Anlage Rahmenmietvertrag

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Anlage Rahmenmietvertrag
Anlage Rahmenmietvertrag
Kirchröder Institut
Kirchröder Str. 46, 30559 Hannover
Träger:
Diakoniewerk Kirchröder Turm e.V.
Kirchröder Str. 46, 30559 Hannover
§ 1 Allgemeines
Der Diakoniewerk Kirchröder Turm e.V. vermietet die Mietsache an den Mieter gemäß des Antrags
Anmietung Räume Kirchröder Institut.
Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberen Zustand an den
Mieter zu übergeben.
Der Mietpreis und die Mietdauer werden mit der Buchung verbindlich vereinbart. Gemietete Räume
stehen dem Mieter für den Zeitraum der Anmietung zur Verfügung. Eine Verlängerung der
Inanspruchnahme dieser Räume bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 2 Buchungen
Buchungen von Mietern gelten bereits als verbindlich, wenn der Antrag Anmietung Räume Kirchröder Institut
unterzeichnet ist. Bis dahin behält sich der Vermieter vor, den Raum/die Räume anderweitig zu vergeben.
Der Mietvertrag kommt zu Stande, wenn eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter dem Mieter
zugegangen ist.
§ 3 Regelpreise für die Raummiete
Seminarraum: 165,00 Euro
Konferenzraum: 110,00 Euro
Speisesaal: 165,00 Euro
Kleines Kabinett: 85,00 Euro
Bistro: 85,00 Euro
Beratungsraum: 50,00 Euro
Alle Preise gelten als Pauschalpreis pro Tag. Halbe Tage sind nicht buchbar.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen entstehen Reinigungskosten pro Tag von 10,00 Euro für Seminarraum,
Speisesaal und Bistro und 7,00 Euro für Konferenzraum, Kleines Kabinett und Beratungsraum. In den
Reinigungskosten sind 7% Mehrwertsteuer enthalten.
§ 4 Buchungen für das Folgejahr
Bei Buchungen, die das Folgejahr betreffen, behält sich der Vermieter das Recht vor, Preisänderungen im
Rahmen der Kostensteigerungen durchzuführen.
Kirchröder Institut
Kirchröder Str. 46, 30559 Hannover, Tel.: 0511/95498-0, E-Mail: [email protected]
§ 5 Technisches Equipment
Auf Wunsch kann folgendes technisches Equipment hinzugebucht werden:
- Moderationskoffer
- Flip-Chart
- Stellwand(e)
- Beamer
- Overhead-Projektor
- Sound-Anschluss für Laptop
Es gilt ein Pauschalpreis von 15,00 Euro pro Tag bei Nutzung von technischem Equipment. Darin sind 7%
Mehrwertsteuer enthalten.
§ 6 Zahlungs- und Stornierungsbedingungen
Die vereinbarte Miete ist spätestens 7 Tage nach Ende des jeweiligen Buchungszeitraums fällig. Für den
vereinbarten Mietpreis und andere Zahlungen gilt das Geschäftskonto des Diakoniewerks Kirchröder Turm
e.V.:
Spar- und Kreditbank Bad Homburg
IBAN: DE54 5009 2100 0000 1510 25
BIC: GENODE51BH2
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag zahlt der Mieter folgenden Ausfallausgleich sofern der Mieter nicht
nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die jeweilige
Pauschale für den Ausfallausgleich ist:
- Bei Stornierung bis zu 3 Monaten vor dem Buchungszeitraum wird von der Erhebung einer
Stornogebühr abgesehen.
- Zeitraum 3 Monate bis 4 Wochen vor dem Buchungszeitraum 30 % des vereinbarten Mietpreises.
- Unter 4 Wochen bzw. bei Nichtinanspruchnahme ohne vorherige Absage 75 % des vereinbarten
Mietpreises.
§ 6 Catering
Auf Wunsch kann folgendes Catering hinzugebucht werden:
- Catering A = Kaffee, Tee, Kekse, Wasser, Apfelschorle
2 x pro Tag; pro Teilnehmer 4,00 Euro am Tag
- Catering B = Obst, Salate, Kuchen, Brote, Fingerfood, Süßigkeiten
Pro Teilnehmer 10 Euro (Lebensmittel) am Tag und Honorar 120,00 Euro pro Tag.
In den Preisen sind 7% Mehrwertsteuer enthalten.
Wird kein Catering gebucht, sind sämtliche diesbezügliche Leistungen (Tagungsgetränke, Verpflegung, etc.)
vom Mieter zu stellen und nicht durch den Mietpreis abgedeckt.
§ 7 Nutzung der Räume
Das Anbringen von Bildern, Plakaten Hinweisschildern, Nägeln zum Aufhängen o. ä., sowie das Ankleben
jeglicher Unterlagen bzw. Gegenstände an Wänden oder Mobiliar bedürfen der vorherigen Genehmigung
des Vermieters.
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§ 8 Haftung
Alle notwendigen Versicherungen sind vom Mieter abzuschließen. Der Mieter haftet ohne Nachweis für alle
Schäden die dem Diakoniewerk Kirchröder Turm e.V. entstehen, welche durch den Mieter, sein Personal
oder die Teilnehmer an der Veranstaltung während derselben und /oder während der Vorbereitung
verursacht werden.
Der Mieter hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich dem Vermieter
mitzuteilen. Eine Mitteilungspflicht besteht ferner, hinsichtlich etwaiger Beschwerden von Nachbarn sowie
für sämtliche, die Mietsache betreffende Angelegenheiten, die für den Vermieter zur ordnungsgemäßen
Vertragsdurchführung von Interesse sind oder dem Erhalt bzw. dem Gebrauch der Mietsache dienen.
Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
§ 9 Haftungsausschluss des Diakoniewerks Kirchröder Turm e.V.
Die Haftung des Vermieters wegen anfänglichen oder nachträglichen Mängeln der Mietsache oder wegen
einer Verletzung vertraglicher oder sonstiger Pflichten wird ausgeschlossen. Dies gilt für jegliche Haftung
gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Ausschluss umfasst insbesondere die verschuldensunabhängige
Haftung für anfängliche (ursprüngliche) Mängel, die Verschuldenshaftung für nachträgliche Mängel, die
Haftung wegen einer positiven Vertragsverletzung und Ersatzpflichten nach außervertraglichen
Haftungsregeln, z.B. nach § 823 BGB. Eine Haftung des Vermieters für Verlust oder Beschädigung von
mitgeführten Ausstellungs- /Ausstattungs- oder sonstigen, auch persönlichen Gegenständen des Mieters
oder sonstiger Seminarteilnehmer wird ebenfalls ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für
einen Schaden, der aus einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Vermieters beruht.
§ 10 Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat die Räume so zu verlassen, wie sie übernommen wurden. Die Räume werden vom
Vermieter gereinigt.
§ 11 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll davon die Gültigkeit der
übrigen Regelungen unberührt bleiben. Die Beteiligten verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare
Regelungen durch wirksame Regelungen zu ersetzen.
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