Anlage Rahmenmietvertrag
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Anlage Rahmenmietvertrag
Anlage Rahmenmietvertrag Kirchröder Institut Kirchröder Str. 46, 30559 Hannover Träger: Diakoniewerk Kirchröder Turm e.V. Kirchröder Str. 46, 30559 Hannover § 1 Allgemeines Der Diakoniewerk Kirchröder Turm e.V. vermietet die Mietsache an den Mieter gemäß des Antrags Anmietung Räume Kirchröder Institut. Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberen Zustand an den Mieter zu übergeben. Der Mietpreis und die Mietdauer werden mit der Buchung verbindlich vereinbart. Gemietete Räume stehen dem Mieter für den Zeitraum der Anmietung zur Verfügung. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme dieser Räume bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. § 2 Buchungen Buchungen von Mietern gelten bereits als verbindlich, wenn der Antrag Anmietung Räume Kirchröder Institut unterzeichnet ist. Bis dahin behält sich der Vermieter vor, den Raum/die Räume anderweitig zu vergeben. Der Mietvertrag kommt zu Stande, wenn eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter dem Mieter zugegangen ist. § 3 Regelpreise für die Raummiete Seminarraum: 165,00 Euro Konferenzraum: 110,00 Euro Speisesaal: 165,00 Euro Kleines Kabinett: 85,00 Euro Bistro: 85,00 Euro Beratungsraum: 50,00 Euro Alle Preise gelten als Pauschalpreis pro Tag. Halbe Tage sind nicht buchbar. Bei mehrtägigen Veranstaltungen entstehen Reinigungskosten pro Tag von 10,00 Euro für Seminarraum, Speisesaal und Bistro und 7,00 Euro für Konferenzraum, Kleines Kabinett und Beratungsraum. In den Reinigungskosten sind 7% Mehrwertsteuer enthalten. § 4 Buchungen für das Folgejahr Bei Buchungen, die das Folgejahr betreffen, behält sich der Vermieter das Recht vor, Preisänderungen im Rahmen der Kostensteigerungen durchzuführen. Kirchröder Institut Kirchröder Str. 46, 30559 Hannover, Tel.: 0511/95498-0, E-Mail: [email protected] § 5 Technisches Equipment Auf Wunsch kann folgendes technisches Equipment hinzugebucht werden: - Moderationskoffer - Flip-Chart - Stellwand(e) - Beamer - Overhead-Projektor - Sound-Anschluss für Laptop Es gilt ein Pauschalpreis von 15,00 Euro pro Tag bei Nutzung von technischem Equipment. Darin sind 7% Mehrwertsteuer enthalten. § 6 Zahlungs- und Stornierungsbedingungen Die vereinbarte Miete ist spätestens 7 Tage nach Ende des jeweiligen Buchungszeitraums fällig. Für den vereinbarten Mietpreis und andere Zahlungen gilt das Geschäftskonto des Diakoniewerks Kirchröder Turm e.V.: Spar- und Kreditbank Bad Homburg IBAN: DE54 5009 2100 0000 1510 25 BIC: GENODE51BH2 Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag zahlt der Mieter folgenden Ausfallausgleich sofern der Mieter nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die jeweilige Pauschale für den Ausfallausgleich ist: - Bei Stornierung bis zu 3 Monaten vor dem Buchungszeitraum wird von der Erhebung einer Stornogebühr abgesehen. - Zeitraum 3 Monate bis 4 Wochen vor dem Buchungszeitraum 30 % des vereinbarten Mietpreises. - Unter 4 Wochen bzw. bei Nichtinanspruchnahme ohne vorherige Absage 75 % des vereinbarten Mietpreises. § 6 Catering Auf Wunsch kann folgendes Catering hinzugebucht werden: - Catering A = Kaffee, Tee, Kekse, Wasser, Apfelschorle 2 x pro Tag; pro Teilnehmer 4,00 Euro am Tag - Catering B = Obst, Salate, Kuchen, Brote, Fingerfood, Süßigkeiten Pro Teilnehmer 10 Euro (Lebensmittel) am Tag und Honorar 120,00 Euro pro Tag. In den Preisen sind 7% Mehrwertsteuer enthalten. Wird kein Catering gebucht, sind sämtliche diesbezügliche Leistungen (Tagungsgetränke, Verpflegung, etc.) vom Mieter zu stellen und nicht durch den Mietpreis abgedeckt. § 7 Nutzung der Räume Das Anbringen von Bildern, Plakaten Hinweisschildern, Nägeln zum Aufhängen o. ä., sowie das Ankleben jeglicher Unterlagen bzw. Gegenstände an Wänden oder Mobiliar bedürfen der vorherigen Genehmigung des Vermieters. Kirchröder Institut Kirchröder Str. 46, 30559 Hannover, Tel.: 0511/95498-0, E-Mail: [email protected] § 8 Haftung Alle notwendigen Versicherungen sind vom Mieter abzuschließen. Der Mieter haftet ohne Nachweis für alle Schäden die dem Diakoniewerk Kirchröder Turm e.V. entstehen, welche durch den Mieter, sein Personal oder die Teilnehmer an der Veranstaltung während derselben und /oder während der Vorbereitung verursacht werden. Der Mieter hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Eine Mitteilungspflicht besteht ferner, hinsichtlich etwaiger Beschwerden von Nachbarn sowie für sämtliche, die Mietsache betreffende Angelegenheiten, die für den Vermieter zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung von Interesse sind oder dem Erhalt bzw. dem Gebrauch der Mietsache dienen. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. § 9 Haftungsausschluss des Diakoniewerks Kirchröder Turm e.V. Die Haftung des Vermieters wegen anfänglichen oder nachträglichen Mängeln der Mietsache oder wegen einer Verletzung vertraglicher oder sonstiger Pflichten wird ausgeschlossen. Dies gilt für jegliche Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Ausschluss umfasst insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche (ursprüngliche) Mängel, die Verschuldenshaftung für nachträgliche Mängel, die Haftung wegen einer positiven Vertragsverletzung und Ersatzpflichten nach außervertraglichen Haftungsregeln, z.B. nach § 823 BGB. Eine Haftung des Vermieters für Verlust oder Beschädigung von mitgeführten Ausstellungs- /Ausstattungs- oder sonstigen, auch persönlichen Gegenständen des Mieters oder sonstiger Seminarteilnehmer wird ebenfalls ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für einen Schaden, der aus einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht. § 10 Rückgabe der Mietsache Der Mieter hat die Räume so zu verlassen, wie sie übernommen wurden. Die Räume werden vom Vermieter gereinigt. § 11 Schriftformerfordernis Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. § 12 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll davon die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt bleiben. Die Beteiligten verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Regelungen durch wirksame Regelungen zu ersetzen. Kirchröder Institut Kirchröder Str. 46, 30559 Hannover, Tel.: 0511/95498-0, E-Mail: [email protected]