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3-4 2016 · Jahrgang 45 PERSPEKTIVEN Zeitschrift für Fach- und Führungskräfte WERTSCHÄTZEN IST EIN WERT Schwerpunkt Werte Kollektives Arbeitsrecht Mit Geld führt man nicht Zeitschrift für Mitglieder im Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE E.V. · www.die-fuehrungskraefte.de · K 9811 EDITORIAL/INHALT < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 BLOSS KEINEN STREIT VERMEIDEN! Liebe Leserin, lieber Leser, Auf den ersten Blick ein Vorsatz, der irritiert, der aufwiegelt, statt zu schlichten. Auf den zweiten Blick fordert er dazu auf, Auseinandersetzungen nicht aus dem Wege zu gehen, sondern Meinungsunterschiede offen anzusprechen und sich darüber auszutauschen. Nur so schaffen wir die notwendige Klarheit für gemeinsames, erfolgreiches Handeln. Entscheidend ist dabei die Streitkultur, die Art und Weise, wie wir uns auseinandersetzen: möglichst immer orientiert an der Sache und fair. Bekanntlich gelingt das leider nicht immer. Das gilt für alle Lebensbereiche: Familie, Nachbarschaft, das berufliche Umfeld, Politik und Gesellschaft. Liegen Nachbarn im Streit, können z. B. Mediatoren helfen, sie aus einem unauflösbar erscheinenden Verbiss zu lösen, den Blick für beide Seiten zu öffnen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen oder – wenn nichts mehr geht: Rechtsanwalt und Richter. Anders im Beruf: Dort beginnt die Herausforderung, wo Mitarbeiter – aber auch mal der Chef – Orientierung brauchen und erfahren müssen, was sie wie besser machen sollten. Dabei will es gelernt sein, Kritik so zu äußern, dass sie konstruktiv und als Hilfe verstanden wird. Unsere Führungsumfrage aus dem Jahr 2014 hat gezeigt, dass es (in der Reihenfolge) Familie, Mitarbeiter und Kollegen sind, denen wir uns im Konfliktfall anvertrauen, der Sprecherausschuss, den wir um Rat oder Vermittlung bitten, oder externe Berater, die uns im Auftrag des Unternehmens z. B. mit einem Coaching zurück auf den Weg führen, der gemeinsames Handeln wieder möglich macht. Um Streit zu vermeiden, orientieren sich Unternehmen u. a. am Corporate Governance Kodex, der gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften definiert. Und sie geben sich Werte, an denen sie und ihre Führungskräfte und Mitarbeiter sich messen lassen und so den Rahmen der Unternehmenskultur bilden. Werte leben ist nicht teurer, sondern spart Geld, da Mitarbeiter, die sich fair behandelt fühlen, motivierter sind. Das gilt aber nur so lange, wie bei Zuwiderhandlung Sank tionsmechanismen gelten und auch der Vorstand die Werte lebt. Unterschiedliche Auffassungen in Politik und Gesellschaft sind die Spielwiese der Medien. Eher selten geht es dabei um die Qualität der Argumente, sondern vorrangig um Gewinner und Verlierer in einer Auseinandersetzung. Da Politiker/innen nicht gern als Verlierer dastehen, lassen sie sich bisweilen von den Medien treiben, geraten Sachargumente und -zusammenhänge in den Hintergrund. Das kann so weit gehen, dass strafbare Handlungen, wie das Eindringen in ein Werksgelände, das Anketten an Bahngleisen oder Körperverletzung gegenüber Mitarbeitern eines Unternehmens von den Medien gutgeheißen oder zumindest gebilligt und von der Politik nicht klar verurteilt werden, weil sie z. B. dem Mainstream Klimaschutz dienen, in dessen Namen die Vergehen begangen wurden. Wie schaffen wir eine Streitkultur, die uns hilft, aus unterschiedlichen Auffassungen ein gemeinsames Vorgehen zu erreichen, das den verabredeten Zielen dient? Wichtig ist vor allem, den anderen ernst zu nehmen, ihm zuzuhören, zu versuchen, seine Argumente und Sichtweise zu verstehen, und ihn nicht das Gesicht verlieren zu lassen. Und: die Auseinandersetzung möglichst auf der Sachebene zu führen. Ihr INHALT Aktuell Titelthema: Interview mit Thomas Sattelberger (Teil 2) 4 Beratung von Sprecherausschüssen 7 Titelthema: Mit Geld führt man nicht 8 Titelthema: Abheben und tief fallen 12 Kooperationspartner14 Kurz gemeldet 14 Titelthema: Ist Verantwortung messbar? 15 Seminare 2016 16 Politik Der politische Terminkalender 18 Schlüssel für Wirtschaftswachstum 20 Milliardenlöcher bei Betriebsrenten 22 Deutschland nur Mittelmaß 23 Warnung vor dem Ende von Schengen 24 Führung und Management Titelthema: Management by Integrity27 Titelthema: Führen mit Werten 28 Titelthema: Wertvoll wachsen 29 Young Leaders DFK und FONTYS arbeiten zusammen30 Nicht unter Wert verkaufen 31 VGF Risiken auch im Sozialrecht 32 Geschäftsführerkonferenz33 Aus dem Verbändenetzwerk VKD: Krisen erfolgreich managen 34 Recht & Steuern Vorsicht bei privater Internetnutzung 35 Essener Verband: Kündigung 36 Interessant & kurios 38 Kollektives Arbeitsrecht 39 Intern Energiepolitik am Scheideweg 44 Neujahresempfang Düsseldorf und Köln 47 Urlaub zu gewinnen! 48 1. Karrieredinner in Hamburg 53 Veranstaltungs- und Seminarhinweise 54 Impressum54 Werte heißt auch Wertschätzung. Aus DFK-Führungsumfrage von 2014 ergab sich, dass auch Lob wichtiger Ausdruck von Wertschätzung ist. Viele weitere Facetten zeigt dieses Heft. 5 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > AKTUELL SCHWERPUNKT WERTE BUCHTIPP Kurt Schiltknecht Wohlstand – kein Zufall: Die ökonomischen Zusammenhänge Neue Zürcher Zeitung NZZ Libro, 2015 288 Seiten, gebunden ISBN 978-3038100294 25,50 E In seinem neusten Buch stellt und diskutiert der frühere Chefökonom der Schweizerischen Nationalbank die Frage, warum in manchen Ländern Reichtum herrscht und in anderen nicht. Vielen Thesen kann man da leicht und offen zustimmen, etwa der „Qualität des Humankapitals“, kurzum der Bedeutung der (kostenlosen) Bildung in einem Land bzw. der Möglichkeit der Bildungszugänge. Bei Fragen der Umverteilung durch den Staat hingegen sieht er diese nur als kurzfristiges Mittel, welches langfristig eher ein geringes Wachstum der jeweiligen Volkswirtschaft bedeutet. Erwartungsgemäß erteilt er dementsprechend auch hohen Einkommens-, Kapital- und Erbschaftssteuern eine Absage. Jenseits von solchen (immer) aktuellen politischen Fragen versucht er Zusammenhänge und Kontexte deutlich zu machen. Sein Credo, Dinge in einfache Sprache zu fassen, kann der Autor aufgrund des komplexen Themas nur bedingt erfüllen. Wer Spaß und Interesse an solchen Fragestellungen, Themen und (politischen) Diskussionen hat, wird sich aber davon nicht abhalten lassen und das Buch mit Interesse lesen. rk MITMACHEN & GEWINNEN Wir verlosen drei Exemplare des Buches unter unseren Mitgliedern. An dieser Verlosung können Sie teilnehmen, indem Sie eine kurze schriftliche Nachricht mit dem Stichwort „Sonderverlosung“ an folgende Adresse senden: Geschäftsstelle Essen Alfredstraße 77–79, 45130 Essen, per Fax: (0201) 95971-29 oder als e-Mail: [email protected] Einsendeschluss ist der 30. 05. 2016. 6 WIR BRAUCHEN VERHANDLUNGS PROZESSE AUF AUGENHÖHE Interview mit Thomas Sattelberger, Teil 2 Thomas Sattelberger, der Management-Vordenker und ehemaliger Personalvorstand und Arbeitsdirektor der Telekom AG im Gespräch mit Verbandsgeschäftsführer Sebastian Müller, DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK: Im zweiten Teil des Interviews spricht er über Souveränität und Flexibilität, Überregulierung und den „Unternehmensbürger“. Herr Sattelberger, ein weiterer wichtiger Punkt, von dem Sie sagen, dass er in demokratisierten oder demokratischen Unternehmen zentral sei, ist das Thema Souveränität. Wir haben als Führungskräfte-Verband mit unserer DFK-Erreichbarkeitsstudie unsere Mitglieder befragt, wie weit die Flexibilität geht und ob dies so gewollt ist. Für unsere Mitglieder war von entscheidender Bedeutung: Flexibilität ist wunderbar, wenn klar die Erwartungen abgesteckt sind. Wie schützt man im Betrieb Ihrer Meinung nach am besten vor Selbstausbeutung oder Überforderung? Wie kann man ein orts- und zeitflexibles, digitales Arbeiten so gestalten, dass die Betriebe und die Beschäftigten dabei beide gewinnen? Also sprechen wir zuerst einmal über die betroffenen Führungskräfte selbst. Denn in vielen unserer produktionsorientierten Firmen sind ja heute Produktionsmitarbeiter, Tarifmitarbeiter gesundheitlich besser geschützt als Führungskräfte. Ich glaube, dass das sehr viel damit zu tun hat, dass es gesetzliche Vorgaben oder hart verhandelte Leitplanken gibt. Dort, wo es Sprecherausschüsse gibt oder Führungskräftevertreter, sind diese gefragt, mit der Geschäftsleitung solche Planken zu besprechen. Wobei ich immer der Meinung war, dass hierbei Sprecherausschüsse nicht wie Betriebsräte agieren sollten, sondern im Blick behalten, dass mit der Führungsaufgabe auch Besonderes verbunden ist, der besondere Einsatz in besonderen Situationen. Aber dieses offene Aushandeln und Klären zwischen Führungskörper und Geschäftsleitung ist – glaube ich – ein ganz wichtiger Punkt. Und eine Geschäftsleitung darf sich beim Thema Belastung, Psyche, Gesundheit eines Führungsteams nicht davonstehlen. Zweitens bin ich überzeugt, dass diese Frage der Souveränität – und nicht nur im technischen Sinn der Arbeitszeit- und Arbeitsortsou- veränität, sondern der Souveränität eines Menschen im Unternehmen und auch und gerade einer Führungsperson im Unternehmen – eine ganz andere Rolle in der Bildungsarbeit und in der Führungskräfteförderung und -entwicklung spielen muss. Denn wir sprechen über ein anderes Menschenbild, über ein Menschenbild, in dem der Mensch nicht mehr die blaue Ameise ist und das Objekt eines fremdgesteuerten Prozesses, sondern über ein Menschenbild, in dem die Experten – aber erst recht die Führungskräfte – deutlich mündiger, selbstbewusster und mit mehr Rechten ausgestattet sind und damit anders Einfluss darauf nehmen, was ihnen gegenüber passiert und was im Unternehmen passiert. Diese Form von Arbeits- und Führungskultur ist auf Thomas Sattelberger im Hauptstadtbüro des DFK der einen Seite Ergebnis eines Bewusstseinsprozesses und auf der anderen Seite Ergebnis eines im ersten Teil des Interviews beschriebenen Experimentierprozesses. Diese Debatten und dieses Experimentieren müssen in den Unternehmen der Zukunft stattfinden – um wetterfest und innovativ zu bleiben oder zu werden. Die Frage der subtilen Ausbeutung in einer virtuellen Welt stellt sich überall – egal ob bei der digitalen Gesundheitskarte oder beim Thema Präsenz oder Nichtpräsenz im Betrieb. Wenn die Sorge vor Überforderung in der AKTUELL < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 „Führungskräfte können mitsprechen, wohin sich das Unternehmen entwickelt“ arbeiter digital ihre Schichten planen und in digitalen Marktplätzen miteinander verhandeln, um für Betrieb wie Menschen das Optimum zu finden. Das ersetzt die Regelung, die da heißt: „Schichten müssen drei Tage oder sieben Tage vorher beim Betriebsrat eingereicht werden!“ Die Frage der Selbstbestimmung und Selbststeuerung greift also auch im Produktionsbereich Raum und wird durch die Digitalisierung massiv forciert. Da gibt es für mich überhaupt keinen Grund anzunehmen, dass das nicht auch im Bereich der dispositiven Arbeit geht. Wobei natürlich jetzt der Zusammenhang zwischen mehr Demokratie im Unternehmen und der Frage „auf Augenhöhe verhandeln“ evident ist. Haben wir heute schon so offene Unternehmenskulturen? Nein! digitalen Welt nicht zum Totschlagargument werden soll und damit im Grunde zur irrealen Verkennung dessen, was allemal auf uns zukommen wird, dann muss – wo möglich – neben der Verantwortung einer Unternehmensleitung und dem Verhandeln von Leitplanken die Fähigkeit der einzelnen Führungskraft zur Grenzziehung ein integrierter Bestandteil der Führungskompetenz sein. Und zwar Grenzziehung für den/die einzelne/n Manager/in: Wo ziehe ich meine persönlichen Grenzen, aber auch wo habe ich den gegenüber mir anvertrauten Mitarbeitern die Grenzen zu ziehen? Das nennt man dann altertümlich Fürsorgepflicht des Vorgesetzten. Der heutige Zustand, den ich in vielen Konzernen sehe, ist, dass mit einer leicht abgemilderten VW-Attitüde ingenieurmäßig von oben nach unten geführt wird. Das macht den Einzelnen zum Opfer unkonditionierter Loyalität. Aber Arbeiten ist nichts Bedingungsloses mehr. Nach meinem Verständnis haben arbeitende Menschen als „Unternehmensbürger“ Bürgerrechte, und die Bürgerrechte beziehen sich darauf, dass sie mitsprechen können, wann, wo, wie und mit wem sie arbeiten und von wem sie geführt werden. Wunscharbeitszeiten und -orte bzw. Teilzeit und Jobsharing – auch in der Führung – müssen verhandelbar werden. Mal übersetzt in die heutige Zeit: Man liest immer wieder sehr positiv über die technischen Lösungen, beispielsweise E-Mails in einer bestimmten Zeitspanne abzuschalten, oder aber natürlich über die gesetzlichen Vorstöße. Wir sehen dies durchaus sehr kritisch und sehen die Lösungen im Betrieb, denn wir haben schon ein Arbeitszeitgesetz beispielsweise, das hilft uns derzeit nicht weiter, und auch eine weitere gesetzliche Regelung wird uns auch in Zukunft nicht weiterhelfen können an dem Punkt – und das sage ich als Jurist. Zudem gehört dazu, dass Führungskräfte mitsprechen können, wohin sich das Unternehmen entwickelt, dass sie eine Stimme in der Debatte um die Unternehmensentwicklung besitzen. Dazu gehört schlussendlich: Ist Rekrutierung, Förderung und Beförderung, also Karriere diskriminierungsfrei und tatsächlich meritokratisch? Die Versuche der inzwischen mehrheitlich verbreiteten Regulierer in der jetzigen Regierung, über Verordnungen und Gesetzesmaßnahmen zu wirken, ist typisches Denken einer alten Zeit. Weil in modernen Unternehmensorganisationen nicht mehr schwarz-weiß nach Paragrafen gearbeitet und geführt wird, sondern weil die Aushandlungsprozesse – und die möglichst auf Augenhöhe – zunehmend die einstmalige eherne Regelung ersetzen. Das sieht man beispielsweise schon in einer Maschinenbau-Firma beim Einsatz eines „Schicht-Doodle“, mittels dessen Produktions- Wenn wir über das Thema Arbeiten 4.0 sprechen, ist Ihre Aussage, bevor wir über die Arbeitswelt 4.0 sprechen, dass wir erst einmal über „Reparaturbetrieb“ reden müssten – was meinen Sie damit? Ich reflektiere sozusagen betriebliche Phraseologie versus Realität. Wir sind sicherlich in einigen Avantgarde-Bereichen der Wirtschaft so weit, dass man tatsächlich über Arbeitswelt 4.0 zu reden beginnen kann – oder zumindest in einzelnen Bereichen in einzelnen Firmen. Wir haben aber sehr viel häufiger Firmen, in denen wir eigentlich eher vorsintflutliche Bedingungen vorfinden, wo dann eben nicht der Sprung zu Arbeiten 4.0, sondern der Reparaturbetrieb angesagt ist. Einschlägige „AM RANDE VERMERKT“ von Ulrich Goldschmidt FINDET DIE STEUER-NERDS Der Verdacht erhärtet sich: An einem geheimen Ort irgendwo in Deutschland arbeiten Spezialisten beständig daran, auch noch die letzten Logik-Reste aus den Steuergesetzen und den Steuerformularen verlässlich zu tilgen. Berliner Insider vermuten, dass man diese Steuer-Nerds entweder in einem stillgelegten Salzbergwerk oder in einem ehemaligen Atomschutzbunker der Regierung aus den Zeiten des Kalten Krieges findet. Auf freier Wildbahn und bei Tageslicht hat diese scheue Gattung jedenfalls noch niemand gesichtet. Unbeobachtet verrichten sie ihr Werk mit großem Erfolg. Anders ist es nicht zu erklären, dass in jedem Jahr die Steuerformulare verändert werden, ohne dass irgendetwas dadurch besser würde. Teilweise werden die Felder, die auszufüllen sind, einfach ausgetauscht oder auch schlicht anders beschriftet. Ähnliches geschieht in den Steuergesetzen und wird dann gern mit dem Streben nach größerer Steuergerechtigkeit begründet. Das muss wie Hohn in den Ohren des Bürgers klingen. Was größer wird, ist nicht die Gerechtigkeit, sondern seine Verwirrung. Hat er sich im letzten Jahr noch mühsam einen Pfad durch den Steuerdschungel geschlagen, sieht er diesen im neuen Jahr schon wieder durch schnell wachsende bürokratische Schlingpflanzen versperrt. Der Kampf beginnt von vorn. Wer Finanzpolitikern eine radikale Vereinfachung des Steuersystems und die Streichung aller Sondertatbestände vorschlägt, hört die Standardantworten: „Das führt zu Steuerungerechtigkeit“, „Das machen die Lobbyisten nicht mit“, oder auch gern: „Lässt sich nur mit einer Steuersenkung vor den Wahlen verkaufen – kann man aber nicht rechnen.“ Das sind leider nicht nur faule Ausreden. Wir vermuten Schlimmeres, nämlich Vorsatz. Es klingt nach einem planmäßigen Vorgehen, mit dem der Steuerbürger gezielt entmutigt werden soll. Das Gebot lautet: „Du sollst nicht hinterfragen oder gar begehren ein einfacheres Steuersystem.“ Hier hilft nur eines: Der Steuer-Nerd muss weg. Zerren wir ihn ans Tageslicht in eine für ihn lebensfeindliche Umgebung. Anders als die Gelbbauchunke gehört der Steuer-Nerd nicht zu den bedrohten Arten. Er ist nicht schützenswert! 7 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > AKTUELL Arbeitsschutzkontrolleure – von Ministerin Nahles angewiesen – eine Wohnzimmerecke bei mir zu Hause daraufhin inspizieren würden, ob der Sitzplatz auch die richtige Höhe und Ergonomie habe. Es gab schon einmal einen Vorstoß zur Arbeitsstätten-Verordnung in diese Richtung. Und dass der damalige Vorstoß dann fehlgeleitet war, heißt ja nicht, dass er nicht wiederkommen kann. Er entspringt einer Geisteshaltung: der Kontrolle von Dingen, die nicht zu kontrollieren sind. Diese Denke kennt auch nur das schon überkommene Modell des Homeoffice, während wir ja heute schon über das mobile Arbeiten sprechen, bei welchem das Homeoffice nur eine Variante des mobilen Arbeitens ist. Will man dann möglicherweise das Gras an der Isar untersuchen, wenn man dort mit dem Laptop sitzt und arbeitet? An solchen Beispielen wird deutlich, dass die traditionellen Lösungswege nicht mehr greifen. Sebastian Müller und Thomas Sattelberger im Gespräch internationale Untersuchungen zeigen deutlich, dass wir in Deutschland zwar sehr viel komplexere und anspruchsvollere Aufgaben, aber weniger Partizipation haben. Sie zeigen auch, dass Führung in Deutschland signifikant schlechter beurteilt wird als woanders. Zudem zeigen sie, dass die gesundheitliche Belastung von arbeitenden Menschen und damit auch und gerade von Führungskräften überdurchschnittlich hoch ist, beispielsweise im Vergleich zum skandinavischen Raum, der ja nicht unerfolgreich ist, was Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft angeht. Also da sind Reparaturmaßnahmen nötig, bevor man darüber nachdenkt, wie gestalten wir jetzt die Arbeitswelt der Zukunft? Doch viele Firmen glauben, wenn sie IKEA-Wohlfühlmöbel in offene Großraumbüros reinstellen, könnten die Führungsuhren noch wie in der Vergangenheit ticken. Das ist ohnehin die Gefahr aus meiner Sicht, wenn wir über das Thema sprechen: Man hat den Eindruck, hier und da wird das Thema gerne für Marketing angesetzt, aber doch in vielerlei Hinsicht gar nicht so, dass man dies tatsächlich strukturell in Unternehmen auch annimmt oder gar umsetzt. Das stimmt. Ich habe gerade in einer Studie über DAX 30-Unternehmen zum Thema Employer Branding gelesen, dass alle 30 Unternehmen die gleichen Phrasen verwenden, um ihre Einzigartigkeit unter Beweis zu stellen. Und nun ist natürlich ein neues Thema da: Arbeiten 4.0, die Politik will es auch, und es ist offensichtlich ein neuer Renner, da zieht man sich das modische Leibchen 8 gerne an und macht nach außen WindowDressing, ohne substantiell nach innen etwas zu verändern. Ich vermute nur, dass die Welt es schnell aufdecken wird. Die Götter vorgegaukelter Unternehmenskulturen, die fallen heute schneller vom Sockel oder werden schneller vom Sockel gestürzt als in der Vergangenheit. Lug und Trug oder Schwindel kommen schneller ans Tageslicht als früher. Wir stellen in der Praxis oft fest, dass, gerade wenn es um Mitbestimmung geht, aber auch letztendlich um die Fassung des Begriffs den wir „Betrieb“ nennen, ganz viel nicht mehr richtig passen will in den neuen Arbeitsstrukturen. Wie fasst man den „Betrieb“, der materiell-sachlich und in örtlicher Hinsicht gefasst wurde, wenn heute schon in Matrixstrukturen gearbeitet wird und zukünftig der Ort gänzlich unwichtig sein könnte? Was muss sich hier anpassen? Führungskräfte haben ganz früh schon diese Entörtlichung oder Entgrenzung von Unternehmen oder Betrieben gespürt, egal ob als Outsourcing in den 90er-Jahren, als Offshoring im letzten Jahrzehnt oder als Virtualisierung von Arbeitsprozessen in Communities in den letzten Jahren. Das führt zu einer immer schwierigeren Anwendbarkeit von tradiertem Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsschutz und zu Fragen, was eigentlich Selbstständigkeit und was Scheinselbstständigkeit ist. Diese Phänomene sind ja eigentlich allgegenwärtig und weisen darauf hin, dass man neue Regeln der Sozialpartnerschaft in neuen, offeneren Strukturen finden muss. Persönlich würde ich mich dagegen verwehren, wenn Oder wenn ein Betriebsrat feststellt, dass im Entwicklungsbereich Entwickler untereinander und mit Fertigungsingenieuren in Communities, die längst die Abteilungssilos gesprengt haben, Probleme gemeinsam debattieren und lösen, dann wird deutlich, dass da auch der Betriebsrat in der alten Form kaum noch funktioniert. Meine persönliche Diagnose heißt: Die Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden immer mehr wie ein großer Teil der britischen Shop-Stewards in die Vermittler- und Coach-Rolle für ihre Klientel kommen – und dies auch in digitaler Form. Gleichzeitig werden Aushandlungsspielräume und Aushandlungsnotwendigkeiten zwischen Individuum und Unternehmen oder Individuum und Personalabteilung oder Individuum und Vorgesetzten deutlich zunehmen. Und Organmitbestimmung wird sich sehr viel stärker tatsächlich in ein Co-Management entwickeln. Das bedeutet, dass das Individuum an der Steuerung von Arbeit signifikant höheren Anteil hat und damit die anderen Spieler im Feld dort an Macht verlieren bzw. ihre Gestaltungsinteressen in andere Sphären verlagern. Gleichzeitig werden Karrieren selbst natürlich auch entgrenzter. Der Wechsel zwischen Unternehmen oder zwischen „abhängiger Beschäftigung“ und Freiberuflichkeit wird mehr und mehr üblich werden. Und das bedeutet natürlich auch, dass bis zur Frage der Altersversorgung man mehr und mehr über transportable Mosaiksteine nachdenken muss, die sozusagen widerspiegeln, dass Karriere für nicht wenige Menschen sehr viel bunter wird. Also Veränderungen im Be- AKTUELL < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 triebsverfassungsrecht, Veränderungen im Arbeitsrecht, Veränderungen in der Sozialversicherung, Altersversorgung ... ... bis hin zur erwähnten betrieblichen Altersversorgung. Auch ein Punkt, der wieder gerne vergessen wird. Dort wurde tatsächlich auf europäischer Ebene endlich die Unverfallbarkeitsfrist mittels der Portabilitätsricht linie von fünf Jahren auf drei Jahre reduziert. Aber nur ein langsamer Schritt in die richtige Richtung. Ja. Die Zyklen von Beschäftigung in einer bestimmten Aufgabe werden immer kürzer und damit indirekt verbunden die Zyklen der Tätigkeit in einer Firma. Ich habe noch Zeiten erlebt, da war die Unverfallbarkeitsfrist zehn Jahre – das ist noch nicht so lange her. Dies war eine Welt, in der man sagte: „Je länger die Betriebszugehörigkeit, umso schöner.“ Das gilt für beide Seiten heute nicht mehr. Auch viele Führungskräfte wollen nicht jahrzehntelang im gleichen Gefängnis sitzen. Sondern wenn schon, dann in den „erleichterten Strafvollzug“. Ganz herzlichen Dank. Kontakt: www.sattelberger-thomas.de Twitter:@th_sattelberger Den ersten Teil des Interviews finden Sie in der PerspektivenAusgabe 1/2 2016. Online können Sie den Artikel e benfalls nachlesen unter www.die-fuehrungskraefte.de/aktuell/ perspektiven-fachzeitschrift/inhalts verzeichnis-01-022016/interview-mitthomas-sattelberger-teil-1/ Mit dem Mobilgerät diesen QR-Code scannen. So gelangen Sie direkt auf die Website. AUS DEM JURISTISCHEN SERVICE: BERATUNG AUCH VON SPRECHERAUSSCHÜSSEN DER KLASSIKER – VIELE FRAGEN IN DER UMORGANISATION Die Aufgaben für die Sprecherausschüsse der Leitenden Angestellten sind in den letzten Jahren immer anspruchsvoller geworden. Erfahrungsgemäß ist diese Arbeit ohne fachliche Vorbereitung und juristische Unterstützung kaum zu leisten. Um die Sprecherausschüsse effektiv in ihrer Arbeit unterstützen zu können, bietet unser Verband seit einiger Zeit eine Sondermitgliedschaft für Sprecherausschüsse an. solchen Situationen lassen sich die Betriebsräte extern beraten, und die Unternehmen schalten Unternehmensberater und große Anwaltskanzleien ein. Die Sprecherausschüsse müssen hier Waffengleichheit herstellen, wenn sie nicht die schwächste Partei in diesem Spiel sein wollen.“ Zu den Klassikern in der Beratung von Sprecherausschüssen gehört inzwischen schon die Begleitung und Beratung anlässlich von Veränderungsprozessen. Dabei kann es sich um reine organisatorische Veränderungen handeln, um die internen Prozesse zu optimieren, aber auch um Betriebsübergänge oder gesellschaftsrechtliche Veränderungen wie den Verkauf des Unternehmens oder die Verschmelzung von Betrieben. In all diesen Fällen tritt eine Vielzahl von Fragen auf, mit denen in der Regel auch die betroffenen Leitenden Angestellten irgendwann auf den Sprecherausschuss zukommen. „Ist mein Arbeitsplatz gesichert oder steht eine Trennung an?“, „Wie würde ein Trennungsprozess aussehen? Gibt es eine Abfindung?“, „Was passiert mit meiner Betriebsrente?“. „Das sind Fragen, auf die die Leitenden Angestellten zu Recht eine Antwort erwarten dürfen, die sie aber aus verständ lichen Gründen nur ungern dem Unternehmen, sondern lieber dem Sprecherausschuss stellen. Dieser muss dann vorbereitet sein“, berichtet DFK-Vorstand Dr. Ulrich Goldschmidt aus der langjährigen Zusammenarbeit mit den Sprecherausschüssen und ergänzt: „In Welche (unterschiedlichen) Arbeitsvertragsstandards gelten für Leitende Angestellte im Unternehmen? Am Anfang der Beratung steht üblicherweise eine Bestandsaufnahme: Welche Betriebsrentensysteme finden Anwendung und kann in diese eingegriffen werden? Gibt es Aktienoptionen oder Long-TermIncentive-Plans? Gibt es Ansprüche aus Sprecherausschuss-Vereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, betrieblicher Übung oder Gesamtzusagen des Arbeitgebers? Das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus dem Katalog der zu klärenden Punkte, zeigt aber schon die Komplexität des Themas. Ein Sprecherausschuss-Vorsitzender formuliert es so: „Wenn die Verbandsjuristen des DFK uns hier nicht unterstützt hätten, wären wichtige Themen unentdeckt geblieben oder von uns falsch bewertet worden. So konnten wir aber bestens vorbereitet in die Beratungen mit unserem Vorstand gehen.“ Auf die Bestandsaufnahme folgt sodann ein Eckpunktepapier mit den Themen, für die Regelungsbedarf besteht. Auf dieser Grundlage können dann gezielte Verhandlungen mit dem Arbeitgeber aufgenommen werden, die in eine Sprecherausschuss-Vereinbarung münden sollten, um sicherzustellen, dass Leitende Angestellte in Zeiten der Veränderung gegenüber den übrigen Mitarbeitern nicht allein wegen ihres betriebsverfassungsrechtlichen Status schlechtergestellt werden. „Mit Hilfe des DFK haben wir eine Rahmen-Vereinbarung mit dem Unternehmen schließen können. Darin ist geregelt, wie wir mit Leitenden Angestellten umgehen wollen, deren Arbeitsplatz verloren geht. Wir konnten mehrere Eskalationsstufen einbauen, so dass erst ganz am Ende eine betriebsbedingte Kündigung stehen kann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Unsere Vereinbarung geht deutlich über den gesetzlichen Schutz der Leitenden hinaus, da wir auch Abfindungsregelungen, einen besonderen Schutz für Betriebsrentenansprüche und eine komfortable Outplacement-Beratung einbauen konnten. Das alles war auch positiv für das Unternehmen, da bis heute kein Fall vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden musste, sondern immer einvernehmliche Regelungen auf der Grundlage unserer Vereinbarung gefunden werden“, berichtet ein SprecherausschussVorsitzender aus seinen Erfahrungen. Und fügt schmunzelnd an: „Nicht nur wir als Sprecherausschuss, sondern auch unsere Personalabteilung hat in diesen Verhandlungen viel dazugelernt.“ go 9 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > AKTUELL SCHWERPUNKT WERTE MIT GELD FÜHRT MAN NICHT von Dr. Ulrich Goldschmidt Wenn der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, John Cryan, die Boni-Kultur in seinem Haus öffentlich kritisiert, sorgt das naturgemäß für Aufsehen. Die Bonus-Auszahlungen zu verzögern oder ganz zu streichen, sorgt für Aufregung in der gesamten Branche. Nun mag sich John Cryan angesichts der schwierigen Lage der Bank über die Höhe der Boni seiner Banker geärgert haben – das eigentliche Problem löst er damit noch nicht. Wesentlich konsequenter handelt da Volkmar Denner, Vorsitzender der Robert Bosch-Geschäftsführung. Bei Bosch werden die an individuelle Ziele gekoppelten Boni abgeschafft. Der Bonus richtet sich künftig nach dem Geschäftsergebnis des Unternehmens, und die Leistungsdifferenzierung erfolgt über das Grundgehalt. arbeitern jedoch nicht zu erzielen. Diese Negativeffekte sind inzwischen zwar durch eine Vielzahl von Studien belegt, trotzdem tun sich die Unternehmen extrem schwer damit, solche Bonussysteme dorthin zu entsorgen, wohin sie gehören: in den Mülleimer für schlechte Führungskonzepte. Misstrauenssysteme Dr. Ulrich Goldschmidt Das klingt revolutionär. Aber warum eigentlich? Warum hält sich hartnäckig der Irrglaube, man könne mit Bonuszahlungen Mitarbeiter motivieren? Es ist eine zentrale Führungsaufgabe, die Eigenmotivation, die sogenannte intrinsische Motivation der Mitarbeiter zu erhalten und zu stärken. Arbeitnehmer mit intrinsischer Motivation wollen im besten Sinne des Wortes mitarbeiten, sie wollen mitdenken, ihre Ideen einbringen und auch Verantwortung dafür übernehmen. Diese Eigenmotivation kann man Mitarbeitern aber regelrecht abtrainieren. Der Neurobiologe Gerald Hüther spricht in diesem Zusammenhang zu Recht gern von „Dressur“. Dem Mitarbeiter wird über die Kombination von individueller Zielvereinbarung und Gehaltsbonus die Dressurerfahrung vermittelt, er könne überhaupt nur bei Anwendung von Zielvereinbarung und Bonus Leistung erbringen. Hochmotivierte Mitarbeiter werden in diesem System demotiviert. Nachhaltige Unternehmenserfolge sind mit demotivierten und unselbstständigen Mit- 10 Um es deutlich zu sagen: Wer glaubt, mit Geld führen zu können, will sich tatsächlich nur von seiner Führungsverantwortung freikaufen. Mit Geld führt man nicht! Motivation hat ihren Preis, aber sie lässt sich nicht kaufen. Motivation verlangt eine Unternehmens- und Führungskultur, die den Mitarbeitern Wertschätzung, Respekt und Vertrauen entgegenbringt, Teilhabe ermöglicht und den Sinn der Aufgabe und des Unternehmensziels vermittelt. Die variablen Vergütungssysteme, die wir heute in den Unternehmen sehen, sind im Wesentlichen Misstrauenssysteme. Redlicherweise darf ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer 100 % Leistung erwarten. Umgekehrt hat der Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Austauschverhältnis Anspruch auf 100 % Vergütung als Gegenleistung. Mit dem Bonussystem sagt der Arbeitgeber genau genommen aber nun Folgendes: „Ich, Arbeitgeber, erwarte von Dir, meinem Mitarbeiter, 100 % Leistung. Dafür zahle ich Dir aber zunächst einmal nur 80 % aus. Den Rest bekommst Du erst dann, wenn Du Deine individuellen Ziele erreichst, denn ich vertraue nicht darauf, dass Du wirklich Deine volle Leistung bringst.“ Moment, mag man nun einwenden. Es gibt doch auch Bonussysteme, bei denen man nicht nur die restlichen 20 % bekommen kann, sondern insgesamt sogar 120 oder 150 % erreichen kann. Das ist richtig, letztlich aber nur eine Frage, wie ich eine angemessene Honorierung des Mitarbeiters definiere. Denn natürlich ist es so, dass jeder Arbeitnehmer für seine Leistung ein angemessenes Gehalt erwarten darf. Diese Leistung soll aber immer ein Beitrag zum Unternehmenserfolg sein. Dann ist es aber nur konsequent, einen eventuellen Bonus am Unternehmensergebnis festzumachen. Genau so, wie es Bosch jetzt vormacht. Die individuelle Leistung des Mitarbeiters ist dagegen mit seinem Festgehalt abgegolten, und dieses muss fair und angemessen sein. Gefährliche Anreize und Gerechtigkeitsdiskussionen Mit dieser Umstellung des Vergütungssystems geht man diversen Problemen aus dem Weg, die die klassischen Bonusmodelle regelmäßig mit sich bringen. Die Kombination von Zielvereinbarung und Bonus beherbergt ein immenses Potenzial, Unfrieden im Unternehmen zu stiften. Befragt man die Mitarbeiter, stellt sich immer wieder heraus, dass sich die meisten ungerecht behandelt fühlen. Immer ist es der eigene Vorgesetzte, der besonders schwierige Ziele bei den Zielverhandlungen fordert und bei der Zielerreichung dann auch noch besonders kritisch hinschaut, während es die Kollegen in der Nachbarabteilung natürlich viel einfacher haben. Die fehlende Messbarkeit von Zielen fördert den Verdacht, es gehe ohnehin nur willkürlich zu. Hier kommt schnell der berüchtigte „Nasenfaktor“ ins Spiel. Verschärft wird die Situation noch dadurch, wenn es sich genau genommen nicht um Ziel-Vereinbarungen, sondern um verdeckte Ziel-Diktate handelt, denen sich der Mitarbeiter aus Angst vor möglichen negativen Folgen nicht widersetzt. AKTUELL < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 Hochmotivierte Mitarbeiter empfinden es regelrecht als beleidigend, dass man glaubt, mit ihnen individuelle Ziele als Leistungskontrolle vereinbaren zu müssen. Diese Mitarbeiter würden ohne Bonus nicht anders arbeiten, verlieren in einem solchen Bonussystem aber schnell die Lust an der Arbeit und letztlich auch an diesem Unternehmen. Quelle: Deutsche Bank, © www.db.com Bei anderen wiederum lösen Bonusziele eine regelrechte Fixierung auf die Zielerfüllung aus. Dieses Fünf-Jahres-Plan-Symptom nach sozialistischem Muster verführt Mitarbeiter dazu, sich so lange vorrangig um die individuellen Bonusziele zu kümmern und an diesen zu arbeiten, bis sie sicher sein können, diese auch erreicht zu haben. Andere Aufgaben, und seien es Kernaufgaben in ihrer jeweiligen Funktion, gehen diese Mitarbeiter dann gern etwas weniger engagiert oder überhaupt nicht an. Führungskräften wird hier ein Eingreifen extrem schwer gemacht, kann sich der Mitarbeiter doch immer darauf berufen, dass es doch ausdrücklich so gewollt sei, dass er seine Ziele erreiche. Diese Korrumpierungseffekte lassen sich nur mit hohem Aufwand und ständiger Kontrolle bekämpfen. Genau das wird aber vom Mitarbeiter dann wieder als Misstrauen und Widersprüchlichkeit empfunden. Sprüche wie „Die da oben wissen auch nicht mehr, was sie wollen“ oder „Da weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut“ sind in dieser Situation schon wahre Klassiker. John Cryan, Vorstandsvorsitzender Deutsche Bank Im Extremfall lösen diese Korrumpierungseffekte sogar Compliance-Probleme aus. Ein Bonus, der auf Zielen fußt, die unter Einhaltung der Spielregeln nicht oder nur äußerst schwer zu erreichen sind, setzt gefährliche Anreize für den Mitarbeiter, aber auch für seine Führungskraft und das gesamte Unternehmen. Compliance-Verstöße führen nicht nur zu Ansehensverlusten, sondern oft auch zu Regressforderungen und bei einem strafrechtlich relevanten Verhalten zu Geld- oder gar Haftstrafen. Beispiele hat es dafür bis in die jüngste Vergangenheit gegeben. Unrealistische Vertriebsziele, die sich nur durch Korruption erreichen lassen, gehören ebenso dazu wie Kostenziele in der Produktion, die mit einer mangelhaften Produktqualität erkauft werden. Wenn der Abgasskandal in der Autoindustrie, von dem vermutlich nicht nur VW betroffen ist, einmal aufgeklärt sein sollte, wird man sehen, ob auch hier Zielvorgaben ihre verheerende Wirkung entfaltet haben. Kommt das Ende der Zielvereinbarungen? Es wäre ein Missverständnis, würde man aus der Umstellung der Vergütungssysteme unter Verzicht auf bonusrelevante Zielvereinbarungen zugleich auf ein zwingendes Ende der Zielvereinbarungen schließen. Diese sind keineswegs auf dem direkten Weg in die ewigen Jagdgründe. Zielvereinbarungen machen viel Sinn als Führungsinstrument und sollten so auch insbesondere bei der Personal- und Führungskräfteentwicklung eingesetzt werden. Nur in Bonussystemen haben sie nichts zu suchen. Zielvereinbarungen, wie sie der amerikanische Management-Guru Peter F. Drucker in den 50-er Jahren unter dem Begriff „Management by Objectives“ entwickelt hat, können also immer noch bei entsprechender Anpassung an die heutige Unternehmenswelt eingesetzt werden. Nachdenklich sollte aber stimmen, mit welcher Begründung die Drucker-Idee damals mit Vergütungssystemen verknüpft wurde. Die Leistung von Managern und daran gekoppelt deren Vergütung über Bonus-Systeme sah man in der Zeit des Kalten Krieges als notwendigen Bestandteil eines freiheitlich westlichen Kapitalismus und als geeignetes Mittel, den Sowjet-Kommunismus zu besiegen, wie die Professoren Bert Spector und Francis Spital von der Northeastern University Boston 2011 in ihrer Studie „The ideology of executive bonuses: an historical perspective“ die damalige zeitgeschichtliche Ausgangssituation beschreiben. Nun, dieser Ansatz dürfte sich inzwischen als Begründung für Bonussysteme erledigt haben, und niemand wird ernsthaft begründen wollen, wie man mit Bonuszahlungen und Zielvereinbarungen deutscher Arbeitnehmer und Manager heute den IS besiegen könnte. Dieser Artikel ist zuerst erschienen auf Managermagazin.de (http://www.managermagazin.de/unternehmen/banken/bonibei-der-deutschen-bank-cryan-kritisiertbonuskultur-a-1075501.html). Mit dem Mobilgerät diesen QR-Code scannen. So gelangen Sie direkt auf die Website. Diese geschichtliche Einordnung zeigt aber, dass man vorsichtig sein sollte, Management-Ideen aus den 50-er Jahren des letzten Jahrhunderts ungeprüft in der heutigen Zeit fortzusetzen. Schließlich käme auch niemand von uns auf die Idee, seinen Zahnarzt zu bitten, bei der Behandlung 60 Jahre alte Instrumente einzusetzen. Für den Einsatz modernster Techniken sind wir da dann doch recht dankbar. Also sollten wir auch unseren Mitarbeitern nicht zumuten, veraltete Führungs- und Vergütungstechniken auf sie anzuwenden. So geht faire Vergütung Führungsverantwortung muss wieder ernster genommen werden, um von den Mitarbeitern als glaubhaft empfunden zu werden. Die Unternehmen müssen ihren Führungskräften dafür Freiräume und geeignete Instrumente zur Verfügung stellen. Bonussysteme eignen sich als Führungs instrumente nicht. Zielvereinbarungen sind deshalb von Bonusmodellen zu lösen und selbstständig als Führungsinstrument zur Personal- und Führungskräfteentwicklung einzusetzen. Die Leistung eines Mitarbeiters ist über ein angemessenes und faires Festgehalt zu honorieren und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Ein Bonus kann in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg gezahlt werden, wenn dieser transparent und für den Mitarbeiter nachvollziehbar festgestellt werden kann. Aus besonderem Anlass und bei herausragenden Leistungen sollte der Arbeitgeber zeitnah dem Mitarbeiter ein Prämie gewähren, dies aber immer mit einer ausführlichen Begründung und Würdigung der Leistung verbinden. Dieser Weg ist motivierend, weil wertschätzend. 11 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > AKTUELL EINLADUNG ZUM INNOVATIONSKONGRESS VISIONFORUM AM 14./15. SEPTEMBER 2016 INNOVATION VALLEY STATT INDUSTRIE 4.0: TECHNISCH – DIGITAL – SOZIAL Mehr als 350 Teilnehmer aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft finden sich am 14./15. September 2016 im Allianzforum am Pariser Platz in Berlin zum VisionForum 2016 zusammen. Zwei Tage lang werden sie im Herzen der Hauptstadt über die Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland und kreative Lösungen und Strategien diskutieren. Das Motto der Konferenz ist „Innovation Valley statt Industrie 4.0: technisch – digital – sozial“. Damit ist das VisionForum der erste cross-sektorale Innovationskongress deutschlandweit und verspricht schon alleine dadurch eine der spannendsten Konferenzen des Jahres 2016 zu werden. Dies zeigt sich auch beim Blick auf die aktuelle Rednerliste. Zugesagt haben bislang: Quelle: © Vision Forum Christoph Keese (Executive Vice President Axel Springer) Felix Oldenburg (European Director Ashoka) Margret Rasfeld (Schule im Aufbruch) Frank Kohl-Boas (Head of HR Google Germany) Marc Stoffel (CEO Haufe-umantis) Frank Riemensperger (Vorsitzender der Geschäftsführung Accenture) Elias Barrasch (Education Innovation Lab) Staatssekretärin Dr. Katrin Suder (BMVg) Stephan Grabmeier (Selbst-GmbH/Haufe Gruppe) Armin Steuernagel (Purpose AG) Marco Niebling (HEMA) Prof. Dr. Marcelo da Veiga (Rektor der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft) PD Dr. Andreas Boes (ISF München) Prof. Dr. Stephan Jansen (Int. Karlshochschule) Veranstalter des VisionForums ist die ZukunftsAllianz Arbeit & Gesellschaft e.V. (ZAAG), die als überparteiliche Allianz vielfältiger Vereinigungen und Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Bildung und Zivilgesellschaft menschenorientierte Innovationen in Arbeit und Gesellschaft vorantreiben möchte. Der Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK ist Kooperationspartner der Veranstaltung. Thomas Sattelberger, 1. Vorsitzender der ZAAG, warnt davor, die derzeitige Debatte um „Industrie 4.0“ nur auf das Produktions- und Maschinenhaus Deutschland zu fokussieren. Hierdurch würden wesentliche, neue Innovationskräfte vernachlässigt, die für die Zukunft entscheidend seien: „Mit der Idee des ,Innovation Valley‘ verfolgen wir beim VisionForum einen ganzheitlichen Ansatz technologischer, digitaler und sozialer Innovationen auf allen gesellschaftlichen Feldern. Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf integrative Transformationswege und -erfahrungen.“ Dass die Teilnehmer aktiv an den Diskussionen und Lösungen beteiligt werden sollen, wird auch anhand der geplanten interaktiven Formate innerhalb der Konferenz deutlich, wie z. B. fünf verschieden HUBs, einer Bürgerdebatte/Agora, einem Open Panel und jeder Menge Raum für Dialog und kreativen Austausch. Alle Infos rund um die Veranstaltung sind tagesaktuell zusammengestellt unter www.vision-forum.de. Anmeldungen zum Kongress sind ab sofort online möglich, es gibt einen Frühbucherrabatt (715,– E). Web: www.vision-forum.de · Twitter: #innovationvalley-D 12 AKTUELL < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 SCHWERPUNKT WERTE – KORRUPTION VORSORGE STATT GENERALVERDACHT von Reginald Lülf Ob im Sport, in der Politik oder in Unternehmen, keine Branche scheint vor Korruption gefeit zu sein. Das Besondere: Es gibt immer zwei Täter. Einen, der besticht, und einen, der sich bestechen lässt. Laut Bundeskriminalamt sind die Hauptursachen für Korruption unter anderem in Organisationsstrukturen – etwa ein fehlendes Unternehmensleitbild oder mangelhaftes Vorbildverhalten der Führungskräfte – zu finden. Schäden durch Korruption gehen über das Finanzielle hinaus, sie bedeuten oft einen Imageverlust mit nicht absehbaren Folgen. Auch das Gesundheitssystem ist für Korruption anfällig: Die Strukturen sind komplex, die finanziellen Zusammenhänge diffizil. Durch die seit 1998 gültige Richtlinie zur Korruptionsprävention sind gesetzliche Krankenversicherungen wie die BARMER GEK zu Antikorruptionsmaßnahmen verpflichtet. Schätzungen zufolge führt Fehlverhalten im deutschen Gesundheitswesen jährlich zu mehreren Millionen Euro Verlust – einige Experten gehen sogar von Schäden in Milliardenhöhe aus. Geld, das in der Versorgung Kranker und Pflegebedürftiger fehlt. Deshalb haben wir selbst hohe Maßstäbe beim Kampf gegen Vorteilsnahme – sei es in der Zusammenarbeit mit Partnern oder intern. Grundlage ist unsere eigene Korruptionsrichtlinie bzw. ein Verhaltenskodex gegen Korruption. Zusätzlich zur Abteilung Manipulationsabwehr gibt es einen zentralen Ansprechpartner als neutralen Ombudsmann für Beschäftigte, Kunden, Geschäftspartner und Dritte. Neben internen Revisionen und einer konsequenten Dienstaufsicht führen wir regelmäßig Risikoanalysen durch und optimieren die entsprechenden Prozesse. Allen Mitarbeitern stehen Arbeitshilfen wie Checklisten, Musterschreiben, Infobriefe, Präsentationen und FAQ-Listen zur Verfügung. Ein eLearning-Programm ist in Vorbereitung. Einladungen: beruflich oder zum Vergnügen? Unser interner Korruptionsbericht zählt für das vergangene Jahr 70 Anfragen zum Thema. 44 wurden von Mitarbeitern gestellt, 26 kamen von extern, z. B. von Mitgliedern unserer Kasse oder Leistungsanbietern. Die internen Anfragen befassten sich überwiegend mit Einladungen oder Bewirtungen. Ein tatsächlicher Fall von Korruption lag in unserem Unternehmen nicht vor. Die Zahl der Anfragen verdeutlicht aber nicht nur die Relevanz des Themas, sondern zeugt auch von Unklarheiten. Ein Anti-Korruptionsbeauftragter kann helfen, Entscheidungen zu treffen: Finden Veranstaltungen während der Arbeitszeit oder am Wochenende statt? Werden berufliche Themen behandelt oder steht das Vergnügen im Vordergrund? Entspricht das Ambiente dem Anlass? Bei Absagen sollten dem Gegenüber die Hintergründe höflich, aber deutlich erläutert werden. Fehlverhalten gibt es in allen Bereichen des Gesundheitswesens, dazu zählen Leistungserbringer, Ärzte, Arbeitgeber und Versicherte. Wer einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten hat, kann sich jederzeit bei uns melden. Alle HinDer Begriff „Korruption" ist gesetzlich nicht definiert. Korrupt sind Verhaltensweisen, bei denen Funktionsträger ihre Position und die ihnen übertragenen Befugnisse und Rechte ausnutzen, um sich selbst oder Dritten materielle und immaterielle Vorteile zu verschaffen. Rechtliche Tatbestände im Strafgesetzbuch sind u. a. Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsannahme und -gewährung sowie Begleitdelikte wie Untreuehandlungen oder Urkundenfälschungen. Weitere Informationen zur Korruptionsprävention unter www.barmer-gek.de/104403. weise werden streng vertraulich behandelt und können über unsere Internetseite auch anonym übermittelt werden. Wir gehen jedem Hinweis nach und übergeben mutmaßliche Verdachtsfälle der Staatsanwaltschaft. Mitarbeiter sensibilisieren – und dadurch schützen Korruption tritt in der Regel nicht plötzlich auf, sondern ist ein schrittweiser Prozess. Im Zusammenhang mit regelmäßigen Einladungen, dem Anbieten von Zuwendungen und sonstigen Begünstigungen durch Dritte spricht man auch von „Anfüttern“. Das Risiko, dass Beschäftigte sogar ungewollt in Korruptionsgefahren verstrickt werden, ist nicht zu unterschätzen. Führungskräfte haben eine Vorbildfunktion und Fürsorgepflicht für die ihnen anvertrauten Beschäftigten. Präventi- Reginald Lülf on ist dabei ein wichtiges Stichwort. Unsere Führungskräfte machen Mitarbeiter regelmäßig auf Korruptionsgefahren aufmerksam und achten auf mögliche Anzeichen von Korruption. Neu eingestellte Mitarbeiter werden zeitnah für die Thematik sensibilisiert. Über aktuelle Entwicklungen werden Führungskräfte – und darüber die Mitarbeiter – regelmäßig in Infobriefen oder Besprechungen informiert. Ziel ist es, bei den Mitarbeitern ein Bewusstsein zu schaffen, um Korruption entschieden und nachhaltig entgegenzutreten. Korruptionsprävention bedeutet nicht Misstrauen gegenüber einzelnen Personen, sondern soll helfen, ethische Grundwerte zu wahren. Nicht zuletzt dient sie auch dem Schutz aller Mitarbeiter. Korruptionsprävention ist, insbesondere im Hinblick auf die praxisgerechte Anwendung von Compliance-Regeln zur Vermeidung von Unternehmensrisiken, ein „Must-have“. Anti-Korruptionsgesetz Die Regierung hat 2015 den Entwurf eines Anti-Korruptionsgesetzes vorgelegt. In der Begründung des „Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ heißt es: „Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den wirtschaftlichen Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen ... in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen. Wegen der erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Gesundheitswesens ist korruptiven Praktiken in diesem Bereich deshalb auch mit den Mitteln des Strafrechts entschieden entgegenzutreten.“ Wir begrüßen die Gesetzespläne ausdrücklich. Unsere Versicherten müssen sicher sein, dass ihre Behandler nach bestem medizinischen Wissen entscheiden, nicht nach Art und Umfang der Geschenke ihrer Geschäftspartner. Kontakt: [email protected] Reginald Lülf ist Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge und Sponsoring bei der BARMER GEK und zertifizierter Compliance-Officer. 13 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > AKTUELL SCHWERPUNKT WERTE ABHEBEN UND TIEF FALLEN von Dr. Ulrich Goldschmidt Nachdem der Bundesgerichtshof die Verurteilung des früheren Karstadt-Vorstands Thomas Middelhoff zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe im Revisionsverfahren bestätigt hat, bleibt die Frage, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Warum setzt sich ein anerkannter und überaus gut bezahlter Top-Manager dem Risiko aus, strafrechtlich belangt zu werden? In solchen Fällen ist der Versuch einer rationalen Erklärung mit dem Hinweis auf eine vermutete Bereicherungsabsicht in der Regel viel zu simpel. Bei Spesenbetrügereien von Top-Managern mit einem Jahresgehalt von mehreren Millionen Euro liegen die Ursachen tiefer. Dr. Ulrich Goldschmidt Tatsächlich haben wir es in diesen Fällen mit einer dramatischen Deformation der Persönlichkeitsstruktur zu tun, ausgelöst durch Übertragung nahezu unbegrenzter Macht im Unternehmen und befördert durch den Verlust jeglicher Bodenhaftung. Diese Menschen sind nicht so geboren und haben im Elternhaus vermutlich auch andere Werte vermittelt bekommen. Verloren gegangen ist ihnen aber im Laufe der Zeit das Gefühl für Grenzen und für die Unterscheidung von richtig und falsch im eigenen Verhalten. Oder wie Oscar Wilde es sagte: „Ich kann allem widerstehen, nur der Versuchung nicht.“ strafrechtlich relevantem Verhalten. Solche Straftaten lassen sich oft nur damit erklären, dass sich bei den Tätern wohl ein Gefühl der Unantastbarkeit eingestellt hat. Sie nehmen für sich das Dogma der Unfehlbarkeit in Anspruch. Selbstverständlich ist es aber anmaßend und nicht zu akzeptieren, wenn jemand aus seiner Position im Top-Management für sich das Recht ableitet, eigene Spielregeln aufstellen zu dürfen. Diese Anmaßung und Fixierung auf die eigene Person ist aber zugleich Ausdruck mangelnder Wertschätzung gegenüber anderen, z. B. den eigenen Mitarbeitern. Es ist schon pikant, wenn Manager Compliance-Verstöße im Unternehmen gnadenlos verfolgen lassen, die Regel für sich selbst aber außer Kraft setzen. Hier wird nicht Maß gehalten, sondern mit zweierlei Maß gemessen. Keine Sonderrechte für Vorstände, die Vorbild sein sollen Das Gefühl der Unantastbarkeit Führungskräfte müssen sich auch stets ihrer Vorbildfunktion bewusst sein. Spesenbetrug ist für niemanden ein Kavaliersdelikt. Nimmt sich aber der Vorstand hier gegen geltendes Recht Sonderrechte heraus, setzt er damit zum einen ein fatales Signal nach innen und muss außerdem stets damit rechnen, dafür zur Verantwortung gezogen zu werden, weil er in seiner Funktion auch ganz besonders unter Beobachtung steht. Wer in der Führungsverantwortung steht und sich so verhält, darf sich nicht wundern, wenn eigene Mitarbeiter die Frage nach dem gleichen Unrecht für alle stellen. Damit ist der Compliance-Virus im Unternehmen eingepflanzt. Sagen wir es deutlich: Was wir bei Thomas Middelhoff und anderen sehen, ist Hybris, ist Anmaßung, ist Selbstüberschätzung, und zwar in extremen Ausprägungen bis hin zu „Wer sich selbst nicht zügeln kann, ist zum Regieren nicht fähig“, wusste schon Konfuzius. Seine auf die Mächtigen und Herrschenden seiner Zeit gemünzte Aussage trifft auch 14 heute auf Politiker wie auf Wirtschaftslenker gleichermaßen zu. Glücklicherweise ist das kein Massenphänomen, denn die meisten Manager machen ihren Job mehr als ordentlich unter Beachtung der Regeln. Sie wissen oder ahnen vielleicht sogar: Schon für die antiken Philosophen gehörte das „Maßhalten“ zu den Kardinaltugenden. Und seit Menschengedenken wird gegen dieses Gebot verstoßen. Besonders auffallend ist das natürlich, wenn Top-Manager über die Stränge schlagen. Schnell wird dann öffentlich von Selbstbedienungsmentalität gesprochen und der allgemeine Verfall der Sitten in den Unternehmen beklagt. Wenn der moralische Kompass dringend justiert werden muss Aber Vorsicht: Alle Moralapostel seien vor schnellen, aus der Hüfte geschossenen Vor- und Pauschalverurteilungen gewarnt. Sie sollten bedenken, dass ihre eigene Tugendhaftigkeit möglicherweise nichts anderes ist als ein Mangel an Gelegenheit. Sich selbstgerecht mit seinem Urteil über andere zu erheben und dabei seine eigene Fehlbarkeit auszublenden, ist ebenso eine Anmaßung wie der Glaube, man dürfe ungestraft gegen die Spielregeln verstoßen, nur weil man in der Unternehmenshierarchie bis ganz nach oben aufgestiegen ist. In beiden Fällen sollte der moralische Kompass dringend justiert werden. Bei Rechtsverstößen geschieht dies dann notfalls mithilfe der Justiz. Besser ist es natürlich, Manager, die der Versuchung erliegen könnten, rechtzeitig vor sich selbst zu schützen. Gibt es Anzeichen für ein Fehlverhalten, sollte man nicht darauf vertrauen, dass der Betroffene dieses selbst abstellt. In diesen Fällen AKTUELL < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 ist immer wieder feststellbar, dass die Täter keinerlei Unrechtsbewusstsein hatten, sondern nach dem Motto handelten: „Ich darf das, weil ich es kann“, und sich womöglich noch selbst einredeten, sogar im Interesse des Unternehmens zu handeln. Ein Motto mit verheerenden Folgen. Hier sind insbesondere die Aufsichtsräte gefordert, die sich bei ihrer Aufsichtspflicht durchaus von der Compliance-Abteilung unterstützen lassen sollten. Bei einem solchen „Derailment“, einem Entgleisen des Managers, muss der Aufsichtsrat eingreifen, und zwar schon dann, wenn es erste Anzeichen dafür gibt. Solche Themen nicht anzusprechen, weil es vielleicht als unangenehm empfunden wird, ein heikles Thema anzusprechen, lässt den Aufsichtsrat mitschuldig werden. „Unangenehm“ ist keine juristische Kategorie, mit der sich in diesen Fällen arbeiten lässt. ternehmens stehen, bewegen sich rechtlich oft auf sehr dünnem Eis. Der strafrechtliche Untreuetatbestand ist z.B. nicht erst dann erfüllt, wenn das Vermögen des Dienstherren beschädigt ist. Für diese Straftat reicht bereits die Vermögensgefährdung aus. Man kann es gar nicht oft genug betonen: Führungskräfte, die an der Spitze ihres Un- Selbst wenn am Ende keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe stehen sollte, sondern der Manager mit einer Geldstrafe oder einer Einstellung des Verfahrens mit Geldauflage davonkommt, ist der Imageschaden doch häufig so gewichtig, dass die Karriere damit schlagartig beendet ist. Und gegen Imageschäden hilft keine Versicherung. Ein solcher Absturz abgehobener Top-Manager ist schmerzhaft und oft endgültig. Oben in der Hierarchie zu sein, ist kein Freifahrtschein für Gesetzesverstöße Wer als Unternehmer handelt und ein unternehmerisches Risiko eingeht, muss wissen, dass er allein damit in gefährliche Nähe eines strafrechtlich relevanten Verhaltens kommt. Umso törichter ist es dann aber, auch noch bewusst gegen geltendes Recht zu verstoßen. In der Unternehmenshierarchie ganz oben zu stehen, ist kein Rechtfertigungsgrund dafür, die für alle geltenden Spielregeln zu ignorieren. Dieser Beitrag ist zuerst erschienen im Management-Blog der WiWo (blog.wiwo.de/ management/2016/03/07/wenn-vor staende-das-gefuehl-haben-unantast bar-zu-sein-kommentar-von-ulrich-goldschmidt). Mit dem Mobilgerät diesen QR-Code scannen. So gelangen Sie direkt auf die Website. Veränderungsmitteilung l Ich bin umgezogen/ziehe um und wohne ab dem Name, Vorname Mitgliedsnummer Straße PLZ, Ort l Ich habe meinen Arbeitgeber gewechselt Name und Adresse des Arbeitgebers Branche/Wirtschaftszweig tätig als l Ich bin in den Ruhestand getreten seit dem Bitte berechnen Sie den ermäßigten Pensionärsbeitrag und melden Sie mich zur zuständigen Pensionsgruppe um. Datum Veraenderungsmitteilung.indd 1 Unterschrift 06.06.14 12:37 15 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > AKTUELL KOOPERATIONSPARTNER DES DFK KULTUR- UND EVENT-HIGHLIGHTS ZU SONDERKONDITIONEN Der Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK bietet über seinen Partner besondere Konditionen zu Kultur- und Event-Highlights im ganzen Bundesgebiet an. Über unseren Kooperationspartner Ticketsprinter sind auf einem speziellen Internetportal Rabatte zu über 1.000 Veranstaltungen verfügbar. Erleben Sie diese mit einem Vorteil von bis zu 60 %. Auf der Internetplattform können die Tickets direkt gebucht werden. Und so funktioniert es: 1.Rufen Sie im Internet die Website „die-fuehrungskraefte. mitarbeiteraktionen.de“ (ohne „www.“) auf. 2. Klicken Sie auf „Jetzt registrieren“. 3.Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und dazu den Zugangscode „dfk-fuehrungskraft“. Fertig. Wir wünschen viel Vergnügen! KURZ GEMELDET · KURZ GEMELDET · KURZ GEMELDET 2.945 E für SOS-Kinderdorf e.V. Neuer Spendenrekord beim DFK. Viele Mitglieder haben die Gelegenheit genutzt, doppelt zu unterstützen: Zum einen KollegInnen und Bekannte für den Beitritt zum DFK gewinnen, damit diese auch von den zahlreichen Vorteilen, wie etwa dem Rechtschutz, profitieren können. Zum anderen indem sie ihre Werbeprämie dem Verein SOS-Kinderdorf gespendet haben. Auf diese Weise kamen über 1.000 E mehr als im letzten Jahr zusammen, die der Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK Ende des Jahres überweisen konnte. Die Reaktion von SOS-Kinderdorf geben wir gerne weiter: DANKE! Wer bei einer Bewerbung seine Einstiegschancen verbessern will, sollte gewisse Qualifikationen vorweisen können: Laut einer aktuellen Studie des Beratungsunternehmens Kienbaum achten 91 % der befragten Unternehmen besonders auf analytische und strategische Kompetenzen der Absolventen. Vielen Leserinnen und Lesern werden die Comics von Christoph Smak im Magazin positiv aufgefallen sein. Mit spitzer F eder bringt er den Schwerpunkt des Heftes noch mal deutlich hervor. Nun hat er seinen ersten Roman geschrieben. Eine Satire auf Deutschland, in der nur vordergründig Zombies die Hauptrolle spielen. Oder wie der Autor sagen würde: „388 Seiten Quatsch, quasi.“ Wer also etwas zu lachen haben möchte, ist bereits mit 3,99€ für das eBook dabei. (Mutmaßlich Entlebte von Christoph Smak. ISBN: 978-37345-0847-9). BUCHTIPP Christian Mikunda Marketing spüren: Willkommen am Dritten Ort Redline Verlag 2015 240 Seiten, broschiert ISBN 978-3868816013 32,00 E Einige mögen die erste Auflage des Buches bereits kennen. Die Auseinandersetzung mit dem „Dritten Ort“. Nach der durchgestalteten Wohnung (Eins) und dem ästhe- 16 tischen Arbeitsplatz (Zwei) sind dies jene öffentlichen Plätze, an denen man sich zu Hause fühlt und emotional auftanken kann. Sie sind Räume spektakulären Erlebnismarketings und „begehbarer Werbung“ zugleich. Auch wenn der Titel zunächst etwas esoterisch klingt, meint er nichts anderes als Erlebnismarketing anhand von inszenierten Räumen. Nach knapp 14 Jahren erscheint nun die überarbeitete vierte Auflage. Und seitdem hat sich viel getan in der Inszenierung. Angereichert mit vielen neuen Beispielen und Erlebnissen über Flagship-Stores, Malls, hippe Locations und „Brandlands“ kommt auch ein Kapitel über Urban Design hinzu. Ein lesenswerter Klassiker nicht nur für Menschen im Marketing. rk AKTUELL < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 SCHWERPUNKT WERTE IST VERANTWORTUNG MESSBAR? von Dr. Irina Kummert Anders gefragt: Ist es gerechtfertigt, dass diejenige Führungskraft mehr verdient, die „mehr“ Verantwortung trägt, und wie misst man „mehr“ Verantwortung? Können wir den Standpunkt vertreten, „weniger“ Verantwortung übernehmen zu wollen, weil wir weniger verdienen als die Geschäftsleitung? Ist es gerecht, dass der Vorstandsvorsitzende eines Industrieunternehmens bis zum 62-Fachen des Gehalts eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin verdient? War es angemessen, dass die Piloten der Lufthansa ihre Gehaltsforderungen unter anderem an das Ausmaß ihrer Verantwortung geknüpft haben? ten von einer Krankenschwester oder einem Krankenpfleger genauso, dass sie für das, was sie tun, die volle Verantwortung über nehmen, wie wir es von einem Chefarzt oder einer Chefärztin erwarten. Es gilt demzufolge der Grundsatz: ganz oder gar nicht. Irina Kummert Verantwortung zu übernehmen bedeutet zunächst einmal, für die vorhersehbaren Folgen des eigenen Handelns einzustehen. Wir erwarten von verantwortungsbewussten Persönlichkeiten, dass sie gewissenhaft mögliche Konsequenzen ihres Handelns abwägen und dass sie insbesondere dann Verantwortung übernehmen, wenn es zu negativen Folgen für andere Menschen oder für ein Unternehmen kommt. Es gilt der Grundsatz: ganz oder gar nicht Faktisch ist Verantwortung nicht quantifizierbar und der Grad an Verantwortung, die eine Person übernimmt, nicht messbar. Man kann nicht ein bisschen, mehr oder weniger Verantwortung übernehmen. Wer Verantwortung überträgt – egal an welcher Stelle und bezogen auf welche Position auch immer –, der erwartet, dass vollumfänglich Verantwortung übernommen wird. Erst dadurch rechtfertigt sich das Vertrauen, welches in eine Person gesetzt worden ist. Wir erwar- Konsequenterweise sollte argumentativ die Höhe eines Gehalts nicht an das Ausmaß von Verantwortung gekoppelt werden. Das Gegenteil wird insbesondere dann gerne gemacht, wenn Gehälter Gegenstand der öffentlichen Diskussion sind, was zunehmend in allen Branchen der Fall ist. Wenn Gehaltsansprüche mit dem Ausmaß an Verantwortung gerechtfertigt werden, zeigt sich regelmäßig, dass sich das moralische Argument wunderbar als Strategie eignet, mögliche Widerstände, die aus der Mitarbeiterschaft oder von Seiten der Öffentlichkeit kommen könnten, im Keim zu ersticken. Sobald die Höhe eines Gehalts an das Ausmaß der Verantwortung gekoppelt ist, die eine Person übernehmen soll, argumentiert niemand mehr dagegen. Das moralische Argument wird zum Totschlagargument. Die Höhe von Gehältern bestimmt der Markt Die meisten von uns würden die Verantwortung, die ein Chefarzt oder eine Chefärztin übernimmt, als für uns relevanter einstufen als die eines Investmentbankers oder einer Investmentbankerin, weil es im Banking nur selten um Leben und Tod geht. Gleichwohl verdienen einige Investmentbanker und Investmentbankerinnen ein Vielfaches dessen, was selbst gute Chefärzte oder Chefärztinnen verdienen. Ist das gerecht? Die Antwort auf diese Frage ist: Das hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Die Höhe von Gehältern bestimmt der Markt, und Marktpreise sind selten gerecht, son- dern regeln sich über Angebot und Nachfrage. Gerechtigkeit als moralische Kategorie wird im Sinne von Fairness gebraucht und spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn es unterschiedliche Interessen, Ansprüche und Pflichten der beteiligten Parteien gibt. Auch bezogen auf die Gerechtigkeit ist das moralische Argument gefährlich, wenn es an die Höhe von Gehältern gekoppelt ist. Sobald mit Gerechtigkeit oder Verantwortung argumentiert wird, sind in der Regel die anderen gemeint. Bevor es gerecht oder ungerecht zugehen kann, müssen wir uns also uneinig sein hinsichtlich der potenziellen Verteilung von Gütern, Rechten und Pflichten. Wie diese Verteilung von den beteiligten Parteien eingeschätzt wird, ist zutiefst subjektiv. In der Konsequenz bedeutet das: Jeder hat einen Begriff von Gerechtigkeit – allerdings seinen eigenen. Das moralische Argument ist eine Falle Wenn Führungskräfte ihre Gehälter argumentativ an das Ausmaß der Verantwortung knüpfen, die sie übernehmen müssen, riskieren sie, dass die Mitarbeiterschaft sich weniger einbringt, als es sich die Führungskräfte wünschen. Im Ergebnis könnte das Szenario des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin Raum greifen, der oder die Verantwortung an die nächsthöhere Hierarchiestufe delegiert, statt sich mit seinen/ihren Aufgaben zu identifizieren. Kontakt: [email protected] Dr. Irina Kummert, Geschäftsführerin der IKP Executive Search, rekrutiert seit 1997 bundesweit Führungskräfte. Ehrenamtlich vertritt sie den Ethikverband der deutschen Wirtschaft e.V. als Präsidentin. 17 EXKLUSIVE SEMINARE Als Servicegesellschaft des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK bietet die BEW Verwaltungsgesellschaft mbH Vorträge, Workshops, Seminare etc. auf den Gebieten der Karriereentwicklung, des Arbeitsrechts und des Rechts der Sprecherausschüsse an den Standorten Hamburg, Berlin, Leipzig, Essen, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und München sowie als Inhouse-Veranstaltungen zu günstigen Konditionen an. Die Durchführung an anderen Veranstaltungsorten ist ebenfalls möglich! Ihre Vorteile Hoch qualifizierte und erfahrene Referentinnen und Referenten Ermäßigte Seminargebühren für Mit glieder des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK und für die Kooperationspartner Die Seminargebühren können vom Arbeitgeber übernommen werden bzw. sind im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzbar. Im Kostenbeitrag enthalten Umfangreiche Arbeitsunterlagen Verpflegung inklusive Mittagsimbiss und Getränke Teilnahmebescheinigung Bei den gelisteten Veranstaltungen handelt es sich lediglich um eine Auswahl unseres umfangreichen Veranstaltungsangebots! Besuchen Sie daher bitte auch unseren OnlineAuftritt unter: www.die-fuehrungskraefte.de/ services/seminare. Vorankündigungen exklusiver Veranstaltungen für Führungskräfte REGION ESSEN APRIL BIS SEPTEMBER jeweils 10.00 Uhr – 18.00 Uhr VIERTEILIGE SEMINAR-/WORKSHOP-REIHE „FÜHRUNG KANN MAN LERNEN“ 12.04.2016 1. Teil „Ich mit mir selbst“ – Selbstführung und Selbstcoaching 24.05.2016 2. Teil „Ich mit den anderen“ – Führungsstile und Führungsrollen 23.06.2016 3. Teil „Verantwortung zur Veränderung“ – Die Führungskraft im Changeprozess 20.09.2016 4. Teil „Transferworkshop“ Jörg Löwenstein, Coach und Unternehmensberater Haus der Führungskräfte Alfredstraße 77-79, 45130 Essen 300 E für Verbandsmitglieder, sonst 450 E Bei Buchung aller Teile: 1.000 E für Verbandsmitglieder, sonst 1.500 E Aufgrund des Erfolgs im vergangenen Jahr bieten wir auch in diesem Jahr eine Seminarreihe für (Nachwuchs-)Führungskräfte an, um das Know-how in Sachen Führungskompetenz erlernen bzw. vertiefen zu können. Die Veranstaltungsreihe wird aus 4 Blöcken im Zeitraum April bis September 2016 beste- 18 hen. Die Teilnehmer erhalten zum Ende ein Zertifikat. Inhalte der Veranstaltung am 24.05.2016 werden u. a. sein: Führungsstile (autoritär, kooperativ, situativ, transformational u. a.) Teilrollen der Führungskraft Kommunikationsstile (aktives Zuhören, Feedback, Nein-Sagen, Fragetechniken, Zielformulierung) Konfliktstile Machtvoll führen Ihr Referent Jörg Löwenstein war 25 Jahre als Führungskraft in einer internationalen Bank tätig. Seit 2010 begleitet er als Coach vorwiegend Führungskräfte und als Berater branchenübergreifend Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Verwaltungen in Strategie-, Change-, Kultur- und Leitbildprozessen. Daneben hat er einen Lehrauftrag zu den Themen „Wertorientierte Führung“ und „Führung in Veränderungsprozessen“ an der Leuphana Universität (Professional School) in Lüneburg. 21.04.2016 10.00 Uhr – 17.00 Uhr SELBST- UND ZEITMANAGEMENT Norbert Burzlaff Haus der Führungskräfte Alfredstraße 77-79, 45130 Essen 550 E für Verbandsmitglieder, sonst 770 E Wie können wir aus der Logik des „Immer mehr“ und „Immer schneller“ ausbrechen und unsere tägliche Arbeit effektiver und effizient erledigen. Wie können wir unsere Mitarbeiter/innen motivieren und Kreativität freisetzen? In diesem Seminar lernen Sie die wichtigsten Bausteine eines erfolgreichen Selbst- und Zeitmanagementsystems kennen. Ihr Referent Norbert Burzlaff ist Diplomkaufmann und Inhaber einer Unternehmens beratung in Dortmund. Seine Kernkompetenzen sind u. a. die Bereiche Kommunikation, Rhetorik und Kundenorientierung. Er hat in unterschiedlichen Unternehmen und Institutionen Führungskräfte und Mitarbeiter/ innen erfolgreich gecoacht. Zudem hat er einen Lehrauftrag an der Fachhochschule Dortmund im Fachbereich Informatik für die Seminare Unternehmensführung, Kommunikation und Kundenorientierung. 12.05.2016 10.00 Uhr – 17.00 Uhr FIT FOR SUCCESS: DIE PERSÖNLICHE TOOLBOX MIT DEM AMPEL-VERFAHREN Vera Ihlefedt-Schlipköter Haus der Führungskräfte Alfredstr. 77/ 79, 45130 Essen 550 E für Verbandsmitglieder, sonst 770 E Machen Sie sich parkettsicher und stärken Sie Ihre Talente für den Aufstieg auf Ihrer Karriereleiter bzw. auf Ihrem Karriereweg! A = Analyse, M = Maßnahmenkatalog, P = Performance, E = Erfolgsfaktoren, L = Landung Ihre Referentin Vera Ihlefeldt-Schlipköter ist Gründerin & Inhaberin von consistiQ, gelernte Hotelfachfrau, Diplom-Betriebswirtin & Diplom-Controllerin mit über 30-jähriger Berufserfahrung in der Hotel- & Finanzdienstleistungsbranche. Langjährige Proto kollchefin in einer Großbank, Fachtraine- FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE rin Business Etikette & Führungsthemen, Imageberaterin, ausgebildete Systemischer Business Coach & Co Mediatorin, Mitglied im Netzwerk der Protokollelite der deutschen Wirtschaft. Doch so schön diese Erkenntnis auch ist, in den meisten Fällen müssen Sie selbst aktiv werden, wenn Sie mehr Geld auf dem Konto haben wollen. Nur zusätzliche Aufgaben kommen meistens von alleine. 09.06.2016 10.00 Uhr – 17.00 Uhr Bereiten Sie sich professionell auf Ihre nächste Gehaltsverhandlung vor! EFFIZIENTE FÜHRUNG: FÜHREN MIT VERTRAUEN Dipl.-Ing. (FH) & MBM Andre Lotter Haus der Führungskräfte Alfredstr. 77-79, 45130 Essen 550 E für Verbandsmitglieder, sonst 770 E Zeit für Veränderung haben die wenigsten Unternehmen. Weder die erfolgreichen noch solche, die um jeden Zentimeter Marktanteil kämpfen. Nehmen Sie sich die Zeit und frischen Sie den Blick auf Ihr Unternehmen, Ihren Vertrieb und Ihre Mitarbeiter auf. Es lohnt sich! Denn wer Leistung fordert, muss Sinn bieten. Ihr Referent Andre Lotter, Dipl.-Ing. (FH) & MBM, ist seit über 20 Jahren im B2BBereich für den Vertrieb von technischen Produkten und Dienstleistungen tätig, acht davon in leitender Funktion. Heute ist er selbstständiger Vertriebstrainer & Vertriebscoach. Seine Schwerpunkte: Einarbeitung und Qualifizierung von Vertriebsmitarbeitern sowie Führungskräfteentwicklung im Vertrieb. 21.06.2016 12.00 Uhr – 17.00 Uhr VERDIENEN SIE MEHR, ALS SIE BEKOMMEN? PROFESSIONELL VERHANDELN IN EIGENER SACHE INTENSIV-TRAINING MIT MAX. 6 TEILNEHMERN Prof. Dr. Angela Witt-Bartsch Haus der Führungskräfte Alfredstr. 77-79, 45130 Essen 550 E für Verbandsmitglieder, sonst 770 E Haben Sie das Gefühl, das Sie mehr ver dienen, als Sie bekommen? Das können Sie sicherlich am besten beurteilen. Noch dazu, wo es mittlerweile genügend Vergleichsmöglichkeiten gibt – vom Gespräch mit Kollegen über Branchen-Infos und Gehaltsrechnern im Netz. Prof. Dr. Angela Witt-Bartsch, ist seit mehr als 25 Jahren für namhafte Unternehmensberatungen sowie in verschiedenen Führungspositionen tätig. Sie ist Gründerin und Inhaberin des 3E-Netzwerkes und der 3E-Trainingsakademie. Ihre Schwerpunkte sind: Organisation und Führung, Prozessoptimierung, Personalentwicklung und Persönlichkeitsentwicklung von Fachund Führungskräften. Sie ist Dozentin, Autorin mehrerer Fachartikel sowie Buchautorin/Herausgeberin von „Coaching im Unternehmen“. REGION KÖLN 01.06.2016 13.00 – 19.00 Uhr DIGITAL COMPLIANCE: ALLES DIGITAL UND ÜBERALL COMPLIANT? 2. DIGITAL COMPLIANCE KONFERENZ ÜBER REGELN IM DIGITALEN GESCHÄFTSBETRIEB Diverse Referenten DWF Germany Habsburgerring 2, 50674 Köln 150 E für Verbandsmitglieder, sonst 195 E REGION STUTTGART 22.04.2016 12.00 – 17.00 Uhr BRINGEN SIE ES AUF DEN PUNKT INTENSIV-TRAINING MIT MAX. 6 TEILNEHMERN Prof. Dr. Angela Witt-Bartsch Stuttgart (genauer Veranstaltungsort wird rechtzeitig bekannt gegeben) 550 E für Verbandsmitglieder, sonst 770 E Erweitern Sie Ihre Kompetenzen! Kommunikation auf verschiedenen Wegen ist für uns selbstverständlich. Von jedem wird erwartet, dass er sie beherrscht: professionelle Gesprächsführung, überzeugende Präsentationstechnik ... . Selten denken wir jedoch darüber nach, wie Kommunikation erfolgt. Erst wenn Missverständnisse entstehen und negative Auswirkungen drohen, wird uns schmerzlich bewusst, dass Kommunikationskompetenz – wie alle anderen Kompetenzen auch – wie ein Muskel zu betrachten ist, der kontinuierlich trainiert werden muss. Meistern Sie herausfordernde Situationen! 13.06.2016 12.00 – 17.00 Uhr ÜBERZEUGENDER PRÄSENTIEREN! INTENSIV-TRAINING MIT MAX. 6 TEILNEHMERN Prof. Dr. Angela Witt-Bartsch Stuttgart (genauer Veranstaltungsort wird rechtzeitig bekannt gegeben) 550 E für Verbandsmitglieder, sonst 770 E Folien vorlesen. Kaum Blickkontakt. Keine Bilder und Geschichten. Langatmig und ausschweifend. Mehr Fragen als Antworten produzierend. Es geht auch anders! Begeistern Sie Ihre Zuhörer mit Beispielen, Bildern und Geschichten. Setzen Sie Ihre Stärken gekonnt ein und ziehen Sie Ihre Zuhörer in den Bann. Seien Sie authentisch und zielorientiert. So werden Sie künftig souveräner in Präsentationen agieren und Begeisterung für Ihr Thema wecken. REGION MÜNCHEN 12.05.2016 12.00 – 17.00 Uhr VERDIENEN SIE MEHR, ALS SIE BEKOMMEN? PROFESSIONELL VERHANDELN IN EIGENER SACHE INTENSIV-TRAINING MIT MAX. 6 TEILNEHMERN Prof. Dr. Angela Witt-Bartsch München (genauer Veranstaltungsort wird zeitnah bekannt gegeben) 550 E für Verbandsmitglieder, sonst 770 E 19 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > POLITIK DER POLITISCHE TERMINKALENDER DES DFK 18.1. Die Europäische Bewegung Deutsch- land e.V. (EBD) lädt zum De-Briefing zum Rat für Wirtschaft und Finanzen. Thomas Westphal, Leiter der Europaabteilung des Bundesfinanzministeriums, berichtet, und Bernd Hüttemann, Generalsekretär der EBD, moderiert die Veranstaltung. 21.1. Zur Vorstellung des Beschäftigungs- und Sozialberichts 2015 für die Europäische Union lädt die EU-Kommission die DFK-Vertreter Thomas Schneider und Sebastian Müller, DFKRessortleiter Europapolitik & Public Affairs, nach Brüssel ein. Eröffnet wird die Konferenz durch Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung und Soziales, die die Notwendigkeit zu Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen betont, damit alle EU-Bürger – auch diejenigen abseits des Arbeitsmarktes – ihr gesamtes Potenzial ausschöpfen können. Lesen Sie hierzu den Bericht auf Seite 20. 25.1. Dr. Ulrich Goldschmidt, DFK- Vor- 27.1. Seit dem 1. Januar 2016 gibt es ein neues europäisches Trio: Die Niederlande leitet aktuell die gemeinsame Trio-Ratspräsidentschaft mit der Slowakei und Malta ein. Hierzu findet das EBD-Briefing „Europapolitik während der Trio-Ratspräsidentschaft der Niederlande, Slowakei und Malta“ statt. 28.1. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veranstalten den gemeinsamen Kongress „Arbeiten in der digitalen Welt- Mensch/Organisation/Technik“ nach Berlin ein. Neben Staatssekretärin Brigitte Zypries wird auch Staatssekretärin Yasmin Fahimi in einer Keynote zu aktuellen Entwicklungen der digitalen Arbeit Stellung nehmen. Unterschiedliche Podiumsdiskussionen und Berichte aus der Praxis unterstreichen die Aktualität dieses Themas und Kongresses. Lesen Sie hierzu mehr auf Seite 19. 20 zuversichtlich, bis 2020 einen funktionierenden Europäischen Digitalen Markt zu etablieren. 25.2. Das renommierte Jacques Delors Institut lädt zur Konferenz „Energy Union, one year on – Putting the Consumer at the Centre, Driving Innovation“ nach Brüssel ein, um die sich ändernde Rolle der Verbraucher bei der Realisierung der europäischen Energie-Union mit der geladenen Fachwelt zu erörtern. Maroš Šefčovič, als Vizepräsident der EU-Kommission verantwortlich für die Koordination der Maßnahmen, zieht eine verhalten-positive Zwischenbilanz und verweist zugleich auf die Hürden auf dem Wege zu den nächsten Stationen dieses jüngsten Europäischen Projektes. 22.2. DFK ist geladen zum EBD-De-Briefing zum europäischen Rat. In der Hessischen Landesvertretung begrüßte Dr. Bernadette Droste, Leiterin der Dienststelle, die etwa 120 Gäste. Martin Kotthaus, Abteilungsleiter der Europa abteilung im Auswärtigen Amt, und Claudia Dörr-Voß, Abteilungsleiterin der Europaabteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, informierten über die Ergebnisse der Ratstagung. Bernhard Schnittger, stv. Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, übernahm den Erstkommentar. Bernd Hüttemann, Generalsekretär der Europäische Bewegung Deutschland e.V. (EBD), moderierte. 25.2. Oracle und der DFK-Partner „MINT Zukunft Schaffen“ laden zu einer Diskussion gemeinsam mit Professionals und Thought Leadern aus der Technologie-Branche. Bei den „Digital Dialogues“ im Oracle Customer Visit Center in Berlin geht es rund um das Thema Digitalisierung der Arbeitswelt. Quelle: © EBD standsvorsitzender, und Diana Nier, DFKRessortleiterin Nationale Politik & Public Affairs, treffen sich zum politischen Dialog mit Kerstin Griese, MdB (SPD), Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, in Berlin. Themen des Gesprächs sind Schwerpunkte der Verbandspolitik, wie etwa aktuelle Tendenzen bei Arbeiten 4.0, Stärkung der Mitbestimmung in Zeiten dezentraler und globaler werdender Unternehmensstrukturen sowie der Bedarf einer Novellierung des Sprecherausschuss gesetzes. 18.2. Der DFK ist geladen zur 10. Hirschfeld Lecture der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) im Allianzforum Berlin. Thomas Sattelberger referiert in seinem Vortrag über „Vielfalt statt Einfalt – Ein Appel für Freiheit und Pluralität statt Normierung sowie Geschlossene Systeme aufbrechen – für Offenheit, Akzeptanz und Vielfalt“. v. l.: Dörr-Voß, Kotthaus, Hüttemann, Schnittger 24.2. Die BP Group, die neben dem Statistical Review of World Energy seit einigen Jahren auch einen langfristigen Ausblick für den Energiesektor herausgibt, stellt den „BP Energy Outlook – long-term trends to 2035“ der Fachwelt unter Einbindung des DFK in Brüssel vor. Dieses Format zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass die zwischenzeitlichen Abweichungen von den vorherigen Ausblicken zu den Trends auf den globalen Energiemärkten kritisch und umfassend analysiert werden. 24.2. Zusammen mit der bayerischen Staatsregierung veranstaltet die Hubert Burda Media einen Parlamentarischen Abend in Brüssel, um die Studie „Competition Challenges in the Consumer Internet Industry“ des Freiburger Centrums für Europäische Politik vorzustellen. Günter Oettinger, EUKommissar für die Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, gibt sich bei der Eröffnung Die Zukunft von Führung und HR in der Diskussion bei den „Digital Dialogues“, der DFK ist mit vier Vertretern vor Ort. 29.2. In Berlin findet die Analyse zur EUGleichstellungspolitik statt. Im Fokus: Das Arbeitsprogramm für 2016 der europäischen Kommission und eine neue Initiative mit dem Titel: „Neuer Start für erwerbstätige Eltern“ ist aufgenommen sowie die dazugehörige öffentliche Konsultation gestartet. Der DFK hat seine Stellungnahme bereits der EU-Kommission zugeleitet. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung auf Seite 25. POLITIK < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 DFK AUF KONGRESS DES BMWI UND BMAS IN BERLIN #ARBEITENDIGITAL Rund 300 Teilnehmer kamen am 28. Januar 2016 zum Kongress und Dialog „Arbeiten in der digitalen Welt- Mensch/Organisation/Technik“ in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Berlin zusammen. Quelle: commons.wikimedia.org, © Gerd Seidel auf die Rolle des Menschen insgesamt. Gleichzeitig stellte Zypries jedoch heraus, das die Digitalisierung enorme Chancen für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands biete. Brigitte Zypries eröffnete den Kongress Für den angekündigten Bundesminister des BMWi, Sigmar Gabriel, eröffnete die parlamentarische Staatssekretärin, Brigitte Zypries, mit ihrer Keynote den Kongress. Hierbei sprach sie noch offene Fragen an, wie Auswirkung der Digitalisierung auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, auf Arbeitsrecht und Datenschutz sowie Dr. Eberhard Veit, Vorstandsvorsitzender der Festo AG & Co. KG, berichtete anschließend aus seiner Berufspraxis und über erkennbare Trends. Hierzu stellte er fest, dass die Digitalisierung im privaten Haushalt mit iPhone, iPad, Streaming-Diensten etc. weitaus stärker angekommen ist als in der Industrie. Virtuelle Arbeitswelten und neue Vergütungssysteme nach Echtzeitlohn und dem Ebay-Prinzip prognostizierte er hier weiter. Eine weltweite Vernetzung erfolge und ermöglicht durch diese weltweite Präsenz auch die Öffnung weltweiter Märkte. Entscheidend sei laut Veit aber die „Mensch-Maschine-Schnittstelle“ und die gegenseitige Kommunikation. Nicht minder interessant gestaltete Prof. Dr. Hartmut Hirsch-Kreinsen, von der TU Dortmund, seinen Impuls zu Perspektiven und Chancen der Digitalisierung. Er stellte dar, dass es derzeit widersprüchliche Prognosen zu den Folgen der Digitalisierung in der Wirtschaft gebe. Positive Folge sei die Förderung der Work-Life-Balance und auch des altersgerechten Arbeitens. Negative Folgen wurden darin gesehen, dass mittlere anspruchsvolle Tätigkeiten wegfallen und zu einer Einteilung nach „lousy & lovely jobs“ führen könnten. Hirsch-Kreinsen rügte zu Recht, dass im Rahmen der Diskussion Fragen zur Arbeitsorganisation und Führung selten oder gar nicht beantwortet werden. Hier seien Rahmenvorgaben und die Unterstützung durch Vorgesetzte von ganz entscheidender Bedeutung. Es wird einen Wandel von Hierarchien, Managementfunktion und Führungsstilen geben. Sein Fazit: Digitaler Wandel ist verantwortungsvoll zu gestalten! Nach der Pause sprach die Staatssekretärin des BMAS, Yasmin Fahimi, über erste Ergebnisse und über weitere Initiativen, wie den Dialogprozess zu „Arbeiten 4.0“, an dem sich auch der DFK stark beteiligt. Im Rahmen einer Talkrunde sprachen dann Vertreter aus Politik, Wirtschaft und der Sozialpartner über Fragen zu neuen Arbeitsplatzmodellen und Management. Hierbei bestand Einigkeit bei den Vertretern, dass Führungskräfte durch die Digitalisierung hinsichtlich ihrer administrativen Aufgaben entlastet werden müssen, um mehr Zeit für Führung und Mitarbeiterentwicklung zu haben. dn 21 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > POLITIK INVESTITIONEN IN MENSCHEN DER SCHLÜSSEL FÜR WIRTSCHAFTSWACHSTUM Die Schaffung neuer Arbeitsplätze fördern Quelle: European Union, 2016, @ Lieven Creemers Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, stellte den Beschäftigungs- und Sozialbericht 2015 vor Im jährlichen Beschäftigungs- und Sozialbericht („Employment and Social Developments in Europe“) werden die neuesten Trends im Beschäftigungs- und Sozialbereich analysiert und Überlegungen zu sich abzeichnenden Problemen und möglichen politischen Reaktionen darauf angestellt. Am 21. Januar 2016 wurde der aktuelle Bericht in Brüssel vorgestellt, für den DFK nahmen Thomas Schneider und Sebastian Müller an der Konferenz teil. Trotz der Verbesserungen in jüngster Zeit ist die Situation der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und andere maßgebliche Sozial- und Arbeitsmarktindikatoren jedoch nach wie vor von großen Unterschieden geprägt. Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, erklärte: „Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen in der EU – vor allem die arbeitsmarktfernsten – mehr und bessere Chancen vorfinden. Zugleich müssen wir in Qualifikationsmaßnahmen investieren, damit alle Frauen und Männer in der EU ihr gesamtes Potenzial ausschöpfen können. Wenn wir Wachstum und Arbeitsplätze wollen, müssen wir in Menschen investieren. Zugleich müssen wir sicherstellen, dass unser Arbeitsrecht und unsere Sozialschutzsysteme mit den Anforderungen des 21. Jahrhunderts Schritt halten und Unternehmertum und Innovation fördern. Die europäische Säule der Sozialrechte wird dabei eine wichtige Rolle spielen.“ 22 Im Bericht werden selbstständige Erwerbstätigkeit und Unternehmertum als Bereiche mit Potenzial zur Schaffung neuer Arbeitsplätze hervorgehoben. Entsprechende Daten zeigen jedoch, dass für bestimmte Personengruppen (z. B. junge und alte Menschen, Frauen, ethnische Minderheiten) die Hindernisse bei der Gründung eines eigenen Unternehmens höher sind als für andere. Zudem sind laut dem diesjährigen Bericht die meisten Menschen der Meinung, dass sie nicht über die für eine Unternehmensgründung nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen. Der Beschäftigungs- und Sozialbericht zeigt auf, dass sich dies mit gezielten Maßnahmen ändern lässt. Solche Maßnahmen reichen vom einfacheren Zugang zu Finanzierungen bis zu Steueranreizen, von unternehmerischer Ausbildung bis zu Betreuungsangeboten für Kinder und ältere Menschen. Dem Bericht zufolge hat die Vielfalt unterschiedlicher Arbeitsverträge zugenommen. Dies ermöglicht einerseits flexiblere Arbeitsverhältnisse und daher eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung, führt andererseits allerdings auch zu einer stärkeren Segmentierung des Arbeitsmarktes. Während durch einige neue Vertragsformen potenzielle Winwin-Situationen entstehen, bewirken andere unsichere Beschäftigungsverhältnisse. Flexibilität ist wichtig, aber ebenso notwendig ist Sicherheit – dies wird eine der größten Herausforderungen der Zukunft sein. Effizientere Arbeitsmärkte Aus dem Beschäftigungs- und Sozialbericht 2015 geht hervor, dass die EU ihre Arbeitskräfte mit Hilfe verbesserter Mobilität viel besser nutzen könnte. Die Zahl der mobilen Arbeitskräfte ist in den letzten beiden Jahrzehnten zwar gestiegen, ihr Anteil an der gesamten Erwerbsbevölkerung ist jedoch nach wie vor gering: Lediglich 4 % der EUBevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren leben in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sie geboren wurden. Trotzdem haben mobile EU-Arbeitskräfte tendenziell bessere Beschäftigungsaussichten als die einheimische Bevölkerung. Darüber hinaus ist aufgrund dieser Mobilitätsbewegungen die Arbeitslosenquote in einigen der von der Krise am härtesten getroffenen Mitgliedstaaten gesunken, und in den Aufnahmeländern konnte der Personalmangel in einzelnen Bereichen abgebaut werden. Daher wird im Beschäftigungs- und Sozialbericht das in der Mobilität schlummernde Wirtschaftspotenzial deutlich hervorgehoben. Nicht zuletzt wird der soziale Dialog eine entscheidende Rolle für eine nachhaltige und inklusive Erholung der Wirtschaft spielen. Die Sozialpartner sind bereits in die Ausarbeitung und Umsetzung mehrerer wichtiger Reformen und Maßnahmen eingebunden. Für einen wirksamen sozialen Dialog ist es notwendig, die Kapazität der Sozialpartner zu stärken, vor allem in den Mitgliedstaaten, in denen der soziale Dialog schwach ausgeprägt ist oder im Zuge der Wirtschaftskrise gelitten hat. In Menschen investieren Obwohl die Arbeitslosenquote in der EU nach wie vor hoch ist, haben Unternehmen weiterhin Probleme, bestimmte freie Stellen zu besetzen. Sie stoßen nicht nur an Grenzen, weil die gesuchten Qualifikationen tatsächlich am Arbeitsmarkt fehlen, sondern auch, weil die Bezahlung oder die Arbeitsbedingungen sowie Ausbildungs- oder Karrierechancen, die sie bieten können, nicht attraktiv sind. Der Beschäftigungs- und Sozialbericht 2015 kommt zu dem Schluss, dass ein signifikanter Teil der Arbeitskräfte aus Nicht-EULändern unter ihrem Qualifikationsniveau beschäftigt ist. Die für dieses Jahr geplante Initiative für neue Kompetenzen, an deren Ausarbeitung die Kommission arbeitet, soll Antworten auf diese Herausforderungen geben. Darüber hinaus ist die Beschäftigungsquote von Frauen mit Kindern und von älteren Arbeitskräften nach wie vor sehr niedrig. Angesichts einer alternden Gesellschaft kommt der Förderung der Arbeitsmarktbeteiligung dieser Personengruppen besondere Bedeutung zu. Hintergrund: der Beschäftigungs- und Sozialbericht Der Bericht bildet die Grundlage für die Kommissionsinitiativen im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik und fließt in die Arbeit für das Europäische Semester, das Paket zur Arbeitskräftemobilität, das Paket zu neuen Kompetenzen und den Aufbau der europäischen Säule der Sozialrechte ein. Der DFK wird sich an diesen Initiativen weiter aktiv beteiligen. mü POLITIK < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 DFK NIMMT AUF EU-EBENE STELLUNG ARBEITGEBER MÜSSEN BESSER INFORMIEREN Die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer über die für seinen Arbeitsvertrag geltenden Bestimmungen zu informieren, ist Gegenstand einer Evaluierung und Konsultation der EU-Kommission. Konkret geht es um die Richtlinie 91/533/EWG, auch „Written Statement Directive“ genannt. Diese wurde in deutsches Recht durch das Nachweisgesetz umgesetzt. Der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK befürwortet in seiner Stellungnahme eine Weiterentwicklung der Gesetzgebung. Denn hier geht bislang einiges an der Wirklichkeit vorbei. Gemäß EU-Richtlinie und Nachweisgesetz haben alle Arbeitnehmer den Anspruch, zu Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich über wesentliche Aspekte ihres Arbeitsverhältnisses unterrichtet zu werden, wenn ihnen bis dato nichts Schriftliches vorliegt. Diese Pflicht des Arbeitgebers zur Aushändigung eines schriftlichen Nachweises ändert nichts daran, dass Arbeitsverträge auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden können. Sie soll aber der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit dienen. „Das deutsche Nachweisgesetz entspricht der Richtlinie, sie ist aber bis heute ein ‚zahnloser Tiger` geblieben“, so Sebastian Müller, Verbandsgeschäftsführer des DFK. Kommt ein Arbeitgeber seiner Verpflichtung aus dem Nachweisgesetz nicht nach, so sieht das Gesetz keine Sanktion vor. „Kein Arbeitnehmer wird aber allen Ernstes zu Beginn seines Arbeitsverhältnisses auf die Aushändigung bestimmter Vertragsbedingungen klagen – das Gesetz läuft leer.“ Bei schwerwiegenden Verstößen kann an ein Ordnungsgeld gedacht werden, so dass die Verbindlichkeit auf diese Weise erhöht wird. Ebenso kommt in Betracht, dass die betriebsverfassungsrechtlichen Organe Betriebsrat und Sprecherausschuss vom Arbeitgeber darüber informiert werden müssen, ob und welche Informationen über die Inhalte seines Arbeitsverhältnisses der Mitarbeiter erhalten hat. Dr. Ulrich Goldschmidt, DFK-Vorstandsvorsitzender, betont, dass auch für Führungskräfte die Klarheit von Vertragsbedingungen zentral und von größer werdender Bedeutung ist. Hier spielen noch andere Bestandteile des Arbeitsverhältnisses eine Rolle, die bislang noch nicht in der Richtlinie bzw. im Nachweisgesetz geregelt sind. „In der Praxis gibt es immer wieder Probleme, weil Auskünfte darüber, ob und welche Versicherungen für den Mitarbeiter bestehen (z. B. Betriebshaftpflicht oder D&O bei Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat), oft dürftig oder gar nicht gegeben werden. Angesichts der Bedeutung dieser Versicherungen für die Arbeitnehmer in Führungsfunktionen sollte der Katalog auf diesen Bereich ausgedehnt werden“, so Goldschmidt. Darüber hinaus sind nach Auffassung des Führungskräfteverbandes transparente Regelungen in Verträgen auch europaweit wichtig, um die Arbeitnehmermobilität zu stärken. Kann man Verträge aus anderen europäischen Staaten besser durchdringen und verstehen, erleichtert dies die Vergleich- Quelle: © European Communities/Source: EC – Audiovisual Service Anlässlich der EU-Konsultation zur Transparenz von Arbeitsvertragsbedingungen („Written Statement Directive“) fordert der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK eine Anpassung an die Realitäten, um dem Gesetz endlich Sinn zu verleihen. Transparente Regelungen in Verträgen auch europaweit wichtig barkeit von Vertragsbedingungen. Dazu müssen aber auch die nationalen Gesetzgeber beitragen und die unterschiedlichen Steuer- und Sozialversicherungssysteme transparenter gestalten. BUCHTIPP Edgar K. Geffroy, Benjamin Schulz Erfolg braucht ein Gesicht: Warum ohne Personal Branding nichts mehr geht Redline Verlag 2016 240 Seiten, gebunden ISBN 978-3868816297 19,99 E Der Mensch als Marke und der Weg dahin, das Personal Branding, hat sich als Thema allgemein herumgesprochen. Auch die zahllose Literatur zu dem Thema deckt immer wieder neue Facetten auf, an das Personal Branding heranzuführen. Das vorliegende Buch kommt in Form eines Reiseromans, bei dem die beiden Experten für Marketing sich, welch Zufall, meist über den Menschen als Marke unterhalten. Dabei kann es (erwartungsgemäß) nicht nur um harte Fakten gehen. Dementsprechend werden dann auch viele allgemeine Weisheiten ausgetauscht. Dass man sich mit dem Buch an Menschen richtet, die wirklich völlig ahnungslos vom Thema sind, zeigen Sätze wie dieser: „[D]ass sich jeder genauso wie ein Produkt oder eine Dienstleistung vermarkten muss. Das ist eine Erkenntnis, die gerade erst jetzt hochkommt.“ Im ähnlichen Stil ziehen sich die Dialoge über die übrigen Seiten, nicht immer unterhaltsam, dahin. Der Ort der Reise ist Mallorca, wobei leider die Reise-Beschreibungen nicht so detailliert sind, dass man die interessant klingenden Orte problemlos „nachreisen“ könnte. Fazit: Wenig Neues im Thema, maximal für absolute Neueinsteiger und HardcoreInteressierte zu empfehlen. Und dann eher als Entspannungslektüre. Für die meisten reicht der Besuch der dazugehörigen Website, die mit einem kleinen „Making-of“-Film aufwartet. rk 23 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > POLITIK EUROPÄISCHER STRESSTEST MILLIARDENLÖCHER BEI BETRIEBSRENTEN von Sebastian Müller Die Ergebnisse des aktuellen Stresstests der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungs wesen und Betriebsrenten (EIOPA) für die betrieblichen Altersversorgungssysteme (BAV) in 17 EULändern sind deutlich: Bei den Rückstellungen klafft europaweit ein Loch von im Negativszenario bis zu 773 Mrd. E. In Deutschland zählen zu diesen Betriebsrenteneinrichtungen Pensionskassen und Pensionsfonds. renten ausgleichen“. Das klingt ernst – und das ist es auch. Quelle: Fotolia, © fovito Milliardenlöcher bei Betriebsrenten Ziel des Stresstests war es, die Widerstandsfähigkeit des Sektors gegen mögliche negative Entwicklungen am Kapitalmarkt und gegen eine steigende Lebenserwartung der Leistungsbezieher zu testen. EIOPA-Präsident Gabriel Bernardino betont, dass die Verpflichtungen hieraus sehr langfristig seien und mögliche Lücken könne man immer noch „durch höhere Einzahlungen und ein Absenken der Betriebs- Fest steht: Die Rückstellungen reichen mittlerweile bei Weitem nicht aus. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin bestätigt, dass eine andauernde Niedrigzinsphase für den deutschen BAV-Sektor eine „große Herausforderung“ bleiben würde. Die simulierte negative Entwicklung der Kapitalmärkte und eine steigende Lebenserwartung der Leistungsbezieher verstärke den Effekt weiter. Es sei „davon auszugehen, dass es in diesen Fällen zusätzlicher Zahlungen der Arbeitgeber bedürfe, um die Leistungen zu erbringen, die sie den Versorgungsberechtigten versprochen haben.“ Im Falle deutscher Pensionsfonds oder Pensionskassen müssen in der Tat im Krisenfall grundsätzlich nach dem Betriebsrentengesetz die Unternehmen selbst einspringen und so die Lücke schließen. Aber auch die Unternehmen werden dann an die Leistungsgrenze kommen – nicht erst bei den Zahlungen selbst. Schon jetzt berät man in der Bundesregierung, wie die Unternehmen bei den immer größer werdenden Rückstellungen für die BAV in den Büchern ent- lastet werden können. Offenbar soll für die Kalkulation des Zinssatzes zur Berechnung von Rückstellungen für Betriebsrenten die vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde gelegt werden statt wie bisher sieben Geschäftsjahre. So soll der Trend der immer größer werdenden Rückstellungen für die BAV zumindest verlangsamt werden. Zusätzlich schreiben Unternehmen immer öfter nur noch ihre Beiträge für die Altersversorgung fest – nicht mehr die genaue Höhe späterer Leistungen. So wird das Risiko auf den Arbeitnehmer verlagert. Dabei kommt es entscheidend auf die Formulierung in den BAV-Regelungen an. Dieses Thema braucht eine größere politische Diskussion, denn der anhaltende Niedrigzins wird nicht nur die BAV-Systeme weiter belasten sondern auch einige Unternehmen an die Grenze der Belastbarkeit bringen. Sicherlich ist auch die Handlungsfähigkeit der Unternehmen zu gewährleisten, aber vor allem sind die Betriebsrenten zu sichern, um die Betriebsrentner von morgen nicht die Zeche von heute zahlen zu lassen. BUCHTIPP Niels Pfläging; Silke Hermann „Komplexithoden“ – Clevere Wege zur (Wieder)Belebung von Unternehmen und Arbeit in Komplexität Redline Verlag, 2015 140 Seiten, gebunden ISBN 978-3868815863 12,99 E Unter „Komplexithoden“ verstehen die Autoren neue Organisationswerkzeuge, die sich der Dynamik der realen Arbeitsumgebung anpassen. Das in Inhalt und Format 24 (quadratisch) ungewöhnliche Buch ist der Nachfolger zu Pflägings „Organisation für Komplexität“, baut aber nicht per se darauf auf. Durch die Unterscheidung vom Umgang mit Dynamik in Unternehmern – kompliziert (blau) und komplex (rot) – in Farben erhält das Buch direkt eine grafische Aufbereitung, die sich in vielen Skizzen und Zeichnungen fortsetzt und damit die Lektüre leichter macht. Was umso angenehmer ist, da das Buch auf die sonst mitunter übliche Prosa in Businessbüchern verzichtet und sehr schnell zur Sache kommt. Trotz der „Dichte“ der Materie lässt es sich also recht leicht lesen. Ein wenig Zeit und Raum fürs Nachdenken sollte man allerdings dabei einplanen. rk POLITIK < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 GESETZLICHE ANSPRÜCHE VON ARBEITNEHMERN IN EUROPA DEUTSCHLAND NUR MITTELMASS Eine aktuelle Studie zeigt, wo in Europa die gesetzlichen Mindestansprüche für Arbeitnehmer am besten sind. Der Vergleich legt offen, dass Deutschland beim Arbeitslosengeld, der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und beim Jahresurlaubsanspruch im Mittelfeld landet. Quelle: © European Communities, 1996/Source: EC – Audiovisual Service Die Studie „Which Countries in Europe Offer Fairest Paid Leave and Unemployment Benefits?“ wurde von Glassdoor Economic Research in Kooperation mit Llewellyn Consulting durchgeführt und legt bei Gleichgewichtung aller betrachteten Faktoren nahe, dass die Bedingungen für Arbeitnehmer insgesamt in Dänemark, Frankreich und Spanien am besten sind. Untersucht wurden dafür folgende sechs Faktoren – jeweils unter Berücksichtigung der Höhe der Bezüge sowie des abgedeckten Zeitraums: der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Mutterschutz, Vaterschaftsurlaub, Jahresurlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Zum Vergleich werden auch die entsprechenden Werte für die USA dargestellt. Arbeitslosenhilfe in Dänemark am umfangreichsten Was die Höhe der Bezüge betrifft, ist Dänemark offiziell der „beste“ Ort in Europa, um arbeitslos zu sein. Menschen, die ihren Job verloren haben, erhalten 90 % des vorherigen Gehalts für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. In Belgien, den Niederlanden, Frankreich und Norwegen bestehen ebenfalls sehr arbeitnehmerfreundliche Gesamtpakete (bis zu 75 % des Gehalts). Genau wie in Deutschland ist das Arbeitslosengeld abhängig von der Dauer des vorherigen Beschäftigungsverhältnisses und der zuvor eingezahlten Beiträge. Hierzulande wird das Arbeitslosengeld für bis zu zwei Jahre ausgezahlt und beläuft sich auf 60 % des vorherigen Einkommens. Mutterschutz in Europa In jedem EU-Staat liegt der gesetzliche Mindestanspruch beim Mutterschutz bei 14 Wochen. In Deutschland setzen Arbeitnehmerinnen diese Zeit bei vollen Bezügen aus, was keine Selbstverständlichkeit in Europa ist. In Irland erhalten Frauen z. B. während des Mutterschutzes nur festgeschriebene 230 E pro Woche. Dafür ist der gesetzliche Mutterschutzanspruch in Deutschland auch auf die EU-Mindestvorgabe von 14 Wochen begrenzt und somit niedriger als in den meisten anderen europäischen Staaten. Ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Vaterschaftsurlaub besteht in der Bundesrepublik gar nicht, anders als z. B. in Finnland (45 Tage). Eine aktuelle Studie zeigt, wo in Europa die gesetzlichen Mindestansprüche für Arbeitnehmer am besten sind. Niederlande mit längster Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Nur in den Niederlanden erhalten Arbeitnehmer bei einem langfristigen krankheitsbedingten Ausfall länger ihr Gehalt (70 %), nämlich bis zu zwei Jahre. In Deutschland bekommen Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen ihr volles Gehalt, danach übernimmt die Krankenversicherung die Zahlung in Höhe von ebenfalls 70 % für bis zu anderthalb Jahre. In anderen Ländern wie Norwegen, Dänemark oder Finnland haben erkrankte Arbeitnehmer ein ganzes Jahr Anspruch auf volle Bezüge. Insgesamt landet Deutschland in dieser Kategorie im vorderen Mittelfeld. Arbeitnehmer in Großbritannien, Italien oder Frankreich haben hingegen einen deutlich geringeren Anspruch – und das auch nur für maximal ein Jahr. Längster Urlaubsanspruch für Schweden, Franzosen und Dänen – meiste Feiertage für die Spanier Mit 25 Arbeitstagen den längsten gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub haben Arbeitnehmer in Schweden, Frankreich und Dänemark. In Deutschland gelten hier nur die von der EU als Minimum verordneten 20 Tage. Auf den insgesamt längsten bezahlten Urlaubsanspruch kommen dennoch die Spanier – bei Mitberücksichtigung der 14 gesetzlichen Feiertage. In Deutschland profitieren die Arbeitnehmer – je nach Bundesland – von neun bis zwölf Feiertagen und somit zusätzlicher bezahlter Freizeit. Feiertagsschlusslicht ist die Schweiz mit mageren vier zusätzlichen freien Tagen. „Bedingungen in Europa sehr viel großzügiger als in den USA“ „Häufig ist vom ,Wohlfahrtsstaat Deutschland‘ die Rede. Damit geht in der allgemeinen Wahrnehmung die Annahme einher, dass die gesetzlichen Regelungen der Arbeitnehmeransprüche hierzulande vergleichsweise großzügig sind. Die Ergebnisse von Glassdoor Economic Research weisen jedoch darauf hin, dass diese Ansprüche in Deutschland keineswegs überdurchschnittlich sind, zumindest im Vergleich zu Nachbarstaaten wie Dänemark oder Frankreich. „Die Regulierung von Arbeitnehmeransprüchen ist eine sehr komplexe Verantwortung für den Gesetzgeber. Es ist nie einfach, die richtige Balance bei Haushaltsfragen zu finden, die einerseits Arbeitnehmer- und andererseits Arbeitgeberinteressen betreffen.“ mü 25 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > POLITIK BERTELSMANN STIFTUNG ÖKONOMEN WARNEN VOR ENDE VON SCHENGEN Während Europas Bürger bislang lediglich über neue Unannehmlichkeiten beim grenzüberschreitenden Grenzverkehr durch neue Grenzkontrollen diskutieren, warnen Ökonomen vor weit größeren Folgen. Wachstum und Wohlstand wären in Gefahr – in bislang ungeahnten Dimensionen. Quelle: Fotolia, © kamasigns Grenzkontrollen schaden dem Wachstum Die dauerhafte Wiedereinführung von inner europäischen Grenzkontrollen würde das wirtschaftliche Wachstum europaweit erheblich in Mitleidenschaft ziehen und auch darüber hinaus spürbare Wohlstandsverluste verursachen. Allein für Deutschland wären bis zum Jahre 2025 Wachstumsverluste zu erwarten, die sich auf mindestens 77 Mrd. E aufsummieren. Unter pessimistischeren Annahmen könnten sich diese Verluste sogar zu rund 235 Mrd. E aufaddieren. Für die EU ist mit Verlusten von 470 Mrd. zu rechnen, und auch außerhalb Europas hätte ein Ende von Schengen negative ökonomische Effekte. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung. So würde die Wiedereinführung von Grenzkontrollen zu Kosten- und Preissteigerungen führen, die sich negativ auf das Wirtschaftswachstum in Europa auswirken. Schon in einem optimistischen Szenario mit einem Eine breite Allianz gesellschaftlicher Kräfte, so auch der DFK, forderte vor dem EU-Gipfel am 18./19. Februar ebenfalls von den Staats- und Regierungschefs, die Freizügigkeit in Europa zu erhalten. w w w.netzwerk-ebd.de/nachrichten/ ebd-telegramm-schengen/ 26 moderaten Anstieg der Preise für aus dem europäischen Ausland importierte Güter um lediglich ein Prozent wären die damit verbundenen Wachstumseinbußen erheblich. Für Deutschland würden sich die Einbußen bei konservativen Annahmen innerhalb von neun Jahren zwischen 2016 und 2025 auf 77 Mrd. E aufaddieren. Für Frankreich ergäbe sich ein kumulierter Wachstumsverlust von 80,5 Mrd. E. Und für die EU insgesamt würden sich die Einbußen beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) innerhalb von zehn Jahren auf rund 470 Mrd. E aufsummieren. In einem pessimistischen Szenario wird von einem Anstieg der Importpreise um drei Prozent ausgegangen. Dabei würden sich die BIP-Einbußen in Deutschland auf 235 Mrd. E aufsummieren. In Frankreich lägen sie bei 244 Mrd. E und in der EU bei 1,4 Billionen E. Für Aart De Geus, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann Stiftung, sind diese Ergebnisse ein klares Argument gegen die Wiedereinführung von Grenzkontrollen innerhalb Europas: „Wenn die Schlagbäume innerhalb Europas wieder runtergehen, gerät das ohnehin schwache Wachstum in Europa noch stärker unter Druck. Am Ende zahlen alle Menschen die Rechnung.“ Ausgangspunkt für diese Berechnungen sind die Zeitverluste, die sich aus den Personenkontrollen an den Grenzen innerhalb Europas ergäben. Längere Wartezeiten bedeuten für die Unternehmen höhere Personalkosten. Zudem müssen die Lagerbestände erhöht werden, weil Just-in-time-Lieferungen nicht mehr garantiert werden können. Aus beiden Entwicklungen resultieren steigende Produktionskosten, die zu einem Preisanstieg führen. Höhere Preise reduzieren die Konsumnachfrage und verringern zudem die internationale Wettbewerbsfähigkeit, also auch die Exporte. Die nachlassende Güternachfrage führt schließlich zu sinkenden Investitionen. Unternehmen passen sich an die nachlassenden Absatzchancen an und schränken ihre Produktion ein. Damit lässt das Wirtschaftswachstum nach. Wegen der zunehmenden internationalen Verflechtungen wären auch Länder außerhalb Europas von diesen wachstumsdämpfenden Effekten betroffen. Im Fall einer einprozentigen Erhöhung der Importpreise würden sich die Wachstumsverluste zwischen 2016 und 2025 in den USA und China auf 91 bzw. 95 Mrd. E aufsummieren. Bei einem Anstieg der Importpreise um drei Prozent lägen die kumulierten Wachstumseinbußen in beiden Ländern bei EBD/mü circa 280 Mrd. E. +++ SCHENGEN IST EIN STANDORTVORTEIL, DEN ES ZU VERTEIDIGEN GILT +++ Gerade eine Exportnation wie Deutschland ist auf dauerhaft offene Grenzen angewiesen, betont Dr. Ulrich Goldschmidt, Vorstandsvorsitzender des DFK, in seiner Stellungnahme zur aktuellen Debatte um das Schengener Abkommen und die Freizügigkeit im Binnenmarkt der EU. „Schengen ist nicht bloß einfach eine politische Errungenschaft. Schengen ist nicht nur ein Symbol für das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU, sondern inzwischen auch ein Wirtschaftsfaktor. Gerade eine Exportnation wie Deutschland ist auf dauerhaft offene Grenzen angewiesen. Für die gesamte EU ist Schengen ein Standortvorteil, den es zu verteidigen gilt.“ POLITIK < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 EU-KONSULTATION ZU GLEICHSTELLUNG UND WORK-LIFE-BALANCE DFK FORDERT FLEXIBLERE ARBEITSMODELLE Maßnahmen zur Verbesserung der Work-Life-Balance, insbesondere für Eltern mit Kindern, und eine bessere Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt stehen im Fokus der aktuellen EU-Konsultation. Der Berufs verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK drängt in seiner Stellungnahme im Konsultationsverfahren auf die rasche Förderung flexiblerer Arbeitsformen. ist, dass die Beweislast in den Fällen auf Seiten der Unternehmen liegt. Nicht mehr der Arbeitnehmer muss seinen Chef davon überzeugen, dass er auch außerhalb des Büros die ihm gestellten Aufgaben erledigen kann. Sondern der Chef muss erklären, warum es in diesem konkreten Fall notwendig ist, dass der Arbeitnehmer in der Firma seinem Job nachgeht“, so Dr. Heike Kroll, Leiterin des Frauennetzwerkes des DFK. „In mittlerweile nicht wenigen Unternehmen in Deutschland gibt es inzwischen Betriebsvereinbarungen zu flexibleren Formen des Arbeitens. Aber sie werden nur selten in Anspruch genommen; hier ist die Sorge, dadurch Nachteile zu erleiden, doch weiterhin sehr groß“, so Kroll. „Es fehlt einfach an Vorbildern in höheren Positionen für solche Arbeitszeitmodelle.“ Dr. Heike Kroll Auch Fach- und Führungskräfte wünschen sich immer häufiger eine Flexibilisierung ihrer Arbeitszeit und der Arbeitsorganisation, soweit dies mit betrieblichen Erfordernissen vereinbar ist. Arbeitgeber müssen sich fragen lassen, warum Arbeitszeitflexibilität und Homeoffice karriereschädlich sein sollen und nicht zu den selbstverständlichen Angeboten auch für Fach- und Führungskräfte gehören. „Im Vergleich zu anderen Ländern hat Deutschland hier großen Nachholbedarf. In Deutschland hat sich die Anzahl derer, die im Homeoffice arbeiten, in den vergangenen Jahren sogar verringert“, so Verbandsgeschäftsführer Sebastian Müller. „Andere Länder in Europa sind da viel weiter.“ Die Niederländer können etwa seit letztem Jahr unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Homeoffice durchsetzen, sofern sie in einem Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten arbeiten, sich ihre Arbeit von zu Hause aus erledigen lässt, keine Sicherheitsrisiken bestehen und keine anderen zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. „Das Besondere an dem Gesetz Der DFK fordert, flexible Lösungen politisch zu fördern – wie etwa Job-Sharing, welches auch auf Führungspositionen sinnvoll einsetzbar ist. Dazu gehören aber auch flexiblere Öffnungszeiten von Kitas oder die Pflicht, ab einer bestimmten Unternehmensgröße Kitaplätze zur Verfügung zu stellen: „Es muss unbedingt dafür gesorgt werden, dass für die jeweilige Beschäftigung auch die passende Kinderbetreuung gefunden werden kann. Mehr und bessere Kinderbetreuung auch abseits der üblichen Stunden ist essentiell“, so Heike Kroll. Klar ist aber auch, dass man für die BetreuerInnen in den Kitas Anreize schaffen muss, um Schicht- und Feiertagsarbeit zu leisten. Aber auch die Betreuung für schulpflichtige Kinder ist unzureichend. Es sind verpflichtende Lernzeiten und betreute Hausaufgabenzeiten für alle Kinder einzurichten, um eine Vereinbarkeit mit Vollzeit-Beschäftigung zu erreichen. Als willkommener Nebeneffekt würde dadurch vor allem auch im Grundschulbereich die Chancengleichheit aller Kinder gefördert. Flexible Arbeitsmodelle für Führungskräfte werden in Zukunft essentiell werden: Aber immer noch sind sie wenig verbreitet und kaum etabliert. „Die höhere Arbeitszeitsouveräni- Sebastian Müller tät muss natürlich auch klar kommuniziert werden, so dass es z. B. selbstverständlich ist, nachmittags Kinder von der Kita abzuholen“, so Müller. Das finde selten statt. Hier werde viel zu oft noch die Präsenzkultur gepflegt. Kroll: „Positive Beispiele gibt es genug: Eine Vier-Tage-Woche in Kombination mit Homeoffice bzw. Telearbeit ist auch bei vielen Führungspositionen gut machbar, genauso wie Job-Sharing, bei der sich zwei Führungskräfte eine anspruchsvolle Vollzeitstelle teilen.“ Wer sich 50-60 Stunden in der Woche in der Firma aufhält, leistet nicht unbedingt die bessere Arbeit. Nicht Quantität, sondern Qualität sollte gerade bei anspruchsvollen Positionen im Vordergrund stehen. Das Umdenken findet sehr langsam statt und sollte politisch in jedem Fall durch Förderprogramme und Benchmarks viel stärker positiv beeinflusst werden. Unternehmen haben damit die Chance, dass die Mitarbeiter zufriedener, motivierter, gesünder und loyaler dem Unternehmen gegenüber sind sowie länger im Unternehmen verbleiben. Damit haben alle etwas davon. 27 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > FÜHRUNG UND MANAGEMENT SCHWERPUNKT WERTE KONFLIKTEN BEWUSST BEGEGNEN von Stefan Häseli menstoß“. Beide Seiten möchten die eigenen Ziele und Bedürfnisse durchsetzen. Konflikte sind daher umso wahrscheinlicher, je verschiedenartiger die fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen der potenziellen Konfliktparteien sind, je unklarer die Rollen, Funktionen und Kompetenzen für die Beteiligten sind und je weniger die Ziele präzisiert, bekannt und verstanden werden. Manchmal sind Konflikte unvermeidbar. Umso wichtiger ist es, dass Führungskräfte darauf achten, dass Ziele und Positionen stets – auch wenn (noch) kein erkennbarer Konflikt vorliegt – klar dargestellt werden. So wissen Gesprächspartner genau, woran sie sind. Stefan Häseli Es gibt sie überall, wo Menschen zusammen leben und arbeiten: Konflikte. Werden diese kooperativ gelöst, bieten sie große Chancen für eine positive Entwicklung und sind wertvolle Quelle betrieblicher Fortschritte. Werden Konflikte allerdings nicht erkannt oder sogar falsch gehandhabt, entstehen sie immer wieder von Neuem und richten oft verheerende Schäden an. Führungskräfte, die beispielsweise unpopuläre Entscheidungen mit entsprechendem Konfliktpotenzial verkünden und umsetzen müssen, sollten deshalb in der Lage sein, Signale rechtzeitig zu erkennen und eine wertschöpfende Lösung für alle Beteiligten zu begleiten. Wann sprechen wir überhaupt von einem „Konflikt“? Ist er „nur“ ein akutes Problem zwischen zwei Menschen unterschiedlicher Meinung? Eine immer wieder offensichtliche Spannung? Oder eher eine unterschwellige Angelegenheit, die Betroffene untereinander klären müssen? Konflikte können lange oder kurz andauern, sie können sachlich oder aggressiv ausgetragen sowie offen angesprochen oder indirekt angegangen werden. Trotz dieser Vielfalt lassen sich Vorgänge finden, die für das Verständnis aller Konflikte wichtig sind. Tritt ein Konflikt auf, so folgt er meistens vier Phasen: 1. Konflikte sind „Zusammenstöße“ Sind die eigenen Meinungen, Interessen und Wünsche nicht mit den Ansichten der anderen Partei zu vereinbaren, gibt es einen „Zusam- 28 2. Konflikte erkennen und bewusst wahrnehmen Menschen nehmen Konflikte aus unterschiedlichen Perspektiven wahr. Eine sachlich richtige Beurteilung der Konfliktsituation ist dadurch oftmals schwierig. Woran aber können Führungskräfte Konflikte erkennen, bevor diese eskalieren oder verfahren sind? Einige typische Konfliktsignale sind schlechte Teamstimmung (aggressiver Kommunikationsstil, verhärtete Diskussionen, Killerphrasen, Themen werden zerredet, fehlende Kompromissbereitschaft). sich zurückziehen (Weigerung, Aufgaben zu übernehmen, und Verweis auf andere, Abwesenheit, Unaufmerksamkeit, Passivität, Vermeidung von Augenkontakt, Flucht in andere Arbeiten außerhalb des Projektes). nicht eingehaltene Vereinbarungen (Unpünktlichkeit, Unzuverlässigkeit). Umso wichtiger ist es, als Führungskraft Warnsignale ernst zu nehmen, bevor es zur Eskalation kommt. Frühzeitiges Eingreifen vermeidet eine Überhitzung der Gemüter oder ein Festfahren des Konfliktgegenstands. Die persönlichen Einschätzungen der Führungskraft nehmen einen großen Einfluss auf das Verhalten aller Beteiligten. Wichtig ist, die verschiedenen Handlungsweisen differenziert wahrzunehmen und die Konfliktursache realistisch zu beurteilen. Führungskräfte sollten sich davor hüten, einen Konflikt nur vom eigenen Standpunkt aus zu betrachten. Ein Perspektivenwechsel ermöglicht Verständnis für die unterschiedlichen Situationen und Sichtweisen aller Konfliktpartner. Oftmals eröffnen sich Führungskräfte dadurch ganz andere, neue Lösungsansätze. 4. Konflikte regulieren Konflikte lassen sich generell auf drei Arten regulieren: mit Hilfe von Macht (d. h., der mächtigere Konfliktpartner oder eine Drittpartei erzwingt eine Lösung; zu deren Durchsetzung stehen Machtmittel wie Hierarchie und Beziehungen zur Verfügung). mit Hilfe des Rechts (d. h., es wird entschieden, wer aufgrund geltender Bestimmungen im Recht ist; herangezogen werden neben gesetzlichen Vorschriften auch Auflagen der Gewerbeaufsicht, der Berufsgenossenschaft, Gerichtsentscheidungen sowie tarifvertragliche Regelungen). Unter Berücksichtigung von Interessen (d. h. gemeinsam mit den Konfliktpartnern werden die tiefer liegenden Wünsche, Ansprüche, Bedürfnisse eruiert und auf dieser Basis ein Interessenausgleich erarbeitet). Ungelöste Konflikte stellen ein fortwährendes Problem dar. Die beste Lösung eines Konflikts ist stets der Konsens. Führungskräfte sollten deshalb – wenn möglich – versuchen, eine gangbare Lösung für alle Beteiligten zu finden. Um neue Konflikte zu vermeiden, erwägen Führungskräfte immer auch, dass sich durch eine Lösung für bis dato am Konflikt Unbeteiligte keine Nachteile ergeben. Kontakt: www.stefanhaeseli.ch 3. Konflikte analysieren und ergründen Sobald ein Konflikt wahrgenommen wird, ist eine gründliche Analyse erforderlich: Wer ist am Konflikt beteiligt? Um welchen Konflikt handelt es sich? Wie wichtig ist die Streitfrage? Stefan Häseli regt als Infotainer dazu an, wirkungsvolle Kommunikation mit Spaß zu erleben. Er ist als Coach und Trainer für Führungs-, Verkaufs- und Kommunika tionsthemen tätig. FÜHRUNG UND MANAGEMENT < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 SCHWERPUNKT WERTE MANAGEMENT BY INTEGRITY von Dr. Hans-Christian Blunk Wir leben in einer komplizierten Welt und kämpfen mit der Tatsache, dass es scheinbar keine richtigen oder falschen Entscheidungen mehr gibt. Aber das stimmt nicht. Weder ist die Welt besonders kompliziert, noch ist es schwierig, richtig von falsch zu unterscheiden. Problematisch wird es immer nur beim vermeintlich guten Kompromiss. Lassen wir uns darauf ein, verlassen wir den Pfad der Tugend – und dann erst wird es kompliziert. Führungsverantwortung ist geprägt von Komplexität, Schnelligkeit und Tragweite. Ein bisschen die Quadratur des Kreises. Und im Wissen um die Tatsache, dass die Trauben eigentlich immer ein bisschen zu hoch hängen, nicht selten eine Last. Quelle: © Foto: Lars Wunderlich „Gap Check“: Auf der Website einer großen Marketing-Agentur findet sich unter der Überschrift „Im Team erfolgreich“ ein Foto, das Mitarbeiter sehr konzentriert vor ihren Monitoren zeigt – und weil ein Bild mehr als 1.000 Worte sagt, sagt dieses Bild: In diesem Unternehmen arbeitet jeder für sich allein und eben nicht im Team. Dr. Hans-Christian Blunk Integrität als Richtschnur Da wäre es eine große Hilfe, wenn es so etwas wie eine Master-Richtschnur geben würde. Und die gibt es: Integrität. Integrität ist nämlich sehr viel mehr als moralkonformes Verhalten. Integrität ist, wenn alles stimmt. Keine inkonsistenten Strategien, keine logischen Brüche in der Struktur, keine Ungereimtheiten in der Kommunikation und keine führungskulturellen Widersprüche. Nun ist bei oberflächlicher Betrachtung sicher alles integer, was wir entscheiden – sonst würden wir es ja nicht entscheiden. Der Vorwurf mangelnder Integrität ist einer, den sich keine Führungskraft gefallen lassen würde. Integritätslücken Bei näherer Betrachtung tun sich aber mehr Integritätslücken auf, als Führungskraft lieb sein könnte. Machen Sie doch mal den Ein Unternehmen profiliert sich über seine besondere Nähe zum Kunden. Der Kunde wird aber erst mal nicht in die Nähe des Unternehmens gelassen: Die beiden Parkplätze neben der Eingangstür sind für die Geschäftsleitung reserviert. Auf die Frage nach der Philosophie antwortet ein Geschäftsführer: „Win-Win“. Auf Nachfragen formuliert er es etwas präziser: „Win-Win heißt für mich, wenn ich gewinne, und mein Kunde denkt auch, er hat gewonnen.“ Ich könnte Ihnen noch sehr viel mehr Beispiele aus meiner Praxis nennen, und wahrscheinlich denken Sie, das ist doch banal. Das ist es nicht, weil diese Beispiele auf eine Wirklichkeit verweisen, von der die Verantwortlichen glauben, man nimmt sie nicht wahr. Aber man nimmt sie wahr – vielleicht nicht so konkret, wie ich das tue, aber in Form eines diffusen Unwohlseins. Ein Unwohlsein, das sagt: Da stimmt was nicht! Integritätslücken sind der Grund dafür, dass Kunden und Mitarbeiter am Ende nicht unterschreiben, obwohl objektiv alles für eine Unterschrift spricht. Anstatt zu tun, was opportun erscheint, sollten wir also tun, was integer ist. Nur dann können wir sicher sein, nicht im falschen Moment von einem faulen Kompromiss eingeholt zu werden. Holistic Branding Eine Strategie, bei der Integrität systemimmanent ist, hat sich in den letzten Jahren besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen etabliert: Holistic Branding. Der Ansatz: Erfolgreiche Unternehmen konkurrieren nicht nur auf dem Absatzmarkt, sondern auch auf dem Arbeitsmarkt und dem Kapitalmarkt. Eine erfolgreiche Marke verschafft einem in diesem Konkurrenzkampf einen festen Stand. Aber was macht eine Marke erfolgreich? Lautstärke allein ist nur eine Garantie für schnelles Vergessen. Erfolgreiche Marken brauchen Charakter, und das ist eben nicht nur intelligente Kommunikation, sondern auch die Einsicht, dass der erste Teil von „Tue Gutes und rede darüber“ der wichtigere ist. Management by Integrity Holistic Branding ist Management by Integrity. Eine Strategie, die nicht nur alle für ein Unternehmen relevanten Prozesse, sondern auch die Haltung der Mitarbeiter in die Entwicklung und Implementierung von Marken einbezieht. Alles ist Marke, und die Marke ist der Star. Die Marke führt – zu langfristig tragfähiger Differenzierung und mitarbeiter unabhängiger Kontinuität. Wir erleben im Management gerade eine erfreuliche Werte-Renaissance – die vorliegende Perspektiven-Ausgabe belegt das. Aber wir müssen schauen, dass wir Werte auf die Straße bringen. Integrität in den Mittelpunkt des strategischen und operativen Denkens und Handelns zu stellen, ist eine gute Idee. Denn Integrität ist Nachhaltigkeit. Ohne Integrität ist Bauen auf Sand. Kontakt: [email protected] Dr. Hans-Christian Blunk arbeitet seit 25 Jahren als Mentor und Berater für E xecutives und junge Unternehmer. 29 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > FÜHRUNG UND MANAGEMENT SCHWERPUNKT WERTE FÜHREN MIT WERTEN von Simone von Stosch Täglich habe ich in meinen Coachings und Trainings mit dem mittleren und gehobenen Management zu tun und erlebe häufig folgendes Phänomen: Viele Führungskräfte scheuen sich, Persönlichkeit und Empathie zu zeigen. Sie meinen, je höher sie auf der Karriereleiter steigen, desto weniger sollten sie von sich preisgeben. Sie versuchen, möglichst unnahbar zu bleiben, keine Fehler zu machen und vermeiden in ihrem Führungsalltag Risiken und Herausforderungen. Führen mit Werten sieht anders aus. Ist aber im Stress unsere Aufmerksamkeit stark auf uns selbst gerichtet, sind wir kaum in der Lage, Mitarbeiter gut zu führen und wahrzunehmen in ihren Bedenken, Absichten, Wünschen und Ideen. Eine niedrige Selbstbezogenheit im Handeln dagegen stärkt unsere Antennen für die Belange des Anderen und führt zu einer Intensivierung von Vertrauen Moderne Führung setzt auf ein stabiles Verund Kontakt. Im Kern geht es für Führungstrauensverhältnis und einen gemeinsamen kräfte also mehr denn je darum, ihre sozialen Wertekanon. Zu ihm gehören Glaubwürdigund persönlichen Kompetenzen zu stärken: keit, Zuverlässigkeit und die Vorbildfunktion weniger an sich zu denken und mehr über sich der Führungskraft. Glaubwürdigkeit wächst, zu reflektieren. Unsere Sprache ist eindeutig: wenn Chefs sich trauen, auch unangenehme „entwickeln“ gibt es nur als reflexives Verb, Wahrheiten auszusprechen und eigene Fehals „sich entwickeln“. Der Ausdruck „jemanden ler einzugestehen. Wenn sie verinnerlichte entwickeln“ ist eine Wortschöpfung der PerWerte haben, nach denen sie handeln – sonalabteilungen. Führen heißt: sich selbst auch, wenn es mal unbequem wird. Zuverläs entwickeln. Vorbild sein. Präsenz zeigen. Besigkeit wird vermittelt durch konsistenziehungen aufbauen. Das Engagement, das tes Verhalten und die Einhaltung von Zu Sie von anderen verlangen, sollten zuerst einsagen. Eine persönliche, vertrauensvolle mal Sie selbst voll und ganz selbst verkörpern. Beziehung entsteht durch das aufrich ti Durch aufrichtige Wertschätzung. Durch aktige Interesse am Gegenüber, durch aktives Zuhören. Durch die Begeisterung, die Sie ves Z uhören, durch Wertschätzung. Bei all selbst für ihre Projekte und Ziele mitbringen. dem ist die Führungskraft gefragt. Sie Das alles sind Werte, durch die Sie Ihre Mitarsollte die ersten Schritte gehen, eine Vorbeiter enorm motivieren, so wecken Sie Verbildfunktion übernehmen. Die Führungskraft trauen gegenüber Ihren Kunden und schaffen sollte sich ihrer Werte bewusst sein. nachhaltige Bindungen. Eine gute Führungskraft überzeugt durch eine gute SelbstfühFührungskräfte müssen vorleben rung. Die starke Persönlichkeit strahlt nach Das ist recht viel verlangt, denn auch die außen durch Klarheit, Leidenschaft und VerAnforderungen an eine Führungskraft wach- bindlichkeit. Führen mit Werten ist also nicht sen ja stetig. Die mittleren und oberen Füh- nur sinnvoll. Es verspricht auch Erfolg. rungsebenen sind in einer sogenannten „Sandwichposition“. Zwar gibt es fast in je- Kontakt: www.simone-von-stosch.de dem großen Unternehmen mittlerweile eine Agenda von Werten. Dennoch leben die Führungsetagen das oft nicht vor. Wichtige InSimone von Stosch ist Coach und Traineformationen werden nicht weitergegeben, rin mit den Schwerpunkten: Führung, PerTransparenz vernachlässigt, Werte des Mitsönlichkeitsentwicklung, Kommunikaeinanders missachtet. Der Druck auf Füh tion, Präsenz, medialer und öffentlicher rungskräfte in mittleren und gehobenen Auftritt und verfügt über eine langjährige Posi tion wächst stetig. Das produziert Erfahrung als TV-Moderatorin und JournaStress, die Rückbesinnung auf Werte kommt listin (wie tagesschau24). dabei zu kurz. waren Tapferkeit, Klugheit, Mäßigkeit, Gerechtigkeit die zentralen Werte. Und wenn wir dies in unsere Unternehmenssprache übersetzen, dann haben sie bis heute Gültigkeit: mutig sein, das richtige Maß finden, klug und besonnen handeln und dem anderen – Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern – gerecht werden. Simone von Stosch Die aktuellen Tendenzen zeigen, dass nach einer Zeit der eher sachlich-funktionalen Betrachtung von FührungsAUFGABEN inzwischen vor allem die starke, überzeugende FührungsPERSÖNLICHKEIT gefragt ist. Je schneller sich die Arbeitswelt verändert, je flexibler und komplexer die Aufgabenfelder werden, desto mehr muss Führung Stabilität, Sicherheit und Vertrauen vermitteln und den Wertekanon des Unternehmens vorleben. Das gilt auch im länderübergreifenden, im internationalen Zusammenhang. Führungskräfte sollten Exporteure von Werten sein in einer globalisierten Welt, die ihre Standards immer neu verhandelt: Vertreten Sie aktiv Ihre Auffassung von Maß, von Fairness, von Nachhaltigkeit, von sozialen Standards. Werte sind Kraftquellen Das lateinische Wort für Wert – „virtus“ – lehrt uns: Werte sind Kraftquellen für das Miteinander, für die Firma. Sie motivieren die Mitarbeiter und schaffen Zugehörigkeit. Für die Römer 30 FÜHRUNG UND MANAGEMENT < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 SCHWERPUNKT WERTE WERTVOLL WACHSEN von Nicole Krüttgen Ein WERTvolles Arbeitsumfeld ist mehr und mehr ein Wettbewerbsfaktor für Unternehmen – nicht nur im Kampf um Talente, sondern auch weil die positive Wirkung von Werten Motivation, Leistungsfähigkeit und damit die Produktivität steigert. Werte dabei nur als organisationales Kulturthema zu begreifen, greift zu kurz. Quelle: @ Fürstenberg-Institut Ein „WERTschöpfungsprozess“, der Wertschöpfung als ganzheitliche Gestaltungsaufgabe versteht, setzt an zwei Ebenen an: der Organisationsebene und der Personalebene. Werte sind zum einen in starkem Maße in Strategie, Strukturen, Prozessen sowie der Kultur verankert. Hier setzt die Organisationsentwicklung an. Zum anderen sind es die Menschen, die den Werten ein Gesicht verleihen, mit Worten und Taten für sie einstehen – allen voran die Führungskräfte. Hier setzt die Personalentwicklung an. len. Doch was braucht es auf organisationaler Ebene, um diese stärkenden Werte zu erkennen, weiterzuentwickeln und zu festigen? Betrachten wir Werte als eine Frage dessen, was uns wichtig ist, so lässt sich das für die Organisation in erster Linie mit dem Zweck ihres Daseins beantworten. Mit Blick auf den Kunden ist es der Mehrwert, den das Unternehmen schafft. Erfolgreiche Unternehmen sichern ihr Überleben, indem sie ihre Organisation klar auf ihren Markenwert ausrichten. Er findet sich in der Vision wieder und wird über die Strategie in den Markt transportiert. Dieser originäre Wert Die Organisation als Werteträger bestimmt zudem die Ausrichtung der internen Das werteorientierte Wirken der Organisation Unternehmensgestaltung. So spielt z. B. das äußert sich in ihren Visionen und abgeleiteten Führungsverständnis eine wesentliche Rolle. Strategien, in Strukturen und Prozessen so- Für Strukturen können z. B. Werte wie „Transparenz“ und für Prozesse „Sicherheit“ wichtig sein. Aus diesen einzelnen Bestandteilen setzt sich der Wertekanon Wert-‐ einer Organisation zuschöpfung WERTvolle im Unter-‐ sammen. Je mehr sich Organisa1onsentwicklung nehmen das Unternehmen seiWerte in der Rolle ner Werte bewusst ist, WERTvolle umso besser kann es Werte im Personalentwicklung Entscheidungen wert(Arbeits)-‐ alltag konform gestalten. wie in Regel- und Wertewerken. Sie geben den Rahmen vor, in dem die Beschäftigten agieren. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem, was kommuniziert und in Leitbildern zu lesen ist, und dem, was implizit an Wertvorstellungen und Regularien weitaus kräftiger wirkt. Reibungsflächen treten auf, wenn explizit erklärte Werte den implizit gelebten entgegenwirken oder Schattenstrukturen, wie sie durch Druck, Missstimmung, Drohungen o. Ä. entstehen, nicht durch positiv stärkende Werte abgefangen werden können. Dann krankt die Organisation und mit ihr die Beschäftigten. Die Auswirkungen sind vielfältig: hohe Ausfallquoten, Schwierigkeiten im Recruitingprozess bis hin zum Verlust von Marktantei- Das Ziel der Organisationsentwicklung besteht darin, die Werte ausgehend vom Markenwert gut aufeinander abzustimmen und in der Organisation zu verankern. Dadurch wird ein Rahmen geschaffen, der Motivation und Leistungsfähigkeit fördert und ein produktives Umfeld schafft. Die Person als Werteträger In der Funktion der „Rolle“ treffen Organisa tion und Mensch zusammen. Hier setzt die Personalentwicklung an. Ihr Ziel ist es, Personen dahingehend zu entwickeln, ihre Rollen im Interesse des Unternehmens gut auszufüllen. Eine besondere Aufgabe obliegt der Führungskräfteentwicklung, da Führungskräfte einen entscheidenden Beitrag in der Verbindung zwischen den Beschäftigten und den Werten der Organisation leisten. Sie sind die prägnanten Vorbilder, die neben ihrem eigenen Beitrag zur Wertschöpfung im Unternehmen auch den Beitrag ihrer Mitarbeiter steuern. Dies gelingt am besten, wenn die Werte der Führungskraft mit denen der Organisation übereinstimmen und sie mit einem hohen Stimmigkeitsgefühl ihrer Aufgabe nachkommt. Über individuelle Personalentwicklungsinstrumente wie Coachings können Führungskräfte begleitet werden, die Haltung in ihrer Rolle zu stärken. Neben dieser individuellen Entwicklungsarbeit gibt es Qualifizierungsthemen, die auf breiterer Ebene geschult werden sollten. Dies ist v. a. dann der Fall, wenn der bestehende Wertekanon eines Unternehmens weiterentwickelt wird. Hier gilt es, die Führungskräfte und Mitarbeiter im Einklang mit den Grundsätzen und Vorgaben des Unternehmens zu qualifizieren. Oft wird in Unternehmen der Entwicklungsweg von der letzten Etappe her begangen. Es wird eine Schulung initiiert, ohne dass vorher eine Auseinandersetzung mit dem Thema auf Organisationsebene stattgefunden hat. Die Führungskräfte erhalten gute Anregungen, können diese jedoch im Arbeitsalltag nicht umsetzen, da die Unternehmensstrukturen dem entgegenstehen. Die Qualifizierungsmaßnahme verpufft, und die Frustration, gute Impulse nicht im Arbeitsalltag umsetzen zu können, steigt. Die entscheidende Frage lautet: Wann muss auf Ebene der Organisation Entwicklung stattfinden und wann auf Ebene der Beschäftigten? Diese Steuerungskompetenz bedingt, beide Perspektiven konsequent im Blick zu behalten und in der Ausgestaltung aufeinander abzustimmen. Nur so gelingt WERTvolles Wachstum. Kontakt: [email protected] Nicole Krüttgen ist Leiterin der Geschäftsbereiche Organisationsberatung & Akademie des Fürstenberg Instituts. 31 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > YOUNG LEADERS MEILENSTEIN IN DER VERBANDSARBEIT: ERSTER KOOPERATIONSVERTRAG MIT EINER HOCHSCHULE DFK UND FONTYS INTERNATIONAL BUSINESS SCHOOL VEREINBAREN ZUSAMMENARBEIT DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK werden die Hochschulaktivitäten deutlich intensivieren. Dafür steht als wichtiger Meilenstein in der Verbandsarbeit die jetzt beschlossene Kooperation mit der Fontys International Business School in Venlo (Niederlande). Es handelt sich um den ersten Kooperationsvertrag, den der DFK mit einer Hochschule abschließt. tys, auch ein Büro im Technologie- und Gründerzentrum TZN in Kempen zu eröffnen. Dr. Thomas Merz, Dr. Ulrich Goldschmidt (v. l.) Der Fontys International Campus Venlo liegt unmittelbar an der niederländischdeutschen Grenze und gehört zum Hochschulverband der Fonyts University of Applied Sciences, der mit über 43.000 Studierenden und 135 Bachelor- und MasterProgrammen zu einem der größten Hochschulverbände der Niederlande zählt. Zur Zeit studieren am Fontys International Campus in Venlo weit über 4.000 Studierende, davon ein Großteil aus dem grenznahen Einzugsgebiet in Deutschland. Ein guter Grund für die Fon- Fontys und DFK stimmen darin überein, dass Fach- und Führungskräfte in besonderer Weise Verantwortung für die Gestaltung der Zukunft unserer Gesellschaft und der Unternehmen tragen. Bildung und eine exzellente Ausbildung sind die Basis, um dieser gesellschaftlichen und unternehmerischen Verantwortung gerecht zu werden. Bei der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages am 11. März 2016 in Venlo waren sich Fontys-Direktor Dr. Thomas Merz und DFKVorstand Dr. Ulrich Goldschmidt einig, dass diese Zusammenarbeit das gemeinsame Interesse widerspiegelt, Studierende der Fontys auf ihren späteren Berufsstart und die Übernahme von Fach- und Führungsfunktionen in Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen optimal vorzubereiten. „Diese Kooperation ist ein Mehrwert-Programm für alle Beteiligten“, war denn auch die übereinstimmende Bewertung. Kern der Zusammenarbeit wird eine eigene DFK-Vorlesungsreihe in Venlo zum The- menkreis „Führung und Recht“ sein. Die Vorlesungsreihe wird mit einem Zertifikat abschließen, so dass den Studierenden ein weiterer Anreiz zur Teilnahme geboten wird. Darüber hinaus wird der DFK Vorträge insbesondere zum Berufsein stieg anbieten und beim Mentoring mitwirken. Der DFK wird im Rahmen der Kooperation unter anderem Vorträge anbieten BUCHTIPP Alexandra Schichtel Change Management für Dummies Wiley-VCH Verlag 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage 2016 432 Seiten, broschiert ISBN 978-3527711628 24,99 E Die Reihe „für Dummies“ steht in Erscheinung und Aufmachung für den Ansatz, auch mitunter komplexe Themen 32 leicht verständlich zu machen. Mittlerweile auch in Bereichen, wo man dies eher nicht erwartet. Alexandra Schichtel zeigt, mittlerweile in der 2. Auflage, was Veränderungen für die Organisation und die Menschen darin bedeuten, wie sie mit Ängsten umgehen können und als Führungskraft Betroffene für die Veränderung gewinnen, welche Haltung und zentralen Tools sie als Projektleiter für die Steuerung von Change-Prozessen benötigen und wie sie sich als Mitarbeiter in der Veränderung erfolgreich neu orientieren und einbringen können. Dies alles in der reihentypischen eher lockeren Art, unterstützt mit Grafiken, kleinen Comics etc. Sicherlich kein Buch, dass man im Büro auf dem Schreibtisch stehen haben möchte, aber ein guter Einstieg in das Thema und erste Hilfe. rk YOUNG LEADERS < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 DFK VOR ORT CAREER DAY 2016 AN DER HOCHSCHULE FONTYS IN VENLO Am 25. Februar 2016 fand der Career Day an der Fontys-Hochschule in Venlo statt. Hier traf der akademische Nachwuchs – von Studierenden über Absolventen bis hin zu Young Professionals – seine potenziellen Arbeitgeber persönlich. 63 Aussteller boten einen Einblick in ihr Unternehmen und die offenen Stellen an. DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK waren erstmals ebenfalls dabei, um ihr Angebot zu präsentieren. Neben einer Vorstellung des DFK gaben die Hauptamtlichen des Ver- bandes, Anika Stritzel und Cora Schäfer ehrenamtlich unterstützt von RG-NiederrheinVorstand Marlene Maas, gute Tipps rund um den Einstieg in Job und Karriere. Große Nachfrage bestand insbesondere zum Thema Netzwerken. Angesichts der umfangreichen Beratung durch die Hauptamtlichen des Verbandes und Frau Maas waren sowohl Studenten als auch Absolventen von den Leistungen des Verbandes überzeugt und beantragten vor Ort die Mitgliedschaft. as Anika Stritzel, Cora Schäfer und Regionalgruppe Niederrhein-Vorstand Marlene Maas (von links) DIE FRAGE NACH DEM (EINSTIEGS-)GEHALT BLOSS NICHT UNTER WERT VERKAUFEN! Viele Stellenausschreibungen enthalten eine Aufforderung an die Bewerber, ihre Gehaltsvorstellungen zu benennen. Aber spätestens im Vorstellungsgespräch verlangt der potenzielle Arbeitgeber meist vom Bewerber, Farbe zu bekennen und seine Gehaltsvorstellungen zu offenbaren. Berufseinsteiger betreten hier normalerweise Neuland. Es besteht die Gefahr, sich unter Wert zu verkaufen oder die Stelle wegen überzogener Forderungen nicht zu erhalten. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen daher helfen, sich bei dem schwierigen Thema Gehalt möglichst gut zu schlagen: Sie kennen die üblichen Gehälter – Vergütungsberatung beim DFK Wenn Sie sich auf eine Stelle bewerben, sollten Sie zunächst versuchen herauszufinden, welche Gehälter das Unternehmen zahlt. Im Internet finden sich häufig Studien und Reports von Personalvermittlern, Berufsverbänden und der Wirtschaftspresse. Darüber hinaus bietet Ihnen die Mitgliedschaft beim Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK aber auch eine Vergütungsberatung. Hier erfahren Sie, welches Gehalt Sie fordern können. Nicht zu schüchtern sein Seien Sie selbstbewusst! Wenn Sie aufgrund der Vergütungsberatung wissen, was Sie mit Ihrer Qualifikation in dem Unternehmen verdienen können, fordern Sie dies auch. Sammeln Sie bereits vor dem Vorstellungsgespräch Argumente für die Gehaltsverhandlungen: Haben Sie Kenntnisse, die regelmäßig bei anderen Berufseinsteigern noch nicht vorhanden sind, vom Unternehmen aber benötigt werden? Haben Sie schon Berufserfahrung (ggfls. durch Praktika)? Diese Argumente helfen Ihnen, Ihre Gehaltsvorstellungen zu begründen. Geld allein macht nicht glücklich Gelegentlich gehen zwischen Arbeitgeber und Bewerber die Vorstellungen über das zu zahlende Entgelt auseinander. Hier kann es Sinn machen, anstatt auf eine bestimmte Zahl zu pochen, lieber nach Sonderleistungen – wie etwa Homeoffice möglichkeiten, Parkplatz, Zuschlag zur Kantine, Dienstwagen etc. – zu fragen. Hier gibt es in vielen Unternehmen noch Spielraum, um das Gehalt oder zumindest die Zufriedenheit am Arbeitsplatz doch noch etwas durch Sonderleistungen nach oben zu schrauben. as WUNSCHARBEITGEBER-WAHL VON STUDENTEN KOPF AN KOPF-RENNEN Deutschlands Studenten finden viele Arbeitgeber ähnlich attraktiv und spannend. Das ergab eine aktuelle repräsentative Umfrage des Hochschulmagazins audimax in Kooperation mit dem Beratungsunternehmen CSR jobs & companies, Betreiber der Plattform www.csr-jobs.de. Befragt wurden 1.074 Studenten in Deutschland nach ihrem Wunscharbeitgeber und ihren Hauptkriterien bei der Wahl ihres Arbeitgebers. Wenn Studenten in Deutschland nach ihrem persönlichen Wunscharbeitgeber gefragt werden, finden sich Top-Unternehmen fast gleichauf an der Spitze. Können die jungen Akademiker ihre Lieblings-Arbeitgeber frei nennen, so liegt BMW vorne, gefolgt von Bosch, GIZ, Audi und Google. Die Unterschiede in der Häufigkeit der Nennung sind bei diesen Spitzenreitern marginal. Das Ranking der Wunscharbeitgeber brachte ein erstaunliche Pluralität zutage: Insge- samt 361 Unternehmen in Deutschland aus unterschiedlichsten Branchen nannten die Absolventen und Studenten – viele davon erhielten jedoch nur einige Stimmen. Auf den vorderen Plätzen liegen neben den benannten Gewinnern deutsche Traditionsunternehmen wie Siemens, VW und Daimler. Der Wunsch nach sozialer Sicherheit und Information zum Arbeitgeber steht bei Studenten im Fokus der Wahl des Arbeitgebers. Die Auswertung der Umfrage zeigt: Start-ups finden im Gegensatz zu deutschen Traditionsunternehmen als Wunscharbeitgeber kaum Berücksichtigung. Auch möchten Studenten schon während der Schul- und Studienzeit regelmäßig über Arbeitgeber informiert werden. Und das am liebsten über den klassischen Weg: 89,28 % der Befragten informieren sich durch klassische Medien wie Printmagazine und Websites über spannende Arbeitgeber (ots). 33 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > VGF ORGANHAFTUNG FÜR COMPLIANCE-VERSTÖSSE RISIKEN AUCH IM SOZIALRECHT Als Compliance bezeichnet man die Übereinstimmung des Handels mit Regeln, Vorschriften oder sonstigen Vorgaben. Im betriebswirtschaftlichen Sprachgebrauch wird Compliance zumeist als „die Gesamtheit aller notwendigen Maßnahmen in einer Organisation“ bezeichnet, um Gesetze sowie moralische und gesellschaftliche Erwartungen und interne Selbstverpflichtungen einzuhalten. Bestand der Zentralbereich der Compliance zunächst in erster Linie in der Vermeidung von Korruptions- und Kartellverstößen (vergl. dazu Mengel, in „Mengel – Compliance und Arbeitsrecht“, 1. Aufl. 2009, Kapitel 8, RNr. 1; Obenhaus, „Die Steuerberatung“, 2012, 529; Werths BB 2014, 697 ff.; Kraft NZBau 2011, 321 ff.; Koehler GWR 2014,.28 ff.), so verlangt Compliance heute zusätzlich zu den Vorgaben neben den Anforderungen des Gesetzgebers im Handels-, Gesellschafts- oder Arbeitsrecht auch die Erfüllung gesellschaftlicher Erwartungen an die Einhaltung ethischer Standards im Sozialrecht. Explizit zu den Beitragsver- lichen „Beherrschungsvertrag“ zwischen FMG und CAP sah das OLG München hier eine Verantwortlichkeit der FMG, durch Handeln eines vertretungsberechtigten Organs fahrlässig die notwendigen Aufsichtsmaßnahmen als „faktische Konzernmutter“ zur Unterbindung des Lohnsplittingmodells unterlassen zu haben. Nationale und internationale Maßstäbe Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hatte dazu im Frühjahr 2011 einen eigenen Standard unter dem Titel „Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfungen von Compliance-Management-Systemen (IDW PS 980) veröffentlicht, in denen die Rahmenwerke und Grundelemente eines Compliance-Systems für prüfungspflichtige Unternehmen im Sinne von § 316 Abs. 1, 267 Abs. 1 HGB, also Unternehmen mit mindestens 10 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als durchschnittlich 50 Mitarbeitern vorgestellt werden. International stellt der Standard „DIN ISO 19600 – Leitfaden für Com pliance-Management-Systeme“ einheitliche Rahmenbedingungen fest. Quelle: Fotolia, © mindscanner Compliance verlangt heute auch die Erfüllung gesellschaftlicher Erwartungen an die Einhaltung ethischer Standards im Sozialrecht pflichtungen gegenüber den Trägern der Sozialversicherung hat das OLG München in einer Entscheidung vom 23.09.2014 in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 Ws 599/14 aus dem Vorwurf des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen eines „Lohnsplittingmodells“ zwischen der Flughafen München GmbH (FMG) und ihrer Tochtergesellschaft „CAP München Sicherheitsgesellschaft mbH“ (CAP) eine Verantwortlichkeit auch der FMG als „Konzernmutter“ abgeleitet, die 76,1 % der Anteile an der CAP hielt und mit dieser eine „personelle Verflechtung“ hatte. Auch ohne einen förm- 34 Hohe Haftungsrisiken sind vielen Arbeitgebern nicht bewusst und werden deshalb üblicherweise nicht im laufenden Geschäftsbetrieb beachtet. Besonders brisant ist das Thema für die Geschäftsleitung und die Compliance-Beauftragten, da ihnen sowohl in zivilrechtlicher als auch in strafrechtlicher Hinsicht erhebliche Konsequenzen drohen. Weil Compliance-Verstöße insbesondere bei größeren Unternehmen auch bei Einrichtung eines vorbildlichen Compliance-Systems nicht vollständig ausgeschlossen werden können, ist seitens der betroffenen Organe und Mitarbeiter auf eine möglichst vollständige und aussagekräftige Dokumentation der diesbezüglich getroffenen Maßnahmen zu achten. Eine besondere Verantwortung hat dabei das Landgericht München I mit Urteil vom 10.12.2013 in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 1387/10 Organmitgliedern auferlegt, die ihre Organisationspflicht bei Gefährdungslage nur dann erfüllen, wenn sie eine auf Prävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation eingerichtet haben. Dieses Urteil macht deutlich, dass unabhängig von der Frage, ob es eine generelle Rechtspflicht zur Einführung eines Compliance-Systems gibt, unternehmensseitig das Unterlassen der Errichtung bzw. die Einrichtung eines mangelhaften Compliance-Systems mit unzureichender Überwachung eine Pflichtverletzung der zuständigen Geschäftsleitungsorgane bedeutet, die zur persönlichen Haftung nach den §§ 93 AktG, § 43 GmbHG führen kann. Bei unzureichender Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen werden die nachgeforderten Sozialversicherungsbeiträge von den zuständigen Organen im Regresswege eingefordert. Sollte dies unterbleiben, müssen die zuständigen Aufsichtsorgane darauf drängen, die Sozialversicherungsbeiträge als Regressforderung beim zuständigen Leitungsorgan einzuklagen. Ansonsten begibt sich ein Aufsichtsrat selbst in die Gefahr der Haftung nach § 116 Satz 1, 93 Abs. 2 AktG. Gegenüber sonstigen verantwortlichen Personen, z. B. einem Compliance-Officer, kommt ein Regressanspruch der Firma nach den §§ 280 Abs. 1 BGB i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB in Betracht, wobei allerdings im Einzelfall zu prüfen wäre, inwieweit eine privilegierte Arbeitnehmerhaftung gemäß § 619 a BGB im Innenverhältnis auch auf den Anspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Compliance-Officer übertragbar ist (Giesen, CCZ 2009, 102 ff.). Zusammenfassung: Ihren Organisationspflichten genügen zuständige Geschäftsleitungen nur dann, bis eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation auch für den Bereich des Sozialversicherungsrechtes eingerichtet ist. Nur so kann vermieden werden, dass es zu straf- und zivilrechtlich relevanten Haftungsfällen kommt, die nach § 823 Absatz 2 BGB i. V. m. § 266 a StGB zu einer persönlichen Haftung der zuständigen Organe insbesondere dann führen kann, falls der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist (vergl. LG Bochum, Urteil v. 28.05.2014 – I – 4 0 39/14 – und BGH VU v. 16.02.2013 – IX ZR 218/10). Darüber hinaus kann es sein, dass sich die Ahndung künftig nicht mehr vorrangig mit den Anknüpfungsdelikten befassen, sondern nach den §§ 30, 130 OWiG richten wird (dazu KlötzerAssion/Hahnhold, wistra 2015, 88 ff. 92), die einen Bußgeldrahmen in Millionenhöhe vorsehen. te Geschäftsführerkonferenz am 23./24.06.2016 in Essen Interessantes Konferenzprogramm und Gelegenheit für den persönlichen Austausch und das Netzwerken unter den Teilnehmern im ATLANTIC Congress Hotel Essen. (www.geschaeftsfuehrerkonferenz.de) Donnerstag 23.06.2016 19.00 Uhr: Get-together 20.00 Uhr: Dinner-Speech „Schwierigkeiten mit der Moral? Über den Umgang mit einem magischen Begriff“ Dr. Irina Kummert, Präsidentin des Ethikverbands der Deutschen Wirtschaft e.V. 20.30 Uhr: Gemeinsames Abendessen Freitag 24.06.2016 9.00 Uhr: Vorträge „Führen mal anders – den Mitarbeiter als Kunden verstehen“ Dr. Ralf Berker, Trainer, Coach und Berater, BERKER IMPULS „Aktuelles Unternehmenssteuerrecht für GmbH-Geschäftsführer“ Prof. Dr. Lars Micker, BScEc, LL.M., Fachhochschule für Finanzen NRW „Herausforderungen und Fallstricke komplexer Vertriebsprozesse – neue Lösungswege“ Manfred Aull, Gründer und Inhaber des Instituts Aull Sales Success „Wie halte ich meinen Lebensstandard im Alter?“ Tillmann Hoerner, Hoerner & Hoerner „Mission impossible?! Mixed Leadership – Mehrwert von Diversity für Unternehmen“ Gabriele Hantschel, Managerin bei IBM ca. 16.30 Uhr: Ende der Veranstaltung Wir haben im Tagungshotel ein Zimmerkontingent reserviert. Dieses ist bis zum 11. Mai 2016 unter dem Stichwort „Geschäftsführerkonferenz“ direkt beim Hotel abrufbar. Der Zimmerpreis beträgt 159,– €. Der Anmeldeschluss für die Geschäftsführerkonferenz ist der 29.04.2016. Per Fax an: 0201 – 9597-129 An der Geschäftsführerkonferenz am 23./24.06.2016 in Essen nehme ich teil. Name in Druckbuchstaben: ______________________________ Unterschrift:__________________________ Die Kosten für das „Get-Together“ (Aperitif und Abendessen), die Konferenz mit Mittagessen, Pausengetränke und Seminarunterlagen betragen 364,50 € zuzüglich Umsatzsteuer von 19%. Den entsprechenden Kostenbeitrag von 450,–– ––€ werde ich –– – nach Erhalt der Rechnung auf das Konto der BEW Verwaltungsgesellschaft mbH überweisen: IBAN: IBAN: DE03 3602 0030 0001 1776 64 BIC: NBAG DE 3 E (National-Bank Essen) Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl wird um Verständnis für eine Stornogebühr von 100,– € bei Stornierungen ab 30 bis 11 Tagen vor Tagungsbeginn gebeten. Ab 10 Tage vor Tagungsbeginn ist der volle Beitrag zu zahlen. Eine Veranstaltung der BEW Verwaltungsgesellschaft mbH. Die BEW ist die Servicegesellschaft des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE. PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > AUS DEM VERBÄNDENETZWERK VERBAND DER KRANKENHAUSDIREKTOREN DEUTSCHLANDS (VKD) KRISEN ERFOLGREICH MANAGEN Gefahren erkennen, neue Möglichkeiten aktiv nutzen, kooperieren, in Krisen nicht hektisch, sondern gelassen reagieren – darum ging es im 23. Führungskräfteseminar des Verbandes der Krankenhaus direktoren Deutschlands (VKD), zu dem DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK ebenfalls zu Gast waren. Unterschiedlichste Führungskräftethemen aus der Branche standen auf dem Programm. Patienten. Derzeit nützen sie nicht sehr viel, so die Schlussfolgerung von Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg, der seit Jahren bereits Bewertungsportale und Rankings analysiert. Auch wenn Krankenhäuser seit 2008 valide, risikoadjustierte Daten öffentlich zur Verfügung stellten, sei die Suche wegen unterschiedlicher Kriterien, unvollständiger Daten, für Laien zum Teil unverständlicher Vorgaben selbst in seriösen Portalen schwierig. Und es fehlten zudem Längsschnittergebnisse. Reine Arztportale sind nach seiner Erfahrung nicht objektiv und daher nicht seriös. Volles Haus beim Führungskräfteseminar des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) Teilnehmer und Referenten beschäftigten sich u. a. mit dem Nutzen der inzwischen zahlreichen Krankenhaus-Rankings für die Auch die Beziehung Mensch-Maschine war Thema, insbesondere die Robotik um personalisierte Therapien für Krebspatienten, die Idee der Molekularen Pathologie, aber auch um effiziente Krankenhausstrukturen, die dafür notwendig sind, sowie um Vernetzung, die nur mit moderner IT möglich ist – und für die es bereits Beispiele gibt, an denen man sich orientieren kann. VKD-Vizepräsident Peter Asché, Kaufmännischer Direktor der Uniklinik RHTW Aachen, stellte ein Projekt aus NRW vor, an dem sein Universitätsklinikum maßgeblich beteiligt ist und mit dem Sektor übergreifende Verbindungsstellen geschaffen werden. Was bedeutet das alles für die Mitarbeiter? Auch darum ging es. Um Frauen in der Chirurgie zum Beispiel – dürfen sie in der Schwangerschaft operieren? Unter welchen Bedingungen? Und wenn Mitarbeiter überlastet sind – wie kann ihnen geholfen werden? Und was können sie selbst tun? Eine spannende Konferenz, flankiert von vielen Gesprächen der Teilnehmer untereinander und mit den hochkompetenten Experten. VKD/Mü Quelle: Fotolia, © picsfive/ imagehub 36 RECHT/STEUERN < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 VORSICHT BEI VERBOT DER PRIVATEN INTERNETNUTZUNG ARBEITGEBER DÜRFEN BROWSERVERLAUF KONTROLLIEREN von Rechtsanwalt Sebastian Müller netanschluss in einem Zeitraum von 30 Tagen insgesamt ca. fünf Tage lang für private Zwecke genutzt hatte. Das Unternehmen kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. Sebastian Müller So ziemlich jeder ist mittlerweile den ganzen Tag online – während und außerhalb der Arbeitszeit. Wenn man während der Arbeitszeit an einem Rechner des Arbeitgebers im Netz unterwegs ist, sollte man aber erst nachdenken, dann surfen. Arbeitgeber können berechtigt sein, ohne Einwilligung des Arbeitnehmers den Browserverlauf von dessen Dienstrechner auszuwerten. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber die private Internetnutzung untersagt und Hinweise darauf hat, dass der Arbeitnehmer in größerem Umfang gegen dieses Verbot verstoßen hat. Die bei der Untersuchung des Browserverlaufs gewonnenen Erkenntnisse unterliegen in einem Kündigungsschutzprozess keinem Beweisverwertungsverbot, so urteilten in einer aktuellen Entscheidung die Richter des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg (LAG BB, Urteil vom 14.1.2016, Aktenzeichen 5 Sa 657/15). Hinweise auf Verstoß gegen Verbot Der Kläger nutzte am Arbeitsplatz einen Dienstrechner mit Internetanschluss, den er allenfalls in Ausnahmefällen und nur während der Arbeitspausen für private Zwecke nutzen durfte. Nachdem sein Arbeitgeber Hinweise darauf hatte, dass der Kläger in erheblichem Umfang gegen das Verbot der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz verstößt, wertete er – ohne Einwilligung des Arbeitnehmers – den Browserverlauf des Dienstrechners aus. Die Überprüfung ergab, dass der Kläger seinen dienstlichen Inter- Der Arbeitgeber hat nach dem Urteil das Arbeitsverhältnis wirksam außerordentlich gekündigt. Eine derart schwerer Verstoß gegen das Verbot zur privaten Internetnutzung stellt an sich einen wichtigen Grund für eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses i. S. v. § 626 BGB dar. Auch die gebotene Abwägung der beiderseitigen Interessen rechtfertigt eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Hinsichtlich der Ergebnisse der Kontrolle des Browserverlaufs liegt zudem kein Beweisverwertungsverbot zulasten des Beklagten vor. Zwar handelt es sich beim Browserverlauf um personenbezogene Daten, in deren Kontrolle der Kläger nicht eingewilligt hat. Eine Verwertung der Daten ist dennoch zulässig, weil das Bundesdatenschutzgesetz eine Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs zur Missbrauchskontrolle auch ohne eine derar- tige Einwilligung erlaubt und der Beklagte im Streitfall keine Möglichkeit hatte, den Umfang der unerlaubten Internetnutzung mit anderen Mitteln nachzuweisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen. Fazit Das Urteil zeigt aber einmal mehr, dass bei einem Verbot von privater Handy- oder Internetnutzung dieses Verbot auch seine Gültigkeit hat und unbedingt beachtet werden muss. Es hat nicht nur zur Folge, dass eine Privatnutzung mit Personalmaßnahmen von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung geahndet werden kann. Es zeigt auch, dass Mailverkehr, Browserverlauf und Verbindungsdaten bei einem Anfangsverdacht eingesehen und vor Gericht verwertet werden dürfen. Ergo: Bitte nichts anbrennen lassen und nach Feierabend auf dem eigenen Rechner privat im Netz surfen. mü BAG STÄRKT RECHTE LANG ERKRANKTER ARBEITNEHMER KEIN VERFALL DES GESETZLICHEN MINDESTURLAUBS In seiner „Schulz-Hoff“-Entscheidung vom 20.01.2009 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch im Falle länger andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht mit Erreichen des Stichtages verfällt. Nach deutschem Recht ist dies der 31.03. des dem Urlaubsjahr unmittelbar folgenden Jahres. In einer weiteren Entscheidung präzisierte der EuGH diese Rechtsprechung dahingehend, dass ein Verfall erst nach Ablauf von 15 Kalendermonaten eintritt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Rechtsprechung sich zu eigen gemacht und bestätigt; diese Regelungen haben jedoch bis zum heutigen Tage keinen Eingang in das Bundesurlaubsgesetz gefunden, ledig- lich eine Fußnote im Gesetzestext weist darauf hin. In seinem aktuellen Urteil bestätigt das BAG seine Rechtsprechung zum Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs bei länger andauernder Krankheit und fügt ihr eine Präzisierung hinzu. Das Gericht stellt nunmehr klar, dass der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch erst mit Ablauf des 31.03. des zweiten Folgejahres des Urlaubsjahres verfällt; ein tageweiser Verfall vor diesem Stichtag wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das BAG stellte weiterhin fest, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch, z.B. wenn das Arbeitsverhältnis – wie im zu entscheidenden Fall – durch den Tod des Arbeitnehmers endet, ein reiner eigenständiger Geldanspruch sei, der nicht als Äquivalent des Urlaubs anzusehen ist. Dieser Anspruch ist vererbbar. st 37 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > RECHT/STEUERN ESSENER VERBAND: KÜNDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT THYSSENKRUPP STEIGT AUS von Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Krekels Den aktiven Mitarbeitern sowie den Betriebsrentnern des thyssenkrupp-Konzerns wurde in den letzten Monaten postalisch mitgeteilt, dass thyssenkrupp mit allen Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften zum 31.12.2016 aus dem Essener Verband austritt. Bei dem Essener Verband handelt es sich um ein sogenanntes Konditionenkartell, bei dem sich Unternehmen – früher praktisch nur aus der Stahlbranche – zusammengeschlossen haben, um ihren Mitarbeitern über den Essener Verband nach dessen Leistungsordnungen und Richtlinien eine betriebliche Altersversorgung zuzusagen. Der Essener Verband agiert dabei in der Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins und finanziert sich über das sogenannte Umlageverfahren durch die Mitgliedsbeiträge. Konkret übernimmt der Essener Verband für seine Mitgliedsunternehmen die Anwärter- und Rentenverwaltung bis hin zur Auszahlung der Betriebsrenten, wobei der eigentliche Versorgungsschuldner immer das zusagende Mitgliedsunternehmen – also der jeweilige Arbeitgeber – bleibt. Mittlerweile ist weiterhin bekannt geworden, dass andere Unternehmen, wie zum Beispiel Vodafone, Arcelor-Mittal Bremen, TUI und Rheinkalk, ebenfalls ihre Mitgliedschaft zum Essener Verband zum 31.12.2016 gekündigt haben. Durch diese Kündigungen fallen für den Essener Verband künftig ungefähr 50 % seiner Einnahmen fort, so dass die weitere Existenz des Verbandes fraglich sein könnte. Aus diesem Anlass fragen sich viele der betroffenen aktiven Mitarbeiter und Betriebsrentner der unterschiedlichen Mitgliedsunternehmen, wie die Zukunft ihrer Betriebsrente aussieht und sind an DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK herangetreten. Grundsätzlich muss zwischen zwei möglichen Konstellationen unterschieden werden: 1.Der Essener Verband löst sich nicht auf Durch den Wegfall von ca. 50 % der Einnahmen wird der Essener Verband nunmehr seine Leistungen und sein Leistungsportfolio überarbeiten und erweitern, so dass neue Mitgliedsunternehmen hinzugewonnen wer- 38 den können und somit die Existenz des Essener Verbandes für die Zukunft gestärkt wird. Danach hat er weiterhin die Möglichkeit, aber auch die Verpflichtung, Entscheidungen zur Anpassung der Betriebsrenten und der Gruppenbeträge zu treffen. Ausweislich der Satzung und der Leistungsordnungen sind die Gruppenbeträge und die Zahlbeträge der laufenden Leistungen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls den veränderten Verhältnissen anzupassen. Deswegen hat der Essener Verband bislang grundsätzlich in der Mitte eines jeden Jahres über die Erhöhungen der Gruppenbeträge zum 1.10. eines jeden Jahres und der Zahlbeträge der laufenden Leistungen, welche bereits zum 30.9. eines jeden Jahres zu laufen begonnen hatten, entschieden. Diese Entscheidung wird der Essener Verband daher voraussichtlich wie gewohnt in den nächsten Jahren vornehmen. Grundlage der Entscheidung dürfte auch weiterhin die zu erwartende Entwicklung des Verbraucherpreisindexes sowie die Entwicklung der Mitgliedsunternehmen des Verbandes bzw. der Branche sein. An diese Entscheidung des Essener Verbandes über die Anpassungen sowohl der Gruppenbeträge als auch der Zahlbeträge bleiben der thyssenkrupp Konzern und die übrigen kündigenden Gesellschaften trotz der von ihnen ausgesprochenen Kündigungen gebunden. Durch die Zusage einer Betriebsrente nach den Leistungsordnungen des Essener Verbandes hat sich der Versorgungsschuldner vertraglich dazu verpflichtet, ebenfalls die Anpassungsentscheidungen des Essener Verbandes sowohl in Hinsicht auf die Gruppenbeträge wie auch auf die Zahlbeträge zu erfüllen. Der Austritt eines Mitgliedsunternehmens aus dem Essener Verband ändert daran nichts! Die Versorgungsschuldner einer Zusage nach den Leistungsordnungen des Essener Verbandes sind demnach auch ohne Mitgliedschaft im Essener Verband dazu verpflichtet, dessen zukünftige Anpassungsentscheidungen zu beachten und umzusetzen. Dabei ist aus Sicht eines Dritten nicht ohne weiteres einsichtig, warum diese Unternehmen die Möglichkeit aufgeben, künftige Anpassungsbeschlüsse des Essener Verbandes im Sinne Ihrer Unternehmen mitzugestalten und dies anderen Unternehmen überlassen. 2.Der Essener Verband löst sich auf Sollte auf einer Hauptversammlung mit der satzungsgemäßen Mehrheit die Auflösung des Essener Verbandes beschlossen werden, ist die Rechtslage im Hinblick auf die zukünftigen Anpassungen der laufenden Leistungen und vor allem der Gruppenbeträge etwas diffiziler. Zwar bleibt auch nach einer Auflösung des Essener Verbandes der jeweilige Arbeitgeber Versorgungsschuldner. Die monatlichen laufenden Leistungen müssen daher wie gewohnt weiter an den Betriebsrentner gezahlt werden. Auch an der Zusage auf eine Versorgungsleistung nach den Regularien des Essener Verbandes ändert sich durch eine Auflösung des Essener Verbandes nichts. Nur wird die Abwicklung der Zahlungen dann nicht mehr durch den Essener Verband verwaltet, sondern muss nunmehr auch von den bislang verbandstreuen Versorgungsschuldnern selber übernommen werden. Wie aber sieht es mit den Zahlbetrags- und Gruppenbetragsanhebungen aus, da der Essener Verband mangels Existenz keine Entscheidung mehr treffen kann? Der erste Teil der Antwort ist einfach: Gemäß § 16 BetrAVG (Betriebsrentengesetz) sind die Betriebsrenten alle drei Jahre um den Anstieg des Verbraucherpreisindexes anzupassen, soweit die wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners dies zulässt. Diese Bestimmung ist auch im Fall einer „Essener Verbandszusage“ zwingendes Recht, von dem nur zugunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden kann. (Es kann auch nur in seltenen Fällen durch die sog. 1 %-Regelung abgelöst werden.) Wie sieht es jedoch mit den Besonder heiten einer Essener Verbandszusage aus? Die Anpassungsentscheidungen wurden grundsätzlich nicht im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation einzelner Mitgliedsunternehmen getroffen. Auch nach einer RECHT/STEUERN < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 Auflösung des Verbandes dürfte daher eine Anpassung nicht wegen der wirtschaftlichen Situation eines Versorgungsschuldners unterbleiben. Mindestens alle drei Jahre ist hiernach also der Verbraucherpreisindex von den Versorgungsschuldnern auch im Falle einer Auflösung des Essener Verbandes auszugleichen. Außerdem wurden die Leistungen durch den Essener Verband seit Jahrzehnten nicht in einem Dreijahresabstand, sondern jährlich angepasst, so dass aus dem Gesichtspunkt einer betrieblichen Übung und auch aus der Anpassungsregelung selber ableitbar ist, dass eine jährliche Anpassung mittlerweile für die Versorgungsschuldner verpflichtend ist (so zumindest das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 30.09.2014). Hiernach ist von einer jährlichen Anpassungsverpflichtung mindestens in Höhe des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes auszugehen. Weigert sich der Versorgungsschuldner derartige Anpassungsentscheidungen zu treffen, werden sie durch Gerichtsentscheidungen erzwungen werden müssen. Der entsprechende Weg ist durch § 319 BGB vorgezeichnet, denn es geht darum, die Entscheidung des Essener Verbandes zu ersetzen, die dieser seiner Auflösung wegen nicht mehr treffen kann. Dies geschieht ggf. durch Urteil - so § 319 Abs. 1 BGB. Dabei dürften die gerichtlichen Parameter zur Bestimmung der Anpassungshöhe voraussichtlich denen entsprechen, die der Essener Verband grundsätzlich auch herangezogen hat und die vom BAG in seinen Entscheidungen, zuletzt vom 30.9.2014, präzisiert worden sind. Die Entscheidung über die Anpassung der Gruppenbeträge wird im Zweifel ebenfalls per Gerichtsurteil zu entscheiden sein. Allerdings wird dieses Thema noch gesondert behandelt werden. Die Anpassungsverpflichtung trifft dabei jeden Versorgungsschuldner, im Falle bereits laufender Leistungen also auch den Pensionssicherungsverein (PSV a.G.), wenn der frühere Versorgungsschuldner während des Leistungsbezugs insolvent geworden sein sollte. Nach alledem ist die Werthaltigkeit der Essener Verbandszusagen unabhängig von einer Auflösung des Essener Verbandes aus Sicht der DFK-Rechtsanwälte sicher. Es ist jedoch nicht unwahrscheinlich, dass im Falle der Fälle die Arbeitsgerichte bis hin zum Bundes arbeitsgericht erneut bemüht werden müssen, um den Betriebsrentnern zu ihrem Recht zu verhelfen. Es lohnt sich daher auch weiterhin Mitglied im Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK zu sein oder zu werden! Sollten Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie sich jederzeit an die DFK-Juristen wenden. EINGESCHRÄNKTE HAFTUNG FÜR PRIVATES EIGENTUM SCHMUCK WEG IM BÜRO Arbeitgeber haben eine eingeschränkte Haftung bei Abhandenkommen von privaten Wertgegenständen. Auch wenn es, aufgrund der Rücknahme der Berufung, zu keiner Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm am 21.01.2016 gekommen ist, betont das Gericht dennoch ausdrücklich, dass ein Arbeitgeber nicht für gestohlene Wertsachen haftet, die der Arbeitnehmer ohne jeden Bezug zum Arbeits verhältnis mit in den Betrieb bringt. Damit bezieht sich das LAG auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zu diesem Thema. Das LAG hatte sich, bis zur Rücknahme der Berufung, mit folgendem Sachverhalt zu beschäftigen: Einem Mitarbeiter eines Krankenhauses waren aus einem verschlossenen Rollcontainer, der sich in seinem ebenfalls abgeschlossenen Büro befand, Wertgegenstände in Höhe von rund 20.000 E entwendet worden. Ursprünglich habe der spätere Kläger die diversen Uhren und den Schmuck noch am selben Tag im Schließfach seiner Bank deponieren wollen. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung an diesem Tag vergaß er jedoch dieses Vorhaben. Ermittlungen ergaben, dass eine Mitarbeiterin den Generalschlüssel in ihrer Kitteltasche Der Kläger warf seinem Arbeitgeber vor, es unterlassen zu haben eine sichere Aufbewahrungsmöglichkeit für den Generalschlüssel zur Verfügung zu stellen und eindeutige Anweisung für eine sichere Verwahrung des Schlüssels zu geben. Dies habe letztendlich den Diebstahl seiner Wertgegenstände überhaupt erst möglich gemacht. Vor der Rücknahme der Berufung stellte das LAG klar, dass die in den Betrieb eingebrachten (Wert-)Gegenstände schon einen gewissen Bezug zum Arbeitsverhältnis aufweisen müssten, um den Arbeitgeber nicht einem unkalkulierbaren Haftungsrisiko auszusetzen. Insbesondere müsse der Arbeitgeber auch über eine entsprechende Verwahrung informiert werden, um Obhuts- und Verwahrungspflichten entstehen zu lassen. ns Quelle: Fotolia, © blende11.photo Als er einige Tage darauf an seinem Büro eintraf, stellte er fest, dass die Tür, die außer mit seinem Schlüssel lediglich mit dem Generalschlüssel geöffnet werden konnte, unverschlossen und der Rollcontainer aufgebrochen war. aufbewahrt hatte. Beim Aufbrechen ihres Spindes war u. a. auch der Generalschlüssel entwendet worden. Vorsicht, wenn es nicht dienstlich ist 39 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > RECHT/STEUERN UNGEWÖHNLICHES AUS DER RECHTSPRECHUNG INTERESSANT & KURIOS von Rechtsanwältin Diana Nier die der Fortsetzung der Arbeit im direkten Anschluss daran dient“, so die Richter. Das Sozialgericht Karlsruhe bestätigte in seinem Urteil am 09.12.2015, AZ: S 4 U 1189/15, dass nur der Gang zur Toilette, nicht aber zum Raucherbereich vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst ist. Vorliegend konnte die Klägerin nicht den beabsichtigten Gang zur Toilette nachweisen und die Indizien, die für eine eigentliche Einlegung einer Raucherpause sprachen, widerlegen. Die Klägerin erlitt während ihrer Schicht als Monteurin einen Unfall, als ein Kollege ihr mit dem Gabelstapler über den Fuß fuhr. Der Unfall ereignete sich, als die Monteurin ca. 15 Minuten vor ihrer nächsten regulären Pause ihren Arbeitsplatz verließ und nicht auf den Fahrweg achtete. In der Unfallmeldung gab die Klägerin zunächst an, sie sei auf dem Weg zum Raucherraum gewesen. Später erklärte sie, sie war auf dem Weg zur Toilette. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, hiergegen richtete sich die Klage. Aufgrund einiger Zeugenaussagen gab das Sozialgericht der Berufsgenossenschaft Recht. Anders als beim Gang zur Toilette besteht beim Gang zum Raucherraum kein betrieblicher Zusammenhang. Im Gegensatz zur Zigarettenpause handele es sich bei der Verrichtung der Notdurft um eine „regelmäßig unaufschiebbare Handlung, Richter müssen Parteivortrag nicht unter die Lupe nehmen Lupenreine Schriftsätze wünschen sich viele Richter, zumindest ist nun entschieden, dass Richter nicht mit der Lupe die Lesbarkeit von Schriftsätzen sicherstellen müssen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel wies mit seinem Beschluss vom 01.07.2015, AZ: B 13 R 17/15 C, auf Voraussetzungen zur Lesbarkeit von Schriftsätzen hin. Quelle: Fotolia, © psdesign1 Nicht nur Rauchen, auch der Gang in die Raucherpause kann gefährlich sein um lesbare Schriftsätze bat, folgten erneut per Fax Schreiben des Klägers in minimaler Schriftgröße. Aus einzelnen Passagen war zu entnehmen, dass der Kläger einige BSGRichter als befangen ablehnte und eine Anhörungsrüge erhebt. Der nicht weiter begründete und „nicht zumutbar lesbare“ Befangenheitsantrag wurde abgewiesen und die Anhörungsrüge verworfen. Der Kläger hatte beim Hessischen Landessozialgericht verloren und legte persönlich beim BSG Nichtzulassungsbeschwerde der Revision ein. Daraufhin wies das BSG auf die Notwendigkeit der anwaltlichen Vertretung hin. Das Gericht habe keine besonderen Anstrengungen zu unternehmen, wenn ein Prozessbeteiligter zur Schikane des Gerichts sein Vorbringen „in einer bei normaler Sehkraft praktisch nicht mehr zu entziffernden Schriftgröße einreicht“, entschieden die Richter in Kassel. Dies sah der Kläger nicht ein und sendete mehrere Schriftsätze, in winziger Schriftgröße und kaum lesbar, per Fax an das oberste Sozialgericht. Nachdem das BSG Mangels Lesbarkeit des Vorbringens waren die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Anhörungsrüge nicht feststellbar. BUCHTIPP Bernhard Schwager, Katharina Wührl, DIN (Herausg.) DIN EN ISO 14001:2015 Vergleich mit DIN EN ISO 14001:2009, Änderungen und Auswirkungen Beuth Verlag 2016 54 Seiten broschiert ISBN 978-3-410-25377-8 16,80 E Die Neufassung 2015 der Internationalen Norm DIN EN ISO 14001 "Umweltmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung" berücksichtigt außer der Anpassung an die ISO-„High Level Struc- 40 ture“ (einheitliche Grundstruktur für alle ISO-Managementsystemnormen zur Verbesserung der Kompatibilität der Systeme untereinander) folgende Kriterien: aktuelle Umweltaspekte wie Überschwemmungen oder Erdbeben, Lebenszyklusdenken in Entwicklung und Produktion, neue Interne und externe Kommunikationsstrategien, spezifische Aufgaben der Unternehmensführung. Dieses Pocketbuch vermittelt in Form einer tabellarischen Gegenüberstellung einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und macht mit den Übergangsregeln bekannt. Die übersichtliche Aufbereitung und Erläuterung der Ergänzungen und Modifizierungen erleichtert dem Nutzer den Einstieg in den neuen Normeninhalt und die Umsetzung im eigenen Unternehmen. Im Buch sind die Normenvolltexte nicht enthalten. RECHT/STEUERN < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 KERNWISSEN FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT von Sabine Balzer, LL.M., Geschäftsführerin DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK, und Dr. Ulrich Goldschmidt, Vorstandsvorsitzender DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK Die Kenntnis des kollektiven Arbeitsrechtes ist für Führungskräfte unabdingbar. Führungsaufgaben können nur bei Kenntnis betriebsverfassungsrechtlicher Strukturen effektiv ausgeübt werden. Dadurch können Führungskräfte auch in komplexen und problematischen Fällen angemessen handeln und richtig reagieren. Führungskräfte setzen sich erheblichen arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Risiken in der Praxis aus, wenn sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Bestimmungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz verletzen. zu lassen, die ihn in seiner Arbeitnehmerstellung betreffen. Der Arbeitgeber herrscht mithin nicht mehr absolut, weil seine Leitungsfunktion eingeschränkt wird. Über das kollektive Arbeitsrecht wird damit das Arbeits- und Wirtschaftsleben demokratisiert. Dr. Ulrich Goldschmidt Das deutsche Arbeitsrecht lässt sich in zwei Bereiche unterteilen: das Individualarbeitsrecht, das sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber befasst, und das kollektive Arbeitsrecht, das sich insbesondere auf die Beziehungen zwischen den Zusammenschlüssen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Betriebsräte, Sprecherausschüsse) bezieht. 1. Übersicht Auch das kollektive Arbeitsrecht ist geprägt vom Gedanken und Ziel des Arbeitnehmerschutzes, wenn auch in den verschiedenen Bereichen in unterschiedlich starker Ausprägung. Ziel des kollektiven Arbeitsrechts ist es, den Arbeitnehmer aus dem Status eines bloßen Objekts im Betriebsablauf herauszulösen und ihn an den betrieblichen und unternehmerischen Entscheidungen teilhaben Das kollektive Arbeitsrecht besteht dabei im Wesentlichen aus drei Untergruppen, die im Betriebsverfassungsrecht, dem Tarifrecht und der unternehmerischen Mitbestimmung verankert sind. Bei strenger rechtlicher Beurteilung geht es allein beim Betriebsverfassungsrecht und beim Abschluss von Tarifverträgen unmittelbar um die Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Im Bereich der Unternehmensmitbestimmung stehen dagegen Aufsicht und Beratung der Unternehmensleitung im Aufsichtsrat des Unternehmens oder Konzerns im Vordergrund. Damit wird zunächst vorrangig auf die Unternehmensbelange abgestellt. In der praktischen Ausprägung der Unternehmensmitbestimmung geht es aber immer auch um Interessenvertretung, nicht zuletzt weil ein wirtschaftlich gesundes und erfolgreiches Unternehmen Arbeitsplätze sichert und schafft, was durchaus im unmittelbaren Interesse der Arbeitnehmer liegt. Tatsächlich ist dieser Gedanke im Kern auch im Betriebsverfassungsrecht verankert, weil die betriebsverfassungsrechtlichen Organe und der Arbeitgeber vertrauensvoll zum Wohl des Unternehmens und der Mitarbeiter zusammenarbeiten sollen und damit jederzeit die Interessen beider Seiten abzuwägen haben. Schon dieser kurze Überblick zeigt, dass das kollektive Arbeitsrecht in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist, sondern unterschiedliche Ausprägungen in einer Vielzahl von Gesetzen hat. Das wirft immer wieder die Frage nach seiner Praktikabilität sowie nach Sabine Balzer seiner Europatauglichkeit auf. Tatsächlich besteht an einigen Stellen Novellierungsbedarf, der aber nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass die kollektive Arbeitsrechtsverfassung für Deutschland einen Standortvorteil darstellt. Durch die starken Mitwirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter und die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen hat das kollektive Arbeitsrecht eine weitreichende befriedende Wirkung, die die erfolgreiche Transformation von notwendigen Veränderungsprozessen in den Unternehmen oftmals erst möglich gemacht und mindestens stark unterstützt haben. 2. Betriebsverfassungsrecht Die wesentlichen rechtlichen Vorgaben für das Betriebsverfassungsrecht finden sich im Betriebsverfassungsgesetz hinsichtlich der Vertretung der nicht leitenden Arbeitnehmer durch den Betriebsrat sowie im Spre- 41 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > RECHT/STEUERN cherausschussgesetz für die Vertretung der leitenden Angestellten. Nur der Vollständigkeit halber seien noch das Personalvertretungsrecht für den öffentlichen Dienst sowie die Mitarbeitervertretungen für die Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen genannt. immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (so z. B. BAG 14.09.1988, AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 9). In der Regel ist damit der Blick gerichtet auf eine räumlich-organisatorische Einheit wie z. B. die Hauptverwaltung, ein Werk oder eine Niederlassung. 2.1Betriebsverfassungsgesetz Zunehmende Bedeutung für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer haben aber auch die Unternehmens- und Konzernebene. Viele Entscheidungen, die für Arbeitsinhalt und Arbeitsumfeld der Mitarbeiter von Bedeutung sind, werden zentral für das gesamte Unternehmen und immer häufiger sogar konzerneinheitlich getroffen und auf Betriebsebene nur noch umgesetzt. Darauf hat auch die Betriebsverfassung reagiert und sieht bei mehreren Betriebsräten zwingend einen Gesamtbetriebsrat auf Unternehmensebene vor (§ 47 BetrVG). Die Errichtung eines Konzernbetriebsrats ist dagegen fakultativ. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Gesamtbetriebsräte der Konzernunternehmen, in denen insgesamt mehr als 50 % der Arbeitnehmer der Konzernunternehmen beschäftigt sind (§ 54 BetrVG). Wichtig ist, dass Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit auch die Arbeitnehmer aus Betrieben ohne Betriebsrat vertreten. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) beinhaltet nicht nur Vorschriften, die den Betriebsrat unmittelbar betreffen. Geregelt wird vielmehr die Zusammenarbeit verschiedener betriebsverfassungsrechtlicher Protagonisten, als da sind der Arbeitgeber, die Mitarbeiter, die Gewerkschaften, der Sprecherausschuss der leitenden Angestellten, die Arbeitgebervereinigungen und der Betriebsrat. 2.1.1 Anwendungsbereich des BetrVG Betriebsräte werden in den Betrieben privatwirtschaftlicher Unternehmen gewählt, wenn dort mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind. Von diesen müssen mindestens drei auch wählbar sein. In Unternehmen, die zwar der öffentlichen Hand gehören, aber in privatrechtlicher Rechtsform (z. B. als Aktiengesellschaft oder GmbH) geführt werden, können damit ebenfalls Betriebsräte gewählt werden. Ausgenommen sind dagegen Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen, und zwar unabhängig von ihrer Rechtsform. Einschränkungen gelten für die sogenannten Tendenzbetriebe gemäß § 118 BetrVG. Darunter fallen Betriebe, die überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen dienen, sowie Pressebetriebe, deren überwiegender Zweck in der Berichterstattung und Meinungs äußerung liegt. In diesen Tendenzbetrieben ist der Betriebsrat im Wesentlichen auf seine Mitwirkungsrechte in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten begrenzt. 2.1.2 Organisation der Vertretung gem. BetrVG Wichtigster Anknüpfungspunkt für die Organisation von Betriebsratsstrukturen ist der „Betrieb“. Das BetrVG definiert den Betriebsbegriff nicht, sondern setzt ihn voraus. Die Rechtsprechung beschreibt den Betrieb als die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder zusammen mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe sächlicher und 42 Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, ist ein Betriebsausschuss zu bilden (§ 27 BetrVG). Dieser führt die sogenannten laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Bei den laufenden Geschäften handelt es sich um betriebsratsinterne Maßnahmen verwaltungstechnischer oder organisatorischer Art oder um die Vorbereitung von Betriebsratsbeschlüssen, um die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats wirksam ausüben zu können. Schriftlich können Betriebsausschüssen auch Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Die Ausübung der dem Betriebsrat zustehenden Mitwirkungsund Mitbestimmungsrechte kann aber nicht an den Betriebsausschuss abgetreten werden. In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist zwingend ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Dieser hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und hierüber den Betriebsrat zu unterrichten (§ 106 BetrVG). Der Unternehmer ist verpflichtet, den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten und insbesondere die sich daraus ergebenden Die Größe des Betriebsrats hängt von der Zahl der in der Regel beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer ab, somit bei: 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person, 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern, 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern, 101 bis 200 Arbeitnehmern aus 7 Mitgliedern, 201 bis 400 Arbeitnehmern aus 9 Mitgliedern, 401 bis 700 Arbeitnehmern aus 11 Mitgliedern, 701 bis 1.000 Arbeitnehmern aus 13 Mitgliedern, 1.001 bis 1.500 Arbeitnehmern aus 15 Mitgliedern, 1.501 bis 2.000 Arbeitnehmern aus 17 Mitgliedern, 2.001 bis 2.500 Arbeitnehmern aus 19 Mitgliedern, 2.501 bis 3.000 Arbeitnehmern aus 21 Mitgliedern, 3.001 bis 3.500 Arbeitnehmern aus 23 Mitgliedern, 3.501 bis 4.000 Arbeitnehmern aus 25 Mitgliedern, 4.001 bis 4.500 Arbeitnehmern aus 27 Mitgliedern, 4.501 bis 5.000 Arbeitnehmern aus 29 Mitgliedern, 5.001 bis 6.000 Arbeitnehmern aus 31 Mitgliedern, 6.001 bis 7.000 Arbeitnehmern aus 33 Mitgliedern 7.001 bis 9.000 Arbeitnehmern aus 35 Mitgliedern. In Betrieben mit mehr als 9.000 Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl der Mitglieder des Betriebsrats für je angefangene weitere 3.000 Arbeitnehmer um zwei Mitglieder (§ 9 BetrVG). Auswirkungen auf die Personalplanung darzustellen. Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten in diesem Zusammenhang gehören insbesondere: RECHT/STEUERN < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens die Produktions- und Absatzlage das Produktions- und Investitionsprogramm Rationalisierungsvorhaben Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer Arbeitsmethoden Fragen des betrieblichen Umweltschutzes die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen der Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks die Übernahme des Unternehmens, wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können. Dieser umfangreiche Katalog zeigt, welche Bedeutung der Gesetzgeber dem Wirtschaftsausschuss zugemessen hat. In der Praxis lösen Informationen im Wirtschaftsausschuss oft erst Aktivitäten des Betriebsrats aus. Umgekehrt ist der Wirtschaftsausschuss auch für den Arbeitgeber hilfreich, weil er mit offener Kommunikation und Transparenz Verständnis für die wirtschaftliche Situation des Unternehmens beim Betriebsrat vermitteln kann, was die Grundbedingung dafür ist, dass der Betriebsrat notwendige unternehmerische Entscheidungen akzeptiert und gegebenenfalls sogar mit unterstützt. Hat ein Betrieb mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer oder Auszubildende, wird eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt. Erfasst werden Arbeitnehmer, die noch keine 18 Jahre alt sind, und Auszubildende, die das Alter von 25 Jahren noch nicht erreicht haben. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist kein eigenes Betriebsverfassungsorgan, sondern soll den Betriebsrat dabei unterstützen, bei der einheitlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer auch die besonderen Belange der jungen Arbeitnehmer und der Auszubildenden zu berücksichtigen. Sind deren Interessen berührt, hat Für etwas Flexibilität in der Organisation der Betriebsverfassung sorgt § 3 BetrVG. So kann durch Tarifvertrag bzw. hilfsweise durch Betriebsvereinbarung die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats oder die Zusammenfassung von Betrieben bestimmt werden. Ist ein Unternehmen in Sparten organisiert, können per Tarifvertrag Spartenbetriebsräte eingerichtet werden. Auch andere Arbeitnehmervertretungsstrukturen können so geschaffen werden, wenn damit die Interessenvertretung der Arbeitnehmer optimiert werden kann. Dazu gehören auch zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Gremien (z. B. Arbeitsgemeinschaften), die der unternehmensübergreifenden Zusammenarbeit von Arbeitnehmervertretungen dienen oder die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmern erleichtern. Überwiegend wird heute noch die Öffnungsklausel des § 3 BetrVG als abschließend betrachtet. Dies beruht auf dem überkommenen Verständnis des Betriebsverfassungsgesetzes als Organisationsgesetz und Zwangsverfassung. Daraus wird ein Verbot für eine zum Beispiel vertraglich gestaltete Interessenvertretung der Arbeitnehmer außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes abgeleitet. Ein so umfassendes und pauschales Verbot erscheint zumindest vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Schutzvorschriften fragwürdig. 2.1.3 Wahl des Betriebsrats Die Amtszeit eines Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt, zuletzt 2014 und dann wieder im Jahr 2018. Aktiv wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die mindestens 18 Jahre alt sind, und zwar auch dann, wenn sie sich noch in der Berufsausbildung befinden. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind sie wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden (§ 7 BetrVG). Das entscheidende Kriterium für die Wahlberechtigung ist damit die Betriebszugehörigkeit. Dabei kann die Betriebszugehörigkeit entwe- der durch ein bestehendes Arbeitsverhältnis begründet werden oder durch die tatsäch liche Einbindung in die Betriebsorganisation, wenn diese auf eine Dauer von mehr als drei Monaten angelegt ist. In der Praxis kann die Feststellung dieses Dreimonatszeitraums Probleme bereiten. Im Rahmen einer Betriebsratswahl muss der Wahlvorstand dann eine entsprechende Prognoseentscheidung treffen. Quelle: Fotolia, @ H-J Paulsen die Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben oder von Betriebsteilen die Jugend- und Auszubildendenvertretung bei Betriebsratssitzungen ein Teilnahmeund Stimmrecht. Dies betrifft insbesondere Fragen der Berufsbildung und der Einhaltung von besonderen Schutzvorschriften für Jugendliche und Auszubildende. Unsere Anwälte. An Ihrer Seite. Diese Definition der Betriebszugehörigkeit macht zugleich deutlich, dass die beiden Optionen, die Betriebszugehörigkeit zu begründen, selbstständig nebeneinander stehen. Daher ist es durchaus möglich, dass die Voraussetzungen für die Betriebszugehörigkeit in diesem Sinne für mehrere Betriebe vorliegt, ein Arbeitnehmer deshalb auch in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein kann (davon geht auch BAG, Beschluss vom 25.10.1989, NZA 1990, 820 aus). Zu den materiellen Voraussetzungen der Wahlberechtigung muss außerdem die formelle Voraussetzung der Eintragung in die Wählerliste vorliegen. Die Wählerliste wird vom Wahlvorstand aufgestellt. Herr des Wahlverfahrens ist der Wahlvorstand. Eine Betriebsratswahl ohne Wahlvorstand wäre nichtig. In einem betriebsratslosen Betrieb wird der Wahlvorstand vom Gesamtbetriebsrat des Unternehmens oder vom Konzernbetriebsrat bestellt. Existieren auch Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat noch nicht, wird der Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer gewählt. Bei späteren Betriebsratswahlen wird dann der Wahlvorstand spätestens zehn Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats von diesem bestellt. Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. 43 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > RECHT/STEUERN Unverzüglich nach seiner Wahl oder seiner Bestellung hat der Wahlvorstand eine Wählerliste getrennt nach Geschlechtern aufzustellen und bekanntzugeben. Findet parallel auch eine Wahl zum Sprecherausschuss der Leitenden Angestellten statt, haben die Wahlvorstände der Betriebsratswahl und der Sprecherausschusswahl ihre Wählerlisten abzugleichen und dafür Sorge zu tragen, dass ein Arbeitnehmer nicht auf beiden Wählerlisten geführt wird (sog. Zuordnungsverfahren gem. § 18 a BetrVG). Überprüfung der Stützungsunterschriften und der Wählbarkeit der vorgeschlagenen Kandidaten. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 Aktiengesetz) angehört hat (§ 8 BetrVG). Des Weiteren hat der Wahlvorstand spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe ein Wahlausschreiben zu erlassen und auszuhängen, aus dem sich die wichtigsten Daten der Wahl ergeben (§ 3 WO – Wahlordnung zum BetrVG). Mit Erlass und Aushang des Wahlausschreibens gilt die Wahl als „eingeleitet“. Anschließend macht der Wahlvorstand durch Aushang bekannt, welche Wahlvorschläge wirksam eingereicht worden sind. Auf dieser Grundlage erstellt er sodann die Stimmzettel für die Betriebsratswahl. Quelle: Fotolia, © B. Wylezich Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist der Kern der Betriebsverfassung Zur Wahl des Betriebsrats können die wahlberechtigten Arbeitnehmer oder die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge einreichen. Dabei muss jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein (Stützungsunterschriften, § 14 Abs. 4 BetrVG). In Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer. Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein. Der Wahlvorstand nimmt die Wahlvorschläge entgegen und prüft, ob sie fristgemäß eingereicht und ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Dazu gehört insbesondere die 44 Danach wird der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Dabei erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Dies gilt zumindest für Wahlen, bei denen konkurrierende Listen gegeneinander antreten. Bei einer solchen Listenwahl hat der Wähler nur eine Stimme, d. h., kann sich nur für eine der antretenden Listen entscheiden, nicht aber Kandidaten aus der Liste auswählen. Bei der Verhältniswahl werden die Sitze im Betriebsrat unter den konkurrierenden Listen in Abhängigkeit von den erhaltenen Wählerstimmen nach dem d’Hondt‘schen Höchstzahlverfahren verteilt. Innerhalb der Liste sind die Sitze an die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Nennung auf der Liste zu vergeben. Besteht der Betriebsrat mindestens aus drei Mitgliedern, muss das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein (§ 15 BetrVG). Dies hat der Wahlvorstand bei der Feststellung des Wahlergebnisses zwingend zu berücksichtigen. Die Verteilung der Betriebsratssitze auf Frauen und Männer erfolgt nach dem sogenannten Höchstzahlverfahren (§ 5 WO), also nach dem Prinzip der Verhältniswahl. Von diesen an sich zwingenden Vorgaben wird in zwei Fällen abgewichen. Zum einen dann, wenn ein Geschlecht nicht genug wählbare Kandidaten hat, um alle ihm zustehenden Betriebsratsmandate zu besetzen. Zum anderen aber auch dann, wenn für dieses Geschlecht nicht genügend Kandidaturvorschläge unterbreitet werden. In diesen beiden Fällen gilt nicht etwa das Prinzip des leeren Stuhls, sondern die unbesetzten Betriebsratsmandate fallen dann dem anderen Geschlecht zu. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht worden ist oder der Betriebsrat im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14 a BetrVG gewählt wird. Das vereinfachte Wahlverfahren kann in Betrieben mit bis zu 100 Wahlberechtigten durchgeführt werden, wenn der Wahlvorstand dies mit dem Arbeitgeber vereinbart. Kennzeichnend für das vereinfachte Wahlverfahren ist zum einen die Kürze der Wahl, die erleichterte Möglichkeit, Wahlvorschläge zu unterbreiten, und dass der Betriebsrat auf einer Wahlversammlung gewählt wird. Für die Mehrheitswahl ist kennzeichnend, dass der Wähler so viele Stimmen hat, wie Sitze im Betriebsrat zu vergeben sind. In diesem Fall handelt es sich also um eine echte Persönlichkeitswahl, weil der Wähler sich für einzelne Kandidaten entscheiden kann. Gewählt sind die Kandidaten, auf die die meisten Stimmen entfallen. Unverzüglich nach Abschluss der Wahl nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vor und hält das Ergebnis in einer Wahlniederschrift fest. Sodann macht er das Ergebnis durch Aushang im Betrieb bekannt. Dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist eine Abschrift der Wahlniederschrift zu übersenden (§ 18 Abs. 3 BetrVG). Die Wahl des Betriebsrats ist Kernbestandteil der Betriebsverfassung und deshalb besonders geschützt. Konsequenterweise stellt das Betriebsverfassungsgesetz die Behinderung oder unzulässige Beeinflussung der Wahl sogar unter Strafe. Dazu passt es, dass die Rolle des Arbeitgebers im Wahlverfahren darauf beschränkt ist, Unterstützung zu leisten, wenn dies vom Wahlvorstand gewünscht wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei der Erstellung der Wählerlisten. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber Räume und sachliche Mittel zur Verfügung zu stellen, die der Wahlvorstand für seine Arbeit benötigt. Ansonsten gilt für den Arbeitgeber im Rahmen des Wahlverfahrens ein striktes Neutralitätsgebot. Die Kosten des Wahlverfahrens insgesamt trägt der Arbeitgeber. 2.1.4Vertrauensvolle Zusammenarbeit als Kern der Betriebsverfassung Die Verpflichtung auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist die Kernbotschaft des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 2 BetrVG). RECHT/STEUERN < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 Das bedeutet nicht, dass der Konsens als oberstes Prinzip zu gelten hätte. Unterschiedliche Meinungen und Standpunkte sollen durchaus ausgetragen werden. Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zielt dabei aber darauf ab, wie ein Konflikt ausgetragen wird. Das Bundesarbeitsgericht hat schon früh entschieden, dass es sich um eine Zusammenarbeit in gegenseitiger Ehrlichkeit und Offenheit handeln soll (BAG vom 22.05.1959, BetrVG 1952 AP § 23 Nr. 3). Die Forderung des Gesetzgebers nach einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Betriebspartner ist damit eine Ausprägung des Fairnessgebots. Betriebsrat und Arbeitgeber können sich dabei jeweils die Kontrollfrage stellen, ob sie so behandelt werden möchten, wenn sie in der konkreten Situation in der Rolle des anderen Betriebspartners wären. Eine Konkretisierung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit findet sich in § 74 BetrVG. Dort werden Arbeitgeber und Betriebsrat darauf verpflichtet, mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenzukommen. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen. Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind unzulässig; Arbeitskämpfe tariffähiger Parteien werden hierdurch nicht berührt. Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden. Sie haben jede parteipolitische Betätigung im Betrieb zu unterlassen; die Behandlung von Angelegenheiten tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, wird hierdurch nicht berührt (§ 74 Abs. 2 BetrVG). 2.1.5Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen, Sprecherausschuss Die Betriebsverfassung erkennt Berührungspunkte zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften an, geht aber ansonsten davon aus, dass die Betriebsräte unabhängig und eigenverantwortlich von der Gewerkschaft agieren. Besondere Zuständigkeiten der Gewerkschaften ergeben sich zum einen beim Wahlverfahren zu den Betriebsräten. So kann eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft die Initiative zur Bildung eines Betriebsrats ergreifen und einen Betriebsrat bestellen. Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zudem zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört (§ 16 BetrVG). Außerdem kann sie für die Betriebsratswahl einen eigenen Wahlvorschlag einreichen und die Wahl bei Gesetzesverstößen selbstständig anfechten. An den Betriebs- oder Abteilungsversammlungen können Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen (§ 46 BetrVG). Dies gilt entsprechend für Betriebsräteversammlungen (§ 53 Abs. 3 BetrVG) sowie für Jugend- und Auszubildendenversammlungen (§ 71 BetrVG). Weniger ausgeprägt ist die Rolle der Arbeitgebervereinigungen im Betriebsver fassungsgesetz. Auch wenn sie im Zusammenhang mit dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit in § 2 BetrVG genannt werden, wird ihnen damit doch keine aktive Rolle in der Betriebsverfassung zugewiesen. Angesprochen sind zunächst einmal nur die Arbeitgebervereinigungen, in denen der Arbeitgeber Mitglied ist. Der Arbeitgeber kann solche Arbeitgebervereinigungen zu seiner Unterstützung hinzuziehen, wenn es um die Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Betriebsverfassungsgesetz geht. Nimmt der Arbeitgeber an Betriebs- oder Abteilungsversammlungen teil, so kann er einen Beauftragten der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen (§ 46 BetrVG). Gleiches gilt für die Teilnahme an der Betriebsräteversammlung nach § 53 BetrVG sowie für die Teilnahme an der Jugend- und Auszubildendenversammlung nach § 71 BetrVG. Quelle: Fotolia, © kebox Alle anderen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes sind im Lichte dieser Verpflichtung zu sehen und auszulegen und sind letztlich Konkretisierungen dieses Grundsatzes. Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen. Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Betriebsverfassung also auf Kooperation und nicht auf Konfrontation angelegt. Sprecherausschüsse sind die Interessenver tretung der Leitenden Angestellten in deutschen Unternehmen Mit dem Sprecherausschuss der Leitenden Angestellten gibt es eine erste Berührung bereits im Wahlverfahren. Die Wahlvorstände für die Betriebsratswahl einerseits und die Sprecherausschusswahl andererseits haben sich über den Inhalt ihrer Wählerlisten abzustimmen und insoweit Einvernehmen zu erzielen (§ 18 a BetrVG). Für die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Sprecherausschuss hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, die beiden Organe ausdrücklich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu verpflichten. In § 2 Abs. 2 SprAuG beschränkt sich der Gesetzgeber auf einen Appell zur Zusammenarbeit von Betriebsrat und Sprecherausschuss. Der Sprecherausschuss kann dem Betriebsrat oder Mitgliedern des Betriebsrats das Recht einräumen, an Sitzungen des Sprecherausschusses teilzunehmen. Der Betriebsrat kann dem Sprecherausschuss oder Mitgliedern des Sprecherausschusses das Recht einräumen, an Sitzungen des Betriebsrats teilzunehmen. Einmal im Kalenderjahr soll eine gemeinsame Sitzung des Sprecherausschusses und des Betriebsrats stattfinden. In der Praxis ist dieser Appell erfolgreich. Beide Gremien haben erkannt, dass es für die eigene Arbeit hilfreich ist, sich regelmäßig zu informieren und auszutauschen. In einigen Fällen hat dies sogar dazu geführt, dass Betriebsrat, Sprecherausschuss und Arbeitgeber sogenannte trilaterale Vereinbarungen geschlossen haben. Im Regelfall ist die Zusammenarbeit aber auf Kommunikation beschränkt. In den kommenden Heften wird dieser Artikel fortgesetzt. 45 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > INTERN FRAUENNETZWERK UND REGION KÖLN ENERGIEPOLITIK AM SCHEIDEWEG? Zu einer hochkarätigen Veranstaltung zum Thema „Energiepolitik zwischen deutscher Energiewende und europäischer Energie-Union“ luden am 3. März 2016 die Regionalgruppe Köln und das Frauennetzwerk des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK ins Schloss Paffendorf nach Bergheim. In ihrem Eingangsstatement stellte Angela Hennersdorf fest, dass die Erneuerbaren Energien aus dem Strommix nicht mehr wegzudenken seien. So sei das für 2020 gesetzte Ausbauziel von 30 % bereits in 2015 erreicht worden. Der angekündigte Wechsel von der reinen EEG-Förderung auf Ausschreibungen für größere Anlagen sei ein wichtiger Schritt in Richtung Marktwirtschaft und Wettbewerb, könne aber den notwendigen, weiteren Zuwachs gefährden. Bei einem Anteil von 30 % aus erneuerbaren Quellen fehlen, so der Vertreter des BDEW, für eine sichere Stromversorgung immer noch 70 %, die auf längere Sicht von konventionellen Kraftwerken erbracht werden müssen, vor allem solange Deutschland nicht über eine leistungsfähige Speichertechnologie verfügt. Zudem dürfe die Be- Hochkarätig besetztes Podium 46 zahlbarkeit des Stroms nicht gefährdet werden. Quelle: commons.wikimedia.org, © Martin Kraft Rund 130 Teilnehmer konnte Bernhard v. Rothkirch, Leiter der RG Köln, begrüßen, ebenso wie eine erstklassig besetze Runde: Dr. Nils aus dem Moore (RWI) als Moderator sowie die Podiumsteilnehmer Angela Hennersdorf (Wirtschaftswoche), Jens Geier (MdEP), Dr. Carsten Rolle (BDI), Tilman Schwencke (BDEW) und Ralf Sikorski (IGBCE). Energiewende ist vom Klimaschutz nicht zu trennen Aus Sicht der IGBCE, so Sikorski, ist die Energiewende vom Klimaschutz nicht zu trennen, da beide einander bedingen. Unverzichtbar für den Erfolg der Energiewende sei es jedoch, die Bezahlbarkeit der Strompreise sowie die Sozialverträglichkeit im Auge zu behalten. Zugleich müsse die Innovationsfähigkeit der Energiebranche gesichert bzw. gestärkt werden, damit diese die Klimaschutzziele unterstützen kann. Jens Geier, MdEP Dr. Rolle, neben seiner BDI-Funktion zugleich Geschäftsführer von Weltenergierat Deutschland e.V., sieht derzeit keine Anzeichen, dass die Energiewende von anderen Ländern direkt kopiert wird, obgleich dies durchaus wünschenswert sei. Dies sei angesichts des mit der Energiewende verbundenen fundamentalen Strukturwandels und der energiewirtschaftlichen Überdeterminierung mit Steuerung und Nachsteuerung vieler Ziele verständlich. Etliche Ziele bedürften noch mehr Klarheit und der Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen. Damit tue sich die Politik schwer, da Ziele oft mit politischer Positionierung verbunden werden. Wettbewerbsfähigkeit als Maßstab Zentraler Maßstab müsse, laut Rolle, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft sein. Leider werde dem nicht hinreichend Rechnung getragen. Dies zeigten die neben Dänemark und Italien EU-weit vergleichsweise hohen Strompreise in der Bundesrepublik auch für Industriekunden. Sie hätten neben Zurückhaltung bei Investitionen zu einer beginnenden Abwanderung der Energie-intensiven Industrie in Länder mit günstigeren Konditionen gesorgt. Der Energie-Binnenmarkt, so der EU-Parlamentarier Geier, sei immer noch ein Wunsch, da etliche Regierungen den Prozess bremsten. Zwar bereite der Europäische Rat einige Maßnahmen zu seiner Umsetzung vor, doch sei es schwierig, den Energiemarkt von der Handelspolitik zu trennen. Die deutsche Energiewende spiele in Brüssel keine große Rolle, da die EU-Kommission in 2015 die Energie-Union als das neue strategische Projekt der europäischen Integration lanciert habe. Gegen ein Kopieren der Energiewende sprechen auch die unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Mitglieds- INTERN < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 staaten. Man denke nur an den Vorrang der Kernenergie in Frankreich und der Kohle in Polen und die unterschiedliche Sicht auf die CCS in Europa. In der anschließenden Diskussion warnte Hennersdorf davor, die Energiewende auf den Stromsektor zu reduzieren. Der BDEW-Vertreter pflichtet dem bei, da auch der Gebäude- und der Transportsektor noch beträchtliche CO2-Reduktionspoten ziale böten. Dies sei bei Letzterem nicht durch Biotreibstoffe, sondern im Wesent lichen durch Elektromobilität und Gas als Treibstoff zu erreichen. Den neuerlichen Trend zur Elektrifizierung bei der Wärmeerzeugung wertete er als positiv. Hierbei dürfe jedoch die Wirtschaftlichkeit nicht vernachlässigt werden, betonte Sikorski und verwies auf die staatlichen Förderprogramme im Gebäudesektor sowie die Notwendigkeit, die erheblichen Infrastrukturprobleme im Transportbereich zu überwinden. Er zeigte Verständnis für den Vorwurf gegenüber den großen EVUs, die Energiewende teils „verschlafen“ zu haben. Der BDI-Vertreter erinnerte daran, dass CO2-Einsparungen im Transportsektor bereits durch EU-Vereinbarungen aus 2013 geregelt seien. Im Vergleich zum Personenverkehr mit einem beträchtlichen Reduktionspotenzial ist dieses im Schwerlastverkehr wesentlich geringer, doch könnten in diesem Bereich die USA als gutes Vorbild dienen. Letztendlich müssten die technischen Grenzen der „E-Mobilität“ akzeptiert werden. beobachte, so Geier weiter, dass andere große EU-Staaten wie Frankreich und Polen bei ihren energiepolitischen Mustern blieben. Angeregte Gespräche beim Netzwerken onssicherheit durch politische Eingriffe in den Markt und die Unverhältnismäßigkeit bei der Förderung von 30 % „grünen“ Stroms im Vergleich zur Sicherung der 70 % konventionellen Stroms und die neue Rolle, welche die EU den ehemals großen EVUs zugestehen will, angesprochen. Zu der Frage, ob die Energiewende als Blaupause für andere europäische Staaten dienen könne, äußerte sich EU-Parlamentarier Geier skeptisch. Deutschland habe damit – wie in der Flüchtlingskrise – einen unabgestimmten Alleingang eingeschlagen. Er Eine gewisse Konvergenz innerhalb der EU zur Dekarbonisierung nach der KlimaschutzVereinbarung von Paris vermochte der IGBCE-Vertreter zu erkennen, gibt jedoch zu bedenken, dass die Bundesrepublik zwei von vier Optionen, d. h. CCS und Kernkraft, kategorisch ausgeschlossen habe. Nach Einschätzung des BDI werde der aktuell hauptsächlich politische Treiber der Energiewende zunehmend vom technologischen Treiber wie der dezentralen Stromerzeugung abgelöst werden. Dies sei, so der BDEW-Vertreter, demnächst noch durch den finanziellen Treiber, d. h. durch die Ausschreibung von Stromlieferungen aus Erneuerbaren Quellen, zu ergänzen. Die Frage in der Abschlussrunde, ob es nach 2020 zu einem „Strommarkt 2.0“ mit Kapazitätselementen in Deutschland kommen werde, wurde von den Panel-Teilnehmern kontrovers beantwortet. Moderator aus dem Moore stellt in seiner Zusammenfassung fest, dass derzeit nicht von einem „Scheideweg“ oder „Scheitelpunkt“ in der deutschen Energiepolitik gesprochen werde könne, da es sich bei der Energiewende um einen langfristigen, dynamischen Prozess handele. ts Die Frage, ob die Novelle zum ErneuerbareEnergien-Gesetz („EEG 3.0“) als großer Wurf einer ordnungspolitischen Wende gelten könne, wird erwartungsgemäß unterschiedlich beantwortet. Zwar wird die EEG-Novelle von den Diskutanten prinzipiell befürwortet. Dissens besteht allerdings hinsichtlich des damit verbundenen Ziels der Einführung von Marktelementen. Dr. Rolle sprach sich dafür aus, die auszuschreibenden Strommengen dem Netzausbau anzupassen. Dies werde zu neuen Akteuren und neuen Rollen in einem sich aufsplitternden Markt führen. Hier könnten dann die großen EVUs die wichtige Rolle von „Integratoren“ übernehmen. Gute Diskussion mit dem Plenum Aus dem Plenum werden u. a. die Vervielfachung der Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen durch die Aufstellung von Windrädern, die Gefahr des Strukturbruchs in den Braunkohlerevieren, die fehlende Investiti- Gute Diskussion mit dem Plenum 47 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > INTERN FRAUENNETZWERK DÜSSELDORF INS FETTNÄPFCHEN TRETEN –WAS TUN? „Oh, da bin ich wohl aus Versehen ins Fettnäpfchen getreten“, ist eine der humorvollen Redewendungen im Sinne einer Konterstrategie, um sich selber aus einer unangenehmen Situation zu retten. Was bedeutet Takt, was macht gutes Benehmen aus, was versteckt sich hinter dem Prinzip der Wertschätzung, wie wichtig ist der erste Eindruck, wenn man einer anderen Person begegnet, welche Kraft steckt in den Themen Smalltalk & Gesprächsführung? In dem einstündigen Vortrag beleuchtete Ihlefeldt-Schlipköter Hintergründe zu den einzelnen Themenfeldern. Bei den Regeln des Smalltalks erläuterte sie, mit welchen Tipps und Tricks jeder von vorneherein vermeiden kann, in eine Fettnäpfchen-Situation zu kommen. „Wer die Regeln des Smalltalks beherrscht, hat damit eine optimale Vermei- Die anwesenden Damen berichteten in einer anschließenden Fragenrunde von ihren bereits erlebten Situationen aus der Vergangenheit. Auf Basis der Erkenntnisse des Vortrages wurden verschiedene Lösungsoptionen diskutiert. Bei einem Abendessen tauschte man sich intensiv aus. Der Abend wurde in einer fröhlichen Stimmung beendet. Woher stammt die Redewendung ins Fettnäpfchen oder in den Fettnapf treten? Es bedeutet, „es mit jemanden verderben“, weil ein Thema angeschnitten wurde, das für den Betroffenen unangenehm ist. Belegt ist die Redewendung seit dem 19. Jahrhundert. Quelle: © Jochen Rolfes Im Rahmen eines Treffens des Frauennetzwerkes der Regionalgruppe Düsseldorf am 16. Februar 2016, das im Düsseldorfer Yachtclub stattfand, berichtete Vera Ihlefeld-Schlipköter von der Firma consistiQ über das Thema „Seien Sie sicher in Fettnäpfchen-Situationen“. dungs- bzw. Konterstrategie, den Tritt in das berühmt berüchtigte Fettnäpfchen zu umgehen.“ Und wenn man einmal „in den Napf“ getreten ist, erklärte Ihlefeldt-Schlipköter, wie man sich aus kritischen und peinlichen Gesprächssituationen professionell, leichtfüßig und galant herausbewegen kann, ohne persönlich das Gesicht zu verlieren. Anhand einer Vielzahl von Beispielen und Empfehlungen wurde den anwesenden Damen das Thema kurzweilig und von einer humorvollen Seite beleuchtet. Vera Ihlefeldt-Schlipköter Sie geht vermutlich auf die bäuerliche Seite zurück, auf dem Fußboden in der Nähe des Herdes einen Napf mit Stiefelfett bereit zu halten. In einer anderen Variante sollen bei der Erklärung die Fettnäpfe gemeint sein, die auf dem Küchenboden standen, um das von zum Räuchern und Trocknen an der Decke aufgehängten Würsten und Schinken herabtropfende Fett aufzufangen. In beiden Fällen bestand die Gefahr, das ein unaufmerksamer Besucher versehentlich hineintrat und dadurch die Hausfrau verärgerte (Quelle: Wikipedia). Vera Ihlefeldt-Schlipköter REGION DÜSSELDORF FÜHRUNG GLASMUSEUM HENTRICH Eine Zeitreise durch mehr als drei Jahrtausende Geschichte des Glases bietet das Glasmuseum Hentrich im Museum Kunstpalast in Düsseldorf. Erlesene Objekte vom altägyptischen Ohrschmuck bis zu den Werken zeitgenössischer Glaskünstler, herausragende Spitzenwerke aus fast allen glaskünstlerischen Epochen und Regionen; eine Spezialsammlung, wie es sie nur an wenigen anderen Orten der Welt gibt. 20 Mitglieder der Regionalgruppe Düsseldorf konnten am 21. Februar 2016 an einer exklusiven Führung durch diese einzigartige Sammlung teilnehmen und waren begeistert. Gleich zu Beginn der Führung wurde den Besuchern die Skulpturengalerie präsentiert, eine Auswahl größerer, moderner Glaskunst-Arbeiten. Diese Werke, die unterschiedlicher nicht sein könnten, spiegelten auf beeindruckende Weise die Vielfalt der künstlerischen Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten von Glas. Hervorzuheben sind 48 in diesem Zusammenhang interessant gestaltete Schalen, zwei bunte Glasköpfe und die ausschließlich aus Glasscherben gefertigte Skulptur einer Ziege in Lebensgröße. Im Zentrum des Glasmuseums steht das sog. Schatzhaus, in dem Meisterwerke aus der gesamten Geschichte der Glaskunst präsentiert werden: antike Gläser aus der Römerzeit und aus dem Nahen Osten, Gebrauchs- und Luxusgläser aus dem Mittelalter, barocke Glasschnitte und Goldrubingläser. Ein besonderer Schwerpunkt im Glasmuseum ist der Jugendstil mit einer einzigartigen Sammlung französischer Jugendstilgläser. Das Glasmuseum präsentiert weiter einen namhaften Bestand an Gläsern des Art Déco und dokumentiert den Aufbruch in der Glaskunst seit den 1920er-Jahren in Murano, den Niederlanden und Skandinavien. Werke von Glaskünstlern verschiedener Nationalitäten und aus unterschiedlichen europäischen Glashütten dokumentieren den freien künstlerischen Umgang mit Glas und die Entwicklung des europäischen Glasdesigns. Abgerundet wurde die Führung durch fachkundige Erläuterungen zur Technik der Glasherstellung und Glasverarbeitung. Angesichts der Fülle der präsentierten Ausstellungsstücke konnte die Führung nur eine Einführung sein. Und so nutzten einige der Teilnehmer nach dem gemeinsamen Lunch im Café des NRW-Forums die Zeit zu einem zweiten Rundgang auf eigene Faust durch die Kostbarkeiten und Exponate des Glasmuseums Hentrich im Museum Kunstpalast Dr. Renate Schüller in Düsseldorf. INTERN < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 REGION DÜSSELDORF UND KÖLN GEMEINSAMER NEUJAHRSEMPFANG 2016 Die beiden mitgliederstarken Regionalgruppen Köln und Düsseldorf rücken enger zusammen. Auf dem ersten gemeinsamen Neujahrsempfang der beiden Regionalgruppen am 17. Januar 2016 im Düssel dorfer Nikko Hotel dokumentierten sie auf eindrucksvolle Weise, dass Kölsch und Alt keine unüberwindbaren Gegensätze sind, dass Alaaf und Helau sich nicht ausschließen. Quelle: © Günter Brombach legte dar, was er unter einer wertebasierten Performance versteht und dass nachhaltiger Unternehmenserfolg immer auch einen Beitrag des Unternehmens für die Gesellschaft Rund 100 Mitglieder nutzten diese Chance und kamen zur Auftaktveranstaltung ins Düsseldorfer Nikko Hotel, wo sie von den Vorsitzenden der beiden Regionalgruppen, Dr. Renate Schüller (RG Düsseldorf) und Bernhard von Rothkirch (RG Köln), begrüßt wurden. „Ein guter Start für erfolgreiche Zusammenar beit unserer Regionalgruppen“, so Dr. Renate Schüller. „Lassen Sie uns gemeinsam unser Potenzial nutzen, um die Wirtschaftsmetropole Rheinland zu stärken und voranzubringen.“ Als Keynote Speaker konnte Professor Dr. Ulrich Lehner gewonnen werden, der zum Thema „Herausforderungen an die Führungskräfte von morgen“ sprach. Prof. Lehner ist Präsident der Industrie- und Handels- beinhaltet. In diesem Prozess müsse eine Führungskraft auch bereit und in der Lage sein, ihre eigene Funktion in Frage zu stellen. Diese und weitere Leitgedanken des Vortrags von Prof. Lehner werden in einem Interview in dieser Ausgabe der Perspektiven vertiefend behandelt. Quelle: © Krekels Musikalischer Start in die Veranstaltung Dieses Potenzial zu bündeln und den Mitgliedern der beiden Regionalgruppen die Möglichkeit zu einem intensiven Austausch untereinander zu geben, das war die Zielsetzung des ersten gemeinsamen Neujahrsempfangs, der künftig im jährlichen Wechsel zwischen Düsseldorf und Köln stattfinden soll. Professor Dr. Ulrich Lehner Dr. Ulrich Goldschmidt lobt die vorbildliche Zusammenarbeit der Regionalgruppen Quelle: © Krekels Das verbindende Element ist der Rhein und die Wirtschaftsmetropole Rheinland. Wer könnte besser die Wirtschaftsmetropole Rheinland stärken und voranbringen als die Regionalgruppen Köln und Düsseldorf des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK mit ihren zusammen ca. 2.000 Mitgliedern, Fach- und Führungskräften aus den unterschiedlichsten Branchen und Unternehmen mit einem enormen Potenzial an Kompetenz, an Sachverstand und an Fachwissen. Gute Gespräche beim Networking kammer zu Düsseldorf und u. a. Mitglied des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Thyssen Krupp AG und der Deutsche Telekom AG. Lehner lobte den DFK für den mit der gemeinsamen Veranstaltung eingeschlagenen Weg. Mit seinem Verständnis der „Region Rheinland“ könne der Verband Vorbild sein für andere Institutionen, wie beispielsweise die Industrie- und Handelskammern Köln und Düsseldorf. Sodann legte Lehner den interessiert zuhörenden Mitgliedern dar, welchen Herausforderungen und Anforderungen sich die Führungskräfte von morgen stellen müssen und welche Maßstäbe dabei nach seinem Verständnis anzulegen sind. Lehner erläuterte seine Leitideen zu Stichworten wie Motivation, Sozialkompetenz und Flexibilität. Er Die Teilnehmer griffen die von Prof. Lehner gegebenen Impulse auf und führten im Anschluss an seinen Vortrag beim zwanglosen Get-together und leckerem Fingerfood noch viele interessante Gespräche. Dabei stand auch Prof. Lehner nach seinem Vortrag noch als Gesprächspartner zur Verfügung und stellte sich dem intensiven Gedankenaustausch mit den Teilnehmern. Nach der positiven Resonanz auf den ersten gemeinsamen Neujahrsempfang sehen sich die Vorsitzenden der beiden Regionalgruppen Düsseldorf und Köln bestätigt, dass sich im Rheinland „etwas bewegt“ und dass sie auf dem richtigen Weg sind. Die Planungen für den gemeinsamen Neujahrsempfang 2017, der in Köln stattfinden wird, sind bereits anDr. Schüller/von Rothkirch gelaufen. 49 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > INTERN AKTION MITGLIEDER WERBEN MITGLIEDER URLAUB ZU GEWINNEN! Lust auf ein kostenloses Wochenende in Südtirol? Dann sollten Sie jetzt bei der Mitgliederwerbeaktion „Mitglieder werben Mitglieder“ des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK mitmachen. Die Teilnahme ist sehr einfach: Alle Mitglieder, die vom 15.4.2016 bis 1.7.2016 ein weiteres Mitglied werben, nehmen an der Verlosung für ein Wochenende im Bärenhotel in Geiselsberg teil (Details siehe Kasten). Jedes geworbene Mitglied erhöht Ihre Chancen, weil Sie pro Werbung ein „Los“ erhalten. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird von uns Anfang Juli ermittelt und wird im Juli/ August-Heft genannt. Der Rechtsweg ist natürlich ausgeschlossen. 50 Aber auch alle diejenigen, die den Gutschein nicht ergattern können, sind Gewinner: Denn jeder und jede, der/die ein neues Mitglied wirbt, hat das Anrecht auf eine der attraktiven Prämien, wie etwa ein Weinpaket oder eine Spende zugunsten SOS Kinderdorf. Den Antrag zur Mitgliedschaft und alle weiteren Infos finden Sie hier: www.die-fuehrungskraefte.de/dfk/mitglieder-werbenmitglieder. Oder einfach den QR-Code mit dem Mobilgerät scannen. Alle Details zum Gutschein und unserem Partner, dem Bärenhotel, entnehmen Sie bitte dem Kasten. Mit dem Mobilgerät diesen QR-Code scannen. So gelangen Sie direkt auf die Website. INTERN < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 Für die bärige Entspannung ... Beheiztes Freischwimmbad Infinity Pool mit herrlichem Pano ramablick & Outdoor Whirlpool in Herzform für schwereloses Entspannen mit Dolomitenblick Indoor Schwimmbad mit Massagebank, Nackenwasserfall, mit Salzwasseraufbereitung (ohne Chlor) Bären Wellnessreich 1. Etage: finnische Sauna, Dampfbad, Infra rot Kabine, Panorama- Ruheraum, Wasserbetten im Lichtthera pieraum mit individueller Musikwahl, Vitalquelle mit frischen Säften, Teevariationen & gesunden Snacks Quelle: © Bärenhotel 2. Etage: Alpine Kräuter – Dampfsauna, Solestollen mit Firnminzeduft, große Panorama-Sauna mit 90 °C und angrenzen dem Eisbären-Ruheraum mit Wasserbetten und CocoonNischen mit traumhaftem Ausblick Der Swimmingpool ist eines der vielen Highlights im Bärenhotel Bei uns im Bärenhotel sind Sie genau richtig, um einen erholsamen und erlebnisreichen Winterurlaub direkt an der Skipiste an Südtirols Skiberg Nr. 1, dem Kronplatz mit 120 Pistenkilometern inmitten der Bergwelt der Dolomiten, zu verbringen. Ihre Top-Urlaubvorteile im Bärenhotel ... Vom Skikeller direkt auf die Skipiste, dank dem breiten Ziehweg mit Top-Präparierung durch hauseigene Schneeraupe und Schneekanone Einmalige Lage am Kronplatz mit herrlichem Panoramablick über Olang & die Dolomiten Skipass at Check-In: Den Dolomiti Superskipass oder den Kronplatz Skipass ab 2 Tage bequem an der Rezeption kaufen 10 % Ermäßigung auf den Skiausleih bei „Rent and go“ Kurt Ladstätter Für unsere lieben kleinen Gäste und Skianfänger: kostenloser Hotelshuttle zur 5 min. entfernten Talstation Olang Familienbetrieb mit herzlicher, persönlicher Atmosphäre & viel Liebe zum Detail Für Sie in der ¾ Genießerpension inkludiert: Für den Bärenhunger ... Langschläferfrühstück ab 7.30 bis 11.00 Uhr mit Bioprodukten aus Südtirol Mehlspeisen- & Teebuffet mit Kuchen, Gebäck, köstlichen Torten aus unserer Hauspatisserie & schmackhafter Suppentopf von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr 5-7 Gänge Feinschmecker-Wahlmenü mit Südtiroler Köstlichkeiten oder mediterraner Küche 3. 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OG Kuschelige Bademäntel, Wellnesstasche mit Sauna- & Schwimmbadtücher und Badeschlappen finden Sie auf Ihren Zimmern & Suiten vor Zweimal täglicher Zimmerservice für Ihr Wohlbefinden Echte Gastfreundschaft mit herzlicher Atmosphäre und viel Liebe zum Detail Das Panoramazimmer ist für drei Tage und zwei Nächte für Sie reserviert in der Zeit von Mai bis Juli 2016 oder von September bis Oktober 2016: Das Panoramazimmer (ca. 29 m²) liegt besonders ruhig. Vom Balkon aus haben Sie den imposanten & weiten Blick auf das Pustertal bis zu der Rieserferner Gruppe im Antholzer Tal. Es ist mit einem gemütlichen Sitzbereich mit Couch und Schreibtisch, Badezimmer mit Dusche, WC und Bidet ausgestattet. Wir freuen uns, bald von Ihnen zu hören, und sind bei weiteren Fragen und Wünschen gerne für Sie da. Bitte rufen Sie uns einfach unter der Tel. Nr. +39 0474 59 20 01 an. Auf Wunsch Vegetariermenü, glutenfreie und lactosefreie Speisen Von Herzen bärige Grüße aus Geiselsberg in Südtirol senden Ihnen Frisches Obst & Salzgebäck zum Knabbern den ganzen Tag über Ihre Familie Ladstätter & das Bärenteam 51 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > INTERN REGION SACHSEN-THÜRINGEN „BERATEN UND VERKAUFT: MCKINSEY & CO. – DER GROSSE BLUFF DER UNTERNEHMENSBERATER“ So lautete der Titel eines Bestsellers von Thomas Leif aus dem Jahre 2006 und war Thema des Regionalgruppen-Netzwerktreffens Ende Februar in Leipzig, das sich mit beratergetriebenen Strategie - und Veränderungsprozessen befasst hat. Offenbar hat sich am Befund zehn Jahre später nicht viel geändert. Da wird viel Wirbel in den Unternehmen erzeugt, werden intransparente Benchmarks bemüht, Kochbuch-Rezepte in Bullshit-Folien präsentiert, werden Stellen gestrichen, wird umorganisiert, Prozesse werden neu aufgesetzt oder auch gleich mal eine neue „Unternehmens-Kultur“. Ziele werden pauschal und unspezifisch à la „10 % gehen immer“ definiert, und für die konkrete Umsetzung wird auf notwendige Folgeaufträge verwiesen. Für die betroffenen Leistungsträger in den Unternehmen heißt das Projektstress ohne Ende. Die Resultate dieser Projekte bleiben oft fragwürdig. Von echter Veränderung meist keine Spur. Auf die Erwartungen kommt es an! Nichts wird so „heiß gegessen, wie es auf den Tisch kommt“, und in der Regel stehen die tollen Was treibt das TOP-Management, derartige Sprüche der Berater eben nur auf dem PaBeratungen zu beauftragen, und wie verpier. Wer die Interessen und Bedürfnisse der ändert sich die Wahrnehmung der FührungsBerater erkennt, kann Handlungsspielraum kompetenz durch die Mitarbeiter? Was erhalten und ausbauen. passiert mit der Motivation der betroffenen Leistungsträger, die meist mit großem Selbst in Zeiten von Führungs- und FachkräfEngagement dabei und hinterher in der Re- temangel sind Vorruhestandsregelungen gel ziemlich ernüchtert sind? Was sind die nach dem Gießkannenprinzip immer noch heimlichen Kräfte und Hoffnungen, die den das Mittel der Wahl eines wenig nachhaltigen Einzelnen trotzdem nicht aufgeben lassen? Managements. Oft zur „Freude“ des BetriebsWelche positiven Alternativen gibt es kon- rats und der betroffenen Arbeitnehmer, nur kret und wie sind die Erfahrungen damit? leider selten zum Wohle des Unternehmens. Dieser Art waren die Fragestellungen, mit Mit Unterstützung des DFK können betroffedenen sich Ende Februar rund ein Dutzend ne Führungskräfte, wenn es denn sein soll, Führungskräfte bei einem moderierten Netz- das Beste für sich daraus machen. werktreffen in Leipzig befasst hat. Drei posiWerner Döbritz, Vorstandsvorsitzender tive Ergebnisse: Sie sind nicht allein! Die TeilRG Sachsen-Thüringen nehmer berichten alle über sehr Ähnliches. WIR TRAUERN UM ... Karl Aschoff, starb am 08.01.2016 im 94. Lebensjahr Werner Baran, Dr. rer. nat., Krupp Widia GmbH, starb am 10.09.2015 im 88. Lebensjahr Willy Barenberg, Bergbau AG Niederrhein, Friedrich Heinrich, starb am 27.09.2015 im 84. Lebensjahr Fritz Benczek, Dipl.-Ing., Bergbau AG Westfalen, WD Minister Achenbach, starb am 18.02.2016 im 87. Lebensjahr Grete Dix, Dipl.-Ing., Krupp Widia GmbH, starb am 23.01.2016 im 88. Lebensjahr Herbert Förster, Dipl.-Ing., Mannesmann Forschungsinstitut GmbH, starb am 29.02.2016 im 78. Lebensjahr Günter Hegermann, Dr. phil., Bergbau AG Niederrhein, WD Osterfeld, starb am 28.12.2015 im 89. Lebensjahr Tilo Arnim Herrmann, Ing. grad., ThyssenKrupp Steel AG, starb am 04.11.2015 im 81. Lebensjahr Karl-Heinz Kather, Ass. d. Bergfachs, Ruhrkohle Niederrhein AG, WD Westerholt, starb am 29.09.2015 im 85. Lebensjahr 52 Heinz Kniesch, Dipl.-Ing., EBV, Verbundanlage Emil-Mayrisch, starb am 24.01.2016 im 80. Lebensjahr Wilfried Kosma, Dipl.-Kfm., RWE, starb am 20.12.2015 im 77. Lebensjahr Peter-Paul Labouvie, Preussag Stahl AG, starb am 08.01.2016 im 89. Lebensjahr Willy Laval, Dipl.-Ing., Saarbergwerke AG, Bergingenieurschule, starb am 02.01.2016 im 90. Lebensjahr Hans Jürgen Leenen, RAG Be West, starb am 12.02.2016 im 59. Lebensjahr Harald Maroldt, Dipl.-Vw., KEL Electronic GmbH, starb am 22.11.2015 im 75. Lebensjahr Claus Masson, Ass. d. Bergfachs, E. Heitkamp GmbH, starb am 03.01.2016 im 86. Lebensjahr Walter Meczele, Thyssengas GmbH, starb am 15.01.2016 im 67. Lebensjahr Hans Messerschmidt, Bergass. Dr.-Ing., Bergbau AG Niedderhein, starb am 30.01.2016 im 90. Lebensjahr Wolfgang Niewiera, Dipl.-Ing., Georgsmarienhütte GmbH, starb am 12.09.2015 im 80. Lebensjahr Gertrude Rasche, starb am 16.02.2016 im 92. Lebensjahr Kurt Rassek, Hibernia AG, starb am 27.01.2016 im 92. Lebensjahr Ferdinand Riepe, Dipl.-Ing., Ruhrkohle Westfalen AG, Minister Achenbach, starb am 17.11.2015 im 81. Lebensjahr Kurt Rother, Flamm Aerotec GmbH & Co. KG, starb am 11.01.2016 im 94. Lebensjahr Karl Albert Rubach, Prof. Ass. d. Bergf. Dr.-Ing., DMT TFH Georg Agricola, starb am 24.01.2016 im 89. Lebensjahr Wilhelm Rühs, IBM Deutschland GmbH, starb am 16.01.2016 im 80. Lebensjahr Egbert Scheller, Dipl.-Ing., Saarbergwerke AG, Bw Warndt, starb am 13.10.2015 im 82. Lebensjahr Elisabeth Schreiner, starb am 08.02.2016 im 87. Lebensjahr Günter Stolz, Dr.-Ing., starb am 22.01.2016 im 87. Lebensjahr Werner Stuwe, Dipl.-Ing., RAG Führungsgesellschaft, starb am 10.02.2016 im 88. Lebensjahr Karl Vollenberg, Dr. rer. nat., Ass. d. Bergfachs, Bergbau AG Lippe, WD FürstFürst Leopold/ Wulfen, starb am 23.02.2016 im 87. Lebensjahr INTERN < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 REGION MITTE „ÖLPREIS UND NIEDRIGE ZINSEN SIND WIE ASPIRIN“ Weltwirtschaft verliert ihren Antreiber Stuhlmann blickte zunächst auf das Jahr 2015 zurück, in dem vier wichtige Ereignisse die Entwicklung besonders stark geprägt haben: die Griechenland-Krise, die chinesische Währungspolitik, die VWAffäre und letztlich die Kapitalflucht aus Fernost, die den Märkten zum Jahresende zusetzte. Das Vertrauen in China – ein bis dato wichtiger Faktor für das kräftige Wachstum – habe sich zuletzt schlagartig umgekehrt und der Weltwirtschaft so einen wichtigen Antreiber genommen. „Das dortige Wachstumsmodell scheint sich ausgedient zu haben“, betonte er und verwies dabei auch auf die Meinung der Investorenlegende George Soros. Bislang konnte all dies der Zuversicht in der europäischen Wirtschaft jedoch nur wenig anhaben, stellte er in seinem Vortrag fest und verwies auf das Bruttoinlandsprodukt, das 2015 EU-weit um 1,5 Prozent zulegen konnte. Viel davon sei jedoch auf positive Nebenwirkungen durch den Rückgang des Ölpreises und die extrem lockere Währungspolitik zurückzuführen. „Die Wirkung dieser Faktoren ist vergleichbar mit der von Aspi- rin“, warnte Stuhlmann. Gemildert werde nur die Erscheinung, das Problem an sich bleibe davon jedoch ungelöst. Er rechnet deshalb damit, dass sich an den konjunkturellen Ausschlägen, die das vergangene Jahr prägten, auch in 2016 nichts ändern wird. Neue Technologien stellen Autokonzerne auf die Probe Sehr wohl hält Stuhlmann aber einen Wandel in der Automobilbranche für möglich. „Beim Mobilitätsverhalten ist einiges im Umbruch, hier steht uns eine spannende Zeit bevor“, so der Experte. Gestandene Konzerne drohten den Anschluss zu verpassen, wenn sie sich nicht rechtzeitig auf „disruptive Innovationen“ einstellen. Kodak als ehemaliger Marktführer im Fotobereich habe es vorgemacht, wie schnell es gehen kann, wenn man sich nicht rechtzeitig auf Marktveränderungen durch neue Technologien einstellt. Eine verdrängende Wirkung könne etwa von Elektroantrieben ausgehen, aber auch von der Sharing Economy, bei der nicht der Antrieb, sondern die effizientere Nutzung von Mobilität insgesamt das entscheidende Argument ist. Quelle: commons.wikimedia.org, © Matthias Brinken Die Regionalgruppe Mitte hat am 22. Februar gemeinsam mit der BME-Region Rhein-Main (Bundes verband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik) mit einem klassischen Wirtschaftsthema ihren traditionellen Jahresauftakt gefeiert. Als Keynote für den Abend in den Räumen der Frankfurter Industrie- und Handelskammer war mit Harald Stuhlmann von der Continental AG ein echter Kenner der Automobil branche geladen. Derzeit hat diese mit zahlreichen globalen Belastungsproben zu kämpfen, wie der RG Vorsitzende Artur Otto bei seiner Begrüßung feststellte. „Die weltwirtschaftliche Entwicklung ist das, was Piloten ‚shaky‘ nennen“, sagte Otto den rund 120 Teilnehmern und übergab das Wort an den Senior Vice President Finance und Controlling der Continental-Division Powertrain. Die IHK Frankfurt sitzt im Gebäude der Frankfurter Börse Weitere Kooperationen der Region Rhein-Main geplant Nach einer ersten gemeinsamen Jahresauftaktveranstaltung im Jahr 2015 wurde die enge Kooperation zwischen dem Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK und dem BME mit dem Vortrag von Stuhlmann erfolgreich fortgesetzt. Seit Jahren schon kooperieren beide beim Austausch unter weiblichen Führungskräften, und neuerdings unterstützt der Partnerverband auch die Young Professionals in puncto Rechtsberatung. Artur Otto BUCHTIPP Clemente Minonne Business-Analyse Konzepte, Methoden und Instrumente zur Optimierung der Business-Architektur Schäffer-Poeschel 2016 320 Seiten, gebunden ISBN 978-3-7910-3308-2 49,99 E Wer in die Business-Analyse einsteigen möchte, ist bei diesem Lehrbuch richtig. Allerdings beschreibt Minonne seinen Ansatz als „aus der methodischen Perspektive konzipiert und aufbereitet, da in der Praxis oftmals ein ausgeprägter ‚technologischer‘ Ansatz der Problemlösung oder der Innovation zu beobachten ist.“ In diesem Sinne folgt es auch einer klaren Struk- tur von Lernzielen, Inhalten und Übungsaufgaben. Dabei lohnt es, sich jeweils die Zeit für ein ganzes Kapitel zu nehmen. Grafiken und Schaubilder machen den Zusammenhang ebenso verständlich wie Fallbeispiele. Das Buch ist gut zum Selbststudium geeignet. rk 53 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > INTERN 25. FRAUENNETZWERKTREFFEN IN FRANKFURT MENTALE STÄRKE Valerie Nungesser, Coach in Sport und Wirtschaft mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung von Spitzensportlern, enthüllte am 21. Januar 2016 in der Kameha-Suite in Frankfurt den zahlreichen Teilnehmerinnen von BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik) und dem Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK eines der wesentlichen Geheimnisse des Erfolges von Spitzensportlern: mentale Stärke. Nungesser zeigte anhand von Beispielen von Spitzensportlern aus dem Fußball-, Golf- und Tennis-Sport auf, wie diese sich – auch bei Niederlagen – mo- tivieren, immer wieder ihre Leistung zu verbessern. Erstaunlich, welche Methoden die einzelnen Stars anwenden: Tiger Woods, berühmter Golfprofi, geht jede Runde, insbesondere die schlechteren, Schritt für Schritt durch und korrigiert sie im Kopf. Die Erinnerung an erfolgreiche Turniere, gut gelaufene Trainingseinheiten usw. werden herangezogen, um zu motivieren, anzuspornen, weiterzumachen. Selbstreflexion, visualisieren, Atemübungen sind weitere Methoden, die Frauen und Männer im Alltags- und Berufsleben anwenden können, um besser mit steigenden Anforderungen, Druck und Stress umgehen zu können. Nungesser gab im Nachgang den Teilnehmerinnen Übungen mit, die es ihnen ermöglichen sollen, diese einfachen Tricks in ihr Leben zu integrieren. Doch auch hier gilt: üben, üben, üben. Empirische Erfahrungen zeigen, dass solche neuen Verhaltensmuster erst nach einer ständigen Einübungsphase von bis zu zwölf Wochen uns „in Fleisch und Blut“ übergehen. Ist dies jedoch gelungen, gehen diese Helferlein nie mehr verloren. Und eine Mitgliedschaft im Fitness-Studio ist noch nicht einmal erforderlich. st REGION ESSEN „FREISPRUCH FÜR CO2“ Nachdem im vergangenen Jahr die Vortragsreihe der Regionalgruppe Essen zum Thema „Energiewende“ als voller Erfolg verbucht werden konnte und im Schwerpunkt die positiven Aspekte der Energiewende beleuchtete, vertrat Prof. Dr.-Ing. Dieter Ameling in seinem Vortrag am 1. März 2016 im Haus der Führungskräfte einen eindeutig kritischen Standpunkt. in Zukunft geben. Dieser sei aber keine Folge der Industrialisierung der Welt und des dadurch erhöhten CO2-Ausstoßes. Die Erdbahnparameter bestimmen das Klima der Erde, welches schon immer Schwankungen unterlegen sei, so Ameling. Hinzu kämen die zyklischen Schwankungen der Anzahl von Sonnenflecken, die die Strahlung der Sonne verändern und damit auch die Temperatur der Erde. Quelle: Fotolia, © ToGoPhoto Derzeit kein Ersatz für fossile Energien Ameling sieht, im Gegensatz zu seinen Vorrednern aus dem Vorjahr, den Indus triestandort Deutschland durch die schleichende Abwanderung großer Konzerne in „Billigstromländer“ stark gefährdet. Zumal wenn die Bundesregierung ihren „harten“ Umweltkurs mit den stetig steigenden Strompreisen, die gerade die energieintensive Industrie stark belasten, fortsetzt. Anhand von neun Punkten führte Prof. Ameling das Publikum durch seinen Vortrag. Den Klimawandel, so Ameling, gäbe es schon seit Bestehen der Erde, und es werde ihn auch 54 Weit vor der Nutzung fossiler Energien haben die Gletscher seit ca. 1820 zu schmelzen begonnen. Dies könne nur einen „Freispruch für CO2“ bedeuten, zumal der Ausstoß von CO2 überhaupt nicht vermeidbar sei. Jeder Mensch betreibe schließlich seinen Stoffwechsel mit einem kleinen Kohlekraftwerk, welches zwangsläufig CO2 ausscheiden würde. Das Ausatmen der gesamten Menschheit beträgt z. B. ca. 2,5 Mrd. t/a CO2. Die Menschheit müsse sich daher abschaffen, um sich zu retten, gab Ameling zu bedenken. Was in den Diskussionen nie erwähnt werde, ist, dass CO2 notwendig für die Photosynthese ist, die wiederum notwendig ist, damit Nahrungsmittel wachsen. So zitiert Ameling einen Bericht der UNESCO aus der Zeitschrift FOCUS, in dem es heißt, dass CO2 die Ernährung der Menschen sichern und fördern würde. Eine Verteufelung von CO2 sei ein Vergehen an der Menschheit. Ameling erläuterte dann kritisch die Ziele der Energiewende. Der Stromverbrauch soll drastisch gesenkt werden, im Jahre 2020 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 35 % , am gesamten Energie- verbrauch 18 % ausmachen, die Treibhausgasemissionen sollen bis 2020 um 40 % gesenkt werden, die Zahl der Elektrofahrzeuge auf 1.000.000 steigen. Der Anstieg der Erneuerbaren Energien ist jedoch nur durch den gleichzeitigen Abbau der fossilen Energieträger, wie der Braun- oder Steinkohle, zu verwirklichen. Diese Maßnahme sowie das Ziel, die Treibhausgasemissionen stark abzusenken, führe jedoch unausweichlich zur De-Industrialisierung Deutschlands. Die Vorgabe von zwei Tonnen CO2 je Kopf und Jahr sind bei heutiger Energieversorgung rasch ausgeschöpft, bedenkt man, dass ein mittlerer Pkw im Jahr diese Menge ausstößt oder die Beheizung eines Einfamilienhauses. Ein adäquater Ersatz durch die Erneuerbaren Energien bestünde jedoch nicht. Über kurz oder lang würde Deutschland seinen zweiten Platz als Industrienation zwangsläufig durch die hohen Industriestromkosten verlieren. Besonders betroffen seien die energieintensiven Industrien, wie die Chemie-, die Glas-, die Papier-, die Metall- und die Stahlindustrie, da die Energiekosten existentiell für ihre Wettbewerbsposition seien und momentan diese Indus trien nicht mit ihren Wettbewerbern aus den „Billigstromländern“ konkurrieren könnten. Eine konkurrenzfähige Industrie sei aber notwendig für die Arbeitsplatzsicherheit und der Bruttowertschöpfung in Deutschland. Ein kurzweiliger Vortrag, der zum Nachdenken anregte. ns INTERN < PERSPEKTIVEN 3-4/2016 REGION NORD 1. KARRIEREDINNER IN HAMBURG Die Region Nord hat ein neues Veranstaltungsformat ins Leben gerufen: das Karrieredinner. Zunächst startet der Abend mit Karriere-Vortrag und eingehender Diskussion, dann wird gemeinsam diniert. Den Anfang machte nun der Coach und Unternehmensberater Jörg Löwenstein mit einem Ausschnitt aus dem Programm „Führen kann man lernen“: Anhand von Basismodellen brachte er den Teilnehmern die Grundlagen moderner Führung nah – wie immer bei seinen Vorträgen praxisnah und kurzweilig. Themen waren von Selbstführung und Selbstcoaching über Führungsstile und Führungsrollen bis hin zu der Führungskraft im Change-Prozess. Der Referent, Jörg Löwenstein, war 25 Jahre als Führungskraft in einer internationalen Bank tätig. Seit 2010 begleitet er als Coach vorwiegend Führungskräfte und als Berater branchenübergreifend Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Verwaltungen in Strategie-, Change-, Kulturund Leitbildprozessen. Er ist langjähriges Mitglied des Verbandes und des Deutschen Demografischen Netzwerks. Daneben hat er einen Lehrauftrag zu den Themen „Wertorientierte Führung“ und „Führung in Veränderungsprozessen“ an der Leuphana Universität (Professional School) in Lüneburg. Im Anschluss an den interaktiv gestalteten Vortragsteil wurde im Flämischen Zimmer des Alt-Hambuger Bürgerhauses gemütlich dinniert, und es gab ausreichend Gelegenheit zu Diskussion und Austausch. mü Das erste Karrieredinner der RG Nord in urigem Ambiente REGION NORD GROSSER DANK AN ENGAGIERTE MITGLIEDER, ORGANISATOREN UND REFERENTEN Am 18. Februar 2015 lud der Vorstand der RG Nord zu der mittlerweile traditionellen Dankeschön-Veranstaltung in das Alt-Hamburger Bürgerhaus „Schönes Leben“. Rückblickend auf ein volles und buntes Veranstaltungsprogramm im letzten Jahr war es dem Vorstand der RG Nord sowie DFK-Anwalt Sebastian Müller ein Anliegen, sich jeweils bei den engagierten Verbandsmitgliedern und den weiteren Unterstützern besonders zu bedanken. Zu dieser Dankeschön-Veranstaltung wurden speziell (langjährige) Verbandsmitglieder eingeladen, die sich durch die Organisation einer Firmenbesichtigung oder einer Vortragsveranstaltung selbst einbrachten und engagierten. Ebenso gewürdigt wurden die vielen, auch externe, Referenten und Organisatoren der jeweiligen Veranstaltungen. Das Dankeschön-Dinner der RG Nord fand im stilvollen Alt-Hamburger Bürgerhaus statt. Sebastian Müller würdigte in seiner Tischrede jeden einzelnen Gast sowie dessen Unterstützungsbeitrag. Hierdurch konnte zugleich auf die unterschiedlichsten Veranstaltungen wie Besichtigungen, Vorträge und Netzwerktreffen der Regionalgruppe Nord im letzten Jahr zurückgeblickt werden. Zugleich galt der Dank auch den Vorstandsmitgliedern der RG Nord für ihre zuverlässige ehrenamtliche Unterstützung und die sehr gute Zusammenarbeit. Im Anschluss daran ließ man im stimmungsvollen Ambiente bei einem Drei-Gang-Menü das Jahr noch mal Revue passieren und tauschte sich intensiv aus. Gleichzeitig wurden neue Veranstaltungspläne geschmiedet. An dieser Stelle noch einmal ein herzlicher Dank an all die engagierten Mitglieder und Mitorganisatoren, die uns in unserer Arbeit so tatkräftig unterstützen. mü 55 PERSPEKTIVEN 3-4/2016 > INTERN Titel: Perspektiven – Zeitschrift für Führungskräfte VERANSTALTUNGEN › INTERESSENTEN WERDEN UM VERBINDLICHE ANMELDUNG GEBETEN 19.04.2016 RG Düsseldorf 19.00 Uhr, Düsseldorfer Kaminabend „Innovation: Rein in neue Denkmuster (Folge veranstaltung)“, STARTPLATZ Düsseldorf 04.06.2016 Jahresmitgliederversammlung RG Süd 10.00 Uhr, Jahreshauptversammlung, München/Augustiner Keller 26.04.2016 10. Frauennetzwerk- 15.06.2016 5. Frauennetzwerk- treffen in Düsseldorf 18.00 Uhr, Workshop „Public Speaking: Geh angstfrei auf die Bühne und begeistere Dein Publikum“, Gartenhaus (alte Caféteria) der Parcelsus Klinik in Düsseldorf-Golzheim 18.06.2016 RG Nord 20.04.2016 RG Nordbayern 28.04.2016 Stadtgruppen treffen Leipzig 18.30 Uhr, Vortrag HSH-Nordbank-Run – Wir laufen und walken für den guten Zweck, HamburgHafencity 19.06.2016 resden/Görlitz und Chemnitz/Zwickau D 18.00 Uhr, Mitgliedertreffen und Vortrag „Die Arbeitswelt verändert sich“, Restaurant Dampfschiff, Radebeul RG Essen 11.30 Uhr bis 14.30 Uhr, Jazz Brunch, Haus Kemnade, Hattingen 30.04.2016 RG Süd Geschäftsführerkonferenz, Atlantic Congress Hotel, Essen 7.30 Uhr, Exkursion in die Natur (Vogelwanderung), Treffpunkt Bahnhof Grafenaschau 10.05.2016 3. Frauennetzwerktreffen in München 18.30 Uhr, Alter Hof München 10.05.2016 RG Südwest 18.30 Uhr, Vortragsveranstaltung in Kooperation mit dem Fürstenberg Institut, Stuttgart VfB Restaurant 18.05.2016 11. Frauennetzwerktreffen in Düsseldorf 19.00 Uhr Dinner, Clubrestaurant Düsseldorfer Yachtclub 02.06.2016 RG Westfalen 16.00 Uhr, Jahreshauptversammlung mit Gastvortrag „Digitalisierung und Industrie 4.0 konkret – Roadmap für den Mittelstand“, „Hotel am Stadtpark“, Hansesaal, Kurt Schumacher Str.43, 44532 Lünen 56 02.06.2016 RG Sachsen-Thüringen 17.00 Uhr, Besichtigung und Vortrag bei der MIBRAG 23.-24.06.2016 28.06.2016 RG Süd Führung im Bayerischen Rundfunk, München 12.07.2016 4. Frauennetzwerktreffen in München 18.30 Uhr, Alter Hof München 31.07.2016 RG Süd Herausgeber: DIE FÜHRUNGSKRÄFTE e. V. Internet: www.die-fuehrungskraefte.de Geschäftsstellen: Essen Alfredstraße 77–79, 45130 Essen Tel.: (0201) 95 97 10, Fax: (0201) 95 97 129 e-Mail: [email protected] Köln Mohrenstraße 11–17, 50670 Köln e-Mail: [email protected] Berlin Pariser Platz 6, 10117 Berlin e-Mail: [email protected] Hamburg Große Bleichen 21 20354 Hamburg e-Mail: [email protected] Frankfurt Zeil 79, 60313 Frankfurt e-Mail: [email protected] Stuttgart Curiestraße 2, 70563 Stuttgart e-Mail: [email protected] München Fürstenstraße 5 80333 München e-Mail: [email protected] Anzeigen: BEW – Verwaltungsgesellschaft mbH Alfredstraße 77–79, 45130 Essen, Tel.: (0201) 95 97 122, Fax: (0201) 95 97 129 Gesamtherstellung: Köllen Druck+Verlag, Bonn+Berlin, Postfach 41 03 54, 53025 Bonn, Ernst-Robert-Curtius-Straße 14, 53117 Bonn, Tel.: (0228) 98 98 20, Fax: (0228) 9 89 82 22, Daten: [email protected] Sommerfest Redaktion: Ralf T. Krüger 07.09.2016 RG Essen Erscheinungsweise: 6-mal jährlich 18.00 Uhr, Vortrag „Industrie 4.0 und Digitale Arbeitswelt – Worauf es bei Führung und Arbeitsorganisation jetzt ankommt“, Haus der Führungskräfte, Essen 13.09.2016 5. Frauennetzwerktreffen in München 18.30 Uhr, Alter Hof München 20.-21.10.2016 Sprecherausschusskonferenz, Atlantic Congress Hotel, Essen Verbreitete Auflage (IVW 03/2015): 13.852 Bezugspreis: Im Mitgliedsbeitrag DIE FÜHRUNGSKRÄFTE e. V. enthalten. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Artikel redaktionell zu bearbeiten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Verfasser wieder. Fotos: Titel: © thinglass – Fotolia.com, Inhalt: DFK-Bilddatenbank, andernfalls sind die Q uellen jeweils am B ildrand angegeben. MITGLIEDER ZU WERBEN LOHNT SICH.* Denn: Sie kennen die Vorteile der Mitgliedschaft beim Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE. Sprechen Sie doch mit Ihren Kolleginnen, Kollegen, Freunden und Bekannten und empfehlen Sie uns. Das Leistungsspektrum der Mitgliedschaft, wie etwa der juristische Service in allen Berufsbelangen, bietet viele gute Gründe, Teil des attraktiven Netzwerks zu werden. Wir freuen uns darauf, das von Ihnen geworbene Mitglied begrüßen zu können. Bitte reservieren Sie für den Werber die Prämie Märklin Bahn Weinpräsent Spende SOS-Kinderdorf Gutschein Jochen Schweizer 50 % Jahresbeitrag Prämien-Aktion Mitglieder werben Mitglieder Ich trete bei, auf Empfehlung von: Name/Vorname Mitgliedsnummer/Verband Straße/Haus-Nr. PLZ, Ort Persönliche Angaben Name Vorname Straße/Haus-Nr. Telefon Titel PLZ, Ort Geburtsdatum Telefax e-Mail Dienstliche Angaben Arbeitgeber/Branche Dienststellung/Abteilung Straße/Haus-Nr. PLZ, Ort Telefon Telefax e-Mail Organvertreter einer juristischen Person ja nein Mir ist bekannt, dass meine Angaben gespeichert werden. Meine Daten werden vertraulich behandelt. 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