Wohngemeinschaften - Koordinationsstelle

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Wohngemeinschaften - Koordinationsstelle
Obdach
und
Wohnen
Unterbringung
Jugendliche und Junge
Erwachsene in WIEN
… ein kurzer Überblick
Obdach
und
Wohnen
Volle Erziehung

§ 30. (1) Ist das Kindeswohl gefährdet und ist zu erwarten, dass die Gefährdung nur durch
Betreuung außerhalb der Familie oder des sonstigen bisherigen Wohnumfeldes abgewendet
werden kann, ist Kindern und Jugendlichen volle Erziehung zu gewähren, sofern der Kinderund Jugendhilfeträger mit der Pflege und Erziehung zur Gänze betraut ist.

(2) Volle Erziehung umfasst die Pflege und Erziehung der Minderjährigen in einer
Pflegefamilie, bei Personen gemäß § 44 Abs. 6, in sozialpädagogischen
Einrichtungen oder durch nicht ortsfeste Formen der Sozialpädagogik.

(3) Die Pflege und Erziehung hat, vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern, vorrangig bei Personen gemäß §
44 Abs. 6 oder in einer geeigneten Pflegefamilie stattzufinden.
 (4) Auch unbegleiteten minderjährigen Fremden, die einen hohen
Betreuungsbedarf aufweisen (zB unmündigen minderjährigen Fremden)
ist volle Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen zu gewähren.
Obdach
und
Wohnen
Unterbringung Minderjährige
 Gesetzlich Jugendwohlfahrtsträger- WIEN: MAG 11
 Krisenzentren
 Wohngemeinschaften
 Betreutes Wohnen
 Andere sozialpädagogische Einrichtungen
 Private Vertragseinrichtungen (Oase, Volkshilfe, AK
Noah, SOS Kinderdorf, Jugend am Werk, Vereine
Integrationshaus, Caritas etc.)
 Mutter-Kind-Einrichtungen
Obdach
und
Wohnen
Regional
 Region I - 6., 7., 8., 9., 12., 13. und 14 . Bezirk
 Region II - 20. und 21. Bezirk
 Region III - 1., 3., 4., 5. und 11. Bezirk
 Region IV - 10. und 23. Bezirk
 Region V - geschlossen
 Region VI - 15., 16., 17., 18. und 19. Bezirk
 Region VII - Fachbereich Verselbstständigung und Wohnen
 Region VIII - 2. und 22. Bezirk
Obdach
und
Wohnen
Beispiel: Sozialpädagogische Einrichtungen - Region I
Die Region I umfasst die Bezirke 6, 7, 8, 9, 12, 13 und 14 sowie Klosterneuburg.

Kinder zwischen 2 und 15 werden in kleinen Krisenwohngemeinschaften
untergebracht. Für jeden Wiener Gemeindebezirk gibt es solche "Krisenzentren“:
Mariahilfer Strasse 142, Längenfeldgasse

Volkshilfe 3 WGs und Verein Oase 2 WGs

Klosterneuburg mit Lehrküche
Wohngemeinschaft
5., Margaretenstraße 105/Stiege
1/12+13
544 86 01
Wohngemeinschaft
9., Porzellangasse 22/1/2
403 04 54
Wohngemeinschaft
10., Quellenstraße 24B/25/25+26
606 10 86
5-Tages-Wohngemeinschaft
14., Jenullgasse 4
810 12 19
Wohngemeinschaft
14., Jenullgasse 4, Wohngemeinschaft
2
897 55 06
Wohngemeinschaft
12., Korbergasse 4/6/1/R1
817 43 68
Wohngemeinschaft
14., Penzinger Straße 150-166/30/R2
662 85 72
Wohngemeinschaft
14., Missindorfstraße 10/6
789 95 55
Obdach
und
Wohnen
Sozialpädagogische Einrichtungen - Region VII Fachbereich Verselbstständigung und Wohnen - Leitung: Maria Olivier
 Überregionale Krisenzentren für Jugendliche ab 15 Jahren:
Nußdorf, für jugendliche Mädchen; Pleischlgasse für jugendliche Burschen
 Krisenintensivgruppen (15, 12, 2)
 Häuser MAG 11 (Aichhorngasse, Pötzleinsdorf)
 Betreutes Wohnen (Schandl)
 MUKI 26 Plätze (Biererlgasse)
 WohngemeinschaftenWohngemeinschaft
12., Arndtstraße 7476/1/3-4
810 16 90
810 16 90
Wohngemeinschaft
15., Kürnbergergasse
5/4
892 35 65
892 35 65
Wohngemeinschaft
20.,
Donaueschingenstraße
32-34/Top 4
350 08 72
350 08 72
Wohngemeinschaft
20., Kornhäuselgasse
5/4/29+30
332 03 30
332 03 30
Obdach
und
Wohnen
Fachbereich Drehscheibe und Integration
 eine Wohngruppe für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge und Fremde in Wien. Neben der Betreuung
und Rückführung dieser Kinder in ihr Heimatland.
 Der Fachbereich Integration versorgt Wiener Kinder
und Jugendliche mit Behinderung im Rahmen der
"Vollen Erziehung". Z.B. Caritas: Am Himmel
Obdach
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Überregionale private Vertragseinrichtungen: z.B:
 In_go WG für Burschen in kritischen Entwicklungsphasen

Verein Oase
2 Sozialpsychiatrische Wohngemeinschaft
Wohnverbund jeweils 6 Plätze. Die Wohngruppen sind für Kinder und Jugendliche
zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr, die in der Regel an einer komplexen
psychiatrischen Erkrankung sowie an schweren Verhaltensauffälligkeiten leiden,
die punktuell mit einer chronischen und erheblichen Selbst- und/oder
Fremdgefährdung einhergeht.

Die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen in diese Einrichtung erfolgt nach einem
Aufenthalt in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Station oder nach einer
ambulanten Abklärung. Die Entscheidung über die Aufnahme wird von einem
Fachgremium gefällt

AK NOAH
Obdach
und
Wohnen
Jugendnotschlafstelle a_way
 Ohne Zuweisung MAG 11
 Öffnungszeiten:
Täglich von 19.30-8.30 Uhr
 14-21a
 Das Übernachten in a_way ist anonym und kostenlos.
Einzige Bedingung:Gespräch mit Sain
 fünf Nächte im Monat
 „Übergangswohnen“
Obdach
und
Wohnen
Recht auf Wohnen
 In der Europäischen Sozialrechts-Charta (Artikel 31)
und in der UN-Übereinkunft über die ökonomischen,
sozialen und kulturellen Grundrechte (Artikel 11) ist das
Wohnen als Grundrecht der Menschen definiert.
 Österreich hat dieses Grundrecht der SozialrechtsCharta bis heute leider nicht übernommen
Obdach
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Wohnungslosenhilfe
eigene
Wohnung
Notquartiere
Ambulante
Einrichtungen
Übergangswohnhäuser,
Zielgruppenwohnhäuser
Sozialbetreute
Wohnhäuser
und Betreute
Wohnungen
Obdach
und
Wohnen
Stufenmodell versus housing first
eigene
Wohnung
Ambulante
Einrichtungen
Betreute Wohnungen
oder sozialbetreute
Wohnhäuser
Notquartiere
Übergangswohnhäuser,
Zielgruppenwohnhäuser
Obdach
und
Wohnen
Wiener Wohnungslosenhilfe

Ambulante Angebote 18 Einrichtungen

Nachtquartiere; aktuell: 700 Plätze

Übergangswohnen- allgemein ca. 1300 Plätze

Übergangswohnen – Zielgruppenspezifisch ca. 400 Plätze

MUKI 400 Plätze

BEWO 1100

SOBEWO 1100

MOWO /housing first
Obdach
und
Wohnen
Soziale Wohnungsvergabe Wiener Wohnen
 Auch soziale Schiene genannt
 Wiener Wohnen: Gabi Mörk
 Für obdachlose/wohnungslose Menschen
 Soziale Wohnungsvergabe, MA 50 - Wohnbauförderung und
Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
 Anträge können von Betroffenen eigenständig eingebracht werden.
 regelmäßig tagendes Gremium vergibt ein Kontingent von
Wohnungen an Personen mit einer „Befürwortung“ durch den/die
betreuenden SozialarbeiterInne vergeben.
 Je Verein unterschiedliche Kriterien
Obdach
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SHG / MSG
 Sozialhilfegesetz und Mindestsicherungsgesetz
 9!
 Allen 9 Landesgesetzen (Mindestsicherungsgesetzen) gemein ist
die Unterscheidung der Sozialhilfe nach:
Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfs (Rechtsanspruch)
Hilfe in besonderen Lebenslagen (kein Rechtsanspruch)
soziale Dienste (kein Rechtsanspruch)
 §11 (2) Der Lebensbedarf kann in Form von Geldleistungen,
Sachleistungen oder persönlicher Hilfe gesichert werden.
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JUCA, Haus für junge Erwachsene
 74 Wohnplätze (67 EZ, Rest Mehrbettzimmer PW)
 9 NQ Plätze (2 junge Frauen, 5 junge Männer)
 Durchschnittsalter w 19a, m 20a
 Max. Verweildauer 2a
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Danke für die Aufmerksamkeit