Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
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Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
Mit Sicherheit gesünder leben Hinzuverdienstgrenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Persönliche Voraussetzungen Erreichen der Regelaltersgrenze1) Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren. Für von 1947 bis 1963 Geborene wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Für 1964 oder später Geborene liegt sie bei 67 Jahren. Für Versicherte, die vor dem 1.1.1955 geboren sind und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart hatten, erfolgt keine Anhebung der Altersgrenze, d. h., ein Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr ist ohne Abschläge möglich. Wartezeit = Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung 5 Jahre Die Wartezeit von 5 Jahren wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten2) und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung nach dem 30.6.1977. Hinzuverdienst unbeschränkt 1) Bei vorzeitiger Inanspruchnahme erfolgt ein Rentenabschlag von 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme (z. B. 12 Monate = 3,6 % Rentenabschlag) 2) Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR. Service-Team Service-Fax Internet E-Mail 0800 3755 3755 5* 0800 3755 3755 9* www.Die-Schwenninger.de [email protected] Mit Sicherheit gesünder leben Hinzuverdienstgrenzen für Rentner Rentenart: Altersrente für langjährig Versicherte Persönliche Voraussetzungen Mindestalter 63 Jahre Bis Jahrgang 1948 Rente ohne Abschläge erst bei Rentenbeginn ab 65 Jahre. Bei vorzeitigem Rentenbeginn im Alter von 63 bis 65 Jahre Abschläge bis 7,2 % Ab Jahrgang 1949 Anhebung der Altersgrenze stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr. Bei vorzeitigem Rentenbeginn im Alter von 63 bis 67 Jahre Abschläge bis 14,4 %1) Vertrauensschutz 1: Bei Versicherten, die vor dem 1.1.1955 geboren sind und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeit vereinbart hatten, findet keine Verschiebung der Altersgrenze von 65 auf 67 statt. Vertrauensschutz 2: Bei Versicherten, die vom 1.1.1948 bis 31.12.1954 geboren sind und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeit vereinbart hatten, wird der frühestmögliche Rentenbeginn vom 63. Lebensjahr stufenweise auf das 62. Lebensjahr abgesenkt. Wartezeit 35 Jahre Die Wartezeit wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten2) und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung nach dem 30.6.1977. Für die Wartezeit von 35 Jahren werden zusätzlich Anrechnungszeiten3), die Zurechnungszeit4) und Berücksichtigungszeiten5) angerechnet (zu berücksichtigen sind ebenfalls entsprechende Zeiten in EU-Ländern mir Sozialversicherungsabkommen). = Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab Als Hinzuverdienst gelten der monatliche Bruttoverdienst, der 1.1.2002) ab 1.7.2015: monatliche steuerrechtliche Teilrentenart West in EUR Ost in EUR Gewinn (Einkünfte aus Gewerz. B. zuvor Geringverdiener bebetrieb, aus selbständiger Ar1/3 Teilrente 1.063,13 984,51 beit und aus Land und Forstwirt 1/2 Teilrente 807,98 748,23 schaft) sowie vergleichbares 552,83 511,95 Einkommen (zum Beispiel Vorru- 2/3 Teilrente hestandsgeld). z. B. zuvor Durchschnittsverdiener (Durchschnittsentgelt 2015 monatlich 2.916,58 Euro) 1/3 Teilrente 2.126,26 1.969,02 1/2 Teilrente 1.615,96 1.496,45 2/3 Teilrente 1.105,65 1.023,89 Mehr Informationen auf www. deutsche-rentenversicherung.de 1) Die individuelle Hinzuverdienstgrenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente) oder das 0,19fache (bei 1/2 Teilrente) oder das 0,13fache (bei 2/3 Teilrente) der monatlichen Bezugsgröße (Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr (§ 18 SGB IV) multipliziert mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Jahre vor Rentenbezug, mindestens jedoch 1,5 EP. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten. 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme (z. B. 12 Monate = 3,6 % Rentenabschlag/4 Jahre = 14,4 %) Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR. 3) Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden. 4) Um Versicherten, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden, eine ausreichende Rente zu sichern, bekommen sie eine so genannte Zurechnungszeit. 5) Berücksichtigungszeit ist die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr. 2) Mit Sicherheit gesünder leben Hinzuverdienstgrenzen für Rentner Rentenart: Altersrente für besonders langjährig Versicherte (in Kraft seit 1.1.2012) Persönliche Voraussetzungen Mindestalter 65 Jahre1) Wartezeit 45 Jahre Die Wartezeit wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten2). Für die Wartezeit von 45 Jahren werden zusätzlich Anrechnungszeiten3), die Zurechnungszeit4) und Berücksichtigungszeiten5) angerechnet (zu berücksichtigen sind ebenfalls entsprechende Zeiten in EU-Ländern mir Sozialversicherungsabkommen). Nicht berücksichtigt werden Zeiten des Bezuges von ALO-Geld I und II, ALO-Hilfe, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und dem sogenannten Rentensplitting. = Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab Als Hinzuverdienst gelten der monatliche Bruttoverdienst, der 1.1.2002) ab 1.7.2015: monatliche steuerrechtliche Teilrentenart West in EUR Ost in EUR Gewinn (Einkünfte aus Gewerz. B. zuvor Geringverdiener bebetrieb, aus selbständiger Ar1/3 Teilrente 1.063,13 984,51 beit und aus Land und Forstwirt 1/2 Teilrente 807,98 748,23 schaft) sowie vergleichbares 552,83 511,95 Einkommen (zum Beispiel Vorru- 2/3 Teilrente hestandsgeld). z. B. zuvor Durchschnittsverdiener (Durchschnittsentgelt 2015 monatlich 2.916,58 Euro) 1/3 Teilrente 2.126,26 1.969,02 1/2 Teilrente 1.615,96 1.496,45 2/3 Teilrente 1.105,65 1.023,89 Mehr Informationen auf www. deutsche-rentenversicherung.de 1) Die individuelle Hinzuverdienstgrenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente) oder das 0,19fache (bei 1/2 Teilrente) oder das 0,13fache (bei 2/3 Teilrente) der monatlichen Bezugsgröße (Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr (§ 18 SGB IV) multipliziert mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Jahre vor Rentenbezug, mindestens jedoch 1,5 EP. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Ein vorzeitiger Rentenbezug ist bei einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht möglich. Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR. 3) Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden. 4) Um Versicherten, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden, eine ausreichende Rente zu sichern, bekommen sie eine so genannte Zurechnungszeit. 5) Berücksichtigungszeit ist die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr. 2) Mit Sicherheit gesünder leben Hinzuverdienstgrenzen für Rentner Rentenart: Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige Persönliche Voraussetzungen Vollendung des 60. Lebensjahres und Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft (ab GdB 50, jedoch keine Gleichgestellten). Versicherte, die vor dem 1.1.1951 geboren sind, können diese Rente auch erhalten, wenn sie, alternativ zum Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft, berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht sind. Die Altersgrenze wurde für ab 1941 geborene Versicherte stufenweise auf das 63. Lebensjahr angehoben, von Jahrgang 1944 bis 1951 gilt die Altersgrenze 63 Jahre. (Abschlag bis 10,8 %).1) Keine Anhebung der Altersgrenze und somit Rentenbeginn ab 60. Lebensjahr ohne Abschläge ist möglich für Versicherte, die am 16.11.2000 das 50. Lebensjahr vollendet und schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig waren. Ab Jahrgang 1952 werden frühestmöglicher Rentenbeginn von 60 auf 62 und Altersgrenze von 63 auf 65 parallel stufenweise um 2 Jahre verschoben; bei vorzeitigem Rentenbeginn bis zu 10,8 % Abschlag.1) Keine Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 65 für Versicherte, die vor dem 1.1.1955 geboren sind und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeit vereinbart hatten. Wartezeit 35 Jahre Die Wartezeit wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten2) und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung nach dem 30.6.1977. Für die Wartezeit von 35 Jahren werden zusätzlich Anrechnungszeiten3), die Zurechnungszeit4) und Berücksichtigungszeiten5) angerechnet (zu berücksichtigen sind ebenfalls entsprechende Zeiten in EU-Ländern mir Sozialversicherungsabkommen). = Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab Als Hinzuverdienst gelten der monatliche Bruttoverdienst, der 1.1.2002) ab 1.7.2015: monatliche steuerrechtliche Teilrentenart West in EUR Ost in EUR Gewinn (Einkünfte aus Gewerz. B. zuvor Geringverdiener bebetrieb, aus selbständiger Ar1/3 Teilrente 1.063,13 984,51 beit und aus Land und Forstwirt 1/2 Teilrente 807,98 748,23 schaft) sowie vergleichbares 552,83 511,95 Einkommen (zum Beispiel Vorru- 2/3 Teilrente hestandsgeld). z. B. zuvor Durchschnittsverdiener (Durchschnittsentgelt 2015 monatlich 2.916,58 Euro) 1/3 Teilrente 2.126,26 1.969,02 1/2 Teilrente 1.615,96 1.496,45 2/3 Teilrente 1.105,65 1.023,89 Mehr Informationen auf www. deutsche-rentenversicherung.de 1) Die individuelle Hinzuverdienstgrenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente) oder das 0,19fache (bei 1/2 Teilrente) oder das 0,13fache (bei 2/3 Teilrente) der monatlichen Bezugsgröße (Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr (§ 18 SGB IV) multipliziert mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Jahre vor Rentenbezug, mindestens jedoch 1,5 EP. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme erfolgt ein Rentenabschlag von 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme (z. B. 12 Monate = 3,6 % Rentenabschlag x 3 Jahre = 10,8% maximaler Abschlag) 2) Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR. 3) Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden. 4) Um Versicherten, die in jungen Jahren vermindert erwerbsfähig werden, eine ausreichende Rente zu sichern, bekommen sie eine so genannte Zurechnungszeit. 5) Berücksichtigungszeit ist die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr. Mit Sicherheit gesünder leben Hinzuverdienstgrenzen für Rentner Rentenart: Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit Persönliche Voraussetzungen Geburt vor dem 1.1.1952, danach Wegfall dieser Rentenleistung. Arbeitslosigkeit bei Beginn der Rente und Vollendung des 60. Lebensjahres. Nach dem 58 1/2. Lebensjahr mindestens 52 Wochen arbeitslos. oder 24 Monate Altersteilzeitarbeit vor Rentenbeginn. 10 Jahre vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge. Ab Jahrgang 1942 beträgt die Altersgrenze statt dem 60. nunmehr das 65. Lebensjahr (Abschlag bis 18 %)1). Der frühestmögliche Rentenbeginn wird für die Jahrgänge 1946 bis 1948 stufenweise auf das 63. Lebensjahr verschoben. Somit ergibt sich ab Jahrgang 1949 ein maximaler Abschlag von 7,2 %. Keine Verschiebung der Altersgrenze für Versicherte, die bis 31.12.1951 geboren sind und vor dem 1.1.2004 Altersteilzeit vereinbart hatten. Wartezeit 15 Jahre Die Wartezeit von 15 Jahren wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten2) und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung nach dem 30.6.1977. = Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung Hinzuverdienst Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab Als Hinzuverdienst gelten der monatliche Bruttoverdienst, der 1.1.2002) ab 1.7.2015: monatliche steuerrechtliche Teilrentenart West in EUR Ost in EUR Gewinn (Einkünfte aus Gewerz. B. zuvor Geringverdiener bebetrieb, aus selbständiger Ar1/3 Teilrente 1.063,13 984,51 beit und aus Land und Forstwirt 1/2 Teilrente 807,98 748,23 schaft) sowie vergleichbares 552,83 511,95 Einkommen (zum Beispiel Vorru- 2/3 Teilrente hestandsgeld). z. B. zuvor Durchschnittsverdiener (Durchschnittsentgelt 2015 monatlich 2.916,58 Euro) 1/3 Teilrente 2.126,26 1.969,02 1/2 Teilrente 1.615,96 1.496,45 2/3 Teilrente 1.105,65 1.023,89 Mehr Informationen auf www. deutsche-rentenversicherung.de 1) 0,3 2) Die individuelle Hinzuverdienstgrenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente) oder das 0,19fache (bei 1/2 Teilrente) oder das 0,13fache (bei 2/3 Teilrente) der monatlichen Bezugsgröße (Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr (§ 18 SGB IV) multipliziert mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Jahre vor Rentenbezug, mindestens jedoch 1,5 EP. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten. % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme (z. B. 12 Monate = 3,6 % Rentenabschlag/5 Jahre = 18 %) Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR. Mit Sicherheit gesünder leben Hinzuverdienstgrenzen für Rentner Rentenart: Altersrente für Frauen Persönliche Voraussetzungen Geburt vor dem 1.1.1952, danach Wegfall dieser Rentenleistung. Geltung nur für weibliche Versicherte. Vollendung des 60. Lebensjahres. Ab Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeitragszeiten. Die Altersgrenze ist für die Jahrgänge ab 1945 bereits das 65. Lebensjahr. Bei vorzeitigem Rentenbeginn ab 60. Lebensjahr ist ein maximaler Abschlag von 18 % möglich.1) Wartezeit 15 Jahre Die Wartezeit von 15 Jahren wird erfüllt mit Beitrags- und Ersatzzeiten2) und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung nach dem 30.6.1977. = Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung Hinzuverdienst Als Hinzuverdienst gelten der monatliche Bruttoverdienst, der monatliche steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit und aus Land und Forstwirt schaft) sowie vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Vorruhestandsgeld). Mehr Informationen auf www. deutsche-rentenversicherung.de 1) 2) Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab 1.1.2002) ab 1.7.2015: Teilrentenart West in EUR Ost in EUR z. B. zuvor Geringverdiener 1/3 Teilrente 1.063,13 984,51 1/2 Teilrente 807,98 748,23 2/3 Teilrente 552,83 511,95 z. B. zuvor Durchschnittsverdiener (Durchschnittsentgelt 2015 monatlich 2.916,58 Euro) 1/3 Teilrente 2.126,26 1.969,02 1/2 Teilrente 1.615,96 1.496,45 2/3 Teilrente 1.105,65 1.023,89 Die individuelle Hinzuverdienstgrenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente) oder das 0,19fache (bei 1/2 Teilrente) oder das 0,13fache (bei 2/3 Teilrente) der monatlichen Bezugsgröße (Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr (§ 18 SGB IV) multipliziert mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Jahre vor Rentenbezug, mindestens jedoch 1,5 EP. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten. 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme (z. B. 12 Monate = 3,6 % Rentenabschlag/5 Jahre = 18 %) Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR. Mit Sicherheit gesünder leben Hinzuverdienstgrenzen für Rentner Rentenart: Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute Persönliche Voraussetzungen Vollendung des 60. Lebensjahres. (ab 1.1.1964 geborene Versicherte müssen das 62. Lebensjahr vollendet haben; stufenweise Anhebung für die Jahrgänge 1952 bis 1963) Wartezeit 25 Jahre Beitragsleistungen aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage. Angerechnet werden auch Zeiten, in denen Anpassungsgeld bezogen wurde. Vor dem Beginn dieser Leistung muss eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt worden sein. Daneben werden auch Ersatzzeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung und Untertagezeiten aus der Zeit vor 1968 angerechnet, die ähnlich den Wartezeitalternativen der Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) ermittelt werden. = Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung Hinzuverdienst Als Hinzuverdienst gelten der monatliche Bruttoverdienst, der monatliche steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit und aus Land und Forstwirt schaft) sowie vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Vorruhestandsgeld). Mehr Informationen auf www. deutsche-rentenversicherung.de Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei einer Vollrente: 450 EUR Hinzuverdienstgrenze bis zur Regelaltersgrenze bei Teilrenten (Rentenbeginn ab 1.1.2002) ab 1.7.2015: Teilrentenart West in EUR Ost in EUR z. B. zuvor Geringverdiener 1/3 Teilrente 1.063,13 984,51 1/2 Teilrente 807,98 748,23 2/3 Teilrente 552,83 511,95 z. B. zuvor Durchschnittsverdiener (Durchschnittsentgelt 2015 monatlich 2.916,58 Euro) 1/3 Teilrente 2.126,26 1.969,02 1/2 Teilrente 1.615,96 1.496,45 2/3 Teilrente 1.105,65 1.023,89 Die individuelle Hinzuverdienstgrenze errechnet sich wie folgt: das 0,25fache (bei 1/3 Teilrente) oder das 0,19fache (bei 1/2 Teilrente) oder das 0,13fache (bei 2/3 Teilrente) der monatlichen Bezugsgröße (Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr (§ 18 SGB IV) multipliziert mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Jahre vor Rentenbezug, mindestens jedoch 1,5 EP. Die Höhe der Entgeltpunkte ergibt sich unter anderem aus dem Verhältnis des Einkommens des Versicherten zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten.