1518 - Abgeordnetenhaus von Berlin

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1518 - Abgeordnetenhaus von Berlin
1518
Senatsverwaltung für Finanzen
II F - H 6207-1/2013
Berlin, den 15. Mai 2014
920-2249
[email protected]
An den
Vorsitzenden des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –
Rundschreiben zum Verfahren bei den EU-Strukturfondsmitteln (EFRE, ESF)
der Förderperiode 2014 bis 2020 im Haushaltsjahr 2014
Nr. 4.3 des 1. Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2014 – 1. HWR 2014
Ich bitte, das beigefügte Rundschreiben zur Kenntnis zu nehmen.
Eine umfassende Darstellung habe ich als Vollumfängliches Netzdokument (VND)
auf
meiner
Intranetseite
veröffentlicht
http://www.verwaltberlin.de/sen/finanzen/haushalt/haushaltswirtschaft/
In Vertretung
Klaus Feiler
Senatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin
Geschäftszeichen
II F – H 6207-1/2013
An
die Hauptverwaltung mit
der Senatskanzlei,
den Senatsverwaltungen
die ihnen nachgeordneten Behörden (Sonderbehörden),
die nicht rechtsfähigen Anstalten,
die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe und Sondervermögen
die Bezirksämter von Berlin
die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe
Bearbeiter
Herr Nitschke, II F 22
Dienstgebäude
Klosterstraße 59, 10179 Berlin-Mitte
Zimmer 2002
Telefon (030) 9020 - 2249
Telefax (030) 9020 28 - 2249
E-Mail
rene.nitschke@
senfin.berlin.de
Internet www.Berlin.de/sen/finanzen
Verkehrsverbindungen
U Klosterstraße
S+U Jannowitzbrücke
Datum
15. Mai 2014
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses,
die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs,
die Präsidentin des Rechnungshofs,
den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
nachrichtlich
über die jeweilige Fachverwaltung
die Körperschaften des öffentlichen Rechts,
die Anstalten des öffentlichen Rechts,
die Stiftungen des öffentlichen Rechts
den Vorsitzenden des Hauptausschusses
Rundschreiben zum Verfahren bei den EU-Strukturfondsmitteln (EFRE, ESF) der
Förderperiode 2014 bis 2020 im Haushaltsjahr 2014
Nr. 4.3 des 1. Haushaltswirtschaftsrundschreibens 2014 – 1. HWR 2014
Da eine Aufteilung der EU- Strukturfondsmittel (EFRE, ESF) der Förderperiode 2014
bis 2020 zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht möglich war, sind diese für
das Jahr 2014 (und 2015) in einer zentralen Vorsorge im Einzelplan 13 - Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung - veranschlagt.
Nachdem der Senat in seiner Sitzung am 29. April 2014 die Operationellen Programme (OP) für den EFRE und den ESF der Förderperiode 2014 bis 2020 beschlossen
und damit auch über die Mittelverteilung entschieden hat, sind für den Fall einer beabsichtigten Inanspruchnahme von EU-Mitteln – entsprechend meiner Ankündigung
Die Senatsverwaltung für Finanzen ist seit August
2011 als familienbewusste Arbeitgeberin zertifiziert
...
-2-
nach Nr. 4.3 des 1. HWR 2014 – bis auf Weiteres nachfolgende Hinweise zu beachten.
1. In Abgrenzung zu den Ausgaben der EU-Förderperiode 2007-2013 sind die Einnahmen und Ausgaben in den fachlich in Betracht kommenden Kapiteln bei Titeln
mit der Endung 95 (ESF) bzw. 96 (EFRE) nachzuweisen (vgl. hierzu Übersicht in
der Anlage).
2. Im Hinblick auf die im Einzelplan 13 veranschlagte Vorsorge ist vor der Leistung
von Ausgaben vorab meine Zustimmung einzuholen. Bei erfolgter Zustimmung
sind die Ausgaben mit dem Buchungsschlüssel M40 in Zugang zu stellen (vgl.
hierzu mein Schreiben II B - HB 0140-1/2006 vom 7.7.2006).
3. Sofern Finanzierungszusagen für kommende Haushaltsjahre beabsichtigt werden,
sind die erforderlichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen bei mir
zu beantragen. Den nach Nr. 5 des 1. HWR 2014 bei Maßnahmen mit einer im
Haushaltsplan dargestellten Drittmittelbeteiligung von mindestens 50 v. H. bestehende allgemeinen Einwilligungsverzicht aus Nr. 3 AV zu § 38 LHO setze ich für
die EU-Mittel der Förderperiode 2014 bis 2020 außer Kraft. Meine Einwilligung zu
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gilt dann auch für die Inanspruchnahme.
Ich weise darauf hin, dass die Leistung von Ausgaben bzw. das Eingehen von Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre vor der Genehmigung der OP durch
die EU-Kommission im Risiko des jeweiligen Ressorts liegt. Sofern eine durch Senatsbeschluss vorgesehene EU-Finanzierung im endgültigen OP nicht mehr enthalten
sein sollte und damit eine entsprechende Mittelerstattung durch die EU entfällt, behalte ich mir vor, einen verursachergerechten haushaltsmäßigen Ausgleich durch haushaltswirtschaftliche Steuerungsmaßnahmen vorzunehmen.
Verteilerhinweis
Dieses
Rundschreiben
wird
nur
den
obersten
Landesbehörden
(Einzelplanverantwortliche) und den Bezirksämtern von Berlin unmittelbar übersandt.
Die weitere Verteilung an alle nachgeordneten Einrichtungen und juristischen
Personen des öffentlichen Rechts sowie die Herstellung von Mehrabdrucken bitte ich
in eigener Verantwortung zu veranlassen.
Es wird im Intranet unter der Adresse
Senatsverwaltung für
Haushaltswirtschaft
Finanzen
>
Abteilung
II
-
Haushalt
>
Haushalt
>
abrufbar sein. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den Bereichen Kostenund Leistungsrechnung, Gutachten und Beraterverträgen, Rechtsvorschriften (LHO,
HtR), Rundschreiben, ProFiskal und vieles mehr.
In Vertretung
Klaus Feiler
Senatsverwaltung für Finanzen