infoblatt - Innung des Berliner Taxigewerbes eV

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infoblatt - Innung des Berliner Taxigewerbes eV
infoblatt
Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.
Vorweg
April 2015
Aktuell
Der neue Tarif und
der gesetzliche Mindestlohn
„Taxifahren in Berlin soll schon wieder teurer werden!“
So oder so ähnlich werden die Schlagzeilen in den
meisten Berliner Zeitungen lauten. Das wird
voraussichtlich Anfang Mai so weit sein und viele
bringen es dann nicht mehr in einen Zusammenhang
mit der Einführung des Mindestlohnes zu
Jahresbeginn. Seit dem 01. Januar 2015 sind aber
auch alle Taxiunternehmer verpflichtet, ihren
Beschäftigten pro Stunde mindestens 8,50 € zu zahlen.
Tarifstufe 1 Kurzstrecke
5,00 €
Tarifstufe 2 Grundpreis
3,90 €
Tarifstufe 2 Kilometerpreis 0>7 km
2,00 €
Tarifstufe 2 Kilometerpreis >7 km
1,50 €
Zuschlag 5-8 Personen Pauschal
5,00 €
Höchstsumme der Zuschläge
13,00 €
Wartezeit pro Stunde
Alle übrigen Tarifbestände bleiben
30,00 €
unverändert.
Eine Tarifanpassung zum ersten Januar hätte bei unseren Kunden eine größere Akzeptanz erfahren und
wäre für unsere Unternehmer bitter nötig gewesen. Die Verzögerung der Tarifanpassung und die Pflicht,
den Mindestlohn zu zahlen, hat ca. 5-8 % der Taxifahrer den Job in Berlin gekostet. Wie immer hat es die
sozial Schwachen getroffen: die Hausfrauen oder die Rentner, die Ihre Haushaltskasse aufbessern wollten.
Ich persönlich kenne Taxifahrer, die nach der Entlassung Anfang des Jahres Wochen gebraucht haben,
wieder eine Stelle zu finden. Überall ist ein Einstellungstop eingetreten, weil die Auswirkungen des
Mindestlohns für viele Taxiunternehmer immer noch nicht vorhersehbar sind.
Mit großen Einbußen für Unternehmer und Fahrer wurde bisher ein Spagat geschafft, der nicht lange
durchzuhalten ist. Für unsere Fahrer heißt das: wer seinen Arbeitsplatz nicht schon verloren hat, muss auf
steuerfreie Zulagen verzichten und hat heute weniger Netto als vor der Einführung des Mindestlohns. Wir
Unternehmer haben größeren Verwaltungsaufwand und höhere Lohnkosten, obwohl bei unseren
Beschäftigten weniger ankommt.
Die notwendige Folge ist eine Verdichtung der Arbeitszeit und das Beschneiden der Freiheiten unseres
Fahrpersonals. Zu beobachten ist daher ein verstärktes Abwandern sozialversicherungspflichtig
beschäftigter Fahrer in eine Existenz als selbstfahrender Einzelunternehmer, die dann selbst nicht vom
Mindestlohn betroffen sind. Die Termine für die Sach- und Fachkundeprüfung “Taxi- und
Mietwagenverkehr” bei der IHK zu Berlin sind für Monate im Voraus ausgebucht.
Aus schlecht bezahlten Fahrern werden schlecht verdienende Selbständige, die kaum für ihr Alter
vorsorgen können. Das grundsätzliche Problem, dass zu viele Taxen um ein dafür nicht ausreichendes
Kunden- und damit Umsatzpotential konkurrieren, ist damit nicht gelöst. Die neue Selbständigkeit wird so
zu einer Selbstversklavung, wobei viele nicht einmal merken, dass sie sich die Fußfesseln selbst angelegt
haben. Ganz nach dem Motto: “Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied!“
Trotz allem wünsche ich eine gute Kasse und sende kollegiale Grüße
Leszek Nadolski
1. Vorsitzender
Ihr Recht - Aktuell
Sächsische Straße 70
10707 Berlin
T 030 859089-0
F 030 859089-22
E [email protected]
W www.wws-law.de
Werden die Kosten eines ärztlichen Attestes ersetzt?
Gibt es bei Schleudertrauma Schmerzensgeld?
Als Berufskraftfahrer sind Sie durch aufmerksames und rücksichtsvolles Fahren natürlich stets
und ständig bemüht, ihn zu vermeiden: den Unfall. Aber gerade beim Auffahrunfall hat man es
einfach nicht in der Hand und dann passiert er mitunter eben doch. Im besten Fall haben Sie „nur“
einen Sachschaden am Fahrzeug – leider kommt es jedoch häufig auch zu Verletzungen.
Typische Verletzung beim Auffahrunfall ist das „Schleudertrauma“ – die sogenannte HWSDistorsion. Wenn Sie schon einmal in der misslichen Lage waren, ein Schleudertrauma zu
erleiden, können Sie mit Sicherheit ein Lied von wochenlangen Kopfschmerzen und
Schwindelgefühlen singen. Das in rechtlicher Hinsicht problematische an dieser Verletzung ist
jedoch, dass sie schwer nachgewiesen werden kann. Es kann daher hilfreich sein, sich durch ein
ärztliches Attest die Beschwerden bestätigen zu lassen. Soweit dadurch Kosten entstehen, so
sind diese regelmäßig vom Unfallverursacher zu tragen. Dies hat auch das OLG Düsseldorf in
einem aktuellen Urteil so entschieden. Der Schädiger kann dann auch nicht eine
Kostenübernahme mit der Begründung verweigern, die Kosten des Attestes seien kein Schaden,
der durch den Unfall entstanden ist. Die Höhe des Schmerzensgelds beim Schleudertrauma
richtet sich laut OLG nach Schwere und Ausmaß der Verletzung. Im entschiedenen Fall hatte der
Geschädigte rund 8 Wochen unter Kopfschmerzen und Schwindel gelitten. Hierfür hat das OLG
ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.200,00 Euro für angemessen aber auch ausreichend erachtet.
Angesichts der unangenehmen Beschwerden wünschen wir Ihnen jedoch allezeit eine unfallfreie
Fahrt und gute Einnahmen.
Ihr Anwaltsteam
Ab Mitte Mai 2015 beginnt die nächste
Schulung zur Sach- und Fachkunde
(„Unternehmerschein“).
Vormerkungen können telefonisch unter:
030 236 27 204 vorgenommen werden.
Saatwinkler Damm 65 13627 Berlin Tel: 030/60501165
Aktuell
SchwuZ - Rollbergstraße
Seit November 2013 ist die Lokation „SchwuZ“ vom
Mehringdamm in die Rollbergstraße auf das Kindl-Gelände
umgezogen. Nach diesem Umzug stellte man dann schnell
fest, dass mit dem großen Publikumsverkehr auch das
Verkehrsaufkommen - speziell der Taxen - gestiegen ist.
Damit war es dann mit der Ruhe vorbei.
Aus diesem Grund wurde ein „Runder Tisch“ ins Leben
gerufen, wo alle Probleme der Anwohner, des
Taxigewerbes und des Investors für das Kindle-Gelände
besprochen werden soll.
Als erste Maßnahme konnte ein Taxihalteplatz in der
Rollbergstraße zwischen der Karl-Marx-Straße und der
Hans-Schiftan-Straße eingerichtet werden. Dieser sollte für
einen Zeitraum von ca. 1 Jahr zur Beobachtung der
Situation dienen. Leider haben uns Anfang dieses Jahres
die begonnenen Bauarbeiten in der Rollbergstraße einen
Strich durch die Beobachtung gemacht, sodass erst einmal
nur neue Vorschläge auf dem Papier diskutiert werden
können. Papier ist bekanntlich geduldig.
Wir werden über die Entwicklung weiter berichten.
Bahnhof Spandau
Der
geschäftsführende
Vorstand
hatte
mehrere
Zusammenkünfte mit dem Fraktionsvorsitzenden der SPD
im Abgeordnetenhaus Berlin, Herrn Saleh. Bei diesen
Besprechungen wurde auch von uns das leidige Thema
des Halteplatzes am Fernbahnhof Spandau angesprochen.
Herr Saleh versprach uns darauf hin zu helfen und lässt
einen Beschlussantrag in die BVV von Spandau
einbringen, wo die Bezirksverordnetenversammlung das
zuständige Bezirksamt beauftragt zu prüfen, ob der
gegenüberliegende Parkstreifen in der Seegefelder Straße
als Nachrückplatz genutzt werden kann.
Hotelumbenennung
Das Management des Hotels Esplanade teilte uns Ende
März mit, dass es seit dem 06.01.2015 unter folgenden
neuen Namen firmiert. Das Management bat uns, dies
dem Berliner Taxigewerbe mitzuteilen, da es sich bei allen
Taxifahrern noch nicht herumgesprochen hat.
SHERATON BERLIN GRAND HOTEL ESPLANADE
Rotes Rathaus
Die Baufirma Asphalta teilte uns mit, dass nach erfolgtem
Neubau der U-Bahn die Oberfläche wieder hergestellt wird.
Die Entwurfsplanung ist derzeit in Bearbeitung. Es wird an
der Spandauer Straße/Rathausstraße wieder
ein Taxihalteplatz mit Rufsäule eingerichtet.
Es sieht so aus, dass dieses Chaos bald
der Vergangenheit angehört.
Bernd Dörendahl
2. Vorsitzender
Auch im Jahr 2015 freier Eintritt ins Technikmuseum
Berlin für Mitglieder der Innung des Berliner
Taxigewerbes e.V.
Das Deutsche Technikmuseum Berlin stellt der Innung
des Berliner Taxigewerbes e.V. seit mehreren Jahren eine
Eintrittskarte für zwei Personen zur Verfügung. Unter
Umständen ist sogar der kostenlose Eintritt für vier
Personen mit Hilfe der WBT eG möglich.
Da die Karten wiederholt verwendet werden können,
stellen diese einen erheblichen Wert dar. Deshalb ist je
Karte eine Kaution von 50,00 € zu hinterlegen.
Wir bitten um telefonische Anmeldung unter
030/236 27 201.
Impressum
Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.
Storkower Straße 101
10407 Berlin
Vertretungsberechtigter Vorstand:
Leszek Nadolski, Bernd Dörendahl
Vereinsregister Nr.1098B Amtsgericht Charlottenburg Berlin
Information an die Mitglieder
Erbitten Anruf um Parkmöglichkeit anzubieten!
Bürozeiten
Mo-Do 09:00 Uhr – bis 15:00 Uhr
Fr. geschlossen
Telefon:
Sekretariat: 030/23627201 Fax 030/3446069
Kasse: 030/23627204
Redaktion
Stephan Berndt
Anita Melles
E-Mail
[email protected]
Internet:
http://www.taxiinnung.org
http://www.taxiinnung.berlin
https://www.facebook.com/Taxiinnung
Bankverbindungen
Berliner Volksbank
IBAN – DE 02 1009 0000 5412 2080 23
BIC – BEVODEBBXXX
Postbank
IBAN – DE 47 1001 0010 0068 6371 00
BIC – PBNKDEFFXXX
Sprechstunden und Beratung
Versicherung: Berliner Taxiservice
Dienstag 09.00 Uhr - 13.00 Uhr Tel.: 030/23 62 72 05
Rechtsberatung: RA Waldheim
Dienstag 13.00 Uhr - 14.30 Uhr
„Taxicom“ jeden 1. Mittwoch 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Stellungnahme zum Tarifvorschlag der Senatsverwaltung
Den von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen der Anhörung vorgelegten Entwurf für
eine Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr lehnen die drei
Taxiverbände – Taxi Deutschland Berlin e.V., Berliner Taxibund e.V. und die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. ab.
Die unterzeichnenden Verbände, die gemeinsam über 90 Prozent der organisierten Taxiunternehmen Berlins
repräsentieren, hatten bereits frühzeitig dargelegt, dass die zu erzielenden Umsätze bei Weitem nicht ausreichen, den
gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Der Bundesverband „BZP“ hat mit einem Gutachten belegt, dass die Fahrpreise
unter den gegebenen Voraussetzungen um etwa 20 bis 25 Prozent steigen müssten, um lediglich die Mehrkosten für
die höheren Löhne ausgleichen zu können. Den Mindestlohn zahlen unsere Unternehmer aber bereits seit Januar.
Eine Erhöhung der Fahrpreise um durchschnittlich ca. 13 Prozent, wie von der Senatsverwaltung vorgeschlagen, hilft
uns da nicht viel weiter. Stimmen wir diesem Tarifvorschlag unter den gegebenen Bedingungen zu, machen wir uns
mitverantwortlich an der Verbreitung der Schwarzarbeit. Denn es wird unumgänglich sein, Arbeitszeiten zu
manipulieren, um allen den Mindestlohn zahlen zu können. Werden damit Steuern und Sozialabgaben hinterzogen, ist
dies ein Straftatbestand. Beschäftigte Fahrer müssen fragwürdigen Abrechnungsmodellen zustimmen oder werden
gekündigt. Dagegen werden Gewerkschaften vorgehen. Kontrolleure des Zoll und Prüfer der
Sozialversicherungsträger werden keine Gnade haben, auch wenn die Betroffenen gar nicht anders konnten.
In Anbetracht dieser Problematik fordern wir die Senatsverwaltung auf, ihren Entwurf noch einmal zu überdenken und
folgenden Vorschlag aufzunehmen: wir nehmen den uns vorgelegten neuen Tarif und ergänzen ihn lediglich um einen
Euro Zuschlag für Bestellfahrten. Das trifft dann auf nur etwa 30 bis 35 Prozent aller Fahrten zu und wäre damit
akzeptabel. So könnten wir unsere Unternehmer zumindest um die Kosten für Funk und Rufsäule entlasten. Ihr
Vorschlag müsste nicht mehr hinsichtlich schon laufender Prüfungen des Eichamtes verändert, sondern lediglich um
einen weiteren Zuschlag erweitert werden.
Uns ist bewusst, dass der Tarif auch ohne unsere Zustimmung und gegen unsere Überzeugung festgesetzt werden
kann. Oder es gibt erst einmal gar keine Erhöhung, weil sich das Gewerbe mal wieder nicht einig ist. Daher haben wir
in unserer Stellungnahme an die Senatsverwaltung auch Eines betont: falls wir sie nicht umstimmen können, dürften
sie den Prozess auf gar keinen Fall noch einmal verzögern oder stoppen, sondern müssten dann wenigstens den
eigenen Vorschlag schnellstmöglich umsetzen.
Auch wenn die bevorstehende Fahrpreiserhöhung etwas höher ausfallen muss, ist das Drehen an der Preisschraube
auf Dauer der falsche Weg. Die Ursache unserer Misere sind nicht zu niedrige Preise, sondern das Überangebot an
Taxen und betrügerische Firmen, gegen die unsere Unternehmer nicht konkurrenzfähig sind. Wenn das Land Berlin
die Fahrpreise festsetzt, müssen seine Behörden aber auch ihrer Ordnungs- und Kontrollfunktion gerecht werden.
Jahrelang wurde aber einfach nur zugeschaut, anstatt zu kontrollieren, zu sanktionieren und zu beschränken. Durch
den Mindestlohn werden im Rahmen dieser von den Behörden zu verantwortenden Bedingungen die letzten redlichen
Unternehmer in den Ruin oder in die Illegalität getrieben. Ohne konkrete Maßnahmen gegen Überkapazitäten und
Betrug werden Fahrpreiserhöhungen zunehmend kontraproduktiv sein.
Solange uns die Ordnungsbehörde nicht schützt, ist auch das gewünschte Regulieren der Anzahl der Taxen und
Beschäftigten durch das Einführen des Mindestlohns nicht möglich. Würden alle Betriebe Kapazitäten abbauen, die
logische Konsequenz in einem funktionierenden Markt, wäre der Mindestlohn für uns kein Thema und wir müssten die
Fahrpreise nur moderat erhöhen. Tatsächlich aber finden gekündigte Fahrer in „speziellen“ Betrieben wieder einen Job.
Das Taxi, das hier still gelegt wird, wird dort neu zugelassen. Andere machen sich selbständig und konkurrieren als
selbst fahrende Unternehmer weiter um den Umsatzkuchen.
Zusätzliche Mitarbeiter beim Labo versprechen jetzt Besserung und die vom Land Berlin in diesem Jahr in Auftrag
gegebene „vertiefte wirtschaftliche Untersuchung zum Berliner Taximarkt“ unterstützen wir. Das Gutachten soll
Entscheidungshilfen in der „Frage der Notwendigkeit einer weitergehenden Anpassung der Beförderungsentgelte“
liefern und – was uns ausdrücklich freut – die Senatsverwaltung schließt in diesem Zusammenhang eine
„Strukturänderung“ des Tarifs nicht mehr kategorisch aus. Wie kann es denn sein, dass Wartezeiten im Stau für den
Fahrgast gratis sind, wir unser Fahrpersonal für diese Zeiten aber voll bezahlen müssen? Dieser Tarifbestandteil ist
regelrecht sittenwidrig.
Wir sind davon überzeugt, dass dieses Gutachten auch in der Lage sein wird, einen Beobachtungszeitraum zu
begründen, zumal unter Mindestlohnbedingungen die Rechtslage dafür eine gänzlich andere ist. Unentwegt werden
dubiosen GmbHs Dutzende von Taxen auf einmal genehmigt. In vollem Bewusstsein, dass das Umsatzpotential schon
für die vorhandenen Taxen nicht ausreicht.
Vor diesem Hintergrund sind unsere Einwände gegen den uns vorgelegten Tarifentwurf zu sehen und unser
Vorschlag einer Bestellgebühr in Form eines Zuschlags von einem Euro zu bewerten.
Stephan Berndt

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