1518 - Abgeordnetenhaus von Berlin
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1518 - Abgeordnetenhaus von Berlin
1518 Senatsverwaltung für Finanzen II F - H 6207-1/2013 Berlin, den 15. Mai 2014 920-2249 [email protected] An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Rundschreiben zum Verfahren bei den EU-Strukturfondsmitteln (EFRE, ESF) der Förderperiode 2014 bis 2020 im Haushaltsjahr 2014 Nr. 4.3 des 1. Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2014 – 1. HWR 2014 Ich bitte, das beigefügte Rundschreiben zur Kenntnis zu nehmen. Eine umfassende Darstellung habe ich als Vollumfängliches Netzdokument (VND) auf meiner Intranetseite veröffentlicht http://www.verwaltberlin.de/sen/finanzen/haushalt/haushaltswirtschaft/ In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin Geschäftszeichen II F – H 6207-1/2013 An die Hauptverwaltung mit der Senatskanzlei, den Senatsverwaltungen die ihnen nachgeordneten Behörden (Sonderbehörden), die nicht rechtsfähigen Anstalten, die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe und Sondervermögen die Bezirksämter von Berlin die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe Bearbeiter Herr Nitschke, II F 22 Dienstgebäude Klosterstraße 59, 10179 Berlin-Mitte Zimmer 2002 Telefon (030) 9020 - 2249 Telefax (030) 9020 28 - 2249 E-Mail rene.nitschke@ senfin.berlin.de Internet www.Berlin.de/sen/finanzen Verkehrsverbindungen U Klosterstraße S+U Jannowitzbrücke Datum 15. Mai 2014 den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, die Präsidentin des Rechnungshofs, den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nachrichtlich über die jeweilige Fachverwaltung die Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Anstalten des öffentlichen Rechts, die Stiftungen des öffentlichen Rechts den Vorsitzenden des Hauptausschusses Rundschreiben zum Verfahren bei den EU-Strukturfondsmitteln (EFRE, ESF) der Förderperiode 2014 bis 2020 im Haushaltsjahr 2014 Nr. 4.3 des 1. Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2014 – 1. HWR 2014 Da eine Aufteilung der EU- Strukturfondsmittel (EFRE, ESF) der Förderperiode 2014 bis 2020 zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht möglich war, sind diese für das Jahr 2014 (und 2015) in einer zentralen Vorsorge im Einzelplan 13 - Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung - veranschlagt. Nachdem der Senat in seiner Sitzung am 29. April 2014 die Operationellen Programme (OP) für den EFRE und den ESF der Förderperiode 2014 bis 2020 beschlossen und damit auch über die Mittelverteilung entschieden hat, sind für den Fall einer beabsichtigten Inanspruchnahme von EU-Mitteln – entsprechend meiner Ankündigung Die Senatsverwaltung für Finanzen ist seit August 2011 als familienbewusste Arbeitgeberin zertifiziert ... -2- nach Nr. 4.3 des 1. HWR 2014 – bis auf Weiteres nachfolgende Hinweise zu beachten. 1. In Abgrenzung zu den Ausgaben der EU-Förderperiode 2007-2013 sind die Einnahmen und Ausgaben in den fachlich in Betracht kommenden Kapiteln bei Titeln mit der Endung 95 (ESF) bzw. 96 (EFRE) nachzuweisen (vgl. hierzu Übersicht in der Anlage). 2. Im Hinblick auf die im Einzelplan 13 veranschlagte Vorsorge ist vor der Leistung von Ausgaben vorab meine Zustimmung einzuholen. Bei erfolgter Zustimmung sind die Ausgaben mit dem Buchungsschlüssel M40 in Zugang zu stellen (vgl. hierzu mein Schreiben II B - HB 0140-1/2006 vom 7.7.2006). 3. Sofern Finanzierungszusagen für kommende Haushaltsjahre beabsichtigt werden, sind die erforderlichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen bei mir zu beantragen. Den nach Nr. 5 des 1. HWR 2014 bei Maßnahmen mit einer im Haushaltsplan dargestellten Drittmittelbeteiligung von mindestens 50 v. H. bestehende allgemeinen Einwilligungsverzicht aus Nr. 3 AV zu § 38 LHO setze ich für die EU-Mittel der Förderperiode 2014 bis 2020 außer Kraft. Meine Einwilligung zu außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gilt dann auch für die Inanspruchnahme. Ich weise darauf hin, dass die Leistung von Ausgaben bzw. das Eingehen von Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre vor der Genehmigung der OP durch die EU-Kommission im Risiko des jeweiligen Ressorts liegt. Sofern eine durch Senatsbeschluss vorgesehene EU-Finanzierung im endgültigen OP nicht mehr enthalten sein sollte und damit eine entsprechende Mittelerstattung durch die EU entfällt, behalte ich mir vor, einen verursachergerechten haushaltsmäßigen Ausgleich durch haushaltswirtschaftliche Steuerungsmaßnahmen vorzunehmen. Verteilerhinweis Dieses Rundschreiben wird nur den obersten Landesbehörden (Einzelplanverantwortliche) und den Bezirksämtern von Berlin unmittelbar übersandt. Die weitere Verteilung an alle nachgeordneten Einrichtungen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie die Herstellung von Mehrabdrucken bitte ich in eigener Verantwortung zu veranlassen. Es wird im Intranet unter der Adresse Senatsverwaltung für Haushaltswirtschaft Finanzen > Abteilung II - Haushalt > Haushalt > abrufbar sein. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den Bereichen Kostenund Leistungsrechnung, Gutachten und Beraterverträgen, Rechtsvorschriften (LHO, HtR), Rundschreiben, ProFiskal und vieles mehr. In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen