Tutorenpapiere BGB AT

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Tutorenpapiere BGB AT
Tutorium Bürgerliches Recht für Sportökonomen
- Allgemeiner Teil des BGB -
1. Arbeitspapier: Zur Lösung von Rechtsfällen auf dem Gebiet des Zivilrechts
Fragen:
1. Was versteht man unter „Anspruch“ und „Anspruchsgrundlage“?
2. In welcher Reihenfolge geht man gewöhnlich vor, wenn mehrere
Anspruchsgrundlagen zu prüfen sind?
3. Wodurch unterscheiden sich Gutachten- und Urteilsstil?
4. Was bedeutet „Subsumtion“ in der Rechtswissenschaft?
5. Wie finden Sie die Anspruchsgrundlagen, die für einen Fall jeweils einschlägig sind?
6. Welche Voraussetzungen müssen Sie jeweils prüfen, um einen Anspruch bejahen zu
können?
2. Arbeitspapier: Die natürliche und die juristische Person
I. Die natürliche Person – Fragen:
1. Was versteht man unter Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit und
Deliktsfähigkeit?
2. Wann beginnt und wann endet die Rechtsfähigkeit eines Menschen?
3. Was versteht man unter Persönlichkeitsrechten?
4. Nennen Sie einige solche Persönlichkeitsrechte!
Fälle:
1. Roland Reich, Eigentümer mehrerer Mietshäuser, hat seinen acht Monate alten
Urenkel Alfons Arm (A) testamentarisch zum Alleinerben eingesetzt. Des
Weiteren hat er seinem Hund Hector ein Vermächtnis von 5.000 € zugedacht.
a) Wirt A, im Falle des Todes von R, Eigentümer der Mietshäuser?
b) Hat A Ansprüche (Verpflichtungen) gegenüber den Mietern der Häuser?
c) Hat Hector einen Anspruch auf die 5.000 €?
2. Die schwangere Frau A fährt in ihrem Pkw, als Z ihr mit seinem Lieferwagen mit
überhöhter Geschwindigkeit entgegenkommt, ins Schleudern gerät und gegen den
Pkw prallt. Frau A wird erheblich verletzt. Bei dem drei Monate nach dem Unfall
geborenen Xaver (X) zeigen sich körperliche Schäden, die auf den Unfall
zurückgehen.
Welche Ansprüche hat X gegen Z?
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II. Die juristische Person – Fragen:
1. Was versteht man unter einer juristischen Person und welche Arten der juristischen
Person gibt es?
2. Unter welchen Voraussetzungen erlangt ein Verein die Rechtsfähigkeit
3. Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Rechtsfähigkeit für den Verein, für
Mitglieder des Vereins und für Dritte?
4. Nennen Sie Beispiele für nichtrechtsfähige Personenvereinigungen! Wodurch
unterscheiden sich diese vom rechtsfähigen Verein?
Fälle:
1. Naturschützer haben einen Verein zur Pflege und Förderung des Pfälzer Waldes
gegründet. Der Verein betreibt eine Gastwirtschaft. Die dabei erzielten
Überschüsse werden für die Anlage von Wanderwegen, den Bau von Schutzhütten
und ähnliches verwandt.
Kann der Verein die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister
erlangen?
2. Der in das Vereinsregister eingetragene Turnverein „Germania e.V.“ ist in dem
Dorf K ansässig. Er fühlt sich dadurch beeinträchtigt, dass ein neu gegründeter und
noch nicht eingetragener Verein an sein Vereinsheim, welches sich ebenfalls in K
befindet, ein Schild mit der Aufschrift „Turnverein Germania“ angebracht hat.
Kann der Turnverein „Germania e.V.“ von dem neuen Verein die Beseitigung des
Schildes verlangen?
3. Max Huber (H), einziges Vorstandsmitglied des rechtsfähigen Gesangsvereins
„Liedertafel e.V.“ kauft für den Verein bei der Möbelhandlung des M zahlreiche
Einrichtungsgegenstände zur Ausgestaltung des Vereinshauses.
a) Kann M nach Lieferung der gekauften Gegenstände von dem Verein
Bezahlung verlangen?
b) Hat M gegen H einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung?
3. Arbeitspapier: Wissenserklärung, Rechtsgeschäft und Vertrag: Grundlagen und
Begriffe
Fall 1:
Der überzeugte Öko Hajo Haaring belauscht eines Abends in der Dorfschenke „Zum
einfältigen Gewohnheitssäufer“ ein Gespräch am Nachbartisch, in dem der Landwirt
Gustl Grobklotz mit der Leistungsfähigkeit seiner neuen Windkraftanlage prahlt.
Diese Anlage, so Grobklotz, liefere nicht nur den gesamten Strom für seinen eigenen
Hof, sondern könne ohne Weiteres auch noch einen zusätzlichen Haushalt versorgen.
Haarig, der kürzlich erst seinen Vertrag mit dem örtlichen Energieversorgungsunternehmen, das angeblich nur Atomstrom liefert, aus diesem Grund gekündigt hat,
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ist hoch erfreut. Er wendet sich sofort an Grobklotz mit der Bitte, sich gegen eine
entsprechende Bezahlung von dessen Windkraftanlage mit Energie versorgen zu
lassen. Der für seinen Hass auf Ökos bekannte Grobklotz weist dieses Ansinnen
unflätig zurück, woraufhin sich Haarig tief betroffen auf den Heimweg macht. Dabei
überlegt er folgendes:
1. Hat Grobklotz den Vertragsschluss zu Recht verweigern können?
2. Kann es mir passieren, dass auch das örtliche Energieversorgungsunternehmen es
ablehnt, einen neuen Vertrag mit mir abzuschließen?
Fragen:
1. Überlegen Sie, ob jeweils eine (wirksame) Willenserklärung vorliegt:
a) A, Betreiber einer Tanzschule, erhält von der Stadtverwaltung einen Brief, in
dem ihm mitgeteilt wird, er könne die Stadthalle für die von ihm geplante
Tanzveranstaltung am 26.12.1989 mieten.
b) Der erfolglose Autoverkäufer A veranlasst den Kunden K, im Zustand der
Hypnose einen Kaufvertrag üb er eine Chevrolet Corvette ZR 1 zu
unterzeichnen.
c) A und K sind beide Mitglieder im 1. FC Lattenschuss. Auf einer Sitzung sollen
alle eine Genesungskarte für den erkrankten Spieler S unterzeichnen. A schiebt
bei dieser Gelegenheit dem K den Kaufvertrag über die Corvette unter, den
dieser ungelesen unterschreibt.
d) K, der in Eile ist, unterzeichnet ungelesen den ihm von A vorgelegten
Kaufvertrag in der Annahme, es handele sich um einen Reparaturauftrag über
seinen VW-Käfer.
2. Überlegen Sie, in welchem Zusammenhang Willenserklärungen und
Rechtsgeschäfte stehen.
3. Mann kann die Rechtsgeschäfte unter verschiedenen Aspekten einteilen. Welches
sind die wichtigsten Einteilungen?
4. Untersuchen Sie die folgenden Sachverhalte. Wie viele Willenserklärungen liegen
jeweils vor? Wie viele Rechtsgeschäfte? Welche Art von Rechtsgeschäften?
a) V und K schließen einen Kaufvertrag über den gebrauchten Mercedes des V
zum Preis von 5000 €. K nimmt den Wagen gleich mit und zahlt auch sofort.
b) Das Ehepaar M kündigt dem Vermieter V fristgerecht die von beiden
gemeinsam gemietete Wohnung durch einen Einschreibebrief.
c) G ist sein geliebter Bello weggelaufen. Er hängt Plakate aus und verspricht, an
denjenigen 50 € zu zahlen, der ihm den Hund wiederbringt.
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d) Die Mitgliederversammlung des Gesangsvereins „Laute Kehle e.V.“ beschließt
satzungsgemäß mit 20:5 Stimmen, eine neue Vereinsfahne anzuschaffen, die
aus der Strafkasse bezahlt werden soll.
Fall 2:
1. Der Not leidende Künstler K klaut dem B von dessen Baustelle 2 Säcke Beton und
verarbeitet ihn zu einer modernen Skulptur. B meint, er sei nach wie vor
Eigentümer des Betons, da er ihn nicht gemäß § 929 BGB an K übereignet hatte.
Hat B Recht? Wie, wenn K geisteskrank ist?
2. K hat die Skulptur mittlerweile an den Sammler S verkauft. Da K nicht zum
vereinbarten Termin liefert, weil es sich nun doch lieber für sich behalten will,
schickt S ihm einen Brief, in dem er den K dringend auffordert, zu leisten. Wie ist
das Schreiben des S rechtlich zu bewerten?
4.Arbeitspapier: Abgabe und Zugang v on Willenserklärungen
Frage 1:
a) Worin besteht der Unterschied zwischen einer empfangsbedürftigen und einer nicht
empfangsbedürftigen Willenserklärung? Geben Sie Beispiele!
Wann werden die Erklärungen jeweils wirksam?
b) Was versteht man unter der Abgabe einer Willenserklärung?
Fall 1:
Die Sekretärin S ist am Lehrstuhl für Zivilrecht ausschließlich mit Schreibarbeiten betraut.
Ihr Chef, Prof. Dr. Fleißig (F), diktiert ihr vormittags einen Brief, in dem er als Vertreter
der UBT für seine Professur zehn Bände des „Bayreuther Kommentars“ zum Preis von
5.800 € beim Speck-Verlag bestellt. Sie legt den Brief zusammen mit anderen
Schriftstücken dem Professor zur Unterschrift vor.
Nachdem F den Brief unterschrieben hat, kommen ihm Zweifel, ob es nicht besser sei, den
um 5.000 € billigeren „Schmalspur-Kommentar“ zu bestellen. Er nimmt deshalb den Brief
aus der Unterschriftenmappe heraus, um es sich noch einmal zu überlegen.
Als kurz vor Feierabend S einen letzten Blick auf den Schreibtisch des F wirft, entdeckt
sie den Brief. In der Annahme, F habe vergessen, den Brief abschicken zu lassen, gibt sie
ihn zur Post.
Der Speck-Verlag liefert die zehn Bände und verlangt von der UBT Zahlung.
Zu Recht?
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Frage 2:
Wann wird eine schriftlich abgegebene empfangsbedürftige Willenserklärung unter
Anwesenheit wirksam?
Wann eine mündliche abgegebene?
Fall 2.
Auf einem privaten Gebrauchtwagenmarkt bietet der Musiker M seinen 12 Jahre alten
VW Golf zum Verkauf an. Um sich die Wartezeit auf potentielle Kunden zu verkürzen,
lauscht M mit Hilfe seines Walkman und der dazugehörigen Ohrhörer Mozarts „Kleiner
Nachtmusik“. Der an dem Wagen interessierte Student S bietet ihm 2.000 € für das
Fahrzeug. Da der langhaarige m den Walkman, von dem S nichts bemerkt hat,
weiterlaufen lässt, versteht er, dass S den Golf für 3000 € kaufen will, nickt mit dem Kopf
und erklärt erfreut, dass er das Angebot des S annehme. S zahlt daraufhin 2000 € an M.
Kann S von M die Übergabe des Fahrzeugs verlangen, wenn das Geschäft nicht
angefochten wird?
Frage 3:
a) Wann geht eine empfangsbedürftige Willenserklärung unter Abwesenden zu?
b) Handelt es sich bei einer mündlichen Willenserklärung gegenüber einem
Empfangsboten um Erklärung unter Anwesenden?
Fall 3:
Hieb bietet Stich schriftlich bestimmte Waren zum Preis von 1000 € an. Stich schreibt
zurück, er wolle sie für 800 € haben. Dieser Brief wird bei Hieb um 9.00 Uhr vormittags
(zur üblichen Postzustellzeit) in den Hausbriefkasten geworfen. Eine Stunde später schickt
Stich einen Boten zu Hieb mit der Bestellung, Stich wolle die Waren nun doch für 1000 €
kaufen. Dieser Bote richtet seinen Auftrag gegen 11.00 Uhr der Frau Hieb aus. Als kurz
darauf Hieb nach Hause kommt, erfährt er durch seine Frau zunächst von der Bestellung
des Boten und ordnet sofort den Versand der Waren an. Dann erst findet er den Brief.
Stich verweigert sowohl die Abnahme der Waren als auch die Zahlung von 1000 €. Hat
Hieb einen Anspruch auf Annahme und Zahlung?
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Fall 4:
Vermieter V und Jurastudent S schließen am 15.2. einen wirksamen Mietvertrag über eine
Zweizimmerwohnung. In dem Mietvertrag heißt es u.a.:
„§ 6: Das Mietverhältnis kann von beiden Vertragsparteien bis zum dritten Werktage
eines Monats zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden.“
V will dem S zum 31.12. wegen Eigenbedarf kündigen. Auf Anraten seines AnwaltS
schreibt der V dem S mit eingeschriebenem Brief vom 30.9.: „Hiermit kündige ich das
Mietverhältnis zum 31.12. wegen Eigenbedarf.“ (Nähere Ausführungen des Eigenbedarfs
folgt sodann).
Da S am Freitag, den 1.10. zur üblichen Postzustellungszeit in der Vorlesung ist und der
Briefträger niemanden in der Wohnung des S antrifft, hinterlässt ereine Nachricht, dass S
montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr einen eingeschriebenen Brief im
Postamt abholen könne.
S findet diese Nachricht noch am 1.10. um 12.30 Uhr in seinem Briefkasten. Zu diesem
Zeitpunkt liegt der Brief bereits eine halbe Stunde im Postamt zur Abholung bereit. S holt
den Brief am Dienstag, den 5.10. von der Post ab.
Er möchte noch über den 31.12. in der Wohnung bleiben. Darf er das?
Abwandlung zu Fall 4:
Zu welchem Zeitpunkt wäre die Kündigung im Fall 4 wirksam geworden, wenn S dem
Briefträger in Erwartung eines Kündigungsschreibens die Tür nicht geöffnet hätte?
Frage 4:
Welche gesetzgeberische Motivation lässt § 130 BGB erkennen?
Wollte der Gesetzgeber den Absender oder den Empfänger einer Erklärung schützen?
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5. Arbeitspapier: Antrag und Annahme
I. Fragen und Fälle:
1. Was versteht man unter einer „Offerte ad incertas personas“? Wie ist sie von einer
„Invitatio ad offerendum“ abzugrenzen?
2. Wann ist der Antragende an seinen Antrag gebunden? Welche Folgen hat die Bindung
an den Antrag?
3. Was versteht man unter Kontrahierungszwang?
4. Importeur I in Bremen richtet an den Großhändler G in Stuttgart ein Fernschreiben
folgenden Inhalts: „Ich biete Ihnen 10 t Spanien-Orangen, Handelsklasse I, zum Preis
von 400 € pro Tonne.“
G schreibt zurück. „Ich kann Ihr Angebot leider nicht annehmen.“ Zwei Tage später
bereut er seinen Entschluss und schreibt nun an I: „Ich widerrufe meine Ablehnung
und nehme Ihr Angebot an.“ I erhält die Briefe nach der üblichen Postlaufzeit.
Kann G Lieferung der Orangen verlangen?
5. G lässt das Fernschreiben des I zunächst 10 Tage unbeachtet in seinem Büro liegen.
Dann schreibt er zurück: „Ich nehme Ihr Angebot an.“
Wie ist die Rechtslage?
6. G schreibt zurück: „Ich nehme 5 t Orangen.“ Kann er Lieferung von 5 t Orangen
verlangen?
7. Wie erlischt der Antrag? Welche Wirkung hat das Erlöschen?
8. Kunsthändler H bietet dem Kunstfreund F brieflich am 1.12. eine seltene Ausführung
einer Taschenuhr zum Preis von 500 € an und setzt ihm eine Frist zur Annahme bis
zum 10.12. Am 5.12. schickt F die Annahme ab, die aber aus ungeklärten Gründen
erst am 12.12. bei H eintrifft, der am Poststempel den Absendetag erkennen kann, den
Brief aber als verspätet zu den Akten legt und nicht weiter beachtet.
Hat F einen Anspruch auf Übereignung der Taschenuhr?
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9. A hat aus einem Katalog eines Versandhauses V einen neuen Anzug bestellt. Noch
bevor die Bestellkarte dem Versandhaus zugeht, verstirbt A. Das Versandhaus weiß
nichts von dem Tode des A und verschickt den Anzug. Die Witwe und Alleinerbin F
des A lässt den Anzug mit dem Hinweis, sie habe für ihn keine Verwendung,
zurückgehen.
Kann V Bezahlung des Kaufpreises und Abnahme des Anzugs verlangen?
10. Verlagsbuchhändler V schickt dem bekannten Professor P ein Exemplar eines neu
erschienenen BGB-Kommentars zu. In einem beigefügten Schreiben steht u.a.: „Ich
gehe davon aus, dass diese Neuerscheinung auf Ihr Interesse stößt. Sollten Sie das
Buch wider Erwarten nicht behalten wollen, so erwarte ich eine entsprechende
Mitteilung binnen 14 Tagen.“ P stellt den Kommentar in ein Bücherregal und schenkt
ihm keine weitere Beachtung.
Hat V einen Anspruch auf Kaupreiszahlung?
11. Muss die Vertragsannahme immer durch Erklärung gegenüber dem Anbietenden
erfolgen?
6. Arbeitspapier: Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte / Das Abstraktionsprinzip
Teil I: Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte
Fall:
Frau B kauft und bezahlt bei Antiquitätenhändler A eine Standuhr, die im Schaufenster
seines Geschäfts steht. Sie vereinbaren, dass B die Uhr am nächsten Morgen bei A
abholen soll. In der Nacht bricht C, ebenfalls Antiquitätenhändler, der seinem
Konkurrenten A einen Denkzettel verpassen will, in die Geschäftsräume des A ein und
nimmt einige Gegenstände, u.a. die Standuhr mit.
Wer kann von C die Uhr herausverlangen?
Fragen:
1. Was versteht man unter einem Verpflichtungsgeschäft, was unter einem
Verfügungsgeschäft?
2. Welche Unterschiede bestehen zwischen beiden Geschäften?
3. Aus wie vielen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften setzt sich der Kauf einer
Sache zusammen?
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4. Versuchen Sie, folgende Paragraphen danach einzuteilen, ob sie ein Verpflichtungsoder ein Verfügungsgeschäft regeln: §§ 433, 535, 598,929,1030,397,398,780 BGB.
Teil II: Das Abstraktionsprinzip
Fall:
Kunstliebhaber K will bei V, einem Kunsthändler, ein Gemälde kaufen. Besonders gefällt
ihm ein van Gogh. Auf die Frage hin, was dieser kosten solle, verspricht sich V und nennt
statt, wie vorgesehen, 500.000 € nur 150.000 € als Preis. K ist erfreut, dass das Bild so
billig ist und sagt dem V, dass er es zu diesem Betrag nehme. So geschieht es dann auch.
V bemerkt seinen Irrtum erst einen Monat später bei der Abrechnung. Sofort ficht er den
Kauf bei k an und verlangt von diesem das Bild zurück. Zu Recht?
Fragen:
1. Erklären Sie anhand des Falles die Begriffe abstraktes und kausales Geschäft!
2. Versuchen Sie, die oben (Frage 4) genannten Paragraphen danach einzuteilen, ob sie
ein abstraktes oder ein kausales Geschäft regeln!
3. Was besagt das Abstraktionsprinzip?
4. Welche Gründe könnten für das Abstraktionsprinzip sprechen? Welche Probleme
ergeben sich?
7. Arbeitspapier: Fehlende und beschränkte Geschäftsfähigkeit
I. Fälle
1. Die sechsjährige, recht intelligente Karla hat es verstanden, den kinderlieben
Fahrradhändler Voß zu bewegen, ich ein Fahrrad für die Hälfte des angesetzten
Kaufpreises zu überlassen. Als die Eltern davon erfahren, sind sie hocherfreut und
stolz auf ihre geschäftstüchtige Tochter. Nur den Voß reut das Geschäft. Kann er das
Rad zurückbekommen?
a) Wie, wenn Karla 7 Jahre alt gewesen wäre?
b) Wie, wenn Voß während Karla noch auf dem Weg zu ihren Eltern ist, den Eltern
telefonisch erklärt, er wolle am Vertrag nicht festhalten?
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Frage:
Wann ist ein Geschäft lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.d. § 107 BGB? Geben Sie
Beispiele!
2. Der siebzehnjährige Martin, der wie ein Neunzehnjähriger aussieht, hat ohne
Zustimmung seiner Eltern einen Computer gekauft. Die Eltern verlangen vom Händler
den Kaufpreis zurück. Sie sind bereit, dem Händler ihrerseits das Gerät
zurückzugeben. Wie ist die Rechtslage?
Frage:
Welche Interessen werden an der gesetzgeberischen Regelung der §§ 105, 107, 108
BGB deutlich?
3. Die sechzehnjährige Kathrin wird während eines Spaziergangs in der Stadt von dem
Zeitschriftenhändler H angesprochen. Nach einer kurzen Unterhaltung entschließt sich
K, bei H eine monatlich erscheinende Modezeitschrift zum Preis von je 10 € zu
abonnieren und unterschreibt einen dementsprechenden Vertrag. In der Folgezeit
bezahlt K jedoch weder ihr von H bereits bei Vertragsschluss ausgehändigte
Modeheft, noch die Rechnungen für die Hefte der folgenden Monate, deren Abnahme
sie im Übrigen ablehnt. K hat sich nämlich zwischenzeitlich zu einer anderweitigen
Verwendung ihres monatlichen Taschengeldes von 40 € entschlossen. Obwohl H
daraufhin die Eltern der K zu einer „Stellungnahme“ auffordert und insbesondere
darauf hinweist, dass K die Zeitschrift doch ohne weiteres mittels ihres Taschengeldes
bezahlen könne, äußern sich die Eltern ihm gegenüber nicht.
Was kann H von K verlangen?
8. Arbeitspapier: Die Anfechtung wegen Irrtums (Anfechtungsrecht, Teil I)
I. Fragen:
1. Wie verhalten sich Anfechtung und Auslegung zueinander?
2. Welche Anfechtungsgründe kennt das BGB? Welche Eigenarten weisen sie auf?
3. Wie unterscheiden sich die §§ 116-118 von § 119 BGB? Warum macht das Gesetz
diese Unterschiede?
4. Welche Auswirkungen hat die Anfechtung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts?
Erfasst die Anfechtung auch das Verfügungsgeschäft?
5. Warum ordnet § 121 BGB eine kurze Anfechtungsfrist an?
6. Welcher Schaden ist im Rahmen des § 122 BGB zu ersetzen?
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II. Fälle
1. O sitzt in der Kölner Gastwirtschaft „Zum Tünnes“ und trinkt missmutig Kölsch aus
kleinen Gläsern. Da liest er auf der Speisekarte: „Halver Hahn – 3,50 €“. Voll Freude
über den günstigen Geflügelpreis bestellt er das Gericht. Der Kellner K bringt ihm ein
Käsebrot.
Muss O für das Käsebrot bezahlen?
2. A will bei B 1.400 kg Apfelsinen bestellen. Er verschreibt sich aber und bestellt 4.100
kg Apfelsinen. Muss A die 4.100 kg Apfelsinen abnehmen und bezahlen?
3. K erwirbt von V 10.000 Junghennen in der Meinung, die Eierpreise würden steigen.
Infolge neuer EG-Beschlüsse beginnen sie jedoch rapide zu fallen. Kann K anfechten?
4. V verkauft an K ein Grundstück für 200 €/qm und glaub t, ein gutes Geschäft gemacht
zu haben. Kurz darauf erfährt er, das Grundstücke dieser Art und Lage schon seit
längerem für 300 €/qm gehandelt werden. Kann V anfechten?
Variante: V verkauft nur deshalb so preiswert, weil ihm entgegen ist, dass das
Grundstück von der Gemeinde inzwischen zu Baugelände erklärt wurde. Kann V
anfechten?
5. V telegraphiert an R: „Biete Maschine, über die gestern verhandelt, zu 9.800 € an“.
Infolge eines Versehens des Postbeamten kommt das Telegramm mit anderen Ziffern
bei K an: Statt 9.800 € heißt es jetzt 8.900 €. R telegraphiert sofort zurück: „Nehme
Ihr Angebot an“. Muss V die Maschine für 8.900 € liefern?
9. Arbeitspapier: Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung
(Anfechtungsrecht, Teil II)
I. Fragen
1. Um welche Art von Willensmangel handelt es sich bei § 123 BGB? Vergleichen Sie
bitte mit den Willensmängeln bei den Anfechtungsgründen des § 119 BGB.
2. Was versteht man unter einer arglistigen Täuschung im Sinne des § 123 BGB? Wie
kann man einen Anderen täuschen?
3. Erläutern Sie den Begriff der widerrechtlichen Drohung!
4. Wodurch unterscheiden sich die Anfechtung wegen Täuschen bzw. Drohung und die
Irrtumsanfechtung?
II. Fälle
1. A sieht auf dem Ausstellungsgelände des Autohändlers G einen gebrauchten VW Golf
GTI stehen. Da er gerade einen Wagen benötigt, führt er mit G ein Verkaufsgespräch.
G, der den Golf endlich loswerden will, erklärt dem A, er sei bereit, ihm den Wagen
für 12.000 € zu überlassen. Er verschweigt dem A aber, dass der Golf einmal in einen
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schweren Unfall verwickelt war, der dessen Chassis erheblich in Mitleidenschaft
gezogen hatte. Da dem A der von G geforderte Preis für den erst zwei Jahre alten und
augenscheinlich in gutem Zustand befindlichen Pkw recht günstig erscheint, kauft er
den Golf, ohne sich nach der Unfallfreiheit des Wagens erkundigt zu haben.
Drei Wochen später stellt ein Freund des A zufällig fest, dass der Wagen erhebliche
technische Mängel aufweist, die von einem früheren Verkehrsunfall stammen. A
möchte den Vertrag „aus der Welt schaffen“.
Was kann er tun?
2. a) Buchhalter B gerät in den Verdacht, in der Firma, in der er beschäftigt ist, 500 €
unterschlagen zu haben. Deshalb fordert ihn sein Arbeitgeber A auf, in die
Auflösung seines Arbeitsvertrages mit sofortiger Wirkung einzuwilligen,
andernfalls werde er gegen ihn Strafanzeige erstatten. B willigt notgedrungen ein.
Kann er die Auflösung (seine Unschuld ausgenommen) wieder rückgängig
machen?
b) Wie ist der Fall zu beurteilen, wenn A den Unterschlagungsverdacht zum Anlass
nimmt, von B zu verlangen, sich zur Zahlung von 5.000 € Schadenersatz aus
einem von ihm verursachten früheren Verkehrsunfall zu verpflichten?
3. Student S möchte bei der Bank B ein Darlehen in Höhe von 5.000 € aufnehmen. Weil
die Bank eine Sicherheit verlangt, bittet S seinen Vater V, bei B für ihn zu bürgen.
Dabei versichert S dem V ohne Wissen der B, er könne das Darlehen ohne weiteres
durch die laufenden Einkünfte aus seiner Nebenbeschäftigung am Studienort tilgen. V
unterschreibt daraufhin die Bürgschaftsurkunde, die S zuvor von B zur Beschaffung
eines Bürgen für das Darlehen erhalten hatte.
Tatsächlich hat S jedoch keinerlei laufende Einkünfte, so dass sich B mangels Zahlung
des S schon bald an V wendet. V ficht die Bürgschaft B gegenüber an, da er über die
Einkünfte des S falsch informiert worden sei.
Kann B den V aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen?
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Arbeitspapier: Das Handeln für andere
I. Fragen und Fälle:
Fragen:
1. In welchem Verhältnis stehen Privatautonomie und Stellvertretung zueinander?
2. Wie hat der Gesetzgeber die Interessenlage bei der Stellvertretung bewertet und den
Schutz von Vertretenem, Vertreter und Drittem ausgestaltet?
3. Welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen normiert § 1164 I 1 BGB?
4. Grenzen Sie Stellvertretung und Botschaft voneinander ab und arbeiten Sie die
Unterschiede heraus.
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Fall 1:
Die Eltern Müller überlegen, ob sie für die Geburtstagsfeier ihres 7-jährigen Sohnes S
30 Brötchen und 5 Kaviarbrote einkaufen sollen. Schließlich schicken sie S zum Bäcker,
um 30 Brötchen zu bestellen. Der verwirrte S ordert 30 Kaviarbrote. Die Müllers lehnen
am folgenden Tag bei der Abholung das Geschäft gegenüber B erschrocken ab. Kann B
von M oder S Zahlung bzw. Schadenersatz verlangen, wenn S folgendes erklärt hatte:
a) „Ich möchte für morgen 30 Kaviarbrote bestellen, für Müller.“
b) „Meine Eltern haben gesagt, dass Sie morgen für Müller 30 Kaviarbrote zurücklegen
sollen“.
Fall 2:
Der bisher arbeitslose A, der in einer anderen Stadt wohnte, hat in einem Laden in
Bayreuth einen Job gefunden. Kurz vor Dienstschluss am Freitag wird er beauftragt, für
den Ladeninhaber L Büromaterial zu besorgen. Mit den erhaltenen 100 € kauft er es bei
V und nimmt es auf sein Zimmer in einem Gasthof mit. Obwohl A mit den Zahlungen
für das Zimmer in dem Gasthof im Rückstand ist, weil er noch kein Gehalt bekommen
hat, zieht er am nächsten Tag in eine neue Wohnung um. Der Gastwirt W nimmt das
Büromaterial als Pfand an sich. L verlangt von W die Herausgabe. Zu Recht?
Fall 3:
Der Student S, der den einschläfernden Vorlesungen seines Professors P überdrüssig ist,
beschließt, ihm belebendes Anschauungsmaterial aus der Rechtspraxis zu beschaffen.
Als in Bayreuth die Tagung „Didaktik des Jurastudiums“ veranstaltet wird, gibt er sich
am Telefon als P aus und bucht eine Übernachtung im Hotel Anker. Das infolge der
Tagung voll belegte Hotel muss andere Interessenten abweisen. P. lehnt die Bezahlung
der Rechnung ab. S prahlt mit seiner „Heldentat“ und wird ertappt. Hat das Hotel gegen
S oder P Ansprüche?
Frage:
Was versteht man unter einer Vollmacht? Wie kann sie erteilt und zum Erlöschen
gebracht werden? In welchem Verhältnis steht die Vollmacht zu dem ihr zugrunde
liegenden Rechtsverhältnis?
Fall 4:
a) Bauherr B baut mit Hilfe des Architekten A ein Haus. B besteht darauf, Aufträge
an Handwerker selbst zu erteilen. Nach und nach lässt er es zu, dass A auch ohne
ihn Aufträge vergibt; er bezahlt auch die fälligen Rechnungen. Diese Übung
spricht sich unter den Handwerkern herum. Als B die Rechnung des Maurers M zu
teuer erscheint, will er nicht zahlen. Zu Recht?
b) Wie ist zu entscheiden, wenn B das Verhalten des A unbekannt blieb, weil er sich
nicht um den Bau kümmerte?
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Fragen:
1. Warum verhindert § 181 BGB sog. Insichgeschäfte?
2. Was versteht man unter Missbrauch der Vertretungsmacht?
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