USA: Änderung des Verfahrens für

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USA: Änderung des Verfahrens für
Kundenmitteilung
Custody - Tax
Domestic D069
19. November 2007
USA: Änderung des Verfahrens für Kapitalmaßnahmen gemäß IRC Section
302
In Bezug auf die Kundenmitteilung A039 vom 15. Februar 2007 teilt Clearstream Banking 1 mit, dass ab
19. November 2007
Clearstream Banking Änderungen bezüglich des Verfahrens für Barausschüttungen aus
Kapitalmaßnahmen gemäß Section 302 einführen wird. Von diesen Änderungen sind Kunden betroffen,
die über ein Konto bei CBL oder CBF verfügen.
Hintergrund
Am 17. Oktober 2007 haben das US Treasury Department und der US Internal Revenue Service (IRS)
Vorschläge für neue Bestimmungen in Bezug auf NRA-Quellensteuer- und Reporting-Verpflichtungen
für US-Finanzinstitute im Hinblick auf Ausschüttungen durch Rückkäufe aktiv gehandelter Aktien
veröffentlicht.
Durch die vorgeschlagenen Bestimmungen werden das in dem in Kundenmitteilung A039 erwähnten
Private Letter Ruling 2000552007 beschriebene Verfahren sowie das innerhalb von Clearstream
Banking bereits angewandte Verfahren bestätigt.
Änderungen bezüglich der steuerlichen Behandlung
Quellensteuer-Verfahren
Ab 19. November 2007 erfolgen sämtliche Barausschüttungen aus Kapitalmaßnahmen gemäß IRC
Section 302 in Abhängigkeit davon, ob am Termin für die Barausschüttung bekannt ist, dass das
jeweilige Ereignis IRC Section 302 unterliegt:
• Sofern dies bekannt ist und die Kunden mindestens 2 Geschäftstage vor diesem Termin eine
entsprechende Mitteilung von Clearstream Banking erhalten haben, erfolgt die Ausschüttung
am Zuteilungstermin unter Abzug einer Quellensteuer in Höhe von 30%,
oder
• Sofern dies nicht bekannt ist, wird die Ausschüttung am Zuteilungstermin ohne Abzug einer
Quellensteuer vorgenommen. Sobald die Information zur Verfügung steht, erhalten die Kunden
eine entsprechende Mitteilung von Clearstream Banking und die Quellensteuer von 30% wird 2
Geschäftstage später abgebucht.
Frist zur Einreichung von Unterlagen
Anspruchsberechtigte Kunden müssen ihre Bescheinigungen für Übernahmen/Fusionen oder
Quellensteuererklärungen innerhalb von 50 Tagen ab dem Zuteilungstermin für Übernahmen/
Fusionen bei Clearstream Banking einreichen.
Erstattungsverfahren
Kunden können ihre Bescheinigungen für Übernahmen/Fusionen oder Quellensteuererklärungen
jederzeit innerhalb der vorstehend genannten 50-Tage-Frist einreichen. Die Quellensteuererklärung
von Clearstream Banking wird bei Erhalt dieser Unterlagen entsprechend geändert und an den
1. Clearstream Banking bezieht sich in dieser Kundenmitteilung auf Clearstream Banking Frankfurt (CBF) und Clearstream Banking
Luxemburg (CBL). CBF und CBL sind Unternehmen der Deutsche Börse Group.
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Steuerbeauftragten weitergeleitet. Die Erstattung erfolgt, sobald die Zahlung des Steuerbeauftragten
eingegangen ist.
Hinweis: Dieses Erstattungsverfahren ist abhängig von der Verfügbarkeit von Barmitteln beim
Steuerbeauftragten. Hierbei gilt das Eingangsprinzip ("first come, first served"). Clearstream
Banking übernimmt keine Garantie für den Zeitpunkt des Eingangs der
Erstattungszahlungen.
Kunden, deren Bescheinigungen oder Quellensteuererklärungen nach Ablauf der 50-Tage-Frist
eingehen, können den Erstattungsservice von Clearstream Banking nicht in Anspruch nehmen. In
diesem Fall muss die Erstattung direkt beim IRS beantragt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk unter:
E-Mail:
Telefon:
Fax:
Luxemburg
Frankfurt
[email protected]
[email protected]
+352-243-32835
+49-(0) 69-2 11-1 3821
+352-243-632835
+49-(0) 69-2 11-61 3821
oder vom Clearstream Banking Customer Service oder von Ihrem Relationship Officer.
Allgemeine Informationen zu Produkten und Services von Clearstream Banking sind der Clearstream
Banking-Website unter www.clearstream.com zu entnehmen.
Haftungsausschluss Circular 230
Angaben zu US-Steuerfragen in diesem Dokument (einschließlich Anhänge) dienen nicht der
Vermeidung von Steuerstrafen in den Vereinigten Staaten, sind nicht zu diesem Zweck verfasst und
können nicht dementsprechend verwendet werden.
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