Wohngemeinschaften - Koordinationsstelle
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Wohngemeinschaften - Koordinationsstelle
Obdach und Wohnen Unterbringung Jugendliche und Junge Erwachsene in WIEN … ein kurzer Überblick Obdach und Wohnen Volle Erziehung § 30. (1) Ist das Kindeswohl gefährdet und ist zu erwarten, dass die Gefährdung nur durch Betreuung außerhalb der Familie oder des sonstigen bisherigen Wohnumfeldes abgewendet werden kann, ist Kindern und Jugendlichen volle Erziehung zu gewähren, sofern der Kinderund Jugendhilfeträger mit der Pflege und Erziehung zur Gänze betraut ist. (2) Volle Erziehung umfasst die Pflege und Erziehung der Minderjährigen in einer Pflegefamilie, bei Personen gemäß § 44 Abs. 6, in sozialpädagogischen Einrichtungen oder durch nicht ortsfeste Formen der Sozialpädagogik. (3) Die Pflege und Erziehung hat, vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern, vorrangig bei Personen gemäß § 44 Abs. 6 oder in einer geeigneten Pflegefamilie stattzufinden. (4) Auch unbegleiteten minderjährigen Fremden, die einen hohen Betreuungsbedarf aufweisen (zB unmündigen minderjährigen Fremden) ist volle Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen zu gewähren. Obdach und Wohnen Unterbringung Minderjährige Gesetzlich Jugendwohlfahrtsträger- WIEN: MAG 11 Krisenzentren Wohngemeinschaften Betreutes Wohnen Andere sozialpädagogische Einrichtungen Private Vertragseinrichtungen (Oase, Volkshilfe, AK Noah, SOS Kinderdorf, Jugend am Werk, Vereine Integrationshaus, Caritas etc.) Mutter-Kind-Einrichtungen Obdach und Wohnen Regional Region I - 6., 7., 8., 9., 12., 13. und 14 . Bezirk Region II - 20. und 21. Bezirk Region III - 1., 3., 4., 5. und 11. Bezirk Region IV - 10. und 23. Bezirk Region V - geschlossen Region VI - 15., 16., 17., 18. und 19. Bezirk Region VII - Fachbereich Verselbstständigung und Wohnen Region VIII - 2. und 22. Bezirk Obdach und Wohnen Beispiel: Sozialpädagogische Einrichtungen - Region I Die Region I umfasst die Bezirke 6, 7, 8, 9, 12, 13 und 14 sowie Klosterneuburg. Kinder zwischen 2 und 15 werden in kleinen Krisenwohngemeinschaften untergebracht. Für jeden Wiener Gemeindebezirk gibt es solche "Krisenzentren“: Mariahilfer Strasse 142, Längenfeldgasse Volkshilfe 3 WGs und Verein Oase 2 WGs Klosterneuburg mit Lehrküche Wohngemeinschaft 5., Margaretenstraße 105/Stiege 1/12+13 544 86 01 Wohngemeinschaft 9., Porzellangasse 22/1/2 403 04 54 Wohngemeinschaft 10., Quellenstraße 24B/25/25+26 606 10 86 5-Tages-Wohngemeinschaft 14., Jenullgasse 4 810 12 19 Wohngemeinschaft 14., Jenullgasse 4, Wohngemeinschaft 2 897 55 06 Wohngemeinschaft 12., Korbergasse 4/6/1/R1 817 43 68 Wohngemeinschaft 14., Penzinger Straße 150-166/30/R2 662 85 72 Wohngemeinschaft 14., Missindorfstraße 10/6 789 95 55 Obdach und Wohnen Sozialpädagogische Einrichtungen - Region VII Fachbereich Verselbstständigung und Wohnen - Leitung: Maria Olivier Überregionale Krisenzentren für Jugendliche ab 15 Jahren: Nußdorf, für jugendliche Mädchen; Pleischlgasse für jugendliche Burschen Krisenintensivgruppen (15, 12, 2) Häuser MAG 11 (Aichhorngasse, Pötzleinsdorf) Betreutes Wohnen (Schandl) MUKI 26 Plätze (Biererlgasse) WohngemeinschaftenWohngemeinschaft 12., Arndtstraße 7476/1/3-4 810 16 90 810 16 90 Wohngemeinschaft 15., Kürnbergergasse 5/4 892 35 65 892 35 65 Wohngemeinschaft 20., Donaueschingenstraße 32-34/Top 4 350 08 72 350 08 72 Wohngemeinschaft 20., Kornhäuselgasse 5/4/29+30 332 03 30 332 03 30 Obdach und Wohnen Fachbereich Drehscheibe und Integration eine Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Fremde in Wien. Neben der Betreuung und Rückführung dieser Kinder in ihr Heimatland. Der Fachbereich Integration versorgt Wiener Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Rahmen der "Vollen Erziehung". Z.B. Caritas: Am Himmel Obdach und Wohnen Überregionale private Vertragseinrichtungen: z.B: In_go WG für Burschen in kritischen Entwicklungsphasen Verein Oase 2 Sozialpsychiatrische Wohngemeinschaft Wohnverbund jeweils 6 Plätze. Die Wohngruppen sind für Kinder und Jugendliche zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr, die in der Regel an einer komplexen psychiatrischen Erkrankung sowie an schweren Verhaltensauffälligkeiten leiden, die punktuell mit einer chronischen und erheblichen Selbst- und/oder Fremdgefährdung einhergeht. Die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen in diese Einrichtung erfolgt nach einem Aufenthalt in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Station oder nach einer ambulanten Abklärung. Die Entscheidung über die Aufnahme wird von einem Fachgremium gefällt AK NOAH Obdach und Wohnen Jugendnotschlafstelle a_way Ohne Zuweisung MAG 11 Öffnungszeiten: Täglich von 19.30-8.30 Uhr 14-21a Das Übernachten in a_way ist anonym und kostenlos. Einzige Bedingung:Gespräch mit Sain fünf Nächte im Monat „Übergangswohnen“ Obdach und Wohnen Recht auf Wohnen In der Europäischen Sozialrechts-Charta (Artikel 31) und in der UN-Übereinkunft über die ökonomischen, sozialen und kulturellen Grundrechte (Artikel 11) ist das Wohnen als Grundrecht der Menschen definiert. Österreich hat dieses Grundrecht der SozialrechtsCharta bis heute leider nicht übernommen Obdach und Wohnen Wohnungslosenhilfe eigene Wohnung Notquartiere Ambulante Einrichtungen Übergangswohnhäuser, Zielgruppenwohnhäuser Sozialbetreute Wohnhäuser und Betreute Wohnungen Obdach und Wohnen Stufenmodell versus housing first eigene Wohnung Ambulante Einrichtungen Betreute Wohnungen oder sozialbetreute Wohnhäuser Notquartiere Übergangswohnhäuser, Zielgruppenwohnhäuser Obdach und Wohnen Wiener Wohnungslosenhilfe Ambulante Angebote 18 Einrichtungen Nachtquartiere; aktuell: 700 Plätze Übergangswohnen- allgemein ca. 1300 Plätze Übergangswohnen – Zielgruppenspezifisch ca. 400 Plätze MUKI 400 Plätze BEWO 1100 SOBEWO 1100 MOWO /housing first Obdach und Wohnen Soziale Wohnungsvergabe Wiener Wohnen Auch soziale Schiene genannt Wiener Wohnen: Gabi Mörk Für obdachlose/wohnungslose Menschen Soziale Wohnungsvergabe, MA 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten Anträge können von Betroffenen eigenständig eingebracht werden. regelmäßig tagendes Gremium vergibt ein Kontingent von Wohnungen an Personen mit einer „Befürwortung“ durch den/die betreuenden SozialarbeiterInne vergeben. Je Verein unterschiedliche Kriterien Obdach und Wohnen SHG / MSG Sozialhilfegesetz und Mindestsicherungsgesetz 9! Allen 9 Landesgesetzen (Mindestsicherungsgesetzen) gemein ist die Unterscheidung der Sozialhilfe nach: Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfs (Rechtsanspruch) Hilfe in besonderen Lebenslagen (kein Rechtsanspruch) soziale Dienste (kein Rechtsanspruch) §11 (2) Der Lebensbedarf kann in Form von Geldleistungen, Sachleistungen oder persönlicher Hilfe gesichert werden. Obdach und Wohnen JUCA, Haus für junge Erwachsene 74 Wohnplätze (67 EZ, Rest Mehrbettzimmer PW) 9 NQ Plätze (2 junge Frauen, 5 junge Männer) Durchschnittsalter w 19a, m 20a Max. Verweildauer 2a Obdach und Wohnen Danke für die Aufmerksamkeit