0487 A - Abgeordnetenhaus von Berlin

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0487 A - Abgeordnetenhaus von Berlin
Senatsverwaltung für Finanzen
II B – O 1009-05 – 1/2012
Berlin, den 5. November 2012
(920) 2118
[email protected]
0487 A
An den
Vorsitzende/n des Hauptausschusses
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Haushaltsgesetz 2012/2013 – HG 12/13)
Kapitel 2909, Titel 98101
Bezirkswettbewerb für Gender-Budgeting-Verfahren im Haushaltsjahr 2013
hier: Bekanntgabe Juryentscheidung/Aufforderung zur Implementierung
rote Nummern: 0487
Vorgang:
6. Sitzung des Hauptausschusses vom 7. März 2012
18. Sitzung des Hauptausschusses vom 1. Juni 2012
Ansätze:
Kapitel 2909 – Zuweisungen an die Bezirke –
Titel 98101 – Allgemeine interne Verrechnungen –
Ansatz 2013:
240.000 €
Der Hauptausschuss hat in seiner 18. Sitzung den Bericht der Senatsverwaltung für
Finanzen – II B – vom 30. April 2012 (rote Nummer 0487) ohne Aussprache zur
Kenntnis genommen. Darin hatte ich meine Absicht erklärt, dem Hauptausschuss im
Herbst unaufgefordert erneut zu berichten, nachdem die Wettbewerbsbeiträge eingereicht wurden.
Ich bitte, den nachfolgenden Bericht als weiteren Zwischenbericht zur Kenntnis zu
nehmen.
Hierzu wird berichtet:
Nachdem das Haushaltsgesetz 2012/2013 verkündet wurde, wurden die Bezirke mit
gemeinsamem Schreiben der Senatsverwaltungen für Finanzen und für Arbeit, Integ-
-2ration und Frauen vom 10. Juli 2012 gebeten, sich an dem Wettbewerb zur Förderung von Gender-Budgeting-Verfahren zu beteiligen (Anlage 1).
Sechs Beiträge aus fünf Bezirken sind daraufhin eingereicht worden, die dann von
einer siebenköpfigen Jury aus Mitgliedern der Arbeitsgruppe Gender Budgeting bewertet wurden.
Als Preisgeld für vier der Wettbewerbsbeiträge wurden 90.000 Euro ausgereicht; ein
Beitrag wurde mit einem Sonderpreis von 10.000 Euro prämiert.
Eine Kurzdarstellung der Beiträge, die Bewertungskriterien und das -ergebnis der
Jury wurde mit gemeinsamem Schreiben vom 1. November 2012 an die Bezirke veröffentlicht (Anlage 2), verbunden mit der Bitte an die Bezirke, eine Übernahme eines
oder mehrerer dieser Konzepte bei sich zu prüfen. Für die Umsetzung sollen dann in
2013 die übrigen 140.000 Euro ausgereicht werden, die entsprechend zu verteilen
sind.
Die Wettbewerbsbeiträge wurden wegen des Umfangs nicht in Papierform beigefügt,
sondern können im Intranet auf den Seiten der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen unter folgendem Link angeschaut werden:
http://www.senias.verwalt-berlin.de/view/public/frauen/Bezirkswettbewerb/
Ich beabsichtige, dem Hauptausschuss im Frühjahr 2014 unaufgefordert erneut zu
berichten, nachdem die Umsetzungsberichte gesichtet wurden.
In Vertretung
Klaus Feiler
Senatsverwaltung für Finanzen
Anlage 1
Senatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Arbeit,
Integration und Frauen
Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin
Geschäftszeichen
O 1009-05 – 1/2011
An die
Bezirksämter von Berlin
– SE Finanzen–
– Gender-/ Gleichstellungsbeauftragte –
Bearbeiter
Hr. Adelsberger, SenFin/
Herr Dr. Daroui, SenArbIntFrau
Dienstgebäude
Klosterstraße 59, 10179 Berlin-Mitte
Zimmer 2107
Telefon (030) 9020 – 2118 (SenFin)/
(030) 9013 – 8589 (SenAIF)
Telefax (030) 9020 - 2620
E-Mail
[email protected]
[email protected]]
Internet www.Berlin.de/sen/finanzen
Verkehrsverbindungen
U Klosterstraße
S+U Jannowitzbrücke
Datum
10. Juli 2012
Bezirkswettbewerb für Gender-Budgeting-Verfahren im Haushaltsjahr 2013
Wie Ihnen bereits mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 24. Januar
2012 angekündigt, wird die Arbeitsgruppe Gender Budgeting einen Wettbewerb innerhalb der Bezirksverwaltungen initiieren, der geeignete Verfahren fördert, um das haushaltspolitische Instrument des Gender Mainstreaming, das Gender Budgeting, in Richtung einer Steuerung von Ressourcen weiter zu entwickeln. Die systematische Darstellung von Gender-Daten im Haushaltsplan des Landes Berlin ist mittlerweile vorbildlich im gesamten Bundesgebiet und wird auch international weithin beachtet. Dabei
liegt der Schwerpunkt bisher in vielen Bereichen auf der reinen Nutzerinnen- und Nutzeranalyse. Nun sollen weitere Schritte zu einer gleichstellungsorientierten Mittelverteilung geleistet werden, z. B. durch Abbildung von Zielen.
Nachdem das Haushaltsgesetz 2012/2013 am 28. Juni 2012 durch Veröffentlichung
mit Wirkung zum 1.1.2012 in Kraft getreten ist, kann der Ablauf des Wettbewerbs nun
konkretisiert werden. Dieser hat Pilotcharakter, die Implementierung eines Regelverfahrens steht nicht im Fokus.
Prämiert werden sollen vor allem Gender-Budgeting-Verfahren, die
- eine gendersensitive Steuerung des Ressourceneinsatzes fördern,
- in Bezirksregie entwickelt und durchgeführt werden können,
- thematisch und verfahrenstechnisch von anderen Bezirken übernommen werden
können,
- thematisch offen sein sollen, um auf andere Bereiche übertragbar zu sein,
- innerhalb des Jahres 2013 umsetzbar sind und
- messbar sind im Umsetzungserfolg.
Die Senatsverwaltung für Finanzen ist seit August
2011 als familienbewusste Arbeitgeberin zertifiziert
...
-2-
Es können Gender-Budgeting-Verfahren prämiert werden, die bereits bestehende geeignete Ideen dokumentieren oder auch neue Ideen umzusetzen helfen. Wichtig ist,
dass sie auch in den anderen Bezirken angewendet werden können.
Eine Jury aus sieben Mitgliedern der AG Gender Budgeting wird über die Preisvergabe entscheiden:
- Die besten drei Vorschläge werden mit insgesamt 90.000 Euro prämiert.
- Auf Basis dieser drei Konzepte melden sich die jeweils anderen Bezirke für eine
Umsetzung in ihrem Verantwortungsbereich an; dafür stehen dann insgesamt
weitere 150.000 Euro zur Verfügung.
- Für diese Umsetzung in der Fläche gelten die drei Siegerkonzepte gleichberechtigt,
- maximal 10.000 Euro werden pro Umsetzung ausgereicht,
- alle Umsetzungen sollen möglichst unterstützt werden.
Bitte senden Sie Ihre Beiträge per Mail an die
[email protected].
Nach Einsendeschluss werden alle eingereichten Wettbewerbsbeiträge zunächst Im
Intranet veröffentlicht.
Einsendeschluss für die Vorschläge ist der 14. September 2012, damit nach einem
internen Diskussionsprozess eine Jury-Entscheidung noch im Oktober 2012 getroffen
werden kann.
Mit der Bekanntgabe der ausgewählten Konzepte am 2. November 2012 werden die
Bezirke dann aufgefordert, eine Implementierung dieser Konzepte bei sich zu prüfen.
Die an einer Umsetzung Interessierten sollten sich bis zum 30. November beworben
haben, damit noch im Dezember die jeweiligen Themen und Einheiten in den Bezirken
benannt werden können, die finanziell unterstützt werden sollen.
Im Auftrag
Puhst
Dr. Kämper
Anlage 2
Senatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Arbeit,
Integration und Frauen
Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin
Geschäftszeichen
O 1009-05 – 1/2011
An die
Bezirksämter von Berlin
– SE Finanzen–
– Gender-/ Gleichstellungsbeauftragte –
Bearbeiter
Hr. Rohbeck/Adelsberger, SenFin
Dienstgebäude
Klosterstraße 59, 10179 Berlin-Mitte
Zimmer 2107
Telefon (030) 9020 – 2118
Telefax (030) 9020 - 2620
E-Mail
[email protected]
Internet www.Berlin.de/sen/finanzen
Verkehrsverbindungen
U Klosterstraße
S+U Jannowitzbrücke
Datum
1. November 2012
Bezirkswettbewerb für Gender-Budgeting-Verfahren im Haushaltsjahr 2013
Mit Schreiben vom 24.01.2012 wurden Sie über die Durchführung eines verwaltungsinternen Wettbewerbs zum Gender Budgeting informiert und mit Schreiben vom
10.07.2012 gebeten, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen. Bis zum Stichtag, dem
14. September 2012, sind sechs Beiträge aus fünf Bezirken eingereicht worden, die
von einer siebenköpfigen Jury - zwei Bezirksvertreterinnen, zwei Bezirksvertreter, eine
externe Expertin, die Unterzeichnerin und der Unterzeichner – in einer intensiven und
vielschichtigen Diskussion bewertet wurden.
Alle Beiträge sind im Intranet auf den Seiten der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen veröffentlicht. Sie zeigen deutlich, dass die Implementierung von Mechanismen einer gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung in vielen unterschiedlichen Fachbereichen gelingt. Darauf und auf die zahlreichen anderen Anwendungsfälle, die nicht am Wettbewerb teilgenommen haben, kann die weitere Ausgestaltung des
besonderen Berliner Gender-Budgeting-Ansatzes, dessen wesentlicher Baustein der
gegenseitige Erfahrungsaustausch ist, weiter aufbauen. Die Arbeitsgruppe GenderBudgeting empfiehlt daher allen Bezirken, die Implementierung aller Wettbewerbsbeiträge zu prüfen:
http://www.senias.verwalt-berlin.de/view/public/frauen/Bezirkswettbewerb/
Die Jury hat den Beitrag „Gender Budgeting für die Unterhaltung und Erneuerung von
öffentlichen Spielplätzen“, eingereicht aus Spandau, als besten Wettbewerbsbeitrag
bewertet und mit 35.000 Euro prämiert. Hierin werden Genderkriterien originärer Bestandteil einer qualitativen Bewertung von Spielplätzen und eröffnen über diese Kennzahl eine wichtige Steuerungsgröße, die sowohl bei der Prioritätensetzung von Unterhaltungsmaßnahmen als auch beim Einsatz des bezirklichen Budgets und – nach bezirksübergreifender Abstimmung – für die Entwicklung eines produktbudgetbezogenen
Qualitätsindikators genutzt werden kann. Die Jury sieht es als wünschenswert an,
Die Senatsverwaltung für Finanzen ist seit August
2011 als familienbewusste Arbeitgeberin zertifiziert
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dass die genderspezifische Wirkung nach Durchführung der Maßnahmen durch eine
geeignete Methode evaluiert wird.
Der zweite Platz wurde zweimal vergeben; er ist mit jeweils 20.000 Euro dotiert. Zum
einen an den Wettbewerbsbeitrag aus Treptow-Köpenick, Projekt „Frauen und Sport“.
Darin wird über einen zusätzlichen Anreizmechanismus, den sogenannten Zukunftspreis, versucht, das Bewusstsein für gleichstellungsorientierte Entscheidungsstrukturen zu schärfen. Sportvereine werden aufgefordert, geschlechtssensitive Aspekte bei
der Besetzung von Entscheidungspositionen in den Fokus zu nehmen, in dem sie an
einem Wettbewerb teilnehmen, der dies prämiert.
Der weitere zweite Platz ging an den Wettbewerbsbeitrag aus Marzahn-Hellersdorf,
Modellprojekt „Frauensporthalle“. Darin wird insbesondere deutlich, dass der GenderBudgeting-Prozess auch über die Nutzungsanalyse einer Einrichtung, hier von Sporthallen, durch partizipative Elemente und vorausschauende Analysen (hier: Demografie, Gesundheit, Bedarfe) hinausgehen sollte. Die potentielle Zielgruppe der Nutzung
öffentlicher Infrastruktur ist größer als die tatsächlich nutzende Zielgruppe und dies
erfordert andere Ergebnisse hinsichtlich der Gestaltung öffentlicher Infrastruktur, die in
gezielte Budgetentscheidungen münden.
Den dritten Rang, prämiert mit 15.000 Euro, belegte ein eingereichter Beitrag aus Reinickendorf, „Gender-Budget-Verfahren im Bereich der geschlechtergerechten Gesundheitsförderung von Mädchen und Jungen“. Hierin wird zum einen die Zweigleisigkeit des Gender-Konzeptes deutlich, indem sowohl die Genderkompetenz auf der Seite der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert wird als auch die Umsetzung konkreter Projekte, hier der Gesundheitsprophylaxe. Dabei ist insbesondere der Ansatz, geschlechtsstereotypisches Verhalten zu überwinden, hervorzuheben. Zum anderen
zeigt dieser Beitrag auch, dass die ressortübergreifende Zusammenarbeit, hier der
Jugendbereich mit Schulen, weitergehende genderorientierte Projekte begünstigt.
Die Arbeitsgruppe Gender Budget bittet nun darum, auf Basis dieser vier prämierten
Beiträge zu entscheiden, ob eine Umsetzung auch in den jeweils anderen Bezirken in
Frage kommt und in 2013 erfolgen soll. Sollten Sie zu dieser Entscheidung kommen,
bitten wir Sie, dies bis zum 30.11.2012 formlos der Geschäftsstelle Gleichstellung
([email protected]) mitzuteilen. Für die Umsetzung
sollen in 2013 insgesamt 140.000 Euro ausgereicht werden, die entsprechend zu verteilen sind.
Besondere Beachtung fand auch der Beitrag „Vereinheitlichung des Verfahrens der
Implementierung von Gender Budgeting im Prozess Gender Mainstreaming in Berlin“
aus Charlottenburg-Wilmersdorf, der daher mit einem Sonderpreis von 10.000 Euro
prämiert wurde. Die Beschreibung der strukturellen Maßnahmen kann eine gute
Grundlage für eine Diskussion über die strukturelle Gestaltung genderpolitischer Entscheidungsprozesse in den anderen Bezirken sein.
Im Auftrag
Puhst
Dr. Kämper