infoblatt - Innung des Berliner Taxigewerbes eV
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infoblatt - Innung des Berliner Taxigewerbes eV
infoblatt Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. Vorweg April 2015 Aktuell Der neue Tarif und der gesetzliche Mindestlohn „Taxifahren in Berlin soll schon wieder teurer werden!“ So oder so ähnlich werden die Schlagzeilen in den meisten Berliner Zeitungen lauten. Das wird voraussichtlich Anfang Mai so weit sein und viele bringen es dann nicht mehr in einen Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohnes zu Jahresbeginn. Seit dem 01. Januar 2015 sind aber auch alle Taxiunternehmer verpflichtet, ihren Beschäftigten pro Stunde mindestens 8,50 € zu zahlen. Tarifstufe 1 Kurzstrecke 5,00 € Tarifstufe 2 Grundpreis 3,90 € Tarifstufe 2 Kilometerpreis 0>7 km 2,00 € Tarifstufe 2 Kilometerpreis >7 km 1,50 € Zuschlag 5-8 Personen Pauschal 5,00 € Höchstsumme der Zuschläge 13,00 € Wartezeit pro Stunde Alle übrigen Tarifbestände bleiben 30,00 € unverändert. Eine Tarifanpassung zum ersten Januar hätte bei unseren Kunden eine größere Akzeptanz erfahren und wäre für unsere Unternehmer bitter nötig gewesen. Die Verzögerung der Tarifanpassung und die Pflicht, den Mindestlohn zu zahlen, hat ca. 5-8 % der Taxifahrer den Job in Berlin gekostet. Wie immer hat es die sozial Schwachen getroffen: die Hausfrauen oder die Rentner, die Ihre Haushaltskasse aufbessern wollten. Ich persönlich kenne Taxifahrer, die nach der Entlassung Anfang des Jahres Wochen gebraucht haben, wieder eine Stelle zu finden. Überall ist ein Einstellungstop eingetreten, weil die Auswirkungen des Mindestlohns für viele Taxiunternehmer immer noch nicht vorhersehbar sind. Mit großen Einbußen für Unternehmer und Fahrer wurde bisher ein Spagat geschafft, der nicht lange durchzuhalten ist. Für unsere Fahrer heißt das: wer seinen Arbeitsplatz nicht schon verloren hat, muss auf steuerfreie Zulagen verzichten und hat heute weniger Netto als vor der Einführung des Mindestlohns. Wir Unternehmer haben größeren Verwaltungsaufwand und höhere Lohnkosten, obwohl bei unseren Beschäftigten weniger ankommt. Die notwendige Folge ist eine Verdichtung der Arbeitszeit und das Beschneiden der Freiheiten unseres Fahrpersonals. Zu beobachten ist daher ein verstärktes Abwandern sozialversicherungspflichtig beschäftigter Fahrer in eine Existenz als selbstfahrender Einzelunternehmer, die dann selbst nicht vom Mindestlohn betroffen sind. Die Termine für die Sach- und Fachkundeprüfung “Taxi- und Mietwagenverkehr” bei der IHK zu Berlin sind für Monate im Voraus ausgebucht. Aus schlecht bezahlten Fahrern werden schlecht verdienende Selbständige, die kaum für ihr Alter vorsorgen können. Das grundsätzliche Problem, dass zu viele Taxen um ein dafür nicht ausreichendes Kunden- und damit Umsatzpotential konkurrieren, ist damit nicht gelöst. Die neue Selbständigkeit wird so zu einer Selbstversklavung, wobei viele nicht einmal merken, dass sie sich die Fußfesseln selbst angelegt haben. Ganz nach dem Motto: “Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied!“ Trotz allem wünsche ich eine gute Kasse und sende kollegiale Grüße Leszek Nadolski 1. Vorsitzender Ihr Recht - Aktuell Sächsische Straße 70 10707 Berlin T 030 859089-0 F 030 859089-22 E [email protected] W www.wws-law.de Werden die Kosten eines ärztlichen Attestes ersetzt? Gibt es bei Schleudertrauma Schmerzensgeld? Als Berufskraftfahrer sind Sie durch aufmerksames und rücksichtsvolles Fahren natürlich stets und ständig bemüht, ihn zu vermeiden: den Unfall. Aber gerade beim Auffahrunfall hat man es einfach nicht in der Hand und dann passiert er mitunter eben doch. Im besten Fall haben Sie „nur“ einen Sachschaden am Fahrzeug – leider kommt es jedoch häufig auch zu Verletzungen. Typische Verletzung beim Auffahrunfall ist das „Schleudertrauma“ – die sogenannte HWSDistorsion. Wenn Sie schon einmal in der misslichen Lage waren, ein Schleudertrauma zu erleiden, können Sie mit Sicherheit ein Lied von wochenlangen Kopfschmerzen und Schwindelgefühlen singen. Das in rechtlicher Hinsicht problematische an dieser Verletzung ist jedoch, dass sie schwer nachgewiesen werden kann. Es kann daher hilfreich sein, sich durch ein ärztliches Attest die Beschwerden bestätigen zu lassen. Soweit dadurch Kosten entstehen, so sind diese regelmäßig vom Unfallverursacher zu tragen. Dies hat auch das OLG Düsseldorf in einem aktuellen Urteil so entschieden. Der Schädiger kann dann auch nicht eine Kostenübernahme mit der Begründung verweigern, die Kosten des Attestes seien kein Schaden, der durch den Unfall entstanden ist. Die Höhe des Schmerzensgelds beim Schleudertrauma richtet sich laut OLG nach Schwere und Ausmaß der Verletzung. Im entschiedenen Fall hatte der Geschädigte rund 8 Wochen unter Kopfschmerzen und Schwindel gelitten. Hierfür hat das OLG ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.200,00 Euro für angemessen aber auch ausreichend erachtet. Angesichts der unangenehmen Beschwerden wünschen wir Ihnen jedoch allezeit eine unfallfreie Fahrt und gute Einnahmen. Ihr Anwaltsteam Ab Mitte Mai 2015 beginnt die nächste Schulung zur Sach- und Fachkunde („Unternehmerschein“). Vormerkungen können telefonisch unter: 030 236 27 204 vorgenommen werden. Saatwinkler Damm 65 13627 Berlin Tel: 030/60501165 Aktuell SchwuZ - Rollbergstraße Seit November 2013 ist die Lokation „SchwuZ“ vom Mehringdamm in die Rollbergstraße auf das Kindl-Gelände umgezogen. Nach diesem Umzug stellte man dann schnell fest, dass mit dem großen Publikumsverkehr auch das Verkehrsaufkommen - speziell der Taxen - gestiegen ist. Damit war es dann mit der Ruhe vorbei. Aus diesem Grund wurde ein „Runder Tisch“ ins Leben gerufen, wo alle Probleme der Anwohner, des Taxigewerbes und des Investors für das Kindle-Gelände besprochen werden soll. Als erste Maßnahme konnte ein Taxihalteplatz in der Rollbergstraße zwischen der Karl-Marx-Straße und der Hans-Schiftan-Straße eingerichtet werden. Dieser sollte für einen Zeitraum von ca. 1 Jahr zur Beobachtung der Situation dienen. Leider haben uns Anfang dieses Jahres die begonnenen Bauarbeiten in der Rollbergstraße einen Strich durch die Beobachtung gemacht, sodass erst einmal nur neue Vorschläge auf dem Papier diskutiert werden können. Papier ist bekanntlich geduldig. Wir werden über die Entwicklung weiter berichten. Bahnhof Spandau Der geschäftsführende Vorstand hatte mehrere Zusammenkünfte mit dem Fraktionsvorsitzenden der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin, Herrn Saleh. Bei diesen Besprechungen wurde auch von uns das leidige Thema des Halteplatzes am Fernbahnhof Spandau angesprochen. Herr Saleh versprach uns darauf hin zu helfen und lässt einen Beschlussantrag in die BVV von Spandau einbringen, wo die Bezirksverordnetenversammlung das zuständige Bezirksamt beauftragt zu prüfen, ob der gegenüberliegende Parkstreifen in der Seegefelder Straße als Nachrückplatz genutzt werden kann. Hotelumbenennung Das Management des Hotels Esplanade teilte uns Ende März mit, dass es seit dem 06.01.2015 unter folgenden neuen Namen firmiert. Das Management bat uns, dies dem Berliner Taxigewerbe mitzuteilen, da es sich bei allen Taxifahrern noch nicht herumgesprochen hat. SHERATON BERLIN GRAND HOTEL ESPLANADE Rotes Rathaus Die Baufirma Asphalta teilte uns mit, dass nach erfolgtem Neubau der U-Bahn die Oberfläche wieder hergestellt wird. Die Entwurfsplanung ist derzeit in Bearbeitung. Es wird an der Spandauer Straße/Rathausstraße wieder ein Taxihalteplatz mit Rufsäule eingerichtet. Es sieht so aus, dass dieses Chaos bald der Vergangenheit angehört. Bernd Dörendahl 2. Vorsitzender Auch im Jahr 2015 freier Eintritt ins Technikmuseum Berlin für Mitglieder der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. Das Deutsche Technikmuseum Berlin stellt der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. seit mehreren Jahren eine Eintrittskarte für zwei Personen zur Verfügung. Unter Umständen ist sogar der kostenlose Eintritt für vier Personen mit Hilfe der WBT eG möglich. Da die Karten wiederholt verwendet werden können, stellen diese einen erheblichen Wert dar. Deshalb ist je Karte eine Kaution von 50,00 € zu hinterlegen. Wir bitten um telefonische Anmeldung unter 030/236 27 201. Impressum Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. Storkower Straße 101 10407 Berlin Vertretungsberechtigter Vorstand: Leszek Nadolski, Bernd Dörendahl Vereinsregister Nr.1098B Amtsgericht Charlottenburg Berlin Information an die Mitglieder Erbitten Anruf um Parkmöglichkeit anzubieten! Bürozeiten Mo-Do 09:00 Uhr – bis 15:00 Uhr Fr. geschlossen Telefon: Sekretariat: 030/23627201 Fax 030/3446069 Kasse: 030/23627204 Redaktion Stephan Berndt Anita Melles E-Mail [email protected] Internet: http://www.taxiinnung.org http://www.taxiinnung.berlin https://www.facebook.com/Taxiinnung Bankverbindungen Berliner Volksbank IBAN – DE 02 1009 0000 5412 2080 23 BIC – BEVODEBBXXX Postbank IBAN – DE 47 1001 0010 0068 6371 00 BIC – PBNKDEFFXXX Sprechstunden und Beratung Versicherung: Berliner Taxiservice Dienstag 09.00 Uhr - 13.00 Uhr Tel.: 030/23 62 72 05 Rechtsberatung: RA Waldheim Dienstag 13.00 Uhr - 14.30 Uhr „Taxicom“ jeden 1. Mittwoch 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Stellungnahme zum Tarifvorschlag der Senatsverwaltung Den von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen der Anhörung vorgelegten Entwurf für eine Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr lehnen die drei Taxiverbände – Taxi Deutschland Berlin e.V., Berliner Taxibund e.V. und die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. ab. Die unterzeichnenden Verbände, die gemeinsam über 90 Prozent der organisierten Taxiunternehmen Berlins repräsentieren, hatten bereits frühzeitig dargelegt, dass die zu erzielenden Umsätze bei Weitem nicht ausreichen, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Der Bundesverband „BZP“ hat mit einem Gutachten belegt, dass die Fahrpreise unter den gegebenen Voraussetzungen um etwa 20 bis 25 Prozent steigen müssten, um lediglich die Mehrkosten für die höheren Löhne ausgleichen zu können. Den Mindestlohn zahlen unsere Unternehmer aber bereits seit Januar. Eine Erhöhung der Fahrpreise um durchschnittlich ca. 13 Prozent, wie von der Senatsverwaltung vorgeschlagen, hilft uns da nicht viel weiter. Stimmen wir diesem Tarifvorschlag unter den gegebenen Bedingungen zu, machen wir uns mitverantwortlich an der Verbreitung der Schwarzarbeit. Denn es wird unumgänglich sein, Arbeitszeiten zu manipulieren, um allen den Mindestlohn zahlen zu können. Werden damit Steuern und Sozialabgaben hinterzogen, ist dies ein Straftatbestand. Beschäftigte Fahrer müssen fragwürdigen Abrechnungsmodellen zustimmen oder werden gekündigt. Dagegen werden Gewerkschaften vorgehen. Kontrolleure des Zoll und Prüfer der Sozialversicherungsträger werden keine Gnade haben, auch wenn die Betroffenen gar nicht anders konnten. In Anbetracht dieser Problematik fordern wir die Senatsverwaltung auf, ihren Entwurf noch einmal zu überdenken und folgenden Vorschlag aufzunehmen: wir nehmen den uns vorgelegten neuen Tarif und ergänzen ihn lediglich um einen Euro Zuschlag für Bestellfahrten. Das trifft dann auf nur etwa 30 bis 35 Prozent aller Fahrten zu und wäre damit akzeptabel. So könnten wir unsere Unternehmer zumindest um die Kosten für Funk und Rufsäule entlasten. Ihr Vorschlag müsste nicht mehr hinsichtlich schon laufender Prüfungen des Eichamtes verändert, sondern lediglich um einen weiteren Zuschlag erweitert werden. Uns ist bewusst, dass der Tarif auch ohne unsere Zustimmung und gegen unsere Überzeugung festgesetzt werden kann. Oder es gibt erst einmal gar keine Erhöhung, weil sich das Gewerbe mal wieder nicht einig ist. Daher haben wir in unserer Stellungnahme an die Senatsverwaltung auch Eines betont: falls wir sie nicht umstimmen können, dürften sie den Prozess auf gar keinen Fall noch einmal verzögern oder stoppen, sondern müssten dann wenigstens den eigenen Vorschlag schnellstmöglich umsetzen. Auch wenn die bevorstehende Fahrpreiserhöhung etwas höher ausfallen muss, ist das Drehen an der Preisschraube auf Dauer der falsche Weg. Die Ursache unserer Misere sind nicht zu niedrige Preise, sondern das Überangebot an Taxen und betrügerische Firmen, gegen die unsere Unternehmer nicht konkurrenzfähig sind. Wenn das Land Berlin die Fahrpreise festsetzt, müssen seine Behörden aber auch ihrer Ordnungs- und Kontrollfunktion gerecht werden. Jahrelang wurde aber einfach nur zugeschaut, anstatt zu kontrollieren, zu sanktionieren und zu beschränken. Durch den Mindestlohn werden im Rahmen dieser von den Behörden zu verantwortenden Bedingungen die letzten redlichen Unternehmer in den Ruin oder in die Illegalität getrieben. Ohne konkrete Maßnahmen gegen Überkapazitäten und Betrug werden Fahrpreiserhöhungen zunehmend kontraproduktiv sein. Solange uns die Ordnungsbehörde nicht schützt, ist auch das gewünschte Regulieren der Anzahl der Taxen und Beschäftigten durch das Einführen des Mindestlohns nicht möglich. Würden alle Betriebe Kapazitäten abbauen, die logische Konsequenz in einem funktionierenden Markt, wäre der Mindestlohn für uns kein Thema und wir müssten die Fahrpreise nur moderat erhöhen. Tatsächlich aber finden gekündigte Fahrer in „speziellen“ Betrieben wieder einen Job. Das Taxi, das hier still gelegt wird, wird dort neu zugelassen. Andere machen sich selbständig und konkurrieren als selbst fahrende Unternehmer weiter um den Umsatzkuchen. Zusätzliche Mitarbeiter beim Labo versprechen jetzt Besserung und die vom Land Berlin in diesem Jahr in Auftrag gegebene „vertiefte wirtschaftliche Untersuchung zum Berliner Taximarkt“ unterstützen wir. Das Gutachten soll Entscheidungshilfen in der „Frage der Notwendigkeit einer weitergehenden Anpassung der Beförderungsentgelte“ liefern und – was uns ausdrücklich freut – die Senatsverwaltung schließt in diesem Zusammenhang eine „Strukturänderung“ des Tarifs nicht mehr kategorisch aus. Wie kann es denn sein, dass Wartezeiten im Stau für den Fahrgast gratis sind, wir unser Fahrpersonal für diese Zeiten aber voll bezahlen müssen? Dieser Tarifbestandteil ist regelrecht sittenwidrig. Wir sind davon überzeugt, dass dieses Gutachten auch in der Lage sein wird, einen Beobachtungszeitraum zu begründen, zumal unter Mindestlohnbedingungen die Rechtslage dafür eine gänzlich andere ist. Unentwegt werden dubiosen GmbHs Dutzende von Taxen auf einmal genehmigt. In vollem Bewusstsein, dass das Umsatzpotential schon für die vorhandenen Taxen nicht ausreicht. Vor diesem Hintergrund sind unsere Einwände gegen den uns vorgelegten Tarifentwurf zu sehen und unser Vorschlag einer Bestellgebühr in Form eines Zuschlags von einem Euro zu bewerten. Stephan Berndt