buderus logamax plus gb172

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buderus logamax plus gb172
5.89
9 €
RWE Heizsystem Buderus
BUDERUS LOGAMAX PLUS GB172
Freuen Sie sich auf ein warmes Zuhause mit dem Logamax plus GB172 von Buderus. Das kompakte
und hocheffiziente Gas-Brennwertgerät ist für das Beheizen klassischer Einfamilienhäuser geeignet.
Übrigens: Ihr neues Heizsystem ist extrem platzsparend, denn alle erforderlichen Bauteile sind bereits
ab Werk darin verbaut: z.B. die Umwälzpumpe, das Sicherheits- und das 3-Wege-Umschaltventil für
die Warmwasserbereitung.
Mit dem Produkt RWE Heizsystem Buderus* erhalten Sie:
>Das Gerät Logamax plus GB172 inklusive fachmännischer Installation
durch einen lokalen Handwerker
> 5 Jahre Systemgarantie**
Produktfeatures Logamax plus GB172:
> Hocheffiziente Brennwerttechnik mit Energieeffizienzklasse A
> Kompakte Bauweise, dadurch flexible Platzwahl
> Großer Leistungsbereich von 4,7 – 20,6 kW
> Ansprechendes Design
> Drehzahlgeregelte Hocheffizienzpumpe
> Aluminium-Guss-Wärmetauscher
> Bewährte Anschlusstechnik zur schnellen Montage, Installation und Wartung
> Besonders geringer Verbrauch im Stand-by-Betrieb (2W)
> Erweiterbar, z.B. mit einem Buderus-Warmwasserspeicher
> Einfach und intuitiv zu bedienende System-Bedieneinheit Logamatic RC300
> Mit Buderus-Zubehör IP-Gateway Logamatic web KM200 und RWE SmartHome per Smartphone
auch von unterwegs jederzeit steuerbar
Technische Daten:
Abmessungen: 840H × 440B × 350T (mm)
Farbe: weiß
Energieeffizienzklasse: A
* Angebot verfügbar im Raum Bochum, Essen und Münster
** Gültig mit dem Buderus Garantie-Zertifikat, das Sie von Ihrem Heizungsfachpartner erhalten
Auftrag RWE Heizsystem
Bitte im Original zurück an: RWE International SE,
Stichwort RWE Heizsystem, Postfach 1314, 50303 Brühl
RWE GP-Nr. (wird von RWE eingetragen)
1.
Eigentümer-Kontaktdaten
Herr
Frau
Vorname, Name (nachfolgend Kunde genannt)
Straße
Geburtsdatum
Hausnummer
Postleitzahl
E-Mail Adresse
2.
Telefon-/Mobilnummer
Objektanschrift/Installationsort (bitte auch dann ausfüllen wenn Objektanschrift = Adresse aus Eigentümer-Kontaktdaten)
Straße
3.
Ort
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Art der Heizung/Gasverbrauch (Wenn Sie nicht mit Erdgas heizen, können Sie unser aktuelles Angebot leider nicht bestellen!)
Heizen Sie mit Erdgas?
Erdgasheizung
Wie beheizen Sie Ihre Wohnräume?
Heizkörper
Ihr Gasverbrauch Vorjahr (kWh)
Fußbodenheizung
(die kWh-Angabe finden Sie auf Ihrer letzten
Gasrechnung)
4.
Auftragserteilung Kauf inkl. Installation RWE Heizsystem; Demontage und Übereignung des Altgeräts
Der Kunde beauftragt die RWE International SE, nachfolgend RWE genannt, mit der Lieferung und Errichtung eines RWE Heizsystems des Typs
Buderus Logamax plus
GB 172 (Heizgerät)
Buderus Logamax plus
GB 172K (Kombigerät)
Buderus Logamax plus GB 172
mit Buderus Logalux SU 160
(Heizgerät mit Speicher)
gem. Produktblatt
GB 172
gem. Produktblatt
GB 172K
gem. Produktblatt
GB 172 & SU160
Festpreis Festpreis Festpreis 5.899 €
(inkl. MwSt.)
5.999 €
(inkl. MwSt.)
6.299 €
(inkl. MwSt.)
zzgl.Einbau des SmartHomeready Kommunikationsmodul Buderus WEB KM 200 zum Festpreis von 333 € (inkl. MwSt.)
gemäß Produktblatt WEB KM im Rahmen eines Kaufvertrags mit Installationsverpflichtung.
Zudem beauftragt der Kunde RWE mit der kostenlosen Demontage und Entsorgung seiner derzeitigen Heizungsanlage (Altanlage). Der Kunde versichert mit
seiner Unterschrift, Eigentümer der Altanlage zu sein und übereignet diese RWE kostenlos. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückübereignung und
Re-Installation seiner Altanlage.
5.
Auftragsannahme
Der Kunde gibt mit der Zusendung dieses Auftragsformulars an RWE ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit Installationsverpflichtung
über das unter Ziff. 4 aufgeführte RWE Heizsystem ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn RWE das Angebot nach Vor-Ort-Prüfung durch einen von RWE
ausgewählten Fachhandwerker und einer Bonitätsprüfung annimmt und dem Kunden eine Auftragsbestätigung zusendet. RWE ist berechtigt die Auftragsbestätigung auch per Email zu versenden.
6.
Wann sind Sie für die Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins am besten telefonisch erreichbar?
vormittags (07.00 – 12.00 Uhr)
nachmittags (12.00 – 18.00 Uhr)
vormittags (07.00 – 12.00 Uhr)
nachmittags (12.00 – 18.00 Uhr)
Wunschtermin 1 (Datum)
Wunschtermin 2 (Datum)
08/08/2016
Seite 1
7.
Bonitätsprüfung
RWE ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt RWE Namen, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden
an die Creditreform Dortmund/Witten Scharf KG, Phoenixseestraße 4, 44263 Dortmund oder an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99,
76532 Baden-Baden. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale, insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft der oben genannten Gesellschaften
zu Merkmalen der Bonität des Kunden, erlischt das vorliegende Vertragsangebot.
8.
Weitere Vertragsbedingungen
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und RWE findet Anlage 1 AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen RWE Heizsystem der RWE International
SE, Stand 04/2016, nachfolgend AGB genannt) Anwendung.
Zudem wird Folgendes vereinbart:
> Voraussetzung für die Installation des von dem Kunden in Auftrag gegebenen RWE Heizsystems ist die Einhaltung der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen. Die anfallenden Installationsarbeiten sind als Nebenleistung zum Kaufvertrag des Produktes RWE Heizsystem anzusehen (Kauf mit
Installtionsverpflichtung). Auf die Ausführung dieser Arbeiten findet daher Deutsches Kaufrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
>
9.
Nach vollständiger Erfüllung der seitens RWE im Rahmen dieses Auftrags übernommenen Leistungsverpflichtungen zur Lieferung und Installation des vom
Kunden in Auftrag gegebenen RWE Heizsystems erhält dieser eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, die der Kunde binnen 10 Tagen nach Erhalt der
Rechnung vollständig begleichen muss.
Gewährleistung seitens RWE und Buderus Hersteller-Garantie
Die Gewährleistung seitens RWE erfolgt grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen und ist im Speziellen in den in Anlage 1 zu diesem Angebot
beigefügten AGB näher erläutert.
Der Hersteller des RWE Heizsystems, die Bosch Thermotechnik GmbH, Buderus Deutschland, Sophienstraße 30 – 32, 35576 Wetzlar ( Tel.: +49 (800) 445588)
räumt dem Kunden gemäß den in Anlage 2 zu diesem Angebot beigefügten Garantiebedingungen besondere Garantieansprüche gegen ihn direkt ein.
Ansprüche gegenüber RWE werden hierdurch nicht begründet. Die Geltendmachung von Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller des RWE
Heizsystems (Buderus) obliegt dem Kunden eigenverantwortlich.
Der Kunde bevollmächtigt RWE zur Aktivierung der Herstellergarantie bei der Bosch Thermotechnik GmbH, Buderus Deutschland und ist damit einverstanden, dass RWE zu diesem Zweck die notwendigen Aktivierungsdaten an Buderus Deutschland übergibt.
10.
Bestätigung der weiteren Vertragsbedingungen
Der Kunde bestätigt mit der Zusendung dieses Auftrags, dass er die ihm zur Verfügung gestellten AGB, die Garantiebedingungen des Herstellers des RWE
Heizsystems und die weiteren, insbesondere unter Ziff. 7 und 8 dieses Auftrags wiedergegebenen zusätzlichen Vertragsbedingungen erhalten, gelesen
und akzeptiert hat.
11.
Vor-Ort-Prüfung und Installationstermin
Den Termin zur Vor-Ort-Prüfung und zur Installation der Anlage stimmt der Kunde innerhalb von fünf Werktagen direkt mit dem von RWE ausgewählten
Fachhandwerker ab.
12.
Datenschutz
RWE und beauftragte Dienstleister erheben, verarbeiten und nutzen die Kundendaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung. RWE speichert und übermittelt die Daten des Kunden, insbesondere Namens- ,
Anschrifts- und Kontaktdaten, an Handwerksunternehmen bzw. den Hersteller des RWE Heizsystems, primär um Terminvereinbarungen und die Installation
des RWE Heizsystems zu ermöglichen und um Garantieansprüche zu sichern. Daneben nutzt RWE die Daten des Kunden auch, um dem Kunden briefliche
Informationen über eigene Angebote und Produkte zuzusenden, sowie für die Markt- und Meinungsforschung. Der Kunde ist berechtigt, der werblichen
Nutzung seiner Daten jederzeit gegenüber RWE (über die in Ziff. 1 der AGB genannten Kontaktmöglichkeiten, vgl. Anlage 1) zu widersprechen.
13.
Widerrufsbelehrung
Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie das Recht, diesen Vertrag nach Maßgabe der nachfolgend abgedruckten Widerrufsbelehrung zu widerrufen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (RWE International, Stichwort Heizsystem, Postfach 1314, 50303 Brühl, Tel.: +49 (231) 43 84 53 Fax.: +49 (800) 123 40 90,
E-Mail [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten,
die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
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14.
Verzicht auf das Widerrufsrecht im Falle eines sofortigen Installationsbedarfes des Kunden
Im Falle eines sofortigen Installationsbedarfs des Kunden (bspw. in einem Notfall, in dem die Altanlage irreparabel defekt ist o.ä.) besteht für den Kunden
die Möglichkeit eines beschleunigten Installationsprozesses. Hierzu bedarf es einer gesonderten Erklärung des Kunden, die dieser jedoch erst nach Zugang
der Auftragsbestätigung durch RWE gegenüber RWE abgeben kann. Mit dieser Erklärung verzichtet der Kunde auf das ihm zustehende Recht, den Vertrag
über den Kauf nebst Installation des RWE Heizsystems zu widerrufen. Die dem Kunden zustehenden Gewährleistungsansprüche gegenüber RWE sowie die
ihm zustehenden Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller des RWE Heizsystems (Buderus) bleiben bestehen.
Ort, Datum
Unterschrift aller Eigentümer / Miteigentümer
Anlage 1:
Anlage 2:
Allgemeine Geschäftsbedingungen RWE Heizsystem der RWE International SE (AGB- Stand 04/16)
Garantiebedingungen Hersteller der RWE Heizsystem Buderus (Buderus)
Hinweis: Bitte senden Sie dieses Formular unterschrieben zurück! Bitte schicken Sie uns das Original auch dann noch per Briefpost zu, wenn Sie
uns das eingescannte PDF vorab per E-Mail gesendet haben. Nur Seiten 1-3 zurücksenden!
Per E-Mail: [email protected] (eingescannt als PDF)
Per Telefax: 0800/123 40 90
Per Post:
RWE International SE, Stichwort RWE Heizsystem, Postfach 1314, 50303 Brühl
08/08/2016
Seite 3
Anlage 1
Allgemeine Geschäftsbedingungen RWE Heizsystem der RWE International SE
(AGB- Stand 04/16)
1. Die RWE International SE (nachfolgend RWE International) verkauft als Verkäufer RWE Heizsystem ausschließlich zu diesen Bedingungen. Abweichende
Bedingungen des Käufers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der RWE International. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die
RWE International in Kenntnis abweichender Bedingungen des Käufers vorbehaltlos liefert. Diese Bedingungen werden nur durch individuelle schriftliche
Vereinbarungen zwischen dem Käufer und der RWE International verdrängt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit
der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Zusätzliche Lieferungen/Leistungen erfolgen nur auf der Grundlage einer
schriftlichen Vertragsergänzung.Vertragspartner des Kunden wird vorbehaltlich der Beauftragung von Zusatzarbeiten durch den Kunden an einen Dritten
(vgl. Ziff. 5 des Auftrags).
RWE International SE
Stichwort RWE Heizsystem
Postfach 1314
50303 Brühl
Tel.: +49 (231) 438 45 35
Fax.: 49 (0) 800 123 40 90
E-Mail an: [email protected]
Vorstand: Peter Terium (Vorsitzender), Dr. Hans Bünting, Dr. Bernhard Günther, Martin Herrmann, Uwe Tigges
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Jens Hüffer
Sitz der Gesellschaft: Essen
Eingetragen beim Amtsgericht Essen
Handelsregister-Nr.: 26928
USt-IdNr.: DE 30 41 71 71 1
St-Nr.: 112/5717/3479
2. Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd maßgebend, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Handelsübliche Abweichungen sind möglich und zulässig. Für diese Unterlagen behält sich die RWE International alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
3. Die genannten Liefer- und Ausführungstermine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand und sind, soweit nicht anders vereinbart, deshalb nicht
verbindlich. Sollten die Vertragsparteien durch höhere Gewalt, Terror, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen bei den eigenen Werken, Beschädigungen von
Anlagen, Anordnungen von hoher Hand oder durch sonstige Umstände mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand, die abzuwenden
nicht in ihrer Macht liegen bzw. deren Abwendung mit einem angemessenen technischen und/oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden
kann, an der Erfüllung ihrer Leistungen ge- bzw. behindert sein, so ruhen die Verpflichtungen zur Vertragserfüllung, bis diese Umstände und Folgen
beseitigt sind. Die Vertragspartner werden sich unverzüglich über diese Umstände und deren voraussichtliche Dauer informieren. Entsprechendes gilt für
den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie
möglich nachkommen zu können.
4. Die Lieferung ist vom Käufer auf dem seitens der RWE International bzw. einem beauftragten Lieferanten übergebenen Lieferschein zu bestätigen.
Teillieferungen sind nach Abstimmung zulässig. Der Gefahrenübergang der Lieferung von der RWE International auf den Käufer erfolgt bei Warenübergabe und Installation des RWE Heizsystems.
5. Die übernommene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der RWE International. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt der RWE International jedoch alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. MwSt.) ab, die
ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer/Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
weiter verkauft worden ist.
6. Mehrwertsteuer (MwSt.) ist, soweit nicht anders ausgewiesen, in den Preisen der RWE International nicht enthalten. Die jeweils geltende gesetzliche
MwSt. wird, soweit diese anfällt, gesondert ausgewiesen. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang beim Kunden zur Zahlung ohne Abzug fällig. Teilrechnungen sind möglich. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes mit Verfügungsmöglichkeit auf dem
Konto der RWE International maßgebend.
7. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Käufer Verbraucher, verjähren Mängelansprüche für RWE Heizsystem innerhalb der
gesetzlichen Fristen, beginnend mit der Ablieferung. Anderenfalls beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung; bei Rechtsmängeln einer unbeweglichen Sache, Sachmängeln an Bauwerken oder an Sachen für ein Bauwerk beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Jahre. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt
die Gewährleistungsfrist für ein gebrauchtes Wirtschaftsgut ein Jahr. Anderenfalls sind Ansprüche wegen Mängeln an gebrauchten Wirtschaftsgütern ausgeschlossen. Die Einschränkungen der Gewährleistungsfrist gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei Vorsatz der RWE International.
8. Die Haftung der RWE International ist beschränkt auf Schäden aus grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten sowie grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, außer es handelt sich um Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder um vorhersehbare vertragstypische Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, bei deren Verletzung der Vertragszweck
gefährdet wäre (Kardinalpflichten). Die Haftung aus einer weder grob fahrlässigen, noch vorsätzlichen Verletzung von Kardinalpflichten ist hinsichtlich
entgangenem Gewinn und Produktionsausfall ausgeschlossen.
9. Der Käufer darf nur mit Zustimmung der RWE International Forderungen an Dritte abtreten, verpfänden und/oder als Sicherheit hinterlegen. Der Käufer
ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber der RWE International aufzurechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
10. Die RWE International ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung und in diesem Zusammenhang erhaltene Daten
über den Käufer gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.
11. Auf das Vertragsverhältnis zwischen der RWE International und dem Käufer findet ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht
Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf vom 11.04.1980
(UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
12. Ist der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der Gerichtsstand für sämtliche gegenseitigen Ansprüche und
Verbindlichkeiten Dortmund.
13. Sollten einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die
Vertragspartner verpflichten sich, in diesen Fällen, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg nach Möglichkeit gleichkommende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
14. RWE International ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden auf Dritte zu übertragen. Dies gilt insbesondere bei der Übertragung auf ein mit RWE International im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen sowie bei einer Gesamtrechtsnachfolge, insbesondere im
Falle einer umwandlungsrechtlichen Verschmelzung auf ein anderes Unternehmen.
08/08/2016
Seite 4
Anlage 2
GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR IHR HEIZSYSTEM
LOGASYS/LOGAPLUS
5. Von der Garantie ausgenommen sind:
] Teile, die einem natürlichen Verschleiß unter liegen (z. B.
Elektroden, Anoden, Filter, Batterien usw.) und im Rahmen
von Wartungsarbeiten ausgetauscht werden müssen,
] Schäden, die durch unsachgemäße Montage oder
Verwendung entstehen,
] Glasbruch bei Solaranlagen.
1. Wir leisten gegenüber dem Eigentümer des Heizsystems in
Deutschland Garantie für die einwandfreie Qualität unserer
Logasys Systeme und Logaplus Pakete durch kostenlose
Behebung der Mängel, die innerhalb der Garantiezeit nachweislich auf Material- und Fertigungsfehler zurückzuführen
sind.
2. Die Garantie ist nur gültig in Verbindung mit
] dem !TCDQTR2XRSDLYDQSHjJ@S, das Sie beim Einbau Ihres
Heizsystems durch den Heizungsfachbetrieb erhalten
] der Registrierung Ihres Heizsystems unter www.buderus.de/
systemgarantie ODER unter 0800 4455588 (kostenlose
Hotline)
3. Die Garantiezeit beträgt 60 Monate ab Einbaudatum gemäß
2XRSDLYDQSHjJ@SCDQ+NF@RXR2XRSDLDTMC+NF@OKTR/@JDSD
4. Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass
] C
@R2XRSDLCTQBGDHMDJNMYDRRHNMHDQSD%@BGjQL@UNKKRS·MCHFFDL·*NLONMDMSDMKHRSDHL9DQSHjJ@SUDQA@TSVTQCD
] das System gemäß den produktbegleitenden Unterlagen
(z. B. Montage- und Inbetriebnahmeanweisung) sowie den
Planungsvorhaben und den allgemeinen Regeln der Technik
installiert, eingestellt und betrieben wird.
] bei ausgewählten Systemen die Erstinbetriebnahme durch
den Buderus Kundendienst oder eine von Buderus für dieRDR/QNCTJSPT@KHjYHDQSDTMCYDQSHjYHDQSD%@BGjQL@DQENKFS
Die Information zu den betroffenen Systemen erhalten Sie
von Ihrem Heizungsfachbetrieb oder durch die kostenlose
Buderus Hotline unter 0800 4455588.
] die Logasys Systeme und Logaplus Pakete einmal jährlich,
in jedem Fall mit einem maximalen Wartungsintervall von
16 Monaten, gewartet werden.
Die Prüfung der vollständigen und sachgerechten Verbauung
der Logasys Systeme und Logaplus Pakete wird durch uns
(bei Anmeldung eines Garantiefalls) vorgenommen. Der Wartungsnachweis ist im Garantiefall durch den Eigentümer des
Heizsystems dem Buderus Kundendienst oder dem Heizungsfachbetrieb vorzulegen.
#
HD!DGDATMFCDQUNMTMR@KRF@Q@MSHDOkHBGSHF@MDQJ@MMSDM
Mängel erfolgt in der Weise, dass wir die mangelhaften Teile
nach unserer Wahl unentgeltlich instand setzen oder durch
einwandfreie Teile ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über. Durch Garantieleistung wird die Garantiefrist
für Systemerzeugnisse weder ver längert noch erneuert.
7. Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit bei uns
geltend gemacht werden. Hierfür notwendig ist, neben der
Vorlage des Wartungsnachweises, die Rechnung, aus der das
Installationsdatum ersichtlich ist.
8. Diese Garantie besteht unabhängig von gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer der Gesamtanlage bzw. der Logasys Systeme und Logaplus Pakete sowie
unabhängig von außervertraglichen Ansprüchen.
9. Die Garantie ist eine selbstständige, freiwillige und unentgeltliche Leistung des Garantiegebers gegenüber dem Eigentümer
CDR'DHYRXRSDLRCHDJDHMDM$HMkTRR@TECHD!DRBG@EEDMGDHSR
vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer hat.
Gesonderte Bedingungen bei Pellet- und Scheitholzkesseln
für Inbetriebnahme und Wartung:
10. Bei Pellet- und Scheitholzkesseln müssen Erstinbetriebnahme
und Wartungen durch den Hersteller der Anlage oder einen
UNL'DQRSDKKDQYDQSHjYHDQSDM2DQUHBDO@QSMDQUNQFDMNLLDM
werden. Das maximale Wartungsintervall von 12 Monaten
oder 1500 Betriebsstunden im Bereich von 80 – 100 % der
Kessel-Nennleistung darf bei Pelletheizkesseln nicht überschritten werden.
Bosch Thermotechnik GmbH, Stand August 2014
MIT 4-MAL JA ZUR SCHNELLEN ABWICKLUNG
IHRER 5 JAHRE SYSTEMGARANTIE
1.
+HDFSYTL-@BGVDHRCDQFËKSHFDM2XRSDLF@Q@MSHDC@R!TCDQTR9DQSHjJ@S
an meinem Heizsystem vor?
2.
Sind die Unterschrift meines Heizungsfachbetriebs und das Einbaudatum
@TELDHMDL9DQSHjJ@SUNQG@MCDM
3.
Habe ich mein Buderus Heizsystem online unter www.buderus.de oder über die
kostenlose Buderus Hotline (0800 4455588) mit meinem Aktivierungscode registriert?
4.
Wird das Heizsystem jährlich gewartet? Wird die jährliche Wartung auf Seite 4
HL9DQSHjJ@SCNJTLDMSHDQS
Und wenn der Garantiefall doch einmal eintritt? Dann einfach Ihrem Heizungsfachbetrieb vorliegendes
9DQSHjJ@SLHSYTFDGÆQHFDL6@QSTMFROQNSNJNKKUNQYDHFDM
So kann Ihr Heizungsfachbetrieb die Garantie sicher und schnell bei uns einreichen.
Von Ihrem Heizungsfachbetrieb erhalten Sie zusätzlich den Garantie-Aufkleber für Ihr Heizsystem.
5 Jahre Systemgarantie Buderus – zur Aufbewahrung an Ihrem Heizsystem
08/08/2016
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