine Hygiene­
pflichten, der hier rechtlich nur
einen einfachen Behandlungsfehler darstellt. Die Beweislast
für die Kausalität der Verletzung
der Hygienevorschriften für eine
durch Streptokokken der Serogruppe A hervorgerufene Infektion trägt daher der Patient.
2. Vor einer operativen Lipomentfernung braucht über das Risiko einer nekrotisierenden Fasziitis
nicht aufgeklärt zu werden. Auch
die Empfehlung für eine nur relativ indizierte Lipomentfernung ist
nicht pflichtwidrig, wenn dem
Patienten die voraussichtliche
Gutartigkeit der Geschwulst und
die Behandlungsalternative des
Abwartens bewusst sind.
Urteil des OLG Hamm
vom 11. 10. 2005 – 3 U 93/04
Arbeitgeber trägt
Reinigungskosten
von Berufskleidung
>>> Die Kosten der Reinigung
von Arbeitskleidung, die der
Arbeitgeber zur Verfügung stellt
und deren Tragen aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist, muss der Arbeitgeber
tragen. Die unabdingbaren
Pflichten zu Schutzmaßnahmen
gegen Gefahren für Leben und
Gesundheit des Arbeitnehmers
erstrecken sich auch auf Arbeitsschutzmaßnahmen, die aus
hygienischen Gründen erforderlich sind.
Urteil des LAG Düsseldorf
vom 26. 04. 2001 –
13 Sa 1804/00
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GynFo-Kongress in Stuttgart
ach San Antonio 2007, St. Gallen 2008 und ASCO 2008 gibt
es viele Informationen, die geordnet werden müssen, um einen neuen umfassenden Überblick zum Thema Mammakarzinom zu gewinnen. Der GynFo-Kongress 2008 vermittelt an der
Praxis orientiert aktuelle Informationen von den führenden Brustkrebsspezialisten Deutschlands für den behandelnden Arzt. Neben
neuen wissenschaftlichen Ergebnissen stellt der Kongress unter
anderem an Fallbeispielen den Bezug zur täglichen Arbeit her.
Der Kongress in Zusammenarbeit mit dem interdisziplinären
Brustzentrum am Karl-Olga Krankenhaus findet statt am 6. und
7. Juni 2008 in Stuttgart.
Kontakt: GynFo e. V., Werderstraße 66, 70190 Stuttgart,
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Telefon (07 11) 64 56 08 91, Fax (07 11) 64 56 08 92
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Cochrane Colloquium
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nfang April feierte das Deutsche Cochrane Zentrum am
Universitätsklinikum Freiburg sein 10-jähriges Bestehen.
Es ist die offizielle Vertretung des internationalen Netzwerkes Cochrane Collaboration (CC) in Deutschland und als Referenzzentrum für den deutschen Sprachraum Anlaufstelle für Interessenten an der Arbeit der CC. In den letzten 15 Jahren hat die
CC über 3000 systematische Übersichtsarbeiten erarbeitet und
veröffentlicht. Das 16. Cochrane Colloquium vom 3. bis 7. Oktober
in Freiburg bietet Gelegenheit, sich über die aktuellen inter­
nationalen Entwicklungen und Perspektiven zu informieren.
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Mehr Informationen unter www.cochrane.de.
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ÄBW 04 • 2008
Vermischtes
Information des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
Strahlenschutz in der Röntgentherapie
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
D
ie Empfehlung „Strahlenschutz
in der Röntgentherapie“ richtet
sich an Ärzte, die Strahlentherapie mit Röntgeneinrichtungen anwenden, insbesondere solche, die
diese in eigener Praxis ausüben (einschließlich Dermatologen und Internisten). Sie führt aus, wie der Strahlenschutz bei der therapeutischen
Anwendung von Röntgenstrahlung
nach den Regelungen der Röntgenverordnung (RöV) durchgeführt werden soll. Weiterhin wird der aktuelle
Stand des Strahlenschutzes für diesen Anwendungsbereich dargestellt.
In der Empfehlung wird den besonderen Gegebenheiten in den Organisationsbereichen von Krankenhäusern und Arztpraxen Rechnung
getragen. Sie wurde in Auftrag des
Bundesumweltministeriums nach
Form und inhaltlichen Maßstäben in
Anlehnung zur Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ erstellt. Sie
berücksichtigt die Besonderheiten,
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
veranstaltet ein Existenzgründer-Seminar zusammen
mit einem Steuerberater für niederlassungswillige Ärzte.
Termin:
Mittwoch, 11. Juni 2008 (18.30 Uhr) in Heidelberg
Veranstaltungsort:
BW-Bank Heidelberg, Poststraße 4, 69115 Heidelberg
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitionsplanung
• Praxiskosten
• Finanzierung
• Öffentliche Fördermittel
• Absicherung der Existenz
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Heidelberg, Frau Antonia Lindner,
Telefon (0 62 21) 9 18-2 21
184
ÄBW 04 • 2008
die sich hinsichtlich der Indikationsstellung, der Häufigkeit der Anwendung und den vorhandenen personellen Ressourcen der Genehmigungsinhaber bei der Röntgen­
therapie ergeben. Die Empfehlung
ist wie folgt gegliedert:
– Genehmigung (personelle Vor­
aussetzungen, helfende Personen,
allgemeine Strahlenschutz-Voraussetzungen, Strahlenschutzvorrichtungen, erforderliche Unterlagen
für die Genehmigung, Anmeldung
bei der ärztlichen Stelle, wesentliche
Veränderungen)
– Schutz beruflich strahlenexponierter Personen (physikalische
Strahlenschutzkontrolle, Strahlenschutzanweisung, Unterweisung vor
Beginn und während der Tätigkeit,
arbeitsmedizinische Vorsorge)
– Schutz des Patienten (Grundsätze,
Aufzeichnungspflicht, Qualitätssicherung)
– Betriebsinterne Regelungen
(technische Anforderungen)
– Ärztliche Stellen
– Reparaturen; Sachverständigenprüfungen und Prüfungen im
Rahmen der Qualitätssicherung.
Auf die erforderliche Mitwirkung
eines Medizinphysik-Experten wird
hingewiesen (Abschnitt 2.1.2.3):
„Soweit die Art der Therapie mit
Röntgenstrahlung es erfordert, muss
gewährleistet sein, dass ein Medizinphysik-Experte bei der Bestrahlungsplanung mitwirkt und während der
Durchführung der Behandlung verfügbar ist. Dieses kann im Rahmen
einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Strahlenschutzverantwortlichen
und Medizinphysik-Experten erfolgen.
Die Mitwirkung eines Medizinphysik-Experten ist bei Standardbehandlungen nicht erforderlich. Als
Standardbehandlungen werden Behandlungen betrachtet, bei denen die
Bestrahlungsparameter nicht oder im
Hinblick auf den Strahlenschutz des
Patienten nicht wesentlich durch indi-
viduelle Patientenmerkmale bestimmt
sind. Bei Röntgenweichstrahltherapie
der Haut und bei nicht-onkologischen
Bestrahlungen mit Standardwerten
(z. B. Entzündungsbestrahlungen),
d. h. ohne die Notwendigkeit der
Erstellung eines individuellen Bestrahlungsplanes, handelt es sich in
der Regel um eine Standardbehandlung. Die Standardwerte sind anhand
von Tabellen festzulegen und vom
Medizinphysik-Experten regelmäßig
im Rahmen der Qualitäts­sicherung
zu überprüfen und gege­benenfalls,
z. B. nach Wartung oder Röhren­
wechsel, neu festzulegen.“
Die Empfehlung steht auf der
Internetseite der SSK (www.ssk.de/
werke/kurzinfo/2005/ssk0505.htm)
zum Download zur Verfügung.
Sie kann auch in der Schriftenreihe
Berichte der Strahlenschutz­
kommission (SSK, Heft 52 (2007)
im H. Hoffmann GmbH – Fachverlag,
■
Berlin, bezogen werden.
Markus Schüller
Ministerium für Arbeit und Soziales
Baden-Württemberg, Referat 45
Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart
Telefon (07 11) 1 23-36 15
E-Mail: [email protected]
Tag der
Organspende
U
nter Schirmherrschaft von
Frau Ministerin für Arbeit
und Soziales BadenWürttemberg, Dr. Monika Stolz,
findet am 7. Juni die zentrale Veranstaltung zum „Tag der Organspende 2008“ in Ulm statt. Vor­
gesehen sind bislang ein ökumenischer Gottesdienst im Ulmer
Münster sowie Informations­
stände in der Ulmer Innenstadt. ■
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MEDCONGRESS Baden-Baden
35. Seminarkongress für medizinische Fort- und Weiterbildung
29.06. - 05.07.2008
MEDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V.
in Kooperation mit
Südwestdeutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V.
Bezirksärztekammer Nordbaden
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Berufsverband Deutscher Internisten e. V.
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Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
PD Dr. J. Meinhardt
Reanimation Update
Prof. Dr. P. Sefrin
Besondere Notfälle - neue Aspekte
Prof. Dr. P. Sefrin
Kardiozirkulatorische Notfallsituationen
Dr. A. Dorsch
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Dr. A. Dorsch
Notfallsituationen in der zahnärztlichen Praxis
Dr. A. Dorsch
Invasive Techniken für die Notfallmedizin
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Dr. G. von Klinggräff / Dr. J. Gebhardt
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Dr. W. Blank / PD Dr. N. Börner / Dr. W. Heinz
Sonographie Grund- und Aufbaukurs
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Dr. W. Heinz
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Kopf-Hals-Sonographie
Prof. Dr. Dr. R. Schmelzeisen
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Dr. W. Blank
Interventionelle Sonographie (mit praktischen Übungen)
Dr. W. Blank / Prof. Dr. G. Mathis
Best practice:
Rheumatologie / PD Dr. C. Fiehn
Hypertonie / Prof. Dr. K. Kühn
Chronisch entzündliche Darmerkrankungen / Prof. Dr. T. Andus
Kardiologie / Prof. Dr. M. Leschke
Leitung: Prof. Dr. H.-W. Baenkler
Arztrecht
Dr. jur. H. Bartels
Demenz
Prof. Dr. M. Daffertshofer
Rheumatologie
Prof. Dr. H.-M. Lorenz
Kartellrecht in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Dr. jur. M. Rehborn
Reisemedizin
PD Dr. W. Cullmann
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Dr. K.-J. Eßer
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Seminar zu aktuellen Aspekten im Gesundheitswesen
Existenzgründungsseminar für Ärzte
S. Grebe / E.-J. Zahorka
Praxisabgabe
Prof. h.c. (BG) Dr. K. Goder
Notfalltherapie der Herzrhythmusstörungen
Prof. Dr. B. Gonska / Prof. Dr. E. G. Vester
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Prof. Dr. A. Geibel-Zehender / Dr. B. Saurbier
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Prof. Dr. H.-W. Baenkler / Dr. S. Beckh
Neurologie aktuell: Kopfschmerzen
Prof. Dr. H. Wiethölter
Neurologie aktuell: Untersuchungskurs
Prof. Dr. H. Wiethölter
Palliativmedizin - Aufbaukurs Modul 1
Dr. S. Stehr-Zirngibl / K. Reckinger
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Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e. V.
Verband medizinischer Fachberufe e. V.
Dt. Verband Technischer Assistentinnen/Assistenten
in der Medizin e. V.
Angewandte Endokrinologie
PD Dr. M. Breidert
Spielregeln und Tipps zur Privatliquidation
Dr. B. Kleinken
Körperliche Untersuchungstechniken
Prof. Dr. H.-D. Klimm
Sprechstunde Notfallmedikamente
Prof. Dr. P. Sefrin
Praxis der Gerinnungshemmung
PD Dr. H. Bechtold / Dr. H. Elsaeßer
Volkskrankheit Schilddrüsenknoten
PD Dr. M. Luster
Perspektive Assistenzarzt
Prof. h.c. (BG) Dr. K. Goder
Angststörungen
Prof. Dr. V. Faust
Das metabolische Syndrom: Klinik und Therapie
Prof. Dr. A. Wirth
Versorgung chronischer Wunden - erfolgreiche Konzepte
Dr. S. Eder
Schnupperkurs Sportmedizin
Dr. H. Pabst
Medizinisches Ozon
Dr. R. Viebahn-Hänsler
Arzt und Niederlassung
Prof. h.c. (BG) Dr. K. Goder
Satelliten-Symposien
Arzt-Patienten-Seminare
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Neues aus der Gastroenterologie und Hepatologie
320
Aktuelles zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen
311
Tag der medizinischen Fachangestellten / Arzthelferin
321
Fibromyalgie
316
MTAR-Forum
322
Sichtweisen zur Sarkoidose
Die Seminare/Kurse sind als ärztliche Fortbildungsveranstaltung zum Erwerb von Fortbildungspunkten bei der Landesärztekammer beantragt.
MEDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V. y Postfach 70 01 49 y 70571 Stuttgart
Telefon 0711 / 72 07 12-0 y Telefax 0711 / 72 07 12-29 y E-Mail [email protected] y www.medicacongress.de
Termine
Termine
Thema
Psychosomatische
Grundversorgung
Psychosomatische
Grundkenntnisse
K Termin
20. 04.–13. 09. 2008
40-Std. Aufbaukurs zum
Erwerb der Psychosomatischen
Grundversorgung
11. 05.–13. 07. 2008
40-Std. Kurs für das Erlangen
der Psychosomatischen
Grundkenntnisse im Rahmen
der Facharztweiterbildung
Termine am Wochenende,
jeweils max. 14 Teilnehmer,
Quereinstiege möglich
7 Info
>>> Ort: Medizinische Akademie des
IB, Heubergstr. 90/92, 70180 Stuttgart
Leitung: Frau Dr. I. Rothe-Kirchberger,
E-Mail: [email protected]
Anmeldung: Frau Frank,
Tel. (07 11) 6 45 44 55, E-Mail:
[email protected]
Sa, 17. 05. 2008
Trainingsseminar NEUROS
Leitung: Dipl. Psych. Berthold Maier
Kosten: 90 Euro
Sa, 21. 06. 2008, Beginn 9.30 Uhr
Intensiv-Kurs Diabetes Teil A
(für Einsteiger)
Vorsitz: Dipl. Med. H. J. Schreckling
Kosten: 90 Euro einschl. Arbeitsbuch
und Mittagessen
20.–21. 06. 2008 (Fr–Sa)
MEDIAS 2 – Trainingsseminare
Kosten: 230 Euro
Weitere Informationen: MEDIAS 2 Büro,
Tel. (0 79 31) 5 94-1 70, Fax 5 94-8 91 70,
E-Mail: [email protected];
www.medias2.de
Sa, 05. 07. 2008, 9.30–15.00 Uhr
Diabetes-Intensiv-Seminar:
„Der diabetische Fuß“
Leitung: Dr. Karl Zink
Kosten: 90 Euro einschl. Mittagessen
11.–12. 07. 2008,
Fr, 14.00–18.00 Uhr,
Sa, 9.00–16.30 Uhr
Trainingsseminar HyPOS
Leitung:
Dipl. Psych. PD Dr. Norbert Herrmanns
Kosten: 230 Euro einschl.
Seminarunterlagen und Verpflegung
Sa, 27. 09. 2008, Beginn 9.30 Uhr
Intensiv-Kurs Diabetes Teil B
(für Fortgeschrittene)
Vorsitz: Dipl. Med. H. J. Schreckling
Kosten: 90 Euro einschl.
Arbeitsbuchordner und Mittagessen
Thema
7 Info
„Aktuelles zur Pränataldiagnostik 2008“
>>> Ort: Diabetes Zentrum
K Termin
Sa, 26. 04. 2008, 9.00–15.30 Uhr
7 Info
>>> Ort: Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. G. Mielke, Praxis für
Pränatalmedizin Stuttgart (DEGUM III)
Anmeldung: Frau Mielke, Fortbildungsorganisation, Tel. (07 11) 7 22 06 66,
Fax 7 82 77 96, E-Mail:
[email protected];
www. fortbildungsorganisation.de
Thema
Diabetes-Akademie
Bad Mergentheim e. V.
K Termin
Sa, 26. 04. 2008, Beginn 9.30 Uhr
26. Diabetes-Seminar,
Frühjahrstagung: Diabetologie
2008 – Wege zum optimalen
Therapieergebnis
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. Hellmut Mehnert, München
Kosten: 50 Euro einschl.
Schulungsmaterial und Mittagessen
186
Mergentheim, Theodor-KlotzbücherStr. 12, 97980 Bad Mergentheim
Auskunft/Anmeldung: DiabetesAkademie Bad Mergentheim e. V.,
Tel. (0 79 31) 80 15, E-Mail: diabetes.
[email protected]
Thema
Interdisziplinäre
Schmerzkonferenz Göppingen
K Termin
Mo, 05. 05. 2008, 20.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Regionales Schmerzzentrum,
DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1,
73033 Göppingen.
Auskunft/Anmeldung: Frau Mickan,
Tel. (0 71 61) 97 64-5
Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, so rechtzeitig an, dass
die notwendigen konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können.
Für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich.
ÄBW 04 • 2008
Thema
Thema
Veranstaltungen
der Ostalb-Frauenklinik Aalen
Zunahme seltener und exotischer
Infektionserkrankungen in Klinik
und Praxis durch vermehrte
Reisetätigkeit in Deutschland:
Vorstellung interessanter Fälle
K Termin
Mo, 05. 05. 2008, 8.00–9.00 Uhr
Behandlung von Schwangerschaftsdermatosen
Referentin: Frau Ebert
Ort: Besprechungszimmer
der Frauenklinik
Do, 08. 05. 2008, 8.15 Uhr
Perinatologische Fallkonferenz
mit Fallbeispielen und Diskussion
Ort: Konferenzraum 2
bei der Hauptpforte
Bitte melden Sie Patienten, die Sie
vorstellen möchten, rechtzeitig an.
7 Info
>>> Veranstalter: Ostalb-Klinikum
Aalen, Im Kälblesrain 1, 73430 Aalen
Auskunft/Anmeldung: Erika Fischer,
Sekretariat, Tel. (0 73 61) 55-14 01,
Fax 55-14 03, E-Mail:
[email protected];
www.ostalbklinikum.de
Thema
Fortbildung Geriatrisches
Zentrum am Universitätsklinikum
Tübingen
K Termin
Di, 06. 05. 2008, 18.00 Uhr
Aktive Gesundheitsförderung
im Alter – Ein neuartiges Präven­
tionsprogramm für Senioren
Ort: Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Osianderstr. 24,
72076 Tübingen, Bibliothek
Kosten: keine
Mi, 18. 06. 2008, 20.00–22.30 Uhr
Ernährung im Alter
und im hohen Alter
Gemeinsame Veranstaltung mit
den Kreisärzteschaften Tübingen
und Reutlingen
Ort: Ärztehaus in Reutlingen,
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Kosten: keine
Sa, 05. 07. 2008, 9.00–16.30 Uhr
18. Gerontopsychiatrische
Arbeitstagung
Angehörigenarbeit: Verbesserung
der hausärztlichen Versorgung
Demenzkranker
Ort: Hörsaal der Kinderklinik,
CRONA-Kliniken, Hoppe-Seyler-Str. 3,
72076 Tübingen, Bibliothek
Kosten: 20 Euro
Anmeldung erforderlich!
7 Info
>>> Veranstalter: Geriatrisches Zen-
trum am Universitätsklinikum Tübingen,
Osianderstr. 24, 72076 Tübingen
Komm. Leitung: PD Dr. Eschweiler,
Tel. (0 70 71) 2 98 75 17, Fax 29 46 28,
E-Mail: gerhard.eschweiler@
med.uni-tuebingen.de
Auskunft/Anmeldung: Marina Kaiser,
Tel. (0 70 71) 2 98 75 17, E-Mail:
[email protected]
K Termin
Mi, 28. 05. 2008, 18.30 Uhr
7 Info
>>> Ort: Klinikum Esslingen, Forum,
Hirschlandstr. 97, 73730 Esslingen
Auskunft/Anmeldung:
Prof. Dr. M. Geißler, Sekretariat,
Tel. (07 11) 31 03-24 51, Fax 31 03-32 32,
E-Mail: [email protected];
www.klinikum-esslingen.de
Thema
CenTrial
Koordinierungszentrum Klinische
Studien an den Universitätsklinika
Tübingen und Ulm
K Termin
Mi, 28. 05. 2008, 13.30–17.30 Uhr
3. Intensivseminar –
Basisseminar Projektmanagement
in klinischen Studien
Ort: Waldhäuser Str. 64,
72076 Tübingen
Do, 29. 05. 2008, 9.30–17.30 Uhr
5. Klinischer Studientag –
Aufbauseminar Projektmanagement in klinischen Studien
Ort: Schnarrenbergkliniken Tübingen,
Seminarraum der Klinik für Hals-Nasenund Ohrenheilkunde, Elfriede-AulhornStr. 5, 72076 Tübingen
29.–31. 05. 2008 (Do–Sa),
ganztägig
10. Aufbaukurs Studienassistenz
Ort: Waldhäuser Str. 64,
72076 Tübingen
30.–31. 05. 2008 (Fr–Sa),
ganztägig
16. Basiskurs Studienassistenz
Ort: Klinikum Schnarrenberg, CRONA
Klinik, Hörsaal 221, 72076 Tübingen
7 Info
>>> Auskunft/Anmeldung:
CenTrial GmbH, Otfried-Müller-Str. 45,
72076 Tübingen, Tel. (0 70 71) 2 97 22 58,
Fax 29 51 58, E-Mail: fortbildung@
centrial.de
Thema
Qualitätszirkel
„Transfusionsmedizin“
Regelmäßiges Treffen
mit Diskussionsrunde zur Optimierung
der transfusionsmedizinischen
Versorgung im Raum Stuttgart
K Termin
Do, 29. 05. 2008, 19.00 Uhr
Termine
7 Info
>>> Ort: Transfusionsmedizinische
Praxis im Dialyse-Zentrum Stuttgart
Mitte, Konferenzraum, Wolframstr. 62,
70191 Stuttgart
Auskunft/Anmeldung:
Dr. A. Schabel, Tel. (07 11) 2 57 67 47,
E-Mail: A. [email protected]
Thema
Spezialseminar
„Ernährung und Psyche“
K Termin
30.–31. 05. 2008 (Fr–Sa)
7 Info
>>> Ort: Klinik Hohenfreudenstadt,
Freudenstadt
Veranstalter: Deutsche Akademie
für Ernährungsmedizin (DAEM) e. V.
in Kooperation mit dem Netzwerk
Ernährungsmedizin Baden-Württemberg
(NEBW) e. V.
Leitung: Dr. B. Kluthe, Freudenstadt;
Anne Weingard, Freiburg
Auskunft/Anmeldung: Anne Weingard,
DAEM, Reichsgrafenstr. 11,
79102 Freiburg, Tel. (07 61) 7 89 80,
Fax 7 20 24
Thema
Balintgruppe
Terminmöglichkeiten für alle:
jeweils 9.00–14.00 Uhr
21. 06. (Sa), 20. 07. (So), 20. 09.
(Sa), 18. 10. (Sa), 15. 11. (Sa)
Ausweichtermin: 13. 12. (Sa)
7 Info
>>> Ort: Praxis für Psychosomatik
und Psychotherapie, Schwabstr. 91,
70193 Stuttgart
Auskunft/Anmeldung: Dr. Christa-Maria
Höring, FÄ für Psychother. Medizin,
Hautärztin, Tel. (07 11) 6 15 15 00,
E-Mail: [email protected]
Thema
7 Info
>>> Ort: Hörsaal der Universitäts-
Augenklinik Freiburg, Kilianstr. 5,
79106 Freiburg
Leitung: Prof. Dr. T. Reinhard
Organisation: Prof. Dr. L. L. Hansen,
Dr. N. Feltgen
Auskunft: Frau Schlosshauer,
Tel. (07 61) 2 70-40 21
K Termin
Sa, 31. 05. 2008, 9.00–18.00 Uhr
Repertorisationskurs/Fallseminar
(parallel)
7 Info
K Termin
Thema
K Termin
06.–07. 06. 2008 (Fr–Sa)
Block-Kurs Psychosomatische
Grundkenntnisse
Im Rahmen der Facharztweiterbildung
20 Stunden Theorie und
verbale Intervention
Kosten: 275 Euro
zzgl. Balintgruppe 20 Stunden
06.–07. 06. 2008 (Fr–Sa) und
03.–05. 10. 2008 (Fr = Feiertag–Sa)
Block-Kurs Psychosomatische
Grundversorgung
Zur Erlangung der Abrechnungs­
erlaubnis EBM Ziffern 35100/35110
50 Stunden Theorie und
verbale Intervention
Kosten: 690 Euro
zzgl. Balintgruppe 30 Stunden
Akutes Nierenversagen –
allgemeine und spezielle Aspekte
K Termin
Fr, 06. 06. 2008,
20.00 s.t.–22.00 Uhr c.t.
06.–07. 06. 2008
Fr, 14.00–18.00 Uhr,
Sa 9.00–18.10 Uhr
7 Info
>>> Ort: GENO-Haus Stuttgart,
Heilbronner Str. 41, 70191 Stuttgart
Auskunft: Dr. Thomas Kuhn,
Werderstr. 66, 70190 Stuttgart,
Tel. (07 11) 2 80 40 20
Thema
K Termin
Mi, 16. 07. 2008, 10.00–18.00 Uhr
Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik
für Ärzte
Kosten: 90 Euro
7 Info
Thema
Mi, 25. 06. 2008, 16.30 Uhr
Referent: Dr. Thomas, Nierenzentrum
Stuttgart-Vaihingen; Frau Dr. Köhler,
Nierenzentrum Marienpark
GynFo-Kongress 2008
„Rund ums Mammakarzinom“
in Zusammenarbeit mit
dem interdisziplinären Brustzentrum
am Karl-Olga-Krankenhaus
Psychosomatische
Grundversorgung
in Zusammenarbeit mit der Abteilung
für Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie der Universitätsklinik
Freiburg statt.
Auskunft/Anmeldung: AK Psychoso­
matische Medizin und Psychotherapie
Südbaden e. V., Hauptstr. 8,
79104 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-65 15,
Fax 2 70-68 85, E-Mail: Weiterbildung.
[email protected]
K Termin
Thema
Str. 35, 70599 Stuttgart-Birkach
Veranstalter: Dozenten des
LV Baden-Württemberg des DZVHÄ
Auskunft/Anmeldung: Dr. Wolfgang
Krause, Hauptstr. 46, 73037 Göppingen,
Tel. (0 71 61) 92 36 63, E-Mail: info@
hohomkurse.de; www.hohomkurse.de
Thema
Aktualisierung der Fachkunde
und Kenntnisvermittlung
gemäß Röntgenverordnung
Augenärzteabend
Hohenheimer Homöopathiekurse
>>> Ort: Haus Birkach, Grüninger
7 Info
>>> Die Veranstaltungen finden
7 Info
>>> Ort: Diakonie-Klinikum, Hörsaal,
Rosenbergstr. 38, 70176 Stuttgart
Leitung: Prof. Dr. Else Heidemann
Auskunft/Anmeldung: Frau Schmid,
Tel. (07 11) 9 91-35 01
>>> Ort: Evangelische Diakonissenan-
stalt, Rosenbergstr. 40, 70176 Stuttgart
Anmeldung: per Fax (07 11) 9 91 14 90
oder per Post: Diakonie-Klinikum,
Institut für Radiologie,
Rosenbergstr. 38, 70176 Stuttgart
Weitere Informationen:
www.diakonie-klinikum.de/medizinund-pflege/medizinische-abteilungen/
radiologie
Thema
45. Kongress
der Südwestdeutschen
Gesellschaft für Innere Medizin
K Termin
Thema
„Therapie chronischer Wunden –
Wundmanagement»
26.–27. 09. 2008 (Fr–Sa)
7 Info
>>> Ort: Schloss Mannheim
K Termin
27.–28. 06. 2008 (Fr–Sa)
7 Info
>>> Ort: Insel Reichenau bei Konstanz,
Seehotel Seeschau
Veranstalter: Deutsches Institut
für Wundheilung, Fritz-Reichle-Ring 8,
78315 Radolfzell
Leitung: Dr. Stephan Eder,
Dr. Wolf-Rüdiger Klare
Auskunft/Anmeldung:
Deutsches Institut für Wundheilung,
Tel. (0 77 32) 9 39-15 25, Fax 9 39-25 25,
E-Mail: [email protected];
www.deutsches-wundinstitut.de
Thema
Psychosomatische
und Psychotherapeutische
Fort- und Weiterbildung
BVOU-Symposium 2008 –
„Die Hüfte“
K Termin
So, 13. 07. 2008, 18.00–19.00 Uhr
19.–21. 06. 2008 (Do–Sa)
Theorie und Praxis der Psycho­
somatischen Frauenheilkunde
und Geburtshilfe, Block 2
Kosten: 260 Euro
7 Info
K Termin
>>> Ort: Klinik für Rheumaorthopädie
im Rehabilitationszentrum Quellenhof,
Kuranlagenallee 2, 75323 Bad Wildbad,
Kleiner Festsaal
Auskunft/Anmeldung: Sekretariat Klinik
für Rheumaorthopädie, Frau M. Rapp,
Olgastr. 39, 75323 Bad Wildbad,
Tel. (0 70 81) 1 79-1 71, Fax 1 79-1 45,
E-Mail: [email protected]
Kongresspräsident:
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. M. V. Singer
Auskunft/Anmeldung:
Med Congress GmbH, Chemnitzer Str. 21,
70597 Stuttgart, Tel. (07 11) 72 07 12-0,
Fax 72 07 12-29, www.medcongress.de
Thema
92. Jahrestagung
der Vereinigung Südwestdeutscher
Hals-Nasen-Ohrenärzte
K Termin
26.–27. 09. 2008 (Fr–Sa)
Pädiatrische HNO, Aktuelle
Konzepte in der Onkologie,
Chronische Rhinosinusitis,
Traumatologie, Allergologie,
Ambulantes/belegärztliches
Operieren
7 Info
>>> Ort: Audi Forum Neckarsulm,
NSU-Str. 1, 74172 Neckarsulm
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. Burkard M. Lippert
Auskunft: HNO-Kliniken Heilbronn
GmbH, Tel. (0 71 31) 49 36 10,
Fax 49 36 99, Dr. Sabine Bentzien,
E-Mail: [email protected];
Dr. Klaus Feist,
E-Mail: [email protected]
ÄBW 04 • 2008
187
Termine
Thema
Weiterbildungskreis Psycho­
therapie Oberschwaben e. V.
Onkologische Termine
K Termin
Thema
Kursbeginn: Sept./Okt. 2008
Kursende: Ende 2010
Curriculare zweijährige Weiterbildung
für den Bereich Psychotherapie bzw.
den FA für Psychosomatische/Psychotherapeutische Medizin und Psycho­
therapie: 250 Theoriestunden
8–9 Wochenenden pro Jahr
(Fr, 16.00 Uhr bis Sa, 17.00 Uhr)
Zusätzlich Möglichkeit der Teilnahme
an Einzel- und Gruppenselbst­
erfahrungen, Balintgruppe
sowie Supervisionsgruppen.
Gesamtkosten: 2600 Euro
Einzelblöcke als Gasthörer: 200 Euro
Ostalb-Klinikum Aalen
7 Info
>>> Ort: Ostalb-Klinikum Aalen,
>>> Veranstalter: Weiterbildungskreis
Psychotherapie Oberschwaben e. V.,
Am Schloßberg 10, 88348 Bad Saulgau
Auskunft/Anmeldung:
WPO Sekretariat, Frau Andrea Schneider,
Tel. (0 75 81) 58 63, Fax 52 75 06,
E-Mail: [email protected];
www. wpo-oberschwaben.de
K Termin
Interdisziplinäres Tumorboard
jeweils donnerstags,
14.30–16.00 Uhr
17. 04., 30. 04., 08. 05.,
15. 05. 2008
Bitte melden Sie Patienten, die Sie
vorstellen möchten, rechtzeitig an.
Mo, 21.04. 2008, 8.00–9.00 Uhr
Supportiv- und Schmerztherapie
bei Karzinom-Patienten
Referentin: Frau Petrovic
7 Info
Besprechungszimmer der Frauenklinik,
Im Käblesrain 1, 73430 Aalen
Veranstalter: Frauenklinik
Auskunft/Anmeldung: Erika Fischer,
Sekretariat, Tel. (0 73 61) 55 14-01,
Fax 55 14-03, E-Mail:
[email protected];
www.ostalbklinikum.de
Thema
Anzeige
Comprehensive Cancer Center
Ulm
K Termin
Sa, 26. 04. 2008, 9.00–14.00 Uhr
Seminar „Targeted Therapies in
der Behandlung solider Tumoren
– Neue Therapiestudien im CCCU“
Ort: Hörsaal Medizinische Klinik
Mi, 07. 05. 2008, 18.00 Uhr
Kolloquium „Myelodysplastisches
Syndrom“
Ort: Seminarraum 2609/10
Mi, 04. 06. 2008, 18.00 Uhr
Kolloquium
„Pathologische Frakturen“
Ort: Seminarraum 2609/10
7 Info
>>> Ort: Medizinische Klinik am
Oberen Eselsberg, Robert-Koch-Str. 8,
89081 Ulm
Veranstalter: Comprehensive Cancer
Center Ulm, integratives Tumorzentrum
des Universitätsklinikums und
der Medizinischen Fakultät,
Robert-Koch-Str. 8, 89081 Ulm
Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle
des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56,
E-Mail: [email protected];
www.ccc-ulm.de
188
ÄBW 04 • 2008
Zum Gedenken
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
Dr. med. Walter Rattey, Kehl
Dr. med. Jürgen Müller, Tübingen
Dr. med./Univ. Belgrad Spasoje Obradovic, Spaichingen
Dr. med. Michael Wannags, Bad Säckingen
Dr. phil. Eckard Daser, Konstanz
Dr. Medic/MPI Bukarest Liana Dallmann, Forbach
Dr. med. Heinrich Hülshorst, Konstanz
Dr. med. Brigitte Wendt, Heidenheim
Dr. med. Herbert Scheck, Bad Saulgau
Dr. med. Anita Pecoroni-Schnell, Baden-Baden
Prof. Dr. med. Gerhard Schneider, Esslingen
Dr. med. Andreas Thylmann, Überlingen
Heinrich Dedich, Leinfelden-Echterdingen
Dr. med. Ewald Moeseritz, Todtnau
Dr. med. Joachim Prinz, Heidelberg
Dr. med. Karl Sihler, Mannheim
Dr. med. Johannes Glaser, Rastatt
Dr. med. Gottfried Brendler, Konstanz
Dr. med. Klaus Rogall, Meckesheim
Peter Staiger, Konstanz
Bernhard Pierschek, Albstadt
Dr. med. Liselotte Palm, Stuttgart
Dr. med. Gerd Wedel, Mössingen
Mudr./Univ. Olmütz Daniela Pav, Baienfurt
Dr. med. Julius Schreck, Mannheim
Alexander Wegner, Rheinstetten
Dr. med. Erich Koppermann, Freiburg
Gabriele Weber, Freiburg
Dr. med. Marlies Arnold, Schopfheim
Dr. med. Helmut Schwanig, Wehr
Dr. med. Ruth Ullrich, Karlsruhe
Dr. med. Klaus Van Laak, Burladingen
Dr. med. Walter Hartmann, Eningen
Dr. med. Jörg Kutscha, Ostfildern
Dr. med. Ingeborg Zimmermann, Ehrenkirchen
Dr. med. Herbert Bassler, Mannheim
Gerhard Hiller, Ingoldingen
Dr. med. Jobst Isbary, Heiningen
Dr. med. Paul Schwarz, Stuttgart
Dr. med. Eugen Marggraf, Sachsenheim
Dr. med. Berta Braun, Baienfurt
Dr. med. Günter Kölle, Tübingen
Dr. med. Ernst Bergmann, Birkenfeld
Dr. med. Ellen Hoff, Schwetzingen
Dr. med. Armin Mohr, Stuttgart
Dr. med. Dr. rer. nat. Hans Pech, Pfullingen
Dr. med. Hasan Grauer, Kirchentellinsfurt
Dr. med. Wolfgang Ritter, Wertheim
Dr. med. Elisabeth Bitz, Hockenheim
Dr. med. Claus Meyer, Gailingen
Dr. med. Eva Schmitthenner, Freiburg
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22. 10. 1918
14. 12. 1948
07. 07. 1925
12. 02. 1924
27. 07. 1944
01. 05. 1927
11. 05. 1921
30. 09. 1920
01. 01. 1923
03. 10. 1942
24. 04. 1920
25. 04. 1915
31. 07. 1947
27. 01. 1922
30. 05. 1964
28. 03. 1932
19. 12. 1920
07. 02. 1925
24. 07. 1923
15. 07. 1949
22. 01. 1933
19. 03. 1912
25. 06. 1946
08. 11. 1941
28. 03. 1921
17. 08. 1951
02. 03. 1918
08. 07. 1943
25. 10. 1922
05. 08. 1916
12. 01. 1913
09. 12. 1939
01. 12. 1919
20. 09. 1946
26. 12. 1922
13. 08. 1919
07. 08. 1940
04. 03. 1918
13. 12. 1918
02. 08. 1921
07. 06. 1916
29. 01. 1945
01. 06. 1920
07. 07. 1950
13. 02. 1929
08. 06. 1947
02. 04. 1945
02. 11. 1940
24. 11. 1951
28. 09. 1923
23. 03. 1919
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31. 05. 2007
01. 08. 2007
04. 08. 2007
20. 09. 2007
02. 10. 2007
09. 10. 2007
02. 11. 2007
19. 11. 2007
06. 12. 2007
20. 12. 2007
01. 01. 2008
06. 01. 2008
07. 01. 2008
14. 01. 2008
19. 01. 2008
19. 01. 2008
27. 01. 2008
29. 01. 2008
29. 01. 2008
29. 01. 2008
30. 01. 2008
01. 02. 2008
01. 02. 2008
02. 02. 2008
04. 02. 2008
04. 02. 2008
05. 02. 2008
08. 02. 2008
09. 02. 2008
09. 02. 2008
09. 02. 2008
11. 02. 2008
12. 02. 2008
12. 02. 2008
12. 02. 2008
15. 02. 2008
15. 02. 2008
17. 02. 2008
17. 02. 2008
18. 02. 2008
20. 02. 2008
21. 02. 2008
22. 02. 2008
22. 02. 2008
23. 02. 2008
23. 02. 2008
24. 02. 2008
24. 02. 2008
25. 02. 2008
01. 03. 2008
01. 03. 2008
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 5
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Terminankündigung
Kurs für die Fachkunde
zum „Leitenden Notarzt“
Termin:
6.–10. Oktober 2008 (Mo–Fr)
41. KW (40 Std.)
Veranstaltungsort:
Landesfeuerwehrschule BadenWürttemberg, 76646 Bruchsal
(gemäß Satzung der Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg
über die Eignungsvoraus­
setzungen für Leitende Notärzte
im Rettungsdienst
vom 15. Dez. 2004)
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. rer. nat. Dr. med. B. Dirks, Ulm
Prof. Dr. med. K. Ellinger,
Ravensburg
Dr. med. A. Henn-Beilharz,
Stuttgart
Teilnahmegebühr:
562 Euro (zuzüglich Tages­
verpflegung und Übernachtung
in der Landesfeuerwehrschule)
Teilnehmerzahl begrenzt
Auskunft/Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Jahnstr. 5
70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
E-Mail: [email protected]
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax (07 11) 78 75-32 74
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
Main-Tauber-Kreis
97877 Wertheim
Einzelpraxis
0406
Hausärztliche Praxis
Kreis Göppingen
73344 Gruibingen
Einzelpraxis
0411
Hausärztliche Praxis
Ost-Alb-Kreis
73525 Schwäbisch Gmünd
Einzelpraxis
0403
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Hohenlohekreis
74613 Öhringen
Einzelpraxis
0417
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Kreis Schwäbisch Hall
74544 Michelbach/Gschl.
Einzelpraxis
0401
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Ostalbkreis
73447 Oberkochen
Einzelpraxis
0409
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Ostalbkreis
73432 Aalen
Einzelpraxis
0416
Chirurgie
Rems-Murr-Kreis
73642 Welzheim
Einzelpraxis
0418
Nervenheilkunde
(Neurologie)
Kreis Böblingen
71229 Leonberg
Einzelpraxis
0410
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Kreis Böblingen
71063 Sindelfingen
Einzelpraxis
0404
Kinder- und Jugendmedizin
Rems-Murr-Kreis
70736 Fellbach
Einzelpraxis
0405
Kinder- und
Jugendheilkunde
Kreis Esslingen
73760 Ostfildern
Einzelpraxis
0415
Kinder- und
Jugendheilkunde
Ostalbkreis
73525 Schwäbisch Gmünd
Berufsausübungsgemeinschaftsanteil
0408
Kinder- und
Jugendheilkunde
Landkreis Heilbronn
74193 Schwaigern
Einzelpraxis
0407
HNO-Heilkunde
Kreis Heidenheim
89537 Giengen
Einzelpraxis
0402
Innere Medizin
(fachärztlich)
Kreis Esslingen
73728 Esslingen
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
0412
Innere Medizin
(fachärztlich)
Rems-Murr-Kreis
71522 Backnang
0419
Chirurgie
Kreis Stuttgart
70374 Stuttgart
Einzelpraxis
0414
Psychologische
Psychotherapie
(tiefenpsychologisch)
Kreis Esslingen
73730 Esslingen
Einzelpraxis
0413
Nähere Informationen zu
diesen ausgeschriebenen Praxen
sowie ggf. Antragsunterlagen
erhalten Sie bei der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Frau Kaupp,
Tel. (07 21) 59 61-11 97.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
„Warteliste“ eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Die formlose
Bewerbung ist innerhalb von vier
Wochen unter dem Stichwort
„Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Ziffer bei
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, Bezirks­
direktion Karlsruhe, Keßlerstr. 1
in 76185 Karlsruhe, schriftlich
einzureichen und muss die vollständige Anschrift, Kopie des
aktuellen Arztregisterauszuges,
Angaben zum frühestmöglichen
Praxisübernahmezeitpunkt sowie
das Einverständnis zur Weiter­
gabe der Bewerbung an den
­Praxisübergeber enthalten.
Zu diesen und insbesondere
auch zu weiteren Niederlassungs-,
Kooperations- und Übernahmemöglichkeiten bietet Ihnen
die Bezirksdirektion Stuttgart
eine persönliche Beratung an.
Terminvereinbarung bitte unter
Tel. (07 11) 78 75-31 87.
ÄBW 04 • 2008
189
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Veranstaltungsreihe
Fortbildung für Ärztinnen
des Ausschusses „Ärztinnen“ der
Bezirksärztekammer Nordbaden
Ein Workshop für Ärztinnen
am 14. Juni 2008 in Heidelberg
Leitung: Frau Professor
Dr. Monika Sieverding
Nach dem großen Erfolg dieses
Seminars im Jahr 2002 ist es uns
erfreulicherweise gelungen, Frau
Professor Sieverding erneut für
ein Seminar zum Thema Stressmanagement zu gewinnen. Sie
ist Professorin für Psychologie
an der Universität Heidelberg
und hat sich besonders mit der
Arbeitssituation von Ärztinnen
beschäftigt.
In diesem Workshop geht es darum, die verschiedenen Quellen
für den eigenen Stress zu erkennen, darunter auch die, die in
der eigenen Person liegen. In der
Regel verfügen Ärztinnen bereits
über ein sehr effektives Stress­
bewältigungsinventar. Der Workshop soll dazu beitragen, die
­eigenen Ressourcen weiter zu
stärken bzw. auszubauen. Auf
spezielle Bedürfnisse der Teilnehmerinnen – wie zum Beispiel
Probleme, die durch die Doppelbelastung durch Familie und
Beruf entstehen – wird gern
eingegangen, Anregungen
bitte rechtzeitig an
monika.sieverding@psychologie.
uni-heidelberg.de.
Die angeregten Themen können
im Workshop anonym bearbeitet
werden.
Monika Sieverding lehrte und
forschte früher an der Freien
Universität Berlin. Seit Oktober
2005 ist sie an der Universität
Heidelberg. Schwerpunkte ihrer
Lehre und Forschung liegen
in den Bereichen „Gender­
forschung“ und „Gesundheits­
psychologie“. Sie hat über viele
Jahre Workshops zum Thema
Stress und Stressmanagement
durchgeführt. Für Ärztinnen in
Nordbaden hat sie seit 1995 zahlreiche Fortbildungsseminare und
Workshops abgehalten, unter
anderem zu folgenden Themen:
• Psychologische und
soziale Karrierehemmnisse
im Berufsweg der Ärztinnen
Anzeige
KORTE
RECHTSANWÄLTE
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ÄBW 04 • 2008
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Themenschwerpunkte
Verständnis von „Stress“
Transaktionales Modell
von R. Lazarus
Woran merke ich,
dass ich gestresst bin?
Körperliche, emotionale,
verhaltensbezogene Signale
Wer oder was stresst
mich überhaupt?
Individuelle Stressanalyse
Wie kann ich noch besser
mit Stress umgehen?
Problembezogenes und
emotionsbezogenes Coping
Instrumentelles,
mentales und regeneratives
Stressmanagement
Wie kann ich mein Leben (noch)
mehr genießen?
Das Marburger Genusstraining
• Selbstsicherheitstraining
für Ärztinnen
• Seminar für Ärztinnen
in Führungspositionen
• Bewerbungstraining
für junge Medizinerinnen
• Erfolgreiche Kommunikation
für Ärztinnen
in Führungspositionen
• Stress und Stressmanagement
für Ärztinnen
Wie die vorangegangenen Seminare wird auch dieses Seminar
niedergelassenen und angestellten Ärztinnen eine wesentliche
Hilfestellung geben, wie sie sich
stressfreier in ihrer Berufswelt
­behaupten und ihre Interessen
durchsetzen. Dazu lade ich Sie
herzlich ein.
Termin:
Samstag, 14. Juni 2008
10.00–18.30 Uhr
Ort:
Seminarraum
in der Krankenpflegeschule,
St. Josefskrankenhaus,
Kaiserstraße 23,
69115 Heidelberg
Referentin:
Prof. Dr. Monika Sieverding,
Dipl.-Psych., Universität
Heidelberg
Informationen:
Dr. Bärbel Kuhnert-Frey, Telefon
(0 72 61) 66-13 01 (nachmittags),
Fax (0 72 61) 1 38 53, E-Mail:
[email protected]
Seminarbeitrag:
70,– Euro
(Teilnehmerzahl beschränkt)
Fortbildungspunkte:
Das Seminar ist mit 12 Fort­
bildungspunkten von der
Landesärztekammer BadenWürttemberg zertifiziert worden.
Wir bitten um schriftliche verbindliche Anmeldung bei der
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Frau Isolde Maisch, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe und Über­
weisung der Teilnehmergebühr
auf das Konto der Bezirks­
ärztekammer Nordbaden
Nr. 0001 299 573 bei der
Deutschen Apotheker- und
Ärztebank eG, Zweigstelle
Karlsruhe (BLZ 660 906 21)
mit dem Überweisungsvermerk
„Stress und Stressmanagement“.
Nach schriftlicher Anmeldung
und Überweisung erfolgt die Anmeldebestätigung. Anmeldungen
ohne Zahlungseingang können
leider nicht berücksichtigt werden. Kommt eine Veranstaltung
mangels Beteiligung oder aus
anderen Gründen nicht zustande,
erhalten Sie natürlich die Teilnehmergebühr zurück. Bei Stornierung der Anmeldung nach dem
Anmeldeschluss 5. Juni 2008
oder bei Nichterscheinen ist
die volle Teilnahmegebühr zu
bezahlen.
Dr. Bärbel Kuhnert-Frey
Bekanntmachungen
Palliative Therapie
und Palliativmedizin
Die Akademie für ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer
Nordbaden lädt zu einer Fort­
bildungsveranstaltung ein am
Samstag, 31. Mai 2008
in Baden-Baden
Beginn der Tagung: 9.15 Uhr, voraussichtliche Dauer bis 13.00 Uhr
Tagungsort:
Kongresshaus Baden-Baden,
Kongress-Saal I im 1. OG,
Augustaplatz 10,
Telefon (0 72 21) 3 04-0
(Die Veranstaltung
ist mit 4 Punkten zertifiziert.)
Programm
9.15 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Einleitung/ Moderation:
Prof. Dr. med. Achim Weizel
9.25 Uhr
Palliative Therapie
bei colorektalen Tumoren
PD Dr. med. Ralf Hofheinz
Diskussion
10.00 Uhr
Palliative Therapie
bei Bronchialkarzinom
Prof. Dr. med. Dieter Buchheidt
Diskussion
10.35 Uhr
Palliative Strahlentherapie
bei metastasierten Tumoren
Dr. med. Katharina Fleckenstein
Diskussion
11.10 Uhr
Pause
Moderation:
PD Dr. med. Adelheid Weiss
11.35 Uhr
Palliativmedizin –
10 Jahre Palliativstation an
einem Universitätsklinikum
PD Dr. med. Adelheid Weiss
Diskussion
12.10 Uhr
Schmerztherapie
in der Palliativmedizin
PD Dr. med. Justus Benrath
Diskussion
12.45 Uhr
Schlusswort
PD Dr. med. Adelheid Weiss
Teilnahmegebühr: 20,– Euro
Überweisung auf
Konto 0001 299 573, Deutsche
Apotheker- und Ärztebank eG,
Zweigstelle Karlsruhe
(BLZ 660 906 21)
Ihr Einzahlungsabschnitt
dient als Einlassnachweis
für die Veranstaltung.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
Anzeige
Elterngeld für Vertragsärzte/innen
Niedergelassene Kollegen/
innen, die Elterngeld in
­Anspruch nehmen wollen,
müssen feststellen, dass die
hierfür von der Landesbank
angelegten Kriterien ein
­unüberwindliches Hindernis
darstellen. So zum Beispiel
wird eine tagesgenaue Bilanzierung verlangt, andererseits
hat der/die Niedergelassene
keine Möglichkeit, seine Zahlungseingänge entsprechend
zu steuern. Sie/Er kann ja
schon froh sein, wenn Ver­
tretungen und Dienstver­
legungen rechtzeitig organisiert werden können. Suche
zum Erfahrungsaustausch
­Kollegen/innen, die ähnliche
(oder aber auch positive!)
Erfahrungen gemacht haben
oder machen. Stehe im
Moment im Widerspruch,
suche gegebenenfalls Mitstreiter, wer kennt Präzedenzfälle?
Bitte melden Sie sich bei:
Dr. med. Martin Jesper
Internist, Naturheilverfahren
Hausärztliche Versorgung
Neue Straße 10
74523 Schwäbisch Hall
Telefon (07 91) 76 72
Fax (07 91) 85 59 39
Mobil (01 71) 2 61 20 08.
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2008
Kennziffer HÄ/299
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-12 37
Fax (07 21) 59 61-13 50
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
im Planungsbereich
Karlsruhe-Stadt
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2008
Kennziffer HÄ/305
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Augenheilkunde
im Planungsbereich
Karlsruhe-Land
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 10. 2008
AU/79
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
ab 01. 07. 2008
Kennziffer HÄ/304
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
im Planungsbereich Heidelberg
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 10. 2008
Kennziffer HÄ/297
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
im Planungsbereich
Karlsruhe-Stadt
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2008
Kennziffer HÄ/298
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
(Berufsausübungsgemeinschaftsanteil – überörtlich)
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2008
Kennziffer HÄ/300
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
(Berufsausübungsgemeinschaftsanteil) mit HÄ/302
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
baldmöglichst
Kennziffer HÄ/301
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
(Berufsausübungsgemeinschaftsanteil) mit HÄ/301
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
baldmöglichst
Kennziffer HÄ/302
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
im Planungsbereich Calw
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2008
Kennziffer HÄ/303
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2008
Kennziffer FR/166
ÄBW 04 • 2008
191
Bekanntmachungen
Kinder- und Jugendmedizin
im Planungsbereich Pforzheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 09. 2008 oder später
Kennziffer K/93
Orthopädie
(Berufsausübungsgemeinschaftsanteil)
im Planungsbereich Mannheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2008
Kennziffer O/91
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
im Planungsbereich Heidelberg
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 10. 2008
Kennziffer ÄP/33
Nähere Informationen zu
diesen ausgeschriebenen Praxen
sowie ggf. Antragsunterlagen
erhalten Sie bei der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Karlsruhe, Frau Kaupp, Telefon
(07 21) 59 61-11 97. Sollten Sie
sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit Eingang
der schriftlichen Bewerbung
sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen (Arztregistereintragung, Führungszeugnis
etc.). Die vollständigen Zulassungsunterlagen sind unter dem
Stichwort „Ausschreibung“ unter
Angabe der jeweiligen Kennziffer
bis zum 08. 05. 2008 bei der KV
Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstr. 1,
76185 Karlsruhe, einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
­Vertragspraxen gelten.
192
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden
Eröffnungsveranstaltung
der Akademie:
Neues aus der Hirnforschung
Die 90-er Jahre wurden u. a. von
der EU zum „decade of the brain“
erklärt. Seitdem ist die Hirnforschung mit ihren zum Teil spektakulären Erkenntnissen über die
normalen und gestörten Hirnfunktionen in aller Munde. Große
Hoffnungen auf neue erfolgreiche Therapien von Hirnerkrankungen sind mit diesen weltweiten Forschungsanstrengungen
verbunden. Wir freuen uns, dass
wir drei sehr prominente Hirnforscher gewinnen konnten, die uns
klinisch und insbesondere für die
Therapie besonders relevante
Phänomene wie die hohe Plastizität des Gehirns, die Möglichkeit
der Gehirn-Computer-Verbindungen sowie die Erkenntnisse
Bildgebender Verfahren darstellen. Anhand unterschiedlicher
neurologischer und psychiatrischer Störungsbilder werden
Professor Ad Aertsen, Leiter des
hiesigen Bernstein Centrums für
Computational Neurosciences,
Professor Birbaumer, Leiter der
Abteilung Medizinpsychologie in
Tübingen und Professor Weiller,
der neue Leiter der hiesigen Neurologischen Universitätsklinik,
uns einen Einblick in diesen
spannenden Bereich der Medizin
geben.
Wir laden Sie herzlichst zu diesen
Vorträgen und der anschließenden sicherlich spannenden und
sicherlich auch ethische Aspekte
umfassenden Diskussion, ein.
ÄBW 04 • 2008
Vorträge:
• Wie aus Denken Bewegung
wird – Neuroprothetik
(Ad. Aertsen, Freiburg)
• Gehirn-Computer-Verbindungen in der Behandlung
neurologischer und
psychiatrischer Störungen
(N. Birbaumer, Tübingen)
• Die Plastizität des Gehirns
am Beispiel der Rehabilitation
nach Schlaganfall (C. Weiller,
Freiburg)
Termin:
Mittwoch, 23. April 2008
19.00–22.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Veranstaltung ohne Gebühr!
Anmeldung (telefonisch, online
über Homepage oder schriftlich)
erforderlich. Fordern Sie unser
ausführliches Faltblatt an.
Seminar Psychosomatische
Grundversorgung
In den letzten Jahren sind bei
vielen psychischen Erkrankungen
Versorgungsleitlinien mit Behandlungspfaden für psychische,
psychosomatische und SuchtErkrankungen erarbeitet worden.
Diese zielen jeweils auf die Kooperation von Hausärzten, Fachärzten und die Abstimmung von
ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung. Dies war
zur Qualitätsverbesserung und
insbesondere zur Verbesserung
der Schnittstellenproblematik erforderlich. Diese Versorgungsleitlinien entsprechen der Tatsache,
dass die große Mehrzahl aller
psychisch erkrankten Patienten
primär in der hausärztlichen Praxis versorgt werden. Viele Patienten mit psychischen, psychosomatischen sowie Suchterkrankungen kontaktieren aber auch
wegen spezieller körperlicher
Symptome primär andere Fachärzte wie Orthopäden, HalsNasen-Ohren-Ärzte, Kardiologen,
etc. Im stationären Bereich
­stellen etwa in internistischen
Kliniken Alkoholfolgeerkrankungen die häufigste Diagnose
dar.
Aufgrund dieser Entwicklung zu
kooperativen, vernetzten Versorgungsstrukturen, die sich an Versorgungsleitlinien und Behandlungspfaden nach den Prinzipien
der Evidenz basierten Medizin
ausrichten, hat die Akademie die
Fort- und Weiterbildung in der
Psychosomatischen Grundversorgung neu strukturiert.
Samstagsveranstaltungen
Termine:
jeweils samstags,
9.00 s.t.–17.00 Uhr
26. April 2008
Eröffnungsveranstaltung
zur „Frauensprechstunde“
Veranstaltung in Zusammen­
arbeit mit der Univ.-Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapie
und der Universitäts-Frauenklinik,
ohne Gebühr
Ort: Univ.-Klinik Hörsaal
Ecke Karlsstr./Hauptstr.
Bitte zu der oben genannten
Veranstaltung das ausführliche
Faltblatt anfordern! Anmeldung
erforderlich!
Anmeldung über Kongress
& Kommunikation GmbH
der Albert-Ludwig-Universität
und des Universitätsklinikums
Freiburg, Hugstetter Str. 55,
79106 Freiburg
Rückantwort per
Fax (07 61) 2 70-73 17 oder Brief
07. Juni 2008
Depressionen
05. Juli 2008
Dementielle Erkrankungen
27. September 2008
Gesundheitliches Risikoverhalten
25. Oktober 2008
Angsterkrankungen
29. November 2008
Psychoonkologie am Beispiel
des Mamma-Carcinoms
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Gebühr: 80,– Euro pro Samstag
Bekanntmachungen
Kompaktkurse zur Psychosomatischen Grundversorgung:
Notfalltraining
Arztpraxis für Arzt und Helferin
Termin:
jeweils Mo–Fr
16.–20. Juni 2008 und
03.–07. November 2008
(Preisänderungen möglich)
Zeit: 9.00–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Gebühr: 360,– Euro
In Zusammenarbeit mit der
­Landesrettungsschule Baden
Termine:
Mittwoch, 15. Oktober 2008
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: jeweils 75,– Euro
pro Person
Substitutionsbehandlung –
Update 2008
Notfalltraining für Ärzte
Aktuelle Aspekte der Suchtmedizin und Substitutionsbehandlung
Termin:
Mittwoch, 04. Juni 2008
Zeit: 15.00 s.t.–18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
(ohne Gebühr)
Seminar Spezielle Schmerztherapie
80 Std. gemäß Kursbuch
der Bundesärztekammer 2007
Termine:
jeweils freitags und samstags,
9.00 s.t.–18.00 Uhr
13./14. Juni 2008
27./28. Juni 2008
18./19. Juli 2008
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 800,– Euro
Notarztseminar zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung
„Notfallmedizin“ gemäß Curriculum
der Bundesärztekammer
Termine:
jeweils montags bis dienstags,
außer Sonntag,
8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
02.–10. Juni 2008
01.–09. Dezember 2008
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Gebühr: jeweils 620,– Euro
In Zusammenarbeit mit der
Landesrettungsschule Baden
Grundkurs (Voraussetzung
für die Fortsetzungskurse)
Termin:
Samstag, 18. Oktober 2008
Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 100,– Euro
Fortsetzungskurse
Kardiozirkulatorische Notfälle
Termin:
Samstag, 15. November 2008
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Gebühr: 100,– Euro
Traumatologische Notfälle
Termin:
Samstag, 22. November 2008
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 100,– Euro
Palliativmedizin
40 Std. Kursweiterbildung
Der Basiskurs Palliativmedizin
wendet sich an Ärztinnen und
Ärzte aus Praxen und Kliniken,
die ihre Fähigkeiten in der Palliativmedizin entwickeln wollen.
Der Inhalt des Kurses entspricht
dem Kursbuch Palliativmedizin
nach den Richtlinien zur WBO der
Bundesärztekammer und bietet
somit auch die Voraussetzung für
den Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin.
In Zusammenarbeit mit dem
Arbeitskreis Palliativmedizin
Freiburg, Seminarleitung:
Dr. Tobias Reiber, Freiburg
(8. Kurs).
Termine:
jeweils freitags,14.00–18.30 Uhr
und samstags, 9.00–18.30 Uhr
21./22. November 2008
05./06. Dezember 2008
16./17. Januar 2009
Ort: FBZ, Goethestr., Freiburg
Gebü
hr: 550,– Euro
Palliativmedizin
120 Std. Fallseminar
Das nächste Fallseminar ist in
Planung für Winter 2008/2009.
Interessenten bitte melden!
Impfseminar gemäß Curriculum
der Bundesärztekammer
Die Impfprophylaxe zählt zu den
wichtigsten Errungenschaften
der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und
internationale Impferfolge – die
Ausrottung der Pocken und die
Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die
beiden prominentesten Beispiele.
Es gibt in Deutschland aber auch
Impfdefizite! Unzureichende
Impfraten und in deren Folge
Masern-Epidemien sowie jedes
Jahr aufs neue vermeidbare
­Todesfälle durch Influenza.
International kann Deutschland
beim Impfen kaum mithalten.
So beispielsweise sind Nord- und
Süd­amerika, aber auch einige
Staaten in Afrika masernfrei.
Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die
Deutschen Weltmeister im Export
von Masern sind. Auch im europäischen Vergleich steht
Deutschland weit hinten, was
die Impfvorsorge betrifft.
Die Gründe sind vielfältig.
Wesentlich ist sicherlich auch
ein defizitärer Wissensstand der
Ärzteschaft, wie Statistiken
belegen. Trotz des schon be­
stehenden Fortbildungsangebots
finden wir in Hausarztpraxen
Impflücken zwischen 35 und
55 Prozent, bei den Frauenärzten
mögen sich die Zahlen in einem
ähnlichen Rahmen bewegen.
Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen
5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die
einfach nur vergessen werden
und das, obwohl Impfleistungen
budgetneutral sind.
Inhalt des Seminars:
• Grundlagen des Impfens –
Epidemiologie – Immunologie
• Organisation des Impfens
in Deutschland
• Akzeptanz und Durchführen
von Impfungen
• Impfpräventable Erkrankungen
• Standardimpfindikationen
• Impfungen von Risikopatienten
– Prüfung
Termin:
Samstag, 21. Juni 2008
Zeit: 9.00 s.t.–18.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 100,– Euro
Kolloquium zur guten Arzneimitteltherapie
Disputatio Pharmacologica
(Workshop)
a) Neue Arzneimittelmittel –
eine kritische Bewertung
Prof. Dr. W. Niebling,
Prof. Dr. K. Wink
Medizinischer Fortschritt besteht
zu einem nicht unbeträchtlichen
Teil in der Entwicklung neuer
Arzneimittel, die häufig unter
großem Werbeaufwand auf den
Markt gebracht werden. Dabei
kann es bezüglich der Wirksamkeit zu sehr positiven und bezüglich der Nebenwirkungen eher
zurückhaltenden Darstellungen
kommen.
ÄBW 04 • 2008
193
Bekanntmachungen
Aber gerade bei neuen Medi­
kamenten ist eine sorgfältige
Nutzen/Risiko-Darstellung
­notwendig, die von neutraler
­unabhängiger Seite gemacht
werden sollte.
Wir haben deshalb beschlossen,
Sie regelmäßig über neue Arzneimittel unabhängig und kritisch
zu informieren und mit Ihnen die
Notwendigkeit zu diskutieren,
damit Patienten in wahrer Weise
davon profitieren.
Über die betreffenden neuen
Medikamente werden wir Sie
rechtzeitig informieren.
Termin:
Mittwoch, 09. Juli 2008
Zeit: 19.00 s.t.–21.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg
(ohne Gebühr)
Fort- und Weiterbildungsseminar
Allgemeinmedizin
Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte, die ihre
Kenntnisse auf diesem Gebiet
aktualisieren wollen (auch
geeignet nach familienbedingter
Berufsunterbrechung).
Ärztinnen und Ärzte, die noch
die Blöcke 1, 14, 18 und 19 im
Rahmen der 5-jährigen Weiter­
bildung (gemäß WBO 2003)
­benötigen.
Termin:
24.–28. November 2008
(Montag–Freitag)
Zeit: 9.00 s.t.–16.45 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
(ohne Gebühr)
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Postfach 63 80, 79039 Freiburg,
[email protected],
www.baek-sb.de/akademie
Bitte beachten Sie unsere neuen
Telefon- und Faxnummern:
Tel. (07 61) 8 84-47 36/47 37/47 38,
Fax (07 61) 8 84-47 44
194
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax (07 61) 8 84-41 45
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
­werden nach der Anordnung von
Zulassungsbeschränkungen zur
Wiederbesetzung gemäß § 103
Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte/Psycho­
therapeuten bzw. deren Erben
aus­geschrieben.
Hausarzt
Landkreis Ortenaukreis
(internistische Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01.01.2009
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-1
Hausarzt
Landkreis Lörrach, 79669 Zell i.W.
(örtliche BAG/allgemeinärztlicher
Anteil)
Zeitpunkt: 02. 01. 2009
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-2
Hausarzt
Landkreis Lörrach, 79669 Zell i.W.
(örtliche BAG/allgemeinärztlicher
Anteil)
Zeitpunkt: 02. 01. 2009
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-3
Hausarzt
Stadtkreis Freiburg
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 02. 01. 2009
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-15
ÄBW 04 • 2008
Hausarzt
Landkreis Konstanz, 78224 Singen
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 01. 2009
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-17
Urologie
Landkreis Lörrach
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 10. 2008
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-8
Augenheilkunde
Landkreis Breisgau-Hoch­
schwarzwald, 79379 Müllheim
(örtliche BAG)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-4
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
(tiefenpsychologisch)
Landkreis Konstanz,
78462 Konstanz
(Praxisgemeinschaftsanteil)
Zeitpunkt: 01. 10. 2008
oder später
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-9
Bewerbungen nur durch
Fachärztinnen/-ärzte für Psychotherapeutische Medizin oder
Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie möglich
Augenheilkunde
Landkreis Breisgau-Hoch­
schwarzwald, 79379 Müllheim
(örtliche BAG)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-5
Augenheilkunde
Landkreis Breisgau-Hoch­
schwarzwald, 79395 Neuenburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-6
Augenheilkunde
Landkreis Waldshut,
79761 Waldshut-Tiengen
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-7
HNO-Heilkunde
Schwarzwald-Baar-Kreis,
78112 St. Georgen
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: baldmöglichst
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-14
Innere Medizin
Kreis Breisgau-Hochschwarzwald
(fachärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 01. 2009
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-16
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
(tiefenpsychologisch)
Stadtkreis Freiburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: nach Vereinbarung
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-13
Bewerbungen nur durch
Fachärztinnen/-ärzte für Psychotherapeutische Medizin oder
­Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie möglich
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Kreis Lörrach
79540 Lörrach
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 07. 2008
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Ciffre-Nr. 04/08-18
Bewerbungen nur durch
­Fachärztinnen/-ärzte für Psychotherapeutische Medizin oder
Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie möglich
Psychologische
Psychotherapie
(Verhaltenstherapie)
Stadtkreis Freiburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 10. 2008
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-10
Bekanntmachungen
Psychologische
Psychotherapie
(Verhaltenstherapie)
Stadtkreis Freiburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 07. 2008
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-11
Psychologische
Psychotherapie
(analytisch und
tiefenpsychologisch)
Kreis Breisgau-Hochschwarzwald
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 01. 2009
Bewerbungsfrist bis 14. 05. 2008
Chiffre-Nr. 04/08-12
Nähere Informationen erhalten
Sie über die Kassenärztliche
Vereinigung Baden-Württemberg
– Bezirksdirektion Karlsruhe,
Telefon (07 61) 8 84-11 97,
Frau Kaupp.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung
müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein (z. B. Arztregistereintragung, Facharzt etc.).
Der formlosen schriftlichen
Bewerbung (bitte Chiffre-Nr. angeben) ist eine Auflistung des
beruflichen Werdegangs beizu­
fügen. Die Bewerbung ist bis zur
jeweils genannten Bewerbungsfrist bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
einzureichen.
Die in der Warteliste der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Freiburg (§ 103 Abs. 5 SGB V)
aufgenommenen Ärzte und
Psychotherapeuten werden
hiermit aufgefordert, sich bei
Interesse ebenfalls zu bewerben.
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Niedergelassene Vertragsärzte,
ermächtigte Krankenhausärzte
und Fachärzte, die in nach § 108
SGB V zugelassenen Kliniken
angestellt sind, sind seit dem
01. 07. 2004 gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Erworben
werden müssen 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren. Da der
Deutsche Ärztetag 2004 beschlossen hat, in den jeweiligen
Fortbildungskategorien keine
Punkteobergrenzen mehr zu fordern, haben Ärztinnen und Ärzte
heute die Möglichkeit, frei zu
entscheiden, in welcher Fort­
bildungskategorie sie ihre CMEPunkte sammeln möchten.
Damit wurde der Weg frei,
die Fortbildung zeit- und orts­
unabhängig auch über Print­
medien, CD-ROMs und OnlineFortbildung zu gestalten.
Die Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“ wurde von
der Bezirksärztekammer Südwürttemberg auf der Basis
des Curriculums der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
entwickelt und ist von der
Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 10 Punkten
anerkannt.
Für weitere Informationen oder
zur Bestellung der CD-ROM (39,–
Euro) wenden Sie sich bitte an
die unten angegebene Adresse.
In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist u. a. die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses
erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer ein
Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 4. Juli 2008
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 5. Juli 2008
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 6. Juli 2008
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 18. Juli 2008
14.00–18.15 Uhr
Samstag, 19. Juli 2008
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 20. Juli 2008
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 7/2008)
Freitag, 10. Oktober 2008
14.00 – 17.30 Uhr
Samstag, 11. Oktober 2008
9.00–17.30 Uhr
Sonntag,12. Oktober 2008
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 24. Oktober 2008
14.00–18.15 Uhr
Samstag, 25. Oktober 2008
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 26. Oktober 2008
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 8/2008)
Vorankündigung
Freitag, 20. Februar 2009
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 21. Februar 2009
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 22. Februar 2009
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 6. März 2009
14.00–18.15 Uhr
Samstag, 7. März 2009
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 8. März 2009
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 4/2009)
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Chefarzt am Kreiskrankenhaus
Laupheim
Ort: Ärztehaus, Sitzungssaal,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 350,– Euro
Die Veranstaltungen sind bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit jeweils 40 Fortbildungspunkten angemeldet.
Power Point-Seminar
Termin:
Samstag, 7. Juni 2008
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 9/2008)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Reutlingen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Gebühr: 50,– Euro
Die Veranstaltung ist von der
Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt.
Internet für Ärzte
Termin:
Samstag, 5. Juli 2008
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 10/2008)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Reutlingen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Gebühr: 50,– Euro
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt.
ÄBW 04 • 2008
195
Bekanntmachungen
Impfseminar
Termin:
Samstag, 6. September 2008
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 11/2008)
Leitung: Dr. med. Michael
Schulze, Vizepräsident der Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Die Veranstaltung ist bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 8 Fortbildungspunkten angemeldet.
Psychoonkologie – psychologische
Begleitung von und heilsamer
Umgang mit Krebspatienten
Termin:
Samstag, 18. Oktober 2008
9.00–13.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 17/2008)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Cafe-Restaurant Eiszeit,
Eywiesenstr. 8, 88212 Ravensburg
Gebühr: 50,– Euro
Die Veranstaltung ist bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 6 Fortbildungspunkten angemeldet.
Vorankündigung
Grundlagen der Medizinischen
Begutachtung
Homepage für den Arzt –
Grundkurs
Schon ca. die Hälfte der erwachsenen Deutschen nutzt rege­
lmäßig das Internet. Angesichts
dieser Tatsache hat die Internet­
aktivität einer Praxis zunehmende
Bedeutung. Es ist dabei nicht nur
wichtig, überhaupt eine Homepage zu haben, sondern die formale Qualität und die ­inhaltlichen
Angebote dieser Homepage werden zu Erfolgs­kriterien der Praxis.
Dazu muss die Homepage immer
auf dem aktuellen Stand der für
die Patienten wichtigen Informationen sein, wobei die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg beachtet werden muss.
196
Dieses Seminar vermittelt die
Kenntnisse, die erforderlich sind,
damit Ärztinnen und Ärzte ihre
Internetpräsentation selbst
erstellen sowie pflegen und
aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 22. November 2008
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 16/2008)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem
­Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 10 Fortbildungspunkten anerkannt.
Die Erstellung von medizinischen
Gutachten gehört zur ärztlichen
Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und
gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer
Weiterbildung müssen Ärztinnen
und Ärzte Gutachten anfertigen.
Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in
der Weiterbildung vermittelt.
Auch im Rahmen der Fortbildung
gibt es nur vereinzelt und zum
Teil sehr verschiedene Angebote,
die sich dieses Themas annehmen.
ÄBW 04 • 2008
Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges
Curriculum ausgearbeitet,
das die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg überarbeitet
hat und mit 32 Stunden anbietet.
Termine:
Freitag, 27. Februar 2009
9.00–17.45 Uhr
Samstag, 28. Februar 2009
9.00–17.30 Uhr
Freitag, 13. März 2009
9.00–16.05 Uhr
Samstag, 14. März 2009
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 3/2009)
Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps,
Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Mindestteilnehmerzahl:
40 Personen
Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs­
unterlagen und Verpflegung)
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Die Veranstaltung ist bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 32 Fortbildungspunkten angemeldet.
Notfallmedizinisches Training
für Medizinische Fachangestellte
Termine:
Teil I: Notfälle in der Arzt­
praxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 21. Mai 2008
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Basismaßnahmen
der Reanimation (Grundlagen)
Mittwoch, 28. Mai 2008
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH6/2008
und AH7/2008)
Teil I: Notfälle in der Arzt­
praxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 18. Juni 2008
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Basismaßnahmen der
Reanimation (Grundlagen)
Mittwoch, 25. Juni 2008
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH13/2008
und AH14/2008)
Leitung: Dr. med. Walz, Ulm
Ort: Haus der Fortbildungs­
akademie, 5. Stock,
Einsteinstr. 59, 89077 Ulm
Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag
pro Person inkl. Skript
Herz-Lungen-Wiederbelebung
für Medizinische Fachangestellte
Termine:
Teil I: Basismaßnahmen
Mittwoch, 16. April 2008
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Erweiterte Maßnahmen,
Kinder, Defibrillation,
Atemwegssicherung
Mittwoch, 23. April 2008
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH8/2008
und AH9/2008)
Teil I: Basismaßnahmen
Mittwoch, 4. Juni 2008
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Erweiterte Maßnahmen,
Kinder, Defibrillation,
Atemwegssicherung
Mittwoch, 11. Juni 2008
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH10/2008
und AH11/2008)
Leitung: Dr. med. Walz, Ulm
Ort: Haus Haus der Fortbildungsakademie, 5. Stock,
Einsteinstr. 59, 89077 Ulm
Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag
pro Person inkl. Skript
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
individuell
nach Absprache
Dr. med. Walz, Rosengasse 17,
89073 Ulm
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16,
Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachungen
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-1 21 00
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Hausärztliche Praxis
Kreis Biberach
Übernahme eines Berufs­
ausübungsgemeinschaftsanteils
Zeitpunkt: 01. 07. 2008
BC 85
Hausärztliche Praxis
Kreis Biberach
Übernahme eines Praxisgemeinschaftsanteils
Zeitpunkt: 01. 07. 2008
BC 87
Hausärztliche Praxis
Kreis Ravensburg
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2008
RV 83
Augenheilkunde
Kreis Sigmaringen
Bad Saulgau
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2008
SI 65
Augenheilkunde
Kreis Ravensburg
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2008
RV 82
Kinder- und Jugendmedizin
Zollernalbkreis
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
ZA 02
Kinder- und Jugendmedizin
Kreis Reutlingen
Übernahme eines Berufs­
ausübungsgemeinschaftsanteils
Zeitpunkt: 01. 07. 2008
RT 67
HNO-Heilkunde
Kreis Biberach
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2008
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Übernahme einer Einzelpraxis
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Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Stadtkreis Ulm
(Wiblingen)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
UL 40
Psychologische
Psychotherapie
(Verhaltenstherapie)
Übernahme eines Praxisgemeinschaftsanteils
Zeitpunkt: 01. 07. 2008
TÜ 46
Psychologische
Psychotherapie
(Verhaltenstherapie)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2009
UL 48
Nähere Informationen
vorab ­erhalten Sie bei der
Kassen­ärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Telefon (07 21) 59 61-11 97,
Frau Kaupp.
Die formlose schriftliche Bewerbung ist unter dem Stichwort
„Ausschreibung“ unter Angabe
der jeweiligen Chiffre-Nummer
bis zum 20. 05. 2008 bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, Bezirks­
direktion Karlsruhe, Keßlerstr. 1,
76185 Karlsruhe einzureichen,
die vollständigen Bewerbungs­
unterlagen können in Ausnahmefällen spätestens bis zum Tag der
Sitzung des relevanten Zulassungsausschusses nachgereicht
werden.
Wir weisen darauf hin, dass die
in der Warteliste eingetragenen
Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten. Eine
gesonderte Mitteilung ergeht
nicht.
Impressum
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender),
Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med.
Klaus Baier (Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian
Benninger, Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz,
Dr. med. Jan Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz,
Dr. med. Gerhard Schade
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 89 45
Telefax (07 11) 76 98 98 59
E-Mail: [email protected]
Verlag und Anzeigenverwaltung:
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart,
Anzeigenverkaufsleitung:
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Telefon (07 11) 63 67 28 49
Telefax (07 11) 63 67 27 60
E-Mail: [email protected]
Anzeigenverwaltung:
Angela Grüssner (Leitung)
Rudolf Beck
Telefon (07 11) 63 67 28 61
Telefax (07 11) 63 67 27 60
E-Mail: [email protected]
Gesamt-Anzeigenleitung:
Christian Hennig (verantwortlich)
Abonnement/Einzelhefte:
Leserservice Ärzteblatt Baden-Württemberg
Postfach 13 63, 82034 Deisenhofen
Telefon (0 89) 8 58 53-5 55
Telefax (0 89) 85 85 36 25 51
Z. Z. ist Anzeigenpreisliste Nr. 51 vom 1. 1. 2008 gültig.
Gesamtherstellung:
Layout: GreenTomato Süd GmbH,
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG,
Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg
Bezugspreise:
Inland: jährlich 109,20 € zzgl. Versand­kosten 18,00 €
(inkl. der ­jeweils gül­tigen MwSt.).
EU-Länder-­Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland:
jährlich 109,20 € zzgl. Versandkosten 25,20 €
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zzgl. Versandkosten 25,20 € zzgl. MwSt.
(Export- oder Importland).
Einzelheft: 13,80 € zzgl. Versandkosten.
Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des
Bestell­eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den
Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der
Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten.
Bezugsbedingungen:
Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei
Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht
schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende
des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden.
Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung
gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei
den Kreditinstituten abgebucht.
Redaktionsschluss für redaktionelle Bei­träge ist jeweils
der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und
­S ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen
Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein­
sendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis
zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vor­
ausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von
Leserbriefen vor. Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten
Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.
Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse
für das ÄBW ist ­ausschließlich
an die zuständige Bezirks­ärztekammer zu melden.
ÄBW 04 • 2008
197
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