Amt Burg - St. Michaelisdonn - Gemeinschaftsschule am Hamberg in
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Amt Burg - St. Michaelisdonn - Gemeinschaftsschule am Hamberg in
Amt Burg - St. Michaelisdonn Der Amtsvorsteher Amt Buro-St.Michaelisdonn . Postf. 46.25710 Buro (Dithm.) 25712 Burg (Dithm.), Holzmarkt 7 Fax: ulelternbeiratsvorsitzender der Gemeinschaftsschule am Hamberg 04825 / 93 05 40 E-Mail: [email protected] Sch lhre Zeichen / lhre Nochricht vom Mein Zeichen / Meine Nochricht vom Burg (Dithm.), 20.01 .2014 Antrag weiterer Busverbindungen zur besseren Erreichbarkeit der Gemeinschaftsschule am Hamberg in Burg (Dithm.) vom 05.08.2013 Sehr geehrter Herr Göttsche, der Antrag auf eine zusätzliche Busverbindung vom Eddelaker Kreisverkehr zur 2. Stunde der Gemeinschaftsschule am Hamberg wird hiermit abgelehnt. Begründung: Eine Busverbindung zur 1. Unterrichtsstunde an der Gemeinschaftsschule Burg ist vorhanden. Dieser Bus kommt um 07:24 Uhr an der Gemeinschaftsschule Burg an. Schulbeginn zur 1. Unterrichtsstunde an der Gemeinschaftsschule Burg ist um 07:35 Uhr. Die 2. Unterrichtsstunde beginnt um 08:25 Uhr. Gemäß § 7 Buchst. b der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Dithmarschen vom 09.10.2008 in der zurzeit geltenden Fassung ist die Beförderung mit Verkehrsmitteln nach § 4 Abs. 1 Buchst. a-c in der Regel zumutbar, wenn regelmäßige Wartezeiten von 60 Minuten vor Unterrichtsbeginn nicht überschritten werden, ohne dass ein beaufsichtigter Aufenthaltsraum zur Verfügung steht. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schüler/innen vor Beginn der 2. Unterrichtsstunde in einem Aufenthaltsraum in der Gemeinschaftsschule aufhalten können. Somit ist eine tatsächliche Wartezeit von 61 Minuten vor Beginn der 2. Unterrichtsstunde für die Schüler/innen aus Eddelak durchaus zumutbar. Der Kreis Dithmarschen hat mit Schreiben vom 12.11.2013 aus diesen Gründen die Übernahme der Z|3-Kreisbeteligung an der beantragten Busverbindung für Schüler/innen aus Eddelak zur 2. Unterrichtsstunde an der Gemeinschaftsschule Burg abgelehnt. Der Amtsausschuss des Amtes Burg-St. Michaelisdonn folgt dieser Auffassung und hat daher in seiner Sitzung am 11.12.2A13 die Einrichtung einer zusätzlichen Busverbindung und den damit einhergehenden Schülerbeförderungskosten abgelehnt. Sorechzeiten: Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzl. 14.00 bis 16.00 Uhr jeden 1. Do. im Monat bis 18.00 Uhr Konten: GläubigerJdentifi kationsnummer: DElgzzzggg00439047 Sparkasse Westholstein (BV 222 500 20), Nr. 100 029 2 (BlC: NOLADE2IWHO, IBAN: DE3022250020 0001 000292) Postbank Hamburg (BLZ 200 100 20), Nr. 350 892 06 (BlC: PBNKDEFF2OO, IBAN: DE10 20010020 0035 0892 06) -2- Abschließend weise ich auf den Grundsatz in § 1 Abs. 4 der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Dithmarschen hin, wonach diese Satzung gem. § 136 SchulG keine Rechtsansprüche der Schulleiter/innen, Lehrkräfte, Eltern, Schüler/innen gegen den Schulträger, den Träger der Schülerbeförderung oder das Land begründet. lch bedauere, lhnen keinen günstigeren Bescheid erteilen zu können. lhr Antrag auf eine neue Busverbindung aus Schafstedt zur Gemeinschaftsschule am Hamberg wurde vom Amtsausschuss in seiner Sitzung am 05.08.2013 zusammen mit dem Antrag von Frau Birgit Neumann aus der Gemeinde Schafstedt behandelt. Leider muss ich lhnen mitteilen, dass auch dieser Antrag vom Amtsausschuss abgelehnt wurde. Begründunq: Die Gemeinde Schafstedt ist an den Busbeförderungskreis der Gemeinschaftsschule am Hamberg in Burg (Dithm.) nicht angeschlossen. Das zuständige Verkehrsunternehmen, die Firma Autokraft, ist nicht in der Lage, eine Veränderung der Fahrpläne vorzunehmen, damit eine Busverbindung von Schafstedt zur Gemeinschaftsschule am Hamberg in Burg (Dithm.) möglich ist. Darüber hinaus ist es nach der bestehenden Schülerbeförderungssatzung des Kreises Dithmarschen Schülern zumutbar, eine Wegstrecke zwischen Wohnung und Haltestelle von bis zu 4 km zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücl<zulegen. Die nächstmögliche Bushaltestelle im Falle der Antragstellerin Frau Birgit Neumann (Eggstedter Holz) zur Erreichung der Gemeinschaftsschule am Hamberg ist weniger als 4 km von ihrer Wohnung entfernt, sodass es der Tochter von Frau Neumann zuzumuten ist, die Haltestelle zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen. Aus zuvor genannten Gründen hat der Amtsausschuss des Amtes Burg-St. Michaelisdonn am 05.08.2013 den Antrag auf Einrichtung einer Beförderungsmöglichkeit von Schafstedt zur Gemeinschaftsschule am Hamberg, Burg (Dithm.), abgelehnt. lch bedauere, lhnen keine andere Mitteilung machen zu können. Mit freUtrdlichen Grüßen tdr\/nurtras ,ilI**n, 2. Mehrausfertigunq: Gemeinschaftsschule am Hamberg