Willkommen in Berlin - Berlin Business Location Center

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Willkommen in Berlin - Berlin Business Location Center
Inhaltsverzeichnis
I Willkommen in Berlin
1.
2.
Grußwort des Regierenden Bürgermeisters
Grußwort des Integrationsbeauftragten
3.
Das Land Berlin und seine Bezirke (Verwaltungsaufbau), Abgeordnetenhaus
4.
4.1
4.2
Neu in Berlin
Erste Schritte
Beratungsangebote für neue Zuwanderer
Migrationserstberatung und Jugendmigrationsdienste
Der Integrationskurs
4.3
5.
Der Berliner Integrationsbeauftragte:
Aufgaben, Beratungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit
II Leben in Berlin: Wohnen, Arbeiten, Erziehung und Bildungsangebote in
Berlin
6.
6.1
6.2
6.3
6.4
Wohnen in Berlin
Wohnungssuche
Berechnung der Miethöhe
Nebenkosten: Energie sparen
Mieterorganisationen
Meldepflicht
7.
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
Arbeiten in Berlin
Arbeitsvermittlung: Arbeitsagenturen
Genehmigung für Erwerbstätigkeit
Sozialversicherung und Steuern
Betriebliche Interessenvertretungen
Selbständige Erwerbstätigkeit
8.
8.1
Gleichberechtigung von Männern und Frauen
Spezielle Angebote für Frauen
9.
9.1
9.2
9.3
Rat und Hilfen für Familien
Erziehungs- und Familienberatung
Kindergeld
Veröffentlichungen
10.
10.5
10.6
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Schule,
Ausbildung und Studium
Kindertagesstätten (Kitas)
Schule: Von der Vorklasse bis ins Gymnasium
Angebote für Jugendliche
Beratung bei Berufs- und Studienwahl
Berufsausbildung
Studium
Anerkennung von Bildungsabschlüssen
11.
11.1
11.2
Weiterbildung
Veröffentlichungen
Volkshochschule
10.1
10.2
10.3
10.4
12.
Gesundheit
Ärztliche Versorgung in Berlin
13.
13.1
13.2
13.3
Menschen mit Behinderungen
Unterstützung für Menschen mit Behinderungen
Arbeit und Behinderung
Landesbeauftragter für Behinderte Berlin
14.
14.1
14.2
14.3
Sonstiges
Verbraucherschutz
Selbsthilfe: Bürgerschaftliches Engagement
Schuldnerberatungsstellen
III Verkehr, Kultur, Religionen und Freizeitangebote in Berlin
15.
15.1
15.2
Unterwegs in Berlin
Öffentlicher Nahverkehr (BVG und VBB)
Fahrrad, Auto, Taxi,
16.
16.1
16.2
16.3
16.4
16.5
16.6
Religionen in Berlin
Evangelische Kirche
Katholische Kirche
Jüdische Gemeinde
Islam
Andere Glaubensgemeinschaften
Weltanschaulich nicht gebundene Einrichtungen
17.
Medien
Presse, Radio, Fernsehen
18.
18.1
18.2
18.3
Kultur und Freizeit
Gastronomie
Einkaufen
Veranstaltungen: Museen, Theater,
Filmstadt Berlin, Messen und Kongresse
Sport
Naherholungsgebiete
Tierpark, Zoo, Aquarium
18.4
18.5
18.6
IV. Langfristige Integration
19.
19.1
19.2
19.3
Rechtliche Informationen zu Ihrem weiteren Aufenthalt in Berlin
Aufenthaltsrecht
Die Niederlassungserlaubnis
Einbürgerung
V. Hilfen in Notfällen
20.
20.1
20.2
20.3
20.4
Krisendienste
Häusliche Gewalt
Frauenhäuser und ähnliche Einrichtungen
Krisendienste für Kinder und Jugendliche
Für alle Fälle – Notrufnummer und Notdienste
I Willkommen in Berlin
1. Grußwort des Regierenden Bürgermeisters
Sehr geehrte Neubürgerin,
sehr geehrter Neubürger,
Klaus Wowereit
Regierender Bürgermeister
von Berlin
Berlin heißt Sie herzlich willkommen!
Ich gratuliere Ihnen: Sie sind in eine spannende Stadt gezogen.
Kulturell hat die deutsche Hauptstadt viel zu bieten: Museen und Galerien, Theater und Opern, Kinos und
Konzerte, Szene-Clubs und Kneipen. Wer neu nach Berlin kommt, ist begeistert von der Weltoffenheit
und Internationalität der Stadt, in der Menschen aus über 180 Nationen leben. Viele Neubürger sind
fasziniert von den Spuren einer bewegten und bewegenden Geschichte, die ihnen im Stadtbild auf Schritt
und Tritt begegnen. Dichte Urbanität und hoher Freizeitwert liegen in Berlin nah beieinander.
Neu in eine Stadt wie Berlin zu kommen, ist allerdings immer auch ein Abenteuer und schnell kann in der
hektischen Unübersichtlichkeit einer Großstadt auch das Gefühl der Überforderung entstehen.
Genau diesem Gefühl wollen wir vorbeugen. Dieser Ordner soll Ihnen Orientierung geben auf Ihren
ersten Schritten durch Berlin. Viele Berlinerinnen und Berliner stehen bereit, um Ihnen mit Rat und Hilfe
zur Seite zu stehen. Mit gebündelter Information wollen wir Sie dabei unterstützen, die richtigen Stellen
zu finden, die Ihnen helfen können, sich zurecht zu finden. Wir wollen, dass Sie sich einbringen, dass Sie
teilhaben und teilnehmen am Leben der Stadt.
Berlin kann auf eine lange Tradition der Zuwanderung zurückblicken. Migranten haben Berlin in der
Geschichte vielfach bereichert, ob sie aus anderen deutschen Regionen nach Berlin kamen, aus unseren
europäischen Nachbarländern oder aus ferneren Teilen der Welt.
Wir sind stolz darauf, dass das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in Berlin Alltag ist. Und
wir wollen, dass sich auch in Zukunft alle Berlinerinnen und Berliner mit Respekt und Toleranz begegnen
– Frauen und Männer, Kinder und Alte, Menschen unterschiedlicher Religion und Herkunft. Das ist die
Basis einer gelebten Demokratie und die gilt für alt eingesessene Berlinerinnen und Berliner ebenso wie
für neu hinzugezogene.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, dass Sie sich gut einleben in Berlin, dass Sie die Vorzüge der Stadt
schnell kennen lernen und vor allem: Dass Sie bald Wurzeln schlagen, dass Sie Freunde finden in Berlin
und Freude daran entwickeln, am gesellschaftlichen Leben unserer Stadt teilzunehmen.
Klaus Wowereit
Regierender Bürgermeister von Berlin
2. Grußwort des Integrationsbeauftragten
Günter Piening
Beauftragter für Integration
und Migration
Liebe Neuberlinerinnen,
liebe Neuberliner,
willkommen an Spree und Havel! Berlin – Deutschlands größte Stadt rechnet mit Ihnen, mit Ihren Ideen,
Impulsen und Erfahrungen, die Sie mitbringen und hoffentlich auch in das Stadtleben mit einbringen
werden.
Neubürger sind hier deshalb gern gesehen und herzlich willkommen!
Ich hoffe, dass Sie dazu beitragen werden, unsere Stadt weiter auszubauen als weltoffene und tolerante
Großstadt, in der die Bürgerinnen und Bürger gern leben, gleich welchen Lebensentwürfen sie folgen,
gleich welcher Herkunft sie sind, welcher Religion sie angehören, wenn sie überhaupt religiös gebunden
sind und gleich welcher Weltanschauung sie anhängen.
Demokratie und Gleichberechtigung aller ist die Grundlage unseres Zusammenlebens und diese
Grundwerte, der gegenseitige Respekt vor anderen, der Schutz auch der persönlichen Freiheit – das macht
die Attraktivität unserer international geprägten Metropole aus.
Die Berlinerinnen und Berliner sind zum großen Teil nicht hier geboren, viele sind später zugezogen, egal
ob sie hier Arbeit, sozialen Aufstieg und Erfolg oder ihr persönliches Glück suchten oder Zuflucht vor
Verfolgung, Krieg oder wirtschaftlicher Not.
Berlin ist für viele von ihnen zur Heimat geworden, gerade auch weil die Stadt große Freiräume für die
individuelle Kreativität und Lebensentfaltung bietet. Kein Wunder, dass die Neuzuwanderer auch überall
in der Stadt ganz eigene Akzente gesetzt haben.
Ich wünsche mir, dass auch Sie das Leben dieser offenen Gesellschaft schätzen werden und mithelfen, das
entspannte und respektvolle Zusammenleben zu stärken.
Als Neu-Berlinerin oder Neu-Berliner brauchen Sie zunächst natürlich auch Beratung und Hilfestellung.
Der Berliner Senat will Sie dabei unterstützen. Die Informationen in diesem Ordner bieten Orientierung
und Begleitung auf Ihren ersten Wegen in der neuen Heimat.
Ich würde mich freuen, wenn dieser Wegweiser Ihnen hilft, sich im nicht immer leicht zu durchschauenden
Dickicht der Angebote, die Berlin bereithält, zurechtzufinden, sich nicht mehr fremd zu fühlen.
Günter Piening
Beauftragter des Senats für Integration und Migration
3. Das Land Berlin und seine Bezirke (Verwaltungsaufbau)
Berlin ist die Hauptstadt und mit ca. 3,4 Mio. Einwohnern die größte Stadt Deutschlands.
Gleichzeitig ist Berlin eines der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland.
Regiert wird das Land Berlin vom Senat – mit dem Regierenden Bürgermeister und
höchstens acht Senatoren. Gewählt wird der Senat vom Berliner Abgeordnetenhaus, dem
Parlament des Landes. Dem Abgeordnetenhaus gehören mindestens 130 Mitglieder aus
unterschiedlichen Parteien an. Die Berlinerinnen und Berliner wählen die Mitglieder des
Abgeordnetenhauses jeweils für eine Legislaturperiode von fünf Jahren.
Berlin war von 1948 bis 1990 geteilt in Berlin (West), 488 km2, und Berlin (Ost), 403 km2.
Berlin besteht aus zwölf Bezirken. Jeder Bezirk hat ein Bezirksamt – mit einer
Bürgermeisterin oder einem Bürgermeister und für einzelne Bereiche verantwortlichen
Stadträten/innen. Auch die Bezirksämter sind demokratisch legitimiert. Sie dürfen die
Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Ihres Bezirks mitwählen, wenn Sie
Staatsangehörige/r aus einem Land der Europäischen Union sind.
Für die meisten Anliegen, die Sie mit der Verwaltung zu klären haben, wird das Bürgeramt
Ihres Bezirks die für Sie wichtigste Adresse sein. Dort erhalten Sie Auskunft und Beratung in
Behördenangelegenheiten und entsprechendes Informationsmaterial. Beim Bürgeramt
können Sie sich an- oder abmelden, Pass- und Ausweisangelegenheiten regeln, eine
Lohnsteuerkarte ausstellen oder ändern lassen, amtliche Beglaubigungen einholen, ein
Polizeiliches Führungszeugnis beantragen oder eine der Sonderberatungen in Anspruch
nehmen.
Zudem gibt es beim Regierenden Bürgermeister ein Bürgerreferat. Die meisten
Angelegenheiten werden Sie jedoch im Bezirksamt Ihres Bezirks regeln können.
Sie möchten mehr über Berlin wissen? Besuchen Sie doch mal die Seiten Berlins im Internet:
Deutsch: http://www.berlin.de
Englisch: http://www.berlin.de/english/index.html oder
das türkische Berlin – Portal: http://berlin-turkish.com.ekcon-it.de/index.php
Die Öffnungszeiten der Bürgerämter in den Bezirksämtern sind in der Regel:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
und nach Vereinbarung
08.00 - 15.00 Uhr
11.00 - 18.00 Uhr
08.00 - 13.00 Uhr
11.00 - 18.00 Uhr
08.00 - 13.00 Uhr
Liste der Bezirksämter von Berlin
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Tel 9029-10
Mail:
[email protected]
Internet:
www.charlottenburg-wilmersdorf.de
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin
Telefonzentrale BA Friedrichshain-Kreuzberg 90298 – 0
Mail:
[email protected]
Internet:
www.friedrichshain-kreuzberg.de
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
Telefon 5504 - 0, Fax 55 04 – 3509
Mail:
[email protected]
Internet:
www.berlin.de/ba-lichtenberg
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
Telefon: (030) 90293-0
Mail:
[email protected]
Internet:
www.berlin.de/marzahn-hellersdorf
Bezirksamt Mitte von Berlin
Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Tel.: 2009 – 3 1111, Fax: 2009 88 3 1111
Mail:
[email protected]
Internet:
www.berlin.de/mitte
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, Telefon: 68 09-0
Mail:
[email protected]
Internet:
www.berlin.de/neukoelln
Bezirksamt Pankow von Berlin
Breite Str. 24A-26, 13187 Berlin
Telefon: 030 90295-0, Telefax: 030 90295-2244
Mail:
[email protected]
Internet:
www.berlin.de/pankow
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Eichborndamm 215 - 239, 13437 Berlin
Tel: 4192-0, Fax: 4192-2215
Mail:
Bezirksbuergermeisterin@reinickendorf
Internet:
www.berlin.de/reinickendorf
Bezirksamt Spandau von Berlin
Carl-Schurz-Str. 2 – 6, 13597 Berlin
Tel. 33 03 - 23 02, Fax: 33 03 - 76 16
[email protected]
Mail:
Internet:
www.spandau.org
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Schloßstr. 80, 12165 Berlin
Tel.: (030) 6321 – 0
Mail:
[email protected]
Internet:
www.steglitz-zehlendorf.de
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
John-F.-Kennedy-Platz 1, 10820 Berlin
Tel: (030) 7560-0
Mail:
[email protected]
Internet:
www.berlin.de/tempelhof-schoeneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
Tel.: 6172-0, Fax: 6172-4515
Mail:
[email protected]
Internet:
www.berlin.de/bezirksaemter
Bürgerreferat beim Regierenden Bürgermeister
Berliner Rathaus
Rathausstraße 15
10178 Berlin
Postanschrift:
Berliner Rathaus
10871 Berlin
Telefon: +49 30 9026-2020
Telefax: +49 30 9026-2370
Das Berliner Abgeordnetenhaus
Seit 1993 hat das Abgeordnetenhaus, das Berliner Landesparlament, seinen Sitz im Gebäude des
ehemaligen Preußischen Landtages.
Die wahlberechtigten Deutschen, die in Berlin ihren Wohnsitz haben, wählen die Volksvertretung, das
Berliner Abgeordnetenhaus. Zur Wahl stellen sich politische Parteien. Für sie gilt eine Fünf-ProzentKlausel. Eine Legislaturperiode dauert fünf Jahre, sie kann jedoch durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der
Abgeordneten oder per Volksentscheid vorzeitig beendet werden.
Das Abgeordnetenhaus ist die Legislative. Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung liegt die vollziehende
Gewalt in den Händen der Regierung, des Senats und der ihm nachgeordneten Verwaltung (Exekutive).
Die richterliche Gewalt (Jurisdiktion oder Judikative) liegt hingegen in den Händen unabhängiger Gerichte
Das Abgeordnetenhaus setzt sich nach der Verfassung aus mindestens 130 Mitgliedern zusammen, von
denen 60 % direkt in den Wahlkreisen und 40 % indirekt über Bezirks- bzw. Landeslisten gewählt werden.
Abgeordnete, die derselben Partei angehören, schließen sich im Parlament zu einer Fraktion zusammen.
Das Parlament, besteht in der jetzigen 15. Legislaturperiode aus insgesamt 141 Abgeordneten: CDU (35),
SPD (45), PDS (33), Bündnis 90/Die Grünen (14), FDP (12), 2 Abgeordnete gehören keiner Fraktion an.
Abgeordnete, die derselben Partei angehören, schließen sich im Parlament zu einer Fraktion zusammen.
Per e-mail erreichen Sie die Fraktionen unter den Adressen:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Das Abgeordnetenhaus wählt den Regierenden Bürgermeister (so heißt der Chef der Landesregierung in
Berlin - Internet-Adresse des Senats: www.berlin.de). Neben der Gesetzgebung ist eine weitere
wesentliche Aufgabe des Parlaments die Kontrolle der Landesregierung und der ihr nachgeordneten
Verwaltung. Das wichtigste und höchste Recht ist dabei die Bewilligung und Kontrolle des
Staatshaushaltes.
Der traditionelle Sitzungstag des Berliner Parlaments ist der Donnerstag.
Die Tradition wurde bereits 1809 von der alten Stadtverordnetenversammlung begründet. Seitdem findet
das Plenum, die Vollversammlung aller Parlamentarier, jeden zweiten Donnerstag im Monat statt.
Ausgenommen sind die Plenarferien. Die Sitzungen sind öffentlich.
Karten können über den Besucherdienst bestellt werden.
Das Berliner Parlament hat einen "Kummer-Kasten" für Berliner Bürger eingerichtet.
Jeder kann sich, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, mit seinen Angelegenheiten schriftlich an die
Volksvertretung wenden, wenn er sich über eine Maßnahme des Landes Berlin beschweren will oder wenn
er sich durch die Verwaltung in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt. Die Petition (Bittschrift, Eingabe) muß
allerdings den Antragsteller erkennen lassen. Über die Petitionen entscheidet der aus Mitgliedern des
Abgeordnetenhauses bestehende Petitionsausschuss. Die im Ausschuss behandelten Angelegenheiten
unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Sie finden das Berliner Parlament in unmittelbarer Nähe zum Potsdamer Platz.
In der Eingangshalle des Abgeordnetenhauses liegt kostenloses Informationsmaterial bereit. Sie erhalten
dort auch ein Taschenbuch mit den Biographien der Abgeordneten.
Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstrasse 5, 10111 Berlin, Telefon: 030/2325-2325 (Vermittlung)
U-Bahnhof: Potsdamer Platz, Kochstraße,
S-Bahnhof: Anhalter Bahnhof, Potsdamer Platz
Bus: M 41, M 29, 123, 148, 200
4. Neu in Berlin
4.1 Erste Schritte
Meldepflicht
In Berlin besteht wie überall in Deutschland eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass sich jeder,
der in Berlin eine Wohnung bezieht, bei der Meldebehörde anmelden muss. Nach § 11 des
Gesetzes über das Meldewesen in Berlin (Meldegesetz) hat dies innerhalb einer Woche zu
geschehen. Die Anmeldung erfolgt bei den Meldestellen der Bezirke (Adressen der
Bezirksämter siehe unter I.2. Das Land Berlin und seine Bezirke).
Schulpflicht
In Deutschland besteht eine zehnjährige allgemeine Schulpflicht sowie eine Pflicht zum
Besuch der Berufsschule für die Dauer der Berufsausbildung. Mit Beginn eines Schuljahres
jeweils am 1. August werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet
haben oder bis zum folgenden 31. Dezember vollenden werden. Auf Antrag der
Erziehungsberechtigten werden Kinder, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März des
folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden werden, zu Beginn des
Schuljahres in die Schule aufgenommen. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die
Schulpflicht.
Beratung
Das Büro des Integrations- und Migrationsbeauftragten ist auch eine direkte Anlaufstelle für
Ratsuchende in integrations- und ausländerpolitischen sowie rechtlichen und sozialen Fragen.
Die Beratungstätigkeit dient zum einen der unmittelbaren Klärung von Zweifelsfällen oder
der Hilfe in Problem- und Notsituationen.
Der Beauftragte des Senats für Integration und Migration
Günter Piening
Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin
Tel.: (0 30) 9017-23 51
Fax: (0 30) 2 62 54 07
E-Mail: [email protected]
Internet: www.berlin.de/auslb
Kindergeld
Eltern erhalten für ihre Kinder ein Kindergeld, das nach der Zahl der Kinder gestaffelt ist.
Das Kindergeld bekommt man auch, wenn man nicht arbeitet. Das Kindergeld muss bei der
Familienkasse der Arbeitsagentur oder beim Arbeitgeber beantragt werden.
Die Adressen der Arbeitsagenturen finden Sie im Kapitel 7.1
Öffentlicher Nahverkehr
Nutzen Sie den öffentlichen Nahverkehr! Denn die meisten Ziele innerhalb der Stadt werden
Sie ohne Mühe mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.
4.2 Beratungsangebote für neue Zuwanderer
Selbstverständlich stehen Ihnen alle Beratungsdienste in der gleichen Weise zur Verfügung
wie allen Berliner Bürgern – zum Beispiel die Bürgerämter im Rathaus Ihres Bezirks. Für
neue Zuwanderer gibt es zudem spezielle Beratungsdienste:
die Migrationserstberatung für Erwachsene und
Jugendmigrationsdienste zur Beratung und Betreuung junger Zuwanderer bis zum 27.
Lebensjahr.
Die Beratung führen Wohlfahrts- und Vertriebenenverbände durch.
Migrationserstberatung – MEB
Für erwachsene Neuzuwanderer mit Daueraufenthaltsperspektive über 27 Jahre wie
Spätaussiedler mit Ehegatten und Abkömmlingen bis zu 3 Jahren nach Einreise,
Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten bis zu drei Jahre nach Ein
reise bzw. Erlangung des auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus sowie
bereits länger im Bundesgebiet lebende Ausländer und Spätaussiedler in konkreten
Krisensituationen nach Maßgabe freier Beratungskapazitäten.
Hier finden Sie eine individuelle an Ihrem Bedarf orientierte Beratung und Unterstützung zur
Integrationsförderung. In der Beratung wird mit Ihnen ein Förderplan erstellt. Dabei erhalten
Sie auch Hinweise auf Unterstützungsmöglichkeiten durch andere Institutionen. Die MEB ist
auch für die Beratung und Betreuung während der Integrationskurse zuständig und wird
Ihnen, wenn erforderlich bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten während der
Integrationskurse helfen. Sie können sich mit allen Fragen und Anliegen, die Ihre
Integration betreffen, an diese Dienste wenden!
Jugendmigrationsdienste – JMD
Für
-
-
neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene im nicht mehr vollzeitschulpflichtigen Alter (Schulpflicht s. Kapitel 10.2) bis maximal 27 Jahre. Die Beratung
ist für Jugendliche und junge Erwachsene gedacht, die dauerhaft in Deutschland
bleiben werden, und soll bald nach ihrer Einreise erfolgen. Und
daneben auch für bereits länger in Deutschland ansässige Kinder, Jugendliche, junge
Erwachsene mit Migrationshintergrund von 12 bis maximal 27 Jahre sofern diese einen
besonderen Integrationsbedarf haben.
Hier finden Sie als junger Neuzuwanderer:
Individuelle bedarfsbezogene Beratung und Begleitung auf allen Stationen Ihres
Integrationsprozesses. Ihr individueller Integrationsplan wird mit Ihnen gemeinsam erstellt.
Bedarfsbezogene Vermittlung an andere Dienste und Einrichtungen wie z.B. Träger der
Kinder- und Jugendhilfe sowie der Jugendberufshilfe, Träger von Jugend- und
Drogenberatungsstellen, Gesundheits- und Schwangerschaftsberatungsstellen.
Passende Angebote für Ihren individuellen Integrationsprozess wie Sprachkurse,
berufsvorbereitende Maßnahmen, Ausbildung, Freizeit- und Präventionsmaßnahmen,
Praktika etc., Beratung und Unterstützung während des Sprachkurses
Gruppenangebote wie Orientierungshilfen im Bildungs- und Ausbildungssystem,
Berufswegeplanung,
Heranführen
an
Informationstechnologien,
aber
auch
freizeitpädagogische Angebote.
Hilfe in besonderen Krisensituationen
Nutzen Sie diese Angebote und gestalten Sie aktiv Ihren Integrationsprozess mit!
Übersicht über die Standorte Migrationserstberatung und die Jugendmigrationsdienste
1. Übersicht über die Stellen der Migrationserstberatung im Land Berlin (MEB)
(Angebote der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Vertriebenenverbände zur
individuellen Integrationserstberatung von Neuzuwanderern)
Aufgabenprofil: Bedarfsorientiertes individuelles Erstberatungsangebot zur
Integrationsförderung, Sozial- und Kompetenzanalyse, Förderplan, Netzwerkarbeit, Beratung
und Begleitung während der Integrationskurse
Zielgruppen: Erwachsene Neuzuwanderer über 27 Jahre mit Daueraufenthaltsperspektive
sowie bereits länger hier lebende Zuwanderer
(* Bei Bedarf ist grundsätzlich Hinzuziehung von Sprachmittlern auch für andere als die
angegebenen Sprachen möglich)
Träger
Arbeiterwohlfahrt –
Landesverband
Berlin e.V.
Anschriften / / Standorte
Beratungssprachen
*
Begegnungszentrum
Adalbertstr. 23 a, 10997 Berlin (FriedrichshainKreuzberg)
Tel.: 695356- 0, - 10, - 11
Bezirksübergreifend
Türkisch, Englisch
Beratungszentrum Neukölln
Bruno-Bauer Str. 10, 12051 Berlin
Tel.: 6231068
Bezirksübergreifend
Türkisch, Kroatisch,
Serbisch, Italienisch,
Englisch
Zentrum für Migration und Integration
Stettiner Str. 12, 13367 Berlin (Mitte)
Tel.: 666439-0
Bezirksübergreifend
Türkisch, Englisch,
Spanisch
Fachstelle für Integration u. Migration
Goltzstr. 19, 10781 Berlin (TempelhofSchöneberg)
Tel.: 700090 - 12
Bezirksübergreifend
Türkisch, Englisch,
Spanisch
Berliner
Landesverband der
Vertriebenen e.V.
Stresemannstr. 90, 10963 Berlin (FriedrichshainKreuzberg)
(Deutschlandhaus)
Tel.: 25473 - 51
Bezirksübergreifend
Russisch, Englisch
Marienfelder Allee 66-80, 12277 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg)
(Zentrale Aufnahmestelle für Aussiedler) /
Außenstelle
Caritasverband für
das Erzbistum Berlin
e.V.
– Migrationsdienst -
Stresemannstr. 66, 10963 Berlin (FriedrichshainKreuzberg)
Tel.: 254503-0
Bezirksübergreifend
Kroatisch,
Französisch,
Italienisch, Polnisch,
Russisch, Englisch
Hasenmark 3, 13585 Berlin (Spandau)
Tel.: 254503-0
Bezirksübergreifend
Kroatisch,
Französisch, Polnisch,
Russisch
Marienfelder Allee 66-80, 12277 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg)
(Zentrale Aufnahmestelle für Aussiedler)
Tel.: 7215017
Außenstelle / auch bezirksübergreifend
Allgemeiner sozialer Dienst im Kinder- u.
Jugendzentrum Magdalena
Buchbergerstr. 4-12, 10365 Berlin (Lichtenberg)
Tel.: 254503-0
Deutscher
Paritätischer
Wohlfahrtsverband
Landesverband
Berlin e.V.
Polnisch, Russisch
Polnisch, Russisch
DIALOG – abw-arbeit-bildung-wohnen e.V.
Plönzeile 4, 12459 Berlin
Tel.: 5350174
(Treptow-Köpenick)
Russisch
Box 66 – beschäftigungswerk - arbeit für berlin
e.V.
Sonntagstr. 9, 10245 Berlin
Tel.: 2920144
(Friedrichshain-Kreuzberg)
Russisch, Bulgarisch
Deutsches Rotes
Kreuz
Kreisverband
BerlinReinickendorf e.V.
Alt-Wittenau 34, 13437 Berlin (Reinickendorf)
Tel.: 395 83 54 bzw. 408 09 130 / 132
Bezirksübergreifend
Russisch, Englisch
Diakonisches Werk
Berlin-Brandenburgschlesische
Oberlausitz e.V.
Beratung und Lebenshilfe e.V.
Neufahrwasserweg 8, 12685 Berlin
Tel.: 510 70 45 und 522 08 16
(Marzahn-Hellersdorf)
Russisch
Diakonisches Werk Neukölln-Oberspree e.V. –
Haus der Begegnung
Morusstr. 18 a, 12053 Berlin
Tel.: 6824 77 – 14/17/18/19
Bezirksübergreifend
Arabisch, Griechisch,
Englisch, Französisch,
Niederländisch
Diakonisches Werk Neukölln-Oberspree e.V.
Joachim-Gottschalk-Weg 41, 12353 Berlin
Tel.: 66 09 09 17
(Neukölln)
Diakonisches Werk Tempelhof-Schöneberg e.V.
(Evangelische Flüchtlingsseelsorge Berlin)
Marienfelder Allee 66-80, 12277 Berlin
(Zentrale Aufnahmestelle für Aussiedler – ZAB)
Tel.: 90 173-263
(ZAB und Tempelhof-Schöneberg)
Englisch, Russisch
Englisch, Russisch
2. Übersicht über die Jugendmigrationsdienste im Land Berlin (JMD)
(Angebote der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Integration junger Menschen mit
Migrationshintergrund nach dem Programm 18 der Richtlinien des Kinder- und Jugendplans
des Bundes)
Aufgabenprofil:
Individuelle Integrationsplanung, Begleitung des Integrationsprozesses, Weitervermittlung an
andere Dienste und Einrichtungen, Gruppenangebote, Beratung und Begleitung während der
Integrationskurse, Netzwerk- und Sozialraumarbeit, interkulturelle Öffnung
Zielgruppen:
Nicht mehr vollzeitschulpflichtige junge Neuzuwanderer mit Daueraufenthaltsperspektive
sowie junge Menschen mit Migrationshintergrund bis zum 27. Lebensjahr.
(* Bei Bedarf ist grundsätzlich Hinzuziehung von Sprachmittlern auch für andere als die
angegebenen Sprachen möglich)
Träger
Angebot
Beratungssprachen *
Anschriften / / Standorte
Caritasverband für das
Erzbistum Berlin e.V.
(Katholische Trägergruppe)
Caritasverband für das
Erzbistum Berlin e.V.
(Katholische Trägergruppe)
Stresemannstr. 66, 10963 Berlin
Tel.: 25450326/25
Polnisch, Russisch, Türkisch (Friedrichshain-Kreuzberg)
JMD - Außenstelle
Hasenmark 3, 13585 Berlin
Tel.: 25450326/25
Polnisch, Russisch, Türkisch (Spandau)
Caritasverband für das
Erzbistum Berlin e.V.
(Katholische Trägergruppe)
In Kooperation mit
IN VIA Katholische
Mädchensozialarbeit für das
Erzbistum Berlin e.V.
JMD - Außenstelle
Sozialpädagogische
Begleitung der
Sprachkursteilnehmer an der
VHS Mitte
Polnisch, Russisch, Türkisch
Christliches Jugenddorfwerk JMD
Promigra Lichtenberg
Deutschlands e.V. – CJD
(Evangelische Trägergruppe)
Englisch, Russisch
Christliches Jugenddorfwerk JMD
Promigra Prenzlauer Berg
Deutschlands e.V. – CJD
(Evangelische Trägergruppe)
Englisch, Französisch
Christliches Jugenddorfwerk JMD / Internetcafe
Deutschlands e.V. – CJD
Promigra Pankow
(Evangelische Trägergruppe)
Russisch
JMD
Diakonisches Werk
Neukölln-Oberspree e.V.
(Evangelische Trägergruppe) Russisch, Englisch
Antonstr. 37, 13347 Berlin
Tel.: 2009 47474
Mitte (Wedding)
Otto-Marquardt-Str. 6, 10369
Berlin
Tel.: 5530440
(Lichtenberg)
Schönhauser Allee 141, 10437
Berlin (Haus 3, 3. Hof)
Tel.: 4403296 – App. 3 od. 4
(Prenzlauer Berg, 1x
wöchentlich Charlottenb.-Nord)
Hadlichstr. 20, 13187 Berlin
Tel.: 47302143
(Pankow)
Ortolfstr. 184, 12524 Berlin
Tel.: 81829455
(Treptow-Köpenick)
Russisch, Englisch
JMD
Evangelische
Flüchtlingsseelsorge Berlin
im Diakonischen Werk
Tempelhof-Schöneberg e.V. Russisch, Englisch
(Evangelische Trägergruppe)
Internationaler Bund –
Kinder-und
Jugendhilfeverbund Berlin
(Freie Trägergruppe)
JMD – Außenstelle
Internationaler Bund –
Kinder-und
Jugendhilfeverbund Berlin
(Freie Trägergruppe)
JMD – Außenstelle
Internationaler Bund –
Kinder- und
Jugendhilfeverbund Berlin
JMD
Russisch
Russisch, Englisch
Russisch, Rumänisch
IN VIA Katholische
JMD
Mädchensozialarbeit für das
Erzbistum Berlin e.V.
Englisch, Italienisch
Ab Februar 2005 in
Kooperation mit IB:
Jugendberatungshaus Neubritz
Glasower Str. 18 (2.Etage),
12051 Berlin
(Neukölln)
Marienfelder Allee 66-80, 12277
Berlin
Zentrale Aufnahmestelle Berlin
für Aussiedler;
Tel.: 90173 - 260/262
(Tempelhof-Schöneberg)
Marienfelder Allee 66-80, 12277
Berlin
Zentrale Aufnahmestelle Berlin
für Aussiedler;
Tel.: 723 24 812
(Tempelhof-Schöneberg)
Warener Str.5, Haus 42, 12683
Berlin
Tel.: 5434203 / 56493851
(Marzahn-Hellersdorf)
Ab Februar 2005 in Kooperation
mit Diakonischem Werk
Neukölln-Oberspree e.V.
Jugendberatungshaus Neubritz
Glasower Str. 18 (2.Etage),
12051 Berlin
(Neukölln)
Bellermannstr. 92, 13357 Berlin
Tel.: 4931635
Mitte (Wedding)
4.3 Der Integrationskurs
Als neue Zuwanderer können Sie unter Umständen an einem Integrationskurs teilnehmen.
Nehmen Sie dieses Angebot gegebenenfalls wahr!
Integrationskurse richten sich an Zuwanderer, die nicht mehr zur Schule gehen. Ein Ziel ist
die Vermittlung von Sprachkenntnissen – denn gute Deutschkenntnisse sind ein Schlüssel zur
Integration. Gleichzeitig sind auch Kenntnisse über das gesellschaftliche, kulturelle und
wirtschaftliche Leben unerlässlich, damit Sie in der neuen Umgebung Erfolg haben.
Folglich besteht der Integrationskurs aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs zur
Vermittlung von Kenntnissen über das Leben in Deutschland und die in unserer Gesellschaft
geltenden Normen und Werte.
Die Ausländerbehörde wird Ihnen mitteilen, wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen
dürfen oder sogar dazu verpflichtet sind. Eine Liste mit den aktuellen Kursträgern wurde
Ihnen zusammen mit diesem Welcome-Package ausgehändigt. Sie können selbst einen
Kursträger aus der Liste auswählen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge welches Ihnen ebenfalls mit
diesem Welcome-Package ausgehändigt wurde.
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Regionalstelle Integration Berlin
Streitstr. 86, 13587 Berlin, Tel: 35582-301 www.bamf.de
Rechtliche Voraussetzungen
Wer darf an einem Integrationskurs teilnehmen?
Folgende Personengruppen können zur einmaligen Teilnahme an einem Integrationskurs
anspruchsberechtigt sein:
Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, wenn sie erstmals eine
Aufenthaltserlaubnis
zu Erwerbszwecken,
zum Zwecke des Familiennachzuges oder
als Asylberechtigter oder wegen politischer Verfolgung aus humanitären Gründen
oder eine Niederlassungserlaubnis erhalten
Von einem dauerhaften Aufenthalt ist in der Regel auszugehen, wenn der Ausländer eine
Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr erhält.
Ein Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs besteht nicht,
bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine schulische Ausbildung
aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik fortsetzen,
bei erkennbar geringem Integrationsbedarf
Für die Teilnahme am Integrationskurs sollen Kosten in angemessenem Umfang unter
Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit erhoben werden.
Spätaussiedler sowie deren Ehegatten oder Abkömmlinge haben Anspruch auf kostenlose
Teilnahme an einem Integrationskurs (§ 9 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz neue Fassung).
Ausgenommen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine schulische
Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik
Deutschland fortsetzen. Soweit erforderlich, soll der Integrationskurs durch eine
sozialpädagogische Betreuung sowie durch Kinderbetreuungsangebote ergänzt werden.
Ausländer können zu einem Integrationskurs verpflichtet werden, wenn
- sie einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs haben und sich nicht auf
einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können oder
- die Ausländerbehörde sie im Rahmen verfügbarer und zumutbar erreichbarer Kursplätze
zur Teilnahme auffordert und sie Sozialleistungen beziehen und die Leistung bewilligende
Stelle dies angeregt hat oder
- sie in besonderer Weise integrationsbedürftig sind.
Von der Teilnahmeverpflichtung ausgenommen sind Ausländer,
- die sich im Bundesgebiet in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befinden,
- die die Teilnahme an vergleichbaren Bildungsangeboten im Bundesgebiet nachweisen oder
- deren Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist.
Ausländer, die einen Teilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besitzen, können auf einen
bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellenden Antrag im Rahmen
verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden. Dasselbe gilt für neu zuwandernde
Unionsbürger und deren Familienangehörige.
5. Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration
Der Beauftragte des Senats für Integration und Migration ist ressortübergreifend mit der
Integration der Migrantinnen und Migranten befasst. Bei ihrer Einrichtung im Jahr 1981 war
dies die erste derartige Dienststelle in einem Bundesland. Seit 2003 übt Günter Piening
dieses Amt aus.
Ressortübergreifende Aufgaben
Die Hauptaufgabe des Integrationsbeauftragten des Berliner Senats liegt darin, die
Grundsatzfragen der Ausländer- und Integrationspolitik des Senats von Berlin zu gestalten
und diese mit anderen Verwaltungen im Land Berlin abzustimmen. Eine weitere wichtige
Aufgabe ist die Analyse und die Konzeption von Maßnahmen zum Abbau von
Integrationshemmnissen im rechtlichen, administrativen und sozialen Bereich, die auf Dauer
das friedliche Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft, Nationalität und
Religion gefährden. Zu den Schwerpunkten gehören die interkulturelle Öffnung und
Ausrichtung der Verwaltung und der Abbau von Diskriminierungen.
Das Büro des Integrationsbeauftragten ist Geschäftsstelle des 2003 gegründeten
Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen, in dem Vertreterinnen und Vertreter
von Migrantenorganisationen neben Vertretern der Senatsverwaltungen, der Wirtschaft und
Wohlfahrtseinrichtungen die Migrationspolitik des Senats kritisch begleiten. Der
Landesbeirat vergibt den jährlichen „Integrationspreis“.
Zu
weiteren
ressortübergreifenden
Aufgabenschwerpunkten
gehören
vom
Integrationsbeauftragten erarbeitete und vom Senat beschlossene Berichte über die Situation
der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.
In allen Aufgabenbereichen arbeitet der Integrationsbeauftragte eng mit kommunalen
Migrantenbeauftragten und -vertretungen, Verbänden, Organisationen, Initiativen und den
diplomatischen Vertretungen zusammen.
Soziale Infrastruktur für Migrantinnen und Migranten
Der Senat von Berlin fördert mit einer Vielzahl integrationsspezifischer Maßnahmen die
rechtliche und soziale Gleichstellung der Zuwanderergruppen, die von unterschiedlichen
Senatsverwaltungen gefördert und betreut werden. Der Integrationsbeauftragte fördert
insbesondere Migrantenorganisationen, deren Aktionsradius sich über ganz Berlin erstreckt,
mit dem Ziel, die Partizipation der Migrantinnen und Migranten zu stärken. Dazu gehört die
Förderung landesweiter Zusammenschlüsse in der Migrantenarbeit und von Vereinen,
einschließlich der Gewährung finanzieller Hilfen.
Beratung
Das Büro des Integrations- und Migrationsbeauftragten ist auch eine direkte Anlaufstelle für
Ratsuchende in integrations- und ausländerpolitischen sowie rechtlichen und sozialen Fragen.
Die Beratungstätigkeit dient zum einen der unmittelbaren Klärung von Zweifelsfällen oder
der Hilfe in Problem- und Notsituationen.
Besonders schwierige Einzelfälle können der Berliner Härtefallkommission vorgetragen
werden, der der Beauftragte angehört.
Antidiskriminierungsarbeit
Beim Integrationsbeauftragten ist die Senatsleitstelle gegen Diskriminierungen aus
ethnischen, religiösen und weltanschaulichen Gründen angesiedelt. Aufgabe der Leitstelle ist
es, die Umsetzung des künftigen Antidiskriminierungsgesetzes zu unterstützen. Außerdem
bietet die Leitstelle Beratung bei Diskriminierungen an. Das heißt: Sie können sich an den
Beauftragten wenden, falls Sie oder Ihre Familienangehörigen als Zuwanderer benachteiligt
werden.
Spätaussiedler
Im Juli 2002 wurde das Aufgabenspektrum der Dienststelle um die Zuständigkeit für
Grundsatzfragen der sozialen und gesellschaftlichen Integration von Spätaussiedlern
erweitert. Auch diese Zuwanderergruppe hat heute bei ihrer Integration mit erheblichen
Problemen zu kämpfen.
Öffentlichkeitsarbeit
Der Beauftragte für Integration und Migration wirbt in der Öffentlichkeit für Integration,
Offenheit und Verständigungsbereitschaft und liefert deutschen und nichtdeutschen
Berlinerinnen und Berlinern wichtige Informationen. Ein Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es,
migrationspolitische Grundsätze und Entscheidungen darzustellen und über rechtliche
Grundlagen zu informieren.
Veranstaltungen und Öffentlichkeitskampagnen sollen die Selbstverständlichkeit des
„Miteinander“ von deutschen und nichtdeutschen Berlinerinnen und Berlinern zu vermitteln,
aktuelle Themen und Konfliktfälle aufgreifen und ein Diskussionsforum zu
Integrationsfragen bieten. Dazu gehört die Veranstaltungsreihe „Under construction –
Einwanderungsstadt Berlin“, die Themen aufgreift wie „Islam und Schule“,
Moscheeneubauten im Bezirk oder Perspektiven von Mädchen mit Migrationshintergrund.
Besuchergruppen haben die Möglichkeit, sich in der Dienststelle über aktuelle Fragen der
Integrationspolitik und die Situation der Berliner Migranten-Communitys zu informieren.
Eine aktuelle Übersicht über die Aktivitäten bietet die Webseite des Integrationsbeauftragten:
www.Berlin.de/auslb
Der kostenlose monatliche Newsletter „Top – Berlin international“ wird per e-mail an
Interessenten versandt. Anmeldung unter: [email protected]
Der Beauftragte des Senats für Integration und Migration
Günter Piening
Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin
Tel.: (0 30) 9017-23 51
Fax: (0 30) 2 62 54 07
E-Mail: [email protected]
Internet: www.berlin.de/auslb
Beratung:
Beratungszeiten:
Mo, Di, Do 09.00 - 13.00 Uhr
Do
15.00 - 18.00 Uhr
Mi, Fr
keine Beratung
Beratungstelefon:
9017-23 72
Öffentlichkeitsarbeit:
Tel.: 9017-23 57 oder 9017 2322
Newsletter: Tel.:9017 2374,
e-mail: [email protected]
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen arabisch, englisch, französisch,
griechisch, italienisch, kroatisch, polnisch, rumänisch, russisch, spanisch und
vietnamesisch.
Publikationen des Berliner Beauftragten für Integration und Migration
191 Mitgliedsstaaten zählt die UNO. Aus fast allen sind Staatsangehörige auch in Berlin
vertreten. Manche nur für kurze Zeit, etwa um hier zu studieren, andere sind schon lange
alteingesessene Berlinerinnen und Berliner. Viele der jeweiligen Minderheitencommunitys
können bereits auf eine lange Geschichte verweisen.
Berlins Beauftragter für Integration und Migration gibt
über Geschichte und Gegenwart der zugewanderten
übergreifenden Themen zu übergreifenden Fragen von
oder Religion sind in dieser Reihe auch zahlreiche
vorgestellt.
eine Publikationsreihe heraus, die
Minderheiten informiert. Neben
Migration, interkulturellem Leben
der hier lebenden Nationalitäten
Natürlich sind nicht alle zugewanderten Minderheiten mit einer eigenen Publikation
vertreten, aber die Reihe wird sukzessive ergänzt. Diese Hefte haben ein bestimmtes
Anliegen: Sie wollen die Verwurzelung von Menschen ganz unterschiedlicher Herkunft,
Nationalität oder Religion in der Stadt zeigen. Zuwanderung ist ja kein neues Thema. In
seiner ganzen Geschichte ist Berlin von Einwanderern geprägt, gestaltet und mitaufgebaut
worden. Diesen oft verschütteten Spuren multikultureller Stadtgeschichte will die Reihe
nachgehen. Die Berliner Geschichte hat eben auch ganz eigene amerikanische, arabische,
bulgarische, englische, französische, polnische, russische oder türkische Seiten, um nur
einige wenige Beispiele zu nennen. Dies stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern ist
Ziel der Veröffentlichungsreihe.
Für die hier lebenden Minderheiten sind die Hefte ein Schlüssel zu ihrer Geschichte in
Berlin, stärken die Verbundenheit zu ihrer Stadt. Außerdem bieten sie die Möglichkeit,
Kontakt zu den hier lebenden Migrantencommunitys aufzunehmen, weil in ihnen auch
Adressen und Anlaufstellen aufgeführt sind. Über 40 Einzelhefte liegen in dieser Reihe vor.
Sie sind gegen eine Schutzgebühr beim Integrationsbeauftragten erhältlich. Über aktuelle
Neuerscheinungen informiert die Webseite des Beauftragten für Integration und Migration:
http://www.berlin.de/sengsv/auslb/publikationen/index.html
Bisher erschienen sind:
Albaner in Berlin, 1999
Araber in Berlin, 2002
Berliner Brücken nach Europa – Estland, Polen, Tschechische Republik, Ungarn, 2004
Vom Balkan nach Berlin - Streifzug durch die Beziehungen zu Jugoslawien und seinen
Nachfolgestaaten, 1999
Böhmische Dörfer und mehr... Tschechen und Slowaken in Berlin, 2000
Bulgaren in Berlin, 2003
Deutsche im Schmelztiegel der USA, 1994
Dauerhafte Beziehungen / Lasting Relations, 200 Jahre Amerikaner in Berlin /
Americans in Berlin for two hundred years, deutsch – amerikanisch, 1995
Das Edikt von Potsdam - Hugenotten in Berlin, 2000, (Nachdruck von 1985)
"Und am Ende ist es doch geglückt" - Esten, Letten, Litauer in Berlin, 1998
Fisimatenten - Franzosen in Berlin und Brandenburg, Les Français à Berlin et en
Brandebourg, deutsch – französisch, 2004
Georgier in Berlin, 1999
Holländer an der Havel - Flamen und Niederländer in Berlin, 1994
Inder in Berlin, 1997
Indonesien in Berlin, 2003
Iraner in Berlin, 1994 (vergriffen)
Iren und Briten in Berlin, 1995
Italien in Berlin, 2000
Japan an der Spree, 1995
Koreaner in Berlin, 1993 (vergriffen)
Korea in Berlin von A bis Z, 2002
Das Kurdische Berlin, 2003
Lateinamerikaner in Berlin, 2000
Metropole, Menschen, Nahaufnahme - Afrikaner in Berlin, 1997 (vergriffen)
Das Polnische Berlin / Polski Berlin, deutsch-polnisch, 2002
Portugiesen und Spanier in Berlin, 2000
Rewriting The Footnotes – Berlin und die Afrikanische Diaspora / Berlin and the
African Diaspora, deutsch – amerikanisch, 2000
Wege zwischen Rumänien und Berlin, 2004
Das Russische Berlin, 2002
Schweizer in Berlin und Brandenburg, 1999
Skandinavier und Finnen in Berlin, 1997
Spree-Athen, Griechen leben in Berlin, 1997
Thai in Berlin, 2001
Das Türkische Berlin, 1998
Das Türkische Berlin von A bis Z, 2001
Ukrainer in Berlin, 2004
Ungarn in Berlin, 2001
Vietnamesen in Berlin, 1997
Von Aizenberg bis Zaidelman - Jüdische Zuwanderer aus Osteuropa in Berlin und die
Jüdische Gemeinde heute, 1997
Die Wolga an der Spree – Tataren und Baschkiren in Berlin, 2000
Interkultureller Kalender für das laufende Jahr
II Leben in Berlin: Wohnen, Arbeiten, Erziehung, Bildung und
Bildungsangebote in Berlin
6. Wohnen in Berlin
Mietwohnungen in Berlin
In Berlin finden Sie ein breites Angebot von Wohnungen in allen Stadtteilen und
Preisklassen. Verglichen mit vielen deutschen Großstädten und vor allem europäischen
Metropolen sind die Mieten hier günstig.
6.1 Wohnungssuche
Die Suche in den Immobilien-Ressorts der großen Berliner Tageszeitungen ist ein bequemer
Weg, um ein geeignetes Objekt zu finden. Die meisten Angebote stehen in den
Wochenendausgaben. Zudem gibt es Publikationen, die ausschließlich Immobilienangebote
und -gesuche enthalten.
Ferner können Sie über das Internet ein Bild des Wohnungsmarktes gewinnen und Angebote
einsehen. Auch die meisten Tageszeitungen bieten auf ihren Internetseiten die Möglichkeit,
unabhängig von speziellen Ausgaben nach Wohnungen zu recherchieren oder eine
Wohnungsanzeige aufzugeben.
Darüber hinaus werden freie Wohnungen durch Makler angeboten. Immobilienmakler sind
private Firmen, die Wohnungen vermitteln. Die Adressen finden Sie im Telefonbuch „Gelbe
Seiten“ (Stichwort Makler oder Immobilienmakler). Meist verlangen diese Firmen für ihre
Arbeit eine Provision.
Bei der Wohnungssuche kann man sich auch in den Wohnungsämtern der Bezirke (Adressen
siehe Bezirksämter unter I.2. ) erkundigen. Hier gibt es Informationen über die
Wohnungsgesellschaften in der Stadt. Sie bieten Wohnungen zur Vermietung an.
6.2 Berechnung der Miethöhe
Die Miete ist der Betrag, den Sie als Mieter jeden Monat für die Wohnung an den Vermieter
zu zahlen haben. Hinzu kommen Nebenkosten z.B. für die Müllabfuhr, für Straßen- und
Hausreinigung, die Heizung und für die Wasserversorgung.
Einige Nebenkosten wie die Heizkosten sind vom persönlichen Verbrauch abhängig, andere
werden je nach Wohnungsgröße auf die Mieter eines Hauses umgerechnet. Strom, Telefon
und in der Regel auch Gas werden nicht über den Vermieter, sondern direkt von den
Anbietern bezogen. Dafür schließt man Verträge mit den entsprechenden Anbietern ab. Die
Mietnebenkosten und die Kosten für Strom und Gasversorgung werden jeden Monat mit
einer Pauschalsumme berechnet. Einmal im Jahr bekommt der Mieter eine genaue
Jahresabrechnung.
Nebenkosten: Energie sparen
Bei den verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie Heizkosten, Strom und Gas kann man durch
sparsamen Verbrauch viel Geld sparen. Hinweise zum sparsamen Verbrauch von Strom und
Gas erhalten Sie bei den Versorgungsunternehmen wie Bewag (www.bewag.de/EnergiesparTipps) und der GASAG. Neutral und kostenlos durch Fachingenieure der „Gesellschaft für
Rationelle Energieverwendung e.V.“ erhalten sie Informationen über die Heizung,
Warmwasser, Wärmedämmung, Solartechnik, Energie-Einsparung etc. Ihren persönlichen
Beratungstermin erhalten Sie unter 030 7872-1130.
Berliner Mietspiegel
Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in unterschiedlichen Stadtteilen üblichen
Mietpreise für verschiedene Wohnungstypen mit jeweils vergleichbarer Gebäudeart, Größe,
Ausstattung und Beschaffenheit. Der Mietspiegel gilt unmittelbar nur für nicht
preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die bis zum 30.September 1999
bezugsfertig geworden sind.
Der Preis wird als „Netto-Kaltmiete“ in €/m² monatlich ausgewiesen.
•
ohne Kosten für Sammelheizung und Warmwasserversorgung
•
ohne die „kalten“ Betriebskosten
•
ohne etwaige Möblierungs- und Untermietzuschläge
•
ohne Zuschläge für Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken
Den Mietspiegel erhalten Sie bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Herr Berke
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Tel.: +49 30 9020-5555, Fax: +49 30 9012-3501
E-Mail: [email protected], Internet: www.stadtentwicklung.berlin.de
6.3 Mieterorganisationen
Beratungen in Mietangelegenheiten bieten Mieterorganisationen an:
Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel: 030 / 216 80 01
Fax: 030 / 216 85 15
www.bmgev.de
Berliner Mieterverein e.V.
Landesverband Berlin im Deutschen Mieterbund e.V.
Hauptgeschäftsstelle: Wilhelmstraße 74
(nahe Brandenburger Tor)
Eingang Behrenstrasse
10117 Berlin
Tel: 030 / 22 62 6-0
Fax: 030 / 22 62 61 61
www.berliner-mieterverein.de
Mieterschutzbund Berlin e.V.
Konstanzer Straße 61
10707 Berlin
Tel: 030 / 882 30 85
Fax: 030 / 882 77 00
Filiale Torstraße 25
10119 Berlin
Tel: 030 / 2 01 15 27
Fax: 030 / 2 01 15 96
Filiale Sonnenallee 95
12045 Berlin
Tel: 030 / 6 87 01 21
Fax: 030 / 6 82 11 47
6.4 Meldepflicht
In Berlin besteht wie überall in Deutschland eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass sich jeder,
der in Berlin eine Wohnung bezieht, bei der Meldebehörde anmelden muss. Nach § 11 des
Gesetzes über das Meldewesen in Berlin (Meldegesetz) hat dies innerhalb einer Woche zu
geschehen. Die Anmeldung erfolgt bei den Meldestellen der Bezirke (Adressen der
Bezirksämter siehe unter I.2).
7.
Arbeiten in Berlin
7.1
Arbeitsvermittlung: Arbeitsagenturen
Sie suchen eine Arbeitsstelle oder wollen sich beruflich neu orientieren?
Die Arbeitsagenturen vermitteln Arbeits- und Ausbildungsplätze, beraten Arbeitgeber und
Arbeitssuchende und bieten Hilfen zur Verbesserung der Beschäftigungschancen wie zum
Beispiel die Förderung der beruflichen Bildung und von Umschulungen. So vermitteln die
Arbeitsagenturen auch berufliche Aus- und Weiterbildung. Die Stellenangebote und
Stellengesuche sind bundesweit vernetzt. Arbeitssuchende, die für einen Arbeitsplatz auch
umziehen würden, erhalten einen bundesweiten Überblick über den Arbeitsmarkt.
Sie suchen Hilfe und Unterstützung bei der Wahl des richtigen Berufes bzw. Studienganges?
Für die Berufsberatung und Orientierung auf dem Ausbildungsstellenmarkt stehen in den
Arbeitsagenturen Berufsinformationszentren zur Verfügung. Die Berufsberatung und
Arbeitsvermittlung kann von jedem in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob
vorher Beiträge gezahlt worden sind. Die Agenturen können Ihnen auch eine
Berufsausbildungsbeihilfe gewähren.
In den Arbeitsagenturen finden Sie ein umfassendes Informationsangebot auf Ihre Fragen.
Daneben sind die Arbeitsagenturen zur sozialen Sicherung da, zum Beispiel wenn Sie Ihre
Arbeit verlieren sollten, Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmeldet oder Sie nicht mehr Vollzeit
beschäftigen kann. In einem solchen Fall erhalten Sie von der Agentur Arbeitslosengeld,
Insolvenzausfall- oder Kurzarbeitergeld. Besondere Regelungen gelten für die Baubranche
(Winterbauförderung).
Ferner sind die Arbeitsagenturen zuständig für die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter
und die Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
Darüber hinaus können Sie in den Familienkassen der Arbeitsagenturen Kindergeld
beantragen.
Nachfolgend finden Sie die Adressen und Öffnungszeiten der regionalen Berliner Agenturen
für Arbeit:
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Die Agentur für Arbeit Berlin Mitte ist zuständig für Arbeitnehmer, Akademiker,
schwerbehinderte Menschen aus den Stadtbezirken Friedrichshain- Kreuzberg und Mitte
Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung sowie Leistungsberatung für den Stadtbezirk
Friedrichshain- Kreuzberg
Charlottenstraße 97 - 90
10969 Berlin
Telefon: (030) 55555, Fax: (030) 5555 99 4060, E- Mail: [email protected]
Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi
08.00 - 12.00 Uhr
Do
08.00 - 18.00 Uhr
Fr
08.00 - 12.00 Uhr
Zusätzliche Beratungszeiten für Arbeit Suchende innerhalb der Kündigungsfrist:
Mo und Di 12.00 - 16.00 Uhr oder nach vorheriger Terminabsprache
Agentur für Arbeit Berlin Nord, Hauptamt
verantwortlich für die Bezirke Charlottenburg – Wilmersdorf
Königin-Elisabeth-Str. 49, 14059 Berlin, Telefon: 55555, Telefax: 555570-4444
Geschäftsstelle Pankow, verantwortlich für den Bezirk Pankow
Storkower Str. 118/120, 10407 Berlin, Telefon: 55555, Telefax: 555585-1596
Geschäftsstelle Reinickendorf, verantwortlich für den Bezirk Reinickendorf
An der Mühle 5 - 9; 13507 Berlin, Telefon: 55555, Telefax: 555586-399
Geschäftsstelle Spandau, verantwortlich für den Bezirk Spandau
Brunsbütteler Damm 75-77, 13581 Berlin, Telefon: 55555, Telefax: 5555 71-2444
Mail: [email protected]
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag-Dienstag, Freitag 8.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Agentur für Arbeit Berlin Ost
Hauptamt: Gotlindestraße 93, 10365 Berlin
Telefon 030 / 55555, Telefax 030 / 5555 88 4999
Geschäftsstelle Marzahn-Hellersdorf, verantwortlich für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Janusz-Korcak-Straße 32, 12627 Berlin
Telefon 030 / 55555, Telefax 030 / 5555 89 1599
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten der Agentur für Arbeit Berlin Ost (ohne Familienkasse
Montag und Dienstag:
08.00 - 14.00 Uhr
Mittwoch:
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 - 18.00 Uhr
Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
Agentur für Arbeit Berlin Süd
Verantwortlich für den Bezirk Neukölln
Sonnenallee 282, 12057 Berlin
Tel.: (030) 55555, Fax: (030) 5555 77 4444
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Treptow-Köpenick
Zuständig für den Bezirk Treptow-Köpenick
Rudower Chaussee 4, Haus 15, 12489 Berlin
Tel.: (030) 55555, Fax: (030) 5555 77 1505
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag
08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 12:00 - 16:00 Uhr (nur terminierte Beratungen)
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Agentur für Arbeit Berlin Südwest
Zuständig für Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Wolframstr.89-92, 12105 Berlin
Telefon: 030/55555, Fax: 030/555580-3333
Mail: [email protected]
Postanschrift: 12096 Berlin
Geschäftsstelle Steglitz-Zehlendorf
Zuständig für Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Händelplatz 1, 12203 Berlin
Telefon: 030/55555, Fax: 030/555581-4999
Mail: [email protected]
Postanschrift: 12200 Berlin
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch und Freitag
Donnerstag
Für Berufstätige und Besucher mit
Termin zusätzlich:
Montag bis Mittwoch
von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
7.2 Genehmigung für die Erwerbstätigkeit
Um eine Arbeit aufzunehmen, brauchen Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten eine
Aufenthaltserlaubnis, die zur Aufnahme einer Arbeit berechtigt, oder eine
Niederlassungserlaubnis. Eine Aufenthaltserlaubnis berechtigt grundsätzlich nur dann zur
Ausübung einer Erwerbstätigkeit (abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit), wenn die
Aufenthaltserlaubnis dies ausdrücklich vorsieht. Grundsätzlich gilt dabei für abhängig
Beschäftigte folgendes Verfahren: Die Ausländerbehörde prüft, ob die allgemeinen
ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen.
Wenn ja, holt die Ausländerbehörde die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für die
Aufnahme einer Beschäftigung ein. Grundsätzlich wird die Zustimmung nur erteilt, wenn ein
Arbeitsplatz nicht mit einem Deutschen, einem EU-Bürger oder einem anderen
bevorrechtigten Arbeitnehmer (Drittstaatsangehörige, die schon länger in Deutschland leben)
besetzt werden kann.
Unionsbürger können auch zur Arbeitssuche visumsfrei nach Deutschland einreisen. Ihnen
und ihren Familienangehörigen, sofern sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union sind, wird von Amts wegen eine Bescheinigung über ihr
Aufenthaltsrecht ausgestellt. Unionsbürger sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
berechtigt. Eine gesonderte Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit brauchen sie
nicht. Für Unionsbürger Mittel- und Osteuropas gelten Einschränkungen (s. unter IV. 19.1)
7.3 Sozialversicherung und Steuern
Jeder Arbeitnehmer benötigt eine Steuerkarte und einen Sozialversicherungsausweis. Eine
Lohnsteuerkarte wird vom Bürgeramt des Bezirks ausgestellt, in dem man mit seinem
Hauptwohnsitz angemeldet ist. Den Sozialversicherungsausweis erhält man bei den
Rentenversicherungsträgern. Bei erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit meldet in der
Regel der Arbeitgeber den Beschäftigten an, der dann eine Sozialversicherungsnummer und
einen Sozialversicherungsausweis erhält.
Im Arbeitsvertrag wird in der Regel ein Brutto-Einkommen vereinbart. Vom BruttoEinkommen werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen, die der Arbeitgeber direkt
abführt. Ausgezahlt wird somit das Netto-Einkommen. Brutto- und Nettoeinkommen sind in
einer Gehaltsabrechnung aufgeführt
Der Anspruch auf Versicherungsschutz durch Krankheit oder Unfall, Arbeitslosigkeit, Alter,
Pflegebedürftigkeit und Invalidität gründet sich bei der Sozialversicherung aus der Zahlung
von Arbeitnehmer- und Arbeitgeber- Versicherungsbeiträgen.
Die Beiträge, die monatlich für die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die
Rentenversicherung und die Pflegeversicherung bezahlt werden müssen, nennt man
Sozialabgaben. Die Höhe der Sozialabgaben ist vom Einkommen abhängig, sie werden
jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Der Anteil des Arbeitnehmers
wird automatisch vom Gehalt abgezogen, der Arbeitgeber muss die Beiträge an die
Versicherungen überweisen.
Versteuert wird das Brutto-Gehalt. Der Steuersatz hängt von der Höhe des Gehaltes ab.
Außerdem erfolgt je nach Familienstand eine Einstufung in eine von sechs so genannten
Steuerklassen (I-VI). Die Steuerklasse richtet sich unter anderem danach, ob man ledig oder
verheiratet ist, Kinder hat oder „Zweit-Verdiener“ ist. Insbesondere wenn in einem Haushalt
beide Ehepartner über steuerpflichtiges Einkommen verfügen, können bestimmte
Kombinationen von Steuerklassen sinnvoll sein. Angaben zur Steuerklasse und zu Kindern
sind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, die man von den Bürgerämtern erhält.
Die Lohnsteuerkarte wird beim Arbeitgeber hinterlegt, der Ihr Gehalt und weitere Angaben
dort einträgt. Die Steuern werden automatisch jeden Monat vom Brutto-Gehalt abgezogen.
Nachträglich kann jeweils eine Steuererstattung beantragt werden. Hierüber sollten Sie sich
bei einem Lohnsteuerverein oder einem Steuerberater informieren. Auch die Finanzämter
sind zu Auskünften verpflichtet. Nähere Informationen erhalten Sie beim örtlichen
Finanzamt oder bei einem Steuerberater sowie im Internet unter www.finanzamt.de. Das
Bundesministerium für Finanzen stellt unter www.bundesfinanzministerium.de die
Broschüre „Steuern von A bis Z“ bereit.
7.4 Betriebliche Interessenvertretung
In allen Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen (z.B. GmbH,
Aktiengesellschaft), in denen ständig mindestens fünf Arbeitnehmer beschäftigt sind, kann
ein Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz gewählt werden. Der Betriebsrat nimmt
die Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs gegenüber dem Arbeitgeber wahr. Dabei
arbeiten Betriebsrat und Arbeitgeber in der Regel mit den in im Betrieb vertretenen
Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zusammen.
Der Betriebsrat wird von allen im Betrieb tätigen Arbeitnehmern – unabhängig etwa von
ihrer Staatsangehörigkeit - gewählt. Der Betriebsrat wacht z.B. darüber, dass die zugunsten
der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und
Betriebsvereinbarungen eingehalten werden und eine unterschiedliche Behandlung der
Beschäftigten wegen Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischer oder
gewerkschaftlicher Betätigung bzw. Einstellung sowie wegen des Geschlechts oder ihrer
sexuellen Identität unterbleibt.
Eine weitere wichtige gesetzliche Aufgabe des Betriebsrats ist es, die Integration
ausländischer Arbeitnehmer und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen
Arbeitnehmern zu fördern. Auch kann der Betriebsrat Maßnahmen gegen Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit im Betrieb initiieren. Er hat auch das Recht, die Entfernung eines
Arbeitnehmers bei rassistischer oder fremdenfeindlicher Betätigung im Betrieb zu verlangen
und seine Zustimmung zu der Einstellung eines Arbeitnehmers aus solchen Gründen zu
verweigern.
Der Betriebsrat hat Beteiligungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen
Angelegenheiten. Beispielsweise hat er bei der Anordnung von Überstunden oder Kurzarbeit
mitzubestimmen und ist vor beabsichtigten Einstellungen oder Kündigungen von
Arbeitnehmern und bei der Aufstellung von Sozialplänen im Falle geplanter
Betriebsstilllegungen oder anderer Betriebsänderungen zu beteiligen. In einigen Betrieben
haben Arbeitgeber und Betriebsrat Betriebsvereinbarungen zur Förderung der
Gleichbehandlung und zum Schutz vor Diskriminierungen abgeschlossen.
7.5 Selbständige Erwerbstätigkeit
Für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt
werden, sofern von der Tätigkeit positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft
ausgehen. Diese Voraussetzungen gelten bei einer Investitionssumme von mindestens einer
Million Euro und der Schaffung von zehn Arbeitsplätzen in der Regel als erfüllt. Falls die
Investitionssumme oder die Zahl der Arbeitsplätze niedriger ist, werden die Voraussetzungen
anhand der Tragfähigkeit der Geschäftsidee, der Höhe des Kapitaleinsatzes, der
unternehmerischen Erfahrungen des Ausländers unter Einbeziehung unter anderem von
Gewerbebehörden und Berufskammern geprüft. Ausländer, die älter als 45 Jahre sind, sollen
die Aufenthaltserlaubnis nur erhalten, wenn sie über eine angemessene Alterversorgung
verfügen.
Beratungsstellen für Investoren aus dem Ausland:
Wirtschaftsförderung Berlin International GmbH
Fasanenstr. 85, 10623 Berlin,
Tel: +49 30 39980218
Zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für Unternehmen (ZAK)
Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin,
Tel: +49 30 9013 - 7601
Beratungsstellen der Kammern:
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin
Tel.:+49 30 315 10-0, Fax: +49 30 315 10-278
Handwerkskammer zu Berlin (HWK)
Blücherstraße 68, 10961 Berlin
Tel.: +49 30 259 03-01, Fax: +49 30 259 03-235
Sonstige:
Beratungs- und Ausbildungszentrum für
zugewanderte Gewerbetreibende
Schliemannstraße 23, 10437 Berlin,
Tel.: +49 30 44 65 10 65 Fax: +49 30 444 10 85
www.emz-berlin.de Email: [email protected]
Bundesweite Agentur für Gründerinnen
Eine zentrale Hotline 0180 - 5 22 90 22 (montags bis donnerstags von 9.oo bis 18.oo Uhr
und freitags von 9.oo bis 16.oo Uhr) bietet als Anlaufstelle Erstinformationen und Hinweise
auf regionale Beratungsangebote durch entsprechende Expertinnen.
Weitere Informationen: Email: bga@gründerinnenagentur.de
und
Innovation und Bildung Hohenheim GmbH (IBH)
Projektleitung: Ingrid Katz. M.A.
Wollgrasweg 49, 70599 Stuttgart
Tel: 0711/451017-206 / Fax: 0711/123-2556
8. Gleichberechtigung von Männern und Frauen
8.1 Spezielle Angebote für Frauen
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Gleichberechtigung gewährleistet durch Art. 3 des
Grundgesetzes: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines
Geschlechts (...) benachteiligt oder bevorzugt werden." Weitgehend verwirklicht wird die
Gleichberechtigung durch das am 1. 7. 1958 in Kraft getretene Gleichberechtigungsgesetz.
Viele Details dieses Grundrechts wurden indes erst später ausgearbeitet: z. B. 1957 im
Gleichberechtigungsgesetz (Ehe-, Güter- und Sorgerecht), 1980 bei der Gleichbehandlung
am Arbeitsplatz, 1994 bei Beschäftigtenschutz und Frauenförderung.
Trotz all dieser Maßnahmen erhalten Frauen bis heute in vielen Berufen bei gleicher Arbeit
noch immer nicht den gleichen Lohn wie Männer, sondern liegen im Durchschnitt 25 Prozent
darunter; zudem bleiben Familienpflichten häufig allein den Frauen überlassen
(Alleinerziehende). Die Rufe nach "Antidiskriminierungsgesetzen" und "Quotenregelungen",
also "Frauenquoten" bei der Vergabe von Arbeitsplätzen zeigten noch in den achtziger und
neunziger Jahren, dass sich gewohnte Rollenstrukturen im Alltag nur sehr langsam verändern
lassen.
Inzwischen hat ein Wandel eingesetzt. Immer mehr Frauen sind erfolgreich im Beruf und
Ehrenamt. Um diesen Prozess voran zu treiben gibt es viele Initiativen, die Frauen in ihren
Zielen unterstützen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet
auf seiner Internetseite (www.bmfsfj.de) einen Überblick über eine Reihe von Initiativen und
Projekten der Frauenförderung.
So hat die Bundesregierung z. B. eine Bundesweite Agentur für Gründerinnen eingerichtet.
Hier wird ein Signal für die Förderung der beruflichen Selbstständigkeit von Frauen gesetzt.
Mit diesem Gemeinschaftsprojekt der Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ), für Bildung und Forschung (BMBF) sowie Wirtschaft und Arbeit
(BMWA) soll der Anteil an Firmengründungen durch Frauen erhöht und das
Gründungsklima für Frauen insgesamt verbessert werden (s. unter 7.5).
Das Projekt "Frauen an die Spitze" hat zum Ziel den Frauenanteil in Führungspositionen von
Sportverbänden und Landessportbünden zu erhöhen, indem die Erfahrungen und
Kompetenzen von Frauen genutzt werden. Weitere Informationen über das Projekt finden Sie
im Internet unter www.femtotop.de
Das seit März 2005 bestehende Internetportal www.frauenmachenkarriere.de bietet einen
schnellen und einfachen Zugang zu umfassenden Informationen über Frauenerwerbstätigkeit.
Es bietet thematisch aufbereitete Service- und Hintergrundinformationen zu den Themen
Berufsstart, Karriere, Existenzgründung und Wiedereinstieg. Aktuelle
Brancheninformationen der Bundes- und Landesebene werden gebündelt angeboten.
Auch das Land Berlin sieht Frauen und Männer als gleichberechtigte Partnerinnen und
Partner und unterstützt Frauen dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und Bildungsund Berufschancen gleichberechtigt wahrzunehmen. Die Förderung von Frauen hat in Berlin
einen hohen Stellenwert und wird daher durch vielfältige Angebote der Beratung, Bildung
und Unterstützung in Krisensituationen begleitet.
Beratung und Informationen über die bestehenden Angebote im Bereich der Berliner
Frauenförderung erhalten Sie bei den Frauenbeauftragten der Bezirksämter von Berlin. Die
Adressen finden sie auf den folgenden Seiten.
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Bezirke
Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf
Büro der Frauenbeauftragten
Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin, Zimmer 241 d
[email protected]. De, Tel. 9029-12690, Fax 9029-12055/12055
Sprachkenntnisse: Englisch
Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg
Gleichstellungsbeauftragte
Frankfurter Allee 35 -37, 10216 Berlin, Zimmer 2915/16
[email protected], Tel. 2324 -4109/11, Fax 2324 - 4177
Sprachkenntnisse: Englisch

Bezirksamt Lichtenberg
Gleichstellungsbeauftragte
Möllendorffstr. 6, 10360 Berlin
10360 Berlin (Postanschrift), Zimmer 10/11
Tel. 5504-3320/3321, Fax 5504-3309
Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf
Gleichstellungsbeauftragte
Alice-Salomon-Platz 3, 12527 Berlin, Zimmer 452
[email protected], Tel. 90293-2050/1, Fax 90293-2055
Bezirksamt Mitte
Amt für Gleichstellung, Frauenbeauftragte
Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin, Zimmer 212
[email protected], Tel. 2009-32048/32168, Fax 2009-32101
Zimmer 126
Sprachkenntnisse: Englisch
Bezirksamt Neukölln
Frauenbeauftragte
Karl-Marx-Str. 83-85 12043 Berlin, Zimmer KU 62
[email protected], Tel. 6809-3555/3554, Fax 6809-2445
http://Members.AOL.COM/Frauenamt
Bezirksamt Pankow
Gleichstellungsbeauftragte
Breite Str. 24 A - 26, 13187 Berlin, Zimmer 137
[email protected], Tel. 4883-2305, Fax 4883-2318
Zimmer 106
Sprachkenntnisse: Russisch, Englisch
Bezirksamt Reinickendorf
Frauenbeauftragte
Eichborndamm 215-239, 13437 Berlin, Zimmer 124
Tel. 4192-2309/2011, Fax 4192-2215
Bezirksamt Spandau
Frauenbeauftragte
Carl-Schurz-Str. 2-6, 13597 Berlin, Zimmer 1201 a-c
Tel. 3303-3501/3602, Fax 3303-7614
Sprachkenntnisse: Englisch
Bezirksamt Steglitz- Zehlendorf
Frauenbeauftragte
Schloßstr. 80 (Kreisel), 12165 Berlin, Zimmer 301
Tel. 6321-3206/3354, Fax 6321-2670
Sprachkenntnisse: Englisch
Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg
Frauenbeauftragtenbüro
Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin, Zimmer 147 - 149
[email protected], [email protected]
Tel. 7560-6031/3642/8941, Fax 7560-2391 (Frauenbeauftragtenbüro)
Sprachkenntnisse: Regelung nach Einzelfallabsprache
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Gleichstellungsbeauftragte
Rathaus Köpenick
Alt Köpenick 21, 12555 Berlin
[email protected]
Tel. 6172-2309, Fax 6172-2040
Sprachkenntnisse: Englisch
9. Rat und Hilfen für Familien
9.1 Erziehungs- und Familienberatungsstellen
• Wenn Sie Fragen zur Erziehung oder Partnerschaft haben,
• wenn es Konflikte in der Familie gibt,
• wenn eine Trennung von Ihnen oder Ihrem/Ihrer Partner/Partnerin angestrebt wird
• Sie sich Sorgen um sich oder Ihre Kinder machen,
• wenn Kinder Probleme in der Schule haben,
finden Sie in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen Informationen und Hilfe.
Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen bieten Ihnen psychologische, pädagogische
und auch therapeutische Leistungen an. Je nach Fragestellung und Problemlage reicht das
Angebot vom Informationsgespräch über das intensive Beratungsgespräch, die diagnostische
Abklärung bis zur Psychotherapie.
Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Berlin helfen unbürokratisch, sind für Sie
kostenfrei, unterliegen der Schweigepflicht und beraten Sie auf Wunsch auch anonym.
Sie werden dort unabhängig von Ihrer Nationalität und Glaubensrichtung beraten.
Kontaktmöglichkeiten und Hinweise finden Sie im Internet auf der Website der Erziehungsund Familienberatungsstellen unter:
http://www.efb-berlin.de
Darüber hinaus erhalten Sie in den Bürgerämtern der Bezirksämter weitergehende
Informationen und die Adressen von Beratungsstellen.
Die Adressen der Bezirksämter finden Sie im Kapitel I.2.
9.2 Kindergeld
Eltern erhalten für ihre Kinder ein Kindergeld, das nach der Zahl der Kinder gestaffelt ist.
Das Kindergeld bekommt man auch, wenn man nicht arbeitet. Das Kindergeld muss bei der
Familienkasse der Arbeitsagentur oder beim Arbeitgeber beantragt werden.
Die Adressen der Arbeitsagenturen finden Sie im Kapitel 7.1
9.3 Veröffentlichungen:
Ratgeber für Familien in Berlin
Der von der Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Sport herausgegebene Ratgeber für
Familien in Berlin ist ein hilfreicher Wegweiser für alle, die Unterstützung bei Ihrer
Erziehungsaufgabe und bei der Verbesserung ihrer familiären Bedingungen suchen.
Die Broschüre erhalten Sie im
Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
Beuthstraße 6 - 8
(Eingang Beuthstraße 8, rechts neben dem Haupteingang)
D-10117 Berlin
Tel.: +49 30 9026-5000
Fax: +49 30 9026-5530
Darüber hinaus bietet die Homepage der Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Sport
eine Fülle von Informationen für Familien.
www.sensjs.berlin.de
10.
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Schule, Ausbildung und
Studium
10.1 Kindertagesstätten (Kitas)
Berlin bietet Familien einen kinderfreundlichen Lebensraum und fördert junge Menschen bei
ihrer individuellen Lebensgestaltung. Eltern finden in den Berliner Bezirken ein breites und
vielfältiges Betreuungsangebot für Kinder. Berlin hat 1999 die Rolle als Partnerstadt des
Weltkinderhilfswerks UNICEF "Hauptstadt der Kinder" übernommen.
Kindertagesstätten in Berlin
Berlin bietet eine Vielfalt an Angeboten zur Tagesbetreuung von Kindern:
Insgesamt etwa 2.200 Kindertagesstätten (Kitas)
Ca. 150.000 Plätze
Jedes Kind zwischen 3 und 6 Jahren hat einen Rechtsanspruch auf mindestens einen
Halbtagsplatz in einer Kita.
Nahezu 35 % aller Kinder werden bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in
Tageseinrichtungen oder Tagespflege gefördert.
Ca. 95 % aller Kinder besuchen den Kindergarten nach Vollendung des dritten
Lebensjahres.
Über 40 % der Grundschulkinder besuchen den Hort einer Tageseinrichtung oder den
Offenen Ganztagsbetrieb der Grund- und Sonderschulen.
Kindertagesstätten freier Träger in Berlin
Neben den Jugendämtern der Bezirke bieten vor allem freie Träger Kita-Plätze an. Hierzu
gehören Kirchen, das Deutsche Rote Kreuz, Arbeiterwohlfahrt und der Internationale Bund
für Sozialarbeit. Hinzu kommen zahlreiche Eltern-Initiativ-Kitas. Die kleinen, von Eltern
organisierten Einrichtungen waren früher als Kinder- oder Schülerläden bekannt. Sie bieten
meist eine Ganztagsbetreuung von durchschnittlich sieben Stunden. Dieses Angebot
ergänzen Eltern-Kind-Gruppen, die fünf Tagen in der Woche für mindestens vier Stunden
geöffnet sind.
Ihr Kind soll in die Kita? Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport unterhält eine
Datenbank aller Kindertagesstätten. Hier finden Sie bestimmt das richtige
Betreuungsangebot. www.sensjs.berlin.de
10.2 Schule: Von der Vorklasse bis ins Gymnasium
In Deutschland besteht eine zehnjährige allgemeine Schulpflicht sowie eine Pflicht zum
Besuch der Berufsschule für die Dauer der Berufsausbildung. Mit Beginn eines Schuljahres
jeweils am 1. August werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet
haben oder bis zum folgenden 31. Dezember vollenden werden. Auf Antrag der
Erziehungsberechtigten werden Kinder, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März des
folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden werden, zu Beginn des
Schuljahres in die Schule aufgenommen. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die
Schulpflicht.
Die Qualität des deutschen Bildungswesens - von der Grundschule bis hin zum dualen
System der Ausbildung in Unternehmen und Berufsschulen (s. Berufsausbildung) – wird
allgemein als gut eingeschätzt. Vielfalt, Offenheit und Multikulturalität spiegeln sich im
Angebot der Schulen und Institutionen wider.
Sprachkenntnisse sind entscheidend für den Schulerfolg. Im Zuge der Anmeldung der Kinder
in der Grundschule werden daher ihre Kenntnisse der deutschen Sprache überprüft. Falls
Defizite festgestellt werden, müssen diese Kinder bereits vor dem Schulbeginn an einem
halbjährigen Sprachförderkurs teilnehmen. Damit möchte die Schule allen Kindern gute
Startchancen für eine erfolgreiche Schullaufbahn vermitteln.
Das Berliner Schulsystem bietet eine fundierte Grundausbildung und verfügt über vielfältige
Übergangs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Ebenso können Schülerinnen und Schüler
bereits sehr früh entsprechend ihren Begabungen in ihrer sprachlichen,
naturwissenschaftlichen oder musischen Entwicklung gefördert werden.
In Berlin gibt es mehr als 1200 öffentliche und private Schulen mit einem breiten Spektrum
an pädagogischen Konzepten. Besondere Angebote, wie zum Beispiel die Staatlichen
Europaschulen mit ihrem zweisprachigen Konzept, erfreuen sich großen Zuspruchs.
Das Schulsystem setzt sich aus verschiedenen Bildungsstufen zusammen. Zunächst gehen
Berliner Schüler auf eine Grundschule, danach auf und eine weiterführende
allgemeinbildende Schule.
Vorklassen (in den Grundschulen)
Vorklasse:
Der Besuch der Vorklasse ist freiwillig. Die Fünfjährigen und die noch nicht schulfähigen
sechsjährigen Kinder werden an das Leben in einer größeren Gemeinschaft gewöhnt.
In mehreren Bezirken besteht eine zweijährige "Eingangsstufe", die Vorklasse und Klasse 1
unter besonderer pädagogischer Zielsetzung zusammenfasst.
Grundschulen
Die Grundschulen umfassen die Vorklasse und die Klassenstufen 1 bis 6. Eine Vielzahl von
Grundschulen unterbreitet besondere Betreuungsangebote. Es existieren an zahlreichen
Grundschulen Integrationsklassen, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder
gemeinsam unterrichtet werden. Viele Schulen mit besonderen pädagogischen
Schwerpunkten:
Sport, Musik, Religion, Montessori, Sprachen.
Oberschulen
Während in Grundschulen alle Schüler gemeinsam unterrichtet werden, gliedert sich die
Oberschule nach der Qualifikation. Gymnasien nehmen die besten Schüler auf, Realschulen
die zweite Gruppe, Hauptschulen Schüler mit der niedrigsten Vorbildung. Nur auf der
Gesamtschule werden alle drei Zweige parallel angeboten.
Hauptschulen
Hauptschulen umfassen die Klassen 7 bis 10. Ziele sind die Vermittlung von Kenntnissen,
Fähigkeiten und Einsichten im Sinne einer zeitgemäßen Allgemeinbildung, Hinführung zur
Wirtschaftsund
Arbeitswelt
und
die
Vorbereitung
einer
verständigen
Berufswahlentscheidung.
Realschulen
Die Realschulen umfassen die Klassen 7 bis 10. Ziele sind die Vermittlung der Grundlage für
eine Berufsausbildung mit gesteigerten Anforderungen und studienqualifizierende
Bildungsgänge, Innerhalb der Wahlpflichtfächer ist ein Schwerpunkt wählbar und mit
mindestens befriedigenden Leistungen berechtigt der Realschulabschluss zum Übergang in
die Aufbaustufe des Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe eines
berufsfeldbezogenen Oberstufenzentrums.
Gymnasien
Gymnasien beginnen in der Regel mit Klasse 7 und schließen in der 13. Klasse mit dem
Abitur ab, nach dem Schüler auf die Universität wechseln können. Auch auf dem
Gymnasium wird zunächst in festen Klassenverbänden unterrichtet; in den letzten beiden
Jahren können Schüler Kurse nach Neigung und auch einem späteren Beruf wählen.
Gesamtschulen
Die Gesamtschule fasst in den Klassenstufen 7 bis 10 das Unterrichtsangebot der
Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums zusammen. Ein Vorteil der Gesamtschule
besteht darin, dass Klassenverbände gemeinsam von der Grundschule auf sie überwechseln
können. Ziele sind gemeinsamer Unterricht aller Schüler unabhängig von ihren
Lernvoraussetzungen; Betreuung und individuelle Förderung durch gezielte Maßnahmen. An
der Mehrzahl der Gesamtschulen besteht eine gymnasiale Oberstufe.
Einige Gesamtschulen beteiligen sich an überbezirklichen Schulversuchen zur gemeinsamen
Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern
Sonderpädagogische Förderung
Der Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Berliner Schule gilt auch für Schülerinnen und
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Erziehungsberechtigten haben die
Wahl, ob ihr Kind im gemeinsamen Unterricht oder in einer Sonderschule
sonderpädagogisch gefördert werden soll. Bundesweit nimmt Berlin auf dem Gebiet des
gemeinsamen Unterrichts einen der vorderen Plätze ein.
Für die sonderpädagogische Förderung stehen in Berlin folgende Sonderschulen /
Sonderpädagogische Förderzentren zur Verfügung:
Schulen für Schwerhörige, Schulen für Gehörlose, Schulen für Körperbehinderte, Schulen
für Sprachbehinderte, Schulen für Lernbehinderte, Schulen für Geistigbehinderte, eine
Schule für Sehbehinderte, eine Schulen für Blinde, Kleinklassen für Verhaltensgestörte
(Beobachtungsklassen).
Informationsstelle für schulische Angebote
Im InfoPunkt finden interessierte Bürgerinnen und Bürger alle Broschüren und Publikationen
der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport. Sie können sich vor Ort, per E-Mail
oder telefonisch beraten lassen und erhalten wichtige Informationen über die
Aufgabenbereiche der Senatsverwaltung aus einer Hand. Wo es nötig ist, werden Sie schnell
und direkt an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses weiter geleitet.
Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
Beuthstraße 6 - 8
(Eingang Beuthstraße 8, rechts neben dem Haupteingang)
D-10117 Berlin
Tel.: +49 30 9026-5000
Fax: +49 30 9026-5530
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner:
Barbara Bühring
E-Mail: [email protected]
Michael Klaue
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Montag:
9:00 - 16:30 Uhr
Dienstag:
9:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 14:00 Uhr
10.3 Angebote für Jugendliche in Berlin
Auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport finden
Interessierte einen ersten Einstieg in die Angebote der Stadt Berlin, z.B. Adressen und
Programme der Jugendfreizeitstätten und der Jugendgästehäuser.
Broschüre: „Wo ist was los?“
Berlin hat für Kinder und Jugendliche jede Menge an Freizeitaktivitäten zu bieten. Dies
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport gibt die Broschüre "Wo ist was los?" heraus
Hier werden ca. 700 Projekte mit ihren Angeboten vorgestellt. Auch für Eltern, Lehrer,
Großmütter und Erzieher und für jeden, der mit Kindern zu tun hat, liegt hier ein praktischer
Wegweiser vor, dem man entnehmen kann, was es im Kiez oder in ganz Berlin in seiner
Freizeit Schönes und/oder Nützliches tun kann. Sie erhalten Informationen über Jugend- und
Kinderfreizeitstätten,
Musikschulen,
Jugendkunstschulen,
Jugendbildungsstätten,
Jugendverbände und Jugendberatungsstellen.
Konzerte für junge Leute und Familien 2004/2005
Seit vielen Jahren gibt der JugendKulturService mit Unterstützung der Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Sport sowie der verschiedenen Veranstalter diesen Leitfaden durch das
kulturelle Angebot Berlins heraus, damit Kinder und Jugendliche das Konzertangebot der
Berliner Orchester und Chöre in seiner Vielfalt nutzen können - alles zu erschwinglichen
Preisen und in der Regel auf guten Plätzen.
Darüber hinaus bietet der JugendKulturService Kindern, Jugendlichen und Familien ein
umfangreiches Serviceangebot in Kultur, Sport und weiteren Bereichen des pulsierenden
Berliner Stadtlebens. Mit und durch den JugendKulturService kann man an 365 Tagen im
Jahr etwas unternehmen.
Kontakt:
JugendKulturService
eine gemeinnützige Gesellschaft des Berliner Jugendclub e. V.
Obentrautstraße 55, 10963 Berlin-Kreuzberg
Info-Telefon: 030-23 55 62 0, Fax: 030-23 55 62 20, Mail: [email protected]
Internet: www.jugendkulturservice.de
Fahrverbindung: U 1/15 und U 7 (Möckernbrücke), U 6 und U 7 (Mehringdamm)
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi von 9 bis 16 Uhr, Do von 9 bis 18 Uhr, Fr von 9 bis 14 Uhr
Hilfe für straffällig gewordene junge Menschen.
Broschüre: „Erwischt - was nun?“
Sollten Ihre Kinder oder andere Jugendliche in Ihrem Bekanntenkreis mit dem Gesetz in
Konflikt geraten, bietet die Jugendgerichtshilfe Beratung an. In den meisten Fällen führt die
Beratung dazu, dass die betroffenen Jugendlichen schwierige Entwicklungsetappen
überwinden und nicht mehr straffällig werden.
Die vorliegende Broschüre versucht Antworten auf Fragen zu geben, die viele Jugendliche
vor einer Gerichtsverhandlung haben. Die Jugendgerichtshilfe möchte mit dieser Broschüre
straffällig gewordenen Jugendlichen und Ihren Eltern einen Leitfaden an die Hand geben, mit
dem sie wieder Orientierung gewinnen können, um die nächsten Schritte zu gehen.
Was ist sonst noch wichtig?
Informationen, z.B. zu Reisen und Stadtranderholung, bieten die Jugendförderungen der
Berliner Bezirksämter, die Jugendverbände und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Sport.
Informationen über Kinder- und Jugendarbeit im Internet mit Links zu vielen
Einrichtungen und Projekten bieten:
Jugendserver Spinnenwerk: http://www.spinnenwerk.de
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport: http://www.senbjs.berlin.de
Virtueller Kinderstadtplan: http://www.kinderstadtplan.de
Infofon: www.infonetkalender.de
Jugendbibliotheken gibt es in jedem Bezirk. Die genauen Adressen und Öffnungszeiten
können in der Amerika-Gedenkbibliothek, Blücherplatz 1, 10961 Berlin, Telefon (0 30)
90 22 60, erfragt werden.
Die angegebenen Broschüren gibt es im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Sport (Adresse s. unter 9.3) sowie in den Jugendämtern der Berliner Bezirksämter
(Adressen s. unter I.2.
10.4 Berufsausbildung
Beratung bei der Berufs- und Studienwahl
Sie suchen Hilfe und Unterstützung bei der Wahl des richtigen Berufes bzw. Studienganges?
In den Berliner Agenturen für Arbeit finden Sie ein umfassendes Informationsangebot auf
viele Ihrer Fragen. Die Arbeitsagenturen haben Berufsinformationszentren eingerichtet in
denen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Ausbildungsgangs geholfen werden kann.
Darüber hinaus werden dort auch Ausbildungsplätze vermittelt. Die Anschriften der
Arbeitsagenturen finden Sie unter 7.1
Berufsschulen im dualen System der Berufsaubildung
Im dualen System der Berufsaubildung erhalten die Auszubildenden ihre praktische
Ausbildung in einem Unternehmen und arbeiten dort bereits mit. An einem oder zwei Tagen
in der Woche gehen sie in die Berufsschule, in der der Ausbildungsstoff auch theoretisch
aufgearbeitet wird. Alle Berufsschulen sind spezialisiert, das heißt: sie unterrichten
Auszubildende jeweils einer Berufsgruppe.
Da nicht alle Auszubildenden einen Ausbildungsbetrieb finden, werden
Ausbildungsgänge angeboten. Auch in diesen kann ein Beruf erlernt werden:
andere
Berufsfachschulen
Berufsfachschulen sind Vollzeitschulen, die die Berufsausbildung übernehmen. Sie
vermitteln in zahlreichen Berufsfeldern und im Bereich Sozialwesen die erforderlichen
praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse. Sie dienen gleichzeitig der
Erweiterung der Allgemeinbildung der Schüler. Aufnahmevoraussetzung ist mindestens der
erweiterte Hauptschulabschluss. Die Berufsfachschule schließt mit einer dem
Realschulabschluss gleichwertigen Schulbildung oder einem anerkannten Ausbildungsberuf
mit Kammerprüfung ab.
Schüler, die die allgemeinbildenden Schulen noch vor Erfüllung der zehnjährigen
Schulpflicht verlassen, müssen auf eine Berufsschule wechseln oder ein anderes Angebot
annehmen (einjährige berufsbefähigende Lehrgänge, BB 10). Für Jugendliche ohne
Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis besteht im 11. Schuljahr ein berufsbildender VollzeitLehrgang (VZ 11).
Fachschulen
Neben diesen Schulen hat Berlin zahlreiche Fachschulen, z. B. die Staatliche
Technikerschule Berlin, die staatliche Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe und
die staatliche Fachschule für Sozialpädagogik.
Oberstufenzentren
Oberstufenzentren (OSZ) fassen die berufsbildenden Schulen - nach Berufsfeldern geordnet
– (Berufsschule, Berufsfachschule und Fachoberschule) organisatorisch zusammen. In einer
Reihe von Oberstufenzentren wird auch eine gymnasiale Oberstufe geführt. Ziel ist die
Verzahnung der allgemeinen mit der beruflichen Bildung. In der Einführungsphase haben
berufliche Fächer einen wichtigen Anteil am Stundenplan. In der Kursphase ist eines der
beiden Leistungsfächer ein berufsfeldbezogenes Fach. Abschluss mit allgemeiner
Hochschulreife. Der Besuch eines OSZ setzt die Entscheidung für ein Berufsfeld voraus:
- Wirtschaft und Verwaltung
- Elektrotechnik
- Holztechnik
- Chemie, Physik und Biologie
- Gesundheit, Ernährung und Hauswirtschaft
- Sozialpädagogik/Sozialwesen
- Metalltechnik
- Bautechnik
- Textiltechnik und Bekleidung
- Drucktechnik
- Agrarwirtschaft
10.5 Studium in Berlin
In keiner Region Europas konzentrieren sich Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung
so stark wie in Berlin. Rund 1,8 Milliarden Euro investiert Berlin jährlich in Wissenschaft
und Forschung. An vier Universitäten, drei Kunsthochschulen, sieben Fachhochschulen,
einer internationalen Business School und über 70 außeruniversitären öffentlich finanzierten
Forschungseinrichtungen lehren, forschen und arbeiten über 50.000 Beschäftigte. Das
Klinikum "Charité – Universitätsmedizin Berlin" getragen von der Freien Universität Berlin
und der Humboldt-Universität zu Berlin ist die größte medizinische Fakultät Europas. In den
beiden Technologieparks in Adlershof und Berlin-Buch kooperieren Forschung und
Wirtschaft eng miteinander.
Die nationalen Forschungsorganisationen sind in Berlin jeweils mit mehreren Instituten
vertreten, außerdem acht Forschungsinstitute verschiedener Bundesministerien.
Universitäten
Berlin ist eine der attraktivsten Universitätsstädte Deutschlands. 142.000 Studierende sind an
den Berliner Hochschulen eingeschrieben. 14 Prozent kommen aus dem Ausland. Im
Bundesvergleich werben die Berliner Universitäten die meisten Forschungsmittel ein.
Kunsthochschulen
Hochqualifizierten Nachwuchs bilden auch die drei Kunsthochschulen – Hochschule für
Musik „Hanns Eisler, Kunsthochschule Weißensee/Hochschule für Gestaltung und die
Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ aus. Sie bieten ihren etwa 1.500 Studierenden
fast alle künstlerischen Studiengänge an.
Fachhochschulen
Das Spektrum der sieben Berliner Fachhochschulen reicht von Technik, Wirtschaft und
Verwaltung bis zu Sozial- und Geisteswissenschaften. Sie verbinden anwendungsorientierte
Forschung mit Wissens- und Technologietransfer. Aktuelle Problemstellungen der Praxis,
vor allem aus klein- und mittelständischen Unternehmen, stehen im Mittelpunkt ihrer
Forschungen und Entwicklungen. Diese Kombination nehmen viele Länder in Europa zum
Vorbild. Zahlreiche Berufstätige aus dem In- und Ausland nutzen das umfangreiche
Weiterbildungsangebot der Fachhochschulen. Etwa 22.000 Studierende sind an den Berliner
Fachhochschulen immatrikuliert.
Nähere Informationen unter www.fachhochschulen-in-berlin.de
10.6 Anerkennung von Bildungsabschlüssen
Sie haben bereits einen Schulabschluss bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung in Ihrem
Heimatland erworben und möchten diesen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen?
Dann wenden Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Sport.
Aufgaben der Zeugnisanerkennungsstelle
• Bewertung von in- und ausländischen Bildungsnachweisen als Nachweis eines Realoder Hauptschulabschlusses und für den Zugang zu Universitäten und
Fachhochschulen
• Gleichstellung von schulischen Abschlüssen (Berufsfachschulen, Fachschulen)
Adresse:
Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
Beuthstraße 6 - 8
D-10117 Berlin-Mitte
Tel.: 9026-5228 /-5231 /-5232 /-5219
Fax: 9026-5001
E-Mail: [email protected]
Internet: www.senbjs.berlin.de
Sprechzeiten:
Montag und Dienstag:
Donnerstag:
Warteraum 1042, 1. Etage
9.00 bis 12.00 Uhr
16.00 bis 18.00 Uhr
Deutsche mit ausländischer Hochschulqualifikation ohne Wohnsitz in Berlin wenden sich an
die jeweils zuständige Bewertungsstelle ihres Bundeslandes. Die Bildungsnachweise von
Deutschen ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik werden zentral durch die Bezirksregierung
Düsseldorf (Telefon +49 211 475-0) bewertet.
11. Weiterbildung in Berlin
Warum Weiterbildung?
In allen Berufen braucht man heute Fort- und Weiterbildung. Das erfordern die immer
schneller werdenden Änderungen in allen Qualifikationsfeldern, worauf auch das Stichwort
vom lebenslangen Lernens verweist. Aber auch der Arbeitsmarkt hat sich geändert. Weniger
Angestellte bleiben ein Leben lang im einmal gelernten Beruf oder gar in der selben Firma.
Entsprechend richten sich Weiterbildungsangebote neben Arbeitnehmern/innen und
Unternehmen, die ihre Mitarbeiter/innen qualifizieren lassen wollen, zunehmend ab
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte.
11.1 Veröffentlichungen
Wie finde ich das auf mich passende Angebot?
Weiterbildungsdatenbank
http://berlin.wdb.de/
Einen umfassenden Überblick
über Weiterbildungsangebote bietet die Berliner
Weiterbildungsdatenbank. . Informationen über geplante Seminare und Lehrgänge stehen zur
Verfügung.
Der Service:
Sie finden in der Datenbank ca. 10.000 Angebote zur beruflichen Weiterbildung von rund
400 Bildungsanbietern vorwiegend im Raum Berlin. Unter „Bildungsangebote“ geben Sie Ihr
Suchwort zum gewünschten Bildungsinhalt in die Volltextrecherche ein und erhalten die zum
Thema angebotenen Kurse. Die Angebote werden von den Bildungsträgern online
aktualisiert. Die Mitarbeiter/innen der wdb-berlin prüfen stichprobenartig die Einträge.
Die Datenbank wird von der EUROPUBLIC Werbeagentur GmbH seit 1997 im Auftrag der
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen betrieben. Recherche und Eintrag der
Angebote der Bildungsträger sind kostenfrei!
Wegweiser zur Weiterbildung
Die Informationen in dem Wegweiser der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
reichen von der Allgemeinen Weiterbildung über Politische Bildung bis hin zu Kursen für
die Spezialisierung in der Beruflichen Bildung. Auch zu Themen wie Bildungsurlaub,
Beratung und das Nachholen von Schulabschlüssen finden Sie Informationen.
Der Wegweiser ist im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
(Adresse s. unter 9.3
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
http://www.senbjs.berlin.de/weiterbildung/ueberblick_weiterbildung.asp
seminus
seminus ist eine seit 1995 existierende Internet-Weiterbildungsplattform mit aktuellen
Inhalten für Weiterbildungsinteressierte, Unternehmen, Trainer und Bildungseinrichtungen.
Täglich veröffentlicht seminus neben Seminarterminen auch aktuelle News. Ziel von
seminus ist es, Seminarsuchende, Seminaranbieter und Trainer zusammenzuführen. Mit mehr
als 12.000 Seminarterminen und nahezu 4.000 Seminaranbietern präsentiert seminus ein
zentrales branchenübergreifendes Portal für berufliche Weiterbildung. Übersichtlich und
benutzerfreundlich bietet seminus eine um die Auswahl von Kategorien, Region und
Zeitraum erweiterte Volltextsuche.
www.seminus.de .
11.2 Volkshochschulen
In allen Bezirken gibt es Volkshochschulen, die aus öffentlichen Mitteln und
Teilnehmerbeiträgen finanziert werden. Sie sind kommunale Weiterbildungszentren. Die
Programme der Berliner Volkshochschulen- und Erwachsenenbildungseinrichtungen bieten
allen Interessierten Zugang zu Bildung und Qualifikation. Sie bieten ein breites Spektrum an
Weiterbildungsangeboten, das sich an den soziokulturellen Strukturen der jeweiligen Bezirke
orientiert. Das Angebot reicht von Kunst, Kreativer Gestaltung und Kultur über Sport und
Fitness bis hin zu spezialisierten Berufsbildungskursen etwa im Bereich Fremdsprachen,
Betriebswirtschaft oder EDV.
Bürgernähe ist ein wesentlicher Faktor ihrer Attraktivität. Die Kurse werden zu einem großen
Teil zu arbeitnehmerfreundlichen Zeiten in den Abendstunden oder am Wochenende
angeboten. Die Teilnahmegebühren sind verhältnismäßig gering, bestimmte Zielgruppen
erhalten Ermäßigungen.
Volkshochschule Mitte
City VHS, Antonstraße 37, 13347 Berlin
Telefon 200 94 74 74, Fax 200 94 74 88
City VHS, Linienstraße 162, 10115 Berlin
Telefon 200927474, Fax 200947488
Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg
Frankfurter Allee 37, 10247 Berlin
Telefon 90298-4600/01/02/03, Fax 90298-4176
Wassertorstraße 4, 10969 Berlin
Telefon 2219-5516, -5517, Fax 22195522
Volkshochschule Pankow
Schulstraße 29, 13187 Berlin
Telefon 48522820/2823, Fax 48522821
Prenzlauer Allee 227/228, 10405 Berlin
Telefon 42401414, Fax 42401429
Bizetstraße 64, 13088 Berlin
Telefon 9253712, Fax 96209822
Volkshochschule City West
Pestalozzistraße 40/41, 10627 Berlin
Telefon 902928855, Fax 902928831
Trautenaustraße 5, 10717 Berlin
Telefon 90291 9400, Fax 90291 9412
Volkshochschule Spandau
Reformationsplatz 2, 13597 Berlin
Telefon 33035000/5007, Fax 33035001
Volkshochschule Steglitz-Zehlendorf
Markgrafenstraße 3, 14163 Berlin
Telefon 63215020 Fax 63216477
Goethestraße 9 - 11, 12207 Berlin
Telefon 63212050, Fax 63212376
Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg
Barbarossaplatz 5, 10781 Berlin
Telefon 75606299, -6397, Fax 75608944
Volkshochschule Neukölln
Boddinstraße 34, 12053 Berlin
Telefon 68092433, Fax 68093298
Volkshochschule Treptow-Köpenick
Plönzeile 7, 12459 Berlin
Telefon 6172 5411/5414, Fax 6172 5400
Baumschulenstraße 81, 12437 Berlin
Telefon 53699059, Fax 5328967
Volkshochschule Marzahn-Hellersdorf
Tangermünder Straße 30, 12627 Berlin
Telefon 9918116, Fax 9918120
Buckower Ring 54/56, 12683 Berlin,
Telefon 568816-0, Fax 5644013
Volkshochschule Lichtenberg
Paul-Junius-Straße 71, 10369 Berlin
Telefon 97981970, Fax 979819730
Volkshochschule Reinickendorf
Buddestraße 21, 13507 Berlin
Telefon 41924800, Fax 41924812
Allgemeine Informationen über die Volkshochschulen in Berlin erhalten Sie bei der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
Referat Weiterbildung - II F –
Beuthstraße 6 - 8, 10117 Berlin
Telefon 90265243, Fax 90265002
12. Gesundheit – Ärztliche Versorgung in Berlin
Berlin verfügt über eine hervorragend ausgebaute Infrastruktur mit einem dichten Netz an
Krankenhäusern, Kliniken, Arztpraxen, Notfalldiensten und einer Reihe von
Spezialeinrichtungen.
Sie werden hier ein breites Angebot medizinischer
Versorgungsleistungen finden. Modernste Therapien auf dem letzten Stand der Wissenschaft
retten und erleichtern jeden Tag Leben. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
können in Deutschland die sie behandelnden Ärzte frei wählen.
Einrichtungen der medizinischen Versorgung
Für die Suche nach einer geeigneten medizinischen Versorgungseinrichtung in Berlin, z.B.
einem speziellen Facharzt, hilft der Berliner Internet - Gesundheitsführer der GesundheitsInformations-Service GmbH. Unter www.gesundheit-berlin.de finden Sie eine umfangreiche
Adressensammlung zum Thema Gesundheit:
Apotheken, Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankentransporte, Gesundheitshandwerk
wie z. B. Augenoptik, Hörgeräteakustik, Orthopädietechnik, Entbindungskliniken,
Geburtshäuser und Hebammen.
Zudem werden Informationen zu Pflege- und Behindertendiensten zur Verfügung gestellt.
Nach dem Motto "einfach gut finden" werden bei gesundheit-berlin.de außer den Adressen
des Berliner Gesundheitsbereiches auch aktuelle Inhalte, Meldungen, Tipps, und Termine zur
Verfügung gestellt. Dieser Service steht ständig zur Verfügung und ist für den Nutzer
kostenlos.
Hilfreich ist auch ein Blick in das Branchen-Telefonbuch die „Gelben Seiten“. Die „Gelben
Seiten“ finden Sie auch im Internet unter www.gelbe-seiten.de.
Die Adressen fremdsprachiger Ärzte können Sie bei der Ärztekammer Berlin erfragen.
Anschrift:
Ärztekammer Berlin, Friedrichstr. 16, 10969 Berlin, Tel. 030/40 80 6-0 – Fax. –3499
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9.00 bis 15.00 Uhr, Freitags 9.00 bis 14.00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung werden auch zu anderen Zeiten Beratungstermine in der
Rahmenarbeitszeit (7 bis 20 Uhr) angeboten.
Auch über die Arztsuche per Internet finden Sie fremdsprachige Ärzte auf der Homepage der
Ärztekammer Berlin unter:
www.aerztekammer-berlin.de
Krankenhäuser und Kliniken in Berlin
Die Region Berlin-Brandenburg gehört zu den medizintechnischen Zentren Deutschlands.
Die Behandlung in den Berliner Krankenhäusern, Spezial- und Universitätskliniken ist stets
auf dem neuesten Kenntnisstand der Wissenschaft.
In den 69 Krankenhäusern in Berlin stehen 20.991 Betten (Stand 2004) zur Verfügung. Die
stationär-medizinische Versorgung ist für nahezu alle Berliner in der Nähe ihrer
Wohnumgebung möglich.
Die Anschriften der Berliner Krankenhäuser und Kliniken finden Sie ebenfalls in den Gelben
Seiten oder unter www.gesundheit-berlin.de.
Darüber hinaus wird Sie Ihr behandelnder Arzt darüber informieren, welches die richtige
Klinik für Sie ist.
Öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens
Gesundheitsfürsorge und Präventionsmaßnahmen gehören in den Aufgabenbereich des
Bundesministeriums für Gesundheit und Landesamts für Gesundheit und Soziales. Die in
Berlin ansässigen Behörden verstehen sich als Dienstleister, geben Orientierungshilfen und
bieten Aufklärung zu besonderen Fragestellungen.
Bundesministerium für Gesundheit
Dienstsitz Berlin
Mohrenstraße 62
D - 10117 Berlin
Tel.: +49 30 20640-0
Fax: +49 30 20640-4900
Internet: www.bmgs.bund.de
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Postfach 31 09 29
D - 10639 Berlin
Tel.: +49 030 9012-0
E- Mail:[email protected]
Internet: www.berlin.de/sengessozv/lageso/index.html
Abteilung III – Einrichtungen des Gesundheits- u. Sozialwesens
Oranienstraße 106
D - 10969 Berlin (Kreuzberg)
Leitung: Herr Kitzerow
Tel.: +49 30 9028-1710
Fax: +49 30 9028-2077
Abt. V - Aufgaben des Gesundheitswesens
Storkower Straße 97
D - 10407 Berlin (Prenzlauer Berg)
Leitung: Herr Lockwood
Tel.: +49 30 9022-0
Fax: +49 30 9022-3000
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Notrufnummern
Finden Sie unter: 20.4 „Für alle Fälle“
13. Menschen mit Behinderungen
13.1 Unterstützung für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen erhalten Unterstützung, um am alltäglichen Leben
gleichberechtigt teilnehmen zu können. Falls Sie eine Behinderung haben, sollten sie einen
Schwerbehinderten-Ausweis beantragen, damit Sie die entsprechenden Hilfen in Anspruch
nehmen können. Hierzu wenden Sie sich an das Versorgungsamt im Landesamt für
Gesundheit und Soziales, das Sie darüber hinaus berät und Ihnen in vielen Fragen hilft. Das
Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung fest. Antragsvordrucke gibt es auch im Info
& Service Center des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin, bei den
Sozialdiensten in den Krankenhäusern, in den Behindertenberatungsstellen und den
Bürgerämtern in den Bezirken.
Der Schwerbehinderten-Ausweis ist bundesweit gültig. Weitere Informationen finden Sie im
Internet unter:
http://www.berlin.de/sengessozv/lageso/schwb2.html oder im Info- und Servicecenter des
Versorgungsamtes Berlin.
Anschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Versorgungsamt, Info & Service Center
Albrecht-Achilles-Str. 62-65
10709 Berlin
Tel.: 9012-0
Verkehrsverbindungen: U7 Adenauerplatz, Bus: 109, 110, M19, X10 bis Adenauer Platz,
Bus: M 29 bis Olivaer Platz, Bus: 104 bis Hochmeisterplatz, Aufzug vorhanden
Telebus
Für schwerbehinderte Menschen, die am öffentlichen Personenverkehr nicht teilnehmen
können, ist in Berlin ein Beförderungssystem - Telebus - eingerichtet worden, das einen
sogenannten Tür-zu-Tür-Verkehr ermöglicht. Telebusberechtigte haben die Möglichkeit,
Telebusse, Teletaxen und ein Taxi-Konto-System in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzung für die Berechtigung den Telebus zu benutzen ist die Feststellung der
Schwerbehinderteneigenschaft und die Anerkennung des Merkzeichens „T“. Hier ist also
zunächst ein Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft zu stellen.
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
Rollstuhlgerechte Wohnungen sind hinsichtlich der Ausstattung im Küchen- und
Sanitärbereich und des stufenlosen Zugangs gesondert konzipierte Wohnungen. Der
angebotene Wohnungsbestand umfasst rollstuhlgerechte Sozialwohnungen und
behindertenfreundliche Wohnungen.
Falls Sie eine solche Wohnung beziehen möchten, wenden Sie sich an das
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung II
Integrationsamt und Hauptfürsorgestelle
Sächsische Straße 28
10707 Berlin
Telefon: 9012-6695
Behinderte Menschen werden dort als Wohnungssuchende registriert. Hierzu ist ein
Bedarfsermittlungsbogen auszufüllen.
Für den Abschluss eines Mietvertrages ist häufig die Vorlage eines
Wohnberechtigungsscheines,
in
dem
die
Zugehörigkeit
zum
Personenkreis
"Rollstuhlbenutzer" bestätigt ist, erforderlich. Antragsformulare sind im Schreibwarenhandel
und beim Wohnungsamt erhältlich und sind dem Wohnungsamt Ihres Bezirksamtes
zuzuleiten
13.2 Arbeit und Behinderung
Die Gleichberechtigung behinderter Menschen ist in allen Bereichen des öffentlichen und
privaten Lebens zu sichern und im Alltag zu praktizieren. Dazu gehört auch die Teilhabe
behinderter Menschen im Arbeitsleben. Um den Arbeitsplatz eines schwerbehinderten
Menschen sichern zu helfen, können diesem Personenkreis und Arbeitgebern persönliche
Hilfen und finanzielle Leistungen gewährt werden.
Auf den Internetseiten des Bereichs Arbeit und Behinderung können Sie sich unter anderem
über den Kündigungsschutz, besondere Leistungen, Vergünstigungen oder Hilfen im
Arbeitsleben, Werkstätten für Behinderte Menschen und vieles mehr informieren. Hierzu
finden Sie auch eine Vielzahl an Broschüren für behinderte Menschen und auch Arbeitgeber
zum Thema Arbeit und Beruf zum Herunterladen oder bestellen.
Internet: http://www.berlin.de/sengessozv/lageso/arb.html
Anschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Hauptfürsorgestelle und Integrationsamt
Sächsische Str. 28
10707 Berlin
Tel.: 9012-0
Verkehrsverbindungen:
U3/ U7 bis Fehrbelliner Platz, Bus: 101 und 104 bis Haltestelle Fehrbelliner Platz und Bus:
115 bis Haltestelle Emser Platz oder Fehrbelliner Platz. Aufzug vorhanden über Eingang
Württembergische Str. 6
13.3 Landesbeauftragter für Behinderte Berlin
Der Landesbeauftragte tritt für die barrierefreie Stadt ein, wobei nicht nur die baulichen oder
verkehrlichen, sondern alle Barrieren gemeint sind. Insbesondere die in den Köpfen der
Menschen, die sich wiederum in ausgrenzenden Strukturen und Maßnahmen in allen
gesellschaftlichen Bereichen widerspiegeln: In Schule und Ausbildung oder auf dem
Arbeitsmarkt, in der Pflege, im Kulturleben oder in der Freizeit.
Das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) verbietet die Diskriminierung der
Menschen mit Behinderungen. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass sich jeder Bürger an
mich wenden kann, wenn er von einer Diskriminierung Behinderter Kenntnis hat.
Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
Büro des Landesbeauftragten für Behinderte Berlin
Oranienstraße 106, 10969 Berlin, (Räume E 009 bis E 011), Tel. 90 28 29 98
Darüber hinaus gibt es in allen Berliner Bezirksämtern Behindertenbeauftragte als
Ansprechpartner für die Behindertenarbeit. Die Anschriften der Bezirksämter finden Sie
unter I.2.
14. Sonstiges
14.1 Verbraucherschutz
1. Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale ist der wichtigste Ansprechpartner für Verbraucherfragen.
Die Vertretung von Verbraucherinteressen und die persönliche Beratung im direkten
Gespräch, per Telefon oder die schriftliche Beratung stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Die
Arbeitsbereiche sind:
Verbraucherschutz: Hier ist die Verbraucherzentrale tätig bei der Vermittlung bei
Reklamation aller Art, außergerichtlicher Rechtsberatung und Rechtsbesorgung,
Kreditrechtsberatung, Schuldner- und Insolvenzberatung, Patientenberatung, Spar- und
Anlegerschutzrecht, Baufinanzierung Maßnahmen gegen Übervorteilung und Betrug sowie
Informationen über Gesetze und Verordnungen.
Sonderberatungen: Spar- und Anlageberatung, Energie, Heizkostenabrechnung,
Mieterberatung, Reisereklamation, Patientenberatung, Kreditrechts-, Schuldner und
Insolvenzberatung, Versicherungsfragen, Baufinanzierung.
Anmeldung unter Telefon: 214 85-260
Weitere Informationen über das Beratungsangebot erhalten Sie direkt bei der
Verbraucherzentrale Berlin e.V.
Bayreuther Str.40
10787 Berlin
Tel.: (030) 214 85 260, Fax: (030) 211 72 01
Email: [email protected], Internet: www.Verbraucherzentrale-Berlin.de
Anmeldung für persönliche Sonderberatungen
Telefon 030 - 214 85-260
Die Beratungen erfolgen gegen Gebühr. Kreditrechts- und Insolvenzberatung sind
unentgeltlich. Telefonische Beratungen sind gegen eine Gebühr von 1,86 Euro/min. möglich.
2. Stiftung Warentest
Gegründet wurde die STIFTUNG WARENTEST 1964 von der Bundesregierung als Institut
zur Durchführung vergleichender Waren- und Dienstleistungsuntersuchungen. Sie ist eine
unabhängige Einrichtung. Deshalb kann ihr niemand vorschreiben, was und wie getestet
wird.
Die Aufgabe der Stiftung ist es, Markttransparenz herzustellen. Außerdem informiert sie die
Verbraucher über die Möglichkeiten einer optimalen Haushaltsführung, über eine rationale
Einkommensverwendung und über gesundheits- und umweltbewusstes Verhalten. Produkte
und Dienstleistungen werden nach wissenschaftlichen Methoden geprüft. In ihren
Publikationen informiert die Stiftung die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der
Untersuchungen.
Weitere Informationen über die Arbeit und Aufgaben der Stiftung erhalten Sie direkt bei der
Stiftung Warentest
Stiftung Bürgerlichen Rechts
Lützowplatz 11/13
10785 Berlin
Telefon: 2631-0, Telefax: 2631-2727
E-Mail: Kontaktformular auf der Internetseite, Internet: www.warentest.de
14.2 Selbsthilfe: Bürgerschaftliches Engagement
Berlin gilt mit seinen Tausenden Initiativen als Hauptstadt der Selbsthilfe. Selbsthilfegruppen
kümmern sich jeweils um einzelne Anliegen, die aus ihrer Sicht von der Öffentlichen
Verwaltung nicht ausreichend erfüllt werden. Viele derartige Gruppen verfügen über hohe
Fachkompetenz und sind dadurch zu einem unentbehrlichen Bestandteil der sozialen und
gesundheitlichen Versorgung geworden. Die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich
widmen sich neben der Bewältigung von krankheitsbedingten und krankheitsauslösenden
Lebenssituationen auch der Gesundheitsvorsorge. Sie stärken das eigenverantwortliche
Handeln der Bürgerinnen und Bürger, eine Voraussetzung der Prävention.
Bürgerschaftliches Engagement bedeutet das aktive Mitgestalten und Mitverantwortung für
unsere Gesellschaft. Bürgerinnen und Bürger bringen ihre Vorstellungen von einem guten
Zusammenleben in dieser Stadt ein und übernehmen dafür Verantwortung. Die Verwaltung
ist nicht mehr der alleinige Akteur, der Entscheidungen für das Gemeinwesens trifft, sondern
alle engagierten Bürgerinnen und Bürger.
Bürgerschaftliches Engagement liegt im Trend. Fast jeder vierte Berliner ist freiwillig
ehrenamtlich tätig. Aktuelle repräsentative Untersuchungen belegen, dass die Bereitschaft für
freiwilliges Engagement weiter steigt. Eine lebendige und solidarische Gemeinschaft braucht
Bürgerschaftliches Engagement!
Freiwillig ehrenamtliches Engagement reicht von nachbarschaftlicher Hilfe und
Unterstützung über soziale und gesundheitliche Aufgaben bis zu Aktivitäten in
Kultureinrichtungen, in Stadtentwicklung und Umweltschutz, im Sport, im Zivil- und
Katastrophenschutz usw.
Weitere Informationen über die Arbeit und Beratung von Selbsthilfegruppen erhalten Sie bei
SEKIS.
Anschrift:
SEKIS
Albrecht-Achilles-Str. 65
10709 Berlin
Tel: 892 66 02
Email: [email protected], Internet: www.sekis-berlin.de
Ausführliche Informationen zum Bürgerschaftlichen Engagement finden Sie im Internet bei
BeePort der "Landeshomepage" zum Bürgerschaftlichen Engagement unter
http://www.berlin.de/SenGesSozV/beeport/index.html und dem Portal Bürger aktiv in Berlin
unter http://www.berlin.de/buergeraktiv/index.php
14.3 Schuldnerberatungsstellen
Sollten Sie in eine finanzielle Notlage geraten, können Sie in einer Schuldnerberatungsstelle
Unterstützung finden. Etwa 2,8 Millionen Haushalte sind in Deutschland überschuldet. Viele
rutschen dann so tief in die roten Zahlen, dass es ihnen beinahe unmöglich erscheint, je
wieder ein Leben ohne Schulden zu führen. Schuldnerberatungsstellen helfen und
unterstützen Betroffene beim Versuch der Entschuldung.
Bundesweit unterstützen kostenlos rund 1100 Schuldnerberatungsstellen Menschen und
Familien in finanzieller und persönlicher Not. Träger sind der Deutsche Caritasverband, das
Diakonische Werk der Evangelischen Kirche, das Deutsche Rote Kreuz, die
Arbeiterwohlfahrt,
der
Deutsche
Paritätische
Wohlfahrtsverband,
die
Verbraucherberatungsstellen und die Sozialämter.
In den Schuldnerberatungsstellen sind Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen
(Sozialarbeit, Rechtswissenschaft, etc.) tätig und Experten, die Insidererfahrungen in
Bankangelegenheiten, aber auch Hauswirtschaftskunde mitbringen. Allesamt sind sie sowohl
mit den Nöten einer Überschuldung vertraut als auch mit den Problemen, die sich daraus
ergeben. So raten und helfen sie Betroffenen beispielsweise auch bei drohender
Wohnungsnot. Vor allem aber versetzen sie Hilfesuchende in die Lage, ihre finanzielle
Situation wieder in den Griff zu bekommen. Dazu sprechen sie u.a. bei Kreditinstituten und
Inkassofirmen vor.
Die Adressen der Schuldnerberatungsstellen können Sie unter der Telefonhotline:
0180 5 329 329 und im Internet unter:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/www.forum-schuldnerberatung.de
erfragen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Broschüre:
„Was mache ich mit meinen Schulden?“ herausgegeben.
Von der Verschuldung zur Überschuldung: Was zu tun ist, wie sich Schulden regulieren
lassen und wie man sich beraten lassen kann, zeigt diese Broschüre. Sie erläutert auch die
rechtliche Seite.
Die Broschüre kann beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
angefordert werden unter der Rufnummer 01805-329 329 (0,12EUR/Anruf) oder per E-Mail
an [email protected]
Broschüre zum downloaden unter:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3032.html
III. Verkehr, Kultur, Religionen und Freizeitangebote in Berlin
15. Unterwegs in Berlin
15.1 Öffentlicher Nahverkehr
Nutzen Sie den öffentlichen Nahverkehr! Denn die meisten Ziele innerhalb der Stadt werden
Sie ohne Mühe mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.
Während im Westteil der Hauptstadt der Großteil des öffentlichen Personennahverkehrs von
U-Bahn und Bussen bewältigt wird, erledigen diese Aufgabe im Ostteil der Stadt
hauptsächlich S-Bahn, Straßenbahn (Tram) und Bus. Nach dem Fall der Berliner Mauer
1989 sind viele der unterbrochenen Verbindungen zwischen Ost und West wieder hergestellt
worden. Unter anderem wurden die ehemals verschlossenen Bahnhöfe entlang der U6 und
U8 sowie Strecken der S-Bahn ins Umland wieder eröffnet.
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB)
Die großen Verkehrsbetriebe – BVG, Deutsche Bahn, die S-Bahn, die Verkehrsbetriebe
Potsdam und weitere Gesellschaften – haben sich zum Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
(VBB) zusammengeschlossen. So können Sie ohne Probleme auch das Berliner Umland
erkunden.
Fahrplanauskunft:
Tel.: 030/ 19 44 9
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Potsdamer Straße 188
10783 Berlin
Tel: 19 44 9
Fax: 256 49 256
http.//www.bvg.de/
S-Bahn Berlin GmbH
Invalidenstraße 19
10115 Berlin
Tel: 29 74 33 33
Fax: 29 74 38 31
http://www.s-bahn-berlin.de/
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Hardenbergplatz 2
10623 Berlin
Tel: 254 14 0
Fax: 254 14 112
http://www.vbbonline.de/
15. 2 Fahrrad, Auto, Taxi
Unterwegs mit dem Fahrrad
Nutzen Sie in Berlin das Fahrrad!
Für individuelle Streifzüge durch die Stadt ist das Fahrrad gut geeignet. Die meisten Strecken
lassen sich gut damit bewältigen, und man sieht viel von der Umgebung. Räder gibt es bei
zahlreichen Fahrradverleihen und -läden zu mieten. In der Stadt und auch in der Umgebung
gibt es vielerorts ein ausgebautes Radwegenetz. Fahrradwegpläne sind beim Allgemeinen
Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) und im Buchhandel erhältlich. Der ADFC vertritt die
Interessen von Fahrradfahrern und bietet bestimmte Service-Informationen an.
Auch mit dem Fahrrad sind alle Verkehrsregeln zu beachten. Ebenso wie ein Auto muss es
technisch einwandfrei sein (Beleuchtung, Bremsen usw.). Kinder können die Fahrradregeln
in der Schule oder bei der Polizei lernen.
Informationen unter www.adfc.de
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat eine Karte über die bestehenden
Radfahrwege in Berlin erstellt. Sie finden diese Karte im Internet unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/radverkehrsanlagen/de/karte.shtml
Sie können die Druckversion „Fahr Rad – aber sicher, Ausbau des Fahrradroutennetzes in
Berlin, 2004“ auch kostenlos bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Info-Center
Behrenstr. 42-45, 10117 Berlin
Tel.: (030) 90 20 55 55, Fax: (030) 90 20 52 64, E-Mail: SenStadt Info-Center
bekommen. Für die Versendung auf dem Postweg werden Portogebühren fällig. Bitte fragen
Sie bei der Senatsverwaltung nach, wie hoch die Portokosten sind und legen Sie diese der
Bestellung in Form von Briefmarken bei.
Fahrrad-Guides
Die Fahrrad-Guides von Berlin on Bike zeigen die interessantesten Ecken der Metropole. Mit
komfortablen Leihrädern und meist auf Nebenstraßen und Radwegen bietet diese Art
Sightseeing ungewöhnliche Einblicke. Regelmäßige Touren auf dem ehemaligen
Mauerstreifen, Berlin im Überblick, Nightseeing, Fun- & Club-Tour.... Spezielle Angebote
gibt es für Gruppen, Betriebsausflüge und Familien.
Mietfahrräder
Die Deutsche Bahn bietet Mietfahrräder an. Call a Bike kann genutzt werden, wenn man sich
mit der Kreditkartennummer unter Tel. (07000) 522 55 22 angemeldet hat. Gleich danach
darf dann losgeradelt werden. Zum Einstand werden fünf Euro fällig - das Startguthaben.
Velotaxi
Eine besondere und sehr bequeme Art, Berlin vom Rad aus zu genießen, bieten Velotaxis.
Moderne Fahrrad-Rikschas fahren auf vier Strecken in der Stadt: Kurfürstendamm,
Tiergarten, Potsdamer Platz und Unter den Linden. Individuelle Touren sind nach Absprache
möglich.
Fahrpreise ab Euro 2,50 pro Person (kleine Velotour), Euro 7,50 pro Person für große
Velotour (30 Min. individuelle Fahrt); Vorbestellungen täglich von 13:00 bis 20:00 Uhr unter
Tel. 0172/328 88 88.
Unterwegs mit dem Auto
Fahrerlaubnis
Mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen Sie in den ersten sechs Monaten nach Ihrem
Zuzug ein Kraftfahrzeug führen. Danach benötigen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis! Deshalb
sollten Sie sich innerhalb der ersten sechs Monate an das Führerscheinbüro wenden. Dort
wird man Ihnen sagen, ob Ihr Führerschein umgeschrieben werden kann oder ob Sie eine
Prüfung ablegen müssen – ebenso, ob Sie eine Übersetzung des ausländischen
Führerscheines vorlegen müssen. Ihre ausländische Fahrerlaubnis muss zum Zeitpunkt der
Antragstellung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig sein.
In der Regel werden Sie den deutschen Führerschein ohne erneute Prüfung erhalten, wenn
Sie Ihre Fahrerlaubnis in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes erhalten haben
(alle EU-Mitgliedstaaten und Island, Norwegen und Liechtenstein). Für den Fall, dass Sie
zunächst nicht Auto fahren wollen: Den Antrag auf Umschreibung Ihres Führerscheins
müssen Sie innerhalb von drei Jahren stellen.
Wenn Sie einen Führerschein aus einem anderen Staat haben (Drittstaaten), müssen Sie die
theoretische und praktische Prüfung bei einer Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr ablegen. Dies kann nur unter Beteiligung einer Fahrschule erfolgen.
Die für die Erstbewerber vorgeschriebene Fahrschulausbildung (theoretischer und praktischer
Unterricht) ist jedoch nicht notwendig.
Die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis beantragen sie im
Führerscheinbüro (Fahrerlaubnisbehörde / Personenbeförderung)
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Fahrerlaubnisse, Personenbeförderung und Güterbeförderung, III C
Puttkamerstr.16 – 18, 10958 Berlin
Telefon: (030) 90269 0
Verkehrsverbindungen : U6 (Kochstr.), Bus 129
Den Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis können Sie auch in der Meldestelle Ihres Bezirks
beantragen. Anschriften der Bezirksämter finden Sie unter I.2.
Automobilclubs und Verbände
Es gibt mehrere Verkehrsverbände mit unterschiedlichen Angeboten. Manche bieten Hilfe,
wenn ihre Mitglieder unterwegs eine Auto-Panne haben, und besondere Reiseversicherungen
an. Der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil Club) und der ACE (Auto Club Europa)
sind die größten Verkehrsverbände. Der VCD (Verkehrs-Club Deutschland) vertritt auch die
Interessen von Bahnfahrern und Radfahrern und hält Angebote für diese Zielgruppe bereit.
Die Internetadressen der einzelnen Verkehrsclubs sind:
www.adac.de
www.vcd.org
www.ace-online.de
Kraftfahrzeugangelegenheiten wie die Zulassung und Abmeldung eines Autos oder Motorrads werden bei
der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde an zwei Standorten in Berlin bearbeitet.
Adressen:
1. Kraftfahrzeugzulassungsbehörde Standort Hohenschönhausen
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Kraftfahrzeugzulassung
Ferdinand-Schultze-Str. 55, 13055 Berlin
Telefon: (030) 90269 0, FAX: (030) 90269 3391
Verkehrsverbindungen: Bus 294, Tram M6, M 17, 16, 27
Es gibt kostenfreie Parkplätze
2. Kraftfahrzeugzulassungsbehörde Standort Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Referat Kraftfahrzeugzulassung
Jüterboger Str. 3
10965 Berlin
Telefon: Vermittlung: (030) 90269 0, FAX: (030) 90269 3091
Verkehrsverbindungen: Bus 104, 341
Öffnungszeiten der Kraftfahrzeugzulassungsbehörden
Montag:
07:30 Uhr - 14:30 Uhr
Dienstag:
07:30 Uhr - 14:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr - 14:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag:
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Für telefonische Auskünfte steht Ihnen ein Servicetelefon in der Zeit von :
Montag – Mittwoch 07:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 12:30 Uhr
zur Verfügung
Für die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde Standort Berlin-Lichtenberg können Sie auch
Termine vereinbaren.
Taxifahrten
In Berlin warten ca. 6.000 Taxen auf Sie. Halteplätze befindet sich häufig in der
Nähe großer Hotels oder von Sehenswürdigkeiten.
Ausgewählte Halteplätze können Sie über eine Rufsäule direkt anrufen.
Oder Sie rufen eine Taxi-Funkzentrale an. Die Telefonnummern finden Sie in den
Gelben Seiten.
Der Berliner Taxi-Tarif
Der Taxi-Tarif ist bindend für alle Taxi-Unternehmer. Der Taxameter muss bei Fahrtbeginn
eingeschaltet werden, anderenfalls besteht im Unglücksfall kein Versicherungsschutz.
Grundbetrag bei Fahrtantritt: Euro 2,50
Normaltarif: 0 - 7 km: 1,53 € je km, ab 7 km: 1,02 € je km.
Für Kurzfahrten (unter 2 Kilometer und kürzer als 10 Minuten) kostet die Fahrt nur 3,00 €,
wenn Sie das Taxi auf der Straße anhalten..
Der Fahrpreis für Fahrten außerhalb des Berliner Stadtgebiets und Schönefeld kann frei
vereinbart werden.
16. Religionen in Berlin
Zu Berlin gehört eine Vielfalt an Religionen, auch wenn die Mehrheit der Bevölkerung
religiös nicht gebunden ist. Der Evangelischen Kirche gehören 23,4 Prozent der Berliner an,
der Römisch-Katholischen Kirche 9,1 Prozent. Etwa 200.000 Menschen bekennen sich zum
Islam das entspricht 5,9 Prozent der Bevölkerung.
Die jüdische Gemeinschaft hat sich im Laufe der letzten zehn Jahren vor allem durch
Neuzuwanderer aus Staaten der früheren Sowjetunion verdoppelt; derzeit zählt die Jüdische
Gemeinde zu Berlin gut 11.000 Mitglieder. Auch hinduistische und buddhistische
Religionsgemeinschaften sind in der Stadt vertreten.
16.1 Evangelische Kirche
Der Presse- und Öffentlichkeitsbeauftragte der EKBO
Pfr. Markus Bräuer
Georgenkirchstraße 69, 10249 Berlin
Tel: (030) 24 344 290, Fax: (030) 24 344 289
Email: mailto:[email protected], Internet: www.ekibb.de
16.2 Katholische Kirche
Erzbischöfliches Ordinariat Berlin
- Pressestelle –
Niederwallstraße 8-9, 10117 Berlin
Tel.: (030) 326 84-221, Fax: (030) 326 84-193
Internet: www.erzbistumberlin.de
16.3 Jüdischen Gemeinde zu Berlin
Sozialabteilung
Sozial- und Rechtsberatung, insbesondere auch in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten,
sowie Unterstützung beim Stellen von Anträgen, u.a. auf Entschädigung
Joachimstaler Straße 13, 10719 Berlin
Tel.: 880 28-145. Fax 880 28-115
16.4 Islam
Islamische Föderation in Berlin
Boppstraße 4, 10967 Berlin
Tel.: +49 30 / 692 38 72, Fax: + 49 30 / 695 08 218
E-mail: [email protected]
Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion - DITIB
Wiener Straße 12, 10999 Berlin
Telefon: 612 41 56, Telefax: 611 23 12
Kulturzentrum Anatolischer Aleviten e. V.
Waldemarstraße 20, 10999 Berlin
Telefon: 616 58 394, Telefax: 616 58 395
Mail: [email protected]
16.5 Andere Glaubensgemeinschaften
Buddhist Center Berlin
Grunewaldstr.18, 10823 Berlin
Tel: 49-30-78 70 42 13, Fax: 49-30-78 70 42 14
Mail: [email protected], URL: http://www.buddhismus-ost.de
„Das Buddhistische Haus" Frohnau
Edelhofdamm 54, 13465 Berlin
Tel.: 030-401 5580, Fax: 030-401 03227
Sikhgemeinde in Berlin
Gurdwara Sri Guru Singh Sabha Berlin e.V
Kögelstrasse 6, 13403 Berlin
Telefon: 0173 / 62 58 717, Mail: [email protected]
Internet: www.gurdwara-berlin.de
16.6 Weltanschaulich nicht gebundene Einrichtungen
Humanistischer Verband Deutschlands
Landesverband Berlin e. V.
Wallstraße 61-65, 10179 Berlin
Telefon: 613 904-0, Telefax: 613 904-50
Mail: [email protected], Internet: www.humanismus.de/hvd-berlin
Deutscher Freidenker-Verband
Landesverband Berlin
Pistoriusstraße 41, 13086 Berlin
Telefon: 92 40 94 84, Telefax: 36 03 43 67 71
Mail: [email protected], Internet: www.freidenker-berlin.de
Weitere Informationen über Glaubensgemeinschaften in Berlin finden Sie im Internet
unter:
http://www.meinestadt.de/berlin/home/kat/100-541-876-98404
17. Medien
Presse
Insgesamt gibt es in Deutschland rund 20 000 verschiedene Presseprodukte, darunter
spezielle Fachmagazine und Zeitschriften.
Das umfangreichste Angebot an deutscher und internationaler Presse erhält man bei den
Zeitschriftenläden in den Bahnhöfen und den Touristischen Zentren der Stadt. Die
wichtigsten Publikationen und Regionalausgaben gibt es in fast allen Kiosken und
Supermärkten.
Radio / Fernsehen
Besitzt man ein Radio und Fernsehgerät, sind Rundfunkgebühren an die „Gebühren-EinzugsZentrale“ zu zahlen (kurz: GEZ). Die Anmelde-Formulare für die GEZ bekommen Sie in
vielen Sparkassen oder Banken.
Im Hörfunk und auch im Fernsehen können Sie fremdsprachige Sendungen empfangen. Hier
weisen wir nur auf die öffentlich-rechtlichen Angebote des RBB und auf den Offenen Kanal
Berlin hin.
RBB – Radio multikulti
Masurenallee 8 - 14 14046 Berlin
Telefon: 3031-1678, Telefax: 3015-062
E-Mail: [email protected], Internet: www.multikulti.de
Empfang: auf Antenne 96,3 MHz, im Berliner Kabelnetz 91,6 MHz
Radio multikulti - das Radio der kulturellen Vielfalt mit Informationen über das
Zusammenleben der Kulturen bei uns und anderswo. Auf deutsch und in insgesamt 19
Fremdsprachen reist man mit ihnen durch Berlin aber auch um den Globus. Rap aus dem
Senegal, karelische Musik aus Finnland, Flamenco, Klezmer oder Merengue - alle Stile der
Welt haben hier ihren Platz.
Offener Kanal Berlin
Voltastraße 5
13355 Berlin
Telefon: 4640 05-0, Telefax: 4640 05-98
E-Mail: [email protected], Internet: www.okb.de
Empfang: auf Antenne 97,2 MHz, im Berliner Kabelnetz 96,2 MHz
Medienanstalt Berlin-Brandenburg
Kleine Präsidentenstr. 1
10178 Berlin
Telefon: 26 49 67-0, Telefax: 26 49 67-90
E-Mail: [email protected], Internet: www.mabb.de
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg ist die gemeinsame Landesmedienanstalt der Länder
Berlin und Brandenburg. Neben der Zulassung und Kontrolle privater Radio- und
Fernsehprogramme in Berlin und Brandenburg engagiert sich die Medienanstalt BerlinBrandenburg für den Ausbau der Rundfunkversorgung.
18. Kultur und Freizeit
18.1 Gastronomie: Essen und Trinken in Berlin
Berlin steht für internationale Gastronomie mit hohem Standard. Eine vielfältige Auswahl an
erstklassigen Restaurants lockt mit kulinarischen Köstlichkeiten. Fast 9.500
Gastronomiebetriebe unterschiedlichster Nationalitäten, Restaurants, Cafés, Bars, Kneipen,
Trattorias und Pubs laden zum Schlemmen und Genießen ein. Die verschiedensten Arten von
„Fast-Food“ wie z. B. Hamburger, Döner und nicht zuletzt die berühmte Berliner Currywurst
werden in entsprechenden Schnellrestaurants und an Imbissständen in der ganzen Stadt
angeboten.
18.2 Einkaufen in Berlin
Berliner Einkaufsstraßen, Shopping-Center und Märkte bieten alles, was das Shopping-Herz
begehrt. Beliebt und bekannt sind die Flaniermeile Kurfürstendamm, das neue Stadtquartier
am Potsdamer Platz und die traditionsreiche Friedrichstraße bis hin zur Spandauer Vorstadt.
Fans außergewöhnlicher Designerware oder trendiger Secondhand-Klamotten werden in den
Szene-Boutiquen in Prenzlauer Berg oder rund um den Hackeschen Markt im Stadtbezirk
Mitte fündig. Ein Bummel über die Berliner Wochenmärkte oder über die Floh-, Kunst- und
Trödelmärkte ist immer ein Erlebnis.
Informationen über die Berliner Märkte sowie Straßen- und Volksfeste sind unter
www.berlin.de/SenWiArbFrau/markt/index.html online abrufbar.
Die Listen der Märkte werden von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen,
Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin, Tel: 9013-8446, Fax: 9013-7274, in
Zusammenarbeit mit den für Wirtschaft zuständigen Abteilungen der Bezirksämter
herausgegeben. Diese Informationsschriften kann man sich auch per Post schicken lassen.
Ein Versand ist jedoch nur nach Zusendung von Postwertmarken in Höhe von 0,56 €
(Büchersendung) möglich.
Shopping Guide Berlin
Der aktuelle Einkaufsführer der Berlin Tourismus Marketing GmbH und IHK Berlin
präsentiert zahlreiche Shoppingzentren der Hauptsstadt. Berlin-Besuchern gewährt er mit
aktualisierten Einträgen zu den Ladenöffnungszeiten, dem Tax Free-Einkauf und vielen
weiteren wissenswerten Hinweisen eine gute Orientierung für einen Einkaufsbummel in der
Stadt. Der Einkaufsführer steht unter dem Motto: Modisches und Ausgefallenes, Bücher,
Kunst und Antiquitäten, Schmuck und Accessoires, Kunsthandwerk und Delikatessen aus
aller Welt: In der Metropole Berlin gibt es nichts, was es nicht gibt. Der aktuelle Shopping
Guide ist in deutsch und englisch erhältlich und kann über den BTM-Versandservice DVG
bezogen werden:
Tel.: +49 30 491023-14
Fax: +49 30 491023-25
18.3 Veranstaltungen: Museen, Theater, Filmstadt Berlin
Veranstaltungen in Berlin
Berlin ist ein Erlebnis - an jedem einzelnen Tag im Jahr.
Konzerte, Partys und Bälle, internationale Film- und Theater-Events stehen ebenso auf dem
Programm wie die berühmten langen Nächte der Kultur und Wissenschaften – ein weltweit
einzigartiges Angebot.
Museumslandschaft und Galerien in Berlin
In den 174 Berliner Museen ist die Kultur der Menschheit versammelt - von der Nofretete bis
zum Teddybären, vom prähistorischen Faustkeil bis zur Kunst unserer Tage. Große
Ausstellungen erschließen diesen Fundus immer wieder neu
Lange Nacht der Museen
Die Lange Nacht der Museen geht 2005 in Berlin in ihr neuntes Jahr. Sie bietet den
Besuchern die Gelegenheit, neue Museen zu entdecken – Berlin hat davon immerhin fast 170
– und sie hat eine ganze Reihe von anderen Städten animiert, ebenfalls Museumsnächte zu
veranstalten. Mit unterschiedlichen Schwerpunkten für den Winter und den Sommer werden
zweimal im Jahr Museen ausgesucht, die auf einer Vielzahl von Routen von 18.00 bis 02.00
Uhr nachts von etwa 60 Museumsbussen der BVG angefahren werden. Begann die erste
Lange Nacht noch mit 12 Museen, so sind in der 17. Langen Nacht bereits etwa 80 Museen,
Ausstellungen und temporäre Kunstprojekte beteiligt.
In den Einrichtungen erleben die Besucher nicht nur Führungen zu den Ausstellungen,
sondern ein reiches Spektrum an Kulturangeboten jeder Art: Konzerte, Performances,
Lesungen, Vorträge, Malaktionen, Filme und vieles mehr bieten ein spannendes Programm
für jeden Geschmack. Fantasievolle Catering-Angebote sorgen für das leibliche Wohl der
Gäste. Der kombinierte Ticketpreis von 12, ermäßigt 8 Euro pro Person enthält die Anfahrt
mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Nutzung der Busrouten, den Eintritt zu allen
Institutionen und Veranstaltungen der Langen Nacht sowie das Informationsheft. Die Busse
des Shuttle-Services werden von fachkundigem Personal begleitet.
Programminfos finden Sie auf der Website, im speziellen Programmheft und im
MuseumsTip-Newsletter "Ausstellungen": www.lange-nacht-der-museen.de
Berliner Theater- und Konzertlandschaft
Die größte Theater- und Orchesterstadt Deutschlands bietet täglich ein überwältigendes
Angebot an Unterhaltung und Kulturgenuss. Die Berliner Kulturlandschaft hält für jeden
Geschmack etwas bereit:
Die Theatermetropole Berlin hat über 300 feste Theater, von der festlichen Staatsbühne über
das professionelle engagierte Off-Theater, 12 Kinder- und Jugendtheater, ein neues MusicalTheater am Potsdamer Platz, bis zum Laien-Ensemble. Zu den Publikumsmagneten zählen
u.a. der Friedrichstadtpalast, das Theater des Westens, die Staatsoper unter den Linden, die
Deutsche Oper, das Wintergarten Varieté und das Theater am Kurfürstendamm. Die Bühnen
l locken mit ihrem facettenreichen Angebot 3,5 Mio. Theatergäste pro Jahr.
Musikalische Highlights
Drei Opernhäuser, acht Sinfonieorchester – unter ihnen das herausragende Berliner
Philharmonische Orchester – zehn Kammerorchester, rund 880 Chöre, vier freie
Opernensembles und unzählige Musikgruppen aller Richtungen und Stile.
Einmalige Kulturlandschaft
Die Museumsinsel in Mitte, von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt, und der von
Daniel Libeskind entworfene Bau des Jüdischen Museums sind Anziehungspunkte der
Menschen aus aller Welt.
Kunstszene
Eine ständig wachsende Galerieszene ergänzt das Angebot: 200 private Galerien und täglich
260 Ausstellungen bieten eine Fülle an Inspiration und Muße.
Kino- und Filmstadt Berlin
Mit 97 Kinos hat Berlin bundesweit die meisten Lichtspielhäuser im Verhältnis zur
Bevölkerung. 12 Mio. Besucher jährlich belegen die Faszination für das Medium Film in der
Stadt.
Mit insgesamt 13 Multiplex-Kinos bietet Berlin Filmkino einer neuen Generation. Insgesamt
128 Leinwände und 32.231 Plätze bieten moderne Kinounterhaltung für Tausende Zuschauer
täglich.
Internationale Filmfestspiele Berlin
Die Berlinale zieht jedes Jahr Filmschaffende wie Cineasten aus aller Welt nach Berlin. Als
die Berlinale an den Potsdamer Platz zog, zeigten sich die Gäste sofort von dem
hochmodernen Quartier begeistert. Mit 1.800 Plätzen im klassischen Zwei-Rang-Stil war das
Musical-Theater von Renzo Piano am Potsdamer Platz - unter den Augen der Welt - der
Berlinale Palast.
http://www.berlinale.de/
Messen und Kongresse
Mit herausragenden Messen, internationalen Veranstaltungen und Zukunftsforen ist die Stadt
Gastgeber für Global Business, Consumer und Menschen aus aller Welt.
Die wichtigsten Veranstaltungen der Messe Berlin sind die Internationale Funkausstellung IFA, die Internationale Tourismus-Börse ITB Berlin, die Internationale Grüne Woche Berlin,
die bautec - Internationale Baufachmesse Berlin und die ILA - Internationale Luft- und
Raumfahrtausstellung Berlin-Brandenburg - und die HomeTech Berlin.
Darüber hinaus stellen unter anderem die InnoTrans - Internationale Fachmesse für
Verkehrstechnik und die FRUIT LOGISTICA - Internationale Messe für Früchte- und
Gemüsemarketing informative Kommunikations- und Kontaktbörsen dar.
Berlin bietet mit dem Internationalen Congress Center Berlin (ICC Berlin) eine
multifunktionale Tagungsstätte.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.messe-berlin.de, www.berlin.de
www.berlin-partner.de
In den Stadteilmagazinen und in der Tagespresse wird jeweils aktuell auf Veranstaltungen
aller Art hingewiesen.
18.4 Sport
In einer multikulturellen Stadt wie Berlin hat der Sport als Mittel der Integration eine
wichtige Funktion. Es gehört zum gelebten Alltag, dass verschiedene Nationalitäten
miteinander trainieren. Über 3.000 Sporthallen, Stadien und Spielfelder, darunter so bekannte
wie das Olympiastadion und die Max-Schmeling-Halle stehen hier zur Verfügung. Das
Velodrom ist eine der größten Veranstaltungshallen Berlins. Hier finden Top-Events aus dem
Sport-, Konzert- und Showbereich statt. Im Velodrom Arena ist eine 250 Meter lange
Radrennbahn fest installiert. Sie gilt derzeit aufgrund ihrer punktsymmetrischen Konstruktion
und des hochwertigen Materials als eine der schnellsten Radrennpisten der Welt. Sogar zwei
Golfplätze liegen innerhalb des Berliner Stadtgebietes.
Sport- und Spielstätten in Berlin
Berlin ist nicht nur die Kultur-, sondern auch die Sport-Hauptstadt Deutschlands.
Sportveranstaltungen mit überregionaler und weltweiter Bedeutung finden in der Hauptstadt
regelmäßig ihre Austragungsorte. Darunter Veranstaltungen wie z. B. das FußballPokalfinale (Frauen und Männer), das Internationale Leichathletik Sportfest (ISTAF), der
Berlin-Marathon, das Internationale Reit- und Springturnier und die Internationale Deutsche
Tennismeisterschaften der Damen am Hundekehlesee.
Die Sportbegeisterung der Berlinerinnen und Berliner ist groß. Es gibt rund 1.900 Vereine
mit rund. 525.000 Mitgliedern. Darüber hinaus erfreuen sich die Berliner an den
Bundesligaspielen des Fußball-Erstligavereins Hertha BSC. Die Stadt und das Umland
locken mit vielfältigen Freizeitsportgelegenheiten, z. B.: Wassersport, Reitsport,
Fallschirmspringen, Golf, Segel- und Motorflugsport.
Berliner Großveranstaltungsstätten
In Berlins Arenen und Stadien werden nicht nur Sport-Events zu überregional bedeutsamen
Höhepunkten. Internationale Stars füllen die Stadien ebenso wie Sportgalas der Extraklasse.
Das Olympiastadion
Das Berliner Olympiastadion ist u. a. Austragungsort für die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft
2006, Bundesliga-Heimspiele von Hertha BSC, DFB-Pokalendspiele und das Internationale
Leichathletik Sportfest (ISTAF).
Außerdem finden hier hochrangige Kirchen- und Kulturveranstaltungen statt.
Das Velodrom
Das Velodrom ist die größte Veranstaltungshalle in Berlin. Hier finden Top-Events aus dem
Sport-, Konzert- und Showbereich statt. Ob Ausstellungshalle oder Galakulisse, Showroom
oder Kongressforum: Das Velodrom bietet nicht nur beste Voraussetzungen, sondern auch
einen höchst attraktiven Rahmen für Veranstaltungen aller Art.
Die Max-Schmeling-Halle
Die Max-Schmeling-Halle ist Austragungsort für Heimspiele des BasketballBundesligavereins Alba Berlin, Turniere des Landestanzsportverbandes, Boxkämpfe und
Musik-Großereignisse
Berliner Schwimmbäder
Berlin bietet ideale Bedingungen für Wassersportbegeisterte und Freizeitsportler. Mit 42
Frei- und Sommerbädern und 66 Hallenbädern stehen ausreichende Möglichkeiten zur
Verfügung.
Golf- und Bahnensportplätze in Berlin und Umgebung
In einer Metropole wie Berlin kommen die Liebhaber des "Grünen Sports" auf Ihre Kosten.
Mit zahlreichen Anlagen im Umland und kleineren Schlagplätzen in der Stadt, ist Golf als
Sport in Berlin vollständig etabliert
Berliner Eissportanlagen
Im Winterhalbjahr bietet die Hauptstadt zahlreiche wetterunabhängige Möglichkeiten zum
Schlittschuhlaufen. Auch das Training der Berliner Eishockey-Profis ist teilweise öffentlich
und für Zuschauer live mitzuerleben. Rund um die Uhr bieten die Kunsteisbahnen in Berlin
mehr als schnelle Runden.
Pferderennsport
Trabrennbahn Mariendorf
Adresse: Berliner Trabrenn-Verein e.V., Mariendorfer Damm 222 – 298, 12107 Berlin
Tel.: +49 (030) 7401 - 212
Fax.: +49 (030) 7401 – 211, Email: [email protected], Internet: www.berlintrab.de
Galopprennbahn Hoppegarten
Adresse: Union Klub von 1867, Goetheallee 1, 15366 Dahlwitz-Hoppegarten,
Tel.: 03342 38 93 – 0, Fax: 03342 300 691, [email protected]
Jogging und Walking
Berlin bietet auch schöne Routen zum Joggen und Walken. Die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung hat hierzu eine kostenlose Broschüre „Berlin in Bewegung, Die schönsten
Jogging- und Walkingrouten durch die Berliner Innenstadt, 2004“ herausgegeben. Sie
erhalten diese Broschüre bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Info-Center, Behrenstr. 42-45, 10117 Berlin
Tel.: (030) 90 20 55 55, Fax: (030) 90 20 52 64
E-Mail: SenStadt Info-Center
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 10.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 10.00 bis 14.00 Uhr
Weitere Informationen und Broschüren zu Sportstätten,
Sportveranstaltungen in Berlin erhalten sie im
Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
Beuthstraße 6 - 8
(Eingang Beuthstraße 8, rechts neben dem Haupteingang)
D-10117 Berlin
Tel.: +49 30 9026-5000
Fax: +49 30 9026-5530
E-Mail: [email protected]
sowie beim
Landes Sportbund Berlin und der Sportjugend Berlin
Jesse-Owens-Allee 2
14053 Berlin
Tel.: +49 30 300 02 – 0
Fax: +49 30 30 00 21 07
Internet: www.lsb-berlin.net
Sportvereinen
und
18.5 Naherholungsgebiete
Sie werden überrascht sein, wie viele Parks, Wälder und Seen Berlin hat. Kaum eine andere
Großstadt hat so viele Grünflächen aufzuweisen wie Berlin. Park- und Gartenanlagen,
Stadtplätze und Grünzüge unterschiedlicher Größe und Gestaltqualität aus verschiedenen
Zeitepochen prägen das Bild der Stadt. Mehr als 2.500 öffentliche Grünanlagen, Grünzüge
und
Stadtplätze
unterschiedlicher
Größe
und
Gestalt
bieten
vielfältige
Erholungsmöglichkeiten in der Stadt.
Die Wälder, Parks, Kleingärten und über 400.000 Straßenbäume machen Berlin zu einer
grünen Stadt. Wer an lauen Sommerabenden durch den Grunewald spaziert, im Garten des
Schlosses Charlottenburg lustwandelt oder auf der Domäne Dahlem Hängebauchschweine
streichelt, der mag manchmal vergessen, dass er in einer Metropole mit fast 3,4 Millionen
Einwohnern lebt.
Im Zentrum Berlins liegt der große Stadtpark „Tiergarten“. Tiere findet man hier zwar heute
weniger, dafür - zumindest an warmen Tagen - grillfreudige Großfamilien ganz
unterschiedlicher Nationalität, einen romantischen See und das dazugehörige Café am Neuen
See mit seinem großen Biergarten. Zum Verweilen laden auch zahlreiche Parks in den
Stadtteilen ein, z. B. der Volkspark Friedrichshain, die Gärten der Welt in Marzahn, u.a. mit
einem Japanischen und einem Chinesischen Garten und der Britzer Garten
(http://www.gruen-berlin.de/home/index.php). Berlin wird von Havel und Spree
durchflossen, die wichtigsten Kanäle sind der Teltowkanal und der Landwehrkanal. Allein
6,6 Prozent des Stadtgebiets sind Wasserflächen, fast 18 Prozent sind von Wald bedeckt,
weitere 11,5 Prozent sind Erholungsflächen und über fünf Prozent werden landwirtschaftlich
genutzt.
Zu allen Jahreszeiten bietet Berlin vielfältige Erholungsmöglichkeiten zu Fuß, auf dem
Fahrrad oder mit dem Boot. So locken etwa der Müggelsee http://www.berlin.de/berlin-imueberblick/linkfoto/mueggelsee.htmlund die Müggelberge, die Pfaueninsel und
Schwanenwerder, die Buchten entlang der Havelchaussee oder das Jagdschloss Grunewald.
Und während sich auf dem Schlachtensee und der Krummen Lanke an eisigen Wintertagen
die Schlittschuhläufer tummeln, ist in Berliner Wäldern und Grünanlagen bei ausreichend
Schnee nicht nur Rodeln, sondern sogar Skilaufen möglich.
Auf der anderen Seite der Glienicker Brücke liegt Potsdam, von wo aus das Schloss und der
Park von Sanssouci nur einen Sprung entfernt sind. Dazu kommen weitere Ausflugsziele auf
den Spuren Fontanes im Berliner Umland, wie etwa der nahegelegene Spreewald oder das
Schloss Rheinsberg.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bietet auf ihrer Internetseite viele Informationen
über Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen. Ausgewählte Grünanlagen und Plätze werden
in Wort und Bild vorgestellt, insbesondere hinsichtlich ihrer Freizeitangebote und der
Erreichbarkeit. Daneben erhalten Sie Hinweise auf unter Denkmalschutz stehende
Grünanlagen (Gartendenkmale) sowie Informationen zu "Sondergrünanlagen", wie dem
Botanischen Garten, dem Zoologischen Garten oder dem Tierpark Friedrichsfelde. Darüber
hinaus gibt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung viele zum Teil kostenlose Broschüren
heraus. Einige Veröffentlichungen sind nur über den Buchhandel oder Verlage zu beziehen.
Informationen zu den Veröffentlichungen erhalten Sie im Internet:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gruenanlagen/index.shtml oder bei
der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Info-Center, Behrenstr. 42-45, 10117 Berlin
Tel.: (030) 90 20 55 55, Fax: (030) 90 20 52 64
E-Mail: SenStadt Info-Center
Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag 10.00-16.00 Uhr
Freitag
10.00-14.00 Uhr
18.6 Tierpark, Zoo, Aquarium
Eine Stadt - Zwei Zoos
Der Fall der Mauer im Jahr 1989 und die Wiedervereinigung Deutschlands bedeuteten für
den Zoo einen neuerlichen Einschnitt. Berlin, in dessen Stadtteil Friedrichsfelde 1955 der
Tierpark gegründet worden war, hatte plötzlich zwei Zoologische Gärten. Allen politisch
Verantwortlichen war klar, dass sie erhalten bleiben und sich ergänzen müssten. Es wurde
ein Kooperationsvertrag geschlossen, der bis heute die Basis für eine enge Zusammenarbeit
bildet. Angestrebt wird darin besonders, dass jeder Zoo seinen spezifischen Charakter
behalten und ausbauen soll: Einerseits der Innenstadt-Zoo mit seinen vielen Tierhäusern und
dem großen Aquarium, andererseits der weiträumige Landschaftspark mit Großgehegen.
Beide Zoos zusammen besitzen zur Zeit einen Tierbestand, der an Vielfalt und Seltenheit von
keiner anderen Stadt der Welt erreicht wird.
http://www.zoo-berlin.de/willkommen.html
http://www.tierpark-berlin.de/start.html
Der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde
Größter und schönster Landschaftstiergarten Europas
Der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde ist an allen 365 Tagen im Jahr für seine Besucher aus
nah und fern geöffnet - auch Heiligabend und Silvester.
Auf 150 ha Fläche finden Sie einen Landschaftstierpark der seines Gleichen sucht.
Großzügige Freianlagen für Huftierherden, große Wasserflächen für Gänsevögel und
Flamingos sowie imposante Tierhäuser (Alfred-Brehm-Haus für Großkatzen und tropische
Vögel, Dickhäuterhaus für Elefanten, Nashörner und Seekühe, Kolibri-Krokodil-Haus und
Haus für afrikanische Primaten) erwarten Sie. Ein Besuch in der Schlangenfarm zeigt eine
der umfangreichsten Sammlungen an Giftschlangen in einem europäischen Schauterrarium.
Neu: Anlagen für asiatische und europäische Gebirgstiere und Anlage für Japanmakaken.
Der historische Mittelpunkt des Tierparks ist das jetzt als Museum gestaltete Schloß
Friedrichsfelde mit der historischen Gestaltung des Nord- und Südparterre, das Sie ebenfalls
besuchen können.
Adresse:
Tierpark Berlin-Friedrichsfelde
Am Tierpark 125, 10307 Berlin
Öffentliche Verkehrsmittel
Direkt zur Station "Tierpark" mit U-Bahn Linie U5, Tram-Linien 26, 27, 28; Bus-Linien 296,
396
Eintrittspreise Tageskarten
Erwachsene:
10,- €
Ermäßigt:
Studenten (mit gültigem Semesterausweis)
Berufsschüler. (mit gültigem Schülerausweis mit Lichtbild)
7,50 €
Erwerbslose (gegen Vorlage des Ausweises / Bewilligungsbescheid)
Zivildienstleistende und Wehrpflichtige (gegen Vorlage eines Ausweises)
Kinder von 3 bis einschließlich 15 Jahre
Schüler ab 16 Jahre (mit gültigem Schülerausweis)
Sozialunterstützte (gegen Vorlage des Ausweises)
Blinde und Schwerbeschädigte (100%) und deren Begleiter je
5,- €
Öffnungszeiten:
Kassenöffnung: täglich ab 9.00 Uhr
Kassenschluss:
Januar – Februar
16.00 Uhr
März
17.00 Uhr
April – September
18.00 Uhr
Oktober
17.00 Uhr
November – Dezember
16.00 Uhr
24. Dezember
13.00 Uhr
Besuchszeit: bis 1 Stunde nach Kassenschluss
Zoologischer Garten Berlin – Artenreichster Zoo der Welt
Der Berliner Zoo liegt als grüne Oase im Herzen der westlichen City. Heute ist der Berliner
Zoo der artenreichste der Welt. 1844 unter dem Preußenkönig Friedrich Wilhelm IV.
eröffnet, war er der erste Zoologische Garten Deutschlands. Auf einer 35 ha großen Fläche
mit altem Baumbestand und malerischen Wasserläufen präsentieren sich historische
Tierhäuser in exotischem Stil neben modernen Hightech-Anlagen wie dem Flusspferdhaus
und der neuen Robben-Pinguinanlage mit ihren Unterwasserfenstern. Sogar unter der Erde
gibt es im Berliner Zoo etwas zu sehen: eines der wenigen Nachttierhäuser in Europa.
Adresse: Hardenbergplatz 8, 10787 Berlin, Tel. 030. 25 40 10
Öffnungszeiten:
Montag – Sonntag
Frühlingszeit: 01.03. - 27.03.,
Sommerzeit: 28.03. - 03.10.,
Winterzeit: 04.10. - 28.02.,
09.00 - 17.30 Uhr
09.00 - 18.30 Uhr
09.00 - 17.00 Uhr
Aquarium Berlin
Eine Welt für sich ist das Aquarium. Auf 3 Stockwerken leben nicht nur Fische, sondern
auch Reptilien, Amphibien, Insekten und Wirbellose.
Hier befindet sich auch die erste begehbare Krokodilhalle der Welt!
http://www.aquarium-berlin.de/
Budapester Straße 32
10781 Berlin
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag, das ganze Jahr über
09.00 - 18.00 Uhr
Eintrittspreise:
Tageskarte ZOO
Erwachsene
10,00 EUR
Studenten, Berufsschüler, Erwerbslose,
Wehr- und Ersatzdienstleistende
7,50 EUR
Kinder - 3 bis einschließlich 15 Jahre,
Schüler ab 16 Jahren, (Schülerausweis),
Sozialunterstützte
5,00 EUR
Tageskarte Aquarium
Erwachsene
10,00 EUR
Studenten, Berufsschüler, Erwerbslose,
Wehr- und Ersatzdienstleistende
7,50 EUR
Kinder - 3 bis einschließlich 15 Jahre
Schüler ab 16 Jahren, (Schülerausweis),
Sozialunterstützte
5,00 EUR
Kombiticket ZOO/Aquarium
Erwachsene
15,00 EUR
Studenten, Berufsschüler, Erwerbslose,
Wehr- und Ersatzdienstleistende
12,00 EUR
Kinder - 3 bis einschließlich 15 Jahre
Schüler ab 16 Jahren (Schülerausweis),
Sozialunterstützte
7,50 EUR
IV. Langfristige Integration
19. Rechtliche Informationen zu Ihrem weiteren Aufenthalt in Berlin
19.1 Aufenthaltsrecht
Wir können Ihnen hier nur erste Informationen bieten. Genaueres entnehmen Sie bitte dem
Ratgeber zum neuen Aufenthaltsrecht, den der Beauftragte für Integration und Migration
zum neuen Aufenthaltsrecht herausgegeben hat. Der Ratgeber ist in Deutsch, Englisch,
Russisch und Türkisch verfügbar:
www.berlin.de/sengsv/auslb/publikationen/recht.html oder www.integrationsbeauftragte.de
Zudem bietet das Bundesministerium des Innern weitere Informationen zum Aufenthaltsrecht
auf seiner Website www.bmi.bund.de, insbesondere unter dem Stichwort „Häufige Fragen“
(FAQ) www.zuwanderung.de/2_faq.html.
Beim Aufenthaltsrecht gelten für Unions-Bürger, Bürger des Europäischen
Wirtschaftsraums, Schweizer und deren Familienangehörige unterschiedliche Regeln
als für andere Ausländer.
1 a) Aufenthaltsrecht für nicht Bevorrechtigte
Aufenthaltszweck
Sie können einen Aufenthaltstitel aus unterschiedlichen Gründen erhalten:
a) zur Ausbildung, z.B. Studium oder Sprachkurs,
b) zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit – das betrifft Selbständige und unselbständig
Beschäftigte,
c) aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, z.B. als anerkannter
Flüchtling,
d) aus familiären Gründen, z.B. Nachzug von Ehepartner oder Kindern, oder
e) wegen gesetzlich vorgeschriebener besonderer Aufenthaltsrechte, z.B. Recht auf
Wiederkehr von Ausländern, die als Minderjährige in Deutschland gelebt haben.
Aufenthaltstitel
Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu bestimmten Aufenthaltszwecken erteilt.
Die Dauer des Aufenthaltes richtet sich nach dem jeweiligen Zweck. Aus jeder
Aufenthaltserlaubnis ist abzulesen, ob der Inhaber erwerbstätig sein kann oder nicht.
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und schließt das Recht zu arbeiten ein. Sie ist
zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit Nebenbestimmungen versehen
werden, außer dass unter bestimmten Voraussetzungen die politische Betätigung verboten
oder die Wohnsitznahme beschränkt werden kann.
Allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel
Um überhaupt einen Aufenthaltstitel zu erhalten, müssen Sie in der Regel zunächst folgende
Voraussetzungen erfüllen:
a)
Sie müssen einen gültigen Pass oder Passersatz besitzen,
b)
Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein: Das heißt, Sie müssen für Ihre
Lebenshaltungskosten und ausreichenden Krankenversicherungsschutz selbst
aufkommen können, ohne dafür auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein;
c)
Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein,
d)
es darf kein Ausweisungsgrund vorliegen,
e)
Ihr Aufenthalt darf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland weder
beeinträchtigen noch gefährden,
f)
Sie müssen mit dem erforderlichen Visum eingereist sein und die für die Erteilung
des Aufenthaltstitels maßgeblichen Angaben bereits beim Visumantrag gemacht
haben,
g)
es darf kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot gegen Sie vorliegen und
h)
Sie dürfen sich nicht in einem entgegenstehenden, noch laufenden Asylverfahren
befinden, es sei denn, Sie haben einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
1 b) Aufenthalt von Unionsbürgern und anderen Bevorrechtigten
Unionsbürger haben das Recht, jederzeit in die anderen Staaten der EU einzureisen, sich
dort an beliebigen Orten aufzuhalten (Freizügigkeitsrecht) und zu selbst gesetzten
Zwecken niederzulassen (Niederlassungsfreiheit). Angehörige der EWR-Staaten, die nicht
EU-Bürger sind, sind EU-Bürgern in Bezug auf die Freizügigkeitsrechte gleichgestellt. Die
EU-Freizügigkeitsregeln gelten in weiten Teilen auch für die Staatsangehörigen der Schweiz.
Das Freizügigkeitsgesetz/EU zählt die Unionsbürger auf, die freizügigkeitsberechtigt sind.
Das gilt für selbständige oder nichtselbständige Erwerbstätige, Erbringer oder
Empfänger von Dienstleistungen, Studenten, Rentner, Nichterwerbstätige und
Verbleibeberechtigte (das sind aus dem Erwerbsleben des Aufnahmestaates ausgeschiedene
Personen).
Für Unionsbürger Mittel- und Osteuropas, deren Staaten zum 01. 05. 2004 beigetreten sind,
gelten allerdings Einschränkungen des Freizügigkeits- und Niederlassungsrechts, wenn sie
hier erwerbstätig werden möchten. Arbeitnehmer benötigen für ihr Recht auf Freizügigkeit
eine Arbeitserlaubnis-EU, über deren Erteilung die zuständige Arbeitsagentur entscheidet.
Ebenfalls freizügigkeitsberechtigt sind Unionsbürger, die sich für drei Monate zur
Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung in Deutschland aufhalten wollen.
Nichterwerbstätige Unionsbürger, Rentner und Studenten haben das Recht auf Einreise
und Aufenthalt allerdings nur, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
verfügen und eigenständig ihren Unterhalt sichern.
Freizügigkeitsberechtigte erhalten vom Amts wegen gebührenfrei eine unbefristete
Bescheinigung über ihr Freizügigkeitsrecht. Diese Bescheinigung wird grundsätzlich bei der
Anmeldung durch das Bürgeramt ausgestellt.
19.2 Die Niederlassungserlaubnis
Einen sichereren Status als die Aufenthaltserlaubnis bietet die Niederlassungserlaubnis. Die
Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und schließt das Recht zu arbeiten ein. Sie ist zeitlich
und räumlich unbeschränkt und darf nicht durch Nebenbestimmungen eingeschränkt werden,
außer dass unter bestimmten Voraussetzungen die politische Betätigung verboten oder die
Wohnsitznahme beschränkt werden kann.
19.3 Einbürgerung
Anspruchsberechtigt sind freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und Staatsbürger eines
EWR-Staates sowie Inhaber einer Niederlassungserlaubnis und einer Aufenthaltserlaubnis zu
bestimmten Zwecken. Von der Möglichkeit einer Einbürgerung ausgeschlossen sind Inhaber
von Aufenthaltserlaubnissen, die ihnen zu Ausbildungszwecken oder aus bestimmten
humanitären Gründen erteilt wurden.
Bedingung für eine Anspruchseinbürgerung ist ein achtjähriger rechtmäßiger und
gewöhnlicher Aufenthalt. Nehmen Sie aber erfolgreich an einem Integrationskurs teil,
reichen sieben Jahre rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalts für Ihre
Anspruchseinbürgerung aus.
V. Hilfen in Notfällen
20. Krisendienste
20.1 Häusliche Gewalt
Gewalt in Familie und Partnerschaften gibt es in allen gesellschaftlichen Schichten und
Kulturen. Sie trifft Frauen und Kinder, unabhängig von Alter, Bildung, Religion und
nationaler Herkunft. Es sind ganz “normale” Familienväter, Ehemänner und Lebenspartner,
die Frauen bedrohen, schlagen oder sexuell misshandeln, ihnen Kontakte zu Freundinnen und
Bekannten verbieten und sie in finanzieller Abhängigkeit halten. Aus einem Gefühl von
Scham und großer Angst heraus fällt es vielen Frauen schwer, sich Hilfe und Unterstützung
zu suchen. Die Möglichkeiten für ausländische Frauen, sich aus einer Misshandlungssituation
zu befreien, sind häufig durch einen nach wie vor an die Ehe gebundenen und dann
ungesicherten Aufenthaltsstatus, fehlende Arbeitserlaubnis und finanzielle Nöte zusätzlich
erschwert. Die Sorge von Frauen, eine eigenständige Lebensperspektive für sich und ihre
Kinder entwickeln zu können, ist sehr groß. Adäquate psychosoziale und juristische Hilfen
für Migrantinnen sind daher von besonderer Bedeutung. Gerade in einer Krisensituation ist
es wichtig, sich vertrauensvoll in der eigenen Muttersprache verständigen zu können.
Hotline und Zufluchtseinrichtungen
BIG-Hotline täglich 9.00 – 24.00 Uhr Tel. 611 03 00
Die BIG-Hotline (Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt) bietet telefonische
Beratung für Frauen, die körperliche und seelische Gewalt
erfahren. Diese erfolgt auf Wunsch auch anonym. Die Mitarbeiterinnen bieten Informationen
über und Vermittlung in Zufluchtseinrichtungen. Bei Bedarf werden Sprachmittlerinnen für
persönliche Gespräche herangezogen. Die Hotline richtet sich mit ihrem Angebot auch an
Personen aus dem privaten und sozialen Umfeld der Frauen sowie an Behörden, soziale
Einrichtungen und Institutionen.
20.2 Frauenhäuser und ähnliche Einrichtungen
Die sechs Berliner Frauenhäuser bieten Tag und Nacht Platz für Frauen und ihre Kinder, die
Schutz suchen. Das Aufsuchen des Frauenhauses kann es den Frauen ermöglichen, sich aus
dem Gewaltverhältnis zu lösen, die eigene Situation zu überdenken und neue Perspektiven zu
finden. Die Mitarbeiterinnen beraten und unterstützen jede Frau individuell bei der Klärung
ihrer eigenen Situation.
In den Frauenhäusern arbeiten Frauen unterschiedlicher nationaler Herkunft und mit
verschiedenen muttersprachlichen Kenntnissen. Darüber hinaus bemühen sich die
Mitarbeiterinnen um die Zusammenarbeit mit Sprachmittlerinnen, damit jede Zuflucht
suchende Frau die Möglichkeit hat, sich in ihrer eigenen Sprache zu verständigen.
Der Aufenthalt im Frauenhaus ist anonym und kostenlos.
2.Autonomes Frauenhaus Tel. 374 90 622
3.Autonomes Frauenhaus Tel. 559 35 31
4.Autonomes Frauenhaus Tel. 9161 18 36
Frauenhaus Bora Tel. 986 43 32
Frauenhaus der Caritas Tel. 851 10 18
Interkulturelles Frauenhaus Tel. 80108050
Wegweiser für Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind
Von der AG Migrantinnen bei BIG (Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt) in
Kooperation mit der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen wurde ein
Wegweiser für Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, erstellt.
Übersetzungen ausgewählter Teile des Wegweisers sind in Arabisch, Englisch, Französisch,
Polnisch, Russisch, Serbokroatisch, Spanisch, Thai, Türkisch und Vietnamesisch erhältlich.
Sie erhalten den Wegweiser unter anderem beim Beauftragten des Berliner Senats für
Integration und Migration, Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin, Telefon: 9017-2351
(Öffnungszeiten siehe unter 4.) und im Internet als Download im pdf – Format bei der BIG –
Hotline unter: www.big-hotline.de
20.3 Krisendienste für Kinder und Jugendliche
Die drei von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport eingerichteten
Krisendienste sind rund um die Uhr zugängliche Anlaufstellen für Jugendliche, die sich in
einer Notsituationen befinden. Beratung und Unterbringung sind grundsätzlich freiwillig. In
einem Krisendienst ist die Unterbringungsmöglichkeit zeitlich begrenzt. Daher muss
möglichst rasch geklärt werden, welche Perspektiven für die betroffenen Kinder und
Jugendlichen gefunden werden können.
Jugendnotdienst:
Der Jugendnotdienst richtet sich an alle 14 bis 18jährige Mädchen und Jungen in Not- und
Krisensituationen. Er bietet ambulante Beratung und kurzfristige Unterbringung bereit.
Kostenlose Rufnummer: 0130 865252
Adresse: Mindener Straße 14, 10589 Berlin, Telefon 34 40 27/28/29
Herzbergstraße 83, 10365 Berlin, Telefon rund um die Uhr: 55051900
www.maedchennotdienst.de
E-Mail [email protected]
Mädchennotdienst:
Der Mädchennotdienst bietet Mädchen und jungen Frauen im Alter von 14 bis 18 Jahren
Beratung nach sexueller Gewalt und eine vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit.
Adresse: Herzbergstraße 83, 10365 Berlin
Telefon: 55 05 19 00
www.maedchennotdienst.de
E-Mail: [email protected]
Kindernotdienst
Der Kindernotdienst gehört zu den bezirksübergreifenden Krisendiensten der
Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport. Kinder bis zu 14 Jahren können dort ohne
bürokratischen Aufwand kurzfristig aufgenommen werden. Die Familie wird von den
Mitarbeitern über den Verbleib informiert. Die Betreuer führen auch Krisengespräche und
Beratungen mit den Eltern durch. Die Kinder können sich selbständig beim Kindernotdienst
melden.
Adresse: Gitschiner Str. 48/49, 10969 Berlin-Kreuzberg
Tel.: 61 00 61
20.4 Für alle Fälle – Notrufnummer und Notdienste
Allgemeiner Notruf
Polizei
Feuerwehr
Krankentransport-Leitstelle
Kriminalpolizei, Beratung
Verkehrsnotruf
ACE-Pannenhilfe
ADAC-Pannenhilfe
über
Handy
ADAC-Reiseruf
ADAC-Rettungshubschrauber
Ärztlicher Notruf
Beratungsstellen für Vergiftungserscheinungen
Giftnotzentrum
Giftnotruf (nur für Erwachsene)
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
Kassenzahnärztlicher Notdienst
Zahnärztlicher Nacht-Notfalldienst
Kundendienste Versorgungsunternehmen
Gas: GASAG Entstörungsdienst
Wasser: Entstörungsdienst
Telefon: Telekom Störungsannahme
Funkstörungen
Kundendienste Verkehr
BVG-Kundendienst (6-23 Uhr)
Deutsche Bahn AG automatische
Fahrplanauskunft
Omnibusbahnhof Funkturm
Kreditkarten Notruf (Kartenverlust)
Scheckkarten Notruf (Kartenverlust)
Soziale Notrufeinrichtungen
Hotline für Urlauber in Gefahr
Berliner Krisendienst
Frauenkrisentelefon:
Mo. + Do. 10-12, Di, Mi, Fr 19-21 Uhr
Sa, So 17-19 Uhr
LARA Krisen- und Beratungszentrum
Für vergewaltigten Frauen
Hotline (BIG)
Schwules Überfalltelefon Berlin
(Mann-O-Meter)
Kindernotdienst
Jugendnotdienst
Kinderschutzzentrum Berlin
Kirchliche Telefonseelsorge
Opferhilfe Berlin, Beratungsstelle
für Opfer von Straftaten
Weißer Ring
Opfer-Notruf
Verloren / Gefunden
BVG-Fundbüro
Potsdamer Str. 182
Fundbüro Deutsche Bahn AG
Zentrales Fundbüro
Platz der Luftbrücke 6
110
112
112
4664-973466
0180-234 35 36
0180-2 22 22 22
22 22 22
86 86-0
110 oder 112
192 40
45 05-5 35 55
310 03-1
89 00 43 33
42 21-14 37
78 72-72
0800-292 59 59
0800-3 30 20 00
0180-3 23 23 23
1 94 49
0800-150 70 90
3 02 53 61
069-79 33 19 10
069-79 33 19 10, 01805-02 10 21
0188 81 70
390 63-00
615 42 43
615 75 96
216 88 88
6 11 03 00
216 33 36
6 10 06-1
3 49 99 34
0800 111 0 111
0800 111 0 222
395 28 67
833 70 60
01803- 34 34 34
25 62 30 40
01805 99 05 99
75 60-0