F-Statistik - Juristischer Verlag Pegnitz
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F-Statistik - Juristischer Verlag Pegnitz
Leseprobe ! ! ! ! Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie einen Auszug Ihres gewünschten JVP-Exemplars als Leseprobe. Sie können die komplette Ausgabe jederzeit direkt „online“ unter www.jvpegnitz.de, per Fax oder Telefon bestellen. Juristischer Verlag Pegnitz Lohestraße 17 D - 91257 Pegnitz Telefon: +49 - (0)9241 / 8091-0 Telefax: +49 - (0)9241 / 8091-21 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.jvpegnitz.de ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! © Juristischer Verlag Pegnitz GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder einem anderen Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Vorwort In der vorliegenden 14. Auflage des Lehrbuchs wird die zum 1. Januar 2016 eingeführte Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts (B-Statistik), die die derzeitigen Erhebungen der Amtsgerichte mit dem Zählblatt für Betreuungsverfahren ersetzt, ausführlich behandelt. Weiterhin sind Ausführungen zu den Anordnungen über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik), in Familiensachen (F-Statistik), bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) und in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) zentraler Schwerpunkt dieses Lehrbuchs. Die Neufassungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) und der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik) zum 1. Januar 2016 wurden eingearbeitet. Grundvoraussetzung für eine ordentliche Statistikerhebung ist die sichere Kenntnis der jeweiligen Anordnung. Das Lehrbuch will ergänzendes Wissen vermitteln, auf besondere Erfordernisse der Statistiken im Justizbereich hinweisen und insbesondere häufig vorkommende Erhebungsfehler aufzeigen. Beim Ausfüllen der Verfahrenserhebungen ist zu beachten, dass die statistischen Ergebnisse auf den Eintragungen in den Verfahrenserhebungen beruhen. Unrichtig ausgefüllte Verfahrenserhebungen führen zu fehlerhaften statistischen Ergebnissen. Alle Arbeiten und Aussagen, die sich auf diese statistischen Ergebnisse stützen, können durch Erhebungsfehler beeinträchtigt werden. Dies gilt in besonderer Weise für die Personalbedarfsberechnung PEBB§Y und das Kennzahlengestützte Informationssystem KISS. Zu berücksichtigen ist auch, dass falsch ausgefüllte Verfahrenserhebungen Rückfragen (also Mehrarbeit) des Bayerischen Landesamts für Statistik erfordern und dass hierdurch die rechtzeitige Erstellung der Statistik gefährdet wird. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausfüllung der Verfahrenserhebungen sind die Geschäftsstellen. Bei den Statistikanordnungen handelt es sich um Verwaltungsvorschriften. In Zweifelsfällen ist die Gerichts- bzw. Behördenleitung zu beteiligen. Im Lehrbuch werden neben der eingehenden Darstellung der Abläufe in den IT-Fachverfahren eine Reihe weiterer Statistiken behandelt. Zu nen- nen sind die Geschäftsübersichten und die Personalübersichten sowie die Statistiken in Grundbuchsachen und in Registersachen. Zudem wird die Nutzung der statistischen Daten im Rahmen des Personalbedarfsberechnungssystems PEBB§Y und des Kennzahlengestützten Informationssystems KISS erläutert. Außerdem sind Hinweise für Prüfer von Verfahrenserhebungen im Lehrbuch enthalten. Bei den im Buch aufgeführten Beispielen bzw. Fällen ist aus Zweckmäßigkeitsgründen teilweise das Jahr mit „201X“ angegeben; anstelle des „X“ kann die jeweilige Jahreszahl eingesetzt werden. Das Stichwortverzeichnis am Ende des Lehrbuchs soll das Auffinden bestimmter Themen erleichtern. München, Januar 2016 Die Verfasser: Manfred Stamm Ministerialrat a.D. vormals: Bayerisches Staatsministerium der Justiz Yvonne Stamm Rechtspflegerätin Amtsgericht München Justizstatistik Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ..................................................................................... 7 1.1 Justizgeschäftsstatistiken .............................................................. 7 1.2 Geschäftsübersichten (GÜ) ......................................................... 14 1.3 Personalübersichten (PÜ) ........................................................... 17 1.4 Einsatz von IT-Fachverfahren ..................................................... 19 1.5 Verwendungszweck und Benutzer der Statistiken ...................... 19 1.6 Prüfung von Verfahrenserhebungen im Rahmen der IT-Fachverfahren ......................................................................... 19 2. Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) .............................................................................. 23 2.1 Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen vor dem Amtsgericht .................................................................................. 24 2.2 Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen vor dem Landgericht .................................................................................. 54 2.3 Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen vor dem Oberlandesgericht – Berufungsverfahren ................................... 66 2.4 Monatserhebungen ...................................................................... 68 2.5 Übungsfälle zur ZP-Statistik ........................................................ 71 2.6 Erhebung von statistischen Daten mit einem IT-Fachverfahren ......................................................................... 77 3. Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik) ................................................................................. 80 3.1 Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen vor dem Amtsgericht .................................................................................. 82 3.2 Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen vor dem Oberlandesgericht ..................................................................... 142 3.3 Monatserhebungen .................................................................... 144 3.4 Übungsfälle zur F-Statistik ......................................................... 147 3.5 Erhebung von statistischen Daten mit einem IT-Fachverfahren ....................................................................... 153 4. Statistische Erhebungen in Verfahren des Betreuungsgerichts ................................................................. 158 4.1 Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts (B-Statistik) ................................................ 158 4.2 Zählblatt in Betreuungsverfahren .............................................. 179 Stand: Januar 2016 3 Justizstatistik 5. Erhebung von statistischen Daten bei den Staatsanwaltschaften (StA-Statistik) ..................................... 187 5.1 Erhebung von statistischen Daten bei der Staatsanwaltschaft/ Generalstaatsanwaltschaft ........................................................ 188 5.2 Ausführungen zu den einzelnen Abschnitten der Verfahrenserhebung für Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft .................................................................... 193 5.3 Monatserhebungen, Besondere Monatserhebung .................... 210 5.4 Übungsfall zur StA-Statistik ....................................................... 212 5.5 Erhebung von statistischen Daten mit einem IT-Fachverfahren ................................................................................................... 215 6. Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) ................................... 223 6.1 Allgemeines zur Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren ..................................................... 224 6.2 Erhebung in Strafverfahren vor dem Amtsgericht ..................... 225 6.3 Erhebung in Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht ............... 250 6.4 Erhebung in Strafverfahren vor dem Landgericht ..................... 254 6.5 Erhebung in Straf- und Bußgeldverfahren vor dem Oberlandesgericht ..................................................................... 259 6.6 Monatserhebungen, Besondere Monatserhebung .................... 261 6.7 Übungsfälle zur StP/OWi-Statistik ............................................. 264 6.8 Auswertung der Protokolldaten aus dem IT-Fachverfahren forumSTAR für die einschlägigen Verfahrenserhebungen ........ 272 7. Erhebung von statistischen Daten in Grundbuchsachen (Liste 10) ................................................................................... 276 7.1 Allgemeine Ausführungen ......................................................... 276 7.2 Erläuterungen zu Liste 10.......................................................... 278 7.3 Führung der Liste 10 mit SolumSTAR ....................................... 286 7.4 Auswertung der Liste 10 mit SolumSTAR ................................. 287 8. Erhebung von statistischen Daten in Registersachen ........ 294 8.1 Allgemeine Ausführungen ......................................................... 294 8.2 Erfassung der zu den Registern eingereichten Urkunden ......... 294 8.3 Erhebung der Eintragungen in den öffentlichen ........................ 296 Registern ................................................................................... 296 Stand: Januar 2016 Justizstatistik 9. PEBB§Y und KISS ................................................................... 297 9.1 PEBB§Y ..................................................................................... 297 9.2 KISS........................................................................................... 303 Stand: Januar 2016 5 Einleitung 1. Einleitung In der Justiz werden statistische Daten insbesondere in den Justizgeschäftsstatistiken, in den Geschäftsübersichten für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit (GÜ) sowie in den Personalübersichten (PÜ) erhoben. Darüber hinaus sind auch noch andere Statistiken (z.B. Betreuungsstatistik, Statistik in Grundbuchsachen und Statistik in Registersachen) zu führen. Die Erhebungen erfolgen in der Regel mittels eines ITFachverfahrens wie forumSTAR, SolumSTAR, RegisSTAR oder web.sta. In wenigen Fällen sind die Daten noch über manuell zu führende Übersichten zu erfassen. Im Justizverwaltungsportal wird ein Teil dieser Statistiken aufbereitet und dargestellt. Statistiken werden geführt, um die gesetzgebenden Körperschaften, die Öffentlichkeit und die Justizverwaltung mit dem notwendigen statistischen Material zu versorgen. Statistische Daten sind Grundlage für PEBB§Y und KISS; sie sind deshalb mit großer Sorgfalt zu erheben. 1.1 Justizgeschäftsstatistiken 1.1.1 Allgemeine Ausführungen Im Justizbereich werden folgende Geschäftsstatistiken geführt: Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik) Erhebung von statistischen Daten bei den Staatsanwaltschaften (StA-Statistik) Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik). In diesen Statistiken werden grundsätzlich alle Verfahren in Zivil-, Familien-, Straf- und Bußgeldsachen sowie bei den Staatsanwaltschaften erfasst. Der Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustizverwaltungen hat eine Vereinheitlichung der Anordnungen über die Justizgeschäftsstatistiken vorgenommen. Damit können Servicekräfte auch im Falle einer Vertretung in einer anderen Abteilung prinzipiell die gleichen Regelungen anwenden. Die Neufassungen der Anordnungen stellen ausschließlich auf eine Erhebung der statistischen Daten mittels eines IT-Fachverfahrens ab. Der Begriff „Zählkarte“ wurde durch „Verfahrenserhebung“ ersetzt, der Begriff „Monatsübersicht“ durch „Monatserhebung“ und der Begriff „Übersendungsschreiben", wenn damit statistische Daten mitgeteilt werden, durch „Besondere Monatserhebung". Stand: Januar 2016 7 Einleitung Maßgeblich hierfür sind: Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) Stand: 1. Januar 2016; Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik) Stand: 1. Januar 2016; Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) Stand: 1. Januar 2015; Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) Stand: 1. Januar 2015. Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staatsanwaltschaften (StA-Statistik) und die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) wurden zum 1. Januar 2016 nicht geändert. Die Erhebung von statistischen Daten mittels Verfahrenserhebungen erstreckt sich auf alle Verfahren, die in § 1 Abs. 2 der jeweiligen Anordnung bezeichnet sind. Daneben wird nach Maßgabe der Anordnungen aus den IT-Fachverfahren bzw. Listen der Aktenordnung der Geschäftsanfall an sonstigen Verfahren in die Monatserhebungen übernommen (vgl. § 1 Abs. 3 der jeweiligen Anordnung, § 2 Abs. 1 Satz 2 AktO). 1.1.2 Grundsätzliche Regelungen der statistischen Erhebungen Art und Umfang der statistischen Erhebung ergeben sich aus § 1 der jeweiligen Anordnung. Die Verfahrenserhebungen erstrecken sich auf alle Verfahren, die unter den Abschnitten „Sachgebiet“ und „Gegenstand des Verfahrens/Rechtsmittelverfahrens“ bzw. „Art des Verfahrens“ der jeweiligen Anlagen aufgeführt sind. Im Rahmen der StA-Statistik erstreckt sich die Verfahrenserhebung auf alle im Js-Register einzutragenden Ermittlungsverfahren, ausgenommen solche gegen Unbekannt. Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden Erhebungseinheiten (z.B. Richtergeschäftsaufgaben, Kammern, Senate, Dezernate) eingerichtet. Die Erhebungseinheiten sind von der Person des Richters bzw. Dezernenten unabhängig. Deshalb berühren Vertretungen bei Urlaub, Krankheit, Abordnung oder sonstiger Verhinderung (ausgenommen bei rechtlicher Verhinderung) sowie ein Wechsel in der Person des Richters bzw. Dezernenten den Bestand der Erhebungseinheit grundsätzlich nicht. Bei diesen Vertretungen können die durch den Vertreter erledigten Verfahren behörStand: Januar 2016 Einleitung denintern vorgemerkt werden. Wird ein Verfahren wegen rechtlicher Verhinderung abgegeben, ist die ursprünglich angelegte Verfahrenserhebung durch „Abgabe innerhalb des Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft“ abzuschließen und für die Erhebungseinheit des Vertreters eine neue Verfahrenserhebung anzulegen. Die Anlegung von Verfahrenserhebungen ist in § 4 der jeweiligen Anordnung geregelt, die Abgabe innerhalb des Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft in § 5 und der Abschluss der Verfahrenserhebung in § 6. Soweit keine Verfahrenserhebungen anzulegen sind, werden die Geschäfte in den einzelnen Bereichen mittels Monatserhebung erfasst. Die in die Monatserhebungen aufzunehmenden Geschäfte ergeben sich aus den Anlagen der jeweiligen Anordnung. Die in früheren Anordnungen enthaltene Bestimmung, dass die laufende Nummer der Zählkarte auf dem Aktenumschlag der Verfahrensakten zu vermerken und abschließend die Ausfüllung der Zählkarte auf dem Aktenumschlag zu dokumentieren ist, ist entfallen. Nunmehr ist lediglich der Sachgebietsschlüssel auf dem Aktenumschlag oder in den Verfahrensakten zu vermerken. Bei Änderung des Sachgebietsschlüssels ist der Vermerk zu berichtigen. Die Bestimmungen zur manuellen Bearbeitung der Verfahrens- und Monatserhebungen wurden in eine Anlage ausgegliedert und an das Ende der jeweiligen Anordnung gesetzt. Die Frage der Verfahrensanlegung sowie der Ausfüllung der einzelnen Abschnitte und Positionen wird im Rahmen der Erläuterungen zu den verschiedenen Geschäftsstatistiken behandelt. 1.1.3 Systematik der Ausfüllung der Erhebungen Die Verfahrenserhebungen und die Monatserhebungen sind in Abschnitte gegliedert. Die meisten Abschnitte unterteilen sich in Positionen. Sind für die Angaben Auswahlfelder vorgesehen, ist das zutreffende Feld auszuwählen. Soweit Zahlen einzutragen sind, sind diese mit dem kleinsten Stellenwert im rechten Feld beginnend von rechts nach links einzutragen. Reichen die Felder für die Ziffern der Zahl nicht aus, ist die höchstmögliche Zahl einzutragen. Das Datum, das in einigen Abschnitten einzutragen ist, ist mit jeweils zwei Stellen für Tag und Monat und vier Stellen für das Jahr (TT.MM.JJJJ) anzugeben. Treffen in einem mit Zahlen unterteilten Abschnitt mehrere Angaben zu, darf nur diejenige Position ausgefüllt werden, die in der Zahlenfolge zuerst in Betracht kommt. Ist ein Abschnitt mit Kleinbuchstaben unterteilt und treffen im konkreten Fall mehrere Positionen des Abschnitts zu, sind grundsätzlich alle zutreffenden Positionen dieses Abschnitts zu kennzeichnen. Stand: Januar 2016 9 Einleitung 1.1.4 Behandlung der Erhebungsdaten Die Gerichtsverwaltung bzw. Behördenleitung sendet die jeweils für einen Monat zusammengestellten statistischen Daten aller Erhebungseinheiten spätestens am 5. des jeweils folgenden Monats elektronisch an das Statistische Landesamt. Die Einhaltung dieses Termins ist eine wichtige Voraussetzung für die rechtzeitige Erstellung und Lieferung der StatistikTabellen durch das Statistische Landesamt. Das Statistische Landesamt bereitet die erhobenen Daten nach bundeseinheitlich koordinierten Verarbeitungs- und Auswertungsprogrammen auf und stellt die Ergebnisse der Justizverwaltung zur Verfügung. Auf die Übersicht über die Organisation der Verfahrenserhebung und der Datenverarbeitung (siehe S. 11) wird verwiesen. Die Gerichtsverwaltung bzw. Behördenleitung, die Richter, die Vorsitzenden der Kammern und Senate sowie die Dezernenten erhalten eine den Monatserhebungen entsprechende Zusammenstellung der Daten. 1.1.5 Aufbau und Inhalt der Tabellen der Geschäftsstatistiken Die erhobenen und aufbereiteten statistischen Daten werden in Tabellen dargestellt, die für bestimmte Berichtszeiträume (Vierteljahr, Halbjahr, Dreivierteljahr, Jahr) ausgegeben werden. Diese statistischen Unterlagen geben nicht nur eine Übersicht über Verfahrensanfall, -erledigung und -bestand, sondern beinhalten außerdem wichtige Verfahrensdaten. Die Statistiktabellen werden in bestimmten Konzentrationsstufen erstellt (z.B. Richtergeschäftsaufgabe - Gericht insgesamt; einzelne Amtsgerichte Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk insgesamt). Im Aufbau weisen die betreffenden Statistiktabellen Gemeinsamkeiten auf. Der Eingangsteil der Tabellenausdrucke stellt die Geschäftsentwicklung (Bilanz) dar. Neben dem Verfahrensbestand können hieraus vor allem die Neuzugänge und die Verfahrenserledigungen ersehen werden. Im übrigen Tabellenteil werden verfahrensspezifische Daten ausgewertet und dargestellt (z.B. Sachgebiete, Verfahrensgegenstände, Verfahrensbeteiligte, Dauer der Verfahren, Zahl der Termine, Erledigungsarten). Die Tabellen werden nach einem bundeseinheitlich koordinierten Programm erstellt. Die Statistikänderungen werden bundeseinheitlich abgestimmt; die Entscheidungen hierüber werden im Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustizverwaltungen getroffen. Die in den Tabellenausdrucken dargestellten Ergebnisse sind deshalb zwischen den einzelnen Ländern vergleichbar (vgl. anliegenden auszugsweisen Tabellenausdruck auf S. 12 und 13). Stand: Januar 2016 F-Statistik 3. Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik) Alle in diesem Kapitel genannten Paragrafen und Anlagen ohne Bezeichnung beziemilien-Statistik). Vorbemerkung: Die Neufassung der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik) wurde für den Bereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz mit Wirkung zum 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Zum 31. Dezember 2015 trat die Anordnung in der Fassung vom 1. Januar 2015 außer Kraft. Änderungen der Verfahrens- und Monatserhebungen wurden nicht vorgenommen. Wesentliche Änderungen der Anordnung zum 1. Januar 2016: 1. Mit dem neu eingefügten Satz 6 zu § 2 Abs. 2 wird nunmehr ausdrücklich geregelt, dass für die Erfassung von Güterichtersachen die Bildung eigener Erhebungseinheiten auch in Familiensachen zulässig ist. 2. In § 4 Abs. 2 Nr. 11 wurde der Begriff der „gerichtlichen Anordnung“ durch den der „gerichtlichen Entscheidung“ ersetzt. Damit wird klargestellt, dass eine Erfassung aller Verfahren auf Aufhebung, Abänderung oder Überprüfung erfolgen kann. Hierzu gehören insbesondere auch Entscheidungen nach § 166 Abs. 3 FamFG. In diesem Zusammenhang wurde mit JMS vom 8. Dezember 2015, Gz. B3 – 1441 – VI – 11608/2015, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es unzulässig ist, neben einer Verfahrenserhebung für die Überprüfung der Entscheidung im gleichen Verfahren eine weitere Verfahrenserhebung für die ggf. erforderlich werdende Abänderung dieser Entscheidung anzulegen. 3. In den Erläuterungen zu Position O 1 „Das Verfahren ist erledigt worden durch Beschluss“ in den Anlagen 2 bzw. 7 wurde der Begriff „streitiger Verhandlung“ ersetzt durch „mündlicher Verhandlung“. Hintergrund hierfür ist, dass eine mündliche Verhandlung, die der für die vorgenannte Position erforderlichen Beschlussfassung vorausgeht, nicht zwingend eine streitige Verhandlung sein muss. Stand: Januar 2016 B-Statistik 4. Statistische Erhebungen in Verfahren des Betreuungsgerichts 4.1 Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts (B-Statistik) Alle in diesem Kapitel genannten Paragrafen und Anlagen ohne Bezeichnung bezieBetreuungsgerichts (B-Statistik). Der Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustizverwaltungen hat die Einführung einer Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Verfahren des Betreuungsgerichts (B-Statistik) beschlossen. Diese Anordnung wurde für den Bereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz mit Wirkung zum 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Ein wichtiges Anliegen des Ausschusses für Justizstatistik war es, den mit den bisherigen Erhebungen verbundenen Arbeitsaufwand zu verringern. Dies soll durch eine größtmöglich automatisierte Datenerhebung mit Hilfe der jeweiligen IT-Fachverfahren – in Bayern: forumSTAR-VORM - erreicht werden. Die für die B-Statistik erforderlichen Eingabefelder wurden im Fachverfahren forumStar-VORM schon Anfang des Jahres 2015 eingeführt. Die erforderlichen Angaben für die Betreuungsverfahren werden seither bereits über forumStar-VORM erfasst. Die Erhebung erfolgt mit einer Verfahrenserhebung für Betreuungsverfahren vor dem Amtsgericht (Anlage 1) sowie einer Besonderen Erhebung sonstiger Verfahren des Betreuungsgerichts (Anlage 3). Stand: Januar 2016